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Skigebietszusammenlegungen aus naturschutz-fachlicher Sicht
Ist die Natur der Verlierer?
Franz Kircher, 15. März 2016
� zur Person
1. Tourismusfachschule Zell am Ziller
2. Höhere Bundeslehranstalt für alpenländische Landwirtschaft Raumberg Irdning
3. Studium der Biologie Innsbruck
4. ILF seit 22 Jahren (derzeit gewerbl. GF, AL – Abt. Biologie, Landschafts- und Raumplanung)
Franz Kircher
� ILF auf einen Blick
1967 Gründungsjahr, Entwicklung in ein führendes Ingenieur-, Beratungs- und Projektmanagement-unternehmen
100 % In Privatbesitz und unabhängig
2.000+ Mitarbeiter
40+ Bürostandorte
6.000+ Projekte
100+ Länder
Die ILF-GruppeAllgemeine Vorstellung
Skigebietszusammenlegungen aus
naturschutzfachlicher Sicht
Ist die Natur der Verlierer?
� Begriff - Natur
Lateinisch: natura von nasci – entstehen, geboren werden
• belebte Natur: biotisch
z.B. Pflanzen, Tiere
• unbelebte Natur: abiotisch
z.B. Steine, Flüssigkeiten, Gase
Natur„Das was nicht vom Menschen erschaffen wurde“
„Das was nicht vom Menschen erschaffen wurde“
Bild Kircher: Talschluss Märzengrund, Zillertal
� Begriff - Kultur
Lateinisch: cultura – Bearbeitung, Pflege, Ackerbau
Kulturleistungen sind:
• alle formenden Umgestaltungen
z.B. Landwirtschaft, Hausbau, Technik, …
• aber auch geistige Gebilde wie
z.B. Musik, Sprachen, Moral, Religion, Gesetze,
Wirtschaft und Wissenschaft.
Kultur„Alles, was der Mensch selbst gestaltend hervorbringt“
Stichwort „Kulturlandschaft“
Bild Kircher 2015
Kultur„Alles, was der Mensch selbst gestaltend hervorbringt“
� „Auch das ist Kulturlandschaft“
Kultur„Alles, was der Mensch selbst gestaltend hervorbringt“
� Begriff Natur - Naturverständnis in der Gesellschaft
• von der gesellschaftlichen Entwicklung abhängig
• von der sozialen Stellung des Einzelnen abhängig
• von der Herkunft des Einzelnen abhängig
• von der Tätigkeit / Beruf des Einzelnen abhängig
• von der Versorgungssicherheit abhängig
• vom Rechtssystem abhängig
Natur„Das was nicht vom Menschen erschaffen wurde“
Was geschieht bei Skigebietszusammenlegungen?
• Rechtlicher Rahmen
• Fachlicher Rahmen
Was geschieht bei Skigebietszusammenlegungen?Rechtlicher Rahmen
� Schutzgüter gem. UVG -P
1. Schutzgut Mensch
2. Schutzgut Tiere, Pflanzen und deren Lebensräume
3. Schutzgut Boden, Wasser, Landschaft
4. Schutzgut Luft und Klima
5. Schutzgut Sach- und Kulturgüter
Was geschieht bei Skigebietszusammenlegungen?Fachlicher Rahmen
� Erhebung des IST – Zustandes
• Abgrenzung des Untersuchungsraumes
• Untersuchungsgebiet Pflanzen / Biotope
• Zu untersuchende Indikator- / Schirmarten
• Untersuchungsraum für Boden und Wasser
• Untersuchungsraum für Luft und Klima
• Methodik für Landschaftsbildbewertung
Zustandsbewertung der „Natur“
� Sensibilitätsbewertung des IST - Zustandes
Beurteilungs-abstufung
gering mäßig hoch sehr hoch
Sensibilität aufgrund Bedeutung
Im Sinne des Schutzgedankens für Naturraum und Ökologie
geringe Bedeutung verarmt
Örtliche Bedeutung Regionale Bedeutung
Nationale, internationale Bedeutung
Im Sinne des Schutzgedankens der menschlichen Nutzung
Geringe anthropogene Nutzungs-sensibilität
Mäßige anthropogene Nutzungs-sensibilität
Hohe anthropogene Nutzungs-sensibilität
Sehr hohe anthropogene Nutzungs-sensibilität
Sensibilität aufgrund Vorbelastung
Im Sinne des Vorsorgegedankens
Keine Vorbelastung Mäßige Vorbelastung
Vorbelastet, im Bereich der Richtwerte
Vorbelastet, im Bereich der gesetzlichen Grenzwerte
Quelle: Österreichische Forschungsgesellschaft Straße-Schiene-Verkehr, Umweltuntersuchung; RVS 04.01.11
Zustandsbewertung der „Natur“
SOLIDE GRUNDLAGENERMITTLUNG
� Planung des Vorhabens „Skigebietszusammenschluss“
• Baulogistik
• Berg- und Talstationen
• Baustelleneinrichtungsflächen
• Massenkonzept
• Erschließungskonzept Seilbahnplanung
• Berg- und Talstationen
• Stützenplanung / Geotechnik + Geologie
Ausarbeitung „Technisches Projekt“
� Wirkungen des Vorhabens werden ermittelt
• Baubedingte Wirkfaktoren (z.B. Baubetrieb, Baufahrzeuge, …)
• Anlagebedingte Wirkfaktoren (z.B. errichtete Gebäude, Stützen der Bahn, …)
• Betriebsbedingte Wirkfaktoren (z.B. Lärm aus dem Betrieb)
• Beispiele von Wirkfaktoren:
� Flächenverbrauch, � Veränderungen der qualitativen und quantitativen
Wasserverhältnisse, � Gas- und partikelförmige Emissionen (Abgase),� Barrierewirkung / Individuenverlust� Schallemissionen� etc.
Ermittlung der „Wirkungen des Vorhabens“
�Optimierungsmaßnahmen der technischen Fachplanung
• Reduzierung des Flächenverbrauchs
• Reduzierung der Beanspruchung sensibler Naturflächen
• Reduzierung der Stützenhöhen von Bahnen
• Optimierung der Baustraßen und Zuwegungen
• Optimierung / Konzentration der Leitungstrassen
Optimierungsmaßnahmen
Teil des technischen Projektes
� Vermeidungs- Minderungsmaßnahmen
• Bauzeitbeschränkung zum Schutz von Tieren
• Versetzung ganzer Pflanzsoden zur Erhaltung der Vegetation
• Auszäunung von sensiblen Bereichen
• Rodungsarbeiten außerhalb der Brutsaison der Vögel
• Insektenfreundliche Beleuchtung von Baustellenflächen
Vermeidungs- Minderungsmaßnahmen
Teil des technischen Projektes
INTENSIVE ABSTIMMUNG ZWISCHEN
„TEAM TECHNIK“ UND „TEAM UMWELT“
Bewertung der „Eingriffserheblichkeit“
Quelle: RVS 04.01.11
EINGRIFFS-ERHEBLICHKEIT
Bewertung der Eingriffsintensität
gering mäßig hoch sehr hoch
Bew
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gering
mäßig
hoch
sehr hoch
Eingriffserheb-lichkeits-beurteilung
Keine / sehr gering
gering mittel hoch sehr hoch
Maßnahmen
� Ausgleichsmaßnahmen:
• Entbuschung von Hochmooren
• Anlegen neuer Tümpel (Fortpflanzung für Amphibien)
• Renaturierung von Bächen
• Nutzungsänderung sensibler Flächen / Kleinseggenrieder
(keine Düngung, Weidefreistellung)
Funktionaler, räumlicher u. zeitlicher Bezug zum beeinträchtigten Schutzgut muss hergestellt werden können.
AUSGLEICHS- UND ERSATZMASSNAHMEN
WICHTIG FÜR DIE GENEHMIGUNG
Ermittlung verbleibender Wirkungen
VERBLEIBDENDE AUSWIRKUNGEN
Bewertung der Eingriffserheblichkeit
Keine/ sehr gering
gering mittel hoch sehr hoch
Maß
nahm
en-
wirk
sam
keit
keine / gering
mäßig
hoch
sehr hoch
Verbesserung
Keine bis sehr geringe
verbleibende Auswirkungen
Geringe verbleibende
Auswirkungen
Mittlere verbleibende
Auswirkungen
Hohe verbleibende Auswirkungen
Sehr hohe verbleibende Auswirkungen
Quelle: RVS 04.01.11, geänderte Darstellung
� Bewertung der Eingriffserheblichkeit – ein Indikator ob die Natur der Verlierer ist!
• Ziel des Planers
„Keine bis sehr geringe / geringe verbleibende Auswirkungen“
• Optimierungsmaßnahmen
• Vermeidungs- / Minderungsmaßnahmen
• Ausgleichsmaßnahmen
• Ersatzmaßnahmen
Entscheidungsprozess - Planer
Verbesserung
Keine bis sehr geringe
verbleibende Auswirkungen
Geringe verbleibende
Auswirkungen
Mittlere verbleibende
Auswirkungen
Hohe verbleibende
Auswirkungen
Sehr hohe verbleibende Auswirkungen
�_Entscheidungsprozess
• Übergabe der Fragestellung an die Amtssachverständigen - Behörde
• Amtssachverständige für jedes Fachgebiet (Spiegelgutachter)
• UVP-Koordinator (Zusammenfassung der Aussagen der ASV)
• Übergabe vom UVP-Koordinator an Verfahrensleiter
Entscheidungsprozess - Behörde
Verbesserung
Keine bis sehr geringe
verbleibende Auswirkungen
Geringe verbleibende
Auswirkungen
Mittlere verbleibende
Auswirkungen
Hohe verbleibende
Auswirkungen
Sehr hohe verbleibende Auswirkungen
� Entscheidungsprozess
• Verfahrensleiter (meist Jurist/in)
• Abwägung der einzelnen Fachgebiete
• Abwägung des öffentlichen Interesses
• Erstellung des Bescheides
Öffentliches Interesse: Ist ein in Gesetzen häufig verwendeter unbestimmter Rechtsbegriff, der die Belange des Gemeinwohls über die Individualinteressen stellt.
Entscheidungsprozess - Behörde
� Bescheid wird beeinsprucht !!
• Landesumweltanwaltschaft
• Bürgerinitiativen
• NGO`s (z.B. Alpenverein, Naturschutzbund)
� Verwaltungsgerichtshof
� Entscheidet selbst oder zurück an den Verfahrensleit er
Entscheidungsprozess - Fortsetzung
Erst nach diesem ganzen Prozess sieht man,
ob die Natur der Verlierer
ist oder nicht !!!
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Franz Kircher, 15. März 2016