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Initiative für Direkte Demokratie - Koordinationsbüro (Bozen): Tel. 0471 324987 / Email: [email protected] / www.dirdemdi.org „Wenn Demokratie etwas Gutes ist, dann ist wohl mehr Demokratie etwas noch Besseres.“ (Drysek) „Das bessere Gesetz zur direkten Demokratie“

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„Wenn Demokratie etwas Gutes ist, dann ist wohlmehr Demokratie etwas noch Besseres.“ (Drysek)

„Das bessere Gesetz zur direkten Demokratie“

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Initiative für mehr Demokratie

Die Initiative für mehr Demokratie

besteht bereits seit 1994.

wurde am 6. Mai 2000 als Organisation neu gegründet.

ist KEINE Partei und will keine werden.

zählt an die 400 Mitglieder.

leistet die Arbeit innerhalb der Organisation großteilsehrenamtlich.

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Initiative für mehr Demokratie

Ziele der Initiative für mehr Demokratie

Mitentscheidungsrechte der Bürgerinnen und Bürger in allen Belangen, die sie angehen.

Ein freieres Wahlrecht: Listenübergreifende Auswahl der Kandidaten, Gewaltenteilung.

Gemeindeautonomie: Entscheidungsrecht der Gemeinden über ihr Territorium und über ihren Haushalt.

Ein besseres Gesetz für direkte Demokratie.

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Vorzüge der politischen Mitbestimmung

Mehr Mitbestimmung hat zur Folge:

Sparsameren Umgang mit öffentlichen Geldern.

Mehr Verantwortlichkeit aller für das Gemeinwesen.

Mitdenken aller an den für alle wichtigen Fragen.

Mehr Identifikation mit unserem Land.

Größere Gerechtigkeit, weil die Mehrheit über das wachen kann, was für alle gelten soll.

Dass Entscheidungen zu den wirklich wichtigen Fragen auch breit mitgetragen werden.

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Das bessere Gesetz für direkte Demokratie

kann 2009 in der ersten landesweiten Volksabstimmung in Südtirol von den Bürger/innen in Kraft gesetzt werden.

Es müssen sich mindestens 40 % der wahlberechtigten Südtiroler (= 156.126 Stimmberechtigte) an der Abstimmung beteiligen und eine Mehrheit für den Gesetzesvorschlag der Initiative für mehr Demokratie stimmen.

stärkt die politische Mitbestimmung und Beteiligung aller Bürgerinnen und Bürger Südtirols.

„Ohne auch nur das geringste zu riskieren, haben wir Bürgerinnen und Bürger alles zu gewinnen! Wir haben aber auch unabschätzbar viel zu verlieren, wenn wir uns nicht bewusst machen, um was

es in dieser ersten landesweiten gesetzeseinführenden Volksabstimmung geht.“

Das bessere Gesetz für direkte Demokratie

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Das echte Referendum bietet die Möglichkeit für die Stimmbürger/innen, über ein Gesetz des Landtages oder einen relevanten Beschluss der Landesregierung in einer Volksabstimmung zu entscheiden, ob es in Kraft treten soll.

Sieht Volksabstimmungen über Beschlüsse der Landesregierung vor, wenn diese von Landesinteresse sind.

Volksabstimmungen sind auch über Beschlüsse der LR von lokalem Interesse möglich, die sich auf mindestens 10 Gemeinden und/oder Gemeinden mit 10% der Bevölkerung auswirken.

Das bessere Gesetz für direkte Demokratie

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• Volksabstimmungen können auch von mindestens 10 Gemeinderatsversammlungen veranlasst werden,die mindestens 10% der Bevölkerung vertreten (= Gemeindeinitiative).

=10 Gemeinderatsversammlungen 10% der Bevölkerung

Das bessere Gesetz für direkte Demokratie

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Die Volksbefragung und die Petition:

• Eine befragende (unverbindliche) Volksbefragung kann sowohl auf Landesebene als auch auf Bezirksebene durchgeführt werden.Sie kann nicht nur vom Landtag, sondern auch von Bürger/Innen veranlasst werden.

• Die Volksbefragung bietet die Möglichkeit der Auswahl unter verschiedenen Varianten der Problemlösung.

• Die Petition (Eingabe oder Bittschrift) gibt jeder Bürgerin und jedem Bürger das Recht, eine Eingabe an den Landtag oder an die Landesregierung zu richten, die behandelt und beantwortet werden muss. (bisher nicht vorgesehen)

Das bessere Gesetz für direkte Demokratie

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Unterschriftensammlung und Beteiligungsquorum:

• Um eine Volksabstimmung zu erwirken, müssen 7.500 Unterschriften (Referendum) bzw. 10.000 (Volksinitiative) gesammelt werden. (bisher 13.000 Unterschriften)

• Die Unterschriften können innerhalb von 6 Monaten gesammelt werden. (bisher 3 Monate)

• Die Beglaubigung kann auch durch einfache, vom Bürgermeister beauftragte Bürger/Innen in der eigenen Gemeinde erfolgen. (bisher nur Gemeinderäte und höhere Beamte)

• Eine Volksabstimmung ist mit einer Beteilung von 15% der Wahlberechtigten gültig. (bisher 40% Beteiligung)

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Die Garantieklauseln und das Abstimmungsheft:

• Der Gesetzentwurf garantiert mit folgenden Rechten eine gute und sinnvolle, transparente, faire und gleichberechtigte Anwendung der Instrumente direkter Demokratie:

das Recht auf Rechtsberatung (Promotoren einer Volksinitiative haben den gleichen Zugang zur Rechtsberatung wie die Landtagsabgeordneten)

die gleichberechtigte Berichterstattung

die Fairnessregel (von der Verwaltung aufgewandte finanzielle Mittel zur Bewerbung ihres Standpunkts müssen in gleichem Maße den Promotoren zur Verfügung gestellt werden)

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Das Abstimmungsheft:

amtliche Information

Zustellung an alle Stimmberechtigten einen Monat vor der Abstimmung per Post

Beschreibung des Gegenstandes der Abstimmung und sachliche Wiedergabe des Für und Wider

Beispiel eines Abstimmungsheftes:

Das bessere Gesetz für direkte Demokratie

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Die Mitwirkung des Landtages, die Aufwertung der parlamentarischen Vertretung:

Der Landtag kann einen Gegenentwurf zum Vorschlag einer Volksinitiative beschließen, so dass das Volk unter zwei Vorschlägen wählen kann.

Zugleich kann es mit der Beantwortung der Stichfrage entscheiden, welcher Vorschlag in Kraft treten soll, wenn beide mehrheitlich angenommen werden.

Der Gesetzentwurf ermöglicht auch eine Volksinitiative über Politikergehälter. Die Qualität der politischen Vertretung kann dadurch verbessert werden.

Die direkte Demokratie gibt den Bürger/innen ein politisches Mitbestimmungsrecht und beinhaltet Formen der unmittelbaren, politischen Entscheidungsfindung, in Sachfragen, durch mündige Bürger.

Das bessere Gesetz für direkte Demokratie

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Unterschiede der Vorschläge Initiative / Union f. S.

Initiative für mehr Demokratie: Petition vorgesehen

Mind. 20 Promotoren und 10.000Unterschriften für einführende oder abschaffende Volksabstimmung

Komm. zur Überprüf. der Zulässig- keit: Volksanwalt, Landtagspräsid., vom Promotorenkom. u. Landtags-präsid. vorgeschlagene Person

Echte bestät./ablehn. Referendum: 20 Promotoren u. 7.500 Unterschr. können zu Landtagsgesetz oder LR-beschluss Volksab. durchführen

Beteiligungsquorum 15 %

3 Abstimmungstermine pro Jahr werden innerhalb 15.12. jeden Jahres festgelegt

Union für Südtirol: Petition nicht vorgesehen

Mind. 3 Promotoren und 8.000 Unter- schriften können einführende Volksab- stimmung erwirken

Landtagspräsid. aufgrund Gutachten von Komm. bestehend aus 3 Richtern von 3 verschiedenen Gerichten nach dem Zufallsprinzip

Ist nur für Gesetze mit denen Regierungsform geregelt wird vorgesehen (Wahlgesetz/Direkte Demokratie)

kein Quorum

Volksabstimmungen nicht binnen 6 Monaten vor Landtagswahlen u. nicht binnen 3 Jahren zur gleichen Sache

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Die direkte Demokratie ist ein Teil der Demokratie, in der die Bürgerinnen und

Bürger unmittelbar selbst die politischen Entscheidungen

fällen und dies nicht gewählten Vertretern

(Repräsentanten) überlassen.

Politische Entscheidungen

Die Bürger/innen nehmen unmittelbar an politischen

Entscheidungen teil und haben auf diese direkten Einfluss.

Dir

ek

te D

em

ok

rati

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Die repräsentative Demokratie ist ein Teil der

Demokratie, in der die Bürgerinnen und Bürger

politische Entscheidungen nicht direkt selbst treffen, sondern

sie - auf Zeit - gewählten Vertretern (Repräsentanten)

überlassen, die für sie stellvertretend tätig sind.

Politische Entscheidungsträger

Die Bürger/innen wählen alle 5 Jahre Vertreter/innen, die im Landtag und in der Landesregierung die

politischen Entscheidungen treffen.

Re

prä

se

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Direkte + repräsentative Demokratie = VOLLSTÄNDIGE DEMOKRATIE

Direkte und repräsentative Demokratie ergänzen sich und haben eine gegenseitig verbessernde Wirkung.

Direkte + repräsentative Demokratie

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Bündnisorganisationen

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Bündnisorganisationen

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Adressen und Kontakte

Koordinationsbüro BozenSilbergasse 1539100 Bozen

Tel. / Fax.: ++39 0471 324987Email: [email protected]

Initiative für mehr Demokratie