3
Die JOHANN BUNTE Bauunternehmung GmbH & Co. KG und deren verbundene Unternehmen (fortan zusammen BUNTE) sind faire, redlich agierende Marktteilnehmer und dem Grundsatz der Integrität und der Gesetzestreue verpflichtet. Die Compliance-Richtlinie als integraler Bestandteil des Risk-Management-Systems ist eine verbindliche Vorgabe für die Mitarbeiter von BUNTE. BUNTE erwartet daher von Nachunternehmen und Lie- feranten ebenso ethische Integrität und gesetzestreues Verhalten, das den hohen Ansprüchen von BUNTE, jedenfalls den gesetzlichen Vorschriften und im beson- deren Maße den Zielen nach dieser Richtlinie hervorge- hobenen Standards entspricht. Keine Korruption, keine Geldwäsche Die Nachunternehmer und Lieferanten wirken jeder strafbaren oder aber auch unethischen Einflussnahme auf Entscheidungen von BUNTE, den Auftraggebern von BUNTE, anderen Unternehmen oder Institutionen aktiv und konsequent entgegen. Sie gehen gegen Korruption (Vorteilsgewährung, Bestechung, Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr) konsequent vor. Geldwäschevorschriften sind einzuhalten. Bargeld- geschäfte werden im Verhältnis zu BUNTE möglichst vermieden. Fairer Wettbewerb Die Nachunternehmer und Lieferanten beteiligen sich nicht an wettbewerbswidrigen Maßnahmen und hal- ten insbesondere die Vorschriften des Gesetzes gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) und des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ein. Wettbewerbs- verfälschungen, gleich ob zu Lasten von BUNTE, des Auftraggebers von BUNTE oder Dritten, werden von Nachunternehmern und Lieferanten unterlassen. COMPLIANCE-RICHTLINIE 1 COMPLIANCE-RICHTLINIE DER JOHANN BUNTE BAUUNTERNEHMUNG GMBH & CO. KG FÜR NACHUNTERNEHMER UND LIEFERANTEN

JOHANN BUNTE Bauunternehmung GmbH & Co. KG - COMPLIANCE-RICHTLINIE … · 2016. 8. 11. · Die JOHANN BUNTE Bauunternehmung GmbH & Co. KG und deren verbundene Unternehmen (fortan

  • Upload
    others

  • View
    6

  • Download
    0

Embed Size (px)

Citation preview

Page 1: JOHANN BUNTE Bauunternehmung GmbH & Co. KG - COMPLIANCE-RICHTLINIE … · 2016. 8. 11. · Die JOHANN BUNTE Bauunternehmung GmbH & Co. KG und deren verbundene Unternehmen (fortan

Die JOHANN BUNTE Bauunternehmung GmbH & Co. KG und deren verbundene Unternehmen (fortan zusammen BUNTE) sind faire, redlich agierende Marktteilnehmer und dem Grundsatz der Integrität und der Gesetzestreue verpflichtet. Die Compliance-Richtlinie als integraler Bestandteil des Risk-Management-Systems ist eine verbindliche Vorgabe für die Mitarbeiter von BUNTE.

BUNTE erwartet daher von Nachunternehmen und Lie-feranten ebenso ethische Integrität und gesetzestreues Verhalten, das den hohen Ansprüchen von BUNTE, jedenfalls den gesetzlichen Vorschriften und im beson-deren Maße den Zielen nach dieser Richtlinie hervorge-hobenen Standards entspricht.

Keine Korruption, keine Geldwäsche Die Nachunternehmer und Lieferanten wirken jeder strafbaren oder aber auch unethischen Einflussnahme auf Entscheidungen von BUNTE, den Auftraggebern von BUNTE, anderen Unternehmen oder Institutionen aktiv

und konsequent entgegen. Sie gehen gegen Korruption (Vorteilsgewährung, Bestechung, Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr) konsequent vor. Geldwäschevorschriften sind einzuhalten. Bargeld-geschäfte werden im Verhältnis zu BUNTE möglichst vermieden.

Fairer WettbewerbDie Nachunternehmer und Lieferanten beteiligen sich nicht an wettbewerbswidrigen Maßnahmen und hal-ten insbesondere die Vorschriften des Gesetzes gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) und des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ein. Wettbewerbs-verfälschungen, gleich ob zu Lasten von BUNTE, des Auftraggebers von BUNTE oder Dritten, werden von Nachunternehmern und Lieferanten unterlassen.

COMPLIANCE-RICHTLINIE 1

COMPLIANCE-RICHTLINIE DER JOHANN BUNTE BAUUNTERNEHMUNG GMBH & CO. KG FÜR NACHUNTERNEHMER UND LIEFERANTEN

Page 2: JOHANN BUNTE Bauunternehmung GmbH & Co. KG - COMPLIANCE-RICHTLINIE … · 2016. 8. 11. · Die JOHANN BUNTE Bauunternehmung GmbH & Co. KG und deren verbundene Unternehmen (fortan

Einhaltung von Umweltschutzvorschriften Die Nachunternehmer und Lieferanten beachten die gesetzlichen Umweltschutzvorschriften im Auftrags-verhältnis zu BUNTE und organisieren die Abläufe so, dass sie dem Umweltschutzziel von BUNTE besonders gerecht werden.

Keine illegale Beschäftigung und Schwarzarbeit Die Nachunternehmer und Lieferanten halten die Vor-schriften des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes ein und stellen sicher, dass es weder zu illegalen Beschäf-tigungen noch Schwarzarbeit kommt. Das Arbeitneh-mer-Entsendegesetz und die gesetzliche Pflicht zur Tariftreue werden eingehalten.

Arbeitnehmerrechte Die Nachunternehmer und Lieferanten halten die Arbeitsschutzgesetze und die Unfallverhütungsvor-schriften (UVV) ein. Die Sicherheit der Arbeitsplätze wird von ihnen gewährleistet. Die Nachunternehmer und Lieferanten stellen insbesondere sicher, dass von ihren Aktivitäten keine Gefahr für eigene und Mitarbeiter von BUNTE ausgeht.

Die Nachunternehmer und Lieferanten von BUNTE be-schäftigen ihre Mitarbeiter auf Basis fairer und geset-zeskonformer Verträge und halten den internationalen Mindestarbeitsstandard ein.

Die Nachunternehmer und Lieferanten von BUNTE sind verpflichtet, eigene Verstöße gegen die Compliance- Richtlinie zu melden, sofern dies die Geschäftsbezie-hung zu BUNTE betrifft. Auch sind die Nachunternehmer

und Lieferanten verpflichtet, Erkenntnisse über ein Fehl-verhalten von Mitarbeitern im Sinne der Compliance- Richtlinie von BUNTE an BUNTE zu melden.

Datenschutz Die Nachunternehmer und Lieferanten beachten da-tenschutzrechtliche Regeln im Auftragsverhältnis zu BUNTE.

Diskriminierungsverbot Die Nachunternehmer und Lieferanten von BUNTE ach-ten die Würde des Menschen und halten Antidiskriminie-rungsregeln ein.

Geschäftsgeheimnisse und SchutzrechteDie Nachunternehmer und Lieferanten beachten die Regeln zum Schutz des geistigen Eigentums und verstoßen im Rahmen der Auftragserfüllung für BUNTE nicht gegen geistiges Eigentum und gewerbliche Schutzrechte.

* * *

Die beschriebenen Punkte verdeutlichen lediglich den Grundsatz der Pflicht der Nachunternehmer und Lieferanten zu redlichem gesetzeskonformen Verhalten im Rahmen der Auftragserfüllung für BUNTE. Schwere Verfehlungen der Vergangenheit – die bei vergaberecht-licher Betrachtung vergabeschädlich wären – sind zu offenbaren.

COMPLIANCE-RICHTLINIE 2

Page 3: JOHANN BUNTE Bauunternehmung GmbH & Co. KG - COMPLIANCE-RICHTLINIE … · 2016. 8. 11. · Die JOHANN BUNTE Bauunternehmung GmbH & Co. KG und deren verbundene Unternehmen (fortan

Compliance-gerechte Lieferbeziehungen und Nachunternehmerverträge Die Lieferanten und Nachunternehmer von BUNTE sind verpflichtet, ihrerseits dafür zu sorgen, dass in ihrem Verhältnis zu deren Lieferanten und Nachunternehmern die Grundsätze dieser Compliance-Richtlinie entspre-chend eingehalten werden, so dass eine durchgängig Compliance-gerechte Leistungserbringung gegenüber BUNTE erreicht wird.

Pflicht zur Aufklärung von Verdachtsfällen Für Hinweise auf Compliance-relevantes Fehlverhalten steht Ihnen der Chief Compliance Officer (CCO) von BUNTE als Kontaktperson zur Verfügung. Er hat folgen-de Kontaktdaten:

DIPL.-KFM. JAN SCHÜTZHAUPTKANAL LINKS 8826871 PAPENBURGTELEFON: +49 (4961) 895-385 MOBIL: +49 (172) 1075823E-MAIL: [email protected]

Die Nachunternehmer und Lieferanten haben etwaige Verdachtsfälle aktiv aufzuklären und sind verpflichtet, hierbei mit BUNTE zu kooperieren, insbesondere die zur Aufklärung des Sachverhaltes erforderlichen Informatio-nen zu liefern.

Bei einem begründeten Verdacht des Verstoßes eines Nachunternehmers oder Lieferanten gegen die Compli-ance-Richtlinie oder aber einer Verletzung der Aufklä-rungs- und Kooperationspflicht, ist BUNTE berechtigt, die Geschäftsbeziehung mit sofortiger Wirkung auf Grundlage der gesetzlichen Regelungen zu beenden.

Papenburg, März 2016

COMPLIANCE-RICHTLINIE 3

www.johann-bunte.de