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Nr. 1335 vom Donnerstag, dem 11. Februar 2010 Amtsblatt Seite 2 Aus dem Standesamt Einträge vom 31.1.2010-7.2.2010 Geburten: 20.01.2010 Leandro Uwe Jörg Binder, männlich Ute Gisela Kolitsch geb. Züscher, Zum Himmel- reich 9, 76698 Ubstadt-Weiher und Hansjörg Rudolf Binder, Schwandorfstr. 61, 75015 Bretten 01.02.2010 Adrian Hartwich, männlich Ljubov Hartwich geb. Olenberger und Waleri Hartwich, Waldstr. 2, 75015 Bretten Eheschließungen: 02.02.2010 Katja Andrea Riedel und Tobias Matthäus Frank, Mittelgasse 5, 75015 Bretten Sterbefälle: 28.01.2010 Georg Friedrich Schüle, Reuchlinstr. 48, 75015 Bretten, 96 Jahre 29.01.2010 Martha Luise Wolff geb. Jouvenal, Steinstr. 3, 75015 Bretten, 78 Jahre 02.02.2010 Hans Joachim Pfrommer, Am Leisenrain 6/1, 75015 Bretten, 57 Jahre 04.02.2010 Else Steiner geb. Hauser, Waldstr. 14, 75015 Bretten, 83 Jahre Land passt Erneuerbare-Wärme-Gesetz an Wärmedämmstandard erhöht Die Ersatzmöglichkeit Dämmung wurde per Verordnung neu ge- regelt und trat am 1. Januar in Kraft – das Land Baden- Württemberg setzt sich damit wieder an die Spitze bei Energie- sparstandards für Altbauten. Übergangsregelung bis Ende 2010. Seit dem 1. Januar 2010 gilt das Erneuerbare-Wär- me-Gesetz in Baden- Württemberg für den Ge- bäudebestand. Ältere Häu- ser sollen nach einem Hei- zungsaustausch künftig zehn Prozent des Wärmebedarfs mit erneuerbaren Energien decken. Die im Landesgesetz vorgesehene Alternative zum Einsatz erneuerba- rer Energien, eine besonders effizi- ente Wärmedämmung, hat jetzt mit der neuen Energieeinsparverord- nung EnEV 2009 eine verschärfte Bezugsbasis erhalten. „Wer sich zur Erfüllung des Gesetzes für eine Wärmedämmung entscheidet, packt künftig sein Gebäude wärmer ein“, erklärt Claudia Rist vom Landesprogramm Zukunft Altbau des Umweltministeriums. „Seit 1. Januar müssen bei einer Fassaden- oder Dachdämmung die Anforderungen der EnEV 2009 um 20 Prozent unterschritten werden.“ Mit der Neuregelung setzt sich Ba- den-Württemberg erneut an die Spitze bei Energiesparregeln für Alt- bauten. Die Anpassung des im Land vor zwei Jahren in Kraft getretenen Erneuerbare-Wärme-Gesetzes (EWärmeG) an die neue bundes- weit gültige EnEV erfolgte über eine Verordnung des Landes. Bisher musste beispielsweise bei einer Fas- saden- oder Dachdämmung die EnEV 2007 um 30 Prozent unter- schritten werden, damit diese Maß- nahme als ersatzweise Erfüllung anerkannt wurde. Die EnEV 2009 erhöhte im Oktober jedoch die en- ergetischen Anforderungen für den Gebäudebestand je nach Bauteil um 20 bis 30 Prozent. Damit wurden die höheren Dämmstandards des EWärmeG bundesweit verbindlich – und die Ersatzmöglichkeit Däm- mung im Landesgesetz zum sowieso vorgeschriebenen Normal- fall. Mit der Neuregelung über- schreiten die Anforderungen in Ba- den-Württemberg wieder den Bun- desstandard. Eine Übergangsrege- lung gilt für 2008 und 2009 in Auf- trag gegebene Dämmmaßnahmen. „Vorausschauende Hausbesitzer, die in dieser Zeit eine Fassaden- oder Dachdämmung als ersatzweise Er- füllung für einen späteren Heizungs- austausch beauftragt haben, fallen nicht unter die neue Verordnung“, erklärt Gerhard Freier von der In- genieurkammer Baden-Württem- berg. „Bei ihnen reicht es, wenn die alte EnEV 2007 um 30 Prozent un- terschritten wird.“ Die beauftrag- ten Maßnahmen müssen bis spätestens 31. Dezember 2010 durchgeführt werden. Wer noch keine Maßnahmen vor- genommen hat und vor ei- nem Heizungsaustausch steht, dem empfiehlt Claudia Rist, frühzeitig einen qualifizierten Gebäudeenergieberater aus der Re- gion hinzuzuziehen. Energieberater könnten einschätzen, welche Heiz- technik für welches Haus am bes- ten ist und ob sich eine Ersatzerfül- lung durch Wärmedämmung eher anbietet. Auch welche finanzielle Förderung von Bund, Land und Gemeinden zur Verfügung stehen, wüssten sie genau. Ziel der neuen Verordnung zum EWärmeG ist es, durch den verbesserten Wärme- schutz eine größere Energieeinspa- rung und Minderung des klima- schädlichen Treibhausgases Koh- lendioxid zu erreichen als die Ener- gieeinsparverordnung 2009 bei ei- ner Sanierung sowieso vorschreibt. Informationen zum Erneuerbare- Wärme-Gesetz und zu qualifizier- ten Gebäudeenergieberatern gibt es beim gebührenfreien Beratungstele- fon 08000 12 33 33 von Zukunft Altbau oder bei www.zukunftaltbau.de. Informationen zum EWärmeG: · Fachliche Auskunft geben Ener- gieberater. Sie zeigen, welche Maß- nahmen am Haus energetisch und wirtschaftlich sinnvoll sind. · Energieberater gibt es bei den an- erkannten Institutionen im Land, wie der Architektenkammer Baden- Württemberg, dem Baden- Württembergischen Handwerkstag (BWHT), dem Deutschen Energie- berater-Netzwerk (DEN), dem Ver- band der Gebäudeenergieberater, Ingenieure, Handwerker Baden- Württemberg (GIH), der Ingenieur- kammer Baden-Württemberg und den regionalen Energieagenturen. Fördermöglichkeiten: · Eine Zusammenstellung der aktu- ellen Förderprogramme von Bund und Land: ww.energiesparfoerderung-bw.de. Darüber hinaus gibt es Angebote von Kommunen und Energiever- sorgern. Ansprechpartner Zukunft Altbau: Dipl.-Ing. Mareike Soder, Freie Ar- chitektin und Energieberaterin, Zu- kunft Altbau, KEA Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Württem- berg GmbH, Kaiserstraße 94a, 76133 Karlsruhe, Tel. +49/721/ 98471-37, Fax +49/721/98471-20, [email protected], www.zukunftaltbau.de Amtsgericht Bruchsal • Vollstreckungsgericht Zwangsversteigerung Im Wege der Zwangsvollstreckung soll am Mittwoch, 3. März 2010, 08.30 Uhr im Gerichtsgebäude Bruchsal, Schlossraum 5, II. OG, Saal 202, folgender Grundbesitz versteigert werden, eingetragen im Grund- buch von Sprantal Blatt Nr. 80, Flst.Nr. 1/5 Ortsstr. 40, Gebäude- und Freifläche 1,76 ar (2-Familienhaus mit Carportanbau – Angabe in Klammer ohne Gewähr) Der Verkehrswert ist gemäß § 74 a Abs. 5 ZVG festgesetzt worden auf 81.000,00 Euro Gemäß §§ 67 bis 70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheitsleistung verlangt werden; die Sicherheit ist in der Regel in Höhe von 10 % des Verkehrswerts zu leisten. Bietvollmachten müssen öffentlich beglaubigt sein. Weitere Informatio- nen unter:www.versteigerungspool.de Ritter, Rechtspflegerin Freilaufende Hunde aus Sicht des Hundehalters ein Bestandteil der artgerechten Haltung, um dem natürlichen Bewegungsdrang seines Hundes zu entsprechen, aus Sicht des Spaziergängers oder Passanten möglicherweise ein unkalkulierbarer Risikofaktor. Die Polizeiliche Umweltschutzverordnung der Stadt Bretten bestimmt in § 12 Absatz 3 hierzu: „Hunde dürfen ohne Begleitung einer Person, die durch Zuruf auf die Tiere einwirken kann, nicht frei umherlaufen“. Es reicht nicht, dass eine Person den Hund beaufsichtigt, sondern diese muss auch den Hund unter Kontrolle haben. Bei einem Hund mit entsprechender Ausbildung und im Beisein seines „Herrchens“ mag dies weitgehendst durch Zuruf möglich sein. Aber eine letzte Sicherheit ist damit nicht gewährleistet. Im Zweifelsfall sollte der Hund außerhalb des befriedeten Besitztums an der Leine geführt wer- den. Hierbei muss aber beachtet werden, dass die Person auch körper- lich in der Lage sein muss, den Hund an der Leine zu führen und nicht umgekehrt. Bei der Begegnung mit Menschen und anderen Hunden sollte der Hund an die kurze Leine genommen werden. Unabhängig von den möglichen haftungs- und strafrechtlichen Folgen bei Vorfällen mit freilauf- enden Hunden, kann schon das freie Laufen lassen des Hundes ohne wirksame Kontrolle durch den Hundeführer mit einem Bußgeld geahndet werden. Das Ordnungsamt wird entsprechende Anzeigen konsequent verfolgen. 3. Völkerballturnier in Bretten Am Samstag, 13. März 2010, findet in der Zeit von 10:30 Uhr bis 15:00 Uhr zum dritten Mal das Völkerballturnier im Hallensportzentrum im Grüner statt. Die Veranstaltung steht unter der Schirmherrschaft von Ober- bürgermeister Martin Wolff. Der ehrenamtliche Jugendschutz- beauftragte der Stadt Bretten, Hans Schmitt, und die Georgs- Pfadfinder organisieren erneut dieses Großereignis. Unterstützung erfährt das Turnier durch die Aktion des Land- kreises Karlsruhe „Wegschauen ist keine Lösung“. Im fairen Wettkampf gilt es wieder, den Sieger für diesen Wanderpokal zu ermitteln. Im letzten Jahr hatte ihn die Mannschaft des Jugend- hauses Bretten gewonnen. Der Wettkampf bietet den Kindern und Jugendlichen die Mög- lichkeiten einer aktiven und positiven Freizeitbeschäftigung. Durch Spaß und Spiel sollen Freude an der Bewegung und Erfolgser- lebnisse vermittelt werden und zwar ohne die Zuhilfenahme von Drogen und Alkohol. Wer kann teilnehmen? Kategorie 1: Kindergruppen (Jungen und Mädchen) im Alter von 7 bis 13 Jahren. Kategorie 2: Gruppen mit Teilnehmern von 13 bis 99 Jahren. Die Teams der Kategorie 1 dürfen zusammen max. 100 Jahre, die Teams der Kategorie 2 dürfen zusammen max. 150 Jahre alt sein. Weitere Hinweise zu den Teilnahmebedingungen und das Anmel- deformular können Sie bei der Stadtverwaltung, Herrn Strauß, Telefon 07252 921 505, anfordern bzw. unter www.bretten.de herunterladen. Internationales Frauenfrühstück Die Frauen des Gemeinderates hatten zum Internationalen Frauen- frühstück Susanne Rittmann von der Psychologischen Beratungs- stelle der Diakonie eingeladen. Nachdem sich alle gestärkt hatten, erklärte Susanne Rittmann den Aufgabenbereich der Beratungs- stelle. Wer nimmt sie in Anspruch? Was kann die Beratungsstelle leisten? Fragen kamen von den Frauen, denn wenn schon nicht selbst betroffen, so kann doch sonst jemandem geholfen werden. Mehrere Personen arbeiten dort mit verschiedenen Schwerpunkten, so z. B. für spieltherapeutische oder Leistungsdiagnostik, Pubertät, Schulversagen. Die Beratungsstelle ist eine Einrich- tung der Jugendhilfe, des Landkrei- ses Karlsruhe und der Diakonie. Die Inanspruchnahme ist kostenfrei. Zum guten Glück sind es oft Pro- bleme, die in wenigen Sitzungen gelöst werden können, denn etwa 300 Fälle sind es im letzten Jahr ge- wesen. Kinderärzte, Kindergärten, Lehrer oder Schulsozialarbeiter wei- sen Eltern bzw. Schüler oft auf die Beratung hin. Verstärkt kommen An- fragen von Kindergarteneltern, weil Vergleichsmöglichkeiten viel früher vorhanden sind als das in der Ver- gangenheit war. Wie gehe ich mit sozial gehemmten Kindern um? Es sind oft die stillen, die wenig auf- fälligen Kinder, die zu Problemfäl- len werden. Sind es Scheidungs- kinder, kann die angebotene Grup- pe von Gleichgesinnten helfen. Die- se Gruppen haben großen Zulauf, denn Eltern wollen eigentlich alle nur das Beste für ihr Kind. So sehen es auch die etwa 25 % der Ratsuchenden mit Migrations- hintergrund, die oftmals skeptisch der Beratung gegenüberstehen. Die- se Eltern sind sehr am Schulerfolg ihrer Kinder interessiert. Aber ohne die Bereitschaft des zu Beratenden wird es keinen Erfolg geben. Der Wille muss vorhanden sein. Die Berater unterliegen der Schweige- pflicht, da sind dann unangenehme Dinge gut aufgehoben. Es waren leider wenige Gäste anwesend und doch war die Begegnung mit der Psychologin für eine Besucherin ein Schlüsselerlebnis. Sie wusste an- schließend, an wen sie sich mit ih- ren Problemen wenden kann. Das nächste Treffen ist am Mittwoch, dem 24. Februar 2010. Schottische Lebensart am E S G Es ist Ende Januar und Schottlandfreunde weltweit zelebrieren mit dem „Burns’Night Supper“ ihre Verbundenheit mit Schottlands bedeutendem Nationaldichter Robert Burns, der ein Zeitgenosse Schillers war - so auch Lehrer am ESG und ihre Schulleiterin Annelie Richter. Die Schottlandfreunde Roland S. Schmitt und Ulrich Ureland gestalteten den Abend mit einem dreigängigen schottischen Menü mit Hühnerlauch- suppe (cock a leekie), Haggis (einem mit würzigen Innereien gefüllten Schafsdarm), Kartoffeln mit Steckrüben sowie britischer Käsesorten und Haferkeksen (bannocks) . Die Speisenfolge wurde umrahmt von Dudelsackklängen, schot- tischen Tänzen sowie Ge- dichten und dem Toast „to the lassies“ - einer witzi- gen, manchmal necki- schen Lobeshymne auf die Damen. Es war ein äußerst gelun- gener Abend bei dem die Abendgarderobe der Gäste sowie auch die Tisch- dekoration das Lehrer- zimmer in einem anderen Licht erscheinen ließ. Auf- grund des großen Erfolgs ist eine Wiederholung im nächsten Jahr nicht aus- geschlossen. Sichere Abstellmöglichkeiten von Fahrrädern und Rollern Am Bahnhof Bretten gibt es wieder freie Boxen in denen Fahrräder und Motorroller sicher und wetterfest abgestellt werden können. Die vor Jahren von der Stadt Bretten beschafften „Minigaragen“ sind abschließ- bar und können bei Frau Scheurer/Amt für Wirtschaftsförderung,Telefon 921-236 gegen eine geringe Gebühr angemietet werden. Baum-Gutachten liegt vor Wie bereits nach dem Windwurf einer Linde in der Wilhelmstraße im August letzten Jahres angekündigt, wurde ein Gutachten zur Standsi- cherheit der alten Lindenbäume entlang des Brühlgrabens sowie der Kas- tanien an der Straße „Am Seedamm“ durch die Stadt Bretten in Auftrag gegeben und liegt nun zwischenzeitlich vor. Nachdem, wie bereits im Gemeinderat verkündet, der Blauglockenbaum auf dem Marktplatz schadensbedingt aus Verkehrssicherungsgründen gefällt werden muss, sind nach Feststellung des Gutachters für die Lin- den und Kastanien zunächst lediglich Kronenpflegerückschnitte bzw. Einkürzungen als Entlastungs- und Sicherungsmaßnahme vorzunehmen. Als Empfehlung des Sachverständigen sind diese Maßnahmen in der Vegetationsperiode in diesem Jahr vorzunehmen. Die notwendigen Verkehrslenkungs- und Absicherungsvorkehrungen werden zwischen dem städtischen Baubetriebshof, dem Ordnungsamt sowie der Polizei abgestimmt. Busse fahren nach dem Ferienfahrplan In der Zeit von Rosenmontag, 15. Februar, bis Freitag, 19. Februar, fahren alle öffentlichen Buslinien im baden-württembergischen Teil des KVV-Gebiets nach dem Ferienfahrplan. Die Baden-Baden-Linie fährt bereits ab Freitag, 12. Februar, nach dem Ferienfahrplan. Die Stadt Bretten sucht für ihren Kindergarten „Drachenburg“ im Wohngebiet „Kupferhälde“ zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/n Erzieher/in in Teilzeit (70 %). Was erwartet Sie bei uns? Der städtische Kindergarten betreut 75 Kinder ab 3 Jahren bis zum Beginn der Schulpflicht. Als pädagogische Fachkraft sind Sie Bezugsperson für eine Kindergruppe und bringen sich in diesem Funktionsbereich verantwortlich ein. Professionelle Beobachtung als Ausgangsbasis für die individuelle Entwicklungsförderung von Kindern und der Dialog mit den Eltern sind uns besonders wich- tig. Die Förderung der Sprache als Ausdrucksmittel, welches Par- tizipation und soziales Miteinander ermöglicht, sehen wir als wich- tigen Beitrag zur Integration aller Kinder und Eltern. Was erwarten wir von Ihnen? » eine/n aufgeschlossene/n, engagierte/n Mitarbeiter/in der/die auch über Humor und Gelassenheit verfügt » eine abgeschlossene Berufsausbildung zum/zur Erzieher/in oder vergleichbare Qualifikation » ein hohes Maß an Einfühlungsvermögen und Wertschätzung im Umgang mit Kindern und Eltern » Erfahrungen in der Zusammenarbeit mit Eltern sowie Eltern- gesprächen und Entwicklungsgesprächen » Reflektionsbereitschaft und Teamfähigkeit Was können wir Ihnen bieten? » eine interessante, verantwortungsvolle und abwechslungsrei- che Tätigkeit » Entfaltungsspielraum für eigene Ideen » Vergütung nach dem TVöD Wenn Sie sich in diesem Arbeitsfeld richtig wohlfühlen und Sie unsere Ausschreibung anspricht, dann richten Sie Ihre schriftli- che Bewerbung mit den üblichen Unterlagen (Lebenslauf, Licht- bild, Zeugnisse, Tätigkeitsnachweise) bis zum 26.02.2010 an das Bürgermeisteramt Bretten, Untere Kirchgasse 9, 75015 Bretten. Für telefonische Auskünfte stehen Ihnen Frau Wagner vom Sach- gebiet Erziehung und Schulen, Tel. 07252/921-420 und Frau Höpfinger vom Sachgebiet Personal, Tel. 07252/921-130 gerne zur Verfügung.

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  • Nr. 1335 vom Donnerstag, dem 11. Februar 2010Amtsblatt Seite 2

    Aus dem StandesamtEinträge vom 31.1.2010-7.2.2010

    Geburten:20.01.2010 Leandro Uwe Jörg Binder, männlich

    Ute Gisela Kolitsch geb. Züscher, Zum Himmel-reich 9, 76698 Ubstadt-Weiher und HansjörgRudolf Binder, Schwandorfstr. 61, 75015 Bretten

    01.02.2010 Adrian Hartwich, männlichLjubov Hartwich geb. Olenberger und WaleriHartwich, Waldstr. 2, 75015 Bretten

    Eheschließungen:02.02.2010 Katja Andrea Riedel und Tobias Matthäus Frank,

    Mittelgasse 5, 75015 Bretten

    Sterbefälle:28.01.2010 Georg Friedrich Schüle, Reuchlinstr. 48, 75015

    Bretten, 96 Jahre29.01.2010 Martha Luise Wolff geb. Jouvenal, Steinstr. 3,

    75015 Bretten, 78 Jahre02.02.2010 Hans Joachim Pfrommer, Am Leisenrain 6/1,

    75015 Bretten, 57 Jahre04.02.2010 Else Steiner geb. Hauser, Waldstr. 14, 75015

    Bretten, 83 Jahre

    Land passt Erneuerbare-Wärme-Gesetz anWärmedämmstandard erhöht

    Die Ersatzmöglichkeit Dämmung wurde per Verordnung neu ge-regelt und trat am 1. Januar in Kraft – das Land Baden-Württemberg setzt sich damit wieder an die Spitze bei Energie-sparstandards für Altbauten. Übergangsregelung bis Ende 2010.Seit dem 1. Januar 2010gilt das Erneuerbare-Wär-me-Gesetz in Baden-Württemberg für den Ge-bäudebestand. Ältere Häu-ser sollen nach einem Hei-zungsaustausch künftigzehn Prozent des Wärmebedarfsmit erneuerbaren Energien decken.Die im Landesgesetz vorgeseheneAlternative zum Einsatz erneuerba-rer Energien, eine besonders effizi-ente Wärmedämmung, hat jetzt mitder neuen Energieeinsparverord-nung EnEV 2009 eine verschärfteBezugsbasis erhalten. „Wer sich zurErfüllung des Gesetzes für eineWärmedämmung entscheidet,packt künftig sein Gebäude wärmerein“, erklärt ClaudiaRist vom Landesprogramm ZukunftAltbau des Umweltministeriums.„Seit 1. Januar müssen bei einerFassaden- oder Dachdämmung dieAnforderungen der EnEV 2009 um20 Prozent unterschritten werden.“Mit der Neuregelung setzt sich Ba-den-Württemberg erneut an dieSpitze bei Energiesparregeln für Alt-bauten. Die Anpassung des im Landvor zwei Jahren in Kraft getretenenErneuerbare-Wärme-Gesetzes(EWärmeG) an die neue bundes-weit gültige EnEV erfolgte über eineVerordnung des Landes. Bishermusste beispielsweise bei einer Fas-saden- oder Dachdämmung dieEnEV 2007 um 30 Prozent unter-schritten werden, damit diese Maß-nahme als ersatzweise Erfüllunganerkannt wurde. Die EnEV 2009erhöhte im Oktober jedoch die en-ergetischen Anforderungen für denGebäudebestand je nach Bauteil um20 bis 30 Prozent. Damit wurdendie höheren Dämmstandards desEWärmeG bundesweit verbindlich– und die Ersatzmöglichkeit Däm-mung im Landesgesetz zumsowieso vorgeschriebenen Normal-fall. Mit der Neuregelung über-schreiten die Anforderungen in Ba-den-Württemberg wieder den Bun-desstandard. Eine Übergangsrege-lung gilt für 2008 und 2009 in Auf-trag gegebene Dämmmaßnahmen.„Vorausschauende Hausbesitzer, diein dieser Zeit eine Fassaden- oderDachdämmung als ersatzweise Er-füllung für einen späteren Heizungs-austausch beauftragt haben, fallennicht unter die neue Verordnung“,erklärt Gerhard Freier von der In-genieurkammer Baden-Württem-berg. „Bei ihnen reicht es, wenn diealte EnEV 2007 um 30 Prozent un-terschritten wird.“ Die beauftrag-ten Maßnahmen müssen bis

    spätestens 31. Dezember2010durchgeführt werden. Wernoch keine Maßnahmen vor-genommen hat und vor ei-nem Heizungsaustauschsteht, dem empfiehlt Claudia

    Rist, frühzeitig einen qualifiziertenGebäudeenergieberater aus der Re-gion hinzuzuziehen. Energieberaterkönnten einschätzen, welche Heiz-technik für welches Haus am bes-ten ist und ob sich eine Ersatzerfül-lung durch Wärmedämmung eheranbietet. Auch welche finanzielleFörderung von Bund, Land undGemeinden zur Verfügung stehen,wüssten sie genau. Ziel der neuenVerordnung zum EWärmeG ist es,durch den verbesserten Wärme-schutz eine größere Energieeinspa-rung und Minderung des klima-schädlichen Treibhausgases Koh-lendioxid zu erreichen als die Ener-gieeinsparverordnung 2009 bei ei-ner Sanierung sowieso vorschreibt.Informationen zum Erneuerbare-Wärme-Gesetz und zu qualifizier-ten Gebäudeenergieberatern gibt esbeim gebührenfreien Beratungstele-fon 08000 12 33 33 von ZukunftAltbau oder beiwww.zukunftaltbau.de.Informationen zum EWärmeG:· Fachliche Auskunft geben Ener-gieberater. Sie zeigen, welche Maß-nahmen am Haus energetisch undwirtschaftlich sinnvoll sind.· Energieberater gibt es bei den an-erkannten Institutionen im Land,wie der Architektenkammer Baden-Württemberg, dem Baden-Württembergischen Handwerkstag(BWHT), dem Deutschen Energie-berater-Netzwerk (DEN), dem Ver-band der Gebäudeenergieberater,Ingenieure, Handwerker Baden-Württemberg (GIH), der Ingenieur-kammer Baden-Württemberg undden regionalen Energieagenturen.Fördermöglichkeiten:· Eine Zusammenstellung der aktu-ellen Förderprogramme von Bundund Land:ww.energiesparfoerderung-bw.de.Darüber hinaus gibt es Angebotevon Kommunen und Energiever-sorgern.Ansprechpartner Zukunft Altbau:Dipl.-Ing. Mareike Soder, Freie Ar-chitektin und Energieberaterin, Zu-kunft Altbau, KEA Klimaschutz- undEnergieagentur Baden-Württem-berg GmbH, Kaiserstraße 94a,76133 Karlsruhe, Tel. +49/721/98471-37, Fax +49/721/98471-20,[email protected],www.zukunftaltbau.de

    Amtsgericht Bruchsal • VollstreckungsgerichtZwangsversteigerung

    Im Wege der Zwangsvollstreckung soll am Mittwoch, 3. März 2010,08.30 Uhr im Gerichtsgebäude Bruchsal, Schlossraum 5, II. OG, Saal202, folgender Grundbesitz versteigert werden, eingetragen im Grund-buch von Sprantal Blatt Nr. 80, Flst.Nr. 1/5 Ortsstr. 40, Gebäude- undFreifläche 1,76 ar (2-Familienhaus mit Carportanbau – Angabe inKlammer ohne Gewähr)Der Verkehrswert ist gemäß § 74 a Abs. 5 ZVG festgesetzt worden auf81.000,00 EuroGemäß §§ 67 bis 70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein GebotSicherheitsleistung verlangt werden; die Sicherheit ist in der Regel inHöhe von 10 % des Verkehrswerts zu leisten.Bietvollmachten müssen öffentlich beglaubigt sein. Weitere Informatio-nen unter:www.versteigerungspool.deRitter, Rechtspflegerin

    Freilaufende Hundeaus Sicht des Hundehalters ein Bestandteil der artgerechten Haltung, umdem natürlichen Bewegungsdrang seines Hundes zu entsprechen, ausSicht des Spaziergängers oder Passanten möglicherweise einunkalkulierbarer Risikofaktor. Die Polizeiliche Umweltschutzverordnungder Stadt Bretten bestimmt in § 12 Absatz 3 hierzu: „Hunde dürfen ohneBegleitung einer Person, die durch Zuruf auf die Tiere einwirken kann,nicht frei umherlaufen“. Es reicht nicht, dass eine Person den Hundbeaufsichtigt, sondern diese muss auch den Hund unter Kontrolle haben.Bei einem Hund mit entsprechender Ausbildung und im Beisein seines„Herrchens“ mag dies weitgehendst durch Zuruf möglich sein. Aber eineletzte Sicherheit ist damit nicht gewährleistet. Im Zweifelsfall sollte derHund außerhalb des befriedeten Besitztums an der Leine geführt wer-den. Hierbei muss aber beachtet werden, dass die Person auch körper-lich in der Lage sein muss, den Hund an der Leine zu führen und nichtumgekehrt. Bei der Begegnung mit Menschen und anderen Hunden sollteder Hund an die kurze Leine genommen werden. Unabhängig von denmöglichen haftungs- und strafrechtlichen Folgen bei Vorfällen mit freilauf-enden Hunden, kann schon das freie Laufen lassen des Hundes ohnewirksame Kontrolle durch den Hundeführer mit einem Bußgeld geahndetwerden. Das Ordnungsamt wird entsprechende Anzeigen konsequentverfolgen.

    3. Völkerballturnier in BrettenAm Samstag, 13. März 2010, findet in der Zeit von 10:30Uhr bis 15:00 Uhr zum dritten Mal das Völkerballturnierim Hallensportzentrum im Grüner statt.Die Veranstaltung steht unter der Schirmherrschaft von Ober-bürgermeister Martin Wolff. Der ehrenamtliche Jugendschutz-beauftragte der Stadt Bretten, Hans Schmitt, und die Georgs-Pfadfinder organisieren erneut dieses Großereignis.Unterstützung erfährt das Turnier durch die Aktion des Land-kreises Karlsruhe „Wegschauen ist keine Lösung“. Im fairenWettkampf gilt es wieder, den Sieger für diesen Wanderpokal zuermitteln. Im letzten Jahr hatte ihn die Mannschaft des Jugend-hauses Bretten gewonnen.Der Wettkampf bietet den Kindern und Jugendlichen die Mög-lichkeiten einer aktiven und positiven Freizeitbeschäftigung. DurchSpaß und Spiel sollen Freude an der Bewegung und Erfolgser-lebnisse vermittelt werden und zwar ohne die Zuhilfenahme vonDrogen und Alkohol.

    Wer kann teilnehmen?Kategorie 1: Kindergruppen (Jungen und Mädchen) im Alter von7 bis 13 Jahren. Kategorie 2: Gruppen mit Teilnehmern von 13bis 99 Jahren. Die Teams der Kategorie 1 dürfen zusammen max.100 Jahre, die Teams der Kategorie 2 dürfen zusammen max.150 Jahre alt sein.Weitere Hinweise zu den Teilnahmebedingungen und das Anmel-deformular können Sie bei der Stadtverwaltung, Herrn Strauß,Telefon 07252 921 505, anfordern bzw. unter www.bretten.deherunterladen.

    Internationales FrauenfrühstückDie Frauen des Gemeinderates hatten zum Internationalen Frauen-frühstück Susanne Rittmann von der Psychologischen Beratungs-stelle der Diakonie eingeladen. Nachdem sich alle gestärkt hatten,erklärte Susanne Rittmann den Aufgabenbereich der Beratungs-stelle. Wer nimmt sie in Anspruch? Was kann die Beratungsstelleleisten? Fragen kamen von den Frauen, denn wenn schon nichtselbst betroffen, so kann doch sonst jemandem geholfen werden.

    Mehrere Personen arbeiten dort mitverschiedenen Schwerpunkten, soz. B. für spieltherapeutische oderLeistungsdiagnostik, Pubertät,Schulversagen.Die Beratungsstelle ist eine Einrich-tung der Jugendhilfe, des Landkrei-ses Karlsruhe und der Diakonie. DieInanspruchnahme ist kostenfrei.Zum guten Glück sind es oft Pro-bleme, die in wenigen Sitzungengelöst werden können, denn etwa300 Fälle sind es im letzten Jahr ge-wesen. Kinderärzte, Kindergärten,Lehrer oder Schulsozialarbeiter wei-sen Eltern bzw. Schüler oft auf dieBeratung hin. Verstärkt kommen An-fragen von Kindergarteneltern, weilVergleichsmöglichkeiten viel frühervorhanden sind als das in der Ver-gangenheit war. Wie gehe ich mitsozial gehemmten Kindern um? Essind oft die stillen, die wenig auf-fälligen Kinder, die zu Problemfäl-len werden. Sind es Scheidungs-

    kinder, kann die angebotene Grup-pe von Gleichgesinnten helfen. Die-se Gruppen haben großen Zulauf,denn Eltern wollen eigentlich alle nurdas Beste für ihr Kind.So sehen es auch die etwa 25 %der Ratsuchenden mit Migrations-hintergrund, die oftmals skeptischder Beratung gegenüberstehen. Die-se Eltern sind sehr am Schulerfolgihrer Kinder interessiert. Aber ohnedie Bereitschaft des zu Beratendenwird es keinen Erfolg geben. DerWille muss vorhanden sein. DieBerater unterliegen der Schweige-pflicht, da sind dann unangenehmeDinge gut aufgehoben. Es warenleider wenige Gäste anwesend unddoch war die Begegnung mit derPsychologin für eine Besucherin einSchlüsselerlebnis. Sie wusste an-schließend, an wen sie sich mit ih-ren Problemen wenden kann. Dasnächste Treffen ist am Mittwoch,dem 24. Februar 2010.

    Schottische Lebensart am E S GEs ist Ende Januar und Schottlandfreunde weltweit zelebrieren mit dem„Burns’Night Supper“ ihre Verbundenheit mit Schottlands bedeutendemNationaldichter Robert Burns, der ein Zeitgenosse Schillers war - soauch Lehrer am ESG und ihre Schulleiterin Annelie Richter.Die Schottlandfreunde Roland S. Schmitt und Ulrich Ureland gestaltetenden Abend mit einem dreigängigen schottischen Menü mit Hühnerlauch-suppe (cock a leekie), Haggis (einem mit würzigen Innereien gefülltenSchafsdarm), Kartoffeln mit Steckrüben sowie britischer Käsesorten undHaferkeksen (bannocks) . Die Speisenfolge wurde umrahmt vonDudelsackklängen, schot-tischen Tänzen sowie Ge-dichten und dem Toast „tothe lassies“ - einer witzi-gen, manchmal necki-schen Lobeshymne aufdie Damen.Es war ein äußerst gelun-gener Abend bei dem dieAbendgarderobe der Gästesowie auch die Tisch-dekoration das Lehrer-zimmer in einem anderenLicht erscheinen ließ. Auf-grund des großen Erfolgsist eine Wiederholung imnächsten Jahr nicht aus-geschlossen.

    Sichere Abstellmöglichkeiten von Fahrrädern und RollernAm Bahnhof Bretten gibt es wieder freie Boxen in denen Fahrräder undMotorroller sicher und wetterfest abgestellt werden können. Die vorJahren von der Stadt Bretten beschafften „Minigaragen“ sind abschließ-bar und können bei Frau Scheurer/Amt für Wirtschaftsförderung,Telefon921-236 gegen eine geringe Gebühr angemietet werden.

    Baum-Gutachten liegt vorWie bereits nach dem Windwurf einer Linde in der Wilhelmstraße imAugust letzten Jahres angekündigt, wurde ein Gutachten zur Standsi-cherheit der alten Lindenbäume entlang des Brühlgrabens sowie der Kas-tanien an der Straße „Am Seedamm“ durch die Stadt Bretten in Auftraggegeben und liegt nun zwischenzeitlich vor.Nachdem, wie bereits im Gemeinderat verkündet, der Blauglockenbaumauf dem Marktplatz schadensbedingt aus Verkehrssicherungsgründengefällt werden muss, sind nach Feststellung des Gutachters für die Lin-den und Kastanien zunächst lediglich Kronenpflegerückschnitte bzw.Einkürzungen als Entlastungs- und Sicherungsmaßnahme vorzunehmen.Als Empfehlung des Sachverständigen sind diese Maßnahmen in derVegetationsperiode in diesem Jahr vorzunehmen.Die notwendigen Verkehrslenkungs- und Absicherungsvorkehrungenwerden zwischen dem städtischen Baubetriebshof, dem Ordnungsamtsowie der Polizei abgestimmt.

    Busse fahren nach dem FerienfahrplanIn der Zeit von Rosenmontag, 15. Februar, bis Freitag, 19. Februar,fahren alle öffentlichen Buslinien im baden-württembergischen Teil desKVV-Gebiets nach dem Ferienfahrplan. Die Baden-Baden-Linie fährtbereits ab Freitag, 12. Februar, nach dem Ferienfahrplan.

    Die Stadt Bretten sucht für ihren Kindergarten„Drachenburg“ im Wohngebiet „Kupferhälde“

    zum nächstmöglichen Zeitpunkt

    eine/n Erzieher/in in Teilzeit (70 %).Was erwartet Sie bei uns?Der städtische Kindergarten betreut 75 Kinder ab 3 Jahren biszum Beginn der Schulpflicht. Als pädagogische Fachkraft sind SieBezugsperson für eine Kindergruppe und bringen sich in diesemFunktionsbereich verantwortlich ein. Professionelle Beobachtungals Ausgangsbasis für die individuelle Entwicklungsförderung vonKindern und der Dialog mit den Eltern sind uns besonders wich-tig. Die Förderung der Sprache als Ausdrucksmittel, welches Par-tizipation und soziales Miteinander ermöglicht, sehen wir als wich-tigen Beitrag zur Integration aller Kinder und Eltern.

    Was erwarten wir von Ihnen?» eine/n aufgeschlossene/n, engagierte/n Mitarbeiter/in der/die

    auch über Humor und Gelassenheit verfügt» eine abgeschlossene Berufsausbildung zum/zur Erzieher/in oder

    vergleichbare Qualifikation» ein hohes Maß an Einfühlungsvermögen und Wertschätzung

    im Umgang mit Kindern und Eltern» Erfahrungen in der Zusammenarbeit mit Eltern sowie Eltern-

    gesprächen und Entwicklungsgesprächen» Reflektionsbereitschaft und Teamfähigkeit

    Was können wir Ihnen bieten?» eine interessante, verantwortungsvolle und abwechslungsrei-

    che Tätigkeit» Entfaltungsspielraum für eigene Ideen» Vergütung nach dem TVöD

    Wenn Sie sich in diesem Arbeitsfeld richtig wohlfühlen und Sieunsere Ausschreibung anspricht, dann richten Sie Ihre schriftli-che Bewerbung mit den üblichen Unterlagen (Lebenslauf, Licht-bild, Zeugnisse, Tätigkeitsnachweise) bis zum 26.02.2010 an dasBürgermeisteramt Bretten, Untere Kirchgasse 9, 75015 Bretten.

    Für telefonische Auskünfte stehen Ihnen Frau Wagner vom Sach-gebiet Erziehung und Schulen, Tel. 07252/921-420 und FrauHöpfinger vom Sachgebiet Personal, Tel. 07252/921-130 gernezur Verfügung.