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Leitfaden Förderprogramm Kanton Bern Erneuerbare Energien und Energieeffizienz

Kanton Bern Erneuerbare Energien Leitfaden · 2020-08-03 · zusicherung gehört offiziell dem Kanton Bern. Die Wirkung kann nicht aufge-teilt oder anderen Organisationen abgetreten

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Förderprogramm Kanton Bern

Erneuerbare Energien und Energieeffizienz

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KontaktAmt für Umwelt und Energie (AUE)Reiterstrasse 113011 BernTelefon +41 31 633 36 50www.be.ch/[email protected]

Förderprogramm Kanton Bern gültig ab 1. März 2020

Version 1. März 2020

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Inhalt

Beratung

5 Impulsberatung „erneuerbar heizen“

6 GEAK® Plus (Gebäudeenergieausweis der Kantone)

7 Grobanalyse für komplexe Gebäude

8 Betriebsoptimierung für Nicht-Wohngebäude

9 Machbarkeitsstudie

10 ZertifizierungnachSNBS

Gebäude

11 EnergieeffizienteGebäude:Neubauten/Ersatzneubauten

12 SanierungenvonGebäudenüberGEAK®-Klassen

13 SanierungenvonGebäudenüberMinergieundPlusenergie

Anlagen

14 ErsatzvonElektro-undÖlheizungendurchWärmepumpen

15 ErsatzvonElektro-undÖlheizungendurchHolzheizungoderWärmenetz

16 ThermischeSolaranlagen

17 Wohnungslüftung mit Wärmerückgewinnung bei Gebäudesanierungen

17 WärmeerzeugungmitHolz/Biomasse

18 Wärmenetze mit erneuerbarer Energie

19 LadeinfrastrukturElektromobilitätimöffentlichenVerkehr

21 Ladeinfrastruktur Elektromobilität bei Unternehmen

Information

22 Informationsanlässe und Weiterbildung

23 Energieberatung

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Energieförderung

DaskantonaleFörderprogrammfürerneuerbareEnergieundEnergieeffizienz

richtetsichanHauseigentümer,dieihreLiegenschaftzeitgemässbauenoder

sanierenwollenundanVeranstaltervonInformations-undWeiterbildungsan-

lässen im Energiebereich.

Hinweis:

Die Wirkung der CO2-Einsparung für die geförderte Massnahme der Beitrags-

zusicherunggehörtoffizielldemKantonBern.DieWirkungkannnichtaufge-

teilt oder anderen Organisationen abgetreten werden.

Unternehmen,dievonderCO2-Abgabebefreitsind,sindnichtförderberech-

tigt.FürGebäudeundAnlagen,dieganzodermehrheitlichimEigentumdes

BundesoderdesKantonsstehen,werdenkeineBeiträgegewährt.

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Impulsberatung „erneuerbar heizen“

Förderbeitrag

CHF 350.–

Bedingungen und Auflagen

• FörderberechtigtsindImpulsberatungen,diedurchgeschulteImpulsbera-ter durchgeführt werden. Förderberechtigt ist der Impulsberater. www. erneuerbarheizen.ch

• AnjedemStandortkannnur1Beratunggefördertwerden.

• EineBeratungistnurförderberechtigt,wennnichtbereitseinGEAKPlusvorliegt.

• Beitragszusicherungen sind 1 Jahr gültig. Nach Ablauf der Gültigkeit kann der Beitrag nicht mehr ausbezahlt werden.

Vorgehen1. Beitragsgesuch auf dem Online-Portal einreichen.2. Auszahlungsgesuch innerhalb der Gültigkeitsdauer

auf dem Online-Portal einreichen.

Beilagen Beitragsgesuch: -

Auszahlungsgesuch:ChecklisteImpulsberatung

BERATUNG

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GEAK® Plus (Gebäudeenergieausweis der Kantone)

Förderbeitrag

Doppel-undEinfamilienhaus CHF1000.–

Mehrfamilienhaus CHF1500.–

Verwaltung CHF1500.–

Schule CHF1500.–

Verkauf CHF1500.–

Restaurant CHF1500.–

Bedingungen und Auflagen

• BeitragsberechtigtsindEigentümervonGebäudenmitBaujahrvor2012.

• Der GEAK®PlusmussdieAnforderungendesPflichtenheftserfüllen(www.be.ch/energiefoerderung).

• GEAK®-Experten:www.geak.ch

• GesuchesindvorDurchführungderMassnahmeeinzureichen. Auf später eingereichte Gesuche wird nicht eingetreten.

• Beitragszusicherungen sind 1 Jahr gültig. Nach Ablauf der Gültigkeit kann der Beitrag nicht mehr ausbezahlt werden.

Vorgehen1. BeitragsgesuchmitBeilagenvorErstellungdes

GEAK® Plus auf dem Online-Portal einreichen.2. GEAK® Plus erstellen.3. Auszahlungsgesuch mit Beilagen innerhalb der

Gültigkeitsdauer auf dem Online-Portal einreichen.

Beilagen Beitragsgesuch:Offerte Auszahlungsgesuch: beglaubigter GEAK®,GEAK®

PlusgemässPflichtenheft,Rechnungskopie

BERATUNG

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Grobanalyse für komplexe Gebäude

Förderbeitrag

CHF3000.–

Bedingungen und Auflagen

• NurfürkomplexeGebäude,fürdiekeinGEAK® Plus erstellt werden kann.

• BeitragsberechtigtsindEigentümervonGebäudenmitBaujahrvor2012.

• DieGrobanalysemussdieAnforderungendesPflichtenheftserfüllen(www.be.ch/energiefoerderung).

• GesuchesindvorDurchführungderMassnahmeeinzureichen. Auf später eingereichte Gesuche wird nicht eingetreten.

• Beitragszusicherungen sind 1 Jahr gültig. Nach Ablauf der Gültigkeit kann der Beitrag nicht mehr ausbezahlt werden.

Vorgehen1.BeitragsgesuchmitBeilagenvorErstellungder

Grobanalyse auf dem Online-Portal einreichen.2. Grobanalyse erstellen.3. Auszahlungsgesuch mit Beilagen innerhalb der

Gültigkeitsdauer auf dem Online-Portal einreichen.

Beilagen Beitragsgesuch:Offerte Auszahlungsgesuch:Grobanalyse,Rechnungskopie

BERATUNG

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Betriebsoptimierung für Nicht-Wohngebäude

Förderbeitrag

50%deranrechenbarenKosten CHF max.3000.–

Bedingungen und Auflagen

• fürNicht-Wohngebäude,VerbrauchermitJahresenergieverbrauchab:100000kWhStromoder500000kWhWärme

• Grossverbrauchersindausgenommen(Strom>0.5GWh, Wärme>5GWh)

• BeiträgeunterCHF500.–werdennichtausbezahlt.

• DieBetriebsoptimierungmussvoneinerEnergiefachperson ausgeführt werden.

• GesuchesindvorDurchführungderMassnahmeeinzureichen. Auf später eingereichte Gesuche wird nicht eingetreten.

• Beitragszusicherungen sind 1 Jahr gültig. Nach Ablauf der Gültigkeit kann der Beitrag nicht mehr ausbezahlt werden.

Vorgehen1.BeitragsgesuchmitBeilagenvorDurchführung

der Betriebsoptimierung auf dem Online-Portal einreichen.

2. Betriebsoptimierung durchführen.3. Auszahlungsgesuch mit Beilagen innerhalb der

Gültigkeitsdauer auf dem Online-Portal einreichen

Beilagen Beitragsgesuch:Offerte Auszahlungsgesuch: Bericht,Rechnungskopie

BERATUNG

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Machbarkeitsstudie

Förderbeitrag

max. 50% der anrechenbaren Kosten max.CHF30000.-

Bedingungen und Auflagen

• Förderberechtigt sind Machbarkeitsstudien oder Voruntersuchungen zurErrichtungvongrossenEnergieerzeugungsanlagenoderVerteil-netzen für erneuerbare Energien oder Abwärme.

• Machbarkeitsstudien oder Voruntersuchungen für einzelne Gebäude sind nicht förderberechtigt.

• Der Förderbeitrag wird bestimmt durch das AUE auf der Grundlage eines konkreten schriftlichen Beitragsgesuchs im Rahmen der recht- lichen Vorgaben.

• GesuchesindvorDurchführungderMassnahmeeinzureichen. Auf später eingereichte Gesuche wird nicht eingetreten.

• Beitragszusicherungen sind 1 Jahr gültig. Nach Ablauf der Gültigkeit kann der Beitrag nicht mehr ausbezahlt werden.

BERATUNG

Vorgehen1.BeitragsgesuchmitBeilagenvorErstellungder

Machbarkeitsstudie auf dem Online-Portal einrei-chen.

2. Machbarkeitsstudie erstellen.3. Auszahlungsgesuch mit Beilagen innerhalb der

Gültigkeitsdauer auf dem Online-Portal einrei-chen.

Beilagen Beitragsgesuch: Offerte Auszahlungsgesuch:Machbarkeitsstudie,

Rechnungskopie

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Zertifizierung nach SNBS (Standard Nachhaltiges Bauen Schweiz)

Förderbeitrag

100%derZertifizierungsgebühr

Bedingungen und Auflagen

• FörderberechtigtsindZertifizierungenabdem01.01.2019.

• Beitragszusicherungen sind 1 Jahr gültig. Nach Ablauf der Gültigkeit kann der Beitrag nicht mehr ausbezahlt werden.

Vorgehen1. Beitragsgesuch mit Beilagen auf dem Online-Portal

einreichen.2. Auszahlungsgesuch innerhalb der Gültigkeitsdauer

auf dem Online-Portal einreichen.

Beilagen Beitragsgesuch:Zertifikat,Rechnung

BERATUNG

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Energieeffiziente Gebäude: Neubauten / Ersatzneubauten

Förderbeitrag

Plusenergie-Gebäude oder Minergie-A® (Standard2017) CHF100.–/m2 EBF

GEAK® A/A oder Minergie-P® CHF 80.–/m2 EBF

GEBÄUDE

Vorgehen1.BeitragsgesuchmitBeilagenvorBaubeginnaufdemOn-

line-Portal einreichen.2.Bauvorhabenausführen.3. Auszahlungsgesuch mit Beilagen innerhalb der Gültigkeitsdauer

auf dem Online-Portal einreichen.

Beilagen Beitragsgesuch: GEAK® Neubau Draft inkl. Log-Datei oder

Nachweis Minergie-A®/Minergie-P®,PlänemitEBF-Nachweis, fürPlusenergie-Gebäude:Energiebilanzgemäss«Nachweis Plus energie-Gebäude» unter www.be.ch/energiefoerderung.

Auszahlungsgesuch: beglaubigter GEAK® Neubau inkl. Log-DateioderZertifikatMinergie-A®/Minergie-P®,Fotos desGebäudes,fürPlusenergie-Gebäude:ErtragsnachweisPhotovoltaik/erneuerbareEnergien

Bedingungen und Auflagen

• Bei Plusenergie-Gebäuden muss die Gebäudehülle der GEAK®- EffizienzklasseAentsprechen.

• NichtbeitragsberechtigtsindGebäudemitÖlheizungen.

• BeiträgeüberCHF200000.–werdennichtlinearberechnet,der Beitragssatz reduziert sich mit zunehmender Gesamtsumme.

• GesuchesindvorBaubeginneinzureichen.AufspätereingereichteGesuche wird nicht eingetreten.

• Beitragszusicherungen sind 3 Jahre gültig. Nach Ablauf der Gültigkeit kann der Beitrag nicht mehr ausbezahlt werden.

• keineDoppelförderung:miteinemGesuch„Gebäude“kannnichtgleichzeitigeinGesuch„Anlagen“fürdenselbenStandorteingereichtwerden.

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Sanierungen von Gebäuden über GEAK®-KlassenGebäudekategorien 1-6

GEBÄUDE

FörderbeitragEnergieträger nach Sanierung: erneuerbar / Öl oder Elektro

EFH MFH Nicht-Wohnbau

2Effizienzklassen CHF/m2EBF 80.–/50.– 60.–/30.– 50.–/20.–

3Effizienzklassen CHF/m2EBF 110.–/75.– 80.–/45.– 60.–/30.–

4Effizienzklassen CHF/m2EBF 130.–/100.– 90.–/60.– 70.–/40.–

5Effizienzklassen CHF/m2EBF 150.–/130.– 100.–/70.– 80.–/50.–

6Effizienzklassen CHF/m2EBF 160.–/155.– 110.–/90.– 90.–/65.–

Effizienzbonus

Plusenergie-Gebäude (mindestens GEAK®B/A) CHF 40.–/m2 EBF

GEAK®A/A CHF 30.–/m2 EBF

GEAK®B/B CHF 20.–/m2 EBF

Vorgehen1.BeitragsgesuchmitBeilagenvorBaube-

ginn auf dem Online-Portal einreichen.2.Bauvorhabenausführen.3. Auszahlungsgesuch mit Beilagen inner-

halb der Gültigkeitsdauer auf dem On-line-Portal einreichen.

Beilagen Beitragsgesuch: beglaubigter GEAK®

inkl. Log-Datei und GEAK® Plus gemäss Pflichtenheft,fürPlusenergieGebäude:Energiebilanzgemäss«NachweisPluse-nergie-Gebäude» unter www.be.ch/energiefoerderung

Auszahlungsgesuch: beglaubigter GEAK®inkl.Log-Datei,Fotosdes Gebäudes,fürPlusenergie-Gebäude:ErtragsnachweisPhotovoltaik/ erneuerbare Energien

Bedingungen und Auflagen

• FörderberechtigtsindGebäudemitBaubewilligungsjahrvor2000.

• Plusenergie-Gebäude und Minergie-A®-Gebäude sind mit einem Monitoring gemäss Minergie® auszustatten.

• Bei Plusenergie-Gebäuden muss die Gebäudehülle der GE-AK®-EffizienzklasseBentsprechen.

• BeiträgeüberCHF200000.–werdennichtlinearberechnet,derBeitragssatz reduziert sich mit zunehmender Gesamtsumme.

• GesuchesindvorBaubeginneinzureichen.Aufspätereingereich-te Gesuche wird nicht eingetreten.

• Beitragszusicherungen sind 3 Jahre gültig. Nach Ablauf der Gül-tigkeit kann der Beitrag nicht mehr ausbezahlt werden.

• keineDoppelförderung:miteinemGesuch„Gebäude“kannnichtgleichzeitigeinGesuch„Anlagen“fürdenselbenStandorteinge-reicht werden.

• Etappierung:beieinerSanierunginEtappenkannfrühestens3Jahre nach der Auszahlung eines Förderbeitrags für ein Gesuch „Gebäude“ erneut ein Gesuch „Gebäude“ oder ein Gesuch „Anla-gen“fürdenselbenStandorteingereichtwerden.

• BeieinererneutenSanierungummindestens2Klasseninnerhalbvon10JahrennachAuszahlungeinesBeitragsergibtsichderneueBeitragausderGesamtverbesserung(aberstergeförderterSanierung)abzüglichdesbereitsausbezahltenFörderbeitrags.

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Sanierungen von Gebäuden über Minergie und Plusenergie

Gebäudekategorien 7-12

GEBÄUDE

Förderbeitrag - Energieträger nach Sanierung: erneuerbar

Plusenergie-Gebäude oder Minergie-A® (Standard2017) CHF160.–/m2 EBF

Minergie-P® CHF130.–/m2 EBF

Minergie® CHF100.–/m2 EBF

Förderbeitrag - Energieträger nach Sanierung: Öl oder Elektro

Plusenergie-Gebäude oder Minergie-A® (Standard2017) CHF120.–/m2 EBF

Minergie-P® CHF90.–/m2 EBF

Minergie® CHF60.–/m2 EBF

Vorgehen1.BeitragsgesuchmitBeilagenvorBaubeginnaufdem

Online-Portal einreichen.2.Bauvorhabenausführen.3. Auszahlungsgesuch mit Beilagen innerhalb der Gültig-

keitsdauer auf dem Online-Portal einreichen.

Beilagen Beitragsgesuch: Nachweis Minergie-A®/Minergie-P®/

Minergie®,fürPlusenergiegebäude:Energiebilanzge-mäss«NachweisPlusenergie-Gebäude»unterwww.be.ch/energiefoerderung

Auszahlungsgesuch:ZertifikatMinergie-A®/ Minergie-P®/ Minergie®,FotosdesGebäudes, fürPlusenergie-Gebäude:Ertragsnachweis Photovoltaik/erneuerbareEnergien

Bedingungen und Auflagen

• FörderberechtigtsindGebäudemitBaubewilligungsjahrvor2000.

• Bei Plusenergie-Gebäuden muss die Gebäudehülle der GEAK®-EffizienzklasseBentsprechen.

• FürGebäude,dienachderSanierungmiteinerÖl-oderElektroheizungbeheiztwerden,geltenreduzierteBeiträge.

• BeiträgeüberCHF200000.–werdennichtlinearberechnet,der Beitragssatz reduziert sich mit zunehmender Gesamtsumme.

• GesuchesindvorBaubeginneinzureichen.AufspätereingereichteGe-suche wird nicht eingetreten.

• Beitragszusicherungen sind 3 Jahre gül-tig. Nach Ablauf der Gültigkeit kann der Beitrag nicht mehr ausbezahlt werden.

• keineDoppelförderung:miteinemGe-such „Gebäude“ kann nicht gleichzei-tig ein Gesuch „Anlagen“ für denselben Standorteingereichtwerden.

• Etappierung:beieinerSanierunginEtap-pen kann frühestens 3 Jahre nach der Auszahlung eines Förderbeitrags für ein Gesuch „Gebäude“ erneut ein Gesuch „Gebäude“ oder ein Gesuch „Anlagen“ für denselbenStandorteingereichtwerden.

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ANLAGENErsatz von Elektroheizungen und Ölheizungendurch Wärmepumpe (WP)

Vorgehen1.BeitragsgesuchmitBeilagenvor

Baubeginn auf dem Online-Portal einreichen.

2.Bauvorhabenausführen.3. Auszahlungsgesuch mit Beilagen in-

nerhalb der Gültigkeitsdauer auf dem Online-Portal einreichen.

Beilagen Beitragsgesuch:Offerte,FotosderbestehendenAnlage,BestätigungWPSM,beiErsatzÖlheizung:FotomitTypenschildundKesselbaujahr,beineuemWärmeverteilsystemundEBF ≥ 100m2:PlänemitEBF-Nach-weis,beiErsatzElektroboiler:FotoElektroboiler

Auszahlungsgesuch: Rechnung,un-terzeichnetes und datiertes Inbe-triebnahmeprotokollundWPSMAn-lagezertifikat,aktuellerbeglaubigterGEAK®inkl.Log-Datei,Fotoderneuen Anlage

Bedingungen und Auflagen

• Nach Abschluss der Arbeiten ist bei Gebäuden der Gebäu-dekategorien 1-6 ein GEAK® zu erstellen. GEAK®-Experten:www.geak.ch. Ohne gültigen GEAK® kann der Förderbeitrag nicht ausbezahlt werden.

• FürAnlagenbis15kWthisteinWärmepumpen-SystemMo-dul(WPSM)mitAnlagezertifikaterforderlich.Informationenun-ter www.wp-systemmodul.ch

• FürAnlagenüber15kWthsindeininderSchweizgültigesin-ternationales oder nationales WP-Gütesiegel und die Leis-tungsgarantieEnergieSchweizerforderlich.

• Massgebend für den Beitrag ist die Leistung der bestehenden Heizung,jedochmaximal50W/m2 EBF und maximal 35 % der Anlagekosten.

• Beitragsberechtigt sind neue Wärmeerzeugungen und wasser-geführteWärmeverteilungennur,wennsiefestinstallierte,or-dentlichbewilligteElektroheizungenoderÖlheizungenerset-zen.

• DiebestehendeHeizungmussmindestens50%desHeizwär-mebedarfsgedeckthabenundvollständigdemontiertwerden.

• DieÖlheizungmussmindestens15Jahrealtsein.• DieneueHeizungmuss100%desHeizwärmebedarfsdes

Gebäudes decken können.• GesuchesindvorBaubeginneinzureichen.Aufspätereinge-

reichte Gesuche wird nicht eingetreten.• Beitragszusicherungen sind 3 Jahre gültig. Nach Ablauf der

Gültigkeit kann der Beitrag nicht mehr ausbezahlt werden.• keineDoppelförderung:miteinemGesuch„Gebäude“kannnichtgleichzeitigeinGesuch„Anlagen“fürdenselbenStandorteingereicht werden.

Förderbeitrag

Ersatz durch: Wärmepumpe Luft

bestehendeHeizung ≤130kW CHF10000.–

bestehendeHeizung > 130kW CHF3500.– +CHF50.–/kW

Ersatz durch: Wärmepumpe Erdwärme oder Wasser

bestehendeHeizung ≤42kW CHF10000.–

bestehendeHeizung >42–500kW CHF2400.– +CHF180.–/kW

bestehendeHeizung >500kW CHF42400.– +CHF100.–/kW

Zusatzbeitrag

Erstinstallation Wärmeverteilsystem Ersatz Elektroboiler

EBF < 100m2 CHF3000.– CHF500.– proBoiler

EBF ≥ 100m2 CHF6000.–

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ANLAGENErsatz von Elektroheizungen und Ölheizungen durch Holzheizung oder Anschluss an Wärmenetz

Vorgehen1.BeitragsgesuchmitBeilagenvorBaubeginnauf

dem Online-Portal einreichen.2.Bauvorhabenausführen.3. Auszahlungsgesuch mit Beilagen innerhalb der Gül-

tigkeitsdauer auf dem Online-Portal einreichen.

Beilagen Beitragsgesuch:Offerte,FotosderbestehendenAnlage,beimErsatzÖlheizung:FotomitTypen-schildundKesselbaujahr,beineuemWärmever-teilsystem und EBF ≥ 100m2:PlänemitEBF-Nach-weis,beiErsatzElektroboiler:FotoElektroboiler

Auszahlungsgesuch:Rechnung,unterzeichnetesund datiertes Inbetriebnahmeprotokoll oderWärmeliefervertrag,aktuellerbeglaubigterGEAK® inkl.Log-Datei,FotoderneuenAnlage

Bedingungen und Auflagen

• Nach Abschluss der Arbeiten ist bei Gebäuden der Gebäudekategorien 1-6 ein GEAK® zu erstellen. GE-AK®-Experten:www.geak.ch.OhnegültigenGEAK® kann der Förderbeitrag nicht ausbezahlt werden.

• BeiHolzheizungen:QualitätssiegelHolzenergieSchweizundLeistungsgarantie(zurOfferte)vonEner-gieSchweiz.

• Massgebend für den Beitrag ist die Leistung der be-stehendenHeizung,jedochmaximal50W/m2 EBF und maximal 35 % der Anlagekosten.

• Beitragsberechtigt sind neue Wärmeerzeugungen und wassergeführteWärmeverteilungennur,wennsiefestinstallierte,ordentlichbewilligteElektroheizungenoderÖlheizungenersetzen.

• DiebestehendeHeizungmussmindestens50%desHeizwärmebedarfsgedeckthabenundvollständig demontiert werden.

• DieÖlheizungmussmindestens15Jahrealtsein.• DieneueHeizungmuss100%desHeizwärmebe-

darfs des Gebäudes decken können.• GesuchesindvorBaubeginneinzureichen.Aufspäter

eingereichte Gesuche wird nicht eingetreten.• Beitragszusicherungen sind 3 Jahre gültig. Nach Ab-

lauf der Gültigkeit kann der Beitrag nicht mehr ausbe-zahlt werden.

• keineDoppelförderung:miteinemGesuch„Gebäude“kann nicht gleichzeitig ein Gesuch „Anlagen“ für den-selbenStandorteingereichtwerden.

Förderbeitrag

Ersatz durch: Holzheizung

bestehendeHeizung ≤70kW CHF 10000.–

bestehendeHeizung 70–500kW CHF180.–/kW

bestehendeHeizung >500kW CHF40000.– +CHF100.–/kW

Ersatz durch: Anschluss an Wärmenetz mit erneuerbarer Energie

bestehendeHeizung ≤130kW CHF 10000.–

bestehendeHeizung >130kW CHF 3500.– +CHF 50.–/kW

Zusatzbeitrag

Erstinstallation Wärmeverteilsystem Ersatz Elektroboiler

EBF < 100m2 CHF3000.– CHF500.– proBoiler

EBF ≥ 100m2 CHF6000.–

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Thermische Solaranlagen ANLAGEN

Förderbeitrag

thermische Nennleistung kWth CHF1200.–+ CHF500.–/kWth

Bedingungen und Auflagen

• Nach Abschluss der Arbeiten ist bei Gebäuden der Gebäudekategorien 1-6 ein GEAK® zu erstellen. GEAK®-Experten: www.geak.ch. Ohne gültigen GEAK® kann der Förder-beitrag nicht ausbezahlt werden.

• Beitragsberechtigt sind Anlagen nur bei Installation aufbestehendenGebäuden,nichtbeiNeubauten.AlsNeubau gelten Gebäude mit Baujahr ab 01.01.2012.

• Beitragsberechtigt sind neue Anlagen und die Erweiterung bestehender Anlagen.

• FörderberechtigtsindAnlagen,dieauf www.kollektorliste.ch aufgeführt sind.

• Der Förderbeitrag liegt bei maximal 35 % der Anlage-kosten.

• ZurOffertemussdieValidierteLeistungsgarantie(VLG)vonSwissolar/EnergieSchweizvorliegen.

• GesuchesindvorBaubeginneinzureichen.Aufspätereingereichte Gesuche wird nicht eingetreten.

• Beitragszusicherungen sind 3 Jahre gültig. Nach Ablauf der Gültigkeit kann der Beitrag nicht mehr aus-bezahlt werden.

• keineDoppelförderung:miteinemGesuch„Gebäude“kann nicht gleichzeitig ein Gesuch „Anlagen“ für den-selbenStandorteingereichtwerden.

Vorgehen1.BeitragsgesuchmitBeilagenvor

Baubeginn auf dem Online-Portal einreichen.

2.Bauvorhabenausführen.3. Auszahlungsgesuch mit Beilagen in-

nerhalb der Gültigkeitsdauer auf dem Online-Portal einreichen.

Beilagen Beitragsgesuch: OffertemitAnga-beKollektortyp,validierteLeistungs-garantie(VLG)vonSwissolar/Ener-gieSchweiz

Auszahlungsgesuch:Rechnung,un-terzeichnetes und datiertes Inbetrieb-nahmeprotokoll,aktuellerbeglaubig-ter GEAK® inkl.Log-Datei,FotoderAnlage

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Wohnungslüftung mit Wärmerückgewinnungbei Gebäudesanierungen

ANLAGEN

Förderbeitrag

proWohneinheit CHF3000.–

Bedingungen und Auflagen

• Nach Abschluss der Arbeiten ist bei Gebäuden der Gebäudekategorien 1-6 ein GEAK® zu erstellen. GEAK®-Experten:www.geak.ch.Ohnegülti-gen GEAK® kann der Förderbeitrag nicht ausbezahlt werden.

• Beitragsberechtigt sind Anlagen nur bei Installation in bestehenden Ge-bäuden,nichtbeiNeubauten.AlsNeubaugeltenGebäudemitBaujahrab01.01.2012.

• EinhaltungderAnforderungengemässSIA-Merkblatt2023.

• BeiträgeüberCHF200000.–werdennichtlinearberechnet,derBeitrags-satz reduziert sich mit zunehmender Gesamtsumme.

• Der Förderbeitrag liegt bei maximal 35 % der Anlagekosten.

• GesuchesindvorBaubeginneinzureichen.AufspätereingereichteGesu-che wird nicht eingetreten.

• Beitragszusicherungen sind 3 Jahre gültig. Nach Ablauf der Gültigkeit kann der Beitrag nicht mehr ausbezahlt werden.

• keineDoppelförderung:miteinemGesuch„Gebäude“kannnichtgleich-zeitigeinGesuch„Anlagen“fürdenselbenStandorteingereichtwerden.

Vorgehen1.BeitragsgesuchmitBeilagenvorBaubeginnauf

dem Online-Portal einreichen.2.Bauvorhabenausführen.3. Auszahlungsgesuch mit Beilagen innerhalb der Gül-

tigkeitsdauer auf dem Online-Portal einreichen.

Beilagen Beitragsgesuch:Offerte,Pläne Auszahlungsgesuch: Rechnung,

unterzeichnetes und datiertes Inbetriebnahme- protokoll,aktuellerbeglaubigterGEAK® inkl. Log-Datei

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Wärmeerzeugung mit Holz / Biomasse ANLAGEN

Förderbeitrag

Feuerungen bei Wärmeleistungsbedarf ≥ 70 kW

WärmebedarfproJahr CHF130.–/MWh

Bedingungen und Auflagen

• Beitragsberechtigt sind Anlagen nur bei Installation auf bestehendenGebäuden,nichtaufNeubauten.AlsNeu-bau gelten Gebäude mit Baujahr ab 01.01.2012.

• Die Wärmeerzeugung muss bei Gebäuden 100 % desHeizwärmebedarfsdeckenkönnen.

• DermaximalbeitragsberechtigteHeizwärmebedarfvonGebäuden beträgt 50 W/m2 EBF.

• WärmeerzeugungmitHolz:dievollständige,terminge-rechteAnwendungvon«QMHolzheizwerke®» ist nach-zuweisen.

• EinreinerErsatzeinerbestehendenHolz-/Biomasse-An-lage ist nicht förderberechtigt.

• BeiträgeüberCHF200000.–werdennichtlinearbe-rechnet,derBeitragssatzreduziertsichmitzunehmen-der Gesamtsumme.

• Der Förderbeitrag liegt bei maximal 35 % der Anlagekos-ten.

• GesuchesindvorBaubeginneinzureichen.Aufspätereingereichte Gesuche wird nicht eingetreten.

• Beitragszusicherungen sind 3 Jahre gültig. Nach Ablauf der Gültigkeit kann der Beitrag nicht mehr ausbe-zahlt werden.

Vorgehen1.BeitragsgesuchmitBeilagenvor

Baubeginn auf dem Online-Portal einreichen.

2.Bauvorhabenausführen.3. Auszahlungsgesuch mit Beilagen in-

nerhalb der Gültigkeitsdauer auf dem Online-Portal einreichen.

Beilagen Beitragsgesuch:Offerte, Nachweis«QMHolzheizwerke®»

Auszahlungsgesuch:Rechnung,unterzeichnetes und datiertes Inbetriebnahmeprotokoll

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Wärmenetze mit erneuerbarer Energie

Förderbeitrag

WärmetransportproJahr CHF 40.–/MWh

Bedingungen und Auflagen

• Beitragsberechtigt ist der Betreiber / die Betreiberin des Wärmenetzes.

• Beitragsberechtigt sind neue Wärmenetze und Erwei-terungen. Nicht beitragsberechtigt ist die Verdichtung bestehender Wärmenetze. Nicht beitragsberechtigt ist die Wärmelieferung an Neubauten.

• AnrechenbarsindnurdieWärmelieferungenmitver-traglicherRegelunganDritte,diesichnichtaufdemgleichenGrundstückbefinden(nachZGBArt.943).

• Anrechenbar ist Wärme aus erneuerbarer Energie oder nicht anders nutzbarer Abwärme.

• Dievollständige,termingerechteAnwendungvon «QMHolzheizwerke®» ist nachzuweisen.

• BeiträgeüberCHF200000.–werdennichtlinear berechnet,derBeitragssatzreduziertsichmitzuneh-mender Gesamtsumme.

• Der Förderbeitrag liegt bei maximal 35 % der Anlage-kosten.

• GesuchesindvorBaubeginneinzureichen.Aufspätereingereichte Gesuche wird nicht eingetreten.

• Beitragszusicherungen sind 3 Jahre gültig. Nach Ablauf der Gültigkeit kann der Beitrag nicht mehr ausbezahlt werden.

ANLAGEN

Vorgehen1.BeitragsgesuchmitBeilagenvor

Baubeginn auf dem Online-Portal einreichen.

2.Bauvorhabenausführen.3. Auszahlungsgesuch mit Beilagen in-

nerhalb der Gültigkeitsdauer auf dem Online-Portal einreichen.

Beilagen Beitragsgesuch:Offerte, SituationsplanmiteingezeichnetemWärmenetz,Nachweis«QMHolz-heizwerke®»

Auszahlungsgesuch:Abrechnung,unterzeichneteWärmelieferverträge,Liste der Wärmebezüger

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Ladeinfrastruktur Elektromobilitätim öffentlichen Verkehr

Förderbeitrag

Ladestation 35 % der Anlagekosten max.CHF100000.–proLadestation

Bedingungen und Auflagen

• Beitragsberechtigt sind Ladestationen für Elektrobusse vonöffentlichenVerkehrbetrieben.

• Die Elektrizität zur Ladung der Elektrofahrzeuge muss auserneuerbarenQuellenstammen.

• DerFörderbeitragliegtbei35%derAnlagekosten,je-dochmaximalCHF100000.–proLadestation.

• NichtanrechenbersindInvestitioneninzusätzlichebau-liche Massnahmen zur Installation oder zum elektrischen AnschlussderLadestation,sowieKostenfürBewilligun-gen,PlanungundBetrieb.

• BeiträgeüberCHF200000.–werdennichtlinear berechnet,derBeitragssatzreduziertsichmitzuneh-mender Gesamtsumme.

• GesuchesindvorBaubeginneinzureichen.Aufspätereingereichte Gesuche wird nicht eingetreten.

• Beitragszusicherungen sind 3 Jahre gültig. Nach Ablauf der Gültigkeit kann der Beitrag nicht mehr ausbezahlt werden.

ANLAGEN

Vorgehen1.BeitragsgesuchmitBeilagenvor

Baubeginn auf dem Online-Portal einreichen.

2.Bauvorhabenausführen.3. Auszahlungsgesuch mit Beilagen in-

nerhalb der Gültigkeitsdauer auf dem Online-Portal einreichen.

Beilagen Beitragsgesuch: Projektbeschrieb (inkl.Situationsplan),Produktbe-schreibungdesHerstellersfürdieLa-destation,Kostenzusammenstellung

Auszahlungsgesuch: Ausführungs-bestätigungmitRechnungskopie,FotoderAnlagemitSignalisationundKennzeichnung,NachweisderEner-giequelle (Vertrag / Bestätigung EVU)

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Ladeinfrastruktur Elektromobilitätbei Unternehmen

Förderbeitrag

Ladestation 11–22kWNormalladen(AC)–1Ladepunkt CHF1‘500.-

11–22kWNormalladen(AC)–2Ladepunkte CHF3‘000.-

≥22kWSchnellladen(AC/DC) CHF150.-/kW

BonusbidirektionaleLadestation(V2G-fähig): CHF2‘000

max.CHF20‘000.-proLadestation,max.CHF60‘000.-proStandort

Bedingungen und Auflagen

• Beitragsberechtigt sind Unternehmen als Eigentümer der Parkfläche.miteinemSitzanderBetriebsstätteundei-nerAnzahlMitarbeitervorOrtvon5-249.

• EineöffentlicheZugänglichkeit* und Nutzbarkeit muss gewährleistetunddurcheineentsprechendeSignalisati-onundKennzeichnungdesStandortssichergestelltwer-den. *ausgenommen bidirektionale Ladestationen

• Die Elektrizität zur Ladung der Elektrofahrzeuge muss auserneuerbarenQuellenstammen.

• Schnellladestationen*müssen über mindestens die drei SteckertypenTyp2,CHAdeMOundCSS-Combo2ver-fügen. *ausgenommennichtöffentlichzugänglichebidirektiona-le Ladestationen

• Der Förderbeitrag liegt bei maximal 35 % der Anlagekos-ten,jedochhöchstensbeiCHF20‘000.-proLadestationundCHF60‘000.-proBetriebsstätte.

• GesuchesindvorBaubeginneinzureichen.Aufspätereingereichte Gesuche wird nicht eingetreten.

• Beitragszusicherungen sind 3 Jahre gültig. Nach Ablauf der Gültigkeit kann der Beitrag nicht mehr ausbezahlt werden.

ANLAGEN

Vorgehen1.BeitragsgesuchmitBeilagenvor

Baubeginn auf dem Online-Portal einreichen.

2.Bauvorhabenausführen.3. Auszahlungsgesuch mit Beilagen in-

nerhalb der Gültigkeitsdauer auf dem Online-Portal einreichen.

Beilagen Beitragsgesuch: Projektbeschrieb (inkl.Situationsplan),Produktbe-schreibungdesHerstellersfürdieLa-destation,Offerte, Kostenzusammen-stellung,Beiblatt unter www.be.ch/energiefoerderung

Auszahlungsgesuch: Ausführungs-bestätigungmitRechnungskopie,FotoderAnlagemitSignalisationundKennzeichnung,NachweisderEner-giequelle (Vertrag / Bestätigung EVU)

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INFORMATIONInformationsanlässe und Weiterbildung

Förderbeitrag

max. 50% der anrechenbaren Kosten

Bedingungen und Auflagen

• DerKantonfördert–abgestimmtaufdieBundespro-gramme und in enger Zusammenarbeit mit den beste-hendenInstitutionen–dieAus-undWeiterbildungso-wie die Information und Beratung im Energiebereich. DieSchwerpunkteliegenbeiderProfessionalisierungder planenden und ausführenden Fachleute sowie bei derBauherreninformationineffizienterEnergienut-zung,inbaulicherErneuerungundzumEinsatzerneu-erbarer Energien.

• AnbietervonWeiterbildungskursenfürPlanerundUn-ternehmersowievonInformationsveranstaltungenfürHausbesitzer,Verwaltungen,usw.imEnergiebereichkönnen eine Unterstützung beantragen. Reine Firmen-veranstaltungen(z.B.TagderoffenenTür)könnennicht unterstützt werden.

• Beiträge werden nur an Projekte oder Veranstaltungen ausgerichtet,dieimKantonBernstattfinden,oder anüberkantonaleAktionen,diesichebenfallsandieBernerBevölkerungoderwichtigeZielgruppenausdem Kanton Bern richten.

• Der Förderbeitrag wird bestimmt durch das AUE auf der Grundlage eines konkreten schriftlichen Beitrags-gesuchs im Rahmen der rechtlichen Vorgaben.

• GesuchesindvorDurchführungderMassnahmeein-zureichen. Auf später eingereichte Gesuche wird nicht eingetreten.

• Beitragszusicherungen sind 1 Jahr gültig. Nach Ablauf der Gültigkeit kann der Beitrag nicht mehr ausbezahlt werden.

Vorgehen1.BeitragsgesuchmitBeilagenvor

Durchführung des Anlasses / Um-setzung des Projekts auf dem On-line-Portal einreichen.

2. Anlass durchführen / Projekt umsetzen

3. Auszahlungsgesuch mit Beilagen in-nerhalb der Gültigkeitsdauer auf dem Online-Portal einreichen.

Beilagen Beitragsgesuch: Projektbeschrieb inkl.Zielsetzung,Kostenzusammen-stellung (Aufwand und Ertrag)

Auszahlungsgesuch: Erfolgsmel-dung/Teilnehmerliste,Kostenab-rechnung

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INFORMATIONEnergieberatung

Bern-MittellandTäglich (Mo – Fr)Höheweg173006 BernTel. +41 31 357 53 50www.energieberatungbern.ch

Jeden DonnerstagGemeindeverwaltungKonolfingenBernstrasse 13510KonolfingenTel. +41 31 357 53 50www.energieberatungbern.ch

Jeden 3. Freitag im MonatGemeindeverwaltungSchwarzenburgBernstrasse 13150SchwarzenburgTel. +41 31 357 53 50www.energieberatungbern.ch

Jura bernoisJean-LucJuvetc/o Jura bernois.BienneRoutedeSorvilier212735Bévilardtél. +41 32 492 71 [email protected]

SeelandKurt MartiPostfach 653054SchüpfenTel. +41 32 322 23 [email protected] www.energieberatung-seeland.ch

EmmentalBeat Ritler / Marc Rössner / Beat BachmannLorraine 73400 BurgdorfTel. +41 34 402 24 [email protected] www.region-emmental.ch

OberaargauRolf LeuenbergerJurapark,Jurastrasse29Postfach 8354901 LangenthalTel. +41 62 923 22 [email protected] www.oberaargau.ch/energieberatung

Thun Oberland-WestMarco Girardi / Markus May / Roland Joss / ChristopherSchmidIndustriestrasse6,Postfach7333607 ThunTel. +41 33 225 22 [email protected] www.regionale-energieberatung.ch

Thun Oberland-OstRolandSchneiderJungfraustrasse 383800 InterlakenTel. +41 33 821 08 68 [email protected] www.oberland-ost.ch