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Kindergarten / Grundschule 1

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Kindergarten / Grundschule

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Kindergarten / Grundschule

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Themenkatalog Verkehrsprävention September 2017 Herausgeber: Polizeipräsidium Ulm, Münsterplatz 47, 89073 Ulm Telefon: 0731/188-0

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Kindergarten / Grundschule

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Prävention bedeutet, einen Schritt voraus zu sein.

Erfolgreiche Präventionsarbeit erfordert das Wirken unterschiedlicher Partner und Instituti-

onen, die sich mit Ihren Kernkompetenzen einbringen und gegenseitig ergänzen.

Als Polizeipräsidium Ulm wollen wir mit dem vorliegenden Themenkatalog Prävention einer-

seits das standardmäßige Präventionsprogramm des Polizeipräsidiums vorstellen, anderer-

seits aber auch Partnern und Institutionen der Prävention Anknüpfungspunkte aufzeigen,

um gemeinsam den Grundsatz „Prävention bedeutet, einen Schritt voraus zu sein“ mit Wir-

kung und Nachhaltigkeit auszufüllen.

Um „up to date“ zu bleiben unterliegen unsere Angebote einer wiederkehrenden Evaluati-

on und werden fortgeschrieben.

Insbesondere die Schulen, als anteilsmäßig größte Zielgruppe polizeilicher Präventionsarbeit,

sollen mit dem Themenkatalog in die Lage versetzt werden, die Schuljahresplanung mit der

Polizei als Partner vornehmen zu können.

Mit Informationsveranstaltungen zum Thema Einbruchschutz und dem speziellen Angebot

der Kriminal- und Verkehrsprävention für Seniorinnen und Senioren greifen wir aktuelle Be-

dürfnisse und Entwicklungen auf.

Neben den Standardthemen, die im vorliegenden Themenkatalog ausgewiesen sind, beteiligt

sich das Polizeipräsidium Ulm auch an unterschiedlichen kriminal- und verkehrspräventiven

Projekten, um den sich laufenden gesellschaftlichen Veränderungen gerecht zu werden.

Sie erreichen das Referat Prävention des Polizeipräsidiums Ulm

telefonisch 0731/188 -1444 od. -1445 oder

per E-Mail [email protected].

Mit freundlichen Grüßen

Christian Nill

Polizeipräsident

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Kindergarten / Grundschule

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Inhaltsverzeichnis

1 Verkehrsprävention ........................................................................................... 6

1.1 Kindergarten / Grundschule ......................................................................... 7

1.1.1 Sicheres Verhalten im Straßenverkehr ................................................... 7

1.1.1.1 Zielgruppe ........................................................................................ 7

1.1.1.2 Zielgruppenbezogene Inhalte ........................................................... 7

1.1.1.2.1 Einstieg / Basis (Kontaktaufnahme mit Kindern) (Modul 1) ........ 7

1.1.1.2.2 Verhalten im Straßenverkehr (Modul 2) .................................. 7

1.1.1.2.3 Kinder als Mitfahrer (Modul 3) ............................................... 8

1.1.1.2.4 Lerngang (Modul 4) .............................................................. 8

1.1.1.2.5 Elterninformationsveranstaltung .................................................. 8

1.2 Weiterführende Schulen / Berufliche Schulen .............................................. 9

1.2.1 Schulbussicherheitstraining (SST) .......................................................... 9

1.2.1.1 Zielgruppe ........................................................................................ 9

1.2.1.2 Zielgruppenbezogene Inhalte ........................................................... 9

1.2.1.2.1 Grundsätzliches (Modul 1) .................................................... 9

1.2.1.2.2 Verhalten / Sicherheitstechnik (Modul 2) ............................... 10

1.2.1.2.3 Toter Winkel (Modul 3) ........................................................ 10

1.2.1.2.4 Ablenkung (Modul 4) .......................................................... 10

1.2.1.3 Ablauf, Anforderungen und Hilfestellung für die Schule ................. 10

1.2.2 Radhelmkampagne „Schütze Dein Bestes“ .......................................... 11

1.2.2.1 Zielgruppe ...................................................................................... 11

1.2.2.2 Zielgruppenbezogene Inhalte ......................................................... 11

1.2.2.2.1 Helm (Modul 1) ................................................................... 11

1.2.2.2.2 Fahrrad und Recht (Modul 2) ............................................... 11

1.2.3 Verkehrssicherheitstag ......................................................................... 12

1.2.3.1 Zielgruppe ...................................................................................... 12

1.2.3.2 Vorbereitung / Planung eines Verkehrssicherheitstages ................ 12

1.2.4 Junge Fahrer ......................................................................................... 15

1.2.4.1 Zielgruppe ...................................................................................... 15

1.2.4.2 Zielgruppenbezogene Inhalte ......................................................... 15

1.2.4.2.1 Einstieg / Basis - Vorbereitung (Modul 1) .............................. 15

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Kindergarten / Grundschule

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1.2.4.2.2 Geschwindigkeit (Modul 2) .................................................. 15

1.2.4.2.3 Alkohol und Drogen (Modul 3) .............................................. 16

1.2.4.2.4 Ablenkung (Modul 4) .......................................................... 16

1.2.4.2.5 Mangelnde Fahrpraxis (Modul 5) ......................................... 16

1.2.4.2.6 Mitfahrproblematik (Modul 6) ................................................ 17

1.2.4.2.7 Fahrzeugkontrolle (Modul 7) ............................................... 17

1.3 Seniorinnen und Senioren .......................................................................... 18

1.3.1 Seniorinnen und Senioren im Straßenverkehr ...................................... 18

1.3.1.1 Zielgruppe ...................................................................................... 18

1.3.1.2 Zielgruppenbezogene Inhalte ......................................................... 18

1.3.1.2.1 Neuerungen im Straßenverkehrsrecht (Modul 1) ................... 18

1.3.1.2.2 Pedelec (Pedal Electric Cycle) und E-Bike (Modul 2) ............. 19

1.3.2 Partnerangebote (Landesapothekerverband / Verkehrswacht) ............. 19

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Kindergarten / Grundschule

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1 Verkehrsprävention

Ein zeitlicher und personeller Schwerpunkt in der polizeilichen Prävention ist die Radfahr-

ausbildung1 in den Grundschulen (Klassenstufe 4).

Die Radfahrausbildung findet präsidiumsweit im Zeitraum März/April bis Nov. statt. Auf

Grund dessen liegt der zeitliche Schwerpunkt der nachfolgend aufgeführten allgemeinen

Verkehrsunfallprävention im Winterhalbjahr.

Im Sommerhalbjahr sind selbstverständlich auch Veranstaltungen zur Verkehrsunfallpräven-

tion möglich. Anfragen dazu richten Sie bitte gerne an das Referat Prävention des Polizeiprä-

sidiums Ulm.

Die verkehrsunfallpräventiven Themen sind modular angelegt und orientieren sich zeitlich an

den Unterrichtseinheiten der Schulen. Es können sowohl einzelne Module als auch mehrere

Module zu einem Unterricht zusammengestellt und gebucht werden.

Hinweis:

Informationen zur praktischen Radfahrausbildung finden Sie auf der Homepage des Polizei-

präsidiums Ulm.

1 Gemeinsame Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums und des Kultusministeriums zur Radfahrausbil-

dung in der schulischen Verkehrserziehung (VwV-Radfahrausbildung) vom 16. August 2017, - Az.: 3-1132.2/152 (IM) - und - Az.: 12-6520.1-120/547 (KM) -

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Verkehrsprävention Kindergarten / Grundschule

7

1.1 Kindergarten / Grundschule

1.1.1 Sicheres Verhalten im Straßenverkehr

Richtiges Verhalten im Straßenverkehr wird für ein unfallfreies Fortkommen immer bedeu-

tender. Die Anforderungen durch größere, schnellere, modernere Fahrzeuge und Umwelt-

einflüsse werden anspruchsvoller. Trotzdem sollten Vorschulkinder / Grundschülerinnen und

Grundschüler wenigstens einen Teil der Strecke zu ihrer Einrichtung (KiGa / Kita / Grund-

schule) selbständig bewältigen können. Die nachfolgenden Module sollen hier eine Hilfestel-

lung geben.

1.1.1.1 Zielgruppe

Vorschulkinder (Kindergarten)

Schülerinnen / Schüler der Jahrgangsstufe 1

1.1.1.2 Zielgruppenbezogene Inhalte

1.1.1.2.1 Einstieg / Basis (Kontaktaufnahme mit Kindern) (Modul 1)

Zeitansatz: ca. 15 - 20 Minuten

Dieses Einstiegsmodul stellt für die meisten Kinder den ersten persönlichen Kontakt zur Poli-

zei dar. Uniform, Ausrüstungsgegenstände sowie Aufgaben der Polizei werden kindgerecht

vorgestellt. Die Kinder dürfen den Polizisten Fragen stellen und von eigenen Erfahrungen mit

der Polizei erzählen. Bei Kindern teilweise vorhandene Berührungsängste mit der Polizei sol-

len in diesem Einstiegsmodul abgebaut werden.

1.1.1.2.2 Verhalten im Straßenverkehr (Modul 2)

Zeitansatz: ca. 15 - 20 Minuten

Mit den Kindern wird das richtige Verhalten im Straßenverkehr im Schonraum (Kindergar-

ten/Klassenzimmer) theoretisch erarbeitet. Ihnen wird vermittelt, wie sie sich im realen

Straßenverkehr zu verhalten haben.

Erarbeitet werden

richtiges Verhalten auf dem Gehweg,

Gehen auf Straßen ohne Gehweg,

Überqueren von Straßen mit und ohne Überquerungshilfen wie z.B. Fußgänger-

überweg und Lichtzeichenanlagen sowie

richtiges Verhalten im verkehrsberuhigten Bereich.

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Verkehrsprävention Kindergarten / Grundschule

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1.1.1.2.3 Kinder als Mitfahrer (Modul 3)

Zeitansatz: ca. 15 - 20 Minuten

Kinder sind häufig nicht optimal gesichert, wenn sie in oder auf Fahrzeugen mitgenommen

und beispielsweise in den Kindergarten oder die Schule gefahren werden. Deshalb wird mit

den Kindern erarbeitet, was passieren kann,

wenn bei der Fahrt keine Kinderrückhalteeinrichtungen (Kindersitze) vorhanden sind

oder diese nicht optimal angewandt werden.

1.1.1.2.4 Lerngang (Modul 4)

Zeitansatz: ca. 40 Minuten

Beim Lerngang in der Umgebung der Einrichtung wird das in Modul 2 theoretisch erarbeitete

Wissen praktisch angewandt. Die Kinder sollen beim Lerngang mit der Polizei Sicherheit im

Straßenverkehr erhalten.

In weiteren Lerngängen mit den Erzieherinnen / Lehrkräften soll das theoretisch und prak-

tisch erworbene Wissen vertieft und gefestigt werden. Nur durch weitere Trainings, auch mit

den Eltern, können Kinder die Sicherheit erlangen, die sie benötigen, um den Weg zum Kin-

dergarten oder der Schule alleine gefahrlos gehen zu können.

1.1.1.2.5 Elterninformationsveranstaltung

Zeitansatz: ca. 60 Minuten

Elterninformationsveranstaltungen sollten grundsätzlich vor den Lerngängen durchgeführt

werden, um sie über den Besuch der Polizei im Kindergarten zu informieren. Darüber hinaus

sollen die Eltern aber auch für das Weiterüben mit Ihren Kindern sensibilisiert werden.

Für die Einladung zur Elterninformationsveranstaltung hat das Polizeipräsidium Ulm eine

Mustereinladung vorbereitet, die über die Homepage des Polizeipräsidiums abgerufen wer-

den kann.

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Verkehrsprävention Weiterführende Schulen / Berufliche Schulen

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1.2 Weiterführende Schulen / Berufliche Schulen

1.2.1 Schulbussicherheitstraining (SST)

1.2.1.1 Zielgruppe

Grundsätzlich Schülerinnen / Schüler der Jahrgangsstufe 5

Ein SST für die Klassenstufe 1 kann nur im Rahmen des „Sicheren Schulwegs“ für

Schülerinnen und Schüler, die in der 1. Klasse bereits mit dem Schulbus fahren müs-

sen, angeboten werden.

1.2.1.2 Zielgruppenbezogene Inhalte

Mit einem Zeitansatz von zwei Schulstunden sollen die Schülerinnen und Schüler

in die Lage versetzt werden, den gesamten Schulweg gefahrlos zurücklegen zu kön-

nen und

die Gefahren zu erkennen, die bei unsachgemäßer Schulbusnutzung an der Bushalte-

stelle und im Bus entstehen können.

Das SST beinhaltet verkehrsunfall- und kriminalpräventive Inhalte. Der theoretische Teil des

SST kann im Klassenzimmer oder im Schulbus stattfinden. Der praktische Teil des SST erfolgt

an der Haltestelle und im Schulbus.

1.2.1.2.1 Grundsätzliches (Modul 1)

Richtiges Verhalten an der Bushaltestelle

Richtiges Verhalten im Bus

(Praktische Vorführung – Buseinfahrt/Pylonen/Tonne/Meterstab-Abstand zum Bord-

stein, Überstand der Buskarosserie/Vorderachse aufzeigen, nicht raufen/rennen,

Gewicht/Masse Schulbus)

Fahrbahnüberquerung nicht direkt vor/hinter dem Bus

Anlagen zum SST

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Verkehrsprävention Weiterführende Schulen / Berufliche Schulen

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1.2.1.2.2 Verhalten / Sicherheitstechnik (Modul 2)

Richtiges Verhalten beim Einsteigen (Busfahrkarte bereithalten/Schlange bil-

den/Schulranzen vorne tragen/nicht drängeln)

Richtige Sitzplatzbelegung (von hinten nach vorne), Sitz Mitte hinten aussparen, bei

4er-Sitzen nur entgegen der Fahrtrichtung belegen, Anschnallempfehlung, sicherer

Stand, Sachbeschädigung, Zivilcourage

Technische Eigenheiten des Busses, Einklemmschutz Türen, Notfallhammer, No-

tentriegelung der Türen, Notausstieg

1.2.1.2.3 Toter Winkel (Modul 3)

Toter Winkel und Umsicht, Erkennen/Markieren des toten Winkels, Begriffserklärung,

praktisches Üben der Fahrer-/Schülerperspektive

1.2.1.2.4 Ablenkung (Modul 4)

Unfallgefahren durch Ablenkung

o wie bspw. Smartphone (Selfies, WhatsApp, Musik…),

o Kopfhörernutzung,

o Unterhaltung und Spiel.

1.2.1.3 Ablauf, Anforderungen und Hilfestellung für die Schule

Grundsätzlich obliegt die Planung eines SST der Schule. Für die Durchführung ist eine Koope-

ration mit den für den Schülertransport zuständigen Verkehrsbetrieben notwendig.

Vor dem SST sollte die anfordernde Lehrkraft folgende Punkte ansprechen:

Gewalt gegen Personen und / oder Sachen

Rücksicht auf Mitschülerinnen, Mitschüler und andere Fahrgäste

Erschleichen von Leistungen (§ 265a Strafgesetzbuch), sog. „Schwarzfahren“

Zur konkreten Planung und Vorbereitung des SST geht der anfordernden Lehrkraft ein In-

formationsschreiben des Polizeipräsidiums Ulm zu.

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Verkehrsprävention Weiterführende Schulen / Berufliche Schulen

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1.2.2 Radhelmkampagne „Schütze Dein Bestes“

1.2.2.1 Zielgruppe

Grundsätzlich Schülerinnen / Schüler der Jahrgangsstufe 6

1.2.2.2 Zielgruppenbezogene Inhalte

Zeitansatz: zwei Schulstunden

Das Programm „Schütze Dein Bestes“ ist für Schülerinnen und Schüler ab 12 Jahren be-

stimmt. In diesem Alter nutzen Schülerinnen und Schüler sehr oft das Fahrrad und andere,

als Sportgeräte eingestufte, Fortbewegungsmittel sowohl auf dem Weg in die Schule wie

auch in der Freizeit.

Den Schülerinnen und Schülern wird in angemessenem zeitlichem Abstand zur Radfahraus-

bildung nochmals die Bedeutung des Tragens eines Radhelms dargestellt.

1.2.2.2.1 Helm (Modul 1)

Zeitansatz: ca. 45 Minuten

Die Schülerinnen und Schüler werden zum freiwilligen Tragen eines Fahrradhelmes animiert.

Es wird über die möglichen Folgen von Stürzen ohne Fahrradhelm aufgeklärt (einfache Kopf-

verletzungen bis hin zu irreparablen Hirnschäden bzw. Tod). Auch die richtige Art den Helm

zu tragen und die richtige Helmeinstellung werden gezeigt.

1.2.2.2.2 Fahrrad und Recht (Modul 2)

Zeitansatz: ca. 45 Minuten

In dieser Einheit lernen die Schülerinnen und Schüler, wie ein verkehrssicheres Fahrrad aus-

zusehen hat. Außerdem wird gezeigt, wie wichtig die Erkennbarkeit im Straßenverkehr ist.

Rechtliche Aspekte (Fahrbahnbenutzung, Licht, Handynutzung, Musik, Ablenkung und Buß-

gelder für Fahrradfahrer) werden ebenfalls thematisiert.

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Verkehrsprävention Weiterführende Schulen / Berufliche Schulen

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1.2.3 Verkehrssicherheitstag

1.2.3.1 Zielgruppe

Grundsätzlich Schülerinnen / Schüler der Jahrgangsstufe 8

1.2.3.2 Vorbereitung / Planung eines Verkehrssicherheitstages

Die Planung eines Verkehrssicherheitstages obliegt grundsätzlich der anfordernden Schule

und bedarf der Kooperation mit unterschiedlichen Partnern der Verkehrssicherheit (z.B. AD-

AC, Dekra, Bund gegen Alkohol und Drogen im Straßenverkehr) aber auch mit örtlichen Fahr-

radhändlern.

Das Polizeipräsidium Ulm berät hinsichtlich Ablauf und Inhalten sehr gerne. Nachfolgend

haben wir auf Basis der Erfahrungen vergangener Jahre Grundinformationen zur Gestaltung

eines Verkehrssicherheitstages zusammengestellt.

Bei den Überlegungen für die Durchführung eines Verkehrssicherheitstages sollte auch die

Größe der Schule bzw. die Anzahl der Schülerinnen und Schüler berücksichtigt werden.

Einzügige Schule: Ein Verkehrssicherheitstag bietet sich planungs- und ab-

lauforganisatorisch nicht an. Es sind aber Einzelunterrichte mit verkehrsun-

fallpräventiven Schwerpunkten möglich. Alternativ bietet sich aber auch die

Kooperation mit einer benachbarten Schule für die Durchführung eines Ver-

kehrssicherheitstages an.

Zweizügige Schule: zwei bis drei Stationen

Dreizügige Schule: drei bis vier Stationen

Vierzügige Schule: vier Stationen

Bei mehr als vier Klassen in der Jahrgangsstufe sollten mehrere Veranstaltungstage einge-

plant werden.

Aus den nachfolgend beispielhaft aufgezählten Stationen können einzelne Elemente (Statio-

nen) in einen Verkehrssicherheitstag eingeplant und von beteiligten Partnern betreut wer-

den.

Das Polizeipräsidium Ulm kann bis zu zwei Stationen betreuen.

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Verkehrsprävention Weiterführende Schulen / Berufliche Schulen

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Mögliche Stationen mit Kurzbeschreibung:

Stationen Thema Inhalt / Ziel

Station 1

Toter Winkel

(bei Bus, Lkw u.a. Fahr-

zeugen)

Die Schülerinnen und Schüler - finden selbst den Bereich heraus, den der

Fahrer eines Busses oder eines Lkw trotz Sicht in die Spiegel und durch die Schei-ben nicht einsehen kann und

- erkennen, dass sich Personen, die sich im Bereich des „Toten Winkels“ aufhalten, häufig in Lebensgefahr befinden.

Station 2 Alkoholrauschbrillen-

parcours

Der Einsatz der Rauschbrillen soll zeigen, dass bereits geringe Mengen an alkoholischen Ge-tränken erhebliche Auswirkungen auf die Wahrnehmung und das Reaktionsvermögen haben.

Station 3

Gurtschlitten

(Sicherheitsgurt als Le-

bensretter Nr.1)

Die Schülerinnen und Schüler sollen am eige-

nen Körper erfahren, wie Kräfte wirken, wenn

sie der Sicherheitsgurt bei einem Aufprall von

ca. 11 km/h zurückhält.

Station 4 Fahrradhelme Elemente aus „Schütze dein Bestes“:

- Akzeptanz des Radhelms - richtige Einstellung des Radhelms

Station 5

Fahrradwerkstatt

(Häufige Mängel am Fahr-

rad)

Fahrradwerkstatt: Die Schülerinnen und Schüler müssen aktiv

Hand anlegen bei

- Reifenwechsel/-reparatur und - Bremswirkung (Einstellung).

Station 6

Erste Hilfe

(Was ist beim Radunfall

zu tun?)

Simulation eines Fahrradunfalls: - Erste Hilfe am Unfallort - Rettungskette - Unfallmeldung (wer, wo, was, wie, …) - Die Schülerinnen und Schüler sollen unter

Anleitung der Schulsanitäter erlernen, was sie veranlassen bzw. tun können, wenn sie an einem Unfall beteiligt sind oder dazukommen.

Station 7 Bremsweg

- Anhalteweg, Bremsweg, Reaktionszeit-weg werden erarbeitet.

- Theoretische Berechnung des Anhalte-wegs (Reaktions- und Bremsweg)

- Praktisches Erleben des Anhaltewegs (Bsp. beim Sprint auf Kommando anhal-ten und zum Stehen kommen

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Verkehrsprävention Weiterführende Schulen / Berufliche Schulen

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Station 8 Fahrradgeschicklich- keitsparcours

Die Schülerinnen und Schüler sollen erkennen, dass Geschicklichkeit auf dem Fahrrad zu mehr Verkehrssicherheit führt und dadurch Unfälle vermieden werden können. In Verbindung mit einer Rauschbrille erkennen sie die Gefährlichkeit der Teilnahme am Stra-ßenverkehr unter Alkoholeinwirkung.

Station 9a Station 9b (Station mit doppeltem Zeitansatz)

Motorisiertes Zweirad

(Mofa / Motorroller / E-Bike / Pedelec / Schutz-ausrüstung / Erkennbar-keit)

Den Schülerinnen und Schülern wird der ver-antwortungsvolle Umgang mit dem Zweirad vermittelt. Mit ihnen wird erarbeitet, welche Fahrerlaubnisklasse sie für welches Kfz benöti-gen und welche Bescheinigungen mitgeführt werden müssen. Außerdem werden ihnen die rechtlichen Konsequenzen bei Nichteinhaltung der Vorschriften und beim verkehrswidrigen Tuning (Frisieren) aufgezeigt! Es wird auch auf die richtige Schutzausrüstung und die Erkennbarkeit eingegangen.

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Verkehrsprävention Weiterführende Schulen / Berufliche Schulen

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1.2.4 Junge Fahrer

1.2.4.1 Zielgruppe

Schülerinnen / Schüler der Jahrgangsstufen 9-12

Gewerbliche Schulen / Berufsschulen

Nach wie vor sind junge Fahrer überproportional an Verkehrsunfällen allgemein und beson-

ders auch an schweren Verkehrsunfällen beteiligt.

Die Verkehrsunfallprävention verfolgt in diesen Klassen- und Altersstufen das Ziel, junge

Menschen für die Gefahren im Straßenverkehr zu sensibilisieren.

Die Inhalte der nachstehenden Angebote gehen auf alters- und entwicklungsbedingte Prob-

leme der jungen Menschen im Straßenverkehr ein und versuchen die jungen Fahrer zu ei-

nem verantwortungs- und rücksichtsvolleren Fahren hinzuführen.

1.2.4.2 Zielgruppenbezogene Inhalte

1.2.4.2.1 Einstieg / Basis - Vorbereitung (Modul 1)

Zeitansatz: ca. 15 - 20 Minuten

Das Einstiegsmodul dient der Sensibilisierung und Einführung in die Gesamtthematik und ist

Voraussetzung für die nachfolgenden Module.

1.2.4.2.2 Geschwindigkeit (Modul 2)

Zeitansatz: ca. 45 Minuten

Die Schülerinnen und Schüler lernen in einer Theorieeinheit die Auswirkungen von nicht an-

gepasster Geschwindigkeit kennen. Sie werden informiert über

rechtliche Folgen (Strafrecht, Führerscheinrecht, Zivilrecht),

körperliche Folgen (Tod, Verletzungen),

psychische Folgen bei den Beteiligten und ihren Angehörigen.

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Verkehrsprävention Weiterführende Schulen / Berufliche Schulen

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1.2.4.2.3 Alkohol und Drogen (Modul 3)

Zeitansatz: ca. 15 - 20 Minuten

Die Schülerinnen und Schüler bekommen

die Folgen des Besitzes von illegalen Drogen aufgezeigt,

die Folgen der Teilnahme am Straßenverkehr nach dem Konsum von legalen und ille-

galen Drogen dargestellt sowie

die strafrechtlichen und führerscheinrechtlichen Konsequenzen erläutert.

1.2.4.2.4 Ablenkung (Modul 4)

Zeitansatz: ca. 15 - 20 Minuten

Mit den Schülerinnen und Schülern werden

die Formen der Ablenkung (u.a. Smartphone, laute Musik, Navi, Mitfahrer, Werbung,

Umfeld, Rauchen) erarbeitet und besprochen sowie

deren Folgen im Straßenverkehr (Unfallgefahren für Beteiligte und Unbeteiligte und

deren Angehörige) aufgezeigt.

1.2.4.2.5 Mangelnde Fahrpraxis (Modul 5)

Zeitansatz: ca. 15 - 20 Minuten

Mit Blick auf das Alter der Schülerinnen und Schüler werden

die Folgen von Unterschätzung der fahrdynamischen Gegebenheiten und Überschät-

zung des eigenen Fahrkönnens erarbeitet,

die Auswirkungen von unsachgemäßer Beladung, Fahrzeugbesetzung und witte-

rungsbedingten Einflüssen aufgezeigt und

die Lösungsmöglichkeiten zu beiden Punkten thematisiert und beworben (Begleitetes

Fahren, Fahrsicherheitskurse).

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Verkehrsprävention Weiterführende Schulen / Berufliche Schulen

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1.2.4.2.6 Mitfahrproblematik (Modul 6)

Zeitansatz: ca. 45 Minuten

Den Schülerinnen und Schülern wird aufgezeigt,

wie gefährlich es werden kann, sich gedankenlos, z.B. nach dem Besuch einer Gast-

stätte oder Disco, in das Fahrzeug eines unbekannten und/oder berauschten Fahrers

zu setzen,

wie wichtig die Eigenverantwortlichkeit ist (Alternativen zum Mitfahren) und

wie begrenzt die Einflussmöglichkeiten auf den Fahrer während der Fahrt sind.

1.2.4.2.7 Fahrzeugkontrolle (Modul 7)

Zeitansatz: ca. 15 - 20 Minuten

In dieser Unterrichtseinheit wird den Schülerinnen und Schülern das richtige Verhalten bei

einer Verkehrskontrolle durch die Polizei erklärt.

Es wird um Verständnis für die polizeiliche Eigensicherung geworben. Erarbeitet werden

auch die Pflichten des Fahrzeugführers wie Anhaltepflicht, mitzuführende Gegenstände bzw.

Bescheinigungen sowie weitere mögliche Folgemaßnahmen.

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Verkehrsprävention Seniorinnen und Senioren

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1.3 Seniorinnen und Senioren

1.3.1 Seniorinnen und Senioren im Straßenverkehr

Mobilität ist ein sehr hohes Gut. Mit den folgenden Veranstaltungsmodulen unterstützt und

ergänzt das Polizeipräsidium Ulm das verkehrsunfallpräventive Angebot anderer Institutio-

nen, um das Verhalten von Seniorinnen und Senioren als Verkehrsteilnehmer im Straßenver-

kehr positiv zu begleiten.

Ältere Verkehrsteilnehmer sind als Fußgänger, Fahrradfahrer, aktiver Pkw-Lenker, Mitfahrer

im Pkw oder im ÖPNV unterwegs. Deshalb wird darauf eingegangen, wie und mit welchen

Hilfsmitteln die aktive und passive Sicherheit erhöht werden kann.

1.3.1.1 Zielgruppe

Personen im Alter 60 plus

1.3.1.2 Zielgruppenbezogene Inhalte

1.3.1.2.1 Neuerungen im Straßenverkehrsrecht (Modul 1)

Zeitansatz: ca. 30 - 40 Minuten

Den Teilnehmerinnen und Teilnehmern werden verkehrsrechtliche Neuerungen vorgestellt,

ebenso die polizeilichen Erfahrungen zum Verhalten älterer Menschen im Straßenverkehr.

Folgende Bereiche werden angesprochen:

Verkehrsteilnehmer: Sehen und gesehen werden bringt Sicherheit.

Pkw: technische Hilfssysteme für Fahrzeuge, Kindersicherung etc.

Fahrrad: technische Hilfsmittel, verkehrssicheres Fahrrad, Pedelec, E-Bike, Radhelm

Fußgänger: Hilfsmittel wie Rollatoren, Erkennbarkeit

ÖPNV: Umgang mit Fahr- und Linienplan, Tarifsystem, Automaten, sicheres Ein- und

Aussteigen, Verhalten in Bus und Bahn.

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Verkehrsprävention Seniorinnen und Senioren

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1.3.1.2.2 Pedelec (Pedal Electric Cycle) und E-Bike (Modul 2)

Zeitansatz: ca. 30 Minuten

Radeln mit Unterstützung eines Elektroantriebs erlebt einen Aufschwung, insbesondere in

der Altersgruppe 60 plus.

Leider hat auch die Anzahl der Verkehrsunfälle unter Beteiligung von Rädern mit Antriebsun-

terstützung signifikant zugenommen. Mit diesem Modul sollen die Teilnehmerinnen und

Teilnehmer schwerpunktmäßig hinsichtlich der rechtlichen Begleitumstände bei der Nutzung

eines Pedelec / E-Bike sensibilisiert werden.

Auf folgende Fragen wird in diesem Modul eingegangen:

Was unterscheidet ein Pedelec verkehrsrechtlich von einem E-Bike?

Ist ein Führerschein erforderlich?

Besteht eine Helmtragepflicht?

Darf auf dem Radweg gefahren werden?

Darf ein Radanhänger angehängt werden?

Dürfen Personen auf diesen Fahrzeugen mitgenommen werden?

Ergänzend zu diesem rechtlichen Part bietet es sich an, auch praktische Fahrübungen unter

Anleitung durchzuführen bzw. Handhabungshinweise zu erläutern. Dieser ergänzende Part

wird vom Polizeipräsidium Ulm nicht angeboten, sondern muss von anderen Institutionen,

die in der Verkehrsunfallprävention tätig sind, übernommen werden. Ggf. kann auch ein ört-

licher Fahrradhändler diesen optionalen Zusatz abdecken. Gerne unterstützen wir Sie bei der

Veranstaltungsplanung.

1.3.2 Partnerangebote (Landesapothekerverband / Verkehrswacht)

Zeitansatz: ca. 45 Minuten

Der Landesapothekerverband und die Verkehrswachten bieten zusammen mit der Polizei

das Projekt „sicher fit unterwegs“ an.

Das Projekt beinhaltet verschiedene Themenbereiche, die sich bspw. mit dem richtigen Ver-

halten als Zeuge und Opfer befassen oder wie sich bestimmte Medikamente auf die Ver-

kehrssicherheit auswirken können.