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I(reisarchiv Storinarn Bestand B1 ca · 2020. 6. 17. · ein politisches Seminar zur Weiterl,il dung der Gruppenlei ter durchzuführen. Tei lnehmer ca. 12 Personen Gesamtkosten ca

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für <lie l-0': Sitzung des Jugendwohlfahrtsausschusses demJ2f. M.ai 1975 i n Bad Oldesloe

am Freitag , 0 //( .

Zu Punkt 3_der Tagesordnung - Anträge

,/ . 1. HHSt. 450.661 - Bettrag an das Deutsche Institut für Vormund- //;/..,

:::::::w::e:.ooo,-- {J ~ fhtki 1~ ~ ~ yAt~

Wie im Haushaltsjahr 19 74 beträgt der Beitrag für das Deutsche

Institut DM 940,-- •

2. HHSt. 460.700 - Beihilfen a n den Landesverband de3 Deuts chen

Jugendherbergswerks

Ansatz: DM 1.500,--

Die Beihilfe beträgt unverändert DM 1. 500, --.

3. Hl1St . 475. 701 - Beihilfen für Jugendveransta ltungen

Ansatz: Dr·I 1 45 . 000, - - (Ansatz 19 74 DM 130 . 000 , -- }

Die drei Jugendgruppen des Deutschen Pfadfinderbundes Hamburg

i n Lütjensee, Trittau und Köthel beantragen für die Durchführung

verschiedener Lehrgänge eine Kreisbeihilfe in Höhe von

DM 6.875,-- zu den Gesamtkoste n von DM 13.600,-- .

Im einzelnen sind folgende Vorhaben geplant:

3.1 Grundausbildungslehrgang zum Erwerb des J ugendgruppenleiter­

ausweises und Musisches Seminar vom 26. 12. 1975 bis 2. 1. 1976 .

Teilnehmer ca. 1S Personen .

Gesamtkosten ca. DM 2.800,--

Kreisbeihilfe DM 1 . 400 ,--

Eigenbeteiligung und öff E:n tl iche Mittel DM 1. 400, -- .

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3 . 2 Jugendgruppenleiterschulung mit dem Thema Gr uppenpädagogik

vom 19 . 9 . bis 2 1. 9 . 1975

Teilnehmer ca. 20 Personen

Gesamtkosten ca. DM 1. 600 ,--

Kreisbeihilfe DM 800 ,--

Eigenbeteiligung und öffentliche Mittel DM 800 ,--.

3 . 3 Jugendgruppenleiterfortbildungslehrgang vom 13 . 6. b i s

15 . 6. 1975

Teilnehmer c~. 25 Personen

·Gesamtkosten ca . DM 1 . 700 ,--

Kreisbeihilfe DM 950 , --

Eigenbeteiligung und öffentliche Mittel DM 750 , --.

3.4 Jugendgruppenleiterfortbildungslehrgang vom 18. 4 . bis

20. 4. 19 7 5

Teilnehmer ca. 20 Perso nen

Gesamtkosten ca. DM 1. 600 , - -

Kreisbeihilfe DM 800,--

Eigenbeteiligung und öffentl iche Mittel DM 800 , -- .

3 . 5 Jugendgruppenleiterfortbildungslehrgang vom 1. 3 . bis 2 . 3 . 19 75

Teilnehmer ca . 15 Personen

Gesamtkosten ca. D~ 1. 000 ,--

Kreisbeihilfe DM 500 ,--

Ei genbeteiligung und öffent l iche Mit te l DM 500 , - -.

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3.6 Wochenendtreffen mit überörtlichem Charakter vom 6. 9. bis

7. 9. 1975 im Raum Kaltenkirchen

Teilnehmer ca. 50 Personen

Gesamtko sten ca. DM 1. 200 ,--

Kreisbeihilfe DM 550,--

Eigenbeteiligung und öffentliche Mittel DM 650,--.

3.7 Wochenendtreffen mit überörtlichem Charakter vom 16 . 8. bis

17. 8. 1975 in Fellhorst.

Teilnehmer pa. 50 Personen

Gesamtkosten ca. DM 1.500,--

Kreisbeihilfe DM 625 ,--

Eigenbeteiligung und öffentliche Mittel DM 875 ,--.

3.8 Wochenendtreffen mit überörtlichem Charakter vom 1. 6. bis

2. 6. 1975 im Raum Mölln

Teilnehmer ca. 50 Personen

Gesamtkosten ca. DM 1.200,--

Kreisbeihilfe DM 625 ,--

Eigenbeteiligung und öffentliche Mitte l DM 575,-- •

3.9 Wochenendtreffen mit überörtlichem Charakter vom 3. 5. bis

4 . 5. 1975 im Raum Trittau

Teilnehmer ca. 50 Personen

Gesamtkosten ca. DM 1.000,--

Kreisbeihilfe DM 625 , --

Eigenbeteiligung und öffentliche Mittel DM 375,--.

- 4 -

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4. Die Arbeiterwohlfahrt, Kreisverband Stormarn , beantragt f ü r die

Durchführung verschiedener Maßnahmen eine Kr eisbei hilfe i n Höhe

von DM 2.530,-- zu den Gesamtkosten von DM 5 .350,-- .

Im einzelnen sind folgende Vorhaben geplant :

4 .1 Grundlehrgang zum Erwerb des Jugendgruppenleiterausweises

vom 30. 5 . bis 1. 6. 19 75 und vom 6 . 6 . bis 8 . 6 . 1975 .

Teilnehmer ca . 30 Personen

Gesamtkosten ca. DM 4.300,--

Kreisbeihilfe DM 2 . 000 , --

Eigenbeteiligung und öffentliche Mittel DH 2 . 300 ,--

4.2 zweitägige Lehrgänge zur Weiterbildung von Mitarbeitern in

der Ferienerholung. Lehrinhalte: Gruppendynamik , Aufsichts­

pflicht und Rechtsfrage:n.

Teilnehmer ca. 55 Personen

G~samtkosten ca. DN 1. 050,--

Kreisbeihilfe DM 530,--

Eigenbeteiligung und öffentliche Mittel DM 520 , -- .

5 . Das Katholische Pfarramt Reinbek beant ragt für d i e Durchführung

zweier Seminare eine Kreisbeihilfe in Höhe v o n DM 32 1,-- zu den

Gesamtkosten von DM 1. 060 , --.

Im einzelnen sind folgende Vorhaben geplant:

5 .1 Ein Fortbildungsseninar vom 18 . 4 . bis 20. 4 . 19 75 f ür

Jugendgruppenleiter

Teilnehme r ca. 15 Personen

Gesamtkosten ca . DM 600,--

Kreisbeihilfe DM 225 , --

Eigenbeteiligung und öffentliche Mittel DM 375 ,--. - 5 -

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5.2 Ein Wochenendseminar vom 2. 5. bis 4. 5. 1975

Teilnehmer c a . 16 Personen

Gesamtkosten ca. DM 460 ,--

Kreisbeihilfe DM 96,--

Eigenbeteiligung und öffentliche Mittel DM 364,--.

6. Der Kreisjugendring Stormarn e.v. führte in der Zeit vom 17 . 3.

bis 23. 3. 197 5 einen Grundausbildungslehrgang zum Erwerb des

Jugendgruppenleiterausweises durch .

Teilnehmer ca. 37 Per~onen

Gesamtkosten ca~ DM 6.071,--

Kreisbeihilfe DM 2.590 ,--

Eigenbeteiligung und öffentliche Mittel DM 3. 48 1,-- .

7. Die Deutsche Pfadfinderschaft St. Georg, Ahrensburg , führte in der

Zeit vom 22. 2. bis 23. 2. 1975 einen Fortbildungslehrgang für

Jugendgruppenleit er durch.

Teilnehmer ca. 15 Personen

Gesamtkosten ca. DM 600 , - -

Kreisbeihilfe DM 300 , --

Eigenbeteiligung und öffentliche Mittel DM 300,-- .

8 . Die Evangelische Jugend , Reinfeld, führte in der Zeit vom

15. 3. bis 26 . 3. 1975 einen Grundausbildungslchrgang zum Erwerb

des Jugendgruppenleiterausweises durch .

Teilnehmer: 5 Personen a 12 Tage und 3 Personen a 2 Tage

Gesamtkosten ca. DM 1.430,--

Kreisbeihilfe DM 860 ,--

Eigenbeteiligung und öffentliche Mittel llil 570,--.

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9. Die Evangelische Jugend , Tri.ttau , beteiligt sich an einem Lehrgang

für musikalische Erziehung vorn 19. 6. bis 2 . 7. 19 75 .

Teilnehmer ca. 10 Personen

Gesamtkosten ca. DM 2.090,--

Kreisbeihilfe DM 700,-~

Eigenbeteiligung und öffentliche Mittel DM 1 . 390 , -- •

. 10. Jugend liche des VFL Bad Oldesloe beabsichtige~ in der Zeit vom

17. 8. bis 23. 8. 1975 an der Judo-Sommerschule des Landessport-

bundes Hessen teilzunehmen .

Teilnehmer ca . 6 Personen

Gesamtkosten ca . DM 1.200,--

Kreisbeihilfe DM 420,--

Eigenbeteiligung unä öffentliche .Mit.tel DM 780,--.

11. Der Ortsjugendring Bad Oldesloe e.v. führt ein Fortbildungsseminar

für Jugendgruppenleiter vom 6. 6. bis 8 . 6. 1975 durch.

Teilnehmer ca . 14 Personen

Gesamtkosten ca. DM 564 , 80

Kreisbeihilfe DM 420,--

Eigenbeteiligung und öffentliche Mittel DM 144,80 •

12. De r Verband christlicher Pfadfinderinnen un<l Pfadfinder, Barsbüttel,

führte vom 28. 2. bis 2. 3. 1975 einen Grundlehrgang zum Erwerb des

Jugendgruppenleiterausweises durch.

Teilnehmer 4 Personen

Gesamtkosten DM 734 , --

Kreisbeihilfe DM 254 , --

Eigenbeteiligung und öffentliche Mittel DM 480 ,-- .

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1 3 . Der Bund Deutscher Pfadfinderinnen , Bargteheide , beabsichtigt ,

ein politisches Seminar zur Weiterl,i l dung der Gruppenle i ter

durchzuführen .

Tei lnehmer ca . 12 Personen

Gesamtkosten ca . DM 525, --

Kreisbeihilfe DM 2 70 ,--

Eigenbeteiligung und öffentliche Mittel DM 25 5 ,-- .

14. Der Verein Jugendzentrum e.V., Bad Oldesloe, führte vom 12 . 4 .

bis 13 . 4. 1975 ein Wochenendseminar durch . 'I'hemen : Theoretische

Arbeit anhand der Aufsätze von G. Rose-Guddusch und D. Damm,

Diskussion und Aufstellen eines Arbeits- und Verans t altungsplanes

für die nächsten zwei Monate .

Teilnehmer ca. 30 Personen

Gesamtkosten ca. DM 650,--

Kreisbeihilfe DM 412,--

Eigenbeteiligung und öffentliche Mittel DM 238 ,- -:- .

15. Herr Gustav Hafemann , Bad Oldesloe , bittet um Erstattung der Aus­

lagen für den 16. Vorlesewettbewerb des Deutschen B6rsenvereins .

Gesamtkosten DM 192 , 60

Kreisbeihilfe DM 192 , 60 •

16 . Die Wandergemeinschaft Storrnarn führt vom 10 . 5 . bis 11. 5 . 19 75

ein Wochenendseminar für die Teilnehmer an einer internationalen

Jugendbegegnung durch .

Teilnehmer c a . 28 Personen

Gesamtkosten ca . DM 1. 2 10 ,--

Kreisbeihilfe DM 480 , - -

Eigenbeteiligung und öffentliche Mittel DM 7 30,--.

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17. Der Jugendkulturring Stormarn führt im 2. lialb j ahr 1975 diverse

Jugendtheaterfahrten durch (siehe Anlage ).

Teilnehmer ca. 200 Personen

Gesamtkosten ca. DM 9.ooo,--

Kreisbeihilfe DM 4.000,--

Eigenbeteiligung DM 5 . 000,--.

18. Der Arbeitskreis Jugend und Kultur, Ahrensburg , beantragt, die von

ihm veranstaltete "Folk-Fete" als Maßnahme mit modellartigem

Charakter anzuerkennen (siehe Anlage) •

19. Die Wandergemeinschaft Stormarn beantrag~ den Tagessatz für inter­

nationale Jugendbegegnungen von DM 2,-- auf DM 5 , -- anzuheben

(siehe Anlage).

20. Das Kreisjugendamt Stormarn beantragt,die Beihilfesätze für

Kontaktgespräche mit Jugendgruppenleitern von DM 6,-- auf DM 12 , -­

bis DM 15,-- heraufzusetzen (siehe Anlage).

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J U U ~ N D K U L 1 U R R I N G S '.r8 R M AR N

2 06 Bad l~ldes1oe , den 21.2.75

An den

Jugendwohlfahrtsau sschuß

des Kreises Stormarn

206 Bad 01d esloe

A + o • Stormarnhaus

Betr.: Antrag auf Gewährung einer Beihilfe zur Durchführung

von Jugendtheaterfahrten für das 2. Ha1bjahrt 1975

Für die Saison 1975/76 erwartet der Jugendkulturring Storrr;arn wieder etwa 200 Mitglieder.

Im Herbst 1~75 sollen 2 Theaterfahrten mit den Abo-Mitgliedern durchgeführt werden.

Außerdem soJlen wie bisher mehrere Fahrten mit Kindern ins

Kindertheater nach Lübeck bzw . Hamburg-rdurchgefüh rt werden . Auch eine Gastveranstaltung des Altonaer Kindertheater in

Bad Oldesloe ist geplanto Zu diesen Veranstaltungen sollen immer mehr Kinder aus den Orten herangezogen werden, die

bisher noch nicht berücksichtigt werden konnten. 1974 hatten

wir den Zarpener Raum hinzugezogeno Auch der Trittauer Raum

wird an unseren Fahrten verstärkt teilnehmen werden.

Die Kosten für diese Veranstaltungen werden sich auf etwa

9o000Q}-- DM belaufen (fi:ir Theaterkarten, Busfahrten und Ver­waltungsaufwand)

Die Teilnehmer werden an Beiträeen etwa 5.0000-- DM aufbringen.

Zur Deckung des Restbetrages von 4 . 000 . -- DM bittet der JKR um Gewährung einer Beihilfe.

Eine evtl . gewährte Beihilfe bitten wir auf unser Kto. 8335 bei der Kreissparkasse Stormarn zu überweiseno

JUjEND. KflfJ".rui:rfN/ ~'YRIJAfNI / / l ff, I ; II} I 1 ) / ~\ \M

I k 'l.. V ' -.,1'../\_/ V f 1 ( Ingrid/ Achterberg) I

Geschäftsführerin

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ll1re Zeichen

An das Kreisjugendamt Stor~arn - Herrn Haack -206 Bad. Oldesloe

Stormarnhaus

Ihre Nachricht Unsere Zeichen Datum

- 431-30

2o Wir sind der auffassung , daß die von uns durchgefilhrte FOLK- FETE , die jeweils am ersten montag eines jeden monats stattfindet, durch ihren modellartig:en charakter neue inhalte „ und methoden der .iur-:end.arbe i t erschließt und daher nach Ihre r ~ bewertung förderuwrswürdig sein müßte . - -

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Arbeitskreis JuV,end und Kultur

Schreiben an kreis j ugendamt vom 1404-.1975

Blatt 2

Zur begründung : diese veranstaltung ist der inzwischen mehr­fach gelungene versuch, die besucher von der konsumhaltung wegzubrinv.en und den abend zu einem kreativen erlebnjs zu machen. Die besucher brin~en instrumente mit und tragen teil­weise auch selbstgemachte lieder voro Um diese veranstaltung in ihren rnöglichkeiten auszuweiten, müß­t e der arbe i tskreis instrurnente (gitarren, klavicr etc . ) 7,ur ver.fügung stellen können. Es is t daran gedacht, die FOLK- FETE auch auf andere vorträge auszudehnen (wortbeiträge u.ä .). Der teilnehmerkreis ist nicht auf die rnitg l ieder beschränkt, die veranstaltung richtet sich ausdrücklich an alle jugendli­chen und ist daher der offenen jugendarbeit zuzuordnen.

Wir hoffen, Sie bei unserer nächsten folk-fete am 5.5.1975 bei uns zu sehen.

Mit freundlichen grüßen

8.~~/ ( Christiansen r

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W3ndargcMcinnchnft Stormnrn D.1. ct.c'.i:' J;c!itc :.:L·cr<J 2060 Dcd Oldesloe

Georg-Axt-Str~ 2

.An den Jug endwohlfahrtauaschuß

2060 Bad Ol~es loe St.ormarnhaus

Dad Oldesloe, den 10. ~pril 1975

pctr & : Ant.rnq nuf. El .. ·höhung des Tagessatzes von DM 2, -­b!SEl Beihilfe fUr internationale Jugendbegegnungen

. . · Gemäß Ihrem Beschluß vom 13. Mai 1974 kann fUr Jugendpflege-

fahrten im In- und Ausland sowie fUr 5.ntcrnationl!le Jugend­

.. bcgegnungcn eine Beihilfe in Höhe von DM 2,-- pro Tag und Teilnehmer gewflhrt werden. u. E. i s t dieser Tag~ss~tz fe~ internationa le Ju1Jondbcgcgnur1gcn nicht melu:· zo:l tgcrr;äß und

sollte aaher angehoben werdeno Diese Jugentbeg0gnungcn (siehe

Durchführungaerlaß zum DundcG jugendplan), dio Dich von den normalen I:'nhrten ui1d Fericnfredze~tEm crhcblicli unterscheiden,

vcrurcachen einen wesentlich h5heren Kostenaufwand. In der Vergangenheit :tst dies0r Umstond auch von 1.hnen bcrUcJ~s:tch­

tigt worden ~, (Tngcssatz: DM 1,20 bzw. DM 2 1 --). Die För<.1erungs­

wtircLtgkci t. und c1cr Stellcrn·m:r.t dicr:.cr .Jugcr.dbcgeanungcn wird

auch dadurch ersichtlich, da ß d ieao Haßna~1cn aus Dun<losmitteln in einer Hßhe bis zu 60 t der F~hrtkostcn bezuschußt werden. Ein woite.reB Beispiel [U:r: den \:ert dj.escr Bego~}"nunc:.i cn gibt.

die Stadt Ahrensburg, dio einen Tngcssatz von DM 7,50 zahlt.

Hiermit beantragen wir , den Eeihilfcsatz für inter nationale

-Jugendbegegnungen auf DH 5,-- (mind. DM 3,--) nnzuhcbcn.

Mit freundlichen Grüßen

(Achterberg )

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Kreis Stormarn Jugendamt

Bad Oldesloe , im Januar 1975

Antrag des Kreisjugendamtes Stormarn

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Betr.: Kontaktgespräche mit Jugendgruppenleitern

JO. rJ

Die vor Jahren eingeführten Kontaktgespräche mit Jugendgruppen­

leitern sollen jetzt wieder aufgenommen werden. Diese bisher mit

Erfolg durchgeführten Gespräche wurden aus Haushaltsmitteln

{Haushaltsstelle 475.701: Beihilfe für Jugendveranstaltungen ) des

Kreises bezuschuß.t ~ Gemäß Jugendwohlf ahrtsausschußsi tzung vorn

12. März 1964 war die Höhe der Gesamtausgaben pro Person und Ge­

spräch auf höchstens DM 6,-- begrenzt. Dieser Betrag ist nicht

mehr zeitgemäß und sollte daher auf DM 12,-- bis DM 15,-- angehoben

werden. Es wird daher gebeten, die Höhe des Pauschalsatz~es zu

überprüfen und dem Jugendamt im Rahmences Gesc häftes der laufenden Verwaltung einen höheren Satz zu genehmigen.

Kreisarchiv Stormarn B 1

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•;.: ., Lrd. - ' Oesa.'lltkosten Personal- Eltern- Platz- belegte v • vormittags P • Praktikant Zuschuß der Zlloehuß du Mr • ., ....._ !Cinderg:,rtentr!i;;er nach Abzu.g von kosten boi trligo zahl ,m .. ~ ""~"'~' v • vollbesc~ärt1gt pol . Oemeinde Trä;;or s t.'nteracl:"a

..... l- ~ !Calk. -!Co s t en ins.gesamt· t • tetl'noct.tirtl.gt ~ . " inssesa.=t Kindcrc, !Cindptl. '~ S\~

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Stadt ReL'lbel< 400. 241 288.199 160. 42} 120 120 40, - - - 50,-- - 300,-- 10 4.., ' 5 V 230.756 200 .-- ( l!ink. 800 ,-- - l t

},500 ,--)

Gecelnde Stellau i.7. 061 }9, }98 19,}94 25 80 ,-- i 25 V 2 2 V 27. 47,

Ev. KG Ah:ensb~rg , 3chulstr. 2t.}, 770 189.910 105.000 75 75 v1e Hd. llr. l 1

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n 65 ,--. Neuschönningstedt 194. 1100 145 . 000 96. 000 90 90 V io,-- 170 .-- 111.050 47. 050 n 0 ,-- 1 . Reinbek Mitte 80.262 59,}6} 115. 327 }5 35 V 95 . -- } 2 V ·• l}. 000 21. 9:,5 1 n 70 .-- 1 t ; . . • Mlhlenredder }ll. 950 246. 500 93,000 75 75 40 .-- - 200 .- - 50,-- • 300,-- 106.725 115.850 . . , liest 105. 363 92 . 654 62.2}8 50 50 I_ V 95 .-- 5 2 V 2 t l} . 000 }0.125 n 70,-- l t . l!e!nfeld 172.698 14}.64;: 117.055 1112 1i.2 V ic ,-- 100,-- 6 + 2 P l V l V 20.000 .}0. 000 10.000

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Kreisarchiv Stormarn B 1

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1 27 1 ~.lCO Za:;,en 48. 000 41.260 28. 800 42 42 V 60/65 . -- 2 l t l t 10. 500 10. 500 2 . 856

26 x: .. t h . r.o ~lind.e 41.679 }8 . 234 25.08 0 20 22 95 .-- 2 l t l t 5.500 6 . 655 4.444

29 D!U:-~O Rois'bi.ittel 1~2. 100 12}.4}1. 76. 000 50 50 V 121 ,-- 220 ,-- 5 ' 2 89. 4}0

30 \ aetr1ebi-~G •:cnnenschc!.n" 41., 747 }4. 6o8 10.450 12 12 85, -- o1nschl . 2 l V l V }4.297 Re1n!elc1 Ve rp!legun;;:

}l I . St. Adoltstitt 92. 809 84. 906 16.595 }0 }5 tgl. 2,-- roit ' 2 V l t 76. 211-Re1n'Celc Essen

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Fördcrun Psrj chtl inien

ftir den Bau, die Erwei te rung und Unterhaltung von Kindcreärtcn

im Kreise

(Kre istagsbeschluß vom 8 . 10 . 1971)

~- BegriZf des Kindergartens

Kindergärten im Sinne des Geset zes f ür Jugendwohlfahrt, JWG

'ron1 ·,1 8 1 961 {;)~ B l c· l'jrJ-i;) ,..,,.,t t g·,~;·11~,., ·· + ,:i,,, ,,·r · (;_-e --• • - • • , .1. , - , .ul.:: ~ _ . ,"J . c., _, , :c,,L. - Z, , . ~ .- .,.~1 . • · v. v.l 1... • _

setz vom-6-~ 8 . 1970 (BGBl. I S. 1.197), sind Einrichtungen

frejer oder öffent licher Jugendhilfeträger zur Pflege und

Erziehung von Kindern vom vollendeten 3. Lebensjahr bis zum

Beginn der Schulpflicht .

Der Kindergarten ergänzt und un terstützt die Erziehung d es

Kindes in der Familie. Er soll die Gesamtentwic klung des

Kindes durch allgeme ine und erzieherische Hi lfen fördern .

Seine Aufgabe ist es besonders, durch differenzierte Erzie­

hungsarbeit die Entwicklung des Kindes anzuregen, seine Ge­

meinschaftsfähigkeit zu fördern und allen Kindern gle iche

Entwicklungschanchen zu geben .

3. _A~fga bcn _des <Tugencta mtes

Das Jugendamt wirkt nach Maßgabe der fol genden Beatimmungen

darauf h in, daß im Kreise nach dem vom Kreistag in der je­

weiligen Fassung beschlo ssenen Kindergartenleitplan die er­

forderlic hen Kindergärten zur Verfügung stehen und der lau­

fende Betrieb finanziell abgesichert ist.

2. )

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- 2 -

Das Kreisjugendamt macht dem Kreistag Vorschläges welche

Haushaltsmittel hierfür notwendig sind.

4. Trägerschaft

Die Gewährung von Förderungsmitteln filr den Bau, die Erwei­terung und Unterhaltung von Kindergärten erfolgt an Träger der freien Jugendhilfe und an öffentliche Träger der Jugend­

hilfe nach Maßgabe des Haushaltsplanes des Kreises Herzogtum

Lauenburg .

Voraussetzung für die Förderung· durch den Kreis ist grund­

sätzlich:

a ) Der Träger muß bereit und in der Lage sein, im Rahmen des Bedarfs eine geeignete Einrichtung zu schaffen und eine angemessene Eigenleistung zu erbringen .

b) Die Gemeinde/ Der Kommunale Verband soll sich an der

Deckung der Kosten beteiligen .

5. Kosten des Baues und der Erweiterung

von Kindergärten

~asten sind die Beträge für Planung , Neu- , Umbau, Erweiterung ,

erstmalige Ei:irichtung und Ausstattung .

Der Träger ist für die Finanzierung des Baues und der Erwei­terung ej_nes_ Kindergartens verantwortlich . Er stellt einen Finanzierungsplan auf . Bei der Planung hat das Kreisjugendamt

den Träger zu beraten und zti unterstützen .

Für den Bau und die Erweiterung stellt der Kreis einen Zuschuß in Höhe bis zu einem Viertel deT Baukosten, höchstens aber den

vom Kreistag festgesetzten Betrag zur VerfUgung .

7. ) ) .

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- 3 -

6. Personalkosten

Der Kreis Herzogtum Lauenburg Ubernimmt bis zu 25 % der Per­sonalkosten. Dieser Zuschußbetrag vermindert sich bei freien

Jugendhilfeträgern um Zuschüsse der jeweiligen Gemeinden und

Stä~te zu den Ausgaben filr den Kindergarten.

Der Berechnung des auf den Kreis entfallenden Kostenanteiles werden die nachstehend aufgeführten Aufwendungen ftir die tat­s ächlich beschäftigten Kjndergarten-Fachkräfte - höchstens jedoch nur bis zu einer den Richtlinien des Kultusministers für die i;;_i_n~·_ichtung , Genehr.ligung und den }?etrieb von J"L.gencl -­wohlfahrtseinrich tungen entsprechenden Mindestbesetzung mit

ausgebildeten Fachkräften , Schülerinnen und Helferinnen

zugrunde gelegt .

In die Berechnung des Kreisanteiles sind einzubeziehen die

Aufwendungen für

a) Vergütungen , Unterhaltsbe ihilfen und Sonderleistungen nach der Vergiltungsordnun~ des Bundesangestelltenta­rifes (BAT ) oder nach vergleichbaren Vergtitungsrege-

. lungen , b) Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung nach den

· gesetzlichen Vorschriften, c) . Arbeitgeberanteile zur zusätzlichen Altersversorgung

und d) die Fortbildung .

Bei Mitgliedern einer religiösen Gemeinschaft werden die ihrer Ausbildung und Tätigkeit entsprechenden Regelungen des BAT

zugrunde gelegt .

7 . Sa chkos "len

Der Kreis Herzogtum Lauenburg übernimmt bis zu 25 % der Sach­kosten . Als Snchl as t en gelten alle nicht zu den Personalkosten

zählenden fortdauernden Ausgaben - höchstens Jßdoch bis zu

40 % der Personalkosten im Sinne von Ziffer 6 •

4 .)

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- 4 -

8 . Zus tändigkeit des Kreisjugendwohl ­f ahrtsausschus~es

Die nach diesen Förderungsrichtlinien zu treffenden Entschei­

dungen Uber den Bau , die Erweiterung und Unterhaltung der

Kindergärten obliegen gemäß der Satzung des Kreisjugendamtes

vom 27. 2 . 1958 dem Jugendwohlfahrtsausschuß im Rahmen der

vom Kreistag fUr die Förderung der einzelnen Vorhaben jeweils

zur Verfügung gestel l ten Hausha ltsmittel . Innerhalb des Ge­

samtbetrages dieser Ausgabemittel kann der Krei sjugendwohl­

f ahrtsausschuß von ihrer Bindung an Einzelvorhaben abweichen ,

wenn er eins.timmig entscheidet und kein weiterer Antrag zur Abs timmung vor J.iegt; andernfalls sowie auf Verl angen entschei­

det der Kreisausschuß .

9. Durchfti~iunes vorschriften

Die Bewilligung und Auszahlung der nach den vorstehenden Be­

stimmungen zur Verftigung zu stellenden Mittel ist abhängig

von

a) der zeit-, ·form- und sachgerechten Antragstellung

des j ewei ligen Trägers ,

b) der Anerkennung der Bedtirfnisfrage unter Berück­

s ichtigung des Kindergartenleitplanes,

. c) der Einhaltung der Bestimmungen Uber die Genehmigung,

Einrichtung und de~ Eetrieb von Jueend~nhlfahrtcnjn ­

rich tungen ( Erlaß des Kultusn.inisters vom 1. 2. 1956,

Az.: V 64 - V 64a - IX, K I ( R) ), d) der Gleichbehandlung aller Kinder ,

e) der Beschlußfassung durch den Kreisjugendwohlfahrts­

ausschu ß .

I m übrigen ge l ten die Ri chtlinien des Kreiaes Herzogtum Lpuen­

birg für Zuwcnduncen an außerhalb der Kvoinverwaltung stehende

Stellen.

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• •

Alkohol

Rauchen

RauschgiA-e

Landesstelle gegen die Suchtgefahren für Schleswig-Holstein e. V . 23 Kiel 1 · Gravelottestraße 5 . Telefon (0431) 1 81 76

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Bald ist die Schulzeit abgeschlossen. Du wirst allmählich erwachsen und mußt als Erwachsener Deinen Weg ,allein finden. Von Dir selber hängt es ab. welchen Weg Du gehst. Du hast sicher schon Menschen erlebt, die ihren Weg nicht fanden, das erstrebte Ziel nicht erreichten, scheiterten und sich und anderen Unglück brachten.

Oft spielte Alkohol dabei eine Rolle. Alkohol kann man überall und unbegrenzt bekommen, und bald hast Du die Altersgrenze überschritten, bis zu der Dich das Jugendschutzgesetz davor bewahren möchte. Dann mußt Du wissen, was Du zu tun und zu lassen hast. Angebot und Verlockung sind groß! Ob Bier, Wein, Schnaps oder andere alkoho­lische Getränke, bei allen Gelegenheiten werden sie angeboten, kannst Du sie Dir mühelos beschaffen. überall gibt es Aufforden,mgen zum Trinken, bei Einladungen, Geselligkeiten, In Fiim, Fernsehen, Theater, Zeitschriften und in der Reklame. Viele junge Menschen glauben, es sich schuldig zu sein mitzutrinken. Sie fürchten. daß sie nicht für voll genommen werden, wenn sie ablehnen. Sie möchten sich also nicht „blamieren", auch wenn es ihnen vielleicht gar nicht schmeckt und nicht bekommt. Alkohol i n j e de r F o r m ist ein Zellgift, das n i e ohne Wirkung bleibt. Zunachst wirkt er enthemmend: man wird vergnügt, redselig und befindet sich in gehobener Stimmung. Wird mehr getrunken, kommt es leicht zu Albernheit und Ausgelassen-heit. Dabei werden oft Dinge getan, die mac, sonst nie tun würde, da man im nüch­ternen Zustand eben durch seine natürlichen Hemmungen davor bewahrt bleibt. In Trunkenheit oder im Rausch, ist der Betreffende aber praktisch nicht zurech­nungsfähig. Was er in solchem Zustand tut, kann unter Umständen sehr böse Folgen haben. Es braucht hier nicht ausführlich besprochen zu werden, was Alkohol im Verkehr bedeutet, denn davon liest und hört und sieht man so viel, daß eigent-lich jedem diese schwere Gefahr bekannt sein muß. Leider kommt es trotzdem täglich immer wieder zu neuen schweren Unglücksfällen im Verkehr unter Alkohol-· einfluß. Dabei müssen oft auch Unbeteiligte, völlig Unschuldige mit leiden. Jeder muß wissen, daß schon verhältnismäßig wenig Alkoholgenuß den Betreffenden fahruntauglich macht. .,Alkoholfreier Straßenverkehr ist Ehrensache". - Dies Wort . hat inzwisch~n Beachtung gefunden. Es sollte allgemein verbindlich werden und für den jungen Menschen besser noch heißen: ,,Alkoholfrei leben ist Ehrensachei"

Bei reichlichem Alkoholgenuß kommt es manchmal zur richtigen „Alkoholvergif­tung''. Das ist immer ein bedrohlicher Zustand und macht sofortige ärztliche Hilfe nötig. Eigentlich ist schon der sogenannte „Alkoholkater", der „schwere Kopf", nach einem alkoholischen Abend das Zeichen einer Alkoholvergiftung. Mit einem „Kater" ist der folgende Tag verdorben. Wir betrügen uns damit um unser Wohlbefinden. und um unsere Arbeitskraft. Bei häufigem Alkoholgenuß drohen Magenschleimhautentzündungen. Magenge­schwürsbildung und auch Leberschädigung. Solche Folgen sind mehr als eine Gesundheitsstörung, denn es handelt sich um ernste Krankheitsbilder mit langer Behandlungsdauer und Arbeitsunfähigkeit. Daß es auch zu schmerzhaften und langwierigen Nervenentzündungen durch chronische Alkoholvergiftung kommen kann, ist vielleicht weniger bekannt, doch leider erwiesen .

Am bedenklichsten Ist aber, daß man sich an Alkohol schnell gewöhnt und mit • der Gewöhnung mehr und mehr von Ihm abhängig wird, so abhängig, daß man schlleBllch gar nicht mehr ohne Ihn leben zu können glaubt.

Alkohol kann einen ursprünglich gesunden Menschen „ s ü c h t I g" machen. Er Ist • dann ein „ AI k oh o t i k e r" oder „ T r i n k e r " . Süchtig sein, bedeutet abhängig

• •

und krank sem! Das Zellgift Alkohol hat dann zu solchen Schädigungen im Zen­tralnervensystem geführt, daß das Kostbarste, die „ Pers ö n I i c h k e i t ", un­mittelbar betroffen ist. Dies äußert sich vor allem in einem zunehmenden Verlust der Willenskräfte. Mehr und mehr verlieren Trinker den Halt in sich selber, ihr Antrieb erlahmt, auf allen Gebieten geht es bergab. Bald merkt die Umwelt, daß ein solchdr Mensch beruflich und mensc"hlich versagt und ständig weiter abfällt. Die un•egelmäßige und auch sonst ungesunde Lebensweise von Trinkern wirkt bei diesem Verfall unheilvoll mit. Solche Menschen kommen zwangsläufig in „schlechte Gesellschaft". Die Bedingungen für Umkehr und Heilung sind dann recht schwierig. Aber noch ist es nicht zu spät für eine freilich lange und eingreifende Behandlung in einer Heilanstalt, um zu retten, was noch gerettet werden kann. Zu einem solchen Zeitpunkt hat der Alkohol leider auch schon weiteren Schaden angerichtet. Er hat das Familienleben zerstört, Frau, Kinder, Eltern und andere Familienangehörige in Verschuldung und Not gebracht. Hier gibt es viele, erschül­ternde Beispiele und fast immer wirtschaftlichen Zusammenbruch. Oft muß der Trinker entmündigt werden, weil er nicht mehr in der Lage ist, seine Angelegenheiten selber zu besorgen. Hierfür wird gerichtlich ein Vormund eingesetzt, der meistens auch dafür sorgen muß, daß durch eine Entziehungskur in einer Heilanstalt noch Besserung erreicht wird. Nicht selten muß ein Trinker wegen Gemeingefährlichkeit in eine Klinik oder Anstalt zwangseingewiesen werden. · Schon in einem früheren Stadium neigen manche Trinker zu Gewalttätigkeit und werden dann oft gefährlich, wenn sie z. B. Familienangehörige oder Bekannte bedrohen. Oft auch gefährden sie sich selber. Daß Trunksucht und Kriminalität in engem Zusammenhang miteinander stenen, ist allgemein bekannt. Dabei waren Trinker auch einmal junge, frische Menschen voller Hoffnung und guter Ziele. Muß es so weit kommen? Es ist schade um jedes Menschenleben, das auf diese Weise vertan wird . Junge Menschen müssen über Alkohol und seine Gefahren unterrichtet sein. Was hier gesagt wurde, ist nicht Schwarzmalerei, sondern leider traurige Wahrheit. Gerade der junge Mensch ist aber besonders gefährdet, weil der Alkohol auf den jugendlichen Organismus stärker und nachhaltiger wirkt, als dies beim Erwach­senen der Fall ist. .. AI k oho r ist Z e 1 1 g i f t " gilt in besonderem Maße für Jugendliche. Sie müs­sen geschützt werden - sie müssen sich aber auch selber schützen I Halte Dich zurück, wenn Dir Alkohol angeboten wird! Laß Dich nicht zum Trinken verleiten. Du hast es nicht nötig, damit unter Beweis zu stellen, daß Du nun schon .. groß genug" bist. Em junger Mensch wird mehr Achtung gewinnen und vor sich selber besser be­stehen, wenn er ruhig und entschieden Alkohol ablehnt. Warte, bis Du wirklldh erwachsen bist und die Reife besitzt, sicher zu entscheiden, ob u11d wann Du alko­holische Getränke zu Dir nehmen willst und - vor allem - wieviel!

Das richtige Maß zu kennen, ist in allen Dingen schwierig, beim Alkohol aber ent­scheidend wichtig. Sich selber gut zu kennen, braucht Zelt!

Ja - was hat dies alles nun noch mit dem RAUCHEN zu tun?

Drohen dabei etwa die gleichen Gefahren?

Hierzu muß noch etwas gesagt werden.

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Zu Gesundheitsstörungen kommt es sicher durch Rauchen. auch wenn s,e nicht g!eich erkennbar werden. Rauchen kann auch Magenschleimhautent.zundungen und Magengeschwürsbildung verursachen und ebenso Kreislaufs törungen. Besonders verhängnisvoll sind Herzkranzgefäßstörungen. Hier droht unter Umständen sogar plötzliche Lebensgefahr! Die Atmungsorgane werden geschädigt. Es kommt zu Raucherkatarrhen, die den Boden für andere Erkrankungen bereiten. Auch die Ge­fahr einer Lungenkrebserkrankung droht im weiteren Verlauf.

Vor allem aber hat das Rauchen eines mit dem Trinken gemeinsam : Es schafft G e w ö h n u n g und A b h ä n g i g k e i t . Diese Abhängigkeit ist zwar nicht so unmittelbar gefährlich wie die Alkohol-Abhän­gigkeit. Aber jeder Abhängige ist unfrei. Der Raucher wird zum Kettenraucher und setzt sich damit bedenklichen gesundheitlichen Gefahren aus.

Der Weg für weitere Süchte ist gebahnt, wo es schon zu e i n er Form der Sucht gekommen und die Willenskraft geschädigt ist. Wer also süchtig im Rauchen gewor­den ist, steht in größerer Gefahr, auch alkoholsüchtig zu werden, als der Gesunde, nicht Geschädigte.

Darum gilt fürs Rauchen das Gleiche: Nicht rauchen als junger Mensch! Nikotin wirkt besonders auf den jugendlichen Organismus! Warte, bis Du erwachsen bist und die Reife besitzt, sicher zu entscheiden, ob und wann Du rauchen willst.

Ober Rauschgifte wird in den letzten Jahren soviel gesprochen und geschrieben, daß eigentlich jedem klar sein muß, wie groß die Gefahren sind, die hier drohen. Zu den früher schon bekannten Opiaten (Morphiumpräparate u. ä.). Weckam:nen (z. B. Pervitin) sind nun Haschisch, LSD und ähnliche Gifte gekommen, die vor allem junge Menschen bedrohen. Es ist leider verschiedentlich gesagt worden, Haschisch bzw. Marihuana sei nicht so gefährlich, daß es unter Verbot gestellt werden müßte. Dem ist aber nicht so, vielmehr sind zahlreiche Gesundheitssohädi- • gungen nachgewiesen. Es wird auch leider übersehen, daß Haschisch eine Drogen­abhängigkeit mit sich bringt, die oft zu einem Umsteigen auf „härtere" Mittel, z. B. LSD oder Heroin führt. Viele junge Menschen sind dadurch ins Unglück und • oft genug in den Tod getrieben worden . Diese Dinge können gar nicht ernst genug betrachtet werden. Alle maßgeblichen Stellen bemühen sich um Abwendung dieser Gefahren. An den Anfang soll eine gute lnformierung gestellt werden. Dem jungen Menschen sollen die notwendigen Ken·ntnisse über Haschisch, Marihuana, LSD und andere Rauschgifte recht deutlich und eindringlich übermittelt werden. Früh sollte erkannt werden, daß Rauschgift noch gefährlicher sind als Alkohol und Rauchen, und daß man sich über sein Verhalten diesen drei Gefährdungen gegenüber bewußt wird und bewußt bleibt. Du solltest mehr über diese Gefahren wissen. Du kannst Dir Aufklärungsschriften besorgen.

Die Landesstelle gegen die Suchtgefahren für Schleswig-Holstein wird Dir auf Anforderung gern geeignete Schriften zusenden.

In diesen Schriften findest Du auch Aufstellungen über Alkohol- und Tabakver­brauch bei uns und in anderen Ländern und über das Ausmaß des Schadens, das sich aus den amtlichen Statistiken ergibt. Du wirst dann noch besser wissen, wie • Du selber diesen Gefahren begegnen und andere warnen kannst. Wer die Gefahren kennt und einen gesunden Willen besitzt, hat nichts zu befürchten. • Es wäre aber gefährlich, hier erst durch Schaden klug zu werden!

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Formblatt I A.at.~-e-i-nreichefi-

Bad üldeslob den 2S . 4„ 1925 (Ort/Datum)

An das Kreisjugendamt Stormarn -Jugendpflege und Sport-

2060 Bad Oldesloe Stormarnhaus

..------------~-:-~~------: Kr r. :~ ::, u-:. 5ch ' J. ·:;:, Oet r.r~ ::;i;3 5lo, mcirn

2 t f:R 19 75 .

:.:~t .f !~'J. ~~: .. -· .. ----.·--· -·-.. -- ---- - ------ _.,

Betr,: Antrag auf Gewährung einer Kreisbeihilfe für

Ergänzungsmaterial für das Zeltlager Lüt,jensee

(z.B. Baumaßnahmen, Anschaffungen, Veranstaltungen )

Wir bitten den Kreis Stormarn um Gewährung einer Beihilfe für das obengenannte Vorhaben .

Kurze Erläuterung der Maßnahme:

Die Matratzenbezüge für d a s Lager Lüt jensee sind über

15 Jahre und müssen drinrend erneuert werden.

vorläufiger Finanzierungsplan

1. Erwartete Einnahmen:

Eigenmittel DM 10140,--

Beihilfe der Stadt/Gemeinde DM - ' --Beihilfe des Landes/Bundes DM - ,- -

Beihilfe des Kreises DM 3.750,--

DM

DM

Summe DM 4.890~--

2. Voraus sichtliche Ausgaben

für

140 Matratzenbezür-;e ' 30,-- 4 . 200,--a DM 15 Kaffeekannen(Stahl) DM

' 46,-- 690, --. a DM

DM

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Summe DM 4 . 890 --

43/025

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Die Be ihilf e b i t t e n wir auf f olgendes Kont o z u über weise n:

Kre i ssparkasse Stormarn Kt o .Nr o 13 087

Für die Durchführun g des Vorhabens ist v erant wo r tlich:

Herr Die t e r Achter ber e;~--Bad OJ.des _loe, Ge org-Axt-Str. 2 -·-• t ••• ·, !

(Name und Anschrift des Ver antwortlichen ) ..

-· -· .. Wir verpflichte n uns,- die Kreisbeihilfe entsprechend den Bewilligungsbedingunge n a usschließlich für den benatragten Zweck zu verwe nden. ·

Weitere Anträge wurd0n ge ste llt an :

Stadt/Gemeinde

Land Schleswig-Holstein

Lande sver b and - --- - - ·

Folgendes bitte ~e ac_hten !

a) bei Baumaßna hmen

b) bei Ans cha ffu:-ige n :

am ___ _

(Stempei und unq;schrift )

Antrag ein reichen mit Lageplan und Bauzeichnunge n, ggf . Aufgliederung des Bauvorhabe ns über mehrere Bauabschnitte.

Antrag einreichen mit entsprechenden Ko~te nvoran s chlä gen

..... ; ... , ... · '

Fehle n Ergänzungsunterlagen ode r ist dies es Formblatt urivoll­ständig aus gefUl l t, dann k a nn der Antrag nicht den zuständigen Ausschüssen vor ge legt werden.

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·~30 - 10 Bad Oldesloe ,

An 90

Nachrichtlich -------------lm 40 ____ ......

Regnat z . A. nr. Fromm

Betr.: Neufestsetzung des Pflegogeldes für Pflegekind8r und des Taschengeldes in der J ugendhilfe

~ez~g~ Empfehlung. des Schleswig-Holsteinischen Landkreistages vom· 3. 2 „ 1975 und des I<ultusministers des Lanües Schleswig-Holstein vom 5. 3 . 1975

1 . Neufestsetzung des Pflegegeldes für Pflegek~nder

Der Sch l eswig-ßol steinische Landkreistag hat in der o.a.

Empfehlung vorgeschlagen , a b 1. J anuar i975 ein Pfl egegeld

von 175 v„H . des jm E"~ils geltendA!n Regelbedarfsntzes der

ältesten Altersstufe zu zahlen. Dieser Betrag soll auf

360,-- DM aufgerundet werden . Ich beabsichtige , dem Jugend­

wohlfahrtsausschuß i n sein.er Sitzung am 12 . Mai 1975 folgen­

den Beschlußvorschlag vorzulegen:

" Der Regelbetrag des Pflegegeldes wird auf 360, -- D 4 e rhöht .

Entsprechende Hausha l tsmittel sind i m Nachtragshaushal~splan

1975 eimnrwerben„ Das erhöhte Pf l egegeld wird mit _Wirkung vom

1 . Mai 1975 gezahlt. "

Da wir gegenwärtig Uber 80 Pflegekinder in Pflegefamilien

untergebracht haben, \:1ürde sich dadurch eine Bel astung von

etwa 32~000,-- DM ergeben.

2 . Taschengeld in der Jugendhil fe

Der Kul tusminist er des Landes Sch l eswig-Ho l s t e in ha t am 5.- 3~

197 5 empfohlen, das Taschengel d in An l ehnung an d i e im Berc!.-.:;h

der Sozialhil fe getroffene Regel ung ab 1. J anua r 1975 festzu­

set zen •

I oh habe di o Ab:1icht , dem Jugentlwohl fahrtsausschuß i n sei ner

Sitzung am 12. Mai dement sprechend eine einheitliche Regelung

- 2 -

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für die ab 1. Januar 1975 zu zahlenden Taschengelder vorzu­schlagen. Die Sitzungsvorlage wilrde lauten:

"Das Taschengeld in der Jugendhilfe soll ab 1. J anuar 1975 wie folgt gezahlt werden:

1„ Taschengeld fi.\r in Heimen untergebrachte MinderjMhrige

1.1 vom Beginn des 4. Lel>ensjahres bis zur Einschulung (ggf . bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres)

mtl„ 4,-- DM

1. 2 vom Beginn der Einschulung (ggf. vom Beginn des 7. Lebensjahres) bis zur Vollendung des 10o LPh.: ~jnhres

-- ... 1„ 3 vom Beginn des 11 . bis zur Vollendung des

14. Lebensjahres

1. 4 vom Beginn des 15. bis zur Vollendung des 17. Lebensjahres

1. 5 im 18 . Lebensjahr

m~l„ 11, -- r-·~ ......

mtl . 21,-- DM

mtl. 42,-- I>M

mtl. 49,-- DM

2 . Minderjährige, die nicht mehr im volksschulpflichtigen Alter·

sind und in einer Schul- oder Berufsausbildung stehen 6 erhal­ten einen Zuschlag von 30 v.H. zu dem ftir sie in Betracht kommenden Taschengeld„

3o Für Minderjährige bis zum vollendeten 4. Lebensj ahr wird ke in

Taschengeld festgesetzt ; ihre individue llen Bedürfnisse si.r.d

wie bisher aus dem Heimpflegesatz zu befriedigen."

Gegenwärtig sind 122 Rinder in Kinderheimen innerhalb und außerha lb

des I<reises Stormarn untergebracht „ Eine Mehrbelastung würde sich

nicht ergeben bei den beiden Gruppen 1.1 und 1.2 und der Gruppe 3 •

Die Mehrbelastung für die etwa 60 Kinder der Gruppen 1„3 - 1. 5 und

Nr. 2 wird voraussichtlich einen Betrag von etwa 11 . - bis 12 .000 , -­

ausmachen . In dieser Zahl sind die in den Kreiskinderheimen unter­gebrachten Kinder enthalten .

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N i e d e r s c h r i f t

über die 10. Sitzung des Jugendwohlfahrtsausschusses

am 9. Mai 1975 in Bad Oldesloe

Anwesend: 1. Mitglieder des Jugendwohlfahrtsausschusses

Abgeordneter Kreft als Vorsitzender

Abgeordnete Krott

Abgeordnete Schlömp

Abgeordneter Solbrig

Abgeordneter Weimann

Frau Walter

Herr Scharmach

Frau Husung

Richter am Amtsgericht Finke

Verwaltungsoberamtsrat Herold

Amtsrat Peters

Herr Scheller

2. Von der Verwaltung

Regierungsrat Alwes

•·

Die nicht erschienenen Mitglieder des Jugendwohlfahrtsausschusses

fehlten entschuldigt.

T a g e s o r d n u n g : -----------------------~-

1. Protokollgenehmigung

2. Beratung über Anträge zur laufenden Unterhaltung von Kindergärten

3. Anträge

4. Verschiedenes

Beginn der Sitzung: 14.00 Uhr

Ende der Sitzung: 16.00 Uhr

- 2 -

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- 2 -

Punkt 1 der Tagesordnung - Protokollgenehmigung

Gegen die Abfassung des Protokolls über die 9. Sitzung des Jugend­

wohlfahrtsausschusses wurden -Einwendungen nicht erhoben.

(Jugendwohlfahrtsausschußsitzung vom 9. 5. 1975)

Punkt 2 der Tagesordnung - Beratung über Anträge zur laufenden Unterhaltung von Kindergärten

Den Abgeordneten wird eine Zusammenstellung über die Anträge

zur laufenden Unterhaltung von Kindergärten sowie die Förderungs­

richtlinien für den Bau, die Erweiterung und Unterhaltung von

Kindergärten im Kreise Herzogtum Lauenburg überreicht.

zu dieser Vorlage gibt der Vorsitzende einige Informationen

und erteilt anschließend Amtsrat Peters das Wort. Dieser erklärt,

daß die endgültige Stellungnahme der Kommunalaufsicht erst nach

Eingang der Gemeindejahresrechnung 1974 erfolgen kann. Die Gemeinde­

jahresrechnungen sollen bis Ende Mai beim Kreis vorliegen. Etwa

Mitte Juni 1975 wird das Kreisjugendamt die Stellungnahmen zu

den einzelnen Anträgen von 08 erhalten. vorläufig läßt sich sagen,

daß bis auf die Gemeinde Rürnpel alle Gemeinden den Zuschuß

zahlen konnten, allerdings zu Lasten der freien Finanzspitze.

Diese Frage muß noch geprüft werden. Nach einer längeren Aus­

sprache über die verschiedenen Anträge beschließt der Jugend­

wohlfahrtsausschuß einstimmig, daß die einzelnen Mitglieder

die Anträge überprüfen werden und eine Entscheidung über die

Anträge in der nächsten Sitzung des Jugendwohlfahrtsausschusses

in Lütjensee getroffen werden soll .

(Jugendwohlfahrtsausschußsitzung vom 9. Mai 1975)

Die Verwaltung wird beauftragt, eine Stellungnahme von 08 anzu­

fordern. In dieser Stellungnahme sollte insbesondere die Bedürf­

nisfrage geklärt werden, aber auch eine Stellungnahme abgegeben

werden zur Frage der Prioritäten der Anträge. Der Jugendwohlfahrts­

ausschuß beschließt einstimmig, nur die bisher vorliegenden An­

träge zu behandeln.

(Jugendwohlfahrtsausschußsitzung vom 9. Mai 1975) - 3 -

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Ausgehend von den Anträgen der Betriebskindergärten in Reinfeld

und Reinbek beschließt der Jugendwohlfahrtsausschuß mit 7 Ja-Stimmen

bei keiner Nein-Stimme und keiner Stimmenthaltung, die Anträge

dieser Betriebskindergärten vorerst nicht zu bezuschussen, ins­

besondere deshalb nicht, weil sie nach den Richtlinien für die

Gewährung von Zuschüssen für die Unterhaltung von Kindergärten

von den politischen Gemeinden keine Beihilfen erhalten und weil

Betriebskindergärten primär einem betrieblichen Zweck ( z.B. Kranken­

haus: Krankenbetreuung durch ausreichend Personal) dienen, der

nicht unbedingt in den Kompetenzbereich des Jugendwohlfahrtsausschus­

ses fallen muß.

( Jugendwohlfahrtsausschußsitzung vom 9. Mai 1975)

t9 Punkt 3 der Tagesordnung - Anträge

3.1 HHSt. 450.661

3.2

Der Jugendwohlfahrtsausschuß beschließt einstimmig, dem

Deutschen Institut für Vormundschaftswesen einen Jahres­

beitrag von 1.450,-- DM zu überweisen. Im Nachtragshaus­

haltsplan soll diese Haushaltsstelle von 1.000,-- DM auf

1.450,-- DM erhöht werden.

(Jugendwohlfahrtsausschußsitzung vom 9. Mai 1975)

HHSt. 460.700

Der Jugendwohlfahrtsausschuß beschließt einstimmig, dem

Landesverband des Deutschen Jugendherbergswerks in Hamburg

eine Kreisbeihilfe von 1.500,-- DM zu gewähren.

(Jugendwohlfahrtsausschußsitzung vorn 9. Mai 1975)

3.3 HHSt. 475.701 - Beihilfen für Jugendveranstaltungen

3.3.1' Dem Deutschen Pfadfinderbund wird für seine Gruppen Lütjensee,

Trittau und Köthel zur Durchführung eines Grundausbildungs­

lehrganges zum Erwerb des Jugendgruppenleiterausweises zu

den Gesamtkosten von 2.800,-- DM eine Kreisbeihilfe von

1.400,-- DM gewährt.

(Jugendwohlfahrtsausschußsitzung vom 9. Mai 1975)

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3.3.2 Dem Deutschen Pfadfinderbund wird für seine Gruppen

Lütjensee, Trittau und Köthel für eine Jugendgruppen­

leiterschulung mit dem Thema Gruppenpädagogik vorn

19. 9. bis 21. 9. 1975 einstimmig zu den Gesamtkosten von

1.600,-- DM eine Kreisbeihilfe von 800,-- DM gewährt.

(Jugendwohlfahrtsausschußsitzung vom 9. Mai 1975)

3.3.3 Dem Deutschen Pfadfinderbund wird für seine Gruppen

Lütjensee, Trittau und Köthel zur Durchführung einer

Jugendgruppenleiterfortbildung vom 13. 6. bis 15. 6.

1975 einstimmig zu den Gesamtkosten von 1.700,-- DM

eine Kreisbeihilfe von 950,-- DM gewährt.

(Jugendwohlfahrtsausschußsitzung vom 9. Mai 1975)

3.3.4 Dem Deutschen Pfadfinderbund wird für seine Gruppen

Lütjensee, Trittau und Köthel für einen Jugendgruppen­

leiterfortbildungslehrgang vom 18. 4. bis 20. 4. 1975

einstimmig zu den Gesamtkosten von 1.600,-- DM eine

Kreisbeihilfe von 800,-- DM gewährt.

(Jugendwohlfahrtsausschußsitzung vom 9. Mai 1975)

3.3.5 Dem Deutschen Pfadfinderbund wird für einen Jugend­

gruppenleiterfortbildungslehrgang vom 1. 3. bis 2. 3.

1975 einstimmig zu den Gesamtkosten von ca. 1.000,-- DM

eine Kreisbeihilfe von 500,-- DM gewährt.

3.3.6

3.3.7

(Jugendwohlfahrtsausschußsitzung vom 9. Mai 1975)

Die Anträge des Deutschen Pfadfinderbundes für Wochen­

endtreffen in Kaltenkirchen, Fellhorst, Mölln und

Trittau werden zurückgestellt wegen fehlender Unter­

lagen.

(Jugendwohlfahrtsausschußsitzung vom 9. Mai 1975)

Der Arbeiterwohlfahrt, Kreisverband Stormarn, wird ein­

stimmig für die Durchführung eines Grundlehrganges zum Er­

werb des Jugendgruppenleiterausweises zu den Gesamtkosten

von 4.300,-- DM eine Kreisbeihilfe von 2.000,-- DM gewährt.

(Jugendwohlfahrtsausschußsitzung vom 9. Mai 1975) - 5 -

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3.3.8 Der Arbeiterwohlfahrt, Kreisverband Stormarn, wird ein­

stimmig zur Durchführung eines zweitägigen Lehrganges

zur Weiterbildung von Mitarbeitern in der Ferienerholung

zu den Gesamtkosten von 1.050,-- DM eine Kreisbeihilfe

von 530,-- DM gewährt.

(Jugendwohlfahrtsausschußsitzung vom 9. Mai 1975)

3.3.9 Dem Kath. Pfarramt Reinbek wird für die Durchführung von

zwei Fortbildungsseminaren vom 18. 4. bis 20. 4. 1975

und vom 2. 5. bis 4 . 5. 1975 einstimmig zu den Gesamt­

kosten von 1.060,-- DM eine Kreisbeihilfe von 321,-- DM

gewährt. Voraussetzung für die Auszahlung der Beihilfe

ist die Einreichung der Programme für beide Seminare .

(Jugendwohlfahrtsausschußsitzung vom 9. Mai 1975)

3 . 3.10 Der Jugendwohlfahrtsausschuß beschließt einstimmig, dem

Kreisjugendring Stormarn e . V. zur Durchführung eines

Grundausbildungslehrganges zum Erwerb des Jugendgruppen­

leiterausweises zu den Gesamtkosten von 6.071,-- DM eine

Kreisbeihilfe von 2.590,-- DM zu gewähren.

(Jugendwohlfahrtsausschußsitzung vom 9. Mai 1975)

3.3.11 Der Jugendwohlfahrtsausschuß beschließt einstimmig , der

Deutschen Pfadfinderschaft St . Georg , Ahrensburg, für

die Durchführung eines Fortbildungslehrganges für Jugend­

gruppenleiter zu den Gesamtkosten von 600,-- DM eine

Kreisbeihilfe von 300,-- DM zu gewähren .

(Jugendwohlfahrtsausschußsitzung vom 9. Mai 1975)

3.3.12 Der Jugendwohlfahrtsausschuß beschließt einstimmig ,

der Evangelischen Jugend , Reinfeld, zur Durchführung

eines Grundausbildungslehrganges zum Erwerb des Jugend­

gruppenleiterausweises zu den Gesamtkosten von 1 . 430,-- DM

eine Kreisbeihilfe von 860 ,-- DM zu gewähren .

(Jugendwohlfahrtsausschußsitzung vorn 9 . Mai 1975)

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3.3.13 Der Jugendwohlfahrtsausschuß beschließt einstimmig, der

Evangelischen Jugend, Trittau, zu den Gesamtkosten eines

Lehrganges für musikalische Erziehung in Höhe von 2.090,-- DM

eine Kreisbeihilfe von 700,-- DM zu gewähren.

3.3.14

(Jugendwohlfahrtsausschußsitzung vom 9. Mai 1975)

Der Jugendwohlfahrtsausschuß beschließt einstimmig, dem

VfL Bad Oldesloe zur Teilnahme von 6 Jugendlichen an dem

Ausbildungskursus des Landessportbundes Hessen zu den

Gesamtkosten von 1.200,-- DM eine Kreisbeihilfe von

420,-- DM zu gewähren •

(Jugendwohlfahrtsausschußsitzung vom 9. Mai 1975)

3.3.15 Der Jugendwohlfahrtsausschuß beschließt einstimmig, dem

Ortsjugendring Bad Oldesloe e.V. zur Durchführung eines

Fortbildungsseminars für Jugendgruppenleiter vom 6. 6.

bis 8. 6. 1975 zu den Gesamtkosten von 564,80 DM eine

Kreisbeihilfe von 420,-- DM zu gewähren.

(Jugendwohlfahrtsausschußsitzung vom 9. Mai 1975)

3.3.16 Der Jugendwohlfahrtsausschuß beschließt einstimmig,

dem Verband christlicher Pfadfinderinnen und Pfadfinder,

Barsbüttel, zur Durchführung eines Grundlehrganges zum

Erwerb des Jugendgruppenleiterausweises zu den Gesamt­

kosten von 734,-- DM eine Kreisbeihilfe von 254,-- DM

zu gewähren.

(Jugendwohlfahrtsausschußsitzung vom 9. Mai 1975)

3.3.17 Der Jugendwohlfahrtsausschuß beschließt einstimmig, dem

Bund Deutscher Pfadfinderinnen, Bargteheide, zur Durch­

führung eines politischen Seminars zur Weiterbildung

der Jugendgruppenleiter zu den Gesamtkosten von 525,-- DM

eine Kreisbeihilfe von 270,-- DM zu gewähren.

Diese Beihilfe soll erst ausgezahlt werden, wenn das

genaue Programm des Lehrganges vorliegt •

(Jugendwohlfahrtsausschußsitzung vom 9. Mai 1975)

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3.3.18 Der Verein Jugendzentrum e.V., Bad Oldesloe, führte vom

12. 4. bis 13. 4. 1975 ein Wochenendseminar durch. Er

hatte beantragt, ihm zu den Gesamtkosten von 650,-- DM

eine Kreisbeihilfe von 412,-- DM zu gewähren. Da nicht

bekannt ist, weshalb die Stadt Bad Oldesloe es abgelehnt

hat, dem Verein Jugendzentrum zu diesem Wochenendseminar

eine Beihilfe zu gewähren, beschließt der Jugendwohlfahrts­

ausschuß einstimmig, daß bei der Stadt Bad Oldesloe ange­

fragt werden soll, weshalb der Antrag nicht bezuschußt

wurde. Nach Vorlage der Antwort soll der Antrag erneut

dem Jugendwohlfahrtsausschuß vorgelegt werden •

(Jugendwohlfahrtsausschußsitzung vom 9. Mai 1975)

3.3.19 Der Jugendwohlfahrtsausschuß beschließt einstimmig, Herrn

Gustav Hafemann, Bad Oldesloe, die Auslagen für den

16. Vorlesewettbewerb des Deutschen Börsenvereins in Höhe

von 192,60 DM zu erstatten.

(Jugendwohlfahrtsausschußsitzung vom 9. Mai 1975)

3.3.20 Der Jugendwohlfahrtsausschuß beschließt einstimmig, der

Wandergemeinschaft Stormarn für das vom 10. 5. bis 11. 5.

1975 durchgeführte Wochenendseminar für die Teilnehmer

an einer internationalen Jugendbegegnung zu den Gesamt­

kosten von 1.210,-- DM eine Kreisbeihilfe von 480,-- DM

zu gewähren.

(Jugendwohlfahrtsausschußsitzung vom 9. Mai 1975)

3.3.21 Der Jugendwohlfahrtsausschuß beschließt einstimmig, dem

Jugendkulturring Stormarn zur Durchführung verschiedener

Jugendtheaterfahrten zu den Gesamtkosten von 9.000,-- DM

eine Kreisbeihilfe von 4.ooo,-- DM zu gewähren.

(Jugendwohlfahrtsausschußsitzung vom 9. Mai 1975)

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3.3.22 Der Arbeitskreis Jugend und Kultur, Ahrensburg, beantragt,

die von ihm veranstaltete "Folk-Fete" als Maßnahme mit

modellartigem Charakter anzuerkennen. Nach einer längeren

Aussprache stellt der Jugendwohlfahrtsausschuß fest, daß

aus dem vorliegenden Antrag nicht der modellartige Charakter

dieser Veranstaltung zu erkennen ist. Die Verwaltung wird

beauftragt, weitere Auskünfte vorn Ortsjugendring Ahrensburg

einzuholen bzw. eine Folk-Fete selbst zu besuchen. Anschließend soll der Antrag erneut dem Jugendwohlfahrtsausschuß vorge-

legt werden.

(Jugendwohlfahrtsausschußsitzung vorn 9. Mai 1975)

3 . 3.23 Die Wandergemeinschaft Stormarn beantragt, den Tagessatz

für internationale Jugendbegegnungen von 2,-- DM auf

5,-- DM anzuheben.

3.3 . 24

{

Der Jugendwohlfahrtsausschuß beschließt nach einer längeren

Aussprache mit 5 Ja-Stimmen bei einer Enthaltung und der

Gegenstimme von Frau Krott , den Tagessatz für internationale

Jugendbegegnungen nicht allgemein anzuheben. Dagegen soll -für Skandinavische Jugendbegegnungen analog zu der höheren

Bezuschussung durch das Landesjugendamt Schleswig-Holstein

der Tagessatz auf 5, - - DM angehoben werden .

(Jugendwohlfahrtsausschußsitzung vom 9 . Mai 1975)

Der Jugendwohlfahrtsausschuß beschließt einstimmig, die

Beihilfesätze für Kontaktgespräche mit Jugendgruppenleitern von 6 , - - DM auf 12,-- DM heraufzusetzen. Gleichzeitig wird

die Verwaltung beauftragt, nach Durchführung derartiger

Kontaktgespräche darüber im Jugendwohlfahrtsausschuß zu

berichten.

(Jugendwohlfahrtsausschußsitzung vom 9 . Mai 1975)

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3.4 HHSt. 461.935 - Inventarbeschaffung für das Kreisjugendheim Li.itjensee

3.5

3.6

Der Jugendwohlfahrtsausschuß stellt zunächst fest, daß bei

der Umbenennung der Haushaltsstellen von Jugendzeltlager

Stormarn auf Kreisjugendheim Lütjensee die Zusammenfassung

der früheren Haushaltsstelle "Zur Förderung des Wanderns"

und des Kreisjugendheimes sowie des Jugendzeltlagers Stormarn

in Lütjensee erfolgte. Gemäß dem Beschluß des Jugendwohlfahrts­

ausschusses wird aus dieser Haushaltsstelle das Inventar

für das Kreisjugendheim Lütjensee und für das Jugendzeltlager

Stormarn beschafft, da der größte Teil des Gerätes von beiden

Einrichtungen gemeinsam benutzt wird. Der Jugendwohlfahrts­

ausschuß beschließt anschließend einstimmig, der Wander­

gemeinschaft Stormarn zu den Beschaffungskosten von 140

Matratzenbezügen und 15 Kaffeekannen im Gesamtwert von

4.890,-- DM eine Kreisbeihilfe von 3.750,-- DM zu gewähren.

(Jugendwohlfahrtsausschußsitzung vom 9. Mai 1975)

HHSt. 469.987 - Einrichtung von Kindergärten (übrige)

Dem Jugendwohlfahrtsausschuß wird ein Antrag vorgeleg~ zur

Einrichtung des Betriebskindergartens "Der Rosenhof II"

einen Zuschuß von 800,-- DM pro Platz= 40.000,-- DM als

Kreisbeihilfe zu gewähren.

Der Jugendwohlfahrtsausschuß beschließt einstimmig, eine

Kreisbeihilfe von 800,-- DM pro Platz= 40.000,-- DM

zu gewähren und bittet, bei den Beratungen über den Nach­

tragshaushaltsplan 1975 die Haushaltsstelle entsprechend

zu erhöhen.

(Jugendwohlfahrtsausschußsitzung vom 9. Mai 1975)

Unterabschnitt 450 - Jugendhilfe nach dem JWG

Dem Jugendwohlfahrtsausschuß wird vorgetragen, daß der

Schleswig-Holsteinische Landkreistag vorgeschlagen hat,

ab 1. Januar 1975 ein Pflegegeld von 175 v.H. des jeweils

geltenden Regelbedarfssatzes der ältesten Altersstufe

zu zahlen. Dieser Betrag soll auf 360, -- DM aufger_undet

werden.

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Nach kurzer Aussprache beschließt der Jugendwohlfahrtsausschuß

einstimmig zu empfehlen, daß der Regelbetrag des Pflegegeldes

auf 360,-- DM erhöht wird. Entsprechende Haushaltsmittel sind

im Nachtragshaushaltsplan 1975 einzuwerben. Das erhöhte Pflege­

geld soll mit Wirkung vom 1. Mai 1975 gezahlt werden.

(Jugendwohlfahrtsausschußsitzung vom 9 . Mai 1975)

Dem Jugendwohlfahrtsausschuß wird vorgetragen, daß der Kultus­

minister des Landes Schleswig-Holstein am 5 . 3 . 1975 empfohlen

hat, das Taschengeld in Anlehnung an die im Bereich der Sozial­

hilfe getroffene Regelung ab 1 . Januar 1975 festzusetzen •

Der Jugendwohlfahrtsausschuß beschließt anschließend einstimmig,

daß das Taschengeld in der Jugendhilfe ab 1. Januar 1975 wie

folgt gezahlt werden soll:

1 . Taschengeld für in Heimen untergebrachte Minderjährige

1 . 1 vom Beginn des 4 . Lebensjahres bis zur Ein­schulung (ggf . bis zur Vollendung des 6 . Lebensjahres) mtl . 4 ,-- DM

1.2 vom Beginn der Einschulung (ggf . ·vom Beginn des 7 . Lebensjahres) bis zur Vollendung des 10 . Lebensjahres mtl . 11,-- DM

1 . 3 vom Beginn des 11 . bis zur Vollendung des 14 . Lebensjahres mtl . 21,-- DM

1.4 vom Beginn des 15 . bis zur Vollendung des 17. Lebensjahres rntl. 42,-- DM

1 . 5 im 18 . Lebensjahr mtl. 49 , -- DM

2. Minderjährige, die nicht mehr im volksschulpflichtigen

Alter sind und in einer Schul- oder Berufsausbildung stehen ,

erhalten einen Zuschlag von 30 v . H. zu dem für sie in Be­

tracht kommenden Taschengeld .

3 . Für Minderjährige bis zum vollendeten 4 . Lebensjahr wird

kein Taschengeld festgesetzt ; ihre individuellen Bedürfnisse

sind wie bisher aus dem Heimpflegesatz zu befriedigen .

(Jugendwohlfahrtsausschußsitzung vom 9 . Mai 1975)

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Punkt 4 der Tagesordnung - Verschiedenes

4.1 Die 11. Sitzung des Jugendwohlfahrtsausschusses soll am

16. Juni 1975 durchgeführt werden. Treffpunkt: 15.00 Uhr,

Kreiskind~rheim Grande, anschließend Besichtigung beider

Kreiskinderheime und Sitzung im Kreiskinderheim Lütjensee.

T a g e s o r d n u n g :

1. Besichtigung der Kreiskinderheime

2. Beratung über Anträge zur laufenden Unter­haltung von Kindergärten

3. Anträge

4. Verschiedenes

(Jugendwohlfahrtsausschußsitzung vom 9. Mai 1975)

4.2 Der Presse sollen keine Informationen über die Sitzung

übermittelt werden.

(Jugendwohlfahrtsausschußsitzung vom 9. Mai 1975)

(Peters) otokollführer

Kreisarchiv Stormarn B 1

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