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HAGENER REIHE Nationale und internationale Besteuerung und Rechnungslegung Diskussionspapier vom 25. April 2014 Dipl.-Kff. Kathrin Krüger Prof. Dr. Selden Peter Schröder, Dipl.-Kfm. Dipl.-Ing. Jahresabschlusspolitik durch Sachverhaltsgestaltungen beim Übergang von klassischen auf wertpapiergebundene Versorgungszusagen www.hagener-reihe.de

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HAGENER REIHE Nationale und internationale Besteuerung und Rechnungslegung

Diskussionspapier vom 25. April 2014

Dipl.-Kff. Kathrin Krüger

Prof. Dr. Selden Peter Schröder, Dipl.-Kfm. Dipl.-Ing.

Jahresabschlusspolitik durch Sachverhaltsgestaltungen beim

Übergang von klassischen auf wertpapiergebundene

Versorgungszusagen

www.hagener-reihe.de

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Jahresabschlusspolitik durch Sachverhaltsgestaltungen beim Übergang von klas-sischen auf wertpapiergebundene Versorgungszusagen Dipl.-Kff. Kathrin Krüger, Wissenschaftliche Mitarbeiterin an der FernUniversität in Hagen, Prof. Dr. Selden Peter Schröder, Dipl.-Kfm. Dipl.-Ing., Unternehmensberater und Professor für Steuern und Prüfungswesen

Der handelsrechtliche Jahresabschluss als zentrales Instrument der Unternehmensrechnung1 dient zum einen der Zahlungsbemessung, zum anderen der Information eines vielfältigen Adres-satenkreises2. Ziel eines Unternehmens muss es daher sein, - unterstützt durch den Einsatz jah-resabschlusspolitischer Instrumente - seine Vermögens-, Finanz- und Ertragslage bestmöglich wiederzugeben. Pensionsrückstellungen stellen in diesem Zusammenhang ein bedeutendes Feld dar, haben sie doch nicht selten einen erheblichen Anteil an der Bilanzsumme eines Unterneh-mens. Ziel dieses Beitrags ist es, Möglichkeiten jahresabschlusspolitisch motivierter Sachver-haltsgestaltungen im Zusammenhang mit Pensionsrückstellungen darzustellen und ihre Wir-kung hinsichtlich verschiedener Subziele der Jahresabschlusspolitik aufzuzeigen.

INHALT I. Einleitung

II. Grundlagen der Jahresabschlusspolitik III. Grundlagen zu Pensionsrückstellungen IV. Analyse und zielgerichteter Einsatz der jahresabschlusspolitischen

Aktionsparameter im Zusammenhang mit dem Übergang von klassischen auf wertpapiergebundene Versorgungszusagen

V. Zusammenfassung und Ausblick

I. Einleitung

Pensionsrückstellungen kommt im Rahmen der Jahresabschlusspolitik eine hohe Bedeutung zu. Dies ist damit zu begründen, dass sie einen nicht unerheblichen Teil der Bilanzsumme eines Unternehmens ausmachen können. Darüber hinaus sind im Rahmen ihrer bilanziellen Abbildung zahlreiche jahresab-schlusspolitische Möglichkeiten gegeben. Überdies können auch Sachverhaltsgestaltung gezielt einge-setzt werden, das Bild der wirtschaftlichen Situation in einer vom Unternehmen gewünschten Weise darzustellen.

Für die folgende Untersuchung werden zunächst grundsätzliche Ausführungen zur Jahresabschlusspo-litik und zur Abbildung von Pensionsrückstellungen im handelsrechtlichen Jahresabschluss aufgenom-men. Daran anschließend wird exemplarisch eine Möglichkeit der Sachverhaltsgestaltung dargestellt und ihre Wirkung auf verschiedene jahresabschlusspolitische Subziele analysiert. Hierbei wird insbe-sondere darauf eingegangen, dass eine jahresabschlusspolitische Maßnahme unterschiedliche Wirk-richtungen hinsichtlich der gewählten Subziele entfalten kann. II. Grundlagen der Jahresabschlusspolitik

Jahresabschlusspolitik ist die bewusste Gestaltung des Jahresabschlusses durch die Ausübung von Ak-tionsparametern mit dem Zweck, bestimmte unternehmenspolitische Ziele zu erreichen3.

Die Aktionsparameter der Jahresabschlusspolitik lassen sich in Sachverhaltsabbildungen und Sachver-haltsgestaltungen unterteilen4. Sachverhaltsabbildungen geben das tatsächliche betriebliche Geschehen wieder5. Zu ihnen zählen Wahlrechte, d. h. ausdrücklich vom Gesetzgeber gewollte unterschiedliche

1 Coenenberg/Haller/Schultze, Jahresasbchluss 2014, S. 3.

2 Vertiefend zu den Aufgaben und den Adressaten des Jahresabschlusses siehe stellvertretend Bitz/Schneeloch/Wittstock,

Jahresabschluss 2011, S. 40-53.

3 Bitz/Schneeloch/Wittstock, Jahresabschluss 2011, S. 677. Vgl. ähnlich auch Schneeloch, Bilanzpolitik 1990, S. 96 m. w. N.

4 Vgl. Bitz/Schneeloch/Wittstock, Jahresabschluss 2011, S. 678 f.; Brösel, Unternehmensbeurteilung 2012, S. 95 f.

5 Vgl. ebenda.

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Handlungsalternativen6, sowie sich faktisch ergebende Ermessensspielräume7. Sachverhaltsgestaltun-gen hingegen werden genutzt, um das betriebliche Geschehen aktiv zu beeinflussen8. Während sach-verhaltsabbildende Maßnahmen regelmäßig nach dem Bilanzstichtag zum Einsatz kommen, werden Sachverhaltsgestaltungen vor dem Bilanzstichtag vorgenommen9. Auf diese konzentriert sich der vor-liegende Beitrag.

Als Teil der Unternehmenspolitik dient die Jahresabschlusspolitik dazu, der Erreichung der übergeord-neten unternehmenspolitischen Ziele zu dienen. Dementsprechend sind die Ziele der Jahresabschluss-politik aus den oberen Unternehmenszielen ableiten10. So kann die Jahresabschlusspolitik die Finanz-politik eines Unternehmens sowie seine Informationspolitik unterstützen. ´

Daraus resultierend sind als jahresabschlusspolitische Ziele zum einen finanzpolitische, zum anderen informationspolitische Ziele zu nennen11. Die finanzpolitischen Ziele lassen sich weiter in das Ziel der Erhaltung und Verbesserung der Kapitalbeschaffungsmöglichkeiten, d. h. der Innen-, Eigen- und Fremdfinanzierungsmöglichkeiten, sowie das Ziel der Auszahlungsbeeinflussung einteilen12. Hierun-ter ist die Beeinflussung von erfolgsabhängigen Auszahlungen sowie von im Zusammenhang mit der Aufstellung, Prüfung und Offenlegung des Jahresabschlusses verbundenen Kosten zu subsumieren. Die informationspolitischen Ziele können in das Ziel der Informationsgestaltung und das Ziel der Informationsvermeidung untergliedert werden13. Überdies können weitere jahresabschlusspolitische Ziele verfolgt werden. Hierzu zählen die als sonstige Ziele der Jahresabschlusspolitik bezeichneten Ziele, die vorrangig in besonderen Unternehmenssituationen, wie Übernahmen und Zusammenschlüs-sen, von Relevanz sein können sowie die persönlichen Ziele, die die Unternehmensleitung verfolgt14.

Die nachfolgende Abbildung 1 stellt das Zielsystem der Jahresabschlusspolitik zusammenfassend dar15.

6 Vgl. Bauer, Rechnungspolitik 1981, S. 66 m. w. N.; Pfleger, Bilanzpolitik 1991, S. 33 f.; Bieg, Instrumente III 1993, S. 255;

Kußmaul/Lutz, Bewertungskriterien 1993, S. 400; Freidank, Zielformulierungen 1998, S. 105; Küting, Stellenwert 2006,

S. 2755; Detert/Sellhorn, Bilanzpolitik 2007, S. 250; Küting, Bilanzansatzwahlrechte 2009, S. 86; Bieg/Kußmaul/Waschbusch,

Rechnungswesen 2012, S. 282.

7 Vgl. Pfleger, Bilanzpolitik 1984, S. 786; Schneeloch, Bilanzpolitik 1990, S. 97; Bitz/Schneeloch/Wittstock, Jahresabschluss

2011, S. 677; Coenenberg/Haller/Schultze, Jahresabschluss 2014, S. 1005.

8 Vgl. Schneeloch, Bilanzpolitik 1990, S. 97; Bieg, Instrumente I 1993, S. 178; Kußmaul/Lutz, Bewertungskriterien 1993, S. 399;

Hinz, Sachverhaltsgestaltungen 1994, S. 68 f.; Küting, Stellenwert 2006, S. 2754; Wagenhofer/Ewert, Unternehmens-

rechnung 2007, S. 240 f.; Bitz/ Schneeloch/Wittstock, Jahresabschluss 2011, S. 679; Brösel, Unternehmensbeurteilung 2012,

S. 98; Coenenberg/Haller/Schultze, Jahresabschluss 2014, S. 1005 f.

9 Vgl. Bieg, Instrumente I 1993, S. 178; Kußmaul/Lutz, Bewertungskriterien 1993, S. 399 f.; Küting/Kaiser, Bilanzpolitik 1994,

S. 10; Hinz, Sachverhaltsgestaltungen 1994, S. 67 f. m. w. N., Wagenhofer/Ewert, Unternehmensrechnung 2007, S. 241;

Bitz/Schneeloch/Wittstock, Jahresabschluss 2011, S. 679.

10 Vgl. Mellerowicz, Unternehmenspolitik III 1978, S. 197; Schmidt, Bilanzpolitik 1979, S. 8; Freidank, Bilanzpolitik 1982, S. 337;

Clemm, Bilanzpolitik 1989, S. 358; Schneeloch, Bilanzpolitik 1990, S. 97; Pfleger, Bilanzpolitik 1991, S. 23; Hinz, Sachverhalts-

gestaltungen 1994, S. 25; Wöhe, Bilanzpolitik 1997, S. 52; Sieben, Rechnungslegungspolitik 1998, S. 5; Veit, Bilanzpolitik

2002, S. 8; Schultz, Jahresabschlusspolitik 2004, S. 529; Fischer/Klöpfer, Bilanzpolitik 2006, S. 710; Küting, Stellenwert 2006,

S. 2756 f.; Petersen/Zwirner/Künkele, Bilanzpolitik 2010, S. 3; Bitz/Schneeloch/Wittstock, Jahresabschluss 2011, S. 682;

Bieg/Kußmaul/Waschbusch, Rechnungswesen 2012, S. 262 und 264; Coenenberg/Haller/Schultze, Jahresabschluss 2014,

S. 1001; Kirsch, in: HdB Online, Haufe Index 1691216, Rz. 3.

11 Vgl. Bieg, Ziele 1993, S. 98; Sieben, Rechnungslegungspolitik 1998, S. 5; Küting, Bilanzpolitik 2008, S. 753; Bieg/Kuß-

maul/Waschbusch, Rechnungswesen 2012, S. 264.

12 Vgl. Freidank, Bilanzpolitik 1982, S. 338; Küting/Kaiser, Bilanzpolitik 1994, S. 6; Bitz/Schneeloch/Wittstock, Jahresabschluss

2011, S. 682.

13 Vgl. Schneeloch, Bilanzpolitik 1990, S. 97; Bitz/Schneeloch/Wittstock, Jahresabschluss 2011, S. 683.

14 Vgl. Hinz, Sachverhaltgestaltungen 1994, S. 33 m. w. N.; Küting, Bilanzpolitik 2008, S. 756 m. w. N.

15 Die Abbildung ist Krüger, Jahresabschlusspolitik 2014, S. 60 entnommen.

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Abbildung 1: Ziele der Jahresabschlusspolitik

Aus den Zielen der Jahresabschlusspolitik sind entsprechende operationalisierbare, durch Maßnahmen der Jahresabschlusspolitik beeinflussbare, Subziele abzuleiten16. Hierfür kommt eine Vielzahl von Größen in Betracht. Zu nennen sind vor allem der Jahresüberschuss, das Vermögen, die Bilanzsumme sowie die Kennzahlen der Jahresabschlussanalyse17.

Die einzelnen Subziele können in unterschiedlichen Zielbeziehungen zueinander stehen18. In vielen Fällen lassen sich durch die Ausübung jahresabschlusspolitischer Aktionsparameter gleichzeitig ver-schiedene Subziele in ihrer jeweils gewünschten Weise beeinflussen. Es können jedoch auch Zielkon-flikte auftreten, wenn durch die Beeinflussung eines Subziels die Erreichung eines anderen Subziels verhindert oder eingeschränkt wird. Dies ist im Rahmen des Einsatzes des jahresabschlusspolitischen Instrumentariums zu beachten und ggf. durch die Berücksichtigung von Dominanzüberlegungen und Zielgewichtungen aufzulösen.

16 Vgl. Bitz/Schneeloch/Wittstock, Jahresabschluss 2011, S. 706.

17 Zu den Kennzahlen der Jahresabschlussanalyse vgl. stellvertretend Bitz/Schneeloch/Wittstock, Jahresabschluss 2011,

S. 516 ff.; Brösel, Unternehmensbeurteilung 2012, S. 131 ff.; Küting/Weber, Bilanzanalyse 2009, S. 113.

18 Vertiefend zu den einzelnen Zielbeziehungen und dem Handeln bei Zielkonflikten vgl. Heinen, Entscheidungen 1976,

S. 94 ff.; Mag, Entscheidung 1977, S. 31 ff.; Kupsch, Unternehmungsziele 1979, S. 26 ff.

Unternehmenspolitik

Finanzpolitik Ziele der handelsrechtlichen

Jahresabschlusspolitik

Informationspolitik

Finanzpolitische Ziele

Informations-politische Ziele

Sonstige Ziele der Jahresabschlusspolitik

Persönliche Ziele der Unternehmensleitung

Kapitalbeschaffung Informationsgestaltung

Innenfinanzierung

Fremdkapitalbeschaffung

Auszahlungsgestaltung

Gestaltung der erfolgsab-hängigen Auszahlungen

Informationsvermeidung

Minimierung der Aufstellungs-, Prüfungs- und Offenlegungskosten

Eigenkapitalbeschaffung Prestige, Macht, Unabkömmlichkeit

Leitungswechsel

Persönlicher finanzielle Vorteil

Kaschieren von Fehlern

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In die folgende Untersuchung werden exemplarisch die Subziele des Ausweises eines möglichst hohen Jahresüberschusses sowie eines möglichst hohen Cashflows einbezogen. Darüber hinaus werden die Wirkungen der aufgezeigten Maßnahme hinsichtlich der Bilanzsumme und damit verbunden hinsicht-lich der Entwicklung der Eigenkapitalquote aufgezeigt.

Durch die Einflussnahme auf den Jahresüberschuss können sowohl finanz- als auch informationspoli-tische Ziele erreicht werden19. Als „(...) globaler Erfolgsmaßstab (...)“20 kommt ihm eine bedeutende Stellung als durch die Jahresabschlusspolitik zu beeinflussende Größe zu21.

Auch der Cashflow ist eine vielfach genannte Größe im Rahmen der Beurteilung der wirtschaftlichen Situation eines Unternehmens22. Ihm wird aufgrund seiner Ermittlungssystematik zugeschrieben, das Bild der wirtschaftlichen Lage eines Unternehmens zuverlässiger darzustellen als dies der Jahresüber-schuss kann23. Für seine Berechnung kommen unterschiedliche Vorgehensweisen in Betracht24. Eine einfache Möglichkeit stellt die sog. Praktiker-Formel dar. Ausgangsgröße ist der handelsrechtliche Jahresüberschuss. Folglich sind im Zusammenhang mit der Vornahme jahresabschlusspolitischer Handlungen grundsätzlich gleiche Wirkungsrichtungen hinsichtlich der beiden Subziele zu konstatie-ren. Im ersten Berechnungsschritt wird der Jahresüberschuss um die Ab- und Zuschreibungen sowie um die Veränderungen der Rückstellungen bereinigt25. Dadurch wird ein Teil des zur Verfügung stehenden jahresabschlusspolitischen Instrumentariums wirkungslos. Die nachstehende Abbildung 2 stellt die Ermittlung des Cashflows nach der Praktiker-Formel zusammenfassend dar26.

Jahresüberschuss

+ Abschreibungen

./. Zuschreibungen

+ ∆ Rückstellungen

= Cashflow (Praktiker-Formel)

Abbildung 2: Cashflow (Praktiker-Formel)

Der Bilanzsumme kommt regelmäßig Bedeutung im Rahmen der Bestimmung von Kennzahlen der Jahresabschlussanalyse zu. So beeinflusst sie z. B. die Höhe der Kennzahl Eigenkapitalquote27, wel-che als eine der Standardkennzahlen häufig bei Jahresabschlussanalysen berücksichtigt wird28.

19 Vgl. statt vieler Küting/Kaiser, Bilanzpolitik 1994, S. 7.

20 Coenenberg/Haller/Schultze, Jahresabschluss 2014, S. 1048.

21 Vgl. Kußmaul, Betriebswirtschaftliche Steuerlehre 2014, S. 159.

22 Vgl. Busse von Colbe/Becker/Berndt/Geiger/Haase/Schellmoser/Schmitt/Seeberg/v. Wysocki, DVFA/SG 2000, Tz. 286; Volk,

Pro-forma-Kennzahlen 2007, S. 127 und S. 130 f.; Behringer, Cash-flow 2010, S. 19; Küting/Weber, Bilanzanalyse 2012,

S. 156 f.

23 Vgl. Behringer, Cash-flow 2010, S. 33-36. Vgl. hierzu insbesondere die kritischen Ausführungen bei Volk, Pro-forma-

Kennzahlen 2007, S. 127 und S. 129-135; Volk, Ergebnisberichterstattung 2007, S. 252-254 m. w. N. Vgl. speziell zur Kritik

am Cashflow als Erfolgsindikator Küting/Weber, Bilanzanalyse 2012, S. 230-232.

24 Vgl. hierzu stellvertretend Bitz/Schneeloch/Wittstock, Jahresabschluss 2011, S. 549-576.

25 In Literatur und Praxis herrscht weitgehende Einigkeit darüber, dass diese Bereinigungsposten im Rahmen der Cashflow-

Ermittlung als Mindestmaß zwingend zu berücksichtigen sind. Vgl. Küting, Cash-Flow-Rechnung 1992, S. 628; Küting/We-

ber, Bilanzanalyse 2012, S. 166.

26 Vgl. Küting, Cash-Flow-Rechnung 1992, S. 628; Matschke/Hering/Klingelhöfer, Finanzanalyse 2002, S. 64; Siegler, Ab-

schlussanalyse 2009, S. 682; Bitz/Schneeloch/Wittstock, Jahresabschluss 2011, S. 569; Brösel, Unternehmensbeurteilung

2012, S. 151 und 190; Coenenberg/Haller/Schultze, Jahresabschluss 2014, S. 1089. Die Abbildung ist Krüger,

Jahresabschlusspolitik 2014, S. 60 entnommen.

27 Die Eigenkapitalquote ist definiert als Eigenkapitalquote = Eigenkapital/Bilanzsumme. 28 So gaben beispielsweise mehr als 90 % der in einer Studie der KfW befragten Kreditinstitute an, dass der Eigenkapitalquote

eine hohe oder zumindest mittlere Bedeutung zukommt. Vgl. KfW, Einfluss 2002, S. 42 ff. Auch im Rahmen des internen

Kreditratings für Firmenkunden innerhalb der Sparkassenorganisation stellt sie die am stärksten gewichtete Kennzahl dar.

Vgl. Schüller, Rating-Leitfaden 2002, Kapitel 5, S. 5.

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Als Kennzahl der Vermögensstrukturanalyse gibt sie Aufschluss über die Eigenkapitalausstattung eines Unternehmens29. Folglich ist regelmäßig ein möglichst hoher Wert für diese Kennzahl anzu-streben. Dies kann durch den Ausweis einer möglichst geringen Bilanzsumme im Nenner erreicht werden.

III. Grundlagen zu Pensionsrückstellungen

Die Verpflichtung zum Ansatz von Pensionsrückstellungen ergibt sich aus § 249 Abs. 1 Satz 1 HGB. Ihre Bewertung ist nach den Vorschriften des § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB zu dem nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag vorzunehmen. Hierbei sind insbesondere zukünftige Preis- und Kostensteigerungen zu berücksichtigen.

Überdies sind Rückstellungen gem. § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechen-den durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abzuzinsen, soweit ihre Restlaufzeit mehr als ein Jahr beträgt. Für Pensionsrückstellungen kann nach Satz 2 dieser Vorschrift vereinfachend mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz abgezinst werden, der sich bei einer ange-nommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt. Der anzuwendende Abzinsungssatz wird von der Deutschen Bundesbank nach Maßgabe einer Rechtsverordnung ermittelt und monatlich bekannt ge-geben.

Werden die Altersversorungsverpflichtungen in der Form wertpapiergebundener Versorgungszusagen geführt, d. h. richtet sich die Höhe der Altersversorgungsverpflichtungen ausschließlich nach dem bei-zulegenden Zeitwert von Wertpapieren im Sinn des § 266 Abs. 2 A. III. 5 HGB, ist nach § 253 Abs. 1 Satz 3 HGB auch die Bewertung der Pensionsrückstellungen zum beizulegenden Zeitwert vorzuneh-men. IV. Analyse und zielgerichteter Einsatz der jahresabschlusspolitischen

Aktionsparameter im Zusammenhang mit dem Übergang von klassischen auf wertpapiergebundene Versorgungszusagen

An dieser Stelle wird die Wirkung einer Sachverhaltsgestaltung hinsichtlich der für die Untersuchung festgelegten Subziele aufgezeigt. Betrachtet wird das Szenario, dass bereits in der klassischen Form erteilte Pensionszusagen in wertpapiergebundene Zusagen umgewandelt werden. Die entsprechenden Wertpapiere befinden sich im Bestand des bilanzierenden Unternehmens. Die Voraussetzungen, dass die Wertpapiere die Bedingungen für das Vorliegen von Deckungsvermögen im Sinne des § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB erfüllen, sind gegeben30.

Die Bewertung der Pensionsrückstellungen erfolgte bislang gem. § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB mit dem nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag, welcher gem. § 253 Abs. 2 Sätze 1 bzw. 2 HGB abzuzinsen war. Grundsätzlich waren dabei die sachverhaltsabbildenden Aktionsparameter im Rahmen der Rückstellungsbewertung unter der Zielsetzung des Ausweises eines möglichst hohen Jahresüberschusses derart auszuüben, dass sich eine möglichst geringe Rückstel-lungshöhe ergab. Bei bestehenden Pensionsrückstellungen kann dies z. B. durch die Nutzung der bei der Vornahme von Schätzungen der zukünftigen Preis- und Kostensteigerungen gegebenen Ermes-sensspielräume unterstützt werden31. Da bei der Berechnung des Cashflows die Bereinigung um die Veränderungen der Rückstellungen vorzunehmen ist, sind die jahresabschlusspolitischen Maßnahmen hinsichtlich der Höhe des Cashflows nicht wirksam. Hinsichtlich der Höhe der Bilanzsumme entfaltete dieses Vorgehen ebenfalls keine Wirkung, da es lediglich zu einem Passivtausch kommt.

Mit dem Übergang auf wertpapiergebundene Versorgungszusagen geht auch ein Wechsel in der Be-wertungsmethodik einher. Es erfolgt eine übereinstimmende Bewertung der Wertpapiere und der kor-respondierenden Rückstellungen mit dem beizulegenden Zeitwert der Wertpapiere gem. § 253 Abs. 1

29 Vgl. Lachnit, Bilanzanalyse 2004, S. 280; Bitz/Schneeloch/Wittstock, Jahresabschluss 2011, S. 523; Küting/Weber, Bilanzana-

lyse 2012, S. 137.

30 Vgl. IDW, Altersversorgungsverpflichtungen 2011, Tz. 22 ff.

31 Vertiefend zu jahresabschlusspolitischen Aktionsparametern bei der Bilanzierung und Bewertung von Pensionsrückstellun-

gen vgl. stellvertretend Kunath, in: Fink/Schultze/Winkeljohann, Bilanzpolitik 2009, S. 153-181.

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Satz 3 HGB und eine Verrechnung der Positionen32. In den Wertpapieren enthaltene stille Reserven werden in diesem Zeitpunkt erfolgswirksam aufgedeckt. Dies führt zu einer Erhöhung des Jahresüberschusses, was unter der Berücksichtigung der festgelegten jahresabschlusspolitischen Bestrebungen zielführend ist.

Durch die Verrechnung der Wertpapiere und der Pensionsrückstellungen wird überdies eine Verringe-rung der Bilanzsumme erreicht. Auch dies entspricht der festgelegten jahresabschlusspolitischen Ziel-setzung.

Für die Höhe des Cashflows ergibt sich allerdings ein gegenläufiger Effekt. Die absolute Höhe des Rückstellungsbestandes verringert sich durch die Verrechnung der betreffenden Aktiva und Passiva. Der Jahresüberschuss, als Ausgangsgröße der Cashflow-Berechnung, wird um die Bestandsminderung bei den Rückstellungen gekürzt. Dabei wird die positive Beeinflussung der Höhe des Jahresüberschus-ses in Höhe der aufgedeckten stillen Reserven durch die vollständige Eliminierung der Rückstellungen überkompensiert.

So kann der Jahresüberschuss hinsichtlich seiner Höhe durch den Effekt der Aufdeckung stiller Reser-ven in diesem Fall nur dann zielkonform gesteuert werden, wenn gleichzeitig in Kauf genommen wird, dass die Höhe des Cashflows dabei negativ beeinflusst wird. Gleiches gilt für die Beeinflussung der Höhe der Bilanzsumme.

Die jahresabschlusspolitischen Aktionsparameter, wie im Rahmen der Bewertung der klassischen Pen-sionsrückstellungen, sind zukünftig nicht mehr gegeben. V. Zusammenfassung und Ausblick

Im Rahmen des vorliegenden Beitrags konnte gezeigt werden, dass Sachverhaltsgestaltungen bei be-stehenden Pensionsrückstellungen ein adäquates Mittel im Rahmen der Jahresabschlusspolitik darstel-len. So ließ sich eine Verbesserung hinsichtlich des Ausweises der Bilanzsumme nachweisen. Auch hinsichtlich der positiven Beeinflussung des Jahresüberschusses konnte mit der erfolgswirksamen Aufdeckung von stillen Reserven ein Aktionsparameter aufgezeigt werden. Zu beachten gilt in der dargestellten Situation jedoch, dass die mit der klassischen Rückstellungsbewertung verbundenen jahresabschlusspolitischen Möglichkeiten, insbesondere in Bezug auf die Einbeziehung von Preis- und Kostensteigerungen und die Abzinsung, nach dem Übergang auf wertpapiergebundene Versorgungs-zusagen nicht mehr gegeben sind, sondern der Wert der Rückstellungen ausschließlich auf dem beizu-legenden Zeitwert der Wertpapiere beruht. Überdies kann eine gleichzeitige positive Beeinflussung des Cashflows nicht erreicht werden. Dies ist bei der Festlegung des jahresabschlusspolitischen Ziel-systems zu berücksichtigen.

32 Es wird unterstellt, dass die in § 253 Abs. 1 Satz 3 HGB normierte Voraussetzung eines garantierten Mindestbetrags erfüllt

ist.