KAPITEL I: EINFÜHRUNG UND …rcskamus/ag_ergonomie/einfuehrung.pdf · Einführung und Arbeitsschutzgesetzgebung Dr.-Ing. Chrisitane Kamusella Institut für Arbeitsingenieurwesen

Embed Size (px)

Citation preview

  • Einfhrung und ArbeitsschutzgesetzgebungDr.-Ing. Chrisitane Kamusella Institut fr Arbeitsingenieurwesen 1

    KAPITEL I:EINFHRUNG UND ARBEITSSCHUTZGESETZGEBUNG

    1. Gegenstand ergonomischer Betrachtungen

    2. Rechtsgrundlagen des Arbeitsschutzes

    2.1. Duales Arbeitsschutz-System in Deutschland

    2.2. Arbeits- und Gesundheitsschutz im Rahmen der EU

    2.3. Wichtigste Gesetze /VO zum Arbeitsschutz

    2.4. Aufsichtsorgane des Arbeitsschutzes

    3. Sicherheit und Gesundheitsschutz im Unternehmen

  • Einfhrung und ArbeitsschutzgesetzgebungDr.-Ing. Chrisitane Kamusella Institut fr Arbeitsingenieurwesen 2

    1. Gegenstand ergonomischer Betrachtungen

    ERGONOMIE: Teilgebiet der ArbeitswissenschaftErgonomie: griech.

    Ergon = Arbeit Nomos = Gesetz, Regel

    ! mit Bezug auf Produkte, Ttigkeiten, Prozesse

    ! (System-, Produkt-, Prozess-Ergonomie)! auf Interaktion Mensch - technisches System gerichtet

    sie geht von den Eigenschaften, Fhigkeiten und Bedrfnissen des

    Menschen aus

    sucht nach Erkenntnissen und Regeln zur Anpassung von Technik an

    den Menschen,

    um Arbeit nutzergerecht zu gestalten,

    um Belastungen des arbeitenden Menschen ausgewogen zu

    halten,

    um Beeintrchtigungen von Gesundheit, Leistung und Befinden

    mglichst zu vermeiden

    Untersuchungsgegenstand der Ergonomie:

    Zusammenhnge zwischen gestaltbaren Merkmalen eines

    Untersuchungsobjektes, dem Menschen als Benutzer und den

    Auswirkungen des Gestaltungszustandes mit dem Ziel, gesetzte

    Anforderungen zu erfllen

  • Einfhrung und ArbeitsschutzgesetzgebungDr.-Ing. Chrisitane Kamusella Institut fr Arbeitsingenieurwesen 3

    Modellbegriff Arbeitssystem

    beachte:

    ergonomische Lsungen hngen ab von

    " der auszufhrenden Aufgabe und deren Zielen ab

    " den individuelle Eigenschaften des Menschen

    " den Randbedingungen der Arbeitsausfhrung wie:

    # Zeitdauer und Geschwindigkeit

    # Freiheitsgrade

    beim Zusammenwirken aller Faktoren des Arbeitssystems entstehen

    Rckwirkungen auf den Menschen

    Quelle: H. Luczak ; W. Volpert (Hrsg.), Handbuch Arbeitswissenschaft

    Stuttgart: Schaeffer-Poeschel-Verlag, 1997

  • Einfhrung und ArbeitsschutzgesetzgebungDr.-Ing. Chrisitane Kamusella Institut fr Arbeitsingenieurwesen 4

    Begriff Belastungalle Auswirkungen von Anforderungen und Arbeitsbedingungen, die

    vom Menschen bestimmte Verhaltensweisen verlangen

    Begriff BeanspruchungFolge der Belastung im Menschen, abhngig von den Eigenschaften

    des Menschen

    Ergonomische Beurteilung von Arbeitsbedingungen:

    Analyse der Hhe und Dauer aller Teilbelastungen

    berprfung der Beanspruchung

    Minimierung arbeitsbedingter Gefhrdungs- und

    Belastungsfaktoren

    damit ist die ergonomische Betrachtung integrativer Bestandteil

    des Gesundheitsschutzes im Unternehmen

  • Einfhrung und ArbeitsschutzgesetzgebungDr.-Ing. Chrisitane Kamusella Institut fr Arbeitsingenieurwesen 5

    2. Rechtsgrundlagen des Arbeitsschutzes2.1. Duales Arbeitsschutz-System in Deutschland

    2 Bereiche:

    1. staatliches Vorschriften- und Regelwerk

    2. berufsgenossenschaftliches Vorschriften- und Regelwerk

    Berufsgenossenschaften:

    erlassen Unfallverhtungsvorschriften auf Grundlage des SGB VII

    (15) fr:

    Einrichtungen, Manahmen, Anordnungen, welche die

    Unternehmer zur

    Verhtung von Arbeitsunfllen, Berufskrankheiten und

    arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren zu treffen haben

    das sicherheitsgerechte Verhalten der Versicherten

    vom Unternehmer zu veranlassende arbeitsmedizinische

    Untersuchungen

  • Einfhrung und ArbeitsschutzgesetzgebungDr.-Ing. Chrisitane Kamusella Institut fr Arbeitsingenieurwesen 6

    Staatlicher Bereich BerufsgenossenschaftlicherBereich

    Bund Lnder

    DualesArbeitsschutzsystem

    Gewerbeauf-sichtsmter

    TechnischeAufsichtsdiensteder BGenKontrollorgan

    Arbeitsschutzrecht undnachfolgende Regelungen

    Unfallverhtungsrecht undnachfolgende Regelungen

    Vorschriften-und Regelwerk

    Gesetze Sozialgesetzbuch VII

    Verordnungen BG-Vorschriften (BGV)

    AllgemeineVerwaltungsvorschriften

    BG-Regeln (BGR)

    BG-Informationen (BGI)Allgemeine anerkannteRegeln der Technik, Hygieneund Arbeits-medizin BMA-Richtlinie DIN/ DIN EN VDI/ VDE-Richtlinie

    GesichertearbeitswissenschaftlicheErkenntnisse BMA-Empfehlungen Vornormen/

    Normenentwrfe

    BG-Grundstze (BGG)

    rechtsverbind-licher Charakter

    unverbindlicherRechtscharakter

    autorisierteprivateInstitutionen

    gemeinsamelandesbezogene Stelle

    Deutsches Vorschriften- und Regelwerk zu Sicherheit und Gesundheitsschutz

  • Einfhrung und ArbeitsschutzgesetzgebungDr.-Ing. Chrisitane Kamusella Institut fr Arbeitsingenieurwesen 7

    Begriff allgemein anerkannte Regel der Technik:! von der Mehrheit der Fachleute

    anerkannte,

    wissenschaftlich begrndete,

    technisch erprobte,

    ausreichend bewhrte Regel

    zum Lsen technischer Aufgaben

    ! Bercksichtigung wirtschaftlicher Gesichtspunkte

    (Verhltnismigkeit) s. auch 3 (1), Satz 2 GSG

    ! schriftlich fixiert oder mndlich berlieferte technische Festlegungen

    fr Verfahren, Betriebsweisen

    Begriff Stand der Technik:! den Fachleuten verfgbares Wissen ber den Entwicklungsstand

    technischer Verfahren, Einrichtungen, Betriebsweisen oder

    Konstruktionen, deren praktische Eignung und technische

    Zweckmigkeit nachgewiesen ist, gesichert erscheint

    ! Ermittlung erfolgt zeitpunktbezogen durch Vergleiche und

    ! Befragungen

    ! Bercksichtigung wirtschaftlicher Gesichtspunkte, allerdings fr

    Teilbereiche nur nachrangig

    ! s. auch 11(1) Nr. 3 GSG

    Begriff: gesicherte arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse:! bei mageblichen Arbeitswissenschaftlern herrscht berzeugung vor,

    da die Erkenntnisse wissenschaftlich hinreichend abgesichert sind

    und einer wissenschaftlichen berprfung standhalten werden

  • Einfhrung und ArbeitsschutzgesetzgebungDr.-Ing. Chrisitane Kamusella Institut fr Arbeitsingenieurwesen 8

    2.2. Arbeits- und Gesundheitsschutz im Rahmen der EU

    seit 1.1.93 einheitlicher Binnenmarkt

    Ziel:

    freier Personen-, Waren-, Dienstleistungs- und Kapitalverkehr

    Verordnung: verbindlich in allen seinen Teilen; in jedem Mitgliedsstaat

    Richtlinie: verbindlich in jedem Mitgliedsstaat hinsichtlich Ziel

    innerstaatlich knnen eigene Wege und Mittel gewhlt

    werden

    " daher Umsetzung Richtlinie in nationales Recht

    Empfehlung / EN-Norm: nicht verbindlich

    Weiterentwicklung des Arbeitsschutzes durch EU-Recht Erweiterung des Arbeitsschutzes auf technische Sicherheit und

    Gesundheitsschutz

    Prventive Durchsetzung des Arbeitsschutzes

    Ausbau der Garantenstellung des Arbeitgebers fr Sicherheit und

    Gesundheit der Beschftigten

    strkere Einordnung des Arbeitsschutzes in Unternehmensfhrung

    (Sicherheitsmanagement)

  • Einfhrung und ArbeitsschutzgesetzgebungDr.-Ing. Chrisitane Kamusella Institut fr Arbeitsingenieurwesen 9

    Einheitliche Europische Akte- Nachtragswerk zu den EG-Vertrgen -

    (gltig seit dem 01.07.1987)

    Aktionsprogramm

    zur Schaffung des einheitlichen Binnenmarktes von 1987

    Sozialprogramm

    Programm zur Sicherheit,Hygiene und Gesundheit am Arbeitsplatz von 1987Beseitigung von

    steuer -lichen

    Schranken

    materiellen-

    Schranken

    techni -schen

    Schranken

    Harmonisierung technischerVorschriften und Normen

    Regelungsgegenstand:PRODUKTE

    (Konstruktion, BauAusrstungen von

    Maschinen,Gerten, Anlagen)

    Regelungsgegenstand:

    ARBEITSUMWELT

    (Gesundheitsschutzbei der Arbeit)

    EG-Richtlinien

    Artikel 97(frher 100 a)

    EG-Vertrag

    schrittweise Angleichung imsozial-politischen Bereich bei

    gleichzeitigem Fortschritt

    Mindestvorschriften zurSicherheit und Gesundheit

    der Arbeitnehmer

    EG-Richtlinien

    Artikel 137(frher 118 a)

    EG-Vertrag

    Regelungsgruppen im Rahmen der EU

  • Einfhrung und ArbeitsschutzgesetzgebungDr.-Ing. Chrisitane Kamusella Institut fr Arbeitsingenieurwesen 10

    Produkte und Richtlinien EG-Richtlinie

    Grundlegende Richtlinien (RL) Niederspannungsrichtlinie RL ber elektromagnetische Vertrglichkeit RL ber Bauprodukte RL ber Maschinen RL fr persnliche Schutzausrstungen

    73/23/EWG89/336/EWG89/106/EWG98/37/EWG89/686/EWG

    Gasverbrauchseinrichtungen RL ber Gasverbrauchseinrichtungen 90/396/EWG

    Medizinisch-technische Gerte RL ber aktive implantierbare medizinische

    Gerte RL ber Medizinprodukte

    90/385/EWG

    93/42/EWG

    Kraftfahrzeuge RL ber kraftbetriebene Flurfrderzeuge 86/663/EWGAufzge und Hebezeuge RL ber elektrisch betriebene Aufzge RL ber gemeinsame Vorschriften fr

    Hebezeuge und Frdergerte

    84/529/EWG

    88/665/EWG

    Baugerte und Baumaschinen

    Lrmbegrenzung an Maschinen und Gerten

    Druckbehlter Rahmen-RL Druckbehlter RL Einfache Druckbehlter

    76/767/EWG87/404/EWG

    Sicherheit von Spielzeug RL ber die Sicherheit von Spielzeug 88/378/EWG

    Beispiele von Einzelrichtlinien nach Artikel 97 EG-Vertrag

  • Einfhrung und ArbeitsschutzgesetzgebungDr.-Ing. Chrisitane Kamusella Institut fr Arbeitsingenieurwesen 11

    Regelungsgegenstnde EG-Richtlinie

    Rahmenrichtlinie 89/391/EWGArbeitssttten RL ber Mindestvorschriften fr Sicherheit und

    Gesundheitsschutz in Arbeitssttten89/654/EWG

    Arbeitsmittel RL ber Mindestvorschriften fr Sicherheit und

    Gesundheitsschutz bei der Benutzung von Arbeitsmittelndurch Arbeitnehmer bei der Arbeit

    89/655/EWG

    Persnliche Schutzausrstung RL ber Mindestvorschriften fr Sicherheit und

    Gesundheitsschutz bei Benutzung persnlicherSchutzausrstungen

    89/656/EWG

    Lastenhandhabung RL ber Mindestvorschriften fr Sicherheit und

    Gesundheitsschutz bei der manuellen Handhabung vonLasten, die fr die Arbeitnehmer insbesondere eineGefhrdung der Lendenwirbelsule mit sich bringt

    90/269/EWG

    Bildschirmgerte RL ber Mindestvorschriften fr Sicherheit und

    Gesundheitsschutz bei der Arbeit an Bildschirmgerten90/270/EWG

    Arbeitsstoffe RL ber den Schutz der Arbeitnehmer gegen

    Gefhrdungen durch biologische Arbeitsstoffe bei derArbeit

    RL Schutz der Arbeitnehmer gegen Gefhrdungen durchAsbest am Arbeitsplatz

    90/679/EWG

    83/477/EWG

    Baustellen RL ber die auf zeitlich begrenzte oder ortsvernderliche

    Baustellen anzuwendenden Mindestvorachriften92/57/EWG

    Sicherheitskennzeichnung RL fr die Sicherheits- und/oder

    Gesundheitsschutzkennzeichnung92/58/EWG

    Lrm RL ber den Schutz der Arbeitnehmer gegen

    Gefhrdungen durch Lrm am Arbeitsplatz86/188/EWG

    Ausgewhlte Richtlinien nach Artikel 137 EG-Vertrag

  • Einfhrung und ArbeitsschutzgesetzgebungDr.-Ing. Chrisitane Kamusella Institut fr Arbeitsingenieurwesen 12

    - ARTIKELGESETZ Gesetz zur Umsetzung der EG-Rahmenrichtlinie

    Arbeitsschutz und weiterer Arbeitsschutzrichtlinien

    ARTIKEL 1Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)Gesetz ber die Durchfhrung vonManahmen des Arbeitsschutzes zurVerbesserung der Sicherheit und desGesundheitsschutzes der Beschftigtenbei der Arbeit

    ARTIKEL 2nderung des Gesetzes berBetriebsrzte,Sicherheitsingenieure...(Arbeitssicherheitsgesetz)ARTIKEL 3nderung desBetriebsverfassungsgesetzesARTIKEL 4nderung derGewerbeordnungARTIKEL 5nderung desArbeitnehmerberlassungs-gesetzes

    1. Abschnitt:Allgemeine Vorschriften2. Abschnitt:Pflichten des Arbeitgebers

    3. Abschnitt:Pflichten und Rechte derBeschftigten

    4. Abschnitt: Verordnungsermchtigungen

    ................

    - ARTIKELVERORDNUNG Verordnung zur Umsetzung von EG-Einzelrichtlinien

    zur EG-Rahmenrichtlinie Arbeitsschutz

    EINZEL-VERORDNUNGEN

    Artikel 1

    PSA-Benutzungsverordnung

    PSA-BV

    Artikel 2

    Lasten-hand-habungs-verordnung

    Lasthand-habV

    Artikel 3

    Bildschirm-arbeitsver-ordnung

    BildscharbV

    Artikel 4

    Arbeits-stttenver-ordnung

    ArbStttV

    Arbeitsmittel-benutzungs-verordnung

    ABMV

    ..........

    Umsetzung von EG-RL ber nationalesVerordnungswerk

    Chemikaliengesetz,

    Gefahrstoffverordnung

    Biostoffverordnung

    Gentechnikgesetz

    Baustellenverordnung

    Arbeitszeitrahmengesetz

    .................

    SGB VII

    Unfall-verhtungs-vorschriften

    Lrm BGV B3Sicherheitskenn-zeichnung

    BGV A8

    ..........

    Umsetzung des EG-Rechts nach Artikel 137 im nationalen Vorschriftenwerk

  • Einfhrung und ArbeitsschutzgesetzgebungDr.-Ing. Chrisitane Kamusella Institut fr Arbeitsingenieurwesen 13

    2.3. Wichtigste Gesetze /Verordnungen zum Arbeitsschutz

    (1) Grundgesetz:Recht auf Leben und Gesundheit

    (2) Brgerliches Gesetzbuch (BGB):Verpflichtung des Arbeitgebers zur Schaffung solcher Bedingungen,die AN vor Gefahren fr Leben und Gesundheit schtzen

    (3) Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG):Umsetzung der EG-Rahmenrichtlinie Arbeitsschutz

    Gesetz verlangt:

    ! Verhtung von Arbeitsunfllen

    ! Verhtung arbeitsbedingter Gesundheitsgefahren

    ! Manahmen zur menschengerechten Gestaltung

  • Einfhrung und ArbeitsschutzgesetzgebungDr.-Ing. Chrisitane Kamusella Institut fr Arbeitsingenieurwesen 14

    Grundpflichten des Arbeitgebers 3

    Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die erforderlichen Manahmen des

    Arbeitsschutzes .... zu treffen, die Sicherheit und Gesundheit der

    Beschftigten bei der Arbeit beeinflussen

    Dabei hat er eine Verbesserung von Sicherheit und Gesundheitsschutz

    der Beschftigten anzustreben

    Allgemeine Grundstze 4

    Arbeitsgestaltung mit Ziel der Vermeidung von Gefhrdungen sowie

    der Verminderung von Restgefhrdungen

    Bekmpfung von Gefahren an der Quelle, individuelle

    Schutzmanahmen sind nachrangig

    Bercksichtigung des Standes von Technik, Arbeitsmedizin und

    Hygiene sowie gesicherter arbeitswissenschaftlicher Erkenntnisse

    Verknpfung von Technik, Organisation, sozialer Beziehungen,

    sonstiger Arbeitsbedingungen

    geeignete Anweisungen fr Beschftigte

  • Einfhrung und ArbeitsschutzgesetzgebungDr.-Ing. Chrisitane Kamusella Institut fr Arbeitsingenieurwesen 15

    (4) Sozialgesetzbuch (SGB) - SGB VII:Gesetzliche Unfallversicherung

    Aussagen zu Aufgaben der Unfallversicherung; Haftung des

    Unternehmers; Bestellung von Sicherheitsbeauftragten

    Aufgaben der gesetzlichen Unfallversicherungstrger(Berufsgenossenschaften)

    1. Die Verhtung von Arbeitsunfllen, Berufskrankheiten sowie

    arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren mit allen geeigneten Mitteln

    2. Die Wiederherstellung der Gesundheit und der Leistungsfhigkeit

    nach Eintritt von Arbeitsunfllen und Berufskrankheiten mit allen

    geeigneten Mitteln sowie Entschdigung der Hinterbliebenen durch

    Geldleistung

    (5) Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG):Gesetz ber Betriebsrzte, Sicherheitsingenieure und andere

    Fachkrfte fr Arbeitssicherheit

    Pflicht des Arbeitgebers, Fachkrfte fr Arbeitssicherheit und

    Betriebsrzte zu bestellen

  • Einfhrung und ArbeitsschutzgesetzgebungDr.-Ing. Chrisitane Kamusella Institut fr Arbeitsingenieurwesen 16

    Aufgaben der Fachkraft fr Arbeitssicherheit:

    Beratung des Arbeitgebers

    Sicherheitstechnische berprfung techn. Arbeitsmittel u. -verfahren

    Beobachtung der Durchfhrung des Arbeitsschutzes und der

    Unfallverhtung

    Belehrung der Mitarbeiter, Schulung von Sicherheitsbeauftragten

    Zusammenarbeit mit Betriebsrat

    Zusammenarbeit mit Behrden

    Arbeitsschutzausschu (ab 20 Beschftigte)

    Sicherheitsbeauftragte (ab 20 Beschftigte)

    Aufgaben des Betriebsarztes

    Beratung des Arbeitgebers

    arbeitsmedizinische Untersuchung und Beratung

    mgliche Organisationsmodelle der sicherheitstechnischenBetreuung:

    a) Hauptamtliche Lsung

    b) Nebenberufliche Lsung

    c) berbetriebliche Lsung (freiberuflich ttige Sicherheitsfachkrfte,

    berbetrieblicher sicherheitstechnischer Dienst)

    d) Unternehmermodell

  • Einfhrung und ArbeitsschutzgesetzgebungDr.-Ing. Chrisitane Kamusella Institut fr Arbeitsingenieurwesen 17

    Quelle: Rentzsch; Lehder:

    Arbeitswissenschaftliche Grundlagen fr die betriebliche Praxis - ecomed-Verl. 1997

    F

    SIFA

    U

    A

    G/M

    AN... AN/SB

    a) Hauptamtlich

    F

    SIFA

    U

    A /

    G/M

    AN... AN/SB

    b) Nebenamtlich

    F

    Beratung extern

    U

    A

    G/M

    AN... AN/SB

    d) Unternehmermodell

    F oderFreiberufl.

    h

    BD

    U

    A

    G/M

    AN... AN/SB

    c) berbetrieblich

  • Einfhrung und ArbeitsschutzgesetzgebungDr.-Ing. Chrisitane Kamusella Institut fr Arbeitsingenieurwesen 18

    (6) Gertesicherheitsgesetz (GSG):sicherheitstechnische Anforderungen an Werkzeuge, Arbeits-,

    Kraftmaschinen, berwachungsbedrftige Anlagen, Hebe- und

    Frdereinrichtungen, Beleuchtungs-, Heiz-, Khl-,

    Lftungseinrichtungen, Haushalt-, Sport-, Bastelgerte, Spielzeug

    Umsetzung der Forderungen der EG-Maschinenrichtlinie

    (7) Arbeitsstttenverordnung (ArbStttV):Forderungen an Rume, Verkehrswege, Einrichtungen in Gebuden,

    an Arbeitspltzen

    gilt fr alle Unternehmen, die dem Arbeitsschutzgesetz unterliegen

    (8) Gefahrstoffverordnung (GefStoffV):regelt Einstufung, Verpackung, Inverkehrbringen gefhrlicher Stoffe,

    Zubereitungen

    regelt Umgang, Aufbewahrung, Lagerung, Vernichtung von

    Gefahrstoffen

    (9) Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG):! Verbot von Kinderarbeit

    ! Mindestalter fr Beschftigung Jugendlicher festgelegt

    ! Dauer der Arbeitszeit, Pausen, Urlaub, Nachtruhe

    ! Beschftigungsverbote fr bestimmte Arbeiten

    ! Anforderungen an die Gestaltung von Arbeitspltzen fr Jugendl.

    ! Vorschriften zu rztlichen Untersuchungen

    (10) Mutterschutzgesetz (MuSchG):Anforderungen an die Gestaltung der Arbeitspltze

    Beschftigungsverbote fr werdende, stillende Mtter

  • Einfhrung und ArbeitsschutzgesetzgebungDr.-Ing. Chrisitane Kamusella Institut fr Arbeitsingenieurwesen 19

    (11) Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG):Aufgaben des Betriebsrates

    Mitspracherecht und -pflicht bei Arbeitsschutzangelegenheiten

    (12) Arbeitsmittelbenutzungsverordnung (ABMV):

    Bereitstellung von Arbeitsmitteln durch Arbeitgeber

    - Arbeitgeber mu AM auswhlen, die fr die an den Arbeitspltzen

    gegebenen Bedingungen geeignet sind und bei deren bestimmungs-

    gemer Verwendung die Sicherheit und der Gesundheitsschutz

    gewhrleistet wird

    - nur solche bereitstellen, die anderen Vorschriften entsprechen (GSG)

    Benutzung von Arbeitsmitteln durch Beschftigte

    Anhang zur ABMV gilt fr

    erstmalig bereitgestellte AM, die nicht in harmonisierten Bereich fallen

    (kein CE-Zeichen haben)

    Altmaschinen, bergangsregelungen Gebrauchtmaschinen

    (13) Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG)! Produkt: jede bewegliche Sache, auch ohne besonderen

    Verwendungszweck

    ! verschuldensunabhngige Haftung: Hersteller haftet fr

    Folgeschden, die durch Fehler seines Produkts entstanden sind

    ! Folgeschden (Krper- und Gesundheitsschden sowie private

    Sachschden bis zu einer Haftungsobergrenze von 160 Mio. DM fr

    Schden infolge Tod oder Krperverletzung) knnen auftreten infolge

    von Entwicklungsfehlern, Konstruktions-fehlern, Fabrikationsfehlern,

    Instruktionsfehlern sowie mangelnder Produkt-beobachtung am Markt

    ! Beweislastumkehr: Hersteller muss Nachweis seiner Entlastung

    erbringen

  • Einfhrung und ArbeitsschutzgesetzgebungDr.-Ing. Chrisitane Kamusella Institut fr Arbeitsingenieurwesen 20

    2.4. Aufsichtsorgane des Arbeitsschutzes$$$$ Staatliches Gewerbeaufsichtsamt

    - regional und fachlich gegliedert

    - Durchsetzung staatlicher Arbeitsschutzvorschriften

    Aufgaben:

    technischer Arbeitsschutz (Unfallschutz, Arbeitshygiene)

    sozialer Arbeitsschutz (Jugend, Mtter, Behinderte, Arbeitszeit)

    Verbraucherschutz (Sicherheit im Haushalt, Freizeit)

    Nachbarschaftsschutz /Umweltschutz

    Beratung, berprfung (Einrichtungen, Arbeitssttten)

    Erteilen von Genehmigungen

    Ahnden von Ordnungswidrigkeiten

    Treffen von Anordnungen

    %%%% Berufsgenossenschaft BG- Haupttrger der gesetzlichen Unfallversicherung

    - Gliederung nach Branchen

    Aufgaben:

    Untersttzung des Unternehmers bei seinen Aufgaben des

    Arbeitsschutzes

    Durchsetzung von Unfallverhtungsvorschriften

    Beratung, berprfung, Weiterbildung

    Rehabilitation (Heilbehandlung)

    Entschdigung (Unflle, BK)

    &&&& Technischer berwachungsverein TV- privatrechtliches Organ

    - berwachung technischer Einrichtungen als hoheitliche Aufgabe

    des Staates

  • Einfhrung und ArbeitsschutzgesetzgebungDr.-Ing. Chrisitane Kamusella Institut fr Arbeitsingenieurwesen 21

    3. Sicherheit und Gesundheitsschutz im Unternehmen

    - erweiterter Arbeitschutz-Ansatz innerhalb EU:

    a) umfassende Arbeitsgestaltung (Arbeitsplatzgestaltung, Auswahl der

    Arbeitsmittel, Arbeits- und Fertigungsverfahren)

    b) prventive Durchsetzung des Arbeitsschutzes

    c) Rangfolge der Manahmen: Technik - Organisation - Verhalten

    d) Bercksichtigung Stand der Technik

    e) erweiterte Pflicht des Arbeitsgebers fr Sicherheit und Gesundheit

    der Arbeitnehmer: Bercksichtigung aller Aspekte, aller Ttigkeiten

    f) Einsatz von Sicherheitsberatern unabhngig von Beschftigtenzahl

    (interne und externe Fachleute)

    Gesetzliche Unfallversicherung

    Zwangsanschluss jedes Unternehmers an eine branchenspezifische

    gesetzliche Unfallversicherung

    jeder Beschftigte im Unternehmen unfallversichert

    Unternehmer nimmt durch seine betriebliche Sicherheitsarbeit

    Einfluss auf Hhe der Versicherungsprmie (Zuschlag, Nachlass auf

    Beitrge)

    Zusammenarbeit mit BetriebsratAufgaben des Betriebsarztes