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Inhalt I. Gesetze, Rechtsverordnungen, Verwaltungsbestimmungen II. Bekanntmachungen Urkunde über die Änderung des Namens der Weihnachtskirchengemeinde Haselhorst, Kirchenkreis Spandau..................................................................................................................... 151 Urkunde über die Aufhebung der dauernden Verbindung der Evangelischen Kirchengemeinde Netzen, der Evangelischen Kreuz-Kirchengemeinde Bliesendorf, der Evangelischen Christophorus- Kirchengemeinde Groß Kreutz, der Evangelischen Lukas-Kirchengemeinde Jeserig, der Evan- gelischen St. Marien-Klosterkirchengemeinde Lehnin und der Kirchengemeinden Alt-Töplitz, Damsdorf, Göhlsdorf, Götz, Kemnitz, Marquardt, Phöben, Plessow, Plötzin, Rädel und Uetz, sämtlich Evangelischer Kirchenkreis Mittelmark-Brandenburg, zu einem Pfarrsprengel....... 151 Urkunde über die dauernde Verbindung der Kirchengemeinden Alt-Töplitz, Marquardt und Uetz, sämtlich Evangelischer Kirchenkreis Mittelmark-Brandenburg, zu einem Pfarrsprengel....... 152 Urkunde über die dauernde Verbindung der Evangelischen Kreuz-Kirchengemeinde Bliesendorf und der Kirchengemeinden Damsdorf, Göhlsdorf, Plötzin und Plessow, sämtlich Evangelischer Kirchenkreis Mittelmark-Brandenburg, zu einem Pfarrsprengel......................................... 152 Urkunde über die dauernde Verbindung der Kirchengemeinden Kemnitz und Phöben, beide Evange- lischer Kirchenkreis Mittelmark-Brandenburg, zu einem Pfarrsprengel............................... 153 Urkunde über die Aufhebung der dauernden Verbindung der Evangelischen Kirchengemeinde Falken- thal und der Kirchengemeinden Bergsdorf, Klein-Mutz und Neuholland, sämtlich Evangeli- scher Kirchenkreis Oberes Havelland, zu einem Pfarrsprengel........................................... 153 Urkunde über die Aufhebung der dauernden Verbindung der Kirchengemeinden Grüneberg, Linde, Löwenberg und Teschendorf, sämtlich Evangelischer Kirchenkreis Oberes Havelland, zu ei- nem Pfarrsprengel....................................................................................................... 154 Urkunde über die Aufhebung der dauernden Verbindung der Evangelischen Kirchengemeinde Guten- germendorf und der Kirchengemeinden Baumgarten, Buberow, Großmutz, Kraatz und Me- seberg, sämtlich Evangelischer Kirchenkreis Oberes Havelland, zu einem Pfarrsprengel....... 154 Urkunde über die Aufhebung der dauernden Verbindung der Evangelischen Kirchengemeinde Mil- denberg-Ribbeck und der Kirchengemeinden Badingen und Zabelsdorf, sämtlich Evangeli- scher Kirchenkreis Oberes Havelland, zu einem Pfarrsprengel........................................... 155 Urkunde über die Aufhebung der dauernden Verbindung der Kirchengemeinden Wensickendorf und Zehlendorf, beide Evangelischer Kirchenkreis Oberes Havelland, zu einem Pfarrsprengel.... 155 149 Nr. 10 Berlin, den 19. Oktober 2016

Kirchenrecht Online-Nachschlagewerk - Inhalt · St. Marien-Klosterkirchengemeinde Lehnin und der Kirchengemeinden Alt-Töplitz, Damsdorf, Göhlsdorf, Götz, Kemnitz, Marquardt, Phöben,

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  • Inhalt

    I. Gesetze, Rechtsverordnungen, Verwaltungsbestimmungen

    II. Bekanntmachungen

    Urkunde über die Änderung des Namens der Weihnachtskirchengemeinde Haselhorst, KirchenkreisSpandau..................................................................................................................... 151

    Urkunde über die Aufhebung der dauernden Verbindung der Evangelischen Kirchengemeinde Netzen,der Evangelischen Kreuz-Kirchengemeinde Bliesendorf, der Evangelischen Christophorus-Kirchengemeinde Groß Kreutz, der Evangelischen Lukas-Kirchengemeinde Jeserig, der Evan-gelischen St. Marien-Klosterkirchengemeinde Lehnin und der Kirchengemeinden Alt-Töplitz,Damsdorf, Göhlsdorf, Götz, Kemnitz, Marquardt, Phöben, Plessow, Plötzin, Rädel und Uetz,sämtlich Evangelischer Kirchenkreis Mittelmark-Brandenburg, zu einem Pfarrsprengel.. . . . . . 151

    Urkunde über die dauernde Verbindung der Kirchengemeinden Alt-Töplitz, Marquardt und Uetz,sämtlich Evangelischer Kirchenkreis Mittelmark-Brandenburg, zu einem Pfarrsprengel.. . . . . . 152

    Urkunde über die dauernde Verbindung der Evangelischen Kreuz-Kirchengemeinde Bliesendorf undder Kirchengemeinden Damsdorf, Göhlsdorf, Plötzin und Plessow, sämtlich EvangelischerKirchenkreis Mittelmark-Brandenburg, zu einem Pfarrsprengel......................................... 152

    Urkunde über die dauernde Verbindung der Kirchengemeinden Kemnitz und Phöben, beide Evange-lischer Kirchenkreis Mittelmark-Brandenburg, zu einem Pfarrsprengel............................... 153

    Urkunde über die Aufhebung der dauernden Verbindung der Evangelischen Kirchengemeinde Falken-thal und der Kirchengemeinden Bergsdorf, Klein-Mutz und Neuholland, sämtlich Evangeli-scher Kirchenkreis Oberes Havelland, zu einem Pfarrsprengel........................................... 153

    Urkunde über die Aufhebung der dauernden Verbindung der Kirchengemeinden Grüneberg, Linde,Löwenberg und Teschendorf, sämtlich Evangelischer Kirchenkreis Oberes Havelland, zu ei-nem Pfarrsprengel....................................................................................................... 154

    Urkunde über die Aufhebung der dauernden Verbindung der Evangelischen Kirchengemeinde Guten-germendorf und der Kirchengemeinden Baumgarten, Buberow, Großmutz, Kraatz und Me-seberg, sämtlich Evangelischer Kirchenkreis Oberes Havelland, zu einem Pfarrsprengel....... 154

    Urkunde über die Aufhebung der dauernden Verbindung der Evangelischen Kirchengemeinde Mil-denberg-Ribbeck und der Kirchengemeinden Badingen und Zabelsdorf, sämtlich Evangeli-scher Kirchenkreis Oberes Havelland, zu einem Pfarrsprengel........................................... 155

    Urkunde über die Aufhebung der dauernden Verbindung der Kirchengemeinden Wensickendorf undZehlendorf, beide Evangelischer Kirchenkreis Oberes Havelland, zu einem Pfarrsprengel.... 155

    149

    Nr. 10 Berlin, den 19. Oktober 2016

  • Urkunde über die dauernde Verbindung der Kirchengemeinden Baumgarten und Meseberg, beideEvangelischer Kirchenkreis Oberes Havelland, zu einem Pfarrsprengel.............................. 155

    Urkunde über die dauernde Verbindung der Evangelischen Kirchengemeinde Liebenwalde und derKirchengemeinden Neuholland, Wensickendorf und Zehlendorf, sämtlich Evangelischer Kir-chenkreis Oberes Havelland, zu einem Pfarrsprengel........................................................ 156

    Urkunde über die dauernde Verbindung der Evangelischen Kirchengemeinden Falkenthal und Guten-germendorf und der Kirchengemeinden Buberow, Großmutz, Grüneberg, Kraatz, Linde, Lö-wenberg und Teschendorf, sämtlich Evangelischer Kirchenkreis Oberes Havelland, zu einemPfarrsprengel.............................................................................................................. 156

    Urkunde über die Veränderung pfarramtlicher Verbindungen in den Pfarrsprengeln Falkenthal, Mil-denberg und Zehdenick, sämtlich Evangelischer Kirchenkreis Oberes Havelland................. 157

    Satzung des Evangelischen Kirchenkreisverbandes Eberswalde..................................................... 157

    III. Stellenausschreibungen

    Ausschreibung von Pfarrstellen.................................................................................................. 159

    Stellenangebot......................................................................................................................... 166

    IV. Personalnachrichten

    V. Mitteilungen

    Kur- und Urlauberseelsorgedienste in Bayern, Sommer 2017......................................................... 168

    Kur- und Urlauberkantorenstellen in Bayern................................................................................ 169

    150 Kirchliches Amtsblatt Nr. 10/2016

  • I. Gesetze, Rechtsverordnungen, Verwaltungsbestimmungen

    II. Bekanntmachungen

    U r k u n d eüber die Änderung des Namens der

    WeihnachtskirchengemeindeHaselhorst, Kirchenkreis Spandau

    Mit Zustimmung der Beteiligten hat das Konsistoriumaufgrund von Artikel 12 Absatz 3 der Grundordnungder Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schle-sische Oberlausitz vom 21./24. November 2003(KABl.-EKiBB S. 159, ABl.-EKsOL 3/2003 S. 7), zu-letzt geändert durch Kirchengesetz vom 26. Oktober2013 (KABl. S. 235), beschlossen:

    § 1Der Name der Weihnachtskirchengemeinde Hasel-horst, Kirchenkreis Spandau, wird geändert in „Evan-gelische Weihnachtskirchengemeinde Berlin-Hasel-horst“.

    § 2Diese Urkunde tritt am 1. Oktober 2016 in Kraft.

    Berlin, den 13. September 2016Az.: 1000-01:08/031

    Evangelische KircheBerlin-Brandenburg-

    schlesische Oberlausitz- Konsistorium -

    (L. S.) Dr. Jörg Antoine

    *

    U r k u n d eüber die Aufhebung der dauernden

    Verbindung der EvangelischenKirchengemeinde Netzen, der

    Evangelischen Kreuz-Kirchengemeinde Bliesendorf, der

    Evangelischen Christophorus-Kirchengemeinde Groß Kreutz, der

    Evangelischen Lukas-Kirchen-gemeinde Jeserig, der EvangelischenSt. Marien-Klosterkirchengemeinde

    Lehnin und der Kirchengemeinden Alt-Töplitz, Damsdorf, Göhlsdorf, Götz,

    Kemnitz, Marquardt, Phöben, Plessow,Plötzin, Rädel und Uetz, sämtlich

    Evangelischer KirchenkreisMittelmark-Brandenburg,

    zu einem Pfarrsprengel

    Die Kirchenleitung hat aufgrund von Artikel 12 Ab-satz 3 und Artikel 33 Absatz 1 der Grundordnung derEvangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesi-sche Oberlausitz vom 21./24. November 2003(KABl.-EKiBB S. 159, ABl.-EKsOL 3/2003 S. 7), zu-letzt geändert durch Kirchengesetz vom 26. Oktober2013 (KABl. S. 235) beschlossen:

    § 1Die bisherige Verbindung der Evangelischen Kirchen-gemeinde Netzen, der Evangelischen Kreuz-Kirchen-gemeinde Bliesendorf, der Evangelischen Christopho-rus-Kirchengemeinde Groß Kreutz, der Evangeli-schen Lukas-Kirchengemeinde Jeserig, der Evangeli-schen St. Marien-Klosterkirchengemeinde Lehnin,der Kirchengemeinde Alt-Töplitz, der Kirchenge-meinde Damsdorf, der Kirchengemeinde Göhlsdorf,der Kirchengemeinde Götz, der KirchengemeindeKemnitz, der Kirchengemeinde Marquardt, der Kir-chengemeinde Phöben, der Kirchengemeinde Ples-sow, der Kirchengemeinde Plötzin, der Kirchenge-meinde Rädel und der Kirchengemeinde Uetz, sämt-lich Evangelischer Kirchenkreis Mittelmark-Bran-denburg, zum Pfarrsprengel Lehnin wird aufgehoben.

    Kirchliches Amtsblatt Nr. 10/2016 151

  • § 2(1) Die Pfarrstellen 1 und 8 des bisherigen Pfarrspren-gels Lehnin werden auf die Evangelische Christopho-rus-Kirchengemeinde Groß Kreutz übertragen.(2) Die Pfarrstellen 4 und 11 des bisherigen Pfarr-sprengels Lehnin werden auf die Evangelische Lukas-Kirchengemeinde Jeserig übertragen.(3) Die Pfarrstellen 6 und 13 des bisherigen Pfarr-sprengels Lehnin werden auf die Evangelische Kir-chengemeinde Netzen übertragen.(4) Die Pfarrstelle 2 des bisherigen PfarrsprengelsLehnin wird auf die Evangelische St. Marien-Kloster-kirchengemeinde Lehnin übertragen.(5) Die Pfarrstelle 9 des bisherigen PfarrsprengelsLehnin wird auf die Kirchengemeinde Rädel übertra-gen.(6) Die Pfarrstelle 3 des bisherigen PfarrsprengelsLehnin wird auf die Kirchengemeinden des Pfarr-sprengels Alt Töplitz übertragen.(7) Die Pfarrstelle 10 des bisherigen PfarrsprengelsLehnin wird auf die Kirchengemeinden des Pfarr-sprengels Kemnitz-Phöben übertragen.(8) Die Pfarrstellen 5, 7, 12 und 14 des bisherigenPfarrsprengels Lehnin werden auf die Kirchengemein-den des Pfarrsprengels Plötzin-Bliesendorf übertra-gen.(9) Die Pfarrstelle 15 des bisherigen PfarrsprengelsLehnin wird auf die Kirchengemeinde Götz übertra-gen.

    § 3Diese Urkunde tritt am 1. Oktober 2016 in Kraft.

    Berlin, den 10. September 2016Az.: 1020-01:0246

    Evangelische KircheBerlin-Brandenburg-

    schlesische Oberlausitz- Kirchenleitung -

    (L. S.) Dr. Markus Dröge

    *

    U r k u n d eüber die dauernde Verbindung der

    Kirchengemeinden Alt-Töplitz,Marquardt und Uetz, sämtlich

    Evangelischer KirchenkreisMittelmark-Brandenburg,

    zu einem Pfarrsprengel

    Die Kirchenleitung hat aufgrund von Artikel 12 Ab-satz 3 und Artikel 33 Absatz 1 der Grundordnung derEvangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesi-sche Oberlausitz vom 21./24. November 2003(KABl.-EKiBB S. 159, ABl.-EKsOL 3/2003 S. 7), zu-letzt geändert durch Kirchengesetz vom 26. Oktober2013 (KABl. S. 235) beschlossen:

    § 1Die Kirchengemeinde Alt-Töplitz, die Kirchenge-meinde Marquardt und die Kirchengemeinde Uetzwerden dauernd zum Pfarrsprengel Alt Töplitz ver-bunden.

    § 2Die Pfarrstelle 3 des bisherigen Pfarrsprengels Lehninwird auf die Kirchengemeinden des Pfarrsprengels AltTöplitz übertragen.

    § 3Diese Urkunde tritt am 1. Oktober 2016 in Kraft.

    Berlin, den 10. September 2016Az.: 1020-01:0246

    Evangelische KircheBerlin-Brandenburg-

    schlesische Oberlausitz- Kirchenleitung -

    (L. S.) Dr. Markus Dröge

    *

    U r k u n d eüber die dauernde Verbindung der

    Evangelischen Kreuz-Kirchen-gemeinde Bliesendorf und derKirchengemeinden Damsdorf,

    Göhlsdorf, Plötzin und Plessow,sämtlich Evangelischer Kirchenkreis

    Mittelmark-Brandenburg,zu einem Pfarrsprengel

    Die Kirchenleitung hat aufgrund von Artikel 12 Ab-satz 3 und Artikel 33 Absatz 1 der Grundordnung derEvangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesi-sche Oberlausitz vom 21./24. November 2003

    152 Kirchliches Amtsblatt Nr. 10/2016

  • (KABl.-EKiBB S. 159, ABl.-EKsOL 3/2003 S. 7), zu-letzt geändert durch Kirchengesetz vom 26. Oktober2013 (KABl. S. 235) beschlossen:

    § 1Die Evangelische Kreuz-Kirchengemeinde Bliesen-dorf, die Kirchengemeinde Damsdorf, die Kirchenge-meinde Göhlsdorf, die Kirchengemeinde Plötzin unddie Kirchengemeinde Plessow werden dauernd zumPfarrsprengel Plötzin-Bliesendorf verbunden.

    § 2Die Pfarrstellen 5, 7, 12 und 14 des bisherigen Pfarr-sprengels Lehnin werden auf die Kirchengemeindendes Pfarrsprengels Plötzin-Bliesendorf übertragen.

    § 3Diese Urkunde tritt am 1. Oktober 2016 in Kraft.

    Berlin, den 10. September 2016Az.: 1020-01:0246

    Evangelische KircheBerlin-Brandenburg-

    schlesische Oberlausitz- Kirchenleitung -

    (L. S.) Dr. Markus Dröge

    *

    U r k u n d eüber die dauernde Verbindung der

    Kirchengemeinden Kemnitz undPhöben, beide Evangelischer

    Kirchenkreis Mittelmark-Brandenburg, zu einem Pfarrsprengel

    Die Kirchenleitung hat aufgrund von Artikel 12 Ab-satz 3 und Artikel 33 Absatz 1 der Grundordnung derEvangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesi-sche Oberlausitz vom 21./24. November 2003(KABl.-EKiBB S. 159, ABl.-EKsOL 3/2003 S. 7), zu-letzt geändert durch Kirchengesetz vom 26. Oktober2013 (KABl. S. 235) beschlossen:

    § 1Die Kirchengemeinde Kemnitz und die Kirchenge-meinde Phöben werden dauernd zum PfarrsprengelKemnitz-Phöben verbunden.

    § 2Die Pfarrstelle 10 des bisherigen Pfarrsprengels Leh-nin wird auf die Kirchengemeinden des PfarrsprengelsKemnitz-Phöben übertragen.

    § 3Diese Urkunde tritt am 1. Oktober 2016 in Kraft.

    Berlin, den 10. September 2016Az.: 1020-01:0246

    Evangelische KircheBerlin-Brandenburg-

    schlesische Oberlausitz- Kirchenleitung -

    (L. S.) Dr. Markus Dröge

    *

    U r k u n d eüber die Aufhebung der dauernden

    Verbindung der EvangelischenKirchengemeinde Falkenthal und derKirchengemeinden Bergsdorf, Klein-

    Mutz und Neuholland, sämtlichEvangelischer Kirchenkreis OberesHavelland, zu einem Pfarrsprengel

    Mit Zustimmung der Beteiligten hat das Konsistoriumaufgrund von Artikel 12 Absatz 3 und Artikel 33 Ab-satz 1 der Grundordnung der Evangelischen KircheBerlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz vom21./24. November 2003 (KABl.-EKiBB S. 159, ABl.-EKsOL 3/2003 S. 7), zuletzt geändert durch Kirchen-gesetz vom 26. Oktober 2013 (KABl. S. 235) be-schlossen:

    § 1Die bisherige Verbindung der Evangelischen Kirchen-gemeinde Falkenthal, der Kirchengemeinde Bergs-dorf, der Kirchengemeinde Klein-Mutz und der Kir-chengemeinde Neuholland, sämtlich EvangelischerKirchenkreis Oberes Havelland, zum PfarrsprengelFalkenthal wird aufgehoben.

    § 2(1) Die von der Evangelischen Kirchengemeinde Fal-kenthal auf die Kirchengemeinden des PfarrsprengelsFalkenthal übertragene Pfarrstelle wird auf die Kir-chengemeinden des Pfarrsprengels LöwenbergerLand übertragen.(2) Die von der Kirchengemeinde Klein-Mutz auf dieKirchengemeinden des Pfarrsprengels Falkenthalübertragene Pfarrstelle wird auf die Kirchengemein-den des Pfarrsprengels Zehdenick übertragen.

    Kirchliches Amtsblatt Nr. 10/2016 153

  • § 3Diese Urkunde tritt am 1. Oktober 2016 in Kraft.

    Berlin, den 30. September 2016Az.: 1020-01:0221

    Evangelische KircheBerlin-Brandenburg-

    schlesische Oberlausitz- Konsistorium -

    (L. S.) Dr. Jörg Antoine

    *

    U r k u n d eüber die Aufhebung der dauerndenVerbindung der KirchengemeindenGrüneberg, Linde, Löwenberg und

    Teschendorf, sämtlich EvangelischerKirchenkreis Oberes Havelland,

    zu einem Pfarrsprengel

    Die Kirchenleitung hat aufgrund von Artikel 12 Ab-satz 3 und Artikel 33 Absatz 1 der Grundordnung derEvangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesi-sche Oberlausitz vom 21./24. November 2003(KABl.-EKiBB S. 159, ABl.-EKsOL 3/2003 S. 7), zu-letzt geändert durch Kirchengesetz vom 26. Oktober2013 (KABl. S. 235) beschlossen:

    § 1Die bisherige Verbindung der KirchengemeindeGrüneberg, der Kirchengemeinde Linde, der Kirchen-gemeinde Löwenberg und der Kirchengemeinde Te-schendorf, sämtlich Evangelischer Kirchenkreis Obe-res Havelland, zum Pfarrsprengel Löwenberg-Grüne-berg wird aufgehoben.

    § 2Die Pfarrstellen der Kirchengemeinden des bisherigenPfarrsprengels Löwenberg-Grüneberg werden auf dieKirchengemeinden des Pfarrsprengels LöwenbergerLand übertragen.

    § 3Diese Urkunde tritt am 1. Oktober 2016 in Kraft.

    Berlin, den 30. September 2016Az.: 1020-01:0221

    Evangelische KircheBerlin-Brandenburg-

    schlesische Oberlausitz- Kirchenleitung -

    (L. S.) Dr. Markus Dröge

    U r k u n d eüber die Aufhebung der dauernden

    Verbindung der EvangelischenKirchengemeinde Gutengermendorf

    und der KirchengemeindenBaumgarten, Buberow, Großmutz,

    Kraatz und Meseberg, sämtlichEvangelischer Kirchenkreis OberesHavelland, zu einem Pfarrsprengel

    Mit Zustimmung der Beteiligten hat das Konsistoriumaufgrund von Artikel 12 Absatz 3 und Artikel 33 Ab-satz 1 der Grundordnung der Evangelischen KircheBerlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz vom21./24. November 2003 (KABl.-EKiBB S. 159, ABl.-EKsOL 3/2003 S. 7), zuletzt geändert durch Kirchen-gesetz vom 26. Oktober 2013 (KABl. S. 235) be-schlossen:

    § 1Die bisherige Verbindung der Evangelischen Kirchen-gemeinde Gutengermendorf, der KirchengemeindeBaumgarten, der Kirchengemeinde Buberow, der Kir-chengemeinde Großmutz, der KirchengemeindeKraatz und der Kirchengemeinde Meseberg, sämtlichEvangelischer Kirchenkreis Oberes Havelland, zumPfarrsprengel Gutengermendorf wird aufgehoben.

    § 2(1) Die erste Pfarrstelle der Kirchengemeinden desbisherigen Pfarrsprengels Gutengermendorf wird aufdie Kirchengemeinden des Pfarrsprengels Löwenber-ger Land übertragen.(2) Die zweite Pfarrstelle der Kirchengemeinden desbisherigen Pfarrsprengels Gutengermendorf wird aufdie Kirchengemeinden des Pfarrsprengels Baumgar-ten-Meseberg übertragen. Im Falle einer Eingliede-rung der Kirchengemeinden des Pfarrsprengels in ei-nen anderen Pfarrsprengel wird die Pfarrstelle auf dieKirchengemeinden des Pfarrsprengels LöwenbergerLand übertragen.

    § 3Diese Urkunde tritt am 1. Oktober 2016 in Kraft.

    Berlin, den 30. September 2016Az.: 1020-01:0221

    Evangelische KircheBerlin-Brandenburg-

    schlesische Oberlausitz- Konsistorium -

    (L. S.) Dr. Jörg Antoine

    *

    154 Kirchliches Amtsblatt Nr. 10/2016

  • U r k u n d eüber die Aufhebung der dauernden

    Verbindung der EvangelischenKirchengemeinde Mildenberg-

    Ribbeck und der KirchengemeindenBadingen und Zabelsdorf, sämtlichEvangelischer Kirchenkreis OberesHavelland, zu einem Pfarrsprengel

    Mit Zustimmung der Beteiligten hat das Konsistoriumaufgrund von Artikel 12 Absatz 3 und Artikel 33 Ab-satz 1 der Grundordnung der Evangelischen KircheBerlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz vom21./24. November 2003 (KABl.-EKiBB S. 159, ABl.-EKsOL 3/2003 S. 7), zuletzt geändert durch Kirchen-gesetz vom 26. Oktober 2013 (KABl. S. 235) be-schlossen:

    § 1Die bisherige Verbindung der Evangelischen Kirchen-gemeinde Mildenberg-Ribbeck, der KirchengemeindeBadingen und der Kirchengemeinde Zabelsdorf, sämt-lich Evangelischer Kirchenkreis Oberes Havelland,zum Pfarrsprengel Mildenberg wird aufgehoben.

    § 2Die Pfarrstelle der Kirchengemeinden des bisherigenPfarrsprengels Mildenberg wird auf die Kirchenge-meinden des Pfarrsprengels Zehdenick übertragen.

    § 3Diese Urkunde tritt am 1. Oktober 2016 in Kraft.

    Berlin, den 30. September 2016Az.: 1020-01:0221

    Evangelische KircheBerlin-Brandenburg-

    schlesische Oberlausitz- Konsistorium -

    (L. S.) Dr. Jörg Antoine

    *

    U r k u n d eüber die Aufhebung der dauerndenVerbindung der Kirchengemeinden

    Wensickendorf und Zehlendorf, beideEvangelischer Kirchenkreis OberesHavelland, zu einem Pfarrsprengel

    Mit Zustimmung der Beteiligten hat das Konsistoriumaufgrund von Artikel 12 Absatz 3 und Artikel 33 Ab-satz 1 der Grundordnung der Evangelischen KircheBerlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz vom

    21./24. November 2003 (KABl.-EKiBB S. 159, ABl.-EKsOL 3/2003 S. 7), zuletzt geändert durch Kirchen-gesetz vom 26. Oktober 2013 (KABl. S. 235) be-schlossen:

    § 1Die bisherige Verbindung der Kirchengemeinde Wen-sickendorf und der Kirchengemeinde Zehlendorf, bei-de Evangelischer Kirchenkreis Oberes Havelland,zum Pfarrsprengel Zehlendorf wird aufgehoben.

    § 2Die Pfarrstelle der Kirchengemeinden des bisherigenPfarrsprengels Zehlendorf wird auf die Kirchenge-meinden des Pfarrsprengels Liebenwalde übertragen.

    § 3Diese Urkunde tritt am 1. Oktober 2016 in Kraft.

    Berlin, den 30. September 2016Az.: 1020-01:0221

    Evangelische KircheBerlin-Brandenburg-

    schlesische Oberlausitz- Konsistorium -

    (L. S.) Dr. Jörg Antoine

    *

    U r k u n d eüber die dauernde Verbindung der

    Kirchengemeinden Baumgarten undMeseberg, beide Evangelischer

    Kirchenkreis Oberes Havelland,zu einem Pfarrsprengel

    Mit Zustimmung der Beteiligten hat das Konsistoriumaufgrund von Artikel 12 Absatz 3 und Artikel 33 Ab-satz 1 der Grundordnung der Evangelischen KircheBerlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz vom21./24. November 2003 (KABl.-EKiBB S. 159, ABl.-EKsOL 3/2003 S. 7), zuletzt geändert durch Kirchen-gesetz vom 26. Oktober 2013 (KABl. S. 235) be-schlossen:

    § 1Die Kirchengemeinde Baumgarten und die Kirchen-gemeinde Meseberg, beide Evangelischer Kirchen-kreis Oberes Havelland, werden dauernd zum Pfarr-sprengel Baumgarten-Meseberg verbunden.

    § 2Die zweite Pfarrstelle der Kirchengemeinden des bis-herigen Pfarrsprengels Gutengermendorf wird auf dieKirchengemeinden des Pfarrsprengels Baumgarten-

    Kirchliches Amtsblatt Nr. 10/2016 155

  • Meseberg übertragen. Im Falle einer Eingliederungder Kirchengemeinden des Pfarrsprengels in einen an-deren Pfarrsprengel wird die Pfarrstelle auf die Kir-chengemeinden des Pfarrsprengels LöwenbergerLand übertragen.

    § 3Diese Urkunde tritt am 1. Oktober 2016 in Kraft.

    Berlin, den 30. September 2016Az.: 1020-01:0221

    Evangelische KircheBerlin-Brandenburg-

    schlesische Oberlausitz- Konsistorium -

    (L. S.) Dr. Jörg Antoine

    *

    U r k u n d eüber die dauernde Verbindung der

    Evangelischen KirchengemeindeLiebenwalde und der Kirchen-

    gemeinden Neuholland, Wensicken-dorf und Zehlendorf, sämtlich

    Evangelischer Kirchenkreis OberesHavelland, zu einem Pfarrsprengel

    Mit Zustimmung der Beteiligten hat das Konsistoriumaufgrund von Artikel 12 Absatz 3 und Artikel 33 Ab-satz 1 der Grundordnung der Evangelischen KircheBerlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz vom21./24. November 2003 (KABl.-EKiBB S. 159, ABl.-EKsOL 3/2003 S. 7), zuletzt geändert durch Kirchen-gesetz vom 26. Oktober 2013 (KABl. S. 235) be-schlossen:

    § 1

    Die Evangelische Kirchengemeinde Liebenwalde, dieKirchengemeinde Neuholland, die KirchengemeindeWensickendorf und die Kirchengemeinde Zehlendorf,sämtlich Evangelischer Kirchenkreis Oberes Havel-land, werden dauernd zum Pfarrsprengel Liebenwaldeverbunden.

    § 2Die Pfarrstelle der Evangelischen KirchengemeindeLiebenwalde und die Pfarrstelle der Kirchengemein-den des bisherigen Pfarrsprengels Zehlendorf werdenauf die Kirchengemeinden des Pfarrsprengels Lieben-walde übertragen.

    § 3Diese Urkunde tritt am 1. Oktober 2016 in Kraft.

    Berlin, den 30. September 2016Az.: 1020-01:0221

    Evangelische KircheBerlin-Brandenburg-

    schlesische Oberlausitz- Konsistorium -

    (L. S.) Dr. Jörg Antoine

    *

    U r k u n d eüber die dauernde Verbindung derEvangelischen Kirchengemeinden

    Falkenthal und Gutengermendorf undder Kirchengemeinden Buberow,

    Großmutz, Grüneberg, Kraatz, Linde,Löwenberg und Teschendorf, sämtlich

    Evangelischer Kirchenkreis OberesHavelland, zu einem Pfarrsprengel

    Die Kirchenleitung hat aufgrund von Artikel 12 Ab-satz 3 und Artikel 33 Absatz 1 der Grundordnung derEvangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesi-sche Oberlausitz vom 21./24. November 2003(KABl.-EKiBB S. 159, ABl.-EKsOL 3/2003 S. 7), zu-letzt geändert durch Kirchengesetz vom 26. Oktober2013 (KABl. S. 235) beschlossen:

    § 1Die Evangelische Kirchengemeinde Falkenthal, dieEvangelische Kirchengemeinde Gutengermendorf,die Kirchengemeinde Buberow, die KirchengemeindeGroßmutz, die Kirchengemeinde Grüneberg, die Kir-chengemeinde Kraatz, die Kirchengemeinde Linde,die Kirchengemeinde Löwenberg und die Kirchenge-meinde Teschendorf werden dauernd zum Pfarrspren-gel Löwenberger Land verbunden.

    § 2(1) Die von der Evangelischen Kirchengemeinde Fal-kenthal auf die Kirchengemeinden des bisherigenPfarrsprengels Falkenthal übertragene Pfarrstelle wirdauf die Kirchengemeinden des Pfarrsprengels Löwen-berger Land übertragen.(2) Die Pfarrstellen der Kirchengemeinden des bishe-rigen Pfarrsprengels Löwenberg-Grüneberg werdenauf die Kirchengemeinden des Pfarrsprengels Löwen-berger Land übertragen.(3) Die erste Pfarrstelle der Kirchengemeinden desbisherigen Pfarrsprengels Gutengermendorf wird auf

    156 Kirchliches Amtsblatt Nr. 10/2016

  • die Kirchengemeinden des Pfarrsprengels Löwenber-ger Land übertragen.(4) Die zweite Pfarrstelle der Kirchengemeinden desbisherigen Pfarrsprengels Gutengermendorf wird aufdie Kirchengemeinden des Pfarrsprengels Baumgar-ten-Meseberg übertragen. Im Falle einer Eingliede-rung des Pfarrsprengels Baumgarten-Meseberg in ei-nen anderen Pfarrsprengel wird die Pfarrstelle auf dieKirchengemeinden des Pfarrsprengels LöwenbergerLand übertragen.

    § 3Diese Urkunde tritt am 1. Oktober 2016 in Kraft.

    Berlin, den 30. September 2016Az.: 1020-01:0221

    Evangelische KircheBerlin-Brandenburg-

    schlesische Oberlausitz- Kirchenleitung -

    (L. S.) Dr. Markus Dröge

    *

    U r k u n d eüber die Veränderung pfarramtlicherVerbindungen in den Pfarrsprengeln

    Falkenthal, Mildenberg undZehdenick, sämtlich Evangelischer

    Kirchenkreis Oberes Havelland

    Mit Zustimmung der Beteiligten hat das Konsistoriumaufgrund von Artikel 12 Absatz 3 und Artikel 33 Ab-satz 1 der Grundordnung der Evangelischen KircheBerlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz vom21./24. November 2003 (KABl.-EKiBB S. 159, ABl.-EKsOL 3/2003 S. 7), zuletzt geändert durch Kirchen-gesetz vom 26. Oktober 2013 (KABl. S. 235) be-schlossen:

    § 1(1) Die Evangelische Kirchengemeinde Tornow-Ma-rienthal wird in den Pfarrsprengel Zehdenick einge-gliedert.(2) Die Evangelische Kirchengemeinde Mildenberg-Ribbeck, die Kirchengemeinde Badingen und die Kir-chengemeinde Zabelsdorf werden aus dem Pfarr-sprengel Mildenberg ausgegliedert und in den Pfarr-sprengel Zehdenick eingegliedert.(3) Die Kirchengemeinde Bergsdorf und die Kirchen-gemeinde Klein-Mutz werden aus dem PfarrsprengelFalkenthal ausgegliedert und in den PfarrsprengelZehdenick eingegliedert.

    (4) Der Pfarrsprengel Zehdenick besteht aus denEvangelischen Kirchengemeinden Zehdenick, Mil-denberg-Ribbeck und Tornow-Marienthal und denKirchengemeinden Badingen, Bergsdorf, Klein-Mutz,Krewelin und Zabelsdorf.

    § 2(1) Die Pfarrstelle der Evangelischen Kirchengemein-de Tornow-Marienthal wird auf die Kirchengemein-den des Pfarrsprengels Zehdenick übertragen.(2) Die Pfarrstelle der Kirchengemeinden des bishe-rigen Pfarrsprengels Mildenberg wird auf die Kir-chengemeinden des Pfarrsprengels Zehdenick über-tragen.(3) Die von der Kirchengemeinde Klein-Mutz auf dieKirchengemeinden des Pfarrsprengels Falkenthalübertragene Pfarrstelle wird auf die Kirchengemein-den des Pfarrsprengels Zehdenick übertragen.

    § 3Diese Urkunde tritt am 1. Oktober 2016 in Kraft.

    Berlin, den 30. September 2016Az.: 1020-01:0221

    Evangelische KircheBerlin-Brandenburg-

    schlesische Oberlausitz- Konsistorium -

    (L. S.) Dr. Jörg Antoine

    *

    Satzung des EvangelischenKirchenkreisverbandes Eberswalde

    vom 30. Juni 2016

    § 1Kirchenkreisverband

    (1) Die Evangelischen Kirchenkreise Barnim, OberesHavelland und Uckermark bilden gemäß Artikel 63Absatz 1 der Grundordnung der Evangelischen KircheBerlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz (EKBO)vom 21./24. November 2003 (KABl.-EKiBB S. 159,ABl-EKsOL 3/2003 S. 7), zuletzt geändert durch Kir-chengesetz vom 26. Oktober 2013 (KABl. S. 235), ei-nen Kirchenkreisverband. Dieser trägt den Namen„Evangelischer Kirchenkreisverband Eberswalde“.(2) Der Kirchenkreisverband ist eine Körperschaft desöffentlichen Rechts mit Sitz in Eberswalde.(3) Die Zuständigkeit des Kirchenkreisverbandes er-streckt sich auf die in Absatz 1 genannten Kirchen-

    Kirchliches Amtsblatt Nr. 10/2016 157

  • kreise und die kirchlichen Körperschaften im Zustän-digkeitsbereich dieser Kirchenkreise.

    § 2Zweck

    (1) Zweck des Kirchenkreisverbandes ist die Rechts-trägerschaft für das Kirchliche VerwaltungsamtEberswalde. Das Kirchliche Verwaltungsamt Ebers-walde nimmt die Aufgaben nach dem Kirchengesetzüber die Rechtsstellung und Aufgaben der KirchlichenVerwaltungsämter (Verwaltungsämtergesetz – VÄG)in der jeweils geltenden Fassung wahr.(2) Der Kirchenkreisverband kann Verwaltungsauf-gaben für andere Einrichtungen als die im VÄG ge-nannten Körperschaften übernehmen. Dafür werdenmit der jeweils verwalteten Einrichtung Entgelte ver-einbart.

    § 3Organe des Kirchenkreisverbandes

    Die Organe des Kirchenkreisverbandes sind der Vor-stand und der Verwaltungsrat.

    § 4Vorstand

    (1) Der Vorstand leitet das Kirchliche Verwaltungs-amt und führt die sonstigen Geschäfte des Kirchen-kreisverbandes, die nicht dem Verwaltungsrat zuge-ordnet sind. Der Vorstand ist gesetzlicher Vertreterdes Kirchenkreisverbandes. Der Vorstand besteht auseiner Person, die zugleich berufliche Mitarbeiterinoder beruflicher Mitarbeiter des Kirchenkreisverban-des ist.(2) Der Vorstand führt die Dienst- und Fachaufsichtüber die sonstigen Mitarbeitenden des KirchlichenVerwaltungsamtes.(3) Die Vertretung des Kirchenkreisverbandes imRechtsverkehr gegenüber Dritten wird durch den Vor-stand wahrgenommen. Artikel 24 Absatz 2 der Grund-ordnung gilt entsprechend.(4) Der Vorstand nimmt an den Sitzungen des Ver-waltungsrates und des Anlageausschusses teil, wennder Verwaltungsrat im Einzelfall nichts anderes be-schließt.

    § 5Verwaltungsrat

    (1) Jeder Kirchenkreis entsendet je drei Vertreter, da-runter die Superintendentin oder den Superintenden-ten oder die Vorsitzende oder den Vorsitzenden derkollegialen Leitung. Die Amtszeit des Verwaltungs-rates endet mit Ablauf des Jahres, in dem die Kreis-synoden neu gebildet werden.(2) Der Verwaltungsrat wählt eines seiner Mitgliederzur oder zum Vorsitzenden sowie je ein Mitglied zur1. Stellvertretung und eines für die 2. Stellvertretung.Diese vertreten den Verwaltungsrat jeweils einzelngegenüber dem Vorstand in allen dienst- und arbeits-

    rechtlichen Belangen gerichtlich und außergericht-lich.

    (3) Der Verwaltungsrat kann einen Anlageausschusswählen, wobei der oder die Vorsitzende des Verwal-tungsrates stets Mitglied ist. Dem Anlageausschusssollen außerdem zwei weitere Vertreter des Verwal-tungsrates angehören. Er berät den Vorstand in allenFragen der Vermögensanlage gemäß Absatz 4 Zif-fer 3 und bereitet diesbezügliche Entscheidungen desVerwaltungsrates vor.

    (4) Der Verwaltungsrat beaufsichtigt die Arbeit desVorstandes. Er berät und beschließt über:

    1. die Berufung und Abberufung des Vorstandeseinschließlich der damit verbundenen dienst- undarbeitsrechtlichen Entscheidungen,

    2. den Haushalts- und den Stellenplan des Kirchen-kreisverbandes, die Abnahme der Jahresrech-nung des Verbandes und die Entlastung des Vor-standes,

    3. die Grundsätze der Vermögensanlage und Ein-zelanlagen ab einem Betrag von 300.000 €,

    4. die Verbandssatzung und deren Änderungen, denSitz des Kirchlichen Verwaltungsamtes undeventuelle weitere Standorte,

    5. die Übernahme weiterer Aufgaben gemäß § 6Absatz 1 Satz 2 VÄG,

    6. Bauvorhaben des Kirchenkreisverbandes mit ei-nem Volumen von mehr als 20.000 €,

    7. die Zustimmung zur Übertragung von Aufgabennach § 8 Absatz 2 VÄG,

    8. den Erwerb und die Veräußerung von Grundstü-cken sowie ihre Belastung,

    9. die Aufnahme von Krediten und Darlehen für denKirchenkreisverband sowie

    10. Gebühren- und Kostenbeitragssatzungen gemäߧ 9a Absatz 1 VÄG.

    (5) Die Begründung und Beendigung von unbefriste-ten Dienst- und Arbeitsverhältnissen durch den Vor-stand bedarf der vorherigen Zustimmung des Verwal-tungsrates.

    (6) Der Verwaltungsrat tagt mindestens einmal imHalbjahr. Er ist beschlussfähig, wenn ordnungsgemäßeingeladen wurde und mehr als die Hälfte seiner Mit-glieder anwesend sind. Beschlüsse werden mit derMehrheit der anwesenden Stimmen gefasst.

    § 6Satzung und Satzungsänderungen

    Diese Satzung und alle Änderungen werden durch denVerwaltungsrat beschlossen. Der Beschluss bedarf zuseiner Rechtswirksamkeit der Zustimmung der Kreis-kirchenräte der beteiligten Kirchenkreise und der Ge-nehmigung durch das Konsistorium der EKBO.

    158 Kirchliches Amtsblatt Nr. 10/2016

  • § 7Inkrafttreten

    (1) Diese Satzung tritt am 1. Januar 2017 in Kraft.(2) Die Satzung des Evangelischen Kirchenkreisver-bandes Eberswalde vom 23. April 2002, kirchenauf-sichtlich genehmigt am 18. Juni 2002, veröffentlichtim KABl. Nr. 7/2002, zuletzt geändert durch die1. Satzung zur Änderung der Satzung des Evangeli-schen Kirchenkreisverbandes Eberswalde vom

    15. September 2014, veröffentlicht im KABl. Nr.1/2015, tritt mit Inkrafttreten dieser Satzung außerKraft.

    Eberswalde, den 30.06.2016

    U. Simon(L.S.) (Vorstandsvorsitzender

    Ev. KKV Eberswalde)

    Vorstehende Satzung wurde am 13. September 2016 durch das Konsistorium der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz kirchenaufsichtlich genehmigt.

    III. Stellenausschreibungen

    Ausschreibung von Pfarrstellen1. Die (3.) Pfarrstelle der Evangelischen Kir-

    chengemeinde Frankfurt (Oder)-Lebus,Evangelischer Kirchenkreis Oderland-Spree,ist ab sofort im eingeschränkten Dienst mit 50 %Dienstumfang durch das Konsistorium zu beset-zen.Die Gemeinde umfasst die Stadt Frankfurt(Oder), die Stadt Lebus sowie mehrere umliegen-de Orte und besteht aus neun Gemeindebezirken,in denen die Gemeindebezirksvorstände daskirchliche Leben am Ort gestalten. Die Pfarr-dienste sind den Gemeindebezirken zugeordnet.Darüber hinaus werden für jede Pfarrstelle be-sondere Arbeitsschwerpunkte benannt.Die Gemeinde wünscht sich eine Pfarrerin odereinen Pfarrer, die oder der in und mit der Ge-meinde lebt. Entsprechend dem Dienstumfangwird die Pfarrstelle einem Gemeindebezirk zuge-ordnet. Der weitere Arbeitsschwerpunkt für dieStelleninhaberin oder den Stelleninhaber wird dieArbeit mit Jugendlichen sein.Eine Dienstwohnung steht zur Verfügung.Weitere Auskünfte erteilen Pfarrerin BeatrixForck, Telefon: 0335/38728013, oder Superin-tendent Frank Schürer-Behrmann, Telefon: 0335/5563131.Bewerbungen werden bis zum 14. November2016 erbeten an das Konsistorium, Georgen-kirchstraße 69/70, 10249 Berlin.

    2. Die (1.) Pfarrstelle des Pfarrsprengels Kar-städt-Land, Evangelischer Kirchenkreis Prig-nitz, ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt durchdas Konsistorium mit 100 % Dienstumfang zubesetzen.

    Zum Pfarrsprengel gehören elf Gemeinden mitinsgesamt rund 1.250 Gemeindemitgliedern. Diezwölf Dorfkirchen befinden sich alle in einemguten baulichen Zustand.In den zwölf Kirchen des Pfarrsprengels findenregelmäßige Gottesdienste statt. In der Regel sinddies zwei bis drei am Wochenende. Ein predigt-freier Sonntag im Monat ist üblich.Das Gemeindeleben wird von vielen ehrenamtli-chen Menschen in den jeweiligen Gemeindekir-chenräten und auch darüber hinaus aktiv mitge-staltet. Besonderes Augenmerk liegt dabei aufden festlichen Aktivitäten sowie den gottes-dienstlichen Höhepunkten (Jugendgottesdienste,Kirchweihe, Erntefeste, Osternacht, Dorffeste,Sprengelfest, Kindertag).Die Arbeit mit Konfirmandinnen und Konfirman-den sowie Jugendlichen ist ein wichtiger Teil derGemeindearbeit und besitzt hohe Priorität. ImPfarrsprengel kommt die größte Konfirmanden-Gruppe der Region zusammen (ca. 15-23 Kin-der). Mehrere Teamer begleiten den Konfirman-den-Kurs.Der Dienstsitz Karstädt liegt in verkehrsgünstigerLage an der Bahnstrecke Hamburg-Berlin, derA14 sowie der B5. Der Ort mit ca. 2.400 Ein-wohnern bietet Kita, Grundschule und gute Ein-kaufsmöglichkeiten sowie je zwei Arzt- undZahnarztpraxen und eine Apotheke. Oberschuleund Gymnasium sind in der nahegelegenenKreisstadt Perleberg gut zu erreichen.Das sanierte Pfarrhaus steht in zweiter Reihe undbesitzt einen separaten Zugang zu den Diensträu-men (Büro und Amtszimmer). Garagen und Gar-ten sowie eine schöne überdachte Terrasse sindvorhanden. Außerdem steht auf dem Pfarrgrund-stück ein separates Gemeindehaus.

    Kirchliches Amtsblatt Nr. 10/2016 159

  • Die Gemeinden freuen sich auf eine Pfarrerinoder einen Pfarrer bzw. eine Gemeindepädagoginoder einen Gemeindepädagogen mit Lust aufLandleben, dörfliche Gemeinschaft und Freudean der Weite der Prignitz. Das Pfarramt verant-wortet den Zusammenhalt der elf Gemeinden inBlüthen, Strehlen, Karstädt, Glövzin, Premslin,Schönfeld, Sükow, Dergenthin, Laaslich, Nebe-lin und Mesekow sowie die Verwaltung von sie-ben gemeindeeigenen Friedhöfen.Zur Unterstützung der Verwaltung arbeitet imGemeindebüro eine Bürokraft mit sieben Wo-chenstunden. Außerdem haben alle Gemeindeneinen gemeinsamen Wirtschafter kraft Auftragseingesetzt.Der Pfarrsprengel verfügt über eine Vielzahl anMöglichkeiten für besondere Projekte.So gibt es eine Pfarrscheune mit Bühne und Licht-technik in Nebelin, eine gute technische Ausstat-tung im Pfarrsprengel, sehr unterschiedliche, z.T. sehr alte Kirchen, gute Zusammenarbeit mitFeuerwehr und den Heimatvereinen sowie dasLandpfarrhaus-Museum Blüthen.Im Pfarrsprengel sind zwei Gemeindepädagogin-nen in der Christenlehre und dem Religionsun-terricht an der Karstädter Grundschule tätig. Esgibt zwei Bläserchöre und eine rege Orchesterar-beit in Premslin.In der Region gibt es gute Möglichkeiten zu über-regionaler Arbeit und zur kollegialen Beratung.Weitere Auskünfte erteilen der amtierende Su-perintendent Daniel Feldmann, Telefon: 0172/3255942, Pfarrer Valentin Kwaschik, Telefon:0157/71738413, Axel Knuth, Telefon: 0172/5971006, und Carina Dierks, Telefon: 0174/6234503.Bewerbungen werden bis zum 14. November2016 erbeten an das Konsistorium, Georgen-kirchstraße 69/70, 10249 Berlin.

    3. Die (1.) Pfarrstelle der Evangelischen Kir-chengemeinde Berlin-Rudow, EvangelischerKirchenkreis Neukölln, ist ab 1. November2016 durch Gemeindewahl wieder zu besetzen.Die Kirchengemeinde Rudow hat ca. 9.000 Ge-meindeglieder, zwei Predigtstätten, insgesamtdrei Pfarrstellen, zwei Gemeindezentren (Dorf-kirche/Geflügelsteig) und einen Kirchhof sowiezwei Mitarbeiterinnen in der Küsterei, einenHaus- und Kirchwart, einen Kirchenmusiker,Mitarbeitende für die Arbeit mit Kindern und Ju-gendlichen sowie Senioren.Das Gemeindegebiet ist geprägt von Wohnanla-gen und Einfamilienhäusern. Es befinden sichdort zwei evangelische Kindertagesstätten undein Treffpunkt des ökumenischen Vereins „Kir-che in der Gartenstadt Rudow e. V.“ Zahlreicheehrenamtlich und hauptamtlich Mitarbeitendewirken in der Gemeinde zusammen und gestalteneine umfangreiche Arbeit mit Kindern, Jugendli-

    chen und einer großen Anzahl an Seniorengrup-pen.Die Kirchengemeinde wünscht sich eine Pfarre-rin oder einen Pfarrer, die oder der- Freude hat an der Gestaltung lebendiger Got-

    tesdienste in unterschiedlichen Formen,- auf Gemeindeglieder unterschiedlichen Al-

    ters zugeht und sie unter dem Evangelium zu-sammenführt,

    - mit ihrem oder seinem kollegialen Arbeitsstildas Team der hauptamtlich und ehrenamtlichMitarbeitenden in der Gemeinde bereichertund sie in ihrer Arbeit fördert,

    - die Gemeinde in der Öffentlichkeit vorstelltund mit ihr ins Gespräch bringt,

    - belastbar ist im Hinblick auf zahlreiche Amts-handlungen und auf Konfirmandenunterrichtin großen Gruppen,

    - die Jugendarbeit zusammen mit der Jugend-mitarbeiterin und dem Jugendmitarbeiter fort-entwickelt,

    - zu einer späteren turnusmäßigen Übernahmeder Geschäftsführung bereit ist und

    - offen ist für die Zusammenarbeit in der Öku-mene.

    Eine Dienstwohnung kann in absehbarer Zeit zuVerfügung gestellt werden.Weitere Auskünfte erteilen Superintendentin Vi-ola Kennert, Telefon: 030/68904140, die Vorsit-zende des Gemeindekirchenrats Monika Sauer-mann, Telefon: 030/6641432 und die stellvertre-tende geschäftsführende Pfarrerin Beate Dir-schauer, Telefon: 030/669926-0.Bewerbungen werden bis zum 14. November2016 erbeten an das Konsistorium, Georgen-kirchstraße 69/70, 10249 Berlin.

    4. Die (1.) Pfarrstelle der Evangelischen Kir-chengemeinde Rüdersdorf, EvangelischerKirchenkreis Oderland-Spree, ist mit 100 %Dienstumfang ab dem 1. November 2016 durchGemeindewahl neu zu besetzen.Rüdersdorf liegt im seenreichen östlichen Berli-ner Umland und ist eine wachsende Kommunemit einer sehr gut ausgebauten Infrastruktur undoptimalen Verkehrsanbindungen. Im Einzugsbe-reich der Kirchengemeinde leben etwa 10.000Menschen, von denen gut 800 Gemeindegliedersind. Gottesdienste und Gemeindeleben finden inden zwei Kirchen des Ortes sowie im saniertenund großzügigen Gemeindezentrum statt. Hierkommen im Andachts- und Veranstaltungssaal,im Jugendkeller, in der Kinderkirche und auf demSpielplatz gemeindliche Kinder-, Jugend-, Er-wachsenen- und Seniorengruppen sowie weiterenicht-kirchliche Gruppen aus dem Gemeinwesenzusammen.Die Kirchengemeinde ist Teil des sich gründen-den Pfarrsprengels Oderland-Spree-West mit den

    160 Kirchliches Amtsblatt Nr. 10/2016

  • benachbarten Kirchengemeinden Erkner, Wol-tersdorf, Grünheide, Kagel, Spreenhagen undNeu Zittau. Die bestehende Zusammenarbeit zwi-schen den Kirchengemeinden in fast allen Berei-chen des kirchlichen Lebens soll in dieser festerenVerbindung weiter wachsen. Insbesondere gehörtim Rahmen dieser Zusammenarbeit zu den Auf-gaben der Pfarrstelle in Rüdersdorf die Wahrneh-mung der Geschäftsführung in der Kirchenge-meinde Neu Zittau (etwa 450 Gemeindeglieder indrei Kirchorten) sowie die Kontaktpflege zu dendortigen örtlichen Fördervereinen.Neben der Zusammenarbeit in der Region mitinsgesamt vier Pfarrstellen, einer Kirchenmusi-kerin und weiteren Mitarbeitenden in der Arbeitmit Kindern, Jugendlichen und Familien gibt esin Rüdersdorf und Neu Zittau zwei aktive Ge-meindekirchenräte, einen Besuchsdienstkreis,fest eingeplante ehrenamtliche Kirchendienste,zwei nebenamtliche Organistinnen und eine Sek-retärin in Teilanstellung im Gemeindebüro vorOrt.Die Gemeindekirchenräte Rüdersdorf und NeuZittau, die Gemeinden und der Sprengel freuensich auf eine Pfarrerin bzw. einen Pfarrer, diebzw. der- teamorientiert, integrativ und ökumenisch

    sensibel geistlich leitet,- Freude am theologischen Gespräch hat,- werbende Arbeit mit Familien, Konfirmanden

    und Jugendlichen befördert,- sich aktiv in die regionale Zusammenarbeit

    einbringt,- offen und gesprächsbereit auf die Menschen

    zugeht und sie seelsorgerlich begleitet,- Gottesdienste lebendig gestaltet,- die Arbeit mit Ehrenamtlichen motivierend

    begleitet,- Geschäftsführung in den Kirchengemeinden

    aktiv und umsichtig wahrnimmt,- die Zusammenarbeit mit dem Heinitz-Gym-

    nasium Rüdersdorf fortführt,- die Vernetzung zur Bürgergemeinde und ih-

    ren Institutionen fortsetzt.Eine schöne und geräumige Pfarrdienstwohnungmit Garten sowie ein großzügiges Pfarrbüro mitSekretariat stehen zur Verfügung. Die Gemeindeerwartet, dass die Pfarrdienstwohnung von derPfarrerin oder dem Pfarrer als Dienstwohnunggenutzt wird. Eine zusätzliche Gästewohnung imDachgeschoss ist vorhanden.Weitere Auskünfte erteilen Superintendent FrankSchürer-Behrmann, Steingasse 1A, 15230 Frank-furt (Oder), Telefon: 0335/5563131, E-Mail: [email protected], und die Vorsitzendedes Gemeindekirchenrats in Rüdersdorf Anja Mi-lovanovic über das Kirchenbüro, Telefon:033638/48300.

    Bewerbungen werden bis zum 14. November2016 erbeten an das Konsistorium, Georgen-kirchstraße 69/70, 10249 Berlin.

    5. Die Pfarrstelle der Kirchengemeinde AmGroß-Glienicker See, Kirchenkreis Spandau,ist ab dem 1. Januar 2017 mit 100 % Dienstum-fang durch das Konsistorium wieder zu besetzen.Die Kirchengemeinde mit rund 2.000 Gemeinde-gliedern liegt in landschaftlich schöner Umge-bung am südwestlichen Stadtrand Berlins, derGroß-Glienicker See bildet die Grenze zu Bran-denburg.Vor Ort finden sich eine Grundschule und einGymnasium. Eine vollständige kleinstädtischeInfrastruktur (Ärzte, Geschäfte usw.) gibt es inder Nachbargemeinde Kladow, etwa einen Kilo-meter entfernt. Spandau wie Potsdam sind mitdem Auto in zehn bzw. 20 Minuten zu erreichen.Die Nähe zur Muttergemeinde Groß-Glienicke,die Lage der Gemeinde auf der Grenze zwischenOst und West bzw. Berlin und Brandenburg prä-gen das Bewusstsein vieler Gemeindeglieder.Der Ort besteht aus mehreren Siedlungen bzw.Nachbarschaften, die im Laufe der Nachkriegs-geschichte zusammengewachsen sind. Seit Mitteder neunziger Jahre gehören die Neubauten aufdem ehemaligen Flugfeld Gatow dazu. Der Viel-falt der in ihren Häusern wohnenden Menschenentspricht eine Vielzahl der Lebensentwürfe undFrömmigkeitsstile.Die Gemeinde wächst.Mittelpunkt der Gemeinde und architektonischesKleinod ist die Schilfdachkapelle. Sie ist zwi-schen 1951 und 1953 in ehrenamtlicher Arbeit derGemeindeglieder errichtet worden. In unmittel-barer Nähe befindet sich das Gemeindehaus, indem eine Kindertagesstätte, deren drei Mitarbei-terinnen und 20 Kinder nebst Eltern zur Leben-digkeit des Gemeindelebens beitragen.Für die Gemeinde sind neben der Pfarrerin oderdem Pfarrer eine Küsterin (35 %), eine Organistinfür die Sonntagsgottesdienste und Trauungen(14 %), eine Chorleiterin sowie ein Kirchwarts-paar (100 %) und eine Reihe engagierter ehren-amtlicher Mitglieder tätig.Die Gemeinde wünscht sich eine Pfarrerin odereinen Pfarrer, die oder der- das Evangelium lebensnah verkündet; dies

    sollte in Auseinandersetzung mit den geisti-gen und kulturellen Strömungen unserer Zeitgeschehen,

    - mehrheitlich mit Freude die Dienste versiehtund mit Liebe auf die unterschiedlichen Men-schen zugehen kann,

    - besonderes Engagement in der Arbeit mitKindern und Jugendlichen setzen kann, da inden vergangenen Jahren eine Vielzahl von Fa-milien zugezogen sind (ca. 600 Kinder undJugendliche gehören zur Gemeinde),

    Kirchliches Amtsblatt Nr. 10/2016 161

  • - mit dem Gemeindekirchenrat nach neuen Ge-meinschaftsformen sucht, in denen der Glau-be wachsen und sich zeitgemäß ausdrückenkann,

    - kollegiale Zusammenarbeit zu den Pfarrernder Spandauer Südregion anstrebt und beste-hende Kontakte zu den Nachbargemeindenvertieft,

    - selbstbewusst im Kirchenkreis die Interessender Gemeindeglieder vertritt.

    Das Pfarrhaus bedarf der Sanierung und kannderzeit nicht zugewiesen werden. Bedingung fürden Dienst ist jedoch das Wohnen im Gemeinde-gebiet, der Gemeindekirchenrat ist bei der Woh-nungssuche gern behilflich.Weitere Auskünfte erteilen die Vorsitzende desGemeindekirchenrats K. Buchholz, Telefon: 030/3680-3874, und der Vorsitzende des Kollegiumsdes Kirchenkreises Spandau Pfarrer KarstenDierks, Telefon: 030/322 944-300.Bewerbungen werden bis zum 14. November2016 erbeten an das Konsistorium, Georgen-kirchstraße 69/70, 10249 Berlin.

    6. Die (1.) Pfarrstelle der Evangelischen Jere-mia-Kirchengemeinde, Kirchenkreis Span-dau, ist zum 1. Januar 2017 mit 100 % Dienst-umfang durch das Konsistorium zu besetzen.Die Jeremia-Kirchengemeinde befindet sich imFalkenhagener Feld. Sie arbeitet regional mit derEvangelischen Zufluchtskirchengemeinde undder Evangelischen Paul-Gerhardt-Kirchenge-meinde zusammen. Das Gemeindegebiet ist ge-prägt durch eine Mischbebauung von Hochhäu-sern aus den 1960ern, einer Siedlung aus den1920er Jahren und Einfamilienhäusern.Durch die räumliche Nähe von Jeremia und Zu-flucht ist in den letzten Jahren eine intensive Zu-sammenarbeit entstanden, die in dieser gemein-samen Stellenausschreibung und der Wahl einesgemeinsamen Gemeindekirchenrats im Novem-ber 2016 mündet. Eine zeitnahe Fusion ist ge-plant. Beide Gemeinden wollen dann umfangrei-che Umbau- und Modernisierungsarbeiten an ih-ren beiden Gemeindezentren beginnen.Ziel ist es, das Gemeindezentrum der Jeremia-Kirchengemeinde zu einem neugestalteten Stand-ort für beide Gemeinden umzubauen. Das Ge-meindezentrum der Zufluchtskirchengemeindewird zu einem modernen Stadtteilzentrum mitKita umgestaltet. Es wird dann eine Predigtstätte,zwei Kitas und ein vielfältig aufgestelltes Ge-meindeleben mit sozialem Engagement in und fürden Stadtteil geben.Bis zur Fusion der beiden Gemeinden beinhaltetdie Pfarrstelle auch die Wahrnehmung pfarramt-licher Dienste im Gemeindeteil Zuflucht.Zu beiden Gemeinden gehören ca. 4.400 Gemein-demitglieder.

    Die Gemeinden wünschen sich eine Pfarrerinoder einen Pfarrer, die oder der- die Gemeinden und einen aktiven Gemeinde-

    kirchenrat in diesem Fusionierungsprozessbegleitet und eigene Akzente in diesem Um-bauprozess setzen möchte,

    - ein besonderes Interesse und die Fähigkeitenmitbringt, mit einer aktiven Gemeinde kirch-liches Leben in einem zunehmend entkirch-lichten Umfeld zu gestalten und einladend zuleben,

    - eine Seelsorgerin bzw. ein Seelsorger ist, dieoder der auch ansprechbar für Gruppen au-ßerhalb der Gemeinde und in der Ökumene ist,

    - bereit und kompetent ist, die Geschäfts- undMitarbeiterführung (fünf hauptamtliche Mit-arbeiter) einer Gemeinde mit zwei Standortenzu übernehmen,

    - die Kitas als Schatz des Gemeindelebens an-sieht.

    Eine geräumige Dienstwohnung mit Garten ist imGemeindezentrum Jeremia vorhanden und sollbezogen werden.Weitere Auskünfte erteilen der Vorsitzende desGemeindekirchenrats der Evangelischen Jere-mia-Kirchengemeinde Jochen Brauer, Telefon:030/3732579, und das zuständige Mitglied desKollegiums des Kirchenkreises Berlin SpandauPfarrer Steffen Köhler, Telefon: 030/322944-300.Bewerbungen werden bis zum 14. November2016 erbeten an das Konsistorium, Georgen-kirchstraße 69/70, 10249 Berlin.

    7. Die (1.) Pfarrstelle der Melanchthon-Kirchen-gemeinde in Berlin-Spandau, KirchenkreisSpandau, ist zum 1. Januar 2017 mit 100 %Dienstumfang durch Gemeindewahl wieder zubesetzen.Die Gemeinde liegt im Herzen der SpandauerWilhelmstadt, die Sozialstruktur dieses Stadtteilsist durchwachsen. Die Gemeinde arbeitet mit ver-schiedensten Stadtteilinitiativen zusammen. Einneuer Schwerpunkt der gemeindlichen Arbeit istdas Sprachencafé, zu dem Geflüchtete eingeladensind. Aus dem Kirchenkreis abgeordnete Mitar-beiter unterstützen diese Tätigkeit.Das Gemeindehaus ist vor wenigen Jahren reno-viert worden. Die notwendigen Arbeiten an undin der über 150 Jahre alten Kirche haben ihrenAbschluss gefunden. Sie kann multifunktionalgenutzt werden.Gewünscht wird eine Pfarrerin oder ein Pfarrer,die oder der die Bibelstunde in der Gemeinde hält,das Seniorenwohnheim aufsucht, Freude an Li-turgie und Gottesdienstgestaltung mitbringt undmit phantasievollen Ideen die Gemeindearbeitbereichert.Der Kollege (2. Pfarrstelle) ist mit 60 % Dienst-umfang in der Kirchengemeinde Melanchthon,

    162 Kirchliches Amtsblatt Nr. 10/2016

  • mit 40 % Dienstumfang in der NachbargemeindeNathan-Söderblom tätig.Darüber hinaus sind in der Gemeinde mit 4.500Gemeindegliedern hauptamtlich tätig:- 100 % Haus- und Kirchwart,- 75 % Küsterin,- 25 % Mitarbeiterin im DSP-Bereich, Mitar-

    beiterin regional für die Arbeit mit Kindern,- 25 % Kirchenmusikerin oder Kirchenmusiker

    (ab 2017).Die neue Amtsinhaberin oder der neue Amtsin-haber erfährt Unterstützung durch kompetenteÄlteste und eine Vielzahl an Ehrenamtlichen, dieallen Generationen angehören.Gewünscht wird- Teamfähigkeit,- Sensibilität für gewachsene Strukturen und

    die besondere Situation der Gemeinde,- Freude an regionalen Aufgaben (zwei Nach-

    bargemeinden) und ökumenischer Zusam-menarbeit,

    - Fortführen besonderer Andachtsformen undbestimmter Projekte,

    - spirituelle Angebote,- Bereitschaft zur Übernahme der Geschäfts-

    führung,- Arbeit mit und für Familien,- Engagement in der bereits etablierten Arbeit

    mit Geflüchteten.Eine geräumige Dienstwohnung ist im Gemein-dehaus vorhanden.Weitere Auskünfte erteilen Pfarrer Erko Sturm,Telefon: 030/339369021, E-Mail: [email protected], und der zuständige Kollegi-ale im Kirchenkreis Spandau Pfarrer SteffenKöhler, Telefon: 030/322944-300, E-Mail: [email protected] werden bis zum 14. November2016 erbeten an das Konsistorium, Georgen-kirchstraße 69/70, 10249 Berlin.

    8. Die (3.) Pfarrstelle der Evangelischen Kir-chengemeinde St. Nikolai in Berlin-Spandau,Kirchenkreis Spandau, ist ab 1. Januar 2017 mit100 % Dienstumfang durch das Konsistorium zubesetzen.Der jetzige Stelleninhaber der (1.) Pfarrstellewird mit Ablauf des Monats November 2017 inden Ruhestand gehen.Die Gemeinde hat zwei Standorte:- die historische St. Nikolai-Kirche (spätgoti-

    sche Hallenkirche) mit Gemeindehaus undweiteren Gebäuden für die gemeindlichen An-gebote in der Spandauer Altstadt,

    - die Petrus-Kirche mit Gemeindezentrum ander Grunewaldstraße und der „ehemaligen La-denkirche”.

    Gemeinsam mit der Kirchengemeinde Kloster-felde bildet die St. Nikolai-Gemeinde die „Regi-on Mitte“ im Kirchenkreis Spandau.Aus der zentralen Lage der Gemeinde ergebensich vielfältige Aufgaben im pastoralen, diakoni-schen und kirchlich-kulturellen Bereich, die St.Nikolai in besonderer Weise (heraus)fordern alseine „Kirche in der Stadt und für die Stadt”.Dieser Herausforderung stellt sich die Gemeindein unterschiedlichen Formen gemeindlicher Ar-beit, die von vielen engagierten haupt- und eh-renamtlichen Mitarbeitenden vielfach gestaltetund getragen wird, u. a. durch eine Ehrenamts-beauftragte und einen aktiven Gemeindebeirat.Dazu gehören insbesondere:- Gottesdienste in einem zunehmend erweiter-

    ten Spektrum von Formen,- eine „Offene Kirche” mit ca. 85.000 Besu-

    chern pro Jahr,- eine auf hohem Niveau und unter breiter Be-

    teiligung der Gemeinde gestaltete Kirchen-musik,

    - zwei Kindertagesstätten, im Behnitz und amStandort Grunewaldstraße (mit Hort in Ko-operation mit der Ernst-Ludwig-Heim Grund-schule),

    - vielfältige Angebote für alle Altersgruppen,- zwei Seniorenwohnhäuser,- das reformationsgeschichtliche Museum

    „Spandovia Sacra” mit Café,- ein „3. Welt-Laden“,- diakonische Projekte unterschiedlicher Art,- ein vom Bezirksamt derzeit gefördertes Fa-

    milienzentrum,- eine Zusammenarbeit mit Institutionen und

    Initiativen auf kommunaler und kreiskirchli-cher Ebene.

    Die Gemeinde freut sich auf eine Pfarrerin odereinen Pfarrer mit Berufserfahrung und Freude ander Seelsorge und an Besuchsdiensten, mit Lustauf eine Neugestaltung der Arbeit mit Menschender Altersgruppe 50+ und mit Seniorinnen undSenioren. Sie bzw. er sollte zugleich auf Men-schen jeden Alters zugehen, zum Religionsunter-richt (zwei Wochenstunden) bereit und mit pfarr-amtlicher Geschäftsführung vertraut sein. EineEinarbeitung in den umfangreichen Bereich derGeschäftsführung wird durch den bisherigen ge-schäftsführenden Pfarrer organisiert und garan-tiert.Eine geräumige Dienstwohnung in zentraler Lagewird gestellt und soll auch bezogen werden.Die Pfarrstelle birgt die Chance, gemeinsam mitdem neugebildeten Gemeindekirchenrat und derseit dem 1. Oktober 2016 gewählten Kolleginoder dem seit dem 1. Oktober 2016 gewähltenKollegen neue Akzente zu setzen.

    Kirchliches Amtsblatt Nr. 10/2016 163

  • Weitere Auskünfte erteilen der Vorsitzende desGemeindekirchenrats Siegfried Schmidt, Tele-fon: 030/3334681, der derzeitige geschäftsfüh-rende Pfarrer Jörg Kluge, Telefon: 030/3335639,siehe auch www.nikolai-spandau.de, sowie derstellvertretende Vorsitzende des KollegiumsPfarrer Steffen Köhler, Telefon: 030/322944-360.Bewerbungen werden bis zum 14. November2016 erbeten an das Konsistorium, Georgen-kirchstraße 69/70, 10249 Berlin.

    9. Die Evangelische Kirche Berlin-Branden-burg-schlesische Oberlausitz sucht zum 1. Fe-bruar 2017 eine Pfarrerin oder einen Pfarrer fürdie (1.) landeskirchliche Pfarrstelle zur besonde-ren Verfügung in der Tätigkeit einer Presserefe-rentin oder eines Pressereferenten.Die Übertragung der Pfarrstelle erfolgt auf dreiJahre mit 100 % Dienstumfang.Gesucht wird eine Pfarrerin oder ein Pfarrer, dieoder der neben der Gemeindepraxis über Erfah-rungen in der Pressearbeit verfügt. SichereKenntnisse im Umgang mit den Medien, die so-zialen Medien eingeschlossen, werden ebenso er-wartet wie Erfahrung in der Organisation. Kennt-nisse in Protokollfragen wären wünschenswert.Zu den Aufgaben gehören die Beantwortung vonPresseanfragen, das Verfassen und Versendenvon Pressemitteilungen, die Themenrecherche,das Erarbeiten von Textentwürfen für die Lei-tungsebene der Landeskirche, die Begleitung vonInterviews, Organisation und Moderation vonPressekonferenzen sowie die Unterstützung beider protokollarischen Begleitung von Veranstal-tungen, Empfängen und Gottesdiensten.Thematische Schwerpunkte für das Jahr 2017sind u. a. der Deutsche Evangelische Kirchentagund das Reformationsjubiläum.Der sichere Umgang mit Office-Programmen,den sozialen Medien und die Bedienung von Con-tent-Management-Systemen werden vorausge-setzt.Die Pressestelle wird von der Pressesprecherinder Landeskirche als Fachaufsicht geleitet, derenAbwesenheitsvertretung auch zu den Aufgabender Pressereferentenin oder des Pressereferentengehört.Eine Dienstwohnung ist nicht vorhanden.Bewerbungen werden bis zum 25. November2016 erbeten an das Konsistorium, Abteilung 3,z. Hd. Herrn OKR Harald Sommer, Georgen-kirchstraße 69/70, 10249 Berlin.

    10. Die landeskirchliche Pfarrstelle der Landes-pfarrerin oder des Landespfarrers für Kran-kenhausseelsorge ist ab 1. Juni 2017 wiederzu-besetzen. Die Übertragung der Pfarrstelle erfolgtfür die Dauer von sechs Jahren.Der Landespfarrerin oder dem Landespfarrer ob-liegt im gesamten Bereich der Evangelsichen Kir-

    che Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitzdie Fachberatung bzw. die Fachaufsicht der rund103 in der Krankenhausseelsorge und der Alten-pflegheimseelsorge hauptamtlich Tätigen und ih-rer Anstellungsträger sowie die konzeptionelleWeiterentwicklung von Aufgaben, Inhalten undStandards in der Krankenhausseelsorge und derAltenpflegeheimseelsorge. Zu den Aufgaben ge-hören insbesondere:- die Vertretung der Belange der Krankenhaus-

    seelsorge und der Altenpflegeheimseelsorgegegenüber der Kirchenleitung, dem Konsisto-rium, den Krankenhäusern und Einrichtun-gen, Kreiskirchenräten, Gremien der Evange-lischen Kirche in Deutschland, Institutionenund Interessenvertretungen im Bereich desKrankenhaus- und Altenpflegeheimwesens,

    - die Beteiligung bei der Berufung, Anstellungund Beauftragung von den in der Kranken-hausseelsorge und in der Altenpflegeheim-seelsorge Tätigen,

    - die Mitwirkung bei der Erstellung von Dienst-und Stellenbeschreibungen,

    - die Beteiligung bei der Überprüfung der Ver-teilkriterien der landeskirchlichen Personal-kostenanteile für die Krankenhausseelsorge,

    - Refinanzierungsverhandlungen mit den Trä-gern zu den Personalkosten der Kranken- undAltenpflegeheimseelsorge gemeinsam mitden Kirchenkreisen,

    - die Leitung des Konventsrats,- die Mitwirkung in der Seelsorge- Aus-, Fort-

    und Weiterbildung,- die Beratung der Landeskirche und der Kir-

    chenkreise in medizinethischen Fragen,- die Teilnahme an landeskirchlichen und kreis-

    kirchlichen Visitationen der Krankenhaus-seelsorge und der Altenpflegeheimseelsorge,

    - die Teilnahme am Gesamtephorenkonventund am Konvent der kirchlichen Einrichtun-gen und Beauftragten,

    - die Mitgliedschaft in der Konferenz für Kran-kenhausseelsorge in der Evangelischen Kir-che in Deutschland,

    - die Mitgliedschaft in der Konferenz für Al-tenpflegeheimseelsorge in der EvangelischenKirche in Deutschland,

    - die Bereitschaft zur Mitwirkung bei Prüfun-gen in den theologischen Examina.

    Vorausgesetzt wird eine abgeschlossene KSA-Ausbildung (zwölf Wochen), mehrjährige Be-rufserfahrung im Arbeitsfeld Krankenhausseel-sorge und/oder Altenpflegeheimseelsorge, dieFähigkeit zu Kooperation und Vernetzung in denArbeitsfeldern der Seelsorge, die Fähigkeit, theo-logische Herausforderungen an die Krankenhaus-und Altenpflegeheimseelsorge im gesellschaftli-

    164 Kirchliches Amtsblatt Nr. 10/2016

  • chen Kontext aufzunehmen und zu bearbeiten,Leitungskompetenz.Der Dienstsitz befindet sich im EvangelischenZentrum Berlin, die Dienstaufsicht liegt im Re-ferat Spezialseelsorge des Konsistoriums. EineDienstwohnung ist nicht vorhanden.Weitere Auskünfte erteilen Landespfarrerin Gab-riele Lucht, Telefon: 030/24344-232, und Ober-konsistorialrätin Dorothea Braeuer, Telefon: 030/24344-286.Bewerbungen werden bis zum 14. November2016 erbeten an das Konsistorium, Abteilung 3,z. Hd. Frau OKR Braeuer, Georgenkirchstraße69/70, 10249 Berlin.

    11. Die (1.) Pfarrstelle der Kirchengemeinde Ber-lin-Hellersdorf, Evangelischer KirchenkreisLichtenberg-Oberspree, ist zum 1. August 2017durch Gemeindewahl mit 100 % Dienstumfangwieder zu besetzen.Hellersdorf ist eine Großsiedlung im Nordostenvon Berlin. Hochhäuser und Siedlungsgebieteliegen oft dicht beieinander und sorgen für eineabwechslungsreiche Stadtlandschaft. Hier gibt esviel Grün. Die „Gärten der Welt“ liegen in un-mittelbarer Nachbarschaft und beherbergen imJahr 2017 die Internationale Gartenausstellung(IGA). Hellersdorf ist gut durch öffentlichenNahverkehr erschlossen; in 30 Minuten erreichtman das Zentrum von Berlin. Vielfältige Ein-kaufsmöglichkeiten erleichtern das Leben. Hel-lersdorf verfügt über ein buntes Kulturleben.Die Kirchengemeinde Berlin-Hellersdorf ist mitdem Aufbau des Bezirks entstanden und gewach-sen. Sie besteht seit 1987 als eigenständige Ge-meinde. Das kleine Gemeindezentrum liegt amRand des Gemeindebereiches und wurde im Jahr2016 25 Jahre alt. Zur Gemeinde gehören rund3.500 Gemeindeglieder.Das Gemeindeleben ist bunt und vielfältig. Ausder Zeit des Gemeindeaufbaus bestehen teilsnoch hauskreisähnliche Strukturen. Daneben ha-ben sich neue Angebote entwickelt, in denen sichMenschen über ihr Leben und ihren Glauben aus-tauschen. Auf der Ebene der Gemeindeleitungwird verstärkt auf ziel- und teamorientiertes Ar-beiten und die Entwicklung neuer Arbeitsformengesetzt.Viele Aufgaben in der Gemeinde sind nur durchdas umfangreiche Engagement von ehrenamtlichverantwortlich Mitarbeitenden leistbar, so in derLeitung von Gruppen und Projekten.Die Kirchengemeinde ist Trägerin einer Kita mitca. 160 Kindern sowie Mitträgerin eines Schü-lerzentrums und einer Diakoniestation. Gemein-sam versteht man sich als „vier unter einemDach“ und als „Gesicht“ von Kirche im Bezirk.In den letzten Jahren ist es gelungen, die Kir-chengemeinde in der Wohnumgebung und imBezirk bekannter zu machen und gemeinsameWege zu suchen. Als die erste Unterkunft für Ge-

    flüchtete im Bezirk und in unmittelbarer Nähezum Gemeindezentrum eröffnet wurde, engagier-te sich die Kirchengemeinde bei der Entwicklungeiner Willkommenskultur. Daraus wurde eineNachbarschaftsinitiative unter Beteiligung derGemeinde, von Schulen, sozialen Einrichtungenund Initiativen, Gewerbetreibenden sowie einzel-nen Anwohnern. Dieses Engagement führte dieGemeinde auch in die Kooperation mit anderenPartnern im gesellschaftlichen und politischenUmfeld.Gesucht wird eine Pfarrerin oder ein Pfarrer, dieoder der- das geistliche Leben in der Gemeinde durch

    Predigt und Seelsorge leitet und anregt,- gern auf Menschen zugeht, Beziehungen in-

    nerhalb der Gemeinde pflegt und ausbaut, Au-ßenkontakte wahrnimmt und Kooperationenweiterführt und neu entwickelt,

    - die regionale Zusammenarbeit pflegt und be-reit ist, im Kirchenkreis mitzuwirken,

    - im Team arbeiten kann und sich als Teil einesTeams von haupt- und ehrenamtlich Mitar-beitenden versteht, Aufgaben delegieren kannund Mitarbeitende anleitet, Aufgaben verant-wortlich wahrzunehmen,

    - offen ist für unterschiedliche Lebensstile undArten der Frömmigkeit.

    Geboten wird- eine aufgeschlossene und lebendige Gemein-

    de,- ein vielfältiges Team von haupt- und ehren-

    amtlich engagierten Mitarbeitenden,- die Möglichkeit, eigene Ideen einzubringen,- eine Dienstwohnung im renovierten Pfarrhaus

    (der Einzug wird erwartet),- ein vielfältig nutzbares und saniertes Gemein-

    dezentrum.Weitere Auskünfte erteilen die Vorsitzende desGemeindekirchenrats Barbara Jungnickel, zu er-reichen über das Gemeindebüro, Telefon: 030/9918013, E-Mail: ev-kg-hellersdorf@t-online,und der Superintendent des Kirchenkreises Lich-tenberg-Oberspree Hans-Georg Furian, Telefon:030/5779530-20, E-Mail: [email protected] werden bis zum 28. November2016 erbeten an das Konsistorium, Georgen-kirchstraße 69/70, 10249 Berlin.

    *

    Kirchliches Amtsblatt Nr. 10/2016 165

  • Stellenangebot

    Die Union Evangelischer Kirchen in der Evangeli-schen Kirche in Deutschland (UEK) hat um die Ver-öffentlichung des folgenden Stellenangebots gebeten:

    Bei der Union Evangelischer Kirchen in der EKD(UEK) ist zum 01.01.2018 die Stelle

    des Direktors / der Direktorinam Ev. Predigerseminar Wittenberg

    zu besetzen.

    Das Evangelische Predigerseminar Wittenberg dientder Ausbildung von jährlich 40 bis 70 Vikarinnen undVikaren und Gemeindepädagoginnen und Gemeinde-pädagogen im Vorbereitungsdienst der vier Träger-kirchen, der Evangelischen Kirche Berlin-Branden-burg-schlesische Oberlausitz (EKBO), der Evangeli-schen Kirche in Mitteldeutschland (EKM), der Evan-gelisch-Lutherischen Landeskirche Sachsens(EvLKS) und der Evangelischen Landeskirche An-halts. Das Predigerseminar wird von der Union Evan-gelischer Kirchen in der Evangelischen Kirche inDeutschland (UEK) getragen.Im Predigerseminar wird die praktische Ausbildung inden Kirchengemeinden der Vikarinnen und Vikareund Gemeindepädagoginnen und Gemeindepädago-gen im Vorbereitungsdienst durch Üben und Experi-mentieren, durch Reflektieren und Diskutieren unter-stützt. Dem Predigerseminar kommt eine besondereBedeutung für die Predigttätigkeit in der Schlosskir-che in Wittenberg zu. Es arbeitet eng mit den Kir-chengemeinden der Stadt Wittenberg, dem Zentrumfür Evangelische Predigtkultur und der Paul-Gerhardt-Stiftung als Einrichtung der Diakonie zusammen.

    Zu den Aufgaben des Direktors / der Direktorin gehö-ren:- die Leitung des Predigerseminars- die Verantwortung für Organisation, inhaltliche

    Gestaltung und Durchführung der Ausbildungs-kurse am Predigerseminar Wittenberg

    - Koordinierung und Abstimmung des Ausbildungs-curriculums mit der Erweiterten Studienleiterkon-ferenz auf der Grundlage der Rahmenausbildungs-ordnung und des Rahmenausbildungsplanes

    - Weiterentwicklung der Rahmenausbildungsord-nung und des Rahmenausbildungsplanes in Zu-sammenarbeit mit den vier Trägerkirchen

    - Dozententätigkeit- Dienst- und Fachaufsicht über die Studienleiten-

    den in Wittenberg, den Leiter der Reformations-geschichtlichen Forschungsbibliothek sowie denKustos

    - Konzeptionsentwicklung des Schlosskirchenen-sembles in Zusammenarbeit mit Kustos und Ver-waltungsrat, die Übernahme des Vorsitzes im Ver-waltungsrat des Schlosskirchenensembles

    - die Verantwortung für die gottesdienstliche Nut-zung der Schlosskirche sowie ein Predigtauftrag inder Schlosskirche

    - die Vertretung des Seminars im Rechts- und Ge-schäftsverkehr

    - die Organisation der Wittenberger Sonntagsvorle-sungen, Herausgabe der Schriftenreihe

    - die Geschäftsführung des Kuratoriums und desGeschäftsführenden Ausschusses des Kuratoriums

    - die Vertretung des Predigerseminars in der Gesell-schafterversammlung der Reformationsgeschicht-lichen Forschungsbibliothek

    Die Besetzung der Stelle ist an folgende fachliche undpersönliche Voraussetzungen gebunden:Wir suchen einen Direktor/eine Direktorin- mit Leidenschaft für die Arbeit mit jungen Theo-

    loginnen und Theologen sowie Gemeindepädago-ginnen und Gemeindepädagogen,

    - mit Kenntnissen und Erfahrungen der ostdeutschenkirchlichen Perspektive,

    - der / die die unterschiedlichen bekenntnismäßigenPrägungen der beteiligten Landeskirchen achtet,

    - der / die die Konzeption der Ausbildung weiter-entwickeln will.

    Sie- haben das Erste und Zweite Theologische Examen

    absolviert, sind ordiniert und stehen in einem Pfarr-dienstverhältnis zu einer der Gliedkirchen derEKD

    - haben sich durch Promotion oder Zweitstudiumwissenschaftlich weiterqualifiziert

    - bringen Erfahrung im Gemeindepfarramt und inder theologischen Ausbildung mit

    - verfügen über Leitungskompetenz, zeigen Füh-rungsstärke, Sozialkompetenz und Teamfähigkeit

    - können Kenntnisse der Geschäftsführung vorwei-sen

    - haben Freude an der Bildungsarbeit mit jungen Er-wachsenen

    - haben eine erkennbare Spiritualität und pastoraleIdentität

    - besitzen ausgeprägte kommunikative Kompeten-zen, Souveränität und Flexibilität in Gesprächs-und Konfliktsituationen

    - verfügen über ein hohes Maß an Reflexionsfähig-keit

    - verfügen über pädagogische/didaktische Fähigkei-ten im Bereich der Erwachsenenbildung.

    Der Dienst erfolgt im Rahmen eines Kirchenbeamten-verhältnisses auf Zeit. Die Besetzung der Stelle erfolgtauf Vorschlag des Kuratoriums des Predigerseminarsdurch das Präsidium der UEK. Das Dienstverhältnisist zunächst auf sechs Jahre befristet, eine Verlänge-rung ist möglich. Voraussetzung für die Begründungeines Dienstverhältnisses ist die Beurlaubung durch

    166 Kirchliches Amtsblatt Nr. 10/2016

  • den bisherigen Dienstherrn. Es steht eine Stelle nachBesoldungsgruppe A 13 BVG-EKD zur Verfügung(entspricht BBesG). Der/die Stelleninhaber/in erhälteine Zulage.Wir sind bestrebt, den Anteil von Frauen im höherenDienst zu erhöhen. Deswegen freuen wir uns beson-ders über die Bewerbung von Frauen. Schwerbehin-derte Bewerberinnen und Bewerber werden bei glei-cher Eignung bevorzugt berücksichtigt.Wir freuen uns, wenn Sie in dieser anspruchsvollenLeitungsposition Ihre berufliche Perspektive sehen,und nehmen Ihre Bewerbungsunterlagen gerne entge-gen.

    Für Rückfragen stehen Ihnen die Vorsitzende des Ku-ratoriums Landesbischöfin Ilse Junkermann (Hegel-straße 1, 39104 Magdeburg, Tel. 0391/5346-225,E-Mail [email protected]), und der Vorsit-zende des Geschäftsführenden Ausschusses OKR Dr.Christoph Vogel (Georgenkirchstraße 69/70, 10249Berlin, Tel. 030/24344-513, E-Mail [email protected]) gerne zur Verfügung.Bewerbungen richten Sie bitte bis zum 31.12.2016 andie Vorsitzende des Kuratoriums, Landesbischöfin Il-se Junkermann, Hegelstraße 1, 39104 Magdeburg.

    IV. Personalnachrichten

    Die Inhalte des Abschnitts ‚Personalnachrichten‘ sind im Internet nicht einsehbar.

    Kirchliches Amtsblatt Nr. 10/2016 167

  • V. Mitteilungen

    Kur- und Urlauberseelsorgedienstein Bayern, Sommer 2017

    Die Evangelisch-Lutherische Kirche in Bayern bietetPfarrerinnen und Pfarrern aus den Gliedkirchen derEKD (auch rüstigen Ruheständlern) 80 drei bis vier-wöchige Einsätze als Kur- und Urlauberseelsorgerin-

    nen oder -seelsorger in landschaftlich schön gelegenenUrlaubs- und Kurorten in Bayern (insbesonders All-gäu, Oberbayern, Bayerischer Wald) an. Gefordert istdie Bereitschaft zu lebensnaher Verkündigung, Seel-sorge und Mitarbeit im Rahmen des örtlichen Kur- undUrlauberseelsorgekonzepts. Die Bejahung der volks-

    168 Kirchliches Amtsblatt Nr. 10/2016

  • kirchlichen Situation einer Kurgäste- und Urlauber-gemeinde wird vorausgesetzt.Für einen drei- bis vierwöchigen Dienst werden in derStellengruppe I bis zu 294 Euro und in der Stellen-gruppe II bis zu 210 Euro als Aufwandsentschädigunggezahlt. Bewerbern im aktiven Dienst wird je nachlandeskirchlicher Regelung ein Teil des Dienstes nichtauf den Urlaub angerechnet.Beauftragte erhalten in beiden Gruppen einen Zu-schuss für die Kosten der Ferienwohnung in Höhe von30 Euro pro Tag für ihre Person und 10 Euro pro Tagfür die Ehepartnerin oder den Ehepartner. Mit einemDienst in der Gruppe I beauftragte Personen erhaltenaußerdem einen Zuschuss von 10 Euro pro Tag fürjedes kindergeldberechtigte Kind, das am Einsatzortdabei ist, bis zu einer Höchstgrenze von insgesamt 70Euro pro Tag pro Familie. Die Fahrtkosten der Beauf-tragten vom Heimatort zum Einsatzort und zurückwerden nach dem günstigsten Tarif der DeutschenBahn (z. B. Sparpreise) erstattet.Die Ausschreibungen der einzelnen Gemeinden unddie Bewerbungsunterlagen sind unter folgender Ad-resse erhältlich: Landeskirchenamt München, ReferatC 1.1, Kirchenrat Thomas Roßmerkel, Postfach200751, 80007 München, Fax: 089/5595-8384, E-Mail: [email protected] müssen spätestens bis 26. November2016 vorliegen.

    *

    Kur- und Urlauberkantorenstellenin Bayern

    Für die Sommersaison 2017 werden von der Evange-lisch-Lutherischen Kirche in Bayern

    40 Kur- und Urlauberkantorenstellen in Bayernausgeschrieben. Die meist vierwöchigen Dienste inlandschaftlich schön gelegenen bayerischen Kur- undUrlaubsorten umfassen in der Regel Orgelspiel in denGottesdiensten, Offenes Singen mit Gästen, Abend-musiken und/oder Konzerte.Die Aufwandsentschädigung beträgt in der Stellen-gruppe I für vier Wochen 210 Euro und in der Stel-lengruppe II 112 Euro. Beauftragte erhalten in beidenGruppen einen Zuschuss für die Kosten der Wohnungin Höhe von 30 Euro pro Tag für ihre Person und 10Euro pro Tag für die Ehepartnerin oder den Ehepart-ner. Mit einem Dienst in der Gruppe I beauftragte Per-sonen erhalten außerdem einen Zuschuss von 10 Europro Tag für jedes kindergeldberechtigte Kind, das amEinsatzort dabei ist, bis zu einer Höchstgrenze voninsgesamt 70 Euro Wohnungszuschuss pro Tag proFamilie. Den Beauftragten werden zudem die Fahrt-kosten nach dem günstigsten Tarif der DeutschenBahn (z. B. Sparpreise) erstattet.Wer Interesse an den detaillierten Ausschreibungsun-terlagen hat, wende sich umgehend an das Landeskir-chenamt München, Referat C 1.1, Kirchenrat Roß-merkel, Postfach 200751, 80007 München, Fax:089/5595-8384, E-Mail: [email protected] müssen bis spätestens 26. November2016 im Landeskirchenamt eingegangen sein.

    Kirchliches Amtsblatt Nr. 10/2016 169

  • 170 Kirchliches Amtsblatt Nr. 10/2016

  • Kirchliches Amtsblatt Nr. 10/2016 171

  • Herausgeber und Redaktion:Konsistorium der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz,

    Georgenkirchstraße 69/70, 10249 BerlinHerstellung: Wichern-Verlag, Georgenkirchstraße 69/70, 10249 Berlin

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