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Allgemeine Geschäftsbedingungen zum Nutzungsvertrag von Dienstleistungen für den Breitbandkabelanschluss und digitale Pay-TV-Dienste Kabel + Satellit Bergen Kommunikationstechnik GmbH (nachfolgend Kabel + Sat genannt) betreibt und unterhält mit Genehmigung des Hauseigentümers eine Breitbandanlage. Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen und die aktuelle Preisliste/Leistungs- beschreibung werden Vertragsbestandteil. KABEL + SAT BERGEN Kommunikationstechnik GmbH … wir garantieren fernsehen Gegenstand der Bedingungen Die nachfolgenden Bedingungen regeln die Voraussetzungen und den Inhalt des Vertrages zwischen Kabel + Sat Bergen und dem Kunden über das Zurverfügungstellen digitaler Signale für den Empfang des Pay-TV-Programm-Angebotes sowie zur Überlassung einer SmartCard durch Kabel + Sat Bergen. Die Überlassung eines Receivers ist nicht Gegenstand dieses Ver- trages mit Kabel + Sat Bergen. 1. Zustandekommen eines Breitbandkabelanschlussvertra- ges 1.1. Die Kabel + Sat stellt dem Kunden einen Breitbandanschluss über ihr Kabelnetz zur Verfügung. 1.2. Der Vertrag kommt durch einen schriftlichen oder telefonischen Auftrag des Kunden zustande. 1.3. Der Kunde kann nur dann einen Vertrag über digitale Pay-TV- Dienste mit Jugendschutz-Vorbehalt abschließen, wenn er persönlich mit der Vorlage seines Personalausweises seine Volljährigkeit beurkundet. 1.4. Das digitale Pay-TV-Programm kann nur in Verbindung mit einem vollversorgten Kabelanschluss und einem digitalfähigen Hausnetz empfangen werden. Kabel + Sat Bergen weist den Kunden darauf hin, dass der Kunde selbst den Empfang der von Kabel + Sat Bergen zur Verfügung gestellten Signale durch Bereithalten eines vollversorgten, digitalfähigen Empfangsge- rät sicherstellen muss. 1.5. Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn Kabel + Sat mit der Installation des Endgerätes mit ausdrücklicher Zustimmung des Kunden vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat oder der Kunde dieses selbst veranlasst hat. 1.6. Kabel + Sat Bergen behält sich vor, die Bonität des Kunden durch Einholen von Auskünften bei der Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung (Schufa), bei Wirtschaftsauskunf- teien oder Kreditversicherungsgesellschaften (Creditreform) vor Auftragsannahme zu prüfen und bei Zweifeln an der Bonität die Annahme des Auftrages zu verweigern. 2. Leistungsumfang 2.1. Kabel + Sat betreibt und unterhält in den entsprechenden Häu- sern mit Genehmigung des Eigentümers eine Breitbandkabel- anlage (weiterhin Anlage genannt). Am Übergabepunkt (ÜP) bietet Kabel + Sat seinen Kunden Rundfunk und Fernsehpro- gramme sowie weitere Multimedia- und Kommunikationsdien- ste an und ist berechtigt, diese Dienste über die Anlage in die Wohnung des Kunden zu übertragen. 2.2. Der Leistungsbereich von Kabel + Sat beginnt am Über- gabepunkt und erstreckt sich bis einschließlich zur ersten Anschlussdose in der Wohnung des Kunden. Soweit technisch möglich und die Genehmigung des Eigentümers durch einen schriftlichen Auftrag vorliegt, werden auf Wunsch auch weitere Anschlussdosen gegen gesonderte Rechnung von Kabel + Sat installiert. Soweit das Hausnetz es technisch zulässt, ver- pflichtet sich Kabel + Sat, die Wohnung des Kunden mit den am Übergabepunkt zur Verfügung gestellten Dienste zu versorgen. 3. Preise 3.1. Preise der Dienstleistungen von Kabel + Sat sind der aktuellen Preisliste/Leistungsbeschreibung zu entnehmen. 3.2. Die einmaligen Einrichtungskosten umfassen die Kosten für den mit der Einrichtung des Anschlusses verbundenen Verwal- tungsaufwandes, die Freischaltung des Anschlusses und die zurzeit gültige Mehrwertsteuer. Sie ist mit der Freischaltung des Anschlusses fällig. 3.3. Unvorhersehbare und damit nicht kalkulierte Ereignisse, z.B. durch geänderte technische oder gesetzliche Bedingungen oder Einführung von Gebühren oder Abgaben, berechtigen Kabel + Sat zu einer entsprechenden Anpassung des Nut- zungsentgeltes. 4. Pflichten und Obliegenheiten des Kunden 4.1. Der Kunde ist verpflichtet, 4.2. eine Einzugsermächtigung für sein bei einem deutschen Kre- ditinstitut eingerichtetes Girokonto zu erteilen sowie für aus- reichende Deckung dieses Kontos zu sorgen. Für jede nicht eingelöste bzw. zurückgereichte Lastschrift durch Verschulden des Kunden hat der Kunde Kabel + Sat die entsprechenden Kosten nach Preisliste zu ersetzen (Rücklast- und Bearbei- tungsgebühren). 4.3. die vereinbarten Entgelte fristgerecht wie im Vertrag unter erster und weiterer Zahlung genannt (Fälligkeit der Zahlung) zu zahlen; 4.4. auch die Entgelte zu zahlen, die durch befugte oder unbefugte Benutzung der Dienstleistung durch Dritte entstanden sind, 4.5. Änderungen seiner persönlichen Vertragsdaten schriftlich (u.a. Namen, Anschrift, Bankverbindung, eMail-Adresse) Kabel + Sat bis zum 20. des Monats mitzuteilen. Verspätete Eingänge der Änderungsmitteilung können erst in dem der Erklärung fol- genden Monat berücksichtigt werden. 5. Zahlungsbedingungen 5.1. Monatliche Preise sind, beginnend mit dem Tag der betriebsfä- higen Einrichtung, für den Rest des Monats anteilig, im Voraus zu zahlen. Sind längere Abrechnungsperioden vorgesehen, kann der Kunde nach entsprechender Vereinbarung die Preise für diesen längeren Zeitraum im Voraus zahlen. 5.2. Kabel + Sat bucht automatisch den fälligen Betrag vom verein- barten Konto ab. Auf dem Kontoauszug der Bank des Kunden ist der abgerufene Betrag belegt. Es wird keine weitere Rech- nung erstellt, sofern nicht anders vereinbart. 5.3. Sofern der Kunde nicht am Lastschriftverfahren teil nimmt, so sind die Entgelte laut Vertragsvereinbarung und Preisliste sowie die zusätzlichen Gebühren für den Mehraufwand im Voraus zu zahlen, spätestens aber zum 5. des Monats (Zahlungseingang auf dem Konto der Kabel + Sat.) 5.4. Die Bezahlung der Entgelte im Wege des SEPA- Basislast- schriftverfahrens ist als Standard vorgesehen. Die Kabel + Sat Bergen zieht bei Erteilung einer Einzugsermächtigung die Ent- gelte nach Fälligkeit ein. Ebenso werden zeitanteilige Quartals-, Halbjahres- bzw. Jahresrechnungen sowie Einmalzahlungen werden nach Fälligkeit, vom Konto des Kunden eingezogen. Eine weitere Vorabankündigung des Lastschrifteinzugs erhält der Kunde nicht. 5.5. Bei Nichtteilnahme am Lastschriftverfahren und Überweisung oder Bareinzahlung ist ein gesondertes monatliches Entgelt laut Preisliste/ Leistungsbeschreibung fälligem Betrag zu zahlen. Die Entgelte müssen am Fälligkeitstag auf dem Konto der Kabel + Sat Bergen gutgeschrieben oder bar eingezahlt sein. 6. Zahlungsverzug, Sperre, Wiederanschluss 6.1. Gerät der Kunde mit der Zahlung des Nutzungsentgeltes in Verzug (§ 286 BGB) oder verletzt der Kunde seine Pflichten gemäß Punkt 4 dieser „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“, so ist Kabel + Sat berechtigt, den Anschluss der Wohnung zu unter- brechen. Eine Sperre des Multimediaanschlusses hat zur Folge, dass alle anderen abonnierten Dienste ebenfalls unterbrochen sind. 6.2. Im Fall der Sperre ist der Kunde weiterhin zur Zahlung des Ent- geltes verpflichtet. In den hier genannten Fällen behält sich Kabel + Sat das Recht der außerordentlichen Kündigung vor. Eine Anschlusssperrung und Wiederfreischaltung erfolgt zu den in der Preisliste/Leistungsbeschreibung genannten Preisen. Des Weite- ren ist Kabel + Sat berechtigt, eine Mahnpauschale in der aus der Preisliste/Leistungsbeschreibung ersichtlichen Höhe pro Mah- nung zu erheben und den Ersatz der Verzugskosten zu verlangen. 6.3. Werden erste Zahlungen bei Vertragseröffnung zurück belastet, behält sich die Kabel + Sat vor, diese Dienstleistung sofort zu sperren. 7. Vertragslaufzeit, Kündigung, Umzug aus dem Leistungs- netz der Kabel + Sat 7.1. Die Mindestvertragslaufzeit des Vertrages und die Kündigungs- fristen ergeben sich aus dem jeweiligen Vertrag oder der dazu- gehörigen Preisliste/Leistungsbeschreibung. 7.2. Eine Kündigung muss spätestens einen Monat vor Ablauf der Mindestvertragslaufzeit schriftlich bei Kabel + Sat eingehen. Nach der Mindestvertragslaufzeit beträgt die Kündigungsfrist vier Wochen zum Monatsende. 7.3. Die Kündigung muss unter Angabe des Namens, der Adresse und der Kundennummer schriftlich zugehen. Telefonische Kündigungen reichen zur Auflösung des Vertragsverhältnisses nicht aus. 7.5. Gibt der Kunde seine Wohnung auf und zieht aus dem Lei- stungsbereich der Kabel + Sat aus, hat er dies zwei Wochen vor Monatsende durch die Vorlage einer Kopie der Ummelde- bestätigung des Amtes nachzuweisen. In diesen Fällen hat der Kunde das Recht ohne Einhaltung der Vertragslaufzeit aus dem Vertrag entlassen zu werden. 8. Neuaufbau, Ausführung, Bedienung, Instandsetzung, Stö- rungen 8.1. Die Erweiterung Haus- und Wohnungsinstallation erfolgt nach Auftrag durch den Eigentümer. Die Wohnungsinstallation erfolgt nach technischen Erfordernissen und in Absprache mit dem Kunden. Der Kunde gestattet den Beauftragten und Erfüllungs- gehilfen von Kabel + Sat Bergen nach Terminabsprache zum Zwecke der Montage und Störungsbeseitigung den Zugang zu allen erforderlichen Räumen der Wohnung des Kunden. 8.2. Kabel + Sat ist berechtigt, einen Austausch der Anlage oder einzelner Anlagenteile vorzunehmen, die der Betriebssicherheit der Anlage oder ihrer Anpassung an den neuesten Stand der Technik dienen. Alle Bestandteile der Hausverteilanlage sind und bleiben Eigentum von Kabel + Sat, soweit dies nicht mit dem Hauseigentümer anders vereinbart ist. 8.4. Kunden ist untersagt, selbständig Eingriffe in die Breitbandka- belanlag einschließlich sämtlicher Bestandteile vorzunehmen. Zuwiderhandlungen verpflichten den Kunden, die Kosten für daraus entstandene Schäden zu ersetzen, unabhängig von möglichen strafrechtlichen Folgen aufgrund der §§ 248 c StGB. Eingriffe in die Anlage sind messtechnisch nachweisbar. 8.5. Der Kunde ist verpflichtet, Schäden und Störungen an der Anlage von Kabel + Sat unverzüglich anzuzeigen. Der Kunde darf nur geeignete Anschlusskabel verwenden. Kabel + Sat ver- pflichtet sich, alle gemeldeten Störungen und Schäden an der Kabel + Sat eigenen Hausverteilanlage spätestens innerhalb von drei Werktagen zu beheben. Störungen, die auf defekte Fernseh- und Rundfunkgeräte, Bedienungsfehler oder unsach- gemäßem Gebrauch der Antennensteckdosen zurückzuführen sind, gehen nicht zu Lasten von Kabel + Sat und werden dem Kunden in Rechnung gestellt. 8.6. Störungen oder Betriebsunterbrechungen berechtigen nur dann zur Geltendmachung einer Minderung des Nutzungs- entgelts, wenn Kabel + Sat haftet und sie die Dauer von drei Werktagen hintereinander überschreiten. Vorübergehende Stö- rungen oder Beeinträchtigungen des Empfangs durch Sender, atmosphärische Störungen oder Satellitenausfällen berechti- gen den Kunden nicht zur Minderung des Nutzungsentgeltes. 9. Haftung 9.1. Kabel + Sat haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen. 9.2. Der Kunde haftet bei von ihm zu vertretenden Verletzungen der Rechte Dritter gegenüber diesen selbst und mittelbar. 9.3. Bei begründeten Ansprüchen Dritter gegen Kabel + Sat ist der Kunde verpflichtet, Kabel + Sat auf erstes Anfordern freizu- stellen. Dies gilt nicht, wenn der Kunde nachweist, dass er die schadensursächlichen Pflichtverletzung nicht vertreten hat. 10. Änderungen der Preise, Leistungsbeschreibungen und all- gemeinen Geschäftsbedingungen 10.1. Kabel + Sat behält sich vor, Änderungen der Preisliste / Lei- stungsbeschreibung oder der allgemeinen Geschäftsbedin- gungen vorzunehmen. Änderungen liegen in der Geschäftsstelle aus und werden im Internet unter www.kabelsat-bergen.de mitgeteilt. In dem Monat des Inkrafttretens der geänderten Allgemeinen Geschäftsbedingungen erhält jeder Lastschriftkunde die Mit- teilung einmalig auf seinem Kontoauszug. Der Kunde verzichtet ausdrücklich auf die gesonderte Zusen- dung schriftlicher Änderungserklärungen, sofern keine Nach- teile für den Kunden entstehen. Die Änderungen gelten als genehmigt, wenn der Kunde den Änderungen nicht schriftlich oder per eMail widerspricht. Der Widerspruch muss innerhalb von vier Wochen nach Bekanntgabe eingegangen sein. Übt der Kunde sein Widerspruchsrecht aus, hat jede Partei das Recht, den Vertrag mit der jeweils geltenden Frist schriftlich oder per eMail zu kündigen. 11. Sonstige Bedingungen 11.1. Der Kunde kann die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur mit der vorherigen schriftlichen Zustimmung von Kabel + Sat auf einen Dritten übertragen. 11.2. Kabel + Sat ist berechtigt, die vertraglich geschuldeten Leistun- gen, an Dritte weiter zu geben. 11.3. Kabel + Sat Bergen ist auch berechtigt, die aus dem Vertrag mit dem Kunden folgenden Rechte und Pflichten auf Dritte zu über- tragen. Hierzu muss er dem Kunden die Übertragung vor ihrer Umsetzung in schriftlicher Form mitteilen. Der Kunde hat das Recht, innerhalb eines Monats nach Zugang dieser Mitteilung den Vertrag mit Kabel + Sat Bergen außerordentlich schriftlich (also durch eigenhändig unterschriebenen Brief) zu kündigen. Im Falle einer wirksamen Kündigung läuft der Vertrag zum Zeitpunkt der Umsetzung der Übertragung aus. Kündigt der Kunde nicht oder versäumt er die Kündigungsfrist, so gilt die Übertragung als genehmigt. Der Vertrag läuft dann zu den ver- einbarten Konditionen zwischen dem Kunden und dem Dritten weiter. Das Recht der Vertragsparteien zur in diesem Vertrag bestimmten ordentlichen Kündigung zum Ende der Mindestver- tragslaufzeit sowie die in diesem Vertrag bestimmten außeror- dentlichen Kündigungsrechte bleiben unberührt. 11.4. Für die vertraglichen Beziehungen der Vertragspartner gilt deutsches Recht. Der Gerichtsstand ist der Sitz des Betreibers. Gültigkeit ab: 2015-10-01 HRB 7582 Stralsund; Geschäftsführer: Hans-Peter Malze, Rolf Hoffmann; Prokurist: Daniel Hoffmann; Sitz: 18528 Bergen auf Rügen, Tilzower Weg 32 Finanzamt Stralsund, Steuer-Nr. 082/112/01461 · USt.-ID: DE 134877127 Bankverbindungen: Deutsche Bank · Konto-Nr. 032 712 200 · BLZ: 210 700 24 · IBAN: DE60 2107 0024 0032 7122 00 · BIC: DEUTDEDB210 (Kiel) Sparkasse Vorpommern · Konto-Nr. 130 007 820 · BLZ: 150 505 00 · IBAN: DE43 1505 0500 0130 0078 20 · BIC: NOLADE21GRW

KABEL SAT BERGEN Komplettvertrag-Dienstleistungsvertrag ... · Allgemeine Geschäftsbedingungen zum Nutzungsvertrag von Dienstleistungen für den Breitbandkabelanschluss und digitale

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Allgemeine Geschäftsbedingungen zum Nutzungsvertrag von Dienstleistungen für den Breitbandkabelanschluss und digitale Pay-TV-Dienste

Kabel + Satellit Bergen Kommunikationstechnik GmbH (nachfolgend Kabel + Sat genannt) betreibt und unterhält mit Genehmigung des Hauseigentümers eine Breitbandanlage. Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen und die aktuelle Preisliste/Leistungs-beschreibung werden Vertragsbestandteil.

KABEL + SATBERGEN

Kommunikationstechnik GmbH… wir garantieren fernsehen

Gegenstand der Bedingungen Die nachfolgenden Bedingungen regeln die Voraussetzungen

und den Inhalt des Vertrages zwischen Kabel + Sat Bergen und dem Kunden über das Zurverfügungstellen digitaler Signale für den Empfang des Pay-TV-Programm-Angebotes sowie zur Überlassung einer SmartCard durch Kabel + Sat Bergen. Die Überlassung eines Receivers ist nicht Gegenstand dieses Ver-trages mit Kabel + Sat Bergen.

1. Zustandekommen eines Breitbandkabelanschlussvertra-ges

1.1. Die Kabel + Sat stellt dem Kunden einen Breitbandanschluss über ihr Kabelnetz zur Verfügung.

1.2. Der Vertrag kommt durch einen schriftlichen oder telefonischen Auftrag des Kunden zustande.

1.3. Der Kunde kann nur dann einen Vertrag über digitale Pay-TV-Dienste mit Jugendschutz-Vorbehalt abschließen, wenn er persönlich mit der Vorlage seines Personalausweises seine Volljährigkeit beurkundet.

1.4. Das digitale Pay-TV-Programm kann nur in Verbindung mit einem vollversorgten Kabelanschluss und einem digitalfähigen Hausnetz empfangen werden. Kabel + Sat Bergen weist den Kunden darauf hin, dass der Kunde selbst den Empfang der von Kabel + Sat Bergen zur Verfügung gestellten Signale durch Bereithalten eines vollversorgten, digitalfähigen Empfangsge-rät sicherstellen muss.

1.5. Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn Kabel + Sat mit der Installation des Endgerätes mit ausdrücklicher Zustimmung des Kunden vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat oder der Kunde dieses selbst veranlasst hat.

1.6. Kabel + Sat Bergen behält sich vor, die Bonität des Kunden durch Einholen von Auskünften bei der Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung (Schufa), bei Wirtschaftsauskunf-teien oder Kreditversicherungsgesellschaften (Creditreform) vor Auftragsannahme zu prüfen und bei Zweifeln an der Bonität die Annahme des Auftrages zu verweigern.

2. Leistungsumfang2.1. Kabel + Sat betreibt und unterhält in den entsprechenden Häu-

sern mit Genehmigung des Eigentümers eine Breitbandkabel-anlage (weiterhin Anlage genannt). Am Übergabepunkt (ÜP) bietet Kabel + Sat seinen Kunden Rundfunk und Fernsehpro-gramme sowie weitere Multimedia- und Kommunikationsdien-ste an und ist berechtigt, diese Dienste über die Anlage in die Wohnung des Kunden zu übertragen.

2.2. Der Leistungsbereich von Kabel + Sat beginnt am Über-gabepunkt und erstreckt sich bis einschließlich zur ersten Anschlussdose in der Wohnung des Kunden. Soweit technisch möglich und die Genehmigung des Eigentümers durch einen schriftlichen Auftrag vorliegt, werden auf Wunsch auch weitere Anschlussdosen gegen gesonderte Rechnung von Kabel + Sat installiert. Soweit das Hausnetz es technisch zulässt, ver-pflichtet sich Kabel + Sat, die Wohnung des Kunden mit den am Übergabepunkt zur Verfügung gestellten Dienste zu versorgen.

3. Preise3.1. Preise der Dienstleistungen von Kabel + Sat sind der aktuellen

Preisliste/Leistungsbeschreibung zu entnehmen.3.2. Die einmaligen Einrichtungskosten umfassen die Kosten für

den mit der Einrichtung des Anschlusses verbundenen Verwal-tungsaufwandes, die Freischaltung des Anschlusses und die zurzeit gültige Mehrwertsteuer. Sie ist mit der Freischaltung des Anschlusses fällig.

3.3. Unvorhersehbare und damit nicht kalkulierte Ereignisse, z.B. durch geänderte technische oder gesetzliche Bedingungen oder Einführung von Gebühren oder Abgaben, berechtigen Kabel + Sat zu einer entsprechenden Anpassung des Nut-zungsentgeltes.

4. Pflichten und Obliegenheiten des Kunden4.1. Der Kunde ist verpflichtet,4.2. eine Einzugsermächtigung für sein bei einem deutschen Kre-

ditinstitut eingerichtetes Girokonto zu erteilen sowie für aus-reichende Deckung dieses Kontos zu sorgen. Für jede nicht eingelöste bzw. zurückgereichte Lastschrift durch Verschulden des Kunden hat der Kunde Kabel + Sat die entsprechenden Kosten nach Preisliste zu ersetzen (Rücklast- und Bearbei-tungsgebühren).

4.3. die vereinbarten Entgelte fristgerecht wie im Vertrag unter erster und weiterer Zahlung genannt (Fälligkeit der Zahlung) zu zahlen;

4.4. auch die Entgelte zu zahlen, die durch befugte oder unbefugte Benutzung der Dienstleistung durch Dritte entstanden sind,

4.5. Änderungen seiner persönlichen Vertragsdaten schriftlich (u.a. Namen, Anschrift, Bankverbindung, eMail-Adresse) Kabel + Sat bis zum 20. des Monats mitzuteilen. Verspätete Eingänge der Änderungsmitteilung können erst in dem der Erklärung fol-genden Monat berücksichtigt werden.

5. Zahlungsbedingungen5.1. Monatliche Preise sind, beginnend mit dem Tag der betriebsfä-

higen Einrichtung, für den Rest des Monats anteilig, im Voraus zu zahlen. Sind längere Abrechnungsperioden vorgesehen, kann der Kunde nach entsprechender Vereinbarung die Preise für diesen längeren Zeitraum im Voraus zahlen.

5.2. Kabel + Sat bucht automatisch den fälligen Betrag vom verein-barten Konto ab. Auf dem Kontoauszug der Bank des Kunden ist der abgerufene Betrag belegt. Es wird keine weitere Rech-nung erstellt, sofern nicht anders vereinbart.

5.3. Sofern der Kunde nicht am Lastschriftverfahren teil nimmt, so sind die Entgelte laut Vertragsvereinbarung und Preisliste sowie die zusätzlichen Gebühren für den Mehraufwand im Voraus zu zahlen, spätestens aber zum 5. des Monats (Zahlungseingang auf dem Konto der Kabel + Sat.)

5.4. Die Bezahlung der Entgelte im Wege des SEPA- Basislast-schriftverfahrens ist als Standard vorgesehen. Die Kabel + Sat Bergen zieht bei Erteilung einer Einzugsermächtigung die Ent-gelte nach Fälligkeit ein. Ebenso werden zeitanteilige Quartals-, Halbjahres- bzw. Jahresrechnungen sowie Einmalzahlungen werden nach Fälligkeit, vom Konto des Kunden eingezogen. Eine weitere Vorabankündigung des Lastschrifteinzugs erhält der Kunde nicht.

5.5. Bei Nichtteilnahme am Lastschriftverfahren und Überweisung oder Bareinzahlung ist ein gesondertes monatliches Entgelt laut Preisliste/ Leistungsbeschreibung fälligem Betrag zu zahlen. Die Entgelte müssen am Fälligkeitstag auf dem Konto der Kabel + Sat Bergen gutgeschrieben oder bar eingezahlt sein.

6. Zahlungsverzug, Sperre, Wiederanschluss6.1. Gerät der Kunde mit der Zahlung des Nutzungsentgeltes in

Verzug (§ 286 BGB) oder verletzt der Kunde seine Pflichten gemäß Punkt 4 dieser „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“, so ist Kabel + Sat berechtigt, den Anschluss der Wohnung zu unter-brechen. Eine Sperre des Multimediaanschlusses hat zur Folge, dass alle anderen abonnierten Dienste ebenfalls unterbrochen sind.

6.2. Im Fall der Sperre ist der Kunde weiterhin zur Zahlung des Ent-geltes verpflichtet. In den hier genannten Fällen behält sich Kabel + Sat das Recht der außerordentlichen Kündigung vor. Eine Anschlusssperrung und Wiederfreischaltung erfolgt zu den in der Preisliste/Leistungsbeschreibung genannten Preisen. Des Weite-ren ist Kabel + Sat berechtigt, eine Mahnpauschale in der aus der Preisliste/Leistungsbeschreibung ersichtlichen Höhe pro Mah-nung zu erheben und den Ersatz der Verzugskosten zu verlangen.

6.3. Werden erste Zahlungen bei Vertragseröffnung zurück belastet, behält sich die Kabel + Sat vor, diese Dienstleistung sofort zu sperren.

7. Vertragslaufzeit, Kündigung, Umzug aus dem Leistungs-netz der Kabel + Sat

7.1. Die Mindestvertragslaufzeit des Vertrages und die Kündigungs-fristen ergeben sich aus dem jeweiligen Vertrag oder der dazu-gehörigen Preisliste/Leistungsbeschreibung.

7.2. Eine Kündigung muss spätestens einen Monat vor Ablauf der Mindestvertragslaufzeit schriftlich bei Kabel + Sat eingehen.

Nach der Mindestvertragslaufzeit beträgt die Kündigungsfrist vier Wochen zum Monatsende.

7.3. Die Kündigung muss unter Angabe des Namens, der Adresse und der Kundennummer schriftlich zugehen. Telefonische Kündigungen reichen zur Auflösung des Vertragsverhältnisses nicht aus.

7.5. Gibt der Kunde seine Wohnung auf und zieht aus dem Lei-stungsbereich der Kabel + Sat aus, hat er dies zwei Wochen vor Monatsende durch die Vorlage einer Kopie der Ummelde-bestätigung des Amtes nachzuweisen. In diesen Fällen hat der Kunde das Recht ohne Einhaltung der Vertragslaufzeit aus dem Vertrag entlassen zu werden.

8. Neuaufbau, Ausführung, Bedienung, Instandsetzung, Stö-rungen

8.1. Die Erweiterung Haus- und Wohnungsinstallation erfolgt nach Auftrag durch den Eigentümer. Die Wohnungsinstallation erfolgt nach technischen Erfordernissen und in Absprache mit dem Kunden. Der Kunde gestattet den Beauftragten und Erfüllungs-gehilfen von Kabel + Sat Bergen nach Terminabsprache zum Zwecke der Montage und Störungsbeseitigung den Zugang zu allen erforderlichen Räumen der Wohnung des Kunden.

8.2. Kabel + Sat ist berechtigt, einen Austausch der Anlage oder einzelner Anlagenteile vorzunehmen, die der Betriebssicherheit der Anlage oder ihrer Anpassung an den neuesten Stand der Technik dienen. Alle Bestandteile der Hausverteilanlage sind und bleiben Eigentum von Kabel + Sat, soweit dies nicht mit dem Hauseigentümer anders vereinbart ist.

8.4. Kunden ist untersagt, selbständig Eingriffe in die Breitbandka-belanlag einschließlich sämtlicher Bestandteile vorzunehmen.

Zuwiderhandlungen verpflichten den Kunden, die Kosten für daraus entstandene Schäden zu ersetzen, unabhängig von möglichen strafrechtlichen Folgen aufgrund der §§ 248 c StGB. Eingriffe in die Anlage sind messtechnisch nachweisbar.

8.5. Der Kunde ist verpflichtet, Schäden und Störungen an der Anlage von Kabel + Sat unverzüglich anzuzeigen. Der Kunde darf nur geeignete Anschlusskabel verwenden. Kabel + Sat ver-pflichtet sich, alle gemeldeten Störungen und Schäden an der Kabel + Sat eigenen Hausverteilanlage spätestens innerhalb von drei Werktagen zu beheben. Störungen, die auf defekte Fernseh- und Rundfunkgeräte, Bedienungsfehler oder unsach-gemäßem Gebrauch der Antennensteckdosen zurückzuführen sind, gehen nicht zu Lasten von Kabel + Sat und werden dem Kunden in Rechnung gestellt.

8.6. Störungen oder Betriebsunterbrechungen berechtigen nur dann zur Geltendmachung einer Minderung des Nutzungs-entgelts, wenn Kabel + Sat haftet und sie die Dauer von drei Werktagen hintereinander überschreiten. Vorübergehende Stö-rungen oder Beeinträchtigungen des Empfangs durch Sender, atmosphärische Störungen oder Satellitenausfällen berechti-gen den Kunden nicht zur Minderung des Nutzungsentgeltes.

9. Haftung9.1. Kabel + Sat haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen. Im

Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.9.2. Der Kunde haftet bei von ihm zu vertretenden Verletzungen der

Rechte Dritter gegenüber diesen selbst und mittelbar.9.3. Bei begründeten Ansprüchen Dritter gegen Kabel + Sat ist der

Kunde verpflichtet, Kabel + Sat auf erstes Anfordern freizu-stellen. Dies gilt nicht, wenn der Kunde nachweist, dass er die schadensursächlichen Pflichtverletzung nicht vertreten hat.

10. Änderungen der Preise, Leistungsbeschreibungen und all-gemeinen Geschäftsbedingungen

10.1. Kabel + Sat behält sich vor, Änderungen der Preisliste / Lei-stungsbeschreibung oder der allgemeinen Geschäftsbedin-gungen vorzunehmen.

Änderungen liegen in der Geschäftsstelle aus und werden im Internet unter www.kabelsat-bergen.de mitgeteilt. In dem Monat des Inkrafttretens der geänderten Allgemeinen Geschäftsbedingungen erhält jeder Lastschriftkunde die Mit-teilung einmalig auf seinem Kontoauszug.

Der Kunde verzichtet ausdrücklich auf die gesonderte Zusen-dung schriftlicher Änderungserklärungen, sofern keine Nach-teile für den Kunden entstehen. Die Änderungen gelten als genehmigt, wenn der Kunde den Änderungen nicht schriftlich oder per eMail widerspricht. Der Widerspruch muss innerhalb von vier Wochen nach Bekanntgabe eingegangen sein.

Übt der Kunde sein Widerspruchsrecht aus, hat jede Partei das Recht, den Vertrag mit der jeweils geltenden Frist schriftlich oder per eMail zu kündigen.

11. Sonstige Bedingungen11.1. Der Kunde kann die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag

nur mit der vorherigen schriftlichen Zustimmung von Kabel + Sat auf einen Dritten übertragen.

11.2. Kabel + Sat ist berechtigt, die vertraglich geschuldeten Leistun-gen, an Dritte weiter zu geben.

11.3. Kabel + Sat Bergen ist auch berechtigt, die aus dem Vertrag mit dem Kunden folgenden Rechte und Pflichten auf Dritte zu über-tragen. Hierzu muss er dem Kunden die Übertragung vor ihrer Umsetzung in schriftlicher Form mitteilen. Der Kunde hat das Recht, innerhalb eines Monats nach Zugang dieser Mitteilung den Vertrag mit Kabel + Sat Bergen außerordentlich schriftlich (also durch eigenhändig unterschriebenen Brief) zu kündigen. Im Falle einer wirksamen Kündigung läuft der Vertrag zum Zeitpunkt der Umsetzung der Übertragung aus. Kündigt der Kunde nicht oder versäumt er die Kündigungsfrist, so gilt die Übertragung als genehmigt. Der Vertrag läuft dann zu den ver-einbarten Konditionen zwischen dem Kunden und dem Dritten weiter. Das Recht der Vertragsparteien zur in diesem Vertrag bestimmten ordentlichen Kündigung zum Ende der Mindestver-tragslaufzeit sowie die in diesem Vertrag bestimmten außeror-dentlichen Kündigungsrechte bleiben unberührt.

11.4. Für die vertraglichen Beziehungen der Vertragspartner gilt deutsches Recht. Der Gerichtsstand ist der Sitz des Betreibers.

Gül

tigke

it ab

: 20

15-1

0-01

HRB 7582 Stralsund; Geschäftsführer: Hans-Peter Malze, Rolf Hoffmann; Prokurist: Daniel Hoffmann; Sitz: 18528 Bergen auf Rügen, Tilzower Weg 32 Finanzamt Stralsund, Steuer-Nr. 082/112/01461 · USt.-ID: DE 134877127

Bankverbindungen: Deutsche Bank · Konto-Nr. 032 712 200 · BLZ: 210 700 24 · IBAN: DE60 2107 0024 0032 7122 00 · BIC: DEUTDEDB210 (Kiel)Sparkasse Vorpommern · Konto-Nr. 130 007 820 · BLZ: 150 505 00 · IBAN: DE43 1505 0500 0130 0078 20 · BIC: NOLADE21GRW

KABEL + SATBERGEN

Kommunikationstechnik GmbH… wir garantieren fernsehen

Allgemeine Geschäftsbedingungen zum Nutzungsvertrag von Dienstleistungen für Internet und KabelFon

Kabel + Satellit Bergen Kommunikationstechnik GmbH (nachfolgend Kabel + Sat genannt) betreibt und unterhält mit Genehmigung des Hauseigentümers eine Breitbandanlage. Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen und die aktuelle Preisliste/ Leistungs-beschreibung werden Vertragsbestandteil.

1. Voraussetzung für die Nutzung der Leistungen sind: Die Leistungen von Kabel + Sat können nur in Verbindung mit einem Kabelan-

schluss im Versorgungsgebiet von Kabel + Sat genutzt werden. Benötigt wird ggf. eine Genehmigung des Betreibers des hausinternen Kabel-

netzes für die Durchleitung der Signale, falls das Netz nicht von Kabel + Sat betrieben wird. Der Kunde benötigt zur Inanspruchnahme der Leistung ein von Kabel + Sat zugelassenes Kabelmodem. Kabel + Sat behält sich vor, den Vertragsabschluss von dem Vorliegen der Gestattung abhängig zu machen und den Vertrag mit dem Kunden außerordentlich zu kündigen, wenn eine vor-liegende Gestattung später entzogen wird oder sich herausstellt, dass keine Gestattung vorgelegen hat.

2. Zustandekommen eines Internet-, Telefonvertrages2.1. Der Internet- und/oder Telefonvertrag kommt durch einen schriftlichen oder

telefonischen Auftrag des Kunden zustande.2.2. Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn Kabel + Sat mit der Installation des

Endgerätes mit ausdrücklicher Zustimmung des Kunden vor Ende der Wider-rufsfrist begonnen hat oder der Kunde dieses selbst veranlasst hat.

3. Leistungsumfang Kabel + Sat erbringt im Rahmen der bestehenden technischen und betriebli-

chen Möglichkeiten folgende Leistungen:3.1. Zugang zum Internet: Kabel + Sat ermöglicht dem Kunden über den Kabelan-

schluss den Zugang zum Internet gemäß seinem Auftrag in Verbindung mit der Preisliste/Leistungsbeschreibung.

3.2. Über den Zugang zum Internet kann der Kunde weitere Leistungen zu den Konditionen, die sich aus der Preisliste/Leistungsbeschreibung ergeben, bean-tragen.

3.3. Insgesamt beträgt die Verfügbarkeit der durch Kabel + Sat zu erbringenden Leistungen im Rahmen der technischen und betrieblichen Möglichkeiten ca. 98 % der Jahresdurchschnittsleistung. Eine darüber hinausgehende Verfügbarkeit gehört nicht zur Leistungsverpflichtung von Kabel + Sat Bergen. Die grund-sätzlich vereinbarte Übertragungsgeschwindigkeit wird zur Verfügung gestellt. Die tatsächlich erreichbare Übertragungsgeschwindigkeit ist von einer Vielzahl von Faktoren innerhalb und außerhalb des Kabel + Sat Netzes abhängig; den physikalischen Eigenschaften des Hausnetzes, der Übertragungsgeschwindig-keit der angewählten Server des jeweiligen Inhalteanbieters, den vom Kunden verwendeten Endgeräten (Router, PC inkl. dessen Betriebssystems und son-stige eingesetzte Software wie z.B. Sicherheitssoftware) sowie der Auslastung des Breitbandkabelnetzes. Diese Faktoren können dazu führen, dass trotz umfangreich bereitgestellter Bandbreitenkapazitäten die konkret verfügbare Übertragungsgeschwindigkeit bei Kunden geringer sein kann als die tatsäch-lich vereinbarte und von Kabel + Sat Bergen zur Verfügung gestellte Geschwin-digkeit. Werden erste Zahlungen bei Vertragseröffnung zurück belastet, behält sich die Kabel + Sat vor, diese Dienstleistung sofort zu sperren.

3.4. Kabel + Sat ist berechtigt, die Leistung vorübergehend zu unterbrechen, in der Dauer einzuschränken oder die Leistung teilweise oder ganz einzustellen, soweit dies aus Gründen der öffentlichen Sicherheit, aufgrund gesetzlicher Vor-gaben, der Sicherheit des Netzbetriebes, der Aufrechterhaltung der Netzinte-grität, des Datenschutzes oder zur Vornahme betriebsbedingter oder technisch notwendiger Arbeiten erforderlich ist. Darüber hinaus weist Kabel + Sat darauf hin, dass die Erbringung der Dienstleistung auch von der Inanspruchnahme von Übertragungswegen und technischen Einrichtungen Dritter abhängig sein kann. Für die hierdurch verursachten Leistungsbeeinträchtigungen übernimmt Kabel + Sat keine Gewähr.

4. Preise4.1. Preise der Dienstleistungen von Kabel + Sat sind der aktuellen Preisliste/ Lei-

stungsbeschreibung zu entnehmen.4.2. Die einmaligen Einrichtungskosten umfassen die Kosten für den mit der Ein-

richtung des Anschlusses verbundenen Verwaltungsaufwandes, die Freischal-tung des Anschlusses und die zurzeit gültige Mehrwertsteuer. Sie ist mit der Freischaltung des Anschlusses fällig.

4.3. Unvorhersehbare und damit nicht kalkulierte Ereignisse, z.B. durch geänderte technische oder gesetzliche Bedingungen oder Einführung von Gebühren oder Abgaben, berechtigen Kabel + Sat zu einer entsprechenden Anpassung des Nutzungsentgeltes.

5. Pflichten und Obliegenheiten des Kunden5.1. Der Kunde ist verpflichtet,5.1.1 eine Einzugsermächtigung für sein bei einem deutschen Kreditinstitut einge-

richtetes Girokonto zu erteilen sowie für ausreichende Deckung dieses Kontos zu sorgen. Für jede nicht eingelöste bzw. zurückgereichte Lastschrift durch Ver-schulden des Kunden hat der Kunde Kabel + Sat die entsprechenden Kosten nach Preisliste zu ersetzen (Rücklast- und Bearbeitungsgebühren).

5.1.2 die vereinbarten Entgelte fristgerecht wie im Vertrag unter erster und weiterer Zahlung genannt (Fälligkeit der Zahlung) zu zahlen;

5.1.3 auch die Entgelte zu zahlen, die durch befugte oder unbefugte Benutzung der Dienstleistung durch Dritte entstanden sind,

5.1.4 Änderungen seiner persönlichen Vertragsdaten schriftlich (u.a. Namen, Anschrift, Bankverbindung, eMail-Adresse) Kabel + Sat bis zum 20. des Monats mitzuteilen. Verspätete Eingänge der Änderungsmitteilung können erst in dem der Erklärung folgenden Monat berücksichtigt werden.

5.1.5 Entzieht der Kunde seine Einzugsermächtigung zu einem späteren Zeitpunkt und zahlt die fälligen Entgelte, z.B. durch Zahlung per Überweisung, so ist

Kabel + Sat Bergen berechtigt, für den höheren Verwaltungsaufwand bei der Abwicklung des Zahlungsverkehrs ein Entgelt gemäß Preisliste für Zahlungen ohne Bankeinzug für jeden zu verbuchenden Zahlungsvorgang zu erheben. Die vereinbarten Entgelte zu zahlen, die durch befugte oder unbefugte Benutzung der Dienstleistung durch Dritte entstanden sind.

5.1.6 den Zugang ins Internet sowie die weiteren Leistungen über den Kabelan-schluss vor unberechtigtem Zugriff Dritter, z.B. durch die Verwendung eines Passwortes auf dem PC, zu schützen;

5.1.7 Jugendlichen unter 18 Jahren den Zugang zu jugendgefährdenden Angeboten zu verwehren;

5.1.8 Das Netz von Kabel + Sat Bergen oder andere Netze nicht zu stören, zu ändern oder zu beschädigen;

5.1.9 die Dienstleistungen von Kabel + Sat Bergen nicht missbräuchlich zu nutzen und bei der Nutzung die allgemeinen Gesetze, insbesondere Strafgesetze, Wettbewerbsbestimmungen etc., zu beachten und die Rechte Dritter, insbe-sondere Urheberrechte, Lizenzrechte, Nutzungsrechte etc. zu wahren: er hat sicher zu stellen, dass die von ihm oder über seinen Internetanschluss einge-stellten oder sonst wie verfügbar gemachten Inhalte, die er über den Zugang zum Internet oder die Dienste von Kabel + Sat überträgt oder sonst wie verbrei-tet (z.B. Email, Newsgroups, Chat-Dienste) übernimmt.

5.1.10 die mit Kabel + Sat Bergen vereinbarten Dienstleistungen weder kommerziell zu nutzen noch ohne vorherige Erlaubnis Dritter zur ständigen Alleinbenutzung zu überlassen; als Dritte gelten nicht: die mit dem Kunden im selben Haushalt an der Anschlussadresse wohnenden Verwandten gerader Linie, Ehegatten und Lebensgefährten.

5.2. der Kunde ist insbesondere verpflichtet, folgendes zu unterlassen:5.2.1 den Versand von unerwünschten Werbe-Emails, Junk-Emails, sonstigen unver-

langten Mitteilungen, sog. Mailbomben etc. an eine Person, an Verteillisten oder an mehrere Newsgroups (Spamming)

5.2.2 das Fälschen von Absenderangaben oder anderen Headerinformationen5.2.3 das Sammeln von Informationen über Personen und deren eMail-Adressen

ohne Zustimmung der Inhaber;5.2.4 den Zugriff auf ein bzw. Abtasten eines Betriebssystems und oder eines Netz-

werkes (Scanning) sowie die unerlaubte Überwachung von Datenverkehrsflüs-sen ohne Zustimmung des Inhabers;

5.2.5 die Verwendung von fremden Mail-Servern (Relay) zum Versand von Mitteilun-gen ohne Zustimmung des Inhabers

5.2.6 die Verbreitung von Viren, Würmern, Trojanischen Pferden etc.;5.2.7 Kopien der Software für Dritte zu erstellen, weiterzugeben, auf elektronischem

Weg auf Computer von Dritten zu übertragen oder Dritten zu gestatten, die Software zu kopieren;

5.2.8 die Software ganz oder teilweise zu verändern, anzupassen, zu übersetzen, zu vermieten, zu verteilen oder als Ausgangsbasis für ähnliche Produkte zu verwenden;

5.2.9 die für die Installation der Software und der zur Verfügung gestellten Geräte unberechtigten Räumlichkeiten zugänglich zu machen;

6. Zahlungsbedingungen6.1. Monatliche Preise sind, beginnend mit dem Tag der betriebsfähigen Einrich-

tung, im Voraus zu zahlen. Teile eines Kalendermonats werden Tag genau berechnet. Sind längere Abrechnungsperioden in der Preisliste vorgesehen, kann der Kunde nach entsprechender Vereinbarung die Preise für diesen längeren Zeitraum im Voraus zahlen. Sonstige Preise, insbesondere die ver-brauchsabhängigen Preise, sind nach Inanspruchnahme der Leistung zu zahlen.

6.2. Der Rechnungsbetrag ist spätestens sieben Tage nach Rechnungsstellung zu zahlen. Einwendungen gegen die Höhe der nutzungsabhängigen Entgelte sind umgehend nach Zugang der Rechnung schriftlich bei Kabel + Sat zu erheben, wobei die Einwendungen innerhalb von zwei Wochen ab Rechnungsdatum ein-gegangen sein müssen. Bei Unterlassung rechtzeitiger Einwendungen gilt die Rechnung als genehmigt.

6.3. Die Zahlung der aus der Preisliste/Leistungsbeschreibung ersichtlichen Ent-gelte erfolgt grundsätzlich durch Nutzung der vom Kunden erteilten Einzugs-ermächtigung. Kabel + Sat bucht automatisch den zu zahlenden Betrag vom Konto ab.

6.4. Die Bezahlung der Entgelte im Wege des SEPA-Basislastschriftverfahrens ist als Standard vorgesehen. Die Kabel + Sat Bergen zieht bei Erteilung einer Ein-zugsermächtigung die wiederkehrenden und verbrauchsabhängigen Entgelte per erstmaliger Lastschrift und Folgelastschriften nach Fälligkeit ein. Ebenso werden zeitanteilige Quartals- Halbjahres- bzw. Jahresrechnungen nach Fällig-keit eingezogen. Eine weitere Vorabankündigung des Lastschrifteinzugs erhält der Kunde nicht.

6.5. Werden erste Zahlungen bei Vertragseröffnung zurück belastet, behält sich die Kabel + Sat vor, diese Dienstleistung sofort zu sperren.

7. Zahlungsverzug, Sperre, Wiederanschluss7.1. Gerät der Kunde mit der Zahlung des Nutzungsentgeltes in Verzug (§ 286 BGB)

oder verletzt der Kunde seine Pflichten gemäß Punkt 4 dieser „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“, so ist Kabel + Sat berechtigt, den Anschluss der Wohnung zu unterbrechen. Eine Sperre des Multimediaanschlusses hat zur Folge, dass alle anderen abonnierten Dienste ebenfalls unterbrochen sind.

7.2. Im Fall der Sperre ist der Kunde weiterhin zur Zahlung des Entgeltes verpflich-tet. In den hier genannten Fällen behält sich Kabel + Sat das Recht der außer-ordentlichen Kündigung vor. Eine Anschlusssperrung und Wiederfreischaltung erfolgt zu den in der Preisliste/ Leistungsbeschreibung genannten Preisen.

7.3. Des Weiteren ist Kabel + Sat berechtigt, eine Mahnpauschale in der aus der Preisliste/Leistungsbeschreibung ersichtlichen Höhe pro Mahnung zu erhe-ben und den Ersatz der Verzugskosten zu verlangen, wenn der Kunde mit seiner Zahlung in Verzug gerät.

7.4. Werden erste Zahlungen bei Vertragseröffnung zurück belastet, behält sich die Kabel + Sat vor, diese Dienstleistung sofort zu sperren.

8. Vertragslaufzeit, Kündigung, Umzug aus dem Leistungsnetz der Kabel + Sat8.1. Die Mindestvertragslaufzeit des Vertrages und die Kündigungsfristen ergeben

sich aus dem jeweiligen Vertrag oder der dazugehörigen Preisliste/Leistungs-beschreibung.

8.2. Eine Kündigung zum Ende der Mindestvertragslaufzeit muss spätestens einen Monat vor Ablauf der Mindestvertragslaufzeit schriftlich bei Kabel + Sat ein-gehen. Ist die Mindestvertragslaufzeit abgelaufen, beträgt die Kündigungsfrist vier Wochen zum Monatsende.

8.3. Die Kündigung muss unter Angabe des Namens, der Adresse und der Kun-dennummer schriftlich zugehen. Telefonische Kündigungen reichen zur Auflö-sung des Vertragsverhältnisses nicht aus.

8.4. Das Recht auf außerordentliche Kündigung bleibt davon unberührt. Dieses ergibt sich insbesondere dann, wenn der Kunde mit der Bezahlung über mehr als zwei Monate erstreckt, mit der Bezahlung der Preise in Höhe eines Betra-ges, der den monatlichen Preis für zwei Monate erreicht, in Verzug (§286 BGB) gerät, - wenn ein Fall des Punktes 7.1. dieser Regelungen vorliegt.

8.5. Gibt der Kunde seine Wohnung auf und zieht aus dem Leistungsbereich der Kabel + Sat aus, hat er dies zwei Wochen vor Monatsende durch die Vorlage einer Kopie der Ummeldebestätigung des Amtes nachzuweisen. In diesen Fällen hat der Kunde das Recht ohne Einhaltung der Mindestvertragslaufzeit und unter Zahlung einer Ablösegebühr siehe Preisliste/Leistungsbeschreibung zum Ende des Monats, an dem uns die Ummeldebestätigung vorgelegt wird, aus dem Vertrag entlassen zu werden. Für die erhaltenen, durch die Min-destvertragslaufzeit, subventionierten Geräte, muss eine Ablösegebühr von monatlich 5,00 € bis zum Kaufpreis ( siehe Preisliste) gezahlt werden, wenn die vereinbarte Laufzeit weniger als 12 Monate erfüllt ist.

8.6. Das Modem wird in einem neuwertigen und funktionstüchtigen Zustand inkl. Zubehör übergeben. Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass das Modem stets in einem technisch und optisch einwandfreien Zustand ist, sofern der Kunde dies nicht käuflich erworben hat und es bei Kündigung abzugeben ist.

9. Tarifwechsel Ein Wechsel in einen niedrigeren Tarif ist erst nach der Mindestvertragslaufzeit

möglich.

10. Entstörung10.1. Die Störungsannahme findet außerhalb der Geschäftszeiten wie folgt statt:

montags – freitags von 08:00 Uhr bis 22:00 Uhr sowie Wochenende und Fei-ertage von 10:00 Uhr bis 22:00 Uhr

10.2. Eventuelle Wartungsarbeiten werden in der Regel von 02:00 Uhr bis 06:00 Uhr durchgeführt.

10.3. Hat der Kunde die von ihm gemeldete Störung selbst zu vertreten, z.B. durch Fehlbedienung, falscher Kabel usw. oder Eingriff in die Anlage, so ist Kabel + Sat berechtigt, dem Kunden die entstandenen Kosten gesondert in Rechnung zu stellen.

11. Haftung11.1. Kabel + Sat haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen. Im Übrigen ist die

Haftung ausgeschlossen.11.2. Der Kunde haftet bei von ihm zu vertretenden Verletzungen der Rechte Dritter

gegenüber diesen selbst und unmittelbar. Bei begründeten Ansprüchen Dritter gegen Kabel + Sat ist der Kunde verpflichtet, Kabel + Sat auf erstes Anfordern freizustellen. Dies gilt nicht, wenn der Kunde nachweist, dass er die schaden-sursächliche Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat.

12. Änderungen der Preise, Leistungsbeschreibungen und allgemeinen Geschäftsbedingungen

Kabel + Sat behält sich vor, Änderungen der Preisliste/Leistungsbeschreibung oder der allgemeinen Geschäftsbedingungen vorzunehmen. Änderungen liegen in der Geschäftsstelle aus und werden im Internet unter www.kabelsat-bergen.de mitgeteilt. Der Kunde verzichtet ausdrücklich auf die gesonderte Zusendung schriftlicher Änderungserklärungen, sofern keine Nachteile für den Kunden entstehen. Die Änderungen gelten als genehmigt, wenn der Kunde den Änderungen nicht schriftlich widerspricht. Der Widerspruch muss inner-halb von vier Wochen nach Bekanntgabe eingegangen sein. Übt der Kunde sein Widerspruchsrecht aus, so bleibt der Vertrag ohne Änderung bestehen. Das Recht auf beiderseitiger Kündigung bleibt davon unberührt.

13. Sonstige Bestimmungen13.1. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden bei Vertragsabschluss aus-

gehändigt. Des Weiteren liegen diese in unserer Geschäftsstelle aus oder können bei uns angefordert werden.

13.2. Kabel + Sat Bergen ist auch berechtigt, die aus dem Vertrag mit dem Kunden folgenden Rechte und Pflichten auf Dritte zu übertragen. Hierzu muss er dem Kunden die Übertragung vor ihrer Umsetzung in schriftlicher Form mitteilen. Der Kunde hat das Recht, innerhalb eines Monats nach Zugang dieser Mittei-lung den Vertrag mit Kabel + Sat Bergen außerordentlich schriftlich (also durch

eigenhändig unterschriebenen Brief) zu kündigen. Kündigt der Kunde nicht oder versäumt er die Kündigungsfrist, so gilt die Übertragung als genehmigt. Der Vertrag läuft dann zu den vereinbarten Konditionen zwischen dem Kunden und dem Dritten weiter. Das Recht der Vertragsparteien zur in diesem Vertrag bestimmten ordentlichen Kündigung zum Ende der Mindestvertragslaufzeit sowie die in diesem Vertrag bestimmten außerordentlichen Kündigungsrechte bleiben unberührt.

13.3. Kabel + Sat ist berechtigt, Dritte mit der Erbringung der vertraglich geschulde-ten Leistungen zu beauftragen.

13.4. Für die vertraglichen Beziehungen der Vertragspartner gilt deutsches Recht. Der Gerichtsstand ist der Sitz des Betreibers.

14. Datenschutz14.1. Kabel + Sat ist berechtigt, personenbezogene Daten des Kunden zu speichern

und an Dritte zu übermitteln, soweit dies gesetzlichen Bestimmungen ent-spricht und für die angebotene Dienstleistung (Telefonabschluss, jeweiligen Telefonanbieter) und den Betrieb der Anlage erforderlich ist.

Zusätzliche Geschäftsbedingungen KabelFon:1. Leistungsumfang Kabel + Sat erbringt im Rahmen der bestehenden technischen und betriebli-

chen Möglichkeiten folgende Leistungen: Kabel + Sat stellt dem Kunden gemäß seinem Auftrag und der Preisliste/ Lei-

stungsbeschreibung einen Telefonanschluss zur Verfügung, der den Kunden befähigt, über Kabelanschluss zu telefonieren. Kabel + Sat kann die Über-tragung der einen bisherigen Rufnummer (Rufnummernportierung) beantra-gen. Die Portierung wird jedoch nicht von Kabel + Sat geschuldet, weil unter Umständen eine Portierung nicht möglich ist.

Der Kunde ist daraufhin aufgeklärt, dass - sowohl für eine erfolgreiche als auch eine erfolglose Portierung Gebühren

gemäß des aktuellen Vertrages berechnet werden - eine Portierung eine Individualleistung ist und mit dem Start der Portierung

dass eventuell vorhandene gesetzliche 14-tägige Widerrufsrecht erlischt - die Portierung eine Kündigung des Telefonanschlusses bei meinem jetzigen

Anbieter bedeutet - alle Rufnummern eines Anschlusses, die nicht explizit im Portierungsformu-

lar angegeben sind, verfallen - sollte der derzeitige Telefonanschluss oder ein darin genutzter Tarif mit einer

Mindestvertragslaufzeit belegt sein, die Portierung frühestens zum Ende der Mindestvertragslaufzeit möglich ist

2. Notrufnutzung Kabel + Sat weist den Kunden darauf hin, dass die Notruffunktion des

Anschlusses bei einer Nutzung des Kabelmodems inklusive Terminaladapter an einem anderen als dem Kabel + Sat mitgeteilten Standort untersagt ist. Der Kunde ist verpflichtet eine Änderung des Standortes zu melden, um die Funktionsfähigkeit wieder herzustellen. Kabel + Sat weist weiter darauf hin, dass der Telefonanschluss nicht für die Nutzung von Hausnotruf-, Brand- und Einbruchmeldeanlagen geeignet ist, ein derartiger Betrieb erfolgt daher auf eigenes Risiko des Kunden. Kabel + Sat haftet bei einer derartigen Nutzung des Telefonanschlusses sowie bei Stromausfall nicht für eine fehlerhafte bzw. nicht erfolgte Übermittlung des Notrufes an die zuständige Notrufstelle. Ein-gehende sowie ausgehende Rufnummern werden beim Empfänger ange-zeigt. Wird eine Änderung der Dienstmerkmale, nach der Erstinstallation, gewünscht, werden die Kosten laut Preisliste/Leistungsbeschreibung dem Kunden in Rechnung gestellt.

3. Besondere Pflichten des Kunden3.1. Der KabelFon Telefonanschluss darf nicht missbräuchlich genutzt werden,

insbesondere hat der Kunde bedrohende oder belästigende Anrufe zu unter-lassen. Der Kunde verpflichtet sich auch, keine Informationen mit rechtswid-rigen oder sittenwidrigen Inhalten über den KabelFon Telefonanschluss zu übermitteln. Dazu gehören vor allem Informationen, die der Volksverhetzung dienen, zu Straftaten anleiten, Gewalt verherrlichen oder verharmlosen, sexu-ell anstößig oder pornografisch bzw. geeignet sind, Kinder und Jugendliche sittlich schwer gefährden oder in ihrem Wohl zu beeinträchtigen.

3.2. Zur Vermeidung der Überbelastung des Kabel + Sat Netzes darf der Kunde die vertraglichen Leistungen nicht zum Aufbau von Standleitungen und/oder Datenfestanbindungen nutzen.

3.3. Dem Kunden ist es untersagt, einen Tarif, der nicht hierfür vorgesehen ist, gewerblich zu nutzen oder die Leistungen von Kabel + Sat Dritten in eigenem Namen und auf eigene Rechnung zur Verfügung zu stellen.

4. Sperre Kostenpflichte Dienste für 190 und 900 werden bei Erstanschluss gesperrt,

sofern der Kunde dies nicht ausdrücklich wünscht. Eine nachträgliche Frei-schaltung wird laut Preisliste/Leistungsbeschreibung in Rechnung gestellt.

Bei übermäßigem Verbindungsaufkommen behalten wir uns vor, eine Sperre für weitere kostenpflichtige Verbindungen vorzunehmen. Wünscht der Kunde einen Wechsel zu einem anderen Anbieter (Wegportierung) und kommt es dabei zu Verzögerungen ist Kabel + Sat Bergen verpflichtet, die Versorgung der Kunden weiter aufrecht zu erhalten. In diesem Fall erfolgt eine taggenaue Abrechnung.