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Kinderrechte sichtbar machen! Ein illustrierter Gesetzestext zum 25. Jahrestag der UN-Kinderrechtskonvention

Kinderrechte sichtbar machen

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Kinderrechte sichtbar machen!Ein illustrierter Gesetzestext zum 25. Jahrestag der UN-Kinderrechtskonvention

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Kinderrechte sichtbar machen!Ein illustrierter Gesetzestext zum 25. Jahrestag der UN-Kinderrechtskonvention

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Ein einzelnes Kind lässt sich übersehen. 41 farbenfrohe Monster als Kinderbotschafter nicht.

Am 20. November 2014 wird die UN-Kinderrechtskonvention 25 Jahre alt. Seit ihrer Ratifizierung in Deutschland im Jahr 1991 ist viel erreicht worden. Die aktuellen Bemühungen um eine Integration von Kinderrechten in deutsche Gesetze sind repräsentativ für den gesellschaftspolitischen Willen, soziale Wirklichkeit richtungsweisend und generationsübergreifend verantwortlich zu gestalten. Kinder kommunizieren jedoch anders als Erwachsene. Daraus ergeben sich besondere Herausforderungen für die Gestaltung und

wirksame Umsetzung von Kinderrechten. Das Anliegen dieses illustrierten Gesetzestextes ist es, die UN-Kinderrechtskonvention mit-tels einer bilderbuchartigen Ausgabe des Gesetzestextes dorthin zu tragen, wo Bewusstsein hinsichtlich des Bestehens von Kinderrechten entstehen soll. Durch unmittelbares visuelles Erleben zeigen die „ Kinderbotschafter“ in farbenfroher Präsenz, dass Kinder nicht nur unfertige Erwachsene sind. Der illustrierte Gesetzestext kann in Familien und Schulen, ebenso wie in den Wartezimmern von Anwaltskanzleien oder Gerichten visuelle Aufmerksamkeit für einen wichtigen Sachverhalt schaffen.

Kinderrechte (durch KUNST) sichtbar machen:

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Kinder sind keine kleinen Erwachsenen. Kinder brauchen Raum und Zeit zum Kindsein.

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Noch gibt es aus der Sicht von UNICEF bei der Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in deutsches Recht Handlungsbedarf. Nicht alle in der Konvention enthaltenen Rechte wurden bislang umgesetzt. Die Vorschläge der Konven-tion sind weder Kindern noch Erwachsenen all-gemein bekannt. UNICEF fordert unter anderem weitere Beteiligungsrechte in Rechtsverfahren, Maßnahmen zur Adressierung von Kinderarmut und sozialer Disparität sowie die Schaffung eines zugänglichen Netzwerkes, um Kindern die Durchsetzung ihrer Rechte zu ermöglichen.Ein Gesetz, das die entwicklungsmäßig nicht homogene Gruppe „Kinder“ wirklich erreichen will, muss reale Kommunikationswege von Kindern berücksichtigen und ihnen die Wahrnehmung ihrer Rechte durch kindgerechte Institutionen und Verfahrensgestaltungen ermöglichen.

Ziel des illustrierten Gesetzestextes ist es, die Diskrepanz der verhältnismäßig erwachsenen Sprache der Konvention sichtbar zu machen und in die visuelle Sprache kindlicher Realität zu übersetzen. Die UN-Kinderrechtskonvention im Bilderbuchformat will aufmerksam machen und zum Nachdenken anregen.

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Kinder geben ernst zu nehmende Impulse für die Zukunft. Dies umfasst auch einen nachhaltigen Umgang mit natürlichen, kulturellen und wirtschaftlichen Ressourcen. Der Weg führt weiter.

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Nur eine Welt, in der Kinder sicher spielen, wachsen und lernen dürfen, kann eine lebenswerte Welt für alle bleiben.

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Die fröhlichen, wie von Kinderhand geschaffenen Bilder auf Schokoladen- und Pistazienjutesäcken aus aller Welt sind mitFundstücken durchsetzt, die Kindern kostbar, Erwachsenen hingegen als wertlos erscheinen mögen.

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Die „Kinderbotschafter“ gehören keiner nach sozialen oder ökonomischen, nach Geschlecht oder Nationalität bestimmbaren Gruppe an. In der Tradition der wilden Kreaturen von Jim Henson und Maurice Sendak nehmen sie auch Abstand von einer Idealisierung von Kindern. Kinder können laut sein, unbändig und unbequem – sie brauchen reale Räume zum Spielen und Lernen. Kinder fordern Zeit und Geduld von ihren Erwachsenen. Kinder brauchen Ansprechpartner im Alltag.Deshalb sind Kinderrechte nicht gegen Erwachsene gerichtete Rechte, sondern Rechte, um mit Erwachsenen gemeinsam in einer kinderfreundlichen Welt zu leben.Die illustrierten Gesetzestexte sind Projek-tionsflächen für empathische Anteilnahme.

“Die Monster erinnern mich an meine eigene Kindheit, besonders die Fundstücke. Ich weiß, dass mir Dinge wichtig waren, an denen ich heute achtlos vorbei gehe. Ich habe immer eine Sammlung von seltsamen Dingen in der Tasche getragen.“

Bildband zur UN-Kinderrechtskonvention.

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Was erscheint uns wertvoll? Was bedeutet uns etwas? Nutzen wir unsere geistigen und materiellen Ressourcen sinnvoll und verantwortlich? Sind wir uns bewusst, dass wir diese Welt für unsere Kinder verwalten?

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„Als Künstlerin bin ich überzeugt, dass wir Kinder gerade ob ihrer Einzigartigkeit schätzen und dass wir unsere Gesellschaft ihres kostbarsten Guts berauben, wenn wir versuchen, die Kinder uns, den bereits Erwachsenen, möglichst ähnlich zu machen.

Es ist wahr, Kinder sind besonders schutzbedürftig, aber sie haben auch besondere Fähigkeiten. Sie bereichern unsere Welt mit Entdeckungsfreude, Mut und Phantasie. Sie erlauben es sich ohne weiteres, Bewährtes in Frage zu stellen.

Glückliche Kinder sind die Voraussetzung für eine gute Zukunft.“

Initiatorin Inger-Kristina Wegener:

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Eine Gesellschaft, die Kinderrechte auf verbindliche und justitiable Weise achtet, wird sich verpflichtet sehen, auch im Tatsächlichen eine Umgebung zu schaffen, in der Kinder kindgerecht leben und wachsen können. Eine Gesellschaft, die ihre Kinder achtet, eigene ebenso wie die Kinder anderer, zum Beispiel Kinder auf der Flucht, ist eine Gesellschaft, die gute Voraussetzungen dafür geschaffen hat, Herausforderungen wie Migration, Lebensmittel- und Energieverteilung mit ge-

rechten, menschlichen Lösungsvorschlägen zu begegnen.Eine Gesellschaft, in der Kinder Achtung erfahren, wird auch eine Gesellschaft sein, in der die Voraussetzungen für generations- übergreifende Solidarität geschaffen sind und der Wert eines Menschen nicht an seiner gegenwärtigen Produktivität gemessen wird.

Bekenntnis zu einem humanen Menschenbild.

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Vorschlag einer inhaltlichen Gestaltung.

Die UN-Kinderrechtskonvention im Bilderbuchformat beschränkt sich nach einem einleitenden Vorwort auf eine Gegenüberstellung der Artikel der Konvention in deutscher und englischer Sprache mit jeweils einem der farbenfrohen „Kinderbotschafter“. Die einführende Präambel sowie die Teile II und III werden im Textformat dargestellt.

Art 1Geltung für das Kind; Begriffsbestimmung.Im Sinne dieses Übereinkommens ist ein Kind jeder Mensch, der das achtzehnte Lebensjahr noch nicht vollendet hat, soweit die Volljährigkeit nach dem auf das Kind anzuwendenden Recht nicht früher eintritt.

Art. 1For the purposes of the present Convention, a child means every human being below the age of 18 years unless under the law applicable to the child, majority is obtained earlier.

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Die Vision einen illustrierten Gesetzestext zu gestalten, entwickelte sich während des kreativen Prozesses aus der ursprünglichen Idee, die 41 Originalarbeiten im Rahmen einer Wanderausstellung mit dem Anliegen zu präsentieren, die UN-Konvention dort, wo ihr gesellschaftliche und rechtliche Realität verliehen wird, auch für ihren unmittelbaren Adressatenkreis visuell erlebbar zu machen.

Kinderrechte können nur wirksam werden, wenn Kinder ihre Rechte kennen und lernen, sie verantwortungsvoll wahrzunehmen. Deshalb sollen im Rahmen solch einer Ausstellung Schülerworkshops zum Thema „Kinderrechte sichtbar machen“ stattfinden. Die Workshops haben die Aufklärung von

Schülerinnen und Schülern über Recht zum Gegenstand. Sie thematisieren neben der UN-Kinderrechtskonvention auch das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland, Rechte im Alltag und den sicheren, rechtskon-formen Umgang mit den Medien.

„Ich wünsche mir, dass anlässlich dieser Aus-stellung Kinder in den Bundestag und in ihre Landesparlamente eingeladen werden und Gelegenheit erhalten, mit ihren Parlamentari-ern über Kinderrechte in Deutschland zu dis-kutieren.“

Ausstellung und Schülerworkshops.

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“Kinderrechte sichtbar machen“ – eine Idee der Künstlerin und Anwältin Inger-Kristina Wegener:

Inger-Kristina WegenerRechtsanwältinTelefon: 040 522 50 51Mobil: 0151 407 155 70

Kinder beteiligen...

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