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KiBiz-Revision und U 3. Landesjugendhilfeausschuss Rheinland 27.03.2014 Dr. Carola Schneider/ LVR-Landesjugendamt Rheinland. KiBiz. Regierungsentwurf (Befassung im Kabinett) liegt vor. Termine des Landtags zur schriftlichen Anhörung der Verbände und mündlichen Anhörung im Landtag? - PowerPoint PPT Presentation
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LVR-LandesjugendamtLVR-Fachbereich Kinder und Familie
KiBiz-Revision und U 3
Landesjugendhilfeausschuss Rheinland
27.03.2014
Dr. Carola Schneider/ LVR-Landesjugendamt Rheinland
LVR-LandesjugendamtLVR-Fachbereich Kinder und Familie
Regierungsentwurf (Befassung im Kabinett) liegt vor. Termine des Landtags zur schriftlichen Anhörung der Verbände und
mündlichen Anhörung im Landtag?
Jährliche Zuschläge des Landes NRW:
a) Referentenentwurf: 55 Mio. € für zusätzliches Personal
b) Regierungsentwurf: - keine Veränderung dazu, auch nicht hinsichtlich 1,5 % Erhöhung.
KiBiz
27.03.2014 Folie 2
Referentenentwurf Freie Wohlfahrtspflege
Verwaltungen der LandesjugendÄ
Kommunale Spitzenverbände
Verfügungspauschalen für zus. Personal in Höhe von 55 Mio. € durch Land NRW als Zuschläge
Weg in die richtige Richtung, aber zu wenig finanzielle Unterstützung
Zusätzliche Gelder positiv, aber zu ge-ringer Entlastungs-effekt für die einzelne Kita
Die KommSV sehen es als positiv an, dass die Zuschläge reine Landesfinanzierung sind.
LVR-LandesjugendamtLVR-Fachbereich Kinder und Familie
27.03.2014 Folie 3
Referentenentwurf Freie Wohlfahrtspflege
Verwaltungen der Landesjugend-
ämter
Kommunale Spitzenverbände
§ 16 a:KITAplus (45 Mio. € als Zuschläge des Landes NRW für Kinder mit beson-derem Unter-stützungsbedarf); mindestens 25000 Euro/ EinR.
Inhaltliche Ausrichtung wird begrüßt, aber fachlicher Anspruch und Finanzierung klaffen auseinander.
Bezeichnung „KITA plus“ ist irreführend, da der Name ander-weitig vergeben ist.
Die KITAplus-Einrichtungen und ihre Aufgaben werden positiv bewertet.Es fehlen noch konkrete Auswahl-kriterien und Planungsziele /Vorgaben des Landes zur Gewährung des Zuschusses.
positiv sehen die KommSV die Zuschläge in Höhe von 45 Mio. € durch reine Landesfinanzierung
LVR-LandesjugendamtLVR-Fachbereich Kinder und Familie
a) Referentenentwurf: Sprachförderung (§§ 16 b /21 b)
b) Regierungsentwurf: keine Änderung
27.03.2014 Folie 4
Referentenentwurf
Freie Wohlfahrtspflege
Verwaltungen der Landesjugend-
ämter
Kommunale Spitzenverbände
§ 16 b:Fachkräfte für zus. Sprachförderbedarf (25 Mio. € derzeit im System); Zuschuss pro Einrichtung mind. 5.000,-- €
nicht auf eine Kraft fokussieren; das ganze Team muss entsprechend fortgebildet werden.
Der Paradig-menwechsel - weg von Delfin 4 – zur alltagsorientierten Sprachbildung wird begrüßt. Neuverteilung führt faktisch zu „Schwerpunkteinrich-tungen Sprache“ (da keine Einzelfinan-zierung pro Kind mehr)
geforderte Qualifizierung (600 Std.) zu hoch angesetzt.
LVR-LandesjugendamtLVR-Fachbereich Kinder und Familie
Freie Wohlfahrtspflege
Verwaltungen der Landesjugend-
ämter
Kommunale Spitzenverbände
§ 2:Kontinuität im Bildungsprozess und individualisierte Ausrichtung
Die Aussagen werden fachlich unterstützt.
Die umfassenden programmatischen Aussagen zum Auftrag der Kitas werden begrüßt.
Aussagen werden begrüßt.
27.03.2014 Folie 5
Allgemeine Grundsätze des KiBiz
Referenten-
entwurf
Regierungsentwurf: keine Änderung
LVR-LandesjugendamtLVR-Fachbereich Kinder und Familie
27.03.2014 Folie 6
Planungssicherheit
Referentenentwurf Freie Wohlfahrtspflege
Verwaltungen der Landesjugend-
ämter
Kommunale Spitzenverbände
§ 21 e:Planungsgarantie, Wegfall des 10 % Korridors, Garantie Budget für zwei Jahre
Inhalt gut, in der Ausführung zu viel Aufwand
Inhaltlich gut, weil Kontinuität in der Personalplanung – aber noch ver-stärkter Klärungs-bedarf zur Umset-zung
stärkere finanzielle Belastung der Jugendämter; erhöhter Verwal-tungsaufwand
§ 19: Berechnungsgrund-lage für die Kita-Finanzierung
grundlegende Finanzierung zu schlecht (nur 1,5 % Erhöhung der Pauschale nach § 19 II)
grundlegende Finanzierung zu schlecht (nur 1,5 % Erhöhung der Pauschale)
grundlegende Finanzierung zu schlecht (nur 1,5 % Erhöhung der Pauschale)
Regierungsentwurf: Maßstab ist nicht mehr die durchschnittliche Ist-Belegung, sondern die tatsächliche Ist-Belegung bei § 21 e.
LVR-LandesjugendamtLVR-Fachbereich Kinder und Familie
27.03.2014 Folie 7
Angebotsstruktur
a) Referentenentwurf: Gruppenzusammensetzung nach pädagogischen Konzepten (§ 13 d Abs. 1 und 2)
Der Träger kann die pädagogische Angebotsstruktur und Gruppenbildung nach seiner Konzeption festlegen.
b) Regierungsentwurf: Missverständliche Formulierung bei Begrenzung der Gruppengröße/ hinsichtlich des
Personals ist weg.
Referentenentwurf Freie Wohlfahrtspflege
Verwaltungen der Landesjugend-
ämter
Kommunale Spitzenverbände
§§ 13, 18 und 19 : Öffnung der Gruppenstrukturen
Gefahr, dass keine sinnvolle Begrenzung eingehalten wird; abnehmende Bindung und Orientierung an Standards
kein Qualitätsrahmen mehr; Gruppen-obergrenzen sind faktisch abgeschafft; Neufassung § 18 IV „ohne zusätzliche Personalausstattung“
LVR-LandesjugendamtLVR-Fachbereich Kinder und Familie
Wunsch- und Wahlrecht der Eltern (§§ 3a; 3b)a) Referentenentwurf
27.03.2014 Folie 8
Referenten-entwurf
Freie Wohlfahrtspflege
Verwaltungen der Landesjugend-
ämter
Kommunale Spitzenverbände
§ 3 a:Wunsch- und Wahlrecht der Eltern
kontinuierlicher Förderungs- und Bildungsprozess von Kindern steht der ausschließlichen Orientierung an den Betreuungsbedarfen von Familien entgegen; zu starke Fokus-sierung auf Bedürfnisse der Eltern zu Lasten der Kinder
Preis für Wunsch- und Wahlrecht ist die Flexibilisierung der Angebotsstruktur /freies Mischen der Gruppenstrukturen in Kitas. Obergrenzen für pädagogisch sinnvolle Gruppen-konstellationen? Betriebserlaubnisverfahren? Wortlaut des Gesetzes derzeit missverständlich: Kein Unterschreiten der 25 Stunden-Betreuung in Kitas soll möglich sein (sonst Spielgruppen / Tagespflege)
keine Unterschreitung von 25 Std.-Betreuung bei Kitas.- zu umfangreiches Wunsch- und Wahlrecht für die Eltern;- Grenze des individuellen Betreuungswunsches (Trägerhoheit und Finanzierbarkeit)- Nachrangigkeit des Wunsches auswärtiger Eltern
b) Regierungsentwurf: Keine Betreuung in Kitas unter 25 h ist in der Formulierung nun klargestellt. Wunsch- und WahlR ist eingeschränkt durch Belange des Kindeswohls!
LVR-LandesjugendamtLVR-Fachbereich Kinder und Familie
Hoher Verwaltungsaufwandfür Jugendämter und Landesjugendämter!
Regierungsentwurf: Statt drei Verwendungsnachweise nunmehr noch ein Verwendungsnachweis!
27.03.2014 Folie 9
Referentenentwurf Freie Wohlfahrtspflege
Verwaltungen der Landesjugend-
ämter
Kommunale Spitzenverbände
Verwaltungsmehrauf-wand und –kosten durch Abrechnung der Pauschalen und durch getrennte VN für KITAplus, Verfügungspau-schale, Sprach-förderung
Fördertatbestände sollten in einem Nachweis ab-rechenbar sein
hoher Verwaltungsaufwand für alle Beteiligten; Vereinbarung zwingend erforderlich
Senkung des Verwaltungsaufwan-des des Abrech-nungsverfahrens ist dringend notwendig.
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27.03.2014 Folie 10
Referenten-entwurf
Freie Wohlfahrtspflege Verwaltungen der LandesjugendÄ
Kommunale Spitzenverbände
§ 13 e I und II: Öffnungszei-ten und Schließtage (mindestens 20, höchstens 30 Tage). Wöchentliche Betr.zeit des Kindes zeitlich unterschiedlich auf Wochen-tage verteilen
Flexibilisierung geht zu Lasten der Betreuungskontinuität;Finanzierung entsprechend der vorgehaltenen Angebote unabhängig von den Nutzungsschwankungen. Flexibilisierungsmöglichkeiten stehen in Abhängigkeit von der Größe der Einrichtung;gleichzeitige Eingewöhnung und Schulkindbetreuung – große Belastung und Überbelegung.
entsprechende Personalfinanzierung ist nicht gegeben; komplizierte Personalplanung! Kindeswohl? Gleichzeitige Eingewöhnung und Schulkindbetreuung – große Belastung und Überbelegung.
Wahlmöglichkeiten der Eltern zu extensiv, machen Personal-planung unmöglich. Forderung: Sonderfinanzierung bei ganzjähriger Öffnung; gleichzeitige Eingewöhnung und Schulkindbetreuung – große Belastung und Überbelegung (unterschiedl. Auffas-sungen der JÄ).
LVR-LandesjugendamtLVR-Fachbereich Kinder und Familie
Schulkinder in den Ferien
a) Referentenentwurf § 13 e V: Dies gilt für Kinder, die neu eingeschult werden bis zum Eintritt in die Schule, sofern die Verpflichtung nach § 24 Abs. 3 und 4 SGB VIII nicht durch Angebote nach § 5 SGB VIII erfüllt wird.
b) Regierungsentwurf: Diese Vorschrift ist gestrichen.
Mittagessen für alle Kita-Kinder
27.03.2014 Folie 11
Referenten-entwurf
Freie Wohlfahrtspflege
Verwaltungen der Landesjugend-
ämter
Kommunale Spitzenverbände
§ 13 d IV: Mittagessen. Jedem Kind unabhängig von wöchentlicher Betreuungszeit!RegierungsE: Erst ab 35 h Mittagsessen verpflichtend!
grundsätzlich gut, aber zusätzliche Ressourcen (Personal/Räume) notwendig
Pädagogisch grundsätzlich zu begrüßen, dass jede Kita Mittagessen anbieten muss – jedoch auf übliche Mittagsessenzeit be-schränken, da sonst personell nicht zu leisten.
Sprengt räumliche und personelle Ressourcen; soll für 25/35 Std. nicht als Pflicht gelten.
LVR-LandesjugendamtLVR-Fachbereich Kinder und Familie
Interkommunaler Ausgleich bei gemeindefremden Kindern
a) Referentenentwurf: Das Jugendamt der aufnehmenden Kommune kann einen Kostenausgleich von dem Jugendamt des Wohnsitzes des Kindes verlangen. Die Kostenbeitragserhebung nach
WohnsitzJA.
b) Regierungsentwurf: bleibt so
27.03.2014 Folie 12
Referentenentwurf Freie Wohlfahrtspflege
Verwaltungen der Landesjugend-
ämter
Kommunale Spitzenverbände
Interkommunaler Ausgleich § 21 d
wird begrüßt Vorschrift trägt zur Vermeidung von Streitigkeiten der Jugendämter bei.
es wird keine Notwendigkeit gesehen; Verwal-tungsaufwand zu hoch.
LVR-LandesjugendamtLVR-Fachbereich Kinder und Familie
27.03.2014 Folie 13
Referenten-entwurf
Freie Wohlfahrtspflege Verwaltungen der LandesjugendÄ
Kommunale Spitzenverbände
§ 20 a:Rücklagenbe-grenzungRegierungsE: 15 % bei Einhaltung des 2. Wertes (10 % ohne)
allgem. Rücklage sollte auf 10 % begrenzt werden, unab-hängig davon, ob der 2. Wert Personal erreicht; Rücklage soll nicht einrichtungs-, sondern trägerbezogen sein.
Rücklagenbegrenzung wird positiv gesehen
Rücklagenbegrenzung wird positiv gesehen, auch die Koppelung an vorgehaltenes Personal
§ 20Zuschuss des JA
Trägeranteil bei komm. Einrichtungen zu hoch;Forderung: Zuschuss auch bei neuen 1gr. Einrichtungen
§ 22Landeszuschuss KitaPflege
nicht ausreichend; vor allem nicht beim KmB – s. Modellprojekte des LVR zur Kindertagespflege
Mietpauschalen zu niedrig zu niedrig
Finanzierung U 3-Kinder mit Behinderung
Personelle Aufstockung der Finanzierung für Kinder U 3 gefordert, besonders KmB U3
zu niedrig; vor allem bei IIc (U 3 bei 45 Std.-Buchung)
keine landesweit einheitlichen ElternbeiträgeRegE: bleibt so!
keine Gleichheit der Lebensbedingungen ; einheitliche Elternbeitragstabelle.
Kommunen sehen dies unterschiedlich; wenn dafür, dann nur nach Klärung der Konnexität
LVR-LandesjugendamtLVR-Fachbereich Kinder und Familie
27.03.2014 Folie 14
LVR-LandesjugendamtLVR-Fachbereich Kinder und Familie
Erziehung besteht hauptsächlich darin, ein Kind zu dem zu machen,
was es schon ist.
Alice Miller
27.03.2014 Folie 15