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Kinder und Jugendliche mit Behinderung: Inklusion durch „Große Lösung“? Prof. Dr. Heiner Keupp Kinder und Jugendliche mit Behinderung: Herausforderungen und Chancen bei einer Allei digkeit de Ki de d J ge dhilfe Alleinzusndigkeit der Kinder- und Jugendhilfe Vortrag beim Fachforum des Ministeriums für Arbeit, Soziales Gesundheit Familie und Frauen in Rheinland- Soziales, Gesundheit, Familie und Frauen in Rheinland Pfalz und des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V. beim DJHT am 9. Juni 2011 in Stuttgart Professor Heiner Keupp » Berichtskommission für den 13. KJB « Professor Heiner Keupp » Berichtskommission für den 13. KJB « 1 1

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Kinder und Jugendliche mit Behinderung: Inklusion durch „Große Lösung“?Prof. Dr. Heiner Keupp

Kinder und Jugendliche mit Behinderung: Herausforderungen und Chancen bei einer

Allei tä digkeit de Ki de d J ge dhilfeAlleinzuständigkeit der Kinder- und Jugendhilfe

Vortrag beim Fachforum des Ministeriums für Arbeit, Soziales Gesundheit Familie und Frauen in Rheinland-Soziales, Gesundheit, Familie und Frauen in Rheinland

Pfalz und des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V. beim DJHT am 9. Juni 2011 in Stuttgart

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Kinder und Jugendliche mit Behinderung: Inklusion durch „Große Lösung“?

Mein Argumentationsgang

Der Inklusionsbegriff ist längst nicht so klar Der Inklusionsbegriff ist längst nicht so klar, wie er gehandelt wird.Wer von der Inklusion reden will darf von Wer von der Inklusion reden will, darf von der Exklusion nicht schweigen.Alleinzuständigkeit der Kinder- und Jugend-Alleinzuständigkeit der Kinder und Jugendhilfe: Gute Gründe für die „Große Lösung“.Bedingungen für eine gute Lösung

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Kinder und Jugendliche mit Behinderung: Inklusion durch „Große Lösung“?

Der 13. KJB: Gesundheitsförderung durch Kinder- und Jugendhilfe

These 1

Inklusion klingt wie das Versprechen einer großen Freiheit, und bedeutet letztlich aber, aus Schon-, Schutz- und Ausgrenzungsräumen in dem Getriebe des globa-l N kk l k ll Ch d Rlisierten Netzwerkkapitalismus anzukommen, mit all seinen Chancen und Risi-ken. Verstehen wir unter Inklusion das Recht an den allgemeinen Zugangschan-cen zu Arbeit, Bildung, Freizeit, Gemeinschaft oder Konsum uneingeschränkt be-t ili t i d b d t t i l t t K T ilh b i k itteiligt zu sein, dann bedeutet es in letzter Konsequenz Teilhabe an einer kapita-listischen Gesellschaft, in der eine gnadenlose Konkurrenz um Geld, Macht und Status herrscht. Es ist eine Gesellschaft, in der vom Subjekt ein Höchstmaß an Flexibilität Mobilität und Eigenregie verlangt wird Ja in letzter Konsequenz Flexibilität, Mobilität und Eigenregie verlangt wird. Ja, in letzter Konsequenz wird von den Subjekten die Realisierung der Norm vom „unternehmerischen Selbst“ erwartet. Für Menschen mit Behinderung kann Inklusion den Eintritt in eine normierte Leistungsgesellschaft bedeuten die mit diversity nur etwas an-eine normierte Leistungsgesellschaft bedeuten, die mit diversity nur etwas anfangen kann, wenn sie Gewinne verspricht.

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Kinder und Jugendliche mit Behinderung: Inklusion durch „Große Lösung“?

Der 13. KJB: Gesundheitsförderung durch Kinder- und Jugendhilfe

These 2

E i d kl d i h d A hl M h d ZEs wird klarer, dass eine wachsende Anzahl von Menschen von den Zuge-hörigkeit ermöglichenden Verwirklichungschancen abgeschnitten, mar-ginalisiert und aus dem Alltag von Arbeit, Politik, Konsum und Zivil-gesellschaft ausgeschlossen ist oder sich so erlebt. Armut ist wieder zu gesellschaft ausgeschlossen ist oder sich so erlebt. Armut ist wieder zu einem zentralen Thema geworden, Begriffe wie „Prekariat“ oder „Ex-klusion“ begegnen uns und lassen sich als Indikatoren für eine tiefgrei-fende gesellschaftliche Transformation lesen.

„Exklusionsempfinden“ breitet sich aus. Im gesellschaftlichen Verhältnis von Exklusion und Inklusion machen sich Veränderungen und Umbrüche bemerkbar. Diese zeigen sich aktuell im Feld der Erwerbsarbeit, im Bereich wohlfahrtsstaatlicher Regulierung und letzten Endes im Gebiet Bereich wohlfahrtsstaatlicher Regulierung und letzten Endes im Gebiet der sozialen Beziehungen selbst.

Es entstehen neue Zonen Verwundbarkeit und der Ausschließung. Wie kann verhindert werden, dass aus dem Zugehörigkeitsbegehren von kann verhindert werden, dass aus dem Zugehörigkeitsbegehren von Menschen mit Behinderung die Erfahrung einem neue „Trichter des Ausschlusses“ wird?

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Kinder und Jugendliche mit Behinderung: Inklusion durch „Große Lösung“?

Die Positionierung des K d d13. Kinder- und

Jugendberichts zur Jugendberichts zur Inklusion

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Kinder und Jugendliche mit Behinderung: Inklusion durch „Große Lösung“?

Kinder und Jugendliche mit Behinderung

Entscheidung: keinen eigenen Abschnitt zu Kindern und Jugend-lichen mit Behinderung, sondern die Lebenslage dieser Kinder und Jugendlichen als Querschnittsthema im Bericht zu bearbeiten. Jugendlichen als Querschnittsthema im Bericht zu bearbeiten.

Kinder und Jugendliche mit Behinderungen sind in erster Linie Kin-der und Jugendliche mit Bedürfnissen, wie sie jedes Kind

t i k ltentwickelt.

Auch für sie sind die gesundheitswissenschaftlichen Grundkonzepte der Salutogenese, das der Verwirklichungschancen und des Em-g , gpowerment in vollem Umfang handlungsleitend.

Bei Kindern- und Jugendlichen mit Behinderung stellt sich beson-ders dringlich die Frage nach einer Vernetzung der Hilfesysteme ders dringlich die Frage nach einer Vernetzung der Hilfesysteme und deren Steuerung („Große Lösung“?).

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Kinder und Jugendliche mit Behinderung: Inklusion durch „Große Lösung“?

Leitlinie 7

Inklusion

Im Sinne der UN-Kinderrechtskonvention (§ 24) haben alle Kinder unabhängig Im Sinne der UN Kinderrechtskonvention (§ 24) haben alle Kinder, unabhängig von ihrem Rechtsstatus, ein Recht „auf das erreichbare Höchstmaß an Ge-sundheit sowie auf Inanspruchnahme von Einrichtungen zur Behandlung von Krankheiten und zur Wiederherstellung der Gesundheit“. Insofern sind alle Krankheiten und zur Wiederherstellung der Gesundheit . Insofern sind alle Maßnahmen an einer Inklusionsperspektive auszurichten, die keine Aus-sonderung akzeptiert. Inklusionsnotwendigkeiten bestehen vor allem für Kinder, die in Armut aufwachsen, für Heranwachsende mit Migrationshin-, , gtergrund und für Mädchen und Jungen mit behinderungsbedingten Hand-lungseinschränkungen. Sprach-, Status- und Segregationsbarrieren sind ab-zubauen und die Lebenslagen von Kindern und Jugendlichen mit Behin-derung sind in allen Planungs- und Entscheidungsprozessen zu berücksichtigen (disability mainstreaming).

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Kinder und Jugendliche mit Behinderung: Inklusion durch „Große Lösung“?

Die Große Lösung“:Die „Große Lösung :

Was ist darunter zu verstehen?

Wer will sie?Wer will sie?

Wer braucht sie?

Wie soll sie aussehen?

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Kinder und Jugendliche mit Behinderung: Inklusion durch „Große Lösung“?

Di G ß Lö “ i lt f i ll Die „Große Lösung“ zielt auf eine volle Integration des Behindertenbereichs in die Zuständigkeit der Kinder- und in die Zuständigkeit der Kinder und Jugendhilfe und bekommt neue Aktualität durch die Ratifizierung der UN-Konvention für die Rechte von Menschen mit Behinderung.

Ziel ist die volle Inklusion und die Über-windung aller Sondereinrichtungen.

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Kinder und Jugendliche mit Behinderung: Inklusion durch „Große Lösung“?

Aktuelle Rechtslage: Getrennte Zuständigkeiten

„Kleine Lösung“: Zuständigkeit der KJH für Heranwachsende mit (drohender) seelischer Behinderung seit 1993 (Einglie-mit (drohender) seelischer Behinderung seit 1993 (Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII) – wegen der Nähe zu entwicklungsbedingtem „erzieherischen Bedarf“.

Zuständigkeit der Sozialhilfe (u.a. Eingliederungshilfe für be-hinderte Menschen nach § 53a § 54 SGB XII) für Heran-hinderte Menschen nach § 53a, § 54 SGB XII) für Heran-wachsende mit geistiger und/oder körperlicher Behinde-rung, aber für Erwachsene mit allen Arten von Behinde-rung!

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Kinder und Jugendliche mit Behinderung: Inklusion durch „Große Lösung“?

Probleme der aufgeteilten (Un-)Zuständigkeiten:U t hi dli h f hli h O i ti Fi i t ä d Hilf l ik Unterschiedliche fachliche Orientierung, Finanzierungsträger und Hilfelogiken:

Jugendhilfe und Eingliederungshilfe haben sich als unabhängige Systeme (getrennte

Welten) entwickelt.)

Orientierung an Behinderungsformen und Institutionenlogik statt an individuellen

Ressourcen und Bedürfnissen

Abgrenzungsprobleme zwischen den Behinderungsarten

Zuordnungsprobleme bei Mehrfachbehinderungen und bei Wechselwirkungen von

behinderungsbedingtem und erzieherischem Bedarf behinderungsbedingtem und erzieherischem Bedarf

Wetteifern von KJH und Sozialhilfe (und auch Krankenkassen) um „Nicht-Zustän-

digkeit“ .

Die im SGB IX geforderten Komplexleistungen und Mischfinanzierungen werden

wegen gesetzlicher und finanzieller Hürden kaum realisiert!!

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Kinder und Jugendliche mit Behinderung: Inklusion durch „Große Lösung“?

Probleme der aufgeteilten (Un-)ZuständigkeitenProbleme der aufgeteilten (Un )Zuständigkeiten

Gefahr von „Verschiebebahnhöfen“ und „Schwarzen Löchern“ B t ff ü i h d h d §§ Di ki ht kä f - Betroffene müssen sich durch das §§-Dickicht kämpfen

und bekommen trotz Rechtsanspruch oft keine/unpassen-de/zu späte Hilfen bzw müssen sie einklagen de/zu späte Hilfen bzw. müssen sie einklagen.

Die spezialisierten Hilfen für Heranwachsende mit (primär) geistigen/körperlichen Behinder ngen behindern oft die geistigen/körperlichen Behinderungen behindern oft die größtmögliche Entfaltung individueller Fähigkeiten und die Wahl eines eigenen LebensstilsWahl eines eigenen Lebensstils.

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Kinder und Jugendliche mit Behinderung: Inklusion durch „Große Lösung“?

Lösungsoptionen

Option 1

Alleinzuständigkeit der Sozialhilfe für Kinder und Jugendliche mit Behinderung

Option 2p

Alleinzuständigkeit der Jugendhilfe für alle Kinder und Jugendlichen mit und ohne Behinderung (sog. „große Lösung“)

Option 3Option 3

Punktuelle Bereinigung einzelner Schnittstellen

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Kinder und Jugendliche mit Behinderung: Inklusion durch „Große Lösung“?

Option 1 – status quo anteOption 1 status quo ante

Bei dieser Lösung steht (weiterhin) das Paradigma der Bei dieser Lösung steht (weiterhin) das Paradigma der Behinderung

im Vordergrundim Vordergrund

die Lebenslage Kindheit und Jugend und der spezifische Entwicklungs- und Förderungsbedarf

im Hintergrund

► Di K t t ht i Wid h I t ti ► Dieses Konzept steht im Widerspruch zur Integration und zur Inklusion

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Kinder und Jugendliche mit Behinderung: Inklusion durch „Große Lösung“?

Option 2 - Große Lösung JugendhilfeOption 2 Große Lösung Jugendhilfe

Bei dieser Lösung stehen die • Lebenslage Kindheit und Jugend und • der spezifische Entwicklungs- und Förde-

rungsbedarfim Vordergrund.

► Dieses Konzept trägt der Integration und Inklusion RechnungInklusion Rechnung

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Kinder und Jugendliche mit Behinderung: Inklusion durch „Große Lösung“?

Option Große Lösung Jugendhilfe

PROUnterscheidung nach der Art der Behinderung entfälltUnterscheidung zwischen behinderungsspezifischem und erzieheri-Unterscheidung zwischen behinderungsspezifischem und erzieherischem Bedarf entfällt bzw. ist jugendhilfeintern zu lösen Synergien durch den Wegfall problematischer Schnittstellen E hebliche fachliche Vo teileErhebliche fachliche Vorteile:

z.B. Erleichterung der integrativen Kindertagesbetreuung und des Zu-gangs von Eltern körperlich/geistig behinderter Kinder bzw. Jugend-l h E h d F l blicher zur Erziehungs- und Familienberatung

CONTRAZuständigkeitswechsel bei Volljährigkeit g j gHoher „Umsetzungsaufwand“

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Kinder und Jugendliche mit Behinderung: Inklusion durch „Große Lösung“?

Option Große Lösung Jugendhilfe

Erste Schritte zur Umsetzung

► Problem: Zuständigkeitsverlagerung von (überörtlichen ) Trägern der Sozialhilfe auf örtliche Träger der JugendhilfeSozialhilfe auf örtliche Träger der Jugendhilfe

► Aufgaben:

Ermittl ng der erforderlichen Um erteil ngs ol mensErmittlung der erforderlichen UmverteilungsvolumensKosten der Leistungen

Kosten des Verwaltungspersonals

Entwicklung von Strategien zur Ressourcenverlagerung

Entwicklung von Qualifizierungskonzepten für die Jugendhilfe

Entwicklung von Konzepten für die Gestaltung des Zuständigkeitsübergangs Entwicklung von Konzepten für die Gestaltung des Zuständigkeitsübergangs bei Volljährigkeit

Gesetzliche Änderungen

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Kinder und Jugendliche mit Behinderung: Inklusion durch „Große Lösung“?

Öffentliche Ausgaben für Leistungen gem §§ 27 ff sowie für Hilfen

Hilf E i hEingliederungshilfen für

Öffentliche Ausgaben für Leistungen gem. §§ 27 ff. sowie für Hilfengem. § 35a SGB VIII; Deutschland insg.; in EUR (n. Reinhard Wiesner 2010)

Hilfen zur Erziehungg g

seelisch behinderte K.u.J

1997 3.988.805.757 186.401.535

1998 4 035 106 912 194 308 0531998 4.035.106.912 194.308.053

1999 4.167.329.087 238.060.017

2000 4.332.348.955 306.490.134

2001 4.539.040.549 355.304.694

2002 4.874.980.577 392.475.713

2003 4.942.404.303 439.368.2972003

2004 4.911.344.787 477.840.317

2005 4.935.356.384 497.387.144

4 895 513 475 517 291 5582006 4.895.513.475 517.291.558

2007 5.108.431.672 531.212.014

2008 5.985.193.000 569.243.000

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Kinder und Jugendliche mit Behinderung: Inklusion durch „Große Lösung“?

Umverteilungsvolumen

Bruttoausgaben für Leistungen der Sozialhilfe für Kinder und Jugendliche mit BehinderungenKinder und Jugendliche mit Behinderungen

Gesamtausgaben

1 857 Mrd davon: 1,857 Mrd. davon:

€ 584,0 Mio € (örtl. Träger)

€ 1273 Mio € (überörtl Träger)€ 1273 Mio. € (überörtl. Träger)

Personalausgaben

40 Mio € pro Jahr

Quelle: Reinhard Wiesner

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Kinder und Jugendliche mit Behinderung: Inklusion durch „Große Lösung“?

Option Große Lösung Jugendhilfe - Was ist zu tunG d SGB VIII d SGB XII • Gesetzesänderungen in SGB VIII und SGB XII

• Harmonisierung der Voraussetzungen für die Gewährung von Eingliederungshilfen als Rechtsanspruch: Im SGB XII: Begriff der „wesentlichen“ Behinderung! „wesentlichen Behinderung!

• Vereinheitlichung der Vorschriften zur Kostenheranziehung(Kostenheranziehung bei Hilfen zur Erziehung ist einkommensorien-tiert, bei Sozialhilfe an „häuslicher Ersparnis“ orientiert)

• Festlegung der Altersbegrenzung für den Zuständigkeitsübergang vom SGB VIII in das SGB SGB XII

• Gute Umsetzung/Mittelumschichtung: Personal und Mittel müssen Aufgaben folgen! müssen Aufgaben folgen!

• Qualifizierung der Fachkräfte in den Regelstrukturen und Sicherung der spezifischen Kompetenz der Eingliederungshilfe, neuesBerufsverständnis aller Fachkräfte

Forderung der Behindertenverbände: Keine Einschränkung von Leistungen, keine Ausweitung der Kostenheranziehung!

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Kinder und Jugendliche mit Behinderung: Inklusion durch „Große Lösung“?

Prüfsteine der Behindertenverbände

1. Keine Leistung der Eingliederungshilfe nach dem SGB XII darf auf dem Weg ins SGB VIII verloren gehen.

2. Auf eine Unterscheidung zwischen erzieherisch und behinderungsspe-zifisch bedingten Leistungsvoraussetzungen muss verzichtet werden.

3. Die Verlagerung darf nicht zu einer Ausweitung der Kosten- und 3. Die Verlagerung darf nicht zu einer Ausweitung der Kosten und Unterhaltsheranziehung der Eltern führen.

4. Der Rechtsanspruch auf Leistungen der Eingliederungshilfe darf im SGB VIII i ht h ä h t lt t iSGB VIII nicht schwächer ausgestaltet sein.

5. Die finanzielle und organisatorische Ausstattung der Jugendhilfe, ins-besondere bei den kleineren Jugendämtern, muss den neuen Aufga-ben gewachsen sein.

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Kinder und Jugendliche mit Behinderung: Inklusion durch „Große Lösung“?

Prüfsteine der Behindertenverbände

6. Die Aufgaben der Jugendämter sind vielfältig und wachsen (z.B. frühe Hilfen, Gewaltprävention, Integration von Kindern und Jugendlichen mit Migrationshintergrund, Ausbau der Tagesbetreuung). Die Hilfe für g g , g g)alle behinderten Kinder und Jugendlichen darf nicht nur eine zusätz-liche Aufgabe der Jugendhilfe werden, sie muss zum Kerngeschäft der Jugendhilfe werdenJugendhilfe werden.

7. Die personelle Ausstattung der Jugendhilfe muss ausreichend sein und den fachlichen Anforderungen der neuen Aufgaben entsprechen. Be-h d f h F hl hk V f h d hinderungsspezifische Fachlichkeit muss zur Verfügung stehen und breit entwickelt werden.

8. Beim Übergang zum Erwachsenenleben und zu den Leistungen der g g gEingliederungshilfe müssen klare und streitfreie Schnittstellen ge-schaffen werden.

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Kinder und Jugendliche mit Behinderung: Inklusion durch „Große Lösung“?

These 3

Die Realisierung der „Großen Lösung“ erfordert ein hohes Maß an Reformbereitschaft und –fähigkeit und könnte zu einem grund-legenden Paradigmenwechsel in der Sozialgesetzgebung führen legenden Paradigmenwechsel in der Sozialgesetzgebung führen.

Es spricht alles dafür, die Steuerungsverantwortung an die Kinder-und Jugendhilfe zu übertragen, allerdings sollte dieser Transfor-J g g , gmationsprozess sorgsam und unter Beteiligung aller davon Be-troffenen (vor allem auch Heranwachsenden mit Behinderung und ihrer Familien) eingeleitet und umgesetzt werden und ihrer Familien) eingeleitet und umgesetzt werden.

Entscheidend ist die Sicherung der vorhandenen Ressourcen und Qualitätsstandards. Die Reform wird kurz- und mittelfristig keine fiskalische Entlastung bringen – eher im Gegenteil!

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Kinder und Jugendliche mit Behinderung: Inklusion durch „Große Lösung“?

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Kinder und Jugendliche mit Behinderung: Inklusion durch „Große Lösung“?

These 4

Neben einer gewaltigen Transformationsleistung im institutionel-len Gefüge der Kinder- und Jugendhilfe und des Eingliede-

b h h k h R fl b rungssystems brauchen wir auch eine kritische Reflexion über die Bedingungen gelingenden Aufwachsens in einer Gesell-schaft, in der Bildung immer mehr auf „employability“ redu-sc a t, de d g e e a „e p oyab ty edziert wird.

Was brauchen Heranwachsende an Verwirklichungschancen für gein selbstbestimmtes souveränes Leben und wie kann die noch mehr geforderte Kinder- und Jugendhilfe in qualifizierter Wei-se dazu beitragen?se dazu beitragen?

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