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ZAHLEN. DATEN. FAKTEN Jahresbericht 2012 Grundsicherung für Arbeitsuchende Ziele setzen, Stärken stärken, Arbeitsmarkt nutzen. Bundesagentur für Arbeit

Jahresbericht 2012 SGB II / Grundsicherung · 53a Abs. 2 SGB II), berücksichtigt, hat im Rechtskreis SGB II jedoch um 6 Prozent (–189.000) abgenommen. Arbeitslosigkeit ist kein

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Z A H L E N . D AT E N . F A K T E N

Jahresbericht 2012

Grundsicherung für Arbeitsuchende

Ziele setzen, Stärken stärken, Arbeitsmarkt nutzen.

Bundesagentur für Arbeit

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SGB II Sozialgesetzbuch Zweites Buch Grundsicherung für ArbeitsuchendeJahresbericht 2012

HerausgeberBundesagentur für ArbeitBeteiligungsmanagementNürnberg, Juni 2013

Druck: MKL Druck GmbH & Co,48346 Ostbevern

© 2013 Bundesagentur für Arbeit (BA), Regensburger Straße 104, 90478 NürnbergPostanschrift: Postfach, 90327 NürnbergTelefon 0911 179-0, Telefax 0911 [email protected]

Nachdruck mit Quellenangabe gestattet. Belege an die Bundesagentur für Arbeit

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Sprachgebrauch und Datenlage

Der Jahresrückblick SGB II 2012 berichtet über die Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II). Die Sozialhilfe sowie die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (SGB XII) sind nicht Gegenstand dieses Berichts. Unter dem Begriff Grundsicherung werden daher im Folgenden nur Leistungen nach dem SGB II verstanden. Leistungen der Bundesagentur für Arbeit ausschließlich im Bereich der Arbeitslosenversicherung (SGB III) oder für beide Rechtskreise umfasst dieser Bericht nur sofern ausdrück-lich erwähnt.

Der erste Teil des Jahresberichtes SGB II 2012 berichtet über die Entwicklung bei allen Trägern der Grundsicherung inklusive zugelassener kommunaler Träger, soweit entsprechende Statistikdaten verfügbar sind. Die folgenden Teile berich-ten über die gemeinsamen Einrichtungen bzw. die Aktivitäten der Bundesagentur für Arbeit.

Der Jahresrückblick SGB II 2012 wurde im April 2013 erstellt. Zu diesem Zeitpunkt lagen für die Grundsicherung noch nicht alle Daten in vollem Umfang vor. Soweit nicht anders benannt, wurde auf Grundlage aktueller, hochgerech-neter Werte berichtet. Andernfalls wurde auf einen gleitenden Jahresdurchschnitt zurück gegriffen, der jeweils die zwölf Monate bis zum letzten verfügbaren Monatswert umfasst.

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Liebe Leserinnen, liebe Leser,

die europäische Schuldenkrise hat die deutsche Konjunktur in Mitleidenschaft gezogen. Der Arbeitsmarkt zeigte sich davon jedoch unbeeindruckt, selten war er so aufnahmefä-hig wie in den letzten Jahren. Auch die Grundsicherung hat davon profitiert. Noch nie waren so wenige Menschen auf Leistungen der Grundsicherung angewiesen wie im vergan-genen Jahr, erstmals gab es im Jahresdurchschnitt in der Grundsicherung weniger als zwei Millionen Arbeitslose. Diese positive Entwicklung ist auch der engagierten Arbeit

in den Jobcentern zu verdanken. Der Markt bietet auch vermeintlich leistungsschwä-cheren Menschen Einstiegsmöglichkeiten. Diese Chance ist unser Auftrag. Wir müssen gerade jetzt alle sich bietenden Möglichkeiten nutzen, um insbesondere langzeitarbeits-lose Menschen mit klugen Strategien in Ausbildung und Beschäftigung zu integrieren.

Bei aller guten Entwicklung wird deutlich, dass wir es in den Jobcentern immer mehr mit Menschen zu tun haben, die wegen verschiedenster Problemlagen, wie beispiels-weise fehlendem Berufsabschluss, mangelnden Deutschkenntnissen oder gesund-heitlichen Einschränkungen zunächst keinen unmittelbaren Zugang zum Arbeitsmarkt haben. Es geht aber nicht darum, Defizite festzustellen, sondern Talente, die jeder Einzelne in sich trägt, zu erkennen und zu nutzen. Die Integrationsarbeit in den Jobcentern steht daher unter dem Motto „Stärken stärken“. Daran orientiert sich auch unsere Arbeitsmarktpolitik.

Neben den klassischen Instrumenten suchen wir immer wieder nach neuen Ideen, nach neuen Wegen. Mit den Arbeitsbündnissen „Jugend und Beruf“ haben wir beispielsweise einen guten Ansatz gefunden, jungen Menschen eine noch konzentriertere Betreuung unter Beteiligung aller wesentlichen Akteure zu ermöglichen. Die Berliner Joboffensive hat gezeigt, dass sich eine intensivere Betreuung der Menschen unmittelbar auf die Integrationsergebnisse auswirkt. Beide Projekte werden wir ausbauen.

Mit guter Beratung, mit einem gemeinsamen Ziel, mit der richtigen Strategie und mit den passenden Partnern an unserer Seite schaffen wir es, Menschen mit vermeintlich schwierigen Erwerbsbiografien in Ausbildung und Beschäftigung zu integrieren. Im letzten Jahr fanden fast eine Million Menschen den Weg aus der Grundsicherung zurück in die Arbeitsgesellschaft. Und ich sehe ja auch, dass Unternehmen heute deutlich eher bereit sind, eine Herausforderung anzunehmen und sich auch Menschen mit Brüchen im Erwerbsleben, Menschen mit Ecken und Kanten zuzuwenden.

In diesem Jahr werden wir uns in einem Schwerpunkt der Erstausbildung junger Erwachsener zuwenden. Außerdem wollen wir für Menschen, die sehr weit weg vom Arbeitsmarkt sind, neue Perspektiven in Betrieben erschließen. Die Herausforderungen bleiben und wir nehmen diese gerne an.

V O R W O R T

Ihr Heinrich AltVorstand Grundsicherung

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I N H A LT

1 E N T W I C K L U N G U N D S T R U K T U R E N D E R G R U N D - S I C H E R U N G F Ü R A R B E I T S U C H E N D E . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6

1.1 Rahmenbedingungen im Jahr 2012 ............................................................ 6 1.2 Menschen in der Grundsicherung und Arbeitsmarkt ................................. 6 1.3 Individuelle Potenziale der Menschen in der Grundsicherung ..................12 1.4 Frauen und Alleinerziehende ....................................................................15 1.5 Einsatz aktiver Arbeitsmarktpolitik im Jahr 2012 .....................................17

2 A K T I V I TÄT E N D E R B U N D E S A G E N T U R F Ü R A R B E I T I M B E R E I C H D E R G R U N D S I C H E R U N G . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1 9

2.1 Ziele und geschäftspolitische Handlungsfelder ........................................19 2.2 Fachkräftepotenzial erhöhen ................................................................... 24 2.3 Langzeitbezieher aktivieren und Integrationschancen erhöhen ............... 27 2.4 Bewerberorientierte Integrationsarbeit stärken, Marktchancen nutzen .. 29 2.5 Beschäftigungsmöglichkeiten für Alleinerziehende nutzen ...................... 30 2.6 Jugendliche in den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt integrieren ............... 31 2.7 Den Lebensunterhalt sichern ................................................................... 33

3 A U S B L I C K Z U A U S G E W Ä H LT E N A K T I V I TÄT E N D E R G E M E I N S A M E N E I N R I C H T U N G E N 2 0 1 3 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3 6

3.1 Erstausbildung junger Erwachsener ........................................................ 36 3.2 Ausweitung der Joboffensive ................................................................... 36 3.3 Perspektiven in Betrieben ....................................................................... 37

4 F I N A N Z E N U N D P E R S O N A L . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3 8

4.1 Finanzen .................................................................................................. 38 4.2 Personal .................................................................................................. 42

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1.1 Rahmenbedingungen im Jahr 2012

1 E N T W I C K L U N G U N D S T R U K T U R E N D E R G R U N D - S I C H E R U N G F Ü R A R B E I T S U C H E N D E

Die deutsche Wirtschaft geriet 2012 in den Sog der europäischen Rezession und schwenkte auf einen flachen Wachstumspfad ein. Das Bruttoinlandsprodukt (BIP) hat 2012 jahresdurchschnittlich um 0,7 Prozent zugenommen. In den beiden vorangegan-genen Jahren war das BIP nach der weltweiten Wirtschaftskrise 2009 sehr viel kräf-tiger gestiegen (2010 um 4,2 Prozent und 2011 um 3,0 Prozent). Der Arbeitsmarkt zeigte sich in einer guten Grundverfassung und reagierte auf diese Abschwächung robust, Spuren waren aber sichtbar. Die Erwerbstätigkeit und darunter vor allem die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung ist 2012 weiter gestiegen, allerdings nicht mehr so stark wie ein Jahr zuvor. Im Juni 2012 waren 28,92 Millionen Personen sozi-alversicherungspflichtig beschäftigt. Damit wurde ein Niveau wie zuletzt Anfang der 1990er Jahre erreicht. Der Beschäftigungsaufbau zeigte sich in nahezu allen Bundesländern und fast allen Branchen. Arbeitslosigkeit und Unterbeschäftigung sind jahresdurchschnittlich weiter gesunken, die Abnahmen waren aber nicht mehr so stark wie 2011. Mit 2,90 Millionen arbeitslosen Menschen im Jahresdurchschnitt 2012 erreichte die Arbeitslosigkeit den niedrigsten Stand seit 1991. Im Jahresverlauf ist die Arbeitslosigkeit insgesamt allerdings wieder gestiegen. Grund dafür war vor allem, dass der anhaltende Rückgang der Zahl von Teilnehmerinnen und Teilnehmern an arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen sich belastend auf die Arbeitslosigkeit ausge-wirkt hat und diese Abnahmen zuletzt nicht mehr von der konjunkturellen Entwicklung kompensiert wurden. Die Unterbeschäftigung (ohne Kurzarbeit) belief sich auf 3.892.000. Gegenüber dem Vorjahr hat sie sich um 259.000 oder 6 Prozent verringert.

1.2 Menschen in der Grundsicherung und Arbeitsmarkt

Vor allem die Menschen in der Grundsicherung haben 2012 von der robusten Entwicklung am Arbeitsmarkt profitiert. Die Anstiege der Arbeitslosigkeit insgesamt sind alleine auf den Bereich der Arbeitslosenversicherung zurückzuführen. Dagegen ist die Zahl der Arbeitslosen im Bereich der Grundsicherung weiter zurückgegangen und lag 2012 erstmals seit Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe im Jahr 2005 im Jahresdurchschnitt unter zwei Millionen. Auch waren 2012 so wenige Menschen auf Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende angewiesen wie noch nie seit 2005.

Arbeitslose profitieren von der Entwicklung am Arbeitsmarkt

Mit 1,99 Millionen waren im Bereich der Grundsicherung 89.000 Menschen weniger arbeitslos als 2011, dem Jahr mit der bis dahin niedrigsten Zahl an Arbeitslosen in der Grundsicherung. Gegenüber 2006, dem Jahr mit dem bisher höchsten Stand an SGB II-Arbeitslosen, ist dies sogar ein Rückgang um 830.000. Im Jahresverlauf ist die Entwicklung jedoch zunehmend schwächer geworden. Der Vorjahresabstand der Arbeitslosenzahl fällt zunehmend kleiner aus. Lag der saisonbereinigte Rückgang der Arbeitslosenzahl im Bereich der Grundsicherung im ersten Halbjahr noch jeden Monat bei durchschnittlich –6.000, waren es in der zweiten Jahreshälfte nur noch –3.000 SGB II-Arbeitslose weniger.

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Abbildung 1

Arbeitslosigkeit in der Grundsicherung für Arbeitsuchende seit 2005 um gut ein Viertel gesunkenBestand Arbeitsloser in Millionen, gleitender Jahresdurchschnitt Deutschland, Dezember 2005 bis Dezember 2012

Quelle: Bundesagentur für Arbeit, Daten: Statistik der BA

Das ungenutzte Arbeitskräfteangebot im Rechtskreis SGB II ist dabei viel stärker zu-rückgegangen als die Arbeitslosigkeit: Die SGB II-Arbeitslosigkeit sank gegenüber dem Vorjahr um 4 Prozent (–89.000), die Unterbeschäftigung, die unter anderem Teilnehmende an entlastenden Maßnahmen der Arbeitsmarktpolitik oder erwerbsfä-hige Hilfebedürftige, denen nach Vollendung des 58. Lebensjahres innerhalb eines Jahres keine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung angeboten werden konnte (§ 53a Abs. 2 SGB II), berücksichtigt, hat im Rechtskreis SGB II jedoch um 6 Prozent (–189.000) abgenommen.

Arbeitslosigkeit ist kein fester Block, vielmehr gibt es – auch unabhängig von der konjunkturellen Entwicklung – viel Bewegung. So meldeten sich im Jahresverlauf 2012 4,23 Millionen Menschen bei einem Jobcenter arbeitslos, in 4,46 Millionen Fällen ge-lang es SGB II–Arbeitslosen, ihre Arbeitslosigkeit zumindest vorübergehend zu been-den. In diesen Daten sind allerdings auch kurzfristige Unterbrechungen der Arbeitslosigkeit – etwa aufgrund einer Krankmeldung oder einer Maßnahmeteilnahme – enthalten.

Ein Abbild der Austauschprozesse am Arbeitsmarkt erlauben die Arbeitslosmeldungen aus und Abmeldungen in Beschäftigung am ersten Arbeitsmarkt. Von den insgesamt 2,74 Millionen Zugängen aus Beschäftigung am ersten Arbeitsmarkt gingen 640.000 unmittelbar in Arbeitslosigkeit im Rechtskreis SGB II zu. Bei diesen Personen war die vorangegangene Beschäftigung häufig nur von kurzer Dauer oder das früher erzielte

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Lohneinkommen war zu niedrig, um mit dem daraus abgeleiteten Arbeitslosengeld-Anspruch den Bedarf im Haushalt zu decken und musste daher mit Arbeitslosengeld II aufgestockt werden. Oft war auch die vorangegangene Beschäftigung selbst nie be-darfsdeckend und diese Personen hatten – als erwerbstätige Leistungsberechtigte – bereits zuvor ergänzend Arbeitslosengeld II bezogen, ohne arbeitslos zu sein.

2012 ist es 772.000 SGB II-Arbeitslosen gelungen, ihre Arbeitslosigkeit durch die Aufnahme einer Beschäftigung (am ersten Arbeitsmarkt bzw. einer (außer-) betrieb-lichen Ausbildung) zumindest zeitweise zu beenden. Die Zahl der Beschäftigungs-aufnahmen aus SGB II-Arbeitslosigkeit hat bei gleichzeitig rückläufigem Bestand – um 197.000 abgenommen (-20 Prozent).

Fußnote: Zu- und Abgänge in den ersten Monaten des Jahres 2012 sind im SGB II aufgrund von nicht plausiblen Datenlieferungen mehrerer Träger teilweise geschätzt. Ende der Fußnote.

Abbildung 2

Hohe Hilfequoten vorwiegend in OstdeutschlandBestand an erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (eLb) bzw. nicht erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (nEf) bezogen auf die Bevölkerung der entsprechenden Altersgruppe Deutschland, Dezember 2012

Quelle: Bundesagentur für Arbeit, Daten: Statistik der BA, Statistisches Bundesamt

Entwicklung der Zahl der Arbeitslosengeld II-Empfängerinnen und -Empfänger

Auch die Zahl der Bezieherinnen und Bezieher von Arbeitslosengeld II ist weiter rückläu- fig und lag 2012 bei 4,44 Millionen. Das war der niedrigste Stand an Arbeitslosengeld II- Empfängerinnen und –Empfängern seit Einführung der Grundsicherung für Arbeit-suchende. Gegenüber 2011 ist ihre Zahl um 172.000 gesunken.

Hohe Hilfequoten weisen vor allem städtische Ballungsräume und Ostdeutschland auf – niedrige finden sich überwiegend in Süddeutschland. Starke Rückgänge zeigen sich aber – auch infolge der demografischen Entwicklung – vor allem in Ostdeutschland.

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Im Durchschnitt der zwölf Monate von Dezember 2011 bis November 2012 – aktu-ellere Daten liegen noch nicht vor – waren 43 Prozent (1,91 Millionen) der erwerbsfä-higen Leistungsberechtigten arbeitslos. 57 Prozent (2,54 Millionen) der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten erhielten Leistungen aus der Grundsicherung für Arbeitsuchende, ohne arbeitslos zu sein.

Gründe für Nicht-Arbeitslosigkeit von Arbeitslosengeld II- Empfängerinnen und Empfängern

Abbildung 3

Zahl der Arbeitslosengeld II-Bezieherinnen und -Bezieher um gut eine halbe Million gesunkenBestand arbeitslose und nicht-arbeitslose Arbeitslosengeld II-Bezieherinnen und -Bezieher in Millionen, gleitender Jahresdurchschnitt, Anteil in Prozent Veränderung gegenüber 2005; Dezember 2005 bis Dezember 2012, Deutschland

Quelle: Bundesagentur für Arbeit, Daten: Statistik der BA

Es sind vor allem drei Gründe, aus denen erwerbsfähige Leistungsberechtigte nicht ar-beitslos sind. Ein Viertel der nicht-arbeitslosen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (641.000) ging im gleitenden Jahresdurchschnitt einer ungeförderten Erwerbstätigkeit von mindestens 15 Wochenstunden nach. Für knapp ein weiteres Viertel war eine Arbeit derzeit nicht zumutbar, weil sie kleine Kinder betreuten bzw. Angehörige pflegten (298.000), oder weil sie selbst noch zur Schule gingen oder studierten (316.000). Schließlich hat jeder sechste nicht-arbeitslose erwerbsfähige Leistungsberechtigte (460.000) an einer arbeitsmarktpolitischen Maßnahme teilgenommen und galt allein deswegen nicht als arbeitslos. Über diese drei größten Gruppen hinaus zählten zehn Prozent nicht als arbeitslos, weil sie arbeitsunfähig erkrankt (249.000) waren und neun Prozent, weil sie vorruhestandsähnliche Regelungen in Anspruch genommen haben (238.000).

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Erwerbstätige Leistungsberechtigte

Abbildung 4

Nur zwei von fünf Arbeitslosengeld II-Bezieherinnen und -Beziehern sind arbeitslosLeistungsberechtigte in der Grundsicherung für Arbeitsuchende Gründe für Nicht-Arbeitslosigkeit, Jahresdurchschnitt Deutschland, Oktober 2011 bis September 2012

Quelle: Bundesagentur für Arbeit, Daten: Statistik der BA

Im Durchschnitt der zwölf Monate Dezember 2011 bis November 2012 – aktuellere Daten liegen noch nicht vor – waren 30 Prozent (1,33 Millionen) der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten erwerbstätig. Sie beziehen Leistungen zum Lebensunterhalt nach dem SGB II, weil das Erwerbseinkommen im Kontext der Größe der Bedarfs-gemeinschaft den Bedarf nicht deckt. Der Anteil erwerbstätiger Leistungsbezieherinnen und -bezieher liegt damit einen halben Prozentpunkt höher als ein Jahr zuvor. 27 Prozent (1,21 Millionen) der erwerbsfähigen Arbeitslosengeld II-Empfängerinnen und -Empfänger haben eine abhängige Beschäftigung ausgeübt, drei Prozent (126.000) sind ausschließlich oder zusätzlich einer selbständigen Tätigkeit nachge-gangen. Der Anteil abhängig Beschäftigter an allen Leistungsberechtigten lag damit um 0,4 Prozentpunkte, der Anteil selbständiger erwerbstätiger Arbeitslosengeld II- Bezieherinnen und -Bezieher um 0,1 Prozentpunkte höher als ein Jahr zuvor.

Das erzielte Einkommen und die Arbeitszeit der erwerbstätigen Leistungsberechtigten variieren allerdings erheblich. So war zuletzt knapp die Hälfte der erwerbstätigen Leistungsberechtigten ausschließlich geringfügig beschäftigt, 43 Prozent waren sozialversicherungspflichtig beschäftigt – davon ca. zwei Fünftel in Teilzeit.

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Die 4,44 Millionen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten haben 2012 gemeinsam mit 1,70 Millionen nicht erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in 3,33 Millionen Bedarfsgemeinschaften gelebt. Nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte sind vor allem Kinder unter 15 Jahren, ihr Anteil an dieser Gruppe belief sich zuletzt auf 95 Prozent. Im Durchschnitt lebten 2012 in einer Bedarfsgemeinschaft 1,8 Personen.

Im Vergleich zum Vorjahr hat die Zahl der leistungsberechtigten Personen um 3 Prozent auf 6,14 Millionen abgenommen (-211.000). Auch die Zahl der Bedarfsgemeinschaften lag um 3 Prozent niedriger als 2011 (-98.000).

2012 hat gut jeder zehnte Haushalt in Deutschland Leistungen zur Grundsicherung für Arbeitsuchende bezogen (10,3 Prozent). Die Hilfequote der Bedarfsgemeinschaften ist damit gegenüber 2011 um 0,3 Prozentpunkte zurückgegangen. Auch die Hilfequote für erwerbsfähige Personen hat um 0,3 Prozentpunkte abgenommen: 2012 waren 8,2 Prozent der Personen im erwerbsfähigen Alter hilfebedürftig. Die SGB II-Quote lag mit 9,5 Prozent ebenfalls um 0,3 Prozentpunkte niedriger als noch 2011.

Hinter diesen Bestandszahlen verbirgt sich viel Bewegung. So sind im Zeitraum von Dezember 2011 bis November 2012 – aktuellere Bewegungsdaten liegen noch nicht vor – insgesamt 1,76 Millionen erwerbsfähige Personen in Hilfebedürftigkeit zuge-gangen. Im gleichen Zeitraum gelang es 1,90 Millionen erwerbsfähigen Leis-tungsberechtigten, ihre Hilfebedürftigkeit zumindest zeitweise zu beenden. Die in-dividuellen Problemlagen von Personen in einkommensschwachen Haushalten – und ihre daraus folgende instabile Erwerbssituation – führen allerdings oft zu wiederkeh-renden Perioden der Hilfebedürftigkeit. So hatte mehr als die Hälfte (53 Prozent) der im Zeitraum von Dezember 2011 bis November 2012 zugegangenen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in den zwölf Monaten zuvor bereits mindestens einmal Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts für Arbeitsuchende bezogen, ein Drittel (33 Prozent) innerhalb der letzten drei Monate.

Im Durchschnitt der zwölf Monate Dezember 2011 bis November 2012 erhielt eine durchschnittliche Bedarfsgemeinschaft mit 1,8 Personen 821 Euro an Geldleistungen aus der Grundsicherung. In diesem Betrag sind alle Leistungen der Grundsicherung zum Lebensunterhalt enthalten. Rechnet man die Sozialversicherungsbeiträge bzw. -zuschüsse und einmalige Leistungen heraus, erhielt eine Bedarfsgemeinschaft im Durchschnitt 685 Euro ausgezahlt. Die Gesamtgeldleistungen variieren deutlich nach der Haushaltsform. Sie reichen von durchschnittlich 716 Euro für Alleinstehende bis zu 1.128 Euro für Paare mit einem oder mehreren Kindern.

Aber auch bei gleicher Größe und Typ der Bedarfsgemeinschaft gibt es Unterschiede. So variiert etwa das Mietniveau, außerdem liegen nicht bei allen Bedarfsgemeinschaften die Voraussetzungen zur Gewährung der Mehrbedarfe z.B. bei Alleinerziehung, Schwangerschaft oder Behinderung vor. Ein weiterer wichtiger Grund ist, dass das eigene Einkommen den Bedarf in unterschiedlich großem Umfang verringert. Im

Bedarfsgemeinschaften und leistungsberechtigte Personen

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gleitenden Jahresdurchschnitt stand 61 Prozent (2,03 Millionen) der Bedarfsge-meinschaften ein eigenes Einkommen zur Verfügung, darunter bei 36 Prozent ein Einkommen aus Erwerbstätigkeit, für 35 Prozent Kindergeld, für 9 Prozent Unterhalt und für 8 Prozent andere Sozialleistungen (u.a. Arbeitslosengeld).

1.3 Individuelle Potenziale der Menschen in der Grundsicherung

Die wichtigste individuelle Ursache von Arbeitslosigkeit im SGB II ist eine geringe Qualifikation. Wer keine abgeschlossene Berufsausbildung vorweisen kann, ist häufiger arbeitslos und öfter auf die Grundsicherung angewiesen als Menschen mit anerkanntem Berufsabschluss.

Aber auch die SGB II-Arbeitslosen, die über einen formalen Berufsabschluss verfü-gen, sind oft mit individuellen Problemlagen konfrontiert, die eine Integration in den ersten Arbeitsmarkt erschweren können.

Geringe Qualifikation ist Hauptursache für Arbeitslosigkeit im SGB II

Eine fehlende Berufsausbildung ist der größte individuelle Risikofaktor für Arbeitslosigkeit im Bereich der Grundsicherung. So hatte im Jahresdurchschnitt 2012 über die Hälfte (1 Million) der Arbeitslosen im SGB II keine abgeschlossene, formale Berufsausbildung – von den Arbeitslosen im SGB III traf dies nur für gut ein Fünftel zu. Die jahresdurchschnittliche Arbeitslosigkeit hat in allen Qualifikationsgruppen abgenommen. Relativ am stärksten war der Rückgang jedoch bei den Arbeitslosen mit einer betrieblichen oder schulischen Ausbildung: Der Anteil der SGB-II-Arbeitslosen ohne abgeschlossene Berufsausbildung an allen Arbeitslosen in der Grundsicherung hat sich gegenüber dem Vorjahr um 1 Prozentpunkt auf 55 Prozent erhöht – der Anteil der Arbeitslosen mit einem schulischen oder betrieb-lichen Ausbildungsabschluss sank dagegen um 2 Prozentpunkte auf 41 Prozent.

Beschäftigungsoptionen für Menschen ohne abgeschlossene Berufsausbildung gehen zudem häufig mit weniger stabilen Arrangements einher. Das erhöht das Risiko, im Falle eines Beschäftigungsverlustes nicht ausreichend Ansprüche an die Sozialversicherung erworben zu haben und unmittelbar auf die Grundsicherung angewiesen zu sein.

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Die Zahl älterer Arbeitsloser (über 55 Jahre) im SGB II ist in den vergangenen Jahren gestiegen. Dies ist jedoch vor allem eine Folge geänderter Anspruchsvoraussetzungen für vorruhestandsähnliche Regelungen im SGB II. Zum Jahresbeginn 2008 sind vor-ruhestandsähnliche Regelungen2 außer Kraft getreten, wonach sich 58-Jährige und Ältere unter erleichterten Bedingungen vom Arbeitsmarkt zurückziehen konnten.Fußnote:

Regelungen nach § 428 SGB III in Verbindung mit § 65 Abs.4 SGB II. Ende der Fußnote. Seit diese Möglichkeit nicht mehr besteht, steigt die registrierte Arbeitslosigkeit der

55-Jährigen und Älteren an, zumal diese Altersgruppe sich im Falle eines Beschäftigungsverlustes in der Regel größeren Problemen gegenübersieht, eine neue Beschäftigung zu finden. Im Bereich der Grundsicherung wird seit Anfang 2009 der Anstieg der Arbeitslosigkeit aber durch die Auswirkungen der Anfang 2008 einge-führten Regelung (nach § 53a SGB II) gedämpft. Danach gelten erwerbsfähige Hilfebedürftige als nicht arbeitslos, wenn sie nach Vollendung des 58. Lebensjahres mindestens ein Jahr lang Leistungen der Grundsicherung erhalten haben, ohne dass ihnen eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung angeboten wurde. Fielen im Jahresdurchschnitt 2010 73.000 ältere Menschen unter eine der vorruhestandsähn-lichen Regelungen nach § 53a SGB II, waren es im Jahr 2011 114.000 und 129.000 im Jahr 2012.

Mehr als die Hälfte der Arbeitslosen im SGB II hat keine BerufsausbildungArbeitslosigkeit nach Personenmerkmalen nach Rechtskreisen Anteile an Fällen mit Angabe zum Merkmal: Deutschland, Jahresdurchschnitt 2012

Abbildung 5

Quelle: Bundesagentur für Arbeit, Daten: Statistik der BA

Ältere Menschen sind vergleichsweise selten auf die Grundsicherung für Arbeitsuchende angewiesen

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Die Zahl der älteren erwerbsfähigen Leistungsberechtigten wird durch diese ge-setzlichen Änderungen nicht beeinflusst. Ihre Zahl ist gegenüber dem Vorjahr nahezu unverändert (751.000) – gegenüber 2010 nahm sie um gut ein Prozent (9.000) zu. In diesen Zahlen spiegelt sich bereits die sich abzeichnende demografische Alte-rung der Gesellschaft: in den kommenden Jahren werden die geburtenstarken Jahrgänge – der 1950er bis Mitte der 1960er Jahre – zunehmend in diese Altersgruppe vorstoßen. Die Anzahl der Älteren in der Gesellschaft und in der Grundsicherung wird daher weiter steigen. Ihr Anteil an den Menschen in der Grundsicherung wird damit infolge der demografischen Entwicklung voraussicht- lich weiter zunehmen. Der Anteil der Menschen, die auf die Grundsicherung für Arbeitsuchende angewiesen sind, an allen in Deutschland lebenden älteren Menschen ist jedoch leicht rückläufig. Die eLb–Hilfequote Älterer lag im Jahresdurchschnitt 2012 bei 7,1 Prozent – somit um 0,2 Prozentpunkte unter dem Vorjahreswert und 0,4 Prozentpunkte unter dem von vor zwei Jahren. Ältere Menschen bleiben damit eine der gesellschaftlichen Gruppen mit dem geringsten Risiko, auf Leistungen der Grundsicherung angewiesen zu sein.

Immer weniger Jugendliche auf Grundsicherung angewiesen

Insbesondere bei jungen Menschen im Alter von 15 bis unter 25 Jahren zeigt sich eine erfreuliche Entwicklung: Die Zahl der arbeitslosen Jugendlichen im SGB II hat gegenüber dem Vorjahr um vier Prozent (–7.000) auf 156.000 erneut abgenommen. Sie erreicht damit einen weiteren Tiefststand – nachdem sie noch im Jahr 2009 in-folge der konjunkturell bedingten Flaute am Arbeitsmarkt vo r ü ber ge hend leicht angestiegen war. Die Abhängigkeit jugendlicher Leistungsberechtigter von der Grundsicherung ist seit dem Jahr 2006 sogar durchgehend gesunken. Selbst in dem von der Wirtschaftskrise geprägten Jahr 2009 war die Hilfequote bei Jugendlichen gegenüber dem Vorkrisenjahr 2008 gesunken. Der Aufschwung am Arbeitsmarkt kam dann zeitverzögert auch bei Jugendlichen in der Grundsicherung an. Die Hilfequote sank von 9,6 Prozent im Jahr 2010 nochmal um 0,7 Prozentpunkte im darauffolgenden Jahr. Im Schnitt der zwölf Monate Dezember 2011 bis November 2012 – aktuellere Daten sind noch nicht vorhanden – liegt sie bei 8,5 Prozent und somit nochmals 0,4 Prozentpunkte niedriger als im gleichen Zeitraum des Vorjahres.

Gerade bei Jugendlichen ist eine geringe schulische Bildung einer der wichtigsten Risikofaktoren für Arbeitslosigkeit im SGB II. Ein Fünftel der arbeitslosen Jugendlichen im SGB II ist ohne Schulabschluss, die Hälfte hat einen Hauptschulabschluss erwor-ben – nur einer von vierzehn eine Hochschulreife. In der gesamten Bevölkerung dieser Altersgruppe, die nicht mehr im Bildungssystem ist, haben dagegen nahezu drei Viertel mindestens eine mittlere Reife und nur fünf Prozent haben keinen Schulabschluss erworben.

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1.4 Frauen und Alleinerziehende

Die Entwicklung in der SGB II-Arbeitslosigkeit fiel bei Männern und Frauen im Jahr 2012 nahezu gleich aus. Während die Zahl der arbeitslosen Männer um knapp fünf Prozent auf 1,06 Millionen etwas überdurchschnittlich zurückgegangen ist, hat die Zahl arbeitsloser Frauen in der Grundsicherung im Jahresdurchschnitt um knapp vier Prozent auf 935.000 abgenommen. Auch im Vorjahr war der Rückgang der Arbeitslosigkeit bei Männern in der Grundsicherung stärker ausgefallen als bei Frauen. Weiterhin stellen die Männer mit 53 Prozent mehr als die Hälfte der Arbeitslosen im SGB II.

Durchschnittlich haben 2012 2,3 Millionen erwerbsfähige Frauen Leistungen aus der Grundsicherung erhalten. Das waren 3 Prozent weniger als im Vorjahr. Der Rückgang bei den Frauen ist jedoch schwächer ausgefallen als bei männlichen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten. Deren Zahl ist im Vergleich zum Vorjahr um gut 4 Prozent gesunken. Somit hat im Zeitraum von Dezember 2011 bis November 2012 – aktuel-lere Daten liegen nicht vor – durchschnittlich knapp jede zwölfte Frau Leistungen aus der Grundsicherung erhalten – dagegen war nur jeder dreizehnte Mann auf Leistungen der Grundsicherung angewiesen.

Seit der Zusammenlegung der Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe im Jahr 2005, ist die Hilfebedürftigkeit der Frauen nur unterdurchschnittlich gesunken. Die Hilfequote der erwerbsfähigen leistungsberechtigten Frauen ist um 0,4 Prozentpunkte auf 8,6 Prozent zurückgegangen – die Hilfequote der Männer dagegen um 1,1 Prozentpunkte.

Von den arbeitslosen Frauen in der Grundsicherung waren im Jahresdurchschnitt 427.000 ein Jahr und länger arbeitslos. Bezogen auf die Gesamtzahl der arbeitslosen Frauen im SGB II entspricht das einem Anteil von 46 Prozent. Dagegen sind 43 Prozent der Männer in der Grundsicherung langzeitarbeitslos. Im Vergleich zum Vorjahr ist der Anteil langzeitarbeitsloser Frauen um 0,7 Prozentpunkte gestiegen – der Anteil der Männer um 1,2 Prozentpunkte.

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Ein Fünftel der arbeitslosen Frauen im SGB II ist alleinerziehend – aber weniger als zwei Prozent der Männer. Insgesamt waren 234.000 der Arbeitslosen im SGB II al-leinerziehend – 93 Prozent davon waren Frauen. Vieles spricht dafür, dass auch für diese Gruppe geringe Qualifikationen für die schlechteren Arbeitsmarktchancen mitverantwortlich sind: So hatten 54 Prozent der alleinerziehenden Arbeitslosen im SGB II keine abgeschlossene Berufsausbildung. Im Durchschnitt des Jahres 2012 waren knapp ein Fünftel der Bedarfsgemeinschaften (625.000) Haushalte Alleinerziehender. Ihre Zahl ging damit um knapp ein Prozent (-3.000) gegenüber dem Vorjahr zurück. Zwei von fünf (39,4 Prozent) der Alleinerziehenden-Haushalte in Deutschland waren auf die Grundsicherung angewiesen. Die Hilfequote Alleinerziehender ist damit gegenüber dem Vorjahr um 0,2 Prozentpunkte und ge-genüber 2010 sogar um 1,3 Prozentpunkte zurückgegangen. Von den Alleinerziehenden-Haushalten mit drei und mehr Kindern waren sogar über zwei Drittel in der Grundsicherung. Bei Paaren mit drei und mehr Kindern lag die Hilfequote bei 15,0 Prozent – bei Paaren mit Kindern insgesamt bei 7,2 Prozent. Paare ohne Kinder wiesen eine Hilfequote von 3,7 Prozent auf.

Abbildung 6

Die Hilfebedürftigkeit von Frauen ist seit 2005 unterdurchschnittlich gesunkenHilfequoten von leistungsberechtigten Personen Bestand an erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (eLb) bezogen auf die entsprechende Bevölkerungsgruppe Deutschland, November 2005 bis November 2012

Quelle: Bundesagentur für Arbeit, Daten: Statistik der BA

Ein Fünftel der arbeitslosen Frauen im SGB II sind Alleinerziehende

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Die Jobcenter (gemeinsame Einrichtungen und zugelassene kommunale Träger) sind verantwortlich für die Einrichtung und Durchführung von arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen für erwerbsfähige Leistungsberechtigte. Für diesen Personenkreis können die klassischen arbeitsmarktpolitischen Instrumente des SGB III – mit Ausnahme des Gründungszuschusses – eingesetzt werden. Hinzu kommen das Einstiegsgeld, Leistungen zur Eingliederung von Selbständigen, Arbeitsgelegen-heiten, die Förderung von Arbeitsverhältnissen, die Freie Förderung sowie die Beschäftigungsphase der Bürgerarbeit nach dem entsprechenden Bundesprogramm, soweit sie für die individuelle Eingliederung in das Erwerbsleben erforderlich sind. Daneben stehen für diese Personen kommunale Eingliederungsleistungen (sozialin-tegrative Leistungen) zur Verfügung (z.B. Kinderbetreuung).

Im Jahr 2012 wurden durchschnittlich 473.000 Personen mit arbeitsmarktpoli-tischen Instrumenten in Kostenträgerschaft des SGB II gefördert. Davon befanden sich 6 Prozent (31.000) in Maßnahmen zur Förderung der Berufswahl und Berufsausbildung. Das sind vor allem außerbetriebliche Berufsausbildungen, Ein-stiegsqualifizierung und ausbildungsbegleitende Hilfen. Nimmt man die Förderung der Berufsausbildung aus Mitteln des SGB II aus, befanden sich 442.000 Teilnehmerinnen und Teilnehmer in Maßnahmen in Kostenträgerschaft des SGB II. Das waren 73.000 weniger (14 Prozent) als im Vorjahr. Fußnote: Eine Darstellung der Förderung der Berufswahl und Berufsausbildung nach Rechtskreisen ist nur eingeschränkt möglich, da Jugendliche aus dem Bereich der Grundsicherung für Arbeitsuchende sowohl im SGB III als auch im SGB II geführt werden können. Ende der Fußnote.

1.5 Einsatz aktiver Arbeitsmarktpolitik im Jahr 2012

Weitere Konzentration auf Instrumente mit arbeitsmarktnaher Wirkung

Arbeitslose im SGB II sind häufig gering qualifiziert und darüber hinaus oft mit multiplen Vermittlungshemmnissen konfrontiert. Im Bereich der Grundsicherung werden daher neben Instrumenten, die unmittelbar auf eine Integration in den ersten Arbeitsmarkt zielen, auch Instrumente mit anderen Zielsetzungen eingesetzt. Diese Maßnahmen der öffentlich geförderten Beschäftigung – wie etwa Arbeitsgelegenheiten – haben zum Ziel, die Beschäftigungsfähigkeit der Arbeitsuchenden zu verbessern und damit längerfristig ihre Chancen am ersten Arbeitsmarkt zu erhöhen. Auch aufgrund der robusten Lage am Arbeitsmarkt haben die Jobcenter im Jahr 2012 den Einsatz dieser Maßnahmen insgesamt zurückgefahren und sich dabei stärker auf Instrumente konzentriert, mit denen höhere unmittelbare Eingliederungschancen einhergehen.

Im Jahresdurchschnitt 2012 befand sich knapp ein Drittel der im SGB II Geförderten (ohne Förderung der Berufsausbildung) in Arbeitsgelegenheiten (137.000) und Bürgerarbeit (27.000).

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Die Jobcenter konzentrierten ihre Förderung auch 2012 zunehmend auf Instrumente mit arbeitsmarktnäheren Wirkungen. Die Zahl der in Arbeitsgelegenheiten Geförderten ist gegenüber dem Vorjahr um 27 Prozent (51.000) zurückgegangen. Mit gut einem Viertel (120.000) der Geförderten (ohne Berufsausbildung) waren Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung das zweitwichtigste Instrument nach Arbeitsgelegenheiten. Ein Siebtel (68.000) nahm an einer beruflichen Weiter-bildungsmaßnahme im SGB II teil. Das waren 7 Prozent weniger (5.000) als im Vorjahr. Zudem erhielten neun Prozent der Geförderten (41.000) einen Einglie-derungszuschuss – knapp 27 Prozent weniger (15.000) als im Vorjahr.

Die aktive Arbeitsförderung der Bundesagentur für Arbeit wird von zahlreichen Bundes- und Länderprogrammen ergänzt.

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Die Arbeitsagenturen setzen das SGB II in gemeinsamen Einrichtungen mit kommunalen Trägern (kreisfreien Städten und Landkreisen) um. In diesem Regelmodell sind 306 der insgesamt 414 Jobcenter organisiert (Stand: 2012). Der nachfolgende Teil dieses Berichts stellt ausschließlich die Aktivitäten in den gemeinsamen Einrichtungen dar.

Die Organisation der Grundsicherung für erwerbsfähige Hilfebedürftige nach dem SGB II blieb im Jahr 2012 weitgehend unverändert, nachdem 41 Jobcenter am 01.01.2012 in die alleinige Zuständigkeit der kommunalen Träger gewechselt waren. Zwei Landkreise haben sich nach Kreisgebietsreformen in den jeweiligen Bundes-ländern für die Zusammenarbeit mit der örtlichen Arbeitsagentur in gemeinsamen Einrichtungen ab dem 01.01.2013 entschieden (Landkreis Mittelsachsen am 09.02.2012 und Landkreis Vorpommern-Greifswald am 27.02.2012).

2 A K T I V I TÄT E N D E R B U N D E S A G E N T U R F Ü R A R B E I T I M B E R E I C H D E R G R U N D S I C H E R U N G

Seit 2012 werden gemeinsame Einrichtungen und zugelassene kommunale Träger nach einheitlichen Maßstäben gesteuert. Die Basis hierfür wurde im Bund-Länder-Ausschuss gelegt, der am 13.07.2011 die „Gemeinsame(n) Grundlage(n) der Zielsteuerung SGB II“ verabschiedete.

2.1 Ziele und geschäftspolitische Handlungsfelder

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Abbildung 7

Quelle: Bundesagentur für Arbeit

Das SGB II – Zielsystem im Geltungsbereich der BA 2012

Die Leistungskennzahlen, an denen sich die Zielsteuerung orientiert, sind im SGB II vorgegeben: Verringerung der Hilfebedürftigkeit, Verbesserung der Integration in Erwerbstätigkeit und Vermeidung von langfristigem Leistungsbezug.1

Fußnote: Die aktuellen Kennzahlen nach § 48 ff. Abs. 3 SGB II werden anders berechnet als die ähnlichen Kennzahlen, die im Jahresbericht 2011 „Aufschwung nutzen, Potenziale erschließen“ ausgewiesen sind. Um Jahreszahlen vergleichen zu können, müssen jeweils gleiche Berechnungsmethoden verwendet werden, deshalb weichen die nachfolgend genannten Werte für 2011 von den Werten ab, die im Jahresbericht 2011 genannt werden. Ende der Fußnote

Im November 2011 haben die Bundesagentur für Arbeit (für die gemeinsamen Einrichtungen) und die Länder (für die zugelassenen kommunalen Träger) die gemein-samen Zielvorstellungen der Bund-Länder Arbeitsgruppe Steuerung SGB II für 2012 an die Jobcenter übermittelt. Ausgehend von diesen abgestimmten Referenzwerten konnten die Jobcenter den regionalen wirtschaftlichen und arbeitmarktlichen Rahmenbedingungen entsprechend individuell angemessene Zielwerte im Rahmen ihrer lokalen Planung vereinbaren.

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Im Rahmen ihrer Trägerverantwortung wirkte die Bundesagentur für Arbeit intensiv auf die Erreichung der vereinbarten Ziele hin. Schwerpunkte bildeten

Prognose- wert

2012

Prognose- wert

unterjährig IstIst

Vorjahr

Prognose-wert/

Soll-Ist in %

Ist-Ist Vorjahr

in %

Zielindikatoren

Qualitatives Monitoring

Leistungen zum Lebensunterhalt in Mio. €

JFW 10.503 10.503 10.595 10.717 0,9 -1,1

Ziel 2012 Soll

Referenz-wert in %

verein- barter Ziel-

wert in %

Zielvereinbarung

Integrationsquote in % JFW 28,5 28,5 25,7 27,5 - 9,8 - 6,5 3,8 3,6

Bestand Langzeitbezieher in Tsd.

JDW 2.313 2.313 2.272 2.350 -1,8 - 3,3 -1,8 -1,6

Qualitätsstandards

Index aus Kunden- zufriedenheit in Noten

GJW 2,54

Index aus Prozessqualität JFW 100,0 105,8 102,4 5,8 3,4

Quelle: Berechnungen der Bundesagentur für Arbeit

Abbildung 8

SGB II – Zielerreichung 2012 „Auf einen Blick“Deutschland Berichtsmonat Dezember 2012

JFW = Jahresfortschrittswert | JDW = Jahresdurchschnittswert | GJW = Gleitender Jahreswert Ist Vorjahr und Deltas zum Vorjahr der Zielindikatoren beziehen sich jeweils auf den 1. Ladestand Ergebnisse zur Kundenzufriedenheit aus dem 1. Halbjahr 2012

Bilanz zur Zielerreichung der gemeinsamen Einrichtungen

1. die Eingliederungsleistungen für die Integrationsarbeit effektiv, wirksam und wirtschaftlich zu nutzen,

2. die Beschäftigungschancen von Menschen in der Grundsicherung zu erhö-hen und die Hilfebedürftigkeit – insbesondere auch von Alleinerziehenden – nachhaltig zu reduzieren,

3. die Potenziale der Grundsicherung zu nutzen, um sich abzeichnenden Engpässen am Arbeitsmarkt zu begegnen (beispielsweise bei Erzieherinnen/Erziehern und Altenpflegerinnen/Altenpflegern).

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Neben der Zielerreichung ist die Qualität der Dienstleistungen für die Bewertung der Leistungsfähigkeit der Jobcenter relevant. Zentrale Aspekte von Qualität sind die Rechtmäßigkeit, Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit der Aufgabenerledigung. Darüber hinaus ist die Kundenzufriedenheit zu betrachten. Die gemeinsamen Einrichtungen werden in ihrer Aufgabe, die Qualität der Dienstleistungen sicherzustellen, mit ver-

Im Jahr 2012 wurde eine Integrationsquote von 25,7 Prozent erzielt. Das gute Vorjahresergebnis (27,5 Prozent – höchster Stand seit Einführung des SGB II) konnte wegen der nachlassenden konjunkturellen Entwicklung im letzten Quartal 2012 nicht erreicht werden.

Günstiger fiel das Ergebnis bei den Langzeitleistungsbezieherinnen und -beziehern aus, die in den letzten 24 Monaten mindestens 21 Monate Leistungen der Grundsicherung bezogen haben: Der jahresdurchschnittliche Bestand von ca. 2,30 Millionen Personen ist gegenüber 2011 um rund 78.000 Langzeitleistungsbezieher bzw. 3,3 Prozent ge-sunken. Der Zielwert wird damit um 1,8 Prozent unterschritten.

Die Ausgaben für Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts beliefen sich auf 10.595 Millionen Euro (siehe Abb. 8, S. 21) und liegen damit um 1,1 Prozent unter denen des Vorjahres. Diese Entwicklung korrespondiert mit der Veränderung des Bestandes an erwerbsfähigen Leistungsberechtigten, die von den gemeinsamen Einrichtungen betreut werden: Im Jahresdurchschnitt lag der Bestand 2012 bei 3,29 Millionen und damit um 130.000 bzw. 3,8 Prozent niedriger als im Vorjahr (3,43 Millionen).

Ziel bei der Integrationsquote nicht erreicht

Bestand an Langzeitleistungsbeziehern gesunken

Weniger Ausgaben für Leistungen zum Lebensunterhalt

Qualität der Leistungserbringung in den gemeinsamen Einrichtungen

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schiedenen Instrumenten unterstützt. Zum Beispiel werden Qualitätsrisiken mithilfe eines Werkzeugs zur Unterstützung der dezentralen Fachaufsicht schneller erkannt.

Die gemeinsamen Einrichtungen setzen Prozesse auf hohem Niveau umDie Standards zur Prozessqualität (zum Beispiel die Bearbeitungsdauer für neue Anträge oder der Zeitraum, der bis zu einer Erstberatung vergeht) werden mit einem zusam-mengefassten Index gemessen. Für die Standards gelten Zielwerte, die Ende 2012 im Gesamtindex um 5,8 Prozent übererfüllt wurden. Die gemeinsamen Einrichtungen er-reichen die Standards zur Prozessqualität seit Einführung kontinuierlich besser.

Kunden schätzen Angebot und Beratung der Jobcenter Der „Index aus Kundenzufriedenheit“ gibt an, wie Kundinnen und Kunden die Arbeit in den Jobcentern wahrnehmen und bewerten. Gefragt wird nach der Zufriedenheit mit dem Dienstleistungsangebot, der Unterstützung durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, den Öffnungszeiten und der telefonischen Erreichbarkeit. Seit 2008 werden pro Halbjahr und Jobcenter 100 Kunden, also insgesamt mehr als 30.000 Menschen, befragt.

Die Ergebnisse der beiden Halbjahre 2012 zeigen, dass das Vertrauen in die Arbeit der Jobcenter zunimmt. Jeder zweite Befragte gibt an, dass er eine gute Meinung von seinem Jobcenter hat. Über 70 Prozent geben an, dass sie mit der Beratung im Jobcenter zufrieden waren (Noten eins und zwei). Mehr Unterstützung wünschen sich ein Teil der Befragten bei der Erklärung der Bescheide, ein Drittel der Kunden vergeben hier die Noten drei bis sechs. Dazu wurden im Internet eine interaktive Erklärungshilfe eingebaut und die Formulare überarbeitet (Siehe Punkt 2.7 in diesem Bericht).

Geschäftspolitische Handlungsfelder 2012

Die direkt aus dem Sozialgesetzbuch II abgeleiteten Steuerungsziele werden von sechs geschäftspolitischen Handlungsschwerpunkten flankiert. Sie geben den ge-meinsamen Einrichtungen Orientierung für die Umsetzung des SGB II zu aktuell wichtigen Themen. Die gemeinsamen Einrichtungen setzen dabei regionale Akzen-tuierungen entsprechend ihrer jeweiligen Rahmenbedingungen.

Die gemeinsamen Einrichtungen konzentrieren ihre Arbeit darauf,

• dasFachkräftepotenzialzuerhöhen,

• LangzeitbezieherzuaktivierenundderenIntegrationschancenzuerhöhen,

• MarktchancenbeiArbeitgebernzuerschließenundIntegrationenzurealisieren,

• BeschäftigungsmöglichkeitenfürAlleinerziehendezunutzen,

• JugendlicheindenAusbildungs-undArbeitsmarktzuintegrierenund

• RechtmäßigkeitundQualitätderoperativenUmsetzungsicherzustellen.

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Das Erwerbspersonenpotenzial wird sich aufgrund der demografischen Entwicklung in den nächsten Jahren erheblich reduzieren. Der Bedarf der Wirtschaft an gut qualifizierten Arbeitskräften wird hingegen zunehmen. In einigen Branchen und Regionen fehlen bereits gut ausgebildete Kräfte. Andererseits ist weiterhin mit Langzeitarbeitslosigkeit und instabilen Erwerbssituationen von Geringqualifizierten zu rechnen. Diese Entwicklungen in Einklang zu bringen, stellt für die Zukunft eine große Herausforderung dar.

Die Potenziale in der Grundsicherung können noch stärker als bisher für die Deckung des Fachkräftebedarfes genutzt werden. Hierzu kann vor allem die Förderung der beruflichen Weiterbildung beitragen, um die Kundinnen und Kunden gezielt für die Anforderungen des Arbeitsmarktes zu qualifizieren. Zur Fachkräftesicherung wird auch auf die Potenziale von Menschen mit Behinderung gesetzt.

Die Planung und Umsetzung der aktiven Arbeitsförderung im SGB II liegt in der Verantwortung der Jobcenter vor Ort. Die gemeinsamen Einrichtungen stellen ihre Arbeitsmarktstrategien im lokalen Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm dar. Der Maßnahmeeinsatz richtet sich nach den jeweiligen Besonderheiten des regionalen Arbeitsmarktes und dem Förderbedarf der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten.

Die mit dem Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt im April 2012 eingeführte Reform der arbeitsmarktpolitischen Instrumente hat den Jobcentern mehr Flexibilität gegeben, um die Förderung noch passgenauer und stärker am individuellen Bedarf ausrichten zu können.

Ein Schwerpunkt bei der Förderung der gemeinsamen Einrichtungen lag auf Maßnahmen, die der Qualifizierung oder Heranführung an den Arbeitsmarkt dienen (ohne zugelassene kommunale Träger – diese unterliegen nicht der Trägerverantwortung der BA):

2.2 Fachkräftepotenzial erhöhen

• MaßnahmenzurAktivierungundberuflichenEingliederungwerdenintensivge-nutzt. Durchschnittlich 82.200 Personen bzw. 24,1 Prozent der Teilnehmerinnen und Teilnehmer (Bestand) wurden in diesen Maßnahmen gefördert (Vorjahr: 22,1 Prozent).

• DieberuflicheWeiterbildungwurdeausgebaut.Durchschnittlich56.600Personenbzw. 16,6 Prozent der Teilnehmerinnen und Teilnehmer waren in Weiterbildungen (Vorjahr: 14,4 Prozent).

• Öffentlich geförderte Beschäftigung (ohne Bürgerarbeit) wurde deutlich redu-ziert. Durchschnittlich 92.000 Personen bzw. 24,1 Prozent der Teilnehmerinnen und Teilnehmer waren in diesen Maßnahmen (Vorjahr: 35,6 Prozent).

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Ich bin gut – Kampagne

Erfahrungen mit Hartz-IV-Empfängern

„Wir sind gut“ erzählt authentisch und sympathisch Erfolgsgeschichten aus ganz Deutschland, mit vielen prominenten Stimmen aus Politik, Wirtschaft, Medien und Wissenschaft.

Das Buch steht als Download unter http://www.jobcenter-ich-bin-gut.de zur Verfügung.

Umfrage zeigt: Arbeitgeber mit ehemaligen Hartz IV-Empfängern zufrieden

Die Beschäftigungswirkung der SGB II-Förderinstrumente, gemessen an der Eingliederungsquote1 sechs Monate nach Maßnahmeende, liegt insgesamt bei 29,0 Prozent, sie ist gegenüber dem Vorjahr um 0,5 Prozentpunkte gestiegen. Fußnote: Eingliederungsquote:

Anteil der Teilnehmerinnen/Teilnehmer, die sechs Monate nach Maßnahmeende sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind. Ende der Fußnote. Dabei sind alle Maßnahmen enthalten, z.B. Eingliederungszuschüsse, die auf eine unmittelbare-

Integration in den Arbeitsmarkt zielen (Eingliederungsquote 71,0 Prozent), aber auch Beschäftigungsmaßnahmen (deren Ziel die Heranführung an den Arbeitsmarkt ist). Die durchschnittlichen Maßnahmekosten sind von 620 Euro um 8,3 Prozent auf 570 Euro pro Teilnehmer und Monat gesunken.

Die Imagekampagne „Ich bin gut“ verfolgt das Ziel, bestehende Vorurteile über Leistungsbezieher des SGB II abzubauen und die tatsächliche Leistungsfähigkeit der Kunden stärker in das öffentliche Bewusstsein zu rücken. Es gibt in der Grundsicherung ein großes Potenzial an Menschen, die dem Arbeitsmarkt als Fachkräfte zur Verfügung stehen.

Die Kampagne lenkt den Blick auf Arbeitgeber, die mit der Einstellung von SGB II-Kunden positive Erfahrungen gemacht haben. Arbeitgeber sollen auf diese Weise dafür gewonnen werden, unvoreingenommen Menschen aus der Grundsicherung in ihre Auswahlverfahren einzubeziehen und deren Talente zu nutzen. Gleichzeitig sollen Arbeitnehmer im SGB II ermutigt werden, sich auch nach Rückschlägen immer weiter um einen Arbeitsplatz zu bemühen. Zum Jahresende wurde ein Buch mit dem Titel „Wir sind gut. Erfolgsgeschichten aus Deutschland, die Mut machen.“ veröffentlicht.

Arbeitgeber wurden befragt, welche Erfahrungen sie mit der Beschäftigung von ehemaligen Hartz IV-Empfängern gemacht haben. Das Ergebnis ist positiv: Zwei Drittel der Arbeitgeber aus den Branchen Pflege, Handwerk und Gastronomie sind zufrieden mit den ehemaligen Arbeitslosen; jeder Vierte ist sogar sehr zufrieden. 75 Prozent der Arbeitgeber würden wieder einen Mitarbeiter aus der Grundsicherung einstellen.

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Mit der Initiative zur „Zusätzlichen Qualifizierung von Altenpflegerinnen und Altenpflegern und Erzieherinnen und Erziehern“ leistet die BA seit 2012 einen wei-teren aktiven Beitrag zur Fachkräftesicherung. Eine besondere Rolle bei der Schaffung der Voraussetzungen für die Durchführung entsprechender Quali-fizierungsmaßnahmen kommt den Ländern zu, weil schulische Ausbildungen in der föderalen Ausgestaltung in der Zuständigkeit der Länder liegen. Die Regional-direktionen stehen dazu mit allen Bundesländern im Dialog, um den zusätzlichen Fachkräftebedarf abzustimmen, Rahmenbedingungen (Zertifizierung, Finanzierung, Verkürzungsregelungen, Erhöhung des Angebots) anzupassen und gegebenenfalls kurzfristig vermehrt Qualifizierungsmöglichkeiten in diesen Berufen zu schaffen.

Bis Ende Dezember 2012 wurden für die Qualifizierung im Bereich Erziehung 6.200 und für die Qualifizierung im Bereich Altenpflege 3.500 Interessenten identifiziert, die im Rahmen der beruflichen Weiterbildung gefördert werden können.

Im Jahr 2012 konnten rechtskreisübergreifend insgesamt 3.800 geeignete Personen (darunter 1.100 aus dem Bereich der gemeinsamen Einrichtungen) eine Qualifizierung zur Altenpflegerin/zum Altenpfleger und 1.100 Bewerberinnen/Bewerber (darunter 500 aus den gemeinsamen Einrichtungen) eine Qualifizierung zur Erzieherin/zum Erzieher im Rahmen der beruflichen Weiterbildung beginnen.

Qualifizierung in den Bereichen Erziehung und Altenpflege

Wie weit verbreitet Vorurteile gegenüber Hartz IV-Empfängern in der Gesellschaft jedoch immer noch sind, hatte eine Allensbach-Umfrage im Auftrag der BA erst im Oktober 2012 gezeigt.

„Hartz IV-Empfängern hängt oft ein vermeintlicher Makel an, der die Vermittlung in Arbeit erheblich erschwert. Dabei zeigen Analysen der BA und auch die Erfahrungen der Arbeitgeber, dass sie oft besonders motiviert sind und eine zweite Chance ver-dienen“, sagt Heinrich Alt, Vorstand Grundsicherung der Bundesagentur für Arbeit.

Umfrage zu den „fünf größten Irrtümern über Hartz IV-Empfänger“

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2.3 Langzeitbezieher aktivieren und Integrations- chancen erhöhen

Die Bundesagentur für Arbeit hat bei der Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit bereits erhebliche Erfolge erzielt: Nahezu 700.000 Langzeitarbeitslose weniger in den letzten fünf Jahren und mehr als 400.000 Integrationen von langzeitarbeitslosen Menschen allein in 2012.

Die BA entwickelt ihre Kompetenzen und Dienstleistungen kontinuierlich weiter:

Professionelle Beratung – Ein Schlüssel zur Integration

Insbesondere bei Langzeitarbeitslosen, die schon länger keine durchgängige Arbeitserfahrung hatten, ist das persönliche Beratungsgespräch wichtig, um indivi-duelle Stärken und Schwächen herauszuarbeiten. Im Gespräch mit der Kundin/ dem Kunden wird daher eine Stärken- und Potenzialanalyse durchgeführt, um besondere Talente oder auch Handlungsbedarfe zu identifizieren. Daraus werden Strategien entwickelt, um frühzeitig erkannte Hemmnisse abzubauen – und so Langzeit-arbeitslosigkeit möglichst gar nicht erst entstehen zu lassen. Professionell begleitete Einzel- oder Gruppencoachings dienen in der Folge der Aktivierung und dem Aufbau persönlicher Netzwerke.

Beratungskonzeption für die GrundsicherungSpeziell für den Bereich der Grundsicherung wurde 2012 die neue Beratungskonzeption auf den Weg gebracht (Erprobung an zwei Standorten), die im Jahr 2013 in 20 wei-teren Jobcentern eingeführt wird. Ein wesentlicher Baustein zur Beendigung von Hilfebedürftigkeit ist professionelle und kompetente Beratung. In Schulungen, die Theorie und Praxis verbinden, lernen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Beratungsgespräche ergebnisorientiert zu strukturieren, Ressourcen systematisch zu identifizieren, mit Widerständen umzugehen und die Ermutigung von Leis-tungsberechtigten in häufig schwierigen Lebenslagen. Maßgeblich dabei ist, dass die Inhalte individuell auf die Bedürfnisse der jeweiligen Jobcenter zugeschnitten werden. Dabei werden auch die Belange von Menschen mit Behinderungen berück-sichtigt.

Dienstleistungen zur KompetenzfeststellungKompetenzen sind der Schlüssel zum Arbeitsmarkt. Die Einschätzung der überfach-lichen Kompetenzen ist für Beratungsfachkräfte nicht immer leicht.Vier neue Dienstleistungen zur Kompetenzfeststellung (K-DL) stellen die überfach-lichen Kompetenzen in den Mittelpunkt und helfen, die Talente der Kundinnen und Kunden sichtbar zu machen.

Von einem Überblick zu den überfachlichen Kompetenzen über die Messung der intellektuellen Leistungsfähigkeit bis hin zur Erfassung der Motivation und der sozi-alkommunikativen Kompetenzen kann die Fachkraft gezielt den Kompetenzbereich überprüfen lassen, der im Gespräch nicht eingeschätzt werden kann.

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Gerade bei Personen ohne Ausbildung oder mit Brüchen in der Berufsbiografie er-öffnen sich neue Perspektiven, wenn ihre Kompetenzen eingeschätzt und im weite-ren Beratungsprozess weiterentwickelt werden können. Der Beratungs- und Betreuungsansatz der Bundesagentur wird durch das Fallmanagement ergänzt.

Durch die anhaltende Nachfrage nach Arbeitskräften bieten sich auch für Langzeitarbeitslose Chancen, wieder auf dem ersten Arbeitsmarkt Fuß zu fassen. Um die erforderlichen Kenntnisse zu erwerben und Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer in definierten Qualifizierungseinheiten schrittweise zu anerkannten Berufsabschlüs-sen zu führen, hat die BA das Projekt „Optimierung der Qualifizierungsangebote für gering qualifizierte Arbeitslose“ an 13 Standorten gestartet. Die kürzeren Module ermöglichen gerade auch für Kundinnen/Kunden im Rechtskreis SGB II einen schnellen Einstieg und bedarfsgerechte Qualifizierung für eine Integration in den Arbeitsmarkt.

Weiteres Herzstück für die erfolgreiche dauerhafte Wiedereingliederung in Arbeitsmarkt und Gesellschaft ist die Vernetzung mit allen relevanten Akteuren aus Politik, Arbeit, Bildung und Sozialversicherung. Wirksame Netzwerke gewährleisten Transparenz und den schnellen, unkonventionellen Zugang zu allen notwendigen Hilfeleistungen.

Mit Teilqualifizierungen schrittweise zum Berufsabschluss

Neben den klassischen Eingliederungsleistungen der Arbeitslosenversicherung stehen im SGB II weitere spezifische Eingliederungsleistungen wie sozialintegrative Leistungen der Kommunen, Einstiegsgeld, Leistungen zur Eingliederung von Selbständigen, öffentlich geförderte Beschäftigung und Freie Förderung und damit ein umfassendes Produktportfolio für alle Problemlagen zur Verfügung.

Gerade für Menschen mit multiplen und komplexen Problemlagen kommt die Kombination von Produkten wie z.B. Leistungen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung (§ 45 SGB III i.V. § 16 SGB II) und Arbeitsgelegenheiten (§ 16d SGB II) in Betracht, um die Beschäftigungsfähigkeit zu verbessern und eine stufenweise Heranführung an den allgemeinen Arbeitsmarkt zu ermöglichen.

Spezielle Produkte des SGB II und innovative Produkt-Kombination

Eingliederungsleistungen für Langzeitarbeitslose kreativ und individuell einsetzen

Das beschäftigungsorientierte Fallmanagement stellt im Bereich der Grundsicherung einen systematischen Ansatz dar, um sehr schwierige persönliche Konstellationen – wie fehlende Betreuungsmöglichkeiten, gesundheitliche Einschränkungen, Sucht- oder Schuldenprobleme, Wohnbedingungen – nachhaltig zu bearbeiten und den Kundinnen und Kunden eine Beschäftigungsaufnahme zu ermöglichen bzw. schritt-weise an sie heranzuführen. Um einen einheitlichen Qualitätsstandard zu gewährlei-sten, ist die BA bestrebt, dass alle Fallmanagerinnen/Fallmanager auch eine aner-kannte Zertifizierung durchlaufen.

Beschäftigungsorientiertes Fallmanagement

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Mit dem „4-Phasen-Modell“ (4PM) steht seit 2009 ein bundesweites Inte-grationskonzept zur Verfügung, das auf Basis des individuellen Unterstützungsbedarfs der Kundinnen und Kunden Handlungs- und Lösungsräume zur (Re-) Integration in den Arbeits- bzw. Ausbildungsmarkt beschreibt. Vor dem Hintergrund, dass in der Grundsicherung trotz erfolgreicher Integration etwa 40 Prozent der sozialversiche-rungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisse innerhalb der ersten zwölf Monate wieder enden, wurde die Beratungsdienstleistung „4PM+1: Stabilisierung von neu begründeten Beschäftigungsverhältnissen“ konzipiert. Erwerbsfähige Leistungs-berechtigte, die eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung aufgenommen haben, sollen während der Probezeit durch die Integrationsfachkräfte weiter beraten und unterstützt werden. Im Rahmen der Beratungsgespräche sollen frühzeitig mög-liche Beschäftigungsrisiken identifiziert und gemeinsam Lösungswege erarbeitet werden. Die Strategie umfasst neben der Betreuung der Arbeitsuchenden die inten-sive Einbindung des gemeinsamen Arbeitgeber-Service. Dieser bietet seine Beratungsdienstleistung den Unternehmen an, wenn Beschäftigungsverhältnisse neu geschaffen werden. Dadurch sollen Risiken, die das Arbeitsverhältnis insbesondere in der Anfangsphase gefährden, frühzeitig identifiziert und gemeinsame Lösungen erarbeitet werden.

An den Pilotierungsstandorten StädteRegion Aachen und Erfurt sind insgesamt zwölf Dienststellen der Jobcenter sowie jeweils der gemeinsame Arbeitgeber-Service beteiligt. Seit Mai 2012 sammeln die dortigen Vermittlungsfachkräfte Erfahrungen. Die Erprobungsphase wird voraussichtlich im Mai 2013 abgeschlossen sein.

Betreuung über die Vermittlung hinaus

Eine Integration in Beschäftigung wird durch individuelle Beratung und Vermittlung vorbereitet. Ebenso wichtig ist es, die Kundinnen und Kunden nach Beginn eines Beschäftigungsverhältnisses zu begleiten und damit eine Betreuung über die Vermittlung hinaus anzubieten.

2.4 Bewerberorientierte Integrationsarbeit stärken, Marktchancen nutzen

Gute Beratung und der Einsatz von Arbeitsmarktinstrumenten alleine reicht zur Integration von Langzeitarbeitslosen nicht aus. Von zentraler Bedeutung ist, die Beratung und Förderung mit wirksamen Netzwerkstrukturen zu verstärken. Enge Kooperationen zum Beispiel mit Kommunen sind notwendig, um das örtliche Hilfesystem noch besser nutzen zu können (z.B. Schuldnerberatung, Kinderbetreuung).

Gemeinsame Aktionen in Netzwerken organisieren

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Erfolgreiche Ideen und Aktivitäten, die einer besseren Integration Alleinerziehender dienten, wurden als gute Praxisbeispiele identifiziert und kommuniziert.

• ArbeitgeberfürdieEinstellungzugewinnen,

• AlleinerziehendedurchIntegrationsfachkräftekontinuierlich–auchwährendderElternzeit – zu begleiten,

• ProgrammedesBundeszunutzen–wiez.B.„PerspektiveWiedereinstieg“sowiedie Projekte „Beschäftigungschancen für Alleinerziehende“ und „Netzwerke wirksame Hilfen für Alleinerziehende“,

• Netzwerkarbeit auszubauen, insbesondere hinsichtlich Kinderbetreuungs-möglichkeiten bei Arbeitgebern und Kommunen.

Der Erschließung von Beschäftigungschancen für Alleinerziehende widmen die ge-meinsamen Einrichtungen besondere Aufmerksamkeit. 39,4 Prozent der Alleinerziehenden-Haushalte lebten – zumindest zeitweise – im Jahr 2012 (jahres-durchschnittlich) von Leistungen des SGB II (nach 39,6 Prozent im Vorjahr, alle Haushalte: 10,3 Prozent – Vorjahr 10,6 Prozent). Damit haben Alleinerziehende noch immer das höchste Risiko, hilfebedürftig zu bleiben. Arbeitslosen Alleinerziehenden wieder zu einem Arbeitsplatz zu verhelfen, ist deswegen ein wichtiger Hand-lungsschwerpunkt der Jobcenter (siehe auch Kapitel 1.4 dieses Berichtes).

Die regionalen Ausgangslagen und Rahmenbedingungen für die Integration Alleinerziehender unterscheiden sich in den Bundesländern und Regionen erheblich, z.B. im Betreuungsangebot für Kinder und dem Angebot an weiteren sozialen Unterstützungsleistungen – aber auch durch die Situation auf dem Arbeitsmarkt. Um die Beschäftigungsmöglichkeiten für Alleinerziehende besser ausschöpfen zu kön-nen, legen die gemeinsamen Einrichtungen ihre Schwerpunkte darauf aus,

2.5 Beschäftigungsmöglichkeiten für Alleinerziehende nutzen

Die „Berliner Joboffensive“ ist als Modellprojekt im Juni 2011 in allen zwölf Berliner Jobcentern gestartet. Im Zentrum des Projekts steht die Intensivierung der Vermittlungsarbeit durch ein verbessertes Betreuungsverhältnis (eine Integrations-fachkraft auf 100 Kundinnen und Kunden). Dadurch sollen in Berlin innerhalb von zwei Jahren zusätzlich 20.000 marktnähere Kunden in den ersten Arbeitsmarkt in-tegriert werden. Die konsequente Ausrichtung der Vermittlungsarbeit auf den ersten Arbeitsmarkt trägt dazu bei, dass vermehrt auch Menschen aus der Grundsicherung von der guten Arbeitsmarktentwicklung in Berlin profitieren. Die Integrationsergeb-nisse haben sich deutlich verbessert. Seit Projektbeginn bis Ende 2012 wurden rund 17.500 Menschen zusätzlich in Beschäftigung vermittelt. Das Modellprojekt wird noch bis zum 31. Mai 2013 fortgesetzt, es wird wissenschaftlich evaluiert, die Ergebnisse werden 2013 veröffentlicht.

Projekt Berliner Joboffensive (BJO)

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Bei der Integrationsarbeit mit Jugendlichen verfolgen die Jobcenter das Ziel, die Bildungs- und Erwerbsverläufe sozial benachteiligter Jugendlicher zu einem mög-lichst frühen Zeitpunkt positiv zu beeinflussen. Dieser präventive Ansatz setzt auf Berufsorientierung und -beratung, Ausbildungsvermittlung bis hin zur Integration in Beschäftigung.

Ausbildung Jugendlicher – ungenutzte Potenziale heben

Ende Oktober 2012 lag der Bestand an arbeitslosen Jugendlichen im Bereich der Grundsicherung für Arbeitsuchende mit 146.000 nochmals um ca. 4 Prozent unter dem Vorjahreswert, nach einem Rückgang von 8,4 Prozent im Vorjahr. Das schwie-rige konjunkturelle Umfeld im Herbst 2012 zeigte sich eher in der Arbeits-losenversicherung, in der die Arbeitslosigkeit Jugendlicher um 1,7 Prozent zunahm (nach einem Rückgang um mehr als 20 Prozent 2011; siehe auch Kapitel 1.3 dieses Berichts). Eine Besonderheit ist die Möglichkeit für zugelassene kommunale Träger, die Ausbildungsvermittlung an die Arbeitsagenturen zu übertragen. Diese Möglichkeit nutzten im Jahr 2012 30 zugelassene kommunale Träger ganz oder teilweise.

2.6 Jugendliche in den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt integrieren

Teilzeitberufsausbildungen wurden 2012 weiter forciert, um geringqualifizierten Hilfebedürftigen mit familiären Verpflichtungen eine Möglichkeit für eine fundierte Ausbildung zu eröffnen.

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Abbildung 9

Quelle: Bundesagentur für Arbeit, Daten: Statistik der BA

Struktur der arbeitslosen JugendlichenDezember 2012 Anteile in Prozent

Im Berufsberatungsjahr 2011/2012 wurden bei den Agenturen für Arbeit und Jobcentern insgesamt 517.100 Ausbildungsstellen gemeldet, das waren annähernd so viele wie im Vorjahr (-0,5 Prozent). Bei den betrieblichen Ausbildungsplätzen betrug der Zuwachs 2,1 Prozent. Die Zahl der gemeldeten Bewerber stieg, auch als Folge doppelter Abiturjahrgänge, um 16.800 auf 559.900 (+3,1 Prozent) an. Der demografische Effekt konnte dadurch in diesem Jahr kompensiert werden. 15.700 Jugendliche hatten am Ende des Beratungsjahres noch keinen Ausbildungsplatz gefunden. Es waren mehr unbesetzte Stellen als unvermittelte Bewerber gemeldet. In vielen Branchen und Regionen konnten Betriebe keine passenden Bewerber fin-den. Für schwächere Jugendliche gestaltet sich der direkte Einstieg in Ausbildung allerdings nach wie vor schwierig.

Arbeitsbündnis Jugend und Beruf

Wirksame Netzwerkstrukturen erhöhen wesentlich die Chancen auf nachhaltige Integration in Beschäftigung. Die Bundesagentur hat daher das von ihr initiierte Arbeitsbündnis Jugend und Beruf – die verbesserte Kooperation zwischen Jugendhilfe, Agenturen und gemeinsamen Einrichtungen – erprobt und weiterentwickelt, um insbesondere jugendlichen Langzeitarbeitslosen bessere Perspektiven zu bieten.

Von 2010 bis 2012 haben 20 Standorte Wege und Verfahrensweisen entwickelt, um die Zusammenarbeit zwischen den Beteiligten zu verbessern. Die unterschiedlichen

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Ansätze werden gemeinsam mit vielen Praxistipps und guten Beispielen in der Broschüre „Chancen ergreifen im Arbeitsbündnis Jugend und Beruf“ zusammenge-fasst und dokumentiert. Die Broschüre soll möglichst viele Akteure zur Mitarbeit im jeweiligen kommunalen Raum anregen, um die Integration besonders förderungsbe-dürftiger Jugendlicher weiter zu verbessern.

Kooperationsprojekt mit diplomatischen und konsularischen Vertretungen

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und die Bundesagentur für Arbeit haben mit den Botschaften und Generalkonsulaten der Russischen Föderation, der Türkei, Italiens, Griechenlands, Kroatiens und Serbiens im November 2012 eine in-tensivere Zusammenarbeit vereinbart. Ziel ist es, junge Menschen mit ausländischen Wurzeln und deren Eltern noch intensiver bei der Ausbildungsstellensuche zu unter-stützen. Gleichzeitig sollen Unternehmerinnen und Unternehmer mit Migra-tionshintergrund stärker als in der Vergangenheit für die duale Ausbildung und den Ausbau von sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung gewonnen werden. In das Projekt werden auch Organisationen von Migrantinnen und Migranten einbezogen.

2.7 Den Lebensunterhalt sichern

Geldleistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende

Kern der Grundsicherung für Arbeitsuchende ist, den Lebensunterhalt hilfebedürf-tiger Antragstellerinnen und Antragsteller sicherzustellen. Dazu gehören laufende und einmalige Leistungen des Bundes und der Kommunen, insbesondere:

• Arbeitslosengeld II für erwerbsfähige Leistungsberechtigte und Sozialgeld fürKinder und nicht erwerbsfähige Mitglieder einer Bedarfsgemeinschaft,

• kommunaleLeistungenfürUnterkunftundHeizung,

• BeiträgeundZuschüssezurKranken-undPflegeversicherung,

• LeistungenfürAuszubildende,

• Mehrbedarfe für Schwangere, Alleinerziehende, behinderte Menschen, wegeneines ernährungsbedingten Sonderbedarfs, für unabweisbare, laufende nicht nur einmalige besondere Bedarfe, die in atypischen Lebenslagen anfallen (z.B. Kosten zur Wahrnehmung des Umgangsrechts) oder für dezentrale Warmwassererzeugung,

• kommunaleLeistungenfürBildungundTeilhabe.

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Einmalige Leistungen im Bereich der Grundsicherung für Arbeitsuchende beinhalten:

• KommunaleLeistungenfürWohnungserstausstattungen,ErstausstattungenfürBekleidung bei Schwangerschaft und Geburt,

• Leistungen für die Anschaffung von orthopädischen Schuhen und derenReparatur sowie Reparatur bzw. Miete von therapeutischen Geräten und Ausrüstungen.

Die gemeinsamen Einrichtungen waren 2012 jahresdurchschnittlich für 2,50 Millionen Bedarfsgemeinschaften mit 3,32 Millionen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten zuständig. Von Januar bis Dezember 2012 wurden rund 20 Millionen Leistungs-bescheide versandt. Hierbei handelt es sich vorwiegend um (Weiter-) Bewilligungs-bescheide sowie Änderungs- und Erstattungsbescheide. Erstanträge von Kundinnen und Kunden wurden durchschnittlich in 7,1 Arbeitstagen bearbeitet. Im Rahmen der regelmäßigen Kundenbefragung wurde die zügige Bearbeitung der Leistungsanträge bestätigt: Von 61.000 befragten Leistungsberechtigten gaben 65 Prozent die Schulnote Eins oder Zwei.

Arbeitslosengeld II-Bewilligungsbescheide überarbeitetIn den Kundenbefragungen werden Bezieher von Arbeitslosengeld II regelmäßig nach der Verständlichkeit des Bewilligungsbescheides befragt. Für die BA ist es eine wichtige Aufgabe, die komplexe Rechtsmaterie bürgernah und verständlich zu über-setzen. Zur besseren Verständlichkeit wurden die Formulare überarbeitet und inter-aktiv erklärt:

Im Internet steht seit Oktober 2012 eine interaktiv gestaltete Erklärungshilfe zur Verfügung. An einem Musterbescheid und einem Musterberechnungsbogen wird Schritt für Schritt erklärt, was sich hinter der Verwaltungssprache verbirgt, Fachbegriffe werden einfach und nachvollziehbar erläutert.

BürokratieabbauDie BA unterstützt im Rechtskreis SGB II aktiv den Bürokratieabbau. Rechtsvereinfachungsvorschläge der BA sollen dazu beitragen, mehr Transparenz, Akzeptanz und Kundenfreundlichkeit im SGB II herzustellen und eine effektivere Verwaltung zu ermöglichen. Die Vermeidung von Formularen ist ein Teilbereich davon.

Dazu hat die BA im Jahr 2012 unter anderem eine Plattform für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter geschaffen, über die Vorschläge eingereicht werden konnten. Im Rahmen der Politikberatung wurden die Vorschläge der BA dem zuständigen Bundes-ministerium für Arbeit und Soziales sowie verschiedenen politischen Akteuren unter-breitet.

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Kooperation: Beteiligung der Länder und Kommunen an der Entwicklung der zentralen Informationstechnologie für das SGB II in den gemeinsamen EinrichtungenDie Bundesagentur für Arbeit stellt den gemeinsamen Einrichtungen die zentralen IT-Verfahren zur Verfügung und unterstützt damit eine einheitliche und effiziente lokale Erledigung der Aufgaben des SGB II. Die Bundesagentur entwickelt auch für die kommunalen Aufgaben im SGB II geeignete IT-Verfahren. Damit die kommunalen Träger und die aufsichtführenden Länder an der Entwicklung der zentralen IT für das SGB II beteiligt werden, wurde eine Arbeitsgruppe „Zentrale IT SGB II“ unter dem Dach des Bund-Länder-Ausschusses eingerichtet. In dieser Arbeitsgruppe werden kommunale Anliegen konkretisiert und strukturiert an die Bundesagentur herange-tragen. Die Bundesagentur wirkt somit bei der Beteiligung der Kommunen und Bundesländer aktiv mit.

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3 A U S B L I C K Z U A U S G E W Ä H LT E N A K T I V I TÄT E N D E R G E M E I N S A M E N E I N R I C H T U N G E N 2 0 1 3

3.1 Erstausbildung junger Erwachsener

Auf dem Arbeitsmarkt zeichnet sich – bedingt durch demografischen Wandel, tech-nischen Fortschritt und Globalisierung der Märkte – für die kommenden Jahre ein steigender Bedarf an qualifizierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ab. Menschen ohne Berufsabschluss werden von diesen Entwicklungen auf dem Arbeitsmarkt nicht profitieren, weil ihre Erwerbschancen im Bereich der einfachen Tätigkeiten auf dem Arbeitsmarkt in Zukunft weiter abnehmen werden. Deshalb ist es wichtig, diese Menschen in den Blick zu nehmen und ihnen eine zweite Chance für eine abschluss-orientierte Qualifizierung zu geben.

Die Bundesagentur für Arbeit strebt – u.a. auch als Beitrag zur Demografiestrategie der Bundesregierung – eine deutliche Zunahme der abschlussorientierten Quali-fizierungen bei der Altersgruppe der 25- bis unter 35-jährigen Kundinnen und Kunden beider Rechtskreise an. Ziel der Initiative ist es, in den nächsten drei Jahren 100.000 jungen Menschen ohne Berufsabschluss diese Erstausbildung im Erwachsenenalter zu ermöglichen. Die rechtskreisübergreifende Initiative wird unter dem Motto der Kampagne „AusBILDUNG wird was – Spätstarter gesucht“ geführt.

Für 2013 hat der Vorstand der Bundesagentur für Arbeit im Rahmen seiner Trägerverantwortung dies als einzigen zentral vorgegebenen Handlungsschwerpunkt gesetzt. Die gemeinsamen Einrichtungen haben ihre Planungen entsprechend darauf ausgerichtet, geeignete Kundinnen und Kunden über das Nachholen des Berufs-abschlusses zu beraten und ihnen – abhängig von den persönlichen Voraussetzun-gen – ein passgenaues Qualifizierungsangebot zu unterbreiten. Vor allem sollen betriebliche Ausbildungsmöglichkeiten (in Vollzeit oder Teilzeit) genutzt werden, um von Anfang an die nachhaltige Integration in den ersten Arbeitsmarkt zu fördern. Auch die Vorbereitung auf die Externenprüfung ist ein möglicher Weg.

3.2 Ausweitung der Joboffensive

Der Erfolg des Modellprojekts „Berliner Joboffensive“ hat gezeigt, dass durch eine intensive und zielgerichtete Vermittlungsarbeit die Integrationsleistung in den Jobcentern deutlich verbessert werden kann. Ob sich dieser erfolgreiche Ansatz von Berlin auch auf andere Regionen übertragen lässt, soll mit der Ausweitung der Joboffensive erprobt werden. Ausgewählt wurden Regionen, in denen Arbeits- und Fachkräfte einerseits gefragt sind und andererseits eine hohe Anzahl von Menschen in den Jobcentern betreut werden, die gute Vermittlungschancen auf dem ersten Arbeitsmarkt haben (Kundinnen und Kunden mit marktnahen Profillagen). Die Modellregionen erstrecken sich auf Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen und Bremen. Insgesamt werden 16 Jobcenter das Modell der Joboffensive übernehmen. Darunter sind u.a. die Jobcenter Köln und Dortmund, die bereits im vierten Quartal 2012 mit der Umsetzung begonnen haben. Die übrigen Jobcenter beginnen sukzes-sive im Laufe des Jahres 2013 mit der operativen Phase. Zusammengenommen streben die beteiligten Jobcenter in der zweijährigen Projektlaufzeit rund 25.000 zusätzliche Integrationen an.

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3.3 Perspektiven in Betrieben

Für Personen, die den Kontakt zum Arbeitsmarkt größtenteils verloren haben bzw. eine große Marktferne aufweisen, muss die Beschäftigungsfähigkeit über einen schrittweisen Aufbau hergestellt bzw. erweitert werden. Um diesen arbeitsmarkt-lichen und damit gesellschaftlichen Auftrag – Unterstützung der beruflichen und sozialen Integration – in neuer Qualität umzusetzen, sind Bund, BA, Länder und Kommunen gemeinsam gefragt.

Für die Bundesagentur für Arbeit ist die intensivere Betreuung und Unterstützung marktferner Kunden eines von vier zentralen Leistungsversprechen und besonderer Schwerpunkt in der Entwicklungsperspektive bis 2020.

Wenn es darum geht, besonders schwer vermittelbaren, hilfebedürftigen Menschen über eine sinnvolle Teilhabe an der Arbeitsgesellschaft ein Leben in Würde und Selbstbestimmung zu ermöglichen, dann ist ein integriertes Zusammenspiel von professioneller Beratung, sinnvoll verzahnten Eingliederungsleistungen und abge-stimmter Netzwerkarbeit zwischen den handelnden Akteuren erforderlich. Neben den bisher für diese Menschen eingesetzten Maßnahmen werden die neu zu schaffenden Perspektiven in Betrieben eine wichtige Rolle spielen, um Beschäftigungsfähigkeit wiederherzustellen bzw. eine dauerhafte Teilhabe am Arbeitsleben zu ermöglichen. Dieser Ansatz soll eine Alternative zum konventio-nellen, eher marktfernen Sozialen Arbeitsmarkt aufzeigen.

Bei der Aufgabe, neue „Perspektiven in Betrieben“ zu erschließen, wird die BA im Jahr 2013 in den beiden Regionaldirektionen Rheinland-Pfalz-Saarland und Nordrhein-Westfalen mit der Erprobung beginnen.

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4 F I N A N Z E N U N D P E R S O N A L

4.1 Finanzen

Für die Grundsicherung für Arbeitsuchende wurden vom Bund 2012 rund 31,8 Milliarden Euro ausgegeben. Diese Summe beinhaltet rund 19,0 Milliarden Euro für die Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts und rund 4,8 Milliarden Euro für die Beteiligung des Bundes an den Kosten der Unterkunft . Fußnote: Bei den Ausgaben zu den Kosten für Unterkunft und Heizung nach § 22 Abs. 1 SGB II sind nur die Abrufe der Länder zur Bundesbeteiligung bekannt. Bei der bundesdurchschnittlichen Beteiligungsquote

von 36,4 Prozent ergeben sich Ausgaben in Höhe von rund 13,30 Milliarden Euro. Ende der Fußnote. An den Verwaltungskosten beteiligte sich der Bund mit rund 4,2 Milliarden Euro sowie für Eingliederungsleistungen in Arbeit (inklusive Sonderprogrammen) mit rund 3,8 Milliarden Euro.

Entwicklung der Ausgaben der gemeinsamen Einrichtungen (gE) im Bereich der Grundsicherung

In den gemeinsamen Einrichtungen wurden – einschließlich kommunaler Leistungen – im Jahr 2012 insgesamt 30,90 Milliarden Euro für die Sicherstellung der Grundsicherung aufgewendet. Größter Ausgabeposten sind dabei mit einem Anteil von 81 Prozent die Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts einschließlich der Kosten für Unterkunft sowie die Leistungen für Bildung und Teilhabe. Gegenüber dem Vorjahr reduzierten sich die Ausgaben für die Grundsicherung um 14 Prozent.

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Entwicklung in der Grundsicherung für ArbeitsuchendeAusgaben in Mio. Euro

.Fußnote: Die Ergebnisse repräsentieren ausschließlich die über die Finanzsysteme der BA realisierten Volumina. Zahlungen, die über die Finanzsysteme der zugelassenen kommunalen Träger laufen, sind darin nicht enthalten. Zum Jahreswechsel 2011/12 gingen 47 gemeinsame Einrichtungen in eine zugelassene kommunale Trägerschaft (zkT) über. Ende der Fußnote Bundesagentur für Arbeit (ohne zugelassene kommunale Träger) Haushaltsjahr 2012

GesamtAnteile an

Summe Veränderung zum Vorjahr

absolut in % absolut in %

Passive Leistungen, davon 25.113,3 81,2 - 3.443,8 - 12,1

Arbeitslosengeld II / Sozialgeld. Fußnote: Die Werte für Arbeitslosengeld II/Sozialgeld umfassen alle tatsächlich erfolgten Zahlungen für Regel- und Mehrbedarfe, Sozialversicherungsbeiträge, Sonstigen Leistungen, Zuschüsse zu den Sozialversicherungsbeiträgen und die Restabwicklung des Schulbedarfs nach § 24a SGB II a.F. Ende der Fußnote. 14.512,3 47,0 - 2.245,3 - 13,4

Kommunale Leistungen 10.601,0 34,3 - 1.198,5 - 10,2

daraus Kosten der Unterkunft. Fußnote: Die Aufwendungen für Kosten der Unterkunft und Heizung (KdU) werden von den kommunalen Trägern getragen. Hier werden die Ausgaben für KdU der an den Jobcentern beteiligten kommunalen Träger ausgewiesen, die über das Finanzbewirtschaftungssystem ERP der BA ausgezahlt wurden und der BA von den Kommunen erstattet werden. Ende der Fußnote. 10.191,5 33,0 - 1.159,7 - 10,2

Daraus Bildung und Teilhabe. Fußnote: Zahlungen durch kommunale Träger (kT) in gemeinsamen Einrichtungen (gE) bei Rückübertragung an die Kommune sind nicht mit enthalten. Ende der Fußnote. 158,8 0,5 29,7 23,0

Eingliederungsleistungen 2.334,3 7,6 - 1.037,9 - 30,8

Beschäftigungspakte 238,2 0,8 - 8,1 - 3,3

Verwaltungskosten 3.223,1 10,4 - 540,4 - 14,4

Summe 30.908,9 100,0 - 4.999,3 - 13,9

Abbildung 10

Quelle: Bundesagentur für Arbeit

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Die wesentliche Ursache für die stark gesunkenen Gesamtausgaben der gemein-samen Einrichtungen im Vergleich zum Vorjahr liegt in der Veränderung der Trägerstruktur im SGB II. Zum Jahresanfang gingen 41 gemeinsame Einrichtun- gen und Aufgabenwahrnehmungen in getrennter Trägerschaft (AAgAw) in zugelas-sene kommunale Trägerschaften (zkT) über. Dabei sind rund 400.000 Bedarfsgemeinschaften (13 Prozent) bzw. 530.000 erwerbsfähige Leistungsberech- tigte (18 Prozent) in den Zuständigkeitsbereich der zugelassenen kommunalen Träger überführt worden.

Für Leistungen zur Eingliederung in Arbeit sowie Verwaltungskosten wurden den gemeinsamen Einrichtungen im Jahr 2012 insgesamt rund 6,10 Milliarden Euro vom Bund zur Verfügung gestellt. Im Vergleich zum Vorjahr entspricht dies einem Rückgang um 23 Prozent. Rund 2,80 Milliarden Euro entfielen auf das Budget für Eingliederungsleistungen, rund 2,90 Milliarden Euro auf das Verwaltungskostenbudget und rund 0,30 Milliarden Euro auf das Bundesprogramm für Ältere in den Regionen „Perspektive 50plus“.

Der starke Rückgang bei den zugewiesenen Haushaltsmitteln ist – neben der Ver-änderung in der Trägerstruktur im SGB II – auf die weiterhin positive Arbeits-marktentwicklung zurückzuführen. Unter Berücksichtigung der Trägerstruktur 2012 wurden die vom Bund zugeteilten Mittel für Eingliederungsleistungen um 19 Prozent und für Verwaltungskosten um 4 Prozent gemindert.

Die Ausgaben der gemeinsamen Einrichtungen für Eingliederungsleistungen gingen im Vergleich zum Vorjahr um knapp 31 Prozent zurück. Unter Berücksichtigung der Trägerstruktur 2012 relativiert sich der Rückgang auf rund 20 Prozent. Die Struktur der Ausgaben zeigt einen deutlichen Fokus auf die integrationsorientierten Instrumente. Der Anteil der Investitionen an den Eingliederungsleistungen stieg hier im Vorjahresvergleich um sieben Prozentpunkte auf 64 Prozent. Bei den Beschäftigung schaffenden Maßnahmen wurde hingegen der Anteil von 27 Prozent im Jahr 2011 auf unter 20 Prozent im Jahr 2012 deutlich gesenkt.

Im Bereich der Verwaltungskosten sind die Ausgaben der gemeinsamen Einrichtungen im Vergleich zum Vorjahr bei gleicher Gebietsstruktur mit minus 0,2 Prozent nahezu unverändert geblieben. Auch bei guter Arbeitsmarktlage ist der flexible Einsatz beim Verwaltungskostenbudget gegenüber den Eingliederungsleistungen begrenzt, da der Fixkostenanteil (insbesondere Personalkosten für längerfristig eingestelltes Personal) im Bereich der Verwaltungskosten deutlich höher ist als im Bereich der Eingliede- rungsleistungen.

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20112011. Fußnote: Zum Jahreswechsel 2011/12 gingen 41 gemeinsame Einrichtungen in eine zugelassene kommunale Trägerschaft (zkT) über. Für eine bessere Vergleichbarkeit der beiden Haushaltsjahre werden die Haushaltsdaten für 2011 zusätzlich gebietsstandsbereinigt ausgewiesen, d.h. Daten von „Neu-zkT“ sind nicht enthalten. Ende der Fußnote. 2012

Ist absolut

Anteil in %

Ist absolut

Ist absolut

Anteil in %

Veränderung zum Vorjahr in %. Fußnote: Vergleich auf Basis gleicher Gebietsstände. Ende der Fußnote.

Leistungen zur Eingliederung in Arbeit 3.372,2 Kein Vergleichswert vor-handen. 2.928,9 2.334,3 Kein Vergleichswert vor-

handen. - 20,3

davon Einnahmen aus dem Forderungseinzug für EGL (Altfälle)

-12,9 Kein Vergleichswert vor-handen. -11,4 - 4,0 Kein Vergleichswert vor-

handen. - 65,0

Ausgaben Eingliederungsleistungen 3.385,0 100,0 2.940,3 2.338,3 100,0 - 20,5Davon Integrationsorientierte Instrumente. Fußnote: Weitere Maßnahmen: Arbeitsentgeltzuschuss bei beruflicher Weiterbildung Beschäftigter (AEZ-WB), Nachträglicher Erwerb des Hauptschulabschlusses, Reisekosten (MDK), Ganzil/IfB, Ganzheitlicher Ansatz bei Arbeitslosigkeit über 18 Monate, Sonstige weitere Leistungen. Ende der Fußnote. 1.936,7 57,2 1.684,1 1.505,5 64,4 -10,6

darunter Förderung der beruflichen Weiterbildung (FbW)

645,4 19,1 566,5 571,6 24,4 0,9

Eingliederungszuschüsse (EGZ) 353,7 10,5 306,1 230,2 9,8 - 24,8

Aktivierung und berufliche Eingliederung 465,6 13,8 410,4 400,3 17,1 - 2,5

Vermittlungsbudget 146,5 4,3 125,8 113,1 4,8 - 10,1

Einstiegsgeld 36,1 1,1 31,5 27,9 1,2 -11,3

Förderung von Arbeitsverhältnissen Kein Vergleichswert vorhanden.

Kein Vergleichswert vorhanden.

Kein Vergleichswert vorhanden. 10,5 0,4 Kein Vergleichswert vorhanden.

Begleitende Hilfen für Selbständigkeit 12,7 0,4 11,5 13,3 0,6 16,0

Freie Förderung 58,1 1,7 47,3 56,7 2,4 19,8

Beschäftigungszuschuss 211,7 6,3 179,3 79,1 3,4 - 55,9

Beschäftigung schaffende Maßnahmen 900,0 26,6 779,3 446,4 19,1 - 42,7

darunter Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen (ABM)

4,2 0,1 2,6 0,1 0,0 - 95,2

Arbeitsgelegenheiten 895,8 26,5 776,7 446,3 19,1 - 42,5Spezielle Maßnahmen für Jüngere. Fußnote: Weitere Maßnahmen: Einstiegsqualifizierung, Vertiefte und erweiterte Berufsorientierung. Ende der Fußnote. 347,9 10,3 298,9 234,1 10,0 - 21,7

darunter Förderung der Berufsausbildung benachteiligter Auszubildender

330,9 9,8 284,4 222,2 9,5 - 21,9

Berufliche Rehabilitation und Förderung von Schwerbehinderten

152,7 4,5 135,7 126,9 5,4 - 6,5

Weitere Förderleistungen. Fußnote: Weitere Maßnahmen: Eingliederungsgutscheine, Altersteilzeitleistungen, Vermittlungsgutscheine, Reisekosten allg. Meldepflicht. Ende der Fußnote. 47,7 1,4 42,2 25,4 1,1 - 39,9

Abbildung 11

Eingliederungsleistungen SGB IIAusgaben in Mio. Euro Bundesagentur für Arbeit (ohne zugelassene kommunale Träger) Haushaltsjahre 2011/2012

Quelle: Bundesagentur für Arbeit

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Durch eine Reihe von organisatorischen Veränderungen, wie die Zulassung weiterer kommunaler Träger und neu hinzu gekommene Aufgaben, u. a. im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaketes, sind die Mitarbeiterzahlen der vergangenen Jahre nicht mehr mit den heutigen Bestandsdaten vergleichbar.

Insgesamt

Dauerkräfte der BA

Befristet Beschäftigte in der BA

Dauerkräfte der Kommunen

Befristet Beschäftigte der Kommunen

Amtshilfekräfte

nachrichtlich Dritte

56.000

100

2.000

2.000

16.000

4.000

31.000

Abbildung 12

Weitere Stabilisierung des Personalkörpers im Jahr 2011Mitarbeiterkapazitäten in Vollzeitäquivalenten in den gemeinsamen Einrichtungen nach Personalherkunft

Quelle: Bundesagentur für Arbeit

4.2 Personal

Veränderungen aufgrund der weiteren Zulassung von kommunalen Trägern

Seit dem 1. Januar 2012 nehmen weitere 41 zugelassene kommunale Träger die Aufgaben der Grundsicherung für Arbeitsuchende eigenverantwortlich wahr. Aufgrund des gesetzlich geregelten Personalübergangs sind rund 3.800 der bis dahin in den gemeinsamen Einrichtungen beschäftigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bundesagentur für Arbeit zu den kommunalen Trägern gewechselt.

Personalausstattung in den gemeinsamen Einrichtungen

Die Aufgaben der Grundsicherung für Arbeitsuchende werden derzeit von rund 56.000 Beschäftigten in den gemeinsamen Einrichtungen wahrgenommen. Die Anzahl der befristet Beschäftigten konnte deutlich reduziert werden. So lag der Befristungsanteil der beiden Träger am Gesamtpersonalkörper der gemeinsamen Einrichtungen Ende 2012 bei nur noch rund 11 Prozent.

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Zur Unterstützung der Qualifizierung in den gemeinsamen Einrichtungen wurden bun-desweit ab dem Jahr 2012 erstmals 76 hauptamtliche SGB II-Trainer/-innen eingesetzt.

Das bestehende Qualifizierungsangebot in den SGB II-Kompetenzzentren Northeim und Weimar wurde weiter entwickelt. Neben der Erprobung neuer Ansätze für die Grundqualifizierung im Leistungsbereich war ein Schwerpunkt das ergänzende Angebot spezieller Führungsseminare SGB II.

In zwei Jobcentern wurde die Qualifizierung zur Beratungskonzeption SGB II erfolgreich erprobt. Zum Jahresende startete die Qualifizierung für weitere 20 Jobcenter.

Abbildung 13

Quelle: Berechnungen der Bundesagentur für Arbeit

Stetige Verbesserung der BetreuungsrelationDie (gesetzlichen) Betreuungsschlüssel werden ab 2012 erfüllt.

BetreuungsschlüsselDurch eine stetige Verbesserung der Betreuungsrelationen seit 2005 konnten einerseits die Kundenbetreuung intensiviert und andererseits die Belastung für die Beschäftigten reduziert werden.

Die gesetzlichen Orientierungswerte für die Betreuungsschlüssel im Bereich Markt und Integration in den gemeinsamen Einrichtungen werden im Bundesdurchschnitt ab 2012 eingehalten.

Fußnote: Bei der Personalbedarfsermittlung sind im Regelfall folgende Verhältnisse zwischen eingesetztem Personal und Leistungsberechtigten nach dem SGB II zu berücksichtigen:

1:75 bei der Betreuung Jugendlicher unter 25 Jahren und bei 1:150 bei der Betreuung Erwachsener. In der Leistungsgewährung ist ein Betreuungsschlüssel nicht festgelegt. Ende der Fußnote.

Qualifizierung

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Z A H L E N , D AT E N , F A K T E N Z U M A R B E I T S M A R K T U N D Z U R G R U N D S I C H E R U N G F Ü R A R B E I T S U C H E N D E

Zentrale Veröffentlichungen

SGB II-Jahresberichte 2005 bis 2012www.arbeitsagentur.de/geschaeftsberichte

Geschäftsbericht 2012. Stark vor Ort. Stark im Netzwerk. Einundsechzigster Geschäftsbericht der Bundesagentur für Arbeit.www.arbeitsagentur.de/geschaeftsberichte

Perspektive 2025: Fachkräfte für Deutschlandwww.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/Veroeffentlichungen/Sonstiges/Perspektive-2025.pdf

Ausgewählte Arbeitsmarktberichte

Der Arbeits- und Ausbildungsmarkt in Deutschland. Monatsbericht der Bundesagentur für Arbeit.http://statistik.arbeitsagentur.de/Navigation/Statistik/Arbeitsmarktberichte/Monatsbericht-Arbeits-Ausbildungsmarkt-Deutschland/Monatsbericht-Arbeits-Ausbildungsmarkt-Deutschland-Nav.html

Kurzinformation – Der Arbeitsmarkt für schwerbehinderte Menschen – November 2012http://statistik.arbeitsagentur.de/Navigation/Statistik/Arbeitsmarktberichte/Berichte-Broschueren/Arbeitsmarkt-Nav.html

Frauen und Männer am Arbeitsmarkt – Juni 2012http://statistik.arbeitsagentur.de/Navigation/Statistik/Arbeitsmarktberichte/Berichte-Broschueren/Arbeitsmarkt-Nav.html

Strukturen der Arbeitslosigkeit – Mai 2012http://statistik.arbeitsagentur.de/Navigation/Statistik/Arbeitsmarktberichte/Berichte-Broschueren/Arbeitsmarkt-Nav.html

Arbeitslosigkeit und Unterbeschäftigung – März 2012http://statistik.arbeitsagentur.de/Navigation/Statistik/Arbeitsmarktberichte/Berichte-Broschueren/Arbeitsmarkt-Nav.html

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Ausgewählte Statistikhefte und Analysen

Analytikreport „Analyse der Arbeitslosigkeit nach Rechtskreisen im Vergleich“http://statistik.arbeitsagentur.de/Navigation/Statistik/Statistische-Analysen/Analytikreports/Zentral/Monatliche-Analytikreports/Analyse-Arbeitslosigkeit-Rechtskreise-Vergleich-nav.html

Analytikreport „Analyse der Grundsicherung für Arbeitsuchende“http://statistik.arbeitsagentur.de/Navigation/Statistik/Statistische-Analysen/Analytikreports/Zentral/Monatliche-Analytikreports/Analyse-Grundsicherung-Arbeitsuchende-nav.html

Analytikreports liegen auch auf Ebene der Bundesländer vorhttp://statistik.arbeitsagentur.de/Navigation/Statistik/Statistische-Analysen/Analytikreports/Regional/Analytikreports-regional-Nav.html

Grundsicherung für Arbeitsuchende in Zahlenhttp://statistik.arbeitsagentur.de/Navigation/Statistik/Statistik-nach-Themen/Grundsicherung-fuer-Arbeitsuchende-SGBII/Ueberblick/Ueberblick-Nav.html

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S G B I I - O R G A N I S AT I O N

Bundesagentur für Arbeit, Gebietsstand 2012

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Herausgeber: Bundesagentur für Arbeit Nürnberg Juni 2013

www.arbeitsagentur.de