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1 Versorgungs Ausgleichskasse der Kommunalverbände S-H Jahresbericht 2017

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Versorgungs Ausgleichskasse der Kommunalverbände S-H

Jahresbericht 2017

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Jahresbericht VAK 2017

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Nils Lindemann Geschäftsführer

Tel.: 0431 / 5701 – 100 E-Mail: [email protected]

Ansprechpartner/in: Stellvertreter/in: Michael Börm Bianka Dalberg Fachbereichsleiter Tel.: 0431 / 5701 - 111 Fachbereich I - Allgemeines - E-Mail: [email protected] Tel.: 0431 / 5701 - 110 E-Mail: [email protected]

Axel Schröter Maike Ehlers Fachbereichsleiter Tel.: 0431 / 5701 - 141 Fachbereich II - Versorgung - E-Mail: [email protected] Tel.: 0431 / 5701 - 140 E-Mail: [email protected]

Maike Sandvoß Wencke Greve Fachbereichsleiterin Tel.: 0431 / 5701 - 131 Fachbereich III - Finanzdienstleistungen - E-Mail: [email protected] Tel.: 0431 / 5701 - 130 E-Mail: Maike. Sandvoss @vak-sh.de

Kerstin Selchow Sabine Siegmund Fachbereichsleiterin Tel.: 0431 / 5701 – 171

Fachbereich IV - Beihilfen - E-Mail: [email protected]

Tel.: 0431 / 5701 - 170 E-Mail: [email protected] Friedrich Rodewald Sven Carstensen Fachbereichsleiter Tel.: 0431 / 5701 - 202 Fachbereich V - Bezügekasse - E-Mail: [email protected] Tel.: 0431 / 5701 - 200 E-Mail: Friedrich.Rodewald@vak-sh.

Versorgungsausgleichskasse der Kommunalverbände in Schleswig-Holstein

-Körperschaft des öffentlichen Rechts-

Knooper Weg 71, 24116 Kiel Telefon 0431 / 5701 – 0 / Telefax 0431 / 56 47 05

Internet www.vak-sh.de E-Mail [email protected]

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Jahresbericht VAK 2017

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Inhaltsverzeichnis

VORWORT .............................................................................................................................................. 5

1. VORSTAND, GESCHÄFTSFÜHRUNG, AUFSICHT .......................................................................... 6

2.TÄTIGKEITSBERICHT DER GLEICHSTELLUNGSBEAUFTRAGTEN ............................................. 7

3. ALLGEMEINES ................................................................................................................................... 8

3.1 Rechtspersönlichkeit ...................................................................................................................................... 8 3.2 Zweck und Aufgaben ..................................................................................................................................... 8 3.3 Satzung .......................................................................................................................................................... 8 3.4 Mitgliedschaftsbeziehungen der Versorgungsausgleichskasse .................................................................... 8 3.5 Geschäftsbesorgung für den Kommunalen Versorgungsverband Mecklenburg-Vorpommern ..................... 8

4. ZENTRALE STELLE ........................................................................................................................... 9

4.1. Allgemeine Angaben zur Zentralen Stelle .................................................................................................... 9 4.2. Angaben zur Geschäftsentwicklung der Zentralen Stelle ............................................................................. 9

5. FACHBEREICH PERSONAL / INFORMATIONSTECHNIK / ORGANISATION / ZENTRALE DIENSTE 10

5.1 Personal ....................................................................................................................................................... 10 5.2 EDV / Organisation ...................................................................................................................................... 13 5.3 Gesundheitliche Prävention ......................................................................................................................... 13 5.4 Ausblick ........................................................................................................................................................ 13

6. FACHBEREICH VERSORGUNG...................................................................................................... 15

6.1 Allgemeine Angaben zur Geschäftsentwicklung .......................................................................................... 15 6.2 Aufgabenerfüllungen .................................................................................................................................... 15 6.2.1 Versorgungsfälle ....................................................................................................................................... 15 6.2.1.1 Anzahl der Versorgungsberechtigten..................................................................................................... 15 6.2.1.2 Höhe der gezahlten Versorgungsbezüge .............................................................................................. 16 6.2.1.3 Durchschnittliches Lebensalter bei Beginn des Ruhestandes der umlagepflichtigen Mitglieder .......... 16 6.2.1.4 Minderung auf Grund Ruhens-, Kürzungs- und Anrechnungsvorschriften ........................................... 16 6.2.2 Anwartschaftsberechnungen .................................................................................................................... 17 6.2.3 Auskünfte über auszugleichende Versorgung .......................................................................................... 17 6.2.4 Ersatz von Unfallfürsorgeleistungen ......................................................................................................... 17 6.2.5 Streitverfahren ........................................................................................................................................... 18 6.2.5.1 Widerspruchsverfahren .......................................................................................................................... 18 6.2.5.2 Klagen .................................................................................................................................................... 18

7. FACHBEREICH FINANZDIENSTLEISTUNG ................................................................................... 19

7.1 Allgemeines .................................................................................................................................................. 19 7.1.1 Mitglieder ................................................................................................................................................... 19 7.1.2 Bedienstete ............................................................................................................................................... 19 7.1.3 Mitglieder und Bedienstete (Zusammenfassung) ..................................................................................... 20 7.1.4 Altersstruktur (ohne Geschäftsbesorgung) ............................................................................................... 20 7.1.5 Entwicklung Aktive zu Versorgungsempfänger (ohne Geschäftsbesorgung)........................................... 21 7.1.6 Gründe für Versetzung in den Ruhestand (ohne Geschäftsbesorgung) .................................................. 21 7.2 Leistungen .................................................................................................................................................... 22 7.2.1 Nachversicherung ..................................................................................................................................... 22 7.2.2 Versorgungsausgleich nach Ehescheidung gem. § 225 Absatz I und II SBG VI ..................................... 22 7.2.3 Versorgungslastenteilung nach dem Versorgungslastenteilungs-Staatsvertrag (VLTStV) ...................... 22 7.2.4 Regressprüfungen..................................................................................................................................... 22 7.2.5 Sonstige Leistungen ................................................................................................................................. 23 7.3 Finanzen ...................................................................................................................................................... 24 7.3.1 Umlagen und Beteiligungen ...................................................................................................................... 24 7.3.2 Jahresprüfungen ....................................................................................................................................... 24 7.3.2.1 Ergebnis Vorprüfung Vorjahr ................................................................................................................. 24 7.3.2.2 Prüfungsämter Vorprüfung Geschäftsjahr ............................................................................................. 24 7.3.3 Vorläufige Ergebnisrechnung 2017........................................................................................................... 25 7.3.5 Wirtschaftsplan Versorgungsrücklage (§ 14 a BBesG) ............................................................................ 25

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Jahresbericht VAK 2017

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7.3.5.1 Vorbericht zur Wirtschaftsplan 2017 ...................................................................................................... 25 7.3.5.2 Wirtschaftsplan 2017 ............................................................................................................................. 27 7.3.5.3 Ausblick .................................................................................................................................................. 27

8. FACHBEREICH BEIHILFEN............................................................................................................. 28

8.1. Beihilferecht und Heilfürsorgerecht ............................................................................................................. 28 8.2. Sachstand zum Arzneimittelrabattgesetz - Sammelklage .......................................................................... 28 8.3. Programmtechnische Zukunft der Beihilfekasse ........................................................................................ 28 8.4 Aufgabenerfüllung ....................................................................................................................................... 28 8.4.1 Entwicklung im Beihilfebereich ................................................................................................................ 28 8.4.1.1 Beihilfeaufwendungen untergliedert nach Versorgungsempfängern, Beamten und Arbeitnehmern .... 30 8.4.1.2 Höhe der Beihilfefestsetzungen und Beihilfeaufwendungen ................................................................. 31 8.4.2 Entwicklung im Bereich der Heilfürsorgeabrechnungen ........................................................................... 32 8.4.2.1 Heilfürsorgeaufwendungen .................................................................................................................... 32 8.4.2.2 Heilfürsorgeabrechnungen ..................................................................................................................... 33 8.5 Streitverfahren ............................................................................................................................................. 33 8.5.1 Widerspruchsverfahren ............................................................................................................................. 33 8.6.2 Klagen ....................................................................................................................................................... 34

9. FACHBEREICH BEZÜGEKASSE .................................................................................................... 35

9.1 Allgemeine Angaben zur Geschäftsentwicklung .......................................................................................... 35 9.2 Aufgabenerfüllung ........................................................................................................................................ 35 9.2.1 Mitglieds- und Fallzahlenentwicklungen ................................................................................................... 35 9.2.2 Familienleistungsausgleich ....................................................................................................................... 36

AUSBLICK ............................................................................................................................................ 38

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Vorwort Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Leserinnen und Leser, der Umzug der VAK in den Knooper Weg mit der Zusammenführung aller Fachbereiche „unter ein Dach“ ist Anfang des Berichtsjahres abgeschlossen worden. Es haben sich bereits viele Synergien ergeben, die bei den zuvor „ausgegliederten“ Bereichen der Bezügekasse und der Beihilfekasse nicht bestanden. Der Schwerpunkt im Jahr 2017 war die Thematik der Weiterentwicklung unserer Finanzierungsgrundlagen mit einer verursachungsgerechteren Berechnung des Umlagebetrages für unsere Mitglieder. Um hier eine größtmögliche Akzeptanz zu erreichen, hat die VAK erstmals drei Regionalkonferenzen durchgeführt und ist dabei in den direkten Kontakt mit ihren Mitgliedern getreten. Die Resonanz darauf im Lande war durchweg positiv. Auch das neue Umsatzsteuerrecht, das sich auf einige Dienstleistungen der VAK auswirken könnte, hat wieder einen großen Raum im Berichtsjahr eingenommen. Die Vermögensanlage war ebenfalls wieder ausgesprochen schwierig, da in der Niedrigzinsphase kaum „Geld zu verdienen ist“. Dem Team der VAK gebührt für sein außerordentliches Engagement sowie die hervorragenden Leistungen mein besonderer Dank. Ein herzliches Dankeschön gilt auch unseren Mitgliedern für das uns entgegen gebrachte Vertrauen, dem Vorstand und dem Ministerium für Inneres, ländliche Räume und Integration als Aufsichtsbehörde für die stets gute Zusammenarbeit sowie unseren Geschäftspartnern in der Vermögensanlage für die gute Beratung. Auch unsere Dachorganisation, die AKA, hat uns stets gut beraten; der hauptamtlichen Geschäftsstelle gebührt daher ebenfalls ein großer Dank. Kiel, im Oktober 2018 gez. Nils Lindemann Geschäftsführer der VAK

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Jahresbericht VAK 2017

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1. Vorstand, Geschäftsführung, Aufsicht

Der Vorsitzende des Vorstandes der Versorgungsausgleichskasse der Kommunalverbände in Schleswig-Holstein war im Geschäftsjahr Herr Oliver Stolz, Landrat des Kreises Pinneberg. Der stellvertretende Vorsitzende war Herr Jörg Sibbel, Bürgermeister der Stadt Eckernförde.

Dem Vorstand gehörten während des Berichtsjahres an:

Vertreter des Schleswig-Holsteinischen Landkreistages

Oliver Stolz, Landrat des Kreises Pinneberg (Vorsitzender)

Stellvertreterin: Annerose Tiedt, Fachbereichsleiterin beim Kreis Segeberg, Bad Segeberg

Dr. Sönke E. Schulz, Geschäftsführer des Schleswig-Holsteinischen Landkreistages, Kiel

Stellvertreter ab 01.09.2017: Carsten Schreiber, Stellvertretender Geschäftsführer des Schleswig-Holsteinischen Landkreistages

Vertreter des Städtetages Schleswig-Holstein

Dirk Brosowski, Oberamtsrat bei der Stadt Neumünster

Stellvertreterin bis 25.10.2017: Maria-Theresia Schlütter, Oberverwaltungsrätin bei der Stadt Flensburg

Stellvertreter ab 26.10.2017: Olaf Carstensen, Leiter des Fachbereiches Zentrale Dienste der Stadtverwaltung Rendsburg.

Vertreter des Städtebundes Schleswig-Holstein

Jörg Sibbel, Bürgermeister der Stadt Eckernförde (stellvertretender Vorsitzender)

Stellvertreter: Rainhard Zug, Bürgermeister der Stadt Glinde

Jochen von Allwörden, Geschäftsführer des Städteverbandes Schleswig-Holstein, Kiel

Stellvertreterin: Claudia Zempel, Dezernentin beim Städteverband Schleswig-Holstein, Kiel

Vertreter des Schleswig-Holsteinischen Gemeindetages Jörg Bülow, Geschäftsführer des Schleswig-Holsteinischen Gemeindetages, Kiel

Stellvertreter Ulrich Hehenkamp, Amtsdirektor des Amtes Schrevenborn, Heikendorf

Matthias Hannes Meins, Amtsdirektor des Amtes Dänischer Wohld, Gettorf

Stellvertreter: Klaus-Dieter Rauhut, Leitender Verwaltungsbeamter des Amtes Eggebek

Geschäftsführung

Nils Lindemann, Geschäftsführer der Versorgungsausgleichskasse der Kommunalverbände in Schleswig-Holstein

Aufsicht Die Rechtsaufsicht führt das Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein (§ 12 der Satzung).

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2.Tätigkeitsbericht der Gleichstellungsbeauftragten Die Gleichstellungsbeauftragten haben an Schulungen und Bewerbungsgesprächen teilgenommen und waren an der Bewerberauswahl beteiligt. Im Rahmen der Gleichstellung wurden Beförderungen, Elternzeiten und Teilzeitvereinbarungen zur Kenntnis genommen. Die Zusammenarbeit mit den Fachbereichen, insbesondere mit dem Fachbereich Allgemeines, verläuft sehr produktiv.

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3. Allgemeines

3.1 Rechtspersönlichkeit

Die Versorgungsausgleichskasse der Kommunalverbände in Schleswig-Holstein (VAK) ist aufgrund des Gesetzes vom 30.05.1949 als Gesamtrechtsnachfolger der am 21.03.1916 gegründeten Ruhegehaltskasse der Provinz Schleswig-Holstein und der am 27.02.1884 gegründeten Witwen- und Waisenkasse der Provinz Schleswig-Holstein errichtet worden. Die Versorgungsausgleichskasse ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Dienstherrenfähigkeit im Sinne der beamtenrechtlichen Vorschriften. Sie ist berechtigt, das kleine Landessiegel zu führen. Sitz der Versorgungsausgleichskasse ist nach dem Kassengesetz von 1949 die Landeshauptstadt Kiel. Das Dienstgebäude mit allen Geschäftszweigen befindet sich in im Knooper Weg 99 – 105, 24116 Kiel.

3.2 Zweck und Aufgaben

Nach dem Gesetz über die Versorgungsausgleichskasse der Kommunalverbände in Schleswig-Holstein vom 30.05.1949 hatte die Versorgungsausgleichskasse den Zweck, die Lasten ihrer Mitglieder auszugleichen, die diesen durch die gesetzliche Versorgung ihrer Bediensteten und deren Hinterbliebenen entstehen. Wegen der Veränderungen der tatsächlichen Verwaltungsdienstleistung der Versorgungsausgleichskasse im Laufe der Zeit wurden nach dem Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Versorgungsausgleichskasse der Kommunalverbände in Schleswig-Holstein vom 27.11.1992 die Aufgaben der Versorgungsausgleichskasse auf die Dienstleistungen der Berechnung und Auszahlung der Beamtenversorgungsbezüge für Nichtmitglieder und die Berechnung und Auszahlung der Beihilfen ausgedehnt. Schließlich ist per Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Versorgungsausgleichskasse der Kommunalverbände in Schleswig-Holstein vom 25.11.2003 die Dienstleistungsmöglichkeit der Versorgungsausgleichskasse auch auf die Berechnung und Auszahlung von Besoldungen, Vergütungen und Löhnen ausgedehnt worden.

3.3 Satzung

Die Satzung der Versorgungsausgleichskasse gilt in der Fassung vom 01.01.1980 (Amtsbl. Schleswig-Holstein 1980 S. 227), geändert durch verschiedene Nachtragssatzungen, zuletzt geändert am 15.07.2013 (Amtsbl. Schl.-H. 2013, S. 594).

3.4 Mitgliedschaftsbeziehungen der Versorgungsausgleichskasse

Die Versorgungsausgleichskasse ist Mitglied - der Arbeitsgemeinschaft kommunale und kirchliche Altersversorgung e.V. (AKA), - des Kommunalen Arbeitgeberverbandes Schleswig-Holstein.

3.5 Geschäftsbesorgung für den Kommunalen Versorgungsverband Mecklenburg- Vorpommern

Zur Durchführung der dem Kommunalen Versorgungsverband Mecklenburg-Vorpommern kraft Gesetzes zugeordneten Aufgaben haben der Kommunale Versorgungsverband Mecklenburg-Vorpommern und die Versorgungsausgleichskasse der Kommunalverbände in Schleswig-Holstein unter Beachtung der rechtlichen und wirtschaftlichen Selbständigkeit beider Körperschaften eine Verwaltungsvereinbarung über die Gewährung von Verwaltungshilfe der VAK für den VM-V geschlossen.

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4. Zentrale Stelle

4.1. Allgemeine Angaben zur Zentralen Stelle

Sowohl der Landesrechnungshof als auch das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz (ULD) haben sich sehr deutlich für eine Zentralisierung von Aufgaben im Zusammenhang mit der Einführung von KoPers ausgesprochen. Vergleichbar mit den Aufgaben der Staatskanzlei auf Landesebene.

Zu den Aufgaben der Zentralen Stelle zählen u. a.

- Erstellung und Durchführung von standardisierten Tests zur Freigabe neuer Releases - Erstellung und Fortschreibung des Verfahrensverzeichnisses und der Nutzungsbestimmungen für

den Bereich Bezügeabrechnung - kontinuierliche Anpassung und Verbesserung des Programms, auch unter Berücksichtigung der

Ansprüche der Kunden - Lösung von auftretenden Problemen auch unter der Beteiligung von Dataport im Programm und/oder

für Kunden, sowie deren Erläuterung in der Gruppe - Gespräche mit Kunden und entsprechendem Support, ggf. auch vor Ort

Das Verfahren KoPers ist sehr komplex (Bezüge, Versorgung, Beihilfe, Personalverwaltung, Datenschutz und Zusatzmodule). Die Mitarbeiter der Zentralen Stelle verfügen daher über gute Kenntnisse aus den jeweiligen Bereichen. Das vertraglich zugesicherte Mitspracherecht der Kunden erfolgt durch gewählte Vertreter aus dem Kundenkreis, mit denen sich die zentrale Stelle z.B. Quartalsweise zusammenfindet und mögliche Veränderungen, Probleme und Wünsche einzelner Kunden zu besprechen. Die Einrichtung der Zentralen Stelle erfolgte zum 01.06.2015 zunächst als Projekt. Die Finanzierung der Zentralen Stelle wurde unabhängig von den anderen Aufgabengebieten der VAK sichergestellt. Eine entsprechende Kalkulation der Kosten wurde vorgenommen und im Produkt 11801 abgebildet. Es ist strikt zu vermeiden, eine Quersubventionierung seitens der anderen Fachbereiche der VAK zuzulassen. Bei der Zentralen Stelle handelt es sich um eine Dienstleistung der VAK für Ihre Mitglieder. Zudem haben auch Mitglieder der VAK, die sich nicht der Bezügekasse angeschlossen haben, jedoch mit dem Personalabrechnungsprogramm KoPers arbeiten, gegen Zahlung eines Verwaltungskostenbeitrags die Möglichkeit, sich der Zentralen Stelle anzuschließen. Im Jahr 2016 fand dann die erste Mitgliederversammlung statt, die Projektgruppe „Handlungsanweisungen“ nahm ihre Tätigkeit auf und die online Informationsplattform kopersuser.kommunalnord.de ist online gegangen.

4.2. Angaben zur Geschäftsentwicklung der Zentralen Stelle

Die Kosten für die Beauftragung der Zentralen Stelle (ZS) belaufen sich aktuell auf 0,48€ pro aktiven Fall pro Monat in KoPers. Die Zentrale Stelle begann am 01.06.2015 mit den Mitgliedern der Bezügekasse und der Versorgung. Zudem wurde über verschiedene Medien für das neue Angebot der VAK geworben, so dass sich 10 weitere Städte, Kreise und Ämter zum 01.06.2015 der ZS angeschlossen haben. Somit waren bereits mit Beginn der ZS Einnahmen für ca. 25.000 aktive Fälle in KoPers fest. Im Laufe des Jahres 2015 kamen noch 4 weitere Ämter, Städte und Betriebe dazu. Im Jahr 2016 setzte die Zentrale Stelle diesen erfolgreichen Verlauf fort und so nutzten zum 31.12.2016 insgesamt 91 Ämter/Gemeinden/AÖR/e.V., 22 Städte und 7 Kreise die Dienstleistungen der Zentrale Stelle. Auch im Jahr 2017 schlossen sich weitere Verwaltungen der Zentralen Stelle an und damit verließ das Produkt 11801 erstmalig den defizitären Bereich.

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Jahresbericht VAK 2017

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5. Fachbereich Personal / Informationstechnik / Organisation / Zentrale Dienste Als innovatives öffentlich rechtliches Dienstleistungsunternehmen auf kommunaler Ebene in Schleswig- Holstein legen wir großen Wert auf eine moderne Personalführung.

Wir arbeiten gezielt an der Weiterentwicklung der Leistungs- und Vertrauenskultur in unserem Hause und unterstützen unsere Mitarbeiter/-innen bei ihrer Persönlichkeitsentwicklung. Hervorragende Leistungen sollen bei der VAK mit Freude erbracht und vom Unternehmen anerkannt werden.

Alle unsere Mitarbeiter/-innen verfügen über ein breites Wissen über unsere Dienstleistungen und über unsere Kunden. Sie sind kompetent in dem, was sie tun. Wir investieren kontinuierlich durch interne und externe Schulungsmaßnahmen in die berufliche Weiterbildung.

Wir haben auch im Jahr 2017 viel Aufmerksamkeit in unserer Personalarbeit darauf verwendet, unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern neue berufliche Chancen sowie Aufstiegs- und Weiterentwicklungsmöglichkeiten zu eröffnen.

Orientiert an den Werten unseres Leitbildes wollen wir mit diesen Maßnahmen die Mitarbeiterzufriedenheit erhöhen, die Qualität unserer Dienstleistungen verbessern und so unsere Position als öffentliche rechtlicher Dienstleister auf kommunaler Ebene in Schleswig-Holstein stärken.

Wir sehen in der Personalpolitik weiterhin einen wichtigen strategischen Schlüssel für den Unternehmenserfolg. Wir verwenden daher auf die Personalauswahl viel Sorgfalt und bemühen uns, leistungsfähiges Personal durch eine nachhaltige Personalentwicklung langfristig an unser Unternehmen zu binden. So hoffen wir, den zukünftigen Herausforderungen der Arbeit, insbesondere dem Demographischen Wandel und der Digitalisierung gewachsen zu sein.

5.1 Personal

In den vergangenen Jahren konnte die Anzahl der Beschäftigten kontinuierlich erhöht werden.

Die Entwicklung unserer Beschäftigtenzahl der letzten Jahre ist der folgenden Darstellung zu entnehmen (Stichtag 31.12.2017):

6676 80 83 86

93

106 107114

123 123

0

20

40

60

80

100

120

140

2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017

Entwicklung Beschäftigtenzahl

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Jahresbericht VAK 2017

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Die Verteilung nach den Beschäftigtengruppen Beamte und tariflich Beschäftigte (Angestellte) stellt sich wie folgt dar:

Insgesamt beschäftigen wir 8 schwerbehinderte Mitarbeiter/-innen. Einen Überblick über die Altersstruktur geben folgende Darstellungen:

Das Durchschnittsalter unserer Beschäftigten beträgt 45,33 Jahre.

Das Durchschnittsalter unserer weiblichen Mitarbeiter beträgt 43,05 Jahre, das Durchschnittsalter der männlichen Mitarbeiter 47,6 Jahre.

64

38

20

1

0 10 20 30 40 50 60 70

Angestellte

mittlerer Dienst

gehobener Dienst

hoher Dienst

Verteilung Beamte / Angestellte

7

38

43

19

9

7

0 5 10 15 20 25 30 35 40 45 50

>60

50-59

40-49

30-39

25-29

18-24

Mitarbeiterzahl

Alter

VAK Altersbaum

68

15

1922

0

5

10

15

20

25

30

20-24 25-49 30-39 40-49 50-59 >= 60

Altersbaum VAK nach Geschlechtern

m w

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Die durchschnittliche Zugehörigkeit unserer Beschäftigten zur VAK beträgt 10 Jahre. Der demographische Wandel wird zukünftig auch die VAK beschäftigen. An einer entsprechenden Strategie wird gearbeitet. Gemeinsam mit den kommunalen Spitzenverbänden und anderen Kommunen werden wir unser Personalmanagement weiterentwickeln und ausrichten, damit wir den Anforderungen dieses Wandels gewachsen sein werden. Die Verteilung der Geschlechter stellt sich in der VAK wie folgt dar:

Die Frauenquote beträgt 60,16 %. Der Großteil unserer Beschäftigten ist in Vollzeit beschäftigt. Insgesamt 34 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden in Teilzeit beschäftigt. Die Teilzeitquote liegt damit bei 27,6 %.

2 Mitarbeiterinnen befinden sich in sogenannter familienpolitischer Beurlaubung. Die Verbesserung der Prinzipien „Vereinbarkeit von Familie und Beruf“ und „Work-Life-Balance“ stehen weiterhin im Fokus unserer Personalarbeit. Moderne Formen der Arbeitszeitregelung und der Arbeitsgestaltung spielen hierbei eine große Rolle. Mit dem weiteren Ausbau der alternierenden Telearbeit (Homeoffice) und modernen Arbeitszeitmodellen versuchen wir den Weg hin zu einem familienfreundlichen Arbeitgeber weiter zu gehen.

74

49

0 10 20 30 40 50 60 70 80

weiblich

männlich

VAK Beschäftigte

0 2

34

87

0

10

20

30

40

50

60

70

80

90

100

Altersteilzeit Beurlaubt Teilzeit Vollzeit

VAK-Beschäftigte

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5.2 EDV / Organisation

Ein weiterer Schwerpunkt der VAK lag auch im vergangenen Jahr in der Modernisierung der IT-Infrastruktur. Nach dem Umzug der VAK in die neue Liegenschaft Knooper Weg 71 in Kiel konnte eine einheitliche und störungsfrei laufende Server-Struktur geschaffen werden. Das Online-Angebot über unsere Homepage wurde kontinuierlich erweitert und verbessert. Die hohe Zahl von Seitenaufrufen spricht für die Akzeptanz unseres Internet-Auftritts. Um auch zukünftig unsere Dienstleistungen für die kommunale Ebene in Schleswig-Holstein anbieten zu können, sind wir maßgeblich an der Fortentwicklung des Personalmanagement-Verfahren d-Personalmanagement von Dataport beteiligt. Wir werden weiterhin dafür Sorge tragen, dass die Belange der Kommunen in diesem Projekt ausreichend berücksichtigt werden. Weitere richtungsweisende EDV-Projekte, wie z.B. ein online VAK-Mitgliederportal, Einführung elektronischer Akte usw. werden uns in Zukunft beschäftigen.

5.3 Gesundheitliche Prävention

Die Gesundheit der Beschäftigten liegt uns sehr am Herzen. Daher legen wir gesteigerten Wert auf gesundheitsfördernde und -erhaltende Maßnahmen. Unser betriebliches Gesundheitsmanagementsystem zielt darauf ab, die Arbeit, unsere Organisation und die Abläufe unseres Hauses gesundheitsgerecht zu gestalten und die Mitarbeiter zu einem gesundheitsförderlichen Verhalten zu motivieren. Beim Gesundheitsmanagement geht es uns darum, die Arbeitsbedingungen so zu gestalten, dass sie nicht nur nicht krank machen, sondern dazu beitragen, die Gesundheit zu erhalten und zu fördern. Im Rahmen des BGM finden zahlreiche Veranstaltungen zu den unterschiedlichsten Themenfeldern statt.

5.4 Ausblick

Die Gesellschaft befindet sich im Wandel. Die Megatrends der Arbeitswelt, Digitalisierung, demographischer Wandel und Wertewandel machen auch vor uns nicht Halt. Die veränderten Wünsche unserer Kunden, das steigende Alter unserer Belegschaft, die sinkende Zahl zur Verfügung stehender Nachwuchskräfte und die Anforderungen junger Menschen an Arbeit und Arbeitgeber erfordern eine neue strategische Ausrichtung des Personalmanagements. Die Zukunft der Arbeit in der VAK ist daher für uns ein wichtiges Thema. Wir werden unsere Organisation unsere Arbeitsprozesse aber auch unsere Kultur den geänderten Rahmenbedingen anpassen. In der strategischen Ausrichtung wird es darum gehen, auch in Zukunft moderne Dienstleistungen für unsere Kunden bereitzustellen und dabei auf „gute Arbeitsbedingungen“ als wesentlichen Garanten und Erfolgsfaktor zu setzen. Unsere Stärke und Handlungsfähigkeit bemisst sich vor allem an der Kompetenz und Leistungsfähigkeit unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Eine mitarbeiterorientierte Personalpolitik ist ein wesentlicher Schlüssel, um die Arbeitsplätze in der VAK zukunftsgerecht auszugestalten und zugleich die Attraktivität der VAK als Arbeitgeber zu fördern.

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Die VAK wird als Arbeitgeber die nötigen Rahmenbedingungen schaffen und ihre Organisationsstrukturen und Abläufe an die zunehmend digitalisierte Arbeitswelt anpassen. Ziel ist es dabei, die Potenziale und Stärken der Beschäftigten in der VAK konsequent einzubringen. Hierzu werden wir auch bereit sein, gewohnte Wege zu verlassen und Neues zu wagen, insbesondere bei der Gestaltung der Arbeit. Zentrale personalpolitische Handlungsfelder für uns werden auch zukünftig weiterhin Personalführung, Gesundheit sowie Wissen/Kompetenzen sein. Nur mit Rücksichtnahme und Ausrichtung auf die beschriebenen gesellschaftlichen Veränderungen werden wir unseren guten Ruf als öffentlich rechtliches Dienstleistungsunternehmen sowie als familienfreundlicher und attraktiver öffentlich rechtlicher Arbeitgeber ausbauen können. Hieran werden wir in Zukunft weiter intensiv arbeiten.

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6. Fachbereich Versorgung

6.1 Allgemeine Angaben zur Geschäftsentwicklung

Das Jahr wurde insbesondere durch den Wechsel des Versorgungsabrechnungsprogrammes zum Ende des Jahres geprägt. Da dies der zweite Wechsel des Abrechnungsprogrammes innerhalb von 4 Jahren war und auch die personelle Situation auf Grund von mehreren Freistellung wegen Kindererziehungszeiten schwierig war, waren die Mitarbeiter des Fachbereiches einer besonderen Belastungssituation ausgesetzt. Durch die engagierte Leistung der Mitarbeiter konnten letztendlich die Versorgungsbezüge aus dem neuen Programm zum 01.01.2018 erfolgreich ausgezahlt werden. Die rückwirkende Erhöhung der Versorgungsbezüge zum 01.01.2017 durch das Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetz 2017/2018 vom 28.03.2017 wurde entsprechend umgesetzt.

6.2 Aufgabenerfüllungen

6.2.1 Versorgungsfälle

6.2.1.1 Anzahl der Versorgungsberechtigten

Zum 31.12.2017 gliederte sich die Zahl der Versorgungsempfänger wie folgt auf:

Umlagepflichtige

Mitglieder

Auftragsfälle (Geschäftsbesorgung u.

Vollerstattungsfälle) Insgesamt

Ruhestandsbeamte 2418 1188 3606

Witwen 816 389 1205

Voll- u. Halbwaisen 55 25 80

Insgesamt 3289 1602 4891

0

500

1000

1500

2000

2500

3000

2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017

Ruhestandsbeamte Witwen/Witwer Ruhestandsbeamte Auftrag Witwen/Witwer Auftrag

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Jahresbericht VAK 2017

16

6.2.1.2 Höhe der gezahlten Versorgungsbezüge

Im Jahr 2017 wurden Versorgungsbezüge (ohne Dienstunfallfürsorgeleistungen) in folgender Höhe gezahlt:

umlagepflichtige Mitglieder

in EUR

Auftragsfälle (Geschäftsbesorgungen u. Vollerstattungsfälle)

in EUR

Insgesamt in EUR

Ruhestandsbeamte 89.531.655,89 41.928.712,60 131.460.368,49

Witwen 18.106.822,28 8.085.823,63 26.192.645,91

Vollwaisen 217.759,39 35.162,20 252.921,59

Halbwaisen 131.427,09 79.159,49 210.586,58

Insgesamt 107.987.664,65 50.128.857,92 158.116.522,57

Entwicklung der Versorgungsleistungen (ohne Geschäftsbesorgung und ohne Dienstunfallfürsorgeleistungen) der umlagepflichtigen Mitglieder.

6.2.1.3 Durchschnittliches Lebensalter bei Beginn des Ruhestandes der umlagepflichtigen Mitglieder

6.2.1.4 Minderung auf Grund Ruhens-, Kürzungs- und Anrechnungsvorschriften

Nach § 64 SHBeamtVG werden Versorgungsbezüge neben dem Bezug eines Erwerbs- oder Erwerbsersatzeinkommens nur bis zum Erreichen einer bestimmten Höchstgrenze gezahlt. D. h., besteht gleichzeitig ein Anspruch auf Versorgungsbezüge ein Erwerbs- oder Erwerbsersatzeinkommen, so sind die Versorgungsbezüge um den Betrag, um den die Versorgungsbezüge und das Erwerbs- oder Erwerbsersatzeinkommen die Höchstgrenze überschreiten, zu kürzen. Die Summe, die sich auf Grund der Kürzung der Versorgungsbezüge nach § 64 SHBeamtVG ergab, betrug im Jahr 2017 611.641,37 EUR (560.253,28 EUR) für die Versorgungsempfänger der umlagepflichtigen Mitglieder. Nach § 65 SHBeamtVG werden Versorgungsbezüge neben dem Bezug eines weiteren Versorgungsbezuges nur bis zum Erreichen einer bestimmten Höchstgrenze gezahlt. D. h., besteht gleichzeitig ein Anspruch auf die Zahlung von mehreren Versorgungsbezügen, so ist der ältere Versorgungsbezug um den Betrag, um den die Höchstgrenze überschreiten, zu kürzen. Die Summe, die sich auf Grund der Kürzung der Versorgungsbezüge nach § 65

58

58,5

59

59,5

60

60,5

61

61,5

62

62,5

63

2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017

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17

SHBeamtVG ergab, betrug im Jahr 2017 428.582,39 EUR (384.381,49 EUR) für die Versorgungsempfänger der umlagepflichtigen Mitglieder Nach § 66 SHBeamtVG werden Versorgungsbezüge neben einer Rente nur bis zum Erreichen einer bestimmten Höchstgrenze gezahlt. D. h., besteht gleichzeitig ein Anspruch auf Versorgungsbezüge und Rente(n), so sind die Versorgungsbezüge um den Betrag, um den die Versorgungsbezüge und die Rente(n) die Höchstgrenze überschreiten, zu kürzen. Die Rentenanrechnung gem. § 66 SHBeamtVG wurde bei ca. 2.550 Versorgungsempfängern durchgeführt. Der Kürzungsbetrag, der sich auf Grund der nach § 66 SHBeamtVG durchzuführenden Ruhensberechnung ergab, betrug im Jahr 2017 2.793.085,37 EUR (2.824.072,89 EUR) für die Versorgungsempfänger der umlagepflichtigen Mitglieder. Sind im Rahmen eines Scheidungsverfahrens Anwartschaften in einer gesetzlichen Rentenversicherung nach § 1587 b Abs. 2 BGB bzw. § 16 VersAusglG begründet worden, so sind nach § 68 SHBeamtVG die Versorgungsbezüge des verpflichteten Ehegatten grundsätzlich bei Eintritt des Versorgungsfalles zu kürzen. Die Summe, die sich auf Grund der Kürzung der Versorgungsbezüge nach § 68 SHBeamtVG ergab, betrug im Jahr 2017 1.963.622,38 EUR (1.804.754,11 EUR) für die Versorgungsempfänger der umlagepflichtigen Mitglieder. Da nicht alle der vorgenannten Ruhensregelungen maschinell durchführbar sind, war in diversen Fällen, der sich auf Grund der Ruhensregelungen ergebende Kürzungsbetrag manuell vorzugeben. Der Kürzungsbetrag auf Grund von manuellen Vorgaben betrug im Jahr 2017 582.542,50 EUR (633.544,84 EUR) für die Versorgungsempfänger der umlagepflichtigen Mitglieder. Somit betrug die Kürzung der Versorgungsbezüge auf Grund der verschiedenen Ruhens-, Kürzungs- und Anrechnungsvorschriften im Jahr 2017 6.379.474,01 EUR (6.207.006,61 EUR).

6.2.2 Anwartschaftsberechnungen

Der Fachbereich Versorgung ist bestrebt, dem Informationsbedürfnis der Beamtinnen und Beamten hinsichtlich ihrer Alterssicherungsansprüche dadurch gerecht zu werden, dass sie neben den laufenden Versorgungsfallberechnungen jahrgangsweise bei den älteren sowie bei den neuangemeldeten Beamtinnen und Beamten die Versorgungsanwartschaften feststellt. Im Jahre 2017 sind in 616 (524) Fällen Anwartschaftsberechnungen erteilt worden. Die Anwartschaftsberechnungen selbst berücksichtigen den Stand der jeweiligen gegebenen Rechtslage. Neben diesen zusätzlichen Anwartschaftsberechnungen stellt sich der Fachbereich vielen Fragen der Beamtinnen und Beamten hinsichtlich der Folgen für die Versorgungsansprüche, wenn Einzelne sich mit dem Gedanken tragen, sich vorzeitig in den Ruhestand versetzen zu lassen, welche Folgen die Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit hätte und schließlich wie die sogenannte „Altersteilzeit“ versorgungsrechtlich begleitet wird.

6.2.3 Auskünfte über auszugleichende Versorgung

In 53 (39) Fällen sind für die Familiengerichte Auskünfte nach dem Versorgungsausgleichsgesetz über die auszugleichende Versorgung im Rahmen von Ehescheidungen erteilt worden. Hierbei ist anzumerken, dass das Land für die Träger einer Versorgung aus einem öffentlich-rechtlichen Dienst- oder Amtsverhältnisverhältnis im Rahmen des Versorgungsausgleichs weiterhin keine interne Teilung vorsieht.

6.2.4 Ersatz von Unfallfürsorgeleistungen

Im Berichtsjahr wurden 78 (73) neue von den Dienstherren anerkannte Dienstunfälle bearbeitet. ö

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In (73) Fällen wurden Unfallfürsorgeleistungen in Höhe von insgesamt 181.140,97 EUR (147.279,06 EUR) gezahlt. Daneben waren an Ruhestandsbeamte Unfallausgleichszahlungen aus Unfällen des früheren aktiven Dienstverhältnisses in Höhe von 96.150,00 EUR (87.487,00 EUR) zu leisten. Insgesamt wurden 277.290,97 (234.766,06 EUR) an Unfallfürsorgeleistungen gezahlt. Von diesem Betrag entfällt eine Summe von 44.022,75 EUR (45.786,85 EUR) auf Fälle, in denen die Zahlung im Auftrage erfolgt.

6.2.5 Streitverfahren

6.2.5.1 Widerspruchsverfahren

Im Jahre 2017 wurden in 17 (11) Fällen Widersprüche gegen Bescheide des Fachbereichs Versorgung erhoben. In 5 Fällen wurden die Widersprüche als unbegründet zurückgewiesen. In 5 weiteren Fällen haben die Widerspruchsführer nach Beratung durch die Versorgungsausgleichskasse ihre Rechtsbehelfe wegen Aussichtslosigkeit zurückgenommen. Einem Fall wurde abgeholfen .In 6 Fällen sind die Widersprüche noch nicht beschieden worden, da noch weitere Ermittlungen erhoben werden mussten. Aus dem Vorjahr sind endgültig 3 Widersprüche durch jeweils 1 Zurückweisung, 1 Rücknahme und 1 Abhilfe abgeschlossen worden.

6.2.5.2 Klagen

Gegenüber den Entscheidungen des Fachbereichs Versorgung wurden im Jahr 2017 in 1 Fall Klage vor dem Verwaltungsgericht erhoben. Von den Verfahren aus den Vorjahren wurden 2 Klagen durch Klage- bzw. Revisionsabweisung abgeschlossen. In 1 Fall wurde durch die VAK Beschwerde gegen die Entscheidung des Familiengerichts im Rahmen eines Versorgungsausgleichs erhoben.

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19

7. Fachbereich Finanzdienstleistung

7.1 Allgemeines

7.1.1 Mitglieder

Der Mitgliederbestand setzt sich im Berichtsjahr wie folgt zusammen:

Anzahl der Mitglieder gesamt: 222

7.1.2 Bedienstete

Gemäß § 17 unserer Satzung bezieht sich die Mitgliedschaft bei der VAK auf alle Bediensteten, die Anwartschaft auf beamtenrechtliche Versorgung haben oder denen eine solche Versorgung gewährt werden kann. Im Vergleich zum Vorjahr hat sich die Zahl der Bediensteten in 2017 wie folgt entwickelt:

Zahl der Bediensteten im/in 31.12.2017 31.12.2016

Beamtenverhältnis auf Lebenszeit 2.544 2.632

Beamtenverhältnis auf Zeit 134 129

Vorbereitungsdienst 238 204

Beurlaubung 84 91

Teilzeitbeschäftigung 914 893

Gesamt: 3.914 3.949

Kreise; 11

Städte; 4

Kreisangehörige Städte; 45

Gemeinden; 31

Sonstige; 36

Ämter; 67

Zweckverbände; 9

Freiwillige Mitglieder; 19

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20

7.1.3 Mitglieder und Bedienstete (Zusammenfassung)

Die Mitglieder beschäftigten im Berichtsjahr:

Beamte und Versorgungsberechtigte, somit insgesamt: 5.670 (davon Bedienstete der Mitglieder per Geschäftsbesorgung: 1.756)

7.1.4 Altersstruktur (ohne Geschäftsbesorgung)

Das durchschnittliche Lebensalter betrug in: 2017: 46 Jahre 9 Monate 2016: 46 Jahre 9 Monate

Kreise; 1.358

Städte; 2.409

Kreisangehörige Städte; 974

Gemeinden; 212

Ämter; 387

Zweckverbände; 8

Freiwillige Mitglieder; 322

0

200

400

600

800

1.000

1.200

1.400

1.600

2012 2013 2014 2015 2016 2017

60 +

50 +

40 +

30 +

unter 30

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Jahresbericht VAK 2017

21

7.1.5 Entwicklung Aktive zu Versorgungsempfänger (ohne Geschäftsbesorgung)

Im Jahr 2017 waren insgesamt 116 umlagepflichtige Neuzugänge (inkl. der übernommenen Anwärter nach Beendigung des Vorbereitungsdienstes) zu verzeichnen. Dem gegenüber standen 135 Versetzungen in den Ruhestand mit Versorgungsanspruch.

7.1.6 Gründe für Versetzung in den Ruhestand (ohne Geschäftsbesorgung)

Eintritt/Versetzung in den Ruhestand 31.12.2017 31.12.2016

nach Erreichen der gesetzlichen Altersgrenze ab dem 65. Lebensjahr

30 28

60. Lebensjahr (z. B. Feuerwehrbeamte)

3 2

nach Vollendung des 63. Lebensjahres ohne Nachweis der Dienstunfähigkeit

49 43

Schwerbehinderte ab 60. Lebensjahr

17 14

wegen Dienstunfähigkeit 60. - 65. Lebensjahr 7 8

55. - 59. Lebensjahr 9 5

50. - 54. Lebensjahr 6 6

45. - 49. Lebensjahr 3 2

unter 45. Lebensjahr 3 1 wegen Ablauf der Amtszeit

4 16

aus sonstigen Gründen (einstweiliger Ruhestand, Abwahl, Tod oder Übernahme Geschäftsbesorgung für Mitglieder)

4 6

Gesamt: 135 129

3.682 3.682 3.700 3.6813.654

3.592

3.026 3.0453.103

3.203 3.2173.289

2.500

2.700

2.900

3.100

3.300

3.500

3.700

3.900

2012 2013 2014 2015 2016 2017

Fa

llza

hl

Umlagepflichtige Bedienstete Versorgungsempfänger

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7.2 Leistungen

7.2.1 Nachversicherung

Gemäß § 2 Abs. 2 Nr. 3 des Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Versorgungsausgleichskasse der Kommunalverbände in Schleswig-Holstein vom 27.11.1992 übernimmt die VAK die Nachversicherungsbeiträge an die gesetzlichen Rentenversicherungsträger, soweit sie auf Dienstzeiten von Bediensteten ihrer Mitglieder entfallen, für die Umlagen entrichtet worden sind. Versicherungsbeiträge für Zeiten im Beamtenverhältnis auf Widerruf (Anwärter) sind der VAK zu erstatten, da Beamte im Vorbereitungsdienst gemäß § 35 der Satzung von der Umlagepflicht befreit sind. Die Durchführung bzw. der Aufschub der Nachversicherung erfolgt im Auftrag unserer Mitglieder. Im Geschäftsjahr 2017 wurden für 14 (16) Fälle Nachversicherungsleistungen in Höhe von 137.430,20 EUR (537.056,85 EUR) geleistet.

7.2.2 Versorgungsausgleich nach Ehescheidung gem. § 225 Absatz I und II SBG VI

Im Berichtsjahr wurden insgesamt 2.323.150,82 EUR an die Rentenversicherungsträger gezahlt, um nach den Maßgaben des Versorgungsausgleichsverfahrens die durch die fiktive Versicherung entstandenen Aufwendungen zu erstatten. Zu Lasten der Versorgungsausgleichskasse und damit zu Lasten der die Umlage finanzierenden Kommunen werden diese Zahlbeträge in aller Regel nicht in gleichem Umfang durch die später einsetzenden Kürzungsbeträge gemäß § 57 BeamtVG bei den Versorgungsbezügen nach der Versetzung in den Ruhestand aufgefangen.

7.2.3 Versorgungslastenteilung nach dem Versorgungslastenteilungs-Staatsvertrag (VLTStV)

Wird ein Beamter eines Dienstherrn in den Dienst eines anderen Dienstherrn übernommen und stimmen beide Dienstherren der Übernahme zu, so tragen der aufnehmende Dienstherr und der abgebende Dienstherr bei Eintritt des Versorgungsfalles die Versorgungsbezüge anteilig. Mit Inkrafttreten des VLTStV zum 01.01.2011 als Nachfolgeregelung zum § 107b BeamtVG ist die Anzahl der Fälle mit Versorgungslastenteilung erheblich gestiegen. Im Geschäftsjahr 2017 haben wir in 82 (69) Erstattungsfällen 9.102.400,50 EUR (6.697.305,81 EUR) bei anderen Dienstherrn und Versorgungseinrichtungen geltend gemacht. Im Gegenzug hatte die VAK sich in 44 (39) Fällen mit einer Summe von 3.676.940,79 EUR (3.642.354,72 EUR) an den Versorgungsbezügen ehemaliger Bediensteter ihrer Mitglieder zu beteiligen.

7.2.4 Regressprüfungen

Der Fachbereich III -Finanzdienstleistungen- berät alle Mitglieder der VAK in rechtlichen Fragen. Daneben befasst sich der FB III auch mit der Regulierung von Schadensfällen (§ 32 Satz 1 unserer Satzung). Zur Regressprüfung gelangen die Fälle stets dann, wenn sich Hinweise auf eine Schädigung durch Dritte aus dem Geschehnis Ablauf im Rahmen der Prüfung des Ursachenzusammenhangs zwischen dem Unfallereignis und dem eingetretenen Körperschaden ergeben. Regressansprüche entstehen vor allem bei - Dienstunfällen (dazu gehören auch Wegeunfälle) und - Unfällen im privaten Bereich (z.B. Verkehrsunfällen).

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Sofern der Schädiger noch nicht bekannt sein sollte, ist es die erste Aufgabe der Regressbearbeiterin, diesen zu ermitteln. Die Schadenersatzansprüche des Geschädigten gehen auf die VAK über, wenn und soweit die erbrachten - Beihilfeleistungen für die Beamten bzw. deren berücksichtigungsfähigen

Familienangehörige nach den Beihilfevorschriften (BhVO) oder - im Rahmen eines Dienstunfalls Unfallfürsorge für Beamte und Versorgungsempfänger

nach dem Beamtenversorgungsgesetz (BeamtVG) sachlich und zeitlich deckungsgleich sind. Die VAK hat also im Rahmen der gesetzlichen Leistungspflicht für die Mitglieder sämtliche, der Behandlung und Linderung der Verletzungsfolgen zurechenbaren Kosten zu tragen. Diese erbrachten Leistungen werden dann beim Schädiger bzw. bei dem kraft Vertrages beauftragten Versicherungsunternehmen aufgrund des übergegangenen Schadenersatzanspruchs regressiert. Im Berichtsjahr hat die Regressprüferin folgende Schadenersatzforderungen durchgesetzt:

Regressprüfung auf der Grundlage von Fälle EUR

Beihilfeleistungen 34 59.315,07

Dienstunfallfürsorge 25 52.328,31

Insgesamt: 59 111.643,38

7.2.5 Sonstige Leistungen

Insbesondere der Bund und das Land Schleswig-Holstein haben für Versorgungsempfänger nach den Vorschriften des Gesetzes zur Regelung der Rechtsverhältnisse der unter Artikel 131 des Grundgesetzes fallenden Personen (ehemalige Berufssoldaten der Wehrmacht und Berufsbeamte am 08.05.1945), des LBG SH und SHBesG sowie der Haushaltsgesetze 1960 und 1961 Versorgungsanteile der Mitglieder der Solidargemeinschaft sowie der Städte Kiel und Lübeck zu erstatten. Die Versorgungseinrichtungen hatten sich im Geschäftsjahr 2017 in 49 Fällen mit 253.678,37 EUR an den Versorgungsaufwendungen zu beteiligen.

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7.3 Finanzen

7.3.1 Umlagen und Beteiligungen

Der Umlagehebesatz hat sich seit 2010 wie folgt entwickelt:

Durch eine erneute Umstellung des Umlagesystems in 2012 (Streichung des 13. Monatsgehaltes) begründet sich der relative Anstieg des Hebesatzes.

Der Umlagehebesatz für das Berichtsjahr 2017 betrug 55,25 v.H. (52,75 v.H.). Dabei wurden Einnahmen in Höhe von 106.572.658,00 EUR (101.701.886,00 EUR) erzielt. Ferner haben sich die Mitglieder satzungsgemäß in folgenden Fällen an den Versorgungsaufwendungen einzelner Bediensteter zu beteiligen: - vorzeitige Zurruhesetzung (vor Vollendung 63. Lj.) wegen Dienstunfähigkeit, - vorzeitige Zurruhesetzung (vor Vollendung 60. Lj.) wegen Dienstunfähigkeit

Feuerwehrbeamte, - Sonderregelung für Beamte auf Zeit (nach Amtszeiten). Daneben ist in folgenden Fällen der Versorgungsaufwand gänzlich zu erstatten: - Versetzung in den einstweiligen Ruhestand - Abberufung aus dem Amt - Nicht umlagepflichtig zugeführte Bedienstete Im Berichtsjahr haben sich die Mitglieder der Solidargemeinschaft mit 9.054.290,05 EUR (8.515.016,44 EUR) an den Versorgungsbezügen ihrer Bediensteten beteiligt.

7.3.2 Jahresprüfungen

7.3.2.1 Ergebnis Vorprüfung Vorjahr

Die örtliche Vorprüfung der Jahresabschlüsse 2016 + 2017 wird von den Rechnungsprüfungsämtern des Kreises Steinburg und des Kreises Herzogtum Lauenburg voraussichtlich im November 2018 in den Räumen der Versorgungsausgleichskasse vorgenommen werden.

7.3.2.2 Prüfungsämter Vorprüfung Geschäftsjahr

Mit der Vorprüfung des Jahresabschlusses 2016 wird auch gleichzeitig von den gleichen Prüfungsämtern das Geschäftsjahr 2017 geprüft.

44 44,75

49,25 49,25 48,2550,25

52,7555,25 56,5

35

40

45

50

55

60

2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018

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7.3.3 Vorläufige Ergebnisrechnung 2017

Ertrags- und Aufwandsarten

Ergebnis

2016

Fortgeschriebener

Ansatz

2017

Ist-Ergebnis

2017

Vergleich

Ansatz / Ist

(Spalte 5 / Spalte 6)

in EUR in EUR in EUR in EUR

1 2 3 4 5 6 7

40 1 Steuern und ähnliche Abgaben 0,00 0,00 0,00 0

41 2 + Zuwendungen und allgemeine Umlagen 0,00 0,00 0,00 0

42 3 + sonstige Transfererträge 0,00 0,00 0,00 0

43 4 + öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte 5.220.970,34 5.349.900,00 5.394.860,86 -44.961

441-442,

446

5 + privatrechtliche Leistungsentgelte 59.891,91 49.200,00 111.643,38 -62.443

448 6 + Kostenerstattungen und Kostenumlagen 1.000.616.851,63 1.026.386.700,00 1.049.876.281,04 -23.489.581

45 7 + sonstige ordentliche Erträge 663.182,84 722.900,00 642.386,14 80.514

471 8 + aktivierte Eigenleistungen 0,00 0,00 0,00 0

472 9 +/– Bestandsveränderungen 0,00 0,00 0,00 0

10 = ordentliche Erträge 1.006.560.896,72 1.032.508.700,00 1.056.025.171,42 -23.516.471

50 11 Personalaufwendungen 839.862.092,90 864.217.000,00 879.786.641,92 -15.569.642

11.1 davon eigenes Personal 6.954.340,66 6.728.800,00 6.517.475,03 211.325

11.2 davon Dienstleistung 832.907.752,24 857.488.200,00 873.269.166,89 -15.780.967

51 12 + Versorgungsaufwendungen 152.098.656,11 157.681.500,00 158.449.624,51 -768.125

12.1 davon eigenes Personal 689.587,28 661.500,00 672.582,28 -11.082

12.2 davon Dienstleistung 151.409.068,83 157.020.000,00 157.777.042,23 -757.042

52 13 + Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 546.006,85 924.600,00 916.044,02 8.556

57 14 + bilanzielle Abschreibungen 87.199,82 780.800,00 783.565,12 -2.765

53 15 + Transferaufwendungen 0,00 0,00 0,00 0

54 16 + sonstige ordentliche Aufwendungen 9.566.795,36 10.186.600,00 8.842.714,30 1.343.886

17 = ordentliche Aufwendungen 1.002.160.751,04 1.033.790.500,00 1.048.778.589,87 -14.988.090

18 = Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit (=

Zeilen 10 / 17) 4.400.145,68 -1.281.800,00 7.246.581,55 -8.528.382

46 19 + Finanzerträge 1.409.407,53 1.468.600,00 242.732,84 1.225.867

55 20 – Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen 0,00 200,00 177,52 22

21 = Finanzergebnis (= Zeilen 19 und 20) 1.409.407,53 1.468.400,00 242.555,32 1.225.845

22 = ordentliches Ergebnis (= Zeilen 18 und 21) 5.809.553,21 186.600,00 7.489.136,87 -7.302.537

49 23 + außerordentliche Erträge 0,04 200,00 1.105,73 -906

59 24 – außerordentliche Aufwendungen 0,00 0,00 0,00 0

25 = außerordentliches Ergebnis (= Zeilen 23 und 24) 0,04 200,00 1.105,73 -906

26 = Jahresergebnis (= Zeilen 22 und 25) 5.809.553,25 186.800,00 7.490.242,60 -7.303.443

7.3.5 Wirtschaftsplan Versorgungsrücklage (§ 14 a BBesG)

7.3.5.1 Vorbericht zur Wirtschaftsplan 2017

Gemäß § 14 a BBesG i. d. F. des Art. 8 Nr. 2 c des Versorgungsänderungsgesetzes 2001 vom 20.12.2001 (BGBl. I S. 3926) werden beim Bund, den Ländern und bei den Kommunen Versorgungsrücklagen aus der Verminderung der Besoldungs- und Versorgungsanpassungen gebildet, um die Versorgungsleistungen angesichts der demographischen Veränderungen und des Anstiegs der Zahl der Versorgungsempfänger sicherzustellen.

In der Zeit vom 01.01.1999 bis zum 31.12.2002 wurden gem. § 14 a BBesG i. d. F. des Art. 5 Nr. 4 des Versorgungsreformgesetzes 1998 vom 29.06.1998 (BGBl. I S. 1666) bei jeder Besoldungserhöhung das Besoldungs- und Versorgungsniveau in gleichmäßigen

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26

Schritten von 0,2 v.H. abgesenkt. Die an die Besoldungs- und Versorgungsempfänger nicht weiter gegebenen Besoldungserhöhungen waren der Versorgungsrücklage zuzuführen. Wegen der durch die Bundesbesoldungs- und -versorgungsanpassungsgesetze (BBVAnpG) 1999 und 2000 vorgenommenen Anpassungen der Dienst- und Versorgungsbezüge (siehe unten) erfolgte eine Absenkung von insgesamt 0,6 v.H. Aufgrund der Ermächtigung gemäß § 14 a Abs. 3 BBesG hat das Land Schleswig-Holstein am 18.05.1999 das o.a. LVersRG erlassen und in § 2 Abs. 2 geregelt, dass die Mitglieder der Versorgungsausgleichskasse der Kommunalverbände in Schleswig-Holstein (VAK), soweit sie unter § 1 Abs. 1 des Landesbesoldungsgesetzes fallen, bei dieser eine gemeinsame Versorgungsrücklage bilden, die gesondert auszuweisen ist. Das Nähere regelt die Satzung. Für die abzuführenden Beträge kann ein pauschaliertes Berechnungsverfahren vorgesehen werden. Durch die Einfügung des § 37 a in die Satzung der VAK (alte Fassung bis 2011) wurden die Einzelheiten der Bildung, Berechnung und Führung der Versorgungsrücklage und der Zuführungsbeträge geregelt. Die Höhe der von den Mitgliedern zu leistenden Beträge wird nach Maßgabe des Jahresumlagegrundbetrages (pauschale Bruttodienstbezüge der aktiven Beamten) und der Jahresbruttoversorgungsbezüge des abgelaufenen Haushaltsjahres pauschal ermittelt. Die Zuführungsbeträge werden einem Sondervermögen (Versorgungsrücklage) zugeführt. Diese Mittel dürfen nur zur Finanzierung künftiger Versorgungsausgaben verwendet werden und sind nicht angreifbar. Mit der Zustimmung des Vorstandes der VAK vom 12.07.1999 werden die Mittel der Versorgungsrücklage in einem Spezialfonds „Kommunaler Rücklagenverbund Nord“ -KRN-FONDS- bei der Deutschen Sparkassen-Fondsverwaltung (DEKA-FONDS) angesammelt. Verwahrstelle (vorher Depotbank) ist die Hamburger Sparkasse. Die Versorgungsrücklage wurde teilweise aufgrund der anhaltenden Niedrigzinsphase nicht in den KRN-Fonds eingezahlt, sondern in einem Termingeld angelegt. Durch diese Anlage tragen wir zur Diversifikation bei und halten gleichzeitig zum Fälligkeitstermin Liquidität vor.

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Jahresbericht VAK 2017

27

Im Einzelnen ergibt sich gem. Wirtschaftsplan für das Jahr 2017 folgende Entwicklung:

7.3.5.2 Wirtschaftsplan 2017

Stand am 01.01.2017

EUR

Zuführungen

EUR

Gründe Entnahmen

EUR

Stand am 31.12.2017

EUR

56.060.008,19

7.558.354,61

952.837,29

23.884,19

8.535.076,09

Zuführungen 2017

Wiederanlage

ausgeschütteter

ordentlicher Zinsen und

Erträge

0,00

64.595.084,28

Anmerkungen:

Anlage der Versorgungsrücklage: KRN-FONDS: 51.095.932,63 EUR Termingeldanlagen 13.475.267,45 EUR Zinsen per 31.12.2017 23.884,19 EUR Kassenbestand: 0,00 EUR Zusammen: 64.595.084,27 EUR

7.3.5.3 Ausblick

Bei Auflegung des KRN-Fonds war, mit Blick auf die auf dem Finanzmarkt gegebene Vielzahl an Anlagemöglichkeiten, eine Anlagestrategie zu entwickeln, die insbesondere die gesetzlich normierte Forderung einer Ertrag bringenden jedoch sichereren Geldanlage berücksichtigt. Entscheidend beim Vergleich mehrerer Anlagealternativen ist jedoch das mit der jeweiligen Anlageform einhergehende Risiko. Vor diesem Hintergrund wurde der KRN-Fonds mit der Vorgabe „Sicherheit vor Ertrag“ aufgelegt und die Zuführungsbeträge durch die Deutsche Sparkassen-Fondsverwaltung, der DEKA-Investment, in den sicheren Rentenmarkt investiert.

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8. Fachbereich Beihilfen

8.1. Beihilferecht und Heilfürsorgerecht

Die Landesverordnung über die Gewährung von Beihilfen an Beamtinnen und Beamte in Schleswig-Holstein vom 16. Mai 2006 trat am 24. Mai 2016 außer Kraft. Am 21. Juni 2016 wurde mit Wirkung vom 25. Mai 2016 eine neue Beihilfeverordnung ausgefertigt (GVOBl. Schl.-H. S. 260). Diese trat am 25. Juni 2016 in Kraft. Aufgrund der Pflegeneustrukturierung wurde die Verordnung in der Wirkungsdauer auf den 31.12.2016 beschränkt. Am 15. November 2016 wurde eine neue Beihilfeverordnung ausgefertigt, die am 23. Dezember 2016 in Kraft getreten ist. (GVOBl. Schl.-H. S. 863). Die Neufassung der Beihilfeverordnung umfasst umfangreiche Änderungen. Neben redaktionellen Änderungen erfolgte eine Anpassung an die derzeit geltende höchstrichterliche Rechtsprechung sowie die aktuelle Gesetzeslage. Beihilferechtliche Änderungen, die auf dem Erlasswege ergingen, sind größtenteils in den Neuentwurf eingeflossen. Auswirkungen der Pflegeneustrukturierung I und II wurden mit Änderung der Verordnung im November 2016 umgesetzt. Die für das Jahr 2017 erwartete Änderung der Beihilfeverordnung, die die Auswirkungen des Pflegeneustrukturierungsgesetzes III rückwirkend zum 1. Januar 2017 umfasst, trat am 26.04.2018 in Kraft.

8.2. Sachstand zum Arzneimittelrabattgesetz - Sammelklage

Im Laufe des Jahres 2015 wurden Verfahren gegen erste Pharmaunternehmen geführt, die im Jahre 2017 fortgeführt wurden. Die Mitglieder der Versorgungsausgleichskasse waren von den beklagten Pharmaunternehmen bisweilen noch nicht betroffen.

8.3. Programmtechnische Zukunft der Beihilfekasse

Im Laufe des Jahres 2016 wurde festgestellt, dass das von der Beihilfekasse genutzte Programm ab dem Jahr 2020 nicht weiter fortgeführt und genutzt werden kann. Eine Ersatzbeschaffung ist zwingend erforderlich.

8.4 Aufgabenerfüllung

8.4.1 Entwicklung im Beihilfebereich

Die Anzahl der Beihilfefestsetzungen und die Höhe der Fallpauschale beliefen sich auf:

Jahr Beihilfefestsetzungen Fallpauschale

Mitglieder Zuschlagspflichtige Mitglieder

2012 38.508 Festsetzungen 25,60 € 28,20 €

2013 39.437 Festsetzungen 26,10 € 28,70 €

2014 39.232 Festsetzungen 27,60 € 30,40 €

2015 37.515 Festsetzungen 27,60 € 30,40 €

2016 38.232 Festsetzungen 30,00 € 33,00 €

2017 38.060 Festsetzungen 30,00 € 33,00 €

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29

Das Ausgabevolumen der ausgezahlten Beihilfen betrug:

Jahr Beihilfen Mitglieder

Beihilfen VAK Beihilfevolumen

gesamt

2012 27.666.272,42 € 145.730,34 € 27.812.002,76 €

2013 28.955.015,02 € 182.995,05 € 29.138.010,07 €

2014 28.932.800,26 € 165.653,39 € 29.098.453,65 €

2015 30.558.910,32 € 219.005,68 € 30.777.916,00 €

2016 32.260.595,32 € 281.769,48 € 32.542.364,80 €

2017 32.706.408,60 € 235.366,40 € 32.941.775,00 €

In der Gesamtbetrachtung sind die Beihilfeaufwendungen ab Umsetzung der Pflegeneustrukturierung im Durchschnitt jährlich um ca. 2 % angestiegen. Vorausschau auf das Jahr 2018: Die Aufwendungen im Jahr 2018 werden durch eine voraussichtliche Anpassung der Beträge im Bereich der Heilbehandlungen sowie aufgrund erhöhter Aufwendungen im Bereich der Pflege weiter ansteigen. Die Aufwendungshöhe eines Beihilfeantrages eines Beihilfeberechtigten beträgt demnach durchschnittlich:

Jahr

durchschnittliche jährliche Beihilfeaufwendung pro Festsetzung

2012 722,24 €

2013 738,85 €

2014 741,70 €

2015 820,42 €

2016 851,18 €

2017 865,52 €

Der durchschnittliche jährliche Bearbeitungsumfang pro Sachbearbeiter/in beträgt: (Basis 100 % = Faktor 1 = 41 Stunden)

Jahr durchschnittlicher jährlicher

Festsetzungsumfang pro Sachbearbeiter/in pro Jahr

Umfang der wöchentlichen Stellenanteile für die Festsetzung

der Beihilfen und Heilfürsorgeaufwendungen ohne

Sonderaufgaben

2012 3.927 9,8048

2013 4.022 9,8048

2014 4.006 9,7926

2015 3.826 9,8048

2016 3.899 9,8048

2017 3.787 10,049

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Jahresbericht VAK 2017

30

Der zeitliche Umfang der Festsetzung eines Beihilfeantrages mit Aufwendungen der Pflege ist deutlich höher als der Umfang der Festsetzung von klassischen Rechnungen bzw. Rezepten. Unter Berücksichtigung des Anstiegs der Anzahl der pflegebedürftigen Versorgungsempfänger/innen aufgrund des demographischen Wandels und einer erhöhten Lebenserwartung sowie des Anstiegs von pflegebedürftigen Kindern ist eine Reduzierung des jährlichen Festsetzungsumfanges pro Sachbearbeiter/in in der Zukunft unumgänglich.

8.4.1.1 Beihilfeaufwendungen untergliedert nach Versorgungsempfängern, Beamten und Arbeitnehmern

0 €

5.000.000 €

10.000.000 €

15.000.000 €

20.000.000 €

25.000.000 €

2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017

Versorgungsempfänger

Beamte

Arbeitnehmer

€0

€5.000.000

€10.000.000

€15.000.000

€20.000.000

€25.000.000

2 0 1 1 2 0 1 2 2 0 1 3 2 0 1 4 2 0 1 5 2 0 1 6 2 0 1 7

BEIHILFEAUFWENDUNGEN

Versorgungsempfänger Beamte Arbeitnehmer

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31

8.4.1.2 Höhe der Beihilfefestsetzungen und Beihilfeaufwendungen

Höhe der Beihilfeaufwendungen

Jahr Versorgungsempfänger Beamte Arbeitnehmer

2011 16.832.351 € 11.157.746 € 197.729 €

2012 17.045.458 € 10.612.421 € 150.653 €

2013 18.271.704 € 10.748.625 € 117.680 €

2014 18.234.034 € 10.767.903 € 132.730 €

2015 19.205.041 € 10.935.761 € 132.574 €

2016 21.084.527 € 11.367.710 € 90.127 €

2017 21.854.946 € 11.004.774 € 82.054 €

Anzahl der Festsetzungen

Jahr Versorgungsempfänger Beamte Arbeitnehmer

2011 18.610 21.198 294

2012 18.003 20.253 252

2013 19.076 20.148 213

2014 19.018 20.028 186

2015 18.617 18.718 180

2016 19.134 18.949 149

2017 19.494 18.456 110

Durchschnittliche Aufwendungen pro Beihilfefestsetzung

Jahr Versorgungsempfänger Beamte Arbeitnehmer

2011 904 € 526 € 673 €

2012 947 € 524 € 598 €

2013 958 € 533 € 552 €

2014 959 € 538 € 714 €

2015 1.032 € 584 € 737 €

2016 1.102 € 600 € 605 €

2017 1.121 € 596 € 746 €

0

5.000

10.000

15.000

20.000

25.000

2 0 1 1 2 0 1 2 2 0 1 3 2 0 1 4 2 0 1 5 2 0 1 6 2 0 1 7

ANZAHL DER FESTSETZUNGEN

Versorgungsempfänger Beamte Arbeitnehmer

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8.4.2 Entwicklung im Bereich der Heilfürsorgeabrechnungen

Die Höhe und Anzahl der Heilfürsorgefestsetzungen sowie die Höhe der Fallpauschale beliefen sich im Geschäftsjahr auf:

Jahr Heilfürsorgeaufwendungen Anzahl der Festsetzungen Fallpauschale

2012 396.535,36 € 712 Abrechnungen 25,60 €

2013 408.052,44 € 762 Abrechnungen 26,10 €

2014 382.020,51 € 660 Abrechnungen 27,60 €

2015 367.304,76 € 631 Abrechnungen 27,60 €

2016 435.764,74 € 784 Abrechnungen 30,00 €

2017 426.289,53 € 795 Abrechnungen 30,00 €

8.4.2.1 Heilfürsorgeaufwendungen

0

200

400

600

800

1.000

1.200

2 0 1 1 2 0 1 2 2 0 1 3 2 0 1 4 2 0 1 5 2 0 1 6 2 0 1 7

DURCHSCHNITTLICHE AUFWENDUNG PRO BEIHILFEANTRAG

Versorgungsempfänger Beamte Arbeitnehmer

320.000 €

340.000 €

360.000 €

380.000 €

400.000 €

420.000 €

440.000 €

2011201220132014201520162017

HF-Aufwendungen

HF-Aufwendungen

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Jahresbericht VAK 2017

33

8.4.2.2 Heilfürsorgeabrechnungen

8.5 Streitverfahren

8.5.1 Widerspruchsverfahren

Gegen Festsetzungen der Beihilfekasse wurden im Berichtsjahr 146 Widersprüche erhoben. Die Anzahl der Widersprüche ist insgesamt gestiegen. Hiervon konnte 65 Widersprüchen auf dem Verwaltungswege vollständig abgeholfen werden, nachdem beispielsweise weitere Nachweise vorgelegt wurden. Einem Widerspruch konnte nur teilweise abgeholfen werden. Als unbegründet wurden 7 Widersprüche zurückgewiesen. Hiervon wurden 3 Klagen erhoben. Insgesamt wurden 73 Widersprüche zurückgenommen, nachdem den Widerspruchsführern die Rechtslage noch einmal im Einzelnen erläutert wurde.

Widersprüche abgeholfen

teilweise

abgeholfen zurückgewiesen

zurück- genommen

2012*: 83 34 (41,0 %) 0 (0,0 %) 4 ( 4,8 %) 45 (54,2 %)

2013*: 124 44 (35,5 %) 2 (1,6 %) 18 (14,5 %) 60 (48,4 %)

2014*: 97 41 (42,3 %) 3 (3,1 %) 8 ( 8,2 %) 45 (46,4 %)

2015 : 152 53 (34,9 %) 1 (0,6 %) 18 (11,8 %) 78 (51,4 %)

2016 : 169 93 (55,0 %) 3 (1,8 %) 11 ( 6,5 %) 62 (36,7 %)

2017 : 146 65 (44,5 %) 1 (0,6 %) 7 (4,8 %) 73 (50,0 %) *Ab 2015 werden alle Widerspruchseingänge vollständig abgebildet. Bis zum Jahr 2014 wurden Widersprüche, die zurückgenommen wurden,

teilweise nicht erfasst.

Jahr Beihilfefestsetzungen

Widerspruchs

-quote

2012 38.508 Festsetzungen 0,2 %

2013 39.437 Festsetzungen 0,3 %

2014 39.232 Festsetzungen 0,2 %

2015 37.515 Festsetzungen 0,4 %

2016 38.232 Festsetzungen 0,4 %

2017 38.060 Festsetzungen 0,4 %

660

680

700

720

740

760

780

800

2011201220132014201520162017

HF-Abrechnungen

HF-Abrechnungen

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8.6.2 Klagen

Im Geschäftsjahr 2015 wurde ein Klageverfahren vor dem Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgericht gegen die Ablehnung von Augentropfen und ein weiteres gegen die Festsetzung von Beihilfen aufgrund der Festsetzung von zusätzlichen Leistungen für Pflegebedürftige in ambulant betreuten Wohngruppen eröffnet. Das Verfahren hinsichtlich der Ablehnung der Augentropfen konnte aufgrund nachgereichter ärztlicher Bescheinigungen zu Beginn des Jahres 2017 eine verhandlungsvermeidende Abhilfe geschaffen werden. Das Verfahren zur Anerkennung von zusätzlichen Leistungen im Bereich der Unterbringung in einer ambulant betreuten Wohngruppe für an Demenz erkrankte Menschen ist im Geschäftsjahr 2017 noch nicht abgeschlossen. Im Geschäftsjahr 2017 wurde Klage gegen die Vornahme des Fiktivabzugs von 65 % bei Zahnersatz (hier: Implantat) bei einer in der gesetzlichen Versicherung berücksichtigungsfähigen Person erhoben. Das Urteil des Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgerichts bestätigte die Ansicht, dass es sich bei einem Implantat um Zahnersatz im Sinne des § 8 Absatz 2 Satz 3 BhVO handelt und der Fiktivabzug zu Recht erfolgte.

Klage erhoben wurde darüber hinaus gegen die Ablehnung eines Verlängerungsantrags einer psychotherapeutischen Behandlung. Das Verfahren konnte aufgrund erneuter Begutachtung durch den amtsärztlichen Gutachter für beendet erklärt werden. Die in diesem Zusammenhang erhobene Klage auf Widereinsetzung in den vorigen Stand wurde zeitgleich beendet.

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9. Fachbereich Bezügekasse

9.1 Allgemeine Angaben zur Geschäftsentwicklung

Die seit dem 01.01.2005 bestehende Bezügekasse der Versorgungsausgleichskasse setzt monatlich für Beschäftigte ihrer Mitglieder Besoldungen, Tarifentgelte sowie Kindergelder fest und zahlt diese Leistungen auch aus.

Zahlreiche in der Regel kommunale Häuser haben der VAK-Bezügekasse die Betreuung ihrer Bezüge- und/oder Kindergeldangelegenheiten anvertraut. Zum Ende des Berichtszeitraumes betreute die VAK-Bezügekasse eine monatliche Abrechnungsfallzahl von ca. 23.000 Personalfällen.

Zu den Häusern, die die Dienstleistungen der Bezügekasse nutzen, gehören die Kreise Rendsburg-Eckernförde, Ostholstein, Segeberg, Steinburg und Pinneberg. Des Weiteren u. a. die Landeshauptstadt Kiel sowie auch die Städte Schleswig, Rendsburg, Bad Oldesloe, Eutin, Bad Schwartau, Kaltenkirchen, Reinbek, Quickborn, Wahlstedt, Glinde, Preetz, Oldenburg, Heiligenhafen, Bad Bramstedt, Büdelsdorf und auch Glückstadt. Darüber hinaus haben sich zahlreiche Ämter und Gemeinden sowie sonstige öffentlich-rechtliche Häuser der Mitgliedergemeinschaft der VAK-Bezügekasse angeschlossen.

Die wachsende Anzahl der Betreuungsfälle hat dazu geführt, dass der Verwaltungskostenersatz in den Jahren seines Bestandes insgesamt nur zurückhaltend angepasst werden musste. Die Versorgungsausgleichskasse verfügt als Landesfamilienkasse auch über die Rechtsgrundlagen zur Festsetzung und Auszahlung der Familienkassendienstleistungen (Kindergelder). Mehr als 8.600 Kinder werden zwischenzeitlich von der VAK-Landesfamilienkasse betreut. Im Falle einer Bezügekassenmitgliedschaft ist die Versorgungsausgleichskasse gesetzliche Vertreterin ihrer Mitglieder und kann damit rechtsverbindlich nahezu einen Vollservice in den Bereichen Bezüge (Besoldungen, Tarifentgelte) und Familienkasse (Kindergelder) anbieten. Eine Aufgabenübertragung in den Bezüge- und Familienkassenbereichen hilft nicht nur Kosten zu sparen, sondern es eröffnen sich auch neue, zukunftsweisende Handlungs- und Gestaltungsmöglichkeiten für die jeweiligen Einzelhäuser (Konzentration auf wesentliche Kernkompetenzen). Weitere wesentliche Vorteile einer Aufgabenübertragung im Bezüge- u. Familienkassenbereich sind die durch Spezialisierung gewachsenen hohen fachlichen Kompetenzen sowie nicht zuletzt auch die regelmäßig weitaus geringere Störanfälligkeit im Vergleich zu kleineren Organisationseinheiten. Neben ihren eigentlichen Hauptaufgaben waren und sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Fachbereichs an verschiedenen Projekt- und Arbeitsgruppen beteiligt.

Die VAK arbeitet regelmäßig eng mit den „Kommunalen Landesverbänden“ zusammen und wirbt für eine zukunftsweisende Zusammenarbeit/Kooperation unter den Kommunen sowohl in technischer als auch in organisatorischer Hinsicht.

9.2 Aufgabenerfüllung

9.2.1 Mitglieds- und Fallzahlenentwicklungen

Zum Ende des Berichtszeitraumes gehörten mehr als 150 überwiegend kommunale Häuser der Bezügekassengemeinschaft an. Neben den Kreisen Ostholstein, Segeberg, Steinburg, Rendsburg-Eckernförde und Pinneberg sowie der kreisfreien Landeshauptstadt Kiel haben in besonderem Maße auch viele kreisangehörige Städte, Ämter und Gemeinden die Entscheidung getroffen, sich der Mitgliedergemeinschaft anzuschließen.

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Jahresbericht VAK 2017

36

Die Entwicklungstendenzen des Fachbereichs zeigen sich in nachfolgenden Diagrammen:

9.2.2 Familienleistungsausgleich

9.2.2.1 Landesfamilienkasse Am 01.04.2009 hat der Fachbereich Bezügekasse die Familienkassendienstleistungen erstmals auch als Teildienstleistung im Rahmen des vom Gesetzgeber zugewiesenen Landesfamilienauftrages eingeführt. Zu den Mitgliedern, die diese Einzeldienstleistung in Anspruch nehmen, zählen u. a. die Förde Sparkasse, der AZV Südholstein, die Gemeinde Ellerau, Geomar, die Abwasserbeseitigung Rendsburg, die Kreissparkasse Herzogtum Lauenburg sowie die Stadt Tornesch.

0

5000

10000

15000

20000

25000

2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017

Fa

llzah

l

Jahr

Entwicklung der Fallzahlender Bezügekasse

0

20

40

60

80

100

120

140

160

2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017

Mit

gli

ed

erz

ah

l

Jahr

Entwicklung der Mitgliederzahlender Bezügekasse

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Jahresbericht VAK 2017

37

9.2.2.2 Kindergeldzahlungen Von den kindergeldberechtigten Beschäftigen der Mitglieder der Bezügekasse wurden (zum Stichtag 31.12.2017) 5.654 Kindergeldempfänger bzw. 8.612 Kinder betreut.

9.2.2.3 Einsprüche Im Jahr 2017 wurden in 42 Fällen Einsprüche gegen Bescheide der Landesfamilienkasse erhoben. Es wurden 40 Fälle im gleichen Jahr erledigt.

Aus den Vorjahren wurde 1 Einspruch endgültig abgeschlossen.

9.2.2.4 Rückforderungen In 54 Kindergeldfällen musste Kindergeld zurückgefordert werden. Die Erstattung erfolgte in 14 Fällen durch Aufrechnung mit der Entgelt-/Gehaltszahlung, in 3 Fällen durch Aufrechnung mit der laufenden Kindergeldzahlung und in 37 Fällen durch direkte Einzahlung der Kindergeldberechtigten.

9.2.2.5 Abzweigungen 7 Anträge auf Abzweigungen und 9 Anträge auf Erstattungen gingen im Jahr 2017 ein. Stattgegeben wurden davon 3 Anträge an das Kind selbst, 8 Anträge an Sozialleistungsträger und 1 Antrag wurde zurückgenommen. 4 Anträge wurden abgelehnt.

0

1000

2000

3000

4000

5000

6000

7000

8000

9000

10000

An

zah

l

Jahr

Entwicklung der Kindergeldzahlender Bezügekasse

Kindergeldempfänger

Kinder

Page 38: Jahresbericht 2017 · online Informationsplattform kopersuser.kommunalnord.de ist online gegangen. 4.2. Angaben zur Geschäftsentwicklung der Zentralen Stelle Die Kosten für die

Jahresbericht VAK 2017

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Ausblick Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Leserinnen und Leser, wir hoffen, dass die Lektüre unseres Jahresberichtes Sie von den erbrachten Dienstleistungen der VAK überzeugen konnte. Wir sind stets bemüht, unsere Dienstleistungen für unsere Mitglieder zu optimieren. Auch derzeit nimmt das Thema der Weiterentwicklung der Finanzierungsgrundlagen mit einer verursachungsgerechteren Belastung der Solidargemeinschaft den Schwerpunkt unter allen Themen ein. Aktuell ist auch weiterhin das Thema des neuen Umsatzsteuerrechts mit seinen möglichen Auswirkungen auf einige Fachbereiche der VAK. Überlagert wurden beide Themen allerdings im Frühjahr durch die Aufdeckung eines Verdachts einer Untreue zu Lasten des Kommunalen Versorgungsverbandes Mecklenburg-Vorpommern (VM-V), für den die VAK bekanntlich die Geschäftsführung innehat. Eine Vermögensanlage in Höhe von 5 Millionen Euro als Termingeld ist nicht auf das dafür vorgesehene Termingeldkonto, sondern auf ein Privatkonto überwiesen worden. Zum Glück ist es gelungen, den Großteil des Geldes bereits wieder sicherzustellen. Die VAK hat bereits die internen Kontroll- und Sicherungssysteme optimiert und wird sie weiter optimieren, damit ein solcher Fall nicht wieder eintritt. Um jetzige und zukünftige Aufgaben der VAK erfolgreich in der Zukunft zu meistern, bedarf es unserer hochmotivierten Kolleginnen und Kollegen. Nochmals sei dem gesamten Team der VAK für seine hervorragenden Leistungen gedankt. Kiel, im Oktober 2018 gez. Nils Lindemann Geschäftsführer der VAK