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I. VormaturaII. MaturaarbeitIII. Ergänzungsfächer

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I. Vormatura

1. Rechtliche Bestimmungen (grünes Blatt: Übersicht Maturaprüfungen)

2. Notenbeispiel3. Terminplan

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1. Maturitätsprüfungsreglement (Art. 7)

1. Als 6. und 7. mündliches Prüfungsfach wählt die Schülerin oder der Schüler

a. ein naturwissenschaftliches Fach (Biologie, Chemie oder Physik), wobei es sich nicht um ein Fach handeln darf, das als Schwerpunkt belegt wurde. D.h. Klasse 3eP darf keine Physik wählen Klasse 3f N darf keine Biologie und keine Chemie wählen

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b. Ein Fach aus dem Bereich Geistes- und Sozialwissenschaften (Geschichte oder Geographie)

2. Die gewählten Fächer werden in der ersten Schulwoche nach den Sommerferien geprüft.

3. Der Wahlentscheid muss bis zum 11. Mai 2011 erfolgen.

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Vorgehen bei den Prüfungen(Maturitätsprüfungsreglement (Art. 10))

1. Dauer der mündlichen Prüfungen: 15 Minuten

2. Werden von der Fachlehrperson abgenommen3. Eine Prüfungsexpertin oder ein Prüfungsexperte

ist anwesend. Diese oder dieser greift ein, - wenn eine Schülerin oder ein Schüler bei einem Thema versagt und die Lehrperson jedoch das Thema nicht wechselt - wenn die Prüfungszeit nicht eingehalten wird.

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Prüfungsstoff(Maturitätsprüfungsreglement Art. 8)

• Die Prüfung beschränkt sich im wesentlichen auf den Unterrichtsstoff der zwei Jahre vor der Prüfung.

• Der genaue Prüfungsstoff wird von der Fachlehrperson mitgeteilt

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Berechnung der MaturitätsnoteMaturitätsprüfungsreglement (Art. 15)

(grünes Blatt)• Die Maturitätsnote ist das Mittel aus der

Prüfungsnote und der Erfahrungsnote im 3. Schuljahr (ausser im Fach Geschichte: 4. Schuljahr)

• Sie wird auf halbe Noten auf- oder abgerundet.

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Notenbeispiel

• Zeugnis (Juli 2011) in Geographie: 4,5= Erfahrungsnote

• Mündliche Prüfung in Geographie: 5= Prüfungsnote

• Maturanote (4,5 + 5 = 4,75 ) => 5

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Termine

• 11. Mai 2011 Anmeldung der 2 Vormaturafächer (klassenweise)

• 1. Schulwoche nach den Sommerferien (Dienstag 16.8.11 – Freitag 19.8.11 bzw. Samstag 20.8.11) Vormaturaprüfungen (Unterricht für die 4. Klassen wird eingestellt)

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II. Maturaarbeit

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Zielsetzung (Wegleitung S. 3)

• Thema selbständig bearbeiten • Relevante Aufgabenstellungen formulieren• Sich mit dem selbständig beschaffenen

Grundlagenmaterial sachkundig auseinander setzen

• Differenzierte, eigenständige Aussagen machen, die belegt und nachvollziehbar sind

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Zielsetzung

• Innerhalb eines vorgegebenen Zeitrahmens zum Abschluss bringen

• Aussagen sprachlich und formal korrekt zu präsentieren

Þ Einführung in Methoden wissenschaftlicher oder künstlerischer ArbeitÞ Vorbereitung auf die Arbeitsweise an Universitäten und Hochschulen

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Inhaltliche Vorgaben

• MA muss neben der Verarbeitung von Fachliteratur auch einen originalen Teil umfassen.

• Sie kann Bereiche aller unterrichteten Fächer betreffen.

• Ein sinnvoll eingegrenztes Thema soll bearbeitet werden. (Wegleitung S. 4)

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Vier Typen von Maturaarbeiten(Wegleitung S. 5)

• Text-ArbeitAls Grundlagen dienen hauptsächlich schriftliche Quellen

• Text-Arbeit mit Empirie-TeilAls Grundlage dienen nebst Literatur auch persönlich erhobene Daten aus Befragungen oder Versuchen

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Typen von Maturaarbeiten (Wegleitung S. 5)

• Forschungs-und EntwicklungsarbeitAufzeigen eines Prozess von der Idee über die Umsetzung zum fertigen Produkt

• Gestalterische oder musische ArbeitAus Nachdenken und Forschen entsteht ein künstlerisches, technisches oder literarisches Werk

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Aufgaben der Betreuungsperson(Wegleitung S. 6 + 7)

• Gemeinsame Diskussion über das gewählte Thema

• Anleitung zum Verfassen einer grösseren Arbeit

• Beratung beim Erstellen von Disposition und Zeitplan, bei der Gestaltung und Präsentation der Arbeitsergebnissen

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Aufgaben der Betreuungsperson

• Verschiedene Gesprächstermine werden zu Beginn abgemacht: Vereinbarung (hellgelbes Blatt), Besprechung der Disposition, der Zwischenergebnisse und Schlussbesprechung

• Korrektur und Bewertung der Arbeit

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Praktisches Vorgehen1. Finden eines geeigneten Themas2. Finden einer Lehrperson als Betreuer/in3. Ev. Verfassen eines Motivationsschreiben4. Vereinbarung (= Anhang 2 hellgelbes Blatt)

mit Lehrperson ausfüllen, Original dem Sekretariat abgeben, eine Kopie für sich erstellen (bis 11. März 2011)

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5. Bewertungsschema (= Anhang 3) oder spezielle Angaben zur Erstellung der Maturaarbeit von der Lehrperson verlangen

6. ev. Unterstützung durch Hochschulen oder Akademien etc. (s. hellblaues Blatt)Beispiel: Patenschaft für Maturaarbeiten der Akademie der Naturwissenschaften http://www.scnat.ch/d/Fokus_Jugend/

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7. Recherchieren, Reflektieren, Schreiben=> Arbeitsschritte s. Wegleitung S. 7 + 8

- Für die Recherche in der Mediothek: eine 2-stündige Einführung durch Tanja Bopp - Für‘s Schreiben: Freiwilliger Word-Kurs im Hinblick auf die Maturaarbeit nach Bedarf

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8. Alte Maturaarbeiten in der Mediothek anschauen (mit roten Punkten versehen)

als Formatierungsbeispiele (freiwillig)9. Besuch von 4 Präsentationen (12.2. – 17.2.11)

der 4.Klässler (obligatorisch)->Plan der Präsentationen und das Bestätigungsformular heute erhalten; Formular von Lehrperson unterschreiben lassen

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Zeitlicher Ablauf

1. Oranges Blatt: Termine und zeitlicher Ablauf (bitte aufbewahren bis zum Schluss!)

2. Einhaltung der von der Lehrperson vorgegebenen Termine

3. Einhaltung des Abgabetermins: 2. Dez. 2011

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Rechtliches(Wegleitung S. 9)

Die Arbeit ist bis Freitag, 15.00 Uhr abzugeben. Bei Nichteinhaltung der Frist gilt:a) Abgabe bis Freitag, 16.00 Uhr: eine Note Abzug;b) Abgabe bis zum folgenden Montag, 12.00 Uhr:

zwei Noten Abzug.Eine später abgegebene Arbeit wird abgelehnt; die

Prüfung gilt als nicht bestanden und kann frühestens in einem Jahr wiederholt werden (vgl. Art. 6sexies Maturitätsprüfungsreglement).

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In besonderen Fällen kann die Rektorin die Frist verlängern.

Dies gilt insbesondere für:- Krankheit oder Unfall der oder des

Schreibenden (Arztzeugnis erforderlich);- Todesfall in der Familie;- weitere ähnliche Fälle.

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Das Fristverlängerungsgesuch ist der Rektorin bis spätestens Freitagmittag, 12.00 Uhr einzureichen. Sofern dies objektiv nicht zumutbar ist, ist das Gesuch spätestens drei Tage nach Wegfall des Abgabe-Hinderungsgrundes einzureichen.

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Eigenständigkeit(Wegleitung S. 9)

• Die Schülerinnen und Schüler erklären, dass sie die MA selbstständig verfasst und in schriftlicher Form gebracht haben. (Unterschrift nicht vergessen!)

-> Unlauterkeit führt zur Rückweisung der Arbeit ohne Möglichkeit der Nachbesserung , d.h. Repetition der Maturaklasse

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Abgabe der Maturaarbeit

• 1 Arbeit gebunden + Kurzzusammenfassung separat (für die Mediothek)

• 1 Arbeit lose + Kurzzusammenfassung separat• 1 Arbeit digitalisiert (Word-Format) auf einer

CD• 1 Arbeit digitalisiert (PDF-Format) auf einer

anderen CD Titel und Namen auf CD‘s angeben!

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Formale Vorgaben(Wegleitung S. 11)

• Text-Arbeit und Text-Arbeit mit Empirieteil:6000 Wörter als Richtgrösse

• Entwicklungs-und Forschungsarbeit undGestalterische oder musische Arbeit:minimaler Umfang von 3000 Wörter

• Gestaltung: Vorgaben der Lehrperson gehen vor

• Bei Gruppenarbeiten s. Wegleitung

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Präsentation

• 20 Minuten Kurzvortrag mit Diskussion oder Fragerunde

• Teilnehmende: Schülerinnen und Schüler, Lehrpersonen, Aufsichtskommission, weitere Interessierte, ev. Medien

• An der öffentlichen Präsentation werden besonders gelungene MA vorgestellt

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Bewertungsschema(Wegleitung Anhang 3)

• Inhalt der schriftlichen Arbeit: 40 - 60 Punkte• Präsentation: 20 Punkte• Arbeitsprozess: 40 - 20 Punkte• Benotung: Note 6 92 - 100 Punkte• Note 4 60 - 67 Punkte

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Speziell für Geschichtsinteressierte

Für Interessierte an der Regionalgeschichte, d. h. Wil und Umgebung oder Toggenburg:

Informationsanlass unter der Leitung von Herrn P. Bernold am Montag, 24. Januar 2011 von 09.50 – 10.05 Uhr im Zimmer K 107

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Diverse Preisausschreiben

• Z.B. Sustainability awards (hellblaues Blatt) für Maturaarbeiten, die sich mit dem Thema Nachhaltigkeit befassen

• Wird vom Arbeitergeberverein Wil gesponsort • Bis zu Fr. 1500.--

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III. Ergänzungsfächer

• Rechtliche Bestimmungen• Organisation der Informationen in der 5.

Lektion

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Rechtliche Bestimmungen (1)

• Physik• Chemie• Biologie• Biologie / Chemie• Anwendungen der

Mathematik• Geschichte• Geographie

• Philosophie• Religion• Wirtschaft und Recht• Psychologie / Pädagogik• Bildnerisches Gestalten• Musik• Sport• Informatik

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Rechtliche Bestimmungen (2)Gemäss Artikel 9 des Maturitätsanerkennungs-Reglements

sind nicht gestattet:- Gleiche Wahl Schwerpunktfach und Ergänzungsfach d.h. 3b/c/d W: kein Wirtschaft und Recht 3eP: keine Physik oder Anwendungen

der Mathematik 3fN: keine Biologie oder Chemie

- SPF BG kein BG oder Sport als EF d.h. 3fG: kein BG oder Sport

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Organisation 5. Lektion

• Alle 15 Ergänzungsfächer werden 3x nacheinander während 15 Minuten vorgestellt

• Standorte der Fächer sind auf der Rückseite der Einladung zur heutigen Information

• Jede Schülerin, jeder Schüler entscheidet über wieviele und welche EF sie / er Informationen einholen will und wechselt selbstständig auf die Anfangszeiten an den neuen Ort.

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Alles Gute !