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JobCenter Region Hannover. Ausgangslage der JobCenter Region Hannover In der Region Hannover sind derzeit rund 112.000 Menschen in ca. 61.000 Bedarfsgemeinschaften

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Ausgangslage der JobCenter Region Hannover In der Region Hannover sind derzeit rund 112.000 Menschen

in ca. 61.000 Bedarfsgemeinschaften auf die Leistungen des

SGB II angewiesen, hiervon sind ca.

• 54% Einpersonenhaushalte • 46% Zwei- und Mehrpersonenhaushalte • 61% der Bedarfsgemeinschaften leben in der

Landeshauptstadt Hannover• 39% der Bedarfsgemeinschaften leben in der Region

Hannover

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Im Bereich U25 der JobCenter Region Hannover

sind von den rd. 5.600 Arbeitslosen und Arbeitsuchenden :

rd. 18 % ohne Schulabschluss

rd. 60% mit Migrationshintergrund oder Ausländerin/Ausländer

rd. 10% mit Kindesbetreuung

rd. 78 % ohne Ausbildung

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Aktuelle Rahmenbedingungen für den Einsatz der arbeitsmarktpolitischen Instrumente

Geschäftsanweisung der BA v. 14.07.09 – Neufassung der

Arbeitshilfe Arbeitsgelegenheiten

Geschäftsanweisung der BA v. 21.06.10 – Steigerung von Wirkung und Wirtschaftlichkeit beim Maßnahmeeinsatz im SGB II Haushalt der BA für den Rechtskreis SGB II

Haushalt der BA 2010 – 2014 für den Rechtskreis SGB II

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GA der BA: Neufassung der Arbeitshilfe Arbeitsgelegenheiten nach § 16d SGB II

keine Vorbereitung auf den nachträglichen Erwerb des HSA

Begrenzung der Qualifizierungsanteile auf 8 Wochen Begrenzung der Praktika auf 4 Wochen Fachliche Hinweise für zusätzliche sowie im öffentlichen

Interesse liegende Arbeiten sowie zur erwerbs-wirtschaftlichen Ausrichtung

Verfahrenshinweise (Antrag, Bewilligung, Vereinbarungsverfahren nach § 17 Abs.2 SGB II)

AGH-Entgelt zum Abbau der Arbeitslosigkeit bei Problemen auf regionalen und beruflichen Teilarbeitsmärkten, Ziel: Integration in den ersten Arbeitsmarkt

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AGH-MAE für Jugendliche

gesetzlicher Auftrag nach § 3 Abs. 2 SGB II, unverzügliche Vermittlung in Ausbildung, Arbeit oder Arbeitsgelegenheit

nachrangig zu Ausbildung, EQ, BvB, Maßnahmen § 46 SGB III

keine AGH für schulpflichtige Jugendliche

AGH als Bestandteil einer Eingliederungsstrategie

Qualitative Maßnahmeanforderungen - Qualifizierungsmodule - Zuweisungsdauer - sozialpädagogische Betreuung

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Arbeitsgelegenheiten nach dem SGB II:Jugendwerkstatt-Maßnahme

Für junge Menschen mit multiplen Problemlagen und besonderem sozialpädagogischen Betreuungsbedarf sowie längerfristiger Eingliederungsperspektive, die im Fallmanagement betreut werden,

Persönliche Stabilisierung und Bewältigung individueller Problemlagen, Vermittlung von Schlüsselqualifikationen

12 Monate bei einer Jugendwerkstatt Fallkonferenzen zwischen Jugendlichen, Träger und FM Arbeitsgelegenheit, 30h/Woche, ALGII plus 1€/h (ca. 135€), plus

Fahrtkosten

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Vereinbarungsverfahren nach § 17 Abs.2 SGB II Basis der Vereinbarung: Leistungserbringung durch Dritte (z.B. geeigneter Dach- oder Sozialverband),

Orientierung an den fachlichen Hinweisen (GA der BA)

ARGE vermittelt erwerbsfähige Hilfebedürftige an den Träger

Zuweisung auf Basis einer Eingliederungsvereinbarung und Bewilligung Kostenübernahmeerklärung an den Träger vor Beginn der Maßnahme Abschluss einer Leistungsvereinbarung nach § 17 Abs.2 SGB II

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SAQ (Stabilisieren-Aktivieren-Qualifizieren) für 4 Monate mit dem Ziel der Vorbereitung auf die Teilnahme

an einer BvB (Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme nach dem SGB III)

Förderung und Entwicklung sozialer Kompetenzen, Verbesserung berufsbezogener Schulkenntnisse und fachpraktische Qualifizierung

Berufsorientierung durch Arbeiten in verschiedenen Gewerken oder durch Praktika in Betrieben

Arbeitsgelegenheit, 30h/Woche; ALGII plus 1,- €/h (ca. 135 €) und Übernahme der Fahrkosten, auch TZ ist möglich

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Job 4 Job (AGH - Entgeltvariante) für 8 Monate für marktbenachteiligte junge Menschen,

die aufgrund ihrer Qualifikation keine Berufsvorbereitung benötigen, aber nicht direkt in eine Ausbildung oder Beschäftigung einmünden können (1. und 2. Schwelle) bzw.

die eine berufsvorbereitende Maßnahmen absolviert haben, ohne Möglichkeit zum Übergang in eine Ausbildung

in der Regel 6 Monate Beschäftigung ergänzt um 2 Monate berufliche Qualifizierung/Qualifizierungsbausteine

Vermittlung in Ausbildung oder Beschäftigung 35h/Woche; 670 €/Monat Bruttogehalt (ca. 550 € netto),

Anrechnung wie sonstiges Einkommen mit Freibetrag, auch TZ

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GA der BA: Steigerung von Wirkung und Wirtschaftlichkeit beim Maßnahmeeinsatz im SGB II

Maßnahmemanagement bei Anwendung der Förder-leistungen durch

- Maßnahmeplanung - Jährliche Prüfung und Weiterentwicklung der Produkte - Qualitätssicherung und Maßnahmebetreuung

BA-Wirkungsanalyse – Zentrales Controlling ab 01.07.10

Einführung eines Förder-Checks

Verbesserung des Absolventenmanagements

Ziel: Steigerung der Integrationsquote um 5-Prozent-Punkte

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Integrations-Punkt Niedrigschwelliges Angebot für junge Menschen (U25) mit

besonderem individuellen Unterstützungsbedarf, Dauer 3 - 15 Monate, Betreuungsschlüssel 1 : 12,

Erwerb der Ausbildungs- und Beschäftigungsfähigkeit durch soziale Stabilisierung, Tagesstrukturierung, Lebens- und Berufszielplanung, berufliche Qualifizierung und Coaching, 3 Monate Nachbetreuung bei beruflicher Eingliederung

Arbeitsgelegenheit, AZ flexibel bis 30h/Woche; ALGII plus 1,- €/h (ca. 135 €) und Übernahme der Fahrkosten

Weitere Maßnahmeangebote nach dem SGB III

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BvB (berufsvorbereitende Bildungs-maßnahme der Agentur für Arbeit) Zuweisung durch die Berufsberatung der Agentur für

Arbeit für noch nicht ausbildungsfähige junge Menschen modular ausgerichtete berufsvorbereitende und

berufsorientierende Maßnahme mit dem Ziel der Vermittlung in Ausbildung und/oder zum Nachholen des Hauptschulabschlusses (Förderkonzept BB/SGB III)

Teilnahme in der Regel 10 Monate, bis Beginn des Ausbildungsjahres

BAB (Berufsausbildungsbeihilfe), kein Alg II,

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BaE (Berufsausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen) BaE i.d.R für junge Menschen ohne oder mit schwachem

Schulabschluss oder sozial Benachteiligte (z.B. mit Migrationshintergrund, „Altbewerber“, Alleinerziehende, ehemals Straffällige)

Jugendliche sollen im Vorfeld mindestens 6 Monate an einer berufsorientierenden Maßnahme (z.B. BvB, Jugendwerkstatt-Maßnahme) teilgenommen haben

Ausbildungsreife muss grundsätzlich vorhanden sein BaE wird integrativ oder kooperativ durchgeführt

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Ganzil, Vermittlung 1. und 2. Schwelle, Ausbildungscoach Ganzheitliche Integrationsleistung für Arbeitslose mit Aktivierungs- und Unterstützungsbedarf

Angebot für Jugendliche der 1. und 2. Schwelle zur Vermittlung in Ausbildung oder Beschäftigung

Berufsfindung- u. orientierung, Bewerbungs- und Kommunikationstraining, Gruppen- und Einzelcoaching, Zusammenführung von Unternehmen und Bewerber, Betreuung auch während eines betrieblichen Praktikums, Nutzung des Bewerberbüros

Teilnahmezeitraum in der Regel 6 Monate Coaching bei Aufnahme der Ausbildung, bis 3 Monate

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PACE (Pro Aktiv Center)Landesprogramm, anteilige Förderung nach § 16 f SGB II

Unterstützung, Beratung und Begleitung junger Menschen mit besonderem sozialpädagogischem Beratungsbedarf

Möglichst frühzeitige Betreuung der Jugendlichen in den Abschlussklassen berufsbildenden Schulen

Niedrigschwelliges Beratungsangebot für junge Menschen, die nicht (mehr) zur Schule gehen

Beratungsangebot für junge Mütter Unterstützung von jungen Arbeitslosen, die eine Sanktion

erhalten haben Anzahl der Teilnehmer aus dem Rechtskreis SGB II: 350

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Maßnahmeeintritte 2010

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Entwicklung des Verwaltungs- und Eingliederungsbudget im Bereich SGB II:

Weitere geplante Einsparungen durch Effizienzerhöhung und Neugestaltung der arbeitsmarkt-politischen Instrumente

2010 11,0 Mrd.€

2011 9,5 Mrd. € ./. 1,5 Mrd. €

2012 8,5 Mrd. € ./. 1,0 Mrd. €

2013 8,0 Mrd. € ./. 0,5 Mrd. € 2013 ./. 1,5 Mrd. €

2014 8,0 Mrd. € 2014 ./. 3,0 Mrd. €

BA-Haushalt 2011 - 2014 für den Bereich SGB II

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wenn im BA-Haushalt der Eingliederungstitel für den Bereich des SGB II in den nächsten Jahren weiter reduziert wird,

wenn der Einsatz der Arbeitsgelegenheiten vor dem Hintergrund der Prüfergebnisse des Bundesrechnungshofes weiter eingeschränkt wird und

wenn das Instrumentarium der arbeitsmarktpolitischen Instrumente zum 01.01.2012 überarbeitet wird.

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Vielen Dank

für Ihre

Aufmerksamkeit

Dietmar LangerBereichsleiter U 25