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Jahresbericht 2000/01 Arbeitsgemeinschaft der Ausländerbeiräte Hessen - Landesausländerbeirat

Jahresbericht 2000/01 - agah-Landesausländerbeirat...L A N D E S A U S L Ä N D E R B E I R A T JAHRESBERICHT 2000 - 2001 Berichtszeitraum 01.01. 2000 bis 31.12.2001 Berichterstatter

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Arbeitsgemeinschaftder Ausländerbeiräte Hessen -Landesausländerbeirat

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Herausgeber:Vorstand der Arbeitsgemeinschaft der Ausländerbeiräte Hessen (AGAH) – LandesausländerbeiratKaiser-Friedrich-Ring 3165185 Wiesbaden Tel.: 0611/ 98 99 5-0 Fax.: 0611/ 98 99 5-18 Email: [email protected] www.agah-hessen.de

Redaktion: Ulrike Foraci, Ulrike Bargon, Stefan Zelder, Hans-Gerd Öfinger , Mar-garet Haas, Hella Hagemann, Beate Konyen-Reddemann, Tanja Mar-schall

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L A N D E S A U S L Ä N D E R B E I R A T

J A H R E S B E R I C H T2 0 0 0 - 2001

Berichtszeitraum01.01. 2000 bis 31.12.2001

Berichterstatter Vorstand und Geschäftsstelle

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Seite

1. Einleitung 1

2.0 Koordinierende Verbandsarbeit 2. 2.1 Mitgliedsbeiräte 2

Mitgliederentwicklung 2Kommunikation 2Zusammenarbeit 4Regionalkonferenzen 9Sonstiges 10

2.2 Mitglieder(Delegierten)versammlungen 122.3 Der Vorstand 172.4 Arbeitsgruppen/Kommissionen/Ausschüsse 21

2.4.1 Arbeitsgruppe Ausländerrecht 212.4.2 Arbeitsgruppe Kommunalrecht 242.4.3 Arbeitsgruppe Kommunale Integrationspolitik 252.4.4 Arbeitsgruppe Interkonfessioneller Religionsunterricht 262.4.5 Antragskommission 272.4.6 Haushaltskommission 282.4.7 Stellenkommission 292.4.8 Kassenprüfer/innen 302.4.9 Sonstiges 31

2.5 Ausländerbeiratswahlen 322.5.1 Vorbereitung der Ausländerbeiratswahlen 2001 322.5.2 Wahltermin 342.5.3 Wahlmaterialien 342.5.4 Infomation und Mobilisierung 352.5.5 Kandidat/innen und Listen 372.5.6 Der Wahltag 422.5.7 Das Wahlergebnis 432.5.8 Die Bewertung 462.5.9 Nachbereitung, Aufarbeitung und Konsequenzen 542.5.10 Sonstige Wahlen 55

2.6 Internet 56

3.0 Eingaben, Initiativen, Lobby - Die politische Arbeit der AGAH 583.1 Integrations- und Antidiskriminierungspolitik 58

3.1.1 Integrationspolitik 593.1.1.1 Integrationskonzept der Hessischen

Landesregierung 593.1.1.2 Integrationsbeirat 653.1.1.3 Integrationskamapgne "Hessen: grenzen-los" 703.1.1.4 Sonstiges 72

3.1.2 Antidiskriminierungspolitik 753.1.2.1 Allgemein 753.1.2.2 Antidiskriminierungsgesetz 77

3.2 Politische Mitbestimmung 803.2.1 Wahlrecht 80

3.2.1.1 Kommunalwahlrecht 803.2.1.2 Europawahlrecht 85

3.2.2 Doppelte Staatsangehörigkeit 85

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3.3 Institutionalisierung der AGAH auf Landesebene/Landesausländerbeirat 99

3.4 Ausländerbeiräte und Kommunalrecht 1073.4.1 Allgemein 1083.4.2 Gesetzliche Verankerung von Ausländerbeiräten

auf Landkreisebene 1103.4.3 Satzungsfragen 1103.4.4 Umsetzung §88 HGO 111

3.4.4.1 Allgemein 1113.4.4.2 Anhörungsrecht 1133.4.4.3 Ausschüsse 1173.4.4.4 Finanzen/Ausstattung 118

3.4.5 Sicherung der Mandatsausübung 1193.4.6 Steuerliche Behandlung der ehrenamtlichen Tätigkeit 1193.4.7 Steuerrechtliche Begünstigung bei Zuwendungen

an Ausländerbeirats-Listen 1203.5 Ausländer- und Asylrecht 122

3.5.1 Ausländergesetz 1223.5.1.1 Novellierung des Ausländergesetzes 1233.5.1.2 Familienzusammenführung 1253.5.1.3 Anrechnungszeiten innerhalb einer

Aufenthaltsbefugnis 1263.5.1.4 Aufenthaltsrechtliche Aspekte in Deutschland

lebender ausländischer Studenten 1273.5.1.5 Aufenthaltsrechtliche Probleme ausländischer

Rentner/innen 1273.5.1.6 Visavorschriften für Nicht- EU-Bürger 129

3.5.1.6.1 Schengen-Visa 1293.5.1.6.2 Visapflicht bei Einreise nach Deutschland 1313.5.1.6.3 Visapflicht für in Deutschland lebende Drittstaatsangehörige 132

3.5.1.7 Aufenthaltsrechtliche Behandlung von Flüchtlingen aus Bosnien-Herzegowina und dem Kosovo 132

3.5.1.8 Altfallregelungen 1343.5.1.8.1 Altfallregelungen für Flüchtlinge 1343.5.1.8.2 Bleiberechtsregelung für Staatenlose 136

3.5.1.9 Zurückweisungen 1373.5.1.10 Petitionen und Einzelfälle 137

3.5.2 Verwaltungsvorschriften zum Ausländergesetz 1473.5.3 Verwaltungsvorschriften zum Beschluß Nr. 1/80

des Assoziationsrates EWG/Türkei 1493.5.4 Asylbewerberleistungsgesetz 1543.5.5 Einbürgerung 1543.5.6 Sonstiges 161

3.6 Melderecht 1633.6.1 Wohnsitznachweise 1633.6.2 Meldebescheinigungen 163

3.7 Verwaltungsrecht 1653.7.1 Hessisches Gesetz zur Ausführung der

Verwaltungsgerichtsordnung 1653.8 Datenschutz 168

3.8.1 Ausländerzentralregistergesetz 168

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3.8.2 Sonstiges 1693.9 Justiz/Polizei 170

3.9.1 Kriminalität 1703.9.2 Strafvollzug 1713.9.3 Polizei 172

3.10 Arbeitsmarkt und Arbeitsrecht 1733.10.1 Arbeitserlaubnisrecht 1733.10.2 Kindergeld 1773.10.3 Ausbildung 1793.10.4 Selbständige 1823.10.5 Ausländische Künstler 1853.10.6 Sonstiges 186

3.11 Soziales 1883.11.1 Spendenaktion zugunsten der Erdbebenopfer

in der Türkei 1883.11.2 Landesausschuss für soziale Integration 1903.11.3 Sonstiges 191

3.12 Landesentwicklung/Städtebau 1933.12.1 Regionalentwicklung 193

3.13 Verkehr 1963.14 Medien 197

3.14.1 HR-Rundfunkrat 1973.14.2 Landesanstalt für den privaten Rundfunk 1983.14.3 Offene Kanäle in Hessen 1983.14.4 Novellierung des Hessischen Privatrundfunkgesetzes

und des Gesetzes über den Hessischen Rundfunk 1993.14.5 Sonstiges 200

3.15 Bildung 2023.15.1 Ausländische Kinder im deutschen Schulsystem 2023.15.2 Muttersprachlicher Unterricht 203

3.15.2.1 Allgemein 2043.15.2.2 Erhalt bzw. Neukonzeption 204

3.15.3 Islamischer Religionsunterricht 2063.15.4 Ausbildung an Berufsfachschulen 2083.15.5 Lehrer/innenausbildung 2093.15.6 Sonstiges 210

3.16 Asyl und Flüchtlinge 2133.16.1 Allgemein 2133.16.2 Unterbringung 2143.16.3 Asylbewerberleistungsgesetz 2153.16.4 Sonstiges 215

3.17 Kinder und Jugendliche 2173.17.1 Interkulturelle Erziehung 2173.17.2 Landesjugendhilfeausschuss 221

3.18 Ausländische Frauen 2233.19 Religion 225

3.19.1 Islam 2253.20 Sonstiges 227

4.0 Zusammenarbeit mit Ausländerbeiräten außerhalbder AGAH, Institutionen, Parteien, Organisationenund Verbänden 2314.1 Ausländerbeiratsinitiativen 233

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4.2 Ausländerbeiräte außerhalb der AGAH 2354.3 Landesarbeitsgemeinschaften

Bundesausländerbeirat 2364.3.1 Landesarbeitsgemeinschaften 2364.3.2 Bundesausländerbeirat 237

4.4 Hessische Landesregierung 2404.5 Hessischer Landtag, Fraktionen und Parteien 2464.6 Europa-Bund-Land-Kommune 2514.7 Organisationen, Verbände, Institutionen 2554.8 Landesbündnis Weltoffenes Hessen 267

5.0 Öffentlichkeitsarbeit 2735.1 Presse 2745.2 Podiumsdiskussionen/Veranstaltungen 280

5.2.1 Veranstaltungen der AGAH 2805.2.2 Veranstaltungen anderer 282

5.3 Hessentag 2955.4 Publikationen 300

6.0 Bildungsarbeit 3026.1 Kooperation mit der HLZ 3036.2 Seminare in Kooperation mit der HLZ 3056.3 Seminare in Kooperation mit dem Bildungswerk

der Arbeiterwohlfahrt 3116.4 Seminare in Kooperation mit dem Bildungswerk

des DGB 3126.5 Sonstige Veranstaltungen 314

7.0 Geschäftsstelle und Finanzierung 3157.1 Personaleinsatz 3157.2 Räumlichkeiten 3187.3 Finanzierung 318

Anhang: Adressen 319

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Einleitung

Einleitung

Liebe Leserin, lieber Leser !

In Ihren Händen befindet sich ein Überblick über die Arbeit der Arbeits-gemeinschaft der Ausländerbeiräte in Hessen (AGAH) für den Zeitraum der Jahre 2000 und 2001.

Allein durch die Lektüre des Inhaltsverzeichnisses lässt sich erahnen, wie breit und vielschichtig die Arbeit der Ausländerbeiräte und der AGAH ist. Schwerpunkte unserer Arbeit im vorliegenden Berichtszeitraum wa-ren vor allem der Versuch, auf die Gestaltung des Integrationskonzeptes der Hessischen Landesregierung Einfluss zu nehmen und die Teilnahme an der Diskussion um das neue Zuwanderungsgesetzes.

Viele Fragen, die uns Migrantinnen und Migranten im Land Hessen und das Zusammenleben von Mehrheits- und Minderheitsgesellschaft betref-fen, waren Bestandteil unserer Arbeit.

Vor allem ist dieser Jahresbericht das Ergebnis der ehrenamtlichen Ar-beit von Hunderten von Ausländerbeiräten, die sich zum Ziel gesetzt haben, in einem Bundesland zu leben, in dem in absehbarer Zukunft niemand mehr wegen seiner Herkunft, seiner Rasse und seiner Staats-angehörigkeit benachteiligt wird.

Ich wünsche Ihnen viel Spaß bei der Lektüre dieses Jahresberichts und versichere Ihnen, dass wir für jeden Kommentar, jede Anregung und jede Kritik sehr dankbar sind.

Manuel Parrondo Lozano Vorsitzender

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Mitgliedsbeiräte

2. Koordinierende Verbandsarbeit

2.1 Mitgliedsbeiräte

Mitgliederentwicklung

In 2001 konnte die Zahl der Mitglieder in der AGAH leicht erhöht wer-den. 1 Ausländerbeirat, der bislang noch kein Mitglied war, trat der AGAH bei:

Liederbach

Nach der Ausländerbeiratswahl im November 2001 lebten zudem zwei bis dahin ruhende Mitgliedschaften auf, nachdem in Limburg und Wäch-tersbach wieder ein Ausländerbeirat gewählt worden war. Hingegen tra-ten 4 Kommunen aus, nachdem kein Ausländerbeirat zustande gekom-men war.

Ende 2001 waren insgesamt 121 hessische Ausländerbeiräte Mitglied der AGAH, davon einer ohne Stimmrecht. 18 Mitgliedschaften ruhten, da bei der Ausländerbeiratswahl im November 2001 keine Wahlvorschläge eingereicht wurden.

Damit waren 93 Prozent der in Hessen bestehenden Ausländerbeiräte in der AGAH organisiert.

Der “Neumitgliedertreff” fand aufgrund der Neuaufnahme nur eines Aus-länderbeirates im Berichtszeitraum nicht statt.

Kommunikation

Ob regelmäßige Postausgänge und der Versand von Einladungen und Informationsmaterialien, die kontinuierlichen Beiratsbesuche oder ein enger telefonischer oder brieflicher Kontakt mit den Ausländerbeiräten sowie ihren Mitgliedern: Kommunikation ist bei der AGAH vielfältig und zugleich ein intensives Arbeitsgebiet. Ähnlich wie in den vergangenen Jahren auch, bildeten damit verbundene Aktivitäten einen wesentlichen Schwerpunkt der Verbandsarbeit.

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Mitgliedsbeiräte

Wie schon in den Vorjahren nahmen viele Ausländerbeiräte das Dienst-leistungsangebot der AGAH rege in Anspruch. Das Erteilen von Aus-künften und Ratschlägen beschäftigte gerade die Mitarbeiter der Ge-schäftsstelle in erheblichem Maße.

Der Modus im Postversand mit 10 festen Versandterminen im Jahr hat sich bewährt. Damit konnte ein wichtiger Beitrag zur Kostenreduzierung in diesem Bereich geleistet werden, ohne dass Sonderpostausgänge an die Beiräte vollkommen ausgeschlossen waren: Die AGAH-Geschäftsstelle sorgte auch im Berichtszeitraum für eine umgehende Information der Beiratsmitglieder bei relevanten und wichtigen Ereignis-sen und Neuigkeiten.

Bedauerlicherweise fristete - aus finanziellen Gründen - ein wichtiges Kommunikationsmittel auch 2000/2001 ein Schattendasein: Die TROMMEL. Auch die neu gestaltete Form und die auf 4 Seiten reduzier-te Seitenzahl konnte dies im Berichtszeitraum nicht ändern. Die knappen finanziellen, aber auch personellen Ressourcen verhinderten leider ein kontinuierliches Erscheinen der Verbandsbroschüre. In 2000 erschien eine Ausgabe, in 2001 immerhin zwei. Angesichts der hohen Produkti-onskosten wurden die Hefte in Eigenregie erstellt, ohne dass darunter das qualitative Erscheinungsbild gelitten hätte. Noch immer sind Vor-stand und Geschäftsstelle bemüht, ein häufigeres Erscheinen zu ermög-lichen.

Gewisse Abhilfe konnte die Einstellung einer eigenen Homepage im In-ternet in 2002 schaffen, wodurch aber keinesfalls die Trommel ersetzt wird. Rückmeldungen an die Geschäftsstelle zeigen, dass die Seiten der AGAH auch rege von den Ausländerbeiräten genutzt werden. (Verglei-che dazu Kapitel 2.6.2).

Dass Kommunikation auch die Vermittlung von Wissen bedeutet, zeigte sich in den zahlreichen Seminaren und Tagesveranstaltungen. An dieser Stelle sei auf das Kapitel 6 verwiesen, wo sich der Leserin und dem Le-ser die Angebotsvielfalt erschließt.

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Mitgliedsbeiräte

Zusammenarbeit

Der Kontakt zwischen den Beiräten und der AGAH (Geschäftsstelle und Vorstand) war erneut quantitativ hoch, wobei leider nicht alle Beiräte gleichermaßen an einer möglichst engen Zusammenarbeit interessiert schienen. Dieser Umstand wäre nicht erwähnenswert, könnte man dar-aus schließen, dass „stille“ Ausländerbeiräte keine Probleme oder Schwierigkeiten hätten. Aber die Realität sieht ja bekanntermaßen häu-fig anders aus.

Die Plenarsitzungen waren zwar auch 2000 und 2001 ein wichtiges Fo-rum der Zusammenarbeit. Ergebnisse und Diskussionsprozesse wurden jedoch von den Delegierten aufgrund struktureller Schwierigkeiten nur teilweise vollständig an die Ausländerbeiräte weiter vermittelt. Durch die Umstellung des Delegiertenprinzips konnte dies zwar vom Ansatz her verbessert werden. Dennoch scheint die Kommunizierung der Landes-themen und der Arbeit der AGAH verbesserungsbedürftig.

Die damit verbundenen Kommunikationsdefizite ließen sich durch zahl-reiche Besuche der Ausländerbeiräte durch AGAH-Vorstandsmitglieder und AGAH-Mitarbeiter jedoch teilweise kompensieren, wie die nachfol-gende Aufstellung belegt. Die Zahl der Beiratsbesuche konnte im Ver-gleich zum Vorjahrsbericht erneut erheblich gesteigert werden.

Teilnahme des Vorstandes und der Geschäftsstellean Veranstaltungen der Mitgliedsbeiräte

09.01.2000 „Moslemischer Fastenbrechen-Abend“, Veranstaltung des Auslän-derbeirates Gießen

10.01.2000 Plenarsitzung der KAV Frankfurt 31.01.2000 Plenarsitzung des Ausländerbeirates Gießen (Runder Tisch) 31.01.2000 Plenarsitzung des Kreisausländerbeirates Offenbach 02.02.2000 Plenarsitzung des Ausländerbeirates Kassel 07.02.2000 Plenarsitzung des Ausländerbeirates Marburg 08.02.2000 Koordinationstreffen der Initiative zur Gründung eines Kreisaus-

länderbeirates im Main-Taunus-Kreis, Liederbach 08.02.2000 Plenarsitzung des Ausländerbeirates Liederbach 15.02.2000 Plenarsitzung des Ausländerbeirates Wiesbaden 15.02.2000 Vorbereitung der Interkulturellen Woche, Frankfurt

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Mitgliedsbeiräte

15.02.2000 Plenarsitzung des Kreisausländerbeirates Rheingau-Taunus mit Landrat Röttger, Bad Schwalbach

29.02.2000 Plenarsitzung des Ausländerbeirates Bad Arolsen und Verab-schiedung von Raymond Jaspaert

13.03.2000 Plenarsitzung der KAV Frankfurt 13.03.2000 Plenarsitzung des Kreisausländerbeirates Offenbach 14.03.2000 Plenarsitzung des Ausländerbeirates Wiesbaden 16.03.2000 „Das neue Staatsbürgerschaftsrecht“, Infoveranstaltung des Aus-

länderbeirates Lich 23.03.2000 „Das neue Staatsbürgerschaftsrecht“, Infoveranstaltung des Aus-

länderbeirates Büdingen 03.04.2000 Vorbereitung der Interkulturellen Woche, Frankfurt04.04.2000 „Das neue Staatsbürgerschaftsrecht“, Infoveranstaltung des Aus-

länderbeirates Bad Nauheim 04.04.2000 Plenarsitzung des Kreisausländerbeirates Rheingau-Taunus, Bad

Schwalbach06.04.2000 „Das neue Staatsbürgerschaftsrecht“, Infoveranstaltung des Aus-

länderbeirates Kelkheim 06.04.2000 Vorbereitungstreffen für den Hessentag 2000 in Hünfeld, Fulda 06.04.2000 Regionaltreffen der osthessischen Ausländerbeiräte, Fulda 25.04.2000 „Mein Freund ist Ausländer“, Veranstaltung des Ausländerbeirates

Nidderau29.04.2000 Tagesseminar des Ausländerbeirates Rüsselsheim: „Optimierung

der Ausländerbeiratsarbeit“, Rüsselsheim 03.05.2000 Plenarsitzung des Ausländerbeirates Wiesbaden 04.05.2000 Vorbereitungstreffen für den Hessentag 2000 in Hünfeld, Fulda 10.05.2000 Plenarsitzung des Ausländerbeirates Offenbach 15.05.2000 Plenarsitzung des Kreisausländerbeirates Darmstadt-Dieburg,

Darmstadt15.05.2000 Vorbereitungstreffen für den Hessentag 2001 in Dietzenbach mit

dem Kreisausländerbeirat Offenbach 16.05.2000 Vorstandssitzung des Ausländerbeirates Wiesbaden 19.05.2000 Besuch der Justizvollzugsanstalt Rockenberg mit Mitgliedern des

Kreisausländerbeirates Offenbach 20.05.2000 „Tag des ausländischen Mitbürgers“, Kelsterbach 25.05.2000 Einweihung des Büros des Ausländerbeirates Witzenhausen im

Rathaus03.06.2000 Delegiertenversammlung der Arbeitsgemeinschaft der Ausländer-

beiräte im Main-Kinzig-Kreis, Hanau 15.06.2000 Referat beim Ausländerbeirat Lauterbach: „Das Integrationskon-

zept der Hessischen Landesregierung und die Zukunft der Aus-länderbeiräte“, Lauterbach

18.06.2000 Internationales Kulturfest des Ausländerbeirates Wetzlar 12.07.2000 Gespräch mit dem Oberbürgermeister der Stadt Gießen und Mit-

gliedern des Ausländerbeirates, Gießen 07.08.2000 Plenarsitzung der KAV Frankfurt 14.08.2000 Plenarsitzung des Ausländerbeirates Marburg

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Mitgliedsbeiräte

28.08.2000 Plenarsitzung des Kreisausländerbeirates Offenbach, Seligenstadt28.08.2000 Plenarsitzung des Ausländerbeirates Eltville 29.08.2000 Plenarsitzung des Ausländerbeirates Wiesbaden 04.09.2000 Plenarsitzung der KAV Frankfurt 16.09.2000 Sommerfest des Ausländerbeirates Wiesbaden 19.09.2000 Plenarsitzung des Ausländerbeirates Eltville 25.09.2000 Plenarsitzung der KAV Frankfurt 28.09.2000 Besuch der Geschäftsführerin des Ausländerbeirates Rüsselsheim

bei der AGAH-Geschäftsstelle, Wiesbaden 30.09.2000 Empfang anlässlich der Interkulturellen Woche 2000, Veranstalter:

Ausländerbeirat Mühlheim 09.10.2000 Plenarsitzung des Ausländerbeirates Oberursel 17.10.2000 Plenarsitzung des Kreisausländerbeirates Kassel 19.10.2000 Plenarsitzung des Ausländerbeirates Hofheim 24.10.2000 Plenarsitzung des Kreisausländerbeirates Gießen, Wettenberg-

Wißmar29.10.2000 „Miteinander im Gespräch“, Veranstaltung des Kreisausländerbei-

rates Offenbach 08.11.2000 Plenarsitzung des Ausländerbeirates Usingen 20.11.2000 „Ausländerbeiratswahl 2001“, Infoveranstaltung des Ausländerbei-

rates Flörsheim 03.12.2000 Ehrung von Djuro Midjic für 20-jährige Mitgliedschaft im Auslän-

derbeirat Mühlheim 06.12.2000 Sozialpolitischer Ausschuss des Kreisausländerbeirates Offen-

bach12.12.2000 Treffen wegen Gründung des Kreisausländerbeirates Main-Kinzig,

Bruchköbel22.12.2000 Jahresabschlussfeier des Kreisausländerbeirates Gießen 13.01.2001 Plenarsitzung des Ausländerbeirates Wald-Michelbach 15.01.2001 Plenarsitzung des Ausländerbeirates Büdingen 15.01.2001 Kommunalforum des Kreisausländerbeirates Offenbach: „Integra-

tion und Akzeptanz ausländischer Bürger/innen in kreisangehöri-gen Kommunen“, Mühlheim

23.01.2001 Plenarsitzung des AB Langen und Referat zur Arbeit des Integra-tionsbeirates der Hessischen Landesregierung

29.01.2001 Plenarsitzung des Kreisausländerbeirates Offenbach 31.01.2001 Plenarsitzung des Ausländerbeirates Kassel 31.01.2001 Plenarsitzung des Ausländerbeirates Obertshausen 03.02.2001 Wochenendseminar des Ausländerbeirates Wetzlar 05.02.2001 Plenarsitzung des Kreisausländerbeirates Wetterau, Friedberg 07.02.2001 Plenarsitzung des Kreisausländerbeirates Rheingau-Taunus, Bad

Schwalbach12.02.2001 Plenarsitzung des Kreisausländerbeirates Offenbach 13.02.2001 Plenarsitzung des Ausländerbeirates Wiesbaden 14.02.2001 Plenarsitzung des Ausländerbeirates Marburg 14.02.2001 Plenarsitzung des Ausländerbeirates Taunusstein 19.02.2001 Plenarsitzung des Kreisausländerbeirates Offenbach 20.02.2001 Plenarsitzung des Ausländerbeirates Eltville

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Mitgliedsbeiräte

21.02.2001 Plenarsitzung des Ausländerbeirates Stadtallendorf 04.03.2001 „Ausländerbeiratswahl 2001“, Infoveranstaltung des Kreisauslän-

derbeirates Darmstadt-Dieburg, Darmstadt 08.03.2001 Vorbereitungstreffen für den Hessentag 2001 in Dietzenbach,

Dietzenbach13.03.2001 Plenarsitzung des Kreisausländerbeirates Gießen 13.03.2001 Plenarsitzung des Ausländerbeirates Wiesbaden 22.03.2001 Plenarsitzung des Ausländerbeirates Hofheim 25.03.2001 „Afrikanisches Filmereignis“ aus Anlass des 10-jährigen Beste-

hens des Ausländerbeirates Viernheim 26.03.2001 Plenarsitzung des Kreisausländerbeirates Offenbach 28.03.2001 Plenarsitzung des Ausländerbeirates Rodgau 31.03.2001 Empfang der KAV Frankfurt 03.04.2001 Plenarsitzung des Ausländerbeirates Wiesbaden 10.04.2001 Plenarsitzung des Ausländerbeirates Seeheim-Jugenheim 11.04.2001 Plenarsitzung des Ausländerbeirates Taunusstein 11.04.2001 Sitzung der AG-Wahlen des Ausländerbeirates Wiesbaden 12.04.2001 Plenarsitzung des Kreisausländerbeirates Kassel 17.04.2001 Plenarsitzung des Ausländerbeirates Friedberg 23.04.2001 Plenarsitzung des Ausländerbeirates Büdingen 24.04.2001 „Ausländerbeiratswahl 2001“, Infoveranstaltung des Ausländerbei-

rates Nidderau 27.04.2001 „Ausländerbeiratswahl 2001“, Infoveranstaltung des Ausländerbei-

rates Darmstadt 30.04.2001 Plenarsitzung des Ausländerbeirates Erlensee 07.05.2001 Plenarsitzung des Kreisausländerbeirates Offenbach 08.05.2001 Sondersitzung des Präsidiums des Ausländerbeirates Rüssels-

heim08.05.2001 Plenarsitzung des Ausländerbeirates Königstein 08.05.2001 Plenarsitzung des Ausländerbeirates Friedberg 10.05.2001 Besuch von Mitgliedern des Kreisausländerbeirates Darmstadt-

Dieburg in der AGAH-Geschäftsstelle, Wiesbaden 11.05.2001 „Ausländerbeiratswahl 2001“, Infoveranstaltung des Ausländerbei-

rates Seeheim-Jugenheim 15.05.2001 Plenarsitzung des Kreisausländerbeirates Rheingau-Taunus, Bad

Schwalbach16.05.2001 Plenarsitzung des Ausländerbeirates Breuberg 16.05.2001 Plenarsitzung des Ausländerbeirates Obertshausen 17.05.2001 Plenarsitzung des Ausländerbeirates Rödermark 19.05.2001 „Miteinander im Gespräch“, Veranstaltung des Kreisausländerbei-

rates Offenbach, Dietzenbach 23.05.2001 Plenarsitzung des Ausländerbeirates Geisenheim 28.05.2001 Plenarsitzung des Kreisausländerbeirates Offenbach, Rodgau 29.05.2001 Plenarsitzung des Ausländerbeirates Steinbach 29.05.2001 Plenarsitzung des Ausländerbeirates Königstein 31.05.2001 20 Jahre Ausländerbeirat Kassel 31.05.2001 „Ausländerbeiratswahl 2001“, Infoveranstaltung des Ausländerbei-

rates Usingen

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Page 15: Jahresbericht 2000/01 - agah-Landesausländerbeirat...L A N D E S A U S L Ä N D E R B E I R A T JAHRESBERICHT 2000 - 2001 Berichtszeitraum 01.01. 2000 bis 31.12.2001 Berichterstatter

Mitgliedsbeiräte

06.06.2001 Nichtöffentliche Sitzung des Ausländerbeirates Hanau.Teilnahme von Frau Özmen, Sozialattaché der Türkei, sowie Aus-länderbehörde Hanau

08.06.2001 Plenarsitzung des Ausländerbeirates Lich 12.06.2001 Plenarsitzung des Ausländerbeirates Stadtallendorf 12.06.2001 „Ausländerbeiratswahl 2001“, Infoveranstaltung des Ausländerbei-

rates Bruchköbel 12.06.2001 Plenarsitzung des Kreisausländerbeirates Rheingau-Taunus, Bad

Schwalbach14.06.2001 Fußballturnier, Veranstaltung der KAV Frankfurt 18.06.2001 Listenaufstellung zur AB-Wahl 2001, Erlensee 20.06.2001 „Ausländerbeiratswahl 2001“, Infoveranstaltung des Ausländerbei-

rates Dreieich 27.07.2001 „Ausländerbeiratswahl 2001“, Infoveranstaltung des Amtes für

Migration, Friedberg 06.08.2001 „Ausländerbeiratswahl 2001“, Wahlinformationsveranstaltung und

Listenaufstellung in Kronberg 07.08.2001 „Ausländerbeiratswahl 2001“, Infoveranstaltung des Ausländerbei-

rates Geisenheim 07.08.2001 Plenarsitzung des Ausländerbeirates Mörfelden-Walldorf 08.08.2001 „Ausländerbeiratswahl 2001“, Infoveranstaltung des Ausländerbei-

rates Kelkheim 11.08.2001 Plenarsitzung des Ausländerbeirates Büdingen 13.08.2001 Wahlinformationsveranstaltung und Listenaufstellung in Niedern-

hausen17.08.2001 Wahlinformationsveranstaltung und Listenaufstellung in Seeheim-

Jugenheim17.08.2001 Wahlinformationsveranstaltung in Idstein 20.08.2001 Wahlinformationsveranstaltung in Raunheim 20.08.2001 Plenarsitzung des Kreisausländerbeirates Offenbach, Rödermark-

Urberach21.08.2001 „Ausländerbeiratswahl 2001“, Infoveranstaltung des Ausländerbei-

rates Friedrichsdorf 21.08.2001 Listenaufstellung zur AB-Wahl 2001, Breuberg 22.08.2001 Wahlinformationsveranstaltung in Büttelborn 01.09.2001 25. Internationales Sommerfest des Ausländerbeirates Wiesbaden15.09.2001 Plenarsitzung des Ausländerbeirates Idstein 21.09.2001 Gespräch mit dem Bürgermeister von Rodgau, Herrn Przibilla, und

Mitgliedern des Ausländerbeirates, Rodgau-Jügesheim 27.09.2001 Empfang zum 25-jährigen Bestehen des Ausländerbeirates Mühl-

heim27.09.2001 „Ausländerbeiratswahl 2001“, Infoveranstaltung des Kreisauslän-

derbeirates Gießen 05.10.2001 Wahlparty der KAV Frankfurt 05.10.2001 Wahlinformationsveranstaltung der Listenkandidaten von Waldmi-

chelbach10.10.2001 Plenarsitzung des Ausländerbeirates Taunusstein 15.10.2001 Plenarsitzung des Kreisausländerbeirates Offenbach; Egelsbach

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Page 16: Jahresbericht 2000/01 - agah-Landesausländerbeirat...L A N D E S A U S L Ä N D E R B E I R A T JAHRESBERICHT 2000 - 2001 Berichtszeitraum 01.01. 2000 bis 31.12.2001 Berichterstatter

Mitgliedsbeiräte

20.10.2001 Feier anlässlich des 11-jährigen Jubiläums des Ausländerbeirates Maintal

23.10.2001 „Eine Stunde für den Frieden“, Veranstaltung des Kreisausländer-beirates Offenbach, Ausländerbeirates Offenbach, u. a.

09.11.2001 Empfang der KAV Frankfurt 12.11.2001 Plenarsitzung des Kreisausländerbeirates Offenbach; Mühlheim 21.11.2001 Einführung in die Arbeit eines Ausländerbeirates für neu gewählte

Mitglieder des Ausländerbeirats Königstein; AGAH Wiesbaden 27.11.2001 Plenarsitzung des Kreisausländerbeirates Wetterau, Friedberg 27.11.2001 Plenarsitzung des Kreisausländerbeirates Rheingau-Taunus; Bad

Schwalbach01.12.2001 Seminar des KAB Gießen/DGB: „Grundlagen der Arbeit im Aus-

länderbeirat“, Gladenbach

Regionalkonferenzen

Trotz der positiven Erfahrungen mit den Regionalkonferenzen 1999 wur-de in 2000 lediglich eine solche Veranstaltung in Fulda am 06.04.2000 durchgeführt.

Ursächlich dafür war zum einen der hohe Organisationsaufwand und die Erfahrung, dass vor allem die ohnehin engagierten Ausländerbeiräte bzw. vor allem die Mitglieder des gastgebenden Ausländerbeirates er-schienen. Zum anderen trafen sich auch ohne die Organisation der AGAH in einigen Kreisen die örtlichen Ausländerbeiräte. Vor dem Hin-tergrund des mit der Vorbereitung der Ausländerbeiratswahlen im No-vember 2001 zusammenhängenden Arbeitsaufwandes wurde deshalb vom Vorstand beschlossen, weitere Konferenzen zunächst bis zur Neu-wahl der Beiräte zurückzustellen.

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Mitgliedsbeiräte

Sonstiges

Eine besondere Herausforderung an die Verbandsarbeit stellte Anfang 2000 die verstärkt einsetzende Diskussion um die Gründung von Inter-kulturellen Büros/Multikulturellen Referaten in Kommunen dar. Mit dem Regierungswechsel in Wiesbaden schien sich ein neuer ausländerpoliti-scher Ansatz herauszukristallisieren, der insbesondere dem Thema In-tegration breiten Raum schenken würde. Dass dies auch Auswirkungen auf die kommunale Ebene hatte, zeigte das Entstehen von Integrations-beiräten auch in solchen Gebietskörperschaften, die bisher über einen Ausländerbeirat verfügten. In einigen Orten war das Nebeneinander von örtlichem Ausländerbeirat und Interkulturellem Büro bereits gängige Praxis. Wenig bekannt war hingegen, wie kooperativ die zwei Institutio-nen im Alltag zusammenarbeiteten. Hier genauere Erfahrungen zu sammeln, war Ziel einer entsprechenden Umfrage Ende Januar 2000. Bundesweit wurden jene Kommunen ( z.B. Bielefeld, Hannover, Stutt-gart, Darmstadt, etc.) angeschrieben, die über beide Organe verfügten. Mittels Fragebogen konnten interessante Informationen gewonnen wer-den, die später in die Vorstandsarbeit einflossen und Ansätze für die eigene strategische Ausrichtung boten. Leider dauerte es jedoch mehre-re Monate bis die an die entsprechenden Ausländerbeiräte adressierten Umfragebögen ausgefüllt in der AGAH-Geschäftsstelle eintrafen.

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Mitgliedsbeiräte

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Dass die Verbandsarbeit jedoch nur wirkungsvoll und effektiv sein kann, wenn die Kommunikation zwischen dem AGAH-Vorstand, der AGAH-Geschäftsstelle und den Delegierten bzw. Mitgliedern störungsfrei ver-läuft, zeigte das Beispiel aus einer Kommune nördlich von Frankfurt a.M. Hier erreichten die Delegierten die Informationen zu den Plenarsitzun-gen scheinbar sehr lückenhaft und verspätet, sodass der Postverteiler nochmals überprüft wurde. Eine möglichst schnelle und korrekte Über-mittlung der Delegiertennamen hätte in diesem konkreten Fall jedoch das Problem bereits frühzeitig gelöst. Mehr zu den Delegiertenversamm-lungen siehe auch im nachfolgenden Kapitel.

Erfreulich hingegen die Anfrage eines Ausländerbeirats aus dem Rhein-gau-Taunus-Kreis, der darum bat, verschiedene Texte aus AGAH-Publikationen publizistisch weiter nutzen zu können. Mit gewissen Auf-lagen verbunden, konnte dem betreffenden Beirat „grünes Licht“ gege-ben werden, sodass die entsprechenden AGAH-Ausarbeitungen einemnoch größeren Publikumskreis offeriert werden konnten.

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Mitgliederversammlungen

2.2 Mitglieder(Delegierten)versammlungen

Wie im Jahresbericht für die Jahre 1998 und 1999 beschrieben, bestand seit März 1998 die Delegiertenversammlung aus 65 Delegierten als Ver-treter der Landkreise bzw. kreisfreien Städte. Die organisatorischen Schwierigkeiten, insbesondere aber die Tatsache, dass nunmehr nicht alle kommunalen Ausländerbeiräte im Plenum vertreten waren, führten zu dem Verlangen vieler Beiräte, die organisatorische Struktur des Ple-nums erneut zu ändern.

Das oberste Entscheidungsorgan der AGAH wurde deshalb mit Sat-zungsänderung vom 08. April 2000 erneut verändert. Anstelle der Dele-giertenversammlung wurde die Mitgliederversammlung gesetzt, in der nun jeder Mitgliedsbeirat mit mindestens einem, höchstens aber drei Delegierten vertreten ist.

Plenarsitzungen 2000/2001

05.02.2000 Babenhausen 08.04.2000 Seligenstadt 10.06.2000 Hünfeld 23.09.2000 Oberursel 25.11.2000 Schöneck 17.02.2001 Wiesbaden 19.05.2001 Dietzenbach 08.09.2001 Karben 15.12.2001 Fulda

2000 wurden die Delegierten fünfmal zu ordentlichen Ple-narsitzungen geladen. 2001 fanden vier Mitgliederver-sammlungen statt, von denen die Tagung am 17.02.2001 gleichzeitig als Vollversamm-lung konzipiert war.

Nach § 6 Absatz 7 der AGAH-Satzung obliegt die Einberufung dem Vor-stand. Die Einladungen wurden 2000/2001 fristgemäß versandt.

Themenschwerpunkte der Versammlungen waren neben den Berichten des Vorstandes, der Ausländerbeiräte, der Arbeitsgrup-pen/Kommissionen:

Das Integrationskonzept der hessischen Landesregierung Kommunale Integrationspolitik und Integrationskonzepte Integration und Ausländerbeiräte Position der hessischen Liberalen zu Integration und Einwanderung

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Mitgliederversammlungen

Ausbildung in ‚ausländischen’ Betrieben Zukunft des Unterrichts in den Herkunftssprachen Religionsunterricht an Hessischen Schulen Verfassungsschutz in Hessen Ausländerbeiratswahl 2001 Aktives Wahlrecht zu Ausländerbeiräten Wohnsitznachweise für Ausländer Bürgerkriegsflüchtlinge und Rückführung Staatsangehörigkeitsrecht, Einbürgerungsgebühren, Sprachtest,Green-CardBildungsakademie für Migranten

Zahlreiche Einzelanträge wie beispielsweise zu Deutschkursen in Unter-nehmen, zur Verwaltungsreform Staatsangehörigkeitswesen, zu Visa-Gebühren oder Visapflicht für in der Schweiz lebende Ausländer ergänz-ten die Themenschwerpunkte. Zu den Ergebnissen der inhaltlichen Dis-kussionen siehe Kapitel 3.

Jährlich fand zudem das zur Tradition gewordene Jahresgespräch der Dele-gierten der AGAH mit dem Ministerpräsidenten statt. Roland Koch war zweimal Gastredner auf den Mit-gliederversammlungen(10.06.2000 in Hünfeld und 08.09.2001 in Karben).

Themen der Diskussion in 2000 waren unter anderen die Integrationspolitik des Landes und die Zukunft des Muttersprach-lichen Unterrichts. Dabei betonte der Ministerpräsident, dass gerade das Mit-einander der Religionen einen Schwerpunkt der Landesregierung bilde. Die Funktion des Landesausländerbeirates solle künftig vom Integrati-onsbeirat übernommen werden, gleichwohl sollten weiterhin Migranten

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Mitgliederversammlungen

selbst ihre Interessen artikulieren können. Deshalb werde die AGAH ihre organisatorische und finanzielle Struktur behalten und die Kabinettsbe-schlüsse, die die Befugnisse der AGAH regelten, blieben in Kraft. Die Gewichtung der AGAH als Interessenvertretung solle nicht gemindert werden.

Im Mittelpunkt des Gesprächs mit dem Ministerpräsidenten im Septem-ber 2001 standen vor allem aktuelle Themen wie die Neuregelung der Zuwanderung und die von Roland Koch aufgebrachte Frage der Thema-tisierung der „Nationalen Identität“ als ein mögliches Thema der Wahl-kämpfe des Jahres 2002.

Von Seiten der AGAH wurde dem Ministerpräsidenten verdeutlicht, dass man gegen eine Verabschiedung des Gesetzes unter starkem Zeitdruck sei. Ebenso müsse das Thema aus dem Wahlkampf 2002 herausgehal-ten werden. An den bisherigen Vorschlägen sei eine Senkung des Nach-zugsalters für Kinder auf 12 Jahre nicht akzeptabel. Auch dürfe das Asylrecht nicht eingeschränkt werden und es sei – etwa nach dem Vor-bild von Belgien, Frankreich oder Spanien - eine Lösung für alle „Illega-len“ erforderlich.

Ministerpräsident Roland Koch betonte, dass die Frage eines Zuwande-rungsgesetzes genauso ein Thema der öffentlichen Debatte sei, wie andere Fragen auch. Wer diese Debatte nicht führe, provoziere – wie etwa derzeit in Hamburg - das Entstehen neuer Parteien. Erfreulich sei, dass CDU und SPD in dieser Frage einander näher gekommen seien. Die CSU habe ihr eigenes Konzept vorgelegt. Zu Schilys Konzept gebe es zahlreiche Abänderungsvorschläge der Grünen, sodass bislang noch nicht klar sei, was die Bundesregierung in ihrer Gesamtheit meine. Er wolle, dass Menschen, die kommen, auch dauerhaft hier bleiben. Doch dies stelle die Gesellschaft vor gewaltige Aufgaben, da die Zu-wanderung sich hauptsächlich auf wenige Großstädte und Ballungsge-biete konzentriere. Ministerpräsident Roland Koch spricht sich gegen ein hohes Nachzugs-alter für Kinder aus, da nur die wenigsten Betroffenen dann noch einen ordentlichen Einstieg in Schule, Ausbildung und Erwerbstätigkeit schaff-ten.

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Mitgliederversammlungen

In der Frage des Islamischen Religionsunterrichts verwies Koch auf an-stehende Gesprächstermine im Vorfeld einer Entscheidung durch das Kultusministerium.

Der Ministerpräsident äußerte sich positiv über die Zusammenarbeit zwischen Landesregierung und AGAH und zog zudem eine positive Zwischenbilanz nach zweijähriger Arbeit des Integrationsbeirats. Er be-tonte jedoch gleichzeitig, dass er nie die Notwendigkeit kommunaler Ausländerbeiräte in Frage gestellt habe.

Koch bekannte sich zur Bedeutung der nationalen Identität der Deut-schen. Es komme jedoch darauf an, vernünftig damit umzugehen, wobei die Debatte in Deutschland außerordentlich zivilisiert ablaufe.

Zur Frage des Muttersprachlichen Unterrichts stellte Koch fest, dass bei mangelnder Sprachkompetenz ausländischer Kinder in der Grundschule das Niveau des Unterrichts sinke und daher das Erlernen der deutschen Sprache noch vor der Einschulung absoluten Vorrang habe. Der Mutter-sprachliche Unterricht solle sich europäischen Standards anpassen und könne auf freiwilliger Basis und in der Regie der Konsulate weitergeführt werden. Da der ursprüngliche Grund für den Muttersprachlichen Unter-richt – die schulische Eingliederung nach der Rückkehr ins Herkunfts-land – ohnehin entfalle, würden die zur Verfügung stehenden Mittel jetzt für deutschen Sprachunterricht eingesetzt.

Während der Plenarsitzung am 19. Mai 2001 in Dietzenbach wurde erstmals eine für Mitgliederversammlungen neue Form der Themen-schwerpunktsetzung erfolgreich erprobt. Im Rahmen einer Podiumsdis-kussion diskutierten Vertreter der im Landtag vertretenen Parteien (Hans-Jürgen Irmer (CDU), Tarek Al-Wazir (Bündnis 90/Die Grünen), Heike Habermann (SPD) und Herbert Kemp (FDP) sowie für die AGAH Yilmaz Memisoglu zur „Zukunft des Muttersprachlichen Unterrichts“. Die Moderation hatte Franco Foraci (Hessischer Rundfunk) inne.

Zu einzelnen Themen wurden zudem immer wieder Referenten eingela-den. So waren u. a. am 05. Februar 2000 eine Mitarbeiterin des Bil-dungswerkes der Hessischen Wirtschaft zum Thema „Ausbildung in ‚ausländischen’ Betrieben“, am 23. September 2000 der Fraktionsvorsit-zende der F.D.P.-Fraktion im Hessischen Landtag zum Thema „Die Po-

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Mitgliederversammlungen

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sition der hessischen Liberalen zu Integration und Einwanderung“ und am 25. November 2000 der Direktor des Landesamtes für Verfassungs-schutz mit dem Thema „Verfassungsschutz in Hessen“ Gastredner auf den Mitgliederversammlungen.

Nicht zuletzt wurde im Rahmen von regelmäßigen Pressegesprächen im Anschluss an die Sitzungen über die Ergebnisse der Beratungen auch die Öffentlichkeit informiert. (Vergleiche dazu Kapitel 5.1.)

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Der Vorstand

2.3 Der Vorstand

Die Zusammenarbeit des Vorstandes erfolgte im Rahmen der vorhan-denen technischen und zeitlichen Möglichkeiten. Alle Vorstandsmitglie-der üben ihre Vorstandstätigkeit ehrenamtlich aus, sind berufstätig, in

der örtlichen Beirats- und Vereinsarbeit involviert und haben meist Familie. Bedingt durch das Ü-berwinden größerer Ent-fernungen, gestaltete sich die Arbeit für den Vorstand zusätzlich sehr zeitintensiv.

Ihre Aufgabe, die AGAH nach außen zu vertreten, haben die Vorstandsmit-glieder durch Teilnahme an zahlreichen Gesprä-chen, Tagungen, Semi-naren, als Refe-rent/innen oder Vortra-gende bei öffentlichen Veranstaltungen, wahr-genommen. (Siehe be-sonders Kapitel 3, 4 und 5.) Zu den Ausländerbei-räten wurde der Kontakt mit vielen Besuchen und Gesprächen, während

Seminaren, Tagungen oder Sitzungen gehalten.

Der AGAH-Vorstand 2000

(bis 23.09.2000)

Vorsitzender - Murat Çakir (Kassel)

Stellvertretende Vorsitzende:

- Meral C. Durakcay (Viernheim) - Ismail Ersan (Schwalbach/Taunus) - Mostafa Farman (Gießen) - Julius Gomes (Wiesbaden) - Yilmaz Memisoglu (Hainburg) - Manuel Parrondo (Frankfurt/Main) - Birsen Soylu (Oberursel) - Despina Spanidou (Griesheim) - Emel N. Zobu (Wiesbaden)

Darüber hinaus fanden bis zur Neuwahl des Vorstandes im September 2001 neun Vorstandssitzungen statt:

11. Januar 26. März 14. Juni 16. Februar 17. April 09. August

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Der Vorstand

15. März 13. Mai 30. August Zwischen den Sitzungen bestand ein ständiger telefonischer und per-sönlicher Austausch unter den Vorstandsmitgliedern und der Geschäfts-stelle.

Die Zusammenarbeit gestaltete sich kritisch-konstruktiv, aber solida-risch, war von Sachlichkeit geprägt und fand in einem vertrauensvollen Klima statt.

Gleiches gilt auch für den am 23. September 2000 neu ge-wählten Vorstand. Hier fand die geänderte Satzung Anwendung, mit der die Zahl des Vorstandes wieder von 11 auf 7 Personen reduziert worden war.

Der AGAH-Vorstand 2000/2001

(seit 23.09.2000)

Vorsitzender - Manuel Parrondo (Frankfurt/Main)

Stellvertretende Vorsitzende: - Mostafa Farman (Gießen) - Julius Gomes (Wiesbaden) - Haideh Klar (Babenhausen) - Yilmaz Memisoglu (Hainburg) - Despina Spanidou (Griesheim) (bis 30.11.01) - Salim Yüksel (Baunatal) (bis 30.11.01)

Nach mehr als 10 Jahren im Vorstand der AGAH und 8-jähriger Amtszeit als Vorsitzen-der kandidierte Murat Çakir aus privaten bzw. beruflichen Grün-den nicht mehr für den Vorstand. Nachfolger wurde Manuel Par-rondo, bislang stellvertretender Vorsitzender.

Als stellvertretende Vorsitzende wurden Mostafa Farman, Julius Gomes, Yilmaz Memisoglu und Despina Spanidou bestätigt. Erstmals gewählt wurden Haideh Klar aus Babenhausen und Salim Yüksel aus Baunatal.

Der neu gewählte Vorstand tagte in der konstituierenden Sitzung vom 12.10.2000 und bestätigte im Wesentlichen die bereits während der ver-gangenen Amtsperioden praktizierte Aufgabenverteilung.

Bis Ende 2001 tagte der Vorstand 10 mal.

12.10.2000 10.03.2001 08.10.200101.11.2000 28.04.2001 12.11.2001

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Der Vorstand

09.12.2000 10.06.200127.01.2001 25.08.2001

Despina Spanidou und Salim Yüksel mussten ihr Vorstandsmandat En-de November 2001 aufgeben, da sie nicht mehr für den örtlichen Beirat kandidiert hatten bzw. nicht wieder gewählt wurden.

Verabschiedung von Salim Yüksel

Inhalte der Vorstandssitzungen waren so gut wie alle Themen, die Ge-genstand dieses Jahresberichts sind. Sei es die Vorbereitung der Aus-länderbeiratswahlen oder die Teilnahme an den Hessentagen, die Integ-rationspolitik, ausländerrechtliche Einzelfragen oder die Erdbebenhilfe. Alle Fragen, die im Plenum oder in der Geschäftsstelle behandelt wur-den, standen regelmäßig auch auf der Tagesordnung der Vorstandssit-zungen. Insbesondere Schulfragen, wie der Islamische Religionsunter-richt oder der Unterricht in den Herkunftssprachen, spielten im Berichts-zeitraum eine hervorgehobene Rolle. Dem Vorstand oblag dabei regel-mäßig die Entscheidung, wie Beschlüsse des Plenums umgesetzt oder mit Einzelfragen durch die Geschäftsstellen umzugehen ist.

Besonderes Anliegen beider Vorstände war weiterhin, den Kontakt und die Kommunikation zu den Mitgliedsbeiräten zu verbessern. Die bewähr-te regionale „Zuständigkeit“ jedes Vorstandsmitglieds für die Ausländer-beiräte und Delegierten in seiner Umgebung sowie die Aufgabenvertei-lung nach Sachgebieten wurden fortgesetzt:

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Der Vorstand

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Themenschwerpunkte der Vorstandsmitgl iederseit Oktober 2000

1. Politische Mitbestimmung Gomes Klar 2. Kommunalrecht Gomes Klar 3. Ausländerrecht/Ausländerbehörden Farman Gomes, Memisoglu4. Melderecht /Datenschutz Parrondo5. Justiz/Polizei Spanidou 6. Arbeitsmarkt und Arbeitsrecht Parrondo Gomes7. Soziales und Sozialrecht Gomes Farman8. Rassismus/Antidiskriminierungsarbeit Memisoglu 9. Medien Parrondo Gomes, Memisoglu, Yüksel10. Schule/Bildung Memisoglu Yüksel11. Landesentwicklung/Städtebau Yüksel12. Asyl und Flüchtlinge Gomes13. Kinder/Jugendliche Gomes Yüksel 14. Ausländische Frauen Spanidou 15. Senior/innen Memisoglu 16. Ausländische Studierende Farman17. Europa/Europäische Union Spanidou Parrondo 18. Religion Memisoglu Klar, Yüksel

Despina Spanidou und Yilmaz Memisoglu

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Arbeitsgruppen/Kommissionen/Ausschüsse

2.4 Arbeitsgruppen/Kommissionen/Ausschüsse

In der Satzung der AGAH ist u. a. festgelegt, dass Kommissionen und Arbeitskreise zur Unterstützung der Arbeit des Plenums und des Vor-standes eingerichtet werden können. Grundsätzlich ist vorgesehen, dass über die Einrichtung die Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten Delegierten entscheidet. Allerdings können sie in Einzelfällen auch vom Vorstand einberufen werden. Der Ansatz, im Interesse einer erfolgversprechenden Arbeit nur zu Sitzungen und Fragestellungen einzuladen bzw. Arbeitsgruppen ein-zurichten, an denen größeres Interesse gezeigt wird und Bedarf fest-stellbar war, wurde fortgeführt.

Damit soll ein kontinuierliches Arbeiten sichergestellt werden, das am besten bei entsprechendem Interesse der Teilnehmer/innen am Thema gewährleistet wird. Ein wesentliches Interesse war an der AG-Ausländerrecht feststellbar. Diesbezüglich setzte sich im Berichtszeit-raum die Tendenz fort, die bereits in den Vorjahren zu beobachten ge-wesen war. „Sorgenkinder“ waren im Berichtszeitraum die AG-Kommunalrecht bzw. die Installation einer AG „Interkonfessioneller Reli-gionsunterricht“. Ein Versuch zur Reaktivierung der AG-Kommunalrecht schlug fehl, wie auch der Versuch, eine AG zum Thema „Interkonfessio-neller Unterricht“ einzurichten.

2.4.1 Arbeitsgruppe Ausländerrecht

Sitzungen der Arbeitsgruppe Ausländerrecht (Sprecher 2000 und 2001: Yilmaz Memisoglu, Hainburg; Stellvertreter 2000: Mostafa Farman, Gie-ßen) fanden in der ersten Jahreshälfte 2000 am 26.01., 22.03. und 18.05.2000 statt. Die Arbeitsgruppe bemühte sich, regelmäßig in der AGAH-Geschäftsstelle zu tagen, hatte aber trotz des generellen Interes-ses am Thema auch mit erheblichen Terminschwierigkeiten der AG-Teilnehmer/innen und dementsprechenden Absagen und Terminverle-gungswünschen zu kämpfen.

Die AG-Mitglieder vertraten allesamt die Auffassung, dass gerade die Diskussion der ausländerbehördlichen Praxis und der täglichen Fälle aus den Beratungsstunden der Ausländerbeiräte ein sehr wichtiges Ar-

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Arbeitsgruppen/Kommissionen/Ausschüsse

gument für die Teilnahme an der AG sei. Ein reger und vielfältiger Mei-nungs- und Erfahrungsaustausch wird aber nicht gewährleistet, wenn sich nur zwei oder drei AG-Mitglieder zu einem Termin einfinden. Insbe-sondere Interessent/innen mit weiten Anfahrtswegen legten Wert darauf, sicherzustellen, dass der Termin neu disponiert wird, wenn die Gruppe absehbar nicht ausreichend besetzt ist. Vereinbarungsgemäß führten Absagen von mehr als 50 % der AG-Mitglieder daher zu einer Verlegung des jeweiligen AG-Termins.

Im zweiten Halbjahr fand sich die Arbeitsgruppe nicht mehr zu einer Sit-zung zusammen. Insbesondere berufliche, teilweise aber auch urlaubs- und krankheitsbedingte Gründe zwangen die AG-Mitglieder wiederholt zu Absagen und ließen die Durchführung eines Termins letztlich schei-tern.

In der Sitzung am 26.01.2000 stand die Diskussion mehrerer Einzelfälle, und die Umsetzung der Bleiberechtsregelung für Staatsangehörige von Bosnien-Herzegowina vom 18./19.11.1999 im Mittelpunkt. Die beiden behandelten Einzelfälle betrafen zum einen den Fall einer Familie, deren Petition abgelehnt worden war und die bei einer darauffolgenden Vor-sprache bei der Ausländerbehörde verhaftet wurde. Bei ihrem Bevollmächtigten lag dagegen noch keine Information über die Ablehnung des Petitionsgesuchs vor. Die andere Frage betraf die ausländerrechtliche Auswirkung von Trennungsfristen. In einem Exkurs wurde die personelle Situation des Ausländerbeirates Rüsselsheim (Wiederbesetzung der Geschäftsführerposition) gestreift. Die Sitzung am 22.03.2000 befasste sich im Wesentlichen mit der Ausweisungsgefahr für EU-Staatsangehörige. Ausgangspunkt war der Fall einer bereits seit 17 Jahren in Deutschland lebenden Italienerin, die nicht arbeiten kann, da sie zwei Kinder betreuen muss und deshalb Sozialhilfe bezieht. Von den AG-Teilnehmer/innen wurde angemerkt, dass die EU-rechtlichen Freizügigkeitsregelungen ursprünglich nur für Arbeitnehmer und ihre Familien gedacht waren und nunmehr auch auf Rentner, Studenten und Vermögende ausgedehnt wurden. Einen weiteren Schwerpunkt bildete das Thema Änderung des Staatsangehörigkeitsrechts, insbesondere die unbefriedigende Situation im Bereich der Sprachprüfung bzw. Analpha-beten. Des Weiteren wurden Einzelfälle von den AG-Mitgliedern vorge-stellt und miteinander besprochen. Ein Einzelfall befasste sich mit der Situation eines türkischen Arbeitnehmers, der zur Erfüllung des Wehr-dienstes in die Türkei reisen müsse, dadurch vermutlich seinen Job ver-

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Arbeitsgruppen/Kommissionen/Ausschüsse

lieren würde und dessen Familie dann in den Sozialhilfebezug gerate. Der „Freikauf“ vom türkischen Wehrdienst komme nicht in Betracht, da der Betroffene das Geld hierfür nicht aufbringen könne. Die von Auslän-dern verlangte Erfüllung der Passpflicht kostet oftmals viel Geld, die So-zialhilfe übernimmt diese Kosten aber nicht. Dieser Punkt war bereits in einer früheren AG-Sitzung eingebracht worden. Daraufhin wurde ein Schreiben an das Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung ver-anlasst, auf das jedoch keine Rückantwort einging. Daher sollte nach dem Wunsch der AG-Teilnehmer/innen dem AGAH-Vorstand die Anre-gung zugeleitet werden, diesen Punkt ggf. im Gespräch mit dem Hessi-schen Ministerpräsidenten aufzugreifen.

In der Sitzung am 18.05.2000 wurden örtliche Einzelfälle erörtert. Von einem der Teilnehmer wurde die Möglichkeit des Wohngeldbezuges im Fall eines arbeitslosen ausländischen Mannes, der im Besitz einer Auf-enthaltsberechtigung ist und in einer nichtehelichen Lebensgemein-schaft lebt, diese aber verlassen und aus der bisherigen, gemeinsamen Wohnung ausziehen will, problematisiert. Da Hauptmieterin der Woh-nung des Mannes dessen Lebensgefährtin ist und der Betroffene keine Sozialhilfe bezieht, wäre der Wohngeldbezug nach einhelliger Auffas-sung der AG-Mitglieder unproblematisch. Im Mittelpunkt stand das The-ma der Entstehungsgeschichte und Auswirkungen des Assoziationsbe-schlusses EG-Türkei bzw. des Assoziationsratbeschlusses (ARB) 1/80 EG-Türkei sowie die konsequente Rechtsprechung des EuGH in diesem Bereich. Das inzwischen vorliegende Urteil in der Rechtssache Nazli ./: Stadt Nürnberg wurde den AG-Teilnehmer/innen vorgestellt. Die Neube-setzung der Stelle des Geschäftsführers im AB Rüsselsheim und die personelle Situation im KAB Rheingau-Taunus wurden ebenfalls ange-sprochen.

Im Jahr 2001 kam es lediglich am 17.05. zu einer AG-Sitzung, in der organisatorische Fragen zu regeln waren. Für das Amt des Sprechers wurde Yilmaz Memisoglu erneut vorgeschlagen und von den Teilneh-mer/innen einstimmig gewählt. Die Wahl einer/s Stellvertreterin/s wurde vertagt. Die Diskussion über Einzelfälle nahm wie üblich auch in dieser AG-Sitzung breiten Raum ein. Der Einzelfall eines pflegebedürftigen Türken, der krankheitsbedingt Sozialhilfe beziehen muss und dessen Ehefrau in der Türkei lebt, aber einreisen möchte, um ihren Ehemann pflegen zu können, wurde intensiv diskutiert. Auch die türkische Rechts-lage hinsichtlich religiöser Eheschließungen und die Auswirkungen auf

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Arbeitsgruppen/Kommissionen/Ausschüsse

das Aufenthaltsrecht waren ebenso von großem Interesse, wie die Er-lassregelungen für Bosnier und die Anforderungen an die Berufstätigkeit von Kosovaren bezüglich des Bleiberechts.

In Anbetracht der anstehenden Wahlvorbereitung, die Priorität genießen und viele zeitliche Kapazitäten binden würde, kamen die Mitglieder der AG überein, dass die Arbeit einstweilen ruhen solle.

Yilmaz Memisoglu

2.4.2 Arbeitsgruppe Kommunalrecht

Zeichnete sich bereits im letzten Berichtszeitraum ab, dass sich die AG-Kommunalrecht zum Sorgenkind innerhalb des ohnehin überschaubaren Arbeitsgruppen-Angebots der AGAH entwickelte, so muss für die Jahre 2000/2001 konstatiert werden, dass sich an diesem traurigen Umstand nichts änderte.Anfang 2000 wurde zu einer erneuten Sitzung eingeladen, die jedoch mangels Teilnehmerinnen und Teilnehmer ausfiel. Trotz umfangreicher Änderungen im Kommunalrecht und einer anstehenden Ausländerbei-

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Arbeitsgruppen/Kommissionen/Ausschüsse

ratswahl bleibt unverständlich, weshalb Engagement und Motivation weit hinter den Erwartungen zurückblieben. Mit dem erneuten Ausfall einer Sitzung beschloss der AGAH-Vorstand auf einer seiner nachfolgenden Zusammenkünfte, die Arbeit der AG-Kommunalrecht vorerst einzustel-len. Dies, obwohl kommunalrechtliches Wissen für die tägliche Auslän-derbeiratsarbeit von unschätzbarem Vorteil ist. Ob es irgendwann zu einer Reaktivierung der kommunalrechtlichen Ar-beitsgruppe kommt, ist derzeit ungewiss und wird entscheidend vom Willen der Ausländerbeiratsmitglieder abhängen. Seitens der AGAH-Geschäftsstelle und des AGAH-Vorstandes besteht jedoch prinzipielle Bereitschaft für einen Neuanfang.

2.4.3 Arbeitsgruppe Kommunale Integrationspolitik

Die von der neuen Hessischen Landesregierung vertretene Auffassung, dass Integrationspolitik ein zentraler Bereich des politischen Handelns und Gestaltens sein muss, wurde seitens des AGAH-Vorstandes und der Ausländerbeiratsmitglieder mit großer Aufmerksamkeit zur Kenntnis genommen. Die mit diesem Ansatz einhergehenden Thesen und Über-legungen mündeten in einem von der Hessischen Landesregierung vor-gelegten Integrationskonzept. Die inhaltliche Auseinandersetzung mit diesem Integrationskonzept bildete einen bedeutenden Themenschwer-punkt der Arbeit unseres Verbandes im zurückliegenden Zeitraum. Ne-ben einer inhaltlichen Auseinandersetzung war die AGAH jedoch auch um den konstruktiven Dialog bemüht und nahm zum Papier der Landes-regierung dezidiert und umfangreich Stellung.

Erste Diskussionen und inhaltliche Positionen zu den integrationspoliti-schen Vorstellungen der Wiesbadener Regierung konnten Anfang Mai 2000 auf einem Wochenendseminar in Meinhard-Grebendorf geführt bzw. erarbeitet werden. Schnell wurde den anwesenden Teilnehmerin-nen und Teilnehmern jedoch klar, dass die Formulierung eines ersten Entwurfs für eine Stellungnahme nicht innerhalb von wenigen Stunden im Rahmen eines Seminars zu leisten sei.

Vor diesem Hintergrund kam die Idee, innerhalb eines kleinen Kreises von Interessierten am Thema weiterzuarbeiten: Die Arbeitsgruppe Kommunale Integrationspolitik war entstanden. Ihre Aufgabe lag insbe-

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Arbeitsgruppen/Kommissionen/Ausschüsse

sondere darin, Vorschläge und Handlungsfelder einer ortsbezogenen Integrationspolitik zu erarbeiten. Die konstituierende Sitzung fand am 26.06.2000 in Offenbach statt. In diesem Zusammenhang seien beson-ders die Mitglieder der Ausländerbeiräte aus dem Landkreis Offenbach erwähnt, die innerhalb dieser Arbeitsgruppe ein hohes Maß an Engage-ment zeigten.

In verschiedenen Folgetreffen konnte weiter an Vorschlägen, Möglich-keiten und Formen einer lokalen Integrationspolitik gearbeitet werden. Einige Ergebnisse wurden durch AGAH-Vertreter zum Teil auch den Mitgliedern des auf Landesebene installierten Integrationsbeirats und der Führungsebene des Sozialministeriums vorgelegt.

2.4.4 Arbeitsgruppe Interkonfessioneller Religionsunterricht

Der Kreisausländerbeirat Darmstadt-Dieburg befürwortete in einem An-trag an die Delegierten der AGAH die Einführung Interkonfessionellen Unterrichts in den Hessischen Schulen. Zur Begründung wurde ausge-führt, dass in einem gemeinsamen Unterricht die Schüler/innen vonein-ander und über andere Religionen lernen sollten. Allerdings fand dieser Antrag nicht die Zustimmung des Plenums. Mit überwiegender Mehrheit wurde er mit Beschluss vom 23.09.2000 von den Delegierten mehrheit-lich abgelehnt.

Auch bei der Gründung einer Arbeitsgruppe Interkonfessioneller Religi-onsunterricht fand das Thema keine Resonanz.

Zwar wurde auf Wunsch des Vorstandsmitgliedes Haideh Klar zur Vor-bereitung der genannten Arbeitsgruppe allgemein eingeladen, es fanden sich am 17.08.2000 aber lediglich die AGAH-Vorstandsmitglieder Yilmaz Memisoglu und Julius Gomes zusammen. Darüber hinausgehende An-meldungen oder Nachfragen anderer Ausländerbeiratsmitglieder zu die-ser Arbeitsgruppe konnten nicht verzeichnet werden. Da Interesse an der intensiveren Behandlung des Themas nicht ersichtlich gewesen war, wurde auf weitere Bemühungen und Einladungen verzichtet. Eine ent-sprechende Arbeitsgruppe kam im Ergebnis nicht zustande.

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Arbeitsgruppen/Kommissionen/Ausschüsse

2.4.5 Antragskommission

Aufgabe der Antragskommission ist die Beratung der an das Plenum gerichteten Anträge vor jeder Plenarsitzung der AGAH sowie die Aus-sprache von Empfehlungen zur Beschlussfassung.

Die Antragskommission besteht aus sieben Personen, die von der Mit-gliederversammlung für die Dauer von zwei Jahren gewählt werden. Die Amtsperiode ist übrigens der des AGAH-Vorstandes angeglichen.

Bis zur Neuwahl am 25.11.2000 gehörten der Antragskommission an: Samer Aboutara AB Friedrichsdorf Mehmet Calli KAV Frankfurt Xavier Antoine Debest AB Hochheim Haci Hacioglu KAV Frankfurt Kasim Odabas KAV Frankfurt Zvonko Oslakovic AB Landkreis Rheingau-Taunus Muhsin Senol AB Stadt Offenbach

Die Kommission trat im Jahr 2000 dreimal zusammen ( 22.03, 24.05. und 07.11.) und gab regelmäßig Empfehlungen zu den eingegangenen Anträgen ab. Teilweise trafen sich die Mitglieder zudem am Tag der Plenarsitzung, auf der die Anträge zur Beratung anstanden.

Seit November 2000 sind Mitglieder der Kommission: Samer Aboutara AB Friedrichsdorf Gercek Bingöl AB WetzlarAlida Dethmers AB SchwalbachHaci Hacioglu KAV Frankfurt Kurt Manich AB BensheimNicola Pengacevic AB DietzenbachJetty Sabandar AB Karben

Die konstituierende Sitzung der Antragskommission fand am 01.02.2001 statt. Ein zweites Mal tagte die Kommission am 7. Mai 2001. Eine weite-re für den 28. November 2001 vorgesehene Tagung wurde aufgrund der wenigen Anträge auf den Tag der Plenarsitzung am 15. Dezember ver-legt.

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Arbeitsgruppen/Kommissionen/Ausschüsse

Die Antragskommission legte somit dem Plenum bis auf wenige Aus-nahmen regelmäßig Beschlussempfehlungen zu allen rechtzeitig einge-gangenen Anträgen vor.

Im November 2001 schieden Haci Hacioglu und Gercek Bingöl aus der Kommission aus, da sie nicht mehr in ihren kommunalen Ausländerbei-rat gewählt wurden bzw. nicht mehr kandidiert hatten.

2.4.6 Haushaltskommission

Die Haushaltskommission setzt sich aus dem Vorstand, der Geschäfts-führerin und sieben vom Plenum gewählten Personen zusammen.

Bis zur Neuwahl am 25.11.2000 waren dies:

Mehmet Calli KAV FrankfurtClaude Cendre AB FuldaIliyo Danho AB Landkreis GießenErdal Özdemir AB OffenbachMuhsin Senol AB Offenbach Adriana van Kleef AB Schöneck Cemalettin Yilmaz AB Bad Nauheim

Im November 2000 wurden vom Plenum folgende Personen in die Haus-haltskommission gewählt:

Samer Aboutara AB FriedrichsdorfAntonio Gallo AB NidderauDr. Mansour Feiz-Erfan AB Stadt Kassel Kurt Manich AB BensheimMohamed Mansour AB WetteraukreisZvonko Oslakovic AB Rheingau-Taunus-KreisAdriana van Kleef AB Schöneck

Die Aufgabe der Haushaltskommission besteht in der Auswertung einge-reichter Änderungsvorschläge zu dem jährlichen Haushaltsentwurf und ggf. in der Überarbeitung des Entwurfs. Sie ist darüber hinaus vom Vor-stand zu konsultieren, falls nach Verabschiedung des Haushaltsplanes durch das Plenum von Seiten des Landes Änderungen erbeten werden.

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Arbeitsgruppen/Kommissionen/Ausschüsse

Im Berichtszeitraum waren keine Sitzungen der Haushaltskommission notwendig.

2.4.7 Stellenkommission

Die Stellenkommission der AGAH ist verantwortlich für die Erstellung von Stellenausschreibungen sowie Personalauswahl bei Neueinstellun-gen für die AGAH-Geschäftsstelle. Die Kommission besteht aus 15 Per-sonen (sieben Vorstandsmitglieder, die Geschäftsführerin und sieben vom Plenum gewählten Personen).

2000 und 2001 war durch die Inanspruchnahme der Elternzeit zweier Mitarbeiter sowie die Einstellung von zwei ABM-Kräften insgesamt vier Stellenbesetzungsverfahrungen notwendig. Für die Auswahlverfahren bis hin zu den Personalentscheidungen traf sich die Kommission am

01. März 2000 (Vertretung Sachbearbeiterin) 24. März 2000 (Vertretung Sachbearbeiterin) 12. September 2000 (ABM-Kräfte) 03. März 2001 (Vertretung Koordinator)

Mitglieder der Stellenkommission waren neben Vorstand und Geschäfts-führerin:

Samer Aboutara AB FriedrichsdorfClaude Cendre AB FuldaIliyo Danho AB Landkreis GießenHaci Hacioglu KAV FrankfurtEmrullah Kara AB MelsungenGraziella Rode AB Landkreis Kassel

Im November 2000 wurden die vom Plenum gewählten Mitglieder der Stellenkommission turnusgemäß neu gewählt:

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Arbeitsgruppen/Kommissionen/Ausschüsse

Samer Aboutara AB FriedrichsdorfAntonio Gallo AB NidderauHaci Hacioglu KAV Frankfurt (bis 30.11.2001) Mohamed Mansour AB WetteraukreisZvonko Oslakovic AB Rheingau-Taunus-KreisNikola Pengacevic AB DietzenbachSalih Tasdirek AB Maintal

2.4.8 Kassenprüfer/innen

Jeweils für die Amtsdauer des Vorstandes werden drei Kassenprü-fer/innen vom Plenum gewählt, die einmal jährlich die Revision der AGAH-Kasse durchzuführen haben und das Plenum über das Ergebnis ihrer Prüfung unterrichten.

Gewählte Kassenprüfer bis November 2000 waren:

Iliyo Danho AB Landkreis GießenZvonko Oslacovic AB GeisenheimNorbert Steyrleuthner AB Viernheim

Seither üben dieses Amt aus:

Norbert Steyrleuthner AB Viernheim (bis 30.11.01) Marguerite Ladiges AB Nidderau (bis 30.11.01) Samer Aboutara AB Friedrichsdorf

Die Kassenprüfungen für das Haushaltsjahr 1999 fanden am 25. Febru-ar und 13. März 2000 statt und führten zu keiner Beanstandung. Glei-ches gilt für die Prüfung des Haushaltsjahres 2000, die im 06. Februar 2001 in den Räumen der Geschäftsstelle stattfand.

2.4.9 Sonstiges

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Arbeitsgruppen/Kommissionen/Ausschüsse

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Vorsitzendentreffen

Aus Anlass der Ausländerbeiratswahlen im November 2001 wurden seit dem Jahr 2000 wieder regelmäßige Zusammenkünfte der Vorsitzenden eingeführt. So wurden am 27. Mai in Karben und am 19. Mai 2001 in Dietzenbach die Repräsentanten der kommunalen Ausländerbeiräte über die landesweiten Vorbereitungen zur Wahl informiert und gemein-same Schwerpunkte der Kampagne abgesprochen. (Vergleiche dazu Kapitel 2.5.)

Geschäftsführertreffen

Aus gleichem Anlass trafen sich auch einmal jährlich die Geschäftsfüh-rer der Beiräte. Treffen, in deren Mittelpunkt die organisatorische Vorbe-reitung und inhaltliche Begleitung der Wahlen standen, fanden statt am 29. Mai 2000 in Wiesbaden und am 21. Mai 2001 in Langen. (Vergleiche dazu Kapitel 2.5.)

Kinderbetreuung

Die bereits aus dem Jahr 1996 datierende Frage der Erstattung von Kinderbetreuungskosten für Vorstandsmitglieder konnte auch bis Ende 2001 zu keinem Ergebnis gebracht werden. (Vergleiche Vorjahresbe-richte.)

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Ausländerbeiratswahlen

2.5 Ausländerbeiratswahlen

2.5.1 Vorbereitung der Ausländerbeiratswahlen 2001

Die Ausländerbeiratswahl des Jahres 2001 warf schon im Frühjahr 2000 ihre Schatten voraus.

Bereits bei der Plenarsitzung am 8. April 2000 in Seligenstadt – also über anderthalb Jahre vor den Wahlen – beauftragten die Delegierten einstimmig den AGAH-Vorstand damit, der Hessischen Landesregierung den 11. November 2001 als Wahltermin für die Ausländerbeiratswahlen vorzuschlagen. Dies wurde dem Hessischen Ministerium des Innern und für Sport so mitgeteilt.

Ebenfalls wurde die Produktion von gemeinsamem Wahlmaterial als Ergänzung zu dem Material der kandidierenden Listen und zur übergrei-fenden Wählermobilisierung langfristig geplant. Mit dem professionell hergestellten Material sollten flächendeckende Information, ein einheitli-ches Erscheinungsbild, eine öffentliche Wahrnehmung durch Wiederer-kennung und auch Kostenersparnis durch einmalige Gestaltung und gemeinsamen Druck des Materials erreicht werden.

Angesichts der Tatsache, dass das neue hessische Kommunalwahlrecht auch bei den Ausländerbeiratswahlen anzuwenden war, stellte sich jetzt die Aufgabe, den Wahlberechtigten die Besonderheiten dieser neuen Wahlmöglichkeiten in möglichst vielen Sprachen mitzuteilen.

Da die AGAH die für diese Zwecke erforderlichen Mittel nicht zur Verfü-gung hatte, war eine finanzielle Unterstützung durch die örtlichen Aus-länderbeiräte und die Landesregierung notwendig. Zur Finanzierung des gemeinsamen Informationsmaterials beschloss die Delegiertenver-sammlung am 8. April 2000 die Erhebung einer Kostenpauschale in Hö-he von 0,50 DM pro ausländischem Einwohner, höchstens jedoch 3000,00 DM je Kommune. Diese Kostenpauschale sollte von jedem Aus-länderbeirat, der sich an der Wahl beteiligt, entrichtet werden. Die Beiräte wurden darüber schriftlich informiert und um Überweisung der entsprechenden Summe gebeten.

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Ausländerbeiratswahlen

Am 27. Mai 2000 fand in Karben ein landesweites Treffen der Auslän-derbeiratsvorsitzenden zur Vorbereitung der Ausländerbeiratswahlen 2001 statt. Zwei Tage später, am 29. Mai 2000, trafen sich zum selben Zweck in Wiesbaden die Geschäftsführer der Ausländerbeiräte.

Zur personellen Stärkung der Geschäftsstelle und insbesondere der für die Wahlvorbereitung zuständigen Fachabteilung konnten zum 1. De-zember 2000 zwei neue, zunächst auf ein Jahr befristete, ABM-Stellen geschaffen werden.

Ab November 2001 wurden mit dem Hessischen Ministerium des Innern und für Sport in mehreren Gesprächen, Telefonaten und Schreiben Ein-zelheiten im Vorfeld der Ausländerbeiratswahl erörtert:

Die gemeinsame Herausgabe einer Wählerinformation mit nähe-ren Angaben zum Kommunalwahlrecht in 14 verschiedenen Sprachen sowie die Beteiligung des HMdI an der Finanzierung dieser Wählerinformation in Höhe von 80.000,00 DM.Die Bereitstellung von amtlichen Musterstimmzetteln für die Kan-didateninformationen der AGAH. Die juristische Beratung durch das HMdI bei der Erstellung von Informationsmaterial für Kandidaten durch die AGAH. Die von der AGAH angestrebte Überarbeitung der kommunalen Melderegister, da sich bereits bei vergangenen Wahlen viele Wahlbenachrichtungskarten als unzustellbar erwiesen hatten.

Die Ausländerbeiratswahlen waren vorherrschendes Thema der Arbeit der AGAH im Jahre 2001 und spiegelten sich in den Publikationen der AGAH (siehe Trommel, Internetauftritt, Presseerklärungen) ebenso wi-der, wie als ständige Themen in den Vorstandssitzungen und Plenarsit-zungen und als Motto für die Präsentation der AGAH beim Hessentag 2001 in Dietzenbach. Die Wahlen waren auch Gegenstand eines Tref-fens der örtlichen Ausländerbeiratsvorsitzenden am 19. Mai 2001 in Dietzenbach.

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Ausländerbeiratswahlen

2.5.2 Wahltermin

In der Frage der Festlegung des Wahltermins für die Ausländerbeirats-wahlen 2001 musste ein alternativer Termin bestimmt werden. Da sich herausgestellt hatte, dass der 11. November als inoffizieller Feiertag (Fastnachtsauftakt) nicht als Wahltermin aufrechterhalten werden konnte und der 18. November 2001 (Volkstrauertag) aufgrund des Hessischen Feiertagsgesetzes nicht in Frage kam, schlug die AGAH dem HMdI nunmehr per Schreiben vom 17. Januar 2001 den 4. November 2001 als Wahltermin vor. Diesem Vorschlag schloss sich die Hessische Landes-regierung in ihrer Sitzung vom 5. April 2001 an. Nach Eingang des ent-sprechenden Erlasses wurden die örtlichen Ausländerbeiräte per Schrei-ben vom 23. April 2001 unverzüglich informiert.

2.5.3 Wahlmaterialien

Für die professionelle Erstellung des Wahlkampfmaterials wurde eine Offenbacher Werbeagentur hinzugezogen, die das zentrale, vom AGAH-Vorstand beschlossene Motto „Hier leben, hier wählen“ gestalterisch umsetzte. Eine möglichst breite Einbindung der Basis ergab sich auch durch die Möglichkeit der Teilnehmer der Plenarsitzung vom 17.02.2001, in geheimer Abstimmung zwischen zwei verschiedenen Entwürfen aus-zuwählen. Das dabei abgegebene, eindeutig ausgefallene Stimmungs-bild wurde bei der nachfolgenden Produktion berücksichtigt.

Für die Unterstützung der Wahlkämpfer vor Ort wurde von der Ge-schäftsstelle folgendes Informations- und Werbematerial bereitgestellt:

Broschüre „Leitfaden für Kandidat/innen“Plakate „Hier leben, hier wählen“ im Format DIN-A3, A2 und A1 Infobroschüren (Wählerinformationen) in 14 Sprachen KugelschreiberAutoaufkleberZündhölzerLuftballonsHaftnotizenSonderausgabe der „Trommel“ zur Wahl

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Ausländerbeiratswahlen

PlakataufkleberCD-ROM mit Logo- und Textvorlagen zur eigenen Verarbeitung Plakataufkleber „Gehen Sie wählen“

Die Adresse der Internetpräsenz www.auslaenderbeiratswahl.dewurde über das schriftliche Wahlin-fomaterial bekannt gemacht und erfreute sich eines großen Zu-spruchs. Die Geschäftsstelle bekam regelmäßige Anrufe von Menschen, die durch Surfen im Internet auf die Existenz von Ausländerbeiräten ge-stoßen waren und Interesse an ei-ner Mitarbeit und Kandidatur bekun-deten.

2.5.4 Information und Mobilisierung

In den ersten Monaten des Jahres 2001 konzentrierte sich die Arbeit der Fachabteilung „Wahlen“ auf die Frage der Kandidatenaufstellung und Motivation potenzieller Kandidatinnen und Kandidaten. Aufgrund des früheren Wahltermins und der neuen, sich aus dem Kommunalwahlge-setz ergebenden Fristen war nunmehr der 30. August 2001 der letzte Tag für die Einreichung von Wahlvorschlägen. So lag ein Hauptaugen-merk der Fachabteilung „Wahlen“ darauf, diesen Termin bekannt zu machen und im Hinblick auf die Sommerpause die Kandidatinnen und Kandidaten zu einer möglichst frühzeitigen Einreichung der Wahlvor-schläge zu bewegen. Die Fachabteilung erstellte eine umfangreiche Kandidateninfo, die als Leitfaden für alle potenziellen Kandidatinnen und Kandidaten diente und nach dem Beschluss der Landesregierung über den Wahltermin in Produktion gehen konnte. Diese Broschüre wurde an die Ausländerbeiräte sowie eine interessierte Öffentlichkeit verteilt. Sie wurde in einer größeren Mailing-Aktion im Mai 2002 auch allen eingetra-genen ausländischen Vereinen in Hessen übersandt. Ihr Inhalt war schon vorab online unter www.auslaenderbeiratswahl.de verfügbar.

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Ausländerbeiratswahlen

In zahlreichen Besuchen vor Ort wurden ab Januar 2001 bestehende Ausländerbeiräte und potenzielle Interessenten und Multiplikatoren über die bevorstehenden Wahlen informiert und in Fragen der Kandidaten-aufstellung und Wahlvorbereitung beraten. Bemühungen, in neuen Or-ten einen Ausländerbeirat (erstmals oder wieder) einzurichten, waren immerhin mehrfach von Erfolg gekrönt – und zwar in Elz, Hadamar, Limburg, Oestrich-Winkel und Wächtersbach. In anderen Orten hinge-gen (wie Lampertheim oder Bad Camberg) ist es – trotz mehrfacher Bemühungen seitens örtlicher Kontaktpersonen, Verwaltung und Fach-abteilung „Wahlen“ - letztendlich leider nicht gelungen, Kandidatinnen und Kandidaten in ausreichender Zahl für die Wahl zu gewinnen. Rück-meldungen aus gewerkschaftlichen Untergliederungen und Betriebsrä-ten größerer Betriebe, wie auch aus studentischen Vertretungsorganen (AStA an Hochschulen), zeigten, dass der Leitfaden für Kandidaten dort durchaus gelesen und weitergegeben wurde. Ein positives Beispiel: Die IG Metall-Verwaltungsstelle Darmstadt bestellte den Leitfaden in höherer Auflage und gab ihn an alle ausländischen Betriebsräte und Vertrauens-leute in ihrem Bereich weiter.

Nach Ablauf der Frist für die Einreichung von Wahlvorschlägen am 30. August 2001 rückte die Wählermobilisierung in den Mittelpunkt der Ar-beit der Geschäftsstelle und besonders der Fachabteilung „Wahlen“. In diesem Rahmen wurden vor allem folgende Aktivitäten entfaltet:

Öffentlichkeitsarbeit: Presseinfos, Pressekonferenzen (u. a. ge-meinsam mit dem Hessischen Innenminister), Pressegespräche (insbesondere mit türkischsprachigen Medien in Hessen), Inter-views.Wahlinfoveranstaltungen und Infostände. Besuche bei Konsulaten und Generalkonsulaten in Frankfurt (so wurde beispielsweise auf den Internetseiten des französischen Ge-neralkonsulats ausführlich auf die bevorstehende Wahl hingewie-sen).Besuche bei den Geschäftsstellen der im Landtag vertretenen Par-teien.Besuche bei Gewerkschaften und Betriebsräten. Beratung örtlicher Kandidaten und Vermittlung von Tipps und Anre-gungen für die Wählermobilisierung vor Ort. Anzeigen in türkischen Medien mit hoher Auflage im Rhein-Main-Gebiet.

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Ausländerbeiratswahlen

2.5.5 Kandidat/innen und Listen

Am 4. November 2001 waren insgesamt 1043 Mandate zu vergeben, um die sich 2127 Kandidatinnen und Kandidaten bewarben. Die Ge-samtzahl der Bewerber/innen lag damit 2001 um etwa 13 Prozent unter dem Vorwahlniveau (1997: 2450).

Rein rechnerisch gab es damit auf Landesebene 2,04 Bewerber/innen pro Sitz im Ausländerbeirat. Dieser Durchschnittswert spiegelt aber nicht die reale Situation in vielen Gemeinden wider.

Auf der einen Seite waren in den beiden größten Städten des Landes, Frankfurt und Wiesbaden, Sitze im Ausländerbeirat besonders begehrt. So traten in Frankfurt 286 und in Wiesbaden 272 Bewerber/innen an – was eine Quote von 7,7 (Frankfurt) bzw. 8,9 (Wiesbaden) Bewer-ber/innen pro Sitz ergibt.

Kandidaten ZugelasseneListen Wahlberechtigte

Kandidatendichte:Wahlberechtigte

pro Kandidat

Wahl-beteiligung

Frankfurt 286 21 138468 484 4,59

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Ausländerbeiratswahlen

Wiesbaden 272 19 36388 134 9,36Offenbach 77 10 28271 367 5,10Kassel 75 4 20920 279 7,49Darmstadt 30 6 16462 549 3,24

In den meisten mittleren und kleineren Gemeinden ergab sich ein völlig anderes Bild. Landesweit gab es nur in 21 Orten mindestens doppelt so viele Bewerber/innen wie zu vergebende Sitze, sodass nur in diesen Orten von einer wirklichen (Aus-)Wahl die Rede sein konnte. Demge-genüber kandidierten in 23 Orten gleich viele bzw. weniger Bewerber als Sitze zu vergeben waren. Somit konnten schon zur Konstituierung 35 Mandate mangels Kandidaten erst gar nicht besetzt werden. In einigen Orten besteht – nach der Erfahrung der vorangegangenen Wahlperiode – nunmehr die reale Gefahr, dass nach (unvermeidlichen) Rücktritten oder dem Ausscheiden von Ausländerbeiratsmitgliedern bald nur noch Schrumpfgremien übrigbleiben.

Insgesamt kandidierten Personen aus 86 Nationen. Damit ergibt sich im Vergleich zur Vorwahl ein unter ethnischen Gesichtspunkten vielfältige-res Bild:

Herkunft der Kandidaten 2001 1997

Anzahl der Nationalitäten 86 81

Größte Gruppe stellten erneut die türkischen Staatsangehörigen mit 39,2 Prozent aller Kandidaten, die damit um 7,6 Punkte niedriger lag als bei der Vorwahl. Eigentliche Überraschung ist jedoch die außerordentli-che Steigerung des Anteils der Kandidat/innen mit deutschem Pass: Ihr Anteil stieg von 7,4 auf 18,9 Prozent und stellte damit die zweitgrößte Gruppe, noch vor Italienern und Griechen. Staatsangehörigkeit 2001 1997

Türken 39,2 46,8Deutsche (Eingebürgerte) 18,9 7,4Italiener 7,7 8,5Griechen 4,8 4,5

EU-Bürger plus Eingebürgerte 37 34,4

Angaben in Prozent

Der hohe bzw. gestiegene Anteil von Eingebürgerten und EU-Bürgern - also von Menschen mit aktivem und passivem Wahlrecht auf kommuna-ler Ebene - unterstreicht, dass die (kommunal)politisch Aktiven die Aus-länderbeiräte auch weiterhin als wichtige zusätzliche Instrumentarien zur Beseitigung gesellschaftlicher Benachteiligung ansehen.

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Ausländerbeiratswahlen

Bei den Kandidaturen zur Wahl 2001 lag der Frauenanteil mit 23,9 Pro-zent um rund 2 Prozentpunkte höher als 1997. In sechs Orten stellten Frauen mindestens die Hälfte der Bewerber/innen auf den Wahlvor-schlägen1.Frauenanteil an denBewerber(inne)n 2001

Landesweit 23,9%

Frankfurt 22,3%

Wiesbaden 22,4%

Kassel 13,3%

Darmstadt 6,7%

Offenbach 11,7%

Auffällig ist ein gewisser Zusammenhang zwischen einem besonders niedrigen Frauenanteil an den Bewerber/innen und einer besonders niedrigen Wahlbeteiligung.2

Erstmals wurde 2001 die Altersstruktur der gewählten Kandidatinnen und Kandidaten statistisch erfasst. Da Vergleichszahlen der Vorwahlen fehlen, kann hier nur der Anteil der Mandatsträger mit dem Anteil der ausländischen Bevölkerung in der jeweiligen Altersgruppe verglichen werden.

Ausländerbeiratsmitglieder und ausländische Bevölkerungüber 18 Jahre nach Altersgruppen in Prozent*

Altersgruppe Gewählte Ausländerbei-ratsmitglieder

Ausländische Bevölkerung

18-21 5,1 5,221-25 13,7 9,025-30 10,9 14,530-35 16 14,535-40 14,3 12,440-45 7,7 9,845-50 10,9 8,450-55 11,7 8,355-60 7,1 6,260-65 1,7 5,065 o.m. 0,9 6,7* Quellen: Erhebung der AGAH, Januar 2001 (Basis 45 von 100) und Hessisches Statistisches Landesamt sowie eigene Berechnungen

Vorläufiges Ergebnis ist, dass die jüngeren Mandatsträger fast aus-nahmslos leicht überrepräsentiert sind. 60 Prozent aller Gewählten sind jünger als 40 Jahre, während dies in der Vergleichsgruppe der ausländi-

1 Bad Nauheim, Bürstadt, Büttelborn, Neu-Anspach, Schöneck und Viernheim 2 Vergleiche beispielsweise Darmstadt, Übersicht der Wahlbeteiligung

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Ausländerbeiratswahlen

schen Bevölkerung nur etwa 55 Prozent sind. Auffällig ist zudem der vergleichsweise niedrige Anteil der über 60-jährigen in den Ausländer-beiräten.

Eine besondere Auffälligkeit der Wahl 2001 ist der dramatische Rück-gang der Zahl der eingereichten Wahlvorschläge (Listen). Waren 1997 noch 293 zugelassene Listen zur Wahl angetreten, betrug die Gesamtzahl der zugelassenen Listen diesmal nur noch 212. Dies entspricht einem Rückgang von über einem Drittel.

In den allermeisten kleineren und mittleren Gemeinden konnte so man-gels Konkurrenz überhaupt keine Verhältniswahl stattfinden. In 62 Kommunen kandidierte nur eine Liste, oftmals mit nur wenig mehr Kan-didaten als Sitze zu vergeben waren. Selbst im Landkreis Kassel war dieses Mal nur eine einzige Liste mit 17 Bewerbern für 11 zu vergeben-de Sitze angetreten. Im Ergebnis heißt dies, dass mangels Auswahl in 2/3 aller Kommunen kaum von einer Wahl gesprochen werden kann. Nur in 34 Orten und in einem Landkreis standen mindestens zwei Listen auf dem Stimmzettel.

Aussagen über die politische Ausrichtung der Wahlvorschläge waren auch bei dieser Wahl so gut wie unmöglich. Im Gegensatz zu den deut-schen Kommunalwahlen gibt es kein einheitliches landesweites Partei-enspektrum. Anhand der Listenbezeichnungen sind eventuell hinter den Listen stehende Gruppierungen in der Regel nicht identifizierbar.

Die Einordnung nach politisch-ideologischen Gesichtspunkten ist regel-mäßig erst nach persönlichem Kennenlernen und einer gewissen Dauer der Zusammenarbeit möglich. Erste Eindrücke nach der Wahl bestätigen jedoch erneut, dass offensichtlich keine gravierende Veränderung einge-treten ist und das politische Spektrum in seiner Vielfältigkeit der deut-schen Parteienlandschaft entspricht.3

Verlässliches Kriterium der Beurteilung der Listen und ihrer Entwicklung ist allerdings ihre Einordnung nach ethnischer bzw. überethnischer Zu-sammensetzung.

3 Eine statistische Übersicht der Listenbezeichnungen u.a. nach den Kriterien Her-kunft/Nationalität/Politisch/Weltanschaulich/religiös ist in Kürze und auf Anfrage bei der AGAH-Geschäftsstelle erhältlich.

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Ausländerbeiratswahlen

Von den 212 zugelassenen Wahlvorschlägen traten 125 als internatio-nale und 87 als nationale Listen auf. Damit verstärkte sich 2001 erneut der Trend, zunehmend internationale Listenverbindungen zu bilden.

Der Rückgang der Zahl der eingereichten Wahlvorschläge hat verschie-dene Gründe. Aus vielen Orten wurde berichtet, dass aufgrund der gu-ten Zusammenarbeit und hohen Übereinstimmung in wesentlichen Sachfragen in der vorangegangenen Wahlperiode für die Vertreter bis-her konkurrierender Listen eine Verschmelzung von Listen zu einer in-ternationalen Einheitsliste auf der Hand lag.4 Dabei dürfte in einigen Or-ten allerdings auch die relative Personalknappheit eine Rolle gespielt haben.

Andererseits jedoch haben sich einige Listen (und die hinter ihnen ste-henden Vereine und Interessengemeinschaften) komplett und ersatzlos aus der Arbeit im Ausländerbeirat zurückgezogen und überhaupt keine Kandidaten mehr ins Rennen geschickt.

2001 1997 1993

Zugelassene Listen 212 293 334davon „international“ 125 = 59% 158 = 54% 143 = 43%davon „national“ 87 = 41% 135 = 46% 191 = 57%

Ein Überblick der letzten drei landesweiten Wahlen offenbart den konti-nuierlichen Rückgang des Anteils „nationaler“ Listen zugunsten „interna-tionaler“ Listen.Bei der Sitzverteilung nach nationalen und internationalen Listen offen-bart sich die Tendenz zugunsten internationaler Listen noch deutlicher: Nach den vorliegenden Informationen entfielen in den Gemeinden 706 Sitze (72,73%) auf internationale und 265 Sitze (27,3 %) auf nationale Listen.

Etwas relativiert wird diese Entwicklung jedoch, wenn man als Basis des Vergleichs ausschließlich die Gemeinden und Landkreise zugrunde legt, in denen jeweils mindestens eine nationale und eine internationale Liste zur Wahl standen. Hier stellen 2/3 aller Listen nationale Verbindungen. Nur 34 Prozent aller Listen waren internationale Listen. Allerdings er-

4 Vergleiche dazu den Absatz „Listenstruktur“

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Ausländerbeiratswahlen

reichten die internationalen Listen mit 41 Prozent der Wählerstimmen einen überproportionalen Anteil.

Nationale und internationale Listen im Vergleich* Zahl der Listen

In ProzentWählerstimmen

In ProzentInternationale Listen 34 % 41 %Nationale Listen 66 % 59 %Gesamt 100 % 100 %

*Basis: 21 Kommunen, in denen mindestens eine nationale und eine internationale Liste kandidierten

2.5.6 Der Wahltag

Am landesweiten Wahltag 4. November 2002 blickte die interessierte Öffentlichkeit auf das Wahlbüro, das in der AGAH-Geschäftsstelle einge-richtet war. Hier fanden sich ab Spätnachmittag Mitarbeiter, Gäste und interessierte Journalisten ein, darunter Staatssekretär Seif vom hessi-schen Sozialministerium, die SPD-Landtagsabgeordnete Heike Haber-mann und zahlreiche Kandidatinnen und Kandidaten aus Wiesbaden und Umgebung.

Nach Schließung der Wahllokale liefen hier die Schnellmeldungen der Wahlergebnisse ein. Das Regionalfernsehen (HR 3) berichtete in den Nachrichtensendungen um 19.30 Uhr und 21.30 Uhr live aus der Ge-schäftsstelle und ließ dabei den AGAH-Vorsitzenden Manuel Parrondo sowie Staatssekretär Seif mit ersten Bewertungen der verfügbaren In-formationen zu Wort kommen.

Da die Auszählung der Stimmen aufgrund des neuen Wahlrechts länger dauerte als bei der vorangegangen landesweiten Wahl, konnte am Wahlabend in erster Linie nur der Rückgang der Wahlbeteiligung kom-mentiert werden. Die verfügbaren Informationen aus den einzelnen Or-ten wurden noch am Wahlabend in die Internetseiten www.auslaenderbeiratswahl.de eingestellt.

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Ausländerbeiratswahlen

2.5.7 Das Wahlergebnis

Hervorstechendes Merkmal der Wahl vom 4. November ist zweifellos die landesweit um 4,6 Prozentpunkte gesunkene Wahlbeteiligung in den Gemeinden und Städten. Betrug sie 1997 noch 12,2 Prozent, so gingen 2001 nur 7,6 Prozent der Wahlberechtigen an die Wahlurne.5

Überblick: Wahlbeteiligung landesweit* und in kreisfreien Städten

2001 1997 Veränderung Frauenanteilan den Bewerbern 2001

Landesweit 7,64 12,19 -4,54 24 %

In den 5 kreisfreienStädten

5,55

Frankfurt 4,59 7,92 -3,33 22,3%Wiesbaden 9,36 11,77 -2,40 22,4%Kassel 7,49 14,74 -7,25 13,3%Darmstadt 3,24 9,07 -5,82 6,7%Offenbach 5,10 8,31 -3,22 11,7%* ohne Kreiswahlen

Auf die fünf kreisfreien Städte des Landes entfällt bereits die Hälfte aller Wahlberechtigten.

5 Auch bei einer Berücksichtigung der ermittelten Gesamtzahl unzustellbarer Wahlbenachrichtigungskarten (17625) ergibt sich kaum ein positiveres Bild. Zieht man diese Zahl von der Gesamtzahl der Wahlberechtigten ab, so ergibt sich eine rechnerische Wahlbeteiligung von landesweit insgesamt 7,95% gegenüber 7,64%. Es kann auf jeden Fall davon ausgegangen werden, dass – hätten die fraglichen 17625 Personen die Wahlbeteiligung tatsächlich im Briefkasten vorgefunden – die Wahlbeteiligung auch in dieser Gruppe kaum höher gewesen wäre als bei der „restlichen“ Wählerschaft.

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Ausländerbeiratswahlen

Zwar ist es in 10 Kommunen gelungen, die Wahlbeteiligung (meistens geringfügig) gegenüber 1997 zu steigern. Doch diese zehn – meist klei-neren Orte – machen zusammen nur rund 2,5 Prozent aller Wahlberech-tigten aus. Überdurchschnittlich war die Beteiligung vor allem auch in Elz, Hadamar und Wächtersbach, wo erstmals (wieder) gewählt wurde.

Ein leicht differenziertes Bild ergibt sich, wenn man die durchschnittliche Wahlbeteiligung pro Kommune berechnet: Der rechnerische Durch-schnittswert liegt dann bei einer Wahlbeteiligung von 10,26 Prozent.

Das kann jedoch nicht darüber hinwegtäuschen, dass in 10 Städten am 4. November nicht einmal fünf Prozent der Wahlberechtigten ihre Stim-me abgaben, darunter in den kreisfreien Städten Frankfurt und Darm-stadt.

In 12 Gemeinden lag der Rückgang der Wahlbeteiligung im zweistelligen Bereich. In nur noch vier Orten ist es gelungen, überhaupt eine Wahlbe-teiligung über 20 Prozent zu erreichen. 1997 waren noch in 21 Orten mindestens 20 Prozent der Wahlberechtigten wählen gegangen, davon in sechs Orten sogar über 30 Prozent.Wahlbeteiligung - Hitliste der Spitzenreiter im Vergleich

2001 1997Baunatal 24,68 Kirchhain 43,72Kirchhain 22,48 Bebra 34,99Elz 22,20 Lollar 32,89Lohfelden 20,65 Stadtallendorf 29,69Kriftel 19,28 Raunheim 28,96Kelsterbach 19,13 Baunatal 28,00

Ein Vergleich des Saldos der Wahlbeteiligung je Kommune mit der Ver-änderung der Zahl der Kandidat/innen zur Vorwahl ergibt einen deutli-chen Einfluss der Zahl der Kandidat/innen auf die Höhe der Wahlbeteili-gung. Die Kommunen, die den höchsten Rückgang an Bewerber/innen im Vergleich zu 1997 zu verzeichnen hatten, hatten in der Regel auch den höchsten Rückgang der Wahlbeteiligung zu verzeichnen. Umge-kehrt konnten fast alle Gemeinden mit einer höheren Bewerberzahl auch die Wahlbeteiligung verbessern.

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Ausländerbeiratswahlen

Gemeinden mit dem absolut höchsten Rückgang an Bewerberzahlen

Gemeinde Veränderung der Zahl der Kandidat/innen

2001 zu 1997(absolut)

Veränderung der Wahlbeteiligung

2001 zu 1997 in Prozentpunkten

Bensheim -35 -3,15Hanau -25 -7,28Gießen -23 -7,36Oberursel -23 -6,25Darmstadt -23 -5,82Rüsselsheim -17 -7,76Groß-Gerau -16 -5,69Raunheim -13 -18,33Wetzlar -12 -11,77Kelsterbach -12 -8,44Langen -12 -8,39Bad Hersfeld -12 -4,99Lollar -11 -19,23Herborn -11 -17,97

Andererseits hat es gerade den kreisfreien Städten, die die höchsten Zuwachsraten an Kandidat/innen hatten, nicht geholfen, ihr Wahlergeb-nis zu erhöhen oder zu halten. Gerade hier müssen andere Ursachen für die Entwicklung verantwortlich sein.

Eine nach Regionen differenzierte Betrachtung der Wahlbeteiligung bes-tätigt auch bei dieser Wahl, dass Kommunen im ländlichen Raum und vor allem in den nördlicheren Landesteilen tendenziell eine höhere Wahlbeteiligung zu verzeichnen haben. Ausnahmen bestätigen aller-dings auch hier die Regel, sodass die Ursachenforschung vor allem auch örtliche Aspekte mit berücksichtigen muss.

Wahlbeteiligung nach Regierungsbezirken

Regierungsbezirk Wahlbeteiligung Gesamtzahlder Wahlberechtigten

Anteilin Prozent

Darmstadt 7,11 366254 79,6Gießen 10,17 58189 12,6Kassel 9,58 35917 7,8

Besonders hohe und besonders niedrige Wahlbeteiligung nach Landkreisen

Landkreis Kassel 23,09Landkreis Groß-Gerau 12,48Landkreis Marburg-Biedenkopf 11,65

Werra-Meißner-Kreis 7,50Wetteraukreis 6,61Darmstadt-Dieburg 5,64

Etwas positiver gestaltet sich die Wahlbeteiligung in den beiden Land-kreisen, in denen eine Direktwahl des Kreisbeirates stattgefunden hat.

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Ausländerbeiratswahlen

Der Kreisausländerbeirat Kassel konnte das Ergebnis mit 9,91 Prozent in etwa halten. Der Landkreis Gießen hingegen verlor mit 8,93 Prozent Beteiligung fast die Hälfte der Wähler/innen.

Kumulieren und Panaschieren

Mehrfach ist die Vermutung geäußert worden, dass das neue hessische Kommunalwahlrecht viele potentielle Wähler/innen möglicherweise ab-geschreckt hat und daher zum weiteren Rückgang der Wahlbeteiligung beigetragen hat. Welchen Einfluss es möglicherweise auf die Wahlent-haltung hatte, lässt sich allein aus der Statistik nicht ablesen.

Überraschendes Ergebnis ist jedoch, dass bei den Wähler/innen die neuen Möglichkeiten des Kommunalwahlrechts außerordentlich gut an-genommen wurden. Fast 60 Prozent machten dort, wo mehrere Listen antraten, davon Gebrauch.Wählerverhalten bei Verhältniswahl - Anteil in Prozent

Listenkreuz 41,37%Kumulieren 35,50%Panaschieren 23,13%

2.5.8 Die Bewertung

Erklärungsansätze

Ursachen für den Rückgang der Wahlbeteiligung

In den seit der Wahl stattfindenden Diskussionen sind unterschiedliche Gründe für die gesunkene Wahlbeteiligung genannt worden.

Gesellschaftlicher Strukturwandel

Ein wesentlicher Faktor für den Rückgang der Wahlbeteiligung bei Aus-länderbeiratswahlen liegt offensichtlich in einem Strukturwandel der aus-ländischen Bevölkerung, der sich vor allem in der zunehmenden Indivi-dualisierung und Angleichung an die soziokulturelle Struktur der deut-schen Bevölkerung äußert.

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Ausländerbeiratswahlen

Mit dem Rückgang der sozialen Vernetzung, dem vielzitierten „Aufbre-chen traditioneller Milieus“, ist ein deutlicher Rückgang des Einflusses und der Wirkungsfelder der traditionellen ausländischen (Kultur-)Vereine verbunden. Viele der in den 60er und 70er Jahren mit viel Elan ins Le-ben gerufenen Vereine sind quasi zu „Rentner-Vereinen“ geworden. Viele klagen über Nachwuchsprobleme. Es waren und sind aber noch immer gerade diese ausländischen Vereine, die die Basis der Auslän-derbeiräte bilden und eine Hauptstütze bei der Mobilisierung der Wäh-ler/innen darstellten.Für die These, dass die schwindende Bindungskraft der ausländischen Vereine eine gewichtige Rolle für den Rückgang der Wahlbeteiligung spielt, spricht zum einen die Beobachtung in vielen Kommunen, dass vor allem die ältere erste Migrantengeneration das Stimmrecht wahrnimmt, während die Jüngeren häufig zu Hause blieben.

Zum anderen wird dies bestätigt durch die Ergebnisse in Kommunen, die noch über ein relativ dichtes Netz an aktiven Vereinen und damit gute Kommunikationsstrukturen verfügen. Dort ließen sich in der Regel auch noch achtbare Ergebnisse erzielen.6

Auch die zunehmende wirtschaftliche Integration einerseits, der damit verbundene Zugang zu bis in die 80er-Jahre weitgehend verschlosse-nen Berufsfeldern, aber auch die hohe Arbeitslosenquote unter Migran-ten andererseits, hat negativen Einfluss auf die kommunikative Vernet-zung und damit die Erreichbarkeit der Wähler.

Waren in den Gründerjahren der Beiräte Ausländer vornehmlich in der Industrie und oftmals im gleichen Großbetrieb tätig, so finden sich aus-ländische Arbeitnehmer zunehmend in kleineren bis mittleren Betrieben. Der Anteil derer, die noch im produzierenden Gewerbe tätig sind, sinkt ständig zugunsten anderer Wirtschaftsbereiche, insbesondere des Dienstleistungsgewerbes und des Handels. Auch die Stellung im Beruf hat eine deutliche Verschiebung vom Arbeiterstatus hin zum Angestell-ten oder Selbständigen zu verzeichnen.

6 So weist etwa der Vorsitzende des Ausländerbeirats Kelsterbach auf unsere Frage darauf hin, dass „die Ausländer in Kels-terbach in Vereinen sehr gut organisiert sind und es daher möglich war, über die Vereine sehr viele Wähler persönlich anzu-sprechen.“ Ergebnis: eine Wahlbeteiligung von 19,13 Prozent bzw. Rang 6 auf der landesweiten Hitliste der Wahlbeteiligung und – knapp hinter Kriftel – Platz zwei im Regierungsbezirk Darmstadt.

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Ausländerbeiratswahlen

Die Verdoppelung der Arbeitslosenquote in den letzten 10 Jahren auf fast 19 Prozent versperrt den Beiräten zudem die Möglichkeit, die Wäh-ler über die Betriebe zu erreichen.

Bedingt durch die Anwerbepolitik war die Zuwanderung viele Jahrzehnte durch eine hohe ethnische und soziale Homogenität geprägt. Auch der Anwerbestopp änderte daran zunächst nichts Wesentliches, da ein Großteil der Zuwanderer über den Familiennachzug nach Deutschland einreiste. Die veränderte weltpolitische Lage seit Beginn der neunziger Jahre und die Aufnahme von Bürgerkriegsflüchtlingen in relevanter Zahl hat die Bevölkerungsstruktur unter den Migranten nachhaltig verändert. Heterogenität prägt immer mehr das Bild, viele Zuwanderergruppen sind für die Beiräte, dessen Wähler traditionell aus der Gruppe der Arbeits-migranten aus den Anwerbeländern stammen, kaum oder gar nicht zu erreichen. Dies gilt insbesondere für Zugewanderte aus den östlichen Nachbarländern.

Hegten viele Angehörige der 1. Generation noch den Wunsch oder die Illusion, nach einigen Jahren in das Herkunftsland zurückzukehren, und war ihr Selbstverständnis ausschließlich als Grieche, Türke oder Spa-nier, aber auch als Angehöriger der Gruppe der „Ausländer“ geprägt, so hat sich dies bei den nachfolgenden Generationen bereits grundlegend gewandelt. Auch subjektiver Lebensmittelpunkt der jüngeren Generation ist Deutschland. Ihre Identität liegt irgendwo zwischen Deutschland und dem Herkunftsland ihrer Eltern. Als Ausländer fühlen sich die meisten aber auf keinen Fall mehr. Wie ein „Ausländer“-beirat ihre speziellen Interessen vertreten kann, ist für die meisten nicht mehr nachvollziehbar. Vielmehr steht das Wort „Ausländer“ in ihrer Wahrnehmung für einen Personenkreis, der nicht dazu gehört oder gehören soll. Die Identifikati-on mit diesem Gremium setzt somit einen außerordentlichen Bewusst-seinsgrad oder persönliche Erfahrungen der Diskriminierung voraus. Zu dieser These steht allerdings – zumindest auf den ersten Blick - die ver-gleichsweise hohe Zahl junger Mitglieder in den Ausländerbeiräten im Widerspruch.

Die unter der 2. und 3. Generation fortgeschrittene Individualisierung kann dafür jedoch ein Erklärungsansatz sein. Während ein Teil der poli-tisch Interessierten und Aktiven im Ausländerbeirat ein wichtiges Forum zur Verbesserung der Lebenslage von Migranten sehen, setzt die Mehr-heit auf ihre persönlichen Fähigkeiten zur Verbesserung ihrer individuel-

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len Situation. Das Beherrschen der deutschen Sprache und die Tatsa-che, dass das deutsche Gesellschaftssystem schon immer ihr Bezugs-system war, stärkt das Selbstbewusstsein und das Vertrauen auf die eigene Durchsetzungsfähigkeit. Die 1. Generation, nicht selten verunsi-chert durch sprachliche Defizite oder die Unvertrautheit vieler Abläufe, setzte eher auf Solidarität und die gemeinsame Verfolgung von Interes-sen.

Nicht zuletzt ist ein – von den Betroffenen selbst oft nicht wahrgenom-mener – Anpassungsdruck an die deutsche Gesellschaft ein weiteres Erklärungsmoment. Vor allem die Wahrung sozialer Aufstiegschancen steht einer Selbstidentifikation als „Aus“länder diametral entgegen. Das Wort „Ausländer“ ist in der öffentlichen Wahrnehmung mit einem in der Regel äußerst negativen Image behaftet, das auch für die Zugehörigkeit zur unteren Schicht steht. Das „Integriert sein“ wird von vielen mit „bloßnicht auffallen“ gleichgesetzt und als Voraussetzung für den sozialen Aufstieg gesehen. Dieses Phänomen betrifft vor allem die jüngere Gene-ration, aber auch EU-Ausländer und Akademiker.

Politikwandel

Auch – an sich positive - Veränderungen in der bundesdeutschen Migra-tionspolitik haben sich zu Lasten der Wahlbeteiligung zu den Ausländer-beiräten ausgewirkt.

Allem voran steht das nunmehr uneingeschränkte Bekenntnis zum „Ein-wanderungsland Deutschland“. Für die Migranten war und ist es das Signal, dass sie nun „dazugehören“ sollen. „Ausländer sein“ hat sich damit binnen weniger Jahre in der Wahrnehmung der Migranten vom „Dauerzustand“ in ein „Übergangsstadium“ entwickelt.

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Ausländerbeiratswahlen

Das kommunale Wahlrecht, einst eines der wichtigsten Ziele der Betrof-fenenvertreter, ist zumindest für EU-Ausländer seit 1997 Realität in Hes-sen.7 Die politische Diskussion macht vielen Hoffnung, dass sich dies auch für Nicht-EU-Staatsangehörige über kurz oder lang ändern wird.

Auch die Änderung des Staatsangehörigkeitsrechts hat diesen Prozess beschleunigt. Die besondere Notwendigkeit eines Ausländerbeirates als bislang einzige Möglichkeit der politischen Teilhabe und als wichtiges politisches Sprachrohr zur Durchsetzung politischer Rechte ist damit für viele nicht mehr so virulent.

Ausländerbeiräte, Kandidaten und Listen

Der Anteil der deutschen (überwiegend eingebürgerten) Kandidaten ist von 7,4% (1997) auf 18,9% (2001) gestiegen. Die Personen haben zwar das passive Wahlrecht zum Ausländerbeirat, können sich selbst aber nicht wählen. Da sich regelmäßig nicht nur die Familienangehörigen, sondern ganze Bekannten- und Freundeskreise einbürgern lassen, sind

7 Dass weder das Wahlrecht noch die Einbürgerung Beiräte als zusätzliches Instrumentarium der Teilhabe am politischenWillensbildungsprozess überflüssig machen, zeigt der enorm hohe Anteil von 39 Prozent der Kandidaten, die trotz kommuna-lem Wahlrecht sich weiterhin im Ausländerbeirat engagieren wollen!

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Ausländerbeiratswahlen

den Beiräten nicht nur die Stimmen ihrer neu eingebürgerten Kandidaten verloren gegangen, sondern ganze „Stammwählerschaften“. Bei fast jedem fünften Kandidaten mit deutscher Staatsbürgerschaft erscheint der Ausschluss der Eingebürgerten vom passiven Wahlrecht eine der ganz wesentlichen Ursachen des Rückgangs der Wahlbeteiligung zu sein.

Die Annahme, dass am politischen Geschehen der Bundesrepublik Deutschland Interessierte diejenigen sind, die am ehesten zur Stimmab-gabe bei Ausländerbeiratswahlen zu motivieren sind, sich aber gleich-zeitig auch am ehesten einbürgern lassen, verstärkt diese These. Der Verlust konnte nicht durch eine Erschließung neuer Wählerschichten wettgemacht werden.

Ein weiterer wichtiger Grund des Rückgangs der Wahlbeteiligung liegt offensichtlich in der Listenstruktur.

Der dramatische Rückgang der absoluten Zahl der Listen, die Tatsache von Einheitslisten in 2/3 aller Kommunen mit nur wenig mehr Kandidaten als zu vergebenden Sitzen haben vielerorts so gut wie keinen Wahl-kampf stattfinden lassen. Doch selbst bei bester Wählerinformation ist naturgemäß die Motivation zur Stimmabgabe nicht zu erreichen, wenn von vorn herein klar ist, dass die Liste 100 Prozent der Sitze bekommt und auch die gewählten Personen weitgehend feststehen.

Dass in den kreisfreien Städten trotz hoher Listen- und Kandidatenzahl im Regelfall noch niedrigere Ergebnisse als im Landesdurchschnitt er-zielt wurden, widerspricht dem Erklärungsansatz nicht. In den Großstäd-ten scheinen andere Faktoren eine wichtigere Rolle gespielt zu haben als in den kleineren Kommunen. Vor allem die fortgeschrittenere Auflö-sung sozialer Vernetzung, gepaart mit Individualisierung und Nichter-reichbarkeit, haben hier den Vorteil hoher Kandidaten- und Listenzahlen weitgehend zunichte gemacht. Die Anonymität der Ballungsräume macht es örtlichen, finanzschwachen Listen kaum möglich, sich einem breiten Wählerkreis bekannt zu machen. Nur eine extrem hohe Zahl von Kandidaten und Listen bringt hier die Wahrscheinlichkeit mit sich, dass die Wähler einzelne Kandidaten auch kennen. Die vergleichsweise be-sonders hohe Dichte von Kandidaten bezogen auf die Wählerschaft in Wiesbaden und das mit Abstand beste Abschneiden aller Großstädte bestätigt dies.

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Ausländerbeiratswahlen

Die Verschiebung des Anteils nationaler Listenverbindungen zugunsten internationaler Wahlvorschläge hat die Probleme der Wählermobilisie-rung verstärkt.

Gerade die Kandidatur mehrerer Listen gleicher ethnischer Herkunft hat in der Vergangenheit das Konkurrenzdenken gestärkt und wirkte mobili-sierend. In der Regel waren die unterschiedlichen politischen Ausrich-tungen der Konkurrenten bekannt und damit ausschlaggebend.

Internationale Listen hingegen zeichnen sich noch immer dadurch aus, dass sie über kein - im herkömmlichen Sinn - (partei-)politisches Profil verfügen, programmatische Unterschiede konkurrierender Listen sich dem Wähler kaum erschließen.

Die an sich positive Entwicklung, dass zunehmend Menschen unter-schiedlicher Herkunft auf einer Liste kandidieren und gemeinsam im Ausländerbeirat arbeiten wollen, schadet offensichtlich der Wählermobi-lisierung. Sie bestätigt zudem, dass im Gegensatz zu den Kandidaten für viele Wähler die Vertretung der eigenen Ethnie im Vordergrund steht.

Während an einigen Orten Geschäftsstellen, Verwaltung und eine aktive Minderheit von Kandidaten wochenlang engagiert Wählerinformation bzw. Wahlkampf führten, herrschte anderswo Passivität vor. Oftmals entfalteten die Verwaltungen über ihre gesetzlichen Pflichten hinaus kei-nerlei Initiativen für Veranstaltungen o. ä. In den vielen Orten, in denen die Zahl der Kandidaten in etwa der Zahl der Sitze im Ausländerbeirat entsprach, herrschte Gleichgültigkeit und die Meinung vor: „Wir werden sowieso gewählt“. Viele verzichteten so darauf, persönlichen Kontakt zu suchen und bis zum Wahltag um jede Stimme zu kämpfen.

Diese „Akteure“ vor Ort verstanden zwar, dass sie ohnehin mit hoher Wahrscheinlichkeit gewählt würden, erkannten aber nicht den Ernst der Lage, d. h. die aus einer niedrigen Wahlbeteiligung resultierende politi-sche Infragestellung von Ausländerbeiräten. Natürlich ließ in einigen Orten auch die Kooperationsbereitschaft der Verwaltung zu wünschen übrig.

Einflusslosigkeit des Ausländerbeirats und enttäuschte Erwartungshal-tung bzw. „Konsumhaltung“ der Wähler/innen dürften ebenfalls erhebli-

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Ausländerbeiratswahlen

chen Einfluss haben. Der kontinuierliche Rückgang der Wahlbeteiligung von Mal zu Mal ist in fast allen Orten festzustellen.

Gleichzeitig lag die Wahlbeteiligung in einzelnen Orten wie Elz, Hada-mar, Oestrich-Winkel oder Wächtersbach, die allesamt erstmals über-haupt oder nach längerer Zeit wieder einen Ausländerbeirat wählten, deutlich über dem Durchschnitt. Doch auch hier ist – wie die Erfahrung zeigt – absehbar, dass übersteigerte Erwartungen in ein nur beratendes Gremium wie den Ausländerbeirat nicht erfüllt werden können und die mögliche Enttäuschung beim nächsten Mal zu einer niedrigeren Walbe-teiligung führt.

Zusätzlich zu dem Problem, machtlose und nur rein beratende Gremien zu sein, werden viele Ausländerbeiräte von der Politik nicht ernst ge-nommen bzw. oftmals auch Ideen aus dem Ausländerbeirat von Fraktio-nen und Verwaltung aufgegriffen und als „eigene Ideen“ verkauft.

Ein niedriger Bekanntheitsgrad des Ausländerbeirats, seiner Mitglieder und seiner Arbeit verstärkt dies. Auch imposante Pressespiegel und eine wohlwollende Berichterstattung in vielen Lokalblättern können nicht dar-über hinwegtäuschen, dass die Arbeit der Ausländerbeiräte bei den Be-troffenen – sprich der ausländischen Bevölkerung vor Ort – weitgehend unbekannt ist. Die Wahrnehmung der Arbeit des Ausländerbeirats vor Ort ist im Regelfall mangelhaft. Aber auch die Arbeit des Beirates und das Engagement lässt mancherorts deutliche Mängel erkennen. Aller-dings lässt die Auswertung der Wahlstatistik keinen Rückschluss auf die Qualität des jeweiligen Beirates zu. So haben durchaus professionell arbeitende und Erfolge vorzuweisende Beiräte eine niedrigere Wahlbe-teiligung erzielt, als solche, deren Passivität bekannt ist.

Sonstige Gründe

EU-Bürger konnten bereits bei der Kommunalwahl im März 2001 ihr Wahlrecht ausüben. Hunderte von ihnen – darunter auch (ehemalige) aktive Ausländerbeiratsmitglieder – hatten bereits im März für kommuna-le Parlamente kandidiert. Obwohl die uns hierzu vorliegenden Informati-onen nicht einheitlich und widersprüchlich sind, gab es in vielen Orten eine extrem niedrige Beteiligung der EU-Bürger. Bereits bei den Ge-meindevertretungswahlen war die Gruppe der EU-Bürger durch eine niedrige Beteiligung aufgefallen. Viele von denen, die jedoch ihre Stim-

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Ausländerbeiratswahlen

me im März abgegeben hatten, sahen nicht ein, weshalb sie „schonwieder“ wählen sollten – zumal der Ausländerbeirat ohnehin keine Macht habe.

Das Phänomen einer zurückgehenden bzw. sehr niedrigen Wahlbeteili-gung ist längst nicht nur auf Ausländerbeiratswahlen beschränkt, son-dern ist auch bei allgemeinen Wahlen, insbesondere aber auch bei Wahlen zu Vertretungsorganen in Hochschulen, bei Sozialwahlen, Seni-orenbeiratswahlen etc. festzustellen.

Der Wahltermin und der durch das neue Kommunalwahlgesetz vorge-schriebene spätest mögliche Termin für die Einreichung von Wahlvor-schlägen (30. August) lagen diesmal sehr früh. Durch Sommerpause verpassten einige potenzielle Wählergruppen/Listen wie auch einzelne Kandidaten ihre Teilnahme. Dies wiederum wirkte sich negativ auf die Wählermobilisierung aus.

Obwohl in vielen Orten die Verwaltung zusammen mit der Wahlbenach-richtigung mehrsprachige Wahlinformationen an alle Wahlberechtigten versandt hatte, haben potenzielle Wähler/innen die ankommenden Wahlbenachrichtigungskarten achtlos weggelegt und so den Wahltermin bzw. die genaue Anschrift des Wahllokals gar nicht wahrgenommen.

2.5.9 Nachbereitung, Aufarbeitung und Konsequenzen

Eine gründliche Analyse und Bewertung der Wahl sowie mögliche dar-aus zu ziehende Konsequenzen beschäftigten die Gremien der AGAH in den darauffolgenden Wochen und Monaten:

Eine Presseerklärung zur Wahl wurde am 5. November 2001 ver-breitet. Ein Pressespiegel wurde Anfang Dezember erstellt. Ein Seminar am 10. und 11. November nahm eine erste Ein-schätzung der Ergebnisse und möglicher Konsequenzen vor. Vorstandssitzungen, die Plenarsitzung in Fulda im Dezember 2001 und mehrere Geschäftsführertreffen beschäftigten sich mit den Konsequenzen aus der Wahl. In Gesprächen mit Landtagsparteien und Landesregierung (Staatskanzlei, Sozialministerium, Innenministerium) wurden der

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Ausländerbeiratswahlen

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Ist-Zustand in den Ausländerbeiräten und mögliche Konsequen-zen angesprochen.Aus der Diskussion entstand das von der AGAH-Geschäftsstelle erarbeitete und schrittweise ergänzte „Diskussionspapier zum Verlauf und zu den Ergebnissen der Ausländerbeiratswahlen am 04. November 2001“. In diesem Papier, das über das gesamte Jahr 2002 auf allen Ebenen diskutiert werden soll, finden auch mögliche Alternativen und Lösungsansätze Erwähnung.

2.5.10 Sonstige Wahlen

Da nicht alle Ausländerbeiräte 2001 neu gewählt werden konnten – ihre Amtszeit läuft erst 2002 bzw. 2003 ab – stehen auch in den beiden nachfolgenden Jahren die Wahlen einiger Ausländerbeirate an:Hier wird im Jahr 2002 gewählt: Nauheim, Pohlheim, Lauterbach, Main-tal (Neuwahl nach Anfechtung), Eschwege, Dillenburg und Linden. Bei Redaktionsschluss erhielten wir noch die Mitteilung, dass in Hofgeismar auf freiwilliger Basis am 22. September 2002 ein Ausländerbeirat ge-wählt werden soll. Hier wird im Jahr 2003 gewählt: Schwalmstadt und Liederbach

Die AGAH unterstützt die Vorbereitung der Wahl in diesen Kommunen und wirkt bei Bedarf an Informationsveranstaltungen mit. Die Wahlbetei-ligung in den ersten Monaten 2002 lag deutlich über der Wahlbeteiligung des 4. November 2001. Ein Grund hierfür liegt darin, dass fast aus-schließlich in kleineren Gemeinden gewählt wurde, wo aktive Männer und Frauen die Wähler/innen leichter erreichen und mobilisieren konn-ten.

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Internet

2.6 Internet

Im März 2001 begann mit dem Start des Internetauftritts der AGAH ein neues Zeitalter. Mit den Domains www.agah-hessen.de und www.auslaenderbeiratswahl.de ist die AGAH seither online mit dabei.

Die Domain www.auslaenderbeiratswahl.de wurde gezielt im Hinblick auf die Wahlen im November 2001 eingerichtet. Hier wurden die Infor-mationen aus dem Leitfaden für Kandidat/innen eingestellt, die Vordru-cke für die Wahlvorschläge zum Runterladen angeboten und noch am Wahlabend die Wahlergebnisse des 4. November und Wahlanalysen veröffentlicht. Am 5. November 2001 registrierte das Zählwerk für diese Homepage über 4000 Zugriffe.

Die zentralen AGAH-Seiten www.agah-hessen.de werden regelmäßig – üblicherweise wöchentlich – aktualisiert und sind in feste Rubriken un-tergliedert: Über uns, Wahlen 2002, Geschäftsstelle, Vorstand, Bil-dungsangebote, Aus den Beiräten, Recht aktuell, Aktuelles, Presseer-klärungen, Trommel und Termine.

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Internet

Hier können alle wissenswerten und aktuellen Informationen über Arbeit und Standpunkt der AGAH abgerufen werden. Hier können sich auch die örtlichen Ausländerbeiräte präsentieren, und hier kann auch die Zeit-schrift „Trommel“ online gelesen, heruntergeladen und ausgedruckt wer-den.

Ein weiterer Ausbau der Informationsangebote im Rahmen des AGAH-Internetauftritts ist geplant.

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Integrations- und Antidiskriminierungspolitik

3.0 Eingaben, Initiativen, Lobby -Die politische Arbeit der AGAH

3.1 Integrations- und Antidiskriminierungspolitik

Bereits im Vorjahresbericht wurde ausführlich erläutert, warum erstmals ein eigenes Kapitel mit dem Titel „Integration“ in den Jahresbericht der AGAH Aufnahme gefunden hat.

Dabei ist alles, was die politische Arbeit der AGAH ausmacht, unter dem Oberbegriff ‚Integration’ subsumierbar: Alle Eingaben, Initiativen und Aktivitäten haben und hatten stets das spannungs- und vorurteilsfreie, tolerante und gleichberechtigte Leben aller Menschen unabhängig von ihrer ethnischen Herkunft, also Integration zum Ziel. So ist nach unserer Auffassung Integration nicht erreichbar, wenn für Menschen mit Le-bensmittelpunkt in Deutschland unterschiedliche Gesetze gelten. Eine Integrationspolitik, die nicht als immanenten Bestandteil Antidiskriminie-rungsmaßnahmen ihr eigen nennt, ist von vornherein zum Scheitern verurteilt. Die Bekämpfung von Rassismus und Diskriminierung muss eines der wesentlichen Elemente jeder Integrationspolitik sein. Ohne die Bereitschaft der Mehrheitsgesellschaft, auf die Minderheiten zuzugehen und gemeinsam mit ihnen an einer besseren, gerechten Gesellschaft zu bauen bleibt jede Integrationsmaßnahme eine Farce.

Deshalb sind alle Abschnitte dieses Berichtes als Bestandteil der Integ-rationsbemühungen der AGAH zu verstehen. Dennoch bedarf es eines eigenen Kapitels zu dem Oberbegriff ‚Integration’. Dafür spricht zum einen der politische Zeitgeist, der Integration zum Schlüsselbegriff einer modernen Migrationspolitik erkoren hat. Zum anderen war es der erklär-te Integrationsschwerpunkt der Hessischen Landesregierung, der im Berichtszeitraum auch Vorstand und Geschäftsstelle teilweise in nicht unerheblichem Umfang zeitlich in Anspruch genommen hat.

Dieses Kapitel widmet sich deshalb vordringlich den gesamtkonzeptio-nellen Ansätzen der Landespolitik und den diesbezüglichen Aktivitäten der AGAH.

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Integrations- und Antidiskriminierungspolitik

3.1.1 Integrationspolitik

3.1.1.1 Integrationskonzept der Hessischen Landesregierung

Rufen wir uns in Erinnerung: „Ja zur Integration. Nein zur Doppelten Staatsbürgerschaft“. So stand es Anfang 1999 überall in Hessen zu lesen. Auf Plakatwänden, in Zeitungsanzeigen und nicht zuletzt auf Flugblättern machte die CDU im hessischen Landtagswahlkampf Front gegen die Doppelte Staatsbürgerschaft. Die Bürgerinnen und Bürger des Landes sollten mit ihrer Unterschrift bekennen: Gegen den Doppel-pass, für die Integration.

Die Folgen der Kampagne: Hitzige Debatten auf der Straße, Aggression und Wut bis hin zu offenem Rassismus, unendliche Enttäuschung bei denen, die glaubten, nach 40 Jahren Einwanderung gehörten sie dazu. Nicht zuletzt kippte das Bonn-Berliner Vorhaben zur erleichterten Ein-bürgerung. Übrig blieb ein kaum zu erwähnendes Reförmchen.

Dabei hatte die Unterschriftenaktion der CDU eigentlich nur das offen-bart, was bundesrepublikanische Wirklichkeit ist. Neu war allerdings die offene Enttabuisierung des Themas. Ängste, Vorurteile und Fremden-feindlichkeit bestimmen noch immer das Denken und Fühlen vieler Deutscher. Oder schon wieder?

Um so spannender die Frage, wie die CDU nach der gewonnenen Landtagswahl mit ihrem „Ja zur Integration“ umgehen würde. Würde die neue Landesregierung ihr Versprechen einlösen? Oder war dieser Teil der Kampagne nur dazu da, um sich – eingedenk der Medienwirkung - nicht dem Vorwurf des offenen Schürens von Ausländerfeindlichkeit auszusetzen?

Mit Hoffnung, aber auch erwartungsvoller Skepsis, wurde von vielen die Ankündigung der neu gewählten Regierung aufgenommen, Integration zu einem Schwerpunkt der Landespolitik machen zu wollen. Neben der Schaffung eines Integrationsbeirates und der Einrichtung einer Staats-sekretärsrunde sollte vor allem ein Integrationskonzept als Grundlage für künftiges Regierungshandeln entwickelt werden.

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Integrations- und Antidiskriminierungspolitik

Auf eine harte Geduldsprobe wurden all jene gestellt, die eine rasche Umsetzung erwartet hatten. Es dauerte mehr als ein Jahr, bevor das lang angekündigte Konzept der Öffentlichkeit vorgestellt wurde. Bis da-hin handelte die Regierung im restriktiven Sinne, begann, den Mutter-sprachlichen Unterricht auslaufen zu lassen und nahm die Bundesrats-initiative zur Einführung des Kommunalwahlrechts zurück. Und nährte so nur noch mehr Zweifel.

Dennoch: Wenn auch reichlich spät, legte die CDU-geführte Landesre-gierung erstmals in der Geschichte unseres Bundeslandes ein Gesamt-konzept vor, auf dessen Grundlage das Zusammenleben von deutscher Mehrheitsbevölkerung und ethnischen Minderheiten umfassend ver-bessert werden soll.

Migrationspolitik als eine umfassende Aufgabe zu begreifen, die in alle gesellschaftlichen Bereiche eingreift, ist für eine konservativ geprägte Regierung nicht nur neu, sondern vor allem positiv überraschend. Nach 16 Jahren Kohl-geführter Bundesregierung, die vor allem durch negati-ve ausländerpolitische Maßnahmen von sich Reden machte, ist der hessische CDU-FDP-Ansatz ein Zeichen dafür, dass ein Umdenkungs-prozess eingesetzt hat, für den sich die Ausländerbeiräte und andere gesellschaftliche Organisationen seit Jahrzehnten einsetzen. Auch das schriftliche Bekenntnis, dass die Bundesrepublik faktisch ein Einwande-rungsland, Migration somit kein vorübergehendes Phänomen ist, son-dern auf längere Zeit gestaltet werden muss, kann nur Zustimmung fin-den.

Vor allem aber die deutliche Aussage, dass Integration keine Einbahn-strasse ist, sondern vielmehr ein wechselseitiger Prozess von Mehr-heitsgesellschaft und Minderheiten, macht Hoffnung. Zusammen mit der formulierten Zielsetzung, den „gleichberechtigten Zugang aller (...) Menschen zu den Bildungseinrichtungen, zum Arbeitsmarkt und zu ge-sellschaftlicher Teilhabe“ zu ermöglichen, bildet das Konzept - zunächst zumindest - einen richtungsweisenden theoretischen Rahmen.

Beim näheren Hinschauen entpuppte sich das Konzept jedoch als halb-herzig und selten zu Ende gedacht.

Die formulierten Integrationsangebote des Konzeptes richteten sich ausschließlich an die Zugewanderten. Wenn unter Integrati-

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Integrations- und Antidiskriminierungspolitik

on nicht Anpassung, sondern ein gegenseitiger Prozess ver-standen wird, ist es unumgänglich, auch Angebote an die Mehr-heitsbevölkerung zu benennen. Jedes Integrationsangebot an die Zugewanderten oder ihre Kinder wird ad absurdum geführt, wenn ein großer Teil der deutschen Bevölkerung nicht in der La-ge oder willens ist, sich an diesem Prozess zu beteiligen.

Die jüngste Debatte über Rechtsradikalismus, die ausländer-feindlichen und antisemitischen Ausschreitungen zeigen, dass hier großer Nachholbedarf besteht. Vorbehalte bis hin zu rassis-tischem Gedankengut sind keine Randerscheinung in Deutsch-land, sondern offenbar tief in der Mitte der Gesellschaft verwur-zelt. Die besten Maßnahmen zur sozialen, gesellschaftlichen oder rechtlichen Gleichstellung nützen nichts, wenn Migranten aufgrund ihrer Herkunft abgelehnt, zumindest aber nicht als glei-cher Teil der Gesellschaft akzeptiert werden. Auch ist eine Integ-rationspolitik, die Veränderungen den Zugewanderten abver-langt, die Mehrheitsbevölkerung jedoch als statisch begreift, von vornherein zum Scheitern verurteilt.

Die konkreten Schwerpunkte des Konzepts liegen vor allem in der Förderung des Spracherwerbs, der Integration in die Ar-beitswelt, in Sport und Freizeit, in sozialen Maßnahmen sowie im Abbau unnötiger rechtlicher Hindernisse. Viele der Vorschläge oder Absichtserklärungen sind unterstützenswert und werden bei adäquater Umsetzung sicher ihren Beitrag zum Abbau von Benachteiligungen leisten. Leider bleiben sie zumeist im Stadi-um eines Appells oder einer Absichtserklärung stecken. Oder sie bestätigen die Fortführung bereits begonnener Maßnahmen. Zu-sätzliche konkrete Vorhaben sucht man überwiegend jedoch vergeblich.

Gesellschaftliche Integration ohne politische Beteiligung ist un-denkbar. Politisches Handeln in einer parlamentarischen Demo-kratie richtet sich automatisch vor allem am Wählerwillen aus. Wer nicht wählen kann, wird weder von Parteien noch der Mehr-heitsbevölkerung ernst genommen.

Das Integrationskonzept sieht politische Partizipation lediglich über den Weg der Einbürgerung „hier dauerhaft lebender Aus-

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Integrations- und Antidiskriminierungspolitik

länder“ vor. Bekanntlich steht für die CDU Einbürgerung nicht am Anfang, sondern erst am Ende eines Integrationsprozesses. Wenn aber der Teil der Bevölkerung, an den sich die Angebote der hessischen Integrationspolitik richten soll, weiterhin vom poli-tischen Willensbildungsprozess ausgeschlossen bleibt, gleicht die Integrationspolitik der Landesregierung lediglich einer milden Gabe. Integration auf dem „Prinzip der gegenseitigen Akzep-tanz“ ist damit kaum denkbar.

Auch gibt das Konzept keine Antworten auf die aktuellen Fragen des Miteinanders der Religionen. Gerade aber das weit verbrei-tete Feindbild des Islam und die Intoleranz gegenüber Anders-gläubigen sind Schlüsselprobleme im Umgang von Mehrheitsge-sellschaft und ethnischen Minderheiten.

Menschlich unerträglich und historisch falsch ist es, Integrati-onsangebote ausschließlich an einen Personenkreis zu richten, der über einen gesicherten Aufenthaltsstatus verfügt. Asylbe-werber und Flüchtlinge sind nicht Zielgruppe der Integrationspoli-tik der Landesregierung. Dies schafft nicht nur eine 2-Klassen-Gesellschaft. Auch geht dieser Ausschluss an der Lebensrealität vieler Flüchtlinge vorbei. Schon ein kurzer Blick in die Geschich-te zeigt, dass die wenigsten der ehemaligen ‚Gastarbeiter’ von Anfang an einen Daueraufenthalt in Deutschland anstrebten. Unabhängig von den Verbleibabsichten der Flüchtlinge werden viele de facto hier bleiben. Sie auszugrenzen, ist politisch wie gesellschaftlich fatal und birgt gefährlichen sozialen Sprengstoff. Denn erfahrene Ausgrenzung prägt sich für Generationen ein.

Das Integrationskonzept der Hessischen Landesregierung ist dennoch ein erster positiver Schritt, die tradierte Ausländerpolitik zeitgemäß und den Bedürfnissen entsprechend zu überarbeiten. Nicht die Ausgren-zung, sondern das Miteinander muss im Mittelpunkt aller Bemühungen stehen.

Eine „Initialzündung“ für eine politisch-inhaltliche Auseinandersetzung in einem bisher eher vernachlässigten Bereich oder gar eine Aufbruch-stimmung, die in ergebnisorientiertem Regierungshandeln mündet, sucht man indes vergebens. Zu zaghaft und vage sind die Aussagen

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Integrations- und Antidiskriminierungspolitik

des Konzepts. Zu unklar waren bei der Veröffentlichung des Konzepts, wie und mit welchem Geld welche Maßnahmen umgesetzt werden sol-len.

Elementare Bereiche, ohne die Integration nicht gelingen kann, klam-mert das Papier aus. Ob die hessische Integrationspolitik ein Erfolg wird und nicht nur in Erklärungen mündet, wird deshalb entscheidend davon abhängen, auch diese Fragen einzubeziehen. Überholte Positionen müssen über Bord geworfen werden.

Die AGAH würdigte die positiven Ansätze des Konzeptes und kritisierte die oben dargestellten Mängel in einer umfangreichen Stellungnahme, die der Landesregierung und auch dem Integrationsbeirat im Mai 2000 vorgelegt wurde. Bereits zuvor hatte die AGAH nach mehrmaligem auch öffentlichen Anmahnen des Konzeptes mit einer Pressemeldung reagiert und es als unverbindlich und enttäuschend bewertet.

In der Folgezeit war das Integrationskonzept der Landesregierung im-mer wieder Gegenstand interner oder öffentlicher Veranstaltungen, an denen Vertreter der AGAH als Referenten zum Thema teilnahmen.

Als Beispiele seien genannt:

- 03.05.2000 Sitzung des AB Wiesbaden zum Integrations-konzept der Hessischen Landesregierung

- 15.06.2000 Referat bei dem Ausländerbeirat Lauterbach „Das Integrationskonzept der Hessischen Lan-desregierung und die Zukunft der Ausländer-beiräte“, Lauterbach

- 06.06.2000 Bezirksausländerkonferenz der IG-Metall, Frankfurt

- 13.09.2000 Referat „ Integrationspolitik in Hessen“, Initia-tivausschuss ausländischer Bürger in Hessen, Frankfurt

- 01.11.2000 „Das Integrationskonzept der Hessischen Lan-desregierung“, Veranstalter: Sozialkritischer

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Integrations- und Antidiskriminierungspolitik

Arbeitskreis Darmstadt e.V., Darmstadt

- 23.01.2001 Plenarsitzung des AB Langen, Referat zur Ar-beit des Integrationsbeirates der Hessischen Landesregierung, Langen

Die differenziert kritische Bewertung wurde bei diesen Veranstaltungen durchgängig und deutlich bestätigt.

In einer Vielzahl von Gesprächen mit Landespolitikern wurde zudem die Kritik der AGAH erläutert und Verbesserungsvorschläge unterbreitet. So u. a.

mit Ministerpräsident Koch während der AGAH-Plenarsitzungen und am 11.01.2001 mit der Hessischen Sozialministerin am 24.04.2000 und 24.10.2000mit Sozialstaatssekretär Seif am 22.01.2001 mit dem CDU-Fraktionsvorsitzenden am 17.01.2001 mit dem FDP-Fraktionsvorsitzenden am 04.12.2000 mit dem innenpolitischen Arbeitskreis der CDU-Fraktion am 11.09.2000 und 22.11.2000

Selbstredend, dass das Integrationskonzept Bestandteil der Gespräche mit Vertretern der SPD-Fraktion und der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen war. Vergleiche dazu Kapitel 4.5.

Insbesondere die Tatsache, dass Ansätze zur Umsetzung des Konzep-tes monatelang auf sich warten ließen, veranlasste die AGAH mehrfach, u. a. in Pressemitteilungen die Umsetzung des Konzeptes einzufordern. (03.10.2000, 13.10.2000 und 24.10.2000)

Erst Mitte Januar 2001 wurde der Maßnahmenkatalog zur Umsetzung des Integrationskonzeptes dem Integrationsbeirat und damit der AGAH zugänglich gemacht, aus dem sich ein erstes Bild der laufenden und geplanten Maßnahmen ergab. Der Katalog wurde den Beiräten mit der Bitte um Kritik, Anregungen oder Ergänzungen weitergeleitet, da er Ge-gen-stand eines ersten Gespräches mit Vertretern der Landesregierung Mitte Februar sein sollte. Rückläufe waren jedoch kaum zu verzeichnen.

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Integrations- und Antidiskriminierungspolitik

Eine Bewertung der Maßnahmen wurde dann auch Sozialministerin Mo-siek-Urbahn am 12.02.2001 vorgetragen.

3.1.1.2 Integrationsbeirat

Herzstück des Integrationskonzeptes der Hessischen Landesregierung soll laut Koalitionsvereinbarung und Integrationskonzept der Landesre-gierung der Integrationsbeirat sein. Aufgabe des Beirates ist, die Lan-desregierung in Fragen der Integration zu beraten, Handlungsfelder zu definieren und praktikable Vorschläge zur Umsetzung zu unterbreiten. Er „soll ein Zeichen dafür sein, dass gemeinsame Antworten auf die Fragen der Integration gesucht werden.“ Die Aufgabe des bisherigen Landesausländerbeirates ginge darin auf, er werde deshalb aufgelöst.

Fast zeitgleich mit der Vorstellung des Integrationskonzeptes wurde dann Anfang April 2000 der Integrationsbeirat berufen. Unter Vorsitz der Sozialministerin setzt er sich aus 29 Personen zusammen, die verschie-dene gesellschaftliche Bereiche, nämlich die Bereiche Arbeitswelt, Reli-gion, Wissenschaft, Bildung und Ausbildung, soziales Leben, Kultur, Medien und die kommunale Ebene vertreten. Teilweise vertreten sie Organisationen, teilweise sich selbst. Der Anteil der Migranten liegt bei etwas mehr als einem Drittel. Den stellvertretenden Vorsitz hat der Staatssekretär im Hessischen Wirtschaftsministerium inne. Zudem sind mit Gaststatus die vier Fraktionen des Hessischen Landtags vertreten.

Als einziger Organisation wurden der AGAH zwei Sitze im Integrations-beirat eingeräumt. Nach langer und kontroverser Diskussion beschloss der Vorstand mehrheitlich, die Mandate anzunehmen und den Vorsit-zenden sowie die Geschäftsführerin in das Gremium zu entsenden. Trotz des Anspruchs der Landesregierung, der Landesausländerbeirat könne nach Installierung des Integrationsbeirates aufgelöst werden, war man überwiegend der Meinung, dass es Sinn mache, in dem Gremium mitzuarbeiten. Zum einen werde auch der Landesregierung durch aktive Mitarbeit schnell deutlich, dass die Kompetenz und die Basisanbindung der AGAH unverzichtbarer Bestandteil einer sinnvollen Integrationsarbeit ist, die kaum durch Individuen oder andere Organisationen zu ersetzen ist. Zum anderen sei nur durch praktische Mitarbeit zu verdeutlichen, dass die Arbeit eines Integrationsbeirates sich völlig von der einer Selbstvertretung unterscheide, er keinesfalls die Funktion der AGAH

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Integrations- und Antidiskriminierungspolitik

bzw. des Landesausländerbeirates als nicht von der Regierung be-stimmtes und durch Wahlen demokratisch legitimiertes Gremium über-nehmen kann.

Die konstituierende Sitzung fand am 03. April 2000 statt. Weitere Sit-zungen folgten am:

24.05.200024.08.200017.11.200022.01.200113.02.200123.04.200105.06.200115.08.200112.09.200121.11.2001

statt.

Themenschwerpunkte der Sitzungen waren:

Konzept „Integrationspolitik der Landesregierung“Die Kommune als Fokus der Integration Strukturierung der Arbeit des Beirates Integrationschancen in Kinderbetreuungseinrichtungen IntegrationskampagneMaßnahmenkatalog „Integration“ der Hessischen Landesregie-rungFörderung der Sprachkompetenz für Schülerinnen und Schüler ohne ausreichende Deutschkenntnisse IslamFlüchtlingeIslamischer Religionsunterricht Sport und Integration Zuwanderungsgesetz

Zudem führte der Beirat ein Gespräch mit Ministerpräsident Koch am 17.11.2000.

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Integrations- und Antidiskriminierungspolitik

Bis Ende 2001 verabschiedete der Beirat zudem folgende Erklärungen:

Erklärung zu den Integrationschancen in Kinderbetreuungsein-richtungenDarin wurden u. a. folgende Empfehlungen verfasst:

- Appell an Eltern, ihre Kinder in Kinderbetreuungseinrichtungen zu schicken,

- Werbemaßnahmen der Träger der Einrichtungen, um die Bereit-schaft zur Annahme der Angebote zu fördern,

- Förderung der Kompetenz der Erzieherinnen in der Hinführung fremdsprachiger Kinder zur deutschen Sprache

- Überarbeitung der Konzepte der Kinderbetreuungseinrichtungen durch die Mitarbeiter hinsichtlich interkultureller Aspekte

- Entwicklung von Weiterbildungsangeboten zur Förderung der inter-kulturellen Kompetenz der Mitarbeiter/innen

- Ermöglichung von interkulturellen Begegnungen durch die Träger der Einrichtungen

- Appell an junge Menschen ausländischer Herkunft, die Erzieherausbildung aufzunehmen und diesen Beruf auszuüben

Erklärung „Für Achtung, Toleranz und Miteinander – gegen Gewalt, Fremdenfeindlichkeit, Diskriminierung und Rassismus“

Förderung der Sprachkompetenz für Schülerinnen und Schüler ohne ausreichende Deutschkenntnisse Der Beirat forderte u. a. die Einrichtung von Intensivsprachkursen für Kin-der und Seiteneinsteiger/innen. Zudem wurde angeregt, im Bereich jedes Schulamtes Einrichtungen zur Aufnahme und Beratung von Seiteneinstei-ger/innen vorzuhalten.

Aufruf zur Teilnahme an der Kommunalwahl am 18. März 2001 Neben einem Wahlaufruf wurde angeregt, dass die politischen Repräsen-tanten der Kommunen sich in Zukunft besonders um die Vermittlung kommunaler Politik an alle Bürgerinnen und Bürger bemühen und zur För-derung des Integrationsgedankens noch intensiver auch den Kontakt mit den nicht wahlberechtigten Menschen suchen.

Erklärung zum Religionsunterricht in hessischen Schulen Damit sprach sich der Integrationsbeirat für einen Ethik-Unterricht als obli-gatorische Alternative zum konfessionsgebundenen Religionsunterricht aus. Zudem wurde die Landesregierung aufgefordert, eine Konzeption zur Realisierung Islamischen Religionsunterrichts in Hessen zu erstellen.

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Integrations- und Antidiskriminierungspolitik

Vorbereitet und abgestimmt wurde ein großer Teil der Erklärungen in sogenannten Projektgruppen zu einzelnen Themenbereichen.

Im Berichtszeitraum bestanden folgende Untergruppen des Beirates:

Projektgruppe Arbeit

Die Gruppe tagte im Berichtszeitraum am 09.08.2000, 02.11.2000 und 14.11.2000 (Untergruppe) und bestand aus 5 Mitgliedern des Integrationsbeirates.

Neben einer Erklärung zum Bereich Arbeit sollten positive Bei-spiele zur Integration in den Betrieben und Modelle herausgear-beitet werden. Eine Erklärung kam bis zum Ende des Berichts-zeitraumes nicht zustande, die Fortsetzung der Treffen fand erst 2002 statt.

Projektgruppe Medien

Die Gruppe tagte am 15.08.2000, 02.11.2000, 02.11.2001 und 14.12.2001. Sie wurde von 2 bis 5 Mitgliedern des Beirates ge-tragen.Themen der Sitzungen waren u. a. Möglichkeiten der In-tegrationsförderung in deutschsprachigen Medien, die Veranstal-tung eines Medienkongresses, Präsentation des Beirates im In-ternet sowie Journalistische Ausbildung.

Projektgruppe Schule

Die Gruppe tagte am 14.12.2000, 07.02.2001, 14.03.2001, 17.05.2001, 09.08.2001, 17.10.2001 und 11.12.2001. Regelmä-ßig nahmen etwa 5 bis 6 Mitglieder des Integrationsbeirates bzw. ihre Vertreter teil.

Themen waren u. a. Maßnahmen zum Erwerb bzw. zur Förde-rung der Sprachkompetenz von Schüler/innen deutscher und ausländischer Herkunft, Islamischer Religionsunterricht, religi-onsassoziierte Konflikte, Gewalt in der Schule, Schulleben, Wett-bewerb „Hessen:grenzen-los“ an den Schulen, Qualitätssiche-rungsgesetz. Zwei der vom Beirat verabschiedeten Erklärungen wurden in dieser Projektgruppe vorbereitet.

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Integrations- und Antidiskriminierungspolitik

Projektgruppe Flüchtlinge

Diese Projektgruppe wurde zwar in 2001 verabredet, traf sich je-doch erstmals in 2002.

Zudem wurde im Beirat ein „Islam-Workshop“ angeregt, dessen erste Vorbereitungssitzung am 08.08.2001 stattfand.

An den Sitzungen des Integrationsbeirates nahmen die Vertreter der AGAH (Murat Çakir, ab September 2000: Manuel Parrondo und Ulrike Okenwa-Elem, jetzt Foraci) regelmäßig teil und beteiligten sich aktiv an den Diskussionen mit Anregungen und Vorschlägen, aber auch durch Übernahme von Arbeitsaufträgen. Insbesondere die Auseinanderset-zung mit dem Integrationskonzept der Landesregierung, die Frage von Diskriminierung bzw. Vorurteilen und die Integrationskampagne (siehe unten) gehen auf Anregungen der AGAH-Vertreter zurück.

Auch in allen Projektgruppen war die AGAH ständig mit einem Vertreter oder einer Vertreterin aktiv. Neben Ulrike Foraci (ehemals Okenwa) (PG Arbeit, teilweise PG Medien) vertrat die Positionen vor allem Yilmaz Memisoglu (PG Schule, PG Medien, Workshop Islam).

Insgesamt bleibt festzustellen, dass die Vertreter der AGAH mit zu den aktivsten Mitgliedern des Integrationsbeirates gehörten. Viele, insbe-sondere Mitglieder nichtdeutscher Herkunft, waren nur unregelmäßig bzw. so gut wie gar nicht anwesend. Auch die Beteiligung an den Dis-kussionen war insbesondere im ersten Jahr des Bestehens meist auf den gleichen engagierten Personenkreis beschränkt.

Welche der quantitativ eher geringen und von Konsens geprägten Emp-fehlungen an die Landesregierung auch von dieser aufgegriffen und umgesetzt wurden, ist nicht bekannt. Es ist jedoch davon auszugehen, dass insbesondere die Vorschläge zum Islamischen Religionsunterricht perspektivisch gute Umsetzungschancen haben.

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Integrations- und Antidiskriminierungspolitik

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3.1.1.3 Integrationskampagne „Hessen:grenzen-los“

Die Initiierung einer Integrationskampagne geht auf eine Anregung der AGAH-Vertreter im Integrationsbeirat zurück, die im Gespräch des Bei-rates mit Ministerpräsident Koch am 17.11.2000 vorgetragen wurde.

Hintergrund des Vorschlages war zum einen die Überzeugung, dass zu einer umfassenden Integrationspolitik auch Maßnahmen zur Bekämp-fung von Vorurteilen und Ängsten in Teilen der Mehrheitsgesellschaft gehören. Integration kann nur dann funktionieren, wenn auch beide Sei-ten an diesem Prozess mitwirken. Einseitige Angebote an Menschen nichtdeutscher Herkunft reichen nicht aus. Es gilt vor allem ein positives gesellschaftliches Klima zu schaffen, das Integration auch zulässt. Hier sind vor allem Landespolitiker gefordert, mit gutem Beispiel voranzuge-hen und Impulse, wie beispielsweise mit einer Kampagne, zu geben.

Zum anderen wurde dem Ministerpräsidenten verdeutlicht, dass selbst die besten Absichten zur Gestaltung einer Integrationspolitik auf Lan-desebene nicht ausreichen. Integration findet vor allem in den Kommu-nen, Stadtteilen und Nachbarschaften statt. Eine Kampagne könnte so-mit zum einen dazu beitragen, Vorurteile abzubauen und für mehr Ak-zeptanz werben, zum anderen die Kommunen ermutigen, ihrerseits den Integrationsprozess voranzutreiben.

Vorbereitet wurde die Kampagne von einer so genannten „Steuerungs-gruppe“, die aus fünf Mitgliedern des Integrationsbeirates, darunter einer Vertreterin der AGAH und dem Präsidenten des Landesportbundes, be-stand. Formaler Träger der Kampagne wurde der Landessportbund, nachdem die AGAH, u. a. aus personellen Gründen, die Übernahme abgelehnt hatte. Die nötigen finanziellen Mittel wurden durch die Lan-desregierung bereit gestellt.

In unzähligen Vorbereitungssitzungen wurden u. a. die Agentur ausge-wählt, die Konzeption festgelegt und organisatorische Fragen geklärt.Eckpunkte der Kampagne waren dabei:

- Kampagne pro Integration, die auch die Gefühle der Menschen er – reicht - Zielgruppe ist die gesamte Gesellschaft - Hessen ist weltoffen

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Integrations- und Antidiskriminierungspolitik

- Zuwanderung ist eine Bereicherung - Kultur ist international

Ziel der Kampagne war und ist es, Achtung, Akzeptanz und Toleranz zwischen Zuwanderern und angestammter Bevölkerung zu fördern und den Integrationsgedanken in Hessen zu festigen. Es gilt, Vorurteile ab-zubauen, Verständnis und Bewusstsein für die Notwendigkeit eines friedlichen Zusammenlebens zu schaffen. Hessen will zudem als weltof-fenes Bundesland demonstrieren, dass Integration ein Schlüssel für eine zukunftsgewandte hessische Gesellschaft ist.

Nachdem am 18. September die Kampagne mit einer Pressekonferenz in Wiesbaden der Öffentlichkeit vorgestellt worden war, fand die eigentli-che Auftaktveranstaltung am 21. Oktober 2001 unter großer Publikums- und Medienbeteiligung in der Paulskirche statt. Parallel dazu wurden Großplakate zunächst in Frankfurt, später dann in ganz Hessen, ge-klebt. Zusätzlich wurden Flyer und Plakate an Organisationen und Ge-meinden verteilt, die auf kommunaler Ebene örtliche Aktionen anregen und unterstützen sollten. Ein Internetauftritt und eine Hotline ergänzten das Angebot. Weitere Veranstaltungen, wie interkulturelle Begegnungen und Feste vor Ort fanden bereits bis Jahresende statt oder waren in Planung. Die Landesregierung sagte zu, die Kampagne durch weitere Maßnahmen zu begleiten.

Die AGAH beteiligte sich nicht nur an den Vorbereitungen der Kampagne, sondern begleitete und unter-stützte sie von Anfang an aktiv. Sei es als Miteinlader zur Auf-taktveranstaltung, als Referenten oder Initia-toren von Veranstal-tungen unter dem

Motto „Hessen: grenzen-los“ oder als Gesprächspartner bei zahllosen Presseterminen. Darüber hinaus beteiligte sich die AGAH als Multiplika-tor an der Verbreitung der Plakate und Flyer und forderte die Beiräte auf, mit eigenen Veranstaltungen die Kampagne zu unterstützen.

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Integrations- und Antidiskriminierungspolitik

Die Integrationskampagne soll im Jahr 2002 fortgesetzt werden.

3.1.1.4 Sonstiges

Die Tatsache, dass Integration zu einem Schwerpunkt hessischen Re-gierungshandelns erklärt worden war, zeigte insbesondere nach der Vorlage des Integrationskonzeptes deutliche Auswirkungen auf den ge-sellschaftlichen Diskurs. Die Entwicklung kommunaler Integrationspro-gramme, vor allem auch unter Beteiligung der hessischen Ausländerbei-räte (Beispiel Rodgau), gehören dazu genauso wie mehrere Initiativen in hessischen Landkreisen - teilweise sogar auf Anregung der örtlichen Beiräte (Fulda), Integrationsbeiräte einzurichten.

Die AGAH hat die Formulierung eigener Integrationsansätze auf kom-munaler Ebene durch Seminare oder Veranstaltungen unterstützt (ver-gleiche Kapitel 4 und 6) und für die Verbreitung der Positiv-Beispiele gesorgt. Hinsichtlich der Beiratsinitiativen war bis auf einen Landkreis allen Beteiligten klar, dass es sich hierbei nur um eine Ergänzung der bestehenden kommunalen Beiräte handeln kann. So wurde als einer der ersten lokalen Integrationsbeiräte der des Rheingau-Taunus-Kreises etabliert, dem mehrere Vertreter der kommunalen Beiräte im Kreis an-gehören. Die AGAH hat die Konzeptionierung dieser Beiratsinitiativen durch Gespräche mit Vertretern der Beiräte, aber auch Kommunalpoliti-kern, regelmäßig begleitet.

Auch kam es im Vergleich zu den Vorjahren geradezu zu einer Inflation von Veranstaltungen zum Thema Integration; ein Trend, der allerdings auch außerhalb Hessens zu bemerken war.

Im Berichtszeitraum beteiligten sich Vertreter/innen der AGAH aktiv an folgenden Veranstaltungen, die im engeren oder weiteren Sinne das Thema „Integration“ behandelten:

21.03.2000 Kommunalpolitisches Forum der Konrad-Adenauer-Stiftung: „Ausländerintegration“,Frankfurt

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Integrations- und Antidiskriminierungspolitik

25.04.2000 Ausstellungseröffnung „Mein Freund ist Aus-länder“, Nidderau. Veranstalter: AB Nidde-rau

12.-14.05.2000 AGAH/HLZ-Wochendendseminar „Integrati-onsarbeit auf lokaler Ebene“, Meinhard-Grebendorf

26.06.2000 „Lokale-kommunale Integrationspolitik“, Ar-beitstreffen in Offenbach

14.-16.09.2000 Seminar „Europäische Migration; Nicht ob, sonder wie: Migration und Integration – ihre Gestaltung und Konsequenzen“ der Johan-nes-Gutenberg-Universität, Mainz

24.09.2000 Aktionstag in Schlüchtern: „Musik und Kultur gegen Intoleranz und Rassismus“, Veran-stalter: Magistrat der Stadt Schlüch-tern/Jugendreferat

27.09.000 Podiumsdiskussion „Integration?!“ im Rah-men der Interkulturellen Woche, Veranstal-ter: Caritas, Offenbach

29.10.2000 „Miteinander im Gespräch“, Veranstalter: Kreisausländerbeirat Offenbach, Obertshau-sen

10.-12.11.2000 Fachtagung „Integrationsbereitschaft als Schlüsselbegriff für ein Miteinander“, Veran-stalter: Verband der Initiativgruppen in der Ausländerarbeit – VIA e.V., Hamburg

15.11.2000 Veranstaltung „Fremdenfähigkeit oder Integ-ration“, Veranstalter: Deutscher Freidenker-Verband, Volkshochschule und Leitstelle Zusammenleben in Offenbach, Offenbach

15.01.2001 Kommunalforum „Integration und Akzeptanz ausländischer Bürger/innen in kreisangehö-rigen Kommunen“, Veranstalter: KAB Offen-bach, Mühlheim

08.02.2001 Vortrags- und Diskussionsveranstaltung „Zuwanderung und Integration – Integrati-onsmodell der Niederlande“, Veranstalter: IHK Frankfurt, Frankfurt

20.03.2001 Veranstaltung „Eine bunte Schule. Vonein-ander lernen in Europa“, Frankfurt. Veran-

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Integrations- und Antidiskriminierungspolitik

stalter: Alfred Herrhausen Gesellschaft für internationalen Dialog

15.05.2001 Fachtagung „Deutschland – Einwanderungs-land? Fakten, Probleme, Perspektiven“,Gießen. Veranstalter: HLZ, iaf e.V., Paritäti-scher LV Hessen e.V.

21.05.2001 Podiumsgespräch „Begegnung – Bewegung – Integration“ anlässlich des Hessentages in Dietzenbach. Veranstalter: Landessportbund Hessen

24.05.2001 „Integration in Hessen“, Dietzenbach. Ver-anstalter: Hessisches Sozialministerium

19.09.2001 Vorbereitung der Veranstaltung „Politiker-parcours“ im Rahmen der Darmstädter Akti-onswoche für ein besseres Zusammenleben von Menschen unterschiedlicher Herkunft der Caritas, Darmstadt

22.09.2001 Diskussion (Politikerparcours) zum Thema „Einwanderung u. Integration“ aus Anlass der Darmstädter Aktionswoche; Darmstadt

25.09.2001 Arbeitskreis „Integration“ des Hess. Wirt-schaftsministeriums zum Thema „Zuwande-rung“ mit Referat der AGAH; Wiesbaden

26.09.2001 Veranstaltung: „Integration – wie ihr uns das Gefühl geben könnt, dass wir zu euch gehö-ren“, Veranstalter: Agenda 21, Gruppe Inter-kulturelles Zusammenleben, Ev. Erwachse-nenbildung im Odenwaldkreis; Reinheim

26.11.2001 Fachtagung „Herausforderungen u. Chan-cen der Integration v. Zuwanderern in Hes-sen“, Veranst. Hess. Sozialministerium u. ISS; Hessischer Landtag Wiesbaden

3.1.2 Antidiskriminierungspolitik

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Integrations- und Antidiskriminierungspolitik

3.1.2.1 Allgemein

Vor allem rassistisch motivierte Äußerungen oder Verhalten von Einzel-personen gaben der AGAH immer wieder Anlass, sich zu Wort zu mel-den bzw. dagegen vorzugehen. Aber auch die Berichterstattung der Presse wurde kritisch beobachtet und - wenn nötig - dagegen vorgegan-gen. Aber auch hier sollen einige exemplarische Beispiele wiedergege-ben werden.

Vor dem Hintergrund rassistisch motivierter Straftaten vor allem in den neuen Bundesländern im Sommer 2000 forderte die AGAH mit einer Pressemitteilung vom 11.08.2000 konsequenteMaßnahmen gegen Rechtsradikalismus und Rassismus in Deutschland und warnte davor, Rechtsradikalismus und Ras-sismus als ein Jugendproblem der neuen Bundesländer anzu-sehen. Die rassistischen Gewalttaten der letzten Wochen seien kein neues Phänomen, sondern der Ausdruck einer neuen Di-mension. Jahrelanges Ignorieren der Warnungen und populisti-sche Äußerungen von Politikern auf Kosten der Zugewanderten hätten dazu Erhebliches beigetragen. Die Gewalttaten der letz-ten Wochen seien nur die Ergebnisse eines in der gesellschaft-lichen Mitte verankerten Rassismus. Notwendig sei ein gesell-schaftlicher und politischer Paradigmenwechsel. Dazu gehöre auch die rechtliche Gleichstellung aller Einwohner/innen. Die Bundes- und Landesregierungen wurden aufgefordert, die insti-tutionellen Diskriminierungsmechanismen aufzuheben und den Weg für die rechtliche Bekämpfung der gesellschaftlichen Dis-kriminierungen zu ebnen.

Ähnlich äußerte sich die AGAH am 03.10.2000 aus Anlass des Tages der deutschen Einheit. Es sei nun endlich an der Zeit, die Mauern in den Köpfen der Menschen einzureißen und Frem-denfeindlichkeit und Rassismus aktiv zu bekämpfen.

Deutliche dienstrechtliche Konsequenzen für einen Wetzlarer Staatsanwalt für seine Entscheidung in einem Fall von Rechts-radikalismus in Waldsolms forderte die AGAH am 10.10.2000 ein. Der Staatsanwalt hatte ein Verfahren wegen rassistischer und körperlicher Bedrohung eines 9-jährigen schwarzen Mäd-chens sowie Körperverletzung ihrer 17-jährigen Schwester ge-

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Integrations- und Antidiskriminierungspolitik

gen eine Geldbuße von DM 300,00 eingestellt. Die Begründung, dass es sich bei dem Täter um eine ‚unbelehrbare’ Person han-dele, dem eine öffentliche Bühne nicht gewährt werden solle, stellte nach Ansicht der AGAH geradezu eine Bagatellisierung einer rassistisch motivierten Straftat dar. Der Täter sollte offen-sichtlich mit einem Opferetikett reingewaschen werden. Der Fall erregte bundesweit Aufsehen. Der Fall wurde wieder aufgerollt.

Am 21.10.2000 beteiligten sich Vertreter der AGAH an einer Demonstration gegen den Landesparteitag der Republikaner in Bad Homburg.

Mit einer Resolution sprach sich das Plenum der AGAH am 25.11.2000 gegen eine zunehmende Intoleranz und Gewaltbe-reitschaft aus und sprach sich gleichzeitig gegen den damals in der öffentlichen Diskussion stehenden Begriff der „DeutschenLeitkultur“ aus.

Am 14.05.2001 protestierte die AGAH gegen den Abdruck einer Karikatur der FAZ-Sonntagszeitung vom 13. Mai, die unter-schwellig rassistische Inhalte vermittelte.

Auch die Landeskonferenz der Naturfreunde Hessen am 20.05.2001 stand unter dem Schwerpunkt der Bekämpfung von Rassismus. Eine Vertreterin der AGAH übermittelte dort ein Grußwort.

Nicht zuletzt organisierte bzw. beteiligte sich die AGAH an Ver-anstaltungen, die die Bekämpfung von Rassismus und Rechts-radikalismus zum Gegenstand hatten. Exemplarisch seien ge-nannt:

- 03.02.2001 Referat zur NPD/Wochenendseminar des Ausländerbeirates Wetzlar

- 15.09.2001 Tagung „Rassismus u. Fremdenfeindlich-keit: Erscheinungsformen u. Gegenstrate-gien“; Frankfurt. Veranstalter: AGAH/HLZ

3.1.2.2 Antidiskriminierungsgesetz

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Integrations- und Antidiskriminierungspolitik

Ein Antidiskriminierungsgesetz ist nach Auffassung der AGAH ein wich-tiger Schritt bei der Bekämpfung von Ausländerfeindlichkeit und Ras-sismus.

Die Erfolgsaussichten, politische Mehrheiten für ein Antidiskriminie-rungsgesetz zu finden, waren im Berichtszeitraum als gering anzusehen. Eine Initiative der AGAH, gerichtet an den Deutschen Bundestag (vgl. Jahresberichte 1998-1999), die sich auf eine grundsätzliche Überprü-fung der bereits bestehenden Gesetze, Verordnungen und Verwaltungs-vorschriften auf Minderheiten diskriminierende Bestimmungen auf Bun-desebene richtete und die Einrichtung einer Überprüfungskommission anregte, war im Dezember 1999 negativ beschieden worden.

Die Zahl rassistisch motivierter Anschläge liegt zwar seit einigen Jahren auf statistisch deutlich niedrigerem Niveau, doch bis heute sind Meldun-gen von Übergriffen – meist jedoch aus den östlichen Bundesländern - an der Tagesordnung. Integrationsbemühungen machen daher flankie-rende Maßnahmen zur Beseitigung gesellschaftlicher und sozialer Un-gleichbehandlung notwendig. Vordringliches Ziel muss dabei die Be-kämpfung von Vorurteilen, Fremdenfeindlichkeit und Rechtsextremismus sein. Umfassende Konzepte und Antirassismusstrategien lassen dem-gegenüber leider sowohl auf Landes- wie auch auf Bundesebene noch immer auf sich warten. Fragen von Intoleranz, Vorurteilen und Fremden-feindlichkeit und deren Bekämpfung mussten deshalb auch im Berichts-zeitraum ein Arbeitsschwerpunkt der AGAH bleiben.

Vorstand und Geschäftstelle beschäftigten sich immer wieder mit den Ursachen, Formen und Auswirkungen der strukturellen, institutionellen und ethnischen Diskriminierung. Aber auch die Mitgliedsbeiräte der AGAH beunruhigte, dass es keinen wirksamen, einklagbaren und weit-reichenden rechtlichen Schutz gegen rassistische Diskriminierung in der Bundesrepublik gibt und die bestehenden rechtlichen Möglichkeiten un-zureichend sind. So beklagte z. B. der Ausländerbeirat Wiesbaden mit einem Schreiben vom 11.09.2000 die ungenügende gesetzliche Situati-on. Die AGAH setzt weiter auf den wichtigen Lösungsansatz durch ein Antidiskriminierungsgesetz und wird deshalb auch in den kommenden Jahren für die Berücksichtigung institutioneller und rassistischer Diskri-minierungen ethnischer Minderheiten eintreten.

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Integrations- und Antidiskriminierungspolitik

Ein wichtiger Schritt, der sich hierfür abzeichnet, stellt die nationale Um-setzung der EU-Richtlinie 2000/43/EG zur Anwendung des Gleichbe-handlungsgrundsatzes ohne Unterschied der Rasse oder der ethnischen Herkunft dar. Diese Richtlinie wurde im Juni 2000 beschlossen und ist auf nationaler Ebene bis Juli 2003 zu transformieren. Sie enthält umfas-sende Anforderungen an ein wirksames Antidiskriminierungsrecht und verpflichtet die Mitgliedsstaaten der EU, einen Mindeststandard an rechtlichen Regelungen einzuführen.

In Art.13 des EG-Vertrages in der Fassung vom 02.10.1997 (Vertrag von Amsterdam) ist die Bekämpfung von Diskriminierungen u. a. aus Gründen der Rasse oder der ethnischen Herkunft festgeschrieben. Da-mit erlangt die EU die Kompetenz, Vorkehrungen zu treffen, um Diskri-minierungen aus den genannten Gründen zu bekämpfen. Das Besonde-re der Richtlinien des Rates der Europäischen Union liegt darin, dass diese sekundärrechtlichen Vorschriften entsprechend Art.249 Abs.3 EGV (Art.189 Abs.3 EGV a.F.) hinsichtlich ihres Ziels nur für die Mit-gliedsstaaten in ihrem Verhältnis zur EG verbindlich sind. Den Mitglieds-staaten bleibt es überlassen, die Umsetzung in innerstaatliches Recht vorzunehmen, wobei Form und Mittel der Umsetzung vom Grundsatz her Ermessenssache der Einzelstaaten sind. Die wesentlichen Inhalte und ggf. Abweichungen zur gesetzlichen Situation in der Bundesrepublik Deutschland sollen nachfolgend kurz dargestellt werden:

Von großer Bedeutung ist die Frage, ob bei der Transformation der Richtlinie 2000/43/EG auf nationaler Ebene lediglich die Durchsetzung des negativ formulierten Diskriminierungsverbotes durch entsprechende Normen zur Unterlassung von Diskriminierungen als ausreichend ange-sehen werden kann oder weiterführende Verpflichtungen für den Ge-setzgeber abgeleitet und Forderungen aufgestellt werden können. Fer-ner wird in den Gründen der Richtlinie 2000/43/EG ausgeführt, dass das Diskriminierungsverbot auch hinsichtlich Drittstaatsangehöriger ange-wandt werden „sollte“. Ungleichbehandlungen aufgrund der Staatsange-hörigkeit und Vorschriften über Einreise, Aufenthalt und Zugang zum Beruf von Drittstaatsangehörigen seien davon jedoch unberührt. Da be-züglich EU-Bürgern offensichtliche Schranken, z. B. im Hinblick auf den Berufszugang, nicht festzustellen sind bzw. bereits nicht mehr vorliegen, beinhaltet dies weiterhin die Überlegung, dass es sich bei diesen Be-nachteiligungen um versteckte Benachteiligungen handelt. Entspre-

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chend den obigen Ausführungen muss das Ziel der Umsetzung der Richtlinie daher auch sein, versteckte Diskriminierungen abzubauen.

Gerade verdeckte, mittelbare Benachteiligungen dürften in der Praxis für die Betroffenen schwer zu belegen sein. In Art.8 Abs.1 Richtlinie 2000/43/EG ist eine wichtige Abweichung zur prozessualen Situation in der Bundesrepublik Deutschland enthalten: Im deutschen Prozessrecht wird von dem Grundsatz ausgegangen, dass jede Partei die Tatsachen, aus denen sie Rechte herleitet, beweisen muss. Da die Richtlinie 2000/43/EG dies grundsätzlich dem Beklagten auferlegt, findet damit eine „Beweislasterleichterung“ statt. Allerdings ist zu beachten, dass nicht jeder Vortrag ausreichend ist und die Beweiserleichterung aus rechtsstaatlichen Gründen nicht für Strafverfahren gilt.

In der Richtlinie 2000/43/EG ist darüber hinaus innerhalb des Rechts-weges die Klagebefugnis für Organisationen, die im Bereich der Antidis-kriminierung arbeiten, vorgesehen. Damit wären grundsätzlich entweder Verbandsklagen oder eine Einzelunterstützung von betroffenen Perso-nen durch die Organisationen zulässig. Hierzu wird jedoch ein entspre-chender Beschluss der Mitgliedsstaaten vorausgesetzt.

Die AGAH begleitete im Berichtzeitraum die nationale Umsetzung der EU-Richtlinie 2000/43 kritisch. Die Mitgliedsbeiräte wurden über den aktuellen Sachstand und die geplanten rechtlichen Änderungen schrift-lich, so z. B. der AB Wiesbaden am 02.11.2000 und in einem Wochen-endseminar, welches die AGAH gemeinsam mit dem DGB-Bildungswerk veranstaltete, informiert. Die Tagung fand unter dem Titel „Die Antidis-kriminierungsrichtlinie des Rates der Europäischen Gemeinschaft“ am 10. und 11.11.2001 in Heidenrod-Springen statt. Die AGAH wird sich bis zum Abschluss der Transformationsfrist im Juli 2003 unter Berücksichti-gung institutioneller und rassistischer Diskriminierungen ethnischer Min-derheiten weiterhin an dem nationalen Umsetzungsverfahren der Richt-linie beteiligen und über den Bundesausländerbeirat eigene Vorschläge dazu einbringen.

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Politische Mitbestimmung

3.2 Politische Mitbestimmung

Nicht erst seit der Einführung des kommunalen Wahlrechts für EU-Bürgerinnen und Bürger zeigt sich deutlich, wie wichtig die Frage der politischen Partizipation via Wahlrecht für den Integrationsprozess ist. Politische Wahrnehmung und politisches Handeln steigen überproporti-onal, wenn der Kreis der Begünstigten auch als Wähler zur Verfügung steht.

Große Hoffnungen für ein besseres Zusammenleben von Deutschen und Nichtdeutschen ruhen nicht zuletzt deshalb weiterhin auf der politi-schen Gleichstellung aller Menschen mit Lebensmittelpunkt in Deutsch-land.

Die Frage der politischen Mitbestimmung in Form der Gewährung des Wahlrechts war deshalb auch 2000/2001 wichtiger Bestandteil unserer Arbeit und wurde ständig in Gesprächen vorgetragen.

3.2.1 Wahlrecht

Die Forderung nach der politischen Gleichstellung der Migrantinnen und Migranten ist seit der Gründung der AGAH fester Bestandteil ihrer politi-schen Arbeit. Das Wahlrecht für alle Menschen, die ihren Lebensmittel-punkt in der Bundesrepublik haben - unabhängig von der Staatsangehö-rigkeit - gehört zu den elementaren Bestandteilen des demokratischen Staatswesens.

Auch in den Jahren 2000 und 2001 wurde deshalb jede Gelegenheit genutzt, um den gesellschaftlichen Diskurs über das Wahlrecht anzure-gen oder zu verstärken.

3.2.1.1 Kommunalwahlrecht

Bereits im letzten Jahresbericht wurde erläutert, dass das Kommunal-wahlrecht mit dem Regierungswechsel in Hessen neu geregelt und zum 05.01.2000 in Kraft getreten ist. Dabei wurden mehrere Aspekte neu

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Politische Mitbestimmung

geregelt: Die Rechtsstellung der direkt gewählten Bürgermeister und Landräte wurde verbessert, der Sport in die Kommunalverfassung auf-genommen und die Mitwirkung der Kommunalen Spitzenverbände an der Landesgesetzgebung verbessert sowie zugleich auch das bisherige Kommunalwahlrecht umfangreich geändert. Das aktive Wahlalter ist - mit einer Übergangsregelung für die kommende Kommunalwahl - von 16 auf 18 Jahre angehoben, die Wahlperiode von vier auf fünf Jahre ver-längert, eine fakultative Möglichkeit zur Verkleinerung der Gemeindever-tretungen und Kreistage geschaffen worden, die 5%-Sperrklausel wurde gestrichen und es ist ein neues Wahlsystem eingeführt worden, das u. a. die Elemente des Kumulierens und Panaschierens beinhaltet.

Ende 1999 wurde vom Hessischen Innenministerium der Entwurf für eine Verordnung zur Änderung der Kommunalwahlordnung, der Lan-deswahlordnung, der Stimmordnung und der Verordnung über die gleichzeitige Durchführung von Direktwahlen und Bürgerentscheiden mit Landtagswahlen, Volksabstimmungen, Volksentscheiden, Bundestags- und Europawahlen vorgelegt.

Die AGAH nahm dazu ausführlich Stellung und forderte neben einer Vielzahl von Vorschlägen u. a. eine noch weitreichendere Informations-pflicht der Wählerinnen und Wähler zum neuen Wahlrecht. Im Rahmen der Kommunalwahlordnung und auf Grundlage des § 15 Abs.4 KWG sollte geregelt werden, dass den Wahlberechtigten ein Musterstimmzet-tel sowie eine allgemeine Information über die Wahl und das Wahlver-fahren durch Verteilung an die in Frage kommenden Haushalte zugäng-lich gemacht wird. Zumindest bei den Ausländerbeiratswahlen biete sich zudem eine gemeinsame Versendung mit den Wahlbenachrichtigungs-karten besonders an. Eine vereinfachte Verteilung beispielsweise über den Vertriebsweg der Tageszeitungen reiche nach Ansicht der AGAH für diesen Wahlberechtigtenkreis nicht aus.

Abgelehnt wurde zudem, dass bei Unterzeichnern von Wahlvorschlägen für Wahlbereiche der Wohnsitz im Wahlbereich nachzuweisen ist. Ein Wohnsitznachweis im Wahlkreis solle allein aus Praktikabilitätsgründen ausreichen.

Nicht zuletzt wurde angeregt, die Wahlvorstände zusätzlich mit einer Informationsbroschüre über das Wahlverfahren verpflichtend auszustat-

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Politische Mitbestimmung

ten. Das neue Wahlrecht und dessen Komplexität macht es zwingend notwendig, den Wahlvorständen eine Handreichung zu überlassen, de-nen sie Anleitungen zur Durchführung der Wahl im Wahllokal sowie Er-läuterungen zur Ermittlung und Feststellung der Wahlergebnisse ent-nehmen können.

Im Vorfeld der Kommunalwahl 2001 beschäftigte die AGAH vor allem die nunmehr eingeführte Möglichkeit des Wählers, bei seiner Stimmab-gabe zu kumulieren und zu panaschieren.

Da sich nunmehr Unionsbürgerinnen und Unionsbürger zum zweiten Mal an der Wahl beteiligen konnten, regte die AGAH die Herausgabe von muttersprachlichem Informationsmaterial an, unterstützte dann die Herstellung und Verbreitung und beteiligte sich an Informationsveran-staltungen zum geänderten Wahlrecht, so am 16.03.2000 in Groß-Gerau.

Nicht zuletzt wurden mit einer Pressemitteilung am 13. März 2001 die Wahlberechtigten zur Stimmabgabe aufgefordert.

Scharf kritisierte die AGAH dabei den Ausschluss von Drittstaatern an dieser Wahl. Der Wahlslogan der Landesregierung für die Kommunal-wahl am 18. März „Einfach mehr Demokratie“ müsse für alle gelten. Für die AGAH ist es schlichtweg undemokratisch, ¾ der in Hessen lebenden Ausländer weiterhin das Wahlrecht zu verweigern. Wer Integration will, darf auch vor dem Grundpfeiler der Demokratie, dem Wahlrecht, nicht Halt machen. Von der Hessischen Landesregierung wurde deshalb er-neut eine Bundesratsinitiative eingefordert, die Demokratie auch endlich für diesen Teil der Bevölkerung Wirklichkeit werden lässt.

Im Nachtrag zur Kommunalwahl erstellte die AGAH aufgrund des vom Hessischen Innenministeriums gelieferten Datenmaterials eine Auswer-tung der gewählten Mandatsträger aus EU-Staaten und einer repräsen-tativen Umfrage in 10 ausgewählten Städten. Danach hat sich die Zahl der gewählten Nicht-EU-Wähler im Vergleich zur Vorwahl kaum verän-

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Politische Mitbestimmung

dert. Völlig uneinheitlich hingegen waren die Auswirkungen des neu ein-geführten Kumulierens auf die ausländischen Kandidaten: Während in einigen Kommunen Unions-Ausländer durchweg auf bessere Listenplät-ze gewählt wurden, wurden sie offensichtlich in anderen Gemeinden radikal gestrichen und auf aussichtslose Plätze katapultiert. Im Landes-schnitt hatte das Kumulieren jedoch keine sichtbaren Konsequenzen für die ausländischen Kandidaten. Ihre Gesamtzahl blieb in etwa gleich.

Gemeindewahlen in Hessen 2001hier: Gewählte ausländische Unionbürgerinnen und Unionsbürger

CDU SPD Grüne F.D.P REP NPD ÖDP PBC DVU Wäh-lergr.

Sons-tige

Gesamt

2001 1997 2001 1997 2001 1997 2001 1997 2001 1997 2001 1997 2001 1997 2001 1997 2001 1997 2001 1997 2001 1997 2001 1997

Belgien 1 1 1 1

Dänemark 0 0

Finnland 1 1 2 0

Frankreich 4 7 1 3 2 1 3 10 11

Griechenland 5 5 13 17 1 1 2 2 1 1 2 24 26

Irland 1 0 1

Italien 9 14 17 22 2 2 2 1 2 32 39

Luxemburg 0 0

Niederlande 1 1 7 1 2 2 10 4

Österreich 6 2 2 1 1 1 9 4

Portugal 1 4 5 3 1 6 8

Schweden 1 2 1 1 1 5 1

Spanien 3 3 7 7 2 2 2 12 14

Ver.Königreich 2 2 4 2 3 1 1 9 6

Gesamt 33 34 57 57 12 16 6 1 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 3 5 9 2 120 115

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Politische Mitbestimmung

2001 1997Gemeindevertreter in Hessen insgesamt 13470 13648davon deutsche Staatsangehörige 13350 13533davon ausländische Unionsbürger/innen 120 115

Anteil der gewählten ausländischen Unions-bürger/innen an den Gemeindevertretern insgesamt (in Prozent) 0,89 0,84

Anteil der ausländischen Unionsbürger/innen an den Wahlberechtigten insgesamt(in Prozent) (ca.) 3,99 3,94

Kreiswahlen in Hessen 2001hier: Gewählte ausländische Unionbürgerinnen und UnionsbürgerCDU SPD Grüne F.D.P REP NPD ÖDP PBC DVU

Wäh-lergr.

Sons-tige Gesamt

2001 1997 2001 1997 2001 1997 2001 1997 2001 1997 2001 1997 2001 1997 2001 1997 2001 1997 2001 1997 2001 1997 2001 1997

Belgien 0 0Dänemark 0 0Finnland 0 0

Frankreich 1 1 1 1Griechenland 2 4 2 4

Irland 0 0Italien 1 2 5 7 6 9

Luxemburg 0 0Niederlande 1 1 1 1Österreich 1 0 1Portugal 1 2 1 2

Schweden 1 1 1 2 1Spanien 0 0

Ver.Königr 0 0

Gesamt 1 2 9 13 3 4 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 13 19

2001 1997Kreistagsabgeordnete in Hessen insgesamt 1569 1589davon deutsche Staatsangehörige 1556 1570davon ausländische Unionsbürger/innen 13 19

Anteil der gewählten ausländischen Unions-bürger/innen an den Kreistagsabgeordneten insgesamt (in Prozent) 0,83 1,20

Anteil der ausländischen Unionsbürger/innen an den Wahlberechtigten insgesamt

(in Prozent) (ca.) 3,99 3,94

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Politische Mitbestimmung

3.2.1.2 Europawahlrecht

Das Informationsbedürfnis der wahlberechtigten EU-Bürger im Hinblick auf die umfangreichen Wahlrechtsänderungen veranlasste die AGAH im Oktober 2000 schriftlich an das Hessische Innenministerium heranzutre-ten und Auskunft darüber zu erbitten, ob und in welcher Form dem As-pekt der Mehrsprachigkeit dabei Rechnung getragen werde. Mit der Er-stellung geeigneten Informationsmaterials waren die Mitarbeiter/innen der Geschäftsstelle insbesondere im Jahr 2001 beschäftigt (vgl. im ein-zelnen Kapitel 2.5.1).

3.2.2 Doppelte Staatsangehörigkeit

Bereits seit 1997 hatte sich die AGAH mit der Frage der Doppelten Staatsangehörigkeit beschäftigt.

Die Delegierten der AGAH forderten eine dahin gehende Änderung des Staatsbürgerrechts, dass auf dem Staatsgebiet der Bundesrepublik Deutschland geborene Kinder ausländischer Eltern automatisch die deutsche Staatsbürgerschaft erhalten, wenn mindestens ein Elternteil über

a) eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis nach §§ 24 bis 26 oder § 35 des Ausländergesetzes (AuslG) oder nach § 68 des Asylver-fahrensgesetzes,

b) eine Aufenthaltsberechtigung nach § 27 AuslG oder

c) eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis nach § 7a Aufenthaltsge-setz/EWG verfügt.

Sofern das hier geborene Kind auch automatisch die Staatsbürgerschaft der Eltern erwirbt, sollte Mehrfachstaatsangehörigkeit zulässig sein.

Dieser Beschluss wurde nicht nur der Hessischen Landesregierung zu-gestellt, sondern auch der Bundesregierung und den Bundestagsfraktio-nen vorgetragen (vgl. Jahresbericht 1998/99).

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Politische Mitbestimmung

Gerade jungen Menschen fällt es schwer, sich als vollwertiger Teil der Gesellschaft zu fühlen, solange sie sich durch Anwendung des Auslän-derrechts unter einen ausgrenzenden Sonderstatus gestellt sehen. Die Einführung der Aufenthaltspflicht für ausländische Kinder und Jugendli-che und die weiteren Verschärfungen des Ausländerrechts, die auch Auswirkungen auf hier geborene ausländische Jugendliche und junge Erwachsene haben werden, haben dies noch verstärkt. Ein tolerantes und friedliches Miteinander der Menschen unterschiedlichster Herkunft kann nur funktionieren, wenn auch die gleichen Chancen und Lebens-bedingungen gegeben sind. Ausländergesetz und rechtliche Ausgren-zung haben bislang ein wirkliches Miteinander verhindert. Die Einbürge-rung unter Hinnahme der Doppelten Staatsbürgerschaft ist hingegen ein erster und wichtiger Schritt. Nur wer die gleichen Rechte hat, wird auch ernst genommen, so die Erfahrung, die Migrant/innen immer wieder ma-chen.

Nach 16 Jahren staatsangehörigkeitsrechtlichem Stillstand und 40 Jah-ren Einwanderung kam dann nach der Bundestagswahl das Signal aus Bonn, auf das die Ausländerinnen und Ausländer in Deutschland so lan-ge warten mussten: „Wir erkennen an, dass ein unumkehrbarer Zuwan-derungsprozess in der Vergangenheit stattgefunden hat und setzen auf die Integration der auf Dauer bei uns lebenden Zuwanderer... . Im Zent-rum unserer Integrationspolitik wird die Schaffung eines modernen Staatsangehörigkeitsrechts stehen. ... der Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit (ist) nicht von der Aufgabe der bisherigen Staatsan-gehörigkeit abhängig.“ So nachzulesen in der Bonner Koalitionsverein-barung vom 20. Oktober 1998.

Schnell machte sich jedoch auch Skepsis breit. Unklar blieb lange, wer durch die groben Maschen des Gesetzes fallen würde. Arbeitslose Aus-länder beispielsweise, die die Voraussetzung der eigenen Unterhaltsfä-higkeit nicht erfüllen können, obwohl sie mehr als dreißig Jahre in die Sozialversicherungskassen eingezahlt hatten. Kinder der zweiten Gene-ration, die das Pech haben, dass ihre Eltern erst mit 15 Jahren einge-reist sind, und damit auch nicht einen Rechtsanspruch in Aussicht hat-ten.

Vor allem verschafften sich jedoch schnell Bedenken in ganz anderer Hinsicht Raum: Der deutsche Pass als Wunderwaffe der Integration? Wird das ausreichen, um die vielfältigen anderen Probleme des Zu-

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Politische Mitbestimmung

sammenlebens zu lösen? Spätestens die dutzendfach zu hörende Reak-tion von Politikern unterschiedlichster Couleur „Jetzt habt Ihr ja, was Ihr wollt“ musste hellhörig machen. Gleiche Rechte - wenn auch nur über die Krücke der Einbürgerung - sind wichtig. Wird jedoch der Skinhead, der einen Schwarzen zusammenschlagen will, vorher nach dessen Pass fragen? Wird der Hausbesitzer der deutschen Familie türkischer Her-kunft die Wohnung vermieten, nur weil sie einen deutschen Personal-ausweis vorzeigen kann? Wohl kaum! 2 bis 3 Millionen Doppelstaater in Deutschland zeugen davon, dass Vorurteile, Rassismus und Aggression gegenüber Minderheiten nicht am Pass sondern vielmehr am Aussehen festzumachen sind. Ein Blick über den Zaun in europäische Nachbar-länder wie Großbritannien oder Frankreich bestätigt, dass der deutsche Pass nur eine Antwort auf die vielen Probleme unserer Einwanderungs-gesellschaft sein kann.

So ist das tägliche Miteinander von Deutschen und Menschen anderer ethnischer Herkunft kaum über die Einbürgerung regelbar. Ängste, Vor-urteile, Ablehnung bis hin zu Feindseligkeit prägen vielerorts noch immer den Alltag. Was wir brauchen, ist eine Klimaveränderung in unserem Land. Wer in den Bonner Vereinbarungen indes dafür entschlossene Ansätze sucht, wird schnell enttäuscht. Das Regierungsprogramm be-schränkt sich im wesentlichen auf unverbindliche Aussagen oder ge-setzgeberische Vorhaben, allen voran die Einbürgerung. Dabei wären Maßnahmen gegen Rassismus genauso wichtig wie die vereinbarte Be-kämpfung von Rechtsradikalismus.

Integration ist keine Einbahnstraße, sondern ein wechselseitiger Pro-zess. Die Doppelte Staatsangehörigkeit ist dabei nur der Anfang. Die-sem mutigen Schritt müssen weitere folgen.

An dieser Stelle soll nochmals ein chronologischer Überblick über die Vorstellungen der Bundesregierung zur Neuregelung des Staatsangehö-rigkeitsrechtes und das endgültige Ergebnis, das dann innerhalb der letztendlich verabschiedeten Neuregelung enthalten war, gegeben wer-den.

Auf der Grundlage der Koalitionsvereinbarung vom 20.10.1998 wurde zunächst am 13.01.1999 von Bundesinnenminister Otto Schily ein Ar-beitsentwurf zur Reform des Deutschen Staatsangehörigkeitsrechts der

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Politische Mitbestimmung

Öffentlichkeit vorgestellt. In diesem Arbeitsentwurf waren u. a. die fol-genden Bestimmungen enthalten:

I. - Änderung des § 85 AuslG:II. Ein Ausländer, der rechtmäßig seinen gewöhnlichen Aufent-

halt im Inland hat, ist auf einen vor Vollendung des 18.Lebensjahres gestellten Antrag einzubürgern, wenn er

III. rechtmäßig seit fünf Jahren im Inland in familiärer Lebensge-meinschaft mit einem Elternteil lebt, der eine unbefristete Auf-enthaltserlaubnis oder eine Aufenthaltsberechtigung besitzt,

IV. eine Aufenthaltserlaubnis oder eine Aufenthaltsberechtigung besitzt oder nach § 2 der Verordnung zur Durchführung des Ausländergesetzes vom 18.12.1990, zuletzt geändert durch Verordnung vom 02.04.1997, als Ausländer unter 16 Jahren vom Erfordernis einer Aufenthaltsgenehmigung befreit ist und

V. nicht wegen einer Straftat verurteilt worden ist.

Die Voraussetzungen von Satz 1 Nr.1 müssen spätestens bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres des Ausländers erfüllt sein.

Ein Ausländer, der rechtmäßig seinen gewöhnlichen Aufenthalt im In-land hat, ist auf einen vor Vollendung des 6. Lebensjahres gestellten Antrag einzubürgern, wenn er im Inland in familiärer Lebensgemein-schaft mit einem Elternteil lebt und gemeinsam mit diesem nach den Vorschriften dieses Abschnitts eingebürgert werden soll.

- Änderung des § 86 AuslG: Ein Ausländer, der seit acht Jahren rechtmäßig seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland hat, ist auf Antrag im Inland einzubürgern, wenn er

I. schriftlich erklärt, dass er sich zur freiheitlichen demokrati-schen Grundordnung des Grundgesetzes für die Bundesre-publik Deutschland bekennt,

II. eine Aufenthaltserlaubnis oder eine Aufenthaltsberechtigung besitzt oder nach § 2 der Verordnung zur Durchführung des Ausländergesetzes vom 18.12.1990, zuletzt geändert durch Verordnung vom 02.04.1997, als Ausländer unter 16 Jahren vom Erfordernis einer Aufenthaltsgenehmigung befreit ist,

III. nicht wegen einer Straftat verurteilt worden ist und

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Politische Mitbestimmung

IV. den Lebensunterhalt für sich und seine unterhaltsberechtigten Familienangehörigen ohne Inanspruchnahme von Sozial- o-der Arbeitslosenhilfe bestreiten kann.

- Änderung des § 87 AuslG: Ein Ausländer, der mit einem deutschen Staatsangehörigen verheiratet ist, ist auf Antrag einzubürgern, wenn er

I. schriftlich erklärt, dass er sich zur freiheitlichen demokrati-schen Grundordnung des Grundgesetzes für die Bundes-republik Deutschland bekennt,

II. seit drei Jahren rechtmäßig seinen gewöhnlichen Aufent-halt im Inland hat,

III. mit dem deutschen Staatsangehörigen seit zwei Jahren in ehelicher Lebensgemeinschaft lebt,

IV. eine Aufenthaltserlaubnis oder eine Aufenthaltsberechti-gung besitzt,

V. nicht wegen einer Straftat verurteilt worden ist und VI. den Lebensunterhalt für sich und seine unterhaltsberech-

tigten Familienangehörigen ohne Inanspruchnahme von Sozial- oder Arbeitslosenhilfe bestreiten kann.

Für den ausländischen Ehegatten eines nach § 86 einzubürgernden Ausländers gilt Abs.1 entsprechend, wenn beide die Einbürgerung bean-tragen.

Wird die Ehe bei einer beantragten Einbürgerung nach Abs.1 durch den Tod des deutschen, bei einer beantragten Einbürgerung nach Abs.2 durch den Tod des nach § 86 einzubürgernden Ehegatten aufgelöst, dann wird das Einbürgerungsverfahren auf der bisherigen Rechtsgrund-lage fortgeführt, wenn der Ausländer in familiärer Lebensgemeinschaft mit einem minderjährigen Kind aus der Ehe lebt, das die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt. Der nach Satz 1 erforderliche Einbürge-rungsantrag kann noch innerhalb eines Jahres nach der Auflösung der Ehe nachgeholt werden, in den Fällen des Abs. 2 auch dann, wenn der verstorbene Ehegatte die Einbürgerung nicht beantragt hatte.

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Politische Mitbestimmung

Ausschlussgründe nach § 87a AuslG:

Ein Anspruch auf Einbürgerung nach den §§ 85 Abs.1, 86 und 87 be-steht nicht, wenn

I. eine Verständigung mit dem Einbürgerungsbewerber in deutscher Sprache nicht möglich ist,

II. ein Ausweisungsgrund nach § 46 Nr.1 vorliegt oder III. tatsächliche Anhaltspunkte bestehen, dass der Einbürge-

rungsbewerber Bestrebungen verfolgt oder unterstützt hat, die gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung, den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes gerichtet sind oder eine ungesetzliche Beeinträch-tigung der Amtsführung der Verfassungsorgane des Bun-des oder eines Landes oder ihrer Mitglieder zum Ziel ha-ben oder die durch Anwendung von Gewalt oder darauf gerichtete Vorbereitungshandlungen auswärtige Belange der Bundesrepublik Deutschland gefährden.

Ferner war vorgesehen, dass in der Bundesrepublik Deutschland gebo-rene Kinder ausländischer Eltern durch die Geburt im Inland die deut-sche Staatsangehörigkeit erwerben sollten, wenn ein Elternteil bereits im Geltungsbereich des Gesetzes geboren wurde oder vor Vollendung des 14. Lebensjahres seinen Aufenthalt genommen hatte und im Zeitpunkt der Geburt des Kindes im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis oder einer Aufenthaltsberechtigung ist.

Daneben fanden sich in dem Arbeitsentwurf für ein erstes Gesetz zur Reform des deutschen Staatsangehörigkeitsrechts vom 13.01.1999 wei-tere Regelungen hinsichtlich der Berechnung der Aufenthaltsdauer im Inland/Aufenthaltsunterbrechungen, zur Regelung von Anspruchsein-bürgerungen, zur Änderung des Personenstandsgesetzes.

In diesem Arbeitsentwurf wurde der in der Koalitionsvereinbarung vom Oktober 1998 enthaltene Planung, den Grundsatz der Vermeidung von Mehrstaatigkeit künftig wegfallen zu lassen, konsequent Rechnung ge-tragen. Entsprechend diesem Gedankengang wurde der AGAH mit Schreiben vom 01.02.1999 des Bundesministerium des Innern, im Hin-blick auf die Initiative der AGAH zur Beseitigung von Schwierigkeiten im Zusammenhang zwischen der Reform des deutschen Staatsangehörig-keitsrechts und dem Übereinkommen des Europarates über die Verrin-

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Politische Mitbestimmung

gerung der Mehrstaatigkeit und die Wehrpflicht von Mehrstaatern aus dem Jahr 1993 noch mitgeteilt, dass bereits Überlegungen anstünden, dieses Übereinkommen zu kündigen (vgl. oben).

Diese politische Linie und insbesondere auch die generelle Hinnahme der doppelten Staatsangehörigkeit fanden jedoch nicht den Beifall aller. Die Reaktionen, die im Verlauf des hessischen Landtagswahlkampfes des Jahres 1999 zu verzeichnen waren, bestätigten dies deutlich. Es war allerdings zu vermuten, die Ablehnung beruhe auf der mangelnden Information und sachlichen Aufklärung zu dem Thema.

Dem Ergebnis der hessischen Landtagswahl trug die Bundesregierung Rechnung, indem unter dem 16.03.1999 ein überarbeiteter Entwurf ei-nes Gesetzes zur Reform des Staatsangehörigkeitsrechts vorgelegt wurde. Ein genereller „Doppelpass“ war in diesem überarbeiteten Ent-wurf entgegen der ursprünglichen Planung der Koalition nicht mehr vor-gesehen. Lediglich in Ausnahmefällen bestanden Möglichkeiten zur Hin-nahme der doppelten Staatsangehörigkeit. Die wichtigsten Reformbe-stimmungen betrafen den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit von im Inland geborenen Kindern ausländischer Eltern, verbunden mit dem sogenannten Optionsmodell, wonach bis zur Vollendung des 23. Lebensjahres eine Erklärung abzugeben ist, ob die deutsche oder die ausländische Staatsangehörigkeit fortgeführt werden soll. Ferner wurde ein Anspruch auf Einbürgerung ausgeschlossen, wenn der Einbürge-rungsbewerber nicht über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache verfügt oder tatsächliche Anhaltspunkte die Annahme rechtfer-tigen, dass der Einbürgerungsbewerber Bestrebungen verfolgt oder un-terstützt, die gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung gerich-tet sind, oder die durch Anwendung von Gewalt auswärtige Belange der Bundesrepublik Deutschland gefährden.

Erwachsene Ausländer sollten künftig bereits nach acht statt bisher nach fünfzehn Jahren einen Anspruch auf Einbürgerung erhalten, der aber, wie bereits erwähnt von ausreichenden Kenntnissen der deutschen Sprache und einem Bekenntnis zum Grundgesetz abhängig sein soll. An den bisherigen Voraussetzungen der Straflosigkeit und der Unterhalts-fähigkeit wurde festgehalten. Der Grundsatz der Vermeidung von Mehrstaatigkeit wurde dann durchbrochen, wenn für ältere Personen die Entlassung aus der ausländischen Staatsangehörigkeit auf unverhält-nismäßige Schwierigkeiten stößt, wenn unzumutbare Bedingungen für

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Politische Mitbestimmung

die Entlassung aus der ausländischen Staatsangehörigkeit (z. B. hohe Gebühren) bestehen, wenn mit der Entlassung aus der bisherigen Staatsangehörigkeit erhebliche Nachteile insbesondere wirtschaftlicher oder vermögensrechtlicher Art verbunden sind oder bei politisch Verfolg-ten und anerkannten Flüchtlingen, bei denen die Unzumutbarkeit von Entlassungsbemühungen nicht mehr im Einzelfall nachgewiesen werden muss.

Die AGAH kritisierte, dass wahltaktische Überlegungen bei der Novellie-rung des Staatsangehörigkeitsrechts eine größere Rolle zu spielen scheinen, als die eigentlichen Reformgedanken. Die veränderten Bun-desratsmehrheiten seien als Argument für „Konsenssuche“ und „Kom-promisse“ herangezogen worden. In dem neuen Entwurf werde der Grundsatz der Vermeidung von Mehrstaatigkeit aber ausdrücklich bei-behalten, von diesem Prinzip dennoch immer wieder abgewichen. Für bestimmte Bevölkerungsgruppen ergeben sich hieraus nicht nachvoll-ziehbare Ungleichbehandlungen. Auch nach der bisherigen Gesetzesla-ge bestehende großzügige Regelungen werden erheblich einge-schränkt, vgl. z. B. § 25 StAG. Die AGAH wandte sich insbesondere dagegen, dass Immigrant/Innen zum wiederholten Mal zum Spielball parteipolitischer Interessen gemacht worden sind. Besonders für die erste Zuwanderergeneration fehle ein adäquates Angebot. Das vorge-sehene Optionsmodell wurde von der AGAH als völlig mangelhaft be-wertet. Während Kinder aus binationalen Ehen ohne weiteres mehrere Staatsangehörigkeiten führen können, sollen andere aufgrund der Her-kunft ihrer Eltern von diesem Recht ausgeschlossen werden. Auch ver-fassungsrechtliche Bedenken wurden gegenüber dem Zwang des „Op-tierens“ geäußert. Davon abgesehen bringt das Optionsmodell eine Flut bürokratischer Regelungen mit sich. Eine Welle verwaltungsgerichtlicher Klagen sei zu erwarten. Der ursprüngliche Regierungsentwurf zur er-leichterten Einbürgerung unter Hinnahme von Mehrstaatigkeit sei trotz aller auch darin enthaltenen Schwächen ein echtes Angebot auch an die erste Generation der Immigrant/Innen gewesen. Gerade für diese Per-sonengruppe ist die Abgabe der Staatsangehörigkeit des Herkunftslan-des das entscheidende emotionale Einbürgerungshindernis. Im Bereich der Härtefall- bzw. Ausnahmeregelungen, die in einigen Fällen dennoch zur Hinnahme der doppelten Staatsangehörigkeit führen sollen, lagen nunmehr eine Vielzahl undefinierter Begriffe und Ermessensspielräume vor. Dies würde nach Einschätzung der AGAH einer restriktiven Hand-habung des Gesetzes Tür und Tor öffnen.

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Politische Mitbestimmung

Auch das der Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch Ab-stammung bei Geburt im Ausland eingeschränkt werden soll, leuchtete der AGAH nicht ein. Dies wurde genauso kritisch herausgearbeitet, wie die Nachteile, die die geplante Änderung des § 25 StAG nach sich zie-hen würden. Diese Änderungen betreffen zum einen die deutschen Ehe-frauen ausländischer Staatsangehöriger, die auf eigenen Antrag hin in der Bundesrepublik Deutschland die Staatsangehörigkeit ihres Eheman-nes hinzunehmen wollen. Die nach der bisherigen Rechtslage geltende Regelung, dass dann eine Doppelstaatsangehörigkeit entstehe, wenn nicht der Herkunftsstaat des Ehemannes Vertragsstaat des Überein-kommens zur Vermeidung von Mehrstaatigkeit von 1963 war, wurde erheblich eingeschränkt. Genauso wurde darauf hingewiesen, dass z. B. Betroffene, die die deutsche Staatsangehörigkeit, etwa auf der Grundla-ge des Optionszwanges, aufgeben, dann zwar aufenthaltsgenehmi-gungspflichtig werden, diesen Status zuvor jedoch nicht innehatten und hierzu weiterführende Regelungen fehlen. Beanstandet wurde darüber hinaus die vorgesehene erhebliche Steigerung der Einbürgerungsge-bühren. Ferner arbeitete die AGAH heraus, dass beabsichtigte Erleichte-rungen im Zusammenhang mit dem Erwerb der deutschen Staatsange-hörigkeit, wie z. B. die Voraussetzungen an die Aufenthaltszeiten in Deutschland, im Gegenzug nicht durch neue Verschärfungen, z. B. die Einführung von Sprachprüfungen bei Einspruchseinbürgerung, entwertet werden dürften. Auch die beabsichtigten Regelungen, wonach mit dem Erwerb einer weiteren, als der deutschen Staatsangehörigkeit die deut-sche Staatsangehörigkeit grundsätzlich und automatisch entfalle, wurde ebenso als untragbar herausgestrichen, wie die unzureichenden Aus-nahmetatbestände, die für die Hinnahme einer dauerhaften doppelten Staatsangehörigkeit vorgesehen waren. Diese Bestimmungen stellten insbesondere eine Zurücksetzung der größten betroffenen, in Deutsch-land lebenden Gruppe, der türkischen Staatsangehörigen, dar. Eine Dif-ferenzierung nach Herkunft und Abstammung der einbürgerungswilligen Ausländer war nach Ansicht der AGAH als rücksichtslose Strategie zu verurteilen.

Am 01.01.2000 trat nach langen Diskussionen und Überarbeitungen der Reformentwürfe das Gesetz zur Reform des Staatsangehörigkeitsrechts (StAG) in Kraft.

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Politische Mitbestimmung

In einer großen Menge schriftlicher Darstellungen und Stellungnahmen hatte die AGAH im Vorfeld ihre Position zur Neufassung des Staatsan-gehörigkeitsrechtes ausgeführt (vgl. oben). Sie wies auf kritikwürdige Umstände hin und brachte Vorschläge zu notwendigen Neuregelungen ein. Eine Änderung des Staatsangehörigkeitsrechts, das in Deutschland lebenden Ausländer/innen den Zugang zur deutschen Staatsbürger-schaft unter Hinnahme von Mehrstaatigkeit erheblich erleichtert, ist nach Ansicht der hessischen Ausländerbeiräte ein wichtiges integrationspoliti-sches Signal und eine tatsächliche Lebenserleichterung für die meisten der in Deutschland lebenden Migrant/innen. Nicht zuletzt kann damit das leidige Problem der rechtlichen Gleichstellung - wenn auch über einen Umweg - teilweise gelöst werden.

Die wesentlichsten Änderungen des am 15.07.1999 vom Bundestag beschlossenen und am 01.01.2000 in Kraft getretenen novellierten Staatsangehörigkeitsgesetzes sind:

- Der Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch Geburt im Inland, § 4 Abs.3 S.1 StAG, kombiniert mit dem sog. „Optionsmodell“, ist nun-mehr möglich.

- § 40 b StAG beinhaltet einen Anspruch auf Einbürgerung für Kinder, die am 01.01.2000 noch nicht das 10.Lebensjahr vollendet haben und bei deren Geburt die Voraussetzungen des § 4 Abs.3 S.1 StAG vorgele-gen haben; Ausschlussfrist für die Antragstellung ist der 31.12.2000.

- Kinder, die nach dem „ius soli“-Prinzip die deutsche Staatsangehörig-keit zusätzlich erwerben, müssen nach der Volljährigkeit bis spätestens zum 23. Lebensjahr „optieren“. Dies gilt auch im Fall des § 40 b StAG. § 40 b StAG beinhaltet einen Einbürgerungsanspruch für Kinder bis zu zehn Jahren, die vor In-Kraft-Treten des geänderten Staatsangehörig-keitsgesetzes in Deutschland geboren wurden.

- Die geänderten Voraussetzungen des § 85 AuslG sind:-- 8 Jahre rechtmäßiger Aufenthalt in Deutschland -- Besitz einer Aufenthaltserlaubnis/-berechtigung -- Bekenntnis zur freiheitlich demokratischen Grundordnung -- keine verfassungsfeindliche Betätigung -- keine Inanspruchnahme von Sozial- oder Arbeitslosenhilfe -- Straffreiheit

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-- Nachweis deutscher Sprachkenntnisse (vgl. § 86 AuslG) -- Verlust der bisherigen Staatsangehörigkeit

- Einbürgerung unter Hinnahme von Mehrstaatigkeit nach § 87 Abs.1 AuslG ist unter folgenden Umständen möglich: -- Aufgabe der bisherigen Staatsangehörigkeit nach Heimatrecht nicht vorgesehen-- Entlassung aus der bisherigen Staatsangehörigkeit wird vom Heimat-staat regelmäßig verweigert; Entlassungsantrag wurde übergeben -- Unzumutbare Bedingungen für die Entlassung bzw. über den vollstän-digen und formgerechten Entlassungsantrag wurde nicht in angemesse-ner Zeit entschieden -- der Einbürgerung älterer Personen steht ausschließlich entstehende Mehrstaatigkeit entgegen, ihre Entlassung stößt auf unverhältnismäßige Schwierigkeiten und die Versagung der Einbürgerung wäre eine beson-dere Härte -- dem Ausländer entstehen bei der Aufgabe der ursprünglichen Staats-angehörigkeit erhebliche Nachteile wirtschaftlicher oder vermögens-rechtlicher Art -- der Ausländer ist politisch Verfolgter im Sinne des § 51 AuslG

- Die Hinnahme von Mehrstaatigkeit ist ferner möglich bei Gegenseitig-keit im Rahmen der EU, § 87 Abs.2 AuslG

Der von der Praxis zur einheitlichen Anwendung und Umsetzung benö-tigte Erlass einer „Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Staatsange-hörigkeitsrecht“ (StAR-VwV) war von der Bundesregierung beabsichtigt. Da die erforderliche Zustimmung des Bundesrates zum Erlass dieser Verwaltungsvorschrift zu Beginn des Jahres 2000 noch nicht vorlag, legte das Hessische Innenministerium Ende 1999 den fachlich unstreiti-gen Teil des Bundesentwurfs zusammen mit möglichen Bundesratsmo-difikationen als „Vorläufige Anwendungshinweise zum Staatsangehörig-keitsrecht“ vor. Diese hatten zum Ziel, eine einheitliche Auslegung der Tatbestände und der einheitlichen Handhabung des Ermessens bei der Ausführung des Staatsangehörigkeitsgesetzes und der staatsangehö-rigkeitsrechtlichen Regelungen des Ausländergesetzes sicherzustellen. Die AGAH machte sich für Vereinfachungen im Bereich der Feststellung der Sprachkenntnisse stark (vgl. 3.5.7).

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Politische Mitbestimmung

Von besonderer Bedeutung war im Jahr 2000 auf dem Gebiet des Staatsangehörigkeitsrechts – wegen des Fristablaufes am 31.12.2000 – die Regelung des § 40 b StAG.

Diese besagt im Wortlaut: „Ein Ausländer, der am 1. Januar 2000 recht-mäßig seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland und das zehnte Lebensjahr noch nicht vollendet hat, ist auf Antrag einzubürgern, wenn bei seiner Geburt die Voraussetzungen des § 4 Abs.3 S.1 StAG vorge-legen haben und weiter vorliegen. Der Antrag kann bis zum 31. Dezem-ber 2000 gestellt werden“.

Besondere Voraussetzungen, die z. B. an den Aufenthaltsstatus der Eltern gestellt wurden, ergaben sich durch den Hinweis auf § 4 Abs.3 S.1 StAG. Dies bedeutete, dass auch im Fall einer Antragseinbürgerung gemäß § 40 b StAG zumindest ein Elternteil bei der Geburt des Kindes seit acht Jahren rechtmäßig seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland gehabt haben und - auch bereits zu diesem Zeitpunkt - eine Aufent-haltsberechtigung oder seit drei Jahren eine unbefristete Aufenthaltser-laubnis besessen haben musste. Die geforderte Aufenthaltsberechti-gung bzw. unbefristete Aufenthaltserlaubnis musste ferner auch noch zum Zeitpunkt der Antragstellung vorliegen.

Weitere Erschwernisse waren die strenge Fristenbindung und die Opti-onspflicht. Da es sich um eine Übergangsregelung handelte, waren An-träge auf der Grundlage dieser Bestimmung bis spätestens 31.12.2000 zu stellen! Das „Optionsmodell“, verbunden mit dem Erwerb der deut-schen Staatsangehörigkeit von im Inland geborenen Kindern ausländi-scher Eltern, bedeutet, dass bis zur Vollendung des 23. Lebensjahres eine Erklärung abzugeben ist, ob die deutsche oder die ausländische Staatsangehörigkeit fortgeführt werden soll. Da es sich auch nach einer Einbürgerung aufgrund des § 40 b StAG um Kinder handelt, die nach dem „ius soli“-Prinzip die deutsche Staatsangehörigkeit zusätzlich er-werben, müssen sie nach der Volljährigkeit bis spätestens zum 23. Le-bensjahr „optieren“.

Die hohen Anforderungen gerade bezüglich § 40 b StAG führten im Er-gebnis jedoch dazu, dass von dieser Einbürgerungsmöglichkeit längst nicht in dem Maße Gebrauch gemacht wurde, wie allgemein und insbe-sondere von der Bundesregierung erwartet worden war. Gerade die Op-tionspflicht stellte für viele Eltern ein Argument gegen den Erwerb der

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deutschen Staatsangehörigkeit für ihre Kinder dar. Aber auch der Um-stand, dass dann ggf. Kinder und Eltern oder Geschwisterkinder unter-einander unterschiedliche Staatsangehörigkeiten und Pässe haben wür-den, stieß die Betroffenen ab. Nicht zuletzt war auch die Höhe der Ein-bürgerungsgebühr von Bedeutung. Gerade kinderreiche Familien be-fürchteten, finanziell überfordert zu werden. Allerdings war auch fest-stellbar, dass die Anzahl der Anträge mit der Intensität der Hinweise auf die Möglichkeit und entsprechender Aufklärung proportional stieg. Dies zeigte sich am Beispiel der in Hessen an allen Grundschulen und Kin-dergärten ausgegebenen Infoblätter zu der Regelung des § 40 b StAG, die deutlich höhere Einbürgerungszahlen bei der angesprochenen Gruppe bewirkten. Die AGAH setzte sich deshalb in Zusammenarbeit mit dem Bundesausländerbeirat dafür ein, dass den betroffenen Eltern mehr Zeit eingeräumt werden sollte, um sich informieren und entschei-den zu können. Sie forderte aber auch eine drastische Reduzierung der Einbürgerungsgebühren (vgl. auch 3.5.7). Beide Anliegen wurden im Lauf des Jahres 2001 weiterverfolgt, konnten aber trotz hoffnungsvoller Ansätze letztlich nicht durchgesetzt werden.

Die AGAH führte im Berichtszeitraum diverse Fachtagungen und Veran-staltungen zum Thema durch, in denen Ausländerbeiratsmitglieder und andere Interessierte über das reformierte Staatsangehörigkeitsrecht in-formiert wurden (Fachtagung von AGAH/HLZ am 18.03.2000/Steinbach, Infoveranstaltungen am 04.04.2000, 06.04.2000 und 28.04.2000 in Bad Nauheim, Kelkheim und Raunheim). Die Ausländerbeiräte wurden zu-sätzlich mit Rundschreiben vom 31.10.2000 an den baldigen Fristablauf der Regelung nach § 40 b StAG erinnert und ein Schreiben wegen staatsangehörigkeitsrechtlicher Regelungen an die Botschaft der Türkei am 21.12.2000 gesandt. Auch der Fortbildung und Teilnahme an den Angeboten anderer Veran-stalter wurde im Berichtszeitraum Beachtung geschenkt: So wurde si-chergestellt, an den laufenden Meinungsbildungsprozessen teilnehmen und dabei die Positionen der AGAH einbringen zu können. Teilgenom-men wurde an folgenden Veranstaltungen:

03. und 04.11.2000 „Auswirkungen der deutschen Staatsangehörig-keitsreform“, Fachtagung der DTJV, Köln

30.11.01 „Ein Jahr neues StaatsangehörigkeitsRecht“, Frankfurt, Veranstalter: DGB, Interkultureller Rat

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Politische Mitbestimmung

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15.06.2001 Juristengespräch des Arbeitskreis Staatsangehörig-keitsrecht des Interkulturellen Rates, Frankfurt

31.10.2001 Arbeitskreis Staatsangehörigkeitsrecht des Interkul turellen Rates, Frankfurt

In der Sendung „HessenStudioLife“, die am 07.01.2000 stattfand und in der Schulelternbeiratssitzung des Albert-Schweitzer-Gymnasiums, Of-fenbach am 23.02.2000 war die AGAH ebenfalls vertreten und stellte ihre Position dar.

Mostafa Farman

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Institutionalisierung der AGAH auf Landesebene

3.3 Institutionalisierung der AGAH auf Landesebene/ Landesausländerbeirat

Bereits in den Jahresberichten der Vorjahre ist dargestellt, dass mit dem Regierungswechsel 1999 in Hessen auch das Gesetz über den Lan-desausländerbeirat zur Disposition gestellt war. In einer Vielzahl von Gesprächen des Vorstands mit Vertretern des neuen Kabinetts, aber auch der regierungstragenden Fraktionen im Hessischen Landtag (ver-gleiche Jahresbericht 1998/1999) wurde versucht, die Aufhebung des Gesetzes über den Landesausländerbeirat zu verhindern. Dabei hat der Vorstand jedes Mal verdeutlicht, dass ein wie in den Koalitionsvereinba-rungen dargelegtes Konzept „Integrationsbeirat statt Landesausländer-beirat“ inhaltlich nicht schlüssig ist, der Integrationsbeirat kein Ersatz für die Funktion des Landesausländerbeirates als Selbstvertretung der Migrant/innen, sondern allenfalls eine Ergänzung sein kann.

Zwar stellte keiner der Gesprächspartner die Kompetenzen, die der AGAH-LAB über das Gesetz zugebilligt wurden, in Frage. Vielmehr wur-de zugesichert, dass sie selbstverständlich und unabhängig von dem Gesetz auch für die jetzige Landesregierung bzw. das jeweilige Ressort der Gesprächspartner gelten. Dennoch brachten die Fraktionen von CDU und F.D.P. Ende April 2000 einen Gesetzentwurf für ein Gesetz zur Aufhebung des Gesetzes über den Landesausländerbeirat in das Gesetzgebungsverfahren ein, das am 16. Mai 2000 in erster Lesung im Landtag behandelt wurde. Zeitgleich versuchten Vertreter der AGAH erneut in einem Gespräch mit dem Vorsitzenden der Fraktionen der F.D.P. am 18. Mai und der integrationspolitischen Sprecherin der CDU am 30 Mai eine alternative Lösung zu finden. Anfang Mai hatte bereits ein Gespräch zur Sache mit Staatsminister Dr. Jung stattgefunden.

In den Gesprächen stellte sich deutlich heraus, dass eine Abschaffung des Gesetzes nicht zu verhindern sei, die Kompetenzen und die Beteili-gung der AGAH gemäß dem praktizierten Verfahren und auf der Grund-lage der Kabinettbeschlüsse von Hans Eichel davon nicht tangiert seien.

Nachdem die AGAH in den Monaten zuvor bereits mehrfach mit Pres-semitteilungen und in Interviews gegen die Abschaffung des gesetzli-chen Status als Landesausländerbeirat protestiert hatte, versuchten Vor-stand und Geschäftsführung insbesondere mit einer ausführlichen

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Institutionalisierung der AGAH auf Landesebene

Stellungnahme im Landtag erneut argumentativ gegen das Abschaf-fungsgesetz vorzugehen und eine Wende herbeizuführen.

Zur Dokumentation nachfolgend unsere Stellungnahme an den Innen-ausschuss des Hessischen Landtags:

An den Innenausschuss des Hessischen Landtags Herrn Dr. Spalt Schlossplatz 1-3

65183 Wiesbaden

Schriftliche Anhörung zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU und der F.D.P. für ein Gesetz zur Aufhebung des Gesetzes über den Landesauslän-derbeirat- Drucks. 15/1263 - Ihr Schreiben vom 29. Mai 2000

Sehr geehrte Damen und Herren,

für die Übersendung des Gesetzentwurfs und die Bitte um Stellungnahme danken wir.

Die Arbeitsgemeinschaft der Ausländerbeiräte Hessen bedauert, dass mit dem Ge-setzentwurf ein Gesetz abgeschafft werden soll, das erst zum 01.01.1999 in Kraft getreten ist und über das aufgrund der Landtagswahl und des damit verbundenen Regierungswechsels aus rechtlicher Sicht keinerlei Erfahrungen bestehen.

Wir erlauben uns nachfolgend die aus unserer Sicht gegen den Entwurf sprechen-den Argumente darzulegen und würden uns freuen, wenn der Innenausschuss, der Sozialpolitische Ausschuss und die Fraktionen im Hessischen Landtag sich unserer Auffassung anschließen würden.

1. Der Gesetzentwurf benennt als Problem, das dem „mit dem aufzuhebenden Gesetz geschaffenen Landesausländerbeirat .... lediglich die Spezialreprä-sentation hier lebender Ausländerinnen und Ausländer“ obliegt. Integrati-onspolitik gehe über die Wahrnehmung von Teilinteressen hinaus.

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Institutionalisierung der AGAH auf Landesebene

Wir stimmen zu, dass Integrationspolitik eine umfassende gesellschaftspoli-tische Aufgabe ist, die ein umfassendes Konzept benötigt und alle gesell-schaftlichen Kräfte einbeziehen muss.

Das bestehende Gesetz über den Landesausländerbeirat bzw. der Lan-desausländerbeirat selbst steht dazu in keinerlei Widerspruch. Im Gegenteil: Integration kann nur dann gelingen, wenn alle Beteiligten in diesen Prozess mit einbezogen sind. Unstrittig dürfte dabei sein, dass gesellschaftliche Be-völkerungsgruppen in Hessen auch und vor allem über Organisationen rep-räsentiert werden. So werden die Interessen der Unternehmer über Unter-nehmensverbände, die der Arbeitnehmer über die Gewerkschaften, die der Kommunen über die Kommunalen Spitzenverbände, vertreten. Ausländer als eine der im Integrationsprozess wesentliche Gruppe werden in Hessen vor allem von der AGAH-Landesausländerbeirat repräsentiert. Dies hat auch die Landesregierung erkannt, die der AGAH-Landesausländerbeirat zwei Sitze im neu geschaffenen Integrationsbeirat eingeräumt hat. Der Lan-desausländerbeirat ist somit ein wichtiges Element in dem Bestreben, die In-tegration der in Hessen lebenden Menschen zu verbessern und somit un-verzichtbarer Bestandteil einer umfassenden Integrationspolitik der Landes-regierung. Der Integrationsbeirat hingegen ist allein von seiner Struktur her anders angelegt und stellt eine sinnvolle Ergänzung dar. Ein Ersatz für den Landesausländerbeirat kann und wird er nicht sein.

2. Weder hat der damalige Gesetzgeber beabsichtigt, das Gesetz über den Landesausländerbeirat als Ersatz für eine Integrationspolitik zu installieren, noch hat die AGAH, die die Wahrnehmung der Aufgaben des Landesaus-länderbeirates innehat, sich als solcher verstanden. Vielmehr ist das Gesetz darauf angelegt, die Interessenvertretung der Ausländer/innen in Hessen über die Einräumung gesetzlich verbriefter Befugnisse in die Lage zu ver-setzen, ihren Beitrag zur Integration effektiv zu leisten. Zurecht wurde schon damals erkannt, dass Integration von Seiten der Ausländer notwendig vor-aussetzt, Möglichkeiten zur Mitwirkung bei der politischen Meinungsbildung und Entscheidungsfindung einzuräumen (Gesetzentwurf der Landesregie-rung für ein Gesetz über den Landesausländerbeirat, Drucksache 14/3848). Dies haben auch die jetzige Landesregierung und die Fraktionen von CDU und F.D.P. in begrüßenswerter Weise erkannt. Die wesentlichen Bestandtei-le des Gesetzes - Unterrichtungspflicht, Vorschlags- und Anhörungsrechte - sollen auf Basis der Kabinettsbeschlüsse von 1993 und 1996 gegenüber der Landesregierung weiterbestehen. Die Fraktionen von CDU und F.D.P. ha-ben sogar angekündigt, die bisher lediglich im Gesetz festgelegten Bera-tungsbefugnisse gegenüber dem Landtag durch einen Beschluss des Hes-sischen Landtags analog der Befugnisse gegenüber der Landesregierung und der gängigen Praxis zu erweitern.

3. Selbstverständlich kann und sollte eine Einbeziehung in politische Willens-bildungsprozesse auch über die Gewährung des Wahlrechts für Auslände-rinnen und Ausländer bzw. über den Umweg der Einbürgerung erfolgen. Realität ist aber nach wie vor, dass auf Landesebene kein Wahlrecht für

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Institutionalisierung der AGAH auf Landesebene

Ausländer besteht und die große Mehrheit der ethnischen Minderheiten nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt. Gerade unter dem Aspekt fehlender politischer Mitbestimmungsmöglichkeiten von Ausländerinnen und Ausländern auf Landes-, auf Bundes-, aber auch weitgehend auf kommuna-ler Ebene kommt dem Gesetz eine besondere politisch-integrative Bedeu-tung zu, die bundesweit Vorreiterrolle hat. Aber auch unter Gesichtspunk-ten, die unterhalb des Wahlrechts liegen, weist die Einrichtung eines Lan-desausländerbeirates einen ausländer- und integrationspolitisch richtigen Weg: Die deutsche Staatsangehörigkeit bzw. das Wahlrecht würden zwar bewirken, dass direkt und unmittelbar politische Entscheidungsprozesse mitgestaltet werden können. Sie verhindern aber nicht, dass Menschen nicht-deutscher Herkunft weiterhin von Benachteiligungen, bedingt durch soziale und gesellschaftliche Verhältnisse, betroffen sind. Gelungene Integ-ration heißt auch, ein Zusammenleben ohne diese Benachteiligungen zu verwirklichen. Sich dafür aus Sicht der Betroffenen einzusetzen, ist vordring-liches Anliegen der AGAH als Landesausländerbeirat. Gerade vor dem Hin-tergrund der aktuellen politischen Debatte über die Bekämpfung von Rechtsextremismus, Ausländerfeindlichkeit und Antisemitismus wäre die Abschaffung des Landesausländerbeiratsgesetzes ein fatales politisches Zeichen, zumal die im Gesetz verankerten Befugnisse für den Träger des Landesausländerbeirates - der AGAH-Landesausländerbeirat – unbestritten und richtigerweise weiterhin Bestand haben.

4. Das von der Aufhebung des Landesausländerbeiratsgesetzes ausgehende Signal kann nicht einmal ansatzweise durch die Existenz des Integrations-beirates ausgeglichen werden. Wie bereits oben ausgeführt, handelt es sich um zwei völlig verschiedene Gremien, die aus unserer Sicht beide eine E-xistenzberechtigung haben und sich gegenseitig ergänzen. Nicht nur in der öffentlichen Wahrnehmung handelt es sich beim Landesausländerbei-rat/AGAH um die Interessenvertretung der Ausländer/innen, die in mehrfa-cher Hinsicht die „Betroffenen“seite repräsentiert. Aus den vielen Reaktio-nen nach der Ankündung der Landesregierung, den Landesausländerbeirat wieder abschaffen zu wollen, wissen wir, dass dies als ein Rückfall in die Stellvertreterpolitik missverstanden werden wird. Die Integrationsbemühun-gen der Landesregierung bekämen den nicht gewollten Geruch einer Assi-milationspolitik oder zumindest den Anschein, dass Integration ohne die Be-troffenen stattfinden soll. Wir sind davon überzeugt, dass diese Wahrneh-mung von keiner der im Hessischen Landtag vertretenen Parteien gewollt ist.

5. Der vorliegende Gesetzentwurf verkennt die Entstehungsgeschichte und In-tention des Landesausländerbeiratsgesetzes. Ausgehend von der Gewiss-heit, dass den antragstellenden Fraktionen sehr an einer vertrauensvollen Zusammenarbeit des Landtags, aber auch der Landesregierung unter Ein-räumung der bisher gewährten Befugnisse mit der AGAH-Landesausländerbeirat gelegen ist, möchten wir an dieser Stelle noch ein-mal darauf verweisen, dass das Gesetz über den Landesausländerbeirat den Abschluss eines stufenweisen Prozesses zur Institutionalisierung der

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Institutionalisierung der AGAH auf Landesebene

AGAH als Interessenvertretung der ausländischen Bevölkerung auf Lan-desebene darstellt. (Vergleiche Kabinettbeschlüsse der Hessischen Landes-regierung vom 06.07.1993 und 09.07.1996). Mit der Verabschiedung des Gesetzes über den Landesausländerbeirat wurde demnach nichts Neues geschaffen, sondern lediglich die bereits zuvor der AGAH gewährten und auch in Zukunft weiterbestehenden Befugnisse gesetzlich verankert. Vor diesem Hintergrund sei aus unserer Sicht die Bemerkung erlaubt, dass der vorliegende Gesetzentwurf lediglich die Wertigkeitsfrage letztlich der AGAH aufwirft. Nach den bisher geführten Gesprächen mit Vertretern der Landes-regierung und Regierungsfraktionen sind wir jedoch überzeugt, dass gerade diese Wertigkeit außer Frage steht.

6. Bereits oben wurde ausgeführt, dass der Landesausländerbeirat nicht im Widerspruch zu einem ganzheitlichen Integrationsansatz steht und deshalb überwunden werden müsse, sondern vielmehr als Teil einer solchen Ge-samtkonzeption zu sehen ist. Noch macht ihn seine wie im Gesetzentwurf genannte „Spezialrepräsentation“ mit Beratungsbefugnissen überflüssig. Nicht zuletzt der Integrationsbeirat verdeutlicht in seiner Zusammensetzung, dass Interessenvertretungen oder Zusammenschlüsse spezieller Bevölke-rungsgruppen fester und unverzichtbarer Bestandteil des politischen Lebens im Rahmen einer parlamentarischen Demokratie sind. Beispiele dafür sind nicht nur Unternehmerverbände oder Gewerkschaften, sondern auch Glau-bensgemeinschaften und Kirchen, der Landesfrauenrat, die Kommunalen Spitzenverbände und die AGAH als Landesausländerbeirat.

Zurecht haben dabei die Kommunalen Spitzenverbände und der Lan-desausländerbeirat durch das Beteiligungsgesetz bzw. das Gesetz über den Landausländerbeirat eine herausragende gesetzliche Stellung. Die Berech-tigung einer verbesserten Mitwirkung der Kommunalen Spitzenverbände er-gibt sich aus ihrer Eigenschaft als Interessenverbände der Bürgerschaft mit demokratischer Legitimation. Sie werden getragen durch vom Volk gewählte Personen. (Vergleiche Begründung zum Gesetzentwurf zur Stärkung der Bürgerbeteiligung und Kommunalen Selbstverwaltung, Teil A I Nr. 4.) Glei-ches gilt für den Landesausländerbeirat bzw. die AGAH, die dessen Aufga-ben wahrnimmt.

Die AGAH-Landesausländerbeirat ist der Zusammenschluss der kommuna-len Ausländerbeiräte, somit der Interessenverband der ausländischen Ein-wohnerschaft mit demokratischer Legitimation. Auch die AGAH bzw. der Landesausländerbeirat wird getragen durch gewählte Personen – in diesem Fall allerdings nicht vom Staatsvolk, sondern denjenigen Einwohnern, die nicht zum Volk gehören. Daraus ergibt sich eine zusätzliche Argumentation für die gestärkte Stellung der AGAH als Landesausländerbeirat. Die große Mehrheit der Wählerschaft hat keine Möglichkeit, die Mandatsträger in den Kommunen zu wählen. Auf Landesebene ist es bislang sogar für alle Nicht-deutschen der einzige Weg, auf demokratischer Basis am politischen Wil-lensbildungsprozess teilzunehmen.

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Institutionalisierung der AGAH auf Landesebene

Die im Vergleich zu anderen Kommunalwahlen durchschnittlich geringere Wahlbeteiligung darf hierbei nicht als Gegenargument oder gar als Abspra-che der Legitimation genutzt werden. Zum einen sind die materiellen Bedin-gungen der Listen sowie die Beachtung in den Medien und somit der Infor-mations- bzw. Wahrnehmungsgrad der Wähler/innen erheblich schlechter als bei beispielsweise den Kommunalwahlen. Auch haben die Ausländerbei-ratswahlen nur eine kurze Tradition. Zum anderen verfügen die Ausländer-beiräte lediglich über Beratungsbefugnisse, die einen Vergleich mit der Wahlbeteilung zu Entscheidungsgremien von vornherein verbietet. Für die Beiräte ist es erheblich schwieriger, ihre Wählerschaft davon zu überzeu-gen, ein Gremium zu wählen, dessen Erfolgsbilanz per se vom Wohlwollen der Entscheidungsträger abhängt.

Nicht zuletzt beachtet ein Verweis auf ein landesdurchschnittliches Ergebnis nicht die gerade bei den Ausländerbeiratswahlen bestehenden großen regi-onalen Unterschiede. 1997 hatten einzelne Beiräte mehr als 35 oder 40 Prozent Wahlbeteiligung, 1993 sogar 3 Kommunen mehr als 50 Prozent. Es sei deshalb an dieser Stelle gestattet, auf die bei verschiedenen Direktwah-len zum Bürgermeister oder Landrat erzielte Wahlbeteiligung zu verweisen, die erheblich unter diesen Quoten lag. Dennoch wird niemand die Legitima-tion dieser Mandatsträger in Frage stellen.

Auch die in der Begründung des Entwurfs genannte schwache Repräsenta-tionsbasis kann deshalb nicht überzeugen. Die Mitglieder der AGAH-Landesausländerbeirat sind durch Urwahl demokratisch legitimiert. Im Ge-gensatz zu anderen Organisationsformen ist sichergestellt, dass jede ethni-sche Minderheit prinzipiell vertreten werden kann. Die Praxis zeigt, dass nicht nur in der großen Mehrheit der kommunalen Beiräte, sondern auch in der AGAH die Zusammensetzung in etwa der der ausländischen Bevölke-rung entspricht und zugleich das breite Spektrum politischer Überzeugun-gen repräsentiert ist. Keine andere Organisationsform kann wie die AGAH gewährleisten, dass trotz der ethnischen und politischen Heterogenität der ausländischen Bevölkerung eine gemeinsame Interessenvertretung flä-chendeckend möglich ist.

Wir sind davon überzeugt, dass der Fortbestand des Landesausländerbeirates auf gesetzlicher Basis dem Land Hessen auf Dauer nur von Nutzen sein kann. Die Be-ratungsverpflichtung gewährleistet, dass Landesregierung und die Fraktionen im Hessischen Landtag rechtzeitig und umfassend über aktuelle Probleme der auslän-dischen Bevölkerung informiert werden. Politische Steuerungsinstrumentarien kön-nen damit frühzeitig und erfolgreicher eingesetzt werden.

Wir bitten Sie deshalb, den Gesetzentwurf zurückzunehmen und den Landesaus-länderbeirat weiterhin mit gesetzlicher Grundlage bestehen zu lassen.

Mit freundlichen Grüßen

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Institutionalisierung der AGAH auf Landesebene

gez. i.A.Murat Çakir Ulrike Okenwa-ElemVorsitzender Geschäftsführerin

Unterstützung fand die AGAH dabei durch die Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen.

Ergebnis aller Verhandlungen und Gespräche war quasi ein Paradoxon, das sich nicht jedem auf den ersten Blick erschließt:

Einerseits wurde der gesetzliche Status der AGAH als Landesauslän-derbeirat in dritter Lesung des Gesetzentwurfes im November 2000 ab-geschafft.

Andererseits waren die Befugnisse der AGAH davon jedoch nicht tan-giert. Vielmehr wurde schriftlich der Weiterbestand der (deutlicheren) Kabinettsbeschlüsse der Regierung Eichel mit Informationspflicht der Ressorts, Vorschlags- und Anhörungsrechten zugesichert und teilweise durch Hausverfügungen einzelner Häuser nachdrücklich unterstützt.

Nicht zuletzt brachten die Fraktionen von CDU und F.D.P. einen Ent-schließungsantrag in den Hessischen Landtag ein, der die Befugnisse der AGAH, die bislang nur gegenüber der Landesregierung bestanden, nun auf den Landtag erweiterte. In dem im Oktober 2000 angenomme-nen Antrag heißt es:

„Mit dem Gesetz der Fraktionen der CDU und der F.D.P. wird das Ge-setz über den Landesausländerbeirat aufgehoben. Die Stellung der Ar-beitsgemeinschaft der Ausländerbeiräte Hessen (AGAH) als Organisa-tion der kommunalen Ausländerbeiräte und Interessenvertretung der ausländischen Bevölkerung in Hessen wird von der Aufhebung des Gesetzes nicht berührt.

Der Hessische Landtag befürwortet selbstverständlich weiterhin eine intensive Zusammenarbeit mit der AGAH und wird sie daher auch künf-tig rechtzeitig über die Angelegenheiten unterrichten, die die ausländi-schen Mitbürger in Hessen betreffen.

Die AGAH soll als ständiger Gesprächspartner den Hessischen Land-tag in allen ausländerrelevanten Fragen beraten; der Landtag wird sei-

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Institutionalisierung der AGAH auf Landesebene

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nerseits die AGAH im Geiste einer vertrauensvollen Zusammenarbeit über alle Vorhaben, die besondere Belange der hessischen ausländi-schen Bevölkerung betreffen, unterrichten und anhören. ...“ (Hessi-scher Landtag, DR-15/1666)

Ergebnis der jahrelangen Bemühungen um eine formalisierte Beteiligung der AGAH als Interessenvertretung auf Landesebene und der Diskussi-on über die Abschaffung des Landesausländerbeiratsgesetzes ist, dass es zwar keinen gesetzlichen Status für die AGAH als Landesausländer-beirat mehr gibt; die Mitwirkungsmöglichkeiten bestehen jedoch genau-so wie in den Vorjahren, wurden sogar hinsichtlich des Landtages zu-mindest in formaler Hinsicht erweitert.

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Ausländerbeiräte und Kommunalrecht

3.4 Ausländerbeiräte und Kommunalrecht

Das zuvor unter Punkt 2.4.2 dieses Jahresberichtes geschilderte Prob-lem der mangelnden Mitarbeit in der AG-Kommunalrecht bedeutet nicht, dass kommunalrechtliche Fragestellungen eine untergeordnete Rolle in der Arbeit der Ausländerbeiräte und/oder der AGAH spielen. Auch im zurückliegenden Zeitraum und nachdem die gesetzliche Verankerungder Ausländerbeiräte in der Hessischen Gemeindeordnung Jahre zu-rück-liegt, spielten Fragen der Interpretation und Auslegung von relevan-ten Rechtsnormen in vielen Gemeinden und damit auch für die AGAH eine wichtige Rolle.

Es war jedoch zu beobachten, dass die Vehemenz der Streitigkeiten abnahm und sich viele Fragen zügig klären ließen. Neben Konflikten um die Auslegung der dem Ausländerbeirat und seiner Mitglieder zustehen-den Rechte, spielten Beteiligungsfragen und Kompetenzen der Auslän-derbeiräte eine Rolle.

Zutreffend ist jedoch nach wie vor die Aussage, dass die Umsetzung der relevanten Normen der Hessischen Gemeindeordnung in der Regel da-von abhing, welche Grundeinstellung die verantwortlichen Gemeindeor-gane und die Verwaltung zum Ausländerbeirat haben. Insbesondere hieraus ergibt sich die Motivation für eine engagierte Mitarbeit im Aus-länderbeirat. Umgekehrt kann aber, wie vereinzelt festzustellen war, ein Desinteresse am Ausländerbeirat oder die Blockade seiner Arbeit zu Resignation und Abkehr bei den gewählten Mandatsträgern führen.

Seitens der AGAH-Geschäftsstelle konnte bereits weit vor der Auslän-derbeiratswahl 2001 im Rahmen der Wahlvorbereitungen festgestellt werden, welche Kommunen ihrem Ausländerbeirat wohlgesonnen sind oder welche eher das Notwendigste tun. Ein Indikator hierfür war u.a. die Übernahme der Wahlkostenpauschale zur Ausländerbeiratswahl 2001.

Bezüglich der Ausländerbeiräte auf Kreisebene ist anzumerken, dass sich ihre Situation - trotz zwischenzeitlich erfolgter Verankerung in der Hessischen Landkreisordnung (HKO) - nicht grundlegend verändert hat. Auch kam es vor dem Hintergrund der HKO-Novellierung zu keiner Neu-gründung bzw. Neuwahl eines Kreisausländerbeirats.

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Ausländerbeiräte und Kommunalrecht

In den Jahren 2000 und 2001 waren Vorstand und Geschäftsstelle der AGAH bemüht, die geänderten Wahlrechtsbestimmungen transparent und verständlich zu machen. Diese Aufgabe war äußerst zeitintensiv und bedurfte eines hohen Maßes an Präzision, da eine Vielzahl von Be-stimmungen gleichermaßen komplex wie auch kompliziert waren.

Abgesehen von dieser kommunalwahlrechtsspezifischen Thematik konnte in 2000/2001 die Fortsetzung der Diskussion um die Form der Interessenvertretung hier lebender Ausländer festgestellt werden. An dieser Auseinandersetzung beteiligten sich AGAH-Vorstand, die Dele-gierten, die Beiräte und die AGAH-Geschäftsstelle intensiv. Angesichts der von der Hessischen Landesregierung gemachten Ankündigung einer neuen Schwerpunktsetzung in der Migrationspolitik, mit dem Ziel einer umfassenden Integration hier lebender Menschen nichtdeutscher Her-kunft, sahen sich Ausländerbeiräte auch auf kommunaler Ebene ver-stärkt der Legitimationsfrage ausgesetzt. Integrationsbeiräte (wie auf Landesebene zwischenzeitlich installiert) oder die Aufhebung des LAB-Gesetzes schienen Signalwirkung bei einigen Kommunalpolitikern zu haben, ähnlich in ihrer Gemeinde oder Stadt zu verfahren. In dieser Fra-ge eindeutig Position zu beziehen und Argumentationshilfe zu leisten, war ebenfalls eine wesentliche Aufgabe der AGAH im Berichtszeitraum.

3.4.1 Allgemein

In dem o. g. Kontext stand auch eine detaillierte und 26 Punkte umfas-sende Umfrage zum Verhältnis zwischen Ausländerbeiräten und Inter-kulturellen Büros bzw. Multikulturellen Referaten. Leider musste die Be-antwortung der Fragebögen mehrmals angemahnt werden, sodass der Rücklauf schleppend verlief. Die gewonnenen Erkenntnisse zeigen, dass das Verhältnis untereinander nicht frei von Problemen ist. Erschre-ckend war zugleich, dass das Wissen um die Arbeit des jeweiligen Gre-miums mitunter kaum vorhanden war. Hier sollte zukünftig stärker Wert auf Kommunikation und Austausch gelegt werden.

Ebenfalls problematisch, weil wenig diplomatisch, verlief in einigen Kommunen die seitens der Verwaltung oder des Bürgermeisters initiierte Diskussion um die Gründung von Integrationsbeiräten als Ersatz des kommunalen Ausländerbeirats. Diese Diskussionen wurden meistens

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Ausländerbeiräte und Kommunalrecht

über die Köpfe der Mitglieder des Ausländerbeirats hinweggeführt und bewirkten großen Unmut bei den Betroffenen, der seitens der AGAH uneingeschränkt geteilt wurde. Namentlich im Rheingau-Taunus-Kreis spitzte sich die Situation im Berichtszeitraum zu.

Die AGAH wird daher wie in den Jahren 2000 und 2001 auch zukünftig die Entwicklung wachsam beobachten und spätestens dann intervenie-ren und dem örtlichen Beirat „unter die Arme greifen“, wenn Pläne für ein Interkulturelles Büro, Multikulturelles Referat oder einen lokalen In-tegrationsbeirat bekannt werden und diese ohne Einbeziehung des Aus-länderbeirats entstehen sollen.

Dies setzt jedoch den Willen der Ausländerbeiräte nach Unterstützung voraus. Im zurückliegenden Zeitraum entstand leider vereinzelt der Ein-druck, dass ein zu enger Kontakt zwischen der AGAH-Geschäftsstelle bzw. dem AGAH-Vorstand und dem örtlichen Ausländerbeirat mitunter scheinbar nicht gewünscht ist. Dies stimmt bedenklich. Trotz Ge-sprächsangeboten kam ein Kontakt mit dem Ausländerbeirat in Taunus-stein beispielsweise erst nach Monaten zustande, obwohl der AGAH bekannt war, dass es bereits Mitte 2000 erhebliche Probleme (unent-schuldigtes Fehlen zahlreicher Mitglieder) gab.

Ähnlich gelagert der Fall in Kelsterbach, wo der Wunsch nach einem Erörterungsgespräch unkommentiert verhallte. Im Rahmen des damals noch so titulierten „Tag des ausländischen Mitbürgers“ sollte laut Be-schluss des Ausländerbeirats eine Folkloregruppe, die eine Volksgruppe oder ethnische Minderheit repräsentierte, nur unter dem Namen des jeweiligen Landes auftreten dürfen. Dies führte zu massivem Unmut und der Frage, ob ein solcher Beschluss überhaupt zulässig sei. Die AGAH überprüfte den Sachverhalt und konnte zwar keinen formal unkorrekten Beschluss feststellen, sah jedoch den Grundsatz der Völkerverständi-gung, der gerade im Ausländerbeirat zur Geltung kommen sollte, emp-findlich gestört.

Eine den § 88 HGO betreffende Anfrage erreichte die AGAH-Geschäftsstelle aus Wetzlar. Der Ausländerbeirat begehrte von der örtli-chen Ausländerbehörde Auskunft über Abschiebungen von Ausländern. Nach juristischer Prüfung und allgemeiner Auffassung konnte dem betreffenden Ausländerbeirat mit Schreiben vom 18.12.2000 leider nur eine negative Auskunft erteilt werden.

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Ausländerbeiräte und Kommunalrecht

Diese und ähnliche Fragen signalisierten die Notwendigkeit weiterer kommunalrechtlicher Bildungsveranstaltungen. Im Berichtszeitraum fan-den zu diesem Themenkomplex daher folgende Veranstaltungen statt:

März 2000 „Staatsangehörigkeitsrecht“ in Steinbach/Ts. Mai 2000 „Methodisches Arbeiten im Ausländerbeirat“ in Gießen August 2000 „Aktuelle Änderungen im Kommunalrecht“ in Neu-Anspach

3.4.2 Gesetzliche Verankerung von Ausländerbeiräten auf Landkreisebene

Bereits 1998 konnten die jahrelangen Bemühungen der AGAH um ein rechtliches Fundament der Landkreisbeiräte zum Teil erfolgreich abge-schlossen werden. Seither ist zumindest ihre Rechtsstellung analog der kommunalen Beiräte geregelt. Dennoch hat sich ihre Situation nicht grundlegend verändert.

Insbesondere für die bestehenden Initiativen – im Main-Kinzig-Kreis und im Main-Taunus-Kreis – hatte die gesetzliche Änderung zunächst keine Auswirkung. Mit Unterstützung der AGAH und aufgrund des Beharrens der örtlichen Akteure konnte dann jedoch im Main-Kinzig-Kreis auf politi-schem Wege der Beschluss zur Installierung eines Kreisbeirates erreicht werden. (Vergleiche dazu Kapitel 4.1.)

3.4.3 Satzungsfragen

Bezüglich von Fragen zu Satzungen der kommunalen Ausländerbeiräte verlief der gesamte Berichtszeitraum relativ ruhig. Ob dies ein Indiz da-für ist, dass es tatsächlich keine Fragen, Unklarheiten oder Probleme gibt, bleibt offen. Allerdings kann die AGAH-Geschäftsstelle auch nur das aufgreifen und evtl. bearbeiten, was mitgeteilt und/oder im persönli-chen Gespräch geschildert wird. In der Vergangenheit bildeten jedoch Satzungsfragen einen Schwerpunkt der kommunalrechtlichen Bera-tungsarbeit. Lediglich im Fall des Ausländerbeirats Usingen konnte die AGAH unterstützend tätig werden. Mit Schreiben vom 15.08.2000 konn-te dem Gremium eine Mustersatzung übersandt werden. Bei einem an-schließenden persönlichen Gespräch im Rahmen der Beiratssitzung am

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Ausländerbeiräte und Kommunalrecht

08.11.2000 wurde diese erörtert und den Wünschen des Ausländerbei-rats angepasst. Im Nachgang erfolgte abermals ein umfangreiches Schreiben zum Thema „Geschäftsordnung“. In ihm wurden am 15.11.2000 Unterschiede zur Satzung erläutert und weitere Fragen, die sich aus der Sitzungsteilnahme ergaben, beantwortet. Ob sich der Aus-länderbeirat jedoch zwischenzeitlich eine Satzung und/oder Geschäfts-ordnung gab, wurde der AGAH bedauerlicherweise bisher nicht mitge-teilt.

3.4.4 Umsetzung § 88 HGO

Die schon in den Berichten der Vorjahre geschilderten Probleme mit der Umsetzung von § 88 HGO blieben auch im Zeitraum 2000/2001 exi-stent.Ausgehend von diesen bereits bekannten und sich fortsetzenden Prob-lemen bei der Umsetzung des § 88 HGO, galt es, weiterhin Einzelfallhil-fe vor Ort zu geben und die Bemühungen auf Landesebene für eine Ver-besserung der gesetzlichen Grundlagen der Ausländerbeiräte in Hessen fortzuführen.

Die Ausländerbeiräte sehen sich, von diesen Schwierigkeiten abgese-hen, nunmehr auch auf kommunaler Ebene zusätzlich einer Diskussion ausgesetzt, die sie seitens der Politiker mit einem weiteren Interessen-vertretungsgremium konfrontiert: Dem Integrationsbeirat. Diese Ten-denz, die sich in den vergangenen Jahren bereits abzeichnete, verstärk-te sich im Berichtszeitraum. Es bleibt zukünftigen Jahresberichten vor-behalten, die endgültige Entwicklung auf diesem Gebiet und die Erfah-rungen, die die Einrichtung eines solchen zusätzlichen Gremiums in der Kommune mit sich bringt, darzustellen.

3.4.4.1 Allgemein

Vieles hat sich seit der gesetzlichen Verankerung der Ausländerbeiräte in der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) normalisiert.

Im Dezember 1998 war das Ergebnis einer vorangegangenen Umfrage veröffentlicht worden (vgl. Jahresbericht 1998/99), in der der Autor die

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Ausländerbeiräte und Kommunalrecht

materielle, finanzielle und personelle Ausstattung der Ausländerbeiräte in Hessen sowie deren politische Mitwirkungsmöglichkeiten in den ver-gangenen Jahren ermittelt hatte. Im Ergebnis war festzuhalten, dass sich diese zwar verbessert hatten, trotzdem jedoch allenfalls als befrie-digend zu bezeichnen waren. Nach wie vor gibt es noch in einer Vielzahl von Kommunen Nachbesserungsbedarf.

Die AGAH-Geschäftsstelle wurde daher auch in den Jahren 2000 und 2001 in einigen Einzelfragen kontaktiert. Zum einen bat der Ausländer-beirat Liederbach am Taunus im Februar 2000 um Sach- und Rechts-auskunft bezüglich des Themas Mitgliedschaft eines kommunalen Aus-länderbeirates in der AGAH. Eine Recherche in der Satzung des Aus-länderbeirates Liederbach führte zu dem Ergebnis, dass dort ein Rechtsanspruch auf Beitritt in den Dachverband enthalten war. Dem Ausländerbeirat wurde geraten, unter Hinweis auf diesen Passus, seine rechtliche Legitimation für die Mitgliedschaft in der AGAH gegenüber Magistrat, Bürgermeister und Gemeindevertretung geltend zu machen. Dies ist dem Ausländerbeirat Liederbach erfolgreich gelungen, da er am 19.05.2001 Mitglied der AGAH wurde.

Dem Ausländerbeirat Fulda wurde im Berichtszeitraum in einem kurzen Zeitraum gleich zweimal geschrieben. Im April 2001 wurde seitens des Ausländerbeirates angefragt, ob auch für im Landkreis Fulda wohnende Asylbewerber eine Zuständigkeit bestehe. Die AGAH informierte über die Legaldefinition des § 8 HGO, wonach Einwohner (einer Gemeinde) ist, wer über eine Wohnung verfügt, in der er sich ständig oder auch nur vorübergehend aufhält. Diese Voraussetzung kann von Personen, die im Landkreis leben, nicht erfüllt werden. Da im Landkreis Fulda keine Inte-ressenvertretung existiert, empfahl die AGAH, zusammen mit der Ver-waltung eine geeignete, gütliche Lösung zu suchen. Eine Rückmeldung hierzu erfolgte nicht.

Eine weitere, die Einrichtung eines Integrationsbeirates betreffende An-frage erreichte uns im Mai 2001. Mit einem entsprechenden Antwort-schreiben wurden detaillierte Informationen und insbesondere die Posi-tion des Ausländerbeirates Fulda zu diesen Plänen erbeten. Allerdings erfolgte auch insoweit keine Rückäußerung.

Traditionsgemäß bot sich für die AGAH-Delegierten und anderen Mit-gliedern der Ausländerbeiräte zunächst auf dem Hessentag in Hünfeld

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Ausländerbeiräte und Kommunalrecht

(2000) und später auf der Plenarsitzung in Hanau (Karben 2001) Gele-genheit, in direkter Aussprache mit dem Hessischen Ministerpräsidenten Kritik (aber auch Lob) zur Umsetzungspraxis der kommunalen Beteili-gungsmöglichkeiten zu äußern. Hiervon machten die Anwesenden reich-lich Gebrauch.

3.4.4.2 Anhörungsrecht

Fragen und Probleme zu den Ausländerbeiräten und ihren Mitgliedern zustehenden Anhörungsbefugnissen führten im Berichtszeitraum zu ei-nem umfangreichen Schriftverkehr zwischen der AGAH-Geschäftsstelle und den ratsuchenden Ausländerbeiräten. Wurde in der Vergangenheit oftmals die gänzliche Missachtung des Anhörungsrechts durch die ande-ren kommunalen Gremien angeprangert, so wurden im Berichtszeitraum andere Missstände an die AGAH herangetragen: Der Ausländerbeirat der Stadt Rodgau wandte sich beispielsweise an die AGAH, weil er im Rahmen einer Bauvoranfrage der Islamischen Gemeinde Nieder-Roden nicht angehört worden war. Die Anfrage zog umfangreiche Recherchen seitens der AGAH und Schriftverkehr nach sich. Regelungen der Hessi-schen Gemeindeordnung (HGO) mussten geprüft, zitiert und erklärt wer-den.

Nachdem auf kommunaler Ebene zwischen dem Magistrat und dem Ausländerbeirat ein intensiver Schriftwechsel geführt worden war, wand-te sich der Beirat an die AGAH und schilderte zunächst den Sachverhalt.

Eine Bauvoranfrage der Islamischen Gemeinde für ein neues Gemein-de- und Gebetshaus im Industriegebiet Nieder-Roden wurde vom Ma-gistrat der Stadt Rodgau negativ beschieden. Der Ausländerbeirat war in keinem Verfahrensstadium an der Entscheidungsfindung beteiligt wor-den. Seitens der Kommune wurde die Rechtsauffassung vertreten, dass die Zuständigkeit für eine Bauvoranfrage lediglich bei dem Magistrat liege. Es handele sich dabei um ein Geschäft der laufenden Verwaltung. Nicht einmal die Stadtverordnetenversammlung sei Verfahrensbeteiligte. Aus der HGO sei nicht herzuleiten, dass dem Ausländerbeirat demge-genüber höhere Rechte einzuräumen seien. Darüber hinaus seien zum Informationsrecht des Ausländerbeirates explizite Regelungen in der gemeindlichen Hauptsatzung enthalten. Die Vorlage an die zuständige Kommunalaufsicht führte lediglich zu dem Verweis auf Überprüfung

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Ausländerbeiräte und Kommunalrecht

durch ein mögliches Organstreitverfahren. Beanstandet wurde vom Aus-länderbeirat Rodgau nicht die materiell-rechtliche Prüfung der Bauvo-ranfrage an sich bzw. die Frage, ob die Erteilung des Vorbescheides rechtmäßig gewesen wäre oder war. Selbst wenn der Ausländerbeirat gehört worden wäre, besteht keine Verpflichtung des Gemeindevorstan-des, sich der Auffassung des Ausländerbeirates anzuschließen, sodass auch bei dessen Beteiligung in der Sache selbst im Ergebnis eine nega-tive Entscheidung der Bauvoranfrage hätte ergehen können. Evtl. wäre es zwar nach einer umfassenden Prüfung aller für und gegen die Ertei-lung des Bauvorbescheides sprechenden Argumente - unter Einbezie-hung der Auffassung des Ausländerbeirates - zu einer anderen Be-schlussfassung und Entscheidung des Magistrates in der Sache ge-kommen. Kritisiert wurde allerdings allein die Einhaltung formeller Ver-fahrensschritte, denn hier traten prinzipielle Überlegungen in den Vor-dergrund.

Die AGAH leitete die Angelegenheit im Januar 2000 an das Regie-rungspräsidium Darmstadt und das HMdI weiter und wies darauf hin, dass im Hinblick auf die Bestimmung des § 87 HGO eine sehr differen-zierte Umsetzung in den einzelnen Kommunen zu beobachten sei. Die-se differenzierte Umsetzung der HGO hängt nach den Erfahrungen der AGAH nicht selten davon ab, welche grundsätzliche Einstellung Ge-meindevorstände und -verwaltung zum Ausländerbeirat haben. Gerade die Frage des ausländerspezifischen Bezugs wird nach wie vor oftmals sehr restriktiv und zu Ungunsten der Ausländerbeiräte ausgelegt. Der Zusammenhang zwischen dieser Auslegung und der Umsetzung des Anhörungsrechts stellt sich deshalb als sehr bedeutend dar.

Die Bauaufsicht obliegt der Gemeinde als unterer Bauaufsichtsbehörde, §§ 81, 82, 84 HGO. Wenn in Bundesgesetzen von der "Gemeinde" die Rede ist, geht der Hessische VGH hierbei von der Zuständigkeit des Gemeindevorstandes als Verwaltungsbehörde der Gemeinde aus. Der Ausländerbeirat der Stadt Rodgau war über den betreffenden Vorgang weder informiert bzw. dazu angehört worden. Aufgabe des Ausländer-beirates nach § 88 Abs. S.1 HGO ist es, die Interessen der ausländi-schen Einwohner der Gemeinde zu vertreten. Wirksame Interessenver-tretung setzt hinreichende Information voraus. Gemäß § 88 Abs.2 S.1 hat der Gemeindevorstand den Ausländerbeirat daher rechtzeitig über alle Angelegenheiten zu unterrichten, deren Kenntnis zur Erledigung seiner Aufgaben erforderlich ist. Hierbei ist lediglich die Art und Weise,

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Ausländerbeiräte und Kommunalrecht

wie dies geschieht, in das Ermessen des Gemeindevorstandes gestellt. Die Information hat aber jedenfalls so rechtzeitig zu erfolgen, dass der Ausländerbeirat in der Lage ist, über die Angelegenheit in angemesse-nem Umfang zu beraten.

In § 88 Abs.2 S.3 HGO ist darüber hinaus festgelegt, dass der Auslän-derbeirat in allen wichtigen Angelegenheiten, die ausländische Einwoh-ner betreffen, zu hören ist. Das Anhörungsrecht soll die Möglichkeit er-öffnen, in diesen wichtigen Angelegenheiten Stellung zu beziehen, bevor das zuständige Organ eine Entscheidung trifft. Dies setzt voraus, dass der Ausländerbeirat über die geplante Maßnahme und die Entschei-dungsgrundlagen - rechtzeitig - informiert wird. In diesem Zusammen-hang muss auch sichergestellt werden, dass das zuständige Gemeinde-organ die Entscheidung des Ausländerbeirates noch in den Willensbil-dungsprozess einbeziehen kann und die Interessen der ausländischen Einwohner auf diesem Wege Berücksichtigung finden können. Zwar ist nach den Umständen des Einzelfalles auslegungsfähig, auf welche Art und Weise, ggf. auch schriftlich, die Anhörung des Ausländerbeirates durchzuführen ist. Dem Ausländerbeirat dürfen jedoch nicht Unterlagen, die zu seiner Information notwendig sind, vorenthalten werden. Auch könnte eine erneute Anhörung notwendig werden, wenn nach der Betei-ligung des Ausländerbeirates neue Entscheidungsgrundlagen ermittelt werden. Es handelt sich hierbei um Vorschriften, mit denen das beab-sichtigte Ziel - die ausländischen Einwohner besser in ihre Wohnge-meinde zu integrieren und ihnen dort eine angemessene Interessenver-tretung zu sichern - erreicht werden soll. Diese Vorschriften können deshalb auch nicht durch enger gefasste Regelungen in der Hauptsat-zung der Gemeinde, auf die sich der Magistrat der Stadt Rodgau bezog, beeinträchtigt werden.

Die "Wichtigkeit" im Sinne des § 88 Abs.2 S.3 HGO ist ein unbestimmter Rechtsbegriff. Welche Angelegenheiten in Bezug zu ausländischen Ein-wohnern stehen und "wichtig" im Sinne des § 88 Abs.2 S.3 HGO sind, bedarf daher der Auslegung. Diese ist im Zweifel weit vorzunehmen. Die Mitglieder der Islamischen Gemeinde sind zum überwiegenden Teil Muslime ausländischer Herkunft und das Bauvorhaben war gerade auch wegen seiner emotionalen Auswirkungen sowohl auf die deutsche, als auch die ausländische Bevölkerung nicht mit üblichen Bauvorhaben zu vergleichen. Es handelte sich daher um eine die ausländischen Ge-meindeeinwohner tangierende, wichtige Angelegenheit.

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Ausländerbeiräte und Kommunalrecht

Nach Auffassung der AGAH hätte dem Ausländerbeirat ausreichende Gelegenheit gegeben werden müssen, sich zu den entscheidungserheb-lichen Tatsachen und Fragen zu äußern. Die obigen Überlegungen führ-te die AGAH in mehreren Schreiben an das Regierungspräsidium Darm-stadt, als auch das Hessische Ministerium des Innen und für Sport, aus und legte ihre Argumente darin umfassend dar.

Allerdings wiesen sowohl das Regierungspräsidium Darmstadt als auch das HMdI in ihren Antwortschreiben auf die Rechtsprechung des Hessi-schen Verwaltungsgerichtshofes hin. Danach falle die Entscheidung über die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens im Rahmen einer Bauvoranfrage in die Zuständigkeit des Gemeindevorstandes. Der Ge-meindevorstand sei nicht einmal gehalten, die Gemeindevertretung zu beteiligen. Auf der Grundlage dieser Rechtsprechung sei die Ansicht und Vorgehensweise der Stadt Rodgau zu vertreten. In Anbetracht des-sen könne im speziellen Fall des Ausländerbeirates Rodgau eine weite-re Klärung nur im Wege eines – gerichtlichen - Organstreitverfahrens erfolgen.

Die unterschiedlichen rechtlichen Argumentationslinien und Ausle-gungsmöglichkeiten wurden mit Vertretern des Ausländerbeirates Rod-gau abschließend gemeinsam mit Vertretern des AGAH-Vorstandes in einem Gespräch, das in der AGAH-Geschäftsstelle im Juni 2000 statt-fand, erörtert. Möglichkeiten, wie der Informationsfluss zwischen der kommunalen Verwaltung und dem Ausländerbeirat generell verbessert werden kann, waren ebenfalls Teil dieses Gespräches.

Die Handhabung des Rederechts für den Ausländerbeirat in hessischen Kommunen lag eine allgemeine Anfrage des Ausländerbeirates Flörs-heim im April 2001 zugrunde.

Die Nichtbeteiligung bei der Aufstellung eines Bebauungsplanes wurde auch von dem Ausländerbeirat Ober-Ramstadt im August 2001 gerügt. Allerdings stand weiteren Schritten entgegen, dass bereits mehrere Mo-nate verstrichen waren, bis die AGAH informiert wurde und ein Vorge-hen nicht mehr sachgerecht möglich war.

Die geschilderten Probleme und Anfragen belegen, dass Schwierigkei-ten hinsichtlich des Anhörungs- und Rederechts weiterhin existieren.

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Ausländerbeiräte und Kommunalrecht

Unverständlich bleibt dies insbesondere vor dem Hintergrund, dass eine Miteinbeziehung des Ausländerbeirats in die Aussprache noch lange kein Abstimmungs- und Entscheidungsrecht für dieses Gremium nach sich zieht. Die wie auch immer aussehenden Vorbehalte und Ängste bei den Parlamentariern anderer Organe sind daher mehr als unbegründet. Es bleibt zu hoffen, dass die immer noch vorhandenen Probleme zwi-schen Ausländerbeiräten und den anderen kommunalen Gremien bzw. der Verwaltung durch kompetentes und qualifiziertes Agieren der Bei-ratsmitglieder langfristig behoben werden können.

3.4.4.3 Ausschüsse

Die Mitarbeit von Mitgliedern örtlicher Ausländerbeiräte in kommunalen Ausschüssen hat sich im zurückliegenden Zeitraum normalisiert. Früher noch aufgetretene Probleme scheinen nicht mehr gravierend zu sein und lassen eine gute Zusammenarbeit erkennen.

Allerdings zeigt der vom Ausländerbeirat Karben im Januar 2001 ge-schilderte Fall, dass nach wie vor die Teilnahme von Mitgliedern des Ausländerbeirats an nichtöffentlichen Ausschusssitzungen strittig ist und einer eindeutigen Klärung - möglichst im Interesse der Ausländerbeiräte - bedarf.

Grundsätzlich sollte angestrebt werden, Vertreter der Ausländerbeiräte nicht zur Öffentlichkeit im Sinne des § 52 HGO zu zählen. Dieser, be-reits vom Kreisausschuss des Landkreises Gießen propagierte Ansatz, erscheint geeignet, bestehende Unklarheiten aufzuheben. Letztendlich offenbarte das entsprechende Antwortschreiben der AGAH vom 24.01.2001 an den Ausländerbeirat in Karben jedoch, dass eine ent-sprechende Änderung im Rahmen einer HGO-Änderung anzustreben sei. Sich hierfür einzusetzen, bleibt auch über den Zeitraum dieses Be-richtes hinausgehend vorrangige Aufgabe der AGAH.

Parallel hierzu müssen die Ausländerbeiräte aber ebenso Rüstzeug für eine inhaltliche Ausschussarbeit erhalten. Eine bloße Teilnahme ist zu wenig, aktive Mitarbeit ist gefragt. In entsprechenden Bildungsveranstal-tungen wird die AGAH auch zukünftig Vorschläge und Themen unter-breiten.

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Ausländerbeiräte und Kommunalrecht

3.4.4.4 Finanzen/Ausstattung

Finanzen und Ausstattung der Ausländerbeiräte blieben auch in den Jahren 2000 und 2001 in vielen Gemeinden ein immer wiederkehrendes Thema. Die Probleme lagen zum Teil in der geringen finanziellen Aus-stattung mancher Ausländerbeiräte oder in fehlenden verbindlichen Haushaltszusagen begründet. Trotz des rechtlichen Rahmens in § 88, Abs.3 HGO („Dem Ausländerbeirat sind die zur Erledigung seiner Auf-gaben erforderlichen Mittel zu Verfügung zu stellen“) gibt es nach wie vor Ausländerbeiräte, für die kein eigener Posten im Haushaltsplan vor-gesehen ist. Solche Beiräte sind dann bei jeder geplanten minimalen Ausgabe gezwungen, beim Bürgermeister bzw. Magistrat die entspre-chenden Mittel zu beantragen. Dieser unbefriedigende Zustand er-schwert die Planung und Zielsetzung eines Gremiums und führt nicht selten bei einzelnen Mitgliedern zu Frustration. Andere Ausländerbeiräte wiederum verfügen über einen eigenen Haushaltsansatz, der in der Re-gel in verschiedene Posten aufgeteilt ist, z. B. Veranstaltungen, Fortbil-dung und Reisekosten, Geschäftsausgaben, Geschäftsstelle, usw.

Steht eine Haushaltsberatung in den Ausschüssen oder eine Anhörung des Ausländerbeirats zum Haushalt bevor, so suchen manche Auslän-derbeiratsvorsitzenden die Unterstützung der AGAH. Dies war in Eltvilleam Rhein der Fall, wo der Ausländerbeirat sich auf eine Anhörung vor-bereitete und am 08.09.2001 eine Stellungnahme der AGAH zu seinen angedachten Anträgen zum Haushaltsplan anforderte.

Die Ausstattung der Ausländerbeiräte ist nach wie vor sehr unterschied-lich. Viele Ausländerbeiräte bemühen sich vergebens um einen eigenen Raum für Treffen, Besprechungen und öffentliche Sprechstunden. Für andere wiederum ist ebendies eine Selbstverständlichkeit. Anderswo kämpft der Ausländerbeirat immer noch für elementare materielle Aus-stattung wie einen Schrank zur Aufbewahrung von Akten und Unterla-gen, einen PC, oder auch für ausreichende Betreuung und Hilfestellung durch die Verwaltung. Andere Ausländerbeiräte wiederum bemühen sich um eine eigene Geschäftsstelle mit hauptamtlichem Personal.

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Ausländerbeiräte und Kommunalrecht

3.4.5 Sicherung der Mandatsausübung

Unter diesem Gliederungspunkt wurden in den Jahren 2000 und 2001 Fälle an die Geschäftsstelle herangetragen, in denen die gesetzlichen Schutzrechte der Mandatsausübung nachgefragt wurden.

Insbesondere der Kündigungsschutz von Mitgliedern der kommunalen Ausländerbeiräte warf Fragen auf. Mehrfach wurde die Übersendung von Informationsmaterial zu diesem Punkt erbeten. Aber auch der An-spruch auf bezahlte Freistellung zwecks Teilnahme an Sitzungen des Ausländerbeirates gestaltete sich in einem Einzelfall problematisch. Die AGAH wies in diesem Fall den Arbeitgeber schriftlich auf die gesetzliche Position der gewählten Vertreter in den Ausländerbeiräten hin und machte deutlich, dass eine Benachteiligung am Arbeitsplatz ebenso ausgeschlossen ist, wie eine Behinderung der Ausübung des Mandats, z. B. durch Untersagung der bezahlten Freistellung.

Es bleibt abschließend mitzuteilen, dass zwar alle Problemfälle nach Information der Arbeitgeber im Sinne der Mandatsträger gelöst wurden, aber auch in diesem Berichtszeitraum viele Mitglieder der Ausländerbei-räte von ihrem Recht auf Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen nicht Gebrauch machten. Obwohl sich der Arbeitgeber den Ver-dienstausfall von der Kommune erstatten lassen kann, scheuten ganz offensichtlich viele Beiratsmitglieder eine diesbezügliche Vorsprache bei ihrem Arbeitgeber.

3.4.6 Steuerliche Behandlung von ehrenamtlicher Tätigkeit

Die steuerliche Behandlung der Aufwandsentschädigung für die Tätig-keit im Ausländerbeirat, und die damit verbundene sowie praktizierte Ungleichbehandlung zwischen den Mitgliedern der Ausländerbeiräte und der Ortsbeiräte, ist seit vielen Jahren Anliegen der AGAH. Die AGAH ist deshalb bereits seit 1994 bemüht, eine Gleichstellung in diesem Bereich zu erreichen.

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Ausländerbeiräte und Kommunalrecht

Eine erneute Initiative aus dem Jahre 1999 hatte ergeben, dass das Hessische Finanzministerium zwar das Anliegen der AGAH unterstützte, aber mit seinen Bemühungen, dem Interesse der hessischen Auslän-derbeiräte auf Einbeziehung ihrer Aufwandsentschädigung in die steuer-liche Sonderregelung für Gemeindevertretungen nachzukommen, nicht erfolgreich war. In der entsprechenden Erörterung der obersten Finanz-behörden des Bundes und der Länder sei darauf verwiesen worden, dass Ausländerbeiräte in den Ländern und Kommunen sehr unter-schiedlich und nur schwer vergleichbar sind. Es sei deshalb unentschie-den geblieben, ob die Ausländerbeiräte wie Ratsmitglieder behandelt werden können.

Die AGAH trug deshalb am 07.12.2000 Bundesfinanzminister Eichel das Anliegen in einem persönlichen Gespräch nochmals vor. Leider war auch diese Vorsprache wenig erfolgreich, da das Bundesfinanzministe-rium die Rechtsauffassung teilte, dass die Tätigkeit in Ausländerbeiräten keine weitere steuerliche Sonderregelung zulasse. Die ehrenamtliche Tätigkeit in Ausländerbeiräten werde ja insofern bereits steuerlich ge-würdigt, indem Aufwandsentschädigungen regelmäßig zu einem Drittel, mindestens aber mit 50,00 DM und höchstens 300,00 DM monatlich ohne Nachweis steuerfrei sind. Sollten die steuerfreien Beträge im Ein-zelfall zu gering sein und die tatsächlichen Aufwendungen nicht errei-chen, könnten diese nachgewiesen und steuerlich berücksichtigt wer-den. Gleichzeitig wurde die AGAH jedoch darauf verwiesen, dass derzeit die Möglichkeiten zur verstärkten steuerlichen Förderung des entgeltli-chen Ehrenamtes geprüft würden.

Ende September 2001 teilte dann das Bundesinnenministerium mit, dass bei Aufwandsentschädigungen, die aus öffentlichen Kassen für bestimmte ehrenamtliche Tätigkeiten gezahlt werden, künftig ohne wei-teren Nachweis ein Betrag von monatlichen 300,00 DM als Aufwand steuerlich anerkannt wird und damit steuerfrei bleibt. Es ist davon aus-zugehen, dass damit die Frage für die Mehrheit der ehrenamtlich Täti-gen in hessischen Ausländerbeiräten gelöst ist.

3.4.7 Steuerrechtliche Begünstigung bei Zuwendungen an Ausländerbeiratslisten

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Ausländerbeiräte und Kommunalrecht

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Nach § 34 g Einkommenssteuergesetz und § 9 Körperschaftsteuerge-setz führen Zuwendungen im Rahmen der gesetzlich festgelegten Höchstbeträge an Parteien und unabhängige Wählergemeinschaften zu steuerrechtlichen Begünstigungen. Strittig ist, ob dies auch für Träger von Wahlvorschlägen bei Ausländerbeiratswahlen gelten kann.

Auch hier bemüht sich die AGAH bereits seit 1994 um eine Regelung zugunsten der Listen, leider ohne Erfolg. Nach Auffassung beispielswei-se der Finanzministerien in Hessen und Niedersachsen steht dieses Privileg den Ausländerbeiratslisten nicht zu, da sie bei den Beiratswah-len nicht in Konkurrenz zu den politischen Parteien treten. Dieses Kon-kurrenzprinzip sei auch dann von Bedeutung, wenn Ausländerbeiratslis-ten mit unabhängigen Wählergemeinschaften (z. B. FWG’s) verglichen werden.

Vertreter der AGAH bemühten sich deshalb am 07.12.2000 im Gespräch mit Bundesfinanzminister Eichel, eine für die Listen günstigere Regelung zu erreichen. Leider erneut ohne Erfolg, da auch das Bundesfinanzmi-nisterium mit Schreiben vom Januar 2001 die Rechtsauffassung der Länder-Finanzministerien teilte: Grundlage der Gleichbehandlung von Spenden und Mitgliedsbeiträgen an politische Parteien und Wählerver-einigungen sei der Wettbewerb um Wählerstimmen bei politischen Wah-len. Dies treffe für Wählervereinigungen, die sich an Ausländerbeirats-wahlen beteiligen, nicht zu.

Haideh Klar

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Ausländer- und Asylrecht

3.5 Ausländer- und Asylrecht

3.5.1 Ausländergesetz

Die geltenden ausländerrechtlichen Vorschriften sind kein geeignetes Instrumentarium, mit dem Integration gefördert oder verbessert werden kann. Deutschland ist ein Einwanderungsland geworden; ausländische Bürger/innen sind seit Jahren integraler Bestandteil der deutschen Ge-sellschaft und werden es auch bleiben. Dieser Tatsache muss auch ins-besondere im aufenthaltsrechtlichen und politischen Bereich Rechnung getragen werden. Das geltende Ausländerrecht kann diese Erfordernis-se jedoch in keiner Weise erfüllen und den tatsächlichen Erfordernissen der bundesrepublikanischen Gesellschaft nicht oder nur unzureichend gerecht werden.

Der Gesetzgeber folgt nach wie vor nicht einer politischen Einsicht in Migrationsprozesse oder den Erfordernissen der De-facto-Einwanderung. Die Diskussion über künftige Einwanderung und eine entsprechende Einwanderungsgesetzgebung machte vielmehr deutlich, dass nicht nur das geltende Ausländergesetz dem Regelungsbedarf des Arbeitsmarktes untergeordnet wird.

Die Position der AGAH zu ausländerrechtlichen Fragen wurde in den vielen Stellungnahmen, Pressemeldungen und Gesprächen zum Thema im Berichtszeitraum immer wieder verdeutlicht. Verbesserungen, wenn auch noch so klein, wurden überall wo möglich angestrebt. Die AGAH setzte sich mit allen Mitteln dafür ein, geplante Verschärfungen zu ver-hindern.

Teilweise wurde durch die Arbeit der AG-Ausländerrecht Vorarbeit ge-leistet, denn ein wesentlicher Teil der Arbeit dieser AG besteht darin, dass die Teilnehmer/innen immer wieder andere Fallgestaltungen zu-sammentragen und praktische Probleme bei der Umsetzung des gelten-den Ausländerrechts miteinander austauschen. AG-Sitzungen fanden statt am 26.01.2000, 22.03.2000, 18.05.2000, 17.05.2001 (vgl. auch 2.4.1). Zudem wurden der AGAH eine Vielzahl von Einzelfällen und -anfragen zur Kenntnis gebracht, die sich naturgemäß überwiegend mit den Auswirkungen des Ausländergesetzes befassten. Aufgrund der

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Ausländer- und Asylrecht

Themenvielfalt und des Umfanges können sie an dieser Stelle nicht ein-zeln erwähnt werden (vgl. auch 3.5.1.11).

Mehrere dieser aufenthaltsrechtlich problematischen Einzelfälle, die an die AGAH herangetragen wurden und deren Bedeutung über den Ein-zelfall oder von besonderer menschlicher Tragik und Härte gekenn-zeichnet war, wurden an das Hessische Innenministerium weitergeleitet. Dabei gelang es in einigen, jedoch nicht allen Fällen, eine Regelung im Interesse der Betroffenen zu finden und auch auf generelle Umset-zungs- und Anwendungsschwierigkeiten im ausländerrechtlichen Be-reich aufmerksam zu machen.

Deshalb konzentrierte sich die Arbeit im Berichtszeitraum auf eine große Bandbreite von bestehenden oder angestrebten Regelungen und deren Verbesserung.

3.5.1.1 Novellierung des Ausländergesetzes

Die AGAH war im Berichtszeitraum erneut mit der Neufassung des § 19 AuslG befasst. § 19 AuslG regelt die Rechtsposition des nachgezoge-nen Ehegatten und bestimmt den Zeitraum, nachdem dieser unabhängig von der Ehe ein eigenständiges Aufenthaltsrecht erhält. Obwohl es be-reits in den Vorjahren umfangreiche Änderungen geben hatte, hatte eine abschließende Regelung in den Vorjahren nicht gefunden werden kön-nen (vgl. Jahresberichte 1998-1999). Die endgültige Neufassung des § 19 AuslG war dem Jahr 2000 vorbehalten geblieben.

Nachdem am 01.11.1998 § 19 AuslG zunächst dahingehend geändert worden war, dass zwar in Härtefällen auf eine Mindestehebestandszeit völlig verzichtet, der Begriff der „besonderen Härte“ (Fassung des § 19 AuslG vor dem 01.11.1998) jedoch durch „außergewöhnliche Härte“ersetzt wurde, waren gerade bei der genauen Definition der Bezeich-nung „außergewöhnliche Härte“ große Unsicherheiten festzustellen. Die AGAH hatte sich deshalb noch im Jahr 1999 in einem Schreiben an den Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages und an das HMdI mit Aspekten und Kritikpunkten zu § 19 AuslG ausführlich auseinander ge-setzt.

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Ausländer- und Asylrecht

Mit dem Gesetz zur Änderung des Ausländergesetzes vom 25.05.2000 kam es dann zu einer neuerlichen Überarbeitung des § 19 AuslG.

Für ein eigenständiges Aufenthaltsrecht des Ehegatten wird nun ver-langt,

- dass die eheliche Lebensgemeinschaft im Bundesgebiet seit mindestens zwei Jahren bestanden hat.

Sofern diese Ehestandszeit von zwei Jahren noch nicht vorliegt, kann die Aufenthaltserlaubnis weiter verlängert werden, wenn

- die eheliche Lebensgemeinschaft rechtmäßig im Bundsgebiet bestanden hat und es sich um einen Fall besonderer Härte (frü-her außergewöhnliche Härte, s. o.) handelt.

Eine besondere Härte liegt nach der gesetzlichen Definition in § 19 AuslG dann vor, wenn der/dem Ehegatten/in durch die Rückkehr in das Heimatland eine erhebliche Beeinträchtigung der schutzwürdigen Be-lange droht oder wegen der Beeinträchtigung der schutzwürdigen Be-lange das weitere Festhalten an der ehelichen Lebensgemeinschaft für sie/ihn unzumutbar ist. Auch das Wohl eines mit der/dem Ehegatte/in in familiärer Lebensgemeinschaft lebenden Kindes ist dabei zu berücksich-tigen.

Mit einem Rundschreiben an alle Mitgliedsbeiräte vom 03.07.2000 machte die AGAH auf die geänderte Gesetzeslage aufmerksam.

Zugleich wurde der Wunsch des Hessischen Innenministeriums weiter-gegeben, wonach zur Ermittlung besonderer Auslegungsprobleme bei der Anwendung des § 19 AuslG spezielle Probleme und Erfahrungen von den Ausländerbeiräten an das HMdI mitgeteilt werden sollten. Ins-besondere Berichte von geschiedenen und in ihr Heimatland zurückge-kehrten Frauen, die ggf. aufgrund ihres Status’ als geschiedene Frau Diskriminierungen ausgesetzt waren, wurden erbeten. Von den Auslän-derbeiräten Kassel und Wiesbaden gingen Rückantworten zu diesen Themen ein, die an das HMdI weitergeleitet wurden. Ferner setzte sich die AGAH in einer umfangreichen Stellungnahme vom 31.07.2000 in-tensiv mit den aufgeworfenen Fragestellungen auseinander. Zur Unter-

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Ausländer- und Asylrecht

mauerung wurden zwischenzeitlich ergangene Gerichtsurteile zu diesem Thema herangezogen.

3.5.1.2 Familienzusammenführung

Fragen der Familienzusammenführung und Diskriminierungen ausländi-scher oder binationaler Paare spielten auch 2000/2001 eine wichtige Rolle (vgl. auch 3.5.1.11). Im Berichtszeitraum wurde dieser Bereich insbesondere von der Praxis sog. Scheinehenüberprüfungen dominiert.

Durch Eheschließung mit einem Deutschen, einem EU-Staatsangehörigen oder einem Ausländer, der bestimmte aufenthalts-rechtliche Vorgaben nach dem AuslG erfüllt, entsteht für Ehegatten, auch wenn diese aus sog. Drittländern kommen, ggf. ein Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis. Dies kann dazu führen, dass vor der Einreise oder auch vor der Verfestigung des Aufenthaltes genaue Überprüfungen seitens der Ausländerbehörden oder deutschen Aus-landsvertretungen vorgenommen werden. Oftmals wird eine sog. Scheinehe vermutet, die von den Ehepartnern lediglich zum Zweck der Aufenthaltssicherung eingegangen wird. Die Überprüfungen, von denen die Betroffenen oftmals keine Kenntnis haben, können zu großen Belas-tungen führen.

Im Oktober 2000 wurde die AGAH durch den Kreisausländerbeirat Darmstadt-Dieburg auf einen besonders gravierenden Fall einer Schein-ehenüberprüfung aufmerksam gemacht. Dem Ehemann (türkischer Staatsangehöriger) wurde die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis verweigert und als Begründung hierfür dem Ehepaar eine „Scheinehe“vorgehalten. Umfangreiche, behördliche Nachforschungen zum Bestand der ehelichen Lebensgemeinschaft, darunter die Befragung von Nach-barn und ein Besuch von Behördenmitarbeitern in der Ehewohnung, waren durchgeführt worden. Der Verdacht bestätigte sich nicht. Aller-dings konnte weder durch Nachfragen der Betroffenen bei der Auslän-derbehörde, noch durch eine Akteneinsicht geklärt werden, wie es be-hördlicherseits zur Annahme einer „Scheinehe“ gekommen war. Die AGAH trug diese Sache sowohl schriftlich an das HMdI heran und erör-terte die Problemlage auch nochmals innerhalb eines Gespräches, das Teile des AGAH-Vorstandes am 04.12.2000 im Hessischen Innenminis-

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Ausländer- und Asylrecht

terium führten. Dabei wies die AGAH auf die Rechtsprechung des Hes-sischen VGH hin, wonach eine eheliche Lebensgemeinschaft aus-nahmsweise, beim Vorliegen begründeter Zweifel oder eines triftigen Anlasses gerechtfertigt sein kann, solche Anhaltspunkte im Fall des be-troffenen Ehepaares aber überhaupt nicht ersichtlich bzw. nicht nach-vollziehbar waren. Im Ergebnis war zu verzeichnen, dass das HMdI ge-genüber der entsprechenden Ausländerbehörde unter Bezugnahme auf diesen Fall insbesondere die datenschutzrechtlichen Gesichtspunkte einer Prüfung ehelicher Lebensgemeinschaften klarstellte (vgl. auch 3.5.1.12.).

3.5.1.3 Anrechnungszeiten innerhalb einer Aufenthaltsbefugnis

Im Jahr 2000 wurde von den Mitgliedern der AG-Ausländerrecht auf ei-nen Problemfall aufmerksam gemacht, der wegen seiner fallübergrei-fenden und grundsätzlichen Bedeutung an das HMdI weitergeleitet wur-de.

Diesem Fall lag die Problematik der Anrechnung von Aufenthaltszeiten zugrunde. Eine iranische Staatsangehörige hatte zunächst eine Aufent-haltsbefugnis inne. Während eines kurzen Zeitraumes war sie mit einem Deutschen verheiratet und im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis. Nach der Trennung des Ehepaares erstrebte die Ehefrau eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis. Allerdings argumentierte die Ausländerbehörde, dass diese nach § 35 AuslG zu beurteilen sei. § 35 AuslG regelt die Er-teilung einer unbefristeten Aufenthaltserlaubnis nach acht Jahren im Besitz einer Aufenthaltsbefugnis. Im Fall der betroffenen Ehefrau wür-den die erforderlichen Aufenthaltszeiten für die Erteilung einer unbefris-teten Aufenthaltserlaubnis allerdings nicht erreicht, denn die Zeit im Be-sitz der Aufenthaltserlaubnis könne nicht einbezogen werden. Die AGAH wandte sich zwecks Klärung an das HMdI und argumentierte damit, dass eine Aufenthaltserlaubnis nicht als „geringwertiger“ als eine Auf-enthaltsbefugnis gewertet werden dürfe.

Das HMdI teilte mit, dass auf die zwischenzeitlich in Kraft getretene All-gemeine Verwaltungsvorschrift zum Ausländergesetz verwiesen werden müsse. Diese schließe wörtlich die Anrechnung der Zeiten des Besitzes einer Aufenthaltserlaubnis oder –bewilligung in der geschilderten Kons-tellation aus. In Anbetracht dieser Ausgangslage konnte daher keine günstigere Lösung des Problemfalles erarbeitet werden.

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Ausländer- und Asylrecht

3.5.1.4 Aufenthaltsrechtliche Aspekte in Deutschland lebender ausländischer Studenten

Mehrere ausländische Student/innen, die schon viele Jahre in der Bun-desrepublik Deutschland gelebt hatten, wandten sich in den Jahren 2000 und 2001 an die AGAH. Ihren Anfragen lag jeweils die gleiche Si-tuation zugrunde: Die Betroffenen, die Deutschland inzwischen als ihr Zuhause ansehen und sich hier integriert haben, wollten nach dem Ab-schluss des Studiums auf Dauer hier bleiben. In allen Fällen stand ein Arbeitsplatz zur Verfügung, der aufgrund der außerordentlichen Qualifi-kationen der Absolventen auf dem Arbeitsmarkt nicht anderweitig be-setzt werden konnte. Allerdings bestand für die Betroffenen zunächst ein großes Problem darin, eine Arbeitsgenehmigung zu erhalten. Erst nach der Erteilung dieser Arbeitsgenehmigung folgt im nächsten Schritt die Aufenthaltserlaubnis, da die Ausländerbehörden in derartigen Fällen ohne vorherige Erteilung der Arbeitsgenehmigung keine Handhabe zum weiteren Vorgehen innehaben. Zwar kann in Ausnahmefällen, z. B. wenn es sich um ein Studienfach handelt, das von der „Green Card“-oder „Blue Card“-Regelung erfasst wird oder wenn ein öffentliches Inte-resse an der Beschäftigung vorliegt, eine Arbeitsgenehmigung erteilt werden. Insbesondere die Voraussetzungen an den Nachweis des öf-fentlichen Interesses sind jedoch sehr hoch und müssen durch die Vor-lage einer Vielzahl geeigneter Stellungnahmen bekräftigt werden.

Da es sich bei den Arbeitsämtern nicht um nachgeordnete Behörden der Hessischen Landesregierung handelt, sah die AGAH zu ihrem großen Bedauern keine Möglichkeit, in derartigen Fällen weiterzuhelfen. Ledig-lich in einem speziellen Fall, in dem die Frage nach der Anwendbarkeit der Hessischen Erlassregelung zur „Blue Card“ im Mittelpunkt stand, gelang es nach intensiven Bemühungen, eine Lösung herbeizuführen (vgl. 3.10.1).

3.5.1.5 Aufenthaltsrechtliche Probleme ausländischer Rentner/innen

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Ausländer- und Asylrecht

Durch den Ausländerbeirat Hanau wurde die AGAH im Sommer 2001 auf ein besonderes Problemfeld aufmerksam gemacht: Die aufenthalts-rechtliche Sicherung des Verbleibs ausländischer Rentner und Rentne-rinnen in der Bundesrepublik Deutschland, wenn diese nur eine geringe Rente beziehen und zusätzlich Sozialhilfe in Anspruch nehmen müssen. Ein konkreter Fall, in dem diese Konstellation vorlag, hatte dazu geführt, dass der Ausländerbeirat Hanau die AGAH auf diese Situation aufmerk-sam machte.

Auch nach Sicht der AGAH stellte dies eine Situation dar, die nicht ledig-lich in einem Einzelfall von Bedeutung war, sondern vielmehr in einer Vielzahl von Familien Bedeutung haben würde. Mit zunehmendem Ein-tritt von Migranten/innen der ersten Generation in das Rentenalter wür-den sich Fälle dieser Art viel mehr verstärken.

Die AGAH wandte sich daher mit einer umfangreichen schriftlichen Dar-stellung am 17.06.2001 an den Hessischen Innenminister Volker Bouf-fier und bat diesen um Stellungnahme. Ausgeführt wurde, dass dann, wenn lediglich eine befristete Aufenthaltserlaubnis erteilt wird und der Erwerb einer unbefristeten Aufenthaltserlaubnis z. B. aufgrund man-gelnder Deutschkenntnisse scheitert, die Verlängerung dieser befriste-ten Aufenthaltserlaubnis bei Eintritt in das Rentenalter und Rentenbezug zu Schwierigkeiten führen kann. Gerade bei Zuwander/innen der ersten Generation, die im Rahmen der Anwerbungsverträge seit Mitte der fünf-ziger Jahre in die Bundesrepublik Deutschland kamen, wurde weder auf das Vorhandensein deutscher Sprachkenntnisse Wert gelegt, noch für einen Erwerb der deutschen Sprache im Inland hinreichend Sorge ge-tragen. Angebote für das Erlernen der deutschen Sprache wurden auch zu einem späteren Zeitpunkt nur ungenügend vorgesehen, da nicht von einem Verbleib dieser Menschen in Deutschland, sondern lediglich von einem vorübergehenden Arbeitsaufenthalt ausgegangen wurde. Man-gelnde Deutschkenntnisse, die den Übergang in ein unbefristetes Auf-enthaltsrecht verhindern, durften dieser Personengruppe nach Auffas-sung der AGAH daher nicht entgegengehalten werden. Solange der Le-bensunterhalt durch Erwerbstätigkeit gesichert werden kann, bestehen hinsichtlich einer jeweiligen befristeten Verlängerung auch keine Prob-leme. Bei einer Absenkung des Monatseinkommens durch Rentenbezug kann sich dies jedoch ändern. Sofern keine hohen Rentenanwartschaf-ten aufgebaut werden konnten, müssen die Betroffenen im Alter oftmals mit einer Rente auskommen, die unter dem Sozialhilfesatz liegt. Un-

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Ausländer- und Asylrecht

glückliche Umstände in der Lebens- und Erwerbsbiografie eines Einzel-nen ziehen so zwangsläufig den Gang zum Sozialamt nach sich. Dies ist ein Schicksal, das im übrigen nicht lediglich auf ausländische Rentner beschränkt ist. Der Sozialhilfebezug steht aber einer Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis entgegen. Ein Abweichen davon ist in Ausnahme-fällen möglich.

Die AGAH legte ausführlich unter Bezugnahme auf die einschlägigen deutschen und europarechtlichen gesetzlichen Vorschriften dar, weshalb nach ihrer Sicht ein solcher Ausnahmefall bei Rentnern und Rentnerin-nen mit Sozialhilfebezug vorliegt. Sie verwies ferner darauf, dass bei der Neuregelung des Staatsangehörigkeitsrechts geringere Voraussetzun-gen bei den Einbürgerungen älterer Menschen genügen. Solche Erleich-terungen müssen auch bei einer Neuregelung des Ausländergesetzes für ältere Menschen vorgesehen werden.

Mit Rundschreiben vom 03.09.2001 wurden alle Mitgliedsbeiräte und Delegierten der AGAH über den Vorgang in Kenntnis gesetzt.

Mit Schreiben vom 12.10.2001 teilte das Hessische Ministerium des In-nern mit, dass ein jahrzehntelanger Aufenthalt im Bundesgebiet, der zur Erwerbstätigkeit gedient habe, einen Ausnahmefall rechtfertigen könne, falls die in diesen Jahren erworbenen Rentenansprüche zur Sicherung des Lebensunterhaltes nicht völlig ausreichten. Über diese Klarstellung wurden alle Mitgliedsbeiräte und Delegierten der AGAH mit Schreiben vom 17.10.2001 wiederum informiert.

3.5.1.6 Visavorschriften für Nicht-EU-Bürger

3.5.1.6.1 Schengen-Visa

Hatte sich die AGAH im Jahr 1998 mit den Modalitäten der Visaerteilung der tschechischen und britischen Konsulate in der Bundesrepublik Deutschland auseinandergesetzt, standen in den Jahren 2000/2001 die Verfahrensabläufe bei der Erteilung eines Schengen-Visums in der Kri-tik.Ein Antrag des Ausländerbeirates des Landkreises Darmstadt-Dieburg, der sich mit der Herabsetzung der Gebühren für ein Schengen-Visum

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Ausländer- und Asylrecht

befasste, wurde in der AGAH-Plenarsitzung vom 25.11.2000 von den Delegierten angenommen. Die Abgabe einer Verpflichtungserklärung ist kostenpflichtig und führt zu einem Kostenrisiko des Einladenden. Der Ausländerbeirat des Landkreises Darmstadt-Dieburg hatte darauf auf-merksam gemacht, dass trotz der Abgabe einer Verpflichtungserklärung im Ergebnis ein Visumantrag ggf. abgelehnt werden könne und die fi-nanzielle Belastung gerade im Fall einer Ablehnung als zu hoch emp-funden werde. In einem Schreiben an das Bundesinnenministerium vom 05.12.2000 setzte sich die AGAH daher für eine Herabsetzung der Ge-bühren für eine Verpflichtungserklärung (§ 84 AuslG) ein.

Den Anregungen der AGAH wurde nicht entsprochen, denn das Bun-desinnenministerium vertrat in seinem Antwortschreiben die Auffassung, dass der Erteilung eines Visums ein erheblicher sachlicher und zeitlicher Aufwand der entgegennehmenden Stelle vorausgehe. Eine Verpflich-tungserklärung sei mit rechtlichen Konsequenzen verbunden, die ein Prüfungsverfahren erforderten. Die z. Zt. anfallende Gebühr erreiche weder den gesetzlichen Höchstbetrag, noch decke sie die erheblichen Verwaltungskosten der Behörden. Zu berücksichtigen sei auch der Kos-tenanteil für das verwendete fälschungsgesicherte Formular. Zur Redu-zierung des Kostenrisikos könne daher aus der Sicht des Bundesinnen-ministeriums lediglich empfohlen werden, vor der Abgabe einer Ver-pflichtungserklärung mit der zuständigen Auslandsvertretung Kontakt aufzunehmen und die Erfolgsaussicht der Visumerteilung vorab prüfen zu lassen.

Im Jahr 2001 wurden erneut Verbesserungswünsche bei der Erteilung eines Schengen-Visums durch die deutschen Auslandsvertretungen von der AGAH an das Auswärtige Amt herangetragen. Die AGAH war darauf aufmerksam gemacht worden, dass in Einzelfällen Visa für einen kürze-ren Zeitraum als beantragt erteilt würden. Bei der Entscheidung über die Länge des Visums werde darauf geachtet, dass eine Finanzierung für die gesamte Aufenthaltsdauer nachgewiesen sei. Hinzu komme, dass von den Ausländerbehörden die Ansicht vertreten werde, dass ein sol-ches Schengen-Visum, von zwingenden Ausnahmen abgesehen, nicht vor Ort verlängert werden könne.

Die AGAH setzte sich dafür ein, den Antragstellern ggf. Gelegenheit einzuräumen, Zweifel am Finanzierungsnachweis auszuräumen. An-sonsten berge die geschilderte Praxis die Gefahr in sich, dass die An-

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Ausländer- und Asylrecht

tragsteller verunsichert und frustriert würden und deshalb den ge-wünschten Visazeitraum nicht mehr auszuschöpfen wagten. Das Aus-wärtige Amt erläuterte in seinem Antwortschreiben, dass den Antragstel-lern mehrere Möglichkeiten offen stehen, den Finanzierungsnachweis zu erbringen. Bei Vorliegen aller notwendigen Voraussetzungen würde das Visum wie beantragt ausgestellt. Nur dann, wenn die Nachweise nicht erbracht werden könnten, werde ein Visum ggf. für einen kürzeren Zeit-raum als gewünscht erteilt.

Vermutungen, dass eine Weisung an die deutschen Auslandsvertretun-gen die Visaeinholung in Fällen der erforderlichen Nachholung des Sichtvermerksverfahrens in grenznahe Auslandsvertretungen unmöglich machten, führten zu einer Nachfrage des Ausländerbeirates Rüssels-heim. Allerdings hatte der Ausländerbeirat Rüsselsheim auf Nachfrage durch das Auswärtige Amt erfahren, dass eine solche Weisung an die Auslandsvertretungen, wonach eine Visumerteilung in den vorgenannten Fällen durch grenznahe Auslandsvertretungen nicht mehr in Betracht kommen solle, nicht existiere. Zusätzlich setzte sich die AGAH mit dem HMdI in Verbindung und erfuhr, dass nach Ansicht des HMdI die Betrof-fenen grundsätzlich an die deutschen Auslandsvertretungen in deren Heimat- bzw. Herkunftsland zu verweisen seien. In Einzelfällen sei eine andere Handhabung jedoch möglich, sodass Übereinstimmung mit der Auskunft des Auswärtigen Amtes bestehe.

3.5.1.6.2 Visapflicht bei der Einreise nach Deutschland

Ein Antrag des Ausländerbeirates des Landkreises Kassel befasste sich mit der Abschaffung der Visapflicht für in der Schweiz lebende Auslän-der.

Der Antrag bezog sich darauf, dass von Ausländern, die mit einem rechtmäßigen Aufenthaltstitel legal in der Schweiz leben, für die Einreise nach Deutschland ein Visum verlangt wird. Die Einholung eines Visums ist jedoch stets mit zeitlichem, organisatorischem und finanziellen Auf-wand verbunden. Die AGAH wandte sich daher mit einem Schreiben an Bundesaußenminister Fischer, in dem auf den o. g. erheblichen Auf-wand hingewiesen wurde. Die notwendige Prozedur stellt sich gerade für Ausländer/innen, die in einem grenznahen Drittland wie der Schweiz leben und dort über einen gesicherten Aufenthaltsstatus verfügen, als

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Ausländer- und Asylrecht

wesentliche Einschränkung der Reisefreiheit dar. Diese Darlegung ver-band die AGAH mit der Bitte, dass sich die Bundesrepublik Deutschland auch auf europäischer Ebene um eine Erleichterung und Verbesserung der Situation der Betroffenen bemühen werde. Eine Rückantwort hierauf konnte nicht verzeichnet werden.

3.5.1.6.3 Visapflicht für in Deutschland lebende Drittstaatsangehörige

Die Einreisebestimmungen in die Türkei für in Deutschland lebende Drittstaatsangehörige wurden durch ein Mitglied des Ausländerbeirates Bad Soden als diskriminierend empfunden. Auch wenn ein gesichertes Aufenthaltsrecht für die Bundesrepublik Deutschland vorliege, müssten unter erheblichem Zeit- und Geldaufwand vor der Reise Visa eingeholt werden. Ein kurzfristiger Reiseantritt sei damit unmöglich. Dies sei nicht mehr zeitgemäß.

Die AGAH leitete diese Argumente sowohl an den türkischen Botschaf-ter in Berlin als auch den türkischen Generalkonsul in Frankfurt weiter und beabsichtigte, das Thema zusätzlich im Rahmen eines Gespräches mit dem türkischen Generalkonsul anzusprechen. Das geplante Ge-spräch kam im Berichtszeitraum jedoch nicht zustande. In der Rückant-wort verwies die türkische Auslandsvertretung auf das Recht eines je-den souveränen Staates, seine Einreisebestimmungen selbst festzule-gen. Der Nachweis einer Aufenthaltsgenehmigung für Deutschland oder einen anderen EU-Mitgliedstaat beinhalte im Hinblick auf die türkischen Einreisebestimmungen keine Vorteile.

3.5.1.7 Aufenthaltsrechtliche Behandlung von Flüchtlingen aus Bosnien-Herzegowina und dem Kosovo

Auch im Berichtsjahr beschäftigte das Schicksal der in Deutschland le-benden bosnischen und kosovarischen Bürgerkriegsflüchtlinge und ihre sog. Rückführung den AGAH-Vorstand und die Mitarbeiter/innen der Geschäftsstelle. Die AGAH führte ihre Bemühungen um eine Verbesse-rung des aufenthaltsrechtlichen Status der betroffenen Flüchtlinge fort. Hierzu lagen uns Eingaben Dritter und von Ausländerbeiräten vor. Die AGAH wurde deshalb nicht zuletzt auch in mehreren Einzelfällen aktiv.

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Ausländer- und Asylrecht

Familien und Einzelpersonen aus Bosnien-Herzegowina und dem Koso-vo wurden von der am 18./19.11.2000 von der Innenministerkonferenz beschlossenen sog. Altfallregelung nicht erfasst. Eine Gruppe von 100 Bundestagsabgeordneten richtete deshalb einen Appell an die Minister-präsidenten der Bundesländer, um auch für diese Menschen ein Bleibe-recht zu erreichen. Zur Unterstützung dieses Aufrufes wandte sich die AGAH im Mai 2000 an den Hessischen Ministerpräsidenten, den Hessi-schen Innenminister und alle hessischen Bundestagsabgeordneten, die den Appell nicht unterzeichnet hatten. Gerade Traumatisierte, Kranke, Behinderte, ältere Menschen ohne Angehörige, Schüler/innen und Aus-zubildende bedurften nach Auffassung der AGAH einer gesicherten Per-spektive. Die in einigen Bundesländern vorgesehene Einzelfallprüfung konnte nicht als ausreichend erachtet werden.

Mit weiteren Schreiben an das HMdI vom 06.07.2000 und 19.12.2000 setzte sich die AGAH nochmals für eine Erweiterung der Bleiberechtsre-gelung vom 18./19.11.1999 ein. Insbesondere forderte die AGAH, die Nachweise behandlungsbedürftiger Traumata flexibler zu gestalten und vor einer Rückführung von Personen aus Rest-Jugoslawien, die z. B. von den jugoslawischen Streitkräften desertiert waren, die spezielle Si-tuation dieser Gruppe nochmals sorgfältig zu überprüfen.

Zwar wurde mit dem Beschluss der Ständigen Konferenz der Innenmi-nister und –senatoren der Länder vom 23./24.11.2000 bezüglich der Bleiberechtsregelung für Bürgerkriegsflüchtlinge aus Bosnien-Herzegowina eine deutliche Verbesserung für diese Personengruppe erreicht. Allerdings wurden Staatsangehörige von Rest-Jugoslawien nicht und Kosovaren lediglich im Sinne einer vorläufigen Regelung um-fasst.

Mit einem Schreiben wurde die AGAH daher am 05.04.2001 erneut bei dem Hessischen Innenminister Volker Bouffier vorstellig und appellierte an ihn, eine vergleichbare Regelung wie für Bosnier auch für Staatsan-gehörige von Rest-Jugoslawien und Kosovaren zu ermöglichen. Wäh-rend der Ständigen Konferenz der Innenminister und –senatoren der Länder am 10.05.2001 kam es schließlich zu einer entsprechenden Be-schlussfassung.

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Ausländer- und Asylrecht

3.5.1.8 Altfallregelungen

Auf der Grundlage des § 32 AuslG können durch die obersten Landes-behörden Anordnungen ergehen, mit der bestimmte Gruppen von Aus-länder/innen begünstigt werden und eine Aufenthaltsbefugnis erhalten (Bleiberechtsregelung). Diese Anordnungen bedürfen zur Wahrung der Bundeseinheitlichkeit des Einvernehmens mit dem Bundesministerium des Innern. Sowohl völkerrechtliche oder humanitäre Gründe als auch allgemein die Wahrung politischer Interessen der Bundesrepublik Deutschland können der Anlass für eine solche Anordnung sein.

Fragen nach der Schaffung bzw. Erweiterung oder Anwendbarkeit von Bleiberechtsregelungen beschäftigten auch im Berichtszeitraum immer wieder den Vorstand der AGAH und die Mitarbeiter/innen der Ge-schäftsstelle. Die individuelle Situation der Betroffenen konnte in Anbet-racht der geltenden Rechtslage oftmals nur unzureichend berücksichtigt werden.

3.5.1.8.1 Altfallregelungen für Flüchtlinge

Nachdem am 18./19.11.1999 in der Ständigen Konferenz der Innenmi-nister und -senatoren eine Bleiberechtsregelung für Asylbewerberfamili-en und abgelehnte Vertriebenenbewerber beschlossen worden war, wurde diese auf Landesebene mit einem Erlass vom 12.04.1996 (“Här-tefallregelung für ausländische Familien und Alleinstehende mit langjäh-rigem Aufenthalt”, Az.: II A 43 (K) - 23 d) umgesetzt.

Allerdings waren von dieser Bleiberechtsregelung weder Personen aus Bosnien-Herzegowina oder dem Kosovo erfasst. Die AGAH führte im Berichtszeitraum ihre Bemühungen für eine Bleiberechtsregelung zu-gunsten auch dieser Personengruppen fort und forderte eine Auswei-tung des begünstigten Personenkreises (vgl. 3.5.1.8).

Aber auch andere Ausschlussgründe konnten dazu führen, dass die Anwendung der Altfallregelung nicht in Betracht kam, obwohl die Famili-en bereits seit Jahren in der Bundesrepublik Deutschland lebten. Hierzu gehörte z. B., dass entsprechend der Umsetzung in dem o. g. hessi-schen Erlass die Straffälligkeit auch nur eines Familienmitgliedes die

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Ausländer- und Asylrecht

Anwendung der Bleiberechtsregelung auf die gesamte Familie aus-schließt oder die Vorschrift, dass mehrere Geldstrafen zu addieren sei-en.

Der Ausländerbeirat der Stadt Kassel machte auf diese Ausschluss-gründe, die in vielen Fällen zu unverhältnismäßigen Auswirkungen füh-ren konnten, aufmerksam. Die AGAH setzte sich daraufhin im Mai 2000 beim HMdI dafür ein, die Straffälligkeit nur eines Familienmitgliedes nicht zu einem Nachteil für die gesamte Familie werden zu lassen. Gleichzeitig wurde deutlich gemacht, dass die Addition mehrerer Geld-strafen dazu führt, dass die/der Betroffene wie ein schwerkrimineller Täter/in betrachtet wird. Diese Betrachtungsweise war nach Auffassung der AGAH aber nicht zutreffend, da völlig unterschiedliche Ausgangssi-tuationen hierfür zugrunde liegen. Da bei einem Vergleich der Umset-zung der Bleiberechtsregelung zwischen den einzelnen Bundesländern nicht festzustellen war, dass die Voraussetzungen überall gleich streng ausgelegt wurden, appellierte die AGAH, die Situation der Antragsteller zu erleichtern. Der Hessische Minister des Innern und für Sport Volker Bouffier und die SPD-Fraktion im Deutschen Bundestag wurden diesbe-züglich am 10.05.2000 angeschrieben. Sie teilten die Ansicht der AGAH nicht. In den Antwortschreiben hieß es, dass bei der Entscheidung über die Altfallregelung zwischen den Vertreter/innen der Länder Einigkeit darüber bestanden habe, dass weder Einzelpersonen, noch Familien begünstigt werden sollten, die durch die Begehung von Straftaten aufge-fallen seien. Aufgrund des Ausnahmecharakters der Vorschrift müsse es bei der restriktiven Handhabung bleiben. Außerdem herrsche auf der Innenministerkonferenz das Einstimmigkeitsprinzip, sodass bereits im Hinblick darauf keine Chancen für eine weitergehende Regelung be-standen.

Im Dezember wurde die AGAH erneut bei dem HMdI vorstellig, als sie von weiteren Schwierigkeiten bei der Anwendbarkeit der Altfallregelung vom 18./19.11.1999 erfuhr. Diesmal handelte es sich um die Problema-tik, dass ein Betroffener für die Anwendung der Altfallregelung nicht in Betracht kam, da er wegen eines schweren Verkehrsunfalls nicht ar-beitsfähig war. Das HMdI würdigte zwar die problematische Situation des Betroffenen, gelangte aber zu dem Ergebnis, dass auch insoweit kein Abweichen von der geltenden Rechtslage möglich sei.

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Ausländer- und Asylrecht

3.5.1.8.2 Bleiberechtsregelung für Staatenlose

Mit der Bitte, sich für eine Bleiberechtsregelung zugunsten ehemaliger rumänischer Staatsangehöriger, die jetzt staatenlos sind, einzusetzen, wandte sich die AGAH auf Anregung des Ausländerbeirates des Land-kreises Kassel am 05.06.2001 an das Hessische Innenministerium, da im Landkreis Kassel eine Vielzahl betroffener Familien leben.

Anfang der 90er Jahre waren viele mit Besuchsvisa ausgestatte rumäni-sche Staatsangehörige in die Bundesrepublik Deutschland eingereist und betrieben zunächst Asylverfahren. Diese Asylverfahren endeten aufgrund der Veränderungen der Lage in Rumänien negativ. Zwischen-zeitlich haben die Betroffenen die Entlassung aus der rumänischen Staatsangehörigkeit beantragt und leben seitdem in einer ungeklärten Rechts- und Lebenssituation als Staatenlose. Ziel der Bundesrepublik Deutschland ist es jedoch, die Rückübernahme der betroffenen Perso-nen durch Rumänien zu erreichen, sodass wiederholt über ihre Rück-übernahme verhandelt wurde und am 09.06.1998 eine entsprechende Vereinbarung zustande kam. Diese Rückübernahmeverpflichtung gilt für Personen, die nach In-Kraft-Treten der Vereinbarung aus der rumäni-schen Staatsangehörigkeit entlassen wurden. Diejenigen, die vorher die rumänische Staatsangehörigkeit aufgegeben haben, sind nur unter be-stimmten Voraussetzungen mit umfasst. Dazu gehört z. B. die illegale Einreise nach Deutschland, wozu nach den gesetzlichen Vorgaben ggf. auch die Einreise mit einem Besuchervisum zählt, und zwar dann, wenn in Wirklichkeit ein Asylverfahren den Grund der Einreise darstellt und nicht Besuchszwecke.

Die AGAH legte in ihrem Schreiben dar, dass sich die Betroffenen seit Jahren in Deutschland integriert haben und ihre Kinder hier aufgewach-sen sind. Das Hessische Innenministerium antwortete, dass die Ver-handlungen über die Rücknahme der betroffenen Familien fortgesetzt würden. Die Rechtsprechung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofes unterstütze dies und beinhalte ebenfalls die Wertung, dass eine selbst-geschaffene Staatenlosigkeit keine andere Beurteilung und Vorgehens-weise zulässt.

3.5.1.9 Zurückweisungen

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Über die Zurückweisung 23 südamerikanischer Staatsangehöriger am Flughafen Frankfurt im April 2001 wurde die AGAH durch den Auslän-derbeirat Friedrichsdorf informiert und um Recherche der Hintergründe gebeten. Bei einer Zwischenlandung in Frankfurt waren die Betroffenen, die nach Spanien und Italien unterwegs waren, festgehalten und dann wieder nach Kolumbien zurückgeschoben worden. Zwar war am 10.04.2001 eine allgemeine Visapflicht für kolumbianische Staatsange-hörige eingeführt worden, davor hatte aber in Deutschland, Spanien und Italien für sie keine Visapflicht gegolten.

Die AGAH wandte sich daraufhin schriftlich an den Bundesgrenzschutz, um die Hintergründe für den Vorfall zu erfahren. In der Antwort des zu-ständigen Grenzschutzpräsidiums Mitte wurden die Einzelheiten sehr ausführlich dargelegt. Von den Zurückgeschobenen sei ein Dauerauf-enthalt angestrebt worden. Zu diesem Zweck sollten die Einreisen unter Ausnutzung des Touristenprivilegs stattfinden, sodass die Einreise in das Schengen-Vertragsgebiet zu verweigern war.

3.5.1.10 Petitionen und Einzelfälle

Die AGAH wurde in den Jahren 2000 und 2001 in einer Vielzahl von Einzelanfragen um Rat gebeten bzw. um die Unterstützung einer Petiti-on ersucht. Diese Anfragen und Unterstützungsbitten wurden von unter-schiedlichen Seiten (Einzelpersonen, Ausländerbeiräten, Organisatio-nen) an die AGAH herangetragen. Oftmals standen Anfragen nach einer Verbleibemöglichkeit im Mittelpunkt, die von den unterschiedlichsten Ausgangsvoraussetzungen ausgingen. Teilweise handelte es sich um die Anwendung bzw. Anwendbarkeit der Bleiberechtsregelung vom 18./19.11.1999 für ehemalige Asylbewerber, oftmals jedoch auch um ehemalige Studenten, die nach Abschluss ihres Studiums weiterhin in Deutschland leben wollten.

Gerade bei Petitionen konnte die AGAH leider nicht jede Bitte unterstüt-zen. Im Hinblick auf jede einzelne Petition ist ein großer Sachaufwand, beginnend mit der notwendigen Aufklärung des Sachverhaltes und der nachfolgenden Überprüfung der Rechtslage, verbunden. Teilweise wur-den die Fälle der AGAH zu spät mitgeteilt, um überhaupt noch reagieren

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Ausländer- und Asylrecht

zu können, teils waren durch Gerichtsurteile bereits unumgängliche Fak-ten geschaffen worden. In Einzelanfragen wurde mitunter trotz Nachfra-gen die Situation so unklar geschildert, dass eine Beurteilung nicht mög-lich war. In wieder anderen Fällen wurden die Unterlagen direkt der AGAH zugeleitet, ohne dass der örtliche Ausländerbeirat eingeschaltet worden war. Da die AGAH gerade auf die Einwirkungsmöglichkeiten der Ausländerbeiräte vor Ort nicht verzichten will und oftmals eine örtliche Problemlösung möglich erschien, wurde in solchen Fällen der betreffen-de Ausländerbeirat von der AGAH kontaktiert und beteiligt.

Bei einer Petition handelt es sich nicht um einen Rechtsbehelf, sondern um ein außergerichtliches Verfahren. Es ist dabei gründlich zu überden-ken, welches strategische Ziel verfolgt werden soll, denn der Petitions-ausschuss kann der jeweiligen Behörde nicht raten, gegen gesetzliche Bestimmungen zu entscheiden. Wenn auch das Parlament einen weiten politischen Entscheidungsspielraum besitzt, sind mit einer Petition keine unbegrenzten Eingriffsmöglichkeiten verbunden. Sie vermittelt auch kei-nen Anspruch auf Duldung während des laufenden Petitionsverfahrens. Allerdings wird die Anwesenheit der Betroffenen in Deutschland den-noch ermöglicht, solange ein Petitionsgesuch geprüft wird.

Der Petitionsausschuss selber weist immer wieder auf diese Umstände hin und insbesondere darauf, dass er an gerichtliche Entscheidungen gebunden ist und diese weder überprüfen, aufzuheben oder abzuändern vermag. Es ist immer wieder festzustellen, dass die Betroffenen große Erwartungen in ein Petitionsverfahren und in eine Unterstützung ihrer Petition durch die AGAH setzen. Diese Hoffnungen nimmt die AGAH sehr ernst. Bei geeigneten Anliegen, die sich durch humanitäre Aspekte von besonderer Tragweite auszeichnen, die bislang nicht genügend Be-rücksichtigung gefunden hatten und denen eine über den jeweiligen Ein-zelfall hinausgehende Bedeutung zukam, wurde von der AGAH ver-sucht, Unterstützung zu leisten. Dabei wurden alle zur Verfügung ste-henden Mittel und Möglichkeiten (Kontakte zu Rechtsanwält/innen, Be-hördenvertretern und Politikern) genutzt. Wenn es in einigen Fällen auch gelang, mit den Beteiligten zu einem zufriedenstellenden Ergebnis zu gelangen, sieht sich die AGAH dennoch vor die Realität gestellt, dass im Rahmen einer Petition bzw. Einzelfallunterstützung durch die AGAH nicht jedes Mal zu der gewünschten Lösung gelangt werden kann. Die nachfolgende Aufstellung soll einen Überblick über die Bandbreite der Fragen und Problemstellungen bieten, mit denen sich Ratsuchende

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Ausländer- und Asylrecht

an die AGAH wenden. Darüber hinaus waren Vertreter/innen der AGAH während der Veranstaltungen am 01.04.2000 „Petition und Altfallrege-lung – last Chance?“ (Veranstalter: Amnesty international, Caritasver-band für die Diözese Limburg, Diakonisches Werk in Hessen und Nas-sau, Hessischer Flüchtlingsrat, Ökumenische Werkstatt) und am 29.11.2001 „Illegal in Deutschland“ (Veranstalter: Kath. Akademie Ra-banus Maurus, Frankfurt) präsent.

Im Einzelnen nahm sich die AGAH in den Jahren 2000/2001 folgender Einzelanfragen und Unterstützungsgesuche für Petitionen an:

12.01.2000: Petitionsgesuch zweier bosnischer Familien. In dieser Sa-che war durch eine Einzelperson, die die Familien unterstützte, ein Peti-tionsgesuch an den Hessischen Landtag herangetragen worden. Da noch kein Kontakt der Familien zu dem örtlichen Ausländerbeirat statt-gefunden hatte, hielt die AGAH hier den Ansatz einer örtlichen Problem-lösung aufgrund der besonderen Umstände des Einzelfalles für erfolgs-versprechend. Die Sache wurde daher an den örtlichen Ausländerbeirat weitergeleitet.

13.01.2000: Petition einer Bosnierin, deren betagte Mutter infolge von Kriegstrauma unter massiver psychischer Erkrankung litt. Für die betrof-fene Familie war ebenfalls bereits durch eine andere Organisation eine Petition veranlasst worden. Wenn auch komplexe Angelegenheiten sinn-vollerweise von ein und derselben Organisation bearbeitet werden soll-ten, wandte sich auch die AGAH in dieser Sache an das Hessische Ministerium des Innern und machte insbesondere auf die fehlenden Be-handlungsmöglichkeiten und die mangelhafte Versorgungssituation des betreffenden Krankheitsbildes in Bosnien aufmerksam.

28.03.2000: Anfrage bezüglich der Teilnahme einer minderjährigen Bos-nierin an einem Schüleraustausch nach Frankreich. Die Schülerin war lediglich im Besitz einer Duldung, womit die Teilnahme an der schuli-schen Veranstaltung nicht möglich gewesen wäre. Die AGAH nahm in dieser Frage Kontakt zum Hessischen Innenministerium auf. Im Ergeb-nis konnte eine Einigung mit der Ausländerbehörde erreicht und die Er-teilung einer Aufenthaltsbefugnis ermöglicht werden.

17.04.2000: Anfrage wegen polizeilicher Kontrollen, die von dem Betrof-fenen als ungerechtfertigt empfunden wurden. Da die notwendigen Ein-

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Ausländer- und Asylrecht

zelheiten völlig unzureichend mitgeteilt wurden, wurde die Anfrage an den örtlich zuständigen Ausländerbeirat weitergeleitet, um eine Aufklä-rung des Sachverhaltes zu ermöglichen.

26.06.2000: Fall eines wehrpflichtigen, deutsch-englischen Doppelstaa-ters, der den Verzicht auf die deutsche Staatsangehörigkeit beabsichtig-te. Die AGAH übersandte umfangreiches Informationsmaterial, riet dem Betroffenen jedoch, gerade bei einer rechtlich schwierigen Materie wie dem Staatsangehörigkeitsrecht, ergänzend anwaltliche Hilfe hinzuzuzie-hen.

31.07.2000: Fall eines ehemaligen rumänischen Staatsangehörigen mit deutscher Ehefrau, der seine ursprüngliche Staatsangehörigkeit aufge-geben hatte. Der Betroffene bemühte sich um den Erhalt einer Aufent-haltserlaubnis und eines Staatenlosenausweises. Die AGAH setzte sich gegenüber dem HMdI für eine Überprüfung dieses Falles, insbesondere die Ausstellung eines Staatenlosenausweises ein. Im Ergebnis wurde jedoch mitgeteilt, dass ein Wiedereinbürgerungsantrag und der Versuch, einen rumänischen Pass zu erlangen, zumutbar seien. Zwar könne eine Aufenthaltserlaubnis erteilt werden, jedoch nur unter diesen Vorausset-zungen.

09.08.2000: Anfrage wegen ethnischer Serben aus Bosnien-Herzegowina und den dieser Personengruppe auszustellenden Pässen bzw. der Gefahr einer Abschiebung dieses Personenkreises. Da es sich hierbei um einen sehr speziellen Sachverhalt handelte, der außerordent-liche Detailkenntnisse voraussetzte, wurden die Fragesteller gebeten, sich mit entsprechend spezialisierten Organisationen in Verbindung zu setzen, deren Adressen die AGAH zur Verfügung stellte.

01.09.2000: Bitte um Auskunft der Ausländerbeiräte Gießen und Nidde-rau. Hierbei ging es im Einzelnen um die Anrechenbarkeit der Zeiten im Besitz einer befristeten Aufenthaltserlaubnis im Rahmen des § 35 AuslG und um die Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung zum Zweck eines Sprachkurses. Während in einer Sache eine befriedigende Lösung im Sinne des Betroffenen gefunden werden konnte, standen in der anderen Sache die zwischenzeitlich in Kraft getretenen Allgemeinen Verwal-tungsvorschriften zum Ausländergesetz (AuslG-VwV) einer großzügigen Auslegung des Ausländergesetzes entgegen.

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Ausländer- und Asylrecht

17.10.2000: Überprüfung der ehelichen Lebensgemeinschaft unter dem Verdacht der „Scheinehe“. Dem Ehemann (türkischer Staatsangehöri-ger) wurde die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis verweigert und als Begründung hierfür dem Ehepaar eine „Scheinehe“ vorgehalten. Um-fangreiche, behördliche Nachforschungen zum Bestand der ehelichen Lebensgemeinschaft waren durchgeführt worden. Allerdings konnten weder Nachfragen der Betroffenen gegenüber der Ausländerbehörde, noch eine Akteneinsicht klären, welche begründeten Zweifel bzw. wel-cher triftige Anlass einen Grund für diese Annahme geboten hätte. Die AGAH trug diese Sache sowohl schriftlich an das HMdI heran und erör-terte die Problemlage auch nochmals innerhalb eines Gespräches, das Teile des AGAH-Vorstandes am 04.12.2000 im Hessischen Innenminis-terium führten. Im Ergebnis war zu verzeichnen, dass der Leiter der ent-sprechenden Ausländerbehörde unter Bezugnahme auf diesen Fall auch auf die datenschutzrechtlichen Gesichtspunkte einer Prüfung ehelicher Lebensgemeinschaften hingewiesen wurde (vgl. auch 3.5.1.3.).

24.10.2000: Telefonische Anfrage wegen der Strafbarkeit bei einem Auf-enthalt mit gefälschten Ausweispapieren. Die AGAH wies auf die Straf-tatbestände hin, die bei einer solchen Konstellation verwirklicht worden sein könnten und riet dringend zur Einschaltung einer/s spezialisierten Rechtsanwältin/es.

07.11.2000: Bitte um Unterstützung bei einer Bleiberechtsmöglichkeit für eine pakistanische Familie, die der Gruppe der Ahmaddiya angehört. Lediglich für ein Familienmitglied, das nicht als Asylberechtigter aner-kannt worden war, war die Verbleibemöglichkeit ungewiss. Der Betroffe-ne war wegen eines Verkehrsunfalls nicht arbeitsfähig, sodass die Blei-berechtsregelung vom 18./19.11.1999 nicht zur Anwendung kam. Die AGAH setzte sich gegenüber dem HMdI für eine Erweiterung der Bleibe-rechtsregelung ein.

08.12.2000: Anfrage wegen der Aufenthaltsmöglichkeit einer Kurdin, die ihre Abschiebung befürchtete. In dieser Sache war ein Gerichtsverfah-ren anhängig, in dem sehr komplexe rechtliche Fragen zur Prüfung und Beurteilung anstanden. Ein Eingreifen in ein laufendes Gerichtsverfah-ren erschien nicht sinnvoll. Da zu dem örtlichen Ausländerbeirat noch kein Kontakt stattgefunden hatte, eine Problemlösung vor Ort jedoch möglich schien, informierte die AGAH den Ausländerbeirat vor Ort und leitete die Angelegenheit an diesen weiter.

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08.01.2001: Anfrage nach der örtlichen Gültigkeit eines Besuchervi-sums. Dem Betroffenen wurden Informationen über die unterschiedli-chen Typen von Visa (nationales Visum/ Schengen-Visum) und die Schengen-Vertragsstaaten zur Verfügung gestellt.

17.01.2001: Mitteilung einer Rechtsanwaltskanzlei wegen diskriminie-renden Verhaltens einer Mitarbeiterin in einer Körperschaft des öffentli-chen Rechts. Da die AGAH in dieser Sache noch Rückfragen hatte, wurde das Anwaltsbüro entsprechend um weitere Angaben gebeten. Der Eingang einer Rückantwort blieb jedoch aus.

15.02.2001: Anfrage eines palästinensischen Doktoranden nach einer Aufenthaltsmöglichkeit gemäß der „Green Card“-Regelung. Insbesonde-re die Erteilung einer Aufenthaltsgenehmigung nach Abschluss des Stu-diums bzw. der Promotion ohne vorherige Ausreise war für den Betrof-fenen von Bedeutung. Da es sich nicht um einen Absolventen der Informationstechnologie, sondern eines ingenieurwissenschaftlichen Fachs handelte, stellte die AGAH dem Betroffenen Informationen über die hessische „Blue Card“-Regelung zur Verfügung. Allerdings ergaben sich bei der Anwendung der „Blue Card“-Regelung unerwartete Schwie-rigkeiten: Zwar waren darin die Modalitäten der Erteilung einer Aufenthaltsgenehmigung geregelt, jedoch nicht die Voraussetzungen für die nötige Arbeitserlaubnis. Damit zog sich die Sache in die Länge. Der Betroffene hielt ständig Kontakt zur AGAH. Nach langwierigen Recher-chen und nachdem auf die grundsätzliche Problematik in einer entsprechenden Arbeitsgruppe des Integrationsbeirates der hessischen Landesregierung hingewiesen worden war, konnte die Angelegenheit Anfang des Jahres 2002 im Interesse des Betroffenen gelöst werden. Er erhielt die begehrte Arbeits- und Aufenthaltsgenehmigung ohne vorheri-ge Ausreise (vgl. auch 3.10.1).

07.03.01: Dieser Anfrage lag die Verbleibemöglichkeit für volljährige Familienangehörige zugrunde. Ausgangssituation war eine schwere Er-krankung der in der Türkei lebenden Großmutter der anfragenden Fami-lie. Die Familienangehörigen suchten nach einer gesetzlichen Grundlage für einen Dauernachzug. Es wurde geeignetes Informationsmaterial ü-bersandt und auf die zu lösende Frage der Krankenversicherung in die-sen Fällen hingewiesen. Obwohl die AGAH mit den Betroffenen intensiv

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nach einem Lösungsweg suchte, ließ sich letztlich kein zufriedenstellen-des Ergebnis in dieser Sache erreichen.

09.03.2001: Anfrage nach einer Verbleibemöglichkeit für Hausangestell-te eines ausländischen Konsulates. Dieser Anfrage lag die Situation ei-ner philippinischen Staatsangehörigen zugrunde, die als Hausangestell-te eines Beamten des amerikanischen Konsulates legal beschäftigt war. Die AGAH ermittelte beim HMdI, dass ein Erlass betreffend den beson-deren Personenkreis der „Ortskräfte“ des Landes Nordrhein-Westfalen vom 25.03.1999 in derartigen Fällen sinngemäß auch in Hessen An-wendung finden solle und informierte die Betroffene bzw. den örtlichen Ausländerbeirat hierüber sowie die in dem Erlass genannten Vorausset-zungen.

27.03.2001: Bitte einer iranischen Studentin um Übersendung von In-formationsmaterial zur hessischen Erlassregelung für Student/innen mit langjährigem Aufenthalt, das der Betroffenen wunschgemäß übersandt wurde.

03.04.2001: Mitteilung einer Rechtsanwaltskanzlei bezüglich der Sprachprüfung in Einbürgerungsverfahren bzw. der hierbei verwendeten Zeitungsartikel. Weitere Angaben, die für eine Weiterverfolgung der An-gelegenheit notwendig gewesen wären, blieben jedoch aus.

04.04.2001: Bitte einer Studentin aus Madagaskar um Übersendung von Informationen zur hessischen Erlassregelung für Student/innen mit lang-jährigem Aufenthalt. Das entsprechende Material wurde der Betroffenen wunschgemäß übersandt.

17.04.2001: Erkundigung eines türkischen Staatsangehörigen nach den Voraussetzungen für eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis. Die Vor-aussetzungen wurden dem Betroffenen mitgeteilt. Ferner wurde dem Betroffenen, der sich von der zuständigen Ausländerbehörde nicht rich-tig beraten fühlte, empfohlen, sich zunächst mit dem örtlichen Auslän-derbeirat in Verbindung zu setzen, der bislang in die Sache noch nicht eingebunden war.

02.05.2001: Der Fall eines pakistanischen Ehepaares, der durch den Ausländerbeirat auf der örtlichen Ebene nicht gelöst werden konnte, wurde an die AGAH herangetragen. Die Problematik bestand darin,

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dass der Ehemann, dessen Asylverfahren bereits abgeschlossen war, einer bayerischen Gemeinde zugewiesen war. Die Ehefrau, deren Asyl-verfahren noch lief, war schwerwiegend erkrankt und in stationärer Be-handlung befindlich. Der Ehemann suchte dringend nach einer Möglich-keit, dauernd mit seiner Ehefrau zusammenzuleben, da sonst das ge-meinsame Kleinkind nicht betreut werden konnte. Gegenüber einem Wohnortwechsel bestanden behördlicherseits Bedenken wegen der Ü-bernahme etwaiger Abschiebekosten. In Zusammenarbeit mit dem HMdI konnte eine einvernehmliche Lösung gefunden werden.

03.05.2001: Beschwerde eines türkischen Staatsangehörigen nach dis-kriminierenden Äußerungen in einer Zahnarztpraxis. Zwar wollte die AGAH in Zusammenarbeit mit dem örtlichen Ausländerbeirat der Sache nachgehen, allerdings erschien der Beschwerdeführer zu den verabre-deten Besprechungsterminen nicht.

24.05.2001: Frage, ob die Möglichkeit besteht, in Einbürgerungsverfah-ren in besonders dringenden Fällen einen vorläufigen deutschen Reise-pass/Bundespersonalausweis auszustellen. Eine entsprechende Re-cherche beim HMdI ergab, dass ein deutscher Reise-pass/Personalausweis erst nach vollzogener Einbürgerung, d. h. zugleich mit der Aushändigung der Einbürgerungsurkunde erteilt wird. Auf der Grundlage der Einbürgerungszusicherung könnte dies nicht er-folgen. Die Auskunft wurde an den Ratsuchenden weitergegeben.

29.05.2001: Petition einer pakistanischen Familie, die einen Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltsbefugnis nach der Altfallregelung vom 18./19.11.2000 gestellt hatte. Der Anwendung der Altfallregelung stand jedoch entgegen, dass von dem Vater gegen die Auflage des Verbots einer selbständigen Tätigkeit und gegen die räumliche Beschränkung der Aufenthaltsgestattung verstoßen worden war. Dies hatte eine Ge-samtgeldstrafe nach sich gezogen. Die AGAH unterstützte diese Petiti-on, da sie zu der Auffassung gelangt war, dass es sich um ein außerge-wöhnlich unglücklich verlaufenes Familienschicksal handele. Über den Ausgang des Petitionsverfahrens ging der AGAH keine weitere Nach-richt mehr zu.

22.06.2001: Bitte um Auskunft zu Leistungen der Pflegeversicherung bei Aufenthalt im Ausland. Die AGAH recherchierte zunächst die notwendi-gen Informationen. Eine Anfrage bei den für die Pflegeversicherung zu-

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ständigen Krankenkassen ergab, dass ein Urteil des Bundessozialge-richts neueren Datums zu dieser Problematik vorliege. Ggf. könnten Leistungen im Ausland vorgenommen werden, wenn ein Sozialversiche-rungsabkommen mit dem betreffenden Land existiert. Diese Mitteilung wurde weitergeleitet.

26.06.2001: Anfrage einer türkischen Staatsangehörigen zu den Vor-aussetzungen für ein eigenständiges Aufenthaltsrecht eines Ehegatten. Die Bestimmungen wurden der Betroffenen mitgeteilt.

03.08.2001: Fall einer türkischen Familie, deren Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltsgenehmigung nach der Altfallregelung abgelehnt wor-den war. Lediglich ein volljähriger Sohn hatte die Voraussetzungen hin-sichtlich der Sicherung des Lebensunterhaltes nachweisen können und eine Aufenthaltsbefugnis erhalten. Die restliche vielköpfige Familie war von der Ausweisung bedroht, obwohl alle Kinder in der Bundesrepublik Deutschland aufgewachsen waren und hier noch die Schule besuchten bzw. sich inzwischen in Ausbildung befanden. Lediglich der Vater hatte innerhalb des von der Altfallregelung in Bezug genommenen Zeitraumes keine Arbeitsgenehmigung erhalten. Nach einer intensiven Prüfung der Vorgeschichte konnte ermittelt werden, dass mehrere Nachweise über Anträge auf Erteilung einer Arbeitsgenehmigung des Familienvaters oh-ne Wissen der Familie nicht weitergeleitet und damit nicht zu den aus-länderbehördlichen Akten gelangt waren. Dies ließ an der getroffenen Prognoseentscheidung bezüglich der Anwendung der Altfallregelung zweifeln. Die AGAH appellierte an den Hessischen Innenminister und -staatssekretär und machte auf die besonderen Umstände aufmerksam. Durch langwierige und intensive Überzeugungsarbeit gelang es, auch die zuständige Ausländerbehörde zu überzeugen. Die Familie erhielt letztlich ein Aufenthaltsrecht. Nach dem Abschluss dieses außerordent-lichen Falles reagierte die AGAH nochmals am 10.10.2001 mit einer Pressemitteilung.

30.08.2001: Fall eines schwerbehinderten Ghanaers, dessen Antrag auf unbefristete Aufenthaltserlaubnis abgelehnt worden war. Aus den um-fangreichen Aktenkopien, die der Betroffene mit überreicht hatte, ergab sich, dass ein verwaltungsgerichtliches Verfahren aktuell anhängig war. In Anbetracht des laufenden Gerichtsverfahrens, das sich gerade auf die Klärung der aufgeworfenen, komplizierten juristischen Fragen bezog, sah sich die AGAH nicht in der Lage, einzugreifen. Der Betroffene wurde

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daher gebeten, den Ausgang des Verfahren abzuwarten. 31.08.2001: Anfrage nach der zuständigen Deutschen Auslandsvertre-tung für Anträge auf Familiennachzug aus dem Irak. Die AGAH setzte sich mit dem Auswärtigen Amt in Verbindung und teilte das Ergebnis der Recherche (zuständig: Deutsche Botschaft in Amman/Jordanien) an die Betroffene mit.

11.09.2001: Bitte um Auskunft zu den Voraussetzungen für eine Einbürgerung unter Hinnahme entstehender Mehrstaatigkeit. Die gewünschten Informationen wurden zusammengestellt und dem Fragesteller zugesandt.

14.09.2001. Fall eines Ehepaares aus Bosnien-Herzegowina, das einen Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltsgenehmigung nach der Bleibe-rechtsregelung für Bürgerkriegsflüchtlinge aus Bosnien-Herzegowina gestellt hatte. Ihnen wurde von der zuständigen Ausländerbehörde in-soweit aber entgegengehalten, dass sie zwar ein Weiterwanderungsver-fahren betrieben hätten, über dessen Ende jedoch falsche Angaben ge-macht hätten. Die sei als vorsätzliches Hinauszögern zu werten. Die AGAH wandte sich in dieser Sache an das HMdI und argumentierte, dass in dem betreffenden Erlass Untertauchen als Beispiel für ein vor-sätzliches Hinauszögern genannt werde und keine vergleichbare Situa-tion vorliege. Im Ergebnis konnte keine Lösung gefunden werden, wobei dies nicht zuletzt auf die mangelnde Mitarbeit der Betroffenen zurückzu-führen war.

06.11.2001: Bitte um Unterstützung der Petition einer Familie, die ehe-malige rumänische Staatsangehörige, inzwischen aber staatenlos wa-ren. Insgesamt handelte es sich bei der fraglichen Ausgangssituation um eine einzelfallübergreifende Problematik. Die AGAH hatte sich daher bereits zuvor an den Hessischen Innenminister Volker Bouffier gewandt und an diesen appelliert, für diesen Personenkreis eine generelle Bleibe-rechtsregelung zu ermöglichen. Auf dieses Anliegen war keine positive Reaktion zu verzeichnen gewesen, sodass angesichts dieser Ausgangs-lage keinerlei Möglichkeit gesehen wurde, die Petition erfolgverspre-chend unterstützen zu können. Dies musste die AGAH zu ihrem Bedau-ern mitteilen.

07.11.2001: Anfrage wegen Befristung einer Ausweisung. Da es sich hierbei um eine Anfrage aus Baden-Württemberg handelte, mithin au-

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ßerhalb des räumlichen Einflussbereiches der AGAH, wurde den Betrof-fenen schriftliches Infomaterial zugeschickt und das Anliegen an die LAKA Baden-Württemberg weitergeleitet.

13.11.2001: Fall einer Familie aus Rest-Jugoslawien bzw. Bosnien. Die Familienmitglieder waren als Bürgerkriegsflüchtlinge nach Deutschland gekommen. Es war ihnen gelungen, in der Zwischenzeit in Deutschland eine florierende Firma mit mehreren Angestellten aufzubauen. Allerdings war dies unter Verstoß gegen die Auflage, dass selbständige Erwerbstä-tigkeit nicht gestattet sei, erfolgt. Die Familie war nunmehr ausreise-pflichtig und von der Ausweisung bedroht. In Anbetracht des wirtschaftli-chen Erfolges der Firma und des Umstandes, dass bei einer Ausreise mehrere angestellte Mitarbeiter von Arbeitslosigkeit bedroht waren, er-schien dies völlig unverhältnismäßig. Die AGAH schaltete sowohl das Hessische Innenministerium als auch das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung ein und machte sie auf die-sen Fall aufmerksam. Die intensiven Verhandlungen, auch mit der zu-ständigen Ausländerbehörde, waren von Erfolg gekrönt. Der Familie wurden nach einer zwischenzeitlichen Ausreise Aufenthaltsgenehmi-gungen erteilt.

14.11.2001: Bitte um Unterstützung der Petition einer Familie aus dem Kosovo. Bei Überprüfung der Unterlagen war festzustellen, dass einige gewichtige Punkte noch aufklärungsbedürftig waren und dem Petitions-ausschuss mitgeteilt werden mussten. Nach den Erfahrungen der AGAH war gerade die Klärung dieser Punkte unumgänglich, um eine erfolgver-sprechende Unterstützung der Petition zu gewährleisten. Der örtliche Ausländerbeirat, der die Sache an die AGAH herangetragen hatte, wur-de daher zunächst gebeten, diese Fragen zu klären.

3.5.2 Verwaltungsvorschriften zum Ausländergesetz

Zwar hatte die Bundesregierung anlässlich der Novellierung des Aus-ländergesetzes angekündigt, begleitende Verwaltungsvorschriften in

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Form einer Rechtsverordnung zu erarbeiten, letztlich traten diese jedoch erst nach mehrjähriger Vorbereitung am 28.06.2000 in Kraft.

Vorausgegangen war im Sommer 1997 ein erster Entwurf der Allgemei-nen Verwaltungsvorschriften zum Ausländergesetz, der der AGAH vom Hessischen Innenministerium mit der Bitte um Stellungnahme zugeleitet worden war (vgl. Jahresbericht 1995-97). Im Juli 1998 wurde der – ü-berarbeitete - zweite Entwurf der „Allgemeinen Verwaltungsvorschriften zum Ausländergesetz“ (AuslG-VwV) vom Bundesinnenministerium vor-gelegt und vom Hessischen Innenministerium der AGAH erneut mit der Bitte um Stellungnahme zugesandt (vgl. Jahresberichte 1998/1999). Die AGAH hatte sich jeweils vehement und mit großem Engagement dafür eingesetzt, die wesentlichen Verschärfungen, die in diesen Regelungen enthalten waren, zu verhindern. Die Kritik der AGAH richtete sich insbe-sondere darauf, dass die Vorschriften im Wesentlichen von einem Ab-wehrgeist geprägt sind und zum Ziel haben, den weiteren Zuzug von Ausländer/innen zu verhindern und die Ausweisungsmöglichkeiten lange in Deutschland lebender, aber „unliebsamer“ Menschen zu erleichtern. Anstatt Erwartenssicherheit für die Betroffenen zu schaffen, engten die Entwürfe bislang noch bestehende Ermessensspielräume der Auslän-derbehörden restriktiv ein und entzog nicht nur vereinzelt den Ländern bisher bestehende Regelungskompetenzen.

Obwohl in der zweiten Fassung im Bereich der ausländischen Studie-renden und der Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung Erleichterungen gegenüber der ersten Fassung der Verwaltungsvorschriften festzustel-len waren, enthielt das Gesamtkonzept ansonsten nur sehr geringfügige Änderungen. Die erste Fassung war - bis auf den Abschnitt der Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung - fast unverändert wieder vorgelegt worden.

Am 07.10.1998 waren im Länderabstimmungsverfahren in der Sitzung eines Unterausschusses allein vom Bundesland Hessen 69, von den anderen Bundesländern noch insgesamt 100 Abänderungswünsche vorgebracht worden. Eine Vielzahl von Anregungen bzw. Kritikpunkten, die die AGAH an das HMdI eingereicht hatte, war dabei übernommen worden, zum Teil inhaltlich bzw. vom Wortlaut her unverändert. Im Er-gebnis wurden die AuslG-VwV daraufhin zur Überarbeitung nochmals an das Bundesinnenministerium zurückverwiesen, da aufgrund der Vielzahl von Abänderungswünschen Querverweise nicht mehr stimmten und in-einander greifende Paragraphenregelungen nicht mehr zutrafen.

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Die vom Gesetzgeber beabsichtigte Intention, eine größere Rechts- und Anwendungssicherheit im Bereich des Ausländergesetzes, konnte nach Ansicht der AGAH und auch anderer Stellen nicht erreicht werden, da zwischenzeitlich eingetretene, wesentliche rechtliche Änderungen in den Entwurf nicht eingegangen waren. Das Beispiel des § 19 AuslG, der mehrfachen Änderungen unterlag (vgl. 3.5.1.1), zeigt, dass der Entwurf der Allgemeinen Verwaltungsvorschriften den aktuellen rechtlichen Ent-wicklungen nur verzögert Rechnung trägt und daher das Ziel einer grö-ßeren Rechtssicherheit durch die Anwendung der Verwaltungsvorschrif-ten nicht unbedingt zu erreichen vermag. War schon übereinstimmende Auffassung aller vom Ausländergesetz Betroffenen, aber auch derjeni-gen, die sich in ihrer täglichen Praxis damit zu beschäftigen haben, dass das Gesetz zu unübersichtlich, kompliziert und nur schwer zu durch-schauen ist, so trifft dies in weiten Teilen im besonderen Maße auf den Entwurf der Verwaltungsvorschriften zu.

Zum endgültigen In-Kraft-Treten der AuslG-VwV kam es am 28.06.2000.

3.5.3 Verwaltungsvorschriften zum Beschluss Nr. 1/80 desAssoziationsrates EWG/Türkei

Der Assoziationsratsbeschluss 1/80 EWG-Türkei hatte bei seiner Ver-abschiedung zum Ziel, Schritt für Schritt eine Gleichstellung türkischer Wanderarbeiter mit EU-Bürgern herzustellen. Nach seiner „Entdeckung“durch die Rechtsprechung nahm die Zahl der EuGH-Urteile, die sich mit der Auslegung der im Beschluss 1/80 genannten, unbestimmten Rechtsbegriffe befassten, ständig zu. Gegenstand der EuGH-Urteile und der Interpretation der im ARB 1/80 enthaltenen Bestimmungen ist des-halb jeweils die rechtliche Situation türkischer Staatsangehöriger in den einzelnen Mitgliedsstaaten der EU. Zwischenzeitlich ist allgemein aner-kannt, dass der ARB 1/80 EWG/Türkei denjenigen, die die gemäß ARB 1/80 erforderlichen Voraussetzungen erfüllen, ein sog. supranationales (überstaatliches) Aufenthaltsrecht vermittelt. Dieses besitzt gegenüber entgegenstehenden innerstaatlichen Vorschriften Vorrang und beinhal-tet, dass türkische Staatsangehörige - wenn die Voraussetzungen vor-liegen - insbesondere aus Art.6 oder Art.7 ARB 1/80 EWG/Türkei einen Rechtsanspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis im Sinne des §

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6 Abs.1 AuslG besitzen. Dieses Aufenthaltsrecht folgt dabei aus der be-schäftigungsrechtlichen Regelung des ARB 1/80.

Die Rechtsprechung des EuGH zu den Bestimmungen des ARB 1/80 ist von den deutschen Behörden und Gerichten als verbindlich zu beach-ten. Die Position, die die Bundesrepublik Deutschland in den entspre-chenden Verfahren vor dem EuGH einnahm, war nicht so weitreichend.

Um die Arbeit der Ausländerbehörden zu erleichtern und zu vereinheitli-chen, hatte das Bundesinnenministerium im Jahr 1998 „Allgemeine An-wendungshinweise“, betreffend ARB 1/80 EWG/Türkei (AAH-ARB 1/80), vorgelegt. Zu dem entsprechenden Entwurf war seitens des Hessischen Innenministeriums eine Stellungnahme abgegeben und der AGAH zuge-leitet worden. Die AGAH hatte, da der Entwurf des Bundesinnenministe-riums in verschiedenen Punkten kritisch betrachtet werden musste, eine umfangreiche Stellungnahme erarbeitet und an das Hessische Innenmi-nisterium übersandt (vgl. Jahresberichte 1998/1999).

Als besonders kritikwürdig waren die Bestimmungen der AAH-ARB 1/80 gerügt worden, die nach Auffassung der AGAH dem europarechtlichen Grundgedanken, wonach der ARB 1/80 EWG/Türkei „einen weiteren Schritt zur Herstellung der Freizügigkeit der Arbeitnehmer“ darstellt, nicht entsprachen.

Die Anwendungshinweise AAH-ARB 1/80 traten am 01.10.1998 in Kraft, ständig hinzukommende neue EuGH-Entscheidungen machten aller-dings eine Aktualisierung notwendig.

Im September 2001 legte das Bundesministerium des Innern deshalb den Entwurf einer neuen Fassung der allgemeinen Anwendungshinwei-se zum ARB 1/80 vor. Auch in dieses Verfahren war die AGAH über das HMdI eingebunden. Die AGAH vertrat erneut in einer umfangreichen Stellungnahme an das Hessische Ministerium des Innern ihre Position und versuchte auf diesem Weg, Einfluss auf die Bundesgesetzgebung zu nehmen.

In ihrer neuerlichen, ausführlichen Stellungnahme machte die AGAH deutlich, dass es grundsätzlich notwendig und sinnvoll ist, der zwischen-zeitlich fortschreitenden Rechtsprechung des EuGH zum ARB 1/80 und der Verbesserung der Rechtspositionen türkischer Migrant/innen, die

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Ausländer- und Asylrecht

sich daraus ableiten lassen, durch eine Überarbeitung der Anwen-dungshinweise zu ARB Nr. 1/80 Rechnung zu tragen. Jedoch waren an manchen Stellen wiederum Bestimmungen vorgegeben, die es den Be-troffenen zum Teil unmöglich machen würden, Rechtspositionen, die ihnen von der europarechtlichen Grundkonzeption her zuwachsen sol-len, zu erreichen. Durch erhebliche Einschränkungen, mit denen etwa die Verfestigung nach (Neu-)Zugang zum Arbeitsmarkt für türkische Staatsangehörige weiter eingegrenzt werden sollte, würden letztendlich die Möglichkeiten des Einzelnen, sich auf die Bestimmungen des Be-schlusses 1/80 ARB EWG/Türkei zu berufen, ausgehöhlt. Die AGAH führte aus, dass dies nicht dem europarechtlichen Grundgedanken, wo-nach der ARB 1/80 „einen weiteren Schritt zur Herstellung der Freizü-gigkeit der Arbeitnehmer“ darstellt, entsprechen kann.

Die Formulierung, dass „ein Übergang bzw. ein Hineinwachsen in An-sprüche nach dem ARB 1/80 grundsätzlich durch eine Auflage und eine strikte zeitliche Befristung unterhalb der Jahresschwelle des Art.6 Abs.1 erster Spiegelstrich ARB 1/80 in zulässiger Weise verhindert werden kann“, ist nach der Auffassung der AGAH mit der Systematik und dem Zweck des ARB 1/80 unvereinbar. Der politische Wille (Zuwanderungs-begrenzung) findet damit Eingang in Verwaltungsvorschriften. Der Inhalt dieser Regelung hält die Ausländerbehörden an, einer Aufenthaltsver-festigung grundsätzlich entgegenzuwirken. Dies ist nach Ansicht der AGAH vor dem assoziationsrechtlichen Hintergrund nicht zulässig.

Die Rechte Einzelner sollen nach der Rechtsprechung des EuGH nicht unnötigerweise beschränkt werden. Nach der bisherigen Rechtspre-chung des EuGH ist der einzelne Mitgliedsstaat zwar in der Lage, die sog. Erstzulassungsbedingungen zum Arbeitsmarkt zu regeln. Durch entsprechende Einschränkungen könnte der Zugang zu den Rechtsposi-tionen aus Art.6 ARB jedoch vereitelt und wirkungslos gemacht werden. Dies würde im Ergebnis zu einem „Leerlaufen“ der praktischen Wirk-samkeit der assoziationsrechtlichen Rechte des Einzelnen führen. Nach der Rechtsprechung des EuGH ist es allerdings nicht möglich, die Inan-spruchnahme der Rechte aus Art.6 ARB auszuschließen (vgl. Entschei-dung Ertanir des EUGH). Dies muss auch für die Möglichkeit des Errei-chens dieser Position gelten, insbesondere, weil auch dadurch „dasRecht auf Zugang zum Arbeitsmarkt ansonsten völlig wirkungslos wäre“ (vgl. Entscheidung Sevince des EuGH).

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Ausländer- und Asylrecht

Ferner erscheint eine Differenzierung dahingehend, ob die Erstzulas-sung zum Arbeitsmarkt aufgrund z. B. Familiennachzuges oder aufgrund der Vorschriften der AAV erfolgte, als unzulässig. Eine Unterscheidung darf „insbesondere nicht von den Umständen, unter denen das Recht auf Einreise und Aufenthalt gewährt wurde, abhängig gemacht werden“ (vgl. Rechtssache Kus des EUGH).

Vor dem Diskriminierungsverbot des Art.9 Assoziierungsabkommen und gemäß Art.3 Abs.2 und 3 GG ist eine Ungleichbehandlung von türki-schen Arbeitnehmern gegenüber Arbeitnehmern anderer Staatsangehö-rigkeit innerhalb der AAV nicht zulässig. Unterschiedliche Regelungen nach Staatsangehörigkeit sieht die AAV nicht vor. Dies stellt eine Ver-schärfung der Verwaltungspraxis und eine unangemessene Schlechter-stellung türkischer Staatsangehöriger gegenüber Arbeitnehmern aus anderen Ländern dar.

Eine solche Differenzierung innerhalb der Ermessensentscheidung im Hinblick auf die Verfestigungsmöglichkeit gem. Art.6 ARB 1/80 einflie-ßen zu lassen, bzw. regelmäßig eine entsprechende Ermessensredukti-on vorzunehmen, würde zu einer unzulässigen, durch den politischen Willen bestimmten Unterscheidung führen. Dies stellt jedoch keinen aus-reichenden, sachlichen Grund für eine Ungleichbehandlung dar.

Wenn man davon ausgeht, dass eine Neuzulassung gemäß der AAV nur in Ausnahmefällen möglich sein soll, ergibt sich daraus kein nach-vollziehbarer, sachlicher Grund, dass dann eine Aufenthaltsgenehmi-gung nur für 11 Monate erfolgen soll. Damit würde lediglich der Verwirk-lichung politischer Interessen gedient. Die AAV selbst gibt einen zeitlich weiteren Rahmen vor. Auch die Formulierung, Neuerteilungen von Auf-enthaltserlaubnissen in diesen Fällen könnten zwar ausnahmsweise erfolgen, verbunden mit dem Hinweis, dass 1997 eine Weisung an die Bundesanstalt für Arbeit gerichtet worden sei, wonach Arbeitserlaubnis-se für eine Neuzulassung von Spezialitätenköchen aus der Türkei grundsätzlich abzulehnen sind, erscheint nicht sinnvoll. Hat das Ar-beitsamt eine erforderliche Genehmigung zur Beschäftigung als Arbeit-nehmer nicht erteilt bzw. in Aussicht gestellt, ist die Entscheidung der Ausländerbehörde daran gebunden, eine Aufenthaltsgenehmigung nach der Arbeitsaufenthalteverordnung darf sie dann nicht erteilen, vgl. § 1 AAV.

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Ausländer- und Asylrecht

In diesem Zusammenhang sollte nach Ansicht der AGAH auch die EU-Richtlinie zur Anwendung des Gleichbehandlungsgrundsatzes ohne Un-terschied der Rasse oder der ethnischen Herkunft vom 29.06.2000 nicht außer Acht gelassen werden. Diskriminierung wird in Art.2 dieser EU-Richtlinie dahin definiert, dass es keine unmittelbare oder mittelbare Diskriminierung aus Gründen der Rasse oder ethnischen Herkunft ge-ben darf. Die unmittelbare Diskriminierung liegt vor, wenn eine Person aufgrund ihrer Rasse oder ethnischen Herkunft in einer vergleichbaren Situation eine weniger günstige Behandlung erfährt, als eine andere Person erfährt oder erfahren würde.

Sofern im Rahmen der AAV keine unterschiedlichen Regelungen je nach Herkunftsland vorgesehen sind, würde sich eine Verhinderung des Hineinwachsens in Ansprüche nach dem ARB 1/80 durch eine Befris-tung der Erteilung der Aufenthaltsgenehmigung auf 11 Monate, die nur türkische Staatsangehörige betrifft, auch im Hinblick auf die o. g. EU-Richtlinie problematisch darstellen.

Auch weitere noch nicht hinreichend geklärte assoziationsrechtliche Fragen, wie etwa die Auswirkungen der Strafhaft und ob Strafhaft zwangsläufig zum Erlöschen der assoziationsrechtlichen Rechtsposition des Betroffenen führt, wurde in der Stellungnahme vom 03.12.2001 thematisiert. Solange ein Strafgefangener als Freigänger im offenen Vollzug einer Erwerbstätigkeit nachgehen kann, hat er den regulären Arbeitsmarkt nicht verlassen, d. h., es müssen die Ausführungen zur Untersuchungshaft gelten (vgl. Entscheidung Nazli des EUGH).

Insbesondere die Position, dass die Regelungen des ARB 1/80 von ihrer Intention her die schrittweise rechtliche Gleichstellung türkischer Wan-derarbeitnehmer mit EU-Bürgern beabsichtigen und daher der Begriff „Familienangehöriger“ weit ausgelegt und an die für EU-Bürger gelten-den Bestimmungen angelehnt werden sollte, wurde in der Stellungnah-me beibehalten. Die intensive Auseinandersetzung mit diesem Gebiet brachte es mit sich, dass mehrere Fachtagungen, die diesem Thema gewidmet waren, besucht wurden:

- 01.12.2000: Europarecht für türkische Staatsangehörige, Institut für türkisch-europäische Studien, Frankfurt,

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- 27.07.2001: Aufenthaltsrecht türkischer Staatsangehöriger, Frankfurt,

- 24.11.2001 Aktuelle Fragen des Assoziationsrechts EWG/Türkei, GefAA, Stuttgart.

Die von der AGAH erarbeitete, umfangreiche Stellungnahme ist komplett in der Geschäftsstelle erhältlich.

3.5.4 Asylbewerberleistungsgesetz

Auch in diesem Berichtszeitraum hatte sich die AGAH mit den Auswir-kungen des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG) auseinanderzu-setzen.

Auf die Frage, wann Leistungseinschränkungen nach §§ 1a bzw. 2 Abs.1 AsylBewLG gerechtfertigt sein können oder nicht, wurde die AGAH im April 2001 aufmerksam gemacht. In dem Ausgangsfall war aus gesundheitlichen Gründen (schwere Herzkrankheit) das Vorliegen der Voraussetzungen gemäß § 53 Abs.6 S.1 AuslG festgestellt worden. Die zuständige Ausländerbehörde ging dennoch davon aus, dass eine freiwillige Ausreise möglich wäre und Leistungseinschränkungen des-halb gerechtfertigt seien. Die AGAH setzte sich wegen dieses Vorgangs mit dem Hessischen Innenministerium und dem Hessischen Sozialminis-terium in Verbindung. Die erbetene nochmalige Überprüfung ergab, dass auf jeden Fall das festgestellte Ausreisehindernis einer – theoreti-schen – Ausreisemöglichkeit entgegensteht und die aufgeworfene Prob-lematik aufgrund unzureichender Formulare, die verwendet wurden, zu-stande kam. Im Ergebnis konnte eine Änderung herbeigeführt und Abhil-fe geschaffen werden.

3.5.5 Einbürgerung

Mit der Umsetzung des Staatsangehörigkeitsrechtes (StAG) auf verwal-tungsmäßiger Ebene hatte sich die AGAH bereits während des Jahres 1999 beschäftigt. Aber auch im Berichtszeitraum setzte sich die AGAH mit den Auswirkungen des geänderten Staatsangehörigkeitsrechts auf der Verwaltungsebene auseinander und machte auf notwendige, sinn-volle Änderungen aufmerksam.

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Ausländer- und Asylrecht

Der von der Praxis zur einheitlichen Anwendung und Umsetzung benö-tigte Erlass einer „Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Staatsange-hörigkeitsrecht“ (StAR-VwV) war von der Bundesregierung beabsichtigt. Da die erforderliche Zustimmung des Bundesrates zum Erlass dieser Verwaltungsvorschrift zu Beginn des Jahres 2000 noch nicht vorlag, legte das Hessische Innenministerium Ende 1999 den fachlich unstreiti-gen Teil des Bundesentwurfs zusammen mit möglichen Bundesratsmo-difikationen als „Vorläufige Anwendungshinweise zum Staatsangehörig-keitsrecht“ vor. Diese hatten zum Ziel, eine einheitliche Auslegung der Tatbestände und der einheitlichen Handhabung des Ermessens bei der Ausführung des Staatsangehörigkeitsgesetzes und der staatsangehö-rigkeitsrechtlichen Regelungen des Ausländergesetzes sicherzustellen.

Einbürgerungsanspruch gemäß § 40 b StAG

Zur Unterrichtung der Eltern über den Einbürgerungsanspruch nach § 40 b StAG war den „Vorläufigen Anwendungshinweisen zum Staatsangehö-rigkeitsrecht“ ein Informationsblatt sowie ein Antragsvordruck beigefügt. Beides sollte über Grundschulen und Kindergärten den Sorgeberechtig-ten zugeleitet werden, da es sich bei § 40 b StAG um eine Übergangs-regelung handelte und Anträge auf der Grundlage dieser Bestimmung bis spätestens 31.12.2000 zu stellen waren. Die AGAH unterstützte die Verbreitung dieser Infoblätter und wies alle Mitgliedsbeiräte auf dieses Infoblatt mit der Bitte um Weiterverteilung hin. Allerdings zeigte sich in der Folgezeit, dass dennoch die Weitergabe über die Schulen nicht in dem gewünschten Maß umgesetzt wurde. Ein entsprechendes Schrei-ben des Kreisausländerbeirates Offenbach, in dem dieser Sachverhalt ausführlich dargelegt wurde, wurde von der AGAH deshalb am 10.05.2000 an das HMdI mit der Bitte um Abhilfe weitergeleitet.

Die Regelung des § 40 b StAG besagt im Wortlaut: „Ein Ausländer, der am 1. Januar 2000 rechtmäßig seinen gewöhnlichen Aufenthalt im In-land und das zehnte Lebensjahr noch nicht vollendet hat, ist auf Antrag einzubürgern, wenn bei seiner Geburt die Voraussetzungen des § 4 Abs.3 S.1 StAG vorgelegen haben und weiter vorliegen. Der Antrag kann bis zum 31. Dezember 2000 gestellt werden“.

Besondere Voraussetzungen, die z. B. an den Aufenthaltsstatus der Eltern gestellt wurden, ergaben sich durch den Hinweis auf § 4 Abs.3 S.1 StAG. Dies bedeutete, dass auch im Fall einer Antragseinbürgerung

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Ausländer- und Asylrecht

gemäß § 40 b StAG zumindest ein Elternteil bei der Geburt des Kindes seit acht Jahren rechtmäßig seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland gehabt haben und - auch bereits zu diesem Zeitpunkt - eine Aufent-haltsberechtigung oder seit drei Jahren eine unbefristete Aufenthaltser-laubnis besessen haben musste. Die geforderte Aufenthaltsberechti-gung bzw. unbefristete Aufenthaltserlaubnis musste ferner auch noch zum Zeitpunkt der Antragstellung vorliegen.

Weitere Erschwernisse waren die strenge Fristenbindung und die Opti-onspflicht. Da es sich um eine Übergangsregelung handelte, waren An-träge auf der Grundlage dieser Bestimmung bis spätestens 31.12.2000 zu stellen! Das „Optionsmodell“, verbunden mit dem Erwerb der deut-schen Staatsangehörigkeit von im Inland geborenen Kindern ausländi-scher Eltern, bedeutet, dass bis zur Vollendung des 23. Lebensjahres eine Erklärung abzugeben ist, ob die deutsche oder die ausländische Staatsangehörigkeit fortgeführt werden soll. Da es sich auch nach einer Einbürgerung aufgrund des § 40 b StAG um Kinder handelt, die nach dem „ius soli“-Prinzip die deutsche Staatsangehörigkeit zusätzlich er-werben, müssen sie nach der Volljährigkeit bis spätestens zum 23.Lebensjahr „optieren“.

Die AGAH stellte in einem Rundschreiben an alle Ausländerbeiräte, das am 31.10.2000 versandt wurde, nochmals die Wichtigkeit und die Chan-cen einer Einbürgerung nach § 40 b StAG heraus und wies insbesonde-re auf den Fristablauf am 31.12.2000 hin.

Die AGAH setzte sich vehement und in vielfältiger Weise für eine Fort-setzung der „Kindereinbürgerung“ nach § 40 b StAG, verbunden mit ei-nem Verzicht auf bzw. der Reduzierung der bisher erhobenen Gebühr in Höhe von 500,00 DM, ein.

In einem Gespräch, das Vertreter/innen der AGAH am 04.12.2000 mit dem Hessischen Innenminister Volker Bouffier führten, wurde dieser Wunsch ebenso diskutiert, wie auch in Schreiben über den Bundesaus-länderbeirat am 07.12.2000 an den Bundesinnenminister Otto Schily und an den Hessischen Innenminister am 04.01.2001 herangetragen. Ebenso wurde in einer Vielzahl weiterer Gespräche, die die Vorstands-mitglieder der AGAH führten, so z. B. mit Vertreter/innen des integrati-onspolitischen Arbeitskreises der CDU-Fraktion im Hessischen Landtag am 22.11.2000, Mitgliedern der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im

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Ausländer- und Asylrecht

Hessischen Landtag am 18.12.2000, Mitgliedern der F.D.P.-Fraktion des Hessischen Landtags am 11.01.2001 bzw. der CDU-Fraktion des Hessi-schen Landtags am 17.01.2001, auf Unterstützung des Anliegens ge-drängt.

Zwar wurde die Initiative der Bundesregierung, nachdem es nicht zu einer unmittelbaren Einigung gekommen war, dem Vermittlungsaus-schuss zugeleitet, gleichwohl kam es im Lauf des Jahres 2001 dort nicht zu einem Ergebnis und damit auch nicht zu einer Verlängerung der Re-gelung nach § 40 b StAG.

Ermäßigung von Einbürgerungsgebühren

Mit der Umsetzung des Staatsangehörigkeitsrechtes auf verwaltungs-mäßiger Ebene hat sich die AGAH auch während der Jahre 2000/2001 beschäftigt. Ausgangsfrage war der Einbürgerungsantrag eines türki-schen Staatsangehörigen, dessen Antrag auf Gebührenermäßigung nicht zu einem zufriedenstellenden Ergebnis geführt hatte. Dieser Fall, der über das Einzelschicksal hinaus für eine Vielzahl vergleichbarer Fäl-le Relevanz aufwies, war für die AGAH Anlass, die behördliche Vorge-hensweise bei Anträgen auf Gebührenermäßigung in Einbürgerungsver-fahren innerhalb eines Gespräches, das Vertreter/innen der AGAH mit dem Hessischen Innenminister Volker Bouffier am 04.12.2000 führten, zu erörtern.

Ergänzende Ausführungen hierzu wurden schriftlich am 12.12.2000 und 08.01.2001 vorgetragen. Zeitgleich wurden die Ausländerbeiräte mit ei-nem Rundschreiben um Mitteilung gebeten, ob weitere Fälle dieser Art bekannt geworden seien. In dem betreffenden Einzelfall konnte zwar letztlich keine Verbesserung erreicht werden, allerdings trug dieser Ein-zelfall wesentlich dazu bei, die Ermessensausübung bei der Gebühren-reduzierung in Einbürgerungssachen besser nachzuvollziehen, als auch die Frage der Gebührenreduzierung ganz allgemein in diversen Gesprä-chen, die die Vorstandsmitglieder der AGAH mit Vertreter/innen der Fraktionen im Hessischen Landtag führten, besser darstellen zu können.

Ausweislich der Rückmeldungen der Ausländerbeiräte waren keine wei-teren Problemfälle dieser Art zu verzeichnen.

Allerdings setzte sich die AGAH Ende 2001 nochmals mit den Kosten im

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Ausländer- und Asylrecht

Zusammenhang mit Einbürgerungsverfahren auseinander. Mehrfach war von der AGAH gegenüber dem HMdI auf die folgende Situation hin-gewiesen worden: Grundlage für die Erteilung eines deutschen Reisepasses und Personalausweises ist die vollzogene Einbürgerung, d. h. diese können erst zeitgleich mit der Aushändigung der Einbürgerungsurkunde ausgegeben werden. Solange dies nicht erfolgt ist, benötigen Einbürgerungsbewerber noch ihren bisherigen Nationalpass. Sofern der bisherige Nationalpass während des noch laufenden Einbürgerungsverfahrens noch einmal verlängert werden muss, kann dies hohe Kosten mit sich bringen. Daher setzte sich die AGAH mit Schreiben an den Hessischen Innenminister vom 08.09.2001 mit dieser Situation auseinander und bat darum, in derartigen Fällen eine eilige Bearbeitung des Einbürgerungsantrages in Betracht zu ziehen. Dieser teilte mit, dass er in geeigneten Fällen die Anregung aufnehmen und den Einbürgerungsbehörden einen entsprechenden

inweis geben wolle.HBearbeitungsdauer von Einbürgerungsanträgen

In den Bereichen der drei hessischen Regierungspräsidien waren unter-schiedliche hohe Zuwachsraten bei den Einbürgerungsanträgen insge-samt zu verzeichnen.

In allen Regierungsbezirken war allerdings eine steigende Tendenz bei den nunmehr beantragten Einbürgerungen festzustellen. Es wurde damit gerechnet, dass sich dies zum Jahresende hin weiter verstärken werde. Durch die Zunahme der Antragszahlen wurden die Bearbeitungszeiten bei den Regierungspräsidien und die Verfahrensdauer in die Länge ge-zogen. Die Bearbeitungszeit eines Einbürgerungsverfahrens könnte dann bis zu 1,5 Jahren betragen. In einigen Fällen, die die Hinnahme von Mehrstaatigkeit betreffen, war zwar durchaus eine Verfahrensbe-schleunigung festzustellen. Demgegenüber ist aber zu berücksichtigen, dass durch die Anforderung des Nachweises deutscher Sprachkennt-nisse andere Anforderungen als bisher genauer zu prüfen sind. Auch die Prüfung dieser Voraussetzung wirkt sich auf die Bearbeitungszeiten aus. Gerade die personelle Situation bei den bearbeitenden Behörden wurde deshalb von der AGAH als von überragender Bedeutung angesehen, damit die Einbürgerungen unbürokratisch und zeitnah durchgeführt wer-den können und die positive Signalwirkung aufrechterhalten bleibt. Die AGAH setzte sich deshalb ausgehend von einem Antrag des Ausländer-beirates Kassel dafür ein, die Personalkapazitäten bei den beteiligten

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Ausländer- und Asylrecht

kommunalen Behörden sowie den Regierungspräsidien zu erweitern, zumindest jedoch in der bisherigen Zahl sicherzustellen. Insbesondere wies die AGAH darauf hin, dass durch Neueinstellungen oder Abord-nungen die erforderlichen Mitarbeiterzahlen dem erhöhten Antragsauf-kommen angepasst werden sollten. Mit der Zielsetzung, die Einbürge-rungsverfahren zu erleichtern und zu beschleunigen, würde es nicht im Einklang stehen, wenn aus einer Steigerung der Antragszahlen über-mäßig lange Bearbeitungszeiten resultieren.

Die Steigerungen im Antragsvolumen konnten jedoch nicht gleichmäßig für alle Einbürgerungstatbestände beobachtet werden. Die hohen Anfor-derungen gerade bezüglich § 40 b StAG führten z. B. im Ergebnis dazu, dass von dieser Einbürgerungsmöglichkeit längst nicht in dem Maße Gebrauch gemacht wurde, wie allgemein und insbesondere von der Bundesregierung erwartet worden war. Gerade die Optionspflicht stellte für viele Eltern ein Argument gegen den Erwerb der deutschen Staats-angehörigkeit für ihre Kinder dar. Aber auch der Umstand, dass dann ggf. Kinder und Eltern oder Geschwisterkinder untereinander unter-schiedliche Staatsangehörigkeiten und Pässe haben würden, stieß die Betroffenen ab. Nicht zuletzt war auch die Höhe der Einbürgerungsge-bühr von Bedeutung. Gerade kinderreiche Familien befürchteten, finan-ziell überfordert zu werden. Allerdings war auch feststellbar, dass die Anzahl der Anträge mit der Intensität der Hinweise auf die Möglichkeit und entsprechender Aufklärung proportional stieg. Die AGAH setzte sich deshalb in Zusammenarbeit mit dem Bundesausländerbeirat dafür ein, dass den betroffenen Eltern mehr Zeit eingeräumt werden sollte, um sich informieren und entscheiden zu können. Sie forderte auch auf Bun-desebene eine drastische Reduzierung der Einbürgerungsgebühren (vgl. auch oben und 3.2.2).

Durchführung der Sprachprüfung

Mit den Modalitäten der Einbürgerungsverfahren, insbesondere der Durchführung der Sprachprüfungen, befassten sich im Berichtszeitraum mehrere Anträge, die in das Plenum der AGAH eingebracht und in ge-eigneter Form anschließend umgesetzt wurden:

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- 05.02.2000 Plenarsitzung Babenhausen: Antrag des Ausländer-beirats Karben zur Verwendung von Zeitungsartikeln bei der Sprachprüfung,

- 22.11.2000 Plenarsitzung Schöneck: Antrag des Ausländerbei-rats Rüsselsheim zur Senkung der Einbürgerungsgebühren und dem Wegfall des Sprachtests für Migrant/innen der ersten Gene-ration,

- 25.10.2001 Plenarsitzung Fulda: Antrag des Ausländerbeirats Kassel wegen der Prüfung der Deutschkenntnisse in Einbürge-rungsverfahren.

Die AGAH sprach sich gegenüber dem HMdI in mehreren Schreiben (08.02.2000, 18.12.2001) zu den Bestimmungen zum Nachweis der Sprachkenntnisse als überarbeitungsbedürftig aus. Die besondere Situa-tion der Einbürgerungsbewerber der ersten Generation, die Schulzeug-nisse oder andere Sprachzertifikate zum Nachweis ihrer Sprachkennt-nisse nicht vorlegen können, stand dabei ebenso im Mittelpunkt der Kri-tik, wie die Praxis, Sprachkenntnisse über das Lesen und die sinngemä-ße Wiedergabe von Zeitungsartikeln zu prüfen.

Obwohl die Angehörigen der ersten Migrantengeneration seit vielen Jah-ren hier leben und oftmals über eine Aufenthaltsberechtigung verfügen, ist es ihnen dennoch vielfach nicht möglich, sich einbürgern zu lassen. Diese Personengruppe war in der Regel in die Bundesrepublik Deutsch-land eingereist, um für einige Jahre hier zu arbeiten und sich damit eine bessere Lebensgrundlage im Heimatland zu schaffen. Auch von staatli-cher Seite mangelte es daher an Angeboten zur Integrationsförderung bzw. an Angeboten, die deutsche Sprache zu erlernen. Die Sprach-kenntnisse der ausländischen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der ersten Generation reduzierten sich auf die wenigen Worte und Sätze, die für eine Verständigung am Arbeitsplatz und für die ordnungsgemäße Ausführung ihrer Arbeit erforderlich waren. Nach dem Ausscheiden aus dem Berufsleben gingen diese wenigen Sprachkenntnisse wieder verlo-ren, was u. a. auf gerontologische Ursachen zurückzuführen ist. Sofern die Ehepartner in den Arbeitsprozess nicht eingegliedert waren, erlern-ten diese in der Regel die deutsche Sprache überhaupt nicht. Darüber hinaus hatte der größte Teil dieser Arbeitnehmer/innen in ihrem Heimat-land eine, an den hiesigen Verhältnissen gemessen, unzureichende Schulbildung genossen und war oft der Muttersprache in Wort und Schrift nur unzureichend mächtig. Insofern war es für diese

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Ausländer- und Asylrecht

Migrant/innen oft unmöglich, ein Sprachzertifikat zu erwerben. Nunmehr noch den Erwerb des Zertifikates Deutsch oder eines gleichwertigen Sprachdiploms von ihnen zu verlangen, um den Voraussetzungen bei der Einbürgerung Genüge zu tun, wäre unzumutbar.Die Alternative zum Nachweis der Sprachkenntnisse mittels eines Zerti-fikates in Form des Lesens und der Wiedergabe von Zeitungstexten, könnte auch für deutsche Staatsangehörige ohne Realschul-, Gymnasi-al- oder Hochschulabschluss möglicherweise Schwierigkeiten aufwerfen. Die Ausbildung der Mitarbeiter/innen der Einbürgerungsbehörden ist ferner nicht darauf ausgerichtet, linguale Fähigkeiten zu beurteilen bzw. beurteilen zu können.

Für Einbürgerungsbewerber, die älter als 50 Jahre sind und bereits seit mehr als 25 Jahren in der Bundesrepublik Deutschland leben, forderte die AGAH daher den Abbau der Hürden, die im Bereich des Nachweises der Sprachkenntnisse im Rahmen eines Einbürgerungsverfahrens be-stehen.

Gegenüber dem Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung setzte sich die AGAH dafür ein, dass Zulassungsbeschränkungen ausländi-scher Staatsangehöriger zu deutschen Sprachkursen, für die Mittel über den Sprachverband DfaA zur Verfügung gestellt werden, abgebaut wer-den. Jeglicher auf Dauer angelegte Aufenthaltsstatus sollte für den Kurs-zugang ausreichen.

3.5.6 Sonstiges

Zum Ausländer- und Asylrecht erreichten auch in den Jahren 2000/2001 zahlreiche, zumeist mündliche (telefonische) Anfragen von Ausländer-beiräten, aber auch Dritten die Geschäftsstelle, die nicht alle Erwähnung finden können. Soweit möglich, wurden Auskünfte sofort erteilt, in kom-plexeren Fällen musste zunächst recherchiert werden.

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Ausländer- und Asylrecht

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Auch der Fortbildung – sei es durch AGAH-eigene Veranstaltungen, sei es durch die Teilnahme an Seminaren anderer - wurde im Berichtszeit-raum Beachtung geschenkt. In einer Vielzahl von Veranstaltungen zu den Themen Ausländerrecht, Staatsangehörigkeitsrecht und Europa-recht waren Vertreter/innen der AGAH präsent.

Urlaubsreisen ins Ausland ohne (zusätzliche) Auslandsreisekrankenver-sicherung beinhalten ein finanzielles Risiko, denn in Ländern, mit denen die Bundesrepublik Deutschland nicht per Sozialversicherungsabkom-men verbunden ist, muss die/der Kranke die Behandlungs- und Medi-kamentenkosten selbst bezahlen. Selbst in Ländern, mit denen ein So-zialversicherungsabkommen besteht, werden von manchen Ärzten die Berechtigungsscheine deutscher Krankenkassen nicht anerkannt. Die gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland erstatten dann nur die Sät-ze, die für eine Behandlung im Inland fällig gewesen wären. Üblicher-weise umfasst die Auslandsreise-Krankenversicherung keinen Versiche-rungsschutz für Reisen von in Deutschland wohnenden Ausländern in ihr Heimatland.

Nach einem Urteil des OLG Frankfurt am Main (Az.: 1 U 230/98 bzw. 2/2 O 24/98 LG Ffm.) ist bei Auslandsreise-Krankenversicherungen die Klausel: „Als Ausland gilt nicht das Staatsgebiet, dessen Staatsangehö-rigkeit die versicherte Person besitzt“ zu unterlassen. Die AGAH wandte sich deshalb mit Schreiben vom 06.06.2000 an das Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen und bat um Informationen über die Hand-habung der Versicherungsgesellschaften. Hierzu erhielt die AGAH die Information, dass die Staatsangehörigkeitsklausel (s. o.) von einigen Oberlandesgerichten verworfen wurde, aber die endgültige Entschei-dung durch den Bundesgerichtshof noch abzuwarten sei.

Die Ausländerbeiräte wurden mit einem detaillierten Rundschreiben vom 03.07.2000 über die Ausgangslage und Entwicklung unterrichtet.

Ulrike Bargon

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Melderecht

3.6 Melderecht

3.6.1 Wohnsitznachweise

Im Gegensatz zu deutschen Einwohner/innen besitzen Ausländer/innenin der Bundesrepublik Deutschland keine Ausweisdokumente, aus de-nen ihr Wohnsitz hervorgeht und die gleichzeitig als Wohnsitznachweis anerkannt werden. Wie bereits in den Berichten der Vorjahre erläutert, bedeutet dies im täglichen Leben oftmals eine erhebliche Erschwernis und Benachteiligung der nichtdeutschen Bürgerinnen und Bürger unse-res Landes, da in einer Vielzahl von Situationen erst aktuelle Meldebe-scheinigungen beigeholt werden müssen, die zudem jedes Mal gebüh-renpflichtig sind. Bereits seit 1992 bemüht sich die AGAH um eine Lö-sung des Problems. Deshalb erkundigte sich die AGAH regelmäßig nach den Fortschritten bei der Umsetzung des „Entwurfs für einen Be-schluss des Rates über gemeinsame Normen für die Eintragungen in den einheitlich gestalteten Aufenthaltstiteln“ der in der EU-Arbeitsgruppe „Visa“ erarbeitet worden war. Danach soll es möglich sein, in den nun-mehr einheitlich gestalteten Aufenthaltstiteln unter der Rubrik „Anmer-kungen“ Angaben und Hinweise - wie zum Beispiel die Anschrift des Betreffenden - aufzunehmen. Trotz Unterstützung des Hessischen In-nenministeriums konnte jedoch im Berichtszeitraum die Frage des ver-einfachten Wohnsitznachweises noch immer nicht geklärt bzw. gelöst werden.

3.6.2 Meldebescheinigungen

Die vielen Anfragen, die zu dem Thema Meldebescheinigung immer wie-der an die AGAH gerichtet werden, bestätigen, dass das Problem nach wie vor besteht und wie wichtig eine Lösung dieser Frage ist. Wie eingangs bereits erläutert, müssen in einer Vielzahl von Situationen erst aktuelle Meldebescheinigungen beigeholt werden. Da diese Meldebe-scheinigungen zudem jedes Mal gebührenpflichtig sind, bedeutet dies neben dem Zeitaufwand, den die Beschaffung erfordert, auch eine fi-nanzielle Belastung.

Die AGAH führte deshalb ihre seit 1992 andauernden Bemühungen, um

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Melderecht

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zu einer Lösung des Problems zu gelangen, fort, und erkundigte sich in regelmäßigen Abständen nach dem Sachstand (s. oben). Ein Beschluss des Plenums zur Kostenfrage von Wohnmeldebescheinigungen im Dezember 2000 gab Anlass, die aktuelle Entwicklung nochmals besonders detailliert zu erfragen.

Im Rahmen eines Gesprächs mit dem Hessischen Innenminister Volker Bouffier am 04.12.2000 wurde an die diesbezügliche Forderung der AGAH erinnert. Die Vertreter/innen der AGAH richteten die dringende Bitte an ihn, die Kostenfrage neu zu regeln. Nach Auskunft des Hessi-schen Innenministeriums habe sich an der Position Hessens, die sich mit der Forderung der AGAH decke, nichts geändert. Die hessische Po-sition sei auf verschiedenen Treffen der Referenten auf Bundesebene wiederholt vorgetragen worden. Der entsprechende Vorstoß des Hessi-schen Innenministeriums sei bislang ohne Ergebnis geblieben. In den anderen Bundesländern werde offensichtlich kein Handlungsbedarf ge-sehen. Nach wie vor sei die Haltung der anderen Bundesländer über-wiegend negativ.

Auch eine Lösung in dem Sinne, keine Gebühren für die Ausstellung von Meldebescheinigungen zu verlangen, wurde für nicht möglich angese-hen.

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Verwaltungsrecht

3.7 Verwaltungsrecht

Das Recht soll das Zusammenleben der Menschen in einer Gemein-schaft ordnen und gliedert sich in zwei Hauptbereiche: Privatrecht und öffentliches Recht. Das Privatrecht umfasst die Regelungen, die sich auf das Zusammenleben der Menschen untereinander beziehen. Das öffent-liche Recht hingegen regelt die Rechtsbeziehungen zwischen Bürgern und Hoheitsträgern (Träger öffentlicher Gewalt). Sämtliche Rechtsstrei-tigkeiten sind entweder privatrechtlicher oder öffentlich-rechtlicher Natur. Soweit eine öffentlich-rechtliche Streitigkeit, die nicht verfassungsrechtli-cher Art ist, vorliegt, sind deren nähere Verfahrensvoraussetzungen (z. B. Klageart, Vorverfahren) in der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) geregelt.

3.7.1 Hessisches Gesetz zur Ausführung der Verwaltungsge-richtsordnung

Im Juli 2000 wurde der AGAH von der Hessischen Landesregierung der „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Hessischen Gesetzes zur Ausführung der Verwaltungsgerichtsordnung und des Hessischen Ver-waltungskostengesetzes“ zugeleitet. In den vorgesehenen Änderungen war u. a. enthalten, dass im Interesse der Verfahrensvereinfachung und –beschleunigung in ausländer- und einbürgerungsrechtlichen Verfahren ein Widerspruchsverfahren als entbehrlich anzusehen sein sollte.

Die AGAH äußerte sich hierzu umfangreich im Rahmen eines ersten Anhörungsverfahrens mit einer Stellungnahme vom 30.08.2000. Im April 2001 wurde eine zweite umfängliche Stellungnahme gegenüber dem Innenausschuss des Hessischen Landtages abgegeben. In beiden Stel-lungnahmen wurden insbesondere die folgenden Kritikpunkte ausge-führt:

Zwar wäre es prinzipiell möglich, das Vorverfahren gemäß § 68 VWGO bei Entscheidungen der Ausländerbehörde und Entscheidungen der Regierungspräsidien als Einbürgerungsbehörde auszuschließen. Aller-dings sollte unter dem Gesichtspunkt der Rechtseinheit hierzu auf der Ebene der Ausführung des Ausländergesetzes der Erlass der Verwal-tungsvorschriften zum Ausländergesetz (AuslG-VwV) betrachtet werden.

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Verwaltungsrecht

Durch die AuslG-VwV soll die bundeseinheitliche gleichmäßige Ausfüh-rung des Ausländergesetzes sichergestellt werden. Diese Rechtseinheit würde durch einen Verzicht auf das Vorverfahren durch Landesgesetz nach Ansicht der AGAH tangiert. Darüber hinaus besteht für die Wider-spruchsbehörde eine umfassende Kontrollbefugnis, die die Verwal-tungsgerichte so nicht innehaben. Die Widerspruchsbehörde kann die Ausgangsverfügung ändern, aufheben oder ersetzen, sie kann die Be-gründung ändern, den Verwaltungsakt auf eine andere gesetzliche Grundlage stellen und vollständig neue bzw. andere Ermessensent-scheidungen vornehmen. Insbesondere kann sie eigene Zweckmäßig-keitserwägungen anstellen. Im Bereich ausländerrechtlicher Entschei-dungen, z. B. bei Ausweisungsverfügungen, ist eine komplizierte rechtli-che Materie anzuwenden. Dies schließt ggf. auch fehlerhafte Entschei-dungen nicht aus. Gerade in den Regierungspräsidien ist aber, bedingt durch die Fallzahlen, ein hoher Spezialisierungsgrad anzutreffen, so-dass nicht ersichtlich ist, weshalb diese Spezialkenntnisse bei der Über-prüfung ausländerrechtlicher Entscheidungen entbehrlich sein sollten.

Das Verfahren zur Änderung des Hessischen Gesetzes zur Ausführung der Verwaltungsgerichtsordnung und des Hessischen Verwaltungskos-tengesetzes wurde im Berichtszeitraum nicht abgeschlossen.

Neben den Ausführungen zu dem Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Hessischen Gesetzes zur Ausführung der Verwaltungsgerichtsord-nung und des Hessischen Verwaltungskostengesetzes äußerte sich die AGAH ferner kritisch zu der Aufhebung von Verwaltungsvorschriften im Zuge der Normprüfung. Das HMdI setzte die AGAH Ende November 2000 darüber in Kenntnis, dass eine Vielzahl hessischer Erlassregelun-gen aufgehoben werden sollten. Da die Aufhebungen letztlich auf dem bevorstehenden In-Kraft-Treten der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Ausländergesetz (vgl. Jahresberichte 1998-1999) beruhten und die Erlassregelungen je nach Inhalt ggf. mit den Vorschriften des AusIG-VwV als höherrangigem Recht nicht vereinbar gewesen wären, konnten sich Änderungsvorschläge letztlich nicht durchsetzen.

Die AGAH setzte sich jedoch dafür ein, bisherige Verfahrensweisen, die über die Vorgaben der AusIG-VwV im Sinne der Betroffenen hinausrei-chen, weiterzuführen.

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Verwaltungsrecht

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Der Ausländerbeirat Wetzlar hatte sich im Zusammenhang mit der Her-ausgabe von Erlassen an die AGAH gewandt und von Schwierigkeiten berichtet. Obwohl die betroffene Familie den Ausländerbeirat einge-schaltet hatte und mit der Erteilung einer Auskunft einverstanden gewe-sen wäre und nicht ersichtlich war, inwieweit ggf. schützenswerte Daten von Dritten entgegenstanden, kam es zu Problemen. Deshalb wurde an dieser Stelle die Gelegenheit genutzt, nochmals herauszuarbeiten, dass die Herausgabe von Erlassen unproblematisch möglich ist, sofern we-gen evtl. enthaltener personenbezogener Daten nicht gegen Daten-schutz verstoßen wird.

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Datenschutz

3.8 Datenschutz

3.8.1 Ausländerzentralregistergesetz

Seit 1953 besteht das Ausländerzentralregister beim Bundesverwal-tungsamt in Köln. Ursprünglich eine Karteikartensammlung, hat es sich mittlerweile zu einer Informationssammlung mit Daten von über 10 Milli-onen Ausländer/innen entwickelt. Wichtigste Aufgabe des Registers ist, die Arbeit der Ausländer- und Asylbehörden zu unterstützen. Zu diesem Zweck enthält das Register Informationen nicht nur über Auslän-der/innen, die sich in der Bundesrepublik Deutschland aufhalten, son-dern unabhängig von ihrem Wohnsitz auch über solche, die irgendeinen Kontakt zu deutschen Behörden hatten bzw. haben, sei es, dass ihr Aufenthalt abgelehnt wurde, eine Ausweisung oder Abschiebung erfolg-te oder Einreisebedenken bestehen.

Bis Anfang der neunziger Jahre bestand das Ausländerzentralregister ohne rechtliche Grundlage. 1994 wurde es mit dem Ausländerzentralre-gistergesetz (AZRG) gesetzlich legitimiert. Das Gesetz bedeutete aber nicht nur die gesetzliche Absicherung des bereits Bestehenden, sondern es wurden teilweise auch neue Kommunikationswege, z. B. das „On-line-Verfahren“ geschaffen, das den direkten Zugriff nahezu jeder Be-hörde auf den Datenpool ermöglicht. Keine andere Bevölkerungsgruppe in der Bundesrepublik unterliegt einer solchen totalen Datenerfassung wie die Migrant/innen. Mit der gesetzlichen Legitimierung des Auslän-derzentralregisters wurden Nichtdeutsche in Deutschland zum gläser-nen Menschen und das mit rechtlicher Absicherung!

Die AGAH hatte 1995 ein Rechtsgutachten in Auftrag gegeben, da sie das Recht auf informationelle Selbstbestimmung der Nichtdeutschen in einem verfassungsrechtlich nicht mehr zu vertretenden Umfang verletzt sah, und ihre Einschätzung, dass das Gesetz in wesentlichen Punkten verfassungswidrig ist, prüfen lassen wollte und bestätigt sah. Im Sep-tember 1995 wurde daraufhin eine Verfassungsbeschwerde beim Bun-desverfassungsgericht in Karlsruhe eingelegt (vgl. Jahresbericht 1995-1997).

Leider wurde vom Bundesverfassungsgericht am 10.10.2001 der Be-schluss gefasst, diese Verfassungsbeschwerde gemäß § 93 a BVerfGG

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Datenschutz

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in der Fassung der Bekanntmachung vom 11.08.1993 einstimmig nicht zur Entscheidung anzunehmen. In der Begründung dazu hieß es, dass die Beschwerdeführer nicht unmittelbar betroffen seien und es deshalb an der Antragsbefugnis fehle. Zunächst müsse der Rechtsweg eingehal-ten werden, z. B. in Form einer Klage im konkreten Einzelfall, die auf die Löschung oder Berichtigung von Daten gerichtet sei.

3.8.2 Sonstiges

Am 07.10.2000 wurde das Hessische Datenschutzgesetz 30 Jahre alt. Dieser Geburtstag gab Anlass zu dem Festakt „30 Jahre Datenschutz in Hessen“ am 09.10.2000 im Hessischen Landtag, da dieses Gesetz allen nach ihm folgenden Datenschutzgesetzen ein Vorbild war. Die AGAH war in der Feierstunde durch das Vorstandsmitglied Julius Gomes ver-treten.

Die Anfrage, ob es zulässig ist, die Vorlage polizeilicher Führungszeug-nisse der Vorstandsmitglieder eines Ausländervereins zu verlangen, erreichte die AGAH-Geschäftsstelle im April 2001. Eine Überprüfung ergab, dass Namen und Anschriften der Vorstandsmitglieder von poli-tisch tätigen Ausländervereinen mitzuteilen sind. Deshalb wurde emp-fohlen, dass sich der ratsuchende Verein die konkreten Anhaltspunkte, die gegen die persönliche Zuverlässigkeit seiner Vorstandsmitglieder sprechen sollten, benennen lässt. Weitere Mitteilungen dazu ereichten die AGAH nicht mehr.

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Justiz/Polizei

3.9 Justiz/Polizei

3.9.1 Kriminalität

Die im Jahr 1992 von der Justizministerin gegründete „Sachverständi-genkommission für Kriminalprävention“ der Hessischen Landesregie-rung, angesiedelt beim Hessischen Justizministerium, setzte ihre Arbeit auch im Berichtszeitraum fort. Die AGAH gehört ihr seit Gründung an. In der „Arbeitsgruppe „Gewalt gegen Minderheiten“ arbeitete weiterhin Ro-gelio Barroso für den Vorstand aktiv mit.

Arbeitsgruppe und Kommission haben sich im Berichtszeitraum 11-mal getroffen:

08.02.2000 in Kassel/Waldau 08.03.2000 in Wiesbaden 08.05.2000 in Baunatal (Begegnung mit örtlichen Präventi-

onsräten)10.08.2000 in Wiesbaden 25.09.2000 in Wiesbaden 31.01.2001 in Wiesbaden 03.05.2001 in Limburg/Lahn (Begegnung mit örtlichen Prä-

ventionsräten)30.05.2001 in Wiesbaden (Preisverleihung des Video-

Wettbewerbs für Schüler „Ladendiebstahl“)18.09.2001 in Wiesbaden 25.09.2001 in Wiesbaden (Fachvortrag „Frauen und

Rechtsextremismus“)22.10.2001 in Mühlheim/Main (Hessischer Präventionstag)

In diesen zwei Jahren hat der Präventionsrat weitere Arbeitsgruppen gebildet, um die verschiedenen Aspekte der Kriminalität und ihrer Vor-beugung mit Sachverständigen zu beraten und Vorschläge zu erarbei-ten.

Der „Hessische Präventionspreis“, der mit Hilfe von Sponsoren in Höhe von 5.000,00 DM vergeben wird, ist inzwischen unter den verschiedenen Präventionsräten in Hessen bekannt und angestrebt. Damit finden Bür-

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Justiz/Polizei

gerinitiativen, Schulen und Institutionen eine Anerkennung ihrer Arbeit in der Prävention. Wie in den vergangenen Jahren, beschäftigen sich sol-che lokalen Initiativen hauptsächlich mit dem friedlichen Zusammenle-ben von Ausländern, Aussiedlern und Einheimischen in Kommunen und Stadtteilen.

Die inzwischen weit über 100 Gruppen und Präventionsräte in ganz Hessen tauschen regelmäßig Erfahrungen aus und holen sich bei Ta-gungen und Begegnungen viele Anregungen für ihre tägliche Arbeit. Alle arbeiten ehrenamtlich und finden breite Unterstützung seitens der Justiz, der Polizei, kommunalen Verwaltungen und auch von den Ausländerbei-räten in Hessen. Die Landesregierung unterstützt weiterhin die Arbeit des Präventionsrates und nimmt seine Anregungen und Vorschläge gern entgegen.

Rogelio Barroso

3.9.2 Strafvollzug

Auch die Situation ausländischer Strafgefangener beschäftigte die AGAH immer wieder.

Zentraler Aspekt war im Berichtszeitraum vor allem die Situation junger straffälliger Menschen. Ein Informationsbesuch der Justizvollzugsanstalt Rockenberg am 19. Mai 2000 führte dann in 2001 zu einer Fachtagung, die am 30. Oktober stattfand und sich mit der besonderen Gefährdung nichtdeutscher Jugendlicher beschäftigte und Wege aus der Kriminalität aufzeigen sollte. (Vergleiche dazu Kapitel 6.5.)

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Justiz/Polizei

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3.9.3 Polizei

Die bewährte Zusammenarbeit insbesondere mit der Hessischen Poli-zeischule wurde weitergeführt. Am 1. November 2000 beteiligte sich ein Vertreter der AGAH an der Podiumsdiskussion zum Thema „Menschen-rechte und Polizei“, die von der Polizeischule in Wiesbaden veranstaltet wurde.

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Arbeitsmarkt – und Arbeitsrecht

3.10 Arbeitsmarkt und Arbeitsrecht

Die Chancen auf dem Ausbildungsstellen- und Arbeitsmarkt haben sich im Berichtszeitraum nicht geändert oder verbessert. Nach wie vor ist die Lage auf dem Arbeitsmarkt dadurch gekennzeichnet, dass nichtdeut-schen abhängigen Arbeitnehmern durch die gesetzlichen Vorschriften der Zugang zum Arbeitsmarkt sehr erschwert, wenn nicht gar ganz ver-wehrt wird. Noch immer sind sie deutlich stärker von der Arbeitslosigkeit betroffen, haben sehr viel geringere Aussichten auf eine Arbeitsstelle und kommen oft nur für unqualifizierte Tätigkeiten in Frage. Die Gründe für diese Benachteiligung sind vielschichtig und hinlänglich bekannt.

Die AGAH setzte sich im Berichtszeitraum in vielfältiger Weise für eine Verbesserung der Situation der Betroffenen ein.

3.10.1 Arbeitserlaubnisrecht

Im März 2000 wurde ein Antrag der F.D.P.-Fraktion, der sich mit der Änderung des Arbeitsgenehmigungsrechts befasste, im Deutschen Bundestag beraten. Der Antrag bezog sich auf die Abschaffung der Ar-beitsgenehmigungspflicht und entsprach weitgehend dem diesbezüglich seit langem von der AGAH verfolgten Anliegen. Die AGAH unterstützte daher vehement die Argumentation und wies darauf hin, dass die Öff-nung des Arbeitsmarktes für Migrant/innen eine wesentliche Grundvor-aussetzung für eine gelungene Integration darstelle. Damit könne ein entscheidender Schritt zur rechtlichen Gleichstellung geleistet werden. Auch die Interessen der Arbeitgeber fänden Berücksichtigung, da es ihnen im Rahmen der unternehmerischen Freiheit dann ohne bürokrati-schen Einschränkungen möglich wäre, Einstellungen vorzunehmen und Personen zu beschäftigen.

Obwohl sich die AGAH intensiv für die Annahme des Antrages einsetzte und um Unterstützung warb, konnte im Ergebnis im Bundestag keine Mehrheit dafür gefunden werden.

In einer Pressemitteilung vom 14.07.2000 verlangte die AGAH die Auf-hebung des Arbeitsverbots für Asylbewerber (vgl. 3.16.4).

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Arbeitsmarkt – und Arbeitsrecht

In bestimmten Branchen zeichnete sich zunehmend ein Mangel an Ar-beitskräften ab, der allein mit im Inland verfügbaren Arbeitskräften nicht mehr gedeckt werden konnte. Insbesondere die Wachstumsmärkte im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologie brachten eine solche Nachfrage an spezialisierten Arbeitskräften mit sich, dass politisches Handeln gefragt war.

Dieser Mangel von IT-Spezialisten auf dem deutschen Arbeitsmarkt führte zu der „Green Card“-Initiative der Bundesregierung. Die Zulas-sung der „Green Card“-Regelung nahm breiten Raum in der öffentlichen Diskussion ein. Mittels einer Erlassregelung („Green Card“) sollten Computerspezialisten, die ein hohes Einkommen nachweisen können, eine Aufenthaltserlaubnis von zunächst fünf Jahren erhalten. Weitere grundsätzliche Fragen in diesem Zusammenhang, wie z. B. die Rege-lung des Familiennachzugs, blieben jedoch offen.

Das diesem Prinzip zugrundeliegende Denkmuster, das sich ausschließ-lich an Interessen der Regulierung des Arbeitsmarktes ausrichtet, bein-haltet zwangsläufig Härten für die Betroffenen und ihre Familien. Die Zulassung fremder Staatsangehöriger als Arbeitskräfte bringt Folge-pflichten mit sich, die sich gerade aus der erstmaligen Zuzugs- bzw. Be-schäftigungszulassung ergeben. Dem liefe zuwider, wenn Bestimmun-gen, die der Aufenthaltsverfestigung dienen sollen, ausgeschlossen würden. Der Kreis der Begünstigten darf nicht willkürlich eingeengt wer-den. Jegliche Perspektive würde ansonsten ausgeschlossen, was gera-de gegenüber Menschen, die dringend als Arbeitskräfte gebraucht wer-den, unwürdig ist und kaum geeignet, die Bereitschaft, den Lebensmit-telpunkt in die Bundesrepublik Deutschland zu verlegen, zu vergrößern.

Die beabsichtigte Einwanderung sollte vielmehr insgesamt im Rahmen eines umfassenden Konzepts in humaner Weise geregelt werden. Es bedarf einer komplementären Gesetzgebung mit konsequenter Antidis-kriminierungspolitik und Angeboten, um die Sprachkompetenz verbes-sern bzw. erwerben zu können. Erst eine Regelung in dieser Form kann Sicherheit und Perspektiven für die Migranten und ihre Familien schaf-fen, was wiederum für die Integration unabdingbar ist.

Die AGAH beschäftigte sich kontinuierlich mit dem Thema und bezog zur „Green Card“ am 15.03.2000 in einem Hessenschau-Interview, HR-Fernsehen, Stellung. Der Vorsitzende der AGAH, Manuel Parrondo, und

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Arbeitsmarkt – und Arbeitsrecht

die AGAH-Geschäftsführerin Ulrike Foraci (ehemals Okenwa) nahmen am 04.04.2001 gemeinsam an der Veranstaltung „Arbeitsmarktorientier-te Zuwanderung – Globalisierung auch in der Arbeitsmarktpolitik“ (Ver-einigung der Hessischen Unternehmerverbände, Frankfurt), teil. Die Problematik wurde innerhalb der Sendung „Stadtgespräch“ des Hessi-schen Rundfunks, die am 04.05.2000 stattfand und an der Vertreter ver-schiedener Ausländerbeiräte teilnahmen, diskutiert. Eine Resolution des Ausländerbeirates Rüsselsheim, die der AGAH im Oktober 2000 zuging, beschäftigte sich nochmals mit dem Thema.

Zeitgleich mit der vom Bundesminister des Innern am 25.07.2000 erlas-senen Verordnung über Aufenthaltserlaubnisse für hoch qualifizierte ausländische Fachkräfte der Informations- und Kommunikationstechno-logie (IT-AV) kam es auch auf Landesebene zu entsprechenden Überle-gungen. Im Erlass vom 05.07.2000 (II A 4- 23d) wurden die Voraussetzungen für den Erhalt einer „Blue Card“, in einem weiteren Erlass vom 02.08.2000 die Voraussetzungen für den Erhalt einer „GreenCard“ festgelegt.

Die erstgenannte Erlassregelung bezieht sich auf eine Vereinfachung des Verfahrens für die Einreise von hoch qualifizierten Fachkräften, die letztere („Green Card“-Regelung) dagegen auf die Umsetzung der vom Bundesminister des Innern am 25.07.2000 erlassenen Verordnung über Aufenthaltserlaubnisse für hoch qualifizierte ausländische Fachkräfte der Informations- und Kommunikationstechnologie (IT-AV). Von der sog. Green Card ist daher die Erteilung von Aufenthaltserlaubnissen für hoch qualifizierte ausländische Fachkräfte der Informations- und Kommunika-tionstechnologie erfasst, der hessische „Blue Card“-Erlass geht darüber hinaus, denn Voraussetzung für die Anwendung des „Blue Card“-Erlasses ist, dass an der Beschäftigung ein öffentliches Interesse be-steht. Eine Beschäftigung erfolgreicher Hochschul- bzw. Fachhoch-schulabsolventen kann im öffentlichen Interesse liegen (§ 5 Ziff.2 AAV). Dies gilt zwar insbesondere für Fachkräfte der Informations- und Kom-munikationstechnologie ("IT-Fachkräfte"), bezieht sich jedoch nicht aus-schließlich auf diese Gruppe.

Bei Vorliegen bzw. Zusicherung einer entsprechenden Arbeitsgenehmi-gung kann abweichend von § 28 Abs.3 S.2 AuslG ohne vorherige Aus-reise sofort eine Aufenthaltserlaubnis erteilt werden. Insoweit überwie-gen die wirtschafts- und beschäftigungspolitischen Interessen der Bun-desrepublik Deutschland entwicklungspolitische Aspekte.

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Arbeitsmarkt – und Arbeitsrecht

Die o. g. hessische Erlassregelung stieß in der Praxis dennoch auf Schwierigkeiten, obwohl sie einerseits darauf gerichtet ist, im Bereich hoch qualifizierter Arbeitskräfte unbürokratisch eine Aufenthaltsgeneh-migung erteilen zu können. Zum anderen trägt der Erlass dem Umstand Rechnung, dass es sich bei § 8 AAV um einen Auffangtatbestand han-delt, dem § 5 AAV als speziellere Regelung vorgeht. Nach § 8 AAV kann in einem begründeten Ausnahmefall eine Aufenthaltsgenehmigung er-teilt werden, wenn ein besonderes öffentliches Interesse daran besteht. Seitens der Arbeitsämter wurde jedoch darauf verwiesen, dass die fach-lichen Kenntnisse im Ausland erworben sein müssen. Anhand des Fal-les eines Betroffenen, der sich an die AGAH wandte, wurde dieses ge-nerelle Problem im Rahmen der hessischen „Blue Card“-Regelung im Zusammenhang mit § 5 AAV offenbar.

Der Betroffene hatte in der Bundesrepublik Deutschland Medizintechnik studiert und in diesem Fach promoviert. Eine Firma in Bensheim wollte ihn einstellen, da ein Arbeitnehmer mit vergleichbarer Qualifikation und seinen Sprachkenntnissen auf dem deutschen Arbeitsmarkt nicht ver-fügbar war. Es wurde daraufhin eine Aufenthalts- und Arbeitsgenehmi-gung nach dem o. g. hessischen „Blue Card“–Erlass beantragt. Der Landrat des Kreises Bergstrasse teilte am 10.10.2001 mit, eine Rück-sprache mit dem Arbeitsamt Bensheim habe ergeben, dass § 5 AAV nur dann zur Anwendung kommen könne, wenn die Hochschul- bzw. Fach-hochschulausbildung oder vergleichbare Qualifikation im Ausland er-worben wurde.Damit sei eine Beschäftigung unmittelbar nach Abschluss des Studiums in Deutschland grundsätzlich nicht möglich. Anders sei es im Fall der „Green Card“-Regelung, da insoweit eine Rechtsverordnung auf Bun-desebene existiere.

Die AGAH setzte sich für eine Modifizierung der „Blue Card“-Regelungein. Das Problem wurde z. B. in der Sitzung der Projektgruppe „Arbeit“des Integrationsbeirates der Hessischen Landesregierung, Hessisches Sozialministerium, Wiesbaden vorgestellt und schriftlich sowohl dem HMdI als auch dem Landsarbeitsamt Hessen vorgetragen. Allerdings führten auch intensive Nachforschungen nicht dazu, dass weitere, gleich gelagerte Problemfälle wie der oben geschilderte, ermittelt werden konn-ten. Dem Überarbeitungsbedarf konnte daher nicht anhand einer größe-ren Anzahl von dokumentierbaren Fällen noch mehr Nachdruck verlie-

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Arbeitsmarkt – und Arbeitsrecht

hen werden. Zumindest gelang es jedoch, den eingangs erwähnten Ein-zelfall einvernehmlich und zur Zufriedenheit aller Beteiligten zu lösen.

3.10.2 Kindergeld

Das Bundeskindergeldgesetz spricht Migrantinnen und Migranten einen Leistungsanspruch nur dann zu, wenn sie über eine Aufenthaltserlaub-nis oder –berechtigung verfügen. Zwar hatte der EuGH mit Urteil vom 04.05.1999 bezüglich der Anwendung des Assoziationsratsbeschlusses (ARB) 3/80 EU-Türkei entschieden, dass der Anspruch auf Kindergeld bei türkischen Staatsangehörigen nicht von dem Besitz dieses Aufent-haltstitels abhängig gemacht werden darf. Die dieser Entscheidung zugrunde liegende Rechtssache betraf einen türkischen Studenten, der eine Aufenthaltsbewilligung besaß und zugleich Arbeitnehmer war. Ob-wohl diese Entscheidung des EuGH geltendes Recht darstellt, war in der Folgezeit immer wieder festzustellen, dass die Anträge türkischer Staatsangehöriger auf Kindergeld abgelehnt wurden. Die AGAH wandte sich in einem Schreiben an Bundesarbeitsminister Walter Riester am 25.01.2000 gegen diese Praxis und kritisierte, dass gerade im Hinblick auf die am 18./19.11.1999 beschlossene Altfallrege-lung, von der zwangsläufig auch türkische Staatsangehörige erfasst wurden, eine Änderung der Vorgehensweise erfolgen müsse. Am 04.02.2000 machte die AGAH auch die Beauftragte der Bundesregie-rung für Ausländerfragen, das HMdI, die Europäische Kommission, ENAR und die Europäische Stelle zur Beobachtung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit auf die Problematik aufmerksam. Europarechtswidrig versuchte die Bundesanstalt für Arbeit ungeachtet des EuGH-Urteiles weiterhin, den Kreis der von dem o. g. Urteil betrof-fenen Personen ohne jeden rechtfertigenden Grund einzuschränken. Die Hauptstelle der Bundesanstalt für Arbeit erteilte mit einem Erlass vom 29.02.2000 den Landesarbeitsämtern Ausführungsanweisungen (IIb 2-7504.1(74)-A-/9033/9046/9329/9340), nach denen z. B. türkische Ar-beitnehmer im Besitz einer Duldung nach wie vor kein Kindergeld erhal-ten sollten. Am 16.06.2000 ging der AGAH zu ihrem Schreiben an das Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung eine Rückantwort zu. Darin hieß es, dass sich zwar türkische Staatsangehörige, die sich als Arbeitnehmer in einen Mitgliedsstaat der EU begeben, auf ARB 3/80 berufen können, dies aber nicht für Flüchtlinge gelten müsse. Eine Klä-

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Arbeitsmarkt – und Arbeitsrecht

rung dieser Grundsatzfrage sei in absehbarer Zeit durch den EuGH zu erwarten, dem das Bundessozialgericht den Fall einer türkischen Flücht-lingsfamilie vorgelegt habe, die einen Antrag auf Kindergeldzahlung ge-stellt hatte. Der Ausgang dieses Vorabentscheidungsverfahrens solle abgewartet werden. Diese Hinweise leitete die AGAH mit einem Rund-schreiben am 28.06.2000 allen Mitgliedsbeiräten zu und forderte dazu auf, dass Betroffene gegen etwaige ablehnende Bescheide hinsichtlich der Zahlung von Kindergeld Widerspruch einlegen sollten, um auf diese Weise eventuelle Nachzahlungsansprüche zu sichern. Am 13.11.2000 wurde die AGAH durch das HMdI darauf aufmerksam gemacht, dass das Thema „Kindergeld für Migrantinnen und Migranten“ als Thema ei-ner Kleinen Anfrage an die Bundesregierung behandelt worden sei. Im Februar 2001 brachte die Bundesanstalt für Arbeit bezüglich der Staatsangehörigen Jugoslawiens, Bosnien-Herzegowinas, Mazedoniens und der Türkei einen neuen Runderlass heraus (IIb 2- 7601(3)-A-/7504/9020/9320/2112), in dem die ständig komplizierter werdenden Anspruchsvoraussetzungen für den Bezug von Kindergeld ausführlich dargestellt wurden. So heißt es dort, dass der Abstimmungsprozess zwischen den zuständigen Bundesministerien hinsichtlich der Auswir-kungen des Urteils des EuGH vom 04.05.1999 noch nicht abgeschlos-sen sei. In Deutschland lebende Staatsangehörige Jugoslawiens, Bos-nien-Herzegowinas, Mazedoniens und der Türkei, die nicht die aufent-haltsrechtlichen Voraussetzungen für den Bezug von Kindergeld erfül-len, besitzen aber Anspruch auf steuerliches oder sozialrechtliches Kin-dergeld, solange sie Arbeitnehmer im Sinn der maßgeblichen zwischen-staatlichen Regelung sind, weil sie aufgrund der darin enthaltenen Gleichbehandlungsklausel Deutschen gleichstehen. Sind die Antragstel-ler nicht Arbeitnehmer, gelten für Flüchtlinge Besonderheiten: Können Antragsteller lediglich eine Aufenthaltsbefugnis vorweisen, ist zu klären, ob diese aufgrund einer Anerkennung gemäß § 51 Abs.1 AuslG erteilt wurde. In diesem Fall sind die Betroffenen im Bereich des steuerrechtli-chen Kindergeldes einem Deutschen gleichgestellt. Hinsichtlich des so-zialrechtlichen Kindergeldes können sie aber erst dann einen Anspruch erwerben, wenn sie Arbeitnehmer im Sinn des jeweiligen Abkommens über soziale Sicherheit bzw. Kindergeld sind.

Eine ausreichende Klärung für den Bezug von Kindergeld steht insbe-sondere für den Fall aus, dass in Bezug auf die Bleiberechtsregelung eine Arbeitsstelle lediglich in Aussicht gestellt wurde und es sich um ei-ne kinderreiche Familie handelt. Wenn die in Aussicht stehende Arbeits-

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Arbeitsmarkt – und Arbeitsrecht

stelle angetreten würde, reicht das Einkommen aus Erwerbstätigkeit oftmals dennoch nicht aus. Diese Familien sind dann ggf. auf ergänzen-de Sozialhilfe angewiesen, was der Erteilung einer Aufenthaltsbefugnis auf der Grundlage der Bleiberechtsregelung vom 18./19.11.1999 entge-genstehen würde. Der Bezug von Kindergeld ist dann von großer Be-deutung. Diesem Umstand wurde in den ergänzenden Ländererlassen zur Bleiberechtsregelung vom 18./19.11.1999 nur teilweise Rechnung getragen. In den Ländererlassen wird Kindergeld fiktiv (Sachsen)bzw. Sozialhilfe in Höhe eines fiktiven Kindergeldbezuges (Rheinland-Pfalz, Niedersachsen) berücksichtigt.

Die AGAH wandte sich deshalb in Zusammenarbeit mit dem Bundes-ausländerbeirat mit einem erneuten Schreiben im Juni 2001 an Bundes-arbeitsminister Walter Riester, stellte diese Problematik dar und führte aus, dass eine Vereinheitlichung der Rechtssituation dazu führen würde, dass von den Betroffenen ggf. die Voraussetzungen für die Bleiberechts-regelung vom 18./19.11.1999 leichter erfüllt werden könnten (vgl. auch 3.5.1.10).

3.10.3 Ausbildung

Eine Berufsausbildung ist in der Bundesrepublik Deutschland beinahe unabdingbare Voraussetzung für eine erfolgreiche Integration auf dem Arbeitsmarkt und stellt damit einen wichtigen Faktor im gesellschaftli-chen Integrationsprozess dar. Ausländische Arbeitnehmer/innen sind aber vom allgemeinen Arbeitsplatzabbau in Krisenzeiten überproportio-nal betroffen und auch die Ausbildungsquote ausländischer Jugendli-cher, die sich in den letzten Jahren zwar verbessert hat, liegt immer noch unter den deutschen Abschlüssen. Ausländische Jugendliche ha-ben nach wie vor besondere Schwierigkeiten, einen Ausbildungsplatz zu finden. Einen Grund stellt der oft unterdurchschnittliche bzw. fehlende Schul- und Berufsabschluss dar. Zwar hat sich die Schul- und Ausbil-dungssituation ausländischer Jugendlicher generell gebessert. Der An-teil ausländischer Abiturient/innen und Realschüler/innen entspricht je-doch immer noch nicht dem deutschen Anteil.

Das Bemühen um die Verbesserung der Ausbildungsplatzsituation war deshalb ein wichtiges Anliegen der Hessischen Parteien und der Lan-

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Arbeitsmarkt – und Arbeitsrecht

desregierung, das auch die AGAH und die kommunalen Ausländerbeirä-te nach Kräften unterstützten.

Die SPD-Fraktion im Hessischen Landtag wandte ihre Aufmerksamkeit im September 2000 dem Reformbedarf der dualen beruflichen Ausbil-dung zu und übersandte der AGAH ein Positionspapier zu diesem The-ma. Das Positionspapier beinhaltete u. a. Überlegungen zur Neuord-nung von Ausbildungsberufen, zur Ausbildung in Verbünden, inhaltliche Ausgestaltung des Berufsschulunterrichts, Zertifizierung von Teilqualifi-kationen neben der Abschlussprüfung. Verbunden war damit die Bitte um Stellungnahme. Die AGAH führte in ihrer diesbezüglichen Stellung-nahme vom 26.10.2000 aus, dass die Möglichkeit, zertifizierte Teilquali-fikation vorzusehen bzw. erwerben zu können, im Hinblick auf Durchläs-sigkeit und Vergleichbarkeit auf die Anerkennungsfähigkeit von Ausbil-dungsgängen und -abschlüssen zu prüfen sei. Gerade im europäischen Gesamtzusammenhang wies die AGAH auf die besondere Wichtigkeit der länderübergreifenden Anerkennungsfähigkeit hin. Gleichzeitig vertrat die AGAH die Auffassung, dass auf diesem Wege Ausbildungsabbre-cher profitieren könnten.

Ferner trug die AGAH vor, dass die Berücksichtigung interkultureller und antirassistischer Aspekte und Leitvorstellungen im Bereich der berufli-chen Bildung aufgenommen werden sollten. Im Hinblick auf den Bil-dungsauftrag der beruflichen Schulen ist gerade Antirassismusarbeit als Bestandteil der Berufsausbildung in den Lehrplänen zu verankern. Die Inhalte der Ausbildung in Betrieb und Berufsschule sind weitgehend fest-gelegt und vorgegeben. Innerhalb dessen sollten deshalb gerade interkulturelle Aspekte mit bestehenden Inhalten verknüpft werden und dem interkulturellen Lernen, als wichtigem Faktor für die Erlangung von Sozialkompetenz, besondere Bedeutung zugemessen werden. Instituti-onen und Lehrstrukturen sollten interkulturell ausgerichtet und dies als Zielsetzung auch festgeschrieben werden. Das Lehrpersonal an Berufs- oder Fachschulen, beruflichen Gymnasien, etc. müsste über eine geeig-nete Qualifikation verfügen, um diese Inhalte vermitteln zu können. Des-halb sollte eine Verpflichtung zu entsprechender Fortbildung vorgesehen werden.

Darüber hinaus ist den besonderen Fähigkeiten, die gerade jugendliche Migrant/innen für eine Ausbildung mitbringen, Rechnung zu tragen. Die Zahl der auszubildenden jugendlichen Migrant/innen liegt einerseits weit

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Arbeitsmarkt – und Arbeitsrecht

unter dem Anteil der gleichaltrigen Wohnbevölkerung. Ihre Situation ist von der Festlegung auf einige Berufe und einer besonderen Benachteili-gung der weiblichen ausländischen Jugendlichen bei der Berufsausbil-dung geprägt. Auf der anderen Seite bringen diese Jugendlichen Bikul-turalität und Bilingualität mit. Gerade vor dem Hintergrund ständig wach-sender Anforderungen, sich ändernder Berufsbilder und des "lebenslan-gen Lernens" stellt dies besondere Pluspunkte dar, die es zu erhalten und zu nutzen gilt.

Durch geeignete Sprachangebote in den Berufsschulen, etwa das An-gebot, muttersprachlichen Unterricht fortzuführen, könnte die Sprach-kompetenz der jugendlichen Migrant/innen gefördert werden. Dies wür-de allerdings eine entsprechende finanzielle Ausstattung für Lehrkräfte und Unterrichtsmaterialien voraussetzen.

Im Frühjahr 2001 nahmen Vertreter/innen der AGAH an einer ergänzen-den Konferenz teil. Die Endfassung des Positionspapiers wurde am 07.06.2001 von der SPD-Fraktion im Hessischen Landtag vorgestellt.

Geeignete Maßnahmen, die jugendliche Migrant/innen dabei unterstüt-zen, sich die materielle Grundlage für eine gesellschaftliche Integration verschaffen zu können, und Fragen der Ausbildungssituation ausländi-scher Betriebe, waren Schwerpunkte der folgenden Gespräche:

09.03.2000: „Ausbildungssituation ausländischer Jugendlicher“(Gespräch mit Präsident und Geschäftsführer der Handwerks-kammer Kassel)

10.01.2001: „Förderung der Ausbildungsbereitschaft der Unter-nehmen mit ausländischer Unternehmensführung“, (Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung)

18.06.2001: „Nachwuchsförderung bei ausländischen Selbstän-digen“ (Bildungswerk der Hessischen Wirtschaft)

19.11.2001: Regionalkonferenz Südhessen der Hessischen Staatskanzlei zur Lage auf dem Ausbildungsstellenmarkt, Darm-stadt

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Arbeitsmarkt – und Arbeitsrecht

3.10.4 Selbständige

Im August 2000 wurde dem damaligen AGAH-Vorsitzenden Murat Cakir ein Gespräch seitens des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Ver-kehr und Landesentwicklung vorgeschlagen, in dem über Verbesserun-gen bei der Gründung von Unternehmen durch ausländische Bürger Hessens gesprochen werden sollte.

Ein entsprechender Termin fand dann am 01.12.2000 statt. Im Mittel-punkt des Gespräches stand die Frage, wie es mit der Zufriedenheit bzw. Problemen und etwaigen Schwierigkeiten ausländischer Unter-nehmer und Gewerbetreibender mit der allgemeinen Situation in Deutschland (gesetzliche Voraussetzungen, Kontakte mit Behörden, Informationsfluss) bestellt sei. Bereits im Vorfeld wurde im September 2000 in einem Rundschreiben, das an alle örtlichen Ausländerbeiräte gerichtet war, darum gebeten, mit dem betroffenen Personenkreis Kon-takt aufzunehmen. Alle Beschwerden, aber auch Verbesserungsvor-schläge und Anregungen, die auf diesem Weg ermittelt werden konnten, sollten zur Vorbereitung des Gespräches mitgeteilt werden. Auf dieses Rundschreiben war leider kein Rücklauf zu verzeichnen.

Dieses Gespräch, das am 01.12.2000 im Hessischen Wirtschaftsminis-terium stattfand, und an dem neben mehreren ausländischen Selbstän-digen und Gewerbetreibenden der Staatssekretär des Hessischen Mi-nisteriums für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung, Dr. Herbert Hirschler, der Vorsitzende der AGAH, Manuel Parrondo, und die AGAH-Geschäftsführerin Ulrike Foraci (vormals Okenwa-Elem) teilnahmen, widmete sich den Problemen ausländischer Unternehmer bei der Ge-schäftsgründung. Insbesondere Verbesserungsvorschläge bei der Gründung von Unternehmen durch ausländische Staatsangehörige in Hessen sollten herausgearbeitet werden. Dabei trat zutage, dass aus-ländische Ratsuchende oftmals durch Scheu und Vorurteile davon ab-gehalten werden, zu deutschen Behörden Kontakt aufzunehmen. Oft-mals seien die Betroffenen durch schlechte Erfahrungen, die sie z. B. bei anderen Behörden hätten machen müssen, vorbelastet. Daher sei es besonders wichtig, Verbesserungen bei dem Informationstransfer und der Vertrauensbildung zu erreichen. Die Interessenten müssten besser erreicht und dazu gebracht werden, Beratung in Anspruch zu nehmen. Ansonsten erhielten sie ggf. erst dann Kenntnis von wichtigen Bera-

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Arbeitsmarkt – und Arbeitsrecht

tungsangeboten und Kredithilfen, wenn Verträge bereits geschlossen wurden. Da sich dieses Themengebiet nicht im Rahmen eines einzigen Zusammentreffens umfassend behandeln ließ, schlossen sich an diesen ersten Gesprächstermin weitere an.

In einem weiteren Gespräch am 21.12.2000 wurde herausgearbeitet, dass zwar diverse Beratungsmöglichkeiten, z. B. bei den Handwerks-kammern oder auch im Handel, existent sind. Allerdings sind diese Be-ratungsangebote noch nicht in einem genügenden Maß für potenzielle ausländische Existenzgründer zugänglich. Insofern seien Strukturen zu errichten, mittels derer die Betroffenen besser erreicht werden können.

Vereinbart wurde im Ergebnis, dass zunächst zwei bis drei gruppenori-entierte, auf spezielle Interessenten ausgerichtete Veranstaltungen als Testmodell durchgeführt werden sollten. Diese Veranstaltungen sollten Diskussionsmöglichkeiten bieten und auf zukünftige Selbständige in Handwerk, Einzelhandel und Gaststätten gerichtet sein. Eine spätere Institutionalisierung wurde als denkbar angesehen. Neben Beratung über finanzielle Förderprogramme sollte auch Beratung über die Wirt-schaftsplanung für das erste Geschäftsjahr stattfinden. Von vielen zu-künftigen Gewerbetreibenden würden die Belastungen, die die Selb-ständigkeit mit sich bringe, unterschätzt. Daneben sollten zweisprachige Infobroschüren erstellt werden. In diesen zweisprachigen Flyern sollten Informationen in gebündelter Form enthalten sein. Als Sprachvarianten wurden vorgesehen: deutsch-englisch, deutsch-spanisch, deutsch-italienisch, deutsch-türkisch, deutsch-russisch, deutsch-serbisch, deutsch-kroatisch.

Die genauere inhaltliche Ausgestaltung der Flyer als auch der Informati-onsveranstaltungen wurde dann in einer weiteren Besprechung am 08.02.2001 im Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Lan-desentwicklung festgelegt. Im Vorfeld waren drei kommunale Beiräte gebeten worden, die als Testmodell geplanten Veranstaltungen auszu-richten. Dabei wurden diese drei Beiräte nach Anzahl und überwiegen-den Herkunftsländern der in den jeweiligen Kommunen lebenden Migrant/innen ausgewählt.

In der nächsten Besprechung am 08.02.2001 wurde nochmals unter-mauert, dass alle Förder- und Beratungsprogramme des Landes Hes-sen für Deutsche wie für Ausländer zugänglich seien. Die Inanspruch-

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Arbeitsmarkt – und Arbeitsrecht

nahme der Beratungsprogramme und der Existenzgründungs-Kreditprogramme zeige jedoch, dass ausländische Staatsangehörige diesbezüglich deutlich unterrepräsentiert seien und von den Program-men sehr wenig Gebrauch machen würden. Zahlenmäßig stelle sich die Situation so dar, dass der Anteil ausländischer Staatsangehöriger an der Wohnbevölkerung in Hessen 12,1 % betrage, der Anteil ausländischer Selbständiger 9,2 %. Die Existenzgründungsprogramme würden jedoch nur von 2 – 3 % in Anspruch genommen. Hinsichtlich der Testinfoveran-staltungen wurde festgelegt, dass an diesen sowohl Vertreter/innen der Kammern als auch erfolgreiche Selbständige und Vertreter/innen der örtlichen Sparkassen bzw. Banken teilnehmen und den Interessenten Rede und Antwort stehen sollten. Im Anschluss an den allgemeinen In-foteil der Veranstaltungen sollte auch Einzelberatung möglich sein. Das Projekt erhielt den Namen „UnternehmensStart“.

Nach einer intensiven Vorbereitungszeit, in der sowohl die Geschäfts-stelle der AGAH als auch die örtlich beteiligten Ausländerbeiräte ständig eingebunden waren, fanden die Testinfoveranstaltungen am

- 30.08.2001 in Rüsselsheim, - 01.09.2001 in Mühlheim/Main, - 06.09.2001 in Langen

statt.

Auf die Veranstaltungen wurde in vielfältiger Weise aufmerksam ge-macht. Am 10.08.2001 (Hessischer Landtag, Wiesbaden) und 30.08.2001 (Veranstaltungsort Rüsselsheim) fanden Pressekonferenzen statt, in denen über Inhalt und Zielsetzung der Veranstaltungsreihe in-formiert wurde. Die zweisprachigen Flyer wurden auf postalischem We-ge an alle ausländischen Vereine im örtlichen Einzugsbereich der Ver-anstaltungsorte und an sonstige Interessierte verschickt und durch die jeweiligen örtlichen Ausländerbeiräte, in deren Kommune eine der Test-infoveranstaltungen stattfand, an geeigneter Stelle ausgelegt.

Das Programm der Veranstaltungen beinhaltete, wie geplant, neben der Erfolgsstory eines ausländischen Gewerbetreibenden auch die Darstel-lung des Ablaufes eines Beratungsgespräches, die Kurzdarstellung möglicher finanzieller Förderprogramme und Ausführungen über die Geschäftspolitik der beteiligten Banken bzw. Sparkassen.

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Arbeitsmarkt – und Arbeitsrecht

Die Veranstaltungen wurden durchweg positiv aufgenommen und be-grüßt. Die interessante Gestaltung, die intensive Werbung im Vorfeld und insbesondere das große persönliche Engagement der beteiligten Ausländerbeiratsmitglieder führten zu einem hohen Besucheraufkom-men. Viele interessierte ausländische Staatsangehörige, die die Grün-dung einer selbständigen Existenz beabsichtigten, erschienen, um sich zu informieren und offene Fragen zu klären. Im Anschluss an die Refe-rate und Kurzdarstellungen kamen jeweils angeregte Diskussionen auf.

Diese Resonanz spiegelte sich in der positiven Berichterstattung der Presse wider und hatte zur Folge, dass die Veranstaltungsreihe im Jahr 2002 fortgesetzt wird.

Über das Angebot anderer Seminaranbieter orientierte sich das AGAH-Vorstandsmitglied Julius Gomes am 17. und 18.03.2001 in dem Interkul-turellen Seminar „Wie mache ich mich selbständig?“ der Spanischen Weiterbildungsakademie, Frankfurt.

3.10.5 Ausländische Künstler

Auf die hohe Besteuerung von Gagen ausländischer Künstler/innen, die für deren Auftritte in Deutschland gezahlt werden, wurde die AGAH im Sommer 2001 durch die Landesarbeitsgemeinschaft der Kulturinitiativen und soziokulturellen Zentren in Hessen aufmerksam gemacht und um Unterstützung gebeten. Die in Deutschland erzielten Einkünfte sind in diesen Fällen gemäß § 50a EStG einkommensteuerpflichtig. Der Steu-erabzug beträgt 25 v. H. Die angemessene Besteuerung großer Einkünf-te und Gagen, die etwa Spitzenstars bei Tourneen und Auftritten in Deutschland erzielen, standen dabei weniger im Mittelpunkt des Interes-ses. Entscheidend war vielmehr, dass gerade noch unbekannte Nach-wuchskünstler/innen, die ohnedies geringe Gagen erhalten, dadurch sehr großen finanziellen Einbußen unterliegen. Dies führt letztlich dazu, dass ihre Auftritte in Deutschland immer weniger werden. Zwar wäre es möglich, nach einem entsprechenden steuerlichen Festsetzungsverfah-ren eine Rückerstattung zuviel gezahlter Steuerbeträge vornehmen zu lassen oder vorab ein Freistellungsverfahren durchzuführen. Allerdings sind beide Verfahren aufwändig und verlangen eine erhebliche Mitwir-

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Arbeitsmarkt – und Arbeitsrecht

kung seitens der/des Künstlerin/s oder deren Bevollmächtigten. Wenn die/der Betroffene sich im Ausland aufhält, ist dies noch schwieriger. Die genannten Möglichkeiten erschienen daher nicht geeignet, um eine spürbare Verbesserung der Situation herbeizuführen.

Die AGAH wandte sich deshalb schriftlich sowohl an den Hessischen Finanzminister als auch an die Hessische Ministerin für Wissenschaft und Kunst und setzte sich für die Schaffung besserer Rahmenbedingun-gen in solchen Fällen ein. Die Einführung eines Freibetrages für „Klein-verdiener“ wurde ebenso vorgeschlagen, wie die Steuerbefreiung für Auftritte ausländischer Künstler/innen, wenn diese Auftritte direkt oder indirekt öffentlich gefördert werden. Gleichzeitig setzte sich die AGAH dafür ein, die zum 01.01.2003 grundsätzlich beschlossene Steuersen-kung gemäß § 50 a EStG vorzuziehen.

In seiner Rückantwort erläuterte der Hessische Minister der Finanzen, Karlheinz Weimar, dass die Absenkung des Spitzensteuersatzes in mehreren Stufen vorgesehen sei und wie dies im Einzelnen durchge-führt werden solle. Die Hessische Ministerin für Wissenschaft und Kunst, Ruth Wagner, teilte mit, dass auch sie sich für eine möglichst baldige Umsetzung der Reduzierung der Steuerpflicht von ausländischen Künst-ler/innen einsetze. Dem Rückgang des Kulturaustausches müsse ent-gegengewirkt werden.

Durch eine entsprechende Neuregelung der Bundesregierung konnte Ende des Jahres 2001 schließlich eine Verbesserung bei der Besteue-rungssituation ausländischer Künstler/innen verzeichnet werden.

3.10.6 Sonstiges

Die Möglichkeit, in Betrieben mit einem Anteil von mehr als 10 % aus-ländischen Arbeitnehmer/innen Deutschkurse mit evtl. finanzieller Unter-stützung der Hessischen Landesregierung einzurichten, wurde im Be-richtszeitraum mit einer Vertreterin der Vereinigung der Hessischen Unternehmerverbände in einem Gespräch am 21.08.2001 erörtert. Die

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Arbeitsmarkt – und Arbeitsrecht

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AGAH war ferner am 10. Hessischen Unternehmertag der Vereinigung der Hessischen Unternehmerverbände am 22.11.2001 präsent.

Salim Yüksel

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Soziales

3.11 Soziales

Das deutsche Sozialstaatsmodell bzw. die so genannte Soziale Markt-wirtschaft in Deutschland basiert im Wesentlichen darauf, dass Men-schen ihre Existenz und die ihrer Familien durch Erwerbstätigkeit si-chern. Das System funktioniert allerdings nur so lange, als auch ausrei-chende Beschäftigungsmöglichkeiten auf dem Arbeitsmarkt zur Verfü-gung gestellt werden. Die Soziale Marktwirtschaft in Deutschland war das Schwerpunktthema des 10. Hessischen Unternehmertages der Ver-einigung der Hessischen Unternehmerverbände am 22.11.2001, an dem Vertreter/innen der AGAH teilnahmen.

Grundsätzlich sind die dauerhaft in der Bundesrepublik lebenden nicht-deutschen Bürger/innen hinreichend in die Systeme der sozialen Siche-rung integriert. Dennoch ist die Inanspruchnahme bestimmter Leistun-gen, wie z. B. Kindergeld, an den aufenthaltsrechtlichen Status geknüpft. Auch die Erteilung einer Arbeitserlaubnis orientiert sich am Aufenthalts-status des Einzelnen (vgl. Kapitel 3.5.5 und 3.10.2).

3.11.1 Spendenaktion zugunsten der Erdbebenopfer in der Türkei

Am 17.08.1999 hatte ein verheerendes Erdbeben die türkische Provinz Sakarya erschüttert. Die Meldungen gingen anfänglich von 200 Toten aus und wurden täglich beängstigender. Tatsächlich forderte die Katas-trophe an die 20.000 Menschenleben. Eine weit größere Zahl von Ver-letzten war zu beklagen; Familien wurden auseinandergerissen; unzäh-lige Menschen wurden obdachlos, weil ihre Häuser teilweise zerstört wurden, in anderen Fällen die Häuser zwar noch standen, jedoch unbe-wohnbar geworden waren. Teilweise wurden in der betroffenen Region bis zu zwei Drittel der Bauten zerstört.

Im November 1999 folgte in der benachbarten Region um Düzce ein weiteres Erdbeben. Die dortigen Schäden nahmen zwar nicht das Aus-maß des vorangegangenen Bebens in Adapazari/Sakarya ein, aber auch hier lagen erhebliche Personen- und Sachschäden vor.

Ende 1999 startete unter dem Namen „Hessens Schulen helfen“ eine hessenweite Hilfskampagne, die gemeinschaftlich von der AGAH zu-

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Soziales

sammen mit dem Hessischen Kultusministerium, Hit Radio FFH, Lan-deselternbeirat Hessen und mit Unterstützung der Bayam AG, Frankfurt, durchgeführt wurde. Die örtlichen Schulen und Ausländerbeiräte waren intensiv eingebunden, denn im Angesicht der Tragödie und des unvor-stellbaren Leids der türkischen Bevölkerung war es zu einer ungeheuren Welle der Hilfsbereitschaft und vielen spontanen Sammlungen auch in-nerhalb der kommunalen Ausländerbeiräte gekommen (vgl. auch Jah-resberichte 1998/1999). Aber auch noch am 04.05.2000 konnte in der AGAH-Geschäftsstelle ein Scheck der Firma Clariant, die für die Aktion spendete, entgegengenommen werden.

Die Aktion war von riesigem Erfolg gekrönt und erbrachte insgesamt über 300.000,00 DM!

Die AGAH setzte im Jahr 2000 ihr Anliegen fort, die Situation der vom Schicksal so schwer getroffenen Menschen zu erleichtern und unbüro-kratisch Hilfe für die direkt betroffenen Familien zu leisten. Nachdem noch im November 1999 mit einem Teil des gespendeten Geldes an 2000 Kinder im Gebiet des ersten Erdbebens, Adapazari, Winterschuhe und -jacken für 70.000,00 DM verteilt worden waren, fand im Jahr 2000 in der gleichfalls hart betroffenen Region Düzce eine weitere Aktion statt. 1000 Paar Winterschuhen bzw. -jacken wurden an die dortigen hilfsbedürftigen Kinder ausgegeben. Auch diese Verteilaktion wurde wie im Vorjahr wiederum von AGAH-Vorstandsmitglied Yilmaz Memisoglu begleitet, der am 24.01.2000 in einem Interview für die Hörer und Spen-der von Radio FFH darüber berichtete.

Der größte Anteil des Spendenaufkommens fand im Jahr 2000 in einem Bauprojekt im Erdbebengebiet Verwendung. Hierüber hatten sich die Beteiligten (Hessisches Kultusministerium, Hit Radio FFH, Landesel-ternbeirat Hessen und AGAH) in mehreren Treffen (11.02.2000, 07.03.2000,17.04.2000) verständigt.

150.000,00 DM wurden anteilig für den Bau eines Gemeinschaftszent-rums (Zentrum für Sozialdienste) in Kocaeli-Izmit zur Verfügung gestellt. Dieses Gemeinschaftszentrum dient in erster Linie der Beratung, Betreuung, Aus- und Weiterbildung von Frauen und Kindern. Der Teil des Gebäudes, der vorwiegend Aus- und Weiterbildungszwecken dient, trägt auf Dauer den Namen „Schülerzentrum Hessen“. Die Einhaltung

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Soziales

dieser Vorgaben und Sicherstellung der besonderen Zweckbindung wurden in einem notariellen Vertrag festgehalten.

Für die Sammlung der Spendengelder hatte sich der Förderverein Trommel e.V. dazu bereit erklärt, ein Konto zur Verfügung zu stellen. Damit wurde sichergestellt, dass keinerlei Kosten für Verwaltung, etc. anfielen und alle gesammelten Spendengelder den Betroffenen zugute kommen konnten, denn die gesamte in diesem Zusammenhang not-wendige Buchhaltung sowie die Erstellung der überaus zahlreichen Spendenquittungen wurde von AGAH-Vorstandsmitglied Julius Gomes ehrenamtlich erledigt. Deshalb wurde der notarielle Schenkungsvertrag am 12.05.2000 für den Förderverein Trommel durch dessen Mitglieder Julius Gomes und Beate Konyen-Reddemann unterzeichnet.

Das Zentrum hat Ende Juli 2000 seinen Betrieb aufgenommen. Der AGAH gingen hierüber Bestätigungen und Berichte zu.

Die verbleibende Restsumme der Spendengelder sollte einer Abstim-mung der Aktionsträger entsprechend ebenfalls zur Unterstützung eines Projektes in Düzce Verwendung finden. Da zunächst eine Vielzahl un-terstützenswerter Projekte vorgestellt und an die AGAH herangetragen wurden, mussten diese zunächst recherchiert und überprüft werden. Im Anschluss daran waren jeweils Abstimmungsgespräche der beteiligten Aktionsträger notwendig (15.12.2000, 02.04.2001, 06.06.2001, 12.09.2001). Dieser Aufwand brachte es mit sich, dass die restlichen Spendengelder nicht so zügig wie erwartet weitergeleitet werden konn-ten und das gesamte Projekt im Berichtszeitraum insgesamt noch nicht seinen Abschluss fand.

3.11.2 Landesausschuss für die soziale Integration der ausländischen Arbeitnehmer/innen und ihrer Familienan-gehörigen

Der von 1970 bis Anfang 1999 bestehende Landesausschuss für soziale Integration (vergleiche u. a. Jahresbericht 1998/99) wurde im Berichts-zeitraum nicht mehr reaktiviert. Es ist somit definitiv davon auszugehen, dass er ohne öffentliche Wahrnehmung abgeschafft bzw. durch den In-tegrationsbeirat (vergleiche Kapitel 3.1) ersetzt wurde.

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Soziales

3.11.3 Sonstiges

Die politische Arbeit der AGAH resultiert nicht ausschließlich aus eige-nen Themen, die aufgegriffen und einer Lösung zugeführt werden. Mit-unter sind es auch andere Organisationen, die unseren Verband um Hilfe und Unterstützung bitten. Diese Hilfe zu leisten ist dann immer selbstverständlich, wenn letztendlich Migranten betroffen sind. So auch bei der Anfang des Jahres 2000 einsetzenden Diskussion um die massi-ve Kürzung von Geldern im Bereich der Volkshochschulen, deren Ange-bote sich teilweise auch gezielt an Menschen nichtdeutscher Herkunft richten.Angeregt durch den Ausländerbeirat Neu-Anspach und unterstützt vom Landesverband der Hessischen Volkshochschulen beschäftigte sich zunächst der AGAH-Vorstand auf seiner Sitzung am 11.01.2000 mit dem Problem und plädierte dafür, sich in adäquater Form gegen die Fi-nanzreduzierungen auszusprechen. Zwar wurde der Wunsch einer lan-desweiten Protestkampagne verworfen, aber Mitglieder der AGAH im Integrationsbeirat der Hessischen Landesregierung sollten innerhalb des Gremiums ihren Unmut artikulieren.Gerade die Wahrnehmung von Bildungs- und Qualifizierungsangeboten durch eine breite Bevölkerungsschicht, zu der erfreulicherweise auch der Personenkreis der Nichtdeutschen oder Deutschen ausländischer Herkunft gehört, war und ist ein Anliegen, das die AGAH auch in Zukunft vehement vertreten wird.

Die erfreuliche Zunahme von Freiwilligenagenturen auch in Hessen war Anlass für die Frage, wie insbesondere auch Personen nichtdeutscher Herkunft für eine solche – freiwillige - Mitarbeit begeistert und letztend-lich auch gewonnen werden können. Auf einer Tagung der Bundesar-beitsgemeinschaft der Freiwilligenagenturen im nordhessischen Mein-hard-Grebendorf konnte erstmals Kontakt zwischen der AGAH und der gastgebenden Organisation hergestellt werden. Hierbei referierte ein AGAH-Vorstandsmitglied zum Thema „Zielgruppenspezifische Arbeit der Freiwilligenagenturen – Menschen aus anderen Ländern“.

Diese und andere Kontakte können dazu beitragen, dass Ausländerbei-räte auch in andere Felder hineinwirken und ihr Arbeitsgebiet ausweiten.

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Soziales

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Insofern sind sie von beiderseitigem Nutzen und sollten zukünftig aus-gebaut werden.

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Landesentwicklung/Städtebau

3.12 Landesentwicklung/Städtebau

Hinter diesen Begriffen verbirgt sich eine Materie, die im Rahmen der kommunalrechtlichen Fachtagungen der AGAH in der Vergangenheit des Öfteren exemplarisch behandelt wurde. Zum Beispiel dann, wenn vor Augen geführt werden sollte, wie die Beteiligung des Ausländerbei-rats bei der Bauleitplanung aussehen könnte. Sehr wohl kann nämlich die Ausweisung von Baugebieten, das Aufstellen von Raumordnungs-plänen oder Fragen nach Nutzungsformen von Flächen die Interessen der nichtdeutschen Einwohner tangieren.

Auch die Miteinbeziehung der AGAH in die Planungsvorhaben auf Ebe-ne der Regierungsbezirke hat mittlerweile stattgefunden. In den „Regio-nalen Planungsbeiräten“ sind Vertreter der AGAH inzwischen fester Be-standteil.

3.12.1 Regionalentwicklung

Gemäß dem Hessischen Landesplanungsgesetz (HLPG) ist es Aufgabe der Raumordnung und Landesplanung

die räumliche Ordnung und die sozial- und umweltverträgliche Entwicklung des Landes und seiner Regionen durch übergeord-nete und zusammenfassende Planungen sicherzustellen;

raumbedeutsame Planungen und Maßnahmen der Behörden, der öffentlichen Planungsträger sowie der sonstigen Körperschaften des öffentlichen Rechts mit den Erfordernissen der Raumord-nung und Landesplanung abzustimmen

und

an der räumlichen Ordnung und Entwicklung des Bundesgebie-tes mitzuwirken und die Zusammenarbeit im europäischen Raum zu fördern.

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Landesentwicklung/Städtebau

Während die Landesplanung in der Verantwortung des Landes liegt, obliegt die Regionalplanung den dafür eigens eingerichteten Regional-versammlungen Nord-, Mittel- und Südhessen. Sie beschließen u. a. über die Regionalpläne, mit denen die Ziele der Raumordnung und der Landesplanung für die Entwicklung der jeweiligen Region festgelegt werden.

Die Regionalversammlung wiederum richtet einen Planungsbeirat ein oder beruft beratende Mitglieder der Regionalversammlung. Gemäß § 19 HPLG entsendet auch die AGAH ein beratendes Mitglied in die Regi-onalversammlung oder eine Person in den Planungsbeirat.

1997 wurde für die Regionen Nord- und Mittelhessen die Bildung von Planungsbeiräten beschlossen, in die erstmals auch Vertreter der AGAH berufen wurden. Für Nordhessen nahm bis zum Oktober 2000 Murat Çakir, danach Salim Yüksel, als Stellvertreter jeweils Kamil Saygin teil. In den Planungsbeirat Mittelhessen wurde Mostafa Farman entsandt.

Planungsbeirat Mittelhessen

Eine Sitzung des Planungsbeirates für die Planungsregion Mittelhessen fand im Berichtszeitraum am 14.06.2000 beim Regierungspräsidenten in Gießen statt. Neben internen Angelegenheiten wurden vor allem Fragenbehandelt.

In das Anhörungsverfahren für den Regionalplan Mittelhessen war die AGAH bereits in den Vorjahren eingebunden gewesen. Ein Ergebnis war auch im Berichtszeitraum nicht festzustellen, vielmehr wurde der AGAH im März 2000 eine neuerliche Möglichkeit zur Stellungnahme einge-räumt.

Planungsbeiräte Nordhessen und Regionalversammlung Südhessen

Mit der Aufstellung der Regionalpläne Nord- und Südhessen war die AGAH im Berichtszeitraum zwar nicht befasst, allerdings wurde die AGAH zur Stellungnahme zum Gesetzesentwurf zur Stärkung der kom-munalen Zusammenarbeit und Planung in der Region Rhein-Main auf-gefordert. Dieser Gesetzentwurf beinhaltet eine großflächige, koordinie-rende Planung des Großraumes Frankfurt. Dabei ist jedoch nicht de-ckungsgleich der gesamte Regierungsbezirk Darmstadt umfasst. Wich-

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Landesentwicklung/Städtebau

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tige Aufgaben des angestrebten Verbandes liegen auf den Gebieten der Abfallentsorgung, der Wasserwirtschaft und des Regionalverkehrs. Die AGAH wies in ihren Stellungnahmen vom 13.06.2000 und 02.11.2000 auf mehrere Aspekte, die nach Ansicht der AGAH zu problematisieren waren, hin.

Diese richteten sich auf den Zusammenschluss der Kommunen zur Er-füllung der im Gesetz genannten Aufgaben in Pflichtverbänden, die vor-gesehene räumliche Definition des Ballungsraums, die vorgesehene Bildung des „Rats der Region“ und dessen Zusammensetzung und Aus-gestaltung als Zusammenschluss ohne exekutive Entscheidungsbefug-nis.

Einen weiteren Schwerpunkt auf dem Gebiet der Regionalentwicklung setzte die AGAH im Jahr 2000 mit der Stellungnahme zum Landesent-wicklungsplan. In dieser Stellungnahme vom 28.06.2000 machte die AGAH deutlich, dass den vielfältigen Bedürfnissen der zugewanderten Menschen, die nach wie vor bestehenden Benachteiligungen unterlie-gen, bereits bei der Aufstellung des Landesentwicklungsplanes Rech-nung zu tragen ist. Für die Regionalplanung sind gemäß § 8 Abs.1 HLPG die Vorgaben des Landesentwicklungsplanes verbindlich, sodass bereits der Landesentwicklungsplan spezielle Planungsgrundsätze zur Umsetzung des Integrationsgedankens enthalten sollte. Die aktuelle Diskussion um die zukünftige Ausgestaltung der Zuwanderung zeigt, dass diese weiterhin kontinuierlich stattfinden wird. Deshalb sollten ge-eignete Regelungsmechanismen, mit denen Integration gefördert und sichergestellt werden kann, soweit wie möglich in den Landesentwick-lungsplan 2000 aufgenommen und sichergestellt werden, denn für die Kommunen ergeben sich Handlungsnotwendigkeiten, z. B. müssen in der Raumplanung, bei der Ausweisung von Baugebieten, diese Ge-sichtspunkte ausreichende Berücksichtigung finden.

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Verkehr

3.13 Verkehr

Mit Beginn des Jahres 2000 wurde erstmals ein Vertreter der AGAH in den Fahrgastbeirat des Rhein-Main-Verkehrsverbundes (RMV) berufen. Aufgabe dieses Gremiums ist, den RMV in Fragen der Gestaltung und Verbesserung des öffentlichen Personennahverkehrs im Rhein-Main-Gebiet zu beraten. Mit der Beteiligung eines AGAH-Vertreters können nunmehr auch Vorschläge aus Sicht der Nutzer nichtdeutscher Herkunft eingebracht werden.

An den Sitzungen, die vier- bis fünfmal im Jahr stattfinden, nahm regel-mäßig der stellvertretende Vorsitzende der AGAH, Julius Gomes, teil.

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Medien

3.14 Medien

3.14.1 HR-Rundfunkrat

Mit der Novellierung des Gesetzes über den Hessischen Rundfunk ging Ende 2000 eine nunmehr 10 Jahre alte Forderung der AGAH in Erfül-lung. Bereits 1990 hatte die AGAH gefordert, mit einem Vertreter im Rundfunkrat des HR vertreten zu sein, zumal dieses Gremium laut Ge-setzesauftrag das Organ ist, das die Allgemeinheit auf dem Gebiete des Rundfunks zu vertreten hat.

Spätestens seit der Anwerbung von ausländischen Arbeitskräften in den 50er und 60er Jahren entsprach die Zusammensetzung dieses Gremi-ums nicht mehr der gesellschaftlichen Realität, da mehr als 10 Prozent Einwohner nichtdeutscher Herkunft nicht repräsentiert waren.

Mit der Gesetzesänderung wurde nunmehr auch der AGAH als Interes-senvertretung der in Hessen lebenden Migranten ein Sitz im HR-Rundfunkrat eingeräumt.

Die AGAH begrüßte die Entscheidung der Hessischen Landesregierung und des Hessischen Landtages bereits am 22. März 2000 in einer Pres-semitteilung. Der damalige Vorsitzende der AGAH, Murat Cakir, bewer-tete die Entscheidung als ein längst überfälliges und wichtiges Signal für mehr Integration. Mit der Möglichkeit, medienpolitische Grundsätze und Entscheidungen auch im Bereich des öffentlich-rechtlichen Rundfunks mitgestalten zu können, sei ein wesentlicher Schritt hin zu mehr Norma-lität getan.

Das Gesetz trat zum 01.01.2001 in Kraft. Zum Vertreter der AGAH im Rundfunkrat wurde Manuel Parrondo, der im September 2000 zum neu-en AGAH-Vorsitzenden gewählt worden war, bestimmt.

Nachdem bereits am 20.11.2000 ein erstes Vorgespräch mit dem Inten-danten des HR, Herrn Prof. Klaus Berg, stattgefunden hatte, fand die konstituierende Sitzung in neuer Besetzung am 09. Februar 2001 statt. Weitere Sitzungen folgten u. a. am 25. Mai, 28. August und vom 31. bis 02. September (anlässlich der Funkausstellung in Berlin). Manuel Par-

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Medien

rondo wurde zudem Mitglied des Programmausschusses „Fernsehen“des Rundfunkrates.

Selbstredend ist, dass dieses Mandat auch Repräsentationsaufgaben und Einladungen zu gesellschaftlichen Anlässen nach sich zieht, die teilweise in diesem Bericht aufgeführt sind. Als Beispiel sei an dieser Stelle die Inthronisations-Sitzung des närrischen Frankfurter Prinzenpaa-res im großen Sendesaal des HR in Frankfurt genannt.

3.14.2 Landesanstalt für den privaten Rundfunk

Seit 1995 ist die AGAH mit Sitz und Stimmrecht in der Versammlung der Landesanstalt für den privaten Rundfunk vertreten. Die Versammlung, als ein Organ der Landesanstalt, ist u. a. dafür zuständig, über die Zu-lassung von Sendeanstalten und die Einrichtung von Offenen Kanälen zu entscheiden sowie den Direktor der Anstalt zu wählen. Murat Cakir, bis September 2000 Vorsitzender der AGAH, hatte dieses Amt von 1995 bis September 2001 inne. Cakir war zugleich Mitglied im „Haushaltsaus-schuss“ des LPR.

Zu seinem Nachfolger wurde Yilmaz Memisoglu, stellvertretender Vor-sitzender der AGAH, berufen.

Neben der regelmäßigen Teilnahme an den Sitzungen der Versamm-lung und des Ausschusses besuchte der AGAH-Vertreter zudem Veran-staltungen des LPR, so das Hessische Gesprächsforum des LPR zum Thema „Wie viel Fernsehen braucht der Mensch?“, das am 8. November 2001 in Frankfurt stattfand, und die Verleihung des Bürgermedienprei-ses am 17. November 2001 in Kassel.

3.14.3 Offene Kanäle in Hessen

„Offene Kanäle“ als Bürgerfernsehsender gibt es in Hessen seit 1992. Mittlerweile bestehen landesweit 4 solcher lokal begrenzten Fernseh-sender in Kassel, Gießen, Offenbach/Frankfurt und Fulda. Sie bieten interessierten Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit, eigene Fern-

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sehprogramme kostenlos und mit technischer und personeller Unter-stützung der Mitarbeiter/innen zu gestalten und zu senden.

Zuständig für die Einrichtung weiterer „Offener Kanäle“ ist die Landes-anstalt für den Privaten Rundfunk. Im Berichtszeitraum bemühte sich insbesondere die Stadt Rüsselheim um Etablierung eines „Offenen Ka-nals“. Auf entsprechende Anfrage des Oberbürgermeisters der Stadt unterstützte Murat Cakir als Vertreter der AGAH in der Versammlung des LPR das Anliegen.

3.13.4 Novellierung des Hessischen Privatrundfunkgesetzes und des Gesetzes über den Hessischen Rundfunk

Die oben erwähnte Veränderung der Zusammensetzung des Rundfunk-rates des HR erfolgte im Rahmen einer Gesetzesnovellierung, die auch andere Regelungen für den Hessischen Rundfunk und die Landesan-stalt für Privaten Rundfunk betraf.

Vor allem sollte das Gesetz erstmals in Hessen die Veranstaltung von regionalem Fernsehen, insbesondere von Ballungsraumfernsehen er-möglichen. Darüber hinaus sollte u. a. die Finanzausstattung des LPR zu Ungunsten des HR verbessert und die festgelegte Zahlobergrenze für offene Kanäle und nichtkommerziellen lokalen Rundfunk entfallen.

Die AGAH wurde sowohl in das Anhörungsverfahren der Landesregie-rung wie auch des Hessischen Landtags einbezogen und gab schriftli-che wie mündliche Stellungnahmen (am 09.11.2000 im Hessischen Landtag) ab.

Dabei wurde die vorgesehene Ermöglichung von regionalem Fernsehen abgelehnt. Insbesondere die Befürchtung, dass die Einführung eines Ballungsraumfernsehens in der Rhein-Main-Region nachhaltige, zumeist negative Folgen sowohl für die Medienlandschaft als auch die Bevölke-rung nach sich ziehen würde, veranlasste die AGAH zu dieser Position. Vor allem der unausweichliche Konzentrationsprozess der Anbieter in der Medienlandschaft, in dem nur der finanziell Stärkere überlebt, beein-trächtigt nach Auffassung der AGAH die derzeitige publizistische Vielfalt und damit die Meinungsvielfalt.

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Medien

Der verschärfte Wettbewerb wiederum hat automatisch eine Programm- bzw. Themengestaltung zur Folge, die sich noch mehr als bisher an Quoten oder Auflagenhöhen orientieren muss. Die Verflachung und Kommerzialisierung der Programme ist vorprogrammiert. Die Einführung von regionalem Fernsehen fördert damit nicht nur die Konzentrations-prozesse zu Lasten kleiner Anbieter, sondern schwächt vor allem die Qualität der Programminhalte. Die kulturelle Vielfalt in der Berichterstat-tung wird durch Ballungsraumfernsehen negativ beeinträchtigt. Minder-heitenthemen werden noch weniger ihren Platz finden.

Im Ergebnis habe Ballungsraumfernsehen sogar integrationshemmende Folgen, da die Attraktivität für die von der AGAH vertretenen Bevölke-rungsgruppen abnehmen und das schon heute sehr stark ausgeprägte Nutzungsverhalten der ausländischen Bevölkerung auf Angebote aus den Herkunftsländern über Satellit verstärken würde.

Hingegen wurde die Aufhebung der zahlenmäßigen Begrenzung der Offenen Kanäle ausdrücklich begrüßt. Gerade für die ausländische Be-völkerung in Hessen hat die Einrichtung dieses Angebotes eine beson-dere Bedeutung. Nichtkommerzielle gruppenspezifische Angebote - auch in den Herkunftssprachen – haben einen identitätsstiftenden Cha-rakter und sind eine wichtige Ergänzung zum öffentlich-rechtlichen oder privaten Rundfunk.

Abgelehnt wurde hingegen die ersatzlose Streichung der Vorschrift, die eine angemessene Repräsentanz der Frauen in der Versammlung des LPR vorsah. Ebenfalls kritisch äußerte sich die AGAH zur vorgesehenen Befristung des Gesetzes.

3.14.5 Sonstiges

Im Weihnachtsprogramm 2000 des ZDF wurde eine Serie von Sendun-gen im Rahmen eines Modellprojektes ausgestrahlt, die mit türkischen Untertiteln versehen waren. Diese Initiative des ZDF unterstützte die AGAH als richtungweisenden Service für Zuschauer türkischer Herkunft, der die Attraktivität und die Akzeptanz der Sendungen für die angespro-chene Gruppe wesentlich erhöht und die Einbindung dieser Personen-gruppe in die deutsche Medienlandschaft erheblich fördert.

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Medien

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Im Rahmen des Integrationsbeirates der Hessischen Landesregierung wurde im Berichtszeitraum eine Projektgruppe „Medien“ gegründet, die sich schwerpunktmäßig mit medienpolitischen Aspekten der Integration beschäftigte. Die AGAH hat daran regelmäßig mit einem oder mehreren Vertretern teilgenommen. (Vergleiche dazu Kapitel 3.1.)

Nachzutragen bleiben außerdem noch Veranstaltungen zu medienpoliti-schen Themen, zu denen AGAH-Vertreter als Gäste geladen wurden und teilnahmen:

Teilnahme an der Diplomfeier des Fachbereichs Medienwirtschaft am 28. April 2000 in Wiesbaden

Teilnahme an der Jubiläumsfeier der kurdischen Tageszeitung „Öz-gür Politika“ aus Anlass ihres 6-jährigen Bestehens am 26. August 2000 in Frankfurt

Teilnahme an der Jubiläumsfeier „100 Jahre Unions-Druckerei und Verlagsanstalt GmbH“ am 08. September 2000 in Frankfurt

Teilnahme an der Fachtagung „Integration und Medien“ des Instituts für Auslandsbeziehungen vom 07. bis 08. Februar 2001 in Bonn-Bad-Godesberg

Mit der Mitgliedschaft in der Versammlung der Landesanstalt für pri-vaten Rundfunk ist die Aufnahme in den Verteiler zu den alljährlich stattfindenden Treffen der Hessischen Zeitungsverleger mit den Mit-gliedern der Landesregierung und des Landtags verbunden. Die AGAH-Geschäftsführerin nahm an dieser „sommerlichen Begegnung“ am 12. Juni 2001 in Schlangenbad teil.

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Bildung

3.15 Bildung

Ausländische Arbeitnehmer/innen sind vom allgemeinen Arbeitsplatzab-bau in Krisenzeiten überproportional betroffen. Auch die Ausbildungs-quote ausländischer Jugendlicher, die sich in den letzten Jahren zwar verbessert hat, liegt immer noch unter den deutschen Abschlüssen. Ei-nen Grund stellt der oft unterdurchschnittliche bzw. fehlende Schul- und Berufsabschluss dar. Qualifizierungs- und Weiterbildungsmaßnahmen sind deshalb von großer Bedeutung, um Migrant/innen dabei zu unter-stützen, sich die materielle Grundlage für eine gesellschaftliche Integra-tion verschaffen zu können.

3.15.1 Ausländische Kinder im deutschen Schulsystem

Die Qualität von Erziehung und Bildung entscheidet über Zukunftschan-cen von Kindern und Jugendlichen. Schulische, berufliche und universi-täre Bildung bestimmen darüber hinaus die Zukunftschancen der ge-samten Gesellschaft. Der Anteil der ausländischen Jugendlichen, die einen Schulabschluss erreichen, hat sich zwar erhöht, was den schuli-schen Abschluss betrifft, geht die Schere zwischen deutschen und nichtdeutschen Schülerinnen und Schülern jedoch immer noch weit auseinander. Gerade in Stadtteilen mit einem hohen Anteil an nichtdeut-schen Schülerinnen und Schülern wird der Bildungs- und Integrations-auftrag durch Kürzung des Personalbedarfs gefährdet. Trotz der schlechten Wirtschafts- und Finanzlage des Landes darf daher keine Senkung der Qualität des Bildungs- und Erziehungsangebots aufgrund von fiskalischen Vorgaben stattfinden.

Die AGAH führte im Berichtszeitraum die Aufgabe fort, nicht nur für die Umsetzung ihrer Forderung nach Ausweitung von schulischen Förder-maßnahmen für nichtdeutsche Schüler/innen einzutreten, sondern sich auch für den Erhalt der bestehenden Angebote einzusetzen.

Die Themen:Erhalt und Ausweitung des Muttersprachlichen Unterrichtes Islamischer Religionsunterricht Ausbildung an Berufsfachschulen

beinhalteten wesentliche Schwerpunkte der Arbeit.

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Bildung

In Gesprächen mit der Hessischen Kultusministerin Karin Wolff am 03.11.2000 und Vertreter/innen der CDU-Fraktion Im Hessischen Land-tag am 17.01.2001 standen diese Themen, aber auch die schulische Situation von Migrantenkindern im allgemeinen, im Vordergrund.

Eine Zusammenarbeit mit der Gewerkschaft Erziehung und Wissen-schaft (GEW) sowie mit der Personengruppe ausländischer Lehrkräfte in der GEW fand auch in den Jahren 2000 und 2001 statt. Durch Teilnah-me von Vertreter/innen der beiden Organisationen an den jeweiligen Sitzungen wurde der ständige Austausch beibehalten.

Vertreter/innen der AGAH nahmen an der Verabschiedung der Presse-sprecherin des Hessischen Kultusministeriums am 04.08.2000 teil.

3.15.2 Muttersprachlicher Unterricht

Der Lernbereich Unterricht in Herkunftssprachen (Muttersprachlicher Unterricht) umfasst die beiden Aufgabenfelder Sprache und herkunfts-landbezogene Inhalte, die eng miteinander verknüpft sind. Die Schüle-rinnen und Schüler sollen dabei ihre Herkunftssprache pflegen und wei-terentwickeln sowie ihre Kommunikationsfähigkeit verbessern und Kenntnisse und Einsichten über das Herkunftsland erwerben, erweitern und vertiefen.

Die AGAH setzte sich im Berichtszeitraum für den Erhalt der bestehen-den Angebote im Bereich des Unterrichtes in Herkunftssprachen (Mut-tersprachlicher Unterricht) ein. Die geplanten Änderungen im Bereich des Hessischen Schulgesetzes waren Gegenstand ausführlicher, an das Hessische Kultusministerium gerichteten Stellungnahmen im Februar, Oktober und Dezember 2001 (vgl. Kapitel 3.15.2.2).

3.15.2.1 Allgemein

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Bildung

Migrationsforscher und Linguisten vertreten die Meinung, dass gerade die Vernachlässigung der Muttersprache die ausländischen Kinder be-nachteiligt. Die Lebenssituation ausländischer Kinder und Jugendlicher, die mit ihren Familien in der Bundesrepublik Deutschland leben, ist da-durch gekennzeichnet, dass sie sich in zwei Sprachen (in Deutsch und in der Sprache des Herkunftslandes ihrer Eltern) verständigen und an unterschiedlichen sozialen und kulturellen Normen orientieren müssen.

Die Teilnahme ausländischer Schülerinnen und Schüler am Mutter-sprachlichen Unterricht an allgemeinbildenden Schulen war im Berichts-zeitraum durch das Hessische Schulgesetz (insbesondere § 8a HSchG) geregelt. Der Muttersprachliche Unterricht war ursprünglich dadurch gekennzeichnet, dass es den Kindern zurückkehrender Familien gelin-gen sollte, im Schulsystem des Heimatlandes Anschluss an die schuli-schen Anforderungen zu finden. Zwischenzeitlich ist diese Überlegung zurückgedrängt worden. In der Begründung zum Gesetz zur Änderung des Hessischen Schulgesetzes vom September 1996 hieß es: „Mit dem eingefügten § 8a werden die besonderen Aufgaben der Schule bei der Integration der Kinder und Jugendlichen aus anderen Sprachräumen zusammengefasst. Ferner erhält der bisherige Muttersprachliche Unter-richt für ausländische Schülerinnen und Schüler eine gesetzliche Grund-lage, mit der das Angebot der Schule, unter Berücksichtigung der tat-sächlichen Verweildauer, im objektiven Interesse der Schülerinnen und Schüler neu bestimmt wird. Ziel ist die Förderung der natürlichen Zwei-sprachigkeit, ohne die Begegnung mit der Kultur des Herkunftslandes aufzugeben. Das Konzept sieht zwei Phasen vor: In der ersten sollen die Kinder Grundkenntnisse der Sprache ihres Herkunftslandes bewahren oder erlernen; in der zweiten können diese Grundkenntnisse als Pflicht-fremdsprache oder im Rahmen des Wahlunterrichtes ausgebaut wer-den“.

3.15.2.2 Erhalt bzw. Neukonzeption

Die Hessische Landesregierung hat angekündigt, der Muttersprachliche Unterricht solle neu konzipiert werden. Diese Aussage rief unter den Delegierten der AGAH, dem AGAH-Vorstand und einer Vielzahl anderer Organisationen die Befürchtung hervor, damit könne die Abschaffung

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Bildung

des Muttersprachlichen Unterrichts gemeint sein, denn die Hessische Landesregierung erklärte ebenfalls, die Versorgung im Regelunterricht müsse verbessert und der Qualifizierung ausländischer Kinder in der deutschen Sprache Vorrang eingeräumt werden.

Mit den geänderten Voraussetzungen im Bereich des Muttersprachli-chen Unterrichts, und daraus abzuleitender Erwägungen für eine Neu-konzeption, befassten sich die Vorstandsmitglieder der AGAH in einer außerordentlichen Sitzung am 17.04.2000.

Eine ausführliche Auseinandersetzung mit den Inhalten des Entwurfes zum „Zweiten Gesetz zur Qualitätssicherung in hessischen Schulen“erfolgte in den schriftlichen Stellungnahmen der AGAH vom 16.10.2001 an das Hessische Kultusministerium und 11.12.2001 an den kulturpoliti-schen Ausschuss des Hessischen Landtages.

Die AGAH forderte, die Förderung der Zweisprachigkeit unter den glei-chen rechtlichen Voraussetzungen wie bisher weiterzuführen. Bereits in der Stellungnahme zum „Ersten Gesetz zur Qualitätssicherung in hessi-schen Schulen“ hat die AGAH darauf hingewiesen, dass es die Zielvor-stellung der Integrationsförderung gebietet, die speziellen Bedürfnisse der Migrant/innen mit besonderer Berücksichtigung und Förderung zu versehen. Dafür reicht es nicht aus, in § 8a eine besondere Förderung dieser Schüler/innengruppe zu regeln, wenn dabei eine besondere För-derung der Zweisprachigkeit nicht mehr erfasst wird.

Lediglich bzw. vordringlich auf Sprachkompetenz in der deutschen Spra-che abzustellen, ist nach Ansicht der AGAH nicht ausreichend. Zwar sollte Sprachkompetenz in der deutschen Sprache gefördert werden, denn ausländische Seiteneinsteiger, aber auch die Kinder von Aus-siedlern, haben meist keine oder nur unvollständige Deutschkenntnisse. Für diese Kinder sind entsprechende Fördermaßnahmen zur Vervoll-kommnung ihrer Deutschkenntnisse sehr bedeutsam. Der Erwerb einer Zweitsprache, was die deutsche Sprache in diesen Fällen nur sein kann, ist aber nicht sinnvoll möglich, wenn die zunächst erlernte, originäre Muttersprache nicht weitergelehrt wird. Nur auf der Grundlage einer grammatikalisch richtig erlernten und anwendbaren Erstsprache kann der Erwerb bzw. die Vervollkommnung einer Zweitsprache umfassend gelingen. Für Kinder ohne deutsche Sprachkenntnisse ist die Mutter-sprache Grundlage für Verstehen und Sprechen, für die kognitive und

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Bildung

sprachliche Verarbeitung der sozialen und emotionalen Erfahrungen. Gerade für zugewanderte Kinder, die in zwei Sprachen aufwachsen, besteht die Gefahr einer doppelten Halbsprachigkeit und Lernstörungen in der schulischen Entwicklung. Sie bedürfen daher besonderer pädago-gischer Förderung, um den Bildungsanforderungen des deutschen Schulsystems gewachsen zu sein. Der wichtigste Kooperationspartner ist hierbei die Schule.

Das Aufwachsen in zwei Sprachen stellt überdies nicht nur ein Problem, sondern auch ein großes Potential dar, welches die Migrantenkinder einbringen. Dieses darf nicht vernachlässigt werden, um insbesondere ihre speziellen Chancen im Arbeitsleben nicht zu schmälern.

Bei dem im Gesetzentwurf enthaltenen Verweis auf in der Regel selbst erworbene Grundkenntnisse der deutschen Sprache, auf die aufgebaut werden soll, wird verkannt, dass bei Seiteneinsteigern und Aussiedler-kindern selbst erworbene Grundkenntnisse oftmals nicht zu finden sind. Es erscheint nicht sinnvoll, gerade von einem Regelfall auszugehen, der in vielen Fällen nicht vorliegt. Diese Formulierung wird den betroffenen Kindern nicht gerecht.

Ferner trat die AGAH dafür ein, keine Unterscheidung und daraus resul-tierende Besser-/Schlechterstellung einzelner Gruppen bei der schuli-schen Eingliederung und Förderung vorzunehmen.

Die Änderung des Hessischen Schulgesetzes fand im Berichtszeitraum nicht statt.

Die Fachtagung der AGAH in Kooperation mit der HLZ unter dem Titel „Bildungschancen und Zukunft des Muttersprachlichen Unterrichts“ am 26.02.2000 bot allen Interessenten die Möglichkeit der vertieften Infor-mation über den bisherigen Sachstand.

3.15.3 Islamischer Religionsunterricht

Seit der Beschlussfassung zur Einführung des Islamischen Religionsun-terrichts im Jahr 1996 steht die AGAH der Einführung des Islamischen Religionsunterrichts an öffentlichen Schulen als eigenständiges Unter-

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Bildung

richtsfach grundsätzlich befürwortend gegenüber. (Zu den Leitsätzen der AGAH zur Einführung des Islamischen Religionsunterrichts in öffent-lichen Schulen in Hessen vgl. Jahresbericht 1995-97.)

Soweit muslimische Vereinigungen Unterricht in den Lehren des Koran in der deutschen Regelschule wünschen, sind von ihnen bestimmte or-ganisatorische Voraussetzungen zu erfüllen. Die Anerkennung als eine islamische Religionsgemeinschaft wäre Voraussetzung für die Einfüh-rung bzw. Erteilung Islamischen Religionsunterrichts. Allerdings sind besondere Strukturen und Organisationsformen dem Islam an sich fremd. Grundsätzlich können als Anbieter für Islamischen Religionsun-terricht auch verschiedene Gruppen in Betracht kommen, sofern sie ei-nen entsprechenden Antrag stellen und als Glaubensgemeinschaft an-erkannt werden, denn historisch haben sich auch im Islam verschiedene Glaubensrichtungen und Schulen ausgebildet.

Das Kultusministerium führte im Berichtszeitraum daher seine Prüfung fort, ob mit der Islamischen Religionsgemeinschaft Hessen (IRH) ein geeigneter Ansprechpartner für die Erteilung Islamischen Religionsun-terrichts gefunden wurde und ob die Voraussetzungen für die Gründung und Anerkennung einer islamischen Religionsgemeinschaft in Hessen (die Voraussetzung für die Einführung des Islamischen Religionsunter-richts ist) bei der IRH als Anbieter gegeben sein würden.

Durch das Kultusministerium wurden Gutachten zu der Frage, ob die IRH alle Anforderungen an eine institutionalisierte Religionsgemein-schaft erfüllt, in Auftrag gegeben (vgl. Jahresberichte 1998/1999).

Die Vertreter/innen des Vorstandes und der AGAH-Geschäftsstelle in-formierten sich kontinuierlich über den Fortgang der Entwicklung. Sie nahmen an der Fachtagung der GEW „Islamische religionskundliche Unterweisung in der Schule“ am 22.08.2000 in Frankfurt teil. Die Hessi-sche Kultusministerin Karin Wolff kam der schriftlichen Bitte der AGAH vom 05.09.2000 um ein Gespräch nach, das am 03.11.2000 stattfand. Bei diesem Termin konnte die Position der AGAH bezüglich der Einfüh-rung Islamischen Religionsunterrichts nochmals verdeutlicht werden. Zusätzlich wurde mit Schreiben vom 19.06.2001 eine Resolution des Ausländerbeirates Rüsselsheim zum Thema an die Kultusministerin wei-tergeleitet.

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Bildung

Ende September 2001 erfolgte allerdings die Mitteilung, dass es der Is-lamischen Religionsgemeinschaft Hessen (IRH) nicht erlaubt wird, Isla-mischen Religionsunterricht an hessischen Schulen zu erteilen. Diese gemeinsame Entscheidung der Hessischen Kultusministerin und der für Integration zuständigen Sozialministerin Silke Lautenschläger beruhte darauf, dass von der IRH mehrere Themenkomplexe in sensiblen Berei-chen nicht ausreichend hätten beantwortet werden können. Deshalb hätten die Gutachten ein „überzeugtes Jein“ zu der Frage, ob die IRH als Anbieterin zugelassen werden solle, abgegeben. Stattdessen plane die Hessische Landesregierung, Ethik-Unterricht mit Schwerpunkt Islam einzuführen.

Die Einschätzung hierzu und die Beschlusslage der AGAH waren Ge-genstand eines Interviews zum Islamischen Religionsunterricht mit dpa am 05.09.2001 und einer Pressemeldung am 19.09.2001.

In der Sondersitzung des Arbeitskreises „Schule“ des Integrationsbeira-tes zum Islamischen Religionsunterricht mit Frau Ministerin Wolff am 12.09.2001, an der ein Vertreter des AGAH-Vorstandes teilnahm, und mit einem Schreiben an die Hessische Kultusministerin vom 14.11.2001, verfolgte die AGAH das Anliegen, Islamischen Religionsunterricht in ei-nem schulischen Rahmen zuzulassen, weiter.

3.15.4 Ausbildung an Berufsfachschulen

Mit einem Schreiben vom 25.02.2000 hat das Hessische Sozialministe-rium der AGAH einen Entwurf für die „Verordnung über die Ausbildung und Prüfung an Berufsfachschulen für Sozialassistenz“ zur Stellung-nahme vorgelegt. In der Stellungnahme vom 28.03.2000 hat der Vor-stand seine inhaltlichen Vorstellungen dazu dargelegt und gefordert, die Wichtigkeit der interkulturellen Kompetenz gerade in den sozialen Beru-fen zu verstärken. Der De-facto-Einwanderung in die Bundesrepublik Deutschland und der daraus resultierenden multiethnischen bzw. multi-kulturellen Gesellschaft ist insbesondere im sozialpädagogischen bzw. -pflegerischen Bereich Rechnung zu tragen. Der Ausbildung an den Be-rufsfachschulen für Sozialassistenz, über die die erste breite Grundaus-bildung für verschiedene Sozialberufe erfolgt, kommt hierbei eine be-sonders wichtige Schlüsselfunktion zu. Die Berufspraktikant/innen soll-

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Bildung

ten nach Ansicht der AGAH deshalb mit einem besonderen Schwer-punkt an dementsprechende Arbeitssituationen herangeführt und in ge-eigneten Bereichen eingesetzt werden. Die AGAH schlug deshalb eine Erweiterung der Praktikaziele um Arbeitssituationen mit interkulturellem Schwerpunkt vor. Gerade das Berufspraktikum stellt eine Möglichkeit dar, Gründe und Motive praktisch nachzuvollziehen, die das Verhalten und die Handlungen von Menschen aus anderen Kulturen in den unter-schiedlichsten Lebenssituationen verständlich machen. Ein positives, produktives und kreatives Aufgreifen dieser Unterschiedlichkeiten sollte ermöglicht und eine einseitige Anpassung an die Mehrheitsgesellschaft vermieden bzw. kritisch reflektiert werden. Die Erfahrungen von Diskri-minierung und Fremdenfeindlichkeit, denen Angehörige der Minderhei-tengesellschaft oftmals ausgesetzt sind, sind Gegenstand der sozialpä-dagogischen und -pflegerischen Praxis und sollten mithin auch Gegens-tand der Ausbildung sein.

In einer Fachtagung der SPD-Landtagsfraktion am 02.02.2001 befass-ten sich die Teilnehmer/innen der AGAH mit der beruflichen Bildung im dualen System (vgl. Kapitel 3.10.3).

Die Arbeit der Ausländerbeiräte wurde Schüler/innen der Berufsschule Bad Homburg am 16.11.2001 von einer Mitarbeiterin der AGAH-Geschäftsstelle erläutert.

3.15.5 Lehrer/innenausbildung

Die Konzentration und Zusammenfassung der Aufgaben: Zuständigkeit für Staatsprüfungen, Zeugniserteilung sowie Lehreraus- und –fortbildung könnte zu Vereinfachungseffekten und größerer Transparenz bei der Entscheidungsfindung führen. Diese Überlegungen standen im Mittel-punkt der Stellungnahme, die die AGAH am 07.02.2001 zum Entwurf für ein „Gesetz zur Errichtung des Amtes für Lehrerausbildung und zur Än-derung des Hessischen Schulgesetzes und anderer Gesetze“ gegen-über dem Kulturpolitischen Ausschuss des Hessischen Landtags am 07.02.2001 abgab.

Hinsichtlich der Lehrämter ergibt sich aus den diversen Fachrichtungen, die je nach Universität unterschiedlich angeboten werden, eine große

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Bildung

Vielfalt und Variationsmöglichkeiten. Die Wissenschaftlichen Prüfungs-ämter für die Lehrämter sind bisher für die Durchführung der ersten Staatsprüfung derjenigen Lehrämter zuständig, für die an der jeweiligen Universität Studiengänge eingerichtet sind. Deshalb gab die AGAH zu bedenken, dass genau bedacht werden sollte, ob die Angliederung der Wissenschaftlichen Prüfungsämter an die Universitäten gerade wegen der Vielfalt der Studiengänge, aber auch wegen der thematischen Nähe und Beziehung nicht sinnvoller ist und beibehalten werden sollte.

Eine Zusammenfassung der einzelnen Ämter in einem neuen Amt einer-seits, mit dem zugleich jedoch die Errichtung von Außenstellen in Darm-stadt, Gießen, Kassel und Marburg verbunden sein soll, lässt es fraglich erscheinen, ob damit Verbesserungseffekte in größerem bzw. erhebli-chen Umfang auch erreicht werden können. Die gewünschte Verbesse-rung der Qualität der Lehrerausbildung könnte ggf. auch durch eine För-derung der Zusammenarbeit zwischen dem Hessischen Landesinstitut für Pädagogik, den staatlichen Schulämtern und den wissenschaftlichen Schulämtern erreicht werden.

3.15.6 Sonstiges

Die AGAH hat ihre bisherige enge Zusammenarbeit mit der GEW Hes-sen, HLZ, IAF e.V., und dem Landeselternbeirat im Berichtszeitraum fortgesetzt und z. B. ebenso an den Sitzungen der GEW Personengrup-pe „Migrantinnen und Migranten/Interkulturelle Bildung“ teilgenommen, die am 22.01.2000, 04.03.2000, 01.04.2000, 06.05.2000, 26.08.2000 und 21.09.2000 stattfanden, wie an der Sitzung des Landesschulbeira-tes am 22.01.2001.

Vertreter/innen der AGAH besuchten die folgenden Veranstaltungen:

Fachtagung der GEW „Grenzen überwinden – Interkulturelle Bil-dung als Zukunftschance“ am 10.02.2000 Interkulturelle Konferenz „Mensch = Mensch: Eine nichtrassisti-sche Schule“ am 22.09.2000, Verein zur Förderung von Kultur und Bildung e.V., Gießen

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Bildung

„Eine bunte Schule. Voneinander lernen in Europa“- Veranstal-tung der Alfred Herrhausen Gesellschaft für internationalen Dia-log am 20.03.2001 Hessen-Forum „Wir machen Schule besser: Schritte auf dem Weg zur Ganztagsschule“ Veranstaltung der SPD-Landtagsfraktion am 22.05.2001 in Dietzenbach (Hessentag) Fachtagung der HLZ „Rolle und Funktion der türkisch-islamischen Gemeinden als ergänzende Erziehungseinrichtun-gen in Hessen“ am 06.12.2001 Workshop „Interkulturelle Kompetenz als Schlüsselqualifikation“am 18. und 19.12.2001, Landesverband der Volkshochschulen von NRW e.V.

Ferner nahm das AGAH-Vorstandsmitglied Yilmaz Memisoglu an den Sitzungen der Projektgruppe „Schule“ des Integrationsbeirates der Hes-sischen Landesregierung teil (04.12.2000, 07.02.2001, 14.03.2001, 17.05.2001, 09.08.2001, 17.10.2001 und 11.12.2001) und legte dort die Position der AGAH zu unterschiedlichen Sachfragen dar.

Bearbeitet wurde im Berichtszeitraum die Anfrage des Ausländerbeira-tes Bad Homburg nach Freistellung vom Schulunterricht an islamischen und serbisch-orthodoxen Feiertagen. Vom Ausländerbeirat Bad Hom-burg war kritisiert worden, dass die Möglichkeit auf Freistellung vom Schulunterricht an nichtchristlichen Feiertagen zeitlich reduziert worden sei. Die AGAH nahm diese Problematik auf und bat zunächst das Hessi-sche Kultusministerium um Auskunft zu dieser Frage. Allerdings ergab sich hierbei, dass es sich bereits um eine Ende November 1997 neu geregelte Materie handelte. Die zeitliche Verkürzung der Freistellungs-möglichkeit war bereits im Jahr 1998 in den hessischen Schulen zur Anwendung gelangt, wobei zu diesem Thema zum damaligen Zeitpunkt keinerlei Initiativen, Beschwerden oder Anfragen aus den Mitgliedsbeirä-ten an die AGAH herangetragen worden waren. In Anbetracht der zwi-schenzeitlich vergangenen Jahre, in denen keinerlei kritischer Hinweis seitens der Betroffenen die AGAH erreicht hatte, sah die AGAH keine Möglichkeit mehr, auf der Grundlage einer nachvollziehbaren Argumen-tation erfolgversprechend zu intervenieren. Von weiteren Schritten wur-de daher abgesehen, nachdem der Ausländerbeirat Bad Homburg über diese Verknüpfungen informiert worden war.

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Bildung

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Zum Entwurf des „Gesetzes zur Förderung der Weiterbildung im Land Hessen“ (Weiterbildungsgesetz) nahm die AGAH schriftlich am 17.04.2001 Stellung. Die AGAH setzte sich dafür ein, dass die Entste-hung einer Konkurrenzsituation bei der Förderung kommunaler Einrich-tungen wie z. B. Volkshochschulen und Familienbildungsstätten vermie-den wird. Im Berichtszeitraum fanden in diesem Bereich keine weiteren Schritte statt.

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Asyl und Flüchtlinge

3.16 Asyl und Flüchtlinge

Auch im Berichtsjahr hat sich die AGAH mit den Auswirkungen der rigo-rosen Asyl- und Flüchtlingspolitik und -praxis auseinander gesetzt. Die Behandlung von Flüchtlingen und Asylsuchenden im Aufnahmeland ist durch Unterbringung in Lagern, Verpflegung ausschließlich durch Sach-mittelgewährung (so genannte Essenspakete, Gutscheine u. ä.) und Kriminalisierung abschreckend.

Die Praxis der Anwendung des AsylBewLG war Gegenstand eines Schriftwechsels mit dem Hessischen Innenministerium bzw. Hessischen Sozialministerium (vgl. Kapitel 3.5.6).

3.16.1 Allgemein

Die Schicksale der Flüchtlinge und Asylsuchenden aus Bosnien-Herzegowina, Kosovo, Türkei, Afghanistan, etc. konfrontierten im Be-richtszeitraum zunehmend die örtlichen Ausländerbeiräte sowie den Vorstand und die Geschäftsstellenmitarbeiter/innen der AGAH mit tragi-schen Schicksalen, die nicht nur reduziert als Einzelfälle betrachtet wer-den konnten.

Die AGAH hat die Diskussion über die Rückführung der in Deutschland lebenden bosnischen Bürgerkriegsflüchtlinge von Anfang an kritisch be-gleitet und, gemeinsam mit Hilfsorganisationen, immer wieder versucht, Einfluss auf eine menschenwürdige und durchdachte Regelung zu neh-men. Diese Arbeit wurde im Berichtszeitraum fortgesetzt. In den Berei-chen Asylpolitik und -praxis, Kriegs- und Bürgerkriegsflüchtlinge, unbe-gleitete minderjährige Flüchtlinge, arbeitete die AGAH auch im Berichts-zeitraum wiederum eng mit dem Hessischen Flüchtlingsrat, Pro Asyl und der Liga der freien Wohlfahrtsverbände zusammen.

Die AGAH appellierte im Berichtszeitraum an den Hessischen Innenmi-nister und setzte sich für die Erweiterung der Ende 1999 beschlossenen Altfallregelung auch auf die Bürgerkriegsflüchtlinge aus Bosnien-Herzegowina und den Kosovo ein. Darüber hinaus forderte die AGAH in entsprechenden Schreiben an die Hessische Landesregierung eine Ver-besserung der Situation ehemaliger rumänischer Staatsangehöriger, die

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Asyl und Flüchtlinge

inzwischen staatenlos sind und die Schaffung einer Bleiberechtsrege-lung auch für diese Gruppe (vgl. Kapitel 3.5.1.10.1 und 3.5.1.10.2).

Ferner versuchte die AGAH in geeigneten Einzelfällen, eine Lösung zu Gunsten der Betroffenen zu ermöglichen (vgl. Kapitel 3.5.1.11).

3.16.2 Unterbringung

Die Absicht der Hessischen Landesregierung, die Schließung der hessi-schen Erstaufnahmeeinrichtung Darmstadt zu veranlassen und parallel dazu die Verdoppelung der Platzkapazität der Erstaufnahmeeinrichtung Schwalbach für die Unterbringung ausländischer Flüchtlinge in Gemein-schaftsunterkünften vorzusehen, beurteilte die AGAH im Berichtszeit-raum kritisch. Die Unterbringung von Asylsuchenden in der Erstaufnah-meeinrichtung Schwalbach bei einer Verdoppelung der dortigen Plätze, womit jedoch eine personelle Erhöhung um nur drei Mitarbeiter/innen einhergehen sollte, barg nach Ansicht der AGAH die Gefahr in sich, dass soziale Aspekte in den Hintergrund gedrängt würden.

Mit Schreiben vom 16.05.2000 wurde die Hessische Sozialministerin Marlies Mosiek-Urbahn gebeten, von dem Vorhaben abzusehen. Die AGAH setzte sich vehement dafür ein, die beabsichtigten Änderungen nochmals zu prüfen und zu überdenken. Die Würdigung der tatsächli-chen Situation der Betroffenen und deren Belange sollten dabei im Vor-dergrund stehen und ihnen sinnvolle Hilfe und Unterstützung zuteil wer-den, um Flucht und Traumata überwinden zu können. Die Erweiterung der Erstaufnahmeeinrichtung Schwalbach würde dazu führen, dass sich gerade die notwendige soziale Betreuung der Flüchtlinge verringere und durch die Erweiterung der Kapazität und der damit einhergehenden not-wendigen baulichen Maßnahmen der Sportplatz entfalle. Deshalb forder-te die AGAH, die bisherigen Standards für Flüchtlinge zu erhalten. Im Antwortschreiben des Hessischen Sozialministeriums wurde hingegen argumentiert, dass die wichtige Umfeldorientierung und Hilfeleistung in den Kommunen, denen die Asylsuchenden während ihres Asylverfah-rens zugewiesen würden, geleistet werden müsse. Die Aufenthaltszeit in einer Erstaufnahmeeinrichtung diene der kurzfristigen, vorübergehenden Aufnahme und sei gemäß § 47 Abs.1 AsylVfG auf längstens drei Monate begrenzt.

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Asyl und Flüchtlinge

Im Dezember 2000 kam es zum Vertragsschluss zwischen dem Land Hessen und der Stadt Schwalbach im Bezug auf die Erstaufnahmeein-richtung. Vorausgegangen waren langwierige Verhandlungen, an deren Ende allerdings die Festlegungen standen, dass die Höchstzahl der un-terzubringenden Menschen nur ausgeschöpft werde, wenn genügend Raum zur Verfügung stehe. Ferner werde der Sportplatz erhalten und die soziale Betreuungssituation beobachtet und geprüft.

3.16.3 Asylbewerberleistungsgesetz

Auch in diesem Berichtszeitraum hatte sich die AGAH mehrfach mit dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) auseinander zu setzen.

Ob Leistungseinschränkungen nach §§ 1a bzw. 2 Abs.1 AsylBewLG gerechtfertigt sein können oder nicht, war Gegenstand einer Überprü-fung, die die AGAH gegenüber dem Hessischen Innenministerium und dem Hessischen Sozialministerium angeregt hatte (vgl. Kapitel 3.5.4).

Mitte Juli 2000 erfuhr die AGAH von einer Hessischen Bundesratsinitia-tive, die die Senkung der finanziellen Leistungen an länger in Deutsch-land lebende Asylbewerber und sonstige Ausländer zum Ziel hatte. Die AGAH reagierte mit einer Pressemeldung und verurteilte diese Pläne scharf. Gleichzeitig forderte sie die Hessische Landesregierung auf, mit einer Initiative des Landes zur Aufhebung des Arbeitsverbots für Flücht-linge voranzugehen, denn es verspotte jeden humanitären Gedanken und widerspreche rechtsstaatlichen Grundprinzipien, Menschen, die Schutz und Aufnahme suchten, während der Dauer ihres Verfahrens jegliche Arbeitsaufnahme zu verbieten und gleichzeitig ausreichende materielle Unterstützung versagen zu wollen (vgl. Kapitel 3.10.1).

3.16.4 Sonstiges

Rechtliche Probleme in Bezug auf Asylsuchende und Bürgerkriegsflücht-linge beschäftigten die AGAH auch im Übrigen. Mit einer Vielzahl von Einzelschicksalen wandten sich Betroffene an den AGAH-Vorstand und die Geschäftsstelle (vgl. Kapitel 3.5.1.11).

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Asyl und Flüchtlinge

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Der allgemeine Aufenthalt eines Asylbewerbers und die Gestattung, sich in einem Nachbarbezirk aufzuhalten, war Gegenstand einer an die AGAH gerichteten Anfrage. Hintergrund war, dass die Erlaubnis für den Aufenthalt in Mainz für im Rheingau lebende Asylbewerber jeweils nur für einen Tag erteilt wurde und die Ausstellung der Erlaubnis für eine längere Dauer gewünscht wurde. Zwar handelte es sich dabei um eine komplexe Fragestellung, denn zum einen ist die Materie der Aufent-haltsgestattung in einem Nachbarbezirk bundesgesetzlich geregelt, zum anderen zustimmungspflichtig von der Ausländerbehörde, für deren Be-zirk der Aufenthalt erlaubt werden soll. Die AGAH war gleichwohl bereit, die Angelegenheit auf Landesebene voranzubringen und regte zusätz-lich die Einbeziehung der AGARP an. Aus vergleichbaren Situationen war jedoch bekannt, dass die zuständigen Ministerien voraussetzen, dass derartige Anliegen durch die Dokumentation geeigneter Einzelfälle belegt werden. Deshalb bat die AGAH um Zusammenstellung und Zu-sendung geeigneter Fälle, woraufhin dann kein Rücklauf verzeichnet werden konnte.

Ferner wies die AGAH im Berichtszeitraum mit einem Rundschreiben an alle Mitgliedsbeiräte am 24.11.2000 auf die Änderung der Rechtspre-chung des Bundesverfassungsgerichtes hin, die sich mit den Vorausset-zungen staatlicher und staatsähnlicher Gewalt als Urheber politischer Verfolgung befasste. Dies konnte gerade in Fällen von Bürgerkriegs-flüchtlingen aus Afghanistan von Bedeutung sein.

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Kinder und Jugendliche

3.17 Kinder und Jugendliche

Der Zugang zum deutschen Kindergarten-, Schul- und Berufsbildungs-system ist für den Integrationsprozess von Kindern und Jugendlichen nichtdeutscher Herkunft in die deutsche Gesellschaft entscheidend. Die AGAH versteht unter Integration den ungehinderten Zugang zu den Werten des gesellschaftlichen Systems, die in institutionalisierten Ord-nungen verfestigt sind und die Partizipation an ihnen. Zu diesen Werten des gesellschaftlichen Systems gehört auch der Bereich Erziehung, Bil-dung, Berufsausbildung, Arbeitsmarkt.

3.17.1 Interkulturelle Erziehung

Interkulturelles Lernen und interkulturelle Erziehung sind mittlerweile als feste Bestandteile in der pädagogischen Praxis und Wissenschaft weit-gehend etabliert. Ebenfalls weitgehend akzeptiert ist die Interpretation, dass interkulturelles Lernen und interkulturelle Erziehung, in Abgrenzung zur „Ausländerpädagogik“, eine Beschreibung von Lernprozessen und die gemeinsame Gestaltung sozialer Beziehungen zwischen Menschen verschiedener Nationalität und Herkunft ist. Diese Vorstellung setzt al-lerdings eine Gleichwertigkeit und Gleichrangigkeit der Menschen vor-aus. Interkulturelle Erziehung - interkulturelles Lernen in der schuli-schen-, vor- und außerschulischen Bildung - bedeutet deshalb auch ge-genseitige Verantwortung und Chance für Minderheiten und bundes-deutsche Mehrheit, die gesellschaftlichen, politischen, ökonomischen und sozialen Verhältnisse langfristig und gemeinsam zu verändern.

Das Konzept Interkulturelles Lernen geht davon aus, dass sich im Zuge der De-facto-Einwanderung in der Bundesrepublik eine multiethnische bzw. multikulturelle Gesellschaft entwickelt hat. Dem Aspekt der gesell-schaftlichen Multikulturalität bzw. des multikulturellen Alltags (vor allem in Tageseinrichtungen für Kinder, in Schulen und in anderen sozialpä-dagogischen Tätigkeitsfeldern) wurde von Fachschulen für Sozialpäda-gogik, Fachhochschulen, Universitäten und von Ausbildungs- und For-schungspraxis bisher nur wenig Rechnung getragen. An diesem Zu-stand ändern auch interkulturelle Fort-, Weiterbildungs- und Qualifizie-rungsangebote nichts. Es blieb den Erzieher/innen (aber auch Sozialar-beiter/innen, Sozialpädagog/innen und Student/innen) selbst überlassen,

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Kinder und Jugendliche

sich mit den Auswirkungen der multiethnischen Wirklichkeit „irgendwie“auseinander zu setzen und sich die interkulturelle Handlungskompetenz -wie auch immer - anzueignen.

Die Entwicklung eines Curriculum Interkulturelle Erziehung ist als Grund-lage für das gesamte Aus- und Weiterbildungsangebot im sozialpädago-gischen Bereich unbedingt erforderlich. Dabei ist interkulturelle Erzie-hung - interkulturelles Lernen - als Querschnittsaufgabe zu verstehen. Diese Auffassung führt dazu, dass es als Erziehungsprinzip in allen Fä-chern zum Inhalt gemacht und dadurch zum Ausbildungsprinzip wird. Jede didaktisch-methodische Einheit bzw. jedes Seminar oder jeder Fortbildungslehrgang an Fach- und Fachhochschulen ist dahingehend zu prüfen, ob und welche Fragestellungen zur interkulturellen Erziehung im jeweiligen Rahmen behandelt und vertieft werden müssen. Dazu ge-hören auch: Schulformübergreifende Angebote für interkulturelle Erzie-hung -interkulturelles Lernen; Vermittlung von interkulturellen Erfahrun-gen in Exkursionen, Hospitationen, Praktika. Damit wird gewährleistet, dass verschiedene interkulturelle Konzepte für die Praxis bereits wäh-rend des Studiums wahrgenommen und reflektiert werden können.

Das Zusammentreffen der bundesdeutschen Mehrheit mit den zahlrei-chen Kulturen der Migrant/innen konkretisiert sich bezüglich der vor-schulischen Erziehung der Kinder von Migrant/innen insbesondere in den Kindertagesstätten. Der Spezifik dieser Kontaktsituation ist auch in der sozialpädagogischen Praxis zu begegnen. Insofern gehört die be-rufsbegleitende Fortbildung und Qualifizierung von Erzieher/innen in interkultureller Handlungs- und Kommunikationskompetenz als unab-dingbarer Bestandteil der Praxis in Kindertagesstätten. Mit der interkultu-rellen Fortbildung und Qualifizierung sollen Erzieher/innen dazu befähigt werden:

Vorurteile und Rassismus im Zusammenleben mit ethnisch-kulturellen Minderheiten zu erkennen und auf einen gleichberech-tigten Umgang hinzuwirken.Durch Sensibilisierung der Wahrnehmungen und Gefühle von Kin-dern im Umgang mit „Fremden“ eine lebendige Gruppenkultur zu schaffen, in der Kinder unterschiedlicher Nationalität und Herkunft ohne Angst verschieden sein können.

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Kinder und Jugendliche

Ein Vertrauensverhältnis zu den nichtdeutschen Kindern und deren Familien aufzubauen und eine Stätte der „Geborgenheit“ in den Kindergruppen und der Einrichtung anzubieten. Die eigenständige Lebenswelt und kulturelle Praxis der Familien in alle Beratungs- und Handlungsentwürfe einzubeziehen und als gleichwertig zu akzeptieren. Sich umfassende Kenntnisse über die Alltagswelten und kulturelle Praktiken der Familien, ihr Herkunftsland und ihre Vorstellungen anzueignen.Selbstbewusstsein und Selbstwertgefühl der Kinder und der Eltern zu verstärken, indem deren Erfahrungen aufgegriffen und bei Kon-fliktlösungsstrategien verarbeitet werden. Deutschen und nichtdeutschen Kindern Orientierung in der gesell-schaftlichen Umwelt zu ermöglichen und ihnen gemeinsam inter-kulturelle Erfahrungen als zukunftsweisende Handlungsperspekti-ven zu eröffnen. Interkulturelle Lernangebote als wechselseitigen Lern- und Vermitt-lungsprozess zu verstehen. Interkulturelles Lernen als Maxime professionellen Handelns zu praktizieren.

Vermittelt werden muss auch, dass interkulturelle Kompetenz Teil der sozialen und allgemeinen Handlungskompetenz ist, dass sie einen An-satz zur Lösung allgemeiner Kommunikations- und Interaktionsprobleme darstellt, dass der eigentliche Nutzeffekt nicht auf den konkreten Bezug zur nichtdeutschen Klientel reduziert ist.

Interkulturelle Erziehung - interkulturelles Lernen - muss konzeptionell und praktisch in der Einrichtung institutionell verankert werden. Dazu gehört auch, dass Träger und Mitarbeiter/innen sich auf interkulturelle Zielvorgaben verständigen sowie ihre Arbeit daran messen, reflektieren und ggfls. verändern bzw. verbessern müssen.Unter interkultureller Kompetenz wird die Fähigkeit verstanden, sich gleichwertig und effektiv in einem kulturell fremden Kreis/Umfeld oder mit Menschen anderer kultureller Sozialisation zu bewegen und zu kommunizieren. In der einschlägigen Literatur werden als Bestandteile der interkulturellen Kompetenz u. a. benannt:

InteraktionsfähigkeitSelbstsicherheit

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Kinder und Jugendliche

eigenkulturelle Bewusstheit Anerkennung und Toleranz Konflikt-, Stress- und Widerspruchsfähigkeit SprachkenntnisseEmphatie

Die Aneignung bzw. Erweiterung der interkulturellen Kompetenz ist eine zentrale Fortbildungsaufgabe der Träger. Die interkulturelle Kompetenz ist nicht als eine in sich geschlossene, statische Substanz zu verstehen, sondern als ein Entwicklungsprozess. Sie bedeutet kompetentes Han-deln in der Einwanderungsgesellschaft, das an den Veränderungen die-ser Gesellschaft entsprechend überprüft und verändert werden muss. Deshalb sind kontinuierliche und berufsbegleitende Qualifizierungs- und Fortbildungsangebote notwendig. Die Qualifizierung und Fortbildung der Mitarbeiter/innen bedarf einer entsprechenden Konzeption.

Vielfach ist zu beobachten, dass interkulturelle Arbeitsansätze sich nicht selbstverständlich entwickeln, sondern meist durch Anstöße von außen. Eine solche Funktion können auch Erzieher/innen nichtdeutscher Her-kunft in den Kindertagesstätten erfüllen, sofern sie als pädagogische Mitarbeiter/innen den Zugang dazu haben.

Selbstverständlich ist eine adäquate Einstellung von Migrant/innen als Erzieher/innen keine Garantie für die interkulturelle Erziehung und das interkulturelle Lernen sowie für interkulturelle Öffnung der Einrichtungen. Allerdings kann interkulturelles Lernen nur in einem ständigen und gleichwertigen Dialog sowie in enger Zusammenarbeit mit Mitarbei-ter/innen anderer Kulturen effektiv entwickelt werden. Durch die Zu-sammenarbeit in einem multiethnischen Team können Entwicklungspro-zesse in Gang gesetzt werden, die das interkulturelle Denken und Han-deln fördern, erleichtern und vertiefen. Dabei darf die Klientel nicht nach Nationalitäten aufgeteilt werden, wonach Mitarbeiter/innen anderer Her-kunft nur für die jeweilige Minderheitengruppe zuständig sind. Die Ein-stellungspraxis ist so zu ändern, dass auch Migrant/innen eingestellt werden, die eine formale Qualifikation nicht vorweisen können. Die Ziel-setzung dabei sollte sein, durch berufsbegleitende Qualifizierung in ei-nem bestimmten Zeitraum die formale Qualifikation zu vermitteln.

Die AGAH hat in diversen Stellungnahmen auf diese Aspekte hingewie-sen und sich immer wieder für die besondere Berücksichtigung interkul-

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Kinder und Jugendliche

tureller Erziehung stark gemacht. So wurde z. B. in der Stellungnahme zum Entwurf einer „Verordnung über Mindestvoraussetzungen in Ta-geseinrichtungen für Kinder“ am 28.03.2001 auf die mit einer Umset-zung der entsprechenden Erziehungsziele verbundenen finanziellen und personellen Rahmenbedingungen ebenso hingewiesen, wie auf die besondere Rolle der Muttersprache. In der Stellungnahme zum Entwurf einer „Verordnung über die Ausbildung und Prüfung an Berufsfachschu-len für Sozialassistenz“ vom 28.03.2000 hat die AGAH gefordert, die Wichtigkeit der interkulturellen Kompetenz gerade in den sozialen Beru-fen zu verstärken (vgl. Kapitel 3.15.4).

Die Zusammenarbeit mit anderen Organisationen in diesem Bereich, z. B. Diakonisches Werk in Hessen und Nassau und GEW, wurde im Be-richtszeitraum fortgeführt.

Vertreter/innen der AGAH nahmen eine Vielzahl von Fortbildungsgele-genheiten zum Thema wahr, z. B.: - 13. Interkulturelle Konferenz „Hass als Spass? Fremdenfeindliche

Entwicklungen in der Jungend“ am 19.10.2000 in Frankfurt- Fachtagung „Perspektiven der Jugendhilfe in Hessen“ am

21.11.2000 (Veranstalter: GEW)- Fachtagung „Rolle und Funktion der türkisch-islamischen Gemein-

den als ergänzende Erziehungseinrichtungen in Hessen“ am 06.12.2001 (Veranstalter: HLZ)

- Präsentation der Studie „Rechte Jugendcliquen in Hessen“ am 18.06.2001 im Hessischen Landtag in Wiesbaden (Veranstalter: HLZ).

3.17.2 Landesjugendhilfeausschuss

Seit 1993 ist die AGAH als beratendes Mitglied mit einem Sitz im Lan-desjugendhilfeausschuss vertreten. Die Einrichtung der Landesjugend-hilfeausschüsse ergibt sich aus dem Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG). Der Landesjugendhilfeausschuss befasst sich mit allen Angele-genheiten der Jugendhilfe, insbesondere mit

der Erörterung aktueller Problemlagen junger Menschen und ihrer Familien sowie mit Anregungen und Vorschlägen für die Weiter-entwicklung der Jugendhilfe

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Kinder und Jugendliche

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der Jugendhilfeplanung der Förderung der freien Jugendhilfe der Förderung der Gleichberechtigung von Mädchen und Jungen sowie dem Abbau der Benachteiligung von Mädchen der Förderung ausländischer Menschen und der Integration behinderter Kinder und Jugendlicher.

Er beschließt in grundsätzlichen Angelegenheiten der Jugendhilfe und erstellt fachliche Richtlinien und Empfehlungen. Er ist an die Vorgaben der für die einzelnen Bereiche zur Verfügung gestellten Mittel gebunden. Die Amtszeit des Landesjugendhilfeausschusses entspricht der Wahlpe-riode des Landtags.Vollversammlungen bzw. Unterausschuss-Sitzungen fanden am 05.05.2000, 15.06.2000, 14.08.2000, 10.11.2000, 08.12.2000, 25.01.2001, 20.02.2001, 30.03.2001, 04.05.2001, 08.06.2001 und 02.11.2001 statt. Als Vertreter/innen der AGAH waren Julius Gomes und Salim Yüksel (Letzterer bis September 2001) bzw. Ulrike Bargon be-nannt. Im Berichtszeitraum standen oftmals organisatorische Fragen zur Beratung an. Daneben waren Themen u. a.:

JugendhilfelastenausgleichModernisierungen im Kindertagesstättenbereich JugendbildungsförderungsgesetzSofortprogramm der Bundesregierung zum Abbau der Jugendar-beitslosigkeitJugendberufshilfeErziehungshilfeJugendhilfeplanungMädchenförderungKooperationsmaßnahmen zur Förderung benachteiligter Jugendli-cherInitiative für ein Bundesprogramm gegen Jugendarbeitslosigkeit Hessisches Sonderprogramm „Brücke zur Ausbildung“ Förderung von Familienerholungsmaßnahmen durch das Land HessenUmbau- und Modernisierungsvorhaben im Kindertagesstättenbe-reich

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Ausländische Frauen

3.18 Ausländische Frauen

Ausländische Frauen bilden in vielfacher Hinsicht noch immer das Schlusslicht - auch in der hessischen Gesellschaft.

Als Frauen unterliegen sie – wie auch deutsche Frauen – der bestehen-den sozialen und wirtschaftlichen Ungleichbehandlung von Männern und Frauen. Und das trotz verfassungsrechtlicher Gleichstellung, Gleichstel-lungsgesetzen und Frauenbeauftragten.

Als Ausländerinnen wird ihnen durch das Ausländerrecht ein Status zu-gewiesen, der sie gegenüber deutschen Frauen zusätzlich benachteiligt und der ihre persönliche, gesellschaftliche sowie ökonomische Entfal-tung entscheidend verhindert. Die ständigen arbeits-, aufenthalts- und asylrechtlichen Verschärfungen führen zur politischen und sozialen De-klassierung und Stigmatisierung insbesondere von ausländischen Frau-en.

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Ausländische Frauen

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Leider hat sich an dieser Situation auch im Berichtszeitraum nichts We-sentliches geändert. Dennoch sind kleine Fortschritte sichtbar. Die Än-derung des § 19 Ausländergesetz (vergleiche Kapitel 3.5.1.1) und die Anerkennung frauenspezifischer Fluchtgründe als asylrelevant im Ent-wurf des neuen Zuwanderungsgesetzes bringen eine spürbare Entlas-tung für die betroffenen Frauen. Die AGAH hat diese Änderungen mehr-fach nachdrücklich unterstützt.

Auch die mittlerweile traditionelle Zusammenarbeit mit hessischen Frau-enorganisationen, insbesondere dem Landesfrauenrat, wurde durch regelmäßige Teilnahme und Mitarbeit fortgesetzt. Zudem nahmen Vertreterinnen an verschiedenen Veranstaltungen oder Gesprächen zu frauenrelevanten Themen teil. An dieser Stelle seien genannt:

08.03.2000 Empfang der Stadt Wiesbaden anlässlich des In-ternationalen Frauentages, Wiesbaden

13.11.2000 Familienpolitischer Dialog der SPD-Fraktion im Hessischen Landtag „Gesellschaft braucht Familie; Familien brauchen Zeit“, Wiesbaden

12.02.2001 Gespräch mit einer Vertreterin des Hessischen So-zialministeriums, Wiesbaden

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Religion

3.19 Religion

Die Entwicklung des Zusammenlebens von Christen und Muslimen in Hessen und religiöse Aspekte nehmen auch in der öffentlichen Wahr-nehmung und Diskussion einen zunehmend höheren Stellenwert ein.

3.19.1 Islam

Die AGAH setzt sich für mehr Verständnis und ein tolerantes Miteinan-der der Religionen ein und befürwortet auf der Grundlage eines entspre-chenden Plenumbeschlusses aus dem Jahr 1996 grundsätzlich die Ein-führung Islamischen Religionsunterrichts in Hessen (vgl. Kapitel 3.15.3).

In der Diaspora, d. h. einem religionsfremden Umfeld, stellen sich für Muslime und ihre Gemeinden andere Fragen und Probleme, als in ihren Herkunftsländern.

In der öffentlichen Diskussion hat die Frage des islamischen Fundamen-talismus seit 1998 einen immer höheren Stellenwert eingenommen. Zu-nehmend werden die Themen Ausländerfeindlichkeit und Rassismus von der Auseinandersetzung mit fundamentalistischen Strömungen ü-berlagert, wobei dies nicht nur von türkischen Gruppierungen und deren Einfluss in Deutschland bestimmt wird. Das Bemühen um eine sachliche Auseinandersetzung wurde von internationalen Ereignissen tangiert. Nach dem Attentat vom 11.09.2001 erreichten Presseanfragen in großer Zahl die Geschäftsstelle.

Die Vertreter/innen der AGAH nahmen umfangreich Möglichkeiten wahr, um der Ausprägung von Feindbildern entgegenzuwirken und zu einer Versachlichung der Diskussion beizutragen. Als Beispiele seien an die-ser Stelle einige Veranstaltungen unter aktiver Beteiligung der AGAH-Vertreter/innen genannt:

09.01.00 Moslemischer Fastenbrechen-Abend in Gießen

24.-25.01.00 Tagung „Religiöse Feindbilder und interreligiöse Mediati-on“, Evangelische Akademie Arnoldshain

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Religion

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20.05.01 „Interreligiöser Tag“ anlässlich des Hessentags in Diet-zenbach (Veranstalter: Türkische Moschee-Gemeinde, Ev. Rut-Gemeinde, Gesprächskreis Christen und Muslime)

26.06.01 Islamisches Alltagsleben in Deutschland“ (Veranstalter: Friedrich-Ebert-Stiftung)

08.09.01 Vorbesprechung zum Workshop „Islam“ des Integrations-beirates der Hessischen Landesregierung

01.10.01 Tag der offenen Moschee 2001 (Veranstalter: Zentralrat der Muslime in Deutschland)

12.11.01 Konstituierende Sitzung „Dialog der Religionen – Abra-hams Töchter“ (Veranstalter: Evangelische Akademie Ar-noldshain)

Vor dem Hintergrund des Bemühens um ein tolerantes und friedliches Miteinander löste der Hinweis des Ausländerbeirates des Wetteraukrei-ses auf eine Schule in Friedberg, in der einer moslemischen Schülerin das Tragen eines Kopftuches untersagt wurde, große Bestürzung und Empörung unter den Delegierten der AGAH hervor. Unverzüglich forder-te die AGAH seitens des Hessischen Kultusministeriums Abhilfe und sanktionierende Schritte gegenüber der betreffenden Schulleitung. In einem Antwortschreiben vom 31.05.2000 wurde der Sachverhalt aus Sicht des Kultusministeriums erläutert und mitgeteilt, dass der Konflikt im Sinne und Interesse der betroffenen Schülerin und ihrer Eltern beige-legt worden sei.

Gerne kam die AGAH auch der Bitte des Dachverbands der Ausländer-kulturvereine in Bremen um Informationen zur Einführung Islamischen Religionsunterrichts nach und übersandte die Leitsätze der AGAH zur Einführung Islamischen Religionsunterrichts, die im Jahr 1999 in modifi-zierter Form vom Plenum beschlossen waren.

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Sonstiges

3.20 Sonstiges

Stellvertretend für viele andere zusätzliche Themen, mit denen sich der Vorstand und die Geschäftsstelle in den Jahren 2000/2001 befassten, seien an dieser Stelle erwähnt:

Interkulturelles Zusammenleben

Verschiedene Aspekte des Zusammenlebens von Deutschen und Nicht-deutschen waren das Thema zahlreicher Veranstaltungen, an denen Vertreter/innen der AGAH teilnahmen und die Positionen der AGAH ein-brachten. Gerade im Rahmen der jährlich stattfindenden Interkulturellen Woche haben sich auch Vertreter des AGAH-Vorstandes aktiv einge-bracht.

23.09.2000 Hessischer Rundfunk, Interview zur Interkultu-rellen Woche

24.09.2000 Hessische Auftaktveranstaltung zu 25 Jahre In-terkulturelle Woche, Frankfurt

07.-08.03.2001 Fachtagung: Interkulturelle Kontexte: „Spracheals Instrument von Macht und Partizipation“,Schmitten im Taunus. Veranstalter: Evangeli-sche Akademie Arnoldshain

23.03.2001 Vorbesprechung zu Interkulturellen Wochen im Odenwaldkreis, Erbach. Einladender: Evange-lische Erwachsenenbildung im Odenwaldkreis, Fränkisch-Crumbach

15.06.2001 Diakonisches Nachtcafé im Rahmen des E-vangelischen Kirchentages, Frankfurt

07.04.2000 Eine-Welt-Veranstaltung der SPD Bezirk Hes-sen-Süd, Workshop Migration, Frankfurt

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Sonstiges

27./28.11.2000 Veranstaltung „International Exchange of Expe-rience of European Officers“, Veranstalter: Rat der Gemeinden und Regionen Europas, Stutt-gart

Senior/innen

Die adäquate Versorgung älterer Migrantinnen und Migranten hat sich in den letzten Jahren zu einer Fragestellung entwickelt, die zunehmend Beachtung findet. Dies zeigt sich auch an den Einladungen, die die AGAH in 2000 bzw. 2001 zu diesem Thema erhalten hat. Besonders erfreulich ist, dass sich immer mehr Pädagogen bzw. Schulen der Situa-tion der ausländischen Senior/innen annimmt.

Als Beispiel sei das Projekt der Integrierten Gesamtschule Nor-dend/Bornheim in Frankfurt genannt, in dem sich Schülerinnen und Schüler mit der Themenstellung „Ältere Migranten – ihr Leben, ihre Er-fahrungen“ beschäftigten. An zwei Tagen ( 30.08.2001 und 05.09.2001) besuchten Vertreter der AGAH die Schule und nahmen u. a. auch an einer HR-Gesprächsrunde zum Projekt teil.

Zudem beteiligte sich die AGAH an der Tagung vom 04. bis 05. Mai 2001 „Bilanz und Folgerungen aus 5 Jahren NOW-Projekt im Land Hes-sen – Praxisfeld Interkulturelle Altenpflege“ in Darmstadt, die vom Elisa-bethenstift Darmstadt veranstaltet wurde.

Spätaussiedler/innen

Auch wenn die Zusammenarbeit mit den Organisationen der Spätaus-siedlerinnen und Russlanddeutschen noch nicht in dem gewünschten Ausmaß stattfinden kann, ergeben sich doch immer wieder thematische Berührungspunkte. Auch die Tatsache, dass eine Vertreterin der AGAH zum Hessischen Aussiedlertag in Nordhessen am 13. November 2001 in Schwalmstadt-Treysa eingeladen wurde und dort zum Thema „Integrati-on“ aus der Perspektive der Migrant/innen referierte, zeigt, dass eine oftmals ähnliche Lebenssituation in Zukunft eine noch stärkere Koopera-tion von beiden Interessengruppen als sinnvoll und wünschenswert er-achtet wird.

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Sonstiges

Terroranschläge in New York am 11.09.2001

Auf die Terroranschläge in New York am 11. September 2001 reagierte die AGAH mit Empörung und Entsetzen. Schon in den nächsten Tag mischte sich die Trauer jedoch mit der Besorgnis über die Auswirkungen des Attentats auf das Zusammenleben von Deutschen und Ausländern, insbesondere Christen und Muslimen, auch in Hessen.

In den Tagen nach dem Attentat gingen unzählige Anrufe in der Ge-schäftsstelle ein, in denen über Zwischenfälle, Pöbelein und Beschimp-fungen bis hin zu tätlichen Angriffen gegenüber Muslimen berichtet wur-de.

In unzähligen Interviews hat die AGAH deshalb einen differenzierten Umgang mit dem Islam angemahnt und vor allem an Politiker und Lan-desregierung appelliert, in der Diskussion auf keinen Fall die mehr als 99 Prozent friedvollen Muslime in Deutschland mit den wenigen Fanati-kern und Terroristen zu vermengen.

Sonstiges

Die nachfolgenden Veranstaltungen, an denen sich die AGAH mit Ver-tretern beteiligte, spiegeln einen weiteren Ausschnitt der Themenvielfalt unserer Arbeit wider, ohne dass er in diesem Bericht angemessenen Raum finden kann:

15.06.2000 Verleihung des Hessischen Friedenspreises 2000, Hessischer Landtag Wiesbaden

08.06.2000 Talkrunde „Journalismus BILDet! Stimmungs-mache oder SPIEGEL der Politik?“, Fachhoch-schule Wiesbaden

22.08.2000 Vortrag von Dr. K. Miszczak „Polens Platz in Europa“, Veranstalter: HLZ, Hessischer Land-tag Wiesbaden

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Sonstiges

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21.10.2000 „Anatolischer Kulturtag“, Veranstalter: Rhein-gauer-Islamischer Kulturverein e.V., Rüdes-heim

12.05.2001 Veranstaltung „40 Jahre marokkanische Migra-tion in Offenbach/Hessen, Offenbach. Veran-stalter: AWO Hessen Süd, Leitstelle Zusam-menleben Offenbach, HLZ

11.10.2001 Luftballonaktion gegen den Krieg „Grenzen ü-berwinden – Freundschaft finden“, CISV; Rat-haus Wiesbaden

23.10.2001 „Eine Stunde für den Frieden“, div. Veranstal-ter; Offenbach

07.11.2001 Ausstellung „Partigiani“; Frankfurt Campus Westend

01.12.2001 „Eine Stunde für den Frieden“, div. Veranstal-ter; Dietzenbach

08.05.2001 Eröffnung der Ausstellung „Unsere Aufgabe heißt Hessen“, Wiesbaden. Veranstalter: Hes-sischer Landtag Wiesbaden

20.06.2001 Verleihung des Hessischen Friedenspreises 2001 an Herrn Max von der Stoel, Hessischer Landtag Wiesbaden

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Zusammenarbeit

4. Zusammenarbeit mit Ausländerbeiräten außerhalb der AGAH, Institutionen, Parteien, Organisationen und Verbänden

Die Zusammenarbeit mit Landesregierung, Landtag, Parteien und ge-sellschaftlichen Organisationen ist eines der zentralen Aufgabenfelder der AGAH. Aber auch die Unterstützung von Ausländerbeiratsinitiativen nicht nur in Hessen und die tatkräftige Unterstützung neu gewählter Aus-länderbeiräte sind weiterhin wichtiger Teil unserer Arbeit.

Eine erfolgreiche und vor allem wirksame Interessenvertretung auf Lan-desebene setzt einerseits einen quantitativ starken Landesverband vor-aus. Andererseits ist die Suche nach Bündnispartner/innen, die Zusam-menarbeit mit möglichst allen gesellschaftlich relevanten Gruppen, aber auch der Dialog mit politisch Andersdenkenden unabdingbar für eine Verbesserung der politischen, rechtlichen, sozialen und gesellschaftli-chen Situation aller Migrant/innen und ihrer Kinder in Hessen. Integrati-on findet ohne diesen Dialog nicht statt.

Die Förderung von kommunalen Ausländerbeiräten auch außerhalb der Landesgrenze und die Unterstützung bzw. Zusammenarbeit mit anderen Landesarbeitsgemeinschaften stärkt die Idee der Selbstvertretung und zieht letztendlich positive Auswirkungen auf die politische Durchset-zungsfähigkeit auch des eigenen Verbandes nach sich.

Landespolitisch dominierendes Thema war im Berichtszeitraum die Fra-ge der Integration. Das „Ja zur Integration“, mit dem die CDU die Land-tagswahl 1999 gewonnen hatte und das zu einem Schwerpunkt der Lan-despolitik erklärt worden war, galt es nunmehr mit Inhalten zu füllen. Ansinnen der AGAH war es dabei, sich aktiv einzumischen und einen Beitrag zu leisten, damit Integration keine leere Worthülse bleibt und vor allem nicht auf eine einseitige Bringschuld der Migranten reduziert wird.

Es würde den Rahmen des Berichts sprengen, eine Bewertung der In-tensität und Effektivität der jeweils bestehenden Kooperationen vorzu-nehmen. Es soll nur dort versucht werden, wo sich merkbare Verände-rungen ergeben haben und eine inhaltliche Notwendigkeit vorhanden ist.Ebenfalls soll darauf verzichtet werden, die Anlässe oder Ergebnisse der

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Zusammenarbeit

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Zusammenarbeit im Detail zu schildern. Diese ergeben sich in der Regel aus den anderen Kapiteln bzw. sind sie dort bereits erwähnt.

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Ausländerbeiratsinitiativen

4.1 Ausländerbeiratsinitiativen

Bedingt durch die gesetzliche Verankerung der Ausländerbeiräte in Hes-sen gab es im Berichtszeitraum nur noch wenige Kommunen, die die Wahl eines Ausländerbeirates erstmals vorbereiteten.

Im Vorfeld der Ausländerbeiratswahlen am 04. November 2001 unter-stützte die AGAH insbesondere die Kommunen, in denen erstmals oder nach einer Pause wieder Listen zur Wahl aufgestellt wurden: Elz, Ha-damar, Limburg, Oestrich-Winkel und Wächtersbach.

Kandidaten aus Elz informierten sich telefonisch oder durch Besuche über die Möglichkeiten der Wählerinformation. In Hadamar wurde am 8. August 2001 eine Wahlinformationsveranstaltung, am 11.08.2001 zu-dem in Fürth durchgeführt. Trotz zwei Veranstaltungen am 16. und 23. August 2001 blieben jedoch die Bemühungen in Bad Camberg erfolglos, einen Wahlvorschlag einzureichen.

Kreisausländerbeirat Main-Kinzig

Weiterhin unterstützt wurde die Initiative der kommunalen Ausländerbei-räte im Main-Kinzig-Kreis, einen Kreisausländerbeirat zu installieren. Vertreter der AGAH nahmen u. a. an der Delegiertenversammlung am 03.06.2000 der in 1999 gebildeten Arbeitsgemeinschaft der Ausländer-beiräte Main-Kinzig-Kreis teil und führten regelmäßige Gespräche mit dem Vorstand, so am 12. Dezember 2000.

Nach über fünf Jahre andauerndem Engagement der Akteure vor Ort und vielen Gespräche, an denen auch immer wieder Vertreter der AGAH beteiligt waren, konnte nach der Kommunalwahl im März 2001 erreicht werden, dass die Koalitionspartner von SPD und CDU sich mit ihrem Koalitionsvertrag auf die Einrichtung eines Kreisausländerbeirates nach dem Delegiertenprinzip festlegten. Ein formaler Beschluss des Kreista-ges lag jedoch gegen Ende des Berichtsjahres noch nicht vor.

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Ausländerbeiratsinitiativen

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Kreisausländerbeirat Main-Taunus

Auch die Bemühungen, im Main-Taunus-Kreis einen Kreisausländerbei-rat zu installieren, wurden in den Jahren 2000 und 2001 weiterverfolgt und unterstützt. So nahmen Vertreter der AGAH an einem Koordinati-onstreffen am 8. Februar 2000 in Liederbach teil.

Die Kreistagsfraktionen von CDU und FDP sprachen sich jedoch im Herbst 2000 gegen einen Kreisausländerbeirat aus und favorisierten das Modell eines Integrationsbeirates, der nach der Kommunalwahl 2001 eingesetzt werden sollte. Dagegen befürworteten die SPD, Grüne und Freie Wähler die Einrichtung eines Kreisausländerbeirates.

Während der Konflikt gegen Ende des Jahres 2000 zusehends eskalier-te, bemühte sich die AGAH, schlichtend einzugreifen und davon zu ü-berzeugen, dass Ausländerbeirat und Integrationsbeirat keine Alterna-tivmodelle sind, sondern unterschiedliche Funktionen erfüllen. Diese Position wurde nicht nur am 15. Februar 2001 in einer Anhörung des Sozialausschusses des Kreistages deutlich vertreten, sondern auch dem Hessischen Ministerpräsidenten am 11. Januar 2001 vorgetragen.

Ergebnis der Auseinandersetzungen ist ein Beschluss des Kreistages im Oktober 2001, mit dem einerseits die Einrichtung eines Integrationsbei-rates, andererseits eine Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Ausländerbeiräte im Main-Taunus-Kreis besiegelt wurde, die wiederum sechs Vertreter für den Integrationsbeirat benennt. Einen eigenständi-gen Kreisausländerbeirat im Sinne der Hessischen Landkreisordnung wird es nunmehr in absehbarer Zeit nicht geben.

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Ausländerbeiräte außerhalb der AGAH

4.2 Ausländerbeiräte außerhalb der AGAH

Auch zu den Ausländerbeiräten in Hessen, die bis Ende des Berichts-zeitraumes noch nicht Mitglied der AGAH waren, bestanden nach Mög-lichkeit Kontakte. Dies geschah entweder fernmündlich, schriftlich oder aber durch den Besuch von Veranstaltungen und Sitzungen. Beispiels-weise am 21.10.2000 und am 04.10.2001 in Bad Homburg.

Auch die Kontakte zu Ausländerbeiräten in anderen Bundesländern wur-den im Rahmen der zeitlichen Möglichkeiten weitergepflegt. Nicht selten wurden Anfragen zur politischen Organisation und Arbeitsweise an die AGAH gestellt oder Vertreter des Vorstandes als Referenten geladen. Aber auch in Sach- und Rechtsfragen waren die Mitarbeiter/innen der Geschäftsstelle gefragte Gesprächspartner.

So nahmen Vertreter der AGAH am 4. April 2000 an der Sitzung des Rates der ausländischen Mitbürger für die Stadt Bremerhaven in Bre-merhaven teil, führten am 1. Februar 2001 ein Gespräch mit dem Aus-länderausschuss der Stadt Wolfsburg und besuchten am 22.03.2001 die Sitzung des AB Hannover. Insbesondere im Rahmen der Sitzungen des Bundesausländerbeirates bestand zusätzlicher intensiver Kontakt zu Beiräten in anderen Bundesländern.

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Landesarbeitsgemeinschaften/Bundesausländerbeirat

4.3 Landesarbeitsgemeinschaften/Bundesausländerbeirat

4.3.1 Landesarbeitsgemeinschaften

2000/2001 bestanden in der Bundesrepublik Deutschland 8 Landesar-beitsgemeinschaften der Ausländerbeiräte:

Landesarbeitsgemeinschaft der kommunalen Ausländervertretungen Baden Württemberg (LAKA) Arbeitsgemeinschaft der Ausländerbeiräte Bayern (AGABY) Arbeitsgemeinschaft der Ausländerbeiräte Brandenburg (AGAB) Arbeitsgemeinschaft der Ausländerbeiräte Hessen (AGAH) Landesarbeitsgemeinschaft der Ausländerbeiräte Nordrhein-Westfalen (LAGA NRW)Arbeitsgemeinschaft der Ausländerbeiräte Rheinland-Pfalz (AGARP) Arbeitsgemeinschaft Kommunale Ausländervertretungen Niedersachsen (AG KAN)Arbeitsgemeinschaft saarländischer Ausländerbeiräte (AGSA)

In Thüringen besteht zudem der Ausländerarbeitskreis Thüringen (AAT), in dem auch die bestehenden kommunalen Ausländerbeiräte des Lan-des vertreten sind.

Die Zusammenarbeit mit den Bundesländern wurde kontinuierlich fort-gesetzt. Im Rahmen der Bundestreffen, vor allem aber telefonisch, wur-de ein reger Austausch gepflegt. Soweit es zeitlich möglich war, nahmen Vertreter des Vorstandes oder der Geschäftsstelle auch an Treffen in anderen Bundesländern teil:

31.03.-02.04.2000 Kooperationsveranstaltung von Akademie Klausen-hof und LAGA NRW „Erfolgreich in die Beiratsarbeit starten“, Hamminkeln

08.09.2000 Hearing des Ausländerbeirates Hannover „Wie kann der Ausländerbeirat der Zukunft aussehen?“, Hannover

10.02.2001 Gespräch mit LAGA NRW, Düsseldorf

05.-06.03.01 Expertenkonferenz „Zukünftige Perspektiven der kommunalen Migranten- und Minderheitenvertre-

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Landesarbeitsgemeinschaften/Bundesausländerbeirat

tungen in Rheinland-Pfalz“, Mainz. Veranstalter: Landesbeauftragte für Ausländerfragen bei der Staatskanzlei

23.05.2001 Regionalkonferenz der AGARP, Koblenz29.05.2001 Regionalkonferenz der AGARP, Mainz16.-17.06.2001 Plenarsitzung der AG KAN, Wolfsburg

Der Vorsitzende und die Geschäftsführerin nahmen zudem an folgen-dem Arbeitstreffen teil:

05.08.2000 Treffen der Vorsitzenden und Geschäftsführer der LAGAs, Wiesbaden

Im Vordergrund stand dabei nach wie vor der Erfahrungsaustausch, a-ber auch die Koordination der Zusammenarbeit.

4.3.2 Bundesausländerbeirat

Als politische Interessenvertretung der ausländischen Bevölkerung in Deutschland versteht sich der Bundesausländerbeirat als Ansprechpart-ner der Bundesregierung, des Deutschen Bundestages und des Bun-desrates und arbeitet mit gesellschaftlich relevanten Organisationen auf Bundesebene zusammen. Ähnlich wie bereits in den Kommunen und in vielen Ländern auf Landesebene seit Jahrzehnten praktiziert, will der Bundesausländerbeirat auf Bundesebene in allen Angelegenheiten, die Ausländer betreffen, beratend tätig sein.

Der Bundesausländerbeirat dient zudem dem Erfahrungsaustausch der Ausländerbeiräte und ihrer Landesorganisationen und koordiniert ge-meinsame Interessen auf Bundesebene.

Mit seiner Arbeit will der Bundesausländerbeirat zu einem friedlichen und vorurteilsfreien Zusammenleben von Deutschen und Nichtdeut-schen beitragen. Er dient zudem der politischen Meinungsbildung und Willensartikulation der ausländischen Einwohner/innen, mit dem Ziel, die

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Landesarbeitsgemeinschaften/Bundesausländerbeirat

politische, rechtliche und gesellschaftliche Gleichstellung von deutschen Staatsangehörigen und Ausländern herzustellen.

Murat Cakir, Vorsitzender der AGAH, hatte auch den Vorsitz des Bun-desausländerbeirates seit der Gründung im Mai 1998 bis September 2000 inne.

Nachdem Murat Cakir aus beruflichen Gründen nicht mehr für den Vor-sitz kandidierte, wurde während der Plenarsitzung am 16./17. Septem-ber 2000 Memet Kilic aus Heidelberg zu seinem Nachfolger gewählt. Dennoch ist weiterhin ein Hesse auch im Bundesvorstand vertreten: Manuel Parrondo wurde ebendort zum stellvertretenden Vorsitzenden gewählt.

Die AGAH engagierte sich somit auch weiterhin im Bundesausländerbei-rat im Rahmen der Vorstandsarbeit. Zudem arbeitete sie mit weiteren 3 Delegierten aktiv auf Bundesebene mit.

Plenarsitzungen des Bundesausländerbeirates fanden statt am: 16./17.09.2000 in Heidelberg08./09.12.2001 in Magdeburg

Der Vorstand traf sich im Berichtszeitraum am: 06.03.200005.05.200005.08.200021.10.200020./21.01.200131.03.200109.06.200115.09.200126.11.2001

Themenschwerpunkte sowohl der Plenarsitzungen als auch der Vor-standsarbeit im Berichtszeitraum waren:

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Landesarbeitsgemeinschaften/Bundesausländerbeirat

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Rassismus, Antisemitismus und Rechtsextremismus Zuwanderung und Integration ZuwanderungskommissionZuwanderungsgesetzSicherheitspaket II Weltkonfererenz gegen Rassismus StaatsangehörigkeitsrechtArbeitserlaubnisrechtGreen Card Eigenständiges Aufenthaltsrecht für Ehegatten Visapflicht für in der Schweiz lebende Ausländer Altfallregelung für Asylbewerber AntidiskriminierungsrichtlinieBündnis für Demokratie und Toleranz Bundesforum Familie Weiterentwicklung der Ausländerbeiräte Finanzielle Förderung und Gründung eines Fördervereins

Zudem nahmen Vertreter der AGAH Ende März 2001 an einer Sitzung des Europäischen Netzwerks gegen Rassismus in Brüssel teil.

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Hessische Landesregierung

4.4 Hessische Landesregierung

Eine Vielzahl der in Kapitel 3 beschriebenen Initiativen, Anregungen o-der Eingaben richteten sich an die Hessische Landesregierung bzw. die Fachressorts.

Die ständige Zusammenarbeit mit der Mehrzahl der Ministerien wurde kontinuierlich weitergeführt. Neben dem bereits beschriebenen themen-bezogenen Schriftwechsel und Gesprächen am Rande von Veranstal-tungen werden nachfolgend einige der Treffen des AGAH-Vorstandes und/oder der Mitarbeiter/innen der Geschäftsstelle mit Vertreter/innen der Landesregierung, der Ministerien und nachgeordneten Behörden genannt.

Wie auch in den Vorjahren, sind dabei durchaus Unterschiede in der Intensität der Zusammenarbeit festzustellen. Dies lag jedoch auch an den Themensetzungen durch die AGAH, woraus sich eine stärkere Zu-sammenarbeit mit den jeweils zuständigen Fachministerien ergab.

Ministerpräsident des Landes Hessen/Staatskanzlei

04.05.2000 Gespräch mit Herrn Staatsminister Dr. Jung, Hessische Staatskanzlei, Wiesbaden

05.12.2000 Parlamentarischer Abend, Kloster Eberbach 11.01.2001 Antrittsbesuch des AGAH-Vorstandes bei Ministerpräsident

Koch, Hessische Staatskanzlei, Wiesbaden 16.08.2001 Sommerfest des Hessischen Ministerpräsidenten, Schloss

Weilburg19.11.2001 Regionalkonferenz Südhessen der Hessischen Staatskanzlei

zur Lage auf dem Ausbildungsstellenmarkt; Darmstadt

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Hessische Landesregierung

Hessisches Ministerium des Innern und für Sport

16.03.2000 Infoveranstaltung zum geänderten Kommunalwahlrecht, Groß-Gerau

08.11.2000 Gespräch zur Vorbereitung der hessischen Kommunalwahlen und der Ausländerbeiratswahlen 2001 im Hessischen Innen-ministerium, Wiesbaden

04.12.2000 Antrittsbesuch bei Innenminister Bouffier, Wiesbaden 09.01.2001 Gespräch wegen Finanzierung des Wahlmaterials zur Aus-

länderbeiratswahl 2001, Hessisches Innenministerium, Wies-baden

Hessisches Ministerium der Justiz

08.03.2001 Sitzung des Hessischen Präventionsrates, Wiesbaden

Hessisches Kultusministerium

11.02.2000 Treffen der Organisatoren der Spendenaktion „Hessens Schulen helfen“, Wiesbaden

07.03.2000 Treffen der Organisatoren der Spendenaktion „Hessens Schulen helfen“, Frankfurt

17.04.2000 Besprechung mit Beteiligten wg. Verwendung der Restspen-den der Aktion „Hessens Schulen helfen“, Wiesbaden

04.05.2000 Scheckübergabe an die Aktion „Hessens Schulen helfen“ durch Fa. Clariant, Wiesbaden

12.05.2000 Notartermin der Beteiligten der Aktion „Hessens Schulen helfen“, Frankfurt

04.08.2000 Verabschiedung von U. Primavesi, Hessisches Kultusministe-rium, Wiesbaden

03.11.2000 Gespräch mit Kultusministerin Karin Wolff, (Thema: „Islami-scher Religionsunterricht“), Wiesbaden

15.12.2000 Gespräch wegen Erdbebenaktion „Hessens Schulen helfen“, Wiesbaden

22.01.2001 Sitzung des Landesschulbeirates, Wiesbaden 02.04.2001 Gespräch wegen Erdbebenaktion „Hessens Schulen helfen“,

Wiesbaden06.06.2001 Gespräch mit Herrn Karakas vom Hessischen Kultusministe-

rium wg. der Aktion „Hessens Schulen helfen“, Wiesbaden 12.09.2001 Treffen zum Projekt „Erdbebenhilfe Türkei“ im Hessischen

Kultusministerium; Wiesbaden

Hessisches Sozialministerium

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Page 249: Jahresbericht 2000/01 - agah-Landesausländerbeirat...L A N D E S A U S L Ä N D E R B E I R A T JAHRESBERICHT 2000 - 2001 Berichtszeitraum 01.01. 2000 bis 31.12.2001 Berichterstatter

Hessische Landesregierung

03.04.2000 Konstituierende Sitzung des Integrationsbeirates, Wiesbaden 27.04.2000 Gespräch mit der Hessischen Sozialministerin, Frau Mosiek-

Urbahn, Wiesbaden 05.05.2000 Landesjugendhilfeausschuss, Wiesbaden 24.05.2000 Sitzung des Integrationsbeirates, Wiesbaden 15.06.2000 Landesjugendhilfeausschuss, Wiesbaden 20.07.2000 Gespräch mit Herrn Staatssekretär Seif, Wiesbaden 09.08.2000 Projektgruppe „Arbeit“ des Integrationsbeirates der Hessischen

Landesregierung, Wiesbaden 14.08.2000 Landesjugendhilfeausschuss, Wiesbaden 15.08.2000 Projektgruppe „Medien/Presse“ des Integrationsbeirates der

Hessischen Landesregierung, Wiesbaden 24.08.2000 Sitzung des Integrationsbeirates, Wiesbaden 24.10.2000 Vorstellung des neuen AGAH-Vorsitzenden, Manuel Parrondo,

bei Sozialministerin Marlies Mosiek-Urbahn; anschließend of-fenes Gespräch über Stellungnahmen der Liga der Freien Wohlfahrtspflege in Hessen, der Caritas-Diakonie-Konferenz Hessen und der AGAH zum Integrationskonzept der Hessi-schen Landesregierung, Hessisches Sozialministerium, Wies-baden

02.11.2000 Projektgruppe „Arbeit“ des Integrationsbeirates der Hessischen Landesregierung, Wiesbaden

02.11.2000 Projektgruppe „Medien/Presse“ des Integrationsbeirates der Hessischen Landesregierung, Wiesbaden

10.11.2000 Landesjugendhilfeausschuss, Wiesbaden 14.11.2000 Sitzung der Untergruppe der Projektgruppe „Arbeit“ des Inte-

grationsbeirates der Hessischen Landesregierung, Wiesbaden 17.11.2000 Sitzung des Integrationsbeirates, Wiesbaden 04.12.2000 Projektgruppe „Schule“ des Integrationsbeirates der Hessi-

schen Landesregierung, Wiesbaden 08.12.2000 Landesjugendhilfeausschuss, Wiesbaden 18.01.2001 Vorgespräch zur Integrationskampagne, Hessisches Sozialmi-

nisterium, Wiesbaden 22.01.2001 Sitzung des Integrationsbeirates, Wiesbaden 22.01.2001 Antrittsbesuch des AGAH-Vorstandes bei Staatssekretär Karl-

Winfried Seif, Hessisches Sozialministerium, Wiesbaden 25.01.2001 Landesjugendhilfeausschuss, Wiesbaden 07.02.2001 Projektgruppe „Schule“ des Integrationsbeirates der Hessi-

schen Landesregierung, Wiesbaden 12.02.2001 Gespräch mit Frau Dr. Eberhard vom Hessischen Sozialminis-

terium (Thema „Frauen“), Wiesbaden 12.02.2001 Gespräch mit Sozialministerin Marlies Mosiek-Urbahn und dem

Präsidenten des Landessportbundes Hessen, Wiesbaden 13.02.2001 Sitzung des Integrationsbeirates, Wiesbaden 20.02.2001 Unterausschuss-Sitzung des Landesjugendhilfeausschusses,

Frankfurt

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Page 250: Jahresbericht 2000/01 - agah-Landesausländerbeirat...L A N D E S A U S L Ä N D E R B E I R A T JAHRESBERICHT 2000 - 2001 Berichtszeitraum 01.01. 2000 bis 31.12.2001 Berichterstatter

Hessische Landesregierung

08.03.2001 Steuerungsgruppe „Integrationskampagne“ des Integrations-beirates der Hessischen Landesregierung, Wiesbaden

14.03.2001 Projektgruppe „Schule“ des Integrationsbeirates der Hessi-schen Landesregierung, Wiesbaden

30.03.2001 Landesjugendhilfeausschuss, Wiesbaden 10.04.2001 Gespräch mit Herrn Staatssekretär Seif im Hessischen Sozial-

ministerium, Wiesbaden 23.04.2001 Sitzung des Integrationsbeirates, Wiesbaden 04.05.2001 Unterausschuss-Sitzung des Landesjugendhilfeausschusses,

Frankfurt15.05.2001 Besichtigung der Pfungstädter Brauerei mit Mitgliedern des

Integrationsbeirates der Hessischen Landesregierung, Pfung-stadt

17.05.2001 Projektgruppe „Schule“ des Integrationsbeirates der Hessi-schen Landesregierung, Wiesbaden

24.05.2001 Veranstaltung „Integration in Hessen“, Dietzenbach 05.06.2001 Sitzung des Integrationsbeirates, Wiesbaden 08.06.2001 Landesjugendhilfeausschuss, Wiesbaden 20.06.2001 Vorstellung des Konzeptes für die Integrationskampagne der

Hessischen Landesregierung, Frankfurt 08.08.2001 Vorbesprechung zum Workshop „Islam“ des Integrations-

beirates der Hessischen Landesregierung, Wiesbaden 09.08.2001 Projektgruppe „Schule“ des Integrationsbeirates der Hessi-

schen Landesregierung, Wiesbaden 15.08.2001 Sitzung des Integrationsbeirates, Wiesbaden 30.08.2001 Sitzung der Steuerungsgruppe „Integrationskampagne“, Wies-

baden12.09.2001 Sondersitzung der Projektgruppe „Schule“ des Integrations-

beirates der Hessischen Landesregierung mit Frau Ministerin Wolf zum Islamischen Religionsunterricht; Wiesbaden

26.09.2001 Sitzung der Steuerungsgruppe „Integrationskampagne“; Wies-baden

15.10.2001 Sitzung der Steuerungsgruppe „Integrationskampagne“; Wies-baden

17.10.2001 Projektgruppe „Schule“ des Integrationsbeirates der Hessi-schen Landesregierung, Wiesbaden

17.10.2001 Vorbesprechung der Auftaktveranstaltung „Integrationskam-pagne“; Frankfurt

18.10.2001 Abschlussgespräch der Auftaktveranstaltung „Integrationskam-pagne“, Wiesbaden

21.10.2001 Auftaktveranstaltung der „Integrationskampagne“; Paulskirche Frankfurt

31.10.2001 Nachbetrachtung zur Auftaktveranstaltung der Integrations-kampagne“, Frankfurt

02.11.2001 Projektgruppe „Medien/Presse“ des Integrationsbeirates der Hessischen Landesregierung, Wiesbaden

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Page 251: Jahresbericht 2000/01 - agah-Landesausländerbeirat...L A N D E S A U S L Ä N D E R B E I R A T JAHRESBERICHT 2000 - 2001 Berichtszeitraum 01.01. 2000 bis 31.12.2001 Berichterstatter

Hessische Landesregierung

02.11.2001 Landesjugendhilfeausschuss, Wiesbaden 15.11.2001 Sitzung der Steuerungsgruppe „Integrationskampagne“, Wies-

baden21.11.2001 Sitzung des Integrationsbeirates, Wiesbaden 26.11.2001 Fachtagung „Herausforderungen u. Chancen der Integration v.

Zuwanderern in Hessen“, Wiesbaden 11.12.2001 Projektgruppe „Schule“ des Integrationsbeirates der Hessi-

schen Landesregierung, Wiesbaden 12.12.2001 Gespräch mit Staatssekretär Seif zum Ausgang der Auslän-

derbeiratswahl 2001, Wiesbaden 14.12.2001 Projektgruppe „Medien/Presse“ des Integrationsbeirates der

Hessischen Landesregierung, Wiesbaden 18.12.2001 Sitzung des Integrationsbeirates, Wiesbaden

Hessisches Wirtschaftsministerium

01.11.2000 Gespräch mit Staatssekretär Dr. Hirschler, Hessischer Land-tag, Wiesbaden

01.12.2000 Gespräch mit Staatssekretär Dr. Hirschler und ausländischen Gewerbetreibenden, Wiesbaden

21.12.2000 Gespräch mit Herrn Dr. Stark vom Hessischen Wirtschafts-ministerium (Thema „Existenzgründung durch Ausländer“), Wiesbaden

10.01.2001 Gespräch zur Förderung der Ausbildungsbereitschaft der Unternehmen mit ausländischer Unternehmensführung, Wiesbaden

08.02.2001 Gespräch im Hessischen Wirtschaftsministerium (Thema „Existenzgründung durch Ausländer“), Wiesbaden

29.03.2001 Gespräch mit Herrn Dr. Stark zur „Existenzgründung durch Ausländer“, Wiesbaden

09.05.2001 Gespräch mit Herrn Dr. Stark zur „Existenzgründung durch Ausländer“, Wiesbaden

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Hessische Landesregierung

245

12.06.2001 Projekt „Existenzgründer/UnternehmensStart“, Wiesbaden 03.07.2001 Projekt „Existenzgründer/UnternehmensStart“, Wiesbaden 02.08.2001 Projekt „Existenzgründer/UnternehmensStart“, Wiesbaden 30.08.2001 Veranstaltung „UnternehmensStart für Ausländer“, Rüssels-

heim01.09.2001 Veranstaltung „UnternehmensStart für Ausländer“, Mühl-

heim/Main06.09.2001 Veranstaltung „UnternehmensStart für Ausländer“, Langen 25.09.2001 Arbeitskreis „Integration“ des Hessischen Wirtschafts-

ministeriums (Thema „Zuwanderung“) mit Referat der AGAH; Wiesbaden

29.10.2001 Abschlussbesprechung „Existenzgründungen für ausländi-sche Unternehmer“, Wiesbaden

Weiterhin bestand eine sachbezogene Kommunikation mit dem Hessi-schen Datenschutzbeauftragten, der Hessischen Landeszentrale für politische Bildung, dem Hessischen Statistischen Landesamt, der Hessi-schen Polizeischule Wiesbaden und dem Landesamt für Verfassungs-schutz.

Hessische Landeszentrale für politische Bildung (HLZ)

22.08.2000 Vortrag von Dr. K. Miszczak „Polens Platz in Europa“, Wies-baden

15.11.2000 Gespräch wegen Bildungsarbeit 2001, Wiesbaden 29.01.2001 Gespräch wegen Bildungsarbeit, Wiesbaden 08.03.2001 Gespräch wegen Vorbereitung einer Fachtagung des KAB

Offenbach, Wiesbaden 18.06.2001 Präsentation der Studie „Rechte Jugendcliquen in Hessen“,

Wiesbaden.22.11.2001 Gespräch wegen Bildungsarbeit 2002; Wiesbaden 27.11.2001 Gespräch wegen Handbuch für Ausländerbeiräte; Wiesbaden 06.12.2001 Fachtagung „Rolle u. Funktion der türkisch-islamischen Ge-

meinden als ergänzende Erziehungseinrichtungen in Hes-sen“, Frankfurt

Page 253: Jahresbericht 2000/01 - agah-Landesausländerbeirat...L A N D E S A U S L Ä N D E R B E I R A T JAHRESBERICHT 2000 - 2001 Berichtszeitraum 01.01. 2000 bis 31.12.2001 Berichterstatter

Hessischer Landtag, Fraktionen und Parteien

4.5 Hessischer Landtag, Fraktionen und Parteien

Der regelmäßige Kontakt und die Zusammenarbeit mit dem Hessischen Landtag und den in ihm vertretenen Parteien ist wichtiges Anliegen der AGAH.

Kontinuität der Gespräche mit Landtagsabgeordneten und den Fraktio-nen bestimmten 2000 und 2001 die Kommunikation, insbesondere mit den Fraktionen im Landtag.

Viele der Kontakte hatten eher einen inoffiziellen Charakter, sodass sie hier keine Erwähnung finden.

Aufgrund der großen zeitlichen Belastung, insbesondere der ehrenamtli-chen Mitglieder des Vorstandes, waren die Gespräche auch im Be-richtszeitraum eher schwerpunkt- bzw. themenbezogen.

Gerade für die Jahre 2000 und 2001 gilt, dass wir für unsere Anliegen immer offene Ohren vorfanden und die Gespräche generell in einem vertrauensvollen Klima stattfanden. Zu den Ergebnissen vergleiche Ka-pitel 3.

Auch auf kommunaler Ebene bestand weiterhin Kontakt zu vielen örtli-chen Kommunalpolitiker/innen aller demokratischen Parteien. Diese Ge-spräche standen - wie in den vergangenen Jahren auch - oftmals in Zu-sammenhang mit der Situation des jeweiligen Ausländerbeirates oder Veranstaltungen, die diese durchführten.

Präsident des Hessischen Landtags/Hessischer Landtag

16.05.2000 1. Lesung des Gesetzentwurfes (Thema: „Abschaffung des LAB-Gesetzes“), Hessischer Landtag, Wiesbaden

15.06.2000 Verleihung des Hessischen Friedenspreises 2000, Hessi-scher Landtag, Wiesbaden

22.08.2000 Vortrag von Dr. K. Miszczak „Polens Platz in Europa“, Veran-stalter: HLZ, Hessischer Landtag, Wiesbaden

09.10.2000 Festakt „30 Jahre Datenschutz in Hessen“, Hessischer Land-tag, Wiesbaden

01.11.2000 Plenum Hessischer Landtag (Thema: „Entschließungsantrag von CDU und F.D.P. betreffend Aufhebung des Gesetzes über den Landesausländerbeirat“), Wiesbaden

246

Page 254: Jahresbericht 2000/01 - agah-Landesausländerbeirat...L A N D E S A U S L Ä N D E R B E I R A T JAHRESBERICHT 2000 - 2001 Berichtszeitraum 01.01. 2000 bis 31.12.2001 Berichterstatter

Hessischer Landtag, Fraktionen und Parteien

09.11.2000 Anhörung im Hessischen Landtag (Thema: „Gesetzentwurf zur Änderung des Rundfunkgesetzes“), Wiesbaden

16.11.2000 Anhörung im Hessischen Landtag (Thema: „Ballungsraumge-setz“), Wiesbaden

30.01.2001 Antrittsbesuch des AGAH-Vorstandes bei Landtagspräsident Möller, Hessischer Landtag, Wiesbaden

08.05.2001 Ausstellungseröffnung „Unsere Aufgabe heißt Hessen“, Hes-sischer Landtag, Wiesbaden

20.06.2001 Verleihung des Hessischen Friedenspreises 2001 an Herrn Max von der Stoel, Hessischer Landtag, Wiesbaden

10.12.2001 Parlamentarischer Abend; Hessischer Landtag, Wiesbaden

CDU

30.05.2000 Gespräch mit Frau Zeimetz-Lorz, Integrationspolitische Spre-cherin der CDU-Fraktion im Hessischen Landtag, Wiesbaden

13.06.2000 Öffentliche Sitzung der CDU-Fraktion im Hessischen Landtag auf dem Hessentag, Hünfeld

11.09.2000 Gespräch mit dem Innenpolitischen Arbeitskreis der CDU-Fraktion im Hessischen Landtag, Wiesbaden

22.11.2000 Antrittsbesuch des AGAH-Vorstandes bei dem Integrations-politischen Arbeitskreis der CDU-Fraktion im Hessischen Landtag, Wiesbaden

17.01.2001 Antrittsbesuch des AGAH-Vorstandes bei dem Fraktionsvor-sitzenden der CDU-Fraktion, Norbert Kartmann, Hessischer Landtag, Wiesbaden

22.05.2001 Öffentliche Sitzung der CDU-Fraktion im Hessischen Landtag auf dem Hessentag, Dietzenbach

21.11.2001 Gespräch mit Frau Zeimetz-Lorz, Integrationspolitische Spre-cherin der CDU-Fraktion im Hessischen Landtag, AGAH-Geschäftsstelle, Wiesbaden

21.11.2001 Gespräch mit der Fraktionsvorsitzenden der CDU, Norbert Kartmann, (Thema: „Ausgang der Ausländerbeiratswahl 2001“); Hessischer Landtag, Wiesbaden

SPD

09.02.2000 Gespräch mit Mitgliedern des AGAH-Vorstandes und Mitglie-dern des Arbeitskreises Inneres der SPD-Fraktion im Hessi-

247

Page 255: Jahresbericht 2000/01 - agah-Landesausländerbeirat...L A N D E S A U S L Ä N D E R B E I R A T JAHRESBERICHT 2000 - 2001 Berichtszeitraum 01.01. 2000 bis 31.12.2001 Berichterstatter

Hessischer Landtag, Fraktionen und Parteien

schen Landtag, AGAH-Geschäftsstelle, Wiesbaden 16.02.2000 Gespräch mit Andrea Ypsilanti, MdL SPD und Mitglied des

Petitionsausschusses im Hessischen Landtag, Wiesbaden 07.04.2000 Eine-Welt-Veranstaltung der SPD, Bezirk Hessen-Süd,

Workshop Migration, Frankfurt 13.06.2000 Öffentliche Sitzung der SPD-Fraktion im Hessischen Landtag

auf dem Hessentag, Hünfeld 03.07.2000 Gespräch mit MdL Becker (SPD), Wiesbaden

09.08.2000 Gespräch mit den Jusos, Wiesbaden 13.11.2000 Familienpolitischer Dialog der SPD-Fraktion (Thema: „Gesell-

schaft braucht Familie; Familien brauchen Zeit“), Hessischer Landtag, Wiesbaden

12.01.2001 Neujahrsempfang der SPD Main-Kinzig, Langenselbold 07.02.2001 Fachtagung der SPD-Landtagsfraktion und AfB Hessen

(Thema: „Berufliche Bildung im dualen System“), Wiesbaden 11.05.2001 Gespräch mit dem SPD-Landesvorsitzenden Hans Eichel,

Kassel14.05.2001 Antrittsbesuch des AGAH-Vorstandes bei der SPD-

Landtagsfraktion, Hessischer Landtag, Wiesbaden 22.05.2001 Hessen-Forum der SPD-Landtagsfraktion (Thema: „Wir ma-

chen Schule besser: Schritte auf dem Weg zur Ganztags-schule“), Dietzenbach

22.05.2001 Öffentliche Sitzung der SPD-Fraktion im Hessischen Landtag auf dem Hessentag, Dietzenbach

12.06.2001 Listenaufstellung zur AB-Wahl 2001 bei der SPD, Frankfurt 27.09.2001 Treffen mit dem SPD-Landesgeschäftsführer wegen Unter-

stützung der Ausländerbeiratswahlen; Wiesbaden 02.11.2001 SPD-Hessengipfel; Schlangenbad 03.11.2001 SPD-Hessengipfel; Schlangenbad 18.12.2001 Gespräch mit Mitgliedern der SPD-Fraktion im Hessischen

248

Page 256: Jahresbericht 2000/01 - agah-Landesausländerbeirat...L A N D E S A U S L Ä N D E R B E I R A T JAHRESBERICHT 2000 - 2001 Berichtszeitraum 01.01. 2000 bis 31.12.2001 Berichterstatter

Hessischer Landtag, Fraktionen und Parteien

Landtag (Thema: „Ausgang der Ausländerbeiratswahl 2001“ und „Integrationsbeirat der Hessischen Landesregierung“), Wiesbaden

Bündnis 90/Die Grünen

14.01.2000 Landesarbeitsgemeinschaft „MigrantInnen u. Flüchtlinge“ von Bündnis 90/Die Grünen, Frankfurt

18.02.2000 Landesarbeitsgemeinschaft „ImmigrantInnen und Flüchtlinge“ von Bündnis 90/Die Grünen, Rüsselsheim

03.06.2000 Symposium von Bündnis 90/Die Grünen und LAG MigrantIn-nen und Flüchtlinge (Thema: „Asyl und Flüchtlinge in Euro-pa“), Frankfurt

13.06.2000 Öffentliche Sitzung von Bündnis 90/Die Grünen im Hessi-schen Landtag auf dem Hessentag, Hünfeld

15.09.2000 Landesarbeitsgemeinschaft „MigrantInnen und Flüchtlinge“ von Bündnis 90/Die Grünen, Wiesbaden

28.10.2000 Landesmitgliederversammlung von Bündnis 90/Die Grünen, Obervellmar

11.11.2000 Fachtagung von Bündnis 90/Die Grünen (Thema: „Laptops in alle Rucksäcke“), Frankfurt

30.11.2000 Landesarbeitsgemeinschaft „MigrantInnen und Flüchtlinge“, von Bündnis90/Die Grünen, Frankfurt

18.12.2000 Antrittsbesuch des AGAH-Vorstandes bei der Landtagsfrakti-on Bündnis 90/Die Grünen, Hessischer Landtag, Wiesbaden

22.05.2001 Öffentliche Sitzung von Bündnis 90/Die Grünen im Hessi-schen Landtag auf dem Hessentag, Dietzenbach

01.10.2001 Vorstellung des Wahl-Materials bei der Landesgeschäftsstelle von Bündnis 90/Die Grünen; Wiesbaden

22.10.2001 Gespräch mit Frau Marx von Bündnis 90/Die Grünen (Thema: „Integrationsbeirat des Rheingau-Taunus-Kreises“), AGAH-Geschäftsstelle, Wiesbaden

28.11.2001 Gespräch mit dem Fraktionsvorsitzenden von Bündnis 90/Die Grünen, Tarek Al-Wazir (Thema: „Ausgang der Ausländerbei-

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Page 257: Jahresbericht 2000/01 - agah-Landesausländerbeirat...L A N D E S A U S L Ä N D E R B E I R A T JAHRESBERICHT 2000 - 2001 Berichtszeitraum 01.01. 2000 bis 31.12.2001 Berichterstatter

Hessischer Landtag, Fraktionen und Parteien

250

ratswahl 2001“); Hessischer Landtag, Wiesbaden

F.D.P.

20.01.2000 Neujahrsempfang der F.D.P.-Landtagsfraktion, Wiesbaden 18.05.2000 Gespräch mit dem F.D.P.-Fraktionsvorsitzenden Jörg-Uwe

Hahn im Hessischen Landtag, Wiesbaden 13.06.2000 Öffentliche Sitzung der F.D.P.-Fraktion im Hessischen Land-

tag auf dem Hessentag, Hünfeld 11.01.2001 Antrittsbesuch des AGAH-Vorstandes bei der F.D.P.-

Fraktion, Hessischer Landtag, Wiesbaden 18.01.2001 Neujahrsempfang der F.D.P.-Landtagsfraktion, Wiesbaden 22.05.2001 Öffentliche Sitzung der F.D.P.-Fraktion im Hessischen Land-

tag auf dem Hessentag, Dietzenbach 20.09.2001 Vorstellung des Wahlmaterials bei der F.D.P.-

Landesgeschäftsstelle; Wiesbaden

Page 258: Jahresbericht 2000/01 - agah-Landesausländerbeirat...L A N D E S A U S L Ä N D E R B E I R A T JAHRESBERICHT 2000 - 2001 Berichtszeitraum 01.01. 2000 bis 31.12.2001 Berichterstatter

Europa – Bund – Land - Kommune

4.6 Europa – Bund – Land - Kommune

Interessenvertretung eines Landesverbandes findet zwar primär auch auf Landesebene statt. Aber auch zu den anderen politischen und ge-sellschaftlichen Ebenen unseres föderalen Systems entstehen fast zwangsläufig Kontakte. Die Zusammenarbeit mit Landesregierung, Lan-desbehörden, nachgeordneten Dienststellen, dem Landtag sowie den Hessischen Parteien und Fraktionen auf Kommunal- oder Landesebene wurden bereits erläutert.

An dieser Stelle nun die Kontakte der AGAH im Berichtszeitraum zu Re-gierung und Verwaltung bzw. staatlichen Einrichtungen und Zusammen-schlüssen auf Europa-, Bundes- oder Kommunalebene. Ebenfalls ent-halten sind Behörden anderer Bundesländer.

Albert-Schweitzer-Gymnasium23.02.2000 Teilnahme an der Schulelternbeiratssitzung und Re-

ferat zum neuen Staatsangehörigkeitsrecht, Offen-bach

Ausländerbeauftrage der Bundesregierung

Berufsschule Bad Homburg16.11.2001 Bericht über Ausländerbeiräte, Bad Homburg

Fachhochschule Wiesbaden28.04.2000 Diplomfeier des Fachbereichs Medienwirtschaft,

Wiesbaden08.06.2000 Talkrunde mit Wolf von Lojewski „Journalismus

BILDet! Stimmungsmache oder SPIEGEL der Poli-tik?“, Wiesbaden

Gemeinde Rodgau21.09.2000 Gespräch mit Bürgermeister Przibilla, Rodgau-

Jügesheim

Generalkonsulate

251

Page 259: Jahresbericht 2000/01 - agah-Landesausländerbeirat...L A N D E S A U S L Ä N D E R B E I R A T JAHRESBERICHT 2000 - 2001 Berichtszeitraum 01.01. 2000 bis 31.12.2001 Berichterstatter

Europa – Bund – Land - Kommune

27.08.2001 Besuch des albanischen Honorarkonsuls zur Aus-länderbeiratswahl 2001, AGAH-Geschäftsstelle, Wiesbaden

31.08.2001 Besuch des Generalkonsulates von Großbritannien, Frankfurt

04.09.2001 Besuch des spanischen Generalkonsulates, Frank-furt

05.09.2001 Besuch des italienischen Generalkonsulates, Frank-furt

10.09.2001 Besuch des österreichischen Generalkonsulates, Frankfurt

10.09.2001 Besuch des indischen Generalkonsulates, Frankfurt 11.09.2001 Besuch des Generalkonsulates der Vereinigten

Staaten von Amerika, Frankfurt 11.09.2001 Besuch des kroatischen Generalkonsulates, Frank-

furt13.09.2001 Besuch des eritreischen Generalkonsulates, Frank-

furt19.09.2001 Besuch des marokkanischen Generalkonsulates,

Frankfurt04.10.2001 Besuch des griechischen Generalkonsulates,

Frankfurt04.10.2001 Besuch des französischen Generalkonsulates,

Frankfurt05.10.2001 Besuch des eritreischen Generalkonsulates, Frank-

furt

Hessischer Städte- und Gemeindebund01.08.2000 Gespräch mit dem Direktor des Hessischen Städte-

und Gemeindebundes, Mühlheim/Main 28.11.2000 Gespräch mit Bernd Klotz, Hessischer Städte- und

Gemeindebund, Wiesbaden

Integrierte Gesamtschule Nordend/Bornheim30.08.2001 Besuch der IGS „Schülerinnen und Schüler inter-

viewen ältere Migranten/Migrantinnen“, Frankfurt 05.09.2001 hr-Gesprächsrunde mit Schülerinnen und Schülern

der IGS zu dem Projekt „Ältere Migranten – ihr Le-ben, ihre Erfahrungen“, Frankfurt

Johannes-Gutenberg-Universität

252

Page 260: Jahresbericht 2000/01 - agah-Landesausländerbeirat...L A N D E S A U S L Ä N D E R B E I R A T JAHRESBERICHT 2000 - 2001 Berichtszeitraum 01.01. 2000 bis 31.12.2001 Berichterstatter

Europa – Bund – Land - Kommune

14. – 16.09.2000 Seminar „Europäische Migration: Nicht ob, sondern wie: Migration und Integration – ihre Gestaltung und Konsequenzen“, Mainz

Landesbeauftragte für Ausländerfragen Rheinland-Pfalz 05. – 06.03.2001 Expertenkonferenz „Zukünftige Perspektiven der

kommunalen Migranten- und Minderheitenvertre-tungen in Rheinland-Pfalz“, Mainz

Leitstelle Zusammenleben in Offenbach 15.11.2000 Veranstaltung „Fremdenfähigkeit oder In-

tegration“, Offenbach23.10.2001 „Eine Stunde für den Frieden“, Offenbach

Veranstalter: Katholisches Dekanat Rodgau, Seli-genstadt und Stadt Offenbach, Evangelisches De-kanat in Stadt und Kreis Offenbach, Portugiesisch-Katholische Gemeinde, Italienisch-Katholische Ge-meinde, Jüdische Gemeinde Offenbach, Islamische Gemeinden Kreis und Stadt Offenbach, Ökumeni-scher Arbeitskreis Offenbach, Initiative „Lade Deine Nachbarn ein“, Leitstelle Zusammenleben in Offen-bach, Polizeipräsidium Südosthessen, Hessischer Städte- und Gemeindebund, Ausländische Vereine, Kreis Offenbach, Stadt Offenbach, Kreisausländer-beirat Offenbach, Ausländerbeirat der Stadt Offen-bach

Main-Taunus-Kreis15.02.2001 Anhörung zu Kreisausländerbeirat/Integra-

tionsbeirat im Main-Taunus-Kreis, Hofheim

Rat der Gemeinden und Regionen Europas 27.-28.11.2000 Veranstaltung „International Exchange of Experi-

ence of European Officers“, Stuttgart

Regierungspräsidium Gießen 14.06.2000 Sitzung des Planungsbeirates Regionalver-

sammlung Mittelhessen, Gießen Stadt Frankfurt

15.02.2000 Vorbereitung der Interkulturellen Woche in Frankfurt Veranstalter: Stadt Frankfurt, Ökumenischer Vorbe-

253

Page 261: Jahresbericht 2000/01 - agah-Landesausländerbeirat...L A N D E S A U S L Ä N D E R B E I R A T JAHRESBERICHT 2000 - 2001 Berichtszeitraum 01.01. 2000 bis 31.12.2001 Berichterstatter

Europa – Bund – Land - Kommune

254

reitungsausschuß zur Woche der ausländischen Mitbürger

03.04.2000 Vorbereitung der Interkulturellen Woche in Frank-furt, Veranstalter: Stadt Frankfurt, Ökumenischer Vorbereitungsausschuß zur Woche der ausländi-schen Mitbürger

24.09.2000 Hessische Auftaktveranstaltung zu 25 Jahre Inter-kulturelle Woche, Frankfurt Veranstalter: Stadt Frankfurt, Ökumenischer Vorbe- reitungsausschuß zur Woche der ausländischen Mitbürger

02.02.2001 Empfang anlässlich des 60. Geburtstages von Gri-gorios Zarkadas, Frankfurt

Stadt Gießen 12.07.2000 Gespräch mit dem Oberbürgermeister, Gießen

Stadt Schlüchtern 24.09.2000 Aktionstag „Musik und Kultur gegen Intoleranz und

Rassismus“, Schlüchtern

Stadt Wiesbaden 08.03.2000 Empfang anlässlich des internationalen Frauenta-

ges, Wiesbaden 10.11.2001 Hearing zur Einrichtung „Integrationsamt Wiesba-

den“, Wiesbaden

Page 262: Jahresbericht 2000/01 - agah-Landesausländerbeirat...L A N D E S A U S L Ä N D E R B E I R A T JAHRESBERICHT 2000 - 2001 Berichtszeitraum 01.01. 2000 bis 31.12.2001 Berichterstatter

Organisationen, Verbände, Institutionen

4.7 Organisationen, Verbände, Institutionen

Eine der satzungsmäßigen Aufgaben der AGAH ist die Kooperation mit anderen Organisationen und Vereinen, die auf dem Gebiet der Auslän-derarbeit tätig sind. Eine umfassende Zusammenstellung fällt hier be-sonders schwer, da die Kontakte sehr umfangreich waren.

Der Austausch erfolgte zum Teil punktuell und bezogen auf Sachthe-men, zum Teil aber auch kontinuierlich in formellem Zusammenhang.

Exemplarisch, ohne Anspruch auf Vollständigkeit, seien einige der Ver-bände und Organisationen erwähnt. Lokale Vereine konnten dabei auf-grund der großen Zahl in der Regel keine Berücksichtigung finden.

AGENDA 21 – Gruppe Interkulturelles Zusammenleben26.09.2001 Veranstaltung „Integration – wie ihr uns das Gefühl

geben könnt, dass wir zu euch gehören“, Reinheim

AGGL – Globales Lernen13.12.2001 Jahresmitgliederversammlung, Frankfurt

Akademie Klausenhof31.03.-02.04.2000

Kooperationsveranstaltung „Erfolgreich in die Bei- ratsarbeit starten“, Hamminkeln

Aktionsbündnis gegen Abschiebungen Rhein-Main 26.05.2001 Öffentliche Anbringung der Gedenktafel für

Abschiebeopfer am Frankfurter Flughafen,Frankfurt

Alfred-Herrhausen-Gesellschaft für internationalen Dialog20.03.2001 Veranstaltung „Eine bunte Schule. Voneinander

lernen in Europa“, Frankfurt.

Amnesty international01.04.2000 Fachtagung „Petition und Altfallregelung –

last chance?“, Frankfurt Veranstalter: amnesty international, Caritasverbandfür die Diözese Limburg, Diakonisches Werk in Hessen und Nassau, Hessischer Flüchtlingsrat,Ökumenische Werkstatt

Arbeiterwohlfahrt, Bildungswerk Hessen

255

Page 263: Jahresbericht 2000/01 - agah-Landesausländerbeirat...L A N D E S A U S L Ä N D E R B E I R A T JAHRESBERICHT 2000 - 2001 Berichtszeitraum 01.01. 2000 bis 31.12.2001 Berichterstatter

Organisationen, Verbände, Institutionen

23.08.2000 Gespräch mit Herrn Frohn, Wiesbaden 12.05.2001 Veranstaltung „40 Jahre marokkanische Migration

in Offenbach/Hessen“, Offenbach

Arbeitsamt Wiesbaden

Bildungswerk der Hessischen Wirtschaft18.06.2001 Gesprächsrunde „Nachwuchsförderung bei

ausländischen Selbständigen“, Frankfurt

BundesAG Freiwilligenagenturen05. – 07.10. 2000

Fachtagung „Freiwilligenagenturen und ihreZielgruppen“,Meinhard-Grebendorf

Bundesverband der spanischen Elternvereine

Caritas01.04.2000 Fachtagung „Petition und Altfallregelung –

last chance?“, Frankfurt Veranstalter: amnesty international, Caritasverbandfür die Diözese Limburg, Diakonisches Werk inHessen und Nassau, Hessischer Flüchtlingsrat,Ökumenische Werkstatt

14.09.2000 Tag der Caritas „Nur gut oder auch gerecht?“,AG Nr. 10: „Allein zu schwach, im Bündnis stark?“ –Politische Bündnisse als Option für die Politikder Wohlfahrtsverbände, Limburg

27.09.2000 Podiumsdiskussion „Integration?!“ im Rahmen derInterkulturellen Woche, Offenbach

19.09.2001 Vorbereitung der Veranstaltung „Politikerparcours“im Rahmen der Darmstädter Aktionswoche für einbesseres Zusammenleben von Menschenunterschiedlicher Herkunft, Darmstadt

22.09.2001 Diskussion (Politikerparcours) zum Thema„Einwanderung u. Integration“ aus Anlass derDarmstädter Aktionswoche; Darmstadt

CISV11.10.2001 Luftballonaktion gegen den Krieg „Grenzen

überwinden–Freundschaft finden“, Wiesbaden

Deutsch-Bengalische Gesellschaft

256

Page 264: Jahresbericht 2000/01 - agah-Landesausländerbeirat...L A N D E S A U S L Ä N D E R B E I R A T JAHRESBERICHT 2000 - 2001 Berichtszeitraum 01.01. 2000 bis 31.12.2001 Berichterstatter

Organisationen, Verbände, Institutionen

Deutsche Blindenstudienanstalt e. V. 08.09.2000 Konferenz „Flucht und Behinderung“, Marburg

Deutscher Freidenkerverband 15.11.2000 Veranstaltung „Fremdenfähigkeit oder Integration“,

Offenbach

Deutscher Gewerkschaftsbund08.01.2000 Neujahrsempfang, Frankfurt30.11.2000 Veranstaltung „Ein Jahr neues Staatsangehörigkeits-

recht“, Frankfurt 13.01.2001 Neujahrsempfang, Frankfurt01.05.2001 Kundgebung zum 01. Mai, Frankfurt 01.10.2001 Gespräch wg. des Seminars 10.-11.11.01, Wies-

baden10.-11.11.2001 Wochenendseminar „Die Antidiskriminierungs-

richtlinie des Rates der Europäischen Gemein- schaft“; Heidenrod-Springen

01.12.2001 Seminar „Grundlagen der Arbeit im Ausländerbeirat“, GladenbachVeranstalter: KAB Gießen, DGB

Deutscher Mieterbund, Landesverband Hessen

Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband, Hessen15.05.2001 Fachtagung „Deutschland – Einwanderungsland?

Fakten, Probleme, Perspektiven“, Gießen.Deutsches Rotes Kreuz

Deutsch-Türkische Stiftung

Diakonisches Werk01.04.2000 Fachtagung „Petition und Altfallregelung –

last chance?“, Frankfurt.Veranstalter: amnesty international,Caritasverband für die Diözese Limburg,Diakonisches Werk in Hessen und Nassau,Hessischer Flüchtlingsrat, Ökumenische Werkstatt

15.06.2001 Nachtcafe im Rahmen des EvangelischenKirchentages, Frankfurt

DTJV

257

Page 265: Jahresbericht 2000/01 - agah-Landesausländerbeirat...L A N D E S A U S L Ä N D E R B E I R A T JAHRESBERICHT 2000 - 2001 Berichtszeitraum 01.01. 2000 bis 31.12.2001 Berichterstatter

Organisationen, Verbände, Institutionen

03.- 04.11.2000 Fachtagung „Auswirkungen der deutschen Staats- angehörigkeitsreform“, Köln

Einwanderertreff Frankfurt

Elisabethenstift Darmstadt 04.-05.05.2001 Tagung „Bilanz und Folgerungen aus 5 Jahren

NOW-Projekt im Land Hessen – Praxisfeld Inter- kulturelle Altenpflege“, Darmstadt

Elternbund Hessen

Evangelische Akademie Arnoldshain 24.-25.01.2000 Tagung „Religiöse Feindbilder u. interreligiöse

Mediation“, Schmitten/Ts. 07.-08.03.2001 Fachtagung: Interkulturelle Kontexte „Sprache

als Instrument von Macht und Partizipation“,Schmitten/Ts.

12.11.2001 Konstituierende Sitzung „Dialog der Religionen– Abrahams Töchter“, Schmitten/Ts.

Evangelische Fachhochschule Darmstadt 13.11.2001 Podiumsdiskussion und Fachtagung „Von der

Aussiedler-Integration zur Integration vonEinwanderern“ – Auswirkungen des Perspektiven- wechsels in der Integrationspolitik für diePraxis -, Schwalmstadt-Treysa Veranstalter: Evangelische FachhochschuleDarmstadt, Schwalm-Eder-Kreis, HessischesDiakoniezentrum Hephata

Ev. Rut-Gemeinde 20.05.2001 „Interreligiöser Tag“ anlässlich des Hessentages,

Dietzenbach

Frankfurter Jugendring

Friedrich-Ebert-Stiftung26.06.2001 Fachtagung „Islamisches Alltagsleben in Deutsch-

land“, Bonn GDFGefAA

24.11.2001 Fachtagung „Aktuelle Fragen des Assoziations- rechts EWG/Türkei“; Stuttgart

258

Page 266: Jahresbericht 2000/01 - agah-Landesausländerbeirat...L A N D E S A U S L Ä N D E R B E I R A T JAHRESBERICHT 2000 - 2001 Berichtszeitraum 01.01. 2000 bis 31.12.2001 Berichterstatter

Organisationen, Verbände, Institutionen

Gesprächskreis Christen und Muslime 20.05.2001 „Interreligiöser Tag“ anlässlich des Hessentages,

Dietzenbach

Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft10.02.2000 Fachtagung „Grenzen überwinden – Interkulturelle

Bildung als Zukunftschance“, Frankfurt 22.08.2000 Fachtagung „Islamische religionskundliche

Unterweisung in der Schule“, Frankfurt 21.11.2000 Fachtagung „Perspektiven der Jugendhilfe in

Hessen“, Frankfurt 07.11.2001 Ausstellung „Partigiani“, Frankfurt

Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft, Personengruppe Migran-tInnen/Interkulturelle Bildung

22.01.2000 Treffen, Gießen04.03.2000 Sitzung, Frankfurt01.04.2000 Mitgliederversammlung, Frankfurt06.05.2000 Ausschusssitzung, Frankfurt26.08.2000 Ausschusssitzung, Frankfurt21.09.2000 Ausschusssitzung, Frankfurt

Handwerkskammer Kassel 09.03.2000 Gespräch mit dem Präsidenten u. Geschäftsführer

zur Ausbildungssituation ausländischerJugendlicher, Kassel

Hessische Erwerbsloseninitiative

Hessischer Flüchtlingsrat01.04.2000 Fachtagung „Petition und Altfallregelung –

last chance?“, Frankfurt Veranstalter: amnesty international, Caritasverbandfür die Diözese Limburg, Diakonisches Werk inHessen und Nassau, Hessischer Flüchtlingsrat,Ökumenische Werkstatt

17.11.2001 Plenum; Darmstadt

Hessischer Jugendring

Hessischer Rundfunk

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Page 267: Jahresbericht 2000/01 - agah-Landesausländerbeirat...L A N D E S A U S L Ä N D E R B E I R A T JAHRESBERICHT 2000 - 2001 Berichtszeitraum 01.01. 2000 bis 31.12.2001 Berichterstatter

Organisationen, Verbände, Institutionen

20.11.2000 Gespräch mit Professor Klaus Berg, Intendant desHessischen Rundfunks, Frankfurt

02.02.2001 Führung im Hessischen Rundfunk 09.02.2001 Sitzung des hr-Rundfunkrates, Frankfurt 09.02.2001 Inthronisations-Sitzung des närrischen Frankfurter

Prinzenpaares, Frankfurt 15.02.2001 Programmausschuss „Hörfunk“ des Rundfunkrates,

Frankfurt25.05.2001 Sitzung des hr-Rundfunkrates, Frankfurt 28.08.2001 Sitzung des hr-Rundfunkrates, Frankfurt 31.08.-02.09.01 HR-Rundfunkrat anlässlich der Funkausstellung

in Berlin (IFA)

Hessisches Diakoniezentrum Hephata13.11.2001 Podiumsdiskussion und Fachtagung „Von der

Aussiedler-Integration zur Integration vonEinwanderern“ – Auswirkungen des Perspektiven- wechsels in der Integrationspolitik für die Praxis -,Schwalmstadt-TreysaVeranstalter: Evangelische FachhochschuleDarmstadt, Schwalm-Eder-Kreis, Hessisches Diakoniezentrum Hephata

IAF- Verband binationaler Partnerschaften15.05.2001 Fachtagung „Deutschland – Einwanderungsland?

Fakten, Probleme, Perspektiven“, Gießen

IG Metall, Ausländerausschuss

IG Metall, Bezirksleitung Frankfurt06.06.2000 Bezirksausländerkonferenz, Frankfurt

IHK08.02.2001 Vortrags- und Diskussionsveranstaltung

„Zuwanderung und Integration – Integrationsmodellder Niederlande“, Frankfurt

Internationaler Bund

Initiativausschuss Ausländische Mitbürger in Hessen“ 13.09.2000 Referat „ Integrationspolitik in Hessen“, Frankfurt

Institut für türkisch-europäische Studien 01.12.2000 Fachtagung „Europarecht für türkische Staatsan-

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Organisationen, Verbände, Institutionen

gehörige“, Frankfurt

Interkultureller Beauftragter 19.10.2000 13. Interkulturelle Konferenz „Hass als Spaß?

Fremdenfeindliche Entwicklungen in der Jugend“,Frankfurt

23.01.2001 Verabschiedung des Interkulturellen BeauftragtenDr. Jürgen Micksch, Frankfurt

22.10.2001 Einführung des Interkulturellen BeauftragtenPfarrer Lipsch; Frankfurt

Interkultureller Rat in Deutschland 30.11.2000 Veranstaltung „Ein Jahr neues Staatsangehörig-

keitsrecht“, Frankfurt 15.06.2001 Arbeitskreis „Staatsangehörigkeitsrecht“ des

Interkulturellen Rates – Juristengespräch -, Frankfurt 31.10.2001 Arbeitskreis „Staatsangehörigkeitsrecht“ des

Interkulturellen Rates; Frankfurt

Islamische Religionsgemeinschaft Hessen

ISS Institut für Sozialarbeit und Sozialpädagogik 15.05.2001 Gespräch mit Herrn Scheib, Frankfurt

Kirchengemeinden und Kirchenorganisationen 23.03.2001 Vorbesprechung zu Interkulturellen Wochen im

Odenwaldkreis, Erbach, Evangelische Erwach- senenbildung im Odenwaldkreis

21.08.2001 Sommerlicher Empfang der EvangelischenKirchen in Hessen, Wiesbaden

26.09.2001 Veranstaltung „Integration – wie ihr uns das Gefühlgeben könnt, dass wir zu euch gehören“, Reinheim Evangelische Erwachsenenbildung imOdenwaldkreis

23.10.2001 „Eine Stunde für den Frieden“, Offenbach Veranstalter: Katholisches Dekanat Rodgau, Se- ligenstadt und Stadt Offenbach, EvangelischesDekanat in Stadt und Kreis Offenbach,Portugiesisch-Katholische Gemeinde,Italienisch-Katholische Gemeinde, JüdischeGemeinde Offenbach, Islamische GemeindenKreis und Stadt Offenbach, Ökumenischer Ar- beitskreis Offenbach, Initiative „Lade DeineNachbarn ein“, Leitstelle Zusammenleben inOffenbach, Polizeipräsidium Südosthessen,

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Organisationen, Verbände, Institutionen

Hessischer Städte- und Gemeindebund, Aus- ländische Vereine, Kreis Offenbach, Stadt Offen- bach, Kreisausländerbeirat Offenbach, Ausländer- beirat der Stadt Offenbach

29.11.2001 Fachtagung „Illegal in Deutschland“, Frankfurt Katholische Akademie Rabanus Maurus

09.01.2000 Moslemischer Fastenbrechen-Abend, Gießen Christlich-Muslimische Gemeinde in Gießen

Konrad-Adenauer-Stiftung21.03.2000 Kommunalpolitisches Forum „Ausländer-

integration“, Frankfurt

Kurdische Gemeinde in Deutschland

Landesbündnis „Weltoffenes Hessen“21.01.2000 Werbekampagne Landesbündnis „Weltoffenes

Hessen“, Frankfurt 28.01.2000 Plenum, Frankfurt29.02.2000 Sitzung des Arbeitsausschusses, Frankfurt 26.04.2000 Sitzung des Arbeitsausschusses, Frankfurt 27.06.2000 Sitzung des Arbeitsausschusses, Frankfurt 10.08.2000 Sitzung des Arbeitsausschusses, Frankfurt 25.09.2000 Sitzung des Arbeitsausschusses, Frankfurt 27.10.2000 Plenum, Frankfurt28.11.2000 Plenum, Frankfurt16.01.2001 Sitzung des Arbeitsausschusses, Frankfurt 23.03.2001 Sitzung des Arbeitsausschusses, Frankfurt 11.05.2001 Sitzung des Arbeitsausschusses, Frankfurt 09.08.2001 Sitzung des Arbeitsausschusses, Frankfurt 06.09.2001 Arbeitsgruppe „Zuwanderungsgesetz“, Frankfurt 13.09.2001 Vorbereitungstreffen des Arbeitsausschusses,

Frankfurt14.11.2001 Sitzung des Arbeitsausschusses, Wiesbaden

Landeselternbeirat Hessen

Landesfrauenrat Hessen08.02.2000 Mitgliederversammlung, Frankfurt18.09.2000 Gespräch mit Ministerpräsident Koch und Sozial-

ministerin Mosiek-Urbahn, Wiesbaden 14.02.2001 Mitgliederversammlung, Kassel

Landessportbund Hessen

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Organisationen, Verbände, Institutionen

26.04.2000 Gespräch mit dem Präsidenten, Herrn Rolf Müller,Frankfurt

12.05.2001 Frühlingsfest, Frankfurt21.05.2001 Podiumsgespräch „Begegnung – Bewegung –

Integration“ anlässlich des Hessentages,Dietzenbach

Landesverband der Volkshochschulen von NRW e. V. 18.-19.12.2001 Workshop „Interkulturelle Kompetenz als

Schlüsselqualifikation“, Bonn

LPR – Landesanstalt für privaten Rundfunk 07.02.2000 Vorbesprechung der LPR-Versammlung, Kassel 26.04.2000 Sitzung „Haushaltsausschuss“, Kassel 04.09.2000 LPR-Versammlung, Kassel15.09.2000 Sitzung „Haushaltsausschuss“, Kassel 30.10.2000 LPR-Versammlung, Kassel29.10.2001 LPR-Versammlung, Kassel08.11.2001 Hessisches Gesprächsforum „Wieviel Fernsehen

braucht der Mensch?“, Frankfurt 17.11.2001 Verleihung des „Bürgermedienpreises“, Kassel

MigrantInnen-Initiative „Kommunalwahlrecht für Alle - Jetzt“

Naturfreunde Hessen 20.05.2001 Landeskonferenz, Niederrodenbach26.08.2001 Politischer Frühschoppen sowie Internationales

Sommerfest, Frankfurt

OCV München

Ökumenische Werkstatt01.04.2000 Fachtagung „Petition und Altfallregelung –

last chance?“, Frankfurt Veranstalter: amnesty international, Caritasverbandfür die Diözese Limburg, Diakonisches Werkin Hessen und Nassau, Hessischer Flüchtlingsrat,Ökumenische Werkstatt

Ökumenischer Vorbereitungsausschuss zur Woche der ausländischen Mitbürger

15.02.2000 Vorbereitung der Interkulturellen Woche in Frankfurt Veranstalter: Stadt Frankfurt, Ökumenischer

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Page 271: Jahresbericht 2000/01 - agah-Landesausländerbeirat...L A N D E S A U S L Ä N D E R B E I R A T JAHRESBERICHT 2000 - 2001 Berichtszeitraum 01.01. 2000 bis 31.12.2001 Berichterstatter

Organisationen, Verbände, Institutionen

Vorbereitungsausschuß zur Woche derausländischen Mitbürger

03.04.2000 Vorbereitung der Interkulturellen Woche in FrankfurtVeranstalter: Stadt Frankfurt, ÖkumenischerVorbereitungsausschuß zur Woche derausländischen Mitbürger

24.09.2000 Hessische Auftaktveranstaltung zu 25 JahreInterkulturelle Woche, Frankfurt Veranstalter: Stadt Frankfurt, ÖkumenischerVorbereitungsausschuß zur Woche derausländischen Mitbürger

Özgür Politika26.08.2000 6-jähriges Jubiläum der kurdischen Tageszeitung,

Frankfurt

Pro Asyl

Rat der türkischen Staatsbürger in Deutschland

Rheingauer-Islamischer Kulturverein e. V. 21.10.2000 „Anatolischer Kulturtag“, Rüdesheim

Rhein-Main-Verkehrsverbund28.02.2000 Konstituierende Sitzung, Hofheim 03.05.2000 Sitzung, Offenbach15.08.2000 Sitzung, Hofheim02.11.2000 Sitzung, Wiesbaden13.11.2001 Sitzung, Frankfurt

Sozialkritischer Arbeitskreis Darmstadt e. V.01.11.2000 Stammtisch „Das Integrationskonzept der

Hessischen Landesregierung“, Darmstadt

Spanische Weiterbildungsakademie17.-18.03.2001 Interkulturelles Seminar „Wie mache ich mich

selbständig?“, Frankfurt

Stiftung Mitarbeit05. – 07.10. 2000

Fachtagung „Freiwilligenagenturen und ihreZielgruppen“, Meinhard-Grebendorf

Türkische Moschee-Gemeinde

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Organisationen, Verbände, Institutionen

20.05.2001 „Interreligiöser Tag“ anlässlich des Hessentages, Dietzenbach

Türkisches Volkshaus

TUN e.V. 28.04.2000 Referat zum Thema „Einbürgerung“, Raunheim

Union-Druckerei und Verlagsanstalt GmbH 08.09.2000 Jubiläumsfeier 100 Jahre Union-Druckerei und

Verlagsanstalt GmbH, Frankfurt

Verband der Initiativgruppen in der Ausländerarbeit – VIA e. V.10.-12.11.2000 Fachtagung „Integrationsbereitschaft als

Schlüsselbegriff für ein Miteinander“, Hamburg

Verband Hessischer Zeitungsverleger e. V.27.03.2000 Empfang der hessischen Zeitungsverleger, Berlin 12.06.2001 „Sommerliche Begegnung“ der hessischen Verleger,

Chefredakteure, Mitglieder der HessischenLandesregierung und des Landtages, Schlangenbad

Verein für außerschulische Bildungsarbeit

Verein zur Förderung von Kultur und Bildung e. V.22.09.2000 Interkulturelle Konferenz „Mensch = Mensch: Eine

nicht rassistische Schule“, Gießen

Vereinigung der hessischen Unternehmerverbände e. V.04.04.2001 Veranstaltung „Arbeitsmarktorientierte Zuwande-

rung – Globalisierung auch in der Arbeitsmarkt- politik“, Frankfurt

21.08.2001 Gespräch mit Frau Venemar, Wiesbaden 22.11.2001 10. Hessischer Unternehmertag, Wiesbaden

Vereinigung deutsch-ausländische Solidarität

Verwaltungsgericht Darmstadt 27.07.2001 Fachtagung „Aufenthaltsrecht türkischer Staatsan-

gehöriger“, Frankfurt

Volkshochschule15.11.2000 Veranstaltung „Fremdenfähigkeit oder Integration“,

Offenbach

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Organisationen, Verbände, Institutionen

YEK-KOM24.09.2000 Seminar „Lobby und Öffentlichkeitsarbeit“, Köln

Zentralrat der Juden in Deutschland

Zentralrat der Muslime in Deutschland 01.10.2001 Tag der offenen Moschee 2001, Darmstadt

Zentrum für Türkeistudien

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Landesbündnis „Weltoffenes Hessen“

4.8 Landesbündnis „Weltoffenes Hessen“

Das Landesbündnis, Anfang 1999 aus Besorgnis über die Auswirkungen der Unterschriftenkampagne der CDU/CSU gegen die Doppelte Staats-bürgerschaft gegründet, arbeitete auch 2000 und 2001 unter aktiver Mitwirkung der AGAH weiter. Getragen von fast 50 hessischen Organi-sationen, u. a. Gewerkschaften, Wohlfahrtsverbänden, Ausländerbeirä-ten, Migrantenorganisationen und kirchlichen Einrichtungen, setzt es sich ein für den Erhalt der liberalen und weltoffenen Tradition Hessens und fördert das Miteinander der Menschen unterschiedlicher ethnischer Herkunft auf Grundlage gegenseitigen Respekts.

Leitgedanken des Bündnisses sind

- dazu beizutragen, dass fremdenfeindliches, antisemitisches, ras-sistisches und rechtsextremistisches Gedankengut in Hessen keinen Platz mehr hat;

- zu zeigen, dass die Vielfalt der Kulturen, der Religionen, der Hautfarben und der Muttersprachen ein lebendiger Ausdruck un-serer Gesellschaft ist.

Das Bündnis setzt sich ein für die soziale, rechtliche und wirtschaftliche Integration und Gleichstellung aller Menschen mit Lebensmittelpunkt in Hessen. Dazu gehört, den Erwerb der deutschen Staatsbürgerschaft nicht von der Aufgabe der bisherigen Staatsangehörigkeit abhängig zu machen.

Mit Informations- und Erfahrungsaustausch, Aktionen, Stellungnahmen und politischen Gesprächen sollen diese Ziele umgesetzt werden.

Als organisatorische Struktur bedient sich das Bündnis eines Plenums, eines Arbeitsausschusses sowie verschiedener Projektgruppen.

Während Projektgruppen in den Jahren dieses Berichts nicht mehr tag-ten, trafen sich Plenum, vor allem aber die Mitglieder des Arbeitsaus-schusses regelmäßig:

21.01.2000 Landesbündnis „Weltoffenes Hessen“: Werbekampagne, Frankfurt

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Landesbündnis „Weltoffenes Hessen“

28.01.2000 Plenum, Frankfurt 29.02.2000 Sitzung „Arbeitsausschuss“, Frankfurt 26.04.2000 Sitzung „Arbeitsausschuss“, Frankfurt 27.06.2000 Sitzung „Arbeitsausschuss“, Frankfurt 10.08.2000 Sitzung „Arbeitsausschuss“, Frankfurt 25.09.2000 Sitzung „Arbeitsausschuss“, Frankfurt 27.10.2000 Plenum, Frankfurt 28.11.2000 Plenum, Frankfurt16.01.2001 Sitzung „Arbeitsausschuss“, Frankfurt 23.03.2001 Sitzung „Arbeitsausschuss“, Frankfurt 11.05.2001 Sitzung „Arbeitsausschuss“, Frankfurt 09.08.2001 Sitzung „Arbeitsausschuss“, Frankfurt 13.09.2001 Sitzung „Arbeitsausschuss“, Frankfurt 14.11.2001 Sitzung „Arbeitsausschuss“, Wiesbaden

Ein Schwerpunkt der Arbeit des Bündnisses zu Beginn des Jahres 2000 war die Umsetzung des neuen Staatsangehörigkeitsrechts. In Briefen an Bundesinnenminister Schily, Innenminister Bouffier, Kultusministerin Wolff und Staatssekretär Seif wurde je nach Zuständigkeit auf Klärungs-bedarf bzw. Defizite der neuen Regelungen hingewiesen.

So wurde z. B. angemahnt, dass weiterhin die Frage offen stehe, wel-chen aufenthaltsrechtlichen Status Personen erhalten werden, die zu-nächst die deutsche Staatsangehörigkeit inne hatten, diese aber verlie-ren oder aufgeben. In erster Linie betraf diese Problematik Migrant/innen, die aufgrund des geänderten Staatsangehörigkeitsrechts vom „Optionsmodell“ Gebrauch machen. Sofern die Betroffenen die deutsche Staatsangehörigkeit auf eigenen Wunsch oder von Amts we-gen aufgeben bzw. verlieren, ist für sie von großer Bedeutung, wie ihr anschließender Verbleib in der Bundesrepublik Deutschland aufenthalts-rechtlich zu bewerten sein wird.

Hiervon betroffen ist auch die Personengruppe deutscher Staatsangehö-riger, die ohne Erhalt einer Beibehaltungsgenehmigung die Aufnahme einer anderen Staatsangehörigkeit beantragen. Die Neuregelung des § 25 StAG kann insbesondere in Fällen eingebürgerter, ehemaliger türki-scher Staatsangehöriger und deutscher Ehefrauen von Türken zu Kom-plikationen führen. In der vormaligen Fassung des § 25 RuStAG war die Folge des Verlustes der deutschen Staatsangehörigkeit dann nicht vor-gesehen, wenn eine andere Staatsangehörigkeit hinzu genommen wur-de, der Betreffende jedoch seinen Wohnsitz oder dauernden Aufenthalt im Inland hatte. Insofern ist zwischenzeitlich eine Änderung der Rechts-

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Landesbündnis „Weltoffenes Hessen“

lage eingetreten. Zum einen ist jedoch fraglich, ob hiervon alle Betroffe-nen hinreichend Kenntnis erlangt haben bzw. erlangen werden. Zum anderen sind die eventuellen Auswirkungen hinsichtlich des nachfolgen-den Aufenthaltsrechtes nicht geklärt, sodass sich der in Betracht kom-mende Personenkreis nicht eindeutig und umfassend informieren kann.

Des Weiteren wurde auf ein erhöhtes Informationsbedürfnis der Erzie-hungsberechtigten der im Rahmen des § 40 b StAG anspruchsberech-tigten Kinder verwiesen und angeregt, zusätzlich zur Verteilung von Merkblättern die betroffenen Familien von Amts wegen zu ermitteln und gesondert anzuschreiben.

Kritik wurde zudem an der begonnenen Praxis geübt, in Einbürgerungs-verfahren Sprachkenntnisse u. a. über das Lesen und die sinngemäße Wiedergabe eines Zeitungsartikels zu ermitteln. Nach Sicht des Bünd-nisses stellt die spezielle Überprüfung an sich ein unverhältnismäßiges Erfordernis dar. Vielmehr sollte genügen, im Rahmen des Einbürge-rungsverfahrens die Sprachkenntnisse in einem normalen Gespräch während der Entgegennahme der Einbürgerungsunterlagen unbürokra-tisch festzustellen. Auch die Regelung des Nachweises von Sprach-kenntnissen bei Analphabeten bzw. deren Prüfung sei nicht ausreichend geregelt.

Kritik richtete das Bündnis auch an dem Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes. In Schreiben an den damaligen Staatsminister Dr. Jung und Sozialministerin Mosiek-Urbahn bewertete das Bündnis die Ungleichbehandlung zwischen Leis-tungsberechtigten als einen Ausschluss einer ganzen Gruppe aus dem Sozialstaatsprinzip und als Einstieg in eine Entsolidarisierung. Das Bündnis setzte sich für eine Abschaffung des Asylbewerberleistungsge-setzes ein und unterbreitete zugleich Vorschläge, wie dadurch entste-hende Mehrkosten aufgefangen werden könnten. So wurde beispiels-weise der Antrag der Bundes-F.D.P. zur Abschaffung der Arbeitserlaub-nispflicht und des damit verbundenen Arbeitsverbotes unterstützt, die Unterbringung von Flüchtlingen in Gemeinschaftsunterkünften nicht mehr als Regel-, sondern als Ausnahmefall sowie die Abschaffung des Flughafenverfahrens und der Sicherungshaft gefordert.

Weitere Themen im Landesbündnis waren Erfahrungen mit Altfallrege-lung, Antirassismusarbeit, Muttersprachlicher Unterricht, das Er-

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Landesbündnis „Weltoffenes Hessen“

gebnis der Kommunalwahl 2001 und die Ausländerbeiratswahlen im November 2001.

Eine ständige kritische Begleitung der Integrationspolitik der Landes-regierung setzte einen weiteren Schwerpunkt im Berichtszeitraum. So forderte beispielsweise das Landesbündnis im Februar 2000 mit einer Pressemitteilung das lang angekündigte Integrationskonzept der Lan-desregierung ein.

Auf die Terroranschläge in New York im September 2001 reagierte das Bündnis mit einer Pressemitteilung bzw. einer Stellungnahme an hessische Bundestagsabgeordnete, in der das Entsetzen und Fas-sungslosigkeit zum Ausdruck gebracht wurden. Gleichzeitig warnte das Bündnis vor überstürzten Reaktionen, die nachhaltig negative Wirkun-gen auf das Zusammenleben der Menschen unterschiedlicher Religio-nen haben könnten. Ministerpräsident Koch wurde zudem aufgefordert, seinen Plan, „Nationale Identität“ zum zentralen Thema des nächsten Wahlkampfes zu machen, fallen zu lassen.

Mit der Erstellung und dem Druck eines Faltblattes zu Zielen und Trä-gern des Bündnisses konnte die Öffentlichkeitsarbeit verstärkt werden.

Nicht zuletzt wurden die Kommunikationsstrukturen und damit die ge-genseitige Information der Trägerorganisationen ausgebaut und verbes-sert.

Neben der AGAH sind nachfolgend genannte Organisationen Träger des Bündnisses. Sie sind damit auch ständige Kooperationspartner der AGAH, mit denen eine verstärkte Zusammenarbeit oder zumindest Dis-kussion besteht:

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Landesbündnis „Weltoffenes Hessen“

ACLI Hessen - Christliche Arbeiterbewegung Italiens Amt für Arbeit, Wirtschaft und Soziales der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Amt für Mission und Ökumene der Evangelischen Kirche in Hessen und NassauArbeiterwohlfahrt (AWO), Bezirksverband Hessen-Süd Arbeitsgemeinschaft der Ausländerbeiräte Hessen (AGAH) - Landesauslän-derbeiratBereich Kirche und Arbeitswelt der Evangelischen Kirche Kurhessen-WaldeckBildungspolitische Initiative e.V. (bipoli) Brotfabrik, Frankfurt am Main Bund der Spanischen Elternvereine e.V., Landesverband Hessen Caritasverband Diözese Limburg Der Paritätische Wohlfahrtsverband, Landesverband Hessen e.V. Deutsch-Ausländische Gemeinschaft Schwalbach Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB), Landesbezirk Hessen Diakonisches Werk in Hessen und Nassau Die Naturfreunde, Landesverband Hessen e.V. D.I.R. – Dokumentations- und Informationszentrum für Rassismusforschung e.V.elternbund hessen (ebh) e.V. Evangelische Kirche in Hessen und Nassau, Interkultureller Beauftragter GDF Landesverband Hessen Gemeinschaft Treysa-Hephata Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW), Landesverband Hessen Hessischer Flüchtlingsrat Hessischer Jugendring Industriegewerkschaft Metall (IG Metall), Bezirk Frankfurt am Main Initiativausschuss "Ausländische Mitbürger in Hessen" Interkultureller Rat in Deutschland e.V. IPPNW - Ärzte in sozialer Verantwortung e.V., Regionalgruppe Frankfurt Islamische Religionsgemeinschaft Hessen (IRH) e.V. Katholisches Bildungswerk Hochtaunus Lagergemeinschaft Auschwitz - Freundeskreis der Auschwitzer e.V. Landesarbeitsgemeinschaft der Kulturinitiativen und soziokulturellen Zent-ren in Hessen e.V. (Laks) Landesarbeitsgemeinschaft Soziale Brennpunkte Hessen e.V. Landesschülervertretung in Hessen Landesverband der Jüdischen Gemeinden in Hessen Lehrerkooperative - Bildung und Kommunikation e. V., Frankfurt am Main medico international

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Landesbündnis „Weltoffenes Hessen“

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pax christi, Internationale katholische Friedensbewegung, deutsche Sektion Pro Asyl, Bundesweite Arbeitsgemeinschaft für Flüchtlinge e.V. Rat der Türkischen Staatsbürger in Deutschland (RTS) Roma-Union Frankfurt e.V., Verband für Hessen SprecherInnengremium Hessischer Erwerbsloseninitiativen TÖDER, Türkischer Lehrerverein Hessen Türkische Gemeinde Rhein-Main e.V. Verband binationaler Familien und Partnerschaften, iaf e.V., Landesgruppe HessenVerband Deutscher Sinti und Roma, Landesverband Hessen Verband Türkisch-Europäische Arbeitgeber-Vereine e.V. Verein für Frankfurter Arbeitergeschichte

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Öffentlichkeitsarbeit

5. Öffentlichkeitsarbeit

Die Darstellung unserer Arbeit nach außen und die Einmischung in den migrations- und integrationspolitischen Diskurs sind wichtige Elemente unseres Bemühens um ein gleichberechtigtes Zusammenleben aller Menschen in Hessen. Denn Akzeptanz setzt Information, aber auch Werben voraus. Wissen um die Sorgen und Nöte der nichtdeutschen Menschen in Hessen, aber auch die positiven Seiten des Miteinanders, wollen einer breiteren Bevölkerungsschicht zugänglich gemacht werden. Daher ist unsere Öffentlichkeitsarbeit eher Aufklärungs-, denn Selbst-darstellungsinstrument.

Einen Ausschnitt dieses kontinuierlichen Bemühens bietet die folgende Dokumentation der Medien, öffentlichen Veranstaltungen und Publikati-onen.

Eine deutliche Verstärkung erfuhr die Öffentlichkeitsarbeit der AGAH durch die Einrichtung einer eigenen Internetseite im Jahr 2001 (www.agah-hessen.de). Wichtige Informationen sind dort nunmehr nicht nur für die Mitglieder, sondern für jedermann abrufbar.

Da Öffentlichkeitsarbeit jedoch nicht nur auf diese Bereiche beschränkt ist, sondern Bestandteil sowohl der politischen Tätigkeit als auch prinzi-piell jeder Aktivität, die sich außerhalb der AGAH und ihrer Mitgliedsbei-räte abspielt, bitten wir, die anderen Kapitel dieses Berichts auch unter dem Blickwinkel der Öffentlichkeitsarbeit zu betrachten.

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Presse

5.1 Presse

Nachfolgend sind die im Berichtszeitraum herausgegebenen Presseer-klärungen, Pressekonferenzen und Interviews (soweit dokumentiert) aufgeführt:

2000

JanuarStudiogast Hessischer Rundfunk - Fernsehen („HessenStudioLive“),Thema: „Das neue Staatsangehörigkeitsrecht“ (07.01.2000) Interview mit Radio FFH wegen Spendenaktion Erdbebenhilfe Türkei„Hessens Schulen helfen“ (24.01.2000)

FebruarPressemitteilung „Integrationspolitische Luftblasen“ zur integrations-politischen Debatte im Hessischen Landtag (17.02.2000) Pressekonferenz zu den Ergebnissen der Plenarsitzung in Baben-hausen (05.02.2000)

MärzInterview mit Hessischer Rundfunk - Fernsehen („Politik in Hessen“),Thema: „Integrationskonzept der Hessischen Landesregierung“(15.03.2000)Interview mit Hessischer Rundfunk - Fernsehen („Hessenschau“),Thema: „Green Card“ (15.03.2000) Pressemitteilung „Ausländerbeiräte begrüßen Sitz im Rundfunkrat“(22.03.2000)Interview mit Hessischer Rundfunk, Thema: „Integrationskonzept der Hessischen Landesregierung“ (28.03.2000) Pressemitteilung „Unverbindlich und enttäuschend“ zum Integrations-konzept der Hessischen Landesregierung; Protest gegen Abschaf-fung des Landesausländerbeiratsgesetzes (29.03.2000)

AprilInterview mit Frankfurter Rundschau „Integrationsbeirat kein Ersatz für Ausländerbeirat“ (05.04.2000)

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Presse

Pressekonferenz zu den Ergebnissen der Plenarsitzung in Seligen-stadt (08.04.2000) Studiogast Hessischer Rundfunk – Hörfunk (HR 1 „Rendezvous in Deutschland“), Thema: „Integrationskonzept der Hessischen Landes-regierung“ (09.04.2000)

MaiStudiogast Hessischer Rundfunk - Fernsehen („Stadtgespräch“), The-ma „Einwanderungsgesetz“, Frankfurt (04.05.2000)

JuniPressekonferenz mit Ministerpräsident Koch zu den Ergebnissen der Plenarsitzung und dem Gespräch mit Ministerpräsident Koch, Hün-feld (13.06.2000)

JuliPressemitteilung „Arbeit statt Almosen – Ausländerbeiräte kritisierenhessische Bundesratsinitiative/Aufhebung des Arbeitsverbots für A-sylbewerber gefordert“ (14.07.2000)

AugustPressemitteilung „Wer nichts tut, macht mit! – Landesausländerbeiratfordert konsequente Maßnahmen gegen Rechtsradikalismus und Rassismus in Deutschland“ (11.08.2000)

SeptemberPressemitteilung „Ein Frankfurter im Bundesvorstand – Manuel Par-rondo zum stellvertretenden Bundesvorsitzenden gewählt“(19.09.2000)Pressekonferenz zu den Ergebnissen der Plenarsitzung und zu der Neuwahl des AGAH-Vorstandes, Oberursel (23.09.2000) Interview mit Hessischer Rundfunk - Hörfunk („Ausländerprogramm“),Thema: „Interkulturelle Woche“ (23.09.2000)

OktoberPressemitteilung „Die Mauern in den Köpfen der Menschen einreißen – Ausländer sind die Verlierer der deutschen Einheit/AGAH fordert Umsetzung des hessischen Integrationskonzepts“ (03.10.2000)

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Presse

Studiogast Hessischer Rundfunk - Hörfunk (HR 1 „Unterwegs in Hes-sen“), Thema: „Ausländer – Die Mauern in den Köpfen müssen fallen“(10.10.2000)Pressemitteilung „Nur die Spitze des Eisbergs – Ausländerbeiräteempört über Entscheidung des Wetzlarer Staatsan-walts/Rechtsextremismus kein ‚herbeigeredetes Phänomen’“(10.10.2000)Pressemitteilung „Koch: ein unbelehrbarer Wiederholungstäter? – Ausländerbeiräte geißeln Äußerungen zum Ausländerwahl-kampf/Integrationskonzept nur Etikettenschwindel?“ (13.10.2000) Interview mit Hessischer Rundfunk - Hörfunk („Ausländerprogramm“),Thema: „Integration“ (24.10.2000)

NovemberResolution zur „deutschen Leitkultur“, Schöneck (25.11.2000) Pressekonferenz zu den Ergebnissen der Plenarsitzung in Schöneck (25.11.2000)Studiogast Hessischer Rundfunk – Hörfunk (HR 1 „Unterwegs in Hessen“) (28.11.2000)

2001

FebruarGespräch mit dpa (15.02.2001) Pressekonferenz zu den Ergebnissen der Plenarsitzung in Wiesba-den (17.02.2001)

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Presse

MärzPressemitteilung: „Das Wahlrecht nutzen! Hessische Ausländerbeirä-te rufen Unionsbürger/innen zur Stimmabgabe auf/Wahlrecht auch für Drittstaater gefordert“ (13.03.2001)

MaiPressekonferenz zu den Ergebnissen der Plenarsitzung in Dietzen-bach (19.05.2001)

JuliInterview mit Hessischer Rundfunk zur Vorstellung der Integrations-konzepte durch die Hessische Sozialministerin Mosiek-Urbahn, Frankfurt (06.07.2001)

AugustPressemitteilung zu den Ausländerbeiratswahlen am 4. November2001 „Der Count-down läuft! Frist zur Einreichung von Wahlvorschlä-gen endet am 30. August“ (01.08.2001) Pressekonferenz zum Projekt „UnternehmensStart für Ausländer“,Wiesbaden (10.08.2001) Pressekonferenz zum Projekt „UnternehmensStart für Ausländer“,Rüsselsheim (30.08.2001)

SeptemberInterview mit Hessischer Rundfunk, Thema „Rassismus“, Berlin (01.09.2001)Interview mit dpa, Thema „Islamischer Religionsunterricht“(05.09.2001)Pressekonferenz mit Ministerpräsident Koch zu den Ergebnissen der Plenarsitzung und dem Gespräch mit Ministerpräsident Koch, Karben (08.09.2001)Pressekonferenz im Hessischen Landtag zur Vorstellung des Wahl-materials (11.09.2001) Interview mit Hessischer Rundfunk – Fernsehen, Thema „Reaktionenauf die Anschläge in den USA“ (12.09.2001) Studiogast Hessischer Rundfunk – Fernsehen („Politik in Hessen“),Thema: „Reaktionen auf die Anschläge in den USA“, (13.09.2001) Pressekonferenz zur Vorstellung der „Integrationskampagne“ der Hessischen Landesregierung; Wiesbaden (18.09.2001)

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Presse

Interview mit „Türkiye“ zur Ausländerbeiratswahl (28.09.2001)

OktoberPressegespräch zu den Ausländerbeiratswahlen mit Schwerpunkt„türkische Presse“; Langen (11.10.2001)Interview mit Hessischer Rundfunk – Hörfunk (HR 1 „Unterwegs in Hessen“), Thema „Integrationskampagne“; Frankfurt (16.10.2001) Interview mit Hessischer Rundfunk - Hörfunk (live) zur „Integrations-kampagne“ und zum Integrationsbeirat der Hessischen Landesregie-rung; Paulskirche Frankfurt (21.10.2001) Interview mit Hessischer Rundfunk – Hörfunk (HR 4 „Ausländerpro-gramm“), Thema „Ausländerbeiratswahl“, Frankfurt (21.10.2001) Pressegespräch mit dpa, Thema „Ausländerbeiratswahl“, Wiesbaden (23.10.2001)Pressegespräch mit dem Wiesbadener Kurier, Thema „Ausländerbei-ratswahl“, Wiesbaden (30.10.2001)

NovemberInterview mit HNA Werra-Meißner zur Ausländerbeiratswahl(01.11.2001)Interview mit Hessischer Rundfunk – Hörfunk, Thema „Ausländerbei-ratswahl“ (01.11.2001) Interview mit Hessischer Rundfunk – Hörfunk (HR 4 „Osthessenjour-nal“), Thema „Ausländerbeiratswahl“ (02.11.2001) Ausländerbeiratswahl-Zentrale; AGAH-Geschäftsstelle (04.11.2001)Interview mit Hessischer Rundfunk - Hörfunk („Unterwegs in Hes-sen“), Thema: „Ausländerbeiratswahl“ (05.11.2001) Diverse Interviews mit Zeitungen und Presse zur Ausländerbeirats-wahl (05.11.2001) Interview mit Hessischer Rundfunk – Hörfunk, Thema „Ergebnis der Ausländerbeiratswahlen“ (08.11.2001) Interview mit Hessischer Rundfunk – Hörfunk (HR 4 „Ausländerpro-gramm“), Thema „Ergebnis der Ausländerbeiratswahlen“(10.11.2001)

DezemberPressekonferenz zu den Ergebnissen der Plenarsitzung in Fulda (15.12.2001)

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Presse

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Über alle Themen, zu denen sich die AGAH zu Wort meldete, wurde in der regionalen und überregionalen Presse berichtet. Die positive Me-dienpräsenz der letzten Jahre wurde damit fortgesetzt.

Eigene Beiträge für deutsche und ausländische Zeitschriften sowie Handbücher ergänzten die Öffentlichkeitsarbeit durch Vorstand und Ge-schäftsstelle.

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Podiumsdiskussionen, Veranstaltungen

5.2 Podiumsdiskussionen/Veranstaltungen

Die AGAH hat auch 2000 und 2001 wieder öffentlichkeitswirksame Ver-anstaltungen allein oder in Kooperation mit anderen Organisationen durchgeführt. Gleichzeitig nahmen Vertreter/innen der AGAH als Refe-rent/innen oder Diskutant/innen bzw. Teilnehmer/innen an Tagungen und Kongressen zu verschiedenen Themen teil.

Diese öffentlichen Foren boten immer wieder gute Gelegenheiten, die Arbeit der AGAH einem größeren Publikum darzustellen und gleichzeitig dort unseren politischen Positionen und Forderungen Nachdruck zu ver-leihen.

5.2.1 Veranstaltungen der AGAH

26.02.2000 „Bildungschancen und Zukunft des Muttersprachlichen Unterrichts“Fachtagung, Darmstadt Mitveranstalter: HLZ

18.03.2000 „Staatsangehörigkeitsrecht“Fachtagung, Steinbach Mitveranstalter: HLZ

12.-14.05.2000 „Integrationsarbeit auf lokaler Ebene“ Wochenendseminar, Meinhard-Grebendorf Mitveranstalter: HLZ

20.05.2000 „Methodisches Arbeiten und Offentlichkeitsarbeit im/des AB“ Fachtagung, Gießen Mitveranstalter: HLZ

09.06.-18.06.2000 „Hessentag“Infostand, Hünfeld

18.06.2000 „Hessentag“Teilnahme am Festzug, Hünfeld

26.06.2000 „Lokale-kommunale Integrationspolitik“ Arbeitstreffen, Offenbach

26.08.2000 „Aktuelle Änderungen im Kommunalrecht“

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Podiumsdiskussionen, Veranstaltungen

Fachtagung, Neu-Anspach Mitveranstalter: HLZ

18.11.2000 „Ausländerbeiratswahlen 2001“ Fachtagung, Mühlheim Mitveranstalter: HLZ

09.-10.06.2001 „Ausländerbeiratswahlen 2001“ Wochenendseminar, Heidenrod-Springen

24.-26.08.2001 „Museumsuferfest“Infostand zur Ausländerbeiratswahl, Frankfurt

30.08.2001 „UnternehmensStart für Ausländer“ Veranstaltung, Rüsselsheim Mitveranstalter: Hessisches Wirtschaftsministerium

01.09.2001 „UnternehmensStart für Ausländer“ Veranstaltung, Mühlheim/Main Mitveranstalter: Hessisches Wirtschaftsministerium

06.09.2001 „UnternehmensStart für Ausländer“ Veranstaltung, Langen Mitveranstalter: Hessisches Wirtschaftsministerium

15.09.2001 „Rassismus u. Fremdenfeindlichkeit: Erscheinungsfor-men u. Gegenstrategien“ Fachtagung, Frankfurt Mitveranstalter: HLZ

30.10.2001 „Wege aus der Kriminalität – Gefährdung nichtdeut-scher Jugendlicher“

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Podiumsdiskussionen, Veranstaltungen

Fachtagung, JVA Wiesbaden Mitveranstalter: HLZ, KAB Offenbach

10.-11.11.2001 „Die Antidiskriminierungsrichtlinie des Rates der Euro-päischen Gemeinschaft“ Wochenendseminar, Heidenrod-Springen Mitveranstalter: DGB

08.12.2001 „Methodisches Arbeiten im Ausländerbeirat – eine Grundlagenveranstaltung für Neugewählte“ Fachtagung, Rüsselsheim Mitveranstalter: HLZ

5.2.2 Veranstaltungen anderer Institutionen und Organisationen

08.01.2000 NeujahrsempfangFrankfurtVeranstalter: DGB Kreis Frankfurt

09.01.2000 Moslemischer Fastenbrechen-Abend GießenVeranstalter: Christlich-Muslimische Gemeinde in Gießen

24.-25.01.2000 „Religiöse Feindbilder u. interreligiöse Mediation“ Fachtagung, Schmitten/Ts. Veranstalter: Evangelische Akademie Arnoldshain

10.02.2000 „Grenzen überwinden – Interkulturelle Bildung als Zu-kunftschance“Fachtagung, Frankfurt Veranstalter: GEW

08.03.2000 Empfanganlässlich des internationalen Frauentages, Wiesbaden Veranstalter: Stadt Wiesbaden

16.03.2000 „Das neue Staatsbürgerschaftsrecht“ Infoveranstaltung, Lich Veranstalter: Ausländerbeirat Lich

21.03.2000 „Ausländerintegration“Kommunalpolitisches Forum, FrankfurtVeranstalter: Konrad-Adenauer-Stiftung

23.03.2000 „Das neue Staatsbürgerschaftsrecht“ Infoveranstaltung, Büdingen Veranstalter: Ausländerbeirat Büdingen

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Podiumsdiskussionen, Veranstaltungen

27.03.2000 Empfangder Hessischen Zeitungsverleger, Berlin

31.03.-02.04.2000 „Erfolgreich in die Beiratsarbeit starten“Kooperationsveranstaltung, Hamminkeln Veranstalter: Akademie Klausenhof, LAGA NRW

01.04.2000 Mitgliederversammlungder GEW-Personengruppe Migrantinnen und Migran-te/Interkulturelle Bildung, Frankfurt

01.04.2000 „Petition und Altfallregelung – last chance?“ Fachtagung, Frankfurt Veranstalter: amnesty international, Caritasverband für die Diözese Limburg, Diakonisches Werk in Hessen und Nas-sau, Hessischer Flüchtlingsrat, Ökumenische Werkstatt

04.04.2000 „Das neue Staatsbürgerschaftsrecht“ Infoveranstaltung, Bad Nauheim Veranstalter: Ausländerbeirat Bad Nauheim

06.04.2000 „Das neue Staatsbürgerschaftsrecht“ Infoveranstaltung, KelkheimVeranstalter: Ausländerbeirat Kelkheim

07.04.2000 Eine-Welt-VeranstaltungWorkshop Migration, FrankfurtVeranstalter: SPD Bezirk Hessen-Süd

25.04.2000 „Mein Freund ist Ausländer“ Ausstellungseröffnung, Nidderau Veranstalter: Ausländerbeirat Nidderau

28.04.2000 „Einbürgerung“Referat, Raunheim Veranstalter: TUN e.V.

29.04.2000 „Optimierung der Ausländerbeiratsarbeit“ Tagesseminar, Rüsselsheim Veranstalter: Ausländerbeirat Rüsselsheim

20.05.2000 „Tag des ausländischen Mitbürgers“ Kelsterbach

03.06.2000 „Asyl und Flüchtlinge in Europa“ Symposium, Frankfurt

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Podiumsdiskussionen, Veranstaltungen

Veranstalter: Bündnis 90/Die Grünen, LAG MigrantInnen und Flüchtlinge

06.06.2000 BezirksausländerkonferenzFrankfurtVeranstalter: IG-Metall

08.06.2000 „Journalismus BILDet! Stimmungsmache oder SPIEGEL der Politik?“ Talkrunde mit Wolf von Lojewski, WiesbadenVeranstalter: Gesellschaft für Medienwirtschaft

15.06.2000 „Das Integrationskonzept der Hessischen Landesregie-rung und die Zukunft der Ausländerbeiräte“ Referat, LauterbachVeranstalter: Ausländerbeirat Lauterbach

15.06.2000 Verleihung des Hessischen Friedenspreises 2000Wiesbaden

18.06.2000 Internationales Kulturfest WetzlarVeranstalter: Ausländerbeirat Wetzlar

22.08.2000 „Islamische religionskundliche Unterweisung in der Schule“Fachtagung, Frankfurt Veranstalter: GEW

22.08.2000 „Polens Platz in Europa“ Vortrag von Dr. K. Miszczak, Wiesbaden Veranstalter: HLZ, Hessischer Landtag

26.08.2000 6-jähriges Jubiläum der kurdischen Tageszeitung „Özgür Politika“, Frankfurt

08.09.2000 „Flucht und Behinderung“ Konferenz, MarburgVeranstalter: Deutsche Blindenstudienanstalt e.V.

08.09.2000 Jubiläumsfeier100 Jahre Union-Druckerei und Verlagsanstalt GmbH, Frankfurt

08.09.2000 „Wie kann der Ausländerbeirat der Zukunft aussehen?“ Hearing, Hannover Veranstalter: Ausländerbeirat Hannover

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Page 292: Jahresbericht 2000/01 - agah-Landesausländerbeirat...L A N D E S A U S L Ä N D E R B E I R A T JAHRESBERICHT 2000 - 2001 Berichtszeitraum 01.01. 2000 bis 31.12.2001 Berichterstatter

Podiumsdiskussionen, Veranstaltungen

13.09.2000 „Integrationspolitik in Hessen“ Referat, Frankfurt Veranstalter: Initiativausschuss ausländischer Bürger in Hessen

14.09.2000 „Nur gut oder auch gerecht?“ Tag der Caritas, Limburg Veranstalter: Caritasverband für die Diözese Limburg e.V.; AG Nr. 10: „Allein zu schwach, im Bündnis stark?“ – Politi-sche Bündnisse als Option für die Politik der Wohlfahrtsver-bände

14.-16.09.2000 „Europäische Migration; Nicht ob, sondern wie: Migra-tion und Integration – ihre Gestaltung und Konsequen-zen“Seminar, MainzVeranstalter: Johannes-Gutenberg-Universität

16.09.2000 SommerfestWiesbadenVeranstalter: Ausländerbeirat Wiesbaden

22.09.2000 „Mensch = Mensch: Eine nichtrassistische Schule“ Interkulturelle Konferenz, Gießen Veranstalter: Verein zur Förderung von Kultur und Bildung e.V.

24.09.2000 „Lobby und Öffentlichkeitsarbeit“Seminar, Köln Veranstalter: YEK-KOM

24.09.2000 „25 Jahre Interkulturelle Woche“ Hessische Auftaktveranstaltung, Frankfurt

24.09.2000 „Musik und Kultur gegen Intoleranz und Rassismus“ Aktionstag, Schlüchtern Veranstalter: Magistrat der Stadt Schlüchtern/Jugendreferat

27.09.2000 „Integration?!“Podiumsdiskussion im Rahmen der Interkulturellen Woche, OffenbachVeranstalter: Caritas

30.09.2000 Empfanganlässlich der Interkulturellen Woche 2000, Mühlheim Veranstalter: Ausländerbeirat Mühlheim

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Podiumsdiskussionen, Veranstaltungen

05.-07.10.2000 „Freiwilligenagenturen und ihre Zielgruppen“ Fachtagung, Meinhard-Grebendorf Veranstalter: Stiftung Mitarbeit und BundesAG Freiwilligen-agenturen

09.10.2000 „30 Jahre Datenschutz in Hessen“ Festakt, Wiesbaden Veranstalter: Hessischer Ministerpräsident, Präsident des Hessischen Landtages

19.10.2000 „Hass als Spaß? Fremdenfeindliche Entwicklungen in der Jugend“ 13. Interkulturelle Konferenz, Frankfurt Veranstalter: Interkultureller Beauftragter

21.10.2000 Demonstrationgegen den Landesparteitag der REPUBLIKANER,Bad Homburg

21.10.2000 „Anatolischer Kulturtag“ RüdesheimVeranstalter: Rheingauer-Islamischer Kulturverein e.V.

29.10.2000 „Miteinander im Gespräch“ Veranstaltung, Obertshausen Veranstalter: Kreisausländerbeirat Offenbach

01.11.2000 „Menschenrechte und Polizei“Podiumsdiskussion, Wiesbaden Veranstalter: Hessische Polizeischule

01.11.2000 „Das Integrationskonzept der Hessischen Landesregie-rung“Stammtisch, Darmstadt Veranstalter: Sozialkritischer Arbeitskreis Darmstadt e.V.

03.-04.11.2000 „Auswirkungen der deutschen Staatsangehörigkeitsre-form“Fachtagung, Köln Veranstalter: DTJV

10.-12.11.2000 „Integrationsbereitschaft als Schlüsselbegriff für ein Miteinander“Fachtagung, Hamburg Veranstalter: Verband der Initiativgruppen in der Ausländer-arbeit – VIA e.V.

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Podiumsdiskussionen, Veranstaltungen

11.11.2000 „Laptops in alle Rucksäcke“ Fachtagung, Frankfurt Veranstalter: Bündnis 90/Die Grünen

13.11.2000 „Gesellschaft braucht Familie; Familien brauchen Zeit“ Familienpolitischer Dialog, Wiesbaden Veranstalter: SPD-Fraktion

15.11.2000 „Fremdenfähigkeit oder Integration“ Veranstaltung, Offenbach Veranstalter: Deutscher Freidenker-Verband, Volkshoch-schule und Leitstelle Zusammenleben in Offenbach

21.11.2000 „Perspektiven der Jugendhilfe in Hessen“ Fachtagung, Frankfurt Veranstalter: GEW

27.-28.11.2000 „International Exchange of Experience of European Officers“Veranstaltung, Stuttgart Veranstalter: Rat der Gemeinden und Regionen Europas

30.11.2000 „Ein Jahr neues Staatsangehörigkeitsrecht“ Veranstaltung, Frankfurt Veranstalter: DGB, Interkultureller Rat

01.12.2000 „Europarecht für türkische Staatsangehörige“ Fachtagung, Frankfurt Veranstalter: Institut für türkisch-europäische Studien

03.12.2000 Ehrungvon Djuro Midjic für 20-jährige Mitgliedschaft, Mühlheim Veranstalter: Ausländerbeirat Mühlheim

22.12.2000 JahresabschlussfeierGießenVeranstalter: Kreisausländerbeirat Gießen

12.01.2001 NeujahrsempfangLangenselboldVeranstalter: SPD Main-Kinzig

13.01.2001 NeujahrsempfangFrankfurtVeranstalter: DGB

15.01.2001 „Integration und Akzeptanz ausländischer Bürger/innen

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Podiumsdiskussionen, Veranstaltungen

in kreisangehörigen Kommunen“ Kommunalforum, Mühlheim Veranstalter: Kreisausländerbeirat Offenbach

23.01.2001 Empfangzur Verabschiedung des Interkulturellen Beauftragten Dr. Jürgen Micksch, Frankfurt

03.02.2001 „NPD“Wochenendseminar und Referat, Wetzlar Veranstalter: Ausländerbeirat Wetzlar

07.02.2001 „Berufliche Bildung im dualen System“ Fachtagung, Wiesbaden Veranstalter: SPD-Landtagsfraktion, AfB Hessen

08.02.2001 „Zuwanderung und Integration – Integrationsmodell der Niederlande“Vortrags- und Diskussionsveranstaltung, Frankfurt Veranstalter: IHK Frankfurt

09.02.2001 Inthronisations-Sitzungdes närrischen Frankfurter Prinzenpaares, FrankfurtVeranstalter: Hessischer Rundfunk

05.-06.03.2001 „Zukünftige Perspektiven der kommunalen Migranten- und Minderheitenvertretungen in Rheinland-Pfalz“ Expertenkonferenz, Mainz Veranstalter: Landesbeauftragte für Ausländerfragen bei der Staatskanzlei

07.-08.03.2001 Interkulturelle Kontexte: „Sprache als Instrument von Macht und Partizipation“ Fachtagung, Schmitten/Ts. Veranstalter: Evangelische Akademie Arnoldshain

17.-18.03.2001 „Wie mache ich mich selbständig?“ Interkulturelles Seminar, Frankfurt Veranstalter: Spanische Weiterbildungsakademie e.V.

20.03.2001 „Eine bunte Schule. Voneinander lernen in Europa“ Veranstaltung, Frankfurt Veranstalter: Alfred Herrhausen Gesellschaft für internatio-nalen Dialog

25.03.2001 Afrikanisches Filmereignis

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Podiumsdiskussionen, Veranstaltungen

aus Anlass des 10-jährigen Bestehens des Ausländerbeirats Viernheim

31.03.2001 Empfangfür ausländische Vereine, Frankfurt Veranstalter: KAV

04.04.2001 „Arbeitsmarktorientierte Zuwanderung – Globalisierung auch in der Arbeitsmarktpolitik“ Veranstaltung, Frankfurt Veranstalter: Vereinigung der hessischen Unternehmerver-bände

01.05.2001 Kundgebungzum 01. Mai, Frankfurt Veranstalter: DGB

04.-05.05.2001 „Bilanz und Folgerungen aus 5 Jahren NOW-Projekt im Land Hessen – Praxisfeld Interkulturelle Altenpflege“ Fachtagung, Darmstadt Veranstalter: Elisabethenstift Darmstadt

08.05.2001 „Unsere Aufgabe heißt Hessen“ Ausstellungseröffnung, Wiesbaden Veranstalter: Hessischer Landtag Wiesbaden

12.05.2001 Frühlingsfestdes Landessportbundes Hessen, Frankfurt

12.05.2001 „40 Jahre marokkanische Migration in Offen-bach/Hessen“Veranstaltung, Offenbach Veranstalter: AWO Hessen Süd, Leitstelle Zusammenleben Offenbach, HLZ

15.05.2001 „Deutschland – Einwanderungsland? Fakten, Probleme, Perspektiven“Fachtagung, Gießen Veranstalter: HLZ, iaf e.V., Der Paritätische LV Hessen e.V.

20.05.2001 LandeskonferenzNiederrodenbachVeranstalter: Naturfreunde Hessen

20.05.2001 „Interreligiöser Tag“ anlässlich des Hessentages, Dietzenbach

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Podiumsdiskussionen, Veranstaltungen

Veranstalter: Türkische Moschee-Gemeinde, Ev. Rut-Gemeinde, Gesprächskreis Christen und Muslime, Gisela Mauer

21.05.2001 „Begegnung – Bewegung – Integration“ Podiumsgespräch anlässlich des Hessentages, Dietzen-bachVeranstalter: Landessportbund Hessen

22.05.2001 „Wir machen Schule besser: Schritte auf dem Weg zur Ganztagsschule“Hessen-Forum, Dietzenbach Veranstalter: SPD-Landtagsfraktion

24.05.2001 „Integration in Hessen“ Veranstaltung mit Präsentation und Podiumsdiskussion, DietzenbachVeranstalter: Hessisches Sozialministerium

26.05.2001 Öffentliche Anbringung der Gedenktafel für Abschiebe-opfer am Frankfurter Flughafen FrankfurtVeranstalter: Aktionsbündnis gegen Abschiebungen Rhein-Main

12.06.2001 „Sommerliche Begegnung“ der hessischen Verleger, Chefredakteure, Mitglieder der Hessischen Landesregierung und des Landtages, Schlan-genbadVeranstalter: Verband Hessischer Zeitungsverleger e.V.

14.06.2001 FußballturnierFrankfurtVeranstalter: KAV

15.06.2001 „Juristengespräch“des AK Staatsangehörigkeitsrecht des Interkulturellen Ra-tes, Frankfurt Veranstalter: Interkultureller Rat

15.06.2001 Diakonisches Nachtcafé im Rahmen des Evangelischen Kirchentages, Frankfurt

18.06.2001 „Nachwuchsförderung bei ausländischen Selbständi-

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Podiumsdiskussionen, Veranstaltungen

gen“Gesprächsrunde, Frankfurt Veranstalter: Bildungswerk der Hessischen Wirtschaft

20.06.2001 Verleihung des Hessischen Friedenspreises 2001 Wiesbaden

26.06.2001 „Islamisches Alltagsleben in Deutschland“ Fachtagung, Bonn Veranstalter: Friedrich-Ebert-Stiftung

27.07.2001 „Aufenthaltsrecht türkischer Staatsangehöriger“ Fachtagung, Frankfurt Veranstalter: Verwaltungsgericht Darmstadt

16.08.2001 Sommerfestdes Hessischen Ministerpräsidenten, Schloss Weilburg

21.08.2001 Gesprächmit Frau Venemar, Wiesbaden Vereinigung der hessischen Unternehmerverbände e.V.

21.08.2001 Empfang der Evangelischen Kirchen in Hessen Empfang, Wiesbaden Veranstalter: Evangelische Kirche

26.08.2001 Politischer Frühschoppen und Internationales Sommer-festFrankfurtVeranstalter: Naturfreunde Hessen

01.09.2001 25. Internationales SommerfestWiesbadenVeranstalter: Ausländerbeirat Wiesbaden

05.09.2001 Projekt „Ältere Migranten – ihr Leben, ihre Erfahrun-gen“hr-Gesprächsrunde mit Schülerinnen und Schülern der IGS Nordend/Bornheim, Frankfurt Veranstalter: Hessischer Rundfunk

26.09.2001 „Integration – wie ihr uns das Gefühl geben könnt, dass wir zu euch gehören“ Veranstaltung, ReinheimVeranstalter: Agenda 21, Gruppe Interkulturelles Zusam-menleben, Evangelische Erwachsenenbildung im Oden-waldkreis

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Podiumsdiskussionen, Veranstaltungen

27.09.2001 Empfangzum 25-jährigen Bestehen des Ausländerbeirats, Mühlheim Veranstalter: Ausländerbeirat Mühlheim

02.10.2001 Tag der offenen Moschee 2001 DarmstadtVeranstalter: Zentralrat der Muslime in Deutschland

04.10.2001 Empfangzum 20-jährigen Bestehen des Ausländerbeirats, Bad Hom-burgVeranstalter: Ausländerbeirat Bad Homburg

05.10.2001 WahlpartyFrankfurtVeranstalter: KAV

11.10.2001 „Grenzen überwinden – Freundschaft finden“ Luftballonaktion gegen den Krieg, Wiesbaden Veranstalter: CISV

20.10.2001 Empfangzum 11-jährigen Jubiläum des Ausländerbeirats, Maintal Veranstalter: Ausländerbeirat Maintal

22.10.2001 Empfangzur Einführung des Interkulturellen Beauftragten Pfarrer Lipsch; Frankfurt

23.10.2001 „Eine Stunde für den Frieden“ OffenbachVeranstalter: Katholisches Dekanat Rodgau, Seligenstadt und Stadt Offenbach, Evangelisches Dekanat in Stadt und Kreis Offenbach, Portugiesisch-Katholische Gemeinde, Italienisch-Katholische Gemeinde, Jüdische Gemeinde Of-fenbach, Islamische Gemeinden Kreis und Stadt Offenbach, Ökumenischer Arbeitskreis Offenbach, Initiative „Lade Dei-ne Nachbarn ein“, Leitstelle Zusammenleben in Offenbach, Polizeipräsidium Südosthessen, Hessischer Städte- und Gemeindebund, Ausländische Vereine, Kreis Offenbach, Stadt Offenbach, Kreisausländerbeirat Offenbach, Auslän-derbeirat der Stadt Offenbach

07.11.2001 „Partigiani“Ausstellung, Frankfurt Veranstalter: GEW

08.11.2001 „Wieviel Fernsehen braucht der Mensch?“

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Podiumsdiskussionen, Veranstaltungen

Gesprächsforum; Frankfurt Veranstalter: LPR

09.11.2001 Empfangzur Bekanntgabe des endgültigen Wahlergebnisses, Frank-furtVeranstalter: KAV

12.11.2001 „Dialog der Religionen – Abrahams Töchter“ Konstituierende Sitzung, Schmitten/Ts. Veranstalter: Evangelische Akademie Arnoldshain

13.11.2001 Hessischer Aussiedlertag Podiumsdiskussion und Fachtagung zur Aussiedlerarbeit; Schwalmstadt-TreysaVeranstalter: Evangelische Fachhochschule Darmstadt, Schwalm-Eder-Kreis, Hessisches Diakoniezentrum Hephata

17.11.2001 Verleihung des „Bürgermedienpreises“ KasselVeranstalter: LPR

22.11.2001 10. Hessischer Unternehmertag WiesbadenVeranstalter: Vereinigung der hessischen Unternehmerver-bände

24.11.2001 „Aktuelle Fragen des Assoziationsrechts EWG/Türkei“ Fachtagung; Stuttgart Veranstalter: GefAA

26.11.2001 „Herausforderungen und Chancen der Integration von Zuwanderern in Hessen“ Fachtagung, WiesbadenVeranstalter: Hessisches Sozialministerium, ISS

29.11.2001 „Illegal in Deutschland“ Fachtagung, Frankfurt Veranstalter: Katholische Akademie Rabanus Maurus

01.12.2001 „Eine Stunde für den Frieden“ DietzenbachVeranstalter: Diverse

06.12.2001 „Rolle u. Funktion der türkisch-islamischen Gemeinden als ergänzende Erziehungseinrichtungen in Hessen“ Fachtagung, Frankfurt Veranstalter: HLZ

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Podiumsdiskussionen, Veranstaltungen

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18.+19.12.2001 „Interkulturelle Kompetenz als Schlüsselqualifikation“ Workshop, Bonn Veranstalter: Landesverband der Volkshochschulen von NRW e.V.

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Hessentag

5.3 Hessentag

Der 40. Hessentag fand vom 09. bis zum 18. Juni 2000 in Hünfeld statt.

Mehrere Treffen mit den Beiräten der Region im Vorfeld des Hessenta-ges (so am 06.04. und 04.05.2000 in Fulda) hatten zum Ziel, die örtlich arbeitenden Ausländerbeiratsmitglieder auch in Hünfeld aktiv in den Hessentag mit einzubinden. Während des Hessentags beteiligten sich die Beiräte dann auch aktiv an den Aktivitäten der AGAH.

10 Tage lang präsentierte sich die AGAH auf der Landesausstellung mit einem Informationsstand. Schwerpunkt war in diesem Jahr die Einführung der „Green Card“. Die Besucherinnen und Besucher konnten sich an einem Gewinnspiel beteiligen. Als Hauptpreis winkte (jedem) Besucher eine „Green Card“ für den Hessentag, die natürlich mit, von der ‚richtigen’ Green Card abgeleiteten Auflagen und Bedin-gungen versehen war. Auf humorvolle Weise sollte so den Besuchern das Thema Zuwanderung und die Problematik der streng an den Be-dürfnissen Deutschlands orientierten Reglementierungen näher ge-bracht werden. Zusätzlich präsentierten sich die Beiräte aus der Re-gion mit eigenen Darbietungen. Kulturelle Höhepunkte am Stand wa-ren Auftritte der „The World People“, die afrikanische Trommelmusik präsentierten und Ausschnitte aus dem Solo-Programm „Bella Italia“des Clowns Bartolo.

Das zur Tradition gewordene Gespräch zwischen den Delegierten der AGAH und dem Hessischen Ministerpräsidenten während des Hes-sentages fand auch in Hünfeld, und zwar am 20. Juni 2000, statt. Im Rahmen einer gemeinsamen Pressekonferenz mit dem Ministerprä-sidenten wurden die Ergebnisse des Gesprächs am 13. Juni der Öf-fentlichkeit präsentiert.

Auch die Teilnahme am Festzug des Hessentages ist mittlerweile traditioneller Bestandteil des AGAH-Engagements auf dem Hessen-tag. In Hünfeld beteiligten sich für die AGAH die Trommler- und Trachtengruppe der koreanischen Schule, die damals bereits seit 18 Jahren bestand.

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Hessentag

Klangvoll und farbenfroh präsentierte die Gruppe den Zuschauern ei-nen Einblick in das landestypische und traditionsreiche Zusammen-spiel von koreanischem Tanz und Musik.

Mit großem Engagement und Unterstützung der Ausländerbeiräte im Kreis Offenbach, insbesondere aber des Ausländerbeirates Dietzen-bach, begannen bereits frühzeitig in 2000 die Vorbereitungen für den Hessentag in Dietzenbach 2001. Neben mehreren Vorbereitungstreffen gab es einen ständigen Kontakt zwischen den Geschäftsstellen.

Für die AGAH und die Beiräte war dieser Hessentag eine besondere Herausforderung. Zum einen jährte sich die Teilnahme der AGAH nun-mehr zum zehnten Mal. Zum anderen bot die Bevölkerungsstruktur, aber auch das Image der Stadt, eine besondere Chance, die positiven Seiten der ethnischen Vielfalt einer Region auch einem ‚normalen’ Publikum vorzuführen.

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Hessentag

In der Tat zeigte sich der Hessentag in Dietzenbach vom 18. bis 27. Mai 2001 in einer für Hessentage sehr ungewöhnlichen, lebendigen Form. Der Integrationsgedanke dieses Festes kam hier nicht nur politisch und über Veranstaltungen zum Tragen. Vielmehr war er durch das Publikum selbst und die Vielfalt der Präsentationen ständig präsent.

Schwerpunkt des Informationsstandes der AGAH auf der Lan-desausstellung war in diesem Jahr die Information über die bevorste-henden Ausländerbeiratswahlen im November 2001. Daneben präsentierten sich fast alle Beiräte der Region, nicht nur durch die Anwesenheit der Mitglieder, sondern auch durch Infoblätter, die die Arbeit der Ausländerbeiräte zum Inhalt hatten.

Das zur Tradition gewordene Gespräch zwischen den Delegierten der AGAH und dem Hessischen Ministerpräsidenten fand 2001 erstmals auf Wunsch des Ministerpräsidenten nicht während des Hessenta-ges, sondern an einem anderen Termin statt. Dennoch kamen die Delegierten zur einer gut besuchten Plenarsitzung am 19. Mai zu-sammen, in deren Mittelpunkt eine kontroverse Diskussion mit Vertre-tern der vier im Hessischen Landtag vertretenen Parteien zum Thema „Zukunft des Muttersprachlichen Unterrichts“ stand. Nach einem ge-meinsamen Besuch der auf dem Hessentag vertretenen Organisatio-nen, Verbände und Parteien fand am gleichen Abend die Veranstal-tung des Kreisausländerbeirates Offenbach „Miteinander im Ge-spräch“ mit Talk, Musik und kulinarischen Genüssen statt.

Am 27. Mai präsentierte die AGAH im Rahmen des Festzuges einen Beitrag unter dem Motto „Weltoffenes Hessen“.

Für den kulturellen Reichtum des Hessenlandes standen Teilnehme-rinnen und Teilnehmer aus Kroatien, Serbien, der Türkei, Marokko, Indien, Pakistan, Afghanistan, Spanien und Mexiko, die schon lange im Rhein-Main-Gebiet ihre Heimat gefunden haben oder nie eine an-dere hatten.

Symbolisch trugen sie gemeinsam die Welt mit ihren Händen. Sie re-präsentierte die Vielfalt der Religionen, Hautfarben und Mutterspra-chen, die Hessen so bunt und liebenswert macht.

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Hessentag

Der Beitrag der AGAH stand gleichzeitig für die liberale und weltoffe-ne Tradition Hessens, zu der Vorurteile, Ausländerfeindlichkeit und Rechtsextremismus nicht passen.

Auch an vielen anderen Veranstaltungen während des Hessentages beteiligte sich die AGAH aktiv, sei es durch eigene Präsentationen oder aber als Diskussionsteilnehmer oder auch nur als Gäste:

20.05.2001 „Interreligiöser Tag“, Veranstalter: Türkische Moschee-Gemeinde, Ev. Rut-Gemeinde, Gesprächskreis Chris-ten und Muslime, Gisela Mauer

21.05.2001 Podiumsgespräch „Begegnung – Bewegung – Integra-tion“, Veranstalter: Landessportbund Hessen

22.05.2001 Teilnahme an den Sitzungen der Landtagsfraktionen

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Hessentag

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22.05.2001 Hessen-Forum „Wir machen Schule besser: Schritte auf dem Weg zur Ganztagsschule“, Veranstalter: SPD-Landtagsfraktion

24.05.2001 „Integration in Hessen“, Dietzenbach. Veranstalter: Hessisches Sozialministerium

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Publikationen

5.4 Publikationen

Die AGAH-Zeitschrift „Trommel“ erschien im Jahre 2000 einmal und im Jahre 2001 zweimal.

Die Ausgabe Sommer 2000 erschien rechtzeitig zum Hes-sentag und befasste sich schwerpunktmäßig mit dem In-tegrationskonzept der Hessischen Landesregierung und der Einführung der Green Card für ausländische IT-Spezialisten.Die Ausgabe Nr.9 erschien im Frühjahr 2001 und befasste sich neben der Vorbereitung der Ausländerbeiratswahl mit Integrationspolitik in Hessen und der Arbeit in den Beirä-ten vor Ort.

Trommel Nr. 10 erschien im Herbst 2001 und hatte als Schwerpunkt die Ausländerbeiratswahl zum Inhalt sowie die Zukunft des Muttersprachlichen Unterrichts und den Gesetzentwurf des Bundesinnenministers zur Zuwande-rung. Diese Ausgabe war farblich an das Wahlkampfmate-rial angepasst und wurde in zahlreichen Orten auch ge-zielt zur Wählerinformation und –mobilisierung eingesetzt.

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Publikationen

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Ebenso wurde zum Jahresende 2000 der Jahresbericht 1998/1999 ge-druckt und allen Ausländerbeiratsmitgliedern sowie einer interessierten Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt.

Mit der Eröffnung der Webseiten der AGAH im Frühjahr 2001 verlagerte sich der Schwerpunkt der AGAH-Publikationen zunehmend auf das Me-dium Internet (siehe Kapitel 2.6.2. Internet).

Julius Gomes

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Bildungsarbeit

6. Bildungsarbeit

Die Bildungsarbeit der AGAH war in den letzten Jahren von äußerst starken Unterschieden in der Zahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer geprägt. Waren einige Veranstaltungen beinahe schon „überfüllt“ oder „ausgebucht“, mussten nicht selten andere Seminare kurzfristig abge-sagt werden, weil nur unzureichendes Interesse vorhanden war. Solche Tatsachen erschweren die organisatorische und konzeptionelle Bil-dungsarbeit ungemein und führen, wenn sich am eher negativen Trend nichts ändern sollte, zu einer kontinuierlichen Reduzierung des Ange-bots. Auch die Suche nach Kooperationspartnern wird schwerer. All dies bleibt unverständlich, da andererseits Bildungsveranstaltungen ge-wünscht werden und Qualifizierungsbedarf vorhanden ist. Nicht selten bilden aktuelle politische oder gesetzliche Neuentwicklungen Anlass, im Rahmen eines Seminars sich die Thematik zu erschließen.

Zu beobachten ist jedoch ebenso, dass die Resonanz auf das Bildungs-angebot gegen Ende der Legislaturperiode abnimmt und nach einer Neuwahl wieder erheblich ansteigt. Insofern haben wir uns auch im Be-richtszeitraum nicht entmutigen lassen und ein relativ umfangreiches Programm auf „auf die Beine gestellt“.

Wie bereits in den Vorjahren, konnte die AGAH auch 2000/2001 die Bil-dungsangebote „nur“ als Kooperationsveranstaltungen mit anderen Or-ganisationen anbieten. Das Fehlen eigener finanzieller Ressourcen und die dünne Personaldecke ließen eigenständige Angebote leider nicht zu. Trotzdem darf der inhaltliche Einfluss der AGAH auf die Bildungsveran-staltungen nicht unterschätzt werden: In der Regel können eigene Ideen und Vorstellungen vollständig umgesetzt werden. Damit ist ein enger Bezug zur Arbeit der Ausländerbeiräte und zu den Bedürfnissen ihrer Mitglieder gewährleistet.

Die einzelnen Angebote wurden 2000 und 2001 in bewährter Form in Veranstaltungskalendern (Faltblätter) zusammengefasst und einem brei-ten Interessentenkreis zur Verfügung gestellt. Darüber hinaus erfolgte mit Start der AGAH-Homepage die Einstellung des Bildungsprogramms ins Internet.

Von hoher Bedeutung war wiederum das gemeinsame Angebot von Hessischer Landeszentrale für politische Bildung (HLZ) und AGAH.

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Bildungsarbeit

Darüber hinaus erfuhr - zumindest in 2000 - auch die Kooperation mit dem Bildungswerk der Arbeiterwohlfahrt Gießen eine Neuauflage (drei jeweils zweitägige Veranstaltungen). Allerdings zog sich die AGAH auf-grund negativer Erfahrungen hinsichtlich des Zustandekommens der Veranstaltungen in der Vergangenheit aus den Vorbereitungen zurück und stellte hierfür dementsprechend auch keine Arbeitskraft bereit. Nach Informationen des genannten Bildungswerkes war die Resonanz aber-mals äußerst verhalten, sodass alle Veranstaltungen abgesagt wurden.

Neu hingegen war die Kooperation mit dem DGB-Bildungswerk Hessen e.V. Aus ihr erwuchs im Jahr 2001 eine Veranstaltung in Form eines zweitägigen Seminars zum Thema „EU-Anti-Diskriminierungsrichtlinie“.

Weitere Angaben zu den Veranstaltungen sind den nachfolgenden Un-terabschnitten zu entnehmen.

6.1 Kooperation mit der Hessischen Landeszentrale für politische Bildung (HLZ)

Wie bereits erwähnt, ist die Hessische Landszentrale für politische Bil-dung (HLZ) mit Abstand der wichtigste Kooperationspartner im Bil-dungssektor. Damit geht einher, dass die HLZ die Finanzierung des Veranstaltungsangebotes maßgeblich trägt. Ohne ein solches Engage-ment, über das sich die AGAH und die Mitgliedsbeiräte auch im zurück-liegenden Zeitraum gefreut haben, wäre die Bildungsarbeit nicht mög-lich.

Die zur Verfügung stehenden Geldmittel lagen 2000 und 2001 auf ähnli-chem Niveau wie in den Vorjahren. Eine Ausweitung scheiterte zum ei-nen an den „knappen Kassen“ und zum anderen führte der Ausfall von Seminaren aufgrund zu geringer Teilnehmerzahlen zu einer Schwä-chung der eigenen Position.

Am 11. Dezember 2000 konnte der HLZ ein detaillierter Vorschlag zum Bildungsangebot des Jahres 2001 unterbreitet werden, nachdem das entsprechende Programm des Jahres 2000 bereits Ende 1999 verein-

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Bildungsarbeit

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bart wurde. In ähnlicher Weise erfolgte die Ausarbeitung des Bildungs-programms für das Jahr 2002 Ende 2001.

Gleichzeitig wurden alle Mitgliedsbeiräte zur Ausrichtung einer der Ta-gesveranstaltungen aufgerufen. Hier zeigte sich, dass leider meistens die gleichen Ausländerbeiräte Bereitschaft signalisierten.

Trotz der hier skizzierten Probleme bleibt abschließend festzuhalten, dass das hessische Bildungsangebot für Mitglieder der Ausländerbeiräte - im Vergleich zu anderen Landesverbänden - weiterhin eine führende qualitative und quantitative Rolle einnimmt.

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Bildungsarbeit

6.2 Seminare in Kooperation mit der HessischenLandeszentrale für politische Bildung (HLZ)

Die enge Zusammenarbeit im Bildungsbereich zwischen der Hessischen Landeszentrale für politische Bildung (HLZ) und der AGAH fand auch im Zeitraum des hier vorliegenden Berichts ihre Fortsetzung. 2000 und 2001 wurden insgesamt zwei Wochenendseminare und elf Fachtagun-gen vereinbart.

Zur organisatorischen und konzeptionellen Planung der Veranstaltungen trafen sich die zuständige HLZ-Vertreterin und die für die Bildungsarbeit zuständigen AGAH-Mitarbeiter zu mehreren Vorbereitungstreffen.

Folgende Übersicht veranschaulicht die Bildungsangebote in den Jahren 2000 und 2001. Zusätzlich erfolgen einige Anmerkungen zu den Inhal-ten.

2000

Wochenendseminar mit der HLZ

1. „Integrationsarbeit auf lokaler Ebene“ vom 12. bis 14.05.2000 in Meinhard-Grebendorf

Integration, Integrationsförderung, Integrationsprozess, Integrationspoli-tik, Integrationsbeirat, Integrationskonzept: Keine ausländerpolitische Diskussion scheint heute ohne diese Wörter vorstellbar. Doch was ist damit gemeint? Wie werden diese Begriffe inhaltlich „ge-füllt“? Wer benutzt sie und will was erreichen? Diese und ähnliche Fragen spielten eine wichtige Rolle im o. g. Wo-chenendseminar, zu dem zahlreiche Anmeldungen vorlagen. Insbeson-dere vor dem Hintergrund des Regierungswechsels in Wiesbaden und einem neu propagierten Ansatz in der Migrationspolitik war ein äußerst aktueller Bezug gegeben, der vielen Teilnehmerinnen und Teilnehmern Ansporn für ein engagiertes und niveaureiches Mitmachen bot. In inten-siver Gruppenarbeit wurden vorhandene Konzepte und Leitgedanken kritisch überprüft und kommentiert. Hieraus erwuchsen eigene Ideen und Vorstellungen für integrationspolitische Maßnahmen und Hand-lungsfelder. Dabei wurde immer wieder der Bezug zur Arbeit der örtli-

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Bildungsarbeit

chen Ausländerbeiräte hergestellt und überlegt, welchen Beitrag sie zu einer lokalbezogenen Integrationspolitik leisten können.

Als Fortsetzung des Seminars bildete sich anschließend eine Arbeits-gruppe heraus, die - vgl. Kapitel 2.4.3 - einen wichtigen Beitrag zur Stel-lungnahme der AGAH zum Integrationskonzept der Landesregierung leistete.

Tagungen mit der HLZ:

1. „Bildungschancen und Zukunft des muttersprachlichen Unterrichts“am 26.02.2000 in Darmstadt

Ein schulpolitisches Thema bildete den Schwerpunkt der Zusammen-kunft im Rahmen der ersten Tagesveranstaltung in 2000. Zum einen stand die Analyse von (schulischen) Bildungs- und Lernchancen im Mit-telpunkt des Interesses, zum anderen wurde der Frage nachgegangen, wie es um die Zukunft des Unterrichts in den Herkunftssprachen (Mut-tersprachlicher Unterricht) bestellt ist.Mit kompetenten Referenten und engagierten Anwesenden wurde die aktuelle Situation beleuchtet und analysiert. Selbstkritisch stellten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer einen Reformbedarf fest und sahen die derzeitige Praxis des Unterrichts in den Herkunftssprachen durchaus kritisch. Hinsichtlich des Bildungssystems und seinen Zugangsmöglich-keiten für Migranten wurden Verbesserungen eingefordert. Interessant entwickelte sich die abschließende Diskussion zur Frage, welche Be-deutung die schulische Bildung in den Augen der Eltern von Migranten-kindern habe. Unterschiedliche Meinungen ließen den Seminartag leb-haft ausklingen.

2. „Staatsangehörigkeitsrecht” am 18.03.2000 in Steinbach/Ts.

Als dringend zur Teilnahme empfohlen wurde die Tagung zum Staats-angehörigkeitsrecht eingestuft und so wunderte es kaum, dass 25 Per-sonen nach Steinbach/Ts. kamen.Nur sehr wenige Gesetzesvorhaben der damals noch recht neuen Bun-desregierung wurden so vehement und kontrovers diskutiert, wie die Reform des Staatsangehörigkeitsrechts. Letztendlich fanden die Re-formvorstellungen der Bundesregierung im Bundesrat jedoch Zustim-

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Bildungsarbeit

mung, sodass seit dem 01.01.2000 die neuen gesetzlichen Bestimmun-gen zur Anwendung kommen. Diese zu erörtern, vorzustellen und kritisch zu hinterfragen war Haupt-ziel der Zusammenkunft. Angesichts einer Vielzahl neuer Regelungen nahmen Fragen der Teilnehmerinnen und Teilnehmer einen breiten Raum ein. Anhand von konkreten Fallbeispielen gelang es dem Refe-renten, Unklarheiten zu beseitigen.

3. „Methodisches Arbeiten im Ausländerbeirat und Öffentlichkeitsarbeit“am 20.05.2000 in Gießen

An dieser Tagung wurde deutlich, wohin die Reduzierung von Geldmit-teln in der Bildungsarbeit führen kann: Zwei anspruchsvolle Themen, die früher Grundlage für eigenständige Seminare waren, mussten thema-tisch zusammengefügt werden. Im Verlauf der Tagung kristallisierte sich der Aspekt „Öffentlichkeitsarbeit“ jedoch als Schwerpunkt heraus, was von den zahlreichen Anwesenden in dieser Form auch gewünscht wur-de. Mittels einer Vielzahl von Beispielen aus der alltäglichen Praxis der Ausländerbeiräte und seiner Mitglieder konnte die Referentin erste Grundzüge einer wirkungsvollen Öffentlichkeitsarbeit skizzieren, die von den Anwesenden dankbar aufgenommen wurden.

4. „Aktuelle Änderungen im Kommunalrecht” am 26.08.2000 in Neu-Anspach

Ein „klassisches“ Seminar fand am 26.08.2000 in Neu-Anspach statt. Vor dem Hintergrund vieler und bedeutsamer Änderungen im Kommu-nalrecht, die auch die Ausländerbeiräte und ihre Wahl tangierten, bot die

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Bildungsarbeit

Fachtagung Raum für detaillierte Information. Wahlrechtsänderungen, die erstmals bei der Kommunalwahl am 18.03.2001 griffen, mussten transparent und verständlich gemacht werden.

Der Inhalt des „Gesetzes zur Stärkung der Bürgerbeteiligung und der kommunalen Selbstverwaltung“ (am 21.12.1999 vom Hessischen Land-tag beschlossen) entpuppte sich als kompliziertes Regelwerk. Gut ein Jahr vor den landesweiten Ausländerbeiratswahlen konnte jedoch nicht früh genug mit einer inhaltlichen Annäherung an die ungewohnten Nor-mierungen (Stichwort kumulieren-panaschieren) begonnen werden. An-hand von Grafiken und Schaubildern wurden beispielsweise auch Mög-lichkeiten der Stimmzettelkennzeichnung „geübt“.

5. „Ausländerbeiratswahlen 2001” am 18.11.2000 in Mühlheim/Main

Knapp ein Jahr vor den Ausländerbeiratswahlen in Hessen und anknüp-fend an das Seminar in Neu-Anspach trafen sich 18 Teilnehmerinnen und Teilnehmer in Mühlheim/Main, um über die anstehende Wahl zu reflektieren. Sie schien eine große Herausforderung darzustellen, da neben den bekannten Schwierigkeiten nunmehr neue gesetzliche Be-stimmungen zu beachten waren.Neben der Vermittlung wichtiger Wahlrechtsänderungen sowie der zu beachtenden Neufestlegung von Fristen stand auch die wahlbegleitende Informations- und Mobilisierungsarbeit im Vordergrund des Interesses. Daher konnten einige sinnvoll erscheinenden Strategien und Hand-lungskonzepte zur Motivierung von Kandidaten und Wählern erarbeitet werden.Nicht zuletzt bot die Veranstaltung aber auch Gelegenheit zum gegen-seitigen Informationsaustausch, was einen ganz wichtigen Aspekt der gesamten Bildungsarbeit darstellt.

2001

Wochenendseminar mit der HLZ

1. „Ausländerbeiratswahlen 2001“ vom 09. bis 10.06.2000 in Heidenrod-Springen

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Bildungsarbeit

Mit der Ausländerbeiratswahl am 4. November 2001 näherte sich für viele aktive Beiratsmitglieder und Wahlberechtigte ein wichtiges Ereignis von besonderer Bedeutung: Den Wählerinnen und Wählern oblag die Entscheidung darüber, wie sich die kommunalen Interessenvertretungen zukünftig zusammensetzen. Neben Aspekten der Kandidatensuche, formaler Voraussetzungen zur Bildung von Wahlvorschlägen, der Be-rücksichtigung neuer Fristen und Möglichkeiten der Mobilisierung stand auch die Beantwortung von Fragen zum neuen Wahlrecht auf der Ta-gesordnung. Die hierzu vorbereiteten Broschüren wurden vorgestellt. Ausblicke auf die Zukunft, wie z. B. der Einstieg in die effektive Arbeit im Ausländerbeirat und Perspektiven der Ausländerbeiräte im Hinblick auf politische Einflüsse von außen, d. h. Behandlung der Themen Zuwande-rung und Integration, rundeten die Bandbreite der spannenden Wochen-endveranstaltung ab.

Tagungen mit der HLZ:

1. „Rassismus und Fremdenfeindlichkeit: Erscheinungsformen und Ge-genstrategien“ am 15.09.01 in Frankfurt/M.

Die Erscheinungsformen von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit sind ebenso vielfältig wie der Versuch, Erklärungen und Ursachen für das Auftreten solcher Verhaltensweisen und Strukturen zu benennen. Für die von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit Betroffenen sind die Kon-sequenzen jedoch immer die gleichen: Neben persönlicher physischer und psychischer Verletzung leiden die Opfer nicht selten unter massiven Ängsten, Depressionen und Ohnmachtsgefühlen.

Neben den hier erwähnten Auswirkungen einer meist körperlich erfahre-nen Fremdenfeindlichkeit gibt es aber auch subtilere Formen von Aus-grenzung. Was in Gewaltexzessen endet, beginnt in Köpfen und wurzelt nicht selten in einem ideologischen Überbau, der auch von Teilen der gesellschaftlichen und politischen Eliten vorgegeben wird. Eine Reduzie-rung des „Phänomens“ Rassismus und Fremdenfeindlichkeit auf die Auswirkungen körperlicher Gewaltanwendung greift daher entschieden zu kurz. Notwendig ist eine tiefergehende Betrachtungsweise: Wie sieht der Nährboden aus, auf dem Intoleranz und Gewalt gedeiht? Wer berei-tet ihn mit welcher Absicht? Welche Faktoren begünstigen die Entste-hung von Fremdenfeindlichkeit?

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Bildungsarbeit

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In unserer Tagung wurden diese Fragen mit Experten diskutiert und er-örtert. Genauso wichtig waren Überlegungen, die auf Abbau und Ver-meidung von Rassismus zielen. Gegenstrategien und die Rolle der Aus-länderbeiräte und ihrer Mitglieder beim Abbau rechtlicher Diskriminie-rung wurden rege diskutiert. Den Teilnehmer/innen wurde in einem Ex-kurs dargestellt, welche Merkmale für eine kommunale Antirassismuspo-litik charakteristisch sein können und welche politischen Forderungen damit verbunden wären.

2. „Methodisches Arbeiten im Ausländerbeirat: Grundlagenveranstaltung für Neugewählte“ am 08.12.01 in Rüsselsheim

Im Anschluss an die Ausländerbeiratswahl stand das Angebot einer Grundlagenveranstaltung für neugewählte Beiratsmitglieder.

Wer bisher nicht im Ausländerbeirat als gewähltes Mitglied aktiv war, wird Fragen zum „Innenleben“ dieses Gremiums und seines Zusam-menspiels mit anderen kommunalen Organen haben. Die Aufgaben, die dem Gremium und seinen Mitgliedern zufallen, der rechtliche Rahmen und das Geheimnis einer erfolgreichen und gelungenen Arbeit im Aus-länderbeirat wurden verdeutlicht. Was ist zu tun, wenn die Verwaltung blockiert, Mitstreiter das Interesse verlieren oder aber das eigene Zeit-budget falsch eingeschätzt wurde? Die kritische Prüfung, was die Inte-ressenvertretung der Nichtdeutschen letztendlich leisten kann, trug dazu bei, den Teilnehmerinnen und Teilnehmern ein realistisches Bild der Arbeitsmöglichkeiten „vor Ort“ zu vermitteln.

Zum Zeitpunkt der Tagung hatten sich einerseits noch nicht alle Beiräte konstituiert, andererseits bestand große Nachfrage. Um diese abdecken zu können, wurden für das Folgejahr mehrere Fortbildungsveranstaltun-gen zu diesem Themenkomplex vorgesehen.

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Bildungsarbeit

6.3 Kooperation mit dem Bildungswerk der Arbeiterwohl-fahrt Hessen e.V.

Nachdem aufgrund äußerst dürftiger Teilnehmerzahlen in 1998 zahlrei-che Veranstaltungen ausfallen mussten, beschloss der AGAH-Vorstand (in Einvernehmen mit dem Bildungswerk der Arbeiterwohlfahrt e.V.) die Einstellung der Kooperation in 1999. Ein neuer Anlauf sollte in 2000 un-ternommen werden. Nach eingehender Erörterung wurden für das Jahr 2000 folgende Ver-anstaltungen vereinbart und angeboten:

1. „Rhetorik für Ausländerbeiräte“ (am 11./12.03.2000 in Gießen)

2. „Ausländerpädagogische Probleme in Schülergruppen“ (am 25.03. und 25.11.2000 in Kassel)

3. „Handlungsanweisungen für die Arbeit im Ausländerbeirat“ (am 21.10.2000 in Gießen)

Allerdings fielen alle der hier aufgeführten Veranstaltungen aus, da sich zu wenige Interessenten anmeldeten. Damit wiederholten sich die be-reits im Jahre 1998 gemachten Erfahrungen. In einem Gespräch am 23.08.2000 wurde seitens der AGAH dem Bildungswerk der AWO-Gießen signalisiert, dass man im Jahre 2001 zwar an einer Kooperation interessiert sei, jedoch der damit für die AGAH verbundene Arbeitsauf-wand ein Minimalmaß nicht überschreiten dürfe, da dies vor dem Hinter-grund des permanenten Ausfalls von Veranstaltungen gegenüber der Basis nicht zu rechtfertigen sei.

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Bildungsarbeit

6.4 Seminare in Kooperation mit dem Bildungswerk des DGB

Zu Beginn des Kooperationsjahres 2001 fand ein gemeinsames Ge-spräch statt, in dem die inhaltlichen Grundsätze für ein gemeinsames Seminar der AGAH und dem Bildungswerk des DGB, finanzielle Fragen und die technisch-organisatorische Abwicklung ausgelotet wurden. Die Veranstaltung unter dem Titel „Die Anti-Diskriminierungsrichtlinie des Rates der Europäischen Gemeinschaft“ wurde für Mitte/Ende November 2001 ins Auge gefasst. Die Durchführung fand am 10. und 11.11.01 im Seminar- und Tagungszentrum Heidenrod-Springen statt.

Auf der Grundlage von Art.13 des Amsterdamer Vertrages hat der Rat der Europäischen Union am 29.06.00 die Richtlinie 2000/43 zur Anwen-dung des Gleichbehandlungsgrundsatzes ohne Unterschied der Rasse oder der ethnischen Herkunft beschlossen. Damit gibt es erstmalig eine verbindliche und detaillierte europäische gesetzliche Grundlage, die Dis-kriminierungen aufgrund ethnischer Zugehörigkeit verbietet. Die Richtli-nie muss in den EU-Mitgliedstaaten bis Juli 2003 zwingend in nationales Recht umgesetzt werden.

Was sind die Inhalte der Richtlinie, was bedeutet diese Richtlinie für die Bundesrepublik Deutschland und für die Bundesländer? Bietet sie eine ausreichende Grundlage, um auch in Hessen künftig Benachteiligungen zu verhindern und Rassismus nachhaltig zu bekämpfen? Welche Aus-wirkungen wird die Umsetzung auf die Integrationspolitik unseres Bun-deslandes haben, kann damit die ungelöste Frage der politischen Parti-zipation beantwortet werden?

Die Richtlinie beinhaltet Beweislasterleichterungen, allerdings sind Un-terscheidungen aufgrund der Staatsangehörigkeit weiterhin zulässig und auch mittels der Vorschriften der Anti-Diskriminierungsrichtlinie des Ra-tes der Europäischen Gemeinschaft nicht zu beanstanden. Diskriminie-rungen müssen von den Betroffenen überhaupt wahrgenommen und zur Sprache gebracht werden. Da sich die Form, wie sich Diskriminierungen äußern und darstellen, verändert, ist dies besonders wichtig. Ansonsten glauben die Betroffenen selbst daran, dass das, was ihnen widerfährt und ggf. diskriminierend ist, als „normal“ anzusehen sei.

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Bildungsarbeit

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Den vielen interessanten Fragen und Themen des gut besuchten Wo-chenendseminares gingen die Teilnehmer/innen gemeinsam mit dem Vorsitzenden des Bundesausländerbeirats, Memet Kilic, und Dr. Lutz Hoffmann, die als Referenten gewonnen worden waren, nach. Sie ent-wickelten mit ihnen gemeinsam Ansätze und Vorschläge, wie auch in Hessen künftig Diskriminierung besser begegnet werden kann.

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Bildungsarbeit

6.5 Sonstige Veranstaltungen

Veranstaltungen in Zusammenarbeit mit Ausländerbeiräten

Die Situation der nichtdeutschen jugendlichen Strafgefangenen war be-sonderes Anliegen des Kreisausländerbeirats Offenbach. Im Jahre 2000 wurde zunächst die AGAH mit diesem Anliegen konfrontiert. Schnell entwickelte sich die Idee einer Exkursion in eine JVA, da der KAB-Offenbach bereits über entsprechende Erfahrungen verfügte, diese aber nochmals in einer anderen JVA überprüfen wollte.

Mit Schreiben vom 14.03.2000 wandte sich die AGAH zunächst an das Hessische Ministerium der Justiz und schilderte den Wunsch, möglichst die JVA in Rockenberg besuchen zu dürfen. Eine positive Antwort ließ nicht lange auf sich warten und das Ministerium signalisierte „grünesLicht“. Mit Brief vom 28.03.2000 wurde der Leiter der JVA-Rockenberg von unserem Vorhaben informiert. Auch er stand der Sache sehr aufge-schlossen gegenüber. Die Exkursion nach Rockenberg, die am 19.05.2000 stattfand, wurde in verschiedenen Treffen mit Vertretern des KAB-Offenbach vorbereitet.

Aufgrund des positiven Verlaufs der Exkursion, der mit ihr verbundenen konstruktiven Diskussion und noch offener Fragen, beschloss der KAB-Offenbach eine überregionale Konferenz mit dem Titel „Chancenlos?Wege aus der Kriminalitätsgefährdung für nichtdeutsche Jugendliche“durchzuführen. Neben der HLZ fungierte auch die AGAH als Kooperati-onspartner der auf den 30.10.2001 in der JVA-Wiesbaden terminierten Veranstaltung, die erfolgreich verlief.

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Geschäftsstelle/Personaleinsatz

7. Geschäftsstelle und Finanzierung

Effektive Interessenvertretung auf Landesebene auf ehrenamtlicher Ba-sis ist nur möglich, wenn eine sowohl in personeller als auch in finanziel-ler Hinsicht gut ausgestattete Geschäftsstelle die notwendige Unterstüt-zung leistet. Dies hat sich bereits in den vergangenen Jahren gezeigt und wird besonders deutlich, wenn man die unterschiedlichen Bedin-gungen in den einzelnen Bundesländern betrachtet. Ohne hauptamtli-ches Personal könnte nur ein Bruchteil der Arbeit geleistet werden. Vie-les wäre gar nicht machbar. Erfolg oder Misserfolg einer Landesvertre-tung hängen auch entscheidend von den materiellen Voraussetzungen ab.

Das Bemühen um eine ausreichende personelle Basis spielte deshalb auch in den Jahren 2000 bis 2001 eine gewichtige Rolle.

7.1 Personaleinsatz

Zu Ende des Vorberichtszeitraums wurde dargelegt, dass die Geschäftsstelle zwar über 6 ¼ Planstellen verfügte, rein faktisch aus Kostengründen nur 5 ½ Stellen besetzt waren.

Diese Situation hatte zu einer teilweise unzumutbaren Arbeitsbelastung der Mitarbeiter/innen geführt. Vieles, was eigentlich zum Aufgabenbe-reich der Geschäftsstelle gehört, musste von Mitgliedern des Vorstandes oder Mitarbeitern ehrenamtlich erledigt werden.

Dank intensiver Unterstützung des Hessischen Sozialministeriums und des Arbeitsamtes Wiesbaden konnte dann in 2000/2001 zumindest vo-rübergehend eine Verbesserung der Personalsituation herbeigeführt werden. Mit der Bewilligung von zwei ABM-Stellen ab Dezember 2000, die zunächst für ein Jahr voll finanziert und dann ab Dezember 2001 im Rahmen einer Teilfinanzierung für ein weiteres Jahr weiterbewilligt wur-den, wurde der regelmäßig vor und nach den Ausländerbeiratswahlen zusätzlich anfallende Arbeitsanfall zumindest teilweise aufgefangen.

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Geschäftsstelle/Personaleinsatz

Aufgabenbereiche der hauptamtlichen Mitarbeiter/innen:

Verwaltung und Organisation der GeschäftsstelleKoordinierende Verbandsarbeit Erarbeitung von Vorlagen, Konzep-tionen, Stellungnahmen, Eingaben SchriftverkehrInformationsbeschaffung,

-sammlung und -weitergabe Koordination bzw. Zusammenarbeit mit anderen Organisationen, Insti-tutionen, Parteien Hilfestellung bei der Wahl und Ein-richtung von Ausländerbeiräten Beantworten von Anfragen BildungsaufgabenÖffentlichkeitsarbeit in Absprache mit dem Vorstand Verwaltung der Haushaltsmittel RechnungslegungSekretariatsaufgabenund vieles mehr

Insgesamt bleibt festzuhalten, dass nach der Einarbeitung der beiden ABM-Kräfte sich die Arbeitssituation in der Geschäftsstelle zumindest im An-satz verbessert hat. Die Belastung der einzelnen Mitarbeiter hat sich jedoch kaum reduziert, da nunmehr wichtige, bisher aus Arbeitskräftemangel nicht realisierbare Projekte in Angriff ge-nommen werden konnten. Die Einrichtung einer eigenen Internetpräsen-tation, das häufigere Erscheinen der Zeitschrift „Trommel“ und die Bear-beitung des „Handbuchs für Ausländerbeiräte“ sind dafür einige Beispie-le.

Mitarbeiter/innen der Geschäftsstelle 2000/2001

Geschäftsführerin: Ulrike Foraci (vormals: Okenwa-Elem)

Referentin: Ulrike Bargon

Koordinator: Stefan Zelder(seit 19.3.2001 Elternzeit)Margaret Haas (seit 19.3.2001 in Vertretung)

Sachbearbeiterin: Selma Demirezer

(seit 11.03.2000 Elternzeit) Tanja Marschall

(seit 15.05.2000 in Vertretung)

Sachbearbeiterin: Hella Hagemann

Sachbearbeiterin (1/2 Stelle): Beate Konyen-Reddemann

Sachbearbeiter (ABM): Hans-Gerd Öfinger

(seit 01.12.2001)

Bürokraft (ABM): Markus Roie

(seit 01.12.2001)

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Geschäftsstelle/Personaleinsatz

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Bemühen der AGAH wird sein, die nunmehr erreichte personelle Aus-stattung auch über die Dauer der Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen hin-aus zumindest zu erhalten. Die Erhöhung des Haushaltsansatzes der AGAH auf 370.000,00 Euro in 2002 ist ein ermutigendes Zeichen, dass wir dabei Unterstützung durch die Landespolitik erfahren können. Die gesellschaftlichen Aufgaben der Integration können davon nur profitie-ren.

Die Mitarbeiter/innen der AGAH: Stehend von links nach rechts: Hans-Gerd Öfinger, Markus Roie, Ulrike Foraci (vormals Okenwa-Elem), Ulrike

Bargon, Stefan Zelder. Sitzend von links nach rechts: Tanja Marschall, Hella Hagemann, Beate Konyen-Reddemann

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Räumlichkeiten/Finanzierung

7.2 Räumlichkeiten

Die Geschäftsstellenräume befinden sich seit 1994 im Kaiser-Friedrich-Ring in Wiesbaden. Dort stehen auf knapp 200 qm 5 Büroräume, 1 Sit-zungs-/Aktenraum, 1 Küche/Kopierraum sowie ein Abstellraum zur Ver-fügung. Nach der Verstärkung des Mitarbeiterteams durch zwei ABM-Kräfte sind die Räumlichkeiten an die Grenze ihrer Kapazität angekom-men. Ein weiteres Problem stellt der ständig zunehmende Aktenbestand dar. Hier ist in den Folgejahren eine Lösung zu finden.

7.3 Finanzierung

Auch in den Jahren 2000 bis 2001 stagnierte der Ansatz des Landes Hessen zur institutionellen Förderung der AGAH in Höhe von 590.000,00 DM. Hinzu kamen Eigenmittel, die im Wesentlichen aus den Mitgliedsbeiträgen der Ausländerbeiräte bestanden.

Mit dem Budget konnten die laufenden Kosten gerade gedeckt werden. Tarifbedingte erhöhte Aufwendungen für Personal, die normalerweise durch den Ansatz nicht mehr gedeckt gewesen wären, konnten aus-nahmsweise durch die Schwangerschaft einer Mitarbeiterin und kosten-günstige Beschäftigung einer Vertretung ausgeglichen werden.

Es wurde in diesen Jahren erneut deutlich, dass mit mehr als 110 kom-munalen Ausländerbeiräten und Aufgaben als Interessenvertretung auf Landesebene, bei gleichbleibenden Zuschüssen, keine ausreichende Arbeit mehr geleistet werden kann. Vorübergehende Unterstützung ver-schaffte zwar die Beschäftigung der ABM-Kräfte, die jedoch keine Dau-erlösung sein können.

In 2001 konzentrierten sich deshalb die Bemühungen auf eine Erhöhung der Zuwendung, um das Fundament der Arbeit der AGAH auch über 2001 hinaus zu sichern. Mit einer Erhöhung des Haushaltsansatzes um 133.657,10 DM auf 370.000,00 Euro in 2002 kam das Land Hessen die-sem Anliegen dankenswerterweise nach.

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Adressen

Anhang

Adressender Mitgliedsausländerbeiräte

der AGAH in Hessen

(Stand 13. Juni 2002)

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Adressen

Arbeitsgemeinschaft der Ausländerbeiräte Hessen (AGAH) Kaiser-Friedrich-Ring 31

65185 Wiesbaden Tel.: 0611/98 99 5-0 Fax: 0611/98 99 5-18

Ausländerbeirat AlsfeldPostfach 5 60 36295 Alsfeld Tel.: 06631/182-161

Ausländerbeirat BabenhausenMarktplatz 2 64832 Babenhausen Tel.: 06073/6 02 27

Ausländerbeirat Bad ArolsenGroße Allee 26 34454 Bad Arolsen Tel.: 05691/801-156

Ausländerbeirat Bad HersfeldWeinstraße 16 36251 Bad Hersfeld Tel.: 06621/201-205

Ausländerbeirat Bad NauheimFriedrichstraße 3 61231 Bad Nauheim Tel.: 06032/343-341

AusländerbeiratBad Soden am Taunus c/o Dr. Bojidar Rizov Robert-Stolz-Straße 5 65812 Bad Soden am Taunus Tel.: 06196/64 32 73

Ausländerbeirat BaunatalMarktplatz 14 34225 Baunatal Tel.: 0561/4992-229

Ausländerbeirat BebraRathausmarkt 1 36179 Bebra Tel.: 06622/501-122

Ausländerbeirat BensheimKirchbergstraße 18 64625 Bensheim Tel.: 06251/14-255

Ausländerbeirat BischofsheimSchulstraße 13-15 65474 Bischofsheim Tel.: 06144/ 404-63

Ausländerbeirat BreubergErnst-Ludwig-Straße 2-4 64747 Breuberg Tel.: 06163/709-30

Ausländerbeirat BruchköbelHauptstraße 32 63486 Bruchköbel Tel.: 06181/975-221

Ausländerbeirat Büdingenc/o Herrn Mithat Karpuz Herzbergstraße 9 63654 Büdingen-Wolferborn Handy: 0172/6 18 67 20

Ausländerbeirat Bürstadtc/oFrau Luciana Catalani-Wilhelm Gärtnersiedlung 7a 68642 Bürstadt Tel.: 06206/7 92 34

Ausländerbeirat BüttelbornMainzer Straße 13 64572 Büttelborn Tel.: 06152/1788-30

Ausländerbeirat DarmstadtFrankfurter Straße 71 64293 Darmstadt Tel.: 06151/13-3582

Ausländerbeirat DieburgMarkt 4 64807 Dieburg Tel.: 06071/2002-204

Ausländerbeirat DietzenbachOffenbacher Straße 11 63128 Dietzenbach Tel.: 06074/373-270

Ausländerbeirat Dillenburgc/o Herrn Habit Coban Im Faulchen 5 35685 Dillenburg Handy: 0171/3 83 27 06

Ausländerbeirat DreieichHauptstraße 15-17 63303 Dreieich Tel.: 06103/601-206

Ausländerbeirat EgelsbachFreiherr-vom-Stein-Straße 13 63329 Egelsbach Tel.: 06103/405-128

Ausländerbeirat Eltville Matheus-Müller-Straße 3 65343 Eltville am Rhein Tel.: 06123/697-115

Ausländerbeirat ErlenseeAm Rathaus 3 63526 Erlensee Tel.: 06183/9151-41

Ausländerbeirat Eschbornc/o Herrn Ramazan Nergiz Paulstraße 11 65760 Eschborn Handy: 0172/6 77 91 18

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Adressen

Ausländerbeirat KarbenAusländerbeirat Groß-GerauAusländerbeirat EschwegeRathausplatz 1 Am Marktplatz 1 Obermarkt 22 61184 Karben 64521 Groß-Gerau 37269 Eschwege Tel.: 06039/481-153 Tel.: 06152/716-237 Tel.: 05651/304-232

Ausländerbeirat KasselAusländerbeirat Groß-UmstadtAusländerbeiratPostfach 10 26 60 Markt 1 Flörsheim am Main34112 Kassel 64823 Groß-Umstadt Stadtbüro im Bahnhof Tel.: 0561/787-1247 Tel.: 06078/781-243 Willy-Brandt-Platz

65439 Flörsheim am Main Tel.: 06145/955-180

Ausländerbeirat KelkheimAusländerbeirat HainburgKommunaleGagernring 6-8 c/o Herrn Yilmaz Memisoglu Ausländer/innenvertretung65779 Kelkheim Reichenberger Ring 50 FrankfurtTel.: 06195/803-0 63512 Hainburg Walter-Kolb-Straße 9-11

Tel.: 06182/99 16 40 60594 Frankfurt am Main Tel.: 069/212-30650

Ausländerbeirat KelsterbachAusländerbeirat HanauAusländerbeirat FriedbergMörfelder Straße 33 Steinheimer Straße 1b Mainzer-Tor-Anlage 6 65451 Kelsterbach 63450 Hanau 61169 Friedberg Tel.: 06107/773-390 Tel.: 06181/295-578+779 Tel.: 06031/88-269

Ausländerbeirat KirchhainAusländerbeirat HattersheimAusländerbeirat FriedrichsdorfAm Markt 6-8 Untertorstraße 3 Postfach 13 40 35274 Kirchhain 65795 Hattersheim 61364 Friedrichsdorf Tel.: 06422/808-120 Tel.: 06190/970-227 Tel.: 06172/731-239

Ausländerbeirat KönigsteinAusländerbeirat HerbornAusländerbeirat FuldaHauptstraße 15 Hauptstraße 39 Schloßstraße 1 61462 Königstein im Taunus 35745 Herborn 36037 Fulda Tel.: 06174/202-225 Tel.: 02772/708-208 Tel.: 0661/102-1056

Ausländerbeirat KorbachAusländerbeirat HeusenstammAusländerbeirat GeisenheimStechbahn 1 Im Herrngarten 1 Postfach 11 55 34497 Korbach 63150 Heusenstamm 65358 Geisenheim Tel.: 05631/53-221 Tel.: 06104/607-241 Tel.: 06722/701-136

Ausländerbeirat KriftelAusländerbeirat HochheimAusländerbeirat GießenFrankfurter Straße 33-37 Postfach 11 40 Berliner Platz 1 65830 Kriftel 65233 Hochheim am Main 35390 Gießen Tel.: 06192/4004-25 Tel.: 06146/900-110 Tel.: 0641/306-2073

Ausländerbeirat KronbergAusländerbeirat HofheimAusländerbeiratKatharinenstraße 7 Chinonplatz 2 Ginsheim-Gustavsburg61476 Kronberg im Taunus 65719 Hofheim am Taunus Dr.-Herrmann-Straße 32 Tel.: 06173/703-0 Tel.: 06192/20 20 65462 Ginsheim-Gustavsburg

Tel.: 06134/585-372

Ausländerbeirat desAusländerbeirat IdsteinAusländerbeirat GriesheimKönig-Adolf-PlatzWilhelm-Leuschner-Straße 75 Landkreises Darmstadt-Dieburg

Rheinstraße 65 65510 Idstein 64347 Griesheim 64276 Darmstadt Tel.: 06126/78-230 Tel.: 06155/701-204 Tel.: 06151/881-1350

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Adressen

Ausländerbeirat NidderauAusländerbeirat LohfeldenAusländerbeirat des c/o Herrn Antonio Gallo Lange Straße 20 Landkreises Gießen Gartenstraße 45 34253 Lohfelden Ostanlage 33-45 61130 Nidderau 1 Tel.: 0561/51102-65 35390 Gießen Handy: 0177/99 10 16 5 Tel.: 0641/9390-790

Ausländerbeirat NiedernhausenAusländerbeirat LollarAusländerbeirat desWilrijkplatzPostfach 11 62 Landkreises Kassel 65527 Niedernhausen 35453 Lollar Humboldtstraße 22-26 Tel.: 06127/903-126 Tel.: 06406/920-0 34117 Kassel

Tel.: 0561/1003-264

Ausländerbeirat ObertshausenAusländerbeirat MaintalAusländerbeirat desSchubertstraße 11 Alt Bischofsheim 28 Landkreises Offenbach 63179 Obertshausen 63477 Maintal Werner-Hilpert-Straße 1 Tel.: 06104/703-139 Tel.: 06181/400-225 63128 Dietzenbach

Tel.: 06074/8180-3104

Ausländerbeirat OberurselAusländerbeirat MarburgAusländerbeirat desRathausplatz 1 Barfüßerstraße 52 Landkreises Wetterau 61440 Oberursel 35035 Marburg EuropaplatzTel.: 06171/502-471 Tel.: 06421/201-715 61169 Friedberg

Tel.: 06031/83-212

Ausländerbeirat Oestrich-WinkelAusländerbeirat MelsungenAusländerbeirat LangenHauptstraße 31 Am Markt 1 Postfach 16 40 65375 Oestrich-Winkel 34212 Melsungen 63206 Langen Tel.: 06723/992-127 Tel.: 05661/708-109 Tel: 06103/203-535+536

Ausländerbeirat OffenbachAusländerbeirat Mühlheim/M.Ausländerbeirat LauterbachStadthof 15/Berliner Straße 100 Friedensstraße 20 Marktplatz 14 63071 Offenbach 63165 Mühlheim am Main 36341 Lauterbach Tel.: 069/8065-2656 Tel.: 06108/601-506 Tel.: 06641/184-120

Ausländerbeirat PohlheimAusländerbeirat MühltalAusländerbeirat LichLudwigstraße 31 Ober-Ramstädter-Straße 2-4 Unterstadt 1 35415 Pohlheim 64367 Mühltal 35423 Lich Tel.: 06403/606-21 Tel.: 06151/1417-17 Tel.: 06404/806-240

Ausländerbeirat RaunheimAusländerbeirat NauheimAusländerbeirat LiederbachSchulstraße 2 Weingartenstraße 46-50 Villebon-Platz 9-11 65479 Raunheim 64569 Nauheim 65835 Liederbach Tel.: 06142/402-290 Tel.: 06152/63 90 Tel.: 069/30098-41

Ausländerbeirat ReinheimAusländerbeirat Neu-AnspachAusländerbeirat LimburgCestaplatz 1 Bahnhofstraße 26-28 Werner-Sänger-Straße 10 64354 Reinheim 61267 Neu-Anspach 65549 Limburg Tel.: 06162/805-63 Tel.: 06081/1025-5031 Tel.: 06431/203-283

Ausländerbeirat RodgauAusländerbeirat Neu-IsenburgAusländerbeirat LindenHintergasse 15 Hugenottenallee 53 Konrad-Adenauer-Straße 25 63110 Rodgau 63263 Neu-Isenburg 35440 Linden Tel.: 06106/693-172 Tel.: 06102/241-763 Tel.: 06403/605-0

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Page 330: Jahresbericht 2000/01 - agah-Landesausländerbeirat...L A N D E S A U S L Ä N D E R B E I R A T JAHRESBERICHT 2000 - 2001 Berichtszeitraum 01.01. 2000 bis 31.12.2001 Berichterstatter

Adressen

Ausländerbeirat RödermarkRathaus Urberach Konrad-Adenauer-Straße 4-8 63322 Rödermark Tel.: 06074/911-860

Ausländerbeirat RüsselsheimMarktplatz 4 65424 Rüsselsheim Tel.: 06142/83-2367+2387

Ausländerbeirat SchöneckHerrnhofstraße 8 61137 Schöneck Tel.: 06187/9562-20

Ausländerbeirat Schwalbach/Ts.Marktplatz 1-2 65824 Schwalbach am Taunus Tel.: 06196/804-191+111

Ausländerbeirat Schwalmstadtc/o Herrn Yüksel GünWierastraße 2 34613 Schwalmstadt Tel.: 06691/2 41 95

AusländerbeiratSeeheim-JugenheimSchulstraße 12 64342 Seeheim-Jugenheim Tel.: 06257/955-831

Ausländerbeirat SeligenstadtMarktplatz 1 63500 Seligenstadt Tel.: 06182/87-125

Ausländerbeirat StadtallendorfPostfach 14 20 35254 Stadtallendorf Tel.: 06428/707-254

Ausländerbeirat SteinbachGartenstraße 20 61449 Steinbach Tel.: 06171/7000-24

Ausländerbeirat TaunussteinOrtsteil Hahn Aarstraße 150 65232 Taunusstein Tel.: 06128/241-150

Ausländerbeirat Usingenc/o Herrn Hans J. Mahni Am Riedborn 30 61250 Usingen Tel.: 06081/68 66 87

Ausländerbeirat ViernheimKettelerstraße 3 68519 Viernheim Tel.: 06204/988-318

Ausländerbeirat Wächtersbachc/o Herrn Kadir Basaran Mittelweg 10 63607 Wächtersbach Handy: 0173/48 64 79 5

AusländerbeiratWald-MichelbachPostfach 11 40 69479 Wald-Michelbach Tel.: 06207/947-0

Ausländerbeirat Weiterstadtc/o Herrn Donato Girardi Grüner Weg 4 64331 Weiterstadt Tel.: 06151/82 47 79

Ausländerbeirat WetzlarErnst-Leitz-Straße 30 35573 Wetzlar Tel.: 06441/99-537+686

Ausländerbeirat WiesbadenKurt-Schumacher-Ring 2 65195 Wiesbaden Tel.: 0611/31-3473

Ausländerbeirat WitzenhausenAm Markt 1 37213 Witzenhausen Tel.: 05542/508-118

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