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2019
Gewerbe: Der HGR möchte mehr Mitglieder für sich gewinnen
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Podium: Diskussionen über Leben und Tod bei den Wenkenhofgesprächen
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Fussball: Der FC Amicitia kommt dem Aufstieg ein grosses Stück näher
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4125 Riehen 1Telefon 061 645 10 00, Fax 061 645 10 10
www.riehener-zeitung.chErscheint jeden FreitagPreis: Fr. 2.–, Abo Fr. 80.– jährlich
FONDATION BEYELER Generelles Baubegehren für Erweiterungsprojekt am Bachtelenweg eingereicht
Ein grosser Wurf auf dem Prüfstand
Ein gutes Jahr nach Präsentati-on der ersten Pläne vom Atelier
Peter Zumthor hat die Fonda-tion Beyeler diese Woche das
Generelle Baubegehren für ihr Erweiterungsprojekt «Museum
im Neuen Park» eingereicht.Rolf Spriessler-BranderVor gut einem Jahr, am 5. Mai 2017, war
die Riehener Bevölkerung zu einem
«Riehener Tag» eingeladen und hatte
Gelegenheit, sich über das Erweite-
rungsprojekt des Architekten Peter
Zumthor zu informieren. Seither ist
es, von aussen betrachtet, etwas ruhi-
ger geworden um die Ausbaupläne der
Fondation Beyeler.Baubegehren eingereichtHinter den Kulissen allerdings
wurde mit Hochdruck an der Weiter-
entwicklung der Projektidee gearbei-
tet. Und nachdem man Gespräche
mit der Ortsbildkommission, der
Denkmalpflege, dem Gemeinderat,
den Anwohnern und vielen mehr ge-
führt, viele Ideen entgegengenom-
men und – so weit möglich und sinn-
voll – in das Projekt eingearbeitet hat,
ist nun ein weiterer wichtiger Schritt
getan: Am Mittwoch wurde beim
Bau- und Gastgewerbeinspektorat
Basel-Stadt das Generelle Baubegeh-
ren eingereicht.Die Begeisterung ist Museumsdi-
rektor Sam Keller anzusehen, wenn er
das aktuelle Modell betrachtet und
sich die Visualisierungen ansieht. Im
Zentrum des Erweiterungsprojekts
steht der dreistöckige Museumsneu-
bau links des Bachtelenwegs, der sich
harmonisch in den alten Baumbe-
stand am Rand des Iselin-Weber-
Parks einfügt und mit seinen grossflä-
chigen Fenstern viel Tageslicht in die
Ausstellungsräume einlässt, gleich-
zeitig aber auch schöne und spektaku-
läre Ausblicke in den verwinkelten
Iselin-Weber-Park, in den offeneren
Berowerpark, zum Museumsgebäude
von Renzo Piano und in Richtung Tül-
lingerhügel erlauben wird. In der Wei-
terbearbeitung habe man gesehen,
dass es sich hier wirklich um einen
«grossen Wurf» handle, so Keller.Position und Dimensionen des ein-
geschossigen Pavillons, der in der süd-
westlichen Ecke des Berowerparks zu
stehen kommen soll, wurden aus
Rücksicht auf die historische Bero-
wervilla, wo sich das Restaurant und
Büros befinden, etwas verändert. Der
Blick von der Villa Richtung Tüllinger-
hügel sei nun offener, der parkähnlich
gestaltete Raum zwischen Villa und
Pavillon grösser, erläutert Sam Keller.
Ein Teil der bestehenden Mauer ent-
lang des Bachtelenwegs wird entfernt
und durch grosszügige, transparente
Metallzäune und Gittertore ersetzt,
die tagsüber geöffnet sein werden – in
einer Art, wie man sie bei historischen
Gärten findet.Man habe viel im Detail gearbeitet,
sagt Sam Keller – so wurde etwa die
Position der Fenster am «Haus für
Kunst» leicht verändert, und das neue
Ausstellungsgebäude erhielt eine
Dachterrasse über dem Ostflügel, mit
einem in die Aussenmauer eingelas-
senen, von aussen nicht sichtbaren
Treppenabgang in den Park, der
gleichzeitig als Fluchtweg dient.Ein fliegendes DachBeim Pavillon im Berowerpark, der
tagsüber für Bevölkerung und Muse-
umsbesucher frei zugänglich sein,
aber auch als Veranstaltungsort für
Konzerte, Vorträge oder Bankette die-
nen soll, wurde das Dach angehoben.
Dieses wird in einer leichten Holzkon-
struktion mit einer Oberfläche aus
grossformatigen Schindeln aus vorbe-
wittertem Reinzinkblech gestaltet.
Die Oberfläche werde wie eine Repti-
lienhaut wirken und das Dach werde
sozusagen über dem Gebäude schwe-
ben, schwärmt Sam Keller – zwischen
der Gebäudewand und dem Dach
wird es ein etwa ein Meter hohes Fens-
terband geben, das einen Durchblick
Richtung Lange Erlen ermöglicht und
auch Licht ins Gebäude einlässt.Das kleine Servicehaus mit Anlie-
ferung, Kunstlager und Büros, das
sich an die bestehende Häuserzeile
links des Bachtelenwegs anschliesst,
wurde konkretisiert und auf Anre-
gung der Riehener Dorfbildkommis-
sion in der Dimension an die beste-
henden Baukuben angepasst. Es soll
in einer einfachen Holzskelettbau-
weise aus Eichenholz konstruiert wer-
den und über grosszügige Fensterflä-
chen verfügen.Das Erweiterungsprojekt umfasst
neu auch einen kleinen Schopf für
den Entsorgungscontainer, der hin-
ter den aktuellen Ateliergebäuden zu
stehen kommen soll und das dortige
Ensemble optisch abschliesst. Der
Bachtelenweg schliesslich soll breiter
als ursprünglich geplant gestaltet
werden und eine etwas edlere Ober-
fläche erhalten. Er bleibt für Anwoh-
ner auch mit dem Auto befahrbar,
wird aber künftig keine Parkplätze
mehr bieten.
Er spüre sowohl aus der Bevölke-
rung als auch aus den verschiedenen
Gremien, mit denen man gesprochen
habe, viel Begeisterung für das Pro-
jekt, sagt Sam Keller, und deshalb se-
he er der Planauflage des Generellen
Baubegehrens zuversichtlich entge-
gen. Nach der Planauflage werde der
Gemeinderat dem Einwohnerrat den
Baurechtsvertrag vorlegen, den es für
die Erstellung des Pavillons brauche,
da das dortige Areal im Besitz der Ge-
meinde sei. Unter idealen Vorausset-
zungen könnte 2019 die Baueingabe
erfolgen und 2020 gebaut werden –
doch so weit in die Zukunft wolle er
noch nicht schauen, so Sam Keller.
Man nehme Schritt für Schritt und sei
überzeugt, hier ein hochwertiges
Projekt zu entwickeln, das nicht nur
die Fondation als Museum weiter-
bringe, sondern auch für die Muse-
umsbesucher und vor allem für die
Riehener Bevölkerung sehr viel brin-
gen werde, nicht zuletzt im Zusam-
menhang mit dem bisher privaten
Iselin-Weber-Park, der in Zukunft
tagsüber öffentlich frei zugänglich
sein werde.
Fondation-Direktor Sam Keller hinter dem aktuellen Projekt-Modell – Blick über das Dach der Berower-Ökonomi-
en mit dem Veranstaltungs-Pavillon (rechts mit grossen Flachdach), dem Haus für Kunst (Mitte), hinter dem sich
der Iselin-Weber-Park ausbreitet, und dem Anlieferungs- und Bürogebäude (links). Foto: Rolf Spriessler-Brander
Das Erweiterungsprojekt vom Atelier Peter Zumthor: das Haus für Kunst,
Sicht aus dem Berower Park. Visualisierung: Courtesy Atelier Peter Zumthor & Partner
Das Erweiterungsprojekt der Fondation Beyeler vom Atelier Peter Zumthor: Der flache Pavillon mit dem angehobenen Dach und das Haus für Kunst
(links), Sicht aus dem Berower Park.
Visualisierung: Courtesy Atelier Peter Zumthor & Partner9 771661 645008
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Riehener ZeitungDIE WOCHENZEITUNG FÜR RIEHEN UND BETTINGEN
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FREITAG, 1.6.201897. Jahrgang | Nr. 22
Einwohnerrat: Die SP ist jetzt die wählerstärkste Partei in Riehen
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Liederabend: Annina Battaglia verzauberte das «Heimpublikum»
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Volleyball: KTV-Frauen mit bester Ausgangslage für die Playoff-Halbfinals
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GEMEINDEWAHLEN Nur noch zwei Gemeinderatssitze offen für den zweiten Wahlgang vom 18. März
Hansjörg Wilde wurde glanzvoll bestätigt
Christine Kaufmann, Daniel Hettich, Silvia Schweizer, Hansjörg Wilde und Daniel Albietz (von links) wurden am Sonntag bereits im ersten Wahlgang gewählt. Fotos: Philippe Jaquet
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Liebesbrief zum Valentinstag
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Hansjörg Wilde hat sein Amt als Gemeindepräsident bereits im ersten Wahlgang verteidigt, in den Gemeinderat gewählt wurden Christine Kaufmann, Daniel Albietz, Silvia Schweizer und als Neuling Daniel Hettich.
Rolf Spriessler-Brander Loris Vernarelli
Der grosse Sieger vom vergangenen Sonntag war Gemeindepräsident Hansjörg Wilde. Kaum einer hatte da-mit gerechnet, dass Wilde die Wieder-wahl im ersten Wahlgang schaffen würde, ein zweiter Wahlgang war all-gemein erwartet worden. Entspre-chend erleichtert zeigte sich Wilde, der auch von einem sehr guten Ge-samtergebnis der Bürgerlichen Alli-anz sprach.
Sein Resultat zeige ihm, dass er sein Versprechen, über die Partei-grenzen hinaus zu wirken, habe ein-halten können und dass seine Bürger-nähe beim Wahlvolk angekommen sei, so Wilde weiter. Er sei froh, dass der Wahlkampf diesmal nicht so hart und persönlich geführt worden sei wie vor vier Jahren. Das mache die Zusammenarbeit im Gemeinderat einfacher.
Daniel Hettich für Bürgenmeier auf Anhieb gewähltEiner der Profiteure der Bürgerli-
chen Allianz war auch Daniel Hettich (LDP), der die Wahl als Neuling über-raschend deutlich schaffte und damit den LDP-Sitz des zurücktretenden Christoph Bürgenmeier verteidigte. Er gehe seine neue Aufgabe nun in Ruhe an, wolle für das Gewerbe ein-stehen und dafür sorgen, dass im Ge-meinderat das ganze Spektrum der bürgerlichen Interessen zum Zuge komme, jene der Alten wie jene der Jungen und jene aus allen Teilen der Gemeinde.
Ob er sein Mandat im Grossen Rat weiterführen wird, liess Daniel Het-tich in einer ersten Reaktion am Wahl-tag noch offen. Einerseits sei dies eine gute Ämterkombination, die die Kon-taktpflege und die Vernetzung er-leichtere, andererseits müsse sich sein politisches Engagement arbeitstech-nisch mit seiner Tätigkeit als Chef eines Handwerksbetriebs vereinba-ren lassen.
Mit einem lachenden und einem weinenden Auge betrachtete Christine Kaufmann (EVP) den Ausgang des ersten Gemeinderatswahlganges. Äus-serst zufrieden war sie mit ihrem Spit-zenergebnis als Gemeinderätin. Dass
sie das beste Resultat aller Angetrete-nen machte, sei für sie eine Überra-schung gewesen. Enttäuschend sei hingegen, dass ihre Parteikollegin An-nemarie Pfeifer und SP-Mann Guido Vogel die Wiederwahl im ersten Wahl-gang nicht geschafft hätten. Guido Vo-gel habe allerdings das undankbarste Ressort, da er es sei, der sich um die Baustellen und den Durchgangsver-kehr habe kümmern müssen.
Beim Präsidiumswahlgang habe sie fest mit einem zweiten Wahlgang gerechnet und das schwache Ergebnis von Martin Leschhorn sei sehr enttäu-schend. Aber Riehen gehe es ja gut und da sei wohl kein grosses Bedürfnis für einen Wechsel vorhanden gewesen. Der EVP sei es durchaus ernst gewesen mit ihrer Kritik am Wirken des Präsi-denten innerhalb des Gemeinderates und nun sei es am Gemeinderat, intern gewisse Dinge vielleicht anders anzu-gehen. Nun gelte es, im zweiten Wahl-gang den zweiten EVP-Sitz und den einen SP-Sitz ins Trockene zu bringen.
Silvia Schweizer besser als erwartet wiedergewähltEine der vielen kleinen Überra-
schungen am letzten Sonntag stellte die Wahl von Silvia Schweizer (FDP) im ersten Wahlgang dar. Das Resultat ist umso erstaunlicher, als die Freisin-nigen bei den Einwohnerratswahlen deutliche Stimmenverluste hinneh-men mussten (minus 1,3% oder umge-rechnet rund 6000 Stimmen weniger als 2014). Die Gründe für ihr beachtli-ches Abschneiden schreibt Schweizer nicht nur der erfolgreichen Zusam-
menarbeit der Bürgerlichen Allianz zu: «Mein Leistungsausweis hat viele Riehenerinnen und Riehener über-zeugt.» Nicht zu unterschätzen sei auch ihr grosses Netzwerk, schon al-leine als Präsidentin des Frauenver-eins erreiche sie viele Wählerinnen, betonte die FDP-Gemeinderätin. Sie freue sich, ihre Arbeit weitermachen zu können, denn Kontinuität im Schulbereich sei enorm wichtig.
Daniel Albietz glanzvoll im Amt bestätigtWie vor vier Jahren wurde Daniel
Albietz (CVP) glanzvoll im ersten Wahlgang für eine weitere Legislatur-periode wiedergewählt. Er sei sich seiner Sache bis zuletzt nicht sicher gewesen, sagte er, obwohl ihm viele diesen Ausgang prophezeit hätten: «Wahlen sind Wahlen, da kann man sich nie in Sicherheit wiegen.»
Albietz zeigte sich mit seinem Re-sultat und jenem der Bürgerlichen Allianz «sehr zufrieden». Es habe sich herausgestellt, dass die Bürger-lichen in Riehen fast unschlagbar sei-en, wenn sie zusammenhielten. Das «fast» bezieht sich auf die Nichtwahl von Felix Wehrli im ersten Wahlgang. «Es ist am heutigen Tag der einzige Wermutstropfen», fügte der im Amt bestätigte Gemeinderat an.
Felix Wehrli (SVP) selbst allerdings war mit seinem Ergebnis im ersten Wahlgang durchaus zufrieden. Es sei so herausgekommen, wie er es erwar-tet habe. Sein Resultat sei sogar etwas besser, als er gedacht hätte. Dass er für einen SVPler ein doch sehr gutes Resultat gemacht habe, sei wohl auch ein Verdienst seiner Arbeit in den Ein-wohnerratskommissionen und auch damit zu begründen, dass er eine gute Zusammenarbeit mit den übrigen bürgerlichen Parteien pflege.
Die Bürgerliche Allianz habe ihm geholfen, so Wehrli, und nun hoffe er darauf, dass dies auch im zweiten Wahlgang funktionieren werde. Er sehe seine Wahlchance durchaus in-takt, sein Abstand zu den beiden Bisherigen sei nicht so gross. Sehr ge-freut habe ihn die klare Wiederwahl des Gemeindepräsidenten. Auch hier habe die Bürgerliche Allianz offen-sichtlich Erfolg gehabt.
Ganz anderer Stimmung war An-nemarie Pfeifer. Die EVP-Gemeinde-rätin verpasste das absolute Mehr um lediglich 158 Stimmen. «Dass es so
knapp mit der direkten Wahl nicht ge-reicht hat, ärgert mich», gab sie zer-knirscht zu. Jetzt gelte es, sich voll auf den zweiten Wahlgang zu konzentrie-ren, in den sie «sehr motiviert» gehe.
Das primäre Ziel von Mitte-Links müsse nun heissen, die Stärkeverhält-nisse im Gemeinderat beizubehalten. Sie sei zuversichtlich, dass das gelin-gen wird: «Guido Vogel und ich set-zen uns stark für die Gemeinde ein. Ich bin überzeugt, dass sich die Bevöl-kerung erkenntlich zeigen wird.»
Der angesprochene Guido Vogel (SP) schlug selbstverständlich in die gleiche Kerbe. Er rechne sich für den zweiten Wahlgang gute Chancen aus, nicht zuletzt, weil er mehr Stimmen als Felix Wehrli erhalten habe. Sein Er-gebnis sei im Rahmen der Erwartun-gen ausgefallen: «Ich konnte im Ver-gleich zu den Wahlen 2014 sogar zulegen, obwohl ich diesmal nicht fürs Präsidium kandidiert habe», stellte Vogel fest. Sehr positiv wertete der Verkehrsdirektor schliesslich die Tat-sache, dass die Sozialdemokraten die wählerstärkste Partei in Riehen ge-worden seien.
Achtbar hat sich Katja Christ ge-schlagen. Die ausserhalb der beiden Blöcke angetretene Kandidatin der Grünliberalen vereinte knapp über 2000 Stimmen auf sich und liess so-mit Martin Leschhorn und Cornelia Birchmeier hinter sich. «Die Wähler haben es geschätzt, sich nicht für Links oder Rechts entscheiden zu müssen», analysierte Christ ihr Wahl-ergebnis. Für sie hätten allerdings auch ihr Bekanntheitsgrad in der Ge-meinde sowie die Fokussierung auf eigene Themen gesprochen.
Die GLP-Politikerin tritt im zwei-ten Wahlgang nochmals an und sieht sich keineswegs als chancenlos. Doch nur, wenn «sich die Parteiparolen nicht durchsetzen». Ihre Hoffnung sei, dass am 18. März die Personen und ihre Pläne im Mittelpunkt stün-den, nicht die Parteien.
Diskrepanz zwischen Parlament und GemeinderatSehr enttäuscht über sein Ab-
schneiden als Gemeinderats- und als Präsidiumskandidat war Martin Le-schhorn Strebel (SP). Die SP habe ei-nen sehr aktiven Wahlkampf geführt, was sich ja auch in einem guten Ein-wohnerratsergebnis niedergeschlagen habe. Dass es aber nicht gelungen sei,
diesen positiven Trend in die Gemein-deratswahl zu übertragen, sei enttäu-schend.
Allerdings sei es natürlich für die SP eine Gratwanderung gewesen, ei-nerseits als Kritikerin der bürgerli-chen Abbaupolitik im Sinne einer Oppositionspartei aufzutreten und sich gleichzeitig als Regierungspartei zu empfehlen. Es gehe nun darum, den SP-Sitz von Guido Vogel und den EVP-Sitz von Annemarie Pfeifer zu verteidigen und zu verhindern, dass die SVP in den Gemeinderat einziehe, und zwar im Interesse einer einiger-massen ausgewogenen Besetzung des Gemeinderats. Deshalb kandidie-re er im zweiten Wahlgang nicht mehr.
Christine Birchmeier (Grüne) sprach von einem sehr guten persön-lichen Resultat. Immerhin 1515 Stim-men seien für sie als Frau, die noch nicht lange in Riehen wohne und wir-ke, wenig bekannt sei und dann noch zu den Grünen gehöre, ein sehr gutes Resultat. Es habe sich gezeigt, dass es in Riehen doch noch viele Leute gebe, die grüne Ideen unterstützen wollten. Unangenehm sei, dass ihr SP-Wahl-kampfkollege Guido Vogel noch nicht im Amt bestätigt worden sei. Der erste Wahlgang zeige das Bild Riehens, das bürgerlich bleiben wolle.
Im zweiten Wahlgang wird Chris-tine Birchmeier, die als zweite Grüne neben Marianne Hazenkamp neu in den Einwohnerrat gewählt wurde, nicht mehr antreten. Sie unterstützt die Wiederwahl von Guido Vogel (SP) und Annemarie Pfeifer (EVP).
Vier Kandidierende stellen sich dem zweiten WahlgangInzwischen ist die Ausgangslage
für den zweiten Wahlgang klar. Die SP und die EVP steigen gemeinsam mit ihren beiden Bisherigen Guido Vogel (SP) und Annemarie Pfeifer ins Rennen und werden dabei von den Grünen unterstützt. Der zweite SP-Kandidat Martin Leschhorn Strebel und die Grüne Christine Birchmeier treten nicht mehr an.
Felix Wehrli (SVP) tritt als Kandi-dat der Bürgerlichen Allianz von FDP, LDP, CVP und SVP an. Die Allianz setzt auf Wehrli als einzigen Kandi-daten und gibt sonst keine Wahlemp-fehlung ab.
Alleine nochmals ins Rennen stei-gen wird die GLP-Kandidatin Katja Christ, die sich als Alternative in der politischen Mitte versteht.
Gemeinderatszahlen, Einwohnerrat und Kommentar siehe Seite 2.
Überschwengliche Freude bei Hansjörg Wilde: Die Wiederwahl als Ge-meindepräsident im ersten Wahlgang kam auch für ihn überraschend.
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NÄCHSTE AUSGABE GROSSAUFLAGE
Kammertheater: Premiere des Gastspiels «O du fröhliche Zweisamkeit»SEITE 3
Verkehrsverein: Feierlicher Abschied von Präsident Hanspeter KieferSEITE 9
Sport: Schachgesellschaft Riehen mit neuem Spieler zum Heimsieg
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BETTINGEN Vor der Gemeindeversammlung vom 24. April auf der Chrischona
Guter Rechnungsabschluss und Umzug auf den Berg
GEWERBE 2. HGR-Tischmesse findet am Freitag, 27. April, im Bürgersaal und Foyer des Gemeindehauses statt
Gewerbeausstellung im Taschenformat
In der Brunnenskulptur des Dorfplatzes wirbt seit gestern ein riesiger Tisch für die HGR-Tischmesse, die am kom-
menden Freitag, 27. April, 17–21.30 Uhr im Gemeindehaus über die Bühne geht. Foto: Rolf Spriessler-Brander
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Koteletts vom FreilandsäuliPolentaschnitte dazu offeriert
EINWOHNERRATZeit des Abschiedsrs. Am kommenden Mittwoch findet
die letzte Einwohnerratssitzung der laufenden Amtszeit statt. Einige Parlamentsmitglieder verabschieden sich. Ihre letzte Parlamentssitzung als Gemeinderatsmitglieder erleben auch Christoph Bürgenmeier und Anne-marie Pfeifer.Zu dieser Gelegenheit beschäftigt
sich der Einwohnerrat nochmals mit sich selbst. Zur Debatte steht noch-mals die Geschäftsordnung des Ein-wohnerrates. In seinem Bericht for-dert das Ratsbüro nun mit einem Änderungsvorschlag ausdrücklich, das e-Voting dürfe erst eingeführt werden, wenn das Stimmverhalten der Ratsmitglieder laufend angezeigt werden könne.Mit der Vorlage zur Festsetzung der
Natur- und Landschaftsschutzzonen hat der Einwohnerrat über verschie-dene Einsprachen zu entscheiden. In ihrem Bericht beantragt die Sachkom-mission Siedlung und Landschaft (SLS) in allen Fällen Nichteintreten beziehungsweise Ablehnung der Ein-sprachen.
Der Gemeinderat legt dem Parla-ment seine Stellungnahme zur Mo-tion von Patrick Huber (CVP) betref-fend Einführung einer regelmässigen Überprüfung der öffentlichen Aufga-ben der Gemeinde (GAP) vor und be-antragt die Überweisung in Form ei-nes Anzugs. Dagegen wehrt sich die EVP mit einem von Alfred Merz neu eingereichten Anzug, der statt einer generellen GAP im Sinne eines «Ge-genvorschlags» die Einführung einer Produktgruppe «Strukturkosten» er-reichen möchte.Eine ganze Reihe weiterer parla-
mentarischer Vorstösse ist ausserdem zu behandeln. Im Namen der Sach-kommission Mobilität und Versorgung verlangt deren Präsiden Felix Wehrli (SVP) eine Analyse des Riehener Bus-netzes, um allfällige Überkapazitäten respektive Kapazitätsengpässe festzu-stellen und damit Entscheidgrundla-gen im Hinblick auf die Verbesserung und Weiterentwicklung des Riehener Busnetzes zu schaffen.Ausserdem eingereicht worden
sind Anzüge von Philipp Ponacz (EVP) betreffend Eltern- und Familienbil-dung, von Caroline Schachenmann (EVP) betreffend autonomes Wohnen im Alter, von Martin Leschhorn Stre-bel (SP) betreffend Mitwirkung stär-ken, von Roland Lötscher (SP) betref-fend Förderung von bezahlbarem Wohnraum, von Roland Engeler (SP) betreffend Bildungslandschaften und von Roland Lötscher/Heinrich Ueber-wasser/Thomas Mühlemann (SP/SVP/Grüne) betreffend Wildtiere in Rie-hen.
rs. Für einmal findet die Bettinger Ein-wohnergemeindeversammlung nicht wie gewohnt in der Dorfhalle statt, die wegen des Schulhausumbaus derzeit nicht zur Verfügung steht, sondern im Konferenzsaal Chrischona Interna-tional auf dem Bettinger «Hausberg», und zwar am kommenden Dienstag, 24. April, um 20 Uhr. Haupttraktan-den sind die Gemeinderechnung 2017 und der Verwaltungsbericht 2017.
Einzelne Sachgeschäfte sind dies-mal keine traktandiert. Das Schul-hausprovisorium auf dem Badi-Park-platz ist inzwischen in Betrieb, die Arbeiten betreffend Ausbau und Sanie-
rung des Schulhauses haben begonnen, die Ersatzparkplätze an der Brohegasse konnten realisiert werden und der Er-satz der sanitären Anlagen des Garten-bades, verbunden mit einer leichten Erweiterung, sind im Gang. Die Bettin-ger Badesaison beginnt am 12. Mai.
Im Anschluss an die Gemeinde- versammlung wird zum zweiten Mal der Anerkennungspreis «Roter Be-cher» überreicht. Der Name des Preis-trägers oder der Preisträgerin wird erst am Dienstagabend bekanntge-geben. Trägerin des ersten Roten Be-chers, der vor einem Jahr vergeben wurde, war Elisabeth Siegenthaler für
ihr langjähriges Engagement für die Bettinger Kinder.Die Bettinger Gemeinderechnung
2017 schliesst bei einem Ertrag von 12,48 Millionen Franken mit einem Er-tragsüberschuss von 1,85 Millionen Franken. Die Netto-Investitionen be-trugen im Verwaltungsvermögen 780’167 Franken und im Finanzvermö-gen 69’391 Franken. Wegen sehr hoher Einkommens- uns Vermögenssteuern von 2015 neu Zugezogenen erhöhte sich der Ressourcenausgleich an den Kanton Basel-Stadt im Rechnungsjahr 2017 auf 1,4 Millionen Franken (budge-tiert waren 80’000 Franken).
Zum zweiten Mal nach 2016 fürt der Handels- und Gewerbeverein Riehen (HGR) am kommenen Freitag, 27. April, im Gemeindehaus eine Tischmesse durch, an der sich Mitgliederbetriebe dem Publikum präsentieren.Rolf Spriessler-BranderAm kommenden Freitag, 27. April, findet die 2. HGR-Tischmesse statt. Rund 30 Aussteller aus dem Riehener Gewerbe präsentieren sich ab 17 Uhr bis 21.30 Uhr im Bürgersaal und im Foyer des Gemeindehauses an je ei-nem Tisch dem interessierten Pub-likum. So bietet sich eine gute Gele-genheit, Riehener Handwerksbetriebe und Geschäfte näher kennenzuler-nen, ihre Angebote zu studieren und mit den Leuten zu reden, die dahinter-stecken.
Sicherheit und HeizungZwei Spezialthemen gibt es an der diesjährigen Schau. Die Kantonspoli-zei Basel-Stadt ist mit ihrer Sicher-heitsprävention vor Ort. Spezialisierte Riehener Firmen stellen in diesem Umfeld ihre Angebote bezüglich Er-höhung der Sicherheit der eigenen Wohnung oder des eigenen Hauses vor. Für die Polizei ist es Teil der Sicherheitskampagne, in deren Rah-men sie um die Mithilfe der Bevölke-rung wirbt, um potenziellen Einbre-chern das Handwerk zu legen. «Bei Verdacht Tel. 117 – Tag und Nacht» lautet der Slogan. An den vergangenen zwei Samstagen war die Polizei mit ihrem Infomobil im Dorfzentrum präsent.
Ausserdem besteht die Möglich-keit, sich an der HGR-Tischmesse spe-ziell zum Thema Heizungssanierung und Heizungsersatz zu informieren. Dieses Angebot ist gedacht als Ergän-zung zum Informationsabend vom kommenden Montag, wenn unter der Regie des Vereins Sun21 über die Auswirkungen des neuen Energiege-setzes informiert wird (19 Uhr, Bür-gersaal im Gemeindehaus). Dieses verbietet im Prinzip den Ersatz einer fossilen Heizung durch eine neue Hei-zung auf Basis fossiler Brennstoffe.Gewerbeschau 1990 und 1995
Die Wurzeln der HGR-Tischmesse reichen ins Jahr 1990 zurück, als erst-mals eine Riehener Gewerbeausstel-lung stattgefunden hat. Diese hatte
ein derart positives Echo ausgelöst, dass man 1995 eine zweite Gewer-beausstellung folgen liess, die zum veritablen Volksfest geriet. Es gab ein 500-plätziges Festzelt mit Unterhal-tung, die Riehener Landwirte sorgten mit ihren Tieren für besondere At-traktionen und ein grosser Teil des Riehener Gewerbes samt vielen Läden präsentierte sich einem grossen und sehr interessierten Publikum. Eine Tradition schien sich anzubahnen – aber eine dritte Gewerbeausstellung kam nicht mehr zustande. Sie wurde zwar geplant, mangels Interesse der potenziellen Aussteller aber nicht mehr durchgeführt.Vielleicht war das mit ein Grund
dafür, dass seit einigen Jahrzehnten alle vier Jahre ein Dorffest stattfindet. Auf jeden Fall war vielen Ausstellern der Aufwand für eine regelmässig stattfindende Schau des Riehener Ge-werbes zu gross und der eigene Profit angesichts des grossen personellen und materiellen Aufwandes zu gering.«Gewerbe muss sich zeigen»
Dieses Denken greife zu kurz, sagt Gaston Schweizer, der einer der Haupt-initianten der beiden Gewerbeaus-stellungen war und zusammen mit HGR-Präsident Daniel Hettich und HGR-Kassier Mario Biondi auch das
Trio bildet, das die HGR-Tischmesse organisiert. Das lokale Gewerbe müsse sich zeigen und seine Angebote prä-sentieren. Und viele Betriebe, bei de-nen es im Moment nicht so gut laufe, würden daraufhin ihre Werbebudgets zurückfahren – ein Fehler, denn so verpasse man die Chance, neue Kundschaft auf sich aufmerksam zu machen.
Schon viele Jahre habe man beim Handels- und Gewerbeverein an der Idee einer neuen Gewerbeschau in kleinerem Rahmen nachgedacht, sagt HGR-Präsident Daniel Hettich. Und so sei die Idee einer Tischmesse ent-standen – eine Mini-Gewerbeausstel-lung mit wenig aufwendigen Ständen, an nur einem Abend statt während drei Tagen, an einem Freitag statt übers Wochenende. Damit komme man dem Wunsch des Gewerbes, mit wenig Aufwand etwas zu bewirken, stark entgegen.Die Premiere vor zwei Jahren war
ein Erfolg. Es waren 45 Aussteller, die sich eingeschrieben hatten. Zwar kam nicht so viel Publikum wie erhofft, die erste Tischmesse erwies sich aber auch als gute Gelegenheit für die Ge-werbetreibenden, ihre Riehener Kol-leginnen und Kollegen etwas näher kennenzulernen und mehr über An-gebote und Produkte zu erfahren. So
war die erste Tischmesse nicht nur eine Publikumsveranstaltung zur Information potenzieller Kundschaft, sondern nicht zuletzt auch ein An-lass, der die HGR-Mitglieder einander näher brachte und den Zusammen-halt festigte.
Auf der Suche nach der endgültigen FormDie zweite Auflage wird mit rund 30 Ausstellern etwas kleiner. Das ma-che aber nichts, sagt Gaston Schwei-zer, denn eine solche Veranstaltung, die der HGR wenn möglich auf längere Zeit alle zwei Jahre durchführen wol-le, müsse erst ihre endgültige Form finden. «Dieses Jahr stecken wir sehr viel mehr Engagement und Mittel in die Werbung und erhoffen uns da-durch wesentlich mehr Publikum», sagt Daniel Hettich. Und werde dieses Ziel erreicht, werde die HGR-Tisch-messe für viele Aussteller attraktiver.
Der Zweijahresrhythmus sei von einer Mehrzahl der Aussteller im Rahmen einer Nachbefragung so ge-wünscht worden. Auch in diesem Jahr werde man die Aussteller im Nach-gang nach ihren Eindrücken und Ver-besserungsvorschlägen fragen und hoffe so, die HGR-Tischmesse als Schau des Riehener Gewerbes etab-lieren zu können.
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Bannumgang: Viel
Wissenswertes auf dem
Weg zum BäumlihofgutSEITE 2
Konzert: Lech Antonio
Uszynski entlockt seiner
Viola zauberhafte KlängeSEITE 7
Fussball: Der FC Amicitia
geht als Tabellenführer ins
Spitzenspiel gegen MuttenzSEITE 12
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BÜRGERGEMEINDE RIEHEN Viele Neubürger, eine neue Bürgerrätin und ein neuer Bürgerratsschreiber
Alles neu macht der BürgerratGEMEINDE RIEHEN
Überschuss übertrifft
Erwartungen
rz. Die Gemeinde Riehen kann mit ei-
nem guten Jahresergebnis 2017 auf-
warten. Bei Gesamterlösen von rund
142 Millionen Franken wurde ein
Überschuss von 4,7 Millionen Fran-
ken erzielt, ganze vier Millionen mehr
als im Budget erwartet. Die Verbesse-
rung zum Budget basiere auf tieferen
Gesamtkosten der Produktgruppen
und ausserordentlichen, einmaligen
Ausgleichszahlungen des Kantons im
Rahmen der Neukalibrierung des
kantonalen Finanz- und Lastenaus-
gleichs, teilt die Gemeinde mit. Zu-
dem musste Riehen 800’000 Franken
weniger für den innerkantonalen Res-
sourcenausgleich bezahlen.
Im Vergleich zum Vorjahr 2016 sind
die Gesamtnettokosten aller Pro-
duktgruppen um rund eine Million
Franken angestiegen. Diese Zunahme
setzt sich zusammen aus rund zwei
Millionen Franken Mehrkosten im
Politikbereich Gesundheit und Sozia-
les, vor allem in den Bereichen Asyl,
Alter und Pflege, Ergänzungsleistun-
gen und Beihilfen, sowie 1,9 Millionen
Franken im Politikbereich Bildung
und Familie, wo hauptsächlich stei-
gende Kinderzahlen zu einem Anstieg
der Gesamtkosten geführt hatten. Im
Politikbereich Mobilität und Versor-
gung sind hingegen tiefere Nettokos-
ten von rund drei Millionen Franken
zu verzeichnen, vornehmlich auf-
grund ausserordentlicher Mehrein-
nahmen bei den Kanalisationsbeiträ-
gen und tieferen kalkulatorischen
Zinsbelastungen.
Investitionen wegen Kauf der
Primarschulhäuser sehr hoch
Periodenbereinigt bewegen sich
die Steuererlöse gemäss Medienmit-
teilung im Bereich des Vorjahrs. Zu-
dem hat der Kanton Basel-Stadt im
Geschäftsjahr 2017 gemäss Artikel 12
des Finanz- und Lastenausgleichsge-
setzes eine einmalige ausserordentli-
che Restausgleichszahlung von rund
3,2 Millionen Franken für Schulkos-
ten des Jahres 2016 vergütet. Die In-
vestitionen des Verwaltungs- und Fi-
nanzvermögens waren im Jahr 2017
aufgrund des Kaufs der Primarschul-
häuser für 66,8 Millionen Franken
aus serordentlich hoch. Deshalb re-
sultiert in diesem Jahr ein negativer
Selbstfinanzierungsspielraum von 56
Millionen Franken. Davon wurden 35
Millionen mit Krediten bei Dritten fi-
nanziert.Der ausführliche Geschäftsbericht
2017 mit Jahresrechnung ist wie üb-
lich im Internet auf der Webseite
www.riehen.ch (Schwerpunkte der
Politik) aufgeschaltet.
RZ048385
Der Bürgerrat für die neue
Legislaturperiode steht fest:
Willy Rinklin wurde verab-
schiedet und Ursina Kissling
in absentia gewählt.
Michèle Faller
Was gibt es an der diesjährigen Bür-
gerversammlung wohl zu feiern? Statt
wie üblich im Bürgersaal sind die Rie-
henerinnen und Riehener in den Fest-
saal des Landgasthofs geladen, wo das
Licht gedämpft und stimmungsvoll
und die Bühne mit dem fünfköpfigen
Gremium und dem Bürgerratsschrei-
ber höher ist. Fast hat man sogar das
Gefühl, dass sich die Mitglieder des
Bürgerrats noch ein wenig schicker
gemacht haben als sonst. Und auch
der im Vorfeld verschickte Geschäfts-
bericht kommt als elegante Broschüre
mit Farbfotos und professionellem
Logo daher.
Bürgersaal wurde zu eng
Bürgerratspräsident Martin Lem-
menmeier begrüsste zur aufgrund der
Wahl des Bürgerrats speziellen Ver-
sammlung. Die Wahl und die vielen
Neubürgerinnen und Neubürger wa-
ren denn auch der Grund für den Orts-
wechsel – der Bürgersaal im Gemein-
dehaus fasst nur 220 Sitzplätze. Ob
man in Zukunft wieder oder ganz auf
den Landgasthofsaal setzen wolle, sei
noch offen, sagte Lemmenmeier nach
der Versammlung.
Nachdem die vier anwesenden
Jungbürger mit einem Applaus be-
grüsst worden waren, schritt Tages-
präsident Willy Rinklin, der sein Amt
als Bürgerrat niederlegte, zur Wahl.
«Ich möchte Ihnen beliebt machen, den
Präsidenten zu wählen, den wir schon
haben», so Rinklin. «Martin Lemmen-
meier ist seit 27 Jahren im Bürgerrat,
acht Jahre davon als Präsident, und ist
durch seine lange Amtszeit gut vernetzt
mit den Basler Behörden.»
Während der Ermittlung des Wahl-
ergebnisses unter der Leitung von
Alt-Bürgerrätin Rosmarie Mayer-Hirt
begann die feierliche Bürgerbrief-
übergabe an die zahlreich erschiene-
nen Neubürgerinnen und Neubürger.
69 Einbürgerungsgesuche sind vom
Bürgerrat gutgeheissen worden und
auch dank den 103 Personen aus 17
Ländern belief sich die Gesamtzahl
der Riehener Bürgerinnen und Bürger
Ende 2017 auf 3620 Personen.
«Unser Dorf ist jetzt auch Ihr
Heimatort geworden», sagte der Bür-
gerratspräsident, verwies auf das
dreistufige Verfahren, das die auslän-
dischen Bewerber durchlaufen müs-
sen und meinte: «Heute Abend haben
Sie es überstanden und können sich
hoffentlich freuen.» Das machte ganz
den Anschein, wenn man die mehr-
heitlich lachenden Gesichter der
frischgebackenen Riehenerinnen und
Riehener betrachtete, wie sie symbol-
trächtig unter dem Riehener Wappen,
dem Schweizerkreuz und dem Basler-
stab den Bürgerbrief und als Geschenk
der Einwohnergemeinde das aktuelle
Riehener Jahrbuch entgegennehmen
durften.Mittlerweile stand der neue Präsi-
dent fest. Martin Lemmenmeier wur-
de mit 216 von 217 gültigen Stimmen
gewählt und wurde enthusiastisch
beklatscht. Er gab Luc Schultheiss das
Wort, der Ursina Kissling zur Wahl
vorschlug. «Sie ist eine engagierte Per-
son und eine weitere Frau würde dem
Bürgerrat guttun.» Darauf erhob sich
Werner Bracher und stellte sich selber
zur Wahl, indem er seine Vorzüge als
Parteilosen anpries: «Wählt mich und
ihr wählt einen, der nicht politisch
verfilzt ist!»
Von den 224 gültigen Stimmen der
insgesamt 227 ausgeteilten Wahlzet-
tel erhielten Andreas Künzi 218, Elisa-
beth Näf-Breiter 216, Daniele Agno-
lazza 213 und Ursina Kissling 166 und
wurden damit gewählt. Werner Bra-
cher erhielt 28 Stimmen. Noch vor der
mit Applaus quittierten Bekanntgabe
der Wahlergebnisse präsentierte Bür-
gerrat Andreas Künzi Bilanz und Bür-
gergutsrechnung. Er verwies unter
anderem auf die liquiden Mittel von
742’959 Franken, zirka 53 Prozent
mehr als letztes Jahr, und auf das an-
gestiegene Vermögen: von 1,542 Milli-
onen im Vorjahr auf 1,663 Ende 2017.
Neue «Corporate Identity»
Bei der Bürgergutsrechnung er-
klärte Künzi den höheren Aufwand
für Sitzungsgelder mit den gestie-
genen Einbürgerungsanträgen und
kündigte an, dass der konstant
gebliebene Posten «Büromaterial,
Drucksachen» nächstes Jahr wegen
der neuen «Corporate Identity» mit-
samt Bürgergemeinde-Kugelschrei-
bern höher sein werde. Als «höchst
erfreulich» bezeichnete er die Buch-
gewinne auf Wertschriften über
119’022 Franken. Mit dem bereits
vor einem Jahr platzierten Hinweis,
dass die Bürgergemeinde Riehen im
Sinne der Diversifikation gerne ein
Mehr familienhaus kaufen würde –
auch Waldstücke kaufe sie gerne
hinzu –, schloss Künzi seine Aus-
führungen. Der von der Bürgerge-
meinde offerierte Apéro rundete die
Versammlung ab.
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Riehener ZeitungMitten im Dorf – Ihre …
Willy Rinklin, Daniele Agnolazza, Andreas Künzi, Präsident Martin Lemmenmeier, der neue Bürgerratsschreiber
Christian Heim und Elisabeth Näf-Breiter.
Fotos: Philippe Jaquet
Viele strahlende Gesichter gab es bei der Übergabe des Bürgerbriefs.
Sie alle sind nun Teil der Bürgergemeinde Riehen: die Neubürgerinnen und Jungbürger im Landgasthofsaal.
Riehener ZeitungDIE WOCHENZEITUNG FÜR RIEHEN UND BETTINGEN
AZA 4125 Riehen 1
FREITAG, 11.5.2018
97. Jahrgang | Nr. 19
Die Riehener Zeitung erscheint bereits im 95. Jahrgang als abonnierte Wochenzeitung für Riehen und Bettingen, mit einer Auflage von 12 000 Exemplaren in der Grossauflage, die sämtliche Haushalte in Riehen und Bettingen erreicht, sowie 6000 Exemplaren in der Normalauflage.
Die eigenständige, auf die lokalen und regionalen Belange konzentrierte Redaktion, das attraktive Erscheinungsbild sowie die zuverlässige Ver teilung durch die Post an eine kaufkräftige Leserschaft machen uns zu einem interessanten Medienpartner für Sie. Nutzen Sie die attraktive Werbeplattform in der Riehener Zeitung für sich und Ihre Kundschaft.
Gemeinde Riehen 21 449 Einwohner
Gemeinde Bettingen 1 210 Einwohner
Riehener ZeitungDIE WOCHENZEITUNG FÜR RIEHEN UND BETTINGEN
Riehener ZeitungDIE WOCHENZEITUNG FÜR RIEHEN UND BETTINGEN
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Druckverfahren Offset
Buntfarben 4 (CMYK)
Grundschrift 8 Punkt Grotesk (Inserate)
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Die Mindesthöhe bei 1spaltigen Inseraten beträgt 30 mm.
Liegenschaften gradspaltig
Für Inserate ab 400 mm Höhe wird die ganze Seitenhöhe von 440 mm verrechnet.
9spaltige Inserate werden als 10spaltige Inserate umbrochen und verrechnet.
Bei Vollvorlagen wird zur «Abdruckhöhe» oben und unten je 1 mm zugerechnet (gemäss Messvorschriften SZV / VSW).
Auflage Normalauflage 6 000 Grossauflage 12 000
Grossauflagen Nr. 4 25.01.2019 Nr. 34 23.08.2019 Nr. 8 22.02.2019 Nr. 38 20.09.2019 Nr. 13 29.03.2019 Nr. 42 18.10.2019 Nr. 16 18.04.2019 Nr. 47 22.11.2019 Nr. 20 17.05.2019 Nr. 50 13.12.2019 Nr. 24 14.06.2019
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SonderseitenAnnahmeschluss Steuern – Treuhand – Anlagen
Nr. 4 25.01.201910 Tage früher Mensch – Leben – Gesundheit
Hochzeiten Schule – Kurse – Bildung Nr. 8 22.02.2019 Umzüge
Mode Frühling/Sommer Garten im Frühling Nr. 13 29.03.2019 Velo/Motos
Mensch – Leben – Gesundheit Gut sehen und hören Nr. 16 18.04.2019 Einbrüche Sommerzeit
Sommertipps 2019 Nr. 24 14.06.2019
Tierisch gute Freunde
Schule – Kurse – Bildung Nr. 34 23.08.2019
Umzüge Mensch – Leben – Gesundheit Nr. 38 20.09.2019 Garten im Herbst
Mode Herbst /Winter Nr. 42 18.10.2019
Gut schlafen
Adventsausstellungen Tierisch gute Freunde Nr. 47 22.11.2019 Einbrüche Winterzeit
Weihnachtsgewinnspiel Nr. 47–50 22.11., 29.11., 6.12. und 13.12.2019
Weihnachts/Neujahrswünsche Nr. 51/52 20.12.2019
Prospektbeilagen auf Anfrage
Verkauf Riehener Zeitung Verlag Riehener Zeitung AG Schopfgässchen 8, Postfach 198, 4125 Riehen Telefon 061 645 10 00 Telefax 061 645 10 10 inserate@riehenerzeitung.ch www.riehenerzeitung.ch
Preise und Leistungen 2019
Datenlieferung
Grundsätzliches: Um eine möglichst optimale Qualität Ihrer Inserate zu erreichen, sollte die Anlieferung in digitaler Form erfolgen (siehe entsprechende Datenformate).
Programme: Adobe InDesign, Adobe Illustrator, Adobe Photoshop, Microsoft Word, Microsoft Excel
Datenformat: (Highend)PDF oder EPSDateien, TIFF, JPEG
Verwendete Logos, Bilder und Schriften müssen mitgeliefert werden.
Datenträger: – CD, DVD, USBStick – Der Datenträger sollte folgende Angaben
enthalten: Auftraggeber, Absender, Telefonnummer und EMailAdresse, verwendetes Programm und Versions nummer des Programmes.
Printerausgabe: – Dem Datenträger ist ein aktueller Print der Inseratendatei beizulegen.
Geschäftsbedingungen VSWAllgemeine Geschäftsbedingungen betreffend die vertraglichen Beziehungen zwischen Inserenten und Mitgliedern des Verbandes Schweizerischer Werbe gesellschaften VSW
A. ANWENDBARKEIT
1. Geschäftsbeziehungen zu Inserenten1.1 Die Geschäftsbedingungen regeln die vertraglichen Beziehungen (Insertionsvertrag) zwischen
einer Werbegesellschaft und einem Inserenten. Gegenüber den Werbe gesellschaften handeln Werbe, Media oder PRAgenturen im Namen und auf Rechnung des Inserenten.
1.2 Der Insertionsvertrag beinhaltet die Publikation (Einzelaufträge, Wiederholungsaufträge und Mengenabschlüsse) von Inseraten, Werbebeilagen und Beiheftern (Inserate) durch eine Werbegesellschaft, inkl. oder exkl. Beratung, Kreation von Inseraten im DTPVerfahren, Erstellung von Mediaplänen oder administrativen Dienstleistungen. Gegen über den Verlagen übernehmen die Werbegesellschaften die Publikation der Inserate als ihre eigene Ver pflichtung.
2. Geschäftsbedingungen der Inserenten2.1 Die Geschäftsbedingungen werden mit Vertragsschluss Bestandteil des Insertions vertrages.
Gleichzeitig verzichtet der Inserent auf die Anwendung seiner eigenen Geschäfts bedingungen.
B. VERTRAGSABWICKLUNG
3. Preise3.1 Bezüglich Publikation gelten die jeweils gültigen Insertionstarife und Rabatte der Verlage.3.2 Bezüglich Beratungs, Kreations, Planungs oder administrativen Dienstleistungen der Werbe
gesellschaften gelten deren jeweils gültigen Dienstleistungstarife.3.3 Änderungen der Insertionstarife, Rabatte und Dienstleistungstarife treten auch bei laufenden
Publikationen sofort in Kraft. Der Inserent hat aber das Recht, innerhalb von zwei Wochen seit Bekanntgabe des neuen Preises vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall hat er nur Anrecht auf den Rabatt, der gemäss Rabattskala der effektiv abgenommenen Menge entspricht.
4. Zusätzliche Kosten4.1 Ausserordentliche Aufwendungen der Verlage oder der Werbegesellschaften, welche nicht
in deren Insertions oder Dienstleistungstarifen enthalten sind, können zusätzlich verrechnet werden. Als solche gelten auf Seiten der Verlage beispielsweise aufwändige Bearbeitungen von VollDruckmaterial.
5. Grösse der Inserate5.1 Für die Verrechnung massgeblich ist die in der betreffenden Zeitung gemessene Grösse von
Trennlinie zu Trennlinie. Bei Vollvorlagen und Rahmeninseraten werden zur Ab druck höhe 2 mm dazugerechnet.
5.2 Mehrmals erscheinende Inserate mit gleicher Vorlage oder Text werden alle mit der Grösse des ersterschienenen Inserates verrechnet.
6. Mengenabschlüsse, Mengenrabatte6.1 Für den Bezug von bestimmten Insertionsvolumen in mm oder Franken (nachfolgend Volumen)
während einem bestimmten Zeitraum (Mengenabschluss) können die Insertions tarife Mengenrabatte vorsehen.
6.2 Wird das vereinbarte Volumen in diesem Zeitraum übertroffen und dadurch eine höhere Rabattstufe erreicht, wird nach Ablauf des Abschlusses rückwirkend der höhere Rabatt vergütet.
6.3 Wird das vereinbarte Volumen in diesem Zeitraum nicht erreicht, wird der zu viel be zogene Rabatt rückbelastet. Dem Inserenten wird dabei eine Toleranz von 3 % auf dem vereinbarten Volumen gewährt. Die nicht bezogenen Volumen können nicht auf das folgende Abschluss jahr übertragen werden.
7. Wiederholungsaufträge, Wiederholungsrabatte7.1 Für Inserate, die an zum Voraus festgesetzten Daten unverändert erscheinen (Wieder
holungsaufträge) können die Insertionstarife Wiederholungsrabatte vorsehen.7.2 Die Inserate müssen grundsätzlich unverändert erscheinen; einzig bei Vollvorlagen können in
der Regel die Sujets gewechselt werden.7.3 Rückwirkend wird ein höherer Rabatt gewährt, sofern der Wiederholungsauftrag vor Erscheinen
des letzten Inserates unter den gleichen Voraussetzungen erweitert und damit eine höhere Stufe erreicht wird.
8. Modalitäten Mengenabschlüsse bzw. Wiederholungsaufträge8.1 Für jedes Insertionsorgan muss ein separater Mengenabschluss bzw. Wiederholungsauftrag
vereinbart werden.8.2 Der Mengenabschluss bzw. Wiederholungsauftrag kann grundsätzlich nur von einem einzel
nen Inserenten getätigt werden. Konzernen und Holdinggesellschaften kann jedoch die Schweizerische Treuhandgesellschaft unter gewissen Voraussetzungen die Berechtigung zusprechen, Konzernabschlüsse zu tätigen.
8.3 Die Laufdauer des Mengenabschlusses bzw. Wiederholungsauftrages beträgt 12 Monate. Beginnt er bis und mit dem 15. eines Monats, so dauert er bis Ende Vor monat des folgenden Jahres; beginnt er ab 16. bis Ende eines Monats, so läuft er bis Ende des laufenden Monats des folgenden Jahres.
8.4 Grundsätzlich gilt für die ganze Laufdauer der gleiche Rabattsatz.
9. Verlegerrecht9.1 Die Verlage behalten sich vor, Änderungen der Inseratinhalte zu verlangen oder Inserate ohne
Angabe von Gründen abzulehnen.9.2 Die Verlage können aus technischen Gründen für bestimmte Daten vorgeschriebene, aber dem
Inhalt nach nicht unbedingt termingebundene Inserate ohne vorherige Benachrichtigung um eine Ausgabe vor oder zurückverschieben.
9.3 Die Verlage können Inserate mit der Bezeichnung «Inserat» versehen, um sie vom redak tionellen Teil abzugrenzen.
9.4 Die Verlage können grundsätzlich über die Platzierung der Inserate bestimmen. Platzierungswünsche des Auftraggebers können nur unverbindlich entgegengenommen werden. Für eingehaltene Platzierungsvorschriften wird der festgelegte Preis erhoben.
9.5 Aufträge für Werbebeilagen und Beihefter sind für die Verlage erst nach Genehmigung eines Musters bindend.
10. Chiffreinserate10.1 Die Werbegesellschaft verpflichtet sich zur Wahrung des Chiffregeheimnisses. Vorbehalten
bleiben namentlich folgende Fälle: Die Werbegesellschaft kann in begründeten Fällen • Justiz oder Verwaltungsbehörden • Personen, die einem Chiffreinserenten ihre Personendaten mitgeteilt haben und im Nach
hinein wegen nicht zurückgesandter Unterlagen ihr Auskunftsrecht wahrnehmen wollen, die Identität des Chiffreinserenten bekannt geben.
10.2 Die Werbegesellschaft braucht insbesondere Werbesendungen, Vermittlungs und anonyme Angebote nicht an den Chiffreinserenten weiterzuleiten. Zu diesem Zweck kann sie ein gehende Angebote öffnen und überprüfen.
10.3 Für Chiffreinserate wird pro Auftrag eine Gebühr erhoben. Ausserordentliche Aufwendungen werden zusätzlich verrechnet.
10.4 Die Verantwortung für die Rücksendung von Dokumenten obliegt dem Chiffre inserenten.
11. Probeabzüge11.1 Auf Anfrage können Probeabzüge für kommerzielle Inserate geliefert werden, sofern die
Druckunterlagen mindestens 3 Tage vor Annahmeschluss eintreffen.11.2 Für Vollvorlagen wird kein Probeabzug geliefert.
12. Druckmaterial12.1 Ohne ausdrückliche Vereinbarung ist der Verlag bzw. die Werbegesellschaft für herkömmlich
oder digital geliefertes Druck und Datenmaterial (Reinzeichnungen, Filme, Fotos usw.) weder aufbewahrungs noch rückgabepflichtig.
13. Zahlungskonditionen13.1 Für die Publikation von Gelegenheitsinseraten gilt Barzahlung oder eine Zahlungsfrist von
10 Tagen.13.2 Für die Publikation von allen übrigen Inseraten gilt eine Zahlungsfrist von 30 Tagen ohne
Skonto abzug.13.3 Auf verfallenen Rechnungen wird ein marktüblicher Verzugszins verrechnet.13.4 Für Mahnungen werden die Kosten verrechnet.13.5 Bei Betreibung, Nachlassstundung oder Konkurs entfallen Rabatte und Vermittlungs pro
visionen.
14. Vorzeitige Vertragsauflösung14.1 Stellt ein Insertionsorgan während der Vertragsdauer sein Erscheinen ein, kann die Werbe
gesellschaft ohne Ersatzverpflichtung vom Vertrag zurücktreten.14.2 Dies entbindet den Inserenten nicht von der Bezahlung der erschienenen Inserate.14.3 Es werden keine Rabattnachbelastungen, aber Vergütungen vorgenommen, sofern zum Zeit
punkt der Vertragsauflösung eine höhere Rabattstufe erreicht wird.
C. HAFTUNG DER WERBEGESELLSCHAFT
15. Fehlerhaftes Erscheinen, Nichterscheinen15.1 Reklamationen wegen fehlerhaftem Erscheinen oder Nichterscheinen sind innerhalb von
10 Tagen nach Publikation bei der Werbegesellschaft anzubringen.15.2 Wird der Sinn oder die Wirkung des Inserates wesentlich beeinträchtigt oder ist ein Termin
inserat nicht erschienen, werden die Einschaltkosten ganz oder teilweise erlassen oder in Form von Inseratenraum in der betreffenden Publikation kompensiert. Bei telefonisch erteilten Aufträgen, bei fehlerhaften digitalen Übermittlungen von Inseraten zur Werbegesellschaft oder zum Verlag, bei Fehlern infolge von Übersetzungen fremdsprachiger Vorlagen, bei Datenverschiebungen (Ziff. 9.2), bei nicht eingehaltenen Platzierungsvorschriften, bei ungeeigneten Vorlagen, bei nicht signifikanten Passerdifferenzen und bei Abweichungen in der Farbe oder von typografischen Vorschriften sowie bei fehlenden Codebezeichnungen entfallen die genannten Ansprüche.
15.3 Sämtliche weitergehenden Ansprüche als die in Ziff. 15.2 genannten wegen fehlerhaftem Erscheinen, Nichterscheinen oder aus anderen Gründen sind ausgeschlossen.
D. HAFTUNG DES INSERENTEN
16. Haftung bezüglich Inhalt der Inserate16.1 Der Inserent ist für den Inhalt der Inserate verantwortlich. Er erklärt, die einschlägigen gesetz
lichen Bestimmungen und Branchenregeln einzuhalten und dafür der Werbegesellschaft und dem Verlag verantwortlich zu sein. Er stellt die Werbegesellschaft und den Verleger sowie deren Organe und Hilfspersonen von Ansprüchen Dritter frei. Er ist in jedem Fall verpflichtet, sämtliche im Zusammenhang mit Ansprüchen Dritter oder in sonstigen Verfahren anfallende gerichtlichen oder aussergerichtlichen Kosten zu übernehmen.
17. Gegendarstellungsrecht17.1 Bei einem Gegendarstellungsbegehren (Art. 28 ff. ZGB) gegenüber Inserenten informiert der
Verlag bzw. die Werbegesellschaft den Inserenten über den Eingang des Begehrens und bespricht mit ihm das Eintreten auf das Begehren bzw. seine Abweisung oder Gutheissung sowie das Vorgehen bei einer allfälligen Publikation und die damit zusammenhängenden Modalitäten.
E. WEITERVERWENDUNG VON INSERATEN
18. Verwendung von Inseraten für elektronische Datenbanken18.1 Der Inserent erklärt sein Einverständnis, dass die Werbegesellschaft die Inserate in eigene oder
fremde elektronische Datenbanken einspeisen und zu diesem Zweck bearbeiten kann. Der Inserent kann sein Einverständnis jederzeit zurückziehen. Er nimmt zur Kenntnis, dass Personendaten auch in Staaten abrufbar sind, die keine mit der Schweiz vergleichbaren Datenschutzbestimmungen kennen und somit die Vertraulichkeit, Integrität, Authentizität und Verfügbarkeit seiner Personendaten nicht garantiert ist.
18.2 Die nicht autorisierte und ohne gewichtige Eigenleistung erfolgende Bearbeitung und Verwertung von abgedruckten oder in elektronische Datenbanken eingespeisten Inseraten durch Dritte ist unzulässig und wird vom Inserenten untersagt. Dieser überträgt der Werbegesellschaft insbesondere das Recht, nach Rücksprache mit dem Verlag mit geeigneten Mitteln dagegen vorzugehen.
19. Geistiges Eigentum an Inseraten19.1 Der Inserent anerkennt das geistige Eigentum, insbesondere das Urheberrecht, der Werbege
sellschaft an allen von ihr selber kreierten Inseraten mit individuellem Charakter (z. B. DTPVerfahren). Soweit der Inserent seinen vertraglichen Verpflichtungen gegenüber der Werbegesellschaft nachkommt, ist ihm die Nutzung des geistigen Eigentums im Rahmen des ursprünglichen Verwendungszweckes auf unbeschränkte Zeit erlaubt.
F. ANWENDBARES RECHT, GERICHTSSTAND20. Auf den Insertionsvertrag findet ausschliesslich schweizerisches Recht Anwendung.21. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist das zuständige Gericht am Ort der Geschäftsstelle der Wer
begesellschaft, die den Insertionsvertrag geschlossen hat.
Die vorliegenden Geschäftsbedingungen treten am 1. 10. 2003 in Kraft und ersetzen alle früheren Fassungen.