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Fachtagung “Auf dem Weg zur Inklusion”
Kernaussagen der UN-Behindertenrechtskonvention
und ihre Folgen für die Jugendsozialarbeit
Christian HampelLAG Kath. Jugendsozialarbeit NRW
Berlin, 02.10.2012
Versuch einer Definition:
Inklusion bedeutet:
- nicht die Türen aufmachen und die Menschen mit Behinderung „auch hineinlassen“
- sondern Mauern verschieben, damit alle drin sein können.
(„Barrierefreiheit“; H. Bielefeldt, 2010)
UN-Behindertenrechtskonvention
Das Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen vom 13.12.2006
Art. 1: Zweck„ … ist es, den vollen und gleichberechtigten Genuss aller Menschenrechte und Grundfreiheiten durch alle Menschen mit Behinderungen zu fördern, zu schützen und zu gewährleisten …“
Art. 3: Grundsätze- Achtung- Nichtdiskriminierung- volle und wirksame Teilhabe an der Gesellschaft
Art. 19: „Unabhängige Lebensführung und Einbeziehung in die Gesellschaft“
Art. 24: „Bildung“
Art. 26: „Habilitation und Rehabilitation“
Art. 27: „Arbeit und Beschäftigung“u.a.: „Programme für die berufliche Rehabilitation, den
Erhalt des Arbeitsplatzes und den beruflichen Wiedereinstieg von Menschen mit Behinderungen zu fördern.“
Von der Integration zur Inklusion:
– 1973: Empfehlung des Deutschen Bildungsrates „Zur pädagogischen Förderung Behinderter und von Behinderung bedrohter Kinder und Jugendlicher“
– 1981: Papst Johannes Paul II.: Sozialenzyklika „Laborem exercens“
– 1993: Bundespräsident v. Weizsäcker; Rede: „Es ist normal, verschieden zu sein“
– 1994: die Salamanca-Erklärung der UNESCO und der Aktionsrahmen zur Pädagogik für besondere Bedürfnisse
Von der Integration zur Inklusion:
– 1994: Erweiterung des Grundgesetzes: „Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.“
– 2001: Verabschiedung des Sozialgesetzbuches IX „Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen“
– 2006: Verabschiedung der UN-Behindertenrechts-konvention
– 2008: Inkrafttreten dieser Konvention
– 2009: Deutschland ratifiziert die UN-Behinderten-rechtskonvention
„Viele Menschen mit Behinderung leiden mehr an fehlenden Aufgaben und Perspektiven als unter ihrer eigentlichen Behinderung.“
P. Cvilak, AfB gGmbH
Auf dem Weg zur Inklusion, Berlin 02.10.2012
Initiative InklusionInitiative Inklusion
Quelle: Wikipedia
Auf dem Weg zur Inklusion, Berlin 02.10.2012
PraWOPraWO plusplus –– Berufsorientierung der Berufsorientierung der
Initiative Inklusion in ThInitiative Inklusion in Thüüringenringen
Handlungsgrundlage:Handlungsgrundlage:
„Richtlinie Initiative Inklusion – Verbesserung der Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt“ (9.9.2011)
• Förderung der Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben am allgemeinenArbeitsmarkt mit zusätzlichen Maßnahmen
• 2011 - 2018• 100 Mio. € aus Mitteln des Ausgleichsfonds
„Inklusion (lat. Enthaltensein) bedeutet…, dass Menschen mit und ohne Behinderung von Anfang an gemeinsam in allen Lebensbereichen selbstbestimmt leben und zusammenleben“
Auf dem Weg zur Inklusion, Berlin 02.10.2012
Initiative Inklusion Initiative Inklusion
Handlungsfeld 1
Berufsorientierung
• Maßnahmebeginn inSJ 11/12 bzw. 12/13
• 2011 - 2014• 40 Mio. €
Kernelemente:Kompetenzanalysebetriebl. Praktikaregio. NetzwerkeIntegrationsbegleitung
Handlungsfeld 2
Schaffung neuerAusbildungsplätze
• In Betrieben und Dienst-stellen des 1. AM
• 1.300 neue Ausbildungs-plätze
• bis zu 10.000 €/ neuerAusbildungsplatz
• 2012 – 2015• 15 Mio. €
Handlungsfeld 3
Neue Arbeitsplätze fürältere sb-Menschen
• alo oder asu, ab 50. LJ• mind. 4.000 neue AP in
Betrieben des 1. AM• bis zu 10.000 €/ neuer
Arbeitsplatz• 2012 - 2015• 40 Mio. €
Handlungsfeld 4
Implementierung von Inklusionskompetenz bei den Kammern• Beratung der Mitgliedsunternehmen• 5 Mio. €
Auf dem Weg zur Inklusion, Berlin 02.10.2012
Initiative InklusionInitiative Inklusion
…… die Umsetzung in Thdie Umsetzung in Thüüringenringen
Handlungsfeld 1
Berufsorientierung
Handlungsfeld 2
Schaffung neuerAusbildungsplätze
• 40 neue Ausbildungs-plätze
• nur erstmalige Aus-bildung
• bis zu 10.000 €/ neuerAusbildungsplatz
• + bis zu 5.000 € bei Über-nahme in Beschäftigung
• bis 27. LJ bei Ausbil-dungsbeginn
Handlungsfeld 3
Neue Arbeitsplätze fürältere sb-Menschen
• mind. 119 neue Arbeits-plätze
• bis zu 24.000 € über dreiJahre
• AV mit mind. 18 Wochen-stunden
Handlungsfeld 4
Implementierung von Inklusionskompetenz bei den Kammern• Beratung der Mitgliedsunternehmen• 5 Mio. €
Auf dem Weg zur Inklusion, Berlin 02.10.2012
Initiative Inklusion in ThInitiative Inklusion in Thüüringen ringen
„Thüringer Maßnahmeplan zur Umsetzung der UN-Konvention über dieRechte von Menschen mit Behinderungen“ (Juli 2012)
9 Handlungsfelder
1. Bildung und Ausbildung, Kinder mit Behinderung
2. Arbeit und Beschäftigung
3. Bauen, Wohnen, Mobilität
4. Kultur, Freizeit und Sport
5. Gesundheit und Pflege
6. Kommunikation und Information
7. Schutz der Menschenwürde und Persönlichkeitsrechte
8. Teilhabe am öffentlichen Leben, Bewusstseinsbildung
9. Frauen mit Behinderung
http://www.thueringen.de/th7/tmsfg/soziales/behindertenrechtskonvention/
Verpflichtung der
Landesregierung zur
Realisierung von 285
Maßnahmen
Auf dem Weg zur Inklusion, Berlin 02.10.2012
Initiative Inklusion in ThInitiative Inklusion in Thüüringen ringen
davon 694 Schüler in der
Werkstufe
Projekt zur praxisnahen Berufswahlorientierung von
Schülerinnen und Schülern mit
geistiger Behinderung
(Förderschwerpunkt geistige
Entwicklung)
Perspektive: WfbM
173.087 Schüler an ABS 2010/11
165.732 95%
4.650 3%
2.705 2%
GS+RS+Gym Bildungsgang Lernförderung Bildungsgang individuelle Lebensbewältigung
Auf dem Weg zur Inklusion, Berlin 02.10.2012
PraWOPraWO plusplus –– Berufsorientierung der Berufsorientierung der Initiative Inklusion in ThInitiative Inklusion in Th üüringenringen
TheresaTheresa
„„Ich habe DownIch habe Down--Syndrom und soll nach der Syndrom und soll nach der
Schule in die Werkstatt. Ich will das nicht Schule in die Werkstatt. Ich will das nicht ––
ich will in der Seniorenresidenz oder in der ich will in der Seniorenresidenz oder in der
KKüüche der che der MontessorieschuleMontessorieschule arbeiten. Alle arbeiten. Alle
sagen, dass das schwierig wird, dabei habe sagen, dass das schwierig wird, dabei habe
ich schon Praktika dort gemacht, die richtig ich schon Praktika dort gemacht, die richtig
gut waren.gut waren.““
Auf dem Weg zur Inklusion, Berlin 02.10.2012
Initiative Inklusion in ThInitiative Inklusion in Thüüringen ringen
Beauftragung der JBH durch das TMSFG:Beauftragung der JBH durch das TMSFG:
•„Aufbau und Weiterentwicklung von Strukturen und Maßnahmen zur verbesserten beruflichen Orientierung schwerbehinderter Schülerinnen und Schüler“
• Fördervolumen 12/2011 – 03/2014: 1,073 Mio. €
• bis zu 537 Schülerinnen und Schüler können gefördert werden
• JBHTH e.V.:
� Projektkoordination
� Projektverwaltung
Auf dem Weg zur Inklusion, Berlin 02.10.2012
PraWOPraWO plusplus –– Berufsorientierung der Berufsorientierung der Initiative Inklusion in ThInitiative Inklusion in Th üüringenringen
ZielgruppeZielgruppe
• Förderbedarf überwiegend in der geistigen Entwicklung / Bildungsgang zur individuellen Lebensbewältigung (vglb. PraWO), keine Zugangs“barrieren“!
• TN lernen am Förderzentrum oder im GU
• i.d.R. Vorabgangs- und Abgangsklasse bzw. in der Schulzeitverlängerung (Werkstufe)
• auch Schüler, die schon PraWO absolviert haben betriebl. Praktika
FFöörderdauerrderdauer
• max. 2 Schuljahre
• bis zu 38 Praxistage a 6 Zeitstunden pro Schüler
Auf dem Weg zur Inklusion, Berlin 02.10.2012
PraWOPraWO plusplus –– Berufsorientierung der Berufsorientierung der Initiative Inklusion in ThInitiative Inklusion in Th üüringenringen
Projektstruktur / BestandteileProjektstruktur / Bestandteile
• Kompetenzbilanzierung (prozessbegleitend)
• Außerbetriebliche Praktika optional (max. 25 Tage)
• Betriebliche Praktika
• Integrationsbegleitung
• Berufswegekonferenzen (ggf. unter Mitwirkung der IFD)
• Aufbau/Ausbau regionaler Integrationsnetzwerke
• Strukturentwicklung
„Sprungbretter“ für Teilhabe bauen
Kultur der Inklusion
Auf dem Weg zur Inklusion, Berlin 02.10.2012
PraWOPraWO plusplus –– Berufsorientierung der Berufsorientierung der Initiative Inklusion in ThInitiative Inklusion in Th üüringenringen
Außerbetrieblich Praxis - Inhalte
• bis zu 25 Praxistage in einer außerbetrieblichen Berufsausbildungseinrichtung
• unterschiedliche Praxismodule (Berufsfelder) zu je 5 bis 6 Tagen
• Vorstellung des Personals und Einführung/Einweisung der Schüler in die
Praxiseinrichtung und Arbeitsplätze
• Produkt-/Projektarbeit in unterschiedlichen Berufsfeldern
• schülerbezogene verbale Einschätzung und Reflexion zum Ende eines
Praxistages und eines Praxismoduls
• Kompetenzbilanzierung mittels Selbst- und Fremdeinschätzung zum Abschluss
eines jeden Praxismoduls – Einsatz des Kompetenzbogens
• Berufswege- und Lebenszielplanung – z.B. Methode „Persönliche
Zukunftsplanung“
• Unterstützung der Integration in passfähige betriebliche Praktika
• Berufswegekonferenz
Auf dem Weg zur Inklusion, Berlin 02.10.2012
PraWOPraWO plusplus –– Berufsorientierung der Berufsorientierung der Initiative Inklusion in ThInitiative Inklusion in Th üüringenringen
Betriebliche Praxis - Inhalte
• Bis zu 38 Praxistage in einem Betrieb/Dienststelle
• schülerbezogene Bewertung, Einschätzung und Reflexion zum Ende eines
Praxistages
• Kompetenzbilanzierung mittels Selbst- und Fremdeinschätzung zum Abschluss
eines jeden Praxismoduls – Einsatz des Kompetenzbogens
• Berufswege- und Lebensplanung – Methode: z.B. „Persönliche
Zukunftsplanung“
• Berufswegekonferenz – Zusammenarbeit mit der Agentur für Arbeit und relevanten Akteuren (und ggf. den Integrationsfachdiensten) rechtzeitig vor Abschluss der betrieblichen Praktika zur Steuerung des Übergangs in Beschäftigung/Ausbildung bzw. passende nachschulische Angebote.
Auf dem Weg zur Inklusion, Berlin 02.10.2012
MV JBH 15.3.2012 14
Initiative Inklusion in ThInitiative Inklusion in Thüüringen ringen
PraWOPraWO plusplus –– Berufsorientierung der Berufsorientierung der Initiative Inklusion in ThInitiative Inklusion in Th üüringenringen
http://www.jbhth.de/projektarbeit/berufsorientierung-und-vorbereitung/prawo-plus.html
Auf dem Weg zur Inklusion, Berlin 02.10.2012
PraWOPraWO plusplus –– Berufsorientierung der Berufsorientierung der Initiative Inklusion in ThInitiative Inklusion in Th üüringenringen
SJ 2011 / 12SJ 2011 / 12
4 Projekte
35 Schüler/innen
Weimar
Bruchstedt
Bad F.
ab SJ 2012 / 13ab SJ 2012 / 13
29 Projekte
ca. 250 junge Menschen
Auf dem Weg zur Inklusion, Berlin 02.10.2012
PraWOPraWO plusplus –– Berufsorientierung der Berufsorientierung der Initiative Inklusion in ThInitiative Inklusion in Th üüringenringen
Die 22 Bildungsträger� Berufsbildungszentrum Sömmerda gGmbH
� Berufs- und Fortbildungszentrum Gera e.V.
� Bildungs-Center Südthüringen e.V.
� Bildungs- und Technologiezentrum der HWK für Ostth., Rudolstadt
� Bildungszentrum Menteroda der KAB gGmbH
� BTZ Rohr-Kloster
� CJD Ilmenau e.V.
� Diakonie Landgut Holzdorf gGmbH
� Euro-Schulen West-Thüringen GmbH Pößneck
� FAA Bildungsgesellschaft mbH, Südost
� Förderverein für Auszubildende Schmalkalden e.V.
� Innova Sozialwerk e.V.
� Internationales Bildungs- und Sozialwerk e,V. Bad Frankenhausen
� Internationales Bildungs- und Sozialwerk e.V. Leinefelde
� Internationales Bildungs- und Sozialwerk e. V. Nordhausen
� Jugendberufsförderung Erfurt gGmbH
� Sondershäuser Bildungsverein e.V.
� Stiftung Rehabilitationszentrum Thüringer Wald
� Südthüringer Bildungszentrum Holz e.V. Kloster Veßra
� tbz-Eisenach gGmbH
� Verein "Ländliche Kerne" e.V.
� FöBI Bildungszentrum Gotha
Die 29 Schulen� Finneck-Schule „Maria Martha“, Rastenberg
� Dombergschule, Suhl
� Jettina-Schule, Gorndorf
� Förderzentrum "Janusz Korczak„, Höngeda
� FÖZ für geistige Entwicklung "Dr. Hans Vogel„ Ilmenau
� Paul-Geheeb-Schule, Bad Salzungen
� Förderzentrum, Schwerpkt. Geistige Entwicklung, Altenburg
� Förderzentrum Schmölln
� Förderzentrum Weida
� Schule zur individuellen Lebensbewältigung Gera-Röpsen
� Lindenschule, Schleusingen
� Schule am Zoopark, Erfurt
� Christophorus-Schule des CJD, Erfurt
� Christophorus-Schule des Christophoruswerkes gGmbH, Erfurt
� Regionales Förderzentrum "Sankt-Martin„ Nordhausen
� FÖZ Artern/Bad Frankenhausen
� Regionales Förderzentrum "Johannes Falk„ Eisenach
� Albert-Schweizer-Förderschule, Hildburghausen
� Staatliches Förderzentrum "Christophorus„ Hermsdorf
� THEPRA-Förderzentrum Bruchstedt
� Johannes-Landenberger-Schule, Weimar
� Diesterwegschule, Weimar
� Förderzentrum Pestalozzischule, Schmalkalden
� Förderzentrum Pößneck
� Förderzentrum „Jean Paul“, Meiningen
� Förderzentrum „Johann Heinrich Pestalozzi“, Sondershausen
� St. Franziskus-Schule Dingelstedt
� Regelschule „Prof. Gräfe“ Buttstedt
� Regenbogenschule Gotha
Auf dem Weg zur Inklusion, Berlin 02.10.2012
Danke für Ihr waches Interesse!
Jens Vogel
Jugendberufshilfe Thüringen e.V., Erfurt
0361 – 42290114
Auf dem Weg zur Inklusion? – Übergänge und Ausbildung von Jugendlichen mit BehinderungDr. Lutz Galiläer
2. Oktober 2012
Fachtagung Inklusion
Kooperationsverbund Jugendsozialarbeit
Seite 2 | Berlin 2.10.12 | Forschungsinstitut Betriebliche Bildung (f-bb) gGmbH
Informationen zum f-bb
• Personal: 55 Mitarbeiter
• Projekte: 32 laufende Projekte
• Auftraggeber: Unternehmen, Verbände, Stiftungen, Bundes-und Landesministerien, Europäische Union
Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie
Seite 3 | Berlin 2.10.12 | Forschungsinstitut Betriebliche Bildung (f-bb) gGmbH
Kompetenzfelder des f-bb
• Berufliche Ausbildung• Berufliche Integration• Betriebliche Weiterbildung• Bildungsberatung• Bildung und Demografie• Europäisierung der
Berufsbildung• Lernen mit Medien• Migration• Wissenschaftliche
Weiterbildung• Berufliche Rehabilitation
www.f-bb.de
Seite 4 | Berlin 2.10.12 | Forschungsinstitut Betriebliche Bildung (f-bb) gGmbH
Gliederung
1. Was heißt Inklusion im Bereich Übergang und Ausbildung?
2. Was machen Förderschüler nach der Schule?
3. Fazit Übergang Förderschule – Beruf
4. Bedingungen auf dem Ausbildungsstellenmarkt
5. Ausbildung von Jugendlichen mit Behinderung
6. Perspektiven der Ausbildung von Jugendlichen mit Behinderung
7. Das Projekt TrialNet
Seite 5 | Berlin 2.10.12 | Forschungsinstitut Betriebliche Bildung (f-bb) gGmbH
1. Was heißt Inklusion …?
Artikel 24 (Bildung)
„5) Die Vertragsstaaten stellen sicher, dass Menschen mit Behinderungenohne Diskriminierung und gleichberechtigt mit anderen Zugang zu allgemeiner Hochschulbildung, Berufsausbildung, Erwachsenenbildung haben. …“
Artikel 27 (Arbeit und Beschäftigung)
„1) Recht auf Arbeit …, freie Wahl auf offenem, inklusiven Arbeitsmarkt“
„d) Zugang zu … beruflichen Beratungsprogrammen, … Berufsausbildung“
„e) Vertragsstaaten fördern Beschäftigungsmöglichkeiten und beruflichen Aufstieg auf dem Arbeitsmarkt … “
Was steht in der UN-Konvention?
Seite 6 | Berlin 2.10.12 | Forschungsinstitut Betriebliche Bildung (f-bb) gGmbH
1. Was heißt Inklusion …?
Berufsorientierung und Ausbildung (3.1.2)
„Ausbildung ist der Schlüssel für die späteren Chancen auf dem Arbeitsmarkt. Bildung und Qualifizierung sind entscheidend für die gesellschaftlichen Teilhabe.“
„Vision aus der Zivilgesellschaft“
„Der Übergang von der Schule in das Arbeitsleben wird (auch) bei Jugendlichen mit Behinderungen an persönlichen Stärken und Zielen ausgerichtet. Ausbildung findet vor allem in Betrieben statt.“
Was steht im Nationalen Aktionsplan?
Seite 7 | Berlin 2.10.12 | Forschungsinstitut Betriebliche Bildung (f-bb) gGmbH
1. Was heißt Inklusion …?
barrierefreie Übergänge Schule – Ausbildung/Beschäftigung
betriebliche Ausbildung im Dualen System
wohnortnahe Angebote zur Ausbildung
Wahlmöglichkeiten (Berufe, Formen der Unterstützung, …)
Individuelle Förderung
…
Seite 8 | Berlin 2.10.12 | Forschungsinstitut Betriebliche Bildung (f-bb) gGmbH
§66 BBiG / 42 HwO§4, 5 BBiG
2. Was machen Förderschüler nach der Schule?
Förderschule (Berufsorientierung an Schulen, erweiterte vertiefte BO,Berufseinstiegsbegleiter)
schulische Berufsvorbereitung (BVJ, BGJ, BEJ, …, länderspezifische Sonder-formen)
UB (§ 38a SGB IX)
Berufsbildungs-bereich WfbM
BvB(außerschulisch, kooperativ, in BBW, länderspezifische Sonderformen, …)
betriebliche Ausbildung (gefördert, ungefördert)
außerbetrieblicheAusbildung (gefördert, allgemein, reha-spezifisch)
keine Nachfrage, arbeitslos, in Beschäftigung, …
Tages-förder-stätten
EQ
Seite 9 | Berlin 2.10.12 | Forschungsinstitut Betriebliche Bildung (f-bb) gGmbH
2. Was machen Förderschüler nach der Schule?
Basendowski, S./Werner, B.: Die unbeantwortete Frage offizieller Statistiken: Was machen Förderschülerinnen und -schüler eigentlich nach der Schule? Regionale Verbleibsstudie von Absolventen mit sonderpäd. Förderbedarf Lernen, Empirische Sonderpädagogik, 2010, H. 2, S. 64-88
Ginnold, A.: Der Übergang Schule – Beruf von Jugendlichen mit Lernbehinderung. Einstieg – Ausstieg – Wartschleife. Bad Heilbrunn 2008
BMBF: Zugangswege junger Menschen mit Behinderung in Ausbildung und Beruf. Bonn/Berlin 2012
Deutsches Jugendinstitut: Förderschüler/innen im Übergang von der Schule ins Arbeitsleben. München/Halle 2011
ISB GmbH: Präformative Evaluationsstudie: Berufsorientierung von Brandenburger Schülerinnen und Schülern mit sonderpäd. Förderbedarf „Lernen“. Berlin 2009
Studien / Literatur
Seite 10 | Berlin 2.10.12 | Forschungsinstitut Betriebliche Bildung (f-bb) gGmbH
2. Was machen Förderschüler nach der Schule?
Förderschule
schulischeBerufsvorbereitung ca. 80%
WfbM 4%
BvBca. 9%
Ausbildungca. 10%
Studie Basendowski, S./Werner, B., Querschnittsstudie, Nordosten Baden-Württemberg, n=519, Absolventen Schwerpunkt Lernen, schriftliche/telefonische Befragung 2008/09
Nach 6 Monaten
Nach 30 Monaten
AussteigerAbbrecherca. 2%
AussteigerAbbrecher22%
Außer-schulische BvB5%
Ausbildung: 71 % außerbetrieblich: 80% betrieblich: 20%§ 66 / 42m HwO: 56%
Ausbildungsabbrecher 13%
Seite 11 | Berlin 2.10.12 | Forschungsinstitut Betriebliche Bildung (f-bb) gGmbH
3. Fazit Übergang Schule - Beruf
weitgehende Integration der Zielgruppe in das Berufsbildungssystem
aber kaum direkte Übergänge (oft mehrere BvB-Maßnahmen)
hoher Anteil außerbetrieblicher Ausbildungen (ca. 80%)
Weitere Merkmale:
Komplexe, unübersichtliche Vielfalt von Maßnahmen zur Berufsorientierung und -vorbereitung
Koordinationsprobleme zwischen den am Übergang beteiligten Akteuren, unzureichender Informationsfluss
Lehrer an Förderschulen nur unzureichend über außerschulische Förderungs- und Ausbildungsmöglichkeiten informiert
z. T. unsystematische, personenabhängige Durchführung der BO
z. T. schwierige Kooperation mit Eltern
Seite 12 | Berlin 2.10.12 | Forschungsinstitut Betriebliche Bildung (f-bb) gGmbH
3. Perspektiven Übergang Schule - Beruf
„Das Übergangssystem im Übergang“
bundesweite Initiativen (BMBF Programm „Berufsorientierung, Initiative „Bildungsketten“)
Tendenz zur stärkeren Individualisierung von BO und BvB
Tendenz zur systematischen Verzahnung und konzeptionellen Standardisierung (auf Länderebene)
Wirksamkeit der neuen Konzepte bisher kaum belegt
Umsetzungsstandards und Kontinuität sind wichtig
Vorbereitung auf die Perspektive am „Rand des Beschäftigungssystems“
Bertelsmann-Stiftung: „Ausbildungsgarantie“ (Klemm 2012)
Seite 13 | Berlin 2.10.12 | Forschungsinstitut Betriebliche Bildung (f-bb) gGmbH
3. Perspektiven Übergang Schule - Beruf
„Das Übergangssystem im Übergang“
bundesweite Initiativen (BMBF Programm „Berufsorientierung, Initiative „Bildungsketten“)
Tendenz zur stärkeren Individualisierung von BO und BvB
Tendenz zur systematischen Verzahnung und konzeptionellen Standardisierung (auf Länderebene)
Wirksamkeit der neuen Konzepte bisher kaum belegt
Umsetzungsstandards und Kontinuität sind wichtig
Vorbereitung auf die Perspektive am „Rand des Beschäftigungssystems“
Bertelsmann-Stiftung: „Ausbildungsgarantie“ (Klemm 2012)
Seite 14 | Berlin 2.10.12 | Forschungsinstitut Betriebliche Bildung (f-bb) gGmbH
Gliederung
1. Was heißt Inklusion im Bereich Übergang und Ausbildung?
2. Was machen Förderschüler nach der Schule?
3. Fazit Übergang Förderschule – Beruf
4. Bedingungen auf dem Ausbildungsstellenmarkt
5. Ausbildung von Jugendlichen mit Behinderung
6. Perspektiven der Ausbildung von Jugendlichen mit Behinderung
7. Das Projekt TrialNet
Seite 15 | Berlin 2.10.12 | Forschungsinstitut Betriebliche Bildung (f-bb) gGmbH
4. Bedingungen des Ausbildungsstellenmarkts
(Mindest-)Zugangsvoraussetzung: qualifizierter Hauptschulabschluss
2011: knapp 300.000 Jugendliche neu im Übergangssystem
tendenziell steigende Komplexität von Ausbildungsordnungen; steigende Anforderungen der Betriebe
Ausbildungsbereitschaft der Unternehmen stagniert
Mismatch-Phänomene: unversorgte Bewerber und zugleich offene Ausbildungsstellen in einigen Regionen und Sektoren
deutlicher Rückgang der Zahl der Schulabgänger auch in den westlichen Bundesländern in den nächsten Jahren (rund 25% bis 2020; BIBB 2008)
steigender Bedarf nach Fachkräften auch mit Berufsabschluss (bis 2030; BIBB/IAB 2010)
Seite 16 | Berlin 2.10.12 | Forschungsinstitut Betriebliche Bildung (f-bb) gGmbH
ca. 75 % der Förderschulabgänger haben keinen verwertbaren Abschlussnur geringer Anteil betrieblicher Ausbildungen (Bestand AZ: 2006: 9.377; 2011: 7.200; Statistik BA)jährlich ca. 18.-20.000 Zugänge in besondere Maßnahmenzur Ausbildungsförderung der Bundesagentur; Bestand 2011: 39.000 (Reha-bMA; Statistik BA)
ca. 11.200 Abschlüsse in sondergeregelten Berufen (2011, BIBB Datenreport 2012)
Größere Anteile im Bereich Hauswirtschaft (60%) und Landwirtschaft (11,5%; 2011, BIBB Datenreport 2012)
Zunahme psychischer Erkrankungen (über 50% aller Ausbildungsanfänger in BBW; TEE 2011, Seyd/Schulze 2012)
Problem 2. Schwelle …
5. Ausbildung von Jugendlichen mit Behinderung
Seite 17 | Berlin 2.10.12 | Forschungsinstitut Betriebliche Bildung (f-bb) gGmbH
5. Perspektiven Ausbildung
- BMAS „Initiative Inklusion“ (1.300 neue Ausbildungsplätze, Inklusionskompetenz bei Kammern)
- neuere Instrumente: DIA-AM, Unterstützte Beschäftigung, bbA
- Vereinheitlichung und Standardisierung der Sonderregelungen(§66 BBiG / 42m HwO) durch BIBB-Hauptausschuss- Rahmenregelung für Ausbildungsregelungen für behinderte
Menschen (2009)- Musterregelungen für bisher sieben Berufsbereiche (2011)- Reha-pädagogische Zusatzqualifikation für Ausbilderinnen und
Ausbilder (ReZA) (2012)
- Kompetenzorientierung und Modularisierung in der Ausbildung
- TrialNet
Seite 18 | Berlin 2.10.12 | Forschungsinstitut Betriebliche Bildung (f-bb) gGmbH
Gliederung
1. Was heißt Inklusion im Bereich Übergang und Ausbildung?
2. Was machen Förderschüler nach der Schule?
3. Fazit Übergang Förderschule – Beruf
4. Bedingungen auf dem Ausbildungsstellenmarkt
5. Ausbildung von Jugendlichen mit Behinderung
6. Fazit Ausbildung Ausbildung von Jugendlichen mit Behinderung
7. Das Projekt TrialNet
Seite 19 | Berlin 2.10.12 | Forschungsinstitut Betriebliche Bildung (f-bb) gGmbH
Hintergründe: Innovationskreis berufliche Bildung
„Wir wollen strukturierte, vertikale und horizontale Übergänge an den Schnittstellen des dualen Systems erreichen. … Zudem wollen wir auch das Konzept der Ausbildungsbausteine, wo sinnvoll, für bessere Übergange einsetzen“ (Empfehlungen Innovationskreis, S. 6).
„Die Dokumentation von Bausteinen kann auch für jene Jugendlichen eine Hilfe sein, die eine Ausbildung oder sonstige Qualifizierung nicht beenden. … Außerdem sollte geprüft werden, ob Ausbildungsbausteine auch in der Benachteiligtenförderung der Bundesagentur für Arbeit eingesetzt werden können“ (ebd.).
Seite 20 | Berlin 2.10.12 | Forschungsinstitut Betriebliche Bildung (f-bb) gGmbH
Die Diskussion um Ausbildungsbausteine in der Berufsausbildung
Beginn einer neuen Strukturdiskussion ab 2006/2007Innovationskreis Berufsbildung des BMBF; Vorschläge: Euler/Severing 2006, BDA 2007, DIHK 2007
Ausbildungsbausteine sollen folgende Funktionen erfüllen:
- Grundlage für Teilqualifikationen auf dem Arbeitsmarkt, daher bessere Verwertbarkeit des Gelernten
- Übergänge zwischen Lernorten der Berufsausbildung erleichtert
- Übergänge zwischen Bildungssektoren vereinfacht
- Bessere Adaption an heterogene Voraussetzungen von Jugendlichen
Seite 21 | Berlin 2.10.12 | Forschungsinstitut Betriebliche Bildung (f-bb) gGmbH
a) BiBB: Entwicklung von Ausbildungsbausteinen für 14 Berufe (2008 abgeschlossen)
b) BMBF, Job Starter Connect: Erprobung dieser Bausteine in regionalen Projekten (lfd.)
c) Bundesagentur für Arbeit: Entwicklung von Teilqualifika-tionen in sechs Berufen für an- und ungelernte Erwachsene (2011 abgeschlossen)
d) „3. Weg in der Berufsausbildung“ NRW (lfd.)
e) TrialNet
Hintergründe: Programme/Projekte zu Ausbildungsbausteinen in der Berufsbildung
Seite 22 | Berlin 2.10.12 | Forschungsinstitut Betriebliche Bildung (f-bb) gGmbH
Hintergründe: Projekt TrialNet
Modularisierung als aktuelles Reformkonzept
Defizite bei der Inklusion von Jugendlichen mit Handicaps (Stichwort „Lernort Betrieb“) und
schwierigere Übergänge an der 2. Schwelle
Weiterentwicklung von VAmB
Bedarf nach Individualisierung von Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
Seite 23 | Berlin 2.10.12 | Forschungsinstitut Betriebliche Bildung (f-bb) gGmbH
Gliederung
1. Informationen zum Projekt
2. Bausteinkonzept
3. Bewertung Ausbildungsbausteine
4. Kompetenzfeststellung (KF) und Zertifizierung
5. Bewertung KF und Zertifizierung
6. Fazit
Seite 24 | Berlin 2.10.12 | Forschungsinstitut Betriebliche Bildung (f-bb) gGmbH
Informationen zum Projekt TrialNet
Projektpartner: BAG BBWBildungsträger, Bildungswerke der WirtschaftBundesagentur für ArbeitBeratung: Universität Hamburg, Institut für Berufs- und Wirtschaftspädagogik
Laufzeit: 1. April 2009 – 31. März 2015
Förderung: Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Rolle f-bb: wissenschaftliche Begleitung, Koordination
Seite 25 | Berlin 2.10.12 | Forschungsinstitut Betriebliche Bildung (f-bb) gGmbH
Informationen zum Projekt TrialNet
Berufe BBiG § 66 / HWO § 42m
Bausteine des BIBB
1 Koch/Köchin -2 Fachpraktiker Küche X -
3 Kaufmann/-frau im Einzelhandel X4 Verkäufer/-in X5 Fachpraktiker Verkauf X (X)
6 Fachkraft für Lagerlogistik X7 Fachlagerist/-in X8 Fachpraktiker Lager X (X)
9 Bürokauffrau/-mann -
10 Kaufmann/-frau für Bürokommunikation -
11 Fachpraktiker Büro X -
12 Tischler/-in -
13 Fachpraktiker Holz X -
Seite 26 | Berlin 2.10.12 | Forschungsinstitut Betriebliche Bildung (f-bb) gGmbH
Gliederung
1. Informationen zum Projekt
2. Bausteinkonzept
3. Bewertung Ausbildungsbausteine
4. Kompetenzfeststellung (KF) und Zertifizierung
5. Bewertung KF und Zertifizierung
6. Fazit
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2. Bausteinkonzept
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2. Bausteinkonzept, Bsp. Fachlagerist
Teilqualifikation 1Wareneingang und innerbetrieblichen Transport (42 Wochen)
Teilqualifikation 2Lagerung von Gütern (24 Wochen)
Teilqualifikation 3Kommissionierung, Verpackungund Versand (38 Wochen)
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2. Bausteinkonzept, Bsp. Fachlagerist
Bezug ARP§ 7, Nr.
Bezug RLP Lernfeld
Ausbildungsbaustein 5: Kommissionierung 3 b, 4d, 5b,f, 6 b,d,e, 7a,b, 10a,b.c,d,e,f
4, 5, 6
Ausbildungsbaustein 6: Verpackung 4c,d, 6e,f, 10e,f,d 5, 6
Ausbildungsbaustein 7: Versand 1, 2, 4, 5a, 7, 8 e, 11 b,c,e 6, 7, 8
Kompetenzbeschreibung der Teilqualifikation 3 Kommissionierung, Verpackung und Versand Die Auszubildenden können zielgerichtet und verantwortungsbewusst unter Berücksichtigung sicherheitsrelevanter Vorgaben kommissionieren. Sie bereiten den Material- und Informationsfluss der jeweiligen Lager- und Kommissioniersysteme vor, kommissionieren nach unterschiedlichen Methoden und bewerten die Kommissionierleistung unter Berücksichtigung ihrer Einflussfaktoren. Sie können die produktspezifischen Anforderungen an Verpackungen unter Beachtung vertraglicher, nationaler und internationaler Bestimmungen bewerten. Sie wählen die verschiedenen Packmittel und -hilfsmittel nach ihren Eigenschaften und Einsatzmöglichkeiten aus und berücksichtigen dabei Güter- und Transportart, Transportweg, Umweltverträglichkeit und Wirtschaftlichkeit. Sie ermitteln die Verpackungskosten. Sie sind in der Lage, Güter zu versenden und wählen die passenden Verkehrsträger aufgrund vorheriger Kostenermittlung aus.
Teilqualifikation 3Kommissionierung, Verpackung und Versand (38 Wochen)
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2. Bausteinkonzept, Bsp. Fachlagerist
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Gliederung
1. Informationen zum Projekt
2. Bausteinkonzept
3. Bewertung Ausbildungsbausteine
4. Kompetenzfeststellung (KF) und Zertifizierung
5. Bewertung KF und Zertifizierung
6. Fazit
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3. Bewertung Ausbildungsbausteine
Betriebe bewerten positiv
Übersichtlichkeit der Ausbildungsinhalte
Transparenz des Ausbildungsstands
Bausteinstruktur erleichtert eigene Ausbildungsplanung (KMU)
Eignung für Auszubildende
„Verpflichtung“ auf Ausbildung (Inhalte, Selbständigkeit)
Transparenz wird positiv bewertet (Wo stehe ich?)
verstehen z. T. Inhalte nicht
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Großbetriebe Kleinbetriebe
mit Ausbildungs-
erfahrung
schwierig von Modulkonzept zu überzeugen
BehindertenbeauftragteCorporate Social Responsibility
gut zu überzeugen, da meist keine eigenen Pläne vorhanden
fertige DokumenteÜbersichtlichkeitOrientierung
ohne Ausbildungs-
erfahrung
eher selten, aber bilden eventuell nicht im gesuchten Beruf aus
Corporate Social Responsibility
zu überzeugen, da fertige Dokumente als Angebot
ÜbersichtlichkeitErfahrungsvorsprung
3. Bewertung Ausbildungsbausteine
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Gliederung
1. Informationen zum Projekt
2. Bausteinkonzept
3. Bewertung Ausbildungsbausteine
4. Kompetenzfeststellung und Zertifizierung
5. Bewertung Kompetenzfeststellung und Zertifizierung
6. Fazit
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4. Kompetenzfeststellung und Zertifizierung
Grundlage für KF sind die Teilqualifikationen
KF finden nach Absolvierung der Inhalte einer TQ statt
je nach Beruf gibt es 2-4 KF
Einheitliche Vorgaben für Inhalt, Ablauf, Dokumentation
FunktionenKF dienen dem Training von Prüfungssituationen KF stellen Meilensteine im Ausbildungsverlauf dar KF sind kompetenzorientierte „Prüfungen“KF sollen zu einem verwertbaren Zertifikat führen
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bisher an Zertifizierung beteiligte IHK: München, Nürnberg, Würzburg, Regensburg
gemeinsame Qualitätsstandards für Rahmenvorgaben, Durchführung, Dokumentation, Bewertung
zuständige Stelle bewertet die Aufgabenstellungen und hat das Recht die Durchführung zu überwachen
gemeinsames Zertifikat Träger - IHK
Qualitätsstandards sind Vorlage für Gespräche mit weiteren Kammern (an den Projektstandorten)
4. Kompetenzfeststellung und Zertifizierung
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4. Kompetenzfeststellung und Zertifizierung
Seite 38 | Berlin 2.10.12 | Forschungsinstitut Betriebliche Bildung (f-bb) gGmbH
Gliederung
1. Informationen zum Projekt
2. Bausteinkonzept
3. Bewertung Ausbildungsbausteine
4. Kompetenzfeststellung und Zertifizierung
5. Bewertung Kompetenzfeststellung und Zertifizierung
6. Fazit
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5. Bewertung KF und Zertifizierung
Bewertung Betriebe / Träger
KF gibt verlässliche Rückmeldung
KF fördert systematisches Ausbilden
hoher Aufwand (parallel zur Prüfungsvorbereitung)
Eignung für Auszubildende
sehr hohe Motivation durch Zertifikat
„Kompetenzerlebnis“
KF fördert Verständnis für Komplexität der Praxis und desZusammenhangs von Theorie und Praxis
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6. Fazit
Rahmenbedingungen sind entscheidend
Eignung von Ausbildungsbausteinen abhängig von Betriebsgröße, Branche, Beruf
Ausbildungsbausteine und Kompetenzfeststellungen haben Auswirkungen auf Qualität der Ausbildung
Beschreibung von erworbenen Kompetenzen (Teilqualifikationen): künftig Orientierung am DQR(?)
Offene Frage: Akzeptanz / Verwertbarkeit von Teilqualifikationen
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Besten Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Seite 42 | Berlin 2.10.12 | Forschungsinstitut Betriebliche Bildung (f-bb) gGmbH
Dr. Lutz Galiläer
Tel.: 0911/27779 -67Forschungsinstitut Betriebliche Bildung(f-bb) gGmbH, Obere Turnstraße 8, 90429 Nürnberg, Telefax: +49 (911) 27779-50www.f-bb.de
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Fachtagung „Auf dem Weg zur Inklusion – die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in der Jugendsozialarbeit“
Angelika Kvaic - Oktober 2012
Beitrag der Bundesagentur für Arbeit zur Inklusion von Menschen mit Behinderung
Seite 2
Die VN-Behindertenrechtskonvention (VN – BRK) setzt neuen Impuls
Artikel 1
Zweck
Zweck dieses Übereinkommens ist
es, den vollen und
gleichberechtigten Genuss aller
Menschenrechte und
Grundfreiheiten durch alle
Menschen mit Behinderungen zu
fördern, zu schützen und zu
gewährleisten und die Achtung der
ihnen innewohnenden Würde zu
fördern.
…
Fachtagung LAG KJS, Oktober 2012, © Bundesagentur für Arbeit
Seite 3
VN – BRK formuliert Anforderungen an Politik und Gesellschaft
Text
Inklusion „Anpassung des
Systems“
Barriere-
freiheit “One design for all”
Partizipation “Mitten in der Gesellschaft“
assistierte Selbst-
bestimmung „Nicht über uns, ohne uns“
BA ist bei der Umsetzung in allen Bereichen gefordert!
Fachtagung LAG KJS, Oktober 2012, © Bundesagentur für Arbeit
Seite 4
VN - BRK löst Handlungsbedarf für Deutschland und die Bundesagentur für Arbeit (BA) aus
infrastruktureller / kommunikationstechnischer
Barrierefreiheit
inklusiver schulischer Bildung
inklusiver beruflicher Bildung
inklusiver Beschäftigung
Handlungsbedarf bei…
Nationaler
Aktions-
plan
der
Bundes-
regierung
Maßnahmen zur Bewusstseinsbildung
Fachtagung LAG KJS, Oktober 2012, © Bundesagentur für Arbeit
Seite 5
Beschäftigungssituation schwerbehinderter Menschen
verbessern
Beschäftigung 1. Arbeitsmarkt vor Werkstatt für
behinderte Menschen
Nationaler Aktionsplan bestätigt die geschäftspolitische
Ausrichtung der BA
Inklusive Strukturen in Aus- und Weiterbildung
BA mit Vorbildfunktion als Arbeitgeber
BA als
Gesamt-
organisation
beteiligt sich mit
mehr als 30
Maßnahmen Barrierefreier Zugang zu Dienstleistungen der BA
Fachtagung LAG KJS, Oktober 2012, © Bundesagentur für Arbeit
Seite 6
Betreuung und
Vermittlung behinderter
Menschen
Organisation der BA
Berufliche
Rehabilitation
Handlungsfelder für die BA (exemplarisch)
Bewusstseinsbildung
Fachtagung LAG KJS, Oktober 2012, © Bundesagentur für Arbeit
Seite 7
Woche der Menschen mit Behinderung (erstmals durchgeführt im Dezember 2011)
Adressaten: Arbeitgeber, Multiplikatoren, Mitarbeiter der BA
Netzwerkveranstaltungen
Pressearbeit
Informationsveranstaltungen extern (z.B. bei Innungen) sowie intern
(Fachkräfteinformation)
Fachtagung „Inklusive Ausbildung“ - November 2010
Kooperation mit dem Behindertenbeauftragten
Konkrete Beispiele wie Ausbildung und Qualifizierung inklusiv in und mit
Betrieben gelingen kann
Fachvorträge und Marktplatz für Arbeitgeber und Multiplikatoren
Ausbildungskampagne „Ich bin gut – inklusiv gestalten ab 2012
„Ich bin gut“- Camps für Ausbildungssuchende
Ein Viertel der Plätze speziell an Jugendliche mit Behinderung verlost
Fachtagung „Durchstarten mit Arbeit. Menschen mit Behinderung in der Grundsicherung“ – Oktober 2011
Bewusstseinsbildung
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Seite 8
Barrierefreiheit
Internetauftritt, z.B. JOBBÖRSE, erfüllt die Vorgaben nach der
Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem
Behindertengleichstellungsgesetz“(BITV)
Einführung von Gebärden-Telephonie in Vorbereitung
Aktivitäten entsprechend dem Diversity Management Ansatz
Innensicht
bei Beschäftigung sowie
bei Qualifizierung von Menschen mit Behinderung in der BA
Außenansicht
Chancengleichheit und Ausrichtung an
persönlichen Kompetenzen der Menschen mit Behinderung durch
speziell geschulte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie
bedarfsorientierte Angebote der BA
Organisation
Fachtagung LAG KJS, Oktober 2012, © Bundesagentur für Arbeit
Seite 9
Verantwortungsbereiche am Übergang Schule-Beruf
Fachtagung LAG KJS, Oktober 2012, © Bundesagentur für Arbeit
Übergangs-system
Ausbildung ggf. Beschäftigung
Erwerbs-tätigkeit
Schule
Länder
Bundesagentur für Arbeit (BA) ggf. BA
ggf. Länder
Seite 10
Aufgaben und Instrumente der BA am Übergang Schule-Beruf
Berufsorientierung
Beratung
Berufseinstiegsbegleitung
Berufsvorbereitung
Ausbildungsvermittlung
Förderung der Ausbildung
Übergangs-system
Ausbildung ggf. Beschäftigung
Erwerbs-tätigkeit
Schule
Förderung der Arbeitgeber
Potential-analyse
Phase II Phase I Phase III
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Seite 11
Übergangs-system
Ausbildung ggf. Beschäftigung
Erwerbs-tätigkeit
Schule
Potentialanalyse/ Berufswegekonferenzen
Berufsorientierung
Schulbesprechungen
Schulbesprechung im BiZ (Berufsinformationszentrum)
Elternveranstaltungen
(Erweiterte) vertiefte Berufsorientierung (Kofinanzierung)
Berufsberatung
Ausbildungsvermittlung
Berufseinstiegsbegleitung (Phase I)
Unterstützung beim Übergang von der Schule in berufliche Ausbildung
(Kofinanzierung)
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Liegt ein besonderer Teilhabebedarf nach §19 SGB III vor ?
?
Seite 12
Förderung im Rahmen der allgemeinen Leistungsausführung (z.B. Benachteiligtenförderung):
Der individuelle Förderbedarf erfordert behinderungsbedingt keine besonderen Rahmenbedingungen
Förderung im Rahmen der besonderen Leistungsausführung (Teilhabe am Arbeitsleben)
Der individuelle Förderbedarf kann nur durch besondere behinderungsspezifische Angebote realisiert werden
Förderung nach dem Grundsatz „so normal wie möglich - so speziell wie notwendig!
Teilhabe von Menschen mit Behinderung
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Ziel ist immer die inklusive Teilhabe !
Seite 13
Berufsberatung und Ausbildungsvermittlung
Diagnostische Maßnahmen
Abklärung beruflicher Eignung/ Arbeitserprobung
Diagnose Arbeitsmarktfähigkeit (DIA-AM)
Berufseinstiegsbegleitung (Phase II)
Begleitung im Übergangssystem (Kofinanzierung)
Berufsvorbereitung
Maßnahmen zur Herstellung der Ausbildungsreife
schulisch (u. a. BVJ/ BGJ)
Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen (BvB*)
Einstiegsqualifizierung
Freiwilliges Soziales Jahr u.ä.
Eingangsverfahren WfbM
Übergangs-system
Erwerbs-tätigkeit
Schule Ausbildung ggf. Beschäftigung
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* ggf. behinderungsspezifische Durchführung
Seite 14
Berufseinstiegsbegleitung (Phase III)
Stabilisierung des Ausbildungsverhältnisses (Kofinanzierung)
Betriebliche Ausbildung
Unterstützung Auszubildende (ausbildungsbegleitende Hilfen (abH))
und/oder Arbeitgeber (Ausbildungszuschuss)
begleitete betriebliche Ausbildung (Unterstützung Azubi und Betrieb)
Außerbetriebliche Berufsausbildung
allgemeine Förderung von Berufsausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen
auf besondere Bedürfnisse behinderter Menschen ausgerichtete Maßnahmen
Ausbildung in Reha-Einrichtungen (z.B. Berufsbildungswerke, Wohnortnahe Reha-
Einrichtungen)
Individuelle betriebliche Qualifizierung im Rahmen Unterstützter Beschäftigung (§ 38a SGB IX)
Berufsbildungsbereich WfbM
Übergangs-system
Erwerbs-tätigkeit
Schule Ausbildung ggf. Beschäftigung
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Beispiel: Begleitete betriebliche Ausbildung (bbA)
Modul 1
Vorbereitung auf betriebliche Ausbildung
Akquise von betrieblichen Ausbildungsplätzen
Modul 2
bedarfsgerechte Begleitung während betrieblicher Ausbildung
für Teilnehmer und Betriebe
Gewährleistung rehapädagogischer Qualifikation
Unterstützung Teilnehmer am Übergang in Beschäftigung
Erfolgsorientierung:
Prämie bei Eingliederung in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung
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Übergangs-system
Erwerbs-tätigkeit
Schule Ausbildung ggf. Beschäftigung
Seite 16
Förderung der Ausbildung für Menschen mit Behinderung
Ausbildungen
nach §4 BBiG/§25 HwO sowie §66 BBIG/§42m HwO:
abnehmende betriebliche Phasen
1 BaE = Berufsausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen (Benachteiligtenförderung)
2 Außerbetriebliche Ausbildung für Menschen mit besonderem Förderbedarf nach §117 Abs. 1 Nr. 1 b SGB III wohnortnahe Berufsausbildung mit besonderer behinderungspezifischer Unterstützung
3 Berufsausbildung in besonderen Reha-Einrichtungen (nach § 117 Abs. 1 Nr. 1 a SGB III in Verbindung mit § 35 SGB IX)
4 AZ = Ausbildungszuschuss; abH = ausbildungsbegleitende Hilfen
Zunehmender Unterstützungsbedarf fordert höhere Betreuungsintensität
Betriebe kooperieren mit Bildungsträgern
„Normale“ duale Durchführung der betrieblichen Ausbildung:
•Ausbildungsleistung ( Ausbildungsvertrag und -verantwortung ) beim Betrieb,
•ggf. Unterstützung durch AZ und /oder abH 4
Begleitete betriebliche Ausbildung (bbA) mit dualer Durchführung der betrieblichen Ausbildung (mit besonderer Unter-stützung nach § 117 Abs. 1 Nr. 1b SGB III):
•Ausbildungsleistung ( Ausbildungsvertrag und -verantwortung ): Betrieb,
•Unterstützung durch Bildungsträger für Betrieb und Azubi ,
• ggf. AZ 4
Kooperative Aus-bildung wohnortnah im Rahmen BaE1 bzw. reha-spezifisch2:
• fachpraktische Ausbildungsleistung (Kooperationsvertrag und –verantwortung ) beim Betrieb,
•Ausbildungsvertrag und -fachtheoretische Ausbildungsunterstütz-ung bei dem Bildungsträger
Integrative Ausbildung wohnortnah im Rahmen BaE 1 bzw. reha-spezifisch2 :
•Ausbildungsleistung (inkl. Ausbildungsvertrag und –verantwortung ) beim Bildungsträger
• Praxisphasen im Betrieb
Verzahnte Ausbildung mit Berufsbildungswerken (VAmB) 3:
•Ausbildungsleistung (Ausbildungsvertrag und –verantwortung) bei dem Berufsbildungswerk
• Praxisphasen im Betrieb mit intensiver Begleitung/ Unterstützung durch Einrichtung (bis zur Hälfte der Ausbildungszeit nach mind. 6-monatiger Vorbereitung durch BBW)
Ausbildung in besonderer Reha-Einrichtung 3 (z.B. im Berufsbildungswerk (BBW)):
•Ausbildungsleistung (Ausbildungsvertrag und –verantwortung) bei der Einrichtung
• Praxisphasen im Betrieb mit intensiver Begleitung / Unterstützung durch Einrichtung nach individuellem Förderbedarf
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Übergangs-system
Erwerbs-tätigkeit
Schule Ausbildung ggf. Beschäftigung
Leistungen an Arbeitgeber nach dem SGB III
Eingliederungszuschuss
Probebeschäftigung
Arbeitshilfen für behinderte Menschen
Mehrfachanrechnung von schwerbehinderten Menschen und Gleichgestellten nach SGB IX
Individuelle Leistungen
u. a. Vermittlungsbudget nach § 44 SGB III
ggf. Leistungen zur Teilhabe nach § 33 SGB IX
…
Leistungen nach dem SGB IX durch die Integrationsämter
Berufsbegleitung ( § 38 a SGB IX)
Minderleistungsausgleich
….
Arbeitsbereich WfbM (SGB IX i.V.m. SGB XII)
Fachtagung LAG KJS, Oktober 2012, © Bundesagentur für Arbeit
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Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Es ist normal, verschieden zu sein.
Das menschliche Leben verdankt sich einer unendlichen Schöpfungskraft, die in der zahllosen Vielfalt der Menschheit zum Ausdruck kommt. Es gibt nicht zwei Menschen, die einander völlig gleichen. Jeder von uns ist ein Individuum. Darum gibt es keine Norm für das Mensch-Sein. Der eine ist taub, der andere humorlos, der Dritte langsam im Denken, der vierte unsozial.
Behinderung ist nichts anderes als Verschiedenheit.
(Richard v. Weizsäcker)
Fachtagung LAG KJS, Oktober 2012, © Bundesagentur für Arbeit