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Jiu-Jitsu Club Miyamoto Musashi e.V. Düsseldorf · PDF fileJiu-Jitsu Club Miyamoto Musashi e.V. Düsseldorf stimmungen sind in der Beitragsordnung geregelt. § 8 Mitgliederversammlung

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  • Jiu-Jitsu Club Miyamoto Musashi e.V.Dsseldorf

    Satzung des Jiu-Jitsu Club Miyamoto Musashi e.V.

    1 NameDer Jiu-Jitsu Club Miyamoto Musashi e. V. verfolgt ausschlielich und unmittelbar gemein-ntzige Zwecke im Sinne des Abschnitts Steuerbegnstigte Zwecke der Abgabenordnung.Der Verein ist selbstlos ttig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.Mittel des Vereins drfen nur fr die satzungsmigen Zwecke verwendet werden. Die Mit-glieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Krperschaft fremd sind oder durch unverhltnismig hohe Vergtungen begnstigt werden. 2 SitzSitz und Gerichtsstand ist Dsseldorf. 3 ZweckZweck des Vereins ist die Frderung des Budosportes, insbesondere die Vermittlung und Pflege des Jiu-Jitsu. Der Jiu-Jitsu Club Miyamoto Musashi e. V. hat die Aufgabe, seine Mit-glieder sportlich zu schulen und krperlich zu ertchtigen. 4 MitgliedschaftDie Mitgliedschaft wird erlangt durch eine schriftliche, fr Verein und Mitglied bindende Bei-trittserklrung (Vertrag) und ist nicht bertragbar. 5 Erlschen der MitgliedschaftDie Mitgliedschaft erlischt:

    durch Austrittdurch Ausschluss.

    Die Mitglieder sind zum Austritt aus dem Verein berechtigt. Der Austritt aktiver Mitglieder ist zum Schluss eines Quartals, der der passiven Mitglieder zum 31. Dezember des laufenden Jahres in Textform an den Vorstand, unter Einhaltung einer sechswchigen Kndigungsfrist, zu erklren.Der Ausschluss ist zulssig, wenn ein Mitglied der Satzung zuwider handelt, gegen den Zweck, Ziel und Ansehen des Vereins verstt sowie bei groben Versto gegen die Budo-eti-kette. Liegt ein Mitglied mit seinen Beitrgen mehr als drei Monate im Rckstand und wird einmal vergeblich gemahnt (mit vier Wochen Zahlungsfrist), so ist der Vorstand zum sofortigen Aus-schluss berechtigt. Ein grob unsportliches Verhalten (z.B. Verletzung eines Trainingspartners) kann durch den Vorstand mit einem Ausschluss geahndet werden.Ausschlsse werden vom Vorstand beschlossen und durch ihn wirksam.

    Mit einem Austritt oder Ausschluss erlischt die Zahlungsverpflichtung bis zum vertragsmi-gen Kndigungstermin bzw. bis zum Ausschlusstermin nicht. 6 Pflichten der MitgliederDie Mitglieder sind verpflichtet, die Satzung und satzungsmig festgesetzten Beschlsse und Ordnungen zu beachten.Der Verein kann sich Ordnungen geben, die aber nicht Bestandteil der Satzung sein mssen.Mit Unterzeichnung des Mitgliedsvertrages erkennt das neue Mitglied die Satzung und Ord-nungen an. 7 BeitragszahlungDie Hhe der Beitrge und sonstigen Kosten sowie damit im Zusammenhang stehende Be-

    Satzung07-2007.doc/27.11.2007 1

  • Jiu-Jitsu Club Miyamoto Musashi e.V.Dsseldorf

    stimmungen sind in der Beitragsordnung geregelt. 8 MitgliederversammlungDie jhrliche ordentliche Mitgliederversammlung ist in Form eines Aushangs in der Trainings-sttte oder mittels elektronischer Medien drei Wochen vor der geplanten Versammlung mit Ta-gesordnung einzuberufen. Sie soll in der Regel im Rhythmus von 12 Monaten stattfinden.Eine auerordentliche Mitgliederversammlung kann bei Erfordernis zu jeder Zeit stattfinden. Sie wird vom Vorstand oder von mindestens fnf Mitgliedern beantragt und vom Vorstand ein-berufen.Versammlungsbeschlsse werden mit einfacher Mehrheit gefasst.Satzungsnderungen knnen nur in einer ordentlichen Mitgliederversammlung oder einer ei-gens zu diesem Zweck einberufenen, auerordentlichen Mitgliederversammlung beschlos-sen werden. Satzungsnderungen mssen auf der Tagesordnung stehen. ber Satzungs-n-derungen entscheiden die anwesenden Stimmberechtigten der Mitgliederversammlung mit Dreiviertelmehrheit.ber die Beschlsse der Mitgliederversammlung ist ein Protokoll aufzunehmen, das vom je-weiligen Versammlungsleiter oder Schriftfhrer nach Abnahme durch die Mitgliederver-samm-lung zu unterzeichnen ist. Es muss folgende Festlegungen enthalten:

    Ort und Zeit der Versammlungdie Person des Versammlungsleiters oder Schriftfhrersdie Namen der erschienen Mitglieder (Teilnehmerliste)die Tagesordnungdie einzelnen Abstimmungsergebnisse.

    Weitere Bestimmungen werden in der Geschftsordnung geregelt.

    9 OrganeOrgane des Vereins sind:

    die ordentliche Mitgliederversammlungdie auerordentliche Mitgliederversammlung

    der Vorstand, der sich aus dem 1. Vorsitzenden, dem Kassierer und dem Schriftfhrer zusam-mensetzt.Die Bestallung des Vorstandes erfolgt durch Beschluss der Mitgliederversammlung (einfache Mehrheit).Der Vorstand wird fr eine Zeit von zwei Jahren gewhlt.Der Vorstand vertritt den Verein gerichtlich und auergerichtlich; er hat die Stellung eines ge-setzlichen Vertreters.Der Vorsitzende ist berechtigt, den Verein gerichtlich und auergerichtlich allein zu vertreten.Die Angelegenheiten des Vereins werden vom Vorstand durch Beschlussfassung in einer Vor-standssitzung geordnet. Bei Beschlussfassung entscheidet die einfache Mehrheit.Weitere Bestimmungen werden in der Geschftsordnung geregelt. 0 TrainerDie Benennung der Trainer ist in der Geschftsordnung geregelt. 11 Auflsung des VereinsDie Auflsung des Jiu-Jitsu Club Miyamoto Musashi e. V. kann rechtswirksam durch Be-schluss der Mitgliederver-sammlung mit einer Stimmmehrheit von dreiviertel der Ver-einsmit-

    Satzung07-2007.doc/27.11.2007 2

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    glieder zum Zeitpunkt der Mitgliederversammlung erfolgen.Die Auflsung muss auf der Tagesordnung stehen.Bei Auflsung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegnstigter Zwecke fllt das Vermgen des Vereins an den Deutschen Sportbund e.V., der es unmittelbar und ausschlielich fr ge-meinntzige Zwecke zu verwenden hat.Diese Satzung wurde erstmals in der Mitgliederversammlung am 25. Oktober 1970 beschlos-sen und am 28. September 1973, 11. Februar 1984, 17. Mrz 1989, 17. Mrz 1990 und 20. September 1990, 20. Februar 1994 sowie am 23. Juni 2007 rechtswirksam gendert. Sie tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft.

    Satzung07-2007.doc/27.11.2007 3