15
LVR-Landesjugendamt LVR-Fachbereich Kinder und Familie KiBiz-Revision und U 3 Landesjugendhilfeausschuss Rheinland 27.03.2014 Dr. Carola Schneider/ LVR-Landesjugendamt Rheinland

KiBiz-Revision und U 3

  • Upload
    ojal

  • View
    29

  • Download
    0

Embed Size (px)

DESCRIPTION

KiBiz-Revision und U 3. Landesjugendhilfeausschuss Rheinland 27.03.2014 Dr. Carola Schneider/ LVR-Landesjugendamt Rheinland. KiBiz. Regierungsentwurf (Befassung im Kabinett) liegt vor. Termine des Landtags zur schriftlichen Anhörung der Verbände und mündlichen Anhörung im Landtag? - PowerPoint PPT Presentation

Citation preview

Page 1: KiBiz-Revision und U 3

LVR-LandesjugendamtLVR-Fachbereich Kinder und Familie

KiBiz-Revision und U 3

Landesjugendhilfeausschuss Rheinland

27.03.2014

Dr. Carola Schneider/ LVR-Landesjugendamt Rheinland

Page 2: KiBiz-Revision und U 3

LVR-LandesjugendamtLVR-Fachbereich Kinder und Familie

Regierungsentwurf (Befassung im Kabinett) liegt vor. Termine des Landtags zur schriftlichen Anhörung der Verbände und

mündlichen Anhörung im Landtag?

Jährliche Zuschläge des Landes NRW:

a) Referentenentwurf: 55 Mio. € für zusätzliches Personal

b) Regierungsentwurf: - keine Veränderung dazu, auch nicht hinsichtlich 1,5 % Erhöhung.

KiBiz

27.03.2014 Folie 2

Referentenentwurf Freie Wohlfahrtspflege

Verwaltungen der LandesjugendÄ

Kommunale Spitzenverbände

Verfügungspauschalen für zus. Personal in Höhe von 55 Mio. € durch Land NRW als Zuschläge

Weg in die richtige Richtung, aber zu wenig finanzielle Unterstützung

Zusätzliche Gelder positiv, aber zu ge-ringer Entlastungs-effekt für die einzelne Kita

Die KommSV sehen es als positiv an, dass die Zuschläge reine Landesfinanzierung sind.

Page 3: KiBiz-Revision und U 3

LVR-LandesjugendamtLVR-Fachbereich Kinder und Familie

27.03.2014 Folie 3

Referentenentwurf Freie Wohlfahrtspflege

Verwaltungen der Landesjugend-

ämter

Kommunale Spitzenverbände

§ 16 a:KITAplus (45 Mio. € als Zuschläge des Landes NRW für Kinder mit beson-derem Unter-stützungsbedarf); mindestens 25000 Euro/ EinR.

Inhaltliche Ausrichtung wird begrüßt, aber fachlicher Anspruch und Finanzierung klaffen auseinander.

Bezeichnung „KITA plus“ ist irreführend, da der Name ander-weitig vergeben ist.

Die KITAplus-Einrichtungen und ihre Aufgaben werden positiv bewertet.Es fehlen noch konkrete Auswahl-kriterien und Planungsziele /Vorgaben des Landes zur Gewährung des Zuschusses.

positiv sehen die KommSV die Zuschläge in Höhe von 45 Mio. € durch reine Landesfinanzierung

z422126
Kinder mit besonderem Unterstützungsbedarf ist auch eine Formulierung für Kinder mit Handicaps (Verwechslungsgefahr)Ob die Verfügungspauschale rücklagefähig ist, bleibt offen.
Page 4: KiBiz-Revision und U 3

LVR-LandesjugendamtLVR-Fachbereich Kinder und Familie

a) Referentenentwurf: Sprachförderung (§§ 16 b /21 b)

b) Regierungsentwurf: keine Änderung

27.03.2014 Folie 4

Referentenentwurf

Freie Wohlfahrtspflege

Verwaltungen der Landesjugend-

ämter

Kommunale Spitzenverbände

§ 16 b:Fachkräfte für zus. Sprachförderbedarf (25 Mio. € derzeit im System); Zuschuss pro Einrichtung mind. 5.000,-- €

nicht auf eine Kraft fokussieren; das ganze Team muss entsprechend fortgebildet werden.

Der Paradig-menwechsel - weg von Delfin 4 – zur alltagsorientierten Sprachbildung wird begrüßt. Neuverteilung führt faktisch zu „Schwerpunkteinrich-tungen Sprache“ (da keine Einzelfinan-zierung pro Kind mehr)

geforderte Qualifizierung (600 Std.) zu hoch angesetzt.

Page 5: KiBiz-Revision und U 3

LVR-LandesjugendamtLVR-Fachbereich Kinder und Familie

Freie Wohlfahrtspflege

Verwaltungen der Landesjugend-

ämter

Kommunale Spitzenverbände

§ 2:Kontinuität im Bildungsprozess und individualisierte Ausrichtung

Die Aussagen werden fachlich unterstützt.

Die umfassenden programmatischen Aussagen zum Auftrag der Kitas werden begrüßt.

Aussagen werden begrüßt.

27.03.2014 Folie 5

Allgemeine Grundsätze des KiBiz

Referenten-

entwurf

Regierungsentwurf: keine Änderung

Page 6: KiBiz-Revision und U 3

LVR-LandesjugendamtLVR-Fachbereich Kinder und Familie

27.03.2014 Folie 6

Planungssicherheit

Referentenentwurf Freie Wohlfahrtspflege

Verwaltungen der Landesjugend-

ämter

Kommunale Spitzenverbände

§ 21 e:Planungsgarantie, Wegfall des 10 % Korridors, Garantie Budget für zwei Jahre

Inhalt gut, in der Ausführung zu viel Aufwand

Inhaltlich gut, weil Kontinuität in der Personalplanung – aber noch ver-stärkter Klärungs-bedarf zur Umset-zung

stärkere finanzielle Belastung der Jugendämter; erhöhter Verwal-tungsaufwand

§ 19: Berechnungsgrund-lage für die Kita-Finanzierung

grundlegende Finanzierung zu schlecht (nur 1,5 % Erhöhung der Pauschale nach § 19 II)

grundlegende Finanzierung zu schlecht (nur 1,5 % Erhöhung der Pauschale)

grundlegende Finanzierung zu schlecht (nur 1,5 % Erhöhung der Pauschale)

Regierungsentwurf: Maßstab ist nicht mehr die durchschnittliche Ist-Belegung, sondern die tatsächliche Ist-Belegung bei § 21 e.

Page 7: KiBiz-Revision und U 3

LVR-LandesjugendamtLVR-Fachbereich Kinder und Familie

27.03.2014 Folie 7

Angebotsstruktur

a) Referentenentwurf: Gruppenzusammensetzung nach pädagogischen Konzepten (§ 13 d Abs. 1 und 2)

Der Träger kann die pädagogische Angebotsstruktur und Gruppenbildung nach seiner Konzeption festlegen.

b) Regierungsentwurf: Missverständliche Formulierung bei Begrenzung der Gruppengröße/ hinsichtlich des

Personals ist weg.

Referentenentwurf Freie Wohlfahrtspflege

Verwaltungen der Landesjugend-

ämter

Kommunale Spitzenverbände

§§ 13, 18 und 19 : Öffnung der Gruppenstrukturen

Gefahr, dass keine sinnvolle Begrenzung eingehalten wird; abnehmende Bindung und Orientierung an Standards

kein Qualitätsrahmen mehr; Gruppen-obergrenzen sind faktisch abgeschafft; Neufassung § 18 IV „ohne zusätzliche Personalausstattung“

Page 8: KiBiz-Revision und U 3

LVR-LandesjugendamtLVR-Fachbereich Kinder und Familie

Wunsch- und Wahlrecht der Eltern (§§ 3a; 3b)a) Referentenentwurf

27.03.2014 Folie 8

Referenten-entwurf

Freie Wohlfahrtspflege

Verwaltungen der Landesjugend-

ämter

Kommunale Spitzenverbände

§ 3 a:Wunsch- und Wahlrecht der Eltern

kontinuierlicher Förderungs- und Bildungsprozess von Kindern steht der ausschließlichen Orientierung an den Betreuungsbedarfen von Familien entgegen; zu starke Fokus-sierung auf Bedürfnisse der Eltern zu Lasten der Kinder

Preis für Wunsch- und Wahlrecht ist die Flexibilisierung der Angebotsstruktur /freies Mischen der Gruppenstrukturen in Kitas. Obergrenzen für pädagogisch sinnvolle Gruppen-konstellationen? Betriebserlaubnisverfahren? Wortlaut des Gesetzes derzeit missverständlich: Kein Unterschreiten der 25 Stunden-Betreuung in Kitas soll möglich sein (sonst Spielgruppen / Tagespflege)

keine Unterschreitung von 25 Std.-Betreuung bei Kitas.- zu umfangreiches Wunsch- und Wahlrecht für die Eltern;- Grenze des individuellen Betreuungswunsches (Trägerhoheit und Finanzierbarkeit)- Nachrangigkeit des Wunsches auswärtiger Eltern

b) Regierungsentwurf: Keine Betreuung in Kitas unter 25 h ist in der Formulierung nun klargestellt. Wunsch- und WahlR ist eingeschränkt durch Belange des Kindeswohls!

z422126
in der letzten Spalte ist der Text verrutscht!
Page 9: KiBiz-Revision und U 3

LVR-LandesjugendamtLVR-Fachbereich Kinder und Familie

Hoher Verwaltungsaufwandfür Jugendämter und Landesjugendämter!

Regierungsentwurf: Statt drei Verwendungsnachweise nunmehr noch ein Verwendungsnachweis!

27.03.2014 Folie 9

Referentenentwurf Freie Wohlfahrtspflege

Verwaltungen der Landesjugend-

ämter

Kommunale Spitzenverbände

Verwaltungsmehrauf-wand und –kosten durch Abrechnung der Pauschalen und durch getrennte VN für KITAplus, Verfügungspau-schale, Sprach-förderung

Fördertatbestände sollten in einem Nachweis ab-rechenbar sein

hoher Verwaltungsaufwand für alle Beteiligten; Vereinbarung zwingend erforderlich

Senkung des Verwaltungsaufwan-des des Abrech-nungsverfahrens ist dringend notwendig.

Page 10: KiBiz-Revision und U 3

LVR-LandesjugendamtLVR-Fachbereich Kinder und Familie

27.03.2014 Folie 10

Referenten-entwurf

Freie Wohlfahrtspflege Verwaltungen der LandesjugendÄ

Kommunale Spitzenverbände

§ 13 e I und II: Öffnungszei-ten und Schließtage (mindestens 20, höchstens 30 Tage). Wöchentliche Betr.zeit des Kindes zeitlich unterschiedlich auf Wochen-tage verteilen

Flexibilisierung geht zu Lasten der Betreuungskontinuität;Finanzierung entsprechend der vorgehaltenen Angebote unabhängig von den Nutzungsschwankungen. Flexibilisierungsmöglichkeiten stehen in Abhängigkeit von der Größe der Einrichtung;gleichzeitige Eingewöhnung und Schulkindbetreuung – große Belastung und Überbelegung.

entsprechende Personalfinanzierung ist nicht gegeben; komplizierte Personalplanung! Kindeswohl? Gleichzeitige Eingewöhnung und Schulkindbetreuung – große Belastung und Überbelegung.

Wahlmöglichkeiten der Eltern zu extensiv, machen Personal-planung unmöglich. Forderung: Sonderfinanzierung bei ganzjähriger Öffnung; gleichzeitige Eingewöhnung und Schulkindbetreuung – große Belastung und Überbelegung (unterschiedl. Auffas-sungen der JÄ).

z422126
Page 11: KiBiz-Revision und U 3

LVR-LandesjugendamtLVR-Fachbereich Kinder und Familie

Schulkinder in den Ferien

a) Referentenentwurf § 13 e V: Dies gilt für Kinder, die neu eingeschult werden bis zum Eintritt in die Schule, sofern die Verpflichtung nach § 24 Abs. 3 und 4 SGB VIII nicht durch Angebote nach § 5 SGB VIII erfüllt wird.

b) Regierungsentwurf: Diese Vorschrift ist gestrichen.

Mittagessen für alle Kita-Kinder

27.03.2014 Folie 11

Referenten-entwurf

Freie Wohlfahrtspflege

Verwaltungen der Landesjugend-

ämter

Kommunale Spitzenverbände

§ 13 d IV: Mittagessen. Jedem Kind unabhängig von wöchentlicher Betreuungszeit!RegierungsE: Erst ab 35 h Mittagsessen verpflichtend!

grundsätzlich gut, aber zusätzliche Ressourcen (Personal/Räume) notwendig

Pädagogisch grundsätzlich zu begrüßen, dass jede Kita Mittagessen anbieten muss – jedoch auf übliche Mittagsessenzeit be-schränken, da sonst personell nicht zu leisten.

Sprengt räumliche und personelle Ressourcen; soll für 25/35 Std. nicht als Pflicht gelten.

Page 12: KiBiz-Revision und U 3

LVR-LandesjugendamtLVR-Fachbereich Kinder und Familie

Interkommunaler Ausgleich bei gemeindefremden Kindern

a) Referentenentwurf: Das Jugendamt der aufnehmenden Kommune kann einen Kostenausgleich von dem Jugendamt des Wohnsitzes des Kindes verlangen. Die Kostenbeitragserhebung nach

WohnsitzJA.

b) Regierungsentwurf: bleibt so

27.03.2014 Folie 12

Referentenentwurf Freie Wohlfahrtspflege

Verwaltungen der Landesjugend-

ämter

Kommunale Spitzenverbände

Interkommunaler Ausgleich § 21 d

wird begrüßt Vorschrift trägt zur Vermeidung von Streitigkeiten der Jugendämter bei.

es wird keine Notwendigkeit gesehen; Verwal-tungsaufwand zu hoch.

Page 13: KiBiz-Revision und U 3

LVR-LandesjugendamtLVR-Fachbereich Kinder und Familie

27.03.2014 Folie 13

Referenten-entwurf

Freie Wohlfahrtspflege Verwaltungen der LandesjugendÄ

Kommunale Spitzenverbände

§ 20 a:Rücklagenbe-grenzungRegierungsE: 15 % bei Einhaltung des 2. Wertes (10 % ohne)

allgem. Rücklage sollte auf 10 % begrenzt werden, unab-hängig davon, ob der 2. Wert Personal erreicht; Rücklage soll nicht einrichtungs-, sondern trägerbezogen sein.

Rücklagenbegrenzung wird positiv gesehen

Rücklagenbegrenzung wird positiv gesehen, auch die Koppelung an vorgehaltenes Personal

§ 20Zuschuss des JA

Trägeranteil bei komm. Einrichtungen zu hoch;Forderung: Zuschuss auch bei neuen 1gr. Einrichtungen

§ 22Landeszuschuss KitaPflege

nicht ausreichend; vor allem nicht beim KmB – s. Modellprojekte des LVR zur Kindertagespflege

Mietpauschalen zu niedrig zu niedrig

Finanzierung U 3-Kinder mit Behinderung

Personelle Aufstockung der Finanzierung für Kinder U 3 gefordert, besonders KmB U3

zu niedrig; vor allem bei IIc (U 3 bei 45 Std.-Buchung)

keine landesweit einheitlichen ElternbeiträgeRegE: bleibt so!

keine Gleichheit der Lebensbedingungen ; einheitliche Elternbeitragstabelle.

Kommunen sehen dies unterschiedlich; wenn dafür, dann nur nach Klärung der Konnexität

Page 14: KiBiz-Revision und U 3

LVR-LandesjugendamtLVR-Fachbereich Kinder und Familie

27.03.2014 Folie 14

Page 15: KiBiz-Revision und U 3

LVR-LandesjugendamtLVR-Fachbereich Kinder und Familie

Erziehung besteht hauptsächlich darin, ein Kind zu dem zu machen,

was es schon ist.

Alice Miller

27.03.2014 Folie 15