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WM - Arbeitskreis Agenda/Protokoll 16. Februar 2017, Frankfurt (im Haus der UBS SE) Investmentfonds/Direktanlage

Investmentfonds/Direktanlage · steuerliche Nachteile (Verfall beachtlich/unbeachtlich) von gleichartigen Produkten mit unterschiedlichen Namen zu vermeiden, kann es nur Ziel sein,

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WM-Arbeitskreis

Agenda/Protokoll 16. Februar 2017, Frankfurt (im Haus der UBS SE)

Investmentfonds/Direktanlage

© WM Datenservice I Thorsten Pohl

Idee

Agenda

2

Sonstige Themen zur Investmentbesteuerung B

Direktanlage C

A Reform der Investmentbesteuerung

D Eingebrachte Themen und Fragen

Termine E

F Protokoll

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A Reform der Investmentbesteuerung

Gesamtübersicht der neuen WM-Informationen

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A Reform der Investmentbesteuerung

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A Reform der Investmentbesteuerung

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A Reform der Investmentbesteuerung

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A Reform der Investmentbesteuerung

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A Reform der Investmentbesteuerung

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A Reform der Investmentbesteuerung

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A Reform der Investmentbesteuerung

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A Reform der Investmentbesteuerung

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A Reform der Investmentbesteuerung

Neue Schlüssel

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A Reform der Investmentbesteuerung

Stammdaten

GD-Felder: 12

GV-Felder: 7

noch unklar: 2

Ertragsdaten:

ED-Felder: 20

EV-Felder: 12

noch unklar:

Preise:

ID-Felder: 3

noch unklar: 4

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A Reform der Investmentbesteuerung

Wegfallende Informationen/Felder

− Die Felder werden erst nach Ablauf des Übergangszeitraum (bis 31.12.2020) frühestens zum 1.1.2021 eingefroren. Hintergrund ist, dass die Veräußerungen gemäß § 56 InvStG spätestens zum 31.12.2020 zu ermitteln sind und somit die Altfelder noch benötigt werden. Des Weiteren ist davon auszugehen, dass die Altfelder bis Ende 2019 mit Daten beliefert werden.

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A Reform der Investmentbesteuerung

Fragen zur Umsetzung der neuen Felder und Schlüssel?

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B Sonstige Themen zur Investmentbesteuerung

Offene Punkte

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C Direktanlage

BMF-Schreiben vom 23.1.2017, GZ: IV C1 – S 2252/08/10004 :018 „Wertloser Verfall von bestimmten Instrumenten“

− Das neue Schreiben bestätigt, dass bei verbrieften Optionsscheinen die entstandenen Aufwendungen beim wertlosen Verfall steuerlich zu berücksichtigen sind

− Darüber hinaus sind auch verbriefte Optionsscheine mit Knock-Out-Charakter von dem Anwendungsschreiben betroffen, auch hier sind die entstandenen Aufwendungen zu berücksichtigen

− Problematisch ist bei Derivaten mit Knock-Out-Charakter, eine Differenzierung nach Optionsscheinen bzw. Zertifikaten vorzunehmen, da es erstens kein Regelwerk über eine solche Unterscheidung gibt und zweitens die Emittenten mit ihren vielfältigen Produkten und Produktnamen unterschiedlich abgrenzen

− Unser Vorschlag ist daher, alle Derivate mit Knock-Out-Charakter als relevant i.S.d. oben angeführten Schreibens zu berücksichtigen

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C Direktanlage

− Alle Derivate gemäß Klassifizierung im EFIC = Warrants plus Knock-Out-Charakter als relevant i.S.d. oben angeführten Schreibens zu berücksichtigen − GD198B = 3000 Warrants

− GD198F = K301 Knock Out-Charakter (ohne Stop loss) oder K302 Knock Out-Charakter mit Stop loss

− Produkt wird vom Emittenten als Zertifikat geführt – allerdings nicht im EFIC (nur im GD235A, GD230)

− Der DDV wurde zwecks „Produktdesign“ angeschrieben (siehe Seite 19)

− Es wird beabsichtigt, im Anschluss die Verbände (DK) mit der Bitte der Einholung einer Bestätigung beim BMF zu kontaktieren

− Die Umsetzung erfolgt gemäß Fachinformation FXX vom XX.XX.XX

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C Direktanlage

Schreiben an DDV

Sehr geehrter Herr ....., gemäß Telefonat vom 1.2.2017 möchte ich meine Anfrage nochmals schriftlich formulieren. Gemäß BMF-Schreiben vom 23.1.2017 (GZ: IV C 1 - S 2252/08/10004:017) fallen unter die geänderten Rz. 27 und 32 (vgl. BMF-Schreiben vom 16.6.2016, GZ: IV C 1 - S2252/14/10001:005) nunmehr unverbriefte und verbriefte Optionen mit Knock-Out-Charakter. Mit Eintritt des Knock-Out-Events bzw. Knock-Out-Levels kommt es zu einem Totalverlust des Derivates. Der durch das Knock-Out-Event eingetretene Verlust ist nach Auffassung der Finanzverwaltung nunmehr steuerlich zu berücksichtigen. Die für den Erwerb erstandenen Aufwendungen sind bei der Ermittlung des Gewinns/Verlusts gemäß § 20 Abs. 4 Satz 5 EStG zu berücksichtigen. Durch den Verweis in Rz. 8 des BMF-Schreiben vom 18.1.2016 auf die Rz. 9-35 des selbigen Schreibens, gelten die veränderten Rz. 27 und 32 auch für Optionsscheine. Da der Markt anscheinend unterschiedliche Produktausgestaltungen mit verschiedenen Produktbezeichnungen/Produktnamen (z.B.: Optionsscheine mit Knock Out-Charakter, Turbozertifikate mit Knock out-Charakter) emittiert, wäre es m.E. erforderlich Transparenz hinsichtlich der Produktunterscheidungen sowie der Kriterien für die Einordnung eines Produktes mit Knock-Out-Charakter als Zertifikat oder Optionsschein zu erhalten. Sofern es diese Unterscheidungen nicht gibt, wäre es sinnvoll über die DK (Die Kreditwirtschaft) das BMF zu konsultieren und zu erläutern welche Produktarten es ihm Markt gibt und ob diese Produkte mit Knock-Out-Charakter - ungeachtet ihrer Namensgebung - in den Anwendungsbereich des BMF-Schreibens vom 23.1.2017 fallen. Aktuell wären dem Wortlaut nach nur Optionen und Optionsscheine betroffen, so dass alle anderen Produkte, die nicht als solche definiert werden, nicht in den Anwendungsbereich fallen. Um steuerliche Nachteile (Verfall beachtlich/unbeachtlich) von gleichartigen Produkten mit unterschiedlichen Namen zu vermeiden, kann es nur Ziel sein, sämtliche Knock-Out-Papiere in den Anwendungsbereich zu bekommen. Wir bitten Sie höflichst um eine Erläuterung der im Markt befindlichen Knock-Out-Produkte, um dann ggf. in einem nächsten Schritt dem BMF die Frage zu stellen, ob die Produkte in den Anwendungsbereich des Schreiben vom 23.1.2017 fallen bzw. das Anwendungsschreiben um diese Punkte ergänzt wird. Da marktseitig bereits von den depotführenden Kreditinstituten darauf gedrängt wird, die relevanten Produkte steuerlich umzuschlüsseln, wären wir für eine baldige Antwort dankbar. Freundliche Grüße,

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C Direktanlage

Kurz-Protokoll Telefonkonferenz vom 9.2.2017 − Teilnehmer: Dr. Judith Dickopf, DSGV / Anne Watzlaw, Hauck & Aufhäuser / Mario Labes, BDB /

Johannes Lofing, DekaBank / Thorsten Pohl, WM / Fabian Steinlein, BVR / Sandro Strauss, WM

− Aufgrund der Schwierigkeit der Abgrenzung von Knock-Out- Produkten einerseits als Optionsschein oder Zertifikat sowie andererseits als Termingeschäft i.S.v. § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 EStG bzw. als Kapitalforderung i.S.v. § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG bei ggf. wirtschaftlich identischen Produkten, nimmt WM eine Einordnung auf Basis der vom Emittenten abgegebenen Einschätzung vor

− Die im WM-Feld GD230 („Wertpapiertyp“) hinterlegte Information des Emittenten über das Vorliegen eines Optionsscheins oder eines Zertifikats dient als Kriterium, ob der Verlust aus dem wertlosen Verfall gem. BMF-Schreiben steuerlich zu berücksichtigen ist

− Sollte die im Vorfeld gestellte Anfrage an den DDV ergeben, dass die Einordnung vom Emittenten fragwürdig ist, so wäre die Thematik nochmals zu überdenken

− Die von WM getroffene Verfahrensweise bei der Umsetzung wird dem BMF zur Kenntnisnahme weitergeleitet

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D Eingebrachte Themen und Fragen (DWP)

Veräußerung gemäß § 52 InvStG

− Veräußerungsvorgänge werden mit einem neuen Schlüssel in UD087 und UD008A gekennzeichnet

− Ist eine weitergehende Aufsplittung/Differenzierung notwendig? − Veräußerung wegen Liquidation

− Veräußerung des Spezialfonds (Liquidation) und Anschaffung eines Investmentfonds

− Veräußerung des Spezialfonds (Liquidation) und Anschaffung eines Wertpapiers ungleich Investmentfonds

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D Eingebrachte Themen und Fragen (DWP)

Verlustverrechnungstopf nach fiktiver Veräußerung gemäß § 56 Abs. 2 InvStG − Mehrzahl der Kapital-Investitionsgesellschaften sind dem sonstigen

Verlusttopf (GD505E) zugeordnet − Kapital-Investitionsgesellschaften, die dem Aktientopf bis 31.12.2017

zugeordnet waren, werden zum 1.1.2018 dem sonstigen Verlusttopf zugeordnet

− Inwieweit führt die Umstellung zu Problemen bei der späteren tatsächlichen Veräußerung bzw. im Korrekturverfahren

− Bei der tatsächlichen Veräußerung ist ggf. auf den abgespeicherten Bestand aufzusetzen

− Ist eine weitergehende Aufsplittung/Differenzierung notwendig? DWP schlägt Feld mit Historienführung vor

− WM schlägt erweiterte Schlüsselausprägungen in UD008A im Rahmen des Umtauschs mit Bestand 31.12.2017 vor (WM) − X1 = Veräußerung gem. § 56 Abs. 2 InvStG, Allg.Verlusttopf bis 31.12.2017 − X2 = Veräußerung gem. § 56 Abs. 2 InvStG, Aktienverlusttopf bis 31.12.2017

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D Eingebrachte Themen und Fragen (DWP)

§ 56 Abs. 2 InvStG im Kontext zur Datenlieferung

− Zeitnahe Bereitstellung nach Jahreswechsel der Umtauschdatensätze

− Sollte der Kurs noch nicht bekannt sein, so werden die Kurse nachgeliefert

− Bei der Bereitstellung kann auf die Priorisierung der gemeldeten Bestände Rücksicht genommen werden

− Konkrete Lieferpakete (Mengengerüste) sollten marktseitig abgestimmt werden

− WM könnte Pakete auf Basis der priorisierten Einmeldungen ausliefern (WM)

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D Eingebrachte Themen und Fragen (Hauck und Aufhäuser)

Änderung des Anwendungsdatums im Feld ID928

− Statt Datum Monatsultimo Änderung auf Datum Monatsanfang

− Hintergrund ist die Prozessverarbeitung bei den Banken, da bei Käufen im betrefflichen Monat aufgrund des Datums Monatsultimo der Wert des Vorjahres berücksichtigt werden würde

− Bsp: Kauf 15.3. − Durch das Datum 31.3. würde beim Kauf nicht auf den Wert im März

sondern Februar abgestellt

− In diesen Fällen wäre die Korrekturgröße mit 230 zu hoch, da der Anleger nur 220 versteuert hat

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D Eingebrachte Themen und Fragen (Caceis)

Meldelogik GV872 zum 31.12.2017/1.1.2018

− Wird es aufgrund des InvStRefG für Fonds und Investitionsgesellschaften eine Datenlieferung in GV872 geben (Bsp. : letzter Eintrag GV872B – Gültig bis 31.12.2017 für alle Fonds und Investitionsgesellschaften)?

− WM sieht einer Belegung mit Datum gültig bis 31.12.2017 als sinnvoll an (WM)

− Wie sehen das die anderen AK-Teilnehmer?

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D Eingebrachte Themen und Fragen (Caceis)

Umtauschdatensatz zur fiktiven Veräußerung zum 31.12.2017 – Übergang auf das neue Recht

− Ist die neue Feldausprägung in UD087 bereits bekannt?

− Ja, die Schlüsselausprägung ist bekannt und wurde mit DaWi 23.1.2018 bereitgestellt (WM)

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D Eingebrachte Themen und Fragen (Caceis)

Wie werden die Felder belegt

− Ex-Tag (1.1.2018)

− Trenntermin (31.12.2017)

− WM versteht den Tag der Veräußerung als Trenntermin (31.12.2017) und den Tag nach der Veräußerung als Ex-Tag (1.1.2018) (WM)

− Wie sehen das die AK-Teilnehmer?

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D Eingebrachte Themen und Fragen (Caceis)

Kurse

− Wird der anzusetzende Rücknahmepreis als Kurs Zielinstrument („2“) und als Kurs Ausgangsinstrument („1“) veröffentlicht? Oder wird der Kurs nur in einem der beiden Felder gemeldet, und wenn ja in welchem? UV085B: 31.12.17?

− WM wird den identischen Kurse im Ausgangs- und Zielinstrument bereitstellen (WM) − UV085B = 31.12.2017 (Ausgangsinstrument)

− UV085B = 1.1.2018 (Zielinstrument)

− Automatisierte Programmvorgaben sind zu überprüfen, das es sein kann, dass das System auf den Ex-Tag abstellt

− In den Fällen nicht ermittelbarer Kurse wird im Ausgangs- und Zielinstrument in UV085C der Schlüssel 5 gesetzt (WM) − UV085C = 5 Vor dem Ereignis, kein Kurs ermittelbar

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D Eingebrachte Themen und Fragen (Caceis)

Auslieferung von Stammdaten

− Wann werden die neuen WM-Stammdatenfelder für die Klassifizierung von Investmentfonds initial befüllt?

− WM wird frühestens zum Juni-Release 26.6.2017 die ersten Daten ausliefern (WM)

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D Eingebrachte Themen und Fragen (Caceis)

Datenausweis und Logik bei Fonds in Abwicklung (1)

1.Ausschüttungen eines Fonds in Abwicklung (Erstmeldung) ED008A = 100 ED476 = 100 ED476G = 100 ED476Q = 20 (80% Teilfreistellung)

2.Korrektur mit Substanzausschüttung 30 Euro ED008A = 100 ED476 = 100 ED476G = 100 oder nur der steuerpflichtige Teil (70)? ED476H = 30 ED476G = 14, oder wird dieses Feld nach erfolgter Substanzausschüttung nicht angepasst (verbleibt mit 20)?

3. Korrektur mit Substanzausschüttung 30 Euro (WM) ED008A = 100 ED476 = 70 (wird um die steuerfreien Erträge gekürzt) ED476G = 100 (der Ausweis gibt dem Anwender die Info, das die Ausschüttung unter Vorbehalt der Besteuerung steht) ED476H = 30 ED476Q = 14 (20*70/100)

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D Eingebrachte Themen und Fragen (Caceis)

3. Erweiterung der Datendarstellung bei Investmentfonds mit anderen Teilfreistellungen (WM)

ED476J = 49 (70*70/100) EV479A = 28 (40*70/100) EV479B = 14 (20*70/100) ED476L = 59,50 (85*70/100) EV483A = 49 (70*70/100) EV483B = 42 (60*70/100) ED476N = 28 (40*70/100) ED476Q = 14 (20*70/100)

Datenausweis und Logik bei Fonds in Abwicklung (2)

© WM Datenservice I Thorsten Pohl 32

D Eingebrachte Themen und Fragen (Commerzbank)

Ausschüttung

− Wird der Betrag der Ausschüttung in den Feldern ED476 (Ausschüttung gemäß § 2 Abs. 11 InvStG) und ED476G (Ausschüttung bei Fonds in Abwicklung) stets auch im bestehenden Feld ED008A in gleicher Höhe gemeldet? Können WM Datensätze ab 2018 in den Feldern ED476 und/oder ED476G auch negativ gemeldet werden?

− WM geht anfangs von gleichen Beträgen aus; nach Ermittlung der steuerfreien Substanz mindert sich der Betrag in ED476 (siehe auch Folie 30)

− WM geht nicht von negativen Beträgen aus, die Feldstruktur sieht jedoch die Möglichkeit eines negativen Eintrags vor (WM)

− Welche Anmerkungen gibt es von Seiten der AK-Teilnehmer?

© WM Datenservice I Thorsten Pohl 33

D Eingebrachte Themen und Fragen (Commerzbank)

GD234 (Zuständigkeit Kapitalertragsteuerabzug)

− Wird es für Fonds, die in den Anwendungsbereich des InvStRef fallen (GD504C = Ja oder Ja, im Zweifel) eine Umschlüsselung in GD234 geben? Die Frage stellt sich insbesondere für die Schlüssel 5,6 und 7.

− Besteht hier von Seiten der AK-Teilnehmer Anpassungsbedarf?

© WM Datenservice I Thorsten Pohl 34

D Eingebrachte Themen und Fragen (Commerzbank)

Fonds in Abwicklung

− Für Fonds, die sich in Abwicklung befinden, wird die Höhe der steuerfreien Substanzausschüttung nur in ED476H (Steuerfreie Substanzausschüttung bei Investmentfonds in Abwicklung) oder auch zusätzlich im Umtausch-Datensatz für Teiltilgungen gemeldet?

− WM geht nicht von einem Umtauschdatensatz aus, sondern verfährt in Analogie zum bestehenden Fondsreporting mit Ausweis in den Ertragsdaten und der Akkumulierung mit Korrektur der Anschaffungskosten in einem neuen ID-Feld (WM)

− Wie sehen das die anderen AK-Teilnehmer?

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D Eingebrachte Themen und Fragen (Commerzbank)

GD504D Anwendbares Besteuerungsverfahren ab 2018 / GD504K Investmentfonds mit Teilfreistellung gemäß § 20 InvStG

− Die Felder GD504D und GD504K wurden mit dem 82. Änderungsdienst bereitgestellt. Allerdings fehlen zu diesem Feld die relevanten Schlüssel. Wann ist mit der Bekanntgabe dieser Schlüssel zu rechnen?

− Gemäß WM sind die Schlüssel bereits in der WM-Dok enthalten (WM)

© WM Datenservice I Thorsten Pohl 36

D Eingebrachte Themen und Fragen (Commerzbank)

GD505E Kennzeichnung Verlustverrechnungstopf (1)

− 5. Aktueller Stand der WM-Prüfung / Korrektur zu der Frage (vgl. DK-Eingabe vom 13.12.2016):

− Wie kann (für KiGs) erkannt werden, ob der Merkposten für den Aktien- oder für den Sonstiges-Saldo gebildet werden muss? Das Problem ist, dass das Feld GD505E (KZ VERLUSTVERRECHNUNGSTOPF) ab dem 01.01.2018 für eine KiG auf 2 (=allgemeiner Verlusttopf) umgeschlüsselt werden muss unabhängig davon, ob hier vorher 1 (=Aktienverlusttopf) hinterlegt war. Unsere Erwartungshaltung: WM liefert im Umtauschdatensatz ein eindeutiges Kennzeichen für den Verlustverrechnungstopf, der für den Merkposten anzuwenden ist.

− Was wird konkret für ein Kennzeichen gewünscht? Stammdaten-Historie?

− Siehe auch Folie 22 (DWP sieht ebenfalls Meldebedarf)

© WM Datenservice I Thorsten Pohl 37

D Eingebrachte Themen und Fragen (Commerzbank)

GD505E Kennzeichnung Verlustverrechnungstopf (2)

− Rückmeldung der WM: WM erhebt, für wie viele und welche KiGs der Schlüssel 1 gemeldet ist; WM prüft, ob der Schlüssel falsch vergeben wurde und wird erwartungsgemäß bis 31.12.2017 die Umschlüsselung auf 2 vornehmen.

− Fragen:

− Wie viele Gattungen wurden im WM-Datenhaushalt identifiziert, die zu Fonds (GD198 B = 5000) in GD505E mit Schlüssel 1 (=Aktienverlusttopf) geschlüsselt sind.

− Wie viele Gattungen sind nach erfolgter Prüfung der WM falsch mit „1“ geschlüsselt und wurden/werden noch umgeschlüsselt

− Wie viele Gattungen verbleiben noch mit Schlüssel „1“?

© WM Datenservice I Thorsten Pohl 38

D Eingebrachte Themen und Fragen (Commerzbank)

Offene Frage aus AK vom 07.06.2016 / Folien 95/96

−Was liefert WM für die Gattungen, die am 31.12.2017 noch unter das alte InvStG fallen, am 01.01.2018 aber nicht mehr unter das neue InvStG fallen (unsere Erwartung ist, dass diese Konstellation nicht vorkommen sollte)? − Nichts − Umtausch für fiktive Veräußerung Zwischenmeldung WM: ist

gesetzlich nicht geregelt − Umtausch für AIFM-Regimewechsel − Antwort WM: u.E. ist der Vorgang als Veräußerung

einzustufen. Der Fall ist u.E. nicht explizit geregelt und ist noch abzustimmen (z.B.: REITs) Fazit: die Frage wurde noch nicht final beantwortet und wird im nächsten AK plaziert

− AH: für alle Wertpapiere mit GD324 = 4 werden seitens WM keine UD-Sätze geschickt

− Gibt es zu diesem Punkt einen neuen Stand? − Siehe auch Folie 48 (Eingabe DB)

© WM Datenservice I Thorsten Pohl 39

D Eingebrachte Themen und Fragen (DB)

Neue Feldausprägungen in den Feldern ED004A, ED005, ED006 und ED234

− Uns wurde in den WM-Arbeitskreisen Investmentfonds-Direktanlage zugesagt, dass es neue Schlüssel für die Ertragsausschüttung in den Felder ED004A, ED005 und ED006 geben wird. Weiterhin sollte es neue Schlüssel für Ertragsausschüttung, Vorabpauschale und Liquidation im ED234 geben, der den Steuerregimewechsel zum 01.01.2018 abbildet. Insbesondere ED234 stellt für uns eine zwingende Notwendigkeit dar

− Bis wann können wir mit einer Lieferung rechnen?

− Für die Vorabpauschale wurden bereits für Ende Januar in den Feldern ED004A, ED005 und ED006 neue Ausprägungen bereitgestellt (WM)

− Für die laufende Ausschüttung, Liquidation sowie für ED234 sind bis dato noch keine neuen Schlüssel eingerichtet worden (WM)

− Besteht hier breiter Bedarf?

© WM Datenservice I Thorsten Pohl 40

D Eingebrachte Themen und Fragen (DB)

Ist entschieden, dass die Substanzausschüttung als „davon“ Größe geliefert wird? Wenn ja, wie werden dann die damit zusammenhängenden Felder befüllt? Eventuell kann man dieses anhand eines Beispiels verdeutlichen

− Im Protokoll der AK-Sitzung vom 3.11.2016 (Seite 20-21) sind erste Grundzüge festgehalten, wie bei Substanzausschüttungen verfahren wird

− Die steuerfreie Substanzausschüttung wird als „davon“ Ausweis gemeldet

− Weitere Details siehe Seite 30-31 (Eingabe Caceis)

© WM Datenservice I Thorsten Pohl 41

D Eingebrachte Themen und Fragen (DB)

Announcement Vorabpauschale in Bezug auf Ex/RecordTag. Mit welchen Datumsangaben werden die Felder befüllt?

− Steuerlicher Zufluss (ED060): Erster Werktag des folgenden Jahres (WM)

− Ex-Tag (ED007): Erster Werktag plus 1 (WM)

− Register-Tag (ED020): ohne Belegung (WM)

− Wie sehen das die AK-Teilnehmer?

© WM Datenservice I Thorsten Pohl 42

D Eingebrachte Themen und Fragen (DB)

Besonderheiten

− Bei Vorabpauschale Zahlbarkeitszeitraum = Kalenderjahr

− Bei Ausschüttungen entspricht der Zahlbarkeitszeitraum dem Geschäftsjahr des Fonds

− Bei der Ausschüttung (nicht Vorabpauschale) sind die Felder US-Ertragsart (ED077) und Steuer- bzw. Quellensteuerart (ED035) erforderlich

© WM Datenservice I Thorsten Pohl 43

D Eingebrachte Themen und Fragen (DB)

Gattungen mit Bestand, die potentiell vom Zwangsumtausch am 31.12.2017 betroffen sein können

− Anbei erhalten Sie eine Datei mit den aktuell im Bestand befindlichen Investmentfonds, Kapital- und Personeninvestitionsgesellschaften. Zzt. haben wir Bestände in 10959 Gattungen. Sollen wir der WM gegen Ende 2017 eine erneute Aufstellung zuschicken?

− Gemäß WM wäre es wünschenswert wenn alle Häuser nochmals im November 2017 eine aktualisierte Liste schicken (WM)

− Wie sehen das die anderen Häuser?

© WM Datenservice I Thorsten Pohl 44

D Eingebrachte Themen und Fragen (DB)

Daten im CA Announcement Zwangsumtausch 31.12.2017 in Bezug auf Ex/Record Tag

− Liefert die WM in diesen Feldern den 01.01.2018/31.12.2017 oder den 02.01.2018/29.12.2017? Für Testzwecke wären Beispiel-Announcements wünschenswert

− Nach Auffassung der WM wäre der Ex-Tag am 01.01.2018 (siehe auch Folie Seite 27)

− Sofern ein Record Tag gewünscht wird, benötigt WM genaue Vorgaben

− Gemäß WM ist der Record Tag nicht erforderlich (WM)

− WM könnte in einer Fachinformation ein Beispiel für die Veräußerung am 31.12.2017 integrieren (WM)

− Es werden bei neuen Schlüsseln keine Daten für Testzwecke geschickt (WM)

© WM Datenservice I Thorsten Pohl 45

D Eingebrachte Themen und Fragen (DB)

Datenlieferung

− Kann sichergestellt werden, dass WM keine anderen Kapitalmaßnahmen für die von der Reform betroffenen Gattungen zum 31.12.2017 veröffentlicht (2 Events können von uns nicht am gleichen Stichtag abgerechnet werden)?

− Gemäß WM kann das nicht sichergestellt werden, da es nicht im Einflussbereich der WM liegt

© WM Datenservice I Thorsten Pohl 46

D Eingebrachte Themen und Fragen (DB)

Verwendung von ID-Daten im Zwangsumtausch 31.12.2017

− In der BDB-Eingabe an das BMF wurde „lediglich“ der „alte“ ADDI und der Schätzwert aufgegriffen, aber keine Klärung bzgl. des zu verwendenden ZWI adressiert. Ist dieses ausreichend um eine bankenübergreifende Lösung zu erreichen?

© WM Datenservice I Thorsten Pohl 47

D Eingebrachte Themen und Fragen (DB)

Verschlüsselung bei WM

− Wie gehen die anderen Marktteilnehmer mit Korrekturen von WM-Falschverschlüsselung in den neuen Feldern um (z.B. Art des Fonds, der die Teilfreistellung steuert)?

− Werden alle bis zur Korrektur getätigten Transaktionen korrigiert?

− Zu welchen Ergebnissen ist WM bei Liquidationszahlungen gekommen?

− Für welche Wertpapiere können die Marktteilnehmer zum 31.12.2017 Umtauschdatensätze erwarten? (z.B.: GV872B = 1 Investmentfonds oder 2 Kapital-Investitionsgesellschaft oder 3 Personen-Investitionsgesellschaft?)

© WM Datenservice I Thorsten Pohl 48

D Eingebrachte Themen und Fragen (DB)

Offener Punkt in UAK Berlin

− Wertpapier unterliegt vor 2018 dem InvStG und ab 2018 nicht mehr. Ist je nach Entscheidung des BMF eine neue Ausprägung in UD087 und UD008A erforderlich? Wie geht WM mit solchen Kombinationen um?

− Aus Sicht der WM betrifft das vornehmlich in- und ausländische REITs (WM)

− Aus Sicht WM greifen die allgemeinen steuerlichen Regelungen (steuerpflichtiger Tausch) (WM)

− Benötigen die Teilnehmer bereits vor der Entscheidung des BMF einen neuen Schlüssel in UD087 und UD008A?

© WM Datenservice I Thorsten Pohl 49

D Eingebrachte Themen und Fragen (DB)

Umschlüsselung des Feldes GD505E

− Siehe auch Folie 22 und 36

© WM Datenservice I Thorsten Pohl 50

D Eingebrachte Themen und Fragen (DB)

Rückmeldung zum Dokument „Vorabpauschale“ aus dem letztem AK (1)

− Wie werden ID-Daten geliefert, wenn das Emissionsdatum nicht der 01.01. eines Jahres sein sollte? Durch 12 dividiert oder „echte“ Monate (Punkt 8.1.)?

− Aus Sicht von WM wird die Vorabpauschale in voller Höhe geliefert (WM)

− Erfolgt die Berechnung bei 8.2. wie bei 8.1.?

− Aus Sicht von WM wird analog gerechnet (WM)

© WM Datenservice I Thorsten Pohl 51

D Eingebrachte Themen und Fragen (DB)

Rückmeldung zum Dokument „Vorabpauschale“ aus dem letztem AK (2)

− Beispiel 1 (Seite 13) Vorabpauschale A-Fonds letzter Absatz: Unseres Erachtens muss es einen Verweis in der übertragenden Gattung geben, der auch auf die aufnehmende Gattung hinweist, damit die KI die Prüfung überhaupt vornehmen können. Es sind ja keine Bestände in der Alt-Gattung per 31.12. vorhanden

− Wie sehen das die anderen Teilnehmer?

− Vorschläge?

− GV966/GV967 wären eine mögliche Lösung (WM)

© WM Datenservice I Thorsten Pohl 52

D Eingebrachte Themen und Fragen (DB)

Rückmeldung zum Dokument „Vorabpauschale“ aus dem letztem AK (3)

− Grundsätzlich: Es sollte eine Grundsatzerklärung zu den Announcementlieferungen bei Fondfusionen und der Vorabpauschale besprochen werden

− Ist die Reihenfolge richtig (Seite 25, Punkt 15.2)? Kann die Schlüsselbezeichnung erläutert werden. Unsere Erwartung ist, dass sowohl im „Eurofeld“ als auch „Fremdwährungsfeld“ beide Schlüsselausprägungen vorhanden sind.

− Sind von WM nur 2 Announcementlieferungen für die Vorabpauschale geplant (Seite 26, Punkt 16)

© WM Datenservice I Thorsten Pohl 53

D Eingebrachte Themen und Fragen (BNY Mellon)

Weitere Felder zur Kennzeichnung von Nullmeldungen

− Aktuell gibt es nur zur Vorabpauschale (brutto) Felder mit Nullmeldung

− Bei den einzelnen Teilbemessungsgrundlagen wurden jedoch keine Felder bereitgestellt

− Anwender, die über die Teilfreistellungssätze der Stammdaten direkt auf die Ertragsdaten gehen, haben mitunter das Problem, die Null von der Nichtmeldung zu unterscheiden

− Besteht hier weiterer Bedarf?

© WM Datenservice I Thorsten Pohl 54

D Eingebrachte Themen und Fragen (Union)

Substanzausschüttung

− Beigefügt erhalten Sie eine exemplarische Darstellung der Datenlieferungen für einen Fonds in Abwicklung, so wie wir es verstanden haben. Bitte bestätigen Sie uns, ob unsere Annahmen bzw. unser Verständnis der Lieferung so korrekt ist. Wenn nicht, bitte ich Sie um entsprechende Klarstellung.

− M.E. quotale Aufteilung (WM)

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D Eingebrachte Themen und Fragen (Union)

Teilfreistellung

− Wir nehmen an, dass WM bei Ausschüttungen die Teilfreistellungen anhand der vorliegenden Gattungsdaten selbst berechnet und mit entsprechenden Feldern (z.B. ED476J) der um die Teilfreistellung bereinigten Ausschüttungsbetrag geliefert wird. Ist dies Annahme korrekt?

− WM beabsichtigt diese Informationen vollumfassend zu liefern (WM)

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D Eingebrachte Themen und Fragen (Union)

Vorabpauschale je Monat (ID928)

− Sie planen eine Vorabpauschale von „0“ mit einem Kurs-/Betragskennzeichen „8“ zu liefern, sofern aufgrund fehlender Rücknahmepreise keine Vorabpauschale berechnet werden kann. Sofern aus dem Vorjahr für diesen Fonds eine Vorabpauschale vorhanden ist, sind wir davon ausgegangen, dass dieser Wert fortgeschrieben oder übertragen wird und kein Wert = „0“ geliefert wird. Bitte teilen Sie uns mit, wie dies genau erfolgt

− Es kommt zu keinem Übertrag der Vorabpauschale auf das aktuelle Kalenderjahr (WM)

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D Eingebrachte Themen und Fragen (Union)

Vorabpauschale je Monat (ID928 und ID929) bei Anteilsplitt

− Können wir davon ausgehen, dass bei einem Aktiensplitt die historischen Werte von ID928 und ID929 (und ggf. auch von ID927) bereinigt werden und eine Korrekturlieferung bzw. angepasste Datenlieferung von WM erfolgt?

− WM beabsichtigt, die Werte auf Basis des Splittingverhältnisses anzupassen (WM)

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D Eingebrachte Themen und Fragen (HSBC)

Aktien-REITs/Closed End-Funds vs. Fonds-REITs/Closed-End-Funds

− Aktuell unterscheiden wir Aktien-REITs/Closed-End-Funds von Fonds-REITs/Closed-End-Funds

− Bsp.: GG00B1G3RS66 − GD504A = leer − GD505B = 25 WP_Typ = Aktie

− Bsp.: GG00B1FQG453 − GD504A = H (Fonds ohne Verpflichtung zur Ermittlung und ohne Bekanntgabe

der ZWG) − GD505B (GD504B?/WM)= 4 (Intransparenter Fonds) WP_Typ = Fonds

− Werden durch die Reform in solchen Fällen auch die o.g. Felder angepasst bzw. erfolgt eine Plausibilisierung seitens WM auf GD504D oder GD504C?

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D Eingebrachte Themen und Fragen (HSBC)

ID927

− Gemäß Feldbeschreibung wird ID927 in Fondswährung geliefert. Warum liefert WM das Feld nicht in EUR (analog der bisherigen ID-Felder)?

− Es ist unklar, zu welchem Zeitpunkt die Umrechnung zu erfolgen hat (WM)

− Es ist davon auszugehen, dass die Kreditinstitute die Ausschüttung zum Zahlbarkeitstag von Fremdwährung in Euro umgerechnet haben (WM)

− WM könnte eine Umrechnung der steuerfreien Substanz zum Zahlbarkeitstag vornehmen (ggf. ergeben sich kleine Abweichungen) (WM)

− Wie sehen das die übrigen Teilnehmer?

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D Eingebrachte Themen und Fragen (HSBC)

GV1B4

− Wird WM die Lieferung von ID927 mit dem Feld GV1B4 (Investmentfonds in Abwicklung) plausibilisieren?

− Insbesondere geht es um die Überwachung des 5-Jahres-Zeitraums

− Ja, WM wird den 5-Jahreszeitraum überwachen (WM)

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D Eingebrachte Themen und Fragen (HSBC)

Regimewechsel

− Wie wird WM zukünftig Investmentfonds schlüsseln, die wegen des Regimewechsels nicht mehr unter das neue InvStG fallen (z.B. AIF in Rechtsform einer PersGes); vgl. § 19 Abs. 2 InvStG? Frage in die Runde:

− Steuerstundung bis zum tatsächlichen Verkauf oder sofortige Besteuerung? Unserer Meinung nach handelt es sich um eine Steuerstundung gemäß § 8 Abs. 8 InvStG a.F.

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D Eingebrachte Themen und Fragen (HSBC)

Regimewechsel

− Neues Feld GD504F (Ausübung der Transparenzoption): Warum gibt es 3 Ausprägungen zur Ausübung der Transparenzoption?

− a. Ausübung der Transparenzoption für inl. Beteiligungs- und Immobilieneinkünfte

− b. Ausübung der Transparenzoption für inl. Beteiligungseinkünfte

− c. Ausübung der Transparenzoption für inl. Immobilieneinkünfte

− Die Anforderung kam aus dem Arbeitskreis. M.E. sind diese Varianten möglich (WM)

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D Eingebrachte Themen und Fragen (Inka)

Teilfreistellung bei Spezialfonds

− Für die Spezial-Investmentfonds ist derzeit nur ein Teilfreistellungsgewinn vorgesehen. Es gibt aber faktisch 3 verschiedene. Einmal für Privatanleger, Lebens- und Krankenversicherungen, dann für betriebliche Anleger die dem Einkommensteuergesetz unterliegen und die dem Körperschaftsteuergesetz unterliegen. Würden Sie noch zwei weitere Felder vorsehen?

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D Eingebrachte Themen und Fragen (DWP)

Bestehende Ausprägungen in GD500/ED035

− Sind neue Ausprägungen geplant bzw. werden die Ausprägungen redaktionell überarbeitet?

− Wie sehen das die AK-Teilnehmer?

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D Eingebrachte Themen und Fragen (WM)

Ansatz des Zwischengewinns bei fiktiver Veräußerung zum 31.12.2017 (siehe auch Protokoll, AK vom 3.11.2016, S. 53-54)

− WM hat den Auftrag erhalten den BVI zu kontaktieren

− „

− Der BVI wird das Thema mit seiner Mitgliedern erörtern

ich höre verstärkt aus den Arbeitskreisen bzw. dem Umfeld der Kollegen die sich mit der Umsetzung der Reform beschäftigen, dass die Meldung einer Thesaurierung bei gleichzeitiger Veröffentlichung des vollen noch nicht reduzierten ZWG zu abrechnungstechnischen Problemen führt. Wunsch einiger abwickelnden Häuser ist, dass die KVGen nach fiktiver Veräußerung zum 31.12.2017 einen um die Thesaurierung reduzierten Zwischengewinn melden. Dieser Zwischengewinn wäre dann einmalig zum 2.1.2018 bereitzustellen. Mit der Lösung, wäre bei allen Anlegern ein steuerlich korrektes Ergebnis ermittelbar. Ist das Thema bereits beim BVI adressiert worden? Wenn ja, wie geht man mit dieser Problematik um? WM ist sicher in der Lage auch nach dem Zeitpunkt der fiktiven Veräußerung einen Zwischengewinn zu verarbeiten. Über eine verbandsseitige Einschätzung würde ich mich freuen.

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D Eingebrachte Themen und Fragen (WM)

Verlustverrechnungstopf (GD505E)

− Investmentfonds (nicht Investitionsgesellschaften) werden grundsätzlich dem allgemeinen Verlusttopf zugeordnet

− Mit dem AIFM-StAnpG sind Kapital-Investitionsgesellschaften als Investmentvermögen hinzugekommen

− Kapital-Investitionsgesellschaften wurden je nach Rechtsform dem Aktien- oder allgemeinen Verlusttopf zugeordnet

− Kommentierung von Joachim Moritz (Frotscher/Geurts EStG § 20 (n.F.) Kapitalvermögen)

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D Eingebrachte Themen und Fragen (WM)

− Auch Investmentgesellschaften, die als AG strukturiert sind, werden gemäß der Kommentierung dem Aktienverlusttopf zugeordnet

− Daraus könnte folgen, dass bereits jetzt eine Vielzahl von Investmentfonds dem Aktientopf zugerechnet werden müssten

− Darüber hinaus sollte Rz. 196b, BMF-Schreiben vom 18.8.2009 noch betrachtet werden

− Wie sehen das die AK-Teilnehmer?

− Wie gehen wir weiter vor?

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D Eingebrachte Themen und Fragen (WM)

Ermittlung von Schätzwerten

− Gemäß AK vom 3.11.2016 wird bei vollthesaurierenden ausl. transparenten Investmentfonds wie bisher ein Schätzwert ermittelt

− Inwieweit für andere ausländische transparente Investmentfonds (ausschüttende Fonds) ein Schätzwert zu berücksichtigen ist, soll über die Verbände geklärt werden

− Wie wird der Schätzwert ermittelt, wenn der ausländische Investmentfonds ein normales GJ-Ende zum November hat und die Steuerdaten noch nicht ermittelt und veröffentlicht wurden? Denkbar wäre, den Schätzwert für das Geschäftsjahr bis November zu berücksichtigen und darüber hinaus für das Rumpfgeschäftsjahr den vollen Schätzwert bzw. gekürzten Schätzwert anzusetzen.

− WM beabsichtigt, keine gekürzten Schätzwert zu veröffentlichen

− Gibt es bereits Erkenntnisse innerhalb der Teilnehmergruppe?

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D Eingebrachte Themen und Fragen (WM)

Übersicht über die bestehenden WM-Felder, die im Rahmen der Ausschüttung und Vorabpauschale angesprochen werden

ED011 / Währung Dividende/Ertrag

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D Eingebrachte Themen und Fragen (ING-DiBa)

Quellensteuerbemessungsgrundlage bei Ausschüttungen ausländischer Investmentfonds

− Thema wurde bereits in der AK-Sitzung vom 23.2.2016 besprochen mit dem Ergebnis, dass die Teilnehmer ihren Bedarf an WM kommunizieren sollen

− Wie soll das datentechnisch aussehen?

− Vorschlag: − Bemessungsgrundlage ausländische Quellensteuer (neues Feld)

− Anmerkung: Nur in den Fällen eines Betragsausweises ist für die Bemessungsgrundlage der Berechnung der ausländischen Quellensteuer nicht auf das Feld ED008A abzustellen. Der Quellensteuersatz ist weiterhin im Feld ED013A abgelegt

− Wie sehen das die anderen Teilnehmer?

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D Eingebrachte Themen und Fragen (DB)

Währungsumrechnung bei Zahlungen aus dem steuerlichen Einlagekonto bei ausländischen Emittenten in Fremdwährung

− In Ausnahmefällen kommt es auch bei ausländischen Gesellschaften zu Zahlungen aus dem steuerlichen Einlagekonto

− Aktuell wird nur bei ADRs, GDRs der Dividendenbetrag der zu Grunde liegenden Aktie in Euro akkumuliert

− Sollen zukünftig auch Währungsumrechnungen bei ausländischen Gesellschaften im WM-Feld GV512 durchgeführt werden?

− Beispiel: Qiagen, WKN 901626

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D Eingebrachte Themen und Fragen (DB)

BMF-Schreiben vom 23.1.2017 Optionen mit Knock Out-Charakter

− Siehe Folie 17-20

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D Eingebrachte Themen und Fragen (LBBW)

Übertragung von Steuerdaten im Rahmen von Kapitalmaßnahmen auf die neue ISIN/WKN

− Bei rein technischen Transaktionen werden ab 2018 Steuerkennzahlen auf die neue ISIN übertragen (z.B.: Namensänderungen, Sitzverlegungen, Split)

− In allen anderen Fällen erfolgt keine Übertragung von Steuerdaten (z.B.: Verschmelzungen)

− Für den AK zur Kenntnisnahme

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D Eingebrachte Themen und Fragen (Diverse Institute)

Section 305c

− Regelt die Besteuerung von Wandelanleihen

− Sollte sich das Wandelverhältnis – zum Bezug einer US Aktie - im Zeitablauf anpassen, so ist der Differenzbetrag als steuerbare Dividende anzusetzen

− Da keine effektive Zahlung erfolgt, ist dieser Betrag als ausschüttungsgleicher Ertrag zu bewerten

− Wie könnte hier WM unterstützen?

− Kennzeichnung über ein Stammdatenfeld? Relevanz Section 305c? Anpassung Wandelverhältnis?

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E Termine

Nächster AK-Sitzung:

BERENBERG Joh. Berenberg, Gossler & Co. KG Neuer Jungfernstieg 20 20354 Hamburg

22.6.2017 Wo:

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F Protokoll

Folie 1-8:. •Fachinformation (Leitfaden) soll im März 2017 veröffentlicht werden.

•Meldeformulare sollen März/April 2017 bereitgestellt werden.

Folie 18: •Wertloser Verfall laut WM steuerlich relevant. Wir halten grundsätzlich an vorgeschlagener Lösung über Feld GD 230 fest. Das Thema steht zur Diskussion, es wird eine Antwort von DDV erwartet.

•Der Arbeitskreis hat bestätigt, dass Textziffer 59 auch bei Veräußerung anzuwenden ist (siehe Mail Dr. Dickopf).

•Alle in WM geführten Warrants (vgl. GD198B = 3000) mit Knock-Out-Charakter (vgl. GD198F = K301, K302) sind relevant, es sei denn sie werden in GD230 als Zertifikat geführt. Die relevanten Schlüssel werden in der Fachinformation bekannt gegeben.

•Die Umsetzung erfolgt rückwirkend zum 1.1.2017

•In UD087 wird der bisherige Schlüssel (981) verwendet.

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F Protokoll

Folie 21: •Fazit: Teilnehmer bestätigen, dass keine weitere Ausprägung notwendig ist.

Folie 22: •Einmaliger Vorgang.

•Fazit: Da es sich um einen einmaligen Vorgang handelt, stellt das Felde UD008A die Lösung dar. Der WM Vorschlag wird angenommen.

Folie 23: •Nach derzeitigem Stand (Eingabe BMF) wird davon ausgegangen, dass der erste Kurs in 2018 (2.1.2018) heranzuziehen ist, jedoch veröffentlicht WM grundsätzlich im Umtausch das Kursdatum 31.12.2017.

•Fazit zum Mengengerüst: Sonderfiles werden von einigen Marktteilnehmern gewünscht

•Ab 3.1.2018 erfolgt die tägliche Lieferung der Umtauschmeldung mit den zum Zeitpunkt vorhandenen Kursen.

•Am 10.02.2018 werden die restlichen Umtäusche ohne Kurs veröffentlicht.

•Die AK-Mitglieder wurden darum gebeten bis Ende Mai 2017, ihre relevanten Gattungen an WM zu melden, so dass WM zum AK im Juni eine konsolidierte Mengenübersicht erstellen kann

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F Protokoll

Folie 24: •WM/Arbeitskreis bestätigt die Umstellung von Datum Monatsultimo auf Datum Monatsanfang.

•Es wurde festgestellt, dass bei ermittelten Nullwerten und fehlender Fortschreibung im Feld ID928 falsche Berechnungen zu Stande kommen können. WM prüft den Sachverhalt und die Möglichkeit das Feld fortzuschreiben.

Folie 25: •Fazit: WM Vorschlag wurde angenommen.

Folie 27: •Fazit: WM Vorschlag wurde angenommen.

•Teilnehmer prüfen, ob Trenntermine/Ex-Tage ungleich Werktage verarbeitet werden können.

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F Protokoll

Folie 30: • 1. Ausschüttungen eines Fonds in Abwicklung (Erstmeldung)

ED008A = 100 ED476 = „leer“ ED476G = 100 ED476Q = 20 (80% Teilfreistellung) •2. Korrektur mit Substanzausschüttung 30 Euro

ED008A = 100 ED476 = „leer“ ED476G = 70 ED476H = 30 ED476Q = 14 (20*70/100)

Folie 33: •Publikumsfonds (gem. GD504D) erhalten in GD/ED234 den Schlüssel 1, Spezialfonds (gem. GD504D) den Schlüssel 3 (ab 1.1.2018).

•Neue Schlüssel sind nicht erforderlich.

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F Protokoll Folie 38: •Es gibt keine spezialgesetzlichen Regelungen für Investmentfonds oder Kapital-Investitionsgesellschaften die nach neuem Recht aus dem Anwendungsbereich fallen. WM wird einen Umtausch bis zur endgültigen Klärung ohne steuerliche Würdigung veröffentlichen. •Bei Personen-Investitionsgesellschaften kommt es zu keiner fiktiven Veräußerung gemäß § 56 Abs. 2 InvStG. Die Teilnehmer wünschen keine Umtäusche.

Folie 39: • Fazit: WM kein Handlungsbedarf.

Folie 41: •Fazit: ED060 = ED007, Veröffentlichung Register-Tag (ED020) immer mit 31.12 , Ausnahme: wenn Datum auf einen Sonntag fällt, dann mit 30.12 melden.

Folie 44: •Von den Teilnehmern besteht der Bedarf, dies in der Fachinformation mit einem Beispiel aufzunehmen.

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F Protokoll

Folie 46: •Gewünscht wird, dass die Schätzwerte für die Rumpfgeschäftsjahre vor dem Ende des Kalenderjahres veröffentlicht und anteilig berechnet werden.

•Zur Diskussion steht die Frage, wie mit Ausschüttern zu verfahren ist. Hier wird das BMF- Schreiben abgewartet und das Thema wird zum nächsten Arbeitskreis im Juni 2017 wieder aufgenommen.

Folie 47: •Gewünscht wird von Teilnehmern, dass Teilliquidationen ohne Ausbuchung nur in den Ertragsdaten als laufender Kapitalertrag gemeldet werden. Problem hierbei ist einerseits die Quellenlage (oft ist nicht bekannt ob ausgebucht wird oder nicht), andererseits möchten einige Transaktionsbanken dies weiterhin im Umtauschdatensatz veröffentlicht haben. Die Entscheidung ist arbeitskreisübergreifend zu treffen.

Folie 48: • Thema ist noch in Klärung.

Folie 54: • WM nimmt eine quotale Aufteilung vor..

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F Protokoll

Folie 56: •Fazit: WM prüft (siehe auch Ergebnisse zu Folie 24).

Folie 57: •Analog zur Berechnung des Mehrbetrages, wird in diesem Fall nur der letzte Wert zum Ex-Tag splitbereinigt.

Folie 59: •Fazit: ID 927 wird in EUR geliefert, Feldbeschreibung hierzu wird geändert. Die Umrechnung erfolgt zum Zahlbarkeitstag.

Folie 61: •Es erfolgt eine Umtauschmeldung (siehe auch Ergebnisse zu Folie 38)

•Analog dem Umtausch des Wechsels des Besteuerungsregimes

Folie 64: •Teilnehmer sollen dies nochmal intern in ihren Häusern aufgreifen.

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F Protokoll

Folie 70: •Frage blieb offen.

Folie 74: •Thema ist noch in Prüfung, Herr Pohl erhält in den nächsten Tagen hierzu noch eine Antwort.

Thema Vorabpauschale wird aus Zeitgründen in der nächsten Arbeitskreissitzung nochmal aufgriffen.

Dies betrifft unter anderem auch die Folien 50-53.

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Thorsten Pohl Steuern/Investmentrecht

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