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Betreuungsdienst Bayerisches Rotes Kreuz Katastrophenschutz Dienstvorschrift 600 Ausgabe Bayern Der Betreuungseinsatz

Katastrophenschutz Dienstvorschrift 600 Ausgabe Bayern · Seite 4 von 40 3.3.1 Helfer 20 3.3.2 Helfer im Verpflegungstrupp 20 3.3.3 Der SEG-Führer 20 3.4 Grundsätze für den Kräfteansatz

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Betreuungsdienst

Bayerisches Rotes Kreuz�

Katastrophenschutz Dienstvorschrift 600 Ausgabe Bayern Der Betreuungseinsatz

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Diese Vorschrift gilt für Einsätze im Betreuungsdienst im Bereich des DRK-Landesverbandes Bayeri-sches Rotes Kreuz. Sie mag allen Führungskräften in der Vorbereitung und während des Einsatzes als Orientierung dienen, um erfolgreich führen zu können. Maßgebend sind die gesetzlichen Vorgaben sowie Erlasse im Land Bayern. Andere Vorschriften sind zu berücksichtigen.

Bayerisches Rotes Kreuz

Landesgeschäftsstelle

Volkartstraße 83

80636 München

Urfassung und Copyright

DRK-Landesverband Westfalen-Lippe

Bereich Kernaufgaben

Sperlichstr.25

48151 Münster

Entwurfsverfasser:

Gunther Stang, Christoph Brodesser

© DRK-Landesverband Westfalen-Lippe

Bayerische Ausarbeitung und Ergänzungen:

Landeslehrgruppe Betreuungsdienst

unter der Leitung von Brigitta Hausl-Wieschalka

November 2004

Genehmigt durch die Landesbereitschaftsleitung am 28. Oktober 2005

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1 Allgemeines 5

1.1 Ziel des Betreuungseinsatzes 5

1.2 Phasen des Betreuungseinsatzes 5 1.2.1 Soforthilfe (Auffangphase) 5 1.2.2 Übergangshilfe (Durchgangsphase) 5 1.2.3 Wiederaufbauhilfe (Endphase) 6

1.3 Besondere Situationen des Betreuungseinsatzes 6 1.3.1 Räumung 6 1.3.2 Evakuierung 7

1.4 Betreuung/Betreuungseinrichtungen im Einsatz 8 1.4.1 Anlaufstelle 8 1.4.2 Sammelplatz 9 1.4.3 Transportbegleitung 9 1.4.4 Notunterkunft 10 1.4.4.1 Pflegestation der Notunterkunft 10

1.4.5 Dekontaminationsstelle für Personen 10

1.5 Betreuung anderer Einsatzkräfte als Aufgabe des Betreuungsdienstes 12 1.5.1 Betreuung 12 1.5.2 Verpflegung 12 1.5.3 Unterkunft 12 1.5.4 Unterstützung durch Großkomponenten 12 1.5.5 Vorrang der Aufgabe „Betreuung Betroffener“ 12

2 Einsatzformationen des Betreuungsdienstes 13

2.1 SEG - Betreuung (1/1/13/15) 13 2.1.1 Der Betreuungstrupp für soziale Betreuung (1/-/11/12) Bundesausstattung 13 2.1.1.1 Aufgaben 13 2.1.1.2 Versorgungskapazität 14 2.1.1.3 Personalstärke 14 2.1.1.4 Ausstattung 14 2.1.1.5 Sonstige Ausstattung und Gerät 14 2.1.1.6 Führung 15

2.1.2 Verpflegungstrupp 15 2.1.2.1 Aufgaben 15 2.1.2.2 Versorgungskapazität 15 2.1.2.3 Personalstärke 16 2.1.2.4 Ausstattung 16 2.1.2.5 Sonstige Ausrüstung und Gerät 16 2.1.2.6 Führung 17

2.2 Kreisverband 17

2.3 Bezirksverband 17

2.4 Landesverband 17

2.5 Bundesverband 17

2.6 DRK 17

2.7 Sonstige Betreuungseinheiten 17

3 Zusammenarbeit mit Anderen 18

3.1 Zusammenarbeit mit Fachdiensten des BRK 18

3.2 Zusammenarbeit mit anderen Fachbereichen 19

3.3 Aufgaben der Einsatz- und Führungskräfte 20

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3.3.1 Helfer 20 3.3.2 Helfer im Verpflegungstrupp 20 3.3.3 Der SEG-Führer 20

3.4 Grundsätze für den Kräfteansatz des Betreuungsdienstes 20

3.5 Alarm- und Ausrückeordnung 20

4 Logistik des Betreuungsdienstes 22

5 Ausstattung des Betreuungsdienstes 23

6 Quellen 24

7 Anlagen 25

Anlage 1 Planungsgrößen für Betreuungseinsätze 25 Anlage 2 Besondere Aufbauorganisation „S 3 – Evak“ für Evakuierungslagen 26 Anlage 3 Kriterien für die Einrichtung von Notunterkünften 30 Anlage 4 Ausbildung des Betreuungsdienstes (gem. den Ausführungsbestimmungen zur 30 Ausbildungsordnung der BRK-Bereitschaften) 30 Anlage 5 Abkürzungen im Sprachgebrauch des Katastrophenschutzes 31 Anlage 6 Registrierunterlagen für den Einsatz 33 Anlage 7 Übersicht über die Funkrufnamen 35 Anlage 8 Betreuungseinheiten des DRK-Hilfszuges 36 Anlage 9 Pflegerische Unterstützung durch den DRK-Hilfszug in der Notunterkunft 37 Anlage 10 In Deutschland verfügbare Module der internationalen Rotkreuzhilfe (Auswahl) 38 Anlage 11 Anlaufstelle, Binnengliederung 39 Anlage 12 Sammelplatz, Binnengliederung 40

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1 Allgemeines

Bei Unfällen und Unglücksfällen bis hin zum Großschadenereignis muss der sozialen Betreuung von Betroffenen, der Versorgung mit Verpflegung und Gegenständen des täglichen Bedarfs sowie der vo-rübergehenden Unterbringung der Opfer die erforderliche Aufmerksamkeit zukommen. Für die Durchführung dieser Aufgaben ist besonders geschultes Betreuungspersonal gefragt. Zur Führung dieser Kräfte unter den speziellen Bedingungen eines Betreuungseinsatzes werden BRK-Führungskräfte besonders aus- und fortgebildet.

1.11.11.11.1 ZZZZiel des Betreuungsiel des Betreuungsiel des Betreuungsiel des Betreuungseinsatzeseinsatzeseinsatzeseinsatzes

Ziel des Betreuungseinsatzes ist es,

• unverletzte Betroffene des Schadensereignisses

• bereits medizinisch versorgte Verletzte nach Abschluss der medizinischen Versorgung

zu betreuen, mit Verpflegung und evtl. notwendigen Gütern des täglichen Bedarfs zu versorgen und ggf. unterzubringen, bis diese wieder aus eigener Kraft in der Lage sind, ihre Lebenssituation zu be-herrschen und zu gestalten. Neben der Sicherstellung der materiellen Lebensgrundlagen (Verpfle-gung, Unterkunft) gehört zur Betreuung insbesondere auch die seelisch-psychische Betreuung („Psy-chische Erste Hilfe“), durch in Basisnotfallnachsorge geschulte Helfer des Betreuungsdienstes ggf. in Zusammenarbeit mit dem Kriseninterventionsdienst und der Notfallseelsorge.

1.21.21.21.2 Phasen des BetreuungsPhasen des BetreuungsPhasen des BetreuungsPhasen des Betreuungseinsatzeseinsatzeseinsatzeseinsatzes

1.2.11.2.11.2.11.2.1 Soforthilfe (Auffangphase)Soforthilfe (Auffangphase)Soforthilfe (Auffangphase)Soforthilfe (Auffangphase)

Die Soforthilfe findet innerhalb der ersten 12 – 24 Stunden nach einem bzw. während eines Schadener-eignisses statt. Hierbei können nur die notwendigsten physiologischen Bedürfnisse der Betroffenen erfüllt werden.

Zu den Aufgaben der Soforthilfe gehört es, die betroffenen Personen zu sammeln, an einer Stelle zu-sammen zu führen, Bedürfnisse der Betroffenen festzustellen und erkannte Probleme zu lösen. Die Betreuungsgruppe verfügt über das hierzu nötige Material.

Soforthilfe ist z. B. die Räumung einer Gefahrenzone. Dabei werden Anlaufstellen und Sammelplätze in Betrieb genommen. In geringem Umfang wird Transportbegleitung notwendig sein.

Der Betreuungsdienst arbeitet in der Soforthilfe nach Standards, die nicht der optimierten Individualhil-fe dienen können, sondern möglichst vielen Personen gleichmäßig Versorgung bringen sollen.

Für die Aufgaben der „Psychischen Ersten Hilfe“ arbeiten die Einsatzkräfte des Betreuungsdienstes mit speziell ausgebildeten Kräften der Krisenintervention/Notfallseelsorge zusammen.

1.2.21.2.21.2.21.2.2 Übergangshilfe (Durchgangsphase)Übergangshilfe (Durchgangsphase)Übergangshilfe (Durchgangsphase)Übergangshilfe (Durchgangsphase)

Die Übergangshilfe dient der längerfristigen Unterbringung und Versorgung Betroffener insbesondere nach Evakuierungen. Bei der Übergangshilfe sind möglichst Standards anzusetzen, die sich einer übli-chen Lebensführung annähern. Bei ihrer möglichen Dauer von Tagen und Wochen stellt sich die Not-wendigkeit, Betroffene ihren Bedürfnissen entsprechend unterzubringen und zu versorgen.

Bei einer Evakuierung, die länger als einen Tag andauert, ist immer Übergangshilfe erforderlich. Eva-kuierungen muss daher immer eine entsprechende Planung zu Grunde liegen. Kräfte des Betreuungs-dienstes sind dabei in einen strengen Ablauf eingebunden.

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Einrichtungen der Übergangshilfe sind insbesondere Notunterkünfte. Diese werden dabei — im Ge-gensatz zur Soforthilfe — nicht schon während ihres Aufbaus in Betrieb genommen, sondern erst nach ihrer Fertigstellung. Dabei werden auch in der Übergangshilfe Anlaufstellen und Sammelplätze genutzt, um den Strom der Betroffenen bis hin zur Notunterkunft zu kanalisieren.

Auch aus der Soforthilfe heraus kann es erforderlich werden, Betroffene, die z. B. nicht in ihre Wohnun-gen zurückkehren oder bei Freunden und Verwandten unterkommen können, vom Sammelplatz aus zu einer Notunterkunft weiterzuleiten. Die Soforthilfe geht für diese Betroffenen somit in die Übergangshil-fe, in Form der provisorischen Unterbringung, über. Auch ein Sammelplatz kann zur Notunterkunft erweitert und ausgebaut werden. Dabei verliert er dann die Funktion des Sammelplatzes; an die So-forthilfe schließen sich Maßnahmen der Übergangshilfe an.

Ist eine Unterbringung aufgrund der Lage langfristig vorher für Betroffene und Einsatzleitung planbar — z. B. bei Evakuierungen —, kann der Weg von der Anlaufstelle direkt in die Unterkunft erfolgen. Der Betrieb eines Sammelplatzes erübrigt sich dann. Der Ablauf liegt vor Beginn der Maßnahmen fest und ist sowohl Betroffenen wie Einsatzkräften vorab bekannt.

Bei großen Wegstrecken zwischen den einzelnen Stationen sind oft Sammeltransporte zu organisieren und zu begleiten.

1.2.31.2.31.2.31.2.3 Wiederaufbauhilfe (Endphase)Wiederaufbauhilfe (Endphase)Wiederaufbauhilfe (Endphase)Wiederaufbauhilfe (Endphase)

Die dritte Phase eines Betreuungseinsatzes ist die Wiederaufbauhilfe. Diese ist in der Regel kein Tätig-keitsfeld für Einsatzformationen, sondern hierbei werden vielmehr Kräfte der öffentlichen und freien Wohlfahrtspflege und somit auch des Roten Kreuzes im Rahmen der Notfallnachsorge, insbesondere aber der professionellen Sozialarbeit in enger Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden tätig. Die Aufgabe besteht hier im Betreuen von Menschen, die nicht von ihrem sozialen Umfeld versorgt sind. Die Betroffenen sind dabei zu begleiten und zu beraten, das soziale Netz ist zu aktivieren und Hilfsangebote sind zu vermitteln.

Zur Wiederaufbauhilfe zählt auch die Vermittlung und Bereitstellung finanzieller und materieller Hilfe zur Wiederherstellung normaler Lebensverhältnisse. Hierzu können Spenden- und Hilfsaktionen, Ar-beitseinsätze und die Hilfe bei der Beantragung und Abwicklung staatlicher und nichtstaatlicher Hilfen gehören.

1.31.31.31.3 BesonderBesonderBesonderBesondere Situationen des Betreuungseinsatzese Situationen des Betreuungseinsatzese Situationen des Betreuungseinsatzese Situationen des Betreuungseinsatzes

1.3.11.3.11.3.11.3.1 RäumungRäumungRäumungRäumung

Räumung ist das kurzfristig angeordnete Verlassen eines unmittelbar gefährdeten Bereiches für die Dauer der Bedrohung bis zur Entscheidung über eine anderweitige Unterbringung oder die Rückkehr. Sie geschieht ad hoc ohne konkrete Vorplanung und ohne Vorlaufzeit. In der Regel gehört die gesamte Bevölkerung, die sich im betroffenen Gebiet aufhält, zu den Hilfesuchenden. Die Anzahl der Betroffenen ist somit nur eingeschränkt planbar. Erfolgt nach der (kurzfristigen) Räumung eine Entscheidung zur (langfristigen) Evakuierung, wird sich die Anzahl der Betroffenen reduzieren.

Bei der Räumung muss für alle Lebensnotwendigkeiten Sorge getragen werden, da die Betroffenen in der Regel wegen der kurzen Vorlaufzeiten nicht in der Lage sein werden, selbst für sich zu sorgen. Die Räumung vollzieht sich in der Phase „Soforthilfe“ (Auffangphase) des Betreuungseinsatzes. Sie erfor-dert einen hohen Personalaufwand und die Bereitstellung vieler Versorgungsgüter, die zudem nur schwer planbar sind. Der Aufwand wird jedoch durch die maximale Zeitdauer von bis zu 24 Stunden gemindert.

Erfordert die Räumung eine diesen Zeitraum übersteigende Abwesenheit der Betroffenen von ihrer Wohnung, geht sie in eine Evakuierung über. Zu beachten ist, dass dies zu erhöhtem Druck seitens der Betroffenen führen kann, die bisherigen Wohnungen nochmals aufsuchen zu dürfen, um Hausrat zu sichern oder zu holen. Hierdurch können Sicherheitsprobleme entstehen, die nicht durch den Betreu-ungsdienst zu lösen sind, sondern eine enge Zusammenarbeit mit den Ordnungs- und Sicherheitsbe-hörden erfordern.

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1.3.21.3.21.3.21.3.2 EvakuierungEvakuierungEvakuierungEvakuierung

Evakuierung ist die organisierte Verlegung von Menschen und Tieren aus einem gefährdeten Gebiet mit Transport, vorübergehender Unterbringung, Betreuung und Verpflegung. Sie erfolgt in der Regel auf Grundlage von längerfristigen Planungen und mit Vorlaufzeit. Nur ein Teil der Bevölkerung (ca. 5%) wird zu den Hilfesuchenden gehören, dann aber insbesondere Personengruppen mit besonderer sozi-aler Belastung (Behinderte, Pflegebedürftige, Obdachlose, Junkies). Die Anzahl der Betroffenen einer Evakuierung ist planbar. In der Regel kann davon ausgegangen werden, dass die Betroffenen bestimm-te Lebensbedürfnisse selbst erfüllen können.

Die Evakuierung geht nach einer kurzen Soforthilfephase rasch in die „Übergangshilfe“ des Betreu-ungseinsatzes über. Materieller und personeller Aufwand sind planbar und überschaubar, erfordern jedoch hohe Fachlichkeit. Der Aufwand wird insbesondere durch die voraussichtlich längere Zeitdauer der Evakuierungsmaßnahme bestimmt.

Kriterien für eine Evakuierungsentscheidung sind:

• eigene Lagebeurteilung

• Lagebeurteilung durch andere Stellen

• Gefährdungsabwägung

• Kräftepotential

• Zeitbedarf

• Transportkapazität

Die Evakuierungsentscheidung steht unter der Vorgabe, möglichst rechtzeitig zu evakuieren, da sonst vielleicht nur noch Räumen möglich ist.

Wegen des höheren materiellen, personellen und zeitlichen Aufwands für Evakuierungen muss durch die Entscheidungsträger auch die Frage der vorsorglichen selektiven Evakuierung von (z. B.) Kranken-häusern, Pflegeeinrichtungen, Kinderheimen/-einrichtungen geprüft werden.

Da eine Evakuierung besonders hohe Anforderungen an das Führungssystem stellt, sollte im Sachge-biet 3 der Einsatzleitung eine besondere Aufbauorganisation „Evakuierung“ gebildet werden (Anlage 2). Diese ist einzuüben und zu erproben, um im Einsatzfall auf eingespielte Verfahren zurückgreifen zu können.

Bei einer Evakuierung werden insbesondere sog. „Problemgruppen“ um Hilfe nachsuchen. Die für die Betreuung vorgesehenen Kräfte müssen auf diesen Umstand vorbereitet und hierfür geschult sein. Dies erfordert ein hohes Maß an Sachkunde hierfür besonders — auch psychologisch — ausgebildeter Kräfte. Die Ausbildung des Betreuungsdienstes muss dieser Tatsache Rechnung tragen.

Die Evakuierung ist eine einschneidende — auch grundrechtsrelevante — Maßnahme. Sie muss daher durch die politisch gesamtverantwortliche Führungsebene getragen und angeordnet werden. Die Um-setzung und Durchführung obliegt dann der Einsatzleitung.

Vor- und Nachteile der Evakuierung gegenüber der Räumung

Vorteile der Evakuierung:

• zu Rettende haben vollständig den Gefahrenbereich zu verlassen

• Evakuierte können zentral betreut werden

• optimale medizinische Versorgung

• relativ wenig personalintensiv

• rasche Übersicht über den Aufenthaltsort der Betroffenen

• Aufgabenschwerpunkt „Menschenrettung“ entfällt nach Abschluss der Evakuierung

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Nachteile der Evakuierung:Nachteile der Evakuierung:Nachteile der Evakuierung:Nachteile der Evakuierung:

• Betroffene müssen ggf. durch Gefahrenbereiche transportiert werden

• Unfallgefahren

• psychischer Druck

• Verlassen der gewohnten Umgebung

• Reihenfolge der Rettungsaktionen

• Angst, Stress, Hektik, Panik

• Zukunftsungewissheit

1.41.41.41.4 Betreuung/Betreuungseinrichtungen im EinsatzBetreuung/Betreuungseinrichtungen im EinsatzBetreuung/Betreuungseinrichtungen im EinsatzBetreuung/Betreuungseinrichtungen im Einsatz

1.4.11.4.11.4.11.4.1 AnlaufstelleAnlaufstelleAnlaufstelleAnlaufstelle

Die Anlaufstelle dient dem Auffangen der Betroffenen und ihrer schnellen, orientierten Weiterleitung zum Sammelplatz. Hierzu wird die Anlaufstelle so nah wie möglich an der Schadensstelle, jedoch au-ßerhalb des Gefährdungsbereichs eingerichtet. Sinnvoll ist die enge Zusammenarbeit mit dem Be-handlungsplatz des Rettungs- bzw. Sanitätsdienstes, da Betroffene mit medizinischen Problemen an diesen abzugeben und endversorgte Verletzte von diesem zu übernehmen sein werden.

Die an der Anlaufstelle durchzuführenden Maßnahmen sind:

• Information

• Sammeln

• Sichten

• Weiterleiten

Die Führung der Anlaufstelle muss dabei insbesondere auch die ständige Information des Sammelplat-zes über die Anzahl der aufgenommenen Betroffenen sicherstellen, da dieser sich in Stärke und Kapa-zität darauf einstellen muss und die tatsächliche Anzahl der Betroffenen in dieser Phase zumindest bei Räumungen noch nicht bekannt ist. Der Betreuungsdienst errichtet und betreibt hierzu eine oder mehrere Anlaufstellen. Dies kann entwe-der mobil (z. B. Einsatzfahrzeug Betreuungskombi) oder ortsfest in einem geeigneten Gebäude ge-schehen. Die Anlaufstellen sind deutlich zu kennzeichnen. Lautsprecherdurchsagen leiten die Betroffe-nen zu den gewünschten Stellen. Zeit für einen ruhigen, abgeschlossenen Aufbau ist häufig nicht gege-ben, da Betroffene schon während des Aufbaues durch den Trupp eintreffen. Einsatzkräfte können auch von der Anlaufstelle abgesetzt tätig werden, um Betroffene zu informieren und zur Anlaufstelle hin zu leiten. Dabei sind immer zwei Helfer gemeinsam einzusetzen, um Kommu-nikation und Zusammenarbeit zu gewährleisten. Ruhiges, freundliches und sicheres Auftreten der eingesetzten Kräfte erleichtert das Zusammenarbeiten mit den Betroffenen. Prosoziales Verhalten muss gefordert und gefördert werden.

Die Weiterleitung der Betroffenen geschieht — abhängig von der räumlichen Entfernung zwischen Anlaufstelle und Sammelplatz — entweder selbstständig oder durch von Einsatzkräften begleiteten Transport zu Fuß bzw. mit Fahrzeugen (Pkw, Kombi, Omnibus). Besonders hilfsbedürftige Personen-gruppen sind auf dem Transport stets zu begleiten, wobei die Begleitung auch aus dem Kreis der Be-troffenen selbst kommen kann. In diesem Fall sind sozial akzeptierte Personen mit der Begleitung zu beauftragen.

Die Anlaufstelle wird auf Weisung der Einsatzleitung abgebaut. Hinweise auf in Betrieb befindliche weitere Einrichtungen des Betreuungsdienstes sind nach Einsatzende am Ort der Anlaufstelle zu hinter-lassen.

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1.4.21.4.21.4.21.4.2 SammelplatzSammelplatzSammelplatzSammelplatz

Ziel ist es, einen sicheren Verweilbereich für Betroffene zu schaffen.

Maßnahmen:

• Parkraum bereitstellen

• Aufenthaltsraum bereitstellen

• Informationen geben

• Erste Hilfe leisten

• Verpflegung anbieten

• Raum für besonders Hilfebedürftige anbieten

• Registrieren

Der Sammelplatz wird durch den Betreuungsdienst als Aufenthaltsort für die Dauer von mehreren Stun-den — bis zu einem Tag — eingerichtet. Dementsprechend sollen die Betroffenen hier in die Lage ver-setzt werden, in Ruhe und Sicherheit ihre nächsten Schritte planen können. Die Rückkehr in die eigene Wohnung ist hier noch nicht möglich; die Zuflucht bei Freunden und Bekannten noch nicht entschieden. Der Spaziergang im Nahbereich zur Erledigung persönlicher Anliegen ist aber problemlos machbar. Dabei müssen aber die Betroffenen für etwaige Nachfragen erreichbar bleiben. Hierzu dient die Kartei mäßige Registrierung der Betroffenen.

Unmittelbare Gefahr für die Betroffenen besteht am Sammelplatz nicht mehr. Betroffene sollen daher aufgefordert werden, sich selbst um ihre Interessen zu bemühen und bei Bedarf anderen Betroffenen zu helfen (Hilfe zur Selbsthilfe).

Weitere Leistungen der Einsatzkräfte dienen dem Wohlbefinden der Betroffenen am Sammelplatz, wo-bei zur Arbeitserleichterung die vorhandene Infrastruktur des Sammelplatzes und seiner näheren Um-gebung genutzt werden kann.

Nach erfolgter Beseitigung der Gefahr im Schadengebiet werden die Betroffenen nach Hause entlassen bzw. zurückgeführt. Der Sammelplatz stellt seine Arbeit ein, wenn alle Betroffenen die Einrichtung ord-nungsgemäß verlassen haben.

1.4.31.4.31.4.31.4.3 TransportbegleitungTransportbegleitungTransportbegleitungTransportbegleitung

Ziel ist die vollzählige Ankunft der Betroffenen am Zielort

Maßnahmen:

• Wagenhalteplatz einrichten

• Transportvorbereitungen treffen

• Umgang mit Gepäck organisieren

• Versorgung während des Transportes sicherstellen

• Transportabwicklung durchführen

• Übergabe am Zielort vornehmen

Betroffene gelangen üblicherweise ohne Begleitung von einem Ort zum anderen. Lediglich besonders hilfebedürftige Personen werden auf dem Transport von Kräften des Betreuungsdienstes begleitet. Dabei ist Einzelbegleitung personal- und zeitintensiv und in der Regel nicht erforderlich.

Im Allgemeinen erfolgen begleitete Sammeltransporte mit 8 bis 50 Personen gleichzeitig. Sie müssen organisatorisch vor- und nachbereitet werden. Begleitete Transporte stellen einen selbstständigen Ab-schnitt innerhalb eines betreuungsdienstlichen Einsatzablaufes dar.

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Begleitete Transporte werden zu Fuß oder durch Nutzung von Transportmitteln (Pkw, Kombi, Bus, Bahn) durchgeführt. Dem Transportleiter ist eine Namensliste der transportierten Personen zu überge-ben, die dieser wiederum am Zielort der dort übernehmenden Einheit aushändigt. Verlassen Betroffe-ne unterwegs den Transport, werden sie durch den Transportleiter darauf hingewiesen, dass sie sich damit auf ihr eigenes Risiko aus dem Verantwortungsbereich des Betreuungsdienstes entfernen. Das Verlassen des Transports ist — möglichst mit Ortsangabe — auf der Transportliste zu dokumentieren.

1.4.41.4.41.4.41.4.4 NotunterkunftNotunterkunftNotunterkunftNotunterkunft

Ziel ist der normalen Lebensverhältnissen weitestgehend angenäherte längerfristige Aufenthalt der Betroffenen in einem behelfsmäßigen Wohnbereich

Maßnahmen:

• Information geben

• Aufenthaltsbereiche schaffen

• Schlafraum

• Aufenthaltsraum

• Speiseraum

• Sanitärräume

• Hausordnung erlassen

• Hilfe für besonders Hilfebedürftige geben

Notunterkünfte sind ein Instrument der Übergangshilfe. Spätestens dann, wenn Betroffene eine erste vollgültige Übernachtung benötigen, wird eine Notunterkunft erforderlich. Abhängig von den Ausstat-tungsmöglichkeiten, dem Gebäude, der Zahl der Einsatzkräfte und der vorgesehenen Belegungszeit können Unterkünfte dabei feldmäßig einfach ausgestattet sein, aber auch wohnlich und gemütlich her-gerichtet werden. Notunterkünfte können auch durch die Gefahrenabwehrbehörde angemietete Ho-tels, Herbergen o.ä. sein. Soweit Notunterkünfte eingerichtet werden müssen, werden sie vom Betreu-ungsdienst betrieben.

Die Vorbereitung von Gebäuden zur Verwendung als Notunterkunft geschieht dabei gemeinsam mit Kräften des örtlichen Betreuungsdienstes.

1.4.4.11.4.4.11.4.4.11.4.4.1 Pflegestation der NotunterkunftPflegestation der NotunterkunftPflegestation der NotunterkunftPflegestation der Notunterkunft

Zur Betreuung in der Notunterkunft gehört auch die Sorge für kranke und pflegebedürftige Personen. Hierfür sind eine zentrale oder mehrere dezentrale Pflegestationen einzurichten, deren Einsatzkräfte — unterstützt z. B. vom Personal evakuierter Pflegeeinrichtungen — die erforderlichen medizinischen und pflegerischen Hilfen erbringt. Nach Statistiken der Krankenversicherer sind ca. 4 - 4,5 % der Bevölke-rung zu jedem beliebigen Zeitpunkt krank. Dieser Prozentsatz ist mindestens bei der Planung der pfle-gerischen/medizinischen Hilfen zu Grunde zu legen, ergänzt um die Bewohnerzahl geräumter oder evakuierter Pflegeeinrichtungen.

1.4.51.4.51.4.51.4.5 Dekontaminationsstelle für PersonenDekontaminationsstelle für PersonenDekontaminationsstelle für PersonenDekontaminationsstelle für Personen

Die Dekontamination ist in Bayern Aufgabe der Feuerwehren. Diese verfügen dazu über eine Dekon-taminierungsgruppe für Personen (Dekongruppe–P) mit Bundesausstattung und darüber hinaus viel-fach über landeseigene bzw. kommunale Ausstattung. Die Dekontamination ist in ortsfesten Einrichtungen, aber auch in mobilen Dekon-Stationen („Dekonstel-le-P“) möglich. Für Kerntechnische Anlagen gelten die Richtlinien zur Notfallstation Bayern, in der Betreuungshelfer vorgesehen sind.

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Bei einer Dekontaminationslage werden die Maßnahmen der AuffangstelleMaßnahmen der AuffangstelleMaßnahmen der AuffangstelleMaßnahmen der Auffangstelle ersatzweise an der De-konstelle-P durchgeführt. Die Einsatzkräfte des Betreuungsdienstes arbeiten dabei auf der reinen Seite (innerhalb der Sicherheitszone), wo Betroffene dekontaminiert übernommen werden. Zur Unterstüt-zung besonders hilfebedürftiger Personen arbeitet Personal des Betreuungsdienstes auch auf der un-reinen Seite. Diese Kräfte sind mit der erforderlichen Schutzausstattung (Atem- und Körperschutz) aus-zurüsten.

Maßnahmen des Betreuungsdienstes auf der unreinen Seite der DekonstelleMaßnahmen des Betreuungsdienstes auf der unreinen Seite der DekonstelleMaßnahmen des Betreuungsdienstes auf der unreinen Seite der DekonstelleMaßnahmen des Betreuungsdienstes auf der unreinen Seite der Dekonstelle----P:P:P:P:

• Registrierung

• Hilfe beim Entkleiden

• Hilfe bei der Dekontamination

• Begleitung durch die Dekonstelle-P bis zur Übergabe an das Personal der reinen Seite.

Die erfolgreiche Dekontamination wird durch laufende Kontrollen vom Personal der Dekonstelle-P bes-tätigt.

Nach der Dekontamination benötigen die Betroffenen persönliche Bekleidung bzw. weitere notwendige Gebrauchsgegenstände. Für deren Verteilung errichtet und betreibt das Personal des Betreuungs-dienstes die notwendige Ausgabestelle.

Maßnahmen des Betreuungsdienstes auf der reinen Seite der DMaßnahmen des Betreuungsdienstes auf der reinen Seite der DMaßnahmen des Betreuungsdienstes auf der reinen Seite der DMaßnahmen des Betreuungsdienstes auf der reinen Seite der Deeeekonstellekonstellekonstellekonstelle----P:P:P:P:

• Übernahme der Betroffenen aus der Dekontamination

• Hilfe beim Abtrocknen

• Ausgabe von Bekleidung

• Hilfe beim Ankleiden

• Soziale Betreuung der Betroffenen – Basisnotfallnachsorge/KID

• Vorbereitung des Transports zum Sammelplatz

Betroffene sollen nicht länger als notwendig an der Dekonstelle-P verbleiben.

Eine Verpflegungs- bzw. Getränkeausgabe an der Dekonstelle-P findet in der Regel nicht statt; sie darf nur auf Anweisung eines Arztes bzw. mit Zustimmung des Leiters der Dekonstelle-P erfolgen. Verpfle-gung wird dabei fertig zugeführt, die Zubereitung selbst muss abgesetzt von der Dekonstelle-P stattfin-den. Der Nachschub und Transport ist zu sichern und die sichere Entsorgung vorzubereiten. Soweit in der Dekonstelle-P auch verletzte Personen dekontaminiert werden, werden diese vom Sani-tätsdienst versorgt, der sie auch nach erfolgter Dekontamination weiter medizinisch betreut. Anschlie-ßend sind für diesen Personenkreis besondere Maßnahmen der Bekleidungsverteilung sowie der so-zialen Betreuung denkbar, an denen die Betreuungsgruppe zur Unterstützung der Sanitätsgruppe mit-wirkt. Transporte verletzter oder kranker Personen werden vom Sanitätsdienst organisiert Betroffene sollen nicht länger als notwendig an der Dekonstelle-P verbleiben.

Eine Verpflegungs- bzw. Getränkeausgabe an der Dekonstelle-P findet in der Regel nicht statt; sie darf nur auf Anweisung eines Arztes bzw. mit Zustimmung des Leiters der Dekonstelle-P erfolgen. Verpfle-gung wird dabei fertig zugeführt, die Zubereitung selbst muss abgesetzt von der Dekonstelle-P stattfin-den. Der Nachschub und Transport ist zu sichern und die sichere Entsorgung vorzubereiten.

Soweit in der Dekonstelle-P auch verletzte Personen dekontaminiert werden, werden diese vom Sani-tätsdienst versorgt, der sie auch nach erfolgter Dekontamination weiter und durchgeführt.

Sofern Leichtverletzte und Kranke vom Arzt dem Betreuungsdienst zugewiesen werden, durchlaufen sie das übliche, auch für Unverletzte gültige Verfahren.

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1.51.51.51.5 BBBBetreuung anderer Einsatzkräfte als Aufgabe des Betreetreuung anderer Einsatzkräfte als Aufgabe des Betreetreuung anderer Einsatzkräfte als Aufgabe des Betreetreuung anderer Einsatzkräfte als Aufgabe des Betreuuuuungsdienstesungsdienstesungsdienstesungsdienstes

Neben seiner Hauptaufgabe, der Betreuung und Verpflegung für die Betroffenen, kann der Betreu-ungsdienst auch zur Betreuung, Unterbringung und Verpflegung anderer Einsatzkräfte eingesetzt wer-den. Dies gilt insbesondere bei länger dauernden Einsätzen.

1.5.11.5.11.5.11.5.1 BetreuungBetreuungBetreuungBetreuung

Für die Betreuung von Einsatzkräften wird durch den Betreuungsdienst ein Ruhebereich hergerichtet und betrieben. Hier können Einsatzkräfte, abgeschirmt vor Neugierigen und vor akustischen, optischen Eindrücken durch das Schadensereignis, Ruhe finden und sich körperlich und seelisch von den Einsatzbelastungen erholen.

Zu berücksichtigen sind hier insbesondere Toiletten, Wasch- und/oder Duschgelegenheiten, Sitzmög-lichkeiten, Speisen und Getränke, Kleiderwechsel. Vorzubereiten ist auch ein Raum für die Gesprächs-führung durch Fachleute. Hierbei arbeitet der Betreuungsdienst eng mit dem Bereich Kriseninterventi-onsdienst und CISM (Critical Incident Stress Management) zusammen. Gegebenenfalls ist ein eigener Einsatzabschnitt zu bilden.

1.5.21.5.21.5.21.5.2 VerpflegungVerpflegungVerpflegungVerpflegung

Der Betreuungsdienst kann auch für die Verpflegung anderer Einsatzkräfte eingesetzt werden. Einsatz-kräfte erhalten eine andere Verpflegung als Betroffene, Verletzte oder Kranke, die sich insbesondere nach den besonderen körperlichen Anforderung an Einsatzkräfte im Einsatz zu richten hat. Die Herstel-lung erfolgt daher getrennt von der Verpflegung für Betroffene. Die zu versorgenden Einheiten sorgen in der Regel selbst für Abholung, Ausgabe und Materialrückführung.

1.5.31.5.31.5.31.5.3 UnterkunftUnterkunftUnterkunftUnterkunft

Insbesondere bei länger dauernden Einsätzen kann der Betreuungsdienst auch für die Einrichtung und den Betrieb von Unterkünften für Einsatzkräfte eingesetzt werden. Zu berücksichtigen sind hier insbe-sondere die Anforderungen eines Einsatzgeschehens, das durch Schichtdienst, Alarmierbarkeit der Kräfte auch in Ruhezeiten und hohe körperliche und mentale Belastung geprägt ist.

1.5.41.5.41.5.41.5.4 Unterstützung durch GroßkomponentenUnterstützung durch GroßkomponentenUnterstützung durch GroßkomponentenUnterstützung durch Großkomponenten

Bei der Unterstützung anderer Einsatzkräfte im Einsatz können auch die Großkomponenten, welche den Kreisverbänden zugeordnet sind, eingesetzt werden. Sie verfügen über Feldkochherde, Trans-portraum, Wasser- und Stromversorgung sowie vielfältige technische Unterstützungs- und Kommunika-tionsmittel. Zusätzlich gibt es einen mobile Küchencontainer und ein Geschirrmobil für den langfristi-gen Kocheinsatz. Bei Katastrophenfällen ist auch an die Anforderung von DRK-Hilfszügen zu denken.

1.5.51.5.51.5.51.5.5 Vorrang der Aufgabe „Betreuung BetrofVorrang der Aufgabe „Betreuung BetrofVorrang der Aufgabe „Betreuung BetrofVorrang der Aufgabe „Betreuung Betroffener“fener“fener“fener“

Es ist Aufgabe der Einsatzleitung, dafür zu sorgen, dass durch die Übernahme von Aufgaben der Betreuung von Einsatzkräften die Betreuung Betroffener nicht vernachlässigt werden muss.

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2 Einsatzformationen des Betreuungsdienstes

2.12.12.12.1 SEG SEG SEG SEG ---- Betreuung (1/1/1 Betreuung (1/1/1 Betreuung (1/1/1 Betreuung (1/1/13/3/3/3/15151515))))

2.1.12.1.12.1.12.1.1 Der Betreuungstrupp für soziale Betreuung (1/Der Betreuungstrupp für soziale Betreuung (1/Der Betreuungstrupp für soziale Betreuung (1/Der Betreuungstrupp für soziale Betreuung (1/----/11/11/11/11////12121212)))) Bundesausstattung Bundesausstattung Bundesausstattung Bundesausstattung

Eine taktische Einheit des Betreuungsdienstes ist der Betreuungstrupp. Der Betreuungstrupp Soziale Betreuung ist Bestandteil der SEG-Betreuung. Seine Ausstattung und Aufgaben sind in der jeweils gülti-gen SEG-Richtlinie festgelegt.

Eine gedankliche und planerische Vorbereitung im Vorfeld von Einsätzen auf die Hauptaufgaben im Ablauf eines Betreuungseinsatzes erleichtert die Arbeit der Trupps. Routine bei den Handgriffen und in den Maßnahmen hilft den Einsatz zu sichern. Der Einsatz der Trupps mit vorher bestimmten, häufig gleichen Tätigkeiten eines betreuungsdienstlichen Einsatzablaufes erleichtert den Führungs- und Einsatzkräften die Bewältigung ihrer Aufgaben.

Der Betreuungstrupp mit Bundesausstattung hat eine Stärke von 1/-/11/12 (SEG-Führer und 11 Helfer) und verfügt über zwei Kombi „Soziale Betreuung“. Dieser Trupp ist mit seinem Material insbesondere in der Lage, die Aufgaben der sozialen Betreuung und der Unterkunft zu übernehmen.

2.1.1.12.1.1.12.1.1.12.1.1.1 AufgabenAufgabenAufgabenAufgaben

Der Betreuungstrupp

- leistet den Betroffenen überall dort Hilfe, wo sie sich aufgrund der Situation aus eigenem

Vermögen nicht selbst helfen können

- betreut und versorgt hilfsbedürftige Menschen mit lebensnotwendigen Versorgungsgütern

- sorgt für einfache Verpflegung und führt in Zusammenarbeit mit dem Verpflegungstrupp

den Verpflegungseinsatz durch

- sorgt für vorübergehende Unterbringung von Betroffenen

- sichert die sozialen Belange der Betroffenen

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2.1.1.22.1.1.22.1.1.22.1.1.2 VersorgungskapazitätVersorgungskapazitätVersorgungskapazitätVersorgungskapazität

- Der Betreuungstrupp ist so ausgelegt, dass durch ihn allein ca. 500 betreuungsbedürftige

Personen versorgt und betreut werden können.

2.1.1.32.1.1.32.1.1.32.1.1.3 PersonalstärkePersonalstärkePersonalstärkePersonalstärke

- Personalstärke 1 / -/11 /12

2.1.1.42.1.1.42.1.1.42.1.1.4 AusstattungAusstattungAusstattungAusstattung

Persönliche Ausstattung

Funkmeldeempfänger

Einsatzanzug und Einsatzjacke

Einsatzstiefel

Feuerwehrhelm nach DIN

Arbeitshandschuhe

Taschenlampe

Fahrzeuge

2 Einsatzfahrzeuge „Soziale Betreuung“ MB 312D/35 Sprinter o.ä.

Ausstattung, Beladeplan und Typenblatt gem. Bundesamt für Zivilschutz

Kommunikation

2 Vielkanalgeräte 4 m (Verbindung mit OrgL und Rettungsleitstelle) in Einsatzfahrzeugen

2 Vielkanalgeräte 2 m (Einsatzstellenkommunikation)

2.1.1.52.1.1.52.1.1.52.1.1.5 Sonstige Ausstattung und GerätSonstige Ausstattung und GerätSonstige Ausstattung und GerätSonstige Ausstattung und Gerät

1 Bürokiste soziale Betreuung und Unterkunft

1 Satz Registrierunterlagen bestehend aus

50 Verletztenanhängekarten

500 Begleitkarten

500 Ausweisbezugskarten (Unterkunftsregistrierung)

50 Bleistifte

10 Radiergummi

10 Spitzer

20 Wolldecken

1 Klapptisch

4 Klappstühle

2 Abfallständer

20 Abfallsäcke

2 Trinkwasserkanister 10 L

1 Babykiste

2 Satz Reinigungsmaterial

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Feldbetten und Zubehör gehören nicht zur originären Ausstattung der Schnell-Einsatz-Gruppe Betreu-ung, müssen aber bei Bedarf organisierbar und nachlieferbar sein.

2.1.1.62.1.1.62.1.1.62.1.1.6 FührungFührungFührungFührung

Die SEG Bt untersteht der SanEL. Der Organisatorische Leiter (OrgL) ist zuständig und verantwortlich für die gesamte organisatorische Abwicklung des Einsatzes. Der Führer des Betreuungstrupps führt diesen im Rahmen der Auftragstaktik und ist Führer der Schnell-Einsatz-Gruppe Betreuung. Weitere Hinweise zur Führung und Leitung im Einsatz gibt die DRK-DV 100.

2.1.22.1.22.1.22.1.2 VerpflegungstruppVerpflegungstruppVerpflegungstruppVerpflegungstrupp

Der Verpflegungstrupp (Stärke -/1/2/3 , Truppführer Feldkoch und 2 Verpflegungshelfer) ist Bestandteil der SEG Betreuung. Der Verpflegungstrupp ist mit einem Betreuungs-Lastkraftwagen und einem Feld-kochherd ausgestattet, weitere Ausstattung wird durch die jeweils gültige SEG-Richtlinie geregelt.

Der Verpflegungstrupp kann jede gewünschte Verpflegung herstellen, wobei das Heranführen der Lebensmittel (Rohprodukte) und die Verteilung der Verpflegung von anderen Teileinheiten übernom-men werden muss. Bei Verpflegungseinsätzen größerer Art und umfangreicherer Verpflegung ist da-her die Mithilfe anderer Kräfte erforderlich.

2.1.2.12.1.2.12.1.2.12.1.2.1 AufgabenAufgabenAufgabenAufgaben

Der Verpflegungstrupp

- errichtet und betreibt Küchen

- sorgt für Verpflegung von Betroffenen und ggf. Einsatzkräften

- veranlasst den Transport von Verpflegung

- gibt ggf. Verpflegung aus

- arbeitet eng mit der Gruppe Betreuung zusammen

- stellt Logistik und Lagerung von Nahrungsmitteln

2.1.2.22.1.2.22.1.2.22.1.2.2 VVVVersorgungskapazitätersorgungskapazitätersorgungskapazitätersorgungskapazität

Der Verpflegungstrupp so ausgelegt, dass er

- 200 Personen mit Kaltverpflegung und

- 100 Personen mit Warmverpflegung versorgen kann

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2.1.2.32.1.2.32.1.2.32.1.2.3 Personalstärke Personalstärke Personalstärke Personalstärke

Personalstärke -/1/ 2/3

2.1.2.42.1.2.42.1.2.42.1.2.4 AusstattungAusstattungAusstattungAusstattung

Persönliche Ausstattung

Funkmeldeempfänger

Einsatzanzug und Einsatzjacke

Einsatzstiefel

Feuerwehrhelm nach DIN

Handschuhe

Taschenlampe

Kochbekleidung

Fahrzeuge

1 Lastkraftwagen Typ 811/37 Eco-Power o.ä.

Ausstattung, Beladeplan, und Typenblatt gem. Bundesamt für Zivilschutz

1 FKH

Kommunikation

1 Vielkanalgerät 4 m (Verbindung mit OrgL und Rettungsleitstelle) im LKW

1 Vielkanalgerät 2 m (Einsatzstellenkommunikation)

ggf. 1 Handy für den Koch zur Kontaktaufnahme mit Lieferanten etc.

2.1.2.52.1.2.52.1.2.52.1.2.5 Sonstige Ausrüstung und GerätSonstige Ausrüstung und GerätSonstige Ausrüstung und GerätSonstige Ausrüstung und Gerät

1 Bürokiste Verpflegung

4 Klapptische breit

8 Bänke

1 Hockerkocher mit Wirtschaftsgerät

1 Satz Tischgeschirr für 100 Personen

1 Satz Tischbesteck für 100 Personen

1 Satz Küchengerät für Kindernahrung

2 Abfallständer

20 Abfallsäcke

10 Einmalschutzanzüge als Sonderbekleidung Küchenpersonal

200 Trinkbecher

Einmalhandschuhe für Essensausgabe (Lebensmittelgeeignet)

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2.1.2.62.1.2.62.1.2.62.1.2.6 FührungFührungFührungFührung

Der Truppführer (TF) des Verpflegungstrupps ist gleichzeitig Feldkoch und hat dementsprechend so-wohl taktische Führungsaufgaben wahrzunehmen wie auch die Küchenarbeiten zu koordinieren. Der Koch des Verpflegungstrupps führt innerhalb seines Bereiches im Rahmen der Auftragstaktik. Der Ver-pflegungstrupp arbeitet aufgrund der vielfältigen Hygienevorschriften im Küchenbereich in diesem völlig eigenständig.

Der Organisatorische Leiter (OrgL) ist im Rahmen der Sanitätseinsatzleitung zuständig und verantwort-lich für die gesamte organisatorische Abwicklung des Einsatzes.

Weitere Hinweise zur Führung und Leitung im Einsatz gibt die DRK-DV 100.

2.22.22.22.2 KreisverbandKreisverbandKreisverbandKreisverband

Das BRK verfügt vielfach über organisationseigenes, für den Betreuungseinsatz geeignetes Personal, geeignetes Material und geeignete Bauten außerhalb der Einsatzformationen. Hierzu gehören auch Heime und Einrichtungen etc., die im Bedarfsfall für die Einrichtung von Sammelplätzen und Notunter-künften genutzt werden können. Auch mobile soziale Dienste können den Betreuungsdienst wirkungs-voll verstärken und ergänzen (Beispiel: Einsatz des Behindertenfahrdienstes bei der Räu-mung/Evakuierung von Behinderten- und Pflegeeinrichtungen, Unterstützung der Pflegestation einer Notunterkunft durch die Sozialstation).

Um dieses Potential geplant bei Einsätzen berücksichtigen zu können, sind entsprechende Einsatzun-terlagen als Ergebnis von Erkundungen, Ausbildungen und Übungen zu erstellen. In solchen Unterla-gen sind außerdem Händler, Unterkünfte, An- und Abfahrtswege, Fachkräfte, Transportunternehmen sowie örtliches Gefahrenpotential erfasst.

2.32.32.32.3 BezirksverbandBezirksverbandBezirksverbandBezirksverband

Bei Großeinsätzen und Katastrophen unterstützt der Bezirksverband mit einem Einsatzstab die Einhei-ten vor Ort insbesondere durch die Eingreifreserven.

2.42.42.42.4 LandesverbandLandesverbandLandesverbandLandesverband

Der Landesverband Bayern hat keinen Hilfszug. Es kann aber auf die Eingreifreserve Bayern zurück-gegriffen werden. Bei überregionalen Großeinsätzen und Katastrophen unterstützt der Landesverband mit einem Einsatzstab die Einheiten vor Ort. Für diese Fälle sind in Bayern 10 Gesamteinsatzleiter (GEL) benannt.

2.52.52.52.5 BundesverbandBundesverbandBundesverbandBundesverband

Bei überregionalen Großschadensereignissen stehen außerdem über den DRK-Bundesverband auch die Hilfszug-Zentralabteilung sowie Formationen der internationalen Rotkreuzhilfe („Emergency Res-ponse Units“ ERU) zur Unterstützung zur Verfügung. Außerdem koordiniert der DRK-Bundesverband nationale und internationale Unterstützungs- und Spendenaufrufe

2.62.62.62.6 DRKDRKDRKDRK

Zusätzlich zu den Einsatzeinheiten hält das Deutsche Rote Kreuz als Nationale Rotkreuzgesellschaft ein Potential zur Gefahrenabwehr auf örtlicher und überregionaler Ebene bereit.

2.72.72.72.7 Sonstige BetreuungseinheitenSonstige BetreuungseinheitenSonstige BetreuungseinheitenSonstige Betreuungseinheiten

Aus der SEG-Betreuung können je nach Bedarf im Einsatz Betreuungseinheiten zusammengestellt wer-den. Bei der Zusammenfassung von Einsatzformationen zu größeren Einheiten ist die „Zwei-bis-Fünf-Regel“ zu beachten. Sie besagt, dass die nächst höhere Gliederungsebene nicht weniger als zwei und nicht mehr als fünf Untergliederungen führen soll. Die nächst höhere Führungsebene wäre der vom OrgL bestimmte Einsatzabschnittsleiter.

Z. B.: 3 SEGen BT zusammengeführt zu einem Betreuungszug

2 Bt-Züge zusammengeführt zu einer Betreuungsbereitschaft

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3 Zusammenarbeit mit Anderen

3.13.13.13.1 Zusammenarbeit mit Fachdiensten des BRKZusammenarbeit mit Fachdiensten des BRKZusammenarbeit mit Fachdiensten des BRKZusammenarbeit mit Fachdiensten des BRK

Der Betreuungsdienst kann bei Großschadenereignissen in vielfältigem Verbund mehrerer Teileinhei-ten bzw. auch Teileinheiten anderer Fachdienste eingesetzt werden.

• Verbund mehrerer SEG Betreuung

Im Einsatz können mehrere SEG Betreuung in einem Einsatzabschnitt zusammenarbeiten, wenn dies für die Bewältigung der Aufgaben vorteilhaft ist. Ein Austausch von Fahrzeugen und/oder Material ist dabei möglich. Es wird einer der SEG-Führer zum Einsatzabschnittsleiter bestimmt.

• SEG Betreuung unterstützt von der SEG Sanität

Hier liegt die Verantwortung im Betreuungseinsatz auf den fachlich qualifizierten Angehörigen der SEG Betreuung. Die SEG Sanität unterstützt entweder personell innerhalb des betreuungsdienstlichen Auf-gabenspektrums und/oder materiell mit ihrem Fuhrpark und ihrer Ausstattung.

• SEG Sanität unterstützt von der SEG Betreuung

Die Trupps der SEG Betreuung sind aufgrund ihrer Ausbildung auch in der Lage, den Sanitätsdienst bei der Erfüllung seiner Aufgaben zu unterstützen. Dabei wird der SEG-Führer Bt die Einsatzmöglich-keit seiner Helfer, gemäß deren Qualifikation, mit dem SEG-Führer des Sanitätsdienstes abstimmen müssen.

• Fachdienst Technik + Sicherheit als logistische Unterstützung der SEG Bt

Der Fachdienst Technik + Sicherheit geht gemäß seinem Aufgabenkatalog vor. Er unterstützt hierbei die SEG Betreuung

insbesondere bei

- der Einhaltung der Bestimmungen der Arbeitssicherheit

- Wasserversorgung, Abwasserentsorgung

- Stromversorgung

- Zeltbau

- Küchentechnik

Logistisch kann der FD T+S bei der Zuführung von Verbrauchs-/Gebrauchsgütern und Lebensmitteln unterstützen.

• Fachdienst KID

Die Helfer des Betreuungsdienstes haben eine spezielle Ausbildung in der Basisnotfallnachsorge („Psy-chische Erste Hilfe“) erhalten. Diese Kräfte können nicht in allen Fällen helfen. Deshalb kann es not-wendig werden, weiter qualifizierte Fachhilfe anzufordern: z. B. Kriseninterventionsberater des BRK

• CISM (Critical Incident Stress Management) Stressbearbeitung nach belastenden Ereignissen

Einsatzkräfte können bei Einsätzen besondere seelische Beanspruchung ausgesetzt sein. Sie sehen das Leid von Verletzten und werden auch mit dem Tod konfrontiert. Qualifizierte Begleitung von Einsatz-kräften während und nach dem Einsatz ist daher von besonderer Wichtigkeit.

• Wasserrettung

Langandauernde Such- und Taucheinsätze erfordern eventuell eine Versorgung der Einsatzkräfte (be-sonders bei extremen Witterungsbedingungen) und/oder die Betreuung von Angehörigen der gesuch-ten Person. Nach Schiffsunglücken wird ebenfalls die Betreuung von unverletzten Personen erforder-lich.

• Bergrettung

Bei längeren Sucheinsätzen wie z. B. bei Lawinenunglücken wird möglicherweise die Versorgung der Einsatzkräfte erforderlich. Ebenso sind die Angehörigen der vermissten Personen zu betreuen.

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• AAB/LAB/KAB/GAST/Suchdienst

Die Bundesregierung hat durch das Bundesministerium des Innern das DRK am 8. Sept. 1966 beauf-tragt, zur Wahrnehmung der Aufgaben, die der BRD nach Art. 122 des III. und Art. 136 des IV Genfer Abkommens obliegen, die Nationale Auskunftsstelle der BRD (amtliches Auskunftsbüro = AAB) vorzu-bereiten und ggf. deren Aufgaben zu erfüllen.

Die Unterstützung des Betreuungsdienstes durch Einsatzkräfte anderer Fachdienste erleichtert die Auf-gabenbewältigung im Einzelfall.

Gemäß § 22 ZSNeuOG können auch geeignete Zivilpersonen zur Unterstützung herangezogen werden. Weitere gesetzliche Grundlagen: § 323 c StGB Hilfeleistungspflicht bei allgemeiner Not und Art. 9 BayKSG Inanspruchnahme Dritter.

3.23.23.23.2 Zusammenarbeit mit anderen FachbereichenZusammenarbeit mit anderen FachbereichenZusammenarbeit mit anderen FachbereichenZusammenarbeit mit anderen Fachbereichen

• Brandschutzdienst

Sehr oft wird bei Schadenslagen die Feuerwehr unverletzte Betroffene aus Gefahrenzonen retten. Der Betreuungsdienst übernimmt die Versorgung und Betreuung dieser Betroffenen außerhalb des Gefah-renbereiches.

Ebenso kann durch den Betreuungsdienst die Versorgung und Betreuung von Einsatzkräften des Brandschutzdienstes erfolgen (z. B. nach Einsätzen mit Chemikalien/Schutzanzügen usw.)

Aber auch die Feuerwehr kann den Betreuungsdienst unterstützen: z. B. beim Brandschutz in Unter-künften oder, nach dementsprechender Vorbereitung, zum Trinkwassertransport.

• Polizei

Der Betreuungsdienst unterstützt die Polizei bei Evakuierungen z. B. mit Unterbringungsmaßnahmen oder mit Verpflegung der Betroffenen bei länger andauernden Evakuierungsmaßnahmen.

Bei Verkehrsunfällen mit unverletzten Personen kümmert sich er Betreuungsdienst um diese, versorgt sie bei Bedarf mit Verpflegung und eventuell notwendigen Bedarfsgütern, wie z. B. Windeln, Kinder-nahrung, trockenen Kleidern, Decken usw.

• Technisches Hilfswerk

Bei großem Bedarf an Technik, Licht, Wasseraufbereitung und sonstige technische Unterstützung kann die Unterstützung durch das THW erforderlich werden, da möglicherweise unsere eigenen personel-len und materiellen Ressourcen nicht ausreichen oder ausgewechselt werden müssen.

• Behörden

Die Zusammenarbeit mit folgenden Behörden kann sich aus den unterschiedlichsten Gründen ergeben; zum Beispiel:

Gemeinde-/Kreisverwaltung: Gebäudestellung (Zuweisung von Notunterkünften), Finanzen, Fahrzeu-ge/Busse, Räumdienste, Zuweisung von Parkplätzen/Sammelplätzen

Gesundheitsbehörde: Impfungen, Hygiene/Desinfektionsmaßnahmen, Abfallbeseitigung

Kirchen: Notfallseelsorge

Deutsche Telekom oder ggf. andere Netzbetreiber: Sondernummern, Sonderleitungen, Fax, E-Mail usw.

Deutsche Bahn AG: Sonderzüge, Sonderhaltepunkte

Post AG: Sonderzustellungen, Sonderbriefkästen

An folgende Einrichtungen wäre unter Umständen ebenfalls zu denken: Ärzte, Zahnärzte, Apothe-ken/Notdienste, Behinderteneinrichtungen, Seniorenheime, Kindergärten, Kleiderkammern, Ordnungs-amt, Wasserschutzpolizei, Zollverwaltung

• Notfallstation Bayern

Siehe Punkt 1.4.5

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3.33.33.33.3 Aufgaben der EinsatzAufgaben der EinsatzAufgaben der EinsatzAufgaben der Einsatz---- und Führungskräfte und Führungskräfte und Führungskräfte und Führungskräfte

Auf die Einsatz- und Führungskräfte kommt im Betreuungseinsatz eine große Verantwortung zu, müs-sen sie doch für die Lebensbedürfnisse einer Vielzahl von betroffenen Personen Sorge tragen. Von den eingesetzten SEG-Führern und Einsatzabschnittsführer werden daher in hohem Maße Führungskom-petenzen erwartet. Ausbildungen können zu diesen Kompetenzen beitragen. Persönliche Qualifikatio-nen erleichtern die Führungsarbeit, Erfahrungen aus dem täglichen Dienst geben die nötige Souveräni-tät im Einsatz.

Für die Ausbildung der Einsatz- und Führungskräfte ist es daher wichtig zu erkennen, dass es den Betreuungsdienst nicht erst und nur als Fachdienst in der Gefahrenabwehr gibt. Betreuungsdienst muss schon im täglichen Dienst praktiziert werden. Die Kräfte des Betreuungsdienstes übernehmen dort Aufgaben der Notfallnachsorge („ Psychische Erste Hilfe“) bei betroffenen Personen und deren Ange-hörigen (BNN ist daher auch Pflichtausbildung für Betreuungsdienst)!

3.3.13.3.13.3.13.3.1 HelferHelferHelferHelfer

HelferHelferHelferHelfer (He) sind in einer SEG zusammengefasst und dem jeweiligen SEG-Führer unterstellt. Jeder Hel-fer ist für die Einsatzbereitschaft seiner persönlichen Ausstattung verantwortlich. Er wirkt bei der In-standhaltung, Pflege und Wartung der Einsatzfahrzeuge und der Fachdienstausstattung mit. Im Einsatz führt der Helfer die ihm zugewiesenen Tätigkeiten aus.

3.3.23.3.23.3.23.3.2 Helfer im VerpflegungstruppHelfer im VerpflegungstruppHelfer im VerpflegungstruppHelfer im Verpflegungstrupp

Ein Helfer des Verpflegungstrupps ist gleichzeitig FeldkochFeldkochFeldkochFeldkoch. In dieser Funktion ist er für die Einhaltung der einschlägigen Gesetze und Vorschriften (z. B. IfSG) und Vollzähligkeit und Funktionsfähigkeit des Koch- und Küchengerätes zuständig.

3.3.33.3.33.3.33.3.3 Der SEGDer SEGDer SEGDer SEG----FührerFührerFührerFührer

Der SEG-Führer ist Vorgesetzter der Helfer seiner SEG. Der SEG-Führer erkundet die Lage in seinem Einsatzraum und macht seinem Vorgesetzten (OrgL oder Einsatzabschnittsleiter) Vorschläge zur Prob-lemlösung. Er ist dem OrgL gegenüber für die Einsatzbereitschaft seiner SEG und die Registrierung seiner Helfer verantwortlich. Er meldet Schäden und Ausfälle und wirkt auf Werterhaltung und Ersatz-beschaffung hin. Bei Abwesenheit wird er durch einen geeigneten Helfer seiner SEG vertreten.

3.43.43.43.4 Grundsätze für den Kräfteansatz des BetreuungsdienstesGrundsätze für den Kräfteansatz des BetreuungsdienstesGrundsätze für den Kräfteansatz des BetreuungsdienstesGrundsätze für den Kräfteansatz des Betreuungsdienstes

Der Grundsatz des Kräfteansatzes im Betreuungsdienstes lautet: Bilde kleine Kontingente Betroffener.

Zu Beginn eines Betreuungseinsatzes, wenn die nötige Personalstärke ermittelt wird, ist ein Verhältnis von einer Betreuungskraft auf 10 Betroffene zu kalkulieren. Während des Einsatzes soll versucht wer-den, zusätzlich aus dem Kreis der Betroffenen Hilfskräfte zur Unterstützung zu gewinnen. Dann arbeiten eine Einsatzkraft und eine Hilfskraft als Team zusammen, da Hilfskräfte nicht unbeaufsichtigt und für sich allein eingesetzt werden dürfen. Durch diese Personalverdoppelung kann ein günstigeres Verhält-nis von bis zu 20 Personen auf eine Betreuungskraft in Ansatz gebracht werden. Bei der Ausstattung der SEG Betreuung im SEG Konzept Bayern ist diese Kapazitätserweiterung berücksichtigt, da insgesamt 500 Personen betreut und versorgt werden können.

Zu einem späteren Zeitpunkt des Betreuungseinsatzes, wenn die Betroffenen mehrheitlich Eigenver-antwortung übernommen haben und geordnete Verhältnisse bestehen, ist ein Verhältnis von 30 Betrof-fenen auf eine Einsatzkraft möglich.

3.53.53.53.5 AlarmAlarmAlarmAlarm---- und und und und Ausrückeordnung Ausrückeordnung Ausrückeordnung Ausrückeordnung

Im Nachfolgenden wird die Standardgliederung als SEG Betreuung zu Grunde gelegt. Sofern für be-stimmte Einsatzstichworte nicht anders geregelt, besetzen die alarmierten Einsatzkräfte die Fahrzeuge der SEG Betreuung. Dabei erfolgt vor Fahrtantritt die Anmeldung über Funk bei der Leitstelle zum Er-halt des Fahrauftrags und konkreter Information über Fahrstrecke und Zielort.

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Der Verpflegungstrupp verbleibt am Standort. Er meldet sich bei der Leitstelle über Funk an und

wartet auf seinen Auftrag. Eine Alarmfahrt zum Schadensort selbst ist in der Regel unnötig. Die

Verpflegung wird vielmehr abgesetzt vom Schadensort — vorzugsweise in der Unterkunft — her-

gestellt und mit Fahrzeug/en zugeführt bzw. abgeholt.

Einzelheiten sind in einer Alarm- und Ausrückeordnung zu regeln.

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4 Logistik des Betreuungsdienstes

Für den Einsatz im Betreuungsdienst ist es typisch, dass die beim Ausrücken vorhandenen Verbrauchs- und Versorgungsgüter nur für die ersten Stunden des Einsatzes ausreichen. Andere Verbrauchs- und Versorgungsgüter, die jeweils frisch benötigt werden (z. B. Lebensmittel), sind erst zu Beginn des Ein-satzes zu beschaffen. Erkundung und Bedarfsermittlung sind daher erste Aufgaben der Führungskräfte des Betreuungsdienstes. Bis zum Eintreffen der angeforderten Güter gilt es mit Vorhandenem auszu-kommen. Über die von Bund und Land zur Verfügung gestellte Ausrüstung hinaus können die bei vo-rangegangenen Einsätzen gemachten Erfahrungen Eingang in die Ausstattung finden..

Im Betreuungseinsatz müssen viele Güter nach konkretem Bedarf beschafft werden. Daraus ergibt sich die Notwendigkeit, eine realistische (berechnete) Materialanforderung an die Einsatzleitung zu stellen.

Im Normalfall werden angeforderte Versorgungsgüter dem Betreuungsdienst auf dem Versorgungs-weg zugeführt. Vielfach kann hierfür z. B. der Fachdienst Technik + Sicherheit eingesetzt werden. Wenn der Verpflegungstrupp nicht in seinem Aufgabengebiet gefordert ist, kann er ebenfalls mit sei-nem Lkw für Versorgungsfahrten genutzt werden. Andernfalls müssen Dritte die nötigen Güter zufüh-ren. Nur im Ausnahmefall sollten Versorgungsgüter durch den Betreuungsdienst selbst abgeholt wer-den, da die hierfür benötigten Kräfte für diese Zeitdauer dann für ihre eigentlichen Aufgaben ausfallen.

Der SEG Führer fordert bei seiner vorgesetzten Stelle die erforderlichen Verbrauchs- und Versor-gungsgüter an. Es ist zweckmäßig, wenn er sich für seinen üblichen Einsatzraum (Ausrückebereich) Überblick darüber verschafft, welche Lieferanten für möglicherweise benötigte Gegenstände und die Versorgung im Einsatz in Frage kommen. Damit ist er in der Lage, seine konkreten Anforderungen an die Einsatzleitung bei Bedarf auch mit Vorschlägen über die Beschaffung zu ergänzen. In der Einsatz-vorbereitung sind solche Informationen zu erkunden und in den Einsatzunterlagen bereitzuhalten.

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5 Ausstattung des Betreuungsdienstes

Zur Ausstattung des Betreuungsdienstes gehören primär die bei der Beschreibung der Einsatzformati-onen genannten Einsatzmittel. Weitere Geräte können diese im Einzelfall ergänzen.

Im Land Bayern ist pro 90.000 Einwohnern die Vorhaltung jeweils einer SEG Betreuung vorgesehen. Dies entspricht 126 SEG Betreuung landesweit, davon 121 beim BRK. Die Fahrzeuge des Betreuungs-dienstes mitsamt ihrer Ausstattung sind innerhalb dieser Einsatzformationen, wie in der SEG-Richtlinie beschrieben, zusammengefasst.

Andere Zusammenstellungen oder weitere Ergänzungen im Personal oder Fuhrpark sind nach Erkun-dung vor Ort oder nach Anforderung durch die Einsatzleitung möglich.

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6 Quellen

Weiterführende Informationen geben die folgenden Unterlagen in ihrer jeweils aktuellen Fassung:

Ausstattungsnachweis für den Betreuungs-Kombi des Bundes, BVA

Ausstattungsnachweis für den Betreuungs-Lkw des Bundes, BVA

Ausstattungsnachweis für den Feldkochherd auf Anhänger des Bundes, BVA

Ausstattungsnachweis für den Modul-Feldkochherd auf Anhänger des Bundes, BVA

SEG Richtlinie

DRK-DV 100

DRK-DV 102 (in Vorbereitung)

DRK-DV 620 (in Vorbereitung)

Richtlinie MANV/E

Konzept Notfallstation Bayern

Erlass über Funkrufnamen in Bayern

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7 Anlagen

Anlage 1Anlage 1Anlage 1Anlage 1 Planungsgrößen für BetreuungseinsätzePlanungsgrößen für BetreuungseinsätzePlanungsgrößen für BetreuungseinsätzePlanungsgrößen für Betreuungseinsätze

• Personalansatz Soforthilfe: Anlaufstelle: 1 Betreuungsfachkraft/10 Betroffene (inkl. Führungskräfte und Hintergrunddienst),

Sammelplatz: 1 Betreuungsfachkraft + 1 Hilfskraft/20 Betroffene

• Personalansatz Übergangshilfe: 1 Betreuungsfachkraft + 1 Hilfskraft/30 Betroffene

• Personalansatz Verpflegungsausgabestelle: 6 Einsatzkräfte/Ausgabestelle

• Personalansatz Ausgabestelle für Verbrauchsgüter: 6 Einsatzkräfte/Ausgabestelle

• Sanitäranlage: 1 Zapfstelle/20 Personen + 1 Waschgelegenheit/5 Personen

• Toiletten: 1 Sitz/15 Personen + zusätzlich 1 Stand/30 Personen

• Ausgabezeit für Verpflegung: 1 Ausgabestelle: 300 Portionen (Eintopf)/1 Stunde

• Speiseraum: Sitzplätze für ca. 1/3 aller Essenteilnehmer

• Schlafraum: 3 - 4 m² Fläche/1 Person

• Zelt SG20: 5,0 m x 4,7 m = 23,7 m²/6 Personen (Höhe 1,7 - 2,5 m)

• Zelt SG30: 6,0 m x 5,6 m = 33,8 m²/9 Personen (Höhe 1,7 - 2,7 m)

• Küchenzelt S200: 4,0 m x 4,7 m = 18,9 m² (Höhe 1,7 - 2,5 m)

• Küchenzelt S300: 6,0 m x 5,9 m = 35,4 m² (Höhe 1,9 - 2,8 m)

• Anlaufstelle: Durchgangskapazität 100 Personen/1 Stunde

• Sammelplatz: Aufnahmekapazität 200 Personen/1 Stunde

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Anlage 2Anlage 2Anlage 2Anlage 2 Besondere Aufbauorganisation „S 3 Besondere Aufbauorganisation „S 3 Besondere Aufbauorganisation „S 3 Besondere Aufbauorganisation „S 3 –––– Evak“ für Evakui Evak“ für Evakui Evak“ für Evakui Evak“ für Evakuieeeerungslagenrungslagenrungslagenrungslagen

3.1Räumungsvorbereitung / Verkehrsplanung

3.2Warnung und Information

3.3Transport

3.4Aufnahme / Registrierung

3.5Sicherung und Kontrolle

3.6Unterbringung

3.7Betreuung

3.8Versorgung und Evakuierung von Tieren

3.9Rückführung

Sachgebiet 3Einsatz

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SG 3.1 SG 3.1 SG 3.1 SG 3.1 ---- Räumungsvorbe Räumungsvorbe Räumungsvorbe Räumungsvorbereitung/Verkehrsplanungreitung/Verkehrsplanungreitung/Verkehrsplanungreitung/Verkehrsplanung

• Evakuierungsgebiet festlegen

• Vorbereitung der Evakuierung besonderer Objekte

• Sammelplätze

• Aufnahmebereiche

• Verkehrsmittel

• Bereitstellungsraum für Fahrzeuge

• Landeplätze für Hubschrauber

• Abfahrpunkte

• Fahrstrecken und Zusteigepunkte

• Kennzeichnung der Sammelplätze und Abfahrpunkte

SG 3.2 SG 3.2 SG 3.2 SG 3.2 ---- Warnung und Information Warnung und Information Warnung und Information Warnung und Information

• Warnmittel festlegen

• Warntexte erstellen

• Warnung durchführen

• Sirenenwarnung (dort, wo noch Sirenen vorhanden sind)

• Warnung über Medien (Rundfunk, Lokalradio)

• Lautsprecherfahrzeuge

• gezielte telefonische Information besonderer Objekte

• Druck/Verteilung von Hauswurfsendungen

• Presseinformation/Pressezentrum (i.V.m. S 5)

• ständige Information während der gesamten Dauer der Evakuierungsmaßnahme

SG 3.3 SG 3.3 SG 3.3 SG 3.3 –––– Transport Transport Transport Transport

• Transportbedarf ermitteln

• Transportbedarf je Verkehrsträger ermitteln und bereitstellen

• Kennzeichnung veranlassen

• Verkehrslenkung/Lotsenstellen einrichten

• Transporte durchführen (Transportbegleitung � SG 3.7)

Auch ein Fußmarsch ist ein Transport!

SG 3.4 SG 3.4 SG 3.4 SG 3.4 ---- Aufnahme Aufnahme Aufnahme Aufnahme////RegistrierunRegistrierunRegistrierunRegistrierungggg

• Aufnahmegebiete/Aufnahmeabschnitte festlegen

• Gebäude festlegen und herrichten

• Parkflächen

• Registrierstellen

• Personenauskunftsstellen

• Familienzusammenführung

• Aufenthaltsregelung

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SG 3.4 muss auch Überblick über die bei Verwandten, Freunden etc. untergekommenen Personen haben! � enge Kooperation mit der Personenauskunftsstelle erforderlich!

SG 3.5 SG 3.5 SG 3.5 SG 3.5 ---- Sicherung Sicherung Sicherung Sicherung////KontrolleKontrolleKontrolleKontrolle

• Zufahrtsstraßen sperren, Rettungswege freihalten

• Ermittlung von Objekten besonderer Schutzstufe

• Planung besonderer Schutzmaßnahmen

• Personalbedarfsplanung

• Kontrolle auf Zurückbleiber (UZwG?)

• Kennzeichnung kontrollierter Gebäude/Bereiche

• überregionale Verkehrsplanung

• Eigentumssicherung/Sicherung besonderer Objekte

SG 3.6 SG 3.6 SG 3.6 SG 3.6 –––– Unterbringung Unterbringung Unterbringung Unterbringung

• Unterbringungsbedarf ermitteln

• geeignete Gebäude ermitteln und herrichten

• ggf. Massenunterkünfte erstellen

• Transportbedarf ermitteln (� SG 3.3)

• Transporte zusammenstellen und durchführen

• Registrierung

SG 3.7 SG 3.7 SG 3.7 SG 3.7 ---- Betreuung Betreuung Betreuung Betreuung

• Betreuungsdienste einteilen und einsetzen

• Versorgungsgüter bereitstellen (� S 4)

• Großküchen beauftragen

• ärztliche/psychologische/soziale Betreuung durchführen

• Energie, Wasser, Betriebsstoffe bereitstellen (� S 4)

• Entsorgung sicherstellen (� S 4)

Besonderes Augenmerk ist auf die Betreuung besonders betroffener Personengruppen zu richten.

SG 3.8 SG 3.8 SG 3.8 SG 3.8 ---- Versorgung und Evakuierung von Tieren Versorgung und Evakuierung von Tieren Versorgung und Evakuierung von Tieren Versorgung und Evakuierung von Tieren

• Ermittlung des Viehbestandes

• Transportbedarf ermitteln

• Transportkapazitäten ermitteln und bereitstellen

• Aufnahmemöglichkeiten ermitteln

• Transport

• Notversorgung nicht aus dem Gefahrengebiet evakuierter Tiere

• Notschlachtungen

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SG 3.9 SG 3.9 SG 3.9 SG 3.9 ---- Rückführung Rückführung Rückführung Rückführung

• Erarbeitung von Kriterien für die Aufhebung der Evakuierungsentscheidung durch die politisch-administrative Führungsebene

• Gefahrstoffmessung

• ggf. Dekontamination des evakuierten Gebietes

• Rückführung planen und veranlassen

• Mitwirkung bei der sozialen Unterstützung und Wiedereingliederung der rückgeführten Bevölke-rung bis zum Einsatzende und der Übergabe an die alltägliche Verwaltungsorganisation

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Anlage 3Anlage 3Anlage 3Anlage 3 Kriterien für die Einrichtung von NotunterkünftenKriterien für die Einrichtung von NotunterkünftenKriterien für die Einrichtung von NotunterkünftenKriterien für die Einrichtung von Notunterkünften

Notunterkünfte sollen

• außerhalb der Gefährdungszone liegen

• normalen Lebensverhältnissen weitestgehend angepasst sein

• familiengerechte Unterbringung (auch notdürftig) ermöglichen

• über ausreichende sanitäre Anlagen verfügen (auch behelfsmäßig: Dekon-P als Duschen)

• Tag und Nacht gesichert sein

• über Einkaufs- und Kommunikationsmöglichkeiten verfügen („Marketenderei“)

Die Notunterkünfte müssen in Größe und Ausstattung den Planungsgrößen entsprechen.

Anlage 4Anlage 4Anlage 4Anlage 4 Ausbildung des BetreuungsdienstesAusbildung des BetreuungsdienstesAusbildung des BetreuungsdienstesAusbildung des Betreuungsdienstes (gem. den Ausführungsbestimmungen(gem. den Ausführungsbestimmungen(gem. den Ausführungsbestimmungen(gem. den Ausführungsbestimmungen zur zur zur zur AusbildungAusbildungAusbildungAusbildungssssordnung der BRKordnung der BRKordnung der BRKordnung der BRK----Bereitschaften)Bereitschaften)Bereitschaften)Bereitschaften)

HelfergrundausbildungHelfergrundausbildungHelfergrundausbildungHelfergrundausbildung

RK-Einführungsseminar

Erste- Hilfe

Sanitätsausbildung A – B

Grundlehrgang Betreuungsdienst

Grundlagen für EinsatzGrundlagen für EinsatzGrundlagen für EinsatzGrundlagen für Einsatz---- und Führungskräfte und Führungskräfte und Führungskräfte und Führungskräfte

Organisation und Einsatztaktik (Führen im Einsatz I)

Information und Kommunikation (Sprechfunkausbildung)

Technik und Sicherheit

HelferfachausbildungHelferfachausbildungHelferfachausbildungHelferfachausbildung (Führen im Einsatz II)

Fachdienstausbildung Betreuungsdienst inkl. Basisnotfallnachsorge

FührungskräfteausbildungFührungskräfteausbildungFührungskräfteausbildungFührungskräfteausbildung

SEG-Führer - Grundlehrgang - (Führen im Einsatz III)

SEG-Führer - Aufbaulehrgang - (Führen im Einsatz IV)

Jährliche Pflichtunterweisung in die Vorgaben des Infektions-Schutz-Gesetzes 1 UE

Feldkoch-Ausbildung 64 UE/4 Wochenenden

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Anlage 5Anlage 5Anlage 5Anlage 5 Abkürzungen im Sprachgebrauch des KatastropheAbkürzungen im Sprachgebrauch des KatastropheAbkürzungen im Sprachgebrauch des KatastropheAbkürzungen im Sprachgebrauch des Katastrophennnnschutzesschutzesschutzesschutzes

Allgemein: AAO = Alarm- und Ausrückeordnung der Rettungsleitstellen in Bayern BayKSG = Bayerisches Katastrophenschutzgesetz vom 24. Juli 1996 in der Fassung der Bekanntmachung vom 12.04.1999

BNN = Basisnotfallnachsorge „Erste Hilfe für die Psyche“ durch entsprechend ausgebildete Einsatzkräfte (beim BRK ist BNN Bestandteil der Fachausbildung für den Betreuungs- dienst) BStMdI = Bayerisches Staatsministerium des Innern BtD = Betreuungsdienst EAL = Einsatzabschnittsleiter (wird ggf. von der SanEl bestellt) ELRD = Einsatzleiter Rettungsdienst FüGK = Führungsgruppe KatS der Kreisverwaltungsbehörde HvO = Helfer vor Ort (bei der Feuerwehr First Responder genannt) ILSt = Integrierte Leitstelle (Rettungsdienst & Feuerwehr) KatS = Katastrophenschutz KID = Kriseninterventionsdienst (gleichzusetzen mit KIT) KIT = Kriseninterventionsteam (gleichzusetzen mit KID) KomFü = Kommunikationsgruppe der FüGK LNA = Leitender Notarzt

MANV = Massenanfall von Verletzten/Erkrankten (gem. Richtlinie des BStMdI v. 01.09.1999)

ÖEL = Örtlicher Einsatzleiter (Gesamteinsatzleiter gem. § 15 bzw. § 6 BayKSG)

OrgL = Organisatorischer Leiter

RHS = Rettungshundestaffel (mind. 5 Hundeführer mit 5 geprüften Rettungshunden)

RLSt = Rettungsleitstelle

SanEl = Sanitätseinsatzleitung

SbE = Stressbearbeitung nach belastenden Einsätzen für Einsatzkräfte

SEG-Bt = Schnell-Einsatz-Gruppe Betreuungsdienst

SEG-San = Schnell-Einsatz-Gruppe Sanitätsdienst

UG-SanEl = Unterstützungsgruppe der Sanitätseinsatzleitung

UG-ÖEL = Unterstützungsgruppe des Örtlichen Einsatzleiters

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Fahrzeuge und Lufttransport: Fahrzeuge und Lufttransport: Fahrzeuge und Lufttransport: Fahrzeuge und Lufttransport:

ATrKW = Arzttrupp-Kraftwagen (Bestandteil der SEG-San)

Bt-Kombi = Betreuungs-Kombi der SEG-Betreuung

BtLKW = Betreuungs-Lastkraftwagen der SEG-Betreuung

FKH = Feldkochherd der SEG-Betreuung

GRTH = Großraumtransport-Hubschrauber

ITH = Intensivtransport-Hubschrauber

ITW = Intensivtransportwagen

KTW = Krankentransportwagen

KTW4 = Krankentransportwagen mit 4 Tragen (Bestandteil der SEG-San)

NEF = Notarzteinsatzfahrzeug

RTW = Rettungstransportwagen

RTH = Rettungshubschrauber

He = Helfer

FKH = Feldkochherd

ZSNeuOG = Zivilschutzneuordnungsgesetz

BayKSG = Bayerisches Katastrophenschutzgesetz

BetrTr = Betreuungstrupp

VerpflTr = Verpflegungstrupp

Dekongruppe-P = Dekontaminationsgruppe für Personen

Dekonstelle-P = Dekontaminationsstelle für Personen

BVA = Bundesverwaltungsamt

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Anlage 6Anlage 6Anlage 6Anlage 6 Registrierunterlagen für den EinsatzRegistrierunterlagen für den EinsatzRegistrierunterlagen für den EinsatzRegistrierunterlagen für den Einsatz

� Verletztenanhängekarte

� Begleitkarte (für die Anwendung zwischen dem Schadengebiet und Notunterkünften, an der Anlaufstelle, am Sammelplatz, für Transporte)

� Ausweis-Bezugskarte (für die Verwendung in Notunterkünften)

� Meldekarte für Einsatzkräfte

Die Medien der Registrierung

Die neue Verletzten- und Anhängekarte:

Der Schwerpunkt liegt darauf, dass die jetzt innen liegende Suchdienst-Karte (früher zweiter Durchschlag) ebenfalls ausgefüllt und an die Kreisauskunftsbüros in den jeweiligen Kreisverbänden weitergeleitet wird (bei Groß-Schadensereignissen, Katastrophen, Übungen oder Ereignissen wie die WM 2006).

Rettungs- und Sanitätsdienst

Neu!

IVIIIIII

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Betreuungsdienst

Rettungs- und Sanitätsdienst

Notunterkunft

Einsatzkräfte

Anlaufstelle und Sammelplatz

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AAAAnlage 7nlage 7nlage 7nlage 7 Übersicht über die FunkrufnaÜbersicht über die FunkrufnaÜbersicht über die FunkrufnaÜbersicht über die Funkrufnamenmenmenmen

0,

OrgL: ELRD:

UG-SanEl:

Rotkreuz n 1 Rotkreuz n 2

Rotkreuz n 3

SEG-San

Rotkreuz n 4 x/77/1

Rotkreuz n 4 x/74/1

Rotkreuz n 4 x/74/2

SEG-Bt

Rotkreuz n 6 x/80/1

Rotkreuz n 6 x/80/2

Rotkreuz n 6 x/81/1

n)* = Name des Standortes x)* = Nummer der SEG, z. B. 1. SEG-San = 41/74/1 2. SEG-San = 42/74/1

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Anlage 8Anlage 8Anlage 8Anlage 8 Betreuungseinheiten des DRKBetreuungseinheiten des DRKBetreuungseinheiten des DRKBetreuungseinheiten des DRK----HilfszugesHilfszugesHilfszugesHilfszuges

VerpflegungsgruVerpflegungsgruVerpflegungsgruVerpflegungsgrupppppe pe pe pe

-/4/7/11111111

(3 Feldkochherde)

Gruppe KüchencoGruppe KüchencoGruppe KüchencoGruppe Küchenconnnntainertainertainertainer

-/1/4/5555

(1 Küchencontainer 20‘)

BetreuungsgruppeBetreuungsgruppeBetreuungsgruppeBetreuungsgruppe

-/3/4/7777

(2 Unterkunftsausstattungen für jeweils 100 Personen)

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Anlage 9Anlage 9Anlage 9Anlage 9 Pflegerische Unterstützung durch den DRKPflegerische Unterstützung durch den DRKPflegerische Unterstützung durch den DRKPflegerische Unterstützung durch den DRK----Hilfszug in der NotunterkunftHilfszug in der NotunterkunftHilfszug in der NotunterkunftHilfszug in der Notunterkunft

AmbulanzAmbulanzAmbulanzAmbulanz---- und Pfleg und Pfleg und Pfleg und Pflegeeeegruppegruppegruppegruppe

-/2/4/6666

(3 Ausstattungssätze für je eine Pflegestation mit 15 Betten)

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Anlage 10Anlage 10Anlage 10Anlage 10 In Deutschland verfügbare Module der internationalen Rotkreuzhilfe (Auswahl)In Deutschland verfügbare Module der internationalen Rotkreuzhilfe (Auswahl)In Deutschland verfügbare Module der internationalen Rotkreuzhilfe (Auswahl)In Deutschland verfügbare Module der internationalen Rotkreuzhilfe (Auswahl)

Basic Health Care ERUBasic Health Care ERUBasic Health Care ERUBasic Health Care ERU

-/3/2/5555

2 Emergency Health Kits nach WHO-Standard

Referral HoReferral HoReferral HoReferral Hosssspital ERUpital ERUpital ERUpital ERU

6/7/3/16161616

Ausstattung für ein Feldhospital von ca. 120 ... 150 Betten.

Die Einheit führt Unterkunftsge-rät und Verbrauchsgüter für eine Einsatzdauer von 1 Monat mit sich.

Water and Sanitation ERUWater and Sanitation ERUWater and Sanitation ERUWater and Sanitation ERU (Specialized Water)(Specialized Water)(Specialized Water)(Specialized Water)

-/1/5/6666

Wasseraufbereitungs- und –transportkapazität von 120.000 Liter/Tag; Wasserqualität nach WHO-Standard

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Anlage 11Anlage 11Anlage 11Anlage 11 Anlaufstelle, BinnengliederungAnlaufstelle, BinnengliederungAnlaufstelle, BinnengliederungAnlaufstelle, Binnengliederung

Betroffene

Erstregistrierung

Betreuungsbereich

- Ausgabestellen, je nach Bedarf

- Erste Hilfe

- Aufenthalt

Weiterleitung (nach Vorgabe)

Einrichtungen des Betreuungsdienstes

Bekannte, Verwandte Bekannte, Verwandte

Nach Möglichkeit ist eine Erstregistrierung auch für Betroffene anzustreben, die unmittelbar in den privaten Raum weiterge-langen.

Information und Auskunft

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Anlage 12Anlage 12Anlage 12Anlage 12 Sammelplatz, BinnengliederungSammelplatz, BinnengliederungSammelplatz, BinnengliederungSammelplatz, Binnengliederung

Parkplatz, Bewegungsfläche

Registrierstelle

Betreuungsbereich

- Erste-Hilfe-Station

- Verpflegungsausgabestelle

- Ruheräume

- Weiteres nach Bedarf

Aufenthaltsbereich

Erstregistrierung, Pforte