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Einfhrung und ArbeitsschutzgesetzgebungDr.-Ing. Chrisitane Kamusella Institut fr Arbeitsingenieurwesen 1
KAPITEL I:EINFHRUNG UND ARBEITSSCHUTZGESETZGEBUNG
1. Gegenstand ergonomischer Betrachtungen
2. Rechtsgrundlagen des Arbeitsschutzes
2.1. Duales Arbeitsschutz-System in Deutschland
2.2. Arbeits- und Gesundheitsschutz im Rahmen der EU
2.3. Wichtigste Gesetze /VO zum Arbeitsschutz
2.4. Aufsichtsorgane des Arbeitsschutzes
3. Sicherheit und Gesundheitsschutz im Unternehmen
Einfhrung und ArbeitsschutzgesetzgebungDr.-Ing. Chrisitane Kamusella Institut fr Arbeitsingenieurwesen 2
1. Gegenstand ergonomischer Betrachtungen
ERGONOMIE: Teilgebiet der ArbeitswissenschaftErgonomie: griech.
Ergon = Arbeit Nomos = Gesetz, Regel
! mit Bezug auf Produkte, Ttigkeiten, Prozesse
! (System-, Produkt-, Prozess-Ergonomie)! auf Interaktion Mensch - technisches System gerichtet
sie geht von den Eigenschaften, Fhigkeiten und Bedrfnissen des
Menschen aus
sucht nach Erkenntnissen und Regeln zur Anpassung von Technik an
den Menschen,
um Arbeit nutzergerecht zu gestalten,
um Belastungen des arbeitenden Menschen ausgewogen zu
halten,
um Beeintrchtigungen von Gesundheit, Leistung und Befinden
mglichst zu vermeiden
Untersuchungsgegenstand der Ergonomie:
Zusammenhnge zwischen gestaltbaren Merkmalen eines
Untersuchungsobjektes, dem Menschen als Benutzer und den
Auswirkungen des Gestaltungszustandes mit dem Ziel, gesetzte
Anforderungen zu erfllen
Einfhrung und ArbeitsschutzgesetzgebungDr.-Ing. Chrisitane Kamusella Institut fr Arbeitsingenieurwesen 3
Modellbegriff Arbeitssystem
beachte:
ergonomische Lsungen hngen ab von
" der auszufhrenden Aufgabe und deren Zielen ab
" den individuelle Eigenschaften des Menschen
" den Randbedingungen der Arbeitsausfhrung wie:
# Zeitdauer und Geschwindigkeit
# Freiheitsgrade
beim Zusammenwirken aller Faktoren des Arbeitssystems entstehen
Rckwirkungen auf den Menschen
Quelle: H. Luczak ; W. Volpert (Hrsg.), Handbuch Arbeitswissenschaft
Stuttgart: Schaeffer-Poeschel-Verlag, 1997
Einfhrung und ArbeitsschutzgesetzgebungDr.-Ing. Chrisitane Kamusella Institut fr Arbeitsingenieurwesen 4
Begriff Belastungalle Auswirkungen von Anforderungen und Arbeitsbedingungen, die
vom Menschen bestimmte Verhaltensweisen verlangen
Begriff BeanspruchungFolge der Belastung im Menschen, abhngig von den Eigenschaften
des Menschen
Ergonomische Beurteilung von Arbeitsbedingungen:
Analyse der Hhe und Dauer aller Teilbelastungen
berprfung der Beanspruchung
Minimierung arbeitsbedingter Gefhrdungs- und
Belastungsfaktoren
damit ist die ergonomische Betrachtung integrativer Bestandteil
des Gesundheitsschutzes im Unternehmen
Einfhrung und ArbeitsschutzgesetzgebungDr.-Ing. Chrisitane Kamusella Institut fr Arbeitsingenieurwesen 5
2. Rechtsgrundlagen des Arbeitsschutzes2.1. Duales Arbeitsschutz-System in Deutschland
2 Bereiche:
1. staatliches Vorschriften- und Regelwerk
2. berufsgenossenschaftliches Vorschriften- und Regelwerk
Berufsgenossenschaften:
erlassen Unfallverhtungsvorschriften auf Grundlage des SGB VII
(15) fr:
Einrichtungen, Manahmen, Anordnungen, welche die
Unternehmer zur
Verhtung von Arbeitsunfllen, Berufskrankheiten und
arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren zu treffen haben
das sicherheitsgerechte Verhalten der Versicherten
vom Unternehmer zu veranlassende arbeitsmedizinische
Untersuchungen
Einfhrung und ArbeitsschutzgesetzgebungDr.-Ing. Chrisitane Kamusella Institut fr Arbeitsingenieurwesen 6
Staatlicher Bereich BerufsgenossenschaftlicherBereich
Bund Lnder
DualesArbeitsschutzsystem
Gewerbeauf-sichtsmter
TechnischeAufsichtsdiensteder BGenKontrollorgan
Arbeitsschutzrecht undnachfolgende Regelungen
Unfallverhtungsrecht undnachfolgende Regelungen
Vorschriften-und Regelwerk
Gesetze Sozialgesetzbuch VII
Verordnungen BG-Vorschriften (BGV)
AllgemeineVerwaltungsvorschriften
BG-Regeln (BGR)
BG-Informationen (BGI)Allgemeine anerkannteRegeln der Technik, Hygieneund Arbeits-medizin BMA-Richtlinie DIN/ DIN EN VDI/ VDE-Richtlinie
GesichertearbeitswissenschaftlicheErkenntnisse BMA-Empfehlungen Vornormen/
Normenentwrfe
BG-Grundstze (BGG)
rechtsverbind-licher Charakter
unverbindlicherRechtscharakter
autorisierteprivateInstitutionen
gemeinsamelandesbezogene Stelle
Deutsches Vorschriften- und Regelwerk zu Sicherheit und Gesundheitsschutz
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Begriff allgemein anerkannte Regel der Technik:! von der Mehrheit der Fachleute
anerkannte,
wissenschaftlich begrndete,
technisch erprobte,
ausreichend bewhrte Regel
zum Lsen technischer Aufgaben
! Bercksichtigung wirtschaftlicher Gesichtspunkte
(Verhltnismigkeit) s. auch 3 (1), Satz 2 GSG
! schriftlich fixiert oder mndlich berlieferte technische Festlegungen
fr Verfahren, Betriebsweisen
Begriff Stand der Technik:! den Fachleuten verfgbares Wissen ber den Entwicklungsstand
technischer Verfahren, Einrichtungen, Betriebsweisen oder
Konstruktionen, deren praktische Eignung und technische
Zweckmigkeit nachgewiesen ist, gesichert erscheint
! Ermittlung erfolgt zeitpunktbezogen durch Vergleiche und
! Befragungen
! Bercksichtigung wirtschaftlicher Gesichtspunkte, allerdings fr
Teilbereiche nur nachrangig
! s. auch 11(1) Nr. 3 GSG
Begriff: gesicherte arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse:! bei mageblichen Arbeitswissenschaftlern herrscht berzeugung vor,
da die Erkenntnisse wissenschaftlich hinreichend abgesichert sind
und einer wissenschaftlichen berprfung standhalten werden
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2.2. Arbeits- und Gesundheitsschutz im Rahmen der EU
seit 1.1.93 einheitlicher Binnenmarkt
Ziel:
freier Personen-, Waren-, Dienstleistungs- und Kapitalverkehr
Verordnung: verbindlich in allen seinen Teilen; in jedem Mitgliedsstaat
Richtlinie: verbindlich in jedem Mitgliedsstaat hinsichtlich Ziel
innerstaatlich knnen eigene Wege und Mittel gewhlt
werden
" daher Umsetzung Richtlinie in nationales Recht
Empfehlung / EN-Norm: nicht verbindlich
Weiterentwicklung des Arbeitsschutzes durch EU-Recht Erweiterung des Arbeitsschutzes auf technische Sicherheit und
Gesundheitsschutz
Prventive Durchsetzung des Arbeitsschutzes
Ausbau der Garantenstellung des Arbeitgebers fr Sicherheit und
Gesundheit der Beschftigten
strkere Einordnung des Arbeitsschutzes in Unternehmensfhrung
(Sicherheitsmanagement)
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Einheitliche Europische Akte- Nachtragswerk zu den EG-Vertrgen -
(gltig seit dem 01.07.1987)
Aktionsprogramm
zur Schaffung des einheitlichen Binnenmarktes von 1987
Sozialprogramm
Programm zur Sicherheit,Hygiene und Gesundheit am Arbeitsplatz von 1987Beseitigung von
steuer -lichen
Schranken
materiellen-
Schranken
techni -schen
Schranken
Harmonisierung technischerVorschriften und Normen
Regelungsgegenstand:PRODUKTE
(Konstruktion, BauAusrstungen von
Maschinen,Gerten, Anlagen)
Regelungsgegenstand:
ARBEITSUMWELT
(Gesundheitsschutzbei der Arbeit)
EG-Richtlinien
Artikel 97(frher 100 a)
EG-Vertrag
schrittweise Angleichung imsozial-politischen Bereich bei
gleichzeitigem Fortschritt
Mindestvorschriften zurSicherheit und Gesundheit
der Arbeitnehmer
EG-Richtlinien
Artikel 137(frher 118 a)
EG-Vertrag
Regelungsgruppen im Rahmen der EU
Einfhrung und ArbeitsschutzgesetzgebungDr.-Ing. Chrisitane Kamusella Institut fr Arbeitsingenieurwesen 10
Produkte und Richtlinien EG-Richtlinie
Grundlegende Richtlinien (RL) Niederspannungsrichtlinie RL ber elektromagnetische Vertrglichkeit RL ber Bauprodukte RL ber Maschinen RL fr persnliche Schutzausrstungen
73/23/EWG89/336/EWG89/106/EWG98/37/EWG89/686/EWG
Gasverbrauchseinrichtungen RL ber Gasverbrauchseinrichtungen 90/396/EWG
Medizinisch-technische Gerte RL ber aktive implantierbare medizinische
Gerte RL ber Medizinprodukte
90/385/EWG
93/42/EWG
Kraftfahrzeuge RL ber kraftbetriebene Flurfrderzeuge 86/663/EWGAufzge und Hebezeuge RL ber elektrisch betriebene Aufzge RL ber gemeinsame Vorschriften fr
Hebezeuge und Frdergerte
84/529/EWG
88/665/EWG
Baugerte und Baumaschinen
Lrmbegrenzung an Maschinen und Gerten
Druckbehlter Rahmen-RL Druckbehlter RL Einfache Druckbehlter
76/767/EWG87/404/EWG
Sicherheit von Spielzeug RL ber die Sicherheit von Spielzeug 88/378/EWG
Beispiele von Einzelrichtlinien nach Artikel 97 EG-Vertrag
Einfhrung und ArbeitsschutzgesetzgebungDr.-Ing. Chrisitane Kamusella Institut fr Arbeitsingenieurwesen 11
Regelungsgegenstnde EG-Richtlinie
Rahmenrichtlinie 89/391/EWGArbeitssttten RL ber Mindestvorschriften fr Sicherheit und
Gesundheitsschutz in Arbeitssttten89/654/EWG
Arbeitsmittel RL ber Mindestvorschriften fr Sicherheit und
Gesundheitsschutz bei der Benutzung von Arbeitsmittelndurch Arbeitnehmer bei der Arbeit
89/655/EWG
Persnliche Schutzausrstung RL ber Mindestvorschriften fr Sicherheit und
Gesundheitsschutz bei Benutzung persnlicherSchutzausrstungen
89/656/EWG
Lastenhandhabung RL ber Mindestvorschriften fr Sicherheit und
Gesundheitsschutz bei der manuellen Handhabung vonLasten, die fr die Arbeitnehmer insbesondere eineGefhrdung der Lendenwirbelsule mit sich bringt
90/269/EWG
Bildschirmgerte RL ber Mindestvorschriften fr Sicherheit und
Gesundheitsschutz bei der Arbeit an Bildschirmgerten90/270/EWG
Arbeitsstoffe RL ber den Schutz der Arbeitnehmer gegen
Gefhrdungen durch biologische Arbeitsstoffe bei derArbeit
RL Schutz der Arbeitnehmer gegen Gefhrdungen durchAsbest am Arbeitsplatz
90/679/EWG
83/477/EWG
Baustellen RL ber die auf zeitlich begrenzte oder ortsvernderliche
Baustellen anzuwendenden Mindestvorachriften92/57/EWG
Sicherheitskennzeichnung RL fr die Sicherheits- und/oder
Gesundheitsschutzkennzeichnung92/58/EWG
Lrm RL ber den Schutz der Arbeitnehmer gegen
Gefhrdungen durch Lrm am Arbeitsplatz86/188/EWG
Ausgewhlte Richtlinien nach Artikel 137 EG-Vertrag
Einfhrung und ArbeitsschutzgesetzgebungDr.-Ing. Chrisitane Kamusella Institut fr Arbeitsingenieurwesen 12
- ARTIKELGESETZ Gesetz zur Umsetzung der EG-Rahmenrichtlinie
Arbeitsschutz und weiterer Arbeitsschutzrichtlinien
ARTIKEL 1Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)Gesetz ber die Durchfhrung vonManahmen des Arbeitsschutzes zurVerbesserung der Sicherheit und desGesundheitsschutzes der Beschftigtenbei der Arbeit
ARTIKEL 2nderung des Gesetzes berBetriebsrzte,Sicherheitsingenieure...(Arbeitssicherheitsgesetz)ARTIKEL 3nderung desBetriebsverfassungsgesetzesARTIKEL 4nderung derGewerbeordnungARTIKEL 5nderung desArbeitnehmerberlassungs-gesetzes
1. Abschnitt:Allgemeine Vorschriften2. Abschnitt:Pflichten des Arbeitgebers
3. Abschnitt:Pflichten und Rechte derBeschftigten
4. Abschnitt: Verordnungsermchtigungen
................
- ARTIKELVERORDNUNG Verordnung zur Umsetzung von EG-Einzelrichtlinien
zur EG-Rahmenrichtlinie Arbeitsschutz
EINZEL-VERORDNUNGEN
Artikel 1
PSA-Benutzungsverordnung
PSA-BV
Artikel 2
Lasten-hand-habungs-verordnung
Lasthand-habV
Artikel 3
Bildschirm-arbeitsver-ordnung
BildscharbV
Artikel 4
Arbeits-stttenver-ordnung
ArbStttV
Arbeitsmittel-benutzungs-verordnung
ABMV
..........
Umsetzung von EG-RL ber nationalesVerordnungswerk
Chemikaliengesetz,
Gefahrstoffverordnung
Biostoffverordnung
Gentechnikgesetz
Baustellenverordnung
Arbeitszeitrahmengesetz
.................
SGB VII
Unfall-verhtungs-vorschriften
Lrm BGV B3Sicherheitskenn-zeichnung
BGV A8
..........
Umsetzung des EG-Rechts nach Artikel 137 im nationalen Vorschriftenwerk
Einfhrung und ArbeitsschutzgesetzgebungDr.-Ing. Chrisitane Kamusella Institut fr Arbeitsingenieurwesen 13
2.3. Wichtigste Gesetze /Verordnungen zum Arbeitsschutz
(1) Grundgesetz:Recht auf Leben und Gesundheit
(2) Brgerliches Gesetzbuch (BGB):Verpflichtung des Arbeitgebers zur Schaffung solcher Bedingungen,die AN vor Gefahren fr Leben und Gesundheit schtzen
(3) Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG):Umsetzung der EG-Rahmenrichtlinie Arbeitsschutz
Gesetz verlangt:
! Verhtung von Arbeitsunfllen
! Verhtung arbeitsbedingter Gesundheitsgefahren
! Manahmen zur menschengerechten Gestaltung
Einfhrung und ArbeitsschutzgesetzgebungDr.-Ing. Chrisitane Kamusella Institut fr Arbeitsingenieurwesen 14
Grundpflichten des Arbeitgebers 3
Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die erforderlichen Manahmen des
Arbeitsschutzes .... zu treffen, die Sicherheit und Gesundheit der
Beschftigten bei der Arbeit beeinflussen
Dabei hat er eine Verbesserung von Sicherheit und Gesundheitsschutz
der Beschftigten anzustreben
Allgemeine Grundstze 4
Arbeitsgestaltung mit Ziel der Vermeidung von Gefhrdungen sowie
der Verminderung von Restgefhrdungen
Bekmpfung von Gefahren an der Quelle, individuelle
Schutzmanahmen sind nachrangig
Bercksichtigung des Standes von Technik, Arbeitsmedizin und
Hygiene sowie gesicherter arbeitswissenschaftlicher Erkenntnisse
Verknpfung von Technik, Organisation, sozialer Beziehungen,
sonstiger Arbeitsbedingungen
geeignete Anweisungen fr Beschftigte
Einfhrung und ArbeitsschutzgesetzgebungDr.-Ing. Chrisitane Kamusella Institut fr Arbeitsingenieurwesen 15
(4) Sozialgesetzbuch (SGB) - SGB VII:Gesetzliche Unfallversicherung
Aussagen zu Aufgaben der Unfallversicherung; Haftung des
Unternehmers; Bestellung von Sicherheitsbeauftragten
Aufgaben der gesetzlichen Unfallversicherungstrger(Berufsgenossenschaften)
1. Die Verhtung von Arbeitsunfllen, Berufskrankheiten sowie
arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren mit allen geeigneten Mitteln
2. Die Wiederherstellung der Gesundheit und der Leistungsfhigkeit
nach Eintritt von Arbeitsunfllen und Berufskrankheiten mit allen
geeigneten Mitteln sowie Entschdigung der Hinterbliebenen durch
Geldleistung
(5) Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG):Gesetz ber Betriebsrzte, Sicherheitsingenieure und andere
Fachkrfte fr Arbeitssicherheit
Pflicht des Arbeitgebers, Fachkrfte fr Arbeitssicherheit und
Betriebsrzte zu bestellen
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Aufgaben der Fachkraft fr Arbeitssicherheit:
Beratung des Arbeitgebers
Sicherheitstechnische berprfung techn. Arbeitsmittel u. -verfahren
Beobachtung der Durchfhrung des Arbeitsschutzes und der
Unfallverhtung
Belehrung der Mitarbeiter, Schulung von Sicherheitsbeauftragten
Zusammenarbeit mit Betriebsrat
Zusammenarbeit mit Behrden
Arbeitsschutzausschu (ab 20 Beschftigte)
Sicherheitsbeauftragte (ab 20 Beschftigte)
Aufgaben des Betriebsarztes
Beratung des Arbeitgebers
arbeitsmedizinische Untersuchung und Beratung
mgliche Organisationsmodelle der sicherheitstechnischenBetreuung:
a) Hauptamtliche Lsung
b) Nebenberufliche Lsung
c) berbetriebliche Lsung (freiberuflich ttige Sicherheitsfachkrfte,
berbetrieblicher sicherheitstechnischer Dienst)
d) Unternehmermodell
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Quelle: Rentzsch; Lehder:
Arbeitswissenschaftliche Grundlagen fr die betriebliche Praxis - ecomed-Verl. 1997
F
SIFA
U
A
G/M
AN... AN/SB
a) Hauptamtlich
F
SIFA
U
A /
G/M
AN... AN/SB
b) Nebenamtlich
F
Beratung extern
U
A
G/M
AN... AN/SB
d) Unternehmermodell
F oderFreiberufl.
h
BD
U
A
G/M
AN... AN/SB
c) berbetrieblich
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(6) Gertesicherheitsgesetz (GSG):sicherheitstechnische Anforderungen an Werkzeuge, Arbeits-,
Kraftmaschinen, berwachungsbedrftige Anlagen, Hebe- und
Frdereinrichtungen, Beleuchtungs-, Heiz-, Khl-,
Lftungseinrichtungen, Haushalt-, Sport-, Bastelgerte, Spielzeug
Umsetzung der Forderungen der EG-Maschinenrichtlinie
(7) Arbeitsstttenverordnung (ArbStttV):Forderungen an Rume, Verkehrswege, Einrichtungen in Gebuden,
an Arbeitspltzen
gilt fr alle Unternehmen, die dem Arbeitsschutzgesetz unterliegen
(8) Gefahrstoffverordnung (GefStoffV):regelt Einstufung, Verpackung, Inverkehrbringen gefhrlicher Stoffe,
Zubereitungen
regelt Umgang, Aufbewahrung, Lagerung, Vernichtung von
Gefahrstoffen
(9) Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG):! Verbot von Kinderarbeit
! Mindestalter fr Beschftigung Jugendlicher festgelegt
! Dauer der Arbeitszeit, Pausen, Urlaub, Nachtruhe
! Beschftigungsverbote fr bestimmte Arbeiten
! Anforderungen an die Gestaltung von Arbeitspltzen fr Jugendl.
! Vorschriften zu rztlichen Untersuchungen
(10) Mutterschutzgesetz (MuSchG):Anforderungen an die Gestaltung der Arbeitspltze
Beschftigungsverbote fr werdende, stillende Mtter
Einfhrung und ArbeitsschutzgesetzgebungDr.-Ing. Chrisitane Kamusella Institut fr Arbeitsingenieurwesen 19
(11) Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG):Aufgaben des Betriebsrates
Mitspracherecht und -pflicht bei Arbeitsschutzangelegenheiten
(12) Arbeitsmittelbenutzungsverordnung (ABMV):
Bereitstellung von Arbeitsmitteln durch Arbeitgeber
- Arbeitgeber mu AM auswhlen, die fr die an den Arbeitspltzen
gegebenen Bedingungen geeignet sind und bei deren bestimmungs-
gemer Verwendung die Sicherheit und der Gesundheitsschutz
gewhrleistet wird
- nur solche bereitstellen, die anderen Vorschriften entsprechen (GSG)
Benutzung von Arbeitsmitteln durch Beschftigte
Anhang zur ABMV gilt fr
erstmalig bereitgestellte AM, die nicht in harmonisierten Bereich fallen
(kein CE-Zeichen haben)
Altmaschinen, bergangsregelungen Gebrauchtmaschinen
(13) Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG)! Produkt: jede bewegliche Sache, auch ohne besonderen
Verwendungszweck
! verschuldensunabhngige Haftung: Hersteller haftet fr
Folgeschden, die durch Fehler seines Produkts entstanden sind
! Folgeschden (Krper- und Gesundheitsschden sowie private
Sachschden bis zu einer Haftungsobergrenze von 160 Mio. DM fr
Schden infolge Tod oder Krperverletzung) knnen auftreten infolge
von Entwicklungsfehlern, Konstruktions-fehlern, Fabrikationsfehlern,
Instruktionsfehlern sowie mangelnder Produkt-beobachtung am Markt
! Beweislastumkehr: Hersteller muss Nachweis seiner Entlastung
erbringen
Einfhrung und ArbeitsschutzgesetzgebungDr.-Ing. Chrisitane Kamusella Institut fr Arbeitsingenieurwesen 20
2.4. Aufsichtsorgane des Arbeitsschutzes$$$$ Staatliches Gewerbeaufsichtsamt
- regional und fachlich gegliedert
- Durchsetzung staatlicher Arbeitsschutzvorschriften
Aufgaben:
technischer Arbeitsschutz (Unfallschutz, Arbeitshygiene)
sozialer Arbeitsschutz (Jugend, Mtter, Behinderte, Arbeitszeit)
Verbraucherschutz (Sicherheit im Haushalt, Freizeit)
Nachbarschaftsschutz /Umweltschutz
Beratung, berprfung (Einrichtungen, Arbeitssttten)
Erteilen von Genehmigungen
Ahnden von Ordnungswidrigkeiten
Treffen von Anordnungen
%%%% Berufsgenossenschaft BG- Haupttrger der gesetzlichen Unfallversicherung
- Gliederung nach Branchen
Aufgaben:
Untersttzung des Unternehmers bei seinen Aufgaben des
Arbeitsschutzes
Durchsetzung von Unfallverhtungsvorschriften
Beratung, berprfung, Weiterbildung
Rehabilitation (Heilbehandlung)
Entschdigung (Unflle, BK)
&&&& Technischer berwachungsverein TV- privatrechtliches Organ
- berwachung technischer Einrichtungen als hoheitliche Aufgabe
des Staates
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3. Sicherheit und Gesundheitsschutz im Unternehmen
- erweiterter Arbeitschutz-Ansatz innerhalb EU:
a) umfassende Arbeitsgestaltung (Arbeitsplatzgestaltung, Auswahl der
Arbeitsmittel, Arbeits- und Fertigungsverfahren)
b) prventive Durchsetzung des Arbeitsschutzes
c) Rangfolge der Manahmen: Technik - Organisation - Verhalten
d) Bercksichtigung Stand der Technik
e) erweiterte Pflicht des Arbeitsgebers fr Sicherheit und Gesundheit
der Arbeitnehmer: Bercksichtigung aller Aspekte, aller Ttigkeiten
f) Einsatz von Sicherheitsberatern unabhngig von Beschftigtenzahl
(interne und externe Fachleute)
Gesetzliche Unfallversicherung
Zwangsanschluss jedes Unternehmers an eine branchenspezifische
gesetzliche Unfallversicherung
jeder Beschftigte im Unternehmen unfallversichert
Unternehmer nimmt durch seine betriebliche Sicherheitsarbeit
Einfluss auf Hhe der Versicherungsprmie (Zuschlag, Nachlass auf
Beitrge)
Zusammenarbeit mit BetriebsratAufgaben des Betriebsarztes