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Seite 1 von 48 Informationen zum elektronischen Abrechnungsverfahren mit den gesetzlichen Krankenkassen beim Datenaustausch im Abrechnungsverfahren nach § 3 § 3 § 3 § 302 SGB V 02 SGB V 02 SGB V 02 SGB V Stand: 02.10.2012

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Seite 1 von 48

Informationen

zum elektronischen Abrechnungsverfahren

mit den gesetzlichen Krankenkassen

beim Datenaustausch

im Abrechnungsverfahren

nach § 3§ 3§ 3§ 302 SGB V02 SGB V02 SGB V02 SGB V

Stand: 02.10.2012

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InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis

1.1.1.1. ALLGEMEINESALLGEMEINESALLGEMEINESALLGEMEINES ................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................ 4444

2.2.2.2. BEGINN DES ELEKTRONIBEGINN DES ELEKTRONIBEGINN DES ELEKTRONIBEGINN DES ELEKTRONISCHEN ABRECHNUNGSVERSCHEN ABRECHNUNGSVERSCHEN ABRECHNUNGSVERSCHEN ABRECHNUNGSVERFAHRENSFAHRENSFAHRENSFAHRENS ................................................................................................................................................................ 7777

3.3.3.3. VERÄNDERUNGEN DURCH VERÄNDERUNGEN DURCH VERÄNDERUNGEN DURCH VERÄNDERUNGEN DURCH DAS ELEKTRONISCHE ABDAS ELEKTRONISCHE ABDAS ELEKTRONISCHE ABDAS ELEKTRONISCHE ABRECHNRECHNRECHNRECHNUNGSVERFAHRENUNGSVERFAHRENUNGSVERFAHRENUNGSVERFAHREN ................................................................ 8888

4.4.4.4. WAS IST ZU TUN?WAS IST ZU TUN?WAS IST ZU TUN?WAS IST ZU TUN? ............................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................ 9999

5.5.5.5. DIE ABRECHNUNG IM ELDIE ABRECHNUNG IM ELDIE ABRECHNUNG IM ELDIE ABRECHNUNG IM ELEKTRONISCHEN ABRECHNEKTRONISCHEN ABRECHNEKTRONISCHEN ABRECHNEKTRONISCHEN ABRECHNUNGSVERFAHRENUNGSVERFAHRENUNGSVERFAHRENUNGSVERFAHREN ........................................................................................................ 12121212

6.6.6.6. KRYPTOGRAPHISCHE VERKRYPTOGRAPHISCHE VERKRYPTOGRAPHISCHE VERKRYPTOGRAPHISCHE VERSCHLÜSSELUNGSCHLÜSSELUNGSCHLÜSSELUNGSCHLÜSSELUNG ........................................................................................................................................................................................................................................................................ 15151515

7.7.7.7. DIENSTLEISTUNGEN DERDIENSTLEISTUNGEN DERDIENSTLEISTUNGEN DERDIENSTLEISTUNGEN DER ITSG GMBHITSG GMBHITSG GMBHITSG GMBH .................................................................................................................................................................................................................................................................................................... 17171717

8.8.8.8. ORGANISATORISCHE BESORGANISATORISCHE BESORGANISATORISCHE BESORGANISATORISCHE BESONDERHEITEN DER KASSONDERHEITEN DER KASSONDERHEITEN DER KASSONDERHEITEN DER KASSENARTENENARTENENARTENENARTEN ............................................................................................................................................................ 20202020

9.9.9.9. SPEZIFISCHE REGELUNGSPEZIFISCHE REGELUNGSPEZIFISCHE REGELUNGSPEZIFISCHE REGELUNGEN MIT DEN ALLGEMEINEN MIT DEN ALLGEMEINEN MIT DEN ALLGEMEINEN MIT DEN ALLGEMEINEN ORTSKRANKENKASSENEN ORTSKRANKENKASSENEN ORTSKRANKENKASSENEN ORTSKRANKENKASSEN .................................................................... 21212121

10.10.10.10. SPEZIFISCSPEZIFISCSPEZIFISCSPEZIFISCHE REGELUNGEN MIT DEHE REGELUNGEN MIT DEHE REGELUNGEN MIT DEHE REGELUNGEN MIT DEN BETRIEBSKRANKENKASN BETRIEBSKRANKENKASN BETRIEBSKRANKENKASN BETRIEBSKRANKENKASSENSENSENSEN ........................................................................................................................................ 29292929

11.11.11.11. SPEZIFISCHE REGELUNGSPEZIFISCHE REGELUNGSPEZIFISCHE REGELUNGSPEZIFISCHE REGELUNGEN MIT DEN INNUNGSKREN MIT DEN INNUNGSKREN MIT DEN INNUNGSKREN MIT DEN INNUNGSKRANKENKASSENANKENKASSENANKENKASSENANKENKASSEN .................................................................................................................................... 31313131

12.12.12.12. SPEZIFISCHE REGELUNGSPEZIFISCHE REGELUNGSPEZIFISCHE REGELUNGSPEZIFISCHE REGELUNGEN MIT DEN LANDWIRTSEN MIT DEN LANDWIRTSEN MIT DEN LANDWIRTSEN MIT DEN LANDWIRTSCHAFTLICHEN KRANKENKCHAFTLICHEN KRANKENKCHAFTLICHEN KRANKENKCHAFTLICHEN KRANKENKASSENASSENASSENASSEN ............................ 33333333

13.13.13.13. SPEZIFISCHE REGELUNGSPEZIFISCHE REGELUNGSPEZIFISCHE REGELUNGSPEZIFISCHE REGELUNGEN MIT DER KNAPPSCHAEN MIT DER KNAPPSCHAEN MIT DER KNAPPSCHAEN MIT DER KNAPPSCHAFTFTFTFT ............................................................................................................................................................................................................ 35353535

14.14.14.14. SPEZIFISCHE REGELUNGSPEZIFISCHE REGELUNGSPEZIFISCHE REGELUNGSPEZIFISCHE REGELUNGEN FÜR DAS NEUE ABREEN FÜR DAS NEUE ABREEN FÜR DAS NEUE ABREEN FÜR DAS NEUE ABRECHNUNGSVERFAHREN MITCHNUNGSVERFAHREN MITCHNUNGSVERFAHREN MITCHNUNGSVERFAHREN MIT DEN DEN DEN DEN

ERSATZKASSENERSATZKASSENERSATZKASSENERSATZKASSEN ................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................ 39393939

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ÄnderungshistorieÄnderungshistorieÄnderungshistorieÄnderungshistorie

DatumDatumDatumDatum AbschnittAbschnittAbschnittAbschnitt ÄnderungÄnderungÄnderungÄnderung

02.10.2012 1 SAPV-Leistungserbringer ergänzt

02.10.2012 14 Rechtsform INTER-FORUM AG geändert

25.07.2012 10, 11, 14 Spezifische Regelungen für BKK, IKK und Ersatzkassen aktualisiert

23.07.2012 9 Spezifische Regelungen für AOK Hessen aktualisiert

18.06.2012 10, 11, 12 Ansprechpartner BKK, IKK, LSV aktualisiert

30.12.2011 14 Anpassungen zur "DAK-Gesundheit Unternehmen Leben (DAK-

Gesundheit), Hamburg" aufgrund von Fusion

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Ab rechnung nu r noch au f dem Wege e l ekt ronAbrechnung nu r noch au f dem Wege e l ekt ronAbrechnung nu r noch au f dem Wege e l ekt ronAbrechnung nu r noch au f dem Wege e l ekt ron i-i-i-i-

scher Datenüber t ragung oder e l ekt ron is ch vescher Datenüber t ragung oder e l ekt ron is ch vescher Datenüber t ragung oder e l ekt ron is ch vescher Datenüber t ragung oder e l ekt ron is ch ve r-r-r-r-

wer tba ren Datent rwer tba ren Datent rwer tba ren Datent rwer tba ren Datent r äääägern .gern .gern .gern .

En t sche idungsh i l f e be i Ih re r Wah l des zukünf tEn t sche idungsh i l f e be i Ih re r Wah l des zukünf tEn t sche idungsh i l f e be i Ih re r Wah l des zukünf tEn t sche idungsh i l f e be i Ih re r Wah l des zukünf t i -i -i -i -

gen Abrechnugen Abrechnugen Abrechnugen Abrechnungsvengsvengsvengsve rrrr fahrensfahrensfahrensfahrens

R i ch t l in i en nach § 302 SGB VR ich t l in i en nach § 302 SGB VR ich t l in i en nach § 302 SGB VR ich t l in i en nach § 302 SGB V

1.1.1.1. AlAlAlAlllllgemeinesgemeinesgemeinesgemeines

Der Gesetzgeber hat mit Inkrafttreten des

GKV-Modernisierungsgesetzes (GMG) die

Leistungserbringer gemäß §§ 301a und 302

des fünften Sozialgesetzbuches (SGV V) ver-

pflichtet, den Krankenkassen die Abrechnun-

gen auf dem Wege elektronischer Datenüber-

tragung oder elektronisch verwertbar auf Da-

tenträgern zu übermitteln. Gleichzeitig wurde

in § 303 SGB V festgelegt, dass die Kranken-

kassen die Daten nachzuerfassen haben, so-

weit diese dennoch als Papierabrechnungen

übermittelt werden.

Erfolgt die nicht elektronisch verwertbare Da-

tenübermittlung aus Gründen, die der

Leistungserbringer (Abrechner) zu vertreten

hat, haben die Krankenkassen die mit der

Nacherfassung verbundenen Kosten den be-

troffenen Leistungserbringern durch eine pau-

schale Rechnungskürzung in Höhe von bis zu

5 von Hundert des Rechnungsbetrages in

Rechnung zu stellen.

Ziel der Einführung des elektronischen Ab-

rechnungsverfahrens zwischen den gesetzli-

chen Krankenkassen und den Leistungserbrin-

gern ist die Nutzung zeitgemäßer Kommuni-

kationstechniken und die bundesweite Verein-

heitlichung des Abrechnungsverfahrens.

Mit dem vorliegenden Informationsblatt will

Ihnen der GKV-Spitzenverband helfen, Ant-

worten auf Fragen zum elektronischen Ab-

rechnungsverfahren mit den gesetzlichen

Krankenkassen zu finden. Es soll Ihnen als

Entscheidungshilfe bei Ihrer Wahl des zukünf-

tigen Abrechnungsweges mit den gesetzlichen

Krankenkassen und als Leitfaden beim Einstieg

in das neue Abrechnungsverfahren dienen.

Das Informationsblatt beschreibt zunächst für

alle gesetzlichen Krankenkassen gültige Neue-

rungen durch das elektronische Abrechnungs-

verfahren. In den Anlagen finden Sie spezielle

Regelungen und Adressen für die einzelnen

Krankenkassenarten.

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Sollte Ihrerseits darüber hinausgehender Klä-

rungsbedarf bestehen, wenden Sie sich bitte

an Ihren Vertragspartner oder an die Anlauf-

stellen der Kassenarten, die ab Kapitel 9 auf-

geführt sind.

Form und Inhalt des elektronischen Abrech-

nungsverfahrens haben die Spitzenverbände

der gesetzlichen Krankenkassen in den „Richt-

linien der Spitzenverbände der Krankenkassen

nach § 302 Abs. 2 SGB V über Form und Inhalt

des Abrechnungsverfahrens mit ‘Sonstigen

Leistungserbringern’ sowie Hebammen und

Entbindungshelfern“ beschrieben.

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Die Richtlinien, die über die InternetDie Richtlinien, die über die InternetDie Richtlinien, die über die InternetDie Richtlinien, die über die Internet----Seite Seite Seite Seite

www.www.www.www.gkvgkvgkvgkv----datenaustausch.dedatenaustausch.dedatenaustausch.dedatenaustausch.de abrufbar sind, geabrufbar sind, geabrufbar sind, geabrufbar sind, gel-l-l-l-

ten für folgende Leistungserten für folgende Leistungserten für folgende Leistungserten für folgende Leistungserbbbbringer:ringer:ringer:ringer:

� Leistungserbringer von Heilmitteln

� Leistungserbringer von Hilfsmitteln

� sowie nichtärztlichen Dialysesachlei-

stungen

� Leistungserbringer von häuslicher Kran-

kenpflege und Haushaltshilfe

� Leistungserbringer von Krankentrans-

portleistungen

� Betriebshilfe

� Hebammen und Entbindungspfleger

� SAPV-Leistungserbringer

� weitere Sonstige Leistungserbringer

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E rp robungsphase vo rE rprobungsphase vo rE rprobungsphase vo rE rprobungsphase vo r Beg inn des Ech tve r fahrensBeg inn des Ech tve r fahrensBeg inn des Ech tve r fahrensBeg inn des Ech tve r fahrens

2.2.2.2. Beginn des elektronischen Beginn des elektronischen Beginn des elektronischen Beginn des elektronischen

AbrechnungsverfaAbrechnungsverfaAbrechnungsverfaAbrechnungsverfahhhhrens rens rens rens

Die Entwicklung und Umsetzung eines elek-

tronischen Abrechnungsverfahrens mit der

Vielzahl von „Sonstigen Leistungserbringern“

ist sowohl für die Leistungserbringer als auch

für die Krankenkassen mit umfangreichen

technischen und organisatorischen Aufgaben

verbunden.

Um Startschwierigkeiten sowohl auf Ihrer Seite

als auch auf Seiten der Krankenkassen auszu-

räumen und eine Vergütung der von Ihnen er-

brachten Leistungen in der gewohnt kurzen

Zeit zu ermöglichen, führen alle Krankenkas-

sen zunächst eine Erprobungsphase für das

elektronische Abrechnungsverfahren durch.

Während der Erprobungsphase sind Abrech-

nungsdaten auf maschinellen Datenträgern

(Diskette etc.) oder via Datenfernübertragung

(DFÜ) z. B. mittels E-Mail an die Krankenkas-

sen zu übermitteln. Parallel zu den elektroni-

schen Daten werden die Abrechnungen auf

Papier nach dem bisherigen Abrechnungsver-

fahren an die zuständigen Krankenkassen

überstellt.

Die Krankenkassen teilen Ihnen das Ende der

Erprobungsphase mit, ab wann das elektroni-

sche Abrechnungsverfahren einwandfrei funk-

tioniert und somit eine fristgerechte Zahlung

auf der Grundlage der elektronischen Abrech-

nungsdaten möglich ist. Ab diesem Zeitpunkt

entfällt für Sie die parallele Übermittlung von

Papierabrechnungen neben maschinellen Da-

tenträgern.

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Nutzung ze i tgemäßer Kommunika t ions techno lNutzung ze i tgemäßer Kommunika t ions techno lNutzung ze i tgemäßer Kommunika t ions techno lNutzung ze i tgemäßer Kommunika t ions techno l o-o-o-o-

g ien unabd ing ien unabd ing ien unabd ing ien unabd in ggggbarbarbarbar

Mög l i chke i t der Nu tzung e ines D iens t l e i s te rs Mög l i chke i t der Nu tzung e ines D iens t l e i s te rs Mög l i chke i t der Nu tzung e ines D iens t l e i s te rs Mög l i chke i t der Nu tzung e ines D iens t l e i s te rs

oderoderoderoder

e iner B ranchensof twa ree iner B ranchensof twa ree iner B ranchensof twa ree iner B ranchensof twa re

3.3.3.3. Veränderungen durch das Veränderungen durch das Veränderungen durch das Veränderungen durch das

elelelelektronische Abrecektronische Abrecektronische Abrecektronische Abrech-h-h-h-

nungsverfahrennungsverfahrennungsverfahrennungsverfahren

Durch die Einführung des elektronischen Ab-

rechnungsverfahrens ergeben sich grundsätz-

lich keine Änderungen bei der Abrechnung der

von Ihnen erbrachten Leistungen mit den

Krankenkassen. Die Veränderung besteht in

der Nutzung moderner Kommunikationstech-

nologien für das Abrechnungsverfahren.

AbrechnungsmöglichkeitenAbrechnungsmöglichkeitenAbrechnungsmöglichkeitenAbrechnungsmöglichkeiten

Sie haben die Möglichkeit, Ihre Abrechnung

� über einen Dienstleister wie z.B. eine

Abrechnungsgesellschaft abwickeln zu

lassen oder

� mittels EDV mit einer Branchensoftware

selbst zu erstellen.

1.1.1.1. Abrechnung über Abrechnung über Abrechnung über Abrechnung über einen Dienstleistereinen Dienstleistereinen Dienstleistereinen Dienstleister

Haben Sie einen Dienstleister wie z.B. eine Ab-

rechnungsgesellschaft mit der Durchführung

Ihrer Abrechnung beauftragt, übermittelt diese

die maschinell aufbereitete Abrechnung. In-

wieweit sich Änderungen für Sie ergeben,

hängt von dem jeweiligen Dienstleister ab.

2.2.2.2. Selbstabrechnung mit eigener Selbstabrechnung mit eigener Selbstabrechnung mit eigener Selbstabrechnung mit eigener und einer und einer und einer und einer

BranchensofBranchensofBranchensofBranchensofttttwarewarewareware

Möchten Sie Ihre Abrechnung mittels einer

Branchensoftware selbst vornehmen, haben Sie

die Möglichkeit, entweder elektronisch ver-

wertbare Datenträger (CD-ROM, Disketten,

etc.) zu verwenden oder die Abrechnungsdaten

durch Datentransfer (z. B. via FTAM, X.400,

FTP, E-Mail) zu übermitteln. Die Übermittlung

elektronischer Datensätze ist jedoch nur unter

der Voraussetzung möglich, dass Sie

� über ein gültiges Institutionskennzei-

chen (IK) verfügen,

� eine entsprechende Abrechnungssoft-

ware einsetzen und

� sich zum elektronischen Datenaustausch

– soweit bei der jeweiligen Kassenart er-

forderlich - angemeldet haben.

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I n s t i tu t ioIns t i tu t ioIns t i tu t ioIns t i tu t io nskennze ichen a l s Vonskennze ichen a l s Vonskennze ichen a l s Vonskennze ichen a l s Vo rrrr aussetzung fü r aussetzung fü r aussetzung fü r aussetzung fü r

das e l ekt ron is che Adas e l ekt ron is che Adas e l ekt ron is che Adas e l ekt ron is che A bbbb rechnungsver fah renrechnungsver fah renrechnungsver fah renrechnungsver fah ren

Änderungsmeldungen Änderungsmeldungen Änderungsmeldungen Änderungsmeldungen unverzüg l i chunverzüg l i chunverzüg l i chunverzüg l i ch an SV Ian SV Ian SV Ian SV I

4.4.4.4. Was ist zu tun?Was ist zu tun?Was ist zu tun?Was ist zu tun?

Unabhängig davon, welchen Abrechnungsweg

Sie zukünftig beschreiten wollen, beachten Sie

bitte Folgendes:

InstitutionskennzeichenInstitutionskennzeichenInstitutionskennzeichenInstitutionskennzeichen

Voraussetzung für eine Abrechnung mit den

Trägern der Sozialversicherung und somit

auch für die Teilnahme am elektronischen Ab-

rechnungsverfahren ist, dass Sie über ein gül-

tiges Institutionskennzeichen verfügen. Nur

bei Angabe des Institutionskennzeichens (IK)

in der Abrechnung können Sie als berechtigter

Leistungserbringer identifiziert werden. Verfü-

gen Sie bisher noch nicht über ein Instituti-

onskennzeichen, beantragen Sie dies bitte bei

der

SammelSammelSammelSammel---- & Verteilstelle IK (SV& Verteilstelle IK (SV& Verteilstelle IK (SV& Verteilstelle IK (SVI)I)I)I)

der Arbeitsgemeinschaftder Arbeitsgemeinschaftder Arbeitsgemeinschaftder Arbeitsgemeinschaft

InstitutionskennzeichenInstitutionskennzeichenInstitutionskennzeichenInstitutionskennzeichen

Alte Heerstr. 111Alte Heerstr. 111Alte Heerstr. 111Alte Heerstr. 111, , , , 53757 St. Augustin.53757 St. Augustin.53757 St. Augustin.53757 St. Augustin.

TelTelTelTelefonefonefonefon: 02241 / 2 31 18 00: 02241 / 2 31 18 00: 02241 / 2 31 18 00: 02241 / 2 31 18 00

Telefax: 02241 / 2 31 13 34Telefax: 02241 / 2 31 13 34Telefax: 02241 / 2 31 13 34Telefax: 02241 / 2 31 13 34

Wichtig ist, dass Sie für jede Filiale, jede

Zweigstelle etc. ein gesondertes Institutions-

kennzeichen beantragen, in der Abrechnung

angeben und – soweit bei der jeweiligen Kas-

senart erforderlich – bei dieser bekannt geben.

Nur so ist die eindeutige Zuordnung und die

Begleichung der Abrechnung möglich ist.

Wenn Sie die Abrechnung für mehrere Filialen,

Zweigstellen etc. zentral erstellen, ist dies

durch die vom IK der Filiale abweichende An-

gabe Ihres Rechnungssteller-IK möglich.

Änderungen des Namens, der Anschrift und

der Bankverbindung sind unter der Angabe Ih-

res Institutionskennzeichens direkt der Sam-

mel- und Verteilstelle IK mitzuteilen.

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Für das elektronische AbrecFür das elektronische AbrecFür das elektronische AbrecFür das elektronische Abrechhhhnungsverfahren nungsverfahren nungsverfahren nungsverfahren

gilt:gilt:gilt:gilt:

Anmeldung zum DatenauAnmeldung zum DatenauAnmeldung zum DatenauAnmeldung zum Datenausssstauschtauschtauschtausch

Beabsichtigen Sie, zukünftig an dem elektroni-

schen Abrechnungsverfahren teilzunehmen, ist

grundsätzlich eine Anmeldung zum neuen Ab-

rechnungsverfahren erforderlich. Einige Kran-

kenkassen verzichten auf die vorherige An-

meldung. Nährere Informationen hierzu sind

ab Kapitel 9 aufgeführt.

AbrechnungssoftwareAbrechnungssoftwareAbrechnungssoftwareAbrechnungssoftware

Für die Erstellung elektronischer Abrech-

nungsdaten ist der Einsatz einer Abrech-

nungssoftware erforderlich, die den Anforde-

rungen der Richtlinien nach § 302 Abs. 2 SGB

V entspricht. Es muss sichergestellt sein, dass

mittels der eingesetzten Abrechnungssoftware

bzw. Branchensoftware Abrechnungsdateien

erstellt

werden, die für die Datenannahmestelle der

Krankenkassen physikalisch lesbar sind und

von ihnen verarbeitet werden können.

Als Serviceleistung bietet die gesetzliche Kran-

kenversicherung den

� Leistungserbringern, die ihre Abrech-

nungssoftware selbst entwickelt haben,

� Softwareherstellern, deren Software von

Leistungserbringern zur Abrechnung

eingesetzt wird und

� Abrechnungsgesellschaften

die Möglichkeit, ihre Dateien vor Beginn des

Erprobungsverfahrens bzw. bei Versionswech-

sel zu testen. Dies kann bei jeder Datenan-

nahmestelle nach entsprechender Abstimmung

erfolgen.

Page 11: Informationen zum elektronischen … · Seite 1 von 48 Informationen zum elektronischen Abrechnungsverfahren mit den gesetzlichen Krankenkassen beim Datenaustausch im Abrechnungsverfahren

Seite 11 von 48

Die dort möglichen Prüfungen beziehen sich

ausschließlich auf die in Anhang 2 zur Techni-

schen Anlage der Richtlinien nach § 302 Abs.

2 SGB V beschriebenen technischen Inhalte

(Prüfstufen 1-3). Zur Qualifizierung der fachli-

chen Inhalte (sogenannte Prüfstufe 4) können

Sie mit dem Ansprechpartner der jeweiligen

Krankenkasse (vgl. ab Kapitel 9) Kontakt auf-

nehmen.

Auf der Internet-Seite

www.gkv-datenaustausch.de

finden Sie unter dem Link

http://www.gkv-

datenaus-

tausch.de/ITSGSWErstellerListe.gkvnet

eine Auflistung von Software-Erstellern

KostenträgerdateiKostenträgerdateiKostenträgerdateiKostenträgerdatei

Die Kostenträgerdatei ist elementarer Bestand-

teil der Abrechnung nach § 302 SGB V. Sie

steuert innerhalb der Abrechnungssoftware

zum einem den Fluss der Daten und zum an-

deren den der Papierbelege. Daher sollten Sie

in Ihrem eigenen Interesse immer dafür Sorge

tragen, dass Sie auf die jeweils aktuelle Ko-

stenträgerdatei zurückgreifen.

Page 12: Informationen zum elektronischen … · Seite 1 von 48 Informationen zum elektronischen Abrechnungsverfahren mit den gesetzlichen Krankenkassen beim Datenaustausch im Abrechnungsverfahren

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Kassenspez i f i s che Annahmeste l l enKassenspez i f i s che Annahmeste l l enKassenspez i f i s che Annahmeste l l enKassenspez i f i s che Annahmeste l l en

5.5.5.5. Die AbrechnungDie AbrechnungDie AbrechnungDie Abrechnung im eleim eleim eleim elek-k-k-k-

tronischentronischentronischentronischen AbrechnungAbrechnungAbrechnungAbrechnungs-s-s-s-

verfahrenverfahrenverfahrenverfahren

Grundlage für das elektronische Abrechnungs-

verfahren sind die Richtlinien der Spitzenver-

bände der Krankenkassen nach § 302 Abs. 2

SGB V über Form und Inhalt des Abrechnungs-

verfahrens mit „Sonstigen Leistungserbringern“

sowie mit Hebammen und Entbindungspfle-

gern.

Bestandteile der AbrechnungBestandteile der AbrechnungBestandteile der AbrechnungBestandteile der Abrechnung

Eine Abrechnung im elektronischen Abrech-

nungsverfahren setzt sich zusammen aus:

� den jeweiligen elektronischen Abrech-

nungsdaten je Abrechnungsfall,

� der Gesamtaufstellung (SGLA-Daten) der

Abrechnung (Gesamtrechnung, ggf.

Sammelrechnung),

� den Urbelegen, hierzu zählen beispiels-

weise:

o Verordnungsblätter, Berechti-

gungs- bzw. Reparaturscheine,

Leistungsnachweise oder andere

rechnungsbegleitende Unterla-

gen,

o gegebenenfalls Leistungszusa-

gen der Krankenkassen,

� dem Begleitzettel für Urbelege.

DatenDatenDatenDaten---- und Belegannahmesteund Belegannahmesteund Belegannahmesteund Belegannahmestelllllenlenlenlen

Für das elektronische Abrechnungsverfahren

haben die Krankenkassen kassenspezifische

Annahmestellen für Abrechnungsdaten auf

elektronisch verwertbaren Datenträgern, mit-

tels Datenfernübertragung z. B. E-Mail sowie

für Belege (Verordnungsblätter, Berechti-

gungs- und Reparaturscheine, Leistungszusa-

gen der Krankenkassen, Begleitzettel für Urbe-

lege) benannt. Die Annahmestellen bei elek-

tronischer Abrechnung sind in den sog. Ko-

stenträgerdateien zusammengefasst, die Sie

kostenfrei im Internet unter der Adresse

www.gkv-datenaustausch.de in der aktuellen

Fassung abrufen können.

Page 13: Informationen zum elektronischen … · Seite 1 von 48 Informationen zum elektronischen Abrechnungsverfahren mit den gesetzlichen Krankenkassen beim Datenaustausch im Abrechnungsverfahren

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E indeut ige P re i s l i s t en ident i f i kE indeut ige P re i s l i s t en ident i f i kE indeut ige P re i s l i s t en ident i f i kE indeut ige P re i s l i s t en ident i f i k aaaa t iont iont iont ion

SchlüsselverzeichnisseSchlüsselverzeichnisseSchlüsselverzeichnisseSchlüsselverzeichnisse

Eine maschinelle Verarbeitung von Abrech-

nungsdaten macht die numerische Verschlüs-

selung der Daten notwendig. Entsprechende

Inhalte können den Feldbeschreibungen der

Technischen Anlage sowie den korrespondie-

renden Schlüsselverzeichnissen entnommen

werden.

LeistungserbringergruppeLeistungserbringergruppeLeistungserbringergruppeLeistungserbringergruppennnnsssschlüsselchlüsselchlüsselchlüssel

Jede Preisliste wird durch einen siebenstelligen

Schlüssel, der sich aus dem sogenannten Ab-

rechnungscode (AC) und dem Tarifkennzei-

chen (TK) zusammensetzt, eindeutig zugeord-

net. Aus dem Abrechnungscode geht hervor,

welcher Berufsgruppe Sie angehören. Das Ta-

rifkennzeichen beinhaltet den Regionalbereich

und einen fortlaufenden Schlüssel, der Ihre

Preisvereinbarung kennzeichnet. Die Angabe

des vollständigen „AC/TK“ ist bei jeder Ab-

rechnung zwingend erforderlich, da nur mit

Hilfe dieses Schlüssels die für Sie gültige

Preisliste ermittelt werden kann und somit die

Bearbeitung Ihrer Rechnung möglich ist.

Welchen „AC/TK“ Sie zukünftig in Ihrer Ab-

rechnung mit den Krankenkassen angeben

müssen, wird Ihnen bei der Zulassung bzw.

dem Abschluss einer Vergütungsvereinbarung

durch Ihre Vertragspartner mitgeteilt. Beste-

hende Preislisten werden von den Vertrags-

partnern an die Anforderungen des elektroni-

schen Abrechnungsverfahrens angepasst.

AbrechnungspositionsnummerAbrechnungspositionsnummerAbrechnungspositionsnummerAbrechnungspositionsnummer

Für das elektronische Abrechnungsverfahren

muss innerhalb einer Preisliste jede einzelne

Leistung durch eine sogenannte Abrechnungs-

positionsnummer (z. B. 5-stellige Heilmittel-

positionsnummer oder 10-stellige Hilfsmittel-

positionsnummer) verschlüsselt werden. Sie

ersetzt damit auch die bisherige Vertragsposi-

tionsnummer, die bisher von den Vertrags-

partnern nicht systematisiert vergeben wurde.

Page 14: Informationen zum elektronischen … · Seite 1 von 48 Informationen zum elektronischen Abrechnungsverfahren mit den gesetzlichen Krankenkassen beim Datenaustausch im Abrechnungsverfahren

Seite 14 von 48

Alle im Datenaustausch zu verwendenden Ab-

rechnungspositionsnummern sind in bundes-

einheitlichen Verzeichnissen getrennt nach

Leistungserbringergruppen zusammengefasst

und deren Aufbau in den Richtlinien zum elek-

tronischen Abrechnungsverfahren beschrie-

ben. Grundlagen für die Abrechnung sind so-

mit die Regelungen, die mit den entsprechen-

den Abrechnungspositionsnummern von den

Krankenkassen bekannt gegeben worden sind.

Nur einwandfreie Daten (lt. Prüfregeln 1-4)

und Urbelege nach den Richtlinien der Spit-

zenverbände der Krankenkassen nach § 302

Abs. 2 SGB V (u. a. Kennzeichnung und Sortie-

rung der Urbelege) werden von den Kranken-

kassen angenommen. Fehlerhafte Daten füh-

ren zur Rückweisung der Abrechnung und in

der Folge zu Verzögerungen bei der Rech-

nungsbegleichung.

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Seite 15 von 48

Ve rh inderung de r Ve rh inderung de r Ve rh inderung de r Ve rh inderung de r Man ipu la t ionenMan ipu la t ionenMan ipu la t ionenMan ipu la t ionen von Abrecvon Abrecvon Abrecvon Abrec h-h-h-h-

nungsda tennungsda tennungsda tennungsda ten

6.6.6.6. KryptographischeKryptographischeKryptographischeKryptographische VeVeVeVer-r-r-r-

schlüsselungschlüsselungschlüsselungschlüsselung

Die Einführung des elektronischen Abrech-

nungsverfahrens ist oftmals mit der Befürch-

tung verbunden, dass Versichertendaten in die

falschen Hände geraten. Da eine persönliche

Übermittlung von Abrechnungsdaten zwischen

Leistungserbringern und Krankenkassen in der

Regel nicht möglich ist, wird von den Daten-

schutzbeauftragten des Bundes und der Län-

der zwingend gefordert, elektronische Ab-

rechnungsdaten mit personenbezogenen In-

halten zu schützen und somit Manipulationen

auf dem Transportwege auszuschließen.

Der Schutz der elektronischen Daten erfolgt

mittels eines Verschlüsselungsverfahrens. Da-

bei werden die Daten des Absenders (Nutzda-

ten-Datei) nach einem mathematischen Ver-

fahren unkenntlich gemacht. Durch die Ver-

schlüsselung wird gewährleistet, dass Abrech-

nungsdaten ausschließlich durch die empfan-

gende Krankenkasse bzw. das von einer Kran-

kenkasse beauftragte Dienstleistungsunter-

nehmen gelesen und verwendet werden kön-

nen. Da nach der Verschlüsselung auch die

Adresse des Empfängers unkenntlich ist, muss

diese Nachricht von einem elektronischen

„Briefumschlag“ (Auftragsdatei) begleitet wer-

den, die dem Übermittler der Nachricht die

korrekte Zustellung ermöglicht.

Für die Verschlüsselung der elektronischen

Abrechnungsdaten werden ein öffentlicher so-

wie ein geheimer Schlüssel benötigt. Der ge-

heime Schlüssel ist nur Ihnen als Leistungser-

bringer bekannt und darf nicht weitergegeben

werden. Im praktischen Einsatz nutzen Sie Ih-

ren privaten Schlüssel als elektronische Unter-

schrift. Den öffentlichen Schlüssel nutzt die

empfangende Stelle der Krankenkasse, um Ihre

elektronische Unterschrift zu prüfen.

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Seite 16 von 48

Ihren privaten sowie öffentlichen Schlüssel er-

stellen Sie selbst mit Hilfe einer Verschlüsse-

lungssoftware, die Sie bei kommerziellen Soft-

ware-Anbietern – in der Regel ist diese Funkti-

on im Leistungsumfang Ihrer Software inte-

griert – erwerben können. Der öffentliche

Schlüssel muss durch ein Trust Center zertifi-

ziert werden.

Vor der Zertifizierung kontrolliert das Trust

Center zunächst den öffentlichen Schlüssel je-

des neuen Teilnehmers, um auszuschließen,

dass Unberechtigte am Abrechnungsverfahren

zwischen den Krankenkassen und den sonsti-

gen Leistungserbringern teilnehmen können.

Der öffentliche Schlüssel wird in ein öffentlich

zugängliches Verzeichnis (= öffentliche

Schlüsselliste) eingestellt, um die Kommunika-

tion zwischen Leistungserbringern und Kran-

kenkassen zu ermöglichen.

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Seite 17 von 48

7.7.7.7. Dienstleistungen derDienstleistungen derDienstleistungen derDienstleistungen der ITSG ITSG ITSG ITSG

GmbHGmbHGmbHGmbH

Die ITSG (Informationstechnische Servicestelle

der Gesetzlichen Krankenversicherung GmbH)

unterstützt im Auftrag aller gesetzlichen Kran-

kenkassen den elektronischen Datenaus-

tausch. Die Gesellschafter der ITSG sind:

� GKV-Spitzenverband

� AOK Beteiligungsgesellschaft mbH,

� vdek Verband der Ersatzkassen e.V.,

� Spitzenverband der landwirtschaftli-

chen Sozialversicherung,

� die Knappschaft-Bahn-See,

� die BITMARCK Holding GmbH (für die

BKKen und IKKen.

Die ITSG ist ein Dienstleistungsunternehmen,

das nach wirtschaftlichen Prinzipien ausge-

richtet ist. Die ITSG bietet ihre Dienstleistun-

gen den Einrichtungen der gesetzlichen Kran-

kenversicherung (Verbände und Krankenkas-

sen) sowie externen Verfahrensteilnehmern (z.

B. Arbeitgebern, Leistungserbringern und de-

ren Dienstleistungsorganisationen etc.) an.

ITSG Trust CenterITSG Trust CenterITSG Trust CenterITSG Trust Center

Die ITSG betreibt ein Trust Center. Hier kön-

nen Sie Ihren öffentlichen Schlüssel zertifizie-

ren lassen. Dazu senden Sie Ihren schriftlichen

Zertifizierungsantrag an das:

c/o ITSGc/o ITSGc/o ITSGc/o ITSG----Trust Center Trust Center Trust Center Trust Center

Atos Origin GmbHAtos Origin GmbHAtos Origin GmbHAtos Origin GmbH

Postfach 1225Postfach 1225Postfach 1225Postfach 1225

49702 Meppen49702 Meppen49702 Meppen49702 Meppen

Fax: 05931 848 840Fax: 05931 848 840Fax: 05931 848 840Fax: 05931 848 840

Es ist ausreichend, den Antrag und die beglei-

tenden Dokumente mittels Telefax an das

Trust Center zu senden. Den elektronischen

Schlüssel können Sie mittels E-Mail an die

Adresse

[email protected]

senden.

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Seite 18 von 48

Alternativ besteht die Möglichkeit, einen elek-

tronischen Datenträger zu nutzen und diese

an die postalische Adresse (siehe oben) zuzu-

stellen.

Trust Center Trust Center Trust Center Trust Center ---- AntragAntragAntragAntrag

Den Antrag für eine Zertifizierung durch das

ITSG Trust Center können Sie im Internet auf

der Seite

www.itsg.de

abrufen. Zusätzlich wird Ihnen eine Beschrei-

bung des Sicherheitsverfahrens, eine Hilfestel-

lung zum Ausfüllen des Antrages sowie die

allgemeinen Geschäftsbedingungen angebo-

ten.

Sicherheitssoftware Sicherheitssoftware Sicherheitssoftware Sicherheitssoftware

Die Software-Lieferanten von Fachprogram-

men für die Leistungsabrechnung bieten heute

in der Regel ein Modul für den elektronischen

Datenaustausch als integralen Bestandteil an.

Leistungserbringer, die ihre Fachanwendung

selbst programmieren möchten, können auf

der Internet-Seite

www.gkv-datenaustausch.de

eine Liste der Anbieter von Verschlüsselungs-

software sowie die technischen Spezifikationen

zur kryptographischen Verschlüsselung abru-

fen.

Page 19: Informationen zum elektronischen … · Seite 1 von 48 Informationen zum elektronischen Abrechnungsverfahren mit den gesetzlichen Krankenkassen beim Datenaustausch im Abrechnungsverfahren

Seite 19 von 48

Weitere InformationenWeitere InformationenWeitere InformationenWeitere Informationen

Weitere Informationen zum elektronischen Ab-

rechnungsverfahren erhalten Sie von der

ITSG Informationstechnische Servicestelle der ITSG Informationstechnische Servicestelle der ITSG Informationstechnische Servicestelle der ITSG Informationstechnische Servicestelle der

Gesetzlichen KrankenversichGesetzlichen KrankenversichGesetzlichen KrankenversichGesetzlichen Krankenversicheeeerung GmbHrung GmbHrung GmbHrung GmbH

Seligenstädter Grund 11Seligenstädter Grund 11Seligenstädter Grund 11Seligenstädter Grund 11, , , , 63156315631563150 Heuse0 Heuse0 Heuse0 Heusen-n-n-n-

stammstammstammstamm

TelefonTelefonTelefonTelefon----ZZZZentrale: 06104 entrale: 06104 entrale: 06104 entrale: 06104 //// 600 50 0 600 50 0 600 50 0 600 50 0

TelefaxTelefaxTelefaxTelefax:::: 06104 /06104 /06104 /06104 / 600 50 300 600 50 300 600 50 300 600 50 300

EEEE----Mail: Mail: Mail: Mail: [email protected]@[email protected]@itsg.de

InterneInterneInterneInternetttt: : : : www.itsg.dewww.itsg.dewww.itsg.dewww.itsg.de

Alternativ sind die Informationen auch über

die

Internet-Seite

www.gkv-datenaustausch.de

abrufbar.

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8.8.8.8. OrganisatorischeOrganisatorischeOrganisatorischeOrganisatorische BesoBesoBesoBeson-n-n-n-

derheiten derderheiten derderheiten derderheiten der KasseKasseKasseKassennnnartenartenartenarten

Das vorliegende Informationsblatt hat Ihnen

einen ersten, allgemeingültigen Überblick über

das elektronische Abrechnungsverfahren mit

den Krankenkassen verschafft. Die unter-

schiedlichen Organisationsformen der Kassen-

arten weisen individuelle Besonderheiten auf,

die nachstehend für jede Kassenart dargestellt

werden.

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Seite 21 von 48

9.9.9.9. Spezifische Regelungen mit Spezifische Regelungen mit Spezifische Regelungen mit Spezifische Regelungen mit

dendendenden Allgemeinen OrtskraAllgemeinen OrtskraAllgemeinen OrtskraAllgemeinen Ortskran-n-n-n-

kekekekenkankankankasssssensensensen

Zentrale Ansprechstelle zum DZentrale Ansprechstelle zum DZentrale Ansprechstelle zum DZentrale Ansprechstelle zum Daaaatenaustauschtenaustauschtenaustauschtenaustausch

Sollten Sie noch weitergehenden Informations-

bedarf haben, hilft Ihnen Ihr Vertragspartner

auf Seiten der Allgemeinen Ortskrankenkasse

oder der

AOK BundesverbandAOK BundesverbandAOK BundesverbandAOK Bundesverband

Rosenthaler Straße 31

10178 Berlin

030 34646-0

Herr Tobias Bittner

E-Mail: [email protected]

Ansprechpartner Kostenträgerdatei:

Herr Tobias Bittner

gerne weiter.

Anmeldung zum VerfahrenAnmeldung zum VerfahrenAnmeldung zum VerfahrenAnmeldung zum Verfahren

Elektronisches AbrechnungsveElektronisches AbrechnungsveElektronisches AbrechnungsveElektronisches Abrechnungsverrrrfahren mit den fahren mit den fahren mit den fahren mit den

AOKAOKAOKAOKssss

Eine Anmeldung ist bei den Anlaufstellen

grundsätzlich. nicht notwendig.

Abrechnung über einAbrechnung über einAbrechnung über einAbrechnung über eine Abrechnungsgesele Abrechnungsgesele Abrechnungsgesele Abrechnungsgesell-l-l-l-

schaftschaftschaftschaft

Es ist keine gesonderte Anmeldung erforder-

lich.

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DatenDatenDatenDaten---- und Belegannahmesteund Belegannahmesteund Belegannahmesteund Belegannahmestelllllenlenlenlen

Die Annahmestellen der AOKs für Abrech-

nungsdaten (Datenträger, DFÜ) sind in der Ko-

stenträgerdatei aufgelistet. Um Ihnen einen

Überblick über die Daten- und Belegannahme-

stellen der AOKen im Rahmen des Abrech-

nungsverfahrens nach § 302 SGB V zu geben,

haben wir im Folgenden die entsprechenden

Stellen differenziert nach den regionalen Stel-

len der AOKs aufgelistet. Wir weisen jedoch

darauf hin, dass bei Änderungen der Daten-

und Belegannahmestellen der AOKs eine um-

gehende Aktualisierung der Kostenträgerdatei

vorgenommen wird. Es ist daher zu beachten,

dass bei der Erstellung der Abrechnungen die

jeweils aktuelle Fassung der Kostenträgerdatei

zugrunde gelegt wird.

AOK NordostAOK NordostAOK NordostAOK Nordost

gkv informatik - unternehmen synergien

Fachbereich Inputmanagement

Lichtscheider Str. 89, 42285 Wuppertal

Ansprechpartner: Frau Christine Wolf

Telefon: 0202 / 6958 2581

Telefax: 0202 / 6958 20 2581

E-Mail: [email protected]

Annahmestelle für Papierunterlagen:

Alle Papierunterlagen, das sind - rechnungs-

begleitende Unterlagen (z. B. Verordnungen)

zu den elektronischen Abrechnungen sind

weiterhin an die regional zuständigen und

den Leistungserbringern bekannten Abrech-

nungsstellen der AOK zu senden.

AOK AOK AOK AOK RRRRheinland/Hamburgheinland/Hamburgheinland/Hamburgheinland/Hamburg

gkv informatik - unternehmen synergien

Fachbereich Inputmanagement

Lichtscheider Str. 89, 42285 Wuppertal

Ansprechpartner Rheinland:

Frau Susanne Rotskas

Telefon: 0202 / 6958 1930

Telefax: 0202 / 6958 20 1930

E-Mail: [email protected]

Page 23: Informationen zum elektronischen … · Seite 1 von 48 Informationen zum elektronischen Abrechnungsverfahren mit den gesetzlichen Krankenkassen beim Datenaustausch im Abrechnungsverfahren

Seite 23 von 48

Ansprechpartner Hamburg:

Frau Christine Wolf

Telefon: 0202 / 6958 2581

Telefax: 0202 / 6958 20 2581

E-Mail: [email protected]

Annahmestelle für Papierunterlagen:

Alle Papierunterlagen, das sind - rechnungs-

begleitende Unterlagen (z. B. Verordnungen)

zu den elektronischen Abrechnungen sind

weiterhin an die regional zuständigen und

den Leistungserbringern bekannten Abrech-

nungsstellen der AOK zu senden.

AOK AOK AOK AOK NNNNORDORDORDORDWWWWESTESTESTEST

gkv informatik - unternehmen synergien

Fachbereich Inputmanagement

Lichtscheider Str. 89, 42285 Wuppertal

Ansprechpartner Schleswig-Holstein:

Frau Christine Wolf

Telefon: 0202 / 6958 2581

Telefax: 0202 / 6958 20 2581

E-Mail: [email protected]

Ansprechpartner Westfalen-Lippe:

Herr Michael Ballhausen

Telefon: 0202 / 6958 1979

Telefax: 0202 / 6958 20 1979

E-Mail: [email protected]

Annahmestelle für Papierunterlagen:

Alle Papierunterlagen, das sind - rechnungs-

begleitende Unterlagen (z. B. Verordnungen)

zu den elektronischen Abrechnungen sind

weiterhin an die regional zuständigen und

den Leistungserbringern bekannten Abrech-

nungsstellen der AOK zu senden.

AOK SachsenAOK SachsenAOK SachsenAOK Sachsen----AnhaltAnhaltAnhaltAnhalt

gkv informatik - unternehmen synergien

Fachbereich Inputmanagement

Lichtscheider Str. 89, 42285 Wuppertal

Ansprechpartner: Frau Christine Wolf

Telefon: 0202 / 6958 2581

Telefax: 0202 / 6958 20 2581

E-Mail: [email protected]

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Seite 24 von 48

Annahmestelle für Papierunterlagen:

Alle Papierunterlagen, das sind - rechnungs-

begleitende Unterlagen (z. B. Verordnungen)

zu den elektronischen Abrechnungen sind

weiterhin an die regional zuständigen und

den Leistungserbringern bekannten Abrech-

nungsstellen der AOK zu senden.

AOK BremenAOK BremenAOK BremenAOK Bremen

AOK RZ Bremen / Niedersachsen

Datenannahme- und Verteilstelle (DAV)

Bürgermeister-Smidt-Str. 95, 28195 Bremen

Ansprechpartner: Herr Jürgen Mätzig

Telefon: 0421 / 1761 – 180

Telefax: 0421 / 1761 – 303

E-Mail: [email protected]

AOK NiedersachsenAOK NiedersachsenAOK NiedersachsenAOK Niedersachsen

AOK RZ Bremen / Niedersachsen

Datenannahme- und Verteilstelle (DAV)

Bürgermeister-Smidt-Str. 95, 28195 Bremen

Ansprechpartner: Herr Jürgen Mätzig

Telefon: 0421 / 1761 - 180

Telefax: 0421 / 1761 - 303

E-Mail: [email protected]

AOK SaarlandAOK SaarlandAOK SaarlandAOK Saarland

Datenannahmestelle:

DAV der ITSCare – IT-Services für den Ge-

sundheitsmarkt

Datenannahmestelle der AOK Saarland

Fünftenweg 31, 34613 Schwalmstadt

Ansprechpartner: Herr Manfred Ries

Telefon: 06691 / 736 - 116

Telefax: 06691 / 736 - 314

E-Mail: [email protected]

Belegannahmestelle:

AOK - Die Gesundheitskasse im Saarland

Geschäftsstelle Saarbrücken, Poststelle

Halbergstraße 1

D-66121 Saarbrücken

Page 25: Informationen zum elektronischen … · Seite 1 von 48 Informationen zum elektronischen Abrechnungsverfahren mit den gesetzlichen Krankenkassen beim Datenaustausch im Abrechnungsverfahren

Seite 25 von 48

AOK BadenAOK BadenAOK BadenAOK Baden----WürttembergWürttembergWürttembergWürttemberg

DAV der ITSCare - IT-Services für den Ge-

sundheitsmarkt

Datenannahmestelle der AOK Baden-

Württemberg

Schwarzwaldstraße 39, 77933 Lahr

Ansprechpartner: Frau Manuela Warten

Telefon: 07821 / 937 - 108

Telefax: 07821 / 937 - 229

E-Mail: [email protected]

AOK HessenAOK HessenAOK HessenAOK Hessen

Datenannahmestelle:

DAV der ITSCare – IT-Services für den Ge-

sundheitsmarkt

Datenannahmestelle der AOK Hessen

Fünftenweg 31, 34613 Schwalmstadt

Ansprechpartner: Herr Manfred Ries

Telefon: 06691/ 736 - 116

Telefax: 06691/ 736 - 314

E-Mail: [email protected]

Belegannahmestelle ab 01.08.2012 neu:

Heil- und Hilfsmittel, Häusliche Krankenpfle-

ge, Hebammenleistungen, Rehabilitations-

sport, Herzsport und Funktionstraining,

Hilfsmittel aus Apotheken, Arzneimittel von

Sonstigen Leistungserbringern, Leistungen

nach SGB XI (nur Pflegehilfsmittel, technische

Hilfsmittel, zum Verbrauch bestimmte Pfle-

gehilfsmittel) und Hausnotruf:

AOK - Die Gesundheitskasse in Hessen

CCT - CompetenceCenter Thüringen GmbH

Fröhliche-Mann-Str. 3b, 98528 Suhl

Belegannahmestellen Fahrtkosten/Rettungs-

dienst:

Rechnungsprüfstelle der AOK Hessen

Briloner Landstr. 31, 34497 Korbach

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Seite 26 von 48

AOKAOKAOKAOK----RheinlandRheinlandRheinlandRheinland----PfalzPfalzPfalzPfalz

DAV der ITSCare - IT-Services für den Ge-

sundheitsmarkt

Datenannahmestelle der AOK Rheinland-Pfalz

Fünftenweg 31, 34613 Schwalmstadt

Ansprechpartner: Herr Manfred Ries

Telefon: 06691 / 736 - 116

Telefax: 06691 / 736 - 314

E-Mail: [email protected]

Belegannahmestelle:

Zuständige AOK-Regionaldirektion in Rhein-

land-Pfalz

AOK BayernAOK BayernAOK BayernAOK Bayern

Datenannahmestelle:

Kubus IT / DAV

Postfach 300365, 98503 Suhl

Ansprechpartner: Herr Dietmar Gentsch

Telefon: 03681 / 450 - 87635

Telefax: 0180 / 5026509421

E-Mail: [email protected]

Beleg- & Papierannahmestelle für Heilmittel:

DLZ Heilmittel der AOK Bayern - Die Gesund-

heitskasse

Wackersdorfer Str. 36 a, 92421 Schwandorf

Telefon: 09431 / 210 - 0

Telefax: 09431 / 210 – 200

Beleg- & Papierannahmestelle für Hilfsmittel:

DLZ Hilfsmittel der AOK Bayern - Die Ge-

sundheitskasse

Schönlinder Weg 30, 95632 Wunsiedel

Telefon: 09232 / 600 - 0

Telefax: 09232 / 600 – 111

AOK PlusAOK PlusAOK PlusAOK Plus

Datenannahmestelle:

Kubus IT / DAV

Postfach 300365, 98503 Suhl

Ansprechpartner Region Thüringen:

Frau Vera Erdmann

Telefon: 03681 / 450 - 87634

Telefax: 0180 / 5026509421

E-Mail: [email protected]

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Seite 27 von 48

Ansprechpartner Region Sachsen:

Herr Udo Götz

Telefon: 03681 / 450 – 87636

Telefax: 0180 / 5026509421

E-Mail: [email protected]

Belegannahmestelle für Heilmittel Region

Sachsen und Thüringen:

AOK PLUS – Die Gesundheitskasse

für Sachsen und Thüringen

Bereich Heilmittel, Fachbereich Kostenma-

nagement

Stollbergstr. 73

09119 Chemnitz

Belegannahmestelle für Hilfsmittel Region

Thüringen:

AOK PLUS - Die Gesundheitskasse

für Sachsen und Thüringen

Bereich Hilfsmittel

FB Rechnungsprüfung Hilfsmittel

Fröhliche-Mann-Straße 3a

98528 Suhl

Belegannahmestelle für Hilfsmittel Region

Sachsen:

AOK PLUS - Die Gesundheitskasse

für Sachsen und Thüringen

Bereich Hilfsmittel

FB Rechnungsprüfung Hilfsmittel

Rosa-Luxemburg-Straße 30

04103 Leipzig

Belegannahmestelle für Rettungsdienste Re-

gion Thüringen:

AOK PLUS – Die Gesundheitskasse

für Sachsen und Thüringen

Bereich Rettungsdienste, FB Kostenmanage-

ment

Berliner Straße 147-149

07545 Gera

Belegannahmestelle für Rettungsdienste Re-

gion Sachsen:

AOK PLUS – Die Gesundheitskasse

für Sachsen und Thüringen

Bereich Rettungsdienste, FB Kostenmanage-

ment

Stollbergstr. 73

09119 Chemnitz

Page 28: Informationen zum elektronischen … · Seite 1 von 48 Informationen zum elektronischen Abrechnungsverfahren mit den gesetzlichen Krankenkassen beim Datenaustausch im Abrechnungsverfahren

Seite 28 von 48

Belegannahmestelle für Fahrkosten Region

Thüringen:

AOK PLUS - Die Gesundheitskasse

für Sachsen und Thüringen

Bereich Fahrkosten

Berliner Str. 147-149

07545 Gera

Belegannahmestelle für Fahrkosten Region

Sachsen:

AOK PLUS - Die Gesundheitskasse

für Sachsen und Thüringen

Bereich Fahrkosten

Müllerstr. 41

09113 Chemnitz

Belegannahmestelle für Pflege/ HKP Region

Thüringen:

AOK PLUS – Die Gesundheitskasse

für Sachsen und Thüringen

GB Pflege

Bereich Rechnungsprüfung Pflege/HKP

FB Rechnungsprüfung Pflege/HKP

Berliner Straße 147-149

07545 Gera

Belegannahmestelle für Pflege/ HKP Region

Sachsen:

AOK PLUS – Die Gesundheitskasse

für Sachsen und Thüringen

GB Pflege, Bereich Rechnungsprüfung Pfle-

ge/HKP

FB Rechnungsprüfung Pflege/HKP

Rosa-Luxemburg-Straße 30

04103 Leipzig

oder

AOK PLUS – Die Gesundheitskasse

für Sachsen und Thüringen

GB Pflege, Bereich Rechnungsprüfung Pfle-

ge/HKP

FB Rechnungsprüfung Pflege/HKP

Dresdner Straße 205

01705 Freital

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Seite 29 von 48

10.10.10.10. Spezifische RegelungenSpezifische RegelungenSpezifische RegelungenSpezifische Regelungen

mit den Betriebskrankemit den Betriebskrankemit den Betriebskrankemit den Betriebskranken-n-n-n-

kassenkassenkassenkassen

Zentrale Ansprechstelle zumZentrale Ansprechstelle zumZentrale Ansprechstelle zumZentrale Ansprechstelle zum DDDDaaaatenaustauschtenaustauschtenaustauschtenaustausch

Sollten Sie noch weitergehenden Informations-

bedarf haben, hilft Ihnen Ihr Vertragspartner

auf Seiten der Betriebskrankenkasse oder die

BITMARCKBITMARCKBITMARCKBITMARCK SSSServiceerviceerviceervice GGGGmbmbmbmbHHHH

Postfach 10 04 53Postfach 10 04 53Postfach 10 04 53Postfach 10 04 53, , , , 45004 Essen45004 Essen45004 Essen45004 Essen

Telefon: 0201 Telefon: 0201 Telefon: 0201 Telefon: 0201 / / / / 102281 900102281 900102281 900102281 900

Telefax: 0201 Telefax: 0201 Telefax: 0201 Telefax: 0201 / / / / 102281 66 900102281 66 900102281 66 900102281 66 900

EEEE----Mail:Mail:Mail:Mail:

[email protected]@[email protected]@bitmarck.de

gerne weiter.

Abrechnung über einAbrechnung über einAbrechnung über einAbrechnung über eineeee AbrechnunAbrechnunAbrechnunAbrechnunggggsgeselsgeselsgeselsgesell-l-l-l-

schaftschaftschaftschaft

DatenDatenDatenDaten---- und Belegannahmesteund Belegannahmesteund Belegannahmesteund Belegannahmestelllllenlenlenlen

Die Annahmestellen der Betriebskrankenkas-

sen für Abrechnungsdaten (Datenträger, DFÜ)

sowie für die rechnungsbegründenden Unter-

lagen (Verordnungen, Reparatur- und Berech-

tigungsscheine, Leistungszusagen) sind in der

Kostenträgerdatei der Betriebskrankenkassen

aufgeführt.

Wir weisen darauf hin, dass bei Änderungen

der Daten- und Belegannahmestellen der Be-

triebskrankenkassen eine umgehende Aktuali-

sierung der Kostenträgerdatei vorgenommen

wird. Es ist daher zu beachten, dass bei der

Erstellung der Abrechnungen die jeweils aktu-

elle Fassung der Kostenträgerdatei zugrunde

gelegt wird.

AnnahAnnahAnnahAnnahmestelle für Datenträger (Diskette, Mmestelle für Datenträger (Diskette, Mmestelle für Datenträger (Diskette, Mmestelle für Datenträger (Diskette, Ma-a-a-a-

gnetbänder usw.) und Datenfernübertrgnetbänder usw.) und Datenfernübertrgnetbänder usw.) und Datenfernübertrgnetbänder usw.) und Datenfernübertraaaagunggunggunggung

Sofern im Kostenträgerverzeichnis nicht an-

ders aufgeführt, sind die Datenträger und Da-

tenlieferungen mittels DFÜ an die

BITMARCKBITMARCKBITMARCKBITMARCK Service GmbHService GmbHService GmbHService GmbH

Postfach 10 04 53Postfach 10 04 53Postfach 10 04 53Postfach 10 04 53

45004 Essen45004 Essen45004 Essen45004 Essen

zu senden.

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Seite 30 von 48

Für die Übermittlung von digitalisierten Ab-

rechnungen im Rahmen des KKS konformen E-

Mail Verfahrens ist die E-Mail Adresse

[email protected]

zu verwenden. In der Betreff-Zeile der E-Mail

ist ausschließlich das Absender-IK einzutra-

gen.

Das für Datenlieferungen an Betriebskranken-

kassen zu nutzende Institutionskennzeichen

(IK) lautet: 104 027 544; es ist im Auftragssatz

im Feld “EMPFÄNGER_ PHYSIKALISCH” einzu-

tragen. Im Feld “EMPFÄNGER_NUTZER” des

Auftragssatzes ist ebenfalls das IK 104 027

544 als entschlüsselungsbefugte Datenan-

nahmestelle einzutragen.

Annahmestellen für PapierunteAnnahmestellen für PapierunteAnnahmestellen für PapierunteAnnahmestellen für Papierunterrrrlagenlagenlagenlagen

Alle Papierunterlagen, das sind

� rechnungsbegleitende Unterlagen (z.

B. Verordnungen) zu den elektroni-

schen Abrechnungen

sind an die in der Kostenträgerdatei verzeich-

neten Papierannahmestellen der Betriebskran-

kenkasse zu senden.

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Seite 31 von 48

11.11.11.11. Spezifische RegelungenSpezifische RegelungenSpezifische RegelungenSpezifische Regelungen

mit den Innungskrankemit den Innungskrankemit den Innungskrankemit den Innungskranken-n-n-n-

kassenkassenkassenkassen

Zentrale Ansprechstelle zum DZentrale Ansprechstelle zum DZentrale Ansprechstelle zum DZentrale Ansprechstelle zum Daaaatenaustauschtenaustauschtenaustauschtenaustausch

Sollten Sie noch weitergehenden Informations-

bedarf haben, hilft Ihnen Ihr Vertragspartner

auf Seiten der Innungskrankenkassen oder die

BITMARCKBITMARCKBITMARCKBITMARCK Service GmbHService GmbHService GmbHService GmbH

Postfach 10 04 53Postfach 10 04 53Postfach 10 04 53Postfach 10 04 53, , , , 45004 Essen45004 Essen45004 Essen45004 Essen

Telefon: 0201 Telefon: 0201 Telefon: 0201 Telefon: 0201 / / / / 102281 900102281 900102281 900102281 900

Telefax: 0201 Telefax: 0201 Telefax: 0201 Telefax: 0201 / / / / 102281 66 900102281 66 900102281 66 900102281 66 900

EEEE----Mail:Mail:Mail:Mail:

[email protected]@[email protected]@bitmarck.de

gerne weiter.

Abrechnung über einAbrechnung über einAbrechnung über einAbrechnung über eineeee AbrechnungsgeselAbrechnungsgeselAbrechnungsgeselAbrechnungsgesell-l-l-l-

schaftschaftschaftschaft

DatenDatenDatenDaten---- und Belegannahmesteund Belegannahmesteund Belegannahmesteund Belegannahmestelllllenlenlenlen

Die Annahmestellen der Innungskrankenkas-

sen für Abrechnungsdaten (Datenträger, DFÜ)

sowie für die rechnungsbegründenden Unter-

lagen (Verordnungen, Reparatur- und Berech-

tigungsscheine, Leistungszusagen) sind in der

Kostenträgerdatei der Innungskrankenkassen

aufgeführt.

Wir weisen darauf hin, dass bei Änderungen

der Daten- und Belegannahmestellen der In-

nungskrankenkassen eine umgehende Aktua-

lisierung der Kostenträgerdatei vorgenommen

wird. Es ist daher zu beachten, dass bei der

Erstellung der Abrechnungen die jeweils aktu-

elle Fassung der Kostenträgerdatei zugrunde

gelegt wird.

Annahmestelle für DatenträgerAnnahmestelle für DatenträgerAnnahmestelle für DatenträgerAnnahmestelle für Datenträger (Diskette,(Diskette,(Diskette,(Diskette, MMMMa-a-a-a-

gnetbänder usw.)gnetbänder usw.)gnetbänder usw.)gnetbänder usw.) und Datenfernübertrund Datenfernübertrund Datenfernübertrund Datenfernübertraaaagunggunggunggung

Sofern im Kostenträgerverzeichnis nicht an-

ders aufgeführt, sind die Datenträger und Da-

tenlieferungen mittels DFÜ an die

BITMARCKBITMARCKBITMARCKBITMARCK Service GmbHService GmbHService GmbHService GmbH

Postfach 10 04 53Postfach 10 04 53Postfach 10 04 53Postfach 10 04 53

45004 Essen45004 Essen45004 Essen45004 Essen

zu senden.

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Seite 32 von 48

Für die Übermittlung von digitalisierten Ab-

rechnungen im Rahmen des KKS konformen E-

Mail Verfahrens ist die E-Mail Adresse

[email protected]

zu verwenden. In der Betreff-Zeile der E-Mail

ist ausschließlich das Absender-IK einzutra-

gen.

Das für Datenlieferungen an Innungskranken-

kassen zu nutzende Institutionskennzeichen

(IK) lautet: 109 900 019; es ist im Auftragssatz

im Feld “EMPFÄNGER_ PHYSIKALISCH” einzu-

tragen. Im Feld “EMPFÄNGER_NUTZER” des

Auftragssatzes ist ebenfalls das IK 109 900

019 als entschlüsselungsbefugte Datenan-

nahmestelle einzutragen.

Annahmestellen für PapierunteAnnahmestellen für PapierunteAnnahmestellen für PapierunteAnnahmestellen für Papierunterrrrlagenlagenlagenlagen

Alle Papierunterlagen, das sind

� rechnungsbegleitende Unterlagen (z.

B. Verordnungen) zu den elektroni-

schen Abrechnungen

sind an die in der Kostenträgerdatei verzeich-

neten Papierannahmestellen der Innungskran-

kenkasse zu senden.

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Seite 33 von 48

12.12.12.12. Spezifische RegelungenSpezifische RegelungenSpezifische RegelungenSpezifische Regelungen

mit den landwirtschaftlmit den landwirtschaftlmit den landwirtschaftlmit den landwirtschaftli-i-i-i-

chenchenchenchen KrankenkaKrankenkaKrankenkaKrankenkasssssensensensen

Zentrale Ansprechstelle zumZentrale Ansprechstelle zumZentrale Ansprechstelle zumZentrale Ansprechstelle zum DDDDaaaatenaustauschtenaustauschtenaustauschtenaustausch

Sollten Sie noch weitergehenden Informations-

bedarf haben, hilft Ihnen Ihr Vertragspartner

auf Seiten der landwirtschaftlichen Kranken-

kasse oder der

Spitzenverband der landwirtschaftlichen SozSpitzenverband der landwirtschaftlichen SozSpitzenverband der landwirtschaftlichen SozSpitzenverband der landwirtschaftlichen Sozi-i-i-i-

alversicherungalversicherungalversicherungalversicherung

Postfach 41 03 56Postfach 41 03 56Postfach 41 03 56Postfach 41 03 56

34114 Kassel34114 Kassel34114 Kassel34114 Kassel

Ansprechpartner:Ansprechpartner:Ansprechpartner:Ansprechpartner:

Ilona Meyer

Telefon: 0511 8073-423

E-Mail: [email protected]

gerne weiter.

Anmeldung zum VerfahrenAnmeldung zum VerfahrenAnmeldung zum VerfahrenAnmeldung zum Verfahren

Elektronisches AbrechnungsverfahrenElektronisches AbrechnungsverfahrenElektronisches AbrechnungsverfahrenElektronisches Abrechnungsverfahren mit den mit den mit den mit den

landwirtschaftlichenlandwirtschaftlichenlandwirtschaftlichenlandwirtschaftlichen KraKraKraKrannnnkenkassen:kenkassen:kenkassen:kenkassen:

Eine Anmeldung erfolgt bei der zuständigen

landwirtschaftlichen Krankenkasse.

AbAbAbAbrechnung über einrechnung über einrechnung über einrechnung über eineeee AbrechnungsgeselAbrechnungsgeselAbrechnungsgeselAbrechnungsgesell-l-l-l-

schaftschaftschaftschaft::::

Es ist keine gesonderte Anmeldung erforder-

lich.

DatenDatenDatenDaten---- und Belegannahmesteund Belegannahmesteund Belegannahmesteund Belegannahmestelllllenlenlenlen

Die Annahmestellen der landwirtschaftlichenDie Annahmestellen der landwirtschaftlichenDie Annahmestellen der landwirtschaftlichenDie Annahmestellen der landwirtschaftlichen

Krankenkassen für AbrechnungsdatenKrankenkassen für AbrechnungsdatenKrankenkassen für AbrechnungsdatenKrankenkassen für Abrechnungsdaten (Date(Date(Date(Daten-n-n-n-

träger,träger,träger,träger, DFÜ) sowie für die rechnungsbegrüDFÜ) sowie für die rechnungsbegrüDFÜ) sowie für die rechnungsbegrüDFÜ) sowie für die rechnungsbegrün-n-n-n-

dedededendenndenndennden Unterlagen (VerorUnterlagen (VerorUnterlagen (VerorUnterlagen (Verorddddnungen,nungen,nungen,nungen, RepaRepaRepaReparaturraturraturratur----

und Berechtigungsscheund Berechtigungsscheund Berechtigungsscheund Berechtigungsscheiiiine,ne,ne,ne, Leistungszusagen)Leistungszusagen)Leistungszusagen)Leistungszusagen)

sind in der Kostenträgerdatei aufgelisind in der Kostenträgerdatei aufgelisind in der Kostenträgerdatei aufgelisind in der Kostenträgerdatei aufgelisssstettettettet.

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Seite 34 von 48

Wir weisen darauf hin, dass bei Änderungen

der Daten- und Belegannahmestellen der

landwirtschaftlichen Krankenkassen eine um-

gehende Aktualisierung der Kostenträgerdatei

vorgenommen wird. Es ist daher zu beachten,

dass bei der

Erstellung der Abrechnungen die jeweils aktu-

elle Fassung der Kostenträgerdatei zugrunde

gelegt wird.

Annahmestelle für DatenträgerAnnahmestelle für DatenträgerAnnahmestelle für DatenträgerAnnahmestelle für Datenträger (Diskette, M(Diskette, M(Diskette, M(Diskette, Ma-a-a-a-

gnetbändgnetbändgnetbändgnetbänder usw.)er usw.)er usw.)er usw.) und Dund Dund Dund Daaaatenfernübertragungtenfernübertragungtenfernübertragungtenfernübertragung

Sofern im Kostenträgerverzeichnis nicht an-

ders aufgeführt, sind die Datenträger und Da-

tenlieferungen mittels DFÜ an die

TTTT----Systems ITS GmbHSystems ITS GmbHSystems ITS GmbHSystems ITS GmbH

DatenträgerannahmeDatenträgerannahmeDatenträgerannahmeDatenträgerannahme undundundund ----verteilstelle (DAV)verteilstelle (DAV)verteilstelle (DAV)verteilstelle (DAV)

Postfach 100357Postfach 100357Postfach 100357Postfach 100357, , , , 70747 Leinfelden 70747 Leinfelden 70747 Leinfelden 70747 Leinfelden ---- EEEEchtechtechtechter-r-r-r-

didididinnnngengengengen

zu senden.

Das Institutionskennzeichen (IK) von T-

Systems lautet: 109989162; es ist im Auf-

tragssatz im Feld “EMPFÄNGER_ PHYSIKALISCH”

einzutragen.

Im Feld “EMPFÄNGER_NUTZER” des Auftrags-

satzes ist das IK des DAV-Betriebszentrums

als entschlüsselungsbefugte Datenannahme-

stelle (102109128) einzutragen.

Sofern Sie Fragen haben, können Sie diese un-

ter der gebührenfreien Rufnummer

0800/3324785 an T-Systems richten.

Annahmestellen für PapierunteAnnahmestellen für PapierunteAnnahmestellen für PapierunteAnnahmestellen für Papierunterrrrlagenlagenlagenlagen

Alle Papierunterlagen (das sind rechnungsbe-

gleitende Unterlagen zu den elektronischen

Abrechnungen, wie z. B. Verordnungen, Repa-

ratur und Berechtigungsscheine, Leistungszu-

sagen, etc.) sind direkt an die zuständigen

landwirtschaftlichen Krankenkassen zu sen-

den.

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Knappscha f t ha t e ine C lea r ings tKnappscha f t ha t e ine C lea r ings tKnappscha f t ha t e ine C lea r ings tKnappscha f t ha t e ine C lea r ings t e l l e e inger i ce l l e e inger i ce l l e e inger i ce l l e e inger i c h-h-h-h-

te t t e t t e t t e t

Welche Ver t ragsd iens ts te l l e ?We lche Ve r t ragsd iens ts te l l e ?We lche Ve r t ragsd iens ts te l l e ?We lche Ve r t ragsd iens ts te l l e ?

Be i Bedar f kann e in Anmeldeformu la r ange foBe i Bedar f kann e in Anmeldeformu la r ange foBe i Bedar f kann e in Anmeldeformu la r ange foBe i Bedar f kann e in Anmeldeformu la r ange fo r-r-r-r-

der t werden .der t werden .der t werden .der t werden .

13.13.13.13. Spezifische RegelungenSpezifische RegelungenSpezifische RegelungenSpezifische Regelungen

mit der Knappschaftmit der Knappschaftmit der Knappschaftmit der Knappschaft

Zentrale Ansprechstelle zumZentrale Ansprechstelle zumZentrale Ansprechstelle zumZentrale Ansprechstelle zum DDDDaaaatenaustauschtenaustauschtenaustauschtenaustausch

Sollten Sie noch weitergehenden Informations-

bedarf haben, hilft Ihnen Ihr Vertragspartner

auf Seiten der Knappschaft oder die

KnappschaftKnappschaftKnappschaftKnappschaft

Dezernat I.6.5 Dezernat I.6.5 Dezernat I.6.5 Dezernat I.6.5 ---- Clearingstelle Clearingstelle Clearingstelle Clearingstelle ----

Postfach 10 21 50Postfach 10 21 50Postfach 10 21 50Postfach 10 21 50, , , , 44781 B44781 B44781 B44781 Boooochumchumchumchum

Telefon: 0800 0200 505Telefon: 0800 0200 505Telefon: 0800 0200 505Telefon: 0800 0200 505

Telefax: 0234 304Telefax: 0234 304Telefax: 0234 304Telefax: 0234 304----16091160911609116091

EEEE----Mail: Mail: Mail: Mail: [email protected]@[email protected]@kbs.de

gerne weiter.

Die für Sie zuständige Vertragsdienststelle der

Knappschaft können Sie gerne bei der Clea-

ringstelle erfragen.

Anmeldung zum VerfahrenAnmeldung zum VerfahrenAnmeldung zum VerfahrenAnmeldung zum Verfahren

Elektronisches AbrechnungsveElektronisches AbrechnungsveElektronisches AbrechnungsveElektronisches Abrechnungsverrrrfahrenfahrenfahrenfahren mit der mit der mit der mit der

KnappschaftKnappschaftKnappschaftKnappschaft

Bitte melden Sie sich bei der Knappschaft zum

Verfahren an.

Ein entsprechendes Anmeldeformular kann bei

der Clearingstelle der Knappschaft angefordert

werden.

Abrechnung über einAbrechnung über einAbrechnung über einAbrechnung über eineeeen Dienstleistern Dienstleistern Dienstleistern Dienstleister (Reche(Reche(Reche(Rechen-n-n-n-

zentrum, zentrum, zentrum, zentrum, AbAbAbAbrechnungsgesellschaftrechnungsgesellschaftrechnungsgesellschaftrechnungsgesellschaft o.ä.)o.ä.)o.ä.)o.ä.)

Sofern Sie einen Dienstleister beauftragen, ist

keine gesonderte Anmeldung erforderlich.

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DatenDatenDatenDaten---- und Belegannahmesteund Belegannahmesteund Belegannahmesteund Belegannahmestelllllenlenlenlen

Die Annahmestellen der Knappschaft für Ab-

rechnungsdaten (Datenträger und DFÜ) sind in

der Kostenträgerdatei aufgelistet. Wir weisen

darauf hin, dass bei Änderungen der Datenan-

nahmestellen der Knappschaft eine umgehen-

de Aktualisierung der Kostenträgerdatei vor-

genommen wird. Es ist daher zu beachten,

dass bei der Erstellung der Abrechnungen die

jeweils aktuelle Fassung der Kostenträgerdatei

zugrunde gelegt wird.

Sofern im Kostenträgerverzeichnis nicht an-

ders aufgeführt, sind die Datenträger und Da-

tenlieferungen mittels DFÜ an die

Page 37: Informationen zum elektronischen … · Seite 1 von 48 Informationen zum elektronischen Abrechnungsverfahren mit den gesetzlichen Krankenkassen beim Datenaustausch im Abrechnungsverfahren

Seite 37 von 48

Knappscha f t ha t D iens t l e i s te r m i t der Da teKnappscha f t ha t D iens t l e i s te r m i t der Da teKnappscha f t ha t D iens t l e i s te r m i t der Da teKnappscha f t ha t D iens t l e i s te r m i t der Da ten-n-n-n-

annahme beauannahme beauannahme beauannahme beau ffff t rag tt rag tt rag tt rag t

Übermi t t lung per EÜbermi t t lung per EÜbermi t t lung per EÜbermi t t lung per E ----Ma i l bevoMa i l bevoMa i l bevoMa i l bevo rrrr zugt .zugt .zugt .zugt .

F ragen?F ragen?F ragen?F ragen?

Annahmestelle für Datenträger (Diskette, CDAnnahmestelle für Datenträger (Diskette, CDAnnahmestelle für Datenträger (Diskette, CDAnnahmestelle für Datenträger (Diskette, CD----

ROM, usw.) und DatenfernübertrROM, usw.) und DatenfernübertrROM, usw.) und DatenfernübertrROM, usw.) und Datenfernübertraaaagung (z. B. gung (z. B. gung (z. B. gung (z. B.

EEEE----Mail)Mail)Mail)Mail)

Sofern im Kostenträgerverzeichnis nicht an-

ders aufgeführt, sind die Datenträger und Da-

tenlieferungen mittels DFÜ an die

TTTT----Systems EnterprisSystems EnterprisSystems EnterprisSystems Enterprise Service GmbHe Service GmbHe Service GmbHe Service GmbH

Datenträgerannahme und Datenträgerannahme und Datenträgerannahme und Datenträgerannahme und ----verteilstelle (DAV)verteilstelle (DAV)verteilstelle (DAV)verteilstelle (DAV)

Postfach 50 11 60, 70341 StuttgartPostfach 50 11 60, 70341 StuttgartPostfach 50 11 60, 70341 StuttgartPostfach 50 11 60, 70341 Stuttgart

EEEE----Mail: [email protected]: [email protected]: [email protected]: [email protected]

zu senden.

Das Institutionskennzeichen (IK) von T-

Systems lautet: 109989162; es ist im Auf-

tragssatz im Feld “EMPFÄNGER_ PHYSIKALISCH”

einzutragen.

Im Feld “EMPFÄNGER_NUTZER” des Auftrags-

satzes ist das IK der Knappschaft (109905003)

als entschlüsselungsbefugte Datenannahme-

stelle einzutragen.

Bitte beachten Sie, dass die Knappschaft die Bitte beachten Sie, dass die Knappschaft die Bitte beachten Sie, dass die Knappschaft die Bitte beachten Sie, dass die Knappschaft die

Übermittlung per EÜbermittlung per EÜbermittlung per EÜbermittlung per E----Mail bevorzugt, da dieses Mail bevorzugt, da dieses Mail bevorzugt, da dieses Mail bevorzugt, da dieses

VVVVerfahren für alle Beteiligten Zeit und Geld erfahren für alle Beteiligten Zeit und Geld erfahren für alle Beteiligten Zeit und Geld erfahren für alle Beteiligten Zeit und Geld

spart.spart.spart.spart.

Fragen? Fragen? Fragen? Fragen?

Sofern Sie Fragen haben

� aus dem Bereich der allgemeinen Da-

tenannahme (z. B. ist meine Datei bei

der Datenannahmestelle angekom-

men?), können Sie diese unter der ge-

bührenfreien Rufnummer 0800 332

4785 an T-Systems richten,

� aus dem Bereich Datenträgeraustausch

(allgemeine oder spezielle Fragen),

können Sie diese der Clearingstelle der

Knappschaft (Telefon 0800 0200 505)

stellen

� aus dem Bereich Rechnungen (z. B.

Bezahlung, Rechnungskürzung), kön-

nen Sie diese an die jeweils für Sie zu-

ständige KV-Abrechnungsstelle der

Knappschaft richten.

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Seite 38 von 48

Wohin geht das Pap ier ?Woh in geht das Pap ier ?Woh in geht das Pap ier ?Woh in geht das Pap ier ?

Annahmestellen für PapierunteAnnahmestellen für PapierunteAnnahmestellen für PapierunteAnnahmestellen für Papierunterrrrlagenlagenlagenlagen

Alle Papierunterlagen, wie

� rechnungsbegleitende Unterlagen (z.

B. Verordnungen, Genehmigungen,

Leistungsnachweise) zu den elektroni-

schen Abrechnungen und

� Papierrechnungen während der Erpro-

bungsphase

sind weiterhin direkt an die zuständigen und

bekannten Abrechnungsstellen der Knapp-

schaft zu senden.

Die Abrechnungsstellen sind aus der elektro-

nischen Kostenträgerdatei ersichtlich. Gerne

übermitteln wir Ihnen auf Wunsch auch eine

entsprechende Übersicht, die

• per E-Mail: [email protected]

• per Telefon: 0800 0200 505

oder

• per Telefax: 0234 304–16091

angefordert werden kann.

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14.14.14.14. Spezifische Regelungen Spezifische Regelungen Spezifische Regelungen Spezifische Regelungen

für dasfür dasfür dasfür das neue Abrechnungneue Abrechnungneue Abrechnungneue Abrechnungs-s-s-s-

verfahrenverfahrenverfahrenverfahren mit den Ersatmit den Ersatmit den Ersatmit den Ersatz-z-z-z-

kassenkassenkassenkassen

Im Folgenden finden Sie ergänzendeIm Folgenden finden Sie ergänzendeIm Folgenden finden Sie ergänzendeIm Folgenden finden Sie ergänzende InformInformInformInforma-a-a-a-

tionen zum zukünftigentionen zum zukünftigentionen zum zukünftigentionen zum zukünftigen AbrechnungsverfaAbrechnungsverfaAbrechnungsverfaAbrechnungsverfah-h-h-h-

renrenrenren nach § 302 SGB V mit den Enach § 302 SGB V mit den Enach § 302 SGB V mit den Enach § 302 SGB V mit den Errrrsatzkassen:satzkassen:satzkassen:satzkassen:

� BARMER GEK, Wuppertal

� Techniker Krankenkasse (TK), Ham-

burg

� DAK-Gesundheit Unternehmen Leben

(DAK-Gesundheit), Hamburg

� KKH Allianz, Hannover

� HEK – Hanseatische Krankenkasse

(HEK), Hamburg

� hkk, Bremen

Zentrale Ansprechstelle für dasZentrale Ansprechstelle für dasZentrale Ansprechstelle für dasZentrale Ansprechstelle für das neue Abrecneue Abrecneue Abrecneue Abrech-h-h-h-

nungsverfahrennungsverfahrennungsverfahrennungsverfahren

Sollten Sie noch weitergehenden Informations-

bedarf haben, hilft Ihnen Ihr Vertragspartner

auf Seiten der Ersatzkassen oder die

vdekvdekvdekvdek----ZentraleZentraleZentraleZentrale

Askanischer Platz 1Askanischer Platz 1Askanischer Platz 1Askanischer Platz 1, , , , 10963109631096310963 BerlinBerlinBerlinBerlin

TelTelTelTelefonefonefonefon: : : : 030 030 030 030 / / / / 2 69 31 2 69 31 2 69 31 2 69 31 ---- 0000

TelefaxTelefaxTelefaxTelefax: : : : 030030030030 //// 2 69 31 2 69 31 2 69 31 2 69 31 –––– 29 0029 0029 0029 00

EEEE----Mail: Mail: Mail: Mail: [email protected]@[email protected]@vdek.com

gerne weiter.

Anmeldung zum VerfahrenAnmeldung zum VerfahrenAnmeldung zum VerfahrenAnmeldung zum Verfahren

Elektronisches AbrechnungsveElektronisches AbrechnungsveElektronisches AbrechnungsveElektronisches Abrechnungsverrrrfahrenfahrenfahrenfahren mit den mit den mit den mit den

ErsatzkassenErsatzkassenErsatzkassenErsatzkassen

Bitte fordern Sie bei der vdek-Zentrale unter

der oben genannten Adresse ein Anmeldefor-

mular für den elektronischen Datenaustausch

an und schicken Sie dies vollständig ausgefüllt

an die vdek-Zentrale zurück.

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ZahlungsfristenZahlungsfristenZahlungsfristenZahlungsfristen

Die Wahl des Abrechnungsweges ist entschei-

dend dafür, wie schnell Ihnen die Ersatzkassen

zukünftig Ihre Leistungen vergüten können.

Entscheiden Sie sich für eine Abrechnung auf

elektronisch verwertbaren Datenträgern, bleibt

die Zahlungsfrist von zwei Wochen nach Ein-

gang der vollständigen Rechnungsunterlagen

(Abrechnungsdaten und rechnungsbegrün-

dende Unterlagen) bei der von den Ersatzkas-

sen benannten Stelle bestehen.

DatenDatenDatenDaten---- und Belegannahmesteund Belegannahmesteund Belegannahmesteund Belegannahmestelllllenlenlenlen

Die Daten- und Belegannahmestellen der Er-

satzkassen sind in der sog. Kostenträgerdatei

gemäß den Richtlinien nach

§ 302 Abs. 2 SGB V verzeichnet. Die folgende

Übersicht bietet einen Überblick über die Da-

ten- und Belegannahmestellen der Ersatzkas-

sen. Insbesondere dient sie dazu, das neue

Abrechnungsverfahren transparenter zu ma-

chen, solange die Kostenträgerdatei aus-

schließlich in einer EDIFACT-Struktur vorliegt.

Wir weisen jedoch ausdrücklich darauf hin,

dass die Kostenträgerdatei das offizielle Do-

kument für die Daten- und Belegannahmestel-

len der Ersatzkassen darstellt und somit zu-

künftige Änderungen der Annahmestellen in

die Kostenträgerdatei aufgenommen werden.

Die Kostenträgerdatei umfasst somit den je-

weils aktuellen Stand der Daten- und Belegan-

nahmestellen.

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DatenDatenDatenDaten---- und Belegannahmesteund Belegannahmesteund Belegannahmesteund Belegannahmestelllllen für BARMER len für BARMER len für BARMER len für BARMER

GEKGEKGEKGEK

Abrechnung auf elektronischen Datenträgern

oder per DFÜ

Zum 01.01.2010 haben Barmer und Gmünder

Ersatzkasse (GEK) zur BARMER GEK fusioniert.

Ab 01.01.2011 müssen keine Rechnungen

mehr getrennt eingereicht werden.

Der Dienstleister - das Deutsche Dienstlei-

stungszentrum für das Gesundheitswesen

(DDG GmbH) wird für die Abrechnungscodes

10, 20, 30, 50, 55, 56, 57, 60, 61, 62, 65, 66,

67, 68, 71, 72 zuständig. Der Dienstleister -

die INTER-FORUM AG – wird für den Abrech-

nungscode 40 (Transportkosten) zuständig.

Damit die Leistungserbringer Abrechnungsun-

terlagen und Datenlieferungen den Dienstlei-

stern korrekt zuordnen können, behalten die

Institutionskennzeichen (IK) als Kostenträger-

IK (BARMER 104940005, GEK 108079808) ihre

Gültigkeit. Das gilt auch für die auf den Ver-

ordnungen als Kassennummer aufgedruckten

regionalen Kostenträger-IK.

AdresseAdresseAdresseAdresse

DDG Deutsches Dienstleistungszentrum

Für das Gesundheitswesen GmbH

45120 Essen

IK: 660510336

PostfachanschrPostfachanschrPostfachanschrPostfachanschriftiftiftift

INTER-FORUM AG

Postfach 50 05 54

04305 Leipzig

IK: 661430035

Postanschrift (für private Postdienstleister)Postanschrift (für private Postdienstleister)Postanschrift (für private Postdienstleister)Postanschrift (für private Postdienstleister)

INTER-FORUM AG

IK: 661430035

BARMER GEK

Sommerfelder Straße 120

04316 Leipzig

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Seite 42 von 48

DatenDatenDatenDaten---- und Belegannahmesteund Belegannahmesteund Belegannahmesteund Belegannahmestelllllen für TKlen für TKlen für TKlen für TK

Ab dem 01.08.2010 gilt für

• Heilmittel

• Hilfsmittel

• Hebammenhilfe

• Krankentransporte

• Häusliche Krankenpflege

• Haushaltshilfe

• Ambulante Vorsorgeleistungen (Heilmittel

und kurortspezifische Heilmittel)

• Ambulante (mobile) Rehabilitation und

Anschlussrehabilitation

• Rehabilitationssport und Funktionstraining

für Abrechnungen auf maschinellen oder ma-

schinell lesbaren Datenträgern, per DFÜ oder

E-Mailverfahren sowie für alle Abrechnungen

in Papierform einschließlich der rechnungsbe-

gründenden Unterlagen:

Die rechnungsbegründenden Unterlagen sen-

den Sie bitte an:

PostfachanschriftPostfachanschriftPostfachanschriftPostfachanschrift

INTER-FORUM AG

Postfach 50 05 54

04305 Leipzig

IK: 661430035IK: 661430035IK: 661430035IK: 661430035

Postanschrift (für private Postdienstleister)Postanschrift (für private Postdienstleister)Postanschrift (für private Postdienstleister)Postanschrift (für private Postdienstleister)

Techniker Krankenkasse

INTER-FORUM AG

Sommerfelder Straße 120

04316 Leipzig

IK: IK: IK: IK: 661430035661430035661430035661430035

Für den Datenträgeraustausch gelten folgende Für den Datenträgeraustausch gelten folgende Für den Datenträgeraustausch gelten folgende Für den Datenträgeraustausch gelten folgende

Adressen:Adressen:Adressen:Adressen:

• E-Mail: [email protected]

In der Betreff-Zeile der E-Mail ist aus-

schließlich das Absender-IK einzutragen.

• FTAM: 0341 25920-39, Kennung „anony-

mus“

• FTP: ftp.inter-forum.de, Kennung bitte mit

INTER-FORUM AG abstimmen unter:

[email protected] oder Telefon-

nummer 0341 25920-66

Page 43: Informationen zum elektronischen … · Seite 1 von 48 Informationen zum elektronischen Abrechnungsverfahren mit den gesetzlichen Krankenkassen beim Datenaustausch im Abrechnungsverfahren

Seite 43 von 48

• Diskette / CD: siehe Postanschrift

• X.400: Dieses Verfahren bitte nur nach

vorheriger Rücksprache mit INTER-

FORUM AG unter

[email protected] oder Telefon-

nummer 0341 25920-66

Zugang: “S=edi302;O=INTER-

FORUM;A=viaT;C=DE”

anwenden.

Institutionskennzeichen (IK):Institutionskennzeichen (IK):Institutionskennzeichen (IK):Institutionskennzeichen (IK):

Als „EMPFÄNGER_NUTZER“ (logischer Emp-

fänger) und „EMPFÄNGER_PHYSIKALISCH“ ist in

der Auftragsdatei das IK 661430035661430035661430035661430035 (INTER-

FORUM AG) anzugeben. In den FKT-

Segmenten ist als „IK des Kostenträgers“ das IK

101575519101575519101575519101575519 (Haupt-IK der Techniker Kranken-

kasse als Krankenkasse) einzutragen.

Servicenummer an: 0341 25920-37.

Nähere Informationen auf der Homepage unter

www.inter-forum.de.

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DatenDatenDatenDaten---- uuuund Belegannahmestellen für nd Belegannahmestellen für nd Belegannahmestellen für nd Belegannahmestellen für DAK UDAK UDAK UDAK Un-n-n-n-

ternehmen Lebenternehmen Lebenternehmen Lebenternehmen Leben

Daten- und Belegannahmestellen für DAK Un-

ternehmen Leben

ab 01.01.2012 DAK-Gesundheit Unternehmen

Leben

Die BKK Gesundheit (BKK G) und die DAK wer-

den/haben zum 01.01.2012 fusionieren / fu-

sioniert. Die Abrechnungswege der DAK blei-

ben erhalten.

Abrechnungen für BKK G und DAK (neu: DAK-

Gesundheit) werden bis auf weiteres getrennt

bei den bisherigen / bekannten Daten- und

Papierannahmestellen eingereicht. Es sind kei-

ne Mischrechnungen zu erstellen.

Rechnungen für die DAK-Gesundheit (mit dem

Kostenträgerinstitutionskennzeichen / Kosten-

träger-IK 10 15 6000 0) sind beim bisherigen

Dienstleister der DAK INTER-FORUM AG einzu-

reichen / vorzulegen. Für diese Rechnungen

ist ab dem 01.01.2012 weiterhin das Haupt-IK

der DAK-Gesundheit (10 15 6000 0) zu nut-

zen. Die regionalen Krankenversichertenkar-

ten-Institutionskennzeichen (KVK-IK) sind mit

dem Haupt-IK der DAK / DAK-Gesundheit ver-

knüpft (siehe aktualisierte Kostenträgerdatei).

I. Abrechnung auf elektronischen DatentI. Abrechnung auf elektronischen DatentI. Abrechnung auf elektronischen DatentI. Abrechnung auf elektronischen Datenträgern rägern rägern rägern

oder per DFÜoder per DFÜoder per DFÜoder per DFÜ

• Heilmittel (bundesweit),

• Hebammenhilfe/ Entbindungsanstalts-

pfleger (bundesweit),

• Leistungserbringer von Präventions- und

Gesundheitsförderungsmaßnahmen im

Rahmen von ambulanten Vorsorgeleistun-

gen (bundesweit),

• Podologen (bundesweit),

• Med. Fußpfleger (gem. § 10 Abs. 4 bis 6

PodG) (bundesweit),

• häusliche Krankenpflege (bundesweit)

• Hilfsmittellieferanten (bundesweit).

• Fahrkosten / Krankentransportleistungen

(bundesweit)

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Seite 45 von 48

Adresse und IK

INTER-FORUM AG IK 66 14 3003 5

Sommerfelder Str. 120

04316 Leipzig

II. BelegII. BelegII. BelegII. Beleg----/ Papier/ Papier/ Papier/ Papier----AnnahmestellenAnnahmestellenAnnahmestellenAnnahmestellen

• Heilmittel (bundesweit),

• Hebammenhilfe/ Entbindungsanstalts-

pfleger (bundesweit),

• Leistungserbringer von Präventions- und

Gesundheitsförderungsmaßnahmen im

Rahmen von ambulanten Vorsorgeleistun-

gen (bundesweit),

• Podologen (bundesweit),

• Med. Fußpfleger (gem. § 10 Abs. 4 bis 6

PodG) (bundesweit),

• häusliche Krankenpflege (bundesweit)

• Hilfsmittellieferanten (bundesweit).

• Fahrkosten / Krankentransportleistungen

(bundesweit)

Adresse und IK

INTER-FORUM AG IK 66 14 3003 5

Sommerfelder Str. 120

04316 Leipzig

Für die Haushaltshilfe sind alle Papierunterla-

gen (z. B. Verordnungen, Leistungszusagen,

etc.) an die DAK-Geschäftsstellen zu senden.

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DatenDatenDatenDaten---- und Belegannahmesteund Belegannahmesteund Belegannahmesteund Belegannahmestelllllen für KKHlen für KKHlen für KKHlen für KKH----

AllianzAllianzAllianzAllianz

Abrechnung auf elektroAbrechnung auf elektroAbrechnung auf elektroAbrechnung auf elektronisch verwertbaren Dnisch verwertbaren Dnisch verwertbaren Dnisch verwertbaren Da-a-a-a-

tenträgern oder per DFÜtenträgern oder per DFÜtenträgern oder per DFÜtenträgern oder per DFÜ

AnschriftAnschriftAnschriftAnschrift

KKH-Allianz

c/o Abrechnungszentrum Emmendingen

An der B 3 Haus Nr. 6

79312 Emmendingen

Adresse für Rechnungsbegründende UnterlAdresse für Rechnungsbegründende UnterlAdresse für Rechnungsbegründende UnterlAdresse für Rechnungsbegründende Unterla-a-a-a-

gengengengen

KKH-Allianz

c/o Abrechnungszentrum Emmendingen

Postfach 1167

79301 Emmendingen

IK für Datenlieferungen (logischer & physikalIK für Datenlieferungen (logischer & physikalIK für Datenlieferungen (logischer & physikalIK für Datenlieferungen (logischer & physikali-i-i-i-

scher Empfänger)scher Empfänger)scher Empfänger)scher Empfänger)

107436557

EEEE----MailMailMailMail----Adresse für DatenlieferungenAdresse für DatenlieferungenAdresse für DatenlieferungenAdresse für Datenlieferungen

tp5@arz-emmendingen

KostenträgerKostenträgerKostenträgerKostenträger----IK der KKHIK der KKHIK der KKHIK der KKH----AllianzAllianzAllianzAllianz

102171012

Oder die auf den Verordnungen als Kassen-

nummer aufgedruckten regionalen Kostenträ-

ger-IK.

Technischer Ansprechpartner bei NachfragenTechnischer Ansprechpartner bei NachfragenTechnischer Ansprechpartner bei NachfragenTechnischer Ansprechpartner bei Nachfragen

Herr Udo Goldschmidt

Telefon: 07641 / 9201-315

E-Mail: [email protected]

Page 47: Informationen zum elektronischen … · Seite 1 von 48 Informationen zum elektronischen Abrechnungsverfahren mit den gesetzlichen Krankenkassen beim Datenaustausch im Abrechnungsverfahren

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DatenDatenDatenDaten---- und Belegannahmesteund Belegannahmesteund Belegannahmesteund Belegannahmestelllllen für Hlen für Hlen für Hlen für HEK undEK undEK undEK und

hkk (Achtung Ausnahkk (Achtung Ausnahkk (Achtung Ausnahkk (Achtung Ausnahme beachten)hme beachten)hme beachten)hme beachten)

Abrechnung auf elektronischen Datenträgern

oder per DFÜ

Adresse

DDG Deutsches Dienstleistungszentrum

Für das Gesundheitswesen GmbH

45120 Essen

IK: 660510336

Ausnahmeregelung für hkk:

Für die Leistungserbringer im Bereich der

häuslichen Krankenpflege gilt:

Hauptverwaltung der Handelskrankenkasse

Martinistraße 26

28195 Bremen

Rechnungsbegründende Unterlagen

Adressen wie oben genannt.

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Herausgeber:

GKVGKVGKVGKV----SpitzenverbandSpitzenverbandSpitzenverbandSpitzenverband

Redaktion

GKV-Spitzenverband

IT-Systemfragen / Telematik

Mittelstraße 51

10117 Berlin

E-Mail: [email protected]

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