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Innovation Stahlschutzwand

Innovation Stahlschutzwand - Güteforum Stahlschutzwä · PDF file25.07.2006 · 4 5 Inhaltsverzeichnis 1. Vorwort zur Broschüre 9 2. Das Güteforum Stahlschutzwände stellt sich

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1

Kapitel

Innovation

Stahlschutzwand

Kapitel

2 3

Kapitel

Innovation

Stahlschutzwand

4 5

Inhaltsverzeichnis

1. Vorwort zur Broschüre 9

2. Das Güteforum Stahlschutz wände stellt sich vor 11

3. Ein kurzer Rückblick 13

4. Technische Regelwerke 15

a) TL – Transportable Schutzeinrichtungen 97 15

b) DIN EN 1317 „Rückhaltesysteme an Straßen“ 15

c) RSA 95 „Richtlinien für die Sicherung von

Arbeitsstellen an Straßen“ 15

d) ZTV-SA 97 „Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen

und Richt linien für Sicherungsarbeiten an Arbeitsstellen

an Straßen“ 16

5. Auszüge aus den TL – Transportable Schutzeinrichtungen 97

mit Kommentaren 17

a) Planungsrelevante Breite (Planungsbreite) 17

b) Abmessungen und Gestaltung 19

c) Passive Sicherheit 21

d) Eignungsprüfungen 22

e) Kipplängenbegrenzung für Schutzwandsysteme der

Aufhaltestufe T1 und T2 23

6. Vorstellung und Erläuterung der DIN EN 1317 Teil 1 und 2 25

a) Ablauf eines Anfahrversuches 25

b) Aufhaltestufen Tabelle 1 26

c) Prüfkriterien bei Fahrzeuganprall Tabelle 2 27

d) Aufhaltestufen 29

6 7

e) Anprallheftigkeit 29

f ) Verformung des Rückhaltesystems 30

g) Stufen des Wirkungsbereiches Tabelle 4 32

h) Verhalten der Schutzeinrichtung 32

i) Prüffahrzeug 33

j) Aufbau der Schutzeinrichtung 33

k) Lage des Anprallpunktes 33

l) Anmerkungen und Erläuterungen zu den

TL -Transportable Schutzeinrichtungen 97 33

7. Sonderelemente 35

a) Absenkungen 35

b) Endverankerungen 35

c) Übergänge 38

d) Sonstige Elemente 39

8. Auszüge aus den RSA 95 mit Erläuterungen 40

a) Anordnung von Verkehrszeichen u. –einrichtungen 40

b) Bauliche Leitelemente 41

c) Sonstige Maßnahmen zur Arbeitsstellensicherung 42

9. Auszüge aus den ZTV-SA 97 und Erläuterungen 44

a) Lesart der ZTV-SA 97 44

b) Transportable Schutzeinrichtungen 45

c) Verbau als Absturzsicherung 45

d) Absturzsicherungen für Fahrzeuge 45

e) Schutz von Bauwerken und Gerüsten 47

f ) Tabelle 5 aus den ZTV-SA 97 48

g) In Anlehnung an Bild 2 aus den ZTV-SA 97 49

h) Aufbau von Schutzeinrichtungen 49

i) Beispiel für die Ermittlung der richtigen Schutzwand 52

j) Auswirkung des Wirkungsbereichs auf den Arbeitsbereich 54

10. Vorteile von Stahlschutzwänden 55

11. Fahrbahnbelag und Schutzeinrichtung 58

12. Planungshilfen für Ausschreibende 61

13. Musterausschreibungstexte 63

a) Einsatzbereich A 63

b) Einsatzbereich B 63

c) Einsatzbereich D 64

d) Einsatzbereich E 64

e) Vorhaltung und Unterhaltung von transportablen

Schutzeinrichtungen 65

f ) Übergänge 65

g) Anschlüsse 66

h) Einschieben 66

i) Abziehen 66

14. Zusammenfassung und Ausblick 67

15. Anhang

Anhang 1. Übersicht ausgewählter transportabler

Stahlschutzwände 70

Anhang 2. Produktbeispiele der Mitglieder des Güteforums

Stahlschutzwände 74

Anhang 3. Literaturverzeichnis und Abkürzungen 78

Anhang 4. Adressen ausgewählter akkreditierter

Prüfinstitute in Europa 80

Impressum 86

8 9

1. Vorwort zur Broschüre

Stahlschutzwände haben in ganz Europa in den letzten Jahren die Verkehrs-

sicherheit in Baustellen stark erhöht. Ihre Leitwirkung schützt Verkehrsteil-

nehmer vor dem Abkommen in den Gegenverkehr.

In dieser Broschüre werden sämtliche in Deutschland eingeführten Normen,

Richtlinien und zusätzlichen Bestimmungen hinsichtlich der Sicherung von

Arbeitsstellen mit Stahlschutzwänden näher erläutert.

Darüber hinaus soll die Broschüre Auftraggebern wie auch Auftragnehmern

bei der technischen Gestaltung einer Verkehrsführung mit mobilen Schutz-

wänden in Arbeitsstellen als Hilfestellung dienen, praktische Anwendungsbei-

spiele aufzeigen sowie weitere Anregungen für die Planung von Bauvorhaben

vermitteln.

Herausgeber ist das „Güteforum Stahlschutzwände“, ein Zusammenschluss

von Unternehmen und Einzelper sonen aus den Bereichen Herstellung, Mon-

tage und Unterhaltung permanen ter und temporärer Stahlschutzwände.

Folgende Aspekte stellen in Zukunft die Tätigkeitsschwerpunkte des Güte-

forums dar:

p Sicherung und Erhöhung der Qualität von Herstellungs-, Montage-, War-

tungs- und Un terhaltungsleistungen für mobile Stahlschutzwände,

p fachtechnische Mitarbeit und Beratung bei der Gestaltung und Modifizie-

rung der ein schlägigen technischen Regelwerke durch die zustän digen

Bundes- und Landesbehörden,

10 11

1. Vorwort zur Broschüre

p sowie Ausbildungsförderung und Fortbildung bei den ausführenden

Firmen.

Diese Broschüre unternimmt den Versuch, den Themenkreis der temporären

Schutzeinrichtungen erstmalig umfassend zu erläutern.

Bitte suchen Sie den Dialog mit uns und unterstützen Sie mit Ihren Fragen

und Anregungen die wichtige Arbeit für eine weitere Erhöhung der Verkehrs-

sicherheit auf unseren Straßen!

Ihr Güteforum Stahlschutzwände

Seit vielen Jahren werden auf Deutschlands Straßen „Transportable Schutz-

einrichtungen“ zur Erhöhung der Verkehrssicherheit installiert.

Eines ihrer Haupteinsatzgebiete sind Autobahnbaustellen. Vor allem durch

die Trennung von Fahrspuren und die Absicherung von Baufeldern mit Stahl-

schutzwänden wird ein wesentlicher Beitrag geleistet, die Gefährdung von

Verkehrsteilnehmern weiter zu senken.

Eine Vielzahl von Regelwerken und Normen sowie eine mittlerweile unüber-

sichtliche Anzahl verschiedener Schutzwandkonstruktionen erschweren aller-

dings zunehmend die praktische Arbeit sowohl für Verwaltung und Planungs-

büros als auch für Hersteller, Montagefirmen und Verkehrsabsicherer.

Aus diesem Grund haben führende Hersteller von transportablen Schutzein-

richtungen beschlossen, eine Plattform zu etablieren, deren Tätigkeit sich pri-

mär auf eine praxisorientierte Weiterentwicklung von Regelwerken sowie auf

die Erhöhung der Qualität und Rückhaltefähigkeit von Schutzeinrichtungen

aus Stahl konzentriert.

Das Güteforum Stahlschutzwände wurde im Januar 2007 gegründet.

Ab sofort steht Ihnen somit ein kompetenter und zentraler Gesprächspartner

für alle Fragen rund um die transportable Stahlschutzwand zur Verfügung.

Fachtechnische Beratung und Erstellung von Problemlösungen, Entwicklung

und Durchführung von Ausbildungs- und Schulungsprogrammen, gemein-

2. Das Güteforum Stahlschutz wände stellt sich vor

12 13

same Forschungs- und Entwicklungsprojekte – dies sind weitere Themen-

schwerpunkte, mit denen das Güteforum Stahlschutzwände künftig als Binde-

glied zwischen Verwaltung, Planung und Industrie seinen Beitrag zur weiteren

Erhöhung der Verkehrssicherheit auf Deutschlands Straßen leisten möchte.

Für Fragen aller Art zum Thema „Transportable Schutzeinrichtungen“ stehen

wir Ihnen jederzeit zur Verfügung.

3. Ein kurzer Rückblick

Die erste mobile Schutzeinrichtung aus Stahl wurde in den achtziger Jahren

in Deutschland entwickelt. Für den Einsatz im Straßenverkehr wurde sie 1987

durch einen Crashtest in der Schweiz bei der Eidgenössischen Technischen

Hochschule Zürich – kurz ETH – geprüft. Zu diesem Zeitpunkt existierten noch

keine europäischen Normen über Anfahrversuche. Die von der ETH festge-

legten Prüfkriterien wurden teilweise in die später ausgearbeitete CEN-Nor-

mung der EN 1317 Teil 2 übernommen.

Eine weitere Entwicklung aus den USA kam in Form eines mobilen Systems

aus Beton hinzu, welches ebenfalls nach den Kriterien der EN 1317 Teile 1/2

bei der ETH getestet wurde. Dies war der Beginn für die Anwendung mobiler

Schutzsysteme in der Absicherung von Straßenbaustellen.

Die EN 1317 wurde 1998 europaweit und in Deutschland als DIN EN 1317

mit den Teilen 1 und 2 zur Grundlage von Crashtests eingeführt. Im gleichen

Jahr etablierte sich die Bundesanstalt für Straßenwesen in Bergisch Gladbach

– kurz BASt – akkreditiert von der zuständigen europäischen Kommission als

erstes Prüfinstitut in Deutschland.

Mittlerweile gibt es in den meisten europäischen Mitgliedsstaaten akkredi-

tierte Prüfinstitute als Voraussetzung für den Vergleich von Testergebnissen.

Die Möglichkeit der Absicherung von Arbeitsstellen mit mobilen Schutzwän-

den wurde Ende der neunziger Jahre in verschiedene nationale Regelwerken

2. Das Güteforum Stahlschutzwände stellt sich vor

14 15

aufgenommen und führte so zu vielen Neuentwicklungen im Bereich mobiler

Schutzeinrichtungen. Entsprechende Anforderungen wurden nun vor allem

hinsichtlich ihrer Leistungskriterien gestellt.

1997 wurden in Deutschland sowohl die „Zusätzlichen Technischen Vertrags-

bedingungen und Richtlinien für Sicherungsarbeiten an Arbeitsstellen an

Straßen“ – kurz ZTV-SA 97 – als auch die „Technischen Lieferbedingungen für

transportable Schutzeinrichtungen“ – kurz TL-Transportable Schutzeinrich-

tungen 97 – als Ergänzung zu den „Richtlinien für die Sicherung von Arbeits-

stellen an Straßen“ (RSA 95) eingeführt.

Heute ist die Anwendung von mobilen Schutzeinrichtungen in Arbeitsstellen

nicht nur europaweit verbreitet, sondern auch selbstverständlich geworden.

4. Technische Regelwerke

Der Einsatz und die Prüfung von temporären Schutzeinrichtungen wird in den

nachfolgend aufgeführten Werken festgelegt. Anwendung finden sollte im-

mer die neueste Fassung der Vorschriften.

a) TL – Transportable Schutzeinrichtungen 97

Ein wichtiges nationales Regelwerk für Hersteller von temporären Schutz-

einrichtungen sind die „Technischen Lieferbedingungen für Transporta-

ble Schutzeinrichtungen“, Ausgabe 1997, mit der Ergänzung „Allgemeines

Rundschreiben Straßenbau Nr. 5/1999, Sachgebiet 07.3“ vom BMV.

b) DIN EN 1317 „Rückhaltesysteme an Straßen“

Das wichtigste europäische Regelwerk für Hersteller von temporären

Schutzeinrichtungen ist die DIN EN 1317 „Rückhaltesysteme an Straßen“.

Teil 1: Terminologie und allgemeine Kriterien für Prüfverfahren, Deutsche

Fassung 1998.

Teil 2: Leistungsklassen, Abnahmekriterien für Anprallprüfungen und Prüf-

verfahren für Schutzeinrichtungen, Deutsche Fassung 1998 + A1: 2006.

c) RSA 95 „Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen“

Ein Regelwerk für Ausschreibende und Anwender, Fassung vom Februar

1995, verbesserte Auflage Mai 2000.

3. Ein kurzer Rückblick

16 17

d) ZTV-SA 97 „Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richt linien

für Sicherungsarbeiten an Arbeitsstellen an Straßen“

Ein Regelwerk für Anwender ist die ZTV-SA 97, Ausgabe 1997, mit der Er-

gänzung Allgemeines Rundschreiben Straßenbau Nr. 18/1999, Sachgebiet

07.3 vom BMV.

An dieser Stelle soll hingewiesen werden auf einen wichtigen Auszug aus der

Ergänzung zur „ZTV-SA 97“ vom BMV:

„Die ZTV-SA 97 ist im Abschnitt 6.11.1 „Aufstellen von transportablen Schutz-

einrichtungen“ durch folgende Fassung zu ersetzen:

(1) Zur Verminderung der Unfallfolgen infolge des Abkommens von Fahrzeugen

von der Fahrbahn, sollten in längerfristigen Arbeitsstellen grundsätzlich trans-

portable Schutzeinrichtungen vorgesehen werden, wo dies aufgrund der zur

Verfügung stehenden Breite des gesamten Fahrbahnquerschnitts möglich ist....“

5. Auszüge aus den TL – Trans- portable Schutzeinrichtungen 97 mit KommentarenDie „Technischen Lieferbedingungen für Transportable Schutzeinrichtungen (TL -

Transportable Schutzeinrichtungen 97)“ enthalten Anforderungen an Gestaltung,

Ma terial, Konstruktion und Instandsetzung in unterschiedlichen Anforderungs-

klassen sowie Prüfverfahren für transportable Schutzeinrichtungen, die vorwie-

gend als Schutzeinrichtungen an Arbeitsstellen eingesetzt werden.

Einige maßgebliche Abschnitte sollen hier näher betrachtet werden:

a) Planungsrelevante Breite (Planungsbreite)

wird definiert als der Abstand, der auf die Horizontale projizierten inneren

Kanten der im Fußbereich der transpor tablen Schutzwand angebrachten

retroreflektierenden Elemente, soweit der Fußbe reich nicht mehr als 5° zur

Horizontalen geneigt ist. Ohne reflektierende Elemente entspricht die Bau-

breite der Planungsbreite (siehe Bild I).

planungsrelevante Breite

Baubreite

Kanten der retroreflektierenden

Elemente

Kanten der retroreflektierenden

Elemente

planungsrelevante Breite

Bild I: Schemazeichnungen zur Definition der planungsrelevanten Breite

>5°

Baubreite

4. Technische Regelwerke

Stahlschutzwand mit befahrbarem Fuß

18 19

Der Begriff „planungsrelevante Breite“ oder auch „Planungsbreite“ wurde be-

reits Anfang der 90er Jahre definiert.

Einige Hersteller begannen mit der Entwicklung von besonders schmalen

Schutzwänden, die z. B. bei Verkehrsüberleitungen die Trennung der gegenläu-

figen Fahrspuren gewährleisten. Zur Einhaltung der Spurbreiten wurden diese

Schutzwände konstruktiv auf beiden Seiten mit einem Fuß, der bei einem An-

prall überfahren wird, ausgestattet. Durch reflektierende, an diesem Fuß befe-

stigte Leitelemente übernahm die Schutzwand gleichzeitig die Funktion ei-

ner Leitwand, so dass auf eine kostenaufwendige Folienmarkierung vor der

Schutzwand verzichtet werden konnte. Der Fußbereich dieser Konstruktionen

war deshalb nahezu auf Null auslaufend (siehe Bild I, links) und der Bereich des

Fußes mit den reflektierenden Elementen konnte der angrenzenden Fahrspur

zugeschlagen werden. Die verbleibende Restbreite ist als „planungsrelevante

Breite“ bekannt.

Fazit:

Auch für „schmale“ Fahrbahnquerschnitte (z. B. 11,50 m Breite, siehe Bild II ) oder

bei baubedingt besonders engen Verhältnissen (z. B. Brückensanierungen) ste-

hen dem Planer von Behelfsverkehrsführungen schmale, geprüfte Schutzein-

richtungen zur Auswahl. Verkehrsteilnehmer profitieren ihrerseits durch ein

größeres Platzangebot in den meist sehr engen Baustellenbereichen.

Ein Beispiel für die Anwendung der planungsrelevanten Breite einer Stahl-

schutzwand: Die dargestellte so genannte 4 + 0 Verkehrsführung entspricht

einer verbreiteten Variante mit einem relativ schmalen Regelquerschnitt von

nur 11,50 m.

Dieses Beispiel zeigt, dass für den Einsatz einer transportablen Stahlschutz-

wand nicht mehr Platz benötigt wird, als bei einer traditionellen Fahrbahntren-

nung mit Markierungsfolie (RSA Teil D 2.3.2 Breite von Behelfsfahrstreifen und

-trennstreifen). Der hierdurch erzielte Sicherheitsgewinn ist enorm und gleich-

zeitig erübrigt sich die erschwerte Verlegung von Folien bei Wind und Wetter.

b) Abmessungen und Gestaltung

Die äußeren Abmessungen einer mobilen Schutzwand werden folgender-

maßen eingegrenzt:

„Transportable Schutzeinrichtungen haben eine Höhe von mindestens 500 mm. Die

Breite sollte 700 mm nicht überschreiten.“

Reflektierende Leitelemente sind in bestimmten Abständen anzubringen:

…Im Sockelbereich (Draufsichtbereich) sind zur Verkehrsseite gelbe retroreflektie-

rende Elemente außerhalb der senkrechten oder nahezu senkrechten Sockelteile,

er satzweise mindestens 5 cm, maximal 20 cm von der Sockelkante entfernt (Begren-

Bild II: Planungsrelevante Breite

5. Auszüge aus der TL – Transportable Schutzeinrichtungen 97 5. Auszüge aus der TL – Transportable Schutzeinrichtungen 97

Straßenquerschnitt 11,50 m

Stahlschutzwand . . . . . . . . . . 50 cm breit

Wirkungsbereich . . . . . . . . . . W3

Planungsrelevante Breite . . . 20 cm

2,50 m 3,15 m

50 cm

20 cm

2,50 m3,15 m

50 cm dynamische Verschiebung

20 21

zung der Verschmutzung), im Längsabstand von 100 bis 150 cm anzubringen. Die

Reflektoren müssen Rückstrahlwerte von mindestens 12 mcd/lx haben (Messgeo-

metrie Anleuchtungswinkel ε/Beobachtungswinkel β: 3,5/5°). Die Elementkörper

müssen gelb oder tagesleuchtgelb sein und können verdübelt, verschraubt, ge-

steckt oder geklemmt sein, so dass sie sich nicht von sich aus von der Schutzein-

richtung lösen.

Weiterhin:

Im oberen Seitenwandbereich sind zur Verkehrsseite ebenfalls gelbe retroreflektie-

rende Elemente unter folgenden Randbedingungen anzubringen:

p Unterkante dieser Elemente mindestens 400 mm über der Bodenfläche,

p Oberkante dieser Elemente höchstens 600 mm über der Bodenfläche,

p Längsabstand dieser Elemente zwischen 100 und 150 cm.

Eine transportable Schutzeinrichtung gem. TL – Transportable Schutzeinrich-

tungen 97 muss immer mit gelben, retroreflektierenden Elementen ausgestat-

tet sein (siehe auch TL-Leitelemente 97). In einigen Ausschreibungen findet

sich gelegentlich die Forderung, die nachgefragten Schutzwände mit Reflek-

toren auszurüsten. Dieser Hinweis ist nicht notwendig.

Für eine gleichmäßige und lückenlose Bestückung der Schutzwand werden

retroreflektierende Elemente dementsprechend im Längsabstand innerhalb

der vorgegebenen Toleranzen angeordnet. Bei Dunkelheit erzeugen die Re-

flektoren einen einheitlichen Eindruck und gewährleisten so eine klare Leit-

wirkung. Optimal ist eine jeweils lotrechte Ausrichtung der unteren und obe-

ren Reflektoren zueinander.

Besonderes Augenmerk ist auf die Wartung und Reinigung der Reflektoren

während des Einsatzes zu richten. Fehlende oder durch Berührung abge-

fahrene Reflektoren sollten im Rahmen einer wöchentlichen Unterhaltung

komplettiert oder gereinigt werden. Die Bauherren sind zuständig für die

Durchsetzung der vertraglich geregelten Wartungsarbeiten.

c) Passive Sicherheit

Transportable Schutzeinrichtungen müssen zur Qualifizierung durch Anprallver-

suche hinsichtlich Verschieblichkeit, Durchbruchsicherheit sowie der Gefährdung

von Verkehrsteilnehmern und Dritten untersucht werden. Die Anforderungen hin-

sichtlich der Aufhaltestufe ergeben sich aus DIN EN 1317-2.

…Wegen der besonderen Verhältnisse in Arbeitsstellen ist neben dem tatsächlich

er mittelten Wirkungsbereich oder der Klasse gemäß Tabelle 4 der DIN EN 1317-2

die dynamische Querverschiebung anzugeben…(Hinweis: Zwischen entgegenge-

setzt gerichteten Verkehrsströmen darf die dynamische Querverschiebung maxi-

mal 50 cm betragen).

Im Übrigen gelten die Anforderungen gemäß DIN EN 1317-2.

Dies ist eine eindeutige Aussage zu den notwendigen Anprallprüfungen. Die

Prüfkriterien aus der Norm DIN EN 1317-2 bilden die Grundlage für alle Anprall-

versuche.

Fazit:

Jede transportable Schutzeinrichtung muss gem. DIN EN 1317-2 getestet

5. Auszüge aus der TL – Transportable Schutzeinrichtungen 97 5. Auszüge aus der TL – Transportable Schutzeinrichtungen 97

22 23

sein. Bei Einsatz einer transportablen Schutzeinrichtung als Mitteltrennung

darf die nachgewiesene dynamische Durchbiegung des für die Ermittlung des

Wirkungs bereiches maßgeblichen Versuches nicht größer sein als 50 cm.

d) Eignungsprüfungen

…Eignungsprüfungen sind Prüfungen zum Nachweis der Erfüllung der Anforderun-

gen an die Produkte für die geprüfte Bauart.

Die Eignung einer transportablen Schutzeinrichtung ist nach Maßgabe dieser

Tech nischen Lieferbedingungen durch ein Prüfzeugnis aufgrund einer Eignungs-

prüfung der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) nachzuweisen.

Achtung: Hier besteht ein entscheidender Unterschied zu den permanenten

Rückhalte systemen.

Die Hersteller lassen ihre transportablen Schutzeinrichtungen bei einem akkre-

ditierten Prüfinstitut nach der EN 1317-2 testen und müssen für den späteren

Einsatz der Schutzeinrichtungen in Deutschland diese Prüfung dann anschlie-

ßend wiederum von der BASt begutachten lassen.

Diese Verfahrensweise ist für die Hersteller problematisch, da es bis zur Vorlage

einer Begutachtung durch die BASt zu langen Wartezeiten kommen kann.

Da außerdem keine Richtlinien für eine Begutachtung definiert sind, kommt es

nicht selten zu unterschiedlichen oder abweichenden Ergebnissen bezüglich

Auswertung und Schlussfolgerungen durch die BASt.

Fazit:

Die Erarbeitung einer Richtlinie für die Begutachtung von Anprallprüfungen

an transportablen Schutzeinrichtungen ist dringend notwendig.

e) Kipplängenbegrenzung (KLB) für Schutzwandsysteme der

Aufhaltestufe T1 und T2

Die aus der Ergänzung zur TL-Transportable Schutzeinrichtungen 97 resultie-

rende Forderung des BMV vom 15. Dezember 1998 wurde von der BASt in den

Prüfbedingungen umgesetzt: Jeder Hersteller von Schutzwänden muss seine

Systeme der Aufhaltestufen T1 und T2 daraufhin prüfen lassen. Im BASt-Prüf-

bericht wird festgehalten, ob das getestete System ein KLB-Element benötigt

oder nicht. Der Hersteller muss die notwendigen Bauteile für diesen Test be-

reitstellen. Zudem liegt die Umsetzung der Prüfungsergebnisse in seiner Ver-

antwortung, d. h., alle Schutzwände der gleichen Bauart müssen im Abstand

von maximal 250 m mit den erforderlichen, von der BASt geprüften, KLB-Ele-

menten ausgerüstet werden.

Entsprechend der Forderung bezieht sich diese Prüfung nur auf Systeme mit

der Aufhaltestufe T1 und T2, d. h. höherwertige Systeme werden nicht geprüft

und benötigen somit keine KLB-Elemente.

Hieraus ergibt sich, dass Systeme der T1- und T2-Klasse, die gleichzeitig in ei-

ner höheren Aufhaltestufe (z. B. T3) erfolgreich getestet und eingesetzt wer-

den, den KLB-Belastungsversuch nicht benötigen. Da dieser Umstand bei der

Erstellung der Richtlinie für die Kipplängenbegrenzung nicht berücksichtigt

wurde, sollte dies im Rahmen einer künftigen Überarbeitung geschehen.

5. Auszüge aus der TL – Transportable Schutzeinrichtungen 97 5. Auszüge aus der TL – Transportable Schutzeinrichtungen 97

24 25

KLB-Prüfgerät der BASt

Beispiel für ein KLB-Element

6. Vorstellung und Erläuterung der DIN EN 1317 Teil 1 und 2

Die Europäische Norm EN 1317 wurde in Deutschland 1998 als DIN EN 1317

eingeführt. Für die Durchführung eines Anfahrversuchs (Crashtests) sind die in

Teil 1 und 2 vorgegebenen Kriterien maßgebend, während die 1997 vom BMV

eingeführten TL – Transportable Schutzeinrichtungen 97, die technischen

Liefer bedingungen für die Hersteller mehr oder weniger klar beschreiben.

a) Ablauf eines Anfahrversuches:

p Der Hersteller konstruiert die zu prüfende Schutzwand nach seinen Vorstel-

lungen. Eckdaten geben die TL-Transportable Schutzeinrichtungen 97 vor.

p Der Hersteller gibt an, welche Aufhaltestufen nachgewiesen werden sollen.

p Bei der Auswahl des Prüfinstitutes muss auf die Akkreditierung für die

Durchführung von Prüfungen nach EN 1317 geachtet werden (Anschriften

der europäischen akkreditierten Prüfinstitute finden Sie im Anhang 4).

p Die Montage der Schutzwand auf dem Testgelände wird vom Hersteller

ausgeführt. Dieser bestimmt die Aufbaulänge, Art der Montage und ob

eine Bodenverankerung an Anfang und Ende der Wand benötigt wird.

p Die Ausführung des Crashtests obliegt allein dem Prüfinstitut, das sich

streng an die Vorgaben der EN 1317 zu halten hat. Fahrzeuge werden hin-

sichtlich der nachzuweisenden Aufhaltestufen ausgewählt. Geschwindig-

5. Auszüge aus der TL – Transportable Schutzeinrichtungen 97

26 27

keit, Fahrzeuggewicht und Anprallwinkel sind durch die Prüfbedingungen

vorgegeben.

p Die Ergebnisse der Tests werden in einem Prüfbericht für jeden Anfahrver-

such separat zusammengestellt.

p Die TL - Transportable Schutzeinrichtungen 97 schreiben vor: „Die Eignung

einer transportablen Schutzeinrichtung ist nach Maßgabe dieser Tech nischen

Lieferbedingungen durch ein Prüfzeugnis aufgrund einer Eignungsprüfung der

Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) nachzuweisen.“

Dieser Nachweis wird nach Weiterleitung der vollständigen Prüfunterlagen

des akkreditierten Instituts an die BASt erbracht, indem diese wiederum

dem Hersteller die notwendige Eignung in Form einer Begutachtung be-

scheinigt.

b) Aufhaltestufen Tabelle 1:

c) Prüfkriterien bei Fahrzeuganprall Tabelle 2:

Tabelle 1 zeigt die möglichen Aufhaltestufen aus der DIN EN 1317. Für den

temporären Einsatz in Deutschland werden derzeit nur die Aufhaltestufen T1,

T2, T3, H1 und H2 gefordert. Tabelle 2 nennt die zum Erreichen der Aufhalte-

stufe notwendigen Prüfkriterien.

Ein Beispiel zur Handhabung der Tabellen 1 und 2:

Eine Schutzwand soll nach Aufhaltestufe H 1 getestet werden.

In Tabelle 1 werden die Prüfbedingungen für „höheres Aufhaltevermögen“

unter der Rubrik „Abnahmeprüfungen“ genannt, hier TB 42 und TB 11 (TB

gleichgesetzt mit TestBedingungen). In Tabelle 2 werden diese Testbedin-

gungen dargestellt. Bei TB 11 wird zur Durchführung des Versuchs ein PKW

eingesetzt: Mit einem tatsächlichen Gesamtgewicht von 900 kg fährt dieser

6. Vorstellung und Erläuterung der DIN EN 1317 Teil 1 und 2 6. Vorstellung und Erläuterung der DIN EN 1317 Teil 1 und 2

Aufhaltestufen Abnahmeprüfung

Aufhaltevermögen nur fürvorübergehende Schutzeinrichtungen

Normales Aufhaltevermögen

Höheres Aufhaltevermögen

Sehr hohes Aufhaltevermögen

T1

T2

T3

N1

N2

H1

H2

H3

H4a

H4b

TB 21

TB 22

TB 41 + TB 21

TB 31

TB 32 + TB 11

TB 42 + TB11

TB 51 + TB 11

TB 61 + TB 11

TB 71 + TB 11

TB 81 + TB 11

Prüfung

TB 11

TB 21

TB 22

TB 31

TB 32

TB 41

TB 42

TB 51

TB 61

TB 71

TB 81

Anprall-geschwindigkeit

(km/h)Anprallwinkel

(Grad)

Gesamtmassedes Fahrzeugs

(kg)

Anprall-energie

(kJ)

100

80

80

80

110

70

70

70

80

65

65

20

8

15

20

20

8

15

20

20

20

20

900 / Pkw

1 300 / Pkw

1 300 / Pkw

1 500 / Pkw

1 500 / Pkw

10 000 / Lkw

10 000 / Lkw

13 000 / Bus

16 000 / Lkw

30 000 / Lkw

38 000 / Lkw

40,6

6,2

21,5

43,3

81,9

36,6

126,6

287,5

462,1

572,0

724,6

28 29

mit einer Geschwindigkeit von 100 km/h und in einem Winkel von 20° gegen

die Schutzeinrichtung.

Bei TB 42 wird der Versuch mit einem LKW durchgeführt:

Das 10 Tonnen schwere Fahrzeug fährt mit einer Geschwindigkeit von 70 km/h

und in einem Winkel von 15° an die exakt bauartgleiche Schutzeinrichtung.

Die Ergebnisse zeigen in Form eines Prüfberichtes auf, wie sich das Fahrzeug

und das geprüfte Produkt beim Test verhalten. Der Bericht gibt u. a. Auskunft

über die dynamische Durchbiegung und den Wirkungsbereich (W) und be-

schreibt die Montageart der Schutzwand.

Es werden ferner folgende Aussagen gemacht:

p ob das geprüfte System verankert oder unverankert angefahren wurde,

p zu ASI- und THIV-Index; Messwerte, die die Belastung der Fahrzeuginsassen

angeben.

Wenn sich das Verhalten des Fahrzeuges, das Verhalten der Schutzwand und

alle anderen Werte im Normbereich der DIN EN 1317 befinden, kann von einer

bestandenen Prüfung ausgegangen werden.

Wichtig an dieser Stelle festzuhalten:

Für den praktischen Einsatz einer Schutzwand ist nicht allein das Prüfergebnis

maßgeblich (hilfreiche Hinweise finden Sie im Kapitel 12, Planungshilfen für

Ausschreibende).

d) Aufhaltestufen

Die Tabelle 1 enthält die Auflistung der Aufhaltestufen für Schutzeinrich-

tungen, unterteilt nach Aufhaltevermögen. Dazu sagt die Anmerkung 2 in der

DIN EN 1317-2 aus, dass ein erfolgreich getestetes System auch die Bedin-

gungen für eine niedrigere Aufhaltestufe umfasst, wobei diese zwar N1 und

N2, jedoch nicht T3 beinhalten. Für temporäre Maßnahmen gilt dies bei den

oben genannten Systemen, aber nur, wenn der Wirkungsbereich (siehe hierzu

g) Stufen des Wirkungsbereiches Tabelle 4) gleich oder höherwertiger ist als

bei einem System mit geringerer Aufhaltestufe.

e) Anprallheftigkeit

Die Anprallheftigkeit für Fahrzeuginsassen wird durch die Indizes ASI, THIV

und PHD nachgewiesen. Der ASI-Wert ist ein Index für die Schwere der Be-

schleunigung und gibt das Maß für die Heftigkeit der auf die Fahrzeuginsas-

sen wirkenden Fahrzeugbewegung während des Anpralls an. Der vorgese-

hene dimensionslose Grenzwert liegt bei 1, unterhalb dieses Wertes ist das

Tabelle 3, Anprallheftigkeitsstufen

6. Vorstellung und Erläuterung der DIN EN 1317 Teil 1 und 2 6. Vorstellung und Erläuterung der DIN EN 1317 Teil 1 und 2

KennwerteAnprallheftigkeitsstufen

und

ASI (Acceleration Severity Index)THIV (Theoretical Head Impact Velocity)PHD (Post-Impact Head Deceleration)

A

B

C

ASI≤1,0

1,0 < ASI ≤ 1,4

1,4 < ASI ≤ 1,9

THIV≤33 km/h

PHD ≤ 20 g

30 31

Verletzungsrisiko für die Insassen sehr gering. Je höher der Wert über 1 steigt,

desto höher ist das Verletzungsrisiko. Der neu einzuführende Wert 1,9 ist ein

Kompromiss für Schutzeinrichtungen mit einem sehr hohen Aufhaltevermö-

gen. Hat aus Sicherheitsgründen der Schutz eines Objekts, z. B. eines Brücken-

pfeilers, Priorität vor dem Schutz der Fahrzeuginsassen des vorbeifließenden

Verkehrs, so werden auch Schutzeinrichtungen mit diesem hohen ASI-Wert zu-

gelassen. Die potenzielle Belastung für Fahrzeuginsassen ist hierbei allerdings

extrem hoch.

THIV bezeichnet die theoretische Anprallgeschwindigkeit des Kopfes und

PHD die Kopfverzögerung nach einem Anprall. So wird die Anprallheftigkeit

für den Kopf eines Fahrzeuginsassen nach der Kollision mit einer Schutzwand

nachgewiesen.

Diese theoretische Anprallgeschwindigkeit des Kopfes wird als Maß für die An-

prallheftigkeit des Fahrzeugs auf das Rückhaltesystem angesehen. Die Kopf-

verzögerung PHD nach dem Anprall wird dann in einem Vielfachen von g (Erd-

anziehungskraft) angegeben.

f ) Verformung des Rückhaltesystems

Die Verformung eines Schutzwandsystems während des Anpralls nennt die

DIN EN 1317 dynamische Durchbiegung, welche aber nur für einen Bruchteil

von Sekunden tatsächlich stattfindet.

Anschließend zieht sich das System auf die statische Durchbiegung zurück,

welche geringer als die dynamische sein kann.

Der Wirkungsbereich (siehe Tabelle 4) einer Schutzwand setzt sich aus der dy-

namischen Durchbiegung plus Systembreite der Schutzwand zusammen.

Skizze eines Anpralltests einer transportablen Schutzwand

Der Wirkungsbereich wird entsprechend DIN EN 1317 ermittelt (siehe

Tabelle 4). Die Werte in der Tabelle sind nach Wirkungsbereichsklassen ein-

geteilt. Die Angaben zu dynamischer Durchbiegung und Wirkungsbereich

ermöglichen die Bestimmung der Aufstellbedingungen für eine Schutzein-

richtung sowie die Bestimmung der Abstände, die vor Hindernissen zu be-

rücksichtigen sind. Erst unter Beachtung dieser Anforderungen ist ein sinn-

voller Einsatz der Schutzeinrichtung möglich.

6. Vorstellung und Erläuterung der DIN EN 1317 Teil 1 und 2 6. Vorstellung und Erläuterung der DIN EN 1317 Teil 1 und 2

Bild III : Darstellung dynamische Durchbiegung und Wirkungsbereich

Breite der Schutzwand

Dynamische Durchbiegung

Wirkungsbereich

nach dem Anprallvor dem Anprall

32 33

g) Stufen des Wirkungsbereiches Tabelle 4:

h) Verhalten der Schutzeinrichtung

Die EN 1317 schreibt vor, dass die zu prüfende Schutzeinrichtung das Fahrzeug

bei einem Aufprall aufhalten und zurückleiten muss, und zwar ohne vollständi-

gen Bruch der Hauptlängselemente des Systems.

Kein Hauptbestandteil der Schutzeinrichtung darf sich vollständig lösen oder

andere Verkehrsteilnehmer, Fußgänger oder in einem Arbeitsstellenbereich

befindliche Personen übermäßig gefährden.

Schutzeinrichtungen dürfen nicht in den Fahrzeuginnenraum eindringen. Ver-

formungen des Fahrzeuginnenraumes oder das Eindringen von Schutzeinrich-

tungsteilen sind unzulässig, da sonst ernsthafte Verletzungen hervorgerufen

werden können.

Verankerungen und Befestigungen im Boden müssen sich nach der Bemes-

sung des Schutzeinrichtungssystems verhalten.

Ang

aben

in M

eter

Klassen des Wirkungsbereichs (W) Stufen des Wirkungsbereichs

W1

W2

W3

W4

W5

W6

W7

W8

W≤0,6

W≤0,8

W≤1,0

W≤1,3

W≤1,7

W≤2,1

W≤2,5

W≤3,5

i) Prüffahrzeug

Die verwendeten Fahrzeuge müssen für den Verkehr in Europa gängige Mo-

delle sein, also Fahrzeuge, die auch für den Straßenverkehr zugelassen sein

könnten. An den Fahrzeugen dürfen keine Änderungen vorgenommen wer-

den, welche eine Zulassung gefährden könnten.

j) Aufbau der Schutzeinrichtung

Die Länge des Systems muss ausreichen, um die vollständige Leistungsfähig-

keit der Schutzwand nachweisen zu können.

k) Lage des Anprallpunktes

Der Anprallpunkt, an dem das Fahrzeug auf das System trifft, muss sich ge-

nerell im ersten Drittel der Aufbaulänge der Schutzeinrichtung befinden. Er

sollte so gewählt werden, dass er die ungünstigsten Prüfbedingungen für die

Schutzeinrichtung reflektiert, wobei auch etwaige Schwachpunkte der Kon-

struktion berücksichtigt werden sollten.

l) Anmerkungen und Erläuterungen zu den TL -Transportable

Schutzeinrichtungen 97

Neben der EN 1317, die als DIN EN 1317 1998 in Deutschland eingeführt wur-

de, gelten die 1997 durch das BMV eingeführten TL – Transportable Schutz-

einrichtungen 97.

Wenn es um die Frage nach der Relevanz eines der beiden Regelwerke für die

Zulassung der Schutzsysteme auf dem deutschen Markt geht, haben nach

Aussage der BASt die TL-Transportable Schutzeinrichtungen 97 Vorrang vor

der DIN EN 1317. Die DIN EN 1317 umfasst nicht den Bereich der mobilen

6. Vorstellung und Erläuterung der DIN EN 1317 Teil 1 und 2 6. Vorstellung und Erläuterung der DIN EN 1317 Teil 1 und 2

34 35

Schutzeinrichtungen: Bauweise und Einsatz der Wände werden von der BASt

durch die TL-Transportable Schutzeinrichtungen 97 bestimmt. Das Euro päische

Komitee für Normung (CEN) hat kein Mandat für mobile Schutzeinrichtungen,

die auf dem deutschen Markt eingesetzt werden.

Dieser Umstand steht nicht im Widerspruch zur tatsächlichen Ausführung der

Prüfungen nach der DIN EN 1317, denn die TL-Transportable Schutzeinrich-

tungen 97 sehen dies ausdrücklich so vor.

6. Vorstellung und Erläuterung der DIN EN 1317 Teil 1 und 2

7. Sonderelemente

Die TL-Transportable Schutzeinrichtungen 97 geben keine Hinweise zur Ge-

staltung und Ausführung von Sonderelementen wie Absenkungen, Endver-

ankerungen und Übergängen.

Absenkungen oder Endverankerungen sind Bauteile, die, soweit vom Herstel-

ler vorgesehen, bei einer Anprallprüfung mit zum Prüfmuster gehören.

a) Absenkungen (ohne Verankerung), auch Anfangs- und Endstück genannt,

verhindern, dass ein von der Fahrbahn abkommendes Fahrzeug gegen das

stumpfe Ende einer Schutzwand prallt. Durch die Anfahrt auf eine Absen-

kung wird der Aufprall, ähnlich wie bei einer Schutzplankenabsenkung,

erheblich entschärft. Im Prüfbericht werden diese Teile durch bemaßte

Zeichnungen dargestellt; eine besondere Prüfung erfolgt nicht.

b) Endverankerungen verbinden das mobile System fest mit dem Unter-

grund oder mit weiterführenden Schutzeinrichtungen. Da die Verankerung

im Regelwerk nicht näher erläutert wird und dies in der Praxis oft ein sen-

sibles Thema darstellt, soll an dieser Stelle etwas detaillierter darauf einge-

gangen werden.

Aus folgenden Gründen sollten transportable Schutzeinrichtungen grund-

sätzlich an den Anfangs- und Endstücken (nach den Vorgaben der jewei-

ligen Hersteller) fixiert werden:

Testaufbau einer Stahlschutzwand

Testaufbau einer Stahlschutzwand

36 37

1. Ableitung der durch das Zugband bis in den Endbereich übertragenen

Kräfte eines kürzeren Stranges (z. B. Prüflänge) über Pfosten, Nägel, Ver-

bundanker oder Anschlusskonstruktionen

2. Kontrolliertes Rückhalten eines unmittelbar vor dem oder im End- oder

Übergangsbereich anprallenden Fahrzeuges mit gleichzeitiger Stabilisie-

rung des fortlaufenden Stranges bei kurzen und längeren Strecken.

Ein wichtiger Bestandteil des Systems bei einem Anpralltest ist die Endveran-

kerung, deren Bauweise und Verhalten im Prüfbericht dokumentiert werden.

Eine transportable Schutzwand steht im Streckenbereich immer frei (TL –

Transportable Schutzeinrichtungen 97: „…Transportable Schutzeinrich-

tungen werden unverankert auf einer Fahrbahn…in Bereichen von Arbeitsstel-

len an Straßen aufgestellt…“). Verankerungen sind somit lediglich an den Ab-

senkungen in den Untergrund oder in das weiterführende Schutzsystem

anzubringen. Somit wird auch eine mögliche Missdeutung von Prüfberich-

ten ausgeschlossen: ein auf 100 m Länge geprüftes, endverankertes System

müsste im praktischen Einsatz bei größeren Streckenlängen alle 100 m ver-

ankert werden. Aus technischer Sicht ist dies für die Funktion der Schutz-

einrichtung nicht notwendig, da bei größeren Streckenlängen (hier: größer

als die jeweiligen Prüflängen) das weiterführende System ersatzweise die

Weiterleitung der Zugkräfte ins Endlosband übernimmt.

Die Verankerung erfolgt letztlich durch die fortlaufende Schutzeinrichtung

selbst, wie z. B. beim Übergang auf Schutzplanken am Streckenende, nur

mit dem Unterschied, dass es sich hier um einen Übergang auf das eigene

System handelt.

Zusammenhang Prüflänge - Prüfergebnis

Wie bereits beschrieben, gibt es transportable Schutzeinrichtungen aus

Stahl bereits seit Anfang der 90er Jahre. Die damaligen Testgelände ver-

fügten nur über sehr begrenzte Möglichkeiten bezüglich der maximalen

Prüflänge. Da diese meistens zwischen 60 und 100 m lag, konnten die dort

geprüften Eigenschaften der Schutzwände zwangsläufig auch nur für die se

Prüflänge nachgewiesen werden. Die relativ kurzen Strecken wurden end-

verankert, als Simulation des nicht vorhandenen Endlosbandes. Hieraus

folgerte man vereinzelt, Stahlschutzwände würden deshalb nur mit kurzen

Längen getestet, um die Prüfergebnisse (Wirkungsbereiche) positiver aus-

fallen zu lassen.

Dies wurde von den meisten Herstellern mittlerweile widerlegt. Es wurden

in den letzten Jahren Anprallversuche an Prüflängen bis zu 170 m durch-

geführt und gleiche sehr gute Prüfergebnisse (Wirkungsbereiche) erzielt.

Fachgerechter Übergang zweier Stahlschutzwandsysteme unterschiedlicher Aufhaltestufe

7. Sonderelemente 7. Sonderelemente

38 39

Fazit:

Kurze Prüflängen mit Endverankerung und Auslenkung der Schutzeinrich-

tung bis in den Endbereich haben bei größeren Prüflängen nicht zwangs-

läufig abweichende Prüfergebnisse der gleichen Systeme zur Folge.

c) Übergänge

Übergangskonstruktionen sind nahezu auf jeder Baustelle notwendig.

Als Übergangskonstruktionen bezeichnet man Übergänge von trans-

portablen Schutzeinrichtungen verschiedener Typen und Aufhaltestufen

untereinander sowie Übergänge auf weiterführende stationäre Schutzein-

richtungen (z. B. Schutzplankensysteme).

Diese Übergänge werden prüfungstechnisch nicht erfasst. In der ZTV-SA 97

gibt es nur folgenden Hinweis: Werden verschiedene transportable Schutz-

einrichtungen unterschiedlicher Aufhaltestufe bzw. Bauart miteinander verbun-

den, sind die Verbindungen kraftschlüssig auszubilden. Die TL – Transportable

Schutzeinrichtungen 97 wiederum berufen sich bezüglich der Prüfung nur

auf die Teile 1 und 2 der DIN EN 1317, die jedoch für Übergänge nicht maß-

gebend sind.

Fazit:

Die immer wieder gestellte Frage nach einem Prüfzeugnis für die Über-

gangskonstruktionen kann hier grundlegend beantwortet werden: Es lie-

gen weder Kriterien vor zur Herstellung und Prüfung von Übergängen zwi-

schen transportablen Schutzeinrichtungen untereinander noch zu den

Anschlüssen an stationäre Schutzsysteme - und somit auch keine entspre-

chenden Prüfzeugnisse oder -unterlagen. Der Hersteller ist hier mit seinem

Know-how gefordert, fachgerechte Bauteile zu konstruieren, die bei einem

Fahrzeuganprall eine funktionsgerechte, den erfolgreich geprüften Basis-

konstruktionen entsprechende Wirkungsweise gewährleisten.

d) Sonstige Elemente

Zu den sonstigen Elementen gehören z. B. so genannte Schnellöffnungs-

oder Schiebeelemente, die vor allem für das schnelle Öffnen und Schließen

von Schutzwandstrecken in Notfällen entwickelt wurden oder Dilatations-

elemente für Brückenübergänge. Sonderbauteile werden innerhalb des

Schutzwandsystems je nach Bedarf und Vorschrift eingebaut. Eine Prüfung

im Sinne eines Anpralltests wird nicht durchgeführt.

Des Weiteren zählen ebenso die bereits beschriebenen KLB-Elemente zu

den Sonderkonstruktionen transportabler Schutzeinrichtungen, die in der

beschriebenen Form geprüft und zugelassen werden müssen.

7. Sonderelemente 7. Sonderelemente

40 41

Die TL-Transportable Schutzeinrichtungen 97 und die DIN EN 1317 beschrei-

ben hauptsächlich für den Hersteller von Schutzeinrichtungen, wie diese be-

schaffen sein müssen und zu prüfen sind. Die RSA 95 (Richtlinien für die Siche-

rung von Arbeitsstellen an Straßen) wenden sich mit ihren Vorgaben vorrangig

an die ausschreibende Stelle. Die ZTV-SA 97 (Zusätzliche Technische Vertrags-

bedingungen und Richtlinien für Sicherungsarbeiten an Arbeitsstellen an Stra-

ßen) sind für den Bereich der Bundesfernstraßen eingeführt worden und die-

nen als Grundlage für Verträge zur Arbeitsstellensicherung.

Der hohe Sicherheitsgewinn durch das Aufstellen von transportablen Schutz-

wänden in Arbeitsstellen ist unbestreitbar. Doch auf welchen rechtlichen

Grundlagen können und dürfen diese Schutzsysteme eingesetzt werden?

Für die Straßenverkehrsbehörde sind die RSA 95 maßgebend. Dort heißt es:

a) Anordnung von Verkehrszeichen und –einrichtungen

(1) Maßgebende Rechtsgrundlage für alle verkehrslenkenden, -beschränkenden

oder -verbie tenden Maßnahmen auf öffentlichen Verkehrsflächen oder auf

Privatgrund mit tatsächlich-öff entlichem Verkehr aus Anlass von Arbeiten im

Straßenraum, z. B. Bauarbeiten, ist die Straßen verkehrs-Ordnung (§ 45 Abs. 1

und 2 StVO). Hierbei sind alle Gebote und Verbote für die Ver kehrsteilnehmer

durch Verkehrszeichen und -einrichtungen nach der StVO anzuordnen (§ 45

Abs. 2 Satz 4 StVO). Die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Straßen-

8. Auszüge aus den RSA 95 mit Erläuterungen

verkehrs-Ordnung (VwV-StVO) sowie diese Richtlinien sind zu beachten

(Ziffer I VwV-StVO zu § 43 Abs. 3 Nr. 2).

Die StVO kennt jedoch keine „Transportablen Schutzwände“.

b) Bauliche Leitelemente

Diese Maßnahmen können weder den Verkehrszeichen (§ 39 bis § 43 StVO)

noch den Verkehrseinrichtungen nach § 43 Abs. 1 StVO zugeordnet wer-

den. Unter Verkehrseinrichtungen fallen Absperrgeräte und Leiteinrich-

tungen. Dies sind im Einzelnen nach § 43 Abs. 2 StVO: Absperrschranken,

Leitbaken oder Warnbaken, Leitkegel und fahrbare Absperrtafeln.

Die RSA haben hier jedoch eine Möglichkeit außerhalb der StVO geschaffen

und unter der Rubrik 5 „Bauliche Leitelemente“ mit aufgenommen:

(1) Im Regelfall wird der Verkehr im Bereich einer Arbeitsstelle mit Hilfe von Mar-

kierungen und Leitbaken geführt. Sollen dabei erhöhte Leitwirkungen erzielt

oder Unfallgefahren gemin dert werden, können folgende durchgehende

Leitelemente eingesetzt werden, deren Mindest breite 250 mm beträgt:

a) Leitschwellen mit einer Höhe zwischen 25 und 120 mm,

b) Leitborde mit einer Höhe zwischen 120 und 250 mm,

c) Leitwände mit einer Höhe von mindestens 500 mm.

Die transportable Schutzwand im Sinne der RSA 95 kann als bauliches Leit-

element eine Markierung ersetzen. Hierzu müssen diese laut RSA 95 Teil A 5 (2)

durchgängig mit bodennahen, gelben, retroreflektierenden Elementen im Ab-

stand von in der Regel einem Meter ausgestattet sein. Hier sind die TL – Trans-

8. Auszüge aus den RSA 95 mit Erläuterungen

42 43

portable Schutzeinrichtungen 97 den RSA 95 voraus, da Reflektoren dort bereits

vorgeschrieben sind und somit als fester Bestandteil einer jeden Schutzwand

vor ausgesetzt werden.

Hilfestellung findet die anordnende Behörde für den Umgang mit temporären

Schutzeinrichtungen in den RSA 95 Teil A 1.3.2:

c) Sonstige Maßnahmen zur Arbeitsstellensicherung

(1) Gebote und Verbote, die mit Verkehrszeichen und -einrichtungen ergehen,

können durch weitere bauliche oder technische Maßnahmen unterstützt

oder ergänzt werden. Diese sonstigen Maßnahmen bedürfen keiner Anord-

nung nach § 45 StVO, von ihnen geht jedoch auch keine unmittelbare recht-

liche Wirkung auf das Verkehrsverhalten aus. Sie können daher die Verkehrs-

zeichen und -einrichtungen nicht ersetzen. Die anordnende Behörde kann

jedoch zulassen, dass anstelle der Fahrbahnmarkierungen nach Zeichen 295

oder 340 bauliche Mittel wie Leitschwel len, -borde oder -wände verwendet

werden, die den gleichen Effekt haben.

ZTV-SA 97 zitieren obigen Text der RSA 95 nahezu wörtlich als Richt linien-

text unter 4.3 wie folgt:

„Über den Einsatz von baulichen Leitelementen muss daher vorab durch den

Auftraggeber entschieden werden, damit sie in der verkehrsrechtlichen Anord-

nung be rücksichtigt werden können.“

Neben dem Auftraggeber oder der ausschreibenden Stelle hat die Straßen-

verkehrsbehörde gefährliche Arbeitsstellen daraufhin zu prüfen, ob sie sich –

ergänzend zu den Verkehrszeichen – durch Schutzplanken oder bauliche

Maß nahmen ausreichend sichern lassen (Auszug aus VwV-StVO zu § 45

Abs. 3). Zur Umsetzung des Vorgenannten hat das BMV am 17. August 1999

eine Ergänzung zu den ZTV-SA 97 verfügt. Dort steht unter anderem:

„Zur Verminderung der Unfallfolgen infolge des Abkommens von Fahrzeugen

von der Fahrbahn sollten in längerfristigen Arbeitsstellen grundsätz lich trans-

portable Schutzeinrichtungen vorgesehen werden, wo dies aufgrund der zur

Verfügung stehen den Breite des gesamten Fahrbahnquerschnitts mög lich ist...“

Einsatz einer transportablen Schutzeinrichtung im Baustellenbereich

8. Auszüge aus den RSA 95 mit Erläuterungen 8. Auszüge aus den RSA 95 mit Erläuterungen

44 45

9. Auszüge aus den ZTV-SA 97 und Erläuterungen

Die ZTV-SA 97 sind zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtli-

nien für die Umsetzung der Richtlinien aus der RSA für den Bereich der Bundes-

fernstraßen.

Die ZTV-SA 97 enthalten Hinweise, an welchen Stellen Schutzeinrichtungen

aufgestellt werden können oder müssen. Sobald die ZTV-SA 97 Vertrags-

bestandteil eines Bauvertrages werden, was z. B. bei allen Baumaßnahmen auf

Bundesfernstraßen der Fall ist, müssen diese Richtlinien auch umgesetzt wer-

den. Zum besseren Verständnis der ZTV-SA 97 ist Folgendes zu beachten:

a) Lesart der ZTV-SA 97

(2) Die im folgenden Text kursiv und grün (in der ZTV-SA 97 mit Randstrich)

gekennzeichneten Absätze sind „Zusätzliche Technische Vertragsbedin-

gungen“ im Sinne von § 1, Nummer 2d VOB Teil B -DIN 1961-, wenn die

ZTV-SA 97 Bestand teil des Bauvertrages sind.

(3) Die im folgenden Text kursiv und schwarz (in der ZTV-SA 97 nur kursiv)

gedruckten und nicht mit Randstrich gekennzeichneten Absätze sind

„Richtlinien“: Sie sind vom Auftraggeber bei der Aufstellung der Lei-

stungsbeschreibung sowie bei der Abnahme der Arbeiten zu beachten.

Alles unter Nummer 2 in den ZTV-SA 97 Aufgeführte ist klarer Vertragsbe-

standteil und muss beachtet werden. Alle kursiv gedruckten Informationen -

wie unter Punkt 3 in der ZTV-SA 97 beschrieben - sind lediglich zu beachten

oder speziell auszuschreiben.

b) Für den Einsatz von temporären Schutzeinrichtungen steht unter:

Transportable Schutzeinrichtungen

(1) Transportable Stahlschutzeinrichtungen müssen den „Technischen Lie-

ferbedingungen für transporta ble Schutzeinrichtungen“ entsprechen.

c) Verbau als Absturzsicherung

(1) Eine Absturzsicherung kann durch einen über das Straßenniveau hinaus-

ragenden Graben- oder Baugru benverbau (z. B. aus Kanaldielen oder

Spundwandele menten) erreicht werden. Dieser Verbau muss minde stens

1 m über die Straßenoberfläche herausragen. Er muss unverrückbar festste-

hen und allseitig einen vollflächigen Schutz gegen Absturz bieten. Im Be-

reich von Geh- und Radwegen muss die Oberkante eines sol chen Verbaus so

gestaltet sein, dass Verletzungen durch scharfe Kanten vermieden werden.

(2) Als Gleitschutz sind im Bereich von Straßen mit zulässigen Geschwindig-

keiten von mehr als 70 km/h zusätzlich einfache Stahlschutzplanken,

Distanz schutzplanken (Oberkante 75 cm über der Verkehrs fläche) oder Be-

tonschutzwände in der Leistungsbe schreibung zu vereinbaren.

Hier wird unter Punkt 2 ein Hinweis auf Schutzwände gegeben, welche je-

doch durch den Auftragnehmer, ohne explizite Forderung in der Ausschrei-

bung, nicht aufgestellt werden müssen.

d) Absturzsicherungen für Fahrzeuge

(1) Aufgrabungen, Baugruben und Gräben sind, sofern sie neben Fahrzeug-

Verkehrsflächen liegen, gegen Absturz von Fahrzeugen zu sichern.

9. Auszüge aus den ZTV-SA 97 und Erläuterungen

46 47

(2) Es können in der Leistungsbeschreibung verein bart werden:

p innerörtlich bei Absturztiefen von bis zu 2 m Leit borde, Leitwände (nach Her-

stellerangaben veran kert und gefüllt), transportable Schutzeinrichtun gen

mindestens der Aufhaltestufe T1 und einem Wirkungsbereich kleiner bzw.

gleich W3 gemäß D1N EN 1317-2 oder ein Verbau.

p in den übrigen Fällen Stahlschutzplanken, ein Ver bau oder transportable

Schutzeinrichtungen der Aufhaltestufe T3 oder H1 gemäß D1N EN 1317-2

sowie Sandsperren.

(3) Die Art hängt auch von der Verkehrsstärke, der Verkehrsführung, der zuläs-

sigen Geschwindigkeit, dem Abstand von der Absturzstelle und der Dauer der

Maßnahme ab.

(4) Die Anforderungen für transportable Schutzein richtungen in Abschnitt

6.11.1, Absätze 5 bis 7 gelten entsprechend.

(5) Ein Verbau ist wie eine Arbeitsstelle zu kennzeich nen, abzusichern und zu be-

leuchten.

(6) Schutzplankenpfosten können in Absprache mit dem Auftraggeber durch

Fahrbahndecken aus Asphalt gerammt werden, auf Zementbetondecken

können Fußplattenpfosten mit Dübeln wie auf Brücken in Frage kommen.

Hier gilt es, die Punkte 2 und 3 zu beachten; nur wenn eine Schutzwand

ausgeschrieben wurde, ist Punkt 4 Bestandteil des Vertrages.

e) Schutz von Bauwerken und Gerüsten

(1) An Arbeitsstellen, die mit höheren Geschwindig keiten als 50 km/h befahren

werden dürfen, sind zum Schutz von einsturzgefährdeten tragenden Bau-

teilen oder Teilen von Bauwerken (z. B. Gerüste, Schilder brücken) an Ver-

kehrsflächen Stahlschutzplanken oder transportable Schutzeinrichtungen

mindestens der Aufhaltestufe T3 und der Situation entsprechendem Wir-

kungsbereich vorzusehen, wenn dieser Schutz nicht auf andere Weise er-

reicht wird (z. B. Lehrgerüst auf massiven Betonsockeln gemäß DIN 1072).

Die Grundsätze und Festlegungen in den „Richtlinien für passive Schutzein-

richtungen an Straßen (RPS)“ sind zu beachten.

(2) Entsprechende Schutzeinrichtungen für Bauwer ke an Verkehrsflächen, auch

wenn sie mit Geschwin digkeiten bis 50 km/h befahren werden, sind in der

Leistungsbeschreibung zu vereinbaren.

Unter Punkt 1 wird folgende Forderung klar: Wenn die vorgegebenen

Parameter zutreffen und sich keine andere Lösung finden lässt, muss

eine Schutzwand ausgeschrieben und gestellt werden.

Nur wenn die erlaubte Geschwindigkeit unter 50 km/h beträgt, kann

die Schutzwand auf Wunsch ausgeschrieben werden.

Hierbei handelt es sich um einen wichtigen Punkt in den ZTV-SA 97,

der bei Nichtbeachtung kostspielige Folgen haben kann.

Transportable Schutzwände finden überwiegend Anwendung auf Bau-

stellen und mehrspurigen Straßen, und zwar vornehmlich auf Bundes-

autobahnen.

Hierzu bietet die ZTV-SA 97 in der Tabelle 5, mit einer erklärenden Skizze

in Bild 2, eine Übersicht für den Einsatz transportabler Schutzwände.

9. Auszüge aus den ZTV-SA 97 und Erläuterungen 9. Auszüge aus den ZTV-SA 97 und Erläuterungen

48 49

Anmerkung zu Einsatzbereich E:

Dem Güteforum ist bei Redaktionsschluss dieser Broschüre keine transporta-

ble Schutzeinrichtung bekannt, die sowohl die Anforderungen der ZTV-SA

97 (Aufhaltestufe H1 und Wirkungsbereich ≤ W4) als auch die der TL - Trans-

portable Schutzeinrichtungen 97 (maximale dynamische Durchbiegung von

50 cm zwischen entgegengesetzt gerichteten Verkehrsströmen, wobei auch

der Überleitungsbereich dazu gehört) erfüllt.

g) In Anlehnung an Bild 2 aus den ZTV-SA 97:

h) Aufbau von Schutzeinrichtungen

6.11.1 Aufstellen von transportablen Schutzeinrichtungen

(1) Zur Verminderung der Unfallfolgen infolge des Abkommens von Fahr zeugen

von der Fahrbahn, sollten in längerfristigen Arbeitsstellen grundsätz lich

f ) Tabelle 5 aus den ZTV-SA: 9. Auszüge aus den ZTV-SA 97 und Erläuterungen

Bezeichnungge

eign

ete

tran

spor

tabl

e Sc

hutz

einr

icht

unge

n

A

zwischen Arbeitsstelle

und ankommendem

Verkehr

Pkw ≥ T2 ≤ W4 DI/4, DI/7

Lkw ≥ H1der Örtlichkeit

angepasst

(≤ W8)

DI/1, DI/2, DI/3, DI/5, DI/6, DII/1a, DII/2a, DII/3a, DII/4a, DII/5a, DII/6a, DII/7a, DII/8a

Bzwischen Arbeits-

stelle und parallel

fließendem Verkehr

Pkw ≥ T1 ≤ W3 DI/4, DI/7, DI/8, DI/9

Lkw ≥ T3der Örtlichkeit

angepasst

(≤ W8)

DI/1, DI/2, DI/3, DI/5, DI/6, DI/10, DII/1a, DII/1b, DII/5a, DII/5b, DII/6a, DII/6b

Czwischen Arbeitsstelle

und abfließendem

Verkehr

keine Schutzeinrichtung erforderlich

Dzwischen entgegen-

gesetzt gerichteten

Verkehrsströmen

Pkw ≥ T1 ≤ W3

DII/1a, DII/1b, DII/2a, DII/2b, DII/5a, DII/5b, DII/6a, DII/6b, DII/7a, DII/7b, DII/8a, DII/8b, DII/9

Lkw ≥ T3 ≤ W4 DII/3a, DII/3b, DII/4a, DII/4b, DII/10

E

zwischen entgegen-

gesetzt gerichteten

Verkehrsströmen im

Überleitungsbereich

Pkw ≥ T21) ≤ W4

DII/1a, DII/1b, DII/2a, DII/2b, DII/5a, DII/5b, DII/6a, DII/6b, DII/7a, DII/7b, DII/8a, DII/8b

Lkw ≥ H12) ≤ W4 DII/3a, DII/3b, DII/4a, DII/4b

1 2 3 4 5 6

1Standort der Schutzeinrichtung2

Nachgewiesene Aufhaltestufe gemäß DIN EN 1317-24

Maßgebliche Fahrzeugart3

Nachgewiesene Stufe des Wirkungsbereichs5Mögliche Anwendung nach Regelplan der RSA6

1) Ist ein Pufferbereich nach RSA Teil D 2.3.0 Absatz 2 vorgesehen, kann der Wirkungsbereich auf W5 vergrößert werden. Für einen Übergangs -

zeitraum von 2 Jahren können Systeme mit der Aufhaltestufe H1 ≤ W6 ersatzweise für Systeme mit den Anforderungen T2 ≤ W4 eingesetzt werden.

2) Solange die Anforderungen H1 ≤ W4 aufgrund des aktuellen Stands der Technik nicht erfüllbar sind, können alternativ Systeme mit der

Aufhaltestufe H1 ≤ W6 oder T3 ≤ W4 eingesetzt werden.

Bild IV: Einsatzbereich für transportable Schutzeinrichtungen auf zweibahnigen Straßen

C

ED

E

A

Einsatzbereiche für transportable Schutzeinrichtungen auf zweibahnigen Strassen

Standstreifen

Standstreifen

Fahrtrichtung Position einer Schutzwand Einsatzbereich

≥ 12 m 1) ≥ 12 m 1)

Baufeld 1)

B

1) Angaben wurden vom Güteforum Stahlschutzwände als Erläuterung eingefügt

50 51

transportable Schutzeinrichtungen vorgesehen werden, wo dies aufgrund

der zur Verfügung stehen den Breite des gesamten Fahrbahnquerschnitts

mög lich ist. Abhängig vom Einsatzbereich gemäß Bild 2 sind transportable

Schutzeinrichtungen entsprechend den Festlegungen in Tabelle 5 einzuset-

zen. Für Stra ßen außerhalb von Autobahnen sind gegebenenfalls die Ein-

satzbereiche in Analogie zu Bild 2 festzulegen.

(2) Für den Einsatzbereich C bestehen keine beson deren Anforderungen.

(3) Diese Maßnahmen sind in der Leistungsbeschrei bung zu vereinbaren.

(4) In den Einsatzbereichen A und B dürfen die nach gewiesenen dynamischen

Querverschiebungen der Schutzeinrichtungen nicht größer sein als der Ab-

stand zu im Arbeitsbereich tätigen Personen, vorhandenen Geräten oder

gefährdeten Ausrüstungen wie z. B. Ge rüsten.

(5) Die Oberfläche im erwarteten Verformungsbe reich hinter der Schutzeinrich-

tung muss durchgehend befestigt sein.

(6) Die Installation von Schutzeinrichtungen (z. B. Abspannung, Verankerungen

an beiden Enden, Min destaufstelllänge) hat nach den Angaben des Herstel-

lers (siehe Abschnitt 3.1, (h) der TL-Transportable Schutzeinrichtungen) zu er-

folgen.

(7) Transportable Schutzeinrichtungen müssen grundsätzlich retroreflektieren-

de Kennzeichnungen gemäß den „Technischen Lieferbedingungen für trans-

portable Schutzeinrichtungen“ erhalten.

(8) Die Wahl der maßgeblichen Fahrzeugart richtet sich nach der Baustellen-

verkehrsführung entspre chend den Regelplänen der RSA.

Darüber hinaus kann das Aufhalten eines Lkws auch erforderlich sein, wo

eine hohe Abkommenswahr scheinlichkeit aufgrund der örtlichen Gege-

benheiten (z. B. Gefällestrecken, gefährliche Kurvenbereiche, Knotenpunkt-

bereiche) oder eines überdurchschnitt lich hohen Lkw-Anteils besteht. Die

Anordnung einer entsprechenden Schutzeinrichtung gemäß Tabelle 5 ist je-

doch nur möglich, wenn die Breite des Gesamtquer schnitts dies zulässt.

(9) Bei der Verwendung von transportablen Schutz einrichtungen zwischen ent-

gegengesetzt gerichteten Verkehrsströmen kann auf Richtungspfeile (Z 297)

auf den Fahrstreifen verzichtet werden.

(10) Die im Bereich E verwendete transportable Schutzeinrichtung muss minde-

stens auf 12 m Länge in den Bereich D übergehen. Dies ist in der Leistungsbe-

schreibung vorzusehen.

(11) Werden verschiedene transportable Schutzein richtungen unterschiedlicher

Aufhaltestufe bzw. Bau art miteinander verbunden, sind die Verbindungen

kraftschlüssig auszubilden.

Die Punkte 4 bis 7 und 11 sind mit Randstrichen versehen und zwingend

umzusetzen.

Die Forderung in Punkt 4 soll an einigen Bespielen erklärt werden. Unter

Punkt 6 f ) dieser Broschüre wurde die dynamische Querverschiebung und der

9. Auszüge aus den ZTV-SA 97 und Erläuterungen 9. Auszüge aus den ZTV-SA 97 und Erläuterungen

52 53

Zusammenhang mit dem Wirkungsbereich bereits dargestellt. Jedes geprüf-

te System hat seinen eigenen Wirkungsbereich, nachzulesen im Prüfbericht.

Beim Einsatz einer Schutzwand geht es immer um das Trennen einer Gefah-

renquelle von einem zu schützenden Bereich. Man setzt voraus, dass die Ge-

fahrenquelle vom fließenden Straßenverkehr ausgeht und der Baubereich da-

hinter zu schützen ist. Nicht jede Schutzwand ist grundsätzlich in der Lage

diese Forderung zu erfüllen. Erst wenn das Verhalten einer Schutzwand be-

kannt ist, kann ein Schutzwandsystem ermittelt werden, welches Punkt 4 im

Abschnitt 6.11.1 der ZTV-SA 97 erfüllt.

i) Beispiel für die Ermittlung der richtigen Schutzwand

Aufgabenstellung:

Ein Brückenpfeiler muss saniert werden.

a. Ein Lehrgerüst von 1,95 m Breite ist dazu erforderlich;

b. eine Verkehrsführung nach Regelplan DI/2 ist vorgesehen;

c. der Straßenquerschnitt beträgt 11,50 m;

d. die LKW-Fahrspur soll 3,25 m breit sein;

e. die PKW-Fahrspur soll 2,50 m breit sein;

f. der benötigte Arbeitsraum im Baustellenbereich soll 2,50 m betragen;

g. ein Schutzwandsystem soll aufgestellt werden.

Lösungsfindung: In der Tabelle 5 und im dazugehörigen Bild der ZTV-SA 97

ist diese Verkehrssituation mit dem Einsatzbereich „B“ identisch. Die geforderte

Schutzwand mit einer Aufhaltestufe ≥ T3 kann übernommen werden, wobei

der Wirkungsbereich der Situation vor Ort angepasst werden muss.

Lösung: Es wird eine transportable Schutzeinrichtung ausgewählt, die diese

Forderungen erfüllt: Aufhaltestufe T3 und Wirkungsbereich W 4 .

Aus den Punkten a bis g ergibt sich ein maximaler Wirkungsbereich von 1,30 m,

das entspricht W4.

Im Anhang 1 „Übersicht aller transportablen Schutzwände“ finden Sie in der

Tabelle ein entsprechendes Schutzwandsystem, z. B. eine Schutzwand mit ei-

ner Baubreite von 70 cm und einer dynamischen Auslenkung von 60 cm.

Bild V zeigt einen Arbeitsstellenquerschnitt, der die Vorgaben des vorgenann-

ten Punkt 4 (der ZTV-SA 97) insoweit erfüllt, dass ein Arbeitraum von 2,50 m im

gesicherten Bereich vorhanden ist. Voraussetzung ist die Auswahl einer pas-

senden Schutzwand, hier mit einem Wirkungsbereich ≤ W 4.

9. Auszüge aus den ZTV-SA 97 und Erläuterungen 9. Auszüge aus den ZTV-SA 97 und Erläuterungen

Bild V: Wirkungsbereich

Straßenquerschnitt 11,50 m

3,10 m 1,95 m

70 cm

Stahlschutzwand 70 cm breitWirkungsbereich W4

3,25 m2,50 m

benötigter Freiraum für dynamische Verschiebung 60cm

Arbeitsraum 2,50m

Wirkungsbereich W4 1,3 m

Lehrgerüst

54 55

j) Auswirkung des Wirkungsbereichs auf den Arbeitsbereich

Jede geprüfte Schutzwand hat einen klar definierten Wirkungsbereich. Je

nach Anpralltest und Einordnung in eine Aufhaltestufe werden die erzielte

dynamische Verschiebung und der Wirkungsbereich im Prüfbericht aufge-

führt.

Am Schluss der Broschüre finden Sie unter 15. Anhang eine Übersicht aus-

gewählter transportabler Stahlschutzwände. Hieraus können u. a. Aufhalte-

stufe, Wirkungsbereich und minimale Aufstelllänge entnommen werden.

Der Wirkungsbereich ist nicht nur zur Ermittlung des dahinter liegenden

Arbeits raumes wichtig. Bereits vor der Montage einer Schutzwand muss

auf eine ausreichende Befestigung des Bereiches hinter der Schutzwand

geachtet werden, damit sich die Wand im Anprallfall mindestens im vorge-

sehen Wirkungsbereich verformen bzw. verschieben kann (eine Forderung

der ZTV-SA 97).

9. Auszüge aus den ZTV-SA 97 und Erläuterungen

Baufeldsicherung durch eine transportable Stahlschutzwand

10. Vorteile von Stahlschutzwänden

Der Werkstoff Stahl hat gegenüber anderen für die Herstellung von Schutz-

einrichtungen verwendeten Materialien erhebliche Vorteile, wie z. B. die Auf-

nahme von Kräften aus einem Auffahrimpuls durch ein elastisches Zugband.

Zudem verhindert die geleistete Deformationsarbeit, d. h. die Nachgiebigkeit

des Stahls, eine körperliche Gefährdung der Fahrzeuginsassen. Auch Schäden

an der Schutzeinrichtung sind relativ einfach zu beheben.

Starre Konstruktionen (z. B. aus Beton) bewirken häufig ein Abprallen der fehl-

geleiteten Fahrzeuge auf die Parallelfahrbahn bzw. ein Aufsteigen auf die

Schutzwand. Außerdem können herumfliegende Betonbrocken zusätzliche

Gefahren für entgegenkommende Fahrzeuge verursachen.

Die DIN EN 1317 stellt hierzu klar: „Kein Hauptbestandteil der Schutzeinrichtung

darf sich vollständig lösen oder andere Verkehrsteilnehmer, Fußgänger oder sich in

einem Arbeitsstellenbereich befindende Personen übermäßig gefährden.“

Stahlschutzwände sind nach einem Crash mehr oder weniger stark ver formt,

können aber vor Ort schnell repariert werden. Einzelteile sind leicht aus-

tauschbar und meist lediglich neu auszurichten. Besonders hervorzuheben ist

die Möglichkeit der umweltfreundlichen Wiederverwertung von irreparablen

Metallteilen.

56 57

Herausragende Vorteile von Stahlschutzwänden sind:

p elastisches und schonendes Verhalten beim Aufprall eines Fahrzeugs

p keine Abprallwirkung und kaum Schleudergefahr beim seitlichen Streifen

der Schutzwände (sehr häufig nur leichte Wandverschiebung ohne Schä-

den am Fahrzeug und an der Wand)

p niedrige ASI-Werte beim Aufprall

p geringes Gewicht, Vermeidung von Beschädigung neuer Fahrbahnen

p kurze Montage- und Demontagezeiten, geringe Stauzeiten durch schnellen

Auf- und Abbau vormonierter Teillängen (> 3000 m/ Tag), Montage auch

ohne Fahrspursperrung, mit anschließender Querverschiebung

p Schnellöffnungselemente für z. B. Rettungsfahrzeuge und Verkehrsum-

leitung

p schnelles Umsetzen auf anderen Standort

p geringer Transportaufwand, kein Schwerlastverkehr auf der Baustelle

p einfache Anbindung an stationäre Schutzplankenkonstruktionen

p optimale Anpassung an die Anforderungen; für jeden Einsatzzweck eine

geprüfte Schutzwand vorhanden

p Einsatz von Stahlschutzwänden durch schmale Systeme selbst bei geringen

Fahrbahnquerschnitten

p witterungsunabhängiger Auf- und Abbau (problemlose Montage bei

Nacht)

p gute Reflektionswirkung auch bei Dunkelheit

p geringere Unfallkosten (Sach- sowie unfallbedingte Personenschäden)

durch Einsatz von Stahlschutzwänden

p umweltfreundlich, da keine Kosten für die Entsorgung von Markierungs-

folien (als Mitteltrennung)

Stahlschutzwände sind im allgemeinen Umgang kostengünstiger als ver-

gleichbare Schutzeinrichtungen aus anderen Werkstoffen. Sie tragen durch

ihren Einsatz in Arbeitsstellen maßgeblich zur Erhöhung der Verkehrssicher-

heit bei und zeichnen sich nicht zuletzt immer durch einen hohen Recycling-

wert aus.

Verladung einer transportablen Stahlschutzwand

10. Vorteile von Stahlschutzwänden 10. Vorteile von Stahlschutzwänden

58 59

11. Fahrbahnbelag und Schutzeinrichtung

Überall dort, wo der Schutz von Verkehrsteilnehmern und/oder Arbeitskräften

an Baustellen erste Priorität hat, werden transportable Schutzeinrichtungen

gemäß DIN EN 1317 auf der Fahrbahn aufgestellt.

Unterschiedliche Schutzwandsysteme in unterschiedlichen Ausführungen und

Bauformen werden auf dem Markt angeboten. So gibt es geschlossene Syste-

me, so genannte aufgeständerte Systeme teilweise mit und ohne Gummiunter-

lage, Systeme mit einem geschlossenen Unterkörper mit darauf aufgesetzten

Pfosten und abschließendem Kastenprofil und noch einige andere Bauformen.

Alle Systeme haben eines gemeinsam: Sie können alle an Arbeitsstellen auf

den unterschiedlichsten Fahrbahndecken aufgestellt werden und sind gemäß

DIN EN 1317 geprüfte und BASt-zugelassene Schutzeinrichtungen.

Häufig versucht die Bauverwaltung in Ausschreibungstexten den Auftragneh-

mer bzw. Verkehrssicherer zur Vermeidung von Eindrücken auf der Fahrbahn-

fläche zu verpflichten, wie sie eventuell von temporären Schutzeinrichtungen

während der Aufstellungszeit verursacht werden können.

Dies stellt jedoch für den Verkehrssicherer einen nicht kalkulierbaren Faktor

dar, da oft unbekannt ist, welche Sorte Fahrbahnbelag am vorgesehenen Auf-

stellort verbaut wurde und in welchem Zustand sich dieser befindet.

So haben zum Beispiel Splittmastix, Gussasphalt, Beton oder offenporiger As-

phalt (OPA), der meist wegen Lärmschutz verbaut wird, ganz unterschiedliche

Eigenschaften. Während die erstgenannten Fahrbahnbeläge weitgehend

unempfindlich für die temporäre Aufstellung von transportablen Schutzein-

richtungen sind, kann es bei Schall schluckendem OPA – wegen seiner un-

günstigen Beständigkeit gegen so genannte Scherkräfte – unter Umständen

zu leichten Beeinträchtigungen kommen. Aufgrund dieser Tatsache werden

heute an Strecken mit OPA-Fahrbahnbelägen teilweise schon die Beschleuni-

gungs- und Verzögerungsspuren mit anderen Materialien verbaut. So versucht

man bereits im Vorfeld, Schäden vorzubeugen, die aus starker mechanischer

Beanspruchung der abbremsenden und beschleunigenden Fahrzeuge ent-

stehen könnten. Ebenso machen Winterdienst und Unfallschäden dem OPA

zu schaffen. Verunreinigungen wie Öl, Benzin und auch das Blut verunfallter

Tiere greifen das Bindemittel im OPA an und führen in kürzester Zeit zur Zer-

setzung des Fahrbahnbelages. Aber selbst die mechanische Beanspruchung

durch defekte LKW-Reifen kann dazu führen, dass die mit etwa zehn Jahren

(schalltechnisch sechs Jahre) angegebene Lebensdauer des offenporigen As-

phalts bei weitem nicht erreicht wird.

Der Verkehrssicherer kann zudem im Vorfeld kaum Vermutungen anstellen

über nicht kalkulierbare Faktoren, wie zum Beispiel Schwingungen einer Brü-

cke, die Heftigkeit des Anpralls eines Unfallfahrzeuges an die Schutzwand

oder zu erwartende Temperaturen im Hochsommer, welche ein Aufweichen

der Fahrbahnbeläge begünstigen.

Im Rahmen eines Gutachtens durch die Bauverwaltungen könnten im Vor-

feld einer Ausschreibung durch die Entnahme von entsprechenden Proben

mit anschließender Untersuchung in qualifizierten Laboren genauere Aussa-

gen über den Zustand und die Tragfähigkeit der Fahrbahnbeläge gemacht

11. Fahrbahnbelag und Schutzeinrichtung

60 61

werden. Jedoch bleiben auch hier Auftreten und Zusammenspiel der oben

genannten, nicht kalkulierbaren Faktoren ungeklärt. Somit stellt die generel-

le Forderung nach Unversehrtheit der Fahrbahndecke für den Auftragnehmer

ein unzumutbares Risiko dar, welches die Abgabe eines realistischen Ange-

botes nahezu unmöglich macht.

Wäre es daher bei einem Aufstellen von transportablen Schutzeinrichtungen

auf offenporigem Asphalt nicht sinnvoller, gleichzeitig Maßnahmen mit aus-

zuschreiben, die der Fahrbahnoberfläche einen besonderen Schutz vor even-

tuell bei Unfällen auftretenden horizontalen Bewegungen und Scherkräften

gewähren?

So wurden zum Bespiel im Bereich der Niedersächsischen Landesbehörde für

Straßenbau und Verkehr positive Erfahrungen mit dem Verlegen einer Doppel-

reihe Dickschichtfolie auf der Oberfläche des OPA vor Aufstellen der Schutz-

wand gemacht, um leichten Beschädigungen durch horizontale Bewegungen

der Schutzeinrichtung vorzubeugen. Auch seitens der Hersteller wird seit ge-

raumer Zeit die Druckverteilung der Schutzwand auf die Fahrbahnoberfläche

optimiert, wie Systeme mit Gummiunterlagen zeigen.

Sollte letztendlich jedoch nicht der eigentliche Ausschreibungsgrund – näm-

lich der Schutz der Verkehrsteilnehmer – gegenüber einer befürchteten Ver-

minderung des Fahrkomforts wieder deutlich im Vordergrund stehen?

12. Planungshilfen für Ausschreibende

Szenarien für den Einsatz einer temporären Schutzwand wurden in Kapitel

8 und 9 näher beschrieben. Weitere Hilfestellung bietet die ZTV-SA 97 Ab-

schnitt 6.11 mit der Tabelle 5 und dem dazugehörenden Bild.

Für die Trennung von entgegengesetzt gerichteten Verkehrsströmen reichen

die Angaben in der ZTV-SA 97, es sei denn, das Verkehrsaufkommen macht

eine höherwertige Aufhaltestufe erforderlich.

Die Entscheidungskriterien für den Einsatz von Schutzwänden sind jedoch

vielfältiger und sollten wie folgt untersucht werden:

a) Welche Aufhaltestufe wird benötigt? Fahren vor Ort nur PKW oder auch LKW?

Antwort gibt die ZTV-SA 97 Tabelle 5.

b) Bei der Absicherung eines Brückenbauwerkes stellt sich die Frage: Kann die

Brückenkappe das Gewicht einer schweren Schutzwand (z. B. Betonschutz-

wand) tragen?

Stahlschutzwände sind immer leichter im Vergleich zu gleichwertigen Pro-

dukten aus Beton.

c) Wie viel Platz ist hinter der Schutzwand für die dort tätigen Personen oder

für das aufzustellende Lehrgerüst im Bereich der Arbeitsstellensicherung?

Antwort gibt Kapitel 9, wobei die dynamische Querverschiebung des Sys-

tems zu beachten ist.

d) Wie breit darf eine Schutzwand sein, damit der vorgegebene Straßenquer-

schnitt optimal genutzt werden kann? (Hierbei ist die planungsrelevante

11. Fahrbahnbelag und Schutzeinrichtung

62 63

Breite einer Stahlschutzwand mit in die Planung einzubeziehen.)

Antwort gibt Kapitel 5.

e) Müssen Schnellöffnungselemente für Rettungsfahrzeuge eingebaut wer-

den (z. B. vor einem Tunnel oder bei einer 3+1 Verkehrsführung)?

Dies ist mit Stahlschutzwänden in verschiedenen Ausführungen möglich.

f ) Wie lang oder kurz soll die Aufstelllänge des geforderten Systems sein?

Stimmt diese mit den Mindestlängen der marktüblichen Systeme überein?

Antworten finden sich in der Übersichtstabelle der Stahlschutzwandher-

steller unter 15. Anhang.

g) Wie viel Zeit darf zum Auf- bzw. Abbau benötigt werden? Welches System

kann wie schnell geliefert und montiert werden?

Hierzu sollte die Auskunft des Herstellers eingeholt werden.

h) Kann das System vor dem endgültigen Standpunkt vormontiert und später

eingeschoben werden?

Dies ist mit allen Stahlschutzwänden möglich.

i) Wie aufwendig ist es, ein System umzubauen?

Hierzu sollte die Auskunft des Herstellers eingeholt werden.

Die Klärung der oben genannten Fragen im Vorfeld der Planung stellt die

Grundlage für die Erstellung einer fundierten Ausschreibung dar.

Bei Fragen steht Ihnen das Güteforum Stahlschutzwände jederzeit

zur Verfügung.

13. Musterausschreibungstexte

Einige Beispiele für Ausschreibungstexte gemäß ZTV-SA 97 für Einsatzbe-

reiche von transportablen Schutzeinrichtungen gem. Tabelle 5/Bild 2:

a) Einsatzbereich A:

zwischen Arbeitsstelle und ankommendem Verkehr

(Überleitungsbereich, rechter Fahrbahnrand)

Aufstellung und Abbau transportabler Schutzeinrichtung inkl. Endaus-

bildung. Vorhaltung und Wartung sowie Übergänge auf weiterführende

Schutzeinrichtungen werden gesondert vergütet. Die Eignung gem. TL-

Transportable Schutzeinrichtungen 97 ist nachzuweisen.

Folgende Anforderungen sind zu erfüllen:

Material: Stahl

Aufhaltestufe: H1

Wirkungsbereich: ≤W6

b) Einsatzbereich B:

zwischen Arbeitsstelle und parallel fließendem Verkehr

(Trennung von Fahrbahn und Baufeld, rechter Fahrbahnrand)

Aufstellung und Abbau transportabler Schutzeinrichtung inkl. Endaus-

bildung. Vorhaltung und Wartung sowie Übergänge auf weiterführende

Schutzeinrichtungen werden gesondert vergütet. Die Eignung gem. TL-

12. Planungshilfen für Ausschreibende

64 65

Transportable Schutzeinrichtungen 97 ist nachzuweisen.

Folgende Anforderungen sind zu erfüllen:

Material: Stahl

Aufhaltestufe: T3

Wirkungsbereich: ≤W4

c) Einsatzbereich D:

zwischen entgegengesetzt gerichteten Verkehrsströmen in einer 4+0

Verkehrsführung

Aufstellung und Abbau transportabler Schutzeinrichtung inkl. Endaus-

bildung. Vorhaltung und Wartung sowie Übergänge auf weiterführende

Schutzeinrichtungen werden gesondert vergütet. Die Eignung gem. TL-

Transportable Schutzeinrichtungen 97 ist nachzuweisen.

Folgende Anforderungen sind zu erfüllen:

Material: Stahl

Aufhaltestufe: T1

Wirkungsbereich: ≤W3

d) Einsatzbereich E:

zwischen entgegengesetzt gerichteten Verkehrsströmen

(Überleitung Rückverschwenkung) in einer 4+0 Verkehrsführung

Aufstellung und Abbau transportabler Schutzeinrichtung inkl. Endaus-

bildung. Vorhaltung und Wartung sowie Übergänge auf weiterführende

Schutzeinrichtungen werden gesondert vergütet. Die Eignung gem. TL-

Transportable Schutzeinrichtungen 97 ist nachzuweisen.

Folgende Anforderungen sind zu erfüllen:

Material: Stahl

Aufhaltestufe: T3

Wirkungsbereich: ≤W4

e) Vorhaltung und Unterhaltung von transportablen Schutzeinrichtungen

(gilt für alle Einsatzbereiche)

Vorhaltung und Wartung der transportablen Schutzeinrichtung für die

Dauer der Bauzeit.

Die Position beinhaltet die Vorhaltung, regelmäßige Prüfung im Rahmen

der vorgeschriebenen Kontrollfahrten, das Reinigen der Schutzwände

nach Aufforderung durch den AG sowie das Ausrichten oder die Reparatur

nach Unfällen.

Abgerechnet wird die tatsächlich montierte Menge (m) multipliziert mit

der Einsatzzeit (d).

Beginn: Tag des betriebsfertigen Aufbaus

Ende: Tag des Abbaubeginns

f ) Übergänge

Aufstellung und Beseitigung eines kraftschlüssigen Überganges von ei-

ner transportablen Schutzeinrichtung Bereich A oder E auf transportable

Schutzeinrichtung Bereich B oder D.

13. Musterausschreibungstexte 13. Musterausschreibungstexte

66 67

g) Anschlüsse

Aufstellung und Beseitigung eines kraftschlüssigen Anschlusses einer trans-

portablen Schutzeinrichtung im Bereich A oder E an ein stationäres Schutz-

plankensystem (EDS).

h) Einschieben

Einschieben der transportablen Schutzeinrichtung im Bereich D bei ein-

streifiger Verkehrsführung zum endgültigen Standort.

i) Abziehen

Abziehen der transportablen Schutzeinrichtung zum Abbau im Bereich D

bei einstreifiger Verkehrsführung.

14. Zusammenfassung und Ausblick

Stahlschutzwände haben in den letzten Jahren durch ihre Leitwirkung und ih-

ren Schutz vor dem Abkommen der Verkehrsteilnehmer in den Gegenverkehr

die Verkehrssicherheit an europäischen Autobahnbaustellen stark erhöht.

Möglich wurde dies vor allem durch die Einführung der Euronorm EN 1317

als Grundlage von Zulassungstests. Die dort definierten Anforderungen an

Schutzeinrichtungen hinsichtlich ihrer Leistungskriterien waren die Voraus-

setzung für Neuentwicklungen im Bereich der passiven Schutzeinrichtungen.

Auch Stahlschutzwände gehören zu den Innovationen, die heute ihren Bei-

trag für größere Sicherheit auf Autobahnen leisten.

Der Einsatz von mobilen Schutzwänden in Deutschland wird heute durch fol-

gende Regelwerke festgeschrieben:

p die „Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für

Sicherungsarbeiten an Arbeitsstellen an Straßen“ – kurz ZTV-SA 97 und

p die „Technischen Lieferbedingungen für transportable Schutzein richtun-

gen“– kurz TL-Transportable Schutzeinrichtungen 97 – als Ergänzung zu

den „Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen“ (RSA 95).

Seit dem ersten Einsatz von mobilen Schutzwänden sind viele wertvolle

Erfahrungen gesammelt worden, die zu Weiter- und Neuentwicklungen oder

Modifikationen geführt haben, wozu auch Sonderelemente wie Kipplängen-

begrenzer, Übergangselemente oder Schnellöffnungen zählen. Die damit ver-

bundenen Vorteile im praktischen Einsatz fließen auch in die Planung von

13. Musterausschreibungstexte

68 69

Baustellen ein. Unabhängig von teils veralteten Richtlinien entwickeln Anbie-

ter ständig neue und noch bessere Lösungen.

Die Erneuerung und der Ausbau von Autobahnen ist ein fortlaufender Pro-

zess, welcher jedoch den Verkehr nicht aufhalten darf. Daraus ergeben sich

weiter steigende Anforderungen an die Entwicklungen mobiler Schutzwände.

Verschiedene Stahlsysteme mit erhöhtem Aufhaltevermögen und geringem

Wirkungsbereich werden heute schon angeboten. Eine gute Zusammenarbeit

zwischen Industrie und Verwaltung kann diesen Prozess erheblich beschleu-

nigen.

Das Güteforum Stahlschutzwände sieht sich als Vermittler und Bindeglied –

mit fachtechnischer Beratung und der Erstellung von Problemlösungen wollen

wir die Planung und Realisierung der Verkehrssicherheit in Deutschland auch

in Zukunft aktiv unterstützen.

14. Zusammenfassung und Ausblick

15. Anhang

70 71

Anhang 1. Übersicht ausgewählter transportabler Stahlschutzwände

Hersteller Typ Aufhalte-stufe

Wirkungs-bereich

Anprallheftig-keitsstufe

Testart Prüflänge System-Höhe

System-Breite

ermittelter Wirkungsbereich

ermittelter ASI Testdatum Prüfnummer

1 Berghaus STGW 4200 T1 W3 A TB 21 103,0 m 55 cm 38 cm 0,9 m 0,12 10/5/1994 BASt/95 7S 51/ELL

2 Berghaus STGW Duo-4T1 W3 A TB 21 122,9 m 55 cm 50 cm 0,9 m 0,2 9/15/1999 BASt /2000 7S 51/JF

T2 W6 A TB 22 142,9 m 55 cm 50 cm 2,0 m 0,2 9/16/1999 BASt/2000 7S 51/JF

3 Berghaus STGW Trio T1 W3 A TB 21 116,3 m 56 cm 50 cm 0,9 m 0,2 2/7/2003 BASt /2003 7S 51/JF

4 Berghaus STGW Trio T3/W3 T3 W3 ATB 21 121,5 m

60 cm 49 cm0,4 7/25/2006 BASt/2007 7S 52/HK

TB 41 121,5 m 1,0 m 7/25/2006 BASt/2007 7S 52/HK

5 Berghaus STGW Quadro T3/W4 T3 W4 ATB 21 68,0 m

70 cm 40 cm0,2 3/13/2002 BASt/2002 7S 54/JF

TB 41 68,0 m 1,2 m 3/12/2002 BASt/2002 7S 54/JF

6 Berghaus STGW Euro-H1/W6 H1 W6 BTB 11 78,4 m

70 cm 50 cm1,04 2/5/2003 BASt/2000 7S 52 JF

TB 42 78,4 m 1,8 m 2/4/2003 BASt/2000 7S 52 JF

7 Berghaus STGW Euro-H1/W7 H1 W7 BTB 11 92,4 m

100 cm 60 cm1,4 2/23/2000 BASt/2000 7S 52/JF

TB 42 124,4 m 2,2 m 2/22/2000 BASt/2000 7S 52/JF

8 Outimex Limes Berlin T1 W3 A TB21 97,2 m 64 cm 50 cm 0,9 m 0,2 10/6/1998 98 7S 15/LU

9 Outimex Limes Berlin T3 W6 ATB21

97,2 m 64 cm 50 cm0,25 10/6/1998 98 7S 15/LU

TB41 1,7 m 10/6/1998 98 7S 16/LU

10 Outimex Limes T3 T1 W2 A TB21 108,0 m 75 cm 50 cm 0,7 m 0,3 1/22/2003 X69.01.D01BASt/2005 7S 58/MW

11 Outimex Limes T3 T3 W4

A TB21 108,0 m

75 cm 50 cm

0,3 1/22/2003 X69.01.D01BASt/2005 7S 58/MW

TB41 108,0 m 1,3 m 1/22/2003 X69.02.D01BASt/2005 7S 58/MW

12 Outimex Limes T3 H 2 W8 BTB11

51,0 m 75 cm 50 cm1,13 5/18/2004 MSS 3

TB51 2,3 m 5/18/2004 MSS 4

72 73

Hersteller Typ Aufhalte-stufe

Wirkungs-bereich

Anprallheftig-keitsstufe

Testart Prüflänge System-Höhe

System-Breite

ermittelter Wirkungsbereich

ermittelter ASI Testdatum Prüfnummer

13 Outimex Limes TS

T1 W3

A

TB21

72,0 m 50 cm 45 cm

0,8 m 0,18 1/30/2003 X69.03.D1 BASt 2005 7S 59 MW

T3 W5 TB41 1,6 m 2/12/2003 X69.04.D1 BASt 2005 7S 59 MW

14 Outimex Quick Barrier T1 W3 A TB 21 102,0 m 55 cm 50 cm 1,0 m 0,24 4/28/1994 SPS/QUB-01/010

15 Outimex Vecu Sec H1 W6 ATB 11 80,0 m

80 cm 70 cm0,95 12/23/1987 S892b ETH

TB 42 80,0 m 2,0 m 12/23/1987 S892b ETH

16 BBV Brandenburg IT1 W3

ATB21 100,0 m

65 cm 50 cm0,8 m 0,25 9/7/1995 MEI/BST-01/083

T3 W5 TB41 120,0 m 1,6 m 3/19/1997 MEI/SMV-01/159

17 Nissen Quick Wall T1 W3 A TB21 200,0 m 53 cm 50 cm 0,9 m 0,2 7/6/1994 BASt/95 7 S 52/ELL

18 Volkmann & Roßbach Mini Guard T1 W3 A TB 21 94,5 m 50 cm 50 cm 1,0 m 0,16 10/16/1992 LW1335/1/ BASt/161092/Ell

19 SPIG Mini Guard T3 W8 ATB 21 94,5 m

50 cm 50 cm0,16 10/16/1992 LW1335/1/

BASt/161092/Ell

TB 41 80,0 m 2,9 m 6/14/2001 SPI/MIG-01/518A

20 SPIG Mini Guard T2 W6 A TB 22 93,0 m 50 cm 50 cm 1,8 m 0,66 10/20/1992 LW1337/1 BASt/201092/Ell

21 SPIG Vario Guard T3 W4 BTB 21 60,0 m

90 cm 70 cm1,16 6/20/1995 SOL/VAG-01/075

TB 41 68,0 m 1,1 m 4/20/1999 BASt/2004 7S 53/JF

22 Volkmann & Roßbach Vario Guard SV T3 W3 ATB 21 68,0 m

90 cm 70 cm0,36 12/1/2004 TSR / MSS 6

TB 41 68,0 m 0,9 m 11/30/2004 TSR / MSS 7

23 SPIG Vario Guard H1 W6 BTB 11 60,0 m

90 cm 70 cm1,16 6/20/1995 SOL/VAG-01/075

TB 42 164,0 m 2,1 m 4/22/1999 SOL/VAG-05/288

24 SGGT Vario Guard H2 W8 BTB 11 60,0 m

90 cm 70 cm1,16 6/20/1995 SOL/VAG-01/075

TB 51 68,0 m 2,6 m 6/21/1995 SOL/VAG-02/076

25 SPIG VARIO-GUARD SV H2 W8 BTB 11 60,0 m

90 cm 70 cm1,2 11/27/2003 TSR / MSS 5

TB 51 68,0 m 3,1 m 11/28/2003 BASt/2002 7S 26/JF

26 Volkmann & Roßbach VECU SEC SV T3 W4 ATB 11 66,0 m

90 cm 70 cm0,28 11/13/2003 BASt/2006 7S 59/MZ

TB 41 66,0 m 1,3 m 11/12/2003 BASt/2006 7S 59/MZ

Anhang 1. Übersicht ausgewählter transportabler Stahlschutzwände

74 75

Anhang 2. Produktbeispiele der Mitglieder des Güteforums

Transportable Stahlschutzwändeerfolgreich geprüft nach DIN EN 1317

Die schmalste Stahlschutzwand aus dem Hause Peter Berghaus erfülltdie Aufhaltestufe T1 mit einem Wirkungsbereich W3. Die Fußbreite der2 m langen Elemente beträgt lediglich 38 cm und ermöglicht daher dieAufstellung auch bei schwierigen Platzverhältnissen. Bedingt durch diebesondere Bauform, beträgt die planungsrelevante Breite nur 28 cm.Die STGW 4200 eignet sich besonders als Fahrbahntrennung vonGegenverkehrsströmen. Durch den kleinen Radius der Elemente kannsie ebenso innerstädtisch in Verschwenkungsbereichen oder allgemeinzur deutlichen Sicherung von Arbeitsstellen eingesetzt werden. DieStahlschutzwand wird schnell und einfach ohne Verschraubungenaufgestellt. Die Verbindung der Elemente untereinander erfolgt ohneWerkzeug mit einem speziellen Bolzensystem, so lassen sich hoheTagesaufbauleistungen erreichen. Die STGW 4200 ist zudem mitlichtstarken Reflektoren (BASt-geprüft, >12 mcd/lx) ausgestattet, daherentfällt eine zusätzliche Gelbmarkierung parallel zur Wand.Prüf-Nr. Anprallversuch: BASt/95 7S 51/ELL

Das neue System erfüllt sogar frei aufgestellt die Aufhaltestufe T3 beieinem�Wirkungsbereich�W3�gemäß�DIN�EN�1317.�Das�heißt,�die�Wandhat sich beim LKW-Anfahrversuch auf einer Länge von etwa 20 mlediglich um 50 cm seitlich verschoben – ohne Bodenverankerung. Die10 m langen Elemente werden fertig montiert mit einem speziellenGalgensystem vom Lkw entladen und kraftschlüssig an den Kopfstellenmiteinander verschraubt. Pass- und Übergangsstücke auf andere mobileSysteme oder stationäre Schutzeinrichtungen sind lieferbar. Durch dieGummi belegte Unterseite der Stützen wird die Reibung zwischen Fahr-bahn und Schutzsystem erhöht, aber gleichzeitig eventuelle Abdrückeauf der Fahrbahn minimiert. Diese besondere Bauweise des Systemsermöglicht einen großflächigen Wasserdurchlass, so kann sich keinSchmutz oder Wasser vor der Wand ansammeln. Dem Schutz derInsassen eines eventuell anprallenden Fahrzeuges wird bei der neuenSTGW Trio T3/W3 ganz besonders Sorge getragen: Mit einem ASI-Wertvon nur 0,4 wird der Großteil der Anprallenergie von der Wand absorbiertund das Fahrzeug parallel zur Wand fahrend umgelenkt.BASt-Begutachtung: BASt/2007/7S 52/HK

Stahlschutzwand Typ STGW 4200

Geprüfte Stahlschutzwände – mit Sicherheit von Berghaus!www.berghaus-verkehrstechnik.de

Stahlschutzwand Typ STGW Trio T3 / W3

Stahlschutzwände

Stahlschutzwand Typ „Limes T3“

Stahlschutzwand Typ „Limes TS“

p Verkehrsunfälle können wir nicht vermeiden – schwerwiegende Unfallfolgen schon. Und das ist unser Anspruch!

p Die Outimex AG verfügt über einen umfangreichen Mietpark an Stahlschutzwänden für die unterschiedlichsten Einsatzbereiche.

– zwischen Arbeitsstellen, ankommendem Verkehr und parallel fließendem Verkehr

– zwischen entgegengesetzt gerichteten Verkehrsströmen bei erhöhtem Verkehrs-

aufkommen und in den Überleitungsbereichen

– als Absturzsicherung auch auf Brücken

– als Ersatz für stationäre Schutzplankensysteme

– zwischen entgegengesetzt gerichteten Verkehrsströmen bei erhöhtem Verkehrs-

aufkommen und in den Überleitungsbereichen

– zwischen Arbeitsstellen und parallel fließendem Verkehr

– bei besonders schmalen Spurbreiten

Technische Daten Aufhaltestufe T1, T3, H2Wirkungsbereiche W2 (T1), W4 (T3), W8 (H2)Baubreite 50 cmPlanungsrelevante Breite 30 cmHöhe 75 cmEinsatzbereiche nach RSA A, B, D, E

Technische Daten Aufhaltestufe T1, T3

Wirkungsbereiche W3 (T1), W5 (T3)

Baubreite 45 cm

Planungsrelevante Breite 15 cm

Höhe 50 cm

Einsatzbereiche nach RSA B, D

p Auf 12m vormontiert p Montage mit Stecksystem p Geringe Planungsrelevante Breite

p Geringe Planungsrelevante Breite p Hohe Transportkapazität p Leichte Montage

Mit Dreh-Kipp-Element!

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Mobile Stahlschutzwände von V&R...

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MINI-GUARD® - Die mobile Stahlschutz-wand für Sicherheit im Baustellenbereich

Im Baustellenbereich von mehrspurigen Autobahnen und Bundesstra-ßen sorgt MINI-GUARD® seit vielen Jahren für ein Maximum an Ver-kehrssicherheit.

Das System wurde erfolgreich von der BASt geprüft und erfüllt die Anforderungen der Aufhaltestufen T1, T2 und T3 gemäß DIN EN 1317-2. Der untere Teil der Konstruktion ist befahrbar und die mit Fußrefl ektoren ausgestattete MINI-GUARD® hat eine Planungsbreite von nur 200 mm (gemäß TL-Transportable Schutzeinrichtungen 97). Beides kommt einer größeren Fahrspurbreite zugute, die gerade im engen Baustellenbereich für zusätzliche Sicherheit sorgt.

MINI-GUARD® ist gemäß ZTV-SA 97, Bild 2, in den Bereichen B und D einsetzbar. Die mobile Stahlschutzwand zur Sicherung des Gegenverkehrs im Baustellenbereich und des Bau-feldes.

VARIO-GUARD® - Die mobile Stahl-schutzwand für höchste Anforderungen

Als effi ziente Kombination von Schutz- und Leiteinrichtung eignet sich VARIO-GUARD® hervorragend zur Entschärfung des kriti-schen Gefahrenpunktes Verschwenkung - Überleitung, zur Sicherung des Gegenverkehrs bei Verkehrsführung mit gefährlichem Streckenverlauf, zur Sicherung von Ar-beitsstellen, als Absturzsicherung in Baustellen-bereichen, als permanente Sicherung unfallträchtiger Streckenbereiche und als permanente Absturzsiche-rung. VARIO-GUARD® ist gemäß ZTV-SA 97, Bild 2, in den Bereichen A, B, D und E einsetzbar.

Das System erfüllt die Anforderungen der Aufhaltestufen T1, N2, T3, H1 und H2 gemäß DIN EN 1317-2. Der beidseitige Fuß der VARIO-GUARD® ist bei Anprall überfahrbar und die Planungsbreite gemäß TL-Transportable Schutzeinrich-tungen 97 beträgt nur 400 mm.

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Anhang 2. Produktbeispiele der Mitglieder des Güteforums

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Anhang 3. Literaturverzeichnis und Abkürzungen

TL-Transportable Schutzeinrichtungen 97

Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen

FGSV Verlag Köln

DIN EN 1317 Teil 1 und Teil 2

Deutsches Institut für Normen e. V.

Beuth Verlag,10772 Berlin

RSA

Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen

Fassung vom Februar 1995

5. verbesserte Auflage Mai 2000

Verkehrsblatt-Verlag Borgmann GmbH & Co KG, Dortmund

ZTV-SA 97

Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Siche-

rungsarbeiten an Arbeitsstellen an Straßen

FGSV Verlag, Köln

RPS

Richtlinien für passive Schutzeinrichtungen an Straßen

einschließlich Ergänzungen 1996

FGSV Verlag Köln

TL- Leitelemente 97

Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen

FGSV Verlag Köln

Sicherheitsbewertung von Maßnahmen zur Trennung

des Gegenverkehrs in Arbeitsstellen

Bericht der Bundesanstalt für Straßenwesen

Verkehrstechnik Heft V 142 BASt 2006

Verlag für neue Wissenschaft GmbH, Bremerhaven

ISBN 3-86509-490-2

Abkürzung und deren Bedeutung

ASI Anprallheftigkeit wird für Fahrzeuginsassen

ATV Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen

BASt Bundesanstalt für Straßenwesen

BMV Bundesministerium für Verkehr

BMVBS Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Stadtentwicklung

CEN Europäische Komitee für Normungen

DIN Deutsches Institut für Normung e. V.

EDS Einfache Distanzschutzplanke

EN Europäische Norm

EN 1317-1: Rückhaltesysteme an Straßen - Teil 1:

Terminologie und allgemeine Kriterien für Prüfverfahren

EN 1317-2: Rückhaltesysteme an Straßen - Teil 2:

für Schutzeinrichtungen -Leistungsklassen, Abnahmekriterien

für Anprallprüfungen und Prüfverfahren

FGSV Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen e. V.

KLB Kipplängenbegrenzung

StVO Straßenverkehrs-Ordnung

VwV-StVO Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung

VOB Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen

80 81

1. L.I.E.R.

(INRETS Road Equipment Test Laboratory)

INRETS (Institut National de Recherche sur les Transports et leur

Sécurité – National Institute for Transport and Transport-Related Safety)

L.I.E.R. S.A.

D29 - route de Crémieu

BP 352

69125 Lyon Saint-Exupéry Aéroport

FRANCE

T +33(0) 4 72 48 37 30

F +33(0) 4 72 48 37 37

E-mail: [email protected]

Web: www.lier.fr

2. TÜV Österreich

Krugerstraße 16

1015 Wien

AUSTRIA

T +43(0) 1 514 07-0

F +43(0) 1 514 07-6005

E-Mail: [email protected]

3. TÜV Süd Automotive

Ludwigsfelder Str. 30

80997 München-Allach

GERMANY

T +49(0) 89 81 89 39-20

F +49(0) 89 81 89 39-22

Web: www.tuev-sued.de/automotive/kompetenzbereiche/sicherheit

4. TÜV UVMV s.r.o.

Novodvorska 994/138

14221 Praha 4

CZECH REPUBLIC

T +42(0) 2 390 46-901

F +42(0) 2 390 46-905

Web: www.tuv-auto.cz

Anhang 4. Adressen ausgewählter akkreditierter Prüfinstitute in Europa

82 83

5. TSR Engineering GmbH

Roswiesenstrasse 179

CH-8051 Zürich

SWITZERLAND

T +41(0) 43 321 66 00

F +41(0) 43 321 66 02

E-mail: [email protected]

Web: www.tsr-engineering.ch

6. Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt)

Brüderstraße 53

51427 Bergisch Gladbach

GERMANY

Postfach 10 01 50

51401 Bergisch Gladbach

T +49(0) 2204 43-0

F +49(0) 2204 43-673

Web: www.bast.de

7. VTI (Swedish National Road and Transport Research Institute)

Olaus Magnus väg 35

(University campus)

581 95 Linköping

SWEDEN

T +46(0) 13 20 40 00

F +46(0) 13 14 14 36

E-mail: [email protected]

Web: www.vti.se

8. NO Automotive

Schoemakerstraat 97

NL-2628 VK Delft

NETHERLANDS

Postal Address

P.O. Box 6000

NL-2600 JA Delft

T +31(0) 15 269 69 69

F +31(0) 15 261 24 03

E-mail: [email protected]

Web: www.automotive.tno.nl

Anhang 4. Adressen ausgewählter akkreditierter Prüfinstitute in Europa

84 85

9. TRL (UK‘s Transport Research Laboratory)

Crowthorne House

Nine Mile Ride

Wokingham

Berkshire

RG40 3GA

UNITED KINGDOM

T +44(0) 1344 77 31 31

F +44(0) 1344 77 03 56

E-mail: [email protected]

Web: www.trl.co.uk

10. AISICO (Associazone Italiana per la sicurezza della circolazione)

Via L. Luciani 22

00197 Roma

ITALIA

Office:

Via B. Buozzi 47

00197 Roma

T +39(0) 6 32 11 04 36

F +39(0) 6 32 50 22 82

E-mail: [email protected]

Web: www.aisico.it

Anhang 4. Adressen ausgewählter akkreditierter Prüfinstitute in Europa

86 87

Impressum

Herausgeber:Güteforum Stahlschutzwände

Ottoplatz 6

50679 Köln

Telefon: 0700 / 488 33 678

www.gueteforum-stahlschutzwaende.org

[email protected]

Auflagen:1. Auflage 10 / 2007

Gestaltung und Produktion:interstruct AG, Berlin

Bezugsquelle:Güteforum Stahlschutzwände

Ottoplatz 6

50679 Köln

Redaktionsschluss:August 2007

© Güteforum Stahlschutzwände

Kapitel

88