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Erfahrungen/Praxisbeispiel aus der Kooperation im Wartburgkreis Margret Krech, JA WAK Christina Voigt, z. Zt. TMSFG Jugendhilfe und Schule Kinderschutz – auch ein Auftrag für die Schule?

Jugendhilfe und Schule Kinderschutz – auch ein Auftrag für die Schule?

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Jugendhilfe und Schule Kinderschutz – auch ein Auftrag für die Schule?. Erfahrungen/Praxisbeispiel aus der Kooperation im Wartburgkreis Margret Krech, JA WAK Christina Voigt, z. Zt. TMSFG. Struktur: Schulamtsbereich Eisenach mit den ehemaligen Altkreisen Eisenach und Bad Salzungen - PowerPoint PPT Presentation

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Page 1: Jugendhilfe und Schule Kinderschutz – auch ein Auftrag für die Schule?

Erfahrungen/Praxisbeispiel aus der Kooperation im Wartburgkreis

Margret Krech, JA WAK Christina Voigt, z. Zt. TMSFG

Jugendhilfe und SchuleKinderschutz – auch ein Auftrag

für die Schule?

Page 2: Jugendhilfe und Schule Kinderschutz – auch ein Auftrag für die Schule?

Erfahrungen der Kooperation zum Kinderschutz im Wartburgkreis

Struktur:• Schulamtsbereich Eisenach mit den ehemaligen

Altkreisen Eisenach und Bad Salzungen• 2 Jugendämter (kreisfreie Stadt Eisenach und

Wartburgkreis)• 84 Schulen, davon 42 Grundschulen und 4

Förderzentren

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Erfahrungen der Kooperation zum Kinderschutz im Wartburgkreis

Vorstellung von Aufgaben und Möglichkeiten des

Jugendamtes durch die ASD-Leitung:

• in Schulleiterkonferenzen der GS und RS – ab 2001

• punktuell in Lehrerkonferenzen – ab 2004

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Erfahrungen der Kooperation zum Kinderschutz im Wartburgkreis

• Fortbildungsabrufangebot im Team zum Thema: „Schule und Kindeswohlgefährdung“ – ab Februar 2008

• gemeinsame Fortbildungsreihe zum Thema: „Präventive Netzwerkarbeit zwischen Jugendhilfe und Schule“ – ab Oktober/November 2008

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Abrufangebot „Schule und Kindeswohlgefährdung“

• Abrufangebot als Inhouse-Seminar• Referententeam: Jugendamt, Kinderschutzdienst,

Schulamt• Beginn mit Grund- und Förderschulen • 26 Veranstaltungen, davon 2 überregional mit

insgesamt ca. 390 Teilnehmer/-innen

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Abrufangebot „Schule und Kindeswohlgefährdung“

Themenschwerpunkt:

Rechtliche Grundlagen

GG

BGB

§ 55 a ThürSchulG seit Dezember 2008

Page 7: Jugendhilfe und Schule Kinderschutz – auch ein Auftrag für die Schule?

Abrufangebot „Schule und Kindeswohlgefährdung“

Themenschwerpunkt:

Begriffsklärungen• Kindeswohlgefährdung• Misshandlung (körperlich, seelisch/psychisch)• Vernachlässigung • sexueller Missbrauch

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Abrufangebot „Schule und Kindeswohlgefährdung“

Themenschwerpunkt:

Fachliche Standards der Jugendhilfe im

Kinderschutz

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Abrufangebot „Schule und Kindeswohlgefährdung“

Themenschwerpunkt:

Möglichkeiten und Grenzen der

Wahrnehmung des Schutzauftrages an der

Schule

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Abrufangebot „Schule und Kindeswohlgefährdung“

Themenschwerpunkt:

Diskussion eines möglichen Handlungsschemas/

Vorgehensweise im Einzelfall

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Abrufangebot „Schule und Kindeswohlgefährdung“

Themenschwerpunkt:

Bedeutung von Netzwerkarbeit,

Dokumentation und Datenschutz

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Abrufangebot „Schule und Kindeswohlgefährdung“

Themenschwerpunkt:

Fallbesprechung (anonymisiert, pseudonymisiert)

Page 13: Jugendhilfe und Schule Kinderschutz – auch ein Auftrag für die Schule?

Präventive Netzwerkarbeit zwischen Jugendhilfe und Schule

• Fortbildung für Beratungslehrer/-innen aller Schularten

• Auftaktveranstaltungen „Präventive Netzwerkarbeit zwischen Jugendhilfe und Schule“

Page 14: Jugendhilfe und Schule Kinderschutz – auch ein Auftrag für die Schule?

Präventive Netzwerkarbeit zwischen Jugendhilfe und Schule

• Fortsetzung in Sozialräumen der einzelnen Sozialarbeiter/-innen

• Beratungslehrer/-innen als Verbindungspersonen zwischen Jugendhilfe und Schule

• Erörterung des § 55 a ThürSchulG und des individuellen Bedarfs der Teilnehmer/-innen

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Erfahrungen der Kooperation zum Kinderschutz im Wartburgkreis

Resümee: • Bedeutung von Handlungsschritten und Checkliste zur

Erkennung von Risikofaktoren und gewichtigen Anhaltspunkten für Gefährdungen für Kolleginnen und Kollegen

• Notwendigkeit weiter führender Veranstaltungen und Prozessbegleitung

• Unsicherheiten im Erziehungsauftrag der Schule und beim Thema Hausbesuch

Page 16: Jugendhilfe und Schule Kinderschutz – auch ein Auftrag für die Schule?

Zum Thema Hausbesuch

• „Der Zusammenarbeit zwischen den Eltern und der Schule dienen insbesondere Elternsprechstunden, Elternsprechtage, Hausbesuche, Klassenelternversammlungen und klassenübergreifende Elternversammlungen.“(§ 31 Abs. 5 ThürSchulG)

Page 17: Jugendhilfe und Schule Kinderschutz – auch ein Auftrag für die Schule?

Zum Thema Hausbesuch

• „Grundsätzlich sind alle Formen der partnerschaftlichen Elternarbeit ein bedeutender Resilienzfaktor für die kindliche Entwicklung. Der Austausch über das Kind, die Vernetzung von Professionellen und die Akzeptanz von institutionellen Bildungsangeboten in der Familie sind einflussreiche Faktoren, die Entwicklungsrisiken und Entwicklungsgefährdungen mindern bzw. kompensieren können.“ (Thüringer Bildungsplan für Kinder bis 10 Jahre, S. 163)

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In eigener Sache:Fortbildungsangebote

In Kooperation zwischen TKM, TMSFG und ThILLM:• Ausbildung von erfahrenen Fachkräften nach § 55 a

ThürSchulG im Schulamtsbereich• Ausbildung aller Beratungslehrer/-innen in Thüringen bis

Dezember 2011• Abrufangebote zum Thema Kinderschutz über das

ThILLM durch das TMSFG