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Fachtagung “Auf dem Weg zur Inklusion” Kernaussagen der UN-Behindertenrechtskonvention und ihre Folgen für die Jugendsozialarbeit Christian Hampel LAG Kath. Jugendsozialarbeit NRW Berlin, 02.10.2012

Kernaussagen der UN-Behindertenrechtskonvention …...1. Bildung und Ausbildung, Kinder mit Behinderung 2. Arbeit und Beschäftigung 3. Bauen, Wohnen, Mobilität 4. Kultur, Freizeit

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Fachtagung “Auf dem Weg zur Inklusion”

Kernaussagen der UN-Behindertenrechtskonvention

und ihre Folgen für die Jugendsozialarbeit

Christian HampelLAG Kath. Jugendsozialarbeit NRW

Berlin, 02.10.2012

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Versuch einer Definition:

Inklusion bedeutet:

- nicht die Türen aufmachen und die Menschen mit Behinderung „auch hineinlassen“

- sondern Mauern verschieben, damit alle drin sein können.

(„Barrierefreiheit“; H. Bielefeldt, 2010)

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UN-Behindertenrechtskonvention

Das Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen vom 13.12.2006

Art. 1: Zweck„ … ist es, den vollen und gleichberechtigten Genuss aller Menschenrechte und Grundfreiheiten durch alle Menschen mit Behinderungen zu fördern, zu schützen und zu gewährleisten …“

Art. 3: Grundsätze- Achtung- Nichtdiskriminierung- volle und wirksame Teilhabe an der Gesellschaft

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Art. 19: „Unabhängige Lebensführung und Einbeziehung in die Gesellschaft“

Art. 24: „Bildung“

Art. 26: „Habilitation und Rehabilitation“

Art. 27: „Arbeit und Beschäftigung“u.a.: „Programme für die berufliche Rehabilitation, den

Erhalt des Arbeitsplatzes und den beruflichen Wiedereinstieg von Menschen mit Behinderungen zu fördern.“

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Von der Integration zur Inklusion:

– 1973: Empfehlung des Deutschen Bildungsrates „Zur pädagogischen Förderung Behinderter und von Behinderung bedrohter Kinder und Jugendlicher“

– 1981: Papst Johannes Paul II.: Sozialenzyklika „Laborem exercens“

– 1993: Bundespräsident v. Weizsäcker; Rede: „Es ist normal, verschieden zu sein“

– 1994: die Salamanca-Erklärung der UNESCO und der Aktionsrahmen zur Pädagogik für besondere Bedürfnisse

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Von der Integration zur Inklusion:

– 1994: Erweiterung des Grundgesetzes: „Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.“

– 2001: Verabschiedung des Sozialgesetzbuches IX „Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen“

– 2006: Verabschiedung der UN-Behindertenrechts-konvention

– 2008: Inkrafttreten dieser Konvention

– 2009: Deutschland ratifiziert die UN-Behinderten-rechtskonvention

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„Viele Menschen mit Behinderung leiden mehr an fehlenden Aufgaben und Perspektiven als unter ihrer eigentlichen Behinderung.“

P. Cvilak, AfB gGmbH

Auf dem Weg zur Inklusion, Berlin 02.10.2012

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Initiative InklusionInitiative Inklusion

Quelle: Wikipedia

Auf dem Weg zur Inklusion, Berlin 02.10.2012

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PraWOPraWO plusplus –– Berufsorientierung der Berufsorientierung der

Initiative Inklusion in ThInitiative Inklusion in Thüüringenringen

Handlungsgrundlage:Handlungsgrundlage:

„Richtlinie Initiative Inklusion – Verbesserung der Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt“ (9.9.2011)

• Förderung der Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben am allgemeinenArbeitsmarkt mit zusätzlichen Maßnahmen

• 2011 - 2018• 100 Mio. € aus Mitteln des Ausgleichsfonds

„Inklusion (lat. Enthaltensein) bedeutet…, dass Menschen mit und ohne Behinderung von Anfang an gemeinsam in allen Lebensbereichen selbstbestimmt leben und zusammenleben“

Auf dem Weg zur Inklusion, Berlin 02.10.2012

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Initiative Inklusion Initiative Inklusion

Handlungsfeld 1

Berufsorientierung

• Maßnahmebeginn inSJ 11/12 bzw. 12/13

• 2011 - 2014• 40 Mio. €

Kernelemente:Kompetenzanalysebetriebl. Praktikaregio. NetzwerkeIntegrationsbegleitung

Handlungsfeld 2

Schaffung neuerAusbildungsplätze

• In Betrieben und Dienst-stellen des 1. AM

• 1.300 neue Ausbildungs-plätze

• bis zu 10.000 €/ neuerAusbildungsplatz

• 2012 – 2015• 15 Mio. €

Handlungsfeld 3

Neue Arbeitsplätze fürältere sb-Menschen

• alo oder asu, ab 50. LJ• mind. 4.000 neue AP in

Betrieben des 1. AM• bis zu 10.000 €/ neuer

Arbeitsplatz• 2012 - 2015• 40 Mio. €

Handlungsfeld 4

Implementierung von Inklusionskompetenz bei den Kammern• Beratung der Mitgliedsunternehmen• 5 Mio. €

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Initiative InklusionInitiative Inklusion

…… die Umsetzung in Thdie Umsetzung in Thüüringenringen

Handlungsfeld 1

Berufsorientierung

Handlungsfeld 2

Schaffung neuerAusbildungsplätze

• 40 neue Ausbildungs-plätze

• nur erstmalige Aus-bildung

• bis zu 10.000 €/ neuerAusbildungsplatz

• + bis zu 5.000 € bei Über-nahme in Beschäftigung

• bis 27. LJ bei Ausbil-dungsbeginn

Handlungsfeld 3

Neue Arbeitsplätze fürältere sb-Menschen

• mind. 119 neue Arbeits-plätze

• bis zu 24.000 € über dreiJahre

• AV mit mind. 18 Wochen-stunden

Handlungsfeld 4

Implementierung von Inklusionskompetenz bei den Kammern• Beratung der Mitgliedsunternehmen• 5 Mio. €

Auf dem Weg zur Inklusion, Berlin 02.10.2012

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Initiative Inklusion in ThInitiative Inklusion in Thüüringen ringen

„Thüringer Maßnahmeplan zur Umsetzung der UN-Konvention über dieRechte von Menschen mit Behinderungen“ (Juli 2012)

9 Handlungsfelder

1. Bildung und Ausbildung, Kinder mit Behinderung

2. Arbeit und Beschäftigung

3. Bauen, Wohnen, Mobilität

4. Kultur, Freizeit und Sport

5. Gesundheit und Pflege

6. Kommunikation und Information

7. Schutz der Menschenwürde und Persönlichkeitsrechte

8. Teilhabe am öffentlichen Leben, Bewusstseinsbildung

9. Frauen mit Behinderung

http://www.thueringen.de/th7/tmsfg/soziales/behindertenrechtskonvention/

Verpflichtung der

Landesregierung zur

Realisierung von 285

Maßnahmen

Auf dem Weg zur Inklusion, Berlin 02.10.2012

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Initiative Inklusion in ThInitiative Inklusion in Thüüringen ringen

davon 694 Schüler in der

Werkstufe

Projekt zur praxisnahen Berufswahlorientierung von

Schülerinnen und Schülern mit

geistiger Behinderung

(Förderschwerpunkt geistige

Entwicklung)

Perspektive: WfbM

173.087 Schüler an ABS 2010/11

165.732 95%

4.650 3%

2.705 2%

GS+RS+Gym Bildungsgang Lernförderung Bildungsgang individuelle Lebensbewältigung

Auf dem Weg zur Inklusion, Berlin 02.10.2012

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PraWOPraWO plusplus –– Berufsorientierung der Berufsorientierung der Initiative Inklusion in ThInitiative Inklusion in Th üüringenringen

TheresaTheresa

„„Ich habe DownIch habe Down--Syndrom und soll nach der Syndrom und soll nach der

Schule in die Werkstatt. Ich will das nicht Schule in die Werkstatt. Ich will das nicht ––

ich will in der Seniorenresidenz oder in der ich will in der Seniorenresidenz oder in der

KKüüche der che der MontessorieschuleMontessorieschule arbeiten. Alle arbeiten. Alle

sagen, dass das schwierig wird, dabei habe sagen, dass das schwierig wird, dabei habe

ich schon Praktika dort gemacht, die richtig ich schon Praktika dort gemacht, die richtig

gut waren.gut waren.““

Auf dem Weg zur Inklusion, Berlin 02.10.2012

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Initiative Inklusion in ThInitiative Inklusion in Thüüringen ringen

Beauftragung der JBH durch das TMSFG:Beauftragung der JBH durch das TMSFG:

•„Aufbau und Weiterentwicklung von Strukturen und Maßnahmen zur verbesserten beruflichen Orientierung schwerbehinderter Schülerinnen und Schüler“

• Fördervolumen 12/2011 – 03/2014: 1,073 Mio. €

• bis zu 537 Schülerinnen und Schüler können gefördert werden

• JBHTH e.V.:

� Projektkoordination

� Projektverwaltung

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PraWOPraWO plusplus –– Berufsorientierung der Berufsorientierung der Initiative Inklusion in ThInitiative Inklusion in Th üüringenringen

ZielgruppeZielgruppe

• Förderbedarf überwiegend in der geistigen Entwicklung / Bildungsgang zur individuellen Lebensbewältigung (vglb. PraWO), keine Zugangs“barrieren“!

• TN lernen am Förderzentrum oder im GU

• i.d.R. Vorabgangs- und Abgangsklasse bzw. in der Schulzeitverlängerung (Werkstufe)

• auch Schüler, die schon PraWO absolviert haben betriebl. Praktika

FFöörderdauerrderdauer

• max. 2 Schuljahre

• bis zu 38 Praxistage a 6 Zeitstunden pro Schüler

Auf dem Weg zur Inklusion, Berlin 02.10.2012

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PraWOPraWO plusplus –– Berufsorientierung der Berufsorientierung der Initiative Inklusion in ThInitiative Inklusion in Th üüringenringen

Projektstruktur / BestandteileProjektstruktur / Bestandteile

• Kompetenzbilanzierung (prozessbegleitend)

• Außerbetriebliche Praktika optional (max. 25 Tage)

• Betriebliche Praktika

• Integrationsbegleitung

• Berufswegekonferenzen (ggf. unter Mitwirkung der IFD)

• Aufbau/Ausbau regionaler Integrationsnetzwerke

• Strukturentwicklung

„Sprungbretter“ für Teilhabe bauen

Kultur der Inklusion

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PraWOPraWO plusplus –– Berufsorientierung der Berufsorientierung der Initiative Inklusion in ThInitiative Inklusion in Th üüringenringen

Außerbetrieblich Praxis - Inhalte

• bis zu 25 Praxistage in einer außerbetrieblichen Berufsausbildungseinrichtung

• unterschiedliche Praxismodule (Berufsfelder) zu je 5 bis 6 Tagen

• Vorstellung des Personals und Einführung/Einweisung der Schüler in die

Praxiseinrichtung und Arbeitsplätze

• Produkt-/Projektarbeit in unterschiedlichen Berufsfeldern

• schülerbezogene verbale Einschätzung und Reflexion zum Ende eines

Praxistages und eines Praxismoduls

• Kompetenzbilanzierung mittels Selbst- und Fremdeinschätzung zum Abschluss

eines jeden Praxismoduls – Einsatz des Kompetenzbogens

• Berufswege- und Lebenszielplanung – z.B. Methode „Persönliche

Zukunftsplanung“

• Unterstützung der Integration in passfähige betriebliche Praktika

• Berufswegekonferenz

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PraWOPraWO plusplus –– Berufsorientierung der Berufsorientierung der Initiative Inklusion in ThInitiative Inklusion in Th üüringenringen

Betriebliche Praxis - Inhalte

• Bis zu 38 Praxistage in einem Betrieb/Dienststelle

• schülerbezogene Bewertung, Einschätzung und Reflexion zum Ende eines

Praxistages

• Kompetenzbilanzierung mittels Selbst- und Fremdeinschätzung zum Abschluss

eines jeden Praxismoduls – Einsatz des Kompetenzbogens

• Berufswege- und Lebensplanung – Methode: z.B. „Persönliche

Zukunftsplanung“

• Berufswegekonferenz – Zusammenarbeit mit der Agentur für Arbeit und relevanten Akteuren (und ggf. den Integrationsfachdiensten) rechtzeitig vor Abschluss der betrieblichen Praktika zur Steuerung des Übergangs in Beschäftigung/Ausbildung bzw. passende nachschulische Angebote.

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MV JBH 15.3.2012 14

Initiative Inklusion in ThInitiative Inklusion in Thüüringen ringen

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PraWOPraWO plusplus –– Berufsorientierung der Berufsorientierung der Initiative Inklusion in ThInitiative Inklusion in Th üüringenringen

http://www.jbhth.de/projektarbeit/berufsorientierung-und-vorbereitung/prawo-plus.html

Auf dem Weg zur Inklusion, Berlin 02.10.2012

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PraWOPraWO plusplus –– Berufsorientierung der Berufsorientierung der Initiative Inklusion in ThInitiative Inklusion in Th üüringenringen

SJ 2011 / 12SJ 2011 / 12

4 Projekte

35 Schüler/innen

Weimar

Bruchstedt

Bad F.

ab SJ 2012 / 13ab SJ 2012 / 13

29 Projekte

ca. 250 junge Menschen

Auf dem Weg zur Inklusion, Berlin 02.10.2012

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PraWOPraWO plusplus –– Berufsorientierung der Berufsorientierung der Initiative Inklusion in ThInitiative Inklusion in Th üüringenringen

Die 22 Bildungsträger� Berufsbildungszentrum Sömmerda gGmbH

� Berufs- und Fortbildungszentrum Gera e.V.

� Bildungs-Center Südthüringen e.V.

� Bildungs- und Technologiezentrum der HWK für Ostth., Rudolstadt

� Bildungszentrum Menteroda der KAB gGmbH

� BTZ Rohr-Kloster

� CJD Ilmenau e.V.

� Diakonie Landgut Holzdorf gGmbH

� Euro-Schulen West-Thüringen GmbH Pößneck

� FAA Bildungsgesellschaft mbH, Südost

� Förderverein für Auszubildende Schmalkalden e.V.

� Innova Sozialwerk e.V.

� Internationales Bildungs- und Sozialwerk e,V. Bad Frankenhausen

� Internationales Bildungs- und Sozialwerk e.V. Leinefelde

� Internationales Bildungs- und Sozialwerk e. V. Nordhausen

� Jugendberufsförderung Erfurt gGmbH

� Sondershäuser Bildungsverein e.V.

� Stiftung Rehabilitationszentrum Thüringer Wald

� Südthüringer Bildungszentrum Holz e.V. Kloster Veßra

� tbz-Eisenach gGmbH

� Verein "Ländliche Kerne" e.V.

� FöBI Bildungszentrum Gotha

Die 29 Schulen� Finneck-Schule „Maria Martha“, Rastenberg

� Dombergschule, Suhl

� Jettina-Schule, Gorndorf

� Förderzentrum "Janusz Korczak„, Höngeda

� FÖZ für geistige Entwicklung "Dr. Hans Vogel„ Ilmenau

� Paul-Geheeb-Schule, Bad Salzungen

� Förderzentrum, Schwerpkt. Geistige Entwicklung, Altenburg

� Förderzentrum Schmölln

� Förderzentrum Weida

� Schule zur individuellen Lebensbewältigung Gera-Röpsen

� Lindenschule, Schleusingen

� Schule am Zoopark, Erfurt

� Christophorus-Schule des CJD, Erfurt

� Christophorus-Schule des Christophoruswerkes gGmbH, Erfurt

� Regionales Förderzentrum "Sankt-Martin„ Nordhausen

� FÖZ Artern/Bad Frankenhausen

� Regionales Förderzentrum "Johannes Falk„ Eisenach

� Albert-Schweizer-Förderschule, Hildburghausen

� Staatliches Förderzentrum "Christophorus„ Hermsdorf

� THEPRA-Förderzentrum Bruchstedt

� Johannes-Landenberger-Schule, Weimar

� Diesterwegschule, Weimar

� Förderzentrum Pestalozzischule, Schmalkalden

� Förderzentrum Pößneck

� Förderzentrum „Jean Paul“, Meiningen

� Förderzentrum „Johann Heinrich Pestalozzi“, Sondershausen

� St. Franziskus-Schule Dingelstedt

� Regelschule „Prof. Gräfe“ Buttstedt

� Regenbogenschule Gotha

Auf dem Weg zur Inklusion, Berlin 02.10.2012

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Danke für Ihr waches Interesse!

Jens Vogel

Jugendberufshilfe Thüringen e.V., Erfurt

0361 – 42290114

[email protected]

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Auf dem Weg zur Inklusion? – Übergänge und Ausbildung von Jugendlichen mit BehinderungDr. Lutz Galiläer

2. Oktober 2012

Fachtagung Inklusion

Kooperationsverbund Jugendsozialarbeit

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Seite 2 | Berlin 2.10.12 | Forschungsinstitut Betriebliche Bildung (f-bb) gGmbH

Informationen zum f-bb

• Personal: 55 Mitarbeiter

• Projekte: 32 laufende Projekte

• Auftraggeber: Unternehmen, Verbände, Stiftungen, Bundes-und Landesministerien, Europäische Union

Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie

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Seite 3 | Berlin 2.10.12 | Forschungsinstitut Betriebliche Bildung (f-bb) gGmbH

Kompetenzfelder des f-bb

• Berufliche Ausbildung• Berufliche Integration• Betriebliche Weiterbildung• Bildungsberatung• Bildung und Demografie• Europäisierung der

Berufsbildung• Lernen mit Medien• Migration• Wissenschaftliche

Weiterbildung• Berufliche Rehabilitation

www.f-bb.de

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Seite 4 | Berlin 2.10.12 | Forschungsinstitut Betriebliche Bildung (f-bb) gGmbH

Gliederung

1. Was heißt Inklusion im Bereich Übergang und Ausbildung?

2. Was machen Förderschüler nach der Schule?

3. Fazit Übergang Förderschule – Beruf

4. Bedingungen auf dem Ausbildungsstellenmarkt

5. Ausbildung von Jugendlichen mit Behinderung

6. Perspektiven der Ausbildung von Jugendlichen mit Behinderung

7. Das Projekt TrialNet

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1. Was heißt Inklusion …?

Artikel 24 (Bildung)

„5) Die Vertragsstaaten stellen sicher, dass Menschen mit Behinderungenohne Diskriminierung und gleichberechtigt mit anderen Zugang zu allgemeiner Hochschulbildung, Berufsausbildung, Erwachsenenbildung haben. …“

Artikel 27 (Arbeit und Beschäftigung)

„1) Recht auf Arbeit …, freie Wahl auf offenem, inklusiven Arbeitsmarkt“

„d) Zugang zu … beruflichen Beratungsprogrammen, … Berufsausbildung“

„e) Vertragsstaaten fördern Beschäftigungsmöglichkeiten und beruflichen Aufstieg auf dem Arbeitsmarkt … “

Was steht in der UN-Konvention?

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1. Was heißt Inklusion …?

Berufsorientierung und Ausbildung (3.1.2)

„Ausbildung ist der Schlüssel für die späteren Chancen auf dem Arbeitsmarkt. Bildung und Qualifizierung sind entscheidend für die gesellschaftlichen Teilhabe.“

„Vision aus der Zivilgesellschaft“

„Der Übergang von der Schule in das Arbeitsleben wird (auch) bei Jugendlichen mit Behinderungen an persönlichen Stärken und Zielen ausgerichtet. Ausbildung findet vor allem in Betrieben statt.“

Was steht im Nationalen Aktionsplan?

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1. Was heißt Inklusion …?

barrierefreie Übergänge Schule – Ausbildung/Beschäftigung

betriebliche Ausbildung im Dualen System

wohnortnahe Angebote zur Ausbildung

Wahlmöglichkeiten (Berufe, Formen der Unterstützung, …)

Individuelle Förderung

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§66 BBiG / 42 HwO§4, 5 BBiG

2. Was machen Förderschüler nach der Schule?

Förderschule (Berufsorientierung an Schulen, erweiterte vertiefte BO,Berufseinstiegsbegleiter)

schulische Berufsvorbereitung (BVJ, BGJ, BEJ, …, länderspezifische Sonder-formen)

UB (§ 38a SGB IX)

Berufsbildungs-bereich WfbM

BvB(außerschulisch, kooperativ, in BBW, länderspezifische Sonderformen, …)

betriebliche Ausbildung (gefördert, ungefördert)

außerbetrieblicheAusbildung (gefördert, allgemein, reha-spezifisch)

keine Nachfrage, arbeitslos, in Beschäftigung, …

Tages-förder-stätten

EQ

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2. Was machen Förderschüler nach der Schule?

Basendowski, S./Werner, B.: Die unbeantwortete Frage offizieller Statistiken: Was machen Förderschülerinnen und -schüler eigentlich nach der Schule? Regionale Verbleibsstudie von Absolventen mit sonderpäd. Förderbedarf Lernen, Empirische Sonderpädagogik, 2010, H. 2, S. 64-88

Ginnold, A.: Der Übergang Schule – Beruf von Jugendlichen mit Lernbehinderung. Einstieg – Ausstieg – Wartschleife. Bad Heilbrunn 2008

BMBF: Zugangswege junger Menschen mit Behinderung in Ausbildung und Beruf. Bonn/Berlin 2012

Deutsches Jugendinstitut: Förderschüler/innen im Übergang von der Schule ins Arbeitsleben. München/Halle 2011

ISB GmbH: Präformative Evaluationsstudie: Berufsorientierung von Brandenburger Schülerinnen und Schülern mit sonderpäd. Förderbedarf „Lernen“. Berlin 2009

Studien / Literatur

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2. Was machen Förderschüler nach der Schule?

Förderschule

schulischeBerufsvorbereitung ca. 80%

WfbM 4%

BvBca. 9%

Ausbildungca. 10%

Studie Basendowski, S./Werner, B., Querschnittsstudie, Nordosten Baden-Württemberg, n=519, Absolventen Schwerpunkt Lernen, schriftliche/telefonische Befragung 2008/09

Nach 6 Monaten

Nach 30 Monaten

AussteigerAbbrecherca. 2%

AussteigerAbbrecher22%

Außer-schulische BvB5%

Ausbildung: 71 % außerbetrieblich: 80% betrieblich: 20%§ 66 / 42m HwO: 56%

Ausbildungsabbrecher 13%

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3. Fazit Übergang Schule - Beruf

weitgehende Integration der Zielgruppe in das Berufsbildungssystem

aber kaum direkte Übergänge (oft mehrere BvB-Maßnahmen)

hoher Anteil außerbetrieblicher Ausbildungen (ca. 80%)

Weitere Merkmale:

Komplexe, unübersichtliche Vielfalt von Maßnahmen zur Berufsorientierung und -vorbereitung

Koordinationsprobleme zwischen den am Übergang beteiligten Akteuren, unzureichender Informationsfluss

Lehrer an Förderschulen nur unzureichend über außerschulische Förderungs- und Ausbildungsmöglichkeiten informiert

z. T. unsystematische, personenabhängige Durchführung der BO

z. T. schwierige Kooperation mit Eltern

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3. Perspektiven Übergang Schule - Beruf

„Das Übergangssystem im Übergang“

bundesweite Initiativen (BMBF Programm „Berufsorientierung, Initiative „Bildungsketten“)

Tendenz zur stärkeren Individualisierung von BO und BvB

Tendenz zur systematischen Verzahnung und konzeptionellen Standardisierung (auf Länderebene)

Wirksamkeit der neuen Konzepte bisher kaum belegt

Umsetzungsstandards und Kontinuität sind wichtig

Vorbereitung auf die Perspektive am „Rand des Beschäftigungssystems“

Bertelsmann-Stiftung: „Ausbildungsgarantie“ (Klemm 2012)

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3. Perspektiven Übergang Schule - Beruf

„Das Übergangssystem im Übergang“

bundesweite Initiativen (BMBF Programm „Berufsorientierung, Initiative „Bildungsketten“)

Tendenz zur stärkeren Individualisierung von BO und BvB

Tendenz zur systematischen Verzahnung und konzeptionellen Standardisierung (auf Länderebene)

Wirksamkeit der neuen Konzepte bisher kaum belegt

Umsetzungsstandards und Kontinuität sind wichtig

Vorbereitung auf die Perspektive am „Rand des Beschäftigungssystems“

Bertelsmann-Stiftung: „Ausbildungsgarantie“ (Klemm 2012)

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Gliederung

1. Was heißt Inklusion im Bereich Übergang und Ausbildung?

2. Was machen Förderschüler nach der Schule?

3. Fazit Übergang Förderschule – Beruf

4. Bedingungen auf dem Ausbildungsstellenmarkt

5. Ausbildung von Jugendlichen mit Behinderung

6. Perspektiven der Ausbildung von Jugendlichen mit Behinderung

7. Das Projekt TrialNet

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4. Bedingungen des Ausbildungsstellenmarkts

(Mindest-)Zugangsvoraussetzung: qualifizierter Hauptschulabschluss

2011: knapp 300.000 Jugendliche neu im Übergangssystem

tendenziell steigende Komplexität von Ausbildungsordnungen; steigende Anforderungen der Betriebe

Ausbildungsbereitschaft der Unternehmen stagniert

Mismatch-Phänomene: unversorgte Bewerber und zugleich offene Ausbildungsstellen in einigen Regionen und Sektoren

deutlicher Rückgang der Zahl der Schulabgänger auch in den westlichen Bundesländern in den nächsten Jahren (rund 25% bis 2020; BIBB 2008)

steigender Bedarf nach Fachkräften auch mit Berufsabschluss (bis 2030; BIBB/IAB 2010)

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ca. 75 % der Förderschulabgänger haben keinen verwertbaren Abschlussnur geringer Anteil betrieblicher Ausbildungen (Bestand AZ: 2006: 9.377; 2011: 7.200; Statistik BA)jährlich ca. 18.-20.000 Zugänge in besondere Maßnahmenzur Ausbildungsförderung der Bundesagentur; Bestand 2011: 39.000 (Reha-bMA; Statistik BA)

ca. 11.200 Abschlüsse in sondergeregelten Berufen (2011, BIBB Datenreport 2012)

Größere Anteile im Bereich Hauswirtschaft (60%) und Landwirtschaft (11,5%; 2011, BIBB Datenreport 2012)

Zunahme psychischer Erkrankungen (über 50% aller Ausbildungsanfänger in BBW; TEE 2011, Seyd/Schulze 2012)

Problem 2. Schwelle …

5. Ausbildung von Jugendlichen mit Behinderung

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5. Perspektiven Ausbildung

- BMAS „Initiative Inklusion“ (1.300 neue Ausbildungsplätze, Inklusionskompetenz bei Kammern)

- neuere Instrumente: DIA-AM, Unterstützte Beschäftigung, bbA

- Vereinheitlichung und Standardisierung der Sonderregelungen(§66 BBiG / 42m HwO) durch BIBB-Hauptausschuss- Rahmenregelung für Ausbildungsregelungen für behinderte

Menschen (2009)- Musterregelungen für bisher sieben Berufsbereiche (2011)- Reha-pädagogische Zusatzqualifikation für Ausbilderinnen und

Ausbilder (ReZA) (2012)

- Kompetenzorientierung und Modularisierung in der Ausbildung

- TrialNet

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Gliederung

1. Was heißt Inklusion im Bereich Übergang und Ausbildung?

2. Was machen Förderschüler nach der Schule?

3. Fazit Übergang Förderschule – Beruf

4. Bedingungen auf dem Ausbildungsstellenmarkt

5. Ausbildung von Jugendlichen mit Behinderung

6. Fazit Ausbildung Ausbildung von Jugendlichen mit Behinderung

7. Das Projekt TrialNet

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Hintergründe: Innovationskreis berufliche Bildung

„Wir wollen strukturierte, vertikale und horizontale Übergänge an den Schnittstellen des dualen Systems erreichen. … Zudem wollen wir auch das Konzept der Ausbildungsbausteine, wo sinnvoll, für bessere Übergange einsetzen“ (Empfehlungen Innovationskreis, S. 6).

„Die Dokumentation von Bausteinen kann auch für jene Jugendlichen eine Hilfe sein, die eine Ausbildung oder sonstige Qualifizierung nicht beenden. … Außerdem sollte geprüft werden, ob Ausbildungsbausteine auch in der Benachteiligtenförderung der Bundesagentur für Arbeit eingesetzt werden können“ (ebd.).

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Die Diskussion um Ausbildungsbausteine in der Berufsausbildung

Beginn einer neuen Strukturdiskussion ab 2006/2007Innovationskreis Berufsbildung des BMBF; Vorschläge: Euler/Severing 2006, BDA 2007, DIHK 2007

Ausbildungsbausteine sollen folgende Funktionen erfüllen:

- Grundlage für Teilqualifikationen auf dem Arbeitsmarkt, daher bessere Verwertbarkeit des Gelernten

- Übergänge zwischen Lernorten der Berufsausbildung erleichtert

- Übergänge zwischen Bildungssektoren vereinfacht

- Bessere Adaption an heterogene Voraussetzungen von Jugendlichen

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a) BiBB: Entwicklung von Ausbildungsbausteinen für 14 Berufe (2008 abgeschlossen)

b) BMBF, Job Starter Connect: Erprobung dieser Bausteine in regionalen Projekten (lfd.)

c) Bundesagentur für Arbeit: Entwicklung von Teilqualifika-tionen in sechs Berufen für an- und ungelernte Erwachsene (2011 abgeschlossen)

d) „3. Weg in der Berufsausbildung“ NRW (lfd.)

e) TrialNet

Hintergründe: Programme/Projekte zu Ausbildungsbausteinen in der Berufsbildung

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Hintergründe: Projekt TrialNet

Modularisierung als aktuelles Reformkonzept

Defizite bei der Inklusion von Jugendlichen mit Handicaps (Stichwort „Lernort Betrieb“) und

schwierigere Übergänge an der 2. Schwelle

Weiterentwicklung von VAmB

Bedarf nach Individualisierung von Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben

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Gliederung

1. Informationen zum Projekt

2. Bausteinkonzept

3. Bewertung Ausbildungsbausteine

4. Kompetenzfeststellung (KF) und Zertifizierung

5. Bewertung KF und Zertifizierung

6. Fazit

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Informationen zum Projekt TrialNet

Projektpartner: BAG BBWBildungsträger, Bildungswerke der WirtschaftBundesagentur für ArbeitBeratung: Universität Hamburg, Institut für Berufs- und Wirtschaftspädagogik

Laufzeit: 1. April 2009 – 31. März 2015

Förderung: Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Rolle f-bb: wissenschaftliche Begleitung, Koordination

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Informationen zum Projekt TrialNet

Berufe BBiG § 66 / HWO § 42m

Bausteine des BIBB

1 Koch/Köchin -2 Fachpraktiker Küche X -

3 Kaufmann/-frau im Einzelhandel X4 Verkäufer/-in X5 Fachpraktiker Verkauf X (X)

6 Fachkraft für Lagerlogistik X7 Fachlagerist/-in X8 Fachpraktiker Lager X (X)

9 Bürokauffrau/-mann -

10 Kaufmann/-frau für Bürokommunikation -

11 Fachpraktiker Büro X -

12 Tischler/-in -

13 Fachpraktiker Holz X -

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Gliederung

1. Informationen zum Projekt

2. Bausteinkonzept

3. Bewertung Ausbildungsbausteine

4. Kompetenzfeststellung (KF) und Zertifizierung

5. Bewertung KF und Zertifizierung

6. Fazit

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2. Bausteinkonzept

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2. Bausteinkonzept, Bsp. Fachlagerist

Teilqualifikation 1Wareneingang und innerbetrieblichen Transport (42 Wochen)

Teilqualifikation 2Lagerung von Gütern (24 Wochen)

Teilqualifikation 3Kommissionierung, Verpackungund Versand (38 Wochen)

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2. Bausteinkonzept, Bsp. Fachlagerist

Bezug ARP§ 7, Nr.

Bezug RLP Lernfeld

Ausbildungsbaustein 5: Kommissionierung 3 b, 4d, 5b,f, 6 b,d,e, 7a,b, 10a,b.c,d,e,f

4, 5, 6

Ausbildungsbaustein 6: Verpackung 4c,d, 6e,f, 10e,f,d 5, 6

Ausbildungsbaustein 7: Versand 1, 2, 4, 5a, 7, 8 e, 11 b,c,e 6, 7, 8

Kompetenzbeschreibung der Teilqualifikation 3 Kommissionierung, Verpackung und Versand Die Auszubildenden können zielgerichtet und verantwortungsbewusst unter Berücksichtigung sicherheitsrelevanter Vorgaben kommissionieren. Sie bereiten den Material- und Informationsfluss der jeweiligen Lager- und Kommissioniersysteme vor, kommissionieren nach unterschiedlichen Methoden und bewerten die Kommissionierleistung unter Berücksichtigung ihrer Einflussfaktoren. Sie können die produktspezifischen Anforderungen an Verpackungen unter Beachtung vertraglicher, nationaler und internationaler Bestimmungen bewerten. Sie wählen die verschiedenen Packmittel und -hilfsmittel nach ihren Eigenschaften und Einsatzmöglichkeiten aus und berücksichtigen dabei Güter- und Transportart, Transportweg, Umweltverträglichkeit und Wirtschaftlichkeit. Sie ermitteln die Verpackungskosten. Sie sind in der Lage, Güter zu versenden und wählen die passenden Verkehrsträger aufgrund vorheriger Kostenermittlung aus.

Teilqualifikation 3Kommissionierung, Verpackung und Versand (38 Wochen)

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2. Bausteinkonzept, Bsp. Fachlagerist

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Gliederung

1. Informationen zum Projekt

2. Bausteinkonzept

3. Bewertung Ausbildungsbausteine

4. Kompetenzfeststellung (KF) und Zertifizierung

5. Bewertung KF und Zertifizierung

6. Fazit

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3. Bewertung Ausbildungsbausteine

Betriebe bewerten positiv

Übersichtlichkeit der Ausbildungsinhalte

Transparenz des Ausbildungsstands

Bausteinstruktur erleichtert eigene Ausbildungsplanung (KMU)

Eignung für Auszubildende

„Verpflichtung“ auf Ausbildung (Inhalte, Selbständigkeit)

Transparenz wird positiv bewertet (Wo stehe ich?)

verstehen z. T. Inhalte nicht

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Großbetriebe Kleinbetriebe

mit Ausbildungs-

erfahrung

schwierig von Modulkonzept zu überzeugen

BehindertenbeauftragteCorporate Social Responsibility

gut zu überzeugen, da meist keine eigenen Pläne vorhanden

fertige DokumenteÜbersichtlichkeitOrientierung

ohne Ausbildungs-

erfahrung

eher selten, aber bilden eventuell nicht im gesuchten Beruf aus

Corporate Social Responsibility

zu überzeugen, da fertige Dokumente als Angebot

ÜbersichtlichkeitErfahrungsvorsprung

3. Bewertung Ausbildungsbausteine

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Gliederung

1. Informationen zum Projekt

2. Bausteinkonzept

3. Bewertung Ausbildungsbausteine

4. Kompetenzfeststellung und Zertifizierung

5. Bewertung Kompetenzfeststellung und Zertifizierung

6. Fazit

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4. Kompetenzfeststellung und Zertifizierung

Grundlage für KF sind die Teilqualifikationen

KF finden nach Absolvierung der Inhalte einer TQ statt

je nach Beruf gibt es 2-4 KF

Einheitliche Vorgaben für Inhalt, Ablauf, Dokumentation

FunktionenKF dienen dem Training von Prüfungssituationen KF stellen Meilensteine im Ausbildungsverlauf dar KF sind kompetenzorientierte „Prüfungen“KF sollen zu einem verwertbaren Zertifikat führen

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bisher an Zertifizierung beteiligte IHK: München, Nürnberg, Würzburg, Regensburg

gemeinsame Qualitätsstandards für Rahmenvorgaben, Durchführung, Dokumentation, Bewertung

zuständige Stelle bewertet die Aufgabenstellungen und hat das Recht die Durchführung zu überwachen

gemeinsames Zertifikat Träger - IHK

Qualitätsstandards sind Vorlage für Gespräche mit weiteren Kammern (an den Projektstandorten)

4. Kompetenzfeststellung und Zertifizierung

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4. Kompetenzfeststellung und Zertifizierung

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Gliederung

1. Informationen zum Projekt

2. Bausteinkonzept

3. Bewertung Ausbildungsbausteine

4. Kompetenzfeststellung und Zertifizierung

5. Bewertung Kompetenzfeststellung und Zertifizierung

6. Fazit

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5. Bewertung KF und Zertifizierung

Bewertung Betriebe / Träger

KF gibt verlässliche Rückmeldung

KF fördert systematisches Ausbilden

hoher Aufwand (parallel zur Prüfungsvorbereitung)

Eignung für Auszubildende

sehr hohe Motivation durch Zertifikat

„Kompetenzerlebnis“

KF fördert Verständnis für Komplexität der Praxis und desZusammenhangs von Theorie und Praxis

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6. Fazit

Rahmenbedingungen sind entscheidend

Eignung von Ausbildungsbausteinen abhängig von Betriebsgröße, Branche, Beruf

Ausbildungsbausteine und Kompetenzfeststellungen haben Auswirkungen auf Qualität der Ausbildung

Beschreibung von erworbenen Kompetenzen (Teilqualifikationen): künftig Orientierung am DQR(?)

Offene Frage: Akzeptanz / Verwertbarkeit von Teilqualifikationen

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Besten Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

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Seite 42 | Berlin 2.10.12 | Forschungsinstitut Betriebliche Bildung (f-bb) gGmbH

Dr. Lutz Galiläer

Tel.: 0911/27779 -67Forschungsinstitut Betriebliche Bildung(f-bb) gGmbH, Obere Turnstraße 8, 90429 Nürnberg, Telefax: +49 (911) 27779-50www.f-bb.de

Kontakt

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BildrahmenBild einfügen:

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Logo für die Besonderen Dienststellen und RDn:

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Fachtagung „Auf dem Weg zur Inklusion – die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in der Jugendsozialarbeit“

Angelika Kvaic - Oktober 2012

Beitrag der Bundesagentur für Arbeit zur Inklusion von Menschen mit Behinderung

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Seite 2

Die VN-Behindertenrechtskonvention (VN – BRK) setzt neuen Impuls

Artikel 1

Zweck

Zweck dieses Übereinkommens ist

es, den vollen und

gleichberechtigten Genuss aller

Menschenrechte und

Grundfreiheiten durch alle

Menschen mit Behinderungen zu

fördern, zu schützen und zu

gewährleisten und die Achtung der

ihnen innewohnenden Würde zu

fördern.

Fachtagung LAG KJS, Oktober 2012, © Bundesagentur für Arbeit

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Seite 3

VN – BRK formuliert Anforderungen an Politik und Gesellschaft

Text

Inklusion „Anpassung des

Systems“

Barriere-

freiheit “One design for all”

Partizipation “Mitten in der Gesellschaft“

assistierte Selbst-

bestimmung „Nicht über uns, ohne uns“

BA ist bei der Umsetzung in allen Bereichen gefordert!

Fachtagung LAG KJS, Oktober 2012, © Bundesagentur für Arbeit

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VN - BRK löst Handlungsbedarf für Deutschland und die Bundesagentur für Arbeit (BA) aus

infrastruktureller / kommunikationstechnischer

Barrierefreiheit

inklusiver schulischer Bildung

inklusiver beruflicher Bildung

inklusiver Beschäftigung

Handlungsbedarf bei…

Nationaler

Aktions-

plan

der

Bundes-

regierung

Maßnahmen zur Bewusstseinsbildung

Fachtagung LAG KJS, Oktober 2012, © Bundesagentur für Arbeit

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Beschäftigungssituation schwerbehinderter Menschen

verbessern

Beschäftigung 1. Arbeitsmarkt vor Werkstatt für

behinderte Menschen

Nationaler Aktionsplan bestätigt die geschäftspolitische

Ausrichtung der BA

Inklusive Strukturen in Aus- und Weiterbildung

BA mit Vorbildfunktion als Arbeitgeber

BA als

Gesamt-

organisation

beteiligt sich mit

mehr als 30

Maßnahmen Barrierefreier Zugang zu Dienstleistungen der BA

Fachtagung LAG KJS, Oktober 2012, © Bundesagentur für Arbeit

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Betreuung und

Vermittlung behinderter

Menschen

Organisation der BA

Berufliche

Rehabilitation

Handlungsfelder für die BA (exemplarisch)

Bewusstseinsbildung

Fachtagung LAG KJS, Oktober 2012, © Bundesagentur für Arbeit

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Woche der Menschen mit Behinderung (erstmals durchgeführt im Dezember 2011)

Adressaten: Arbeitgeber, Multiplikatoren, Mitarbeiter der BA

Netzwerkveranstaltungen

Pressearbeit

Informationsveranstaltungen extern (z.B. bei Innungen) sowie intern

(Fachkräfteinformation)

Fachtagung „Inklusive Ausbildung“ - November 2010

Kooperation mit dem Behindertenbeauftragten

Konkrete Beispiele wie Ausbildung und Qualifizierung inklusiv in und mit

Betrieben gelingen kann

Fachvorträge und Marktplatz für Arbeitgeber und Multiplikatoren

Ausbildungskampagne „Ich bin gut – inklusiv gestalten ab 2012

„Ich bin gut“- Camps für Ausbildungssuchende

Ein Viertel der Plätze speziell an Jugendliche mit Behinderung verlost

Fachtagung „Durchstarten mit Arbeit. Menschen mit Behinderung in der Grundsicherung“ – Oktober 2011

Bewusstseinsbildung

Fachtagung LAG KJS, Oktober 2012, © Bundesagentur für Arbeit

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Barrierefreiheit

Internetauftritt, z.B. JOBBÖRSE, erfüllt die Vorgaben nach der

Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem

Behindertengleichstellungsgesetz“(BITV)

Einführung von Gebärden-Telephonie in Vorbereitung

Aktivitäten entsprechend dem Diversity Management Ansatz

Innensicht

bei Beschäftigung sowie

bei Qualifizierung von Menschen mit Behinderung in der BA

Außenansicht

Chancengleichheit und Ausrichtung an

persönlichen Kompetenzen der Menschen mit Behinderung durch

speziell geschulte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie

bedarfsorientierte Angebote der BA

Organisation

Fachtagung LAG KJS, Oktober 2012, © Bundesagentur für Arbeit

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Verantwortungsbereiche am Übergang Schule-Beruf

Fachtagung LAG KJS, Oktober 2012, © Bundesagentur für Arbeit

Übergangs-system

Ausbildung ggf. Beschäftigung

Erwerbs-tätigkeit

Schule

Länder

Bundesagentur für Arbeit (BA) ggf. BA

ggf. Länder

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Aufgaben und Instrumente der BA am Übergang Schule-Beruf

Berufsorientierung

Beratung

Berufseinstiegsbegleitung

Berufsvorbereitung

Ausbildungsvermittlung

Förderung der Ausbildung

Übergangs-system

Ausbildung ggf. Beschäftigung

Erwerbs-tätigkeit

Schule

Förderung der Arbeitgeber

Potential-analyse

Phase II Phase I Phase III

Fachtagung LAG KJS, Oktober 2012, © Bundesagentur für Arbeit

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Übergangs-system

Ausbildung ggf. Beschäftigung

Erwerbs-tätigkeit

Schule

Potentialanalyse/ Berufswegekonferenzen

Berufsorientierung

Schulbesprechungen

Schulbesprechung im BiZ (Berufsinformationszentrum)

Elternveranstaltungen

(Erweiterte) vertiefte Berufsorientierung (Kofinanzierung)

Berufsberatung

Ausbildungsvermittlung

Berufseinstiegsbegleitung (Phase I)

Unterstützung beim Übergang von der Schule in berufliche Ausbildung

(Kofinanzierung)

Fachtagung LAG KJS, Oktober 2012, © Bundesagentur für Arbeit

Liegt ein besonderer Teilhabebedarf nach §19 SGB III vor ?

?

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Förderung im Rahmen der allgemeinen Leistungsausführung (z.B. Benachteiligtenförderung):

Der individuelle Förderbedarf erfordert behinderungsbedingt keine besonderen Rahmenbedingungen

Förderung im Rahmen der besonderen Leistungsausführung (Teilhabe am Arbeitsleben)

Der individuelle Förderbedarf kann nur durch besondere behinderungsspezifische Angebote realisiert werden

Förderung nach dem Grundsatz „so normal wie möglich - so speziell wie notwendig!

Teilhabe von Menschen mit Behinderung

Fachtagung LAG KJS, Oktober 2012, © Bundesagentur für Arbeit

Ziel ist immer die inklusive Teilhabe !

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Berufsberatung und Ausbildungsvermittlung

Diagnostische Maßnahmen

Abklärung beruflicher Eignung/ Arbeitserprobung

Diagnose Arbeitsmarktfähigkeit (DIA-AM)

Berufseinstiegsbegleitung (Phase II)

Begleitung im Übergangssystem (Kofinanzierung)

Berufsvorbereitung

Maßnahmen zur Herstellung der Ausbildungsreife

schulisch (u. a. BVJ/ BGJ)

Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen (BvB*)

Einstiegsqualifizierung

Freiwilliges Soziales Jahr u.ä.

Eingangsverfahren WfbM

Übergangs-system

Erwerbs-tätigkeit

Schule Ausbildung ggf. Beschäftigung

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* ggf. behinderungsspezifische Durchführung

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Berufseinstiegsbegleitung (Phase III)

Stabilisierung des Ausbildungsverhältnisses (Kofinanzierung)

Betriebliche Ausbildung

Unterstützung Auszubildende (ausbildungsbegleitende Hilfen (abH))

und/oder Arbeitgeber (Ausbildungszuschuss)

begleitete betriebliche Ausbildung (Unterstützung Azubi und Betrieb)

Außerbetriebliche Berufsausbildung

allgemeine Förderung von Berufsausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen

auf besondere Bedürfnisse behinderter Menschen ausgerichtete Maßnahmen

Ausbildung in Reha-Einrichtungen (z.B. Berufsbildungswerke, Wohnortnahe Reha-

Einrichtungen)

Individuelle betriebliche Qualifizierung im Rahmen Unterstützter Beschäftigung (§ 38a SGB IX)

Berufsbildungsbereich WfbM

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Erwerbs-tätigkeit

Schule Ausbildung ggf. Beschäftigung

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Beispiel: Begleitete betriebliche Ausbildung (bbA)

Modul 1

Vorbereitung auf betriebliche Ausbildung

Akquise von betrieblichen Ausbildungsplätzen

Modul 2

bedarfsgerechte Begleitung während betrieblicher Ausbildung

für Teilnehmer und Betriebe

Gewährleistung rehapädagogischer Qualifikation

Unterstützung Teilnehmer am Übergang in Beschäftigung

Erfolgsorientierung:

Prämie bei Eingliederung in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung

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Erwerbs-tätigkeit

Schule Ausbildung ggf. Beschäftigung

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Förderung der Ausbildung für Menschen mit Behinderung

Ausbildungen

nach §4 BBiG/§25 HwO sowie §66 BBIG/§42m HwO:

abnehmende betriebliche Phasen

1 BaE = Berufsausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen (Benachteiligtenförderung)

2 Außerbetriebliche Ausbildung für Menschen mit besonderem Förderbedarf nach §117 Abs. 1 Nr. 1 b SGB III wohnortnahe Berufsausbildung mit besonderer behinderungspezifischer Unterstützung

3 Berufsausbildung in besonderen Reha-Einrichtungen (nach § 117 Abs. 1 Nr. 1 a SGB III in Verbindung mit § 35 SGB IX)

4 AZ = Ausbildungszuschuss; abH = ausbildungsbegleitende Hilfen

Zunehmender Unterstützungsbedarf fordert höhere Betreuungsintensität

Betriebe kooperieren mit Bildungsträgern

„Normale“ duale Durchführung der betrieblichen Ausbildung:

•Ausbildungsleistung ( Ausbildungsvertrag und -verantwortung ) beim Betrieb,

•ggf. Unterstützung durch AZ und /oder abH 4

Begleitete betriebliche Ausbildung (bbA) mit dualer Durchführung der betrieblichen Ausbildung (mit besonderer Unter-stützung nach § 117 Abs. 1 Nr. 1b SGB III):

•Ausbildungsleistung ( Ausbildungsvertrag und -verantwortung ): Betrieb,

•Unterstützung durch Bildungsträger für Betrieb und Azubi ,

• ggf. AZ 4

Kooperative Aus-bildung wohnortnah im Rahmen BaE1 bzw. reha-spezifisch2:

• fachpraktische Ausbildungsleistung (Kooperationsvertrag und –verantwortung ) beim Betrieb,

•Ausbildungsvertrag und -fachtheoretische Ausbildungsunterstütz-ung bei dem Bildungsträger

Integrative Ausbildung wohnortnah im Rahmen BaE 1 bzw. reha-spezifisch2 :

•Ausbildungsleistung (inkl. Ausbildungsvertrag und –verantwortung ) beim Bildungsträger

• Praxisphasen im Betrieb

Verzahnte Ausbildung mit Berufsbildungswerken (VAmB) 3:

•Ausbildungsleistung (Ausbildungsvertrag und –verantwortung) bei dem Berufsbildungswerk

• Praxisphasen im Betrieb mit intensiver Begleitung/ Unterstützung durch Einrichtung (bis zur Hälfte der Ausbildungszeit nach mind. 6-monatiger Vorbereitung durch BBW)

Ausbildung in besonderer Reha-Einrichtung 3 (z.B. im Berufsbildungswerk (BBW)):

•Ausbildungsleistung (Ausbildungsvertrag und –verantwortung) bei der Einrichtung

• Praxisphasen im Betrieb mit intensiver Begleitung / Unterstützung durch Einrichtung nach individuellem Förderbedarf

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Übergangs-system

Erwerbs-tätigkeit

Schule Ausbildung ggf. Beschäftigung

Leistungen an Arbeitgeber nach dem SGB III

Eingliederungszuschuss

Probebeschäftigung

Arbeitshilfen für behinderte Menschen

Mehrfachanrechnung von schwerbehinderten Menschen und Gleichgestellten nach SGB IX

Individuelle Leistungen

u. a. Vermittlungsbudget nach § 44 SGB III

ggf. Leistungen zur Teilhabe nach § 33 SGB IX

Leistungen nach dem SGB IX durch die Integrationsämter

Berufsbegleitung ( § 38 a SGB IX)

Minderleistungsausgleich

….

Arbeitsbereich WfbM (SGB IX i.V.m. SGB XII)

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Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

Es ist normal, verschieden zu sein.

Das menschliche Leben verdankt sich einer unendlichen Schöpfungskraft, die in der zahllosen Vielfalt der Menschheit zum Ausdruck kommt. Es gibt nicht zwei Menschen, die einander völlig gleichen. Jeder von uns ist ein Individuum. Darum gibt es keine Norm für das Mensch-Sein. Der eine ist taub, der andere humorlos, der Dritte langsam im Denken, der vierte unsozial.

Behinderung ist nichts anderes als Verschiedenheit.

(Richard v. Weizsäcker)

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