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Kemper - Bruttopreisliste 2011

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Preisliste 2011 der Fa. Kemper, Olpe

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Bruttopreisliste 2011

Güte ist bei uns die Norm · seit 1864

ArmaturenArmaturen

KEM

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Gebr. Kemper GmbH + Co. KGMetallwerkeHarkortstraße 5 · D-57462 Olpe

Tel. +49 27 61 - 8 91 - 0Fax +49 27 61 - 8 91 - 1 [email protected]

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011

gültig ab 01.01.2011

Produktschnellsucheüber Wegweiser Seite 5 und Nummernverzeichnis Seite 6!

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Güte ist bei uns die Norm · seit 1864

Team A

Team C

Team B

Team D

Gebietsleiter und technische Berater im Außendienst

Gebietsleiter 1Hans-Gerd Sepp Adlerstraße 4 48527 Nordhorn Tel. (0 59 21) 3 28 97 Fax (0 59 21) 3 92 89 Mobil (01 51) 11 44 47 [email protected]:17000-29999, 32000-33999,48000-49999

Gebiet 1aThomas WiesnerFunkelandstraße 459077 HammTel. (0 23 81) 4 36 25 45Fax (0 23 81) 4 36 58 21Mobil (01 51) 11 44 47 [email protected]:26000-26999, 32000-33999,48000-49999

Gebiet 1bPeter SteckelbergRoggenweg 421423 Drage/SchwindeTel. (0 41 76) 85 65Fax (0 41 76) 91 25 08Mobil (01 72) 6 43 63 [email protected] PLZ-Bereiche:23830-23899, 25400-25499, 27000-29999

Gebiet 1cLutz ProhnIm Aufeld 621423 Drage / MoverTel. (0 41 79) 7 50 78 50Fax (0 41 79) 7 50 78 56Mobil (01 51) 11 44 47 [email protected]:20000-22999

Gebiet 1dKai GerkenJungfernwisch 2018196 BeselinTel. (03 82 08) 6 12 67Fax (03 82 08) 6 15 11Mobil (01 71) 7 30 60 [email protected] PLZ-Bereiche:17000-19999, 23000-2382923900-25399, 25500-25999

Gebietsleiter 2Michael WurmSchubertstraße 857482 WendenTel. (0 27 62) 49 05 74Fax (0 27 62) 49 05 35Mobil (01 71) 6 75 06 [email protected] PLZ-Bereiche:40000-47999, 50000-54999,56000-59999

Gebiet 2aLars RanslebenMastweg 21742349 WuppertalTel. (02 02) 74 75 818Fax (02 02) 74 75 819Mobil (01 70) 1 69 15 [email protected]:40000-42999, 45000-47999,50000-50399, 52000-52999

Gebiet 2bErwin HillIm Kamperholz 944805 BochumTel. (02 34) 2 39 77 70Fax (02 34) 2 39 77 58Mobil (01 71) 3 60 39 [email protected]:43000-44999, 50400-51999,57300-57499, 58000-59999

Gebiet 2cJürgen WeinheimerBergweg 1156332 Löf / MoselTel. (0 26 05) 8 49 95 21Fax (0 26 05) 8 49 95 22Mobil (01 51) 11 44 47 [email protected]:53000-54999, 56000-57299,57500-57999

Gebietsleiter 3Verkaufsbüro AschaffenburgAlexander WalterSälzerweg 1763743 AschaffenburgTel. (0 60 21) 5 83 23 68Fax (0 60 21) 5 83 23 69Mobil (01 51) 11 44 47 [email protected]@kemper-olpe.dePLZ-Bereiche:34000-36999, 55000-55999,60000-69999, 74700-74999,97000-97999

Gebiet 3aPeter ReißnerSchulstraße 1855452 LaubenheimTel. (0 67 04) 96 23 51Fax (0 67 04) 96 23 52Mobil (01 51) 11 44 47 [email protected]:34400-34699, 35000-3599955000-55999, 61000-61999,65000-65899, 66000-69999,74700-74999

Gebiet 3bHarald KöhlerForststraße 263322 RödermarkTel. (0 60 74) 69 43 84Fax (0 60 74) 69 43 85Mobil (01 60) 97 86 90 [email protected]:34000-34399, 36000-36999,60000-60999, 63000-64999,65900-65999, 97000-97999

Gebietsleiter 4Wolfgang GißlerLindenbronn 973116 WäschenbeurenTel. (0 71 72) 1 87 79 97Fax (0 71 72) 1 87 79 98Mobil (01 60) 90 60 32 [email protected]:70000-74699, 75000-79999,88000-89299, 89450-89999

Gebiet 4aAndreas RichterUtta-Eberstein-Straße 1572108 RottenburgTel. (0 74 57) 94 43 97Fax (0 74 57) 94 43 98Mobil (01 70) 5 74 67 [email protected]:70000-71299, 72160-72299,75000-78199, 78700-79999

Gebiet 4bStefan DruckenmüllerSchulstraße 3174670 ForchtenbergTel. (0 79 40) 5 46 04 27Fax (0 79 40) 5 46 07 97Mobil (01 75) 4 34 53 [email protected]:71300-72159, 72300-74699,78200-78699, 88000-89299,89450-89999

Innendienst Team AGebiet 1, 2Sarah RumpTel. (0 27 61) 89 12 06Fax (0 27 61) 89 13 62 [email protected]

Andreas BockTel. (0 27 61) 89 12 36Fax (0 27 61) 89 13 62 [email protected]

PLZ-Bereiche:17000-29999, 32000-33999,40000-54999, 56000-59999

Innendienst Team BGebiet 3, 4Marita JarzombekTel. (0 27 61) 89 11 27Fax (0 27 61) 89 13 61 [email protected]

Rafael FrohneTel. (0 27 61) 89 12 09Fax (0 27 61) 89 13 62 [email protected]

PLZ-Bereiche:34000-36999, 55000-55999,60000-79999, 88000-89299,89450-89999, 97000-97999

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Güte ist bei uns die Norm · seit 1864

Gebietsleiter und technische Berater im Außendienst

Gebietsleiter 5Thomas MaierUngererstraße 6480805 MünchenTel. (0 89) 36 10 27 01Fax (0 89) 36 10 27 02Mobil (01 71) 1 73 97 [email protected] PLZ-Bereiche:80000-87789, 89300-89449,90000-96514, 96516-96522,96524-96999

Gebiet 5aBerater für FachhandwerkErich SchrötzBogenstraße 191180 HeideckTel. (0 91 77) 9 08 89Fax (0 91 77) 48 68 76Mobil (01 72) 8 67 08 [email protected]:90000-92999, 93400-93499,95000-96514, 96516-96522,96524-96999

Gebiet 5aBerater für PlanungsbürosMatthias EgglerGaußstr. 8d70193 StuttgartTel. (07 11) 12 00 68 84Fax (07 11) 62 03 91 93Mobil (01 51) 11 44 47 [email protected]:90000-92999, 93400-93499,95000-96514, 96516-96522,96524-96999

Gebiet 5bRobert SpanierKreitmayrstraße 15a86165 Augsburg Tel. (08 21) 7 29 22 88Fax (08 21) 7 29 22 89Mobil (01 71) 1 73 97 [email protected] PLZ-Bereiche:85000-85139, 86000-86949, 87680-87789, 89300-89449, 93000-93359

Gebietsleiter 6Verkaufsbüro BerlinKarsten KriebelKiefernweg 1814055 BerlinTel. (0 30) 30 10 28 13Fax (0 30) 30 10 64 07 Mobil (01 71) 7 15 11 [email protected]@kemper-olpe.de PLZ-Bereiche:01000-04999,08000-16999

Gebiet 6aBerater für FachhandwerkGuido GawankeKiefernweg 1814055 BerlinTel. (0 30) 30 10 28 13Fax (0 30) 30 10 64 07Mobil (01 70) 2 26 68 [email protected]:10000-16999

Gebiet 6aBerater für Planungsbüros und AnlagenbetreiberChristian LangEdelweißstraße 1616321 Bernau bei BerlinTel. (0 33 38) 60 43 00Fax (0 33 38) 60 43 01Mobil (01 72) 3 81 26 93 [email protected] PLZ-Bereiche:10000-16999

Gebiet 6a/6b6a Berater für Planungsbüros6b Berater für FachhandwerkDirk SchützeAn den Sümpfen 2014959 TrebbinTel. (03 37 31) 32 22 77Fax (03 37 31) 32 22 37Mobil (01 71) 2 49 41 [email protected] 6a:10000-16999PLZ-Bereich 6b:01000-04899

Gebiet 6bBerater für FachhandwerkTom JenchenStiftstraße 601900 GroßröhrsdorfTel. (03 59 52) 4 19 89Fax (03 59 52) 4 19 90Mobil (01 51) 11 44 47 [email protected]:04900-04999, 08000-09999

Gebiet 6bBerater für Planungsbüros und AnlagenbetreiberOlaf HähnelWaldweg 201445 RadebeulTel. (03 51) 8 30 96 30Fax (03 51) 8 30 96 31Mobil (01 72) 3 53 52 [email protected] PLZ-Bereiche:01000-04999, 08000-09999

Gebietsleiter 7Andreas HornIm Schiff 838373 FrellstedtTel. (0 53 55) 99 03 48Fax (0 53 55) 99 03 47Mobil (01 71) 7 28 63 [email protected] PLZ-Bereiche:06000-07999, 30000-31999,37000-39999, 96515, 96523, 98500-99999

Gebiet 7aThomas MedeLange Reihe 930938 Burgwedel-ThönseTel. (0 51 39) 80 59 23Fax (0 51 39) 80 59 24Mobil (01 75) 2 72 15 [email protected]:30000-31999, 37000-38999

Gebiet 7bLutz BauerWilhelm-Hellge-Straße 2539218 SchönebeckTel. (0 39 28) 72 99 88Fax (0 39 28) 72 99 87Mobil (01 70) 1 69 15 [email protected] PLZ-Bereiche:06000-06999, 39000-39999

Gebiet 7cRalf MuscheLessingstraße 5039218 SchönebeckTel. (0 39 28) 72 72 94Fax (0 39 28) 72 73 05Mobil (01 51) 11 44 47 [email protected]:07000-07999, 96515, 96523, 98500-99999

Gebiet 5cAnton SchubertFreisinger Straße 1785777 FahrenzhausenTel. (0 81 33) 91 75 00Fax (0 81 33) 91 75 01Mobil (01 75) 2 43 98 [email protected] PLZ-Bereiche:80000-80999, 82100-82299,85200-85419, 85700-85779

Gebiet 5dHerbert RichterStroblhofweg 682445 GrafenaschauTel. (0 88 41) 6 20 30Fax (0 88 41) 6 20 31Mobil (01 71) 1 73 97 [email protected] PLZ-Bereiche:81000-82069, 82300-82549, 86950-87679

Gebiet 5eJosef MuckermannWeissdornstraße 1283101 RohrdorfTel. (0 80 31) 73 71 90Fax (0 80 31) 73 71 91Mobil (01 71) 1 73 97 [email protected] PLZ-Bereiche:83000-84999, 85420-85669, 94000-94999

Innendienst Team CGebiet 5Petra ClemensTel. (0 27 61) 89 14 16Fax (0 27 61) 89 13 64 [email protected]

Stefan ClemensTel. (0 27 61) 89 11 91Fax (0 27 61) 89 13 61 [email protected]

PLZ-Bereiche:80000-87789, 89300-89449,90000-96514, 96516-96522,96524-96999

Innendienst Team DGebiet 6, 7Heidrun SchäferTel. (0 27 61) 89 11 80Fax (0 27 61) 89 13 61 [email protected]

Christof SpringobTel. (0 27 61) 89 12 26Fax (0 27 61) 89 13 62 [email protected]

PLZ-Bereiche:01000-04999, 06000-16999,30000-31999, 37000-39999,96515, 96523, 98500-99999

DatenserviceTom Ruegenberg | Tel. (0 27 61) 89 11 89 | Fax (0 27 61) 89 13 61 89 [email protected]

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Güte ist bei uns die Norm · seit 1864

Export Vertretungen

Österreich August Stöttner(Verkaufsleitung Österreich)Wolfshütte 27A-4901 OttnangTel. +43 (0) 7 67 62 07 20Mobil +43 (0) 67 67 55 61 [email protected]:4000-6000, 8700-9000

Michael FriedBadenerstraße 29 A-2486 Landegg Mobil +43 (0) 67 63 84 51 70 [email protected]:1000-3000, 7000, 8000-8600

SchweizKemper Armaturen AGFeldmoosstrasse 12CH-8853 LachenTel. +41 (0) 55 241 26 22Fax +41 (0) 55 241 25 [email protected]

Großbritannien, IrlandChris RhodesGebr. Kemper UK & Ireland Limited2 Ripple CourtBrockeridge Business ParkTwyning / Tewkesbury Gloucestershire, GL20 6FGGreat BritainTel. +44 16 84 85 49 32Fax +44 16 84 85 49 31 Mobil +44 77 64 85 98 [email protected]

TschechienKemper CZ - Jiří HýsekBC KlamovkaPlzeňská 155/113CZ-150 00 Praha 5Tel. +42 (0) 2 55 73 96 10Fax +42 (0) 2 55 73 96 10Mobil +42 (0) 6 02 64 08 [email protected]

Radek WeissKancelár:Na Konci 151CZ-66405 TvaroznáTel. +42 (0) 5 39 00 80 96Fax +42 (0) 5 39 00 80 97Mobil +42 (0) 6 08 10 80 [email protected]

UngarnAquatherm-Hungaria Kft.Dévai GyörgyDunalejaro 14H-1211 BudapestTel. +36 (0) 14 25 40 95Fax +36 (0) 14 27 12 [email protected]

NorwegenFroster ASLars FrostSandviksveien 30N-5036 BergenTel. +47 (0) 55 36 58 55Fax +47 (0) 55 21 51 [email protected]

LuxemburgMichael WurmGebietsleiterSchubertstraße 857482 WendenTel. +49 (0) 27 62 49 05 74Fax +49 (0) 27 62 49 05 35Mobil +49 (0) 17 16 75 06 [email protected]

Jürgen WeinheimerTechnischer BeraterBergweg 1156332 Löf / MoselTel. +49 (0) 26 05 8 49 95 21Fax +49 (0) 26 05 8 49 95 22Mobil +49 (0) 1 51 11 44 47 [email protected]

SingapurKemper Asia Pacifi c RORaymond Yang Yu FookBlock 526, #20-120Bukit Batok Street 51Singapore 650526Tel. +65 96 31 17 48Fax +65 66 18 47 [email protected]

TürkeiAVC Endüstriyel Ürünler Ltd.Ahmet ErgozCan Sokak No: 7/BTR-34742 Kozyatagı Kadıköy - IstanbulTel. +90 (0) 216 384 43 67Fax +90 (0) 216 384 43 [email protected]

Belgien, NiederlandeHans DonkerKoeweistraat 7bNL-4181CD WaardenburgTel. +31 (0) 4 18 65 15 55Fax +31 (0) 4 18 65 25 55Mobil +31 (0) 6 43 04 41 [email protected]

Vereinigte Arabische EmirateKemper Regional Offi ce Middle EastSALWO Trading Ltd.P.O.Box: 17372J.A.F.Z., Dubai, U.A.E.Tel. +971 48 81 05 91Fax +971 48 81 05 93

Wolfgang SpiesMobil ++971 5 04 57 76 [email protected]

Alexander SpiesMobil ++971 5 04 50 92 [email protected]

ShanghaiKemper Trading (Shanghai) Co.,Ltd.Zhai Pin5th fl oor, China Merchants Tower161LuJiaZui (E) Road, PudongShanghai 200120ChinaTel. +86 021 587 53 53-118Fax +86 021 58 76 77 [email protected]

Innendienstmitarbeiter Export

Judith FrohneTel. +49 (0) 27 61 89 12 43Fax +49 (0) 27 61 89 14 [email protected]

Alexandra WerthebachTel. +49 (0) 27 61 89 11 28Fax +49 (0) 27 61 89 14 [email protected]

Annika AlfesTel. +49 (0) 27 61 89 14 37Fax +49 (0) 27 61 89 14 [email protected]

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Absperr- undVerteilerarmaturen

· Absperrarmaturen· Eckventil· Verteilerarmaturen- Zubehör speziell für Verteilerarmaturen

Sicherungs- undRegelarmaturen

· Rückfl ussverhinderer (RV) und Kombi-Rückfl ussverhinderer (KRV)· Systemtrenner BA ’Protect’ (DN 15 - DN 50)- DN 65 - DN 150 siehe Edelstahl / Sicherungsarmaturen

· ’FK-4’ Systemtrenner-Auslaufventil BA aus Rotguss· Rohrtrenner CA· Heizungsbefüllkombinationen· Leckage-Sicherheitssystem· Druckminderer, Filter, Druckminderer-Filter-Kombination, Sicherheitsgruppe· Zubehör

Regulier- und Messarmaturen · automatisch / thermostatisch ’Multi-Therm’und ’Eta-Therm’ · manuell / statisch ’Multi-Fix’ und Drosselventile· Messarmaturen· Zubehör

KEMPER Hygienesystem · KHS Strömungsteiler-Gruppen statisch/dynamisch· KHS Durchfl uss- und Temperaturmessarmaturen · KHS Vollstromabsperrventile mit Stellantrieb · KHS Systemsteuerungen und KHS Hygienespülung· KHS Timer-Sets und KHS Zubehör-Komponenten

Unterputzarmaturen · Unterputzventile ‘UP-plus‘ mit/ohne Fertigmontageset· Unterputz-KRV-Ventile ‘UP-plus‘ · Unterputz-Stockwerksregulierventile ’Eta-Therm’· Zubehör

Absperr- WZ-Programm · Absperr-WZ-Kombinationen und -Montageblöcke· Absperr-WZ-Kombinationen ‘Duo-plus‘· Wasserzähler-Einbaugarnituren· Wandeinbaukörper für Wohnungswasserzähler· Absperr-WZ-Kasten ‘Duo’· Zubehör

Frostsichere Außenarmaturen und Wandschränke ‘Tresor‘

· Bausatzausführung ’Frosti®-plus’ und vormontierte Ausführung· ’Frosti®-Hygieneset’ · Wandschränke ‘Tresor‘ · Zubehör

Absperrarmaturen · Absperrarmaturen

Sicherungsarmaturen · Rückfl ussverhinderer (RV) und Kombi-Rückfl ussverhinderer (KRV)· Systemtrenner (DN 65 - DN 150)- DN 15 - DN 50 siehe Rotguss / Sicherungsarmaturen

Regulierarmaturen · automatisch und manuell, inkl. Zubehör und Edelstahl-Probenahmeventil

Unterputzarmaturen · Unterputzventile

Sonstige Armaturen · Absperr- und Sicherungsarmaturen- Baureihe Standard (aus Rotguss mit Oberteil aus Messing)

· Feuerlöscharmaturen· Geräteanschlussventil · Entleerungsventile· Rotguss-Probenahmeventil· Schmutzfänger · Spezialarmaturen für Heizungs- / Dampfanlagen und Schiffsbau· Hähne (Kugelhähne, KFE-Hähne)· Absperrschieber· Auslaufventile für Transformatorenöl

Anschlusszubehör und Dämmschalen

· Flansche · Verschraubungen und ’Click’-Steckfi ttinge· Dämmschalen für KEMPER-Armaturen und Zubehör

Ersatzteile · Ersatzteile für KEMPER-Armaturen· Ersatzteillisten für Frostsichere Außenarmaturen

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Güte ist bei uns die Norm · seit 18646

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Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen der Gebr. Kemper GmbH + Co. KG, Olpe

I. Maßgebende Bedingungen, Vertragsschluss

1. Für alle Aufträge gelten ausschließlich die nachfolgenden Bedingungen. Entgegenstehende Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen haben keine Rechtswirksamkeit, auch wenn wir nicht ausdrücklich widersprechen und die Lieferung vorbehaltlos ausführen. Mit der Erteilung des Auftrages und / oder der Entgegennahme der Lieferung erkennt der Besteller unsere Bedingungen an.

2. Der Auftrag wird für uns verbindlich mit unserer schriftlichen Bestätigung oder dem Beginn der Auftragsaus-führung. Alle Vereinbarungen, die zwischen uns und dem Besteller zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niederzulegen. Änderungen, Ergänzungen oder sonstige Nebenabreden sind nur dann verbindlich, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden.

II. Angebot, Kostenvoranschlag, Maße, Gewichte, Stückzahlen

1. Unsere Angebote sowie die in unseren Katalogen, Drucksachen, Briefen u.s.w. angegebenen Preise und Liefermöglichkeiten sind freibleibend, sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt oder wir nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich erklärt haben. Kostenvoranschläge sind unverbindlich.

2. Beigefügte Unterlagen wie Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts- und Maßangaben sind, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind, branchenübliche Näherungswerte. Insbesondere hinsichtlich unserer Armaturen behalten wir uns Abweichungen hinsichtlich Maßen und Werkstoffen vor. Soweit in unseren Katalogen Durchfl usszahlen und Widerstandsbeiwerte unserer Armaturen aufgeführt sind, ermöglichen diese Werte lediglich die richtige Auswahl und Bemessung der einzubauenden Armaturen bzw. geben Hinweis auf die zu installierenden Pumpenleistungen.

Die in unseren Tabellen angegebenen Werte für Druckstufen und Temperaturen haben nur Gültigkeit bis zur Nenn-weite DN 80. Abweichende Druckstufen und Temperaturen stellen Sonderausführungen dar; hierfür werden Preis-aufschläge berechnet.

Im Falle von Sonderausführungen hat der Besteller genaue Angaben über Druck, Medium und Temperatur zu liefern.

3. An Abbildungen, Prospekten, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Ur-heberrechte vor; sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Dies gilt insbesondere für solche schriftlichen Unterlagen, die als „vertraulich“ bezeichnet sind; vor ihrer Weitergabe an Dritte bedarf der Besteller unserer aus-drücklichen schriftlichen Zustimmung.

4. Maß-, Gewichts- und Stückzahlabweichungen im Rahmen handelsüblicher Toleranzen, einschlägiger DIN-Vor-schriften und gießtechnischer Erfordernisse sind zulässig. Angaben von Maßen und Gewichten in unseren Angeboten und Auftragsbestätigungen sind keine Beschaffenheitsgarantien.

5. Für die Berechnung sind die von uns festgestellten Liefergewichte und Stückzahlen maßgebend.

III. Preise, Preisänderungsvorbehalt 1. Unsere Preise verstehen sich in Euro ab Werk zuzüglich der jeweiligen MwSt, ausschließlich Verpackung, Fracht, Zoll und Versicherung, die ggfs. gesondert berechnet werden.

2. Bei allen Aufträgen – auch bei Bestellungen auf Abruf und Sukzessivlieferungsverträgen –, bei denen die Lieferung vertragsgemäß oder auf Wunsch des Bestellers später als vier Monate nach Auftragserteilung erfolgt, sind wir berechtigt, Material- und Lohnpreissteigerungen im Rahmen und zum Ausgleich dieser Preissteigerungen zwischen dem Vertragsschluss und der Lieferung an den Besteller weiterzugeben.

3. Preisvereinbarungen bei Umarbeitungsgeschäften gelten unter der Voraussetzung, dass der Besteller das er-forderliche Umarbeitungsmaterial 6 Wochen vor dem Liefertermin frachtfrei zur Verfügung stellt. Ist dies nicht der Fall, sind wir berechtigt, die Metalleindeckung auf Kosten des Bestellers zum Tagespreis vorzunehmen.

IV. Versand, Verpackung, Kosten, Gefahrübergang

1. Der Versand erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Bestellers. Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wird, gilt als Lieferklausel „Ex-Works“ (Incotherms 2000). Dies gilt auch dann, wenn wir uns zur Übernahme der Trans-portkosten verpfl ichtet haben. Wir haften nicht – auch nicht bei frachtfreier Lieferung – für Beschädigungen oder Verluste während der Beförderung. Falls nichts anderes vereinbart ist, entscheiden wir über die Art der Verpackung und des Versandes.

2. Versandbereit gemeldete Ware ist unverzüglich zu übernehmen, anderenfalls sind wir berechtigt, sie nach eigener Wahl zu versenden oder zu speditionsüblichen Kosten und auf Gefahr des Bestellers zu lagern. Eine Woche nach Beginn der Lagerung gilt die Ware als geliefert. Verzögert sich der Versand infolge von Umständen, die wir nicht zu vertreten haben, so geht die Gefahr vom Tage der dem Besteller mitgeteilten Versandbereitschaft auf diesen über.

3. Mit der Übergabe an die Bahn, den Spediteur oder den Frachtführer bzw. 1 Woche nach Beginn der Lagerung, spätestens jedoch mit Verlassen des Werkes oder Lagers, geht die Gefahr auf den Besteller über, und zwar auch, wenn wir die Anlieferung übernommen haben.

V. Zahlungsbedingungen und Folgen bei Nichtbeachtung, Aufrechnung

1. Unsere Forderungen sind zahlbar gemäß den vereinbarten Zahlungskonditionen bzw. den Angaben in der Auftragsbestätigung. Nach Fälligkeit berechnen wir Jahreszinsen in Höhe von 8%-punkten (bei privaten Ver-brauchern 5%-punkte) über dem jeweiligen Basiszinssatz.

Ohne gesonderte Vereinbarung oder Angaben in der Auftragsbestätigung sind unsere Forderungen porto- und spesenfrei zahlbar innerhalb 30 Tagen nach Zugang unserer Rechnung oder einer gleichwertigen Forderungs-aufstellung, spätestens aber 30 Tage nach Fälligkeit und Empfang der Gegenleistung. Danach berechnen wir Jahres-zinsen in Höhe von 8 %-punkten (bei privaten Verbrauchern 5%-punkte) über dem jeweiligen Basiszinssatz.

2. Bei Wechseln und Schecks gilt die Zahlung erst nach Einlösung als geleistet. Diskont und Spesen gehen zu Lasten des Bestellers.

3. Wechsel und Schecks nehmen wir nur erfüllungshalber entgegen, Wechsel nur nach gesonderter Verein-barung. Unabhängig von der Laufzeit hereingenommener Wechsel oder einer gewährten Stundung werden unsere Forderungen sofort fällig, wenn der Besteller die Zahlungsbedingungen nicht einhält oder Umstände bekannt werden, die seine Kreditwürdigkeit in Zweifel ziehen. In einem solchen Fall sind wir ferner berechtigt, Lieferungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen oder nach angemessener Nachfrist vom Vertrag zurück-zutreten und / oder Schadensersatz zu verlangen.

4. Gegenüber unseren Forderungen kann der Besteller nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufrechnen.

VI. Lieferfristen und Haftungsregelung, Abnahmepfl ichten bei Rahmen- und Abrufaufträgen, Rücksendungen

1. Die Lieferzeit beginnt, sobald sämtliche Einzelheiten der Ausführung insbesondere die technischen Fragen klar-gestellt, beide Seiten über alle Bedingungen des Geschäfts einig sind und der Besteller die ggfs. vereinbarte Anzahlung geleistet hat. Der Liefertermin ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefergegenstand das Werk verlassen hat oder dem Besteller die Versandbereitschaft mitgeteilt worden ist.

Sofern nichts anderes vereinbart ist oder sich aus dem Vertragsverhältnis nichts anderes ergibt, ist die von uns ange-gebene Lieferzeit stets unverbindlich.

2. Erfolgt unsere Lieferung nicht fristgerecht und auch nicht innerhalb einer vom Besteller zu setzenden Nachfrist aus von uns zu vertretenden Gründen, so ist der Besteller bzgl. der bestellten Lieferung zum Rücktritt berechtigt.

3. Für Schadensersatzansprüche wegen verspäteter Erfüllung oder Nichterfüllung statt der Leistung gilt Folgendes: Wenn wir im Lieferverzug sind, hinsichtlich dessen uns nur einfache Fahrlässigkeit trifft, ist der Anspruch des Bestellers auf Ersatz eines von ihm nachgewiesenen Verzögerungsschadens der Höhe nach begrenzt auf 0,5 % für jede vollendete Woche der Verspätung und höchstens auf 5 % des Rechnungswertes der vom Verzug betroffenen Bestellung.

Kann der Besteller Schadensersatz statt der Leistung verlangen, haften wir beim Verkauf an einen privaten Ver-braucher (§ 13 BGB) bei einer Verletzung von Hauptpfl ichten des Vertrages auch bei einfacher Fahrlässigkeit auf Schadensersatz, jedoch sind evtl. Ansprüche auf den Ersatz des im Zeitpunkt des Vertragsschlusses voraussehbaren Schadens begrenzt. Beim Verkauf an einen Unternehmer gilt das gleiche mit der Maßgabe, dass die Ansprüche auf fünfzig Prozent des Wertes der Bestellung begrenzt sind.

4. Höhere Gewalt oder Umstände, die wir nicht zu vertreten haben (z.B. Betriebsstörungen, Streiks) und die termingemäße Ausführung des Auftrages hindern, berechtigen uns die Erfüllung übernommener Verpfl ichtungen angemessen hinauszuschieben oder, wenn uns die Leistung dadurch unmöglich wird, vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten. Das gleiche gilt, wenn wir von unseren Zulieferern das für die Ausführung der Bestellung benötigte und dort bestellte Material aus von uns nicht zu vertretenden Gründen nicht oder nicht rechtzeitig erhalten. Voraussetzung des Rücktritts ist, dass wir den Besteller unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit informieren und evtl. Gegenleistungen des Bestellers unverzüglich erstatten. Schadensersatzansprüche jeder Art sind ausgeschlossen.

5. Teillieferungen bis 10 % sind zulässig, sofern nicht der Besteller schriftlich im Auftrag Teillieferungen als unzu-lässig bezeichnet hat.

6. Stellen wir den Versand auf Wunsch des Bestellers zurück, so werden dem Besteller, beginnend 1 Monat nach Anzeige der Versandbereitschaft, die durch die Lagerung entstandenen Kosten, bei Lagerung im Werk des Lieferers mindestens jedoch 0,5 % des Rechnungsbetrages für jeden Monat berechnet. Der Lieferer ist jedoch berechtigt, nach fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Frist anderweitig über den Liefergegenstand zu verfügen und den Besteller mit angemessener verlängerter Frist zu beliefern.

7. Vereinbarte Lieferfristen und Termine verlängern bzw. verschieben sich unbeschadet unserer Rechte aus Verzug des Bestellers um den Zeitraum, um den der Besteller mit seinen Verpfl ichtungen im Rückstand ist. Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspfl ichten, so sind wir berechtigt, den uns entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen, zu verlangen. In diesem Fall geht auch die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Besteller über, in dem dieser in Annahmeverzug gerät. Im Falle des Annahmeverzuges des Bestellers können wir die weitere Lieferung verweigern.

8. Rahmen- und Abrufaufträge müssen spätestens innerhalb von 8 Monaten seit dem Datum der Auftragsbe-stätigung abgerufen werden. Die Lieferzeit darf 3 Monate nicht überschreiten. Werden die Aufträge nicht innerhalb der genannten Frist abgerufen, oder die Lieferzeit überschritten, sind wir berechtigt, nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten und Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.

9. Rücksendungen von Waren sind nur nach vorheriger Vereinbarung zulässig. Bei Warenrücksendungen zur Gutschrift erfolgt diese unter Abzug von 20 % Bearbeitungsgebühr. Bei Rücknahme von Vorbehaltsware sind wir zudem berechtigt, eine Nutzungsentschädigung oder eine Entschädigung für die Wertminderung der Waren während der Besitzzeit durch den Besteller zu verlangen.

VII. Mängelrüge, Mängelansprüche, Haftungsregelung

1. Unbeschadet der bei einem beiderseitigen Handelsgeschäft bestehenden weitergehenden Prüfungs- und Rügepfl ichten (§ 377 HGB) hat der Besteller die gelieferte Ware auf offensichtliche Mängel zu untersuchen und uns Beanstandungen wegen solcher offensichtlicher Mängel – das gilt auch für unvollständige oder Falschliefe-rungen – binnen vier Wochen nach Empfang der Ware und bei solchen Mängeln, die erst später offensichtlich werden, binnen vier Wochen nach dem Erkennen durch den Besteller schriftlich anzuzeigen; andernfalls gilt die Ware in Ansehung des offensichtlichen Mangels als genehmigt und der Besteller kann insoweit keine Rechte mehr gegenüber uns herleiten. Das gilt nicht bei einem unmittelbaren Verkauf an einen privaten Verbraucher.

Bei berechtigter Mängelrüge sind wir zu kostenfreien Nachbesserung der gelieferten Ware bzw. nach unserer Wahl zur Ersatzlieferung verpfl ichtet. Beim Verkauf an einen privaten Verbraucher, sei es unmittelbar oder durch den Nachunternehmer in der Lieferkette steht dem Verbraucher, bzw. dem Nachunternehmer das Wahlrecht zu. Schlägt die Nachbesserung oder Ersatzlieferung trotz zweimaliger Versuche fehl oder verweigern wir diese unberechtigt oder verzögern wir diese unzumutbar, so ist der Besteller berechtigt, die Herabsetzung der Vergütung oder, wenn nicht eine Bauleistung Gegenstand der Mängelhaftung ist, nach seiner Wahl Rückgängigmachung des Vertrages zu verlangen.

2. Für Schadensersatzansprüche gilt vorbehaltlich der Regelung in Ziffer VIII (Sonstige Haftung) Folgendes: Beim Verkauf an einen privaten Verbraucher, sei es unmittelbar oder durch Nachunternehmer in der Lieferkette, haften wir bei einer Verletzung von Hauptpfl ichten des Vertrages auch bei einfacher Fahrlässigkeit auf Schaden-sersatz statt der Leistung, jedoch sind evtl. Ansprüche auf den Ersatz des im Zeitpunkt des Vertragsschlusses vor-aussehbaren Schadens begrenzt, sofern wir den Mangel nicht arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen haben. Beim Verkauf an einen Unternehmer gilt das gleiche mit der Maß-gabe, dass die Ansprüche auf fünfzig Prozent des Wertes der mangelhaften Sache begrenzt sind, jedoch gilt auch in diesem Fall Satz 1, wenn in der Lieferkette ein privater Verbraucher die Ware kauft und Ansprüche aus einer Pfl icht-verletzung hat.

3. Mängelansprüche bestehen nicht, wenn der Fehler zurückzuführen ist auf eine Verletzung von Bedienungs-, Wartungs- oder Einbauvorschriften, ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung durch den Besteller, natürlichen Verschleiß sowie vom Besteller oder Dritten vorgenommenen Eingriffen in den Liefergegenstand..

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VIII. Sonstige Haftung (Begrenzung und Ausschluss)

1. Außer den vorstehend geregelten Verzugs- und Mängelansprüchen trifft uns keine Haftung, es sei denn, ein Schaden beruht auf einer grob fahrlässigen Pfl ichtverletzung unsererseits oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pfl ichtverletzung unserer ge-setzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen oder es handelt sich entweder um Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pfl ichtver-letzung unsererseits oder auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pfl ichtverletzung unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, oder aber um solche Schäden, die üb-licher- und typischerweise über eine von uns abzuschließende Haftpfl ichtversicherung zu ange-messenen Bedingungen versicherbar sind. Das gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche aus Verschulden vor oder bei Vertragsschluss, Verletzung von Nebenpfl ichten und Ansprüchen aus unerlaubter Handlung.

2. Ansprüche nach dem ProdHaftG und aus einer Garantie bleiben unberührt.

IX. Verjährung, Fristen

1. Die Ansprüche aus VII. Ziff. 1 und 2 verjähren innerhalb eines Jahres ab Übergabe der Lieferung an den Besteller.

2. Hiervon ausgenommen verjähren diese Ansprüche innerhalb der gesetzlichen Verjährungs-frist bei vorsätzlicher, arglistiger oder grob fahrlässiger Pfl ichtverletzung durch uns, unsere gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen; bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pfl ichtverletzung unsererseits oder auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pfl ichtverletzung unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen;bei Ansprüchen aus einer Garantie für die Beschaffenheit der Sache; beim unmittelbaren Verkauf an einen privaten Verbraucher;sofern wir verpfl ichtet sind, die Kosten zu ersetzen, die der Besteller gegenüber einem privaten Verbraucher und / oder einem Nachunternehmer in der Lieferkette wegen des Verkaufs einer neuen Sache zum Zweck der Nacherfüllung zu tragen hat (§ 478 Abs. 2 BGB);falls die von uns gelieferte Sache entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet worden ist und dessen Mangelhaftigkeit verursacht hat und Teil B der Ver-dingungsordnung für Bauleistungen dem Vertragsverhältnis insgesamt nicht zugrunde lag.

3. Für alle Fälle gilt, dass die Verjährungsfrist nach den gesetzlichen Vorschriften beginnt. Die gesetzlichen Regelungen über Ablaufhemmung, Hemmung und Neubeginn der Fristen bleiben unberührt. Bei Schadensersatzansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz gelten die gesetzlichen Verjährungsvorschriften. Auch im Falle vorsätzlicher und grob fahrlässiger Pfl ichtverletzungen gelten die gesetzlichen Verjährungsregeln.

4. Soweit uns nach VIII. eine Haftung deshalb trifft, da es um solche Schäden geht, die üblicher- und typischerweise über eine von uns abzuschließende Haftpfl ichtversicherung zu angemessenen Bedingungen versicherbar sind, beträgt die Verjährungsfrist 1 Jahr.

X. Schutzrechte, Werkzeuge, Modelle und Zeichnungen

1. Erfolgen Lieferungen nach Zeichnung oder sonstigen Angaben des Bestellers, trägt dieser die Verantwortung für die Richtigkeit und dafür, dass Schutzrechte Dritter nicht verletzt werden; er hat uns von sämtlichen Ansprüchen eines Schutzrechtsinhabers freizustellen. 2. Werkzeuge, Kokillen, Modelle und Einrichtungen, die für die bestellte Ware benötigt werden, können von uns voll oder anteilig berechnet werden. Sie bleiben unser Eigentum, auch wenn wir sie im Auftrag des Bestellers angefertigt haben und/oder der Besteller sie anteilig oder voll bezahlt. Wenn sie nach speziellen Angaben des Bestellers angefertigt sind, werden sie ausschließlich für Lieferungen an den Besteller verwendet, solange dieser seine Ab-nahme- und Zahlungsverpfl ichtungen erfüllt und die Geschäftsverbindung andauert.

3. Die Kosten für die Instandhaltung, Änderung und den Einsatz der Modelle bzw. Gieß-werkzeuge einschließlich der Folgeformen trägt der Besteller. Werden die Modelle bzw. For-men vom Besteller beigestellt, so haftet er für die gießtechnisch richtige Konstruktion und die den Verwendungszweck sichernde Ausführung der Modelle und Gießwerkzeuge. Wir sind nicht – außer aufgrund schriftlicher Vereinbarung – verpfl ichtet, die Übereinstimmung der zur Verfügung gestellten Gießwerkzeuge mit den beigefügten Zeichnungen zu überprüfen. Vom Besteller beigestellte Fertigungseinrichtungen dürfen wir ändern, wenn uns dies aus gießtech-nischen Gründen erforderlich erscheint und das Werkstück dadurch nicht verändert wird. Mo-delle, Kokillen, Druckgusswerkzeuge und sonstige Materialien, die uns vom Besteller zur Ver-fügung gestellt werden, werden von uns mit der notwendigen Sorgfalt gelagert. Eine Haftung im Falle eines etwaigen Untergangs übernehmen wir nicht, auch nicht für Folgeschäden, es sei denn, uns, unserem gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen fällt vorsätzliche, arglistige oder grob fahrlässige Pfl ichtverletzung zur Last.

4. Die Kosten für die Änderung, Instandhaltung und den Ersatz seiner Fertigungseinrichtungen trägt der Besteller.

5. Von uns dem Besteller ausgehändigte Zeichnungen und Unterlagen dürfen Dritten nicht weitergegeben werden, es sei denn, unsere schriftliche Zustimmung hierfür liegt vor. Wir sind jederzeit berechtigt, diese Zeichnungen und Unterlagen zurückzuverlangen. XI. Eigentumsvorbehalt

1. Wir behalten uns das Eigentum an dem Liefergegenstand vor (Vorbehaltsware), bis unsere sämtlichen Forderungen gegen den Besteller aus der Geschäftsverbindung einschließ-lich der künftig entstehenden Forderungen, auch aus gleichzeitig oder später abgeschlossenen Verträgen, beglichen sind. Bei laufender Rechnung gelten das vorbehaltene Eigentum und alle Rechte als Sicherheit für unsere gesamte Saldoforderung nebst Zinsen und Kosten.

Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Besteller unverzüglich zu be-nachrichtigen.

2. Der Besteller ist berechtigt, den Liefergegenstand im ordentlichen Geschäftsgang zu verarbeiten und weiterzuverkaufen. Diese Befugnis endet, wenn der Besteller in Zahlungsver-zug gerät, ferner mit der Zahlungseinstellung des Bestellers oder wenn über sein Vermögen die Eröffnung des Insolvenzverfahrens beantragt wird. Er ist verpfl ichtet, die Vorbe-haltssache nur unter Eigentumsvorbehalt weiterzuveräußern und dafür zu sorgen, dass die Forderungen aus der Weiterveräußerung gem. Ziffer 5 und Ziffer 6 auf uns übergehen. Als

Weiterveräußerung gilt auch die Verwendung der Vorbehaltsware zur Erfüllung von Werk- und Werklieferungsverträgen. Zu anderen Verfügungen über die Vorbehaltsware, insbesondere zur Verpfändung oder Sicherungsübereignung, ist er nicht berechtigt.

Eine Abtretung der Forderungen aus der Weitergabe unserer Vorbehaltsware ist unzulässig, es sei denn, es handelt sich um eine Abtretung im Wege des echten Factoring, die uns angezeigt wird und bei welcher der Factoringerlös den Wert unserer gesicherten Forderungen übersteigt. Mit der Gutschrift des Factoringerlöses wird unsere Forderung sofort fällig.

3. Durch Be- und Verarbeitung der Vorbehaltsware erwirbt der Besteller nicht das Eigentum gem. § 950 BGB an der neuen Sache. Die Verarbeitung oder Umbildung wird für uns vorgenom-men, ohne uns zu verpfl ichten. Die be- und verarbeitete Ware gilt als Vorbehaltsware.

4. Bei Verarbeitung, Verbindung und Vermischung der Vorbehaltsware mit anderen Waren steht uns das Miteigentum an der neuen Sache zu im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zum Rechnungswert der anderen verwendeten Waren. Erlischt unser Eigentum durch Verbindung, Vermischung oder Verarbeitung, so überträgt der Besteller uns bereits jetzt die ihm zustehenden Eigentums- und Anwartschaftsrechte an dem neuen Be-stand oder der Sache im Umfang des Rechnungswertes der Vorbehaltsware, im Falle der Ver-arbeitung im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zum Rechnungswert der an-deren verwendeten Waren, und verwahrt sie unentgeltlich für uns. Unsere Miteigentumsrechte gelten als Vorbehaltsware.

5. Die Forderungen des Bestellers aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware werden bereits jetzt an uns abgetreten. Sie dienen in demselben Umfang zur Sicherung wie die Vorbe-haltsware.

6. Wird die Vorbehaltsware vom Besteller zusammen mit anderen Waren weiterveräußert, so wird uns die Forderung aus der Weiterveräußerung im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zum Rechnungswert der anderen Waren abgetreten. Bei der Weiterver-äußerung von Waren, an denen wir Miteigentumsanteile gem. Ziffer 4 haben, wird uns ein unserem Miteigentumsanteil entsprechender Teil der Forderungen abgetreten.

7. Auf unser Verlangen ist der Besteller verpfl ichtet, uns eine genaue Aufstellung seiner Forderungen mit Namen und Anschrift der Abnehmer zu geben, die Abtretung seinen Abnehmern bekannt zu geben und uns alle für die Geltendmachung der abgetretenen Forderungen nötigen Auskünfte zu erteilen. Der Besteller bevollmächtigt uns, sobald er mit einer Zahlung in Verzug gerät oder sich seine Vermögensverhältnisse verschlechtern, die Ab-nehmer von der Abtretung zu unterrichten und die Forderungen selbst einzuziehen. Wir können eine Überprüfung des Bestandes der abgetretenen Forderungen durch unsere Beauftragten anhand der Buchhaltung des Bestellers verlangen. Der Besteller hat uns eine Aufstellung über die noch vorhandenen Vorbehaltswaren zu übergeben.

8. Übersteigt der Wert der bestehenden Sicherheiten die gesicherten Forderungen insgesamt um mehr als 20 %, so sind wir auf Verlangen des Bestellers insoweit zur Freigabe von Sicher-heiten nach unserer Wahl unter Beachtung der Interessen des Bestellers verpfl ichtet.

9. Bei Wechseln, Schecks u.s.w. gilt die Zahlung erst nach gesicherter Einlösung durch den Besteller als geleistet. Schecks nehmen wir nur erfüllungshalber entgegen. Zahlungen, die gegen Überlassung eines von uns ausgestellten Wechsels erfolgen, gelten erst dann als geleistet, wenn ein Scheck- und / oder Wechselrückgriff auf uns ausgeschlossen ist. Unbe-schadet unserer weitergehenden Sicherungsrechte bleiben die uns eingeräumten Sicherheiten bis zu diesem Zeitpunkt bestehen.

10. Aufgrund des Eigentumsvorbehalts können wir den Liefergegenstand herausverlangen, wenn wir vom Vertrag zurückgetreten sind. Zum Rücktritt sind wir ohne Rücksicht auf die weiteren Voraussetzungen des § 323 BGB ab dem Zeitpunkt berechtigt, zu dem sich der Besteller mit der Bezahlung ganz oder teilweise im Verzug befi ndet; insbesondere bedarf es zur Ausübung des Rücktritts unsererseits keiner weiteren Fristsetzung. Gleiches gilt mit der Zahlungseinstellung des Bestellers oder wenn über sein Vermögen die Eröffnung des Insolvenzverfahrens beantragt wird. Alle durch die Wiederinbesitznahme des Liefergegen-standes entstehenden Kosten trägt der Besteller. Wir sind berechtigt, den zurückgenommenen Liefergegenstand freihändig zu verwerten.

XII. Erfüllungsort, Gerichtsstand, anzuwendendes Recht

1. Erfüllungsort ist der Ort unseres Geschäftssitzes, sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt.

2. Gerichtsstand ist bei Verträgen mit Kaufl euten und juristischen Personen bei dem für unseren Firmensitz zuständigen Gericht. Wir sind jedoch berechtigt, den Besteller auch an dem Gericht seines Sitzes zu verklagen.

3. Die Rechtsbeziehungen zwischen den Parteien richten sich ausschließlich nach dem Deutschen Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechtsübereinkommens (UNCITRAL/CISG).

XIII. Datenverarbeitung

Wir sind berechtigt, die zur Geschäftsbeziehung oder im Zusammenhang mit ihr erhaltenen Daten über den Besteller, gleichgültig von wem sie stammen, im Sinne des Bundesdaten-schutzgesetzes oder sonstiger datenschutzrechtlicher Bestimmungen zu verarbeiten.

XIV. Salvatorische Klausel

Sollten Bestimmungen dieser Bedingungen und / oder der weiteren Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit des Vertrages im übrigen nicht berührt. Die Vertragspartner sind verpfl ichtet, die unwirksame Bedingung durch eine ihr im wirtschaftlichen Erfolg möglichst gleichkommende Regelung zu ersetzen.

Olpe, April 2002

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