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INTEGRIERTES STRATEGIE- UND HANDKLUNGSKONZEPT ZUR ERHALTUNG DER LEBENSQUALITÄT UND DASEINSVORSORGE FÜR DIE EINHEITSGEMEINDE STADT KÖNNERN (ISHK KÖNNERN) Könnern / Halle (Saale), November 2015

INTEGRIERTES STRATEGIE- UND ......Integriertes Strategie- und Handlungskonzept für die Einheitsgemeinde Stadt Könnern (ISHK Könnern) 4 1.6. Flexible Infrastruktur der Daseinsgrundversorgung

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INTEGRIERTES STRATEGIE- UND HANDKLUNGSKONZEPT ZUR ERHALTUNG DER LEBENSQUALITÄT UND DASEINSVORSORGE FÜR DIE EINHEITSGEMEINDE STADT KÖNNERN (ISHK KÖNNERN)

Könnern / Halle (Saale), November 2015

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Integriertes Strategie- und Handlungskonzept für die Einheitsgemeinde Stadt Könnern

(ISHK Könnern) 2

INTEGRIERTES STRATEGIE- UND HANDKLUNGSKONZEPT ZUR ERHALTUNG DER LEBENSQUALITÄT UND DASEINSVORSORGE FÜR DIE EINHEITSGEMEINDE STADT KÖNNERN (ISHK KÖNNERN)

Auftraggeber:

Stadt Könnern, Markt 1, 06420 Könnern

Auftragnehmer:

SALEG mbH, Magdeburger Straße 36, 06112 Halle (Saale)

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Integriertes Strategie- und Handlungskonzept für die Einheitsgemeinde Stadt Könnern

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Inhaltsverzeichnis

1. Bestandsanalyse 6

1.1. Der Weg zur Bildung der Einheitsgemeinde Stadt Könnern 6

1.2. Lage und Einordnung der Einheitsgemeinde Stadt Könnern im Land

Sachsen-Anhalt 9

1.2.1 Geografische Lage und landschaftsräumliche Zugehörigkeit 9

1.2.2 Wesentliche Festlegungen der Raumordnung und Regionalplanung 10

1.3. Einwohnerstruktur/Demografie 17

1.4. Wohnfunktion 25

1.4.1 Wohnungszahl und –struktur in der Einheitsgemeinde 25

1.4.2 Wohnungsbaureserven 27

1.5. Allgemeine Daseinsvorsorge 30

1.5.1 Versorgungseinrichtungen (Einzelhandel/Dienstleistungen) 30

1.5.2 Banken, Sparkassen, Post 35

1.5.3 Ärztliche Versorgung 37

1.5.4 Industrie/Gewerbe 40

1.5.5 Kindertageseinrichtungen 42

1.5.6 Schulen 48

1.5.7 Seniorenbetreuung 53

1.5.8 Freizeiteinrichtungen 54

1.5.9 Brandschutz (freiwillige Feuerwehren) 61

1.5.10 Religiöse Infrastruktur/Friedhöfe 66

1.5.11 Kommunale Straßen 67

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1.6. Flexible Infrastruktur der Daseinsgrundversorgung 69

1.6.1 Vereine/ehrenamtliches Engagement 69

1.6.2 Internetversorgung im Gebiet 70

1.7. Räumliche Mobilität 70

1.7.1 Radverkehr 71

1.7.2 Öffentlicher Personennahverkehr/motorisierter Individualverkehr 76

1.8. Klimaschutz 81

1.8.1 Überschwemmungsbereiche/Hochwasserschutz 81

1.8.2 Starkregenereignisse/Verschlammung/Vernässung/Erdfälle (Altbergbau) 82

1.9 Ver- und Entsorgung/regenerative Energien 85

1.10 Gebietsbezogene Fachplanungen 86

1.10.1 Dorfentwicklung 86

1.10.2 Stadtsanierung 86

1.10.3 LEADER 87

1.10.4 Flurbereinigung/Bodenordnung 88

2. Prognose 90

2.1. Regionalisierung von Daten 91

2.2. Auswirkungen der Einwohnerentwicklung auf die Infrastruktur 96

2.2.1. Entwicklung der Wohnflächenversorgung 96

2.2.2 Entwicklung der Nachfrage von Basisdienstleistungen 99

2.2.3 Entwicklung der Nachfrage nach Kita-Plätzen 101

2.2.4 Entwicklung der Nachfrage nach Schul- und Hortplätzen 106

2.2.5 Entwicklung der Nachfrage nach Einrichtungen der Seniorenbetreuung 109

2.2.6 Entwicklung der Nachfrage nach Freizeiteinrichtungen 113

2.2.7 Entwicklung der Nachfrage nach Friedhofsplätzen 114

2.2.8 Entwicklung der Nachfrage nach ÖPNV/Internetversorgung 115

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3. Probleme-Chancen-Bewertung 118

4. Leitbildentwicklung 130

4.1 Ein Leitbild für die Einheitsgemeinde Stadt Könnern 130

4.2 Instrumente zur Umsetzung des Leitbildes 133

4.3 Nachrichtliche Übernahme von Zielen/Maßnahmen 137

4.4 Gender Mainstreaming/Chancengleichheit 139

4.5 Minderung der CO2-Emissionen/Erhöhung der Energie- und Ressourceneffizienz 140

5. Konzept des Maßnahmenplanes 141

6. Dauer der Durchführung unter Beachtung der kommunalen Finanzsituation und von Prioritäten 153

6.1 Finanzsituation der Stadt Könnern 153

6.2 Pflichtaufgaben und freiwillige Aufgaben 154

7. Weitere Schritte 160

7.1 Erweiterung des KSG-Fördergebietes 160

7.2 Fortschreibung des ISHK 163

Literatur-/Quellenverzeichnis 164

Anlage:

Beschlussvorlage zur Erweiterung des festgelegten Gebietes im Programm „Förderung kleinerer Städte und Gemeinden – überörtliche Zusammenarbeit und Netzwerke“ (KSG-Fördergebiet „Könnern-Stadtkern“) um drei Grundstücke (Entwurf zur Verwendung für die Stadt Könnern)

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1. Bestandsanalyse

1.1. Der Weg zur Bildung der Einheitsgemeinde Stadt Könnern

In der Stadt Könnern fanden seit 1992, verstärkt dann ab 1997, zahlreiche Einge-meindungen statt, die im Zuge der Gemeindegebietsreform 2010 nochmals um die heutigen Ortschaften Cörmigk, Gerlebogk, Edlau und Wiendorf erweitert wurden. Damit besteht die Einheitsgemeinde Stadt Könnern heute aus 10 Ortschaften mit insgesamt 31 Ortsteilen.

Ortschaften mit Ortsteilen der Stadt Könnern

Ortschaften (OS) Ortsteile (OT) der Ortschaften Beesenlaublingen Beesenlaublingen Beesedau Kustrena Mukrena Poplitz Zweihausen Belleben Belleben Haus Zeitz Piesdorf Cörmigk Cörmigk Edlau Hohenedlau Kirchedlau Mitteledlau Sieglitz Gerlebogk Gerlebogk Berwitz Golbitz Golbitz Garsena Lebendorf Lebendorf Bebitz Trebitz Strenznaundorf Strenznaundorf Wiendorf Wiendorf Ilbersdorf Pfitzdorf Zickeritz Zickeritz Brucke Zellewitz

Gebietsstand: 01.01.2010 Quelle: eigene Zusammenstellung

Darüber hinaus gibt es drei eigenständige Ortsteile, die Stadt Könnern sowie Nel-ben und Trebnitz (mit Siedlungsplatz „Alt Mödewitz“), die keiner Ortschaft zugeordnet sind. In den nachfolgenden statistischen Übersichten wird Könnern mit Nelben und Trebnitz daher immer zusammen betrachtet. Verwaltungssitz der Einheitsgemeinde Stadt Könnern ist das Grundzentrum Stadt Könnern.

Die Einheitsgemeinde Stadt Könnern umfasst 8.735 Einwohner auf einer Fläche von etwa 125 km² (Stand: 31.12.2013). Dies entspricht einer Einwohnerdichte von 70 EW/km². Damit gehört die Stadt eher zu den schwächer besiedelten Gebietskörper-schaften im Land Sachsen-Anhalt (110 EW/km²) und liegt deutlich unterhalb der des Salzlandkreises mit 141 EW/km², zu dem die Einheitsgemeinde gehört. Die Größe der Ortschaften und der Stadt Können mit Nelben und Trebnitz ist sehr unterschied-lich und reicht von 149 (Golbitz) bis 3.557 Einwohnern (Stadt Könnern mit Nelben und Trebnitz).

An die Stadt Könnern grenzen folgende Städte/Gemeinden an: Aschersleben, Alsle-ben (Saale), Plötzkau und Bernburg im Norden (Salzlandkreis), Köthen und Südli-ches Anhalt (Landkreis Anhalt-Bitterfeld) im Osten, Wettin-Löbejün (Saalekreis) so-wie Gerbstedt (Landkreis Mansfeld-Südharz) im Süden und Arnstein (Landkreis Mansfeld-Südharz) im Westen.

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Lage der Ortschaften in der Stadt Könnern

Quelle: Wikimedia Commons, (Namensnennung: Pomfuttge)

Im Folgenden werden die Ortschaften mit ihren Ortsteilen kurz vorgestellt:

Die Stadt Könnern (bis 1911 Cönnern) gehörte ursprünglich zum Erzbistum Magde-burg und wurde 961 (Ortsteil Trebnitz) erstmals urkundlich erwähnt. Im Zuge der An-bindung an die Bahnstrecke Halle – Vienenburg (1862 bis 1872) und der Industriali-sierung der Landwirtschaft im ausgehenden 19. Jahrhundert, hatte sich Könnern zu einer industriell geprägten Kleinstadt (Zuckerfabrik, Malzfabriken) entwickelt. Diese Entwicklung konnte nach 1990 erfolgreich fortgesetzt werden, u.a. Zuckerfabrik (Neubau), Futtermittelwerk, Fleischzerlege-Betrieb und Biomethanproduktion. Aber auch andere Industriezweige, wie z.B. ein Edelstahlrohr- und ein Betonwerk entstan-den. Ebenso ist auch ein großes Zentrallager eines Lebensmitteldiscounters in Kön-nen vertreten. Der Ortsteil Könnern mit dem Verwaltungssitz liegt recht genau im ge-ografischen Zentrum der neuen Einheitsgemeinde, so dass die Wege von den ent-fernt gelegenen Ortsteilen zum Ortsteil Stadt Könnern in etwa gleich sind. Nelben ist keiner Ortschaft zugeordnet und wurde 1992 in die Stadt Könnern eingemeindet. Der Ort ist sorbischen Ursprungs (erste urkundliche Erwähnung 874), gehörte später zum Erzbistum Magdeburg und dann zur preußischen Provinz Sachsen. Fischerei und Landwirtschaft bestimmten über Jahrhunderte das wirtschaftliche Geschehen vor Ort. Trebnitz wurde 1997 in die Stadt Könnern eingemeindet. Der Ort ist slawischen Ur-sprungs, wurde erstmals 961 urkundlich erwähnt und fiel durch Schenkung des Kai-

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sers Otto I. an das Erzbistum Magdeburg. Die Wirtschaft ist traditionell landwirt-schaftlich geprägt. Die Stadt Könnern mit Nelben und Trebnitz hatte zum 31.12.2013 3.557 Einwohner.

Die Ortschaft Beesenlaublingen liegt im Nordwesten des Stadtgebietes und wurde zum 01.01.2005 in die Stadt Könnern eingemeindet. Beesenlaublingen umfasst die Ortsteile Beesenlaublingen, Beesedau, Kustrena, Mukrena, Poplitz und Zweihausen. In Beesenlaublingen befindet sich auch eine von zwei Grundschulen der Einheitsge-meinde. Zum 31.12.2013 lebten insgesamt 1.345 Einwohner in Beesenlaublingen.

Die Ortschaft Belleben liegt im Westen des Stadtgebietes und wurde urkundlich erstmals 876 erwähnt. Zur Ortschaft Belleben gehören die Ortsteile Belleben, Haus Zeitz und Piesdorf. Das Gelände ist recht stark reliefiert und weist durch ehemalige Bergbautätigkeit Tagebrüche (Bergbauschäden) auf. Im Jahr 1851 wurde eine Zu-ckerfabrik errichtet, die 1927 stillgelegt und später ersatzlos abgebrochen wurde. Der Anschluss an das Bahnnetz der Linie Halle – Halberstadt erfolgte 1871. In der Ort-schaft Belleben lebten zum 31.12.2013 insgesamt 808 Einwohner.

Die Ortschaft Cörmigk umfasst den gleichnamigen Ortsteil und war bis zum 01.01.2010 eine selbständige Gemeinde. Die Wirtschaft war auf Landwirtschaft hin mit dem Schwerpunkt Mühlenwesen ausgerichtet. Ebenso gab es in der Vergangen-heit Braunkohleabbau, der hauptsächlich untertage erfolgte. In Cörmigk lebten zum 31.12.2013 insgesamt 472 Einwohner

Die Ortschaft Edlau umfasst die Ortsteile Hohenedlau, Kirchedlau, Mitteledlau und Sieglitz und liegt im Osten des Stadtgebietes. Bis zum 31.12.2009 war Edlau eine selbständige Gemeinde. Während die auf „-edlau“ endenden Ortsteile germanischen Ursprungs sind, wurde der Ortsteil Sieglitz im 7./8. Jahrhundert durch die Slawen gegründet. Mit Schenkung an die Grafschaft Alsleben im Jahr 1108 wurden alle Ort-steile erstmals urkundlich erwähnt. Im 15. Jahrhundert wurden die Dörfer dem Amt Giebichenstein zugeschlagen und gehörten damit zum Erzbistum Magdeburg. In Ed-lau lebten 495 Einwohner (31.12.2013).

Die Ortschaft Gerlebogk wurde 1182 erstmals urkundlich erwähnt und umfasst den gleichnamigen Ortsteil sowie den Ortsteil Berwitz. Zum Ende des 18. Jahrhunderts begann in Gerlebogk der Abbau von Braunkohle nördlich der Ortschaft überwiegend untertage. Noch heute ist diese Tätigkeit durch Einbrüche in Form der Gerlebogker Teiche sichtbar (Bergbaufolgelandschaft). Der Gerlebogker Badesee entstand hin-gegen im Tagebau. In der Ortschaft lebten zum 31.12.2013 311 Einwohner.

Die Ortschaft Golbitz liegt wie der dazugehörige Ortsteil Garsena südlich von Kön-nern und ist slawischen Ursprungs aus der Zeit um 600 bis 800. Im 17. Jahrhundert wurde hier Kupferschiefer abgebaut, der in Rothenburg verhüttet wurde. Seit Einstel-lung des Abbaus im Jahr 1750 dominiert in Golbitz die Landwirtschaft. In Golbitz leb-ten 149 Einwohner (31.12.2013).

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Die Ortschaft Lebendorf ist sächsischen Ursprungs und wurde erstmals Mitte des 12. Jahrhunderts urkundlich erwähnt. Zum gleichnamigen Ortsteil gehören auch noch die Ortsteile Bebitz und Trebitz, die sorbischen Ursprungs sind und 1370 erstmals erwähnt wurden. Im 19. Jahrhundert dominierte in den drei Ortsteilen der Braunkoh-leabbau, der mit Ausbruch des Ersten Weltkrieges eingestellt wurde. Das Flan-schenwerk Bebitz GmbH wurde 1911 gegründet und ist neben der Zuckerfabrik einer der großen Arbeitgeber vor Ort. In dem Zusammenhang erfolgten bei Bebitz Sied-lungserweiterungen durch den Bau von Werkssiedlungen (Lebendorf-Siedlung und Bebitz-Bahnhof), wovon die „Lebendorf-Siedlung“ zur Erweiterung des Werksgelän-des in 2013 abgebrochen wurde. Lebendorf hatte zum 31.12.2013 799 Einwohner.

Der Ortsteil Strenznaundorf wurde 1206 erstmals urkundlich erwähnt und ist land-wirtschaftlich geprägt (3-Seitenhöfe). Im Jahr 2005 wurde Strenznaundorf von der Verwaltungsgemeinschaft Alsleben nach Könnern eingemeindet und verlor damit seine politische Selbständigkeit. Zum 31.12.2013 lebten 333 Einwohner in Strenz-naundorf.

Die Ortschaft Wiendorf umfasst die Ortsteile Wiendorf, Ilbersdorf und Pfitzdorf und wurde erstmals 1209 urkundlich erwähnt. Das im Norden der Einheitsgemeinde ge-legene Gemarkungsgebiet wird landschaftlich durch das Fuhnetal und den Abbau von Braunkohle, Kiesen und Sanden geprägt, wovon heute u.a. noch der große Wiendorfer Teich zeugt. Die Ortschaft hatte 31.12.2013 insgesamt 297 Einwohner.

Zur Ortschaft Zickeritz gehören die Ortsteile Zickeritz, Brucke und Zellewitz. Brucke liegt im tief eingeschnittenen Saaletal, so dass die Wirtschaft traditionell auf Fisch-fang und Fährbetrieb hin ausgerichtet war.1 Die Ortsteile Zickeritz und Zellewitz be-finden sich hingegen oberhalb des Saaletales, so dass hier die Landwirtschaft traditi-onell als Wirtschaftsform dominiert. Zum 31.12.2013 hatte die Ortschaft Zickeritz 169 Einwohner.

1.2. Lage und Einordnung der Einheitsgemeinde Stadt Könnern im Land Sachsen-Anhalt

1.2.1 Geografische Lage und landschaftsräumliche Zugehörigkeit

Die Einheitsgemeinde Stadt Könnern befindet sich im Zentrum des Bundeslandes Sachsen-Anhalt im Salzlandkreis und grenzt an folgende Städte an:

im Norden: Aschersleben, Alsleben (Saale), Plötzkau und Bernburg im Osten: Köthen und Südliches Anhalt (beide Landkreis Anhalt-Bitterfeld)

1 Die traditionelle Drahtseilfähre Brucke – Rothenburg besteht noch heute und stell eine wichtige Verbindung

zwischen der Ortschaft Brucke und dem benachbarten Rothenburg (zur Stadt Wettin-Löbejün gehörend) mit

Drahtseilwerk dar.

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im Süden: Wettin-Löbejün (Saalkreis) und Gerbstedt (Landkreis Mansfeld-Südharz)

im Westen: Arnstein (Landkreis Mansfeld-Südharz).

Landschaftsräumlich gehört das Gebiet der Einheitsgemeinde zu drei verschiede-nen Landschaftseinheiten: Das Nordöstliche Harzvorland (4.3) erstreckt sich im Wes-ten und Köthener Ackerland (3.3) im Osten der Gemarkung. Beide Landschaftsein-heiten werden durch das Untere Saaletal (2.4) voneinander getrennt. Damit prägen vor allem fruchtbare Löß-Schwarzerden die Gemarkung, durch die der tiefe Ein-schnitt des Saaletales verläuft. Könnern liegt im Regenschatten des Harzes, so dass die jährlichen Niederschläge (472 mm/a bei Rothenburg) vergleichsweise gering sind2.

1.2.2 Wesentliche Festlegungen der Raumordnung und Regionalplanung

Der Landesentwicklungsplan Sachsen-Anhalt aus dem Jahr 2010 (LEP 2010)3 legt die raumordnerischen Grundzüge zur Entwicklung des Landes Sachsen-Anhalt fest, die auf der nachgeordneten Planungsebene durch regionale Entwicklungspläne wei-ter differenziert werden. Die Einheitsgemeinde Stadt Könnern gehört zur Regionalen Planungsgemeinschaft Magdeburg, so dass der gleichnamige Regionale Entwick-lungsplan (REP), der nunmehr auch das Gebiet des ehemaligen Salzlandkreises mitumfasst, zu beachten ist.4 Dieser wird gegenwärtig neu aufgestellt und umfasst damit auch erstmals das Gebiet der Einheitsgemeinde Stadt Könnern, die bisher zur Regionalen Planungsgemeinschaft Anhalt-Bitterfeld-Wittenberg gehörte. Solange noch kein neu beschlossener REP der Planungsgemeinschaft Magdeburg vorliegt, gelten die Planungsaussagen des REP für die Planungsregion Anhalt-Bitterfeld-Wittenberg fort. Insofern beziehen sich die folgenden Aussagen mit Gliederungs-punkten teilweise auf den REP für die Planungsregion Anhalt-Bitterfeld-Wittenberg:

Raumstruktur/ Entwicklungsachsen

Das Territorium der Einheitsgemeinde Stadt Könnern liegt außerhalb des Ordnungs-raums (Verdichtungsraums) um die Stadt Halle (Saale) und gehört damit zum ländli-chen Raum, mit den beiden Grundtypen (REP, Ziff. 5.1.2):

2. Ländliche Räume außerhalb der Verdichtungsräume, aber mit relativ günstigen wirtschaftlichen Entwicklungspotenzialen.

3. Ländliche Räume mit günstigen Produktionsbedingungen für Landwirtschaft und/ oder Potenzialen im Tourismus.

2 Bezeichnung und Nummerierung gem. Landschaftsprogramm des Landes Sachsen-Anhalt

3 Verordnung über den Landesentwicklungsplan 2010 des Landes Sachsen-Anhalt vom 16. Februar 2011 (GVBl.

LSA 2011, 160) 4 Bekanntmachung der allgemeinen Planungsabsicht der Regionalen Planungsgemeinschaft Magdeburg übe die

Neuaufstellung des Regionalen Entwicklungsplans der Planungsregion Magdeburg vom 16.03.2010 (Beschluss-

Nr. RV04/2010) http://www.regionmagdeburg.de/media/custom/493_538_1.PDF?1268814317 (Eintrag vom

09.02.2015).

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Hierbei erstreckt sich der Typ 2 entlang den Verkehrsadern, der BAB 14 (Dreieck Nossen - Magdeburg) und der B 6 (Bremerhaven - Görlitz). Die anderen Bereiche der Einheitsgemeinde gehören zum Typ 3.5

Regionaler Entwicklungsplan für die Planungsregion Anhalt-Bitterfeld-Witten- berg (Ausschnitt)

Quelle: Regionale Planungsgemeinschaft Anhalt-Bitterfeld-Wittenberg (2005)

Zentralörtliche Funktion

Innerhalb der Einheitsgemeinde Stadt Könnern ist der Ortsteil Könnern als Grund-zentrum festgelegt worden (REP, Ziff. 5.2.3). Nächstgelegene Grundzentren ist die Stadt Alsleben, die zur Verbandsgemeinde Saale-Wipper gehört.6 Die nächstgelege-nen Mittelzentren sind die Städte Bernburg (zugleich Sitz des Salzlandkreises) und Köthen (Anhalt). Das zugehörige Oberzentrum Stadt Halle (Saale) liegt ca. 25 km südöstlich von Könnern entfernt. Das andere Oberzentrum, die Stadt Dessau-Roßlau liegt etwa 40 km östlich von Könnern.

Die Kriterien zur Festlegung von Grundzentren werden gemäß Begründung zu Ziel 35 im LEP-2010 wie folgt definiert: Tragfähigkeitskriterien: Die Aufgabe der Grundzentren ist es, den Grundbedarf für die Versorgung der Bevölkerung abzudecken. Hierbei soll ein Grundzentrum in der Regel mindestens 3.000 Einwohner haben, um selbst das Potenzial für die notwen-digen Einrichtungen der Daseinsvorsorge vorhalten zu können. Darüber hinaus sol-

5 REP, Karte „Raumstruktur der Planungsregion Anhalt-Bitterfeld-Wittenberg“

6 Im Sachlichen Teilplan „Daseinsvorsorge – Ausweisung der Grundzentren in der Planungsregion Anhalt-

Bitterfeld-Wittenberg“ ist der OT Gröbzig nicht mehr als Grundzentrum ausgewiesen.

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len durch das Grundzentrum in der Regel mindestens 9.000 Einwohner versorgt werden. Diese Werte werden in der Einheitsgemeinde Stadt Könnern erreicht. Das Grundzentrum Stadt Könnern mit Nelben und Trebnitz hatte 3.350 Einwohner (EW) und die Einheitsgemeinde (Versorgungsbereich) 8.755 EW7.

Erreichbarkeitskriterien: Die Erreichbarkeit aus dem Einzugsbereich soll in der Re-gel in 30 Minuten mit dem ÖPNV gewährleistet sein.8 Analog wäre die Erreichbarkeit mit dem MIV (MIV - motorisierter Individualverkehr) in der Hälfte der Zeit (15 Minu-ten) wünschenswert. Die Erreichbarkeitskriterien werden für den MIV größtenteils für den ÖPNV jedoch nur teilweise erfüllt (s. Kap. 1.7).

Ausstattungsmerkmale: Typische Versorgungseinrichtungen von Grundzentren sind u. a. Sekundarschule, Arztpraxen und Apotheke, Gemeindeverwaltung, lokale Sporteinrichtungen, Handelseinrichtungen unter 1.200 m² Geschossfläche für die Grundversorgung, ÖPNV-Verbindung zum Mittelzentrum. Diese Auflistung ist nicht abschließend und stellt ein ideales Mindestangebot dar.9 Diese Merkmale werden im Ortsteil Könnern (Grundzentrum) alle erreicht (s. Kap. 1.5.1).

Vorranggebiete

Vorranggebiete sind von öffentlichen Planungsträgern bei ihren Planungen und Maßnahmen, durch die Grund und Boden in Anspruch genommen oder die räumliche Entwicklung beeinflusst wird, zu beachten. Andere raumbedeutsame Nutzungen in diesen Gebieten sind ausgeschlossen, soweit diese mit den vorrangigen Funktionen, Nutzungen oder Zielen der Raumordnung nicht vereinbar sind. Ortslagen und bau-rechtlich gesicherte Flächen sind von entgegenstehenden Vorrangfestlegungen aus-genommen (LEP LSA 3.3.).

Im Gebiet der Einheitsgemeinde befinden sich folgende Vorranggebiete Natur und Landschaft:

VII Auwald bei Plötzkau: Erhaltung eines typischen und vergleichsweise gro-ßen, in der Saaleniederung gelegenen Esche-Ulmen-Auwaldes, der von Saa-lealtwässern und Senken durchzogen ist; Sicherung der Brutgebiete von Greifvögeln und Graureihern.

IX Saaledurchbruch bei Rothenburg: Erhaltung naturnaher Kalktrocken- und Schwermetallrasen und deren Verbuschungsstadien

XIII Gerlebogker Teiche: Erhaltung eines Biotops für eine artenreiche Wasser-vogelfauna im Binnenland.

In den Vorranggebieten für Natur und Landschaft sind Maßnahmen vorzusehen, die die Entwicklung und Sicherung des ökologischen Potenzials zum Ziel haben. In die-sen Gebieten ist verstärkt auf die nachhaltige Sicherung der ökologischen Funktio-

7 Einwohnerdaten mit Stand: 31.12.2013.

8 Landesentwicklungsplan 2010, Begründung zu Ziffer 5.2 (Zentralörtliche Gliederung)

9 Landesentwicklungsplan 2010, Begründung zu Ziffer 5.2 (Zentralörtliche Gliederung)

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nen hinzuwirken. Dazu gehören: Die Erhaltung einer artenreichen Tier- und Pflan-zenwelt und ihrer Lebensräume, die Verbesserung des Klimas und der Frischluftzu-fuhr, die Reinhaltung der Luft, die Erhaltung der Bodenqualität, die Reinhaltung der Gewässer und Sicherung der hydrogeologischen Gegebenheiten (LEP LSA 3.3.1.).

Weiterhin gehören die Flächen östlich vom Ortsteil Edlau zum Vorranggebiet Landwirtschaft (I Gebiet um Staßfurt-Köthen-Aschersleben). Vorranggebiete für Landwirtschaft sind aufgrund der Bodenfruchtbarkeit, der Standortcharakteristik oder Traditionen und Erfahrungen auf dem Gebiet der Tierzucht und des Ackerbaus sowie wegen der Standortgunst für Sonderkulturen besonders für eine landwirtschaftliche Nutzung geeignet, so dass in ihnen die Landwirtschaft als Wirtschaftsfaktor, Nah-rungsproduzent und Erhalter der Kulturlandschaft die prioritäre Raumfunktion und -nutzung darstellt (LEP LSA 3.3.2.).

Flächen zwischen den Uferlinien der Gewässer und Hochwasserdeichen oder den Hochufern sowie die Ausuferungs- und Retentionsflächen der Saale gehören zum Vorranggebiet Hochwasserschutz (IV Saale).

Ebenso gibt es drei Vorranggebiete für Rohstoffgewinnung für den Abbau tieflie-gender und oberflächennaher Rohstoffe:

I Solfeld und Steinsalzlagerstätte Bernburg (Steinsalz); Bernburg/Peißen „Bohnengrund“ (Steinsalz)

V Beesenlaublingen (tonige Gesteine) XIII Beesenlaublingen Nord (Kiese und Kiessande)

Regional bedeutsame Standorte

Mit der Festlegung von regional bedeutsamen Standorten werden bestimmten Standorten Nutzungen mit Prioritätsanspruch zugewiesen. Diesen Funktionsbestim-mungen liegt das Ziel zugrunde, aus der Vielzahl räumlich relevanter Nutzungen eine Nutzung, die für die Region von grundsätzlicher, entwicklungspolitischer Bedeutung und für den jeweiligen Raum charakteristisch ist oder künftig entwickelt werden soll, besonders festzulegen und damit langfristig standörtlich zu sichern. Von großer Be-deutung für die Stadt Können ist die Lage des Standorts mit übergeordneter strate-gischer Bedeutung für neue Industrieansiedlungen an der BAB 14.10

Weiterhin ver-fügt die Stadt über folgende größere gewerbliche Ansiedlungen:

Industrie- und Gewerbegebiet Nord-West (Zuckerfabrik), Industrie- und Gewerbegebiet Nord-Ost (u.a. Autohof mit Erweiterungsfläche

für den regional bedeutsamen Standort für Industrie und Gewerbe), Industrie- und Gewerbegebiet Ost sowie Industrie- und Gewerbegebiet Süd (u.a. Fleischzerlege-Betrieb)

10

LEP LSA 2010 (Ausgewiesen als „regional bedeutsamer Standorts für Industrie und Gewerbe“ an der BAB 14

im REP (Ziel 5.4.1.2).

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Vorbehaltsgebiete

Vorbehaltsgebiete ergänzen die Vorranggebiete um noch nicht endgültig abgewoge-ne Zielsetzungen (LEP LSA 3.5.). Bei der Abwägung konkurrierender Nutzungen ist der festgelegten Vorbehaltsfunktion daher ein besonderes Gewicht beizumessen. Werden im Rahmen von Bauleitplanungen und Fachplanungen Abwägungen zwi-schen Nutzungskonflikten durchgeführt, muss der Planungsträger verdeutlichen, dass er dem festgelegten Vorbehalt einen besonderen Stellenwert beigemessen hat. Damit wird über das Ergebnis der Abwägung aber keine präjudizierende Aussage getroffen (LEP LSA 3.5.).

In den Vorbehaltsgebieten für die Landwirtschaft ist den Belangen der Landwirt-schaft als wesentlicher Wirtschaftsfaktor, Nahrungsproduzent und Erhalter der Kultur-landschaft bei der Abwägung entgegenstehender Belange erhöhtes Gewicht beizu-messen (LEP LSA 3.5.1). Die Einheitsgemeinde Stadt Könnern liegt in dem „Gebiet um Staßfurt-Köthen-Aschersleben“, das als Vorbehaltsgebiet für die Landwirtschaft festgelegt wurde (REP Ziel 5.5.1.2).

Als Vorbehaltsgebiete für Tourismus und Erholung werden Gebiete ausgewiesen, die aufgrund der naturräumlichen und landschaftlichen Potenziale, der Entwicklung und/ oder des Bestandes an touristischen Einrichtungen für den Tourismus und die Erholung besonders geeignet sind. Tourismus und Erholung sollen in diesen Gebie-ten verstärkt weiterentwickelt werden. Dabei ist auf die Umwelt- und Sozialverträg-lichkeit von Vorhaben in diesen Räumen zu achten (LEP LSA 3.5.2). In der Einheits-gemeinde Stadt Könnern ist das „Saaletal mit Seitentälern“ als Vorbehaltsgebiet für den Tourismus festgelegt worden (REP Ziel 5.5.2.5).

Vorbehaltsgebiete für den Aufbau eines ökologischen Verbundsystems ergänzen die Vorranggebiete für Natur und Landschaft. In der Einheitsgemeinde Stadt Könnern ist das Vorbehaltsgebiet für den Aufbau eines ökologischen Verbundsystems „Unte-res Saaletal“ festgelegt worden (REP Ziel 5.5.3.4).

Zur Erhöhung des Waldanteiles und im Interesse ausgewogener Anteile von Wald, offenem Gelände und Bebauung in einer harmonischen Kulturlandschaft werden Vorbehaltsgebiete für Wiederbewaldung festgelegt. Aufforstungen werden dabei insbesondere auf landwirtschaftlichen Grenzertragsböden, zur Renaturierung von Bergbaufolgelandschaften und zur Schutzwaldbegründung vorgesehen. Sie sollen naturnah, standort- und funktionsgerecht erfolgen. In der Einheitsgemeinde werden durch den REP (Ziel 5.5.6.2) das „Schlackebachtal bei Belleben“ und die „Berg-baufolgelandschaft Lebendorf-Preußlitz-Wiendorf“ als Vorbehaltsgebiete für Wieder-bewaldung festgelegt.

Vorranggebiete für die Nutzung der Windenergie sind für diese raumbedeutsame Nutzung vorgesehen und schließen andere raumbedeutsame Nutzungen aus, soweit sie mit der Nutzung der Windenergie nicht vereinbar sind. Die festgelegten Vorrang-gebiete für die Nutzung der Windenergie haben zugleich die Wirkung von Eignungs-

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Integriertes Strategie- und Handlungskonzept für die Einheitsgemeinde Stadt Könnern

(ISHK Könnern) 15

gebieten (§ 3 Abs. 7 Satz 2 LPlG LSA). In der Einheitsgemeinde befindet sich das Vorranggebiet „Könnern“ (REP Ziel 5.7.2).

Schienen- und Straßennetz

Im REP sind weiterhin der dauerhafte Erhalt und Ausbau der Strecke Könnern – Bernburg – (Calbe/West – Schönebeck – Magdeburg)“, wie auch der Neu- bzw. Ausbau der B 6 (Aschersleben – Halle – Leipzig)11 einschließlich zugehöriger Orts-umgehungen im REP verankert (Ziele 5.8.1.3 und 5.8.2.3).

Rad- und Fußverkehr

Zur Vermeidung motorisierten Verkehrs sollen die Voraussetzungen für eine stärkere Nutzung des Fahrrades sowie für den Fußverkehr verbessert werden. Dies gilt so-wohl für eigenständige Wegebeziehungen als auch für die Verknüpfung mit dem öf-fentlichen Verkehr – Umweltverbund (LEP LSA 3.6.4.1). Innerhalb der Einheitsge-meinde liegt der überregional bedeutsame Radweg Saale-Radwanderweg sowie der Europaradweg R 1, der das Gemarkungsgebiet der Stadt Könnern in der Ortslage Cörmigk durchläuft (REP Ziel 5.8.3.2). Weiterhin führt der regional bedeutsame Fuh-neradweg von Gröbzig kommend durch die Gemarkung, die er oberhalb von Leben-dorf in Richtung Bernburg verlässt. Auf der Trasse des Saaleradwanderweges wird ebenfalls der sakrale Wanderweg Lutherweg durch die Gemarkung der Einheitsge-meinde geführt. Als weitere touristische Route ist die Deutsche Alleenstraße zu be-nennen, die von Gerlebogk kommend über Könnern in Richtung Alsleben führt. Ne-ben den touristischen Potenzialen, die diese Radwegrouten für die Stadt Könnern bedeuten, ergeben sich auch für die eigene Bürgerschaft Ortsverbindungsmöglich-keiten als Ergänzung zum Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) und dem Moto-risierten Individualverkehr (MIV).

Öffentlicher Personennahverkehr

Zur Gewährleistung einer ausreichenden Mobilität für alle Einwohnerinnen und Ein-wohner des Landes soll in allen Teilräumen ein angemessenes Angebot des ÖPNV sichergestellt werden (LEP LSA 3.6.7.1.). Soweit das zu erwartende Fahrgastauf-kommen es rechtfertigt, sind der öffentliche Straßenpersonennahverkehr (ÖSPV: Bus und Straßenbahn) und der Schienenpersonennahverkehr (SPNV) vorrangig zu erhal-ten, schrittweise barrierefrei zu gestalten und zu einer leistungsfähigen Alternative zur Nutzung individueller Kraftfahrzeuge auszubauen (LEP LSA 3.6.7.3.). Innerhalb des Plangebietes verkehren die Züge der Deutschen Bahn AG und der Veolia Ver-kehr Sachsen-Anhalt GmbH (HEX) auf der Strecke Halle – Bernburg. Der Busverkehr wird durch die Kreisverkehrsgesellschaft Salzland mbH als Träger des ÖPNV be-dient.

11

Die B 6 ist auf Könneraner Gemarkung zwischenzeitig zur L 50 und L 85 herabgestuft worden.

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Integriertes Strategie- und Handlungskonzept für die Einheitsgemeinde Stadt Könnern

(ISHK Könnern) 16

Das 12.515 ha große Gebiet der Einheitsgemeinde Stadt Könnern gehört zu drei großen Landschaftseinheiten in Sachsen-Anhalt, dem Nordöstlichen Harzvorland und dem Köthener Ackerland, die beide durch das Untere Saaletal räumlich vonei-nander getrennt werden. Durch Tagebau bzw. oberflächennahen Abbau von Braun-kohle im 18./19. Jahrhundert bedingt, liegen nördlich von Gerlebogk Seen, die heute als Naturschutzgebiet ausgewiesen sind. Ebenso befinden sich im Verlauf der Saale und ihrer Nebentäler verschiedene Naturschutzgebiete. Von den Industrie- und Ge-werbegebieten um die Ortslage Könnern und dem Kiesabbaugebiet bei Trebnitz einmal abgesehen, wird der Außenbereich aufgrund des fruchtbaren Bodens vor al-lem landwirtschaftlich genutzt. Der Ursprung der Ortslagen der historisch gewachse-nen Dörfer geht auf das 8./9. Jahrhundert zurück. Wesentliche Erweiterungen hat es nicht gegeben. In diesem Geflecht nimmt die Stadt Könnern als zentraler Ort eine wichtige Versorgungsfunktion für das Umland ein. Die verkehrstechnische Erschlie-ßung der Stadt durch die Autobahn (BAB 14 mit Ausfahrt Könnern) und die Strecke Halle – Bernburg der Deutschen Bahn mit Halt in Könnern ist hervorragend und be-gründet die Ansiedlung zahlreicher Industrie- und Gewerbegebiete.

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Integriertes Strategie- und Handlungskonzept für die Einheitsgemeinde Stadt Könnern

(ISHK Könnern) 17

1.3. Einwohnerstruktur/ Demografie

Für die Ermittlung der Einwohnerentwicklung von 2008 bis 2013 wurden ausschließ-lich gemeldete Einwohner mit Hauptwohnsitz in der Einheitsgemeinde Stadt Kön-nern berücksichtigt. Die Einwohnerentwicklung verlief in den vergangenen Jahren negativ: Von 2008 bis 2013 verlor die Einheitsgemeinde mit Gebietsstand vom 01.01.2010 insgesamt 718 Einwohner bzw. 7,60 Prozent ihrer Bevölkerung.12 Auf Landesebene ging die Bevölkerung im gleichen Zeitraum um 134.872 Einwohner bzw. um 5,76 Prozent zurück.13 Die negative Einwohnerentwicklung der Einheitsge-meinde lag damit um etwa zwei Prozent über der der Landesentwicklung.

Einwohnerentwicklung auf Ebene der Ortschaften (2008 bis 2013)

Ortschaften Einwohner (EW) Änderung

2008 2009 2010 2011 2012 2013 abs. in % Beesenlaublingen 1448 1444 1399 1354 1350 1345 -103 -7,11 Belleben 893 864 845 830 818 808 -85 -9,52 Cörmigk 523 514 513 491 476 472 -51 -9,75 Edlau 502 505 521 529 508 495 -7 -1,39 Gerlebogk 327 321 317 314 319 311 -16 -4,89 Golbitz 187 185 180 171 150 149 -38 -20,32 Lebendorf 921 903 860 859 799 799 -122 -13,25 Strenznaundorf 371 369 357 350 330 333 -38 -10,24 Wiendorf 326 309 298 292 286 297 -29 -8,90 Zickeritz 187 181 179 178 169 169 -18 -9,63 Könnern + Nelben + Trebnitz 3768 3730 3681 3678 3550 3557 -211 -5,60 Summe: 9453 9325 9150 9046 8755 8735 -718 -7,60 Gebietsstand: 01.01.2010 Quelle: Stadt Könnern | eigene Berechnungen

Hinsichtlich der Einwohnerstärken können insgesamt fünf Gruppen von Ortschaften und eigenständigen Ortsteilen gebildet werden:

Ortschaften/eigenständige Ortsteile nach Einwohnerstärke (Stand: 31.12.2013)

≥ 3500 EW 1000 – 1499 EW 500 - 999 EW 200 – 499 EW ≤ 199 EW

Könnern + Nelben + Trebnitz

Beesenlaublingen Belleben

Lebendorf

Cörmigk Edlau

Gerlebogk Strenznaundorf

Wiendorf

Golbitz Zickeritz

Quelle: eigene Zusammenstellung

Der Großteil aller Ortschaften hat einen Bevölkerungsstand von unter 500 EW. Hier-von hat die Mehrzahl eine Einwohnerschaft zwischen 200 bis 500 EW. Hiervon set-zen sich die Stadt Könnern mit Nelben und Trebnitz mit 3.557 EW und die Ortschaft Beesenlaublingen mit 1.345 EW deutlich ab.

12

Stadt Könnern, Einwohnermeldeamt 13

Einwohner 31.12.2008: 2.381.872 (Statistisches Landesamt) | Einwohner 31.12. 2013: 2.244.577 (Wikipedia)

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Integriertes Strategie- und Handlungskonzept für die Einheitsgemeinde Stadt Könnern

(ISHK Könnern) 18

Einwohnerentwicklung auf Ebene der Ortsteile (2008 bis 2013)

Ortsteile (OT) Einwohner (EW) Änderung

2008 2009 2010 2011 2012 2013 abs. in %

Cörmigk 523 514

Edlau 502 505

Gerlebogk 327 321

Könnern 3199 3173 3124 3125 3004 3011 -188 -5,88

Könnern OT Bebitz 273 260 255 258 252 253 -20 -7,33

Könnern OT Beesedau 265 267 251 229 234 233 -32 -12,08

Könnern OT Beesenlaublingen 752 741 722 708 713 710 -42 -5,59

Könnern OT Belleben 677 655 637 626 624 614 -63 -9,31

Könnern OT Berwitz

48 49 48 42 42

Könnern OT Brucke 53 54 54 54 47 47 -6 -11,32

Könnern OT Cörmigk

513 491 476 472 472

Könnern OT Garsena 64 58 57 55 52 51 -13 -20,31

Könnern OT Gerlebogk

269 265 271 269 269

Könnern OT Golbitz 123 127 123 116 98 98 -25 -20,33

Könnern OT Haus Zeitz 81 78 73 73 70 68 -13 -16,05

Könnern OT Hohenedlau

156 154 153 144 144

Könnern OT Ilbersdorf

99 90 96 102 102

Könnern OT Kirchedlau

190 202 195 187 187

Könnern OT Kustrena 145 147 148 138 136 136 -9 -6,21

Könnern OT Lebendorf 422 417 392 383 317 317 -105 -24,88

Könnern OT Mitteledlau

79 82 75 76 76

Könnern OT Mukrena 184 186 176 182 171 170 -14 -7,61

Könnern OT Nelben 185 189 183 184 190 190 5 2,70

Könnern OT Pfitzdorf

44 48 42 42 42

Könnern OT Piesdorf 135 131 135 131 124 126 -9 -6,67

Könnern OT Poplitz 68 69 68 65 66 66 -2 -2,94

Könnern OT Sieglitz

96 91 85 88 88

Könnern OT Strenznaundorf 371 369 357 350 330 333 -38 -10,24

Könnern OT Trebitz 226 226 213 218 230 229 3 1,33

Könnern OT Trebnitz 384 368 374 369 356 356 -28 -7,29

Könnern OT Wiendorf

155 154 148 153 153

Könnern OT Zellewitz 49 44 43 45 44 44 -5 -10,20

Könnern OT Zickeritz 85 83 82 79 78 78 -7 -8,24

Könnern OT Zweihausen 34 34 34 32 30 30 -4 -11,76

Wiendorf 165 159

-165

Wiendorf OT Ilbersdorf 118 107

-118

Wiendorf OT Pfitzdorf 43 43

-43

Summe: 9453 9325 9150 9046 8755 8735 -718 -7,60 Gebietsstand: 01.01.2010 Quelle: Stadt Könnern | eigene Berechnungen

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(ISHK Könnern) 19

Plan 1: Einwohnerstärken in den Ortsteilen

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Integriertes Strategie- und Handlungskonzept für die Einheitsgemeinde Stadt Könnern

(ISHK Könnern) 20

Die Einheitsgemeinde Stadt Könnern hat zwischen den Jahren 2008 und 2013 ins-gesamt 718 Einwohner bzw. 7,60 Prozent ihrer Einwohner verloren. Die prozentualen Änderungen zwischen den Jahren 2008 und 2013 weichen auf Ebene der Ortschaf-ten teilweise erheblich vom Mittelwert mit -7,6 Prozent ab (z.B. Edlau mit -1,39 % bzw. Golbitz mit -20,32 %). Auf Ortsteilebene sind die Abweichungen vom Durch-schnittswert für die Einheitsgemeinde (-7,6 %) noch höher und reichen von +2,7 (Nelben) bis -24,88 Prozent (Lebendorf). Hierfür sind verschiedene Gründe bzw. Anomalien verantwortlich:

Selbst geringfügige Bevölkerungsveränderungen führen bei geringen Aus-gangsgrößen zu erheblichen prozentualen Abweichungen vom Mittelwert. Am Beispiel der Bevölkerungsentwicklung 2008 bis 2013 im Ortsteil Zweihausen kann dies gut verdeutlicht werden: So führte eine Abnahme von lediglich vier Einwohnern bei einer Ausgangsgröße von 34 Einwohnern im Jahr 2008 zu ei-nem Verlust von fast -12 Prozent.

Der geringe Einwohnerverlust in der Ortschaft Edlau mit nur -1,39 Prozent ist wiederum durch die Lage des sich dort befindlichen Einfamilienhausgebietes bedingt. Da es lediglich ein weiteres Einfamilienhausgebiet in der Stadt Kön-nern gibt (Alte Gärtnerei), wird der Zuzug von Bauwilligen in die Einheitsge-meinde sozusagen auf diese beiden Standorte kanalisiert.

Den prozentual höchsten Einwohnerverlust in der Einheitsgemeinde Stadt Könnern erlitt der Ortsteil Lebendorf mit -24,88 Prozent. Dieser Verlust ist maßgeblich durch den Abbruch der Werkssiedlung des Flanschenwerkes im Jahr 2013 bedingt, wodurch der Ortsteil zwischen 2008 und 2013 insgesamt 105 Einwohner verloren hat.

Für die weitere Betrachtung der Einwohnerentwicklung und insbesondere für die Einwohnerprognose bedeutet dies folgendes:

Das Herunterbrechen von Daten der 5. Regionalisierten Bevölkerungsprognose des Statistischen Landesamtes Sachsen-Anhalt für die Einheitsgemeinde Stadt Könnern auf Ortsteilebene ist nicht zweckmäßig, da auf diese Weise ein Eindruck von Genau-igkeit vermittelt wird, der unrealistisch ist. Bei Ortsteilen bzw. Ortschaften, deren Ein-wohnerentwicklung in den Jahren 2008 bis 2013 durch besondere bzw. einmalige Ereignisse geprägt waren, kann diese Entwicklung nicht einfach in die Zukunft proji-ziert werden. So ist davon auszugehen, dass die Entwicklung in der Ortschaft Edlau nach Abschluss der Bebauung des Einfamilienhausgebietes weniger dynamisch als in der Vergangenheit erfolgen wird. Umgekehrt ist für den Ortsteil Lebendorf anzu-nehmen, dass der Abbruch der Werkssiedlung ein einmaliges Ereignis darstellt, und sich in Zukunft die Einwohnerentwicklung stärker am Durchschnitt für die Einheits-gemeinde orientieren wird.

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Integriertes Strategie- und Handlungskonzept für die Einheitsgemeinde Stadt Könnern

(ISHK Könnern) 21

Die nachfolgende Abbildung, in der die Einwohnerzahlen der Jahre 2008 und 2013 auf Ebene der Ortschaften gegenüber gestellt werden, verdeutlicht die ungleiche Einwohnerverteilung zwischen den Ortschaften und selbständigen Ortsteilen sowie die absoluten Veränderungen zwischen den Jahren 2008 und 2013:

Einwohnerstände der Ortschaften absolut (2008 | 2013)

Quelle: Stadt Könnern, Einwohnermeldeamt | eigene Darstellung

In der folgenden Abbildung sind die prozentualen Veränderungen der Einwohnerent-wicklung zwischen den Jahren 2008 und 2013 auf Ebene der Ortschaften dargestellt.

Einwohnerentwicklung der Ortschaften prozentual (2008 | 2013)

Quelle: Stadt Könnern, Einwohnermeldeamt | eigene Darstellung

0

500

1000

1500

2000

2500

3000

3500

4000

2008

2013

-25

-20

-15

-10

-5

0

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Integriertes Strategie- und Handlungskonzept für die Einheitsgemeinde Stadt Könnern

(ISHK Könnern) 22

Die Einwohnerentwicklung nach Geschlecht zwischen den Jahren 2008 und 2013 liefert folgendes Ergebnis:

Einwohnerentwicklung der Ortschaften nach Geschlecht (2008 | 2013)

Ortschaften Einwohner (EW) Änderungen (2008 – 2013)

2008 ml.

2008 wbl.

2013 ml.

2013 wbl.

abs. ml.

abs. wbl.

% ml.

% wbl.

Beesenlaublingen 728 720 683 662 -45 -58 -6,18 -8,06

Belleben 444 449 407 401 -37 -48 -8,33 -10,69

Cörmigk 259 264 239 233 -20 -31 -7,72 -11,74

Edlau 241 261 241 254 0 -7 0,00 -2,68

Gerlebogk 169 158 158 153 -11 -5 -6,51 -3,16

Golbitz 104 83 79 70 -25 -13 -24,04 -15,66

Lebendorf 474 447 417 382 -57 -65 -12,03 -14,54

Strenznaundorf 187 184 171 162 -16 -22 -8,56 -11,96

Wiendorf 166 160 150 147 -16 -13 -9,64 -8,13

Zickeritz 90 97 79 90 -11 -7 -12,22 -7,22

Könnern + Nelben + Trebnitz

1813 1955 1725 1832 -88 -123 -4,85 -6,29

Summe 4675 4778 4349 4386 -326 -392 -100 -100 Gebietsstand: 01.01.2010 Quelle: Stadt Könnern | eigene Berechnungen

Hiernach können für den Zeitraum 2008 bis 2013 folgende Aussagen getroffen wer-den: Der Rückgang weiblicher Einwohner übersteigt den der männlichen Einwohner auf der Ebene der Einheitsgemeinde geringfügig (-392 EW vs. -326 EW). Dies steht im Einklang mit der Entwicklung auf Landesebene. Auch auf Ebene der Ortschaften - mit Ausnahme von Gerlebogk, Golbitz, Wiendorf und Zickeritz - trifft diese Aussage ebenfalls zu. Auf eine Betrachtung auf Ortsteilebene wurde wegen der geringen Ein-wohnerzahlen und der daraus resultierenden Verzerrungen verzichtet (s.o.). Bei Be-trachtung der Einwohnerentwicklung nach Altersgruppen wurde folgende Gliede-rung nach Lebensalterszyklen vorgenommen, die sich im Bildungsbereich am Inter-national Standard Classification of Education (ISCED) orientiert:

Gliederung nach Lebensalterszyklen

Altersgruppen von / bis (= Ge-

burtstag)

Lebensjahr von / bis (= vollen-detes Lebensjahr)

Lebensalterszyklus (Bezeichnung)

0 bis 2 0 bis 3 Besuch der Krippe 3 bis 5 4 bis 6 Besuch des Kindergartens 6 bis 9 7 bis 10 Besuch der Grundschule (Primärbildung)

10 bis 15 11 bis 16 Besuch der weiterführenden Schule (Sekundarstufe) 16 bis 19 17 bis 20 Besuch des Gymnasiums (gymnasiale Oberstufe) 20 bis 29 21 bis 30 Berufsausbildung/Studium/1. Berufsphase 30 bis 39 31 bis 40 2. Berufsphase (Familiengründung) 40 bis 64 41 bis 65 3. Berufsphase (Konsolidierung) 65 bis 79 66 bis 80 1. Ruhestandsphase (aktiver Ruhestand)

≥ 80 ≥ 81 2. Ruhestandsphase Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/International_Standard_Classification_of_Education (Stand: 03.09.2015)

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(ISHK Könnern) 23

Einwohner der Ortschaften nach Altersgruppen (Stand: 31.12.2013)

Altersgruppen / Ortschaften

00 - 02

03 - 05

06 - 09

10 - 15

16 - 19

20 - 29

30 - 39

40 - 64

65 - 79

80+ ∑

Beesenlaublingen 26 34 42 54 38 110 137 632 220 57 1350

Belleben 21 17 25 48 24 69 75 361 146 32 818

Cörmigk 7 7 17 28 13 35 45 217 91 16 476

Edlau 14 20 21 26 17 45 73 211 65 16 508

Gerlebogk 6 9 9 11 7 35 25 136 66 15 319

Golbitz 1 3 4 12 4 15 12 70 20 9 150

Lebendorf 24 21 19 47 35 69 87 339 122 36 799

Strenznaundorf 5 7 11 13 7 31 32 141 64 19 330

Wiendorf 3 8 7 12 10 28 18 142 42 16 286

Zickeritz 3 6 9 9 6 11 17 69 32 7 169

Könnern + Nelben + Trebnitz

74 87 117 183 85 325 331 1434 635 279 3550

Summe 184 219 281 443 246 773 852 3752 1503 502 8755 Gebietsstand: 01.01.2010 Quelle: Stadt Könnern | eigene Darstellung

Die folgende Visualisierung der Tabelle veranschaulicht das Ergebnis noch einmal grafisch:

Einwohner der Ortschaften nach Altersgruppen (Stand: 31.12.2013)

Gebietsstand: 01.01.2010 Quelle: Stadt Könnern | eigene Darstellung

0

200

400

600

800

1000

1200

1400

1600

00 - 02

03 - 05

06 - 09

10 - 15

16 - 19

20 - 29

30 - 39

40 - 64

65 - 79

> 80

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Integriertes Strategie- und Handlungskonzept für die Einheitsgemeinde Stadt Könnern

(ISHK Könnern) 24

Im Ergebnis ist folgendes festzuhalten: Die Altersgruppe der 40- bis 64-jährigen ist in allen Ortschaften/eigenständigen Ortsteilen dominant, was natürlich auch durch die große Zeitspanne in dieser Altersgruppe von 24 Jahren bedingt ist. Die Stadt Kön-nern mit Nelben und Trebnitz weist dabei auch in den anderen Altersgruppen erheb-liche Bestände auf: Neben einem Seniorenanteil (Altersgruppe 65+) von über 10 Prozent, der auch durch die Lage von zwei Alten- und Pflegeheimen bedingt ist, le-ben hier auch vergleichsweise mehr Kinder und Jugendliche, als in den anderen Ort-schaften. Die Stadt Könnern mit Nelben und Trebnitz hat damit nicht nur die meisten Einwohner, sondern weist auch eine stärkere quantitative Differenzierung in den ver-schiedenen Altersgruppen auf, als in anderen Ortschaften/eigenständigen Ortsteilen.

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(ISHK Könnern) 25

1.4. Wohnfunktion

1.4.1 Wohnungszahl und –struktur in der Einheitsgemeinde

Zwischen den Jahren 1995 und 2011 hat sich die Anzahl der Wohngebäude um +5,8 Prozent, die der Wohnungen um +7,4 Prozent und die der Wohnfläche um +10,6 Prozent in der Einheitsgemeinde erhöht. Während die Indexreihen der Zunahme an Wohngebäuden und Wohnungen eine Ähnlichkeit aufweisen, liegt die Indexreihe der Wohnfläche deutlich darüber. Hieraus wird deutlich, dass nach 1995 überwiegend Einfamilienhäuser errichtet wurden. Der höhere Anstieg der Wohnfläche ist hierbei a) dem Einfamilienhausbau, in dem traditionell mehr Wohnfläche pro Kopf als in einer Wohnung bereitgehalten wird, b) der Angleichung der Wohnfläche pro Kopf an die Verhältnisse in den alten Bundesländern und c) der generellen (bundesweiten) Zu-nahme von Wohnfläche pro Kopf geschuldet, die durch die Verkleinerung der Haus-haltsgrößen bedingt ist.

Entwicklung des Wohnungsbestands in der Einheitsgemeinde (1995 bis 2011)

Jahr Wohngebäude Wohnungen* Wohnfläche

(100 m²) EW m²/EW (∑) Index (∑) Index (∑) Index

1995 3141 100,00 4479 100,00 3588 100,00 2000 3237 103,06 4693 104,78 3804 106,02 2005 3293 104,84 4770 106,50 3910 108,97 2006 3299 105,03 4780 106,72 3924 109,36 2007 3308 105,32 4791 106,97 3940 109,81 2008 3311 105,41 4795 107,06 3946 109,98 9453 41,7 2009 3312 105,44 4796 107,08 3947 110,01 9325 42,3 2010 3315 105,54 4804 107,27 3955 110,23 9150 43,2 2011 3322 105,76 4811 107,41 3967 110,56 9046 43,9

Quelle: Statistisches Landesamt Sachsen-Anhalt * Wohnungen in Wohn- und Nichtwohngebäuden

Bei 9.046 Einwohnern und einer Wohnfläche von 396.700 m² standen jedem Ein-wohner in der Einheitsgemeinde im Jahr 2011 rechnerisch 43,9 m² Wohnfläche zur Verfügung (Stand: 31.12.2011). Die Wohnflächenversorgung der Einheitsgemeinde stimmte damit in etwa mit dem Durchschnittswert der Wohnflächenversorgung pro Kopf in den neuen Ländern mit 43 m²/EW überein. Durch weiter steigende Ansprü-che an die Wohnflächenversorgung, eine weitere Angleichung zwischen alten und neuen Bundesländern sowie dem vorherrschenden Bevölkerungsrückgang soll die Nachfrage in den Neuen Ländern einschließlich Berlin im Jahr 2030 dann bei 55 m² WF/EW liegen und die Nachfrage im alten Bundesgebiet um einen Quadratmeter pro Kopf übersteigen:

Prognose der Wohnflächenentwicklung (2010 bis 2030)

Jahr 2010 2015 2020 2025 2030 alte Länder 47 m²/ EW 49 m²/ EW 51 m²/ EW 53 m²/ EW 54 m²/ EW neue Länder 43 m²/ EW 45 m²/ EW 48 m²/ EW 52 m²/ EW 55 m²/ EW

Quelle: http://www.baulinks.de/webplugin/2009/2118.php4 (Eintrag vom 21.05.2014)

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Integriertes Strategie- und Handlungskonzept für die Einheitsgemeinde Stadt Könnern

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In der Einheitsgemeinde Stadt Könnern dominieren hierbei Wohnungen mit drei, vier und fünf Räumen, die im Jahr 2011 zusammen fast 80 Prozent des Wohnungsbe-stands ausgemacht haben:

Anzahl der Räume in Wohnungen/ der Wohnungen (2001 bis 2011)

Jahr

Anzahl der Wohnungen mit (…) Räumen *

1 2 3 4 5 6 ≥ 7 2001 4711 17 158 1056 1568 1097 521 294 2002 4714 17 157 1055 1569 1097 522 297 2003 4711 17 157 1049 1567 1095 528 298 2004 4744 17 151 1055 1568 1111 536 306 2005 4770 21 150 1059 1570 1116 545 309 2006 4780 21 149 1057 1575 1120 549 309 2007 4791 20 148 1057 1578 1122 554 312 2008 4795 20 148 1056 1577 1128 553 313 2009 4796 20 148 1056 1577 1129 553 313 2010 4804 20 149 1058 1581 1128 553 315 2011 4811 20 149 1059 1583 1127 557 316

Quelle: Statistisches Landesamt Sachsen-Anhalt * Wohnungen in Wohn- und Nichtwohngebäuden

Die überwiegende Anzahl der Wohnungen hat vier bis fünf Räume, so dass in der Stadt Könnern das Einfamilienhaus in geschlossener (Reihenhaus) bzw. offener Bauweise (freistehendes Einfamilienhaus) als typische Bauform überwiegt. Zur Ver-teilung der Wohnungen auf Ebene der Ortschaften und eigenständigen Ortsteilen liegen Angaben des Statistischen Landesamtes zuletzt für das Jahr 2009, also vor der Gemeindegebietsreform, über 4.796 Wohnungen vor. Diese Angaben weichen von den Zahlen für das Jahr 2011 (4.811 WE) lediglich geringfügig (15 Wohnungen) ab und finden mangels aktuell verfügbarer Daten auf Ebene der Ortschaften hier Verwendung:

Anzahl der Räume/ Wohnfläche (2009)

Ortschaften ∑ Wohnungen mit (…) Räumen WF

100 m²

EW WF/ EW m² 1 2 3 4 5 6 7+

Cörmigk 256 1 10 61 69 59 41 15 231 514 44,9 Edlau 242 1 10 45 72 57 33 24 210 505 41,6 Gerlebogk 175 0 3 28 65 41 26 12 163 321 50,8 Wiendorf 157 0 8 36 45 34 17 17 143 309 46,3 Könnern * 3966 18 117 886 1326 938 436 245 3200 7676 41,7 Stadt Könnern 4796 20 148 1056 1577 1129 553 313 3947 9325 42,3

Quelle: Statistisches Landesamt Sachsen-Anhalt * Stadt Könnern inkl. Beesenlaublingen, Belleben, Golbitz, Lebendorf, Nelben, Strenznaundorf, Trebnitz und Zickeritz.

Wenngleich die Angaben für die Stadt Könnern hier für den Gebietsstand vor dem 01.01.2010 nicht weiter differenziert werden wird deutlich, dass die im Jahr 2010 neu eingemeindeten Gemeinden grundsätzlich mehr Quadratmeter Wohnfläche pro Ein-wohner aufweisen und damit den durchschnittlichen Versorgungsgrad an Quadrat-meter Wohnfläche pro Einwohner angehoben haben.

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Integriertes Strategie- und Handlungskonzept für die Einheitsgemeinde Stadt Könnern

(ISHK Könnern) 27

1.4.2 Wohnungsbaureserven

Wohnungsbaureserven sind ersichtlich in Form von

Baulücken innerhalb bebauter Ortsteile (Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile nach § 34 BauGB),

rechtskräftigen Bebauungsplänen (Zulässigkeit von Vorhaben im Geltungsbe-reich eines Bebauungsplans nach § 30 BauGB) und indirekt auch

Darstellungen in genehmigten Flächennutzungsplänen, aus denen Bebau-ungspläne zu entwickeln sind (Entwicklung eines Bebauungsplanes gem. § 8 Abs. 2 BauGB).

Die folgende Übersicht fasst das Wohnungsbaupotenzial auf Ortsteil- und Ortschafts-ebene zusammen (Stand: 09/2014). Bei Mischgebieten und gemischten Bauflächen wurden 50 Prozent der Fläche für Wohnungsbau herangezogen, so dass aufgrund des Rechenweges teilweise die erste Stelle nach dem Komma erscheint.

Wohnungsbaupotenzial auf Ortsteil- und Ortschaftsebene (Stand: 2015)

Ortschaften/ Ortsteile

Wohnungsbaupotenzial (Anzahl Wohnungen) Bemerkungen

§ 34 § 30 § 8 (2) ∑ Beesenlaublingen 20,5 20,5 Beesedau 2 2 Kustrena 3 3 Mukrena 1,5 1,5 Poplitz 0,5 0,5 Zweihausen Beesenlaublingen 27,5 27,5 Belleben 5 5 Haus Zeitz Piesdorf 2 2 Belleben 7 7 Cörmigk 3,5 5 8,5 Cörmigk 3,5 5 8,5 Hohenedlau 5 2 7 Kirchedlau 3 23 26 23 EFH-Grundstücke (B-Plan) Mitteledlau 2 4 6 Sieglitz 2 3 5 Edlau 12 23 9 44 Gerlebogk 3 4 7 Berwitz 0 0 0 Gerlebogk 3 4 7 Golbitz 3,5 3,5 Garsena 0 0 Golbitz 3,5 3,5 Könnern + Nelben + Trebnitz 59 7 49 115 49 WE gem. FNP Könnern + Nelben + Trebnitz 59 7 49 115 Lebendorf 1,5 1,5 Bebitz 1,5 1,5 Trebitz 4,5 4,5 Lebendorf 7,5 7,5

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Ortschaften/ Ortsteile

Wohnungsbaupotenzial (Anzahl Wohnungen) Bemerkungen

§ 34 § 30 § 8 (2) ∑ Strenznaundorf 3,5 3,5 Strenznaundorf 3,5 3,5 Wiendorf 3 3 Ilbersdorf 4 4 Pfitzdorf 2 2 Wiendorf 9 9 Zickeritz 1 1 Brucke 1 1 Zellewitz 3 3 Zickeritz 5 5 EG Stadt Könnern 140,5 30 67 237,5

Gebietsstand: 01.01.2010 | Abkürzung: EW = Einwohner | EG = Einheitsgemeinde | k. A. = keine Angabe Quelle: Stadt Könnern | eigene Berechnungen

Insgesamt steht damit in der Einheitsgemeinde Stadt Könnern ein Baupotenzial von etwa 240 Bauplätzen zur Verfügung, von denen bis 30 Bauplätze durch rechtskräfti-ge Bebauungspläne abgesichert sind und unmittelbar bebaut werden können. Hinzu kommen Bebauungsmöglichkeiten im unbeplanten Innenbereich nach § 34 BauGB (rd. 140 Bauplätze) sowie ca. 70 Bauplätze, die nach der Neuaufstellung von Bebau-ungsplänen einer Wohnbebauung zugeführt werden können.

Neubaugebiet im Ortsteil Kirchedlau

Foto: SALEG mbH

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Angesichts des vorhandenen Baupotenzials sowie rückläufiger Einwohnerzahlen in der Vergangenheit ist ein akutes Erfordernis für die Neuausweisung von Bauflächen für die Wohnbebauung gegenwärtig nicht erkennbar. Die vorhandenen Wohnbauge-biete (Neubaustandorte) in Könnern und Kirchedlau, die bereits erschlossen wurden, sollen weiter vermarktet werden, um die begonnenen Investitionen sinnvoll zum Ab-schluss zu führen. Auf die Neuaufstellung von Bebauungsplänen/die Neuerschlie-ßung zum Zwecke der Wohnbebauung sollte außerhalb des Grundzentrums Könnern verzichtet werden. Bei Bedarf sollen hier vor allem Baulücken im Innenbereich ge-schlossen, Ruinen abgebrochen und durch Neubauten ersetzt sowie leerstehende Gebäude saniert und neu genutzt werden. Diese Vorhaben sind in der Regel inner-halb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile nach § 34 BauGB möglich (Innenbe-reich), so dass in jenen Bereichen die Aufstellung von Bebauungsplänen zum Zwe-cke der Wohnbebauung voraussichtlich verzichtet werden kann. Ausnahmen bilden projektbezogene Vorhaben auf der Grundlage dieses Konzeptes, für die keine ge-eigneten Flächen verfügbar sind.

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1.5. Allgemeine Daseinsvorsorge

Der Begriff der allgemeinen Daseinsvorsorge umfasst all jene Güter und Dienstleis-tungen, an deren Angebot ein besonderes öffentliches Interesse besteht. Dazu gehören z.B. die Leistungen, die der Versorgung mit Energie, Wasser, Telekommu-nikation, öffentlichem Nah- und Fernverkehr, Post, Abfall- und Abwasserentsorgung dienen. Im sozialen Bereich werden Kulturangebote, Gesundheitsdienste, Kinderbe-treuung, Schulausbildung und Altenpflege zur Daseinsvorsorge gerechnet. In der Vergangenheit war der Begriff „Daseinsvorsorge“ an eine Bereitstellung der Güter und Dienstleistungen durch Staat und Gemeinden gebunden. Nach Liberalisierungs- und Privatisierungsaktivitäten, liegt deren Bereitstellung nicht mehr allein in öffentli-cher Hand, sondern wird in einer Arbeitsteilung zwischen öffentlichem und privatem Sektor erbracht. Die ursprüngliche Erfüllungsverantwortung des Staates und der Kommunen ist zunehmend durch eine Gewährleistungsverantwortung ersetzt wor-den.14 Wenngleich nicht zu dieser Definition gehörend, soll im Folgenden auch die Versorgungssituation der Bevölkerung mit Gütern des kurzfristigen Bedarfs (Einzel-handel, Gewerbe, Bank- und Postdienstleistungen) betrachtet werden.

1.5.1 Versorgungseinrichtungen (Einzelhandel/Dienstleistungen)

Unter Einzelhandel werden Handelsunternehmen verstanden, die Waren verschie-dener Hersteller beschaffen, zu einem Sortiment zusammenfügen und an nicht-gewerbliche Kunden, das heißt an Verbraucher bzw. Letztverwender, verkaufen. Bei einer Dienstleistung steht im Unterschied zur Ware nicht die materielle Produktion oder der materielle Wert eines Endproduktes im Vordergrund, sondern eine erbrach-te Dienstleistung zur Deckung des Bedarfs. Hierbei kann zwischen personenbezoge-nen Dienstleistungen (z.B. Friseur) und sachbezogenen Dienstleistungen (z.B. Ban-ken) unterschieden werden.

Für das Gebiet der Einheitsgemeinde Stadt Könnern ist für den Einzelhandel eine Differenzierung zwischen Discountern und sonstigem Einzelhandel (Fachgeschäfte) zu treffen, die durch Dienstleistungsangebote ergänzt werden. Vollsortimenter sowie Waren-/ Kaufhäuser sind aufgrund der Einstufung der Stadt Könnern als Grundzent-rum nicht anzutreffen. Vor diesem Hintergrund kommt den Discountern im Ortsteil Stadt Könnern (ALDI GmbH & Co.KG, NP-Markt, Netto Marken-Discount GmbH & Co.KG, REWE) für die Versorgung des Einzugsbereiches des Grundzentrums eine hohe Bedeutung zu. Diese werden durch Fachgeschäfte und Dienstleistungsbetrie-be sowie freie Berufe, die auch in den anderen Ortsteilen anzutreffen sind, ergänzt. In der nachfolgenden Übersicht sind die Versorgungseinrichtungen und deren Lage in der Einheitsgemeinde Stadt Könnern aufgeführt:

14

BMVBS (Hrsg.): Werkstatt: Praxis Heft 64, S. 13, Berlin 2010

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Verteilung von Einzelhandelseinrichtungen in den Ortsteilen

Ortschaften/ Ortsteile

Einzelhandel (E.) kurz-, mittel-, langfristiger

Bedarf Beesenlaublingen Beesenlaublingen E. mit Getränken, Kaffee, Süßigkeiten, Eis Beesenlaublingen E. mit Backwaren Beesenlaublingen E. mit Schnittblumen, Grünpflanzen. Floristik Beesenlaublingen E. mit Fleisch- und Wurstwaren Belleben

Belleben E. mit Fleisch-, Wurstwaren, Molkereiprodukten, Gefriergut, Eiern, Gewürzen, Nährmitteln, Brot und Diabetikerprodukten

Belleben E. mit Nahrungsmitteln, Getränken und Tabakwaren Belleben E. mit Haushaltstextilien

Belleben E. mit abgepackten Lebensmitteln, Genussmitteln, Spirituosen, Spielwaren und Scherzartikeln

Belleben E. mit Lebensmitteln und Grundbedarf Cörmigk Cörmigk E. mit Zweirädern und Service Cörmigk E. mit Backwaren (Mühle Lederbogen) Edlau Mitteledlau E. mit Gemüse, Honig und Kartoffeln (Hofladen) Gerlebogk

Gerlebogk E. mit Fleischwaren/Wurst, Gemüse, Käse, Wein, mobiler Ver-kauf von Fleischwaren/Wurst

Golbitz Garsena E. mit Geschenkartikeln und Tannenbäumen Garsena Futtermittelhandel (Hofladen) Könnern + Nelben + Trebnitz Stadt Könnern E. mit Bastelmaterial und Erzeugnissen a. d. Werkstatt

Stadt Könnern E. mit Waren aller Art, einschl. Lebensmitteln und freiverkäufli-chen Arzneimitteln (ALDI GmbH & Co.KG) *

Stadt Könnern E. mit kosmetischen Erzeugnissen, Tabak u. Süßwaren

Stadt Könnern E. mit Lebensmitteln, Drogerieartikeln, Textilien, Haushaltswa-ren, Kosmetik, Reinigungsmitteln, Zeitschriften (REWE) *

Stadt Könnern E. mit Sehhilfen Stadt Könnern E. mit Lebensmitteln Stadt Könnern E. mit Blumen und Pflanzen Stadt Könnern E. mit Blumen, Gartenbauerzeugnissen, Obst u. Gemüse Stadt Könnern E. mit Fahrrädern, Zubehör, Sport- und Campingartikeln Stadt Könnern E. mit Neu- u. Gebrauchtfahrzeugen (Autohaus Eifler GmbH) * Stadt Könnern E. mit Fleisch- und Wurstwaren (Flepro GmbH) Stadt Könnern E mit Textilien (Gela Textilhandelsgesellschaft mbH)

Stadt Könnern E. mit Lebensmitteln, Haushalts- und Industriewaren (Netto Marken-Discount GmbH & Co.) *

Stadt Könnern E. mit Lebensmitteln, Drogerieartikeln, Textilien, Haushaltswa-ren, Kosmetik, Reinigungsmitteln (NP-Markt)

Stadt Könnern E. mit Fleisch- und Wurstwaren, Molkereiprodukten, Gefriergut, Eiern, Gewürzen, Nährmitteln und Brot

Stadt Könnern E. mit Getränken aller Art, Zubehörwaren, Zeitschriften Stadt Könnern E. mit Nahrungsmitteln, Getränken, Tabakwaren Stadt Könnern E. mit Getränken, Kaffee, Süßigkeiten, Eis Stadt Könnern E. mit Blumen, Pflanzen und Zubehör Stadt Könnern E. mit Textilwaren und Kurzwaren Stadt Könnern E. mit Kosmetik- und Drogerieartikeln Stadt Könnern E. mit Haushaltstextilien

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Integriertes Strategie- und Handlungskonzept für die Einheitsgemeinde Stadt Könnern

(ISHK Könnern) 32

Ortschaften/ Ortsteile

Einzelhandel (E.) kurz-, mittel-, langfristiger

Bedarf Stadt Könnern E. mit Backwaren und Konditoreierzeugnissen, Café Betrieb Stadt Könnern E. mit Backwaren Stadt Könnern E. mit Kraftwagenteilen und –zubehör, Gebrauchtwagenhandel Stadt Könnern E. mit Textilien und Non-Food (Kik)

Stadt Könnern E. mit Blumen, Geschenkartikeln, Kosmetikartikeln, Textilien, Schreibwaren, Süßwaren, alkoholfreien Getränken

Stadt Könnern E. mit Papier- und Schreibwaren, Schul- und Büroartikeln Lebendorf Lebendorf E. mit Blumen Lebendorf E. mit Wein Bebitz E. mit Fischfeinkost Bebitz E. mit Kfz (Salzlandmobile GmbH)

Bebitz E. mit Gartenbauartikeln, Baumaterialien, Elektro- und Haus-haltsartikeln (Bestehorn´s Gartencenter GmbH & Co.KG)

Strenznaundorf Strenznaundorf E. mit Kfz-Teilen und –zubehör, Gebrauchtwagenhandel Wiendorf Ilbersdorf E. mit Baustoffen Zickeritz

Zellewitz E. mit Brot, Obstsäften, Spirituosen, Naturgestecken (Naturhof Zellewitz e.V.)

Quelle: Stadt Könnern, Auszug aus dem Gewerberegister (Stand: 30.07.2014) * Verkaufsfläche > 800 m²

Von den Hofläden einmal abgesehen, die nur ein begrenztes Teilsortiment an Grundnahrungsmitteln anbieten, werden Lebensmittel im Vollsortiment und in festen Verkaufseinrichtungen neben der Stadt Könnern nur in der Ortschaft Belleben ange-boten.

Darüber hinaus werden Lebensmittel in Discountern der benachbarten Grundzentren Alsleben und Gerbstedt sowie in Gröbzig außerhalb der Einheitsgemeinde angebo-ten, so dass sich für einzelne Ortsteile die Einzugsbereiche der Anbieter für Güter des kurzfristigen Bedarfs überschneiden. Die nordwestlichen Ortsteile (Beesedau, Beesenlaublingen, Haus Zeitz, Kustrena, Mukrena, Poplitz, Zweihausen) und die Ortsteile der Ortschaft Belleben sind traditionell auf das Grundzentrum Stadt Alsle-ben hin ausgerichtet. Die Ortschaften Cörmigk, Edlau (teilweise) und Gerlebogk lie-gen im Einzugsbereich des Einzelhandels von Gröbzig. Die nördlichen Ortsteile, wie z.B. Bebitz, Cörmigk, Lebendorf und Wiendorf befinden sich im direkten Versor-gungsradius der Stadt Könnern, das als Grundzentrum auch die Gemeinden des nördlichen Saalekreises mit versorgt. Gleiches gilt sinngemäß auch für die Versor-gung mit Dienstleistungen. Auch hier ist erwartungsgemäß ein Schwerpunkt in der Stadt Könnern anzutreffen. Finanz- und Versicherungsmakler sowie Hausmeister-dienste sind nicht auf Kundennachfrage vor Ort angewiesen und daher auch in klei-neren Ortsteilen anzutreffen. Haushaltsnahe Dienstleistungen, wie z.B. Friseur und Kosmetik (Fußpflege), Schlüsseldienst, Fahrschule etc. sind neben der Stadt Kön-nern daher nur in einzelnen Ortsteilen anzutreffen.

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Integriertes Strategie- und Handlungskonzept für die Einheitsgemeinde Stadt Könnern

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Verteilung von Dienstleistungen in den Ortsteilen

Ortschaften/ Ortsteile Dienstleistungen

haushaltsnahe, weniger/nicht haushaltsnahe Dienstleistung

Beesenlaublingen Beesenlaublingen Hausmeisterdienstleistungen, Garten- u. Landschaftsbau (2 x) Beesenlaublingen Kosmetik, Fußpflege, Nagelmodellage, Massagen Beesenlaublingen Friseur Beesedau Vermittlung von Bausparverträgen Beesedau Kosmetik und Nageldesign Kustrena Versicherungsvertreter, Finanzberatung Belleben Belleben Bausachverständiger, Wertermittlung von Grundstücken Belleben Vermittlung von Versicherungs- und Bausparverträgen (2 x) Belleben Hausmeisterdienste (3 x) Belleben Friseur Belleben Schlüsseldienst Haus Zeitz Kfz-Werkstatt Piesdorf Hauswirtschaftliche Familienbetreuung Piesdorf Kfz-Aufbereitung, Fahrzeugreinigung Piesdorf Fotograf Cörmigk Cörmigk Vermittlung von Versicherungen und Bausparverträgen Cörmigk Dienstleistung für Hard- und Softwareinstallation Edlau Kirchedlau Fahrschule Kirchedlau Garten- und Landschaftsbau, Abbruch, Winterdienst Gerlebogk Gerlebogk Hausmeisterservice Gerlebogk IT-Dienstleistungen Gerlebogk Schmuckdesign Gerlebogk Campingplatz mit Strandbad/-gaststätte Golbitz Golbitz Mobiler Friseurservice Könnern + Nelben + Trebnitz Stadt Könnern Vermittlung von Versicherungen und Bausparverträgen (10 x) Stadt Könnern Fahrschule (3 x) Stadt Könnern Damen- und Herrenfriseur (2 x) Stadt Könnern Schlüsseldienst, Gravur- und Stempeldienst, Schuhexpress Stadt Könnern Steuerberatung Stadt Könnern Reisebüro Stadt Könnern Hausmeisterservice (7 x) Stadt Könnern Bausachverständiger, Wertermittlung von Grundstücken Stadt Könnern Hauswirtschaftliche Familienbetreuung Stadt Könnern Fußpflege, Kosmetik Stadt Könnern Taxiunternehmen (2 x) Stadt Könnern Nageldesign / Nagelstudio (2 x) Stadt Könnern Kfz-Reparatur (2 x) Stadt Könnern Dienstleistung an EDV-Systemen Stadt Könnern Sonnenstudio Stadt Könnern Wäscherei, Änderungsschneiderei

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Integriertes Strategie- und Handlungskonzept für die Einheitsgemeinde Stadt Könnern

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Ortschaften/ Ortsteile Dienstleistungen

haushaltsnahe, weniger/nicht haushaltsnahe Dienstleistung

Lebendorf Lebendorf Vermittlung von Versicherungen und Bausparverträgen (2 x) Lebendorf Beratungsstelle für Lohn- und Einkommensteuer Trebitz Möbelmontageservice, Transport- und Kurierdienst bis 3,5 t Strenznaundorf Strenznaundorf Kfz-Reparatur Strenznaundorf Hauswirtschaftliche Familienbetreuung Strenznaundorf Vermittlung von Versicherungen und Bausparverträgen (2 x) Strenznaundorf Kosmetik, Fußpflege, Nageldesign Strenznaundorf Friseur Zickeritz Zickeritz Haus- und Gartenservice (2 x)

Quelle: Stadt Könnern, Auszug aus dem Gewerberegister (Stand: 30.07.2014)

Im Ergebnis ist festzuhalten, dass ein Großteil der Ortschaften weder über feste Ver-kaufseinrichtungen für Artikel des täglichen Bedarfs (insbesondere Lebensmittel) noch über haushaltsnahe Dienstleistungen (z.B. Friseur) verfügt. Der wöchentliche Einkauf ist somit auf die zentralen Orte in der näheren Umgebung hin orientiert und setzt in den meisten Fällen den Besitz/die Nutzung eines Kraftfahrzeugs voraus.

Eine Alternative stellen Wochenmärkte bzw. Mobile Händler dar, die in regelmäßi-gen Abständen einzelne Ortsteile anfahren. Hierzu gehören innerhalb der Einheits-gemeinde: vier Bäcker, vier Fleischer, ein Obsthandel, ein Handel für Lebendgeflügel und ein Händler mit Tiefkühlprodukten. Eine andere Alternative zum klassischen Dis-counter, zu Wochenmärkten und mobilen Händlern stellen z.B. Online-Supermärke dar, von denen es derzeit fünf Anbieter in Deutschland gibt.15 Beim größten Anbieter sind neben Markenprodukten auch eigene Hausmarken erhältlich, so dass eine ge-wisse Preisvielfalt gegeben ist. Die Versandkosten liegen zumeist unterhalb der Fahrtkosten, die bei Nutzung des eigenen Kraftfahrzeugs bzw. des öffentlichen Per-sonennahverkehrs entstehen würden, so dass bei rationaler Betrachtung Online-Supermärkte eine wirtschaftlich interessante Alternative zum herkömmlichen Einkauf darstellen.16 Die Nutzung von Online-Supermärkten hat im Gebiet der Einheitsge-meinde Stadt Könnern derzeit jedoch keine praktische Bedeutung und wird sich erst mit dem Altern der „Online-Generation“ voraussichtlich weiter etablieren.

Die Versorgung mit Gütern des kurzfristigen Bedarfs und von regelmäßig nachge-fragten Dienstleistungen, ist auf das Grundzentrum der Stadt Könnern und die au-ßerhalb der Einheitsgemeinde liegenden zentralen Orte hin ausgerichtet und setzt damit in der Regel den Besitz/die Benutzung eines Kraftfahrzeuges bzw. des öffentli-chen Personennahverkehrs voraus. In einzelnen Ortsteilen wird das Lebensmittelan-gebot durch mobile Händler unterstützt, die gerade für Einwohner ohne Möglichkeit zur Nutzung eines Kraftfahrzeugs von großer Bedeutung sind. Hier können die

15

http://www.getestet.de/edeka24-test/ (Eintrag vom 16.04.2014) 16

http://www.edeka24.de/ (Eintrag vom 15.04.2014)

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Integriertes Strategie- und Handlungskonzept für die Einheitsgemeinde Stadt Könnern

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Standortbedingungen durchaus noch verbessert werden, um Anreize für die Bedie-nung weiterer Ortsteile zu geben. Alternativen, wie der Online-Handel spielen bis da-to eher eine untergeordnete Rolle bzw. treten nicht in Erscheinung. Eine alternde Online-Generation wird jedoch zukünftig die Bedeutung des Online-Handels nicht nur in schwach besiedelten Gebieten steigern, da die Direktzustellung für Menschen, die in ihrer Mobilität eingeschränkt sind, auch weitere Vorteile mit sich bringt.

1.5.2 Banken, Sparkassen, Post

Banken, Sparkassen, Postdienstleister, ärztliche Versorgung und Apotheken stellen unverzichtbare Dienstleistungen dar, deren räumliche Nähe zur Aufrechterhaltung der Lebensqualität gerade für ältere Menschen erforderlich und wünschenswert ist.

In Grundzentren sind oft nur noch Sparkassen präsent, deren Geschäftsgebiet in der Regel mit dem Gebiet des Trägers identisch ist (z.B. Stadt- oder Kreissparkasse) und deren Hauptaufgabe in der örtlichen Versorgung und Kreditvergabe liegt. Einen vergleichbaren Ansatz verfolgen die Genossenschaftsbanken, deren Geschäftsan-teile durch die Mitglieder gehalten werden. Geschäftsbanken sind in der Regel nur in Ober- und Mittelzentren anzutreffen. Vor diesem Hintergrund ist es nicht verwun-derlich, dass es innerhalb der Einheitsgemeinde keine Filiale einer Geschäftsbank gibt. Im Grundzentrum Stadt Könnern sind je eine Filiale der Salzlandsparkasse (Leninplatz 17-18) und der Volksbank Börde-Bernburg e.G. (Bernburger Straße 2a) vertreten. Diese werden durch die mobile Geschäftsstelle (BankMobil) der Volks-bank unterstützt, in dem alle üblichen Bankgeschäfte abgewickelt werden können (Geldausgabeautomat mit Kontoauszugsdrucker, Abwurftresor, Aufgabe von Über-weisungen, Bank- und Versicherungsberatungen). Durch das BankMobil werden die Ortsteile Bebitz und Gerlebogk 1 x wöchentlich angefahren. Die Bankgeschäfte wer-den Online durchgeführt (UMTS-Netz), wobei beabsichtigt ist, auf satellitengestützten Datentransfer umzustellen, um die Geschwindigkeit zu erhöhen. Grundsätzlich wird eine Erweiterung des mobilen Bankgeschäftes nicht ausgeschlossen, sofern die Wirtschaftlichkeit gegeben ist. Das BankMobil wird derzeit autark betrieben, wobei bei einer Ausweitung des Geschäftes die Inanspruchnahme einer externen Strom-versorgung und von Sanitäreinrichtungen nicht in Frage gestellt wird.17 Durch die Salzlandsparkasse wird ein mobiler Service nicht betrieben und ist in der Einrichtung perspektivisch auch nicht vorgesehen.18

17

Mitteilung per E-Mail durch Herrn Meischen, Volksbank Börde-Bernburg, vom 07.05.2014. 18

Telefonat mit Frau Zacher, Salzlandsparkasse Filiale Könnern, vom 25.04.2014.

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Plan 2: Allgemeine Daseinsvorsorge

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Geldautomaten, die Kunden unabhängig vom Vorhandensein einer Filiale versorgen können, befinden sich an folgenden Standorten der Einheitsgemeinde.

Verteilung und Lage von Geldautomaten

Kreditinstitut Lage des Geldautomaten

(Anschrift) Salzlandsparkasse Ortsteil Stadt Könnern, Leninplatz 17-18 Volksbank Börde-Bernburg eG Ortsteil Stadt Könnern, Bernburger Straße 2a ING-DiBa AG Ortsteil Stadt Könnern, Nordstraße 1 (Autohof) Salzlandsparkasse Ortsteil Golbitz (2 x Tank- und Rastanlage Plötzetal)

Quelle: http://www.forium.de/geldautomaten-suche.htm (Eintrag vom 16.04.2014)

Damit beschränkt sich die Lage von Geldautomaten innerhalb der Einheitsgemeinde auf das Grundzentrum Stadt Könnern, den Autohof Könnern und die Tank- und Ras-tanlage Plötzetal. Weitere Geldtautomaten gibt es in den umliegenden Grundzentren Alsleben, Gerbstedt und Gröbzig sowie in Peißen, einem Ortsteil der Stadt Bernburg.

Innerhalb der Einheitsgemeinde werden Postdienstleistungen nur noch im Grund-zentrum Stadt Könnern erbracht.

Anbieter von Postdienstleistungen

Postdienstleistung erbracht durch Lage des Dienstleisters

(Anschrift) DHL Paketshop Ortsteil Stadt Könnern, Friedensstraße 5 Postfiliale im Einzelhandel (Drogerie) Ortsteil Stadt Könnern, Platz des Friedens 6 Verkaufspunkt für Brief- und Paketmarken Ortsteil Stadt Könnern, Bernburger Straße 10a

http://standorte.deutschepost.de/Standortsuche (Eintrag vom 16.04.2014)

Briefkästen befinden sich in allen Ortsteilen der Einheitsgemeinde Stadt Könnern.

Die Versorgung durch Banken/Sparkassen und Postdienstleistungen ist eindeutig auf das Grundzentrum Stadt Könnern hin ausgerichtet, die eine gewisse Ergänzung durch die mobile Geschäftsstelle der Volksbank Börde-Bernburg eG (BankMobil) er-fährt, durch das die Ortsteile Bebitz und Gerlebogk 1 x wöchentlich angefahren wer-den. Damit ist Versorgung mit Bankdienstleistungen nur in drei Ortsteilen (Stadt Kön-nern, Bebitz, Gerlebogk) innerhalb der Einheitsgemeinde vor Ort gegeben. Eine Ver-besserung des Angebotes vor Ort ist durch die Ausweitung der Route des BankMo-bils denkbar, wie auch das Internetbanking an Bedeutung gewinnen wird.

1.5.3 Ärztliche Versorgung

Die medizinische Versorgung ist in der Einheitsgemeinde Stadt Könnern fast voll-ständig auf das Ärztehaus in der Stadt Könnern (Bahnhofstr. 7) konzentriert, das der Stadt gehört. Hier, an anderer Stelle des Grundzentrums und im Ortsteil Belleben befinden sich folgende Arztpraxen.

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Integriertes Strategie- und Handlungskonzept für die Einheitsgemeinde Stadt Könnern

(ISHK Könnern) 38

Ärzte und Physiotherapeuten in der Stadt Könnern

Arzt (Name)

Fachrichtung Ortsteil Straße, Hausnummer

Dr. med. C. Scholl FA für Sportmedizin Stadt Könnern Bahnhofstr. 7 (Ärztehaus) Dipl. med. P. Burkhardt FÄ für Kinderheilkunde Stadt Könnern Bahnhofstr. 7 (Ärztehaus) Dipl. med. B. Mittelstedt FA für Allgemeinmedizin Stadt Könnern Bahnhofstr. 7 (Ärztehaus) Dr. med. K. Mayer Zahnarzt Stadt Könnern Bahnhofstr. 7 (Ärztehaus) A. Fehse Physiotherapie Stadt Könnern Bahnhofstr. 7 (Ärztehaus) Dipl. med. R. Skiba FA für Allgemeinmedizin Stadt Könnern Am Bahnhof 3 Dr. med. P. Dietzel FÄ für Innere Medizin Stadt Könnern Neumarktpassage 3 Dipl. med. C. Rabe Zahnarzt Stadt Könnern Bahnhofstraße 17 I. Langer Physiotherapie Stadt Könnern Bahnhofstraße 9 Dipl. med. U. Müller FÄ für Innere Medizin Belleben Alte Dorfstraße 8 Dipl. med. A. Müller Praktische Ärztin Belleben Alte Dorfstraße 8 J. Zorn Physiotherapie Belleben Alslebener Str. 60

Quelle: http://www.stadt-koennern.de/cms/index.php/de/oeffentliche-einrichtungen/oeffentliche-einrichtungen-2 (Ein-trag vom 25.04.2014 | GoYellow (Eintrag vom 12.10.2015)

Weitere Arztpraxen befinden sich in den umliegenden Grundzentren der Städte Als-leben (Verbandsgemeinde Saale-Wipper), Gerbstedt und Gröbzig (Stadt Südliches Anhalt).19 Das nächstgelegene Krankenhaus liegt im Mittelzentrum Stadt Bernburg.

Der bauliche Zustand des Ärztehauses (Stadt Könnern) weist mittlere Mängel auf und ist im gegenwärtigen Zustand nicht barrierefrei zu erreichen. Für die erforderliche funktionale Anpassung und Sanierung sind folgende Maßnahmen durchzuführen: Kellersanierung, Fassadeninstandsetzung, Herstellung eines barrierefreien Zugangs von der Straße aus sowie der Einbau eines Aufzugs und Treppenlifts innerhalb des Gebäudes. Zur Durchführung dieser Maßnahmen werden seitens der Stadt Gesamt-kosten in Höhe von 800.000 € benannt.20 Da durch die Vermietung von Praxisräu-men für die Stadt Einnahmen erzielt werden, sind jedoch nur die nur die unrentierli-chen Kosten zuwendungsfähig, so dass bei genauerer Kenntnis des Modernisie-rungsaufwands eine Kostenerstattungsberechnung durchzuführen ist.

Wie ist die ärztliche Versorgungssituation (Allgemeinmediziner) innerhalb der Ein-heitsgemeinde nun aber im Bestand zu bewerten? Grundlage der Bewertung ist die Bedarfsplanungsrichtlinie21, in der der ärztliche Versorgungsgrad geregelt wird. Ent-sprechend § 11 Abs. 4 wird die Verhältniszahl für die Arztgruppe der Hausärzte ein-heitlich (d.h. unabhängig nach dem Planungsbereich) mit dem Verhältnis 1 Hausarzt zu 1.671 Einwohnern festgelegt. Zur Arztgruppe der Hausärzte gehören u.a. Fach-ärzte für Allgemeinmedizin/ Innere Medizin (Internist), praktische Ärzte und Fachärzte für Kinder-/Jugendmedizin. Hiernach kommen auf 8.735 EW (Stand: 31.12.2013) insgesamt sechs Ärzte, die unter die Kategorie „Hausharzt“ einzuordnen sind. Somit kommt aktuell ein Hausarzt auf 1.455 Einwohner, womit das Verhältnis deutlich oberhalb der Bedarfsplanungsrichtlinie liegt. Weitere Hausärzte befinden sich in den

19

Die Stadt Gröbzig ist kein zentraler Ort mehr (s. Kap. 1.2.2). 20

Schreiben per Mail vom 14.10.2015. 21

Richtlinie Bedarfsplanungs-Richtlinie Stand: 19. Dezember 2013 des Gemeinsamen Bundesausschusses über

die Bedarfsplanung sowie die Maßstäbe zur Feststellung von Überversorgung und Unterversorgung in der ver-

tragsärztlichen Versorgung (Bedarfsplanungs-Richtlinie)

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Integriertes Strategie- und Handlungskonzept für die Einheitsgemeinde Stadt Könnern

(ISHK Könnern) 39

umliegenden Grundzentren, Fachärzte (Spezialisten) sind im zugehörigen Mittelzent-rum Stadt Bernburg bzw. im Oberzentrum Stadt Halle (Saale) anzutreffen.

Die gute Versorgung mit Hausärzten im Ortsteil Stadt Könnern unterstreicht die Be-deutung des Ortsteils als Grundzentrum mit entsprechendem Bedeutungsüberschuss für die umliegenden Ortsteile. Auch hier gilt, dass die Einzugsbereiche umliegender Grundzentren teilweise den Einzugsbereich des Grundzentrums Stadt Könnern über-lappen. Zur langfristigen Sicherung der vorhandenen Versorgungsqualität muss die Sanierung des Ärztehauses der Stadt Könnern (Bahnhofstraße 7) abgeschlossen werden, wobei insbesondere ein barrierefreier (-armer) Zugang von der Straße aus sowie innerhalb des Gebäudes herzustellen ist. Hierbei ist mit Kosten in Höhe von ca. 800 T€ zu rechnen.

Die praktische Bedeutung von Telemedizin bzw. von E-Health-gestützten Systemen ist aufgrund der aktuell guten ärztlichen Versorgungssituation vor Ort derzeit nicht von Belang, kann aber in Zukunft an Bedeutung gewinnen.

Neben der Versorgung mit Ärzten sind gut erreichbare Apotheken für die Gesund-heitsversorgung der Bevölkerung wichtig, da diese den Kunden neben dem Verkauf von Arzneimitteln auch beraten und nicht verschreibungspflichtige Medikamente füh-ren, wie auch z.B. Blutdruck- und Blutzuckermessungen durchführen können. Inner-halb der Einheitsgemeinde befindet sich eine Apotheke im Ortsteil Stadt Könnern (Neumarktpassage 7).

Weitere Apotheken liegen in den Städten Alsleben (Burgstraße 2), Gerbstedt (Hohe Straße 3) und Gröbzig (Jahnstraße 3) sowie in der Stadt Bernburg (Mittelzentrum). Allein auf das Gebiet der Einheitsgemeinde bezogen, liegt die Apothekendichte damit bei 8.735 EW pro Apotheke (Stand: 31.12.2013). Deutschlandweit lag sie im Jahr 2010 bei 3.800 Einwohnern pro Apotheke.22 Auch hierbei ist zu berücksichtigen, dass die Apotheken in den umliegenden Grundzentren Alsleben und Gerbstedt sowie in Gröbzig Gebietsteile der Einheitsgemeinde Stadt Könnern mit versorgen, so dass die Versorgungssituation (Einwohner pro Apotheke) deutlich besser ist, als oben darge-stellt. Auch hier sei grundsätzlich auf die Möglichkeit der Versand-Apotheke (Internet-Apotheke) hingewiesen, auch wenn deren Bedeutung derzeit noch untergeordnet ist.

22

http://www.presseportal.de/pm/7002/1629091/effiziente-arzneimittelversorgung-apothekendichte-in-

deutschland-unter-eu-schnitt (Eintrag vom 18.07.2014)

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Integriertes Strategie- und Handlungskonzept für die Einheitsgemeinde Stadt Könnern

(ISHK Könnern) 40

1.5.4 Industrie/Gewerbe

Zur Sicherung des Einkommens und damit der Lebensqualität treten das produzie-rende Gewerbe und das Dienstleistungsangebot des Handwerks vor allem als poten-zielle Arbeitgeber vor Ort auf. Größere industrielle und gewerbliche Arbeitgeber sind in der Einheitsgemeinde Stadt Könnern an folgenden Standorten ansässig.

Industrie- und Gewerbestandorte

Bezeichnung: Industrie- und Gewerbegebiet Süd Standort: Ortsteil Stadt Könnern Vorhandene Fläche: 32 ha Verfügbare Fläche: 6 ha (2 Teilflächen á 4,5 und 1,5 ha) Erschließung: L 50, eigene Erschließungsstraße

Unternehmen: Bauerngut Fleisch- und Wurstwaren, Bauunternehmen BAM Deutschland AG, Rakowski Dienstleistungen GmbH, MIDEWA, agri-capital Bioerdgasan-lage, Nordmethan Biogaspark.

Bezeichnung: Gewerbe-, Industrie- und Sondergebiet Nord-Ost Standort: Ortsteil Stadt Könnern Vorhandene Fläche: 120 ha | Teilbebauungsplan für 20 ha Verfügbare Fläche: 5 ha (2 Teilflächen á 2,9 und 2,1 ha) Erschließung A 14, L 50, eigene Erschließungsstraße

Unternehmen: ARAL AG Autohof Tank- und Rastanlage, Aldi Logistik, Burger King, Spielhal-le Könnern

Bezeichnung: Industriegebiet Nord I Standort: Ortsteil Stadt Könnern Vorhandene Fläche: 100 ha Verfügbare Fläche: - Erschließung: A 14, L 50, eigener Gleisanschluss, eigene Erschließungsstraße Unternehmen: Diamant-Zucker GmbH & Co.KG (Zuckerfabrik)

Bezeichnung: Industrie- und Gewerbegebiet Windrose (Industriegebiet Ost) Standort: Ortsteil Stadt Könnern Vorhandene Fläche: 65 ha Verfügbare Fläche: 46 ha (3 Teilflächen á 11, 13 und 22 ha); nicht erschlossen + ohne Baurecht! Erschließung: A 14, eigene Erschließungsstraßen

Unternehmen: Sosta-Edelstrahlrohrwerk, Eurovia VBU GmbH, Agrargenossenschaft Kön-nern e.G.

Einzelstandort: deuka Kraftfutterwerk | Vebiro Gewässersanierung GmbH Standort: Ortsteil Stadt Könnern Vorhandene Fläche: 4,3 ha Erschließung: A 14, Straße der Jugend

Unternehmen: deuka Kraftfutterwerk (Deutsche Tiernahrung Cremer GmbH & Co.KG), Ve-biro Gewässersanierung GmbH

Einzelstandort: Betonwerk HTB Hoch- und Tiefbaustoffe GmbH & Co.KG Standort: Ortsteil Stadt Könnern Vorhandene Fläche: ca. 8 ha (Lage im LSG Saale!) Erschließung: L 154 Unternehmen: Betonwerk HTB Hoch- und Tiefbaustoffe GmbH & Co.KG

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Integriertes Strategie- und Handlungskonzept für die Einheitsgemeinde Stadt Könnern

(ISHK Könnern) 41

Einzelstandort: Flanschenwerk Bebitz Standort: Ortsteil Bebitz Vorhandene Fläche: 7 ha Erschließung: L 50 Unternehmen: Flanschenwerk Bebitz GmbH

Quelle: Stadt Könnern - http://www.stadt-koennern.de/cms/index.php/de/wirtschaftsstandort-industriegebiete/ost (Stand: 16.04.2014).

Darüber hinaus gibt es verschiedene Handwerksbetriebe in der Einheitsgemeinde Stadt Könnern, durch die in einzelnen Ortschaften weitere Arbeitsplätze bereitgestellt werden. Die Stadt Könnern verfügt damit insgesamt über rd. 290 ha erschlossener Industrie- und Gewerbefläche, von der 279 ha mit gewerblichen und industriellen An-siedlungen belegt sind. Insofern verbleiben 11 ha erschlossener Fläche, die unmit-telbar bebaut werden können und noch einmal 146 ha, die im genehmigten Flächen-nutzungsplan bauplanungsrechtlich gesichert sind. Städtebauliche Kennziffern gehen hierbei je nach Branche von einer Arbeitsplatzdichte von 15 bis 100 Beschäftigten pro Hektar aus.

Arbeitsplatzdichten (Beschäftigte pro ha)

Nebenfunktion/ Hauptfunktion

Produktion Transport büroorientierte

Dienstleistungen Produktion 30 – 100 20 – 80 50 - 100 Transport 15 – 20 büroorientierte Dienstleistungen 100

Quelle: http://www.dr-frank-schroeter.de/planungsrichtwerte.htm (Eintrag vom 16.04.2014)

Wird eine Beschäftigungsdichte von lediglich 20 Arbeitnehmern pro Hektar zugrunde gelegt, bieten die belegten Industrie- und Gewerbestandorte ca. 5.580 Beschäftigten Arbeitsplätze.23 Bei insgesamt 8.735 Einwohnern (Stand: 31.12.2013) überwiegen die einpendelnden Arbeitnehmer damit bei weitem die Anzahl der Arbeitsplatz-auspendler. Unter Berücksichtigung bereits erschlossener und noch verfügbarer ge-werblicher Bauflächen von 11 ha, können bei einer Arbeitsplatzdichte von 20 Be-schäftigten pro Hektar somit noch einmal rd. 220 Arbeitsplätze entstehen. Nach Be-legung dieser Flächen kann die Beschäftigtenzahl an den vorhandenen Gewerbe-standorten somit auf insgesamt etwa 5.800 gewerbliche/industrielle Arbeitsplätze anwachsen. Weiterhin bieten noch nicht erschlossene gewerbliche/industrielle Bau-flächen von 146 ha noch einmal ein Potenzial zur Schaffung von fast 3.000 Arbeits-plätzen.

Ziel der zukünftigen Entwicklung der Stadt Könnern ist es daher, einen größeren Teil der Arbeitsplatzeinpendler als bisher vor Ort ansässig zu machen. Hierzu ist ange-sichts des vielfach immer noch geringen Lohnniveaus weniger das Einfamilienhaus, als die Schaffung kleinerer und bezahlbarer Mietwohnungen in Mehrfamilienhäusern in zentraler Lage des Grundzentrums erforderlich. Auch der Umbau leerstehender Bestandsimmobilien insbesondere im Stadtkern stellt diesbezüglich eine Option dar.

23

279 ha x 20 Beschäftigte/ha = 5.580 Arbeitsplätze

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Integriertes Strategie- und Handlungskonzept für die Einheitsgemeinde Stadt Könnern

(ISHK Könnern) 42

1.5.5 Kindertageseinrichtungen

In der Einheitsgemeinde Stadt Könnern befinden sich neun Kindertagesstätten (Kita), von denen sechs in kommunaler Trägerschaft stehen und drei durch private Träger betrieben werden. Zwei Kitas werden ausschließlich als Schulhort genutzt.

Kita Soll- und Ist-Belegungszahlen gem. Betriebserlaubnis (31.12.2013)

Quelle: Stadtverwaltung Könnern | eigene Berechnungen Hinweis: Die Kita in Hohenedlau ist nach einem Brand im Januar 2015 vollkommen zerstört worden, wird jedoch aus der Versicherungsprämie wieder aufgebaut, so dass sich diesbezüglich keine Veränderungen ergeben.

Im Ergebnis ist festzuhalten, dass laut Betriebserlaubnis des Salzlandkreises eine Genehmigung für 620 Kita-Plätze vorliegt, von denen 518 Plätze belegt sind. Rech-nerisch sind somit 102 mehr Plätze verfügbar, als aktuell nachgefragt werden (Stand: Dezember 2013). Diese Betriebserlaubnis wurde für die Kita Belleben auf 30 Plätze reduziert, so dass rechnerisch nunmehr eine Genehmigung für 610 Plätze vorliegt (Stand: Oktober 2015).

Auf die einzelnen Betreuungsarten aufgegliedert ergibt sich ein Defizit von 15 Kita-Plätzen sowie ein Überschuss von 92 Krippen-Plätzen und von 25 Hort-Plätzen (Stand: Dezember 2013). Hierbei sind Überschuss und Defizit im Soll-/Ist-Vergleich relativ zu betrachten: So können Krippen-Plätze beispielsweise auch als Kita-Plätze genutzt werden, wenn die entsprechende Betriebserlaubnis oder befristete Ausnah-megenehmigung durch den Landkreis vorliegt. Jedoch ist zu beachten, dass Krip-penkinder mehr Platz als Kindergartenkinder beanspruchen, so dass die Anzahl von Krippen- und Kita-Plätzen nicht 1 zu 1 umgerechnet bzw. direkt miteinander vergli-chen werden kann. Weiterhin ist festzustellen, dass die Belegung von Kindertages-

Name der Kita/ Soll (lt. Betriebserlaubnis) Ist (Belegung) Differez (Soll ./. Ist)

Anschrift/ Träger ∑ Krippe Kita Hort ∑ Krippe Kita Hort ∑ Krippe Kita Hort

kommunal

"Könneraner Märchenland"

Könnern, Dr.-W.-Külz-Str. 6 125 50 75 0 98 0 98 0 27 50 -23 0

Hort "Freche Früchtchen"

Könnern, R.-Breitscheid-Str. 16 120 0 0 120 97 0 0 97 23 0 0 23

Integr. Kita "Kö Blumenkinder"

Könnern, Wiesenstr. 13 80 70 10 0 74 55 19 0 6 15 -9 0

"Villa Dreikäsehoch"

OT Bebitz, Sorge 34 49 14 35 0 40 19 21 0 9 -5 14 0

"Zwergenland"

OT Belleben, Birnenstr. 7 40 15 25 0 27 8 19 0 13 7 6 0

"Winnie Puuh"

OT Cörmigk, Kastanienallee 1 36 16 20 0 19 7 12 0 17 9 8 0

ZWS 450 165 165 120 355 89 169 97 95 76 -4 23

private Träger

SOS Kinderdorf e.V.

Integr. Kita "Parkwichtel"

OT Beesenlaublingen, LPG Hof 1 64 24 40 0 74 15 59 0 -10 9 -19 0

OT Beesenlaublingen

Hort / Südende 195 70 0 0 70 68 0 0 68 2 0 0 2

ZWS 134 24 40 70 142 15 59 68 -8 9 -19 2

Rückenwind e. V.

"Zwergenland"

OT Hohenedlau, Hohe Str. 42 A 36 12 24 0 21 5 16 0 15 7 8 0

Summe EG Stadt Könnern 620 201 229 190 518 109 244 165 102 92 -15 25

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Integriertes Strategie- und Handlungskonzept für die Einheitsgemeinde Stadt Könnern

(ISHK Könnern) 43

einrichtungen kurzfristigen Schwankungen unterworfen ist. Eine vollständige De-ckung von Angebot und Nachfrage kann daher nur in Ausnahmefällen erreicht wer-den. Bei Belegungen, die oberhalb des Belegungsrahmens liegen, wird durch den Salzlandkreis eine Ausnahmegenehmigung für einen begrenzten Zeitraum, der in der Regel die Dauer von einem Jahr umfasst, erteilt. Zu bedenken ist auch, dass eine vollständige Belegung von Kindertageseinrichtungen mit einem Verlust an Flexibilität einhergeht und damit nicht anzustreben ist.

Durch das Gesetz zur Förderung und Betreuung von Kindern in Tageseinrich-tungen und in Tagespflege des Landes Sachsen-Anhalt (KiFöG) werden die Vor-gaben des Bundes umgesetzt, wodurch seit August 2013 jedem Kind bis zum vollen-deten 14. Lebensjahr ein Anspruch auf einen ganztägigen Platz in einer Tagesein-richtung eingeräumt wird. Dies entspricht bis zum Beginn der Schulpflicht einem Be-treuungsangebot von bis zu zehn Stunden am Tag bzw. von bis zu 50 Wochenstun-den (§ 3 Abs. 2 KiFöG). Zum 31.12.2013 lebten folgende Kita-relevante Altersgrup-pen der Einheitsgemeinde Stadt Könnern:

184 Kinder im Alter von 0 bis unter 3 Jahren (= Krippenkinder), 219 Kinder im Alter von 3 bis 5 Jahren (= Kindergartenkinder) sowie 724 Kinder im Alter von 6 bis 14 Jahren (= Hortkinder)

Somit ergibt sich rechnerisch ein Bedarf an 1.127 Ganztagesplätzen, dem 620 Ganz-tagesplätze gegenüberstehen (Stand: Dezember 2013). Tatsächlich findet für die 0- bis 1-jährigen (Krippenkinder) und die 11- bis 14-jähigen (Hortkinder) jedoch nur in Einzelfällen eine Betreuung statt, da die meisten Eltern im ersten Lebensjahr das Kind im eigenen Haushalt betreuen und mit dem Austritt aus der Grundschule eine Hortbetreuung in der Regel nicht mehr erfolgt.24 Weiterhin ist zu berücksichtigen, dass die Sekundarschule Stadt Könnern in Form als Ganztagesschule gemäß § 12 SchulG LSA auch am Nachmittag eine umfassende Betreuung der Schüler/innen gewährleistet und damit effektiv ein Betreuungsangebot i.S. des KiFöG anbietet.25

Vor diesem Hintergrund ist festzustellen, dass aufgrund der vorliegenden Betriebser-laubnis die Nachfrage nach Krippenplätzen innerhalb der Einheitsgemeinde vollstän-dig abgedeckt werden kann (184 zu 201). Gleiches gilt für Kita-Plätze (219 zu 229). Für die Nachfrage nach Hortplätzen ergibt sich rechnerisch ein Defizit (724 zu 190), das aufgrund der effektiven Betreuungsleistung der Sekundarschule jedoch vernach-lässigt werden kann (Stand: Dezember 2013). Insofern ist davon auszugehen, dass das vorhandene Angebot an Ganztagesplätzen auch unter den aktuellen gesetzli-chen Rahmenbedingungen ausreichend ist bzw. Defizite in der Soll-Stärken-auslastung verringert werden können. Durch Verringerung der Betriebserlaubnis für die Kita Belleben auf 30 Plätze stehen aktuell 610 Krippen- und Kita-Plätze in der Einheitsgemeinde Stadt Könnern zur Verfügung (Stand: Oktober 2015).

24

Telefonat mit Herrn Lösel, Stadt Könnern, vom 29.04.2014. 25

Schulgesetz des Landes Sachsen-Anhalt in der Fassung der Bekanntmachung vom 22.02.2013

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Integriertes Strategie- und Handlungskonzept für die Einheitsgemeinde Stadt Könnern

(ISHK Könnern) 44

Der bauliche Zustand der Kindertageseinrichtungen wurde durch die Stadt Könnern wie folgt bewertet.

Kindertageseinrichtungen – baulicher Zustand

Einrichtung/ Standort

Bauzustand/ Maßnahmen

Invest. Bedarf

(T€)

Aus- lastung

(%)

Barriere- frei

(ja/nein)

Bew.- kosten (€/m²/a)

Könnern Könneraner Märchenland/ Dr.-Wilhelm-Külz-Str. 6

saniert/ kl. Instandhaltung erf.

0 78 nein 15,97

Freche Früchtchen (Hort)/ R.-Breitscheid-Str. 16

saniert/ keine Maßnahmen

0 81 nur EG 76,78

Könneraner Blumenkinder/ Wiesenstr. 13

Neubau/ keine Maßnahmen

0 93 ja 30,55

Bebitz

Villa Dreikäsehoch/ Sorge 34

teilsaniert/ Instandsetzung Flure, Terrasse, Treppenanlage und Heizung erf.

352,5 82 nein 96,32

Beesenlaublingen

Kita „Parkwichtel“ LPG-Hof 1 (privater Träger)

grundsaniert/ brandschutztechnische Ertüchtigung erf., Einbau Öl-Zentralheizung

80 116 nein 26,87

Hortgebäude Abbruch + Neubau erforderlich (s. Ausführungen in Kap. 1.5.6.) Belleben

Zwergenland/ Birnenstr. 7

teilsaniert/ Instandsetzung Bäder, Fußböden, Heizung, Tro-ckenlegung, Türen erf.

ca. 500

68 nein 39,89

Cörmigk

Winnie Puuh/ Kastanienallee 1

teilsaniert/ Grundsanierung Küche, 2. Rettungsweg 1. OG erf.

35 53 nein 21,89

Hohenedlau

Zwergenland/ Hohe Str. 42 a (privater Träger)

Erbbaupachtvertrag mit Träger, Instandhaltung/ -setzung durch Träger (Neubau nach Brand-schaden)

0 58 ja k. A.

Quelle: Stadtverwaltung Könnern, eigene Berechnungen

Hiernach befinden sich die Einrichtungen in der Stadt Könnern in einem guten bauli-chen Zustand, wogegen die Einrichtungen in den OT Belleben und Bebitz einen er-heblichen Instandsetzungs- und Modernisierungsstau aufweisen. Die Kita in Hohen edlau wird sich nach der Behebung des Brandschadens im Jahr 2015 hingegen in einem neuwertigen Zustand befinden.

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Kita „Könneraner Blumenkinder“ (Neubau) in der Stadt Könnern

Foto: SALEG mbH

Ebenso können die Platzkosten je Kind und Monat einen Hinweis auf die Zukunfts-fähigkeit der Einrichtung bzw. deren Sanierungsbedarf geben. Unter Berücksichti-gung vorliegender Anmeldungen für das Jahr 2015 hat die Stadtverwaltung die Be-treuungskosten je Kind in Personal- und sonstige Kosten aufgegliedert. Hierbei bein-halten die Personalkosten allein die Kosten des pädagogischen Personals, wobei in die sonstigen Kosten alle anderen Kosten (z.B. Hausmeister-, Reinigungs-, Betriebs-kosten) eingehen.

Öffentliche Kindertageseinrichtungen - Platzkosten je Monat (Stand: 11/2014)

Einrichtung Krippe (Kosten je Platz) Kita (Kosten je Platz) Hort (Kosten je Platz)

Personal sonst. K. Personal sonst. K. Personal sonst. K. Märchenland 0 0 410,84 € 128,64 € 0 0 Blumenkinder 822,92 € 170,35 € 421,27 € 170,35 € 0 0 Freche Früchtchen 0 0 0 0 154,64 € 30,96 € Villa Dreikäsehoch 654,51 € 148,30 € 368,14 € 148,30 € 0 0 Zwergenland 670,31 € 155,74 € 326,60 € 155,74 € 0 0 Winnie Puuh 698,76 € 239,64 € 439,23 € 239,64 € 0 0 Durchschnitt 711,63 € 178,51 € 393,22 € 168,53 € 154,64 € 30,96 € Besser als der

Durchschnitt Durchschnitt bzw. innerhalb

der Toleranz Schlechter als der

Durchschnitt Quelle: Stadtverwaltung Könnern per Mail vom 20.11.2014

Hierbei werden die Synergieeffekte, die im Zuge der räumlichen Konzentration von mehreren Einrichtungen entstehen deutlich: So kann der Schulhort „Freche Frücht-chen“ durch die Lage innerhalb des Schulzentrums Stadt Könnern von der vorhan-denen Infrastruktur (Heizung, Hausmeister, Reinigung) profitieren, so dass die sons-tigen Kosten mit 30,96 € pro Monat und Kind im Vergleich besonders niedrig ausfal-len.

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Die Einzugsbereiche der einzelnen Kindertageseinrichtungen sind überwiegend auf die Ortschaft bzw. deren nähere Umgebung hin ausgerichtet. Insgesamt kann fest-gestellt werden, dass Eltern ihre Kinder in der Regel am Wohnort bzw. in dessen unmittelbarer Nähe in eine Kindertageseinrichtung geben. Grund hierfür können mögliche Synergieeffekte sein, wie z.B. das Abholen der Kinder durch Großeltern bzw. durch befreundete Familien, durch die einzelne Elternteile Flexibilität gewinnen.

Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass die Differenz zwischen Soll- und Ist-Belegungszahlen der Kindertageseinrichtungen bei einer insgesamt rückläufigen Be-völkerungszahl zunehmen wird. Diese Entwicklung kann ggf. durch den Betreuungs-anspruch aus dem Kinderförderungsgesetz sukzessiv aufgehalten werden. Sollte aufgrund der demografischen Entwicklung tatsächlich die Schließung einzelner Ein-richtungen anstehen, wäre darauf zu achten, dass sich in zumutbarer Entfernung andere Kindertageseinrichtungen innerhalb der Einheitsgemeinde befinden, die die Kinder aufnehmen können, so dass gewachsene Strukturen aufrecht erhalten wer-den können. Das Schließen von Einrichtungen in Randbereichen sowie im Span-nungsfeld zu einem Ort höherer Zentralität kann zu einem Verlust von Kindern füh-ren, für die durch die Stadt dann Ausgleichszahlungen an die entsprechende Kom-mune, in der das Kind die Kindertageseinrichtung besucht, zu leisten sind. Ziel ist es somit nach Möglichkeit alle Kinder, die innerhalb der Einheitsgemeinde ihren Wohn-sitz haben, auch hier zu betreuen. Auf diese Weise kann die räumliche Bindung der Familien zu ihrem Wohnort gestärkt und Ausgleichszahlungen an Nachbarkommu-nen vermieden werden.

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Plan 3: Auslastung + baulicher Zustand von Kitas

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1.5.6 Schulen

Innerhalb der Einheitsgemeinde befinden sich zwei Schulstandorte, denen räumlich je ein Schulhort zugeordnet ist:

das Schulzentrum Stadt Könnern, auf dessen Gelände sich eine Grund- und eine Sekundarschule (beide in Trägerschaft der Stadt) befinden sowie

die Grundschule Beesenlaublingen.

Auf dem Gelände des Schulzentrums Stadt Könnern steht beiden Schulen ein ge-meinsamer Speisesaal zur Verfügung, der auch als Aula genutzt wird. Weiterhin be-finden sich auf dem Gelände eine Zweifeldsporthalle sowie ein Kleinfeldsportplatz.

Bei der Grundschule Beesenlaublingen ist ein Turnraum im Schulgebäude inte-griert und entspricht nicht mehr aktuellen Anforderungen. Vor dem Gebäude befindet sich ein kleinerer Bolzplatz für Ballspiele.

Ein weiteres Schulgebäude befindet sich im Ortsteil Trebitz, in dem sich bis Ende des Schuljahres 2012/13 das in freier Trägerschaft befindliche Evangelische Gymna-sium befunden hat.26 Heute steht das kommunale Gebäude, das im Bestand u. a. vier Klassenräume, Fachunterrichtsräume, eine Aula, vier Horträume und einen Speiseraum aufweist, leer. Aufgrund der vorhandenen Räumlichkeiten weist das Schulgebäude bei einer Klassenstärke von 20 bis 25 Kindern eine Kapazität für ca. 80 bis 100 Schüler/innen auf. Auf dem Schulgelände befindet sich ebenfalls eine Ein-Feldsporthalle aus den 1980er Jahren, die heutigen Raumanforderungen entspricht, aber Sanierungsbedarf aufweist.

Weiterhin gibt es eine Förderschule in privater Trägerschaft im Ortsteil Belleben (Kinder- und Jugenddorf Belleben), die 2014 von 81 Schüler/ innen besucht wurde.27

Schuleinzugsbereiche und Kapazitäten öffentlicher Schulen (2013/14)

Schulen/Standort/ Träger

Einzugsbereiche - (Ortsteile) Schul-

kapazität Schüler

(2013/14) Hort-

kapazität Stadt Könnern „Schulzentrum Stadt Könnern“

Grundschule/ R.-Breitscheid-Str. 16 Träger: Stadt Könnern

Stadt Könnern mit OT Nelben Golbitz, Garsena

Hohenedlau, Kirchedlau, Mitteledlau, Sieglitz Cörmigk

Wiendorf, Ilbersdorf, Pfitzdorf Gerlebogk, Berwitz

Lebendorf, Bebitz, Trebitz Zickeritz, Brucke, Zellewitz

252 184 120

26

Mitteldeutsche Zeitung (MZ), Regionalausgabe Bernburg vom 16.08.2013 - http://www.mz-

web.de/bernburg/trebitz-wenig-hoffnung-fuer-das-evangelische-gymnasium,20640898,24033546.html 27 * http://www.schulliste.eu/schule/23169-forderschule-mit-ausgleichsklassen-kinder-u-jugenddorf-belleben/ (Eintrag

vom 29.04.2014)

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Integriertes Strategie- und Handlungskonzept für die Einheitsgemeinde Stadt Könnern

(ISHK Könnern) 49

Schulen/Standort/ Träger

Einzugsbereiche Schul-

kapazität Schüler

(2013/14) Hort-

kapazität Sekundarschule/ R.-Breitscheid-Str. 16 Träger: Stadt Könnern

Stadt Könnern mit allen Ortsteilen, Stadt Alsleben und Plötzkau

(beide VG Saale-Wipper) 360 460 * s.o.

Ortsteil Beesenlaublingen „Grundschule Beesenlaublingen“

Grundschule/ Südende 195 Träger: Stadt Könnern

Beesenlaublingen, Beesedau, Kustrena, Mukrena, Poplitz, Zweihausen Belleben, Haus Zeitz, Piesdorf

Strenznaundorf Trebnitz (Ortsteil Stadt Könnern)

Fremdschüler: Stadt Alsleben (VG Saale-Wipper

120 79 70

Summe: 732 723 190 Quelle: Stadtverwaltung Könnern per Mail vom 08.05.2014 * hiervon 341 Fahrschüler im Schuljahr 2013/14, davon wiederum 95 Schüler/ innen von Außerhalb.

Insgesamt wird deutlich, dass im Schuljahr 2013/14 einer Kapazität von 732 Schul-plätzen eine Nachfrage von 723 Plätzen gegenüberstand. Auf den ersten Blick scheint das Verhältnis ausgeglichen zu sein. Bei genauerer Betrachtung wird jedoch deutlich, dass der Sekundarschule etwa 100 Plätze fehlen und teilweise bereits Räumlichkeiten der Grundschule auf dem Gelände des Schulzentrums durch die Se-kundarschule genutzt werden. Dies ist nur möglich, weil die Grundschule Könnern eine Kapazität für rd. 250 Schüler/ innen aufweist und aktuell lediglich von ca. 185 Schülern/innen besucht wird, so dass derzeit eine freie Kapazität von etwa 65 Plät-zen besteht. Der prinzipielle Platzmangel am Standort des Schulzentrums konnte hierdurch jedoch nur teilweise behoben werden.

Die Grundschule Beesenlaublingen weist Räumlichkeiten für etwa 120 Schüler/ innen auf, kann aufgrund der begrenzten Kapazität des Hortes gegenwärtig jedoch nur mit etwa 80 Schüler/innen belegt werden. Grundsätzlich besteht also die Möglichkeit, durch die Erweiterung des Hortes etwa 40 zusätzliche Schüler/innen am Standort Beesenlaublingen zu beschulen, so dass durch eine Änderung der Grundschulein-zugsbereiche, der Standort des Schulzentrums weiter entlastet werden kann. Der enge räumliche Verbund von Grund- und Sekundarschule würde den hier angedach-ten Lösungsansatz unterstützen. Darüber hinaus steht das derzeit leerstehende Schulgebäude in Trebitz mit einer Raumkapazität für ca. 80 bis 100 Schüler/innen für den Schul- und Hortbetrieb innerhalb der Einheitsgemeinde zur Verfügung. Hier be-findet sich auch eine Ein-Feldsporthalle, die modernen Anforderungen entspricht, jedoch Instandsetzungs- und Modernisierungsstau aufweist. Das Schulgebäude weist ebenfalls Instandsetzungsstau auf.

Entsprechend Verordnung über die Schulentwicklungsplanung unter Berücksich-tigung der 1. Änderung, ist für den Betrieb von Grundschulen in öffentlicher Träger-schaft ab dem Schuljahr 2014/15 der Besuch von mindestens 60 Schüler/innen er-forderlich.28. Der Bestand der zwei Grundschulen der Einheitsgemeinde mit 282

28

Verordnung zur Schulentwicklungsplanung 2014 vom 15. Mai 2013 (GVBl LSA S. 244), zuletzt geändert durch

Verordnung vom 12. Dezember 2014 (GVBl. LSA S .540).

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Integriertes Strategie- und Handlungskonzept für die Einheitsgemeinde Stadt Könnern

(ISHK Könnern) 50

Grundschülern im Schuljahr 2014/15 ist vor diesem Hintergrund langfristig gesichert (s. Kap. 2.2.4). Zur Entlastung des Grundschulstandorts Könnern ist vielmehr die Stärkung der Grundschule Beesenlaublingen durch die Änderung von Schuleinzugs-bereichen erforderlich (s.o.). Dies setzt eine Sanierung und baulicher Erweiterung der Anlage voraus (s.u.).

Für den Betrieb von Sekundarschulen in öffentlicher Trägerschaft sind ab dem Schuljahr 2014/15 bei einem Zügigkeitsrichtwert von zwei für die Schuljahrgänge 5 bis 10 somit mindestens 240 Schüler/innen erforderlich. In der Sekundarschule Stadt Könnern, die für 360 Schüler/innen ausgelegt wurde, werden aktuell 457 Schü-ler/innen beschult, so dass die Auslastung langfristig gesichert ist.

Schulzentrum Stadt Könnern (Sekundarschulgebäude)

Foto: SALEG mbH

Der bauliche Zustand der Schulen ist vergleichsweise gut: Die Sekundarschule Könnern wurde im Zuge des Investitionsprogramms „Zukunft Bildung und Betreu-ung“ (IZZB), des „Sportstättenförderprogramms“ des Landes und des Förderpro-gramms „Städtebauliche Sanierung im ländlichen Bereich“ von Grund auf saniert, baulich erweitert und befindet sich in einem sehr guten Zustand. Kürzlich wurde die Heizungsanlage energetisch saniert, die das Schulzentrum (Sekundar- und Grund-schule) versorgt. Ebenfalls wurde der Schulhof der Grundschule Könnern im Rahmen des Förderprogramms STARK III neu gestaltet.29 Beide Vorhaben wurden im De-

29

Mitteldeutsche Zeitung (MZ), Regionalausgabe Bernburg vom 29.08.2014.

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Integriertes Strategie- und Handlungskonzept für die Einheitsgemeinde Stadt Könnern

(ISHK Könnern) 51

zember 2014 abgeschlossen. Weiterhin sind folgende Investitionen in der Grund-schule Könnern mit einem Kostenumfang von etwa 300 T€ erforderlich:30

Erneuerung der Fußböden in den Fluren und Klassenzimmern Brandschutztechnische Ertüchtigung der Treppenhäuser Modernisierung der Haustechnik nach Erfordernis entsprechend aktueller

Standards und Regelwerke Installation einer neuen IT-Anlage

Die Grundschule Beesenlaublingen weist mittlere Baumängel auf. Insbesondere sind folgende Maßnahmen durchzuführen:

Fortführung der Wärmedämmung der Schule Austausch der noch nicht erneuerten Außenfenster/ Türen Einbau einer neuen Heizungsanlage für GS und Hort zusammen Bau eines zweiten erforderlichen Rettungsweges (durch Anbau Hort) Neubau eines neuen Hortgebäudes durch Anbau an die Schule Abriss des bestehenden Hortgebäudes Renovierung der Turnhalle Neubau eine Sportfreifläche Installation neuer IT-Infrastruktur

Grundschule Beesenlaublingen

Foto: SALEG mbH

30

Mitteilung durch Stadt Könnern per Mail vom 20.10.2014

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Integriertes Strategie- und Handlungskonzept für die Einheitsgemeinde Stadt Könnern

(ISHK Könnern) 52

Seitens der Stadt werden die Kosten auf ca. 2,5 Mio. € veranschlagt. Es wurde ein Fördermittel-Antrag im Rahmen von STARK III gestellt. Das Hortgebäude ist nach heutigem Stand der Technik und gemäß den Anforderungen an Wärmedämmung, Brandschutz etc. nicht mehr wirtschaftlich zu erneuern und muss nach Abbruch neu errichtet werden.31

Ebenso würde eine Reaktivierung des ehemaligen Schulstandorts in Trebitz Sanie-rungskosten für Schulgebäude und Sporthalle nach sich ziehen. Hierbei können für das ehemalige Schulgebäude, das unter Denkmalschutz steht, Bau- und Bauneben-kosten in Höhe von rd. 500 T€ (Trockenlegung, Erneuerung/Erweiterung Sanitär) und für die Sporthalle in Höhe von ca. 250 T€ (Wärmeschutz, Haustechnik) veranschlagt werden.32

Schulgebäude im Ortsteil Trebitz (Leerstand)

Foto: SALEG mbH

Gymnasien in öffentlicher Trägerschaft liegen nicht innerhalb des Gebietes der Ein-heitsgemeinde Stadt Könnern, sondern werden im Salzlandkreis am Standort Bern-burg (Gymnasium Carolinum) und im Saalekreis am Standort Wettin (Burggymnasi-um Wettin) bereitgehalten. Weitere Standorte liegen in Aschersleben, Calbe, Schö-nebeck und Staßfurt.

31

Mitteilung durch Stadt Könnern per Mail vom 20.10.2014. 32

Frau Hendrich, Stadt Könnern vom 14.04.2015. Kosten für die Sanierung der Sporthalle wurden einer Kosten-

schätzung für ein vergleichbares Objekt vom November 2014 entnommen.

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Integriertes Strategie- und Handlungskonzept für die Einheitsgemeinde Stadt Könnern

(ISHK Könnern) 53

Berufsbildende Schulen und Volkshochschulen werden an den Standorten der Mittelzentren Aschersleben (Außenstelle Staßfurt) und Schönebeck (Außenstelle Bernburg) sowie im Oberzentrum Stadt Halle (Saale) bereitgehalten.33

Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe werden durch den Salzlandkreis (Fachdienst Jugend und Familie) wahrgenommen, der sich vielfach zur Leistungserbringung freier Träger, wie z.B. dem Deutschen Roten Kreuz und der Arbeiterwohlfahrt bedient. Das Kinder- und Jugenddorf im Ortsteil Belleben stellt so eine Einrichtung auf dem Gebiet der Einheitsgemeinde dar, die Kinder und Jugendliche u.a. mit Störungen im Sozial-verhalten, emotionalen Störungen sowie mit Entwicklungs-, Belastungs- und Schul-störungen aufnimmt.34 Weitere städtische Einrichtungen sind in Kap. 1.5.8 aufgeführt (s.u.).

Mit dem Schulzentrum Stadt Könnern verfügt die Stadt über eine von zwei Sekun-darschulen im ehemaligen Landkreis Bernburg (Altkreis). Das Schulzentrum wurde in den vergangenen Jahren saniert, baulich erweitert und ist ein wesentlicher Bestand-teil des gesellschaftlichen Lebens innerhalb des Grundzentrums. Es sind noch Rest-arbeiten an der Grundschule (Altbau) mit einem Kostenumfang von ca. 300 T€ durchzuführen. Ergänzend verfügt die Stadt im Ortsteil Beesenlaublingen über einen zweiten Grundschulstandort, der einen Sanierungsbedarf in Höhe von ca. 2,5 Mio. € aufweist. Durch die Änderung von Schuleinzugsbereichen sollen der Grundschul-standort in der Stadt Könnern entlastet und der Schulstandort Beesenlaublingen langfristig gesichert werden. Dies setzt am Standort Beesenlaublingen die Durchfüh-rung umfangreicher baulicher Investitionen voraus. Alternativ ist zu prüfen, ob der Schulstandort Trebitz reaktiviert werden kann/muss bzw. für eine andere Nutzung zur Verfügung stehen sollte. Im Falle einer Reaktivierung ist hier mit Sanierungskosten in Höhe von ca. 750 T€ zu rechnen (Sanierung Schulgebäude und Sporthalle).

1.5.7 Seniorenbetreuung

Die Seniorenbetreuung, die Pflege älterer Menschen sowie das betreute Wohnen ist ein Aufgabenbereich, der in der Regel von freien Trägern wahrgenommen wird. Hierbei ist zwischen mobilen (ambulanten) Pflegediensten und stationären Pflegeein-richtungen zu unterscheiden. Die teilstationäre Pflege (Tages- bzw. Nachtpflege für Senioren) stellt eine Unterform der stationären Pflege dar, wenn Angehörige die Pflege zuhause nur für eine Tageshälfte durchführen können. Innerhalb der Einheits-gemeinde befinden sich zwei stationäre Einrichtungen im Ortsteil Stadt Könnern: Das Alten- und Pflegeheim „Bürgergarten“ mit 42 Plätzen (Große Freiheit 78) sowie das Seniorenzentrum „Rosengarten“ mit 50 Plätzen (Wietschke 24). In beiden Häu-sern wird die Betreuung in den Pflegestufen I bis III angeboten. Weitere stationäre Pflegeeinrichtungen befinden sich in den umliegenden zentralen Orten außerhalb der Einheitsgemeinde.

33

http://www.salzlandkreis.de/Salzlandkreis/Bildung/Schulen/main.htm (Eintrag vom 29.04.2014). 34

http://www.kjd-belleben.de/zielgruppe.htm (Eintrag vom 29.04.2014).

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Integriertes Strategie- und Handlungskonzept für die Einheitsgemeinde Stadt Könnern

(ISHK Könnern) 54

Die häusliche Pflege bezeichnet die pflegerische und hauswirtschaftliche Versor-gung pflegebedürftiger Menschen außerhalb von teil- oder vollstationären Einrichtun-gen in ihrer häuslichen Umgebung. Häusliche Pflege wird sowohl von professionellen Pflegekräften als auch ehrenamtlich von Familienangehörigen (pflegende Angehöri-ge) oder anderen Personen aus dem sozialen Umfeld der pflegebedürftigen Person ohne pflegerische Ausbildung geleistet. Die häusliche Pflege (durch Familienangehö-rige) hat Vorrang vor der stationären Pflege und wird, je nach dem Grad der Pflege-bedürftigkeit, durch mobile Pflegedienste unterstützt, deren Leistungen durch die Pflegeversicherung abgedeckt sind. Innerhalb der Einheitsgemeinde Stadt Könnern gibt es im Ortsteil Stadt Könnern neben der Diakoniestation zwei private Pflegediens-te.35 Weitere Pflegedienste sind in den umliegenden zentralen Orten anzutreffen.

Im Jahr 2011 gab es im Salzlandkreis insgesamt 7.552 pflegebedürftige Personen (100 %). Bei 203.785 Einwohnern im Kreisgebiet entsprach dies einem Anteil von 3,7 Prozent der Kreisbevölkerung. Hiervon lebten in stationärer Pflege 2.757 Personen (36,5 %), 1.840 Personen wurden durch Pflegedienste gepflegt (24,5 %) und 2.955 Menschen wurden durch Angehörige gepflegt (39,0 %).

Auf das Gebiet der Einheitsgemeinde Stadt Könnern übertragen, ergeben sich fol-gende Zahlen: Bei 9.046 EW zum 31.12.2011 waren somit 335 Einwohner Pflegebe-dürftig (3,7 %). Hiervon 122 EW in stationärer Pflege (36,5 %), 82 Einwohner wurden durch Pflegedienste gepflegt (24,5 %) und 131 Pflegebedürftige wurde durch Ange-hörige gepflegt (39,0 %). Der auf diese Weise rechnerisch ermittelte Bedarf an stati-onären Pflegeplätzen kann somit im Bestand nur teilweise abgedeckt werden (122 stationär pflegebedürftige Einwohner vs. 92 Pflegeplätze).

Für die Zukunft wird zu prüfen sein, wie sich z.B. rückläufige Einwohnerzahlen auf den steigenden Anteil hochbetagter Menschen auswirken. Weiterhin wird zu betrach-ten sein, wie sich das Verhältnis von stationärer zu ambulanter Pflege, das derzeit etwa bei 1 : 3 liegt, entwickelt.

1.5.8 Freizeiteinrichtungen

Freizeit im Sinne von arbeitsfreier Zeit sind Phasen, über die der Einzelne frei verfü-gen kann und in denen er frei von bindenden Verpflichtungen ist. Diese Zeit steht für die Erholung von den Anstrengungen beruflicher und sonstiger Verpflichtungen zur Verfügung. Sie wird aber nicht nur dafür, sondern auch für vielfältige andere Aktivitä-ten genutzt. Freizeiteinrichtungen sind sinngemäß bauliche Anlagen und speziell an-gelegte Freiflächen, auf denen Freizeit verbracht bzw. einzelnen Freizeitaktivitäten nachgegangen werden kann. Innerhalb der Einheitsgemeinde Stadt Könnern befin-den sich folgende Freizeiteinrichtungen.

35

Pflegedienst Sabine Röhr, Gemeindeschwester Rosel Ehring

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Integriertes Strategie- und Handlungskonzept für die Einheitsgemeinde Stadt Könnern

(ISHK Könnern) 55

Bürgerhäuser/Kultureinrichtungen – baulicher Zustand/Sanierungsbedarf

Einrichtung/ Kapazität/ Standort

Bauzustand/Maßnahmen Invest. Bedarf

(T€)

Aus- lastung

(%)

Barriere- frei

(ja/nein)

Bew.- kosten (€/m²/a)

Stadt Könnern

Kulturhaus/ 250 Plätze/ Dr. W.-Külz-Str. 4 (Fremdeigentum!)

grundsaniert/energetische Sanierung erforderlich, Erneuerung Beleuchtungs-anlage/ Instandhaltung durch Stadt

nur Instandstand-

haltung!

50 nein 35,54

Jugendzentrum/ Dr. W.-Külz-Str. 4 (Fremdeigentum/ -betreiber)

grundsaniert/energetische Sanierung erforderlich/ Instandhaltung durch Stadt

nur Instandstand-

haltung!

100 nein 2,06

Heimatstube Könnern Magdeburger Str. 28

unsaniert/Grundsanierung erforderlich/ Instandhaltung durch Stadt

177,5 100 nein 7,67

Bibliothek/ R.-Breitscheid-Str. 16

saniert/keine Maßnahmen erforderlich/ Instandhaltung durch Stadt

0 100 nein k.A.

Heimatstube Nelben (Feuerwehrgebäude)

saniert/keine Maßnahmen erforderlich/ Instandhaltung durch Stadt

9 k.A. nein 25,94

Bebitz

Dorfgemeinschafts-haus

saniert/keine Maßnahmen erforderlich/ Instandhaltung durch Stadt

0 100 nein 9,21

Beesenlaublingen Jugendclub/ LPG-Hof 1 (privater Träger)

grundsaniert/ brandschutztechnische Ertüchtigung erforderlich

keine gesonderte Erfassung (s. Tabelle „Baulicher Zustand von Kinderta-

geseinrichtungen“, Kap. 1.5.5)

Bibliothek/ LPG-Hof 1 (privater Träger) Bauernstube LPG-Hof 1 (privater Träger)

Kulturraum Beesedau laufende Bewirtschaftung (Instandhaltung) durch Verein (Eigenleistung)

0 100 ja k.A.

Kulturraum Mukrena laufende Bewirtschaftung (Instandhaltung) in Eigen-leistung

0 k.A. nein k.A.

Belleben Kulturhaus 220 Plätze/ (Vereins-nutzung) Alslebener Str. 46

undichtes Dach, mangel-hafte Wärmedämmung

75 60 nein 24,06

Büro Orts-BM, ehem. Sparkasse + Wohnen/ Alslebener Str. 53

Grundstück soll verkauft werden – Verlagerung Büro Orts-BM in das Kulturhaus

keine Investi-tionen!

0 nein k.A.

Gebäudekomplex FFW (Lagerraum Ver-ein, Stadtarbeiter) Gerbstedter Str. 91

energetische Sanierung (Dach, Fassade, Fenster, Heizung) erf.

100 k.A. nein k.A.

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Integriertes Strategie- und Handlungskonzept für die Einheitsgemeinde Stadt Könnern

(ISHK Könnern) 56

Einrichtung/ Kapazität/ Standort

Bauzustand/Maßnahmen Invest. Bedarf

(T€)

Aus- lastung

(%)

Barriere- frei

(ja/nein)

Bew.- kosten (€/m²/a)

Cörmigk Dorfgemeinschafts-haus/ 150 Plätze/ Lange Str. 1

Neubau/ keine

0 80 ja 15,38

Edlau Dorfgemeinschafts-haus, Schützenhaus

Neubau/ Instandhaltung durch Stadt

15 100 ja 6,35

Gerlebogk

Dorfgemeinschafts-haus

saniert/keine Maßnahmen erforderlich/ Instandhaltung durch Stadt

0 100 nein 11,02

Lebendorf

Heimatstube (im Gebäude FFW)

leichte Schäden am Innen-putz/ Instandhaltung/ Bewirt- schaftung durch Heimat-verein e.V.

./. 100 ja k.A.

Raum/ Denkmalstraße 78

mangelhafte Wärmedäm-mung, veraltete Heizungs-anlage, nasser Keller/ Instandhaltung/ Bewirt-schaftung durch Musikver-ein Lebendorf e.V.

65 90 nein k.A.

Strenznaundorf

Bauernstube guter Zustand/ Instandhaltung durch Stadt

0 50 nein 19,32

Wiendorf Gemeinderäume (Gutshaus Ilbersdorf)

Fremdverwaltung durch BBG

k.A. 50 nein k.A.

Raume FFW Ilbersdorf

guter Zustand/ laufende Instandhaltung

0 100 k.A. k.A.

Ehem. Pumpenhaus (Vereinsnutzung)

Instandhaltung trägt sich durch Pachteinnahmen vom Anglerverein (Pächter)

0 100 k.A. k.A.

Zickeritz

Gemeinderaum (ehem. Kita)

saniert/ Schönheitsreparaturen erf./ Instandhaltung durch Stadt

0 80 nein 7,43

Quelle: Risikoanalyse und Brandschutzbedarf 2012 | http://www.stadt-koennern.de/cms/index.php/de/oeffentliche-einrichtungen/oeffentliche-einrichtungen-2 (Stand: 18.06.2014) | Zuarbeit Stadt Könnern per Mail vom 20., 27. und 30. 10.2014, Telefonat Frau Hendrich, Bau- und Ordnungsamt, vom 20./21.10.2015

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(ISHK Könnern) 57

Sport- und Freianlagen – baulicher Zustand/Sanierungsbedarf

Ortsteil Art Lage Zustand/

Invest.-Bedarf Sportverein/

sonst. Nutzung Sportplätze/Sportlerheime

Stadt Könnern Sportplatz, Sportlerheim, Kegelbahn

Am Sportplatz Instandhaltung durch SV

per Erbbaupachtver-trag an: SV „Blauweiß Könnern“ e.V.

Belleben Sportplatz westl. Schule gut/ Instandhaltung durch Stadt

SV Belleben, Ev. Kirche (Pacht Teil-fläche)

Cörmigk Sportplatz, Vereinshaus

östl. Ortslage Instandhaltung durch SV, Zuschuss durch Stadt

per Nutzungsvertrag an: „Sportfreunde 1921 Cörmigk“ e.V.

Hohenedlau Sportplatz, Sportlerheim

östl. Ortslage gut/ Instandhaltung durch Stadt

SV „Rot-Schwarz Edlau“ e.V.

Poplitz Sportplatz + Kegelbahn

im Park

Instandhaltung durch SV, Sanie-rung über Hoch-wasserhilfe

SV „Grün-Weiß Beesenlaublingen“

Trebitz Sportplatz, Sportlerheim

Str. nach Lebendorf

sehr gut/ Instandhaltung durch TuS

per Nutzungsvertrag an: „TuS Bebitz 1927“ e.V.

Trebnitz Sportplatz, Sportlerheim

westlich Schloss

Instandhaltung durch SV, Sanie-rung über Hoch-wasserhilfe

per Erbbaupachtver-trag an: SV „Blau-Weiß Viktoria Trebnitz“ e.V.

Sport- und Turnhallen

Stadt Könnern Turnhalle Magdeburger Str.

teilsaniert/ 250.000 €

Schulen, Vereine, sonst. Nutzer

Stadt Könnern Sporthalle Schulzentrum Neubau 2007 Schulen, Vereine

Belleben Sporthalle (nicht DIN)

westl. Förder-schule

unsaniert/ 250.000 €

Förderschule Bell-eben, Vereine

Trebitz Sporthalle ehem. Schule unsaniert/ 250.000 €

TUS Bebitz im Winter, sonst Leerstand

Beesenlaublingen Sporthalle Grundschule

teilsaniert/ 2,5 Mio.€ inkl. Sa-nierung GS + Neu-bau Hort gem. STARK III-Antrag

nur Schulsport

Parks/sonstiges

Bebitz Gutspark nördl. Kita gut/ 0

Nutzung durch Kita

Beesenlaublingen Park westl. Ortslage mittel/ 0

Heimatfest, Einschulung

Belleben Kartbahn L 151/ nördl. Ortslage

gut/ 0

privater Eigentümer/ private Nutzung

Garsena Gutspark nördl. Ortslage gut/ 0

privater Eigentümer/ private Nutzung

Gerlebogk Naturbad + Zeltplatz

südwestl. Ortslage

gut/ 0

privater Eigentümer/ private Nutzung

Strenznaundorf Festwiese östl. Ortslage gut/ 0

Heimatfeste Heimatverein

Quelle: Risikoanalyse und Brandschutzbedarf 2012 | http://www.stadt-koennern.de/cms/index.php/de/oeffentliche-einrichtungen/oeffentliche-einrichtungen-2 | Flächennutzungsplan der Stadt Könnern | Zuarbeit Stadt Könnern per Mail vom 20., 27. und 30.10.2014

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(ISHK Könnern) 58

Eine Typisierung der Freizeiteinrichtungen macht deutlich, dass es innerhalb der Einheitsgemeinde bauliche Anlagen, wie Dorfgemeinschaftshäuser, Kulturhäuser, Heimatstuben und Jugendclubs gibt. Diese Freizeiteinrichtungen bieten hauptsäch-lich Raum für Vereinsaktivitäten und (Familien)Feierlichkeiten bzw. sind auf spezielle Altersgruppen hin ausgerichtet (Sportlerheime, Jugendzentrum). Sie sind für die Identifikation der Einwohner mit ihrem Ortsteil von Bedeutung. Die jährlichen Bewirt-schaftungskosten variieren bei Kultur-/Dorfgemeinschaftshäusern zwischen 35,54 €/m² (Kulturhaus Könnern) und 6,35 €/m² (Dorfgemeinschaftshaus Edlau, Neubau) und spiegeln das unterschiedliche Baualter bzw. den unterschiedlichen Sanierungs-stand wider. Kleinere Einrichtungen (Gemeinderaum, Jugendclub, Heimatstube) wei-sen wesentlich geringere Bewirtschaftungskosten auf (ca. 2,00 bis 8,00 €/m² im Jahr).

Weiterhin dienen Sport- und Turnhallen dem Schul- und Vereinssport. Eine andere Gruppe von Freizeiteinrichtungen stellen Freianlagen dar. Sportplätze mit den dazu-gehörigen Sportlerheimen haben eine große Bedeutung zur Aufrechterhaltung des Vereinslebens (insbes. Fußball), wogegen Parks vor allem der Ausrichtung von Fes-ten bzw. der Pflege des Gemeinschaftsgefühls dienen. Weiterhin gibt es verschiede-ne Kinderspielplätze im Gebiet der Einheitsgemeinde, die hier nicht weiter aufge-führt sind.

Von Interesse sind die speziellen Bewirtschaftungsformen innerhalb der Einheits-gemeinde: So sind einzelne Einrichtungen über Erbbaurechtsverträge/ Nutzungsver-träge an einzelne Vereine verpachtet bzw. werden diesen zur Nutzung überlassen, wobei die Stadt auf den Erbbauzins/die Nutzungsgebühr verzichtet und der Verein sich im Gegenzug zur Durchführung und Finanzierung von Instandhaltungsmaßnah-men und Versicherungsprämien verpflichtet (s.o.). Hierbei unterstützt die Stadt Ver-eine teilweise auch mit Sachleistungen. In anderen Fällen erzielt die Stadt Gebüh-reneinnahmen, die jedoch nicht kostendeckend erhoben werden könne, so dass De-fizite durch den Haushalt ausgeglichen werden müssen. Insgesamt wendet die Stadt etwa 125 T€ pro Jahr auf, mit denen Freizeiteinrichtungen unterstützt werden; dies entspricht nicht einmal einem Betrag von 15,00 € pro Einwohner pro Jahr (Haus-haltsplan 2015):

Bibliotheken (Könnern, Beesenlaublingen): 21.100 € Kulturhäuser (Könnern, Belleben): 58.600 € Jugendclub Könnern: 4.700 € Sportanlagen (Belleben, Cörmigk, Trebnitz, Trebitz, Poplitz): 16.500 € Dorfgemeinschaftshäuser (Nelben, Bebitz): 3.800 € Gemeinderäume (alle Ortsteile): 10.500 € Seniorenbetreuung, Verfügungsmittel, Kulturpflege (alle Ortsteile): 8.500 € Kinderspielplätze (alle Ortsteile): 1.000 €

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Integriertes Strategie- und Handlungskonzept für die Einheitsgemeinde Stadt Könnern

(ISHK Könnern) 59

Plan 4: Freizeiteinrichtungen

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Integriertes Strategie- und Handlungskonzept für die Einheitsgemeinde Stadt Könnern

(ISHK Könnern) 60

Die Stadt ist dennoch gehalten, Gebührenkalkulationen regelmäßig zu erneuern und die darauf fußenden Gebührensatzungen anzupassen. Hierbei bewegt sich die Stadt Könnern als ein „Anbieter auf dem Markt“, d.h. Nutzergebühren für einzelne Einrich-tungen stehen in Konkurrenz zu den Angeboten benachbarter Kommunen und kön-nen insofern nicht losgelöst vom Markt festgesetzt werden. Vor diesem Hintergrund ist eine direkte Weitergabe aller Kosten an die Nutzer nicht möglich, da sonst Gebüh-reneinnahmen wegbrechen und Objekte leer stehen würden. Gebührenkalkulationen müssen daher neben den kalkulatorischen Kosten auch die Gebührenhöhen ver-gleichbarer Angebote in räumlicher Nähe (Nachbarkommunen) mit berücksichtigen. Alternativ ist eine Umnutzung/Veräußerung von Freizeiteinrichtungen in der Regel nicht möglich, da durch die eingesetzten Fördermittel hier eine Zweckbindung be-steht und die Immobilien eine rentierliche Nutzung in der Regel nicht zulassen und somit keinen realen Verkehrswert erzielen würden.

Dorfgemeinschaftshaus im Ortsteil Cörmigk mit Trakt der freiwilligen Feuer-wehr

Foto: SALEG mbH

Städtebauliche Kennzahlen für die Ermittlung des Bedarfs an Sportplatzfläche sind in den „Richtlinien für die Schaffung von Erholungs-, Spiel- und Sportanlagen“ des Deutschen Sportbundes mit rd. 4,6 m² Sportbedarfsfläche je Einwohner verankert. Für die Bedarfsermittlung wird die Sportart Fußball herangezogen, die in der Ein-heitsgemeinde unter den flächenbeanspruchenden Sportarten dominiert. Entspre-chend DIN 18035-1 (Sportplätze) umfasst ein Fußballfeld von 70 m x 109 m somit eine Fläche von 7.630 m². Hiernach ergibt sich im Bestand (2013) ein Bedarf von

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Integriertes Strategie- und Handlungskonzept für die Einheitsgemeinde Stadt Könnern

(ISHK Könnern) 61

lediglich 5,3 Fußballfeldern36, dem tatsächlich ein Bestand von sieben Sportplätzen gegenüber steht.

Auch wenn nicht alle Fußballplätze DIN-gerecht angelegt wurden und darüber hinaus auch als Festplatz für den jeweiligen Ortsteil eine Bedeutung haben, ist von der An-zahl her eine Überkapazität von fast zwei Plätzen für das Gebiet der Einheitsgemein-de zu konstatieren. Anders hingegen verhält es sich mit dem einzigen Freibad (Ba-desee), das privat betrieben wird und sich im Ortsteil Gerlebogk befindet. Entspre-chend städtebaulicher Kennzahlen nach Müller (1979, S. 149) sollten ab 5.000 Ein-wohnern ein Freibad zur Verfügung stehen.

Angesichts verschiedener Kriterien (Auslastung, baulicher Zustand/ Investitionsbe-darf, Barrierefreiheit, Tragung der Bewirtschaftungskosten) und der zukünftigen Be-völkerungsentwicklung ist der Erhalt der Freizeiteinrichtungen zu prüfen. Hierbei ist auch das Erfordernis der „Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse“ in die Betrach-tung mit einzubeziehen. Wo noch nicht geschehen, ist eine stärkere Einbindung/ Be-teiligung der Vereine sowie die Fortschreibung von Gebührenordnungen zu prüfen, um den Erhalt der Freizeiteinrichtungen langfristig sichern zu können (Zielstellung)

1.5.9 Brandschutz (freiwillige Feuerwehren)

Die Organisation des Brandschutzes stellt eine übertragene Aufgabe im eigenen Wirkungskreis dar. Die Einheitsgemeinde Stadt Könnern hat als Träger der Freiwilli-gen Feuerwehren somit die Aufgabe, eine leistungsfähige Feuerwehr aufzustellen, auszurüsten, zu unterhalten und mit den erforderlichen baulichen Anlagen und Ein-richtungen auszustatten sowie für eine ausreichende Löschwasserversorgung Sorge zu tragen (Pflichtaufgabe). Grundlage dieser Tätigkeit ist die Studie „Risikoanalyse und Brandschutzbedarf“ für das Gebiet der Einheitsgemeinde Stadt Könnern vom Dezember 2012. Hiernach verfügt die Einheitsgemeinde in 13 Ortsfeuerwehren über 291 Feuerwehrangehörige, hiervon sind 254 Einsatzkräfte. Die durchschnittliche Ein-satzstärke bei Alarmierung beträgt von Montag bis Freitag (06:00 bis 17:00 Uhr) 47 Einsatzkräfte und von Montag bis Freitag (18:00 bis 06:00 Uhr) sowie an Sonnabend, Sonntag und Feiertag 254 Einsatzkräfte. Dabei kann der überwiegende Teil des Ge-biets der Einheitsgemeinde in einer Eintreffzeit von < 12 Minuten erreicht werden.

36

Bedarf von 5,3 Fußballfeldern = (8.735 EW x 4,6 m²) : 7.630 m²

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Ausrückbereiche der Ortsfeuerwehren

Quelle: Risikoanalyse und Brandschutzbedarf, Dezember 2012

Unabhängig hiervon bestehen bei der Mehrzahl der 13 Ortswehren Defizite hinsicht-lich der tagsüber verfügbaren Einsatzkräfte, im Fuhrparkbereich, bei den baulichen Anlagen – insbesondere den Feuerwehrgerätehäusern nach DIN 14092 – und in der Löschwasserversorgung. Weiterhin sind einzelne Wehren (tagsüber) nicht bzw. nur bedingt einsatzbereit.

Um das Sicherheitsrisiko auch zukünftig abdecken zu können und den Bestimmun-gen des Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetzes zu folgen, soll die Nutzung einzel-ner Standorte aufgegeben und mit anderen Standorten zusammengelegt werden. Die Neugliederung der Feuerwehrbereiche lässt ebenfalls eine gezielte Aufwertung einzelner Feuerwehrstandorte zu, so dass Investitionen zur Herstellung eines DIN-gerechten Zustands zielgerichtet eingesetzt werden können. Hierbei sollen folgende Maßnahmen an den verbleibenden acht Standorten durchgeführt werden.

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Integriertes Strategie- und Handlungskonzept für die Einheitsgemeinde Stadt Könnern

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Feuerwehrstandorte - Handlungsbedarf

Gerätehaus (Standort)/ Einsatzgebiet

DIN- gerecht

Einsatz- bereitschaft

Empfehlungen/ Investitionsbedarf

Nutzungs- aufgabe

Bebitz Bebitz

- tagsüber nicht ein-satzbereit

Zusammenschluss mit FF Trebitz/ keine Investi-tionen am Standort

ja

Beesenlaublingen Beesenlaublingen, Beesedau, Mukre-na, Kustrena, Zweihausen, Poplitz

- bedingt ein-satzbereit

Neubau erforderlich/ Kosten: 800.000 €

nein

Belleben Belleben, Piesdorf, Haus Zeitz

+ einsatzbereit gesicherter Standort/ kein Investitionsbedarf

nein

Cörmigk Cörmigk, Hohendohndorf, Sixdorf

+ tagsüber bedingt ein-satzbereit

gesicherter Standort/ kein Investitionsbedarf

nein

Edlau Kirchedlau, Mitteledlau, Hohenedlau, Sieglitz

- bedingt ein-satzbereit

Zusammenschluss mit anderer FF/ keine Inves-titionen am Standort

ja

Gerlebogk Gerlebogk, Berwitz

+ bedingt ein-satzbereit

Zusammenschluss mit FF Cörmigk/ keine Inves-titionen am Standort

ja

Könnern Könnern, Golbitz, Garsena, Nelben

- einsatzbereit Neubau erforderlich/

Kosten: 3,6 Mio. € nein

Lebendorf Lebendorf

- tagsüber nicht ein-satzbereit

Zusammenschluss mit FF Trebitz/ keine Investi-tionen am Standort

ja

Strenznaundorf Strenznaundorf

+ einsatzbereit gesicherter Standort/ kein Investitionsbedarf

nein

Trebitz Trebitz

+ tagsüber bedingt ein-satzbereit

gesicherter Standort/ Erneuerung Absaugvor-richtung

nein

Trebnitz Trebnitz, Alt-Mödewitz, Neu Mödewitz

+ bedingt ein-satzbereit

gesicherter Standort/ Erneuerung Absaugvor-richtung

nein

Wiendorf Wiendorf, Ilbersdorf, Pfitzdorf

- tagsüber nicht ein-satzbereit

Zusammenschluss mit anderer FF/ keine Inves-titionen am Standort

ja

Zickeritz Zickeritz, Zellewitz, Brucke

- bedingt ein-satzbereit

Neubau erforderlich/ Kosten: 800.000 €

nein

Gesamtkosten: 5.200.000,00 € Quelle: Risikoanalyse und Brandschutzbedarf (Dezember 2012), Anlage 9

Die Übersicht macht deutlich, dass die Feuerwehrgerätehäuser in Könnern, Beesen-laublingen und Zickeritz beginnend ab 2016 (Stadt Könnern) neu errichtet werden sollen. An anderen Standorten sollen bauliche Maßnahmen durchgeführt werden, wieder andere Standorte (Bebitz, Edlau, Gerlebogk, Lebendorf, Wiendorf) sollen mit-telfristig aus der Nutzung der aktiven Brandbekämpfung herausgenommen werden, sollen aber weiterhin den Kameraden vor Ort für gesellige Zusammenkünfte zur Ver-fügung stehen.37

37

Telefonat mit Herrn Brauns, Stadt Könnern, vom 06.11.2014.

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Freiwillige Feuerwehr Belleben

Foto: SALEG mbH

Der Fuhrpark ist entsprechend Empfehlung aus der Studie „Risikoanalyse und Brandschutzbedarf“ über die kommenden Jahre zu erneuern. Hierzu sind in den kommenden Jahren folgende Anschaffungen vorgesehen.

Finanzbedarf aus der Fahrzeugkonzeption

Jahr Fahrzeug (Bezeichnung)

Standort (Ortsteil)

Kosten (€)

Förder- mittel (€)

Eigen- mittel (€)

2016 Löschgruppenfahrzeug 10 Beesenlaublingen 300.000 85.000 215.000 2018 Mannschaftstransportwagen Edlau 32.000 - 32.000 2018 Tragkraftspritzenfahrzeug-Wasser Zickeritz 160.000 - 160.000 2019 Tragkraftspritzenfahrzeug-Wasser Könnern 160.000 - 160.000 2020 Hilfeleistungslöschgruppenfzg. 10 Belleben 370.000 100.000 270.000 2021 Löschgruppenfahrzeug 10 Cörmigk 300.000 85.000 215.000 2022 Tanklöschfahrzeug 4000 Könnern 350.000 120.000 230.000 2023 Mannschaftstransportwagen Bebitz 32.000 - 32.000 2024 Mannschaftstransportwagen Gerlebogk 32.000 - 32.000 2026 Mannschaftstransportwagen Lebendorf 32.000 - 32.000 2027 Tragkraftspritzenfahrzeug-Wasser Strenznaundorf 160.000 - 160.000 2028 Tragkraftspritzenfahrzeug-Wasser Trebnitz 160.000 - 160.000 Summe: 2.088.000 390.000 1.698.000 Quelle: Risikoanalyse und Brandschutzbedarf (Dezember 2012), Anlage 9

Hinsichtlich der Löschwasserbereitstellung ist eine ausreichende Versorgung nur in den Ortsteilen Hohenedlau, Mitteledlau, Sieglitz und Ilbersdorf möglich. In den an-deren Ortsteilen soll die Abdeckung des Löschwasserbedarfs aus dem Trinkwasser-netz in Kombination mit der Wasserentnahme aus Löschwasserbrunnen, Löschwas-serbehältern, Löschwasserteichen und offenen Gewässern erfolgen. Für mindestens 18 Prozent der bebauten Flächen ist keine ausreichende Löschwasserversorgung gewährleistet. Dies gilt insbesondere für Beesedau, Cörmigk mit Sixdorf, Kustrena,

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(ISHK Könnern) 65

Zweihausen, Strenznaundorf (Unterdorf) und Alt-Mödewitz, wo die Löschwasserver-sorgung besonders problematisch ist. In Bereichen, wo der Löschwasserbedarf nicht innerhalb eines Radius von 300 m um das Brandobjekt sichergestellt werden kann, muss das Löschwasser über überlange Schlauchlängen bzw. mittels Tankerpendel-verkehr an den Brandort herangeführt werden.38 Zur Absicherung einer ausreichen-den Löschwasserversorgung wird in der Untersuchung Risikoanalyse und Brand-schutzbedarf daher empfohlen, jährlich einen Betrag von pauschal 20 T€ für das gesamte Stadtgebiet bereitzustellen.39

Neben der eigentlichen Aufgabe der Brandbekämpfung kommt den Feuerwehren auch eine wichtige Bedeutung zur Ausgestaltung des gesellschaftlichen Lebens in den Ortsteilen zu. Hierbei sind insbesondere die Kinder- und Jugendfeuerwehren von Bedeutung, die neben der Nachwuchsförderung auch die Identifikation von Kin-dern und Jugendlichen mit ihrem Heimatort stärken können. Kinder- und Jugendfeu-erwehren mit 21 bzw. 44 Mitgliedern gibt es an drei Standorten in der Einheitsge-meinde (Stand: 2012).

Kinder- und Jugendfeuerwehren (Stand: 2012)

Ortsfeuerwehr Jugendfeuerwehr

(10–17 Jahre) Kinderfeuerwehr

(< 10 Jahre) Beesenlaublingen, OT Beesenlaublingen in Gründung befindlich Belleben, OT Belleben 14 7 Cörmigk, OT Cörmigk 10 14 Könnern, Stadt Könnern 20 0 Summen 44 21

Quelle: Risikoanalyse und Brandschutzbedarfsplan der Einheitsgemeinde Stadt Könnern, Dezember 2012

In Beesenlaublingen soll eine Jugendfeuerwehr neu gegründet werden. Ein geeigne-tes Objekt zur Unterbringung ist derzeit noch in Diskussion: Einerseits können die derzeit leer stehenden Kellerräume im LPG-Hof 1 nach einer Grundsanierung mit voraussichtlichen Kosten in Höhe von 120 T€ hierfür zur Verfügung stehen. Anderer-seits bietet es sich an, diesen Betrag in den sowieso erforderlichen Feuerwehrneu-bau (Kosten: 800 T€) zu investieren. Bis zur Fertigstellung des Neubaus soll die Ju-gendfeuerwehr in der Bauernstube untergebracht werden, so dass sich die Stadt un-ter Beachtung des sich hieraus ergebenden Kostenvorteils für diese Variante ent-schieden hat. Weiterhin ist angedacht, die Jugendfeuerwehr in Könnern nach der Fertigstellung des Neubaus am alten Standort in der Friedensstraße (Stadtkern) un-terzubringen, da das hier gelegene Zweckgebäude als Baudenkmal geschützt ist und einer anderen Nutzung kaum zugänglich ist.

38

Risikoanalyse und Brandschutzbedarf (Dezember 2012), S. 49. 39

Risikoanalyse und Brandschutzbedarf (Dezember 2012), Anlage 9

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Die Sicherstellung der Brandbekämpfung innerhalb der Einheitsgemeinde Stadt Könnern ist eine Pflichtaufgabe, deren Umsetzung sich angesichts des demographi-schen Wandels neuen Herausforderungen stellen muss. Durch die Aufgabe von klei-nen Standorten mit hohem baulichen Investitionsbedarf und der Stärkung verblei-bender Standorte, stellt sich die Stadt aktiv dieser Aufgabe. Hierzu gehört auch die aktive Nachwuchsförderung, durch die Einrichtung einer neuen Jugendfeuerwehr in Beesenlaublingen. Durch regelmäßige Investitionen in den Fuhrpark und in die Löschwasserbereitstellung werden weitere Voraussetzungen für die Sicherstellung der Brandbekämpfung getroffen.

1.5.10 Religiöse Infrastruktur/Friedhöfe

Die Einheitsgemeinde Stadt Könnern gehört zur Evangelischen Kirche in Mittel-deutschland sowie zum Bistum Magdeburg (römisch-katholisch), deren Mitglieder-zahlen anteilig 18,7 (evangelische Christen) bzw. 3,3 % (Katholiken) an der jeweili-gen Gesamtbevölkerung umfassen. Auf die Einheitsgemeinde Stadt Könnern über-tragen bedeutet dies, dass im Jahr 2013 bei 8.735 Einwohnern etwa 1.633 evangeli-sche Christen und 288 Katholiken konfessionell gebunden waren. Des Weiteren be-findet sich eine Neuapostolische Gemeinde, die zum Kirchenbezirk Halle gehört, in der Stadt Könnern. Überschlägig kann somit von ca. 2.000 konfessionell gebunde-nen Einwohnern in der Einheitsgemeinde ausgegangen werden. Dies entspricht etwa 23 Prozent der Gesamteinwohner (2013). Der Evangelische Pfarrbereich Könnern, der mit dem einem Großteil der Einheitsgemeinde Könnern identisch ist, hat seinen Sitz in der Stadt Könnern (Kirchhof 6).40 Die Ortschaften Cörmigk, Gerlebogk und Wiendorf gehören hingegen zum Kirchenkreis Köthen. Das zuständige Pfarramt liegt in Preußlitz (Kirchgasse 1). Das nächstgelegene Pfarramt der Katholischen Kirche mit Kirche befindet sich in Nachbarstadt Alsleben (Wörthe 9).

Wenngleich die konfessionelle Bindung gering ist und beide großen Kirchen inner-halb der Einheitsgemeinde nicht als Träger von Kindergärten und Schulen auftreten, kommt den Kirchen hinsichtlich der kulturellen Versorgung der Einwohnerschaft innerhalb der Flächengemeinde eine wichtige Bedeutung zu. Neben den traditionel-len Gottesdiensten zu besonderen kirchlichen Feiertagen haben insbesondere Chöre und Konzertaufführungen einen hohen Stellenwert zur Freizeitgestaltung der Ein-wohnerschaft.

Friedhöfe sind in fast jedem Ortsteil der Einheitsgemeinde Stadt Könnern zu finden und weisen Größen zwischen 0,13 bis 1,8 ha auf.41 Insgesamt umfassen die 17 kommunalen Friedhöfe eine Fläche von rd. 9,4 ha.

40

Neben den Ortsteilen der Einheitsgemeinde gehören auch Alsleben (VG Saale-Wipper) sowie Peißen (Stadt

Bernburg) zum Pfarrbereich Könnern. 41

1. Änderungssatzung der Friedhofssatzung der Stadt Könnern und den dazugehörenden Ortsteilen vom

02.05.2012.

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Kommunale Friedhöfe der Einheitsgemeinde Stadt Könnern

Stadt/Ortschaft Ortsteil Fläche (ha) Bestattungsbezirke Könnern Könnern 1,8290 Stadt Könnern ohne Nelben und Trebnitz Könnern Trebnitz 0,3690 OT Trebnitz Belleben Belleben 1,4611 OT Belleben, Haus Zeitz Belleben Piesdorf 0,3205 OT Piesdorf Beesenlaublingen Beesedau 0,2067 OT Beesedau

Beesenlaublingen Beesenlaublingen 0,7256 OT Beesenlaublingen, Mukrena, Poplitz, Kustrena, Zweihausen

Cörmigk Cörmigk 1,0000 OT Cörmigk Edlau Hohenedlau 0,5370 OT Hohenedlau Edlau Kirchedlau 0,1920 OT Kirchedlau Gerlebogk Gerlebogk 0,3303 OT Gerlebogk, Berwitz Golbitz Golbitz 0,3096 OT Golbitz Lebendorf Bebitz 0,2563 OT Bebitz Lebendorf Lebendorf 0,3753 OT Lebendorf Lebendorf Trebitz 0,2665 OT Trebitz Strenznaundorf Strenznaundorf 0,9220 OT Strenznaundorf Wiendorf Ilbersdorf 0,1458 OT Ilbersdorf Wiendorf Pfitzdorf 0,1369 OT Pfitzdorf Fläche (∑): 9,4430

Quelle: Stadt Könnern, Friedhofssatzung, 1. Änderung vom 02.05.2012 | Email Frau Kunz, Friedhofswesen Stadt Kön-nern, vom 27.02.2015

Hinzu kommen die kirchlichen Friedhöfe in den Ortsteilen Mitteledlau und Sieglitz (OS Edlau), Wiendorf (OS Wiendorf), Zickeritz (OS Zickeritz) und Nelben (Stadt Kön-nern) mit einer Gesamtfläche von 1,386 ha. Insgesamt stehen somit 10,829 ha Friedhofsfläche innerhalb der Einheitsgemeinde zur Verfügung (Stand: 2015).

Rechnerisch sind etwas über 20 Prozent der Einwohner konfessionell gebunden. Der Anteil aktiver Gemeindemitglieder ist jedoch vergleichsweise gering. Dies geht u.a. aus der Anzahl der noch aktiv genutzten Gotteshäuser hervor. Dabei treten die bei-den großen Kirchen nicht als Träger von Gemeinbedarfs- und Folgeeinrichtungen, wie z.B. Kitas oder Schulen in der Einheitsgemeinde auf. Für die kulturelle Versor-gung einer Flächengemeinde ist die Bedeutung der Kirche hingegen nicht zu unter-schätzen. Die historische Struktur der ehemals eigenständigen Gemeinden spiegelt die Verteilung der 17 aktiv genutzten kommunalen Friedhöfe in der Einheitsgemeinde wider. Zu den kommunalen Friedhöfen treten noch kirchliche Friedhöfe hinzu, so dass insgesamt fast 11 ha Friedhofsfläche zur Verfügung stehen.

1.5.11 Kommunale Straßen

Der Zustand öffentlicher Straßen, Wege und Plätze, die sich in kommunaler Baulast-trägerschaft befinden, ist in der Einheitsgemeinde recht unterschiedlich: Während die Verkehrsflächen in den Ortsteilen im Wesentlichen im Rahmen von Dorferneue-rungsprogrammen innerhalb der vergangenen 25 Jahre erneuert wurden, sind etwa noch 50 Prozent der Verkehrsflächen im Stadtzentrum (Sanierungsgebiet) unsaniert. Eine grundhafte Erneuerung dieser Verkehrsflächen ist im Rahmen des KSG-Programms durch Beantragung entsprechender Ausnahmegenehmigungen vorge-sehen (s. Kap. 1.10.2).

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Weiterhin gibt es einzelne Verkehrsflächen und Wege in den Ortschaften, deren Sa-nierung in einem kurz- bis mittelfristigen Zeitraum als dringend eingestuft wird.

Gemeindestraßen/-wege mit Sanierungsbedarf (außerhalb Sanierungsgebiet)

Ortschaften Lage (Ortsteil), weitere Bezeichnung Kosten

(€) Beesenlaublingen Kustrena, Buswendeschleife 50.000 Beesenlaublingen Beesenlaublingen, E.-Thälmann-Ring 250.000 Beesenlaublingen Beesenlaublingen, LPG-Hof 160.000 Beesenlaublingen Beesedau, Weg bis Brücher 60.000 Beesenlaublingen Poplitz, Buswendeschleife 50.000 Beesenlaublingen Beesenlaublingen, Einf. Sattelhof u. R.-Kupsch-Str. bis Riediger 40.000 Belleben Wegebau vom Bahnhof/Birnenstraße bis Alsleben (Gemarkungsgr.) 80.000 Belleben Wegebau: Ausbau des Sanderslebener Wegs als Radweg 110.000 Edlau Kirchedlau, Landesstraße bis Friedhof 55.000 Edlau Hohenedlau, Weg hinter Hohe Str. 37 35.000 Summe: 890.000 Quelle: Stadt Könnern, Bauamt, Ortschaftsrat Beesenlaublingen und Belleben

In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass für den grundhaften Aus-bau von Straßen, Wegen und Plätzen (keine Reparaturleistungen) außerhalb des Sanierungsgebietes durch die Stadt Straßenausbaubeiträge erhoben werden müs-sen. Die für die Stadt Könnern tatsächlich anfallenden Kosten liegen, sofern es sich um einen grundhaften Ausbau handelt, somit unterhalb des geschätzten Kostenvo-lumens von knapp 900 T€.

Im Ergebnis wird festgestellt, dass im Rahmen der Dorferneuerung die öffentlichen Verkehrsflächen in den Ortschaften im Wesentlichen saniert wurden. Darüber hinaus bestehender Handlungsbedarf mit einem Kostenvolumen von rd. 900 T€ ist in der obigen Aufstellung enthalten. Hierunter befinden sich auch zwei Wegebauvorhaben zur Verbesserung und Vernetzung der räumlichen Anbindung der Ortsteile.

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(ISHK Könnern) 69

1.6. Flexible Infrastruktur der Daseinsgrundversorgung

1.6.1 Vereine/ehrenamtliches Engagement

Neben den oben genannten Freizeiteinrichtungen kommt dem Vereinsleben in der Einheitsgemeinde Stadt Könnern eine große Bedeutung bei der Gestaltung der Frei-zeit zu. Die folgende Übersicht gibt einen Überblick über die verschiedenen Vereine (nicht abschließende Aufführung).

Vereine in der Stadt Könnern

Vereine (nicht abschließende Aufführung)/ Ortschaft

Anschrift (Ortsteil, Straße) soweit bekannt

Stadt Könnern Karnevals-Club Könnern „Blau-Weiß“ e.V. Könnern, Leipziger Str. 34 Sportverein „Blau-Weiß Könnern 1990“ e.V. Könnern, Fr.-Ebert-Str. 33 Heimatverein „St. Wenzel“ e. V. Könnern Könnern, Fr.-Ebert-Str. 11 Hegering der Jagdgesellschaft Könnern e.V. Könnern, Köthener Str. 7 „Schützenverein Könnern 1792“ e.V. Könnern, Mühlenstr. 7 Schützengilde Könnern, Wietschke 6 Anglerverein Könnern, Schillerstr. 8 Kaninchenzüchterverein Könnern, Gr. Freiheit 31 Verein der Vogelliebhaber und Züchter e.V. Könnern, Leninplatz 19 Reichsbund der Kriegsopfer Könnern, M.-Brautzsch Str. 2 Geflügelzuchtverein Könnern und Umgebung Könnern, Trebitz 21 Sportverein „Blau-Weiß Viktoria“ Trebnitz DAV Anglergruppe Trebnitz Trebnitz, Hauptstr. 51a Beesenlaublingen Reitverein Pferdefreunde Poplitz e.V. Poplitz, Poplitz 17 Reit-, Fahr- und Zuchtverein Beesenlaublingen/ Poplitz e.V. Mukrena 35 Gemischter Chor Beesenlaublingen e.V. Mukrena 16 Angelverein Bernburg, OG Beesenlaublingen Beesenlaublingen Kirchenchor Beesenlaublingen u. Posaunenchor Beesenl., R.-Kupsch-Str. 20 Heimatverein Beesedau e. V. Beesedau 76 Freundeskreis „Historischer Dorfkern Beesedau“ Beesedau SG Grün-Weiß Beesenlaublingen e.V. Beesedau 55 Vogelzucht-/-schutzverein Alsleben und Umgebung e.V. Südende Belleben SV Belleben 1911 e.V. Belleben, Piesdorfer Weg 61 Bellebener Musikanten e.V. Belleben, Sanderslebener Str. 196 Cörmigk Geflügelzüchterverein e.V. Cörmigk Sportverein e.V. Cörmigk Pfingstverein e.V. Cörmigk Schützenverein e.V. Cörmigk Motorradclub e.V. Cörmigk Edlau Sportverein e.V. Spielplatzverein e.V. Gerlebogk Heimatverein Gerlebogk e.V. Gerlebogk, Gröbziger Str. 3 Feuerwehrverein Cörmigk/Gerlebogk e.V. Kleingartensparte „Am Fuchsberg“ e.V. Angelverein Bernburg Ortsgruppe Gerlebogk e.V. Frauensportgruppe

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Vereine (nicht abschließende Aufführung)/ Ortschaft

Anschrift (Ortsteil, Straße) soweit bekannt

Golbitz Förderverein Bildung- u. Freigut Garsena e.V. Garsena, Garsena Nr. 2 Lebendorf Lebendorfer Heimatverein e.V. Lebendorf, Mühlberg 94 Musikverein Lebendorf Lebendorf, Wettiner Str. 9e Bauernverein Lebendorf Lebendorf, Denkmalstr. 76 Angelverein Lebendorf, Bebitz Blaskapelle Bebitz Lebendorf, Bebitz TuS Bebitz Lebendorf, Leauer Str. 18 Verein Bebitzer Kindertagesstätte e.V. Bebitz, Friedhofweg 10 Verein der Heimat- und Ponyfreunde e.V. Trebitz, Trebitz 68 Strenznaundorf Heimatverein Strenznaundorf e.V. Strenznaundorf, Dorfstr. 72 Wiendorf Dorfgemeinschaft Wiendorf e.V. Wiendorf Ortsgruppe des DAV Ilbersdorf Pumpenhausverein e.V. Ilbersdorf Zickeritz Naturhof Zellewitz Zickeritz 32 Schalmeienkapelle Zickeritz e.V. Zickeritz

Quelle: http://www.stadt-koennern.de/cms/index.php/de/freizeit-und-erholung/vereine-und-verbaende (Stand: 17.06.2014), ergänzt durch Mitteilungen aus den Ortschaften

1.6.2 Internetversorgung im Gebiet

Eine adäquate Internetversorgung ist eine wichtige Voraussetzung zur Befriedung der Grundbedürfnisse privater und geschäftlicher Nutzer und zählt auch zu den wich-tigen Standortfaktoren für die Ansiedlung von Wirtschaftsbetrieben. Der Rückzug von Waren und Dienstleistungen aus der Fläche erhöht darüber hinaus die Bedeutung des Internets, um Online-Bestellungen (z.B. Bekleidung, Lebensmittel, Arznei) tätigen zu können. Von zunehmender Bedeutung kann zukünftig auch die medizinische Be-ratung im Netz durch sogenannte E-Health gestützte Systeme werden.

Vor diesem Hintergrund hat das Land Sachsen-Anhalt im Jahr 2009 die „Breitband-initiative“ mit dem Ziel gestartet, die kabelgebundene Datenflussrate von 2 Megabit pro Sekunde (Mbit/s) im Land abzusichern (Grundversorgung). Nachdem die Grund-versorgung beim Internetzugang innerhalb Sachsen-Anhalts vieler Orts flächende-ckend erreicht wird, sollen die Kommunen im Land in der neuen Strukturfondsperiode mit sogenannten Next Generation Access (NGA)-Breitbandanschlüssen von min-destens 50 Mbit/s versorgt werden. Hierzu sollen ELLER-Mittel für Orte/Ortsteile mit weniger als 20.000 Einwohnern zum Einsatz kommen bzw. EFRE-Mittel für einwoh-nerstärkere Gebietskörperschaften Verwendung finden. Von einer Förderung ausge-schlossen sind Gebietskörperschaften, in denen bereits NGA-Netze von mindestens 30 Mbit-/s vorhanden sind bzw. solche Gebiete, in denen ein Marktversagen nicht zu erwarten ist.42

42

Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des Next Generation Acess - Breitbandaus-

bau in Sachsen-Anhalt (NGA-RL LSA) Entwurf

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Integriertes Strategie- und Handlungskonzept für die Einheitsgemeinde Stadt Könnern

(ISHK Könnern) 71

Zur Umsetzung steht in der laufenden EU-Strukturfondsperiode ein Betrag von 120 bis 220 Mio. € Fördermittel zur Verfügung, was einer Summe von ca. 10 bis 20 Mio. € pro Landkreis entspricht. Es ist bereits absehbar, dass dieser Betrag nicht für den gesamten Glasfaserausbau ausreichen wird. Zur Kostenreduzierung sollen daher Synergieeffekte im Zuge von anderen Tiefbaumaßnahmen des Straßenbaus genutzt werden, u.a. auch durch die Verlegung von Leerrohren. Zur effektiven Umsetzung des Breitband-Förderprogramms im Salzlandkreis beabsichtigt der Kreis zusammen mit den kreisangehörigen Kommunen einen Zweckverband bzw. eine Arbeitsgruppe zu gründen.43 Zum besseren Verständnis wird im Folgenden kurz auf die unter-schiedlichen Anschlussarten und Geschwindigkeiten eingegangen:

Kabelgebundenes Internet

Die Grundversorgung von 2 Mbit/s (DSL 2000) reicht aus, um z.B. im Web zu surfen, Nachrichten zu lesen, E-Mails abzurufen, zu chatten, zu bloggen, Internetradio zu hören, Überweisungen mittels Online-Banking abzuwickeln, online zu shoppen und gelegentlich Musik oder kurze Videos herunterzuladen.

Als Standardanschluss für das Internetsurfen hat sich hingegen eine Datenflussrate von 6 Mbit/s etabliert (DSL 6000). Hier lassen sich nahezu alle Multimedia-Anwendungen im Internet nutzen, übers Internet telefonieren, Filme abrufen oder online spielen. Auch ein kleines Netzwerk lässt sich mit dieser DSL Geschwindigkeit betreiben.

Als schnelles Internet werden Geschwindigkeiten von bis zu 16 Mbit/s bezeichnet (DSL 16.000). Webseiten bauen sich sehr schnell auf und selbst riesige Datenmen-gen, wie Filme und Spiele, lassen sich mit hoher Geschwindigkeit herunterladen. Eine Verbindung mit 16 Mbit/s ist auch erforderlich, wenn man Internetfernsehen in ansprechender Qualität am Hausanschluss nutzen möchte.

Als High Speed Internet werden Geschwindigkeiten von bis zu 50 Mbit/s bezeich-net, wobei, im Gegensatz zu den anderen Internetgeschwindigkeiten, zumindest in der Nähe des Kunden ein Glasfasernetz vorhanden sein muss. Bei Geschwindigkei-ten von 25 oder sogar bis zu 50 Mbit/s, werden äußerst datenintensive Anwendun-gen wie Video on Demand und Fernsehen in HD-Qualität über das Internet ermög-licht. Von Bedeutung ist ein Internetanschluss mit 50 Mbit/s dann, wenn Internet, Te-lefonieren und Fernsehen gemeinsam über einen Anschluss abgewickelt werden (Triple Play).44

43

Protokoll 2. der Arbeitsgemeinschaft Breitbandausbau im Salzlandkreis vom 11.09.2015 44

http://www.billiger-telefonieren.de/dsl-geschwindigkeit/ (Eintrag vom 18.06.2014)

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Integriertes Strategie- und Handlungskonzept für die Einheitsgemeinde Stadt Könnern

(ISHK Könnern) 72

Datenflussraten von 2 bis 6 Megabit pro Sekunde (Kabelgebunden)

Quelle: Breitbandatlas Sachsen-Anhalt (Eintrag vom 23.06.2014)

In der Stadt Könnern wird die leitungsgebundene Grundversorgung von mindes-tens 2 Mbit/s für bis zu 90 Prozent der Haushalte nicht erreicht (braunes Kästchen). Hierzu zählen Bebitz (Teilbereich), Belleben, Berwitz, Brucke, Cörmigk, Gerlebogk, Gnölbzig, Hohenedlau, Kirchedlau, Lebendorf, Mitteledlau, Piesdorf, Sieglitz, Treb-nitz, Wiendorf und Zellewitz (Stand: Juni 2014).

Mobiles Internet

Neben dem kabelgebundenen Datentransfer bestehen weitere Möglichkeiten des Datentransfers (mobiles Internet): Für das Surfen via Satellit ist eine Satelliten-schüssel mit einem Durchmesser von mindestens 80 cm und einer „Nase“ (interakti-ver LNB) sowie ein Satelliten-Modem erforderlich.45 Weiterhin gibt es unterschiedli-che Mobilfunkstandards, mit denen kabel- und antennenunabhängiges Surfen im Netz möglich ist: Seit Anfang des Jahres 2011 besteht das LTE-Internet (4G-Netz), wobei LTE für Long-Term-Evolution steht. Als Nachfolger der 3G-Netzes (UMTS) ist das LTE-Internet besonders für schnelle Downloads von bis zu 300 Mbit/s bekannt. Um den Empfang auch innerhalb von Gebäuden abzusichern, ist teilweise eine LTE-Antenne erforderlich. Es ist jedoch zu berücksichtigen, dass die Verbindung gedros-selt wird, sobald die vertraglich vereinbarten Downloadkapazitäten überschritten werden. Damit stellt das LTE-Netz keine wirkliche Alternative zum kabelgebundenen Internetanschluss bzw. zum Internetanschluss per Richtfunk dar (s.u.).

45

http://www.dsl-stadt.de/faq/satellit-internet-statt-dsl.php (Eintrag vom 10.05.2014)

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Integriertes Strategie- und Handlungskonzept für die Einheitsgemeinde Stadt Könnern

(ISHK Könnern) 73

Die nachfolgende Übersicht stellt die Verfügbarkeit des mobilen Netzes mit Daten-flussraten von 6 bis 16 Mbit/s in den Ortsteilen der Einheitsgemeinde dar. Hierbei wird die Verbreitung des Richtfunk-/ Ortsfunknetzes (OFN) nicht berücksichtigt (s.u.):

Datenflussraten von 6 bis 16 Megabit pro Sekunde (Drahtlos ohne OFN)

Quelle: Breitbandatlas Sachsen-Anhalt (Eintrag vom 23.06.2014)

Aufgrund privatwirtschaftlichen Engagements werden einzelne Ortsteile der Einheits-gemeinde über Richtfunk/Ortsfunk versorgt (drahtlose Breitbandverbindungen), wobei Downloadgeschwindigkeiten von 6 bis 16 Mbit/s erreicht werden.46 Durch den Aufbau eines Ortsfunknetzes mit einem festen Nutzerkreis wird im Gegensatz zum Mobilfunkstandard „Festnetzqualität“ erreicht. Ebenso sind die Downloadraten nicht begrenzt.47 Die Ortsfunkzelle muss auf einem höher gelegenen Gebäude bzw. einem Mast montiert werden und kann per Richtfunksignal einen Radius von zwei Kilome-tern abdecken. Bei richtiger Positionierung können ein und ggf. auch mehrere Ort-steile durch eine Ortsfunkzelle versorgt werden. Die Gebühren des Anbieters bewe-gen sich von 19,90 € (bis 2 Mbit/s) bis 34,95 € (bis 16 Mbit/s) monatlich und beinhal-ten eine Festnetz-Flatrate.

Ursprünglich war durch den Betreiber des Ortsfunknetzes beabsichtigt, weitere Ort-steile durch die Installation von Ortsfunkzellen anzuschließen, wobei im Oktober 2014 die Initiative des Salzlandkreises zur Gründung eines Zweckverbands bzw. ei-ner Arbeitsgruppe zur Implementierung des Breitbandnetzes mit mindestens 50

46

Ab dem Jahr 2015 sind Downloadgeschwindigkeiten von <20 Mbit/s möglich (Datenblatt Projektvergleich,

Firma NU Informationssysteme GmbH – Zuarbeit per Mail vom 27.10.2014).

47 http://www.mz-web.de/bernburg/koennern-schnelles-internet-fuer-ortsteile,20640898,25511712.html

(Eintrag vom 23.06.2014).

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Integriertes Strategie- und Handlungskonzept für die Einheitsgemeinde Stadt Könnern

(ISHK Könnern) 74

Mbit/s noch nicht bekannt war.48 Insofern ist nun davon auszugehen, dass der Be-treiber zunächst einmal abwartet, ob mit der Breitbandverkabelung mit einer Kapazi-tät von 50 Mbit/s tatsächlich alle Ortsteile erreicht werden.

Breitbanderschließung der Ortsteile per Ortsfunknetz (Stand: 10/2014)

Ortschaften Versorgungsgrad der Ortsteile per Ortsfunknetz (OFN) in den Ortsteilen

OFN in Betrieb

Ausbau in I/2015

fehlender Standort

technische Probleme

keine Planung

Stadt Könnern Stadt Könnern Trebnitz

Nelben

Beesenlaublin-gen

Beesenlaublin-gen

Zweihausen

Beesedau Kustrena

Mukrena Poplitz

Belleben Belleben

Haus Zeitz Piesdorf

Cörmigk Cörmigk

Edlau Kirchedlau Hohenedlau Mitteledlau

Sieglitz Gerlebogk Gerlebogk Berwitz

Golbitz Golbitz

Garsena

Lebendorf Lebendorf

Bebitz Trebitz

Strenznaundorf Strenznaun-

dorf

Wiendorf Wiendorf Ilbersdorf Pfitzdorf

Zickeritz Zickeritz Zellewitz

Brucke

Quelle: „Schnelles Internet für die Ortsteile“ Mitteldeutsche Zeitung (MZ Regionalausgabe Bernburg) vom 03.12.2013 | NU Informationssysteme GmbH (Zuarbeit per Mail vom 27.10.2014).

Da mit dem Ortsfunknetz lediglich eine Downloadgeschwindigkeit von maximal 16 Mbit/s erreicht wird, ist die Verbesserung der Internetversorgung durch den Einsatz von EU-Fördermitteln zur Herstellung eines NGA-Breitbandanschlusses nicht ausge-schlossen. Hierzu werden mit dem Beitritt der Stadt Könnern zu dem neu zu grün-denden Zweckverband bzw. der neu zu gründenden Arbeitsgruppe die erforderlichen Voraussetzungen geschaffen. Entsprechend der Ergebnisse der Machbarkeitsstudie, die Ende 2015 vorliegen soll, müssen dann Prioritäten zur Verbesserung der Inter-netversorgung in den Städten und Gemeinden im Salzlandkreis getroffen werden. Hierbei kann das bereits vorhandene Ortsfunknetz in der Stadt Könnern als wichtige Brückentechnologie dienen.

48

Telefonat Herr Dr. Witt, Firma NU Informationssysteme GmbH, vom 24.10.2014.

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Integriertes Strategie- und Handlungskonzept für die Einheitsgemeinde Stadt Könnern

(ISHK Könnern) 75

1.7. Räumliche Mobilität

Räumliche Mobilität ist eine wichtige Voraussetzung, um die unterschiedlichen Da-seinsgrundfunktionen, wie Wohnen, Arbeiten, Bilden, Besorgungen erledigen (Ein-kaufen) und Freizeit (Erholung), miteinander in Verbindung zu bringen. Räumliche Mobilität ist damit eine wichtige Voraussetzung, um z.B. einen Wohn- bzw. Arbeits-standort als solchen zu qualifizieren und zukunftsfähig zu gestalten, da in den we-nigsten Fällen alle Daseinsgrundfunktionen in angemessener Zeit fußläufig vor Ort erreicht werden können. Zu den Daseinsgrundfunktionen zählt die Wohnung (Woh-nen) zu den wichtigsten, um die sich der Weg zur Arbeit, zur Schule, zur Erledigung von Einkäufen/Besorgungen, zum Zwecke von Besuchen/Freizeitbeschäftigungen und Sonstigem anschließt.

Hierbei wird der Weg zwischen der Wohnung und dem Arbeitsplatz am häufigsten nachgefragt, gefolgt vom Weg zwischen der Wohnung zu Freizeit- und Erholungsak-tivitäten. Die Wege zwischen der Wohnung und den sonstigen Daseinsgrundfunktio-nen sind hingegen etwa gleich stark ausgeprägt. Wichtig ist weiterhin, dass die Wege zwischen den Daseinsgrundfunktionen, die nicht auf das Wohnen bezogen sind, von untergeordneter Bedeutung sind. Hieraus folgt, dass die Wohnung den Lebensmit-telpunkt bildet, vom dem aus wir unsere Aktivitäten gestalten. Die tatsächlich nachge-fragten Wege zwischen der Wohnung und anderen Daseinsgrundfunktionen können sich im Laufe von Lebensphasen, wenn z.B. die Kinder den Haushalt verlassen oder ein Arbeitsplatzwechsel ansteht, ändern. Weiterhin ist die räumliche Mobilität nicht nur von der Entfernung der Daseinsgrundfunktion Wohnen zu anderen Daseins-grundfunktionen, sondern auch von der Wahl und Verfügbarkeit der Verkehrsmittel zur Überwindung der räumlichen Distanz abhängig. Während mit dem Privat-Kfz zu jeder Zeit das Ziel auf direktem Wege angefahren werden kann, ergeben sich im öf-fentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) Einschränkungen durch den Fahrplan und die Fahrroute.

1.7.1 Radverkehr

Grundlage für alle landesbedeutsamen Maßnahmen zur Entwicklung des Radver-kehrs sind der Nationale Radverkehrsplan (NRVP) und der Landesradverkehrsplan Sachsen-Anhalt (LRVP).49 Ein Kernziel des NRVP 2020 ist die Anhebung des Anteils der Radfahrer am Gesamtverkehrsraufkommen auf ca. 15 Prozent, in ländlichen Räumen auf 13 Prozent. Dafür sollen die entsprechenden Rahmenbedingungen ge-schaffen werden.

Für das Gebiet der Einheitsgemeinde Stadt Könnern kommt es vor allem auf eine bedarfsgerechte Vernetzung aus örtlichen Straßen, ländlichen Wegen, Radwander-wegen und straßenbegleitenden Radwegen an Bundes- und Landesstraßen an, um

49

Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung: „Nationaler Radverkehrsplan 2020“, Berlin 2012.

Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr Sachsen-Anhalt: „Radverkehrsplan des Landes Sachsen-Anhalt

2010“ (in Fortschreibung).

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(ISHK Könnern) 76

die Anhebung des Radverkehrs am Gesamtverkehrsaufkommen zu fördern. Auf die Lage der örtlichen und überörtlichen Radwanderwege wurde bereits in Kap. 1.2.2 hingewiesen. Hierzu zählen u.a. der Saale-Radwanderweg, der Europaradweg R 1 und der Fuhneradweg (s.o.). Diese werden durch wenig befahrene Gemeinde- und Kreisstraßen sowie Wirtschaftswege ergänzt, die im Zuge von Flurbereinigungsver-fahren erneuert bzw. neu hergestellt wurden.

Im Zuge der Fortschreibung des LRVP (Entwurf) ist die Herstellung folgender stra-ßenbegleitender Radwege enthalten, deren Dringlichkeit entsprechend der Priorität (Gesamtpunkte) gekennzeichnet ist (Stand: 10/2015).

Bedarfsplan straßenbegleitender Radwege an Bundes- und Landesstraßen

Straße von bis Länge (km)

Gesamt- punkte

Baukosten (Mio. €)

weiterer Bedarf

B 71 Könnern A 14, Radweg 0,32 3,60 0,23 X B 6 Könnern Beesenlaublingen 5,62 2,60 2,60 X L 50 Bebitz Peißen 1,67 3,20 0,34 X L 149 Lebendorf Beesenlaublingen 4,31 3,10 0,85 X L 50 A 14, Radweg Trebitz 1,64 2,90 0,39 X L 151 Belleben Alsleben 3,60 2,90 0,68 X L 50 Trebitz Bebitz 0,89 2,60 0,21 X L 50 Garsena Könnern 2,01 2,30 0,40 X L 148 Gerlebogk Ilbersdorf 2,09 2,30 0,42 X L 148 Ilbersdorf KN L 144/L 148 RW 2,50 2,30 0,54 X L 148 Kreisgrenze ABI Gerlebogk 1,59 2,10 0,33 X L 152 Belleben Sandersleben 4,48 2,10 0,83 X L 146 Cörmigk Baalberge 4,03 1,90 0,93 X Quelle: http://www.mlv.sachsen-anhalt.de/fachthemen/radverkehr/fortschreibung-der-radwegebedarfsplaene (Stand: 12.10.2015)

Nach Fertigstellung der straßenbegleitenden Radwege an Bundes- und Landesstra-ßen kann die Erschließung des Gemeindegebietes für den Radverkehr als hervorra-gend bezeichnet werden.

1.7.2 Öffentlicher Personennahverkehr und motorisierter Individualverkehr

Die Einheitsgemeinde Stadt Könnern wird im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) durch die Verkehrsträger Bus und Bahn erschlossen. Für den Busverkehr ist die Kreisverkehrsgesellschaft Salzland mbH (KVG) Inhaberin der Konzession. Der Bahnverkehr wird durch die Deutsche Bahn AG und den HarzElbeExpress (HEX) bedient.

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Integriertes Strategie- und Handlungskonzept für die Einheitsgemeinde Stadt Könnern

(ISHK Könnern) 77

KVG Liniennetzplan Bernburg-Regional 2015/2016 (Ausschnitt)

Quelle: http://www.kvg-salzland.de/cms/images/stories/netzplan/marego_liniennetzplan_alle.pdf (Eintrag vom 12.10.2015)

Der Liniennetzplan der KVG deckt alle Ortsteile der Einheitsgemeinde ab. Hierbei ist die Bedienhäufigkeit sehr unterschiedlich und während der Schulferien teilweise er-heblich eingeschränkt. Samstags verkehren lediglich zwei Buslinien mit insgesamt drei Verbindungen in einer Richtung. Sonntags und an Feiertagen verkehren über-haupt keine Busse.

Busverbindungen Sonnabend

Linie KVG

Verbindung Taktung in 1 Richtung

davon Zugang zur DB

Schulbus Rufbus/

Bedarfhst.

121

Bernburg – Kustrena – Beesedau – Beesenlaublingen – Zweihau-sen – Mukrena – Alsleben und

zurück

3 x täglich - - Bhf. Bernburg

Quelle: KVG Fahrplan Bernburg-Regional 2015/2016

Busverbindungen Werktags

Linie KVG

Verbindung Taktung in 1 Richtung

davon Zugang zur DB

Schulbus Rufbus/

Bedarfhst.

119

Bernburg – Roschwitz - Baalber-ge – Kleinwirschleben – Peißen – Bebitz – Leau – Preußlitz – Plöm-nitz – Sixdorf – Cörmigk - Ger-

lebogk und zurück

7 x täglich 2 x täglich einzelne

Rufbushal-testellen

Bhf. Bernburg HP Bebitz

120

Könnern – Ilbersdorf – Berwitz – Wiendorf – Lebendorf – Be-bitz und zurück (weiter mit Linie

125 nach Bernburg)

4 + 5 x täglich

4 + 5 x täglich

einzelne Rufbushal-

testellen HP Bebitz,

121

Bernburg – Kustrena – Beesedau – Beesenlaublingen – Poplitz – Zweihausen – Mukrena - Alsle-ben – Schackstedt – Haus Zeitz

– Belleben und zurück

9 + 12 x täglich

4 x täglich einzelne

Rufbushal-testellen

Bhf. Bernburg, Belleben

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Integriertes Strategie- und Handlungskonzept für die Einheitsgemeinde Stadt Könnern

(ISHK Könnern) 78

Linie KVG

Verbindung Taktung in 1 Richtung

davon Zugang zur DB

Schulbus Rufbus/

Bedarfhst.

122

Könnern - Alsleben – Gnölbzig – Nelben – Strenznaundorf –

Piesdorf - Belleben – Haus Zeitz und zurück

1 + 7 x täglich

1 + 4 x täglich

einzelne Rufbushal-

testellen

Bhf. Könnern, Belleben

125

Bernburg – Roschwitz - Friedens-hall – Zepzig – Peißen – Bebitz – Trebitz – Könnern – Kirchedlau

– Mitteledlau – Hohenedlau - Sieglitz – Hohenedlau – Mit-

teledlau – Berwitz – Pfitzdorf – Gerlebogk und zurück

8 x täglich 2 + 3 x täglich

einzelne Rufbushal-

testellen

Bhf. Bernburg, HP Trebitz

126 Golbitz – Garsena – Könnern –Nelben – Zellewitz – Zickeritz –

Brucke und zurück 7 x täglich 6 x täglich

einzelne Rufbushal-

testellen Bhf. Könnern,

Quelle: KVG Fahrplan Bernburg-Regional 2015/2016 Abkürzungen: Bhf. – Bahnhof, HP - Haltepunkt

Über die Schienenzugänge Könnern, Trebitz, Bebitz und Belleben ist das Gebiet der Einheitsgemeinde sehr gut an das überregionale Schienennetz der Deutschen Bahn AG angebunden. Die Haltepunkte Trebitz (Bedarfshalt) und Bebitz auf der Strecken Könnern – Bernburg werden ausschließlich durch die Züge des HEX angefahren. Der Bahnhof Könnern liegt sowohl auf der Strecke Halle (Saale) – Bernburg als auch auf der Strecke Halle (Saale) – Halberstadt – (Vienenburg), auf der sich auch der Bahn-hof Belleben befindet.

Bahnverbindungen

Kursbuchstecke/ Verbindung Zugpaare Werktags/

Bedienzeitraum

Zugpaare Samstags/ Sonntags/

Bedienzeitraum 330: Halle (Saale) – Könnern – Tre-

bitz – Bebitz - Bernburg 10 Zugpaare

05:00 – 21:00 Uhr 9 Zugpaare

05:00 - 00:00 Uhr 330: Halle (Saale) – Könnern - Bell-eben – Halberstadt – (Vienenburg)

21 Zugpaare 04:00 – 23:00 Uhr

17 Zugpaare 04:00 – 23:00 Uhr

Quelle: http://www.hex-online.de/uploads/hee/documents/90/hex-fahrplan-ab-dem-14-12-2014.pdf (Eintrag vom 13.10.2015)

Die Erreichbarkeitskriterien der Raumordnung und Landesplanung50 besagen, dass das Grundzentrum aus dem Einzugsbereich in der Regel in 30 Minuten Fahrt-zeit mit dem ÖPNV erreicht werden soll (s. Kap. 1.2.2.2). Ergänzend wäre eine Er-reichbarkeit mit dem motorisierten Individualverkehr (MIV) in der Hälfte der Zeit (15 Minuten) wünschenswert. Die nachfolgende Übersicht macht jedoch deutlich, dass das Grundzentrum von den einzelnen Ortsteilen aus nicht immer innerhalb von 30 Minuten erreicht werden kann: Samstags, Sonn- und Feiertags wird der ÖPNV fast allein über das Netz der Deutschen Bahn aufrechterhalten, so dass lediglich für die Ortsteile (Bebitz, Belleben und Trebitz) eine direkte Anbindung an das Grundzentrum besteht. Weiterhin ist zu berücksichtigen, dass das zeitliche Erreichbarkeitskriterium noch nichts über die Häufigkeit der ÖPNV-Anbindung aussagt, die zu einem großen Teil auch durch den Schülerverkehr mit geleistet wird und außerhalb der Schulzeit nicht zur Verfügung steht (s.o.). 50

Landesentwicklungsplan 2010, Begründung zu Ziffer5.2 (Zentralörtliche Gliederung)

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Integriertes Strategie- und Handlungskonzept für die Einheitsgemeinde Stadt Könnern

(ISHK Könnern) 79

Fahrtdauer zwischen Grundzentrum und Ortsteilen für ÖPNV und MIV während der Schulzeit

Fahrtdauer vom Ortsteil (…) in die Stadt Könnern mit dem …

ÖPNV Werktags

ÖPNV Sonnabends

ÖPNV Sonn-/ Fei-

ertags MIV

Könnern OT Bebitz 0:10 0:10 0:10 0:10

Könnern OT Beesedau 0:53 ./. ./. 0:15

Könnern OT Beesenlaublingen 1:20 ./. ./. 0:12

Könnern OT Belleben 0:11 0:11 0:11 0:20

Könnern OT Berwitz 0:09 (0:45) ./. ./. 0:11

Könnern OT Brucke 0:24 ./. ./. 0:16

Könnern OT Cörmigk 0:45 ./. ./. 0:14

Könnern OT Garsena 0:19 ./. ./. 0:06

Könnern OT Gerlebogk 0:16 ./. ./. 0:10

Könnern OT Golbitz 0:25 0:32 ./. 0:07

Könnern OT Haus Zeitz 0:52 ./. ./. 0:17

Könnern OT Hohenedlau 0:28 ./. ./. 0:10

Könnern OT Ilbersdorf 0:49 ./. ./. 0:07

Könnern OT Kirchedlau 0:07 ./. ./. 0:07

Könnern OT Kustrena 0:52 ./. ./. 0:15

Könnern OT Lebendorf 0:19 ./. ./. 0:13

Könnern OT Mitteledlau 0:09 ./. ./. 0:08

Könnern OT Mukrena 1:06 ./. ./. 0:11

Könnern OT Nelben 0:24 0:41 0:41 0:09

Könnern OT Pfitzdorf 0:13 ./. ./. 0:09

Könnern OT Piesdorf 0:37 ./. ./. 0:19

Könnern OT Poplitz 0:34 ./. ./. 0:15

Könnern OT Sieglitz 0:30 ./. ./. 0:12

Könnern OT Strenznaundorf 0:31 ./. ./. 0:15

Könnern OT Trebitz 0:09 0:09 0:09 0:07

Könnern OT Trebnitz 0:10 ./. ./. 0:11

Könnern OT Wiendorf 0:15 ./. ./. 0:17

Könnern OT Zellewitz 0:16. ./. ./. 0:12

Könnern OT Zickeritz 0:18 ./. ./. 0:15

Könnern OT Zweihausen 1:05 ./. ./. 0:13 Quelle: MSN Routenplaner (www.bing.com) | INSA (www.insa.de) – Einträge vom 13.10.2015

Erreichbarkeitskriterien gem. LEP LSA 2010 werden erfüllt

Erreichbarkeitskriterien gem. LEP LSA 2010 werden nicht erfüllt

Im Ergebnis ist festzustellen, dass von geringfügigen Überschreitungen abgesehen, die in der Tabelle nicht gesondert gekennzeichnet wurden, das Grundzentrum Stadt Könnern in der Regel innerhalb von 15 Minuten bzw. in geringerer Zeit mit dem MIV erreicht werden kann. Werktags ist ebenfalls eine vergleichsweise gute Erreichbar-keit des Grundzentrums mit dem ÖPNV (Bus und Bahn) von den Ortsteilen aus ge-geben, wobei die Fahrtdauer nichts über die Bedienhäufigkeit der Linien aussagt, die

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sich während der Schulferien verschlechtert. Kurze Fahrtzeiten mit dem ÖPNV wer-den immer dann erreicht, wenn zwischen Ortsteil und Grundzentrum eine Bahnver-bindung (SPNV) besteht. Diese Verbindungen werden auch am Samstag sowie an Sonn- und Feiertagen bedient. Im Ergebnis bedeutet dies, dass eine zufriedenstel-lende ÖPNV-Verbindung in der Einheitsgemeinde Stadt Könnern gegenwärtig nur über den SPNV erreicht wird.

Den Forderungen des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes (GVFG) folgend, erneuert auch die Kreisverkehrsgesellschaft Salzland mbH (KVG) ihre Busflotte so, dass den Belangen von Menschen mit Mobilitätseinschränkungen weitestgehend entsprochen werden kann. Die Busse der KVG sind mit einer Kneeling-Funktion aus-gestattet, wobei der Bus nach Erreichen der Haltestelle zum Einstieg hin abgesenkt wird. Ebenfalls sind die Busse mit Laderampen ausgestattet, so dass z.B. Rollstuhl-fahrer eigenständig ein- und aussteigen können. Durch die Möglichkeit, Fahrräder kostenfrei im Rahmen des vorhandenen Platzangebotes mitzunehmen zu können, kann die Mobilität für einzelne Nutzer deutlich erhöht werden. Die vermehrte Ver-wendung von Klein- statt Linienbussen ist aktuell seitens der KVG nicht vorgesehen (Stand: 11/2014).51

Insgesamt ist festzustellen, dass viele Buslinien außerhalb der Schulzeit sowie am Sonnabend (an Sonn- und Feiertagen verkehren keine Busse) nur eine sehr einge-schränkte Frequenz aufweisen. Der Verzicht auf das eigene Kraftfahrzeug ist daher in einzelnen Ortsteilen nur im Einzelfall möglich. Positiv ist hingegen die relativ gute Erschließung der Einheitsgemeinde durch die Schiene zu vermerken (Haltestellen/ -punkte in Könnern, Trebitz, Bebitz und Belleben). Durch eine intelligente Verknüp-fung unterschiedlicher Verkehrsmittel besteht daher auch ohne eigenes Kfz die Mög-lichkeit, individuell die Erreichbarkeitskriterien für einzelne Ortsteile zu verbessern. Angesichts steigender Kraftstoffkosten kann es sich daher gerade bei weiter entfern-ten Arbeitsplätzen in zentralen Orten (z.B. Mittel- oder Oberzentren) durchaus loh-nen, Fahrgemeinschaften zu bilden bzw. mit dem eigenen Kraftfahrzeug zum nächstgelegenen Bahnhof zu fahren (Park and Ride), um den Zielort dann mit dem Zug zu erreichen. Auch die Fahrt mit dem Fahrrad oder Fahrrad/Bus zum nächstge-legenen Bahnhof sowie die Mitnahme des Rades im Zug kann eine Option darstel-len, um auf den Besitz eines eigenen Kraftfahrzeuges zu verzichten. Durch die stei-gende Verbreitung von E-Bikes, mit denen Geschwindigkeiten bis 25 km/h erreicht werden können, steht auch Senioren ein preisgünstiges Verkehrsmittel zur Verfü-gung, mit dem sie, in Abhängigkeit vom Wetter, die nächste Haltestelle des ÖPNV erreichen können.

51

Email von Herrn Duschek und Frau Baudis (KVG) vom 17.11.2014.

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Integriertes Strategie- und Handlungskonzept für die Einheitsgemeinde Stadt Könnern

(ISHK Könnern) 81

1.8. Klimaschutz

Neben dem demografischen Wandel (s. Kap. 2) gibt es weitere Faktoren, die Einfluss auf die Zukunftsfähigkeit der Region haben. Dazu gehört der Klimawandel. Zusam-mengefasst wird für Sachsen-Anhalt eine Zunahme der Niederschläge im Winter er-wartet, denen eine Abnahme im Sommer um 10 bis 30 Prozent gegenüber steht. Auch Extremereignisse, wie Hitze, Trockenheit, Überschwemmungen und Sturm werden zunehmen. Dies sind einzelne Aspekte aus der Vulnerabilitätsstudie, die das Land Sachsen-Anhalt beim Potsdam-Institut für Klimafolgenforschung in Auftrag gegeben hat.0F

52P Für das Gebiet der Einheitsgemeinde Stadt Könnern sind vor allem

Klimafolgen durch Starkregenereignisse und Überschwemmungen zu erwarten, die in den topografisch bewegten Teilen zur Überschwemmung und Verschlammung von Siedlungsbereichen führen können. Die Stadt ist daher gehalten ihre Bür-ger/innen im Sinne der Gefahrenabwehr zu schützen und Maßnahmen zu unterneh-men, um die Folgen weitestgehend zu mindern (Pflichtaufgabe).

1.8.1 Überschwemmungsgebiete/Hochwasserschutz

In der Einheitsgemeinde Stadt Könnern liegen die natürlichen Überschwemmungs-gebiete von Saale und Fuhne, die durch das Landesverwaltungsamt per Verordnung vom 25.01.2003 (Überschwemmungsgebiet Saale) und vom 04.03.2014 (Über-schwemmungsgebiet Fuhne) festgesetzt wurden.

Maßgeblich für das Überschwemmungsgebiet Saale in der Einheitsgemeinde Stadt Könnern sind die Darstellungen der HQ-100 Linie auf den Kartenblättern 20 bis 24 im Maßstab 1 : 5.000 als Bestandteil der Verordnung. Hier sind die Flächen dargestellt, die mit einer Wiederkehrwahrscheinlichkeit von 100 Jahren überflutet werden. Fol-gende Ortsteile liegen innerhalb der HQ-100-Linie der Saale (Überschwemmungsge-biet):

Ortsteil Mukrena: die bebaute Ortslage wird durch das Überschwemmungsge-biet eingeschlossen und teilweise überflutet

Ortsteil Trebnitz: Flächen südwestlich an die bebaute Ortslage angrenzend Ortsteil Nelben: Flächen nordöstlich an die bebaute Ortslage angrenzend Stadt Könnern: Flächen südwestlich an die bebaute Ortslage angrenzend

(Georgsburg, Betonwerk)

Maßgeblich für das Überschwemmungsgebiet Fuhne in der Einheitsgemeinde Stadt Könnern sind die Darstellungen der HQ-100 Linie auf den Kartenblättern 6 und 7 im Maßstab 1 : 5.000 als Bestandteil der Verordnung. Hier sind die Flächen darge-stellt, die mit einer Wiederkehrwahrscheinlichkeit von 100 Jahren überflutet werden. Folgende Ortsteile liegen innerhalb der HQ-100-Linie der Fuhne (Überschwem-mungsgebiet): 52

http://www.sachsen-anhalt.de/fileadmin/Elementbibliothek/Master-

Bibliothek/Landwirtschaft_und_Umwelt/K/Klimaschutz/Klimawandel/sachsen-anhalt-

studie_zusammenfassung_pik_26jan10.pdf

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Integriertes Strategie- und Handlungskonzept für die Einheitsgemeinde Stadt Könnern

(ISHK Könnern) 82

Ortsteil Lebendorf: Flächen östlich an die bebaute Ortslage angrenzend Ortsteil Wiendorf: Flächen am Hochufer des Schachtteiches und angrenzende

Bodensenken Ortsteil Ilbersdorf: Flächen westlich an die bebaute Ortslage angrenzend Ortsteil Pfitzdorf: Flächen westlich an die bebaute Ortslage angrenzend Ortsteil Berwitz: Flächen südlich an die bebaute Ortslage angrenzend

Es wird darauf hingewiesen, dass die Lage von Überschwemmungsgebieten (HQ-100-Linie) nachrichtlich in die Bauleitpläne zu übernehmen ist und zu Nutzungsrest-riktionen führen kann. Eine weitere Ausführung dieser Thematik im Rahmen des ISHKs wird daher nicht verfolgt

Durch das Juni-Hochwasser 2013 wurde auch die Einheitsgemeinde Stadt Könnern mit einzelnen Ortschaften, die im Überschwemmungsbereich liegen, in Mitleiden-schaft gezogen. Mit Stand April 2015 lagen 28 Einzelmaßnahmen zur Schadensbe-seitigung im Rahmen der Hochwasserhilfe vor. Nach deren Abschluss wird die ge-schädigte Infrastruktur vor allem in den Bereichen Straßen- und Wegebau eine um-fangreiche Erneuerung erfahren (s. Übersicht auf folgender Seite).

1.8.2 Starkregenereignisse/Verschlammung/Vernässung/Erdfälle (Altbergbau)

In den Ortschaften Belleben, Nelben und Strenznaundorf, die sich alle westlich der Saale und damit in einem Bereich mit bewegter Topografie befinden, kommt es nach Starkregenereignissen zu Überschwemmungen, bei denen Schlammmassen aus dem umliegenden Äckern in die bebaute Ortslage verfrachtet werden.53 Durch das letzte Ereignis dieser Art im September 2014 wurden nach Starkregen Schlamm-massen bis in die bebaute Ortslage von Strenznaundorf gespült. Neben der Verbes-serung der Wirksamkeit der durch das ALFF im Zuge des Bodenordnungsverfahrens errichteten Anlagen und der Verminderung von Erosion auf den Ackerflächen durch eine geänderte Bewirtschaftung, wird von der Stadt Könnern der Ausbau und die Er-tüchtigung des Flutgrabens in der Ortslage betrieben. Hierzu hat die Stadt über die „Vernässungsrichtlinie“54 Fördermittel für die Planung des Gewässerausbaus der noch nicht ausgebauten Abschnitte erhalten. Die Gesamtkosten betragen ca. 300 T€ bei einem Eigenanteil von ca. 135 T€. Die Ortschaft Gerlebogk hingegen ist durch die Vernässung von sieben Teilflächen betroffen. Ursachen liegen im fehlenden Ober-flächenabflusssystem, einer mangelnden Niederschlagsableitung bzw. dem Nieder-schlagszufluss von Außengebieten, Böden mit geringer Versickerungsleistung sowie topografischen Hindernissen (Straßendamm, Wälle etc.), die den Abfluss des Ober-flächenwassers verhindern. Weiterhin ist anzunehmen, dass auch der Altbergbau durch Erdfälle mit zur Vernässungsproblematik beiträgt (s.u.). Eine Klärung hierzu soll über eine Studie herbeigeführt werden.

53

Telefonat mit Herrn Lösel, Stadt Könnern, vom 06.10.2014. 54

Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für Maßnahmen zur Beseitigung oder Minderung von so-

wie Vorbeugung gegen Vernässungen oder Erosion (MBl. LSA Nr. 9/2012 vom 12.03.2012).

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Integriertes Strategie- und Handlungskonzept für die Einheitsgemeinde Stadt Könnern

(ISHK Könnern) 83

Quelle: Stadt Könnern, Bau- und Ordnungsamt

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Integriertes Strategie- und Handlungskonzept für die Einheitsgemeinde Stadt Könnern

(ISHK Könnern) 84

Zur Verbesserung des Abflusses durch die Herstellung von Durchlässen und Gräben fallen in Gerlebogk voraussichtlich Bau- und Baunebenkosten in Höhe von 650 T€ brutto an. Die Kosten können in Höhe von 65 Prozent (Planung in Höhe von 80 %) durch die Landesanstalt für Altlastenfreistellung gefördert werden.55

Wenn auch nicht unter die Kategorie „klimabedingter Folgen“ einzuordnen, ist die Ortschaft Strenznaundorf von Erdfällen, bedingt durch Altbergbau, betroffen. Auf-grund der häufigen Schadenereignisse, dem geringen Kenntnisstand über die berg-bauliche Situation in der Ortslage Strenznaundorf und geplanten Infrastrukturmaß-nahmen begann die Stadt in Zusammenarbeit mit dem Landesamt für Geologie und Bergwesen Sachsen-Anhalt (LAGB) im Jahr 2008 eine Aufgabenstellung für die Er-kundung und Sicherung der Stollen unterhalb der Ortslage zu erarbeiten und hat Fördermittel nach der Bergbausanierungsrichtlinie zu beantragt. Schwerpunkt war die Erkundung und Sicherung des ständig wasserführenden Heinitz-Stollens. Die Stadt erhielt für diese Arbeiten einen Zuwendungsbescheid in Höhe von 1,12 Mio. €, der nicht mit Eigenmitteln kofinanziert werden musste.

Trotz der großen Erfolge der EFRE Maßnahme sind weitere Maßnahmen in der Zu-kunft erforderlich: Neben der langzeitigen Sicherung des Verbruchbereiches soll ins-besondere das ursprüngliche Förderziel, die Erkundung und Sicherung der Stollen unter der Ortslage Strenznaundorf weiter verfolgt werden. Um die getätigten Investi-tionen zu schützen sind auch weitergehende Arbeiten an der Rösche erforderlich, da das Starkregenereignis am 07.09.2014 gezeigt hat, dass durch Rückstau des Dorf-baches ein Schlammeintrag bis 600 m in den Heinitz-Stollens erfolgt. Sofern die Stadt für die weitere Durchführung von Maßnahmen EFRE-Mittel aus der neuen Strukturfondsperiode erhält, ist davon auszugehen, dass diese ebenfalls nicht mit Eigenmitteln kofinanziert werden müssen (Beseitigung von Bergbauschäden als ho-heitliche Aufgabe von Bund und Land).56

Insgesamt ist festzustellen, dass verschiedene Ortsteile der Einheitsgemeinde von Ereignissen betroffen werden (Starkregen, Hochwasser), die durch den Klimawandel hervorgerufen wurden bzw. an Heftigkeit zugenommen haben. Besonders hervorzu-heben sind das Überschwemmungsgebiet in Mukrena, das die bebaute Ortslage mit der HQ-100-Linie einschließt und die Bedrohung von Strenznaundorf durch Schlammmassen sowie Erdfälle. Seitens der Einheitsgemeinde werden geeignete Maßnahmen zur Verringerung der Auswirkungen im Rahmen von Flurbereinigungs-verfahren und spezieller Förderprogramme durchgeführt (Pflichtaufgabe).

55

Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für Maßnahmen zur Beseitigung oder Minderung von so-

wie Vorbeugung gegen Vernässungen oder Erosion (MBl. LSA Nr. 9/2012 vom 12.03.2012). 56

Das Kap. 1.8.3 wurde nach Angaben der Stadt zusammengestellt.

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Integriertes Strategie- und Handlungskonzept für die Einheitsgemeinde Stadt Könnern

(ISHK Könnern) 85

1.9. Ver- und Entsorgung/regenerative Energien

Nach Information der Stadt Könnern werden alle Ortsteile mit Wasser und Strom versorgt. Eine zentrale Abwasserentsorgung ist in fast allen Ortsteilen vorhanden. In den Gewerbe- und Industriegebieten liegen alle Versorgungsmedien (inkl. Gas) an. Bauflächen, für die eine zentrale Abwasserbeseitigung i. S. des § 5 Abs. 2 Nr. 1 BauGB nicht vorgesehen ist umfassen die Ortslage folgender Ortsteile, in denen we-niger als 250 EW leben:

Brucke, Zellewitz und Zickeritz (Ortschaft Zickeritz) Nelben und der Siedlungsplatz Alt Mödewitz (Stadt Könnern) Poplitz und Kustrena (Ortschaft Beesenlaublingen) Golbitz und Garsena (Ortschaft Golbitz) Haus Zeitz (Ortschaft Belleben) Pfitzdorf, Biokläranlage; Ilbersdorf, biologische Kleinkläranlagen (Ortschaft

Wiendorf)

Im Ergebnis ist festzustellen, dass Defizite bei der Ver- und Entsorgung nicht vor-handen sind, auch wenn für einzelne Ortslagen mit < 250 Einwohnern ein Anschluss an die zentrale Entwässerung nicht vorgesehen ist .Hier haben die Grundstücksei-gentümer die für eine Abwasserbeseitigung erforderlichen Maßnahmen (auch als Voraussetzung einer gesicherten Erschließung) selbst zu treffen.

Nordöstlich der A 14 bzw. östlich des „Gewerbe-, Industrie- und Sondergebiets Nord-Ost“ befindet sich ein Windpark, der bauplanungsrechtlich im Flächennutzungsplan als Sonstiges Sondergebiet mit der Zweckbestimmung „Windenergieanlagen“ darge-stellt ist. Auf der Fläche befinden sich aktuell 17 Windkraftanlagen mit denen das Po-tenzial der Fläche noch nicht ausgeschöpft ist. Zur Erfassung aller geeigneten Flä-chen, auf denen eine Einspeisevergütung nach dem EEG gewährt wird, hat die Stadt mit Beschlüssen vom 27.05.2014 die Erarbeitung eines Standortkonzeptes für Frei-flächen-Photovoltaikanlagen sowie die Erarbeitung eines sachlichen Teilflächennut-zungsplans Photovoltaik beauftragt. Hierdurch wird das Flächenangebot zur Nutzung regenerativer Energien in der Einheitsgemeinde steigen. Weiterhin befinden sich in der Stadt Könnern und der Ortschaft Belleben zwei bzw. eine Biogasanlage.

Mit der Erarbeitung eines Standortkonzepts für Freiflächen-Photovoltaikanlagen und die Entwicklung eines sachlichen Teilflächennutzungsplans hieraus trifft die Einheits-gemeinde Stadt Könnern Vorsorge für eine geordnete Entwicklung in ihrem Gebiet. Gleichfalls wird die Umsetzung des Ziels der Bundesregierung zur Reduktion der Treibhausgase um 40 Prozent im Jahr 2020 (im Vergleich zu 1990) unterstützt.57

57

http://www.bundesregierung.de/Content/DE/Artikel/2014/12/2014-12-03-aktionsprogramm-klimaschutz-

2020.html (Eintrag vom 29.01.2015).

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Integriertes Strategie- und Handlungskonzept für die Einheitsgemeinde Stadt Könnern

(ISHK Könnern) 86

1.10. Gebietsbezogene Fachplanungen

1.10.1 Dorfentwicklung

Dorfentwicklungspläne liegen für die meisten Ortsteile in der Einheitsgemeinde vor.58 Im Zuge der Dorferneuerung konnten in den vergangenen Jahren fast alle Verkehrs-flächen in den Ortskernen in den Ortschaften erneuert werden, die sich heute in ei-nem dem Bedarf angemessenen Zustand befinden. Demgegenüber befinden sich noch ca. 50 Prozent der der Straßen, Wege und Plätze im Könneraner Stadtkern in einem sehr schlechten Zustand. Hier ist die grundhafte Erneuerung der Verkehrsan-lagen prioritär durchzuführen, damit die Stadt Könnern ihre Aufgabe als Grundzent-rum funktionsgerecht wahrnehmen kann.

1.10.2 Stadtsanierung

Die Altstadt Könnern wurde 1999 förmlich als Sanierungsgebiet „Könnern-Stadtkern“ festgelegt. Die Sanierung wird im umfassenden Verfahren betrieben, so dass keine Straßenausbaubeiträge, wohl aber Ausgleichsbeträge nach Abschluss der Gesamt-maßnahme durch die jeweiligen Grundeigentümer zu zahlen sind. Mit Stand vom April 2013 liegt ein städtebaulicher Rahmenplan vor, in dem der noch ausstehende Finanzbedarf auf ca. 2,3 Mio. € bei einer weiteren Laufzeit der Gesamtmaßnahme bis voraussichtlich ins Jahr 2025 veranschlagt wurde. Der Schwerpunkt der weiteren Durchführung liegt im grundhaften Ausbau von Straßen, Wegen und Plätzen. Hierfür wurden Kosten in Höhe von überschlägig 1,8 Mio. € ermittelt, die etwa 70 Prozent der noch ausstehenden Gesamtkosten (Fertigstellungskosten) ausmachen. Der städ-tebauliche Rahmenplan legt dezidiert die Entwicklungsziele für das Sanierungsgebiet „Könnern-Stadtkern“ fest und ist Bestandteil des Integrierten Strategie- und Hand-lungskonzepts für die Einheitsgemeinde Stadt Könnern. Mit Veröffentlichung der Neufassung der Städtebauförderrichtlinie (StäBauFRL) am 02.02.2015 (MBl. LSA Nr. 2/2015) wurde durch das Land nunmehr klargestellt, dass im Rahmen des Förder-programms „Kleinere Städte und Gemeinden – überörtliche Zusammenarbeit und Netzwerke“ (KSG) der grundhafte Ausbau von Straßen, Wegen und Plätzen nicht zuwendungsfähig ist.59 Die Stadt beantragte von diesem Förderausschluss daher eine Ausnahme gemäß Abschnitt H, Ziffer 1 der Richtlinie mit folgender Begrün-dung:

Der grundhafte Ausbau von Straßen, Wegen und Plätzen gehört zur kommu-nalen Infrastruktur der Daseinsvorsorge in einem Grundzentrum (Stadtkern). Damit wird nach Ansicht der Stadt dem Zuwendungszweck des KSG-Förderprogramms gemäß Abschnitt G, Ziffer 1 der Richtlinie entsprochen.

58

Beesedau, Beesenlaublingen, Belleben, Brucke, Gerlebogk, Golbitz, Ilbersdorf, Kirchedlau, Lebendorf, Mit-

teledlau, Nelben, Strenznaundorf, Trebitz, Wiendorf, Zellewitz, Zickeritz. 59

s. StäBauFRL, Abschnitt G

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Integriertes Strategie- und Handlungskonzept für die Einheitsgemeinde Stadt Könnern

(ISHK Könnern) 87

Für die Stadt Könnern besteht keine eine Möglichkeit in andere Förderpro-gramme, in denen der grundhafte Ausbau von Straßen, Wegen und Plätzen zuwendungsfähig ist, aufgenommen zu werden, mit folgender Begründung:

Städtebaulicher Denkmalschutz - Die Altstadt ist nicht geschlossen als Denkmalbereich ausgewiesen. Stadtumbau - Die Programmstädte Stadtum-bau sind in Anlage 13 der StäBauFRL festgelegt worden. Aufgrund der Situa-tion Vorort (kein Geschosswohnungsbau in Fertigteilbauweise) ist die Stadt Könnern nicht Zuwendungsempfängerin. Soziale Stadt - Das Förderpro-gramm ist auf die Stabilisierung und Aufwertung städtebaulich, wirtschaftlich und sozial benachteiligter und strukturschwacher Stadt- und Ortsteile hin aus-gerichtet und findet Anwendung in Stadtquartieren größer Städte. Aktive Stadt- und Ortsteilzentren - Gemäß Abschnitt F, Ziffer 3 werden in diesem Programm nur Gesamtmaßnahmen in den Städten gefördert, die auch Zu-wendungen im Stadtumbau erhalten (s.o.). Darüber hinaus sind in diesem Programm nur „Maßnahmen der Oberflächengestaltung“ zuwendungsfähig, wogegen im Sanierungsgebiet ein grundhafter Ausbau von Straßen, Wegen und Plätzen erforderlich ist.

Die Stadt befindet sich in Haushaltskonsolidierung, so dass sie nicht in der Lage ist, den noch ausstehenden grundhaften Ausbau von Verkehrsflächen im Stadtkern (Denkmalbereich) ohne die Inanspruchnahme von Fördermitteln zu finanzieren. Dieser Sichtweise schloss sich auch die Kommunalaufsicht in ihrer Stellungnahme vom 29.05.2015 zum Förderantrag der Stadt zur Auf-nahme in das Programmjahr 2015 für das KSG-Programm an. Die Kommu-nalaufsicht ordnet hierbei den grundhaften Ausbau des Leninplatzes als Pflichtaufgabe und damit als eine unabweisbare Aufgabe ein. Die Stadt will sich bemühen, auch für weitere, noch nicht sanierte Straßen im Stadtkern eine derartige Einstufung zu erhalten, so dass die Sanierung aller öffentlicher Ver-kehrsflächen im Stadtkern über Ausnahmegenehmigungen im KSG-Programm zur Förderung beantragt werden können.

1.10.3 LEADER

Die Einheitsgemeinde Stadt Könnern gehört zur Lokalen Aktionsgruppe (LAG) „Unte-res Saaletal und Petersberg“. Im Rahmen der EU-Strukturfondsperiode 2008 bis 2013 wurden keine städtischen Maßnahmen innerhalb der Einheitsgemeinde durch-geführt.60

Für die kommende Strukturfondsperiode 2014 bis 2020 hat die LAG „Unteres Saale-tal und Petersberg“ in der Lokalen Entwicklungsstrategie drei Handlungsfelder de-finiert:

60

http://www.leader-saale-petersberg.de/?q=node/17 (Eintrag vom 01.10.2014).

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Integriertes Strategie- und Handlungskonzept für die Einheitsgemeinde Stadt Könnern

(ISHK Könnern) 88

LAND WIRT SCHAF(F)T: Verbesserung der Rahmenbedingungen für die wirt-schaftliche Tätigkeit und Wettbewerbsfähigkeit des land- und forstwirtschaftli-chen Sektors sowie regionaler Unternehmen (KMU) in der Region.

LEBEBS WERT: Unterstützung der Entwicklung des ländlichen Raumes vor dem Hintergrund langfristiger Herausforderungen – insbesondere des demo-grafischen Wandels.

NATUR UMWELT: Unterstützung von zentralen umwelt-, energie- und klima-politischen Zielen der Gemeinschaft auf regionaler Ebene.61

1.10.4 Flurbereinigung/Bodenordnung

Im Rahmen der Flurbereinigung/Bodenordnung laufen aktuell folgende Verfahren:

Saaleaue Könnern Edlau Feldlageverfahren Flurbereinigungsverfahren Mukrena Flurbereinigungsverfahren Belleben Bodenordnungsverfahren Gnölbzig/Strenznaundorf/Nelben Bodenordnungsverfahren Stallanlage Zoll/Beesenlaublingen 75.3-V10-1163-2010

Abgeschlossen wurden folgende Flurbereinigungs-/ Bodenordnungsverfahren:

Flurbereinigungsverfahren Beesenlaublingen/Trebnitz Flurbereinigungsverfahren Könnern Nord A14 Flurbereinigungsverfahren Golbitz/Garsena Flurbereinigungsverfahren Silo Kustrena Bodenordnungsverfahren Trebnitz 3 Bodenordnungsverfahren Könnern 18 Bodenordnungsverfahren Könnern 7 Bodenordnungsverfahren Silo Gerlebogk Bodenordnungsverfahren Poplitz Stallanlage Bodenordnungsverfahren Stallanlage Zoll Bodenordnungsverfahren Schafstall Kustrena Bodenordnungsverfahren Beesenlaublingen/Agrargenossenschaft Verwaltung

61

http://www.leader-saale-petersberg.de/sites/default/files/LES_USP_5.pdf (Eintrag vom 22.10.2015).

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Integriertes Strategie- und Handlungskonzept für die Einheitsgemeinde Stadt Könnern

(ISHK Könnern) 89

Weiterhin ist die Durchführung des Flurbereinigungsverfahrens „Zickeritz“ geplant.62 Der Kostenanteil der Flurbereinigungs-/ Bodenordnungsverfahren für die Stadt Kön-nern ist sehr gering und beläuft sich pro Verfahren auf einen maximal 5-stelligen Be-trag. In der Regel fallen Beträge unter 10 T€ an, die im Zuge der Aufstellung der Kos-ten- und Finanzierungsübersicht vernachlässigt werden können.63

Im Ergebnis ist festzustellen, dass die Aufwertung des Könneraner Stadtkerns (Grundzentrum, Mittelpunkt der Einheitsgemeinde und Sitz der Verwaltung) mit Prio-rität abzuschließen ist. Nach Einstellung des Landesprogramms „Städtebauförderung im ländlichen Bereich“ erfolgte bislang nur für das Programmjahr 2010 die Bewilli-gung von Fördermitteln im Nachfolgeprogramm „Kleinere Städte und Gemeinden“ (KSG), wenngleich jährlich Anträge durch die Stadt gestellt wurden. Die Stadt benö-tigt dringend eine verlässliche Förderung, um zumindest den grundhaften Ausbau von Straßen, Wegen und Plätzen im Sanierungsgebiet abschließen zu können, was wiederum Voraussetzung für die Aufhebung der Sanierungssatzung darstellt. Hierzu sollen über Anträge auf Ausnahmegenehmigung KSG-Fördermittel für den grundhaf-ten Ausbau aller noch nicht sanierten Straßen im Sanierungsgebiet beantragt wer-den. Weiterhin sind Flurbereinigungsverfahren in Verbindung mit der Durchführung von Maßnahmen zur Verbesserung der Wasserrückhaltung in der Feldlage sowie Verbesserung des Hochwasserschutzes erforderlich. Entsprechende Verfahren lau-fen gegenwärtig u.a. in den Ortsteilen Strenznaundorf und Mukrena.

62

Stadt Könnern, Mitteilung per Mail vom 25.07.2014. 63

Gespräch mit Herrn Lösel und Frau Hendrich, Stadt Könnern, vom 14.04.2015.

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Integriertes Strategie- und Handlungskonzept für die Einheitsgemeinde Stadt Könnern

(ISHK Könnern) 90

2. Prognose

Grundlage der Einwohnerprognose für die Stadt Könnern bildet die 5. Regionalisier-te Bevölkerungsprognose 2008 bis 2025 des Statistischen Landesamtes Sachsen-Anhalt mit Stand vom 11.10.2012.64 Diese weist für die Einheitsgemeinde Stadt Kön-nern keine differenzierte Prognose auf Ebene der Ortschaften aus. Ausgehend vom Basisjahr 2008 werden die Prognosejahre 2009 bis 2025 betrachtet, wobei Abwei-chungen zu erkennen sind: So geht die Prognose für das Jahr 2013 von insgesamt 8.912 Einwohnern aus, wogegen der vom Einwohnermeldeamt mitgeteilte Ist-Stand zum 31.12.2013 bei 8.735 Einwohnern lag. Nach fünf Prognosejahren (Jahre 2009 bis 2013) liegt die Differenz zwischen prognostiziertem und tatsächlichem Einwoh-nerstand (Ist) bei -177 Einwohnern (2 %). Die Abweichung zwischen Prognose und Bestand ist damit sehr gering und wird bei der weiteren Betrachtung vernachlässigt. Es kann somit festgestellt werden, dass – zumindest für den Zeitraum 2008 bis 2013 – die 5. Regionalisierte Bevölkerungsprognose fast vollständig zutreffend war. Es sei darauf hingewiesen, dass die Ungenauigkeit der Prognose mit weiterem Zeitfort-schritt zunehmen kann, sofern sich die Annahmen, die der Prognose im Jahr 2008 zugrunde lagen nicht unwesentlich ändern. Dieser Aspekt ist jedoch nicht Bearbei-tungsgegenstand des ISHK Könnern.

Die aktuelle Flüchtlingskrise könnte eventuell dazu verleiten, Korrekturen an der 5. Regionalisierten Bevölkerungsprognose vorzunehmen. Die Stadt Könnern ist sich der menschlichen Tragödie der Flüchtlingsströme bewusst und bringt den flüchtenden Menschen Mitgefühl und Sympathie entgegen. Daher besteht die Bereitschaft, in Übereinstimmung mit dem Landkreis Flüchtlinge an integrierten Standorten (ÖPNV-Verbindung, räumliche Nähe zur Versorgung mit Gütern des täglichen Bedarfs) im Stadtgebiet aufzunehmen. Es wird nicht verkannt, dass nach der Erteilung der Auf-enthaltserlaubnis die demografische Entwicklung in der Stadt Könnern positiv beein-flusst werden könnte. Allerdings hat die Stadt auf diese Entwicklung keinen Einfluss, so dass im Rahmen der Erarbeitung des ISHKs keine Verbindung zwischen den Flüchtlingsströmen und demografischer Entwicklung hergestellt wird. Damit hat sich die Stadt ausdrücklich für eine konservative Herangehensweise entschieden.

64

http://www.statistik.sachsen-anhalt.de/bevoelkerung/prognose/index.html (Eintrag vom 24.04.2014)

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Integriertes Strategie- und Handlungskonzept für die Einheitsgemeinde Stadt Könnern

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2.1 Regionalisierung von Daten

Wichtig für die weitere Bearbeitung ist eine Regionalisierung der Daten, die vom Statistischen Landesamt im Rahmen der 5. Regionalisierten Bevölkerungsprognose nicht geleistet wurde. Da einzelne Ortsteile teilweise Einwohnerzahlen von 50 EW und weniger aufweisen, wird die Prognose lediglich auf die Ebene der Ortschaften heruntergebrochen. Dabei ist davon auszugehen, dass der vom Statistischen Lan-desamt prognostizierte Bevölkerungsrückgang von -21,9 Prozent zwischen 2008 und 2025 nicht alle Ortschaften in gleicher Weise betreffen wird: Wie in der Vergangen-heit ist davon auszugehen, dass einzelne Ortschaften stärker vom Einwohnerrück-gang als andere Ortschaften betroffen sein werden und dass lediglich in der Summe der Einwohnerentwicklung aller Ortschaften (also für die Einheitsgemeinde Stadt Könnern) zwischen 2008 und 2025 ein Rückgang von -2.090 EW bzw. -21,9 Prozent anzunehmen ist.

Vor diesem Hintergrund wurde eine Regionalisierung der Daten auf Ortschaftsebene wie folgt vorgenommen (s. nachfolgende Tabelle):

In Spalte 2 werden die die Einwohnerdaten für das Jahr 2008 (Basisjahr der 5. Regionalisierten Bevölkerungsprognose) auf Ebene der Ortschaften aufge-führt.

Spalte 3 gibt den prozentualen Anteil der Einwohnerdaten des Jahres 2008 für die einzelnen Ortschaften wider.

Unter Berücksichtigung der prognostizierten Zahl von 7.456 Einwohnern im Jahr 2025, wird die prozentuale Verteilung des Jahres 2008 linear angewen-det (Spalte 4).

Spalte 5 gibt die prozentuale Veränderung der Einwohner zwischen 2008 und 2013 wider.

Entsprechend der Verteilung wurden Korrekturfaktoren gebildet: 1,1 (+ 10 %) für Ortsteile, deren Rückgang weniger als -5 Prozent betrug (grün), 1,0 (+/- 0 %) für Ortsteile, deren Rückgang zwischen –5 und –10 Prozent betrug (gelb) und 0,9 (- 10 %) für Ortsteile, deren Rückgang über -10 Prozent lag (rot) (Spalte 6).

In Spalte 7 werden die Korrekturfaktoren (+ 10 %, +/- 0 %, - 10 %) angewen-det, dabei ergeben sich insgesamt 7.405 statt 7.456 Einwohner, so dass u. a. eine weitere Korrektur um + 51 Einwohner vorgenommen werden muss (s. Spalte 8).

Hierbei wird ein Ausgleich (Verschiebung um 30 EW) zwischen den Ortschaf-ten Edlau und Lebendorf vorgenommen, da die vergleichsweise positive Be-völkerungsentwicklung in Edlau (Einfamilienhausstandort) nicht bis 2025 wei-ter projiziert werden kann. Auf der anderen Seite weist Lebendorf (Abbruch der Werkssiedlung) eine überhöht negative Entwicklung auf, die ebenfalls der Korrektur bedarf. Könnern mit Nelben und Trebnitz erhält schließlich als Grundzentrum eine Korrektur von 51 Einwohnern, so dass insgesamt (berei-

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(ISHK Könnern) 92

nigt) für das Jahr 2025 gemäß 5. Regionalisierter Bevölkerungsprognose 7.456 Einwohner erscheinen (Spalte 8 + 9).

Regionalisierung der Daten auf Ebene der Ortschaften

Spalte 2 3 4 5 6 7 8 9

Ortschaft EW

2008 (abs.)

Anteil 2008 (in %)

EW 2025

(linear)

2008-2013 (in %)

Faktor

EW 2025 (abs.)

Korrek- tur

(abs.)

EW 2025

(bereinigt) OS Beesenlaublingen 1448 15,32 1142 -7,11 1,0 1142

1142

OS Belleben 893 9,45 704 -9,52 1,0 704

704

OS Cörmigk 523 5,53 413 -9,75 1,0 413

413

OS Edlau 502 5,31 396 -1,39 1,1 436 -30 406

OS Gerlebogk 327 3,46 258 -4,89 1,1 284

284

OS Golbitz 187 1,98 147 -20,32 0,9 133

133

OS Lebendorf 921 9,74 726 -13,25 0,9 654 30 684

OS Strenznaundorf 371 3,92 293 -10,24 0,9 263

263

OS Wiendorf 326 3,45 257 -8,9 1,0 257

257

OS Zickeritz 187 1,98 147 -9,63 1,0 147

147 Könnern + Nelben + Trebnitz 3768 39,86 2972 -5,6 1,0 2972 51 3023

Summe 9453 100,00 7456 -7,6

7405 51 7456 Quelle: Statistisches Landesamt Sachsen-Anhalt | Stadt Könnern | eigene Berechnungen

Einwohnerrückgang < - 5 %

Einwohnerrückgang – 5 bis – 10 %

Einwohnerrückgang > - 10 %

Im visuellen Vergleich der Einwohnerdaten des Jahres 2008 mit den prognostizierten Daten im Jahr 2025 wird der Verlust auf Ebene der Ortschaften noch einmal deutlich.

Einwohnerentwicklung in den Ortschaften (2008 | 2025)

Quelle: Statistisches Landesamt, Stadt Könnern, eigene Berechnungen

0

500

1000

1500

2000

2500

3000

3500

4000

2008

2025

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Integriertes Strategie- und Handlungskonzept für die Einheitsgemeinde Stadt Könnern

(ISHK Könnern) 93

Weiterhin ist zu berücksichtigen, dass eine Verschiebung zwischen den Alters-gruppen dahingehend stattfinden soll, dass der prozentuale Anteil der unter 20-jährigen von durchschnittlich 16,0 (2008) auf 14,8 Prozent (2025) sinken soll, der der 20- bis unter 65-jährigen von durchschnittlich 61,8 auf 52,6 Prozent und im Gegen-zug der der über 65-jährigen von durchschnittlich 22,2 (2008) auf 32,6 Prozent im Jahr 2025 steigen soll.65

In den einzelnen Ortschaften sind für das Jahr 2008 natürlich Abweichungen von den hier genannten Mittelwerten für die Einheitsgemeinde vorhanden. Hierbei wurde die Unter- bzw. Überschreitung des Mittelwertes um mehr als zwei Prozentpunkte in der unten stehenden Abbildung grün bzw. rot markiert (positive/negative Abweichung vom Mittelwert). Gelb wurden all die Altersgruppen gekennzeichnet, die bis maximal zwei Prozent vom Mittelwert nach oben bzw. unten abweichen (geringe Abweichung vom Mittelwert).

Abweichungen vom Mittelwert in den Ortschaften (2008)

Ortschaften Altersgruppen Summe

< 20 in % 20-<65 in % > 65 in % abs. in % Stadt Könnern Mittelwert 16,00 61,80 22,20 Beesenlaublingen 208 14,36 949 65,54 291 20,10 1448 100,00

Belleben 154 17,25 550 61,59 189 21,16 893 100,00

Cörmigk 90 17,21 320 61,19 113 21,61 523 100,00

Edlau 88 17,53 339 67,53 75 14,94 502 100,00

Gerlebogk 42 12,84 201 61,47 84 25,69 327 100,00

Golbitz 41 21,93 117 62,57 29 15,51 187 100,00

Lebendorf 161 17,48 577 62,65 183 19,87 921 100,00

Strenznaundorf 57 15,36 223 60,11 91 24,53 371 100,00

Wiendorf 60 18,40 201 61,66 65 19,94 326 100,00

Zickeritz 39 20,86 104 55,61 44 23,53 187 100,00 Könnern + Nelben + Trebnitz

574 15,23 2244 59,55 950 25,21 3768 100,00

Quelle: Stadt Könnern | eigene Berechnungen

Positive Abweichung vom Mittelwert

Geringe Abweichung vom Mittelwert

Negative Abweichung vom Mittelwert

Die Interpretation der Abweichungen in den Ortschaften vom Mittelwert für die Ein-heitsgemeinde Könnern gestaltet sich als schwierig: Zum Beispiel wäre davon aus-zugehen, dass durch die Lage des Einfamilienhausgebietes in Edlau der Anteil der unter 20-jährigen signifikant vom Durchschnitt der Einheitsgemeinde nach oben ab-weichen sollte, was jedoch nicht der Fall ist. Ein überdurchschnittlich hoher Anteil der unter 20-jährigen könnte ebenfalls für Beesenlaublingen aufgrund der dort gelegenen Grundschule erwartet werden. Dies ist ebenfalls nicht zutreffend. Der leicht überhöh-

65

http://www.statistik.sachsen-anhalt.de/bevoelkerung/prognose/index.html (Eintrag vom 24.04.2014)

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Integriertes Strategie- und Handlungskonzept für die Einheitsgemeinde Stadt Könnern

(ISHK Könnern) 94

te Anteil der über 65-jährigen in Könnern kann auf die dort gelegenen Pflegeeinrich-tungen zurückgeführt werden. Diese Interpretation scheint schlüssig zu sein.

Insgesamt zeigen diese Beispiele jedoch, dass signifikante Abweichungen in den Altersgruppen vom Durchschnittswert der Altersgruppen in der Einheitsgemeinde Stadt Könnern nicht bzw. nur unzureichend erklärt werden können. Damit können keine Mechanismen erkannt werden und in die Prognose mit einfließen, um die regi-onalisierten Daten weiter zu verfeinern. Vor diesem Hintergrund soll die für die Ein-heitsgemeinde prognostizierte Änderung der Altersgruppenverteilung im Jahr 2025 der < 20-jährigen mit 14,8 %, der 20- bis < 65-jährigen mit 52,6 % und der > 65-jährigen mit 32,6 % auf alle Ortschaften angewandt werden.

Altersgruppenverteilung in den Ortschaften 2025

Ortschaften Anteil der Altersgruppen

abs. 0 – 65+

% < 20

abs. < 20

% 20-64

abs. 20-64

% 65+

abs. 65+

Beesenlaublingen 1142 14,8 169 52,6 601 32,6 372

Belleben 704 14,8 104 52,6 370 32,6 230

Cörmigk 413 14,8 61 52,6 217 32,6 134

Edlau 406 14,8 60 52,6 213 32,6 132

Gerlebogk 284 14,8 42 52,6 149 32,6 92

Golbitz 133 14,8 20 52,6 70 32,6 43

Lebendorf 684 14,8 101 52,6 360 32,6 223

Strenznaundorf 263 14,8 39 52,6 139 32,6 86

Wiendorf 257 14,8 38 52,6 135 32,6 84

Zickeritz 147 14,8 22 52,6 78 32,6 48 Könnern + Nelben + Trebnitz 3023 14,8 447 52,6 1590 32,6 985

Summe 7456 14,8 1103 52,6 3922 32,6 2431 Quelle: Statistisches Landesamt Sachsen-Anhalt | Stadt Könnern |eigene Berechnungen

Die nachfolgende Grafik visualisiert noch einmal anschaulich die Auswirkungen der demografischen Entwicklung entsprechend der 5. Regionalisierten Bevölkerungs-prognose für einzelne Altersgruppen in den Ortschaften und der Stadt Könnern (s. Folgeseite).

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Integriertes Strategie- und Handlungskonzept für die Einheitsgemeinde Stadt Könnern

(ISHK Könnern) 95

Altersgruppenverteilung absolut (2008 | 2025)

Quelle: Statistisches Landesamt Sachsen-Anhalt | Stadt Könnern |eigene Berechnungen

Im Ergebnis ist folgendes festzustellen: Der Anteil der < 20-jährigen geht moderat zurück. Dies ist durch den allgemein prognostizierten Bevölkerungsrückgang und durch den moderaten Rückgang des Anteils in dieser Altersgruppe 16 auf 14,8 Pro-zent bedingt. Der Anteil der erwerbstätigen Bevölkerung (20 bis 64 Jahre) geht ganz erheblich zurück. Bedingt wird dies neben dem allgemeinen Bevölkerungsrückgang durch die Reduktion des Anteils in dieser Altersgruppe von 61,8 auf 52,6 Prozent. Der Anteil der über 65-jährigen wird trotz des allgemeinen Bevölkerungsrückgangs in allen Ortschaften steigen. Dieser Anstieg ist durch die prognostizierte Erhöhung des Anteils in dieser Altersgruppe von 22,2 auf 32,6 Prozent bedingt. Damit entspricht die Stadt Könnern dem Typ 8 „Alternde kleinere Kommunen mit Anpassungsdruck“ einer Bertelsmann-Studie, der u.a. durch folgende Charakteristika gekennzeichnet ist: klei-nere Kommunen, Lage zumeist in Ostdeutschland, Überalterung, erheblicher Ein-wohnerrückgang, vergleichsweise geringe Kaufkraft sowie prekäre Kommunalfinan-zen.66

66

http://www.wegweiser-kommune.de/documents/10184/33037/Demographietyp+8.pdf (Stand: 14.10.2015).

0

500

1000

1500

2000

2500

2008 < 20

2025 < 20

2008 20-64

2025 20-64

2008 65+

2025 65+

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Integriertes Strategie- und Handlungskonzept für die Einheitsgemeinde Stadt Könnern

(ISHK Könnern) 96

2.2 Auswirkungen der Einwohnerentwicklung auf die Infrastruktur

Im Folgenden sollen die Ergebnisse der Bevölkerungsprognose im Hinblick auf ein-zelne Fragestellungen betrachtet werden. Mit der sektoralen Betrachtung sollen z.B. die Auswirkungen der Bevölkerungsentwicklung auf die Wohnflächenversorgung, und Einrichtungen der allgemeinen Daseinsvorsorge (Kitas, Schulen), wie auch Frei-zeiteinrichtungen geprüft werden.

2.2.1. Entwicklung der Wohnflächenversorgung

Die zukünftige Wohnflächenversorgung wird neben dem allgemeinen Bevölkerungs-rückgang bis zum Jahr 2025 auch durch eine älter werdende Bevölkerung und der bundesweit prognostizierten Zunahme des Wohnraumes pro Person geprägt. Wird die Wohnfläche des Jahres 2011 für das Gebiet der Einheitsgemeinde mit 396.700 m² unverändert für den Prognosezeitraum zugrunde gelegt, stehen im Jahr 2025 et-wa 53 m² Wohnfläche pro Kopf zur Verfügung.67 Dies entspricht einer Zunahme zwi-schen den Jahren 2011 und 2025 um fast 10 m² pro Kopf.

Für die Neuen Länder wird im Jahr 2025 im Durchschnitt von einer Verfügbarkeit von 52 m² und von 53 m² Wohnfläche pro Kopf für die alten Länder ausgegangen (s. Kap. 1.4.1). Die für die Einheitsgemeinde Stadt Könnern skizzierte Entwicklung ent-spricht somit dem bundesweiten Trend bzw. weicht nicht erheblich von diesem ab.

Für das Gebiet der Einheitsgemeinde liegt eine Aufschlüsselung des Wohnungsbe-standes, die zuletzt für das Jahr 2009 auf Ortschaftsebene erhoben wurde, vor. Ab dem Jahr 2010 wird der Wohnungsbestand durch das Statistische Landesamt nur noch auf Ebene der Einheitsgemeinde ausgewiesen. Wenngleich der Wohnungsbe-stand zwischen den Jahren 2009 und 2011 um 2.000 m² bzw. 5 Prozent gestiegen ist,68 wird mangels anderer Daten im Folgenden auf den Stand des Jahres 2009 zu-rück gegriffen, so dass Angaben auf Ortschaftsebene (sofern möglich) ausgewiesen werden können. Bei allen Betrachtungen wird grundsätzlich davon ausgegangen, dass sich Zu- und Abgänge auf dem Wohnungsmarkt die Waage halten, 69 also mit-telfristig nicht zu einer Erhöhung bzw. Verringerung des Wohnungsangebotes führen.

67

396.700 m² WF : 7.456 EW 68

394.700 m² zum 31.12.2009 vs. 396.700 m² zum 31.12.2011

69

d.h., die Summe neu hergestellter Wohnfläche entspricht der Summe der abgebrochenen Wohnfläche.

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Integriertes Strategie- und Handlungskonzept für die Einheitsgemeinde Stadt Könnern

(ISHK Könnern) 97

Entwicklung der Wohnflächenversorgung (2009 / 2025)

Ortschaften WF (m²)

EW 2009

WF/EW (m²) 2009

EW 2025

WF/EW (m²) 2025

Cörmigk 23100 514 44,9 414 55,8 Edlau 21000 505 41,6 406 51,7 Gerlebogk 16300 321 50,8 284 57,4 Wiendorf 14300 309 46,3 257 55,6 Stadt Könnern (inkl. Beesenlaublingen, Belleben, Gol-bitz, Lebendorf, Nelben, Strenznaundorf, Trebnitz und Zickeritz)

320000 7676 41,7 6095 52,5

Stadt Könnern 394700 9325 42,3 7456 52,9 Quelle: Statistisches Landesamt Sachsen-Anhalt | Stadt Könnern | eigene Berechnungen

Für die Stadt Könnern mit den bereits vor 2006 eingemeindeten Ortschaften sind lei-der keine auf Ortschaftsebene differenzierten Angaben veröffentlicht worden.70 Im Ergebnis ist dennoch festzustellen, dass in den zum 01.01.2010 eingemeindeten Ortschaften in der Regel mehr Wohnfläche pro Einwohner zur Verfügung stand und im Jahr 2025 auch stehen wird. Lediglich Edlau soll im Jahr 2025 mit 51,7 m² Wohn-fläche pro Einwohner voraussichtlich weniger Wohnfläche aufweisen, als die Ein-heitsgemeinde Stadt Könnern im Durchschnitt (52,9 m² WF). Eine Erklärung hierfür ist nicht bekannt.

In der weiteren Betrachtung ist das Wohnflächenpotenzial der rechtskräftigen Flä-chennutzungspläne und der größtenteils erschlossenen Baugebiete im Zusammen-hang mit der geschätzten Wohnflächenentwicklung pro Einwohner zu betrachten. Bei einer durchschnittlich angenommenen Wohnfläche von 120 m² pro Einfamilien-, Doppel- oder Reihenhaus und der Annahme, dass aufgrund des Wohnflächenpoten-zials noch einmal maximal 240 Wohneinheiten errichtet werden können (s. Kap. 1.4.2), ergibt sich ein potenzieller Zuwachs von maximal 28.800 m² Wohnfläche in-nerhalb der Einheitsgemeinde, der zum vorhandenen Wohnungsbestand hinzuzu-rechnen ist.

In der nachfolgenden Übersicht ist dargestellt, wie sich die Wohnflächenversorgung pro Einwohner bei Aktivierung des Baupotenzials in den einzelnen Ortsteilen unter Beachtung der Einwohnerschätzung im Jahr 2025 entwickeln könnte (s. Folgeseite).

70

Die „Fortschreibung des Gebäude- und Wohnungsbestandes“ in der Reihe Statistische Berichte ist ab dem Jahr 2006 auf der Seite des Statistischen Landesamtes Sachsen-Anhalt im Internet veröffentlicht worden - http://164.133.154.247/shop/index.php?cPath=21_97_99_423 (Eintrag vom 30.06.2014).

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Integriertes Strategie- und Handlungskonzept für die Einheitsgemeinde Stadt Könnern

(ISHK Könnern) 98

Wohnflächenentwicklung bei Realisierung aller Baupotenziale (2025)

Ortschaften A

WF (m²) Bestand

B zusätzl.

Wohnflä-che *

∑ A + B

EW 2025

WF/EW (m²) 2025

Cörmigk 23100 1020 24120 414 58,3 Edlau 21000 5640 26640 406 65,6 Gerlebogk 16300 840 17140 284 60,4 Wiendorf 14300 1080 15380 257 60,0 Stadt Könnern (inkl. Beesenlaublingen, Belleben, Golbitz, Lebendorf, Nelben, Strenz naundorf, Trebnitz und Zickeritz)

320000 20280 340280 6095 55,8

Stadt Könnern 394700 28860 423560 7456 56,8 * Es wird angenommen, dass je Bauplatz im Durchschnitt 120 m² Wohnfläche errichtet werden können. Quelle: Statistisches Landesamt Sachsen-Anhalt | Stadt Könnern | eigene Berechnungen

Im Ergebnis kann folgendes festgestellt werden:

Sofern alle potenziell vorhandenen (Bebauungsmöglichkeit nach §§ 30, 34 BauGB) und zu aktivierenden Bauplätze (Bebauungsmöglichkeit nach § 8 Abs. 2 BauGB) ge-nutzt werden (Positivszenario), stehen im Jahr 2025 voraussichtlich 423,5 Tm² Wohnfläche in der Einheitsgemeinde zur Verfügung. Dies entspricht einer durch-schnittlichen Wohnflächenversorgung von fast 57 m² pro Einwohner bzw. einem Zu-wachs von 13 m²/EW im Vergleich zum Jahr 2011. Diese „Maximalvariante“ ist je-doch unrealistisch: So ist nicht davon auszugehen, dass alle Baulücken bis zum Jahr 2025 bebaut werden. Ebenfalls ist es unwahrscheinlich, dass bis dahin neue Bebau-ungspläne zum Zwecke der Wohnbebauung aus rechtskräftigen Flächennutzungs-plänen entwickelt werden, solange bereits erschlossene Bauplätze zur Verfügung stehen.

Für die realistische Entwicklung der Wohnflächenversorgung im Jahr 2025 sollen daher folgende Annahmen getroffen werden (Trendszenario): Es wird davon ausge-gangen, dass die 23 noch freistehenden Bauplätze in Kirchedlau und die sieben Bauplätze in der Stadt Könnern bis 2025 bebaut sind (30 Bauplätze). Weiterhin wird angenommen, dass 25 Prozent der Baulücken bis zum Jahr 2025 einer Bebauung zugeführt werden können. Dies entspricht einer Bebauung von 35 Grundstücken im Innenbereich. Insgesamt können somit etwa 65 Grundstücke bis zum Jahr 2025 ei-ner Bebauung zugeführt werden, was einem Wohnflächenzuwachs von 7.800 m² entspricht.71 Unter Berücksichtigung der Wohnfläche im Bestand (394.700 m²) und des Zuwachses von 7.800 m² können im Jahr 2025 somit etwa 402.500 m² Wohnflä-che in der Einheitsgemeinde zur Verfügung stehen. Bei voraussichtlich 7.456 Ein-wohnern im Jahr 2025 entspricht dies einer Wohnflächenversorgung von rd. 54 m² pro Einwohner. Damit würde die Wohnflächenversorgung in der Einheitsgemeinde leicht über dem prognostizierten Durchschnitt für die Neuen Länder im Jahr 2025 liegen (s. Kap. 1.4.1).

71

Es wird davon ausgegangen, dass je Bauplatz im Durchschnitt 120 m² Wohnfläche errichtet werden.

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Integriertes Strategie- und Handlungskonzept für die Einheitsgemeinde Stadt Könnern

(ISHK Könnern) 99

Sofern keinerlei neue Wohnbautätigkeit bis zum Jahr 2025 unterstellt wird und Ab-bruch sowie Neubau sich somit gleichen, ergibt sich eine Wohnflächenversorgung von fast 53 m² pro Einwohner (Negativszenario).72 Diese Zahl entspricht etwa dem prognostizierten Durchschnitt der Wohnflächenversorgung für die neuen Länder im Jahr 2025 mit 52 m² pro Einwohner (s. Kap. 1.4.1).

Die Bandbreite der möglichen Wohnflächenversorgung im Jahr 2025 liegt damit für die Einheitsgemeinde Könnern zwischen 53 m² Wohnfläche pro Einwohner (Minimal-variante) sowie 57 m² Wohnfläche pro Einwohner. Wie oben dargestellt, ist auf Grundlage der Einwohnerdaten der 5. Regionalisierten Bevölkerungsprognose realis-tischer Weise von einem Versorgungsgrad um die 54 m² Wohnfläche pro Einwohner auszugehen (Trendszenario).

In der Einheitsgemeinde Stadt Könnern besteht somit kein Bedarf, neue Bebauungs-pläne zum Zwecke der Wohnbebauung aufzustellen. Vielmehr ist es zweckmäßig, die Bebauung in den erschlossenen Neubaugebieten in Könnern und Kirchedlau zum Abschluss zu bringen, so dass die vorhandenen Anlagen (Straßen, Ver-/ Entsorgung) effektiv genutzt werden. Weiterhin ist es zweckmäßig, den Focus der Bebauung zu-künftig verstärkt auf die Schließung von Baulücken zu lenken. Gerade Baulücken im Umkreis von Bahnhöfen bieten aufgrund ihrer Lagegunst ein besonderes Entwick-lungspotenzial, das bei steigenden Kraftstoffpreisen an Bedeutung gewinnt. Insge-samt ergeben sich somit etwa 50 Baulücken, die verstärkt in den Focus geraten. Je-doch nicht nur der Bau von Einfamilienhäusern, sondern auch die Errichtung von Mehrfamilienhäusern mit kleinen Wohnungen im einfachen Standard wird in Zukunft an Bedeutung gewinnen: Einerseits wird die Anzahl der Einwohner, die aufgrund von Zeiten der Arbeitslosigkeit im Alter Grundsicherung erhalten steigen, andererseits möchte die Stadt die im Gewerbe und Industrie Beschäftigten zunehmend vor Ort ansässig machen. Da nur ein Teil hiervon sich ein Einfamilienhaus leisten kann, ge-winnt die Schaffung von Wohnraum in Mehrfamilienhäusern grundsätzlich an Bedeu-tung. Diese sollten vor allem innerhalb des Grundzentrums errichtet werden, um die zentralörtliche Funktion zu stärken. Ohne die weitere Errichtung von Mehrfamilien-häusern in der Stadt Könnern ist davon auszugehen, dass Einwohner in die umlie-genden Mittelzentren Bernburg und Köthen abwandern werden.

2.2.2 Entwicklung der Nachfrage von Basisdienstleistungen

Die Entwicklung der Nachfrage von Basisdienstleistungen zur Versorgung der Bevöl-kerung vor Ort, also z.B. von Einzelhandel, Dienstleistungen und ärztlicher Versor-gung, ist in hohem Maße von der demografischen Entwicklung, aber auch von politi-schen Vorgaben (z.B. ärztliche Versorgung) abhängig. Versorgungseinrichtungen, wie z.B. Einzelhandel, Sparkassen und Apotheken werden sich dann aus der Fläche zurückziehen, wenn Umsatzeinbußen einen wirtschaftlichen Betrieb in Frage stellen.

72

394700 m² WF : 7.456 EW

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Integriertes Strategie- und Handlungskonzept für die Einheitsgemeinde Stadt Könnern

(ISHK Könnern) 100

Vor diesem Hintergrund soll im Folgenden die Entwicklung der Kaufkraft anhand der geschätzten Bevölkerungsentwicklung betrachtet werden.

Grundlage der Betrachtung sind die Daten des Statistischen Landesamtes vom Au-gust 2013, mit der das verfügbare Einkommen in Sachsen-Anhalt auf Landkreisebe-ne für das Jahr 2011 veröffentlicht wurde.73 Für den Salzlandkreis lag das verfügba-re Einkommen je Einwohner im Jahr 2011 bei 16.149 € und damit leicht unterhalb des Landesdurchschnittes mit 16.661 € je Einwohner (2011). Das verfügbare Ein-kommen je Einwohner ist eine Nettoeinkommensgröße, die Einkommen aus unselb-ständiger Arbeit, Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit, Vermögenseinkünfte sowie Transferleistungen beinhaltet. Um eine Vergleichbarkeit der Daten zu gewährleisten, wird in der folgenden Übersicht die Inflation ausgeblendet. Die Daten der Schätzjahre sind damit preisbereinigt und können direkt mit den Daten des Ausgangsjahres 2011 verglichen werden.

Entwicklung der Kaufkraft auf Basis des verfügbaren Einkommens je Einwoh-ner im Jahr 2011 für die Jahre 2011 / 2013 / 2025

Ortschaften

2011 2013 2025 2011 | 2025

EW (abs.)

Mio. € EW

(abs.) Mio. €

EW (abs.)

Mio. € Mio. € (abs.)

Mio. € (%)

Beesenlaublingen 1354 21,87 1345 21,72 1142 18,44 - 3,43 - 15,7 Belleben 830 13,40 808 13,05 704 11,37 - 2,03 - 15,1 Cörmigk 491 7,93 472 7,62 413 6,67 - 1,26 - 15,9 Edlau 529 8,54 495 7,99 406 6,56 - 1,98 - 23,2 Gerlebogk 314 5,07 311 5,02 284 4,59 - 0,48 - 9,5 Golbitz 171 2,76 149 2,41 133 2,15 - 0,61 - 22,1 Lebendorf 859 13,87 799 12,90 684 11,05 - 2,82 - 20,3 Strenznaundorf 350 5,65 333 5,38 263 4,25 - 1,40 - 24,8 Wiendorf 292 4,72 297 4,80 257 4,15 - 0,57 - 12,1 Zickeritz 178 2,87 169 2,73 147 2,37 - 0,50 - 17,4 Könnern + Nelben + Trebnitz 3678 59,40 3557 57,44 3023 48,82 - 10,58 - 17,8 Summe 9046 146,08 8735 141,06 7456 120,41 - 25,67 - 17,6

Quelle: Statistisches Landesamt Sachsen-Anhalt | Stadt Könnern | eigene Berechnungen

Im Ergebnis ist festzustellen, dass das verfügbare Einkommen in der Einheitsge-meinde dem allgemeinen Bevölkerungsrückgang folgend, von 146 Mio. € im Jahr 2011 auf 120 Mio. € im Jahr 2025 zurückgehen wird. Der Rückgang wird tatsächlich noch höher ausfallen, da der prozentuale Anteil der über 65-jährigen steigen wird und das Rentenniveau durch das Altersvermögensergänzungsgesetz (AVmEG) von 53,6 Prozent des letzten Jahresbruttogehalts im Jahr 1998 auf 43 Prozent im Jahr 2030 kontinuierlich abgesenkt wird.74 Qualitativ kann davon ausgegangen werden, dass von der geschätzten Kaufkraft im Jahr 2025 somit noch einmal mindestens 20 bis 30 Prozent abgezogen werden müssen. Die reale Kaufkraft im Jahr 2025 würde

73

Statistisches Landesamt Sachsen-Anhalt, Pressemitteilung Nr. 93/2013 – http://www.stala.sachsen-

anhalt.de/Internet/Home/Veroeffentlichungen/Pressemitteilungen/2013/11/93.html (Eintrag vom 20.08.2014) 74

http://www.rentenreform-alternative.de/rentenniveau.htm (Eintrag vom 20.08.2014).

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Integriertes Strategie- und Handlungskonzept für die Einheitsgemeinde Stadt Könnern

(ISHK Könnern) 101

damit preisbereinigt etwa ein Drittel (!) unterhalb der Kaufkraft des Jahres 2011 zu liegen kommen.

Die Folgen des Kaufkraftverlustes werden gegenwärtig eher unterbewertet: Standor-tentscheidungen des Einzelhandels und von Dienstleistern als Reaktion auf eine sin-kende Kaufkraft innerhalb der Einheitsgemeinde können hier quantitativ nicht abge-schätzt werden. Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass ein (weiterer) Rückzug aus der Fläche und im Gegenzug eine Konzentration auf einige wenige Standorte in der Region erfolgen wird. Dies bedeutet z.B., dass Lebensmitteleinzelhandelsstan-dorte außerhalb des Grundzentrums voraussichtlich in ihrem Bestand gefährdet sind. Als Reaktion hierauf wie auch die sinkende Mobilität im Alter ist es vorstellbar, dass mobile Formen der Versorgung zunehmen werden, z.B. Lebensmitteleinkauf per In-ternet, mobile Friseurdienstleistungen, Arzneimittellieferungen von der Internetapo-theke etc. Neben dem Kaufkraftverlust insgesamt, wird dem einzelnen Einwohner im Durchschnitt auch weniger Einkommen zur Verfügung stehen als heute. Diese Ent-wicklung ist durch den steigenden Anteil von Rentenbeziehern und die Absenkung des heutigen Rentenniveaus durch das Altersvermögensergänzungsgesetz (AVmEG) bedingt (s.o.). Insofern ist absehbar, dass eine steigende Anzahl von Ren-tenbeziehern Grundsicherung erhalten wird und somit z.B. Einschränkungen hinsicht-lich der Wohnungsgröße und Kaltmiete gegeben sind. Insofern ist ein steigender Be-darf an kleineren Wohnungen in einfachen Mehrfamilienhäusern absehbar, um der alternden Einwohnerschaft innerhalb der Einheitsgemeinde Stadt Könnern passen-den Wohnraum anbieten zu können (s.o.).

2.2.3 Entwicklung der Nachfrage nach Kita-Plätzen

Die Entwicklung der Nachfrage nach Kita-Plätzen ist von großer Bedeutung für die Durchführung künftiger baulicher Investitionen. Unter Beachtung der Bevölkerungs-prognose für das Jahr 2025 soll daher geprüft werden, wie die Auslastung der vor-handenen Einrichtungen in Zukunft voraussichtlich ausfallen wird.

Unter Berücksichtigung der Regelungen des KiFöGs hatten am 31.12.2013 insge-samt 1.127 Kinder der Einheitsgemeinde im Alter von 0 bis 14 Jahren einen An-spruch auf Ganztagesbetreuung. Dem stehen 620 Ganztagesplätze gegenüber, wo-bei die Ganztagesbetreuung, die durch den Unterricht der Sekundarschule geleistet wird hierbei nicht berücksichtigt ist (Stand: Dezember 2013). Zwischen rechtlichem Anspruch und Abdeckung dieses klafft somit eine Deckungslücke von 507 Plätzen. Dass diese Lücke lediglich theoretischer Natur ist wird dadurch deutlich, dass von insgesamt 620 vorgehaltenen Betreuungsplätzen (Krippe, Kita und Hort) in der Ein-heitsgemeinde 518 Plätze (84 %) belegt sind. Werden lediglich Krippen- und Kita-Plätze für die relevante Altersgruppe der 0- bis unter 6-jährigen betrachtet, stehen einem Angebot von 430 Plätzen eine theoretische Nachfrage nach 403 Plätzen ent-gegen. Dies entspricht ebenfalls einem Anteil von 94 Prozent (s. Kap. 1.5.5). Durch Reduktion der Betriebserlaubnis für die Kita Belleben auf 30 Plätze wurde dieses Angebot auf 420 Plätze verringert (Stand: Oktober 2015).

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Integriertes Strategie- und Handlungskonzept für die Einheitsgemeinde Stadt Könnern

(ISHK Könnern) 102

Unter Berücksichtigung der Datenerhebung der 5. Regionalisierten Bevölkerungs-prognose wird im Folgenden die geschätzte Entwicklung der 0- bis unter 6-jährigen auf Ebene der Ortschaften für das Jahr 2013 (Ist-Stand) und das Jahr 2025 (Progno-sejahr) dargestellt. Da im Jahr 2013 von insgesamt 1.373 Einwohnern der Einheits-gemeinde im Alter von 0 bis unter 20 Jahren, 29,35 Prozent (= 403 Kinder) unter 6 Jahre alt waren, wird dieser Prozentsatz zur Ermittlung der nominalen Anzahl der unter 6-jährigen im Jahr 2025 in der Gruppe der 0- bis unter 20-jährigen wiederum angewendet. Hierdurch findet die prognostizierte Veränderung in der Zusammenset-zung der Altersgruppen Berücksichtigung (s. Kap. 1.9).

Bevölkerungsstand/ -prognose der 0- bis unter 6-jährigen (2013 / 2025)

Ortschaften 2013 0 bis < 6

2025 0 bis < 20

2025 0 bis < 6 *

Änderung 2013 | 2025

Beesenlaublingen 60 169 50 - 10

Belleben 38 104 31 - 7

Cörmigk 14 61 18 +4

Edlau 34 60 18 - 16

Gerlebogk 15 42 12 - 3

Golbitz 4 20 6 + 2

Lebendorf 45 101 30 - 15

Strenznaundorf 12 39 11 - 1

Wiendorf 11 38 11 0

Zickeritz 9 22 6 - 3

Könnern + Nelben + Trebnitz 161 447 131 - 30

Summe 403 1103 324 - 79 * Der Anteil der 0- bis < 6-jährigen entsprach im Jahr 2013 29,35 % des Anteils der Altersgruppe der 0- bis < 20-jährigen; dieser Ansatz wird auf das Jahr 2025 übertragen Quelle: Stadt Könnern | Statistisches Landesamt Sachsen-Anhalt | eigene Berechnungen

Insgesamt ist festzustellen, dass die Anzahl der 0- bis unter 6-jährigen im Zeitraum von 2013 bis 2025 um 79 Kinder bzw. etwa knapp 20 Prozent der Altersgruppe des Jahres 2013 zurückgehen soll, wogegen für die Gesamtbevölkerung der Einheitsge-meinde im gleichen Zeitraum ein Rückgang um lediglich –15 Prozent prognostiziert wird (s.a. Kap. 1.9).75

Im Folgenden sollen die Folgen dieser Entwicklung auf die bestehenden Kita-Einrichtungen in der Einheitsgemeinde Stadt Könnern mit Krippen- und Kindergar-tenplätzen untersucht werden. Dabei sind Annahmen über die Entwicklung der Be-treuungsquote im Allgemeinen zu treffen, die sich für den Salzlandkreis und das Land Sachsen-Anhalt im Jahr 2013 wie folgt dargestellt hat.

75

Der Einwohnerrückgang zwischen den Jahren 2013 und 2025 beträgt voraussichtlich 1.279 EW (- 14,6 %).

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Integriertes Strategie- und Handlungskonzept für die Einheitsgemeinde Stadt Könnern

(ISHK Könnern) 103

Betreuungsquote in der öffentlich geförderten Kindertagespflege (2013)

Altersgruppe (Jahre)

0 - <1 1 - < 2 2 - < 3 0 - < 3 3 - < 6

Betreuungsquote SLK (%) 10,5 83,1 89,8 61,5 96,8 Betreuungsquote LSA (%) 7,6 75,6 88,9 57,7 95,5 Betreuungsquote BRD (%) 2,7 30,8 53,9 29,3 93,6

Abkürzungen: SLK (Salzlandkreis) | LSA (Sachsen-Anhalt) | BRD (Bundesrepublik Deutschland) Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, 2013

Die Betreuungsquote im Salzlandkreis liegt damit deutlich oberhalb der Betreuungs-quote in Sachsen-Anhalt und der der Bundesrepublik.

Im Folgenden soll daher davon ausgegangen werden, dass bei sinkenden Einwoh-nerzahlen in der Region und in der Verbandsgemeinde die Erwerbsquote von Frauen weiter steigen und somit auch die Betreuungsquote in der Gruppe der 0- bis 3-jährigen weiter ansteigen wird. Für die 0- bis unter 6-jährigen soll daher insgesamt von einer Betreuungsquote in einer Größenordnung von rd. 95 Prozent ausgegangen werden, wie dies jetzt schon in der Altersgruppe der 3- bis unter 6-jährigen erreicht wird (s.o.). Diese Quote würde im Jahr 2025 bei 324 Kindern in der Altersgruppe der 0- bis unter 6-jährigen in der Einheitsgemeinde eine Nachfrage von etwa 308 Krip-pen- und Kita-Plätzen nach sich ziehen.76

Aktuell liegt die Belegung (Nachfrage) für Krippen- und Kitaplätzen bei 353. Hiervon werden 258 Kinder in kommunalen Einrichtungen und 95 Kinder in Einrichtungen privater Träger betreut. Dem gegenüber waren 92 Krippenplätze vakant und 15 Kita-Plätze fehlten, so dass seitens des Landkreises zeitlich befristete Ausnahmegeneh-migungen zu der jeweiligen Betriebserlaubnis erteilt werden mussten (s. Kap. 1.5.5 mit Stand: Dezember 2013).

Die außerhalb des Grundzentrums gelegenen Krippen- und Kita-Einrichtungen er-gänzen räumlich das Angebot innerhalb der Einheitsgemeinde zweckmäßig:

Die Kita in Belleben und Beesenlaublingen decken den westlichen Teil des Gemeindegebietes ab. Die integrative Kita „Parkwichtel“ (Beesenlaublingen) weist bei 64 Plätzen eine Belegungsquote von 101,5 Prozent auf, wogegen die Kita „Zwergenland“ (Belleben) bei 40 Plätzen eine Belegungsquote von le-diglich 67,5 Prozent aufweist (Stand: Dezember 2013). Eine Schließung der Einrichtung in Belleben würde voraussichtlich den Verlust von Kindern nach Alsleben (Verbandsgemeinde Saale-Wipper) und Gerbstedt zur Folge haben, die gut über die L 151 zu erreichen sind, da die nächstgelegene Einrichtung in Beesenlaublingen bereits vollständig belegt ist. Durch Reduktion der Betriebs-erlaubnis für die Kita Belleben auf 30 Kinder im Oktober 2015 wurde der Prob-lematik der unterdurchschnittlichen Belegung vorerst begegnet.

76

95 % von 324 Kindern in der Altersgruppe 0 bis < 6 Jahre.

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Integriertes Strategie- und Handlungskonzept für die Einheitsgemeinde Stadt Könnern

(ISHK Könnern) 104

Die Kita in Hohenedlau deckt den südöstlichen Bereich des Gemeindegebie-tes ab und wird von einem privaten Träger betrieben. Bei Schließung dieser Einrichtung würden voraussichtlich Kinderbetreuungsangebote im nahegele-genen Gröbzig (OT der Stadt Südliches Anhalt) nachgefragt werden, das gut über die L 147 zu erreichen ist. Je nach Lage des Arbeitsplatzes der Eltern kann auch das Grundzentrum bei Schließung der Kita profitieren. Die Bele-gungsquote der Kita „Zwergenland“ beträgt 58,3 Prozent (36 Plätze).

Der nördliche/nordöstliche Bereich des Gemeindegebietes wird durch die Kita in Bebitz und in Cörmigk abgedeckt. Die Kita in Bebitz (Villa Dreikäsehoch) liegt an der B 71, die die Stadt Könnern mit dem Mittelzentrum Stadt Bernburg verbindet. Die Kita in Cörmigk (Winnie Puuh) liegt an der L 146 nach Gröbzig (Stadt Südliches Anhalt) mit Verlängerung nach Köthen (L 148). Die Bele-gungsquote in Bebitz beträgt 81,6 Prozent (49 Plätze), die der Kita in Cörmigk 52,8 Prozent (36 Plätze). Bei Schließung einer der beiden Einrichtungen könn-te aufgrund der räumlichen Nähe die jeweils andere Einrichtung davon profitie-ren.

Die Kita im Grundzentrum Stadt Könnern weisen Belegungsquoten von 78,4 Prozent (Könneraner Märchenland) und 92,5 Prozent (Könneraner Blumenkinder) auf.

Eine zukünftig eventuell erforderliche Schließung/Zusammenlegung von Einrich-tungen ist von verschiedenen Kriterien abhängig zu machen (s. Bewertungsmatrix):

Größe und Belegung der Einrichtung: Einrichtungen, die im Bestand bereits er-heblich defizitär ausgelastet sind bergen ein wirtschaftliches Risiko für den weiteren Betrieb. Größere Einrichtungen ermöglichen vergleichsweise geringere Fixkosten pro Kind als kleinere Einrichtungen. Dies bedeutet: Je größer die Einrichtung ist (Plätze) und je besser diese ausgelastet sind (Belegung), umso mehr Punkte werden verge-ben.

Lage der Einrichtung: Einrichtungen im Grundzentrum sind zur Sicherung der grundzentralen Funktion zu erhalten und werden hier nicht weiter betrachtet. Einrich-tungen außerhalb des Grundzentrums sollen unter Beachtung wirtschaftlicher Krite-rien so erhalten werden, dass diese auf möglichst kurzem Weg von den umliegenden Ortschaften erreichbar sind. Wenn eine Einrichtung geschlossen werden sollte, sollte in möglichst kurzer Entfernung eine andere Einrichtung innerhalb der Einheitsge-meinde für die Aufnahme der Kinder zur Verfügung stehen. Für die Bewertungs-matrix bedeutet dies folgendes: Je weiter die nächste Kita entfernt ist, umso größer ist ihre Bedeutung und umso mehr Punkte werden vergeben.

Baulicher Zustand: Einrichtungen, die einen hohen Investitionsbedarf aufweisen haben ein geringeres Zukunftspotenzial als andere Einrichtungen und sind bevorzugt zu schließen. Dies spiegelt sich auch in der Vergabe der Punkte wider.

Nicht eines der o.g. Kriterien ist für den Erhalt/die Schließung einer Einrichtung aus-schlaggebend, sondern eine Bündelung von Merkmalen (Ergebnis).

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Integriertes Strategie- und Handlungskonzept für die Einheitsgemeinde Stadt Könnern

(ISHK Könnern) 105

Vor diesem Hintergrund wird eine Bewertungsmatrix für die Kita-Einrichtungen au-ßerhalb des Grundzentrums aufgestellt, in die die o.g. Kriterien einfließen

Bewertungsmatrix für Kita-Einrichtungen außerhalb des Grundzentrums (2013)

Name der Einrichtung (Lage)

Plätze (Punkte)

Belegung (Punkte)

nächste Kita Entfernung

(Punkte)

Invest. Bed. (Punkte)

Ergebnis (Punkte)

„Zwergenland“, OT Belleben

40 (2 Punkte)

67,5 % (2 Punkte)

7 km |10 Min. (2 Punkte)

500 T€ (0 Punkte)

6 Punkte

„Parkwichtel“, OT Beesenlaublingen

64 (3 Punkte)

101,5 % (3 Punkte)

7 km |10 Min. (2 Punkte)

50 T€ (2 Punkte)

10 Punkte

„Zwergenland“, OT Hohenedlau

36 (1 Punkt)

58,3 (1 Punkt)

13 km |16 Min. (3 Punkte)

0 T€ (3 Punkte)

8 Punkte

„Villa Dreikäsehoch“ OT Bebitz

49 (2 Punkte)

81,6 % (3 Punkte)

6 km | 8 Min. (1 Punkt)

352,5 T€ (1 Punkt)

7 Punkte

„Winnie Puuh“, OT Cörmigk

36 (1 Punkt)

52,8 % (1 Punkt)

6 km | 8 Min. (1 Punkt)

35 T€ (2 Punkte)

5 Punkte

Quelle: Stadt Könnern | MSN Routenplaner | eigene Berechnungen

Im Ergebnis weist die Kita „Parkwichtel“ in Beesenlaublingen die höchste und die Kita „Winnie Puuh“ in Cörmigk die geringste Punktzahl auf. Hieraus ergibt sich auch die Priorität für den Erhalt/die mögliche Schließung von Kita-Einrichtungen.

In die Entscheidung zum Erhalt/die Schließung von Einrichtungen fließen jedoch auch weitere Gesichtspunkte ein, die hier nicht mit abgebildet werden können: So beabsichtigt die Stadt Könnern die Kita „Villa Dreikäsehoch“ im OT Bebitz mittelfristig zu schließen und die Einrichtung in die leerstehende Schule im OT Trebitz zu verla-gern. Gründe hierfür sind einmal die hohen Investitionskosten am Standort Bebitz von ca. 350 T€ wie auch das Erfordernis, das denkmalgeschützte Schulgebäude in Trebitz einer Folgenutzung zuzuführen. Weiterhin lässt sich die Kita in Bebitz, die in einem ehemaligen Herrenhaus untergebracht ist, vergleichsweise leicht in eine Wohnnutzung zurückführen und damit privatisieren, wogegen dies beim Schulge-bäude in Trebitz, das als Zweckgebäude errichtet wurde, nicht möglich ist. Ergän-zend ist in Betracht zu ziehen, dass bei Aufgabe einer öffentlichen Nutzung am Standort Trebitz auch die sich dort befindliche, sanierungsbedürftige Sporthalle kurz-fristig zu schließen ist, was angesichts der hohen Belegungsdichte in den Sporthallen in der Einheitsgemeinde Stadt Könnern nicht vertretbar ist.77

Im Ergebnis ist festzuhalten, dass die Nachfrage nach Einrichtungen der Kinderbe-treuung nur teilweise von der demografischen Entwicklung abhängt. Entscheidend für die zukünftige Nachfrage wird auch die gesellschaftliche Entwicklung und damit einhergehend, die Entwicklung von gesellschaftspolitischen Zielsetzungen, sein. Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass die generell feststellbare Abnahme der Einwohnerschaft zu einer erhöhten Erwerbsquote von Frauen führen muss, so dass davon auszugehen ist, dass die Betreuungsquote der unter 3-jährigen steigen wird. Idealerweise wird zukünftig die Betreuungsquote in dem Maße steigen, wie die Gruppe der unter 6-jähigen zurückgehen wird, so dass die vorhandene Infrastruktur

77

Mitteilung durch Herrn Lösel, Stadt Könnern, am 17.11.2014.

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Integriertes Strategie- und Handlungskonzept für die Einheitsgemeinde Stadt Könnern

(ISHK Könnern) 106

insgesamt ausgelastet bleibt. Anhand der Einwohnerprognose für das Jahr 2025 konnte bei Annahme einer Betreuungsquote der 0- bis unter 6-jährigen von insge-samt 95 Prozent nachgewiesen werden, dass die Nachfrage nach Krippen- und Kita-Plätzen nur geringfügig unter der heutigen liegen würde (308 vs. 353 Plätze). Da ein-zelne Einrichtungen im Bestand teilweise nicht vollständig ausgelastet sind, kann sich rechnerisch das Defizit erhöhen. Es ist somit absehbar, dass trotz der bereits erfolgten Reduktion der Betriebserlaubnis für die Kita Belleben, mittelfristig ein bis zwei Einrichtungen geschlossen werden müssten. In den kommenden Jahren wird daher zu beobachten sein, wie sich neben der demografischen Entwicklung gesell-schaftspolitische Wandlungen in der Betreuungsquote vor Ort niederschlagen.

2.2.4 Entwicklung der Nachfrage nach Schul- und Hortplätzen

Die Entwicklung der Nachfrage nach Schul- und Hortplätzen ist von großer Bedeu-tung für die Durchführung künftiger baulicher Investitionen. Unter Beachtung der Be-völkerungsprognose für das Jahr 2025 soll daher geprüft werden, wie die Schüler-zahlen sich in der Einheitsgemeinde voraussichtlich entwickeln werden. Hierbei sind folgende Altersgruppen relevant:

6 bis unter 10 Jahre: Grundschüler 10 bis unter 16 Jahre: Sekundarschüler

Ähnlich der Entwicklung der Betreuungsquote in der Kinderbetreuung sind auch hier die Perspektiven dieser Schulform zu betrachten. Dabei ist zu berücksichtigen, dass mit der Sekundarschule Könnern ein hochwertiges Bildungsangebot zentral vor Ort innerhalb einer überwiegend ländlich geprägten und kleinteiligen Siedlungsstruktur bereitgehalten wird. Weiterführende Schulen (Gymnasium, Gesamtschule) sind erst in den Städten Bernburg und Wettin-Löbejün vorhanden. Von daher nimmt die Se-kundarschule Könnern eine besondere Bedeutung vor Ort ein, auf die weiter unten eingegangen wird:

Durch die allgemeine Schulpflicht ist die Altersgruppe der Grundschüler (6 bis < 10 Jahre) verlässlich in Erfahrung zu bringen, da im Schuljahr 2013/14 von 281 Kindern dieser Altersgruppe 263 Kinder die zwei Grundschulen in der Einheitsgemeinde Stadt Könnern besuchten. Dies entspricht einer Quote von 93,6 Prozent. Vor dem Hintergrund einer ansteigenden Inklusion ist weiter davon auszugehen, dass mittel-fristig annähernd alle Kinder dieser Altersgruppe (100 %) die Grundschule besuchen werden.78 Diese Annahme wird den folgenden Betrachtungen zugrunde gelegt.

78

Im Jahr 2013 betrug die Inklusion von Förderschülern in Sachsen-Anhalt 20,5 Prozent

(http://www.bertelsmann-stiftung.de/cps/rde/xbcr/SID-FEF4E4AB-A21567DD/bst/xcms_bst_dms_37506__

2.pdf – Eintrag vom 08.09.2014). Mittelfristig wird davon ausgegangen, dass der Inklusionsanteil weiter steigen

wird, so dass zumindest in der Grundschule davon ausgegangen werden kann, dass annähernd 100 Prozent der

entsprechenden Altersgruppe diese besuchen.

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Integriertes Strategie- und Handlungskonzept für die Einheitsgemeinde Stadt Könnern

(ISHK Könnern) 107

Die Sekundarschule Könnern wurde im Schuljahr 2013/14 von 460 Schüler/innen besucht. Hiervon kommen 365 Schüler/innen aus der Einheitsgemeinde Stadt Kön-nern selbst und die anderen 95 von außerhalb, da der Schuleinzugsbereich über das Gebiet der Einheitsgemeinde Stadt Könnern hinausgeht (s. Kap. 1.5.6). In der rele-vanten Altersgruppe der 10- bis unter 16-jährigen mit 443 Personen (Stand: 31.12.2013) entspricht dies eine Quote von 82,4 (!) Prozent. Die Sekundarschule als weiterführende Schulform hat damit in Könnern eine ganz herausragende Bedeu-tung. Mittelfristig soll daher einer Quote von 85 Prozent zugrunde gelegt werden, d.h. es wird davon ausgegangen, dass 85 Prozent der Kinder der entsprechenden Alters-gruppe diese Schulform besuchen. Vor diesem Hintergrund ergeben sich für die Entwicklung der Grund- und Sekundarschüler/innen folgende Zahlen.

Stand/Prognose der Besucher/innen von Grund-/Sekundarschule (2013 / 2025)

Ortschaften Einwohner

2025 0 - < 20

Grundschüler/innen Sekundarschüler/innen 2013 * 6 - < 10

2025 ** 6 - < 10

2013 10 - < 16

2013 (82,4 %)

2025 *** 10 - < 20

2025 (85 %)

Beesenlaublingen 169 39 35 54 45 54 46

Belleben 104 23 22 48 40 34 29

Cörmigk 61 16 13 28 23 20 17

Edlau 60 20 12 26 21 20 17

Gerlebogk 42 8 9 11 9 14 12

Golbitz 20 4 4 12 10 6 5

Lebendorf 101 18 21 47 39 32 27

Strenznaundorf 39 10 8 13 11 13 11

Wiendorf 38 7 8 12 10 12 10

Zickeritz 22 8 6 9 7 7 5 Könnern + Nelben + Trebnitz

447 110 92 183 150 144 122

Summe 1103 263 226 443 365 356 382

(303+79) * Der nominale Anteil der Grundschüler/innen betrug im Schuljahr 2013/14 93,6 Prozent der Altersgruppe der 0- bis unter 10-jährigen. ** Der Anteil der 6- bis < 10-jährigen betrug im Jahr 2013 20,5 Prozent der Altersgruppe der 0- bis < 20-jährigen; dieser prozentuale Ansatz wird auch für das Jahr 2025 zugrunde gelegt. *** Der Anteil der 10- bis < 16-jährigen betrug im Jahr 2013 32,3 Prozent der Altersgruppe der 0- bis < 20-jährigen; die-ser prozentuale Ansatz wird auch für das Jahr 2025 zugrunde gelegt. Quelle: Stadt Könnern | Statistisches Landesamt Sachsen-Anhalt | eigene Berechnungen

Der hier im Zuge des ISHKs abgeleiteten Prognose zur Entwicklung der Schülerzah-len wird im Folgenden die im Zuge des Demografie Checks von der Stadt Könnern angefertigte Prognose zur Entwicklung der Grundschülerzahlen vergleichsweise mit auf gefügt. Hiernach ist für das Schuljahr 2025/26 mit insgesamt 192 Grundschü-ler/innen zu rechnen, wobei im Schuljahr 2032/33 immer noch von 126 Grundschü-ler/innen ausgegangen wird, so dass der Bestand der beiden Grundschulstandorte langfristig gesichert ist.

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(ISHK Könnern) 108

Prognostische Entwicklung der Schülerzahlen in öffentlicher Trägerschaft

Quelle: Stadt Könnern, Bau- und Ordnungsamt

Im Ergebnis ist folgendes festzustellen:

Die Anzahl der Grundschüler/innen wird sich voraussichtlich von 263 im Schuljahr 2013/14 auf 226 (192) Schüler/innen im Jahr 2025 verringern. Für das Schuljahr 2032/33 geht die kommunale Prognose immer noch von 126 Grundschüler/innen aus. Den Anforderungen der Schulentwicklungsplanungs-verordnung, nach denen für den Betrieb einer Grundschule mindestens 60 Schüler/innen erforderlich sind, kann somit langfristig entsprochen werden. Die Sanierung der Grundschule Beesenlaublingen mit Neubau des Schulhor-tes ist somit aus demografischen Gründen vertretbar und erforderlich.

Die Anzahl der Sekundarschüler/innen wird sich voraussichtlich von 365 im Schuljahr 2013/14 auf 303 im Jahr 2025 verringern (-17 %). Hierzu sind die Schüler/innen von außerhalb zurechnen, für die ebenfalls eine Reduktion von 17 Prozent angenommen wird (95 x 0,83 = 79). Es wird somit davon ausge-gangen, dass die Sekundarschule im Jahr 2025 voraussichtlich von 382 Schü-ler/innen (303 + 79) besucht werden wird. Den Anforderungen der Schulent-wicklungsplanungsverordnung, wonach für den Betrieb einer Sekundarschule mindestens 240 Schüler/innen erforderlich sind, kann somit entsprochen wer-den.

Für die Auslastung der Einrichtungen im Jahr 2025 bedeutet dies folgendes:

Die Sekundarschule, die für 360 Schüler/innen geplant wurde, wird auch im Jahr 2025 bei voraussichtlich 382 Schüler/innen noch eine Überbelegung (ca. 22 Schü-ler/innen) aufweisen. Da eine bauliche Erweiterung vor Ort nicht möglich ist, müssen auch zukünftig Klassenräume in der Grundschule der Stadt Könnern durch Sekun-darschüler/innen genutzt werden. Gegenwärtig (Schuljahr 2013/14) beträgt die Über-belegung der Sekundarschule 100 Schüler/innen, was einem Fehlbedarf von vier bis fünf Klassenräumen entspricht. Dieser Fehlbedarf wird sich im Jahr 2025 voraus-sichtlich auf einen Klassenraum (22 Schüler/innen) reduzieren. Es ist also erforder-lich, die Grundschule in Beesenlaublingen soweit baulich zu ertüchtigen/zu erwei-tern, dass diese als Ausweichstandort für die Grundschule Könnern zusätzlich bis zu 40 Schüler/innen entsprechend der vorgesehenen Kapazität von maximal 120 Schü-ler/innen aufnehmen kann. Hierzu ist der Schulhort in seiner Kapazität von derzeit 70

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Integriertes Strategie- und Handlungskonzept für die Einheitsgemeinde Stadt Könnern

(ISHK Könnern) 109

Plätzen auf mindestens 100 Plätze durch Neubau zu erweitern. Hiernach wird sich die Situation für das Schuljahr 2013/14 (Bestand) und das Schuljahr 2025/26 (Prog-nose) wie folgt darstellen.

Auslastung Schulstandorte (Bestand / Prognose)

Schulstandorte Schüler/innen Schuljahr 2013/14 Schüler/ innen Schuljahr 2025/26

Soll (max.)

Ist Saldo Soll

(max.) Ist Saldo

SZ Stadt Könnern 612 644 + 32 612 508 - 104 GS Beesenlaublingen 80 79 - 1 120 100 - 20 Summe: 692 723 + 31 732 608 -124 Abkürzungen: SZ (Schulzentrum) | GS (Grundschule) Quelle: Stadt Könnern | Eigenen Berechnungen

Die vorhandene Überbelegung im Schulzentrum Stadt Könnern im Schuljahr 2013/14 in Größenordnung von 31 Schüler/innen kann kurzfristig durch die Ertüchtigung des Grundschulstandorts in Beesenlaublingen aufgefangen werden. Unter Berücksichti-gung der Einwohnerprognose und der Annahme über die Nachfrageentwicklung der unterschiedlichen Schulformen werden im Schuljahr 2025/26 eventuell 124 Plätze insgesamt vakant sein. Für die Stadt ist somit Sicherheit nach oben und nach unten gegeben, da die gemäß Schulentwicklungsplanungsverordnung erforderlichen Schü-ler je Schulform und Standort erreicht werden.

Insgesamt ist festzustellen, dass auch unter sich wandelnden demografischen Be-dingungen alle Schulstandorte in der Einheitsgemeinde Stadt Könnern gesichert sind: Mit voraussichtlich 226 Grundschüler/innen im Jahr 2025 (192 Grundschü-ler/innen in 2032) wird den Anforderungen der Schulentwicklungsplanungsverord-nung, die mindestens 60 Schüler/innen je Grundschulstandort vorschreiben, entspro-chen. Die beiden Grundschulstandorte sind damit „demografiefest“. Gleiches gilt für den Sekundarschulstandort, für den gemäß Schulentwicklungsplanungsverordnung der Besuch von mindestens 240 Schüler/innen erforderlich ist. Hier wird für das Jahr 2025 von 382 Schüler/innen ausgegangen. Kurzfristig sind jedoch die Kapazitäts-probleme auf dem Gelände des Schulzentrums Stadt Könnern zu lösen. Hierzu ist es erforderlich, den Grundschulstandort in Beesenlaublingen auf seine maximale Kapa-zität von 120 Schüler/innen zu erweitern (+40 Schüler/innen), was den Neubau des Schulhortes dort voraussetzt. Durch die Sicherung und Erweiterung des vorhande-nen Schul- und Betreuungsangebotes betreibt die Stadt Könnern eine familienfreund-liche Politik unter Beachtung der Vorgaben durch die Schulentwicklungsplanungs-verordnung.

2.2.5 Entwicklung der Nachfrage nach Einrichtungen der Seniorenbetreuung

Die zukünftige Nachfrage nach Einrichtungen der Seniorenbetreuung ist von ver-schiedenen Entwicklungen abhängig: Dem allgemeinen Rückgang von Einwohnern in der Einheitsgemeinde steht ein prozentualer Anstieg in der Gruppe der über 65-jährigen entgegen, so dass anhand der Entwicklung absoluter Zahlen zu prüfen ist, wie sich der Anteil dieser Bevölkerungsgruppe bis in das Jahr 2025 verändert. Wei-

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Integriertes Strategie- und Handlungskonzept für die Einheitsgemeinde Stadt Könnern

(ISHK Könnern) 110

terhin ist zu berücksichtigen, dass sich aufgrund des medizinischen Fortschritts die durchschnittliche Lebenserwartung verlängert, so dass bereits heute von zwei Ruhe-standsphasen, dem „aktiven Ruhestand“ (65 bis 79 Jahre) und der „zweiten Ruhe-standsphase“ der über 80-jährigen gesprochen wird. Darüber hinaus ist zu beachten, dass die Pflege pflegebedürftiger Menschen durch Familienangehörige zukünftig vo-raussichtlich weiter an Bedeutung verlieren wird. Grund hierfür ist die zunehmende Individualisierung der Gesellschaft, bedingt u.a. durch den weiteren Rückgang von Mehrgenerationshaushalten und den Rückgang der Bindungsdauer von Partner-schaften, die sich auch bei der älteren Generation bemerkbar machen wird.79

Im Folgenden soll die geschätzte Entwicklung der über 65-jährigen Einwohner in der Einheitsgemeinde unter Berücksichtigung des Bezugsjahres 2013 betrachtet werden.

Altersgruppe 65+ (2013 / 2025)

Ortschaften 2013 2025 Änderung

abs. 0- > 65+

abs. 65+

% 65+

abs. 0- > 65+

abs. 65+

% 65+

abs. 65+

% 65+

Beesenlaublingen 1350 277 20,5 1142 372 35,6 95 34,3

Belleben 818 178 21,8 704 230 32,7 52 29,2

Cörmigk 476 107 22,5 413 134 32,4 27 25,2

Edlau 508 81 15,9 406 132 32,5 51 63,0

Gerlebogk 319 81 25,4 284 92 32,4 11 13,6

Golbitz 150 29 19,3 133 43 32,3 14 48,3

Lebendorf 799 158 19,8 684 223 32,6 65 41,1

Strenznaundorf 330 83 25,2 263 86 32,7 3 3,6

Wiendorf 286 58 20,3 257 84 32,7 26 44,8

Zickeritz 169 39 23,1 147 48 32,7 9 23,1

Könnern + Nelben + Trebnitz

3550 914 25,7 3023 985 32,6 71 7,8

Summe/Durchschnitt 8755 2005 25,7 7456 2429 32,6 424 21,1 Quelle: Statistisches Landesamt Sachsen-Anhalt | Stadt Könnern |eigene Berechnungen

Im Ergebnis ist festzustellen, dass trotz des allgemeinen Bevölkerungsrückgangs in der Einheitsgemeinde Stadt Könnern der Anteil der Altersgruppe 65+ zwischen den Jahren 2013 und 2025 voraussichtlich um 424 Einwohner bzw. 21,1 Prozent steigen soll. Wird für das Jahr 2025 das gleiche Verhältnis der 65- bis 79-jährigen und der über Altersgruppe 80+ wie im Jahr 2013 unterstellt80, wird es 2025 voraussichtlich 1.822 Einwohner zwischen 65 und 79 Jahren und 607 Einwohner über 79 Jahren in der Einheitsgemeinde Könnern geben. Der Anteil der 65- bis 79-jährigen wird zwi-schen 2013 und 2025 voraussichtlich um 319 Einwohner (= + 21,2 %) und der der Altersgruppe 80+ um 105 Einwohner (= + 21,0 %) steigen. Durch die weitere Verlän-

79

So ist die durchschnittliche Haushaltsgröße in Sachsen-Anhalt von 2,39 Personen je Haushalt im Jahr 1991 auf

1,92 Personen je Haushalt im Jahr 2012 gesunken - http://www.stala.sachsen-anhalt.de/Internet/Home/ Da-

ten_und_Fakten/1/12/122/12211/ Privathaushalte_nach_der_Haushaltsgroesse.html (Eintrag vom

02.10.2014). 80

Das Verhältnis der Altersgruppen der 65- bis 79-jährigen und der 80+ betrug im Jahr 2013 Drei zu Eins.

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Integriertes Strategie- und Handlungskonzept für die Einheitsgemeinde Stadt Könnern

(ISHK Könnern) 111

gerung der Lebenszeit ist jedoch davon auszugehen, dass der Anteil der Altersgrup-pe 80+ höher liegen wird.

Somit ist festzuhalten, dass ältere Einwohner zunehmend als Nachfrager bzw. Kon-sumenten von Dienstleistungen und Gütern auf verschiedenen Märkten auftreten werden. Die Gruppe der „jungen Alten“ (65 bis 79 Jahre) wird hierbei größtenteils in der bisherigen Wohnung leben bleiben, sofern dies unter Beachtung der Absenkung des Rentenniveaus finanziell möglich ist. Diese Altersgruppe wird zukünftig auch ver-stärkt das Vereinsleben dominieren und tritt dann z.B. als wichtige Nutzergruppe für Dorfgemeinschaftshäuser auf.

Die Gruppe 80+ wird zwischen 2013 und 2025 mindestens um 110 Personen stei-gen. Das Ziel sollte daher sein, ausreichend stationäre Pflegeplätze vor Ort anbieten zu können, um eine Abwanderung pflegebedürftiger Menschen in die Pflegeheime der umliegenden Mittelzentren zu verhindern. Die Altersgruppe 80+ ist hierbei wirt-schaftlich am bedeutsamsten für den Bau stationärer Pflegeplätze, da die Pflegebe-dürftigkeit ab einem Alter von 80 Jahren drastisch ansteigt: So lag die Pflegebedürf-tigkeit in Rheinland-Pfalz der 70- bis 74-jährigen bei 4,6 Prozent, der der 75- bis 79-jährigen noch bei 9,0 Prozent, um dann in der Gruppe der 80- bis 85-jährigen auf 18,9 Prozent zu steigen. Die Pflegebedürftigkeit der der 85- bis 90-jährigen steigt weiter auf 37,0 Prozent und die der über 90-jährigen dann auf 53,6 Prozent.81

Nach Altersgruppen differenzierte Daten werden aufgrund des Aufwands der Zu-sammenstellung jedoch nur sehr selten erhoben und liegen für das Land Sachsen-Anhalt nicht vor. Insofern werden die Daten der Pflegeversicherung auf Kreisebene herangezogen, die aktuell für das Jahr 2011 vorliegen.82 Bei 205.990 Einwohnern im Salzlandkreis (Stand: 2011), erhielten 7.562 Einwohner Leistungen aus der gesetzli-chen Pflegeversicherung. Dies entspricht einem Pflegequotienten von 3,7 Prozent (2011). Grundsätzlich ist jedoch davon auszugehen, dass der Pflegequotient weiter steigen wird. Hierbei ist für das Jahr 2030 in Sachsen-Anhalt von einem Pflegequoti-enten in Höhe von etwa 5,5 Prozent auszugehen.83 Für das Jahr 2025 soll bei kon-servativer Betrachtungsweise insofern ein Pflegequotient von 5,0 Prozent für die Ein-heitsgemeinde Stadt Könnern zugrunde gelegt werden.

Entwicklung der Pflegebedürftigkeit (2011 / 2025)

EW (abs.)

Pflege-quotient

(%)

ambulante Pflege

Pflege durch An-gehörige

vollstatio-näre

Pflege Summe

Aufteilung in % 24,3 % 39,2 % 36,5 % 100,0 % Jahr 2011 (abs.) 9.046 EW 3,7 % 82 EW 131 EW 122 EW 335 EW Jahr 2025 (abs.) 7.456 EW 5,0 % 91 EW 146 EW 136 EW 373 EW Quelle: Statistisches Landesamt Sachsen-Anhalt | eigene Berechnungen

81

Statistische Monatshefte Rheinland-Pfalz Nr. 05/ 2005, S. 284-288. 82

http://www.statistik.sachsen-

anhalt.de/Internet/Home/Daten_und_Fakten/2/22/224/22421/Pflegeversicherung_nach_Kreisen.html 83

Telefonat mit Frau Wolle, AOK Leistungsmanagement Pflege vom 27.01.2014.

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Integriertes Strategie- und Handlungskonzept für die Einheitsgemeinde Stadt Könnern

(ISHK Könnern) 112

Im Ergebnis ist festzustellen, dass trotz abnehmender Einwohnerzahlen sich die An-zahl pflegebedürftiger Menschen in der Einheitsgemeinde Stadt Könnern voraus-sichtlich von 335 (2011) auf 373 (2025) erhöhen wird. Hierbei hat aktuell die Pflege durch Angehörige die größte Bedeutung (39,2 %), gefolgt von der vollstationären Pflege (36,5 %) und der ambulanten Pflege durch mobile Pflegedienste (24,3 %). Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass der Anteil pflegebedürftiger Menschen, die durch Angehörige gepflegt werden, zurückgehen wird. Im Gegenzug wird der An-teil der ambulanten und der vollstationären Pflege zunehmen. In welchem Verhältnis dies erfolgt, ist nicht bekannt.

Die „Pflegeprognose“ der Bertelsmann Stiftung reicht bis in das Jahr 2030 und trifft Aussagen auf Ebene des Salzlandkreises, die auf die Stadt Könnern übertragen werden können.84 Hiernach wird der Anteil pflegebedürftiger Menschen von 5,0 Pro-zent (2025) auf 6,0 Prozent in 2030 steigen. Der Anteil der Angehörigenpflege soll 2030 auf 34,9 Prozent fallen (2025: 39,2 %) und der der ambulanten Pflege etwa gleich bleiben (2025: 24,3 % | 2030: 24,6 %). Der Anteil der stationären Pflege soll hingegen von 36,5 Prozent auf 40,5 Prozent steigen.

Die beiden vollstationären Pflegeeinrichtungen in der Stadt Könnern „Bürgergarten“ mit 42 Plätzen und „Rosengarten“ mit 50 Plätzen können im Jahr 2025 somit nur et-wa knapp 70 Prozent der in 2025 voraussichtlich vollstationär Pflegebedürftigen Ein-wohner aufnehmen (s. Kap. 1.5.7). Perspektivisch besteht im Jahr 2025 damit ein ungedecktes Nachfragepotenzial um die 50 Pflegeplätze. Da der Pflegequotient in 2030 auf 6,0 Prozent steigen soll und sich der Anteil Bedürftiger in vollstationärer Pflege von 36,5 auf 40,5 Prozent erhöhen soll, ist selbst bei weiter sinkenden Ein-wohnerzahlen von einer steigenden Nachfrage stationärer Pflegeplätze auszugehen.

Im Ergebnis ist festzustellen, dass die Anzahl pflegebedürftiger Menschen bei einer insgesamt abnehmenden Einwohnerzahl in der Einheitsgemeinde bis zum Jahr 2025 um etwa 10 Prozent steigen wird. Dabei ist grundsätzlich zu berücksichtigen, dass Pflegequotient, Pflegearrangements (also das Verhältnis von ambulanter Pflege, Pflege durch Angehörige und stationärer Pflege) sowie die Bevölkerungsprognose Variablen darstellen. Hierbei wird der geschätzte Pflegequotient im Jahr 2025 von etwa fünf Prozent als unterer Rahmen gesehen. Ebenfalls ist davon auszugehen, dass die „Pflege durch Angehörige“, die derzeit noch bei knapp 40 Prozent liegt zu-rückgehen wird, so dass ambulante und vor allem stationäre Pflege an Bedeutung gewinnen werden. Es ist also erforderlich, die Entwicklung der Variablen auch zu-künftig zu verfolgen, um auf entsprechende Trends frühzeitig reagieren zu können. Vor diesem Hintergrund zeichnet sich ein Nachfragepotenzial für ein weiteres Pfle-geheim mit über 50 Plätzen ab. Unabhängig von der Pflegebedürftigkeit wird der Be-darf an seniorengeeignetem Wohnraum zukünftig steigen. Dies ergibt sich allein schon aus der geschätzten Steigerung der Altersgruppe der über 65-jährigen um et-

84

http://www.wegweiser-kommune.de/statistik/pflegeprognose+koennern+basisdaten-

pflegeprognose+tabelle (Eintrag vom 22.10.2014)

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Integriertes Strategie- und Handlungskonzept für die Einheitsgemeinde Stadt Könnern

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wa 21 Prozent. Nominell bedeutet dies, dass die Altersgruppe der über 65-jährigen von 2.005 EW im Jahr 2013 auf 2.429 EW im Jahr 2025 steigen soll. Sofern nur jeder vierte Einwohner dieser Altersgruppe (25 %) eine altengerechte (barrierearme) Woh-nung in der Einheitsgemeinde nachfragt, entspricht dies einer Nachfrage von über 600 altengerechten Wohnungen.

2.2.6 Entwicklung der Nachfrage nach Freizeiteinrichtungen

Der Bestand an Freizeiteinrichtungen in der Einheitsgemeinde wurde weiter oben dargestellt, wobei zwischen Freizeiteinrichtungen in baulichen Anlagen und Freizeit-einrichtungen auf Freiflächen unterschieden wurde. Dabei wurde festgestellt, dass z.B. die Anzahl vorhandener Fußballplätze den Bedarf im Jahr 2013 um fast zwei Plätze überstiegen hat, sofern hier der städtebauliche Richtwert von 4,6 m² Sport-platzbedarfsfläche je Einwohner zugrunde gelegt wird (s. Kap. 1.5.8). Mit einer ab-nehmenden und alternden Einwohnerschaft wird diese Überkapazität weiter steigen, so dass sich im Jahr 2025 voraussichtlich nur noch ein Bedarf von rechnerisch 4,5 Sportplätzen ergibt.85 Dies bedeutet im Umkehrschluss, dass von heute sieben Sportplätzen, etwa zwei im Jahr 2025 überflüssig wären. Dabei erweist sich die bloße Anwendung städtebaulicher Kennziffern jedoch als problematisch, da die Plätze durch örtliche Vereine genutzt werden. Ebenso ist in Betracht zu ziehen, dass die Erreichbarkeit von Sportfreiflächen für nicht motorisierte Nutzer (Kinder, Jugendliche) begrenzt ist und die lokale Verfügbarkeit somit wichtig ist.

Von Bedeutung angesichts der rückläufigen Bevölkerungsentwicklung ist weiterhin der Umgang mit Freizeiteinrichtungen, die sich in baulichen Anlagen befinden. Kul-tur- und Dorfgemeinschaftshäuser bzw. in diesem Sinne genutzte Einrichtungen können zukünftig vermehrt eine Bedeutung als Altentagesstätte bzw. Seniorentreff einnehmen und damit einen zentralen Anlaufpunkt für die ältere Generation darstel-len. Denkbar ist z.B. auch das gemeinsame Einnehmen von Mahlzeiten, die zentral angeliefert werden. Heimatstuben werden vor allem von Ortsfremden aufgesucht und werden in ihrer Bedeutung durch die demografische Entwicklung weniger beein-flusst als andere bauliche Einrichtungen. Eine steigende Bedeutung des Freizeit-/Fahrrad-Tourismus wird die Bedeutung von Heimatstuben daher zukünftig eher stei-gen lassen. Es wird eingeschätzt, dass Kegel- bzw. Bowlingbahnen von der demo-grafischen Entwicklung hingegen nur mittelbar beeinflusst werden. Dies liegt daran, dass zwei Anlagen in der Stadt Könnern und im Ortsteil Poplitz (Ortschaft Beesen-laublingen) über Landesstraßen (L 50, L 85) gut erschlossen sind und damit auch für Nutzer von Außerhalb gut erreichbar sind.

Im Ergebnis ist festzustellen, dass die vorhandene Freizeitinfrastruktur bei abneh-menden Einwohnerzahlen langfristig nur gesichert werden kann, wenn Zuständigkei-ten, insbesondere Instandhaltungs- und Bewirtschaftungsleistungen, an die Nutzer delegiert werden, ohne dass der städtische Haushalt belastet wird. Die Einheitsge-meinde Stadt Könnern hat hierzu bereits mit verschiedenen Sportvereinen Pachtver- 85

(7.456 EW x 4,6 m²) : 7.630 m² = 4,5 Sportplätze (zur Ermittlung s.a. Kap. 1.5.8).

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träge geschlossen, in denen die Instandhaltungspflicht auf die Pächter übertragen wurde (s. Kap. 1.5.8). Ein Ziel sollte es daher sein, dieses Modell auf weitere Anla-gen (Freiflächen, Gebäude) auszuweiten. Weiterhin muss die Stadt in regelmäßigen Abständen die Gebührenkalkulationen für die Nutzung der Anlagen fortschreiben, wobei dies mit Augenmaß im Hinblick auf die Gebühren der Nachbarkommunen er-folgen muss (s. Kap. 1.5.8). Vorstellbar ist auch, dass vor Ort tätige Industrie- und Gewerbetriebe „Patenschaften“ für Freizeiteinrichtungen übernehmen und z.B. Sachmittel bereitstellen, so dass der Haushalt entlastet wird (s. Kap. 4.2).

2.2.7 Entwicklung der Nachfrage nach Friedhofsplätzen

Neben der demografischen Entwicklung wird die Nachfrage nach Friedhofsplätzen – ausgedrückt durch den Flächenbedarfswert pro Einwohner - wesentlich durch die Liegezeit und aktuelle Änderungen in der Bestattungskultur (teilanonyme/anonyme Bestattung) beeinflusst. So verfügen mindestens die Hälfte der kommunalen Friedhö-fe in der Einheitsgemeinde Stadt Könnern bereits über Bereiche für anonyme Urnen-bestattungen (Urnengemeinschaftsanlagen).86

Der Friedhofsflächenbedarfswert berücksichtigt anteilig alle Flächenarten, die für die originäre Friedhofsfunktion benötigt werden, also Grab- und Grabnebenflächen, Wege, Wirtschafts- und Gebäudeflächen sowie Grünflächen. In der Planung werden generalisierend für Erdbestattungen 12,6 m², für Urnenbeisetzungen 2,9 m² und für Urnengemeinschaftsanlagen (UGA) 0,5 m² zugrunde gelegt.87 Für Berlin wurde im Jahr 2006 z.B. von einem Richtwert von 2,0 m² Friedhofsfläche pro Einwohner aus-gegangen.88 Mies (2003) kommt hingegen für Großstädte in den neuen Bundeslän-dern auf einen Richtwert von 2,8 m² je Einwohner.89

Unter der Berücksichtigung, dass in der Einheitsgemeinde Stadt Könnern eine Viel-zahl von kleinen und dezentralen Friedhöfen vorhanden ist und dass das Bestat-tungsverhalten in den ländlich geprägten Ortsteilen ggf. eher konservativ im Ver-gleich zu einer Großstadt ausfällt (mehr Erdbestattungen), soll für den Einwohner-Prognosezeitraum bis zum Jahr 2025 eine Friedhofsbedarfsfläche von 3 m² je Ein-wohner zugrunde gelegt werden. Hierbei wird der Richtwert von Mies für Großstädte in den neuen Bundesländern, der bei 2,8 m² pro Einwohner liegt um 0,2 m² auf 3 m²/EW aufgerundet, wodurch eine gewisse Anpassung an das Bestattungsverhalten im ländlichen Raum vorgenommen wird.

86

Frau Kunz, Friedhofswesen Stadt Könnern, vom 04.02.2015. 87

Senatsverwaltung für Stadtentwicklung Berlin, S. 15. 88

a.a.O., S. 17 89

Mies, J: „Friedhofsentwicklung in den neuen Bundesländern, Teil 2: Aktueller Flächenbedarf“, In: Stadt + Grün Heft 5/2003 S. 22-28. Berlin.

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Integriertes Strategie- und Handlungskonzept für die Einheitsgemeinde Stadt Könnern

(ISHK Könnern) 115

Entwicklung der Friedhofsbedarfsfläche im Jahr 2025

Gebietskörperschaft Einwohnerprognose

2025 Friedhofsbedarfsfläche

je Einwohner Friedhofsbedarfsfläche

gesamt Einheitsgemeinde

Stadt Könnern 7.456 EW 3 m²/EW

22.368 m² (2,24 ha)

Quelle: Statistisches Landesamt Sachsen-Anhalt, eigene Berechnungen

Im Ergebnis wird für das Jahr 2025 ein Bedarf von ca. 2,5 ha Fläche nachgewiesen, dem heute ein Angebot von fast 11 ha an Friedhofsfläche (kommunal und kirchlich) gegenübersteht. Somit ergibt sich rein rechnerisch ein Überhang von etwa 8,5 ha Friedhofsfläche im Jahr 2025.

Auf die wachsende Diskrepanz zwischen Angebot und Nachfrage von Friedhofsflä-che kann die Einheitsgemeinde Stadt Könnern a) durch die Schließung einzelner kleinerer Friedhöfe oder b) durch die Verkleinerung der Belegungsfläche vorhande-ner Friedhöfe reagieren. Hierbei hat sich die Einheitsgemeinde für die Variante b) entschieden, um gerade älteren Einwohnern auch zukünftig den Besuch des Fried-hofs „vor Ort“ zu ermöglichen.90 Gegenstand dieser Entscheidung sind auch die teil-weise schlechten ÖPNV-Verbindungen, so dass Einwohner ohne eigenes Kfz viel-fach vom Besuch eines weiter entfernt gelegenen Friedhofs ausgeschlossen wären. Frei werdende Flächen auf kommunalen Friedhöfen können bei entsprechender Eig-nung in den kommenden Jahren z.B. auch als kommunale Flächen für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen zur Verfügung stehen.

2.2.8 Entwicklung der Nachfrage nach ÖPNV/Internetversorgung

Die Entwicklung der Nachfrage nach Angeboten des ÖPNV ist schwer vorherseh-bar. Angesichts eines zunehmenden Anteils der Altersgruppe 65+ (s. Kap. 2.1) wie auch des Rückgangs des verfügbaren Einkommens innerhalb der Einheitsgemeinde (s. Kap. 2.2.2) wird seitens der Stadt eingeschätzt, dass die Bedeutung des ÖPNV in Zukunft grundsätzlich steigen wird. Um einen funktionsfähigen, kostengünstigen (be-zahlbaren) und bedarfsgerechten (flexiblen) ÖPNV anbieten zu können, muss die Bedeutung des Einsatzes kleinerer Fahrzeuge und flexiblerer Fahrzeiten nach Ein-schätzung der Stadt zunehmen (s. Kap. 4.5).

Vor dem Hintergrund des Einwohnerrückgangs und der Alterung der Gesellschaft wurde durch das Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr (MLV) und den Nahverkehrsservice Sachsen-Anhalt GmbH (NASA) das Demografie-Projekt „Mobili-tät im Salzlandkreis“ initiiert und ein „ÖPNV-Konzept für den Stadtverkehr Bernburg und den ländlichen Raum im Bereich der Stadt Könnern“ erstellt.91 Im Ergebnis wird u.a. eine Mischung aus Taktverkehr und flexiblen Bedienformen vorgeschlagen. Hierbei ist angedacht, die Stadt Könnern in Richtung Bernburg im Taktverkehr und die Ortschaften über flexible Bedienformen (Anruf-Sammeltaxi) anzubinden. Der

90

Telefonat mit Frau Kunz, Friedhofswesen Stadt Könnern, vom 04.02.2015. 91

TRAMP – Traffic and Mobility Planning GmH | PGN Planungsgruppe Nord GmbH, 2015.

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Integriertes Strategie- und Handlungskonzept für die Einheitsgemeinde Stadt Könnern

(ISHK Könnern) 116

Taktverkehr und das Anruf-Sammeltaxi (AST) sollen alle zwei Stunden verkehren, wobei das AST nur nach vorheriger Bestellung durch die Fahrgäste fährt. Auf diese Weise kann ein flächendeckender 2-Stunden-Takt für die Ortschaften der Stadt Kön-nern angeboten werden.

ÖPNV-Angebotskonzept

Quelle: TRAMP – Traffic and Mobility Planning GmbH | PGN Planungsgruppe Nord GmbH, S. 17 (Abbildung 8)

Zur Kostenbegrenzung wird das vertaktete AST-Angebot in Zeiten, in denen die ent-sprechenden Ortschaften durch Schülerverkehr bedient werden, unterbrochen. Die Durchführung des AST-Verkehrs kann durch den Verkehrsbetrieb und auch vertrag-lich zu bindende Taxiunternehmen erfolgen.92 Ergänzend wird an dieser Stelle je-doch darauf hingewiesen, dass die Stadt Könnern keinen direkten Einfluss auf die ÖPNV-Versorgung in ihrem Gemeindegebiet hat, sondern im Rahmen ihrer Unter-stützung im Rahmen der Demografie-Projekts lediglich an dem ÖPNV-Konzept mit-wirken konnte.

Die Nachfrage nach schnellen Internetverbindungen wird zweifellos mit dem „Al-tern der Online-Generation“ bei einer insgesamt abnehmenden Einwohnerschaft zu-künftig steigen. Ebenso wird die Anwendung des Internets im Alltag weiter an Bedeu-tung gewinnen. Durch den Rückzug der Anbieter von Waren und Dienstleistungen aus der Fläche wird z.B. ein Teil des Umsatzes auf das Internet verlagert werden (E-Commerce). Gleiches gilt z.B. für die Übermittlung von Schriftverkehr/Rechnungen

92

Ausführungen in Anlehnung an TRAMP/PGN, S. 16f.

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Integriertes Strategie- und Handlungskonzept für die Einheitsgemeinde Stadt Könnern

(ISHK Könnern) 117

(E-Mail, E-Billing) bzw. die Verbreitung von Information/Nachrichten (E-Paper, E-Books). Auch heute noch eher theoretisch anmutende Möglichkeiten, wie z.B. die Einholung ärztlicher Diagnosen/Beratungen über das Internet, können in einigen Jah-ren an Bedeutung gewinnen (E-Health).

Die Initiative des Salzlandkreises zur Gründung eines Zweckverbandes bzw. einer Arbeitsgruppe mit den Kommunen, um das Kreisgebiet mit Hilfe von EU-Fördermitteln flächig mit einem Breitbandnetz mit einer Kapazität von 50 Mbit/s aus-zustatten, ist vor diesem Hintergrund von besonderer Bedeutung.

Insgesamt ist festzustellen, dass trotz abnehmender Einwohnerschaft der Bedarf bzw. die Nachfrage nach Kommunikation/Verkehr physisch bzw. elektronisch steigen wird. Während die Steigerung der Nachfrage nach Angeboten des ÖPNV schwer vorhersehbar ist und auch wesentlich durch die Form des Angebotes (z.B. kleine, flexibel bestellbare Ruf-Busse) gesteuert werden kann, wird das schnelle Internet unstrittig weiter an Bedeutung gewinnen. Hierbei wird der Bildung eines Zweckver-bands bzw. einer Arbeitsgruppe zwischen Salzlandkreis und Kommunen als wichti-ges Instrument für die Inanspruchnahme von EU-Fördermitteln zur Realisierung von Verbindungen mit einer Datenflussrate von mindestens 50 Mbit/s betrachtet (s. Kap. 1.6.2).

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Integriertes Strategie- und Handlungskonzept für die Einheitsgemeinde Stadt Könnern

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3. Probleme-Chancen-Bewertung

Im Folgenden sollen Probleme und Chancen in den Ortschaften und soweit bekannt, auch in den Ortsteilen herausgearbeitet werden. Hierbei werden Probleme und Chancen für jede Ortschaft auf einem Formblatt dargestellt, wobei die Indikatoren aus der Bestandsanalyse (s. Kap. 1) und der Einwohnerprognose (Kap. 2) betrachtet werden.

Nach einer Kurzcharakteristik der Ortschaft werden verschiedene Indikatoren zur Erfassung des Bestands der infrastrukturellen Ausstattung betrachtet. Daraufhin werden die Prognosedaten der Einwohnerentwicklung für unterschiedliche Alters-gruppen betrachtet. Zur schnelleren Orientierung werden die betrachteten Indikato-ren farbig drei Gruppen zugeordnet und auf der rechten Seite des Formblattes ange-geben:

kein Handlungserfordernis vorhanden kein unmittelbares (dringendes) Handlungserfordernis vorhanden dringendes (unmittelbares) Handlungserfordernis vorhanden

Auf diese Weise ist es möglich, schnell einzelne Indikatoren zu identifizieren, die ein dringendes (unmittelbares) Handlungserfordernis nach sich ziehen und die Durchfüh-rung von Maßnahmen erfordern. Dabei wird z.B. das Fehlen von Infrastruktureinrich-tungen in einzelnen Ortschaften nicht grundsätzlich als Mangel begriffen, sofern die-se in vertretbarer Entfernung (max. 10 km) vorhanden sind. Lediglich das Fehlen von Einzelhandelseinrichtungen für den kurzfristigen Bedarf und von haushaltsnahen Dienstleistungen vor Ort wird bei einer alternden und weniger mobilen Einwohner-schaft als Mangel erfasst. In Kapitel 4 (Maßnahmenplan) wird dann eine Priorisierung der erforderlichen Maßnahmen vorgenommen.

Die Einwohnerprognose fällt in der Summe immer negativ aus, wobei die Entwick-lung für einzelne Altersgruppen unterschiedlich, d.h. auch positiv, sein kann. Die Be-wertung der Einwohnerentwicklung erfolgt hierbei analog in drei Gruppen (s. rechte Spalte Formblatt):

positive Einwohnerentwicklung (0,0 % oder besser) verhaltener EW-Rückgang (-0,1 % bis < -10 %) starker EW-Rückgang (> -10,1 %)

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Integriertes Strategie- und Handlungskonzept für die Einheitsgemeinde Stadt Könnern

(ISHK Könnern) 119

Ortschaft Beesenlaublingen Ortsteile (OT): Beesenlaublingen, Beesedau, Kustrena, Mukrena, Poplitz, Zweihausen

Kurzcharakteristik

Die Ortschaft Beesenlaublingen ist auch heute noch ein fast „komplettes Dorf“ mit Kita, Hort und Grundschule. Das Freizeitangebot wird durch den Jugendclub, die Bibliothek und den Sportplatz geprägt. Bäcker, Metzger und Getränkeshop vor Ort bieten die Möglichkeit, die wichtigsten Grundbedürfnisse des kurzfristi-gen Bedarfs im Ortsteil Beesenlaublingen zu decken. In der benachbarten Stadt Alsleben (VG Saale-Wipper) befinden sich verschiedene Discounter, die von den Ortsteilen Beesenlaublingen, Mukrena und Zweihausen auch gut mit dem Fahr-rad erreicht werden können. Die demografische Entwicklung verläuft voraus-sichtlich besser als in anderen Ortschaften der Einheitsgemeinde. Hieran hat u.a. auch der gesicherte Grundschulstandort im Ortsteil Beesenlaublingen sei-nen Anteil. Insgesamt ist die Entwicklung in der Ortschaft Beesenlaublingen damit eher positiv geprägt.

Indikatoren Kurzbeschreibung

(Probleme/Chancen) Wer- tung

Wohnbaupotenzial 27,5 WE (Baulückenschließungen nach Bedarf) Einzelhandel OT Beesenlaublingen: Backwaren, Fleischwaren, Getränkeshop, Floristik Dienstleistungen OT Beesenlaublingen, Beesedau, Kustrena (u.a. Friseur, Kosmetik) Bank/Sparkasse/Post nicht vorhanden | nächste Einrichtungen: Stadt Alsleben (2,2 km) Ärztliche Versorgung nicht vorhanden | nächste Einrichtungen: Stadt Alsleben (2,2 km) Arbeitsplätze zahlreiche gewerbliche/industrielle Arbeitsplätze i.d. Einheitsgemeinde Kita 74 Kinder (2013) Auslastung: 115 % | SanBedarf: 80 T€ | priv. Träger Hort OT Beesenlaublingen, Betriebserlaubnis 2013: 70 Kinder, zu klein für GS Grundschule OT Beesenlaublingen, Kapazität (120 Kinder) ungenutzte Platzreserve Kultur-/Dorfgem. Haus Kulturräume in Beesenlaublingen (Bauernstube), Beesedau u. Mukrena Jugendclub OT Beesenlaublingen – grundsaniert im Gebäude der Kita (priv. Träger) Seniorenheim nicht vorhanden | nächste Einrichtung: Stadt Alsleben (2,2 km) Bibliothek OT Beesenlaublingen – grundsaniert im Gebäude der Kita (priv. Träger) Bauernstube OT Beesenlaublingen – grundsaniert im Gebäude der Kita (priv. Träger) Turn-/Sporthalle OT Beesenlaublingen - nicht DIN-gerecht, Sanierungsbedarf Sportplatz OT Poplitz – Instandsetzung WC | Instandhaltung durch Verein Parks/sonstiges OT Beesenlaublingen, Park – mittlerer Zustand Feuerwehr OT Beesenlaublingen, Neubau (Kosten: ca. 800 T€), Kauf LF 10 Straßen-/Wegebau div. Vorhaben - OT Beesenlaublingen, Kustrena, Beesedau, Poplitz Vereine/Engagement ca. 9 Vereine (Beesenlaublingen, Beesedau, Poplitz) Breitband Versorgung ist verbesserungsfähig (insbes. Beesedau, Kustrena) ÖPNV Erreichbarkeitskriterien gem. LEP 2010 LSA werden nicht erfüllt Fachplanungen Flurbereinigungsverfahren Beesenlaublingen/Trebnitz (abgeschlossen)

Flurbereinigungsverfahren Mukrena (laufend) Bodensonderungsverfahren Stallanlage Zoll (laufend)

Klimaschutz Überschwemmungsbereich OT Mukrena Abwasserentsorgung Anschluss der OT Poplitz u. Kustrena zentrale Entw. ist nicht vorgesehen

Prognose Einwohnerentwicklung Veränderungen 2008 bis 2013: -103 EW (-7,1 %)

Veränderungen 2013 bis 2025: -203 EW (-15,1 %) Kaufkraftentwicklung Veränderungen 2011 bis 2025: -3,43 Mio. € (-15,7 %) Kita-Kinder Veränderungen 2013 bis 2025: -10 EW (-8,3 %) Grundschüler/innen Veränderungen 2013 bis 2025: -4 EW (-10,3 %) Sekundarschüler/innen Veränderungen 2013 bis 2025: -8 EW (-14,8 %) Altersgruppe 65+ Veränderungen 2013 bis 2025: +95 EW (+34,3 %)

kein Handlungserfordernis vorhanden | positive Ein-wohnerentwicklung

kein unmittelbares Hand-lungserfordernis vorhan-den | verhaltener EW-Rückgang

dringendes (unmittelba-res) Handlungserfordernis vorhanden | starker EW-Rückgang

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Integriertes Strategie- und Handlungskonzept für die Einheitsgemeinde Stadt Könnern

(ISHK Könnern) 120

Ortschaft Belleben Ortsteile (OT): Belleben, Haus Zeitz, Piesdorf

Kurzcharakteristik

Die Ortschaft Belleben liegt westlich der Saale im nordöstlichen Harzvorland. Der Ortsteil Belleben ist im Bereich der Nahversorgung und der Versorgung mit haushaltsnahen Dienstleistungen deutlich besser als viele andere Ortsteile auf-gestellt. Kulturhaus, Sporthalle und Sportplatz prägen das Freizeitangebot vor Ort. Hierbei hat die Kartbahn Belleben eine überregionale Bedeutung. Proble-matisch ist die voraussichtliche demografische Entwicklung, die bis auf die Gruppe der Grundschüler und Senioren negativ geprägt sein wird. Hieraus kön-nen sich ggf. Folgen für den weiteren Betrieb der Kita ergeben. Insgesamt ste-hen verschiedenen Vorteilen auch Nachteile entgegen.

Indikatoren Kurzbeschreibung (Probleme/Chancen)

Wer- tung

Wohnbaupotenzial 7 WE (Baulückenschließungen in Belleben und Piesdorf nach Bedarf Einzelhandel OT Belleben: u.a. Lebensmittel- und Textileinzelhandel Dienstleistungen OT Belleben: u.a. Friseur, Schlüsseldienst, Fotograf Bank/Sparkasse/Post nicht vorhanden | nächste Einrichtungen: Stadt Gerbstedt (4,7 km) Ärztliche Versorgung OT Belleben: Allgemeinmediziner und Internist Arbeitsplätze zahlreiche gewerbliche/industrielle Arbeitsplätze i.d. Einheitsgemeinde Kita 27 Kinder (2013) Auslastung: 67,5 % | Sanierungsbedarf: 500 T€ Hort nicht vorhanden | nächste Einrichtung: OT Beesenlaublingen (6,6 km) Grundschule nicht vorhanden | nächste Einrichtung: OT Beesenlaublingen (6,6 km) Kulturhaus OT Belleben – undichtes Dach, schlechte Dämmung (Kosten ca. 75 T€) Seniorenheim nicht vorhanden | nächste Einrichtung: Stadt Alsleben (6,0 km) Bibliothek nicht vorhanden | nächste Einrichtung: Stadt Gerbstedt (4,7 km) Heimatstube nicht vorhanden | nächste Einrichtung: Stadt Gerbstedt (4,7 km) Turn-/Sporthalle Sanierungsbedürftig (Dach + Heizung, nicht DIN-gerecht) Sportplatz OT Belleben | Änderung Instandhaltungszuständigkeit Park/sonstiges Kartbahn Belleben (priv. Attraktion mit überregionalem Einzugsgebiet) Feuerwehr OT Belleben | energetische Sanierung erf. | Kauf HLF 10 Straßen-/Wegebau ländlicher Wegebau (2 Vorhaben) Vereine/Engagement ca. 2 Vereine (OT Belleben) Breitband kabelgebundene Versorgung ist unzureichend ÖPNV Erfüllung der Erreichbarkeitskriterien nur im OT Belleben Fachplanungen Flurbereinigungsverfahren Belleben (laufend) Klimaschutz Starkregenereignisse/Verschlammung im OT Belleben Abwasserentsorgung Anschluss des OT Haus Zeitz an die zentrale Entw. ist nicht vorgesehen Prognose Einwohnerentwicklung Veränderungen 2008 bis 2013: -85 EW (-9,52 %)

Veränderungen 2013 bis 2025: -104 EW (-12,9 %) Kaufkraftentwicklung Veränderungen 2011 bis 2025: -2,03 Mio. € (-15,1 %) Kita-Kinder Veränderungen 2013 bis 2025: -7 EW (-18,4 %) Grundschüler/innen Veränderungen 2013 bis 2025: -1 EW (-4,3 %) Sekundarschüler/innen Veränderungen 2013 bis 2025: -19 EW (-39,5 %) Altersgruppe 65+ Veränderungen 2013 bis 2025: +52 EW (+29,2 %)

kein Handlungserfordernis vorhanden | positive Ein-wohnerentwicklung

kein unmittelbares Hand-lungserfordernis vorhan-den | verhaltener EW-Rückgang

dringendes (unmittelba-res) Handlungserfor-dernis vorhanden | starker EW-Rückgang

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Integriertes Strategie- und Handlungskonzept für die Einheitsgemeinde Stadt Könnern

(ISHK Könnern) 121

Ortschaft Cörmigk Ortsteile (OT): Cörmigk

Kurzcharakteristik

Die Ortschaft Cörmigk besteht aus dem gleichlautenden Ortsteil und liegt im äußersten Nordosten der Einheitsgemeinde. Die Orientierung ist daher auch auf Gröbzig (Stadt Südliches Anhalt) und die benachbarten Mittelzentren Köthen und Bernburg hin ausgerichtet, zumal das Grundzentrum Stadt Könnern mit dem ÖPNV nur schlecht zu erreichen ist. Die Einwohnerentwicklung ist bis auf die der Gruppe der Kita-Kinder und Senioren voraussichtlich negativ geprägt.

Indikatoren Kurzbeschreibung

(Probleme/Chancen) Wer- tung

Wohnbaupotenzial 3,5 WE (Baulückenschließung), 5 WE bei Aufstellung B-Plan Einzelhandel ein Bäcker Dienstleistungen keine haushaltsnahen Dienstleistungen vorhanden Bank/Sparkasse/Post nicht vorhanden | nächste Einrichtung: BankMobil Gerlebogk (3,0 km) Ärztliche Versorgung nicht vorhanden | nächste Einrichtung: Gröbzig (5,7 km), Baalberge Arbeitsplätze zahlreiche gewerbliche/industrielle Arbeitsplätze i.d. Einheitsgemeinde Kita 19 Kinder (2013) Auslastung: 53 % | Sanierungsbedarf: 35 T€ Hort nicht vorhanden | nächste Einrichtung: Stadt Könnern (10,2 km) Grundschule nicht vorhanden | nächste Einrichtung: Stadt Könnern (10,2 km) Kultur-/Dorfgem. Haus OT Cörmigk Neubau (kein Sanierungsbedarf) Jugendclub nicht vorhanden | nächste Einrichtung: Gröbzig (5,7 km) Seniorenheim nicht vorhanden | nächste Einrichtung: Stadt Könnern (10,2 km) Bibliothek nicht vorhanden | nächste Einrichtung: Stadt Könnern (10,2 km) Heimatstube nicht vorhanden | nächste Einrichtung: Stadt Könnern (10,2 km) Turn-/Sporthalle nicht vorhanden | nächste Einrichtung: OT Trebitz (8,3 km) Sportplatz Unterhaltung/Bewirtschaftung durch Sportverein Park/sonstiges nicht vorhanden | nächste Einrichtung: OT Gerlebogk (3,0 km) Feuerwehr gesicherter Standort, kein Investitionsbedarf | Kauf LF 10 in 2021 Straßen-/Wegebau Vereine/Engagement ca. 5 Vereine Breitband kabelgebundene Versorgung unzureichend ÖPNV Erreichbarkeitskriterien werden nicht erfüllt Fachplanungen keine, kein Handlungserfordernis Klimaschutz kein Handlungsbedarf Abwasserentsorgung alle OT sind an die zentrale Abwasserentsorgung angeschlossen Prognose Einwohnerentwicklung Veränderungen 2008 bis 2013: -51 EW (-9,75 %)

Veränderungen 2013 bis 2025: -59 EW (-13,8 %) Kaufkraftentwicklung Veränderungen 2011 bis 2025: -1,26 Mio. € (-15,9 %) Kita-Kinder Veränderungen 2013 bis 2025: + 4 EW (+28,5 %) Grundschüler/innen Veränderungen 2013 bis 2025: -3 EW (-18,8 %) Sekundarschüler/innen Veränderungen 2013 bis 2025: -6 EW (-26,1 %) Altersgruppe 65+ Veränderungen 2013 bis 2025: +27 EW (+25,5 %)

kein Handlungserfordernis vorhanden | positive Ein-wohnerentwicklung

kein unmittelbares Hand-lungserfordernis vorhan-den | verhaltener EW-Rückgang

dringendes (unmittelba-res) Handlungserfor-dernis vorhanden | starker EW-Rückgang

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Integriertes Strategie- und Handlungskonzept für die Einheitsgemeinde Stadt Könnern

(ISHK Könnern) 122

Ortschaft Edlau Ortsteile (OT): Hohenedlau, Kirchedlau, Mitteledlau, Sieglitz

Kurzcharakteristik

In Edlau befindet sich eines der nach 1990 erschlossenen Baugebiete, das noch ein Potenzial von 23 Bauplätzen aufweist. Das Fehlen von Infrastruktur vor Ort bedingt im Wesentlichen eine Orientierung auf das benachbarte Grundzent-rum Stadt Könnern (5,5 km) und die Stadt Gröbzig (3,5 km). Während in der Vergangenheit die Einwohnerentwicklung weniger negativ als in den anderen Ortschaften verlief, wird sich Edlau zukünftig dem Trend des Einwohnerverlus-tes voraussichtlich nicht mehr entziehen können. Lediglich für die Altersgruppe 65+ sind Steigerungen zu erwarten.

Indikatoren Kurzbeschreibung (Probleme/Chancen)

Wer- tung

Wohnbaupotenzial 47 WE (davon 23 WE innerhalb des erschlossenen Baugebietes) Einzelhandel Hofladen mit Gemüse, Honig, Kartoffeln Dienstleistungen OT Kirchedlau: Fahrschule (keine weiteren haushaltsnahen Dienstl.) Bank/Sparkasse/Post nicht vorhanden | nächste Einrichtung: Stadt Könnern (5,5 km) Ärztliche Versorgung nicht vorhanden | nächste Einrichtung: Stadt Könnern (5,5 km) Arbeitsplätze zahlreiche gewerbliche/industrielle Arbeitsplätze i.d. Einheitsgemeinde Kita 21 Kinder (2013) Auslastung: 58,3 % | Neubau nach Brandschaden Hort nicht vorhanden | nächste Einrichtung: Stadt Könnern (5,5 km) Grundschule nicht vorhanden | nächste Einrichtung: Stadt Könnern (5,5 km) Kultur-/Dorfgem. Haus OT Hohenedlau (Neubau) | Änderung Instandhaltungszuständigkeit Jugendclub nicht vorhanden | nächste Einrichtung: Stadt Könnern (5,5 km) Seniorenheim nicht vorhanden | nächste Einrichtung: Stadt Könnern (5,5 km) Bibliothek nicht vorhanden | nächste Einrichtung: Stadt Könnern (5,5 km) Heimatstube nicht vorhanden | nächste Einrichtung: Stadt Könnern (5,5 km) Turn-/Sporthalle nicht vorhanden | nächste Einrichtung: Stadt Könnern (5,5 km) Sportplatz Hohenedlau | guter Zustand | Änderung Instandhaltungszuständigkeit Park/sonstiges nicht vorhanden | nächste Einrichtung: OT Gerlebogk (4,5 km) Feuerwehr Nutzungsaufgabe, kein Investitionsbedarf, Kauf MTW in 2018 Straßen-/Wegebau OT Kirchedlau, Hohenedlau (2 Vorhaben) Vereine/Engagement ca. 2 Vereine Breitband kabelgebundene Versorgung unzureichend ÖPNV Erreichbarkeitskriterien werden nur werktags erfüllt Fachplanungen Edlau Feldlageverfahren (laufend) Klimaschutz kein Handlungsbedarf Abwasserentsorgung alle OT sind an die zentrale Abwasserentsorgung angeschlossen Prognose Einwohnerentwicklung Veränderungen 2008 bis 2013: -7 EW (-1,39 %)

Veränderungen 2013 bis 2025: - 89 EW (-18 %) Kaufkraftentwicklung Veränderungen 2011 bis 2025: - 1,98 Mio. € (-23,2 %) Kita-Kinder Veränderungen 2013 bis 2025: -16 EW (-47,1 %) Grundschüler/innen Veränderungen 2013 bis 2025: -8 EW (-40 %) Sekundarschüler/innen Veränderungen 2013 bis 2025: -4 EW (-19%) Altersgruppe 65+ Veränderungen 2013 bis 2025: +51 EW (+63 %)

kein Handlungserfordernis vorhanden | positive Ein-wohnerentwicklung

kein unmittelbares Hand-lungserfordernis vorhan-den | verhaltener EW-Rückgang

dringendes (unmittelba-res) Handlungserfor-dernis vorhanden | starker EW-Rückgang

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Integriertes Strategie- und Handlungskonzept für die Einheitsgemeinde Stadt Könnern

(ISHK Könnern) 123

Ortschaft Gerlebogk Ortsteile (OT): Gerlebogk, Berwitz

Kurzcharakteristik

Die Ortschaft Gerlebogk ist ähnlich wie Cörmigk, Edlau und Wiendorf auf das Grundzentrum Stadt Könnern, die Stadt Gröbzig (Stadt Südliches Anhalt) und das Mittelzentrum Bernburg hin orientiert, da vor Ort nur wenig infrastrukturelle Einrichtungen vorhanden sind. Die Einwohnerentwicklung war in der Vergan-genheit weniger rückläufig als in anderen Ortschaften und wird dies voraussicht-lich auch in der Zukunft sein. Einwohnerzuwächse sind in der Gruppe der Schulkinder und der Altersgruppe 65+ zu erwarten. Der OT Gerlebogk partizi-piert schon von der mobilen Versorgung durch Bankdienstleistungen (BankMo-bil).

Indikatoren Kurzbeschreibung

(Probleme/Chancen) Wer- tung

Wohnbaupotenzial 7 WE (davon 3 WE durch Baulückenschließung) Einzelhandel Einzelhandel mit Fleischwaren, Gemüse, Käse, Wein + mobiler Verkauf Dienstleistungen keine haushaltsnahen Dienstleistungen vor Ort Bank/Sparkasse/Post BankMobil 1 x wöchentlich im OT Gerlebogk Ärztliche Versorgung nicht vorhanden | nächste Einrichtung: Gröbzig (5,5 km) Arbeitsplätze zahlreiche gewerbliche/industrielle Arbeitsplätze i.d. Einheitsgemeinde Kita nicht vorhanden | nächste Einrichtung: Gröbzig (5,5 km) Hort nicht vorhanden | nächste Einrichtung: Stadt Könnern (7,2 km) Grundschule nicht vorhanden | nächste Einrichtung: Stadt Könnern (7,2 km) Kultur-/Dorfgem. Haus saniert, keine Maßnahmen erforderlich, Instandhaltung durch Stadt Jugendclub nicht vorhanden | nächste Einrichtung: Stadt Könnern (7,2 km) Seniorenheim nicht vorhanden | nächste Einrichtung: Stadt Könnern (7,2 km) Bibliothek nicht vorhanden | nächste Einrichtung: Stadt Könnern (7,2 km) Heimatstube nicht vorhanden | nächste Einrichtung: Stadt Könnern (7,2 km) Turn-/Sporthalle nicht vorhanden | nächste Einrichtung: Stadt Könnern (7,2 km) Sportplatz nicht vorhanden | nächste Einrichtung: OT Cörmigk (3,0 km) Park/sonstiges Naturbad mit Zeltplatz im OT Gerlebogk (Privateigentum) Feuerwehr OT Gerlebogk | Nutzungsaufgabe, Kauf MTW Straßen-/Wegebau Vereine/Engagement ca. 5 Vereine Breitband kabelgebundene Versorgung unzureichend ÖPNV Erreichbarkeitskriterien werden nur werktags erreicht Fachplanungen Bodensonderungsverfahren Silo Gerlebogk (abgeschlossen) Klimaschutz Vernässung, vorgesehene Bauzeit: 2016-2017 Abwasserentsorgung alle OT sind an die zentrale Abwasserentsorgung angeschlossen Prognose Einwohnerentwicklung Veränderungen 2008 bis 2013: -16 EW (-4,89 %)

Veränderungen 2013 bis 2025: -27 EW (-8,7 %) Kaufkraftentwicklung Veränderungen 2011 bis 2025: -0,48 Mio. € (-9,5 %) Kita-Kinder Veränderungen 2013 bis 2025: - 3 EW (-20 %) Grundschüler/innen Veränderungen 2013 bis 2025: +1 EW (+ 12,5 %) Sekundarschüler/innen Veränderungen 2013 bis 2025: + 3 EW (+ 33,3 %) Altersgruppe 65+ Veränderungen 2013 bis 2025: + 11 EW (+13,6 %)

kein Handlungserfordernis vorhanden | positive Ein-wohnerentwicklung

kein unmittelbares Hand-lungserfordernis vorhan-den | verhaltener EW-Rückgang

dringendes (unmittelba-res) Handlungserfor-dernis vorhanden | starker EW-Rückgang

Page 124: INTEGRIERTES STRATEGIE- UND ......Integriertes Strategie- und Handlungskonzept für die Einheitsgemeinde Stadt Könnern (ISHK Könnern) 4 1.6. Flexible Infrastruktur der Daseinsgrundversorgung

Integriertes Strategie- und Handlungskonzept für die Einheitsgemeinde Stadt Könnern

(ISHK Könnern) 124

Ortschaft Golbitz Ortsteile (OT): Golbitz, Garsena

Kurzcharakteristik

Golbitz liegt nur etwa 3 Kilometer östlich der Stadt Könnern entfernt und ist folg-lich vollständig auf das Grundzentrum hin ausgerichtet. Das Fehlen von Infra-struktur vor Ort ist somit zu vernachlässigen und stellt in dem ländlich geprägten Umfeld kein wesentliches Defizit dar. Die Einwohnerentwicklung in der Vergan-genheit war negativ, wobei der Rückgang zukünftig voraussichtlich langsamer verlaufen wird. Wie in anderen Ortschaften wird die Altersgruppe 65+ deutliche Zuwächse erzielen.

Indikatoren Kurzbeschreibung

(Probleme/Chancen) Wer- tung

Wohnbaupotenzial 3,5 WE (Baulückenschließungen im OT Golbitz) Einzelhandel kein Haushaltsnaher EH | nächste Einrichtung: Stadt Könnern (3,2 km) Dienstleistungen mobiler Friseurservice (keine weiteren haushaltsnahen Dienstl.) Bank/Sparkasse/Post nicht vorhanden | nächste Einrichtung: Stadt Könnern (3,2 km) Ärztliche Versorgung nicht vorhanden | nächste Einrichtung: Stadt Könnern (3,2 km) Arbeitsplätze zahlreiche gewerbliche/industrielle Arbeitsplätze i.d. Einheitsgemeinde Kita nicht vorhanden | nächste Einrichtung: Stadt Könnern (3,2 km) Hort nicht vorhanden | nächste Einrichtung: Stadt Könnern (3,2 km) Grundschule nicht vorhanden | nächste Einrichtung: Stadt Könnern (3,2 km) Kultur-/Dorfgem. Haus nicht vorhanden | nächste Einrichtung: Stadt Könnern (3,2 km) Jugendclub nicht vorhanden | nächste Einrichtung: Stadt Könnern (3,2 km) Seniorenheim nicht vorhanden | nächste Einrichtung: Stadt Könnern (3,2 km) Bibliothek nicht vorhanden | nächste Einrichtung: Stadt Könnern (3,2 km) Heimatstube nicht vorhanden | nächste Einrichtung: Stadt Könnern (3,2 km) Turn-/Sporthalle nicht vorhanden | nächste Einrichtung: Stadt Könnern (3,2 km) Sportplatz nicht vorhanden | nächste Einrichtung: Stadt Könnern (3,2 km) Park/sonstiges OT Garsena Gutspark (Privatnutzung) Feuerwehr nicht vorhanden | gehört zum Einsatzgebiet: Könnern Straßen-/Wegebau Vereine/Engagement 1 Verein (Förderverein Bildung- und Freigut Garsena e.V.) Breitband kabelgebundene Versorgung akzeptabel/verbesserungsfähig ÖPNV Erreichbarkeitskriterien werden werktags und tlw. samstags erreicht Fachplanungen Flurbereinigungsverfahren Golbitz/Garsena (abgeschlossen) Klimaschutz kein Handlungsbedarf Abwasserentsorgung Anschluss der OT Golbitz und Garsena an zentr. Entw. ist nicht vorges. Prognose Einwohnerentwicklung Veränderungen 2008 bis 2013: -38 EW (-20,32 %)

Veränderungen 2013 bis 2025: -16 EW (-10,7 %) Kaufkraftentwicklung Veränderungen 2011 bis 2025: -0,61 Mio. € (-22,1 %) Kita-Kinder Veränderungen 2013 bis 2025: +2 (+ 50 %) Grundschüler/innen Veränderungen 2013 bis 2025: +/- 0 EW Sekundarschüler/innen Veränderungen 2013 bis 2025: -5 EW (-50 %) Altersgruppe 65+ Veränderungen 2013 bis 2025: + 14 EW (+48,3 %)

kein Handlungserfordernis vorhanden | positive Ein-wohnerentwicklung

kein unmittelbares Hand-lungserfordernis vorhan-den | verhaltener EW-Rückgang

dringendes (unmittelba-res) Handlungserfor-dernis vorhanden | starker EW-Rückgang

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Integriertes Strategie- und Handlungskonzept für die Einheitsgemeinde Stadt Könnern

(ISHK Könnern) 125

Stadt Könnern + Nelben + Trebnitz

Kurzcharakteristik

Die Stadt Könnern ist als Grundzentrum Mittelpunkt der Einheitsgemeinde Stadt Könnern. Hier befinden sich u.a. der Sitz der Stadtverwaltung, das Schulzent-rum „Stadt Könnern“, das Ärztehaus, das Kulturhaus, verschiedene Kitas sowie zwei Alten- und Pflegeheime. Die Stadt Könnern verfügt über vielfältigen Ein-zelhandel und ein umfangreiches Dienstleistungsangebot. Die Verkehrser-schließung über Straße und Schiene ist vorbildlich. Die Sanierung des Stadt-kerns wurde 1997 erfolgreich begonnen und muss nun zügig fertig gestellt wer-den. Ungeachtet dessen ist die Einwohnerprognose negativ. Lediglich die Al-tersgruppe 65+ wird in Zukunft noch Zuwächse erfahren.

Indikatoren Kurzbeschreibung (Probleme/Chancen)

Wer- tung

Wohnbaupotenzial 115 WE (davon 59 Baulückenschließungen, 7 WE im B-Plangebiet) Einzelhandel Warenangebot kurz-, mittel-, langfristiger Bedarf, Stadt Könnern Dienstleistungen umfangreiches Dienstleistungsangebot, Stadt Könnern Bank/Sparkasse/Post Bank, Sparkasse und Postdienstleistungen, Stadt Könnern Ärztliche Versorgung umfangreiche ärztliche Versorgung | Sanierungsbedarf des Ärztehauses Arbeitsplätze zahlreiche gewerbliche/industrielle Arbeitsplätze i.d. Einheitsgemeinde Kita 2 Einrichtungen, 172 Kinder (2013), Auslastung: 84 % | kein SanBedarf Hort 1 Einrichtung mit 97 Kindern (2013), Auslastung: 81 %, Stadt Könnern Schulen 1 GS mit 184 Kindern (2013), Auslastung: 73 %, Sanierungsbedarf

1 Sekundarsch., 460 Schüler, Auslastung: > 100 %, k. Sanierungsbed. Kultur-/Dorfgem. Haus Kulturhaus (Stadt Könnern) – nur Instandhaltung (Fremdeigentum) Jugendzentrum 1 Einrichtung (im Kulturhaus) – nur Instandhaltung (Fremdeigentum) Seniorenheim 2 Einrichtungen mit insgesamt 92 Plätzen | Bedarf für 3. Einrichtung im

Grundzentrum absehbar (Stadt Könnern)

Bibliothek 1 Einrichtung im Schulzentrum, Stadt Könnern - saniert Heimatstube Stadt Könnern (unsaniert) + Nelben (saniert) Turn-/Sporthalle Turnhalle (sanierungsbed.), Sporthalle (Neubau 2007) Stadt Könnern Sportplatz 2 Einrichtungen, Stadt Könnern + Trebnitz (Instandhaltung durch Verein) Park/sonstiges nicht vorhanden | nächste Einrichtung: Beesenlaublingen Feuerwehr Neubau erf., Kauf ELW, HLF 20, TSF-W, TLF 4000, TSF-W (Trebnitz) Straßen-/Wegebau Fertigst. Straßenausbau in Altstadt (unter Fachplg., Stadtsan. erfasst) Vereine/Engagement vielfältiges Vereinsleben (ca. 13 Vereine) Breitband Versorgung verbesserungsfähig | Verbesserung insbes. i. Nelben erf. ÖPNV durch Bahnanschluss werden Ober- und Mittelzentrum gut erreicht Fachplanungen Flurbereinigungs- und Bodensonderungsverfahren (abgeschlossen)

Stadtsanierung „Könnern-Stadtkern“ (laufend)

Klimaschutz Nelben: Verschlammung Ortslage durch Starkregenereignisse Abwasserentsorgung Anschluss von Nelben u. Alt Mödewitz an zentrale Entw. nicht vorges. Prognose Einwohnerentwicklung Veränderungen 2008 bis 2013: -211 EW (-5,6 %)

Veränderungen 2013 bis 2025: -534 EW (-15 %) Kaufkraftentwicklung Veränderungen 2011 bis 2025: -10,58 Mio. € (-17,8 %) Kita-Kinder Veränderungen 2013 bis 2025: -30 EW (-18,6 %) Grundschüler/innen Veränderungen 2013 bis 2025: -18 EW (-16,4 %) Sekundarschüler/innen Veränderungen 2013 bis 2025: -28 EW (-18,7 %) Altersgruppe 65+ Veränderungen 2013 bis 2025: +71 EW (+7,8 %)

kein Handlungserfordernis vorhanden | positive Ein-wohnerentwicklung

kein unmittelbares Hand-lungserfordernis vorhan-den | verhaltener EW-Rückgang

dringendes (unmittelba-res) Handlungserfor-dernis vorhanden | starker EW-Rückgang

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Integriertes Strategie- und Handlungskonzept für die Einheitsgemeinde Stadt Könnern

(ISHK Könnern) 126

Ortschaft Lebendorf Ortsteile (OT): Lebendorf, Bebitz, Trebitz

Kurzcharakteristik

Lebendorf liegt nördlich der Stadt Könnern und ist mit 2 Haltepunkten der Bahn gut an das Grundzentrum angebunden. Das bis vor kurzem als Gymnasium genutzte Schulgebäude mit Sporthalle in Trebitz steht leer und muss als Zweckbau und Baudenkmal im Eigentum der Stadt einer neuen Nutzung zuge-führt werden. Durch die unmittelbare Nähe von zwei Großbetrieben ist die Ver-sorgung mit Arbeitsplätzen sehr gut.

Indikatoren Kurzbeschreibung

(Probleme/Chancen) Wer- tung

Wohnbaupotenzial 7,5 WE (Baulückenschließungen in den OT) Einzelhandel Anbieter für den kurzfristigen Bedarf (Blumen, Wein, Feinkost) Dienstleistungen kaum haushaltsnahe Dienstleistungen vorhanden Bank/Sparkasse/Post OT Bebitz: Bankmobil Ärztliche Versorgung nicht vorhanden | nächste Einrichtung: Stadt Könnern (7,5 km) Arbeitsplätze zahlreiche gewerbliche/industrielle Arbeitsplätze i.d. Einheitsgemeinde Kita 40 Kinder (2013) Auslastung: 82 % | Sanierungsbedarf: 352,5 T€ Hort nicht vorhanden | nächste Einrichtung: Stadt Könnern (7,5 km) Schule Leerstand | nächste Einrichtung: Stadt Könnern (7,5 km) ehem. Gymnasium Leerstand der kommunalen Immobilie (Denkmalschutz) Kultur-/Dorfgem. Haus OT Bebitz (Raum Denkmalstr. 78) | Instandhaltung durch Verein Jugendclub nicht vorhanden | nächste Einrichtungen: Beesenlaublingen, Stadt Kön-

nern (7,5 km)

Seniorenheim nicht vorhanden | nächste Einrichtung: Stadt Könnern (7,5 km) Bibliothek nicht vorhanden | nächste Einrichtung: Stadt Könnern (7,5 km) Heimatstube OT Bebitz: im Gebäude der FFW | Instandhaltung durch Verein Turn-/Sporthalle OT Trebitz (stark sanierungsbedürftig) | ehem. Schule (Leerstand) Sportplatz OT Trebitz (Neubau 2003/2004, Instandhaltung durch Verein) Park/sonstiges Gutspark Bebitz – Nutzung durch Kita Feuerwehr Nutzungsaufgabe OT Bebitz/Lebendorf + Konzentration Standort OT

Trebitz, Investitionsbedarf Trebitz: k.A., Kauf MTW (2 x)

Straßen-/Wegebau Vereine/Engagement vielfältiges Vereinsleben (ca. 8 Vereine) Breitband Ortsfunknetz in Betrieb | Breitbandversorgung verbesserungsfähig ÖPNV Erreichbarkeitskriterien werden erreicht (2 Haltepunkte der Bahn) Fachplanungen keine Klimaschutz kein Handlungsbedarf Abwasserentsorgung alle OT sind an die zentrale Entwässerung angeschlossen Prognose Einwohnerentwicklung Veränderungen 2008 bis 2013: -122 EW (-13,3 %)

Veränderungen 2013 bis 2025: -115 EW (-14,4 %) Kaufkraftentwicklung Veränderungen 2011 bis 2025: -2,82 Mio. € (-20,3 %) Kita-Kinder Veränderungen 2013 bis 2025: -15 EW (- 33,3 %) Grundschüler/innen Veränderungen 2013 bis 2025: +3 EW (+16,7 %) Sekundarschüler/innen Veränderungen 2013 bis 2025: -12 EW (-17,9 %) Altersgruppe 65+ Veränderungen 2013 bis 2025: +65 EW (+41,1 %)

kein Handlungserfordernis vorhanden | positive Ein-wohnerentwicklung

kein unmittelbares Hand-lungserfordernis vorhan-den | verhaltener EW-Rückgang

dringendes (unmittelba-res) Handlungserfor-dernis vorhanden | starker EW-Rückgang

Page 127: INTEGRIERTES STRATEGIE- UND ......Integriertes Strategie- und Handlungskonzept für die Einheitsgemeinde Stadt Könnern (ISHK Könnern) 4 1.6. Flexible Infrastruktur der Daseinsgrundversorgung

Integriertes Strategie- und Handlungskonzept für die Einheitsgemeinde Stadt Könnern

(ISHK Könnern) 127

Ortschaft Strenznaundorf Ortsteile (OT): Strenznaundorf

Kurzcharakteristik

Strenznaundorf liegt westlich des Grundzentrums und ist über die Saale-Brücke bei Nelben gut zu erreichen. Die Ortschaft liegt im Einzugsbereich der Städte Könnern, Alsleben und Gerbstedt. Auch wenn Infrastruktureinrichtungen vor Ort kaum vorhanden sind, wird dieses Defizit somit wieder ausgeglichen. Die Prob-leme mit dem Altbergbau (Erdfälle) sollen u.a. im Rahmen des Bodensonde-rungsverfahrens gelöst werden.

Indikatoren Kurzbeschreibung

(Probleme/Chancen) Wer- tung

Wohnbaupotenzial 3,5 WE (Baulückenschließungen im OT) Einzelhandel kein Angebot für den kurzfristigen Bedarf vor Ort Dienstleistungen haushaltsnahe Dienstleistungen vorhanden (u.a. Friseur, Fußpflege) Bank/Sparkasse/Post nicht vorhanden | nächste Einrichtung: Stadt Könnern (6,2 km) Ärztliche Versorgung nicht vorhanden | nächste Einrichtung: OT Belleben (5,1 km) Arbeitsplätze zahlreiche gewerbliche/industrielle Arbeitsplätze i.d. Einheitsgemeinde Kita nicht vorhanden | nächste Einrichtung: OT Belleben (5,1 km) Hort nicht vorhanden | nächste Einrichtung: OT Zweihausen (5,3 km) Grundschule nicht vorhanden | nächste Einrichtung: OT Zweihausen (5,3 km) Kultur-/Dorfgem. Haus nicht vorhanden | nächste Einrichtung: OT Belleben (5,1 km) Jugendclub nicht vorhanden | nächste Einrichtung: OT Belleben (5,1 km) Seniorenheim nicht vorhanden | nächste Einrichtung: Stadt Könnern (6,2 km) Bibliothek nicht vorhanden | nächste Einrichtung: Stadt Könnern (6,2 km) Bauernstube guter Zustand, Instandhaltung durch Stadt Turn-/Sportplatz nicht vorhanden | nächste Einrichtung: OT Belleben (5,1 km) Sportplatz nicht vorhanden | nächste Einrichtung: OT Belleben (5,1 km) Park/sonstiges Festwiese – guter Zustand Feuerwehr gesicherter Standort, kein Investitionsbedarf, Kauf TSF-W Straßen-/Wegebau Vereine/Engagement 1 Verein (Heimatverein) Breitband kabelgebundene Versorgung verbesserungsfähig ÖPNV Erreichbarkeitskriterien werden nur werktags erreicht Fachplanungen Bodensonderungsverfahren (laufend) Klimaschutz Probleme mit Altbergbau (Erdfälle)/Verschlammung der Ortslage Abwasserentsorgung alle OT ist an die zentrale Abwasserentsorgung angeschlossen Prognose Einwohnerentwicklung Veränderungen 2008 bis 2013: - 38 EW (-10,24 %)

Veränderungen 2013 bis 2025: - 70 EW (- 21,02 %) Kaufkraftentwicklung Veränderungen 2011 bis 2025: - 1,4 Mio. € (- 24,6 %) Kita-Kinder Veränderungen 2013 bis 2025: - 1 EW (- 8,3 %) Grundschüler/innen Veränderungen 2013 bis 2025: - 2 EW (- 20 %) Sekundarschüler/innen Veränderungen 2013 bis 2025: +/- 0 EW (+/- 0 %) Altersgruppe 65+ Veränderungen 2013 bis 2025 + 3 (+ 3,5 %)

kein Handlungserfordernis vorhanden | positive Ein-wohnerentwicklung

kein unmittelbares Hand-lungserfordernis vorhan-den | verhaltener EW-Rückgang

dringendes (unmittelba-res) Handlungserfor-dernis vorhanden | starker EW-Rückgang

Page 128: INTEGRIERTES STRATEGIE- UND ......Integriertes Strategie- und Handlungskonzept für die Einheitsgemeinde Stadt Könnern (ISHK Könnern) 4 1.6. Flexible Infrastruktur der Daseinsgrundversorgung

Integriertes Strategie- und Handlungskonzept für die Einheitsgemeinde Stadt Könnern

(ISHK Könnern) 128

Ortschaft Wiendorf Ortsteile (OT): Wiendorf, Ilbersdorf, Pfitzdorf

Kurzcharakteristik

Die Ortschaft Wiendorf liegt im Nordosten des Gemeindegebietes. Die Ortschaft dient fast ausschließlich der Wohnfunktion und ist somit stark auf die Stadt Könnern und andere Ortschaften hin ausgerichtet. Wenngleich die Einwohne-rentwicklung wie woanders auch insgesamt negativ prognostiziert wird, ist in den Altersgruppen der Kinder, Schulkinder und der Senioren keine wesentliche Veränderung bzw. ein Zuwachs zu erwarten.

Indikatoren Kurzbeschreibung

(Probleme/Chancen) Wer- tung

Wohnbaupotenzial 9 WE (Baulückenschließungen in den OT) Einzelhandel kein Angebot für den kurzfristigen Bedarf Dienstleistungen keine haushaltsnahen Dienstleistungen vorhanden Bank/Sparkasse/Post nicht vorhanden | nächste Einrichtung: Stadt Könnern (6,1 km) Ärztliche Versorgung nicht vorhanden | nächste Einrichtung: Stadt Könnern (6,1 km) Arbeitsplätze zahlreiche gewerbliche/industrielle Arbeitsplätze i.d. Einheitsgemeinde Kita nicht vorhanden | nächste Einrichtung: OT Bebitz (4,1 km) Hort nicht vorhanden | nächste Einrichtung: Stadt Könnern (6,1 km) Grundschule nicht vorhanden | nächste Einrichtung: Stadt Könnern (6,1 km) Kultur-/Dorfgem. Haus nicht vorhanden | nächste Einrichtung: OT Cörmigk (5,2 km) Jugendclub nicht vorhanden | nächste Einrichtung: Stadt Könnern (6,1 km) Seniorenheim nicht vorhanden | nächste Einrichtung: Stadt Könnern (6,1 km) Bibliothek nicht vorhanden | nächste Einrichtung: Stadt Könnern (6,1 km) Heimatstube nicht vorhanden | nächste Einrichtung: Stadt Könnern (6,1 km) Turn-/Sporthalle nicht vorhanden | nächste Einrichtung: Stadt Könnern (6,1 km) Sportplatz nicht vorhanden | nächste Einrichtung: OT Cörmigk (5,2 km) Park/sonstiges nicht vorhanden | nächste Einrichtung: OT Gerlebogk (2,2 km) Feuerwehr Nutzungsaufgabe wg. Zusammenschluss, kein Investitionsbedarf Straßen-/Wegebau Vereine/Engagement ca. 3 Vereine Breitband kabelgebundene Versorgung unzureichend | kein OFN in Betrieb ÖPNV Erreichbarkeitskriterien werden tlw. werktags erreicht Fachplanungen keine Klimaschutz Überschwemmungsbereich der Fuhne westl. an Ortslage angrenzend Abwasserentsorgung Anschl. v. Pfitzdorf u. Ilbersdorf an biologische (Klein)Kläranlage Prognose Einwohnerentwicklung Veränderungen 2008 bis 2013: - 29 EW (- 8,9 %)

Veränderungen 2013 bis 2025: - 40 EW (- 13,5 %) Kaufkraftentwicklung Veränderungen 2011 bis 2025: - 0,57 Mio. € (- 12,1 %) Kita-Kinder Veränderungen 2013 bis 2025: +/- 0 EW (+/- 0 %) Grundschüler/innen Veränderungen 2013 bis 2025: + 1 EW (+14,3 %) Sekundarschüler/innen Veränderungen 2013 bis 2025: +/- 0 EW (+/- 0 %) Altersgruppe 65+ Veränderungen 2013 bis 2025: + 26 EW (+44,8 %)

kein Handlungserfordernis vorhanden | positive Ein-wohnerentwicklung

kein unmittelbares Hand-lungserfordernis vorhan-den | verhaltener EW-Rückgang

dringendes (unmittelba-res) Handlungserfor-dernis vorhanden | starker EW-Rückgang

Page 129: INTEGRIERTES STRATEGIE- UND ......Integriertes Strategie- und Handlungskonzept für die Einheitsgemeinde Stadt Könnern (ISHK Könnern) 4 1.6. Flexible Infrastruktur der Daseinsgrundversorgung

Integriertes Strategie- und Handlungskonzept für die Einheitsgemeinde Stadt Könnern

(ISHK Könnern) 129

Ortschaft Zickeritz Ortsteile (OT): Zickeritz, Brucke, Zellewitz

Kurzcharakteristik

Die Ortschaft Zickeritz liegt südwestlich der Stadt Könnern, d.h. westlich der Saale. Wie viele andere Ortschaften auch, dient Zickeritz vor allem der Wohn-funktion und ist somit auf die nahegelegene Stadt Könnern hin ausgerichtet. Die Einwohnerentwicklung wird für alle Altersgruppen, bis auf die Altersgruppe 65+ negativ prognostiziert.

Indikatoren Kurzbeschreibung

(Probleme/Chancen) Wer- tung

Wohnbaupotenzial 5 WE (Baulückenschließungen in den OT) Einzelhandel Hofladen u.a. mit Brot, Obstsäften, Spirituosen Dienstleistungen keine haushaltsnahen Dienstleistungen vorhanden. Bank/Sparkasse/Post nicht vorhanden | nächste Einrichtung: Stadt Könnern (7,3 km) Ärztliche Versorgung nicht vorhanden | nächste Einrichtung: Stadt Könnern (7,3 km) Arbeitsplätze zahlreiche gewerbliche/industrielle Arbeitsplätze i.d. Einheitsgemeinde Kita nicht vorhanden | nächste Einrichtung: Stadt Könnern (7,3 km) Hort nicht vorhanden | nächste Einrichtung: Stadt Könnern (7,3 km) Grundschule nicht vorhanden | nächste Einrichtung: Stadt Könnern (7,3 km) Kultur-/Dorfgem. Haus Gemeinderaum im Gebäude der ehem. Kita (Schönheitsreparaturen) Jugendclub nicht vorhanden | nächste Einrichtung: Stadt Könnern (7,3 km) Seniorenheim nicht vorhanden | nächste Einrichtung: Stadt Könnern (7,3 km) Bibliothek nicht vorhanden | nächste Einrichtung: Stadt Könnern (7,3 km) Heimatstube nicht vorhanden | nächste Einrichtung: Stadt Könnern (7,3 km) Turn-/Sporthalle nicht vorhanden | nächste Einrichtung: Stadt Könnern (7,3 km) Sportplatz nicht vorhanden | nächste Einrichtung: Stadt Könnern (7,3 km) Park/sonstiges nicht vorhanden | nächste Einrichtung: OT Garsena (10,7 km) Feuerwehr Neubau erforderlich, Kosten: ca. 800.000 €, Kauf TSF-W Straßen-/Wegebau Vereine/Engagement ca. 2 Vereine Breitband kabelgebundene Versorgung unzureichend, kein OFN in Betrieb ÖPNV Erreichbarkeitskriterien werden nur werktags erreicht Fachplanungen Flurbereinigungsverfahren „Zickeritz“ geplant Klimaschutz OT Brucke liegt angrenzend an den Überschwemmungsbereich Abwasserentsorgung Anschl. der OT an zentrale Abwasserbeseitigung ist nicht vorgesehen Prognose Einwohnerentwicklung Veränderungen 2008 bis 2013: - 18 EW (-9,63 %)

Veränderungen 2013 bis 2025: - 22 EW (- 13 %) Kaufkraftentwicklung Veränderungen 2011 bis 2025: - 0,5 Mio. € (-17,4 %) Kita-Kinder Veränderungen 2013 bis 2025: - 3 EW (- 33,3 %) Grundschüler/innen Veränderungen 2013 bis 2025: - 2 EW (- 25 %) Sekundarschüler/innen Veränderungen 2013 bis 2025: - 2 EW (- 22,2 %) Altersgruppe 65+ Veränderungen 2013 bis 2025: + 9 EW (+ 7,8 %)

kein Handlungserfordernis vorhanden | positive Ein-wohnerentwicklung

kein unmittelbares Hand-lungserfordernis vorhan-den | verhaltener EW-Rückgang

dringendes (unmittelba-res) Handlungserfor-dernis vorhanden | starker EW-Rückgang

Page 130: INTEGRIERTES STRATEGIE- UND ......Integriertes Strategie- und Handlungskonzept für die Einheitsgemeinde Stadt Könnern (ISHK Könnern) 4 1.6. Flexible Infrastruktur der Daseinsgrundversorgung

Integriertes Strategie- und Handlungskonzept für die Einheitsgemeinde Stadt Könnern

(ISHK Könnern) 130

4. Leitbildentwicklung/Instrumente zur Umsetzung

Die Probleme-Chancen-Bewertung (Kap. 3.) hat Stärken und Schwächen in den Ort-schaften und einzelnen Ortsteilen aufgezeigt, aus denen Handlungsbedarf mit unter-schiedlicher Dringlichkeit abgeleitet wurde. Im Folgenden soll ein Leitbild für die zu-künftige Entwicklung der Einheitsgemeinde Stadt Könnern zunächst einmal generell formuliert werden (s. Kap. 4.1) und verschiedene Instrumente zur Umsetzung aufge-zeigt werden (s. Kap. 4.2, 4.3). Im Konzept des Maßnahmenplans (Kap. 5) wird dann, jeder Ortschaft zunächst ein Leitbild der zukünftigen Entwicklung vorausge-stellt, um dann auf einzelne Maßnahmen und deren Kosten zu verwiesen, die erfor-derlich sind, um dieses Leitbild umzusetzen.

4.1 Ein Leitbild für die Einheitsgemeinde Stadt Könnern

Angesichts zurückgehender Einwohnerzahlen und der Alterung der Gesellschaft muss das Ziel (Leitbild) der zukünftigen Entwicklung der Einheitsgemeinde darin bestehen, den Status Quo, d.h. die polyzentrische Siedlungsstruktur mit dem Grund-zentrum Stadt Könnern in der Mitte, umgeben von 31 Ortsteilen (10 Ortschaften), zu halten und zu stärken, wie auch die zukünftige Entwicklung der Einheitsgemeinde auf eine Stärkung des Grundzentrums Stadt Könnern hin auszurichten. Dieser Ansatz (sowohl als auch) scheint auf den ersten Blick widersprüchlich zu sein: Eine einseiti-ge Konzentration zukünftiger Anstrengungen und Investitionen auf die weitere Ent-wicklung des Grundzentrums hätte den langsamen Verfall der polyzentrischen Struk-tur zur Folge, wie eine einseitige Konzentration auf die Ortsteile eine Vernachlässi-gung des Grundzentrums mit ggf. einhergehenden Verlust der zentralörtlichen Funk-tion zur Folge haben könnte. Ziel ist es also, mit Augenmaß Investitionen im Grund-zentrum sowie in den Ortsteilen durchzuführen. Hierbei soll das Prinzip der Gießkan-ne nicht zum Ansatz kommen, d.h. Investitionen sind nach Erfordernis unter Beach-tung der demografischen Entwicklung und der Leistungsfähigkeit der Kommune und nicht nach Proporz und Himmelsrichtung vorzunehmen.

Es geht darum, jeweils angepasste (individuelle) Lösungen zur Behebung anstehen-der Aufgaben, zur Lösung von Problemen sowie zur Aufrechterhaltung der Lebens-qualität unter Beachtung der finanziellen Leistungsfähigkeit der Stadt Könnern zu finden. Vor diesem Hintergrund sind in den Ortsteilen vor allem (d.h. schwerpunkt-mäßig) funktionale Defizite zu beheben, während der Schwerpunkt in der Stadt Könnern (Grundzentrum) in der Behebung von strukturellen Defiziten liegt. Hierzu folgende Erläuterungen:

Die Lebensqualität in den Ortsteilen wird wesentlich durch eine Befriedung der Daseinsgrundfunktionen in annehmbarer Entfernung aufrechterhalten. Nicht alle Da-seinsgrundfunktionen können/müssen daher vor Ort bereitgestellt werden. Die zu-nehmende Alterung der Einwohnerschaft, die mit einer Verringerung des verfügbaren Einkommens einhergeht, schafft jedoch Zwänge, auf die in absehbarer Zeit reagiert

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Integriertes Strategie- und Handlungskonzept für die Einheitsgemeinde Stadt Könnern

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werden muss, um den Fortzug älterer Einwohner möglichst zu vermeiden. So ist da-von auszugehen, dass sich viele Menschen im Alter kein eigenes Kfz mehr leisten können und sich somit nur noch schwer bzw. gar nicht mehr eigenständig mit Le-bensmitteln versorgen können. Um dies auch zukünftig gewährleisten zu können sol-len Anreize geschaffen werden, um die Versorgungssituation in den Ortschaf-ten/Ortsteilen zu verbessern (s. Kap. 4.2).

Ebenso ist bedarfsgerechter Wohnraum für unterschiedliche Alters- und Einkom-mensgruppen in der Stadt Könnern und den Ortschaften/Ortsteilen anzubieten. Auf diese Weise kann es gelingen, a) die Abwanderung von älteren/pflegebedürftigen Einwohnern sowie von Einwohnern, die in die Grundsicherung fallen, in die umge-benden Mittelzentren zu verhindern und b) einen größeren Anteil von vor Ort be-schäftigten Arbeitskräften auch dahin zu bewegen, den Wohnsitz vor Ort zu nehmen (s. Kap. 4.2). Ebenso sind – sofern der demografische Nachweis schlüssig erfolgt - Kindertageseinrichtungen auch zukünftig außerhalb des Grundzentrums vorzuhalten, da sie wesentlich zur Steigerung der Lebensqualität vor Ort beitragen. Gleiches gilt für Freizeiteinrichtungen, wobei deren Bestandssicherung von der demografischen Entwicklung teilweise abgekoppelt werden muss. Hierfür sind z.B. neue Formen der Bewirtschaftung zu prüfen (s. Kap. 4.2).

Das Grundzentrum Stadt Könnern soll vor allem in seiner Struktur gestärkt werden, damit es diesen Status auch zukünftig sicher einnehmen kann. Hierzu ist in erster Linie die Sanierung der Altstadt zügig abzuschließen. Die Strukturschwäche der Alt-stadt, die vor allem durch unsanierten Platz- und Straßenraum bedingt wird, hat in der Vergangenheit leider auch zu einer Funktionsschwäche in Form von Gebäude-leerstand und leerstehenden Ladengeschäften geführt (s. Kap. 4.2). Weiterhin sind natürlich alle unterschiedlichen Daseinsgrundfunktionen innerhalb des Grundzent-rums zu stärken, damit es seiner Versorgungsfunktion für das Umland (Ortsteile) in geeigneter Weise nachkommen kann. Hierzu ist z.B. der Wohnungsmarkt für nach-frageorientierte Wohnformen (kleine, preiswerte und barrierefreie Mietwohnungen in zentraler Lage) anzupassen, wie auch der eventuelle Neubau eines weiteren Alten- und Pflegeheimes im Grundzentrum realisiert werden sollte (s. Kap. 4.2). Zur lang-fristigen Sicherung der z.Z. sehr guten ärztlichen Versorgung innerhalb der Einheits-gemeinde, ist die Sanierung des Ärztehauses in der Bahnhofstraße 7 (kommunales Eigentum) abzuschließen, worunter auch eine barrierefreie(arme) Umgestaltung zählt. Das benachbarte KSG-Fördergebiet „Altstadt“ soll daher u.a. um dieses Grundstück erweitert werden (s. Kap. 7.1).

Die Daseinsgrundfunktionen Wohnen, Arbeiten, Bilden, Versorgen und Erholen (Freizeit) werden mittels Kommunikation miteinander in Verbindung gebracht. Hier-zu ist der Raum physisch durch Verkehr und/oder elektronisch über das Internet zu überwinden. Insofern hat der Ausbau guter Internetverbindungen in allen Ortsteilen eine hohe und zunehmende Bedeutung, deren Umsetzung durch die anstehende Gründung eines Zweckverbandes bzw. von Arbeitsgruppen zwischen Salzlandkreis und Kommunen befördert werden soll (s. Kap. 4.2). Vor dem Hintergrund einer älte-

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ren und ärmeren Einwohnerschaft wird nach Einschätzung der Stadt auch der ÖPNV zukünftig eine wichtige bzw. zunehmende Bedeutung einnehmen (s. Kap. 4.5).

In der folgenden Übersicht wird das Verhältnis des Grundzentrums Stadt Könnern zu den Ortschaften dargestellt. Hierbei wird auch noch einmal deutlich, dass alle Da-seinsgrundfunktionen lediglich im Grundzentrum vorhanden sind und die Ortschaften mit ihren Ortsteilen schon heute im Wesentlichen auf das Grundzentrum hin ausge-richtet sind.

Aufteilung der Daseinsgrundfunktionen zwischen Stadtkern (Grundzentrum) und Ortschaften in der Einheitsgemeinde Stadt Könnern

Quelle: SALEG mbH: Städtebaulicher Rahmenplan für das Sanierungsgebiet „Könnern-Stadtkern“ 2013 (verändert)

Könnern

Wohnen/Ar-beiten/Bilden/

Versorgen/ Erholen

Beesenlaublingen

Wohnen

Bilden (Kita, Schule)

(Versorgen)

Erholen/Freizeit

Belleben

Wohnen

Bilden (Kita)

Versorgen

Erholen/Freizeit

Cörmigk

Wohnen

Bilden (Kita)

Erholen/Freizeit

Edlau

Wohnen

Bilden (Kita)

Erholen/Freizeit

Gerlebogk

Wohnen

Erholen Golbitz

Wohnen

(Erholen)

Lebendorf

Wohnen

Arbeiten

(Erholen)

Strenz-

nauendorf

Wohnen

(Erholen)

Wiendorf

Wohnen

(Erholen)

Zickeritz

Wohnen

Erholen

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(ISHK Könnern) 133

4.2 Instrumente zur Umsetzung des Leitbildes

Altengerechtes Wohnen (Handlungsfeld 1)

Der steigende Anteil älterer Menschen führt zu veränderten Wohnansprüchen im Gebiet der Einheitsgemeinde. Ein Ziel ist es daher, allen älteren Einwohnern geeig-nete Wohnmöglichkeiten vor Ort anbieten zu können, so dass diese weiterhin mög-lichst lange selbstbestimmt in ihrer vertrauten Umgebung leben können. Handlungs-bedarf wird insbesondere für die Gruppe der ambulant pflegebedürftigen Menschen gesehen, die mit der vorhandenen Wohnungssituation (zu groß, nicht barrierefrei, zu abgelegen) oft überfordert sind. Der Neubau von altengerechtem Wohnraum erfolgt vor allem durch Träger oder Privatpersonen deren Investitionsentscheidungen sich entsprechend des Marktgeschehens nach wirtschaftlichen Gegebenheiten, wie Nach-frage, Lage, Erreichbarkeit, Grundstückskosten etc. richten. Damit wird nicht in jedem Ortsteil altengerechter Wohnraum entstehen können, insbesondere dann nicht, wenn die Nachfrage vor Ort zu gering bzw. zu unsicher ist und ein wirtschaftliches Enga-gement nicht rechtfertigen würde.

Paragraf 45e SGB XI93 bietet hier die Möglichkeit der Anschubfinanzierung zur Grün-dung von ambulant betreuten Wohngruppen, wobei für die altersgerechte und bar-rierearme Umgestaltung der gemeinsamen Wohnung pro Mitbewohner einmalig ein Betrag von bis zu 2.500,00 € gewährt wird. Der Gesamtbetrag ist je Wohngruppe auf 10.000,00 € begrenzt, so dass die optimale Wohngruppe aus vier ambulant pflege-bedürftigen Personen besteht. Durch diese Fördermöglichkeit werden ambulant Pfle-gebedürftige in die Lage versetzt, z.B. eine selbstgenutzte Immobilie so umbauen zu lassen, dass diese gemeinsam mit anderen ambulant pflegebedürftigen Menschen vor Ort genutzt werden kann. Hierbei ist darauf zu achten, dass der Charakter der Wohngemeinschaft erhalten bleibt, also keine Einzelapartements mit separaten Bä-dern, Küchen etc. eingebaut werden.94 Seitens der Einheitsgemeinde wird einge-schätzt, dass dieses Modell gute Voraussetzungen zur Gründung von Alten-Wohngemeinschaften in den einzelnen Ortsteilen bietet. Es ist angedacht, über die Internetseite der Stadt Könnern über Fördermöglichkeiten zur Gründung von „Alten-WGs“ zu informieren, wie auch Vertreter von Pflegekassen eingeladen werden kön-nen, um über Fördermöglichkeiten in den Ortschaften zu informieren. Bei der Umset-zung einzelner Vorhaben, kommt der Verwaltung aber auch einzelnen Vereinen eine wichtige Funktion als Mittler zwischen Pflegekasse und Antragstellern zu. Unabhän-gig hiervon wurde weiter oben nachgewiesen, dass die Entwicklung der stationär Pflegebedürftigen den Betrieb eines weiteren Alten- und Pflegeheimes in der Ein-heitsgemeinde mit über 50 Betten spätestens im Jahr 2025 rechtfertigen würde (s. Kap. 2.2.5). Dieses sollte vorzugsweise in der Stadt Könnern zur Stärkung des Grundzentrums errichtet werden.

93

Sozialgesetzbuch (SGB) - Elftes Buch (XI) - Soziale Pflegeversicherung 94

Interview mit Frau Wolle, AOK Sachsen-Anhalt Leistungsmanagement Pflege, vom 27.01.2014.

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Darüber hinaus bieten Kultur- und Dorfgemeinschaftshäuser und -räume sowie Heimatstuben ein bereits vorhandenes bauliches Potenzial, das es zunehmend für die Belange älterer Menschen zu nutzen gilt. Die Gebäude sind meist ebenerdig an-gelegt und können (wo noch nicht vorhanden) meist mit geringem Aufwand barriere-frei gestaltet werden. Sie bieten Raum für vielfältige Aktivitäten, die der Vereinsa-mung älterer Menschen in den Ortschaften entgegenwirken können. Unter anderem sind das gemeinsame Einnehmen von Mahlzeiten und das Veranstalten von Spiele- bzw. Vorlesenachmittagen denkbar. Hier können ältere Menschen auch einen An-sprechpartner finden, wenn es z.B. darum geht, die Fahrt zum Arzt vorzubereiten, ein Paket zur Post zu bringen oder den gemeinsamen Wocheneinkauf zu organisieren. Da die Räume auch von anderen Gruppen (z.B. Vereine) genutzt werden, ist sowohl ein Austausch zwischen den Generationen als auch ein inhaltlicher Austausch mög-lich.

Bereitstellung von bedarfsgerechtem Wohnraum (Handlungsfeld 2)

Die gezielte Schaffung von kleineren Mietwohnungen in Nähe des landesweit be-deutsamen Gewerbestandorts Könnern, ist für die weitere Entwicklung der Einheits-gemeinde wichtig, um dem demografischen Trend begegnen zu können. Hierdurch kann es gelingen, einen Teil der vor Ort arbeitenden Menschen auch vor Ort ansäs-sig zu machen bzw. Einwohnern, die kleineren Wohnraum suchen, in der Einheits-gemeinde Stadt Könnern zu halten. Dies betrifft z.B. auch ältere Menschen, die sich räumlich verkleinern wollen oder auch junge Menschen, die auf der Suche nach der ersten eigenen Wohnung innerhalb der Einheitsgemeinde sind. Gleichfalls ist hier-durch eine Stärkung des Grundzentrums Stadt Könnern möglich.

Die Schaffung von kleinerem Wohnraum kann über Neubau bzw. die Sanierung bestehender Gebäude erfolgen, wobei vorhandene Wohnungsgrundrisse ggf. zu ver-kleinern sind. Orientierungshilfe sollte die Verwaltungsrichtlinie zur Feststellung der Angemessenheit der Bedarfe für Unterkunft und Heizung des Salzlandkreises geben, um den Investoren langfristig Sicherheit für die Vermietbarkeit der Wohnungen zu geben.

Angemessene Bedarfe für Unterkunft und Kaltmiete (Salzlandkreis)

Anzahl der Personen in der BG

1 Pers. 2 Pers. 3 Pers. 4 Pers. 5 Pers. je weiterer

Person angemessene Wohnfläche bis 50 m² bis 60 ² bis 70 m² bis 80 m² bis 90 m² + 10 m²

maximale Kaltmiete 4,35 €/m² 4,19 €/m² 3,93 €/m² 3,89 €/m² 3,65 €/m² +3,65 €/m²

Quelle: Handlungsanweisungen des Salzlandkreises zur Angemessenheit der Bedarfe für Unterkunft und Heizung im Rahmen des SGB II und SGB XII (in Kraft getreten am 01.01.2013)

Vor dem Hintergrund, dass gerade kleinere Wohnungen mit ein und zwei Räumen kaum am Markt vorhanden sind (s. Kap. 1.4.1) 95, ist der Neubau, die Sanierung bzw.

95

Im Jahr 2011 gab es in der Einheitsgemeinde Stadt Könnern 169 1- und 2-Raumwohnungen. Dies entsprach

3,5 % des Wohnungsbestandes.

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der Umbau von Gebäuden mit Wohnungsgrößen bis 50 m² für 1-Personenhaushalte bzw. bis maximal 60 m² für 2-Personenhaushalte auch wirtschaftlich für Investoren interessant. Dies sollte vorzugsweise in der Stadt Könnern zur Stärkung der grund-zentralen Funktion erfolgen.

Darüber hinaus ist der Bau von Einfamilien- und Reihenhäusern auf der Grundlage bereits vorliegender rechtskräftiger Bebauungspläne bzw. durch Lückenschließungen im unbeplanten Innenbereich (§ 34 BauGB) auch zukünftig eine wichtige Möglichkeit, um alle Nachfragen auf dem Wohnungsmarkt bedarfsgerecht abdecken zu können.

Sicherung von Gemeinbedarfseinrichtungen / energetische Sanierung baulicher An-lagen (Handlungsfeld 3)

Der Einwohnerrückgang und die Verschiebung der Altersgruppen zugunsten älterer Einwohner hat auch Einfluss auf die Auslastung von Kitas und Schulen im Gebiet der Einheitsgemeinde Stadt Könnern. Die zukünftige Auslastung von Kitas kann vor al-lem durch eine verstärkte Öffnung und bauliche Anpassung der Einrichtungen für Krippenkinder gesichert werden, wenngleich die Schließung einer Einrichtung ab-sehbar ist (s. Kap. 2.1.3). Eine Erhöhung des Anteils von Krippenkindern ist bei ins-gesamt abnehmenden Bevölkerungszahlen in Sachsen-Anhalt zukünftig wahrschein-lich, da die steigende Nachfrage auf dem Arbeitsmarkt junge Mütter verstärkt zur frühzeitigen Rückkehr auf den Arbeitsplatz bewegen wird. Die zukünftige Auslastung von Grundschulen ist neben der demografischen Entwicklung vor allem von politi-schen Vorgaben im Rahmen der Schulentwicklungsplanung abhängig und damit im Rahmen der zukünftigen Entwicklung nur schwer absehbar. Es ist daher Ziel der Einheitsgemeinde die beiden Schulstandorte (Stadt Könnern und Beesenlaublingen) zu halten, was anhand der demografischen Entwicklung unter Beachtung der Schul-entwicklungsplanungsverordnung möglich ist (s. Kap. 2.4.2).

Sicherung von Freizeiteinrichtungen vor Ort / energetische Sanierung baulicher An-lagen (Handlungsfeld 4)

Die Folgen des Bevölkerungsrückgangs auf vorhandene Freizeiteinrichtungen wur-den weiter oben dargestellt (s. Kap. 2.1.6). Hiernach stellt sich grundsätzlich die Fra-ge des langfristigen Erhalts von baulichen Anlagen und von (Sport)Freiflächen, die sich derzeit mehrheitlich in einem guten Zustand befinden.

Als geeignetes Instrument hat sich bisher der Abschluss von langfristigen Nutzungs- bzw. Pachtverträgen erwiesen, wobei die Immobilie im Eigentum der Einheitsge-meinde verbleibt, die Instandhaltungs- und Bewirtschaftungskosten aber von den jeweiligen Nutzern getragen werden (s. Kap. 1.5.8). Ergänzend sollte die Möglichkeit geprüft werden, Betriebe vor Ort auch zur Übernahme von finanziellen Verpflichtun-gen für den Erhalt von Gemeinbedarfs- und Folgeeinrichtungen zu motivieren. Vor diesem Hintergrund sind folgende Modelle möglich:

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Die Einheitsgemeinde (Eigentümerin) schließt mit dem Hauptnutzer einer Ein-richtung (i.d.R. Verein) eine Vereinbarung ab, in der sich der Hauptnutzer zur Instandhaltung der Einrichtung verpflichtet. Es obliegt dem Hauptnutzer ande-re Nutzer, z.B. in Form von Arbeitseinsätzen, an den Instandhaltungsarbeiten zu beteiligen. Durch die Eigentümerin (Stadt) können erforderliche Materialien bereitgestellt werden (Sachkostenhilfe). Optimiert wird dieses Modell, wenn die Sachkostenhilfe durch einen örtlichen Gewerbe-/Industriebetrieb im Rah-men einer Patenschaft übernommen wird.

Die Einheitsgemeinde schließt mit dem Hauptnutzer (i.d.R. Verein) einen Erb-baupachtvertrag, in dem sich dieser verpflichtet, das Grundstück entspre-chend des Nutzungszwecks zu betreiben und instand zu halten. Der Ab-schluss eines Erbbaupachtvertrages ist dann möglich, wenn eine Zweckbin-dungsfrist (bei vorherigem Einsatz von Fördermitteln) erloschen ist. Instand-haltung und –setzung obliegt hierbei vollständig dem Verein.

Vor Ort ansässige Gewerbe- und Industriebetriebe übernehmen die Instand-haltung/ -setzung von Freizeiteinrichtungen bzw. übernehmen die Betriebskos-ten. Dies kann z.B. in Form der einmaligen Hilfe (Engagement) bzw. durch langfristige Vereinbarungen (Patenschaft) erfolgen.

Alternative Bewirtschaftungsmodelle können mithelfen, die kulturelle Infrastruktur zu erhalten und die Lebensqualität vor Ort zu sichern. Hierbei geht es vor allem um den langfristigen Erhalt/die Sicherung bestehender Einrichtungen, wie z.B. Kultur-häuser, Dorfgemeinschaftshäuser, Sportplätze/Sportlerheime und Heimatstuben durch die Herauslösung von Kosten aus dem Haushalt. Solange dies noch nicht überall gelungen ist, muss die Stadt durch die laufende Fortschreibung der Gebüh-renordnungen versuchen, höchstmögliche Gebühren unter Beachtung der Konkur-renz auf dem Markt durch vergleichbare Angebote benachbarter Kommunen zu er-zielen. Auf die damit verbundene Problematik wurde umfangreich eingegangen (s. Kap. 1.5.8).

Schnelles Internet (Handlungsfeld 5)

Trotz teilweise anderweitiger Darstellung im Breitbandatlas ist die Internetversorgung in der Einheitsgemeinde aktuell nicht immer zufrieden stellend. Für die Einheitsge-meinde ist daher die Schaffung von leistungsfähigen Internetverbindungen im gesamten Gebiet von großer Bedeutung. Hierbei geht es vor allem darum, vorhan-dene Versorgungslücken zu schließen und die Leistungsfähigkeit insgesamt zu er-höhen. Hierbei wird die Verbreitung des LTE-Netzes nicht weiter betrachtet, da nach Überschreitung der vertraglich vereinbarten Downloadmengen, die Übertragungsge-schwindigkeit gedrosselt wird und das LTE-Netz somit keinen wirklichen Ersatz für das kabelgebundene Internet bzw. das Ortsfunknetz bieten kann. Unter Beachtung der beabsichtigten Gründung eines Zweckverbandes bzw. einer Arbeitsgruppe zwi-schen Salzlandkreis und Kommunen zur Umsetzung der EU-Förderung zur Herstel-lung eines Next Generation Access (NGA)-Breitbandzugangsnetz mit Bandbreiten von mindestens 50 Mbit/s, stellt das bereits vorhandene Ortsfunknetz eine wichtige

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Brückentechnologie bis zur flächendeckenden Versorgung aller Ortsteile der Stadt Könnern dar.

Verbesserung der Nahversorgung Stärkung/Etablierung mobiler Marktplätze (Hand-lungsfeld 6)

Der sich weiter abzeichnende Rückzug von Waren und Dienstleistungen aus der Flä-che sowie eine zukünftig alternde und (physisch sowie finanziell) weniger mobile Ge-sellschaft, erfordert – neben einer Verbesserung der Internetversorgung – eine Stär-kung der flexiblen bzw. mobilen Versorgung der Bevölkerung mit Waren des tägli-chen Bedarfs und von haushaltsnahen Dienstleistungen vor Ort, um einen Fortzug zu vermeiden. Hierzu findet idealer Weise ein- bis zweimal wöchentlich zu festen Zeiten ein mobiler Markt von Verkaufswagen in den Ortsteilen statt. Änderungen der Händ-ler/des Warenangebotes bzw. von Standzeiten können vorab im Internet bekannt gegeben werden. Der „mobile Markplatz“ besteht z.B. aus einem Fleischer, Bäcker, Gemüseverkauf, Kurzwarenhändler und einem Wagen für Bankdienstleistungen. Ei-ne Ergänzung/Erweiterung des Angebots ist entsprechend der Nachfrage möglich (z.B. Fischverkauf, Imbiss, Blumenverkauf, Friseur, Fußpflege etc.). Da die Ver-kaufswagen bei steigender Nachfrage einen großen Bereich (viele Ortsteile) abzude-cken haben, kann die Herstellung von Strom- und Wasseranschlüssen (Versor-gungspoller) und ggf. auch die Bereitstellung von Toiletten in den Ortsteilen erforder-lich werden. Gleichfalls können durch das Aufstellen von Versorgungspollern ggf. weitere Anreize für mobile Händler geschaffen werden, so dass die mobile Versor-gung weitere Verbreitung findet. Unter Berücksichtigung von Bau- und Anschlusskos-ten werden für jeden Versorgungspoller pauschal Kosten in Höhe von 8.000 € veran-schlagt.

4.3 Nachrichtliche Übernahme von Zielen / Maßnahmen

Sicherung des abwehrenden Brandschutzes (Handlungsfeld 7)

Diesbezüglich wird auf die nachrichtliche Übernahme der Studie Risikoanalyse und Brandschutzbedarf der Einheitsgemeinde vom Dezember 2012 verwiesen (s.a. Kap. 1.5.1.). Die Durchführung und Finanzierung von Maßnahmen erfolgt im Rahmen der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des abwehrenden Brandschutzes und der Hilfeleistung (Zuwendungsrichtlinie Brandschutz – Zu-wendR BS)96 Die ZuwendR BS ermöglicht die Förderung von Feuerwehrhäusern und –fahrzeugen. Baumaßnahmen an Feuerwehrhäusern werden bis zu 35 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben gefördert, wobei beim Neu- bzw. Umbau von Feuerwehrhäusern für jeden notwendigen Stellplatz ein Betrag von bis zu 75 bzw. bis zu 35 T€ gewährt wird (s. Ziffer 3 ZuwendR BS). Weiterhin empfiehlt die Studie, jähr-lich für die Stadt mit allen Ortschaften einen Pauschalbetrag in Höhe von 20 T€ zur Sicherstellung/Verbesserung der Löschwasserversorgung bereit zu stellen. Diese

96

MBl. LSA. 04.07.2011, S. 244ff.

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Pauschale kann in ihrer finanziellen Auswirkung für die einzelnen Ortschaften nicht mit dargestellt werden, findet jedoch in Kap. 6.2 Berücksichtigung.

Straßen- und Wegebau (Handlungsfeld 8)

Erforderliche Maßnahmen im Zuge des kommunalen Straßen- und Wegebaus sind im Zuge des Beteiligungsverfahrens durch einzelne Ortschaften mitgeteilt worden und werden hier nachrichtlich übernommen. Wenngleich die neue RELE noch nicht veröffentlicht wurde wird eingeschätzt, dass die Maßnahmen des Straßen- und We-gebaus im Rahmen der Dorferneuerung bzw. des ländlichen Wegebaus weiterhin zuwendungsfähig sind und gefördert werden können. Auf das Erfordernis zur Erhe-bung von Straßenausbaubeiträgen gemäß Satzung wird verwiesen. Die Fertigstel-lung des grundhaften Ausbaus von Straßen, Wegen und Plätzen in der Altstadt von Könnern soll im Rahmen des KSG-Förderprogramms über eine Ausnahmegenehmi-gung vorgenommen werden (s.u.).

Durchführung von Klima-/ Umwelt-/Hochwasserschutzmaßnahmen (Handlungsfeld 9)

Auf die Folgen des Klimawandels und die Zunahme von Extremereignissen, wie z.B. Starkniederschläge und Überschwemmungen wurde weiter oben hingewiesen. Erfor-derliche Maßnahmen zur Gegensteuerung werden teilweise im Rahmen der Flurbe-reinigung/Bodenordnung finanziert und durchgeführt und werden hier nicht weiter betrachtet, da der Eigenanteil der Stadt Könnern hier sehr gering ist (s. Kap. 1.8.2). Über die Flur- und Bodenneuordnung hinausgehende Maßnahmen sind im Rahmen der „Vernässungs-/ Erosionsrichtlinie in Höhe von 80 bzw. 65 Prozent (Bauneben- und Baukosten) der förderfähigen Kosten zuwendungsfähig.97

Umsetzung der Sanierungsmaßnahme „Könnern-Stadtkern“ (Handlungsfeld 10)

Die Sanierungsmaßnahme „Könnern-Stadtkern“ umfasst das Gebiet des historischen Stadtkerns des Grundzentrums Stadt Könnern. Die Gesamtmaßnahme wurde 1997 begonnen und wird im umfassenden Verfahren durchgeführt. Nachdem etwa 50 Pro-zent der öffentlichen Verkehrsflächen mit Städtebaufördermitteln im Rahmen des ehemaligen Förderprogramms „Städtebauförderung im ländlichen Bereich“ grundhaft ausgebaut werden konnte, hat die Stadt im Jahr 2014 damit begonnen, die vorzeitige Ablösung des Ausgleichsbetrages zuzulassen. Es besteht die Absicht, im Rahmen des Förderprogramms „Kleinere Städte und Gemeinden“ (KSG) die Gesamt-maßnahme mit Restkosten in Höhe von rd. 2,6 Mio. € zum Abschluss zu bringen. Da der grundhafte Ausbau von Straßen, Wegen und Plätzen in diesem Programm nicht zuwendungsfähig ist, sollen hierzu Ausnahmen beantragt werden, deren Beantra-gung in der Neufassung der Städtebauförderrichtlinie vorgesehen ist (s. Kap. 1.10.2). Zur Konkretisierung von Sanierungszielen und Kostenermittlung liegt ein städtebauli-

97

Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für Maßnahmen zur Beseitigung oder Minderung sowie

Vorbeugung gegen Vernässung oder Erosion (MBl. LSA Nr. 9/2012 vom 12.03.2012).

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cher Rahmenplan aus dem Jahr 2013 vor, der das ISHK für den Bereich der Altstadt Könnern ergänzt.

4.4 Gender Mainstreaming / Chancengleichheit

Im Folgenden soll dargelegt werden, inwiefern die Instrumente98 zur Umsetzung des Leitbildes99 zur Entwicklung der Einheitsgemeinde Stadt Könnern geeignet sind, die Chancengleichheit zwischen den Geschlechtern zu fördern. Chancengleichheit wird hier verstanden im Sinne der Ermöglichung des gleichen Zugangs für Frauen und Männer zu den Daseinsgrundfunktionen in der Einheitsgemeinde (s. Kap. 4.1). Im Ergebnis ist festzustellen, dass die Nutzung altengerechten Wohnens vor Ort (Handlungsfeld 1) beiden Geschlechtern in gleicher Weise offen steht. Das Postulat zur Bereitstellung bedarfsgerechten Wohnraums (Handlungsfeld 2) kommt insbeson-dere Geringverdienern bzw. Transferleistungsempfängern mit geringem Einkommen zu gute. Hierunter befinden sich oftmals Frauen (alleinerziehende Mütter, Rentnerin-nen), so dass gerade deren Chancen auf dem Wohnungsmarkt erhöht werden. Ge-meinbedarfs- und Freizeiteinrichtungen stehen beiden Geschlechtern offen, so dass deren Sicherung ihnen in gleicher Weise zu gute kommt (Handlungsfelder 3 und 4).

In gleicher Weise kommt ein verbesserter Zugang zum Internet wie auch eine Ver-besserung der Nahversorgung beiden Geschlechtern zugute (Handlungsfelder 5 und 6). Da der Einkauf von Gütern des täglichen Bedarfs traditionell mehr von Frauen als von Männern erledigt wird, dürften von der Schaffung mobiler Marktplätze in den Ortsteilen insgesamt mehr Frauen als Männer profitieren.

Neben dem Aspekt des Gender Mainstreaming, also der Herstellung von Chancen-gleichheit zwischen Frauen und Männern, soll durch das ISHK auch die Herstellung von Chancengleichheit zwischen den unterschiedlichen Alters- und Einkom-mensgruppen ermöglicht werden. Ziel ist es damit Bevölkerungsgruppen, die auf-grund ihres geringen bzw. hohen Alters und ihres geringen Einkommens Benachteili-gungen ausgesetzt sein können, den Zugang zu gesellschaftlichen Einrichtungen zu ermöglichen sowie bedarfsgerechte Wohn- und Versorgungsmöglichkeiten vor Ort zu ermöglichen. Auf das Erfordernis der Bereitstellung eines starken und leistungsfähi-gen ÖPNV kann hingegen nur hingewiesen werden, da hier Dritte Träger sind (s. Kap. 1.7, 4.5).

98

Instrumente werden in Kap. 4.2 aufgeführt 99

Leitbild zur Entwicklung der Einheitsgemeinde gem. Kap. 4.1

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4.5 Minderung der CO2-Emissionen / Erhöhung der Energie- und Ressour-ceneffizienz

Entsprechend des Klimaschutzziels der Bundesregierung soll bis zum Jahr 2020 der Ausstoß von Treibhausgasen in Deutschland um mindestens 40 Prozent gegenüber dem Jahr 1990 gesenkt werden.100 Um dieses ambitionierte Ziel zu erreichen, ist u.a. die Durchführung einer Vielzahl kleinerer Maßnahmen auf lokaler Ebene erforderlich. Auf Ebene der Einheitsgemeinde Stadt Könnern sind Energieeinsparungen vor allem bei der Beheizung von Gebäuden sowie im Straßenverkehr zu erreichen. Neben dem Aspekt der CO2-Minderung trägt eine Reduktion des Heizenergieverbrauchs auch zur Entlastung kommunaler Haushalte bei, wodurch der Bestand kommunaler Einrich-tungen gesichert wird. Insofern nimmt die energetische Sanierung von Gemeinbe-darfs- und Folgeeinrichtungen sowie von Freizeiteinrichtungen einen hohen Stellen-wert ein (s. Kap. 5).

Auf der Ebene des Verkehrs hat die Stadt hingegen kaum Einflussmöglichkeiten zur Lenkung: Der Anteil von MIV und ÖPNV101 am Verkehrsaufkommen wird vor allem durch Faktoren bestimmt, die durch die Einheitsgemeinde nicht steuerbar sind. Hier-zu zählen z.B. Frequenz, Bedienfreundlichkeit und Preis des ÖPNV, der in der Ein-heitsgemeinde durch den Busverkehr der Kreisverkehrsgesellschaft Salzlandkreis GmbH (KVG) und den Schienenverkehr der Deutschen Bahn AG (DB) und des Har-zElbeExpress (HEX) ausgestaltet wird (s. Kap. 1.7), wie auch die Entwicklung des Ölpreises. Angesichts des steigenden Alters der Einwohnerschaft, mit der auch eine deutliche Reduktion des verfügbaren Einkommens einhergeht, muss aus Sicht der Stadt die Bedeutung des ÖPNV im Vergleich zu heute zukünftig eher steigen. Hierzu sind aus kommunaler Sicht im Busverkehr u.a. folgende Maßnahmen erforderlich:

Erhöhung der Taktfrequenz (Steigerung der Bedienhäufigkeit) in Verbindung mit der

Verbesserung des flexiblen Einsatzes von Bussen (z.B. durch vermehrten Einsatz von Rufbussen nach Fahrplan) bei gleichzeitiger

Kostensenkung bzw. -stabilisierung (Abfederung eines eventuellen Mehr-aufwands durch die o.g. Maßnahmen) durch den bedarfsgerechten Einsatz unterschiedlicher Busgrößen (Sammeltaxi bis Linienbus).

Die Empfehlungen des Demografie-Projekts „Mobilität im Salzlandkreis“ beziehen auch diese Maßnahmen mit ein, wobei eine weitere Umsetzung ab dem Fahrplan 2016/17 erwartet werden kann. Die Fortentwicklung und Verbesserung des heutigen ÖPNV ist somit eine wichtige Voraussetzung, um auch in Zukunft die Ortsteile für alle Alters- und Einkommensgruppen lebenswert zu erhalten.

100

http://www.bundesregierung.de/Content/DE/Artikel/2014/12/2014-12-03-aktionsprogramm-klimaschutz-

2020.html (Stand: 13.02.2015). 101

MIV = Motorisierter Individualverkehr, ÖPNV = Öffentlicher Personennahverkehr

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5. Konzept des Maßnahmenplanes

Auf den folgenden Seiten werden in tabellarischer Form Leitbilder/Entwicklungsziele für jede Ortschaft formuliert sowie Einzelmaßnahmen und deren voraussichtliche Kosten zur Umsetzung der Entwicklungsziele aufgeführt. Weiterhin werden Angaben zu Beteiligten, zu Fördermöglichkeiten und zu Prioritäten (kurz-, mittelfristiges-, lang-fristiges Handlungserfordernis) gemacht. Zum Schluss werden für jede Ortschaft die voraussichtlich förderfähigen Kosten ausgewiesen. Es wird darauf hingewiesen, dass diese Zahl nicht identisch mit dem möglichen Förderbetrag ist.

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Ortschaft Beesenlaublingen Ortsteile (OT): Beesenlaublingen, Beesedau, Kustrena, Mukrena, Poplitz, Zweihausen

Leitbild/ Entwicklungsziele

Es ist Ziel der Einheitsgemeinde Stadt Könnern die vielfältigen Daseinsgrundfunktionen in der Ortschaft Beesenlaublingen zu erhalten bzw. zu stärken. Fast 30 Baulücken (Wohnen), die vor Ort gelegene Kita und die Grundschule mit Hort im OT Beesenlaublingen (Bilden), umfangreiche Arbeitsplätze in der Einheitsgemeinde (Arbeiten), die in der Nachbarstadt Alsleben gelegenen Einzelhandels-/Dienstleistungseinrichtungen (Versorgen) sowie der Landschaftsraum der nahegelegenen Saale (Erholen) bieten hierzu gute Voraus-setzungen. Insofern sind Einrichtungen der sozialen Infrastruktur zu erhalten, bedarfsgerecht auszubauen und zu sanieren, damit die Grundschule in der Einheitsgemeinde Stadt Könnern ihre Aufgabe als Entlastungsstandort für das Schulzentrum Stadt Könnern wahr-nehmen kann. Problematisch, wie auch an anderer Stelle in der Einheitsgemeinde, ist die demografische Entwicklung in Beesenlaublin-gen, wenn auch der Einwohnerrückgang hier geringer als in anderen Ortschaften ausfällt. Hieraus ergibt sich das Erfordernis, insbeson-dere altengerechten Wohnraum z.B. durch die Gründung ambulant betreuter Wohngruppen vor Ort zu fördern, wie auch die Nahversor-gung für eine weniger mobile Einwohnerschaft vor Ort zu verbessern. Ebenso ist die Breitbandversorgung zu verbessern.

Handlungsfeld Nr. | Bezeichnung Maßnahmenbeschreibung Beteiligte

Kosten (€)

Priorität | Förderung

1 | Altengerechtes Wohnen

Initiierung der Gründung ambulant betreuter Wohngruppen in allen Ortsteilen gem. § 45e SGB XI durch Information der Einwohner

Private, Pflegekassen

k.A. Pflegekassen

2 | Bedarfsgerechter Wohnraum

Neubau von Kleinwohnungen | Schaffung von Kleinwohnungen in Bestandsimmobilien im Innenbereich (§ 34 BauGB) des OT Beesenlaublingen | Verdichtung im Bestand in allen Ortsteilen (Schließung von Baulücken)

Private k.A. keine

Förderung

3 | Gemeinbedarfsein-richtungen

Sicherung von Kita, Jugendclub und Bibliothek (LPG-Hof 1) | Durchführung von Instand-setzungsmaßnahmen am Objekt LPG-Hof 1

Stadt, privater Träger

80.000 keine

Förderung Sanierung der Grundschule mit Sporthalle, Neubau Schulhort | Sanierung Freianlagen Stadt, LVwA 2.500.000 STARK III

4 | Freizeiteinrichtungen Instandsetzung der WC-Anlage im Sportlerheim OT Poplitz Stadt, Verein 30.000 keine

Förderung

5 | Breitbandversorgung Verbesserung der Breitbandversorgung im Rahmen des zu gründenden Zweckver-bands/Arbeitsgruppe (mind.50 Mbit/s).

Landkreis, Stadt, LVwA

nicht bekannt

FM Breit-bandausbau

6 | Nahversorgung Bedarfsabhängige Verbesserung der Nahversorgung durch Installation von Versor-gungspoller(n) zur Schaffung eines mobilen Marktplatzes im Ortsteil Beesenlaublingen

Stadt, mobile Händler, ALFF

8.000 Dorferneue-rung (DE)

7 | Brandschutz Neubau Feuerwehrgebäude (2017 – 2018)

Stadt, LVwA 800.000

ZuwendR BS Kauf Löschgruppenfahrzeug 10 (2016) | Sicherstellung Löschwasserversorgung 300.000

8 | Straßen-/Wegebau 6 Maßnahmen in den Ortsteilen Beesenlaublingen, Beesedau, Kustrena und Poplitz (1. Priorität: Ausbau Buswendeschleife Kustrena) Erheb. v. Straßenausbaubeiträgen!

Stadt, ALFF, Anlieger

610.000 DE / LW

9 | Klima-/ Umweltmaß-nahmen

Maßnahmen im Überschwemmungsbereich Mukrena (Eigenanteil ca. 20 T€) Stadt, LHW 600.000 Flurern., ggf.

Fluthilfe

Förderfähige Kosten (zzgl. Kosten für Breitbandausbau): 4.818.000

Kurzfristiges Handlungserfordernis (1. Priorität)

Mittelfristiges Handlungserfordernis (2. Priorität)

Langfristiges Handlungserfordernis (3. Priorität)

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Integriertes Strategie- und Handlungskonzept für die Einheitsgemeinde Stadt Könnern

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Ortschaft Belleben Ortsteile (OT): Belleben, Haus Zeitz, Piesdorf

Leitbild/ Entwicklungsziele

Belleben ist eine vergleichsweise funktional eigenständige Ortschaft und weist eine Vielzahl von Daseinsgrundfunktionen auf. Das Wohnbaupotenzial im Bestand ist mit 7 Baulücken begrenzt, was angesichts einer auch zukünftig abnehmenden Einwohnerzahl nicht zu problematisieren ist (Wohnen). Von Bedeutung ist die Anpassung vorhandenen Wohnraums an eine sich ändernde Nachfrage (barriere-freier Wohnraum, kleinere Mietwohnungen). Weiterhin wichtig ist der Erhalt/die Sanierung der vorhandenen Kita, um jungen Familien in Belleben Entwicklungsmöglichkeiten zu geben (Bilden). Angesichts der Auslastung von 67,5 % ist im Zuge der erforderlichen Sanierung die Attraktivität der Einrichtung zu verbessern. Verschiedene Arbeitsplätze sind in der Einheitsgemeinde Stadt Könnern und den be-nachbarten Städten Gerbstedt und Alsleben vorhanden (Arbeiten). Einzelhandel- und haushaltsnahe Dienstleistungen sind im OT Bell-eben vorhanden bzw. können in der nahegelegen Stadt Alsleben (6 km) nachgefragt werden (Versorgen). Dringend erforderlich ist die Sanierung der Turnhalle, die durch die Förderschule und Vereine genutzt wird, wie auch die Sanierung des Kulturhauses (Frei-zeit/Erholen). Ebenso ist die Breitbandversorgung zu verbessern (Kommunikation).

Handlungsfeld Nr. | Bezeichnung Maßnahmenbeschreibung Beteiligte

Kosten (€)

Priorität | Förderung

1 | Altengerechtes Wohnen

Initiierung der Gründung ambulant betreuter Wohngruppen in allen Ortsteilen gem. § 45e SGB XI durch Information der Einwohner

Private, Pflegekassen

k.A. Pflegekassen

2 | Bedarfsgerechter Wohnraum

Neubau von Kleinwohnungen | Schaffung von Kleinwohnungen im Bestand des OT Bell-eben | Verdichtung im Bestand (ca. 7 WE)

Private k.A. keine

Förderung 3 | Gemeinbedarfsein-richtungen

Sanierung der Kita mit dem Ziel zur Verbesserung der Auslastung. Stadt, LVwA 500.000 STARK III (Dorfern.)

4 | Freizeiteinrichtungen

Kulturhaus - energetische Sanierung, Erneuerung Dachdeckung Stadt, Vereine, ALFF

75.000 Dorfern. Gebäudekomplex FFW – energetische Sanierung 100.000 Dorfern. Turnhalle – energetische Sanierung inkl. Gebäudetechnik, Erneuerung Dachdeckung 250.000 Dorfern. Sportplatz – Änderung Instandhaltungszuständigkeit auf Vereine Stadt, Vereine k.A. keine Förder.

5 | Breitbandversorgung Vordingliche Verbesserung der Breitbandversorgung in allen Ortsteilen im Rahmen des zu gründenden Zweckverbands/Arbeitsgruppe (mind. 50 Mbit/s).

Landkreis, Stadt, LVwA

nicht bekannt

FM Breit-bandausbau

6 | Nahversorgung kein unmittelbarer Handlungsbedarf entfällt entfällt 7 | Brandschutz Kauf Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug 10 (2020) | Sicherstellung Löschwasservers. Stadt, LVwA 370.000 ZuwendR BS

8 | Straßen-/Wegebau Bahnhof/Birnenstr. bis Alsleben, Ausbau des Sanderslebener Wegs als Radweg Achtung: ggf. Erhebung von Straßenausbaubeiträgen!

Stadt, ALFF 190.000 LW + DE

9 | Klima-/ Umweltmaß-nahmen

Verschlammung der Ortslage von Belleben. Eigenanteil 200 T€ (2015 - 2018) Stadt, ALFF 1.000.000 Flurerneue-

rung

Förderfähige Kosten (zzgl. Kosten für Breitbandausbau): 2.485.000

Kurzfristiges Handlungserfordernis (1. Priorität)

Mittelfristiges Handlungserfordernis (2. Priorität)

Langfristiges Handlungserfordernis (3. Priorität)

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Ortschaft Cörmigk Ortsteil (OT): Cörmigk

Leitbild/ Entwicklungsziele

Die Ortschaft Cörmigk mit dem gleichlautenden Ortsteil liegt peripher im Nordosten der Einheitsgemeinde Stadt Könnern. Angesichts des weiteren Einwohnerrückgangs, ist die (quantitative) Schaffung von Wohnraum nicht von Belang, wohl aber die Anpassung des Be-stands an den sich verändernden Bedarf (kleine, barrierefreie Wohnungen). Das Fehlen von Versorgungs- und Dienstleistungseinrich-tungen vor Ort erfordert die Schaffung eines mobilen Marktplatzes (Versorgen). Die Kita befindet sich in einem baulich guten Zustand, so dass unmittelbar kein Handlungserfordernis zur Sanierung gegeben ist. Die Verwaltung will daher abwarten, ob sich die Belegung ver-bessert (Auslastung 2013: 53 %). Sofern eine bessere Auslastung ausbleibt, muss mittel- bis langfristig auch eine Schließung in Betracht gezogen werden (Bilden). Verschiedene Arbeitsplätze sind in der Einheitsgemeinde Stadt Könnern und den benachbarten Städten Süd-liches Anhalt und Bernburg vorhanden (Arbeiten). Zur langfristigen Sicherung des Dorfgemeinschaftshauses als Gemeinbedarfs-/Freizeiteinrichtung (Neubau) sind neue Formen der Bewirtschaftung (z.B. durch Feuerwehr, Patenschaften mit ortsansässigen Unter-nehmen) zu prüfen (Freizeit). Die Breitbandversorgung soll im Rahmen der Breitbandförderung auf eine Kapazität von mindestens 50 Mbit/s verbessert werden (Kommunikation).

Handlungsfeld Nr. | Bezeichnung Maßnahmenbeschreibung Beteiligte

Kosten (€)

Priorität | Förderung

1 | Altengerechtes Wohnen

Initiierung der Gründung ambulant betreuter Wohngruppen in allen Ortsteilen gem. § 45e SGB XI durch Information der Einwohner

Private, Pflegekassen

k.A. Pflegekassen

2 | Bedarfsgerechter Wohnraum

Verdichtung im Bestand (ca. 3,5 WE) | bei Bedarf Aufstellung B-Plan (ca. 5 WE) Stadt, Private k.A. keine

Förderung 3 | Gemeinbedarfsein-richtungen

Mittel-/ langfristige Schließung der Kita, falls bessere Auslastung ausbleibt / Grundsanierung Küche + 2. Rettungsweg für 1. OG erforderlich

Stadt 35.000 keine

Förderung

4 | Freizeiteinrichtungen Kulturhaus (Neubau) - Änderung der Instandhaltungszuständigkeit auf Vereine Stadt, Vereine entfällt keine Förder. Sportplatz – kein Handlungsbedarf Stadt, Vereine entfällt

5 | Breitbandversorgung Verbesserung der Breitbandversorgung im Rahmen des zu gründenden Zweckver-bands/Arbeitsgruppe (mind. 50 Mbit/s).

Landkreis, Stadt, LVwA

nicht bekannt

FM Breit-bandausbau

6 | Nahversorgung Bedarfsabhängige Verbesserung der Nahversorgung durch Installation von Versor-gungspoller(n) zur Schaffung eines mobilen Marktplatzes im Ortsteil Cörmigk

Stadt, mobile Händler, ALFF

8.000 Dorferneue-

rung 7 | Brandschutz Kauf Löschgruppenfahrzeug 10 (2021) | Sicherstellung Löschwasserversorgung Stadt, LVwA 300.000 ZuwendR BS 8 | Straßen-/Wegebau kein Handlungsbedarf entfällt entfällt 9 | Klima-/ Umweltmaß-nahmen

kein Handlungsbedarf entfällt entfällt

Förderfähige Kosten (zzgl. Kosten für Breitbandausbau): 308.000

Kurzfristiges Handlungserfordernis (1. Priorität)

Mittelfristiges Handlungserfordernis (2. Priorität)

Langfristiges Handlungserfordernis (3. Priorität)

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Ortschaft Edlau Ortsteil (OT): Hohenedlau, Kirchedlau, Mitteledlau, Sieglitz

Leitbild/ Entwicklungsziele

Die Ortschaft Edlau liegt im Osten der Einheitsgemeinde und verfügt über eines der beiden Neubaugebiete mit einem Baupotenzial von noch 23 EFH. Ziel ist es somit die Nachfrage nach Wohnraum (EFH) innerhalb der Einheitsgemeinde u.a. auf das bereits vollständig erschlossene Baugebiet zu lenken (Wohnen). Weiterhin ergibt sich, wie in den anderen Ortschaften auch, ein Bedarf zur Anpassung des Wohnungsbestandes an den sich verändernden Bedarf (kleine, barrierefreie Wohnungen). Das Fehlen von Versorgungs- und Dienstleis-tungseinrichtungen vor Ort erfordert die Schaffung von mobilen Marktplätzen (Versorgen). Die Kita wird von einem privaten Träger be-trieben und wird nach dem Brand im Jahr 2015 (Totalschaden) mit der Versicherungssumme wieder aufgebaut (Bilden). Verschiedene Arbeitsplätze sind in der Einheitsgemeinde Stadt Könnern und den benachbarten Städten Südliches Anhalt und Bernburg vorhanden (Arbeiten). Zur langfristigen Sicherung des neu erbauten Kulturhauses sollte die Instandhaltung über eine langfristige Nutzungsvereinba-rung von der Stadt auf lokale Vereine delegiert werden. Gleiches gilt für die Unterhaltung des Sportplatzes (Freizeit). Die Verbesserung der Breitbandversorgung soll im Rahmen des zu gründenden Zweckverbands/Arbeitsgruppe mit dem Landkreis vorangebracht werden. Hierbei genießen die Ortsteile Mitteledlau und Sieglitz, für die es im Bestand kein OFN gibt, besondere Priorität (Kommunikation).

Handlungsfeld Nr. | Bezeichnung Maßnahmenbeschreibung Beteiligte

Kosten (€)

Priorität | Förderung

1 | Altengerechtes Wohnen

Initiierung der Gründung ambulant betreuter Wohngruppen in allen Ortsteilen gem. § 45e SGB XI durch Information der Einwohner

Private, Pflegekassen

k.A. Pflegekassen

2 | Bedarfsgerechter Wohnraum

Neubau von Einfamilienhäusern im B-Plangebiet OT Kirchedlau (ca. 23 WE) | Verdich-tung im Bestand (ca. 24 WE)

Private k.A. keine

Förderung

3 | Gemeinbedarfsein-richtungen

Die Kita in Hohenedlau ist im Januar 2015 vollständig abgebrannt (Totalschaden) und wir mit Mitteln aus der Versicherungsprämie wieder neu errichtet (kein Handlungserfor-dernis)

Stadt/Träger keine keine

Förderung

4 | Freizeiteinrichtungen Kulturhaus (Neubau) - Änderung der Instandhaltungszuständigkeit auf Vereine Stadt, Vereine 15.000 keine Förder. Sportplatz – Änderung der Instandhaltungszuständigkeit auf Vereine Stadt, Vereine entfällt keine Förder.

5 | Breitbandversorgung Vordringlicher Ausbau eines Breitbandnetzes im Rahmen des neu zu gründenden Zweckverbandes/Arbeitsgruppe mit dem Landkreis (mind. 50 Mbit/s).)

Landkreis, Stadt, LVwA

nicht bekannt

FM Breitband-ausbau

6 | Nahversorgung Bedarfsabhängige Verbesserung der Nahversorgung durch Installation von Versor-gungspoller(n) zur Schaffung von mobilen Marktplätzen

Stadt, mobile Händler, ALFF

8.000 Dorferneue-

rung 7 | Brandschutz Kauf Mannschaftstransportwagen (2018) | Sicherstellung Löschwasserversorgung Stadt, LVwA 32.000 ZuwendR BS 8 | Straßen-, Wegebau Landesstraße bis Friedhof (Kirchedlau), Weg hinter Hohe Str. 37 (Hohenedlau) Stadt, ALFF 90.000 LW + DE 9 | Klima-/ Umweltmaß-nahmen

kein Handlungsbedarf entfällt entfällt

Förderfähige Kosten (zzgl. Kosten für Breitbandausbau): 130.000

Kurzfristiges Handlungserfordernis (1. Priorität)

Mittelfristiges Handlungserfordernis (2. Priorität)

Langfristiges Handlungserfordernis (3. Priorität)

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Integriertes Strategie- und Handlungskonzept für die Einheitsgemeinde Stadt Könnern

(ISHK Könnern) 146

Ortschaft Gerlebogk Ortsteil (OT): Gerlebogk, Berwitz

Leitbild/ Entwicklungsziele

Die Ortschaft Gerlebogk liegt im Nordosten der Einheitsgemeinde und wird im Vergleich zu den anderen Ortschaften voraussichtlich einen geringeren prozentualen Einwohnerrückgang verzeichnen. Wie überall in der Einheitsgemeinde besteht ein Bedarf zur Anpassung des Wohnungsbestandes an einen sich verändernden Bedarf (kleine, barrierefreie Wohnungen), wenngleich dieser Bedarf nicht in jedem OT verwirklicht werden kann. Gleichfalls stehen drei Baulücken im OT Gerlebogk zur Bebauung nach § 34 BauGB zur Verfügung. Auf die Entwicklung eines Bebauungsplanes aus dem Flächennutzungsplan zur Errichtung von ca. 4 EFH sollte angesichts rückläufiger Ein-wohnerzahlen in der Einheitsgemeinde zunächst verzichtet werden (Wohnen). Vor Ort gibt es einen Einzelhandel mit Fleisch, Käse, Gemüse und Wein. Die Grundversorgung sollte angesichts abnehmender Mobilität älterer Menschen verbessert werden (Versorgen). Weitere Daseinsgrundfunktionen, wie z.B. Bilden (Kita, Schule) und Arbeiten werden in der Stadt Könnern bzw. den umliegenden Ort-schaften angeboten. Als Besonderheit ist das einzige Naturbad mit Zeltplatz der Einheitsgemeinde im OT Gerlebogk zu benennen, das privat betrieben wird (Freizeit). Weitere Freizeiteinrichtungen bestehen nicht vor Ort. Die Verbesserung der Breitbandversorgung ist ein wichtiges Ziel für die gesamte Ortschaft. Hierzu sollen EU-Fördermittel im Rahmen des neu zu gründenden Zweckverbands/ Arbeits-gruppe mit dem Landkreis eingesetzt werden (Kommunikation).

Handlungsfeld Nr. | Bezeichnung Maßnahmenbeschreibung Beteiligte

Kosten (€)

Priorität | Förderung

1 | Altengerechtes Wohnen

Initiierung der Gründung ambulant betreuter Wohngruppen in allen Ortsteilen gem. § 45e SGB XI durch Information der Einwohner

Private, Pflegekassen

k.A. Pflegekassen

2 | Bedarfsgerechter Wohnraum

Verdichtung im Bestand (§ 34 BauGB) Private k.A. keine

Förderung 3 | Gemeinbedarfsein-richtungen

keine Einrichtung vor Ort keine entfällt

4 | Freizeiteinrichtungen kein Handlungsbedarf keine entfällt

5 | Breitbandversorgung Vordringlicher Ausbau eines Breitbandnetzes im Rahmen des neu zu gründenden Zweckverbandes/Arbeitsgruppe mit dem Landkreis (mind. 50 Mbit/s).

Landkreis, Stadt, LVwA

nicht bekannt

FM Breitband-ausbau

6 | Nahversorgung Bedarfsabhängige Verbesserung der Nahversorgung durch Installation von Versor-gungspoller(n) zur Schaffung von mobilen Marktplätzen

Stadt, mobile Händler, ALFF

8.000 Dorferneue-

rung 7 | Brandschutz Kauf Mannschaftstransportwagen (2024) | Sicherstellung Löschwasserversorgung Stadt, LVwA 32.000 ZuwendR BS 8 | Straßen-/Wegebau kein Handlungsbedarf entfällt entfällt 9 | Klima-/ Umweltmaß-nahmen

Lösung der Vernässungsproblematik (2016 - 2017) Stadt, Eigen-tümer, Land

650.000 Vernässungs-

richtlinie

Förderfähige Kosten (zzgl. Kosten für Breitbandausbau): 690.000

Kurzfristiges Handlungserfordernis (1. Priorität)

Mittelfristiges Handlungserfordernis (2. Priorität)

Langfristiges Handlungserfordernis (3. Priorität)

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(ISHK Könnern) 147

Ortschaft Golbitz Ortsteil (OT): Golbitz, Garsena

Leitbild/ Entwicklungsziele

Die Ortschaft Golbitz liegt nur ca. 3 km südöstlich von der Stadt Könnern entfernt und ist somit stark auf das Grundzentrum Stadt Kön-nern hin ausgerichtet, so dass keine öffentlichen Einrichtungen vor Ort existieren. Hieran wird sich angesichts weiter abnehmender Ein-wohnerzahlen auch zukünftig wenig ändern. Ziel ist es daher, machbare Verbesserungen der Situation vor Ort angesichts einer altern-den und weniger mobilen Einwohnerschaft umzusetzen. Hierzu gehört die Unterstützung zur Gründung ambulant betreuter Wohngrup-pen, die Verdichtung im Bestand bei Bedarf, die Verbesserung der Nahversorgung durch mobile Marktplätze (Nachfrageabhängig) sowie Verbesserung der Breitbandversorgung (Kommunikation).

Handlungsfeld Nr. | Bezeichnung Maßnahmenbeschreibung Beteiligte

Kosten (€)

Priorität | Förderung

1 | Altengerechtes Wohnen

Initiierung der Gründung ambulant betreuter Wohngruppen in allen Ortsteilen gem. § 45e SGB XI durch Information der Einwohner

Private, Pfle-gekassen

k.A. Pflegekassen

2 | Bedarfsgerechter Wohnraum

Verdichtung im Bestand (§ 34 BauGB) Private k.A. keine

Förderung 3 | Gemeinbedarfsein-richtungen

keine Einrichtung vor Ort keine entfällt

4 | Freizeiteinrichtungen keine öffentliche Einrichtung vor Ort keine entfällt

5 | Breitbandversorgung Vordringlicher Ausbau eines Breitbandnetzes im Rahmen des neu zu gründenden Zweckverbandes/Arbeitsgruppe mit dem Landkreis (mind. 50 Mbit/s).

Landkreis, Stadt, LVwA

nicht bekannt

FM Breitband-ausbau

6 | Nahversorgung Bedarfsabhängige Verbesserung der Nahversorgung durch Installation von Versor-gungspoller(n) zur Schaffung von mobilen Marktplätzen

Stadt, mobile Händler, ALFF

8.000 Dorferneue-

rung 7 | Brandschutz keine Einrichtungen vorhanden | Sicherstellung Löschwasserversorgung entfällt entfällt 8 | Straßen-/Wegebau kein Handlungsbedarf entfällt entfällt 9 | Klima-/ Umweltmaß-nahmen

kein Anschluss der Grundstücke an die zentrale Entwässerung vorgesehen entfällt entfällt

Förderfähige Kosten (zzgl. Kosten für Breitbandausbau): 8.000

Kurzfristiges Handlungserfordernis (1. Priorität)

Mittelfristiges Handlungserfordernis (2. Priorität)

Langfristiges Handlungserfordernis (3. Priorität)

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Stadt Könnern + Nelben + Trebnitz

Leitbild/ Entwicklungsziele

Die Stadt Könnern ist Grundzentrum und Mittelpunkt der gleichnamigen Einheitsgemeinde. Alle Daseinsgrundfunktionen werden vor Ort bereitgehalten. Ziel ist es, das Grundzentrum zu stärken, um den Status als zentraler Ort langfristig zu sichern. Hierzu sind Investitionen innerhalb der Einheitsgemeinde vorrangig in der Stadt Könnern durchzuführen. Beispielsweise werden hierzu aufgeführt: Bautätigkeiten zur Schaffung bedarfsgerechten Wohnraums, Bau eines weiteren Senioren- und Pflegeheims, Aufwertung des Stadtzentrums (öffentli-cher Raum), Entwicklung/Sicherung von Gemeinbedarfs- und Freizeiteinrichtungen.

Handlungsfeld Nr. | Bezeichnung Maßnahmenbeschreibung Beteiligte

Kosten (€)

Priorität | Förderung

1 | Altengerechtes Wohnen

Initiierung der Gründung ambulant betreuter Wohngruppen gem. § 45e SGB XI durch Information der Einwohner

Private, Pfle-gekassen

k.A. Pflegekassen

2 | Bedarfsgerechter Wohnraum

Verdichtung im Bestand (59 WE), Abschluss der Wohnbebauung im B-Plangebiet Kön-nern (ca. 7 WE), Errichtung eines Alten-/Pflegeheimes mit Kleinwohnungen z.B. auf dem Grundstück der ehem. Kleinen Malzfabrik (Änderung des B-Plans „Kleine Malzfabrik)

Stadt, Private k.A. keine

Förderung

3 | Gemeinbedarfsein-richtungen

Sanierung der Grundschule (Restleistungen 300 T€) | Sanierung der Heimatstube Kön-nern (Kosten unter Ziff. 10 enthalten) | Instands. Heimatstube Nelben (k. Förderung)

Stadt, LVwA 300.000 KSG

4 | Freizeiteinrichtungen Sanierung der Turnhalle (Magdeburger Str.) Stadt, Vereine, LVwA

250.000 KSG

5 | Breitbandversorgung Vordringlicher Ausbau eines Breitbandnetzes im Rahmen des neu zu gründenden Zweckverbandes/Arbeitsgruppe mit dem Landkreis (mind. 50 Mbit/s).

Landkreis, Stadt, LVwA

nicht bekannt

FM Breit-bandausbau

6 | Nahversorgung Umfassende Sanierung des Ärztehauses (Kostenerstattungsberechnung erforderlich) Stadt, LVwA 800.000 KSG Bedarfsabhängige Verbesserung der Nahversorgung durch Errichtung von Versor-gungspollern in den Ortsteilen Nelben und Trebnitz

Stadt, mobile Händler, ALFF

16.000 Dorferneue-

rung

7 | Brandschutz

Neubau Feuerwehr (2016 – 2017) - Finanzierung durch Kumulation von Brandschutz- und KSG-Fördermitteln Stadt, LVwA

3.600.000 ZuwendR BS

i.V. KSG

Kauf TSF-W (2019), TLF 4000 (2022), TSF-W (2028) | Sicherst. Löschwasservers. 670.000 ZuwendR BS

8 | Klima-/ Umweltmaß-nahmen

Verschlammung der Ortslage von Nelben (Maßnahme weitestgehend abgeschlossen; Ertüchtigung des Grabens innerhalb der Ortslage noch offen)

Stadt, UHV, LVwA

0 Flurern./

Hochwasser RL

9 | Straßen-/Wegebau Fertigstellung des grundhaften Ausbaus von Straßen, Wegen und Plätzen in der Altstadt (unter Ziff. 10 Stadtsanierung enthalten)

entfällt entfällt

10 | Stadtsanierung Umsetzung/Fertigstellung der Gesamtmaßnahme gemäß städtebaulichem Rahmenplan 2013 (Abschluss in 2025 vorgesehen)

Stadt, Eigen-tümer, LVwA

2.300.000 KSG/weitere Förderprogr.

Förderfähige Kosten (zzgl. Kosten für Breitbandausbau) 7.936.000

Kurzfristiges Handlungserfordernis (1. Priorität)

Mittelfristiges Handlungserfordernis (2. Priorität)

Langfristiges Handlungserfordernis (3. Priorität)

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Integriertes Strategie- und Handlungskonzept für die Einheitsgemeinde Stadt Könnern

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Ortschaft Lebendorf Ortsteile (OT): Lebendorf, Bebitz, Trebitz

Leitbild/ Entwicklungsziele

Die Ortsteile Lebendorf, Bebitz und Trebitz liegen im Norden der Einheitsgemeinde und grenzen an die Stadt Bernburg (OT Peißen) an. Nach Schließung des freien Gymnasiums in Trebitz bietet es sich an, die Kita von Bebitz (das Gebäude weist einen Sanierungsbedarf von 352,5 T€ auf) in das nun leerstehende Schulgebäude in Trebitz zu verlagern. Hierdurch kann auch die Sporthalle auf dem ehem. Schulgelände im Bestand gesichert werden. Weitere Entwicklungsziele umfassen die Verbesserung der Nahversorgung vor Ort (Versor-gen), die Gründung ambulant betreuter Wohngruppen und die Verdichtung im Bestand (Wohnen). Ansonsten wird Lebendorf auch zu-künftig auf das Grundzentrum Stadt Könnern hin ausgerichtet bleiben. Die Breitbandversorgung ist zu verbessern (Kommunikation).

Handlungsfeld Nr. | Bezeichnung Maßnahmenbeschreibung Beteiligte

Kosten (€)

Priorität | Förderung

1 | Altengerechtes Wohnen

Initiierung der Gründung ambulant betreuter Wohngruppen gem. § 45e SGB XI durch Information der Einwohner

Private, Pfle-gekassen

k.A. Pflegekassen

2 | Bedarfsgerechter Wohnraum

Verdichtung im Bestand (ca. 7,5 WE) Private k.A. keine

Förderung

3 | Gemeinbedarfsein-richtungen

Schließung der Kita in Bebitz (Veräußerung des Gebäudes zu Wohnzwecken) mit Verla-gerung der Kita in das ehem. Gymnasium Trebitz (Sanierungsaufwand ca. 500 T€)

Stadt 500.000 STARK III (Dorfern.)

Raum Denkmalstr. 78 (Bewirtschaftung durch Musikverein Lebendorf e.V.) Verein 65.000 keine

Förderung

4 | Freizeiteinrichtungen Sanierung der Sporthalle auf dem Gelände des ehem. Gymnasiums Trebitz Stadt 250.000

STARK III (Dorfern.)

Sportplatz – kein Sanierungsbedarf (Bewirtschaftung erfolgt durch Verein) keine entfällt

5 | Breitbandversorgung OFN in Betrieb – Jedoch: Verbesserung des Breitbandnetzes im Zuge des neu zu grün-denden Zweckverbands/Arbeitsgruppe zwischen Landkreis und Stadt (mind. 50 Mbit/s)

Landkreis, Stadt, LVwA

nicht bekannt

FM Breitband-ausbau

6 | Nahversorgung Bedarfsabhängige Verbesserung der Nahversorgung durch Installation von Versor-gungspoller(n) zur Schaffung von mobilen Marktplätzen

Stadt, mobile Händler, ALFF

8.000 Dorferneue-

rung 7 | Brandschutz Kauf von 2 Mannschaftstransportwagen (2023, 2026) | Sicherstellung Löschwasservers. Stadt, LVwA 64.000 ZuwendR BS 8 | Straßen-/Wegebau kein Handlungsbedarf entfällt entfällt 9 | Klima-/ Umweltmaß-nahmen

kein Handlungsbedarf entfällt entfällt

Förderfähige Kosten (zzgl. Kosten für Breitbandausbau): 822.000

Kurzfristiges Handlungserfordernis (1. Priorität)

Mittelfristiges Handlungserfordernis (2. Priorität)

Langfristiges Handlungserfordernis (3. Priorität)

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Integriertes Strategie- und Handlungskonzept für die Einheitsgemeinde Stadt Könnern

(ISHK Könnern) 150

Ortschaft Strenznaundorf Ortsteile (OT): Strenznaundorf

Leitbild/ Entwicklungsziele

Strenznaundorf mit dem gleichnamigen Ortsteil liegt westlich der Stadt Könnern. Ziel ist es hier, vor allem die älteren Einwohner vor Ort zu halten (Gründung betreuter Wohngruppen), die Nahversorgung durch Einführung mobiler Marktplätze zu fördern und bei ausreichen-dem Interesse, die Breitbandversorgung zu verbessern. Weiterhin ist im Altbergbaugebiet die Problematik der Erdfälle und des Schlam-meintrags in die Ortslage nach Erdfällen zu lösen.

Handlungsfeld Nr. | Bezeichnung Maßnahmenbeschreibung Beteiligte

Kosten (€)

Priorität | Förderung

1 | Altengerechtes Wohnen

Initiierung der Gründung ambulant betreuter Wohngruppen gem. § 45e SGB XI durch Information der Einwohner

Private, Pfle-gekassen

k.A. Pflegekassen

2 | Bedarfsgerechter Wohnraum

Verdichtung im Bestand (ca. 3,5 WE) Private k.A. keine

Förderung 3 | Gemeinbedarfsein-richtungen

nicht vorhanden – kein Handlungsbedarf keine entfällt

4 | Freizeiteinrichtungen bis auf Festwiese (guter Zustand) nicht vorhanden – kein Handlungsbedarf keine entfällt

5 | Breitbandversorgung Verbesserung der Breitbandversorgung im Zuge des neu zu gründenden Zweckver-bands/Arbeitsgruppe zwischen Landkreis und Stadt (mind. 50 Mbit/s).

Landkreis, Stadt, LVwA

nicht bekannt

FM Breitband-ausbau

6 | Nahversorgung Bedarfsabhängige Verbesserung der Nahversorgung durch Installation von Versor-gungspoller(n) zur Schaffung von mobilen Marktplätzen

Stadt, mobile Händler, ALFF

8.000 Dorferneue-

rung 7 | Brandschutz Kauf Tragkraftspritzenfahrzeug-Wasser (2027) | Sicherstellung Löschwasserversorgung Stadt, LVwA 160.000 ZuwendR BS 8 | Straßen-/Wegebau kein Handlungsbedarf entfällt entfällt 9 | Klima-/ Umweltmaß-nahmen

Ertüchtigung Graben innerhalb der Ortslage von Strenznaundorf (Eigenanteil ca. 60 T€) Stadt, ALFF 300.000 Flurern./ Ver-nässungsRL

Förderfähige Kosten (zzgl. Kosten für Breitbandausbau): 468.000

Kurzfristiges Handlungserfordernis (1. Priorität)

Mittelfristiges Handlungserfordernis (2. Priorität)

Langfristiges Handlungserfordernis (3. Priorität)

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Integriertes Strategie- und Handlungskonzept für die Einheitsgemeinde Stadt Könnern

(ISHK Könnern) 151

Ortschaft Wiendorf Ortsteile (OT): Wiendorf, Ilbersdorf, Pfitzdorf

Leitbild/ Entwicklungsziele

Wiendorf liegt ca. 6 km nordöstlich von Könnern und ist in jeder Hinsicht stark auf das Grundzentrum hin ausgerichtet. Vordringliches Ziel ist es daher, die Lebensverhältnisse vor Ort für eine alternde Einwohnerschaft zu verbessern. Hierzu soll die Gründung ambulant betreuter Wohngruppen initiiert und die Nahversorgung (mobile Marktplätze) verbessert werden. Gleichfalls soll die Breitbandversorgung verbessert werden, sofern hierzu Bedarf angemeldet wird.

Handlungsfeld Nr. | Bezeichnung Maßnahmenbeschreibung Beteiligte

Kosten (T€)

Priorität | Förderung

1 | Altengerechtes Wohnen

Initiierung der Gründung ambulant betreuter Wohngruppen gem. § 45e SGB XI durch Information der Einwohner

Private, Pfle-gekassen

k.A. Pflegekassen

2 | Bedarfsgerechter Wohnraum

Verdichtung im Bestand (ca. 9 WE) in allen OT Private k.A. keine

Förderung 3 | Gemeinbedarfsein-richtungen

kein Handlungsbedarf keine entfällt

4 | Freizeiteinrichtungen nicht vorhanden keine entfällt

5 | Breitbandversorgung Verbesserung des Breitbandnetzes im Zuge des neu zu gründenden Zweckver-bands/Arbeitsgruppe zwischen Landkreis und Stadt (mind. 50 Mbit/s)

Landkreis, Stadt, LVwA

nicht bekannt

FM Breitband-ausbau

6 | Nahversorgung Bedarfsabhängige Verbesserung der Nahversorgung durch Installation von Versor-gungspoller(n) zur Schaffung von mobilen Marktplätzen

Stadt, mobile Händler, ALFF

8.000 Dorferneue-

rung 7 | Brandschutz Nutzungsaufgabe wg. Zusammenschluss | Sicherstellung Löschwasserversorgung keine entfällt 8 | Klima-/ Umweltmaß-nahmen

Überschwemmungsbereich westlich der Fuhne ohne Handlungsbedarf keine k.A.

Förderfähige Kosten (zzgl. Kosten für Breitbandausbau): 8.000

Kurzfristiges Handlungserfordernis (1. Priorität)

Mittelfristiges Handlungserfordernis (2. Priorität)

Langfristiges Handlungserfordernis (3. Priorität)

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Integriertes Strategie- und Handlungskonzept für die Einheitsgemeinde Stadt Könnern

(ISHK Könnern) 152

Ortschaft Zickeritz Ortsteile (OT): Zickeritz, Brucke, Zellewitz

Leitbild/ Entwicklungsziele

Die Ortschaft Zickeritz liegt im südwestlichen Gemeindegebiet und wird durch die Saale vom Grundzentrum Stadt Könnern getrennt. Über die Brücke bei Nelben und die Fähre bei Brucke bestehen jedoch gute Möglichkeiten zur Saalequerung. Die drei Ortsteile sind dörflich strukturiert und ausschließlich auf die Wohnfunktion hin ausgerichtet, so dass die Orientierung auf das ca. 7 km entfernte Grund-zentrum stark ist. Angesichts einer alternden Einwohnerschaft gilt es, die Wohnbedingungen für ältere Menschen vor Ort z.B. über die Initiierung ambulant betreuter Wohngruppen zu verbessern (Wohnen). Gleichfalls ist es Ziel, die Versorgungsmöglichkeiten vor Ort über „mobile Marktplätze“ zu verbessern (Versorgen). Die kabelgebundene Breitbandversorgung ist unzureichend. Der Aufbau eines Orts-funknetzes (OFN) scheiterte bisher an technischen Problemen. Hier wird im Zuge der Gründung eines Zweckverbandes bzw. Arbeits-gruppe zwischen Landkreis und Stadt zur Verbesserung der Breitbandversorgung auf mind. 50 Mbit/s eine Verbesserung erwartet (Kommunikation).

Handlungsfeld Nr. | Bezeichnung Maßnahmenbeschreibung Beteiligte

Kosten (T€)

Priorität | Förderung

1 | Altengerechtes Wohnen

Initiierung der Gründung ambulant betreuter Wohngruppen gem. § 45e SGB XI durch Information der Einwohner

Private, Pfle-gekassen

k.A. Pflegekassen

2 | Bedarfsgerechter Wohnraum

Verdichtung im Bestand (ca. 5 WE) in allen OT Private k.A. keine

Förderung 3 | Gemeinbedarfsein-richtungen

nicht vorhanden keine entfällt

4 | Freizeiteinrichtungen nicht vorhanden keine entfällt

5 | Breitbandversorgung Verbesserung der Breitbandversorgung im Zuge des neu zu gründenden Zweckver-bands/Arbeitsgruppe zwischen Landkreis und Stadt (mind. 50 Mbit/s).

Landkreis, Stadt, LVwA

nicht bekannt

FM Breitband-ausbau

6 | Nahversorgung Bedarfsabhängige Verbesserung der Nahversorgung durch Installation von Versor-gungspoller(n) zur Schaffung von mobilen Marktplätzen

Stadt, mobile Händler, ALFF

8.000 Dorferneue-

rung

7 | Brandschutz Neubau erforderlich (2018 – 2019)

Stadt, LVwA 800.000

ZuwendR BS Kauf Tragkraftspritzenfahrzeug (2018) | Sicherstellung Löschwasserversorgung 160.000

9 | Klima-/ Umweltmaß-nahmen

Überschwemmungsbereich Ortslage Brucke ohne Handlungsbedarf keine entfällt kein Anschluss von Ortsteilen an die zentrale Entwässerung vorgesehen keine entfällt

Förderfähige Kosten (zzgl. Kosten für Breitbandausbau): 968.000

Kurzfristiges Handlungserfordernis (1. Priorität)

Mittelfristiges Handlungserfordernis (2. Priorität)

Langfristiges Handlungserfordernis (3. Priorität)

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6. Dauer der Durchführung unter Beachtung der kommunalen Finanzsitua-tion und von Prioritäten

6.1 Finanzsituation der Stadt Könnern

Die Städte und Gemeinden beziehen ihre Einnahmen überwiegend aus Steuern, der Gewerbesteuer, der Einkommensteuer (anteilig), der Grundsteuer, der Umsatzsteuer (anteilig) und diverser kommunaler Steuern (z.B. Hundesteuer). Hinzu kommen Ein-nahmen aus Gebühren/Beiträgen, die durch die Anpassung von Hebesätzen direkt beeinflusst werden können. Für die Ausführung von Bundes- und Landesgesetzen, z.B. Kosten der Grundsicherung im Alter, erhalten die Kommunen Bundes- und Landeszuschüsse als zweckgebundene Einnahme. Die Stadt Könnern hat daher frühzeitig gewerbliche Bauflächen ausgewiesen, erschlossen und verschiedene Großbetriebe angesiedelt (s. Kap. 1.5.4). Gleichfalls wurden zu Beginn der 1990er Jahre Voraussetzungen für den Bau von Mietwohnungen im Grundzentrum geschaf-fen (Wohnungsbau Martha-Brautzsch-Str., Neumarktpassage). Ebenfalls wurde mit der Fertigstellung des Schulzentrums Stadt Könnern im Jahr 2007 eine zukunftsfähi-ge Gemeinbedarfs- und Folgeeinrichtung im Grundzentrum geschaffen und dessen Status als zentraler Ort gesichert. Trotz dieser vorausschauenden Weichenstellung weist der Verwaltungshaushalt seit 2005 Fehlbeträge auf, die durch die 2010 einge-meindeten Gemeinden erhöht wurden. Zur Durchsetzung der Konsolidierung veran-lasste die Stadt u.a. folgende einnahmeerhöhende/kostensenkende Maßnahmen:

jährliche Verhängung einer Haushaltssperre nach Beschluss des Haushalts durch den Stadtrat

Erhöhung der Realsteuerhebesätze auf Landesdurchschnitt (Mehreinnahmen von 470,9 T€ in 2014 im Vergleich zu 2013)

Verringerung der Anzahl der Mitarbeiter/innen der Kernverwaltung durch Nut-zung der Altersteilzeit

Reduktion der Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen, womit auch die Durchführung von Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen auf kommunalen Liegenschaften nach hinten verschoben wird

Nutzung des Teilentschuldungsprogramms STARK II, womit bis zum Jahr 2022 die Zinszahlung um rd. 1 Mio. € verringert werden kann

Parallel zu den oben aufgeführten eigenen Anstrengungen wurden die Schlüssel-zuweisungen des Landes innerhalb eines Jahres um zwei Drittel von rd. 2,4 Mio. € in 2013 auf 767 T€ in 2014 gekürzt und sollen mit leicht weiter fallender Tendenz auf diesem Niveau verharren.102 Vor diesem Hintergrund ist ein Abbau der Fehlbeträge (Differenz zwischen jährlichen Einnahmen und Ausgaben) nicht möglich, so dass diese innerhalb des Konsolidierungszeitraums zwischen 2015 und 2022 perspekti-visch auf einem Niveau von etwa - 240 T€ pro Jahr verharren.103

102

2015: 723 T€ | 2016. 711 T€ | 2017: 701 T€ 103

Alle Angaben des Kap. 6 wurden durch Frau Lehnert, Leiterin der Kämmerei der Stadt Könnern, bereitge-

stellt.

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Integriertes Strategie- und Handlungskonzept für die Einheitsgemeinde Stadt Könnern

(ISHK Könnern) 154

6.2 Pflichtaufgaben und freiwillige Aufgaben

Unter Beachtung des Konsolidierungsprogramms kann die Stadt in den kommenden Jahren nur ihren Pflichtaufgaben (Durchführung von Maßnahmen nach Brand-schutzbedarfsplan, Behebung der Vernässungs- und Verschlammungsproblematik) nachkommen. Weiterhin kann sie Bauaufgaben, die im Rahmen des Programms STARK III gefördert werden und seitens der Kommunalaufsicht nicht abgelehnt wer-den dürfen, erbringen. In diesem Zusammenhang ist anzumerken, dass die Kommu-nalaufsicht auch die Sanierung des Leninplatzes als unabweisbare Ausgabe und somit als Pflichtaufgabe eingeordnet hat (s. Kap. 1.10.2). Erst nach Abschluss der Konsolidierungsphase kann die Stadt wieder freiwillige Aufgaben erbringen. Hier-unter fallen in der Stadt Könnern vor allem Bauaufgaben, die im Rahmen des För-derprogramms „Kleinere Städte und Gemeinden“ (KSG) sowie im Rahmen der Dorf-erneuerung gefördert werden.

Pflichtaufgaben der Stadt Könnern (2015 bis 2030)

Ortschaft Aufgabe Gesamt-kosten (€)

FörderRL/ -programm

Eigenan-teil (€)

Zeitraum/ Priorität

Beesen- laublingen

Erwerb Löschgruppen-fahrzeug 10

300.000 ZuwendR BS 215.000 2016

Einheitsge-meinde

Absicherung Löschwasser-versorgung (pschl.)

20.000 ZuwendR BS 20.000 2016

Gerlebogk Behebung der

Vernässungsproblematik 650.000

Vernässungs RL

228.000 2016 bis-

2017

Könnern Neubau Feuerwehrgebäude 3.600.000 ZuwendR BS

+ KSG 3.117.000

(o. KSG) 2016 bis

2017

Könnern Sanierung Grundschule

(Restleistungen) 300.000

StäBauFRL/ KSG

100.000 2016 bis

2017 Einheitsge-meinde

Absicherung Löschwasser-versorgung (pschl.)

20.000 ZuwendR BS 20.000 2017

Könnern grundhafter Ausbau

Leninplatz 750.000

KSG (Ausnahme)

250.000 2015 bis

2019

Beesen-laublingen

Sanierung Grundschule, Sporthalle, Freianlagen,

Neubau Schulhort 2.500.000 STARK III 158.000

2016 bis 2017

Beesen- laublingen

Neubau Feuerwehrgebäude 800.000 ZuwendR BS 635.000 2017 bis

2018 Einheitsge-meinde

Absicherung Löschwasser-versorgung (pschl.)

20.000 ZuwendR BS 20.000 2018

Edlau Erwerb Mannschafts-

transportwagen 32.000 ZuwendR BS 32.000 2018

Zickeritz Erwerb Tragkraftspritzen-

fahrzeug-Wasser 160.000 ZuwendR BS 160.000 2018

Zickeritz Neubau Feuerwehrgebäude 800.000 ZuwendR BS 635.000 2018 bis

2019 Einheitsge-meinde

Absicherung Löschwasser-versorgung (pschl.)

20.000 ZuwendR BS 20.000 2019

Könnern Erwerb Tragkraftspritzen-

fahrzeug-Wasser 160.000 ZuwendR BS 160.000 2019

Belleben Sanierung Sporthalle 250.000 STARK III (Dorfern.)

118.000 bis 2020

Belleben Sanierung Kita 500.000 STARK III (Dorfern.)

315.000 bis 2020

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Integriertes Strategie- und Handlungskonzept für die Einheitsgemeinde Stadt Könnern

(ISHK Könnern) 155

Ortschaft Aufgabe Gesamt-

kosten (€) FörderRL/ -programm

Eigenan-teil (€)

Zeitraum/ Priorität

Belleben Behebung der

Vernässungsproblematik 1.000.000

Flurer-neuerung

200.000 2015 bis

2018 Einheitsge-meinde

Absicherung Löschwasser-versorgung (pschl.)

20.000 ZuwendR BS 20.000 2020

Belleben Erwerb Hilfeleistungs-löschgruppenfahrzeug

370.000 ZuwendR BS 270.000 2020

Lebendorf Umbau ehem. Schule

Trebitz zu Kita 500.000

STARK III (Dorfern.)

315.000 bis 2020

Lebendorf Sanierung Sporthalle Trebitz i.V. mit Umbau ehem. Schule

zu Kita 250.000

STARK III (Dorfern.)

154.000 bis 2020

Nelben Behebung der

Vernässungsproblematik k.A.

Hochwasser RL

0 2015 bis

2020 Strenznaun-dorf

Behebung der Vernässungsproblematik

300.000 Vernässungs

RL 135.000

2015 bis 2020

Beesenlaub-lingen

Maßnahmen im Überschwem mungsgebiet Mukrena

600.000 Flurern./ Fluthilfe

20.000 k.A.

Zwischensumme kurzfristig durchzufüh-render Pflichtaufgaben (2015 bis 2020):

13.922.000 7.316.000

Einheitsge-meinde

Absicherung Löschwasser-versorgung (pschl.)

20.000 ZuwendR BS 20.000 2021

Cörmigk Erwerb Löschgruppen-

fahrzeug 10 300.000 ZuwendR BS 215.000 2021

Einheitsge-meinde

Absicherung Löschwasser-versorgung (pschl.)

20.000 ZuwendR BS 20.000 2022

Könnern Erwerb Tanklöschfahrzeug

4000 350.000 ZuwendR BS 230.000 2022

Einheitsge-meinde

Absicherung Löschwasser-versorgung (pschl.)

20.000 ZuwendR BS 20.000 2023

Bebitz Erwerb Mannschafts-

transportwagen 32.000 ZuwendR BS 32.000 2023

Einheitsge-meinde

Absicherung Löschwasser-versorgung (pschl.)

20.000 ZuwendR BS 20.000 2024

Gerlebogk Erwerb Mannschaftstrans-

portwagen 32.000 ZuwendR BS 32.000 2024

Einheitsge-meinde

Absicherung Löschwasser-versorgung (pschl.)

20.000 ZuwendR BS 20.000 2025

Zwischensumme mittelfristig durchzufüh-render Pflichtaufgaben (2021 bis 2025):

814.000 609.000

Einheitsge-meinde

Absicherung Löschwasser-versorgung (pschl.)

20.000 ZuwendR BS 20.000 2026

Lebendorf Erwerb Mannschafts-

transportwagen 32.000 ZuwendR BS 32.000 2026

Einheitsge-meinde

Absicherung Löschwasser-versorgung (pschl.)

20.000 ZuwendR BS 20.000 2027

Strenznaun-dorf

Erwerb Tragkraftspritzen-fahrzeug-Wasser

160.000 ZuwendR BS 160.000 2027

Einheitsge-meinde

Absicherung Löschwasser-versorgung (pschl.)

20.000 ZuwendR BS 20.000 2028

Trebnitz Erwerb Tragkraftspritzen-

fahrzeug-Wasser 160.000 ZuwendR BS 160.000 2028

Zwischensumme langfristig durchzufüh-render Pflichtaufgaben (2026 bis 2030):

412.000 412.000

Gesamtsumme Einheitsgemeinde Stadt Könnern (2015 bis 2030)

15.148.000 8.337.000

Quelle: Stadt Könnern, Bau- und Ordnungsamt, Risikoanalyse und Brandschutzbedarf (Dezember 2012), eigene Zu-sammenstellung

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Integriertes Strategie- und Handlungskonzept für die Einheitsgemeinde Stadt Könnern

(ISHK Könnern) 156

Hiernach stehen in der Einheitsgemeinde Stadt Könnern innerhalb der Konsolidie-rungsphase und darüber hinaus eine Reihe dringender Aufgaben an, die die Bereit-stellung eines Eigenanteils in Höhe von ca. 8,3 Mio. € erfordern.

Ein Großteil der Pflichtaufgaben mit einem Kostenvolumen von rd. 7,3 Mio. € Eigen-anteil fällt innerhalb der kommenden fünf Jahre (kurzfristiger Zeitraum) an. Hierbei handelt es sich vor allem um Maßnahmen zur Behebung der Vernässungsproblema-tik, die Sanierung der Schule in Beesenlaublingen, der Kita und Sporthalle in Bell-eben und der ehem. Schule inkl. Sporthalle in Trebitz (STARK III), den grundhaften Ausbau des Leninplatzes per Ausnahmegenehmigung innerhalb des KSG-Programms sowie verschiedene Maßnahmen zur Absicherung des vorbeugenden Brandschutzes, von denen der erforderliche Neubau des Feuerwehrgebäudes in der Stadt Könnern mit etwa 3,1 Mio. € Eigenanteil die größte Einzelmaßnahme darstellt. Da für den Feuerwehrneubau nur eine Förderung nach ZuwendR BS in Höhe von knapp 500 T€ ermöglicht wird, möchte die Stadt Könnern das Neubaugrundstück in das KSG-Fördergebiet mit einbeziehen, um für den Neubau auch KSG-Mittel einset-zen zu können. Unter Beachtung der Förderkonditionen im KSG-Programm besteht die Möglichkeit, den Eigenanteil von derzeit 3,1 Mio. € auf maximal rd. 1 Mio. € zu reduzieren. Nach der Erweiterung des KSG-Fördergebietes sind daher mit dem För-dermittelgeber und der Kommunalaufsicht rechtzeitig Abstimmungen zur Sicherstel-lung der Gesamtfinanzierung des Feuerwehrneubaus zu treffen (s. Kap. 7.1). Das Erfordernis zur Durchführung weiterer kurzfristiger Pflichtaufgaben ergibt sich nach der Gründung des Zweckverbands zwischen Salzlandkreis und Kommunen zur Um-setzung der Breitbandverkabelung (s. Kap. 1.6.2). Da die Machbarkeitsstudie zur Ermittlung des Förderbedarfes für die Breitbandverkabelung voraussichtlich im De-zember 2015 fertiggestellt werden soll, d.h. nach dem Beschluss des ISHKs, sind die hier anfallenden Kosten in die Fortschreibung des ISHKs mit aufzunehmen.

Mittel- und langfristig sind derzeit nur Pflichtaufgaben für den vorbeugenden Brandschutz mit einem Kostenvolumen (Eigenanteil) von rd. 1 Mio. € Eigenanteil (609 + 412 T€) bekannt. Im Laufe der Fortschreibung des ISHKs werden sich hier weitere Pflichtaufgaben ergeben. Die Stadt ist gehalten, die oben aufgeführten Maß-nahmen (Pflichtaufgaben) durchzuführen, um Schaden von den Einwohnern abzu-halten (Brandschutz, Behebung der Vernässungsproblematik, sonstige Gefahrenab-wehr, Sanierung des Leninplatzes zur Gefahrenabwehr im Stadtzentrum) bzw. um zukunftsfähige Strukturen aufzubauen (Ertüchtigung Grundschulstandort Beesen-laublingen, Sanierung Kita Belleben, Umbau der ehemaligen Schule Trebitz zur Kita mit Sporthallensanierung, Verbesserung Internetzugang).

Daneben gibt es weitere dringende Aufgaben der Stadtentwicklung, deren Durchfüh-rung schwerpunktmäßig auf den Zeitraum nach Abschluss der Konsolidierung ver-schoben werden muss. Hierbei handelt es sich um freiwilligte Aufgaben mit einem Gesamtkostenumfang von rd. 3,7 Mio. €. Hiervon ist voraussichtlich ein Betrag von 2,3 Mio. € zuwendungsfähig, so dass ein Eigenanteil in Höhe von 1,4 Mio. € ver-bleibt.

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Integriertes Strategie- und Handlungskonzept für die Einheitsgemeinde Stadt Könnern

(ISHK Könnern) 157

Freiwillige Aufgaben der Stadt nach Abschluss der Konsolidierung

Ortschaft Aufgabe Gesamt-

kosten (€) Förderrichtlinie/

-programm Eigenan-

teil (€) Priorität

Beesenlaublingen Ausbau

Buswendeschleife (OT Kustrena)

50.000 RELE/

Dorferneuerung 24.000

Beesenlaublingen Ausbau

E.-Thälmann-Ring (OT Beesenl.)

250.000 RELE/

Dorferneuerung 118.000

Beesenlaublingen Verbesserung der Nahversorgung

8.000 RELE/

Dorferneuerung 3.800

Beesenlaublingen Ausbau Erschlie-

ßung LPG-Hof (OT Beesenl.)

160.000 RELE/

Dorferneuerung 76.000

Beesenlaublingen Ausbau Weg bis

Brücher (OT Beesedau)

60.000 RELE/

Dorferneuerung 28.500

Beesenlaublingen Ausbau Buswende-

schleife (OT Poplitz)

50.000 RELE/

Dorferneuerung 24.000

Beesenlaublingen

Ausbau Einfahrt Sattelhof u.

R.-Kupsch-Str. (OT Beesenl.)

40.000 RELE/

Dorferneuerung 19.000

Zwischensumme Beesenlaublingen:

618.000 293.300

Belleben Sanierung Kulturhaus

75.000 RELE/

Dorferneuerung 35.500

Belleben Wegebau:

Bahnhof/ Birnenstr. bis Alsleben

80.000 RELE/

ländl. Wegebau 38.000

Belleben Wegebau:

Sanderslebener Weg als Radweg

110.000 RELE/

ländl. Wegebau 52.000

Zwischensumme Belleben:

265.000 125.500

Cörmigk Verbesserung der

Nahversorgung (Versorgungspoller)

8.000 RELE/

Dorferneuerung 3.800

Zwischensumme Cörmigk:

8.000 3.800

Edlau Verbesserung der

Nahversorgung (Versorgungspoller)

8.000 RELE/

Dorferneuerung 3.800

Edlau Ausbau Landesstr.

bis Friedhof (OT Kirchedlau)

55.000 RELE/

Dorferneuerung 26.000

Edlau Ausbau Weg hinter

Hohe Str. 37 (OT Hohenedlau)

35.000 RELE/

Dorferneuerung 17.000

Zwischensumme Edlau:

98.000 46.800

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Integriertes Strategie- und Handlungskonzept für die Einheitsgemeinde Stadt Könnern

(ISHK Könnern) 158

Ortschaft Aufgabe Gesamt-

kosten (€) Förderrichtlinie/

-programm Eigenan-

teil (€) Priorität

Gerlebogk Verbesserung der Nahversorgung

(Versorgungspoller) 8.000

RELE/ Dorferneuerung

3.800

Zwischensumme Gerlebogk:

8.000 3.800

Golbitz Verbesserung der Nahversorgung

(Versorgungspoller) 8.000

RELE/ Dorferneuerung

3.800

Zwischensumme Golbitz:

8.000 3.800

Könnern - OT Nelben/Trebnitz

Verbesserung der Nahversorgung

(Versorgungspoller) 16.000

RELE/ Dorferneuerung

7.600

Könnern Sanierung Turnhalle

Magdeburger Str. 250.000

StäBauFRL/ KSG

83.500

Könnern Sanierung Ärztehaus,

Bahnhofstr. 7* 800.000

StäBauFRL/ KSG 320.000

Könnern Abschluss

Stadtsanierung ** 1.550.000

StäBauFRL/ Förderprogramm

517.000

Zwischensumme Könnern mit OT:

2.616.000 928.100

Lebendorf Verbesserung der Nahversorgung

(Versorgungspoller) 8.000

RELE/ Dorferneuerung

3.800

Zwischensumme Lebendorf:

8.000 3.800

Strenznaundorf Verbesserung der Nahversorgung

(Versorgungspoller) 8.000

RELE/ Dorferneuerung

3.800

Zwischensumme Strenznaundorf:

8.000 3.800

Wiendorf Verbesserung der Nahversorgung

(Versorgungspoller) 8.000

RELE/ Dorferneuerung

3.800

Zwischensumme Wiendorf:

8.000 3.800

Zickeritz Verbesserung der Nahversorgung

(Versorgungspoller) 8.000

RELE/ Dorferneuerung

3.800

Zwischensumme Zickeritz:

8.000 3.800

Gesamtsumme Einheitsgemeinde Stadt Könnern:

3.653.000 1.420.300

kurzfristig durchzufüh-rende Maßnahmen mittelfristig durchzufüh-

rende Maßnahmen langfristig durchzufüh-rende Maßnahmen

* Kostenerstattungsbetragsberechnung erforderlich (förderfähig sind nur die unrentierlichen Kosten) ** Kosten gem. städtebaulichen Rahmenplan 2013 abzüglich Kosten für grundhaften Ausbau des Leninplatzes (Pflicht-aufgabe)

Inhaltlicher und finanzieller Schwerpunkt der freiwilligen Aufgaben stellt der Ab-schluss der Stadtsanierung der Altstadt Könnern (insbesondere Straßenbau) sowie die Sanierung der Turnhalle in der Magdeburger Straße und des Ärztehauses in der Bahnhofstraße dar. Diese Vorhaben sollen im Rahmen der Städtebauförderung im Förderprogramm „Kleinere Städte und Gemeinden“ (KSG) fördertechnisch abgear-

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Integriertes Strategie- und Handlungskonzept für die Einheitsgemeinde Stadt Könnern

(ISHK Könnern) 159

beitet werden, wozu eine Erweiterung des KSG-Fördergebietes erforderlich ist. Unter Beachtung der Größe der Vorhaben ist von der Durchführung in Bauabschnitten über einen längeren Zeitraum auszugehen (langfristig durchzuführende Maßnahmen). Weiterhin sollen Restleistungen zur Sanierung der Grundschule (innerhalb des Sa-nierungsgebietes gelegen) im Rahmen des KSG-Programms zur Förderung bean-tragt werden.104

Die weiteren Maßnahmen sollen im Rahmen der Dorferneuerung bzw. des ländlichen Wegebaus zur Förderung beantragt werden. Hierunter zählt auch die Aufstellung von Versorgungspollern, wodurch die dezentrale Versorgung der Ortschaften erleichtert und damit verbessert werden soll. Hierzu ist eine kurzfristige Durchführung vorgese-hen, um angesichts der demografischen Entwicklung rechtzeitig gegensteuern zu können. Weiterhin sollen verschiedene Gemeinbedarfseinrichtungen in Belleben in-nerhalb eines mittelfristigen Zeitraums im Rahmen der Dorferneuerung saniert wer-den. Darüber hinaus ist die Sanierung der Kita in Belleben im Rahmen der Dorfer-neuerung durchzuführen, sofern es nicht gelingt diese Maßnahmen im Förderpro-gramm STRAK III zur Förderung zu beantragen.

104

Da die Restleistungen zur Sanierung der Grundschule nicht im städtebaulichen Rahmenplan 2013 enthalten

sind, werden sie hier gesondert aufgeführt.

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Integriertes Strategie- und Handlungskonzept für die Einheitsgemeinde Stadt Könnern

(ISHK Könnern) 160

7. Weitere Schritte

7.1 Erweiterung des KSG-Fördergebiets

Unter Beachtung der genannten Ziele des ISHKs sowie der beabsichtigten Förde-rung von Einzelmaßnahmen in den Förderprogrammen ergibt sich das Erfordernis, das KSG-Fördergebiet „Altstadt“ um drei Standorte (Grundstücke) zu erweitern, um auch auf diesen Flächen den Einsatz von Städtebaufördermitteln zu ermöglichen. Hierbei handelt es sich um folgende Flächen (Grundstücke), die sich alle im Eigen-tum der Stadt Könnern befinden und innerhalb der Gemarkung Könnern liegen.

Standorte (Grundstücke) zur Erweiterung des KSG-Fördergebietes

Grundstücksbezeichnung (Lage)

Flur Flurstücke GB-Blatt, (lfd. Nr.)

Fläche

Turnhalle Magdeburger Straße (Magdeburger Straße)

8 460/6 2598, (10) 2.048 m² 461/6 2598 (106) 223 m²

Grundstück Turnhalle Magdeburger Straße: 2.271 m² Ärztehaus (Bahnhofstraße 7)

8 2091, 2092 2598 (262) 1.765 m²

(1.738 + 27 m²) Grundstück Ärztehaus: 1.765 m²

Neubaustandort Feuerwehr Könnern (Wietschke 27)

11 79/1, 84/5 1778 (0) 13.677 m²

(1.903 + 11.774 m²) 242/78 2683 (6) 2.707 m²

16 50/53 2690 (1) 403 m² 50/241 2683 (2) 5.940 m²

Grundstück Neubaustandort Feuerwehr Könnern: 22.727 m² Erweiterungsgebiet (3 Grundstücke) 26.763 m² Quelle: Stadt Könnern, Planungsamt (Abt. Liegenschaften), eigene Zusammenstellung

Das derzeitige KSG-Fördergebiet, das auch identisch mit dem förmlich festgelegten Sanierungsgebiet „Könnern-Stadtkern“ ist, ist somit per Beschluss um die oben auf-geführten Grundstücke zu erweitern. Damit wird das derzeitige KSG-Fördergebiet von rd. 18,0 ha auf etwa 20,68 ha erweitert.

Gemäß telefonischer Abstimmung mit dem Landesverwaltungsamt vom Februar 2015 ist eine Ausweisung von räumlich voneinander getrennten KSG-Standorten in-nerhalb einer Gemeinde grundsätzlich möglich und wird bereits in Sachsen-Anhalt praktiziert.105 Vor diesem Hintergrund wird der Stadt empfohlen, per einfachem Rats-beschluss (kein Satzungsbeschluss) das bereits festgelegte KSG-Fördergebiet um die drei Grundstücke zu ergänzen bzw. zu erweitern, deren räumliche Abgrenzung den folgenden Auszügen aus dem Liegenschaftskataster entnommen werden kann (Übersichtsplan und drei Lagepläne mit Kennzeichnung der Grundstücke auf den folgenden Seiten).

105

Telefonat mit Herr Jakobsche, Landesvewaltungsamt Ref. 205, vom 23.02.2015

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Integriertes Strategie- und Handlungskonzept für die Einheitsgemeinde Stadt Könnern

(ISHK Könnern) 161

Übersichtsplan mit blauer Kennzeichnung der Grundstücke zur Erweiterung des KSG-Fördergebietes

Vervielfältigungserlaubnis: LVermGeo, Az.: A18-250-2009-7 Quelle: Stadt Könnern, Planungsamt (Abt. Liegenschaften), Stand: 19.10.2015

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Integriertes Strategie- und Handlungskonzept für die Einheitsgemeinde Stadt Könnern

(ISHK Könnern) 162

Grundstück Turnhalle Magdeburger Straße

Vervielfältigungserlaubnis: LVermGeo, Az.: A18-250-2009-7 Quelle: Stadt Könnern, Planungsamt (Abt. Liegenschaften), Stand: 19.10.2015

Grundstück Ärztehaus Bahnhofstraße 7

Vervielfältigungserlaubnis: LVermGeo, Az.: A18-250-2009-7 Quelle: Stadt Könnern, Planungsamt (Abt. Liegenschaften), Stand: 19.10.2015

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Integriertes Strategie- und Handlungskonzept für die Einheitsgemeinde Stadt Könnern

(ISHK Könnern) 163

Grundstück Neubaustandort Feuerwehr (Wietschke 27)

Vervielfältigungserlaubnis: LVermGeo, Az.: A18-250-2009-7 Quelle: Stadt Könnern, Planungsamt (Abt. Liegenschaften), Stand: 19.10.2015

7.2 Fortschreibung des ISHK

Das integrierte Strategie- und Handlungskonzept zur Erhaltung der Lebensqualität und Daseinsvorsorge (ISHK) der Stadt Könnern stellt eine „Momentaufnahme“ dar. Für die 5. Regionalisierte Bevölkerungsprognose wird eine Fortschreibung durch das Statistische Landesamt im Laufe des Jahres 2016 erwartet, was wiederum Folgen hinsichtlich der Einwohnerentwicklung und der Zweckmäßigkeit zur Durchführung von Maßnahmen nach sich ziehen kann. Noch in 2015 wird ebenfalls die Fortschrei-bung der RELE (Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der regionalen ländlichen Entwicklung in Sachsen-Anhalt) erwartet. Gleichfalls sind die Eckdaten der Haushaltskonsolidierung fortzuschreiben, wie auch Kosten (Ausgaben) fortgeschrieben bzw. konkretisiert werden müssen. Weiterhin ist das ISHK um ein-zelne abgeschlossene Maßnahmen zu bereinigen und um andere, bisher noch nicht enthaltene Maßnahmen/Kosten, zu ergänzen. Es ist damit absehbar, dass das ISHK in regelmäßigen Abständen, voraussichtlich etwa alle 5 Jahre, fortgeschrieben wer-den sollte.

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Integriertes Strategie- und Handlungskonzept für die Einheitsgemeinde Stadt Könnern

(ISHK Könnern) 164

Literatur-/Quellenverzeichnis:

Berlin-Institut für Bevölkerung und Entwicklung im Auftrag der Regionalplanungsge-meinschaft Anhalt-Bitterfeld-Wittenberg: Dezentrale Betreuung in ländlichen Räumen in den vier Städten der Städtepartnerschaft, Berlin 2012.

Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung: Nationaler Radverkehrs-plan 2020, Berlin 2012 http://www.nationaler-radverkehrsplan.de/nrvp2020/

Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: Pressemitteilung vom 18.09.2013 http://www.bmfsfj.de/BMFSFJ/Presse/pressemitteilungen,did=200418.html

BMVBS (Hrsg.): Werkstatt: Praxis Heft 64, S. 13, Berlin 2010.

Brandschutzgesetz (BrSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.06.2001 (GVBl. LSA S. 190).

Breitbandatlas Sachsen-Anhalt http://www.sachsen-anhalt.de/index.php?id=57243.html

Konzept des Landes Sachsen-Anhalt zum Ausbau des gemeinsamen Unterrichts an allgemeinbildenden Schulen http://www.bildung-lsa.de/themen/inklusive_bildung_ gemeinsamer_unterricht.html

Mies, J: Friedhofsentwicklung in den neuen Bundesländern, Teil 2: Aktueller Flä-chenbedarf, In: Stadt + Grün Heft 5/2003 S. 22-28. Berlin.

Mindestausrüstungsverordnung für Feuerwehren (MindAusrVO-FF) in der Fassung der Bekanntmachung vom 13.07.2009 (GVBl. LSA S. 376).

Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr Sachsen-Anhalt: „Radverkehrsplan des Landes Sachsen-Anhalt 2010 (in Fortschreibung) http://www.mlv.sachsen-anhalt.de/fileadmin/Bibliothek/Politik_und_Verwaltung/ MLV/MLV/Uploads/Radwegebedarfsplaene/Textteil1.pdf

Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt: Richtlinie über die Gewährung von Zu-wendungen für Maßnahmen zur Beseitigung oder Minderung von sowie Vorbeugung gegen Vernässungen oder Erosion (MBl. LSA Nr. 9/2012 vom 12.03.2012

Mitteldeutsche Zeitung: Sachsen-Anhalt ist Schlusslicht (Ausgabe Mitteldeutschland) vom 08.05.2013.

Mitteldeutsche Zeitung: Ein Ort läuft voll (Ausgabe Bernburg) vom 11.09.2014.

Müller, Wolfgang: Städtebau, Technische Grundlagen, Stuttgart 1979.

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Integriertes Strategie- und Handlungskonzept für die Einheitsgemeinde Stadt Könnern

(ISHK Könnern) 165

Regionaler Entwicklungsplan für die Planungsregion Anhalt-Bitterfeld-Wittenberg (REP) vom 07.10.2005 (Eintrag vom 10.04.2014). http://regionale-planungsgemeinschaft-anhalt-bitterfeld-wittenberg.de/regionalplan/000_REP.pdf

Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen der städtebaulichen Erneuerung in Sachsen-Anhalt (Städtebauförderrichtlinien – StäBauFRL), MBl. LSA Nr. 2/2015 vom 02.02.2015.

Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des Next Generati-on Acess - Breitbandausbau in Sachsen-Anhalt (NGA-RL LSA) Entwurf (nicht veröf-fentlicht) Sachlicher Teilplan Daseinsvorsorge - Ausweisung der Grundzentren in der Pla-nungsregion Anhalt-Bitterfeld-Wittenberg in Kraft getreten am 26.07.2014 (Eintrag vom 25.02.2015). http://regionale-planungsgemeinschaft-anhalt-bitterfeld-wittenberg.de/

SALEG mbH: Städtebaulicher Rahmenplan für das Sanierungsgebiet „Könnern-Stadtkern“, Halle (Saale)/Könnern 2013.

Senatsverwaltung für Stadtentwicklung Berlin: Friedhofsentwicklungsplan, Berlin 2006

Stadt Könnern: Risikoanalyse und Brandschutzbedarf 2012, Könnern 2012.

Statistische Ämter des Bundes und der Länder (Hrsg.): Kindertagesbetreuung regio-nal 2013. Ein Vergleich aller 402 Kreise in Deutschland, Wiesbaden 2013 http://www.statistikportal.de/statistik-portal/kita_regional.pdf

Statistisches Landesamt Sachsen-Anhalt: 5. Regionalisierte Bevölkerungsprognose Sachsen-Anhalt http://www.statistik.sachsen-anhalt.de/bevoelkerung/prognose/statistik/gem/p5.15089195.html Statistisches Landesamt Sachsen-Anhalt: Statistische Berichte „Bevölkerung der Gemeinden“, Halle (Saale) – verschiedene Jahrgänge.

Statistisches Landesamt Sachsen-Anhalt: Statistische Berichte „Fortschreibung des Gebäude- und Wohnungsbestandes“, Halle (Saale) – verschiedene Jahrgänge.

Statistisches Landesamt Sachsen-Anhalt: Statistische Berichte „Gesetzliche Pflege-versicherung“ (Jahr 2009), Halle (Saale) 2011.

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Integriertes Strategie- und Handlungskonzept für die Einheitsgemeinde Stadt Könnern

(ISHK Könnern) 166

Statistisches Landesamt Sachsen-Anhalt: Statistische Berichte „Tageseinrichtungen für Kinder und öffentlich geförderte Kindertagespflege“ (Stichtag: 01.03.2012), Halle (Saale) 2013.

Statistisches Landesamt Sachsen-Anhalt, Pressemitteilung Nr. 93/2013.

Statistisches Landesamt Sachsen-Anhalt, Privathaushalte nach der Haushaltsgröße http://www.stala.sachsen-anhalt.de/Internet/Home/Daten_und_Fakten /1/12/122 /12211/Privathaushalte_nach_der_Haushaltsgroesse.html

TRAMP – Traffic and Mobility Planning GmbH | PNG Planungsgruppe Nord Gesell-schaft für Stadt- und Verkehrsplanung: „Demografie-Projekt Mobilität im Salzland-kreis, ÖPNV-Konzept für den Stadtverkehr Bernburg und den ländlichen Raum im Bereich der Stadt Könnern“ (Schlussbericht), Magdeburg 2015.

Verordnung über den Landesentwicklungsplan 2010 des Landes Sachsen-Anhalt vom 16. Februar 2011 (GVBl. LSA 2011, 160).

Verordnung zur Schulentwicklungsplanung 2014 (SEPl-VO 2014) vom 15. Mai 2013 (GVBl. LSA 2013, 244).

Sowie weitere Quellen, die im Bericht als Links in den Fußzeilen angegeben sind.

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Integriertes Strategie- und Handlungskonzept für die Einheitsgemeinde Stadt Könnern

(ISHK Könnern) 167

Anlage:

Beschlussvorlage zur Erweiterung des festgelegten Gebietes im Programm „Förderung kleinerer Städte und Gemeinden – überörtliche Zusammenarbeit und Netzwerke“ (KSG-Fördergebiet „Könnern-Stadtkern“) um drei Grundstücke (Entwurf zur Verwendung für die Stadt Könnern)

Beschlussgegenstand:

Die Stadträte und –rätinnen der Stadt Könnern beschließen in ihrer Sitzung am (…) das per Beschluss festgelegte KSG-Fördergebiet „Könnern-Stadtkern“ (Beschluss-Nr. 24/2011 vom 10.08.2011) um drei Grundstücke zu erweitern, die sich in räumli-cher Nähe befinden, jedoch nicht an das KSG-Gebiet „Könnern-Stadtkern“ direkt an-grenzen. Hierbei handelt es sich um folgende Grundstücke in der Stadt Könnern – Gemarkung Könnern - (s.a. Anlage):

Grundstücksbezeichnung (Lage)

Flur Flurstücke GB-Blatt, (lfd. Nr.)

Fläche

1.Turnhalle Magdeburger Stra-ße (Magdeburger Straße)

8 460/6 2598, (10) 2.048 m² 461/6 2598 (106) 223 m²

Grundstück Turnhalle Magdeburger Straße: 2.271 m² 2. Ärztehaus (Bahnhofstraße 7)

8 2091, 2092 2598 (262) 1.765 m²

(1.738 + 27 m²) Grundstück Ärztehaus: 1.765 m²

3. Neubaustandort Feuerwehr Könnern (Wietschke 27)

11 79/1, 84/5 1778 (0) 13.677 m²

(1.903 + 11.774 m²) 242/78 2683 (6) 2.707 m²

16 50/53 2690 (1) 403 m² 50/241 2683 (2) 5.940 m²

Grundstück Neubaustandort Feuerwehr Könnern: 22.727 m² Erweiterungsgebiet (3 Grundstücke) 26.763 m²

Damit gibt es in Könnern vier räumlich voneinander getrennte KSG-Fördergebiete (Stadtkern, Grundstück Turnhalle Magdeburger Straße, Grundstück Ärztehaus Bahnhofstraße und Grundstück Neubaustandort Feuerwehr).

Sachverhalt:

Mit Beschluss vom (…) Nr. (…) hat der Stadtrat das Integrierte Strategie- und Hand-lungskonzept für die Einheitsgemeinde Stadt Könnern (ISHK Könnern) beschlossen. Das ISHK Könnern verschafft einen Überblick über die vorhandene Infrastruktur und deren Zustand (Bestandsanalyse) und bringt den Bestand mit der demografischen Entwicklung auf Grundlage der 5. Regionalisierten Bevölkerungsprognose des Statis-tischen Landesamtes Sachsen-Anhalt in Verbindung (Bewertung). Weiterhin werden klimabedingte Folgen und daraus erwachsene Anforderungen für den Schutz der Bevölkerung betrachtet. Im Ergebnis ergeben sich Pflichtaufgaben und freiwillige Aufgaben für die Stadt Könnern, die unter Beachtung der Haushaltskonsolidierung durchzuführen sind (Finanzierung/Priorisierung der Durchführung).

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Integriertes Strategie- und Handlungskonzept für die Einheitsgemeinde Stadt Könnern

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Mit der Erweiterung des bereits vorhandenen KSG-Fördergebietes „Stadtkern Kön-nern“ um die drei oben aufgeführten Grundstücke soll die Möglichkeit zur Kofinanzie-rung anstehender Planungs- und Bauaufgaben mit Städtebauförderungsmitteln aus dem Förderprogramm „Kleinere Städte und Gemeinden – überörtliche Zusammenar-beit und Netzwerke“ (KSG-Mittel) innerhalb des Grundzentrums grundsätzlich ermög-licht werden. Hierbei handelt es sich um folgende Maßnahmen:

Sanierung der Turnhalle in der Magdeburger Straße. Die teilsanierte Turnhalle in der Magdeburger Straße wird durch Schulen und Vereine genutzt und ist vollständig belegt. Noch offene Sanierungskosten werden mit rd. 250 T€ ge-schätzt.

Ärztehaus (Bahnhofstraße 7): Das teilsanierte Ärztehaus - gründerzeitliche Vil-la (Baudenkmal) mit Anbau - bedarf angesichts der Alterung der Gesellschaft vor allem der barrierefreien bzw. –armen Erschließung von der Bahnhofstraße aus sowie innerhalb des Gebäudes (Aufzug, Treppenlift, Rampen). Gleichfalls ist die Gebäudesanierung abzuschließen (u.a. Keller- und Fassadensanie-rung). Die Kosten hierfür werden in Höhe von rd. 800 T€ veranschlagt.

Neubaustandort Feuerwehr Könnern (Wietschke 27): Die Neuorganisation des Brandschutzes in der Einheitsgemeinde sieht gem. Risikoanalyse und Brand-schutz u.a. den Neubau eins Feuerwehrgebäudes in der Stadt Könnern vor. Die erheblichen Kosten von ca. 3,6 Mio. € können aufgrund der ZuwendR BS (Zuwendungsrichtlinie Brandschutz) voraussichtlich nur in Höhe von 483 T€ gefördert werden. Durch die Erweiterung des KSG-Fördergebietes um dieses Grundstück soll die Option einer Kofinanzierung mit KSG-Mitteln geschaffen werden.

Durch die Festlegung der drei Grundstücke als KSG-Gebiet wird somit die Möglich-keit eröffnet, dass bei Gewährung von Fördermitteln, Einzelmaßnahmen zeitlich zü-giger durchgeführt werden können, als dies ohne die Inanspruchnahme von Förder-mitteln möglich wäre. Ein Anspruch auf die Gewährung von Fördermitteln besteht dabei nicht.

Die Erweiterung des KSG-Fördergebietes kann durch einfachen Gemeindebeschluss erfolgen. Eine Aufhebung bzw. Änderung bisher gefasster Beschlüsse in diesem Zu-sammenhang ist nicht erforderlich.

Kosten:

Durch die Gebietsfestlegung per Beschluss entstehen der Stadt Könnern keine Kos-ten. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass bewilligte Fördermittel aus dem Pro-gramm „Förderung kleinerer Städte und Gemeinden – überörtliche Zusammenarbeit und Netzwerke“ mit Eigenmitteln gegen zu finanzieren sind. Der Eigenmittelanteil beträgt ein Drittel, d.h. förderfähige Kosten können zu zwei Dritteln bezuschusst wer-den.

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Integriertes Strategie- und Handlungskonzept für die Einheitsgemeinde Stadt Könnern

(ISHK Könnern) 169

Anlagen:

3 Ausdrucke vom gebietsdeckenden Auszug aus dem Liegenschaftskataster mit Kennzeichnung (Schraffur) der Grundstücke, die per Beschluss als KSG-Fördergebiete festgelegt werden.

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