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Informationen zum Beruflichen Gymnasium Lise-Meitner-Schule Oberstufenzentrum Chemie, Physik und Biologie Stand: Januar 2016

Informationen zum Beruflichen Gymnasium · Unter bestimmten Leistungskurskombinationen wie z.B. Biologie/Chemie können unsere Gym-nasiasten nach dem Abitur durch eine zusätzli-

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Informationen zum

Beruflichen Gymnasium

Lise-Meitner-Schule

Oberstufenzentrum Chemie, Physik und Biologie

Stand: Januar 2016

Berufliches Gymnasium

Berufliches Gymnasium Das Berufliche Gymnasium an der Lise-Meit-ner-Schule hat die Besonderheit, dass die Schüler/-innen in den naturwissenschaftlichen Fächern mit einem hohen praktischen Anteil in zahlreichen Laboratorien unterrichtet werden. Unter bestimmten Leistungskurskombinationen wie z.B. Biologie/Chemie können unsere Gym-nasiasten nach dem Abitur durch eine zusätzli-che Berufsausbildung innerhalb eines Jahres (sog. „Doppelqualifikation“: Abitur plus einjähri-ge Berufsausbildung) den Berufsabschluss Biologisch-Technische/r, Chemisch-Techni-sche/r oder Physikalisch-Technische/r Assis-tent/-in erwerben. Diese kurze einjährige Be-rufsausbildung ist unseres Wissens einmalig in der Bundesrepublik und gilt nur für die Lise-Meitner-Schule, da sich die Schüler/-innen durch diese Kurskombinationen eine große Experimentierpraxis angeeignet haben.

Aufnahmevoraussetzungen Aufgenommen in die 11. Jahrgangsstufe (Einführungsphase / E-Phase) der dreijährigen Gymnasialen Oberstufe werden Schüler/-innen der integrierten Sekundarschule (ISS), sowie der einjährigen Berufsfachschule und der Be-rufsfachschule, wenn sie 1. das 20. Lebensjahr noch nicht vollendet

haben und 2. den Mittleren Schulabschluss (MSA) er-

worben haben und 3. dieser MSA die Berechtigung für den

Übergang in die Gymnasiale Oberstufe ausweist.

Diese 3. Bedingung ist erfüllt, wenn:

• Schüler/-innen eines Gymnasiums ein Zeugnis über die Versetzung am Ende der 10. Klasse erworben haben.

• Schüler/-innen der integrierten Sekun-darschule mindestens in drei Fächern des leistungsdifferenzierten Unterrichts auf dem E-Niveau unterrichtet wurden. Darunter müssen mindestens zwei der Fächer Deutsch, Mathematik und erste Fremdspra-che sein. Nach der Umrechnung der erreich-ten Punkte im leistungsdifferenzierten Unter-richt in Noten des E-Niveaus muss ein Durchschnitt von 3,0 erreicht werden. Es müssen in mindestens zwei der Fächer: Deutsch, erste Fremdsprache und Mathe-matik mindestens befriedigende Leistungen vorliegen.

Außerdem dürfen in höchstens einem Fach mangelhafte Leistungen bei ansonsten min-destens ausreichenden Leistungen in allen anderen Fächern vorliegen.

• Schüler/-innen der Berufsfachschule in

allen Fächern Jahrgangsleistungen mit ei-nem Durchschnitt von 3,0 oder besser ha-ben; dabei müssen in den Fächern Deutsch, erste Fremdsprache und Mathematik min-destens befriedigende Leistungen vorliegen und die Summe dieser Fächer darf nicht größer als sechs sein und kein weiteres Fach darf schlechter als ausreichend bewer-tet sein. Die Leistungen in den Fächern Mu-sik, Sport, Textverarbeitung und in den Fä-chern des fachpraktischen Bereichs sowie in den Praktika bleiben bei der Ermittlung der Durchschnittsnote unberücksichtigt.

So erreichen Sie uns Anschrift: Rudower Str. 184 • 12351 Berlin Fon: 030/66 06 89–0 • Fax 030/66 06 89–60 Homepage: www.osz-lise-meitner.eu E-Mail: [email protected] So erreichen Sie uns: Mit der U-Bahnlinie 7 vom U-Bahnhof Wutzkyal-lee oder Lipschitzallee und dann entweder 10 Minuten zu Fuß oder mit dem Bus (ab Lipschitzal-lee drei Stationen Richtung Rudower Straße). Die Buslinien 171 und 172 halten vor der Schule (Haltestelle: Lipschitzallee/Rudower Straße); die Buslinie X 11 hält Johannisthaler Chaussee Ecke Rudower Straße (5 Minuten zu Fuß)

Einführungsphase (11. Jahrgang / E-Phase) Der Weg zum Abitur in einem Beruflichen Gymnasium gliedert sich in die Einführungs-phase in der Jahrgangsstufe 11 (mit zwei Schulhalbjahren) sowie in die vier Kurshalbjah-re umfassende Qualifikationsphase in den Jahrgangsstufen 12 und 13. Die Unterrichtzeit bis zum Abitur dauert insgesamt ein Jahr länger als an einem allgemeinbildenden Gymnasium. Dies ist ein Vorteil, da u.a. durch die frühzeitig vermittelten praktischen und beruflichen Inhalte eine anschließende Berufsausbildung oder ein Studium mit naturwissenschaftlichem Bezug viel schneller abgeschlossen werden kann.

Berufliches Gymnasium

Verteilung der Unterrichtsstunden pro Wo-che in der Einführungsphase (11. Jahrgang / E-Phase):

Unterrichtsfächer Wochenstunden

I. Pflichtunterricht Deutsch 3 Englisch 3 Politikwissenschaft 3 Mathematik 3 Chemie (Theorie) 2 Chemietechnik (Laborübungen)a) 3 Physik (Theorie) 2 Physiktechnik (Laborübungen)a) 3 Biologie (Theorie) 2 Biologietechnik (Laborübungen)a) 3

Unterricht in einer 2. Fremdsprache b) 4 (Französisch oder Latein)

II. Wahlpflichtunterricht Informatik / Sport / Darstellendes Spiel / 2 Bildende Kunstc)

III. Wahlunterricht c) Darstellendes Spiel 2 Bildende Kunst 2 Philosophie 2 Informatikd) 2 Sport 2 Fremdsprache (freiwillig) 4

Anmerkungen: a) Der Unterricht wird in geteilten Klassen mit

ca. 12 Schüler/-innen durchgeführt. b) Pflicht für Schüler/-innen, die in der 7.-10.

Klassenstufe nicht durchgehend am Unter-richt einer 2. Fremdsprache teilgenommen haben.

c) Die Wahl dieser Fächer kann nur im Rah-men des Unterrichtangebotes und der orga-nisatorischen Möglichkeiten der Schule ge-troffen werden.

d) Erforderlich neben dem Wahlpflichtfach In-formatik für das Leistungsfach Informatik.

Mit fünfzehn Stunden nehmen die naturwissen-schaftlichen Fächer mit Laborübungen einen großen Teil der Unterrichtszeit in Anspruch. In diesen sechs Fächern lernen Sie physikalische, chemische und biologische Untersuchungsme-thoden sowie den Umgang mit naturwissen-schaftlichen Geräten und die entsprechende Theorie kennen.

Sie experimentieren selbständig und auch in kleinen Gruppen an modern ausgerüsteten Laborplätzen. Dazu kommt neben der Ausbildung in den na-turwissenschaftlichen Fächern der allgemein-bildende Unterricht in Deutsch, Fremdspra-chen, Mathematik, Politikwissenschaft und wei-teren Fächern.

Qualifikationsphase und Abitur In der Jahrgangsstufe 12 und 13 wird der Un-terricht nicht mehr im Klassenverband, sondern in Kursen durchgeführt. Die Noten zählen ne-ben den Ergebnissen der Abiturprüfung für die Berechnung der Durchschnittsnote im Abitur. Mit dem Abitur haben Sie wie an jedem ande-ren Gymnasium die allgemeine Hochschulrei-fe erworben. Hiermit können Sie an jeder Uni-versität bzw. Hochschule alle angebotenen Fachrichtungen studieren. Sollten Sie die Abiturprüfung nicht bestehen, so ist unter Umständen der Erwerb des schuli-schen Teils der Fachhochschulreife möglich. Mit der Entscheidung für die Lise-Meitner-Schule treffen Sie eine Vorentscheidung für eine naturwissenschaftliche Fachrichtung. Die Lise-Meitner-Schule bietet zwei Wege zum Abitur an: a) den doppeltqualifizierenden Bildungs-gang oder b) die Fachrichtung Technik mit dem Schwer-punkt Chemietechnik, Physiktechnik bzw. Bio-logietechnik.

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Zu a) In der Regel wählen die Schüler/-innen den doppeltqualifizierenden Bildungsgang , den wir intern als „Abitur plus“ oder „DQ-Ausbildung“ bezeichnen (DQ steht hier für Doppelqualifikation). In dieser Fachrichtung muss als erstes Leistungsfach eine Naturwis-senschaft gewählt werden (Chemie, Physik oder Biologie). Der zweite Leistungskurs ist entweder eine zweite Naturwissenschaft oder das Fach Mathematik bzw. Informatik. Wir bie-ten als eines von wenigen Gymnasien in Berlin auch das Fach Informatik als Leistungskurs an. Zu jedem der naturwissenschaftlichen Leis-tungskurse muss ein praktischer Grundkurs belegt werden, der als Labortechnik-Kurs (Chemielabortechnik, Physiklabortechnik und Biologielabortechnik) bezeichnet wird. Mit diesem Umfang an naturwissenschaftlicher Theorie, verknüpft mit einer intensiven prakti-schen Laborausbildung, können Sie an unserer Schule nach dem Abitur unter bestimmten Vor-aussetzungen in einem weiteren Schuljahr zum/r Biologisch-, Chemisch- bzw. Physika-lisch-Technischen Assistenten/-in ausgebildet werden (Abitur plus einjährige Berufsausbil-dung). Zu b) Die Fachrichtung Technik mit dem Schwer-punkt Chemietechnik, Physiktechnik bzw. Bio-logietechnik lässt Ihnen die Möglichkeit offen, auch Leistungskurse in den Fächern wie Deutsch oder Englisch zu wählen. Bitte beachten Sie zu a) und zu b) jeweils auch die entsprechende Tabelle der Kurswahlmög-lichkeiten zum Abitur auf den folgenden Seiten.

Und so kann es weitergehen Wenn Sie an ein Universitätsstudium denken, wird für Sie vermutlich ein naturwissenschaftli-ches Fach nahe liegen. Aufgrund Ihrer Erfah-rungen aus der E-Phase und der Qualifikati-onsphase werden Sie an der Universität Ihren Kommilitonen eine Nasenlänge voraus sein. Gleiches gilt auch für Abiturienten, die nicht ins Studium, sondern in ein Ausbildungsverhältnis im Berufsfeld Chemie, Physik und Biologie ge-hen. Außerdem rechnen viele Universitäten und Hochschulen Teile unserer Ausbildung auf das Studium an. Noch Fragen? Über das Sekretariat der Lise-Meitner-Schule können Sie sich an die Abteilungsleitung des Beruflichen Gymnasiums wenden, die Ihnen über die verschiedenen Bildungsgänge der Schule Auskunft geben und alle Fragen beant-worten kann. Wenn Sie mehr über die gymnasiale Oberstufe in der Lise-Meitner-Schule und über die ande-ren Bildungsgänge erfahren möchten als in diesem „Steckbrief” steht, rufen Sie uns an oder schicken Sie uns eine Mail und vereinbaren Sie einen Gesprächstermin oder sogar einen Schnupperunterricht. Vielleicht sehen wir uns auch zum „Tag der offenen Tür“ im Februar jeden Jahres oder in der „Langen Nacht der Wissenschaften“ jeweils im Juni, an der die Lise-Meitner-Schule als einzige Berliner Schule teilnehmen darf.

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Tabellen der Kurswahlmöglichkeiten zum Abitur für a) Doppeltqualifizierender Bildungsgang „DQ“: Allgemeine Hochschulreife (Abitur) mit der Option z um anschließenden einjährigen Bildungsgang zum/r technischen Assistenten/-in der Fachrichtung Chemie, Physik oder Biologie

Prüfungsfächer 5. PK weitere Pflichtgrundkurse

soweit nicht schon in den Spalten 1 bis 5 gewählt

Leistungskursfächer weitere Prüfungsfä-cher

Referenz- fach De FS Ge/

PW Ma Ck/ Pk/ Bk

In Sp

Zeile Nr. 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12

1 NW NW FS De 2. AF – – 2 4 4/4 – 4

2 NW NW FS Ma 2. AF 4 – 2 – 4/4 – 4

3 NW NW Ma De 2. AF – 4 2 – 4/4 – 4

4 NW Ma De 2. AF bel. – 4 2 – 4 4 4

5 NW Ma FS 2. AF bel. 4 – 2 – 4 4 4

6 NW In FS De 2. AF – – 2 4 4 – 4

7 NW In FS Ma 2. AF 4 – 2 – 4 – 4

8 NW In Ma De 2. AF – 4 2 – 4 – 4

für b) Bildungsgang Fachrichtung Technik: Allgemeine Hochschulreife (Abitur) mit Schwerpunkt Chemietechnik, Physik- bzw. Biologietechnik

Prüfungsfächer 5. PK weitere Pflichtgrundkurse

soweit nicht schon in den Spalten 1 bis 5 gewählt

Leistungskursfächer weitere Prüfungsfä-cher

Referenz- fach De

Ck/ Pk/ Bk

FS Ge/ PW Ma NW Sp

Zeile Nr. 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12

1 De Ct/Pt/Bt Ma 2. AF bel. – 2 4 2 – 4 4

2 De Ct/Pt/Bt FS 2. AF bel. – 2 – 2 4 4 4

3 FS Ct/Pt/Bt De 2. AF bel. – 2 – 2 4 4 4

4 FS Ct/Pt/Bt Ma 2. AF bel. 4 2 – 2 – 4 4

5 De Ma Ct/Pt/Bt 2. AF bel. – 4 4 2 – 4 4

6 De In FS Ct/Pt/Bt 2. AF – 4 – 2 4 4 4

7 De In Ma Ct/Pt/Bt 2. AF – 4 4 2 – 4 4

8 FS Ma Ct/Pt/Bt 2. AF bel. 4 4 – 2 – 4 4

9 FS In De Ct/Pt/Bt 2. AF – 4 – 2 4 4 4

10 FS In Ma Ct/Pt/Bt 2. AF 4 4 – 2 – 4 4

11 Ma In De Ct/Pt/Bt 2. AF – 4 4 2 – 4 4

12 Ma In FS Ct/Pt/Bt 2. AF 4 4 – 2 – 4 4

13 NW Ma De Ct/Pt/Bt 2. AF – 4 4 2 – – 4

14 NW Ma FS Ct/Pt/Bt 2. AF 4 4 - 2 – – 4

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Abkürzungen: NW - Naturwissenschaft Ct - Chemietechnik Pt - Physiktechnik Bt - Biologietechnik Ck - Chemielabortechnik Pk - Physiklabortechnik Bk - Biologielabortechnik In - Informatik

FS - Fremdsprache De - Deutsch Ma - Mathematik 2. AF - 2. Aufgabenfeld (Geschichte, PW, Philosophie) Ge/PW - Je nach Wahl des Prüfungs-/Referenzfaches aus dem - 2. Aufgabenfeld ist hier Geschichte oder PW zu wählen bel. - beliebig Sp - Sportpraxis

Weitere Anmerkungen zu a): Naturwissenschaft (NW): Chemie oder Physik oder Biologie Eines der naturwissenschaftlichen Fächer Chemie, Physik oder Biologie muss als Leistungsfach gewählt werden. Chemielabortechnik, Physiklabortechnik, Biologielab ortechnik (Ck/Pk/Bk): Jedem gewählten ersten Leistungskurs Chemie, Physik oder Biologie sind vier fachrichtungsbezogene Labortechnik-grundkurse als Pflichtkurse zugeordnet. Die in den ersten beiden Kurshalbjahren belegten Pflichtgrundkurse müssen nicht in die Gesamtqualifikation eingebracht werden. Ist auch das zweite Leistungsfach eines der Fächer Chemie, Physik oder Biologie, so müssen für den doppelqualifizie-renden Bildungsgang ebenfalls vier fachrichtungsbezogene Labortechnikgrundkurse als Pflichtkurse belegt werden. Insgesamt dürfen aus den Labortechnikfächern Chemietechnik, Physiktechnik und Biologietechnik nur sechs Grundkur-se in die Gesamtqualifikation eingebracht werden; diese Fächer dürfen nicht Prüfungsfach sein.

Werden die letzten beiden Labortechnikgrundkurse zum 2. Leistungsfach im 3./4. Semester nicht belegt, so ist nach dem Abitur nur die zweijährige Form des Bildungsgangs zum/zur technischen Assistenten/in (Fachrichtung Chemie, Physik oder Biologie) möglich.

Informatik Bei der Wahl des Leistungskurses Mathematik müssen beginnend mit dem Unterricht in der E-Phase vier Pflichtgrund-kurse Informatik in der Qualifikationsphase belegt werden. Diese Pflichtgrundkurse müssen nicht in die Gesamtqualifika-tion eingebracht werden. Weitere Anmerkungen zu b): Chemietechnik, Physiktechnik, Biologietechnik (Ct/Pt/ Bt): Bei der Wahl von Chemietechnik, Physiktechnik oder Biologietechnik als fachrichtungsbezogenes Prüfungsfach ist das der Naturwissenschaft entsprechende Fach Chemielabortechnik, Physiklabortechnik oder Biologielabortechnik zu wäh-len. 3. Aufgabenfeld (3. AF): Mindestens eines der Fächer des 3. Aufgabenfeldes muss als Prüfungsfach oder als Referenzfach der 5. PK gewählt werden. Naturwissenschaft (NW): Chemie oder Physik oder Biologie Bei der Wahl von Chemie, Physik oder Biologie als Leistungskursfach darf nicht das der Naturwissenschaft entspre-chende Fach Chemietechnik, Physiktechnik oder Biologietechnik als fachrichtungsbezogenes Grundkursfach gewählt werden. Weitere Anmerkungen zu a) und b): Fremdsprache (FS): Die erste Fremdsprache ist grundsätzlich Englisch. Die Verpflichtungen nach Spalte 7 bzw. 8 sind durch vier Kurse einer durchgängig belegten Fremdsprache zu erfüllen, die in die Gesamtqualifikation einzubringen sind. In der Regel ist dies Englisch. Wer in der Einführungsphase eine zweite Fremdsprache (Latein oder Französisch) neu beginnt, muss diese bis zum Ende des 4. Kurshalbjahrs und die fortgesetzte erste Fremdsprache (in der Regel Englisch) mindestens bis zum Ende des zweiten Kurshalbjahrs belegen. Werden die Kurse der neu begonnenen Fremdsprache durchgängig in die Gesamtqualifikation eingebracht, müssen keine Kurse der fortgesetzten Fremdsprache eingebracht werden. Sofern die Kurse der ersten Fremdsprache durchgän-gig eingebracht werden, müssen zusätzlich zwei aufeinanderfolgende Kurse der neu begonnenen Fremdsprache in die Gesamtqualifikation eingebracht werden.

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Schülerinnen und Schüler, die eine zweite Fremdsprache durchgängig von Jahrgangsstufe 7 bis 10 besucht haben, die Verpflichtungen gemäß Spalte 7 bzw. 8 aber mit einer erst in der Einführungsphase begonnenen Fremdsprache erfüllen wollen, müssen in jedem Kurshalbjahr einen Pflichtkurs in der neu begonnenen Fremdsprache und zusätzlich mindes-tens im 1. und 2. Kurshalbjahr einen Grundkurs in einer fortgesetzten Fremdsprache belegen.

Eine Fremdsprache, die erst in der Einführungsphase begonnen wurde, darf nur als 4. Prüfungsfach oder als Referenz-fach der 5. PK gewählt werden. 5. Prüfungskomponente (5. PK): Das jeweils in der Spalte 5 angegebene Fach ist als Referenzfach (Hauptfach) der 5. PK zu wählen. Wenn in Spalte 5 „beliebig“ angegeben ist, ist es im Falle der Wahl einer BLL als 5. Prüfungskomponente auch möglich, als Referenzfach eines der vier Prüfungsfächer zu wählen. 2. Aufgabenfeld (2. AF): Mindestens eines der Fächer Politikwissenschaft und Geschichte muss als Prüfungsfach oder als Referenzfach der 5. PK gewählt werden. Ein Fach des 2. Aufgabenfelds muss vier Semester belegt und in die Gesamtqualifikation eingebracht werden. Insgesamt müssen mindestens sechs Kurse aus dem 2. Aufgabenfeld in die Gesamtqualifikation eingebracht werden. Geschichte oder Politikwissenschaft (Ge/PW): Bei der Wahl von Geschichte als Prüfungsfach oder Referenzfach der 5. PK sind zusätzlich zwei Pflichtkurse Politikwis-senschaft (Kurse pw-3 und pw-4) zu belegen und in die Gesamtqualifikation einzubringen. Bei der Wahl von Politikwissenschaft als Prüfungsfach oder Referenzfach der 5. PK sind zusätzlich zwei Pflichtkurse Geschichte (Kurse ge-3 und ge-4) zu belegen und in die Gesamtqualifikation einzubringen. Sport (Sp): Sportpraxis – Sporttheorie In jedem Kurshalbjahr ist ein Kurs in Sportpraxis zu belegen. Diese Verpflichtung kann nicht mit Kursen in Sporttheorie und mit im Blockunterricht (z.B. Skikurs) erteilten Kursen erfüllt werden (vgl. § 13 Abs. 3 VO-GO). Für eine Abiturprüfung darf Sport nur als 4. Prüfungsfach oder als Referenzfach der 5. PK gewählt werden. In allen diesen Fällen sind zusätzlich zu den vier Kursen in Sportpraxis zwei Kurse Sporttheorie im 3. und 4. Semester zu belegen.

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