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Internationales / Europ Sommer-Uni: Das Europa der Gewerkschaften, Bodensee, 20.06.2014 Deutschland Unterschiede und Gemeinsamkeiten Arbeitsbeziehung en Tschechische Republik

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Internationales / Europa

Sommer-Uni: Das Europa der Gewerkschaften, Bodensee, 20.06.2014

Deutschland

Unterschiede und Gemeinsamkeiten

Arbeitsbeziehungen

Tschechische Republik

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Sommeruni der IG Metall Bildungsregion, Bodensee, 20. Juni 2014

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Gewerkschaftlicher Organisationsgrad in Europa

ca. 80%

35-70%

20-35%

< 15 %Tschechische Republik: ca. 21%

Bundesrepublik Deutschland: ca. 20%

Nationale Organisationsgrade sagen nur wenig aus über die tatsächliche Stärke einer Gewerkschaft

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Das nationale Gewerkschaftsgefüge

DEUTSCHLAND

Keine Richtungsgewerkschaftenaber

Branchengewerkschaften

Ein großer Dachverband: DGB

„Gewerkschaftskonkurrenz“(dass heißt : zwei Gewerkschaften

in einer Branche oder in einem Unternehmen)

ist eher selten

TSCHECHIEN

Richtungsgewerkschaftenund

Branchengewerkschaften

Mehrere, unterschiedlich große Dachverbände:

ČMKOS, ASO

„Gewerkschaftskonkurrenz“ist nicht auszuschließen,

aber in der Praxis eher selten

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Das nationale Gewerkschaftsgefüge

DEUTSCHLAND

IG Metall (DGB)• 2,2 Millionen Mitglieder• 160 lokale Verwaltungsstellen in sieben Bezirken• Zuständigkeit für Metall & Elektro, Textil, Holz und Kunststoff Internationale Mitgliedschaften:

• industriAll European Trade Union• industriAll Global

TSCHECHIEN

OS KOVO (ČMKOS) • Metallarbeitergewerkschaft mit

170.000 Mitglieder

OS TOK (ČMKOS)• Textilarbeitergewerkschaft

Welche Branchengewerkschaft ist zuständig bei ASO?

Branchenzuständigkeiten

Internationale Mitgliedschaften:• Nur OS KOVO und OS TOK sind Mitglied in industriAll European Trade Union und industriAll Global

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Betriebliche Interessenvertretung

Deutsches Modell

Betriebsrat verhandelt

Betriebsvereinbarungen

Branchengewerkschaftverhandelt Branchentarifverträge

auf regionaler Ebene

Tschechisches Modell Gewerkschaftliche Grundorganisation

im Betrieb(základní organizace)

verhandelt betriebliche Kollektivverträge

Gesetzliches Gremium zur Unterrichtung und Anhörung

Betriebsrat(podniková rada)

Gesetzliches Gremium zur Unterrichtung und Anhörung

Branchengewerkschaft(odborový svaz)

verhandelt Branchentarifverträge auf nationaler Ebene

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Der Betriebsrat (BR)Der Betriebsrat ist die Interessenvertretung der Arbeitnehmer im Betrieb und das gesetzlich wirksame Gremium zur Unterrichtung und Anhörung. Es hat darüber hinaus gesetzlich geregelte Mitwirkungsrechte („Mitbestimmung“)

Betriebsrat als zentrales Organ übt alle Verhandlungsrechte aus: er verhandelt und unterzeichnet die Betriebsvereinbarungen

Er überwacht die Einhaltung von Gesetzen, Verordnungen, Unfallverhütungsvorschriften, Tarifverträgen und Betriebsvereinbarungen

Weitgehende Regelungen über Freistellungen und Arbeitsmittel

Gewerkschaften nur indirekt im Betrieb präsent (mit den sogenannten gewählten „Vertrauensleuten“). Der BR wird durch lokale „Verwaltungsstellen“ der IG Metall betreut

Überbetriebliche Interessenvertretung: Gründung von Gesamt- und Konzernbetriebsräten gesetzlich möglich.

Betriebliche Interessenvertretung

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Konzernbetriebsrat

Zug & Fahrrad AG

StandortFrankfurt

-BR-

GesamtbetriebsratZug GmbH

StandortStuttgart

-BR-

StandortLeipzig

-BR-

Standort Köln-BR-

Standort München

-BR-

StandortKiel -BR-

GesamtbetriebsratFahrrad GmbH

StandortRostock

-BR-

Standort Hamburg

-BR-

Interessenvertretung in Deutschland

AN als Aufsichtsratsmit

-glieder

Lokale IGM Köln

Lokale IGM Hamburg

Lokale IGM Rostock

Lokale IGM Leipzig

Lokale IGM Frankfurt

Lokale IGM Stuttgart

Lokale IGM München

Lokale IGM Kiel

Gewerkschafts-sekretär koordiniert die Gew.-Politik in jedem Gesamt-betriebsrat

Gewerkschafts-sekretär koordiniert die Gewerkschafts-politik im Konzernbetriebsrat

1 / 3 der Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat sind Gewerkschafts-funktionäre

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Drei Arten der Beteiligung

Rechte des Betriebsrat

Information

z.B. bei wirtschaftlichen Angelegenheiten

Konsultation

z.B. bei personellen

Angelegenheiten

Mitbestimmung

z.B. bei sozialen

Angelegenheiten

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Informations- Konsultations- und Mitbestimmungsrechte

Rechte des Betriebsrat

Allgemeine Informationsrechte: d.h. für die Durchführung seiner Aufgaben muss der Betriebsrat rechtzeitig von der Unternehmensführung unterrichtet werden und hat im Rahmen seiner Aufgaben Einsichtsrecht in die Geschäftsunterlagen. Beispiele : Bruttolöhne, Gehälter

Informations- und Konsultationsrechte: z.B. bei wirtschaftlichen, personellen Fragen, Einführung neuer Technologien etc.

Mitbestimmungsrechte bei sozialen Angelegenheiten, z.B. Beginn und Ende der Arbeitszeit, Festsetzung, Anwendung oder Änderung der Entlohnungsmethoden, Festsetzung von Akkord- und Prämiensätzen, Leistungs- und Verhaltenskontrolle, Versetzung oder Entlassung einzelner Beschäftigter, Arbeits- und Gesundheitsschutz, Form und Verwaltung betrieblicher Sozialeinrichtungen (z.B. Kantinen), Betriebsänderung (Interessenausgleich und Sozialplan)

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Qualität der Beteiligung

Konsultation

Information

Angelegenheitensoziale personelle wirtschaftliche

Mitbestimmung

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Gewerkschaften Betriebsräte VertrauensleuteArbeitnehmer-

vertreter im Aufsichtsrat

Schließen mit den Arbeitgeberver-einigungen oder mit einzelnen Arbeitgebern Tarifverträge ab, die Mindest-standards bei Löhnen, Ge-hältern, Arbeits-zeit, Urlaub, Lohnfortzahlung etc. setzen

Verhandeln mit der Unternehmens-leitung Betriebsverein-barungen aus (unter Beachtung des Tarifvorbehaltes)

Arbeiten mit den Betriebsräten und der Gewerkschaft zusammen, informieren die Mitglieder, organisieren Streiks etc. und haben kein Recht auf Abschluss von Betriebsverein-barungen oder von Tarifverträgen

Vertreten die Arbeitnehmer-interessen im Aufsichtsrat und sind entweder Mitarbeiter der Gewerkschaft oder Mitglieder des Betriebsrates

Aufgabenverteilung der Interessenvertreter im Betrieb und im Unternehmen in Deutschland

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Die gewerkschaftliche Grundorganisation (GO) im Betrieb und ihre Organe

Die gewerkschaftliche Grundorganisation im Betrieb (základní organizace) und ihr gewähltes Leitungsgremium (výbor základní organizace) ist die Interessenvertretung der Arbeitnehmer im Betrieb und das gesetzliche Gremium zur Unterrichtung und Anhörung.

Das von den Gewerkschaftsmitgliedern gewählte Leitungsgremium der GO hat darüber hinaus gesetzlich geregelte Mitwirkungsrechte („Mitbestimmung“) und verhandelt betriebliche Kollektivverträge

Sie überwacht die Einhaltung von Gesetzen, Verordnungen, Unfallverhütungsvorschriften, Tarifverträgen

Regelungen über Freistellungen und Arbeitsmittel

Daneben kann auch ein Betriebsrat (podniková rada) gegründet werden, der allerdings nur eingeschränkte Unterrichtungs- und Anhörungsrechte und keine Mitbestimmungsrechte hat.

Betriebliche Interessenvertretung

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Das Leitungsgremium der GO und Betriebsrat haben folgende Informationsrechte:

Wichtige Fragen der Arbeitsbedingungen;

Änderungen des Aufbaus, der Rechtsstellung und der Geschäftstätigkeiten des Unternehmens;

Maßnahmen zur Gewährleistung der Gleichbehandlung von Frauen und Männern;

Auswirkungen der Geschäftstätigkeiten auf die Umwelt und Umweltschutzmaßnahmen;

Einzelheiten zu Stellen für feste Mitarbeiter, die für befristet beschäftigte Arbeitnehmer im Betrieb von Interesse sind;

Rechte der betrieblichen Interessenvertreter

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Nur das Leitungsgremium der GO hat folgende Informationsrechte:

Entwicklung der Löhne und Gehälter, einschließlich des nach einzelnen Berufsgruppen aufgeschlüsselten Durchschnittslohns und seiner Zusammensetzung;

Arbeitspensum und –tempo;

Änderungen der Arbeitsorganisation;

Arbeitsentgeltsystem und Verfahren für die Mitarbeiterbeurteilung;

Berufsbildung;

Soziale und kulturelle Aktivitäten;

Einzelheiten zum Einsatz neuer Mitarbeiter

Rechte der betrieblichen Interessenvertreter

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Das Leitungsgremium der GO und Betriebsrat haben folgende Informations- und Konsultationsrechte:

Wirtschaftliche Entwicklungsperspektiven des Unternehmens;

Strukturelle Veränderungen bei Restrukturierungsmaßnahmen;

Maßnahmen, die sich auf die Beschäftigung auswirken, insbesondere Massenentlassungen;

Zahl der Beschäftigten und mögliche Beschäftigungsperspektiven;

Übergang des Unternehmens an einen anderen Eigentümer;

Fragen im Zusammenhang mit Gesundheitsschutz und Sicherheit am Arbeitsplatz.

Rechte der betrieblichen Interessenvertreter

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Nur das Leitungsgremium der GO hat folgende Informations- und Konsultationsrechte:

Versetzung von Mitarbeitern gegen ihren Willen;

Kollektive Arbeitszeitregelung wie Nachtarbeit oder Arbeit an Ruhetagen;

Datum der Lohnauszahlung sofern dies nicht im Tarifvertrag festgelegt ist;

Regelungen für Ersatzleistungen des Arbeitnehmers bei Schäden oder finanziellen Verluste, die durch ihn verursacht wurden;

und Entschädigungszahlungen bei Berufskrankheit.

Rechte der betrieblichen Interessenvertreter

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Nur das Leitungsgremium der GO hat Mitbestimmungsrechte:

Die Beschäftigung von Zeitarbeitnehmern für die Dauer von mehr als zwei Jahren;

Kurzarbeitsregelungen in Situationen, in denen es aufgrund eines Auftrags- oder Verkaufsrückgangs nicht genügend Arbeit für die Beschäftigten gibt, um ihre normalen Arbeitszeiten auszufüllen.

Terminplanung für den Jahresurlaub und Höchstdauer der einzelnen Urlaubsblöcke (bei einer Mindestdauer von zwei Wochen);

Verwendung etwaiger Fonds, die zu kulturellen und sozialen Zwecken eingerichtet werden;

Änderungen der Arbeitsordnung.

Rechte der betrieblichen Interessenvertreter

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Tarifverträge

Branchen-übergreifend /

landesweitBranchenweit Betriebsebene

Deutschland+++ +

Tschechien+ +++

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Tarifverträge in Deutschland

In DE ist die Branchenebene entscheidend

Der Staat greift kaum in die Fragen des Entgeltssystems und der Arbeitszeit ein: symbolisch dafür steht das Fehlen eines gesetzlichen Mindestlohnes in Deutschland.

Die Arbeitszeit und das Entgeltssystems werden auf Branchenebene verhandelt.

Die Betriebsebene gewinnt an Bedeutung, insbesondere seit dem Pforzheimabkommen im Jahre 2003...aber auch in solchen Fällen werden die Tarifverträge von Bevollmächtigten der Gewerkschaften verhandelt (und nicht von den Vertrauensleuten, wie in anderen Ländern).

Tarifliche Deckungsrate: ca. 61% der deutschen Arbeitnehmer/innen sind abgesichert durch Tarifverträge.

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Tarifverträge in der Tschechischen Republik

In CZ ist die Betriebsebene entscheidend

Wenn in der Tschechischen Republik Tarifverhandlungen geführt werden, dann überwiegend auf betrieblicher Ebene, aber in vielen Betrieben wird überhaupt nicht verhandelt.

Das Leitungsgremium der gewerkschaftlichen Grundorganisation (GO) verhandelt die betrieblichen Kollektivverträge. Bei Tarifverhandlungen geht es in erster Linie um das Arbeitsentgelt, aber auch Fragen wie Arbeitszeit, Arbeitsorganisation und Arbeitgeberbeiträge zur Rentenversicherung werden verhandelt.

Es gibt keinen Unterschied zwischen Kollektivvertrag und Betriebsvereinbarung, sondern nur zwischen betrieblichem und Bran-chenkollektivvertrag (dann auf nationaler Ebene). Die Kollektivverträge beziehen sich auch auf jene AN, die nicht gewerkschaftlich organisiert sind.

Tarifliche Deckungsrate: ca. 44% der tschechischen Arbeitnehmer/innen sind abgesichert durch Branchentarifverträge oder betriebliche Kollektivverträge.

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Unternehmensmitbestimmung

Weite Verbreitung

Begrenzte Verbreitung

Keine Regelungen

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Unternehmensmitbestimmung

§ KriterienAnzahl der

Arbeitnehmervertreter in den Unternehmensorganen

Deutschland JA 1. UN 500- 2000 AN

2. UN 2000 AN

3. Sonderegelung für Montan-industrie

1. 1/3 des Aufsichtsrats

2. ½ des Aufsichtsrats mit Vorherrschaft der Kapitalvertreter ( bei Stimmengleichheit ist die Stimme des Vorsitzendens ausschlaggebend.

3. Volle Parität in der Montanindustrie

Tschechien JA Aktiengesellschaften mit > 50 AN

1/3 des Aufsichtsrats

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Die Rolle Staates in Deutschland

Die Regierung greift nicht in Tarifverhandlungen ein (Tarifautonomie)

Die Regierung sorgt lediglich für die gesetzlichen Rahmenbedingungen (Grundgesetz, Tarifvertragsgesetz, Betriebsverfassungsgesetz)

Die Rolle des Staates in Deutschland und der Tschechischen Republik

Die Rolle Staates in der Tschechischen Republik

ČMKOS und ASO, Arbeitgeber und Regierung arbeiten im dreigliedrigen Rat für wirtschaftliche und soziale Verständigung (RHSD) zusammen

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