43
Institutionelles Schutzkonzept ( ISK ) Stand: Juli 2019 Kirchengemeinde St. Laurentius Klosterstraße 15 48231 War endorf

Institutionelles Schutzkonzept der Kirchengemeinde St ... · Die Verantwortung, das ISK vorzustellen und die Transparenz für das Thema der Prävention von Grenzverletzungen und sexualisierter

  • Upload
    hadieu

  • View
    218

  • Download
    1

Embed Size (px)

Citation preview

Page 1: Institutionelles Schutzkonzept der Kirchengemeinde St ... · Die Verantwortung, das ISK vorzustellen und die Transparenz für das Thema der Prävention von Grenzverletzungen und sexualisierter

Institutionelles Schutzkonzept

( ISK )

Stand: Juli 2019

Kirchengemeinde St. Laurentius

Klosterstraße 15

48231 War endorf

Page 2: Institutionelles Schutzkonzept der Kirchengemeinde St ... · Die Verantwortung, das ISK vorzustellen und die Transparenz für das Thema der Prävention von Grenzverletzungen und sexualisierter

Institutionelles Schutzkonzept der Kirchengemeinde St. Laurentius

2

Inhaltsverzeichnis

Vorwort ........................................................................................................................................... 3

Risiko-/Situationsanalyse

Wie und wo kommen wir mit Kindern und Jugendlichen zusammen? ............................................. 5

Persönliche Eignung Wer kommt mit Kindern und Jugendlichen zusammen? ................................ 6

Erweitertes Führungszeugnis und Selbstauskunftserklärung

Wie sichern wir uns ab? .................................................................................................................. 7

Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses und Abgabe der Selbstauskunftserklärung von

hauptamtlich Tätigen ................................................................................................................... 7

Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses von ehrenamtlich Tätigen .................................. 7

Kein erweitertes Führungszeugnis erforderlich ............................................................................ 9

Verhaltenskodex

Auf welche Verhaltensweise verpflichten wir uns? ........................................................................ 10

Beschwerdewege

Wie wird reagiert und wer wird informiert? .................................................................................... 10

Qualitätsmanagement

Wie sichern wir die qualitative und fortdauernde Umsetzung des Konzeptes? .............................. 13

Aus- und Fortbildung

Welche Maßstäbe gelten für die Schulung unserer Mitarbeitenden? ............................................. 14

Maßnahmen zur Stärkung

Wie können wir Kinder und Jugendliche auf ihrem Weg ins Erwachsenwerden stark machen? .... 15

Schlusswort .................................................................................................................................. 17

Anlagen ........................................................................................................................................ 19

Anlage 1 Infoflyer zum ISK ..................................................................................................... 19

Anlage 2 Handlungsleitfaden für Bewerbungsgespräche ....................................................... 20

Anlage 3 Vorlage der Selbstauskunftserklärung (Bistum Münster) ......................................... 21

Anlage 4 Antrag auf das erweiterte Führungszeugnis (eFZ) ................................................... 23

für Ehrenamtliche und Hauptamtliche ..................................................................................... 23

Anlage 5 Einverständnis für die Einsicht der Daten des erweiterten Führungszeugnisses für

Ehrenamtliche ........................................................................................................................ 26

Anlage 6 Tabelle der eingesehenen erweiterten Führungszeugnisse (eFZ) ........................... 27

Anlage 7 Verhaltenskodex der Kirchengemeinde St. Laurentius (Stand 2018) ....................... 28

Anlage 8 Gesprächsleitfaden (Kurzleitfaden) ......................................................................... 29

Anlage 9 Handlungsleitfäden Bistum Münster ........................................................................ 30

Anlage 10 Flyer „Was tun bei einem Verdacht?“ .................................................................... 35

Anlage 11 Vermutungstagebuch und Dokumentationsbogen ................................................. 36

Anlage 12 Ansprechpersonen bei Beschwerden .................................................................... 39

Page 3: Institutionelles Schutzkonzept der Kirchengemeinde St ... · Die Verantwortung, das ISK vorzustellen und die Transparenz für das Thema der Prävention von Grenzverletzungen und sexualisierter

Institutionelles Schutzkonzept der Kirchengemeinde St. Laurentius

3

Vorwort

Warum benötigt eine katholische Kirchengemeinde1 ein „Institutionelles Schutzkonzept“2?

Im Rahmen der Erstellung des besagten Konzeptes wurde immer wieder in Frage gestellt,

ob es gerechtfertigt sei, so viel Zeit und Energie in die Entwicklung dieses Papiers zu ste-

cken und der Auseinandersetzung mit dem Thema der sexualisierten Gewalt eine solche

Priorität zu geben. Entspräche es nicht viel mehr dem Auftrag der Kirche, über den Glauben

miteinander ins Gespräch zu kommen und die frohe Botschaft Jesu weiter zu geben? Die

Auseinandersetzung mit sexualisierter Gewalt als Realität in unserer Kirche und Gesell-

schaft ist nicht angenehm und führt jeden auch an persönliche Grenzen. Da sie die Sexua-

lität des Menschen betrifft, ist sie existentiell. Wie könnte etwas, das den Menschen so exis-

tentiell betrifft, für die Kirche und für eine Kirchengemeinde, die den Auftrag hat, dem Men-

schen in seinen Freuden und Nöten zur Seite zu stehen, also nicht wichtig sein? Wieso

sollte eine Kirchengemeinde nicht zuständig sein, wenn sie in einer Gesellschaft existiert, in

der Grundrechte von Kindern und Jugendlichen missachtet und sie an Leib und Seele zu-

tiefst verletzt werden? Der Platz der Kirche ist in Jesu Geist stets an der Seite der Schwa-

chen.

Jesus hat uns nicht gelehrt, die Augen vor der oft erschreckenden und auch abstoßenden

Realität zu verschließen. In diesem Sinne will dieses Schutzkonzept dazu beitragen, der

Realität mit Wissen und Handlungsfähigkeit zu begegnen, um darin Gottes Geist lebendig

werden zu lassen.

„Je aufmerksamer Einrichtungen und ihre Beschäftigten sind,

je mehr aus dem verunsicherten Wegschauen eine

Kultur des Hinhörens wird, umso eher wird sexuelle Gewalt bei

Kindern aufgedeckt oder von vorneherein vermieden.“

Prof. Dr. Thomas Rauschenbach

Nachdem im Jahr 2010 zahlreiche Missbrauchsvergehen in Institutionen der katholischen

Kirche an die Öffentlichkeit gelangten, reagierte die Deutsche Bischofskonferenz mit einer

1 Im Folgenden werden die Bezeichnungen „Kirchengemeinde“ und „Pfarrei“ synonym verwandt. 2 Künftig abgekürzt ISK.

Page 4: Institutionelles Schutzkonzept der Kirchengemeinde St ... · Die Verantwortung, das ISK vorzustellen und die Transparenz für das Thema der Prävention von Grenzverletzungen und sexualisierter

Institutionelles Schutzkonzept der Kirchengemeinde St. Laurentius

4

großen Aufklärungskampagne. Es wurde nach Wegen gesucht, wie solche Übergriffe auf

anvertraute Kinder, Jugendliche und hilfsbedürftige Erwachsene verhindert werden können.

Daraufhin wurde eine Präventionsordnung für alle deutschen Bistümer entwickelt, in der alle

ehren- und hauptamtlich Tätigen zu Präventionsschulungen verpflichtet wurden.

________________________________________________________________________

http://www.praevention-im-bistum-muenster.de/praevention/start/

________________________________________________________________________

Je mehr Menschen für das Thema sexualisierte Gewalt sensibilisiert sind, umso eher gelingt

es, Kinder und Jugendliche davor zu schützen bzw. sie zu unterstützen, wenn sie Opfer

geworden sind. So bildet auch die Schulung der Mitarbeiter2, die in unserer Kirchenge-

meinde auf verschiedenerlei Weise mit Kindern und Jugendlichen in Kontakt kommen, eine

wesentliche Säule des entwickelten ISK. Sie schafft die Voraussetzung dafür, dass Minder-

jährige auf Verantwortliche3 treffen, die sensibel und handlungsfähig sind.

Darüber hinaus klärt das vorliegende Schutzkonzept die Rahmenbedingungen, in denen

sich die Menschen in unserer Kirchengemeinde begegnen, sowie die Verantwortung der

Beteiligten. Die Festlegung und Transparenz der bestehenden Erwartungen, Pflichten und

Verantwortlichkeiten der in unserer Kirchengemeinde Tätigen soll Klarheit und Handlungs-

sicherheit herstellen.

Das ISK wurde von folgenden Mitgliedern in Korrespondenz mit den Gruppen der Pfarrei

erstellt:

Marion Bause (Leiterin der Projektgruppe, Pastoralreferentin), Thomas Jakisch (Kirchenvor-

stand), Ariane Wessels (Firmkatechese, Jugendarbeit, Pfarreirat), Imke Scholle (Messdie-

nerleiterrunde), Thomas Sokolowski (Vertretung der Kindergärten), Heike Wiesmann (Ver-

2 Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird im Weiteren nur die männliche Form verwandt. 3 In der Pfarrei sind Mitarbeitende ehren- oder hauptamtlich tätig. Jeder Mitarbeitende trägt für seinen Be-reich Verantwortung. Jeder Bereich, in dem ehrenamtlich Tätige mit Kindern und Jugendlichen zusammenar-beiten, ist einem hauptamtlichen Mitarbeitenden zugeteilt. Dieser trägt die Verantwortung, die ehrenamtlich Tätigen zu befähigen, ihre Verantwortung wahrnehmen und ausüben zu können. Der leitende Pfarrer trägt wiederum die Verantwortung, dass die hauptamtlichen Mitarbeitenden ihrer Verantwortung nachkommen und dieser gewachsen sind. Hierbei berät er sich mit den Präventionsfachkräften der Pfarrei.

Page 5: Institutionelles Schutzkonzept der Kirchengemeinde St ... · Die Verantwortung, das ISK vorzustellen und die Transparenz für das Thema der Prävention von Grenzverletzungen und sexualisierter

Institutionelles Schutzkonzept der Kirchengemeinde St. Laurentius

5

bundleitung), Jutta Wittkamp (Verbundleitung), Lena Hox (Firmkatechese, Pfarreirat, Pas-

toralassistentin), Ulrich Hagemann (Jugendarbeit, Pfarreirat, Pastoralreferent). Die Gruppe

wurde von der Präventionsfachkraft des Bistums Münster, Doris Eberhard, unterstützt.

Das ISK wird nach In-Kraft-Setzung allen Verantwortlichen der Kirchengemeinde ausgehän-

digt. Des Weiteren werden alle, die mit der Kirchengemeinde in Kontakt treten, über einen

Infoflyer4 über das Bestehen des Konzeptes und sein Grundanliegen informiert. Die Kir-

chengemeinde wird über die verschiedenen Wege der Öffentlichkeitsarbeit (Pfarrbrief, Pub-

likandum, Homepage6, Facebook, Zeitung, Predigt, Radio) in Kenntnis gesetzt und zur Um-

setzung aufgefordert. Plakate in den Räumlichkeiten der Pfarrei dienen als eine Art Haus-

ordnung für den Umgang miteinander, indem sie den Verhaltenskodex aufgreifen und Kon-

takte zur Hilfe7 anbieten.

Risiko-/Situationsanalyse Wie und wo kommen wir mit Kindern und Ju-

gendlichen zusammen?

Die Situationsanalyse diente als Einstieg in die Erarbeitung des ISK. Mit Hilfe von gruppen-

spezifischen Fragebögen wurden die Angebote, die für Kinder und Jugendliche von der Kir-

chengemeinde verantwortet werden, in ihrem Ist-Zustand analysiert. Dabei wurden bereits

bestehende Maßnahmen aufgezeigt sowie Risiken und Schwachstellen, die für grenzverlet-

zendes Verhalten und sexualisierte Gewalt ausgenutzt werden könnten, identifiziert.

Mitglieder der Projektgruppe haben im Zusammenwirken folgende Gruppen und Einrichtun-

gen besucht und mit den dort wirkenden Haupt- und Ehrenamtlichen eine Situationsanalyse

durchgeführt:

o Kindergärten

(Elisabeth-, Franziskus-, Jakobus-, Katharina-, Laurentius-, Ludgeri- und Marien-Kin-

dergarten)

o Gruppenleiterrunde o Ferienlagerteams von St. Josef, St. Laurentius und

St. Marien o Sternsinger Team o Katecheten der Erstkommunion- und

Firmvorbereitung o Kinderchöre o Pfarreirat o Kirchenvorstand o Seelsor-

geteam

4 Anlage 1 Infoflyer zum ISK. 6 www.stlaurentius-warendorf.de/isk 7 Siehe Beschwerdewege.

Page 6: Institutionelles Schutzkonzept der Kirchengemeinde St ... · Die Verantwortung, das ISK vorzustellen und die Transparenz für das Thema der Prävention von Grenzverletzungen und sexualisierter

Institutionelles Schutzkonzept der Kirchengemeinde St. Laurentius

6

Die Ergebnisse wurden entsprechend ausgewertet und finden ihren Niederschlag in den in

diesem Konzept festgelegten Verfahrensweisen.

Die aus der Situationsanalyse hervorgehenden Wünsche nach einer baulichen Veränderung

einzelner Räumlichkeiten wurden an die verantwortlichen Stellen weitergeleitet.

Persönliche Eignung Wer kommt mit Kindern und Jugendlichen zusam-

men?

Die Menschen, die Verantwortung in kirchlichen Einrichtungen, Diensten und Angeboten

übernehmen, sind die wichtigsten Träger kirchlicher Tätigkeiten. Haupt- und ehrenamtliche

Entscheidungsträger verantworten, welche Menschen Leitung übernehmen dürfen und ob

ihnen Kinder und Jugendliche anvertraut werden. Zum Schutz von Kindern und Jugendli-

chen in unserer Kirchengemeinde sollen im Bewerbungsverfahren und im Erstgespräch mit

möglichen neuen Haupt- und Ehrenamtlichen das Anliegen der Prävention von Grenzver-

letzungen und sexualisierter Gewalt deutlich gemacht werden. Das Ansprechen der The-

matik soll Transparenz und Sensibilität schaffen, sowie potentielle Täter abschrecken.5 In

Einstellungs- und Bewerbungsgesprächen von zukünftigen Mitarbeitern wird über das be-

stehende ISK informiert. Die Verantwortung, das ISK vorzustellen und die Transparenz für

das Thema der Prävention von Grenzverletzungen und sexualisierter Gewalt herzustellen,

liegt bei dem für den jeweiligen Bereich bzw. die Gruppe zuständigen Hauptamtlichen des

Seelsorgeteams.

Für alle hauptamtlichen Mitarbeitern und alle Ehrenamtlichen, die regelmäßig Kontakt zu

Kindern und Jugendlichen haben, ist das ISK verbindlich.

Die persönliche Eignung wird des Weiteren durch die Vorlage des erweiterten Führungs-

zeugnisses (eFZ) überprüft. Dadurch soll verhindert werden, dass eine nach §72a des StGB

vorbestrafte Person eine Tätigkeit in der Pfarrei ausführt.

Des Weiteren ist die regelmäßige Teilnahme an Präventionsschulungen9 Voraussetzung,

um in der Pfarrei mit Kindern und Jugendlichen arbeiten zu können. Diesbezüglich sind die

Mitarbeitenden angehalten, nach einer Erprobungsphase schnellstmöglich eine Schulung

zu besuchen.

5 Anlage 2 „Leitfaden bei Vorstellungsgesprächen“. 9 Siehe Aus- und Fortbildung S. 14.

Page 7: Institutionelles Schutzkonzept der Kirchengemeinde St ... · Die Verantwortung, das ISK vorzustellen und die Transparenz für das Thema der Prävention von Grenzverletzungen und sexualisierter

Institutionelles Schutzkonzept der Kirchengemeinde St. Laurentius

7

Erweitertes Führungszeugnis und Selbstauskunftserklärung Wie

sichern wir uns ab?

Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses und Abgabe der Selbstaus-

kunftserklärung von hauptamtlich Tätigen

Alle hauptamtlich Beschäftigten, die über die Pfarrei angestellt sind, legen ungeachtet ihres

Beschäftigungsumfangs im regelmäßigen Abstand von fünf Jahren ein eFZ vor. Der Arbeit-

geber fordert die Beschäftigten zur Vorlage auf.6 Das eFZ wird in der Zentralrendantur ein-

gesehen und dann zum Mitarbeiter zurückgesendet. Die Einsicht wird sowohl in der Perso-

nalakte, als auch in einer Übersicht aller Beschäftigten vermerkt. Diese Übersicht wird ver-

traulich vom zuständigen Mitarbeiter der Zentralrendantur verwaltet. Die Mitarbeiter der

Zentralrendantur achten auf die erneute Vorlage des eFZ und fordern diese an.

Des Weiteren legen die im pastoralen Dienst Tätigen einmalig eine Selbstauskunftserklä-

rung vor, die in der Personalakte des Bistums hinterlegt wird.7

Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses von ehrenamtlich Tätigen

Die eFZ der ehrenamtlich im Kinder- und Jugendbereich Tätigen fordert der leitende Pfarrer

in Zusammenarbeit mit den Präventionsfachkräften der Pfarrei an.8 Einsicht nimmt der für

den jeweiligen Bereich hauptamtlich Verantwortliche aus dem Seelsorgeteam (Pastoralre-

ferenten, Kaplan, Pfarrer). Der Ehrenamtliche muss sein Einverständnis für die Dokumen-

tation der Einsichtnahme9 geben. Der hauptamtlich Verantwortliche sieht das eFZ ein, ver-

merkt die Einsicht in einer Tabelle14 und schickt das eFZ an den Ehrenamtlichen zurück.

Der hauptamtlich Verantwortliche achtet bei längerer Aktivität eines Ehrenamtlichen auch

darauf, dass das eFZ nach fünf Jahren erneut vorgelegt wird.

Wenn jemand sein Zeugnis auch nach mehrmaliger Nachfrage nicht einreicht, ist eine Tä-

tigkeit in allen Institutionen der Kirchengemeinde nicht mehr möglich. Dies ist ebenso der

Fall, wenn im eFZ Sexualstraftaten verzeichnet sind.

6 Anlage 4 „Antrag auf eFZ“. 7 Anlage 3 „Selbstauskunftserklärung“. 8 Anlage 4 „Antrag für eFZ“. 9 Anlage 5 „Einverständnis für die Einsichtnahme der Daten des eFZ“. 14 Anlage 6 „Tabelle der eingesehenen eFZ“.

Page 8: Institutionelles Schutzkonzept der Kirchengemeinde St ... · Die Verantwortung, das ISK vorzustellen und die Transparenz für das Thema der Prävention von Grenzverletzungen und sexualisierter

Institutionelles Schutzkonzept der Kirchengemeinde St. Laurentius

8

Tätigkeit in der

Gemeinde

Beschreibung der

Tätigkeit

Begründung zur Vorlage

des eFZ

Kinder- und

Jugendgruppenleiter:

o Messdienerleiter

o Ferienlagerbetreuer

Regelmäßige, dauerhafte

Treffen mit einer festen

Gruppe

Der Altersunterschied ist grö-

ßer als zwei Jahre

Teilweise Übernachtungen

Aufgrund der Tätigkeit kön-

nen Macht- und Hierarchie-

verhältnisse vorliegen. Die

Art, sowie die Regelmäßig-

keit der Tätigkeit lassen ein

besonderes Vertrauensver-

hältnis zu.

Sensible Intimsituationen,

die Hygiene und Schlafen

betreffen.

Chorarbeit:

o Chorleiter

o Stimmbildner

o Begleitung Chorfahrt mit

Übernachtung

Regelmäßige, dauerhafte

Treffen

Begleitung auf Chorfahrt

Aufgrund der Tätigkeit kön-

nen Macht- und Hierarchie-

verhältnisse vorliegen. Die

Art, sowie die Regelmäßig-

keit der Tätigkeit lassen ein

besonderes Vertrauensver-

hältnis zu.

Sensible Intimsituationen,

die Hygiene und Schlafen

betreffen.

Katechese:

o Erstkommunion

o Firmung

Regelmäßige Treffen ab vier

Stunden im Rahmen der Erst-

kommunionvorbereitung.

Begleitung der Firmlinge auf

einem Vorbereitungswo-

chenende mit Übernachtung

Aufgrund der Tätigkeit kön-

nen Macht- und Hierarchie-

verhältnisse vorliegen. Die

Art, sowie die Regelmäßig-

keit der Tätigkeit lassen ein

besonderes Vertrauensver-

hältnis zu.

Sensible Intimsituationen,

die Hygiene und Schlafen

betreffen.

Page 9: Institutionelles Schutzkonzept der Kirchengemeinde St ... · Die Verantwortung, das ISK vorzustellen und die Transparenz für das Thema der Prävention von Grenzverletzungen und sexualisierter

Institutionelles Schutzkonzept der Kirchengemeinde St. Laurentius

9

Bildungsmaßnahmen Schulungen im Rahmen der

Jugendarbeit

Teilweise mit Übernachtung

Aufgrund der Tätigkeit kön-

nen Macht- und Hierarchie-

verhältnisse vorliegen. Die

Art, sowie die Regelmäßig-

keit der Tätigkeit lassen ein

besonderes Vertrauensver-

hältnis zu.

Sensible Intimsituationen,

die Hygiene und Schlafen

betreffen.

Tätigkeit in der

Gemeinde

Beschreibung der

Tätigkeit

Begründung zur Vorlage

des eFZ

Attic

offene Jugendarbeit

Regelmäßige Betreuungs- o-

der Leitungstätigkeit

Aufgrund der Tätigkeit kön-

nen Macht- und Hierarchie-

verhältnisse vorliegen. Die

Art, sowie die Regelmäßig-

keit der Tätigkeit lassen ein

besonderes Vertrauensver-

hältnis zu.

o Vorlesepaten in den

Kitas

o Regelmäßig begleitete

Projekte (Bsp. Sprach-

förderprogramm Fit)

o Sonstige Ehrenamtliche

in Kitas

Regelmäßige, dauerhafte

Treffen

Aufgrund der Tätigkeit kön-

nen Macht- und Hierarchie-

verhältnisse vorliegen. Die

Art, sowie die Regelmäßig-

keit der Tätigkeit lassen ein

besonderes Vertrauensver-

hältnis zu.

Page 10: Institutionelles Schutzkonzept der Kirchengemeinde St ... · Die Verantwortung, das ISK vorzustellen und die Transparenz für das Thema der Prävention von Grenzverletzungen und sexualisierter

Institutionelles Schutzkonzept der Kirchengemeinde St. Laurentius

10

Kein erweitertes Führungszeugnis erforderlich

Mitwirkende bei Projekten wie:

o Kinderbibelwoche o

Sternsinger o Ferienspiele

o Hilfsgruppenleiter o 72-

Stunden-Aktion o.ä.

Der Kontakt im Rahmen dieser Tätigkeiten ist

nur punktuell und zeitlich begrenzt.

Mitglieder der Messkreise:

o Familienmesskreise o Kin-

derkirche

o Jugendmesskreis

Der Kontakt im Rahmen dieser Tätigkeit ist nur

punktuell.

Pfadfinder

Landjugend

Eigenständige Verbände mit eigenem Schutz-

konzept.

Verhaltenskodex10

Auf welche Verhaltensweise verpflichten wir uns?

Die Verständigung auf gemeinsame Regeln und damit verbundener Einstellungen unterstüt-

zen das (Er-)Leben in Gemeinschaft und bietet allen Beteiligten Handlungssicherheit. Die

Vereinbarung eines Verhaltenskodexes, der für alle in der Kirchengemeinde Tätigen ver-

bindlich ist, nimmt alle in die Pflicht, eine Haltung der Wertschätzung und Achtsamkeit mit

zu tragen und in konkreten Handlungen deutlich zu machen. Das bedeutet ebenfalls, dass

Äußerungen und Handlungen, die gegen den Verhaltenskodex verstoßen, angesprochen

und sanktioniert werden. Verstöße sind den Verantwortlichen zu melden, die für den jewei-

ligen Bereich zuständig sind. Das können sowohl Haupt- als auch Ehrenamtliche sein.

Gleichzeitig setzt ein Verhaltenskodex, der von allen in der Kirchengemeinde Tätigen unter-

schrieben werden muss, ein deutliches Zeichen an potentielle Täter und schreckt diese

möglicherweise ab.

10 Anlage 7 Verhaltenskodex.

Page 11: Institutionelles Schutzkonzept der Kirchengemeinde St ... · Die Verantwortung, das ISK vorzustellen und die Transparenz für das Thema der Prävention von Grenzverletzungen und sexualisierter

Institutionelles Schutzkonzept der Kirchengemeinde St. Laurentius

11

Wie schon im Prozess der Situationsanalyse wurde der Verhaltenskodex mit Vertretern aller

Gruppen und Einrichtungen, die mit Kindern und Jugendlichen regelmäßig in Kontakt sind,

entwickelt.

Mit der Fertigstellung des ISK wird der Verhaltenskodex einer breiten Öffentlichkeit vorge-

stellt. In der weiteren Umsetzung und Implementierung des Konzeptes in die bestehende

Arbeit werden die hauptamtlich für einen Bereich bzw. eine Gruppe verantwortlichen Seel-

sorger für das Vorstellen des Verhaltenskodexes und das durch die Unterschrift ausge-

drückte Einverständnis des Mitarbeiters Sorge tragen. Die Unterschrift des Verhaltenskode-

xes wird gemeinsam mit der Teilnahmebescheinigung einer Präventionsschulung in der

Pfarrei abgeheftet.

Mitwirkende bei Projekten (Messkreise, 72-Stunden-Aktion, Sternsinger, etc.) sollen eben-

falls durch die Projektverantwortlichen für den Verhaltenskodex sensibilisiert werden.

Beschwerdewege Wie wird reagiert und wer wird informiert?

In allen Einrichtungen unserer Kirchengemeinde gibt es verbindlich festgelegte und einseh-

bare Wege für Lob und Kritik jeglicher Art. Der Verhaltenskodex verdeutlicht die Grundhal-

tung, mit der die Aktiven in der Gemeinde miteinander umgehen und einander begegnen

sollen. Ein Verstoß gegen den Verhaltenskodex wird umgehend von denen, die ihn wahr-

genommen haben, gemeinsam mit den Verantwortlichen angesprochen und angemessen

mit den von dem Verstoß Betroffenen bearbeitet.

Des Weiteren hängen in allen Räumlichkeiten der Kirchengemeinde Plakate, die zum einen

den Verhaltenskodex und die damit verbundenen Regeln veröffentlichen. Zum anderen ste-

hen auf diesen Plakaten Ansprechpersonen sowohl aus der Kirchengemeinde als auch pro-

fessionelle Beratungsstellen, die Hilfesuchende kontaktieren können.

Auf der Homepage der Kirchengemeinde besteht die Möglichkeit, Rückmeldungen und An-

regungen, die das Thema Prävention betreffen, abzugeben. Dies wird von den Präventions-

fachkräften der Kirchengemeinde bearbeitet.

Im Rahmen der Erstkommunionvorbereitung wird allen Kindern eine Information und die

Telefonnummer von der „Nummer gegen Kummer“ ausgeteilt.

Page 12: Institutionelles Schutzkonzept der Kirchengemeinde St ... · Die Verantwortung, das ISK vorzustellen und die Transparenz für das Thema der Prävention von Grenzverletzungen und sexualisierter

Institutionelles Schutzkonzept der Kirchengemeinde St. Laurentius

12

Bei Verdacht oder der sicheren Information über sexualisierte Gewalt orientieren wir uns an

den in der Anlage angefügten Handlungsleitfäden.11/12 Jeder Mitarbeitende, der mit Kindern

und Jugendlichen in Kontakt kommt, erhält einen handlichen Flyer mit den wichtigsten In-

formationen und ersten Schritten im Verdachtsfall.18 Um die Situation zu klären und für eine

eventuell spätere Bearbeitung belegbar zu machen, werden Beobachtungen, Äußerungen

etc. in einem Dokumentationsbogen festgehalten.19

Folgende Ansprechpartner in unserer Kirchengemeinde stehen zur Verfügung, um Hilfestel-

lung geben zu können und sind entsprechend zu informieren:13

Leitender Pfarrer Peter Lenfers

Telefon: 02581-989170

Mail: [email protected]

Projektleitung ISK Marion Bause

02581-7898712

Mail: [email protected]

Präventionsfachkraft Marion Bause, Pastoralreferentin

02581-7898712

Mail : [email protected]

Ulrich Hagemann, Pastoralreferent

02581/98917-18

Mail : [email protected]

11 Anlage 8 Gesprächsleitfaden (Kurzleitfaden). 12 Anlage 9 Handlungsleitfäden Bistum Münster. 18

Anlage 10 Flyer „Was tun bei einem Verdachtsfall?“. 19 Anlage 11 Dokumentationsbogen bei Verdacht. 13 Anlage 12 Ansprechpersonen bei Beschwerdewegen.

Page 13: Institutionelles Schutzkonzept der Kirchengemeinde St ... · Die Verantwortung, das ISK vorzustellen und die Transparenz für das Thema der Prävention von Grenzverletzungen und sexualisierter

Institutionelles Schutzkonzept der Kirchengemeinde St. Laurentius

13

Folgende Ansprechpartner außerhalb unserer Kirchengemeinde stehen zur Verfügung, um

Hilfestellung geben zu können:

Kinderschutzfachkraft/

§8a Fachkraft/ insoweit erfah-

rene Fachkraft

(in der Einrichtung/ in der Nähe)

Über die Servicenummer des Sozialen Dienstes

des Jugendamtes erreicht man eine

„Insofern Erfahrene Fachkraft“

Tel: 02581- 535200

Ansprechpartner für Verfahren bei

Fällen sexuellen Missbrauchs

durch Priester, Ordensleute oder

andere kirchliche Mitarbeitende im

Bistum Münster

Bernadette Böcker-Kock:

Tel.: 0151 63404738

[email protected]

Bardo Schaffner: Tel.:

0151 43816695

[email protected]

Externe Beratungsstelle Ansprechpartner für alle, die zum

Schutz vor sexuellem Missbrauch Infor-

mationen, Beratung, Hilfe und Unterstüt-

zung suchen

Fachstelle gegen sexuellen Missbrauch

Rottmannstr. 27, 59229 Ahlen

Tel: 02382-893136

[email protected]

Beratungsstelle „Grenzbewusst“

Fragen zu sexueller Übergriffigkeit o-

der sexuell auffälligem Verhalten von

Kindern und Jugendlichen

Robert Stammner

Caritas Beratungsstelle

Rottmannstr. 27, 59229 Ahlen

Tel: 02382-893139

[email protected]

Jugendamt

Allgemeiner-Sozialer-Dienste

(ASD)

Wenn akuter Handlungsbedarf be-

steht

Sozialer Dienst

Tel: 02581-5352-11

kathrin.springer@kreis-warendorf.

Außerhalb der Bürozeiten:

Polizei, diese ist mit dem Sozialen Dienst

vernetzt

Hilfeportal Sexueller Missbrauch für Betroffene, Angehörige und soziales

Umfeld sowie Fachkräfte

https://www.hilfeportal-miss-

brauch.de/startseite.html

Page 14: Institutionelles Schutzkonzept der Kirchengemeinde St ... · Die Verantwortung, das ISK vorzustellen und die Transparenz für das Thema der Prävention von Grenzverletzungen und sexualisierter

Institutionelles Schutzkonzept der Kirchengemeinde St. Laurentius

14

Hilfetelefon

„Sexueller Missbrauch“

für Betroffene Kinder und Jugendliche

0800-22 55 530 (anonym und kostenfrei) mon-

tags, mittwochs und freitags: 9 bis 14 Uhr

dienstags und donnerstags: 15 bis 20 Uhr Mail:

[email protected]

Nummer gegen Kummer

„Kinder- und Jugendtelefon“

116111 oder 0800 – 111 0 333 (anonym

und kostenlos) montags-samstags von

14-20 Uhr

Nummer gegen Kummer

„Elterntelefon“

0800 – 111 0 550 (anonym und kostenlos)

montags – freitags von 9 – 11 Uhr dienstags

und donnerstags von 17 – 19 Uhr

Qualitätsmanagement

Wie sichern wir die qualitative und fortdauernde Umsetzung des Konzep-

tes?

Der Schutz von Kindern und Jugendlichen in unserer Pfarrei ist ein fortwährender Prozess.

Es gilt immer wieder, aufmerksam und sensibel zu bleiben und die im Rahmen des ISK

getroffenen Vereinbarungen und Anforderungen an die Realität anzupassen. Aus diesem

Grund sollen die Erfahrungen mit der Umsetzung des Konzeptes in regelmäßigen Abstän-

den (mindestens alle drei Jahre) eingeholt werden und die notwendigen Veränderungen

vorgenommen werden.

Das Einholen der Erfahrungen über die Praktikabilität und die Hilfe des ISK erfolgt auf un-

terschiedliche Weise. Zum einen besteht permanent auf der Homepage für alle die Möglich-

keit, Rückmeldungen und Anregungen rund um das Thema Prävention abzugeben.14 Die

Rückmeldungen werden von den Präventionsfachkräften der Pfarrei bearbeitet. Zum ande-

ren stehen die hauptamtlichen Mitarbeiter des Seelsorgeteams mit den Verantwortlichen

der verschiedenen Gruppen in der Pfarrei in Kontakt und besprechen dort, ob es Wünsche,

Ergänzungen und Verbesserungsvorschläge für das ISK gibt. Dies wird ebenfalls an die

Präventionsfachkräfte weitergeleitet. Schließlich laden die Präventionsfachkräfte alle ehren-

14 Siehe auch Beschwerdewege.

Page 15: Institutionelles Schutzkonzept der Kirchengemeinde St ... · Die Verantwortung, das ISK vorzustellen und die Transparenz für das Thema der Prävention von Grenzverletzungen und sexualisierter

Institutionelles Schutzkonzept der Kirchengemeinde St. Laurentius

15

und hauptamtlich Aktiven in einem Turnus (ca. alle zwei bis drei Jahre) zu einem gemein-

samen Treffen ein. Dabei sollen die verschiedenen Elemente des ISK den Anforderungen

der Praxis angepasst werden.

Die in Zusammenarbeit mit den ehren- und hauptamtlich Tätigen entwickelten Veränderun-

gen des ISK werden dann vom Kirchenvorstand verabschiedet und in Kraft gesetzt.

Die Präventionsfachkräfte der Pfarrei St. Laurentius sind:

Marion Bause, Pastoralreferentin

Ulrich Hagemann, Pastoralreferent

Page 16: Institutionelles Schutzkonzept der Kirchengemeinde St ... · Die Verantwortung, das ISK vorzustellen und die Transparenz für das Thema der Prävention von Grenzverletzungen und sexualisierter

Institutionelles Schutzkonzept der Kirchengemeinde St. Laurentius

16

Aus- und Fortbildung Welche Maßstäbe gelten für die Schulung unserer

Mitarbeitenden?

In unserer Kirchengemeinde finden regelmäßige verpflichtende Präventionsschulungen für

alle Mitarbeiter mit Kontakt zu Kindern und Jugendlichen statt. Die Schulungen werden nach

folgendem System durchgeführt:

Intensivschulung (12

Stunden)

Basisschulung (6

Stunden)

Information über das

Schutzkonzept (3

Stunden)

Art der Tätigkeit

Hauptamtlich- / hauptberuf-

lich Mitarbeitende

o Mitarbeitende mit Leitungs-

funktion, Personalverant-

wortung, Ausbildungsver-

antwortung oder Organisa-

tionsverantwortung

o Mitarbeitende mit pädago-

gischer, therapeutischer,

betreuender, beaufsichti-

gender, pflegender oder

seelsorglicher Tätigkeit

o Tätigkeit als Berufs- oder

Fachoberschulpraktikan-

ten oder Praxissemester

o Tätigkeit im Rahmen eines

Bundesfreiwilligendienstes

(BFD), Freiwilliges Sozia-

les Jahr (FSJ), Freiwilliges

Ökologisches

Jahr (FÖJ) (innerhalb des

KiTa-Bereiches)

Art der Tätigkeit neben-

berufliche oder ehren-

amtliche Tätigkeit /

Mitarbeit o Tätigkeit im

Rahmen eines Vor-

praktikums oder Orien-

tierungs-

Praktikums

o Tätigkeit im Rahmen ei-

nes Bundesfreiwilligen-

dienstes (BFD),

Freiwilliges Soziales

Jahr (FSJ), Freiwilliges

Ökologisches Jahr

(FÖJ) (außerhalb des

KiTa-Bereiches)

o Mitarbeitende mit päda-

gogischer, therapeuti-

scher, betreuender, be-

aufsichtigender, pfle-

gender oder seelsorgli-

cher Tätigkeit

Art der Tätigkeit

Alle anderen Mitarbeitenden

und ehrenamtlich Tätigen,

die sporadischen Kontakt mit

Kindern und/oder Jugendli-

chen haben.

Page 17: Institutionelles Schutzkonzept der Kirchengemeinde St ... · Die Verantwortung, das ISK vorzustellen und die Transparenz für das Thema der Prävention von Grenzverletzungen und sexualisierter

Institutionelles Schutzkonzept der Kirchengemeinde St. Laurentius

17

Intensität und Dauer regel-

mäßiger, täglicher oder mehr-

mals wöchentlicher

Kontakt

Intensität und Dauer re-

gelmäßiger Kontakt (ab

mindestens 3 Monaten) o-

der

kurzzeitiger Kontakt mit

Übernachtung

Intensität und Dauer sporadi-

scher Kontakt

Intensivschulung (12

Stunden)

Basisschulung (6

Stunden)

Information über das

Schutzkonzept (3

Stunden)

Zielgruppen:

o Seelsorger

o Verbundleitungen

o Einrichtungsleitungen in

den Kindergärten

o Erzieher

o Leiter der Bücherei

o hauptberuflichen Küster

und Kirchenmusiker

Zielgruppen:

o Gruppenleiter

o Ferienlagerbetreuer

o Messdienerleiter

o Katecheten der Firmvor-

bereitung (mit Übernach-

tung)

o hauptberuflich ange-

stellte Hauswirtschafts-

kräfte

o Begleiter der Kinder-

chorfahrten (mit Über-

nachtung)

Zielgruppen: o Kateche-

ten in der Erstkommu-

nion- und Firmvorberei-

tung (ohne

Übernachtung)

o Kindermesskreise, Fami-

liengottesdienstkreise

o ehrenamtlichen Mitarbei-

ter in den Büchereien

o hauptamtliche Mitarbeiter

(Sekretärinnen, Haus-

meister, Reinigungs-

kräfte, Gärtner)

o Stimmbildner der Kinder-

chöre

o Begleiter der Kinderchor-

fahrten (ohne Übernach-

tung)

Die ehrenamtlichen Mitarbeiter des Kirchenvorstandes, die für Personaleinstellungen ver-

antwortlich sind, nehmen an einer eigens für Kirchenvorstände konzipierten Schulung teil.

Die Präventionsfachkräfte tragen Sorge für regelmäßige Schulungsangebote und dokumen-

tieren die Teilnahme. Eine Präventionsschulung ist nach fünf Jahren aufzufrischen.

Page 18: Institutionelles Schutzkonzept der Kirchengemeinde St ... · Die Verantwortung, das ISK vorzustellen und die Transparenz für das Thema der Prävention von Grenzverletzungen und sexualisierter

Institutionelles Schutzkonzept der Kirchengemeinde St. Laurentius

18

Maßnahmen zur Stärkung

Wie können wir Kinder und Jugendliche auf ihrem Weg ins Erwachsen-

werden stark machen?

Kinder in ihrer Entwicklung zu unterstützen und sie auf ihrem Weg ins Erwachsenwerden zu

begleiten, ist ein entscheidender Teil in allen Angeboten der Kirchengemeinde. Die Unter-

schiedlichkeit und Vielfältigkeit der Einrichtungen (z.B. sieben Kitas, Bücherei) und Grup-

pierungen (Verbände, dauerhafte Gruppen, Projektgruppen) bieten den Kindern und Ju-

gendlichen verschiedene Schwerpunkte und Fördermöglichkeiten.

Grundsätzlich gilt für alle Einrichtungen und Gruppierungen, dass sie im respektvollen und

aufmerksamen Umgang mit den ihnen Anvertrauten auf deren individuelle Bedürfnisse ein-

gehen. Das Erleben in Gemeinschaft fördert grundlegend das Aufzeigen und Setzen eige-

ner Grenzen und das Aushandeln gemeinsamer Regeln. Dabei wird die Auseinanderset-

zung in der Gruppe, das Aushandeln bzw. die Verständigung auf gemeinsame Regeln, so-

wie die Mitbestimmung der Kinder und Jugendlichen gewünscht und gestärkt.

Die verschiedenen Aktivitäten und Angebote der Gruppen in der Pfarrei bieten vielfältige

Erfahrungsräume, die zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen beitragen. Beispiele da-

für sind: Projekttage in den Kindergärten zum Thema „Nein sagen – Grenzen setzen“, Cho-

rarbeit: die eigene Stimme erheben/Stimmbildung, Jugendgruppen und –freizeiten: erleb-

nispädagogische Spiele, Aushandeln von Gruppenregeln, Auseinandersetzung mit Themen

des Alltags, Umgang mit sozialen Medien, Gemeinschafts- und Sporterfahrungen.

Neben all den konkreten Aktivitäten, die soziale, pädagogische, spirituelle, gesellschaftliche

und Bildungselemente enthalten, bietet das personelle Angebot der vielen ehren- und haupt-

amtlichen Mitarbeiter viel für die Kinder und Jugendlichen. Sie haben die Auswahl, sich

Kontakt- und Vertrauenspersonen und somit die Unterstützung zu suchen, die sie in dem

jeweiligen Moment benötigen. Jeder Mitarbeiter stärkt durch seine Persönlichkeit und sein

personelles Angebot die Kinder und Jugendlichen auf seine Weise.

Page 19: Institutionelles Schutzkonzept der Kirchengemeinde St ... · Die Verantwortung, das ISK vorzustellen und die Transparenz für das Thema der Prävention von Grenzverletzungen und sexualisierter

Institutionelles Schutzkonzept der Kirchengemeinde St. Laurentius

19

Schlusswort

Die Entwicklung des ISK hat viele ehren- und hauptamtlich Tätige über das Thema „Sexua-

lisierte Gewalt“ ins Gespräch gebracht. Gleichzeitig erschlossen sich für die Beteiligten auch

die damit verbundenen Themen wie Grenzverletzung, Kommunikation, Machtstrukturen,

Regeln und Verhalten in Gruppen, Qualifikation, Rechte und Pflichten, Bedeutung von so-

zialen Medien und vieles mehr. Dadurch ist bewusst geworden, dass mit dem Schutzkon-

zept nur ein Teil unserer Arbeit mit Kindern und Jugendlichen und der damit verbundenen

Verantwortung in den Blick genommen ist. Außerdem gilt es, den begonnenen Prozess und

das Gespräch über Grenzverletzungen und sexualisierte Gewalt wach zu halten. Wir sind

uns bewusst, dass das Konzept ohne die Vermittlung an und die Umsetzung durch mög-

lichst alle Mitarbeitenden nicht tragen kann. Dementsprechend steht nach Abschluss der

Entwicklung nun die Umsetzung und Weiterentwicklung des ISK an, damit Kinder und Ju-

gendliche, die sich im Kontext unserer Kirchengemeinde aufhalten, auch wirklich wahrneh-

men, dass dort ihre Rechte gewahrt, Grenzen akzeptiert und Unterstützung angeboten wird.

Marion Bause

Pastoralreferentin

Page 20: Institutionelles Schutzkonzept der Kirchengemeinde St ... · Die Verantwortung, das ISK vorzustellen und die Transparenz für das Thema der Prävention von Grenzverletzungen und sexualisierter

Institutionelles Schutzkonzept der Kirchengemeinde St. Laurentius

20

Page 21: Institutionelles Schutzkonzept der Kirchengemeinde St ... · Die Verantwortung, das ISK vorzustellen und die Transparenz für das Thema der Prävention von Grenzverletzungen und sexualisierter

Institutionelles Schutzkonzept der Kirchengemeinde St. Laurentius

21

Anlagen

Anlage 1 Infoflyer zum ISK

Page 22: Institutionelles Schutzkonzept der Kirchengemeinde St ... · Die Verantwortung, das ISK vorzustellen und die Transparenz für das Thema der Prävention von Grenzverletzungen und sexualisierter

Institutionelles Schutzkonzept der Kirchengemeinde St. Laurentius

22

Anlage 2 Handlungsleitfaden für Bewerbungsgespräche

Vorwort

Zum Schutz von Kindern, Jugendlichen und schutz- und hilfebedürftigen Erwachsenen in

Einrichtungen der Kirchengemeinde St. Laurentius Warendorf ist im Bewerbungsverfahren

und im Erstgespräch mit möglichen neuen Haupt- und Ehrenamtlichen das Anliegen der

Prävention von Grenzverletzungen und sexualisierter Gewalt deutlich zu machen. Hierdurch

soll die Wichtigkeit und Achtsamkeit der Gemeinde zu dieser Thematik deutlich gemacht

und die Eignung neuer Mitarbeiter geprüft werden.

Innerhalb des Bewerbungsverfahrens bzw. in Gesprächen mit möglichen neuen Mitarbeitern

oder auch Ehrenamtlichen ist an unterschiedlichen Stellen das Präventionsanliegen zu in-

tegrieren.

Sichtung der Bewerbungsunterlagen o kritische Prüfung der Bewerbungsunterlagen z.B.

auf häufige Stellenwechsel, fehlende Zeugnisse, Lücken oder massive Brüche im Le-

benslauf

o bei Auffälligkeiten Klärung herbeiführen

Bewerbungs-/Erstgespräch o Führung des Ge-

sprächs möglichst zu zweit

o es wird ein Fragenkatalog für Haupt- und Ehrenamtliche mit Fragen zum Thema Prä-

vention von sexualisierter Gewalt (individuell auf die verschiedenen Bereiche wie Kin-

dergarten, Chöre, Katechesen,…abgestimmt) angewandt

o deutliche Hinweise auf die Wichtigkeit der Prävention von sexualisierter Gewalt und

der Sensibilisierung zu dieser Thematik in der Gemeinde ist Teil dieses Gesprächs

o Information über das zu beachtende institutionelle Schutzkonzept der Gemeinde wer-

den gegeben

Arbeitsvertrag/Einsatzbeginn

Zum Arbeitsvertrag bzw. vor Einsatz (bei Ehrenamtlichen) sind folgende Unterlagen einzu-

fordern bzw. auszuhändigen und der Eingang nachzuhalten:

o Selbstauskunftserklärung (bei Hauptamtlichen)

o unterschriebener Verhaltenskodex (Haupt- und Ehrenamtliche)

o Aufforderungsschreiben zur Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses (Haupt-

und Ehrenamtliche)

Probezeit o Nutzung der Probezeit zur Beobachtung der fachlichen und persönlichen Kom-

petenzen des neuen Mitarbeiters – auch in Bezug auf Prävention von sexualisierter Ge-

walt

o Ansprache sowie Reaktion (z.B. Abmahnung/Kündigung) bei Auffälligkeiten

Page 23: Institutionelles Schutzkonzept der Kirchengemeinde St ... · Die Verantwortung, das ISK vorzustellen und die Transparenz für das Thema der Prävention von Grenzverletzungen und sexualisierter

Institutionelles Schutzkonzept der Kirchengemeinde St. Laurentius

23

Anlage 3 Vorlage der Selbstauskunftserklärung (Bistum Münster)

Selbstauskunftserklärung

gemäß § 6 der Ordnung zur Prävention gegen sexualisierte Gewalt an Minderjährigen und

schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen im Bistum Münster

I. Personalien der/des Erklärenden

Name, Vorname

Geburtsdatum, -ort

Anschrift

II. Tätigkeit der/des Erklärenden

Einrichtung, Dienstort

Dienstbezeichnung

III. Erklärung

In Ergänzung des von mir vorgelegten erweiterten Führungszeugnisses versichere ich, dass

ich nicht wegen einer Straftat im Zusammenhang mit sexualisierter Gewalt15 rechtskräftig

verurteilt worden bin und auch insoweit kein Ermittlungsverfahren gegen mich eingeleitet

worden ist.

Für den Fall, dass diesbezüglich ein Ermittlungsverfahren gegen mich eingeleitet wird, ver-

pflichte ich mich, dies meinem Dienstvorgesetzten umgehend mitzuteilen.

____________________, den ____________________

Ort Datum

____________________________________________

Unterschrift

15 §§ 171, 174 bis 174c, 176 bis 180a, 181a, 182 bis 184f, 225, 232 bis 233a, 234, 235 oder 236 STGB

Page 24: Institutionelles Schutzkonzept der Kirchengemeinde St ... · Die Verantwortung, das ISK vorzustellen und die Transparenz für das Thema der Prävention von Grenzverletzungen und sexualisierter

Institutionelles Schutzkonzept der Kirchengemeinde St. Laurentius

24

Auflistung der Straftatbestände des Strafgesetzbuchs, auf die die Erklärung Bezug nimmt:

o § 171 Verletzung der Fürsorge- oder Erziehungspflicht o § 174 Sexueller Missbrauch

von Schutzbefohlenen o § 174a Sexueller Missbrauch von Gefangenen, behördlich

Verwahrten oder Kranken und Hilfsbedürftigen in Einrichtungen

o § 174b Sexueller Missbrauch unter Ausnutzung einer Amtsstellung

o § 174c Sexueller Missbrauch unter Ausnutzung eines Beratungs-, Behandlungs- oder

Betreuungsverhältnisses o § 176 Sexueller Missbrauch von Kindern o § 176a

Schwerer sexueller Missbrauch von Kindern o § 176b Sexueller Missbrauch von Kin-

dern mit Todesfolge o § 177 Sexuelle Nötigung; Vergewaltigung o § 178 Sexuelle

Nötigung und Vergewaltigung mit Todesfolge o § 179 Sexueller Missbrauch wider-

standsunfähiger Personen o § 180 Förderung sexueller Handlungen Minderjähriger

o § 180a Ausbeutung von Prostituierten o § 181a Zuhälterei o § 182 Sexueller Miss-

brauch von Jugendlichen o § 183 Exhibitionistische Handlungen o § 183a Erregung

öffentlichen Ärgernisses o § 184 Verbreitung pornographischer Schriften o § 184a

Verbreitung gewalt- oder tierpornographischer Schriften o § 184b Verbreitung, Er-

werb und Besitz kinderpornographischer Schriften o § 184c Verbreitung, Erwerb und

Besitz jugendpornographischer Schriften o § 184d Zugänglichmachen pornographi-

scher Inhalte mittels Rundfunk oder Telemedien; Abruf kinder- und jugendpornogra-

phischer Inhalte mittels Telemedien

o § 184e Veranstaltung und Besuch Kinder- und jugendpornographischer Darbietungen

o § 184f Ausübung der verbotenen Prostitution o § 225 Misshandlung von Schutzbe-

fohlenen

o § 232 Menschenhandel zum Zweck der sexuellen Ausbeutung o § 233 Menschenhan-

del zum Zweck der Ausbeutung der Arbeitskraft o § 233a Förderung des Menschen-

handels o § 234 Menschenraub o § 235 Entziehung Minderjähriger o § 236 Kinderhan-

del

Page 25: Institutionelles Schutzkonzept der Kirchengemeinde St ... · Die Verantwortung, das ISK vorzustellen und die Transparenz für das Thema der Prävention von Grenzverletzungen und sexualisierter

Institutionelles Schutzkonzept der Kirchengemeinde St. Laurentius

25

Anlage 4 Antrag auf das erweiterte Führungszeugnis (eFZ)

für Ehrenamtliche und Hauptamtliche

Page 26: Institutionelles Schutzkonzept der Kirchengemeinde St ... · Die Verantwortung, das ISK vorzustellen und die Transparenz für das Thema der Prävention von Grenzverletzungen und sexualisierter

Institutionelles Schutzkonzept der Kirchengemeinde St. Laurentius

26

Für Hauptamtliche:

Page 27: Institutionelles Schutzkonzept der Kirchengemeinde St ... · Die Verantwortung, das ISK vorzustellen und die Transparenz für das Thema der Prävention von Grenzverletzungen und sexualisierter

Institutionelles Schutzkonzept der Kirchengemeinde St. Laurentius

27

Für Ehrenamtliche:

Kath. Kirchengemeinde St. Laurentius

Klosterstr. 15

48231 Warendorf

Schriftliche Aufforderung zur Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses nach

§ 30a Abs.2 Bundeszentralregistergesetz (BZRG)

Sehr geehrte(r) Frau/Herr _________________________,

hiermit bestätigen wir zur Vorlage bei Ihrer Meldebehörde, dass Sie,

Frau/Herr: ______________________________________ wohnhaft

in: ______________________________________ geboren am:

______________________________________

für Ihre ehrenamtliche Tätigkeit im Bistum Münster ein erweitertes Führungszeugnis benöti-

gen und gebeten sind, dieses uns als Dienstgeber vorzulegen; die Voraussetzungen nach §

30a Abs. 1, 2 Buchstabe b oder c BZRG sind erfüllt.

Die Tätigkeit erfolgt ehrenamtlich, sodass Gebührenbefreiung beantragt wird.

Bitte beantragen Sie bei Ihrer Meldebehörde ein erweitertes Führungszeugnis zur Übersen-

dung an Ihre Adresse.

Warendorf, den _________________

Mit freundlichen Grüßen

(Siegel)

_____________________

Unterschrift d. Pfarrers

Page 28: Institutionelles Schutzkonzept der Kirchengemeinde St ... · Die Verantwortung, das ISK vorzustellen und die Transparenz für das Thema der Prävention von Grenzverletzungen und sexualisierter

Institutionelles Schutzkonzept der Kirchengemeinde St. Laurentius

28

5 Einverständnis für die Einsicht der Daten des erweiterten Führungszeugnis-

ses für Ehrenamtliche

Dokumentation der Einsichtnahme in erweiterte Führungszeugnisse Ehrenamtlicher

des freien Trägers der Jugendhilfe, Kirchengemeinde St. Laurentius, gemäß § 72a

SGB VIII

Entsprechend dem Bundeskinderschutzgesetz ist zu überprüfen, ob ein Eintrag über eine

rechtskräftige Verurteilung wegen einer Straftat nach den §§ 171, 174 bis 174c, 176 bis

180a, 181a, 182 bis 184f, 225, 232 bis 233a, 234, 235 oder 236 des Strafgesetzbuchs

vorhanden ist.

Wir weisen darauf hin, dass entsprechend § 72 a SGB VIII jede Person von einer Tätigkeit

in der Jugendarbeit auszuschließen ist, die entsprechend der oben angeführten Paragrafen

rechtmäßig verurteilt ist.

Das erweiterte Führungszeugnis darf nicht älter als 3 Monate sein. Eine erneute Einsicht-

nahme ist nach fünf Jahren vorzunehmen.

_________________________ ___________________________

Vorname des/der Mitarbeiters/in Nachname des/der Mitarbeiters/in

_______________________________________________________________________

Anschrift

Der/die oben genannte Mitarbeiter/Mitarbeiterin hat ein erweitertes Führungszeugnis zur

Einsichtnahme vorgelegt.

Das erweiterte Führungszeugnis wurde ausgestellt am:

_________________________

Datum

Es ist kein Eintrag über eine rechtskräftige Verurteilung wegen einer Straftat nach den §§

171, 174 bis 174c, 176 bis 180a, 181a, 182 bis 184f, 225, 232 bis 233a, 234, 235 oder 236

des Strafgesetzbuchs vorhanden.

Hiermit erkläre ich mich mit der Speicherung der oben angegebenen Daten einverstanden.

Gemäß der datenschutzrechtlichen Bestimmungen des § 72a (5) SGB VIII ist eine Weiter-

gabe der Daten nicht gestattet.

Die Daten sind spätestens drei Monate nach Beendigung der Tätigkeit für den freien Träger

der Jugendhilfe zu löschen. Kommt es zu keiner Mitarbeit, sind die Daten unverzüglich zu

löschen.

____________________________________ Ort,

Datum

Page 29: Institutionelles Schutzkonzept der Kirchengemeinde St ... · Die Verantwortung, das ISK vorzustellen und die Transparenz für das Thema der Prävention von Grenzverletzungen und sexualisierter

Institutionelles Schutzkonzept der Kirchengemeinde St. Laurentius

29

6 Tabelle der eingesehenen erweiterten Führungszeugnisse (eFZ)

Für alle im pastoralen Dienst tätigen Mitarbeiter wird die Tabelle der eingesehenen eFZ in

der Personalabteilung vom Bistum Münster geführt. Alle im pastoralen Dienst tätigen Mitar-

beiter werden vom Bistum Münster nach jeweils fünf Jahren aufgefordert, ein neues eFZ

vorzulegen.

In der Personalabteilung vom Bistum Münster werden folgende Angaben gespeichert:

o Personalnummer o Tätigkeitsbeschreibung

o Nachname, Vorname o Beruf

o Einsatzgemeinde o Datum des letzten Führungszeugnisses

o Beginn der Tätigkeit o Ablauf des Führungszeugnisses

Für alle sonstigen hauptamtlichen Mitarbeiter wird die Tabelle der eingesehenen eFZ in der

Zentralrendantur Warendorf geführt. Alle hauptamtlichen Mitarbeiter werden von der Zent-

ralrendantur nach jeweils fünf Jahren aufgefordert, ein neues eFZ vorzulegen.

In der Zentralrendantur werden folgende Angaben gespeichert:

o Personalnummer o Tätigkeitsbeschreibung

o Nachname, Vorname o Beruf

o Arbeitgeber o Datum des letzten Führungszeugnisses

o Beginn der Tätigkeit o Ablauf des Führungszeugnisses

Für alle ehrenamtlich tätigen Personen wird die Tabelle der eingesehenen eFZ im Pfarrbüro

der Kirchengemeinde St. Laurentius geführt. Alle Ehrenamtlichen werden vom Pfarrbüro

bzw. den Präventionsbeauftragten nach jeweils fünf Jahren aufgefordert, ein neues eFZ

vorzulegen.

Im Pfarrbüro werden folgende Angaben gespeichert:

o Tätigkeitsfeld des Ehrenamtlichen o

Nachname, Vorname o Beginn der Tätig-

keit o Datum des letzten Führungszeugnis-

ses o Ablauf des Führungszeugnisses

Page 30: Institutionelles Schutzkonzept der Kirchengemeinde St ... · Die Verantwortung, das ISK vorzustellen und die Transparenz für das Thema der Prävention von Grenzverletzungen und sexualisierter

Institutionelles Schutzkonzept der Kirchengemeinde St. Laurentius

30

7 Verhaltenskodex der Kirchengemeinde St. Laurentius (Stand 2018)

Der Verhaltenskodex bringt zum Ausdruck, dass in der Arbeit mit uns anvertrauten Jungen

und Mädchen ein achtsamer Umgang miteinander angestrebt wird. Klare Regeln fördern ein

achtsames und transparentes Miteinander. Für alle ehren- und hauptamtlichen Mitarbeiter,

die in der Pfarrei St. Laurentius mit Kindern und Jugendlichen arbeiten, gelten folgende Ver-

haltensregeln. Dabei ist klar, dass einzelne Regeln je nach dem Einsatz der Verantwortli-

chen unterschiedlich zum Tragen kommen:

Alle haben das Recht, respektvoll und wertschätzend behandelt zu werden.

Ich _________________________________________ (Name, Vorname) beziehe klare

Position zu grenzverletzendem Verhalten, indem ich es thematisiere und nicht toleriere.

1. Ich spreche respektvoll und gewaltfrei mit den Menschen. Sexualisierte Sprache wird

nicht toleriert.

2. Ich bin mir meiner Rolle, meiner Aufgabe und meiner Vorbildfunktion bewusst und

kommuniziere mit der Zielgruppe entsprechend angemessen.

3. Ich bin aufmerksam für meine eigenen Grenzen und für die Grenzen anderer und

gehe respektvoll damit um.

4. Ich gestalte das Nähe-Distanz-Verhältnis situativ und individuell angemessen.

5. Ich bin mir durch Schulung und/ oder Fortbildung meiner eigenen Rolle und der damit

verbundenen Verantwortung bewusst. Ich bin über das Thema sexualisierte Gewalt

informiert und dafür aufmerksam.

6. Gemeinsam entwickelte Regeln schützen die Intimsphäre aller Beteiligten.

7. Geschenke und/oder Zuwendungen kommen der Allgemeinheit zugute und sind

nicht personenbezogen.

8. Ich setzte mich dafür ein, dass Kinder und Jugendliche in ihren Gruppen mitbestim-

men können. Jede Gruppe entwickelt für sie passende Strukturen der Mitbestim-

mung und macht diese allen Teilnehmern bekannt.

9. Ich spreche über den Umgang mit Medien, Fotos und sozialen Netzwerken. Ich

schaffe ein Bewusstsein, für einen verantwortungsvollen Umgang mit Fotos, etc.

10. Ich kenne die gruppenspezifischen Einverständniserklärungen. Die Transparenz

und Sicherheit im Umgang mit Fotos und persönlichen Daten stelle ich sicher.

11. Ich entwickele gemeinsam mit allen Beteiligten in verständlicher(altersgerechter)

Sprache Gruppenregeln. Es gibt transparente Sanktionen bei Regelverstößen.

12. Bei Regelverstößen reagiere ich zeitnah und tatbezogen.

13. Die Verantwortlichen entscheiden mit Blick auf alle Beteiligten und die Situation über

angemessene Reaktionen.

Hiermit erkläre ich mich mit dem Verhaltenskodex der Pfarrei St. Laurentius einverstanden

und verpflichte mich dazu, diesen in meiner Arbeit mit Kindern und Jugendlichen umzuset-

zen.

_____________________________________________

(Datum, Unterschrift)

Page 31: Institutionelles Schutzkonzept der Kirchengemeinde St ... · Die Verantwortung, das ISK vorzustellen und die Transparenz für das Thema der Prävention von Grenzverletzungen und sexualisierter

Institutionelles Schutzkonzept der Kirchengemeinde St. Laurentius

31

Anlage 8 Gesprächsleitfaden (Kurzleitfaden)

Wenn sich ein Kind oder ein Jugendliche(r) anvertraut…….

In Ruhe und aufmerksam zuhören. Hat die Person das Gefühl bedrängt zu werden, ver-

stummt sie meist schnell. Die Person benötigt das Gefühl, dass sie Zeit und Raum hat,

alles erzählen zu können. Ermutige die Person, über das Belastende / über die Vorfälle zu

reden, ohne sie zu drängen. Manchmal braucht die betroffene Person Zeit, um Vertrauen

zu gewinnen und spricht es nicht klar aus, was sie wirklich sagen möchte. Die Person ent-

scheidet selbst, was sie erzählen möchte und was nicht.

Wichtig ist vor allem, dass der Person Glauben geschenkt wird. Dies ist die wichtigste

Unterstützung! Auch wenn einige Aussagen widersprüchlich sind, stelle nichts in Frage.

Die betroffene Person hat die Erlaubnis / das Recht, über das Erlebte zu sprechen! Es ist

gut, ihr dies ausdrücklich zu sagen.

Nicht das Opfer / die betroffene Person trägt die Verantwortung oder Schuld für das Er-

lebte, sondern allein der Täter / die Täterin.

Signalisiere Hilfsbereitschaft und Verbindlichkeit. Verbalisiere, dass du Zeit benötigst, das

Gesagte für dich zu sortieren, um eine richtige und gute Hilfestellung bieten zu können.

Gebe einen Zeitpunkt an, bis wann du sie / ihn für eine Hilfestellung wieder ansprechen

wirst. Wichtig ist auch, dass du dir über deine eigenen Grenzen und Möglichkeiten be-

wusst bist, bzw. diese akzeptierst.

Leitfaden nach dem Gespräch………

Versuche, zeitnah und so gut wie möglich das Gespräch stichpunktartig zu notieren; -

Wann fand das Gespräch und wie lange statt?

- Was für eine Situation wurde beschrieben?

- Zu welchem Zeitraum fand das Ereignis/die Ereignisse statt - Wer war beteiligt?

- Wer weiß noch von dem Vorfall?

- Wie häufig gab es solche Vorfälle?

- Gab es körperliche Verletzungen?

- Was habe ich noch beobachtet, wahrgenommen, gehört?

Alle Informationen sind wichtig, auch wenn sie nicht im unmittelbaren Zusammenhang

stehen

Nehme zeitnah Kontakt zu einer nächst „höheren“ Ansprechperson oder zur beauftragten

Kontaktperson der Gemeinde auf.

Es kann sein, dass Du nach einem Gespräch mit einem Opfer selber sehr unsicher und

überlastet bist. Hole Dir Hilfe! Manchmal hilft ein Gespräch z.B. mit dem Hilfetelefon oder

dem Hilfeportal, um wieder Sicherheit zu bekommen.

Um das Opfer und seine Privatsphäre zu schützen, spreche nur mit den genannten An-

sprechpersonen über den Vorfall.

Page 32: Institutionelles Schutzkonzept der Kirchengemeinde St ... · Die Verantwortung, das ISK vorzustellen und die Transparenz für das Thema der Prävention von Grenzverletzungen und sexualisierter

Institutionelles Schutzkonzept der Kirchengemeinde St. Laurentius

32

Anlage 9 Handlungsleitfäden Bistum Münster

Page 33: Institutionelles Schutzkonzept der Kirchengemeinde St ... · Die Verantwortung, das ISK vorzustellen und die Transparenz für das Thema der Prävention von Grenzverletzungen und sexualisierter

Institutionelles Schutzkonzept der Kirchengemeinde St. Laurentius

33

Page 34: Institutionelles Schutzkonzept der Kirchengemeinde St ... · Die Verantwortung, das ISK vorzustellen und die Transparenz für das Thema der Prävention von Grenzverletzungen und sexualisierter

Institutionelles Schutzkonzept der Kirchengemeinde St. Laurentius

34

Page 35: Institutionelles Schutzkonzept der Kirchengemeinde St ... · Die Verantwortung, das ISK vorzustellen und die Transparenz für das Thema der Prävention von Grenzverletzungen und sexualisierter

Institutionelles Schutzkonzept der Kirchengemeinde St. Laurentius

35

Page 36: Institutionelles Schutzkonzept der Kirchengemeinde St ... · Die Verantwortung, das ISK vorzustellen und die Transparenz für das Thema der Prävention von Grenzverletzungen und sexualisierter

Institutionelles Schutzkonzept der Kirchengemeinde St. Laurentius

36

Page 37: Institutionelles Schutzkonzept der Kirchengemeinde St ... · Die Verantwortung, das ISK vorzustellen und die Transparenz für das Thema der Prävention von Grenzverletzungen und sexualisierter

Institutionelles Schutzkonzept der Kirchengemeinde St. Laurentius

37

Anlage 10 Flyer „Was tun bei einem Verdacht?“

Page 38: Institutionelles Schutzkonzept der Kirchengemeinde St ... · Die Verantwortung, das ISK vorzustellen und die Transparenz für das Thema der Prävention von Grenzverletzungen und sexualisierter

Institutionelles Schutzkonzept der Kirchengemeinde St. Laurentius

38

Anlage 11 Vermutungstagebuch und Dokumentationsbogen

Page 39: Institutionelles Schutzkonzept der Kirchengemeinde St ... · Die Verantwortung, das ISK vorzustellen und die Transparenz für das Thema der Prävention von Grenzverletzungen und sexualisierter

Institutionelles Schutzkonzept der Kirchengemeinde St. Laurentius

39

Page 40: Institutionelles Schutzkonzept der Kirchengemeinde St ... · Die Verantwortung, das ISK vorzustellen und die Transparenz für das Thema der Prävention von Grenzverletzungen und sexualisierter

Institutionelles Schutzkonzept der Kirchengemeinde St. Laurentius

40

Page 41: Institutionelles Schutzkonzept der Kirchengemeinde St ... · Die Verantwortung, das ISK vorzustellen und die Transparenz für das Thema der Prävention von Grenzverletzungen und sexualisierter

Institutionelles Schutzkonzept der Kirchengemeinde St. Laurentius

41

Anlage 12 Ansprechpersonen bei Beschwerden

Folgende Ansprechpartner in unserer Kirchengemeinde stehen zur Verfügung, um Hilfe-

stellung geben zu können und sind entsprechend zu informieren:

Leitender Pfarrer Peter Lenfers

Telefon: 02581-989170

Mail: [email protected]

Projektleitung ISK Marion Bause

02581-7898712

Mail: [email protected]

Präventionsfachkraft Marion Bause, Pastoralreferentin

02581-7898712

Mail : [email protected]

Ulrich Hagemann, Pastoralreferent

02581/98917-18

Mail : [email protected]

Page 42: Institutionelles Schutzkonzept der Kirchengemeinde St ... · Die Verantwortung, das ISK vorzustellen und die Transparenz für das Thema der Prävention von Grenzverletzungen und sexualisierter

Institutionelles Schutzkonzept der Kirchengemeinde St. Laurentius

42

Folgende Ansprechpartner außerhalb unserer Kirchengemeinde stehen zur Verfügung, um

Hilfestellung geben zu können:

Kinderschutzfachkraft/

§8a Fachkraft/ insoweit er-

fahrene Fachkraft

(in der Einrichtung/ in der Nähe)

Über die Servicenummer des Sozialen Dienstes

des Jugendamtes erreicht man eine

Insofern Erfahrene Fachkraft

Tel: 02581- 535200

Ansprechpartner für Verfahren

bei Fällen sexuellen Missbrauchs

durch Priester, Ordensleute oder

andere kirchliche Mitarbeitende im

Bistum Münster

Bernadette Böcker-Kock:

Tel.: 0151 – 63404738

[email protected]

Bardo Schaffner:

Tel.: 0151 – 43816695

[email protected]

Externe Beratungsstelle

Fachstelle gegen sexuellen Miss-

brauch: Ansprechpartner für alle

Menschen im Kreis Warendorf,

die zum Schutz vor sexuellem

Missbrauch Informationen, Bera-

tung, Hilfe und Unterstützung

suchen

Rottmannstraße 27

59229 Ahlen

Christa Kortenbrede

Telefon: 0 2382 – 893-136

Mail: fachstelle-gegen-missbrauch@caritas-ah-

len.de

GrenzBewusst: Ansprechpartner

für alle Menschen im Kreis Wa-

rendorf, die Fragen zu sexueller

Übergriffigkeit oder sexuell auf-

fälligem Verhalten von Kindern

und Jugendlichen haben.

Rottmannstraße 27

59229 Ahlen

Robert Stamner

Telefon: 02382 – 893-139

Mail: [email protected]

Jugendamt

Allgemeiner-Sozialer-Dienste

(ASD)

Wenn akuter Handlungsbedarf be-

steht

Sozialer Dienst

Tel: 02581-5352-11

[email protected]

Außerhalb der Bürozeiten: Polizei, diese

ist mit dem Sozialen Dienst vernetzt

Hilfeportal Sexueller Missbrauch

für Betroffene, Angehörige und sozi-

ales Umfeld sowie Fachkräfte

https://www.hilfeportal-miss-

brauch.de/startseite.html

Page 43: Institutionelles Schutzkonzept der Kirchengemeinde St ... · Die Verantwortung, das ISK vorzustellen und die Transparenz für das Thema der Prävention von Grenzverletzungen und sexualisierter

Institutionelles Schutzkonzept der Kirchengemeinde St. Laurentius

43

Hilfetelefon

„Sexueller Missbrauch“

für Betroffene Kinder und Jugendliche

0800-22 55 530 (anonym und kostenlos) mon-

tags, mittwochs und freitags: 9 bis 14 Uhr

dienstags und donnerstags: 15 bis 20 Uhr Mail:

[email protected]

Nummer gegen Kummer

„Kinder- und Jugendtelefon“

116111 oder 0800 – 111 0 333 (anonym

und kostenlos) montags-samstags von

14-20 Uhr

Nummer gegen Kummer

„Elterntelefon“

0800 – 111 0 550 (anonym und kostenlos)

montags – freitags von 9 – 11 Uhr dienstags

und donnerstags von 17 – 19 Uhr