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Hessisches Kultusministerium Abitur in Hessen – Ein guter Weg Eine Informationsbroschüre für Schülerinnen und Schüler der gymnasialen Oberstufe und des beruflichen Gymnasiums

Informationsbroschüre des Hessischen Kultusministeriums für

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Hessisches Kultusministerium

Abitur in Hessen – Ein guter Weg

Eine Informationsbroschüre für Schülerinnen und Schüler der gymnasialen Oberstufe und des beruflichen Gymnasiums

Tipp3A B I T U R I N H E S S E N – E I N G U T E R W E G

Liebe Schülerin, lieber Schüler,

mit Ihrer Anmeldung zur gymnasialen Oberstufe oder zum beruflichen Gymnasium

haben Sie sich für die Weiterführung Ihrer Schullaufbahn über die Mittelstufe hinaus

entschieden.

Das Ziel der gymnasialen Oberstufe und des beruflichen Gymnasiums ist die allge-

meine Hochschulreife (Abitur), die zur Aufnahme eines Studiums an einer Hoch-

schule (Universität oder Fachhochschule) berechtigt, aber auch den Weg in eine

berufliche Ausbildung ermöglicht.

Die gymnasiale Oberstufe und das berufliche Gymnasium bieten Ihnen vielfältige

interessante Möglichkeiten, eine gute Allgemeinbildung und ein Ihren individuellen

Fähigkeiten und Neigungen entsprechendes persönliches Bildungsprofil zu erlangen.

Sie werden Inhalte und Methoden erwerben, die Sie befähigen, sich den Heraus-

forderungen eines globalisierten Arbeitsmarktes immer wieder neu erfolgreich zu

stellen. Auch über Teamarbeit, selbstständiges Lernen oder fachübergreifenden

Unterricht werden Sie zielgerichtet auf Studium und Beruf vorbereitet. Sie werden

Gelegenheit erhalten, projektbezogen zu arbeiten und Ergebnisse Ihrer Arbeit vor

Publikum zu präsentieren – wie im späteren Berufsleben. Auf dieses Ziel sind auch die

Prüfungsformen des Abiturs – Präsentation und besondere Lernleistung – abgestimmt.

Hier in Hessen, an Ihrer gymnasialen Oberstufe bzw. Ihrem beruflichen Gymnasium,

werden Sie bestens auf Studium und Beruf vorbereitet.

Ich wünsche Ihnen viel Erfolg auf Ihrem Weg zum Abitur!

Karin Wolff

Hessische Kultusministerin

Vorwort

4 A B I T U R I N H E S S E N – E I N G U T E R W E G

Vorbemerkung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6

Glossar . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7

Ihr Weg in der gymnasialen Oberstufe und im beruflichen Gymnasium . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8

Was wird von mir erwartet? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9

Wie ist die gymnasiale Oberstufe bzw. das berufliche Gymnasium strukturiert? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9

Welche Abschlüsse können erworben werden? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10

Die allgemeine Hochschulreife . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10

Fachhochschulreife (schulischer Teil) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10

Wer ist meine Ansprechpartnerin /mein Ansprechpartner für Information und Beratung? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10

Die Tutorin/Der Tutor . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10

Die Studienleiterin/Der Studienleiter bzw. die Abteilungsleiterin/der Abteilungsleiter . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10

Die Lehrkräfte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11

Wie wird der Unterricht organisiert? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11

Was ist bei der Fachwahl zu beachten? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12

Wie erfolgt die Leistungsbewertung? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13

Welche Leistungsnachweise sind zu erbringen? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14

Wie viele Klausuren sind in den einzelnen Fächern verpflichtend? . . . 14

Vergleichsarbeiten und Leistungsnachweise unter Abiturbedingungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14

Grundlagen der Bewertung für Leistungsnachweise . . . . . . . . . . . . . . 15

Verweildauer in der gymnasialen Oberstufe bzw.im beruflichen Gymnasium . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15

Bestimmungen für die einzelnen Phasen . . . . . . . . . . . . . . . 16

Die Einführungsphase . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17

Aufgabenfelder . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17

Rahmenstundentafel der einjährigen Einführungsphase . . . . . . . . . . . 19

Welche Inhalte werden in den einzelnen Fächern gelehrt? . . . . . . . . . 20

Ist eine Wiederholung der Einführungsphase möglich? . . . . . . . . . . . . 20

Welche Bedingungen muss ich für die Zulassung zur zweijährigenQualifikationsphase erfüllen? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20

Die Qualifikationsphase . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20

Welche Kurse sind Pflicht? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21

- Übersicht zur Belegverpflichtung in der Qualifikationsphase (Q1 und Q2) in der gymnasialen Oberstufe . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21

Inhalt

Tipp5A B I T U R I N H E S S E N – E I N G U T E R W E G

- Übersicht zur Belegverpflichtung in der Qualifikationsphase(Q1 und Q2) im beruflichen Gymnasium . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22

Wahl der Leistungskurse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23

- Gymnasiale Oberstufe . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23

- Berufliches Gymnasium . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23

Der Stundenplan . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23

Fachübergreifender bzw. fächerverbindender Unterricht . . . . . . . . . . 23

Die Abiturprüfung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24

Zulassungsbedingungen zur Abiturprüfung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24

Die Prüfungsfächer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24

Die schriftliche Abiturprüfung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24

Die mündliche Abiturprüfung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25

- Mündliche Prüfung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25

- Präsentationsprüfung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25

- Besondere Lernleistung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 26

Die Gesamtqualifikation . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 26

Was bedeutet „Gesamtqualifikation“? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 26

- Leistungskursbereich . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 27

- Grundkursbereich . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 27

- Abiturbereich . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 27

Einbringverpflichtung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 28

- Gymnasiale Oberstufe . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 28

- Berufliches Gymnasium . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 28

Wertungsschema für die Gesamtqualifikation . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 29

Durchschnittsnote im Abitur . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 30

Wiederholungsprüfung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 30

Anhang . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 31

Planungsbogen für die Schullaufbahn . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 32

- Gymnasiale Oberstufe . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 32

- Berufliches Gymnasium . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 33

Gegenüberstellung Belegverpflichtung und Einbringverpflichtung . . . . . 34

- Gymnasiale Oberstufe . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 34

- Berufliches Gymnasium . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 35

Wertungsschema für die Gesamtqualifikation . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 36

Protokollbogen für Beratungsgespräche . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 37

Fachhochschulreife . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 38

Weitergehende Informationen und Hinweise . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 38

- Allgemeine Adressen, Internetseiten und Veröffentlichungen . . . . . . 38

- Studium . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 38

- Berufsorientierung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 39

- Finanzielle Förderungsmöglichkeiten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 39

6 A B I T U R I N H E S S E N – E I N G U T E R W E G

Liebe Schülerin, lieber Schüler,

die vorliegende Broschüre ist Ihr persönliches Exemplar. Sie informiert über die derzeit geltendenBestimmungen der gymnasialen Oberstufe und des beruflichen Gymnasiums. Informationsbroschüreund Ratgeber in einem, soll Sie dieses Heft in den nächsten drei Jahren begleiten.

Das beratende individuelle Gespräch mit Lehrkräften, Tutorin oder Tutor, Studienleiterin oder Studien-leiter, Abteilungsleiterin oder Abteilungsleiter Ihrer Oberstufe kann dieses Heft nicht ersetzen. Vielmehrist es als Grundlage und Vorbereitung für diese Informations- und Beratungsgespräche gedacht. Sie fin-den unter anderem vorbereitete Musterbögen zur Errechnung Ihrer Leistung (Gesamtqualifikation) undzur Durchführung eines Beratungsgespräches sowie eine Tabelle zum Ablesen Ihrer Abiturdurch-schnittsnote und viele weitere Tipps und Informationen, die Ihnen bei Ihren Entscheidungen helfen können.

Nach Eintritt in die gymnasiale Oberstufe oder das berufliche Gymnasium kann Ihre Tutorin bzw. IhrTutor den Inhalt dieser Broschüre mit Ihnen besprechen.

Rechtliche Grundlagen

Rechtliche Grundlage aller Bestimmungen ist die hessische „Verordnung über die Bildungsgängeund die Abiturprüfung in der gymnasialen Oberstufe und dem beruflichen Gymnasium“ (kurz:VOGO/BG) vom 19. September 1998, zuletzt geändert durch Verordnung vom 13. Mai 2004. Siekönnen die Verordnung unter www.kultusministerium.hessen.de ( Schulrecht ) einsehen.

Tipp7A B I T U R I N H E S S E N – E I N G U T E R W E G

Glossar

Die folgenden Begriffe werden Ihnen in dieserInformationsbroschüre immer wieder begegnen. Bitte machen Sie sich vor der eigentlichen Lek-türe der Broschüre mit diesen Begriffen vertraut.

Abiturprüfung: Der Erwerb der allgemeinen Hochschulreifeschließt mit der Abiturprüfung in fünf Prüfungs-fächern ab. Hiervon werden drei schriftlich, zweiweitere mündlich geprüft.

Kurs: In der Qualifikationsphase werden die Unterrichts-fächer in Form von Kursen auf zwei Anspruchs-niveaus als Leistungskurse (LK) oder Grundkurse(GK) unterrichtet.

Grundkurs (GK):Grundkurse vermitteln grundlegende wissen-schaftspropädeutische, d. h. auf Studium undBeruf vorbereitende Kenntnisse und Einsichten inStoffgebiete. Sie führen in grundlegende Sach-verhalte und Problemkomplexe eines Faches ein.Sie erhalten einen Überblick über die wesentlichenArbeitsmethoden und lernen diese selbstständiganzuwenden.

Leistungskurs (LK):Leistungskurse sind gerichtet auf eine systemati-sche Auseinandersetzung mit wesentlichen, dieKomplexität und den Aspektreichtum des Facheskennzeichnenden Fragen. Sie vermitteln dahererweiterte Kenntnisse und Einsichten in Inhalte,Theorien und Modelle. Ein besonderer Schwer-punkt liegt auf der Fertigkeit im selbstständigenUmgang mit Arbeitsmitteln und -methoden so-wie ihrer Übertragung und Reflexion.

Einführungsphase:Das erste Jahr in der Oberstufe ist die Einfüh-rungsphase. Sie dient der Kompensation undOrientierung. Die Einführungsphase gibt auchdie Möglichkeit zur individuellen Orientierung im Hinblick auf die in der Qualifikationsphase zu wählenden Leistungs- und Grundkurse.

Qualifikationsphase:Die Qualifikationsphase besteht aus zwei Schul-jahren, die eine organisatorische Einheit bilden,d. h. es gibt keine Versetzung innerhalb der Qua-

lifikationsphase. Die für Ihr Abitur notwendigenVorleistungen in Form von Punkten werden indiesen beiden Jahren erbracht.

Belegverpflichtung: In der Qualifikationsphase müssen bestimmteFächer verpflichtend besucht (d. h. belegt) werden.

Einbringverpflichtung: Um das Abitur zu erlangen, müssen die Ergeb-nisse bestimmter Kurse in die Gesamtqualifikationeinfließen, d. h. sie zählen letztlich für Ihre Abitur-durchschnittsnote.

Gesamtqualifikation:Die Gesamtqualifikation, d. h. Ihr Abiturergebnis,errechnet sich aus drei verschiedenen Bereichen.In die Gesamtqualifikation fließen Leistungen aus den ersten drei Halbjahren der zweijährigenQualifikationsphase, aus dem Abiturhalbjahr undden Abiturprüfungen ein.

Info

Beleg- und EinbringverpflichtungNicht alle Kurse, die Sie im Laufe der Qualifikationsphasebesuchen, müssen auch eingebracht werden.

Ihr Weg in der gymnasialenOberstufe und im beruflichenGymnasiumDieser erste Abschnitt stellt grundlegende Informationen undRahmenbedingungen dar und beantwortet oft gestellte Fragen.

Tipp9A B I T U R I N H E S S E N – E I N G U T E R W E G

Mit der Versetzung in die Einführungsphase oderdem Mittleren Abschluss haben Sie die notwen-digen Voraussetzungen auf der Notenebeneerbracht.

Erfolgreiches Arbeiten in der Oberstufe setzt aller-dings auch die Fähigkeit voraus, eigene Stärkenzu erkennen und Schwächen zu meistern. DieAntworten auf die folgenden beispielhaften Fragenkönnen Ihnen beim Eintritt in die Einführungs-phase wichtige Orientierungshilfen bei der Ana-lyse Ihrer persönlichen Stärken und Schwächenbieten:

Bin ich für Lernen generell motiviert? Kann ich unter Leistungs- und Zeitdruck arbeiten?Lese ich auch längere Texte gerne?Macht mir die Arbeit an komplexenAufgabenstellungen Freude?Interessiert mich die Verknüpfung von theoretischer Information mit praktischerHandhabung?Gehe ich gerne mit mathematischen odernaturwissenschaftlichen Symbolen undModellen um?

Im Übergang zur Qualifikationsphase – insbeson-dere für die Kurswahl – können die Antworten aufdie nachstehenden Fragen eine Entscheidungs-grundlage sein:

Welche Fächer machen mir Freude?Welche Noten hatte ich bisher? Wie verteiltsich meine Leistung auf den schriftlichen und den mündlichen Bereich?

Wie schätze ich meine eigenen Fähigkeiten ein?Welchen Beruf möchte ich später ergreifen?Werden für meinen Wunschberuf, meinWunschstudienfach eventuell bestimmteKenntnisse (z.B. Fremdsprachen) vorausge-setzt? Welche Fächer werden voraussichtlich meinePrüfungsfächer im Abitur sein?Was soll mein Abiturzeugnis über mich undmeine Interessen aussagen?

Die gymnasiale Oberstufe und das beruflicheGymnasium gewähren Ihnen in einem Rahmen ver-bindlich zu belegender und zu prüfender Fächerdie Freiheit, Ihre Auswahl nach Neigung vorzu-nehmen. Diese Freiheit setzt auch voraus, sich früh-zeitig Gedanken über mögliche Berufswege bzw.die Studienfachwahl zu machen. Auf Seite 38/39 indieser Broschüre sind nützliche Informationen undVerweise zu diesem Bereich zu finden.

Tipp

Es ist grundsätzlich sinnvoll, einige Grundkurse mehr alsvorgeschrieben zu belegen, um eine breite Allgemein-bildung zu erlangen, eine große Auswahl zwischen mög-lichen Abiturfächern zu haben und um Kurse mit unbefriedi-gendem Ergebnis in der Gesamtqualifikation durch bessereersetzen zu können. Prüfen Sie jedoch realistisch Ihre per-sönliche Belastbarkeit!

Organisatorisch ist die gymnasiale Oberstufe bzw.das berufliche Gymnasium in die einjährigeEinführungsphase und die zweijährige Qualifi-kationsphase unterteilt.

Die Einführungsphase übernimmt eine Brücken-funktion. Hier erwerben Sie die notwendigen Kennt-nisse und Fähigkeiten für erfolgreiches Arbeiten

in der sich anschließenden zweijährigen Qualifi-kationsphase. Spezialisierung und Erweiterungzeichnen hingegen die Qualifikationsphase aus.

Das Abitur können Sie nach drei Schuljahrenerwerben. Ihre Abiturprüfung legen Sie in fünfPrüfungsfächern ab. Hiervon werden drei schrift-lich, zwei weitere mündlich geprüft.

Was wird von mir erwartet?

Wie ist die gymnasiale Oberstufe bzw. das berufliche Gymnasium strukturiert?

10 A B I T U R I N H E S S E N – E I N G U T E R W E G

Die allgemeine Hochschulreife

Die allgemeine Hochschulreife berechtigt in allenLändern der Bundesrepublik Deutschland zumStudium. Für einige Studienfächer, die sogenann-ten „Numerus clausus Fächer”, gelten allerdingsZulassungsbeschränkungen. Die jeweils aktuelleListe dieser Studiengänge mit dem entsprechen-den Numerus clausus können Sie an jeder Uni-versität und über die ZVS (Zentralstelle für dieVergabe von Studienplätzen) unter www.zvs.deerfragen. Für einige Studiengänge gibt es darüberhinaus Auswahlverfahren durch die Universitäten.

Welche Abschlüsse können erworben werden?Fachhochschulreife (schulischer Teil)

Nach einem Jahr in der Qualifikationsphase könnenSie, bei Erfüllung entsprechender Voraussetzungengemäß VOGO/BG § 47, den schulischen Teil derFachhochschulreife erhalten. Eine anschließendemindestens einjährige Berufs- oder Praktikanten-tätigkeit (vgl. VOGO/BG § 47 (4)) führt dann zurendgültigen Ausstellung des Zeugnisses derFachhochschulreife. Informationen zu den Bedin-gungen finden Sie im Anhang auf Seite 38 dieserBroschüre.

In Ihrer gymnasialen Oberstufe bzw. im berufli-chen Gymnasium stehen Ihnen viele Ansprech-partnerinnen / Ansprechpartner zur Verfügung,von denen drei von besonderer Bedeutung sind:

Die Tutorin /Der TutorBereits vor Eintritt in die Oberstufe wurden Sie undIhre Eltern umfassend über System, Organisationund Zielsetzung der gymnasialen Oberstufe bzw.des beruflichen Gymnasiums informiert. In der Ein-führungsphase werden diese Kenntnisse vertieft.

In der Einführungsphase regelt die Schule, werdas Tutorenamt übernimmt, in der Qualifikations-phase ist Tutorin / Tutor in der Regel die Lehrkrafteines Leistungskurses, die Sie bis zum Abschlussder Abiturprüfung begleitet. In persönlichenGesprächen erörtern Sie schulische Fragen, Berufs-und Studienwahl. Die Tutorin / der Tutor überprüftIhre Wahlentscheidungen, Belegverpflichtungenund Ihre Auswahl der für die Gesamtqualifikationeinzubringenden Kurse, damit alle Bedingungenfür ein erfolgreiches Ablegen der Abiturprüfung er-füllt werden. Auf den Seiten 34/35 finden Sie eineGegenüberstellung von Beleg- und Einbringver-pflichtung, auf Seite 36 ein Blankoformular für dieBerechnung Ihrer Gesamtqualifikation. Ihre Tutorin/Ihr Tutor informiert Sie über alle Regelungen,aber auch über weitere Details, die Ihre Schullauf-

Wer ist meine Ansprechpartnerin / mein Ansprechpartner für Information und Beratung?

bahn betreffen, z. B. Organisation und Ablauf derAbiturprüfung. Neben der Information über schuli-sche Fragen können auch Trainingstage zum Metho-denlernen, zum Kommunikationsverhalten, Studien-tage zum Besuch von Hochschulinformationstagenwährend und außerhalb der Unterrichtszeit zu denAktivitäten der Tutandengruppe gehören.

Für die Arbeit in der Tutandengruppe kann imStundenplan eine sogenannte Tutorenstunde ein-gerichtet sein. Stehen keine Beratungs- und Be-treuungsaufgaben an, wird in der TutorenstundeUnterricht erteilt.

Die Studienleiterin/Der Studien-leiter bzw. die Abteilungsleiterin/der Abteilungsleiter

Hier erhalten Sie weitergehende Beratung undRechtsauskünfte. Im Anhang dieser Broschüre fin-den Sie einen Protokollbogen für Beratungsge-spräche (siehe Seite 37).

Die LehrkräfteAlle fachspezifischen Fragen, z.B. Ihren Lernfort-schritt in einem bestimmten Fach oder Ihre Eignungfür einen bestimmten Leistungskurs, besprechenSie mit Ihren Lehrkräften.

Tipp11A B I T U R I N H E S S E N – E I N G U T E R W E G

In der Einführungsphase wird der verbindlicheUnterricht in der Regel im Klassenverband, gege-benenfalls auch im Kurssystem oder in einerMischform erteilt.

In der Qualifikationsphase wird im Kurssystem,teilweise auch mit festen Kurskombinationen,unterrichtet.

Es wird unterschieden zwischen Grundkursen undLeistungskursen (vgl. Seite 27). Leistungskursewerden mit fünf Wochenstunden unterrichtet.Grundkurse in Deutsch und Mathematik werdenvierstündig, in den übrigen Fächern drei- oderzweistündig erteilt.

Sowohl Leistungs- als auch Grundkurse dienengemeinsam dem Ziel, Ihnen eine breit angelegteGrundbildung zu vermitteln. In den Leistungskursensollen Sie zusätzlich einen größeren Überblick,vertieftes Wissen und umfangreichere methodischeKenntnisse und Fähigkeiten erwerben. Sie blei-ben in der Regel in Ihren beiden Leistungsfächernwährend der gesamten Qualifikationsphase undin den Grundkursfächern mindestens für einSchuljahr in der gleichen Lerngruppe.

Bei der Wahl der Kurse ist die Beleg- und Einbring-verpflichtung zu beachten.

Tipp

Denken Sie daran, dass die Leistungskurse in der Abitur-prüfung schriftlich geprüft werden. Sie sollten in den vonIhnen favorisierten Fächern Sicherheit im schriftlichen Aus-druck, insbesondere die Fähigkeit zur schriftlichen Darlegungeines schlüssigen Gedankenganges aufweisen können.

Info

Beleg- und EinbringverpflichtungWichtig: Nicht alle Kurse, die belegt werden, müssen aucheingebracht werden! Beachten Sie hierzu auch Seite 34/35„Gegenüberstellung von Beleg- und Einbringverpflichtung“.Kurse, die mit null Punkten abgeschlossen werden, gelten als nicht belegt.

Wie wird der Unterricht organisiert?

12 A B I T U R I N H E S S E N – E I N G U T E R W E G

Sofern Sie bereits volljährig sind, dürfen Sie eigen-verantwortlich gemäß den Vorgaben der Schuleund den Bestimmungen der VOGO/BG Ihre Fächerauswählen und so Ihren individuellen Stundenplanzusammenstellen. Es empfiehlt sich aber, dies mitIhren Eltern zu besprechen.

Bei der Wahl bietet es sich an, im Vorfeld dasberatende Gespräch mit den das Fach unterrich-tenden Lehrkräften zu suchen. Auch Ihre Tutorin /Ihr Tutor, die Studienleiterin / der Studienleiter bzw.die Abteilungsleiterin / der Abteilungsleiter werdenSie diesbezüglich kompetent beraten. Die Leit-fragen auf Seite 9 können ebenfalls für IhreAuswahlentscheidung hilfreich sein.

Bei der Zusammenstellung Ihres individuellenPlanes sollten Sie auch von dem zusätzlichen An-gebot Ihrer Schule, das Ihrer Neigung entsprichtund über den Pflichtbereich hinausgeht, z.B. inForm von Arbeitsgemeinschaften, Gebrauchmachen.

Was ist bei der Fachwahl zu beachten?

Tipp

Es ist empfehlenswert, sich umfassend über Ihr angestrebtesStudienfach/ Ihre Berufsausbildung vorab zu erkundigen unddiese Informationen zur Grundlage Ihrer Wahlentscheidungenzu machen. In Ihrem Interesse sollten Sie das Fach und nichtdie Lehrkraft wählen, denn es ist zum Zeitpunkt Ihrer Wahl inder Regel nicht definitiv zu sagen, welche Lehrkraft das Fachbzw. den Kurs später tatsächlich unterrichtet.

Info

WahlentscheidungDie einmal getroffene Wahl ist verbindlich. In der Regel ist es nicht zulässig, aus einem Kurs auszutreten oder einen Kursnachträglich zu belegen.

Info

Teilnahme am UnterrichtGrundvoraussetzung: regelmäßige und pünktliche Teilnahmeam Unterricht!

Sie sind verpflichtet, an den von Ihnen zu belegenden undgewählten Kursen regelmäßig teilzunehmen. Auch zur Teil-nahme an den weiteren schulischen Veranstaltungen, die mitIhren Kurswahlen verbunden sind, sind Sie verpflichtet.

Versäumen Sie Unterricht oder verpflichtende Schulveranstal-tungen aus nicht vorhersehbaren Gründen, muss die Ursachedes Fernbleibens spätestens am dritten Versäumnistag derSchule schriftlich mitgeteilt werden. Die Schule kann verlan-gen, dass die Versäumnisgründe durch Vorlage eines Attestesnachgewiesen werden.

Bei vorhersehbaren Versäumnissen sind Anträge auf Unter-richtsbefreiung begründet und rechtzeitig zu stellen.

Wiederholtes unentschuldigtes Fehlen kann dazu führen, dassein Kurs als nicht belegt (d. h. nicht besucht) mit null Punkten bewertet wird und Sie eine Jahrgangsstufe wiederholen müssen.

Tipp13A B I T U R I N H E S S E N – E I N G U T E R W E G

Info

Im Unterricht kontinuierlich erbrachte Leistungen („sonstigeMitarbeit“) sind z. B. Beiträge zum Unterrichtsgeschehen,Hausaufgaben, Referate, Protokolle, besondere Ausarbei-tungen und Ähnliches. Diese Leistungen sind ebenso be-deutsam wie die Ergebnisse der schriftlichen Leistungsnach-weise. Ihre Lehrkräfte informieren Sie regelmäßig über IhrenLeistungsstand. Nutzen Sie auch hier die Möglichkeit zurBeratung. Im gemeinsamen Gespräch können auch Wegebeschrieben werden, die eine Leistungssteigerung erwartenlassen.

Grundlage für die Beurteilung Ihrer Leistungen imjeweiligen Kurs sind die Ergebnisse Ihrer im Unter-richt kontinuierlich erbrachten Leistungen und Ihrerschriftlichen Leistungsnachweise (Klausuren).

In der gymnasialen Oberstufe und im beruflichenGymnasium wird das Notensystem der Mittelstufevon 1 bis 6 durch ein Punktesystem (15 bis 0Punkte) ersetzt.

Die nachstehenden Tabellen geben einen Über-blick über die Umsetzung der Noten in Punkteund die jeweiligen Anspruchsebenen.

Wie erfolgt die Leistungsbewertung?

Noten

sehr gut

gut

befriedigend

ausreichend

schwach ausreichend

mangelhaft

ungenügend

Punkte nach Notendifferenz

15 -13 Punkte

12 -10 Punkte

9 - 7 Punkte

6 - 5 Punkte

4 Punkte

3 - 1 Punkte

0 Punkte

Notendefinition

Die Leistungen entsprechen den Anforderungen in besonderem Maße.

Die Leistungen entsprechen den Anforderungen voll.

Die Leistungen entsprechen den Anforderungen imAllgemeinen.

Die Leistungen weisen zwar Mängel auf, entsprechen aber im Ganzen noch den Anforderungen.

Die Leistungen weisen Mängel auf und entsprechen denAnforderungen nur noch mit Einschränkungen.

Die Leistungen entsprechen den Anforderungen nicht, lassen jedoch erkennen, dass die notwendigen Grund-kenntnisse vorhanden sind und die Mängel in absehbarerZeit behoben werden können.

Die Leistungen entsprechen den Anforderungen nicht undselbst die Grundkenntnisse sind so lückenhaft, dass dieMängel in absehbarer Zeit nicht behoben werden können.

Noten

Punkte

sehr gut gut befriedigend ausreichend ungenügendmangelhaft

15 14

+ 1 – + 2 – + 3 – + 4 – + 5 – 6

13 12 11 10 9 8 7 6 5 4 3 2 1 0

14 A B I T U R I N H E S S E N – E I N G U T E R W E G

Info

Null PunkteSollte ein Fach mit null Punkten als abschließende Leistung ineinem Zeugnis bewertet werden, so gilt dieser Kurs als nichtbesucht und kann dementsprechend nicht zur Erfüllung derBeleg- und Einbringverpflichtung herangezogen werden. Dieskann dazu führen, dass ein Schuljahr wiederholt werden mussbzw. keine Zulassung zur Qualifikationsphase erfolgen kann.

Schwach ausreichende LeistungenBereits schwach ausreichende Leistungen können zur Nicht-zulassung zur Qualifikationsphase führen bzw. dazu, dass dieMindestbedingungen für die Gesamtqualifikation und dasAbitur nicht erfüllt werden. Jedes verbindliche Fach, in demweniger als fünf Punkte erreicht werden, muss gemäßVOGO/BG § 17 ausgeglichen werden.

Wie viele Klausuren sind in den einzelnen Fächern verpflichtend?

EinführungsphaseIn der Einführungsphase schreiben Sie in Deutsch,in jeder Fremdsprache und in Mathematik zweisog. Leistungsnachweise (Klausuren) pro Halbjahr,in allen weiteren Fächern eine Klausur im Kurs-halbjahr.

Im beruflichen Gymnasium schreiben Sie in Wirt-schaftslehre oder Technikwissenschaft oder Ernäh-rungslehre oder Agrartechnik ebenfalls zwei Klau-suren.

QualifikationsphaseIn der Qualifikationsphase schreiben Sie in denbeiden Leistungskursen und in den Grundkursenjeweils zwei Klausuren im Halbjahr, im Prüfungs-halbjahr nur eine.

Im Verlauf der gesamten Qualifikationsphase kanneine der Klausuren nach Entscheidung der Lehr-kraft durch eine umfassende Hausarbeit ersetztwerden. In jedem Grundkurs fertigen Sie pro Halb-jahr mindestens eine Klausur an. Als weitererLeistungsnachweis (außer im Prüfungshalbjahr)wird eine zweite Klausur angefertigt oder einbesonderer Leistungsnachweis gefordert.

Welche Leistungsnachweise sind zu erbringen?

In den Leistungskursen werden in der Regel höchs-tens vier, in den Grundkursen höchstens dreiUnterrichtsstunden für das Schreiben der Klau-suren angesetzt.

Vergleichsarbeiten und Leistungs-nachweise unter Abiturbedingungen

Im ersten Jahr der Qualifikationsphase wird inallen Fächern eine Klausur als sog. Vergleichs-arbeit geschrieben, d.h. die entsprechenden Kursedes Jahrgangs schreiben zum gleichen Zeitpunktdie gleiche Klausur. Sie können somit gut ab-schätzen, wo Sie bezüglich Ihrer Leistungsfähig-keit im Vergleich zu Ihren Mitschülerinnen undMitschülern stehen – unabhängig von Ihrer Kurs-zugehörigkeit.

Zur Vorbereitung auf die schriftliche Abiturprü-fung wird Ihnen in der ersten Hälfte des zweitenJahres der Qualifikationsphase in Ihren Leistungs-kursen die Gelegenheit gegeben werden, eineKlausur zu schreiben, die nach Art und Umfangeiner Abiturprüfungsklausur entspricht.

Tipp15A B I T U R I N H E S S E N – E I N G U T E R W E G

Grundlagen der Bewertung fürLeistungsnachweise

Die Fach- und Fachbereichskonferenzen legen imRahmen der rechtlichen Vorgaben die Bewertungs-und Beurteilungskriterien fest. Sie werden Ihnenzu Beginn des Schuljahres von Ihren Lehrkräftendargelegt und erläutert.

Für die Bewertung Ihrer schriftlich erbrachten Leis-tungen in der gymnasialen Oberstufe und demberuflichen Gymnasium gibt es eine einheitlicheUmrechnung von Prozentanteilen der Leistung inNotenpunkte. Zusätzlich gelten die fachspezifi-schen Fehlerindices. Ihre Lehrkräfte informierenSie über die Fehlerindices und die Umrechnungvon Prozentanteilen der Leistung in Notenpunkte.

Info

Verstöße gegen die sprachliche RichtigkeitSchwerwiegende und gehäufte Verstöße gegen die sprach-liche Richtigkeit in der deutschen Sprache oder gegen dieäußere Form führen in der Beurteilung zu einem Abzug von ein oder zwei Punkten, im Fach Deutsch zu einem Abzug vonbis zu vier Punkten vom Endergebnis.

Info

Versäumnis von KlausurenVersäumen Sie aus von Ihnen nicht zu vertretenden Gründeneine Klausur (z.B. im Krankheitsfall, der in der Regel durch ärzt-liches Attest nachzuweisen ist), entscheidet die Kurslehrerinoder der Kurslehrer, ob die versäumte Klausur nachzuholen ist.

Wird ein Leistungsnachweis aus von Ihnen zu vertretendenGründen versäumt, so wird dieser mit null Punkten bewertet.

Der Besuch der gymnasialen Oberstufe bzw. desberuflichen Gymnasiums dauert in der Regel drei,höchstens vier Jahre. In Ausnahmefällen kann daszuständige Staatliche Schulamt auf Antrag dieHöchstdauer verlängern. Eine nach Zulassungnicht bestandene Abiturprüfung kann nach demAbsolvieren eines weiteren Schuljahres wieder-holt werden.

Verweildauer in der gymnasialen Oberstufe bzw. im beruflichen Gymnasium

Bestimmungen für die einzelnen Phasen

In diesem Abschnitt erfahren Sie mehr über die Einführungsphase,die Qualifikationsphase und die Abiturprüfung.

Tipp17A B I T U R I N H E S S E N – E I N G U T E R W E G

Die Einführungsphase dient der Vorbereitung aufdie Qualifikationsphase. Sie erhalten Gelegenheit,Ihre personalen, sozialen und fachlichen Kompe-tenzen gezielt zu erweitern.

Im Rahmen des verbindlichen Unterrichts derEinführungsphase nehmen Sie an geeigneten,stofflich begrenzten Beispielen Einblick in die Ar-beit der Qualifikationsphase. Einige Schulen bietenLeistungsvorkurse an.

In der Einführungsphase sind Fächer und Stun-denzahl durch eine sogenannte Rahmenstunden-tafel vorgegeben.

Die Einführungsphase

Aufgabenfelder

In der gymnasialen Oberstufe bzw. im beruflichenGymnasium können Sie zwischen verschiedenenFächern auswählen. Die Fächer sind drei soge-nannten Aufgabenfeldern zugeordnet, dabeigehören verwandte Unterrichtsfächer zu einemgemeinsamen Aufgabenfeld. Keinem Aufgaben-feld zugeordnet ist Sport (vgl. Rahmenstunden-tafel).

Info

FremdsprachenGymnasiale Oberstufe:Während der Einführungsphase sind für Sie in der gymnasialen Oberstufe zwei Fremdsprachen ver-pflichtend, wobei mindestens eine aus der Mittelstufe (Beginn in 5, 7 oder 9) fortgeführt werden muss.Man kann also entweder zwei Fremdsprachen aus der Mittelstufe fortsetzen oder man kann eine derbeiden durch eine ab der Einführungsphase neu beginnende Fremdsprache ersetzen (die dann aller-dings bis zum Ende der Qualifikationsphase fortgeführt werden muss), sofern diese Möglichkeit vonder Schule angeboten wird.

In der Qualifikationsphase muss mindestens eine aus der Mittelstufe fortgeführte Fremdsprache inallen vier Halbjahren belegt und in die Gesamtqualifikation eingebracht werden.

Sollten Sie in der Mittelstufe keinen Unterricht in einer zweiten Fremdsprache erhalten haben, müssenSie die folgenden Auflagen während des Besuches der gymnasialen Oberstufe erfüllen: Die neubegonnene Fremdsprache muss während der gesamten Zeit der gymnasialen Oberstufe belegt wer-den, kein Kurs darf mit null Punkten abgeschlossen werden und die Kurse des Prüfungshalbjahressowie des Halbjahres davor müssen in die Gesamtqualifikation eingehen.

Eine in der gymnasialen Oberstufe neu begonnene Fremdsprache kann, sofern die Schule die Möglichkeit dazu bietet, bei durchgängiger Belegung und Unterricht mit erhöhter Stundenzahl(vier Wochenstunden) auch Abiturprüfungsfach sein.

Ihre Belegung der Fremdsprachen in der gymnasialen Oberstufe sollten Sie ggf. in einem Beratungs-gespräch klären.

Berufliches Gymnasium:Im beruflichen Gymnasium müssen Schülerinnen und Schüler, die in den Jahrgangsstufen 7-10durchgängig in einer zweiten Fremdsprache unterrichtet wurden, nur eine Fremdsprache bis zumAbitur fortführen.

Über die für Sie individuell zutreffenden Bestimmungen informiert Sie Ihre Tutorin/Ihr Tutor.

18 A B I T U R I N H E S S E N – E I N G U T E R W E G

Info

Latinum und GraecumLatinum bzw. Graecum können zuerkannt und bescheinigt werden, wenn die Dauer und dieLeistungsbewertung des entsprechenden Unterrichtes wie folgt nachgewiesen ist.

Lateinunterrichtseit der Jahrgangsstufe 5 und mindestens die Note „ausreichend“ am Ende der Mittelstufe des Gymnasiums oder der IGS, hier in einem Kurs, der auf den gymnasialen Bildungsgangausgerichtet ist,

seit dem Beginn der zweiten Fremdsprache (Jahrgangsstufe 6 oder 7) und mindestens fünf Punkte am Ende der Einführungsphase,

seit dem Beginn der dritten Fremdsprache (Jahrgangsstufe 8 oder 9) und mindestens fünf Punkte am Ende der Qualifikationsphase,

seit Eintritt in die gymnasiale Oberstufe mit insgesamt mindestens zwölf Jahreswochenstundenund mindestens fünf Punkten in einfacher Wertung im Lateinischen als drittem oder viertemAbiturprüfungsfach.

Altgriechischunterrichtseit dem Beginn der dritten Fremdsprache (Jahrgangsstufe 8 oder 9) mit insgesamt mindes-tens 15 Jahreswochenstunden und mindestens fünf Punkte am Ende der Einführungsphase,

seit dem Beginn der dritten Fremdsprache (Jahrgangsstufe 8 oder 9) und mindestens fünfPunkte am Ende der Qualifikationsphase,

seit Eintritt in die gymnasiale Oberstufe mit insgesamt mindestens zwölf Jahreswochenstundenund mindestens fünf Punkten in einfacher Wertung im Griechischen als drittem oder viertemAbiturprüfungsfach.

Tipp19A B I T U R I N H E S S E N – E I N G U T E R W E G

Fächer

Deutsch

Fremdsprache

WeitereFremdsprache

Kunst oder Musik oder Darstellen-des Spiel

3

3

3

2

3-5

3-5

(3)*

Berufliches Gymnasiumfachrichtungsbezogen

GymnasialeOberstufe

Fachrichtungs-übergreifend

Technik Wirtschaft Agrar-wirtschaft

Ernährung undHauswirtschaft

Sprachlich-literarisch-künstlerisches Aufgabenfeld

Politik undWirtschaft

Geschichte

Religionslehre/Ethik

Wirtschaftslehre,insbes. Betriebs-wirtschaftslehre

2

2

2

2

2

1-2

5 2 2

Gesellschaftswissenschaftliches Aufgabenfeld

Mathematik

Physik

Chemie

Biologie

Technikwissen-schaft

Technologie

TechnischesZeichnen

Rechnungs-wesen

Daten-verarbeitung

Ernährungslehre

Agrartechnik

3

2

2

2

2

3

2

3

3

2

3

3

Mathematisch-naturwissenschaftlich-technisches Aufgabenfeld

3-5

2

2

4

4

2

Sport 2 2

Kompensations-bzw. Orien-tierungsstunden

2-4

Rahmenstundentafel der einjährigen EinführungsphaseWährend des gesamten Schuljahres werden Sie in den folgenden Fächern unterrichtet:

* zu den Fremdsprachen beachten Sie bitte die Infobox auf Seite 17

Nach Durchlauf des verkürzten gymnasialen Bildungsgangs in der Mittelstufewird die Stundentafel um vier Stunden erweitert.

20 A B I T U R I N H E S S E N – E I N G U T E R W E G

Tipp

ZeitmanagementWie teile ich meine Zeit richtig ein? Wo sind die „Zeitfresser“zu finden? Erfolgreiches Arbeiten in der gymnasialen Ober-stufe und im beruflichen Gymnasium erfordert ein gutes, effi-zientes Zeitmanagement. Bitte beachten Sie bei Ihrer persön-lichen Zeit- und Terminplanung, dass der Unterricht in derRegel auch an Nachmittagen stattfindet. Anschließend sollnoch ausreichend Zeit für Hausaufgaben, Ausarbeitung vonReferaten und Klausurvorbereitung sowie Arbeitsgemein-schaften (z.B. Schultheater, Schulmusik, Sportgruppe) zurVerfügung stehen.

Hilfreich ist sicherlich auch das Führen eines Terminplaners,um die Übersicht über die anstehenden Aufgaben zu behalten.Zeitmanagement kann auch Bestandteil einer Projektwoche„Methodenkompetenz bzw. -management“ sein. Vielleichtregen Sie ein solches Trainingsangebot, falls noch nicht vor-handen, in Ihrer Schule an!

Welche Inhalte werden in den einzelnen Fächern gelehrt?

Für die oben aufgeführten Fächer gibt es jeweilseigene Lehrpläne. Unter www.kultusministerium.hessen.de können Sie sich einen Überblick überden Unterrichtsstoff für die Einführungsphase unddie Qualifikationsphase verschaffen. Am Schul-jahresanfang werden Ihre Lehrkräfte nähere Ein-zelheiten zum Unterrichtsstoff der Einführungs-phase vorstellen.

Ist eine Wiederholung derEinführungsphase möglich?

Die Wiederholung der Einführungsphase ist nurmöglich, wenn Sie die Jahrgangsstufe, in der Sieden Mittleren Bildungsabschluss erworben haben,

nicht bereits zweimal besucht haben. Unberührthiervon bleibt die freiwillige Wiederholung derletzten Jahrgangsstufe der Mittelstufe.

Welche Bedingungen muss ich für die Zulassung zur zweijährigenQualifikationsphase erfüllen?

Zur zweijährigen Qualifikationsphase wird zuge-lassen, wer in jedem verbindlichen Fach am Endeder Einführungsphase mindestens fünf Punkte er-reicht hat oder entsprechend ausgleichen kann.

Jedes verbindliche Fach, in dem weniger alsfünf Punkte erreicht wurden, muss durchmindestens zehn Punkte in einem anderenoder mindestens jeweils sieben Punkte in zweianderen verbindlichen Fächern ausgeglichenwerden.

Für die Fächer Deutsch, die verpflichtendenFremdsprachen (vgl. Infobox „Fremdsprachen“auf Seite 17) und Mathematik kann der Aus-gleich nur durch ein anderes Fach oder zweiandere Fächer dieser Fächergruppe erfolgen.

Keine Zulassung zur Qualifikationsphase erfolgt,wenn

ein verbindliches Fach mit null Punkten abge-schlossen wurde,

in zwei der Fächer Deutsch, der verpflichtendenFremdsprache / den verpflichtenden Fremd-sprachen, Mathematik oder im beruflichenGymnasium im späteren fachrichtungsbezoge-nen Leistungsfach weniger als fünf Punkte er-reicht wurden,

in drei und mehr verbindlichen Fächern weni-ger als fünf Punkte erreicht wurden.

In der zweijährigen Qualifikationsphase erhaltenSie durch Unterricht in Leistungs- und Grund-kursfächern die Möglichkeit, die Voraussetzungenfür eine erfolgreiche Abiturprüfung zu erwerben.

Die Qualifikationsphase

Sie wählen aus dem Angebot der Schule zweiLeistungskurse, die mit einem erhöhten Stunden-volumen unterrichtet werden. Alle weiteren Kursewerden als Grundkurse belegt.

Tipp21A B I T U R I N H E S S E N – E I N G U T E R W E G

Welche Kurse sind Pflicht?

Verbindliche Unterrichtsfächer für alle vier Halb-jahre sind:

Deutsch,eine aus der Mittelstufe fortgeführteFremdsprache,Geschichte,Religionslehre oder Ethik,Mathematik,eine Naturwissenschaft,Sport.

Im beruflichen Gymnasium darüber hinaus:Technikwissenschaft und Technologie oderWirtschaftslehre, Rechnungswesen undDatenverarbeitung oderErnährungslehre und Wirtschaftslehre desHaushalts oderAgrartechnik und Wirtschaftslehre desLandbaus.

Mindestens während des ersten Jahres der Quali-fikationsphase müssen Sie die folgenden Fächerbelegen:

Politik und Wirtschaft,Kunst oder Musik oder Darstellendes Spiel(nur gymnasiale Oberstufe) oder einErsatzfach (nur berufliches Gymnasium).

Selbstverständlich können Sie den Unterricht indiesen Fächern auch freiwillig bis zum Ende derQualifikationsphase besuchen und gegebenen-falls auch in die Gesamtqualifikation einbringen.

In der gymnasialen Oberstufe müssen Sie überdie hier genannten Belegverpflichtungen hinausnochmals während zweier Halbjahre

eine weitere Fremdsprache oder eine weitereNaturwissenschaft oder Informatik belegen.

Deutsch

Eine aus der Mittelstufe fortgeführte Fremdsprache

Eine weitere Fremdsprache

Kunst oder Musik oder Darstellendes Spiel

Erstes Aufgabenfeld Sprachlich-literarisch-künstlerisches Aufgabenfeld

Übersicht zur Belegverpflichtung in der zweijährigen Qualifikationsphase (Q1 und Q2) in der gymnasialen Oberstufe

1.Halbj. Q1 2.Halbj. Q1 1.Halbj. Q2 2.Halbj. Q2

Politik und Wirtschaft

Geschichte

Religionslehre (ev. /kath.) oder Ethik

Zweites Aufgabenfeld Gesellschaftswissenschaftliches Aufgabenfeld

1.Halbj. Q1 2.Halbj. Q1 1.Halbj. Q2 2.Halbj. Q2

Mathematik

Eine Naturwissenschaft (Biologie, Chemie o. Physik)

Eine weitere der oben genannten Naturwissen-schaften oder Informatik

Drittes Aufgabenfeld Mathematisch-naturwissenschaftlich-technisches Aufgabenfeld

1.Halbj. Q1 2.Halbj. Q1 1.Halbj. Q2 2.Halbj. Q2

Sport

= zu belegende Kurse = entweder eine weitere Fremdspracheoder eine weitere Naturwissenschaftoder Informatik

22 A B I T U R I N H E S S E N – E I N G U T E R W E G

Deutsch

Eine aus der Mittelstufe fortgeführte Fremdsprache

Eine weitere Fremdsprache

Kunst oder Musik oder Ersatzfach

Erstes Aufgabenfeld Sprachlich-literarisch-künstlerisches Aufgabenfeld

Übersicht zur Belegverpflichtung in der zweijährigen Qualifikationsphase (Q1 und Q2) im beruflichen Gymnasium

1.Halbj. Q1 2.Halbj. Q1 1.Halbj. Q2 2.Halbj. Q2

Politik und Wirtschaft

Geschichte

Religionslehre (ev. /kath.) oder Ethik

Zweites Aufgabenfeld Gesellschaftswissenschaftliches Aufgabenfeld

1.Halbj. Q1 2.Halbj. Q1 1.Halbj. Q2 2.Halbj. Q2

Mathematik

Eine Naturwissenschaft (Biologie, Chemie oderPhysik) je nach Fachrichtung

Drittes Aufgabenfeld Mathematisch-naturwissenschaftlich-technisches Aufgabenfeld

1.Halbj. Q1 2.Halbj. Q1 1.Halbj. Q2 2.Halbj. Q2

Sport

= zu belegendeKurse

= im beruflichen Gymnasiumnur zu belegen, wenn Siekeine zweite Fremdsprachein den Jahrgangsstufen 7-10erlernt haben

Fachrichtung Wirtschaft:Wirtschaftslehre, insbesondere Betriebswirt-schaftslehre (LK) in allen vier Halbjahren,Rechnungswesen im ersten Jahr der Qualifi-kationsphase,Datenverarbeitung im ersten Jahr der Quali-fikationsphase,ein ergänzender Grundkurs im ersten Halbjahrdes ersten Jahres der Qualifikationsphase.

Fachrichtung Technik:Technikwissenschaft (LK) in allen vier Halbjahren,Technologie in allen vier Halbjahren,ein ergänzender Grundkurs im ersten Halbjahrdes ersten Jahres der Qualifikationsphase.

Fachrichtung Ernährung und Hauswirtschaft:Ernährungslehre (LK) in allen vier Halbjahren,Wirtschaftslehre des Haushalts in allen vierHalbjahren,ein ergänzender Grundkurs im ersten Halbjahrdes ersten Jahres der Qualifikationsphase.

Fachrichtung Agrarwirtschaft:Agrartechnik (LK) in allen vier Halbjahren,Wirtschaftslehre des Landbaus in allen vierHalbjahren,ein ergänzender Grundkurs im ersten Halbjahrdes ersten Jahres der Qualifikationsphase.

Ergänzende Belegverpflichtungen im beruflichen Gymnasium

Tipp23A B I T U R I N H E S S E N – E I N G U T E R W E G

Wahl der Leistungskurse

Gymnasiale OberstufeEiner Ihrer Leistungskurse muss entweder

eine fortgeführte Fremdsprache oderMathematik odereine Naturwissenschaft sein.

Das weitere Leistungskursfach können Sie je nachNeigung und Interesse aus dem Angebot IhrerSchule wählen.

Berufliches GymnasiumDer erste Leistungskurs muss entweder

Deutsch odereine fortgeführte Fremdsprache oderMathematik odereine Naturwissenschaft sein.

Das zweite Leistungsfach ist durch die Wahl derberuflichen Fachrichtung bestimmt. Es können fol-gende Fächer als Leistungsfach gewählt werden:

Wirtschaft:Wirtschaftslehre, insbesondereBetriebswirtschaftslehre

Technik:Technikwissenschaft (Maschinenbau, Elektro-technik, Bautechnik, Physik, Chemie, Biologieund Datenverarbeitungstechnik, Schwerpunktbezogen oder Schwerpunkt übergreifend)

Ernährung und Hauswirtschaft:Ernährungslehre

Agrarwirtschaft:Agrartechnik

Der Stundenplan

Ihr persönlicher Stundenplan setzt sich nach derWahl Ihrer Leistungs- und Grundkurse zusammen.Die beiden Leistungskurse werden dabei fünf-stündig, die Grundkurse Deutsch und Mathematikvierstündig, in den Fremdsprachen, Naturwissen-schaften, Geschichte, Politik und Wirtschaft drei-stündig unterrichtet. Einige Grundkurse, so z.B.die Religionslehren, Ethik, Musik und Kunst kön-nen zwei- oder dreistündig unterrichtet werden.

Im beruflichen Gymnasium können Geschichtesowie Politik und Wirtschaft zweistündig unter-richtet werden.

Tipp

Informieren Sie sich vor Anmeldung in der gymnasialenOberstufe bzw. am beruflichen Gymnasium Ihrer Wahl gründlich über das voraussichtliche Leistungskursangebot.

Info

LeistungskurseAls Leistungskurse können Sie nur Fächer wählen, die Sie inder gesamten Einführungsphase betrieben und am Ende mitmindestens fünf Punkten abgeschlossen haben.

Fremdsprachen als LeistungskurseEine Fremdsprache, ausgenommen Altgriechisch, können Sie nur als Leistungskurs wählen, wenn Sie einschließlich derEinführungsphase wenigstens in fünf Jahrgangsstufen durch-gehend in dieser Fremdsprache Unterricht hatten oder gleich-wertige Kenntnisse nachweisen.

Info

Was ist fachübergreifender bzw. fächerverbindenderUnterricht?In diesem Unterricht werden die Fächergrenzen verlassen und z. B. ein gesellschaftlich relevantes Thema, etwa GeneticEngineering, in Englisch, Politik und Wirtschaft und Biologieüber die Fächergrenzen hinweg gemeinsam bearbeitet. Über interessante Projekte können Sie sich zum Beispiel unterhttp://sform.bildung.hessen.de/gymnasium/skii/interdisinformieren.

Fachübergreifender bzw. fächerverbindender Unterricht

Der Unterricht in der gymnasialen Oberstufe istfachbezogen, fachübergreifend und fächerverbin-dend angelegt. Die Schule bietet in der Qualifi-kationsphase pro Jahrgangsstufe mindestens einfachübergreifendes oder fächerverbindendesLernangebot oder ein entsprechendes Projekt an.Dieses sogenannte interdisziplinäre Arbeitenbereitet Sie gut auf Studium und Beruf vor.

24 A B I T U R I N H E S S E N – E I N G U T E R W E G

Im letzten Halbjahr der Qualifikationsphase legenSie die Abiturprüfung ab. Um zur Abiturprüfungzugelassen zu werden, müssen bestimmte Bedin-gungen erfüllt sein.

Zulassungsbedingungen zurAbiturprüfung

Zur Abiturprüfung werden Sie zugelassen, wennSie

die Bedingungen über die Verweildauer in der gymnasialen Oberstufe bzw. im beruflichenGymnasium erfüllen (siehe Verweildauer in dergymnasialen Oberstufe und im beruflichenGymnasium, Seite 15),die Verpflichtungen in einer zweiten Fremd-sprache erfüllt haben oder erfüllen (sieheInformationen für die Fremdsprachen, Seite 17),in der Qualifikationsphase die verbindlichenKurse besucht haben bzw. im Prüfungshalb-jahr besuchen (siehe Belegverpflichtung, Seite21/22),die verbindlichen Grund- und Leistungskursealler vier Halbjahre mit entsprechender Punkt-zahl nachweisen bzw. am Ende des Prüfungs-halbjahres nachweisen können (siehe Gesamt-qualifikation, Seite 26 ff.).

Die Prüfungsfächer

Verpflichtende FächerDie Abiturprüfung werden Sie in fünf Teilprüfun-gen ablegen. Die folgenden Fächer werden ver-pflichtend geprüft:

Gymnasiale OberstufeDeutschMathematikeine Fremdsprache oder eine Naturwissenschaftoder Informatik

Berufliches GymnasiumDeutschMathematik oder eine Fremdsprachefachrichtungsbezogenes Leistungsfach

Die Abiturprüfung

Diese verbindlichen Prüfungsfächer können nichtdurch eine besondere Lernleistung ersetzt wer-den!

In Ihren Prüfungsfächern müssen Sie in der ge-samten Einführungs- und Qualifikationsphase unter-richtet worden sein.Beispiele: Wenn Sie in der Einführungsphase Musikgewählt haben, sich in der Qualifikationsphasejedoch für Kunst entscheiden, können Sie wederin Musik noch in Kunst eine Prüfung ablegen. Dasgleiche gilt für einen Wechsel zwischen einer Reli-gionslehre und Ethik.

Alle drei Aufgabenfelder müssen durch die Abitur-prüfungen abgedeckt sein. Die drei schriftlichenPrüfungsfächer müssen dabei mindestens zweiAufgabenfelder abdecken.

Folgende Fächer können nicht als Prüfungs-fächer gewählt werden:

Gymnasiale OberstufeDarstellendes Spiel

Berufliches GymnasiumKunst, Musik, Sport und Technologie

Die schriftliche Abiturprüfung

Die schriftlichen Abiturprüfungen finden vor denOsterferien statt. In der Prüfungsphase schreibenSie die Abiturarbeiten in Ihren beiden Leistungs-kursen und dem von Ihnen gewählten dritten Prü-fungsfach auf Grundkursniveau.

Info

Nichtbestehen der AbiturprüfungAuch nachdem die schriftliche Abiturprüfung abgelegtwurde, kann noch die Nichtzulassung zur mündlichen Abitur-prüfung wegen fehlender Gesamtqualifikation erfolgen.

Tipp25A B I T U R I N H E S S E N – E I N G U T E R W E G

Info

Zusätzliche mündliche PrüfungSollten Sie das Ergebnis in einem Fach oder die Durch-schnittsnote auf dem Abiturzeugnis verbessern wollen, sokönnen Sie sich freiwillig einer mündlichen Prüfung im erstenbis dritten Abiturfach unterziehen. Bitte bedenken Sie beiIhrer Entscheidung, dass Sie von dieser Prüfung nicht zurück-treten können, so dass das Prüfungsergebnis in jedem Fallein die Abiturnote eingeht. Eine Verschlechterung ist alsonicht ausgeschlossen.Eine zusätzliche mündliche Prüfung kann gegebenenfallsauch verpflichtend vom Prüfungsausschuss festgelegt werden.

Die Aufgabenstellungen werden bei den schriftli-chen Prüfungen im Leistungskursbereich und imdritten Prüfungsfach landesweit einheitlich durchdas Kultusministerium vorgegeben. In Ihren schrift-lichen Prüfungsfächern werden Ihnen mehreregleichwertige Aufgabenvorschläge bzw. Teilauf-gaben zur Auswahl vorgelegt. Die Aufgaben er-wachsen aus dem Inhalt der Lehrpläne für dasjeweilige Prüfungsfach. Für die schriftlichen Prü-fungen sind es die Inhalte bis zum Beginn desPrüfungshalbjahres. Die Erstkorrektur der Arbei-ten erfolgt wie bisher durch Ihre Lehrkräfte. DieZweitkorrektur wird von einer weiteren LehrkraftIhrer oder einer anderen Schule durchgeführt.

Die mündliche Abiturprüfung

Die Prüfungsaufgaben für die mündliche Abitur-prüfung werden von einer Lehrkraft gestellt, vonder Sie in der Qualifikationsphase unterrichtetwurden.

Im mündlichen Abitur ist die vierte Abiturprüfungeine mündliche Prüfung. Die fünfte Teilprüfung istentweder eine mündliche Prüfung oder einePräsentationsprüfung oder eine besondere Lern-leistung. In einer mündlichen Prüfung ist Prüfungs-inhalt der Unterrichtsstoff bis zum Ende derQualifikationsphase, für die Präsentation bis zurAushändigung der Aufgabe. Die einzelnen münd-lichen Prüfungen sowie das Kolloquium zur besonderen Lernleistung dauern pro Prüfungs-teilnehmerin bzw. Prüfungsteilnehmer in der Regel20 Minuten, die Präsentation in der Regel 30Minuten. Die mündlichen Abiturprüfungen findenim Juni statt. Präsentationen oder Kolloquien zueiner besonderen Lernleistung können bereitsfrüher stattfinden. Über die genauen Terminewerden Sie von Ihrer Schule rechtzeitig informiert.

Mündliche Prüfung

Die Aufgaben für eine mündliche Prüfung erwach-sen aus dem Inhalt der Lehrpläne und beziehensich auf Sachgebiete und Lernziele aus mindes-tens zwei Schulhalbjahren der Qualifikationsphase.Die mündliche Prüfung ist in der Regel eine Einzel-prüfung. Für die Vorbereitungszeit werden min-destens 20 Minuten angesetzt.

Präsentationsprüfung

Bei einer Präsentation halten Sie im Rahmen derAbiturprüfung einen durch Medien unterstütztenVortrag, bei dem Sie unter anderem zeigen, dassSie Auswahl und Einsatz der Medien kritischreflektieren. Mögliche Bestandteile der Präsenta-tion können auch naturwissenschaftliche Experi-mente sowie musikalische oder künstlerischeDarbietungen sein. Die Präsentation kann fach-übergreifend sein, muss aber den Schwerpunkt ineinem von Ihnen gewählten Fach haben. Die Auf-gabenstellung erfolgt durch die betreuendeLehrkraft. Sie erhalten die Aufgabenstellung füreine Präsentation in der Regel am Tag nach derletzten schriftlichen Prüfung und haben zur Be-arbeitung mindestens vier UnterrichtswochenZeit. Im Anschluss an den Vortrag findet ein Kol-loquium statt.

26 A B I T U R I N H E S S E N – E I N G U T E R W E G

Besondere Lernleistung

Eine besondere Lernleistung können Sie imRahmen oder Umfang eines Kurses von mindes-tens zwei Halbjahren erbringen. Als besondere

Lernleistung gilt eine Arbeit, in der eine Auf-gabenstellung selbstständig konzipiert, bearbeitet,reflektiert und dokumentiert wird. Zum Beispielkönnen ein Beitrag aus einem vom Land geför-derten Wettbewerb, eine Jahresarbeit, die Ergeb-nisse eines umfassenden, auch fachübergreifendenProjekts oder Praktikums als besondere Lernleis-tung anerkannt werden. Eine besondere Lern-leistung kann auch im Rahmen eines Leistungs-kurses stattfinden, die weiteren Verpflichtungen,z. B. Abdeckung der Aufgabenfelder, müssen je-doch erfüllt sein. Die Anmeldung, die spätestenszu Beginn des zweiten Jahres der Qualifikations-phase erfolgt, ist verbindlich und kann später nichtwiderrufen werden. Nach Abschluss der Arbeitenan der besonderen Lernleistung stellen Sie ineinem in der Regel 20-minütigen Kolloquium dieErgebnisse Ihrer besonderen Lernleistung dar,erläutern diese und antworten auf Fragen.

Info

„Präsentation und besondere Lernleistung“Informationen und gelungene Beispiele zu Präsentation undbesonderer Lernleistung finden Sie auf dem HessischenBildungsserver unter

Präsentation: http://sform.bildung.hessen.de/gymnasium/skii/fuenftes_pf/praes/mat/

Besondere Lernleistung:http://sform.bildung.hessen.de/gymnasium/skii/fuenftes_pf/bell/material_bll/

Was bedeutet „Gesamtqualifikation“?

Die Gesamtqualifikation ist das Gesamtergebnisaus den im Leistungskurs-, Grundkurs- und Abi-turbereich erreichten Leistungen.

Die Gesamtqualifikation

Die Ergebnisse aus Ihren Kursen der vier Halb-jahre der Qualifikationsphase und Ihrer Abitur-prüfung werden nach einem bestimmten Moduszur Gesamtqualifikation zusammengefasst, ausder sich die Abiturnote errechnet.

Erwerb der allgemeinen HochschulreifeMindestens 280 Punkte – höchstens 840 Punkte

Leistungskurs-bereich

8 Leistungskursemindestens 70 Punktemaximal 210 Punkte

Grundkurs-bereich

22 Grundkursemindestens 110 Punktemaximal 330 Punkte

Abiturbereich

mindestens 100 Punktemaximal 300 Punkte

Um das Abitur zu erwerben, benötigen Sie mindestens 280 Punkte.

Tipp27A B I T U R I N H E S S E N – E I N G U T E R W E G

Info

Werden die Auflagen bzw. die Mindestqualifikationen ineinem Bereich nicht erfüllt, wird die allgemeine Hochschul-reife nicht zuerkannt. Ein Ausgleich zwischen den Bereichenist nicht möglich.

Info

Haben Sie vor der Meldung zur Abiturprüfung mehr als dreiHalbjahre der Qualifikationsphase besucht, so werden jeweilsdie Ergebnisse des zweiten Durchgangs eingebracht.

Leistungskursbereich

Hier werden die Ergebnisse der Leistungskurseaus der Qualifikationsphase angerechnet. DieLeistungskurse der ersten drei Halbjahre werdendoppelt gewichtet. In vier der sechs Leistungs-kurse, die Sie vor dem Prüfungshalbjahr abge-schlossen haben (je drei in den beiden Leistungs-fächern), müssen Sie jeweils mindestens fünfPunkte erreicht haben. Keiner der Leistungskursedarf mit null Punkten abgeschlossen werden.

Die Ergebnisse aus den beiden Leistungskursendes letzten Halbjahres der Qualifikationsphasewerden in einfacher Wertung angerechnet.

Im Leistungskursbereich müssen Sie die Mindest-punktzahl von 70 Punkten und können Sie dieHöchstpunktzahl von 210 Punkten erreichen.

Grundkursbereich

Hier werden die Ergebnisse von 22 Grundkursenaus der Qualifikationsphase angerechnet. Grund-kurse werden einfach gewichtet. In 16 der 22 ein-zubringenden Grundkurse, die Sie in den vierHalbjahren einschließlich des Prüfungshalbjahresbesucht haben, müssen Sie jeweils mindestensfünf Punkte erreicht haben. Die Leistungen desPrüfungshalbjahres derjenigen Fächer, die Sie zuihrem dritten, vierten oder fünften Prüfungsfachgewählt haben, werden im Abiturbereich ange-rechnet. Im Grundkursbereich müssen Sie die Min-destpunktzahl von 110 Punkten und können Siedie Höchstpunktzahl von 330 Punkten erreichen.

Abiturbereich

Im Abiturbereich werden die Ergebnisse derKurse aus dem Prüfungshalbjahr in den fünfPrüfungsfächern (Leistungs- und Grundkurse) unddie Ergebnisse der Abiturprüfung angerechnet.Die Prüfungsergebnisse werden dreifach gewichtet(für die Berechnung mit besonderer Lernleistungsiehe Infobox Seite 29). Die fünf Kurse in den Prü-fungsfächern werden einfach gewichtet. In denPrüfungsfächern darf keiner der Kurse des Prü-fungshalbjahres und keine Abiturprüfung mit nullPunkten abgeschlossen werden.

In drei Prüfungsfächern, darunter einem Leis-tungsfach, müssen in der Abiturprüfung jeweilsmindestens fünf Punkte erreicht werden. ImAbiturbereich müssen Sie die Mindestpunktzahlvon 100 Punkten und können Sie die Höchst-punktzahl von 300 Punkten erreichen.

28 A B I T U R I N H E S S E N – E I N G U T E R W E G

Einbringverpflichtung

Gymnasiale Oberstufe

In die Gesamtqualifikation müssen Sie die folgendenKurse im Grundkursbereich, im Leistungskurs-bereich und im Abiturbereich einbringen. (Ver-gleichen Sie bitte auch die Übersicht auf Seite 26.)

Sprachlich-literarisch-künstlerischesAufgabenfeld:

vier Kurse in Deutsch,vier Kurse in einer fortgeführten Fremdsprache,zwei Kurse in Kunst oder Musik oder Dar-stellendem Spiel.

Über die oben genannten Kurse hinaus müssenSie zwei Kurse in einer weiteren Fremdspracheeinbringen, wenn Sie nicht zwei Kurse in einerweiteren Naturwissenschaft oder Informatik ein-bringen wollen.

Gesellschaftswissenschaftliches Aufgabenfeld:Es müssen mindestens sechs Kurse eingebrachtwerden, darunter jeweils mindestens

zwei Kurse in Geschichte (aus dem letzten Jahrder Qualifikationsphase),zwei Kurse in Politik und Wirtschaft, zwei weitere Kurse aus diesem Aufgabenfeld.

Mathematisch-naturwissenschaftlich-technischesAufgabenfeld:

vier Kurse in Mathematik,vier Kurse in einer Naturwissenschaft.

Zusätzlich sind zwei Kurse in einer weiteren Natur-wissenschaft oder Informatik einzubringen, wennnicht zwei Kurse in einer weiteren Fremdspracheeingebracht werden.

Berufliches Gymnasium

In die Gesamtqualifikation müssen Sie die folgen-den Kurse im Grundkursbereich, im Leistungskurs-bereich und im Abiturbereich einbringen. (Verglei-chen Sie bitte auch die Übersicht auf Seite 26.)

Sprachlich-literarisch-künstlerischesAufgabenfeld:

vier Kurse in Deutsch,vier Kurse in einer fortgeführten Fremdsprache.

Gesellschaftswissenschaftliches Aufgabenfeld:Es müssen mindestens fünf Kurse eingebrachtwerden, darunter jeweils mindestens

zwei Kurse in Geschichte (aus dem letztenJahr der Qualifikationsphase),ein Kurs in Politik und Wirtschaft.

Zudem müssen eingebracht werdenin der Fachrichtung Wirtschaft: die vier Kursedes fachrichtungsbezogenen Leistungsfaches,in der Fachrichtung Ernährung und Hauswirt-schaft: zwei Grundkurse in Wirtschaftslehredes Haushalts,in der Fachrichtung Agrarwirtschaft: zweiGrundkurse in Wirtschaftslehre des Landbaus.

Mathematisch-naturwissenschaftlich-technischesAufgabenfeld:

vier Kurse in Mathematik,vier Kurse in einer Naturwissenschaft.

Zusätzlich müssen eingebracht werdenin den Fachrichtungen Technik, Ernährungund Hauswirtschaft und Agrarwirtschaft: die vier Kurse des fachrichtungsbezogenenLeistungsfaches undin der Fachrichtung Technik: zwei Grundkursein Technologie sowiein der Fachrichtung Wirtschaft: je ein Grund-kurs in Rechnungswesen und in Datenverar-beitung.

Tipp29A B I T U R I N H E S S E N – E I N G U T E R W E G

Wertungsschema für die Gesamtqualifikation (ohne besondere Lernleistung)

6 zweifach gewertete Kurse (LK)

1. Prüfungsfach

2. Prüfungsfach

22 einfach gewertete Kurse (GK)

Abiturprüfung2. Hj.1. Hj.1. Hj. 2. Hj.

Q 2Q 2Q 1Q 1

2x 2x 2x 1x 3x

3x

3x

3x

3x

2x 2x 2x 1x

3. Prüfungsfach

Weitere Kurse (GK)

1x 1x 1x 1x

4. Prüfungsfach(mündlich)

1x 1x 1x 1x

5. Prüfungsfach(mündliche Prüfung/Präsentation)

1x 1x 1x 1x

1x 1x 1x

1x 1x 1x 1x

1x 1x 1x 1x 1x 1x

Einfache Wertung Dreifache Wertung

Info

Berechnung der Gesamtqualifikation mit besonderer LernleistungWird eine besondere Lernleistung erbracht, gibt es keine Verpflichtung zur Einbringung vonvier Kursen des Referenzfaches. Das Ergebnis der besonderen Lernleistung wird im Abiturvierfach, die Prüfungsergebnisse in den ersten vier Abiturfächern dreifach gewertet.

30 A B I T U R I N H E S S E N – E I N G U T E R W E G

Durchschnittsnote im AbiturDie Punktzahl der Gesamtqualifikation ergibtnach folgender Tabelle die Durchschnittsnote imAbitur:

Gesamtpunktzahl

840 - 768

767 - 751

750 - 734

733 - 717

716 - 701

700 - 684

683 - 667

666 - 650

649 - 633

632 - 617

616 - 600

599 - 583

582 - 566

565 - 549

548 - 533

532 - 516

Durchschnittsnote

1,0

1,1

1,2

1,3

1,4

1,5

1,6

1,7

1,8

1,9

2,0

2,1

2,2

2,3

2,4

2,5

Durchschnittsnote

2,6

2,7

2,8

2,9

3,0

3,1

3,2

3,3

3,4

3,5

3,6

3,7

3,8

3,9

4,0

Gesamtpunktzahl

515 - 499

498 - 482

481 - 465

464 - 449

448 - 432

431 - 415

414 - 398

397 - 381

380 - 365

364 - 348

347 - 331

330 - 314

313 - 297

296 - 281

280

Wenn Sie die Abiturprüfung nicht bestehen, kön-nen Sie die Prüfung einmal wiederholen. Das be-deutet, dass Sie ein Schuljahr mit sämtlichen Beleg-verpflichtungen und die gesamte schriftliche undmündliche Prüfung wiederholen müssen. ImWiederholungsjahr besuchen Sie Kurse, die in derRegel für das letzte Schuljahr der Qualifika-tionsphase vorgesehen sind. Unter ihnen musssich in jedem Halbjahr je ein Kurs in denPrüfungsfächern befinden.

Wiederholungsprüfung

AnhangPlanungsbogen für die Schullaufbahn (Kopiervorlage)

Gymnasiale OberstufeBerufliches Gymnasium

Gegenüberstellung Belegverpflichtung und Einbringverpflichtung

Wertungsschema für die Gesamtqualifikation (ohne besondere Lernleistung)

Protokollbogen für Beratungsgespräche (Kopiervorlage)

Fachhochschulreife

Weitergehende Informationen und Hinweise

32 A B I T U R I N H E S S E N – E I N G U T E R W E G

Gymnasiale Oberstufe

Tragen Sie hier alle belegten Kurse ein! Jene Kurse, die Sie ein-bringen müssen bzw. einbringen möchten, sollten Sie markieren.

Planungsbogen für die Schullaufbahn

Fach

Deutsch

Erste fortgeführte Fremdsprache

Zweite Fremdsprache

Fremdsprache nach § 20 (3)

Kunst oder Musik oder Darstellendes Spiel

Einführungsphase Qualifikationsphase(Q1)

Qualifikationsphase (Q2)

Sprachlich-literarisch-künstlerisches Aufgabenfeld

1. Hj. 2. Hj. 1. Hj. 2. Hj. 1. Hj. 2. Hj.

Mathematik

Biologie

Chemie

Physik

Informatik

Mathematisch-naturwissen-schaftliches Aufgabenfeld

1. Hj. 2. Hj. 1. Hj. 2. Hj. 1. Hj. 2. Hj.

Politik und Wirtschaft

Geschichte

Religionslehre/Ethik

GesellschaftswissenschaftlichesAufgabenfeld

1. Hj. 2. Hj. 1. Hj. 2. Hj. 1. Hj. 2. Hj.

Sport

Tipp33A B I T U R I N H E S S E N – E I N G U T E R W E G

Berufliches Gymnasium

Tragen Sie hier alle belegten Kurse ein! Jene Kurse, die Sie ein-bringen müssen bzw. einbringen möchten, sollten Sie markieren.

Fach

Deutsch

Erste fortgeführte Fremdsprache

Zweite Fremdsprache

Fremdsprache nach § 20 (3)

Kunst oder Musik oder Ersatzfach

Einführungsphase Qualifikationsphase(Q1)

Qualifikationsphase (Q2)

Sprachlich-literarisch-künstlerisches Aufgabenfeld

1. Hj. 2. Hj. 1. Hj. 2. Hj. 1. Hj. 2. Hj.

Mathematik

Eine Naturwissenschaft

Weitere Naturwissenschaft

Technikwissenschaft

Technologie

Rechnungswesen

Datenverarbeitung

Ernährungslehre oderAgrartechnik

Mathematisch-naturwissen-schaftliches Aufgabenfeld

1. Hj. 2. Hj. 1. Hj. 2. Hj. 1. Hj. 2. Hj.

Politik und Wirtschaft

Geschichte

Wirtschaftslehre, insbesondereBWL

Wirtschaftslehre des Haushaltsoder des Landbaus

Religionslehre/Ethik

GesellschaftswissenschaftlichesAufgabenfeld

1. Hj. 2. Hj. 1. Hj. 2. Hj. 1. Hj. 2. Hj.

Sport

34 A B I T U R I N H E S S E N – E I N G U T E R W E G

Gegenüberstellung Belegverpflichtung und Einbringverpflichtung von Kursen in der Qualifikationsphase

Gymnasiale Oberstufe

Fach Belegverpflichtung Einbringverpflichtung

Sprachlich-literarisch-künstlerisches Aufgabenfeld

aus dem letzten Jahr derQualifikationsphase

Deutsch

Eine Fremdsprache

Fremdsprache nach § 20 Abs. 3

Weitere Fremdsprache (begonnen ab Jahrgangsstufe 7 oder 9)

Kunst oder Musik oder Darstellendes Spiel

4

4

(4)

(2)*

2

4

4

(2)

(2)*

2

Gesellschaftswissenschaftliches Aufgabenfeld Insgesamt müssen sechs Kurse eingebracht werden

aus dem letzten Jahr derQualifikationsphase

Politik und Wirtschaft (A)

Geschichte (A)

Religionslehre/Ethik (A)

2

4

4

2

2

_

Mathematisch-naturwissenschaftliches Aufgabenfeld

Mathematik

Eine Naturwissenschaft

Weitere Naturwissenschaft oder Informatik

4

4

(2)*

4

4

(2)*

(A) Einbringverpflichtung für die Gesamtqualifikation siehe VOGO/BG § 26

* Zwei fremdsprachliche oder zwei naturwissenschaftliche Kurse oder zwei Informatikkurse

** Ergänzende Grundkurse zur Erfüllung der Beleg- und Einbringverpflichtung

Sport

Ergänzende Grundkurse**

4

individuell

_

individuell (3-8 GK)

Sport

Ergänzende Grundkurse**

4

individuell

_

individuell

Tipp35A B I T U R I N H E S S E N – E I N G U T E R W E G

Gegenüberstellung Belegverpflichtung und Einbringverpflichtung von Kursen in der Qualifikationsphase

Berufliches Gymnasium

Fach Belegverpflichtung Einbringverpflichtung

Sprachlich-literarisch-künstlerisches Aufgabenfeld

Deutsch

Fortgeführte Fremdsprache

(Fremdsprache nach § 20 Abs. 3)

Kunst oder Musik oder Ersatzfach

4

4

(4)

2

4

4

_

2

Gesellschaftswissenschaftliches Aufgabenfeld

aus dem letzten Jahr derQualifikationsphase

Politik und Wirtschaft (A)

Geschichte (A)

Religionslehre/Ethik (A)

Fachrichtung Wirtschaft: Wirtschaftslehre, insbesondereBetriebswirtschaftslehre

Fachrichtung Ernährung und Hauswirtschaft oder Agrarwirtschaft:Wirtschaftslehre des Haushalts oder des Landbaus

2

4

4

4 LK

4

1

2

_

4 LK

2

Mathematisch-naturwissenschaftliches Aufgabenfeld

Mathematik

Eine Naturwissenschaft

Fachrichtung Technik, Ernährung und Hauswirtschaft undAgrarwirtschaft

Fachrichtung Technik: Technologie

Fachrichtung Wirtschaft: Rechnungswesen,Datenverarbeitung

4

4

4 LK

4

22

4

4

4 LK

2

11

(A) Einbringverpflichtung für die Gesamtqualifikation siehe VOGO/BG § 26

* Zwei fremdsprachliche oder zwei naturwissenschaftliche Kurse oder zwei Informatikkurse

** Ergänzende Grundkurse zur Erfüllung der Beleg- und Einbringverpflichtung

Insgesamt müssen mindestensfünf Kurse eingebracht werden

36 A B I T U R I N H E S S E N – E I N G U T E R W E G

Wertungsschema für die Gesamtqualifikation (ohne besondere Lernleistung)

6 zweifach gewertete Kurse (LK)

1. Prüfungsfach

2. Prüfungsfach

22 einfach gewertete Kurse (GK)

Abiturprüfung2. Hj.1. Hj.1. Hj. 2. Hj.

Q 2Q 2Q 1Q 1

2x 2x 2x 1x 3x

3x

3x

3x

3x

2x 2x 2x 1x

3. Prüfungsfach

Weitere Kurse (GK)

1x 1x 1x 1x

4. Prüfungsfach(mündlich)

1x 1x 1x 1x

5. Prüfungsfach(mündliche Prüfung/Präsentation)

1x 1x 1x 1x

1x 1x 1x

1x 1x 1x 1x

1x 1x 1x 1x 1x 1x

Einfache Wertung Dreifache Wertung

Tipp37A B I T U R I N H E S S E N – E I N G U T E R W E G

Protokollbogen für Beratungsgespräche

Schule

Name der Schülerin/des Schülers

Beratungsgespräch am

Thema/Themen:

Empfehlungen:

mit Frau/Herrn

Datum und Unterschrift der Schülerin / des Schülers Datum und Unterschrift der beratenden Lehrkraft

Datum

Einführungsphase

Qualifikationsphase Q1

Qualifikationsphase Q2

1. Hj. 2. Hj.

38 A B I T U R I N H E S S E N – E I N G U T E R W E G

Fachhochschulreife

Wenn Sie die Qualifikationsphase mindestens biszum Ende des zweiten Halbjahres erfolgreichbesucht haben und die Schule verlassen, habenSie unter Umständen den schulischen Teil der Fach-hochschulreife erworben. Dafür müssen Sie dienachfolgend aufgeführten Leistungen nachweisen.

Die schulischen Voraussetzungen der Fachhoch-schulreife erfüllt, wer in zwei Halbjahren der Quali-fikationsphase

in elf Grundkursen insgesamt mindestens 55Punkte der einfachen Wertung undin beiden Leistungsfächern mit je zwei Kursenmindestens 40 Punkte der zweifachen Wertungerreicht hat.

Unter den einzubringenden Kursen müssen sich jezwei Halbjahreskurse in Deutsch, einer Fremd-sprache nach VOGO/BG § 20, Politik und Wirt-schaft oder Geschichte, Mathematik und einer Natur-wissenschaft befinden. Aus anderen Fächern kön-nen höchstens je zwei Kurse eingebracht werden.In zwei der vier anzurechnenden Leistungskurseund in sieben der elf anzurechnenden Grundkursemüssen Sie mindestens je fünf Punkte der einfachenWertung erreicht haben. Mit null Punkten bewer-tete Kurse sowie Leistungen der Einführungsphasewerden nicht, themen- oder inhaltsgleiche Kursenur einmal angerechnet. Haben Sie die Qualifi-kationsphase länger als zwei Schulhalbjahre be-sucht, können die Leistungs- und Grundkurse auszwei Halbjahren Ihrer Wahl einbezogen werden.

Aus der Gesamtpunktzahl von mindestens 95,höchstens 285 Punkten, die sich aus den anzu-rechnenden vier Leistungskursen und elf Grund-kursen ergibt, wird eine Durchschnittsnote er-rechnet (vgl. Anlage VOGO/BG 10b).

Wenn Sie eine ausreichende berufliche Tätigkeitnachgewiesen haben, wird Ihnen die Fachhoch-schulreife zuerkannt. Das endgültige Zeugnis derFachhochschulreife stellt Ihnen Ihre Schule aus.Der Nachweis einer ausreichenden beruflichenTätigkeit kann erbracht werden durch

die Abschlussprüfung in einem anerkanntenAusbildungsberuf oder den Abschluss einer schulischen Berufsausbil-dung durch eine staatliche Prüfung odereine Laufbahnprüfung im öffentlichen Dienstoder

eine mindestens einjährige Berufs- oder Prakti-kantentätigkeit in einem anerkannten Ausbil-dungsberuf oder durch ein freiwilliges sozialesJahr. Die wöchentliche Arbeitszeit der Praktikan-tinnen und Praktikanten richtet sich dabei nachden gesetzlichen und tariflichen Bestimmungen.Auf Berufs- oder Praktikantentätigkeit sind derabgeleistete Wehr- und Zivildienst bis zu sechsMonaten, der mehr als zweijährige freiwilligeWehrdienst bis zu zwölf Monaten anzurechnen.

Weitergehende Informationen und Hinweise

Allgemeine Adressen, Internetseiten undVeröffentlichungen:

Hessisches Kultusministeriumwww.kultusministerium.hessen.de (Auf der Homepage des Kultusministeriums fin-den Sie die dieser Broschüre zu Grunde liegen-de Verordnung, alle Lehrpläne, Hinweise zumLandesabitur).

Hessischer Bildungsserverwww.portal.bildung.hessen.de

StudiumInteressante Informationen hält die Broschüre„Studien- und Berufswahl“ bereit. Sie erhaltenein persönliches Exemplar im ersten Jahr derQualifikationsphase.

Deutscher HochschulverbandRheinallee 18, 53173 BonnTelefon 0228/36 40 [email protected]

Hier erhalten Sie Auskunft über (Zulassungs)-Voraussetzungen für Studiengänge (z. B. Fremd-sprachenverpflichtung, Naturwissenschaften).Die Zentralstelle für die Vergabe von Studien-plätzen (ZVS) erreichen Sie unter: www.zvs.de

Unter dieser Adresse finden Sie eine Übersichtaller Universitäten und Fachhochschulen:www.wegeinsstudium.de

Weitere nützliche Informationen erhalten Sieunter:www.campus01.de

Tipp39A B I T U R I N H E S S E N – E I N G U T E R W E G

Berufsorientierung

Allgemeine Informationen erhalten Sie über IhreAgentur für Arbeit unter www.arbeitsagentur.de

abi-Berufswahl-MagazinHier finden Sie aktuelle thematisch orientierteInformationen zu Ausbildungs- und Studien-gängen. Sie erhalten Ihr persönliches Exemplarüber Ihre Schule.

Informations- und Entscheidungshilfe für diepersönliche Studien- und Berufswahl bietenauch die Berufsberatung der Arbeitsagenturen.

Hier ist Platz für Ihre Favoriten, z.B. Internetseiten

Finanzielle Fördermöglichkeiten

Als Vollzeitschülerin/Vollzeitschüler einer gym-nasialen Oberstufe oder eines beruflichenGymnasiums haben Sie die Möglichkeit, eine Aus-bildungsbeihilfe (BAFöG) zu beantragen. Einzel-heiten hierzu erfragen Sie in Ihrer örtlichenBAFöG-Stelle.

Herausgeber: Hessisches KultusministeriumLuisenplatz 1063185 WiesbadenTel.: 0611/368-0Fax: 0611/368-2096E-Mail: [email protected]

Verantwortlich: Tatjana Schruttke

Redaktion: Ute Elisabeth Zeller, Dr. Christof Zelazny, Jürgen Obenauer, Friedrich Janko

Gestaltung: Muhr, Design und Werbung, Wiesbadenwww.muhr-partner.com

Druck: Variograph Druck- und Vertriebs GmbH,Bad Liebenwerda

Vertrieb: Diese Publikation können Sie bei folgender Adresse schriftlich bestellen:Amt für LehrerbildungStuttgarter Straße 18-2460329 Frankfurt am Main

Hinweis: Als Online-Fassung finden Sie diese Publikation auch auf den Internetseiten des Hessischen Kultusministeriums unterwww.kultusministerium.hessen.de

Stand: Juni 2006

Diese Druckschrift wird im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit der Hessischen Landesregierung herausgegeben. Sie darf weder von Parteien noch vonWahlbewerberinnen oder Wahlbewerbern oder Wahlhelferinnen oder Wahlhelfern während eines Wahlkampfes zum Zwecke der Wahlwerbung verwendet werden.Dies gilt für Landtags-, Bundestags- und Kommunalwahlen. Missbräuchlich ist insbesondere die Verteilung auf Wahlveranstaltungen, an Informationsständen derParteien sowie das Einlegen, Aufdrucken oder Aufkleben parteipolitischer Informationen oder Werbemittel. Untersagt ist gleichfalls die Weitergabe an Dritte zumZwecke der Wahlwerbung. Auch ohne zeitlichen Bezug zu einer bevorstehenden Wahl darf die Druckschrift nicht in einer Weise verwendet werden, die alsParteinahme der Landesregierung zugunsten einzelner politischer Gruppen verstanden werden könnte.

Diese Informationsschrift ersetzt keine Rechtsverordnungen, sie ist nicht rechtsverbindlich.Grundlage dieser Broschüre ist die hessische „Verordnung über die Bildungsgänge unddie Abiturprüfung in der gymnasialen Oberstufe und dem beruflichen Gymnasium“(VOGO/BG) vom 19. September 1998, zuletzt geändert durch Verordnung vom 13. Mai 2004.