50
Kindertageseinrichtungen sicher gestalten Leitfaden für Bauherren, Architekten und Planungsämter zur sicherheitsgerechten Gestaltung von Kindertageseinrichtungen Schriſtenreihe 8 Juli 2015

Kindertageseinrichtungen sicher gestalten - ukh.de · Kindertageseinrichtungen sicher gestalten Leitfaden für Bauherren, Architekten und Planungsämter zur sicherheitsgerechten Gestaltung

  • Upload
    others

  • View
    15

  • Download
    0

Embed Size (px)

Citation preview

Page 1: Kindertageseinrichtungen sicher gestalten - ukh.de · Kindertageseinrichtungen sicher gestalten Leitfaden für Bauherren, Architekten und Planungsämter zur sicherheitsgerechten Gestaltung

Kindertageseinrichtungen sicher gestaltenLeitfaden für Bauherren, Architekten und Planungsämter zur sicherheitsgerechten Gestaltung von Kindertageseinrichtungen

Unfallkasse Hessen

ISBN 978-3-934729-07-0

Kind

erta

gese

inri

chtu

ngen

sic

her g

esta

lten

Schr

i� en

reih

e de

r Unf

allk

asse

Hes

sen

· Ban

d 8

Leonardo-da-Vinci-Allee 2060486 Frankfurt am MainServicetelefon: 069 29972-440(montags bis freitags von 7:30 bis 18:00 Uhr)Fax: 069 29972-133E-Mail: [email protected]: www.ukh.de

Schri� enreihe8

Juli 2015

UKH_Band_8_Umschlag_final.indd Alle Seiten 01.07.15 09:52

Page 2: Kindertageseinrichtungen sicher gestalten - ukh.de · Kindertageseinrichtungen sicher gestalten Leitfaden für Bauherren, Architekten und Planungsämter zur sicherheitsgerechten Gestaltung

Schriftenreihe der Unfallkasse Hessen

UKH_Band_8_Kitas_sicher_gestalten_final.indd 1 01.07.15 09:50

Page 3: Kindertageseinrichtungen sicher gestalten - ukh.de · Kindertageseinrichtungen sicher gestalten Leitfaden für Bauherren, Architekten und Planungsämter zur sicherheitsgerechten Gestaltung

UKH_Band_8_Kitas_sicher_gestalten_final.indd 2 01.07.15 09:50

Page 4: Kindertageseinrichtungen sicher gestalten - ukh.de · Kindertageseinrichtungen sicher gestalten Leitfaden für Bauherren, Architekten und Planungsämter zur sicherheitsgerechten Gestaltung

Kindertageseinrichtungen sicher gestaltenLeitfaden für Bauherren, Architekten und Planungsämter zur sicherheitsgerechten Gestaltung von Kindertageseinrichtungen

Schriftenreihe der Unfallkasse HessenBand 8

UKH_Band_8_Kitas_sicher_gestalten_final.indd 3 01.07.15 09:50

Page 5: Kindertageseinrichtungen sicher gestalten - ukh.de · Kindertageseinrichtungen sicher gestalten Leitfaden für Bauherren, Architekten und Planungsämter zur sicherheitsgerechten Gestaltung

Herausgeber: © Unfallkasse Hessen Leonardo-da-Vinci-Allee 20, 60486 Frankfurt am Main Postanschrift: Postfach 10 10 42, 60010 Frankfurt am Main Servicetelefon: 069 29972-440, Telefax: 069 29972-207 Internet: www.ukh.de E-Mail: [email protected]

Regionalbüro Nordhessen Wilhelmshöher Allee 268, 34131 Kassel Telefon: 0561 72947-0, Telefax: 0561 72947-11

Autor: Dipl.-Ing./BPäd. Matthias Lange, Unfallkasse Hessen

Redaktionelle Bearbeitung: Pia Ungerer, Edgar Gutsche, Herbert Hartmann, Uwe Naujokat, alle Unfallkasse Hessen Ina Geißinger, Butzbach

Grafische Gestaltung und Satz: FREIsign GmbH, Kirchenpfad 3A, 65817 Eppstein

Fotos: Winfried Eberhardt, Frankfurt am Main Matthias Lange, Unfallkasse Hessen

Herstellung: Harald Koch, Universum Verlag GmbH, Taunusstraße 54, 65183 Wiesbaden

Druck: Druckerei Chmielorz GmbH, Ostring 13, 65205 Wiesbaden

Verlag: Universum Verlag GmbH, Taunusstraße 54, 65183 Wiesbaden

Verantwortlich für den Inhalt ist der Autor © für diesen Band: Unfallkasse Hessen

3. unveränderte Auflage, Juli 2015

ISBN 978-3-934729-07-0

UKH_Band_8_Kitas_sicher_gestalten_final.indd 4 01.07.15 09:50

Page 6: Kindertageseinrichtungen sicher gestalten - ukh.de · Kindertageseinrichtungen sicher gestalten Leitfaden für Bauherren, Architekten und Planungsämter zur sicherheitsgerechten Gestaltung

Ihre Unfallkasse Hessen

Bernd Fuhrländer Torsten Kunz Geschäftsführer Leiter Prävention

Vorwort zur 2. AuflageBand 8 unserer Schriftenreihe, „Kindertages-stätten sicher gestalten“, wurde im Jahr 2003 erstmals herausgegeben. Die Broschüre stellte zum damaligen Zeitpunkt eine Zusammenfas-sung der wesentlichen Anforderungen an die Gestaltung von Kindertageseinrichtungen dar. Nicht berücksichtigt wurden damals Anforde-rungen für Kinder unter drei Jahren.

Der gesellschaftliche Wandel in Bezug auf die Versorgung mit Kinderbetreuungseinrichtungen hat allerdings in den letzten Jahren eine wesent-liche Veränderung der Strukturen nach sich gezogen. Nicht zuletzt durch politische Vorga-ben kam es zu einer Öffnung von Kindertages-einrichtungen auch für Kinder unter drei Jahre. Die pädagogischen Konzepte reichen heute von reinen Kinderkrippen über Krippengruppen in bestehenden Einrichtungen bis hin zu offenen Konzepten mit altersgemischten Gruppen. Den „klassischen Kindergarten“ für Kinder im Alter von drei bis sechs Jahren findet man dagegen nur noch selten. Aus diesen Gründen war es erforderlich, die Broschüre den Erfordernissen anzupassen und die besonderen Anforderun-gen, die sich aus der Betreuung von Kleinstkin-dern ergeben, zu berücksichtigen.

Die außer- und nachschulische Betreuung von Kindern ab sechs Jahre ist ein zusätzlicher Bereich, dem sich Kindertageseinrichtungen mit Hortangebot widmen. Wir haben daher auch einige Besonderheiten dieser Altersgruppe in den Leitfaden aufgenommen.

Wesentliche Veränderungen gab es seit der Erstveröffentlichung auch beim staatlichen Arbeitsschutzrecht und beim autonomen Recht der gesetzlichen Unfallversicherung. Im Jahr 2004 wurde die Arbeitsstätten-Verordnung als zentrale Rechtsgrundlage für alle Beschäftigten unabhängig von der Unternehmensform neu formuliert. Auch werden in einem fortlaufen-den Prozess die Regeln für Arbeitsstätten als Konkretisierung des Gesetzestextes angepasst. Die Unfallversicherungsträger veröffentlichten außerdem im Jahr 2007 die Unfallverhütungs-vorschrift „Kindertageseinrichtungen“, die im Jahr 2009 durch eine dazugehörige Regel Kon-kretisierungen erfuhr.

Die vorliegende aktualisierte und in wesentli-chen Bereichen ergänzte Broschüre stellt den derzeitigen Stand der Erfordernisse zur Planung und zum Bau von Kindertageseinrichtungen dar.

5

UKH_Band_8_Kitas_sicher_gestalten_final.indd 5 01.07.15 09:50

Page 7: Kindertageseinrichtungen sicher gestalten - ukh.de · Kindertageseinrichtungen sicher gestalten Leitfaden für Bauherren, Architekten und Planungsämter zur sicherheitsgerechten Gestaltung

UKH_Band_8_Kitas_sicher_gestalten_final.indd 6 01.07.15 09:50

Page 8: Kindertageseinrichtungen sicher gestalten - ukh.de · Kindertageseinrichtungen sicher gestalten Leitfaden für Bauherren, Architekten und Planungsämter zur sicherheitsgerechten Gestaltung

InhaltVorwort 5

Einleitung 8

1. Unfallgeschehen in Kindertageseinrichtungen 111.1 Unfälle von Kindern 111.2 Unfälle des Personals 12

2. Rechtliche und ergonomische Anforderungen an Kindertages einrichtungen 132.1 Rechtliche Anforderungen 132.2 Ergonomische Anforderungen 15

3. Handlungsleitfaden zur Gestaltung einer Kindertageseinrichtung 193.1 Dimensionierung und allgemeine Anforderungen 19

3.1.1 Raumbedarf 193.1.2 Schallschutz 213.1.3 Beleuchtung 273.1.4 Raumtemperatur 28

3.2 Bauelemente 283.2.1 Treppen, Treppengeländer und Handläufe 283.2.2 Türen und Eingänge 313.2.3 Bodenbeläge 343.2.4 Verglasungen und Fenster 353.2.5 Umwehrungen 363.2.6 Heizkörper 373.2.7 Erhöhte Spielebenen, Möbel und Wickelplätze 37

4. Zusammenfassung 45

5. Literatur 47

7

UKH_Band_8_Kitas_sicher_gestalten_final.indd 7 01.07.15 09:50

Page 9: Kindertageseinrichtungen sicher gestalten - ukh.de · Kindertageseinrichtungen sicher gestalten Leitfaden für Bauherren, Architekten und Planungsämter zur sicherheitsgerechten Gestaltung

EinleitungBei der Planung von Kindertageseinrichtungen besteht seitens der Planer häufig Unkenntnis über die verschiedenen rechtlichen Vorgaben, die zu beachten sind, was die Sicherheitsas-pekte und Belange des Arbeitsschutzes angeht. Dies liegt einerseits in der Tatsache begründet, dass die Errichtung einer Kindertageseinrich-tung nicht unbedingt zu den häufig wiederkeh-renden Aufgaben eines Architekten gehört, andererseits stellt die Fülle der zu berücksich-tigenden Regelwerke eine zusätzliche Anforde-rung dar.

Bei den meisten Bauvorhaben wird in Bezug auf Sicherheitsaspekte die Kenntnis der Bauordnung ausreichen. Handelt es sich im Besonderen um Arbeitsstätten, kommt die Berücksichtigung der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) bzw. -richtlinie (ASR) sowie die Beachtung der Vorschriften, Regeln und Infor-mationen der Unfallversicherungsträger hinzu. Soll das zu errichtende Gebäude außerdem als Kindertagesstätte genutzt werden, sind zusätzli-che Anforderungen, die sich beispielsweise aus dem Kindergartengesetz oder den Anforderun-gen der Jugendämter ergeben, einzubeziehen.

Spezielle Anforderungen an Kindertagesein-richtungen entstehen aber auch aus Erforder-nissen und Wünschen der Kinder sowie der pädagogischen Konzeption der Einrichtung. Die Spanne der Möglichkeiten reicht dabei von Kleingruppen mit zehn bis 15 Kindern, mit einer wohnungsähnlichen Raumstruktur, bis hin zu Großraumkonzeptionen, mit angegliederten Gruppen- und Ruheräumen. Das nach wie vor am häufigsten anzutreffende Modell besteht jedoch aus mehreren Gruppenräumen mit einer Gruppengröße von 20 bis 25 Kindern. Auch dieses Konzept hat einen Wandel durch eine zeitweise Öffnung der Gruppen und einen verstärkten Einsatz von Bewegungsangeboten erfahren.

Gerade die Schaffung von Bewegungsmög-lichkeiten für Kleinkinder wirkt sich stark auf

die sicherheitsgerechte Gestaltung einer Kindertagesstätte aus. Sie erfordert vor allem ein ausreichendes Raumangebot sowie einen bewegungsfreundlichen Zuschnitt der Räume.

Neben einer kindgerechten Konzeption bedeu-tet der „Arbeitsplatz Kindertageseinrichtung“ jedoch auch mit seinen vielfältigen Anforderun-gen an das Personal eine wesentliche Gestal-tungsaufgabe. Die Gefährdungen und Belastun-gen des pädagogischen Personals durch Lärm, ungünstige Körperhaltungen, Heben und Tragen wurden in der Vergangenheit oftmals unter-schätzt. Besonders die Gefährdung durch Lärm ist nicht unerheblich, wie eine Studie der Uni-versität Kassel1 zeigt, in der Beurteilungspegel von teilweise über 85 dB (A) gemessen wurden.

Bei Neubauten herrschen zurzeit Baustile mit großen Glasflächen, Parkettböden und einer, über zwei Etagen offenen, Bauweise vor. Bei unzureichendem Schallschutz kommt es dabei zum Teil zu hohen Nachhallzeiten, die eine Ver-ständigung unmöglich machen. Eine akustische Optimierung der Aufenthaltsbereiche sollte daher eine ganz wesentliche Anforderung an den Planungsauftrag sein.

Institutionen zur Erziehung und Betreuung von Kindern im Vorschulalter existieren in Deutsch-land seit etwa zweihundert Jahren. Bereits Mitte des 19. Jahrhunderts wurden die ersten „Spielschulen“, „Kinderbewahranstalten“ und „Warteschulen“ gegründet.2 Unter dem heute üblichen Oberbegriff Kindertageseinrichtung werden verschiedene Formen zusammenge-fasst. Nach Altersgruppen unterscheidet man folgende Einrichtungen:

∙ Kinderkrippen für Säuglinge und Kleinstkin-der bis zum Alter von drei Jahren

1 Frieling, E., Buch, M., 20012 Wie die Begriffe Schule bzw. Anstalt vermuten

lassen, waren damit tatsächlich Schulen für eineinhalb- bis siebenjährige Kinder gemeint.

8

UKH_Band_8_Kitas_sicher_gestalten_final.indd 8 01.07.15 09:50

Page 10: Kindertageseinrichtungen sicher gestalten - ukh.de · Kindertageseinrichtungen sicher gestalten Leitfaden für Bauherren, Architekten und Planungsämter zur sicherheitsgerechten Gestaltung

∙ Kindergärten für Kinder im Alter von drei bis sechs Jahren

∙ Kinderhorte für Schulkinder im Alter von sechs bis 12 oder 15 Jahren.

Diese Bereichsabgrenzung befindet sich in vie-len Bundesländern im Wandel. Die Betreuung von Krippen- und Hortkindern wird in altersge-mischten Gruppen, die von behinderten Kindern wird in integrativen oder inkludierenden Grup-pen angestrebt.

Neben den sich aus den Altersgruppen ergeben-den Unterscheidungen spielt auch die Aufent-haltsdauer in der Einrichtung eine zu berück-sichtigende Rolle. Mit einer längeren täglichen Unterbringungsdauer von Kindern sind zusätzli-che Anforderungen an das Gebäude verbunden. Es sollten Schlafräume für den Nachmittag, Speiseräume und Küchen für das Mittagessen und zusätzliche Räume für Bewegungsangebote eingeplant werden.

Die gesetzliche Grundlage erhalten die Kin-dertageseinrichtungen bundesweit durch das Kinder und Jugendhilfegesetz (KJHG). Demnach haben Tageseinrichtungen für Kinder einen familienergänzenden Betreuungs-, Bildungs- und Erziehungsauftrag (vgl. KJHG § 22). Ihre Funktion beschränkt sich somit nicht nur auf die bloße Betreuung von Kindern im Sinne einer „Verwahranstalt“, um den Eltern die Ausübung ihres Berufes zu ermöglichen. Vielmehr umfasst der Bildungs- und Erziehungsauftrag auch eine ganzheitliche Förderung der motorischen, kog-nitiven, emotionalen und sozialen Entwicklung.

Die Konkretisierung der durch das KJHG defi-nierten Aufgaben obliegt den Bundesländern, die in Form von Kindergartengesetzen und Verordnungen detaillierte Vorgaben, u. a. auch zu baulichen und räumlichen Anforderungen, machen. Die Umsetzung dieser Anforderungen hat somit im Spannungsfeld zwischen den genannten gesetzlichen und pädagogischen Ansprüchen und dem meist recht engen Kos-tenbudget der Einrichtungsträger zu erfolgen. Die Berücksichtigung des Arbeits- und Gesund-heitsschutzes als integralem Bestandteil eines

Nutzungskonzeptes gerät dabei oftmals zu weit in den Hintergrund.

Als Grundlage für eine sicherheitsgerechte Gestaltung von Kindertageseinrichtungen dient die Ermittlung der Unfallschwerpunkte und die Auswertung des Unfallgeschehens, wie sie in Kapitel 1 des vorliegenden Bandes behandelt wird. Die Darstellung der wesentlichen rechtli-chen Bestimmungen wie

∙ Unfallverhütungsvorschriften, Regeln und Informationen der Unfallversicherungsträger,

∙ Bundesrecht (z. B. Arbeitsstättenverordnung und -Richtlinie),

∙ Landesrecht (z. B. Landesbauordnung, Kin-dergartengesetz) sowie die

∙ anerkannten Regeln der Technik (z. B. DIN Normen)

schließen sich im zweiten Kapitel an. Weiterhin wird in diesem Kapitel auf die ergonomischen Anforderungen eingegangen. Aus den anthropo-metrischen Angaben lassen sich viele Hinweise für die kindgerechte Gestaltung von Bauteilen ableiten, die sich nur teilweise in Normen und Richtlinien wiederfinden. Der eigentliche Handlungsleitfaden im dritten Kapitel der vor-liegenden Schrift gliedert sich in Angaben zur allgemeinen Planung und in die Beschreibung einzelner Bauelemente. Die allgemeinen Pla-nungsvorgaben beziehen sich im Wesentlichen auf die Dimensionierung der Räume sowie auf die Raumakustik, die beide sehr wesentliche Faktoren darstellen. Weiterhin sind die Umge-bungsbedingungen Beleuchtung und Raumtem-peratur zu berücksichtigen. Die Hinweise zur Gestaltung einzelner Bauelemente wie Fenster, Türen und Heizkörper ergeben sich sowohl aus der Ermittlung der Unfallschwerpunkte als auch aus den Vorgaben einschlägiger Regelwerke, die somit eine Konkretisierung erfahren sollen. Kapitel 4 beinhaltet schließlich eine Zusammen-fassung des Erörteten.

Wenn im Rahmen dieser Publikation der Begriff Kindertagesstätte verwendet wird, so ist eine Einrichtung für Kinder im Alter von drei bis sechs Jahren gemeint. Dieser Typus stellte in der

9

Einleitung

UKH_Band_8_Kitas_sicher_gestalten_final.indd 9 01.07.15 09:50

Page 11: Kindertageseinrichtungen sicher gestalten - ukh.de · Kindertageseinrichtungen sicher gestalten Leitfaden für Bauherren, Architekten und Planungsämter zur sicherheitsgerechten Gestaltung

Vergangenheit die überwiegende Mehrheit aller Einrichtungen dar. Veränderte gesellschaftliche und rechtliche Rahmenbedingungen haben zwischenzeitlich zu einer Erweiterung des Bildungsangebotes geführt. Die Betreuung von Kindern in einem Alter von weniger als drei Jahren ist in den letzten Jahren in sehr vielen Einrichtungen zur Selbstverständlichkeit gewor-den. Die daraus resultierenden besonderen Anforderungen an Kinderkrippen müssen somit ebenfalls in die Planung und Ausgestaltung einer Tageseinrichtung einfließen, sofern auch diese Altersgruppe die Räume nutzen soll.

Ebenso sind Angebote für Schulkinder im Rah-men der Nachmittagsbetreuung für Kinder im Alter ab sechs Jahren eine häufig vorzufindende Ergänzung des Bildungs- und Erziehungs-auftrags einer Kindertageseinrichtung. Eine Kombination mit einem Hort oder eine Ergän-zung durch eine Hortgruppe ist daher häufig anzutreffen, so dass ebenfalls auf abweichende Angaben für größere Hortkinder verwiesen wird.

Sicherheitsanforderungen an Gebäude, die sich nicht aus der speziellen Nutzung als Kin-dertagesstätte ergeben, würden allerdings den Rahmen der vorliegenden Schrift sprengen. Es werden daher keine Angaben etwa zur Festigkeit von Bauteilen, zur Gestaltung von Flucht- und Rettungswegen oder zum Brandschutz gemacht. Eine Einhaltung derjenigen Vorgaben, die sich nicht von der Planung eines Verwaltungsgebäu-des oder einer Fabrikhalle unterscheiden, ist ohnehin vor einer Bauabnahme nachzuweisen.

Auch in Kindertageseinrichtungen gibt es Küchen, Räume für Reinigungskräfte und Haus-meister. Diese entsprechen jedoch den in ande-ren Gebäuden vorzufindenden Gege benheiten und stellen somit auch keine Besonderheit dieses Gebäudetyps und seiner Nutzungsart dar, weshalb auf eine detaillierte Untersuchung dieser Bereiche in diesem Leitfaden ebenfalls verzichtet wird.

10

Einleitung

UKH_Band_8_Kitas_sicher_gestalten_final.indd 10 01.07.15 09:50

Page 12: Kindertageseinrichtungen sicher gestalten - ukh.de · Kindertageseinrichtungen sicher gestalten Leitfaden für Bauherren, Architekten und Planungsämter zur sicherheitsgerechten Gestaltung

1.  Unfallgeschehen in Kindertageseinrichtungen

1.1 Unfälle von KindernUnfallschwerpunkteIm Jahr 2011 ereigneten sich bundesweit 239.938 Unfälle in Kinderbetreuungseinrich-tungen3, das bedeutet, dass sich 72 von 1000 Kindern während des Besuchs einer Tagesstätte eine unfallbedingte Verletzung zugezogen haben. Zusätzlich erlitten 6.620 Kinder (d. h. ca. zwei von Tausend) einen sogenannten Wegeun-fall, d. h. einen Unfall auf dem Weg zur Tagesein-richtung oder auf dem Heimweg.

Häufigster Unfallort ist das Außengelände (39 %), gefolgt vom Gruppenraum (35 %) und den anderen Innenräumen (insgesamt 13 %). Hierbei muss allerdings berücksichtigt werden, dass sich die Aufenthaltsdauer nicht gleichmä-ßig auf die Räume verteilt. Der Gruppenraum erfährt nach wie vor die höchste Nutzung von allen Räumen.

Eine ebenfalls vergleichsweise hohe Unfallhäu-figkeit betrifft den Flur von Kindertageseinrich-tungen. In ihm überlagern sich verschiedene Funktionen: Neben seiner Funktion als Verbin-dungsweg zwischen den Räumen, dient er als Garderobe für die Kinder sowie als zusätzliche Spiel- und Bewegungsfläche. Daher ergeben sich häufig Gefahrensituationen durch sich kreuzende Laufrichtungen sowie durch in den Bewegungsraum hineinragende Türen und Ein-richtungsgegenstände. Weiterhin sind die Flure selten für eine derart vielfältige Nutzung dimen-sioniert und auch nicht für sie gestaltet.

Im Turnraum ergeben sich Unfälle aus der Nutzungsart selbst, aber auch aus der Person-endichte und der Gestaltung des Raums und der darin befindlichen Gegenstände. Wie in den Fluren, findet man hier häufig in den Bewe-

3 Statistik Schülerunfallgeschehen 2009 in DGUV 2010

gungs- und Fallraum hineinragende Bauteile wie Heizkörper und Türen.

Waschräume und Toiletten bringen ein Risiko mit sich sowohl durch Rutschgefahr auf nas-sen Fußböden als auch durch die bekannten Quetschgefahren an den Türen der Sanitärka-binen.

Treppenunfälle werden durch ein nicht an den kindlichen Maßstab angepasstes Verhältnis von Stufenhöhe und Auftrittsfläche sowie durch fehlende Handläufe in Greifhöhe von Kindern begünstigt.

UnfallablaufTypische Kindergartenunfälle sind Sturzunfälle (ca. 70 %) gefolgt von Unfällen durch Stöße oder Schläge (15,6 %). Das Einklemmen beispiels-weise von Fingern an Türkanten, ist für 5,7 % der Unfälle verantwortlich.

Bemerkenswert ist hierbei der hohe Anteil der Sturzunfälle der Kinder auf den Fußboden. Dies sollte jedoch nicht zu dem Schluss verleiten, dass die Böden auch Auslöser der Unfälle waren. Vom Stuhl fallen oder ein Schubser durch ein anderes Kind bewirken vielmehr fast zwangsläufig einen Aufprall auf den Fußboden.

Dabei sind zu etwa gleichen Teilen die Kinder selbst unfallauslösende Ursache, weil sie einander stoßen, sich schneiden oder hinfallen oder einfach der Körperkontakt mit anderen Kindern zum Unfall führt. Von ausschlaggeben-der Bedeutung sind hierbei die motorischen Fähigkeiten der Kinder, die sich von denen Erwachsener deutlich unterscheiden. Kindern gelingt bei Stürzen die bei Erwachsenen übliche Abfangbewegung mit den Armen oftmals nicht, so dass sie heftiger aufprallen. Es fehlt ihnen an Reaktionsschnelligkeit, an Kraft der Armmus-kulatur und an Körperkoordination (die Arme können nicht rechtzeitig in die richtige Stellung

11

UKH_Band_8_Kitas_sicher_gestalten_final.indd 11 01.07.15 09:50

Page 13: Kindertageseinrichtungen sicher gestalten - ukh.de · Kindertageseinrichtungen sicher gestalten Leitfaden für Bauherren, Architekten und Planungsämter zur sicherheitsgerechten Gestaltung

zum Abfangen des Sturzes gebracht werden). Weiterhin spielen bei vielen Unfallabläufen ein geringer Gleichgewichtssinn, unzureichende Bewegungssteuerung und ein unsicherer Lauf-stil eine Rolle.

1.2 Unfälle des PersonalsUnfallortAuch die meisten Unfälle der Beschäftigten ereignen sich im Gruppenraum oder auf dem Außengelände. Hier wird deutlich, dass die Unfallschwerpunkte der Erwachsenen weitge-hend mit denen der Kinder übereinstimmen. Bedingt durch die Nutzungsdauer sind Grup-

penraum und Außengelände hier ebenfalls die dominierenden Unfallorte.

UnfallablaufAuch bei den Beschäftigten in Kindertagesein-richtungen überwiegen die Sturzunfälle. Die Zuordnung der Unfälle ähnelt daher mit einem hohen Anteil von Sturzunfällen auf den Boden dem Unfallgeschehen der Kinder. Vernachläs-sigbar gering sind jedoch Kollisionen mit den Wänden oder mit Fensterflügeln. Diese Unfallty-pen sind bedingt durch die Körpergröße und das Bewegungsverhalten typische Kinderunfälle.

12

1. Unfallgeschehen in Kindertageseinrichtungen

UKH_Band_8_Kitas_sicher_gestalten_final.indd 12 01.07.15 09:50

Page 14: Kindertageseinrichtungen sicher gestalten - ukh.de · Kindertageseinrichtungen sicher gestalten Leitfaden für Bauherren, Architekten und Planungsämter zur sicherheitsgerechten Gestaltung

2.  Rechtliche und ergonomische Anforderungen an Kindertages­einrichtungen

2.1 Rechtliche AnforderungenWie bereits erwähnt, sind für die sicherheits-gerechte Planung einer Kindertagesstätte ver-schiedene Rechtsgebiete zu beachten.

Belange des Arbeitsschutzes und der Sicher-heitstechnik werden im dualen System des Arbeitsschutzrechts berücksichtigt. Das duale Arbeitsschutzrecht in Deutschland ist durch staatliches Recht und durch autonomes Recht der Unfallversicherungsträger (Satzungsrecht) geprägt. Beide Rechtsgebiete haben zwar weitgehend eigenständige Strukturen, jedoch verfolgen beide die gleichen Schutzziele.

Bedingt durch das föderale System der Bun-desrepublik Deutschland unterscheidet das staatliche Recht zwischen Bundes- und Landes-recht. Unter die Kulturhoheit der Bundesländer fallen u. a. das Bauordnungsrecht (z. B. Lan-desbauordnung) und das Bildungsrecht (z. B. Kindergartengesetz). Im Rahmen dieser Publi-kation wird auf der Landesebene auf Gesetze und Verordnungen des Landes Hessen Bezug genommen.

ArbeitsschutzgesetzDas Arbeitsschutzgesetz ist eine direkte Über-nahme von Teilen der EG-Rahmenrichtlinie Arbeitsschutz (89/391/EWG). Für diejenigen

Staatliches Arbeitsschutzrecht undnachfolgende Regelungen

Autonomes Recht derUnfallversicherungsträgerund nachfolgende Regelungen

Gesetzez.B.:– Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)

Verordnungenz.B.:– Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)

Regelnz.B.:– Technische Regeln für Arbeitsstätten

Allgemein anerkannte Regeln der Technikz.B.:– Normen

Sozialgesetzbuchz.B.:SGB VII

Unfallverhütungs-Vorschri�en(UVV)z.B.: GUV-V S2 Kindertageseinrichtungen

Regeln der Unfallversicherungsträgerz.B.: GUV-SR S2 RegelKindertageseinrichtungen

Informationen derUnfallversicherungsträgerz.B.: GUV-I 561 Information Treppen

Det

ailli

erun

g

Verb

indl

ichk

eit

Abbildung 1: Das duale System des Arbeitsschutzrechts.

13

UKH_Band_8_Kitas_sicher_gestalten_final.indd 13 01.07.15 09:50

Page 15: Kindertageseinrichtungen sicher gestalten - ukh.de · Kindertageseinrichtungen sicher gestalten Leitfaden für Bauherren, Architekten und Planungsämter zur sicherheitsgerechten Gestaltung

Forderungen der Rahmenrichtlinie, für die im bestehenden Arbeitsschutzrecht bereits Rege-lungen bestanden, erfolgte nur eine Anpassung der bisherigen Gesetze. Neben allgemeinen Vorschriften enthält das Arbeitsschutzgesetz Pflichten der Arbeitgeber, Pflichten und Rechte der Beschäftigten, Verordnungsermächtigungen und Durchführungsbestimmungen.

Eine Neuerung des Arbeitsschutzgesetzes besteht in einem einheitlichen Schutzkonzept für die Beschäftigten bei der Arbeit in allen Tätigkeitsbereichen. Die bisherige Unterschei-dung in gewerbliche und staatliche Unter-nehmen ist somit entfallen und es wurde eine Gleichsetzung von Beamten sowie Beschäftig-ten des öffentlichen Dienstes und Arbeitneh-mern privater Unternehmen erreicht.

ArbeitsstättenverordnungVon staatlicher Seite ist zunächst die Arbeits-stättenverordnung mit den dazugehörigen Richtlinien als bundesweit einheitliche Rechts-vorschrift zu beachten. Diese Verordnung gilt für Arbeitsstätten in Betrieben, in denen das Arbeitsschutzgesetz Anwendung findet (d. h. sie gilt für das pädagogische und sonstige Personal einer Kindertagesstätte). Ihr Geltungsbereich erstreckt sich allerdings ausschließlich auf die Belange von Beschäftigten, also nicht auf die von Schülern oder Kinder in Tageseinrichtungen.

Bauordnung der Länder/Hessische BauordnungDie Konkretisierung von Bauvorschriften liegt in der Kulturhoheit der Länder. Für ihre regi-onalen Grenzen erlassen die Bundesländer entsprechende Bauordnungen, die jedoch nicht einheitlich sind. Im Rahmen dieses Leitfadens wird die Hessische Bauordnung berücksichtigt. Für besondere Gebäudearten können spezielle Richtlinien erlassen werden, die teilweise abweichende Angaben enthalten. Beispiels-weise wird in der Schulhausrichtlinie grund-sätzlich eine Absturzsicherung von 1,10 m Höhe gefordert, wohingegen die Hessische Bauord-nung im Allgemeinen 0,90 m vorschreibt.

Kindergartengesetze/Hessisches Kinder- und JugendhilfegesetzbuchDas Hessische Kinder- und Jugendhilfegesetz-buch regelt sowohl die Aufgaben, die Organi-sation, die Standortwahl und die Kostenüber-nahme als auch die organisatorische Struktur und die Öffnungszeiten von Kindertagesstätten im Bundesland Hessen.

Verordnungen/Verordnung über Mindest-voraussetzungen in Tageseinrichtungen für KinderDie Mindestverordnung bezieht sich auf die personelle Ausstattung von Kindertagesein-richtungen. In ihr werden in Abhängigkeit vom Alter der Kinder der Personalbedarf und die Qualifikation der Beschäftigten festgelegt. Darüber hinaus existieren teilweise seitens der Jugendämter Empfehlungen zum Raumkonzept und zu Qualitätsstandards von Einrichtungen für Kinder unter drei Jahren.

Regelwerke der UnfallversicherungsträgerNach § 15 Sozialgesetzbuch VII (SGB VII) erlassen die Unfallversicherungsträger Unfall-verhütungsvorschriften u. a. über Einrichtungen (Gebäude, Anlagen etc.) sowie Anordnungen und Maßnahmen, welche die Unternehmer zur Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankhei-ten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren zu treffen haben. Diese gelten nur für versi-cherte Personen im Zuständigkeitsbereich des jeweiligen Unfallversicherungsträgers. Nach § 2 SGB VII gelten als versicherte Personen u. a. alle Beschäftigten sowie die Kinder während ihres Besuches einer Tageseinrichtungen. Dieses, zum staatlichen Recht gleichrangige, autonome Recht der Unfallversicherungsträger ist bei Pla-nung und Konzeption von Kindertageseinrich-tungen ebenfalls zu beachten. Im Gegensatz zu den allgemeineren Forderungen des staatlichen Regelwerks beinhaltet das Regelwerk der Unfall-versicherungsträger detaillierte Bauanforde-rungen für Kindertageseinrichtungen und bietet dem Planer damit konkrete Vorgaben.

Vorrangig ist hier die Unfallverhütungsvorschrift Kindertageseinrichtungen (GUV-V S 2) vom Mai 2007 zu nennen. In ihr werden allgemeine

14

2. Rechtliche und ergonomische Anforderungen an Kindertages einrichtungen

UKH_Band_8_Kitas_sicher_gestalten_final.indd 14 01.07.15 09:50

Page 16: Kindertageseinrichtungen sicher gestalten - ukh.de · Kindertageseinrichtungen sicher gestalten Leitfaden für Bauherren, Architekten und Planungsämter zur sicherheitsgerechten Gestaltung

Schutzziele für die einzelnen Bereiche und die verschiedenen Bauelemente formuliert. In vier Kapiteln werden neben allgemeinen Anforde-rungen Bestimmungen für Bau und Ausstattung sowie Besonderheiten einzelner Räume wie Küchen, Waschräume oder Toiletten definiert. Ein weiterer Abschnitt widmet sich der Gestal-tung der Außenanlagen, Spielflächen und Spiel-platzgeräte. Der Betreiber einer Kindertagesein-richtung hat im Hinblick auf die Sicherheit und Gesundheit der Kinder dafür zu sorgen, dass alle baulichen Anlagen, Aufenthaltsbereiche und Ausstattungen nach den Bestimmungen dieser Vorschrift errichtet, beschafft, in Stand gehalten und betrieben werden.

Eine Konkretisierung erfährt die Unfallverhü-tungsvorschrift durch die Regel Kindertages-einrichtungen (GUV-SR S 2) vom April 2009. Sie gibt dem Bauherrn oder Betreiber einer Kindertagesstätte Hinweise und Empfehlungen zur Umsetzung der Anforderungen aus der Unfallverhütungsvorschrift Kindertageseinrich-tungen. Die Gliederung orientiert sich hierbei an den Paragrafen der Vorschrift und liefert dazu entsprechende Gestaltungsvorschläge. Diese Vorschläge schließen jedoch auch andere Lösungsmöglichkeiten, die das Schutzziel auf andere Weise erfüllen, nicht aus.

Anerkannte Regeln der TechnikAnerkannte Regeln der Technik (z. B. DIN-Normen, VDE-Richtlinien) stellen eine weitere wesentliche Grundlage bei der Planung und beim Bau von Gebäuden dar. Sie besitzen einen sehr viel höheren Detaillierungsgrad als Gesetze und Verordnungen, haben für sich betrachtet jedoch nicht den Rang eines Gesetzes. Diesen können sie jedoch dann erhalten, wenn in einem Gesetz oder in einer Vorschrift auf diese Regel Bezug genommen wird.

Eine Übersicht der für die Planung einer Kinder-tagesstätte relevanten Normen ist im Literatur-verzeichnis aufgeführt.

2.2 Ergonomische AnforderungenDurch Gesetze und Verordnungen ist zwar vieles, jedoch nicht alles geregelt. Daher bietet sich ein Verweis auf ergonomische Anforderun-gen an eine optimal gestaltete Kindertagesein-richtung an.

Anthropometrische Grundlagen finden sich bereits in einer Reihe von Gesetzen, Verordnun-gen und Normen. Beispielsweise leiten sich die in der Arbeitsstättenverordnung festgelegten Abmessungen der Verkehrswege und Türen aus den Körpermaßen des erwachsenen Menschen ab.

Für die Gestaltung einer Kindertageseinrichtung besteht nun die Problematik, dass sich die stark voneinander abweichenden Körpermaße von Kindern und erwachsenen Menschen mitein-ander verbinden lassen müssen. Bezüglich der Bemessung der Räume und Bauteile von Kinder-tageseinrichtungen bildet somit der kindliche Maßstab eine zusätzliche Dimensionierungs-basis. Dieser ergibt sich aufgrund der durch-schnittlichen Körpergrößen und -abmessungen sowie der Greifräume und des Blickwinkels der Kinder. Entsprechend der verschiedenen Altersgruppen finden sich Daten zu Körper-maßen des Menschen u. a. in der DIN 33 402 sowie im Kinder- und Jugendgesundheitssurvey aus dem Jahr 20074. Es ist dabei allerdings zu berücksichtigen, dass diese Werte heute bereits schon von jüngeren Kindern oder Jugendlichen erreicht werden können. Ebenso erschwert die recht schnelle körperliche Entwicklung von Vorschulkindern eine Festlegung von anthro-pometrischen Werten. Zwischen dem dritten und siebten Lebensjahr nimmt die Körpergröße jährlich um vier bis sechs Zentimeter zu, wäh-rend sie bei Erwachsenen nur noch geringfügig altersabhängig variiert.

Neben dem Alter spielt die individuelle Streu-breite der anthropometrischen Werte auch bei Kindern eine beachtenswerte Rolle. In Tabelle 1 werden daher die Werte der kleinsten

4 KIGGS 2007

15

2. Rechtliche und ergonomische Anforderungen an Kindertages einrichtungen

UKH_Band_8_Kitas_sicher_gestalten_final.indd 15 01.07.15 09:50

Page 17: Kindertageseinrichtungen sicher gestalten - ukh.de · Kindertageseinrichtungen sicher gestalten Leitfaden für Bauherren, Architekten und Planungsämter zur sicherheitsgerechten Gestaltung

3 Jahre 4 Jahre 5 Jahre 6 Jahre 12 Jahre Frauen (16–60 Jahre)

Männer (16–60 Jahre)

Körpergröße [cm]

92–111 101–118 106–126 111–129 139–168 152–176 160–189

Reichweite nach oben [cm]

105–127 107–136 121–144 127–151 162–199 171–209 188–226

Reichweite nach vorn [cm]

42 48 52 57 k. A. k. A. k. A.

Sitzhöhe [cm] 19–28 23–30 25–32 25–33 36–42 35–43 40–48

Sitzbreite [cm]

19–23 20–25 21–26 21–28 26–36 34–45 33–39

Augenhöhe [cm]

85–99 87–108 96–113 98–120 126–154 139–166 150–175

Kopfbreite [mm]

124–142 128–145 131–150 132–152 136–155 137–160 143–169

Handdicke [mm]

18–23 19–23 19–24 19–24 22–30 21–32 23–34

Griffumfang der Hand [mm]

75–83 80–89 80–94 81–103 100–130 107–159 119–156

Fußlänge [mm]

149–173 149–190 161–197 164–209 210–266 221–264 240–281

Fußbreite [mm]

58–71 59–75 65–76 65–79 78–99 90–107 93–107

Tabelle 1: Anthropometrische Werte von Kindern und Erwachsenen (nach DIN 33 402).

Tabelle 2: Körpergröße und Gewicht von Kindern (nach KiGGS 2003–2006 5).

5 Ebenda

16

2. Rechtliche und ergonomische Anforderungen an Kindertages einrichtungen

Alter [Jahre] Körpergröße [cm] Mittelwert

Körpergewicht [kg] Mittelwert

Jungen Mädchen Jungen Mädchen

1 82,9 81,5 11,4 10,8

2 92,9 91,1 14,1 13,3

3 101,2 100,0 16,4 15,8

4 108,0 107,2 18,4 18,1

5 114,8 114,3 20,7 20,5

6 121,2 120,7 23,7 23,2

8 133,8 132,4 30,8 29,8

10 143,9 144,2 38,3 38,4

12 155,1 157,3 47,3 50,3

14 170,3 163,7 61,2 57,7

16 177,6 165,7 70,5 61,2

UKH_Band_8_Kitas_sicher_gestalten_final.indd 16 01.07.15 09:50

Page 18: Kindertageseinrichtungen sicher gestalten - ukh.de · Kindertageseinrichtungen sicher gestalten Leitfaden für Bauherren, Architekten und Planungsämter zur sicherheitsgerechten Gestaltung

Person (5. Perzentil) und der größten Person (95. Perzentil) einer Altersgruppe angegeben. Die Verteilung erfolgt nach der Gaußschen Normalverteilung, d. h. der Durchschnittswert der Altersgruppe liegt genau zwischen dem Maximal- und Minimalwert.

Abweichungen der geschlechtsspezifischen Körpermaße spielen dagegen bei Kindern erst zwischen dem zehnten und zwölften Lebensjahr eine Rolle und können daher in vorliegendem Zusammenhang unberücksichtigt bleiben.

Die Höhen von Kinderwaschbecken, Gar-derobenhaken und Handläufen sowie die Abmessungen der Treppenstufen und Einrich-tungsgegenstände haben sich an den Maßen dieser Tabelle insofern zu orientieren, als sie ausschließlich oder vorwiegend von Kindern einer Altersgruppe genutzt werden sollen.

Erfolgt eine Nutzung durch Kinder und Erwach-sene, ist entweder eine doppelte Ausführung des Bauteils, beispielsweise bei Treppenhand-läufen, oder eine Abwägung der Nutzungshäu-figkeit und -gewohnheit, beispielsweise bei Lichtschaltern, erforderlich.

Für Sanitäranlagen existieren einige abgeleitete Höhenangaben:

Bei den Gestaltungsanforderungen spielen neben den ergonomischen Aspekten der Erreichbarkeit bzw. Benutzbarkeit auch psycho-logische Gesichtspunkte eine wichtige Rolle. So kann die Unabhängigkeit der Kinder von Erwachsenen und damit ihre Selbstständigkeit z. B. durch eine Anordnung der Spielsachen in der kindlichen Greifhöhe gefördert werden. Andererseits ist es auch möglich, Bauteile so anzubringen, dass sie nicht von den Kindern benutzt werden können. Ebenso lassen sich Wege versperren, indem beispielsweise die Tür-griffe entsprechend hoch angebracht werden.

Neben dem kindgerechten ist aber auch der erwachsenengerechte Maßstab zu berücksichti-gen, denn Kindertageseinrichtungen sind nicht nur Orte für Kinder, sondern auch Arbeitsstätten für das pädagogische Personal und andere Mitarbeiter. Ebenso soll die Orientierung am kindlichen Maßstab nicht zur Schaffung einer Miniaturwelt führen, die abgehoben von der Außenwelt existiert. Kinder müssen und wollen sich mit den Gegenständen der Erwachsenen-welt auseinandersetzen und wachsen auf diese Weise langsam in diese hinein.

Alter: 3 bis 6 Jahre

7 bis 10  Jahre

11 bis 14 Jahre

Waschtischhöhe [cm] 55–60 65–70 76–80

WC-Höhe [cm] 34–36

Tabelle 3: Höhen für Sanitäranlagen

17

2. Rechtliche und ergonomische Anforderungen an Kindertages einrichtungen

UKH_Band_8_Kitas_sicher_gestalten_final.indd 17 01.07.15 09:50

Page 19: Kindertageseinrichtungen sicher gestalten - ukh.de · Kindertageseinrichtungen sicher gestalten Leitfaden für Bauherren, Architekten und Planungsämter zur sicherheitsgerechten Gestaltung

UKH_Band_8_Kitas_sicher_gestalten_final.indd 18 01.07.15 09:50

Page 20: Kindertageseinrichtungen sicher gestalten - ukh.de · Kindertageseinrichtungen sicher gestalten Leitfaden für Bauherren, Architekten und Planungsämter zur sicherheitsgerechten Gestaltung

3.  Handlungsleitfaden zur Gestaltung einer Kindertageseinrichtung

Der Handlungsleitfaden gliedert sich in die Bereiche

∙ Dimensionierung und allgemeine Anforde-rungen

∙ Bauelemente.

Im ersten Teil werden der Raumbedarf, die Dimensionierung von Verkehrswegen und Arbeitsplätzen sowie die Anforderungen bezüg-lich des Schallschutzes, der Beleuchtung und des Raumklimas behandelt. Der zweite Teil beschreibt einzelne Bauelemente, die sich, bezogen auf die Ermittlung der Unfallschwer-punkte und der Gefährdungsbeurteilung, als besonders sicherheitsrelevant erwiesen haben.

3.1 Dimensionierung und allgemeine Anforderungen

3.1.1 RaumbedarfDer Raumbedarf einer Kindertageseinrichtung richtet sich wesentlich nach der pädagogischen Konzeption der Einrichtung. Die Spanne reicht dabei von Kleingruppen mit zehn bis 15 Kindern mit einer wohnungsähnlichen Raumstruktur bis hin zu Großraumkonzeptionen mit angeglieder-ten Gruppen- und Ruheräumen. Das nach wie vor am häufigsten anzutreffende Modell besteht jedoch aus mehreren Gruppenräumen (Grup-pengröße 20 bis 25 Kinder), mit einem Flur und einem Mehrzweckraum.

Neben der Förderung der kognitiven und sozia-len Entwicklung spielt die Bewegungsförderung der Kindergartenkinder eine entscheidende Rolle. Im Schonraum Kindergarten muss es für Kinder möglich sein, vielfältige Bewegungser-fahrungen zu sammeln und damit motorische Defizite auszugleichen. Ausreichende Bewe-gungsmöglichkeiten lassen sich auf drei Arten realisieren:

∙ durch die Gestaltung des Gruppenraumes: In einem hinreichend großen Gruppenraum

sollte eine Fläche von Einrichtungsgegenstän-den freigehalten werden. Für ein Kreisspiel sind beispielsweise 25 m² Mindestfläche, die dann als Spielfläche genutzt werden kann, erforderlich.

∙ durch die Nutzung des Flurs als Bewegungs-raum: Um auch Lauf- und Kreisspiele zu ermöglichen, sollte der Flur nicht zu schmal sein. Garderoben und Schränke sollten in einem abgetrennten Bereich untergebracht werden, um Überschneidungen der Nutzungs-arten zu vermeiden.

∙ durch die bewegungsfördernde Gestaltung des Mehrzweckraumes: Es ist ein möglichst zentral gelegener Bewegungsraum vorzuse-hen, der zumindest während der Öffnungs-zeiten nicht zu anderen Zwecken (z. B. als Schlaf- und Ruheraum) genutzt wird.6

Der Mindestraumbedarf ist teilweise in Richt-linien der einzelnen Bundesländer festgelegt. Einige Bundesländer haben durch Verord-nungen und Richtlinien Raumprogramme festgelegt, wobei Abweichungen möglich sind. Die Mindestgrößen für Gruppenräume in Kinder-tageseinrichtungen schwanken beispielsweise zwischen 1,5 m2 und 4 m2 pro Kind. In Hessen

6 Vgl. Kunz, T. 2011

4,80 m 3,60 m

5,60 m

Abbildung 2: Abmessungen zweier Sitzkreise für 24 Kinder und daraus resultierende Flächenbedarfe.

19

UKH_Band_8_Kitas_sicher_gestalten_final.indd 19 01.07.15 09:50

Page 21: Kindertageseinrichtungen sicher gestalten - ukh.de · Kindertageseinrichtungen sicher gestalten Leitfaden für Bauherren, Architekten und Planungsämter zur sicherheitsgerechten Gestaltung

bestehen keine Anforderungen an die Raum-größen jedoch können seitens der Jugendämter Vorgaben zur Dimensionierung der einzelnen Bereiche gemacht werden.

Weitere Vorgaben hinsichtlich der Abmessun-gen von Arbeitsplätzen und der Breite von Ver-kehrs- bzw. Fluchtwegen stehen in der Arbeits-stättenverordnung und in den dazugehörigen Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR). Da sich diese jedoch auf Beschäftigte und nicht auf Kinder beziehen, lassen sich die Angaben nur begrenzt auf die Belange einer Kindertages-stätte anwenden.

Die Abmessungen von Arbeitsräumen werden in der Technischen Regel für Arbeitsstätten – Raumabmessungen und Bewegungsflächen (ASR A 1.2) beschrieben. Demnach müssen Räume mindestens eine Höhe von 2,50 m auf-weisen und den Beschäftigten eine freie Bewe-gungsfläche von 1,5 m2 ermöglichen.

Flure und Treppen sind in erster Linie als Verkehrswege zu betrachten, stellen aber auch Fluchtwege dar. Anforderungen zu deren Gestaltung finden sich in der Regel für Arbeits-stätten – Verkehrswege (ASR A 1.8) und in der Regel Fluchtwege und Notausgänge, Flucht- und Rettungsplan (ASR A 2.3).

Die Mindestbreite des Fluchtweges darf durch Einbauten oder Einrichtungen nicht eingeengt werden. Eine Einschränkung der Mindestbreite der Flure um maximal 0,15 m an Türen kann

vernachlässigt werden. Für Einzugsgebiete bis fünf Personen darf die lichte Breite jedoch an keiner Stelle weniger als 0,80 m betragen. Der Fluchtweg muss möglichst kurz sein und darf für normale Arbeitsräume maximal 35 m betragen. Die lichte Höhe über Fluchtwegen muss min-destens 2,00 m betragen. Eine Reduzierung der lichten Höhe von maximal 0,05 m an Türen kann vernachlässigt werden.

Angaben zur Raumgröße finden sich auch in den Landesbauordnungen. Die hessische Landes-bauordnung fordert in Paragraf 42, dass Aufent-haltsräume eine lichte Raumhöhe von 2,40 m, in Keller- und Dachgeschossen von mindestens 2,20 m haben müssen.

Neben der Raumgröße ist ebenfalls der Grund-riss der Räume hinsichtlich des Nutzungs-konzeptes bedeutsam. Beispielsweise führen lange, schmale Flure, in denen Garderoben untergebracht sind, zu einer drangvollen Enge während der Bring- und Abholzeiten. In der bereits erwähnten Studie der Universtität Kassel zeigte sich, dass das Bringen und Abholen der Kinder vom Personal als extrem beanspruchend empfunden wird, da dann nicht nur eine hohe Nutzungsdichte des Garderobenbereichs besteht, sondern die Situation noch dadurch verschärft wird, dass Kinder, Personal und Eltern intensiv miteinander kommunizieren.7 Eine räumliche Trennung von Flur und Abhol- bzw. Bringbereich sollte daher angestrebt werden.

7 Weitere Informationen siehe: Schad, M., 2002

Breite von Fluchtwegen in Gebäuden Mindestbreite

bei bis zu 5 Personen aus dem Einzugsgebiet 0,875 m

bei bis zu 20 Personen aus dem Einzugsgebiet 1,00 m

bei bis zu 200 Personen aus dem Einzugsgebiet 1,20 m

bei bis zu 300 Personen aus dem Einzugsgebiet 1,80 m

bei bis zu 400 Personen aus dem Einzugsgebiet 2,40 m

Tabelle 4: Mindestabmessungen von Fluchtwegen (nach ASR A 2.3)

20

3. Handlungsleitfaden zur Gestaltung einer Kindertageseinrichtung

UKH_Band_8_Kitas_sicher_gestalten_final.indd 20 01.07.15 09:50

Page 22: Kindertageseinrichtungen sicher gestalten - ukh.de · Kindertageseinrichtungen sicher gestalten Leitfaden für Bauherren, Architekten und Planungsämter zur sicherheitsgerechten Gestaltung

Gruppenräume sollten über eine annähernd quadratische Bewegungsfläche verfügen, damit sie für Kreisspiele genutzt werden können. Die Bewegungsfläche darf dabei nicht durch Ein-bauten, zum Beispiel durch Pfosten oder Trep-pen von erhöhten Spielebenen, eingeschränkt werden.

3.1.2 SchallschutzHohe Schallpegel stellen eine Lärmbelastung dar und beeinträchtigen die pädagogische Arbeit, da sie manche Beschäftigungsformen unmöglich machen. Ebenso wirkt Lärm auf das Verhalten der Kinder ein. Er verringert nicht nur die Konzentrationsfähigkeit, sondern erhöht auch die Bereitschaft zu Aggressionen. Eine Verringerung des Lärmexpositionspegels und der Nachhallzeiten durch raumakustische Maßnahmen ist daher eine vorrangige bauliche Anforderung.

LärmexpositionspegelDer Lärmexpositionspegel ist die Kenngröße des auf den Menschen einwirkenden Schalls, bezo-gen auf einen achtstündigen Arbeitstag bzw. auf eine vierzigstündige Arbeitswoche. Die Grenz-werte des Lärmexpositionspegels sind in der Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung festgelegt.

Bereits beim Überschreiten des unteren Aus-lösewertes von 80 dB(A) sind vom Arbeitgeber Maßnahmen zur Lärmreduzierung zu treffen, wobei technische Maßnahmen vor organisatori-schen Vorrang haben. Dazu gehört vor allem die lärmmindernde Gestaltung und Einrichtung der Arbeitsstätten und Arbeitsplätze.

In der bereits erwähnten Untersuchung der Universität Kassel zur Belastung und Bean-spruchung des pädagogischen Personals von

Kindertageseinrichtungen wurden Lärmexpo-sitionspegel bis zu 89,1 dB (A) gemessen. Eine klassifizierte Darstellung der Expositionspegel in die Bereiche bis 80 dB (A), 80 bis 85 dB (A) und über 85 dB (A) ergibt die folgende Häufig-keitsverteilung:

0 %

10 %

20 %

30 %

40 %

50 %

60 %

70 %

über85 dB (A)

80–85 dB (A)unter80 dB (A)

12,5 %

58,3 %

29,2 %

Häu�gkeit

Lärmexpositionspegel

Diagramm 1: Klassifizierte Lärmexpositionspegel (nach Frieling, E.; Buch, M. 2001)

Die Pegel liegen bei annähernd 30 % der untersuchten Personen in einem Bereich über 85 dB (A) und bei mehr als der Hälfte der Personen in einem Bereich zwischen 80 und 85 dB (A).

Neben organisatorischen Maßnahmen, wie eine Einbeziehung von Stillarbeitsphasen in den Tagesablauf und eine verstärkte Nutzung

Auslösewerte bei Lärm

Unterer Auslösewert bei einer achtstündigen Lärmexposition Lex = 80 dB (A)

Oberer Auslösewert bei einer achtstündigen Lärmexposition Lex = 85 dB (A)

Tabelle 5: Auslösewerte bei Lärm (nach Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung § 6)

21

3. Handlungsleitfaden zur Gestaltung einer Kindertageseinrichtung

UKH_Band_8_Kitas_sicher_gestalten_final.indd 21 01.07.15 09:50

Page 23: Kindertageseinrichtungen sicher gestalten - ukh.de · Kindertageseinrichtungen sicher gestalten Leitfaden für Bauherren, Architekten und Planungsämter zur sicherheitsgerechten Gestaltung

des Außengeländes, sind raumakustische Maß-nahmen zur Verringerung der Lärmbelastung in Kindertageseinrichtungen unumgänglich.

NachhallzeitDurch die Nachhallzeit, d. h. die Dauer des Halls eines Einzelgeräusches, wird die akustische Eigenschaft eines Raumes beschrieben. Die Nachhallzeit ist diejenige Zeit in Sekunden, in der der Schalldruckpegel in einem Raum um 60 dB abgefallen ist. Sie ist unabhängig von den tatsächlich auftretenden Schallereignissen und eignet sich daher im Gegensatz zum Lärmexpo-sitionspegel gut zur Bewertung von baulichen Anforderungen.

Die einzuhaltenden Nachhallzeiten sind abhängig von der Nutzungsart und dem Raum-volumen. Weiterhin sind erhöhte Anforderungen nötig, wenn sich Kinder mit eingeschränktem Hörvermögen oder Kinder, für die die benutzte Sprache eine Fremdsprache ist, betreut werden.

Grundlagen für die Berechnung der erfor-derlichen Nachhallzeiten finden sich in DIN 18041 „Hörsamkeit in kleinen bis mittelgroßen Räumen“. Auf diese Norm wird in der „Regel Kindertageseinrichtungen“ Bezug genommen, sie ist somit bei Neubauten und Sanierungen verbindlich anzuwenden. Die Norm gilt für kleine bis mittelgroße Räume mit einem Raum-volumen bis etwa 5.000 m3. Für Gruppenräume sollten die gleichen Anforderungen eingehalten werden, wie sie für Unterrichtsräume gelten, während für Flure oder Bewegungsräume eine einfache Sprachverständlichkeit ausreicht. In der Praxis sollten bei den üblichen Abmessun-gen eines Gruppenraums Nachhallzeiten von ca. 0,5 Sekunden angestrebt werden.

In der erwähnten Untersuchung zur Belastung und Beanspruchung des pädagogischen Perso-nals von Kindertageseinrichtungen durch die Universtiät Kassel wurden in den Gruppenräu-men Nachhallzeiten von 0,8 s sowie in Fluren und Mehrzweckräumen von 1,3 s gemessen.

Gruppenraum

1

0,8 0,8 0,8 0,80,7

0,6

0,5

0,30,35 0,35

0,3 0,3 0,3

00,10,20,30,40,50,60,70,80,9

11,11,21,3

125 250 500 1k 2k 4k 8k

Frequenz [Hz]

Nac

hhal

lzei

t [se

k]

vor der Durchführungraumakustischer Maßnahmen

nach der Durchführung raumakustischer Maßnahmen

Mehrzweckraum

0,8 0,85

1,051,1

1,151,1

0,8

0,85

0,4

0,550,65

0,80,75

0,55

00,10,20,30,40,50,60,70,80,9

11,11,2

1,3

125 250 500 1k 2k 4k 8k

Frequenz [Hz]

Nac

hhal

lzei

t [se

k]

Diagramm 2: Nachhallzeiten vor und nach dem Einbau von Akustikplatten

22

3. Handlungsleitfaden zur Gestaltung einer Kindertageseinrichtung

UKH_Band_8_Kitas_sicher_gestalten_final.indd 22 01.07.15 09:50

Page 24: Kindertageseinrichtungen sicher gestalten - ukh.de · Kindertageseinrichtungen sicher gestalten Leitfaden für Bauherren, Architekten und Planungsämter zur sicherheitsgerechten Gestaltung

Nach dem Einbau von schallabsorbierenden Deckenverkleidungen (Gipskartonlochplatten mit Mineralfasermatten) als akustische Verbes-serungsmaßnahme konnten die Nachhallzeiten, wie Diagramm 2 zu entnehmen ist, um die Hälfte verringert werden.

Raumakustische MaßnahmenBei der Verbesserung der Raumakustik sind zunächst zwei Wirkungsweisen zu unterschei-den:

∙ Dämmung von Körperschall, d. h. die Verrin-gerung von Schall, der beim Begehen und bei ähnlichen Anregungen eines Bodens als Tritt-schall oder durch Schwingungen von Möbeln und sonstigen Einrichtungsgegenständen entsteht und welcher teilweise als Luftschall abgestrahlt wird.

∙ Dämmung von Luftschall, d. h. die Vermin-derung der durch Reflektion an Wänden und Decken auftreffender Schallwellen.8

Die Trittschalldämmung wird durch den Boden-belag und den Fußbodenaufbau wesentlich bestimmt, während der Körperschall von Möbeln vorwiegend von deren Oberflächenge-staltung und Steifigkeit abhängt.

Ein elastischer Tischbelag und eine steife Unterkonstruktion verhindern Schwingungen, die beispielsweise beim Spielen mit Bauklötzen oder durch Trommeln auf die Tischplatte ent-stehen. Weiterhin sollten die Beine von Tischen und Stühlen mit nachgiebigen Gleitern ausge-stattet sein, um Schwingungsanregungen beim Schieben über den Boden zu vermeiden.

Die Bewertung von akustischen Eigenschaften verschiedener Bodenbeläge lässt sich durch

8 Vgl. Lindemann 1986

Foto 1: Elastischer Tischbelag aus Linoleum

Foto 2: Gleiter mit Teflonbeschichtung

Bodenbelagart VM [dB]

Keramische Fliesen 2

Linoleum (2,5 mm) 7

Linoleum auf 2 mm Kork 15

Korklinoleum (3,5 mm) 15

Korklinoleum (7 mm) 18

Kokosfaserläufer 17

PVC-Beläge mit genadeltem Jutefilz 13

PVC-Beläge mit Unterschicht aus PVC-Schaumstoff

16

Nadelvlies (5 mm) 20

Kunstfaser und Wollteppiche:

– Unterseite geschäumt (4–8 mm) 19–28

– Unterseite ungeschäumt (4–8 mm) 19–24

Tabelle 6: Akustische Eigenschaften verschiedener Bodenbeläge (nach DIN 4109, Beiblatt 1)

23

3. Handlungsleitfaden zur Gestaltung einer Kindertageseinrichtung

UKH_Band_8_Kitas_sicher_gestalten_final.indd 23 01.07.15 09:50

Page 25: Kindertageseinrichtungen sicher gestalten - ukh.de · Kindertageseinrichtungen sicher gestalten Leitfaden für Bauherren, Architekten und Planungsämter zur sicherheitsgerechten Gestaltung

einen Vergleich der Trittschall-Verbesserungs-maße (VM) der Materialien erreichen. Das Trittschall-Verbesserungsmaß kennzeichnet die Differenz zwischen dem untersuchten Bodenbe-lag und einem völlig schallharten Boden.

Nach Tabelle 6 lassen sich die höchsten Dämm-werte durch Kunstfaser- (z. B. Polyamid, Poly-propylen) und Wollteppiche mit geschäumter Rückseite erreichen. Die Verwendung dieser Bodenbeläge ist jedoch aus hygienischen Grün-den zumindest in den Aufenthaltsbereichen nicht zu empfehlen. Die feuchtigkeitsbeständi-gen Bodenbeläge aus Linoleum und PVC besit-zen ein schlechteres Trittschallverhalten und erfordern daher einen höheren Aufwand bei der Fußbodenunterkonstruktion.

Zur Bodenkonstruktion verwendet man in der Regel Stahlbeton-Massivdecken oder Holz-Werkstoffe, die mit einer schwimmenden Auf-lage versehen werden. Das Trittschall-Verbesse-rungsmaß (VM) kennzeichnet die akustischen Eigenschaften üblicher Bodenkonstruktionen. Diese sind in DIN 4101 aufgeführt.

Die besten akustischen Eigenschaften lassen sich mit einem schwimmend verlegten Estrich

auf einer möglichst weichen Dämmschicht, deren dynamische Steifigkeit kleiner als 10 MN/m2

sein sollte, erreichen.

Neben dem Trittschall ist die Wirkung von Luft-schall, der durch menschliche Stimmen und das Hantieren mit Spielsachen oder Einrichtungsge-genständen verursacht wird, wesentlich für den Lautstärkeeindruck verantwortlich.

Der auf den Menschen einwirkende Luftschall setzt sich dabei aus einem direktem und ei nem indirektem Anteil zusammen. Das Direktschall-feld wird von dem aus reflektierten Schallantei-len bestehenden Raumschallfeld überlagert. Der indirekte (reflektierte) Anteil wird stark vom Absorptionsvermögen des Raumes bestimmt. Bei der Ausbreitung von Schallwellen in geschlossenen Räumen, werden diese von Wän-den, Decken, Böden und Einrichtungsgegen-ständen mehr oder minder stark reflektiert. Je nach verwendeten Materialien wird ein größerer oder kleinerer Teil des Schalls absorbiert bzw. reflektiert.

Ein akustisch optimal gestalteter Raum zeichnet sich daher durch ein hohes Absorptionsver-mögen aus. Die Schallabsorption beruht vor

Bodenaufbau VM [dB]mit hartem Bodenbelag

VM [dB]mit weich-federndem Bodenbelag (VM <= 20 dB)

Gussasphaltestrich mit Dämmschicht (dynamische Steifigkeit 50–10 MN/m2)

20–29 20–32

Estrich mit Dämmschicht (dynamische Steifigkeit 50–10 MN/m2)

22–30 23–34

Holzspanplatten auf Lagerhölzern mit Dämmstreifen-Unterlagen

24

Holzspanplatten vollflächig schwimmend auf Dämmstoffen verlegt

25

Parkettbelag auf porösen Holzfaserplatten (10 mm)

16

Tabelle 7: Akustische Eigenschaften üblicher Bodenkonstruktionen (nach DIN 4109, Beiblatt 1 und König 1998).

24

3. Handlungsleitfaden zur Gestaltung einer Kindertageseinrichtung

UKH_Band_8_Kitas_sicher_gestalten_final.indd 24 01.07.15 09:50

Page 26: Kindertageseinrichtungen sicher gestalten - ukh.de · Kindertageseinrichtungen sicher gestalten Leitfaden für Bauherren, Architekten und Planungsämter zur sicherheitsgerechten Gestaltung

allem auf der Umwandlung der Schallenergie in Wärmeenergie; diese Umwandlung wird durch Reibung der sich in den Poren bewegenden Luftteilchen verursacht. Für den Einsatz in Kindertageseinrichtungen eignen sich, bedingt durch den auftretenden Frequenzverlauf, am besten poröse Schallabsorber.

Tabelle 8 zeigt sehr gute Werte für Mineralfaser-platten, die bereits bei einer Dicke von 30 mm einen Absorptionsgrad von 1,00 erreichen können. Bei niedrigen Frequenzen besitzen sie jedoch nur ein geringes Absorptionsvermögen. Einen fast gleichmäßigen Absorptionsgrad über die verschiedenen Frequenzbereiche zeigen

Schallabsorbermaterial Dicke [mm] Wandabstand [cm]

Schall-absorptionsgrad

Mineralfaserplatte/Abdeckung transparentes Faservlies (Dichte 30–50 kg/m2)

20 0 0,75

30 0 0,80

30 5 1,00

40 0 0,95

50 0 1,00

Mineralfaserplatte/Abdeckung transparentes Faservlies (Dichte 70–80 kg/m2)

20 10 0,95

30 10 1,00

30 50 0,95

50 10 1,00

80 10 1,00

100 10 1,00

Holzwolle Leichtbauplatte 35 0–30 0,45–0,50

Akustik-Spritzputz 20 0,75

Bimsbeton 50 0,55

Hohllochziegel (Löcher zum Raum hin offen, Hinterlegung Mineralfaserplatten)

115 5 0,40

Gipskartonlochplatte (9,5 mm) mit Mineralfaserplatte (30 mm)

40 5–40 0,90–0,80

Gipskartonlochplatte (9,5 mm) mit Mineralfaserplatte (40 mm) in Folie

50 20–60 0,65

Gipskartonlochplatte (9,5 mm) mit Mineralfaserplatte (50 mm)

60 0,95

Metalllochkassette mit Mineralfaserplatte (40 mm) 40 0–40 0,85–0,90

Beton, Naturstein 0,02–0,05

Kalkzementputz, Tapete, Gipskartonplatten 0,02–0,08

Tabelle 8: Schallabsorptionsgrade üblicher Schallabsorber im Vergleich zum Mauerwerk (nach Fasold, W.; Veres, E.; 1998)

25

3. Handlungsleitfaden zur Gestaltung einer Kindertageseinrichtung

UKH_Band_8_Kitas_sicher_gestalten_final.indd 25 01.07.15 09:50

Page 27: Kindertageseinrichtungen sicher gestalten - ukh.de · Kindertageseinrichtungen sicher gestalten Leitfaden für Bauherren, Architekten und Planungsämter zur sicherheitsgerechten Gestaltung

Gipskartonlochplatten in Kombination mit Mineralfaserplatten. Eine Abdeckung der Faser-platten durch einen Rieselschutz sollte bei allen Materialkombinationen erfolgen.

Frequenzanalysen der Lärmereignisse in Kin-dertageseinrichtungen ergeben Spektren mit zwei Spitzen, die eine zwischen 50 und 150 Hz und die andere zwischen 1.000 und 3.000 Hz. Die Ursachen für das Auftreten von zwei Spitzen haben ihren Grund im Material des Inventars, in der Verwendung von Möbeln und Spielzeug sowie in den hohen Kinderstimmen.

Als ergänzende Maßnahme können textile Vorhänge zur Erhöhung des Absorptionsgrades eingesetzt werden. Da ihre Dicke gering ist, erstreckt sich die Wirkung vor allem auf hohe Frequenzen. Tiefe Frequenzen können durch einen schweren Vorhangstoff und eine Ver-größerung des Abstands zur Wand gedämpft werden.Foto 3: Deckenkonstruktion aus Gipskartonloch-

platten mit ungleichmäßiger Lochung in einem Bewegungsraum

Foto 4: Deckenkonstruktion aus Holzfaserplatten in einem Gruppenraum

26

3. Handlungsleitfaden zur Gestaltung einer Kindertageseinrichtung

UKH_Band_8_Kitas_sicher_gestalten_final.indd 26 01.07.15 09:50

Page 28: Kindertageseinrichtungen sicher gestalten - ukh.de · Kindertageseinrichtungen sicher gestalten Leitfaden für Bauherren, Architekten und Planungsämter zur sicherheitsgerechten Gestaltung

3.1.3 BeleuchtungDie Dimensionierung der Beleuchtungsanlagen richtet sich nach der Nutzung der Räume und den damit verbundenen Sehaufgaben. Ein aus-reichender Tageslichtanteil ist gewährleistet, wenn die DIN 5034 Tageslicht in Innenräumen eingehalten wird. Anforderungen an die

Beleuchtung mit künstlichem Licht ergeben sich auch aus der DIN EN 12464 Beleuchtung von Arbeitsstätten und der DIN EN 12665 Licht und Beleuchtung. Identische Angaben finden sich auch in den Technischen Regeln für Arbeitsstät-ten – Beleuchtung (ASR A 3.4).

Materialart Befestigungsart Wandabstand [cm] Schallabsorptionsgrad

Baumwollstoff (Plüsch) (0,4 kg/m2)

gespannt, einfach 0 0,02–0,50

7 0,10–0,80

22 0,25–0,75

hängend, zweifach gefaltet 0–22 0,02–1,00

Kunstseide(0,2 kg/m2)

einfach, gespannt 7–22 0,02–0,15

hängend, dreifach gefaltet 0–22 0,03–0,25

Tabelle 9: Schallabsorptionsgrade von Vorhängen

Raumbezeichnung Beleuchtungsstärke [lx]

Eingangsbereich 100

Flur 100

Flur mit Garderoben 200

Treppen 150

Büroräume (z. B. Leitungszimmer, Verwaltungsraum) 500

Personalraum, Besprechungsraum 300

Küche 500

Teeküchen 200

Speiseraum/Mensa 200

Mehrzweckraum, Gymnastikraum, Sporthalle 300

Gruppenraum 300

Bastel- oder Werkraum 300–500

Toilette 200

Waschraum 200

Vorrats-, Lagerräume und Putzräume 100

Haustechnikraum 200

Tabelle 10: Beleuchtungsstärken nach DIN EN 12464 bzw. ASR A 3.4

27

3. Handlungsleitfaden zur Gestaltung einer Kindertageseinrichtung

UKH_Band_8_Kitas_sicher_gestalten_final.indd 27 01.07.15 09:50

Page 29: Kindertageseinrichtungen sicher gestalten - ukh.de · Kindertageseinrichtungen sicher gestalten Leitfaden für Bauherren, Architekten und Planungsämter zur sicherheitsgerechten Gestaltung

Die Nennbeleuchtungsstärken müssen im eingerichteten Innenraum auf der Arbeitsfläche erreicht werden. In Kindertageseinrichtungen sollte im Gruppenraum der Fußboden als Bezugsfläche gewählt werden. Die Nennbe-leuchtungsstärken sind daher für die Planung mit einem Faktor von mindesten 1,25 zu multi-plizieren.

3.1.4 RaumtemperaturAngaben zur Raumtemperatur finden sich u. a. in den Regeln für Arbeitsstätten –Raumtempe-ratur (ASR A 3.5) sowie in der Regel Kindertages-einrichtungen.

Als Richtwert für die allgemeinen Raumtempe-raturen sind 20 °C anzunehmen. In Bereichen, in denen die Kinder sich entkleiden bzw. zum Waschen oder Wickeln entkleidet werden, sollte eine Mindesttemperatur von 24 °C nicht unter-schritten werden.

Die Lufttemperatur in Arbeitsräumen sollte 26 °C nicht überschreiten. Führt die Sonneneinstrah-lung durch Fenster, Oberlichter und Glaswände zu einer Erhöhung der Raumtemperatur über 26° C, so sind diese mit geeigneten Sonnen-schutzsystemen auszurüsten. Die Raumluft-temperatur wird in einer Höhe von 50 bis 80 cm gemessen. Da Kinder häufig auf dem Fußboden spielen, sollte dieser aus einem Material mit geringer Wärmeleitfähigkeit bestehen (siehe Kapitel 3.2.3 Bodenbeläge).

3.2 Bauelemente3.2.1 Treppen, Treppengeländer und HandläufeVoraussetzung für sicheres Gehen auf Treppen sind ausreichend große, ebene und rutsch-hemmende Auftrittsflächen in gleichmäßigen

Abständen. Entsprechend den Körperabmes-sungen von Kindern sind Treppen in Tagesstät-ten mit einer geringeren Steigung bei größerer Auftrittsfläche zu versehen.

Innerhalb eines Gebäudes sollen alle Treppen gleiche Auftritte und gleiche Steigungen aufwei-sen. Unter Berücksichtigung der Unfallerfahrun-gen sind Treppen mit geraden Läufen solchen mit gewendelten Läufen oder gewendelten Lauf-teilen vorzuziehen. Wendel- und Spindeltreppen sind im Verlauf eines ersten Fluchtweges nicht zulässig. Im Verlauf eines zweiten Fluchtweges sind sie nur dann zulässig, wenn die Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung deren sichere Benutzung im Gefahrenfall erwarten lassen (vgl. ASR A 2.3). Da kleine Kinder Treppen noch nicht sicher begehen können, müssen in Kindertages-einrichtungen gerade Treppenläufe vorgesehen werden.

Nach höchstens 18 Stufen je Treppenlauf soll ein Zwischenpodest (Treppenabsatz) angeordnet sein. In Schulen und Kindergärten müssen Stufenvorderkanten leicht gerundet oder gefast sein, wobei der Radius bzw. die Fase mindestens 2 mm betragen soll. Weiterhin sind rutschhemmende Treppenbeläge oder Stufenvorderkanten empfehlenswert. Die Stufenzwischenräume müssen entweder mit Setzstufen versehen oder durch Aufkantungen auf eine lichte Öffnungsweite von weniger als 11 bzw. 8,9 cm verringert werden, da auch hier Absturzgefahr für Kinder besteht.

Einzelstufen sind in Aufenthaltsbereichen grundsätzlich nicht zulässig. Sind einzelne Stufen in anderen Bereichen unvermeidbar, müssen sie durch Farbgebung oder Verwendung

Anwendungsbereich Auftritt [cm] Steigung [cm]

Freitreppen, Kindergärten und -krippen 32–28 14–17

Versammlungsstätten, Verwaltungsgebäude, Schulen und Horte 31–29 15–17

Gewerbliche und sonstige Bauten 30–26 16–19

Steiltreppen und Treppen als ortsfeste Zugänge zu maschinellen Anlagen 30–21 14–21

Tabelle 11: Auftritte und Steigungen unterschiedlicher Treppen (GUV-I 561/GUV SR-S2)

28

3. Handlungsleitfaden zur Gestaltung einer Kindertageseinrichtung

UKH_Band_8_Kitas_sicher_gestalten_final.indd 28 01.07.15 09:50

Page 30: Kindertageseinrichtungen sicher gestalten - ukh.de · Kindertageseinrichtungen sicher gestalten Leitfaden für Bauherren, Architekten und Planungsämter zur sicherheitsgerechten Gestaltung

andersartiger Materialien gegenüber dem angrenzenden Bodenbelag deutlich gekenn-zeichnet sein.

Die Breite von Treppen richtet sich nach der Nutzungsart der Gebäude und nach der Zahl der Treppenbenutzer. Die nutzbare Treppen-laufbreite beträgt für baurechtlich notwendige Treppen nach DIN 18065 mindestens 1 m.

Aus den in der Technischen Regel für Arbeits-stätten – Fluchtwege, Notausgänge, Flucht und Rettungsplan (ASR A 2.3) genannten Verkehrswegebreiten lassen sich weitere Trep-penabmessungen ableiten, die der Tabelle 12 zu entnehmen sind.

Die freien Seiten der Treppen, Treppenabsätze und Treppenöffnungen müssen durch Geländer gesichert sein. Die Höhe der Geländer muss lotrecht über der Stufenvorderkante mindestens 1,00 m betragen. Für Schulgebäude wird in der hessischen Schulbaurichtlinie eine Mindestge-länderhöhe von 1,10 m gefordert, diese Anfor-derungen sind auch für den Hort, d. h. für Kinder ab sechs Jahren, einzuhalten.

Treppen müssen auf beiden Seiten Handläufe haben. Handläufe müssen so angeordnet und gestaltet sein, dass sie von Kinderhänden durchgehend benutzt werden können. Für Kin-der im Alter bis sechs Jahren empfiehlt sich eine Handlaufhöhe von 60 bis 80 cm, die einerseits gut erreichbar ist, andererseits ein Beklettern des Handlaufs nicht begünstigt. Aus diesem Grund sollten Handläufe an waagerechten Brüstungen und Treppenelementen vermieden werden, sofern sie als Aufstiegshilfe genutzt werden können und Absturzgefahren drohen. Sie dürfen nicht zum Klettern, Aufsitzen und

Foto 5: Treppe ohne Setzstufe mit Aufkantung zur Verringerung der Öffnungsweite zwischen den Stufen.

Anzahl der Personen lichte Breite

bei bis zu 5 Personen aus dem Einzugsgebiet

0,875 m

bei bis zu 20 Personen aus dem Einzugsgebiet

1,00 m

bei bis zu 200 Personen aus dem Einzugsgebiet

1,20 m

bei bis zu 300 Personen aus dem Einzugsgebiet

1,80 m

Tabelle 12: Mindestbreiten von Treppen

Nutzungsart der Treppe Mindest- Geländerhöhe

Rechtsgrundlage

privater Wohnungsbau 0,90 m Hessische Bauordnung

Gewerbebauten, Kindertagesstätten 1,00 m DIN 18065 Gebäudetreppen, GUV-SR S2/GUV-I 561

Schulen, Horte 1,10 m Hessische Schulhausrichtlinie

Gewerbebauten, Kindertagesstätten (Absturzhöhe > 12 m)

1,10 m DIN 18065 Gebäudetreppen, GUV-I 561

Tabelle 13: Geländerhöhen in Abhängigkeit von der Nutzungsart der Treppe.

29

3. Handlungsleitfaden zur Gestaltung einer Kindertageseinrichtung

UKH_Band_8_Kitas_sicher_gestalten_final.indd 29 01.07.15 09:50

Page 31: Kindertageseinrichtungen sicher gestalten - ukh.de · Kindertageseinrichtungen sicher gestalten Leitfaden für Bauherren, Architekten und Planungsämter zur sicherheitsgerechten Gestaltung

Foto 6: Innentreppe Foto 7: Außentreppe

Ein Würfel mit einer Kantenlänge von 15 cmdarf nicht durchgeführt werden können.

Bei Kindern unter 3 Jahren ist dieses Maßzu verringern. Ein Rechteck mit einerKantenlänge von 8,9 cm x 15,7 cm darf nichtdurchgeführt werden können.

Bei Treppen ohne Setzstufe ist die Ö�nung auf 8,9 bzw. 11 cm zu begrenzen.

ca. 9

0 cm

Durchmesserca. 50 mm

60–8

0 cm

min

d. 10

0 cm

für K

inde

r ab

6 Ja

hre

110

cm

Durchmesser16–45 mm

mind. 28 cm

max. 11 cm für Kinder ab 3 Jahremax. 8,9 cm für Kinder unter 3 Jahre

max

.17

cm

Abbildung 3: Hauptabmessungen einer Treppe für Kindertageseinrichtungen

30

3. Handlungsleitfaden zur Gestaltung einer Kindertageseinrichtung

UKH_Band_8_Kitas_sicher_gestalten_final.indd 30 01.07.15 09:50

Page 32: Kindertageseinrichtungen sicher gestalten - ukh.de · Kindertageseinrichtungen sicher gestalten Leitfaden für Bauherren, Architekten und Planungsämter zur sicherheitsgerechten Gestaltung

Rutschen verleiten. Die Enden müssen so beschaffen sein, dass ein Hängenbleiben ver-hindert wird. Dazu können die Handlaufenden mit Rundbögen versehen oder bis zum Boden oder zur Wand weitergeführt werden. Damit Kinder einen Handlauf gut umgreifen können, sollte der Durchmesser zwischen 16 und 45 mm liegen (vgl. DIN EN 1176-1).

Seitliche Abstände zwischen Treppenwange und Wand sowie zwischen Treppenwange und Geländer dürfen nicht größer als 6 cm sein. Der lichte Abstand von Geländerteilen darf in einer Richtung nicht mehr als 11 cm bzw. 8,9 cm bei Kinderkrippen betragen. Treppen in Kinderkrip-pen sind zum Beispiel durch Schutzgitter mit einer Höhe von mindestens 65 cm zu sichern.

3.2.2 Türen und EingängeDie Dimensionierung der Türen richtet sich nach den erforderlichen Breiten der Verkehrswege in Abhängigkeit von der Personenzahl, die zum Einzugsbereich zählen.

Raumtüren dürfen nicht in den Verkehrsbereich hineinschlagen, sie müssen sich also entweder nach innen öffnen oder in ausreichend tiefen Nischen angeordnet werden. Lassen sich diese Anforderungen nicht realisieren, dürfen die Türen in der Endstellung nicht mehr als 20 cm in den Verkehrsweg hineinragen.

Pendeltüren und Schiebetüren sind wegen der erhöhten Unfallgefahr grundsätzlich nicht emp-fehlenswert. Sollten sie dennoch Verwendung finden, sind geeignete Schutzvorrichtungen vorzusehen, die ein Einklemmen der Finger oder ein Quetschen des gesamten Körpers verhin-dern.

Eine besondere Gefährdung stellen auch die Nebenschließkanten von Türen dar, da es hier durch die Hebelwirkung des Türblattes zu schweren Verletzungen bis hin zum Abtrennen der Fingerkuppen kommen kann. In Aufenthalts-bereichen sind daher die Nebenschließkanten mit elastischen Abdeckungen zu versehen,

Fotos 8 und 9: Abdeckung der Nebenschließkante

31

3. Handlungsleitfaden zur Gestaltung einer Kindertageseinrichtung

UKH_Band_8_Kitas_sicher_gestalten_final.indd 31 01.07.15 09:50

Page 33: Kindertageseinrichtungen sicher gestalten - ukh.de · Kindertageseinrichtungen sicher gestalten Leitfaden für Bauherren, Architekten und Planungsämter zur sicherheitsgerechten Gestaltung

die ein Greifen in den Türspalt zuverlässig verhindern. Weiterhin sind auch besondere Türbeschläge erhältlich, die nur sehr geringe Spaltbreiten (weniger als 4 mm) erzeugen.

Verglasungen in Türen müssen bis zu einer Höhe von 2,00 m aus Sicherheitsglas oder Materialien mit mindestens gleichwertigen Eigenschaften bestehen. Glasflächen, die bis in die Nähe des Fußbodens reichen, müssen in Augenhöhe deutlich gekennzeichnet sein.

EingängeZugangstüren müssen abschließbar sein. Als Sicherung gegen ein unbefugtes Öffnen der Tür durch Kinder kann ein Türgriff oder eine elektrische Türöffnung in ei ner Höhe von 1,60 m angebracht werden. Falls die Tür als Flucht- und Rettungsweg dient, ist ein zusätzlicher Paniköff-ner nötig.

Die Gestaltung der Flucht- und Rettungswege muss im Rahmen eines Gesamtkonzeptes mit den örtlichen Brandschutzämtern abgestimmt werden.

Podeste vor Gebäudeeingängen müssen bei nach außen aufschlagenden Türen eine Mindesttiefe von Türblattbreite plus 40 cm auf-weisen. Im Bereich der Gebäudeeingänge sind großflächige Schuhabstreifmatten vorzusehen. Sie müssen die gesamte Eingangsbreite erfas-sen und mindestens 1,50 m tief sein.

Foto 10: Zarge ohne Quetschgefahren an der Bandseite

Foto 11: Fluchtweg mit Sicherung

Foto 12: Bündig eingelassene Abstreifmatte vor einem Kindergarteneingang

32

3. Handlungsleitfaden zur Gestaltung einer Kindertageseinrichtung

UKH_Band_8_Kitas_sicher_gestalten_final.indd 32 01.07.15 09:50

Page 34: Kindertageseinrichtungen sicher gestalten - ukh.de · Kindertageseinrichtungen sicher gestalten Leitfaden für Bauherren, Architekten und Planungsämter zur sicherheitsgerechten Gestaltung

Toiletten- und WaschraumeQuetsch- und Scherstellen an Türen von Sani-tärkabinen sind zu vermeiden. Dies kann bei-spielsweise durch eine elastische Abdeckung auf der Bänderseite und durch einen Spalt auf der Schlossseite erreicht werden. Die Spalt-breite sollte mindestens 25 mm betragen (vgl. DIN 33 402).

Die Sanitärobjekte sind auf die Körpergröße der Kinder abzustimmen. Bei Tageseinrichtun-gen mit einer großen Altersspanne empfiehlt sich eine in der Höhe abgestufte Montage der Waschbecken und Toilettenanlagen.

Türen in BewegungsräumenTüren dürfen nicht nach innen aufschlagen. Vorstehende Teile sind nicht zulässig. Diese Forderung kann z. B. durch einen bündigen eingelassenen Türdrücker (Turnhallenmuschel) erreicht werden.

Foto 13: Kindgerechte Waschtische in unterschiedlichen Höhen

Foto 14: Türgriff (Turnhallenmuschel) in einem Mehr-zweckraum einer Kindertagesstätte

33

3. Handlungsleitfaden zur Gestaltung einer Kindertageseinrichtung

UKH_Band_8_Kitas_sicher_gestalten_final.indd 33 01.07.15 09:50

Page 35: Kindertageseinrichtungen sicher gestalten - ukh.de · Kindertageseinrichtungen sicher gestalten Leitfaden für Bauherren, Architekten und Planungsämter zur sicherheitsgerechten Gestaltung

3.2.3 BodenbelägeIm Hinblick auf das hohe Unfallgeschehen im Zusammenhang mit Fußböden ist die Auswahl des geeigneten Bodenbelages von besonders hoher Bedeutung.

Im Eingangsbereich empfehlen sich zur Verrin-gerung der Rutschgefahr großflächige Abstreif-matten, die bündig in den Boden eingelassen werden sollten.

Im Sanitärbereich und in Küchen sind Fliesen erforderlich, die auch im nassen Zustand gut rutschhemmend sind. Dazu gehören Bodenbe-läge, die der Bewertungsklasse R 10 entspre-chen.

Für Räume zur Bewegungserziehung eignen sich elastische und biegeweiche Bodenbeläge. Beispiele hierfür sind:

∙ Eine Schicht aus mindestens 3 mm starkem Kork oder gebundenem Schaumgranulat als Unterlage mit einem üblichen Bahnenbelag aus Linoleum oder anderen Materialien.

∙ Ein mindestens 3 mm starker Kork-Linoleum Fertigbelag mit eingearbeiteten Anteilen aus granuliertem Kork.

Eine Sportbodenkonstruktion nach DIN 18032 ist für sportähnliche Aktivitäten in Mehrzweck-räumen nicht erforderlich.Foto 15: Abstreifmatte im Innenbereich

Bodenart Wärmeableitung [KJ/m2] Wärmeleitfähigkeit [W/mK] Bemerkung

Hartholzparkett 34 0,21

Weichholzdielen 24 0,11

Kork 0,07 besonders fußwarm

Linoleum 0,17

PVC 0,19

Gummi (synthetisch) 0,20

Wollteppich 0,04 hygienisch ungeeignet

Keramikfliesen 0,96 besonders fußkalt

Tabelle 15: Wärmeableitung und Wärmeleitfähigkeit verschiedener Bodenbeläge

Raumnutzung Bewertungsklasse

Eingangsbereich, Flur R 9

Gruppenraum R 9

Pausenraum, Büro R 9

Treppen R 9

Werkraum R 10

Toilette, Waschraum R 10

Küche (Auftau- und Anwärmküche) R 10

Küche (für Gemeinschaftsverpflegung) R 11

Speiseraum R 9

Tabelle 14: Anforderungen an Bodenbeläge (nach GUV-R 181)

34

3. Handlungsleitfaden zur Gestaltung einer Kindertageseinrichtung

UKH_Band_8_Kitas_sicher_gestalten_final.indd 34 01.07.15 09:50

Page 36: Kindertageseinrichtungen sicher gestalten - ukh.de · Kindertageseinrichtungen sicher gestalten Leitfaden für Bauherren, Architekten und Planungsämter zur sicherheitsgerechten Gestaltung

Neben diesen bautechnischen Anforderungen sind jedoch auch physiologische Kriterien zu berücksichtigen. Beim Kontakt mit dem Fußbo-den wird Wärme vom Körper abgeleitet. Dies ist in Kindertageseinrichtungen von besonderer Bedeutung, da Kinder einen Großteil der Zeit auf dem Fußboden sitzen oder spielen. Ein Bodenbelag gilt als besonders fußwarm, wenn die Wärmeableitung nicht mehr als 35 KJ/m2 beträgt. Eine ausreichende Fußwärme wird noch bei 50 KJ/m2 erreicht.

3.2.4 Verglasungen und FensterGroßflächige, teilweise bis zum Boden rei-chende Glasflächen werden aus ästhetischen wie auch aus praktischen Gründen wie etwa der Nutzung des Tageslichts oder der Schaffung von Sichtverbindungen in den letzten Jahren verstärkt auch für Kindertageseinrichtungen genutzt.

Aus sicherheitstechnischer Sicht sind dabei verschiedene Schutzziele zu beachten:

∙ Schutz vor Schnittverletzungen bei Glasbruch ∙ Schutz gegen Herabfallen (z. B. bei Bruch

einer Verglasung als Absturzsicherung) ∙ Schutz gegen Anstoßen und Klemmen an

Rahmen und Beschlägen ∙ Schutz gegen Sturzverletzungen beim Reini-

gen der Glasflächen ∙ ggf. Schutz vor Rauch- und Brandeinwir-

kungen.

Üblicherweise werden Floatglas (Flachglas), Drahtglas, Einscheiben-Sicherheitsglas (ESG) und Verbund-Sicherheitsglas (VSG) verwendet.

Hinsichtlich ihrer Eigenschaften in Bezug auf das Bruchverhalten, die Schnittgefahr, die Absturzgefahr und den Brandschutz unter-scheiden sich die Glasarten deutlich, wie der Tabelle 16 zu entnehmen ist.

Entsprechend des gewünschten Schutzzieles sind geeignete Glasarten auszuwählen. Vergla-sungen müssen vom Fußboden bis in eine Höhe von mindestens 2,00 m aus Sicherheitsglas oder Materialien mit gleichwertigen Sicher-heitseigenschaften bestehen. Das bedeutet, dass zunächst Einscheiben-Sicherheitsglas in Betracht kommt. Ist zusätzlich eine Absturz-gefahr zu vermeiden (z. B. bei raumhohen Fenstern), muss zumindest im unteren Bereich Verbund-Sicherheitsglas verwendet werden. Bei einer Mehrscheiben-Isolierverglasung ist darauf zu achten, dass sich die Verbund-Glasscheibe auf der Innenseite befindet. Sollte auch der Außenbereich als Aufenthalts- oder Spielfläche dienen, ist auch eine Außenverglasung mit bruchsicheren Eigenschaften nötig.

Sowohl Drahtglas als auch Floatglas besitzen hinsichtlich ihres Splitterverhaltens keine Sicherheitseigenschaften und können daher nur ab einer Höhe von 2 m Verwendung finden oder sind entsprechend abzuschirmen.

Sicherheitsglas ist nicht erforderlich, wenn Glasflächen z. B. durch mindestens 80 cm hohe und 20 cm tiefe Fensterbänke, mindestens 1 m hohe Geländer in einem Abstand von 20 cm oder im Außenbereich durch eine etwa 1 m tiefe bepflanzte Schutzzone dem Zugang der Kinder entzogen werden.

Glasart Bruchgefahr Schnittgefahr Absturzgefahr Brandschutz

Floatglas groß groß groß nein

Drahtglas groß mittelgroß groß ja

ESG klein klein groß nein

VSG relativ groß keine keine neinja bei Sonderausführungen

Tabelle 16: Eigenschaften verschiedener Glasarten (nach GUV-I 699 bzw. GUV-SI 8027)

35

3. Handlungsleitfaden zur Gestaltung einer Kindertageseinrichtung

UKH_Band_8_Kitas_sicher_gestalten_final.indd 35 01.07.15 09:50

Page 37: Kindertageseinrichtungen sicher gestalten - ukh.de · Kindertageseinrichtungen sicher gestalten Leitfaden für Bauherren, Architekten und Planungsämter zur sicherheitsgerechten Gestaltung

Bei großflächigen Verglasungen ist eine Kenn-zeichnung der Glasscheiben in Augenhöhe (ca. 0,90 m für Kinder und 1,60 m für Erwachsene) nötig.

Um eine ausreichende Belichtung der Räume mit Tageslicht zu erzielen, ist eine Fensterfläche von ca. 1/6 der Raumgrundfläche erstrebens-wert.

Lüftungsflügel von Fenstern dürfen im geöffne-ten Zustand nicht in die Aufenthaltsbereiche hineinragen. Dies kann entweder durch eine Öffnungsbegrenzung (einen Anschlagpuffer auf der Fensterbank oder einen vorgesetzten Quer-riegel) oder durch einen abschließbaren Dreh-kippbeschlag erreicht werden. Soll ein Fenster auch als zweiter Rettungsweg genutzt werden, muss sich dieses jedoch jederzeit vollständig öffnen lassen.

Betätigungshebel für Oberlichtflügel dürfen in keiner Stellung in die Aufenthaltsbereiche ragen. Sie sollten entweder in einer Nische angeordnet werden oder sich außerhalb des Kopfbereiches befinden, wobei die Höhe min-destens 1,80 m betragen muss.

Beschläge müssen so beschaffen bzw. ange-ordnet sein, dass Handverletzungen bei ihrer Benutzung ausgeschlossen sind. Dazu ist ein Abstand von mindestens 25 mm zur Gegen-schließkante erforderlich.

3.2.5 UmwehrungenBesteht für Kinder an bestimmten Stellen Absturzgefahr, so sind diese Bereiche zu sichern. Bei Fallhöhen bis zu 1 m können Möbel oder Pflanzkübel als ausreichend betrachtet werden. In Kinderkrippen sind bereits bei einer Absturzhöhe von mehr als 30 cm Um - wehrungen oder stoßdämpfende Bodenbeläge erforderlich.

An Podesten, Gängen, erhöhten Spielebenen und sonstigen Bauteilen sind Umwehrungen vorzusehen, wenn die Absturzhöhe mehr als 1 m beträgt. Die Gestaltung der Umwehrung muss so ausgeführt werden, dass ein Beklettern erschwert wird, indem man beispielsweise querverlaufende Brüstungselemente vermeidet. Bei senkrecht verlaufenden Füllstäben darf, wie auch bei Treppengeländern, der lichte Abstand in einer Richtung nicht mehr als 11 bzw. 8,9 cm betragen.

Foto 16: Kennzeichnung einer Glas-scheibe an einer Tür

Foto 17: Kennzeichnung einer Glasfläche im Bewegungsraum

36

3. Handlungsleitfaden zur Gestaltung einer Kindertageseinrichtung

UKH_Band_8_Kitas_sicher_gestalten_final.indd 36 01.07.15 09:50

Page 38: Kindertageseinrichtungen sicher gestalten - ukh.de · Kindertageseinrichtungen sicher gestalten Leitfaden für Bauherren, Architekten und Planungsämter zur sicherheitsgerechten Gestaltung

Das der Hessischen Bauordnung entnommene Maß von 0,90 m ist weder für Kindertagesein-richtungen noch für sonstige Arbeitsstätten anzuwenden.

3.2.6 HeizkörperEcken und Kanten an Bauteilen und Einrich-tungsgegenständen (auch an Heizkörpern und Armaturen) müssen abgerundet (Radius r = 2 mm/ in Bewegungsräumen r = 10mm) oder entsprechend stark gefasst sein. Bauteile und Einrichtungsgegenstände dürfen keine Spitzen aufweisen. Nicht vermeidbare, in Aufenthalts-bereiche vorstehende Spitzen sind abzuschir-men.

Nicht geeignet sind Guss- und Stahlgliederheiz-körper nach DIN 4703, es sei denn, sie werden in Nischen angeordnet oder durch Verkleidun-gen abgedeckt.

Für eine freistehende Anordnung eignen sich Stahlröhrenradiatoren und Flachheizkörper, sofern sie keine in den Bewegungsraum vorste-henden Ventile und Verschraubungen besitzen.

Bei Oberflächentemperaturen von mehr als 60 °C ist eine wirksame Schutzverkleidung vorzusehen.

3.2.7 Erhöhte Spielebenen, Möbel und Wickelplätze

Grundsätzlich gilt, dass die Möbel, Spielebenen und Wickelplätze für ihren Gebrauch sicher und ergonomisch gestaltet, befestigt und aufgestellt sein müssen. Darüber hinaus sind die jeweili-gen Altersgruppen, insbesondere das Krippe-nalter (bis drei Jahre) zu berücksichtigen.

An allen Ausstattungen sind scharfe Kanten oder Ecken, raue Oberflächen und vorstehende Teile zu vermeiden. Dementsprechend sind die Einbauten mit einem Abrundungsradius von mindestens 2 mm oder einer gebrochenen bzw. gefasten Kante (entsprechend dem Radius von 2 mm) zu versehen, ebenso sind an bewegli-chen Teilen Scherstellen zu vermeiden.

Für alle Ausstattungen gilt, dass die Öff nungs-spalten zur Vermeidung von Quetschgefahren für Finger kleiner als 4 mm oder größer als 25 mm sein müssen. Bei Kinderbetten und „Schlafnestern“ darf die Öff nungsweite zwi-schen den Gitterstäben nur 4,5 cm bis 6,5 cm betragen.

nach

Bau

ordn

ungs

rech

t

nach

UVV

Kin

dert

ages

einr

icht

unge

n un

d na

chAr

beits

stät

tenr

echt

nach

Hes

sisc

her S

chul

haus

richt

linie

0,90 m

1,00 m

1,10 m

grun

dsät

zlic

h ab

12 m

Fal

lhöh

e

Höhe der Umwehrung

Abbildung 4: Höhe der Umwehrung

Foto 18: Abdeckung eines Stahlgliederheizkörpers in einem Mehrzweckraum

37

3. Handlungsleitfaden zur Gestaltung einer Kindertageseinrichtung

UKH_Band_8_Kitas_sicher_gestalten_final.indd 37 01.07.15 09:50

Page 39: Kindertageseinrichtungen sicher gestalten - ukh.de · Kindertageseinrichtungen sicher gestalten Leitfaden für Bauherren, Architekten und Planungsämter zur sicherheitsgerechten Gestaltung

Erhöhte Spielebenen in KindertageseinrichtungenBei der Gestaltung von Ebenen muss auf die sichere Gestaltung sowie auf eine raumgerechte Architektur geachtet werden. Planungsfehler machen sich hier ggf. als Beeinträchtigung der gesamten Gruppenraumnutzung bemerkbar und eventuell nötige, sicherheitsbedingte Nachrüs-tungen sind nicht immer optisch ansprechend.

Anforderungen zur sicheren Gestaltung von Spielebenen sind in der „Regel Kindertagesein-richtungen“ (BG/GUV-SR S2) enthalten. Bei der Gestaltung der Ebenen sind bei den folgenden Punkten bestimmte Anforderungen zu erfüllen:

∙ Absturzsicherung (Geländer und Brüstungen) ∙ Beleuchtung ∙ Aufstiege ∙ Fenster und Verglasungen ∙ Aufsicht und Einsicht ∙ Statik und Standsicherheit ∙ Brandschutz ∙ Akustik ∙ Raumhöhe und Begehbarkeit

– Absturzsicherungen (Geländer und Brüstungen)

Spielebenen haben anders als Spielplatzgeräte keinen stoßdämpfenden Untergrund. Bei einem eventuellen Absturz besteht somit erhebliche Verletzungsgefahr. Dem Geländer kommt daher eine besondere Bedeutung zu. Es muss eine Mindesthöhe von 1 m haben und so gestaltet sein, dass ein Beklettern oder Aufsitzen nicht begünstigt wird. Befinden sich auf der Ebene Möbel oder ähnliche Gegenstände, die ein Überklettern der Brüstung begünstigen, ist das Geländer zu erhöhen oder das Überklettern durch andere Maßnahmen (z. B. durch den Ein-bau eines deckenhohen Netzes) zu verhindern.

Öffnungen müssen so bemessen sein, dass ein Durchstürzen oder Hängenbleiben mit dem Kopf ausgeschlossen ist (das erfordert eine Öffnungsweite von nicht mehr als 11 cm, bei Nutzung durch Krippenkinder 8,9 cm). Diese Anforderungen gelten auch für Öffnungen zwi-schen Brüstungsoberkante und Zimmerdecke.

Das unbeabsichtigte Herabfallen von Spielzeug ist durch Aufkantungen (etwa 2 cm hohe Fuß-leisten) oder ähnliche Mittel verhindern.

Spielebenen und Spielburgen mit Podesten und Ebenen sollten bei Krippenkindern eine maxi-male Fallhöhe von 30 cm nicht überschreiten oder mit geeigneten stoßdämpfenden Bodenbe-lägen ausgestattet sein. Die Höhe der Umweh-rungen bei Spiellandschaften und Spielburgen richtet sich nach der Absturzhöhe.

Ebenso müssen auch Treppenaufstiege, Ram-pen und Wellentreppen mit beidseitigen Brüs-tungen versehen sein, deren Höhe sich nach Tabelle 17 richtet. Ein einseitiges Brüstungs-

Absturzhöhe Umwehrungshöhe

30 cm bis 60 cm mindestens 70 cm

60 cm bis 1 m mindestens 85 cm

ab 1 m mindestens 100 cm

Tabelle 17: Umwehrungshöhen bei Spiellandschaften für unter 3-jährige Kinder

Foto 19: Wellentreppe und Brüstungselement als Aufstiegshilfe

38

3. Handlungsleitfaden zur Gestaltung einer Kindertageseinrichtung

UKH_Band_8_Kitas_sicher_gestalten_final.indd 38 01.07.15 09:50

Page 40: Kindertageseinrichtungen sicher gestalten - ukh.de · Kindertageseinrichtungen sicher gestalten Leitfaden für Bauherren, Architekten und Planungsämter zur sicherheitsgerechten Gestaltung

element, das an der ersten Stufe beginnt, stellt eine praktikable Lösung dar. Die Brüstungs-elemente sollten auch als Handlauf benutzt werden können. Bei Umwehrungen, die denen Absturzgefahr besteht, dürfen die Handläufe nicht als Aufstiegshilfe nutzbar sein. Ein wand-

seitiger, nicht überkletterbarer Handlauf kann in ca. 60 cm Höhe angeordnet werden.

Bei Spielebenen und Spielburgen sind alle Aufstiegshilfen (z. B. Fenster, Gucklöcher, Aus-sparungen und Netzelemente) zu vermeiden.

Sollten dennoch Netzelemente im bodennahen Bereich verwendet werden, ist die Maschen-weite so gering zu halten, dass ein Einsteigen mit dem Kleinkinderfuß nicht möglich ist. Ein sogenannter Leitereffekt wird angenommen, wenn Öffnungen mit mehr als 1,5 cm Höhe und mehr als 2,5 cm Breite vorliegen9. Soweit aus gestalterischen Gründen Geländer mit Querstre-ben versehen werden, kann man durch andere Maßnahmen dem Leitereffekt entgegen wirkten, zum Beispiel können zusätzlich vor die Quer-streben noch Platten angebracht werden.

9 Vgl. Kommentierung zur Hessischen Bauordnung

Foto 20: Brüstung einer Spielebene mit unzulässigen Öffnungen, die ein Beklettern ermöglichen

Foto 21: Variationen von Brüstungselementen

Foto 22: Absturzsicherung durch feinmaschiges, nicht bekletterbares Netz

39

3. Handlungsleitfaden zur Gestaltung einer Kindertageseinrichtung

UKH_Band_8_Kitas_sicher_gestalten_final.indd 39 01.07.15 09:50

Page 41: Kindertageseinrichtungen sicher gestalten - ukh.de · Kindertageseinrichtungen sicher gestalten Leitfaden für Bauherren, Architekten und Planungsämter zur sicherheitsgerechten Gestaltung

Bei der Anbringung von Netzelementen ist auf eine dauerhafte und ausreichende Befestigung zu achten. Kabelbinder und Kunststoffelemente, die mit zunehmender Zeitdauer brüchig werden, sind zu vermeiden.

Erhöhte Spiellandschaften und Spielebenen, die als Zugang eine Wellentreppe besitzen, sind so zu gestalten, dass ein sicheres Begehen und Verlassen auch durch erwachsene Personen möglich ist.

– BeleuchtungDer Einbau einer Spielebene kann die Lichtver-hältnisse eines Gruppenraumes ggf. erheblich beeinträchtigen. Man sollte daher Ebenen so aufstellen, dass der Lichteinfall durch die Fenster nicht wesentlich gemindert wird. Unabhängig hiervon wird man in der Regel die Beleuchtungsanlage dennoch anpassen müssen. Oberflächen von Leuchtkörpern dürfen nicht zugänglich sein.

Leuchten und Elektroinstallationen müssen gegen unbefugten Eingriff und mechanische Beschädigung geschützt ausgeführt werden sein, also zum Beispiel in Kabelkanäle etc. ver-legt werden.

– AufstiegeAls Aufstiege kommen bei einer Spielebene sowohl Treppen als auch Leitern in Betracht. Treppen sollten kindgerecht10 gestaltet sein und benötigen einen beidseitigen Handlauf in ca. 60 cm Höhe (bei Treppenbreiten bis 80 cm genügt ein wandseitiger Handlauf). Bei län-geren Treppen ist (ab 18 Stufen) ein Zwischen-podest vorzusehen. Das lichte Maß zwischen

10 Für baurechtlich nicht notwendige Treppen sollte die Treppensteigung max. 17 cm betragen und der Auftritt nicht kleiner sein als 28 cm. Für Galerien haben sich Treppen mit einem Verhältnis von Steigung/Auftritt von 16/26 cm und für Spielhäuser von 15/20 cm bewährt. Die lichte Öffnungsweite zwischen den Stufen darf max. 11 cm betragen (bei Nutzung durch Krippenkinder max. 8,9 cm). Die Stufen sind rutschhemmend (min. R 9) auszuführen. 

Treppenstufen muss kleiner 11 cm (bei Nutzung durch Krippenkinder kleiner als 8,9 cm) sein.

Aufgrund der höheren Unfallgefahr sollten Leitern nur verwendet werden, wenn der Einbau von Treppen nicht möglich ist. Leiteraufstiege sind bei der Nutzung durch Krippenkinder nicht zu empfehlen. Leitern dürfen wegen der erhöh-ten Absturzgefahr nur bis zu einer Höhe von 2 m verwendet werden. Der Fallbereich (Auf-prallfläche11) muss mit einem für die jeweilige Höhe geeigneten Fallschutz (Matten, Fallschutz-platten) ausgestattet sein. Der Einstieg ist mit einem Querriegel (Höhe zwischen 0,60 - 0,85 m) zu versehen. Das lichte Maß zwischen den Leitersprossen muss entweder kleiner als 11 cm (bei Nutzung durch Krippenkinder kleiner als 8,9 cm) oder größer als 23 cm sein.

– Fenster und VerglasungenFalls durch den Einbau einer Ebene Fenster oder sonstige Glasflächen unmittelbar zugänglich werden, müssen diese ausreichend bruchsicher sein und Brüstungseigenschaften aufweisen. Dies wird durch die Verwendung von Sicher-heitsverglasungen oder durch eine entspre-chende Abschirmung der Glasflächen durch Gitter etc. erreicht.

– Aufsicht und EinsichtUmwehrungen sind so zu gestalten, dass der Aufenthaltsbereich unmittelbar dahinter einsehbar ist. Diese Forderung soll eine Beob-achtung etwaiger Aktivitäten (Klettern etc.) im Brüstungsbereich ermöglichen und das päda-gogischen Personal somit in die Lage versetzen, rasch eingreifen zu können.

Unabhängig hiervon wird man sich bei der Planung der Ebene überlegen müssen, wie die Aufsichtsführung erfolgen soll. Neben entsprechenden Verhaltensregeln können Ein-blickmöglichkeiten die notwendigen Kontrollen

11 Die Länge bzw. Breite der Aufprallfläche ist von der Fallhöhe abhängig und beträgt bis zu einer Fallhöhe von 1,5 m mindestens 1,5 m. Bei Höhen über 1,5 m errechnet sich die Abmessungen aus der Formel: L = B = 2/3 x Höhe + 0,5 m.

40

3. Handlungsleitfaden zur Gestaltung einer Kindertageseinrichtung

UKH_Band_8_Kitas_sicher_gestalten_final.indd 40 01.07.15 09:50

Page 42: Kindertageseinrichtungen sicher gestalten - ukh.de · Kindertageseinrichtungen sicher gestalten Leitfaden für Bauherren, Architekten und Planungsämter zur sicherheitsgerechten Gestaltung

erleichtern. Zum Teil verlangen auch die Brand-schutzbehörden eine Einsehbarkeit als Kontroll-möglichkeit bei der Gebäuderäumung.

– Statik und StandsicherheitSpielebenen müssen unabhängig von Bauart und Größe statisch ausreichend bemessen sein. Während bei kleineren Ebenen (z. B. Spielhäusern) in der Regel eine Auswahl der tragenden Querschnitte nach handwerklichen Gesichtspunkten ausreicht, muss bei größeren Ebenen (mit hoher Nutzerzahl und eventuell zusätzlichen Belastungen durch Mobiliar) ein rechnerischer Nachweis erfolgen. Galerien und ähnliche Konstruktionen müssen den bau-rechtlichen Anforderungen genügen, wozu zum Beispiel eine Berechnung der Statik gehört.

– BrandschutzSpielebenen sind je nach Größe als Mobiliar (Einbauten) oder baulicher Bestandteil des Gebäudes einzustufen. Abhängig hiervon sind ggf. bestimmte Brandschutzanforderungen zu erfüllen, zum Beispiel ein zweiter Fluchtweg. Da dies von den örtlichen Brandschutzbehörden z. T. recht unterschiedlich gehandhabt wird, ist bereits in der Planungsphase eine entspre-chende Rücksprache dringend zu empfehlen. In der Regel wird allerdings nur bei größeren Spielebenen und Ebenen mit weiteren Räumen ein zweiter Abgang gefordert.

– AkustikLeichte Holzkonstruktionen ohne trittschalldäm-mende Beläge verstärken den Lärm trampelnder Kinderfüße und können damit die Raumnutzung erheblich beeinträchtigen. Bei der Planung sollte daher auf eine ausreichend steife, nicht zu leichte Konstruktion geachtet und auch ein dämpfender Belag, zum Beispiel ein Teppich, vorgesehen werden. Darüber hinaus kann auch, insbesondere bei galerieartigen Ebenen, die Unterseite der Spielebene mit Akustikplatten versehen werden.

– Raumhöhe und BegehbarkeitDie nutzbare Mindesthöhe der Ebene, der Abstand zur Decke soll 1,35 m betragen. Bei Raumhöhen von ca. 2,80 m kann es bei Einhal-

tung dieser Forderung zu einer deutlichen Redu-zierung der nutzbaren Höhe unter der Ebene kommen. Erfahrungsgemäß nutzen die Kinder diesen unteren Bereich jedoch „bewegungs-intensiver“. Beim Laufen und Rennen besteht dadurch eine erhöhte Anstoßgefahr an Balken etc. In diesen Fällen, muss abgewogen werden, wie die Höhenaufteilung erfolgen soll, ggf. ist es dann sinnvoller, die Mindesthöhe auf der Ebene zu reduzieren, um unter der Ebene ausreichend Platz zu gewinnen.

Verkehrswege, Flucht- und Rettungswege dürfen durch erhöhte Ebenen weder in der Höhe noch in der Breite eingeschränkt werden.

MöbelNeben den bereits eingangs erwähnten Sicherheitsaspekten müssen Möbel in einer Kindertageseinrichtung auch funktionale und ergonomische Anforderungen erfüllen. Vor allem durch kleine, den kindlichen Körperma-ßen angepasste Stühle und Tische nimmt das pädagogische Personal eine gebeugte oder verdrehte Haltung im Sitzen ein. Daher sollte bei der Auswahl des Mobiliars auf eine Verrin-gerung kritischer Körperhaltungen im Sitzen geachtet werden. Die effektivste Verbesserungs-maßnahme ist sicherlich die Ausstattung der Kindertagesstätte mit erwachsenengerechtem Mobiliar in Verbindung mit dem Einsatz von Hochstühlen.

Alternativ können höhenverstellbare ergo-nomisch geformte Drehstühle, die sich der Höhe des kindgerechten Mobiliars anpassen, eingesetzt werden. Der höhenverstellbare Drehstuhl entlastet zwar die Lendenwirbelsäule, die Beschäftigten sitzen jedoch nach wie vor an zu kleinen Tischen und besonders in der nied-rigsten Position lassen sich die Beine oft nicht unterstellen.

Für Kinder im Alter ab sechs Jahren sollten sich die Stühle und Tische an den Größenvorgaben für Schulmöbel orientieren. Aspekte des dyna-mischen Sitzens sowie eine Höhenverstellung der Stühle und Tische sollte dabei berücksich-tigt werden.

41

3. Handlungsleitfaden zur Gestaltung einer Kindertageseinrichtung

UKH_Band_8_Kitas_sicher_gestalten_final.indd 41 01.07.15 09:50

Page 43: Kindertageseinrichtungen sicher gestalten - ukh.de · Kindertageseinrichtungen sicher gestalten Leitfaden für Bauherren, Architekten und Planungsämter zur sicherheitsgerechten Gestaltung

Auswirkungen der Möblierung auf die Raum-akustik werden in Kapitel 3.1.2 behandelt.

WickelplätzeBesonders bei der Betreuung von Kindern im Alter von weniger als drei Jahren ist ein sicherer und ergonomisch günstig gestalteter Wickel-platz von erheblicher Bedeutung. Stürze von Wickeltischen sind bei Kleinkindern eine sehr häufige Unfallursache und führen zu schweren und sogar tödlichen Verletzungen. Eine geeig-

nete Absturzsicherung an offenen Seiten des Wickelplatzes ist daher unbedingt erforderlich. Sie kann durch eine Aufkantung mit einer Höhe von mindestens 20 cm erreicht werden. Weiterhin sollten die beim Wickeln benötigten Materialien so angeordnet werden, dass sie vom Wickelplatz aus erreicht werden können.

Die Höhe des Tisches sollte sich an den empfoh-lenen Höhen von Steharbeitsplätzen orientieren und bei ca. 90 cm liegen.

Körpergröße [mm]

Ungefähres Alter [Jahre]

Höhe der Tischplatte [mm] +–10 mm

Tiefe der Tischplatte [mm]

Länge der Tischplatte [mm]

800–950 1–2 400

mindestens 500 mindestens 6oo je Benutzer

930–1160 3–5 460

1080–1210 4–6 530

1190–1420 6–9 590

1330–1590 8–12 640

1460–1765 11–14 710

1590–1880 ab 14 760

1740–2070 ab 14 820

Tabelle 19: Auswahl von Größenvorgaben für Tische in Bildungseinrichtungen (nach DIN EN 1729-1)

Körpergröße [mm]

Ungefähres Alter [Jahre]

Sitzhöhe [mm]+– 10 mm

Effektive Sitztiefe [mm]

Sitzbreite [mm]

Höhe der Rückenlehne [mm]

Breite der Rückenlehne [mm]

Neigung der Rücken- lehne

800–950 1–2 210 225 210

mindestens 100

95° bis 110°

930–1160 3–5 260 250 240 210

1080–1210 4–6 310 270 280 250

1190-1420 6–9 350 300 320 270

1330–1590 8–12 380 340 340 270

1460–1765 11–14 430 380 360 300

1590–1880 ab 14 460 420 380 330

1740–2070 ab 14 510 460 400 360

Tabelle 18: Auswahl von Größenvorgaben für Stühle in Bildungseinrichtungen (nach DIN EN 1729-1)

42

3. Handlungsleitfaden zur Gestaltung einer Kindertageseinrichtung

UKH_Band_8_Kitas_sicher_gestalten_final.indd 42 01.07.15 09:50

Page 44: Kindertageseinrichtungen sicher gestalten - ukh.de · Kindertageseinrichtungen sicher gestalten Leitfaden für Bauherren, Architekten und Planungsämter zur sicherheitsgerechten Gestaltung

Um ein häufiges Heben der Kinder zu vermei-den, müssen Wickelplätze mit einem kleinkind-gerechten Aufstieg versehen werden. Dieser soll dazu dienen, dass Kinder unter Aufsicht den Wickelplatz erreichen können. Um ein uner-wünschtes Beklettern des Wickeltisches zu ver-hindern, sollten die Aufstiege gesichert werden.

Praktikable Lösungen sind hierbei versenkbare Auftritte oder Treppenschutzgitter bzw. -türen. Alternativ sind auch höhenverstellbare Wickel-plätze möglich, die durch einen Elektromotor auf Einstiegsniveau herabgelassen werden und dann, nach dem Hochfahren, ein Arbeiten in optimaler Höhe ermöglichen.

Foto 23: Wickeltische

43

3. Handlungsleitfaden zur Gestaltung einer Kindertageseinrichtung

UKH_Band_8_Kitas_sicher_gestalten_final.indd 43 01.07.15 09:50

Page 45: Kindertageseinrichtungen sicher gestalten - ukh.de · Kindertageseinrichtungen sicher gestalten Leitfaden für Bauherren, Architekten und Planungsämter zur sicherheitsgerechten Gestaltung

UKH_Band_8_Kitas_sicher_gestalten_final.indd 44 01.07.15 09:50

Page 46: Kindertageseinrichtungen sicher gestalten - ukh.de · Kindertageseinrichtungen sicher gestalten Leitfaden für Bauherren, Architekten und Planungsämter zur sicherheitsgerechten Gestaltung

4.  ZusammenfassungDie Betrachtung des Unfallgeschehens in Kin-dertageseinrichtungen zeigt, dass sich etwa die Hälfte der Unfälle innerhalb der Einrichtung ereignet. Der unfallträchtigste Ort ist der Grup-penraum (in ihm halten sich die Kinder auch die längste Zeit auf), gefolgt vom Mehrzweckraum und dem Flur.

Eine Beurteilung der Gefährdungen zieht neben den klassischen mechanischen Gefähr dungen wie Stolpern, Stürzen, Anstoßen und Quetschen auch wesentliche Belastungen, wie sie durch physikalische Einwirkungen (Lärm) oder durch die Gestaltung der Arbeitsumgebung (Flächen-bedarf, Verkehrswege) entstehen, in Betracht. Aus der Ermittlung der Unfallschwerpunkte lassen sich Anforderungen an die bauliche Kon-zeption einer Kindertagesstätte ableiten.

Als Planungsgrundlage dienen zunächst recht-liche und ergonomische Vorgaben. Die recht-lichen Vorgaben reichen dabei vom Baurecht, über die Arbeitsschutz-Gesetzgebung des Staa-tes und die Regelsetzung der Unfallversiche-rungsträger, bis zum Kinder- und Jugendhilfe-gesetz mit den angegliederten Landesgesetzen und -verordnungen.

Ergonomische Vorgaben lassen sich aus den anthropometrischen Daten von Kindern und Erwachsenen gewinnen. Hierdurch lassen sich Greifräume, Sitzhöhen, Sehbereiche und optimale Bewegungsräume entsprechend den verschiedenen Altersgruppen wie auch der indi-viduellen Varianz festlegen. Diese Daten finden sich teilweise auch in Normen und Richtlinien, beispielsweise bei der Treppengestaltung, wieder.

Im vorliegenden Handlungsleitfaden wurden die Bereiche der Dimensionierung von Räumen und der allgemeinen Anforderungen an die Arbeitsumgebung aufgegriffen. Die Bemessung der Raumgrößen muss sich dabei an die gesetz-lichen Vorgaben halten, die sich aus der Arbeits-stättenverordnung und aus den Gesetzen der

Länder ergeben. Die vorhandenen Unterschiede zwischen den einzelnen Bundesländern, beispielsweise bei der Größenbemessung der Gruppenräume zwischen 1,5 m2 und 4 m2 pro Kind, sind bei der Planung zu berücksichtigen. Der Raumbedarf einer Kindertageseinrichtung richtet sich aber auch nach der pädagogischen Konzeption der Einrichtung. Die Spanne reicht dabei von Kleingruppen von zehn bis 15 Kindern, mit einer wohnungsähnlichen Raum-struktur bis hin zu Großraumkonzeptionen, mit angegliederten Gruppen- und Ruheräumen.

Weiterhin spielt eine bewegungsfreundliche Raumgestaltung eine entscheidende Rolle. Dies lässt sich u. a. durch einen großen und annähernd quadratischen Gruppenraum und ausreichend breite Flure erreichen.

Die allgemeinen Anforderungen an die Gebäu-degestaltung beschreiben die Erfordernisse hinsichtlich der Umgebungsfaktoren Lärm, Beleuchtung und Raumtemperatur, wobei der Schwerpunkt auf einer Verbesserung des Schall-schutzes liegt. Eine Optimierung der Raum-akustik durch bauliche Maßnahmen wurde in der Vergangenheit oftmals nur unzureichend berücksichtigt, lässt sich aber sehr effektiv umsetzen.

Eine Beschreibung des Trittschallverhaltens verschiedener Bodenbeläge und Bodenarten sowie der Luftschalldämmung durch Absorp-tionsplatten ermöglicht eine Optimierung der Raumakustik.

Anschließend wurden einzelne Bauelemente beschrieben, die sich aufgrund der Ermitt-lung der Unfallschwerpunkte und innerhalb der Gefährdungsbeurteilung als besonders sicherheitsrelevant erwiesen haben. So können Treppen bei Einhaltung eines kindgerechten Schrittmaßes von Erwachsenen und Kindern sicherer begangen werden. Fensterflügel müs-sen nicht in den Bewegungsraum hineinragen und Heizkörper lassen sich beispielsweise in

45

UKH_Band_8_Kitas_sicher_gestalten_final.indd 45 01.07.15 09:50

Page 47: Kindertageseinrichtungen sicher gestalten - ukh.de · Kindertageseinrichtungen sicher gestalten Leitfaden für Bauherren, Architekten und Planungsämter zur sicherheitsgerechten Gestaltung

Nischen anbringen. Die richtige Auswahl von Bodenbelägen für die verschiedenen Räume und Nutzungsarten verringert die Rutschgefahr und somit das Unfallpotenzial. Ein hinsichtlich der Höhe und der Ausführung optimal gestal-tetes Geländer vermindert die Absturzgefahr von erhöhten Ebenen, Treppen und Emporen. Scherstellen an Nebenschließkanten von Türen, vor allem an Sanitärkabinen, lassen sich durch geeignete Beschläge vermeiden.

Werden die genannten Anforderungen einge-halten, können Planer und Nutzer sicher gehen, dass die Einrichtung nicht nur hinsichtlich Ästhetik und Nutzbarkeit, sondern auch was Sicherheit und Förderung der Gesundheit angeht, dem Stand der heutigen Technik ent-spricht.

46

4. Zusammenfassung

UKH_Band_8_Kitas_sicher_gestalten_final.indd 46 01.07.15 09:50

Page 48: Kindertageseinrichtungen sicher gestalten - ukh.de · Kindertageseinrichtungen sicher gestalten Leitfaden für Bauherren, Architekten und Planungsämter zur sicherheitsgerechten Gestaltung

5.  LiteraturVeröffentlichungenFasold, W.; Veres, E.: Schallschutz und Raum-

akustik in der Praxis: Planungsbeispiele und konstruktive Lösungen. Berlin: Verlag für Bauwesen 1998

Frieling, E., Buch, M.: Belastungs- und Bean-spruchungsoptimierung in Kindertagesstät-ten. - Abschlussbericht - Kassel: GhK -Institut für Arbeitswissenschaft 2001

König, H.: Wege zum gesunden Bauen: Wohn-physiologie, Baustoffe, Baukonstruktionen, Normen und Preise. Staufen: Ökobuch 1998

Kunz, T.: Sicherheit und Gesundheit in Kinder-tagesstätten. Wiesbaden: Kommunal- und Schulverlag 2011

Lindemann, G.: Bauen mit DIN-Normen. Stutt-gart: Teubner 1986

Schad, M.: Erziehung (k)ein Kinderspiel. Gefährdungen und Belastungen des päda-gogischen Personals in Kindertagesstätten. Schriftenreihe der Unfallkasse Hessen, Band 7. Wiesbaden: Universum Verlagsanstalt 2. Auflage 2003.

Ergebnisse des Kinder- und Jugendgesundheits-surveys (KiGGS), hrsg. von Stolzenberg, H.; Kahl, H.; Bergmann, K.E.: Körpermaße bei Kindern und Jugendlichen. Bundesgesund-heitsblatt 2007-50:659-669 Berlin, 2007

Gesetze und VerordnungenBaugesetzbuch vom 22. Juli 2011 (BGBl. I, S.

1509) Hessische Bauordnung (HBO) in der Fassung

vom 15. Januar 2011 (GVBl. I S. 46ff)Hessisches Kinder- und Jugendhilfegesetz vom

18. Dezember 2006 (GVBl. I S. 698ff) Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung

vom 6. März 2007 (BGBl. I S. 261), zuletzt durch Artikel 3 der Verordnung vom 19. Juli 2010 (BGBl. I S. 960) geändert

Verordnung über Mindestvoraussetzungen in Tageseinrichtungen für Kinder (MVO) vom 17. Dezember 2008 (GVBl. I S, 1047f)

Sozialgesetzbuch, Siebtes Buch – Gesetzliche Unfallversicherung – (SGB VII) vom 7. August 1996 (BGBl. I S. 1254) zuletzt geändert durch

Gesetz vom 12. Dezember 1996 (BGBl. I S. 1859)

Sozialgesetzbuch, Achtes Buch – Kinder und Jugendhilfe – (SGB VIII) vom 26. Juni 1990 (BGBl. I S. 1163) zuletzt geändert durch Kin-der- und Jugendhilfeentwicklungsgesetz vom 8. September 2005 (BGBl I S. 2729)

Verordnung über Arbeitsstätten (ArbStättV) vom 12. August 2004 (BGBl. I S. 2179) zuletzt geändert durch Artikel 4 der Verordnung vom 19. Juli 2010 (BGBl. I S. 960)

Regeln für Arbeitsstätten – Raumabmessungen und Bewegungsflächen (ASR A 1.2)

Regeln für Arbeitsstätten – Verkehrswege (ASR A 1.8)

Technische Regeln für Arbeitsstätten – Flucht-wege, Notausgänge, Flucht und Rettungsplan (ASR A 2.3) vom August 2007 zuletzt geän-dert und ergänzt 2011 (GMBI 2011 S. 1090)

Technische Regeln für Arbeitsstätten – Beleuch-tung (ASR A 3.4) vom April 2011 (GMBl 2011, S. 303)

Technische Regel für Arbeitsstätten –Raum-temperatur (ASR A 3.5) vom Juni 2010 (GMBl 2010, S. 751)

Vorschriften, Regeln und Informationen der UnfallversicherungsträgerUnfallverhütungsvorschrift Kindertageseinrich-

tungen (GUV-V S 2) Ausgabe 2007Regel Kindertageseinrichtungen (BG/GUV-SR

S 2). Ausgabe 2009Fußböden in Arbeitsräumen und Arbeitsberei-

chen mit Rutschgefahr (GUV-R 181). Ausgabe 2003

Information Treppen (BGI/GUV-I 561). Ausgabe 2010

Information Glastüren, Glaswände (BGI/GUV-I 669) Ausgabe 2010

Mehr Sicherheit bei Glasbruch (GUV-SI 8027) Ausgabe 2005

Statistik Schülerunfallgeschehen 2009 Deut-sche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) 2012

47

UKH_Band_8_Kitas_sicher_gestalten_final.indd 47 01.07.15 09:50

Page 49: Kindertageseinrichtungen sicher gestalten - ukh.de · Kindertageseinrichtungen sicher gestalten Leitfaden für Bauherren, Architekten und Planungsämter zur sicherheitsgerechten Gestaltung

NormenDIN 4703 Raumheizkörper. Berlin: Beuth 1999DIN 4109 Schallschutz im Hochbau; Anforderun-

gen und Nachweise. Beiblatt 1: Ausführungs-beispiele und Rechenverfahren. Beiblatt 2: Hinweise für Planung und Ausführung. Berlin: Beuth 1989

DIN 5034 Tageslicht in Innenräumen. Teil 1 – 6. Berlin: Beuth

DIN 18041 Hörsamkeit in kleinen bis mittelgro-ßen Räumen. Berlin: Beuth 2004

DIN 18065 Gebäudetreppen – Begriffe, Messre-geln, Hauptmaße. Berlin: Beuth 2011

DIN 33402 Körpermaße des Menschen. Teil 2 : Werte. Berlin: Beuth 2005

DIN EN 1176-1 Spielplatzgeräte und Spielplatz-böden. Teil 1: Allgemeine sicherheitstech-nische Anforderungen und Prüfverfahren. Berlin: Beuth 2008

DIN EN 1729-1 Möbel- Stühle und Tische für Bil-dungseinrichtungen. Teil 1: Funktionsmaße. Berlin: Beuth 2006

DIN EN12464 Beleuchtung von Arbeitsstätten. Teil 1: Arbeitsstätten in Innenräumen. Berlin: Beuth 2003

DIN EN 12665 Licht und Beleuchtung – Grund-legende Begriffe und Kriterien für die Festle-gung von Anforderungen an die Beleuchtung. Berlin: Beuth 2011

48

5. Literatur

UKH_Band_8_Kitas_sicher_gestalten_final.indd 48 01.07.15 09:50

Page 50: Kindertageseinrichtungen sicher gestalten - ukh.de · Kindertageseinrichtungen sicher gestalten Leitfaden für Bauherren, Architekten und Planungsämter zur sicherheitsgerechten Gestaltung

Kindertageseinrichtungen sicher gestaltenLeitfaden für Bauherren, Architekten und Planungsämter zur sicherheitsgerechten Gestaltung von Kindertageseinrichtungen

Unfallkasse Hessen

ISBN 978-3-934729-07-0

Kind

erta

gese

inri

chtu

ngen

sic

her g

esta

lten

Schr

i� en

reih

e de

r Unf

allk

asse

Hes

sen

· Ban

d 8

Leonardo-da-Vinci-Allee 2060486 Frankfurt am MainServicetelefon: 069 29972-440(montags bis freitags von 7:30 bis 18:00 Uhr)Fax: 069 29972-133E-Mail: [email protected]: www.ukh.de

Schri� enreihe8

Juli 2015

UKH_Band_8_Umschlag_final.indd Alle Seiten 01.07.15 09:52