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Kitâbus-Salât DAS GEBETSBUCH Zusammengestellt von Hüseyn Hilmi Işık 1. Auflage Hakikat Verlagshaus GmbH Am Kühlturm 4, 44536 Lünen Tel: 0231-98627148 Fax: 0231-98627168 E-mail: [email protected] – 2017 –

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Kitâbus-Salât

DAS GEBETSBUCH

Zusammengestellt

von

Hüseyn Hilmi Işık

1. Auflage

Hakikat Verlagshaus GmbHAm�Kühlturm�4,�44536�Lünen

Tel:�0231-98627148�Fax:�0231-98627168E-mail:�[email protected]

– 2017�–

Bismillâhir-rahmânir-rahîm.Mit dem Namen Allahs, des Barmherzigen, des Erbarmers.

Der�Mensch�erfährt�drei�Arten�von�Leben:�Das�Leben�in�derDunyâ� (Diesseits),� das� Leben� im� Grab� und� das� Leben� in� derÂkhira�(Jenseits).�Im�diesseitigen�Leben�hat�er�einen�Körper,� indem�der�Rûh�(Geist)�wohnt.�Es�ist�dieser�Rûh,�der�dem�MenschenLebendigkeit� verleiht.� Wenn� sich� der� Rûh� vom� Körper� trennt,stirbt� der� Mensch.� Wenn� der� Körper� im� Grab� zersetzt� oderverbrennt�und�zu�Asche�wird�oder�von�wilden�Tieren�aufgefressenwird,� d.h.� sich� auf� die� eine� oder� andere� Weise� auflöst,verschwindet�der�Rûh�nicht.�Es�beginnt�das�Leben� im�Grab.� ImLeben� im� Grab� gibt� es� Fühlen,� aber� keine� Bewegung.� AmYawmul-Qiyâma� (Tag� der� Auferstehung)� wird� ein� Körpererschaffen�und�mit�dem�Rûh�vereint�und�dann�wird�der�Menschentweder� in� der� Dschanna� (Paradies)� oder� im� Dschahannam(Hölle)�ewig�leben.

Damit�der�Mensch�im�Diesseits�und�im�Jenseits�glücklich�seinkann,�muss�er�Muslim�sein.�Im�Diesseits�glücklich�sein�bedeutet,�inRuhe� zu� leben.� Im� Jenseits� glücklich� sein� bedeutet,� in� dieDschanna�einzuziehen.�Da�Allah,�der�Erhabene,�sehr�barmherzigist,� hat�Er� Seinen�Dienern�mittels� der�Propheten�den�Weg� zumGlück� verkündet.�Denn�die�Menschen�können�diesen�Weg� zumGlück� nicht� mit� ihrem� eigenen� Aql� (Verstand)� finden.� Keinerdieser� Propheten� sprach� aus� eigenem�Verstand� heraus,� sondernverkündete� nur� das,� was�Allah,� der� Erhabene,� ihm� aufgetragenhatte.�Den�Weg�zum�Glück,�den�die�Propheten�verkündet�haben,nennen� wir� „Dîn“� (Lebensweise� bzw.� Religion).� Der� Dîn,� denMuhammad,� Friede� sei� mit� ihm,� verkündete,� wird� „Islam“genannt.� Seit� Âdam,� Friede� sei� mit� ihm,� dem� ersten� derPropheten,� kamen� Tausende� von� Propheten.� Der� letzte� dieserPropheten�ist�Muhammad,�Friede�sei�mit�ihm.�Die�Religionen,�dieihm�vorangehende�Propheten�verkündeten,�wurden�mit�der�Zeitverfälscht.� Heute� gibt� es� keinen� anderen� Weg,� das� Glück� zuerlangen,�als�dem�Islam�zu�folgen.�„Islam“�meint�das�Wissen,�andas�man�mit�dem�Qalb�(Herzen)�glaubt,�also�das,�was�man�„Iman“nennt,�und�das�Wissen�über�das,�was�als�Taten�mit�dem�Körper�zuverrichten� ist,� also� das,� was� man� „Ahkâmul-Islâmiyya“(islamisches� Gesetz)� nennt.� Dieses� Wissen� des� Imans� und� der

–�2 –

Ahkâm� erlangt� man� von� den� Gelehrten� der� „Ahlus-Sunna“(Leute�der�Sunna)�und�aus�deren�Büchern,�nicht�von�Ignorantenund�Verirrten�und�aus�deren�Schriften.�Vor�dem�Jahr�1000�n.�H.[vor� 1600�n.�Chr.]� gab� es� in� den� islamischen�Ländern� sehr� vieleGelehrte�der�Ahlus-Sunna.�Heutzutage�gibt�es�sie�gar�nicht�mehr.Die�Bücher,�die�diese�Gelehrten�auf�Arabisch�und�Persisch�und�inanderen�Sprachen�verfasst�haben�und�auch�deren�Übersetzungen,kann� man� überall� auf� der� Welt� in� Bibliotheken� finden.� AllePublikationen�des�Verlags�Hakîkat�Kitâbevi�beruhen�auf�diesenWerken.� Die� Bücher,� die� vom� Verlag� Hakîkat� Kitâbeviveröffentlicht�werden,�enthalten�jenes�Wissen,�das�die�Menschenbrauchen,�um�den�Weg�zum�Glück�zu�erlangen.

HINWEIS:� Die� Missionare� versuchen,� das� Christentum� zuverbreiten,� die� Juden� die� Lehren� des� Talmud� und� der� VerlagHakîkat�Kitâbevi�in�Istanbul�den�Islam.�Die�Freimaurer�wiederumversuchen,�alle�Religionen�abzuschaffen.�Wer�Aql�(Verstand),�Ilm(Wissen)�und�einen�Sinn�für�Gerechtigkeit�besitzt,�wird�verstehenund�begreifen,�welcher�von�diesen�Wegen�der�richtige�ist.�Er�wirdhelfen,�dass�sich�dieser�Weg�ausbreitet�und�wird�damit�zu�einemMittel,� damit�Menschen� im�Diesseits� und� im� Jenseits� das�Glückerlangen.�Es�gibt�keinen�wertvolleren�und�nützlicheren�Dienst�anMenschen� als� diesen.� Dass� die� heutigen� „Thora“� und„Evangelium“� genannten� Bücher� der� Juden� und� Christen� vonMenschen� verfasst� bzw.� verändert� wurden,� gestehen� sogar� ihreeigenen�Gelehrten�ein.�Der�edle�Koran�jedoch�ist�heute�noch�sounberührt� und� unverfälscht� erhalten,� wie� er� von� Allah,� demErhabenen,� herabgesandt� wurde.� Alle� Priester� und� Rabbinersollten�die�vom�Verlag�Hakîkat�Kitâbevi�veröffentlichten�Büchergewissenhaft�lesen�und�versuchen,�ihre�Inhalte�zu�verstehen.

–�3 –

Dies ist der Schlüssel zum ewigen Schatz,Bismillâhir-rahmânir-rahîm.

VORWORT

Wir�beginnen�das�Buch�über� das�Gebet,� indem�wir� vor� demSchaitan� (Teufel)� Schutz� suchen� und� mit� dem� Namen� Allahs.„A’ûdhu� billâhi� minasch-schaytânir-radschîm.� Bismillâhir-rahmânir-rahîm.“� Hamd� (Lobpreis)� gebührt� Allah,� demErhabenen.�Mögen�Frieden�und� alle� Segenswünsche�mit� Seinenauserwählten� und� geliebten� Dienern� und� dem� höchsten� unterihnen,� dem� ehrwürdigen� Muhammad,� Friede� sei� mit� ihm,� sein.Mögen� die� besten� Bittgebete� (Duâ)� und� Wünsche� für� seineunbefleckte� Familie� und� seine� gerechten� und� treuen� Gefährten(Sahâba�bzw.�Ashâb)�sein,�möge�Allah�mit�ihnen�allen�zufriedensein.

Im�Diesseits� sind�Gutes� und�Nützliches�mit� Schlechtem� undSchädlichem� vermischt.� Um� glücklich� zu� sein� und� Frieden� zuerlangen,� ist� es�notwendig,�dass�man� sich� stets� an�das�Gute�undNützliche�hält.�Da�Allah,�der�Erhabene,�sehr�barmherzig� ist,�hatEr�eine�Kraft�erschaffen,�die�fähig�ist,�das�Gute�vom�Schlechten�zutrennen.�Diese�Kraft�nennt�man�„Aql“�(Verstand).�Ein�reiner�undgesunder� Aql� verrichtet� diese� Aufgabe� stets� gut� und� fehlt� niedarin.�Sünde�zu�begehen�und�der�Nafs�(Triebseele)�zu�folgen,�lässtden�Aql�und�das�Qalb�(Herz)�jedoch�erkranken.�Dann�kann�derVerstand� die� Unterscheidung� zwischen� Gut� und� Schlecht� nichtmehr� vollbringen.�Aus� Seiner�Barmherzigkeit� heraus� hat�Allah,der�Erhabene,� selbst� diese�Unterscheidung� gemacht� und�mittelsSeiner�Propheten�mitgeteilt,�was�das�Gute�ist�und�geboten,�diesesGute�zu�tun.�Ebenso�hat�Er�das�Schlechte�durch�Seine�Prophetenverkündet�und�verboten,�das�Schlechte�zu�tun.�Diese�Gebote�undVerbote�werden�„Dîn“�(Lebensweise�bzw.�Religion)�genannt.�DerDîn,� den� der� ehrwürdige� Muhammad,� Friede� sei� mit� ihm,verkündete,�wird�„Islam“�genannt.�Heute�gibt�es�auf�der�Welt�nurnoch�einen�einzigen,�unveränderten,�unverstellten�Dîn�und�das�istder�Islam.�Um�Ruhe�und�Frieden�zu�erlangen,�muss�man�gemäßdem�Islam�leben,�d.h.�Muslim�sein.�Um�Muslim�zu�werden,�braucht

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es� keiner� Formalität,� keiner� Vorsprache� bei� einem� Imam(Vorbeter)� oder� einem� Mufti,� also� bei� irgendeiner� „religiösenAutorität“.�Man�muss� zunächst� im�Qalb� glauben,� d.h.� das� Imanannehmen�und�dann�die�Gebote�und�Verbote�im�Islam�lernen�unddiese�befolgen.

Um� das� Iman� anzunehmen,� muss� man� den� „Schahâda“genannten� Spruch,� das� „Glaubensbekenntnis“,� aussprechen� undsich� seiner� Bedeutung� bewusst� sein.� Um� die� Bedeutung� diesesSpruchs�korrekt� zu�kennen�und�korrekt�daran�zu�glauben,�mussman�diese�Bedeutung�von�den�Büchern�der�Gelehrten�der�Ahlus-Sunna�erlernen�und�dann�auf� jene�Weise�daran�glauben,�wie� siediese� Bedeutung� erklärt� haben.� Wer� dem� Wissen,� das� in� denBüchern� der� Gelehrten� der� Ahlus-Sunna,� also� den� wahrenWerken�über�den�Islam,�erklärt�wird,� folgt,�bekommt�die�Sawâb(Belohnung)� von� Hundert� Schuhadâ� (Gefallene� auf� dem� WegAllahs).� Jeder� der� Gelehrten� einer� der� vier� rechtmäßigenRechtsschulen�(Madhâhib)�ist�ein�Gelehrter�der�Ahlus-Sunna.�DieGrundlagen�des�Imans�können�in�dem�Buch�„Glaube und Islam“,das� auf� Deutsch� vom� Verlag� Hakîkat� Kitâbevi� veröffentlichtwurde,� ausführlich� nachgelesen� werden.� Wir� empfehlen� dieLektüre�dieses�Buches.

Die� Muslime� auf� der� Welt� heute� sind� in� drei� Gruppenunterteilt.�Die� erste�Gruppe� sind� die�wahren�Muslime,� die� demWeg�der�edlen�Gefährten�des�Propheten�Muhammad,�Friede�seimit� ihm,� folgen.� Diese� werden� „Ahlus-Sunna“� bzw.� „Sunniten“und� die� „Firqatun-Nadschiyya“� (errettete�Gruppe),� d.h.� die� vordem�Dschahannam�errettete�Gruppe,�genannt.�Die�zweite�Gruppesind� jene,� die� den� edlen� Gefährten� Feind� sind.� Diese� werden„Schiiten“�bzw.�„Firqatud-Dâlla“�(verirrte�Gruppe)�genannt.�Diedritte�Gruppe� sind� jene,� die� der�Ahlus-Sunna� und� den� SchiitenFeind�sind.�Sie�werden�„Wahhabiten“�oder�„Nadschdîs“�genannt,da�sie�zu�allererst� in�der�„Nadschd“�genannten�Region�Arabiensaufgetaucht� sind.� Sie� werden� auch� die� „Firqatul-Mal’ûna“(verfluchte� Gruppe)� genannt,� denn� sie� bezeichnen�Muslime� alsMuschrikûn� (Polytheisten),�wie� in� unseren�Büchern�„Der letzteTag und das Jenseits“ und� „Das ewige Glück“ erläutert� wird.Unser�Prophet,�Friede�sei�mit�ihm,�hat�diejenigen,�die�Muslime�alsKâfirûn�(Ungläubige)�bezeichnen,�verflucht.�Es�waren�die�Judenund�die�Briten,�die�die�Muslime�in�diese�drei�Gruppen�gespaltenhaben.

Wer� seiner� Nafs� (Triebseele)� folgt� und� wessen� Qalb� (Herz)

–�5 –

verdorben�ist,�wird�in�den�Dschahannam�(Hölle)�eingehen,�gleichaus�welcher�Gruppe�er�ist.�Jeder�Mu’min�(Gläubige)�sollte�zu�allenZeiten,� um� seine� Nafs� von� dem� in� ihrer� Natur� liegenden� Kufr(Unglaube)�und�den�Sünden�zu�reinigen,�„Lâ�ilâha�illallah“�(„Esgibt�keinen�Gott�außer�Allah“)�und�um�sein�Qalb�zu�bereinigen,„Astaghfirullah“� („Ich� bitte� Allah� um� Vergebung“)� wiederholtaufsagen,�um�sich�so�von�den�Spuren�des�Kufr�und�der�Sünden,�diedurch� die� Nafs,� den� Schaitan,� schlechte� Gesellschaft� und� durchfalsch�verfasste�Bücher�entstehen,�zu�bereinigen.�Wer�den�Islambefolgt,� dessen�Bittgebete� (Duâ)�werden� zweifellos� erhört.�Werdie�Salât�(Gebet)�unterlässt,�Harâm�(Verbotenes)� isst�und�trinktund�hinter�jedem�Rock�her�rennt,�sich�die�Blößen�von�Menschenanschaut,� bei� dem� ist� klar,� dass� er� den� Islam� nicht� befolgt.�DieBittgebete�solcher�Menschen�werden�nicht�erhört.

Das� wichtigste� Gebot� nach� der� Annahme� des� Imans� ist� dasVerrichten� der� „Salât“� (das� Gebet;� persisch:� Nemâz).� DasVerrichten� der� Salât� zu� fünf� Zeiten� täglich� ist� eine� Fard� ayn(individuelle�Pflicht)�für�jeden�Muslim.�Die�Unterlassung�der�Salâtist� eine� große� Sünde.� In� der� hanbalitischen� Madhab(Rechtsschule)� ist� diese� Unterlassung� sogar� als� Kufr� eingestuft.Siehe� dazu� die� Abhandlung� mit� dem� Titel� „Ghâyatut-Tahqîq“.Um� die� Salât� vollständig� und� korrekt� zu� verrichten,� muss� manzuerst�das�Wissen�um�die�Salât�erlernen.�Daher�haben�wir�es�alsnützlich�erachtet,� in�diesem�Buch�das�Wissen,�das� im�Islam�überdie�Salât�überliefert�wurde,�zusammenfassend�vorzulegen.�DiesesWissen�über�die�Salât,�das�wir�aus�den�Werken�vieler�Gelehrtendes�Islam�zusammengestellt�haben,�muss�jeder�Muslim�unbedingtlernen�und�auch�seinen�Kindern�beibringen.

Um� die� Salât� korrekt� zu� verrichten,� müssen� die� Suren� undBittgebete� (Duâ),� die� in� der� Salât� rezitiert� werden� müssen,auswendig�gelernt�werden.�Man�muss�mindestens� so�viele�Surenund� Bittgebete� (Duâ),� wie� zur� Durchführung� der� Salâterforderlich�sind,�von�jemandem�lernen,�der�in�der�Lage�ist,�diesekorrekt�zu�rezitieren�und�korrekt�auszusprechen.

Um� den� edlen� Koran� korrekt� zu� rezitieren,� muss� man� dieRezitation� in� einem� besonderen� Unterricht� dafür� lernen.� Diesekorrekte�Rezitation�des�edlen�Korans�muss�unbedingt�erlernt�undauch�Kindern�beigebracht�werden.

Es�ist�nicht�möglich,�den�edlen�Koran�mit�einer�anderen�Schriftals� der� arabischen� niederzuschreiben.� Daher� muss� er� im

–�6 –

arabischen� Original� erlernt� und� rezitiert� werden.� Es� ist� sehreinfach,�das�Lesen�auf�Arabisch�zu�lernen.�Unser�Prophet,�mögeAllah� ihn� segnen� und� ihm� Frieden� schenken,� sagte� sinngemäß:„Wer seinen Kindern den edlen Koran beibringt oder sie beijemandem lernen lässt, der bekommt für jeden so gelehrtenBuchstaben des edlen Korans die Sawâb (Belohnung) von 10Reisen zur edlen Kaaba. Am Tag der Auferstehung erhält er eineKrone des Segens auf sein Haupt. Alle Menschen sehen dies undbeneiden ihn.“

Möge�Allah,�der�Erhabene,�uns�alle�zu�Dienern�machen,�die,nachdem�sie�korrektes�Iman�haben,�die�Salât�korrekt�erlernen�undkorrekt�verrichten�und�alles�Gute�an�Taten�verrichten.

Jahr n. Chr. Sonnenjahr n. H. Mondjahr n. H.2017 1395 1438

–�7 –

INHALT

Vorwort .................................................................................................4

Die�Salât�ist�ein�sehr�wichtiges�Gebot............................................15

Erster Teil ...........................................................................................21

Unser�Iman�und�die�Salât.................................................................21

Iman�zu�haben�ist�die�erste�Pflicht�für�jeden�Menschen..............21

Das�Iman�muss�korrekt�sein ............................................................22

Die�Aqîda�der�Ahlus-Sunna ............................................................25

Die�Pfeiler�des�Imans........................................................................28

1.�Der�Glaube�an�Allah,�den�Erhabenen .......................................28

Die�Sifâtudh-Dhâtiyya�und�die�Sifâtuth-Thubûtiyya ..............29,30

2.�Der�Glaube�an�die�Engel .............................................................31

3.�Der�Glaube�an�die�Bücher ...........................................................32

4.�Der�Glaube�an�die�Propheten .....................................................34

Unser�Prophet�Muhammad,�Friede�sei�mit�ihm ...........................36

Die�edlen�Gefährten .........................................................................39

Die�Imame�der�vier�Rechtsschulen�und�andere�Gelehrte...........41

5.�Der�Glaube�an�den�letzten�Tag...................................................42

6.�Der�Glaube�an�die�Bestimmung..................................................44

Zweiter Teil ........................................................................................46

Unsere�Ibâdât�und�die�Salât ............................................................46

Was�bedeutet�Ibâda?.........................................................................46

Wen�nennt�man�Mukallaf?...............................................................47

Af’âlul-Mukallafîn�(Ahkâmul-Islâmiyya) ......................................48

1.�Fard..................................................................................................48

2.�Wâdschib.........................................................................................49

–�8 –

3.�Sunna...............................................................................................49

4.�Mustahabb ......................................................................................50

5.�Mubâh .............................................................................................50

6.�Harâm .............................................................................................50

7.�Makrûh............................................................................................52

8.�Mufsid..............................................................................................52

Die�Feinde�des�Islam.........................................................................53

Die�Pfeiler�des�Islam.........................................................................53

Dritter Teil..........................................................................................56

Das�Verrichten�der�Salât ..................................................................56

Für�wen�ist�die�Salât�fard?................................................................58

Die�Zustände�derer,�die�die�Salât�verrichten ................................59

Geschichte:�Die�Salât,�die�aus�dem�Gefängnis�befreite ...............59

Geschichte:�Das�verbrannte�Haus...................................................61

Geschichte:�Das�Wasser�im�Topf ....................................................61

Geschichte:�Der�Pfeil�im�Fuß...........................................................61

Geschichte:�Die�Medizin,�die�bewusstlos�macht ...........................62

Geschichte:�Die�Aufopferungsbereitschaft�der�Salât�willen .......63

Vierter Teil .........................................................................................64

Die�verschiedenen�Arten�der�Salât.................................................64

Die�täglichen�fünf�Gebete ................................................................65

Die�Farâid�der�Salât ..........................................................................67

Die�Bedingungen�der�Salât ..............................................................70

1.�Die�Reinigung�von�ritueller�Unreinheit.....................................70

Das�Wudû’�(rituelle�Gebetswaschung) ..........................................70

Die�Farâid�des�Wudû’ .......................................................................71

Wie�wird�das�Wudû’�verrichtet?......................................................71

Die�Sunan�des�Wudû’ .......................................................................75

–�9 –

Die�Âdâb�des�Wudû’ ........................................................................76

Die�Mamnû’ât�beim�Verrichten�des�Wudû’ ..................................78

Das�Benutzen�des�Miswâk ...............................................................79

Sachen,�die�beim�Verrichten�des�Wudû’�beachtetwerden�sollten ....................................................................................80

Sachen,�die�das�Wudû’�ungültig�machen........................................81

Sachen,�die�das�Wudû’�nicht�ungültig�machen..............................83

Erleichterungen�für�das�Wudû’�(Das�Bestreichen�vonKhuff�und�Wunden) ..........................................................................84

Der�Ghusl�(rituelle�Ganzkörperwaschung) ...................................86

Die�Farâid�des�Ghusl ........................................................................87

Die�Sunan�des�Ghusl.........................................................................88

Wie�verrichtet�man�den�Ghusl?.......................................................88

Klarstellung�für�Leute�mit�Zahnkronen�und�Zahnfüllungen......89

Menstruation�und�Wochenbettblutung ..........................................91

Die�Tayammum�(rituelle�Trockenreinigung)................................93

Die�Farâid�der�Tayammum..............................................................94

Die�Sunan�der�Tayammum ..............................................................94

Bei�der�Tayammum�sollten�folgende�Sachen�beachtet�werden....95

Wie�verrichtet�man�die�Tayammum? .............................................97

Die�Sachen,�die�die�Tayammum�ungültig�machen .......................98

Die�Nutzen�des�Wudû’,�des�Ghusl�und�der�Tayammum.............98

2.�Die�Reinigung�von�Unreinheiten�(Nadschâsa).......................100

Istindschâ ..........................................................................................102

Istibrâ.................................................................................................103

3.�Die�Bedeckung�der�Awra�(Die�Awra�und�dieBedeckung�der�Frauen) ..................................................................104

Verwandte�durch�Abstammung ....................................................107

Verwandte�durch�Stillen.................................................................107

–�10 –

Verwandte�durch�Heirat.................................................................108

4.�Sich�zur�Kibla�wenden ................................................................108

5.�Die�Gebetszeiten .........................................................................109

Die�Zeit�des�Fadschr-Gebets .........................................................110

Die�Zeit�des�Zuhr-Gebets ..............................................................110

Die�Zeit�des�Asr-Gebets ................................................................110

Die�Zeit�des�Maghrib-Gebets ........................................................110

Die�Zeiten�des�Ischâ-Gebets..........................................................110

Klarstellung�zur�Verrichtung�von�Gebeten�und�zumFasten�in�Polarzonen.......................................................................111

Der�Adhan�und�die�Iqâma .............................................................112

Unter�welchen�Umständen�werden�der�Adhan�und�dieIqâma�gerufen? ................................................................................113

Klarstellung�zum�Ausrufen�des�Adhans�über�Lautsprecher.....114

Das�Ausrufen�des�Adhans..............................................................116

Die�Bittgebete�(Duâ)�zum�Adhan ................................................116

Die�Bedeutung�der�Worte�des�Adhans ........................................116

6.�Niyya..............................................................................................117

7.�Takbîrul-Ihram:�Der�Eröffnungs-Takbîr .................................118

Die�Faraid�innerhalb�der�Salât ......................................................118

1.�Qiyâm............................................................................................118

2.�Qirâ’a.............................................................................................119

3.�Rukû’.............................................................................................120

4.�Sadschda .......................................................................................120

5.�Qa’datul-akhîra............................................................................121

Wie�verrichtet�man�die�Salât?........................................................122

Die�Salât�eines�Mannes,�der�alleine�betet....................................122

Die�Salât�einer�Frau,�die�alleine�betet..........................................125

Die�Wâdschibât�der�Salât...............................................................125

–�11 –

Die�Sadschdatus-Sahw� ...................................................................126

Die�Sadschdatut-Tilâwa�.................................................................127

Die�Sadschdatusch-Schukr� ............................................................128

Die�Sunan�der�Salât.........................................................................129

Die�Mustahabbât�der�Salât ............................................................130

Die�Makrûhât�der�Salât ..................................................................131

Makrûhât�außerhalb�der�Salât.......................................................134

Die�Sachen,�die�die�Salât�ungültig�machen..................................134

Sachen,�die�es�erlauben,�jede�Art�der�Salât�zuunterbrechen ....................................................................................136

Sachen,�die�es�fard�machen,�jede�Art�der�Salât�zuunterbrechen ....................................................................................136

Die�Salât�in�Gemeinschaft..............................................................136

Die�Bedingungen�des�Imâmâts......................................................137

Die�Bedingungen�der�Befolgung�eines�Imams............................140

Die�Salât�des�Masbûq .....................................................................142

Der�besondere�Wert�des�Eröffnungs-Takbîr...............................144

Geschichte:�Die�Moschee�im�Palast..............................................146

Das�Dschuma-Gebet� ......................................................................146

Die�Farâid�des�Dschuma-Gebets ..................................................148

1.�Die�Bedingungen�der�Durchführung........................................148

2.�Die�Wudschûb-Bedingungen�....................................................149

Wie�wird�das�Dschuma-Gebet�verrichtet?...................................150

Sunan�und�Âdâb�des�Freitags........................................................150

Die�Eid-Gebete................................................................................152

Wie�verrichtet�man�das�Eid-Gebet? .............................................152

Der�Taschrîq-Takbîr .......................................................................153

Vorbereitung�auf�den�Tod..............................................................153

Was�ist�der�Tod?..............................................................................154

–�12 –

Der�Tod�ist�eine�Realität................................................................155

Das�Dschanâza-Gebet ....................................................................156

Die�Bedingungen�des�Dschanâza-Gebets ....................................156

Die�Farâid�des�Dschanâza-Gebets................................................157

Die�Sunan�des�Dschanâza-Gebets ................................................157

Wie�wird�das�Dschanâza-Gebet�verrichtet? ................................157

Das�Tarâwîh-Gebet .........................................................................158

Wie�wird�das�Tarâwîh-Gebet�verrichtet?.....................................158

Fünfter Teil.......................................................................................159

Die�Salât�während�Reisen ..............................................................159

Die�Salât�während�Krankheit ........................................................163

Versäumte�Gebete...........................................................................168

Klarstellung:�Können�anstelle�von�Sunna-GebetenQadâ-Gebete�verrichtet�wrden?....................................................172

Wie�werden�Qadâ-Gebete�verrichtet? .........................................173

Sechster Teil .....................................................................................174

Über�Leute,�die�die�Salât�nicht�verrichten...................................174

Die�Belohnung�der�Leute,�die�die�Salât�verrichten....................177

Die�Wirklichkeit�der�Salât..............................................................187

Die�Vortrefflichkeit�in�der�Salât....................................................189

Die�Geheimnisse�in�der�Salât ........................................................198

Duâ�nach�der�Salât ..........................................................................203

In�der�Salât�verborgene�Weisheiten�(Die�Salât�und�unsereGesundheit) ......................................................................................205

Siebter Teil .......................................................................................207

Wiedergutmachung�von�versäumten�Gebeten�durch�Abfindung(Isqât�und�Dawr�für�Verstorbene)................................................207

Wie�werden�Isqât�und�Dawr�durchgeführt?................................211

–�13 –

Achter Teil........................................................................................218

Die�32�Farâid�und�die�54�Farâid....................................................218

Die�32�Farâid....................................................................................219

Die�54�Farâid....................................................................................221

Kapitel�über�Kufr ............................................................................223

Große�Sünden ..................................................................................246

Neunter Teil .....................................................................................256

Über�die�Transkription�von�Suren�und�Bittgebeten�(Duâ) ......256

Die�Bedeutungen�der�Bittgebete�(Duâ) ......................................259

Suren�und�Bittgebete�(Duâ)�in�arabischer�Schrift......................262�

Zehnter Teil......................................................................................277

Glossar ..............................................................................................277

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DIE SALÂT IST EIN SEHR WICHTIGES GEBOT

Es�gab�in�jedem�Dîn�seit�Âdam,�Friede�sei�mit�ihm,�täglich�eineGebetszeit.�Alle�Gebetszeiten�dieser�vorangegangenen�Religionenwurden�gesammelt�und�der�Umma�(Gemeinschaft)�Muhammads,Friede� sei�mit� ihm,� zur�Fard� (Pflicht)� gemacht.�Die�Verrichtungder� Salât� (Gebet)� selbst� ist� keine� Bedingung� des� Imans.� Aberdaran�zu�glauben,�dass�die�Salât�eine�Fard�ist,�ist�eine�Bedingungdes�Imans.

Die� Salât� ist� der� Pfeiler� des� Islam.�Wer� die� Salât� beständig,korrekt�und�vollständig�verrichtet,�der�errichtet�seinen�Dîn,�sorgtdafür,�dass�sein�Gebäude�des�Islam�fest�steht.�Wer�die�Salât�nichtverrichtet,�der�bringt�seinen�Dîn�und�sein�Gebäude�des�Islam�zumEinsturz.�Unser�Prophet,�möge�Allah�ihn�segnen�und�ihm�Friedenschenken,�sagte�sinngemäß:�„Das Haupt unseres Dîn ist die Salât.“So,�wie�es�keinen�Menschen�ohne�Haupt�gibt,�gibt�es�auch�keinenIslam�ohne�Salât.

Im�Islam�ist�die�Salât�nach�dem�Iman�das�erste�Gebot,�das�fard(verpflichtend)�wurde.�Allah,�der�Erhabene,�hat�die�Salât�zur�Fardgemacht,�damit�Seine�Diener�nur�Ihn�allein�anbeten.�In�mehr�als100�Versen� im�edlen�Koran�heißt�es� sinngemäß:�„Verrichtet dieSalât!“ In�einem�ehrwürdigen�Hadith�heißt�es�sinngemäß:�„Allah,der Erhabene, ordnete die täglichen fünf Gebete an. Er hatversprochen, dass Er denjenigen, der sie schätzt und sie ihreBedingungen erfüllend verrichtet, in die Dschanna (Paradies)einziehen lassen wird.“

Die�Salât�ist�die�wertvollste�aller�im�Islam�angeordneten�Ibâdât(Anbetungen).�In�einem�ehrwürdigen�Hadith�heißt�es�sinngemäß:„Wer die Salât nicht verrichtet, hat keinen Anteil am Islam.“ Ineinem� anderen� ehrwürdigen� Hadith� heißt� es� sinngemäß:� „DerUnterschied zwischen dem Mu’min (Gläubiger) und dem Kâfir(Ungläubiger) ist die Salât.“ D.h.�der�Mu’min�verrichtet�die�Salât,der�Kâfir�nicht.�Die�Munâfiqûn�(Heuchler)�wiederum�verrichtensie� manchmal� und� manchmal� nicht.� Die�Munâfiqûn� werden� imDschahannam� (Hölle)� eine� bittere� Strafe� erleiden.�Der� ProphetMuhammad,�möge�Allah� ihn�segnen�und� ihm�Frieden�schenken,

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sagte�sinngemäß:�„Jene, die die Salât nicht verrichten, werden amTag des Gerichts Allah, den Erhabenen, zornig vorfinden.“

Das�Verrichten�der�Salât�bedeutet,�dass�man�die�Größe�Allahs,des� Erhabenen,� bedenkt� und� seine� eigene� Geringheit� vor� Ihmversteht.�Wer� das� versteht,� der� tut� immer� nur� Gutes� und� kannniemals�Schlechtes�tun.�Das�Qalb�desjenigen,�der�täglich�fünf�Maldie�Niyya�(Absicht)�fasst,�bewusst�vor�seinen�Herrn�zu�treten,�fülltsich� mit� Ikhlâs� (Aufrichtigkeit).� Jede� Bewegung,� derenDurchführung�in�der�Salât�angeordnet�ist,�hat�Nutzen�für�das�Qalbund�für�den�Körper.

Das� Verrichten� der� Salât� in� Dschamaa� (Gemeinschaft)� inMoscheen� verbindet� die� Herzen� (Qalb)� der�Muslime� und� stelltLiebe�zwischen�ihnen�her.

Dadurch�verstehen�sie,�dass�sie�Geschwister�sind.�Die�Älterensind� sodann� barmherzig� mit� den� Jüngeren.� Die� Jüngeren� sindrespektvoll� gegenüber� den� Älteren.� Die� Reichen� helfen� denArmen,� die� Starken� den� Schwachen.� Wenn� die� Gesunden� dieKranken�nicht�in�der�Moschee�antreffen,�erkundigen�sie�sich�nachihnen.� Sie�wetteifern�miteinander,� um� die�Belohnung� der� gutenNachricht�in�dem�ehrwürdigen�Hadith:�„Wer seinen muslimischenGeschwistern zu Hilfe eilt, dessen Helfer ist Allah, der Erhabene“,zu�erlangen.

Die�Salât�hält�die�Menschen�davon�ab,�Hässliches,�Schlechtesund� Verbotenes� zu� tun.� Sie� ist� auch� eine� Kaffâra� (Sühne)� fürSünden.�In�einem�ehrwürdigen�Hadith�heißt�es�sinngemäß:�„Dietäglichen fünf Gebete sind wie ein Fluss, der vor der Tür voneinem von euch fließt. So, wie bei jemandem, der fünf Mal am Tagin jenem Fluss badet, kein Schmutz mehr haften bleibt, so werdenauch solche kleinen Sünden aller, die täglich fünf Mal die Salâtverrichten, vergeben.“

Nach�dem�Glauben�an�Allah,�den�Erhabenen,�und�an�SeinenPropheten� ist� die� Salât� allen� anderen� Taten� und� Ibâdât(Anbetungen)�überlegen.�Aus�diesem�Grund�muss�man�die�Salâtalle� ihre� Farâid� (Pflichten),� Wâdschibât� (notwendigeHandlungen),�Sunan�(Bräuche�des�Propheten)�und�Mustahabbât(empfohlene�Handlungen)�beachtend�verrichten.�Unser�Prophet,möge� Allah� ihn� segnen� und� ihm� Frieden� schenken,� sagtesinngemäß:� „O meine Umma (Gemeinschaft)! O meine

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Gefährten! Die Salât, deren korrekte Verrichtung in allen ihrenAspekten beachtet wird, ist die höchste aller Taten, die Allah, demErhabenen, gefällig sind. Sie ist die Sunna der Propheten. Sie istdas, was die Engel lieben. Sie ist das Licht (Nûr) der Ma’rifa(Wissen von/über Allah) und das Licht der Erde und der Himmel.Sie ist Kraft für den Körper. Sie ist Baraka (Segen) des Rizq(Versorgung). Sie ist ein Mittel für die Erfüllung der Bittgebete(Duâ). Sie ist ein Fürsprecher beim Engel des Todes. Sie ist einLicht im Grab und die Antwort für Munkar und Nakîr. Sie ist einSchattenspender am Tag der Auferstehung. Sie ist einSchutzschild zwischen dem Betenden und dem Dschahannam. Sielässt die Brücke Sirât wie ein Blitz überqueren. Sie ist derSchlüssel zur Dschanna. In der Dschanna ist sie eine Krone aufseinem Haupt. Allah, der Erhabene, hat den Mu’minûn nichtsWichtigeres gegeben als die Salât. Gäbe es eine wertvollere Ibâdaals die Salât, dann hätte Er dieser den Vorrang gegeben. Von denEngeln befinden sich manche ständig im Qiyâm, manche ständigin der Rukû’, manche ständig in der Sadschda und manche ständigim Taschahhud. Alle diese Positionen sammelte Er in einer Rak’a(Gebetseinheit) der Salât und machte dies den Mu’minûn zumGeschenk. Denn die Salât ist das Haupt des Imans, der Pfeiler desDîn, das Argument des Islam und die Mi’râdsch der Mu’minûn.Sie ist das Licht des Himmels und der Retter vor demDschahannam.“

Eines� Tages� verstrich� die� Zeit� des� Asr-Gebets(Nachmittagsgebet)� für�Alî,�möge�Allah�mit� ihm� zufrieden� seinund�sein�Antlitz�segnen,�ohne�dass�er�es�verrichten�konnte.�Er�wardarüber�äußerst�betrübt.�Er�warf�sich�von�einem�Hügel�hinunter,weinte� schluchzend� und� klagte� sehr.� Als� unser� ProphetMuhammad�Mustafâ,� möge� Allah� ihn� segnen� und� ihm� Friedenschenken,� von� seinem�Zustand� erfuhr,� begab� er� sich�mit� seinenedlen�Gefährten� zum� edlen�Alî,� möge�Allah�mit� ihm� zufriedensein.�Als�er�ihn�in�seinem�Zustand�sah,�begann�auch�unser�Prophet,der� Meister� aller� Geschöpfe,� möge� Allah� ihn� segnen� und� ihmFrieden� schenken,� zu� weinen� und� sprach� eine� Duâ,� worauf� dieSonne�wieder�aufstieg.

Der� Prophet� Muhammad,� möge� Allah� ihn� segnen� und� ihmFrieden�schenken,�sagte�sinngemäß:�„O Alî! Erhebe dein Haupt,die Sonne ist immer noch zu sehen.“ Alî,� möge�Allah�mit� ihm

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zufrieden� sein,� war� darüber� sehr� erfreut� und� verrichtete� seineSalât.

Eines�Nachts� überkam�Abû�Bakr� as-Siddîq,�möge�Allah�mitihm�zufrieden�sein,�gegen�Ende�der�Nacht�der�Schlaf,�da�er�in�jenerNacht�viel�Ibâda�(Anbetung)�verrichtet�hatte.�So�verstrich�die�Zeitdes� Witr-Gebets.� Zum� Fadschr-Gebet� folgte� er� unseremehrwürdigen�Propheten�und�am�Tor�der�Moschee�trat�er�vor�ihnund�klagte:�„O�Rasûlallah!�Eile�mir�zu�Hilfe,�ich�habe�mein�Witr-Gebet� versäumt.“� Dabei� weinte� er� sehr.� Da� begann� auch� derProphet� Muhammad,� möge� Allah� ihn� segnen� und� ihm� Friedenschenken,�zu�weinen.�Darauf�kam�Dschabrâîl,�Friede�sei�mit�ihm,und� sprach:� „O� Rasûlallah!� Sage� dem� Siddîq,� dass� Allah,� derErhabene,�ihm�verziehen�hat.“

Einer� der� Großen� unter� den� Awliyâ� (Freunde� Allahs,� desErhabenen),� Bâyazîd� al-Bistâmî,� möge� Allah� sein� Geheimnissegnen,�wurde� eines�Nachts� vom�Schlaf� überwältigt� und� konntenicht� zum� Fadschr-Gebet� aufwachen.� Er� weinte� viel� und� klagtesehr�und�vernahm�schließlich�eine�Stimme,�die�sagte:�„O�Bâyazîd!Ich�habe�dir�diesen�Fehler�verziehen.�Und�durch�die�Baraka�deinesWeinens�schenke�Ich�dir�zusätzlich�die�Sawâb�(Belohnung)�von�70Tausend�Gebeten.“�Nach� einigen�Monaten�überkam� ihn�wiederder�Schlaf.�Der�Schaitan�(Teufel)�kam�zu�ihm�und�weckte�ihn�amFuß�schüttelnd�auf.�Er�sprach:�„Steh’�auf�-�die�Zeit�für�deine�Salâtläuft� bald� ab.“� Der� edle� Bâyazîd� al-Bistâmî� sagte:� „O� duVerfluchter!�Wie� kommt� es,� dass� du� solche�Tat� verrichtest?�Duwillst� doch� sonst,� dass� jedermann� seine�Salât� versäumt,� die�Zeitverpasst.�Warum�hast�du�mich�geweckt?“�Der�Schaitan�sagte:�„Andem� Tag,� als� du� das� Fadschr-Gebet� versäumtest,� hast� du� dieSawâb�von�70�Tausend�Gebeten�bekommen.�Daran�dachte�ich�undweckte�dich�heute,�damit�du�nur�die�Sawâb�einer�einzigen�Salâterhältst�und�nicht�wieder�die�von�70�Tausend.“

Der� große�Walî� (Freund�Allahs,� des�Erhabenen)�Dschunaydal-Baghdâdî,�möge�Allah�mit� ihm�barmherzig� sein,� sagte:� „EineStunde�der�Dunyâ�(Diesseits)�ist�kostbarer�als�tausend�Jahre�derÂkhira� (Jenseits).� Denn� in� dieser� einen� Stunde� kann� einerechtschaffene� Tat� verrichtet� werden,� die� von� Allah,� demErhabenen,� angenommen� werden� mag.� Doch� in� jenen� tausendJahren� gibt� es� kein� Handeln.“� Der� Prophet�Muhammad,� mögeAllah� ihn� segnen� und� ihm� Frieden� schenken,� sagte� sinngemäß:

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„Wenn jemand eine Salât absichtlich mit der darauffolgendenzusammenlegt, wird er dafür 80 Huqba lang im Dschahannambrennen.“ Eine�„Huqba“� sind�80� Jahre�der�Âkhira.�Ein�Tag� imJenseits�sind�tausend�Jahre�des�Diesseits.

Sodann,� meine� muslimischen� Geschwister!� Vergeudet� eureZeit�nicht�mit�leeren,�unnützen�Sachen.�Wisset�um�den�Wert�derZeit.�Nutzt�eure�Zeit�auf�die�beste�und�nützlichste�Weise.�Unsergeliebter� Prophet� sagte� sinngemäß:� „Die größte allerKatastrophen ist, dass man seine Zeit mit unnützen Sachenvergeudet.“ Verrichtet�eure�Gebete�in�ihren�Zeiten,�damit�ihr�amTag�des�Gerichts�nicht�bereut,�sondern�sehr�große�Sawâb�erhaltet.In�einem�ehrwürdigen�Hadith�heißt�es�sinngemäß:�„Wenn jemandeine Salât nicht in ihrer Zeit verrichtet, sondern sie zumNachholen aufschiebt und dann stirbt, bevor er sie nachholenkann, in dessen Grab werden sich 70 Fenster in den Dschahannamöffnen und er wird bis zum Tag der Auferstehung leiden.“Jemand,� der� eine� Salât� absichtlich� nicht� in� ihrer�Zeit� verrichtet,also� während� des� Verstreichens� der� Gebetszeit� nicht� darüberbetrübt�ist,�dass�er�die�Salât�nicht�verrichtet,�der�verlässt�den�Dînoder�stirbt�ohne�Iman.

Wie�steht�es�dann�um�jene,�die�nicht�einmal�an�die�Salât�denkenoder�die�Salât�nicht�als�Aufgabe�anerkennen?�Dass� jemand,�derdie�Salât�nicht�wichtig�nimmt,�sie�nicht�als�Aufgabe�anerkennt,�einMurtad� (Abtrünniger),� also� ein� Kâfir� wird,� wurde� von� allenGelehrten� der� vier� Rechtsschulen� übereinstimmend� verkündet.Dass� ebenso� derjenige,� der� die� Salât� absichtlich� nicht� verrichtetund�auch�nicht�daran�denkt,�sie�nachzuholen�und�sich�nicht�davorfürchtet,�dafür�bestraft�zu�werden,�ein�Murtad,�also�ein�Kâfir�wird,steht�im�Kapitel�„Die�Übel�der�Zunge“�im�„Hadîkatun-Nadiyya“des�edlen�Abdulghanî�an-Nablusî,�möge�Allah�mit�ihm�barmherzigsein.

Der�edle�Imam�Rabbânî,�möge�Allah�mit�ihm�barmherzig�sein,sagt�in�seinem�275.�Brief�aus�dem�1.�Band�des�„Maktûbât“:

„Dass� ihr�diese�Ni’ma�(Gabe)�erlangt�habt,�geschah�dadurch,dass� ihr� das�Wissen� des� Islam� gelehrt� und� die�Ahkâm�des� Fiqh(islamische�Rechtswissenschaft)�verbreitet�habt.�In�eurer�Gegendhatten�sich�Unwissenheit�etabliert�und�Bid’ât� (Erneuerungen� imIslam)�ausgebreitet.�Allah,�der�Erhabene,�beschenkte�euch�mit�der

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Liebe�jener,�die�Er�liebt.�Er�machte�euch�zu�einem�Mittel,�um�denIslam�zu�verbreiten.�Also�bemüht�euch,�so�sehr�ihr�könnt,�um�dasWissen�des�Islam�zu�lehren�und�die�Ahkâm�des�Fiqh�zu�verbreiten.Diese�beiden�sind�die�Quelle�allen�Glücks,�die�Mittel�des�Aufstiegsund�der�Grund�der�Errettung.�Gebt�euch�viel�Mühe!�Zeigt�euch�alseinen�Gelehrten�des� Islam!�Ruft�die�Menschen�dort� zum�Gutenauf� (al-Amru�bil-Ma’rûf)� und�haltet� sie� vom�Schlechten� ab� (an-Nahyu�anil-Munkar)�und�zeigt� ihnen�somit�den�wahren�Weg!�InVers� 19� der� Sure� ‚al-Muzzammil‘� heißt� es� sinngemäß:� ‚Dies istsicher eine Nasîha (Ermahnung) für denjenigen, der dasWohlgefallen seines Herrn zu erlangen wünscht.’“

Lasst uns das Gebet verrichten und somit das Qalb polieren,denn Nähe zu Allah ist nicht möglich ohne das Gebet.

Wo das Gebet verrichtet wird, da fallen die Sünden herab.Der Mensch kann nicht vollkommen werden, ohne das Gebet.

Allah lobte das Gebet im edlen Koran sehr,sagte, Er liebe nicht eine Person, ohne das Gebet.

In einem ehrwürdigen Hadith heißt es, man bemerke das Merkmaldes Imans einer Person nicht, ohne das Gebet.

Ein Gebet nicht zu verrichten, ist eine der großen Sünden, wird mitTawba nicht vergeben, solange es nicht nachgeholt wird, das Gebet.

Wer das Gebet leichtnimmt, der verlässt zugleich den Kreis desImans, kann nicht als Muslim gezählt werden, ohne das Gebet.

Das Gebet reinigt das Qalb, bewahrt vor schlechter Tat,erleuchtet wirst du nicht, ohne das Gebet.

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Erster Teil

UNSER IMAN UND DIE SALÂT

Iman zu haben ist die erste Pflichtfür jeden Menschen

Allah,�der�Erhabene,�wünscht,�dass�die�Menschen�im�Diesseitsin� Ruhe� und� Frieden� leben� und� im� Jenseits� das� ewige� Glückerlangen.�Daher�hat�Er�jene�nützlichen�Sachen�geboten,�die�zumGlück�führen.�Alle�schädlichen�Sachen,�die�zum�Unglück�führen,hat�Er�verboten.�Das�erste,�was�Allah,�der�Erhabene,�gebietet,�ist,dass�man�Iman�hat.� Iman�zu�haben,� ist� für�alle�Menschen�nötig.Iman�ist�für�jedermann�eine�Notwendigkeit.

Der�Wortbedeutung�nach�heißt�„Iman“,�„jemanden�als�völligaufrichtig� in� seinen�Worten� kennen“,� „jemandem� glauben“.� ImKontext�des�Islam�bedeutet�„Iman“,�dass�man�für�wahr�hält�undglaubt�und�mit�Worten�bestätigt,�dass�Muhammad,�Friede�sei�ihm,der�Prophet�Allahs�ist,�ein�von�Ihm�auserwählter�„Nabî“,�also�einÜberbringer�von�Kunde,�und�dass�man�an�das,�was�er�von�Allah,dem�Erhabenen,�knapp�formuliert�überbracht�hat,�allgemein�unddas,�was�er�ausführlich�überbracht�hat,� im�Detail�glaubt�und�die„Schahâda“�(Glaubensbekenntnis)�ausspricht.�Ein�festes�Iman�istderart,�dass�man�von�ganzem�Herzen�Allah,�den�Erhabenen,�undSeine�Eigenschaften� als� gewaltig� erachtet� und� an� Ihn� glaubt,� zuSeinem�Wohlgefallen�und�zu�Seiner�Gegenwart�eilt�und�sich�vorSeinem�Zorn�und�Seiner�Strafe�hütet,�so,�wie�man�mit�Gewissheitweiß,�dass�Feuer�verbrennt�und�das�Gift�einer�Schlange�tötet�undman� daher� vor� ihnen� flüchtet,� damit� das� Iman� im� Qalbunauslöschlich�gefestigt�wird,�wie�ein�in�Stein�gemeißeltes�Wort.

Iman� bedeutet,� dass� man� alles,� was� der� ehrwürdigeMuhammad,�Friede�sei�mit�ihm,�verkündete,�gefällig�findet�und�imQalb�bestätigt,�d.h.�daran�glaubt.�Wer�so�glaubt,�wird�„Mu’min“und�„Muslim“�genannt.�Es�ist�für�jeden�Muslim�erforderlich,�dasser�dem�ehrwürdigen�Muhammad,�Friede�sei�mit�ihm,�folgt�und�aufdem�Weg,�den�er�zeigte,�schreitet.�Der�Weg,�den�er�zeigte,�ist�der

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Weg,� der� im� edlen� Koran� beschrieben� wird.� Dieser� Weg� wird„Islam“�genannt.�Um� ihm�zu� folgen,�muss�man�zuerst�das� Imanannehmen,� dann� die� „Ahkâmul-Islâmiyya“� (islamisches�Gesetz)erlernen,�dann�die�Farâid�(Pflichten)�erfüllen,�sich�von�Mahârim(Verbote)� fernhalten� und� schließlich� die� Sunan� (Bräuche� desPropheten)� befolgen� und� sich� von� den� Makrûhât� (verpönteHandlungen)�fernhalten.�Hiernach�sollte�man�sich�bemühen,�auchin� allen� Mubâhât� (erlaubte� Handlungen)� seine� Art� und� Weisedarin�nachzuahmen.

Das�Fundament�unseres�Dîn�ist�das�Iman.

Keine�Ibâda�(Anbetung)�und�keine�gute�Tat�von�demjenigen,der� kein� Iman� hat,� ist� Allah,� dem� Erhabenen,� gefällig� und� Ernimmt� sie� nicht� an.� Wer� Muslim� sein� möchte,� muss� zuerst� dasIman� annehmen� und� dann� lernen,� wie� er� den� Ghusl� (rituelleGanzkörperwaschung),�das�Wudû’�(rituelle�Gebetswaschung)�unddie� Salât� (Gebet)� verrichtet� und� dann,� wenn� sie� für� ihnerforderlich�werden,�die�anderen�Farâid�(Pflichten)�und�Mahârim(Verbote)�lernen.

Das Iman muss korrekt sein

Die� Erfahrungen� der� Sinnesorgane� und� das�Wissen� des�Aql(Verstand)� sind� Hilfsmittel,� um� zum� Iman� zu� gelangen.� DurchNaturwissenschaften� erlangt� man� das� Verständnis� und� dieGewissheit,� dass� die� Ordnung� und� Regelmäßigkeit� in� der�Weltnicht�zufällig� ist�und�dass�es�einen�Schöpfer�gibt,�und�sie� führensomit� zum� Iman.� Iman� bedeutet,� dass�man� das�Wissen,� das� derletzte� Prophet�Muhammad,� Friede� sei�mit� ihm,� von�Allah,� demErhabenen,� überbrachte,� lernt� und� daran� glaubt.� Bei� den� zuglaubenden�Sachen�zu� sagen,�dass�man�an�diese�glauben�werde,wenn�sie�denn�auch�alle�dem�Aql�entsprechen,�würde�bedeuten,dass�man�nicht�an�die�Propheten�glaubt.�Das�Wissen�des�Islam�sindnicht�Sachen,�die�Verständige�sich�ausgedacht�haben.�Die�Details,die�unser�Prophet�Muhammad,�Friede�sei�mit�ihm,�verkündet�hat,muss� man� aus� den� Büchern� der� Gelehrten� der� Ahlus-Sunnaerlernen�und�so�daran�glauben,�wie�sie�sie�erklären.�Damit�man�einkorrektes�Iman�hat,�das�Allah,�dem�Erhabenen,�gefällig�ist�und�dasEr�annimmt,�muss�man�außerdem�folgende�Bedingungen�erfüllen:

1.�Das�Iman�muss�fortwährend�und�feststehend�sein.�Man�darfnicht� einmal� für� einen� Augenblick� daran� denken,� davon

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abzulassen.� Wenn� jemand� beispielsweise� sagen� würde,� dass� ernach�drei�Jahren�das�Iman�aufgeben�werde,�dann�würde�er�sofortsein�Iman�verlieren�und�aus�dem�Islam�treten.

2.�Das�Iman�des�Mu’min�muss�zwischen�Khawf�(Furcht)�undRadschâ� (Hoffnung)� schweben.�Man�muss�Angst� vor� der� StrafeAllahs,�des�Erhabenen,�haben,�doch�gleichzeitig�darf�man�nicht�füreinen� Augenblick� die� Hoffnung� auf� Seine� Barmherzigkeitaufgeben.�Man�muss�sich�sehr�davor�hüten,� irgendeine�Sünde�zubegehen�und�sich�fürchten,�dass�man�dadurch�sein�Iman�verlierenkönnte.�Andererseits� darf�man,� selbst�wenn�man�alle�möglichenSünden�begangen�hat,�nicht�die�Hoffnung�auf�die�BarmherzigkeitAllahs,�des�Erhabenen,�aufgeben�und�muss�immer�wieder�Tawbafür�seine�Sünden�machen.�Denn�derjenige,�der�Tawba�macht,� istwie�jemand,�der�keine�Sünden�begangen�hat.�[„Tawba“�bedeutetAbwendung�von�Sünden�und�falschen�Taten�und�Hinwendung�zuAllah,� dem� Erhabenen,� mit� der� Bitte� um� Vergebung� undVerzeihung.]

3.�Man�muss�das�Iman�angenommen�haben,�bevor�man�an�dieSchwelle�des�Todes�gelangt,�d.h.�kurz�davor� steht,�dass�der�Rûh(Geist)� den� Körper� verlässt.� Denn� an� der� Schwelle� des� Todeswerden� dem� Menschen� alle� Zustände� der� Âkhira� (Jenseits)gezeigt.� Sodann� will� sogar� jeder� Kâfir� (Ungläubiger)� das� Imanannehmen.� Doch� das� Iman� muss� Glaube� an� das� Ghayb(Verborgenes)�sein.�Man�muss�glauben,�ohne�gesehen�zu�haben.Das,� was� man� gesehen� hat,� fällt� nicht� unter� Iman� haben.Allerdings� wird� zu� diesem�Zeitpunkt� die� Tawba� der�Mu’minûn(Gläubige)�akzeptiert.

4.� Man� muss� glauben,� bevor� die� Sonne� im�Westen� aufgeht.Eines�der�großen�Zeichen�des�Anbruchs�des�letzten�Tages�ist,�dassdie� Sonne� im� Westen� aufgehen� wird.� Alle� Menschen,� die� dassehen,� werden� glauben,� doch� ihr� Iman�wird� nicht� angenommenwerden.�Sodann�wird�auch�das�Tor�der�Tawba�geschlossen�sein.

5.�Man�muss�daran�glauben,�dass�niemand�außer�Allah,�demErhabenen,� das� Ghayb,� d.h� das� Verborgene,� kennt.� D.h.,� dasGhayb� kennt� nur� Allah,� der� Erhabene,� und� derjenige,� dem� Erdavon� mitteilt.� Auch� kein� Engel,� kein� Dschinn� (Wesen� ausrauchlosem�Feuer),�kein�Schaitan�(Teufel)�und�sogar�kein�Prophetkennt� das� Ghayb,� jedoch� kann� Allah,� der� Erhabene,� denPropheten�und�den�Sâlihûn�(rechtschaffene�Diener)�Wissen�überdas�Ghayb�geben.

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6.�Man�darf�kein�einziges�Urteil�im�Islam,�das�das�Iman�und�dieIbâdât�betrifft,�ohne�zwingenden�Grund�absichtlich�leugnen.�Werdie�Ahkâmul-Islâmiyya�(islamisches�Gesetz),�also� irgendeins�derGebote�und�Verbote�im�Islam�gering�schätzt,�sich�über�den�edlenKoran,� die� Engel� oder� einen� der� Propheten� lustig� macht� oderirgendetwas� von� dem,� was� diese� Propheten� verkündeten,� ohneunter�Zwang�zu� stehen�oder�ohne�einen�zwingenden�Grund�mitWorten�leugnet,�begeht�Kufr,�d.h.�er�fällt�aus�dem�Glauben.�Werjedoch� unter�Umständen�wie�Androhung� des�Todes�mit� bloßenWorten� Sachen� wie� die� Existenz� Allahs,� des� Erhabenen;� dieEngel;�dass�Ghusl�und�Salât�fard�sind,�leugnet,�wird�kein�Kâfir.

7.�An�dem,�was� im�Islam�klar�und�deutlich�als�erforderlichesWissen�verkündet�ist,�darf�man�keinen�Zweifel�haben�oder�zögern,es�zu�akzeptieren.�Zweifel�darüber,�dass�das�Verrichten�der�Salâteine�Fard� (Pflicht)� ist,�dass�der�Konsum�von�Wein�und�anderenalkoholischen� Getränken,� Glücksspiel,� Ribâ� (Zinsen)� undBestechung� harâm� (verboten)� sind� oder� dass� man� ein� wohlbekanntes�Harâm�(Verbot)�als�halâl�(erlaubt)�bezeichnet�bzw.�einHalâl�(Erlaubtes)�als�harâm�(verboten),�führt�dazu,�dass�man�ausdem�Glauben�fällt.

8.�Das�Iman�muss�so�sein,�wie�dies�im�Islam�definiert�ist.�DasIman� danach� auszurichten,� wie� es� der� Aql� (Verstand)interpretiert,� wie� Philosophen� es� definieren� oderPseudowissenschaftler� erklären,� ist� nicht� korrekt.� Man� muss� soglauben,�wie�es�vom�ehrwürdigen�Muhammad,�Friede�sei�mit�ihm,verkündet�wurde.

9.�Wer�das�Iman�angenommen�hat,�muss�nur�um�Allahs�willenlieben� und� nur� um� Allahs� willen� anfeinden.� Man� muss� dieMuslime,�die�alle�Freunde�Allahs,�des�Erhabenen,�sind,�lieben�undjene,� die� dem� Islam� auf� welche� Weise� auch� immer� schaden,anfeinden.�Der�Ort,�an�dem�sich�diese�Anfeindung�manifestiert,�istdas�Qalb.�

[Mitbürger�und�Touristen,�die�keine�Muslime�sind,�sollte�manstets� freundlich� und� nett� behandeln� und� durch� unseren� gutenCharakter�in�ihnen�Sympathie�für�den�Islam�erwecken.]

10.�Man�muss�so�glauben,�wie�dies�wahre�Muslime�tun,�die�sichnicht�von� jenem�Weg� trennen,�auf�den�unser�Prophet�und� seineedlen�Gefährten�wiesen.�Damit�man�also�ein�korrektes�Iman�hat,muss� man� der� Aqîda� (Glaubensweise)� der� Ahlus-Sunnaentsprechend�glauben.�[Wer�dem�Wissen,�das�in�den�Büchern�der

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Gelehrten�der�Ahlus-Sunna�steht,�also�den�wahren�Werken�überden� Islam,� folgt,� der� bekommt� die� Sawâb� (Belohnung)� vonhundert� Schuhadâ� (Gefallene� auf� dem�Weg� Allahs).� Jeder� derGelehrten� einer� der� vier� rechtmäßigen� Rechtsschulen� ist� einGelehrter� der� Ahlus-Sunna.� Der� größte� Gelehrte� der� Ahlus-Sunna�ist�Imam�Abû�Hanîfa,�möge�Allah�mit�ihm�barmherzig�sein.Diese�Gelehrten�zeichneten�auf,�was�sie�von�den�edlen�Gefährtenlernten� und� diese� wiederum� berichteten� nur� das,� was� sie� vomPropheten�Muhammad,�möge�Allah�ihn�segnen�und�ihm�Friedenschenken,�hörten.]

DIE AQÎDA DER AHLUS-SUNNA

Die� erste�Bedingung� des�Muslimseins� ist� es,� Iman� zu� haben.Damit� aber� das� Iman� korrekt� ist,� muss� es� der� Aqîda(Glaubensweise)�der�Ahlus-Sunna�entsprechen.�Die�erste�Pflichteines�Mannes�oder�einer�Frau,�die�zurechnungsfähig�und�mündigsind,�ist�es,�die�Grundlagen�des�Imans,�wie�sie�in�den�Werken�derGelehrten�der�Ahlus-Sunna� aufgezeichnet� sind,� zu� erlernen�unddiesen� entsprechend� zu� glauben.�Die�Rettung� vor� der� Strafe� imDschahannam� (Hölle)� hängt� davon� ab,� dass� man� an� dieseGlaubensgrundlagen�so�glaubt,�wie�diese�Gelehrten�sie�überlieferthaben.� Nur� wer� auf� ihrem� Weg� schreitet,� wird� vor� demDschahannam� errettet.� Jene,� die� auf� dem� von� diesen�Gelehrtenbeschriebenen� Weg� gehen,� werden� „Sunniten“� oder� „Ahlus-Sunna“� genannt.� Siehe� hierzu� auch� den� im� Buch� „IslamischeEthik“ zitierten�46.�Brief�des�Imam�Rabbânî,�möge�Allah�mit�ihmbarmherzig�sein.

In� einem� ehrwürdigen� Hadith� heißt� es� sinngemäß:� „MeineUmma (Gemeinschaft) wird sich in 73 Gruppen aufspalten. Nureine Gruppe unter diesen wird vor der Strafe des Dschahannamerrettet werden und die anderen werden zugrunde gehen, in denDschahannam eingehen.“ Jede�dieser�73�Gruppen�behauptet,�dasssie�den�Islam�befolgt�und�dass�die�Gruppe,�deren�Errettung�vomDschahannam�verkündet�wurde,�ihre�Gruppe�sei.�In�Vers�54�derSure�„al-Mu’minûn“�und�in�Vers�32�der�Sure�„ar-Rûm“�heißt�essinngemäß:� „Jede Gruppe freut sich, da sie glaubt, auf demrechten Weg zu sein.“ Allerdings�hat�unser�Prophet,�möge�Allahihn�segnen�und�ihm�Frieden�schenken,�das�Merkmal�der�Gruppe,die�unter�diesen�verschiedenen�Gruppen�die�errettete� sein�wird,sinngemäß� folgendermaßen� beschrieben:� „Angehörige dieser

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Gruppe sind jene, die sich auf dem Weg befinden, den ich undmeine edlen Gefährten beschreiten.“ Wer� auch� nur� einen� deredlen�Gefährten�nicht�liebt,�trennt�sich�von�der�Ahlus-Sunna.�Wernicht� der� Aqîda� der� Ahlus-Sunna� folgt,� der� wird� zum� Kâfir(Ungläubiger)� oder� zu� einem� Verirrten� der� Ahlul-Bid’a� (Leuteder�Bid’a).

Die Merkmale, dass jemand der Aqîda der Ahlus-Sunna folgt:

Allah,�der�Erhabene,�ist�mit�jenen�Muslimen,�deren�Iman�derAqîda� der� Ahlus-Sunna� entspricht,� zufrieden.� Diese� Aqîda� hatviele�Bedingungen.�Die�Gelehrten�der�Ahlus-Sunna�haben�diesefolgendermaßen�erklärt:

1.�Dass�man�an�die�sechs�Pfeiler�des�Imans,�also�an�die�ExistenzAllahs,�des�Erhabenen,�und�Seine�Einheit,�dass�Er�keinen�Partnerund�Gleichen� hat,� Seine�Engel,� Seine�Bücher,� Seine�Propheten,das�Leben�in�der�Âkhira�und�an�den�Qadar�(Bestimmung),�d.h.,dass� das� Gute� und� das� Schlechte� von� Allah,� dem� Erhabenen,erschaffen�wird,�glaubt.�(Diese�sind�in�dem�„Âmantu“�genanntenSpruch�zusammengefasst.)

2.�Dass�man�glaubt,�dass�das�letzte�der�von�Allah�offenbartenBücher,�der�edle�Koran,�das�Wort�Allahs,�des�Erhabenen,�ist.

3.�Der�Mu’min�darf�sein�eigenes�Iman�niemals�bezweifeln.

4.�Man�muss�die�edlen�Gefährten,�die�an�unseren�Propheten,möge�Allah�ihn�segnen�und�ihm�Frieden�schenken,�glaubten�undihn� zu� Lebzeiten� sahen,� alle� sehr� lieben.�Man� darf� über� keinenseiner�vier�Kalifen,�über�keinen�seiner�engen�Verwandten,�also�dieAhlul-Bayt,�und�über�keine�seiner�edlen�Frauen�schlecht�sprechen.

5.�Man�darf�die�Ibâdât�(Anbetungen)�nicht�als�einen�Teil�desImans� sehen.� Jene�unter�den�Mu’minûn,�die�an�die�Gebote�undVerbote�Allahs,�des�Erhabenen,�glauben,�diese�aber�aus�Faulheitnicht�erfüllen,�darf�man�nicht�als�Kâfirûn�ansehen�oder�als�solchebezeichnen.� Wer� die� Mahârim� (Verbote)� nicht� wichtig� nimmt,sondern� als� unbedeutend� ansieht� oder� wer� sich� über� den� Islamlustig�macht,�der�verliert�sein�Iman.

6.�Wer�sich�als�„Ahlul-Kibla“�bezeichnet�und�sagt,�dass�er�anAllah,�den�Erhabenen,�und�Seinen�Propheten�Muhammad,�Friede

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sei�mit� ihm,�glaubt,�aber�dennoch�einer� falschen�Aqîda�anhängt,darf�nicht�als�Kâfir�bezeichnet�werden,�d.h.,�es�darf�kein�Takfîr�ihmgegenüber�gemacht�werden.

7.� Die� Salât� sollte� hinter� jedem� Imam� (Vorbeter)� verrichtetwerden,� solange� von� ihm� keine� offenkundigen� Sünden� bekanntsind.�Dieses�Urteil�gilt�auch�für�Emire�und�Gouverneure,�die�dieFreitags-�und�Festgebete�leiten.

8.�Die�Muslime� dürfen� nicht� gegen� die� über� sie� regierendenEmire� und� andere� Autoritäten� rebellieren.� Khurûdsch,� alsoRebellion,� bedeutet,� Fitna� (Zwietracht)� zu� verursachen� und� sieführt� zu� allen�möglichen�Übeln.�Man�muss� für� die�RegierendenBittgebete�sprechen,�dass�sie�Gutes�tun�und�wenn�es�möglich�seinsollte,� sollte�man� ihnen�mit�annehmbaren�Worten�Nasîha� (guterRat)�geben,�damit�sie�von�Fisq�(Sünden)�ablassen.

9.� Es� ist� sowohl� für� Männer� als� auch� für� Frauen� dschâiz(zulässig),� dass� sie� beim� Verrichten� des� Wudû’� mit� der� nassenHand�ein�Mal�über�Khuff�(Wudû’-�bzw.�Ledersocken)�streichen,statt� die� Füße� zu� waschen,� ohne� dass� es� dafür� einer� Udhr(Entschuldigung)�oder�einer�Darûra� (zwingende�Notwendigkeit)bedarf.�Solches�feuchte�Bestreichen�ist�über�den�nackten�Fuß�oderüber�gewöhnliche�Socken�nicht�gestattet.

10.� Man� muss� daran� glauben,� dass� die� Mi’râdsch� (Aufstiegdurch� die� Himmel)� unseres� Propheten,� möge� Allah� ihn� segnenund�ihm�Frieden�schenken,�sowohl�mit�dem�Rûh�(Geist)�als�auchmit�dem�Körper�stattfand.�Jene,�die�behaupten,�dass�die�Mi’râdschnur�ein�Zustand�war,�d.h.�im�Traum�geschah,�trennen�sich�von�derAqîda�der�Ahlus-Sunna.

Die�Mu’minûn�werden�in�der�Dschanna�(Paradies)�Allah,�denErhabenen,� sehen.� Am� Yawmul-Qiyâma� (Tag� des� Gerichts)werden� die� Propheten� und� die� Sâlihûn� (rechtschaffene� Diener)Schafâ’a�(Fürsprache)�einlegen.�Es�gibt�eine�Befragung�im�Grab.Das�Leiden�im�Grab�werden�sowohl�der�Rûh�als�auch�der�Körpererfahren.� Die� Karâmât� der� Awliyâ� (Freunde� Allahs,� desErhabenen)�sind�wahr.�Karâmât�sind�außergewöhnliche�Zustände,die� sich� bei� von� Allah,� dem� Erhabenen,� geliebten� Dienernereignen� und� die� eine�Großzügigkeit� und� ein�Geschenk�Allahs,des� Erhabenen,� an� diese� Diener� sind� und� die� Er� Seine„Sunnatullah“� (Brauch� Allahs)� genannten� Naturgesetze,� alsoGesetze� der� Physik,� Chemie� und� Biologie,� außer� Kraft� setzendereignen�lässt.�Diese�Ereignisse�sind�so�zahlreich,�dass�sie�nicht�zu

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leugnen�sind.�Die�Arwâh�(Geister;�Pl.�von�Rûh)�der�Verstorbenenvernehmen� im� Grab� die� Taten� und� Worte� der� Lebenden.� DieBelohnungen�für�das�Rezitieren�des�edlen�Korans,�für�das�Gebenvon� Sadaqa� (Almosen)� und� sogar� für� alle� unsere� Ibâdât(Anbetungen)� den�Arwâh� der�Verstorbenen� zu� schenken,� nütztdiesen�und�trägt�dazu�bei,�dass�ihr�Leiden�verringert�oder�gänzlichaufgehoben�wird.�An�alle�diese�Sachen�zu�glauben,�ist�ein�Zeichendafür,�dass�jemand�der�Aqîda�der�Ahlus-Sunna�folgt.

DIE PFEILER DES IMANS

Die� Pfeiler� des� Imans� sind� 6:� Diese� sind� in� dem� „Âmantu“genannten�Spruch� zusammengefasst.�Dass�das� Iman�der�Glaubean�bestimmte�sechs�Sachen�ist,�hat�der�Prophet�Muhammad,�mögeAllah�ihn�segnen�und�ihm�Frieden�schenken,�verkündet.�Man�siehtalso,�dass�es�für�jeden�Muslim�erforderlich�ist,�seinen�Kindern�den„Âmantu“�genannten�Spruch�vor�allen�anderen�Dingen�auswendigzu�lehren�und�über�seine�Bedeutung�zu�unterrichten.

Der�„Âmantu“ genannte Spruch lautet: „Âmantu billâhi waMalâikatihi wa Kutubihi wa Rusulihi wal-Yawmil-âkhiri wa bil-Qadari, khayrihi wa scharrihi minallahi ta’âlâ wal-Ba’thu ba’dal-Mawti haqqun. Asch-hadu an lâ ilâha illallah wa asch-hadu annaMuhammadan abduhu wa rasûluhu.“ („Ich�glaube�an�Allah,�SeineEngel,�Seine�Bücher,�Seine�Propheten,�den� letzten�Tag�und�denQadar�(Bestimmung),�d.h.,�dass�das�Gute�und�das�Schlechte�vonAllah�geschickt� ist,�und�an�die�Auferstehung�nach�dem�Tod.�Ichbezeuge,�dass�es�keinen�Gott�gibt�außer�Allah�und� ich�bezeuge,dass�Muhammad�Sein�Diener�und�Sein�Prophet�ist.“)

Erster Pfeiler

DER GLAUBE AN ALLAH, DEN ERHABENEN

„Âmantu� billâhi“� bedeutet,� dass� man� an� die� Existenz� vonAllah,�dem�Erhabenen,�und�an�Seine�Einheit�glaubt,�dies�im�Qalbbestätigt�und�mit�Worten�ausspricht.�Allah,�der�Erhabene,�existiertund� Er� ist� Einer.� Das� Wort� „Einer“� hat� zwei� verschiedeneBedeutungen.�Die�erste�Bedeutung�ist�das�Zahlmäßige,�nämlich,dass�Eins�die�Hälfte�von�Zwei� ist�und�die�erste�der�Zahlen.�Dieandere� Bedeutung� ist,� dass� es� keinen� Teilhaber� und� keinen

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Gleichen�gibt,�also�„Einzig“�ist.�Allah,�der�Erhabene,�ist�„Einer“bzw.� der� „Einzige“,� nicht� im� Sinne� der� Zahl,� sondern� in� demSinne,� dass� Er� keinen� Partner� und� keinen� Gleichen� hat.� Dasbedeutet,�dass�es�keinen�Partner�gibt,�der�Ihm�in�Seinem�Wesenoder� in� Seinen� Eigenschaften� gleicht.� So,� wie� die� Wesen� undEigenschaften� der� Geschöpfe� nicht� dem� Wesen� und� denEigenschaften� ihres� Schöpfers� ebenbürtig� sein� können,� so� sindauch�das�Wesen�und�die�Eigenschaften�des�Schöpfers�nicht�denender�Geschöpfe�gleich.

Der� Schöpfer� aller� Glieder� jedes� Geschöpfs,� jeder� seinerZellen� ist�Allah,� der�Erhabene,� der� sie� aus� dem�Nichts� erschuf.Nichts�und�niemand�kann�je�die�Wahrheit�des�Wesens�Allahs,�desErhabenen,�begreifen�und�wissen.�Er� ist�über�alles,�was�der�Aql(Verstand)�und�die�Vorstellungskraft�sich�erdenken�und�vorstellenkönnen,� erhaben� und� davon� frei.� Es� ist� nicht� dschâiz� (zulässig),über�Sein�Wesen�nachzudenken�oder�sich�Vorstellungen�darüberzu�machen.�Man�muss�aber�Seine�Eigenschaften�und�Namen,�dieim� edlen� Koran� verkündet� sind,� lernen� und� Seine� Ulûhiyya(Göttlichkeit)� anhand� dieser� akzeptieren� und� bestätigen.� AlleSeine�Eigenschaften�und�Namen�sind�anfangslos�und�ewig.�So,�wieSein�Wesen�nicht�an�irgendeinem�Ort�befindlich�ist,�so�ist�es�auchdarüber�erhaben,�durch�die�sechs�Richtungen�beschränkt�zu�sein.D.h.,� es� ist� nicht� irgendwo� „vorne“,� „hinten“,� „rechts“,� „links“,„oben“�oder�„unten“.

Das�einzige,�was�man�über�Sein�Wesen�sagen�kann,�ist,�dass�esüberall�und�immer�gegenwärtig�ist.

Die�Eigenschaften�Allahs,�des�Erhabenen,�sind�14.�Sechs�dieserEigenschaften� werden� „Sifâtudh-Dhâtiyya“� (Eigenschaften� desWesens)�und�acht�von�ihnen�„Sifâtuth-Thubûtiyya“�(feststehendeEigenschaften)� genannt.� Es� ist� unbedingt� erforderlich,� dieBedeutungen� dieser� Eigenschaften� zu� lernen� und� auswendig� zukennen.

SIFÂTUDH-DHÂTIYYA

1.�Wudschûd�(Existenz):�Allah,�der�Erhabene,�existiert.�SeineExistenz�ist�anfangslos.�Seine�Existenz�ist�Wâdschibul-Wudschûd(notwendige�Existenz).

2.� Qidam� (Anfangslosigkeit):� Die� Existenz� Allahs,� desErhabenen,�hat�keinen�Anfang.

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3.�Baqâ�(Ständigkeit):�Die�Existenz�Allahs,�des�Erhabenen,�hatkein�Ende.�Er�hört�niemals�auf�zu�existieren.�So,�wie�es�unmöglichist,�dass�Er�einen�Partner�hätte,�so�ist�auch�das�Nicht-Existieren�fürSein�Wesen�und�Seine�Eigenschaften�unmöglich.

4.�Wahdâniyya�(Einzigkeit):�Allah,�der�Erhabene,�hat�keinenTeilhaber�und�Gleichen�an�Seinem�Wesen,�Seinen�Eigenschaftenund�Seinem�Tun.

5.� Mukhâlafatun� lil-Hawâdith� (völlige� Andersheit� als� alleszeitlich� Existierende):� Allah,� der� Erhabene,� ähnelt� weder� inSeinem�Wesen�noch�in�Seinen�Eigenschaften�den�Wesen�oder�denEigenschaften�von�Geschöpfen.

6.�Qiyâm�bi-Nafsihi�(Selbst-Ständigkeit):�Allah,�der�Erhabene,existiert�durch�Sein�Wesen�Selbst-Ständig.�Er�ist�nicht�auf�Raumund�Ort�angewiesen.�Er�existierte,�als�es�keine�Materie�und�keinenOrt� gab.� Er� ist� über� jede� Art� der� Bedürftigkeit� erhaben.� SeinWesen�verbleibt�so,�wie�es�vor�der�Hervorbringung�der�Schöpfungwar,�ewig�und�unverändert.

SIFÂTUTH-THUBÛTIYYA

1.�Hayât�(Leben):�Allah,�der�Erhabene,�ist�der�Lebendige.�SeinLeben� gleicht� nicht� dem� der�Geschöpfe� und� ist,� Seinem�Wesengebührend,�anfangslos�und�ewig.

2.�Ilm�(Wissen):�Allah,�der�Erhabene,�weiß�alles.�Sein�Wissengleicht�nicht�dem�Wissen�der�Geschöpfe.�Er�sieht�und�weiß�um�dieAmeise,�die�in�dunkelster�Nacht�auf�einem�schwarzen�Stein�läuft.Er� kennt� die� Gedanken� und� Regungen� in� den� Herzen� derMenschen� und� kennt� ihre� Absichten.� In� Seinem�Wissen� findetkeinerlei�Wandel�oder�Änderung�statt.�Sein�Wissen�ist�anfangslosund�ewig.

3.�Sam’�(Hören):�Allah,�der�Erhabene,�ist�der�Hörende.�Er�hörtohne�Mittel� und� ohne� Richtung.� Sein� Hören� gleicht� nicht� demHören�Seiner�Diener.�Auch�diese�Eigenschaft� ist�wie� alle� SeineEigenschaften�anfangslos�und�ewig.

4.� Basar� (Sehen):� Allah,� der� Erhabene,� ist� der� Sehende.� Ersieht�ohne�Mittel�und�ohne�Bedingung.�Sein�Sehen�bedarf�nichteines�Sehorgans.

5.� Irâda� (Wille):� Allah,� der� Erhabene,� ist� der�Wollende.� Er

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erschafft,� was� immer� Er� will.� Alles� ereignet� sich� durch� SeinenWillen.

Es�gibt�keine�Kraft,�die�Seinen�Willen�aufhalten�könnte.

6.�Qudra�(Macht):�Allah,�der�Erhabene,�hat�die�Macht,�alles�zutun.�Nichts�ist�zu�schwer�für�Ihn.

7.�Kalâm�(Sprache):�Allah,�der�Erhabene,�ist�der�Sprechende.Sein�Sprechen�ist�nicht�durch�Mittel,�Buchstaben,�Töne�oder�einSprechorgan.

8.�Takwîn�(Schöpfungsvermögen):�Allah,�der�Erhabene,�ist�derSchöpfer.�Es�gibt�keinen�anderen�Schöpfer�als�Ihn.�Er�ist�es,�deralles� erschafft.� Niemand� außer� Allah,� dem� Erhabenen,� darf„Schöpfer“�genannt�werden.

Es�ist�unmöglich,�die�Wahrheit�der�Eigenschaften�Allahs,�desErhabenen,�zu�begreifen.�Nichts�und�niemand�kann�Anteil�an�denEigenschaften�Allahs,� des�Erhabenen,� haben� oder� diesen� gleichsein.

Zweiter Pfeiler

DER GLAUBE AN DIE ENGEL

„Wa�Malâikatihi“�bedeutet,�dass�man�an�die�Engel�Allahs,�desErhabenen,�glaubt.�Sie�sind�alle�Diener�Allahs,�des�Erhabenen.�Siealle� befolgen� die� Befehle� Allahs,� des� Erhabenen.� Sie� begehenkeine�Sünden.�Sie�haben�kein�Geschlecht�und�sie�heiraten�nicht.Sie�sind� lebendig,�doch�sie�essen,� trinken�und�schlafen�nicht.�Siesind�Wesen� aus�Nûr� (Licht)� und� verfügen�über�Aql� (Verstand).Die�größten�unter�ihnen�sind�vier�an�der�Zahl.

1.�Dschabrâîl,�Friede�sei�mit�ihm:�Seine�Aufgabe�besteht�darin,den� Propheten� Wahy� (Offenbarung)� zu� bringen,� d.h.� AllahsGebote�und�Verbote�zu�verkünden.

2.� Isrâfîl,� Friede� sei� mit� ihm:� Er� ist� damit� beauftragt,� in� das„Sûr“� („Horn“)� zu� blasen.� Beim� ersten� Mal� werden� alleExistierenden,�die�den�Klang�des�Horns�vernehmen,�aufhören�zuexistieren�und�nur�Allah,�der�Erhabene,�wird�noch�existieren�undbeim�zweiten�Klang�werden�sie�wieder�existieren.

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3.�Mîkâîl,�Friede� sei�mit� ihm:�Er� ist�mit� der�Verwaltung�undZuteilung� von�Sachen�wie� die�Zuteilung�des�Rizq� (Versorgung)der�Geschöpfe,�Wertverfall�und�-anstieg,�Fülle�und�Knappheit�vonGütern� und� überhaupt� mit� jeder� Regung� und� Bewegungsämtlicher�Materie�beauftragt.

4.�Azrâîl,�Friede�sei�mit�ihm:�Dieser�Engel�ist�damit�beauftragt,die�Arwâh�(Geister)�der�Menschen�zum�Zeitpunkt�des�Todes�zuergreifen.�

Nach�diesen�gibt�es�vier�Gruppen�von�Engeln.�Die�„Träger�desThrons“� genannten� Engel� sind� vier� an� der� Zahl.� Die„Muqarrabûn“� („Nahen“)� sind� Engel,� die� in� der� göttlichenGegenwart�weilen.�Die�großen�unter�den�Engeln,�die�das�Leid�derStrafen�im�Dschahannam�(Hölle)�zufügen,�werden�„Karûbiyyûn“genannt.�Die�„Engel�der�Barmherzigkeit“�werden�„Rûhâniyyûn“genannt.�Der� höchste� der� Engel� der�Dschanna� (Paradies)� heißt„Ridwân“� und� der� höchste� der� Engel� des� Dschahannam� heißt„Mâlik“.� Die� Engel� des� Dschahannam� werden� „Zabâniyyûn“genannt.� Die� Engel� sind� die� Geschöpfe,� deren� Zahl� die� größteunter�allen�Geschöpfen�ist.�In�den�Himmeln�gibt�es�keinen�Fleck,an�dem�nicht�Engel�im�Zustand�der�Anbetung�befindlich�sind.

Dritter Pfeiler

DER GLAUBE AN DIE BÜCHER

„Wa�Kutubihi“�bedeutet,�dass�man�an�alle�Bücher,�die�Allah,der� Erhabene,� offenbart� hat,� glaubt.� Allah,� der� Erhabene,� hatdiese� Bücher� manchen� Propheten� mittels� des� „Dschabrâîl“genannten� Engels� als� hörbare� Worte,� anderen� auf� Tafelngeschrieben� und� wieder� anderen� ohne� Engel� als� Mittler,� alsodirekt,�offenbart.�Alle�diese�Offenbarungen�sind�das�Wort�Allahs,des� Erhabenen.� Sie� sind� anfangslos� und� ewig.� Sie� sind� nichterschaffen.�Sie� sind�alle�wahr.�Allah,�der�Erhabene,�hat�uns�von104� offenbarten� Büchern� berichtet.� Unter� diesen� sind� die� 10„Suhûf“� (kleinere� Bücher),� die� Âdam,� Friede� sei� mit� ihm,offenbart�wurden;�die�50�Suhûf,�die�Schît,�Friede�sei�mit�ihm;�die30� Suhûf,� die� Idrîs,� Friede� sei� mit� ihm;� und� die� 10� Suhûf,� dieIbrâhîm,�Friede�sei�mit�ihm,�offenbart�wurden,�sowie�die�„Kutub“(Bücher),� nämlich� die�Thora,� die�Mûsâ,� Friede� sei�mit� ihm;� derPsalter,�der�Dâwud,�Friede�sei�mit�ihm;�das�Evangelium,�das�Îsâ,

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Friede� sei�mit� ihm;� und�der� edle�Koran,� der�Muhammad,�mögeAllah�ihn�segnen�und�ihm�Frieden�schenken,�offenbart�wurde.�

Damit�Menschen�im�Diesseits�in�Ruhe�und�Frieden�leben�undim�Jenseits�das�ewige�Glück�erlangen�können,�offenbarte�Allah,der�Erhabene,�vielen�Propheten�vom�ersten�Menschen�und�erstenPropheten�Âdam,�Friede�sei�mit� ihm,�bis�zum�letzten�ProphetenMuhammad,� Friede� sei� mit� ihm,� Bücher.� In� diesen� Büchernwurden�die�Grundlagen�des�Imans�und�der�Ibâdât�verkündet�undalle�Sachen,�die�Menschen�zum�Leben�brauchen,�mitgeteilt.

Der� edle� Koran� ist� das� letzte� dieser� Bücher� Allahs,� desErhabenen.�Nach�der�Offenbarung�des�edlen�Korans�wurden�dieverkündeten�Gesetze�aller�anderen�göttlichen�Bücher�aufgehoben.Der� edle� Koran� wurde� Muhammad,� Friede� sei� mit� ihm,� vonDschabrâîl,�Friede�sei�mit�ihm,�in�einem�Zeitraum�von�23�Jahrenüberbracht.� Im� edlen� Koran� gibt� es� 114� „Suren“� (Kapitel)� und6236�edle�„Âyât“�(Verse;�Sg.�Âya).�Dass�diese�Zahl� in�manchenBüchern�unterschiedlich� ist,� liegt�daran,�dass�ein� langer�Vers�alsein� paar� Verse� gezählt� wird.� Der� edle� Koran� wurde� seit� seinerOffenbarung�nicht� verändert�und�wird� es� auch� in�Zukunft� nichtwerden.�Der� edle�Koran� ist� das�Wort�Allahs.� Es� ist� unmöglich,dass�ein�solches�Buch�von�Menschen�verfasst�wird.�Es�war�und�istnicht�einmal�möglich,�etwas�Ähnliches�wie�einen�einzigen�seineredlen�Verse�zu�schreiben.

Nach�dem�Tod�unseres�Propheten,�möge�Allah�ihn�segnen�undihm�Frieden�schenken,�ließ�sein�erster�Kalif,�Abû�Bakr�as-Siddîq,möge�Allah�mit�ihm�zufrieden�sein,�alle�auswendig�gelernten�undniedergeschriebenen� Verse� des� edlen� Korans� sammeln.� Soentstand� das� Buch,� das� „Mushaf“� genannt� wird.� Alle� edlenGefährten� stimmten� darin� überein,� dass� dieser� im� Mushafgesammelte�Text�das�Wort�Allahs,�des�Erhabenen,� ist.�Zur�Zeitdes�dritten�Kalifen�Uthmân,�möge�Allah�mit� ihm�zufrieden�sein,wurden� sechs� Kopien� dieses� Mushaf� erstellt� und� in� mancheBezirke�des�Reichs�geschickt.

Der�edle�Koran�muss�auf�Arabisch�rezitiert�werden.

Transkriptionen�mit�anderen�Alphabeten�sind�kein�Koran.

a)� Wenn� man� den� Mushaf� in� die� Hand� nimmt,� muss� manWudû’�haben�und�man�sollte� sich�zur�Kibla�gewandt�setzen�undihn�aufmerksam�rezitieren.

b)� Man� sollte� die� Rezitation� gemächlich� und� in� Khuschû

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(andächtige�Ehrfurcht)�machen.

c)�Beim�Rezitieren�sollte�man�den�Text�des�Mushaf�anschauenund�jeden�Vers�gebührend�rezitieren.�

d)� Man� muss� beim� Rezitieren� die� Regeln� des� Tadschwîd(Regeln�der�korrekten�Rezitation)�beachten.

e)� Beim� Rezitieren� sollte� man� bedenken,� dass� es� das� WortAllahs,�des�Erhabenen,�ist.�

f)�Man�muss�stets�die�Gebote�und�Verbote�des�edlen�Koransbefolgen.

Vierter Pfeiler

DER GLAUBE AN DIE PROPHETEN

„Wa� Rusulihi“� bedeutet,� dass� man� an� alle� Propheten,� dieAllah,�der�Erhabene,�entsandt�hat,�glaubt.�Die�Propheten�wurdenentsandt,�um�die�Menschen�auf�den�richtigen�Weg�zu� leiten,�mitdem�Allah,�der�Erhabene,�zufrieden�ist.�Alle�Propheten�haben�zuein� und� demselben� Iman� aufgerufen.� Der� Glaube� an� diePropheten,�Friede�sei�mit�ihnen,�erfordert,�dass�man�daran�glaubt,dass�sie�sieben�Eigenschaften�besitzen.

1.� Isma� (Unfehlbarkeit):� Die� Propheten� begehen� keinerleiSünden.�Keiner�der�Propheten�begeht� je�eine�kleine�oder�großeSünde,� die� in� irgendeinem� Dîn� verboten� war� oder� verbotenwerden�würde.

2.� Amâna� (Vertrauenswürdigkeit):� Die� Propheten� sindMenschen,� die� in� jeder� Hinsicht� vertrauenswürdig� sind.� Siemissbrauchen� niemals� das� Vertrauen� und� die� Amâna(Anvertrautes).

3.�Sidq�(Wahrhaftigkeit):�Die�Propheten�sind�Menschen,�die�inallen�ihren�Worten�und�Taten�korrekt�und�ehrlich�sind.�Sie�lügenniemals.

4.� Fatâna� (Scharfsinn):� Die� Propheten� sind� Menschen,� diebesonders�intelligent�und�besonders�klug�sind.�Von�Menschen�mitMängeln�wie�Blindheit�und�Taubheit�und�von�Frauen�ist�niemandals�Prophet�ernannt�worden.

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5.�Tablîgh�(Kundgabe�der�Botschaft):�Alles,�was�die�Prophetenden� Menschen� verkündeten,� erfuhren� sie� durch� Wahy(Offenbarung)�von�Allah,�dem�Erhabenen.�Keins�der�Gebote�undVerbote,� die� sie� verkündeten,� sind� ihre� eigenen�Gedanken.� Sieverkündeten�ausnahmslos�alles,�was�ihnen�zu�verkünden�befohlenwurde.

6.� Adâla� (Gerechtigkeit):� Die� Propheten� begehen� niemalsUnrecht� und� Ungerechtigkeit.� Sie� machen� niemals� umirgendjemandes�willen�Abstriche�von�der�Gerechtigkeit.

7.�Amnul-Azl�(Unentlassenheit):�Sie�werden�niemals�aus�ihrerAufgabe,� Prophet� zu� sein,� entlassen.� Sie� bleiben� sowohl� imDiesseits�als�auch�im�Jenseits�Propheten.

Ein� Prophet,� der� einen� neuen� Dîn� und� eine� neue� Scharia(göttliches�Gesetz)�bringt,�wird�„Rasûl“�(Pl.�Rusul)�genannt.

Ein� Prophet,� der� keinen� neuen� Dîn,� bringt,� sondern� dieMenschen� zum� zuvor� etablierten� Dîn� aufruft,� wird� „Nabî“� (Pl.Anbiyâ)� genannt.�Der�Glaube� an� die� Propheten� erfordert,� dassman,� ohne� einen�Unterschied� zwischen� ihnen� zu�machen,� daranglaubt,� dass� sie� alle� von� Allah,� dem� Erhabenen,� auserwählte,wahrhaftige� und� ehrliche�Menschen� sind.� Jemand,� der� an� einenvon� ihnen�nicht�glaubt,� ist� so,�als�würde�er�an�keinen�von� ihnenglauben.

Das�Prophetentum�kann�nicht�durch�Anstrengung,�durch�vieleIbâdât,� durch� Askese� oder� das� Reifen� durch� Widrigkeitenerarbeitet,� erlangt� werden.� Es� kann� einzig� und� allein� als� einegütige� Gabe� von� Allah,� dem� Erhabenen,� und� als� Seine� Wahlerlangt� werden.� Die� genaue� Zahl� aller� Propheten� ist� nichtbekannt.� Eine� berühmte� Überlieferung� besagt,� dass� ihre� Zahlmehr�als� 124�Tausend�beträgt.�Von�diesen� sind�313�Rusul,�nacheiner� anderen� Überlieferung� 315.� Sechs� dieser� Rusul� sind� denanderen�Rusul�überlegen.�Diese�sechs�Rusul�werden�„Ulul-Azm“genannt.� Diese� sind:� Âdam,� Nûh,� Ibrâhîm,� Mûsâ,� Îsâ� undMuhammad�Mustafâ,�Friede�sei�mit�ihnen.�Die�Namen�von�33�derPropheten� sind� berühmt.� Diese� sind:� Âdam,� Idrîs,� Schît,� Nûh,Hûd,� Sâlih,� Ibrâhîm,�Lût,� Ismâ’îl,� Ishâq,�Ya’qûb,�Yûsuf,�Ayyûb,Schu’ayb,�Mûsâ,�Hârûn,�Khidr,�Yûscha’� ibn�Nûn,� Ilyâs,�Alyasa’,Dhul-Kifl,� Scham’ûn,� Ischmû’îl,� Yûnus� ibn� Matâ,� Dâwud,Sulaymân,� Luqmân,� Zakariyyâ,�Yahyâ,�Uzayr,� Îsâ� ibn�Maryam,Dhul-Qarnayn�und�Muhammad,�Friede�sei�mit�ihnen.

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Nur�von�28�der� genannten�Propheten�werden�die�Namen� imedlen�Koran�erwähnt.�Es�gibt�Meinungsverschiedenheit�darüber,ob�Dhul-Qarnayn,�Luqmân,�Uzayr�und�Khidr�Propheten�waren.Im�„Maktûbât-i Ma’sûmiyya“ steht�im�2.�Band,�Brief�36,�dass�dieÜberlieferung,� die� besagt,� dass� Khidr,� Friede� sei� mit� ihm,� einProphet�war,�eine�gewichtige�ist.�In�seinem�182.�Brief�steht:�„DieTatsache,� dass� Khidr� in� Gestalt� eines� Menschen� erscheint� undeinige� Sachen� tut,� bedeutet� nicht,� dass� er� noch� lebt.� Allah,� derErhabene,�erlaubt�seinem�Rûh�(Geist)�und�den�Arwâh�(Geister)vieler� Propheten� und�Awliyâ� (Freunde�Allahs,� des�Erhabenen),dass� sie� sich� in� Menschengestalt� manifestieren.� Dass� man� siederart�zu�sehen�bekommt,�bedeutet�nicht,�dass�sie�noch�unter�denLebenden�im�Diesseits�wandeln.“

Unser Prophet MUHAMMAD, Friede sei mit ihm

Er�ist�der�Prophet�Allahs,�des�Erhabenen,�d.h.�Rasûlullah.�Erist�Sein�Geliebter,�d.h.�Habîbullah.�Er�ist�der�überlegenste�und�derletzte� der� Propheten.� Sein� Vater� heißt� Abdullah.� Er� wurde� imJahre�571�n.�Chr.,�am�12.�Tag�des�Monats�Rabî’ul-awwal,� in�derNacht�zum�Montag,�gegen�Morgen,�in�Mekka�geboren,�was�dem20.�April�des�Sonnenkalenders�entspricht.�Sein�Vater�verstarb�vorseiner� Geburt.� Als� der� ehrwürdige� Muhammad,� Friede� sei� mitihm,�sechs�Jahre�alt�war,�verstarb�auch�seine�Mutter�und�als�er�achtJahre�alt�war,�sein�Großvater.�Danach�wuchs�er�unter�der�Obhutseines�Onkels�Abû�Tâlib�auf.�Im�Alter�von�25�Jahren�heiratete�erKhadîdscha�al-Kubrâ� (Khadîdscha,�die�Großartige),�möge�Allahmit� ihr� zufrieden� sein.� Er� hatte� mit� ihr� vier� Töchter� und� zweiSöhne.�Sein�erster�Sohn�hieß�Qâsim.�Aus�diesem�Grund�wird�derehrwürdige�Muhammad,�Friede�sei�mit�ihm,�auch�„Abul-Qâsim“(Vater�des�Qâsim)�genannt.

Als� er� 40� Jahre� alt� war,� wurde� ihm� verkündet,� dass� er� derProphet�der�Menschen�und�der�Dschinn�(Wesen�aus�rauchlosemFeuer)�ist.�Drei�Jahre�später�begann�er,�die�Menschen�zum�Imanaufzurufen.�Als�er�52�Jahre�alt�war,�wurde�er�in�einer�Nacht�vonMekka�nach�Quds�(Jerusalem)�gebracht�und�von�dort�aus�wurdeer� in� die�Himmel� hin-� und�wieder� zurückgebracht.�Diese�Reisewird�„Mi’râdsch“�(Aufstieg�durch�die�Himmel)�genannt.�Währendder�Mi’râdsch�sah�er�die�Dschanna�(Paradies)�und�ihre�Stufen,�denDschahannam� (Hölle)� und� seine� Stufen� und� das�Antlitz�Allahs,des� Erhabenen.� Die� täglichen� fünf� Gebete� wurden� in� dieser

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Mi’râdsch-Nacht� zur� Fard.� Nach� den� Berichten� derGeschichtsschreiber� reiste� er� im� Jahre� 622� n.� Chr.� auf� BefehlAllahs,� des� Erhabenen,� von� Mekka� nach� Medina.� Diese� Reisewird� „Hidschra“� (Auswanderung)� genannt.� Der�Montag,� der� 8.Rabî’ul-awwal,� an� dem� er� in� dem� medinensischen� Dorf� Qubâankam� und� der� dem� 20.� September� des� Sonnenkalendersentspricht,� wurde� zum� Jahresbeginn� des� muslimischenSonnenkalenders.� Der� muslimische� Mondkalender� beginnt� mitdem�Monat�Muharram�jenes�Jahres�und�ein�Mondjahr�wird�voll,wenn�der�Mond�die�Erde�12-mal�umrundet.�Im�Jahre�11�nach�derHidschra�[632�n.�Chr.]�verstarb�er�am�Vormittag�des�12.�Rabî’ul-awwal,�einem�Montag.� In�der�Nacht�von�Dienstag�auf�Mittwochwurde� er� um� Mitternacht� in� der� Kammer,� in� der� er� verstarb,beerdigt,�möge�Allah�ihn�segnen�und�ihm�Frieden�schenken.�Als�erverstarb,� war� er� nach� dem� Mondkalender� 63� und� nach� demSonnenkalender�61�Jahre�alt.

Der� ehrwürdige�Muhammad,� Friede� sei� mit� ihm,� hatte� einehelle�Haut.�Er�war�der� schönste�aller�Menschen.�Doch�er� stelltediese�Schönheit�nicht�jedem�zur�Schau.�Wer�ihn�einmal�zu�sehenbekam� und� wer� ihn� auch� nur� im� Traum� sieht,� dessen� Lebenverläuft� von� da� an� voller� Freude� und� Heiterkeit.� Er� ist� derüberlegenste� aller� Menschen,� die� je� zu� irgendeiner� Zeit� anirgendeinem� Ort� der� Erde� lebten� und� leben� werden.� Sein� Aql(Verstand),� sein�Denken,� sein� schöner�Charakter� und� die�Kraftaller� seiner� Glieder� sind� denen� jedes� anderen� Menschenüberlegen.

Als�er�ein�Kind�war,�wurde�er�zwei�Mal�von�Händlern�auf�eineReise� nach� Damaskus� mitgenommen,� doch� sie� beendeten� dieReise� am� „Busrâ“� genannten� Ort� und� kehrten� zurück.� Außerdiesen�beiden�Reisen�unternahm�er�keine�weiteren�Reisen.�Er�wardes�Lesens�und�Schreibens�unkundig.�Er�besuchte�nie�eine�Schuleund�wurde�von�niemandem�unterrichtet.�Dennoch�wusste�er�alles,d.h.,�wann�immer�er�über�etwas�nachdachte�und�etwas�zu�wissenwünschte,�lehrte�ihn�Allah,�der�Erhabene.�Der�Engel�Dschabrâîl,Friede� sei�mit� ihm,� kam� zu� ihm� und� sagte� ihm� alles,� was� er� zuwissen� wünschte.� Sein� gesegnetes� Qalb� (Herz)� strahlte� wie� dieSonne�Nûr�(Licht)�um�sich.�Die�Nûr�(Lichter)�der�Ma’rifa�(Wissenvon/über� Allah),� die� er� ausstrahlte,� breiteten� sich� wieelektromagnetische�Wellen�überall�auf�der�Erde�und�im�Himmelaus.� Jetzt� nach� seinem� Tod� strahlen� sie� von� seinem� Grab� ausweiter.�Die�Kraft�dieser�Ausstrahlung�nimmt�in�jedem�Augenblick

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zu.� So� wie� es� Radioempfänger� braucht,� um� elektromagnetischeWellen�zu�empfangen,�muss�man,�um�die�Nûr,�die�er�ausstrahlt,empfangen� zu� können,� ein�Qalb� haben,� das�man� reinigt,� indemman� an� ihn� glaubt,� ihn� liebt� und� auf� dem� Weg,� den� er� wies,schreitet.�Wer� solch� ein�Qalb� hat,� der� empfängt� die�Nûr,� die� erausstrahlt�und�sein�Qalb�wiederum�strahlt�sie�in�seine�Umgebung.Menschen� solcher� Qualität� werden� „Walî� /� Awliyâ“� (Freund� /Freunde� Allahs,� des� Erhabenen)� genannt.� Wenn� man� einensolchen�Walî�kennt,�an�ihn�glaubt�und�ihn�liebt�und�wenn�man�mitAdab�(guter�Sitte)� in� seiner�Gegenwart� sitzt�oder�aus�der�Ferneseiner�mit�Adab�und�Liebe�gedenkt,�dann�beginnt�das�eigene�QalbNûr�und�Fayd�(spirituelles�Wissen)�aus�seinem�Qalb�zu�empfangenund�wird�dadurch�gereinigt�und�reif.

So,� wie�Allah,� der�Erhabene,� das� Licht� der� Sonne� zu� einemMittel� gemacht� hat,� damit� sich� unsere� materiellen� Körperentwickeln,�so�hat�Er�das�Qalb�Muhammads,�Friede�sei�mit�ihm,und� die� Nûr,� die� seinem�Qalb� entspringen,� zum�Grund� für� dasReifen�unserer�Arwâh�und�unserer�Herzen�(Qalb)�gemacht,�damitwir�in�unserem�Menschsein�zu�höheren�Stufen�aufsteigen�können.So,�wie�alle�Nährstoffe,�die�den�Menschen�nähren,�seinen�Körperaufbauen�und�ihm�Energie�liefern,�durch�die�Energie�der�Sonne,durch� Assimilation� entstehen,� so� entstehen� alle�Wirkungen� desZusammenseins�mit�Awliyâ,�ihrer�Worte�und�ihrer�Schriften,�diealle�Nahrung�für�den�Rûh�sind,�durch�die�Nûr,�die�aus�dem�Qalbdes� Propheten� Muhammad,� möge� Allah� ihn� segnen� und� ihmFrieden�schenken,�strahlen.

Durch� den� Engel�Dschabrâîl,� Friede� sei�mit� ihm,� offenbarteAllah,� der� Erhabene,� dem� ehrwürdigen�Muhammad,� Friede� seimit� ihm,� den� edlen� Koran.� Darin� gebot� Er� den� Menschen� dieSachen,�die�im�Diesseits�und�im�Jenseits�nützlich�sind�und�verbotihnen� die� Sachen,� die� schädlich� sind.� Die� Gesamtheit� dieserGebote� und� Verbote� wird� „Islam“� oder� „Ahkâmul-Ilâhiyya(göttliches�Gesetz)�genannt.

Jedes�einzelne�Wort�des�ehrwürdigen�Muhammad,�Friede�seimit�ihm,�ist�wahr,�wertvoll�und�nützlich.�Der�Mensch,�der�hieranglaubt,�wird�„Mu’min“�und�„Muslim“�genannt.�Jene,�die�auch�nuran�ein�einziges�Wort�des�ehrwürdigen�Muhammad,�Friede�sei�mitihm,�nicht�glauben,�werden�„Kâfir“�(Ungläubiger)�genannt.�Allah,der�Erhabene,�liebt�die�Mu’minûn.�Er�wird�sie�nicht�auf�ewig�imDschahannam�belassen.�Entweder�wird�Er�sie�erst�gar�nicht�in�denDschahannam�schicken�oder�wird�sie,�wenn�Er�sie�zur�Bestrafung

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für�ihre�Sünden�dort�eingehen�lässt,�wieder�aus�ihm�herausholen.Wer�ein�Kâfir�ist,�kann�nicht�in�die�Dschanna�einziehen.�Er�gehtdirekt� in� den� Dschahannam� ein� und� wird� dort� nie� wiederherauskommen.�Der�Glaube�an�den�Propheten�Muhammad,�mögeAllah�ihn�segnen�und�ihm�Frieden�schenken,�und�die�Liebe�zu�ihmsind�der�Quell� allen�Glücks,� allen�Friedens�und�alles�Guten.�Zuleugnen,�dass�er�ein�Prophet�ist,�ist�der�Quell�allen�Unglücks,�allerSchwierigkeiten�und�alles�Schlechten.

Sein�Wissen,�seine�Gotteskenntnis,�sein�Verständnisvermögen,seine� Glaubensstärke,� sein� Verstand,� seine� Klugheit,� seineGroßzügigkeit,� seine� Demut,� seine�Milde,� sein�Mitgefühl,� seineGeduld,� seine� Strebsamkeit,� sein� Eifer,� seine� Treue,� seineZuverlässigkeit,� sein�Mut,� seine� Ehrfurcht� einflößende� Präsenz,seine�Tapferkeit,�seine�Eloquenz,�seine�Klarheit�im�Ausdruck,�seinScharfsinn,�seine�Schönheit,�seine�Sorgfalt,�seine�Keuschheit,�seineFairness,� sein� Schamgefühl,� seine� Zuhd� (Abwendung� vonweltlichen� Gaben)� und� seine� Taqwâ� (Frömmigkeit)� waren� allegrößer�als�bei�allen�anderen�Propheten.�Er�verzieh�alles�Unrecht,das�ihm�von�Freund�oder�Feind�widerfuhr.�Er�reagierte�auf�diesenie.�Als�die�Kâfirûn�bei�der�Schlacht�von�Uhud� seine�gesegneteWange�verletzten�und�seinen�gesegneten�Zahn�brachen,�sprach�erfür� diejenigen,� die� dies� taten,� das� folgende�Bittgebet� (Duâ):�„Omein Herr! Verzeihe ihnen, denn sie sind Unwissende!“

Die� guten� Charaktereigenschaften� des� ehrwürdigenMuhammad,� Friede� sei� mit� ihm,� sind� sehr� viele.� Jeder� Muslimmuss� diese� lernen� und� sich� diese� Charaktereigenschaftenaneignen.� So� wird� es� möglich,� dass� man� im� Diesseits� und� imJenseits�vor�Unglück�und�Kummer�bewahrt�wird�und�die�Schafâ’a(Fürsprache)� dieses� „Meisters� beider� Welten“,� möge� Allah� ihnsegnen� und� ihm� Frieden� schenken,� erlangt.� Denn� in� einemehrwürdigen� Hadith� heißt� es� sinngemäß:� „Eignet euch dieEigenschaften Allahs, des Erhabenen, als Charaktereigenschaftenan!“

DIE EDLEN GEFÄHRTEN

Die�Muslime,�die�damit�geehrt�wurden,�das�gesegnete�Antlitzunseres� Propheten,� Friede� sei� mit� ihm,� zu� sehen� oder� seineschönen� Worte� zu� hören,� werden� „Ashâbul-Kirâm“� (edleGefährten)�genannt.�Nach�den�Propheten�ist�Abû�Bakr�as-Siddîq,möge� Allah� mit� ihm� zufrieden� sein,� der� beste� und� größte� aller

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Menschen,�die�je�lebten�und�leben�werden.�Er�ist�der�erste�Kalifdes� Propheten� Muhammad,� möge� Allah� ihn� segnen� und� ihmFrieden�schenken.�Nach�ihm�ist�der�beste�der�Menschen�der�zweiteKalif� Umar� ibn� al-Khattâb,� „Fârûq� al-A’zam“,� möge�Allah�mitihm�zufrieden�sein.�Nach�ihm�ist�der�beste�der�Menschen�der�dritteKalif,�ein�Quell�des�Imans,�der�Schamhaftigkeit�und�der�Ma’rifa,Uthmân�ibn�Affân,�möge�Allah�mit�ihm�zufrieden�sein.�Nach�ihmist� der� beste� der� Menschen� der� vierte� Kalif,� der� Besitzererstaunlicher� Überlegenheiten,� der� „Asadullah“� („Der� LöweAllahs“)� genannte� Alî� ibn� Abî� Tâlib,� möge� Allah� mit� ihmzufrieden� sein.�Wie� aus� den� ehrwürdigen�Hadithen� hierüber� zuverstehen�ist,�sind�die�edlen�Damen�Fâtima,�Khadîdscha,�Âischa,Maryam�und�Âsiya�die�besten�der�Frauen�in�der�Dunyâ.�In�einemehrwürdigen�Hadith�heißt�es�sinngemäß:�„Fâtima ist die beste derFrauen der Dschanna. Hasan und Husayn sind die besten derjungen Männer der Dschanna.“

Nach� diesen� sind� die� besten� der� edlen� Gefährten� die„Ascharatul-Mubasch-schara“� („Die�Zehn,� denen� die�Dschannaversprochen� wurde“).� Diese� sind� der� edle� Abû� Bakr� as-Siddîq,Umar� al-Fârûq,� Uthmân� ibn� Affân,� Alî� ibn� Abî� Tâlib,� AbûUbayda� ibn� al-Dscharrâh,� Talha,� Zubayr� ibn�Awwâm,� Sa’d� ibnAbî�Waqqâs,� Sa’îd� ibn�Zayd�und�Abdurrahmân� ibn�Awf,�mögeAllah�mit�ihnen�zufrieden�sein.�Nach�diesen�sind�die�besten�jene,die�an�der�Schlacht�von�Badr�teilgenommen�haben,�dann�jene,�diean�der�Schlacht�von�Uhud�teilgenommen�haben�und�nach�diesenjene,� die� beim� „Bî’atur-Ridwân“� genannten� Treueschwur� dabeiwaren.

Es� ist� wâdschib� (notwendig)� für� uns,� dass� wir� alle� edlenGefährten�des�Propheten�Muhammad,�möge�Allah�ihn�segnen�undihm�Frieden�schenken,�die�auf�seinem�Weg�ihr�Leben�und�ihrenBesitz� aufopferten�und� ihm�Beistand� leisteten,�mit�Respekt�undLiebe� erwähnen.� Äußerungen,� die� ihrer� Größe� widersprechen,sind� auf� keinen� Fall� dschâiz� (zulässig).� Respektlos� über� sie� zusprechen,�ist�ein�Zeichen�der�Verirrung.

Wer�den�Propheten�Muhammad,�möge�Allah�ihn�segnen�undihm� Frieden� schenken,� liebt,� der� muss� auch� alle� seine� edlenGefährten� lieben.� Denn� in� einem� ehrwürdigen� Hadith� heißt� essinngemäß:�„Wer meine Gefährten liebt, liebt sie, weil er michliebt. Wer sie nicht liebt, der liebt mich nicht. Wer sie betrübt, derbetrübt mich und wer mich betrübt, der betrübt Allah, denErhabenen. Wer Allah, den Erhabenen, betrübt, wird dafür auf

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jeden Fall bestraft werden.“ In� einem� anderen� ehrwürdigenHadith� heißt� es� sinngemäß:� „Wenn Allah, der Erhabene,jemandem aus meiner Umma (Gemeinschaft) Gutes zukommenlassen will, legt Er die Liebe zu meinen Gefährten in sein Qalb.Dann sind sie ihm so teuer wie sein eigenes Leben.“ Als� unserehrwürdiger� Prophet� verstarb,� lebten� in� der� Stadt� Medina� 33Tausend�edle�Gefährten.�Die�Zahl�aller�edlen�Gefährten�betrugmehr�als�124�Tausend.

Die Imame der vier Rechtsschulen und andereGelehrte

Was�die�Aqîda�und�das�Wissen�um�diese�betrifft,� gibt�es�nureinen�korrekten�Weg�und�das�ist�die�Madhab�(Weg�bzw.�Schule)der� „Ahlus-Sunna� wal-Dschamaa“� (Leute� der� Sunna� und� derGemeinschaft).� Vier� große� Gelehrte� haben� allen�Muslimen� aufder� ganzen� Welt� den� wahren� Weg� gezeigt;� sie� haben� dazubeigetragen,�dass�wir�den�Weg�Muhammads,�Friede�sei�mit� ihm,unverändert� und� authentisch� erlernen� können.� Der� erste� dieservier� Gelehrten� heißt� Imam� A’zam� Abû� Hanîfa� Nu’mân� ibnThâbit.� Er� ist� einer� der� größten� Gelehrten� des� Islam� und� derFührer�der�Ahlus-Sunna.�Der�zweite�ist�Imam�Mâlik�ibn�Anas,�derdritte� Imam�Muhammad� ibn� Idrîs� Schâfi’î� und� der� vierte� ImamAhmad�ibn�Hanbal,�möge�Allah�mit�ihnen�barmherzig�sein.

Wer�heute�nicht�einem�dieser�vier�Imame�folgt,�befindet�sich�ingroßer�Gefahr,�denn�er�hat�sich�vom�wahren�Weg�getrennt.�Wirhaben� in�diesem�Buch�Angelegenheiten,�die�die�Salât�betreffen,gemäß� der� hanefitischen�Madhab� vereinfacht� zusammengefasst,indem� wir� Bücher� von� großen� Gelehrten� dieser� Madhab� alsQuellen�nahmen.

Zwei� der� Schüler� dieser� vier� Imame� erlangten� einen� hohenRang� darin,� die� Wissenschaft� um� die� Details� derGlaubensgrundlagen� zu� verbreiten.� So� entstanden� zweiRechtsschulen� in� der� Lehre� der� „Aqîda“� genanntenGlaubensweise.�Das�wahre�Iman,�das�im�Einklang�mit�dem�edlenKoran�und�den�ehrwürdigen�Hadithen� steht,� ist�nur� jenes� Iman,wie� es� in� diesen� zwei�Rechtsschulen� gelehrt� wird.�Diese� beidensind�es,�die�das�Wissen�über�das�Iman�der�Ahlus-Sunna,�welche�die„Firqatun-Nâdschiyya“� (errettete� Gruppe)� ist,� in� der� Weltverbreiten.� Der� eine� heißt� Abû� Mansûr� al-Mâturîdî� und� der

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andere� Abul-Hasan� Alî� al-Asch’arî,� möge� Allah� mit� ihnenbarmherzig�sein.

Beide� Imame� haben� dasselbe� Iman� gelehrt.� Die� wenigenUnterschiede,�die�es� in� ihren�Lehren�gibt,� sind�nicht�wesentlich,sondern� im�Grunde� gleich.�Die�Gelehrten� des� Islam�werden� imedlen�Koran�und�den�ehrwürdigen�Hadithen�gelobt.�In�einem�Versdes� edlen�Korans� heißt� es� sinngemäß:�„Sind solche, die wissen,denen gleich, die nicht wissen?“ In�einem�anderen�Vers�heißt�essinngemäß:� „O Muslime! Erfragt das, was ihr nicht wisst, vondenen, die es wissen.“

In� ehrwürdigen� Hadithen� wurde� sinngemäß� überliefert:„Allah, der Erhabene, die Engel und alle Lebewesen sprechenDuâ für den Muslim, der den Menschen das Gute lehrt.“ „Am Tagdes Gerichts werden zuerst die Propheten, dann die Gelehrtenund dann die Schuhadâ (Gefallene auf dem Weg Allahs) Schafâ’a(Fürsprache) einlegen.“ „O ihr Menschen! Wisst, dass das Wissenvon den Gelehrten hörend gelernt wird.“ „Eignet euch Wissen an.Das Aneignen von Wissen ist eine Ibâda. Wer Wissen lehrt undwer es lernt, erhält die Sawâb für Dschihad.“ „Das Lehren desWissens ist wie das Geben von Sadaqa. Von einem GelehrtenWissen anzueignen, ist wie das Verrichten des Tahaddschud-Gebets.“ „Das Aneignen von Wissen ist verdienstvoller als alleNâfila-Ibâdât. Denn wer lernt, ist sowohl sich selbst als auchdenen, die er später lehrt, nützlich.“ „Wer lernt, um andere zulehren, bekommt den Lohn der Siddîqûn (Getreuen).“ „DasWissen ist ein Schatz. Sein Schlüssel ist das Fragen und Lernen.“„Eignet euch Wissen an und lehrt es.“ „Alles hat einen Ursprung,eine Quelle. Die Quelle der Taqwâ sind die Herzen (Qalb) derÂrifûn (Leute, die Ma’rifa, Wissen von/über Allah, denErhabenen, haben).“ „Das Lehren von Wissen ist Kaffâra (Sühne)für Sünden.“

Fünfter Pfeiler

DER GLAUBE AN DEN LETZTEN TAG

„Wal-Yawmil-âkhiri“� bedeutet,� dass� man� daran� glaubt,� dassdiese�Welt�ein�Ende�haben�und�der�letzte�Tag�kommen�wird.�Derpersönliche�Anfang�dieser�Zeitspanne,�die�„letzter�Tag“�genanntwird,�ist�der�Tag�des�Todes�einer�Person.�Sie�dauert�bis�zum�Ende

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dieses� „Qiyâma“� genannten� letzten� Tages.� Der� Grund� für� dieBezeichnung�„der�letzte�Tag“�ist,�dass�nach�ihm�keine�Nacht�mehrkommt;�oder,�weil�dieser�Tag�nach�dem�Ende�der�Zeit�der�Dunyâkommt.�Die�Zeit,�wann�dieser�letzte�Tag�anbrechen�wird,�wurdenicht�verkündet,�doch�unser�Prophet,�möge�Allah�ihn�segnen�undihm� Frieden� schenken,� hat� viele� Vorzeichen� dieses� Tagesbeschrieben.� Unter� diesen� sind� z.B.:� Der� edle� Mahdî� wirderscheinen;� Îsâ,� Friede� sei� mit� ihm,� wird� vom� Himmel� nachDamaskus� herabkommen;� der� Daddschâl� wird� erscheinen;� die„Yadschûdsch� und� Madschûdsch“� genannten� Leute� werdenüberall� Unruhe� stiften;� die� Sonne� wird� im� Westen� aufgehen;gewaltige�Erdbeben�werden�stattfinden;�das�Wissen�um�den�Dînwird�in�Vergessenheit�geraten;�Fisq�(Auflehnung�gegen�Allah,�denErhabenen)� und� Schlechtigkeit� werden� sich� überall� verbreiten;das,�was�harâm�ist,�wird�überall�ungezwungen�verrichtet;�im�Jemenwird� ein� großes� Feuer� ausbrechen;� die� Himmel� und� die� Bergewerden�zersplittern;�die�Sonne�und�der�Mond�werden�erlöschen.

Es�gibt�eine�Befragung�im�Grab.�Als�Antwort�auf�die�Fragender� Engel� Munkar� und� Nakîr� im� Grab� muss� man� folgendesauswendig� lernen� und� auch� Kindern� beibringen:� „Mein� Rabb(Herr)� ist� Allah,� der� Erhabene;� mein� Prophet� ist� Muhammad,Friede�sei�mit�ihm;�mein�Dîn�ist�der�Islam;�mein�Buch�ist�der�edleKoran;� meine� Kibla� ist� die� edle� Kaaba;� meine� Madhab� in� derAqîda�ist�die�Ahlus-Sunna�wal-Dschamaa;�und�meine�Madhab�inmeinen�Handlungen�ist�die�Madhab�des�Imam�Abû�Hanîfa.“�AmYawmul-Qiyâma�(Tag�der�Auferstehung)�werden�alle�Menschenaus� ihren� Gräbern� auferweckt� und� am� „Mawqiful-Makhschar“(Platz� der� Versammlung)� zusammengebracht.� Den� Sâlihûn(rechtschaffene�Diener)�werden�die�Bücher�ihrer�Taten�von�ihrerRechten�her�gegeben,�den�Schlechten�von�hinten�oder�von� ihrerLinken�her.�Wenn�Allah,�der�Erhabene,�will,�wird�Er�jede�Sündeaußer�Schirk�(Polytheismus)�und�Kufr�(Unglaube)�verzeihen�oder,wenn�Er�es�so�will,�selbst�die�kleinen�Sünden�bestrafen.

Dort� gibt� es� die� Waage� „Mîzân“,� mit� der� die� Taten� derMenschen�gewogen�werden.�Die�Brücke�„Sirât“�wird�auf�BefehlAllahs,� des� Erhabenen,� über� dem� Dschahannam� errichtet.� DasBecken�„Kawthar“�ist�eine�besondere�Gabe�an�unseren�ProphetenMuhammad�Mustafâ,� möge� Allah� ihn� segnen� und� ihm� Friedenschenken.

Die�Schafâ’a�(Fürsprache)�des�Propheten�für�seine�Umma�istwahr.� Die� Propheten,� die� Awliyâ� (Freunde� Allahs,� des

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Erhabenen),�die�Sâlihûn�(rechtschaffene�Diener),�die�Gelehrten,die�Engel,�die�Schuhadâ�(Gefallene�auf�dem�Weg�Allahs)�und�alle,denen� Allah,� der� Erhabene,� dies� erlaubt,� werden� Schafâ’aeinlegen,�damit�den�Mu’minûn,�die�ohne�Tawba�verstarben,� ihrekleinen�und� großen�Sünden� vergeben�werden�und� ihre�Schafâ’awird�akzeptiert�werden.

Die�Dschanna� und� der�Dschahannam� existieren� bereits.�DieDschanna� liegt� über� den� sieben� Himmelsstufen.� DerDschahannam� befindet� sich� unter� allem� anderen� Existierenden.Die�Dschanna�hat�acht�Tore.�Durch�jedes�Tor�gelangt�man�in�eineDschanna.�Der�Dschahannam�besteht�aus�sieben�Stufen.�Von�derersten�bis�zur�siebten�Stufe�nimmt�das�Leiden�darin�zu.

Sechster Pfeiler

DER GLAUBE AN DIE BESTIMMUNG

„Wa� bil-Qadari,� khayrihi� wa� scharrihi� minallahi� ta’âlâ“,bedeutet� der�Glaube� an� den�Qadar� (Bestimmung)� und� ist,� dassman�daran�glaubt,�dass�alles�Gute�und�Schlechte,�aller�Nutzen�undSchaden,�aller�Gewinn�und�Verlust,�den�die�Menschen�erfahren,gemäß�der�Bestimmung�Allahs,�des�Erhabenen,�geschieht.

Dass�Allah,�der�Erhabene,�die�Existenz�einer�Sache�will,�wird„Qadar“�genannt.�Das�Hervor-�und�Zustandekommen�des�Qadar,d.h.� der� Sache,� deren� Existenz� bestimmt� wurde,� wird� „Qadâ“(Schicksal)� genannt.� Die�Worte� „Qadar“� und� „Qadâ“� kommenauch�als�Synonyme�zur�Verwendung.

Allah,�der�Erhabene,�hat�Seinen�Dienern�eine�„Irâda“�(Wille)gegeben� und� diese� Irâda� zum� Grund� für� Sein� Erschaffen� ihrerTaten�gemacht.�Wenn�der�Diener� sich�entscheidet,�etwas�zu� tunund�wenn�Allah,�der�Erhabene,�die�Sache�auch�will,�dann�bringt�Ersie�hervor.�Wenn�der�Diener�eine�Sache�nicht�will,�will�auch�Allah,der�Erhabene,�sie�nicht�und�erschafft�sie�nicht.

Wer�diese�bis�hierher�zusammengefasst�vorgelegte�Aqîda�derAhlus-Sunna�mehr�im�Detail�erlernen�möchte,�kann�u.a.�drei�vomVerlag� Hakîkat� Kitâbevi� veröffentlichte� Bücher� lesen:� Dasursprünglich� auf� Persisch� verfasste� „I’tikâdnâme“ des� großenWalî,�einem�der�Perlen�der�Gelehrten�des�Islam,�Mawlânâ�Khâlidal-Baghdâdî,� möge� Allah� mit� ihm� barmherzig� sein,� und� dessen

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türkische� Übersetzung� durch� Kemâhlı� Feyzullah� Efendi� unterdem�Titel�„Herkese Lâzım Olan Îmân“,�das�wiederum�unter�demTitel� „Glaube und Islam“ ins� Deutsche� übersetzt� wurde.� DasBuch�„I’tikâdnâme“ ist� ein� ausgezeichnetes�Werk,� dessen� Fayd(spirituelles�Wissen,�das�von�Qalb�zu�Qalb�fließt)�und�Segen�fürdas�Glück�in�beiden�Welten�ausreichend�ist.

Allah,� der� Erhabene,� hat� allen� Menschen� den� Tawakkul(Verlass� auf� Allah)� geboten.� Der� Vers,� der� sinngemäß:� „DerTawakkul ist eine Bedingung des Imans“ heißt,� ist� einer� dieserGebote.� In� der� Sure� „al-Mâida“� heißt� es� sinngemäß:� „Verlassteuch auf Allah, den Erhabenen, wenn ihr Iman habt.“ In�der�Sure„Âl-i� Imrân“� heißt� es� sinngemäß:� „Allah, der Erhabene, liebtgewiss diejenigen, die Tawakkul haben.“ In�der�Sure�„at-Talâq“heißt� es� sinngemäß:� „Wenn jemand sich auf Allah, denErhabenen, verlässt, dann ist Er ihm genug.“ In� der� Sure� „az-Zumar“�heißt�es�sinngemäß:�„Ist denn Allah, der Erhabene, nichtgenug für Seinen Diener?“ Hierüber� hinaus� gibt� es� noch� vieleweitere�edle�Verse,�die�sinngemäß�die�gleiche�Bedeutung�haben.

Der� Prophet� Muhammad,� möge� Allah� ihn� segnen� und� ihmFrieden�schenken,�sagte�sinngemäß:�„Mir wurde ein Teil meinerUmma gezeigt. Sie waren so viele, dass sie Berge und Täler füllten.Ich war erstaunt und froh darüber, dass sie so zahlreich waren. Ichwurde gefragt: ‚Freust du dich hierüber?‘ und ich antwortete: ‚Ja.‘Es wurde gesagt: ‚Nur 70 Tausend von ihnen werden, ohne zurRechenschaft gezogen zu werden, in die Dschanna einziehen.‘ Ichfragte: ‚Wer sind diese?‘ Und es wurde gesagt: ‚Es sind jene, dieihrem Tun keine Magie, Zauberei beimischen, die sich nicht mitFeuer kauterisieren lassen, die sich nicht nach Wahrsagerei richtenund die sich auf niemand Anderen als auf Allah, den Erhabenen,verlassen und nur Ihm vertrauen.’“ Unter� den� Zuhörern� warUqâscha,�möge�Allah�mit�ihm�zufrieden�sein,�der�hierauf�aufstandund�sagte:�„O�Rasûlallah!�Sprich�eine�Duâ�für�mich,�dass�ich�einervon�ihnen�sei.“�Darauf�sagte�der�Prophet�Muhammad,�möge�Allahihn�segnen�und�ihm�Frieden�schenken,�sinngemäß:�„O mein Herr!Lasse ihn einen von diesen sein!“ Als� jemand�weiterer�aufstandund�um�dasselbe�Bittgebet�bat,�sagte�er�sinngemäß:�„Ukâscha warschneller als du.“

Tawakkul� bedeutet,� dass�man� bei� jeglichen�Angelegenheitenalles�in�seiner�Macht�Stehende�tut�und�sich�für�das�Resultat�nur�aufAllah,� den�Erhabenen,� verlässt,� nur� Ihm� vertraut� und� über� das,was�die�Zukunft�anbelangt,�nicht�den�Kopf�zerbricht.

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Zweiter Teil

UNSERE IBÂDÂT UND DIE SALÂT

Was bedeutet Ibâda?

„Ibâda“� (Anbetung)� bedeutet,� dass� man� die� Gebote� undVerbote� Allahs,� des� Erhabenen,� erfüllt,� der� uns� und� allesExistierende�aus�dem�Nichts�erschaffen�hat,�in�der�Existenz�hält,vor� allen� offensichtlichen� und� verborgenen�Unfällen� und�Übelnbeschützt�und�uns�in�jedem�Augenblick�verschiedenste�Gaben�undGutes� gibt� und� uns� gedeihen� lässt.� Es� bedeutet,� dass� man� diePropheten,�die�Awliyâ�und�Gelehrten,�die�die�Liebe�Allahs,�desErhabenen,�erlangt�haben,�nachahmt�und�ihnen�folgt.

Es� ist� eine� Menschenpflicht,� dass� der� Mensch� Allah,� demErhabenen,� der� ihm� unzählige� Gaben� zukommen� lässt,� nachbestem�Vermögen�dankt.�Dies�ist�eine�Pflicht,�eine�Schuld,�die�derMenschenverstand� vorschreibt.� Jedoch� können� Menschenaufgrund� ihres� beschränkten� Denkens� und� ihrer� kurzsichtigenWahrnehmung� nicht� herausfinden,� worin� echter� Schukr� (Dank)und�Ehrerbietung�zu�Allah,�dem�Erhabenen,� liegen.�Sachen,�dieDank�und�Ehrerbietung�bezeugen�sollen,�könnten�in�Wirklichkeiteine� Beleidigung� bedeuten,� wenn� sie� nicht� von� Allah,� demErhabenen,�verkündet�sind,�und�mögen�sie�noch�so�sehr�als�Loberscheinen.

Daher� hat� Allah,� der� Erhabene,� die� Verrichtung� dieserDankesschuld,�die�man�im�Qalb�und�mit�Worten�bestätigend�unddem� Körper� handelnd� erfüllen� muss,� d.h.� die� Pflichten,� die� dieDienerschaft�erfordert,�kundgetan�und�Sein�geliebter�Prophet�hatdiese� Sachen� erläutert.� Die� Gesamtheit� der� von� Allah,� demErhabenen,� verkündeten� und� befohlenen� Pflichten� der� Dienerwird� „Islam“� genannt.� Der� Dank� Allah,� dem� Erhabenen,gegenüber�wird�verrichtet,� indem�man�dem�Weg� folgt,�den�SeinProphet�dargelegt�hat.�Alle�Arten�des�Dankes�und�der�Ibâda,�dieaußerhalb�des�Rahmens�dieses�Weges�liegen,�akzeptiert�Allah,�derErhabene,� nicht� und� ist� diesen� nicht� wohlgefällig.� Denn� es� gibtviele�Sachen,�die�Menschen�als�gut�befinden,�die�im�Islam�jedochals�ungefällig�und�unschön�gelten.

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Somit�wird� klar,� dass� verständige�Menschen,� um�Allah,� demErhabenen,� zu�danken�und� Ibâda�zu�verrichten,�dem�ProphetenMuhammad,�Friede�sei�mit�ihm,�folgen�müssen.

Wer�Muhammad,�Friede�sei�mit�ihm,�folgt,�ist�„Muslim“.�Allah,dem�Erhabenen,�zu�danken,�d.h.�dem�Weg�Muhammads,�Friedesei�mit� ihm,�zu� folgen,�wird�„Ibâda“�genannt.�Der� Islam�bestehtaus�zwei�Teilen:

1.�Wissen,�das�mit�dem�Qalb�bestätigt�wird,�also�die�Sachen,�andie�man�glauben�muss.

2.�Ibâdât,�die�mit�dem�Körper�und�dem�Qalb�verrichtet�werden.

Die�höchste�der�Ibâdât,�die�mit�dem�Körper�verrichtet�werden,ist�die�„Salât“.�Es�ist�für�jeden�Muslim,�der�mukallaf�ist,�eine�Fard,dass�er�die�täglichen�fünf�Gebete�verrichtet.

Wen nennt man Mukallaf?

„Mukallaf“� (rechtlich�Verantwortlicher)�werden�Männer�undFrauen� genannt,� die� zurechnungsfähig� und� mündig� (durchErreichen� der� Geschlechtsreife)� sind.� Die� Mukallaf� sindverpflichtet,� sich� an� die� Gebote� und� Verbote� Allahs,� desErhabenen,� zu� halten.� Im� Islam� wird� dem� Mukallaf� zunächstbefohlen,� das� Iman� anzunehmen� und� dann� die� Ibâdât� zuverrichten.� Zusätzlich� muss� er� die� Mahârim� und� die� Makrûhâtmeiden.

Der�„Aql“�(Verstand)�ist�eine�Kraft,�die�dem�Verstehen�dient.Er� wurde� erschaffen,� um� das� Nützliche� vom� Schädlichen� zuunterscheiden.� Der� Aql� gleicht� einem� Messinstrument.� Erunterscheidet�z.B.�zwischen�zwei�guten�Sachen,�welche�die�bessereist�oder�zwischen�zwei�schlechten�Sachen,�welche�die�schlechtereist.�Der�Verständige�ist�nicht�derjenige,�der�nur�versteht,�was�dasGute� und� das� Schlechte� ist,� sondern� der,� wenn� er� das� Guteerkennt,� es� annimmt� und� wenn� er� das� Schlechte� erkennt,� esablehnt.�Gleichnishaft�gesprochen� ist�der�Aql�wie�das�Auge�undder� Islam� wie� das� Licht.� Ohne� das� Licht� kann� das� Auge� nichtsehen.

„Bulûgh“� (Mündigsein)� meint� „Geschlechtsreife“.� DieGeschlechtsreife� von� Knaben� beginnt,� in� der� Regel,� mitVollendung�des� zwölften�Lebensjahres.�Es� gibt�Zeichen,� die�dieGeschlechtsreife� anzeigen.�Wenn� diese� Zeichen� nicht� auftreten,

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gelten�Knaben�mit�Vollendung�des�15.�Lebensjahres�im�Sinne�desIslam�als�mündig.

Die�Geschlechtsreife�von�Mädchen�beginnt,�in�der�Regel,�mitVollendung�des�neunten�Lebensjahres.�Wenn�mit�Vollendung�desneunten� Lebensjahres� keine� Zeichen� auftreten,� die� dieGeschlechtsreife� anzeigen,� gelten�Mädchen�mit� Vollendung� des15.�Lebensjahres�im�Sinne�des�Islam�als�mündig.

Af’âlul-Mukallafîn (Ahkâmul-Islâmiyya)

Die� Gebote� und� Verbote,� die� im� Islam� verkündet� wurden,werden� „Ahkâmul-Islâmiyya“� (islamisches� Gesetz)� genannt.Diese� werden� auch� „Af’âlu’l-Mukallafîn“� (Handlungen� desMukallaf)� genannt.�Die�Handlungen�des�Mukallaf� sind�8�Arten:Fard,�Wâdschib,�Sunna,�Mustahabb,�Mubâh,�Harâm,�Makrûh�undMufsid.

1. Fard (Pflicht):� Sachen,� deren� Verrichtung� Allah,� derErhabene,� mit� einem� Vers� des� edlen� Korans� eindeutig� klarbefohlen� hat,� werden� „Farâid“� (Pl.� von� Fard)� genannt.� Es� istharâm,�die�Farâid�zu�unterlassen.�Wer�nicht�an�diese�glaubt�undihre�Verrichtung�nicht�wichtig�nimmt,�wird�zum�Kâfir.�Es�gibt�zweiArten�von�Farâid:

Fard ayn (individuelle Pflicht):� Das� sind� Farâid,� die� jederMuslim� selber� verrichten� muss.� Iman� zu� haben,� das� Wudû’(rituelle� Gebetswaschung)� zu� verrichten,� den� Ghusl� (rituelleGanzkörperwaschung)�zu�verrichten,�die�täglichen�fünf�Gebete�zuverrichten,� im�Monat� Ramadan� zu� fasten,� bei� genug� Besitz� dieZakat�(Almosensteuer)�zu�zahlen�und�den�Hadsch�(Pilgerreise)�zuunternehmen,� sind� individuelle�Pflichten.� [Die� so�genannten�„32Farâid“�und�„54�Farâid“�sind�berühmt.]

Fard kifâya (gemeinschaftliche Pflicht):�Diese�sind�Farâid,�die,wenn� sie� von� einigen� Muslimen� oder� einem� einzigen� Muslimverrichtet�werden,� von�der�Gesamtheit� der�Gemeinde� entfallen.So� z.B.� dem� Salâm-Gruß� antworten,� die� Totenwaschung,� dasTotengebet� verrichten,� den� gesamten� edlen� Koran� auswendiglernen,� also� ein� „Hafis“� werden,� den� Dschihad� unternehmen,Wissen� des� Dîn� und� der� Naturwissenschaften,� die� über� dieGrenzen� der� eigenen� Arbeit� oder� des� eigenen� Handelshinausgehen,�erlernen.

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2. Wâdschib (notwendige Handlung):� Wâdschibât� (Pl.� vonWâdschib)� sind� Gebote,� deren� Verrichtung� genauso� striktbefohlen�ist�wie�die�der�Farâid.�Die�Belege�aus�dem�edlen�Koranfür�diese�Gebote�sind�nicht�so�eindeutig�klar�wie�die�der�Farâid.Sie� sind�durch�zweifelhafte�Belege� festgelegt.�Wâdschib� sind�dieVerrichtung� des�Witr-Gebets,� der�Eid-Gebete� (Festgebete),� dasFestopfer,� wenn�man� reich� ist� und� das�Geben� der�Zakâtul-Fitr.Das�Urteil�der�Wâdschibât�ist�dasselbe�wie�das�der�Farâid,�d.h.�siesind� gleich� bindend.� Es� ist� makrûh� tahrîman,� ein� Wâdschib� zuunterlassen.�Wer�daran�nicht�glaubt,�dass� sie�bindend� sind,�wirdkein�Kâfir.�Doch�wer�sie�nicht�verrichtet,�verdient�eine�Strafe�imDschahannam.

3. Sunna (Brauch des Propheten):�Sunan�(Pl.�von�Sunna)�sindSachen,� die� Allah,� der� Erhabene,� nicht� klar� befohlen� hat,� aberderen� Verrichtung� von� unserem� ehrwürdigen� Propheten� gelobtwurde� oder� die� er� selbst� fortlaufend� verrichtet� hat� oder� derenVerrichtung� durch� Andere� er� sah� und� nicht� verhinderte.� Es� istKufr,�die�Sunna�zu�missbilligen.�Wer�die�Sunan�zwar�bestätigt,�siejedoch� nicht� verrichtet,� für� den� gibt� es� keine� Strafe,� doch� diegewohnheitsmäßige�Unterlassung�ohne�Entschuldigung�erfordert,dass�derjenige,�der�so�handelt,�getadelt�wird�und�wer�so�handelt,bringt� sich� um� die� Belohnung� der� Verrichtung� dieser� Sunan.Sunan� sind� z.B.� den� Adhan� (Gebetsruf)� auszurufen,� die� Iqâma(kleiner�Gebetsruf)�vor�der�Salât�zu�rufen,�die�Salât�in�Dschamaa(Gemeinschaft)� zu� verrichten,� beim� Wudû’� das� Miswâk(Zahnputzholz�aus�dem�Arakbaum)�zu�benutzen,�am�Abend�derHochzeit� ein� Hochzeitsessen� zu� veranstalten� und� Knaben� zubeschneiden.

Es�gibt�zwei�Arten�von�Sunan:

Sunna mu’akkada (feste Sunna):� Diese� sind� feste,� etablierteSunan,�die�unser�ehrwürdiger�Prophet�fortwährend�verrichtet�undsehr�selten�unterlassen�hat.�Die�Sunna-Gebete�vor�dem�Fadschr-Gebet,�vor�und�nach�dem�Zuhr-Gebet,�nach�dem�Maghrib-Gebetund�nach�dem� Ischâ-Gebet� sind� solche�Sunan.�Diese�Art�Sunandürfen� ohne� Entschuldigung� niemals� unterlassen� werden.� Werdiese�gering�schätzt,�wird�zum�Kâfir.

Sunna ghayr mu’akkada (nicht feste Sunna):�Dies�sind�Sachen,die� unser� ehrwürdiger� Prophet� mit� der� Absicht� der� Ibâdagelegentlich�verrichtet�hat.�Die�Sunna-Gebete�vor�dem�Asr-�undIschâ-Gebet�sind�solche�Sunan.�Auch,�wenn�diese�oft�unterlassen

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werden,�muss�man�keine�Rechenschaft�ablegen.

Wenn�sie�aber�ohne�Entschuldigung�grundsätzlich�unterlassenwerden,�dann�ist�das�Grund�zum�Tadel�und�es�kann�dazu�führen,dass� man� sich� um� die� Schafâ’a� (Fürsprache)� des� ProphetenMuhammad,�möge�Allah� ihn�segnen�und� ihm�Frieden�schenken,bringt.

Sunan,�die,�wenn�sie�von�einer�Person�aus�Gruppen�von�5�bis10� Muslimen� verrichtet� werden,� von� den� anderen� entfallen,werden�„Sunna�kifâya“� (gemeinschaftliche�Sunna)�genannt.�Wiez.B.� den� Salâm-Gruß� zu� sagen� oder� I’tikâf� (Rückzug� in� eineMoschee)� zu� machen.� Es� ist� eine� Sunna,� das� Verrichten� desWudû’,�das�Essen�und�Trinken�und�jede�gesegnete�Handlung�mitder�Basmala�(„Bismillâhir-rahmânir-rahîm“)�zu�beginnen.

4. Mustahabb (empfohlene Handlung):�Die�Mustahabbât�(Pl.von�Mustahabb)�werden�auch�„Mandûb“�oder�„Âdâb“�genannt.Sie�sind�dem�Urteil�nach�wie�die�Sunan�ghayr�mu’akkada.�Diesesind� Sachen,� die� unser� ehrwürdiger� Prophet� auch� verrichtet� hatund�sei�es�nur�wenige�Male� in�seinem�Leben�und�Sachen,�die�ermochte�und�an�denen�er�Gefallen�hatte.�Neugeborenen�am�siebtenTag�ihre�Namen�zu�geben,�für�Neugeborene�das�Aqîqa-Opfer�zuschlachten,� sich� schön� zu� kleiden� und� angenehme� Düfteanzulegen,� sind� mustahabb.� Wer� diese� Sachen� tut,� erhält� vielSawâb� (Belohnung).� Für� die� Unterlassung� gibt� es� jedoch� keineStrafe.�Auch�bringt�man�sich�nicht�um�die�Schafâ’a�(Fürsprache)des� Propheten� Muhammad,� möge� Allah� ihn� segnen� und� ihmFrieden�schenken.

5. Mubâh (erlaubte Handlung):�Mubâhât�(Pl.�von�Mubâh)�sindSachen,� die� nicht� angeordnet� und� auch� nicht� verboten� wurden.D.h.� es� sind� Sachen,� die� nicht� als� „Sünde“� oder� „Gehorsam“definiert� sind.� Wenn� man� diese� mit� guter� Niyya� (Absicht)verrichtet,� erhält� man� Sawâb� und� wenn� man� sie� mit� schlechterNiyya�verrichtet,�wird�man�bestraft.�Schlafen,�vielfältig�essen�undsich� abwechslungsreich� kleiden,� vorausgesetzt,� die�Nahrung� undKleidung�sind�halâl,�sind�Sachen,�die�mubâh�sind.�Wenn�man�dieseSachen�mit�der�Niyya�verrichtet,�den�Islam�zu�befolgen,�sich�an�dieGebote�zu�halten,�erhält�man�Sawâb.�Essen�und�Trinken�mit�derNiyya,�gesund�zu�bleiben�und�Ibâda�zu�verrichten,�ist�ein�Beispielhierfür.

6. Harâm (Verbot):�Mahârim�(Pl.�von�Harâm)�sind�Sachen,�dieAllah,� der� Erhabene,� im� edlen� Koran� klar� und� deutlich� als� zu

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Unterlassendes�bezeichnet�hat.�Es�ist�strikt�verboten,�eine�Tat�zuverrichten,�die�ein�Harâm�ist�oder�etwas�zu�gebrauchen,�das�harâmist.� Jemand,� der� ein� Harâm� als� halâl� oder� ein� Halâl� als� harâmbezeichnet,�wird�zum�Kâfir.�Die�Mahârim�zu�unterlassen�und�sichvor� ihnen� in� Acht� zu� nehmen,� ist� fard� und� sehr� sawâb(verdienstvoll).

Es�gibt�zwei�Arten�von�Harâm:

Harâm li-aynihî (Harâm an sich):�Mord�oder�Totschlag;�Zinâ(Unzucht);� Liwâta� (Analverkehr� und� Homosexualität);Glücksspiele;� Alkoholkonsum;� Lügen;� Stehlen;� Verzehr� vonSchweinefleisch,� Blut� oder� Aas;� dass� Frauen� und�Mädchen� mitbloßem� Haupt� oder� Armen� oder� Beinen� in� die� Öffentlichkeitgehen,� sind� alle� harâm� und� große� Sünden.� Jemand,� der� bei� derVerrichtung�dieser�Sünden�zu�Beginn�die�Basmala�(„Bismillâhir-rahmânir-rahîm“)� spricht� oder� glaubt,� diese� Sachen� seien� halâloder� nicht� als� wichtig� erachtet,� dass�Allah,� der�Erhabene,� dieseSachen�verboten�hat,�wird�zum�Kâfir.�Jedoch�wird�man�durch�dieAusübung�solcher�Taten�nicht�zum�Kâfir,�wenn�man�daran�glaubt,dass�sie�harâm�sind�und�sich�deswegen�vor�Allah�und�Seiner�Strafefürchtet.�Man�verdient�dadurch�aber�eine�Strafe�im�Dschahannam.Wenn�jemand�aber�diese�Sachen�immer�wieder�tut�und�ohne�dafürTawba�zu�machen,�stirbt,�kann�das�ein�Grund�sein,�dass�er�ohneIman�stirbt.

Harâm li-ghayrihî (Harâm durch begleitende Umstände):Diese� sind�Sachen,�die�an�sich�nicht�harâm�sind,�doch�durch�dieVerletzung�der�Haq�(Rechte)�Anderer�harâm�werden.

So� z.B.,� dass� man� aus� dem� Garten� einer� Person� ohne� ihreErlaubnis�Obst�pflückt�und�isst;�ihren�Hausrat�oder�ihr�Geld�stiehltund�verwendet;�dass�man�anvertrautes�Gut�missbraucht;�Gewinnaus�Bestechungsgeldern,�Zinsgeschäften�und�Glücksspielen.�Wersolche� Sachen� begeht� und� dabei� zu� Beginn� die� Basmala(„Bismillâhir-rahmânir-rahîm)� spricht� oder� meint,� diese� Sachenwären�halâl,�der�wird�kein�Kâfir.�Denn�solcher�Besitz�ist�das�Haq(Recht)�jener�Personen�und�sie�können�es�zurückbekommen.�Fürauch�nur�ein�Gerstenkorn�unrechtmäßigen�Besitz�wird�Allah,�derErhabene,� am� Tag� des� Gerichts� die� Sawâb� von� 700� Raka’ât(Gebetseinheiten)� angenommenen� Gebeten,� die� in� Dschamaaverrichtet�wurden,�von�der�Sawâb�des�Täters�auf�die�Person�mitdem� Haq� (Recht)� übertragen.� Sich� von� den� Mahârimfernzuhalten,� ist� verdienstvoller� als� das� Verrichten� von� Ibâda.

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Deswegen�muss�man�die�Sachen,�die�harâm�sind,�lernen�und�sichvor�ihnen�in�Acht�nehmen.

7. Makrûh (verpönte Handlung):�Makrûhât�(Pl.�von�Makrûh)sind�Sachen,�die�Allah,�dem�Erhabenen,�und�Seinem�ProphetenMuhammad,�möge�Allah� ihn�segnen�und� ihm�Frieden�schenken,missfallen� und� die� dazu� führen,� dass� sich� die� Sawâb� für� Ibâdâtverringert.

Es�gibt�zwei�Arten�von�Makrûhât:

Makrûh tahrîman (dem Harâm nahe verpönt):� DieUnterlassung� eines� Wâdschib� ist� makrûh� tahrîman.� DieVerrichtung�von�Sachen,�die�makrûh�tahrîman�sind,�erfordert�eineStrafe.�So�z.B.�eine�Salât�zu�verrichten,�wenn�die�Sonne�aufgeht,sie�am�Zenit�[am�höchsten�Punkt�im�Himmel]�steht�oder�währendsie�untergeht.�Wer�dies�absichtlich� tut,� ist� rebellisch�und�sündigtund�verdient�dafür�eine�Strafe�im�Dschahannam.�Wer�bei�der�Salâtdie�Wâdschibât� darin� unterlässt,� also�makrûh� tahrîman� handelt,für�den�ist�es�wâdschib,�die�Salât�zu�wiederholen.�Wenn�es�aber�ausVergesslichkeit�geschieht,�dann�macht�man�innerhalb�der�Salât�dieSadschdatus-Sahw�(Vergesslichkeitsniederwerfung).

Makrûh tanzîhan (dem Halâl nahe verpönt):�Dies�sind�Sachen,die�dem�Halâl�nah�sind�oder�Sachen,�deren�Unterlassung�besser�istals�deren�Verrichtung.�So�z.B.�die�Unterlassung�der�Sunan�ghayrmu’akkada�oder�die�Unterlassung�der�Mustahabbât.

8. Mufsid (ungültigmachende Handlung):� Mufsidât� (Pl.� vonMufsid)�sind�Sachen,�die�eine�Handlung,�die�im�Islam�erlaubt�ist,oder�eine�begonnene�Ibâda�ungültig�machen.�Dabei�kann�es�sichum�das� Iman,�die�Salât,�den�Nikâh� (Ehebund),�den�Hadsch,�dieZakat�oder�Käufe�und�Verkäufe�handeln.�So�ist�es�z.B.�Kufr,�aufAllah,�den�Erhabenen,�oder�auf�Sein�Buch�zu�schimpfen,�denn�diesmacht�das�Iman�ungültig.�Das�Lachen�in�der�Salât�[so�laut,�dass�diePerson� direkt� neben� ihm� dies� mitbekommen� würde]� macht� dieSalât�und�das�Wudû’�ungültig.�Während�des�Fastens�absichtlich�zuessen�oder�zu�trinken,�macht�das�Fasten�ungültig.

Der�Muslim,� der� die� Farâid,� die�Wâdschibât� und� die� Sunanverrichtet� und� sich� von� den� Mahârim� und� Makrûhât� fernhält,erhält� dafür� „Adschr“� (Lohn),� also� „Sawâb“� (Belohnung).�WerMahârim�und�Makrûhât� tut�und�die�Farâid�und�die�Wâdschibâtunterlässt,�für�den�wird�Schuld�in�sein�Buch�der�Taten�geschrieben.Die�Sawâb�für�die�Vermeidung�eines�Harâm�ist�viele�Male�höher

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als� die� für� die� Verrichtung� einer� Fard.� Die� Sawâb� für� dieVerrichtung� einer� Fard� ist� viele� Male� höher� als� die� für� dieVermeidung�eines�Makrûh.�Die�Sawâb�für�die�Vermeidung�einesMakrûh�ist�viele�Male�höher�als�für�die�Verrichtung�einer�Sunna.Unter� den�Mubâhât� nennt� man� jene,� die� Allah,� der� Erhabene,liebt,� „Khayrât� und� Hasanât“� (wohltätige� Werke� oder� guteWerke).�Wer� diese� tut,�wird� dafür� belohnt,� doch� ihre� Sawâb� istgeringer�als�für�die�Verrichtung�einer�Sunna.

DIE FEINDE DES ISLAM

Die�Feinde�des�Islam�attackieren�die�Bücher�und�Schriften�derAhlus-Sunna,�um�den�Islam�zu�zerstören.�Es�heißt�im�edlen�Koranin�der�Sure�„al-Mâida“�auf�der�letzten�Seite�des�sechsten�Dschuz:„Die größten Feinde des Islam sind die Juden und dieMuschrikûn.“ Muschrikûn� (Polytheisten)� sind� Kâfirûn(Ungläubige),� die� Götzen� und� Statuen� anbeten.� Es� istoffensichtlich,� dass� die� meisten� Christen� Muschrikûn� sind.Abdullah�ibn�Saba’,�ein�Jude�aus�dem�Jemen,�gründete�die�„Schia“genannte�Gruppe,�um�die�Ahlus-Sunna�zu�zerstören.�Die�Schiitennennen� sich� selbst� „Aleviten“.�Die�Briten,� die�Feinde�des� Islamsind,� griffen� mit� all� der� Macht� ihres� Reichs,� mit� all� denReichtümern,�die�sie�aus�Indien�und�Afrika�erbeuteten,�mit�vielenKriegen�und�Büchern�voller�Lügen�jener�Sekte,�die�sie�unter�demNamen�„Wahhabismus“�gründeten,�die�Ahlus-Sunna�an�und�tundies�immer�noch.�Wir�empfehlen�allen�Menschen�überall�auf�derWelt,�die�das�ewige�Glück�erlangen�möchten,�sich�nicht�von�denSchiiten� und� den� Wahhabiten� und� ihren� Büchern� täuschen� zulassen,�sondern�sich�an�die�Bücher�der�Gelehrten�der�Ahlus-Sunnazu�halten.

DIE PFEILER DES ISLAM

Es� gibt� fünf� grundsätzliche� Farâid� (Pflichten),� die� jeder,� derden�Islam�als�Dîn�annimmt,�d.h.�jeder�Muslim,�unbedingt�erfüllenmuss:

1.� Der� erste� der� Pfeiler� des� Islam� ist� „das� Aussprechen� derSchahâda“� (Glaubensbekenntnis).� Die� Schahâda� ist,� zu� sagen:„Asch-hadu�an�lâ�ilâha�illallah�wa�asch-hadu�anna�Muhammadanabduhu�wa�rasûluh.“�(„Ich�bezeuge,�dass�es�keinen�Gott�gibt�außerAllah� und� ich� bezeuge,� dass�Muhammad� Sein�Diener� und� Sein

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Prophet�ist.“)�D.h.,�dass�jeder�Mensch,�der�zurechnungsfähig�undmündig� und� auch� in� der� Lage� ist,� zu� sprechen,� diese� Schahâdaspricht� und� sich� dabei� ihrer� folgenden�Bedeutungen� bewusst� istund�mit�Gewissheit�im�Qalb�an�sie�glaubt:�„Es�gibt�auf�der�Erdeund�im�Himmel�nichts�und�niemanden�außer�Allah,�der�das�Rechthätte�oder�würdig�wäre,�angebetet� zu�werden.�Der�einzig�wahreAnzubetende� ist� allein� Allah,� der� Erhabene.“� Er� ist� es,� dessenExistenz�notwendig�ist.�Er�besitzt�jede�Art�der�Vollkommenheit.Er�hat�keine�Mängel�und�keinen�Makel.�Sein�Name� ist�„Allah“.Und�ebenso,�dass�jener�erhabene�Mensch�mit�rosafarbenem,�weißrötlichem,�leuchtendem�und�freundlichem�Antlitz,�mit�schwarzenAugen� und� Augenbrauen,� gesegneter� breiter� Stirn,� mitvorzüglichem�Charakter�und�edlen�Worten,�dessen�Schatten�nichtauf� die� Erde� fiel,� und,� weil� er� in� der� Stadt� Mekka� in� Arabiengeboren�wurde,�als�„Araber“�bezeichnete,�der�von�den�Söhnen�desStammes�Hâschim�stammende�„Muhammad,�Friede�sei�mit� ihm,der�Sohn�Abdullahs,�der�Diener�Allahs,�des�Erhabenen,�und�SeinProphet� ist.“� Er� ist� der� Sohn� der� edlen� Âmina,� Tochter� desWahab.

2.� Der� zweite� der� fünf� Pfeiler� des� Islam� ist,� dass� man� dieentsprechenden�Bedingungen�und�Farâid�erfüllend�„die�täglichenfünf�Gebete�zu�ihren�vorgeschriebenen�Zeiten�verrichtet.“�Es�istfard� für� jeden�Muslim,�wenn� ihre�Zeiten�eintreten,�die� täglichenfünf�Gebete�zu�verrichten�und�sich�auch�sicher�zu�sein,�dass�er�siezu�ihren�vorgeschriebenen�Zeiten�verrichtet.

Man� muss� die� Gebete� ihre� Farâid,� Wâdschibât� und� Sunanbefolgend� und� sein� Qalb� Allah,� dem� Erhabenen,� zuwendendverrichten,�bevor� ihre�Zeiten�verstreichen.� Im�edlen�Koran�wirddas�Gebet� „Salât“� genannt.� �Wörtlich�bedeutet� „Salât“,� auf�denMenschen� bezogen:� „Duâ“� (Bittgebet)� sprechen,� auf� die� Engelbezogen:� „Istighfâr“� (um�Vergebung� bitten)� und� auf�Allah,� denErhabenen,�bezogen:�„Rahma“�(Barmherzigkeit,�Erbarmen).� Imislamischen� Kontext� bedeutet� „Salât“,� bestimmte� Handlungenauszuführen�und�bestimmte�Sachen�zu�sagen,� so�wie�dies� in�denBüchern� über� die�Grundlagen� des� Islam� erklärt�wird.�Die� Salâtbeginnt� mit� dem� Eröffnungs-Takbîr.� D.h.,� dass� die�Männer� dieHände�bis� zu�den�Ohren� erheben�und�dann�beim�Senken�unterden� Bauchnabel� „Allahu� akbar“� („Allah� ist� groß“)� sagen.� DieSalât�endet�damit,�dass�man�im�letzten�Sitzen�darin�den�Kopf�nachrechts� und� nach� links� zu� den� Schultern�wendet� und� den� Salâm-Gruß�sagt.

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3.�Der�dritte�der�fünf�Pfeiler�des�Islam�ist�„das�Aushändigen�derZakat� (Almosensteuer)� von� seinem� Besitz“.� „Zakat“� bedeutetwörtlich� „Reinigung“,� „Lob“� und� „Wandlung� in� einen� guten,gesunden� Zustand“.� Im� islamischen� Kontext� bedeutet� „Zakat“,dass�eine�Person,�die�über�ihren�Bedarf�hinaus�Besitz�hat,�der�in�dieKategorie�der�Zakat-Pflicht�fällt�und�dieser�Besitz�ein�bestimmtes,„Nisâb“� genanntes� Maß� erreicht,� eine� festgelegte� Menge� diesesBesitzes�an�die� im�edlen�Koran�hierfür�genannten�Muslime�ohneMissgunst� und�Widerwillen� aushändigt.� Es� gibt� sieben� Gruppenvon�Menschen,�an�die�die�Zakat�verteilt�werden�kann.�In�allen�vierRechtsschulen�gibt�es�vier�Arten�von�Besitz,�die�unter�die�Zakat-Pflicht� fallen:� Gold� und� Silber,� Handelsgüter,� Schlachtvieh,� dasmehr�als�die�Hälfte�des�Jahres�auf�Weiden�verbringt�und�Ernten,die�die�Erde�hervorbringt.�Die�Zakat�der�vierten�Art�von�Besitz,also�Ernten,�wird�„Uschr“�(Zehnt)�genannt.�Es�wird�ausgehändigt,sobald�die�Ernte�eingefahren� ist.�Die�Zakat�auf�die�anderen�dreiArten� von� Besitz� wird� nach� Erreichen� der� „Nisâb“� genanntenMenge�ein�Jahr�später�ausgehändigt.

4.�Der�vierte�der�fünf�Pfeiler�des�Islam�ist�„das�tägliche�Fastenim�geehrten�Monat�Ramadan“.�Das�Fasten�wird�„Sawm“�genannt.„Sawm“� bedeutet� wörtlich,� „etwas� vor� etwas� Anderem� zubeschützen“.�Im�islamischen�Kontext�bedeutet�„Sawm“,�an�allenTagen�des�Monats�Ramadan,�seine�Regeln�beachtend,�dem�BefehlAllahs,� des� Erhabenen,� folgend� sich� vor� drei� Sachen� zu� hüten:Essen,� Trinken� und� Geschlechtsverkehr.� Der� Monat� Ramadanbeginnt� damit,� dass� am� Himmel� die� Sichel� des� Neumondesgesichtet� wird.� Es� ist� nicht� gestattet,� den� Ramadan� gemäß� imVoraus�kalkulierten�Kalendern�zu�beginnen.

5.�Der�fünfte�der�fünf�Pfeiler�des�Islam�ist,�dass�„wer�dazu�inder�Lage� ist,� ein�Mal� in� seinem�Leben�den�Hadsch� (Pilgerreise)unternimmt“.� Wenn� die� Reiseroute� sicher� ist,� wenn� diekörperliche�Verfassung�zur�Reise�gegeben�ist�und�wenn�finanzielleMittel�über�das�hinaus,�was�zum�Unterhalt�der�zurückbleibendenBedürftigen�während�der�Abwesenheit�nötig�ist,�vorhanden�sind,um�die�Reise�hin-�und�zurück�zu�bestreiten,�dann�ist�es�fard,�dassman�ein�Mal�im�Leben�nach�Mekka�reist,�um�in�Ihram-Kleidung(Weihezustand)� die� Kaaba� zu� umrunden� und� auf� der� EbeneArafat�zu�stehen.

Der�ranghöchste�der�oben�beschriebenen�fünf�Pfeiler�des�Islamist� das� Aussprechen� der� Schahâda� und� der� Glaube� an� seineBedeutung.

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Dann�kommt�die�Salât,�dann�das�Fasten,�dann�der�Hadsch�undschließlich� die� Zakat.� Darüber,� dass� die� Schahâda� der� höchstePfeiler�ist,�gibt�es�Übereinstimmung�unter�den�Gelehrten.�In�derReihenfolge�der�anderen,�wie�sie�vorangehend�aufgelistet�wurden,stimmt�die�Mehrheit�der�Gelehrten�überein.�Die�Schahâda�wurdegleich�zu�Beginn�des�Islam�verpflichtend�und�war�die�erste�Fard.Die� fünfmal� tägliche� Salât� wurde� im� zwölften� Jahr� der� Bi’sa(Berufung�als�Prophet)�und�ein�Jahr�und�einige�Monate�vor�derHidschra�(Auswanderung)� in�der�Nacht�der�Mi’râdsch�(Aufstiegdurch� die� Himmel)� fard.� Das� Fasten� im� Ramadan� wurde� imzweiten� Jahr� der�Hidschra� im�Monat� Scha’bân� fard.�Die� Zakatwurde� im� selben� Jahr�wie�das�Fasten,� im�Monat�Ramadan� fard.Der�Hadsch�wurde�im�neunten�Jahr�der�Hidschra�fard.

Dritter Teil

DAS VERRICHTEN DER SALÂT

Nach�dem�Iman�ist�im�Islam�die�Salât�die�wichtigste�Ibâda.�DieSalât�ist�die�Säule�des�Islam.�Die�Salât�ist�die�höchste�aller�Ibâdât.Sie�ist�der�zweite�Pfeiler�des�Islam.�Auf�Arabisch�nennt�man�dasGebet�„Salât“.�„Salât“�bedeutet�eigentlich�„Duâ“�(Bittgebet)�und„Rahma“� (Barmherzigkeit)� und� „Istighfâr“� (Bitte� umVergebung).�Da�im�Gebet�alle�diese�drei�Bedeutungen�enthaltensind,�wurde�es�„Salât“�genannt.

Das,�was�Allah,�der�Erhabene,�am�meisten�liebt�und�wiederholtgebietet,�ist�die�fünfmal�tägliche�Salât.�Das�wichtigste�Gebot�Allahs,des�Erhabenen,�an�die�Muslime�nach�der�Annahme�des�Imans�ist�es,die� Salât� zu� verrichten.�Die� Salât� ist� auch� die� erste� Fard,� die� imIslam�verordnet�wurde.�Am�Tag�des�Gerichts�wird�die�Salât�nachdem�Iman�die�erste�Sache�sein,�über�die�ein�Mensch�befragt�werdenwird.�Wer� für� seine� fünfmal� tägliche� Salât� Rechenschaft� ablegenkann,�der�wird�von�aller�Bedrückung�und�allen�Prüfungen�an�jenemTag� verschont� werden� und� die� ewige� Errettung� erlangen.� DieErrettung� vom� Feuer� des� Dschahannam� und� das� Erlangen� derDschanna�hängen�davon�ab,�dass�man�die�Salât�korrekt�verrichtet.Für� das� korrekte� Verrichten� der� Salât� muss� man� zunächst� einmakelloses� Wudû’� verrichten� und� ohne� Nachlässigkeit� die� Salâtbeginnen.�Man�muss�sich�Mühe�geben,�jede�der�Bewegungen�in�derSalât�auf�die�beste�Weise�durchzuführen.

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Die�Ibâda,�die�alle�anderen�in�sich�versammelt�und�die�bestealler� Taten,� die� den� Menschen� Allah,� dem� Erhabenen,� amnächsten� bringt,� ist� die� Salât.� Unser� geliebter� Prophet,� mögeAllah� ihn� segnen�und� ihm�Frieden� schenken,� sagte� sinngemäß:„Die Salât ist die Säule des Islam. Wer die Salât verrichtet, derstärkt seinen Dîn. Wer die Salât nicht verrichtet, der zerstörtgewiss seinen Dîn.“ Wem�die�Ehre�zuteilwird,�die�Salât�korrektzu� verrichten,� der�wird� davor� bewahrt,� hässliche� und� schlechteSachen� zu� tun.� In� Vers� 45� der� Sure� „al-Ankabût“� heißt� essinngemäß:� „Die korrekt verrichtete Salât bewahrt denMenschen davor, schmutzige, hässliche und verbotene Sachen zutun.“

Salât,� die� den� Menschen� nicht� vom� Schlechten� fernhält,� istkeine�korrekte�Salât,�sondern�nur�äußerlich�eine�Salât.�Doch�selbstwenn� dem� so� ist,� darf� man� das� Äußerliche� nicht� unterlassen,sondern�muss� sich� daran� halten,� bis� die� Salât� korrekt� verrichtetwird.

Die�Gelehrten�des�Islam�sagen,�dass�man�eine�Sache�nicht�ganzunterlassen�darf,�wenn�man�sie�nicht�vollständig�vollbringen�kann.Denn� unser� Herr,� der� unendlich� Gütige,� kann� auch� das� nurÄußerliche� als� wahrhaftig� Vollbrachtes� akzeptieren.� Man� darfniemandem� sagen,� dass� er,� anstatt� die� Salât� mangelhaft� zuverrichten,� sie�gleich�ganz�unterlassen�solle.�Man�sollte�vielmehrsagen,�dass�die�Person�sich�mehr�bemühen�soll,�die�Salât�tadelloserzu�verrichten�und�man�sollte�ihr�dabei�helfen,�zu�korrigieren,�wasnicht� korrekt� ist.� Das� ist� eine� Feinheit,� die� man� gut� verstehensollte.

Die�Salât� sollte� in�Dschamaa�verrichtet�werden.�Die�Salât� inDschamaa� ist� viel� verdienstvoller,� als� wenn� man� sie� alleineverrichtet.� In� der� Salât� ist� es� erforderlich,� dass� alle�Glieder� desKörpers�demütig�sind�und�das�Qalb�voller�Furcht�vor�Allah,�demErhabenen,�ist.�Es�ist�nur�die�Salât,�die�den�Menschen�im�Diesseitsund�im�Jenseits�vor�Unglück�und�Kummer�retten�wird.�Zu�Beginnder� Sure� „al-Mu’minûn“� verkündet� Allah,� der� Erhabene,sinngemäß:�„Die Mu’minûn werden in der Tat errettet werden. Siesind jene, die die Salât in Khuschû (andächtige Ehrfurcht)verrichten.“

Ibâdât,�die�unter�beängstigenden�und�gefährlichen�Umständenverrichtet�werden,� sind� um�das�Vielfache� verdienstvoller.�Unterfeindlicher� Belagerung� sind� alle� noch� so� kleinen� Taten� eines

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Soldaten� von� großem� Wert.� Ähnlich� wertvoller� ist� es,� wennjüngere�Menschen�die�Ibâdât�verrichten,�denn�sie�überwinden�dieschlechten� Begierden� ihrer� Nafs� (Triebseele)� und� wehren� sichgegen�ihr�Aufbegehren,�die�Ibâdât�nicht�verrichten�zu�wollen.

In�der�Jugendzeit�wird�man�durch�drei�Feinde�abgehalten,�dieIbadat� zu� verrichten:� diese� sind� der� Schaitan,� die� Nafs� undschlechte�Gesellschaft.�Die�Quelle� alles� Schlechten� ist� schlechteGesellschaft,� also� schlechte� Freunde.� Wenn� der� junge� Menschnicht� den� durch� schlechte� Gesellschaft� entstehenden� schlechtenBegierden�folgt,�sondern�die�Salât�verrichtet�und�die�Verrichtungder� anderen� Ibâdât� nicht� aufgibt,� ist� dies� äußerst� wertvoll.Dadurch� erhält� der� junge� Mensch� eine� Sawâb,� die� viele� Malegrößer�ist�als�die�älterer�Menschen.�Er�erhält�viel�Sawâb�für�wenigIbâda.

Für wen ist die Salât fard?

Die� Salât� ist� für� jeden� Mann� und� jede� Frau� unter� denMuslimen,� die� zurechnungsfähig� und� mündig� sind,� fard(verpflichtend).�Wenn�drei�Bedingungen�erfüllt�werden,�wird�dieSalât�fard:

1.�Muslim� sein.� 2.� Zurechnungsfähigkeit.� 3.�Mündigkeit,� d.h.Geschlechtsreife�erlangt�haben.

Im�Islam�sind�kleine�Kinder,�die�noch�nicht�zurechnungsfähigund� noch� nicht� mündig� sind,� nicht� verpflichtet,� die� Salât� zuverrichten.� Doch� müssen� Eltern� ihren� Kindern� das� Wissen� desIslam� beibringen� und� sie� daran� gewöhnen,� die� Ibâdât� zuverrichten.� Unser� Prophet,� möge� Allah� ihn� segnen� und� ihmFrieden� schenken,� sagte� sinngemäß:�„Ihr seid alle wie der Hirteeiner Herde. So, wie der Hirte seine Herde hütet, so müsst ihrjene, die in eurem Haushalt leben und unter eurem Befehl stehen,vor dem Dschahannam schützen! Ihr müsst ihnen den Islambeibringen. Tut ihr es nicht, werdet ihr dafür verantwortlich sein.“

In� einem� anderen� ehrwürdigen� Hadith� heißt� es� sinngemäß:„Alle Kinder kommen dem Islam zugeneigt auf die Welt. Es sindihre Eltern, die sie später zu Juden, Christen und Atheistenmachen.“

Also�ist�es�die�erste�Aufgabe�eines�jeden�Muslims,�dass�er�seineKinder� den� Islam� lehrt,� ihnen� beibringt,� den� edlen� Koran� zu

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rezitieren,�die�Salât�zu�verrichten�und�sie�die�Pfeiler�des�Imans�unddes� Islam� lehrt.� Eltern,� die� wünschen,� dass� ihre� Kinder� zuMuslimen� werden� und� im� Diesseits� und� im� Jenseits� Ruhe� undFrieden�finden,�müssen�zuerst�diese�Aufgabe�erfüllen.�Wie�es�auchim�Sprichwort�heißt:�„Der�Ast�lässt�sich�biegen,�wenn�er�frisch�undfeucht�ist.“�Wenn�man�versucht,�den�Ast�im�Alter�zu�biegen,�wirdman�ihn�wahrscheinlich�brechen�und�ihm�schaden.

Kinder,�denen�das�Wissen�über�den�Islam�und�guter�Charakternicht�vermittelt�werden,�lassen�sich�leicht�von�Leuten�täuschen,�dieauf� schlechten�Wegen�wandeln.�Dann� schaden� sie� ihren�Eltern,ihrem�Land�und�ihrem�Volk.

Die Zustände derer, die dieSalât verrichten

Geschichte: Die Salât, die aus demGefängnis befreite

Der�Gouverneur�von�Chorasan,�Abdullah� ibn�Tâhir,�war�einsehr�gerechter�Mensch.�Einst�fingen�seine�Polizisten�einige�Diebeund� meldeten� dies� dem� Gouverneur.� Doch� einer� der� Diebeentkam�ihnen.�Ein�Schmied�aus�Herat,�der�nach�Nischapur�gereistwar�und�sich�nach�einer�Weile�des�Aufenthalts� in�der�Nacht�aufdem�Heimweg�befand,�wurde�unterwegs�verdächtigt�und�gefangengenommen.�Dann�wurde� er�mit� den�Dieben� zusammen�vor� denGouverneur� gebracht.� Dieser� sagte:� „Sperrt� sie� alle� ein!“� ImGefängnis� verrichtete� der� Schmied�Wudû’� und� Salât,� hob� seineHände�und�sprach�das�folgende�Bittgebet:�„O�mein�Herr!�Errettemich!�Du�allein�weißt,�dass� ich�nichts�verbrochen�habe.�Nur�Dukannst� mich� aus� diesem� Verlies� retten.� O� mein� Herr!� Errettemich!“�In�dieser�Nacht� träumte�der�Gouverneur�davon,�wie�vierkräftige�Personen�kamen�und�seinen�Thron�auf�den�Kopf�stellenwollten�und�da�wachte�er�auf.�Sofort�verrichtete�er�das�Wudû’�undeine�Salât�mit� zwei�Raka’ât.�Dann� legte�er� sich�wieder� schlafen.Wieder� sah� er,� wie� dieselben� vier� Personen� versuchten,� seinenThron�auf�den�Kopf�zu�stellen�und�wieder�wachte�er�auf.�Er�legteden� Traum� so� aus,� dass� jemand� von� ihm� ungerecht� behandeltworden�war.�In�einem�Gedicht�heißt�es:

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Tausende Kanonen und Gewehre vermögen nicht,was vergossene Tränen zur Sahar-Zeit vermögen.

Schwerter, die sonst Feinde in die Flucht schlagen mögen,zerbrechen, aufgrund der Duâ eines Mu’min.“

O�unser�Herr!�Du�allein�bist�groß!�Du�bist�ein�so�Großer,�dassalle�Großen�und�Kleinen�nur�dich�anflehen,�wenn�sie�in�der�Notsind.�Wer�Dich�anfleht,�der�erlangt�gewiss�seinen�Wunsch.

In�derselben�Nacht�noch�rief�er�den�Gefängnisdirektor�zu�sichund�fragte�ihn,�ob�er�von�jemandem�wüsste,�der�möglicherweise�zuUnrecht�im�Gefängnis�war.

Der�Direktor�antwortete,�dass�er�dies�nicht�wisse,�doch�es�seijemand�da,� der� viel� Salât� verrichte�und�viele�Bittgebete� sprecheund�dabei�viel�weine.�Der�Gouverneur� informierte�sich�über�dieGeschichte� des� Mannes� und� erkannte,� dass� er� zu� Unrecht� imGefängnis� war.� Er� entschuldigte� sich� bei� ihm� und� bat� ihn� umVergebung,�schenkte�ihm�1000�Silbermünzen�und�sagte�ihm,�wenner� irgendeinen� Wunsch� habe,� solle� er� zu� ihm� kommen.� DerSchmied� sagte,� dass� er� sein� Haq� (Recht)� vergebe� und� dasGeschenk� annehme.� Er� sagte� jedoch,� dass� er� niemals� bei� ihmvorsprechen�werde,�um�irgendein�Anliegen�zu�erledigen.�Als�derGouverneur�ihn�erstaunt�fragte,�warum�nicht,�sagte�er:�„Schickt�essich� denn,� mich� von� meinem� Herrn� abzuwenden� und� meineWünsche�anderen�zu�äußern,�obwohl�Er�doch�wegen�eines�Armenwie�mir� den� Thron� eines�Herrschers� wie� dir� mehrmals� auf� denKopf� stellte?� Mit� den� Bittgebeten,� die� ich� nach� den� Gebetenspreche,�hat�Er�mich�aus� so�mancher�Bedrängnis�gerettet.�Vielemeiner� Wünsche� habe� ich� so� erlangt.� Wie� könnte� ich� sodannZuflucht�bei�jemand�Anderem�suchen?�Wie�könnte�ich�bei�jemandAnderem� vorsprechen,� wo� doch� mein� Herr� die� Tafel� Seinerunendlichen�Güte�für�jedermann�ausgebreitet�hat?�Wer�hat�denngebeten� und� nicht� bekommen?�Wenn�man� nicht�weiß,�wie�manbittet,�kann�man�auch�nicht�bekommen.�Wenn�man�sich�nicht�mitAdab� (guter� Sitte)� in� Seine�Gegenwart� begibt,� kann�man� SeineBarmherzigkeit�nicht�erlangen.“�In�einem�Gedicht�heißt�es:

Wer auch immer des Nachts sein Haupt auf den Boden legt,dem öffnen sich tausendundeine Tür.

Eine�der�Großen�unter�den�Awliyâ,�Râbia�al-Adawiyya,�mögeAllah�mit�ihr�barmherzig�sein,�hörte,�wie�ein�Mann�das�folgendeBittgebet� sprach:� „O� mein� Herr!� Öffne� mir� das� Tor� der

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Barmherzigkeit!“�Darauf� sagte� sie:� „O�Unwissender!�War� dennAllahs�Tor�der�Barmherzigkeit�bisher�verschlossen,�dass�du�nunum� Öffnung� bittest?“� [Auch,� wenn� der� Auslass� des� Tores� derBarmherzigkeit� immer� geöffnet� ist,� sind� die�Herzen� (Qalb),� diesein� Einlass� sind,� nicht� bei� jedem� geöffnet.� Für� die� Öffnungunserer�Qalb�sollten�wir�Bittgebete�sprechen!]

O�Allah!� Du� allein� bist� der,� der� jeden� aus� aller� Bedrängnisrettet.� Lasse� uns� weder� im� Diesseits� noch� im� Jenseits� inBedrängnis!�Du�allein�bist�der,�der�den�Bedürftigen�alles,�was�siebrauchen,�zukommen�lässt!�Lasse�uns�das�zukommen,�was�in�derDunyâ�und�in�der�Âkhira�nützlich�ist!�Lasse�uns�im�Diesseits�undim�Jenseits�auf�niemand�Anderen�angewiesen�sein!�Âmîn.

Geschichte: Das verbrannte HausEiner�der�edlen�Awliyâ,�Hamîd�at-Tawîl,�befand�sich�einst� in

seiner�Gebetsstätte�in�der�Salât,�als�sein�Haus�niederbrannte.�DieMenschen�versammelten�sich�und�löschten�das�Feuer.�Seine�Fraueilte�zu�ihm�und�sprach�erzürnt:�„Dein�Haus�steht�in�Flammen,�dieMenschen�versammeln�sich,�es�gibt�so�viel�zu�tun�und�du�bleibsthier� regungslos!“� Er� sagte:� „Ich� schwöre� bei� Allah,� demErhabenen,�dass�ich�von�alledem�nichts�mitbekommen�habe.“

Die�Awliyâ�haben�in�der�Liebe�und�Nähe�zu�Allah�solch�einenGrad� erlangt� und� sind� derart� in� die� Süße� des� Betens� zu� Ihmeingetaucht,�dass�sie�sich�selbst�vergessen.

Geschichte: Das Wasser im TopfEiner�der�edlen�Gefährten,�Abdullah�ibn�Schahîr,�möge�Allah

mit�ihm�zufrieden�sein,�berichtete:�„Ich�verrichtete�die�Salât�nebendem� Propheten� Muhammad,� möge� Allah� ihn� segnen� und� ihmFrieden� schenken.� Ich� hörte� dabei� in� seiner� gesegneten� BrustLaute,�wie�wenn�Wasser�in�einem�Topf�auf�dem�Feuer�kocht.“

Geschichte: Der Pfeil im FußWenn�Alî,�möge�Allah�mit�ihm�zufrieden�sein�und�sein�Antlitz

segnen,� der� geliebte� Schwiegersohn� des� Propheten�Muhammad,möge�Allah� ihn� segnen�und� ihm�Frieden� schenken,� in� der� Salâtstand,� merkte� er� von� der� Welt� nichts� mehr� -� und� sollte� dieseuntergehen.

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Darüber� wird� folgende� Geschichte� erzählt:� „Während� einerder�Schlachten�wurde�Alî,�möge�Allah�mit�ihm�zufrieden�sein,�voneinem�Pfeil�am�Fuß�getroffen�und�der�Pfeil�saß�im�Knochen�fest.Man� konnte� den� Pfeil� nicht� so� einfach� herausziehen� und� ließdeswegen� einen� Arzt� die� Wunde� sehen.� Der� Arzt� sagte:� ‚Manmüsste� dir� eine�Medizin� geben,� die� die� Sinne� betäubt,� und� nurdann� kann�man� diesen� Pfeil� herausziehen.�Ansonsten� kann� derSchmerz,� der� dabei� entsteht,� nicht� ausgehalten� werden.‘� DerEmirul-Mu’minîn�Alî,�möge�Allah�mit� ihm�zufrieden�sein,�sagte:‚Was�braucht� es� eines�Betäubungsmittels?�Habt�Geduld,� bis� dieGebetszeit� kommt� und� dann� könnt� ihr� den� Pfeil� herausziehen,wenn�ich�in�der�Salât�bin.‘�Dann,�als�die�Gebetszeit�kam,�begannAlî,�möge�Allah�mit� ihm�zufrieden�sein,�zu�beten.�Und�der�Arztschnitt� in� den� gesegneten� Fuß� und� zog� den� Pfeil� heraus.� Dannverband�er�die�Wunde.�Alî,�möge�Allah�mit� ihm�zufrieden� sein,fragte�nach�der�Salât�den�Arzt:�‚Hast�du�den�Pfeil�herausgezogen?‘und�der�Arzt�antwortete:�‚Ja,�habe�ich.‘�Alî,�möge�Allah�mit�ihmzufrieden�sein,�sagte:�‚Ich�habe�nichts�davon�gemerkt.’“

Und� was� soll� hieran� erstaunlich� sein?� Schließlich� waren� dieFrauen� Ägyptens� angesichts� der� Schönheit� des� ehrwürdigenYûsuf,�Friede� sei�mit� ihm,� so� verzückt�und�hatten� sich� selbst� sovergessen,� dass� sie� nicht� bemerkten,� wie� sie� in� ihre� Händeschnitten.�Was�also�soll�daran�erstaunlich�sein,�dass�die�göttlicheGegenwart�die�Geliebten�Allahs,�des�Erhabenen,�in�einen�Zustandentrückt,�in�dem�sie�ihrer�Selbst�nicht�mehr�bewusst�sind?�Ähnlichwerden�die�Mu’minûn�im�Augenblick�des�Todes�den�ehrwürdigenPropheten�Muhammad,�möge�Allah�ihn�segnen�und�ihm�Friedenschenken,�sehen�und�keine�Todesschmerzen�spüren.

Geschichte: Die Medizin,die bewusstlos macht

Einst�sah�man�an�einem�Zeh�von�Âmir�al-Qays,�der�einer�derAwliyâ� war,� Anzeichen� der� Leprakrankheit.� Es� wurdediagnostiziert,� dass� der� Zeh� abgeschnitten� werden�müsse.�Âmirsagte:� „Es� ist� Bedingung� der� Dienerschaft,� dass� man� sich� demBeschluss�des�Herrn�fügt.“

Also�wurde� der� Zeh� abgeschnitten.�Nach� einigen� Tagen� sahman,�dass�die�Krankheit�auch�das�Bein�ergriffen�hatte.�Man�sagte,dass�nun�auch�das�Bein�abgeschnitten�werden�müsste�und�dass�dies

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in�seinem�Fall�aus�der�Sicht�des�Islam�erlaubt�sei.�Man�rief�einenChirurgen� herbei,� der� dann� sagte,� dass� man� den� Patientenbetäuben�müsse,�damit�er�den�Schmerz�nicht�fühlt,�da�er�ihn�sonstüberwältigen�würde.�Âmir� sagte,�dass� es� so�viel�der�Mühe�nichtbedarf�und�man�jemanden�bringen�solle,�der�den�edlen�Koran�mitschöner� Stimme� zu� rezitieren�wusste.� „Wenn� ihr� dann� seht,�wiesich�der�Ausdruck�in�meinem�Gesicht�ändert,�könnt�ihr�mein�Beinabschneiden� und� ich� werde� es� nicht� merken.“� Man� tat,� wie� ersagte.�Man�brachte� jemanden,�der�begann,�den�edlen�Koran�mitschöner� Stimme� zu� rezitieren.� Da� änderte� sich� die� Farbe� imGesicht�von�Âmir.�Der�Chirurg�schnitt�das�Bein�ab�der�Hälfte�desOberschenkels�ab.�Dann�kauterisierte�er�die�Wunde�und�verbandsie.� Der� Rezitierende� beendete� dann� die� Rezitation� des� edlenKorans.� Âmir� kam� wieder� zu� sich� und� fragte,� ob� das� Beinabgeschnitten�sei.�Man�sagte�ihm,�dass�man�es�schon�abgeschnittenhatte.�Man�hatte�ihm�das�Bein�abgeschnitten,�es�kauterisiert�undverbunden�und�er�hatte�davon�nichts�gemerkt.�Er�sagte,�dass�manihm� das� abgeschnittene� Bein� bringen� solle� und�man� brachte� esihm.�Er�nahm�es�und�sprach:�„O�mein�Herr!�Du�bist�der,�der�gibtund�nimmt�und�ich�bin�Dein�Diener.�Dein�ist�das�Urteil�und�dieBestimmung� ist�Deine�Bestimmung.�Dieses�Bein� ist� ein� solches,dass,�solltest�Du�am�Tag�des�Gerichts�fragen,�ob�es�je�einen�Schrittauf� eine� Sünde� zu� gemacht� hat,� ich� sagen� kann,� dass� ich� ohneDeine� Erlaubnis� keinen� einzigen� Schritt� und� keinen� einzigenAtemzug�gemacht�habe.“

Geschichte: Die Aufopferungsbereitschaft derSalât willen

Bevor�die�Stadt�Bursa�von�den�Osmanen�erobert�wurde,�hatteeiner� der� dort� lebenden� Byzantiner� insgeheim� den� Islamangenommen.� Einer� seiner� engen� Freunde� fragte� ihn,� was� derAnlass�dafür�gewesen�war.

Er�fragte,�wie�er�die�Religion�seiner�Vorväter�aufgeben�konnteund� tadelte� ihn� für� seine�Tat.�Die�Antwort�des�Byzantiners�warbedeutsam.� Er� erklärte� die� Sache� seinem� Freund� gegenüberfolgendermaßen:

„Einst� übergab� man� einen� der� gefangenen� Muslime� untermeine�Aufsicht.�Eines�Tages�sah�ich,�wie�dieser�Gefangene�in�demRaum,� in� dem� er� gefangen� gehalten� wurde,� sich� verbeugte� und

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aufrichtete.�Ich�begab�mich�zu�ihm�und�fragte�ihn,�was�er�da�tat.Als�er�seine�Bewegungen�beendete,�strich�er�mit�seinen�Händenüber�sein�Gesicht�und�erklärte,�dass�er�die�Salât�verrichtet�hatteund�dass�er�mir,�wenn�ich�ihm�dies�nicht�verbiete,�für�jede�Salât�einGoldstück� geben� werde.� Da� wurde� ich� von� der� Habgierüberwältigt� und� erhöhte� den� Preis� mit� jedem� neuen� Tag� undschließlich�kamen�wir�bei�einem�Preis�von�10�Goldstücken�für�jedeSalât� an.� Doch� der� Mann� akzeptierte� auch� diesen� Preis.� Ichbewunderte�ihn�für�die�Aufopferungsbereitschaft,�zu�der�er�für�dieVerrichtung�seiner�Ibadâ�fähig�war.�Eines�Tages�sagte�ich�zu�ihm,dass� ich� ihn� freilassen�würde,� worauf� er� hocherfreut�war.�Dannerhob�er�seine�Hände�und�sprach�folgendes�Bittgebet:

‚O� Allah!� Beehre� diesen� Diener� mit� Iman.‘� Da� entstand� inmeinem�Qalb� der�Wunsch,�Muslim� zu�werden� und� intensiviertesich�so�sehr,�dass�ich�sogleich�die�Schahâda�aussprach�und�Muslimwurde.“

Vierter Teil

DIE VERSCHIEDENEN ARTEN DER SALÂT

Die�Gebete,�die�Muslimen�zu�verrichten�geboten�wurden,�sinddrei�Arten,�und�zwar:�Fard,�Wâdschib�und�Nâfila.�Diese�sind� imEinzelnen:

1. Fard-Gebete (Pflichtgebete):�Die�Fard-Gebete�der�täglichenfünf�Gebete,�die�zwei�Raka’ât�Fard-Gebet�des�Dschuma-Gebets(Freitagsgebet)� und� das� Dschanâza-Gebet� (Totengebet)� sindFard-Gebete.�(Das�Totengebet�ist�eine�Fard�kifâya).

2. Wâdschib-Gebete (notwendige Gebete):� Das�Witr-Gebet,die�Eid-Gebete�(Festgebete),�Gelübde-Gebete�und�das�Nachholenvon� Nâfila-Gebeten,� die� begonnen� aber� unterbrochen� wurden.Ein�versäumtes�Witr-Gebet�nachzuholen,�ist�ebenfalls�wâdschib.

3. Nâfila-Gebete (freiwillige Gebete):�Die�Sunna-Gebete�dertäglichen� fünf� Gebete,� die� Tarâwîh-Gebete� und� ihrer� Sawâbwegen� verrichtete� Gebete� wie� die� Tahaddschud-,� Tahiyyatul-Masdschid-,� Ischrâq-,� Duhâ-,� Awwâbîn-,� Istikhâra-� und� Tasbîh-Gebete.� Diese� Gebete� sind� freiwillige� Gebete,� d.h.,� ihreVerrichtung� wurde� nicht� explizit� angeordnet.� Jemand,� der� vonseinen� Fard-� und� Wâdschib-Gebeten� keine� nachzuholen� hat,bekommt�auch�für�die�Verrichtung�von�Nâfila-Gebeten�Sawâb.

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DIE TÄGLICHEN FÜNF GEBETE

Die� Salât� ist� ein� Gebot� Allahs,� des� Erhabenen.� Allah,� derErhabene,� sagt� im� edlen� Koran� an� mehr� als� hundert� Stellensinngemäß:� „Verrichtet die Salât!“ Dass� jeder� Muslim,� derzurechnungsfähig�und�mündig�ist,�fünfmal�täglich�Salât�verrichtet,wurde�im�edlen�Koran�und�in�den�ehrwürdigen�Hadithen�geboten.

In� den� edlen�Versen� 17� und� 18� der� Sure� „ar-Rûm“� heißt� essinngemäß:�„Preist Allah, wenn ihr die Nacht beginnt und wennihr den Morgen begrüßt. Allah, dem Erhabenen, gebührt allerHamd (Lobpreis) in den Himmeln und auf Erden und amNachmittag und zur Mittagszeit.“ In� Vers� 239� der� Sure� „al-Baqara“� heißt� es� sinngemäß:� „Bewahrt die Salât und das Asr-Gebet.“ [Das�bedeutet:�Verrichtet�die�Salât�ohne�Unterlass�undUnterbrechung.]�Dass�die�in�dem�zitierten�Vers�erwähnten�Tasbîh(Preis)�und�Hamd�(Lobpreis)�die�Salât�meinen,�ist�in�den�Tafsir-Büchern�erklärt.�In�Vers�114�der�Sure�„Hûd“�heißt�es�sinngemäß:„Und verrichte die Gebete an den beiden Tagesenden [zurMittags-� und� Nachmittagszeit]� und in den drei Zeiten, die derNacht nahe sind [zur�Abend-,�Nacht-�und�Morgenzeit]!

Diese guten Taten [die�Sawâb�der�täglichen�fünf�Gebete]�tilgendie [kleinen]�Sünden. Das ist eine Nasîha (Ermahnung) für dieNachdenklichen.“

Unser� Prophet� Muhammad,� Friede� sei� mit� ihm,� sagtesinngemäß:� „Allah, der Erhabene, ordnete Seinen Dienern dietäglichen fünf Gebete an. Wer das Wudû’ schön verrichtet unddiese fünf Gebete in ihren Zeiten verrichtet, ihre Rukû’(Verbeugungen) und ihre Sudschûd (Niederwerfungen)gebührend macht, dem wird Allah, der Erhabene, verzeihen undihm vergeben.“

Die� täglichen� fünf� Gebete� sind� insgesamt� 40� Raka’ât(Gebetseinheiten;� Sg.� Rak’a).� Davon� sind� 17� Raka’ât� Fard,� 3Raka’ât�Wâdschib�und�20�Raka’ât�Sunna.�Im�Einzelnen�sind�dieseRaka’ât�folgendermaßen�verteilt:

1. Das Fadschr- (Subh-)Gebet (Morgengebet):� Es� werden� 4Raka’ât�verrichtet.�Erst�werden�2�Raka’ât�Sunna-,�dann�2�Raka’âtFard-Gebet�verrichtet.�Das�Sunna-Gebet�vor�dem�Fard-Gebet�desFadschr-Gebets�ist�eine�sehr�starke�Sunna.�Es�gibt�auch�Gelehrte,die�sagen,�dass�es�wâdschib�ist.

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2. Das Zuhr-Gebet (Mittagsgebet):� Es� werden� 10� Raka’âtverrichtet.�Erst�werden�4�Raka’ât�Sunna-,�dann�4�Raka’ât�Fard-Gebet�und�anschließend�2�Raka’ât�Sunna-Gebet�verrichtet.

3. Das Asr-Gebet (Nachmittagsgebet):� Es� werden� 8�Raka’âtverrichtet.�Erst�werden�4�Raka’ât�Sunna-,�dann�4�Raka’ât�Fard-Gebet�verrichtet.

4. Das Maghrib-Gebet (Abendgebet):� Es� werden� 5� Raka’âtverrichtet.�Erst�werden�3�Raka’ât�Fard-,�dann�2�Raka’ât�Sunna-Gebet�verrichtet.

5. Das Ischâ-Gebet (Nachtgebet):� Es� werden� 13� Raka’âtverrichtet.�Erst�werden�4�Raka’ât�Sunna-,�dann�4�Raka’ât�Fard-Gebet,�dann�2�Raka’ât�Sunna-�und�anschließend�3�Raka’ât�Witr-Gebet�verrichtet.

Die�Sunna-Gebete�vor�den�Fard-Gebeten�der�Asr-�und�Ischâ-Gebete�sind�„Sunna�ghayr�mu’akkada“.�Wenn�man�zum�Ende�derzweiten� Rak’a� bei� diesen� Gebeten� sitzt,� spricht� man� nach� dem„Tahiyyât“�die�Duâ�„Allahumma�salli“�und�die�Duâ�„Allahummabârik“� vollständig.� Wenn� man� sich� dann� zur� dritten� Rak’aaufgerichtet�hat,�spricht�man�vor�der�„Basmala“�die�„Subhânaka“.Das� Sunna-Gebet� vor� dem� Zuhr-Gebet� ist� jedoch� eine� „Sunnamu’akkada“.� D.h.� sie� zu� verrichten,� ist� nachdrücklich� geboten.Diese�Sunna�hat�auch�eine�größere�Sawâb.�In�diesem�Gebet�wirdim�ersten�Sitzen,�wie�bei�den�Fard-Gebeten,�nur�der�„Tahiyyât“gesprochen�und�sich�dann�für�die�dritte�Rak’a�erhoben.�Wenn�mansich� dann� zur� dritten� Rak’a� aufgerichtet� hat,� spricht� man� die„Basmala“�und�rezitiert�sogleich�die�„Fâtiha“.

Es� ist�mustahabb� und� sehr� sawâb,� dass�man� nach� den� Fard-Gebeten�der�Zuhr-�und�Ischâ-Gebete�als�Sunna�4�statt�2�Raka’âtund�nach�dem�Fard-Gebet�des�Maghrib-Gebets�6�Raka’ât�Sunnaverrichtet.� Diese� Mustahabb-Gebete� können� alle� mit� einemeinzigen� Salâm-Gruß� oder�mit� je� einem� Salâm-Gruß� zum�Endejeder�2�Raka’ât�verrichtet�werden.�In�beiden�Fällen�zählen�danndie� jeweils� ersten� 2� Raka’ât� als� das� Sunna-Gebet� nach� demjeweiligen� Fard-Gebet.� Diese� Mustahabb-Gebete� können� aberauch�zusätzlich�nach�den�Sunna-Gebeten�verrichtet�werden.

Die� erste� Rak’a� einer� Salât� beginnt,� wenn� man� die� Salâtbeginnt,�die�nachfolgenden�Raka’ât�beginnen,�wenn�man�sich�fürdie� neue�Rak’a� aufgerichtet� hat� und� zum�Stehen� gekommen� istund� dauern� an,� bis� man� sich� erneut� für� eine� weitere� Rak’a

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aufgerichtet�hat.�Die�letzte�Rak’a�dauert�an,�bis�man�den�Salâm-Gruß�spricht.�Nach�jeder�zweiten�Rak’a�gibt�es�nach�der�zweitenSadschda�(Niederwerfung)�ein�Sitzen.

In�jeder�Rak’a�gibt�es�Farâid,�Wâdschibât,�Sunan,�Mufsidât�undMakrûhât.� Auf� den� folgenden� Seiten� werden� diese� gemäß� derhanefitischen�Madhab�erklärt.

DIE FARÂID DER SALÂT

Fard�meint�ein�striktes�Gebot,�dessen�Durchführung�Allah,�derErhabene,�befiehlt.�Wenn�eine�der�Farâid�einer�Ibâda�nicht�erfülltwird,�dann�ist�diese�Ibâda�nicht�gültig.�Beim�Verrichten�der�Salâtgibt�es�12�Bedingungen,�die�zu�erfüllen�fard�ist.�7�dieser�Farâid�sindaußerhalb� der� Salât,� 5� sind� innerhalb� der� Salât.� Die� Farâidaußerhalb� der� Salât� werden� „Schurût“� (Bedingungen� bzw.Voraussetzungen)�genannt.�Die�Farâid�innerhalb�der�Salât�werden„Arkân“� (Pfeiler� bzw.� Grundlagen)� der� Salât� genannt.� [EinigeGelehrte�sind�der�Ansicht,�dass�der�Eröffnungs-Takbîr�eine�Fardinnerhalb�der�Salât� sei.�Nach�diesen�sind�sowohl�die�Schurût�alsauch�die�Arkân�der�Salât�jeweils�6.]

A. Die Farâid außerhalb der Salât (Schurût):

1. Die Reinigung (Tahâra) von ritueller Unreinheit (Hadas):Das�bedeutet,�dass�derjenige,�der�nicht�im�Zustand�des�Wudû’�ist,das� Wudû’� verrichtet� und� dass� derjenige,� der� dschunub� (grobrituell�unrein)�ist,�den�Ghusl�verrichtet.

2. Die Reinigung von Unreinheiten (Nadschâsa):� Dasbedeutet,�dass�der�Betende�seinen�Körper,�seine�Kleidung�und�denOrt,� an� dem� die� Salât� verrichtet� wird,� von� grober� und� leichterUnreinheit,�d.h.�Unreinheiten,�die�im�Islam�als�schmutzig�gelten,bereinigt.� [So�gelten�Dinge�wie�z.B.�Blut,�Urin�oder�Alkohol� imIslam�als�Unreinheiten.]

3. Die Bedeckung der Awra:�Die�Bedeckung�der�Awra�ist�einGebot�Allahs,�des�Erhabenen.�Die�Bereiche�des�Körpers,�die�einMukallaf,�also�ein�Muslim,�der�zurechnungsfähig�und�mündig�ist,in�der�Salât�nicht�entblößen�darf�oder�zu�irgendeiner�anderen�Zeitanderen� nicht� zeigen� und� die� andere� nicht� anschauen� dürfen,werden� „Awra“� genannt.� Die� Awra� des� Mannes� ist� vomBauchnabel� bis� unter� die� Knie.� Die� Awra� der� Frauen� ist� dergesamte�Körper�mit�Ausnahme�des�Gesichts�und�der�Hände.

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4. Sich in Richtung Kibla wenden:�Beim�Verrichten�der�Salâtmuss�man�sich�in�Richtung�Kibla�wenden.�Die�Kibla�der�Muslimeist�das�Gelände�der�Kaaba� in�der�Stadt�Mekka.�D.h.,�der�Raumzwischen�diesem�Gelände�und�dem�Thron�Allahs,�des�Erhabenen,ist�die�Kibla.

5. Zeit (Waqt):� Das� bedeutet,� dass� man� die� Salât� innerhalbihrer�bestimmten�Zeit�verrichtet.�D.h.,�dass�man�sich�des�Eintrittsder�Zeit�für�die�jeweilige�Salât�bewusst�ist�und�dass�man�dessen�imQalb,�wenn�man�die�Niyya�(Absicht)�für�eine�Salât�fasst,�gedenkt.

6. Niyya (Absicht):�Wenn�man�die�Salât�beginnt,�macht�man�imQalb�die�„Niyya“�für�die� jeweilige�Salât.�Es� ist�nicht�Niyya,�diesnur�mit�Worten� zu� tun.�Niyya� für� die� Salât�machen� oder�Niyyafassen�bedeutet,�im�Qalb�an�den�Namen�und�die�Zeit�des�Gebetssowie�an�die�Hinwendung�in�Richtung�der�Kibla,�und�wenn�man�inder�Gemeinschaft�betet,�auch�dem�Befolgen�des�Imams�zu�denken.Die�Niyya�wird� beim�Sprechen�des�Eröffnungs-Takbîr� gemacht.Eine�Niyya,�die�nach�diesem�Takbîr�gemacht�wird,�ist�nicht�gültigund�somit�ist�auch�die�entsprechende�Salât�ungültig.

7. Eröffnungs-Takbîr (Takbîrul-Ihram):� Das� bedeutet,� dassman,�wenn�man�die�Salât�beginnt:�„Allahu�akbar“�sagt.�Dies�wirdauch� „Takbîrul-Iftitâh“� genannt.� Andere� Worte� als� „Allahuakbar“�zu�sprechen,�ist�kein�Takbîr.

B. Die Farâid innerhalb der Salât (Arkân):

Dies�sind�die�5�Farâid,�die�während�der�Verrichtung�der�Salâterfüllt�werden�müssen.� Jedes� dieser�Farâid�wird� „Rukn“,� in� derMehrzahl�„Arkân“�genannt.�Diese�Farâid�innerhalb�der�Salât�sind:

1. Qiyâm (Stehen):�Dies� ist� das� Stehen,�wenn�man� die� Salâtbeginnt� und� dann� die� Standpositionen� innerhalb� der� Salât.� EinKranker,� der� nicht� in� der� Lage� ist,� die� Salât� im� Stehen� zuverrichten,� verrichtet� sie� im� Sitzen.� Wer� sie� im� Sitzen� nichtverrichten� kann,� verrichtet� sie� im� Liegen,� durch� angedeuteteBewegungen.�Es�ist�nicht�dschâiz�(zulässig),�die�Salât�auf�Stühlensitzend�zu�verrichten.

2. Qirâ’a (Rezitation):� „Qirâ’a“� bedeutet,� mit� dem� MundWorte�zu�sprechen.�Innerhalb�der�Salât�bedeutet�es,�dass�man�eineSure�oder�Âya�aus�dem�edlen�Koran�rezitiert.

3. Rukû’ (Verbeugung):�Das�bedeutet,�dass�man�sich�nach�derQirâ’a�verbeugt�und�die�Hände�auf�die�Knie�legt.�In�der�Rukû’�sagt

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man�mindestens�drei�Mal:�„Subhâna�rabbiyal-azîm“�(„Ich�sprechemeinen� Herrn,� den� Gewaltigen,� frei� von� Fehlern.“)� Und� beimAufrichten�sagt�man:�„Sami’allahu� liman�hamidah“�(„Allah�hörtdenjenigen,� der� Ihn� lobpreist“).� Und� wenn� man� zum� Stehengekommen�ist,�sagt�man:�„Rabbanâ�lakal-hamd“�(„O�unser�Herr,Dir�gebührt�der�Lobpreis“).

4. Sadschda (Niederwerfung):�Das�bedeutet,�dass�man�nach�derRukû’� sich� auf� den�Boden� niederwirft.� Sadschda� bedeutet,� dassman�sich�zwei�Mal�aufeinander�folgend�die�Hände,�Stirn�und�Naseauf� den� Boden� legend� niederwirft.� In� jeder� Sadschda� sagt� manmindestens� drei� Mal:� „Subhâna� rabbiyal-a’lâ“� („Ich� sprechemeinen�Herrn,�den�Allerhöchsten,�frei�von�Fehlern.“)

5. Qa’datul-akhîra (letztes Sitzen):� Das� bedeutet,� dass� manwährend�der�letzten�Rak’a�so�lange�sitzt,�wie�es�braucht,�um�den„Tahiyyât“� zu� sprechen.� Dieses� Sitzen� wird� das� „letzte� Sitzen“genannt.

Dass�die�Salât�eine�große�Sache�und�die�wichtigste�der�Ibâdâtist,� wird� daraus� verständlich,� dass� die� Bedingungen� für� seineGültigkeit� so� viele� sind.� Wenn� man� dann� auch� noch� dieWâdschibât,�Sunan,�Mustahabbât,�Makrûhât�und�Mufsidât,�die�zubeachten�sind,�betrachtet,�sieht�man,�in�was�für�einem�Zustand�derDiener� in� der�Gegenwart� seines�Herrn� zu� sein� hat.�Die�DienerAllahs,� des� Erhabenen,� sind� unvermögende,� machtlose� undarmselige� Geschöpfe.� Sie� bedürfen� bei� jedem� ihrer� AtemzügeAllahs,�des�Erhabenen,�der� sie�erschaffen�hat.�Die�Salât� ist�eineIbâda,�die�dem�Diener�sein�Unvermögen�verdeutlicht.

In� diesem� Buch� wird� dieses�Wissen� um� die� Salât� der� Reihenach�erklärt.

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DIE BEDINGUNGEN DER SALÂT

1. DIE REINIGUNG VON RITUELLERUNREINHEIT:

In� diesem�Abschnitt� werden� das�Wudû’,� der� Ghusl� und� dieTayammum�erklärt.

DAS WUDÛ’ (RITUELLE GEBETSWASCHUNG):

Das� Wudû’,� d.h.� der� Zustand� der� Reinheit,� der� auch� als„Wudû’�haben“�oder�„im�Wudû’�sein“�bezeichnet�wird,�ist�eine�derFarâid� der� Salât.� Auch� um� den� edlen� Koran� zu� berühren,� dieKaaba� zu� umrunden,� die� Sadschdatut-Tilâwa� (Rezitations-niederwerfung)� und� das� Totengebet� zu� verrichten,� muss� manWudû’�haben.�Es�ist�sehr�sawâb,�jederzeit�im�Zustand�des�Wudû’zu�sein,�zum�Schlafengehen�Wudû’�zu�haben�oder�beim�Essen�undTrinken�im�Wudû’�zu�sein.

Wer�im�Zustand�des�Wudû’�stirbt,�bekommt�die�Sawâb�einesSchahîd�(Gefallener�auf�dem�Weg�Allahs).�Unser�Prophet,�mögeAllah�ihn�segnen�und�ihm�Frieden�schenken,�sagte�sinngemäß:

„Wer im Zustand des Wudû’ stirbt, wird keineTodesschmerzen spüren. Denn der Zustand des Wudû’ ist einZeichen des Imans. Das Wudû’ ist der Schlüssel zur Salât und dieReinigung des Körpers von Sünden.“

„Wenn der Muslim das Wudû’ verrichtet, dann fallen dieSünden von seinen Ohren, seinen Augen, seinen Händen undFüßen ab. Wenn er fertig ist, ist er dann von seinen Sündenbereinigt.“

„Die beste aller Taten ist die Salât. Diejenigen, die in ihremWudû’ beständig sind, sind nur die Mu’minûn. Der Mu’min solltetagsüber im Wudû’ sein und sich nachts mit Wudû’ schlafenlegen.Wenn er so verfährt, steht er unter dem Schutz Allahs, desErhabenen. Wenn jemand im Zustand des Wudû’ isst und trinkt,dann machen das Essen und Trinken in seinem Magen Dhikr(Gedenken Allahs, des Erhabenen) und solange sie in seinemMagen sind, bitten sie für die Person um Vergebung (Istighfâr).“

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Das� Wudû’� hat� seine� Farâid,� Sunan,� Âdâb� und� Mamnû’ât(Verbote)� sowie�Mufsidât.�Wer� absichtlich�und�ohne� zwingendeNotwendigkeit�ohne�Wudû’�die�Salât�verrichtet,�wird�zum�Kâfir.Wessen� Wudû’� während� der� Salât� ungültig� wird,� der� machtsogleich�den�Salâm-Gruß�und�unterbricht�die�Salât.�Dann�machter,�bevor�die�Zeit�der� jeweiligen�Salât�abläuft,� ein�neues�Wudû’und�verrichtet�die�Salât�erneut.

Die Farâid des Wudû’

Die�Farâid�des�Wudû’�in�der�hanefitischen�Madhab�sind�4:

1.�Das�Gesicht�ein�Mal�waschen.

2.�Beide�Hände�und�Arme�bis�einschließlich�der�Ellbogen�einMal�waschen.

3.�Ein�Viertel�des�Kopfes� feucht�bestreichen,� indem�man�mitder�nassen�Hand�über�den�Kopf�streicht.

4.�Beide�Füße�einschließlich�der�Fußknöchel�auf�beiden�Seitenein�Mal�waschen.

In�der�schafiitischen�Madhab�ist�auch�die�Niyya�(Absicht)�unddie�Tartîb�(Beachtung�der�Reihenfolge)�eine�Fard�und�die�Niyyamuss� gemacht� werden,� während� das� Gesicht� gewaschen� wird.Wenn�die�Niyya�gemacht�wird,�bevor�Wasser�das�Gesicht�berührt,ist�das�Wudû’�nicht�gültig.�Es�ist�beim�Waschen�des�Gesichts�auchfard,� den� Bart� auf� Gesicht� und� Kinn� zu� waschen.� In� dermalikitischen� Madhab� ist� „Dalk“� fard,� [also,� dass� man� die� zuwaschenden�Glieder�reibt]�und�ebenso�„Muwâlât“,�[also,�dass�manalle�Schritte�des�Wudû’�unmittelbar�aufeinanderfolgend�und�ohneUnterbrechungen� durchführt].� Die� Schiiten� waschen� ihre� Füßenicht,�sondern�bestreichen�die�nackten�Füße�feucht.

Wie wird das Wudû’ verrichtet?

1.� Zu� Beginn� des�Wudû’� spricht� man� die�Duâ:� „Bismillâhil-azîm.�Wal-hamdu�lillâhi�alâ�dînil-Islâm,�wa�alâ�tawfîqil-îmân.�Al-hamdu� lillâhilladhî� dscha’alal-mâa� tahûran� wa� dscha’alal-Islâmanûran.“� („Ich� beginne�mit� dem�Namen�Allahs,� des�Gewaltigen.Gelobt�und�gepriesen�sei�Allah,�der�Erhabene,�der�uns�den�Islamals�Dîn� bescherte� und� uns� die�Güte� des� Imans� zukommen� ließ.Gelobt�und�gepriesen�sei�Allah,�der�Erhabene,�der�das�Wasser�als

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reinigend�und�den�Islam�zu�Licht�werden�ließ.“)�Dann�werden�dieHände�bis�zu�den�Handgelenken�drei�Mal�gewaschen.

2.�Beim�dreimaligen�Wassergeben�in�den�Mund�mit�der�rechtenHand� spricht� man� die� Duâ:� „Allahummasqinî� min� hawdinabiyyika� ka’san� lâ� azma’u� ba’dahu� abadan.“� („O�Allah!� Lassemich,� Deinen� Diener,� einen� Becher� Wasser� vom� Becken� desPropheten� trinken,� nach� dessen� Trank� man� nie� wieder� Durstspürt.“)

3.� Dann� wird�mit� der� rechten�Hand� drei�Mal�Wasser� in� dieNase� gegeben� und� mit� der� linken� Hand� ausgeschnaubt.� BeimWassergeben�in�die�Nase�spricht�man�die�Duâ:

„Allahumma� arihnî� râihatal-dschannati� warzuqnî� minna’îmihâ,�wa�lâ�turihnî�râihatan-nâr.“�(„O�Allah!�Lasse�mich�dieDüfte�der�Dschanna�riechen�und�beschenke�mich�mit�den�Gabender� Dschanna.� Und� bewahre� mich� vor� dem� Gestank� desDschahannam.“)

4.�Man�nimmt�das�Wasser�in�die�hohle�Hand.�Das�Gesicht�wirdvon�der�Stirn�bis�unterhalb�des�Kinns�und�von�Schläfe�zu�Schläfegewaschen.� Dabei� spricht� man� die� Duâ:� „Allahumma� bayyidwadsch-hî�binûrika�yawma�tabyaddu�wudschûhu�awliyâika�wa� lâtusawwid� wadsch-hî� bidhunûbî� yawma� taswaddu� wudschûhua’dâika.“� („O�Allah!�Erhelle�mit�Deinem�Licht�mein�Antlitz� anjenem�Tag,�an�dem�die�Gesichter�Deiner�Awliyâ�erhellt�werdenund� schwärze� aufgrund� meiner� Sünden� mein� Antlitz� nicht� anjenem� Tag,� an� dem� die� Gesichter� Deiner� Feinde� geschwärztwerden.“)

5.�Beim�dreimaligen�Waschen�des�rechten�Arms�mit�der�linkenHand� bis� einschließlich� der� Ellbogen� spricht� man� die� Duâ:„Allahumma� a’tinî� kitâbî� biyamînî� wa� hâsibnî� hisâban� yasîran.“(„O�Allah!�Gib�mir�mein�Buch�der�Taten�von�meiner�Rechten�undlasse�meine�Abrechnung�leicht�sein.“)

6.�Beim�dreimaligen�Waschen�des�linken�Arms�mit�der�rechtenHand� bis� einschließlich� der� Ellbogen� spricht� man� die� Duâ:„Allahumma�lâ�tu’tinî�kitâbî�bischimâlî�wa�lâ�min�warâi�zahrî�wa�lâtuhâsibnî�hisâban�schadîdan.“�(„O�Allah!�Gib�mir�mein�Buch�derTaten� nicht� von� meiner� Linken� oder� von� hinten.� Lasse� meineAbrechnung�nicht�schwer�sein.“)

7.�Nachdem�beide�Arme�gewaschen� sind,�werden�die�Händenochmal� gewaschen� und� der� Kopf� wird� mit� diesen� feuchten

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Händen� bestrichen.� Dabei� spricht� man� die� Duâ:� „Allahummaharrim�scha’rî�wa�bascharî�alan-nâr,�wa�azillanî�tahta�zilli�arschikayawma�lâ�zilla�illâ�zillu�arschika.“�(„O�Allah!�Lasse�mein�Haar�undmeinen�Körper�dem�Dschahannam�verwehrt�sein.�Lasse�mich�andem�Tag,� an� dem� es� keinen� Schatten� gibt,� außer� dem� SchattenDeines�Throns,�darunter�Schatten�finden.“)

8.� Dann� werden� die� Ohren� befeuchtet,� indem� man� mit� denZeigefingern�der�rechten�und�linken�Hand�die�Ohrmuscheln�innenund�mit�den�beiden�Daumen�außen�bestreicht.�Dabei�spricht�mandie�Duâ:� „Allahummadsch’alnî�minalladhîna� yastami’ûnal-qawlafayattabi’ûna�ahsanahu.“�(„O�Allah!�Lasse�mich�unter�jenen�sein,die�das�Wort�vernehmen�und�dem�Besten�davon�folgen.“)

9.� Mit� den� Außenflächen� der� Hände� wird� der� Nackenbestrichen.�Dabei�spricht�man�die�Duâ:�„Allahumma�a’tiq�raqabatîminan-nâr.“�(„O�Allah!�Rette�meinen�Nacken�vor�dem�Feuer.“)

10.�Dann�wird�der� rechte�Fuß� gewaschen,� indem�man� zuerstmit� dem� kleinen� Finger� der� linken� Hand� die� Zwischenräumezwischen�den�Zehen,�mit�dem�kleinen�Zeh�beginnend,�befeuchtetund�dann�den�Fuß�einschließlich�der�Fußknöchel�drei�Mal�wäscht.Dabei�spricht�man�die�Duâ:�„Allahumma�thabbit�qadamayya�alas-sirâti�yawma�tazillu�fîhil-aqdâmu.“�(„O�Allah!�Gib�meinen�Füßenan�dem�Tage,�an�dem�die�Füße�ausrutschen,�einen�festen�Stand�aufder�Sirât-Brücke.“)

11.�Dann�wird�der�linke�Fuß�drei�Mal�gewaschen,�indem�manzuerst�mit�dem�kleinen�Finger�der�linken�Hand,�diesmal�mit�demgroßen�Zeh�beginnend,�die�Zwischenräume�zwischen�den�Zehenbefeuchtet� und� dann� den� Fuß� einschließlich� der� Fußknöchelwäscht.� Dabei� spricht� man� die� Duâ:� „Allahumma� lâ� tatrudqadamayya� alas-sirâti� yawma� tatrudu� kulla� aqdâmi� a’dâika.Allahummadsch’al� sa’yî� maschkûran� wa� dhanbî� maghfûran� waamalî�maqbûlan�wa�tidschâratî� lan� tabûra.“�(„O�Allah!�Lasse�andem�Tag,� an�dem�die�Füße�Deiner�Feinde� auf� der�Sirât-Brückeausrutschen,�meine�Füße�nicht�ausrutschen.�O�Allah!�Lasse�meineWerke,� Werke� mit� Dankbarkeit� sein.� Vergib� mir� meinenUngehorsam.�Nimm�meine�Taten�an.�Lasse�meinen�Handel�undmeinen�Erwerb�halâl�sein.“)

Unser� Prophet,� möge� Allah� ihn� segnen� und� ihm� Friedenschenken,� sagte� sinngemäß:� „Wer nach dem Verrichten desWudû’ in Richtung des Himmels schaut und die Duâ:‚Subhânakallahumma wa bihamdika. Asch-hadu an lâ ilâha illâ

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anta wahdaka lâ scharîka laka astaghfiruka wa atûbu ilayka. Asch-hadu an lâ ilâha illallah, wa asch-hadu anna Muhammadan abdukawa rasûluka‘ (‚O�Allah!� Ich� lobpreise�Dich�und�bestätige�DeineErhabenheit� über� alle� Mängel.� Ich� bezeuge,� dass� es� keinenAnzubetenden� gibt� außer�Dir,� dass�Du�Einer� bist� und� dass�Dukeinen�Partner�hast.�Und�ich�bezeuge,�dass�Muhammad,�Friede�seimit�ihm,�Dein�Diener�und�Dein�Prophet�ist‘),�spricht, dem verzeihtAllah, der Erhabene, seine Sünden und besiegelt sie mit demSiegel der Akzeptanz und bewahrt sie unter dem hohen Thron auf.Am Tag des Gerichts kommt dann der Sprecher dieser Duâ herbeiund holt sich die Sawâb für sie ab.“

In� einem� ehrwürdigen� Hadith� heißt� es� sinngemäß:� „Wennjemand nach dem Verrichten des Wudû’ die Sure ‚al-Qadr‘ einMal rezitiert, schreibt Allah, der Erhabene, ihn als einen derSiddîqûn (Getreuen) auf. Wenn er sie zwei Mal rezitiert, dannschreibt Er ihn als einen Schahîd (Gefallener auf dem Weg Allahs)auf. Wenn er sie drei Mal rezitiert, dann wird seine Haschr(Auferweckung) mit den Propheten zusammen sein.“

In� einem� anderen� ehrwürdigen� Hadith� heißt� es� sinngemäß:„Wenn jemand nach dem Verrichten des Wudû’ zehn Mal dieSalawât (Segensduâ) und Friedensgrüße für mich macht, wirdAllah, der Erhabene, für diese Person seine Trauer beenden undihn heiter machen und seine Bittgebete (Duâ) akzeptieren.“

Wenn�jemand�die�Bittgebete�während�des�Wudû’�nicht�kenntund�sie�beim�Verrichten�des�Wudû’�nicht�spricht,�macht�es�nichts.Doch� sollte�man� sich� bemühen,� diese�Bittgebete� bald� zu� lernenund�sie�beim�Verrichten�des�Wudû’�zu�sprechen,�denn�sie�sind�sehrsawâb.�Gegen�Ende�des�Wudû’�oder�nach�der�Verrichtung�ist�essehr� sawâb,� folgende� Duâ� zu� sprechen:� „Allahummadsch’alnîminat-tawwâbîn,�wadsch’alnî�minal-mutatahhirîn,�wadsch’alnî�minibâdikas-sâlihîn,�wadsch’alnî�minalladhîna�lâ�khawfun�alayhim�walâ�hum�yahzanûn.“

Wer� die� Bittgebete� des� Wudû’� nicht� kennt,� sollte� beimWaschen�jedes�Gliedes�die�Schahâda�sprechen,�um�große�Sawâbzu�erlangen.

Für�die�Bittgebete�beim�Wudû’�siehe�auch�die�Seiten�268�und269.

Verrichte das Gebet, so du bei Verstande bist, da sie die Krone des Glücks ist.Wisse, dass das Gebet die Mi’râdsch des Mu’min ist.

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Die Sunan des Wudû’

Die Sunan des Wudû’ sind 18:

1.�Zu�Beginn�des�Wudû’�die�„Basmala“�(„Bismillâhir-rahmânir-rahîm“)�sprechen.2.� Die� Hände� einschließlich� der� Handgelenke� drei� Mal

waschen.3.�Den�Mund�drei�Mal�spülen,�indem�man�für�jedes�Mal�neues

Wasser�nimmt.�Dies�wird�„Madmada“�genannt.4.�Die�Nase�drei�Mal�spülen,� indem�man�für� jedes�Mal�neues

Wasser�nimmt.�Dies�wird�„Istinschâq“�genannt.5.�Die�von�Augenbrauen,�Bart�und�Schnurrbart�bedeckte�Haut,

die�nicht�sichtbar�ist,�beim�Waschen�des�Gesichts�befeuchten.6.� Beim� Waschen� des� Gesichts� unter� den� Augenbrauen

befeuchten.7.�Den�herabhängenden�Teil�des�Bartes�feucht�bestreichen.8.� Mit� den� feuchten� Fingern� der� rechten� Hand� durch� den

herabhängenden�Teil�des�Bartes�kämmen.9.� Die� Zähne� mit� etwas� reiben,� um� sie� zu� säubern.� [Das

Benutzen�des�Miswâk�(Zahnputzholz�aus�dem�Arakbaum)�ist�einewichtige�Sunna.]10.�Jede�Stelle�des�Kopfes�ein�Mal�feucht�bestreichen.11.�Beide�Ohren�ein�Mal�feucht�bestreichen.12.�Den�Nacken�mit�drei�aneinander�liegenden�Fingern�ein�Mal

feucht�bestreichen.13.� Die� Zwischenräume� zwischen� Fingern� und� Zehen

befeuchten.14.�Die�zu�waschenden�Glieder�drei�Mal�waschen.15.�Die�Niyya�zum�Wudû’�im�Qalb�beim�Waschen�des�Gesichts

machen.16.� Die� Reihenfolge� der� einzelnen� Handlungen� des� Wudû’

beachten.�Dies�wird�„Tartîb“�genannt.17.� Die� zu� waschenden� Stellen� reiben.� Dies� wird� „Dalk“

genannt.18.�Die�zu�waschenden�Glieder�eins�nach�dem�anderen�zügig

waschen.�Dies�wird�„Muwâlât“�genannt.

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Die Âdâb des Wudû’

Die Âdâb des Wudû’ sind 28:

Âdâb� (Pl.� von�Adab)�meint� hier� Sachen,� deren�Verrichtungsawâb� ist,� deren� Unterlassung� jedoch� keine� Sünde� ist.� DasVerrichten� der� Sunan� ist� sawâb� und� ihre� Unterlassung� makrûhtanzîhan.�Diese�Âdâb�werden�auch�„Mandûb“�oder�„Mustahabb“genannt.�Die�Âdâb�des�Wudû’�sind�folgende:

1.� Das� Wudû’� schon� vor� der� Zeit� der� Salât� verrichten.� (Werjedoch�das�Wudû’�mit�Erlaubnissen�aufgrund�von�Entschuldigungenverrichtet,�muss�warten,�bis�die�Gebetszeit�eintritt.)

2.� Wenn� man� die� Tahâra� (Intimreinigung)� auf� der� Toilettemacht,� seine� rechte� oder� linke� Seite� zur� Kibla� wenden.� Es� istmakrûh�tahrîman,�während�der�Notdurft�und�der�anschließendenTahâra� (Intimreinigung)� auf� der� Toilette� die� Vorder-� oderRückseite�des�Körpers�zur�Kibla�zu�wenden.

3.� Wenn� nach� der� Notdurft� der� vordere� oder� hintereIntimbereich� nicht� verunreinigt� ist,� die� Tahâra� (Intimreinigung)mit�Wasser�machen.

4.� Nach� der� Tahâra� mit� Wasser� ein� Tuch� zum� Abtrocknenbenutzen.

5.�Nach�der�Tahâra�sofort�die�Awra�wieder�bedecken.

6.�Das�Wudû’�ohne�Hilfe�von�anderen,�selbständig�verrichten.

7.�Das�Wudû’�zur�Kibla�gewandt�verrichten.

8.�Beim�Waschen�eines�jeden�Glieds�die�Schahâda�sprechen.

9.�Das�Sprechen�der�speziellen�Bittgebete�(Duâ)�beim�Wudû’.

10.� Für� das� Spülen� des� Mundes� mit� der� rechten� Hand� dasWasser�geben.

11.�Für�das�Spülen�der�Nase�mit�der�rechten�Hand�das�Wassergeben.

12.�Für�das�Ausschnauben�des�Wassers�aus�der�Nase�die�linkeHand�benutzen.

13.� Beim� Spülen� des� Mundes� die� Zähne� mit� dem� Miswâksäubern.� Wenn� man� kein� Miswâk� hat,� kann� man� auch� eineZahnbürste�benutzen.

14.� Falls� man� nicht� fastet,� beim� Spülen� des� Mundes� kräftigausspülen.�Leichtes�Gurgeln�sowohl�während�des�Wudû’�als�auch

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während�des�Ghusl�ist�eine�Sunna.�Während�des�Fastens�jedoch�istdies�makrûh.

15.� Beim� Spülen� der� Nase� das� Wasser� zum� Nasenknochenhochziehen.

16.�Während�des�feuchten�Bestreichens�der�Ohren�mit�einemFinger�auch�die�Ohröffnung�befeuchten.

17.�Beim�Befeuchten�zwischen�den�Zehen�dies�mit�dem�kleinenFinger�der�linken�Hand�tun.

18.�Beim�Waschen�der�Hände�einen�locker�anliegenden�Ringbewegen.�Einen�fest�anliegenden�Ring�zu�bewegen,�ist�allerdingsfard.

19.�Kein�Wasser�verschwenden,�selbst�wenn�viel�zur�Verfügungsteht.

20.�Das�Wasser� jedoch�nicht� so�wenig�gebrauchen,�als�würdeman� Öl� auf� die� Haut� auftragen.� (Bei� jedem� der� drei� Male� desWaschens� sollten� wenigstens� zwei� Tropfen� vom� gewaschenenGlied�fallen.)

21.�Wenn�man�Wasser� aus� einem�Gefäß� benutzt,� das�Gefäßwieder�auffüllen.

22.�Nach�oder�während�der�Verrichtung�des�Wudû’�die�Duâ:„Allahummadsch’alnî�minat-tawwâbîn...“�sprechen.

23.� Nach� dem�Wudû’� die� „Subhâ“� genannte� Salât,� also� eineSalât�mit�zwei�Raka’ât,�verrichten.

24.�Wudû’� erneuern,�während�man� noch� im�Wudû’� ist.�D.h.,nachdem�man�bereits�eine�Salât�mit�einem�Wudû’�verrichtet�hat,für�die�nächste�Salât�ein�neues�Wudû’�verrichten.

25.� Beim� Waschen� des� Gesichts� die� Augenwinkel� undAugenbutter�säubern.

26.� Beim�Waschen� des� Gesichts,� der� Arme� und� Füße� etwasmehr�als�jene�Bereiche�waschen,�die�zu�waschen�fard�sind.�[Wennman�die�Arme�wäscht,�sollte�man�die�Hand�mit�Wasser�füllen�undzum�Ellbogen�herab�auf�den�Arm�fließen�lassen.]

27.� Nicht�mit� dem� beim�Wudû’� gebrauchten,� herabfallendenWasser�die�Kleidung�bespritzen.

28.�Sofern�eine�Sache�in�der�eigenen�Madhab�nicht�makrûh�istund�sie�in�einer�anderen�Madhab�fard�ist,�ist�es�mustahabb,�dieseSache�zu�machen.

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Die Mamnû’ât beim Verrichten des Wudû’

Die�Mamnû’ât�(Verbote)�des�Wudû’�sind�12.�Diese�Sachen�zutun,�ist�entweder�harâm�oder�makrûh�und�diese�sind:

1.� Beim�Verrichten� der�Notdurft� in� Toiletten� und� im� Freiendarf�man�die�Vorder-�oder�Rückseite�des�Körpers�nicht�zur�Kiblawenden.

2.� Es� ist� harâm,� seine� Awra� in� der� Gegenwart� Anderer� zuentblößen,�um�die�Tahâra�zu�machen.

3.�Man�sollte�nicht�die�rechte�Hand�für�die�Tahâra�benutzen.

4.�Wenn�man�kein�Wasser�für�die�Tahâra�findet,�ist�es�makrûh,anstelle� von� Wasser� Nahrungsmittel,� Dünger,� Knochen,Tierfutter,� Kohle,� Besitz� Anderer,� Töpfe,� Ziegelstücke,� Stroh-oder�Schilfhalme,�Blätter,�Stofftücher�oder�Papier�zu�benutzen.

5.�Man�sollte�in�ein�Wasserbecken,�aus�dem�Wasser�für�Wudû’entnommen�wird,�nicht�spucken�oder�schnäuzen.

6.�Man�sollte�die�zu�waschenden�Glieder�nicht� sehr�viel�überihre�zu�waschenden�Bereiche�hinaus�oder�darunter�bleibend�undnicht�mehr�oder�weniger�als�drei�Mal�waschen.

7.�Nach�dem�Wudû’�sollte�man�zum�Abtrocknen�nicht�dasselbeTuch�benutzen,�das�man�bereits�zum�Abtrocknen�nach�der�Tahârabenutzt�hat.

8.�Beim�Waschen�des�Gesichts�sollte�man�das�Wasser�nicht�insGesicht�schlagen,�sondern�es�von�der�Stirn�herabfließen�lassen.

9.�Man�sollte�nicht�auf�das�Wasser�pusten.

10.�Man�sollte�beim�Waschen�die�Augen�und�den�Mund�nichtfest�zukneifen.

Wenn�an�normalerweise�sichtbaren�Bereichen�der�Lippen�oderder�Augenlider�Stellen�trocken�bleiben,�ist�das�Wudû’�nicht�gültig.

11.�Man� sollte� für� das� Schnäuzen� der� Nase� nicht� die� rechteHand�benutzen.

12.� Man� sollte� beim� feuchten� Bestreichen� des� Kopfes,� derOhren� oder� des� Nackens� die� Hände� nicht� für� jedes� Mal� neubefeuchten�und�nicht�mehr�als�einmal�bestreichen.�Man�kann�mitnur�einmal�befeuchteten�Händen�mehrmalig�bestreichen.

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DAS BENUTZEN DES MISWÂK:� Das� Benutzen� desMiswâk� (Zahnputzholz� aus� dem� Arakbaum)� während� derVerrichtung� des� Wudû’� ist� eine� Sunna� mu’akkada.� In� einemehrwürdigen�Hadith�heißt�es�sinngemäß:�„Die Salât, die nach demBenutzen des Miswâk verrichtet wird, ist der Salât ohne dieBenutzung des Miswâk 70 Mal überlegen.“

Im� Buch� „Sirâdschul-Wahhâdsch“ werden� 15� Nutzen� derVerwendung�des�Miswâk�erwähnt:

1.�Es�bewirkt,�dass�man�im�Augenblick�des�Todes�die�Schahâda(Glaubensbekenntnis)�aussprechen�kann.

2.�Es�stärkt�das�Zahnfleisch.

3.�Es�beseitigt�Schleim.

4.�Es�unterbindet�übermäßigen�Gallensaft.

5.�Es�lindert�Schmerzen�im�Mund.

6.�Es�unterbindet�Mundgeruch.

7.�Allah,�der�Erhabene,�wird�mit�der�Person�zufrieden.

8.�Es�stärkt�die�Kopfadern.

9.�Es�betrübt�den�Schaitan.

10.�Es�verleiht�den�Augen�Nûr�(Licht).

11.�Es�führt�dazu,�dass�der�Person�mehr�gute�Taten�gelingen.

12.� Durch� das� Benutzen� des� Miswâk� hat� man� eine� weitereSunna�verrichtet.

13.�Der�Mund�wird�rein.

14.�Man�wird�in�seiner�Rede�klarer�und�flüssiger.

15.� Zwei� Raka’ât� Gebet,� die� nach� Verwendung� des�Miswâkverrichtet�werden,�haben�eine�höhere�Sawâb�als�70�Raka’ât,�dieohne�die�Verwendung�des�Miswâk�verrichtet�werden.

„Miswâk“�nennt�man�Äste�des�„Arak“�genannten�Baumes,�derin�Arabien�wächst.�Man�schneidet�an�solch�einem�Ast�etwa�zweiZentimeter�von�der�Rinde�ab�und� lässt� ihn�ein�paar�Stunden� imWasser� aufweichen.� Dann� lassen� sich� die� Fasern� des� Astes� wieeine�Bürste�benutzen,�wenn�man�sie�zerdrückt.�Wenn�man�keineÄste�des�„Arak“�finden�kann,�bereitet�man�sich�ein�Miswâk�aus

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Ästen� des� Olivenbaumes.� Frauen� sollten,� statt� das� Miswâk� zubenutzen,�Kaugummi�mit�der�Niyya�kauen,�dass�sie�der�Sunna�derMiswâkbenutzung�folgen.

Sachen, die beim Verrichten des Wudû’ beachtetwerden sollten

Solange� keine� zwingenden� Gründe� vorliegen,� sollte� manfolgende�10�Punkte�beachten:

1.�Wenn�beide�Hände� verkrüppelt� sind,� kann�die�Person�dieReinigung�nach�der�Notdurft�nicht�durchführen.�Sie�verrichtet�dieTayammum�(rituelle�Trockenreinigung),�indem�sie�die�Arme�aufErde�und�das�Gesicht� auf� für� die�Tayammum�geeignete�Wändereibt.�Wenn� sie� auch�Wunden� im�Gesicht� hat,� verrichtet� sie� dieSalât�ohne�das�Wudû’,�aber�unterlässt�die�Salât�nicht.

2.�Wer�krank�ist,�dem�helfen�seine�Frau,�seine�Dienerin,�Kinderoder�Geschwister�beim�Verrichten�des�Wudû’.

3.�Die�Reinigung�mit�Steinen�o.Ä.�bei�der�Tahâra�gilt�wie�dasReinigen�mit�Wasser.

4.�Wer�verrückt�oder�bewusstlos�wird�und�nach�Ablauf�von�24Stunden�nicht�wieder�bei�Sinnen� ist,�braucht,�wenn�er�wieder�zusich� kommt,� die� versäumten� Gebete� nicht� nachzuholen.� Werjedoch� diese� Zustände� aufgrund� von� Alkoholkonsum,Rauschmitteln� oder� Medizin� durchmacht,� muss� jede� versäumteSalât�nachholen.�Von�einer�Person,�die� länger�als�24�Stunden�soschwer�krank�ist,�dass�sie�die�Salât�nicht�einmal�im�Liegen�durchangedeutete�Bewegungen�verrichten�kann,�entfällt�die�Pflicht,�dieSalât�zu�verrichten,�auch�wenn�sie�bei�Bewusstsein�ist.

5.� Es� ist� mustahabb,� besondere� Kleidung� für� den� Gang� zurToilette�zu�benutzen�und�den�Kopf�zu�bedecken.

6.�Wenn�man�sich�zur�Notdurft�begibt,�darf�man�nichts�offenbei� sich� tragen,�auf�dem�der�Name�Allahs,�des�Erhabenen,�oderTeile�des�edlen�Korans�geschrieben�sind,�sondern�muss�diese�nureingewickelt�oder�in�den�Taschen�bei�sich�tragen.

7.� Man� sollte� den� Ort� der� Notdurft� mit� dem� linken� Fußbetreten�und�mit�dem�rechten�Fuß�verlassen.

8.�Am�Ort�der�Notdurft�sollte�man�seine�Awra�erst�im�Knien

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entblößen�und�während�der�Notdurft�nicht�sprechen.

9.�Man� sollte�nicht�auf� seine�Awra�oder�die�Ausscheidungenschauen�und�nicht�in�den�Ort�der�Notdurft�spucken.

10.�Man�sollte�seine�Notdurft�in�kein�Wasser,�nicht�an�Wändevon� Moscheen,� nicht� in� Friedhöfen� oder� an� Wegrändernverrichten.

Sachen, die das Wudû’ ungültig machen

Die�Mufsidât�des�Wudû’�sind�folgende�7:

1.� Ausscheidungen� aus� dem� vorderen� oder� hinterenAusscheidungsweg:

a)�Urinieren,�Stuhlgang�oder�Blähungen.

b)�Wenn�die�Spitze�eines�Analspülgeräts�oder�ein�Finger�in�denDarmausgang� geführt�wird�und� feucht�herauskommt,�macht�dasdas�Wudû’�ungültig.�Wenn�sie�trocken�sind,�dann�wird�das�Wudû’nicht�ungültig,�aber�es�ist�besser,�es�zu�erneuern.

c)�Wenn�die�Watte,�die�Männer�oder�Frauen�zur�Vermeidungdes�Urinausflusses� benutzen,� an� ihrem� herausragenden� äußerenEnde�feucht�wird.

2.�Unreinheiten,�die�aus�dem�Mund�austreten:

a)�Erbrechen,�wenn�es�im�Ma�eines�Mundvoll�ist.

b)�Wenn�beim�Spucken�mehr�Blut�als�Spucke�kommt.

c)�Flüssiges�Blut,�das�aus�dem�Magen�oder�den�Lungen�kommt,bricht�das�Wudû’�gemäß�Imam�Abû�Hanîfa,�selbst�wenn�es�wenigist.

d)�Wenn�Öl,� das� in� ein�Ohr� getröpfelt�wird,� aus� dem�Mundherauskommt.

3.�Unreinheiten,�die�aus�der�Haut�austreten:

a)� Blut,� Eiter� oder� Wundsekret,� wenn� sie� gesondert,� alsoungemischt,�austreten.

b)� Blut� oder� Wundsekret,� das� von� den� Wunden� einesPockenkranken� oder� aus� irgendeiner� anderen� Vereiterungheraustritt�und�Stellen�erreicht,�die�beim�Ghusl�gewaschen�werden

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müssen,�wie�z.B.,�dass�Blut�aus�der�Nase�über�den�Knochen�hinausfließt�oder�Blut�aus�dem�Ohr�den�Ohrgang�hinaus�fließt.

c)� Wenn� man� Blut� und� Eiter� aus� einer� Wunde� oder� einemAbszess�mit�Watte�absaugt.�

d)�Wenn� Blut� auf� einem�Miswâk� oder� Zahnstocher� sich� imMund�verschmiert.

e)�Wenn�aus�dem�Ohr,�dem�Bauchnabel�oder�den�BrustwarzenFlüssigkeiten� verbunden� mit� Schmerzen� oder� aufgrund� vonKrankheiten�austreten.

f)�Wenn�ein�Egel�sehr�viel�Blut�saugt,�bricht�dies�das�Wudû’.

4.�Schlafen:�

Wenn�man� auf� der� Seite� liegend� oder� sich� auf� die� Ellbogenoder�auf�etwas�Anderes�stützend�schläft,�wird�das�Wudû’�ungültig.

5.�Ohnmächtig�werden,�verrückt�werden,�epileptische�Anfälleund� Trunkenheit� in� dem� Maße,� dass� man� im� Gehen� torkelt,machen�das�Wudû’�ungültig.

6.�In�einer�Salât,�die�Rukû’�und�Sudschûd�hat,�laut�zu�lachen,macht�sowohl�die�Salât�als�auch�das�Wudû’�ungültig,�jedoch�nichtbei� einem�Kind.�Lächeln�wiederum�macht�weder�die�Salât�nochdas� Wudû’� ungültig.� Wenn� die� in� der� Gebetsreihe� neben� derPerson� Stehenden� das� Lachen� hören,� gilt� es� als� lautes� Lachen.Wenn� aber� auch� die� Person� selbst� nichts� hört,� dann� gilt� es� alsLächeln.

7.� Wenn� die� Schamteile� des� Körpers� nackt� aneinandergerieben� werden.� In� diesem� Fall� wird� das� Wudû’� sowohl� desMannes�als�auch�der�Frau�ungültig.

Wenn�jemand�sicher�ist,�dass�er�das�Wudû’�verrichtet�hat�undsich�dann�nicht�sicher�ist,�ob�es�ungültig�wurde,�dann�gilt�er�als�imZustand� des� Wudû’.� Wenn� jemand� sicher� ist,� dass� sein� Wudû’ungültig� wurde� und� sich� dann� nicht� sicher� ist,� ob� er� erneut� dasWudû’�verrichtet�hat,�dann�muss�er�erneut�Wudû’�verrichten.

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Sachen, die das Wudû’ nicht ungültig machen

Die� Sachen,� die� das� Wudû’� nicht� ungültig� machen,� sindfolgende:

1.�Würmer,�die�aus�dem�Mund,�den�Ohren�oder�aus�Wundenauf�der�Haut�austreten.

2.�Erbrechen�von�Schleim.

3.�Wenn�man�Blut�spuckt�und�das�flüssige�Blut,�das�vom�Kopfkommt,�weniger�ist�als�die�Spucke.

4.�Wenn�Blut,�das�aus�dem�Zahnfleisch�kommt,�weniger�ist�alsSpucke.

5.�Wenn�geronnenes�Blut�aus�dem�Kopf�austritt,�selbst�wenn�esviel�ist.

6.�Wenn� geronnenes�Blut� aus� dem�Magen� oder� den�Lungenaustritt,�solange�es�nicht�ein�Mundvoll�ist.

7.�Wenn�Öl,�das�in�ein�Ohr�getröpfelt�wird,�aus�dem�Ohr�oderder�Nase�herauskommt.

8.�Wenn�etwas,�das�durch�die�Nase�eingesogen�wurde,�wiederaus�der�Nase�austritt�und�selbst�wenn�dies�nach�mehreren�Tagengeschieht.

9.�Wenn�man�Blut�auf�Bissspuren�sieht.

10.� Wenn� man,� ohne� dass� Schmerzen� vorhanden� sind,� ausirgendeinem� Grund� Tränen� vergießt,� z.B.� Weinen� oder� durchReizungen�der�Augen�durch�Zwiebel,�Rauch,�Gas�o.Ä.

11.�Wenn�eine�Frau�ein�Kind�stillt.

12.�Das�Schwitzen,�auch�wenn�es�im�Übermaß�ist.

13.� Wenn� Fliegen,� Mücken,� Läuse,� Flöhe� oder� ähnlicheUngeziefer�Blut�saugen�und�selbst�wenn�es�viel�ist.

14.� Blut,� das� wenig� ist� und� sich� nicht� ausbreitet,� sowieErbrechen,�solange�es�nicht�ein�Mundvoll�ist.

15.� Wenn� beim� Schlafen� die� Stütze� entfernt� wird� und� derSchlafende�nicht�umfällt.

16.�In�der�Salât�einschlafen.

17.� Wenn� man� die� Knie� aufrichtet� und� den� Kopf� auf� diese

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stützend�schläft.

18.� Wenn� man� die� Füße� zur� Seite� herausragt� und� auf� demBoden�sitzend�schläft.

19.�Wenn�man�auf�einem�ungesattelten�Tier�schläft,�währenddas�Tier�sich�auf�einer�geraden�Ebene�oder�bergauf�bewegt.

20.�In�der�Salât�lächeln.

21.�Wenn�man� in�der�Salât� lacht�und�dieses�Lachen�nur�manselbst�hört.�Dieses�Lachen�nennt�man�„Dahk“.�Dadurch�wird�nurdie�Salât�ungültig.

22.�Das� Schneiden� der�Haare,� des�Bartes,� des� Schnurrbartesoder�der�Nägel.

23.�Wenn�die�Kruste�einer�Wunde�abfällt,�wird�das�Wûdu�nichtungültig.

Erleichterungen für das Wudû’(Das Bestreichen von Khuff und Wunden)

„Mash“�bedeutet�(feuchtes)�„Bestreichen“.�Es�gibt�zwei�Artendes�Bestreichens:

1. Das Bestreichen von Khuff (Wudû’- bzw. Ledersocken):

Schuhähnliche,� wasserundurchlässige� Fußbekleidung,� die� dieBereiche�des�Fußes,�die�zu�waschen�während�des�Wudû’�fard�sind,komplett� bedeckt,� wird� „Khuff“� (Wudû’-� bzw.� Ledersocken)genannt.�Wenn�der�Khuff�größer�ist�als�der�Fuß�und�dadurch�imZehenbereich�freie�Stellen�übrig�bleiben,�da�der�Fuß�diese�Stellennicht�ausfüllt,�ist�es�ungültig,�diese�freien�Bereiche�des�Khuffs�zubestreichen.�Sie�müssen�derart�stabil�und�dem�Fuße�angemessensein,�dass�sie�nicht�vom�Fuß�abrutschen�und�man�mit�ihnen�einenWeg�von�einer�Stunde�zurücklegen�kann.

Es�ist�dschâiz�(zulässig),�Socken,�die�entweder�oben�und�untenoder�nur�unten�mit�Leder�bedeckt�sind,�zu�bestreichen.

Socken,� die�derart� fest� sind,� dass� sie� beim�Laufen�nicht� vomFuß�abrutschen,�dürfen�ebenfalls�bestrichen�werden.

Khuff� sorgen� dafür,� dass� sich� der� Zustand,� nicht� mehr� imWudû’� zu� sein,� nicht� auf� die� Füße� überträgt.�Es� ist� dschâiz,� die

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Füße�zu�waschen,�dann�die�Khuff�anzuziehen�und�dann�das�Wudû’zu�verrichten.

Das� feuchte� Bestreichen� wird� auf� der� Oberseite� der� Khuffgemacht.� Es� ist� nicht� gestattet,� unter� die� Khuff,� d.h.� derenUnterseite�zu�bestreichen.

Um�dieses�Bestreichen�gemäß�der�Sunna�zu�machen,�werdendie�fünf�Finger�der�rechten�Hand�befeuchtet�und�über�den�rechtenKhuff�gestrichen,�dann�die�fünf�Finger�der�linken�Hand�befeuchtetund�über�den�linken�Khuff�gestrichen�und�beide�Male,�indem�mandie�Finger�flach�auf�die�Khuff�legt�und�von�der�Spitze,�also�dem�dieZehen� bedeckenden� Teil� in� Richtung� Fußgelenke� streicht.� Beidiesem� Bestreichen� berühren� die� Handinnenflächen� nicht� dieKhuff.�Es�ist�fard,�dass�dieses�Bestreichen�so�gemacht�wird,�dassmindestens�eine�Fläche�von�drei�Fingerbreit�und�-länge�bestrichenwird.� Auch� wenn� es� dschâiz� ist,� das� Bestreichen� mit� denAußenflächen�der�Finger� zu�machen,� ist� es� Sunna,� es�mit� derenInnenflächen�zu�machen.

Wenn�man�durch�nasses�Gras�geht�oder�wenn�Regen�auf�dieKhuff� fällt� und� ihre� Oberseite� dann� feucht� werden,� gilt� das� alsBestreichen.

Die�Dauer,� in�der�Khuff�zum�Bestreichen�verwendet�werdenkönnen,�beträgt�für�einen�Muqîm�(Ortsansässiger)�24�Stunden�undfür� einen� Musâfir� (Reisender)� 3� Tage� und� 3� Nächte,� also� 72Stunden.�Diese�Dauer�beginnt�nicht�mit�dem�Anziehen�der�Khuffim�Zustand�des�Wudû’,�sondern�mit�dem�Augenblick,�wenn�nachdem�Anziehen�das�Wudû’�das� erste�Mal�ungültig�wird.� Jemand,dessen�Wudû’�ungültig�wird�und�der�vor�Ablauf�von�24�Stundeneine�Reise�beginnt,�dehnt�die�Dauer�auf�3�Tage�und�3�Nächte�aus.Wer�Musâfir�(Reisender)�ist�und�nach�Ablauf�von�24�Stunden�dieReise�beendet�oder�unterbricht,� also�muqîm� (ortsansässig)�wird,zieht� die� Khuff� aus� und� macht� das� Wudû’,� indem� er� die� Füßewäscht.

Es�ist�nicht�dschâiz,�Khuff�zu�verwenden,�die�so�große�Löcheroder� Risse� haben,� dass� drei� Zehen� durch� diese� herausragenwürden.� Wenn� Löcher� oder� Risse� geringer� sind� als� dies,� ist� esdschâiz,�die�Khuff�zu�bestreichen.

Es�ist�nicht�dschâiz,�eine�Khuff�zu�verwenden,�die�an�mehrerenStellen�Risse�hat,�die�zusammen�eine�Größe�erreichen,�durch�diedrei�Zehen�herausragen�würden.�Wenn�auf�einem�Khuff�ein�Riss

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von�zwei�Zehbreit�und�auf�dem�anderen�ein�Riss�von�einer�oderzwei�Zehbreit� sind,� dürfen� beide� verwendet�werden.�Wenn�hiervon�drei�Zehen�die�Rede�ist,�meint�das�nicht,�dass�deren�Spitzen�zusehen�sind,�sondern,�dass�die�drei�Zehen�ganz�zu�sehen�sind.

2. DAS BESTREICHEN VON WUNDEN UNDWUNDVERBÄNDEN:

Wenn� zum� Waschen� das� Entfernen� von� Balsam,� Docht,Mullbinden,� Pflastern,� Verbänden� o.Ä.,� was� auf� Wunden,Schwären�oder�Geschwüren,�Rissen�oder�Einschnitten�in�der�Hautbenutzt�wurde,�der�wunden�Stelle�schaden�würde,�werden�solcheStellen�statt�des�Waschens�feucht�bestrichen.

Wer�eine�Udhr�(Entschuldigung)�hat,�verrichtet�das�Wudû’�zueiner� beliebigen� Zeit.� Mit� diesem�Wudû’� darf� er� beliebig� vieleFard-� und� Nâfila-Gebete� verrichten� und� den� edlen� Koranrezitieren.�Mit�Ablauf� der� jeweiligen�Gebetszeit� wird� auch� seinWudû’�ungültig�und�er�muss�nach�Eintritt�der�nächsten�Gebetszeiterneut�das�Wudû’�machen�und�kann�dann�wiederum�mit�diesemWudû’� wieder� bis� zum� Ablauf� dieser� Gebetszeit� jede� Art� derIbâda�verrichten.

Damit� eine� Sache� als� „Udhr“� (Entschuldigung)� gilt,�muss� esetwas�Andauerndes�sein.�Das�bedeutet,�dass�jemand�aufgrund�derbehindernden� Sache� nicht� in� der� Lage� ist,� innerhalb� einerGebetszeit� solange� im�Wudû’� zu�verbleiben,�wie�es�braucht,�umdas�Wudû’�und�das�Fard-Gebet�der�aktuellen�Zeit�zu�verrichten.Die� Entschuldigung� gilt� als� anhaltend,� wenn� sie� in� dendarauffolgenden� Gebetszeiten� mindestens� ein� Mal� auftritt� undwenn�auch�in�geringem�Maße.

DER GHUSL (rituelle Ganzkörperwaschung)

Damit� die� Salât� gültig� ist,� müssen� auch� das�Wudû’� und� derGhusl�gültig�sein.�Es� ist� fard,�dass� jeder�Mann�und�jede�Frau�imZustand�der�Dschanâba�(grobe�rituelle�Unreinheit)�und�Frauen,deren� Menstruations-� oder� Wochenbettblutung� aufhört,� denGhusl�zum�Ende�der�jeweiligen�Gebetszeit�machen,�wenn�noch�soviel� Zeit� ist,� um� die� Salât� zu� verrichten.� Der� „Dschanâba“genannte� Zustand� tritt� durch� Geschlechtsverkehr� oderSamenerguss�ein.

Unser� Prophet,� möge� Allah� ihn� segnen� und� ihm� Frieden

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schenken,�sagte�sinngemäß:�„Demjenigen, der sich aufmacht, denGhusl zu verrichten, wird Sawâb in der Anzahl der Haare aufseinem Körper [also�sehr�viel]�aufgeschrieben. Und genauso vieleseiner Sünden werden ihm vergeben. Sein Rang in der Dschannawird erhöht. Die Sawâb, die er für seinen Ghusl erhält, ist besserals alles, was im Diesseits ist. Allah, der Erhabene, spricht zuSeinen Engeln: ‚Schaut auf Meinen Diener! Er steht, ohne faul zusein, in der Nacht auf, Mein Gebot achtend und macht den Ghusl,um seine Dschanâba zu beseitigen. Seid Zeugen, dass Ich diesemDiener seine Sünden vergebe und ihm verzeihe.’“

In� einem� anderen� ehrwürdigen� Hadith� heißt� es� sinngemäß:„Wenn ihr dschunub (grob rituell unrein) werdet, dann reinigteuch geschwind! Denn die Kirâman Katibîn (Engel, die die Tatenaufschreiben) leiden darunter, dass die Person, die sie begleiten,im Zustand der Dschanâba verweilt.“ Imam� al-Ghazâlî,� mögeAllah� mit� ihm� barmherzig� sein,� sagt:� „Einer� der� Verstorbenensagte�mir� in� einem�Traum:� ‚Ich� blieb� für� eine� gewisse�Weile� imZustand�der�Dschanâba.�Nun�wurde�mir�als�Strafe�dafür�ein�Hemdaus�Feuer�angelegt�und�ich�stecke�immer�noch�darin.’“�In�einemehrwürdigen�Hadith�heißt�es�sinngemäß:�„Die Engel der Rahma(Barmherzigkeit) gehen nicht ein in ein Haus, in dem es Bilder,Hunde oder Personen im Zustand der Dschanâba gibt.“

Jeder,� gleich� ob� er� jemand� ist,� der� die� Salât� regelmäßigverrichtet�oder�nicht,�wird�für�jede�Gebetszeit,�die�er�im�Zustandder�Dschanâba�verbringt,�eine�sehr�schmerzliche�Strafe�erhalten.Wenn�es�nicht�möglich�ist,�sich�mit�Wasser�zu�waschen,�muss�mandie� Tayammum� machen.� Im� Zustand� der� Dschanâba� dürfenfolgende� Sachen� nicht� getan� werden:� 1.� Irgendeine� Salâtverrichten.�2.�Den�edlen�Koran�und�seine�Verse�berühren.�3.�DieKaaba�umrunden.�4.�Moscheen�und�Masdschids�betreten.

Die Farâid des Ghusl

Die�Farâid�des�Ghusl�sind�gemäß�der�hanefitischen�Madhab�3:

1.�Das�Spülen�des�Mundes.�Wenn�innerhalb�des�Mundes�eineFläche,� die� so� groß� ist� wie� eine�Nadelspitze,� trocken� bleibt,� dieOberflächen�der�Zähne�oder�die�Oberflächen�von�Zahnhöhlungennicht�nass�werden,�ist�der�Ghusl�nicht�gültig.

2.�Das�Spülen�der�Nase.�Wenn�es�vertrocknete�Unreinheiten�inder�Nase�gibt�oder�zerkaute�Essensreste�im�Mund�und�wenn�die

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Stellen�unter�diesen�nicht�nass�werden,�ist�der�Ghusl�nicht�gültig.In�der�hanbalitischen�Madhab� ist�das�Waschen�des�Mundes�undder�Nase�sowohl�beim�Wudû’�als�auch�beim�Ghusl�eine�Fard.�Inder�schafiitischen�Madhab�ist�es�eine�Fard,�beim�Ghusl�die�Niyya(Absicht)�zu�fassen.

3.� Alle� Stellen� des� Körpers� waschen.� Es� ist� fard,� denBauchnabel,� den� Schnurbart,� die� Augenbrauen,� den� Bart,� dieHaut�unter�diesen�Stellen�und�die�Kopfhaare�zu�waschen.�Wennauf�Nägeln,�den�Lippen,�Augenlidern�oder�an�irgendeiner�anderenStelle�des�Körpers�wasserundurchlässige�Sachen�aufgetragen�sind[wie� z.B.� Nagellack]� und� diese� nicht� entfernt� und� dieentsprechenden�Stellen�nicht�genässt�werden,�ist�der�Ghusl�nichtgültig.

Die Sunan des Ghusl

1.�Zu�Beginn�die�Hände�waschen.

2.�Die�Schamteile�waschen.

3.�Den�ganzen�Körper�von�Unreinheiten�säubern.

4.� Vor� dem� Ghusl� das� Wudû’� verrichten� und� dabei� beimWaschen�des�Gesichts�die�Niyya�(Absicht)�für�den�Ghusl�machen.In�der�schafiitischen�Madhab�ist�die�Niyya�eine�Fard.

5.�Den�ganzen�Körper�drei�Mal�reibend�waschen.

6.� Die� Füße� nach� dem� Waschen� des� gesamten� Körpers� alsletztes�waschen.

Wie verrichtet man den Ghusl?

Der�Ghusl�wird�gemäß�der�Sunna�folgendermaßen�verrichtet:

1.�Zuerst�werden,�auch�wenn�sie�sauber�sind,�beide�Hände�unddann�die�Schamgegend�des�Körpers�sowie�alle�Stellen,�an�denensich�Unreinheiten�finden,�gewaschen.

2.� Dann� wird� ein� vollständiges� Wudû’� verrichtet� und� dabei,beim� Waschen� des� Gesichts,� wird� die� Niyya� für� den� Ghuslgemacht.� Wenn� sich� unter� den� Füßen� kein� Wasser� ansammelt,müssen�auch�die�Füße�während�dieses�Wudû’�gewaschen�werden.

3.� Dann� wird� drei� Mal� Wasser� über� den� ganzen� Körper

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gegossen.�Dabei�gießt�man�zuerst�drei�Mal�über�den�Kopf,�danndrei� Mal� über� die� rechte� Schulter� und� dann� drei� Mal� über� dielinke.� Bei� jedem� Gießen� muss� man� sicherstellen,� dass� dieentsprechenden�Stellen�gänzlich�nass�werden.�Beim�ersten�Gießensollte�man�die�entsprechenden�Stellen�auch�reiben.

Wenn�während�des�Ghusl�Wasser,�das�auf�eine�Stelle�gegossenwird,�auf�andere�Teile�des�Körpers�fließt,�gelten�diese�Stellen�auchals�gewaschen,�denn�im�Sinne�des�Ghusl�zählt�der�gesamte�Körperals�ein�einziges�Glied.�Wenn�jedoch�während�des�Wudû’�Wasser,das�auf�eine�Stelle�gegossen�wird,�andere�Körperteile�nässt,�geltendiese� Stellen� nicht� als� gewaschen.� Es� ist� makrûh,� nach� demVerrichten�des�Ghusl�nochmals�das�Wudû’�zu�machen.�Wenn�aberwährend� der� Verrichtung� des� Ghusl� das� zu� Beginn� gemachteWudû’� ungültig�wird,� dann�muss�man� nach�Beenden� des�Ghuslerneut�das�Wudû’�verrichten.

KLARSTELLUNG für Leute mit Zahnkronen undZahnfüllungen:

Gemäß� der� hanefitischen�Madhab� ist� der�Ghusl� nicht� gültig,wenn� die� Zwischenräume� zwischen� den� Zähnen� oder� dieOberflächen�von�Zahnhöhlungen�nicht�nass�werden.�Aus�diesemGrund� ist� der� Ghusl� von� Personen,� die� Zahnkronen� oderZahnfüllungen� haben,� nicht� gültig,� d.h.� der� Zustand� derDschanâba� wird� nicht� beseitigt.� Weil� Wasser� Kronen� undFüllungen,� die� aus� Gold,� Silber� oder� anderen� nicht� unreinenMaterialien�hergestellt�sind,�nicht�durchdringen�kann�und�somit�anderen�Unterseite�[d.h.�zum�darunterliegenden�Zahnfleischbett,�aufdem� die� Krönung� oder� die� Füllung� sitzt]� nicht� gelangt,� ist� derGhusl�nach�allen�Gelehrten�der�hanefitischen�Madhab�nicht�gültig.

Tahtâwî�schreibt�in�seinem�Kommentar�zum�„Marâqil-Falâh“auf� Seite� 96� und� auch� in� dessen� Übersetzung,� dem� „Ni’met-iIslâm“,� folgendes:� „Es� gibt� keine� Bedenken,� dass� ein� Hanefiteeine�Sache,�die�er�in�seiner�Madhab�nicht�gültig�durchführen�kann,gemäß� der� schafiitischen�Madhab� durch� Taqlîd� (Nachachmung)verrichtet.“� In� den� Büchern� „Bahrur-Râiq“ und� „Nahrul-Fâiq“heißt�es�auch�so.�Doch�wenn�er�so�verfährt,�muss�er�sichergehen,dass�er�alle�Bedingungen� jener�Madhab�erfüllt.�Wenn�aber�keinKharadsch� (Widrigkeit)� oder� keine� Erschwernis� in� der� eigenenMadhab� vorliegt� und� wenn� jemand� nicht� die� Bedingungen� derGültigkeit� gemäß� der� anderen�Madhab� erfüllt,� dann� nennt�maneine�derart�handelnde�Person�einen�„Mulaffiq“,�jemanden,�der�die

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Erleichterungen� der�Rechtsschulen� zusammenlegt,� also� „Talfîq“macht.�Dies�ist�jedoch�nicht�dschâiz.

Jemand,� der� nicht� in� der� Lage� ist,� eine� Fard� gemäß� seinerMadhab� zu� verrichten,� muss� einer� anderen� Madhab� zurDurchführung� nur� dieser� bestimmten� Fard� durch� Taqlîd(Nachahmung)�folgen,�wobei�er�beachten�muss,�dass�er�auch�dieBedingungen� der�Gültigkeit� in� jener�Madhab� erfüllt.� Für� einenHanefiten,� der� Zahnkronen� oder� Zahnfüllungen� machen� lässt,reicht�es�aus,�dass�er�zur�Befolgung�durch�Taqlîd�(Nachahmung)der�malikitischen� oder� schafiitischen�Madhab�beim�Ghusl,� beimWudû’�und�bei�der�Salât�lediglich�seine�Niyya�so�formuliert,�dasser�darin�ausdrückt,�der�malikitischen�oder�schafiitischen�Madhabdurch�Taqlîd�zu�folgen.�D.h.,�dass�er�z.B.�zu�Beginn�des�Ghusl�imQalb�die�Worte:� „Ich�beabsichtige�den�Ghusl� zu� verrichten�undfolge� dabei� der� malikitischen� (bzw.� der� schafiitischen)� Madhabdurch� Taqlîd“� spricht,� wodurch� sein� Ghusl� sodann� gültig� wird.Wenn�ein�Hanefite,�der�Kronen�oder�Füllungen�hat,�seine�Niyyawie�beschrieben�formuliert,�dann�wird�sein�Ghusl�gültig.�Er�befreitsich�vom�Zustand�der�Dschanâba,�wird�also�rituell�rein.�Durch�dieBefolgung� durch� Taqlîd� der� malikitischen� oder� schafiitischenMadhab�werden�sein�Wudû’�und�seine�Salât�auch�gültig.�Er�kanndaher�auch�für�diejenigen,�die�keine�Zahnkronen�oder�-füllungenhaben,�die�Salât�leiten.

Wer�der�schafiitischen�Madhab�durch�Taqlîd�folgt,�muss�in�derSalât�hinter�dem�Imam�(Vorbeter)�die�Fâtiha�rezitieren;�wenn�erseine� eigenen� oder� die� Ausscheidungswege� anderer� mit� derInnenfläche�seiner�Hand�berührt�oder�wenn�Männer�die�Haut�vonFrauen�berühren,� die� nicht� zu�den� 18�Gruppen� gehören,� die� sienicht�ehelichen�dürfen,�müssen�sie�das�Wudû’�erneuern,�die�Niyyafür�das�Wudû’�gemacht�haben�und�Unreinheiten�vermeiden,�selbstwenn� diese� gering� sind.� Wenn� er� den� edlen� Koran� berührenmöchte,� muss� er� sichergehen,� dass� sein� Wudû’� gemäß� derschafiitischen� Madhab� gültig� ist.� Ein� hanefitischer� Musâfir(Reisender),� der� unterwegs� durch� Taqlîd� der� schafiitischenMadhab� die� Gebete� (also� das� Zuhr-Gebet� mit� dem� Asr-Gebetbzw.�das�Maghrib-Gebet�mit�dem�Ischâ-Gebet)�zusammengelegtverrichten�möchte,�muss�sichergehen,�dass�sein�Wudû’�gemäß�derschafiitischen�Madhab�gültig�ist.

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Menstruation und Wochenbettblutung

Es�gibt�11�Arten�des�Ghusl.�5�davon�sind�Fard.�2�davon�sind�derGhusl,� den� Frauen� verrichten,� wenn� ihre� Menstruations-� bzw.Wochenbettblutung�aufhört.

Ibn� Âbidîn,� möge� Allah� mit� ihm� barmherzig� sein,� sagt� inseinem� „Manhalul-Wâridîn“:� „Die� Fiqh-Gelehrten� haben� mitÜbereinstimmung�erklärt,�dass�es�für�jeden�Mann�und�jede�Frauunter� den�Muslimen� fard� ist,� sich� das� grundlegende�Aqîda-� undFiqh-Wissen� anzueignen.� Für� jede�muslimische� Frau� ist� es� fard,das�Wissen�um�die�Menstruation�und�das�Wochenbett�zu�lernen.Muslimische�Männer�müssen,�wenn�sie�heiraten�werden,�sich�dasWissen�um�die�Menstruation�und�das�Wochenbett�aneignen�unddieses�Wissen�nach�der�Heirat�auch�an�ihre�Frauen�weitergeben.

‚Hayd‘�(Menstruationsblutung)�nennt�man�die�Blutung,�die�ausdem� vorderen� Ausscheidungsweg� eines� gesunden� Mädchenskommt,�das�sein�achtes�Lebensjahr�vollendet�hat�oder�die�Blutungeiner� Frau,� die� seit� der� letzten� Minute� ihrer� Menstruation� einIntervall�der�vollständigen�Reinheit�(15�Tage)�durchlaufen�hat�unddie�mindestens�3�Tage�lang�anhält.

Jede� farbige� oder� trübe� Flüssigkeit� außer� die� weiße� wirdMenstruationsblut� genannt.� Wenn� bei� einem� Mädchen� dieMenstruationsblutung�eintritt,�gilt�sie�als�mündig�und�rechtlich�alsFrau� und� im� Sinne� islamischer� Gebote� und� Verbote� alsverantwortlich.� Die� Zeit� von� dem�Augenblick� an,� ab� dem� eineFrau� Blut� sieht� bis� zum� Aufhören� der� Blutung,� nennt� man„Menstruationsdauer“.� Die� Mindestdauer� der� Menstruation(Hayd)�sind�3�Tage�und�ihre�Höchstdauer�sind�10�Tage.�Jede�Fraumuss� die�Dauer� der� eigenen�Menstruation� auf� Tag� und� Stundekennen.�Es�ist�fard,�dass�ein�Mädchen,�das�das�achte�Lebensjahrvervollständigt,�von�ihrer�Mutter�oder�wenn�sie�keine�Mutter�hat,von� Großmüttern,� älteren� Schwestern� oder� Tanten� im� Wissenüber�die�Menstruation�und�das�Wochenbett�unterrichtet�wird.

„Nifâs“�bedeutet�„Wochenbettblutung“.�Damit�ist�die�Blutunggemeint,�die�nach�dem�Gebären�eintritt.�Diese�Blutung�hat�keineMindestdauer.� Sobald� sie� aufhört,� muss� der� Ghusl� verrichtetwerden.� Die� Höchstdauer� der� Wochenbettblutung� beträgt� 40Tage.�Wenn�40�Tage�ablaufen,�verrichtet�die�Frau�den�Ghusl�undbeginnt�wieder�mit� der� Salât,� selbst�wenn�noch�Blut� fließt.�Blutnach�Ablauf�von�40�Tagen�gilt�als�„Istihâda“�(krankheitsbedingte

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Blutung),�(d.h.�als�Entschuldigung).�Frauen�müssen�sich�auch�dieDauer�der�Wochenbettblutung�merken.

„Istihâda“� (krankheitsbedingte�Blutung)�nennt�man� folgendeArten� von� Blutungen:� Blutung,� die� weniger� andauert� als� dieMindestdauer�der�Menstruation�von�3�Tagen,�also�72�Stunden,�undsei� es� um� nur� 5� Minuten;� bei� Frauen,� bei� denen� dieMenstruationsblutung� zum� ersten� Mal� auftritt� und� die� Blutunglänger� als� 10� Tage� dauert;� bei� Frauen,� die� eine� regelmäßigeMenstruation� haben,� Blutungen,� die� über� die� gewöhnlicheMenstruationsdauer�hinausgehen�und�länger�als�10�Tage�dauern;Blutungen,�die�Schwangere�haben;�Blutungen,�die�Frauen�haben,welche� über� 55� Jahre� alt� sind;�Blutungen,� die�Mädchen� unter� 9Jahren� haben.� Solch� eine� Blutung� ist� ein� Anzeichen� für� eineKrankheit.�Wenn�sie�über�längere�Zeit�anhält,�kann�dies�gefährlichsein�und�es�sollte�ein�Arzt�konsultiert�werden.

Eine� Frau,� die� „Istihâda“� hat,� ist� wie� die� Person,� die� oftNasenbluten�hat.�Sie�kann�in�diesem�Zustand�die�Salât�verrichtenund�fasten.

Während� der� Menstruations-� und� Wochenbettblutungendürfen�Frauen�nicht�die�Salât�verrichten�und�auch�nicht�fasten.�Siedürfen� nicht� die� Sadschdatut-Tilâwa� (Rezitationsniederwerfung)oder� Sadschdatusch-Schukr� (Dankbarkeitsniederwerfung)machen.�Sie�dürfen�den�edlen�Koran�nicht�berühren.�Sie�dürfenMoscheen� und� Masdschids� nicht� betreten� oder� die� Kaabaumrunden.� Sie� dürfen� keinen�Geschlechtsverkehr� haben.�Wennsie�wieder�rituell� rein�werden,�müssen�sie�das�Fasten�nachholen,aber� nicht� die� in� der�Zeit� der�Unreinheit� verstrichenen�Gebete.Wenn�die�Menstruationsblutung�bei�einer�Frau�einsetzt,�muss�sieihren�Mann�darüber�informieren.�Unser�Prophet,�möge�Allah�ihnsegnen�und�ihm�Frieden�schenken,�sagte�sinngemäß:�„Eine�Frau,die�den�Beginn�und�das�Ende�ihrer�Menstruation�vor�ihrem�Manngeheim�hält,� ist�verflucht.“�Es� ist� fard,�dass�der�Ghusl�verrichtetwird,�sobald�die�Menstruation�und�das�Wochenbett�aufhören.�Diesist�ein�Gebot�Allahs,�des�Erhabenen.

Es�gibt�viele�Ausdrücke�und�Redewendungen,�die�dazu�führenkönnen,� dass� der� „Nikâh“� (Ehebund)� zwischen� Eheleutenungültig�wird.�Davor� sollte�man�sich�genauso� furchtsam� in�Achtnehmen�wie�vor�dem�Verlust�des�Imans.�Siehe�zu�diesem�Themaauch�Seite�585�im�„Seâdet-i Ebediyye“,�„Das�ewige�Glück“!

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Allah, der Erhabene, rächt sich durch die Hand des Dieners,doch wer dies nicht durch (Ilmul-Ladunnî) versteht, glaubt,der Diener handle.

Alles Existierende gehört dem Schöpfer und wird durch dieHand des Dieners verfügt,doch wenn der Schöpfer nicht den Befehl gibt, regt sich nichteinmal ein Grashalm.

DIE TAYAMMUM (RITUELLETROCKENREINIGUNG)

Die� Tayammum� ist� rituelle� Trockenreinigung� mit� Erde.� InFällen,� in� denen�man� kein�Wasser� vorfindet� oder� das�Benutzenvon�Wasser�unmöglich�ist,�obwohl�es�vorhanden�ist,�wird�statt�desWudû’� und� Ghusl� die� Tayammum� verrichtet,� indem�man� reineErde,�Sand,�Kalk�oder�Steine�oder�etwas�Reines,�das�als�Erde�gilt,benutzt.�In�der�hanefitischen�Madhab�kann�die�Tayammum�auchvor�Eintritt� einer�Gebetszeit� verrichtet� werden.� In� den� anderendrei� Rechtsschulen� ist� es� nicht� dschâiz,� vor� Eintritt� einerGebetszeit�die�Tayammum�zu�machen.

Die�Tayammum�ist�eine�Erleichterung�in�Fällen,�in�denen�dasWudû’�und�der�Ghusl�mit�Wasser�nicht�möglich�sind.�Im�Islam�giltdie�Reinigung�mit�Erde�genauso�wie�die�Reinigung�mit�Wasser.�ImIslam� ist� ausdrücklich� angegeben,� dass� viel� Unreines� mit� Erdegereinigt�werden�kann.

Umstände,� die� die�Tayammum�erfordern,� sind� hauptsächlichfolgende:

1.�Kein�reines�Wasser�für�das�Wudû’�und�den�Ghusl�finden.�(Esist�fard,�in�der�Stadt�immer�nach�Wasser�zu�suchen.)

2.�Krankheiten,�die�die�Verwendung�von�Wasser�verhindern;die�Gefahr,�bei�Verwendung�von�Wasser�an�Kälte�zu�sterben�oderzu�erkranken.

3.� Dass� Feinde� oder� wilde,� giftige� Tiere� den� Zugang� zumWasser�verhindern.

4.� Dass� jemand� in� Gefangenschaft� oder� Haft� ist� und� keinWasser�benutzen�kann.

5.�Dass�jemand�mit�dem�Tod�bedroht�wird.

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6.�Dass�man�Musâfir�(Reisender)�ist�und�nicht�mehr�Wasser�beisich�hat�als�zum�Trinken�notwendig.

7.� Dass� man� nicht� die� Möglichkeit� hat,� Wasser� aus� einemBrunnen�zu�holen.

Die Farâid der Tayammum

Die�Farâid�der�Tayammum�sind�3:

1.�Die�Niyya,� sie�als�Reinigung�zur�Beseitigung�des�Zustandsder�Dschanâba�oder�der�Wudû’losigkeit�zu�machen.�Jemand,�dernicht�im�Zustand�des�Wudû’�ist�und�der�die�Tayammum�verrichtet,um�einem�Schüler�zu�zeigen,�wie�es�gemacht�wird,�kann�mit�dieserTayammum�keine�Salât�verrichten.

2.�Das�Reiben� der� beiden�Handinnenflächen� auf� reine�Erdeund�das�Bestreichen�des�ganzen�Gesichts.

3.�Das�Reiben� der� beiden�Handinnenflächen� auf� reine�Erdeund�das�Bestreichen�des�rechten�und�des�linken�Armes.

Es� gibt� auch� Gelehrte,� die� sagen,� dass� die� Farâid� derTayammum�zwei�sind.�Diese�nennen�die�zweite�und�dritte�Fard�alseine�einzige.�Beide�Ansichten�sind�korrekt.

Die Sunan der Tayammum

1.�Mit�der�Basmala�(„Bismillâhir-rahmânir-rahîm“)�beginnen.

2.�Die�Innenflächen�der�Hände�auf�die�Erde�legen.

3.�Die�Hände�an�der�Stelle,�an�der�sie�legen�werden,�vorwärtsund�rückwärts�bewegen.

4.� Wenn� Erde� an� den� Händen� haften� bleibt,� diese,� an� denDaumen,� aneinander� schlagen,� bis� die� Erde� von� den� Händenabfällt.

5.�Beim�Legen�der�Hände�auf�die�Erde�die�Finger�spreizen.

6.�Erst�das�Gesicht,�dann�die�Arme�bestreichen.

7.�Die�Tayammum�zügig�verrichten,�wie�wenn�man�das�Wudû’verrichten�würde.

8.�Zuerst�den�rechten�Arm,�dann�den�linken�Arm�bestreichen.

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9.�Vor� der�Tayammum�an� Stellen,� an� denen�man�Wasser� zufinden�hofft,�nach�Wasser�suchen.10.�Die�Hände�auf�die�Erde�schlagend�kräftig�darauf�legen.11.�Die�Arme�wie�oben�beschrieben�bestreichen.12.� Die� Zwischenräume� der� Finger� bestreichen� und� dabei

Ringe�von�der�Stelle�bewegen.

Bei der Tayammum sollten folgende Sachen beachtetwerden

1.� Jemand,� der� nicht� im� Zustand� des� Wudû’� ist� und� dieTayammum� verrichtet,� um� einem� Schüler� zu� zeigen,� wie� siegemacht�wird,�kann�mit�dieser�Tayammum�keine�Salât�verrichten.

2.� Um� mit� der� Tayammum� die� Salât� verrichten� zu� können,reicht� es� nicht� aus,� die� Niyya� lediglich� für� die� Tayammum� zumachen.�Es�muss�auch�die�Niyya�für�die�Salât�gemacht�werden.

3.�Mehrere�Personen�können�dieselbe�Erde�für�die�Tayammumbenutzen.�Denn�Erde� oder� dergleichen,� die� für� die� Tayammumbenutzt� werden,� gelten� durch� die� Verwendung� für� die� rituelleReinigung� nicht� als� „musta’mal“� (verbraucht).� Jedoch� geltenStaub�oder�Erde,�die�vom�Gesicht�oder�den�Händen�abfallen,�alsmusta’mal.

4.� In� der� schafiitischen� und� hanbalitischen�Madhab� wird� dieTayammum� ausschließlich� mit� Erde� gemacht.� In� den� anderenbeiden�Rechtsschulen�darf� alles,�was� zur�Sorte�Erde�gehört�undrein� ist,� für� die� Tayammum� benutzt� werden,� selbst� wenn� keinStaub�darauf�liegt.�Dinge,�die�durch�Verbrennen�zu�Asche�werdenoder�bei�Hitze�schmelzen,�gelten�nicht�als�zur�Sorte�Erde�gehörig.Das�bedeutet�also,�dass�man�Dinge�wie�Bäume,�Gras,�Holz,�Eisen,Reis,�mit�Farbe�beschichtete�Wände,�Kupfer,�Gold�oder�Glas�nichtfür� die� Tayammum� benutzen� darf.� Sand� darf� benutzt� werden.Perlen�oder�Korallen�dürfen�nicht�benutzt�werden.�Kalk,�mit�Gipsbedeckter� Marmor,� Zement,� unglasierte� Keramik,� unglasiertesPorzellan,�Töpfe�und�Schalen�aus�Erde�und�Schlamm�oder�Schlickdürfen� für� die� Tayammum� verwendet� werden.� Im� Falle� desSchlamms�und�des�Schlicks�muss�der�Wasseranteil�weniger�als�dieHälfte�betragen,�damit�diese�verwendet�werden�dürfen.

5.�Es�ist�dschâiz,�mit�einer�Tayammum�verschiedene�Gebete�zuverrichten.

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6.�Wenn�ein�Musafir�(Reisender)�durch�Anzeichen�oder�durchMitteilung� von� einem� rechtlich� verantwortlichen� undzuverlässigen�Muslim�zu�der�starken�Vermutung�gelangt,�dass� ineinem�Umkreis�von�weniger�als�2�Kilometern�Wasser�zu�finden�ist,wird�es�fard,�in�jeder�Richtung�innerhalb�von�200�Metern�selber�zusuchen� oder� jemanden� suchen� zu� lassen.�Wenn� die� Vermutungnicht�stark�ist,�muss�nicht�gesucht�werden.

7.� Jemand,�der�ohne�nach�Wasser� zu� suchen�die�Tayammumverrichtet,� die� Salât� beginnt� und� dann� von� einer� zuverlässigenPerson� hört,� dass� Wasser� vorhanden� ist,� muss� das� Wudû’verrichten�und�die�Salât�wiederholen.

8.�Es� ist�dschâiz,�mit�der�Tayammum�die�Salât�zu�verrichten,wenn�Wasser�im�Umkreis�von�mehr�als�2�Kilometern�vorhandenist.

9.� Jemand,� der� vergessen� hat,� dass� er� Wasser� unter� seinenSachen�hat,�kann�die�Salât�mit�der�Tayammum�verrichten,�wenn�eraußerhalb�von�Städten�oder�Dörfern�ist.

10.�Jemand,�der�glaubte,�das�Wasser�sei�verbraucht�und�dannnach�der�Salât�feststellt,�dass�doch�noch�genug�Wasser�vorhandenist,�wiederholt�die�Salât,�die�er�mit�der�Tayammum�verrichtete.

11.�Für�einen�Musâfir�(Reisender)�ist�es�wâdschib,�dass�er�seineBegleiter� um�Wasser� bittet.� Wenn� sie� ihm� kein� Wasser� geben,verrichtet� er� die� Salât� mit� der� Tayammum.� Wenn� einer� seinerBegleiter�Wasser�zu�Marktpreisen�zum�Verkauf�anbietet�und�derMusâfir�Geld�übrig�hat,�muss�er�dieses�Wasser�kaufen.�Wenn�derBesitzer�des�Wassers�es�zum�Wucherpreis�verkauft,�dann�ist�es�fürden�Musâfir�dschâiz,�die�Salât�mit�der�Tayammum�zu�verrichten.Wenn� er� kein� Geld� übrig� hat,� um� Wasser� zum� Marktpreis� zukaufen,�dann�verrichtet�der�Musâfir�die�Tayammum.

12.� Wenn� es� in� der� Wüste� oder� auf� Reisewegen� nur� genugWasser�zum�Trinken�gibt,�darf�die�Tayammum�gemacht�werden.

13.�Wenn�wenig�Wasser�vorhanden�ist,�sollte�sich�die�Person,die� im� Zustand� der� Dschanâba� ist,� vor� der� Frau,� derenMenstruation�endete,�vor�dem,�der�nur�das�Wudû’�braucht�und�vordem�Verstorbenen�waschen.�Der�Besitzer�des�Wassers�wäscht�sichvor� allen� anderen.� Wenn� Wasser,� das� verschiedenen� Personengehört,�vermischt�wird,�wäscht�man�zuerst�den�Toten.

14.� Jemand,� der� im�Zustand� der�Dschanâba� die� Tayammum

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verrichtet� hat� und� dessen� Wudû’� später� ungültig� wird,� dessenGhusl�wird�nicht� gleichzeitig�ungültig�und�er� somit�nicht�wiederdschunub.�Wenn�er�sodann�nur�wenig�Wasser�findet,�verrichtet�erdamit�nur�das�Wudû’.

15.�Wenn�mehr� als� die�Hälfte� des�Körpers� einer� Person,� diedschunub�ist,�mit�Wunden�oder�Pocken�oder�Scharlach�bedeckt�ist,verrichtet� sie�die�Tayammum�statt�den�Ghusl.�Wenn� jedoch�dasMeiste�der�Haut�gesund� ist�und�es�möglich� ist,� sich� zu�waschen,ohne�die�wunden�Stellen�zu�nässen,�dann�verrichtet�sie�den�Ghusl.Wenn�es�aber�nicht�möglich�ist,�den�Ghusl�zu�verrichten,�ohne�diewunden� Stellen� zu� nässen,� dann� wird� wieder� die� Tayammumverrichtet.

Wie verrichtet man die Tayammum?

1.�Zuerst�wird�die�Niyya�gemacht,�durch�die�Tayammum�denZustand�der�Dschanâba�oder�der�Wudû’losigkeit�zu�beenden.

Um�mit�der�Tayammum�eine�Salât�verrichten�zu�können,�reichtes� nicht� aus,� Niyya� lediglich� für� die� Tayammum� zu� machen,sondern� man� muss� eine� spezifische� Ibâda,� z.B.� ein� Totengebet,Sadschdatut-Tilâwa� (Rezitationsniederwerfung)� oder� dieTayammum�als�Ersatz�für�das�Wudû’�oder�den�Ghusl�in�der�Niyyaausdrücken.

Wenn�man�Niyya�für�die�Tayammum�macht,�muss�man�nichtzwischen�dem�Wudû’�und�dem�Ghusl�unterscheiden.�Wenn�mandie� Niyya� für� das� Wudû’� macht,� wird� auch� der� Zustand� derDschanâba� aufgehoben.�Und�mit� einer�Tayammum,�die�mit� derNiyya� gemacht� wird,� den� Zustand� der� Dschanâba� aufzuheben,kann�auch�eine�Salât�verrichtet�werden�und�es�besteht�nicht�dieNotwendigkeit,�eine�weitere�Tayammum�als�Ersatz�für�das�Wudû’zu�machen.

2.�Dann�werden�die�Innenflächen�beider�Hände,�während�dieÄrmel�hochgekrempelt�sind,�auf�reine�Erde,�Stein,�eine�Wand�mitPutz�aus�Erde�oder�Kalk�gerieben�und�dann,�mindestens� je�dreiFinger�einer�Hand�benutzend,�das�Gesicht�mit�den�Innenflächender�Hände�ein�Mal�bestrichen.�Wenn�bei�diesem�Reiben�auch�nureine�nadelspitzengroße�Stelle�im�Gesicht�unberührt�bleibt,�ist�dieTayammum�nicht�gültig.

Damit� das�Gesicht� ganz� bestrichen�werden� kann,� sollten� die

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Hände� ausgestreckt� und� die� vier� Finger� geschlossen� gehaltenwerden.� Dann� sollten� die�Mittel-� und� Ringfinger� beider�Händesich� berührend� beide� Hände� am� Haaransatz� der� Stirn� angelegtwerden�und�dann�sollte�man�langsam�zum�Kinn�herab�das�Gesichtbestreichen.� Dabei� sollten� die� Finger� flach� über� die� Stirn,� dieAugenlider,� die� Nasenflügel,� die� Lippen� und� die�Gesichtspartiedes� Kiefers� streichen.� Gleichzeitig� bestreichen� die� Innenflächender�Hände�die�Wangen.

3.�Dann�werden� die� Innenflächen� der�Hände� erneut� auf� dieErde� gerieben� und� wie� beim� ersten� Reiben� werden� sie� leichtaneinander�geklopft,�damit�Staub�und�Reste�von�Erde�von�ihnenabfallen� und� anschließend� wird� mit� den� Innenflächen� der� vierFinger�der�linken�Hand�die�Außenseite�des�rechten�Arms�von�denFingerspitzen� bis� zum� Ellbogen� bestrichen,� dann� mit� derInnenfläche� der� linken� Hand� die� Innenseite� des� Arms� vomEllbogen�zu�den�Spitzen�der�Finger�bestrichen.��Mit�der�Innenseitedes� linken�Daumens�bestreicht�man�die�Außenseite�des� rechtenDaumens.�Dabei�müssen�Finger-�oder�Armringe�abgelegt�werden.Dann�bestreicht�man�mit�der� rechten�Hand�die� linke�Hand�undden�linken�Arm�auf�dieselbe�Weise.�Beim�Reiben�der�Hände�aufdie�Erde�müssen�die�Innenflächen�der�Hände�die�Erde�berühren.Es� ist�nicht�nötig,�dass�Erde�oder�Staub�auf�den�Händen�haftenbleibt.

Die�Tayammum�für�das�Wudû’�und�den�Ghusl�ist�dieselbe.

Die Sachen, die die Tayammum ungültig machen

Die� Tayammum� wird� ungültig� durch� die� Aufhebung� derEntschuldigungen,�die�die�Tayammum�erlaubten,�oder�wenn�manWasser�findet�und�durch�Sachen,�die�den�Ghusl�oder�das�Wudû’ungültig�machen.

Die Nutzen des Wudû’, des Ghusl und derTayammum

Beide� Arten� der� Reinigung,� die� mit� der� Niyya� der� Ibâdaverrichtet� werden,� haben� viele� Nutzen� für� unser� körperlichesWohlbefinden.� Neben� physischen� Nutzen� gibt� es� auch� vieleNutzen�für�das�geistige�Wohlbefinden.�Einige�dieser�festgestellten,unzähligen�Nutzen�sind�folgende:

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1.� Alltäglich� kommen� unsere� Hände� mit� unzähligen� Dingenund�allerlei�Bakterien�in�Berührung.�Das�Waschen�der�Hände,�desGesichts� und� der� Füße� beim�Wudû’� ist� ein� guter� Schutz� gegenHauterkrankungen�und�-entzündungen.�Manche�der�parasitischenBakterien�und�Mikroben�gelangen�über�die�Haut�in�den�Körper.

2.�Durch�das�Waschen�der�Nase,�die�eine�Art�Wächter�unseresAtmungsprozesses�ist,�wird�verhindert,�dass�Staub�und�Mikrobenin�unseren�Körper�gelangen.

3.� Das� Waschen� des� Gesichts� stärkt� die� Gesichtshaut� undmindert�die�Schwere�des�Kopfes�und�die�Müdigkeit�des�Gehirns.Es�sorgt�dafür,�dass�die�Adern�und�Nerven�angeregt�werden.�Dasist�der�Grund,�warum�das�Gesicht�von�Menschen,�die�fortdauernddas�Wudû’�verrichten,�selbst� im�Alter�nichts�an�seiner�Schönheitverliert.

4.� Bei� den� Anlässen,� die� zur� Dschanâba� führen,� wird� vielEnergie�verbraucht,�der�Herzschlag�erhöht�sich�und�der�Blutdrucksteigt,�die�Atmung�wird�schneller.�Durch�diese�extreme�Aktivitätdes�Körpers�entstehen�Müdigkeit,�Erschöpfung,�Schläfrigkeit�undSchlaffheit�und�im�Allgemeinen�werden�mentale�Vorgänge�durchall�das�verlangsamt.�Durch�den�Ghusl�erlangt�der�Körper�wiederseine� vorherige� Frische� und� Lebendigkeit.� Den� Körper� inbestimmten� Intervallen� zu� waschen,� ist� aus� medizinischprophylaktischer�Sicht�sehr�wichtig.

5.�Der�menschliche�Körper�hat�unter�normalen�Umständen�einstatisches� elektrisches� Gleichgewicht.� Das� körperlicheWohlbefinden� ist� eng� mit� diesem� elektrischen� Gleichgewichtverbunden.� Dieses� Gleichgewicht� wird� durch� psychologischeSpannungen,� durch� klimatische� Einwirkungen,� Bekleidung,Wohn-� und� Arbeitsorte� und� durch� Zustände,� die� den� Ghuslerfordern,� gestört.� Diese� statische� Ladung� erhöht� sich� inZuständen�von�Zorn�auf�etwa�das�Vierfache�und�in�Zuständen,�dieden�Ghusl�erfordern,�auf�etwa�das�Zwölffache.�Auf�Fotografien,die�mit�Infrarotlicht�gemacht�wurden,�kann�man�sehen,�dass�nachdem� Geschlechtsverkehr� die� gesamte� Haut� mit� einer� höherenstatischen�Ladung�bedeckt�ist.�Diese�statische�Ladung�verhindertden�Sauerstoffaustausch�und�verursacht�eine�Verfärbung�der�Hautund�ein�schnelleres�Altern.�Um�diesen�Zustand�aufzuheben,�mussder� Körper� gänzlich� mit� Wasser� gewaschen� werden,� d.h.,� nichteinmal�eine�nadelspitzengroße�Stelle�darf�trocken�bleiben.�Dabeinehmen� die� Wassertropfen� die� überschüssige� elektrische

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Spannung� auf,� erden� den� Körper� und� stellen� das� normaleelektrische� Gleichgewicht� wieder� her.� Aus� dieser� Perspektivebetrachtet� ist� der�Ghusl� aus�medizinischer� Sicht� eine� unbedingtdurchzuführende�Reinigung.

6.�Das�Wudû’�und�der�Ghusl�haben�auch�positive�Wirkungenauf� den� Blutkreislauf.� Sie� verhindern� Verhärtungen� undVerstopfungen� in�den�Blutbahnen.�Während�des�Wudû’�werdenbestimmte� Stellen� stimuliert.� Das� Lymphsystem� wird� angeregt,indem�einer�seiner�wichtigsten�Knotenpunkte,�der�sich�hinter�derNase�befindet,�und�die�Mandeln�gewaschen�werden.�Das�Waschendes�Nackens�und�seiner�Seiten�wirkt�auch�auf�das�Lymphsystem.Durch�die�Anregung�des�Kreislaufs�des�Lymphsystems�währenddes�Wudû’� und� des�Ghusl� können� die� Lymphozyten� genanntenAbwehrzellen� den� Körper� besser� gegen� schädliche� Elementeschützen�und�die�Widerstandskraft�des�Körpers�stärken.

7.�Die�Tayammum,�die�verrichtet�wird,�wenn�kein�Wasser�zurVerfügung� steht,� neutralisiert� ebenfalls� in� starkem� Maße� dieüberschüssige�elektrische�Ladung�des�Körpers.

2. DIE REINIGUNG VON UNREINHEITEN(NADSCHÂSA)

Das�bedeutet,�dass�auf�dem�Körper,�der�Kleidung�und�an�demOrt� der� Salât� keine� Unreinheiten� vorhanden� sind.� Kopftücher,Kopfbedeckungen,� Turbane,� Khuff� und� Schuhe� zählen� zurBekleidung.� Der� herabhängende� Teil� eines� um� den� Halsgewickelten�Schals�bewegt�sich�mit�dem�Betenden�und�gilt�daherals�Kleidung�und�muss�ebenfalls�sauber�sein,�damit�die�Salât�gültigist.�Wenn�eine�Auslage,�auf�der�die�Salât�verrichtet�wird,�an�denStellen,�wo�die�Füße�und�der�Kopf�platziert�werden,�sauber�ist�undan� anderen� Stellen� verschmutzt,� ist� die� Salât� gültig.� Denn� dieAuslage� haftet� nicht,� wie� der� Schal,� am�Körper.�Wer� jedoch� ineiner� geschlossenen�Flasche�Urin� bei� sich� trägt,� dessen� Salât� istnicht�gültig.�Denn�die�Flasche�ist�nicht�der�Ort,�an�dem�der�Urinentsteht.� [Hieraus�wird�auch�ersichtlich,�dass�es�nicht�dschâiz� ist,mit� Fläschchen,� die� Alkohol� enthalten,� wie� z.B.� bestimmteParfüme�oder�Jodtinkturen�oder�mit�einem�blutigen�oder�andersschmutzigen� Tuch� in� einer� geschlossenen� Schachtel� in� denTaschen�die�Salât�zu�verrichten.]�Die�Stellen,�wo�beide�Füße�undder� Kopf� platziert� werden,� müssen� rein� sein.� Wenn� eine

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Unreinheit�mit�einem�Tuch,�Glas�oder�Plastik�bedeckt�wird,�ist�dieSalât�an�diesem�Ort�gültig.�Wenn�der�Saum�der�Bekleidung�bei�derSadschda�trockene�Unreinheiten�berührt,�macht�dies�nichts�aus.

Wenn�es�auf�dem�Körper,�der�Kleidung�oder�dem�Ort�der�Salâtgrobe� Unreinheiten� unter� dem� Maß� eines� Dirham� gibt,� ist� dieSalât� gültig,� aber�wenn�das�Maß�eines�Dirham�erreicht�wird,� istdies� makrûh� tahrîman� und� es� wird� wâdschib,� diese� Stellen� zuwaschen.�Wenn�das�Maß�eines�Dirham�überschritten�wird,�wird�esfard,� die� entsprechenden� Stellen� zu� waschen.� Solche� Stellen� zuwaschen,�wenn�sie�unter�dem�Maß�eines�Dirham� liegen,� ist�eineSunna.�Es�ist�fard,�selbst�einen�Tropfen�Wein�auszuwaschen.�NachImam�Abû�Yûsuf�und�Imam�Muhammad�und�gemäß�den�anderendrei� Rechtsschulen� ist� es� fard,� jegliche� grobe�Unreinheit,� selbstwenn� es� ein� Quäntchen� ist,� zu� waschen.� Dieses� Maß� anUnreinheiten� bezieht� sich� nicht� auf� den� Moment,� in� dem� sieauftreten,� sondern�auf�den�Moment,�an�dem�die�Salât�verrichtetwerden�soll.

Das� Maß� eines� Dirham� meint� bei� festen� Unreinheiten� einMisqâl,� was� einem� Gewicht� von� 4,8� g� entspricht.� Bei� flüssigenUnreinheiten� meint� es� jene� Fläche,� die� Wasser� in� der� flachgeöffneten� Handinnenfläche� bedecken� würde.� Wenn� festeUnreinheiten�unter�einem�Misqâl�sich�auf�der�Kleidung�über�einegrößere�Fläche�als�die�Handinnenfläche�ausbreiten,�verhindern�siedie�Salât�nicht.

Unreinheiten�sind�zweierlei�Art.

1.� Grobe� Unreinheiten:� Alles,� was� nach� Austritt� aus� demmenschlichen� Körper� das�Wudû’� oder� den�Ghusl� erfordert;� dieabgetrennte,� ungegerbte� Haut� von� allen� Tieren,� deren� Verzehrnicht� erlaubt� ist,� sowie� von� deren� Jungen� (außer� Fledermäuse),deren�Fleisch,�Kot�und�Urin;�Blut�des�Menschen�oder�irgendeinesTieres;� alkoholhaltige� Getränke;� Aas;� Schweinefleisch;Ausscheidungen� von� Geflügel,� Lasttieren,� Schafen� und� Ziegen,sind�alle�grob�unrein.

2.� Leichte� Unreinheiten:�Wenn� leichte� Unreinheiten� auf� einGlied�des�Körpers�oder�ein�Teil�der�Kleidung�fallen�und�nur�bis�zueinem� Viertel� des� Gliedes� oder� der� Kleidung� beflecken,verhindern�sie�nicht�die�Salât.

Der�Urin� von� vierbeinigen�Tieren,� deren�Verzehr� erlaubt� istund� der� Kot� von� Vögeln,� deren� Verzehr� nicht� erlaubt� ist,� sind

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leichte�Unreinheiten.�Kot�von�Vögeln,�deren�Verzehr�erlaubt�ist,wie�z.B.�von�Tauben�oder�Spatzen,�ist�rein.

Getränke,� die� durch� das� Destillieren� von� Wein� gewonnenwerden,�sind�grobe�Unreinheiten�und�es�ist�ebenfalls�harâm,�diesezu�trinken.�Vor�der�Verrichtung�der�Salât�müssen�Spuren�von�Blutund� alkoholhaltigen� Flüssigkeiten� von� der� Kleidung� und� demKörper�durch�Waschen�entfernt�werden.�Durch�das�Verfliegen�desAlkohols� allein� findet� keine� Reinigung� statt.� Behälter� wieFlaschen�o.Ä.,�in�denen�sich�solche�Sachen�befinden,�müssen�ausden�Taschen�entfernt�werden.

Unreinheiten�können�mit�jeglicher�Art�von�sauberem�Wasser;mit�Wasser,�mit�dem�das�Wudû’�oder�der�Ghusl�verrichtet�wurde;Essig� oder� Rosenwasser� oder� ähnlichen� reinen� Flüssigkeitenentfernt� werden.� Wasser,� das� für� das� Wudû’� oder� den� Ghuslverwendet� wurde,� wird� „musta’mal“� (verbraucht� oder� benutzt)genannt.�Dieses�Wasser�ist�rein.�Doch�es�kann�nicht�für�die�rituelleReinigung,� die� Beseitigung� von� ritueller� Unreinheit� (Hadas)verwendet� werden.� Man� kann� mit� diesem� Wasser� zwarUnreinheiten�(Nadschâsa)�entfernen,�aber�es�nicht�erneut�für�dasWudû’�oder�den�Ghusl�verwenden.

ISTINDSCHÂ:�Die�Reinigung� der�Ausscheidungswege� nachder� Ausscheidung� von� Unreinheiten� nennt� man� „Istindschâ“.Istindschâ,�also�die�Tahâra,�ist�eine�Sunna�mu’akkada.�D.h.,�es�istSunna,� dass�Männer� und�Frauen�nach�der�Notdurft�mit� Steinenoder�Wasser�den�vorderen�und/oder�hinteren�Ausscheidungswegvon�jeglichem�Urin�oder�Kot�säubern.�Wenn�es�aber�nicht�möglichist,� Istindschâ� mit� Wasser� zu� machen,� ohne� seine� Awra� voranderen�zu�entblößen,�verzichtet�man�darauf,�selbst�wenn�die�zuentfernende�Unreinheit�viel�ist.�Die�Awra�wird�auf�keinen�Fall�voranderen� entblößt.� Die� Salât� wird� dann� in� diesem� Zustandverrichtet.� Wenn� jemand� doch� seine� Awra� unter� diesenUmständen� entblößt,� wird� er� ein� „Fâsiq“,� hat� also� ein� Harâmbegangen.�Wenn�man�dann�später�einen�Ort�findet,�wo�man�alleinist,�macht�man�die� Istindschâ�und�wiederholt�die�Salât.�Denn�esgilt:�wenn�die�Durchführung� eines�Gebots� dazu� führt,� dass�mandabei�ein�Harâm�begeht,�dann�wird�die�Durchführung�des�Gebots[aufgeschoben�oder]�unterlassen,�um�das�Harâm�nicht�zu�begehen.

Es� ist� makrûh� tahrîman,� für� die� Istindschâ� Knochen,Nahrungsmittel,�Dünger,�Ziegelsteine,�Töpfe,�Glasstücke,�Kohle,Tierfutter�oder�den�Besitz�Anderer�zu�benutzen.�Weiterhin�Dinge,

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die� einen�materiellen� oder� ideellen�Wert� haben,� wie� z.B.� Seideoder� Dinge,� die� aus� einer� Moschee� stammen� oder� Zamzam,Blätter� oder� Papier.� Auch� leeres,� also� nicht� beschriebenesSchreibpapier�sollte�geachtet�werden.�Papier�und�Zeitungspapier,auf�denen�keine�ehrwürdigen�Namen�oder�Texte,�die�im�religiösenSinne� nützlich� sind,� geschrieben� sind,� können� benutzt� werden.Doch� kein� Stück� Papier,� auf� dem� irgendetwas� mit� arabischenBuchstaben� geschrieben� steht,� darf� für� die� Istindschâ� benutztwerden.�Es� ist�makrûh,�während�der�Notdurft� die�Vorder-� oderRückseite�des�Körpers�zur�Kibla�zu�wenden�oder�dabei�zu�stehenoder�dabei�ohne�Entschuldigung�nackt�zu�sein.�Es�ist�nicht�dschâiz,den� Ghusl� an� einem� Ort� zu� verrichten,� an� dem� sich� Urinansammelt.�Doch�wenn�der�Urin� sich�nicht� ansammelt,� sondernabfließt,� ist� es� dschâiz,� an� einem� solchen� Ort� den� Ghusl� zuverrichten.� Wasser,� das� für� die� Istindschâ� benutzt� wird,� wirdunrein.�Man�muss�darauf�achten,�dass�solches�Wasser�nicht�auf�dieKleidung�spritzt.�Daher�sollte�man�während�der�Istindschâ�seineAwra�für�diesen�Zweck�entblößen�und�dazu�wiederum�an�einemabgelegenen�Ort�sein,�wo�man�allein�ist.�Es�ist�keine�Istindschâ,�aneinem�Wasserhahn�seine�Hand�unter�die�Kleidung�zu�führen,�umden�Urinausgang�zu�waschen,�indem�man�mit�diesem�das�Wasserin�der�Handinnenfläche�berührt.�Denn�durch�die�Berührung�mitUrintropfen�wird�das�Wasser�in�der�Hand�unrein�und�wenn�es�aufdie�Kleidung�fällt,�wird�diese�ebenfalls�unrein.

Wenn� die� Stellen,� auf� die� solches� unreine� Wasser� fällt,zusammen�mehr�als�die�Innenfläche�der�Hand�ergeben,�kann�mitdem� entsprechenden� Kleidungsstück� keine� Salât� verrichtetwerden.

ISTIBRÂ:�Es�ist�für�Männer�wâdschib,�dass�sie�durch�Gehen,Husten�oder�durch�etwas�Neigung�zur�linken�Seite�dafür�sorgen,dass� nach� dem� Urinieren� im� Harnweg� keine� Urintropfenverbleiben.� Dies� wird� „Istibrâ“� genannt.� Es� sollte� kein� Wudû’verrichtet�werden,�bevor�man�nicht�sicher�ist,�dass�alle�Urintropfenaus�dem�Harnweg�entfernt�wurden.�Denn,�wenn�später�auch�nurein� Tropfen� aus� dem� Glied� austritt,� wird� sowohl� das� Wudû’ungültig�als�auch�die�Kleidung�unrein.�Wenn�die�Verunreinigunghierdurch�weniger�ist�als�die�Innenfläche�der�Hand,�ist�die�Salât,die�mit�einem�erneuten�Wudû’�verrichtet�wurde,�makrûh.�Wennsie�darüber�hinaus�geht,� ist�die�Salât�nicht�gültig.�Ein�Mann,�derimmerzu� Schwierigkeiten� mit� der� Istibrâ� hat,� sollte� ein� Stücknatürliche� Watte� in� der� Größe� eines� Weizenkorns� in� die

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Harnöffnung� legen.� Dadurch� werden� Urintropfen,� die� späternachfließen,� von� der�Watte� aufgesogen.� Es� darf� hierbei� jedochkeine�Watte�aus�der�Harnöffnung�heraushängen.

3. DIE BEDECKUNG DER AWRA(Die Awra und die Bedeckung der Frauen)

Die�Bereiche�des�Körpers,� die�Männer�und�Frauen�währendder� Salât� und� in� der� Öffentlichkeit� bedecken� müssen,� werden„Awra“�genannt.�Die�Awra�des�Mannes� ist�vom�Bauchnabel�bisunter� die� Knie.� Das� Knie� ist� noch� Teil� der� Awra.�Wenn� dieseStellen�entblößt�sind,� ist�die�Salât�nicht�gültig.�Andere�Teile�desKörpers� wie� Arme,� Kopf� und� Füße� zu� bedecken� (Socken� zutragen),� ist� für� Männer� Sunna.� Es� ist� makrûh,� die� Salât� zuverrichten,�ohne�diese�Stellen�zu�bedecken.

Die�Awra� der� Frauen� ist� in� allen� vier�Rechtsschulen� als� dergesamte�Körper�mit�Ausnahme�des�Gesichts�und�der�Innenflächender�Hände�definiert.�[Es�gibt�zahlreiche�Gelehrte,�die�sagen,�dassdie�gesamte�Hand�nicht�zur�Awra�gehört.]�Das�ist�auch�der�Grund,warum� in� manchen� Sprachen,� wie� z.B.� im� Türkischen,� Frauen„Awra“�genannt�werden.�Es�ist�fard,�dass�sie�ihre�Awra�bedecken.Wenn�während�eines�ganzen�Rukn�der�Salât�ein�Viertel�eines�derzu� bedeckenden� Glieder� entblößt� ist,� wird� die� Salât� ungültig.Wenn�die�entblößte�Stelle�weniger�als�ein�Viertel�ist,�wird�die�Salâtnicht� ungültig.�Aber� die� Salât�wird�makrûh.� Stoffe,� die� so� dünnsind,� dass� die� Glieder� darunter� in� ihrer� Form� oder� Farbeerkennbar�sind,�gelten�als�nicht�vorhanden,�als�wären�sie�gar�nichtangelegt.

Wenn�Frauen�außerhalb�der�Salât�allein�sind,�ist�es�fard,�dasssie� den� Bereich� zwischen� Bauchnabel� und� Knie� bedecken,wâdschib,�dass�sie�den�Rücken�und�Bauchbereich�bedecken�undadab,�dass�sie�alle�anderen�Stellen�bedecken.

Der� Prophet� Muhammad,� möge� Allah� ihn� segnen� und� ihmFrieden�schenken,� sagte�sinngemäß:�„Wer eine fremde Frau mitBegierde anschaut, wird, seine Augen mit Feuer gefüllt, in denDschahannam geworfen. Wer fremden Frauen die Hand schüttelt,wird, seine Arme an seinem Nacken gebunden, in denDschahannam geworfen. Wer sich unnötig und mit Begierde mitfremden Frauen unterhält, wird für jedes Wort tausend Jahre imDschahannam bleiben.“

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In� einem� anderen� ehrwürdigen� Hadith� heißt� es� sinngemäß:„Nachbarinnen oder Frauen von Freunden mit Begierdeanzuschauen, ist zehn Mal schlimmer als völlig fremde Frauenanzuschauen. Verheiratete Frauen anzuschauen ist tausend Malschlimmer als Mädchen anzuschauen. Auch die Sünden der Zinâ(Unzucht) sind so.“

Der� Prophet� Muhammad,� möge� Allah� ihn� segnen� und� ihmFrieden� schenken,� sagte� sinngemäß:� „O Alî! Entblöße deineOberschenkel niemandem gegenüber und schau nicht auf dieOberschenkel von irgendjemandem, weder tot noch lebendig.“

In� einem� anderen� ehrwürdigen� Hadith� heißt� es� sinngemäß:„Entblößt nicht eure Awra. Denn es gibt solche, die nie von eurerSeite weichen. Habt Schamgefühl vor ihnen und seid ihnengegenüber respektvoll.“ [Gemeint�sind�hier�die�Schutzengel.]

In� weiteren� ehrwürdigen� Hadithen� heißt� es� sinngemäß:„Bedecke deine Awra. Entblöße sie vor sonst niemandem alsdeiner Frau und deiner Konkubine. Und auch wenn du allein bist,habe Schamgefühl vor Allah, dem Erhabenen!“

„Möge Allah Männer verfluchen, die sich Frauen ähnlichmachen und Frauen, die sich Männern ähnlich machen!“

„Wer die Schönheit eines Mädchens zu sehen bekommt undsofort den Blick abwendet, dem schenkt Allah, der Erhabene, dieSawâb einer neuen Ibâda, die er umgehend kostet.“

„Möge Allah jene verfluchen, die ihre Awra entblößen und aufdie Awra anderer schauen!“

„Wer einem Volk nachahmt, der wird einer von ihnen.“ Dasbedeutet�also,�dass�derjenige,�der�seinen�Charakter,�sein�Verhaltenund�seine�Art�und�Weise�des�Kleidens�anderen�gleich�macht,�ihnenzugehörig� wird.� Jene,� die� der� „Mode“� und� den� schlechtenGewohnheiten� der� Kâfirûn� folgen,� das,� was� harâm� ist,� „schöneKünste“� nennen� und� jene,� die� harâm� begehen,� „Künstler“� und„Progressive“�nennen,�sollten�eine�Lehre�aus�diesen�ehrwürdigenHadithen�ziehen,�sich�fürchten�und�erwachen.

Auch� dürfen� Männer� nicht� die� Awra� anderer� Männer� undFrauen�nicht�die�Awra�anderer�Frauen�anschauen.�D.h.,�dass,�sowie�es�harâm� ist,�dass�Männer�und�Frauen� jeweils�die�Awra�desanderen�Geschlechts�anschauen,�es�ebenso�harâm�ist,�dass�Männeroder�Frauen�untereinander�ihre�Awra�anschauen.�Die�Awra�eines

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Mannes�gegenüber�anderen�Männern�und�Frauen�ist�der�Bereichdes�Körpers�zwischen�Bauchnabel�und�Knien.�Dieser�Bereich�istauch�die�Awra�von�Frauen�gegenüber�anderen�Frauen.�Gegenüberfremden�Männern�ist�ihre�Awra�der�gesamte�Körper�außer�Händeund�Gesicht.�Weiterhin�ist�es�harâm,�die�Awra�einer�fremden�Frauauch�ohne�Begierde�anzuschauen.

Ein�Kranker,�der�nackt�unter�einer�Decke�liegt,�gilt,�wenn�seinKopf� unter� der� Decke� ist,� als� nackt� und� wenn� er� so� die� Salâtverrichtet,�gilt,�dass�er�die�Salât�entblößt�verrichtet�hat.

Wenn� sein� Kopf� aus� der� Decke� schaut� und� der� Rest� desKörpers�bedeckt�ist,�gilt�er�als�bedeckt�und�die�Salât�ist�dann�auchgültig.

Ein�Mann�darf�den�Kopf,�das�Gesicht,�den�Hals,�die�Arme�unddie�Beine�von�unterhalb�der�Knie�bis� zu�den�Füßen�von�den�18Gruppen�Mahram-Frauen,�mit� denen� ihm� die�Heirat� harâm� ist,anschauen,�sofern�er�dabei�vor�Begierde�sicher�ist.�Doch�auch�beidiesen� Frauen� darf� er� nicht� auf� die� Brust,� die� Achseln,� dieOberschenkel,�die�Knie�und�den�Rücken�schauen.

Für�eine�Frau�gelten�auch�die�Kinder�von�Onkeln�und�Tantenals� fremde� Männer.� Auch� die� Ehemänner� ihrer� weiblichenVerwandten,�wie�der�Schwager,�gelten�als�fremde�Männer.�Es�istharâm,�dass�sie�mit�diesen�spricht,�scherzt�oder�sich�an�einem�Ortallein�mit�ihnen�aufhält.�Ebenso�ist�es�für�Männer�harâm,�dass�siemit� den� Töchtern� von� Onkeln� und� Tanten,� mit� Frauen� vonmännlichen�Verwandten,�wie�die�Schwägerin,�sprechen�oder�sichmit�ihnen�allein�an�einem�Ort�aufhalten.

Die�18�Gruppen�Mahram-Frauen,�die�als�nicht�zu�ehelichendeFrauen�definiert�sind,�darf�ein�Mann�lebenslänglich�nicht�heiraten.Mit�diesen�darf�er�sich�unterhalten�oder�sich�mit� ihnen�allein�aneinem�Ort�aufhalten.�Einer�Frau�ist�es�nicht�erlaubt,�ebenfalls�18Gruppen� Mahram-Männer� zu� heiraten.� Diese� 18� Gruppen� vonMännern�und�Frauen�sind:

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Verwandte durch Abstammung

Männer:

1.�Der�Vater.

2.�Die�Väter�des�Vaters�und�der�Mutter.

3.�Der�Sohn�und�die�Söhne�der�Söhne�und�Töchter.

4.�Der�Bruder.

5.�Die�Söhne�des�Bruders.

6.�Die�Söhne�der�Schwester.

7.�Onkel�mütterlicher-�und�väterlicherseits.

Frauen:

1.�Die�Mutter.

2.�Die�Mütter�des�Vaters�und�der�Mutter.

3.�Die�Tochter�und�die�Töchter�der�Söhne�und�Töchter.

4.�Die�Schwester.

5.�Die�Töchter�der�Schwester.

6.�Die�Töchter�des�Bruders.

7.�Tanten�mütterlicher-�und�väterlicherseits.

Verwandte durch Stillen

Männer:

8.�Der�Ehemann�der�Stillmutter.

9.�Die�Väter�des�Stillvaters�und�der�Stillmutter.

10.�Der�Stillsohn�und�die�Söhne�der�Stillsöhne�und�Stilltöchter.

11.�Der�Stillbruder.

12.�Die�Söhne�der�Stillschwester.

13.�Die�Söhne�des�Stillbruders.

14.�Stillonkel.

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Frauen:

8.�Die�Stillmutter.

9.�Die�Mütter�des�Stillvaters�und�der�Stillmutter.

10.� Die� Stilltochter� und� die� Töchter� der� Stillsöhne� undStilltöchter.

11.�Die�Stillschwester.

12.�Die�Töchter�der�Stillschwester.

13.�Die�Töchter�des�Stillbruders.

14.�Stilltanten.

Verwandte durch Heirat

Männer:

15.�Der�Schwiegervater.

16.�Der�Stiefsohn.

17.�Der�Stiefvater.

18.�Der�Schwiegersohn.

Frauen:

15.�Die�Schwiegermutter.

16.�Die�Stieftochter.

17.�Die�Stiefmutter.

18.�Die�Schwiegertochter.

Männer� und� Frauen,� die� mit� entblößter� Awra� in� dieÖffentlichkeit�gehen�oder�die�Awra�Anderer�anschauen,�werdenals�Strafe�in�den�glühenden�Flammen�des�Dschahannam�brennen.

4. SICH ZUR KIBLA WENDEN

Das�bedeutet,�dass�man�während�der�ganzen�Salât�in�RichtungKibla�gewandt�ist.�Die�Richtung,�die�auf�das�Gebäude�der�Kaabain�der�Stadt�Mekka�zeigt,�wird�„Kibla“�genannt�und�wird�oft�mit„Gebetsrichtung“�übersetzt.�Die�Kibla�war�anfangs�die�Stadt�Quds(Jerusalem).�17�Monate�nach�der�Hidschra,�zur�Mitte�des�Monats

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Scha’bân,�einem�Dienstag,�wurde�befohlen,�dass�die�Muslime�sichals�Kibla�zur�Kaaba�wenden.

Die� Kibla� ist� nicht� das� Gebäude� der� Kaaba,� sondern� ihrGrundstück.�D.h.�der�Raum�zwischen�diesem�Gelände�und�demThron�Allahs,�des�Erhabenen,�ist�die�Kibla.�Daher�betet�man�anOrten� unter� dem� Meeresspiegel� oder� auf� Bergen� und� inFlugzeugen�stets�in�diese�Richtung.�Solange�eine�Abweichung�vonder�Kibla�nicht�mehr�als�je�etwa�22,5�Grad�nach�rechts�oder�links(also�insgesamt�etwa�45�Grad)�beträgt,�ist�die�Salât�gültig.�Aber:

Wenn� 1.� eine�Krankheit� vorliegt� oder� 2.� die�Gefahr� besteht,dass�Hab�und�Gut�gestohlen�werden�könnte�oder�3.�Gefahr�durchwilde� Tiere� gegeben� ist� oder� 4.� die� Gefahr� besteht,� vom� Feindgesehen� zu�werden�oder�5.�dass,�wenn�man�von� seinem�Reittierabsteigt,� man� nicht� wieder� in� der� Lage� wäre,� ohne� Hilfeaufzusteigen�oder�wenn�man�nicht� in�der�Lage�ist,�die�Salât�[dasZuhr-�mit�dem�Asr-Gebet�und�das�Maghrib-�mit�dem�Ischâ-Gebetdurch�Taqlîd�(Nachahmung)�der�malikitischen�oder�schafiitischenMadhab]�zusammenzulegen,�wendet�man�sich�in�jene�Richtung,�zuder�man�in�der�Lage�ist.�Auf�Schiffen,�Zügen�und�in�Flugzeugenmuss�man�sich�jedoch�zur�Kibla�wenden.

5. DIE GEBETSZEITEN

Der� Prophet� Muhammad,� möge� Allah� ihn� segnen� und� ihmFrieden�schenken,�sagte�in�einem�ehrwürdigen�Hadith�sinngemäß:„Dschabrâîl, Friede sei mit ihm, betete mit mir an zwei Tagenneben der Kaaba-Tür und leitete dabei die Salât. Am ersten Tagverrichteten wir das Fadschr-Gebet zur Zeit des Fadschr, als derMorgen anbrach. Als die Sonne begann, vom Zenit [höchsterPunkt�im�Himmel]�abzusinken, verrichteten wir das Zuhr-Gebet.Als die Schatten der Gegenstände um ihre Länge zugenommenhatten, verrichteten wir das Asr-Gebet. Als die Sonne unterging[d.h.� als� der� obere� Rand� ihrer� Scheibe� unter� dem� Horizontverschwand]� verrichteten wir das Maghrib-Gebet. Und als dieAbenddämmerung vorbei war, verrichteten wir das Ischâ-Gebet.Am zweiten Tag verrichteten wir das Fadschr-Gebet, als es schonheller war. Das Zuhr-Gebet verrichteten wir, als die Schatten derGegenstände zwei Mal um ihre Länge zugenommen hatten undgleich darauf das Asr-Gebet. Das Maghrib-Gebet verrichteten wirzur Zeit des Fastenbrechens und das Ischâ-Gebet, als es ein Drittelder Nacht wurde. Dann sagte er: ‚O Muhammad! Dies sind die

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Gebetszeiten für dich und waren die der Propheten vor dir. DeineUmma soll jedes der fünf Gebete zwischen diesen zwei Zeiten wiewir verrichten.’“ Aus� diesem� ehrwürdigen� Hadith� ist� auch� zuersehen,�dass�die�Zahl�der� täglich� zu�verrichtenden�Gebete� fünfbeträgt.

Die Zeit des Fadschr-Gebets:� Sie� dauert� vom� Anbruch� desFadschr,� also� dem� Beginn� des� weißen� Lichts� am� östlichenHorizont,�bis�zum�Sonnenaufgang.

Die Zeit des Zuhr-Gebets:�Sie�beginnt�zu�dem�Zeitpunkt,�andem� die� kürzesten� Schatten� von� Gegenständen� am� Mittagbeginnen,� sich� wieder� zu� verlängern� und� dauert� an,� bis� dieserkürzeste� Schatten� die� Länge� des�Gegenstandes� selbst� oder� ihrezweifache�Länge�erreicht�hat.�Die�erste�Ansicht�ist�die�von�ImamAbû�Yûsuf�und�Imam�Muhammad,�die�zweite�die�von�Imam�AbûHanîfa,�möge�Allah�mit�ihnen�barmherzig�sein.

Die Zeit des Asr-Gebets:�Sie�beginnt�mit�dem�Ende�der�Zeitdes�Zuhr-Gebets.�Diese�Zeit�beginnt:

1.�Nach�Imam�Abû�Yûsuf�und�Imam�Muhammad,�wenn�der�zurMittagszeit�kürzeste�Schatten�eines�Gegenstandes�um�die�Längedieses� Gegenstandes� zugenommen� hat� und� dauert� an,� bis� dieSonne�untergegangen�ist.

2.�Nach�Imam�Abû�Hanîfa,�wenn�der�Schatten�die�zweifacheLänge�des�Gegenstandes�erreicht�hat�und�dauert�an,�bis�die�Sonneuntergegangen�ist.

Jedoch� ist�es�harâm,� irgendeine�Salât�zu�verrichten,�nachdemdie�Sonne�goldfarben�geworden�ist,�d.h.�sich�dem�Horizont�etwa„eine�Speerlänge“�genähert�hat.�Es�ist�also�harâm,�das�Asr-Gebetbis�in�diese�Zeit�aufzuschieben.�Wenn�jedoch,�warum�auch�immer,das�Asr-Gebet�bis�zu�dieser�Zeit�noch�nicht�verrichtet�wurde,�musses�bis�Sonnenuntergang�doch�noch�verrichtet�werden.

Die Zeit des Maghrib-Gebets:� Sie� beginnt� mit� demVerschwinden� des� oberen� Randes� der� Sonnenscheibe� amHorizont�und�dauert�an,�bis�die�Dämmerung�zur�Nacht�gewordenist,�d.h.,�wenn�die�Röte�am�westlichen�Horizont�verschwunden�ist.

Die Zeit des Ischâ-Gebets:�Sie�dauert�vom�Ende�der�Zeit�desMaghrib-Gebets�bis�zum�Anbruch�des�Fadschr.�Nach�Imam�AbûHanîfa,�möge�Allah�mit�ihm�barmherzig�sein,�beginnt�die�Zeit�desIschâ-Gebets,� wenn� nach� der�Röte� der�Abenddämmerung� auch

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die� Helle� danach� verschwunden� ist.� Dies� ist� eine� ähnlicheVerschiedenheit� der� Ansichten� unter� diesen� Imamen� wiebezüglich�der�Zeit�des�Asr-Gebets.

Wenn�man�also,�nachdem�die�Zeit�des�Ischâ-Gebets�nach�denzwei�Imamen�eintritt,�noch�mindestens�eine�halbe�Stunde�wartetund�das�Ischâ-Gebet�erst�dann�verrichtet,�dann�hat�man�damit�alleImame� befolgt.� Es� ist� makrûh,� das� Ischâ-Gebet� ohneEntschuldigung� bis� nach� der� Mitte� der� nach� der� Schariadefinierten�Nacht�zu�verschieben.

Die�Salât�vor�oder�nach�ihrer�Zeit�zu�verrichten�ist�harâm�undeine� große� Sünde.� Man� muss� sich� für� die� Einhaltung� derGebetszeiten� Zeittabellen� besorgen,� in� denen� die� Gebetszeitenund�die�Zeit�des�Fadschr�korrekt�angegeben�werden.

Es�gibt�drei�Zeiten,�zu�denen�es�makrûh�tahrîman,�also�harâmist,�die�Salât�zu�verrichten.�Fard-Gebete,�die�zu�diesen�drei�Zeitenbegonnen�werden,�sind�nicht�gültig.�Diese�Zeiten�sind�die�Dauerdes� Sonnenaufgangs,� die�Dauer� ihres�Untergangs� und� wenn� siegenau�im�Zenit�[höchster�Punkt�im�Himmel]�steht.�In�diesen�dreiZeiten� ist� die� Verrichtung� auch� des� Dschanâza-Gebets(Totengebet)� eines� bereits� vorbereiteten� Leichnams,� derSudschûdut-Tilâwa� (Rezitationsniederwerfungen)� und� derSudschûdus-Sahw� (Vergesslichkeitsniederwerfungen)� nichtdschâiz.� Während� des� Sonnenuntergangs� ist� lediglich� dasVerrichten�des�Asr-Gebets�des�aktuellen�Tages�geduldet.

Was�das�Verrichten�von�Nâfila-Gebeten�betrifft,� gibt�es� zweiZeiten,�in�denen�diese�makrûh�sind.�Das�ist�erstens�die�Zeit�nachdem� Beenden� des� Fard-Gebets� des� Fadschr-Gebets� bis� zumgänzlichen�Aufgang�der�Sonne�und�zweitens�nach�dem�Beendendes� Fard-Gebets� des� Asr-Gebets� bis� zur� Verrichtung� des� Fard-Gebets�des�Maghrib-Gebets.

KLARSTELLUNG zur Verrichtung von Gebeten und zumFasten in Polarzonen:

Die� Gebetszeiten� einer� Region� ändern� sich� je� nach� ihrerEntfernung�vom�Äquator�und�auch�je�nach�Jahreszeit.

In� kalten� Regionen,� die� sich� nördlich� des� nördlichenPolarkreises�befinden,�der�auf�dem�67.�Breitengrad�liegt,�beginntin� Zeiten,� in� denen� die� Sonnenneigung� sehr� stark� ist,� dieMorgendämmerung� noch� bevor� die� Abenddämmerung� aufhört.Aus� diesem� Grund� wird� es� am� nördlichen� Ufer� der� Ostsee� im

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Sommer�nicht�Nacht,�sodass�die�Zeiten�für�das�Ischâ-�und�Fadschr-Gebet�nicht�eintreten.

Gemäß� der� hanefitischen� Madhab� ist� der� Eintritt� einerGebetszeit�nicht�eine�Bedingung�für�die�Salât,�sondern�überhauptder� Grund,� der� Anlass� für� die� Salât.� Wenn� der� Grund� nichtvorliegt,�dann�wird�die�Salât�nicht�fard.�Das�bedeutet,�dass�diesebeiden�Gebete�für�Muslime,�die�in�diesen�Regionen�leben,�gemäßder� hanefitischen�Madhab� nicht� fard� werden.� In� den� Regionensüdlich� des� südlichen� Polarkreises� gibt� es� nur� Meer� oder� nichtbewohnbares�Land.

Wenn� in� der� 30.� Nacht� des�Monats� Scha’bân� in� irgendeinerStadt� die� Sichel� des� neuen� Mondes� gesehen� wird,� muss� manweltweit�das�Fasten�beginnen.�Eine�Sichel,�die�man�am�Tag�sieht,gilt�als�die�Sichel�der�folgenden�Nacht.�[Auch�Muslime,�die�sich�indiesen� Polarzonen� und� auf� dem� Mond� aufhalten,� müssen� indiesem� Monat� während� der� Tage� fasten,� sofern� sie� nicht� alsMusâfir� (Reisende)�gelten.�An�Tagen,�die� länger�als�24�Stundendauern,�wird�das�Fasten�nach�der�Uhr�begonnen�und�nach�der�Uhrbeendet.�Man�folgt�den�Zeiten�von�Muslimen,�die� in�einer�Stadtleben,�in�der�der�Tag�nicht�so�lange�dauert.�Falls�man�nicht�fastet,holt� man� das� Fasten� nach,� sobald�man� wieder� an�Orten� ist,� andenen�die�Tage�nicht�lang�sind.]

DER ADHAN UND DIE IQÂMA

Der� Adhan� (Gebetsruf)� dient� dem� Zweck,� jedermann� denBeginn�der�Gebetszeit�zu�verkünden.�Für�jedes�der�täglichen�fünfGebete,�für�Gebete,�die�nachgeholt�werden�und�beim�Dschuma-Gebet� (Freitagsgebet)�dem� Imam-Khatîb�gegenüberstehend�denAdhan� zu� rufen,� ist� für� Männer� eine� Sunna� mu’akkada.� FürFrauen�ist�es�makrûh,�dass�sie�den�Adhan�oder�die�Iqâma�(kleinerGebetsruf)� ausrufen.�Der�Adhan�wird� von� einer� höheren� Stelleaus� laut� gerufen,� um� Andere� über� die� Gebetszeit� zubenachrichtigen.�Es�ist�mustahabb,�beim�Rufen�des�Adhans�beideHände� zu� heben� und� je� einen� Finger� in� einen� Ohrgang� zuplatzieren.� Das� Ausrufen� der� Iqâma� ist� wertvoller� als� dasAusrufen� des� Adhans.� Der� Adhan� und� die� Iqâma� werden� inRichtung�Kibla�gewandt�gerufen.�Während�sie�ausgerufen�werden,spricht�man�nicht�und�antwortet�nicht�auf�einen�Salâm-Gruß.

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Unter welchen Umständen werden der Adhanund die Iqâma gerufen?

1.�Wenn�man�auf�dem�Land�auf�Äckern�oder�auf�Plantagen�istund�alleine�oder� in�Dschamaa�(Gemeinschaft)�die�Qadâ-Gebete(nachzuholende� Gebete)� verrichten� möchte,� ist� es� für� MännerSunna,� den�Adhan� und� die� Iqâma�mit� lauter� Stimme� zu� rufen.Menschen,� Dschinn� und� Steine,� die� den� Adhan� vernehmen,werden� am� Tag� des� Gerichts� dafür� Zeuge� sein.� Wenn� manmehrere� Qadâ-Gebete� auf� einmal� verrichten� möchte,� ruft� manzuerst� den�Adhan,� dann� eine� Iqâma� für� das� erste�Qadâ-Gebet.Dann,�vor�Beginn�jedes�der�folgenden�Qadâ-Gebete,�ruft�man�nurdie�Iqâma�und�muss�für�diese�nicht�unbedingt�einen�Adhan�rufen.

2.�Wenn�man�zu�Hause�alleine�oder�in�Dschamaa�die�Salât�derjeweiligen� Zeit� verrichtet,� muss� man� keinen� Adhan� und� keineIqâma�rufen,�denn�der�Adhan�und�die�Iqâma,�die�in�der�Moscheegerufen�werden,�gelten�auch�in�den�umliegenden�Häusern.�Es�istaber� wertvoller,� auch� in� diesem� Fall� beide� auszurufen.� InMoscheen� von� Stadtvierteln� und� in� allen� Moscheen� mit� festerDschamaa�ruft�man�keinen�Adhan�und�auch�keine�Iqâma,�wennman�in�solchen�Moscheen�die�Salât�alleine�verrichtet,�nachdem�dieSalât� der� Zeit� dort� bereits� in� Dschamaa� verrichtet� wurde.� InMoscheen,�die�auf�Wegen�außerhalb�von�Ortschaften�liegen�oderin�Moscheen,� in�denen�es�keinen�festen�Imam�und�Muezzin�undkeine� feste� Dschamaa� gibt,� verrichten� Gruppen,� die� zuverschiedenen�Zeiten�beten,�die�Salât� jeweils� in�Dschamaa.�JedeGruppe� ruft� für� ihr� Gemeinschaftsgebet� den� Adhan� und� dieIqâma.�Auch�wer�in�solchen�Moscheen�alleine�die�Salât�verrichtet,ruft� den�Adhan�und�die� Iqâma,�und� zwar� so� laut,� dass� er� selbstdiese�hört.

3.�Diejenigen,�die�Musâfir� (Reisende)�sind,� rufen�den�Adhanund�die�Iqâma,�gleich�ob�sie�die�Salât� in�Dschamaa�oder�alleineverrichten.� Alleinbetende,� bei� denen� andere� Mitreisende� sind,dürfen� den� Adhan� auslassen� [da� der� Adhan� bereits� ausgerufenwurde].� Ein� Musâfir,� der� die� Salât� in� einem� Haus� alleineverrichtet,�ruft�den�Adhan�und�die�Iqâma,�denn�der�Adhan,�der�inder�nächstgelegenen�Moschee�gerufen�wurde,�gilt�nicht�für�seineSalât,� sondern�nur�für�diejenigen,�die�muqîm�(ortsansässig)�sind.Wenn�sich�mehrere�Reisende�in�einem�Haus�aufhalten�und�eineroder� einige� von� ihnen� den� Adhan� rufen,� brauchen� die� danachbetenden�Reisenden�nicht�erneut�einen�Adhan�zu�rufen.

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Der� Adhan� eines� zurechnungsfähigen� Kindes,� des� Blinden,eines�Kindes�aus�Zinâ�oder�eines�ungebildeten�Bauern,�der�weiß,wie�der�Adhan�gerufen�wird,� ist�dschâiz,�ohne�dass�dies�makrûhwäre.�Es�ist�jedoch�makrûh�tahrîman,�dass�jemand�im�Zustand�derDschanâba� den�Adhan� und� die� Iqâma� ruft.�Es� ist� auch�makrûhtahrîman,� dass� jemand� ohne�Wudû’,� Frauen,� Fâsiqûn� (Sünder),Betrunkene� oder� unzurechnungsfähige� Kinder� den� Adhanausrufen�oder�dass�er�im�Sitzen�ausgerufen�wird.�Solch�ein�Adhanwird�wiederholt.

Damit�der�Adhan�gültig�ist,�muss�der�Ausrufende�Muslim�undzurechnungsfähig� sein.� Das� Ausrufen� des� Adhans� überLautsprecher�ist�nicht�gültig.

Dass�der�Adhan,�den�ein�Fâsiq�ruft,�nicht�gültig�ist,�liegt�daran,dass�das�Wort�einer�solchen�Person�in�Anliegen�der�Ibâdât�nichtannehmbar� ist.� Demnach� nimmt� man� die� Ankündigung,� dieGebetszeit� sei� eingetreten,� von� einem� Fâsiq� oder� von� einemAdhan,�der�über�Lautsprecher�gerufen�wird,�nicht�an.�Aufgrunddieses�Adhans�oder�durch�Zeichen,�die�ein�Fâsiq�geben�mag,�wirdauch�das�Fasten�nicht�beendet.

Wer� den�Adhan�hochachtet� und� respektiert� und� ihn� ausruft,ohne� seine� Buchstaben� oder� Worte� zu� verändern� oder� zuentstellen,�ohne� in�Taghannî� (melodisches�Lesen)� zu� fallen,�undihn�von�einem�höheren�Ort�gemäß�der�Sunna�ausruft,�wird�hoheRänge�bei�Allah,�dem�Erhabenen,�erlangen.

Wenn�der�Adhan�nicht�der�Sunna�entsprechend�gerufen�wird,weil� z.B.� manche� seiner� Wörter� geändert� werden� oder� derenÜbersetzungen�gerufen�werden�oder�wenn�er�an�manchen�Stellenmit� Taghannî� gerufen� wird� oder� wenn� der� Adhan� überLautsprecher�gerufen�wird,�müssen�die�Hörenden�nicht�die�Wortedes�Adhans�wiederholen.�[Denn�was�man�aus�den�Lautsprechernhört,� ist�nicht�die�Stimme�des� Imams�oder�des�Muezzins.�DerenStimmen�werden�in�elektromagnetische�Schwingungen�verwandeltund� es� sind� diese� elektromagnetischen� Schwingungen,� die� dannüber�die�Lautsprecher�klingen.]

KLARSTELLUNG zum Ausrufen des Adhans überLautsprecher:

Lautsprecher,�die�an�Minarette�angebracht�werden,�führen�zuFaulheit� bei� den� Ausrufern,� so� dass� der� Adhan� in� dunklenRäumen� sitzend� und� nicht� der� Sunna� entsprechend� von� einer

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höheren�Stelle�aus�gerufen�wird.�Dadurch�sind�die�Minarette,�diedurch� Jahrhunderte� hindurch� spiritueller� Schmuck� unsererStadtlandschaften� waren,� aufgrund� dieser� Bid’a� zu� bloßenLautsprecherpfosten�verkommen.�Die�Gelehrten�des�Islam�habenwissenschaftliche�Erfindungen�immer�begrüßt�und�haben�z.B.�dieEinrichtung� von�Druckereien� angeregt,� sodass� dadurch�nützlicheBücher�gedruckt�werden�und�Wissen�verbreitet�wird.�Dass�durchelektronische� Aufzeichnungs-� und� Wiedergabegeräte� (Radio,Lautsprecher�u.Ä.)�nützliche�Inhalte�verbreitet�werden,� ist� sicheretwas,� das� im� Islam� willkommen� ist� und� in� seinem� Dienstverwendet� werden� kann.� Doch� das� Ausrufen� des� Adhans� überLautsprecher�beraubt�die�Muslime�um�die�Süße�der�menschlichenStimme,�mit� der� sie� gerufen�werden� soll.�Darüber� hinaus� ist� dasEinrichten� von� Lautsprecheranlagen� in�Moscheen� eine� unnötigeVerschwendung.�Vor�der�Einführung�dieser�Geräte,�die�das�Ohrbelästigen� wie� Kirchenglocken� und� die� Stimmen� derrechtschaffenen�Muslime�ersetzen,�wirkten�der�Adhan,�der�von�denMinaretten� ausgerufen� wurde,� und� die� Takbîr-Rufe� in� denMoscheen� auf� die� gläubigen� Herzen� und� brachten� sogar� nicht-muslimische�Menschen�zur�Entzückung.�Die�Moscheegemeinden,die�durch�die�verschiedenen�Gebetsrufe�in�die�Moscheen�strömten,verrichteten� ihre� Gebete� mit� einer� andächtigen� Ehrfurcht(Khuschû),�mit�der�sie�den�edlen�Gefährten�nacheiferten.�Diese�dieMu’minûn� anregende� Wirkung� der� menschlichen� Stimme� gehtdurch�die�Wiedergabe�über�Lautsprecher�verloren.

Unser� Prophet,� möge� Allah� ihn� segnen� und� ihm� Friedenschenken,�sagte�sinngemäß:

„Wer den Adhan hört und dem Muezzin leise nachsprechenddie Worte des Adhans wiederholt, bekommt für jeden Buchstabentausend Belohnungen und tausend seiner Sünden werdenvergeben.“

Es� ist� eine�Sunna,�dass�derjenige,�der�den�Adhan�hört,� seineWorte�mit�leiser�Stimme�wiederholt,�selbst�wenn�er�gerade�mit�derRezitation�des�edlen�Korans�beschäftigt�war.�Wenn�man�„Hayyaalas-salâh“�und�„Hayya�alal-falâh“�hört,� spricht�man�statt�dieserWorte:� „Lâ�hawla�wa� lâ�quwwata� illâ�billâh“.�Nach�dem�Adhanspricht� man� die� Salawât� und� dann� die� Duâ� zum� Adhan.� Beimzweiten�Mal,� wenn� „Asch-hadu� anna�Muhammadan� rasûlullah“gerufen� wird,� ist� es� mustahabb,� die� Nägel� beider� Daumen� zuküssen�und�dann�mit� ihnen�auf�die�Augen�zu� streichen.�Bei�derIqâma�jedoch�wird�dies�nicht�gemacht.

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Das Ausrufen des AdhansAllahu�akbar 4�Mal

Asch-hadu�an�lâ�ilâha�illallah 2�Mal

Asch-hadu�anna�Muhammadan�rasûlullah 2�Mal

Hayya�alas-salâh 2�Mal

Hayya�alal-falâh 2�Mal

Allahu�akbar 2�Mal

Lâ�ilâha�illallah 1�Mal

Nur�beim�Adhan� zum�Fadschr-Gebet� ruft�man�nach�„Hayyaalal-falâh“�zusätzlich�zwei�Mal�„As-salâtu�khayrun�minan-nawm“.

Bei� der� Iqâma� ruft� man� nach� „Hayya� alal-falâh“� zusätzlichzwei�Mal�„Qad�qâmatis-salâtu“.

Die Bittgebete (Duâ) zum Adhan:

Der� Prophet� Muhammad,� möge� Allah� ihn� segnen� und� ihmFrieden�schenken,�sagte�sinngemäß:�„Sprecht folgende Duâ, wennder Adhan gerufen wird:

‚Wa ana asch-hadu an lâ ilâha illallahu wahdahû lâ scharîka lahwa asch-hadu anna Muhammadan abduhu wa rasûluh. Wa radîtubillâhi rabban wa bil-Islâmi dînan wa bi-Muhammadin, sallallahualayhi wa sallama rasûlan nabiyyâ.’“

In�einem�weiteren�ehrwürdigen�Hadith�heißt�es�sinngemäß:�„Omeine Umma! Sprecht folgende Duâ, wenn der Adhan beendetist:

‚Allahumma rabba hâdhihid-da’watit-tâmmati was-salâtil-qâimati âti Muhammadanil-wasîlata wal-fadîlata wad-daradschatar-rafî’ata wab’ath-hu maqâman mahmûdanilladhîwa’adtahu, innaka lâ tukhliful-mî’âd.’“

Die Bedeutung der Worte des Adhans:

ALLAHU AKBAR:� Allah� ist� groß.� Er� bedarf� nichts� undniemanden.�Er�ist�darüber�erhaben,�dass�Er�auf�die�Ibâdât�SeinerDiener� angewiesen� wäre.� Keine� der� Ibâdât,� die� sie� verrichten,verschafft� Ihm� einen�Nutzen.�Um� diese� wichtige� Bedeutung� imGedächtnis�zu�verankern,�wird�dies�vier�Mal�gerufen.

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ASCH-HADU AN LÂ ILÂHA ILLALLAH:� Ich� bezeugeund� glaube� unbedingt� daran,� dass� Er,� während� Er� darübererhaben�ist,�auf�die�Anbetung�durch�irgendjemanden�angewiesenzu�sein,�der�Einzige�ist,�der�das�Recht�hat,�angebetet�zu�werden.Nichts�ist�Ihm�gleich.

ASCH-HADU ANNA MUHAMMADAN RASÛLULLAH:Ich�bezeuge�und�glaube�daran,�dass�Muhammad,�möge�Allah�ihnsegnen� und� ihm� Frieden� schenken,� der� von� Allah,� demErhabenen,� gesandte� Prophet� ist,� der� Verkünder� der� Art� undWeise�der�Anbetung,�die�Er�wünscht,�und�dass�nur�die�Ibâdât,�dieer�verkündete,�der�Erhabenheit�Allahs�würdig�sind.

HAYYA ALAS-SALÂH, HAYYA ALAL-FALÂH:� Durchdiese� Worte� werden� die� Mu’minûn� zur� Salât� aufgerufen,� zumMittel�der�Errettung�und�des�Glücks.

ALLAHU AKBAR:� Niemand� vermag� Ihn� gebührendanzubeten.� Er� ist� darüber� erhaben� und� davon� fern,� dass� dieAnbetung�von�irgendjemandem�Ihm�gebührend�wäre.

LÂ ILÂHA ILLALLAH:�Er�ist�der�Einzige,�der�der�Anbetungwürdig�ist,�der�Einzige,�der�das�Recht�hat,�dass�man�sich�vor�Ihmerniedrigt,�niederwirft.�Während�niemand�Ihn�gebührend�anbetenkann,�hat�niemand�außer�Ihm�das�Recht,�angebetet�zu�werden.

Die�Würde�und�Größe�der�Salât�kann�aus�diesen�Worten,�diedazu� ausgesucht� wurden,� die� Zeit� für� die� Salât� zu� verkünden,verstanden�werden.

6. NIYYA

Die� Absicht� wird� während� des� Eröffnungs-Takbîr� gemacht.„Niyya“�(Absicht)�für�die�Salât�machen�oder�fassen,�bedeutet,�dassman� im�Qalb� (Herzen)�des�Namens�und�der�Zeit�der�Salât,� derAusrichtung� zur� Kibla� und� wenn� man� die� Salât� in� Dschamaa(Gemeinschaft)� verrichtet,� der� Befolgung� des� Imams� im� Qalbgedenkt.

Eine�Niyya,�die�nach�dem�Eröffnungs-Takbîr�gemacht�wird,�istnicht�gültig�und�damit�wird�auch�die�entsprechende�Salât�ungültig.Wenn�man�Niyya�für�Fard-�und�Wâdschib-Gebete�macht,�muss�inder�Niyya�gewusst�werden,�welches�Fard-�und�welches�Wâdschib-Gebet� es� ist,� doch�man�muss� nicht� die�Anzahl� der�Raka’ât� derSalât�erwähnen.�Bei�der�Verrichtung�von�Sunna-Gebeten�reicht�es

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aus,�lediglich�Niyya�zur�Verrichtung�einer�Salât�zu�machen.�Für�einTotengebet�wird�die�Niyya�gefasst,� indem�man� sagt:� „Gebet�umAllahs�Wohlgefallen�wegen�und�Duâ�für�den�Toten.“

Ein�Imam�muss�in�seiner�Niyya�nicht�ausdrücken,�die�Salât�füreine�Gruppe�von�Männern�zu�leiten.�Wenn�er�aber�nicht�die�Niyyamacht,�die�anwesende�Dschamaa�in�der�Salât�zu�leiten,�dann�erhälter� nicht� die� Sawâb� des�Gemeinschaftsgebets.�Wenn� er� aber� dieNiyya�macht,�sie�zu�leiten,�dann�erhält�er�diese�Sawâb.�Bei�einerGruppe� von� Frauen� muss� der� Imam� jedoch� in� seiner� Niyyaausdrücken,�sie�in�der�Salât�zu�leiten.

Für� die�Verrichtung� der� Ibâdât� gilt� es� nicht� als�Niyya,�wenndiese�nur�mit�Worten�gemacht�wird.�Wenn�die�Niyya�nicht�im�Qalbgemacht�wird,�sind�die�Ibâdât�nicht�gültig.

7. TAKBÎRUL-IHRAM: DERERÖFFNUNGS-TAKBÎR

Das�ist,�dass�man�zu�Beginn�der�Salât�„Allahu�akbar“�sagt,�unddies� ist�eine�Fard.�Andere�Worte�als�diese�zu�sprechen,� ist�nichtgültig.� Einige� Gelehrte� sind� der� Ansicht,� dass� der� Eröffnungs-Takbîr�eine�Fard�innerhalb�der�Salât�ist.�Diesen�nach�sind�sowohldie�Schurût�(Bedingungen)�als�auch�die�Arkân�(Grundlagen)�derSalât�sechs.

DIE FARÂID INNERHALB DER SALÂT

Die�Farâid�innerhalb�der�Salât�werden�„Rukn�/�Arkân“�(Pfeileroder�Grundlagen)�der�Salât�genannt.�Diese�sind�insgesamt�5:

1. QIYÂM (DAS STEHEN):�Der�erste�der�5�Arkân�der�Salâtist�„Qiyâm“.�Dies�ist�das�Stehen,�wenn�man�die�Salât�beginnt�unddann� die� weiteren� Standpositionen� innerhalb� der� Salât.� EinKranker,� der� nicht� in� der� Lage� ist,� die� Salât� im� Stehen� zuverrichten,�verrichtet�sie�im�Sitzen.�Ein�Kranker,�der�sie�auch�imSitzen� nicht� verrichten� kann,� verrichtet� sie� auf� dem� Rückenliegend,�indem�er�mit�dem�Kopf�die�Bewegungen�andeutet.�Damitdabei�sein�Gesicht�nicht�zum�Himmel,�sondern�in�Richtung�Kiblagerichtet�ist,�wird�ein�Kissen�unter�seinen�Kopf�gelegt.�Die�Beinewerden� dabei� angewinkelt� und� nicht� in� Richtung� Kiblaausgestreckt.�Während�des�Stehens�in�der�Salât�sollte�der�Abstand

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zwischen�den�Füßen�etwa�vier�Fingerbreit�sein.

Ein� Kranker,� der� nicht� stehen� kann,� Personen,� denen� imStehen� schwindelig� wird� oder� die� starke� Kopf-,� Zahn-,Augenschmerzen�oder�andere�starke�Schmerzen�haben,�Personen,die� im� Stehen� ständig� Urinausfluss� oder� Blähungen� oderWundsekret�haben,�Personen,�die�die�Salât�aus�Furcht�vor�Feindenoder� Räubern� nicht� im� Stehen� verrichten� können� oder� derenFasten� gebrochen� würde� oder� deren� Rezitation� in� der� Salâtbeeinträchtigt� würde� oder� deren� Awra� sich� entblößen� würde,verrichten�alle�die�Salât�im�Sitzen.�Dabei�beugt�man�den�Körperfür�die�Rukû’�nur�leicht�und�für�die�Sadschda�legt�man�den�Kopfauf�den�Boden.�Wer�nicht� in�der�Lage� ist,� für�die�Sadschda�denKopf�auf�den�Boden�zu�legen,�verbeugt�sich�für�die�Rukû’�etwasund�für�die�Sudschûd�etwas�mehr.�Wenn�die�Verbeugung,�die�dieSadschda�andeutet,�nicht�tiefer�ist�als�die,�die�die�Rukû’�andeutet,ist� die� Salât� nicht� gültig.�Wenn�man� einen� Stein� oder� ein� StückHolz� vor� sich� legt� und� darauf� die� Sadschda�macht,� ist� zwar� dieSalât� gültig,� aber� die� Tat� an� sich� ist� eine� Sünde.� Diese� Tat� istmakrûh�tahrîman.

2. QIRÂ’A (REZITATION):� In� allen� Raka’ât� der� Sunna-Gebete�und�des�Witr-Gebets�sowie�in�den�ersten�zwei�Raka’ât�vonFard-Gebeten,�die�allein�verrichtet�werden,�ist�es�fard,�im�Steheneinen�Vers� aus� dem� edlen�Koran� zu� rezitieren.�Kurze� Suren� zurezitieren,�ist�verdienstvoller.

Es�ist�wâdschib,�an�diesen�Stellen�die�Fâtiha�zu�rezitieren�undin�allen�Raka’ât�von�Sunna-Gebeten�und�des�Witr-Gebets�sowie�inzwei�Raka’ât�der�Fard-Gebete�zusätzlich�zur�Fâtiha�eine�Sure�oderwenigstens� drei�Verse� zu� rezitieren.� In� den�Fard-Gebeten� ist� eswâdschib�oder�Sunna,�die�Fâtiha�und�die�zusätzliche�Rezitation�inden�ersten�zwei�Raka’ât�zu�machen.�Ebenso� ist�es�wâdschib,�dieFâtiha�vor�der�zusätzlichen�Rezitation�zu�rezitieren.�Wenn�einesdieser�fünf�Wâdschibât�vergessen�wird,�müssen�Sudschûdus-Sahw(Vergesslichkeitsniederwerfungen)�gemacht�werden.�

Es� nicht� dschâiz,� für� die� Qirâ’a� Übersetzungen� des� edlenKorans�zu�verlesen.

Es�ist�für�den�Imam�eine�Sunna,�dass�er�in�allen�Gebeten�außerden�Freitags-�und�Festgebeten�die�Rezitation�in�der�ersten�Rak’adoppelt�so�lang�macht,�wie�er�in�der�zweiten�rezitieren�wird.�Weralleine� betet,� darf� in� jeder� Rak’a� gleich� lang� rezitieren.� Es� istmakrûh� für� den� Imam,� dass� er� immer� in� derselben� Salât� und

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jeweils� in� deren� selben�Raka’ât� dieselben�Verse� rezitiert.� Es� istmakrûh� tanzîhan,�dass�man� in�der� zweiten�Rak’a�die�Rezitationder� ersten� Rak’a� wiederholt;� in� umgekehrter� Reihenfolge� zurezitieren,� ist�noch�verpönter.�Es� ist�makrûh,�dass�man�die�Sure,die� nach� der� kommt,� die�man� in� der� ersten�Rak’a� rezitiert� hat,auslässt�und�die�übernächste�rezitiert.�Den�edlen�Koran�immer�inder�Reihenfolge�der�Verse�und�Suren� zu� rezitieren,�wie�dies� imMushaf�aufgezeichnet�ist,�ist�zu�jeder�Zeit�wâdschib.

3. RUKÛ’ (VERBEUGUNG):� Nach� der� Rezitation� im� Qiyâmspricht�man�den�Takbîr�und�verbeugt� sich�zur�Rukû’.� In�der�Rukû’legen�Männer� die�Hände� auf� die� Knie,� wobei� sie� die� Finger� leichtspreizen�und�halten�den�Rücken�und�Kopf�in�einer�horizontalen�Lage.

In� der� Rukû’� wird� mindestens� drei� Mal� „Subhâna� rabbiyal-azîm“�(„Gepriesen�sei�mein�Herr,�der�Gewaltigste“)�gesagt.�Wennsich�der�Imam�jedoch�erhebt,�bevor� jemand,�der� ihm�folgt,�dazukommt,�dies�drei�Mal�zu�sprechen,�erhebt�er�sich�dennoch�sogleich,dem� Imam� folgend.� In� der�Rukû’� werden� die�Arme� und�Beinestramm�gehalten�und�nicht�gekrümmt.�Frauen�spreizen�die�Fingernicht�und�halten�den�Rücken,�Beine�und�Arme�nicht�stramm.

Für�den�Imam�und�den,�der�die�Salât�alleine�verrichtet,� ist�eseine�Sunna,�zu�sagen:�„Sami’allahu�liman�hamidah“�(„Allah�hörtden,�der�Ihn�lobpreist“),�während�man�sich�aus�der�Rukû’�erhebt.Wer� hinter� einem� Imam�betet,� spricht� dies� jedoch� nicht.�Gleichdanach�sagt�man:�„Rabbanâ�lakal-hamd“,�steht�einen�Augenblickaufrecht,�spricht�dann�„Allahu�akbar“�und�geht�zur�Sadschda�aufden�Boden,�wobei�man�erst�das�rechte�Knie�und�dann�das�linke,dann�die�rechte�Hand�und�dann�die�linke�und�schließlich�die�Naseund�dann�die�Stirn�auf�den�Boden�legt.

4. SADSCHDA (NIEDERWERFUNG):� In� der� Sadschdasollten� die� Finger� geschlossen� bleiben� und� in� Richtung� Kiblazeigen,�wobei� die�Hände� auf�Höhe�der�Ohren�platziert�werden,sodass� der� Kopf� zwischen� beiden�Händen� liegt.� Es� ist� fard,� dieStirn�auf�eine�reine�Stelle�wie�Stein,�Erde,�Holz�oder�eine�Auslagezu�legen�und�es�wurde�gesagt,�dass�es�wâdschib�ist,�mit�der�Stirnauch�die�Nase�auf�den�Boden�zu�legen.�Es�ist�nicht�dschâiz,�ohneEntschuldigung� nur� die� Nase� auf� den� Boden� zu� legen.� Es� istmakrûh,�nur�die�Stirn�allein�auf�den�Boden�zu�legen.

Beide�Füße�oder�wenigstens� einen�Zeh� jeden�Fußes� auf� denBoden� zu� legen,� ist� fard� oder� wâdschib.� D.h.,� dass� die� Salâtungültig�oder�makrûh�wird,�wenn�nicht�beide�Füße�auf�den�Boden

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gelegt�werden.

Es�ist�eine�Sunna,�in�der�Sadschda�die�Zehen�gebeugt�und�ihreSpitzen�in�Richtung�Kibla�ausgerichtet�zu�halten.

Männer�halten�die�Arme�und�die�Oberschenkel�so,�dass�dieseden�Bauch�nicht�berühren.

Das� Platzieren� der�Hände� und�Knie� auf� den�Boden� ist� eineSunna.�Es� ist� eine�Sunna,� die�Fersen� im�Qiyâm�vier�Fingerbreitauseinander� zu� halten� und� in� der� Rukû’,� in� der� Qawma(Aufrichten�nach�der�Rukû’)�und�in�der�Sadschda�geschlossen�zuhalten.

Es�ist�makrûh,�den�Saum�von�der�Beinkleidung�hochzuziehen,während� man� zur� Sadschda� geht� oder� vor� der� Salât� den� Saumhochzukrempeln�und�so�die�Salât�zu�beginnen.�Es�ist�makrûh,�mithochgerafften,� hochgekrempelten� Ärmeln� oder� Hosenbeinenoder�mit�entblößten�Armen�oder�Beinen�die�Salât�zu�verrichten.Es� ist� makrûh,� die� Salât� barhäuptig� zu� verrichten,� sei� es� ausFaulheit�oder�weil�man�nicht�an�die�Wichtigkeit�denkt,�die�Salâtmit�bedecktem�Haupt�zu�verrichten.�Die�Salât�an�sich�nicht�ernstzu�nehmen,�ist�wiederum�Kufr.�Es�ist�ebenfalls�makrûh,�die�Salâtmit� verschmutzter� Kleidung� oder� in� Arbeitskleidung� zuverrichten.

5. QA’DATUL-AKHÎRA (DAS LETZTE SITZEN):� Es� istfard,� dass�man�während� der� letzten�Rak’a� so� lange� sitzt,�wie� esbraucht,�um�den�„Tahiyyât“�zu�sprechen.�Während�dieses�Sitzensmacht�man�keine�Zeichen�mit�den�Fingern.�Männer�legen�in�dieserPosition� den� linken�Fuß� flach� auf� den�Boden,�wobei� die�Zehennach�rechts�zeigen�und�setzen�sich�auf�diesen�Fuß.�Der�rechte�Fußwird� aufrecht� auf� den�Boden�gelegt.�Dabei� berühren�die�Zehenden�Boden�und�sind�leicht�in�Richtung�Kibla�gekrümmt.�Auf�dieseArt�zu�sitzen,�ist�Sunna.

Die�Frauen�setzen�sich�auf�das�Gesäß.�Die�Oberschenkel�sinddabei�beieinander.�Der�rechte�Fuß�wird�flach�liegend�nach�rechtsausgestreckt.�Der�linke�Fuß�bleibt�unter�den�Schenkeln�flach�aufdem�Boden,�wobei�die�Zehen�nach�rechts�zeigen.

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WIE VERRICHTET MAN DIE SALÂT?Die Salât eines Mannes, der alleine betet

Das�Sunna-Gebet�des�Fadschr-Gebets�z.B.�wird�folgendermaßenverrichtet:

1.�Man�wendet�sich�im�Stehen�in�Richtung�Kibla.�Die�Füße�sinddabei� etwa� vier� Fingerbreit� auseinander� und� stehen� parallelzueinander.� Man� hebt� die� Hände� zu� den� Ohren,� wobei� dieDaumen� die� Ohrläppchen� berühren� und� die� Innenflächen� derHände�zur�Kibla�gewandt�sind.�Nachdem�man�im�Qalb�die�Niyyamacht:� „das� Sunna-Gebet� des� heutigen� Fadschr-Gebets� für� dasWohlgefallen�Allahs�zu�verrichten,�zur�Kibla�gewandt“,�sagt�man„Allahu� akbar“� und� legt� die� Hände� unter� dem� Bauchnabelzusammen,�wobei�die�rechte�Hand�die�linke�umgreift.

2.�Man�heftet�den�Blick�auf�die�Stelle,�wo�man�etwa�währendder�Sadschda�den�Kopf�auf�den�Boden�legen�wird�und�spricht:�a)Die� Duâ� „Subhânaka“;� b)� die� „Ta’awwuz“� („A’ûdhu� billâhiminasch-schaytânir-radschîm“)�und�die�„Basmala“�(„Bismillâhir-rahmânir-rahîm“)�und�rezitiert�anschließend�die�„Fâtiha“;�c)�Nachder�„Fâtiha“�wird�ohne�„Basmala“�eine�weitere�Sure,�z.B.�die�Sure„al-Fîl“�oder�einige�Verse�aus�dem�edlen�Koran�rezitiert.�

3.�Nach�der�zusätzlichen�Rezitation�sagt�man�„Allahu�akbar“und�beugt�sich�zur�Rukû’.�Die�Hände�werden�auf�die�Kniescheibengelegt,� der� Rücken� gerade� ausgerichtet,� der� Blick� auf� die� Füßefixiert�und�dann�drei�Mal�„Subhâna�rabbiyal-azîm“�gesagt.�Es�istauch�möglich,�dies�fünf�oder�sieben�Mal�zu�sprechen.

4.� Dann� richtet� man� sich� auf� und� spricht� währenddessen„Sami’allahu� liman� hamidah“,�wobei� die�Augen�wieder� auf� denPlatz�der�Sadschda�fixiert�werden.�Dabei�zupft�man�seine�Kleidungnicht�zurecht.�Wenn�man�wieder�ganz�aufrecht�steht,�spricht�man„Rabbanâ�lakal-hamd“.�[Dieses�aufrechte�Stehen�wird�„Qawma“genannt.]

5.�Dann,�ohne�lange�im�Stehen�zu�verweilen,�sagt�man�„Allahuakbar“�und�geht�zur�Sadschda�über.�a)�Wenn�man�zur�Sadschdageht,� legt�man�der�Reihe� nach�das� rechte�Knie,� dann�das� linke,dann�die�rechte�Hand�und�dann�die�linke�und�dann�die�Nase�undschließlich�die�Stirn�auf�den�Boden.�b)�In�der�Sadschda�werden�dieZehen�beider�Füße�in�Richtung�Kibla�gebeugt.�c)�Der�Kopf�wird

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zwischen�den�Händen�platziert.�d)�Die�Finger�der�Hände�werdendabei�geschlossen.�e)�Die� Innenflächen�der�Hände�werden� flachauf� den� Boden� gepresst,� die� Ellbogen� aber� nicht.� f)� In� dieserPosition� spricht� man� mindestens� drei� Mal� „Subhâna� rabbiyal-a’lâ“.

6.�Dann�sagt�man�„Allahu�akbar“,�wendet�den�linken�Fuß�undlegt�ihn�flach�auf�den�Boden,�die�Zehen�des�rechten�Fußes�bleibenin�Richtung�Kibla�gebeugt�und�man�nimmt�eine�auf�den�Schenkelnsitzende�Position�ein.�Dabei�werden�die�Innenflächen�der�Händeauf�die�Knie�gelegt�und�die�Finger�natürlich�belassen.

7.� Ohne� lange� in� der� Sitzposition� zu� verweilen,� sagt� man„Allahu�akbar“�und�geht�zu�einer�weiteren�Sadschda�über.�[DiesesSitzen� zwischen� den� beiden� Niederwerfungen� wird� „Dschalsa“genannt.]

8.�Auch�in�der�zweiten�Sadschda�spricht�man�mindestens�dreiMal� „Subhâna� rabbiyal-a’lâ“,� danach� sagt� man� „Allahu� akbar“und�richtet�sich�dann�auf.�Während�dieses�Aufrichtens�drückt�mansich�nicht�mit�den�Händen�vom�Boden�ab�und�bewegt�die�Füßenicht� von� ihrem�Platz.�Bei� diesem�Aufrichten� aus� der� Sadschdawird�zuerst�die�Stirn,�dann�die�Nase,�dann�die�linke�Hand,�dann�dierechte,� dann� das� linke� Knie� und� dann� das� rechte� vom� Bodengehoben.

9.�Dann,�wieder�im�Stehen,�wird�die�Basmala�gesprochen�unddann�die�Fâtiha�und�eine�weitere�Sure�bzw.�werden�einige�Verserezitiert.�Danach�sagt�man�„Allahu�akbar“�und�verbeugt�sich�zurRukû’.

10.�Diese� zweite�Rak’a�wird�genauso�verrichtet�wie�die�ersteRak’a,� außer� dass� man� nach� dem� Takbîr� nach� der� zweitenSadschda�nicht�aufsteht,�sondern�sich�auf�die�Schenkel�setzt.

a)� In� diesem� Sitzen� spricht� man� den� „Tahiyyât“,� die� Duâ„Allahumma� salli“� und� die�Duâ� „Allahumma� bârik“,� sowie� dieDuâ,� die�mit� „Rabbanâ� âtinâ“� beginnt.�Dann� grüßt�man� zuerstnach�rechts�und�dann�nach�links,� indem�man�jeweils�„As-salâmualaykum�wa�rahmatullah“�sagt.

b)�Nach�dem�Salâm-Gruß�sagt�man:�„Allahumma�antas-salâmwa� minkas-salâm,� tabârakta� yâ� dhal-dschalâli� wal-ikrâm“� underhebt�sich,�ohne�irgendetwas�zu�sprechen,�um�das�Fard-Gebet�des

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Fadschr-Gebets�zu�verrichten.�Das�Sprechen�zwischen�Sunna-�undFard-Gebeten�macht�die�Salât�nicht�ungültig,�vermindert�aber�dieSawâb�für�sie.

Nach�dem�Fard-Gebet�spricht�man�drei�Mal�die�Istighfâr-Duâ(Bitte�um�Vergebung).�Hiernach�rezitiert�man�die�„Âyatul-Kursî“,dann�sagt�man�33�Mal�„Subhânallah“,�33�Mal�„Alhamdulillah“,�33Mal�„Allahu�akbar“�und�ein�Mal�„Lâ� ilâha� illallahu�wahdahu� lâscharîka� lah,� lahul-mulku� wa� lahul-hamdu,� wa� huwa� alâ� kullischay-in�qadîr.“�[Diese�Sachen�nach�dem�Fard-Gebet�sollten�leisegesprochen�werden.�Es�ist�Bid’a�(Erneuerung�im�Islam),�sie�laut�zusprechen.]� Danach� macht� man� beliebige� Bittgebete.� Dabeierheben�die�Männer�die�Arme�bis�zur�Brusthöhe,�ohne�dass�dabeidie�Arme�an�den�Ellbogen�nach�innen�gebeugt�werden.�Man�hältdie�Hände�geöffnet�und�wendet� ihre�Innenflächen�zum�Himmel.Denn�so,�wie�die�Kibla�der�Salât�die�Kaaba�ist,�so�ist�die�Kibla�derBittgebete�der�Himmel.�Nach�der�Duâ� ist�es�mustahabb,�11�Maldie� Sure� „al-Ikhlâs“� zu� rezitieren,� gefolgt� von� den� beidenSchutzsuren� (Suren� „al-Falaq“� und� „an-Nâs“),�wobei�man� jedesMal� zu� Beginn� die� Basmala� spricht,� und� dann� 67� Mal„Astaghfirullah“� zu� sagen.� Schließlich� rezitiert� man� den� Vers,„Subhâna� Rabbika...“� und� streicht� mit� den� Händen� über� dasGesicht.

In�Sunna-�und�Fard-Gebeten,�die�vier�Raka’ât�haben,�sprichtman�am�Ende�der�zweiten�Rak’a�nur�den�„Tahiyyât“�und�erhebtsich�dann�zur�nächsten�Rak’a.�In�Sunna-Gebeten�mit�vier�Raka’âtrezitiert�man�auch�in�der�dritten�und�vierten�Rak’a�nach�der�Fâtihazusätzlich� eine� Sure.� In� Fard-Gebeten�mit� vier�Raka’ât� rezitiertman�in�der�dritten�und�vierten�Rak’a�nur�die�Fâtiha.�So�verfährtman�auch�im�Fard-Gebet�des�Maghrib-Gebets,�d.h.,�man�rezitiertin� der� dritten� Rak’a� nicht� zusätzlich� nach� der� Fâtiha.� Im�Witr-Gebet� rezitiert�man� in� allen�Raka’ât� nach� der� Fâtiha� zusätzlichund� spricht� dann� in� der� dritten� Rak’a� nach� der� Rezitation� denTakbîr�und�hebt�dabei�die�Hände�zu�den�Ohren�und�spricht�danndie�Duâ� „Qunût“.� Die� Sunna-Gebete� vor� dem�Asr-� und� Ischâ-Gebet,� die� eine� Sunna� ghayr� mu’akkada� sind,� werden� genausoverrichtet�wie�die�anderen�Sunna-Gebete�mit�vier�Raka’ât,�außerdass� man� im� Sitzen� am� Ende� der� zweiten� Rak’a� nach� demTahiyyât� auch� die� Duâ� „Allahumma� salli“� und� die� Duâ„Allahumma�bârik“�spricht.

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Die Salât einer Frau, die alleine betet

Das�Sunna-Gebet�des�Fadschr-Gebets�z.B.�wird�folgendermaßenverrichtet:

1.�Sie�bedeckt�sich�von�Kopf�bis�Fuß�derart,�dass�die�Form�ihresKörpers� nicht� erkennbar� ist.� Nur� die� Hände� und� das� Gesichtbleiben�unbedeckt.�Die�Rezitation� von�Suren�und�das�Sprechenvon�Bittgebeten�(Duâ)�ist�genauso,�wie�im�Fall�des�alleinbetendenMannes�beschrieben�wurde.�Bei�den�folgenden�Sachen�handelt�sieanders:�a)�Sie�hebt�die�Hände�nicht�bis�zu�den�Ohren,�sondern�nurauf� Schulterhöhe� und�macht� die� Niyya,� spricht� den� Takbîr� undplatziert�dann�die�Hände�auf�der�Brust,�die� rechte�auf�die� linkeHand�gelegt�und�beginnt�die�Salât.�b)�In�der�Rukû’�verbeugt�siesich�nicht�ganz�waagerecht�wie�die�Männer,�sondern�nur�leicht.�c)In�der�Sadschda�legt�sie�auch�die�Ellbogen�auf�den�Boden.�d)�ImTaschahhud�sitzt�sie�auf�den�Oberschenkeln.�D.h.,�dass�der�rechteund�der�linke�Fuß�nach�rechts�ausgestreckt�werden�und�man�aufdem�linken�Oberschenkel�sitzt.

Die�einfachste�Art�für�Frauen,�sich�bei�der�Salât�zu�bedecken,ist,�dass�sie�ein�weites�Kopftuch�anlegen,�das�soweit�herab�reicht,dass� auch� die� Hände� bedeckt� werden� und� einen� weiten� Rockanziehen,�der�soweit�herab�reicht,�dass�die�Füße�bedeckt�werden.

DIE WÂDSCHIBÂT DER SALÂT

Die�Wâdschibât�der�Salât�sind�folgende:

1.�Die�Sure�„al-Fâtiha“�rezitieren.

2.�Nach�der�Fâtiha�eine�Sure�oder�mindestens�drei�kurze�Verserezitieren.

3.�Die�Fâtiha�vor�dieser�zusätzlichen�Rezitation�rezitieren.

4.�Sowohl�die�Fâtiha�als�auch�die�zusätzliche�Rezitation�in�derersten�und�zweiten�Rak’a�aller�Fard-Gebete�und�in�allen�Raka’âtder�Wâdschib-�und�Sunna-Gebete�rezitieren.

5.�Die�Sudschûd�unmittelbar�aufeinander�folgend�verrichten.

6.�Am�Ende�der�zweiten�Rak’a�von�Gebeten�mit�drei�oder�vierRaka’ât�für�die�Dauer�sitzen,�die�es�braucht,�um�das�Tahiyyât�zusprechen.�Das�letzte�Sitzen�ist�eine�Fard.

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7.�Am�Ende�der�zweiten�Rak’a�nicht�länger�sitzen�als�die�Dauerdes�Taschahhud.

8.�In�der�Sadschda�die�Nase�mit�der�Stirn�zusammen�auf�denBoden�legen.

9.�Im�letzten�Sitzen�den�Tahiyyât�sprechen.

10.� Auf� Ta’dîlul-Arkân� [also� das� stille� Verharren� in� einerjeweiligen� Position� für� die�Dauer,� in� der� ein�Mal� ‚Subhânallah‘gesagt�werden�kann]�achten.

11.�Am�Ende�der�Salât�„As-salâmu�alaykum�wa�rahmatullah“sagen.

12.� Zum� Ende� der� dritten� Rak’a� des� Witr-Gebets� die� Duâ„Qunût“�sprechen.

13.�Bei�den�Eid-Gebeten�(Festgebete)�die�zusätzlichen�Takbîresprechen.

14.�Dass�der�Imam�in�den�Fadschr-,�Dschuma-,�Fest-,�Tarâwîh-und� Witr-Gebeten� sowie� in� den� ersten� beiden� Raka’ât� desMaghrib-�und�Ischâ-Gebets�laut�rezitiert.

15.�Dass�der�Imam�und�der�Alleinbetende�in�den�Fard-Gebetendes�Zuhr-�und�Asr-Gebets�und�in�der�dritten�Rak’a�des�Maghrib-Gebets�und�in�der�dritten�und�vierten�Rak’a�des�Ischâ-Gebets�leiserezitieren.�An�Stellen,�wo�es� für�den�Imam�wâdschib� ist,�dass�erlaut�rezitiert,�kann�der�Alleinbetende�laut�oder�leise�rezitieren�undbeides�ist�dschâiz.

Ein� weiteres�Wâdschib� im�Zusammenhang�mit� der� Salât� ist,beginnend�mit�dem�Fadschr-Gebet�am�Vortag�des�Opferfestes�biszum�Asr-Gebet� am� vierten� Festtag� (insgesamt� 23� Zeiten),� nachden�Fard-Gebeten�den�„Taschrîq-Takbîr“�zu�sprechen.

Die SADSCHDATUS-SAHW (Vergesslichkeitsniederwerfung):Wenn� jemand� in� der� Salât� eine� Fard� wissend� oder� ausVergesslichkeit� auslässt,� wird� seine� Salât� ungültig.�Wenn� er� einWâdschib� aus� Vergesslichkeit� auslässt,� wird� seine� Salât� nichtungültig,�doch�er�muss�die�Sadschdatus-Sahw�verrichten.

Wenn�man�die�Sadschdatus-Sahw�bewusst�unterlässt�oder�einesder�Wâdschibât�der�Salât�bewusst�auslässt,�wird�es�wâdschib,�dieentsprechende� Salât� zu� wiederholen.� Wenn� man� dies� nicht� tut,dann�ist�das�eine�Sünde.�Für�die�Unterlassung�von�Sunan�ist�jedochkeine�Sadschdatus-Sahw�nötig.�Sadschdatus-Sahw�wird�nur�dann

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gemacht,�wenn�eine�Fard�in�der�Salât�verspätet�gemacht�wird�oderein� Wâdschib� in� der� Salât� verspätet� gemacht� oder� ausgelassenwird.

Wenn�innerhalb�der�Salât�mehrere�Gründe�auftreten,�die�eineSadschdatus-Sahw�erfordern,�reicht�es�aus,�die�Sadschdatus-Sahwein�Mal�zu�machen.�Wenn�der�Imam�Fehler�macht�und�diese�mitSadschdatus-Sahw� korrigiert,� müssen� die� ihm� in� der� SalâtFolgenden�diese�Sadschdatus-Sahw�mit�ihm�machen.�Jemand,�derhinter� einem� Imam�betet� und� Fehler� in� der� Salât�macht,�machtdafür�nicht�alleine�die�Sadschdatus-Sahw.

Um�diese�Sadschdatus-Sahw�durchzuführen,�wird,�nachdem�imletzten�Sitzen�der�Tahiyyât�verlesen�wurde,�zur�rechten�Seite�derSalâm-Gruß�gegeben,�dann�werden�zwei�Sudschûd,�wie�auch�sonstin� der� Salât� üblich,� gemacht,� dann� wird� erneut� der� Tahiyyâtgesprochen�und�anschließend�die�Duâ�„Allahumma�salli“,�die�Duâ„Allahumma� bârik“� und� die� Duâ� „Rabbanâ� âtinâ“� gesprochenund�anschließend�die�Salât�beendet.�Man�kann�auch�den�Salâm-Gruß� zu� beiden� Seiten� sprechen� oder� gleich� zur� Sadschdaübergehen,�ohne�einen�Salâm-Gruß�zu�sprechen.

Umstände, die eine Sadschdatus-Sahw erfordern:

Aufstehen,�wo�man�hätte� sitzen� sollen.�Sitzen,�wo�man�hätteaufstehen� sollen.� Leise� rezitieren,� wo� man� hätte� laut� rezitierensollen.�Laut�rezitieren,�wo�man�hätte� leise�rezitieren�sollen.�Denedlen� Koran� an� Stellen� rezitieren,� wo� eine� Duâ� gesprochenwerden�sollte.�An�Stellen,�wo�der�edle�Koran�rezitiert�werden�soll,eine� Duâ� sprechen.� So� z.B.,� wenn�man� anstelle� der� Fâtiha� denTahiyyât�spricht�oder�anstelle�des�Tahiyyât�die�Fâtiha.�Im�erstenFall� wurde� die� Fâtiha� ausgelassen.� Den� abschließenden� Salâm-Gruß� zu� sprechen,� bevor� die� Salât� vollständig� verrichtet�wurde.Die� zusätzliche� Rezitation� nach� der� Fâtiha� nicht� in� den� erstenbeiden�Raka’ât� der�Fard-Gebete,� sondern� in�den� letzten�beidenmachen.� In� den� ersten� beiden� Raka’ât� nach� der� Fâtiha� diezusätzliche�Rezitation�auslassen.�Das�Unterlassen�der�zusätzlichenTakbîre� in� den� Eid-Gebeten� (Festgebete).�Das�Unterlassen� derDuâ�„Qunût“�im�Witr-Gebet.

DIE SADSCHDATUT-TILÂWA (Rezitationsniederwerfung):Es� gibt� im� edlen�Koran� an� 14� Stellen�Verse,� die� eine� Sadschdaerfordern.�Es� ist�wâdschib,� dass� derjenige,� der� einen� von�diesenrezitiert�oder�hört,� eine�einzelne�Sadschda�macht,� auch�wenn�erdie�Bedeutung�nicht�kennt.�Wer�solche�Verse�jedoch�schreibt�oder

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sie�Silbe�für�Silbe�spricht,�macht�diese�Sadschda�nicht.

Es�ist�nicht�wâdschib,�die�Sadschda�zu�verrichten,�wenn�man�inBerg-�oder�Wüstenlandschaften�oder�in�anderen�Umgebungen�dasEcho�solcher�Rezitation�vernimmt�oder�z.B.�von�einem�Vogel,�derLaute� nachmacht,� hört.� Die� Sadschda� wird� nur� dann� wâdschib,wenn� man� die� menschliche� Stimme� unmittelbar� vernimmt.� Eswurde� vorhergehend� erklärt,� dass� Laute,� die� aus� Lautsprechernund�Wiedergabegeräten�klingen,�keine�menschliche�Stimme�sind,sondern� nur�Klänge� aus�Geräten,� die� der�menschlichen� Stimmeähneln.�Aus�diesem�Grund�ist�es�für�jemanden,�der�die�Sadschdaerfordernden�Verse�in�Medien�und�über�Wiedergabegeräte�hört,nicht�wâdschib,�die�Sadschda�für�diese�zu�machen.

Um� die� Sadschdatut-Tilâwa� zu� verrichten,� muss� man� imZustand� des� Wudû’� sein.� Man� stellt� sich� in� Richtung� Kiblagewandt� hin� und� sagt� „Allahu� akbar“,� ohne� jedoch� die� Händedabei�zu�erheben�und�geht�dann�zur�Sadschda�auf�den�Boden�undsagt� in� dieser� Position� drei� Mal� „Subhâna� rabbiyal-a’lâ“.� Dannspricht�man�erneut�den�Takbîr,�erhebt�sich�aus�der�Sadschda�unddamit� ist� die� Sadschdatut-Tilâwa� beendet.� Man� muss� vor� ihrerVerrichtung� die� Niyya� machen.� Ohne� Niyya� ist� diese� Sadschdanicht�gültig.

Wenn� solche�Verse� in�der�Salât� rezitiert�werden,�macht�mansofort�eine�zusätzliche�Rukû’�bzw.�eine�zusätzliche�Sadschda�underhebt� sich�wieder� in� den�Qiyâm� und� setzt� dann� die�Rezitationzusätzlicher�Verse�wieder� fort.�Wenn�man�nach�den�Stellen,�dieeine�Sadschda�erfordern,�noch�zwei,�drei�Verse�rezitiert�und�sichdann�erst�zur�Rukû’�der�Salât�verbeugt�und�dabei�die�Niyya�für�dieSadschdatut-Tilâwa�macht,� gelten� die�Rukû’� oder� Sudschûd� derSalât� als�Sadschdatut-Tilâwa.� Jemand,�der�mit�dem� Imam�betet,folgt�dem�Imam,�wenn�dieser�eine�entsprechende�Stelle�rezitiert,und� macht� mit� ihm� die� zusätzliche� Rukû’� und� zwei� Sudschûd,selbst�wenn�er�die�Rezitation�des�Imams�nicht�gehört�hat.�Die�mitdem�Imam�betende�Dschamaa�muss�in�der�Rukû’�die�Niyya�dafürmachen.� Die� Sadschdatut-Tilâwa� kann� auch� auf� einen� späterenZeitpunkt�nach�der�Salât�aufgeschoben�werden.

DIE SADSCHDATUSCH-SCHUKR (Dankbarkeitsniederwerfung):Sie� wird� genauso� verrichtet� wie� die� Sadschdatut-Tilâwa.� Es� istmustahabb,�dass�jemand,�dem�eine�Ni’ma�(Gabe)�von�Allah,�demErhabenen,� zukommt� oder� der� von� einer� Sorge� oder� Kummerbefreit� wird,� Sadschdatusch-Schukr� für� Allah,� den� Erhabenen,

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macht.� In� der� Sadschda� sagt� man� zuerst� „Alhamdulillah“� undspricht�danach�die�Tasbîhât�der�Sadschda,�also�„Subhâna�rabbiyal-a’lâ“.�Es�ist�jedoch�makrûh,�unmittelbar�nach�einer�Salât�Sadschdazu�machen.

Wer� in�der�Salât�nicht�auf�die�Ta’dîlul-Arkân�achtet,� schadetdamit�allen�Geschöpfen.�Denn�es�heißt,�dass�durch�solche�Sündedieser� Person� der� Regen� ausbleibt� und� keine� Ernten� gedeihenoder�es�unzeitig�regnet�und�dann�Schaden�statt�Nutzen�verursacht.

DIE SUNAN DER SALÂT

1.�Beim�Eröffnungs-Takbîr�die�Hände�zu�den�Ohren�heben.

2.� Dabei� die� Innenflächen� der� Hände� in� Richtung� Kiblawenden.

3.�Nach�dem�Eröffnungs-Takbîr�die�Hände�aufeinander�legen.

4.�Die�rechte�Hand�auf�die�linke�platzieren.

5.�Dass�Männer�hierbei�die�Hände�unter�dem�Bauchnabel�undFrauen�auf�der�Brust�platzieren.

6.� Im� Anschluss� an� den� Eröffnungs-Takbîr� die� Duâ„Subhânaka“�rezitieren.

7.� Dass� der� Imam� und� wer� alleine� betet,� die� „Ta’awwuz“(„A’ûdhu�billâhi�minasch-schaytânir-radschîm“)�spricht.

8.� Das� Sprechen� der� „Basmala“� („Bismillâhir-rahmânir-rahîm“).

9.�In�der�Rukû’�drei�Mal�„Subhâna�rabbiyal-azîm“�sagen.

10.�In�jeder�Sadschda�drei�Mal�„Subhâna�rabbiyal-a’lâ“�sagen.

11.� Das� Sprechen� der� Duâ� „Allahumma� salli“� und� der� Duâ„Allahumma�bârik“�beim�letzten�Sitzen.

12.�Beim�Salâm-Gruß�zu�beiden�Seiten�schauen.

13.�Dass�der�Imam�in�allen�Gebeten�außer�den�Freitags-�undFestgebeten� die� Rezitation� in� der� ersten�Rak’a� doppelt� so� langmacht,�wie�er�in�der�zweiten�rezitieren�wird.

14.�Dass�der�Imam�und�wer�alleine�betet,�beim�Aufrichten�vonder�Rukû’�„Sami’allahu�liman�hamidah“�sagt.

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15.� Wenn� man� sich� von� der� Rukû’� erhoben� hat,� „Rabbanâlakal-hamd“�sagen.

16.�In�der�Sadschda�die�Zehen�beugen�und�in�Richtung�Kiblaausrichten.

17.�Wenn�man� in�die�Rukû’�und�die�Sudschûd�geht�und� sichwieder�aus�diesen�Positionen�aufrichtet,�„Allahu�akbar“�sagen.

18.�Das�Platzieren�der�Hände�und�Knie�auf�dem�Boden.

19.� Die� Fersen� im�Qiyâm� etwa� vier� Fingerbreit� auseinanderhalten� und� in� der�Rukû’,� der�Qawma� (dem�Aufrichten� danach)und�in�der�Sadschda�beieinander�halten.

20.�Nach�der�Fâtiha�„Âmîn“�sagen;�vor�dem�Rukû’�den�Takbîrsprechen;�in�der�Rukû’�die�Hände�mit�leicht�gespreizten�Fingernauf� die� Kniescheiben� platzieren;� vor� der� Sadschda� den� Takbîrsprechen;�im�Sitzen�den�linken�Fuß�flach�auf�den�Boden�legen�undden�rechten�Fuß�aufrecht�halten;�zwischen�den�beiden�Sudschûdsitzen.

Im� Maghrib-Gebet� werden� kürzere� Suren� rezitiert.� ImFadschr-Gebet�wird,�verglichen�mit�der�Rezitation�in�der�zweitenRak’a,�in�der�ersten�Rak’a�länger�rezitiert.�Wer�einem�Imam�folgt,rezitiert�selber�die�Fâtiha�und�die�zusätzliche�Rezitation�nicht.�Erspricht� aber� die� Duâ� „Subhânaka“,� die� Takbîre� sowie� den„Tahiyyât“� und� die� „Salawât“� („Allahumma� salli“� und„Allahumma�bârik“).

DIE MUSTAHABBÂT DER SALÂT

1.�Während�des�Qiyâm�in�der�Salât�auf�den�Platz�schauen,�woman�in�etwa�die�Sadschda�verrichtet.

2.�In�der�Rukû’�auf�die�Füße�schauen.

3.�In�der�Sadschda�auf�die�Nasenspitze�schauen.

4.�Während�des�Sitzens�für�den�Tahiyyât�auf�die�Knie�schauen.

5.�Die�zusätzliche�Rezitation�nach�der�Fâtiha�in�Fadschr-�undZuhr-Gebeten�länger�und�in�Maghrib-Gebeten�kürzer�machen.

6.�Wenn�man�einem�Imam�folgt,�die�Takbîre�leise�sprechen.

7.� In� der� Rukû’� die� Finger� leicht� spreizen� und� auf� die� Knielegen.

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8.� In� der� Rukû’� den� Kopf� und� den� Nacken� zusammenhorizontal�ausrichten.

9.�Wenn�man�zur�Sadschda�geht,�erst�das�rechte,�dann�das�linkeKnie�auf�den�Boden�legen.

10.� Bei� der� Sadschda� den� Kopf� zwischen� den� Händenplatzieren.

11.�Bei�der�Sadschda�zuerst�die�Nase,�dann�die�Stirn�auf�denBoden�legen.

12.�Wenn�man�in�der�Salât�gähnen�muss,�dabei�den�Mund�mitdem�Rücken�der�Hand�bedecken.

13.� Dass� Männer� während� der� Sadschda� die� Ellbogen� vomBoden�abgehoben�halten.�Frauen� jedoch� legen�die�Ellbogen�aufden�Boden.

14.�Dass�Männer�während�der�Sadschda�die�Arme�und�Beinenicht�an�den�Bauch�pressen,�sondern�davon�getrennt�halten.

15.�In�der�Rukû’�und�in�der�Sadschda�solange�verweilen,�wie�esbraucht,�um�die�Tasbîhât�jeweils�drei�Mal�zu�sprechen.

16.� Beim�Aufrichten� aus� der� Sadschda� die� Hände� erst� nachdem�Kopf�vom�Boden�heben.

17.� Dann,� beim� Aufrichten� in� den� Qiyâm� nach� der� zweitenSadschda,�die�Knie�erst�nach�den�Händen�vom�Boden�heben.

18.� Während� des� Tahiyyât� die� Hände,� mit� den� Fingern� inRichtung�Kibla�ausgerichtet,� flach,�gestreckt�und�stillhaltend�aufdie�Oberschenkel�legen.

19.�Zum�Schluss�der�Salât,�während�man�nach�rechts�und�linksschauend�den�Salâm-Gruß�spricht,�auch�den�Kopf�in�die�jeweiligeRichtung�wenden�und

20.�dabei�auf�die�Schulterspitzen�schauen.

DIE MAKRÛHÂT DER SALÂT

1.� Ein� Kleidungsstück� nicht� anziehen,� sondern� nur� über� dieSchultern�legen�und�so�die�Salât�verrichten.

2.� Während� des� Übergangs� zur� Sadschda� den� Saum� vonKleidungsstücken�oder�die�Hosenbeine�hochziehen.

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3.�Die� Salât� beginnen,�während� die�Ärmel� oder�Hosenbeineeines�Kleidungsstücks�hochgezogen�oder�hochgekrempelt�sind.

4.�Unnötige,�nicht�zur�Salât�gehörende�Bewegungen�machen.

5.�Die�Salât�in�Arbeitskleidung�oder�in�Kleidung,�mit�der�mansich� nicht� vor� erwachsenen� Menschen� sehen� lassen� würde,verrichten.

6.�Etwas� im�Mund�haben,�das�die�Rezitation�nicht�behindert.Wenn�es�jedoch�die�Rezitation�verhindert,�wird�dadurch�die�Salâtungültig.

7.�Die�Salât�barhäuptig�verrichten.

8.�Die�Salât�zu�beginnen,�während�das�Bedürfnis,�zu�urinierenoder�des�Stuhlgangs�besteht�oder�wenn�Blähungen�drückend�sind.

9.�Innerhalb�der�Salât�Stein�und�Erde�vom�Platz�der�Sadschdamit�der�Hand�entfernen.

10.�Beim�Ansetzen�zur�Salât�oder�in�der�Salât�mit�den�Fingernknacken.

11.�In�der�Salât�die�Hand�auf�die�Flanke�platzieren.

12.�Den�Kopf�und�das�Gesicht�in�der�Salât�hierhin�und�dahinwenden� oder� den� Blick� herumschweifen� lassen.�Wenn� man� dieBrust�in�eine�andere�Richtung�als�die�Kibla�wendet,�wird�die�Salâtungültig.

13.�Während�der�Taschahhud�wie�ein�Hund�sitzen.

14.�Dass�Männer�während�der�Sadschda�die�Arme�flach�auf�denBoden�legen.

15.�Die�Salât� gegenüber�Menschen�verrichten,�deren�Gesichteinem�zugewandt�ist�oder�gegenüber�Rücken�von�Leuten,�die�sichlaut�unterhalten.

16.� Den� Salâm-Gruß� von� jemandem� mit� Hand-� oderKopfbewegungen�erwidern.

17.�Das�Gähnen�ist�sowohl�in�der�Salât�als�auch�außerhalb�derSalât�makrûh.

18.�In�der�Salât�die�Augen�schließen.

19.� Dass� der� Imam� die� Salât� innerhalb� des� Mihrab(Gebetsnische)�verrichtet.

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20.�Dass�der�Imam�als�einziger�einen�halben�Meter�höher�alsdie�hinter�ihm�Betenden�steht.�Dies�ist�makrûh�tanzîhan.

21.�Ebenso�ist�es�makrûh�tanzîhan,�dass�er�als�einziger�niedrigerals�die�ihm�Folgenden�steht.

22.�Sich� in�eine�hintere�Gebetsreihe�stellen,�während�es�nochfreie�Stellen�in�vorderen�Reihen�gibt�und�während�es�keine�freienStellen�in�der�Reihe�gibt,�sich�allein�hinter�die�Reihe�stellen.

23.� Die� Salât� in� Kleidung� verrichten,� auf� der� Bilder� vonLebewesen�sind.

24.�Es�ist�auch�makrûh,�dass�sich�Bilder�von�Lebewesen�überdem� Haupt,� vor,� rechts� oder� links� von� einem� Betenden� aufWänden�oder�an�aufgehängten�Tüchern�oder�Papier�befinden.�DasBild�eines�Kreuzes�gilt�wie�Bilder�von�Lebewesen.

25.�Die�Salât�gegenüber�einem�flammenden�Feuer�verrichten.

26.� In� der� Salât� die� rezitierten�Verse� oder� Tasbîhât�mit� denFingern�abzählen.

27.� Von�Kopf� bis� Fuß� in� ein� einziges� Tuch� eingewickelt� dieSalât�verrichten.

28.� Einen� Turban� um� den� unbedeckten� Kopf� wickeln� unddaher�mit�oben�bloßem�Haupt�die�Salât�verrichten.

29.�In�der�Salât�Mund�und�Nase�bedecken.

30.�Ohne�Entschuldigung�den�Hals�von�Schleim�befreien.

31.�Die�Hände�ein�oder�zwei�Mal�bewegen.

32.�Eine�der�Sunan�der�Salât�unterlassen.

33.�Mit� seinem�Kind� in�den�Armen�die�Salât�beginnen,�ohnedass�dafür�eine�zwingende�Notwendigkeit�vorliegt.

34.�Die�Salât� in�Anwesenheit�von�Dingen�verrichten,�die�dasQalb�beschäftigen�und�die�Khuschû�(andächtige�Ehrfurcht)�in�derSalât�verhindern,� z.B.�während�Musik�gespielt�wird�oder�wo�einEssen,�das�man�zu�essen�wünscht,�serviert�bereit�liegt.

35.� Während� des� Verrichtens� eines� Fard-Gebets� ohneEntschuldigung�sich�an�eine�Wand�oder�einen�Pfeiler�lehnen.

36.�Beim�Verbeugen�zur�Rukû’�und�beim�Wiederaufrichten�ausder�Rukû’�die�Hände�wie�beim�Eröffnungs-Takbîr�zu�den�Ohrenheben.

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37.�Das�Beenden�der�im�Qiyâm�zu�verlesenden�Rezitation�erstin�der�Rukû’.

38.� Für� die� Sadschda� und� Rukû’� den� Kopf� vor� dem� Imamverbeugen�bzw.�auf�den�Boden�legen�oder�erheben.

39.�Die� Salât� an�Orten� verrichten,�wo� der�Verdacht� besteht,dass�dort�Unreinheiten�vorhanden�sind.

40.�Die�Salât�direkt�auf�ein�Grab�gewandt�verrichten.

41.�Während�der�Taschahhud�anders�sitzen,�als�es�dabei�Sunnaist.

42.�In�der�zweiten�Rak’a�drei�oder�mehr�Verse�verlesen�als�inder�Rezitation�der�ersten�Rak’a.

Makrûhât außerhalb der Salât

1.� In� der� Toilette� oder� an� jedem� anderen� Ort,� wo� man� dieNotdurft�verrichtet,�und�bei�der�Tahâra�(Istindschâ)�die�Vorder-oder�Rückseite�des�Körpers�in�Richtung�Kibla�wenden.

2.�Die�Notdurft�zur�Sonne�oder�zum�Mond�gewandt�verrichten.

3.� Kleinere� Kinder,� während� man� ihnen� bei� der� Notdurftbehilflich� ist,� in�Richtung�Kibla� gewandt�halten.�Dieser�Makrûhwird�dem�Erwachsenen,�der�so�handelt,�zugerechnet.�Ähnlich�istes�für�Erwachsene�harâm,�dass�sie�Kinder�Sachen�tun�lassen,�derenVerrichtung�für�Erwachsene�harâm�ist.

4.�Ohne�Entschuldigung�die�Füße�oder�einen�Fuß�in�RichtungKibla�ausstrecken.

5.�Die�Füße�in�Richtung�eines�Mushaf�oder�islamischer�Bücherausstrecken.� Wenn� diese� aber� hoch� oben� liegen,� ist� es� nichtmakrûh.

DIE SACHEN, DIE DIE SALÂT UNGÜLTIGMACHEN

1.�Ohne�Entschuldigung�husten�oder�den�Hals�klären.

2.�Dass�jemand,�der�in�der�Salât�ist,� jemandem,�der�niest�unddarauf�„Alhamdulillah“�sagt,�mit�„Yarhamukallah“�antwortet.

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3.�Dass�jemand,�der�eine�Salât�alleine�verrichtet,�hört,�dass�derImam�einer�Gruppe,�die�nahebei�eine�Salât�verrichtet,�sich�bei�derRezitation�irrt�und�ihn�daraufhin�korrigiert.�Wenn�dann�auch�jenerImam� der� Ermahnung� dieser� Person� folgt� und� entsprechendkorrigiert,�wird�auch�seine�Salât�ungültig.

4.�Wenn�jemand�in�der�Salât�„Lâ�ilâha�illallah“�sagt�und�dies�alsAntwort�auf�etwas�meint,�das� ihm�gesagt�oder�er�gefragt�wurde,wird� seine� Salât� ungültig.� Wenn� man� aber� die� Absicht� hat,mitzuteilen,�dann�wird�die�Salât�nicht�ungültig.

5.�Die�Awra�entblößen.

6.� Weinen� aufgrund� von� Schmerzen� oder� eines� anderenKummers.� (Wenn� jedoch� die� Dschanna� (Paradies)� oder� derDschahannam�(Hölle)�in�der�Rezitation�erwähnt�werden�und�manals�Folge�des�Bedenkens�der�Zustände�darin�weint,�dann�wird�dieSalât�nicht�ungültig.)

7.�Dass�man�einem�Salâm-Gruß�mit�der�Hand�oder�mit�Wortenantwortet.

8.�Wenn�die�Gesamtzahl�der�versäumten�Gebete�nicht�mehr�alsfünf�beträgt�und�wenn�man�sich�in�der�Salât�an�diese�erinnert,�wirddie� Salât� ungültig� und� es� müssen� diese� fünf� oder� wenigerversäumten�Zeiten�in�ihrer�Reihenfolge�nachgeholt�werden,�bevordie�Salât�der�aktuellen�Zeit�gültig�verrichtet�werden�kann.

9.�Wenn� jemand�während�der�Salât�eine�derartige�Bewegungmacht,�dass�ein�Beobachter�denken�würde,�er�sei�nicht�in�der�Salât,wird�die�Salât�dadurch�ungültig.

10.�Etwas�in�der�Salât�essen�oder�trinken.

11.�In�der�Salât�sprechen.

12.�Jemanden�anderen�als�den�Imam,�dem�man�folgt,�bei�derVerrichtung�seiner�Salât�korrigieren.

13.�In�der�Salât�hörbar�lachen.

14.�In�der�Salât�stöhnen�oder�seufzen.

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Sachen, die es erlauben, jede Art der Salât zu unterbrechen

1.�Um�eine�Schlange�zu�töten.

2.�Um�ein�Tier,�das�davonläuft,�wieder�einzufangen.

3.�Um�eine�Herde�vor�einem�Raubtier�zu�schützen.

4.�Um�einen�überkochenden�Topf�vom�Feuer�zu�nehmen.

5.�Sofern�es�nicht�dazu�führt,�dass�die�Gebetszeit�abläuft�oderman�die�Salât� in�Dschamaa�nicht�wieder�aufnehmen�kann,� ist�esdschâiz,�die�Salât�zu�unterbrechen,�um�eine�Sache�zu�beseitigen,die�in�einer�anderen�Madhab�die�Salât�ungültig�machen�würde,�wiez.B.�zum�Entfernen�von�Unreinheiten,�die�weniger�als�ein�Dirhamsind�oder�weil�man�sich�daran�erinnert,�dass�man�eine�fremde�Frauberührt�hat,�um�das�Wudû’�zu�erneuern.

6.�Es�ist�auch�gestattet,�die�Salât�zu�unterbrechen,�um�sich�ausdem�Zustand�drückender�Notdurft�oder�Blähungen�zu�befreien.

Sachen, die es fard machen, jede Art der Salât zuunterbrechen

1.� Um� jemandem,� der� um�Hilfe� ruft,� zur�Hilfe� zu� eilen;� umeinen� Blinden� davor� zu� bewahren,� in� einen� Brunnen� oderÄhnliches� zu� fallen;� um� Leute,� die� verbrennen� oder� ertrinkenwürden,�zu�retten;�um�einen�Brand�zu�löschen.

2.�Wenn�Eltern� oder�Großeltern� jemanden,� der� in� der� Salâtsteht,� zu� sich� rufen,� ist� es� nicht� wâdschib,� ein� Fard-Gebet� zuunterbrechen,� obwohl� es� dschâiz� ist� und�man� sollte� es� in� diesenFällen�nicht�unterbrechen,�wenn�nicht�wirklich�eine�Dringlichkeitvorliegt.� Nâfila-Gebete,� einschließlich� Sunna-Gebete,� werdenjedoch�unterbrochen.�Wenn�diese�Personen� jedoch� ausdrücklichum�Hilfe�rufen,�muss�man�auch�ein�Fard-Gebet�unterbrechen.

DIE SALÂT IN GEMEINSCHAFT

Eine� Dschamaa� (Gemeinschaft)� zur� Salât� wird� dadurchgebildet,� dass� einer� von� mindestens� zwei� Betenden� als� Imam(Vorbeter)� die� Salât� leitet.� Die� Fard-Gebete� der� täglichen� fünf

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Gebete�in�Dschamaa�zu�verrichten,�ist�für�Männer�eine�Sunna.�DieDschamaa� ist� für�die�Freitags-�und�Festgebete�eine�Fard.�In�denehrwürdigen� Hadithen� wird� berichtet,� dass� Gebete,� die� inDschamaa� verrichtet� werden,� um� ein� Vielfaches� höher� belohntwerden.�Unser�Prophet,�möge�Allah�ihn�segnen�und�ihm�Friedenschenken,� sagte� sinngemäß:� „Eine Salât, die in Dschamaaverrichtet wird, wird, verglichen mit der Salât, die alleineverrichtet wird, 27 Mal höher belohnt.“ Er�sagte�auch�sinngemäß:„Wer ein schönes Wudû’ macht und sich in eine Moschee begibt,um dort in Dschamaa die Salât zu verrichten, für den schreibtAllah, der Erhabene, für jeden seiner Schritte eine Sawâb auf undlöscht eine Sünde aus seinem Buch der Taten und erhöht seinenRang in der Dschanna um eine Stufe.“

Die�Salât,�die� in�Dschamaa�verrichtet�wird,� stellt�die�Einheitund�den�Zusammenhalt�zwischen�den�Muslimen�her.�Sie�steigertdie�Liebe�und�die�Verbundenheit�der�Muslime�untereinander.�Beidieser�Gelegenheit�kommt�die�Gemeinschaft�zusammen�und�manunterhält� sich.� Sodann� wird� einfacher� klar,� wer� Sorgen� undKummer�hat�oder�wer�krank� ist.�Die�Dschamaa� ist�das�schönsteBeispiel�dafür,�dass�die�Muslime�wie�ein�Qalb�und�ein�Körper�sind.

Kranke,�Gelähmte,�Leute,� denen�ein�Bein� fehlt� oder�Greise,die� nicht� zu� laufen� in� der� Lage� sind� und� Blinde� müssen� nichtunbedingt�zum�Gemeinschaftsgebet�gehen.

Der�Leiter�von�Gebeten,�die�in�Dschamaa�verrichtet�werden,wird�„Imam“�genannt.�Für�diese�Aufgabe,�das�„Imâmât“,�und�fürdie�Bildung�der�Dschamaa,�die�dem�Imam�folgt,�gibt�es�bestimmteBedingungen.

Die Bedingungen des Imâmâts

Um� als� Imam� die� Salât� leiten� zu� können,� muss� jemand� 6Bedingungen�erfüllen.�Wenn� jemand�eine�dieser�6�Bedingungennicht� erfüllt� und� dieser� Umstand� bekannt� ist,� ist� die� Salât,� diehinter�ihm�verrichtet�wird,�nicht�gültig.

1.�Muslim�sein.�Wer�z.B.�nicht�daran�glaubt,�dass�Abû�Bakr�as-Siddîq�und�Umar�al-Fârûq,�möge�Allah�mit�ihnen�zufrieden�sein,rechtmäßige�Kalifen�waren;�wer� nicht� an� die�Mi’râdsch� und� dieStrafe�in�den�Gräbern�glaubt,�darf�keine�Salât�leiten.

2.�Mündigkeit,�d.h.�die�Geschlechtsreife�erlangt�haben.

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3.� Zurechnungsfähigkeit.� Betrunkene� oder� senile� Personendürfen�keine�Salât�leiten.

4.�Ein�Mann�sein.�Eine�Frau�darf�nicht�die�Salât� für�Männerleiten.

5.�Ein�Imam�muss� in�der�Lage�sein,�mindestens�die�Sure�„al-Fâtiha“� und� zusätzlich� mindestens� einen� Vers� aus� dem� edlenKoran�korrekt�zu�rezitieren.�Jemand,�der�nicht�mindestens�einenzusätzlichen� Vers� auswendig� kann� oder� selbst� wenn� er� sieauswendig� kann,� sie� nicht� mit� Tadschwîd,� d.h.� den� Regeln� derkorrekten�Rezitation�folgend�rezitieren�kann,�sondern�lediglich�inForm�von�Taghannî�(melodisches�Lesen)�rezitiert,�darf�kein�Imamsein.

6.�Von�Entschuldigungen�frei� sein.�Jemand,�der�die�Salât�mitEntschuldigung� verrichtet,� darf� nicht� Imam� für� Personen� ohneEntschuldigung�sein.

Der� Imam� muss� den� edlen� Koran� gemäß� den� Regeln� desTadschwîd� rezitieren.� Eine� „schöne� Rezitation“� meint,� „denRegeln�des�Tadschwîd�entsprechend“�zu�rezitieren.�Die�Salât�darfnicht�hinter�Imamen�verrichtet�werden,�die�die�Bedingungen�zurGültigkeit�der�Salât�nicht�ernst�nehmen.�Der�ehrwürdige�Hadith:„Betet�hinter�jedem,�sei�er�rechtschaffen�oder�nicht“�gilt�nicht�fürImame�von�Moscheen,�sondern�meint�Emire�oder�Gouverneure,die�das�Dschuma-Gebet�(Freitagsgebet)�leiten.

Am�würdigsten�für�das�Imâmât�ist�jene�Person,�die�die�Sunna[d.h.� die� Ahkâmul-Islâmiyya]� am� besten� kennt.� Wenn� mehrerePersonen� hierin� gleich� sind,� wird� derjenige,� der� am� bestenrezitieren�kann,�als�Imam�ausgewählt.�Wenn�sie�auch�darin�gleichsind,�wird�jener�ausgewählt,�dessen�Taqwâ�(Frömmigkeit)�stärkerist.�Wenn� sie� auch�darin� gleich� sind,�wird�derjenige� vorgezogen,der�älter�ist.

Das�Imâmât�eines�Sklaven,�eines�Beduinen,�eines�Fâsiq,�einesBlinden�oder�eines�Kindes�aus�Zinâ�ist�makrûh.�Der�Imam�darf�dieSalât�nicht�derart�lang�machen,�dass�die�Dschamaa,�die�ihm�folgt,ermüdet�und�der�Salât�überdrüssig�wird.

Es� ist� makrûh,� dass� nur� Frauen� die� Salât� in� Dschamaaverrichten.

Wenn�der� Imam�mit�nur�einer�Person�eine�Dschamaa�bildet,dann�stellt�er�den�Mitbetenden�an�seine�rechte�Seite.�Wenn�zwei

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Mitbetende�anwesend�sind,�dann�stellt�er�sich�vor�sie.�Es�ist�nichtdschâiz,�dass�Männer�Frauen�oder�Kindern�als�Imam�folgen.

Die�Gebetsreihen�hinter�dem�Imam�werden�so�gebildet,�dasssich� zuerst� die�Männer� aufreihen,� hinter� diesen� die�Kinder� undhinter�diesen�die�Frauen.

Wenn� der� Imam� die� Niyya� gemacht� hat,� auch� anwesendeFrauen�in�der�Salât�zu�leiten�und�es�befindet�sich�in�derselben�Salâteine�Frau�auf�gleicher�Reihenhöhe�wie�ein�Mann,�wird�die�Salâtdes� Mannes� ungültig.� Wenn� der� Imam� aber� nicht� die� Niyyagemacht�hat,�auch�diese�Frau�in�der�Salât�zu�leiten,�dann�wird�dieSalât�des�Mannes�nicht�ungültig.�Jedoch�ist�dann�die�Salât�der�Fraunicht� gültig.� Es� ist� dschâiz,� dass� jemand,� der� im� Stehen� betet,jemandem� folgt,� der� die� Salât� im� Sitzen� verrichtet.�Wer�muqîm(ortsansässig)� ist,� darf� einem� Musâfir� (Reisenden)� in� der� Salâtfolgen.�Wer�ein�Fard-Gebet�verrichtet,�darf�dabei�nicht�jemandemfolgen,� der� ein� Nâfila-Gebet� verrichtet.� Doch� kann� umgekehrt,wer�ein�Nâfila-Gebet�verrichtet,� jemandem�folgen,�der�ein�Fard-Gebet� verrichtet.� Wenn� man� hinter� dem� Imam� eine� Salâtverrichtet� hat� und� dann� erfährt,� dass� der� Imam� kein� gültigesWudû’�hatte,�wiederholt�man�die�entsprechende�Salât.

Es� ist�makrûh,� die� besonderen�Gebete� anlässlich�der�Nächte„Raghâib“,�„Barâ’a“�und�„Qadr“�in�Dschamaa�zu�verrichten.

Es�ist�makrûh�tahrîman,�dass�der�Imam�die�Rezitation�und�dieTasbîhât� im� Fard-Gebet� länger� macht,� als� dies� Sunna� ist� undselbst,�wenn�die�Dschamaa�dies�so�wünscht.

Wer�sich�einem�Imam�nicht�spätestens�in�der�Rukû’�anschließt,für�den�gilt,�dass�er�die�entsprechende�Rak’a�nicht�mit�dem�Imamverrichtet�hat.�Wer� später�kommt�und�den� Imam�bei�der�Rukû’auffindet,�fasst�die�Niyya�der�Salât,�spricht�den�Eröffnungs-Takbîrim� Stehen� und� verbeugt� sich� danach� sofort� zur�Rukû’,� um� demImam�Folge�zu�leisten.�Wenn�sich�der�Imam�aus�der�Rukû’�erhebt,bevor� man� sich� ihm� in� der� Rukû’� anschließen� konnte,� gilt� dieRak’a�als�verpasst.

Es� ist� makrûh� tahrîman,� sich� vor� dem� Imam� zur� Rukû’� zuverbeugen,� zur� Sadschda� niederzugehen� oder� sich� aus� diesenPositionen� zu� erheben.� Es� ist� mustahabb,� nach� dem�Verrichteneines�Fard-Gebets�die�Gebetsreihen�gleich�aufzulösen.

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Wenn� ein� Mu’min� alle� seine� fünf� Gebete� jeden� Tag� inDschamaa�verrichtet,�wird�er�eine�Sawâb�erhalten,�als�hätte�er�siein�Dschamaa�zusammen�mit�allen�Propheten,�Friede�sei�mit�ihnen,verrichtet.

Diese� außerordentlich� große� Sawâb� für� die� Salât,� die� inDschamaa�verrichtet�wird,�ist�davon�abhängig,�dass�die�Salât�desImams�angenommen�wird.

Wenn� jemand�die�Dschamaa�ohne�Entschuldigung�dauerhaftmeidet,�wird� er� nicht� den�Duft� der�Dschanna� riechen.� Jene,� dieohne� Entschuldigung� die� Dschamaa� meiden,� sind� in� allen� viergroßen�Büchern�als�Verfluchte�beschrieben.

Daher�sollte�man�sich�anstrengen,�die�täglichen�fünf�Gebete�inDschamaa�zu�verrichten.�Sollte�Allah,�der�Erhabene,�am�Tag�desGerichts�die�sieben�Erdstufen�und�die�sieben�Himmelsstufen,�denThron,� den� Kursî� und� die� Schöpfung� insgesamt� auf� eineWaagschale� legen� und� auf� die� andere� die� Sawâb� für� eine� Salât,deren�Bedingungen�erfüllt�wurden�und�die�in�Dschamaa�verrichtetwurde,� würde� die� Sawâb� für� die� Salât� in� Dschamaa� schwererwiegen.

Damit die Gefolgschaft hinter einem Imam gültig ist, müssen10 Bedingungen erfüllt werden:

1.�Vor�Beginn�der�Salât�mit�einem�Imam�muss�der�Mitbetendevor� dem� Aussprechen� seines� Eröffnungs-Takbîr� die� Niyyamachen,�dem�Imam�zu�folgen.�D.h.,�die�Niyya:�„Ich�verrichte�dieSalât�dem�bereitstehenden� Imam� folgend“�muss� in� seinem�Qalbausgedrückt�werden.

2.� Damit� die� Salât� von� Frauen,� die� sich� in� der� Dschamaabefinden,�hinter�dem�Imam�gültig� ist,�muss�der� Imam�die�Niyyamachen,�die� anwesenden�Frauen� in�der�Salât� zu� leiten.�Er�musseine� solche�Niyya� jedoch�nicht� im�Falle� einer� ausschließlich� ausMännern�bestehenden�Dschamaa�machen.�Wenn�er� jedoch�einesolche� Niyya� macht,� erlangt� auch� er� die� Sawâb� für� einGemeinschaftsgebet.

3.� Während� des� Stehens� neben� dem� Imam� oder� in� Reihenmüssen�die�Fersen�der�Mitbetenden�hinter�den�Fersen�des�Imamssein�und�die�Salât�hindurch�auch�so�bleiben.

4.�Sowohl�der�Imam�als�auch�die�Dschamaa�müssen�dasselbe

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Fard-Gebet�verrichten.

5.� Es� darf� zwischen� dem� Imam� und� einer� Reihe� vonmitbetenden�Männern�keine�Reihe�von�mitbetenden�Frauen�sein.

6.�Es�darf�sich�zwischen�dem�Imam�und�der�ersten�Reihe�vonMitbetenden� keine� solche�Distanz� befinden,� dass� sie� der� Breiteeines�Bootes�oder�der�Breite�eines�Autos�entspricht.

7.�Es�dürfen�sich�zwischen�Mitbetenden�und�dem�Imam�keineWände�befinden,�die�verhindern�würden,�dass�man�den�Imam�oderjemanden� aus� der�Dschamaa� sieht� oder� hört,� da� in� ihnen� keineFenster�oder�dergleichen�Öffnungen�sind.

8.�Es�darf�nicht�sein,�dass�der�Imam�die�Salât�auf�einem�Tierverrichtet�und�die�Dschamaa�auf�dem�Boden�oder�umgekehrt.

9.� Der� Imam� und� die� Dschamaa� dürfen� sich� nicht� auf� zweiSchiffen� befinden,� die� nicht� beieinander� anliegend� vertaut� oderverkettet�sind.

10.� Es� gibt� zwei� Überlieferungen� darüber,� wann� die� Salâthinter� einem� Imam,� der� einer� anderen� als� der� eigenen�Madhabfolgt,�gültig�ist:�Der�erste�Standpunkt�besagt,�dass�der�Mitbetendebeim�Imam�nichts�bemerken�darf,�was�in�seiner�eigenen�Madhabdie�Salât�ungültig�machen�würde.�Der�zweite�Standpunkt�besagt,dass� dem� Imam� alle� aus� den� anderen� Rechtsschulen� folgenkönnen,�wenn�die�Salât�des�Imams�gemäß�seiner�eigenen�Madhabgültig� ist.� Nach� dem� zweiten� Standpunkt� ist� es� dschâiz,� einemImam�zu�folgen,�der�Zahnfüllungen�oder�-kronen�hat.

Wenn� es� nur� eine� einzige� Person� gibt,� die� dem� Imam� folgt,stellt�sie�sich�dicht�rechts�neben�den�Imam.�Es�ist�makrûh,�dass�siesich� zu� seiner�Linken� stellt.� Ebenso� ist� es�makrûh,� dass� sie� sichalleine�hinter�ihn�stellt.�Wenn�sich�die�Fersen�dieser�Person�nichtvor�den�Fersen�des�Imams�befinden,�wird�seine�Salât�gültig.�Wenndie�Mitbetenden� zwei� oder�mehr� Personen� sind,� stellen� sie� sichhinter�dem�Imam�in�einer�Reihe�auf.

Während�man�dem�Imam�in�der�Salât�folgt,�verrichtet�man�dieSalât�so,�wie�man�sie�verrichtet,�wenn�man�alleine�ist,�außer�dassman�im�Qiyâm,�gleich�ob�der�Imam�laut�oder�leise�rezitiert,�selbernichts� rezitiert.� [In� der� schafiitischen� Madhab� rezitieren� dieMitbetenden�mit�dem�Imam�die�Fâtiha,�aber� leise.]�Man� sprichtlediglich�zu�Beginn�der�ersten�Rak’a�die�Duâ�„Subhânaka“.�Wennder� Imam� laut� rezitiert� und� die� Fâtiha� beendet,� sprechen� die

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Mitbetenden�darauf�leise�„Âmîn“.�Dies�sollten�sie�nicht�mit�lauterStimme�tun.�Wenn�sich�der� Imam�aus�der�Rukû’�erhebt,� sagt�er„Sami’allahu� liman� hamidah“� und� die� Mitbetenden� sagen� nur„Rabbanâ� lakal-hamd“.� Danach� sagen� sie� „Allahu� akbar“� undfolgen�dem�Imam�in�die�Sadschda.�In�der�Rukû’,�in�den�Sudschûdund�dem�Sitzen�sprechen�die�Mitbetenden�alles�genauso,�wie�wennsie�alleine�beten.

Im�Ramadan�wird�das�Witr-Gebet�in�Dschamaa�verrichtet.�Zuanderen�Zeiten�wird�es�immer�alleine�verrichtet.

Die Salât des Masbûq

Die�hinter�einem�Imam�Betenden�sind�4�Arten.�Diese�werden„Mudrik“,�„Muqtadî“,�„Masbûq“�und�„Lâhiq“�genannt.

„Mudrik“� nennt� man� die� Person,� die� mit� dem� Imamgemeinsam�den�Eröffnungs-Takbîr�macht.

„Muqtadi“� nennt� man� die� Person,� die� sich� dem� Imamanschließt,� nachdem� dieser� bereits� den� Eröffnungs-Takbîrgemacht,�aber�noch�in�der�ersten�Rak’a�ist.

„Masbûq“�nennt�man�jemanden,�der�es�nicht�geschafft�hat,�sichdem�Imam�in�der�ersten�Rak’a�anzuschließen.

„Lâhiq“�nennt�man�die�Person,�die�sich�dem�Imam�zwar�beimEröffnungs-Takbîr� anschließt,� deren�Wudû’� aber� dann� ungültigwird� und� die� nach� erneuertem� Wudû’� sich� wieder� dem� Imamanschließt.�Diese�Person�verrichtet�die�Salât,�wie�zuvor�auch,�ohneeigene�Rezitation,�aber�mit�den�Tasbîhât�in�der�Rukû’�und�in�denSudschûd.�Solange�diese�Person�nichts�Weltliches�spricht,�gilt�sieals�hinter�dem�Imam,�bis�sie�zurückkehrt.�Wenn�sie�jedoch�für�dieErneuerung�des�Wudû’�die�Moschee�verlassen�muss,�dann�musssie� das�Wudû’� am� nächsten�möglichen�Ort� verrichten.�Denn� eswurde�auch�gesagt,�dass�ihre�Salât�ungültig�wird,�wenn�sie�sich�zuweit�weg�begibt.

Der�Masbûq,�also�jemand,�der�es�nicht�geschafft�hat,�sich�demImam� in� der� ersten� Rak’a� anzuschließen,� steht,� nachdem� derImam� seinen� Salâm-Gruß� zu� beiden� Seiten� gesprochen� hat,� aufund�holt�die�Raka’ât�nach,�die�er�verpasst�hat.

Dabei�macht�er�die�Rezitation�so,�als�würde�er�die�erste,�zweiteund� dritte� Rak’a� verrichten,� je� nachdem,� wie� viele� Raka’ât� er

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nachholt.�Das�Sitzen�verrichtet�er�aber�von�hinten�beginnend,�d.h.,als� würde� er� die� vierte,� dritte� und� schließlich� die� zweite� Rak’averrichten.�So�verrichtet� z.B.� jemand,�der� sich�der� letzten�Rak’aeiner� Salât� mit� vier� Raka’ât� anschließt,� seine� Salâtfolgendermaßen:�Nach�dem�Salâm-Gruß�des� Imams� steht�er�aufund�rezitiert� in�der�ersten�und�zweiten�Rak’a�die�Fâtiha�und�diezusätzliche�Rezitation.�In�der�ersten�Rak’a�sitzt�er,�in�der�zweitennicht.

Wenn der Imam 5 Sachen unterlässt, werden diese auch von derDschamaa unterlassen:

1.�Wenn�der�Imam�die�Duâ�„Qunût“�nicht�spricht,�dann�tut�dasauch�die�Dschamaa�nicht.

2.� Wenn� der� Imam� bei� den� Eid-Gebeten� (Festgebete)� dieTakbîre�nicht�ruft,�dann�tut�das�auch�die�Dschamaa�nicht.

3.�Wenn�der�Imam�am�Ende�der�zweiten�Rak’a�von�Gebetenmit� vier�Raka’ât� nicht� sitzen� bleibt,� tut� das� auch� die�Dschamaanicht.

4.�Wenn�der�Imam�einen�Vers�rezitiert,�der�eine�Sadschdatut-Tilâwa�erfordert,�diese�jedoch�nicht�verrichtet,�dann�tut�das�auchdie�Dschamaa�nicht.

5.�Wenn�der�Imam�die�Sadschdatus-Sahw�nicht�verrichtet,�danntut�das�auch�die�Dschamaa�nicht.

Wenn der Imam 4 Sachen hinzufügt, werden diese nicht von derDschamaa befolgt:

1.� Wenn� der� Imam� mehr� als� zwei� Sudschûd� in� einer� Rak’amacht,�folgt�ihm�die�Dschamaa�darin�nicht.

2.�Wenn�der�Imam�mehr�als�drei�Festgebets-Takbîre� in�einerRak’a�macht,�folgt�ihm�die�Dschamaa�darin�nicht.

3.�Wenn�der�Imam�mehr�als�vier�Takbîre�in�einem�Totengebetmacht,�folgt�ihm�die�Dschamaa�darin�nicht.

4.�Wenn�sich�der�Imam�zu�einer�fünften�Rak’a�erhebt,�folgt�ihmdie�Dschamaa�darin�nicht.�Sie�warten�auf�den�Imam�und�geben�mitihm�gemeinsam�den�Salâm-Gruß.

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Wenn der Imam 10 Sachen unterlässt, werden diese von derDschamaa dennoch durchgeführt:

1.�Das�Heben�der�Hände�beim�Eröffnungs-Takbîr.

2.�Das�Sprechen�der�Duâ�„Subhânaka“.

3.�Das�Sprechen�des�Takbîr,�während�man�in�die�Rukû’�geht.

4.�Das�Sprechen�von�Tasbîhât�in�der�Rukû’.

5.�Das�Sprechen�von�Takbîr,�wenn�man�sich�für�die�Sudschûdniederwirft�und�sich�von�diesen�aufrichtet.

6.�Das�Sprechen�von�Tasbîhât�in�den�Sudschûd.

7.�Wenn�der�Imam�es�unterlässt,�„Sami’allahu�liman�hamidah“zu�sagen,�sagen�die�Mitbetenden�dennoch�„Rabbanâ�lakal-hamd“.

8.�Das�Sprechen�des�Tahiyyât�bis�zum�Ende.

9.�Den�Salâm-Gruß�zum�Beenden�der�Salât�sprechen.

10.� Während� der� Tage� des� Opferfestes� für� 23� Fard-Gebeteunmittelbar�nach�dem�Salâm-Gruß�den�Takbîr�sprechen.�Diese�23Takbîre�werden�„Taschrîq-Takbîre“�genannt.

DER BESONDERE WERT DESERÖFFNUNGS-TAKBÎR

Wenn� jemand�mit� dem� Imam�den�Eröffnungs-Takbîr�macht,dann�fallen�von�ihm�seine�Sünden�ab,�wie�Blätter�von�Bäumen�imHerbstwind.

Eines� Tages� begab� es� sich,� dass� jemand,� als� der� ProphetMuhammad,�möge�Allah� ihn�segnen�und� ihm�Frieden�schenken,das� Fadschr-Gebet� leitete,� es� nicht� schaffte,� mit� ihm� denEröffnungs-Takbîr�zu�machen.�Darauf�ließ�er�einen�Sklaven�frei.Dann�kam�er�zum�Propheten�Muhammad,�möge�Allah�ihn�segnenund�ihm�Frieden�schenken,�und�fragte:�„O�Rasûlallah!�Heute�kamich�zu�spät�zum�Eröffnungs-Takbîr�des�Fadschr-Gebets�und�habedarauf� als� Ausgleich� einen� Sklaven� freigesetzt.� Habe� ich� damitwohl� die� verpasste� Sawâb� für� den� Eröffnungs-Takbîrausgeglichen?“�Der�Prophet�Muhammad,�möge�Allah�ihn�segnenund�ihm�Frieden�schenken,�fragte�Abû�Bakr,�möge�Allah�mit�ihmzufrieden�sein:�„Was sagst du zu dieser Sache mit dem Eröffnungs-

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Takbîr?“ Abû�Bakr�as-Siddîq,�möge�Allah�mit�ihm�zufrieden�sein,sagte:�„O�Rasûlallah!�Wenn�ich�40�Kamele�hätte,�die�mit�Juwelenbeladen� sind� und� ich�würde� die� gesamte�Ladung� an� die�Armenverteilen,�so�würde�ich�immer�noch�nicht�die�Sawâb�erreichen,�diees�für�den�Eröffnungs-Takbîr�zusammen�mit�dem�Imam�gibt.“

Dann�fragte�der�Prophet�Muhammad,�möge�Allah�ihn�segnenund� ihm� Frieden� schenken:� „O Umar! Was sagst du zu dieserSache mit dem Eröffnungs-Takbîr?“

Und�der�ehrwürdige�Umar,�möge�Allah�mit�ihm�zufrieden�sein,sagte:� „O� Rasûlallah!� Wäre� das� Land� zwischen� Mekka� undMedina� voller� Kamele,� die� alle� mit� Juwelen� beladen� sind� undwürde�ich�diese�allesamt�an�Arme�verteilen,�dann�würde�ich�immernoch�nicht�die�Sawâb�erreichen,�die�es�für�den�Eröffnungs-Takbîrzusammen�mit�dem�Imam�gibt.“

Dann�fragte�der�Prophet�Muhammad,�möge�Allah�ihn�segnenund�ihm�Frieden�schenken:�„O Uthmân! Was sagst du zu dieserSache mit dem Eröffnungs-Takbîr?“ Der� edle� Uthmân,� mögeAllah�mit� ihm�zufrieden�sein,�sagte:�„O�Rasûlallah!�Wenn�ich� inder�Nacht�zwei�Raka’ât�Salât�verrichten�und� in� jeder�Rak’a�dengesamten� Koran� rezitieren� würde,� dann� würde� ich� immer� nochnicht� die� Sawâb� für� den�Eröffnungs-Takbîr� zusammen�mit� demImam�erreichen.“

Dann�fragte�der�Prophet�Muhammad,�möge�Allah�ihn�segnenund�ihm�Frieden�schenken:�„O Alî! Was sagst du zu dieser Sachemit dem Eröffnungs-Takbîr?“ Der� edle� Alî,� möge� Allah� seinAntlitz� segnen,� sagte:� „O�Rasûlallah!�Würden� sich� alle� Kâfirûnzwischen�West� und�Ost� einigen� und�würde�Allah�mir� die�Kraftgeben,�sie�zu�bekämpfen�und�ich�würde�sie�alle�überwältigen,�dannwürde�ich�immer�noch�nicht�die�Sawâb�für�den�Eröffnungs-Takbîrzusammen�mit�dem�Imam�erreichen.“

Dann�sagte�der�Prophet�Muhammad,�möge�Allah� ihn�segnenund� ihm� Frieden� schenken:� „O meine Umma und o meineGefährten! Wären die sieben Himmelsstufen und die siebenErdstufen Papier und die Meere Tinte, alle Bäume Stifte und alleEngel Schreiber und würden sie bis zum letzten Tag schreiben, sohätten sie immer noch nicht die Sawâb niedergeschrieben, die esgibt, wenn man den Eröffnungs-Takbîr zusammen mit dem Imammacht.“

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Geschichte: Die Moschee im Palast

Imam�Abû�Yûsuf,�ein�Student�von� Imam�Abû�Hanîfa,�mögeAllah�mit�ihnen�barmherzig�sein,�war�zur�Zeit�des�Kalifen�Hârûnar-Raschîd� ein� Kadi.� Als� er� eines� Tages� in� der� Gegenwart� vonHârûn� ar-Raschîd� war,� beschuldigte� jemand� eine� Person.� DerWesir� des� Kalifen� sagte,� dass� er� Zeuge� sei.� Imam� Abû� Yûsufjedoch� akzeptierte� das� Zeugnis� des�Wesirs� nicht.� Als� der� Kaliffragte,�warum�er� sein�Zeugnis�nicht�akzeptiere,� sagte�der� Imam:„Ihr�hattet�ihn�eines�Tages�mit�einer�Sache�beauftragt,�worauf�erdann�antwortete:� ‚Ich�bin�euer�dienender�Sklave.‘�Falls�er�dabeidie� Wahrheit� gesprochen� hat,� so� gilt,� dass� das� Zeugnis� einesSklaven�nicht�gültig�ist.�Hat�er�aber�gelogen,�dann�gilt�das�Zeugniseines�Lügners�ebenso�nicht.“�Der�Kalif�fragte�darauf,�ob�er�dennsein�Zeugnis�akzeptieren�würde�und�der�Imam�verneinte�dies.�Alsder� Kalif� nach� dem� Grund� dafür� fragte,� sagte� der� Imam:� „Duverrichtest� die� Salât� nicht� in�Dschamaa.“�Der�Kalif� antwortete:„Ich�bin�mit�den�Anliegen�der�Muslime�beschäftigt.“�Doch�dazusagte�der�Imam:�„Wo�es�um�den�Gehorsam�zum�Schöpfer�geht,�hatdas� Gehorchen� gegenüber� Geschöpfen� keinen� Vorrang.“� DerKalif� gab� zu,� dass� er� die� Wahrheit� sprach� und� befahl,� dass� inseinem� Palast� eine� Moschee� errichtet� werde.� Es� wurden� einMuezzin�und�ein� Imam�ernannt�und� fortan�verrichtete�der�Kalifdie�Gebete�stets�in�Dschamaa.

DAS DSCHUMA-GEBET

Allah,�der�Erhabene,�hat�den�Freitag�eine�Besonderheit�für�dieMuslime� gemacht.� Es� ist� ein�Gebot�Allahs,� des� Erhabenen,� amFreitag,� zur� Zeit� des� Zuhr-Gebets,� das� Dschuma-Gebet(Freitagsgebet)�zu�verrichten.

Allah,� der� Erhabene,� sagt� im� Vers� am� Ende� der� Sure� „al-Dschumu’a“� sinngemäß:�„O Meine Diener, denen die Ehre desImans zuteilwurde! Wenn am Freitag der Adhan zur Mittagszeitertönt, dann eilt in die Moschee, um der Khutba (Predigt)zuzuhören und das Dschuma-Gebet zu verrichten! Unterbrechtden Handel, Kauf und Verkauf! Das Dschuma-Gebet und dieKhutba sind für euch besser als alles andere, was ihr zu dieser Zeittun könntet. Dann, nach der Salât, könnt ihr wieder eurenweltlichen Anliegen nachgehen und nach dem Rizq (Versorgung)durch Allah, den Erhabenen, trachten. Gedenkt Allahs, des

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Erhabenen, oft und viel, damit ihr errettet werdet!“

D.h.,�dass�jeder,�der�möchte,�nach�der�Salât�seine�Arbeit�undBeschäftigungen�wieder�aufnehmen�kann�und�jeder,�der�möchte,noch�in�der�Moschee�verbleiben�kann,�um�z.B.�den�edlen�Koran�zurezitieren�oder�Duâ�zu�sprechen�oder�andere�Ibâdât�zu�verrichten.Es� ist� eine� Sünde,� nach� Eintritt� der� Zeit� des� Dschuma-GebetsKäufe�und�Verkäufe�zu�tätigen.

Wie� in� verschiedenen� ehrwürdigen� Hadithen� aufgezeichnet,sagte� unser� Prophet,� möge� Allah� ihn� segnen� und� ihm� Friedenschenken,� sinngemäß:�„Wenn ein Muslim am Freitag den Ghuslverrichtet und zum Dschuma-Gebet geht, dann werden seineSünden der Woche verziehen und er bekommt für jeden SchrittSawâb.“

„Die Herzen (Qalb) derer, die das Dschuma-Gebet [ohne�einegültige�Entschuldigung]�nicht verrichten, werden von Allah, demErhabenen, versiegelt. Sie werden dann zu Achtlosen.“

„Der beste aller Tage ist der Freitag. Er ist wertvoller als diebeiden Fest-Tage und besser als der Tag der Aschûra. Der Freitagist das Fest der Mu’minûn in der Dunyâ und in der Dschanna.“

„Wenn jemand drei Mal hintereinander das Dschuma-Gebetunterlässt, ohne dass eine Entschuldigung vorliegt, dessen Qalbwird von Allah, dem Erhabenen, versiegelt, d.h., ihm gelingt nichtsGutes mehr.“

„Es gibt nach dem Dschuma-Gebet eine solche Zeit, in der dieDuâ, die ein Mu’min zu dieser Zeit macht, nicht abgelehnt wird.“

„Wer nach dem Dschuma-Gebet sieben Mal die Sure ‚al-Ikhlâs‘ und die beiden Schutzsuren [Suren� „al-Falaq“� und� „an-Nâs“]� rezitiert, den beschützt Allah, der Erhabene, eine Wochelang vor Unfällen, Unglücken und schlechten Taten.“

„So, wie den Juden der Samstag und den Christen der Sonntaggegeben wurde, so wurde den Muslimen der Freitag gegeben. Indiesem Tag liegen Nützliches, Baraka (Segen) und Gutes für dieMuslime.“

Ibâdât,� die� am� Freitag� verrichtet� werden,� werden� mitmindestens�der�zweifachen�Sawâb�wie�an�anderen�Tagen�belohnt.Die�Sünden,�die�am�Freitag�verrichtet�werden,�werden�zweifachaufgeschrieben.

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Am� Freitag� versammeln� sich� die� Arwâh� und� lernen� sichkennen.�Grabstätten�und�Friedhöfe�werden�besucht.�An�diesemTag�wird� die� Bestrafung� in� den�Gräbern� unterbrochen.�Gemäßeinigen�Gelehrten�beginnt�die�Strafe�für�einen�Mu’min�nicht�mehr.Bei�Kâfirûn�dauert�sie�bis�zum�Anbruch�des�letzten�Tages�an�undwird�an�Freitagen�und�im�Ramadan�unterbrochen.�Mu’minûn,�diewährend� der�Nacht� oder� des� Tages� am�Freitag� sterben,�werdennicht� in� ihrem� Grab� bestraft.� Am� Freitag� ist� das� Feuer� desDschahannam� nicht� so� heiß� wie� sonst.� Der� ehrwürdige� Âdam,Friede�sei�mit�ihm,�wurde�an�einem�Freitag�erschaffen.�Es�war�aneinem�Freitag,�dass�er�aus�der�Dschanna�herausgeschickt�wurde.Die�Bewohner�der�Dschanna�werden�Allah,�den�Erhabenen,� anden�Freitagen�sehen.

Die Farâid des Dschuma-Gebets

Am�Freitag�werden�16�Raka’ât�Salât�verrichtet.�Davon�sind�2Raka’ât�Fard.�Diese�Fard�ist�eine�stärkere�als�die�Fard�des�Zuhr-Gebets.� Das� Dschuma-Gebet� wird� fard,� wenn� zwei� Arten� vonBedingungen�(Schurût)�erfüllt�werden:

1.�Die�Bedingungen�der�Adâ�(seiner�Durchführung).

2.�Die�Bedingungen�des�Wudschûb�(damit�das�Dschuma-Gebetfür�eine�Person�fard�wird).

Wenn� eine� der�Bedingungen� der�Durchführung� fehlt,� ist� dasDschuma-Gebet� ungültig.� Wenn� die� Wudschûb-Bedingungenfehlen,�ist�es�dennoch�gültig.

Die Bedingungen der Durchführung, d.h. für die Gültigkeit desDschuma-Gebets, sind 7:

1.� Das� Gebet� in� einer� Stadt� verrichten.� (Stadt� bedeutet� indiesem�Kontext� ein�Ort,� dessen� gesamte�Dschamaa�nicht� in� diegrößte�Moschee�im�Ort�passt.)

2.�Das�Gebet�mit�Erlaubnis�des�Staatsoberhauptes�oder�einesseiner�Statthalter�verrichten.�Ein�Khatîb,�der�von�diesen�ernanntist,�kann�wiederum�an�seiner�Stelle�jemanden�ernennen.

3.�Es�in�der�Zeit�des�Zuhr-Gebets�zu�verrichten.

4.�Innerhalb�seiner�Zeit�die�Khutba�(Freitagspredigt)�verlesen.[Die� Gelehrten� sagten,� dass� das� Verlesen� der� Khutba� demEröffnungs-Takbîr�für�die�Salât�entspricht.

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D.h.� beide� Khutba� für� das� Dschuma-Gebet� müssen� nur� aufArabisch�gehalten�werden.�Der�Imam-Khatîb�spricht�für�sich�leisedie�Ta’awwuz�und�dann�mit� lauter�Stimme�Hamd,�die�Schahâdaund�Salawât.�Dann�erinnert�er�an�die�Sachen,�die�von�Allah,�demErhabenen,�belohnt�bzw.�gestraft�werden�und�rezitiert�einen�odermehrere� Verse� aus� dem� edlen� Koran.� Nach� der� ersten� Khutbasetzt� er� sich� kurz� und� steht� wieder� auf.� In� der� zweiten� Khutbaspricht� er� eher� Bittgebete� (Duâ)� für� die� Mu’minûn� statt� einerPredigt.�Es�ist�mustahabb,�dass�er�die�vier�Kalifen�erwähnt.�Es�istharâm,�dass�weltliche�Rede�in�der�Khutba�vorkommt.�Die�Khutbadarf� nicht� im� Stil� und� Umfang� eines� Vortrags� oder� einerKonferenzansprache� gehalten� werden.� Es� ist� eine� Sunna,� dieKhutba�kurz�zu�halten�und�makrûh,�sie�in�die�Länge�zu�ziehen.]

5.�Dass�die�Khutba�(Freitagspredigt)�vor�dem�Gebet�verlesenwird.

6.�Dass�das�Gebet�in�Dschamaa�verrichtet�wird.

7.�Dass�die�Türen�der�Moscheen,�in�denen�das�Dschuma-Gebetverrichtet�wird,�für�jedermann�geöffnet�sind.

Die Wudschûb-Bedingungen des Dschuma-Gebets sind 9:

1.� Dass� man� in� einer� Stadt� oder� in� einer� größeren� Siedlungwohnt.�Es� ist�nicht� fard,�dass�Reisende� (Musâfir)�das�Dschuma-Gebet�verrichten.

2.� Gesund� sein.� Es� ist� nicht� fard� für� den� Kranken,� für� denKrankenpfleger,�der�einen�Kranken�nicht�allein� lassen�kann�undfür�Greise.

3.�Frei�sein.

4.� Ein�Mann� sein.� Das� Dschuma-Gebet� ist� für� Frauen� nichtfard.

5.� Zurechnungsfähigkeit� und� Mündigkeit.� D.h.� mukallaf(rechtlich�verantwortlich)�sein.

6.�Nicht�blind�sein.�Selbst,�wenn�ein�Blinder�jemanden�hat,�derihn�zum�Gebet�begleiten�kann,�ist�das�Dschuma-Gebet�keine�Fardfür�ihn.

7.�Die�Fähigkeit,�zum�Gebet�gehen�zu�können.�Das�Dschuma-Gebet� ist� für�Gelähmte�oder�Personen,� denen�Füße�oder�Beinefehlen,�keine�Fard,�selbst�wenn�sie�über�Transportmittel�verfügen.�

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8.� Nicht� gefangen� sein,� d.h.� sich� nicht� in� Gefangenschaftbefinden�oder�sich�nicht�vor�Feinden,�vor�der�Regierung�oder�vorUnterdrückern�fürchten.

9.� Dass� die� Witterungsverhältnisse� nicht� extrem� sind,� wiestarker,�anhaltender�Regen-�oder�Schneefall,�Stürme�oder�durchsolche�Umstände�verschlammte�Wege�oder�extreme�Kälte.

Wie wird das Dschuma-Gebet verrichtet?

Wenn� am� Freitag� der�Adhan� zur�Mittagszeit� ertönt,� werdensodann� insgesamt� 16� Raka’ât� Gebet� verrichtet.� Diese� sind� derReihe�nach:

1.�Die� „erste�Sunna“�des�Dschuma-Gebets,� 4�Raka’ât.�DieseSalât�wird�genauso�verrichtet,�wie�das�Sunna-Gebet�vor�dem�Fard-Gebet�des�Zuhr-Gebets.�Man�macht� im�Qalb�die�Niyya�für�„daserste� Sunna-Gebet� des� Dschuma-Gebets,� für� das� WohlgefallenAllahs,�zur�Kibla�gewandt“.

2.�Nach� dieser� Salât� wird� innerhalb� der�Moschee� der� zweiteAdhan�gerufen�und�die�Khutba�verlesen.

3.�Nach�der�Khutba�wird�die�Iqâma�gerufen�und�dann�das�Fard-Gebet�des�Dschuma-Gebets�mit�zwei�Raka’ât�verrichtet.

4.�Dann�wird� die� „letzte� Sunna“� des�Dschuma-Gebets�mit� 4Raka’ât�verrichtet.�Diese�Salât�wird�ebenfalls�genauso�verrichtet,wie�das�Sunna-Gebet�vor�dem�Fard-Gebet�des�Zuhr-Gebets.

5.� Hiernach� wird�mit� der� Niyya,� „das� letzte� Fard-Gebet� desletzten� Zuhr-Gebets,� das� ich� nicht� verrichten� konnte,� zuverrichten“�eine�Salât�mit�4�Raka’ât�verrichtet,�die�„Âkhir�Zuhr“genannt�wird.�Diese�Salât�wird�genauso�verrichtet,�wie�das�Fard-Gebet�des�Zuhr-Gebets.

6.�Hiernach�wird� die� „Sunna� der�Mittagszeit“�mit� 2�Raka’âtverrichtet.�Diese�Salât�wird�so�verrichtet,�wie�das�Sunna-Gebet�desFadschr-Gebets.

7.�Nachdem�diese�Gebete�verrichtet�sind,�werden�die�Âyatul-Kursî�und�die�Tasbîhât�gelesen�und�Duâ�gesprochen.

Sunan und Âdâb des Freitags:

1.�Die�Vorbereitungen� für�den�Freitag� schon�am�Donnerstagbeginnen.

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2.�Am�Freitag�Ghusl�verrichten.

3.� Die� Haare� schneiden.� Vom� Bart� das,� was� über� eineFaustlänge� hinausgeht,� abschneiden� und� die� Nägel� kürzen.Saubere�Kleidung�anziehen.

4.�So�früh�wie�möglich�zum�Dschuma-Gebet�gehen.

5.�Wenn�man�in�die�Moschee�kommt,�nicht�über�die�Schulternder� auf� die� Salât� Wartenden� steigen,� um� zu� einem� Platz� invorderen�Reihen�zu�gelangen.

6.�In�der�Moschee�nicht�vor�Betenden�vorbeilaufen.

7.� Nachdem� der� Imam-Khatîb� auf� den� Mimbar� (Kanzel)gestiegen� ist,� nicht�mehr� sprechen�und�wenn�man�angesprochenwird,�auch�nicht�mit�Gebärden�antworten�und�auch�die�Worte�deszweiten�Adhans�nicht�wiederholen.

8.� Nach� dem� Dschuma-Gebet� die� Suren� „al-Fâtiha“,� „al-Kâfirûn“,�„al-Ikhlâs“,�„al-Falaq“�und�„an-Nâs“�jeweils�sieben�Malrezitieren.

9.� Nach� dem� Dschuma-Gebet� bis� zum� Asr-Gebet� in� derMoschee�verbleiben�und�sich�mit�Ibâdât�beschäftigen.

10.�Lehrzirkel�und�Vorträge�von�Gelehrten�besuchen,�die�ausden�Büchern�der�Gelehrten�der�Ahlus-Sunna�lehren.

11.�Den�Freitag�nur�mit�Ibâdât�verbringen.

12.�Am�Freitag�Salawât�für�den�Propheten,�Friede�sei�mit�ihm,sprechen.

13.�Aus�dem�edlen�Koran�rezitieren.�Am�Freitag�sollte�die�Sure„al-Kahf“�rezitiert�werden.

14.�Sadaqa�(Almosen)�geben.

15.� Die� Eltern� besuchen� oder� ihre� Gräber,� wenn� dieseverstorben�sind.

16.�Das�Essen�daheim�an�diesem�Tag�reichlich�und�besondersschmackhaft�zubereiten.

17.�Viele�Nâfila-Gebete�an�diesem�Tag�verrichten.�Wer�jedochQadâ-Gebete� (nachzuholende� Gebete)� hat,� muss� statt� Nâfila-Gebeten�diese�verrichten.

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DIE EID-GEBETE

Der� erste� Tag� des� Monats� Schawwâl� ist� der� erste� Tag� desRamadanfestes� (Fitr-Fest)� nach� dem� Ramadan� und� der� zehnteTag� des� Monats� Dhul-Hiddscha� ist� der� erste� des� Opferfestes(Adhâ-Fest).�Es�ist�an�diesen�beiden�Tagen�wâdschib�für�Männer,nach� Sonnenaufgang� und� nach�Verstreichen� der� Zeit,� in� der� esmakrûh�ist,�Salât�zu�verrichten,�2�Raka’ât�Eid-Gebet�(Festgebet)zu�verrichten.

Die� Bedingungen� der� Festgebete� sind� dieselben� wie� für� dasDschuma-Gebet.� Doch� ist� bei� diesen� Gebeten� die� Khutba� eineSunna�und�sie�wird�nach�der�Salât�gehalten.

Es� ist� am� Tag� des� Ramadanfestes� mustahabb,� vor� der� Salâtetwas�Süßes�zu�essen�[z.B.�Datteln�oder�Süßigkeiten],�den�Ghuslzu� verrichten,� Miswâk� zu� benutzen,� seine� beste� Kleidunganzuziehen,�die�Zakâtul-Fitr�vor�dem�Festgebet�zu�geben�und�aufdem�Weg�zur�Salât�leise�Takbîre�zu�sprechen.

Am�Tag�des�Opferfestes�ist�es�mustahabb,�vor�der�Salât�nichtzu�essen,�nach�der�Salât�als�erstes�Fleisch�vom�Opfertier�zu�essenund�auf�dem�Weg�zur�Salât�laut�Takbîre�zu�sprechen,�es�sei�dennman�hat�eine�Entschuldigung.�Dann�spricht�man�sie�leise.

Beide� Festgebete� haben� zwei� Raka’ât� und� werden� inDschamaa�und�nicht�allein,�individuell,�verrichtet.

Wie verrichtet man das Eid-Gebet?

1.�Man�stellt�sich�zur�Salât�hin�und�macht�die�Niyya�wie�folgt:„Ich�mache�die�Niyya,�das�Wâdschib-Gebet�zum�Fest�hinter�dembereitstehenden�Imam�zu�verrichten.“�Dann�spricht�man�die�Duâ„Subhânaka“.

2.� Nach� der� „Subhânaka“� spricht� man� gemeinsam� mit� demImam�drei�Takbîre,�wobei�man�nach�dem�ersten�und�zweiten�dieHände�zu�den�Seiten�herunter�lässt�und�nach�dem�dritten�wiederunter�dem�Bauchnabel�aufeinander�legt.�Dann�rezitiert�der�Imamdie�Fâtiha�und�eine�Sure�und�dann�verbeugt�man�sich�gemeinsamzur�Rukû’.

3.� In�der�zweiten�Rak’a�rezitiert�der� Imam�wieder�die�Fâtihaund�eine�Sure.�Dann�werden�wieder�drei�Takbîre�gesprochen�undbei�jedem�Mal�die�Hände�zu�den�Ohren�gehoben.�Nach�allen�drei

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Takbîren�werden�die�Hände�zu�den�Seiten�heruntergelassen.�Beimvierten�Takbîr�beugt�man�sich�zur�Rukû’,�ohne�die�Hände�zu�denOhren�zu�heben.�Als�Merkhilfe�kann�folgender�Satz�dienen:�Lasse2�Mal�hängen,�1�Mal�aufeinander�legen,�lasse�3�Mal�hängen,�1�Malbeugen.�

Die Taschrîq-Takbîre:

Es� ist� für� alle�Männer� und� Frauen,� für� alle,� die� den�Hadschunternommen�haben�oder�nicht,�wâdschib,�dass�sie�vom�Fadschr-Gebet�des�Tages�von�Arafa�bis�zum�Asr-Gebet�am�vierten�Tag�desOpferfestes� unmittelbar� nach�den�Fardgebeten,� also� gleich�nachBeenden� eines� Fard-Gebets�mit� dem� Salâm-Gruß,� ein�Mal� denTaschrîq-Takbîr� sprechen,� sei� es,� dass� sie� allein� beten� oder� inDschamaa.

Nach�Totengebeten�in�diesen�Tagen�jedoch�wird�dieser�Takbîrnicht� gesprochen.�Wenn�man� die�Moschee� bereits� verlassen� hatoder� Gespräche� geführt� hat,� ohne� diesen� Takbîr� zu� sprechen,spricht�man�ihn�nicht�mehr.

Wenn� der� Imam� nach� der� Salât� diesen� Takbîr� vergisst,unterlassen�ihn�die�Mitbetenden�nicht.�Die�Männer�können�diesenTakbîr�mit�lauter�Stimme�sprechen,�die�Frauen�sprechen�sie�leise.

Der Taschrîq-Takbîr lautet:

„Allahu akbar, Allahu akbar. Lâ ilâha illallahu wallahu akbar.Allahu akbar wa lillâhil-hamd.“

VORBEREITUNG AUF DEN TOD

An�den�Tod�zu�denken,�ist�die�größte�Nasîha�(Ermahnung).�Esist�eine�Sunna�für�alle�Mu’minûn,�dass�sie�oft�an�den�Tod�denken.Oft�an�den�Tod�zu�denken�führt�dazu,�dass�man�sich�mehr�an�dieGebote� hält� und� sich� vor� den� Sünden� in� Acht� nimmt.� SolcheGedanken� brechen� den� Wagemut,� zu� begehen,� was� harâm� ist.Unser�geliebter�Prophet,�möge�Allah�ihn�segnen�und�ihm�Friedenschenken,� sagte� sinngemäß:� „Denkt oft an den Tod, der allenLüsten und jedem Vergnügen ein Ende bereitet!“ GroßePersönlichkeiten� des� Islam� hatten� es� sich� zur� Gewohnheitgemacht,�mindestens�ein�Mal�am�Tag�an�den�Tod�zu�denken.�Einerder� großen� Awliyâ,� Muhammad� Bahâuddîn� al-Bukhârî,� mögeAllah� sein� Geheimnis� segnen,� stellte� sich� 20� Mal� am� Tag� vor,gestorben�und�in�sein�Grab�gelegt�worden�zu�sein.

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Auf�ein�langes�Leben�zu�hoffen,�nennt�man�„Weltverfallenheit“.Ein� langes� Leben� zu� wünschen,� um� viel� Ibâda� zu� verrichten,� istjedoch�keine�Weltverfallenheit.�Die�Weltverfallenen�verrichten�ihreIbâdât� nicht� zu� ihrer� Zeit.� Sie� unterlassen� die� Tawba.� Sie� sindhartherzig.�Sie�denken�nicht�an�den�Tod.�Den�Aufrufen�zum�Gutenund�zum�Abstand�von�Schlechtem�und�gutem�Rat�schenken�sie�keinGehör.

Der�Weltverfallene� vergeudet� sein� Leben� damit,� immer� nurnach� weltlichem� Besitz� und� Status� zu� streben.� Er� vergisst� dieÂkhira�und�denkt�nur�an�sein�Vergnügen�und�seine�Unterhaltung.

In�ehrwürdigen�Hadithen�heißt�es�sinngemäß:

„Sterbt, bevor ihr sterbt. Zieht euch selbst zur Rechenschaft,bevor ihr zur Rechenschaft gezogen werdet!“

„Wenn die Tiere wüssten, was ihr über die Zustände nach demTod wisst, würdet ihr kein gemästetes Tier mehr zum Schlachtenfinden.“

„Wer Tag und Nacht des Todes gedenkt, wird am Tag der Auf-erstehung neben den Schuhadâ stehen.“

Die�Gründe,�die�zur�Weltverfallenheit� führen,� sind�die�Suchtnach�weltlichen�Vergnügungen,�das�Vergessen�des�Todes�und�derVerlass� auf� seine� Gesundheit� und� seine� Jugend.� Um� derWeltverfallenheit� zu� entrinnen,� müssen� diese� Gründe� beseitigtwerden.�Es�sollte�bedacht�werden,�dass�der�Tod�jeden�Augenblickkommen�kann.�Die�Schäden,�die�die�Weltverfallenheit�nach�sichzieht,� und� der�Nutzen� des� Bedenkens� des� Todes� sollten� erlerntwerden.�In�einem�ehrwürdigen�Hadith�heißt�es�sinngemäß:

„Gedenket des Todes oft. Das Gedenken daran bewahrt vorSünden und führt dazu, sich vor Sachen, die in der Âkhiraschaden, in Acht zu nehmen.“

Was ist der Tod?

Zu� sterben� bedeutet� nicht,� zu� Nichts� zu� werden,� zuverschwinden.� Sterben� bedeutet,� dass� die� Verbindung� zwischendem�Rûh� (Geist)� und� dem�Körper� getrennt�wird,� d.h.,� dass� derRûh�den�Körper�verlässt.�Sterben�bedeutet�also,�dass�der�Menschvon� einem� Zustand� in� einen� anderen� übergeht,� so,� wie� wennjemand�von�einem�Haus�in�ein�anderes�umzieht.�Der�edle�Umar

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ibn� Abdul’azîz� sagte:� „Ihr� seid� für� nichts� Anderes� als� für� dieEwigkeit�erschaffen.�Wenn�ihr�sterbt,�zieht�ihr�lediglich�von�einerWohnstätte�in�eine�andere�um.“�Der�Tod�ist�für�den�Mu’min�einGeschenk,�eine�Ni’ma�(Gabe).�Für�jene,�die�Sünden�haben,�ist�derTod�eine�Katastrophe.�Der�Mensch�wünscht�den�Tod�nicht.�Dochder�Tod� ist� besser� als� Fitna� (Zwietracht).�Der�Mensch� liebt� dasLeben.� Doch� der� Tod� ist� besser� für� ihn.� Der� rechtschaffeneMu’min� wird� durch� den� Tod� von� diesseitiger� Bedrückung� undErschöpfung�befreit.�Der�Tod�der�Unterdrücker�und�Ungerechtenist� eine�Erleichterung� für�Länder� und� ihre�Bewohner.� In� einemalten�Gedicht�heißt�es�über�den�Tod�eines�Ungerechten:

Weder hatte er selber Ruhe, noch ließ er die Weltin Ruhe. Nun stürzte er und verließ die Welt.Mögen ihn die Bewohner der Gräber aushalten können.

Die�Trennung�des�Rûh�des�Mu’min�von�seinem�Körper�ist�wiedie�Befreiung� eines�Gefangenen� aus� dem�Gefängnis.�Nach� demTod� will� der� Mu’min� nicht� wieder� ins� Diesseits� zurückkehren.Allein� die� Schuhadâ� (Gefallene� auf� dem� Weg� Allahs)� wollenwieder�zum�Diesseits�zurück,�um�erneut�zu�Schuhadâ�werden�zukönnen.�Der�Tod� ist� für� jeden�Muslim�ein�Geschenk.�Allein�dasGrab�schützt�den�Dîn�einer�Person.�Das�Leben�im�Grab�ist�so,�alswäre�man�in�einem�der�Gärten�der�Dschanna�oder� in�einem�derLöcher�des�Dschahannam.

Der Tod ist eine Realität

Ist�es�möglich,�dem�Tod�zu�entrinnen?�Selbstverständlich�nicht.Niemand�hat�auch�nur�eine�Sekunde�seines�Lebens�in�der�Hand.Wessen� Lebensspanne� abgelaufen� ist,� wird� sterben.� Verglichenmit�dem�Leben�der�Âkhira�ist�diese�Spanne�in�der�Dunyâ�wie�einAugenblick.�In�einem�Vers�des�edlen�Korans�heißt�es�sinngemäß:„Und wenn ihre bestimmte Zeit des Todes kommt, vermögen sieihn keine Stunde vorzuziehen oder aufzuschieben.“

Jeder� stirbt� an� dem� Ort,� den� Allah,� der� Erhabene,� für� ihnbestimmt�hat�und�jeder�begibt�sich�auf�die�eine�oder�andere�Weisezu�diesem�Ort,�seinen�Besitz�und�seine�Lieben�hinter�sich�lassend.

Allah,�der�Erhabene,�weiß,�wie�viele�Atemzüge�wir�jeden�Tagtun.�Es�gibt�nichts,�was�Er�nicht�weiß.�Wenn�wir�Iman�haben�undunser�Leben�in�Gehorsamkeit�verbringen,�dann�wird�unser�Lebenglücklich�enden.�Allah,�der�Erhabene,�befiehlt�Azrâil,�Friede�sei

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mit�ihm:�„Nimm das Leben Meiner Freunde leicht und angenehmund das Leben Meiner Feinde mühsam!“ Was� für� eine� froheKunde� ist� dies� für� die�Mu’minûn.�Und�was� für� ein�Unglück� fürjene,�die�des�Imans�beraubt�bleiben.

DAS DSCHANÂZA-GEBET

Es�ist�für�Männer,�die�erfahren,�dass�ein�Mu’min�verstorben�ist,eine� Fard� kifâya� (gemeinschaftliche� Pflicht),� das� Dschanâza-Gebet�(Totengebet)�für�den�Verstorbenen�zu�verrichten�und�wennkeine� Männer� da� sind,� dann� verrichten� es� die� Frauen.� DasTotengebet� ist� Salât� für� Allah,� den� Erhabenen,� und� Duâ(Bittgebet)� für� den� Verstorbenen.� Wer� diese� Salât� nicht� ernstnimmt,�sie�gering�schätzt,�bringt�sich�um�sein�Iman.

Die Bedingungen desDschanâza-Gebets

1.�Der�Tote�muss�ein�Muslim�sein.

2.� Der� Tote� muss� für� die� Bestattung� gewaschen� sein.� EinLeichnam,� der� ohne� Waschung� ins� Grab� gelegt� wurde,� wirdherausgeholt� und� gewaschen,� sofern� er� nicht� bereits� mit� Erdebedeckt�wurde�und�die�Salât�wird�dann�verrichtet.�Der�Ort,� aufdem� der� Leichnam� liegt,� und� der�Ort,� an� dem� der� Imam� steht,müssen�rein�sein.

3.�Damit�das�Totengebet�gültig�ist,�müssen�entweder�der�ganzeKörper�oder�der�Kopf�und�die�Hälfte�des�Körpers�oder�wenn�derKopf� nicht� da� ist,� mehr� als� die� Hälfte� des� Körpers� desVerstorbenen�zum�Gebet�vor�dem�Imam�präsent�sein.

4.�Der�Leichnam�muss�auf�dem�Boden�oder�dem�Boden�nahesein,�entweder�auf�Händen�getragen�oder�z.B.�auf�eine�Steinflächegelegt�werden.�Der�Leichnam�wird� so� gelegt,� dass�der�Kopf� zurRechten�des�Imams�und�die�Füße�zu�seiner�Linken�zeigen.�Es�isteine�Sünde,�dies�andersherum�zu�tun.

5.�Der�Leichnam�muss�vor�dem�Imam�fertig�platziert�werden.

6.�Die�Awra�sowohl�des�Leichnams�als�auch�des�Imams�müssenbedeckt�sein.

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Die Farâid des Dschanâza-Gebets

1.�Vier�Mal�Takbîr�sprechen.

2.�Das�ganze�Gebet�im�Stehen�verrichten.

Die Sunan des Dschanâza-Gebets

1.�Das�Sprechen�der�Duâ�„Subhânaka“.

2.�Das�Sprechen�der�Salawât.

3.�Bekannte�Bittgebete�(Duâ)�sprechen,�in�der�für�sich�selbst,für�den�Toten�und�für�alle�Muslime�um�Vergebung�gebeten�wird.

Das�Totengebet�wird�nicht�innerhalb�einer�Moschee�verrichtet.

Einem� Kind,� das� lebend� geboren� wurde� und� dann� verstarb,wird� ein� Name� gegeben,� dann� wird� es� gewaschen� und� in� einLeichentuch�gewickelt,�dann�wird�die�Salât�verrichtet.

Wenn� der� Leichnam� zur�Grabstätte� getragen� wird,� wird� derSarg�an�seinen�vier�Enden�getragen.�Erst�wird�das�eine�Kopfendedes�Sarges�auf�der� rechten�Schulter�getragen,�dann�ein�Fußendeauf�der�rechten�Schulter,�dann�das�andere�Kopfende�auf�der�linkenSchulter� und� anschließend� das� andere� Fußende� auf� der� linkenSchulter.� Und� in� diesen� Positionen� begleitet� man� jeweils� zehnSchritte�lang�den�Verstorbenen.

Wenn�man�am�Grab�angekommen�ist,�setzt�man�sich�nicht�hin,bevor�der�Sarg�nicht�auf�den�Boden�gelegt�wird.�Anwesende,�diesich�nicht�an�der�Beerdigung�beteiligen,�warten�sitzend.

Wie wird das Dschanâza-Gebet verrichtet?

Jeder�der�vier�Takbîre�im�Totengebet�entspricht�einer�Rak’a.Nur�beim�ersten�dieser�Takbîre�werden�die�Hände�zu�den�Ohrenerhoben,�bei�den�anderen�drei�nicht.

1.� Wenn� der� erste� Takbîr� gesprochen� und� die� Händeaufeinander� gelegt� wurden,� wird� die� Duâ� „Subhânaka“gesprochen� und� dabei� auch� der� Teil� „Wa� dschalla� thanâuka“gesprochen.�Es�wird�keine�Fâtiha�rezitiert.

2.� Nach� dem� zweiten� Takbîr� werden� die� Salawât,� die� imTaschahhud�gesprochen�werden,�also�die�Duâ�„Allahumma�salli“

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und�die�Duâ�„Allahumma�bârik“�gesprochen.

3.� Nach� dem� dritten� Takbîr� wird� die� spezielle� Duâ� für� dasTotengebet� gesprochen.� [Es� ist� auch� möglich,� statt� dieserspeziellen� Duâ� die� mit� „Rabbanâ� âtinâ“� beginnende� Duâ� zusprechen�oder�einfach�„Allahummaghfir� lahû� /� lahâ“�(„O�Allah,Vergib�ihm�/�ihr“)�zu�sprechen�oder�die�Fâtiha,�mit�der�Absicht�alsDuâ,�zu�sprechen.]

4.�Nach�dem�vierten�Takbîr�wird�sofort�nach�rechts�und�linksder�Salâm-Gruß�gegeben.�Beim�Salâm-Gruß�macht�man�die�Niyyafür�den�Verstorbenen�und�für�die�Dschamaa.

Der�Imam�spricht�nur�die�vier�Takbîre�und�die�beiden�Salâm-Grüße�laut�und�alles�andere�leise.

Es� ist� nicht� dschâiz,� nach� dem� Totengebet� neben� dem� SargBittgebete�zu�sprechen.�Dies�zu�tun,�ist�makrûh.

DAS TARÂWÎH-GEBET

Das�Tarâwîh-Gebet�ist�eine�Sunna�für�Männer�und�für�Frauen.Es� wird� in� allen� Nächten� des� Ramadan� verrichtet.� Es� ist� eineSunna� kifâya� (gemeinschaftliche� Sunna),� es� in� Dschamaa� zuverrichten.�Seine�Zeit�ist�nach�dem�Ischâ-Gebet�und�vor�dem�Witr-Gebet.� Es� kann� aber� auch� nach� dem� Witr-Gebet� verrichtetwerden.� So� kann� z.B.� jemand,� der� nur� einen� Teil� des� Tarâwîh-Gebets�und�das�Witr-Gebet�mit�dem�Imam�verrichtet,�die�Raka’ât,die�er�verpasst�hat,�nach�dem�Witr-Gebet�verrichten.

Tarâwîh-Gebete,� die� nicht� verrichtet� wurden,� werden� nichtnachgeholt.�Wenn�sie�aber�nachgeholt�werden,�gelten�sie�nur�alsNâfila-Gebete�und�nicht�als�Tarâwîh-Gebet.�Das�Tarâwîh-Gebethat�20�Raka’ât.

Wie wird das Tarâwîh-Gebet verrichtet?

Das�Witr-Gebet�wird�nur�im�Ramadan�in�Dschamaa�verrichtet.

Es� ist� mustahabb,� die� 20� Raka’ât� Tarâwîh-Gebet� mitEinzelgebeten�von�je�zwei�Raka’ât,�also�mit�zehn�Salâm-Grüßenund�Pausen�für�Tasbîhât�nach�je�vier�Raka’ât�Salât�zu�verrichten.Wer� jedoch�Qadâ-Gebete� (nachzuholende�Gebete)�hat,�muss� inseinen�freien�Zeiten�und�statt�der�Sunna-Gebete�der�täglichen�fünf

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Gebete�und�statt�der�Tarâwîh-Gebete�so�umgehend�wie�möglichdiese�Qadâ-Gebete�verrichten�und�erst�wenn�diese�alle�nachgeholtsind,� sollte� er� wieder� Sunna-Gebete� und� Tarâwîh-Gebeteverrichten.

Sofern� eine� Dschamaa� in� Moscheen� gewährleistet� ist,� kannman�das�Tarâwîh-Gebet�auch�zu�Hause�verrichten�und�dies�wärekeine�Sünde.�Doch�erhält�man�dann�nicht�die�Sawâb,�die�Salât�inDschamaa�verrichtet�zu�haben.�Wenn�man�es�zu�Hause�mit�eineroder� mehreren� Personen� in� Dschamaa� verrichtet,� erhält� manjedoch� die� Sawâb� des� Betens� in� Dschamaa,� also� eine� 27-facheSawâb�gegenüber�der�Sawâb�der�individuellen�Verrichtung.�Es�istbesser,�bei� jedem�Eröffnungs-Takbîr�die�Niyya� für�das�Tarâwîh-Gebet�zu�machen.�Wer�das�Ischâ-Gebet�nicht�mit�der�Dschamaaverrichtet�hat,�kann� sich�nicht�direkt�dem�Tarâwîh-Gebet� in�derDschamaa� anschließen.� Wer� das� Ischâ-Gebet� nicht� mit� derDschamaa� verrichtet� hat,� verrichtet� alleine� erst� das� Fard-Gebetdes� Ischâ-Gebets� und� kann� sich� dann� dem� Tarâwîh-Gebetanschließen.

Fünfter Teil

DIE SALÂT WÄHREND REISEN

Jemand,�der�der�hanefitischen�Madhab�folgt,�gilt�als�Reisender,wenn�er�mit�der�Niyya,�weniger�als�15�Tage�zu�verweilen,�an�einenOrt�reist,�der�104�km�oder�weiter�entfernt�liegt.

Solch� ein� Reisender� wird� „Safarî“� oder� „Musâfir“� genannt.Der� Musâfir� verrichtet� Fard-Gebete,� die� vier� Raka’ât� haben,gekürzt,�und�zwar�mit�nur�zwei�Raka’ât.�Wenn�er�jedoch�die�Salâthinter�einem�muqîm�(ortsansässigen)�Imam�verrichtet,�verrichteter�diese�Salât�mit�vier�Raka’ât.�Wenn�ein�Musâfir�eine�solche�Salâtleitet,� gibt� er� nach� zwei� Raka’ât� den� Salâm-Gruß� und� beendetseine�Salât.�Eine�Dschamaa,�die�ihm�folgt,�verrichtet�dann�weiterezwei�Raka’ât,�um�ihre�Salât�zu�vervollständigen.

Ein� Musâfir� kann� drei� Tage� und� drei� Nächte� die� Khuffbestreichen.�Er�darf�das�Fasten�brechen.�Es� ist� jedoch� für�einenMusâfir,�der�keine�Schwierigkeiten�während�der�Reise�hat,�besser,das�Fasten�nicht�zu�brechen.�Es�ist�für�ihn�nicht�wâdschib,�währenddes�Opferfestes�ein�Tier�zu�opfern.�Es�ist�für�einen�Musâfir�auch

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nicht�fard,�das�Dschuma-Gebet�zu�verrichten.

Jemand,� der� zum�Ende� einer�Gebetszeit� zur�Reise� aufbrichtund�die�Salât�dieser�Zeit�noch�nicht�verrichtet�hat,�verrichtet�siesodann� mit� zwei� Raka’ât.� Jemand� aber,� der� zum� Ende� einerGebetszeit� hin� an� seinen� Heimatort� zurückkehrt� und� die� Salâtdieser�Zeit�noch�nicht�verrichtet�hat,�verrichtet�sie�sodann�mit�vierRaka’ât.

In�dem�Buch�„Ni’met-i Islâm“ heißt�es:�„Es� ist� jederzeit�undüberall�dschâiz,�Nâfila-Gebete�im�Sitzen�zu�verrichten,�selbst�wennman�in�der�Lage�ist,�diese�im�Stehen�zu�verrichten.�Im�Sitzen�beugtman�den�Körper�für�die�Rukû’�leicht�nach�vorn.�Für�die�Sadschdawird�der�Kopf�wie�üblich�auf�den�Boden�gelegt.�Wer�ohne�eineEntschuldigung�im�Sitzen�Nâfila-Gebete�verrichtet,�der�bekommtdafür� die� Hälfte� der� Sawâb� als� jemand,� der� sie� im� Stehenverrichtet.� Die� Sunna-Gebete� vor� und� nach� den� täglichen� fünfFard-Gebeten� und� die� Tarâwîh-Gebete� sind� alle�Nâfila-Gebete.Unterwegs,� also� außerhalb� von� Städten� und� Dörfern,� ist� esdschâiz,�Nâfila-Gebete�auf�Reittieren�zu�verrichten.

Es�ist�dabei�nicht�notwendig,�sich�in�Richtung�Kibla�zu�wendenoder�Rukû’� und� Sudschûd� zu� verrichten,� sondern� es� reicht� aus,diese� nur� durch� Bewegungen� anzudeuten.�D.h.,� man� beugt� denKörper�für�die�Rukû’�nur�leicht�und�für�die�Sudschûd�etwas�mehr.Sollte�es�starke�Unreinheiten�an�dem�Reittier�geben,�verhinderndiese�nicht�die�Salât.�Wer�auf�dem�Boden�sitzend�Nâfila-Gebeteverrichtet�und�dabei�ermüdet,�für�den�ist�es�dschâiz,�sich�mit�einemStock�stützend,�an�einen�Menschen�oder�an�eine�Wand�gelehnt�dieSalât� zu� verrichten.�Es� ist� aber�nicht� gültig,� die�Salât� gehend� zuverrichten.

Es�ist�nicht�dschâiz,�Fard-�und�Wâdschib-Gebete�auf�Tieren�zuverrichten,� solange� keine� Darûra� (zwingende� Notwendigkeit)vorliegt.�Dies�ist�nur�mit�einer�gültigen�Entschuldigung�gestattet.Solche�gültigen�Entschuldigungen�sind:�Dass�Gefahr�für�Besitz,�fürdas�eigene�Leben�oder�das�Leben�des�Tieres�besteht;�wenn�beimAbsteigen�vom�Tier�die�Gefahr�besteht,�dass�das�Tier�oder�seineLadung�oder�Gut,�das�man�bei�sich�trägt,�gestohlen�würde;�Gefahrdurch�wilde�Tiere�oder�Feinde;� dass� der�Boden� verschlammt� istoder�Regenfall;�dass�durch�Absteigen�und�wieder�Aufsteigen�einesKranken�seine�Genesung�sich�verzögern�oder�seine�Krankheit�sichverschlimmern� würde;� dass� die� Weggefährten� nicht� auf� denBetenden� warten� würden� und� er� sich� dadurch� in� einer

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Gefahrensituation�wiederfinden�würde;�dass� jemand�nicht� in�derLage�ist,�ohne�Hilfe�wieder�auf�sein�Reittier�zu�steigen,�nachdemer� abgestiegen� ist.�Wenn�möglich,� sollte�bei� diesen�Gebeten� aufeinem� Reittier� das� Tier� in� Richtung� Kibla� gewendet� werden.Wenn�nicht,�kann�auch�in�die�Richtung�gebetet�werden,�in�die�dasTier�in�Bewegung�ist.�Genauso�verfährt�man�bezüglich�der�Salât�inauf� Tieren� angebrachten� Sänften� u.Ä.� Wenn� aber� das� Tierangehalten�wird�und�die�Sänfte�durch�eine�Stütze�gefestigt�wird,dann�ist�sie�wie�eine�Plattform�oder�ein�Sofa,�das�auf�dem�Bodensteht� und� wenn� man� darin� betet,� muss� man� sodann� im� Stehenbeten�und�sich�in�Richtung�Kibla�wenden.�Jemand,�der�in�der�Lageist,� abzusteigen,� darf� die� Fard-Gebete� nicht� in� einer� Sänfteverrichten.

Das�Verrichten� der� Salât� auf� Schiffen�wird,�wie� der� ProphetMuhammad,�möge�Allah� ihn�segnen�und� ihm�Frieden�schenken,dies� dem� edlen� Dscha’far� Tayyâr� bei� dessen� Auszug� nachAbessinien� lehrte,� folgendermaßen� durchgeführt:� Auf� einemSchiff,�das�sich�in�Bewegung�befindet,�darf�man�sowohl�Fard-�alsauch� Wâdschib-Gebete� ohne� besondere� Entschuldigungverrichten�und�auch�die�Salât�in�Dschamaa�ist�auf�Schiffen�erlaubt.Auf� sich�bewegenden�Schiffen� ist� es�nicht�dschâiz,� die�Salât�mitangedeuteten�Bewegungen�zu�verrichten,�sondern�es�müssen�dieRukû’� und� die� Sudschûd� durchgeführt� werden.� Man� muss� sichauch�in�Richtung�Kibla�wenden.�Zu�Beginn�der�Salât�wendet�mansich� selbst� in�Richtung�Kibla� und� sollte� das� Schiff� die�Richtungändern,�gleicht�man�die�Abweichung�von�der�Kibla�entsprechendaus.� Auf� Schiffen� ist� auch� die� Reinheit� des� Ortes� der� Salât� zubeachten.�Nach� Imam�Abû�Hanîfa� ist� es� dschâiz,� auf� fahrendenSchiffen� Fard-Gebete� auch� ohne� Entschuldigung� im� Sitzen� aufdem�Boden�zu�verrichten.

Ein�Schiff,�das�auf�See�in�Anker�liegt,�jedoch�stark�geschaukeltwird,� gilt� wie� ein� Schiff� in� Fahrt.� Wenn� es� aber� nur� leichtgeschaukelt�wird,�gilt�es�wie�ein�Schiff,�das�an�einem�Ufer�anliegt.Im� zweiten� Fall� dürfen� Fard-Gebete� nicht� im� Sitzen� verrichtetwerden.�Wenn�die�Möglichkeit�besteht,�sich�auf�Land�zu�begeben,um�die� Salât� zu� verrichten,� dann� darf� die� Salât� auch� im� Stehennicht�auf�dem�Schiff�verrichtet�werden.�Wenn�jedoch�Gefahr�fürdas� Leben� oder� den� Besitz� besteht� oder� dass� das� Schiff� ablegt,dann�ist�es�dschâiz,�die�Salât�auch�auf�einem�anliegenden�Schiff�imStehen�zu�verrichten.“

Im�„Ibn Âbidîn“ heißt�es:�„Das�Verrichten�der�Salât�auf�einem

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zweirädrigen� Wagen,� das� nicht� horizontal� gerade� stehen� kann,ohne�dass�es�an�einem�Tier�festgezurrt�wird,�ist�wie�das�Verrichtender� Salât� auf� einem� Reittier,� sowohl� im� Stillstand� als� auch� inBewegung.�Ein�Wagen�mit� vier�Rädern� gilt� wie� eine�Liege,� einTisch,�wenn�er�im�Stillstand�ist.

Wenn� er� in� Fahrt� ist,� können� mit� den� vorhergehend� fürReittiere� erwähnten� Entschuldigungen� auch� Fard-Gebete� insolchen�Wagen�verrichtet�werden,�wobei�man�jedoch�den�Wagenstoppen�und�sich�in�Richtung�Kibla�wenden�muss.�Wenn�man�nichtin�der�Lage�ist,�den�Wagen�zu�stoppen,�dann�folgt�man�den�Regelnfür�Schiffe�in�Fahrt.“�Wer�nicht�in�der�Lage�ist,�während�der�Fahrtsich�in�Richtung�Kibla�zu�wenden,�folgt�der�schafiitischen�Madhabund�legt�zwei�Gebete�zu�einer�Zeit�zusammen,�in�der�die�Wendungzur� Kibla� möglich� ist.� Wenn� auch� das� nicht� möglich� ist,� dannentfällt�die�Wendung�zur�Kibla.�Das�Verrichten�der�Salât�durchangedeutete�Bewegungen,�während�man�auf�einem�Stuhl�oder�aufeinem�Sessel�sitzt,�ist�für�niemanden�dschâiz.�Das�Verrichten�derSalât�in�Bussen�oder�Flugzeugen�ist�wie�das�Verrichten�in�Wagen.

Die�Fard-�und�Wâdschib-Gebete�sollten�auf�Reisen�nicht�aufReittieren� verrichtet� werden,� solange� nicht� eine� zwingendeNotwendigkeit� vorliegt.� Man� sollte� Fahrzeuge� stoppen� und� dieSalât� im� Stehen,� in�Richtung�Kibla� gewandt� verrichten.�Hierfürsollte� man� Vorkehrungen� treffen,� bevor� man� die� Fahrzeugebesteigt.

Der�Musâfir�muss�während�der�Fard-Gebete�auf�Schiffen�undZügen�sich� in�Richtung�Kibla�wenden�und�sollte�das�Schiff�oderder� Zug� die� Richtung� wechseln,� sich� wieder� in� Richtung� Kiblaausrichten,�indem�er�einen�Kompass�neben�sich�legt.�Wenn�seineBrust�während�der�Salât�von�der�Kibla�abgewandt�sein�sollte,�wirddie�Salât�ungültig.�Wenn�man�in�Bussen,�Zügen�und�bei�Fahrten�inaufgewühlten� Gewässern� sich� nicht� in� Richtung� Kibla� wendenkann�und�damit�die�Salât�nicht�gültig�sein�kann,�kann�man�durchTaqlîd� (Nachahmung)� der� schafiitischen� Madhab� folgen� undwährend� solcher� Fahrten� die� Fard-Gebete� des� Zuhr-� und� Asr-Gebets� und� die� Fard-Gebete� des� Maghrib-� und� Ischâ-Gebetszusammengelegt� verrichten.� Das� heißt,� man� verrichtet� währenddes�Reisens�zwei�Gebete�unmittelbar�aufeinander�folgend.�Dennes�ist�in�der�schafiitischen�Madhab�dschâiz,�bei�Reisen,�die�über�80km� hinaus� führen,� jeweils� die� Fard-Gebete� des� Zuhr-� und�Asr-Gebets� und� des� Maghrib-� und� Ischâ-Gebets� zusammenzulegen,indem�man�entweder�das�zweite�dieser�genannten�Gebete�vorzieht

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oder� das� erste� bis� zur� Zeit� des� zweiten� aufschiebt.� Also� solltejemand,�der�der�hanefitischen�Madhab�folgt�und�sich�während�derReise�nicht� in�Richtung�Kibla�wenden�kann,� bei� einer�Rast,� dietagsüber� eingelegt� wird,� das� Zuhr-� und� Asr-Gebetzusammengelegt� verrichten� und� dann� bei� einer�Rast� am�Abendoder�in�der�Nacht�das�Maghrib-�und�Ischâ-Gebet�zusammengelegtverrichten,�wobei�er�bei�diesen�vier�Gebeten�in�seinem�Qalb�dieNiyya� formuliert,� sie� durch� Taqlîd� (Nachahmung)� gemäß� derschafiitischen� Madhab� zu� verrichten.� Das� Zusammenlegen� vonGebeten�zweier�Zeiten�ist�vor�Antritt�und�nach�Beendigung�einerReise�nicht�gestattet.

DIE SALÂT WÄHREND KRANKHEIT

Wenn�etwas�aus�dem�Körper�Austretendes,�das�normalerweisedas�Wudû’�bricht,� fortlaufend�aus�dem�Körper�austritt,�wird�das„Udhr“� (Entschuldigung)� genannt.� Wenn� Urin,� Durchfall,Blähungen,�Nasenbluten,�Blut�aus�Wunden,�Wundsekret,�Tränenaufgrund� von� Schmerzen� oder� Schwellungen� während� einergesamten� Gebetszeit� ununterbrochen� auftreten� [sodass� nichteinmal�ein�Wudû’�und�die�Verrichtung�eines�Fard-Gebets�möglichwird],� gelten�die�betroffenen�Personen�und�Frauen,� die� Istihâda(krankheitsbedingte�Blutung)�haben,�als�„Entschuldigte“.�SolchePersonen�müssen�versuchen,�dieses�fortdauernde�Austreten�durchBedecken�bzw.�Stopfen�der�betroffenen�Stellen,�mit�Behandlungdurch�Medizin�oder�durch�das�Verrichten�der�Salât�im�Sitzen�oderdurch�angedeutete�Bewegungen�zu�unterbinden.

Ein� Mann,� bei� dem� fortdauernd� Urin� austritt,� führt� einWattekügelchen� von� der� Größe� eines� Weizenkorns� in� denHarnweg�ein.�Die�Watte�saugt�den�Urin�auf�und�verhindert,�dasser�nach�außen�gelangt.�So�wird�das�Wudû’�nicht�ungültig.�DiesesKügelchen�wird� später� beim� normalen�Urinieren�mit� dem�Urinausgeschieden.�Wenn�jedoch�der�Urinausfluss�stärker�ist,�passierter� das� Kügelchen� und� der� austretende� Urin� bricht� dann� dasWudû’.�Man�sollte�in�diesem�Fall�dafür�sorgen,�dass�austretenderUrin�nicht�die�Kleidung�verunreinigt.�Frauen�sollten�vorne�immereine�Binde�einlegen.�Wenn�sie�den�Ausfluss�nicht�vom�Austretenhindern�können,�müssen�sie�für�jede�Salât�ihr�Wudû’�erneuern�unddann� die� Salât� verrichten.� Jemand,� der� eine� gültigeEntschuldigung�hat,�darf�mit�demselben�Wudû’�bis�zum�Ablaufender�jeweiligen�Gebetszeit�Fard-Gebete,�Qadâ-Gebete�und�Nâfila-

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Gebete� verrichten.� Er� darf� den� edlen� Koran� berühren.� DurchAblauf� der� jeweiligen� Gebetszeit� wird� das� Wudû’� sogleichungültig.� Das� Wudû’� von� jemandem� mit� einer� Entschuldigungwird�durch�alle�anderen�Sachen,�die�das�Wudû’�sowieso�ungültigmachen,� auch� vor� Ablauf� der� jeweiligen� Gebetszeit� ungültig.Wenn� z.B.� aufgrund� einer� entschuldigten� Blutung� aus� einemNasenloch� das�Wudû’� gemacht� wurde� und� dann� auch� aus� demanderen� Nasenloch� Blut� kommt,� wird� das� Wudû’� dadurchungültig.� Der� Ausfluss,� der� das�Wudû’� bricht,� muss� durch� eineGebetszeit� hindurch� fortdauernd� fließen,� damit� dies� alsEntschuldigung� angesehen�wird.�Wenn� dieser�Ausfluss� aber� füreine�Dauer�ausbleibt,�die�ausreicht,�um�innerhalb�einer�Gebetszeitdas� Wudû’� vorzunehmen� und� das� Fard-Gebet� dieser� Zeit� zuverrichten,�dann�gilt�diese�Sache�nicht�als�Entschuldigung.�Nacheinem� Standpunkt� in� der� malikitischen� Madhab� gilt� es� alsEntschuldigung,� selbst� wenn� der� Ausfluss� nur� ein� Tropfen� ist.Wenn� jemand� ein� Entschuldigter� ist,� setzt� sich� dies� dann� auchdurch�die�nachfolgenden�Gebetszeiten�fort,�selbst�wenn�dann�derAustritt� nur� ein�Mal� vorkommt� und� nur� ein� Tropfen� ist.�Wennspäter� durch� eine� ganze�Gebetszeit� hindurch� der�Ausfluss� ganzausbleibt,�dann�gilt�die�Entschuldigung�als�aufgehoben.�Wenn�dieUnreinheit,� aufgrund� der� die� Entschuldigung� entstand,� dieBekleidung�mehr�als�ein�Dirham�verunreinigt�und�man�in�der�Lageist,� eine� erneute�Verunreinigung� zu� verhindern,� dann�muss�mandie�verunreinigten�Stellen�waschen.

Wer� fürchtet,� dass� er� aufgrund� der� Verrichtung� des� Ghuslkrank� wird� oder� sich� seine� Krankheit� verschlimmert� oderverlängert,�macht�stattdessen�die�Tayammum.�Diese�Befürchtungmuss� entweder� durch� eigene�Erfahrung� oder� durch�Bestätigungeines�muslimischen� und� gerechten�Arztes� begründet� sein.�Auchdas�Wort�eines�Arztes,�der�nicht�als�Fâsiq� (Sünder)�bekannt� ist,kann�akzeptiert�werden.�Wenn�man�bei�Kälte�keine�Unterkunftfindet,�keine�Möglichkeit�hat,�Wasser�zu�erhitzen�oder�in�Städtenkein� Geld� findet,� um� einen�Hamam� aufzusuchen,� kann� all� diesdazu� führen,� dass� man� krank� wird.� Gemäß� der� hanefitischenMadhab� kann� man� mit� einer� Tayammum� beliebig� viele� Fard-Gebete� verrichten.� Gemäß� der� schafiitischen� und� malikitischenMadhab� muss� für� jedes� Fard-Gebet� eine� neue� Tayammumverrichtet�werden.

Wenn� die� Hälfte� der� Gesamtfläche� der� beim� Wudû’� zuwaschenden� Glieder� Wunden� aufweist,� wird� die� Tayammum

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verrichtet.�Wenn�die�Wunden�weniger�als�die�Hälfte�sind,�werdendie� gesunden� Stellen� gewaschen� und� die� wunden� Stellen� feuchtbestrichen.�Da�beim�Ghusl�der�gesamte�Körper�als�ein�Glied�gilt,darf�die�Tayammum�nur�dann�verrichtet�werden,�wenn�die�Hälftedes�Körpers�Wunden�aufweist.�Wenn�die�wunden�Stellen�wenigerals� die� Hälfte� des� Körpers� sind,� werden� die� gesunden� Stellengewaschen�und�die�wunden�Stellen� feucht�bestrichen.�Wenn�dasdirekte�Bestreichen�der�Wunden�schaden�würde,�dann�werden�diedarüber� liegenden� Verbände� feucht� bestrichen.�Wenn� auch� dasschaden� würde,� dann� wird� das� Bestreichen� unterlassen.� Wennbeim� Wudû’� und� Ghusl� das� feuchte� Bestreichen� des� Kopfesschaden�würde,�dann�wird�der�Kopf�nicht�bestrichen.�

Wessen�Hand�oder�Hände�verkrüppelt�sind�[oder�mit�Ekzemenoder�Wunden�bedeckt�sind]�und�der�kein�Wasser�benutzen�kann,verrichtet� die� Tayammum.� So� eine� Person� verrichtet� dieTayammum,�indem�sie�ihre�Arme�und�ihr�Gesicht�auf�Erde�[oderWände�mit�Kalk,�Erde�oder�Stein]�reibt.�Jemand,�der�keine�Händeund� Füße� hat� und� dessen�Gesicht�wund� ist,� verrichtet� die� Salâtohne�Wudû’.�Wer�niemanden�findet,�der�ihm�beim�Wudû’�helfenkann,� verrichtet� die� Tayammum.� Die� Kinder,� Sklaven� und� fürdiesen�Zweck� für� ein�Entgelt�Angestellte� sind� zur�Hilfeleistungverpflichtet.� Auch� andere� Personen� sollten� um� Hilfe� gebetenwerden,�wenn�diese�genannten�nicht�zur�Verfügung�stehen.�Jedochsind� diese� Anderen� nicht� zur� Hilfestellung� verpflichtet.� AuchEheleute� sind� nicht� verpflichtet,� einander� beim�Wudû’� oder� beider�Tayammum�zu�helfen.

Wer� wegen� Wunden� nach� Blutentnahme,� Behandlung� mitBlutegeln,� wegen� Wunden� oder� Vereiterungen� oder� wegenKnochenbrüchen� oder� Prellungen� Verbände� [aus� Watte,Verbandsstoff,� Pflaster� oder� Salbe]� anlegen� muss� und� diebedeckten�Stellen�nicht�mit�kaltem�oder�warmem�Wasser�waschenkann�und�auch�nicht� die�Stellen� feucht�bestreichen�kann,� streichtbeim�Wudû’�und�beim�Ghusl�ein�Mal�über�die�Verbände,�so,�dassmehr� als� die� Hälfte� des� Verbandes� bestrichen� wird.� Falls� dasLockern�des�Verbandes,�um�die�unverwundeten�Stellen�unter�ihnenzu� waschen� oder� zu� bestreichen,� schaden� würde,� unterlässt� mandies.�Gesunde�Stellen,�die�zwischen�Streifen�eines�Verbandes�offenliegen,�werden�bestrichen.�Ein�Verband�muss�nicht�im�Zustand�desWudû’�angelegt�werden.�Wenn�nach�dem�feuchten�Bestreichen�derVerband� gewechselt� wird� oder� zusätzlicher� Verband� darüberangelegt�wird,�muss�man�diese�nicht�erneut�bestreichen.�

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Wer� nicht� stehen� kann� oder� ernsthaft� befürchtet,� dass� dasStehen� seine�Krankheit� verlängern�wird,� verrichtet�die�Salât� aufdem�Boden�im�Sitzen,�wobei�er�für�die�Rukû’�seinen�Oberkörperleicht�nach�vorn�beugt.�Dann�richtet�er�den�Oberkörper�wieder�aufund� verrichtet� zweimal� die� Sadschda�wie� üblich.�Er� nimmt� eineSitzposition� ein,� die� bequem� ist.� Zu� knien,� im� Schneidersitz� zusitzen� oder� auf� dem� Gesäß� zu� sitzen� und� dabei� die� Knie� zuumschlingen,� ist� dschâiz.� Kopfschmerzen,� Knieschmerzen� undAugenschmerzen� gelten� als� Krankheit.� Auch� die� Befürchtung,[beim� Verrichten� der� Salât� im� Stehen]� vom� Feind� gesehen� zuwerden,� ist� eine� Entschuldigung.� Auch� jemand,� dessen� Fastengebrochen�oder�dessen�Wudû’�ungültig�wird,�wenn�er�die�Salât�imStehen�verrichtet,�verrichtet�die�Salât�im�Sitzen.�Wenn�jemand�dieSalât� im� Stehen� verrichten� kann,� wenn� er� sich� auf� etwas� stützt,dann� verrichtet� er� die� Salât�mit� einer� Stütze.� Jemand,� der� nichtlange�stehen�kann,�macht�den�Eröffnungs-Takbîr� im�Stehen�undsetzt�die�Salât� im�Stehen�fort,�bis�Schmerzen�einsetzen�und�setztdie�Salât�dann�im�Sitzen�fort.

Wer� nicht� in� der� Lage� ist,� die� Sudschûd� auf� den� Boden� zuverrichten,� verrichtet� die� Salât� im� Stehen� und� setzt� sich� für� dieRukû’�und�Sudschûd�hin�und�deutet�diese�an.�Dabei�verbeugt�ersich�für�die�Rukû’�etwas�und�für�die�Sudschûd�etwas�mehr.�Werden�Oberkörper�nicht�beugen�kann,�der�verbeugt�den�Kopf�für�dieRukû’�etwas�und� für�die�Sudschûd�etwas�mehr.�Man�muss�dieseangedeuteten�Sudschûd�nicht�auf�irgendetwas�machen.�Wenn�mandie�Sadschda�auf�etwas�Anderes�als�den�Boden�macht,�ist�die�Salâtzwar�gültig,�wenn�diese�Bewegung�tiefer�war�als�eine�angedeuteteRukû’,�sie�ist�aber�dennoch�makrûh.�Wenn�man�in�der�Lage�ist,�dieSalât�angelehnt�im�Sitzen�zu�verrichten,�ist�es�nicht�dschâiz,�sie�imLiegen� mit� angedeuteten� Bewegungen� zu� verrichten.� UnserProphet,� möge� Allah� ihn� segnen� und� ihm� Frieden� schenken,besuchte�einmal�einen�Kranken.�Als�er�sah,�dass�dieser�in�der�Salâtein� Kissen� mit� den� Händen� hob� und� darauf� Sadschda� machte,nahm�er� ihm�das�Kissen�weg.�Dann�nahm�der�Kranke�ein�StückHolz�und�machte�die�Sadschda�darauf.�Er�nahm�auch�das�Holz�wegund� sagte� sinngemäß:� „Wenn du dazu in der Lage bist, dannverrichte die Sadschda auf den Boden! Wenn du dich nicht bis zumBoden verbeugen kannst, dann hebe nichts hoch zu deinemGesicht, um darauf Sadschda zu machen! Deute die Bewegungenan, wobei du dich für die Sadschda etwas mehr verbeugst als fürdie Rukû’!“Wie�im�„Bahrur-Râiq“�berichtet�wird,�heißt�es�in�Vers191�der�Sure�„Âl-i�Imrân“�sinngemäß:

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„Wer dazu in der Lage ist, verrichtet die Salât im Stehen, undwer dazu nicht fähig ist, im Sitzen, und wer auch das nicht vermag,im Liegen.“ Als�Imrân�ibn�Husayn�krank�wurde,�sagte�der�ProphetMuhammad,�möge�Allah� ihn�segnen�und� ihm�Frieden�schenken,zu� ihm�sinngemäß:�„Verrichte die Salât im Stehen! Wenn deineKraft dazu nicht ausreicht, dann verrichte sie im Sitzen! Wenn duauch das nicht schaffst, dann verrichte sie, während du auf derSeite oder auf dem Rücken liegst!“ Man�sieht�aus�alledem,�dassein� Kranker,� der� nicht� in� der� Lage� ist,� die� Salât� im� Stehen� zuverrichten,� sie� im� Sitzen� verrichtet� und� wenn� er� auch� das� nichtkann,�im�Liegen.�Es�wurde�nicht�erlaubt,�sie�auf�einem�Stuhl�odereinem�Sessel�zu�verrichten.�Es�ist�nicht�im�Einklang�mit�dem�Islam,dass� ein� Kranker� oder� ein�Musâfir� (Reisender)� in� Bussen� oderFlugzeugen�die�Salât�auf�Stühlen�oder�Sitzen�verrichtet.�Jemand,der� wegen� des� Ganges� zum� Gemeinschaftsgebet� so� ermüdenwürde,�dass�er�dann�die�Salât�nicht�im�Stehen�verrichten�könnte,verrichtet�die�Salât�zuhause�im�Stehen.�Zwanzig�Sachen�gelten�alsEntschuldigung� für� das� Fernbleiben� vom� Gemeinschaftsgebet:Regenfall;� heftige� Hitze� oder� Kälte;� Furcht� vor� feindlichenÜberfällen� auf� Leib� und� Besitz;� Furcht,� den� Anschluss� an� dieReisegruppe�zu�verlieren,�mit�der�man�unterwegs�ist;�Dunkelheitwegen� ungewöhnlichen� Wetterverhältnissen;� die� Befürchtungeines� zahlungsunfähigen� Schuldners,� dass� er� verhaftet� undeingesperrt� wird;� Blindheit;� in� einem� Grad,� dass� das� Gehenunmöglich�ist,�gelähmt�sein;�das�Fehlen�eines�Fußes;�verkrüppeltsein;� Krankheit;� verschlammte� Wege;� Gehunfähigkeit;Gehunfähigkeit�wegen�hohen�Alters;�dass�man�eine�Lehrsitzung�inFiqh,� die� eine� Seltenheit� ist,� verpassen�würde;� die� Befürchtung,eine�Mahlzeit�zu�verpassen,�bei�der�ein�Gericht�serviert�wird,�dasman� besonders� mag;� sich� in� Vorbereitungen� für� eine� Reisebefinden;� ein� Krankenpfleger,� der� niemanden� findet,� der� seineStelle� einnehmen� kann;� heftige�Winde� während� der� Nacht;� dasBedürfnis�dringende�Notdurft�zu�beseitigen.�Entschuldigungen�fürdas�Fernbleiben� vom�Dschuma-Gebet� (Freitagsgebet)� sind:� dassein� Kranker� fürchtet,� dass� seine� Krankheit� sich� verschlimmertoder� verlängert;� ein�Krankenpfleger,� der� niemanden� findet,� derseine� Stelle� einnimmt;� Gehunfähigkeit� oder� Beschwerden� beimGehen� wegen� hohen� Alters.� Es� ist� verdienstvoller,� sich� zumGemeinschaftsgebet� zu� Fuß� zu� begeben� als� mit� einemTransportmittel.� Es� ist� nicht� dschâiz,� in�Moscheen� die� Salât� aufStühlen� sitzend� zu� verrichten,� auch� nicht,� wenn� eineEntschuldigung� für� das� Verrichten� der� Salât� durch� angedeutete

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Bewegungen� vorliegt.�Durchführung�der� Ibâdât� auf� eine� andereWeise�als� im�Islam�vorgesehen,�nennt�man�„Bid’a“�(Erneuerungim� Islam).�Dass� das�Verrichten� von�Bid’a� eine� große� Sünde� ist,wird�in�Fiqh-Büchern�erklärt.

Ein�Kranker,�der�die�Salât�nicht�angelehnt�im�Sitzen�verrichtenkann,�verrichtet�sie�auf�dem�Rücken�liegend�und�sollte�das�auchnicht�möglich�sein,�auf�der�rechten�Seite�liegend�und�mit�dem�Kopfdie�Rukû’�und�Sudschûd�andeutend.�Ein�Kranker,�der�unfähig�ist,sich�in�Richtung�Kibla�zu�wenden,�wendet�sich�in�die�Richtung,�dieihm� leicht� fällt.� Jemand,� der� auf� dem�Rücken� liegend� die� Salâtverrichtet,� legt� etwas�unter� seinen�Kopf,� so�dass� sein�Gesicht� inRichtung� Kibla� zeigt.� Es� wäre� auch� gut,� die� Knie� aufzurichten.Wer�unfähig�ist,�selbst�mit�dem�Kopf�Bewegungen�anzudeuten,�fürden�ist�es�dschâiz,�die�Salât�zum�Qadâ�(Nachholen)�aufzuschieben.Wer�während�der�Salât�krank�wird,�setzt�die�Salât�auf�die�Weisefort,�zu�der�er�in�der�Lage�ist.�Wenn�ein�Kranker,�der�die�Salât�imSitzen�verrichtet,�sich�während�der�Salât�erholt,�setzt�er�die�Salâtim�Stehen�fort.�Wer�unzurechnungsfähig�wird,� ist�nicht�zur�Salâtverpflichtet.�Wenn�er�allerdings�vor�Ablauf�von�fünf�Gebetszeitenwieder� zu� Sinnen� kommt,� holt� er� diese� Zeiten� nach.� Sind� abersechs�oder�mehr�Gebetszeiten�abgelaufen,�müssen�diese�Gebetenicht�nachgeholt�werden.

Es�ist�fard,�ausstehende�Gebete�umgehend�nachzuholen,�selbstwenn�man�sie�mit�angedeuteten�Bewegungen�verrichten�müsste.�

Für�jemanden,�der�krank�ist�und�der�sterbenskrank�wird,�wirdes�wâdschib,�dass�er�für�Gebete,�die�er�noch�nachzuholen�hat,� inseinem� Testament� verfügt,� dass� von� seinem� Nachlass� eineAbfindung� für� diese� gezahlt� wird.� Es� wurde� gesagt,� dass� wennjemand�dies�nicht�verfügt,�es�dschâiz�wird,�dass�sein�Stellvertreteroder� gar� ein� Fremder� von� seinem� eigenen� Besitz� die� Isqât(Abfindung)�für�diese�Gebete�zahlt.

VERSÄUMTE GEBETE

Da�die�Salât�eine�Ibâda�ist,�die�mit�dem�Körper�verrichtet�wird,kann�nicht�anstelle�Anderer�gebetet�werden.�Jeder�muss�selbst�dieSalât�verrichten.�Das�Verrichten�der�Salât�in�ihrer�Zeit�wird�„Adâ“genannt.�Das�Wiederholen� einer� Salât� zu� irgendeiner� Zeit� wird„I’âda“�genannt.�So�ist�z.B.�für�eine�Salât,�die�auf�eine�Weise,�diemakrûh� ist,� verrichtet� wurde,� die� „I’âda“� (Wiederholung)

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innerhalb� ihrer� Zeit� und� wenn� dies� nicht� möglich� ist,� zuirgendeiner� Zeit,� wâdschib.� Das� Verrichten� von� Fard-� undWâdschib-Gebeten� nach� Ablauf� ihrer� Zeit� wird� „Qadâ“(Nachholen)�genannt.

Bei�der�Verrichtung�der�fünf�Fard-Gebete�eines�Tages�und�desWitr-Gebets� sowie� beim� Qadâ� dieser� ist� es� fard,� dass� man„Sâhibut-Tartîb“� ist.� Das� bedeutet,� dass� man� beim� Verrichtenbzw.� Nachholen� der� Salât� eines� Tages� ihre� Aufeinanderfolgebeachten� muss.� Jemand,� der� nicht� mehr� als� fünfaufeinanderfolgende� Gebete� nachzuholen� hat,� wird� „Sâhibut-Tartîb“� genannt.�Das� Fard-Gebet� des�Dschuma-Gebets�muss� inder� Zeit� des� Zuhr-Gebets� verrichtet� werden.� Jemand,� der� dasFadschr-Gebet� versäumt� hat,� verrichtet� es� umgehend,� sobald� ersich� erinnert� und� sei� es� während� der� Khutba� (Predigt)� zumDschuma-Gebet.�Solange�eine�Salât�aussteht,�ist�es�nicht�dschâiz,dass�die�darauffolgenden�fünf�Gebete�verrichtet�werden.�In�einemehrwürdigen� Hadith� heißt� es� sinngemäß:� „Wenn jemand eineSalât verschläft oder sie vergisst und sich dann bei der Verrichtungder nächsten Salât in Dschamaa erinnert, der soll seine Salât mitdem Imam zu Ende verrichten und dann die vorherige, versäumteSalât nachholen! Danach wiederholt er die Salât, die er mit demImam verrichtete!“

Es�ist�fard,�versäumte�Fard-Gebete�nachzuholen�und�wâdschib,versäumte� Wâdschib-Gebete� nachzuholen.� Es� wurde� nichtangeordnet,�dass�man�Sunna-Gebete�nachholt.�Die�Gelehrten�derhanefitischen�Madhab�sagen�mit�Übereinstimmung:�„Die�Sunna-Gebete� zu� verrichten,� wurde� nur� zu� ihren� Zeiten� angeordnet.Sunna-Gebete,�die�nicht�zu�ihrer�Zeit�verrichtet�werden,�werdennicht� eine� zu� entrichtende� Schuld.� Daher� wurde� auch� nichtangeordnet,� dass�man� sie�nachholt.�Da� jedoch�das�Sunna-Gebetdes�Fadschr-Gebets�eine�dem�Wâdschib�nahe�Sunna� ist,�wird�esam�selben�Tag�vor�Eintritt�der�Zeit�des�Zuhr-Gebets�nachgeholt.Das�Sunna-Gebet�des�Fadschr-Gebets�wird�aber�nach�Eintritt�derZeit�des�Zuhr-Gebets�nicht�mehr�und�die�anderen�Sunna-Gebetezu� keiner� Zeit� nachgeholt.� Sollte� jemand� sie� aber� nachholen,entsteht�dennoch�nicht�die�Sawâb�für�das�Verrichten�von�Sunna-Gebeten.�Sie�gelten�lediglich�als�Nâfila-Gebete.“�Im�„Ibn Âbidîn“und�im�„Targhîbus-Salât“ auf�Seite�162�heißt�es:�„Es�ist�dschâiz,Sunna-Gebete�ohne�Entschuldigung� im�Sitzen�zu�verrichten.�Siegänzlich�zu�unterlassen,�ist�eine�Sünde.�Die�Fard-Gebete�im�Sitzenzu�verrichten,�ist�mit�einer�Entschuldigung�dschâiz.“

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Die� Fard-Gebete� wissentlich� und� ohne� Entschuldigung� zuunterlassen,� ist� eine� große� Sünde.� Solche� nicht� in� ihren� Zeitenverrichtete�Gebete�müssen�nachgeholt�werden.�Um�Gebete,� diefard� oder� wâdschib� sind,� wissentlich� zum� Qadâ� (Nachholen)aufzuschieben,�gibt�es�zwei�Entschuldigungen:

Die� erste� ist,� dass� man� sich� in� Kampfhandlungen� mit� demFeind� befindet.�Die� zweite� ist,� dass� ein�Musâfir,� selbst� wenn� ernicht�die�Niyya�hat,�eine�Reise�von�drei�Tagen�durchzuführen,�sichunterwegs� vor� Räubern,� wilden� Tieren,� Fluten� oder� Stürmenfürchtet.�Wenn�jemand�in�diesen�Situationen�nicht�in�der�Lage�ist,die�Salât�sitzend�oder�sich�in�irgendeine�Richtung�wendend�oderauf� dem� Reittier� mit� angedeuteten� Bewegungen� zu� verrichten,darf�er�sie�zum�Qadâ�aufschieben.�Die�Versäumnis�der�Salât�mitdiesen�zwei�Entschuldigungen�oder�durch�Verschlafen�oder�durchVergessen� ist� keine� Sünde.� In� der� Erläuterung� des� „Aschbâh“heißt�es:�„Es�ist�auch�gestattet,�die�Salât�aufzuschieben,�um�einenErtrinkenden� oder� sich� in� ähnlicher� Gefahr� Befindende� zuretten.“� Doch� wird� es� fard,� eine� solche� Salât� umgehendnachzuholen,� sobald� die� Entschuldigung� nicht� mehr� gilt.� Einweiteres�Aufschieben�ist�nur�dschâiz,�wenn�man�außer�in�den�dreiverbotenen� Zeiten� und� seiner� beruflich� eingesetzten� Zeit,� umseinen�Unterhalt�zu�verdienen,�jede�freie�Zeit�für�das�Nachholendieser� Gebete� zur� Verfügung� stellt.� Mehr� als� diese� Daueraufzuschieben,� wird� dann� zur� Sünde.� Denn� unser� geliebterProphet,�möge�Allah� ihn�segnen�und� ihm�Frieden�schenken,�hatdie�vier�Gebete,�die�sie�wegen�der�Heftigkeit�der�Kämpfe�währendder�Grabenschlacht� nicht� verrichten�konnten,� noch� in� derselbenNacht� in� Dschamaa� nachgeholt,� obwohl� die� edlen� Gefährten,möge�Allah� mit� ihnen� zufrieden� sein,� Verletzungen� hatten� underschöpft�waren.�Unser�geliebter�Prophet,�möge�Allah�ihn�segnenund�ihm�Frieden�schenken,�sagte�sinngemäß:�„Zwei Fard-Gebetezusammenzuführen, ist eine der großen Sünden.“ D.h.,�es� ist�diegrößte�Sünde,�dass�man�eine�Salât�nicht� in� ihrer�Zeit�verrichtet,sondern�wartet�und�sie�in�der�Zeit�der�nächsten�Salât�verrichtet.�Ineinem�ehrwürdigen�Hadith�heißt�es�sinngemäß:�„Diejenigen, diedie Salât erst dann verrichten, nachdem ihre Zeit abgelaufen ist,wird Allah, der Erhabene, dafür 80 Huqba lang im Dschahannambelassen.“ Eine�Huqba�sind�80�Jahre�der�Âkhira�und�einem�Tagder�Âkhira�entsprechen�tausend�Jahre�der�Dunyâ.�Wenn�das�dieStrafe� für� jemanden� ist,� der� eine� Salât� nicht� zu� ihrer� Zeitverrichtet,� dann� stelle� man� sich� die� Strafe� für� jene� vor,� die� dieVerrichtung�der�Salât�ganz�unterlassen.

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Unser� Prophet,� möge� Allah� ihn� segnen� und� ihm� Friedenschenken,� sagte� sinngemäß:�„Die Salât ist der Pfeiler des Islam.Wer die Salât verrichtet, der befestigt seinen Dîn. Wer die Salâtnicht verrichtet, der bringt seinen Dîn zum Einsturz.“ In� einemehrwürdigen�Hadith�heißt�es� sinngemäß:�„Am Tag des Gerichtswird die Salât nach dem Iman die erste Sache sein, über die manbefragt wird.“ Allah,� der� Erhabene,� wird� sinngemäß� sagen:� „OMein Diener! Wenn du die Prüfung der Abrechnung über dieSalât bestehst, dann ist die Rettung deins. Ich erleichtere dir dierestliche Abrechnung.“ In�Vers�45�der�Sure�„al-Ankabût“�heißt�essinngemäß:�„Die korrekt verrichtete Salât bewahrt den Menschendavor, schmutzige, hässliche Sachen zu tun.“ Unser�Prophet,�mögeAllah� ihn� segnen� und� ihm� Frieden� schenken,� sagte� sinngemäß:„Während er die Salât verrichtet, ist der Mensch seinem Herrn amnächsten.“

Dass� ein� Muslim� eine� Salât� nicht� zu� ihrer� Zeit� verrichtet,geschieht� auf� zwei� Weisen:� 1.� Unterlassung� mit� einerEntschuldigung.�2.�Unterlassung�aus�Faulheit,�obwohl�er�die�Salâtals�Pflicht�und�Aufgabe�anerkennt�und�sie�würdigt.

Es� ist� harâm,� eine� große� Sünde,� ein� Fard-Gebet� ohneEntschuldigung�nach�Ablauf�seiner�Zeit�zu�verrichten,�d.h.�es�zumQadâ�aufzuschieben.

Diese�Sünde�wird�nicht�durch�das�Qadâ�getilgt.�Wenn�Gebetenachgeholt� werden,� dann� wird� lediglich� die� Sünde� derUnterlassung� verziehen� und� nicht� die� Sünde� des� Aufschiebens.Ein�Gebet�nicht�verrichtet�zu�haben,�wird�mit�Tawba�allein�nichtvergeben,� solange� es� nicht� auch� nachgeholt�wird.�Wenn� jemandTawba�macht,�nachdem�er�es�nachgeholt�hat,�dann�wird�gehofft,dass� ihm� verziehen� wird.� Solche� Tawba� muss� vom� Qadâ� nochausstehender� versäumter� Gebete� begleitet� sein.� Wenn� jemandversäumte�Gebete�nicht�nachholt,�obwohl�er�dazu�in�der�Lage�ist,begeht�damit�eine�weitere�große�Sünde.�Diese�Sünde�steigert�sichmit�jeder�Zeitspanne�[6�Minuten],�die�verstreicht,�die�es�braucht,um� eine� Salât� nachzuholen.� Denn� das� umgehende� Qadâversäumter�Gebete� in�freien�Zeiten�ist�auch�eine�Fard.�Wer�sichnicht�darum�kümmert,�versäumte�Gebete�nachzuholen,�wird�mitewigem�Brennen�im�Dschahannam�bestraft.�Im�„Umdatul-Islâm“und�im�„Dschâmi’ul-Fatâwâ“ heißt�es:�„Ein�Fard-Gebet,�das�manim�Angesicht�des�Feindes�verrichten�könnte,�aber�unterlässt,�ist�so,wie� wenn� man� 700� große� Sünden� begeht.“� Die� Sünde� für� dasAufschieben�des�Qadâ�versäumter�Gebete� ist�viel�größer�als� für

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die�Unterlassung.�Wenn�man�die�Niyya�macht,�das�erste�der�Qadâ-Gebete�zu�verrichten�und�das�erste�dieser�nachgeholt�hat,�werdendiese�Sünden�alle�vergeben.

KLARSTELLUNG: Können anstelle von Sunna-GebetenQadâ-Gebete verrichtet werden?

Der� edle� Abdulqâdir� al-Dschaylânî� schreibt� in� seinem� Buch„Futûhul-Ghayb“:� „Der� Mu’min� muss� zuallererst� die� Farâidverrichten.�Wenn�er�die�Farâid�erfüllt�hat,�verrichtet�er�die�Sunan.Und�danach�die�Nawâfil�(Sg.�Nâfila).�Es�ist�töricht,�sich�mit�Sunanzu�beschäftigen,�wenn�man�noch�eine�Fard-Schuld�hat.�Wer�eineFard-Schuld�hat,�dessen�Sunan�werden�nicht�angenommen.�Alî�ibnAbî� Tâlib,�möge�Allah�mit� ihm� zufrieden� sein,� berichtete:� ‚DerProphet� Muhammad,� möge� Allah� ihn� segnen� und� ihm� Friedenschenken,�sagte�sinngemäß:�‚Wer eine Fard-Schuld hat und Nâfila-Gebete verrichtet, ohne das versäumte Fard-Gebet nachzuholen,der müht sich umsonst ab. Solange dieser seine Fard-Schuld nichtbegleicht, nimmt Allah, der Erhabene, seine Nâfila-Gebete nichtan.’“ Dieser�von�Abdulqâdir�al-Dschaylânî�erwähnte�ehrwürdigeHadith� wird� von� dem� hanefitischen� Gelehrten,� dem� edlenAbdulhaqq� ad-Dahlawî,� folgendermaßen� erklärt:� „Dieserehrwürdige�Hadith�zeigt,�dass�die�Sunna-�und�Nâfila-Gebete�vonLeuten,� die� noch� eine� Fard-Schuld� haben,� nicht� angenommenwerden.� Wir� wissen,� dass� Sunna-Gebete� die� Fard-Gebetevervollständigen.�Dies�bedeutet,�dass�wenn�bei�den�Fard-Gebetenetwas� zu� ihrer� Vollständigkeit� fehlt,� solcher� Mangel� durch� dieSunna-Gebete� ausgeglichen� wird.� Wer� jedoch� noch� eine� Fard-Schuld�hat,�dessen�Sunna-Gebete,�die�nicht�angenommen�werden,bewirken�gar�nichts.“

Muhammad� Sâdiq� Efendi,� seinerzeit� Kadi� von� Quds(Jerusalem),� führt� bei� seiner� Erklärung� des�Qadâ� (Nachholens)von�versäumten�Gebeten�folgendes�aus:�„Der�große�Gelehrte�IbnNudschaym�wurde�gefragt:�‚Wenn�jemand�Qadâ-Gebete�hat�unddie� Sunna-Gebete� zu� den� fünf� täglichen� Fard-Gebeten� mit� derNiyya�des�Qadâ�versäumter�Gebete�verrichtet� -�hat� er�dann�dieSunna-Gebete�unterlassen?‘

Er�antwortete:�‚Nein,�er�unterlässt�die�Sunna-Gebete�dadurchnicht.�Denn�der�Sinn�hinter�den�Sunna-Gebeten�ist,�zu�den�Fard-Gebeten� innerhalb� dieser� Gebetszeit� zusätzliche� Salât� zuverrichten.�Der�Schaitan�möchte,�dass�man�gar�nicht�betet.�Indemman�überhaupt�zusätzliche�Salât�zu�den�Fard-Gebeten�verrichtet,

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handelt�man�dem�Schaitan�zuwider�und�erniedrigt� ihn.�Dadurchwird,� wenn� man� anstatt� der� Sunna-Gebete� Qadâ-Gebeteverrichtet,�dennoch�der�Sinn�der�Sunna�erfüllt.�Wer�Qadâ-Gebetehat,�muss�in�jeder�Gebetszeit�zusätzlich�zu�den�täglichen�fünf�Fard-Gebeten�versäumte�Gebete�nachholen,�um�diese�Sunna�erfüllenzu�können.�Viele�Menschen� verrichten�Sunna-Gebete,� statt� ihreversäumten�Gebete�nachzuholen.�Diese�werden�für�die�Sünde�derUnterlassung�und�des�Aufschubs�dennoch�zur�Strafe�dafür�in�denDschahannam�eingehen.�Wer�aber�statt�der�Sunna-Gebete�seineversäumten� Gebete� nachholt,� der� wird� vor� dieser� Strafe� imDschahannam�errettet.’“

Wie werden Qadâ-Gebete verrichtet?

Qadâ-Gebete�müssen� umgehend� verrichtet�werden� und�manmuss�zusätzlich�Tawba�machen,�um�sich�von�der�schweren�Strafezu�retten.�Daher�muss�man�auch�die�Sunna-Gebete�mit�der�Niyya,sie�als�Qadâ-Gebete�zu�verrichten,�durchführen.�Wer�aus�Faulheitnicht�betete�und�viele�Jahre�die�Gebete�versäumt�hat,�muss,�wenner� das� Sunna-Gebet� zu� einem� Fard-Gebet� verrichtet,� die� Niyyamachen,� das� erste� der� versäumten� Gebete,� also� Qadâ-Gebete,dieser�Gebetszeit� zu� verrichten.� Diese� Personen�müssen� gemäßallen� Rechtsschulen� die� Sunna-Gebete�mit� dieser� Niyya,� sie� alsQadâ-Gebete� zu� verrichten,� durchführen.� In� der� hanefitischenMadhab� zählt� das� Unterlassen� von� Fard-Gebeten� ohne� eineEntschuldigung� als� eine� der� großen� Sünden� (Akbarul-Kabâir).Diese�große�Sünde�steigert�sich�mit�jeder�Zeitspanne,�die�vergeht,in�der�man�das�Gebet�verrichten�könnte.�Denn�das�sofortige�Qadâvon� versäumten� Gebeten� in� jeder� freien� Zeit� bleibt� einefortwährende�Fard.�Um�sich�vor�diesen�immensen�Sünden�jenseitsaller�Berechnung� zu� retten,�muss�man� anstelle� der� vier�Raka’âtSunna�vor�dem�Zuhr-Gebet�das�erste�nachzuholende�Fard-Gebetdes�Zuhr-Gebets�nachholen�und�anstelle�der�zwei�Raka’ât�Sunnadanach,�das�erste�nachzuholende�Fard-Gebet�des�Fadschr-Gebetsnachholen.� Dann,� anstelle� der� Sunna� des� Asr-Gebets� das� erstenachzuholende� Fard-Gebet� des� Asr-Gebets� nachholen.� Dann,anstelle�der�Sunna�des�Maghrib-Gebets�das�erste�nachzuholendeFard-Gebet� des� Maghrib-Gebets� mit� drei� Raka’ât� nachholen.Anstelle� der� Sunna� vor� dem� Ischâ-Gebet� muss� man� das� erstenachzuholende� Fard-Gebet� des� Ischâ-Gebets� verrichten� undanstelle� der� Sunna� danach� das� erste� nachzuholende�Witr-Gebetmit�drei�Raka’ât.�So�würde�jeden�Tag�die�Versäumnis�eines�ganzen

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Tages�nachgeholt�werden.�Auch�bei�den�Tarâwîh-Gebeten�mussman� die� Niyya� machen,� versäumte� Gebete� nachzuholen.� Mansollte� berechnen,� wie� viele� Tage,� Monate� oder� Jahre� mannachzuholen� hat� und� diese� versäumten� Gebete� wie� ebenbeschrieben�nachholen.�Wenn�alle�versäumten�Gebete�nachgeholtsind,�sollte�man�dann�mit�Sunna-Gebeten�fortfahren.�Wenn�manaußer� den� oben� genannten� Gelegenheiten� noch� andere� freieZeiten�dafür�nehmen�kann,�muss�man�auch�diese�für�das�Qadâ�vonversäumten�Gebeten�umgehend�nutzen.�Denn�die�Sünde�für�nicht-verrichtete�Qadâ-Gebete�verdoppelt�sich�mit�jedem�Tag.

Sechster Teil

ÜBER LEUTE, DIE DIE SALÂTNICHT VERRICHTEN

Abû�Bakr�as-Siddîq,�möge�Allah�mit�ihm�zufrieden�sein,�sagte:„Wenn�die�Zeit�für�die�täglichen�fünf�Gebete�kommt,�sprechen�dieEngel:�‚O�Kinder�Âdams!�Steht�auf�und�löscht�mit�eurer�Salât�dasFeuer,�das�bereitet�wurde,�um�die�Menschen�zu�verbrennen.’“�Ineinem�ehrwürdigen�Hadith�heißt�es�sinngemäß:�„Der Unterschiedzwischen dem Mu’min und dem Kâfir ist die Salât.“ D.h.,� derMu’min� verrichtet� die� Salât,� der� Kâfir� nicht.� Die� Munâfiqûn(Heuchler)� wiederum� verrichten� sie� manchmal� und� manchmalnicht.�Die�Munâfiqûn�werden�im�Dschahannam�eine�bittere�Strafeerleiden.�Der�Meister�der�Mufassirûn,�Abdullah�ibn�Abbâs,�mögeAllah�mit�beiden�zufrieden�sein,�sagt:�„Ich�hörte,�wie�der�ProphetMuhammad,�möge�Allah� ihn�segnen�und� ihm�Frieden�schenken,sinngemäß�sagte:�‚Jene, die die Salât nicht verrichten, werden amTag des Gerichts Allah, den Erhabenen, zornig vorfinden.’“

Es�wurde�mit�Übereinstimmung�von�den�Imamen�der�Hadith-Wissenschaft� überliefert,� dass� sie� der� folgenden� Ansicht� sind:„Jemand,�der�eine�Salât�bewusst�nicht�in�ihrer�Zeit�verrichtet,�alsowährend�des�Verstreichens�der�Gebetszeit�nicht�darüber�betrübtist,� dass� er� die� Salât� nicht� verrichtet,� der�wird� zu� einem�Kâfir.“Oder�er�stirbt�ohne�Iman,�wenn�er�im�Sterben�liegt.�Wie�steht�esdann�mit�jenen,�die�nicht�einmal�an�die�Salât�denken�oder�die�Salâtnicht� als�Aufgabe�anerkennen?�Die�Gelehrten�der�Ahlus-Sunnaverkündeten� mit� Übereinstimmung,� dass� die� Verrichtung� derIbâdât�nicht�Teil�des�Imans�ist.�Nur�was�die�Salât�betrifft,�gibt�es

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keine�Übereinstimmung.�Große�Imame�des�Fiqh�wie�Ahmad�ibnHanbal,�Ishaq�ibn�Râhawayh,�Abdullah�ibn�Mubârak,�Ibrâhîm�an-Nahaî,�Hakam�ibn�Utayba,�Ayyûb�Sahtiyânî,�Dâwud�at-Tâî,�AbûBakr� ibn� Schayba,� Zubayr� ibn� Harb� und� viele� andere� großeGelehrte�haben�gesagt,�dass�derjenige,�der�eine�Salât�wissentlichunterlässt,� zum� Kâfir� wird.� Sodann,� meine� muslimischenGeschwister� -� versäumt� nicht� eine� einzige� Salât� und� seid� darinnicht�nachlässig!�Verrichtet�sie�mit�Freude!�Was�wäre,�wenn�Allah,der� Erhabene,� am� Tag� des� Gerichts� diesem� Idschtihad� (Urteil)jener�eben�genannten�Gelehrten�entsprechend�straft?

In� der� hanbalitischen� Madhab� wird� jemand,� der� ohneEntschuldigung� eine� Salât� unterlässt,� wie� ein� Murtad(Abtrünniger)�hingerichtet.�Sein�Leichnam�wird�nicht�gewaschen,nicht� in�das�Leichentuch�gewickelt�und�es�wird�kein�Totengebetfür�ihn�verrichtet.�Er�wird�nicht�im�Friedhof�der�Muslime�begrabenund�sein�Grab�wird�nicht�erkenntlich�gemacht.�Er�wird�irgendwoin�der�Wildnis�begraben.

In�der� schafiitischen�Madhab�werden�Personen,�die�die�Salâtnicht�verrichten,�zwar�kein�Murtad,�doch�die�Strafe�wiederum�istder�Tod.�Die�Urteile�der�malikitischen�Madhab�sind�in�diesem�Falldieselben�wie�in�der�schafiitischen�Madhab.

In� der� hanefitischen� Madhab� wird� jemand,� der� die� Salâtunterlässt,� eingesperrt,� bis� er� sie� wieder� aufnimmt� oder� erbekommt�eine�Prügelstrafe,�bis�er�blutet.

Wer�fünf�Sachen�unterlässt,�beraubt�sich�um�fünf�Sachen:

1.� Wer� die� Zakat� für� seinen� Besitz� nicht� aushändigt,� derprofitiert�nicht�von�den�Segen�in�seinem�Besitz.

2.�Wer�das�Uschr�(Zehnt)�nicht�aushändigt,�dessen�Äcker�undErnte�haben�keine�Baraka�(Segen).

3.� Wer� keine� Sadaqa� (Almosen)� gibt,� dessen� Körper� wirdungesund�sein.

4.�Wer�keine�Duâ�spricht,�erlangt�seine�Wünsche�nicht.

5.�Wer�die�Salât�nicht�verrichten�will,�wenn�ihre�Zeit�kommt,der� wird� beim� letzten� Atemzug� nicht� die� Schahâda� sprechenkönnen.

In�einem�ehrwürdigen�Hadith�heißt�es�sinngemäß:

„Wer die Salât ohne eine Entschuldigung unterlässt, dem wird

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Allah, der Erhabene, 15 Qualen geben. Sechs davon sind in derDunyâ, drei während des Todes, drei im Grab und drei bei derAuferstehung aus den Gräbern.

Die�sechs�Qualen�in�der�Dunyâ�sind:

1. Das Leben dessen, der die Salât unterlässt, verliert seineBaraka (Segen).

2. Sein Gesicht verliert die Liebenswürdigkeit, die jeneauszeichnet, die Allah, der Erhabene, liebt.

3. Keine seiner guten Werke werden belohnt.

4. Seine Bittgebete (Duâ) werden nicht erhört.

5. Keiner mag ihn.

6. Die guten Bittgebete der Muslime nützen ihm nicht.

Die�Qualen�während�des�Sterbens�sind:

1. Man stirbt auf elende, schlechte und unschöne Weise.

2. Man stirbt, während man Hungergefühl hat.

3. Selbst, wenn man viel trinkt, stirbt man durstig.

Die�Qualen�im�Grab�sind:

1. Das Grab wird für solche Menschen beengt; so sehr, dass dieKnochen sich ineinander verrenken.

2. Das Grab wird mit Feuer gefüllt. Es verbrennt denBewohner des Grabes Tag und Nacht.

3. Allah, der Erhabene, schickt eine riesige Schlange in dasGrab. Diese Schlange gleicht nicht den diesseitigen Schlangen.Jeden Tag, zu jeder Gebetszeit beißt diese Schlange den Toten.Sie lässt keine Zeit aus.

Die�Qualen�während�der�Ereignisse�am�Tag�der�Auferstehungsind:

1. Die Engel, die die Menschen in den Dschahannam zerren,weichen nicht von seiner Seite.

2. Allah, der Erhabene, empfängt ihn zornig.

3. Seine Abrechnung wird schwer und mühselig und schließlichwird er in den Dschahannam geworfen.“

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DIE BELOHNUNG DER LEUTE, DIE DIESALÂT VERRICHTEN

Es�gibt�viele�ehrwürdige�Hadithe,� in�denen�über�den�Nutzender� Verrichtung� der� Salât� und� die� Sawâb� derer,� die� die� Salâtverrichten,� berichtet� wird.� In� seinem� „Aschi’atul-Lama’ât“erwähnt� Abdulhaqq� ibn� Sayfuddîn� ad-Dahlawî� einige� dieserehrwürdigen�Hadithe�über�die�Wichtigkeit�der�Salât.

1.�Abû�Hurayra,�möge�Allah�mit�ihm�zufrieden�sein,�berichtete:„Der� Prophet� Muhammad,� möge� Allah� ihn� segnen� und� ihmFrieden� schenken,� sagte� sinngemäß:� ‚Die täglichen fünf Gebete,das Dschuma-Gebet bis zum nächsten Dschuma-Gebet und derRamadan bis zum nächsten Ramadan sind eine Kaffâra (Sühne)für die Sünden der Zeiten dazwischen. Sie sorgen dafür, dass diekleinen Sünden jener, die große Sünden meiden, vergebenwerden.’“ Kleine� Sünden� der� Zeiten� dazwischen,� die� keineVerletzung�der�Haq�(Rechte)�Anderer�darstellen,�werden�durchdiese� erwähnten� Ibâdât� getilgt.� Darüber� hinaus� tragen� sie� dazubei,� dass� die� Strafen� für� die� großen� Sünden� jener,� deren� kleineSünden� vergeben� wurden� und� sie� dadurch� keine� mehr� haben,verringert� werden.� Für� die� Vergebung� großer� Sünden� musszusätzlich� Tawba� gemacht� werden.�Wenn� jemand� keine� großenSünden�hat,�dann�sorgen�diese�Sachen�dafür,�dass�sein�Rang�beiAllah� höher� wird.� Dieser� ehrwürdige� Hadith� ist� im� „Sahîh al-Muslim“ aufgezeichnet.�Das�Dschuma-Gebet�sorgt�dafür,�dass�dieMängel�in�den�täglichen�fünf�Gebeten�ausgeglichen�werden.�Wennauch�die�Dschuma-Gebete�Mängel�aufweisen,�sorgt�das�Fasten�imRamadan�dafür.

2.� Wieder� berichtete� Abû� Hurayra,� möge� Allah� mit� ihmzufrieden�sein:�„Der�Prophet�Muhammad,�möge�Allah�ihn�segnenund�ihm�Frieden�schenken,�sagte�sinngemäß:�‚Wenn jemand, vordessen Tür ein Fluss ist, jeden Tag fünf Mal in diesem Fluss badet-würde an ihm irgendein Schmutz bleiben?‘ Die�edlen�Gefährtenantworteten�und�sagten:�‚Nein,�es�würde�überhaupt�kein�Schmutzbleiben,� o� Rasûlallah.‘� Darauf� sagte� er:� ‚Und so sind auch dietäglichen fünf Gebete. Allah, der Erhabene, tilgt die kleinenSünden derer, die die täglichen fünf Gebete verrichten.’“ Dieserehrwürdige�Hadith� ist� im�„Sahîh al-Bukhârî“ und� im�„Sahîh al-Muslim“ aufgezeichnet.

3.�Abdullah� ibn�Mas’ûd,�möge�Allah�mit� ihm�zufrieden� sein,

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berichtete� von� einem�Mann,� der� eine� fremde� Frau� küsste:� „EinMann�unter�den�Ansâr�pflegte�Datteln� zu�verkaufen.�Eine�Fraukam�zu�ihm,�um�Datteln�zu�kaufen.�Da�regten�sich�niedere�Triebein�ihm.�Er�sagte,�dass�er�daheim�noch�bessere�Datteln�habe�und�siemit�ihm�kommen�solle,�damit�er�ihr�von�diesen�gebe.�Als�sie�dortankamen,� umarmte� er� die�Frau�und�küsste� sie.�Die�Frau� fragte,was�das�solle�und�dass�er�Allah�fürchten�solle.�Darauf�bereute�derMann�seine�Tat.�Er�ging�zum�Propheten�Muhammad,�möge�Allahihn� segnen� und� ihm�Frieden� schenken,� und� berichtete� ihm,�wasgeschehen�war.�Der�Prophet�Muhammad,�möge�Allah�ihn�segnenund� ihm� Frieden� schenken,� antwortete� darauf� nicht,� sondernwartete�auf�eine�Wahy�(Offenbarung)�von�Allah,�dem�Erhabenen.Dann� verrichtete� dieser�Mann� eine� Salât.� Allah,� der� Erhabene,offenbarte� darauf� den� Vers� 115� der� Sure� ‚Hûd‘,� in� dem� essinngemäß�heißt:�‚Verrichte die Salât zu beiden Enden des Tagesund wenn die Sonne untergeht! In der Tat tilgen gute Tatenschlechte Taten.’“ „Zu�beiden�Enden�des�Tages“�meint�vor�demMittag�und�nach�dem�Mittag,� also�die�Fadschr-,�Zuhr-�und�Asr-Gebete.�Und�das�Nacht-Gebet,�das�dem�Tag�nahe� ist,�meint�dasMaghrib-� und� das� Ischâ-Gebet.� In� diesem�Vers�wird� verkündet,dass�die�täglichen�fünf�Gebete�ein�Grund�für�die�Vergebung�vonSünden�sind.

„Jener�Mann�fragte�dann:�‚O�Rasûlallah!�Ist�diese�frohe�Kundenur� für� mich� oder� für� die� ganze� Umma?‘� Der� ProphetMuhammad,�möge�Allah� ihn�segnen�und� ihm�Frieden�schenken,sagte�sinngemäß:�„Für meine ganze Umma.’“ Dieser�ehrwürdigeHadith�ist�in�den�beiden�Sahîh-Sammlungen�aufgezeichnet.

4.� Anas� ibn� Mâlik,� möge� Allah� mit� ihm� zufrieden� sein,berichtete:� „Jemand� kam� zum� Propheten� Muhammad,� mögeAllah�ihn�segnen�und�ihm�Frieden�schenken,�und�sagte:�‚Ich�habeeine� Tat� begangen,� die� die� Hadd-Strafe� erfordert.� Führe� dieseStrafe� an� mir� aus.‘� Der� Prophet� Muhammad,� möge� Allah� ihnsegnen�und�ihm�Frieden�schenken,�fragte�nicht,�was�das�für�eineTat�war.�Da�wurde�es�Zeit� für�die�Salât�und�wir�verrichteten�siezusammen.�Als�der�Prophet�Muhammad,�möge�Allah�ihn�segnenund� ihm�Frieden�schenken,�die�Salât�beendet�hatte,� sagte�dieserMann:� ‚O� Rasûlallah,� möge�Allah� ihn� segnen� und� ihm� Friedenschenken!� Ich� habe� eine� Sünde� begangen,� die� die� Hadd-Strafeerfordert.�Führe�die�Strafe,�die� im�Buch�Allahs,�des�Erhabenen,dafür�vorgesehen�ist,�an�mir�aus.‘�Der�Prophet�Muhammad,�mögeAllah� ihn� segnen� und� ihm�Frieden� schenken,� fragte� sinngemäß:

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‚Hast du nicht die Salât mit uns verrichtet?‘ Der�Mann�antwortete:‚Ja,� ich� habe� mit� euch� zusammen� die� Salât� verrichtet.‘� Daraufsagte�der�Prophet�Muhammad,�möge�Allah� ihn� segnen�und� ihmFrieden� schenken:� ‚Sei nicht traurig, denn Allah, der Erhabene,hat deine Sünde [aufgrund� deiner� Salât]� verziehen!’“ Dieserehrwürdige� Hadith� ist� in� den� beiden� Sahîh-Sammlungenaufgezeichnet.� Allerdings� glaubte� dieser� Mann� nur,� dass� seineSünde� eine� Hadd-Strafe� erforderte.� Dass� ihm� durch� dasVerrichten�der�Salât� verziehen�wurde,� zeigt,� dass� seine�Tat� einekleine� Sünde� war.� Oder� er� hatte� mit� „Hadd“� lediglich� „Ta’zîr“(Rüge)�gemeint.�Auch�dass�er�beim�zweiten�Mal�nicht:�„Führe�dieHadd-Strafe�aus“�sagt,�zeigt�dies.

5.�Abdullah� ibn�Mas’ûd,�möge�Allah�mit� ihm�zufrieden� sein,sagte:� „Ich� fragte� den� Propheten� Muhammad,� möge� Allah� ihnsegnen� und� ihm� Frieden� schenken,� was� die� bei� Allah,� demErhabenen,� beliebteste� Tat� sei.� Er� antwortete� sinngemäß:� ‚DieSalât, die in ihrer Zeit verrichtet wird.’“ In�manchen�ehrwürdigenHadithen�heißt�es�sinngemäß:�„Die Salât, die zu Beginn ihrer Zeitverrichtet wird.“ „Dann�fragte�ich:�‚Und�danach?‘�Er�antwortete:‚Den Eltern Gutes zu tun.‘ Dann� fragte� ich:� ‚Und� danach?‘� Erantwortete� sinngemäß:� ‚Der Dschihad auf dem Weg Allahs.’“Auch� dieser� ehrwürdige� Hadith� ist� in� den� beiden� Sahîh-Sammlungen� aufgezeichnet.� In� einem� anderen� ehrwürdigenHadith� heißt� es� sinngemäß:� „Die beste Tat ist es, andere zuspeisen.“ In� einem� anderen� sinngemäß:� „Die Verbreitung desSalâm-Grußes.“ In� einem� anderen� sinngemäß:� „In der Nacht,während alle schlafen, Salât zu verrichten.“ In� einem� anderenehrwürdigen�Hadith� sinngemaß:�„Die beste aller Taten ist, dassniemand durch deine Hand oder deine Zunge verletzt wird.“ Ineinem�anderen�sinngemäß:�„Die wertvollste Tat ist der Dschihad.“In�einem�anderen�sinngemäß:�„Die wertvollste Tat ist der Hadschal-mabrûr.“ D.h.�der�Hadsch,�während�dessen�Verrichtung�keineSünden� begangen�werden.� Es� gibt� auch� ehrwürdige�Hadithe,� indenen�es� sinngemäß�heißt:�„Dhikrullah, das Gedenken Allahs.“Und� sinngemäß:� „Die beständige Tat.“ In� diesen� ehrwürdigenHadithen�sind�Antworten�und�Aussagen,�die�gemäß�dem�Zustanddes� jeweiligen� Fragenden� gegeben� wurden� bzw.� gemäß� denUmständen�der�Zeit,�zu�der�die�Frage�gestellt�wurde.�So�war�z.B.zu� Anfangszeiten� des� Islam� die� beste� Tat� der� Dschihad.� [Inunserer�Zeit�ist�die�beste�Form�dieses�Dschihad,�mit�Schriften�undPublikationen� Kâfirûn� und�Madhablosen� zu� antworten� und� dieAqîda�der�Ahlus-Sunna�zu�verbreiten.

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Wer� jenen,�die� solchen�Dschihad�durchführen,�mit�Geld�undBesitz�oder�physisch�hilft,�wird�an�der�Sawâb,�die�diese�erhalten,beteiligt.�Verse�des�edlen�Korans�und�ehrwürdige�Hadithe�zeigen,dass�die�Salât�wertvoller�ist�als�die�Zakat�oder�Sadaqa.�Dennoch�istes� umstandsbedingt� wertvoller� als� die� Salât,� wenn� man� z.B.jemandem,� der� sich� in� Todesgefahr� befindet,� eine� Hilfestellungleistet,�die�sein�Leben�rettet.]

6.� Dschâbir� ibn� Abdullah� berichtete:� „Der� ProphetMuhammad,�möge�Allah� ihn�segnen�und� ihm�Frieden�schenken,sagte�sinngemäß:�‚Die Grenze zwischen dem Menschen und Kufrist die Unterlassung der Salât.’“ Denn�die�Salât�ist�die�Barriere,�dieden�Menschen� vor�dem�Abgleiten� ins�Kufr� schützt.�Wenn�dieseBarriere� entfernt� wird,� gleitet� der� Diener� ins� Kufr.� Dieserehrwürdige� Hadith� ist� im� „Sahîh al-Muslim“ aufgezeichnet.Dieser�ehrwürdige�Hadith� zeigt,�dass�es�ein�großes�Übel� ist,�dieSalât�zu�unterlassen.�Viele�unter�den�edlen�Gefährten�sagten,�dassderjenige,�der�ohne�Entschuldigung�die�Salât�unterlässt,�zum�Kâfirwird.�In�der�schafiitischen�und�malikitischen�Madhab�wird�jemand,der� die� Salât� gänzlich� unterlässt,� zwar� kein� Kâfir,� doch� ist� eswâdschib,� eine� solche� Person� zur� Strafe� hinzurichten.� In� derhanefitischen�Madhab�wird�eine�solche�Person�eingesperrt�und�mitder�Prügelstrafe�bestraft,�bis�sie�die�Salât�wieder�aufnimmt.

7.� Ubâda� ibn� Sâmit,� möge� Allah� mit� ihm� zufrieden� sein,berichtete:�„Der�Prophet�Muhammad,�möge�Allah�ihn�segnen�undihm� Frieden� schenken,� sagte� sinngemäß:� ‚Allah, der Erhabene,ordnete die täglichen fünf Gebete an. Wenn jemand ein schönesWudû’ macht, die Gebete in ihren Zeiten verrichtet, dabei dieRukû’ und die Khuschû (andächtige Ehrfurcht) in der Salâtbeachtet, dem verspricht Allah, der Erhabene, dass Er ihmverzeiht und ihm vergibt. Wer dies nicht tut, der bekommt diesesVersprechen nicht. Solchen Personen mag Er, wenn Er will,verzeihen und vergeben oder aber sie strafen.’“ Dieser�ehrwürdigeHadith� wurde� von� Imam� Ahmad,� Abû� Dâwud� und� Nasâîaufgezeichnet.� Man� sieht� hier,� dass� es� erforderlich� ist,� dieBedingungen�der�Salât�und�die�verschiedenen�Positionen�der�Salâtwie�die�Rukû’�und�Sudschûd�zu�beachten.�Allah,�der�Erhabene,nimmt� Sein� Versprechen� niemals� zurück.� Jenen,� die� die� Salâtordentlich�verrichten,�verzeiht�und�vergibt�Er�auf�jeden�Fall.

8.�Abû�Amâma�al-Bâhilî,�möge�Allah�mit�ihm�zufrieden�sein,berichtete:�„Der�Prophet�Muhammad,�möge�Allah�ihn�segnen�undihm�Frieden�schenken,�sagte�sinngemäß:�‚Verrichtet die täglichen

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fünf Gebete. Fastet im Monat Ramadan. Händigt die Zakat euresBesitzes aus. Gehorcht den Emiren über euch. Und geht in dieDschanna eures Herrn ein.’“ Man�sieht�also,�dass�ein�Muslim,�derdie� täglichen� fünf�Gebete�verrichtet,� im�Monat�Ramadan� fastet,die�Zakat� seines�Besitzes� aushändigt� und�den�Anweisungen�derEmire,�die�die�Kalifen�Allahs,�des�Erhabenen,�auf�der�Erde�sind,in�dem,�was�mit�dem�Islam�übereinstimmt,�folgt,�in�die�Dschannaeingehen� wird.� Dieser� ehrwürdige� Hadith� wurde� von� ImamAhmad�und�Tirmidhî�aufgezeichnet.

9.�Einer�der�berühmten�edlen�Gefährten,�Burayda�al-Aslamî,möge� Allah� mit� ihm� zufrieden� sein,� berichtete:� „Der� ProphetMuhammad,�möge�Allah� ihn�segnen�und� ihm�Frieden�schenken,sagte�sinngemäß:�‚Der Bund/Vertrag zwischen euch und uns ist dieSalât. Wer die Salât unterlässt, wird zum Kâfir.’“ Man�sieht,�dassman�den�Muslim�daran�erkennt,�dass�er�die�Salât�verrichtet.

Wer�die�Salât�nicht�ernst�nimmt�und�sie�nicht�als�erste�Aufgabeanerkennt,�der�wird�zum�Kâfir.�Dieser�ehrwürdige�Hadith�wurdevon� Imam� Ahmad,� Tirmidhî,� Nasâî� und� Ibn� Mâdschaaufgezeichnet.

10.�Abû�Zarr� al-Ghifârî,�möge�Allah�mit� ihm�zufrieden� sein,berichtete:� „An� einem� Herbsttag� war� ich� mit� dem� ProphetenMuhammad,�möge�Allah� ihn�segnen�und� ihm�Frieden�schenken,unterwegs.�Blätter� fielen�von�den�Bäumen�herab.�Er�nahm�zweiÄste� von� einem�Baum� und� sogleich� fielen� deren�Blätter� ab.� Ersagte� sinngemäß:� ‚O Abâ Zarr! Wenn ein Muslim für dasWohlgefallen Allahs die Salât verrichtet, fallen von ihm seineSünden ab, wie die Blätter dieser Äste.’“ Dieser� ehrwürdigeHadith�wurde�von�Imam�Ahmad�aufgezeichnet.

11.� Zayd� ibn�Khâlid� al-Dschuhamî� berichtete:� „Der� ProphetMuhammad,�möge�Allah� ihn�segnen�und� ihm�Frieden�schenken,sagte� sinngemäß:� ‚Wenn ein Muslim korrekt und mit Khuschû(andächtige Ehrfurcht) zwei Raka’ât Salât verrichtet, werden ihmseine vergangenen Sünden vergeben.’“ Das�bedeutet,�dass� seinekleinen� Sünden� allesamt� vergeben� werden.� Dieser� ehrwürdigeHadith�wurde�von�Imam�Ahmad,�möge�Allah�mit�ihm�barmherzigsein,�aufgezeichnet.

12.� Abdullah� ibn� Amr� ibn� al-Âs,� möge� Allah� mit� ihnenzufrieden�sein,�berichtete:�„Der�Prophet�Muhammad,�möge�Allahihn� segnen� und� ihm�Frieden� schenken,� sagte� sinngemäß:� ‚Wennjemand die Salât verrichtet, dann wird diese Salât am Tag des

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Gerichts ein Nûr (Licht) und ein Nachweis für die Person sein undein Grund ihrer Errettung vor dem Dschahannam. Wenn er seineSalât nicht fortführt, dann hat er kein Nûr und keinen Nachweisund keinen Grund der Errettung. Dann wird er zu Kârûn, Pharao,Hâmân und Ubayy ibn Khalaf gesellt.’“ Man� sieht� also,� dassjemand,�der�die�Salât�ihren�Farâid,�Wâdschibât,�Sunan�und�Âdâbentsprechend�verrichtet,�am�Tag�des�Gerichts�in�Nûr�getaucht�seinwird.�Wer�aber�die�Salât�gering�schätzend�unterlässt,�der�wird�zuden� eben� genannten� Kâfirûn� gesellt.� D.h.,� er� wird� imDschahannam� eine� schmerzliche� Strafe� erleiden.� Ubayy� ibnKhalaf� war� einer� der� vehementen�Kâfirûn� von�Mekka.� Bei� derSchlacht�von�Uhud�beförderte�ihn�der�Prophet�Muhammad,�mögeAllah�ihn�segnen�und�ihm�Frieden�schenken,�eigenhändig�in�denDschahannam.� Dieser� ehrwürdige� Hadith� wurde� von� ImamAhmad,�Bayhaqî�und�Dârimî�aufgezeichnet.

13.�Einer�der�Großen�unter�den�Tâbi’ûn�(Nachfolger�der�edlenGefährten),� Abdullah� ibn� Schaqîq,� möge� Allah� mit� ihmbarmherzig� sein,� sagte:� „Die� Sahâba� (edlen� Gefährten),� mögeAllah�mit�ihnen�zufrieden�sein,�sagten�unter�allen�Ibâdât�nur�überdie�Salât,�dass�ihre�Unterlassung�zum�Kufr�führt.“�Diese�Aussagewurde�von�Tirmidhî�überliefert.�Abdullah�ibn�Schaqîq�überlieferteehrwürdige�Hadithe�vom�edlen�Umar,�dem�edlen�Alî,�dem�edlenUthmân�und�der� edlen�Âischa,�möge�Allah�mit� ihnen� zufriedensein.�Er�verstarb�im�Jahre�108�n.�H.

14.� Abud-Dardâ,� möge� Allah� mit� ihm� zufrieden� sein,� sagte:„Mein�Allerliebster� sagte� sinngemäß� zu�mir:� ‚Selbst wenn du inStücke gerissen wirst oder im Feuer verbrannt wirst - geselleAllah, dem Erhabenen, keinen Partner bei! Vernachlässige deineFard-Gebete nicht! Wer die Fard-Gebete bewusst unterlässt,verlässt den Islam. Betrinke dich nicht! Die Trunkenheit ist dasTor zu allen schlechten Taten.’“ Man�sieht�also,�dass�derjenige,�derdie�Fard-Gebete�gering�schätzend�unterlässt,�zum�Kâfir�wird.�Wersie�aus�Faulheit�nicht�verrichtet,�wird�zwar�kein�Kâfir,�begeht�abereine� große� Sünde.� Wenn� die� Gebete� aber� aufgrund� der� fünfEntschuldigungen,� die� im� Islam� definiert� sind,� nicht� verrichtetwerden,� dann� ist� das� keine� Sünde.� Wein� und� alle� anderenalkoholischen� Getränke� rauben� dem� Menschen� seinen� Aql(Verstand).�Und�wer�unzurechnungsfähig�wird,�der�vermag� jedeschlechte�Tat�zu�verrichten.

15.�Alî,�möge�Allah�mit� ihm�zufrieden� sein,�berichtete:� „DerProphet� Muhammad,� möge� Allah� ihn� segnen� und� ihm� Frieden

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schenken,�sagte�sinngemäß:�‚O Alî! Schiebe drei Sachen nicht auf:Verrichte die Salât umgehend, wenn ihre Zeit eintritt! Verrichtedas Totengebet umgehend, sobald der Verstorbene für dieBestattung vorbereitet wurde! Verheirate ein Mädchenumgehend, sobald ein passender Mann gefunden wird!’“ Dieserehrwürdige� Hadith� wurde� von� Tirmidhî,� möge� Allah� mit� ihmbarmherzig� sein,� aufgezeichnet.� Damit� das� Totengebet� nichthinausgezögert� wird,� sollte� man� es� auch� in� den� drei� Zeiten,� indenen�die�Salât�ansonsten�makrûh�ist,�verrichten.�

[Aus� dem� eben� zitierten� ehrwürdigen� Hadith� versteht� man,dass�man�Frauen�und�Mädchen�mit�„Kufw“,�passenden�Männern,verheiraten� soll.� „Kufw“� (Gleiche)� bedeutet� nicht� unbedingt„reich“� oder� „mit� einem� guten� Einkommen“.� „Gleich“� seinbedeutet,�dass�der�Mann�ein�rechtschaffener�Muslim�ist,�der�Aqîdader�Ahlus-Sunna� folgt,� seine�Gebete� verrichtet,� keinen�Alkoholtrinkt�-�kurzum,�dem�Islam�gemäß�lebt�und�genügend�Arbeit�hat,um�damit�den�Nafaqa�(Lebensunterhalt)�zu�verdienen.�Wenn�mannur�darauf�achtet,�dass�ein�Mann�reich�ist,�ein�schönes�Haus�hat,dann�stürzt�man�seine�Tochter� ins�Verderben�und�verdammt�siezum�Dschahannam.�Das�Mädchen�wiederum�soll�jemand�sein,�dasdie�Salât�verrichtet,�nicht�mit�entblößtem�Haupt�oder�Armen� indie�Öffentlichkeit�geht�und�auch�nicht�mit�ihren�Verwandten,�dienicht� zu� den� Mahram-Verwandten� (engere� Verwandte)� zählen,allein�bleibt.]

16.�Abdullah�ibn�Umar,�möge�Allah�mit�beiden�zufrieden�sein,berichtete:�„Der�Prophet�Muhammad,�möge�Allah�ihn�segnen�undihm�Frieden�schenken,�sagte�sinngemäß:� ‚Wer die Gebete gleichzu Beginn ihrer Zeiten verrichtet, mit dem ist Allah, derErhabene, zufrieden. Und jenen, die sie zum Ende der Zeit hinverrichten, vergibt Er.’“ Dieser� ehrwürdige� Hadith� wurde� vonTirmidhî,�möge�Allah�mit�ihm�barmherzig�sein,�aufgezeichnet.

Gemäß� der� schafiitischen� und� hanbalitischen� Madhab� ist� esbesser,�alle�Gebete�zu�Beginn�ihrer�Zeiten�zu�verrichten.�Gemäßder� malikitischen� Madhab� ist� es� ähnlich.� Dort� ist� es� allerdingsbesser,�wenn�es�sehr�heiß�ist,�das�Zuhr-Gebet�etwas�zu�verzögern,wenn�man�alleine�betet.�Gemäß�der�hanefitischen�Madhab�ist�esbesser,� das� Fadschr-� und� Ischâ-Gebet� etwas� zu� verzögern� undwenn�es�sehr�heiß�ist,�das�Zuhr-Gebet�dann�zu�verrichten,�wenn�eswieder�kühler�ist.�[Aber�es�ist�besser,�das�Zuhr-Gebet�verrichtet�zuhaben,�bevor�nach�den�Imamen�Muhammad�und�Abû�Yûsuf�dieZeit�des�Asr-Gebets�beginnt.�Ebenso� ist�es�besser,�das�Asr-�und

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das�Ischâ-Gebet�zu�der�Zeit�zu�beginnen,�in�der�die�jeweilige�Zeitnach�Abû�Hânifa� eintritt.� Die� Leute�mit� Taqwâ� (Frömmigkeit)handeln�bei�allen�ihren�Taten�mit�Vorsicht.]

17.�Umm�Farwa,�möge�Allah�mit�ihr�zufrieden�sein,�berichtete:„Der� Prophet� Muhammad,� möge� Allah� ihn� segnen� und� ihmFrieden� schenken,� wurde� gefragt,� welche� Tat� die� beste� sei.� Ersagte�sinngemäß:�‚Die beste aller Taten ist die Salât, die zu Beginnihrer Zeit verrichtet wird.’“ Dieser�ehrwürdige�Hadith�wurde�vonImam�Ahmad,�Tirmidhî�und�Abû�Dâwud,�möge�Allah�mit�ihnenbarmherzig� sein,� aufgezeichnet.� Die� Salât� ist� die� höchste� allerIbâdât.�Wenn�sie�gleich�zu�Beginn�ihrer�Zeit�verrichtet�wird,�dannist�ihre�Sawâb�noch�größer.

18.�Âischa,�möge�Allah�mit�ihr�zufrieden�sein,�sagte:�„Ich�habekeine� zwei� Mal� gesehen,� dass� der� Prophet� Muhammad,� mögeAllah�ihn�segnen�und�ihm�Frieden�schenken,�die�Salât�zum�Endeihrer�Zeit�verrichtete.“

19.�Umm�Habîba,�möge�Allah�mit�ihr�zufrieden�sein,�berichtete:„Der� Prophet� Muhammad,� möge� Allah� ihn� segnen� und� ihmFrieden�schenken,�sagte�sinngemäß:�‚Wenn ein Muslim jeden Tagzusätzlich zu den Fard-Gebeten freiwillig 12 Raka’ât Tatawwu’-Gebete verrichtet, errichtet Allah, der Erhabene, in der Dschannaeinen Palast für ihn.’“ Dieser�ehrwürdige�Hadith�ist�im�„Sahîh al-Muslim“ aufgezeichnet.�Man�sieht,�dass�der�Prophet�Muhammad,möge� Allah� ihn� segnen� und� ihm� Frieden� schenken,� die� Sunna-Gebete,�die�mit�den�Fard-Gebeten�verrichtet�werden,�„freiwilligeGebete“,�„Tatawwu’“,�also�„Nawâfil“�(Nâfila-Gebete),�nennt.

20.�Einer�der�Großen�unter�den�Tâbi’ûn�(Nachfolger�der�edlenGefährten)� Abdullah� ibn� Schaqîq,� möge� Allah� mit� ihmbarmherzig�sein,� sagte:�„Ich� fragte�die�ehrwürdige�Âischa,�mögeAllah�mit� ihr� zufrieden� sein,� nach� den� freiwilligen�Gebeten� desPropheten�Muhammad,�möge�Allah�ihn�segnen�und�ihm�Friedenschenken.�Sie�sagte:�‚Er�betete�vor�dem�Zuhr-Gebet�vier�Raka’âtund�danach�zwei,�dann�nach�dem�Maghrib-�und�Ischâ-Gebet�zweiRaka’ât� und� vor� dem� Fadschr-Gebet� zwei� Raka’ât.’“� DieserBericht� wurde� von� Muslim� und� Abû� Dâwud,� möge� Allah� mitihnen�barmherzig�sein,�überliefert.

21.�Âischa,�möge�Allah�mit� ihr� zufrieden� sein,� sagte:� „Unterallen�freiwilligen�Ibâdât,�die�der�Prophet�Muhammad,�möge�Allahihn�segnen�und�ihm�Frieden�schenken,�verrichtete,�war�die,�die�eram�meisten�pflegte,�also�fortdauernd�verrichtete,�das�Sunna-Gebet

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des�Fadschr-Gebets.“�Dieser�ehrwürdige�Hadith�ist�im�„Sahîh al-Bukhârî“ und�im�„Sahîh al-Muslim“ aufgezeichnet.�Âischa,�mögeAllah�mit�ihr�zufrieden�sein,�bezeichnet�die�Sunna-Gebete,�die�mitden�Fard-Gebeten�verrichtet�werden,�als�Nâfila-Gebete.

[Der�große�Gelehrte�des�Islam�und�der�stärkste�Verteidiger�derAhlus-Sunna� gegen� Irregegangene� und� Madhablose,� derVerbreiter�des�von�Allah,�dem�Erhabenen,�ausgewählten�Dîn�undBeseitiger�von�Bid’a,�der�als�„Imam�Rabbânî“�und�„der�Erneuererdes�Zweiten�Jahrtausends“�berühmte�Ahmad�ibn�Abdul-ahad�al-Fârûqî�as-Sirhindî,�möge�Allah�mit� ihm�barmherzig�sein,�sagt� im29.�Brief�des�1.�Bandes�seines�„Maktûbât“,�„Die�Briefe“,�das�einsder� hervorragendsten� Bücher� ist,� die� je� im� Islam� geschriebenwurden:

„Die�Taten,�mit�denen�Allah,�der�Erhabene,�zufrieden�ist,�sinddie� Farâid� und� die�Nawâfil.�Verglichen�mit� den� Farâid� sind� dieNawâfil� bedeutungslos.� Ein� Fard-Gebet� in� seiner� Zeit� zuverrichten� ist� besser,� als� tausend� Jahre� ununterbrochen� Nâfila-Ibâdât�zu�verrichten.�Dies�gilt�für�alle�Nawâfil,�wie�z.�B.�die�Salât,die�Zakat,�das�Fasten,�die�Umra,�den�Hadsch,�Dhikr,�Fikr�u.Ä.�Esist� sogar� um� ein� Vielfaches� wertvoller,� dass� man� bei� derVerrichtung�einer�Fard-Ibâda�darauf�achtet,�eine�ihrer�Sunan�undeinen� ihrer� Âdâb� zu� erfüllen,� als� nebenher� weitere� zusätzlicheNâfila-Ibâdât� zu� verrichten.� Einst� vermisste� Emirul-Mu’minînUmar� ibn� al-Khattâb,� möge� Allah� mit� ihm� zufrieden� sein,nachdem� er� das� Fadschr-Gebet� geleitet� hatte,� eine� bestimmtePerson� und� fragte,� ob� jemand� den�Grund� für� ihre�Abwesenheitkenne.

Ihm� wurde� geantwortet,� dass� diese� Person� des� Nachts� vielNâfila-Ibâda�verrichte�und�dass�sie�deswegen�vielleicht�verschlafenhabe�und�daher�nicht�zum�Fadschr-Gebet�erschienen�sei.�Der�edleUmar,�möge�Allah�mit�ihm�zufrieden�sein,�sagte�darauf:�‚Hätte�erdie�ganze�Nacht�geschlafen�und�das�Fadschr-Gebet�in�Dschamaaverrichtet,�wäre�es�besser�für�ihn�gewesen.‘�Man�sieht�also,�dass�esvielfach�besser�ist,�bei�der�Durchführung�einer�Fard-Ibâda�daraufzu� achten,� dass� man� einen� ihrer� Âdâb� erfüllt� und� einen� ihrerMakrûhât�vermeidet,�als�dass�man�viel�Dhikr,�Fikr�und�Murâqabamacht.�Ja,�gewiss�sind�sie�sehr�wertvoll,�wenn�sie�gemeinsam�mitjenen� Âdâb� verrichtet� werden� und� wenn� jene� Makrûhâtvermieden�werden.�Aber�ohne�sie�sind�sie�wertlos.�So�ist�es�auchviel�wertvoller,�einen�Dinar�als�Zakat�zu�geben,�als�viele�TausendeDinar� als� Nâfila-Sadaqa.�Wenn�man� bei� der�Gabe� dieses� einen

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Dinar�einen�Adab�der�Zakat�beachtet,�wie�z.B.,�dass�man�an�naheVerwandte� zuerst� gibt,� dann� ist� dies,� also� die� Beachtung� dieseseinen� Adab,� um� ein� Vielfaches� wertvoller� als� Nâfila-Sadaqa.“[Hieraus� wird� auch� ersichtlich,� dass� jene,� die� Nachtgebeteverrichten� möchten,� des� Nachts� ihre� Qadâ-Gebete� verrichtenmüssen.� Die� Gebote� Allahs� werden� „Farâid“� genannt.� SeineVerbote� werden� „Mahârim“� genannt.� Die� Gebote� unseresPropheten,� Friede� sei�mit� ihm,� werden� „Sunan“� genannt.� SeineVerbote�werden�„Makrûhât“�genannt.�Alles�dies�zusammen�wird„Ahkâmul-Islâmiyya“� (islamisches�Gesetz)� genannt.� Es� ist� fard,guten�Charakter�zu�haben�und�guten�Umgang�mit�Menschen�zuhaben,� ihnen� Gutes� zu� tun.� Wer� auch� nur� ein� Urteil� desislamischen� Gesetzes� leugnet� oder� ihm� auch� nur� ein� Urteilmissfällt,� der� wird� zu� einem� „Kâfir“� (Ungläubigen),� ist� also� ein„Murtad“� (Abtrünniger).� Wer� sie� alle� bestätigt� und� an� sie� alleglaubt,�der�wird�„Muslim“�genannt.�Ein�Muslim,�der�aus�Faulheitdas� islamische� Gesetz� nicht� befolgt,� wird� „Fâsiq“� (Sünder)genannt.�Ein�Fâsiq,�der�eine�Fard�nicht�befolgt�oder�auf�ein�Harâmnicht� achtet,� wird� in� den� Dschahannam� eingehen.� Keine� seinerfreiwilligen�und�Sunna-Taten�werden�angenommen�und�belohnt.Von�jemandem,�der�nicht�einen�Dinar�Zakat�gibt,�obwohl�er�dieBedingungen� für� die� Aushändigung� der� Zakat� erfüllt,� werdenauch�keine�guten�Werke�und�Spenden�angenommen,�selbst�wenner�dafür�Millionen�ausgibt.�Er�bekommt�keine�Sawâb�für�Sachenwie� z.B.� für� das� Bauen� einer�Moschee,� einer� Schule� oder� einesKrankenhauses� oder� für� Spenden,� die� er� gemeinnützigenEinrichtungen�geben�mag.�Wer�das�Ischâ-Gebet�nicht�verrichtet,dessen�Tarâwîh-Gebet�wird�nicht�angenommen.�Ibâdât�außer�denFarâid� und� den� Wâdschibat� werden� „Nâfila“� /� „Nawâfil“(freiwillig)� genannt.� Die� Sunna-Ibâdât� sind� alle� Nâfila-Ibâdât.Nach� dieser� Definition� verrichtet� derjenige,� der� Qadâ-Gebeteverrichtet,� dadurch� gleichzeitig� auch� die� Sunna-Gebete.� DieSawâb�für�die�Verrichtung�einer�Fard�oder�die�Vermeidung�einesHarâm� ist� viel� höher� als� die� Sawâb� von�Millionen� von�Nawâfil.Jemand,�der�eine�Fard�nicht�erfüllt�oder�ein�Harâm�verrichtet,�derwird� zur� Strafe� im� Dschahannam� brennen.� Seine� Nâfila-Ibâdâtretten� ihn� nicht� vor� dieser� Strafe.� Änderungen,� die� in� Ibâdâtvorgenommen�werden,�werden�„Bid’ât“�(Erneuerungen�im�Islam)genannt.� Es� ist� harâm,� während� der� Durchführung� der� IbâdâtBid’a� zu� verrichten.� So� zu� handeln� führt� dazu,� dass� diedurchgeführte�Ibâda�ungültig�wird.�In�einem�ehrwürdigen�Hadithheißt�es�sinngemäß:�„Wer Bid’a verrichtet, von dem wird keinerlei

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Ibâda angenommen.“ Man�darf�die�Salât�nicht�hinter�Fâsiqûn,�z.B.Leuten,� deren� Frauen� und� Töchter� nicht� dieBedeckungsvorschriften� beachten� und� Leuten� der� Bid’a,� z.B.Leute,�die�in�den�Ibâdât�Lautsprecher�benutzen,�verrichten,�darfihren�Ansprachen�und�Vorträgen�über�den�Dîn�nicht�zuhören�oderihre�Bücher� lesen,� da� solche�Leute� erfundene� Sachen,� die� nichtzum� Dîn� gehören,� als� Teil� davon� präsentieren.� Man� solltegrundsätzlich�mit� Freund� und�Feind� freundlich� sein� und� sie�mitangenehmen�Worten�anreden�und�sich�mit�niemandem�streiten.�Ineinem� ehrwürdigen� Hadith� heißt� es� sinngemäß:� „Einem� Torengibt�man� keine�Antwort.“�Die� Ibâdât� steigern� die�Reinheit� desQalb.�Die�Sünden�verdunkeln�das�Qalb�und�dadurch�gelangt�Fayd(spirituelles�Wissen,�das�von�Qalb�zu�Qalb�fließt)�nicht�ins�Qalb.Es�ist�für�jeden�Muslim�fard,�die�Pfeiler�des�Imans�und�die�Farâidund�die�Mahârim�zu�lernen.�Dass�jemand�dieses�Wissen�nicht�hat,ist�keine�Entschuldigung,�sondern�das�Gleiche,�wie�wenn�er�es�hat,aber�daran�nicht�glaubt.]�Das�Buch�„Maktûbât“ ist� auf�Persischverfasst.� Hier� endet� die� Übersetzung� daraus.� Imam� Rabbânîverstarb�1034�n.�H.�[1624�n.�Chr.]�in�der�indischen�Stadt�Sirhind.]

DIE WIRKLICHKEIT DER SALÂT

Der� große� Gelehrte� des� Islam� Abdullah� ad-Dahlawî,� mögeAllah�mit� ihm� barmherzig� sein,� schreibt� im� 85.� Brief� in� seinemBuch�„Makâtib-i Scharîfa“:

„Die�Gebete� in�Dschamaa� zu� verrichten,� sie�mit� ‚Tumânîna‘[dass�die�Glieder�des�Körpers�in�der�Rukû’,�in�der�Qawma,�in�denSudschûd� und� in� der�Dschalsa� kurz� zum�Stillstand� kommen]� zuverrichten,� sich� nach� der� Rukû’� aufzurichten� und� zwischen� denbeiden� Sudschûd� kurz� zu� sitzen,� wurde� uns� vom� ProphetenMuhammad,�möge�Allah� ihn�segnen�und� ihm�Frieden�schenken,mitgeteilt.� Es� gibt� auch� Gelehrte,� die� sagen,� dass� die� Qawma(Aufrichten�nach�der�Rukû’)�und�die�Dschalsa� (Sitzen� zwischenden� Sudschûd)� fard� sind.� Qâdîhân,� einer� der� Muftis� derhanefitischen� Madhab,� sagte,� dass� diese� beiden� Positionenwâdschib� sind�und�dass� es,�wenn�man�eine� von� ihnen� vergessensollte,�wâdschib�ist,�die�Sadschdatus-Sahw�zu�machen�und�dass�esfür� denjenigen,� der� eine� von� ihnen� wissentlich� nicht� macht,wâdschib� ist,� die� entsprechende� Salât� zu�wiederholen.�Gelehrte,die� der� Ansicht� sind,� dass� diese� beiden� Positionen� Sunnamu’akkada�sind,�bezeichnen�sie�als�dem�Wâdschib�nahe�Sunan.�Es

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ist�Kufr,�die�Sunna�nicht�ernst�zu�nehmen�und�sie�gering�schätzendzu�unterlassen.�Im�Qiyâm�der�Salât,�in�der�Rukû’,�in�der�Qawma,in�der�Dschalsa�zwischen�den�Sudschûd,�in�den�Sudschûd�und�imSitzen�ereignen�sich�verschiedene�Sachen,�verschiedene�Zustände.Alle�Ibâdât�sind�in�der�Salât�versammelt.�In�der�Salât�findet�mandie�Rezitation� des� edlen�Korans,� Tasbîh� [d.h.� „Subhânallah“� zusagen],�Salawât�(Segenswünsche)�für�den�Propheten�Muhammad,möge�Allah�ihn�segnen�und�ihm�Frieden�schenken,�Istighfâr�(Bitteum�Vergebung)�für�die�Sünden�und�das�Erbitten�dessen,�was�manbedarf,� nur� von� Allah,� dem� Erhabenen,� und� allgemein� Duâ(Bittgebet).�Die�Bäume�und�Pflanzen�ragen�hoch,�wie�im�Stehenin� der� Salât.� Die� Tiere� sind� wie� in� der� Rukû’� und� dieunbeweglichen�Objekte�sind�auf�dem�Boden,�wie�im�Sitzen�in�derSalât.�Wer�die�Salât� verrichtet,� verrichtet�die� Ibâdât� aller�dieserGeschöpfe.�Die�Salât�wurde�in�der�Nacht�der�Mi’râdsch�zur�Fard.Ein�Muslim,� der� die� Salât�mit� dem�Gedanken� verrichtet,� jenemgeliebten� Propheten� Allahs� zu� folgen,� der� mit� der� Nacht� derMi’râdsch�geehrt�wurde,�steigt�in�den�Rängen,�die�den�Menschenzu� Allah,� dem� Erhabenen,� näher� bringen,� auf.� Jene,� die� Allah,dem�Erhabenen,�und�Seinem�Propheten�Muhammad,�möge�Allahihn� segnen� und� ihm� Frieden� schenken,� gegenüber� mit� Adab� inRuhe�ihre�Salât�verrichten,�bemerken,�wie�sie�durch�diese�Rängeaufsteigen.� Allah,� der� Erhabene,� und� Sein� Prophet� zeigten� sichdieser� Umma� gegenüber� barmherzig� und� beschenkten� sie� miteiner�großen�Gabe,�als�sie�die�Salât�zu�einer�Fard�machten.�Mögedafür�unser�Herr�gepriesen�sein�und�möge�Ihm�dafür�gedankt�sein!Wir�erbringen�Salawât�für�Seinen�geliebten�Propheten,�Friede�seimit�ihm,�und�grüßen�ihn�und�sprechen�Duâ�für�ihn.�Die�Zuständevon�Genuss�und�Frieden,�die�während�der�Salât�entstehen,�sind�inder� Tat� höchst� erstaunlich.� Mein� Lehrer� [Mazhar� DschânuDschânân]� sagte:� ‚Auch,� wenn� es� nicht� möglich� ist,� Allah,� denErhabenen,� in�der�Salât� zu� sehen,� ereignet� sich�ein�Zustand,� alswürde�man�Ihn�sehen.‘�Darüber,�dass�sich�in�der�Salât�ein�solcherZustand� ereignet,� sind� sich� die�Großen� des�Tasawwuf� einig.�ZuBeginn�des�Islam�wurde�die�Salât� in�Richtung�Quds�(Jerusalem)verrichtet.�Als�dann�angeordnet�wurde,�dass�man�die�Salât�nichtmehr�in�Richtung�Baytul-muqaddas�(al-Aqsâ-Moschee)�gewandt,sondern� zur�Kibla� Ibrâhîms,�Friede� sei�mit� ihm,� also� zur�Kaabagewandt� verrichtet,� erzürnten� die� Juden� in�Medina.� Sie� sagten:‚Was�ist�nun�mit�all�euren�Gebeten,�die�ihr�zum�Baytul-muqaddasgewandt�verrichtet�habt?‘�Darauf�wurde�der�Vers�143�der�Sure�„al-Baqara“�offenbart,� in�dem�es�sinngemäß�heißt:�„Und Allah lässt

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euren Iman nicht verloren gehen!“ Damit�wurde�verkündet,�dassdie�Gebete� nicht� ohne�Entlohnung�bleiben�werden.�Hier�wurde„Salât“�mit�„Iman“�ausgedrückt.�Man�versteht�hieraus,�dass�es�denMenschen�um�sein�Iman�bringen�kann,�wenn�die�Gebete�nicht�derSunna�entsprechend�verrichtet�werden.�Der�Prophet�Muhammad,möge� Allah� ihn� segnen� und� ihm� Frieden� schenken,� sagtesinngemäß:�„Die Salât ist das Nûr (Licht) und die Freude meinerAugen.“ In�diesem�ehrwürdigen�Hadith� ist� gemeint,� dass�Allah,der�Erhabene,�Sich�ihm�in�der�Salât�offenbart�und�er�Muschâhadaerfährt�und�dadurch�sich�sein�Auge�erfreut�und�Frieden�findet.�Ineinem� ehrwürdigen�Hadith� heißt� es� sinngemäß:�„O Bilâl,�mögeAllah�mit� ihm� zufrieden� sein!�Erfreue mich!“ Gemeint� ist,� dassBilâl,�möge�Allah�mit�ihm�zufrieden�sein,�ihn�durch�das�Rufen�desAdhans�und�der� Iqâma�erfreuen� solle.� Jemand,� der�Freude�undFrieden� in� etwas� Anderem� sucht� als� in� der� Salât,� ist� nichtakzeptabel.�Wer�die�Salât�aus�seinen�Händen�entgleiten�lässt,�sieunterlässt,�wird�andere�Sachen�des�Dîn�noch�mehr�verlieren.

DIE VORTREFFLICHKEIT IN DER SALÂT

Imam�Rabbânî,�möge�Allah�mit� ihm�barmherzig�sein,� sagt� inseinem�261.�Brief�aus�dem�1.�Band�des�„Maktûbât“:

„Es�muss�mit�absoluter�Gewissheit�klar�sein,�dass�die�Salât�derzweite�der�fünf�Pfeiler�des�Islam�ist.�In�der�Salât�sind�alle�Ibâdâtversammelt.�Obwohl� sie� ein� Fünftel� des� Islam� ist,� gilt� sie� durchdiese� Eigenschaft,� dass� sie� alle� Ibâdât� in� sich� versammelt,� ganzallein� als� der� Islam.� Sie� ist� von� allen� Taten,� die� den�Menschenermöglichen,� die�Liebe�Allahs,� des�Erhabenen,� zu� erlangen,� dieerste.� Die� Ru’ya� (Schau)� Allahs,� des� Erhabenen,� die� Er� demMeister�der�Welten�und�dem�größten�aller�Propheten,�Friede�seimit� ihm,� in� der�Nacht� der�Mi’râdsch� in� der�Dschanna� schenkte,ermöglichte� Er� nach� seiner� Rückkehr� ins� Diesseits� jedochausschließlich� in� der� Salât� und� den� Umständen� der� Dunyâentsprechend.�Daher�sagte�er,�Friede�sei�mit�ihm,�sinngemäß:�‚DieSalât ist die Mi’râdsch der Mu’minûn.‘ In� einem� ehrwürdigenHadith�heißt�es�sinngemäß:�‚In der Dunyâ ist der Mensch seinemHerrn in der Salât am nächsten.‘ Den�Großen,�die�auf�dem�Wegdieses�Propheten�schreiten,�wird�ihr�großer�Anteil�des�Geschenksder�Ru’ya�im�Diesseits�nur�in�der�Salât�gegeben.

Ja,� es� ist� unmöglich,� Allah,� den� Erhabenen,� im�Diesseits� zusehen,� da� die� Umstände� der� Dunyâ� dafür� nicht� geeignet� sind.

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Doch� jene�Große,�die� ihm�folgen,�erhalten�etwas�von�der�Ru’ya(Schau),�wenn� sie� die� Salât� verrichten.�Hätte�Er� nicht� die� Salâtangeordnet� -�wer�hätte�den�Schleier�vor�dem�Ziel,�dem�schönenAntlitz�des�Erstrebten�lüften�können?�Wie�hätten�die�Liebendenden� Geliebten� finden� können?� Die� Salât� ist� eine� Freude� fürtraurige�Arwâh.�Sie�ist�Ruhe�und�Kraft�für�Kranke.�Die�Nahrungdes�Rûh�ist�die�Salât.�Die�Heilung�für�das�Qalb�ist�die�Salât.�Derehrwürdige�Hadith:�‚O Bilâl, erfreue mich!‘,�in�der�der�Ausruf�desAdhans� gefordert�wird,� zeigt� dies.�Der� ehrwürdige�Hadith:� ‚DieSalât ist die Freude meines Qalb und das Licht meiner Augen‘ istein� Hinweis� auf� diesen� Wunsch.� Verzückung,� Ekstase,� Wissen,Ma’rifa�(Wissen�von/über�Allah),�Ränge,�Nûr,�schillernde�Farben,Färbungen�des�Qalb,�Besinnung,�Manifestationen,�die�verstandenwerden� und� die� nicht� verstanden� werden,� konkrete� undunkonkrete�Erscheinungen�-�was�auch� immer�hiervon�außerhalbder�Salât�geschieht�und�wenn�man�nichts�von�der�Wirklichkeit�derSalât� versteht,� bleibt� lediglich� Schatten,� Wiederspiegelung� undSchein.�Vielleicht�ist�es�sogar�nur�Einbildung�und�Vorstellung.�DerVollkommene,�der�die�Wirklichkeit�der�Salât�begreift,�ist,�wenn�ersich�zur�Salât�begibt,�so,�als�würde�er�die�Dunyâ�verlassen�und�indie� Âkhira� eintreten,� und� er� erfährt� etwas� von� den� Gaben� derÂkhira.�Dann� erhält� er� in� der� Salât� einen� unmittelbaren�Anteilvon�diesen�Gaben,�ohne�dass�diese�von�Wiederspiegelungen�undEinbildungen�getrübt�werden.�Denn�alle�diesseitigen�Perfektionenund� Gaben� sind� nichts� Anderes� als� Schatten,� Form� undErscheinung.� Von� Schatten� und� Formen� ungetrübtes,unmittelbares�Entstehen�aus�der�Quelle�ist�etwas,�das�nur�in�derÂkhira� geschieht.� Um� im� Diesseits� aus� dieser� Quelle� etwasentnehmen� zu� können,� braucht� es� eine� Mi’râdsch.� Und� dieseMi’râdsch�ist�die�Salât�des�Mu’min.�Diese�Ni’ma�(Gabe)�ist�nur�derUmma�des�letzten�Propheten�Muhammad,�möge�Allah�ihn�segnenund�ihm�Frieden�schenken,�vorbehalten.�Die�Angehörigen�dieserUmma�erlangen�diese�Ni’ma�dadurch,�dass� sie� ihrem�Prophetenfolgen.�Denn�ihr�Prophet,�möge�Allah�ihn�segnen�und�ihm�Friedenschenken,�entstieg�in�der�Nacht�der�Mi’râdsch�der�Dunyâ�und�aufin� die�Âkhira.� Er� ging� in� die�Dschanna� ein� und�wurde�mit� derNi’ma�der�beglückenden�Ru’ya�(Schau)�beehrt.�O�unser�Herr!�Wirbitten�Dich,�jenen�großartigen�Propheten,�möge�Allah�ihn�segnenund� ihm�Frieden�schenken,�mit�allem�Guten�zu�beschenken,�dieseiner� Größe� würdig� sind!� Und� beschenke� auch� alle� anderenPropheten,�Friede�sei�mit�ihnen,�mit�Segen�und�Gutem,�denn�siehaben� den�Menschen� den�Dir� gefälligen�Weg� gezeigt� und� dazu

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eingeladen,�Dich�zu�kennen�und�Dein�Wohlgefallen�zu�erlangen.

Viele,�die�sich�auf�dem�Weg�des�Tasawwuf�befinden,�suchtendie� Medizin� für� ihren� Kummer� anderweitig,� da� ihnen� dieWirklichkeit� der� Salât� nicht� vermittelt� und� die� in� ihr� liegendenPerfektionen� nicht� mitgeteilt� wurden.� Sie� klammerten� sich� anandere� Sachen,� um� ihr� Ziel� zu� erreichen.� Manche� von� ihnendachten�sogar,�dass�die�Salât�nicht�innerhalb�dieses�Weges�und�mitdem�Ziel� nicht� zusammenhängend� sei.� So� dachten�manche� z.B.,dass�das�Fasten�höher�sei�als�das�Gebet.�Viele�unter�jenen,�die�dieWirklichkeit�der�Salât�nicht�verstanden,�suchten�die�Stillung�ihresLeidens�und�das�Erfreuen�ihres�Rûh�in�der�Ausübung�des�Simâ’,also� dem� Zuhören� von� Gesang� [ohne� Instrumente]� und� in� derEkstase.� Sie� dachten,� dass� Gesang� sie� zum� Geliebten� führenwürde.�Daher�klammerten�sie�sich�an�Raqs,�also�den�Tanz,�obwohlsie� den� ehrwürdigen� Hadith� vernommen� hatten,� in� dem� essinngemäß�heißt:�‚Allah, der Erhabene, erschuf in dem, was harâmist, nicht die Wirkung der Heilung.‘ Ja,� der� ertrinkende,unerfahrene�Schwimmer�wird�nach�jedem�Halm�greifen,�um�nichtzu�ertrinken.�Die�Liebe�zu�etwas�macht�den�Liebenden�taub�undblind.� Wenn� diese� Leute� etwas� von� der� Perfektion� der� Salâtgeschmeckt�hätten,�würden�sie�sich�nicht�mit�Gesang�und�Musikbeschäftigen�oder�an�Ekstase�auch�nur�ansatzweise�denken.

Oh,�mein�Bruder!�So�groß�der�Unterschied�zwischen�der�Salâtund�der�Musik�ist,�so�weit�liegen�auch�die�Perfektionen,�die�in�derSalât� erfahren� werden� und� das� Betrübnis,� welches� die� Musikbewirkt,� auseinander.� Wer� Aql� (Verstand)� hat,� kann� viel� ausdiesem�Hinweis�lernen.

Dass�man�Freude�an�den�Ibâdât�hat�und�dass�ihre�Verrichtungnicht� schwer� fällt,� ist� eine� der� größten� Gaben� Allahs,� desErhabenen.�Vor�allem�der�Geschmack�der�Verrichtung�der�Salâtwird�jenen,�die�das�Äußerste/das�Ziel�nicht�erreichen,�nicht�zuteil.Insbesondere� der�Geschmack� der�Verrichtung� der� Fard-Gebetebleibt�diesen�vorbehalten.�Denn� jene,�die� sich�dem�Ziel�nähern,bekommen�den�Geschmack�der�Nâfila-Gebete�zu�spüren.�Am�Zieljedoch� verleihen� nur� die� Fard-Gebete� Geschmack.� Die� Nâfila-Gebete�sind�im�Vergleich�geschmacklos�und�nur�die�Fard-Gebetebedeuten�großen�Gewinn.

[Nâfila-Gebete�meint�alle�anderen�als�die�Fard-�und�Wâdschib-Gebete.� Die� Sunna-Gebete� der� täglichen� fünf� Gebete� und� alleGebete,�die�nicht�Wâdschib-Gebete�sind,�sind�alle�Nâfila-Gebete.

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Alle� Sunna-Gebete,� seien� diese� Sunan� mu’akkada� oder� Sunanghayr�mu’akkada,�sind�Nâfila-Gebete.]

Von� diesem� Schmecken,� das� sich� in� allen� Arten� der� Salâtergibt,� hat� die� Nafs� keinen� Anteil.� Während� der� Mensch� dieskostet,�klagt�seine�Nafs�und�schreit�auf.�O�mein�Herr!�Was�für�einhoher�Rang� ist�dies!�Und�dass�Menschen�wie�wir,� deren�Arwâhkrank�sind,�solche�Worte�vernehmen,�ist�an�sich�eine�große�Ni’maund�wahres�Glück.

Wisset,�dass�der�Rang�der�Salât�in�der�Dunyâ�der�Schau�Allahs,des� Erhabenen,� in� der� Âkhira� entspricht.� Im� Diesseits� ist� derMensch� seinem� Herrn� am� nächsten,� während� er� die� Salâtverrichtet.�Und� im�Jenseits� ist�er� Ihm�am�nächsten�während�derRu’ya� (Schau)�Allahs,� des�Erhabenen.�Alle� Ibâdât� im�Diesseitsdienen�dazu,�den�Menschen�in�einen�Zustand�zu�versetzen,�in�derer�zur�Salât�in�der�Lage�ist.�Das�eigentliche�Ziel�ist�die�Salât.�DasErlangen�ewigen�Glücks�und�endloser�Gaben�gelingt�nur�durch�dieVerrichtung�der�Salât.

Die�Salât�ist�wertvoller�als�alle�anderen�Ibâdât�und�das�Fasten.Manche�Salât�füllt�gebrochene�Herzen�mit�Freude.�Manche�Salâttilgt� die� Sünden.� Die� Salât� schützt� den� Menschen� vor� demSchlechten.� In� einem� ehrwürdigen� Hadith� heißt� es� sinngemäß:‚Die Salât ist die Freude meines Qalb, die Quelle seiner Freude.‘Die� Salât� schenkt� traurigen� Arwâh� Freude.� Die� Salât� ist� dieNahrung� des� Rûh.� Die� Salât� ist� Heilung� für� das� Qalb.� Es� gibtAugenblicke� in�der�Salât,�da�wird�die�Zunge�der�Ârifûn�(Leute,die�Wissen�von/über�Allah,�den�Erhabenen,�haben)�wie�der�Baum,der�zu�Mûsâ,�Friede�sei�mit�ihm,�sprach.“

Imam Rabbânî, möge Allah mit ihm barmherzig sein, sagtim 266. Brief aus dem 1. Band seines „Maktûbât“:

„Nachdem�man�das�Iman,�also�die�Aqîda�korrekt�ausgerichtethat,�muss�man�unbedingt�die�Urteile�im�Fiqh�[also�die�Sachen,�dieim�Islam�geboten�und�verboten�sind]�lernen.�Man�muss�die�Farâidund� die�Wâdschibât,�Halâl� und�Mahârim,� Sunan� und�Makrûhâtund�das�Zweifelhafte,� in�dem�Maße,�wie�individuell�erforderlich,lernen�und�diesem�Wissen�entsprechend�handeln.�Dieses�Wissenaus�Fiqh-Büchern� zu� lernen,� ist� für� jeden�Muslim� verpflichtend.[Ohne� dieses� Wissen� kann� man� nicht� Muslim� sein.]� Man� mussversuchen,� die� Gebote� Allahs,� des� Erhabenen,� zu� erfüllen� undSeinem� Gefallen� entsprechend� zu� leben.� Das,� was� Allah,� dem

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Erhabenen,� am� meisten� gefällt� und� was� Er� gebietet,� ist� dasVerrichten�der�täglichen�fünf�Gebete.�Die�Salât�ist�der�Pfeiler�desIslam.�Ich�werde�einiges�über�die�Wichtigkeit�der�Salât�sagen�unddarüber,�wie�sie�zu�verrichten� ist.�Hört�also�mit�wachem�Herzenzu!�Zuerst�muss�man�das�Wudû’�ganz�genau�so�verrichten,�wie�esder�Sunna�entspricht�[also�in�den�Fiqh-Büchern�aufgezeichnet�ist].Man� muss� besonders� darauf� achten,� dass� man� alle� Teile� desKörpers,�die�während�des�Wudû’�zu�waschen�sind,�drei�Mal�wäschtund�dabei�keine�Stelle�auslässt.�Wenn�man�so�handelt,�erfüllt�mandie�Sunna�während�des�Wudû’.�Wenn�man�den�Kopf�bestreicht,sollte� man� dies� so� tun,� dass� man� den� ganzen� Kopfbereichbestreicht.� Die� Ohren� und� der� Nacken� sollten� gut� bestrichenwerden.� Wenn� man� die� Zwischenräume� zwischen� den� Zehenbefeuchtet,�soll�man�dies�tun,�indem�man�dafür�den�kleinen�Fingerder�linken�Hand�benutzt�und�ihn�von�der�Unterseite�des�Fußes�indie�Zwischenräume�führt,�so�wie�es�überliefert�wurde.�Man�solltedies� wichtig� nehmen� und� nicht� als� bloß�mustahabb� abtun.�Mansollte�die�Mustahabbât�nicht�unterschätzen.�Diese�sind�Sachen,�dieAllah,�der�Erhabene,� liebt�und�an�denen�Er�Gefallen�hat.�Hätteman�eine�Garantie,�dass�wenn�man�alle�weltlichen�Güter�gibt,�umeine�Sache�zu�tun,�die�Allah,�dem�Erhabenen,�gefällt�und�würdeman�dann�diese�Güter�geben�und�jene�Tat�verrichten,�dann�hätteman� einen� großen� Gewinn� erzielt,� so,� wie� wenn� man� ein� paarTonscherben�gibt�und�einen�wertvollen�Edelstein�erhält.�Oder�eswäre,� als� würde� man� ein� paar� Kieselsteine� geben� und� einemverstorbenen�Geliebten�wieder�zu�Leben�verhelfen.

Die� Salât� ist� die� Mi’râdsch� der� Mu’minûn.� Die� Gaben,� dieunserem� Propheten,� möge� Allah� ihn� segnen� und� ihm� Friedenschenken,�in�der�Nacht�der�Mi’râdsch�gewährt�wurden,�kann�seineUmma� im� Diesseits� einzig� und� allein� in� der� Salât� kosten.� DieMänner� sollten� darauf� achten,� dass� sie� die� Fard-Gebete� inDschamaa�verrichten�und�bereits� zum�ersten�Takbîr�hinter�demImam�anwesend�sind.� [Es� ist�Sünde,�dass�Frauen�sowohl�um�dieSalât� in�Dschamaa�zu�verrichten,� als� auch�um�einem�Hafis�oderMawlid-Lesungen� zuzuhören,� sich� in� Moscheen� unter� Männermischen� und� vor� allem,� um� Sawâb� zu� bekommen,� zu� denDschuma-Gebeten�kommen.]

Es� ist� verpflichtend,� die� Gebete� innerhalb� ihrer� Zeiten� zuverrichten�[und�sich�auch�bewusst�zu�sein,�dass�man�sie�innerhalbihrer�Zeiten�verrichtet].

[Wenn�man�alleine� ist,� sollte�man� jede�Salât� zu�Beginn� ihrer

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Zeit� verrichten� und� das� Asr-� und� Ischâ-Gebet� gemäß� demStandpunkt� von� Imam� Abû� Hanîfa,� möge� Allah� mit� ihmbarmherzig�sein.

Je�später�die�Salât�verrichtet�wird,�desto�mehr�verringert�sichdie�Sawâb�dafür.�Die�als�mustahabb�bezeichneten�Zeiten�dienendazu,� sich� in� die� Moschee� zu� begeben,� um� dort� die� Salât� inDschamaa�zu�verrichten.�Wenn�die�Zeit�einer�Salât�abläuft,�ohnedass�sie�verrichtet�wird,�ist�dies�eine�so�große�Sünde,�wie�jemandenzu� töten.�Durch� das�Qadâ� (Nachholen)� allein�wird� diese� Sündenicht� vergeben.� Dadurch� wird� nur� die� Schuld� der� Nicht-Verrichtung� der� Salât� beglichen.� Damit� diese� Sünde� vergebenwird,�muss�man�eine�Tawba�nasûha�(umfassende�Tawba)�machenoder� einen� Hadsch� al-mabrûr� (einen� Hadsch,� während� dessenVerrichtung�keine�Sünden�begangen�werden)�unternehmen.�Diesist�im�„Ibn�Âbidîn“�aufgezeichnet.]

In�der�Salât�soll�so�viel�aus�dem�edlen�Koran�rezitiert�werden,wie� es� Sunna� ist.�Das� stille�Verharren� in� der�Rukû’� und� in� denSudschûd�muss�auf�jeden�Fall�praktiziert�werden,�denn�dies�gilt,�jenach�Ansicht,�entweder�als�Fard�oder�Wâdschib.�Wenn�man�sichaus� der� Rukû’� erhebt,� sollte� man� so� stehen,� dass� alle� Gliederentspannt�sind.�Sodann�soll�man� in�dieser�Position�ein�Weilchenverharren�und�dies�wurde�von�manchen�Gelehrten�als�eine�Fard,von� anderen� als� ein�Wâdschib�und� von�wieder� anderen� als� eineSunna�angesehen.�Genauso�verhält�es�sich�mit�dem�kurzen�Sitzenzwischen�den�beiden�Sudschûd.�Diese�beiden�Positionen�korrektdurchzuführen,� ist� wichtig� und�man� sollte� auf� jeden� Fall� daraufachten.�Die�Tasbîhât� in� der�Rukû’� und� in� den�Sudschûd� solltenmindestens�drei�Mal�gemacht�werden�und�man�sollte�diese�nichtmehr�als�sieben�und�nach�einer�anderen�Ansicht�nicht�mehr�als�elfMal�machen.�Dies� gilt� für� jene,� die� die� Salât� alleine� verrichten.Was�den�Imam�betrifft,�so�richtet�sich�dieser�nach�der�Verfassungder� Dschamaa.� Welch� Schande� ist� es� für� eine� Person,� die� beiKräften� ist� und� keine� Beschwerden� hat� und� die� Salât� alleineverrichtet,�wenn�sie�sich�auf�das�Minimum�beschränkt.�Sie�solltediese�Tasbîhât�wenigstens�fünf�Mal�sprechen.�Wenn�man�sich�zurSadschda� begibt,� sollten� die� Körperteile,� die� dem� Boden� nähersind,� zuerst� auf� den� Boden� gehen,� d.h.� erst� die� Knie,� dann� dieHände,� dann� die� Nase� und� dann� die� Stirn.� Bei� den� Knien� undHänden�platziert�man�zuerst�die� rechten�auf�dem�Boden.�Wennman�sich�aus�der�Sadschda�erhebt,�verfährt�man�umgekehrt,�d.h.,die�Stirn�wird�zuerst�vom�Boden�gehoben.�Während�des�Stehens

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schaut�man�auf�den�Platz�der�Sadschda,�in�der�Rukû’�auf�die�Füße,in�der�Sadschda�auf�die�Nasenspitze�und�im�Sitzen�auf�die�Händeoder�den�Schoß.�Das�Schauen�auf�diese�genannten�Stellen�dientdazu,�dass�man�die�Salât�gesammelt,�d.h.�konzentriert�verrichtetund�dadurch�wird�es�möglich,�dass�das�Qalb�während�der�Salât�vondiesseitigen�Gedanken�frei�wird.�Es�entsteht�Khuschû�(andächtigeEhrfurcht).�So�wurde�es�von�unserem�Propheten,�möge�Allah�ihnsegnen�und�ihm�Frieden�schenken,�überliefert.�Die�Finger�in�derRukû’�etwas�zu�spreizen�und�sie�in�den�Sudschûd�geschlossen�zuhalten,� ist� eine�Sunna.�Dies� sollte�auch�beachtet�werden.�DiesesSpreizen�oder�Schließen�sind�keine�beliebigen,�grundlosen�Taten.So�wurde�es�von�unserem�Propheten,�möge�Allah�ihn�segnen�undihm�Frieden� schenken,� überliefert� und� es� steckt� ein� Sinn� hinterdiesen�Taten.�Es�gibt�für�uns�keinen�größeren�Nutzen,�als�unseremPropheten,� Friede� sei� mit� ihm,� zu� folgen.� Alles,� was� wir� hieranführen,� soll� dazu� dienen� und� dazu� ermutigen,� das� in� Fiqh-Büchern� aufgezeichnete� Wissen� in� die� Tat� umzusetzen.� MögeAllah,� der� Erhabene,� uns� bescheren,� dass� wir� jene� Tatenverrichten,� die� im� Islam� als� „A’mâlus-sâliha“� (rechtschaffeneTaten)� bezeichnet� sind!� Möge� Er� unsere� Duâ� zu� Ehren� desSayyidul-Mursalîn,�des�besten�und�größten�unter�allen�Propheten,akzeptieren,�für�den�wir�mit�den�besten�und�vollkommensten�allererdenklichen� Segenswünsche� Frieden� wünschen� und� ebenso� fürseine�Familie�und�seine�Gefolgschaft!�Âmîn.“

Imam Rabbânî, möge Allah mit ihm barmherzig sein, sagtin seinem 69. Brief aus dem 2. Band seines „Maktûbât“:

„Hamd� (Lobpreis)� gebührt� Allah,� dem� Erhabenen!� MögenSeine� auserwählten� und� von� Ihm� geliebten�Diener� gegrüßt� seinund� möge� Friede� mit� ihnen� sein!� Euer� Brief� ist� angekommen.Daraus�verstehen�wir,�dass�unsere�Freunde�nicht�vom�wahren�Wegabgewichen� sind� und� dies� erfreut� uns� sehr.� Möge� Allah,� derErhabene,�eure�Ausgerichtetheit�und�euren�Stand�auf�dem�wahrenWeg�festigen!�Ihr�schreibt:� ‚Wir�und�die�Freunde�setzen�die�vonEuch� gegebene� Aufgabe� fort.� Die� fünf� täglichen� Gebeteverrichten� wir� in� Dschamaa� mit� 50� bis� 60� Personen.‘� Dafür� seiAllah,�der�Erhabene,�gepriesen�und�Ihm�sei�gedankt!�Was�für�einegroße�Ni’ma�ist�es,�dass�das�Qalb�mit�Allah,�dem�Erhabenen,� istund� dass� der� Körper� mit� Taten,� die� dem� islamischen� Gesetzentsprechen,�geschmückt�wird.�In�diesen�Zeiten�sind�die�meistenMenschen,�was�die�Verrichtung�der�Salât�betrifft,�nachlässig.�Sie

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achten�in�der�Salât�nicht�auf�die�Tumânîna�[also,�dass�die�Gliederin�einer�jeweiligen�Position�der�Salât�zur�Ruhe�kommen]�und�nichtauf� die� Ta’dîlul-Arkân� [also� das� stille� Verharren� in� einerjeweiligen� Position� für� die�Dauer,� in� der� ein�Mal� ‚Subhânallah‘gesagt�werden�kann].�Daher�sah�ich�mich�in�der�Not,�euch,�die�ichliebe,�auf�diesen�Punkt�aufmerksam�zu�machen.�Hört�also�gut�zu!Unser�Prophet,�möge�Allah�ihn�segnen�und�ihm�Frieden�schenken,sagte� sinngemäß:� ‚Der größte Dieb ist derjenige, der von seinerSalât stiehlt.‘ Man� fragte� ihn:� ‚O�Rasûlallah!�Wie� stiehlt� jemandvon� seinem� Gebet?‘� Er� antwortete� sinngemäß:� ‚Indem er dieRukû’ und Sudschûd nicht korrekt verrichtet.‘ Einmal� sagte� ersinngemäß:� ‚Wer in der Rukû’ und in den Sudschûd nichtinnehaltend etwas verharrt, dessen Salât akzeptiert Allah, derErhabene, nicht.‘ Einmal� sah� unser� Prophet,� möge� Allah� ihnsegnen�und�ihm�Frieden�schenken,�jemanden,�der�die�Rukû’�undSudschûd�nicht�korrekt�verrichtete,�und�sprach�zu�ihm�sinngemäß:‚Fürchtest du dich nicht davor, da du die Salât auf diese Weiseverrichtest, in einem anderen Dîn als dem des Muhammad,�Friedesei�mit�ihm,�zu sterben?‘ Er�sagte�auch�sinngemäß:�‚Wenn jemandvon euch die Salât verrichtet und dabei sich nicht ganz aus derRukû’ erhebt und aufrecht zum Stehen kommt, so dass alle seineGlieder an ihren Plätzen zur Ruhe kommen, dessen Salât ist nichtvollständig.‘ Ein�anderes�Mal� sagte� er� sinngemäß:� ‚Solange manzwischen den beiden Sudschûd nicht aufrecht sitzt, ist die Salâtnicht vollständig.‘ Eines�Tages�sah�unser�Prophet,�möge�Allah�ihnsegnen�und�ihm�Frieden�schenken,�dass�jemand�beim�Verrichtender�Salât�nicht�die�Regeln�(Ahkâm)�und�Grundlagen�(Arkân)�derSalât�befolgte,�beim�Aufrichten�aus�der�Rukû’�nicht�aufrecht� imStehen� verharrte� und� zwischen� den� beiden� Sudschûd� nicht� dieSitzposition�einnahm.�Darauf�sprach�er�zu�diesem�Mann�und�sagtesinngemäß:� ‚Wenn du deine Gebete auf diese Weise verrichtendstirbst, wird man dich am Tag des Gerichts nicht zu meiner Umma(Gemeinschaft) zählen.‘ Bei� einer� anderen�Gelegenheit� sagte� ersinngemäß:� ‚Wenn du in diesem Zustand stirbst, dann stirbst dunicht im Dîn Muhammads,� Friede� sei� mit� ihm.‘� Abû� Hurayra,möge�Allah�mit�ihm�zufrieden�sein,�sagte:�‚Derjenige,�der�60�Jahrelang� alle� seine� Gebete� verrichtet� und� von� dem� dennoch� keineinziges� angenommen� wird,� ist� jener,� der� seine� Rukû’� undSudschûd�nicht�korrekt�macht.‘�Zayd�ibn�Wahb,�möge�Allah�mitihm� barmherzig� sein,� sah,� dass� jemand� bei� der� Verrichtung� derSalât�die�Rukû’�und�Sudschûd�nicht�korrekt�machte.�Er�rief�ihn�zusich� und� fragte,� wie� lange� er� schon� so� bete.� Als� der� Mann

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antwortete,�dass�er�seit�40�Jahren�so�bete,�sagte�er�ihm,�dass�er�40Jahre� lang� keine� Salât� verrichtet� habe� und� wenn� er� in� diesemZustand� stirbt,� er� nicht� in� der� Sunna� [also� im� Dîn]� vonMuhammad,�möge�Allah� ihn�segnen�und� ihm�Frieden�schenken,sterben�würde.

Im�‚Awsât‘�von�Tabarânî,�möge�Allah�mit�ihm�barmherzig�sein,ist�aufgezeichnet:�‚Wenn�ein�Mu’min�seine�Salât�schön�verrichtet,die�Rukû’�und�Sudschûd�korrekt�macht,�dann�freut�sich�jene�Salâtund� wird� lichtvoll.� Die� Engel� tragen� jene� Salât� zum� Himmelempor.� Jene� Salât� spricht� gute� Bittgebete� für� den,� der� sieverrichtet� hat,� und� sagt:� ‚So,� wie� du� mich� davor� bewahrt� hast,fehlerhaft�zu�sein,�so�möge�Allah,�der�Erhabene,�dich�beschützen.‘Wenn�die�Salât�nicht�schön�verrichtet�wird,�dann�wird�sie�dunkel.Die�Engel�ekeln�sich�vor�einer�solchen�Salât�und�heben�sie�nichtzum�Himmel� empor.� Jene� Salât� macht� schlechte� Bittgebete� fürden,�der�sie�verrichtete.�Sie�spricht:�‚Du�hast�mich�verschwendet,mich� in� etwas� Schlechtes� verwandelt� und� so� möge� Allah,� derErhabene,� dich� Verlust� erleiden� lassen.‘� Daher� muss� man� sichbemühen,� die� Salât� korrekt� zu� verrichten,� die� Ta’dîlul-Arkânkorrekt�durchzuführen�und�ebenso�die�Rukû’,�Sudschûd,�Qawma[das� Stehen� nach� dem� sich-Aufrichten� aus� der� Rukû’]� undDschalsa� [das� Sitzen� zwischen� den� Sudschûd]� korrekt� zuverrichten.� Wenn� man� Andere� sieht,� die� diese� Sachen� nichtkorrekt� verrichten,� sollte� man� sie� darauf� aufmerksam� machen.Man� sollte� seinen�muslimischen�Geschwistern� helfen,� ihre� Salâtkorrekt�zu�verrichten.�Man�sollte�dabei�helfen,�dass�die�Tumânînaund�die�Ta’dîlul-Arkân�zur�Gewohnheit�werden.�Leider�beraubensich�viele�Muslime�der�Ehre�der�Verrichtung�dieser�Handlungen.Sie�bringen�sich�um�diese�Ni’ma�(Gabe).�Es�ist�sehr�wichtig,�dieseHandlungen� in� den� Vordergrund� zu� bringen.� Unser� Prophet,möge� Allah� ihn� segnen� und� ihm� Frieden� schenken,� sagtesinngemäß:� ‚Wer eine meiner vergessenen Sunan wiederbelebt,bekommt die Sawâb von 100 Schuhadâ.‘

Man�sollte�auch�darauf�achten,�dass�die�Gebetsreihen�geradesind,�wenn�man�die�Salât�in�Dschamaa�verrichtet.�Man�sollte�sichnicht�etwas�vor�oder�etwas�hinter�die�Gebetsreihe�stellen.�Alle�ineiner� jeweiligen� Reihe� sollten� darauf� achten,� dass� sie� auf� einerLinie� stehen.� Unser� Prophet,� möge� Allah� ihn� segnen� und� ihmFrieden� schenken,� pflegte� zuerst� die� Gebetsreihen� auszurichtenund�dann�erst�die�Salât�zu�verrichten�und�sagte�sinngemäß:� ‚DieGebetsreihen gerade zu machen, ist ein Teil der Salât.‘ O�mein

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Herr!� Beschere� uns� von� Deinem� unendlichen� Schatz� derBarmherzigkeit!�Bringe�niemanden�von�uns�vom�geraden�Weg�ab!

Wenn ein Muslim in der Dunyâ und in der Âkhira glücklich zusein wünscht, soll er sich diese drei Eigenschaften aneignen:

Keine�Erwartungen�an�die�Geschöpfe�zu�haben.�Keine�Ghiyba(üble�Nachrede)�über�Muslime� [und�Kâfirûn,� die� einen�Zimma-Vertrag� haben;� und� auch� dann� nicht,� wenn� diese� bereitsverstorben�sind]�zu�betreiben.�Sich�nichts�an-�und�zuzueignen,�wasdas�Haq�(Recht)�eines�Anderen�ist.

DIE GEHEIMNISSE IN DER SALÂT

Imam� Rabbânî,� möge� Allah� sein� Geheimnis� segnen,� sagt� inseinem�304.�Brief�aus�dem�1.�Band�seines�„Maktûbât“:

Nach�dem�Hamd�für�Allah,�den�Erhabenen,�und�Salawât� fürunseren� Propheten,� möge� Allah� ihn� segnen� und� ihm� Friedenschenken,�spreche�ich�Bittgebete�darum,�dass�ihr�das�ewige�Glückerlangt.�In�vielen�Versen�verkündet�Allah,�der�Erhabene,�dass�dieMu’minûn,�die�rechtschaffen�handeln,� in�die�Dschanna�eingehenwerden.� Was� aber� sind� diese� „A’mâlus-sâliha“� (rechtschaffeneTaten)?�Meint�dies�alle�guten�Taten�oder�einige�von�ihnen?�Wenndamit� alle� möglichen� guten� Taten� gemeint� wären,� dann� wäreniemand�dazu� in� der�Lage.�Wenn�damit� einige� der� guten�Tatengemeint�sind,�welche�sind�sie�dann?�Schließlich�verkündete�Allah,der�Erhabene,�in�Seiner�Güte,�dass�mit�rechtschaffenen�Taten�diefünf� Pfeiler� des� Islam� gemeint� sind.� Wenn� jemand� diese� fünfPfeiler� des� Islam� gebührend� und� fehlerfrei� durchführt,� dannbesteht� starke� Hoffnung,� dass� diese� Person� vom� Dschahannamerrettet� wird.� Denn� diese� Taten� sind� in� ihrem� Grunderechtschaffene� Taten� und� bewahren� den�Menschen� vor� Sündenund�davor,� Schlechtes� zu� tun.�Denn� es� heißt� im� edlen�Koran� inVers� 45� der� Sure� „al-Ankabût“� sinngemäß:� ‚Die korrektverrichtete Salât bewahrt den Menschen davor, schmutzige,hässliche Sachen zu tun.‘ Wenn�es�jemandem�vergönnt�ist,�die�fünfPfeiler� des� Islam� zu� erfüllen,� dann� hat� er� damit� für� alle�Gabengedankt.�Denn�Allah,� der�Erhabene,� verkündet� in�Vers� 146�derSure� „an-Nisâ“� sinngemäß:� ‚Wenn ihr Iman habt und dankbarseid, werde Ich euch nicht strafen.‘ Also�muss�man�mit�Leib�undSeele�versuchen,�die�fünf�Pfeiler�des�Islam�zu�erfüllen.

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Der�wichtigste�dieser�fünf�Pfeiler�ist�die�Salât,�denn�sie�ist�dieSäule�des�Islam.�Man�muss�versuchen,�die�Salât�so�zu�verrichten,dass� man� nicht� mal� einen� ihrer� Âdâb� auslässt.� Wenn� die� Salâtvollständig� und� korrekt� verrichtet� wird,� ist� damit� dasgrundsätzliche�und�wichtigste�Fundament�des�Islam�gelegt.�Dannhat�man�das�feste�Seil�ergriffen,�das�vor�dem�Dschahannam�rettet.Möge�Allah,�der�Erhabene,�uns�allen�gönnen,�die�Salât�korrekt�zuverrichten!

Das�Sprechen�des�Takbîr� zu�Beginn�der�Salât�bedeutet,�dassman�bestätigt,�dass�Allah,�der�Erhabene,�nicht�auf�die�Anbetungder� Geschöpfe� angewiesen� ist,� dass� Er� in� keinerlei� Hinsichtbedürftig�ist�und�dass�die�Salât�der�Menschen�Ihm�keinen�Nutzenverschafft.�Die�Takbîre� in�der�Salât� selbst� zeigen,�dass�wir�nichtwürdig� und� nicht� in� der� Lage� sind,� Allah,� den� Erhabenen,� soanzubeten,� wie� es� Ihm� gebührt.� Da� in� den� Tasbîhât,� die� in� derRukû’�gemacht�werden,�auch�diese�Bedeutung�steckt,�wurde�nachder�Rukû’�kein�Takbîr�angeordnet.�Aber�ein�Takbîr�wurde�nachjeder�Sadschda�angeordnet,�denn�die�Sadschda�ist�der�Gipfel�derTawâdu’�(Demut)�und�Erniedrigung�und�wenn�man�dies�tut,�denktman,� man� hätte� die� Ibâda� gebührend,� vollständig� durchgeführt.Um� sich� vor� einem� solchen� Gedanken� zu� schützen,� wurdeangeordnet,� d.h.� es� ist� Sunna,� dass� man,� wenn� man� sich� zurSadschda� begibt� und� wieder� aufrichtet,� Takbîr� spricht� und� dassman�in�den�Tasbîhât�in�der�Sadschda�‚A’lâ‘�sagt.

Da�die�Salât�die�Mi’râdsch�des�Mu’min�ist,�wurde�angeordnet,zum� Ende� der� Salât� jene�Worte� zu� sprechen,� mit� denen� unserMeister,� der� Prophet,� möge�Allah� ihn� segnen� und� ihm� Friedenschenken,� in� der�Nacht� der�Mi’râdsch� beehrt�wurde�und�die� als‚Tahiyyât‘� bekannt� sind.�Sodann� sollte�der�Betende�die�Salât� zuseiner�Mi’râdsch�machen� und� das�Äußerste� der�Nähe� zu�Allah,dem�Erhabenen,�in�seiner�Salât�suchen.

Unser�Prophet,�Friede�sei�mit�ihm,�sagte�sinngemäß:�‚Währender die Salât verrichtet, ist der Mensch seinem Herrn am nächsten.‘Wenn� jemand� die� Salât� verrichtet,� dann� spricht� er� mit� seinemHerrn,� fleht� Ihn� an� und� erkennt� Seine� Größe� und,� dass� allesandere�als�Er�nichts�und�nichtig�ist.�Da�aus�diesen�Gründen�in�derSalât�Zustände�der�Angst,�des�Erschauerns�und�des�Erschreckenseintreten�können,�wurde�angeordnet,�dass�man�die�Salât�mit�demzweimaligen�‚Salâm-Gruß‘�beendet,�damit�der�Betende�Trost�undRuhe�findet.

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Unser� Prophet,� möge� Allah� ihn� segnen� und� ihm� Friedenschenken,� gebot� in� einem� ehrwürdigen� Hadith� sinngemäß� dasSprechen�von:�„33 Mal ‚Tasbîh‘, 33 Mal ‚Tahmîd‘, 33 Mal ‚Takbîr‘und ein Mal ‚Tahlîl‘ nach dem Fard-Gebet“. Der�Grund�ist,�dassmit�dem�‚Tasbîh‘�Mängel�in�der�Salât�ausgeglichen�werden.�Mandrückt� damit� auch� aus,� dass� man� nicht� in� der� Lage� war,� einegebührende,�vollkommene�Ibâda�zu�verrichten.�Mit�dem�‚Tahmîd‘drückt�man�aus,�dass�die�Ehre,�die�Salât�verrichtet�zu�haben,�mitder�Hilfe�Allahs,�des�Erhabenen,�und�Seinem�Bestimmen�erlangtwurde� und� man� bedankt� sich� für� dieses� große� Geschenk� mit‚Hamd‘.� Mit� dem� ‚Takbîr‘� drückt� man� aus,� dass� es� niemandenaußer�Ihm�gibt,�der�der�Anbetung�würdig�ist.

Wenn�dann�die�Mängel�einer�Salât,�die�alle�ihre�Bedingungenund�Âdâb�möglichst�erfüllend�verrichtet�wurde,�ausgeglichen�sind,man�dafür�gedankt�hat,�dass�einem�die�Salât�ermöglicht�wurde�undausgedrückt�hat,�dass�sonst�niemand�das�Recht�hat,�angebetet�zuwerden�und�dies�mit�dem�Spruch�des�Tawhîd�(Kalimatut-Tawhîd)beendet,�während�man� es� rein� und� aufrichtig� im�Qalb�bestätigt,mag�es�sein,�dass�eine�solche�Salât�angenommen�wird.�Dann�zähltein� solcher�Betender� zu� denen,� die� die� Salât�wirklich� verrichtethaben�und�errettet�werden.�O�mein�Herr!�Lasse�uns�zu�Ehren�deshöchsten�aller�Propheten,�Friede�sei�mit�ihm�und�mit�ihnen�allen,von� jenen� glücklichen� Dienern� sein,� die� die� Salât� wirklichverrichten�und�errettet�werden!�Âmîn.“

Imam Muhammad Ma’sûm, möge Allah mit ihmbarmherzig sein, schreibt im 11. Brief aus dem 2. Band

seines „Maktûbât“:

„Allah,� der� Erhabene,� hat� die� Menschen� nicht� herrenlosgelassen.�Er�hat�ihnen�nicht�erlaubt,�zu�tun,�was�auch�immer�ihnenbeliebt.�Er�wünscht�nicht,�dass�sie�den�Begierden�ihrer�Nafs�undihren� tierischen� Lüsten� folgen,� dabei� ungezügelt� undorientierungslos�sind�und�sich�so�ins�Unglück�stürzen.�Er�hat�ihnengezeigt,�wie�sie� ihre�Begierden�und�Lüste�nutzen�können,�um� inRuhe�und�Frieden�zu�leben�und�um�das�ewige�Glück�zu�erlangenund� hat� ihnen� geboten,� jene� nützlichen� Sachen� zu� tun,� die� zumGlück�in�der�Dunyâ�und�in�der�Âkhira�führen.

Er�hat�ihnen�verboten,�zu�tun,�was�schädlich�ist.�Diese�Geboteund� Verbote� werden� ‚Ahkâmul-Islâmiyya‘� (islamisches� Gesetz)genannt.� Wer� im� Diesseits� in� Frieden� leben� und� glücklich� seinmöchte,�muss�dem�Islam�folgen.�Er�muss�die�Begierden�und�Lüste

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seiner�Nafs,�die�im�Islam�verboten�sind,�überwinden.�Wenn�er�demIslam� nicht� folgt,� dann� zieht� er� den� Zorn� seines� Herrn,� seinesSchöpfers�auf�sich�und�verdient�Seine�Strafe.�Wer�dem�islamischenGesetz�folgt,�wird,�sei�er�Muslim�oder�Kâfir,�im�Diesseits�glücklich.Sein�Herr�hilft� ihm�dabei.�Das�Diesseits� ist�ein�Acker.�Wer�stattden� Acker� zu� bestellen� das� Saatgut� verzehrt� und� sich� demVergnügen� und� der� Muße� hingibt,� der� beraubt� sich� nicht� nurseiner�diesseitigen�Ernte,�sondern�dadurch,�dass�er�das�diesseitigeLeben�damit�verbringt,�indem�er�vergängliches�Vergnügen�und�dieBegierden� der�Nafs� zügellos� und� orientierungslos� verfolgt,� auchaller�ewigen�Gaben�und�endlosem�Genuss�in�der�Âkhira.�Das�istkein�Zustand,�den�jemand,�der�bei�Verstand�ist,�akzeptieren�kann.Er� kann� das� Erlangen� von� vergänglichem� Vergnügen� aufschädliche� Weise,� das� dazu� führt,� ewigen� Genusses� beraubt� zuwerden,� nicht� bevorzugen.� [Allah,� der� Erhabene,� hat� keineneinzigen� weltlichen� Genuss,� der� der� Nafs� gefällt,� verboten,sondern�erlaubt,�dass�diese�den�Richtlinien�im�Islam�gemäß,�d.h.ohne�schädliche�Wirkung,�genutzt�werden.]�Diese�Befolgung�desIslam�geschieht�dadurch,�dass�man�zuerst�der�Aqîda�entsprechendglaubt,� die� die� Gelehrten� der� ‚Ahlus-Sunna‘� von� den� edlenGefährten�gelernt�und�aus�dem�edlen�Koran�und�den�ehrwürdigenHadithen�verstanden�haben�und�dass�man�dann�lernt,�was�harâmist� und� davon� Abstand� nimmt� und� lernt,� was� die� Farâid� desMuslims� sind� und� diese� erfüllt.� So� zu� handeln� wird� ‚Ibâda‘genannt.� Die� Vermeidung� dessen,� was� harâm� ist,� wird� ‚Taqwâ‘genannt.

Die� Befolgung� der� Ahkâmul-Islâmiyya� und� dabei� Niyya(Absicht)� zu� fassen,� wird� „Ibâda“� genannt.� Die� Gebote� undVerbote� Allahs,� des� Erhabenen,� werden� ‚Ahkâmul-Islâmiyya‘(islamisches�Gesetz)�oder�‚Ahkâmul-Ilâhiyya‘�(göttliches�Gesetz)genannt.� Die� Gebote� heißen� ‚Fard‘� und� die� Verbote� heißen‚Harâm‘.� Die� wertvollste� aller� Ibâdât� und� der� Hauptpfeiler� desIslam�ist�das�Verrichten�der�täglichen�fünf�Gebete.�[Salât�bedeutetdas�Stehen,�während�man�zur�Kibla�gewandt�ist,�dabei�die�Fâtiharezitiert,� dass� man� sich� in� Richtung� Kibla� verbeugt� und� sich� inRichtung� Kibla� niederwirft� und� den� Kopf� auf� den� Boden� legt.Wenn� diese� Grundpositionen� nicht� in� Richtung� Kibla� gewandtverrichtet� werden,� ist� die�Handlung� keine� Salât.]�Wer� die� Salâtverrichtet,� der� ist� ein�Muslim.�Wer�die�Salât� nicht� verrichtet,� istentweder� ein� Muslim� oder� ein� Kâfir.� Die� Nähe� zu� Allah,� demErhabenen,� [d.h.� der� Zustand,� dass� man� von� Allah,� demErhabenen,�geliebt�wird,]�wird�selten�durch�andere�Ibâdât�als�die

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Salât� erlangt.� Die� fünf� täglichen� Gebete� sollten� innerlichgesammelt�[d.h.�alle�Gedanken�an�Weltliches�hinter�sich�lassend]in� Dschamaa,� die� Ta’dîlul-Arkân� beachtend,� mit� vorhergehendsorgfältig� verrichtetem�Wudû’� und� in� den�Zeiten,� in� denen� ihreVerrichtung� mustahabb� ist,� verrichtet� werden.� Wenn� man� dieSalât� verrichtet,� werden� die� Schleier� zwischen� Allah,� demErhabenen,� und� dem� Diener� entfernt.� Wer� die� täglichen� fünfGebete�verrichtet,�wird,�gleich�einer�Person,�die�sich�täglich�fünfMal� wäscht,� von� seinen� Sünden� bereinigt.� Wer� täglich� die� fünfGebete�korrekt�verrichtet,�erhält�die�Sawâb�von�100�Schuhadâ.

Die� Zakat� von� Handelsgütern� und� Tieren,� die� auf� Weidengrasen� [und� von� Ernten� und� Papiergeld� und� vergebenenDarlehen]� sollte�willig� an� die� dafür� ausgezeichneten�Kategoriengegeben� werden.� Besitz,� dessen� Zakat� ausgehändigt� wird,verringert�sich�nicht.�Besitz,�dessen�Zakat�nicht�ausgehändigt�wird,wird� zu� Feuer� im� Dschahannam.� Allah,� der� Erhabene,� hat� ausSeiner�Barmherzigkeit�geboten,�dass�von�überschüssigem�Besitz,der�eine�bestimmte,�„Nisâb“�genannte�Mindestmenge�erreicht�hatund� worüber� ein� Jahr� vergangen� ist,� Zakat� gezahlt� wird.� Es� istAllah,�der�Erhabene,�der� sowohl�das�Leben�als�auch�den�Besitzgibt.�Hätte�Er�geboten,�dass�man�alles�Leben�und�allen�Besitz�gibt,dann�hätten�jene,�die�Ihn�lieben�und�verehren,�auch�dies�sogleichgetan.

Im�geehrten�Monat�Ramadan�sollte�man�gerne�fasten,�weil�esein�Gebot�Allahs,�des�Erhabenen,�ist.�Den�Hunger�und�den�Durstwährend�dieses�Fastens�sollte�man�als�Glück�erfahren.

Das�Gebäude�des�Islam�ruht�auf�fünf�Pfeilern:�Der�erste�ist�dasAussprechen�des�Spruchs:�‚Asch-hadu�an�lâ�ilâha�illallah,�wa�asch-hadu�anna�Muhammadan�abduhu�wa�rasûluhu‘�(‚Ich�bezeuge,�dasses�keinen�Gott�gibt�außer�Allah�und�ich�bezeuge,�dass�MuhammadSein�Diener�und�Sein�Prophet�ist‘)�und�dass�man�seine�Bedeutungkennt� und� daran� glaubt.�Diesen� Spruch� nennt�man� „Schahâda“(Glaubensbekenntnis).�Die�anderen�vier�sind:�die�Salât,�die�Zakat,das� Fasten� und� der� Hadsch.� Wenn� einer� dieser� Pfeiler� nichtkorrekt� ist,�d.h.�nicht�etabliert� ist,�dann� ist�auch�sein�Islam�nichtkorrekt.�Nach�der�Ausrichtung�der�Aqîda�und�der�Befolgung�desIslam�sollte�man�auf�dem�Weg�der�‚hohen�Sûfiyya‘�voranschreiten.Die�Ma’rifa�(Wissen�von/über�Allah)�ergibt�sich�auf�diesem�Weg,wie� auch� die�Befreiung� von� den�Begierden� der�Nafs.�Wie� kannjemand,�der�seinen�Herrn�nicht�kennt,�leben�und�in�Frieden�sein?Um� auf� diesen� Weg� Wissen� zu� erlangen,� ist� ‚Fanâ� bil-ma’rûf‘

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erforderlich.� Das� bedeutet,� dass� man� alles� andere-als-Allahvergisst,� so� auch� sich� selbst.�Wer� sich� selbst� als� existent� erfährt,kann�keine�Ma’rifa�erlangen.�‚Fanâ‘�und�‚Baqâ‘�(ein�andauernderZustand,� in� dem� einzig� und� allein� an� Allah,� den� Erhabenen,gedacht�wird)�sind�Sachen,�die�im�Gewissen,�im�Qalb�geschehen.Sie� können� nicht� durch� Erklärung� und� Erzählung� verstandenwerden.� Wer� nicht� die� Ni’ma� der� Ma’rifa� erlangt� hat,� sollteimmerzu�danach�streben.�Er�sollte�sich�nicht�mit�Sachen�abgeben,die� zu� verachten� man� angewiesen� ist� oder� mit� Sachen,� dievergänglich�sind.

DUÂ NACH DER SALÂT:

Al-hamdu� lillâhi� Rabbil-âlamîn.� As-salâtu� was-salâmu� alâRasûlina�Muhammadin�wa�Âlihî�wa�Sahbihî�adschma’în.�O�meinHerr!�Nimm�die�Salât,�die�ich�verrichtete,�an!�Mache�mein�Endeund�mein�Schicksal�gut.�Vergönne�mir,�dass�ich�bei�meinem�letztenAtemzug� den� Spruch� des� Tawhîd� (Kalimatut-Tawhîd)� spreche.Verzeihe� meinen� verstorbenen� Ahnen� und� vergib� ihnen.Allahummaghfir� warham� wa� anta� khayrur-râhimîn.� Tawaffanîmusliman� wa� alhiqnî� bis-sâlihîn.� Allahummaghfir-lî� wa� li-wâlidayya�wa�li-ustâdhiyya�wa�lil-mu’minîna�wal-mu’minât�yawmayaqûmul-hisâb.�O�mein�Herr!�Beschütze�mich�vor�dem�Übel�desSchaitans,� vor� dem� Übel� von� Feinden� und� dem� Übel� meinerniederen�Nafs,� die�das�Schlechte�wünscht!�Fülle�mein�Heim�mitGutem�und�beschere�uns�halâl�und�gesegneten�Rizq�(Versorgung)!Beschere�allen�Muslimen�Frieden�und�Sicherheit!

Zerstöre� die� Feinde� des� Islam� und� mache� sie� hilflos� undkraftlos!� Hilf� den� Muslimen,� die� sich� im� Dschihad� gegen� dieKâfirûn� befinden,�mit�Deinem� göttlichen� Beistand!�Allahummainnaka�afuwwun�karîmun,�tuhibbul-afwa,�fa’fu�annî.�O�mein�Herr!Gib�unseren�Kranken�Genesung�und�unseren�Leidenden�Heilung!Allahumma� innî� as-alukas-sihhata� wal-âfiyata� wal-amânata� wahusnal-khulqi� war-ridâa� bil-qadari,� bi-rahmatika� yâ� arhamar-râhimîn.� Beschere� meinen� Eltern,� meinen� Kindern,� meinenVerwandten� und� allen� meinen� Lieben� und� allen� meinenmuslimischen� Geschwistern� ein� Leben� voll� des� Guten,� einenschönen� Charakter,� gesunden� Verstand,� Gesundheit� undWohlbefinden,�Vernunft�und�Rechtleitung�und�Ausgerichtetheit,o� mein� Herr!� Âmîn.� Wal-hamdu� lillâhi� Rabbil-âlamîn.� Undanschließend� spricht�man� die�Duâ� „Allahumma� salli� alâ...“,� die

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Duâ� „Alllahumma� bârik� alâ...“,� die�Duâ� „Allahumma�Rabbanââtinâ...“� und� schließlich:� Wal-hamdu� lillâhi� Rabbil-âlamîn.Astaghfirullah,� astaghfirullah,� astaghfirullah,� astaghfirullah� al-azîm,� al-karîm,� alladhî� lâ� ilâha� illâ� huwal-hayyal-qayyûma� waatûbu�ilayh.

KLARSTELLUNG: Bedingungen, damit Bittgebete (Duâ)erhört und erfüllt werden.

1.�Muslim�sein.

2.�Der�Aqîda�der�Ahlus-Sunna� folgen.�Dafür�muss�man�eineder�vier�Rechtsschulen�wählen�und�sie�befolgen.

3.�Die�Farâid�verrichten.�Man�muss�versäumte,�nachzuholendeGebete�anstelle�von�Gebeten�in�der�Nacht�und�auch�anstelle�vonSunna-Gebeten�so�umgehend�wie�möglich�nachholen.

Wenn� jemand� noch� Qadâ-Gebete� hat,� dessen� Sunna-� undNâfila-Gebete� und� Bittgebete� werden� nicht� angenommen.� Dasbedeutet,�dass�man�auch�dann,�wenn�sie�gültig�sind,�keine�Sawâb�fürsie�bekommt.�Der�Schaitan�versucht�die�Muslime�zu�täuschen�undsie� von� dem,� was� fard� ist,� abzulenken� und� ermuntert� sie� zu� denSunan� und� Nawâfil.� Man� sollte,� wissend,� dass� eine� jeweiligeGebetszeit�eingetreten�ist,�die�Salât�zu�Beginn�ihrer�Zeit�verrichten.

4.� Man� muss� sich� vor� den� Mahârim� hüten.� WessenLebensunterhalt�halâl�ist,�dessen�Bittgebete�werden�erhört.

5.�Man� sollte� einen� der� edlen�Awliyâ� sich� zum�Mittel� seinerDuâ�machen.

Ahmad�Zâhid,�einer�der�indischen�Gelehrten,�möge�Allah�mitihm� barmherzig� sein,� sagt� im� 54.� Kapitel� seines� auf� Persischverfassten� Buches� „Targhîbus-Salât“:� „In� einem� ehrwürdigenHadith� heißt� es� sinngemäß:� ‚Damit der Duâ entsprochen wird,müssen zwei Sachen beachtet werden: Erstens muss die Duâ mitIkhlâs gemacht werden. Zweitens müssen die Bekleidung und dasEssen halâl sein. Wenn sich im Zimmer des Mu’min auch nur einFaden befindet, der harâm ist, wird die Duâ, die er dort macht,nicht erhört.’“ Ikhlâs� bedeutet,� dass�man� an� nichts�Anderes� alsAllah,�den�Erhabenen,�denkt�und�seinen�Wunsch�einzig�und�alleinvon�Ihm�erbittet.�Aus�diesen�Gründen�muss�man�das�Iman�haben,das� die� Gelehrten� der� Ahlus-Sunna� überliefert� haben,� dasislamische�Gesetz�befolgen,�keine�Haq�(Rechte)�Anderer�auf�sichladen�und�die�täglichen�fünf�Gebete�verrichten.

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DIE DUÂ ZUR ERNEUERUNG BZW.AUFFRISCHUNG DES IMANS

O�mein�Herr!�Ich�bedauere�und�bereue�alles,�was�ich�bis�jetztder� korrekten� Aqîda� zuwider,� alles,� was� Bid’a� und� Sündebedeutet,� gesagt,� gehört,� gesehen�und�getan�haben�mag�und�binentschlossen� und� trachte� danach,� nicht� wieder� derart� falsch� zuglauben�und�zu�handeln.�Der�erste�der�Propheten�ist�Âdam,�Friedesei�mit�ihm,�und�der�letzte�ist�unser�geliebter�Prophet�Muhammad,Friede�sei�mit�ihm.�Ich�glaube�an�diese�zwei�Propheten�und�an�allePropheten,� die� zwischen� diesen� beiden� von� Allah,� demErhabenen,�gesandt�wurden.�Ich�bestätige,�dass�sie�alle�wahrhaftigund�treu�sind�und�dass�alles,�was�sie�verkündeten,�die�Wahrheit�ist.Âmantu�billah�wa�bi-mâ�dschâa�min� indillah�alâ�murâdillah.�Waâmantu� bi-rasûlillah� wa� bi-mâ� dschâa� min� indi� rasûlillah� alâmurâdi�rasûlillah.�Âmantu�billâhi�wa�Malâikatihi�wa�Kutubihi�waRusulihi� wal-Yawmil-âkhiri� wa� bil-Qadari� khayrihi� wa� scharrihiminallâhi�ta’âlâ,�wal-Ba’thu�ba’dal-Mawti�haqqun.�Asch-hadu�anlâ� ilâha� illallah,� wa� asch-hadu� anna� Muhammadan� abduhu� warasûluh.�

IN DER SALÂT VERBORGENE WEISHEITEN(Die Salât und unsere Gesundheit)

Der�Muslim�verrichtet�die�Salât,�weil�sie�ein�Gebot�Allahs,�desErhabenen,�ist.�In�allen�Geboten�unseres�Herrn�sind�viele�Nutzenund�Weisheiten�verborgen.�Genauso�sind�zweifellos�viele�Schädenin�allem,�was�Er�verboten�hat.�Einige�dieser�Nutzen�und�Schädensind� heute� auch� durch�Mediziner� festgestellt� worden.� In� keineranderen�Religion�oder�keinem�Denksystem�wird�der�Gesundheitso� viel� Bedeutung� beigemessen� wie� im� Islam.� Im� Islam� wirdgeboten,�dass�wir�die�höchste�der� Ibâdât,�die�Salât,�bis�an�unserLebensende�verrichten.�Wer�die�Salât�verrichtet,�wird�sicher�auchvon� jenen� Nutzen� profitieren,� die� die� körperliche� Gesundheitfördern.�Einige�dieser�Nutzen�für�die�Gesundheit,�die�in�der�Salâtliegen,�sind�folgende:

1.� Da� die� Bewegungen� während� der� Salât� gemächlichverrichtet�werden,� strengen� sie� das�Qalb� nicht� an� und�da� sie� zuverschiedenen�Zeiten�des�Tages�verrichtet�werden,�halten�sie�denMenschen�stets�körperlich�fit.

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2.�Wenn�man� täglich�bis�zu�80�Mal�den�Kopf�auf�den�Bodenlegt,�wird�das�Gehirn�regelmäßig�mit�viel�Blut�versorgt.�Dadurchwerden� die� Gehirnzellen� besser� versorgt� und� man� findetGedächtnisschwäche�und�Persönlichkeitsstörungen�unter�Leuten,die�die�Salât�verrichten,�viel�seltener.�Solche�Menschen�leben�eingesünderes� Leben.� Sie� leiden� nicht� an� sogenannter� senilerDemenz.

3.�Auch�die�Augen�von�Betenden�werden�durch�das�Verbeugenund�Erheben�stärker�durchblutet.�

Dadurch�entsteht�kein�Überdruck�im�Auge�und�die�Flüssigkeitim�vorderen�Bereich�des�Auges�wird�ständig�erneuert.�So�wird�dasAuge�vor�Krankheiten�wie�Katarakt�und�Glaukom�geschützt.

4.�Die�isometrischen�Bewegungen�in�der�Salât�sorgen�für�einegute�Vermischung� der�Nahrung� im�Magen,� für� einen� leichterenFluss�des�Gallensaftes�und�somit�dafür,�dass�keine�Stauung�in�derGalle� stattfindet,� dass� die� Enzyme� in� der� Bauchspeicheldrüseleichter� entleert� werden� und� dass� Darmverstopfungen� leichterbeseitigt� werden.� Sie� sorgen� auch� dafür,� dass� die� Nieren� undHarnwege�in�Bewegung�sind�und�dadurch�Steinbildung�verhindertwird�und�die�Harnblase�leichter�entleert�wird.

5.� Durch� die� rhythmischen� Bewegungen� während� derVerrichtung� der� täglichen� fünf� Gebete� werden� Muskeln� undGelenke� bewegt,� die� sonst� im� Alltag� nicht� viel� oder� gar� nichtbewegt�werden�und�somit�werden�z.B.�der�Arthritis,�der�Gicht�undMuskelverspannungen�vorgebeugt.

6.�Für�die�Gesundheit�des�Körpers�ist�die�körperliche�Hygieneunverzichtbar.�Das�Wudû’�und�der�Ghusl� sind� sowohl�physischeals�auch�geistige�Reinigung.�Die�Salât�ist�die�Reinheit�selbst.�Dennohne�physische�und�geistige�Reinheit�kann�es�keine�Salât�geben.Das� Wudû’� und� der� Ghusl� sorgen� für� körperliche� Reinheit.Jemand,� der� seiner� Verpflichtung,� die� Ibâda� zu� erfüllen,nachkommt,�erholt�und�reinigt�sich�geistig.

7.� In� der� vorbeugenden� Medizin� sind� regelmäßige,� zubestimmten�Zeiten�durchgeführte�Bewegungen�sehr�wichtig.�DieGebetszeiten�sind�die�besten�Zeiten,�um�die�Blutzirkulation�unddie�Atmung�zu�beleben.

8.�Der�wichtigste�Faktor�bei�der�Regulierung�der�Schlafphasensind� die� Gebete.� Die� statische,� elektrische� Ladung,� die� sich� imKörper�ansammelt,�wird�während�der�Sadschda�entladen�und�der

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Körper�erlangt�dadurch�wieder�seine�Frische.

Um� von� diesen� Nutzen� der� Salât� zu� profitieren,� muss� man,neben� der� Verrichtung� der� Salât� zu� ihren� Zeiten,� auch� auf� diekörperliche�Reinheit�achten�und�darauf,�dass�man�nicht�zu�viel�isstund�dass�die�eingenommene�Nahrung�rein�und�halâl�ist.

Weltlicher Besitz, Silber und Gold sind niemandem bleibend,Die Kunst ist, ein verdorbenes Qalb zu heilen.

Siebter Teil

Wiedergutmachung von versäumtenGebeten durch Abfindung

(Isqât und Dawr für Verstorbene)

Im� „Nûrul-Izâh“;� in� der� Erklärung� zum� „Tahtâwî“;� im„Halabî“;� im� „Durrul-Mukhtâr“ zum� Ende� des� Kapitels� überQadâ-Gebete;� im� „Multakâ“;� im� „Durrul-Muntakâ“;� im„Wiqâya“;� im� „Durar“;� im� „Dschawhara“ und� in� anderenwertvollen�Büchern�am�Ende�ihrer�Kapitel�über�das�Fasten�steht,dass�wenn�ein�Verstorbener�dies�in�seinem�Testament�so�verfügthat,�„Isqât“�und�„Dawr“�gemacht�werden�muss.�So�steht�z.B.�imKommentar�zum�„Tahtâwî“:�„Dass�nicht�eingehaltenes�Fasten�mitFidya� (Abfindung)� wiedergutgemacht� wird,� steht� anhand� vonGesetzesquellentexten� (Nusûs;� edler� Koran� und� ehrwürdigeHadithe)� fest.� Da� die� Salât� wichtiger� ist� als� das� Fasten,� gibt� esunter� allen� Gelehrten� Übereinstimmung� darüber,� dass� fürjemanden,�der�sterbenskrank�ist�und�der�noch�Qadâ-Gebete�hat,die� mit� im� islamischen� Gesetz� definierten� Entschuldigungenversäumt�wurden�und�der�diese�versäumten�Gebete,�obwohl�er�dieNiyya�dazu�hatte,�nicht�nachholen�konnte,� für�diese�Gebete�derIsqât�gemacht�werden�kann.�Jemand,�der�behauptet,�dass�es�keinIsqât� für�die�Salât�gibt,�bekundet�mit� so�einer�Aussage� lediglichseine� Unwissenheit.� Er� stellt� sich� damit� auch� gegen� dieÜbereinstimmung,�die�es�hierüber� in�den�Rechtsschulen�gibt.� Ineinem� ehrwürdigen�Hadith� heißt� es� sinngemäß:� ‚Niemand kannanstelle eines Anderen fasten oder die Salât verrichten, jedochkann er als Abfindung für dessen versäumtes Fasten und Gebet

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Arme speisen.’“ Es�ist�immer�wieder�zu�hören,�dass�Leute,�die�dieGröße� der� Gelehrten� der� Ahlus-Sunna� nicht� verstehen� undglauben,�die�Imame�unserer�Rechtsschulen�würden�wie�sie�selberaus�Gutdünken�heraus�sprechen,�sagen,�dass�es�im�Islam�kein�Isqâtund� keine� Dawr� gibt� und� dass� dies� dem� Ablass� der� Christenähnele.�Durch�solche�Aussagen�bringen�sie�sich�in�Gefahr.�Dennunser�Prophet,�möge�Allah�ihn�segnen�und�ihm�Frieden�schenken,sagte� sinngemäß:� „Meine Umma einigt sich nicht auf Dalâla(Irrtum).“ Dieser� ehrwürdige� Hadith� zeigt,� dass� das,� was� dieMudschtahidûn� (frei� urteilende� Rechtsgelehrte)� mitÜbereinstimmung� verkünden,� ganz� bestimmt� korrekt� ist.� Werdaran�nicht�glaubt,�leugnet�den�ehrwürdigen�Hadith�hierüber.�IbnÂbidîn� erklärt� dies� im� Kapitel� über� das� Witr-Gebetfolgendermaßen:� „Wer� Sachen� leugnet,� die� im� Islamunumgängliches� Wissen� darstellen,� also� Sachen,� über� die� esIdschma� (Übereinstimmung)� gibt� und� die� sogar� von� denUngebildeten�gewusst�werden,�wird�zum�Kâfir.“�Idschma�bedeutetÜbereinstimmung�der�Gelehrten� in� einer� Sache.�Wie� kann�manden�Isqât�mit�dem�Ablass�der�Christen�vergleichen?�Die�Priesterbehaupten,�dass�sie�die�Sünden�der�Menschen�tilgen�und�nehmendafür�den�Menschen� ihr�Geld�ab.�Doch� im�Islam�wird�der� Isqâtnicht� durch�Religionsgelehrte� durchgeführt.�Der� Isqât� kann� nurdurch�einen�Stellvertreter�des�Verstorbenen�durchgeführt�werdenund� das� Geld� wird� nicht� Religionsgelehrten,� sondern� Armengegeben.

Heutzutage�werden�jedoch�fast�überall�der�Isqât�und�die�Dawrnicht�den�Regeln�des�Islam�entsprechend�durchgeführt.�Jene,�diesagen,� dass� es� im� Islam� kein� Isqât� gibt,� täten� besser� daran,stattdessen� zu� sagen,� dass� die� Durchführung� des� Isqât� und� derDawr� heutzutage� nicht� den� Regeln� des� Islam� entsprechendgemacht�wird.�Dann�kann�man�ihnen�darin�nur�zustimmen.�Dannwürden�sie�sich�sowohl�vor�der�vorhin�erwähnten�großen�Gefahrschützen,�als�auch�dem�Islam�einen�Dienst�erweisen.�Wie�der�Isqâtund� die� Dawr� den� Regeln� unseres� Dîn� entsprechend� gemachtwerden,� wird� nachfolgend� erklärt� werden.� Ibn�Âbidîn� sagt� zumEnde�des�Kapitels�über�Qadâ-Gebete:

„Es�ist�wâdschib,�dass�jemand,�der�Fâita�[also�Gebete�mit�einerim�islamischen�Gesetz�definierten�Entschuldigung�nicht�verrichteteund�somit�Qadâ-Gebete]�hat�und�der,�obwohl�er�die�Möglichkeithatte,� sie� auch�mit� nur� angedeuteten� Bewegungen� nachzuholen,dies�nicht� tat,� im�Sterbebett� in� seinem�Testament�vermacht,�dass

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für� diese� der� Isqât� durchgeführt�wird.�Wenn� er� jedoch� gar� nichtimstande� war,� sie� nachzuholen,� muss� er� dies� nicht� vermachen.Auch�nicht�jemand,�der�als�Musâfir�(Reisender)�oder�Kranker�imgeehrten�Monat�Ramadan�nicht�fastete,�weil�er�starb,�bevor�er�Zeitfand,�Qadâ-Fasten�zu�verrichten.�Allah,�der�Erhabene,�akzeptiertderen�Entschuldigung.�Abfindungszahlungen� für�Kranke�werdennach�deren�Ableben� von� ihrem�Stellvertreter� gemacht.�Vor�demAbleben�jedoch�wird�kein�Isqât�gemacht.�Es�ist�nicht�dschâiz,�dassein�Lebender�für�sich�selbst�den�Isqât�machen�lässt.�Im�‚Dschilâul-Qulûb‘ heißt� es:� ‚Für� den,� der�Haq� (Rechte)�Allahs� oder� SeinerDiener�auf�sich�geladen�hat,�ist�es�wâdschib,�dass�er�in�Anwesenheitvon�zwei�Zeugen�sein�Testament�spricht�oder�ein�aufgeschriebenesTestament� diesen� vorliest.� Für� jemanden,� der� nicht� solche� Haq(Rechte)� auf� sich� geladen� hat,� ist� es� mustahabb,� dass� er� einTestament�macht.‘

Für�die�Erledigung�des�Isqât�durch�Wiedergutmachungen�gibtder�Stellvertreter�des�Verstorbenen,�dessen�Testament�ausgeführtwird,�d.h.�die�Person,�die�der�Verstorbene�mit�der�Verteilung�desErbes�an�die�entsprechenden�Personen�beauftragt�hat,�bzw.� seinErbfolger,� wenn� niemand� beauftragt� wurde,� von� dem� freiverfügbaren� Drittel� des� Erbes� für� jedes� der� Fard-Gebete� einesTages,�des�Witr-Gebets�eines�Tages�und�des�Qadâ-Fastens�einesTages�je�ein�halbes�Sâ‘�[1750�g]�an�Weizen�an�Arme�[oder�derenVertreter]�als�Abfindung.

Wenn� jemand� kein� Testament� für� den� Isqât� durchWiedergutmachung� gemacht� hat,� muss� ein� Stellvertreter� gemäßder� hanefitischen�Madhab� auch� kein� Isqât� durchführen.�Gemäßder� schafiitischen�Madhab�muss�ein�Stellverteter�auch�dann�denIsqât�durchführen,�wenn�der�Verstorbene�dies�nicht�vermacht�hat.Die� Begleichung� von� Haq� (Rechten)� Anderer� durch� denStellvertreter� muss� auch� gemäß� der� hanefitischen� Madhabdurchgeführt� werden,� auch� wenn� der� Verstorbene� dies� nichtvermacht�hat.�Gläubiger�können�sich�sogar,�falls�sie�Zugriff�auf�dasErbe�haben,�ihr�Haq�(Recht)�auch�ohne�eine�Gerichtsverhandlungnehmen.�Wenn�der�Verstorbene�verfügt�hat,�dass�von�seinem�Erbeeine� Abfindung� für� seine� Qadâ-Fastentage� gezahlt� wird,� ist� eswâdschib,�dies�zu�erfüllen,�denn�dies�ist�ein�Gebot�im�Islam.�Wennder� Verstorbene� keine� Abfindung� für� seine� Qadâ-Gebetevermacht�hat,�ist�die�Zahlung�solcher�Abfindung�nicht�wâdschib,sondern� dschâiz.� Selbst� wenn� diese� beiden� letztgenannten� trotzihrer� Durchführung� von� Allah,� dem� Erhabenen,� nicht

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angenommen�werden� sollten,�entsteht� zumindest�eine�Sawâb�alsgegebene�Sadaqa�und�trägt�dazu�bei,�die�Sünden�des�Verstorbenenzu� bereinigen.� Dies� ist� die� Ansicht� von� Imam�Muhammad.� Im‚Madschma’ul-Anhur‘ heißt� es:� ‚Zwar� wurde� gesagt,� dass� es� fürjemanden,�der�seiner�Nafs�und�dem�Schaitan�folgend�seine�Gebetenicht� verrichtet� hat,� dann� dies� bereute� [und� darauf� begann,� dietäglichen� Gebete� zu� verrichten� und� die� versäumten� Gebetenachzuholen]�nicht�dschâiz�sei,�Isqât�für�seine�noch�ausstehendenQadâ-Gebete�zu�vermachen,�aber�im�‚Mustasfâ‘ ist�aufgezeichnet,dass�dies�dschâiz�ist.‘

Im� ‚Dschilâul-Qulûb‘ heißt�es:� ‚Haq�(Rechte)�Anderer�meintausstehende� Schulden,� anvertraute� Güter,� durch� Raub� oderDiebstahl�angeeignete�Güter,�ausstehende�Zahlungen�(wie�Miete,Lohn� u.Ä.),� Nachzahlungen� zur� vollständigen� Bezahlunggekaufter�Waren�oder�körperliche�Haq�wie�durch�Schlagen�oderVerletzen� verursachtes� Leiden,� oder� Haq� des� Qalb� wieBeschimpfung,� Verspottung,� Ghiyba� (üble� Nachrede)� oderVerleumdung.‘

Wenn� das�Drittel� des�Erbes� des�Verstorbenen� für� den� Isqâtausreichend�ist,�dann�muss�der�Stellvertreter�die�Abfindungen�vondiesem� Besitz� geben.� Im� ‚Fathul-Qadîr‘ steht,� dass� wenn� dasDrittel�nicht�ausreichend� ist,� es� für�einen�Erben�dschâiz� ist,�denüber�diesen�Drittel�hinausgehenden�Betrag� für�diesen�Zweck�zuspenden.� Wenn� der� Verstorbene� vermacht� hat,� dass� seinausstehender� Fard-Hadsch� unternommen� werde� und� ein� Erbeoder� jemand�Anderer�das�Geld� für�den�Hadsch�schenkt,� ist�diesnicht� dschâiz.�Wenn� der� Verstorbene� vor� seinem�Ableben� diesnicht� vermacht� hat� und� ein�Erbe� jedoch�mit� eigenem�Geld� denIsqât� durchführt� oder� den� Hadsch� unternimmt,� ist� damit� dieHadsch-Schuld� des� Verstorbenen� beglichen.� Zwar� gibt� esGelehrte,� die� gesagt� haben,� dass� dies� nicht�mit� dem�Geld� einesAnderen� als� eines� Erben� dschâiz� ist,� doch� die� Autoren� des‚Durrul-Mukhtâr‘,� ‚Marâqil-Falâh‘ und� ‚Dschilâul-Qulûb‘ habenüberliefert,�dass�es�dschâiz�ist.

Für� Isqât� durch�Wiedergutmachung� kann� statt�Weizen� auchMehl,�Gerste,�Datteln�oder�Rosinen�gegeben�werden.� [Da�diesewertvoller� sind� als� Weizen,� haben� sie� für� die� Armen� einengrößeren�Nutzen.]�Oder� es� kann,� statt� all� dieser�Naturalien,� ihrGegenwert�in�Gold�oder�Silber�gegeben�werden.�[Papiergeld�darffür� den� Isqât� nicht� verwendet� werden.]� Eine� Abfindung� fürversäumte�Sudschûdut-Tilâwa�ist�nicht�erforderlich.“

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Wie werden Isqât und Dawr durchgeführt?

Falls�die�Summe�für�die�Abfindungen�mehr�als�das�Drittel�desErbes�beträgt,�darf�der�Stellvertreter�nichts�über�das�Drittel�hinausfür�diesen�Zweck�verwenden,�wenn�es�die�Erben�nicht�erlauben.Im�Buch�„Kinya“ heißt�es:�„Wenn�ein�Verstorbener�vermacht�hat,dass�das�Drittel�seines�Erbes�für�die�Abfindung�aller�Gebete�seinesganzen� Lebens� verwendet� werde,� es� jedoch� Gläubiger� gibt,� dieeinen� Anspruch� darauf� haben,� darf� das� Drittel� nicht� gänzlichverwendet�werden,�selbst�wenn�die�Gläubiger�es�erlauben�sollten.Denn� im� Islam� ist� die� Begleichung� von� Schulden� vorrangigangeordnet.� Diese� Begleichung� darf� auch� nicht� mit� demEinverständnis�von�Gläubigern�auf�später�verschoben�werden.

Wenn�von�einem�Verstorbenen,�der�Isqât�für�die�Gebete�seinerganzen� Lebenszeit� vermacht� hat,� nicht� bekannt� ist,� in� welchemAlter�er�gestorben�ist�und�das�von�ihm�hinterlassene�Drittel�unterder� für� die� Abfindungen� nötigen� Summe� ist,� dann� ist� dasTestament� gültig.�Wenn�aber�das�Drittel� der�Abfindungssummeentspricht�oder�höher�ist,�dann�ist�das�Testament�nicht�gültig�unddie�Durchführung�nicht�dschâiz.�Denn,�wenn�das�Drittel�unter�derAbfindungssumme�für�die�Gebete�der�gesamten�Lebenszeit�liegt,ist� klar,� wie� viele�Gebete�mit� dem�Drittel� ausgeglichen� werdenkönnen,�und�somit�ist�das�Testament�für�diese�bestimmte�Anzahlvon�Gebeten�gültig.�Für�die�restlichen�Gebete�gilt�sein�Testamentnicht,�ist�also�wie�nicht�ausgesprochen.�Wenn�aber�das�Drittel�vielist,� aber�das�Alter�des�Verstorbenen�und�damit�die�Zahl�der� zuberechnenden�Gebete�nicht�klar�ist,�wird�sein�Testament�ungültig.

Wenn� ein� Verstorbener,� der� den� Isqât� für� seine� Gebetevermacht�hat,�keinen�Besitz�hat�oder�das�Drittel�seines�Erbes�nichtfür�die�Erfüllung�des�Testaments�ausreicht�oder�der�Verstorbenegar�nichts�vermacht�hat�und�der�Stellvertreter�aber�mit�eigenemBesitz�den�Isqât�durchführen�möchte,�kann�er�die�Dawr�machen.Aber� der� Stellvertreter� muss� die� Dawr� nicht� machen.� Um� dieDawr� durchzuführen,� besorgt� sich� der� Stellvertreter� denGegenwert�für�die�Gebete�eines�Monats�oder�eines�Jahres�in�Goldoder� in� Silber,� als� Schmuck� oder� als� gängige� Gold-� oderSilberwährung�und�darf�sich�diesen�Gegenwert�für�den�Zweck�derDawr�auch�ausleihen,�falls�er�ihm�nicht�zur�Verfügung�steht.�Wennder�Verstorbene�ein�Mann�war,�wird�durch�Abzug�von�12�Jahrenvon� seinem�gesamten�Alter� und�bei�Frauen�durch�Abzug� von� 9Jahren�die�Anzahl�der� Jahre�berechnet,� für�die�Abfindungen�zu

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zahlen� sind.�Für eine Zahl von täglich 6 Gebeten [die� täglichenfünf�Fard-Gebete�und�das�Witr-Gebet]�müssen 10 kg und für einSonnenjahr 3660 kg Weizen gegeben werden. Wenn� z.B.� dasKilogramm�Weizen�1,8�Währungseinheiten�in�Papiergeld�beträgt,wäre�der�Gegenwert�für�die�Abfindungen�der�Gebete�eines�Jahres6588�oder�rund�6.600�Währungseinheiten�in�Papiergeld.�Wenn�einGoldtaler�[entspricht�7,2�g]�120�Währungseinheiten�in�Papiergeldbeträgt,� wäre� die Menge in Goldtaler für die Abfindung derGebete eines Jahres 55 Goldtaler oder sicherheitshalber gerundet60 Goldtaler. Angenommen,�der�Stellvertreter�des�Verstorbenenhat� 5�Goldtaler� zur� Verfügung� und� findet� vier�Arme,� die� nichtnach�Weltlichem�trachten,�die�ihren�Dîn�kennen�und�lieben,�dannverfährt� er� folgendermaßen:� [Diese� Armen� müssen� solchePersonen� sein,� die� nicht� in� der� Lage� sind,� die� Zakâtul-Fitr� zugeben,� d.h.� Personen,� die� Sadaqa� annehmen� dürfen.� Wenn� sienicht� in�diesem�Sinne�„Arme“�sind,� ist�der�Isqât�mit� ihnen�nichtgültig.]�Der�Stellvertreter�selbst,�d.h.,�die�durch�den�Verstorbenenfür�diesen�Zweck�beauftragte�Person�oder�einer�der�Erben�oderjemand,� der� von� diesen� Erben� beauftragt� wird,� sagt� zu� einemdieser�Armen:�„Für�den� Isqât�der�Gebete�des/der�VerstorbenenSo-und-So,� gebe� ich� dir� als� Abfindung� diese� 5� Goldtaler“� undübergibt�sie�darauf�dem�ersten�Armen�mit�der�Niyya�der�Sadaqa.Dieser�sagt:�„Ich�nehme�die�Abfindung�an“�und�dann�darauf:�„Ichschenke�dir�diesen�Betrag“�und�gibt�den�Abfindungsbetrag�demStellvertreter�oder�dem�Erben�oder�der�mit�der�Dawr�beauftragtenPerson� zurück.� Dann� werden� dieselben� Goldtaler� entwederwieder� diesem� selben�Armen� oder� einem� anderen� gegeben� undnach� der� Inbesitznahme� von� diesem� wieder� als� sein� Geschenkentgegengenommen.� Derart� wird� durch� einen� Armen� mit� vierMalen�oder�mit�vier�Armen�je�ein�Mal,�eine�Dawr�abgeschlossen.In�dieser�beschriebenen�Dawr�wird�der�Isqât�für�Gebete�gemacht,deren� Abfindungswert� 20� Goldtaler� beträgt.� Wenn� derVerstorbene�ein�Mann�war�und�im�Alter�von�60�Jahren�verstarb,werden�12� Jahre�als�Zeit� vor�der� rechtlichen�Verantwortlichkeitabgezogen�und�es�bleiben�48�Jahre,� für�die�der� Isqât�zu�machenwäre.�Damit� ergibt� sich� als�Gesamtsumme�der�Abfindungen:� 48Jahre� x� 60� Goldtaler� =� 2880� Goldtaler.� Mit� den� Zahlen� desbisherigen� Beispiels� [4�Arme,� 5�Goldtaler� als� für� die�Dawr� zurVerfügung�stehender�Betrag]�wären�sodann�2880�:�20�=�144�Dawrdurchzuführen.� Wenn� man� 10� Goldtaler� für� die� Dawr� zurVerfügung�hat,�wären�72�Dawr�und�wenn�man�20�Goldtaler� zurVerfügung�hat,�36�Dawr�durchzuführen.�Wenn�sich�10�Arme�an

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der� Dawr� beteiligen� und� man� 10� Goldtaler� zur� Verfügung� hat,wären�29�Dawr�für�den�Isqât�von�48�Jahren�Salât�durchzuführen.Die�Formel�für�die�Anzahl�der�Dawr�von�Abfindungen�lautet:

(Wiedergutzumachende Jahre) x (Zahl der Goldtaler für einJahr) = (Zahl der Armen, die sich an der Dawr beteiligen) x (Zahlder für die Dawr zur Verfügung stehenden Goldtaler) x (Anzahlder durchzuführenden Dawr). Mit�den�oben�genannten�Beispielenwären� diese�Zahlen� gerundet:� 48� Jahre� x� 60�Goldtaler� pro� Jahr=�4�Arme� für�die�Dawr�x�5�Goldtaler� für�die�Dawr�x�144�Dawr=�4�Arme� für�die�Dawr�x�10�Goldtaler� für�die�Dawr�x�72�Dawr=�4�Arme� für�die�Dawr�x�20�Goldtaler� für�die�Dawr�x�36�Dawr=�10�Arme�für�die�Dawr�x�10�Goldtaler�für�die�Dawr�x�29�Dawr.

Man� muss� also� für� die� Berechnung� der� Anzahl� derWiederholungen� für� den� Isqât� der�Gebete� die� Zahl� der� für� einJahr� benötigten� Goldtaler� mit� den� Jahren,� für� die� eineGebetsschuld� des� Verstorbenen� besteht,� multiplizieren.� Dannwird�die�Zahl�der�für�die�Dawr�verfügbaren�Goldtaler�mit�der�Zahlder�empfangenden�Armen�multipliziert.�Dann�wird�das�Ergebnisder�ersten�Multiplikation�durch�das�Ergebnis�der�zweiten�geteilt.Das� Ergebnis� dieser� Teilung� ergibt� die� Anzahl� der� zuwiederholenden�Dawr.�Auf�den�Märkten�ändert�sich�der�Wert�derPapiergeldwährung� für� Gold� und� Weizen� immer� ungefährgleichmäßig,� d.h.,� der� Wert� für� diese� beiden� steigt� oder� sinktgleichzeitig.�Dies�bedeutet�also,�dass�der�Wert� für�ein�Jahr�Isqâtkonstant� bleibt,�weil� das�Verhältnis� von�Weizen�und�Gold� etwagleichbleibt;�die�oben�berechnete�Anzahl�von�60�Goldtalern�bleibtalso� ungefähr� konstant.� Bei� den� Berechnungen� für� den� Isqâtwerden�folgende�Faustregeln�angewandt:

„Die Abfindung für einen Monat Salât sind 5 Goldtaler.“„Die Abfindung für einen Monat Fasten ist 1 Goldtaler.“

Durch�Berechnung�des�Gegenwertes� in�Gold�und�gemäß�deroben� erklärten� Formel� kann� die� Anzahl� der� für� die� Dawrbenötigten�Goldtaler�und�die�Zahl�der�Dawr�errechnet�werden.

Nachdem�der�Isqât�für�die�Salât�durchgeführt�ist,�wird�der�Isqâtfür�das�Fasten,�das�nicht�verrichtet�wurde,�aber�nachgeholt�werdenmusste,�durchgeführt.�Dazu�werden�mit�5�Goldtalern�und�4�Armendrei�Mal�Dawr�durchgeführt.�Die�Abfindung�für�das�Fasten�einesJahres,� also� von� 30� Tagen,� beträgt� 52,5� kg�Weizen� oder� 5,25� gGold,�das�entspricht�0,73�Goldtalern.�Man�sieht�also,�dass�gemäßder� hanefitischen� Rechtsschule� der Isqât für das Fasten eines

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Jahres ein Goldtaler beträgt. Der� Isqât� für� das� Fasten� von� 48Jahren�beträgt�48�Goldtaler.�Wenn�man�mit�5�Goldtalern�und�4Armen� einen� Dawr� durchführt,� entspricht� dies� 20� Goldtalern.Nach�dem�Isqât� für�nachzuholendes�Fasten�erfolgt�der� Isqât� fürdie�Zakât�und�das�Opfer.

Als�Abfindung�für�einen�nicht�erfüllten�Schwur�sind�täglich�10Arme�und�für�das�ohne�Entschuldigung�gebrochene�Fasten�einesTages�60�Arme�zu�speisen,�wobei�ein�Armer�täglich�nicht�mehr�alseine�halbe�Sâ‘�[1750�g]�Weizen�erhalten�darf.�D.h.,�dass�man�nichtdie�Abfindung�für�mehrere�Schwüre�an�einem�einzigen�Tag�an�10Arme� geben� darf.� Somit� kann� auch� für� die� Abfindungen� fürSchwüre�und�für�Qadâ-Fasten�keine�Dawr�an�einem�einzigen�Tagdurchgeführt�werden.�Wenn�der�Verstorbene�vermacht�hat,�dassAbfindungen�für�nicht�erfüllte�Schwüre�gegeben�werden,�gibt�manfür� jeden�Schwur� an�einem�Tag�10�Armen� je� 2�kg�Weizen�oderWeizenmehl� oder� den� Gegenwert� davon� in� Form� irgendeineranderen�Ware�oder�Gold�oder�Silber.�Es�kann�auch�die�gesamteMenge� an� 10� aufeinanderfolgenden� Tagen� an� einen� einzigenArmen� gegeben� werden.� Oder� man� gibt� einem� Armen� denGegenwert�in�Form�von�Papiergeld�und�sagt:�„Ich�beauftrage�dichhiermit,�dass�du�zwei�Mal� täglich,�morgens�und�abends,� für�dicheine� Mahlzeit� hiermit� kaufst.“� Wenn� man� aber� weiß,� dass� derArme� dieses� Geld� nicht� für� Mahlzeiten,� sondern� für� etwasAnderes�verwenden�wird,�ist�ein�solches�Vorgehen�nicht�dschâiz.Das�beste�Vorgehen�wäre,�dass�man�sich�mit�einem�Koch�einigt,diesem�das�Geld�für�10�Tage�gibt,�damit�er�dem�Armen�morgensund�abends�täglich�zwei�Mahlzeiten�gibt.�Die�Abfindung�für�nachdem�Fassen�einer�Absicht�gebrochenes�Fasten�und�für�Zihâr�sinddieselbe�und�es�werden�als�Abfindung�eines�Tages�für�diese�beidenFälle�entweder�an�einem�Tag�an�60�Arme�oder�an�einen�Armen�fürdie�Dauer�von�60�Tagen�eine�halbe�Sâ‘�[1750�g]�Weizen�bzw.�derGegenwert�davon� in�Form�einer�anderen�Ware�gegeben�oder�eswird�für�täglich�zwei�Mahlzeiten�gesorgt.

Es� ist� nicht� erforderlich,� den� Isqât� für� die�Zakat� zu�machen,wenn� dies� nicht� so� vom�Verstorbenen� vermacht� wurde.� Es� gibtjedoch�die�Fatwa�(Rechtsurteil),�dass�der�Erbe�von�sich�aus�Dawrfür�die�Zakat�durchführen�darf.

Während�der�Durchführung�der�Dawr�muss�der�Stellvertreterjedes�Mal,�wenn�er�die�Abfindung�einem�Armen�überreicht,�dieNiyya�machen,�sie�für�den�Isqât�von�der�Salât�oder�dem�Fasten�zugeben.�Wenn�der�Arme�die�Abfindung�zurück�gibt,�muss�er�dabei

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aussprechen,�dass�es�ein�Geschenk�ist�und�der�Stellvertreter�mussaussprechen,�dass�er�es�als�Geschenk�entgegen�nimmt.�Wenn�einStellvertreter�nicht�in�der�Lage�ist,�den�Isqât�für�den�Verstorbenenselber�durchzuführen,�beauftragt�er�einen�Stellvertreter,�welcherdann�den�Isqât�und�die�Dawr�durchführt.

Im�„Vasiyyetnâme“ des� Imam�Birgiwî� und� in� der�Erklärungdieses�Buches�von�Kâdizâde�Ahmed�Efendi�heißt�es:�„Die�Armenmüssen� solche� Leute� sein,� die� nicht� so� viel� Besitz� haben,� dassdieser� dem� Nisâb� (für� die� Zakat� bestimmte� Mindestmenge)entsprechen� würde.� Es� ist� dschâiz,� dass� sich� Verwandte� desVerstorbenen� unter� diesen� Armen� befinden.�Wenn� man� einemArmen�Abfindungen�gibt,�sagt�man�dabei:�‚Als�Abfindung�für�so-und-so� viele� Gebete� von� So-und-So� gebe� ich� dir� diese�Menge.‘Und�der�Arme�muss�sagen:�‚Ich�nehme�das�an‘,�und�muss,�wenn�erdie� Abfindung� annimmt,� sich� dessen� bewusst� sein,� dass� esnunmehr� sein� eigener�Besitz� ist.� Sollte� ihm� dies� nicht� klar� sein,muss�er�zuvor�darüber�informiert�werden.�Dieser�Arme�wiederumsagt� freiwillig� und� als� ein�Akt� der�Großzügigkeit:� ‚Ich� gebe� dirdiese�Menge�als�Abfindung�für�die�Isqât�der�Gebete�von�So-und-So‘,� und� übergibt� sie� an� einen� anderen� Armen.� Dieser� andereArme� nimmt� sie� in� Besitz� und� sagt,� dass� er� die� Abfindungannimmt.�Auch�er�muss�sich�bei�der�Annahme�bewusst�sein,�dassdies� nun� sein� eigener� Besitz� ist.� Wenn� er� es� als� Anvertrautes(Amâna)� oder� als� Geschenk� annimmt,� dann� ist� die� Dawr� nichtgültig.�Nachdem�dieser� zweite�Arme�derart� entgegengenommenhat,�sagt�er:�‚Und�mit�derselben�Niyya�gebe�ich�sie�dir‘,�und�gibt�sieeinem� dritten� Armen.� Auf� diese� Art� sollten� alle� Dawr� für� dieSalât,� für� das� Fasten,� die� Zakat,� das� Opfer,� die� Zakâtul-Fitr,Gelübdeopfer� und� Ausgleichszahlungen� für� Haq� (Rechte)Anderer� und� auch� für� Haq� von� Tieren� durchgeführt� werden.Ungesetzliche� [dem� islamischen� Gesetz� widersprechende]Handelsgeschäfte�fallen�in�die�Kategorie�der�Haq�Anderer.�Es�istnicht� dschâiz,� als� Kaffâra� (Sühne)� für� Schwüre� und� für� FastenDawr�durchzuführen.

Dann,� nach� Beendigung� der� Dawr,� schenkt� der� letzte� derArmen�freiwillig�und�als�ein�Akt�der�Großzügigkeit�die�Abfindungdem� Stellvertreter.� Der� Stellvertreter� sagt,� dass� er� sie� alsGeschenk� annimmt.� Wenn� ein� Armer� die� Abfindung� nichtschenkt,�darf�sie�ihm�nicht�unter�Zwang�abgenommen�werden,�dasie� in� seinen� Besitz� übergegangen� ist.� Abschließend� gibt� derStellvertreter� etwas� Gold� oder� Papiergeld� oder� irgendetwas

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Anderes�vom�Besitz�des�Verstorbenen�als�Sadaqa�an�diese�Armenund� schenkt� die� Sawâb� für� diese� Sadaqa� dem� Rûh� derverstorbenen� Person.� Kinder,� die� noch� nicht� mündig� sind� oderArme,� die� verschuldet� sind,� sollten� nicht� an� der� Dawr� beteiligtwerden,�denn�es�wäre�fard�für�den�Armen,�der�die�Abfindungenerhält,�dass�er�als�erstes� seine�Schulden�begleicht�und�es� ist� ihmnicht�dschâiz,�diese�Fard�zu�unterlassen�und�die�Abfindungen�fürden�Zweck�des�Isqât�an�einen�weiteren�Armen�zu�geben.�Zwar�istdadurch� die� Dawr� trotzdem� gültig,� doch� er� selber� erhält� keineSawâb�dafür,�begeht�sogar�durch�die�Unterlassung�einer�Fard�eineSünde.

Es� ist� für� einen� Stellvertreter� nicht� wâdschib,� für� einenVerstorbenen,� der� keinen� Besitz� hinterlässt,� der� aber� die�Dawrvermacht�hat,�die�Dawr�durchzuführen.�Es�ist�für�den�Sterbendenwâdschib,� dass� er� von� seinem� Besitz� den� gesamtenAbfindungsbetrag� für� den� Isqât� für� diesen� Zweck� vermacht,jedoch� ohne� dass� dieser� Betrag� das� frei� verfügbare� Drittelübersteigt.�Sodann�kann�der�Isqât�durchgeführt�werden,�ohne�dassdie�Dawr�nötig�ist.

Wenn� das� Drittel� für� den� Isqât� ausreichend� ist� und� derSterbende�dennoch�vermacht,�dass�mit�weniger�als�einem�Dritteldie�Dawr�durchgeführt�werde,�begeht�er�damit�eine�Sünde.�Im�‚IbnÂbidîn‘�heißt�es�im�5.�Band,�Seite�273:�‚Für�einen�Sterbenden,�derkleine�Kinder�hat�oder�dessen�mündige�und�rechtschaffene�Kinderarm�und�auf�das�Erbe�angewiesen�sind,�ist�es�besser,�dass�er�nichtwohltätige� und� gute�Werke,� die� Nâfila� sind,� vermacht,� sondernseinen� Besitz� seinen� rechtschaffenen� Kindern� hinterlässt.‘� Im‚Bazzâziyya‘�heißt�es�bei�der�Erklärung�des�Geschenks:�‚Man�sollteseinen�Besitz�für�wohltätige�und�gute�Werke�vermachen,�als�dassman�es� nicht-rechtschaffenen�Kindern�überlässt,� denn�dies�wäreBeihilfe�zu�ihren�weiteren�Sünden.�Überhaupt�soll�ein�Kind,�dasein�Fâsiq� ist,� nicht�mehr�Geld�oder�Besitz� erhalten,�wie� für�denLebensunterhalt�erforderlich.‘

Es� ist� nicht� dschâiz,� dass� jemand,� der� zahlreiche� Gebete,Fasten,� Zakat,�Opfer� und� Schwüre� schuldet,� vermacht,� dass� fürdiese� der� Isqât� mit� einem� Geringeren� als� einem� Drittel� seinesErbes�durch�Dawr�gemacht�werde�und�der�Rest�des�Drittels� fürRezitationen� des� edlen� Korans� oder� für� Mawlid-Lesungenausgegeben�werde.�Wer�dafür�Geld�gibt�oder�annimmt,�macht�sicheiner�Sünde�schuldig.�Es�ist�dschâiz,�ein�Entgelt�für�das�Lehren�desedlen�Korans�zu�zahlen�und�anzunehmen,�aber�nicht�dschâiz,�ein

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Entgelt� für� die� Rezitation� des� edlen� Korans� zu� zahlen� oder� zunehmen.

Es� ist� nicht� dschâiz,� dass� Gebete� oder� Fasten,� die� einVerstorbener�schuldet,�von�den�Erben�oder� irgendeiner�anderenPerson�für�ihn�nachgeholt�werden.�Es�ist�aber�dschâiz�und�gut,�dassLeute�Nâfila-Gebete�und�Nâfila-Fasten�verrichten�und�die�Sawâbdafür�dem�Rûh�des�Verstorbenen�schenken.

Es� ist� dschâiz,� dass� der� Fard-Hadsch,� den� ein� Verstorbenerschuldet,� von� einer� von� ihm� in� seinem� Testament� bestimmtenPerson� für� ihn� nachgeholt� wird.�Dadurch�wird� der�Verstorbenevon� dieser� Schuld� befreit.� Denn� der�Hadsch� ist� eine� Ibâda,� diesowohl�mit� dem�Körper,� als� auch�mit�Besitz� durchgeführt�wird.Ein�Nâfila-Hadsch� für� eine� andere�Person�kann� zu� allen�Zeitenunternommen�werden.�Ein�Fard-Hadsch� kann� nur� im�Falle� vonPersonen,�bei�denen�klar�ist,�dass�sie�bis�zu�ihrem�Tode�nicht�selbstdazu� fähig�sein�werden,�von�einem�von�dieser�Person�ernanntenStellvertreter�unternommen�werden.“

Im�„Madschma’ul-Anhur“ und�im�„Durrul-Muntakâ“ heißt�es:„Der� Isqât� für� einen�Verstorbenen�muss� vor� seiner�Beerdigunggemacht�werden.“�Im�„Kuhistânî“ steht,�dass�dies�auch�nach�derBeerdigung�dschâiz�ist.

Während�des�Isqât�für�Wiedergutmachungen�von�Salât,�Fasten,Zakat� und�Opfer� für� den�Verstorbenen� können� einem� einzigenArmen�mehr�als�die�Menge�des�Nisâb�(für�die�Zakat�bestimmteMindestmenge)� gegeben� werden.� Man� kann� auch� alleAbfindungen�nur�einem�einzigen�Armen�geben.

Es�ist� jemandem,�der�sterbenskrank�ist,�nicht�dschâiz,�dass�erselbst�schon�die�Abfindung�für�Qadâ-Gebete�zahlt.�Für�jemanden,der�so�alt�ist,�dass�er�nicht�mehr�in�der�Lage�sein�wird,�zu�fasten,�istes�dschâiz,�dass�er�die�Abfindung�für�Qadâ-Fasten�selbst�zahlt.�EinKranker�muss�die�Salât�verrichten,�selbst�wenn�er�dies�nur�durchangedeutete�Bewegungen�des�Kopfes�zu�tun�in�der�Lage�ist.�DieSalât�eines�Kranken,�der�länger�als�einen�Tag�auch�dazu�nicht�inder� Lage� ist,� entfallen� von� ihm� und� sind� vergeben.�Nach� seinerGenesung�muss�er�diese�Gebete�nicht�nachholen.�Fasten,�das� ineinem� solchen� Zustand� nicht� eingehalten� werden� konnte,� mussnach� der�Genesung� nachgeholt�werden.�Wenn� der�Kranke� aberstirbt,�ohne�zu�genesen,�sind�diese�Fastentage�vergeben.

–�217 –

Achter Teil

DIE 32 FARÂID UND DIE 54 FARÂID

Ein�Kind�von�muslimischen�Eltern�wird�mit�dem�Erreichen�derMündigkeit�und�ein�Kâfir�mit�dem�Aussprechen�des�Spruchs�desTawhîd� (Kalimatut-Tawhîd),� also:� „Lâ� ilâha� illallah,Muhammadun�Rasûlullah“�(„Es�gibt�keinen�Gott�außer�Allah�undMuhammad� ist�der�Prophet�Allahs“),�und�damit,�dass� er�dessenBedeutung�weiß�und�daran�glaubt,�Muslim.�Die�Sünden�des�Kâfirswerden�sodann�sofort�vergeben.�Doch�müssen�diese�beiden,�so�wiealle�anderen�Muslime�auch,�bei�Gelegenheit�die�sechs�Pfeiler�desImans,�also�den�„Âmantu“�genannten�Spruch,�auswendig� lernenund� deren� Bedeutungen� erlernen� und� an� diese� glauben� undbestätigen,�dass�sie�an�den�Islam�insgesamt�glauben,�d.h.,�dass�siedaran� glauben,� dass� alle�Gebote� und�Verbote,� die�Muhammad,Friede�sei�mit�ihm,�verkündet�hat,�ihm�von�Allah,�dem�Erhabenen,mitgeteilt�wurden.�Danach� ist� es� eine�Fard� (Pflicht)� für� sie,� vonden�Ereignissen,�mit� denen� sie� konfrontiert� werden,� diejenigen,deren�Ausübung�fard�oder�harâm�[also�ein�Gebot�oder�ein�Verbot]sind,�zu�erlernen�und�genauso�ist�es�eine�Fard,�zu�erlernen,�welcheCharaktereigenschaften�anzueignen�fard�sind�und�welche�harâm.Wenn�jemand�leugnet,�dass�es�fard�ist,�diese�zu�erlernen�oder�einerFard� nachzukommen� oder� ein�Harâm� zu� unterlassen,� also� nichtdaran�glaubt�und�es�nicht�ernst�nimmt,�dann�verliert�er�sein�Imanund�wenn�jemand�auch�nur�eine�dieser�erlernten�Sachen�missbilligtund�sie�leugnet,�wird�er�zu�einem�Murtad�(Abtrünnigen).�Solangeder�Murtad� nicht�wegen�der� Sache,� die� zu� seiner�Abtrünnigkeitführte,� Tawba�macht,� wird� er� auch� durch� das�Aussprechen� von„Lâ� ilâha� illallah“,� durch� die� Befolgung� einiger� Pflichten� desIslam,�wie�z.B.�das�Verrichten�der�Salât,�das�Fasten,�den�Hadschoder� durch� wohltätige� Taten� nicht� wieder� Muslim.� Alle� dieseTaten�werden�ihm�in�der�Âkhira�nichts�nützen.�Er�muss�wegen�derSache,�die�er�leugnet,�d.h.�wegen�der�Sache,�an�die�er�nicht�glaubt,Reue�empfinden�und�Tawba�machen.

Die� Gelehrten� des� Islam� haben� 32� und� 54� Farâidzusammengestellt,� die� jeder�Muslim� vor� allen� anderen� erlernen,glauben�und�befolgen�muss.

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DIE 32 FARÂID

Die�6�Pfeiler�des�Imans.�

Die�5�Pfeiler�des�Islam.�

Die�12�Farâid�der�Salât.�

Die�4�Farâid�des�Wudû’.�

Die�3�Farâid�des�Ghusl.�

Die�2�Farâid�der�Tayammum.

Es� gibt� auch� Gelehrte,� die� sagen,� dass� die� Farâid� derTayammum�3�sind.�In�dem�Fall�wären�es�insgesamt�33�Farâid.

Die 6 Pfeiler des Imans

1.� Der� Glaube� an� die� Existenz� und� die� Einheit� Allahs,� desErhabenen.

2.�Der�Glaube�an�Seine�Engel.

3.� Der� Glaube� an� die� von� Allah,� dem� Erhabenen,herabgesandten�Bücher.

4.�Der�Glaube�an�die�Propheten�Allahs,�des�Erhabenen.

5.�Der�Glaube�an�den�letzten�Tag.

6.� Der� Glaube� an� den�Qadar� (Bestimmung),� d.h.,� dass� allesGute�und�Schlechte�durch�Allah,�den�Erhabenen,�ereignet�wird.

Die 5 Pfeiler des Islam

7.�Das�Sprechen�der�Schahâda�(Glaubensbekenntnis).

8.� Täglich� die� fünf� Gebete� verrichten,� wenn� ihre� Zeiteneintreten.

9.�Die�Zakat�für�seinen�Besitz�aushändigen.

10.�Im�Monat�Ramadan�jeden�Tag�fasten.

11.�Wenn�man�dazu�in�der�Lage�ist,�ein�Mal�in�seinem�Lebenden�Hadsch�durchführen.

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Die 12 Farâid der Salât

A.�Die�Farâid�außerhalb�der�Salât�sind�7.�Diese�werden�auch„Schurût“�(Bedingungen)�genannt.

12.�Die�Reinigung�von�ritueller�Unreinheit�(Hadas).

13.�Die�Reinigung�von�Unreinheiten�(Nadschâsa).

14.�Das�Bedecken�der�Awra.

15.�Sich�in�Richtung�Kibla�wenden.

16.�Eintreten�der�Gebetszeit�(Waqt).

17.�Niyya�(Absicht).

18.�Takbîrul-Ihram�(Eröffnungs-Takbîr).

B.�Die�Farâid� innerhalb�der�Salât� sind�5.�Diese�werden�auch„Arkân“�(Grundlagen)�genannt.

19.�Qiyâm�(Stehen).

20.�Qirâ’a�(Rezitation).

21.�Rukû’�(Verbeugung).

22.�Sadschda�(Niederwerfung).

23.�Qa’datul-akhîra�(letztes�Sitzen).

Die 4 Farâid des Wudû’

24.�Das�Gesicht�waschen.

25.� Die� Hände� und� Arme� bis� einschließlich� der� Ellbogenwaschen.

26.�Einen�Viertel�des�Kopfes�feucht�bestreichen.

27.�Die�Füße�einschließlich�der�Fußknöchel�waschen.

Die 3 Farâid des Ghusl

28.�Den�Mund�waschen�(Madmada).

29.�Die�Nase�waschen�(Istinschâq).

30.�Den�ganzen�Körper�waschen.

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Die 2 Farâid der Tayammum

31.�Die�Niyya�(Absicht)�machen,�die�Tayammum�als�Ersatz�fürden�Ghusl�oder�das�Wudû’�zu�verrichten.

32.�Beide�Hände�auf�reine�Erde�schlagen�und�dann�das�Gesichtbestreichen,�dann�die�Hände�erneut�auf�reine�Erde�schlagen�unddiesmal�die�Hände�und�die�Arme�bis�einschließlich�der�Ellbogenbestreichen.

DIE 54 FARÂID

1.� Der� Glaube� an� die� Einheit� und� Einzigkeit� Allahs,� desErhabenen.

2.�Essen�und�Trinken�von�dem,�was�halâl�ist.

3.�Das�Wudû’�verrichten.

4.�Die�täglichen�fünf�Gebete�verrichten.

5.� Den� Ghusl� verrichten,� um� den� Zustand� der� Dschanâbaaufzuheben.

6.� Der�Glaube,� dass� der� Rizq� (Versorgung)� von�Allah,� demErhabenen,�zugeteilt�wird.

7.�Kleidung,�die�halâl�und�sauber�ist,�anziehen.

8.�Sich�auf�Allah,�den�Erhabenen,�verlassen�(Tawakkul).

9.�Mit�dem,�was�einem�an�Versorgung�zugeteilt�wird,�zufriedensein.

10.� Allah,� dem� Erhabenen,� gegenüber� für� Seine� Gabendankbar�sein.

11.�Mit�dem�Qadâ�(Schicksal)�zufrieden�sein.

12.�Unheil�geduldig�ertragen.

13.�Tawba�für�seine�Sünden�machen.

14.�Die� Ibâdât� für� das�Wohlgefallen�Allahs,� des� Erhabenen,verrichten.

15.�Den�Schaitan�als�einen�Feind�wissen.

16.�Mit�den�Urteilen�des�edlen�Korans�zufrieden�sein.

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17.�Zu�wissen,�dass�der�Tod�gewiss�kommen�wird.

18.�Die�Awliyâ� (Freunde�Allahs,� des�Erhabenen)� lieben�unddie�Feinde�Allahs�befeinden.

19.�Vater�und�Mutter�mit�Güte�behandeln.

20.�„Al-amru�bil-ma’rûf�wan-nahyu�anil-munkar“�pflegen,�alsodas�Gebieten�dessen,�was�als�gut�bekannt�ist�und�das�Abhalten�vonSchlechtem.

21.�Die�nahen�Verwandten�besuchen.

22.�Anvertrautes�Gut�nicht�missbrauchen.

23.�Stets�Ehrfurcht�vor�Allah,�dem�Erhabenen,�haben�und�vonEigensinn�und�Zügellosigkeit�ablassen.

24.� Allah,� dem� Erhabenen,� und� Seinem� ProphetenMuhammad,�möge�Allah� ihn�segnen�und� ihm�Frieden�schenken,gegenüber�gehorsam�sein.

25.� Sich� von� Sünden� fernhalten� und� sich� mit� Ibâdâtbeschäftigen.

26.� Muslimischen� Vorgesetzten� und� Regierenden� gegenübergehorsam�sein.

27.�Die�Schöpfung�als�voller�Lehren�betrachten.

28.� Über� die� Existenz� Allahs,� des� Erhabenen,� nachdenken(Tafakkur).

29.�Seine�Zunge�vor�unzüchtiger�Rede�hüten.

30.�Sein�Qalb�stets�rein�halten.

31.� Sich� über� niemanden� lustig� machen� und� niemandenlächerlich�machen.

32.�Nicht�auf�das,�was�harâm�ist,�schauen.

33.�Der�Mu’min�muss�immerzu�seinem�Wort�treu�bleiben.

34.�Sein�Gehör�vor�unzüchtiger�Rede�hüten.

35.�Wissen�erlernen.

36.�Waagen�und�Messgeräte�korrekt�verwenden.

37.�Sich�niemals�sicher�vor�der�Strafe�Allahs,�des�Erhabenen,fühlen�und�sie�stets�fürchten.

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38.�Den�Armen�unter�den�Muslimen�Zakat�geben�und� ihnenzur�Hilfe�eilen.

39.� Nicht� die� Hoffnung� auf� die� Barmherzigkeit� Allahs,� desErhabenen,�aufgeben.

40.�Nicht�den�Gelüsten�der�Nafs�folgen.

41.� Menschen� für� das� Wohlgefallen� Allahs,� des� Erhabenen,speisen.

42.�Arbeiten,�um�ausreichend�Rizq�(Versorgung)�zu�erwerben.

43.�Die�Zakat�für�seinen�Besitz�und�das�Uschr�für�seine�Ernteaushändigen.

44.�Vermeidung�des�Geschlechtsverkehrs�mit�seiner�Frau,�diesich�im�Zustand�der�Menstruation�oder�des�Wochenbetts�befindet.

45.�Sein�Qalb�von�Sünden�bereinigen.

46.�Sich�vor�Kibr�(Hochmut)�hüten.

47.�Den�Besitz�des�noch�nicht�mündigen�Waisen�hüten.

48.�Keine�enge�Beziehung�zu�jungen�Knaben�pflegen.

49.�Die�täglichen�fünf�Gebete�in�ihren�Zeiten�verrichten�und�sienicht�zum�Qadâ�aufschieben.

50.�Niemandes�Besitz�durch�Unrecht�aneignen.

51.�Allah,�dem�Erhabenen,�keine�Partner�beigesellen.

52.�Sich�von�Zinâ�(Unzucht)�fernhalten.

53.�Keinen�Wein�und�keine�alkoholischen�Getränke�trinken.

54.�Keinen�falschen�Eid�leisten.

KAPITEL ÜBER KUFR

Das�übelste�alles�Schlechten�ist�es,�nicht�an�die�Existenz�Allahs,des�Erhabenen,�zu�glauben,�ein�Atheist�zu�sein.�An�eine�notwendigzu�glaubende�Sache�nicht�zu�glauben,�ist�Kufr.�An�den�ProphetenMuhammad,�Friede�sei�mit�ihm,�nicht�zu�glauben,�ist�Kufr.�Imanbedeutet,� alles,�was�Muhammad,�Friede� sei�mit� ihm,� von�Allah,dem� Erhabenen,� überbrachte,� im� Qalb� anzunehmen� und� dieswörtlich�auszusprechen.�In�Fällen,�in�denen�jemand�verhindert�ist,

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ist�er�entschuldigt,�wenn�er�das�Iman�nicht�in�Worten�ausdrückt.Damit�das�Iman�bestehen�bleibt,�ist�es�auch�erforderlich,�sich�vonden�Dingen,�die�im�Islam�als�Kufr�bezeichnet�werden,�zu�hüten.�Essind� Anzeichen� von� Kufr,� eins� der� Urteile� im� Islam,� d.h.� derGebote� und� Verbote� Allahs,� des� Erhabenen,� nicht� ernst� zunehmen�oder�abfällig�über�den�edlen�Koran�oder�die�Engel�oderüber� einen� der� Propheten,� Friede� sei� mit� ihnen,� zu� sprechen.Verleugnen�bedeutet�Ablehnung,�d.h.�die�Weigerung,�nach�demVernehmen�der�Kunde,�diese�zu�bestätigen.�Auch�das�Zweifeln�isteine�Art�Weigerung.

Der Kufr ist dreierlei Art:� Kufr� Dschahlî� (Kufr� ausUnwissenheit),�Kufr�Dschuhûdî�(Kufr�aus�Trotz)�und�Kufr�Hukmî(Kufr�per�Urteil).

1.�Der�Kufr�von�Menschen,�die�nicht�vom�Islam�gehört�habenoder� ihn� nicht� bedenken,� wird� „Kufr� Dschahlî“� genannt.Unwissenheit�wiederum�ist�zweierlei�Art:�Die�erste�ist�die�schlichteUnwissenheit.� Ein� Mensch� in� diesem� Zustand� weiß,� dass� erunwissend�ist.�Bei�diesen�Menschen�kann�man�nicht�von�falscherAqîda� sprechen.� Sie� gleichen� den� Tieren.� Denn,� was� denMenschen� von� Tieren� unterscheidet,� ist� Wissen� und� Verstand.Diese�Menschen�stehen�sogar�unter�den�Tieren.�Denn�die�Tierevollbringen,� im� Gegensatz� zu� diesen� Menschen,� das,� wofür� sieerschaffen�wurden.�Die�zweite�Art�des�Unwissens�ist�jene,�in�derder�Unwissende�sich�seines�Unwissens�nicht�bewusst�ist.�Dies�wird„Dschahl�Murakkab“� genannt.�Das� ist,� falsche�Aqîda� zu� haben.Dieser� Art� sind� die� Aqâid� (Pl.� von� Aqîda)� der� griechischenPhilosophen�und�derer�unter�den�72�irregehenden�Gruppen�unterden�Muslimen,�deren�Aqîda�nicht�der�offenkundig�überliefertenAqîda�entsprechen.�Diese�Art�des�Unwissens�ist�schlimmer�als�dieerste.�Es�ist�eine�Krankheit,�für�die�kein�Heilmittel�bekannt�ist.

2.�Die� zweite�Art� des�Kufr� ist� „Kufr�Dschuhûdî“.�Diese�Artwird�auch�„Kufr�Inâdî“�genannt.�Es� ist,�wissentlich�und�trotzendein�Kâfir�zu�sein.�

Dies�geschieht�als�das�Resultat�von�Kibr�(Hochmut),�der�Liebezu�Amt�und�Rang�oder�der�Angst,�verspottet�zu�werden.�Der�Kufrdes� Pharaos� und� seiner� Gefährten,� des� Herakleios,� Kaiser� vonByzanz,�waren�dieser�Art.

3.�Die�dritte�Art�des�Kufr� ist�der�„Kufr�Hukmî“.�Wer�Worteausspricht�oder�Taten�verrichtet,�die�im�Islam�als�Zeichen�des�Kufreingestuft�sind,�wird�zum�Kâfir,�selbst�wenn�er�in�seinem�Qalb�den

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Islam� bestätigt� und� dies� auch� so� äußert.� Eine� im� Islam� zuverachtende� Sache� zu� ehren� oder� eine� zu� ehrende� Sache� zuverachten,�ist�Kufr.

1.� Es� ist� Kufr,� zu� sagen:� „Allah,� der� Erhabene,� schaut� vomThron�oder�vom�Himmel�auf�uns�herab.“

2.�Es�ist�Kufr,�zu�sagen:�„So,�wie�du�mir�Unrecht�getan�hast,�sotut�auch�Allah,�der�Erhabene,�dir�Unrecht�an.“

3.�Es�ist�Kufr,�zu�sagen:�„Jener�Muslim�ist�in�meinen�Augen�wieein�Jude.“

4.�Es�ist�Kufr,�über�eine�Lüge�zu�sagen:�„Allah,�der�Erhabene,weiß,�dass�es�wahr�ist.“

5.�Es�ist�Kufr,�über�die�Engel�geringschätzig�zu�sprechen.

6.� Es� ist� Kufr,� über� den� edlen� Koran� oder� auch� nur� eineneinzigen�seiner�Buchstaben�geringschätzig�zu�sprechen�oder�auchan�nur�einen�einzigen�Buchstaben�nicht�zu�glauben.

7.�Es� ist�Kufr,� den� edlen�Koran� in�Begleitung� von�Musik� zurezitieren.

8.� Es� ist� Kufr,� nicht� an� die� Originale� der� Thora� und� desEvangeliums�zu�glauben�oder�schlecht�über�diese�zu�sprechen.�[Inunserer� Zeit� gibt� es� diese� ursprüngliche� Thora� und� dasursprüngliche�Evangelium�nicht�mehr.]

9.� Wer� den� edlen� Koran� anders� rezitiert� (Schâzz)� als� dieüberlieferte�Version�und�sagt,�dies�sei�der�Koran,�wird�zum�Kâfir.

10.�Es� ist�Kufr,�geringschätzig�über�die�Propheten,�Friede�seimit�ihnen,�zu�sprechen.

11.�Es�ist�Kufr,�nicht�an�einen�der�im�edlen�Koran�erwähnten25�Propheten,�Friede�sei�mit�ihnen,�zu�glauben.

12.� Es� ist� Kufr,� über� jemanden,� der� viel�Wohltätiges� tut,� zusagen,�er�sei�besser�als�ein�Prophet.

13.�Es�ist�Kufr,�die�Propheten�als�Mittellose�und�Bedürftige�zubezeichnen,�denn�ihre�Armut�war�aus�eigenem�Wunsch�heraus.

14.�Wenn�jemand�behauptet,�er�sei�ein�Prophet,�werden�die,�diedaran�glauben,�zusammen�mit�ihm�zu�Kâfirûn.

15.�Es�ist�Kufr,�Sachen,�die�sich�in�der�Âkhira�ereignen�werden,zu�verspotten,�sich�über�diese�lustig�zu�machen.

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16.�Es�ist�Kufr,�nicht�an�die�Strafen�im�Grab�und�in�der�Âkhirazu�glauben�[indem�man�sagt,�diese�seien�nicht�mit�dem�Verstandoder�den�Naturwissenschaften�vereinbar].

17.� Es� ist� Kufr,� nicht� daran� zu� glauben,� dass� man� in� derDschanna�Allah,�den�Erhabenen,�sehen�wird.�Ebenso�ist�es�Kufr,zu� sagen:� „Ich� will� nicht� die� Dschanna,� sondern� Allah,� denErhabenen.“

18.� Es� ist� Kufr,� Aussagen� zu� tätigen,� die� ein� Zeichen� desZweifels� am� Islam� sind� oder� zu� behaupten,� wissenschaftlicheErkenntnisse� seien� dem� Wissen� des� Dîn� überlegen,� besser� alsdiese.

19.�Es� ist�Kufr,� zu�behaupten,�es� sei�egal,� gleich,�ob�man�dieSalât�verrichtet�oder�nicht.

20.� Es� ist� Kufr,� zu� sagen:� „Ich� weigere� mich,� die� Zakatauszuhändigen.“

21.�Es�ist�Kufr,�zu�wünschen,�Ribâ�(Zinsen)�wäre�halâl.

22.� Es� ist� Kufr,� zu� wünschen,� Unrecht� und� Unterdrückungwären�halâl.

23.�Es�ist�Kufr,�dass�man�ein�Gut,�das�auf�eine�Weise,�die�harâmist,�angeeignet�wurde,�den�Armen�gibt�und�dafür�Sawâb�von�Allah,dem�Erhabenen,�erwartet�und�ebenso�ist�es�Kufr,�dass�ein�Armer,der�solches�Gut�annimmt�und�wissend,�dass�es�harâm�ist,�gute�Duâfür�den�Geber�macht.

24.�Es�ist�Kufr,�zu�behaupten,�dass�der�Qiyâs�(Analogie),�dervon�Imam�Abû�Hanîfa�durchgeführt�wurde,�nicht�rechtmäßig�sei.Das�ist�einer�der�Gründe,�warum�Wahhabiten�zu�Kâfirûn�werden.

25.� Es� ist� Kufr,� eine� der� wohlbekannten� und� allgemeinakzeptierten�Sunan�zu�bemäkeln.

26.�Wenn� jemand�beim�Vernehmen�des�ehrwürdigen�Hadith:„Zwischen meinem Mimbar (Kanzel) und meinem Grab liegt einGarten von den Gärten der Dschanna“ mit�Worten�wie:�„Ich�seheda�nichts�Anderes�als�einen�Mimbar�(Kanzel),�Bodenbelag�und�einGrab“,�antwortet,�wird�er�zum�Kâfir.

27.�Es�ist�auch�Kufr,� islamische�Gesetze�und�anderes�Wissen,das�der�Islam�verkündet�hat,�zu�leugnen�oder�diese�und�islamischeGelehrte�zu�verspotten.

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28.�Wenn�jemand�die�Niyya�(Absicht)�fasst,�Kâfir�zu�werden,�sogeschieht�dies�dann�auch�im�selben�Augenblick.

29.�Wenn�jemand�einem�anderen�wünscht,�dass�dieser�ein�Kâfirwerde�und�dies,�weil�er�den�Kufr�als�besser�erachtet,�wird�er�durchseinen�Wunsch�selbst�zum�Kâfir.

30.� Wer� sich� bewusst� ist,� dass� bestimmte� Aussagen� Kufrbedeuten� und� diese� dennoch� ungezwungen� äußert,� wird� zumKâfir.�Wenn�er�sich�bei�seinen�Äußerungen�nicht�bewusst�ist,�dasssie�Kufr� bedeuten,�wird� er,� gemäß�der�Mehrheit� der�Gelehrten,dennoch�zum�Kâfir.

31.�Eine�Tat�zu�verrichten,�von�der�man�weiß,�dass�sie�zum�Kufrführt,�ist�Kufr.�Es�gibt�viele�Gelehrte,�die�sagen,�dass�es�auch�dannKufr�ist,�wenn�sie�unwissentlich�verrichtet�wird.

32.� Sich� den� Priestergurt,� der� „Zunnâr“� genannt� wird,anzulegen� oder� Kleidung� anzulegen,� die� eindeutig� den� Kufrsymbolisiert,�ist�Kufr.�Ebenfalls�Kufr�ist�es,�dass�ein�Händler�dieseim� Dârul-Harb� (Region,� in� dem� nicht� nach� islamischen� Gesetzregiert� wird)� anlegt.� Sie� als� Mittel� zur� Satire,� zu� Späßen,� umandere�zu�belustigen�zu�benutzen,�ist�ebenfalls�Kufr.

33.� An� religiösen� Feiertagen� der� Kâfirûn� sich� so� wie� sieverhalten�oder�Sachen�so�zu�gebrauchen,�wie�sie�speziell�für�solcheTage�vorgesehen�sind�oder�ihnen�Geschenke�zu�überreichen,�dieauf� die� jeweiligen� religiösen� Feiertage� bezogen� sind,� führt� zumKufr.

34.�Bei�Worten,�die�geäußert�werden,�um�zur�Schau�zu�stellen,dass� man� besonders� schlau� ist� oder� wissend� oder� besondersbelesen�und�eloquent�oder�um�seine�Mitmenschen�in�Erstaunen�zuversetzen�oder�sie�zum�Lachen�zu�bringen�oder�zu�erfreuen�oderauch� zu� verspotten,� besteht� die� Gefahr� des� Kufr� Hukmî.� MitÄußerungen,�die�aus�Zorn,�Hitzköpfigkeit�und�Aggression�herausgetätigt�werden,�verhält�es�sich�genauso.

35.�Wenn�jemand,�der�Ghiyba�(üble�Nachrede)�betrieben�hat,sagt:�„Ich�habe�keine�Ghiyba�betrieben,�sondern�nur�gesagt,�wasüber�jene�Person�wahr�ist“,�ist�diese�Aussage�Kufr.

36.�Wenn� ein�Mädchen,� das� im�Kindesalter� vermählt�wurde,mukallaf�(rechtlich�verantwortlich)�wird�und�sich�herausstellt,�dasssie�keine�Ahnung�vom�Iman�und�Islam�hat�und�auf�Nachfrage�hinnicht�erklären�kann,�was�diese�sind,�wird�der�Nikâh�(Ehebund)�mit

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ihrem�Gemahl�nichtig,�sie�selbst�wird�zu�einem�Murtad.�So�verhältes�sich�auch�umgekehrt�mit�dem�Mann.

37.�Wer� einen�Mu’min� [zu�Unrecht]� tötet� oder� zu� töten� einBefehl� erteilt� und� ein� Anderer� lobt� diese� Taten,� indem� er� z.B.äußert,�dass�er�diese�Taten�gut�fände,�so�wird�derjenige,�der�lobt,zum�Kâfir.

38.�Es� ist�Kufr,� im�Falle�von�jemandem,�der�kein�Todesurteilverdient�hat,�zu�sagen:�„Den�müsste�man�umbringen.“

39.�Ebenso�ist�es�Kufr,�einen�Unterdrücker,�der� jemanden�zuUnrecht�verprügelt�oder�jemanden�zu�Unrecht�tötet,�zu�loben�undihm� recht� zu� geben� und� zu� sagen,� dieser� jemand� habe� es� soverdient.

40.�Die�Aussage:�„Allah�weiß,�dass�ich�dich�mehr�liebe�als�meineigenes�Kind“�als�eine�Lüge�zu�äußern,�ist�Kufr.

41.�Wenn�jemand�einem�Muslim�gegenüber,�der�einem�Muslimvon�Rang�und�Amt�nach�seinem�Niesen�„Yarhamukallah“�(„MögeAllah� sich� deiner� erbarmen“)� sagt,� behauptet,� dies� seihochgestellten�Leuten�gegenüber�nicht�gestattet,�begeht�er�damitKufr.

42.�Auch�die� täglichen� fünf�Gebete,�das�Fasten� im�Ramadanoder� die� Zakat� nicht� als� Pflicht� zu� akzeptieren� und� sie� alsunerheblich� zu� betrachten� und� somit� ihre� Verrichtung� zuunterlassen,�ist�Kufr.

43.�Es� ist�Kufr,� die�Hoffnung� auf� die�Barmherzigkeit�Allahsaufzugeben.

44.�Besitz� und�Geld,� das� an� sich� nicht� harâm� ist,� aber� durchzuzüglich� auftretende� Gründe� harâm� wird,� wird� „Harâm� li-ghayrihî“�(Harâm�durch�begleitende�Umstände)�genannt.�So�z.B.Besitz,� das� gestohlen� wird� oder� durch� verbotenen� Erwerbangeeignet�wird.�Zu� behaupten,� diese� seien� halâl,� ist� kein�Kufr.Aas,� Schweinefleisch,� Wein� u.Ä.,� die� „an� sich� Harâm“� sind,werden� „Harâm� li-aynihî“� genannt.� Zu� behaupten,� diese� seienhalâl,�ist�Kufr.

45.�Sünden,�die�ohne�Zweifel�als�harâm�bekannt�sind,�als�halâlzu�bezeichnen,�ist�Kufr.

46.� Den� Adhan,� Moscheen,� die� Bücher� über� Fiqh� undÄhnliches,�das�im�Islam�allgemein�geehrt�wird,�zu�verspotten,�istKufr.

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47.�Es�ist�Kufr,�die�Salât�zu�verrichten,�obwohl�man�weiß,�dassman�nicht�im�Zustand�des�Wudû’�ist.

48.�Es�ist�Kufr,�die�Salât�bewusst� in�eine�andere�Richtung�alsdie�Kibla�zu�verrichten.�Wer�behauptet,�es�sei�nicht�nötig,�sich�beider�Salât�in�Richtung�Kibla�zu�wenden,�wird�zum�Kâfir.

49.�Es�ist�kein�Kufr,�einen�Muslim�Kâfir�zu�nennen,�um�ihn�zubeschimpfen.�Wenn�man� dies� aber� tut� und� ihm� dabei� den�Kufrwünscht,�ist�dies�Kufr.

50.�Wenn�Sünden�als�solche�nicht�ernst�genommen�werden�undsie�in�so�einem�Zustand�verrichtet�werden,�ist�dies�Kufr.

51.� Zu� leugnen,� dass� die� Ibâdât� verpflichtend� sind,� und� zuleugnen,� dass� die� In-Achtnahme� vor� Sünden� erforderlich� ist,� istKufr.

52.� Zu� glauben,� dass� die� gesammelten� Steuern� Besitz� desSultans�seien,�ist�Kufr.

53.�Es�ist�Kufr,�Gefallen�an�religiösen�Zeremonien�der�Kâfirûnzu� finden,� ohne� zwingende� Notwendigkeit� den� Zunnâr(Priestergurt)�anzulegen�oder�Gebrauch�von�anderen�Zeichen�undSymbolen�des�Kufr�zu�machen,�Gefallen�an�diesen�zu�finden�oderKâfirûn�voller�Liebe�die�Hand�zu�reichen.

54.�Wenn� jemand� ohne�Zwang� schwört,� indem� er� sagt:� „So-und-so�ein�Ding�befindet�sich�bei�So-und-So“�oder:�„So-und-so�einDing�befindet�sich�nicht�bei�So-und-So“,�und:�„Möge�ich�ein�Kâfirsein“,�oder:�„Möge�ich�ein�Jude�sein,�wenn�dem�nicht�so�ist“,�dannhat� er� die� Grenze� zum� Kufr� aus� freien� Stücken� überschritten,gleich�ob�es�sich�mit�der�von�ihm�genannten�Sache�so�verhält,�wieer�sagte�oder�nicht.

55.� Wenn� jemand� über� Sachen,� die� in� allen� Religionenverboten�sind,�wie�Zinâ�(Unzucht)�oder�Liwâta�(Analverkehr�undHomosexualität)� oder�Ribâ� (Zinsen)� oder� das� Lügen,� sagt:� „O,wären�diese�Sachen�doch�nur�halâl,�damit�ich�sie�dann�verrichtenkönnte“,�verfällt�er�in�Kufr.

56.�Wenn�jemand�sagt:�„Ich�glaube�an�die�Propheten,�Friede�seimit�ihnen,�aber�ob�Âdam,�Friede�sei�mit�ihm,�ein�Prophet�war�odernicht�-�da�bin�ich�mir�nicht�sicher“,�wird�er�zum�Kâfir.

57.�Wer�nicht�weiß,�dass�Muhammad,�Friede�sei�mit�ihm,�derProphet�der�Endzeit� ist� [d.h.�der� letzte�der�Propheten],�der�wirdzum�Kâfir.

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58.� Wenn� jemand� sagt:� „Sollte� das,� was� die� Prophetenverkündet�haben,�wahr�sein,�dann�wären�wir�alle�errettet“,�wird�erzum�Kâfir.�[Wenn�er�diese�Aussage�als�Zweifel�getätigt�hat,�wirder�zum�Kâfir.]

59.�Wenn�jemand�aufgefordert�wird:�„Komm�und�verrichte�dieSalât“,�und�er� sagt:� „Nein,�das� tue� ich�nicht“,�dann�wird�er� zumKâfir.�Doch�wenn�er�damit�meint:�„Nein,�nicht�auf�deinen�Aufrufhin� -� wenn� ich� bete,� dann� auf�Geheiß�Allahs,� des� Erhabenen“,dann�wird�er�kein�Kâfir.

60.�Wenn� jemandem� gesagt� wird:� „Mache� deinen�Bart� nichtkürzer�als�eine�Faustlänge“�oder:�„Schneide�ab,�was�mehr�als�eineFaustlänge�ist“�oder:�„Schneide�deine�Nägel,�denn�so�ist�die�Sunnades� Propheten� Muhammad,� möge� Allah� ihn� segnen� und� ihmFrieden�schenken“�und�er�sagt:�„Nein,�mache�ich�nicht“,�wird�erzum�Kâfir.�Genauso�verhält�es�sich�mit�den�anderen�Sunan.�Dochwenn�er�damit�meint:�„Nein,�nicht�auf�deinen�Aufruf�hin�-�wennich�das�tue,�dann,�weil�es�Sunna�des�Propheten�ist“,�dann�ist�daskein�Kufr.�Nur�wenn�er�mit�seiner�Aussage�die�Sunna�leugnet,�istes�Kufr.

61.� Wenn� jemand� den� Schnurrbart� kürzt� und� jemand,� deranwesend� ist,� sagt:� „Das� hat� dir� jetzt� nichts� eingebracht� [odernichts�genützt]“,�dann�muss�man�Kufr�für�diese�Person�fürchten.[Den� Schnurrbart� zu� kürzen,� ist� eine� Sunna.� Durch� solch� eineAussage�würde�eine�Sunna�gering�geschätzt�werden.]

62.�Wenn�ein�Mann�sich�von�Kopf�bis�Fuß�in�Seide�kleidet�undein�anderer�dazu:�„Gesegnet�seist�du“�sagt,�dann�muss�man�Kufrfür�ihn�fürchten.

63.�Wenn�jemand�etwas,�das�makrûh�ist,�tut,�wie�die�Beine�inRichtung�Kibla�ausgestreckt�zu�liegen�oder�in�Richtung�Kibla�zuspucken� oder� zu� urinieren� und� er� darauf� aufmerksam� gemachtwird�und�aufgefordert�wird,�solches�Tun�zu�unterlassen�und�daraufsagt:�„Ach,�wären�doch�alle�unsere�Sünden�nur�so�gering“,�dannmuss�man�Kufr�für�ihn�fürchten,�denn�er�glaubt,�solche�Makrûhâtwären�etwas�Geringes.

64.� Wenn� der� Bedienstete� einer� Person� zu� seinem� Herrneintritt�und� ihn�mit�dem�Salâm-Gruß�grüßt�und� jemand,�der�beidem�Herrn� anwesend� ist,� sagt:� „Sei� still� -� seit� wann� grüßt� manseinen� Herrn?“,� dann� ist� dies� Kufr.� Doch� wenn� seine� Niyyalediglich�Belehrung� in�der�Etikette�war�und�er� gemeint�hat,� der

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Salâm-Gruß�hätte�nur�im�Qalb,�im�Stillen�gegeben�werden�sollen,dann�ist�es�kein�Kufr.

65.�Es�ist�Kufr,�zu�sagen,�das�Iman�nehme�zu�oder�nehme�ab,�essei�denn�man�meint�damit�seine�Vollkommenheit�und�die�Stärkedes�Imans�-�dann�ist�es�kein�Kufr.

66.�Wenn� jemand�sagt:�„Es�gibt�zwei�Kiblas� -�die�eine� ist�dieKaaba,�die�andere�Quds�(Jerusalem)“,�ist�dies�Kufr,�wenn�er�damitmeint,�dass�es�jetzt�zwei�Kiblas�gibt.�Wenn�er�aber�meint,�dass�dasBaytul-muqaddas�(al-Aqsâ-Moschee�in�Quds)�einst�Kibla�war�undspäter�die�Kaaba�zur�Kibla�wurde,�dann�ist�es�kein�Kufr.

67.� Wenn� jemand� einen� Gelehrten� des� Islam� grundlosbefeindet� oder� ihn� beschimpft,� dann� muss� man� Kufr� für� diesePerson�fürchten.

68.�Es�heißt,�dass�wenn�jemand�sagt:�„Das�Schweigen�währendder�Mahlzeiten�ist�eine�der�guten�Sitten�der�Feueranbeter“,�oder:„Das� Meiden� von� engem� Kontakt� zur� Frau� während� derMenstruation�und�des�Wochenbetts�ist�eine�der�guten�Handlungender�Feueranbeter“,�diese�Person�zum�Kâfir�wird.

69.�Wenn� jemand�gefragt�wird,�ob�er�ein�Mu’min� sei,�und�erdarauf� mit� „Inschâallah“� antwortet� und� er� diese� Aussage� nichtauslegen�kann,�dann�ist�dies�Kufr.

70.� Es� heißt,� dass� man� zum� Kâfir� wird,� wenn� man� zu� einerPerson,�deren�Kind�verstarb,�sagt:�„Allah�brauchte�dein�Kind“.

71.�Wenn�eine�Frau�ein� schwarzes�Seil�um� ihre�Hüfte�bindetund� danach� gefragt� wird� und� darauf� antwortet:� „Das� ist� einZunnâr�(Priestergurt)“,�dann�wird�sie�zum�Kâfir.

72.�Es�heißt,�dass�man�zum�Kâfir�wird,�wenn�man�Nahrung,�dieharâm�ist,�verspeist�und�das�Essen�mit�„Bismillah“�beginnt.�Diesgilt�für�Sachen,�die�Harâm�li-aynihî�(Harâm�an�sich)�sind,�nicht�fürSachen,� die� Harâm� li-ghayrihî� (Harâm� durch� begleitendeUmstände)� sind.� So� ist� es� z.B.� kein� Kufr,� beim� Essen� vongestohlenen�Nahrungsmitteln�die�Basmala�zu�sprechen,�denn�hierist�nicht�die�Nahrung�selbst�harâm,�sondern�die�Aneignung�durchRaub.

73.�Es�ist�Kufr,�Wohlgefallen�am�Kufr�einer�anderen�Person�zufinden.�Die�Gelehrten�sind�sich�uneinig�darüber,�ob�jemand�zumKâfir�wird,�wenn�er�jemanden�verwünscht,�indem�er�sagt:�„MögeAllah�dich�als�Kâfir�sterben�lassen.“�Wohlgefallen�daran�zu�finden,

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dass� diese� Person� Kâfir� ist,� ist� jedoch� Kufr.� Aber� wenn� manWohlgefallen� am�Kufr� einer�Person� aufgrund�des�Unrechts� unddes�Fisq�(Sünde),�die�er�begeht,�findet�-damit�seine�Strafe�in�derÂkhira� ewig� und� streng� sei-� dann� ist� dieses�Wohlgefallen� nichtKufr.

74.�Wenn�jemand�sagt:�„Allah�weiß�es�-�Ich�habe�jene�Tat�nichtbegangen“�und�dabei�doch�weiß,�dass�er� sie�begangen�hat,�dannwird� er� zum� Kâfir,� denn� dann� hat� er� Allah,� dem� Erhabenen,Unwissenheit�zugeschrieben.

75.�Wenn�ein�Mann�eine�Frau�ohne�Zeugen�ehelicht�und�derMann�und�die�Frau�sagen:�„Allah,�der�Erhabene,�und�der�Prophetsind�unsere�Zeugen“,�dann�werden�beide�zu�Kâfirûn.�Denn�unserProphet,� möge� Allah� ihn� segnen� und� ihm� Frieden� schenken,wusste� zu� Lebzeiten� das� Ghayb� (Verborgenes)� nicht.� Zubehaupten,�er�kenne�das�Ghayb,�ist�Kufr.�[Das�Ghayb�kennt�alleinAllah,�der�Erhabene,�und�jene,�denen�Er�etwas�davon�mitteilt.]

76.� Wenn� jemand� behauptet,� um� Gestohlenes� undVerlorengegangenes� zu�wissen,� dann�werden� er� und� diejenigen,die�ihm�glauben,�zu�Kâfirûn.�Wenn�jemand�behauptet,�dass�er�vonDschinn� darüber� benachrichtigt�werde,�wird� er� auch� zum�Kâfir.Denn� auch� die� Propheten� und� die� Dschinn� kennen� das� Ghaybnicht.� [Das� Ghayb� kennt� allein� Allah,� der� Erhabene,� und� jene,denen�Er�etwas�davon�mitteilt.]

77.� Es� wurde� gesagt,� dass� wenn� jemand� bei� Allah,� demErhabenen,� schwören� möchte� und� jemand� anderer� sagt:� „Ichwünsche� nicht,� dass� du� bei� Allah� schwörst,� sondern� bei� derScheidung�oder�der�Ehre“,�dieser�Andere�zum�Kâfir�wird.

78.�Es�wurde�gesagt,�dass�man�zum�Kâfir�wird,�wenn�man�zueinem� Anderen� sagt,� dass� dessen� Gesicht� ihm� wie� das� desTodesbringers�scheine;�denn�der�Todesbringer�ist�[Azrâîl,�Friedesei�mit�ihm,]�einer�der�erhabenen�Erzengel.

79.� Wenn� jemand� sagt,� die� Salât� nicht� zu� verrichten� seiangenehm,�wird�er�zum�Kâfir.�Es�wurde�gesagt,�dass�wenn�jemandjemanden� auffordert,� die� Salât� zu� verrichten� und� der� Andereantwortet,�das� sei� eine�beschwerliche�Sache,�dieser�Andere� zumKâfir�wird.

80.�Wenn� jemand�sagt:�„Allah,�der�Erhabene,� im�Himmel� istmein�Zeuge“,� dann�wird� er� zum�Kâfir,� denn�dann�hat� er�Allah,dem� Erhabenen,� einen� Ort� zugeschrieben,� doch� Allah,� der

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Erhabene,�ist�darüber�erhaben,�an�einem�Ort�zu�sein.

81.�Wer�Allah,�den�Erhabenen,�„Vater“�nennt,�wird�zum�Kâfir.

82.�Wenn� jemand� sagt,� dass� der� Prophet�Muhammad,�mögeAllah� ihn� segnen� und� ihm� Frieden� schenken,� nach� dem� Essenseine� Finger� leckte� und� ein� Anderer� sagt,� das� sei� eineUngehörigkeit,�wird�dieser�Andere�zum�Kâfir.

83.�Wenn�jemand�sagt,�der�Prophet,�Friede�sei�mit�ihm,�sei�einSchwarzer�gewesen,�wird�er�zum�Kâfir.

84.�Wenn�jemand�sagt:�„Der�Rizq�(Versorgung)�ist�von�Allah,dem�Erhabenen,�doch�der�Diener�muss�sich�dafür�auch�bewegen“,dann�ist�das�Schirk�(Polytheismus),�denn�auch�die�Bewegung�desDieners�ist�von�Allah,�dem�Erhabenen.

85.�Wenn� jemand� sagt,� dass� es� besser� sei,� ein�Christ� zu� sein,statt� ein� Jude,� wird� er� zum� Kâfir.� Man� muss� sagen,� dass� esschlimmer�ist,�ein�Jude�zu�sein,�als�ein�Christ.

86.�Wenn�jemand�behauptet,�es�sei�besser,�ein�Kâfir�zu�sein,�alsein�Verräter,�wird�er�zum�Kâfir.

87.�Wenn�jemand�sagt:�„Was�habe�ich�schon�in�den�Lehrzirkelnder�Gelehrten�verloren?“�oder:�„Wer� ist�schon� in�der�Lage,�das,was� die� Gelehrten� lehren,� umzusetzen?“� oder� eine� Fatwa(Rechtsurteil)�auf�den�Boden�wirft�und�sagt:�„Wem�sollen�schondie�Worte�von�Gelehrten�nutzen?“,�dann�wird�er�zum�Kâfir.

88.� Wenn� jemand� eine� Aussage� tätigt,� die� Kufr� ist� und� einAnwesender� darüber� lacht,� dann� wird� auch� der� Lachende� zumKâfir,�es�sei�denn�dieses�Lachen�geschieht�zwanghaft.

89.� Wer� sagt:� „Die� Arwâh� der� Maschâyikh,� also� der� Awliyâ(Freunde�Allahs,�des�Erhabenen),�sind�stets�‚präsent�und�wissend’“,wird�zum�Kâfir,�wenn�er�aber�nur�„sie�werden�präsent“�sagt,�dannist�dies�kein�Kufr.�[Die�Arwâh�der�Awliyâ�können�nicht�wie�Allah,der�Erhabene,� immer�und�überall�präsent�und�anwesend�sein.�Siesind�an�jenem�Ort�nur�dann�präsent,�wenn�sie�erwähnt�werden.�Vorsolcher�Erwähnung�waren�sie�nicht�an�jenem�Ort�präsent.]

90.�Wenn� jemand� sagt:� „Was� geht�mich�der� Islam�an“,� oder:„Mit�dem�Islam�will� ich�nichts�zu�tun�haben“,�dann�wird�er�zumKâfir.

91.�Wenn�jemand�sagt:�„Hätte�Âdam,�Friede�sei�mit�ihm,�nichtvom�Weizen�gegessen,�dann�würden�wir�nicht�zu�Rebellen�Allah

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gegenüber� werden“,� wird� er� zum� Kâfir.� Es� gibt� jedoch� eineMeinungsverschiedenheit� darüber,� ob� es� Kufr� ist,� wenn� jemandsagt:�„...�dann�wären�wir�nicht�in�der�Dunyâ.“

92.�Wenn�jemand�sagt:�„Âdam,�Friede�sei�mit�ihm,�pflegte�Stoffzu�weben“,�und�ein�anderer�kommentiert:�„Na,�dann�sind�wir� jaalle� Kinder� eines� Webers“,� wird� der� so� kommentierende� zumKâfir.

93.� Wenn� jemand� eine� kleine� Sünde� begeht� und� ihm� wirdgesagt,�er�solle�dafür�Tawba�machen�und�er�antwortet:�„Was�habeich� denn� schon� gemacht,� dass� ich� dafür� Tawba�machen� sollte“,wird�er�zum�Kâfir.

94.� Wenn� jemand� zu� einem� anderen� sagt:� „Lass� uns� einenGelehrten� im� Islam� befragen“� oder:� „Lass� uns� aus� einemGrundlagenbuch�über�den�Dîn�das�Urteil�betreffend�einer�Sachelernen“,�und�der�Andere�antwortet:�„Was�schert�mich�das�Wissendes�Dîn“,�wird�er�zum�Kâfir,�denn�er�schätzt�das�Wissen�des�Dîngering�und�verschmäht�es.

95.� Wer� Tafsir-� und� Fiqh-Bücher� verhöhnt� und� dieseverschmäht,�wird�zum�Kâfir.

96.�Wenn�jemand�gefragt�wird,�aus�wessen�Nachkommenschafter�ist,�welcher�Religionsgemeinschaft�er�angehört,�wer�der�Imamseiner�Madhab�in�der�Aqîda�ist,�wer�der�Imam�seiner�Madhab�imFiqh�ist�und�er�auf�diese�Fragen�nicht�antworten�kann,�wird�er�zumKâfir.

97.�Wenn�jemand�etwas,�was�eindeutig�als�harâm�festgelegt�ist,als�halâl�bezeichnet,�wird�er�zum�Kâfir.� [Es�ist�gefährlich,�Tabakals�harâm�zu�bezeichnen.]

98.�Es�ist�Kufr,�von�etwas,�das�in�allen�offenbarten�Religionenharâm� war� und� dessen� Erlaubnis� der�Weisheit� widerspricht,� zuwünschen,�es�wäre�halâl.

So� z.B.� Zinâ� (Unzucht);� Liwâta� (Analverkehr� undHomosexualität);� Essen,� nachdem� man� bereits� satt� ist;� dasNehmen�und�Geben�von�Ribâ�(Zinsen).�Zu�wünschen,�dass�Weinhalâl�wäre,� ist� kein�Kufr,� denn� er�war� nicht� in� allen�Religionenharâm.

99.� Den� glorreichen� Koran� für� Gerede� und� Scherze� zubenutzen,�ist�Kufr.

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100.�Wenn� jemand� zu� einer�Person�namens�Yahyâ� sagt:� „YâYahyâ!�Khudh-il�kitâba“�(„O�Yahya!�Nimm�das�Buch!“),�wird�erzum�Kâfir,�denn�damit�macht�er�sich�über�den�edlen�Koran�lustig,da�es�sich�hierbei�um�einen�Vers�aus�dem�edlen�Koran�handelt.�Soverhält�es�sich�auch�mit�der�Rezitation�des�edlen�Korans�zwischenSpiel,�Musik�und�Gesang.

101.�Wenn�jemand�sagt:�„Da�bin�ich�nun�Bismillâhi“,�ist�das�einkatastrophales�Missgeschick�der�Worte.�Wenn� jemand�etwas�oftsieht� und� sagt:� „Mâ� khalaqallah“� und� die� Bedeutung� dieserAussage� nicht� kennt,� ist� das� Kufr.� [„Mâ� khalaqallah“� hat� zweiBedeutungen.� Die� erste� Bedeutung� ist:� „Was� Allah� so� alleserschaffen� hat“.� Die� zweite� Bedeutung� ist:� „Allah� hat� nichterschaffen“.�Es�ist�gemeint,�dass�man�beim�Tätigen�einer�Aussagewissen�muss,�was�man�sagt.]

102.�Wenn�jemand�verspottend�sagt:�„Ich�werde�dich�jetzt�alsonicht�beschimpfen,�denn�man�hat�das�Beschimpfen�nun�einmal�alsSünde� eingestuft“,� ist� das� ein� katastrophales� Missgeschick� derWorte.

103.�Wenn�jemand�sagt:�„Du�stehst�nackt�da�wie�das�Kalb�desDschabrâîl“,� ist�das�ein�katastrophales�Missgeschick,�denn�damitmacht�man�sich�über�den�Engel�lustig.

104.� Wenn� jemand� den� Schwurworten:� „Beim� Kopf� meinesSohnes“� oder:� „Bei� meinem� Kopf“� einen� Schwur� im� NamenAllahs�beifügt,�also�z.B.�„Wallahi�beim�Kopf�meines�Sohnes“�sagt,dann�muss�man�Kufr�für�diese�Person�fürchten.

105.�Den� edlen�Koran,�Mawlid-Lesungen,� religiöse�Gedichtezu�rezitieren,�während�Musik�gespielt�wird�oder�sie�in�Begleitungvon�Musikinstrumenten�zu�rezitieren,�ist�Kufr.

106.�Den� edlen�Koran,�Mawlid-Lesungen,� religiöse�Gedichteund�Salawât�(Segensgebete�für�den�Propheten)�in�unanständigenVersammlungen� respektvoll� zu� verlesen,� ist� harâm.� Dies� zumVergnügen�und�zur�Unterhaltung�zu�tun,�ist�Kufr.

107.�Wenn�jemand�einen�Adhan,�der�der�Sunna�entsprechendausgerufen� wird,� gering� schätzt� und� ihm� darum� kein� Gehörschenkt,�wird�er�augenblicklich�zum�Kâfir.

108.� Wer� den� edlen� Koran� nach� seinem� eigenen� Verstandinterpretiert,�wird�zum�Kâfir.

109.�Wessen�Glaube� sich� nicht�mit� dem� deckt,� was� klar� und

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deutlich�im�edlen�Koran�und�den�ehrwürdigen�Hadithen�über�dasIman� verkündet� wird� oder� sich� nicht� mit� dem� deckt,� was� dieMudschtahidûn�mit�Übereinstimmung�über�das� Iman�überlieferthaben�und�was�sich�dann�ebenso�unter�den�Muslimen�verbreitethat,�der�wird�zum�Kâfir.�Diese�Art�des�Kufr�wird�„Ilhâd“�genanntund�die�Person�selbst�„Mulhid“.

110.�Wer�einen�Kâfir�mit�Hochachtung�oder�Verehrung�grüßt,wird�zum�Kâfir.

111.� Worte,� die� einem� Kâfir� gegenüber� Hochachtung� undVerehrung�bekunden,�zu�sprechen,�ist�Kufr.

112.�Wer�daran�Wohlgefallen�hat,�dass�ein�Anderer�zum�Kâfirwird,�wird�selber�zum�Kâfir.

113.�Tonträger� und� andere�Aufzeichnungsmedien,� auf� denender� edle� Koran� aufgezeichnet� ist,� müssen� mit� einem� ähnlichenRespekt�behandelt�werden,�wie�der�edle�Mushaf�selbst.

Wer�diese�respektlos�behandelt,�wird�zum�Kâfir.

114.� Wahrsager,� die� mit� Dschinn� zusammenarbeiten� oderLeute�die�Horoskope�erstellen�und�auf�alle�Fragen�bezüglich�derZukunft� und� das� Verborgene� im� Allgemeinen� antworten,aufzusuchen�und�ihren�Worten�und�Taten�Glauben�zu�schenken,ist�Kufr,�selbst�wenn�sie�manchmal�richtig�liegen,�denn�es�ist�Kufr,zu�glauben,�dass� jemand�Anderer�als�Allah,�der�Erhabene,� allesweiß� und� alles� tun� könne,� was� er� wünscht.� [Erkenntnisse� derNaturwissenschaften�zu�leugnen,�ist�kein�Kufr.]

115.�Wenn�die� Sunan�nicht� ernst� genommen�werden�und� siegeringschätzend�unterlassen�werden,�ist�dies�Kufr.

116.� Sich� den� Priestergurt,� der� „Zunnâr“� genannt� wird,anzulegen� oder� Götzen� wie� das� Kreuz� oder� Statuen� oder� ihreAbbildungen��anzubeten�oder�diese�zu�verehren�oder�Bücher,�indenen� das� islamische� Gesetz� vermittelt� und� gelehrt� wird,� zuverpönen�oder�sich�über�einen�der�Gelehrten�des�Islam�lustig�zumachen� oder� Aussagen� zu� machen� oder� zu� schreiben,� die� zumKufr�führen�oder�zu�verpönen,�was�wir�zu�ehren�angeordnet�sindoder�zu�ehren,�was�wir�zu�verpönen�angeordnet�sind,�ist�alles�Kufr.

117.�Jemand,�der�glaubt,�dass�ein�Magier�durch�seine�Magie�aufjeden�Fall�alles,�was�er�wünscht,�erreichen�kann,�d.h.,�dass�dieseMagie�auf�jeden�Fall�und�immer�wirksam�ist,�wird�zum�Kâfir.

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118.�Wenn�ein�Muslim�jemandem,�der�ihn�des�Kufr�beschuldigt,mit�Bejahung�implizierenden�Worten�wie:�„Wie�der�Herr�meint“,oder�ähnlichem�antwortet,�wird�auch�er,�wie�der�Beschuldigende,zum�Kâfir.

119.�Mit�Gütern,�von�denen�zweifellos�klar�ist,�dass�sie�auf�eineWeise,� die� harâm� ist,� erworben� wurden,� Moscheen� zu� bauen,Sadaqa�zu�geben�oder�wohltätige�Werke�zu�verrichten�und�dannfür�diese�Taten�eine�Sawâb�von�Allah�zu�erwarten,�ist�Kufr.

120.�Wenn�jemand�ein�Gut,�das�zweifellos�auf�eine�Weise,�dieharâm�ist,�angeeignet�wurde,�als�Sadaqa�gibt�und�dafür�eine�Sawâbvon�Allah,� dem�Erhabenen,� erwartet� und�wenn� ein�Armer,� dersolches�Gut�annimmt�und�wissend,�dass�es�Harâm�ist,�zum�Gebersagt:� „Möge� Allah� mit� dir� zufrieden� sein“,� werden� beide� zuKâfirûn�und�ebenso�jemand,�der�wissend,�dass�das�Gut�harâm�ist,„Âmîn“�zur�Duâ�des�Armen�sagt.

121.�Wer�behauptet,�es�sei�doch�halâl,�eine�Frau�zu�heiraten,�diezu�heiraten�im�islamischen�Gesetz�harâm�ist,�wird�zum�Kâfir.

122.� An� Orten� wie� Kneipen,� Spielstätten� oder� inVersammlungen,� in� denen� Sünden� begangen� werden,� mittelsWiedergabegeräten�Aufzeichnungen�des� edlen�Korans�oder� vonMawlid-Lesungen� abzuspielen,� um� sich� damit� zu� vergnügen,� istKufr.

123.�Den�edlen�Koran�in�Begleitung�von�Musikinstrumenten�zurezitieren,�ist�Kufr.

124.� Aufzeichnungen� des� edlen� Korans,� die� über� Medienwiedergegeben�werden,�gegenüber�respektlos�zu�sein,�ist�Kufr.

125.�Es�ist�Kufr,�irgendjemanden�außer�Allah,�den�Erhabenen,als�„Schöpfer“�zu�bezeichnen,�egal�was�die�Absicht�dabei�ist.

126.�Es� ist�nicht�gestattet,�Namen�wie�„Abdulqâdir“�entstelltauszusprechen�und�wenn�es�mit�Absicht�getan�wird,�ist�dies�Kufr.Ebenso�z.B.�auch�„Abduluzayz“�statt�„Abdul’azîz“�zu�sagen�oder„Memo“� statt� „Muhammad“� oder� „Hasso“� statt� „Hasan“� oder„Ibo“�statt�„Ibrâhîm“�zu�sagen.�Wenn�jemand�solche�ehrwürdigenNamen�als�Dekoration�auf�erniedrigende�Weise�benutzt,�wie�z.B.auf�Schuhen�oder�wenn� jemand�solches� trägt,�muss�man�um�dasIman�solcher�Leute�fürchten.

127.�Wissend,� dass�man�nicht� im�Zustand�des�Wudû’� ist,� dieSalât�zu�verrichten�oder�eine�Tat,�die�Sunna�ist,�zu�verpönen,� ist

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Kufr.�Die�Sunna�nicht�ernst�zu�nehmen,�ist�Kufr.

128.�Die�Aussage� von� Ignoranten,� dass�man� die�Gräber� derAwliyâ�niederreißt,�weil�man�fürchte,�die�Ungebildeten�könntendenken,�dass�sie�Erschaffende�seien,�ist�Kufr.

129.� Wenn� jemand� einen� Anderen� zum� Kufr� verleitet,insbesondere� seine� eigenen�Kinder,� wird� er� dadurch� selbst� zumKâfir.

130.�Es� ist�Kufr,� zu� behaupten,�Zinâ� (Unzucht)� oder�Liwâta(Analverkehr�und�Homosexualität)�seien�dschâiz�(zulässig).

131.�Die�Mahârim,� die� eindeutig� durch�Gesetzesquellentexte(Nusûs;�edler�Koran�und�ehrwürdige�Hadithe)�und�durch�Idschma(Übereinstimmung�der�Salafus-Sâlihîn)�belegt�sind,�nicht�ernst�zunehmen,�ist�Kufr.

132.�Auf�großen�Sünden�zu�bestehen,�d.h.�sie�fortwährend�zuwiederholen,� führt�zu�Kufr.�Die�Salât�nicht�ernst�zu�nehmen,� istKufr.

133.�Papier,�Stoffe�oder�Gebetsteppiche,�auf�denen�etwas�aufArabisch�steht�und�sei�es�nur�ein�Buchstabe,�[mit�der�Absicht�derVerschmähung]�auf�den�Boden�zu�legen,�ist�Kufr.

134.�Es�ist�Kufr,�zu�sagen,�dass�Abû�Bakr�as-Siddîq�und�Umaral-Fârûq,�möge�Allah�mit�ihnen�zufrieden�sein,�kein�Anrecht�aufdas�Kalifat�gehabt�hätten.

135.� Es� ist� Kufr,� unabhängig� von� dem,� was� Allah,� derErhabene,� bewirkt,� von� irgendeinem� Verstorbenen� irgendeineWirkung�zu�erwarten.

136.� Einen� Verstorbenen� mit� dem� Spitznamen� „Der,� derWünsche� schnell� erfüllt“� zu� benennen,� ist� etwas� extremAbstoßendes�und�führt�zum�Kufr.

137.�Wer�die�Fard,�die�Toten� in�der�Erde�zu�bestatten,�nichternst� nimmt� und� von� dieser� Fard� Abstand� nimmt,� indem� erbehauptet,� gemäß�modernen�Wissenschaften� sei� es� rückständig,die� Toten� zu� beerdigen� und� man� solle,� wie� es� in� anderenReligionen�Brauch�ist,�die�Toten�besser�verbrennen,�verliert�seinIman�und�wird�zu�einem�Murtad.

138.� Es� ist� Kufr,� irgendeinen� der� Awliyâ� Allahs,� desErhabenen,� sei� er� bereits� verstorben� oder� noch� am� Leben,� mitWorten�oder�im�Qalb�zu�leugnen.

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139.� Es� ist� Kufr,� die� Awliyâ� oder� die� ihrem� Wissenentsprechend�Handelnden�zu�befeinden.

140.� Es� ist� Kufr,� zu� behaupten,� die�Awliyâ� wären� durch� dieEigenschaft�der�„Isma“�vor�Sünden�bewahrt.� [Diese�Eigenschaftist�allein�den�Propheten,�Friede�sei�mit�ihnen,�vorbehalten.]

141.�Wer�vom�Wissen�des�Bâtin�(Wissen�über�das�Qalb�und�denRûh)�keinen�Anteil�hat,�von�dem�ist�zu�befürchten,�dass�er�ohneIman�stirbt.

Die�niedrigste�Stufe�der�Anteilnahme�ist,�an�dieses�Wissen�zuglauben.

142.�Den�edlen�Koran�auf�eine�Weise�zu�rezitieren,�wie�es�keinGelehrter�des�Islam�tut,�ist�Kufr,�selbst�wenn�dabei�Bedeutungenund�Worte�nicht�entstellt�werden.

143.�Es�ist�Kufr,�von�Sachen�Gebrauch�zu�machen,�die�Priesteranderer�Religionen�speziell�bei�ihren�Zeremonien�verwenden.

144.�Es�ist�Kufr,�zu�glauben,�irgendein�Seiendes�oder�irgendeinEreignis�würde�von�selbst�entstehen�oder�zu�glauben,�dass�sich�dieTiere�aus�Einzellern,�die�sich�zu�höheren�Organismen�entwickelthaben,�entwickelten�und�dann�einer�aus�dem�anderem�entstandenund�schließlich�auf�diese�Weise�der�Mensch�hervorgekommen�sei.

145.�Jemand,�der�wissentlich�die�Salât�nicht�verrichtet�und�auchnicht� daran� denkt,� die� Salât� nachzuholen� und� sich� nicht� davorfürchtet,� dafür� gestraft� zu� werden,� ist� auch� gemäß� derhanefitischen�Madhab�ein�Kâfir.

146.�Es�ist�Kufr,�Handlungen,�die�Kâfirûn�als�Ibâdât�verrichten,als�eine�Ibâda�zu�verrichten,�so�z.B.�Orgeln�oder�Glocken,�die�inKirchen�benutzt�werden,�in�Moscheen�zu�benutzen,�sowie�alles�zutun,�was�im�Islam�als�Zeichen�des�Kufr�bezeichnet�wird,�ohne�dasseine�zwingende�Notwendigkeit�oder�Nötigung�hierzu�besteht.

147.� Wer� die� edlen� Gefährten� beschimpft,� wird� ein� Mulhid.„Mulhid“�werden�bedeutet�Kâfir�werden.

148.� Es� ist� Kufr,� Bilder� von� Kâfirûn� hoch� aufzuhängen� unddiesen�Respekt�zu�zollen.

149.�Es� ist�Kufr,� zu� glauben,�dass�Abbildungen�oder�Statuenvon�Personen�oder�ein�Kreuz,�Sterne,�die�Sonne,�eine�Kuh�oderirgendetwas� Anderes� göttliche� Eigenschaften� besäße,� wie� z.B.,dass�es�erschaffe,�was�es�wünsche,�tun�könne,�was�es�wünsche�oder

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Kranke� heilen� könne� und� diese� aufgrund� solchen� Glaubens� zuverehren.

150.�Wer�die�edle�Âischa�der�Unzüchtigkeit�bezichtigt�oder�werbehauptet,� ihr� Vater� wäre� nicht� einer� der� edlen� Gefährtengewesen,�wird�zum�Kâfir.

151.� Der� Abstieg� von� Îsâ,� Friede� sei� mit� ihm,� auf� die� Erdebefindet� sich� unter� den� Informationen,� welche� zwingend,� alsounumgänglich,�angeeignet�werden�müssen,�d.h.�diese�sind�überallund�unter�allen,�d.h.�auch�unter�Ungebildeten�und�Unwissenden,verbreitet�und�bekannt.�Daher�wird�jemand,�der�dies�leugnet,�zumKâfir.

152.� Es� ist� Kufr,� jemanden,� dem� im� edlen� Koran� oder� inehrwürdigen�Hadithen�die�Dschanna�versprochen�wurde,�als�Kâfirzu�bezeichnen.

153.� Zu� versuchen,� Verse� des� edlen� Korans,� die� nicht� imBereich� der�Naturwissenschaften� und� der� Erfahrung� liegen� undderen� Bedeutungen� nicht� mit� wissenschaftlichen� Methodenerschließbar� sind,� trotzdem� den� Naturwissenschaften� gemäß� zuinterpretieren,� bedeutet,� dass� man� die� Interpretationsweise� derSalafus-Sâlihîn�ändert�und�dies�ist�ein�großes�Verbrechen.�Wer�soTafsir�und�Übersetzungen�macht,�wird�zum�Kâfir.

154.� Wenn� ein� muslimisches� Mädchen� bei� Erreichen� derrechtlichen� Verantwortlichkeit� (Mukallaf)� keine� Ahnung� vomIslam�hat,�wird�sie�dadurch�zu�einem�Kâfir�ohne�Religionsgruppe.So�verhält�es�sich�auch�mit�dem�Mann.

155.�Es�ist�harâm,�eine�Sünde,�dass�eine�muslimische�Frau�mitbloßem� Haupt� oder� bloßen� Armen� oder� Beinen� in� dieÖffentlichkeit�geht�und�sich�so�fremden�Männern�zeigt.

Wenn�sie�dies�jedoch�nicht�ernst�nimmt,�wird�sie�dadurch�zumKâfir.

156.�Auch�alles,�was�unser�Prophet,�Friede�sei�mit�ihm,�als�Fardoder�Harâm�verkündet�hat,� ist�genauso�wertvoll�wie�das,�was�imedlen� Koran� als� Fard� oder� Harâm� verkündet� wird.� Wer� auchhieran�nicht�glaubt,�sie�nicht�akzeptiert,�verlässt�den�Dîn�und�wirdzum�Kâfir.

157.�Wenn�man�in�den�Tasbîhât�in�der�Rukû’�das�Wort�„Azîm“mit� dem�Buchstaben� „Za“� spricht,� bedeutet� es� „mein�Herr,� derGewaltige“.�Wenn�man� es� jedoch�mit� dem�Buschstaben� „Dhal“

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ausspricht,�meint�das�Wort�dann�„Mein�Herr�ist�mein�Feind“,�unddies� führt� zur� Ungültigkeit� der� Salât� und� dadurch,� dass� dieBedeutung�derart�entstellt�wird,�führt�dies�auch�zum�Kufr.

158.�Wenn�man�jemandem,�der�den�edlen�Koran�mit�Taghannî(melodisches�Lesen)�rezitiert,�sagt,�er�habe�schön�rezitiert,�ist�diesKufr.�Denn�wer�etwas,�das�in�allen�vier�Rechtsschulen�als�Harâmanerkannt� ist,� als� schön�bezeichnet,�wird� zum�Kâfir.�Wenn�abergemeint�ist,�er�habe�eine�schöne�Stimme�oder�es�sei�schön,�dass�erüberhaupt�rezitiere,�dann�ist�dies�kein�Kufr.

159.�Wer�nicht�an�die�Existenz�von�Engeln�und�Dschinn�glaubt,wird�zum�Kâfir.

160.� Worte� der� Verse� des� edlen� Korans� erhalten� dieoffensichtlichen� und� verbreiteten� Bedeutungen.� DieseWortbedeutungen�zu�verdrehen�und�den�Bâtiniyya�(Ismâîliten)�zufolgen,�ist�Kufr.

161.� Wenn� jemand� Magie� ausübt� und� dabei� Worte� benutztoder�Taten�verrichtet,�die�zum�Kufr�führen,�ist�dies�Kufr.

162.�Wenn�jemand�einen�Muslim�mit�„O�Kâfir!“�[oder�anderenBezeichnungen,�die� eindeutig�Kufr�meinen,�wie� z.B.�Freimaureroder� Kommunist]� anspricht� und� dabei� daran� glaubt,� dass� jenerAndere�ein�Kâfir�ist,�wird�er�selber�zum�Kâfir.

163.� Dass� jemand,� der� seine� Ibâdât� erfüllt� und� sich� davorfürchtet,�dass�sein�Iman�ungültig�werden�könnte�und�denkt,�dassseine� Sünden� viele� sind� und� dass� seine� Ibâdât� ihn� nicht� rettenwerden,� ist� ein� Zeichen� für� ein� starkes� Iman.� Wer� aber� daranzweifelt,�dass�sein�Iman�weiter�fortdauern�wird,�wird�zum�Kâfir.

164.�Eine�exakte�Zahl�für�die�Anzahl�der�Propheten,�Friede�seimit� ihnen,� zu� nennen,� könnte� darin� resultieren,� dass� manMenschen,�die�keine�Propheten�waren,�als�Propheten�bezeichnetoder�dass�man�Propheten�die�Prophetenschaft�verleugnet�und�dieswäre� Kufr.� Denn� irgendeinen� der� Propheten� zu� verleugnen,kommt�der�Verleugnung�aller�gleich.

Wenn� ein� Mann� oder� eine� Frau� unter� den� Muslimenungezwungen� [d.h.� ohne� bedroht� zu� werden,� aus� eigenemEntschluss]� Worte� äußert� oder� Taten� verrichtet,� über� die� dieGelehrten� übereinstimmend� gesagt� haben,� dass� diese� zum�Kufrführen�oder�dies�nur� tut,� um�andere� zu�belustigen,�wird� sein/ihrIman� nichtig,� selbst� wenn� er/sie� dabei� nicht� die� Bedeutung� der

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Worte� oder� der� Tat� beabsichtigt.� Diese� Person� wird� zu� einemMurtad.�Dies�nennt�man�„Kufr�Inâdî“.�Wenn�jemand�durch�KufrInâdî�zu�einem�Murtad�wird,�werden�die�Sawâb�für�seine�Ibâdât�inder�Vergangenheit�ausgelöscht.

Wenn� er� später� Tawba� macht,� erhält� er� diese� nicht� wiederzurück.�Wenn�er�reich�genug�ist,�muss�er�den�Hadsch�wiederholen.Gebete,� Fasten� und� Zakat,� die� in� der� Zeit� der� Abtrünnigkeitliegen,� müssen� nicht� nachgeholt� werden,� aber� alles� nochNachzuholende�aus�der�Zeit�vor�der�Abtrünnigkeit.�Für die Tawbaeiner solchen Person reicht es nicht aus, dass sie nur die Worte derSchahâda ausspricht, sondern sie muss wegen der Sache, die ihrenKufr verursachte, Tawba machen. [D.h.,� die� Person�muss� durchjene�Tür,�durch�die�sie�den�Islam�verlassen�hat,�wieder�eintreten.]Wenn�jemand�solche�Sachen�sagt�oder�tut,�ohne�zu�wissen,�dass�siezum� Kufr� führen� oder� wenn� es� unter� den� GelehrtenMeinungsverschiedenheit�darüber�gibt,�ob�die�Sache�Kufr�ist�odernicht,� dann� ist� nicht� eindeutig� klar,� ob� die� fragliche� Person� ihrIman� verliert� und� dadurch� auch� ihr� Nikâh� (Ehebund)� ungültigwird.� Vorsichtshalber� sollte� eine� solche� Person� das� Iman� unddamit� dann� auch� ihren� Nikâh� auffrischen.� Solche� Sachenunwissentlich�zu�sagen�oder�zu�tun,�wird�„Kufr�Dschahlî“�genannt.Unwissenheit�in�diesen�Sachen�ist�keine�Entschuldigung,�sonderneine�große�Sünde.�Es�ist�für�jeden�Muslim�fard,�dass�er�die�Sachen,die�zu�wissen�erforderlich� sind,�erlernt.�Wer�die�Worte,�die�zumKufr� führen,�versehentlich,�also�ohne�Absicht,�aus�einem�Irrtumheraus� oder� auslegungsfähig� oder� unter� Zwang� gesprochen� hat,wird� nicht� zu� einem� Murtad,� noch� wird� sein� Nikâh� nichtig.� Indiesem�Fall�wäre�es�dennoch�gut,�Tawba�und�Istighfâr�(Bitte�umVergebung)�zu�machen,�d.h.�das�Iman�aufzufrischen.

So,� wie� ein� Kâfir� nur� durch� das� Sprechen� des� Spruchs� desTawhîd� zu� einem�Muslim�wird,� so� kann� ein�Muslim� durch� eineeinzige�Aussage�zu�einem�Kâfir�werden.

Wenn� jedoch� die� Worte� oder� Taten� eines� Muslimsauslegungsfähig�sind�und�es� für� sie�100�Auslegungsmöglichkeitengibt�und�99�Auslegungen�für�seinen�Kufr�und�eine� für�sein�Imansprechen,� muss� man� die� Person� als� Muslim� erklären.� D.h.,� manschaut�nicht�auf�jene�99�Auslegungen,�die�Kufr�bedeuten,�sondernauf�die�eine,�die�Iman�bedeutet.�Doch�muss�diese�Vorgehensweiserichtig� verstanden�werden� und� dafür�muss�man� auf� zwei� Punkteachten.�Der�erste�Punkt�ist,�dass�diejenige�Person�Muslim�ist.�Wennjemand�aus�einem�Volk�von�Kâfirûn�den�edlen�Koran�lobt�oder�ein

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Anderer� sagt,� dass�Allah,� der�Erhabene,�Einer� ist,� bedeutet� diesnicht,�dass�diese�Personen�Muslime�sind.�Zweitens�ist�gemeint,�dasseine� einzige�Aussage� oder�Tat� 100�Auslegungsmöglichkeiten� hatund� nicht,� dass� eine� von� 100�Aussagen� oder�Taten� einer� PersonIman�bedeuten,�während�gleichzeitig�99�andere�Kufr�bedeuten.

Jeder�Muslim�sollte�morgens�und�abends�folgende�Duâ�für�dasIman�sprechen:

„Allahumma innî a’ûdhu bika min an uschrika bika Schay-anwa ana a’lamu. Wa astaghfiruka li-mâ lâ a’lamu. Innaka AntaAllâmul-Ghuyûb.“

Und�mit�folgender�Duâ�sollte�er�Tawba�machen�und�sein�Imanund� somit� auch� seinen� Nikâh� auffrischen:� „Allahmumma innîurîdu an udschaddidal-Îmâna wan-Nikâha tadschdîdan, bi-Qawlilâ ilâha illallah, Muhammadun Rasûlullah. (‚O�Allah!�Ich�wünschemein� Iman� und� meinen� Ehebund� aufzufrischen,� durch� dasSprechen� des� Spruchs:� ‚La� ilâha� illallah,� MuhammadunRasûlullah.‘)“

DAMIT DAS IMAN FORTBESTEHT UNDNICHT VERLOREN GEHT, IST FOLGENDES

ERFORDERLICH:

1.�Man�muss�an�das�Ghayb�(Verborgenes)�glauben.

2.�Man�muss�daran�glauben,�dass�nur�Allah,�der�Erhabene,�undjene,�denen�Er�Wissen�darüber�gibt,�das�Ghayb�kennen.

3.�Man�muss�das�Harâm�als�harâm�anerkennen�und�so�glauben.

4.�Man�muss�das�Halâl�als�halâl�anerkennen�und�so�glauben.

5.� Man� darf� sich� niemals� sicher� vor� der� Strafe� Allahs,� desGlorreichen,�fühlen�und�muss�sie�stets�fürchten.

6.�Man�darf� niemals� die�Hoffnung� in�Allah,� den�Erhabenen,aufgeben.

Es�wird�auch�als�Tawba�akzeptiert,�dass�jemand�die�Sache,�dieihn� zu� einem�Murtad�machte,� leugnet.�Wenn� ein�Murtad� stirbt,ohne�diese�Tawba�vollzogen�zu�haben,�wird�er�für�immer�im�Feuerdes� Dschahannam� leiden.� Daher� sollte� man� sich� sehr� vor� Kufrfürchten� und� möglichst� wenig� sprechen.� In� einem� ehrwürdigen

–�243 –

Hadith� heißt� es� sinngemäß:� „Sprecht immer Gutes, Nützlichesoder schweigt!“ Der�Muslim�sollte�ernst�sein�und�kein�Spaßvogeloder�ein�Spielkalb.�Er�sollte�nichts�tun,�was�dem�Verstand�und�derMenschlichkeit�zuwider�ist.�Er�sollte�Allah,�den�Erhabenen,�stetsdarum�bitten,�dass�Er�ihn�vor�dem�Kufr�bewahrt.

DIE SACHEN, DIE DAS IMAN EINERGLÄUBIGEN PERSON UNGÜLTIG MACHEN

KÖNNEN, SIND FOLGENDE:

1.�Zur�Ahlul-Bid’a�(Leute�der�Bid’a)�gehören,�d.h.�eine�falscheAqîda� haben.� [Wer� sich� von� der� korrekten� Aqîda,� die� dieGelehrten�der�Ahlus-Sunna� lehren,�auch�nur�ein�wenig�entfernt,der�wird�zu�einem�der�Ahlul-Bid’a�oder�gar�zu�einem�Kâfir.]

2.� Ein� schwaches� Iman� haben,� d.h.� ein� Iman,� das� nicht� vonTaten�begleitet�wird.

3.�Seine�neun�Glieder�außerhalb�des�rechten�Weges�benutzen.

4.�Auf�großen�Sünden�beharren.

5.�Den�Dank�für�die�Ni’ma�des�Islam�unterlassen.

6.� Die� Furcht� davor� verlieren,� ohne� Iman� in� die� Âkhiraüberzugehen.

7.�Unrecht�tun.

8.�Dem�Adhan,� der� gemäß� der� Sunna� ausgerufen�wird,� keinGehör�schenken.

9.�Ungehorsam�gegenüber�den�Eltern.

10.�Viel�schwören,�selbst�wenn�die�Schwüre�wahr�sind.

11.�In�der�Salât�die�Ta’dîlul-Arkân�unterlassen.

12.�Zu�meinen,�dass�die�Salât�nicht�wichtig�sei,�das�Erlernen�derSalât�und�das�Belehren�seiner�Kinder�über�die�Salât�nicht�wichtigzu�nehmen�und�Andere�von�der�Verrichtung�der�Salât�abzuhalten.

13.�Alkoholische�Getränke�trinken.

14.�Die�Mu’minûn�schikanieren.

15.� Sich� als�Walî� (Freund� Allahs,� des� Erhabenen)� ausgeben

–�244 –

und�vortäuschen,�man�würde�den�Dîn�lehren.

16.� Seine� Sünden� vergessen� und� diese� als� unbedeutendansehen.

17.�Kibr�(Hochmut),�sich�überlegener�als�andere�sehen.

18.�Udschb�(Selbstgefälligkeit),�d.h.�zu�denken,�dass�man�vielWissen�hat�und�viele�gute�Taten�verrichtet.

19.�Heuchelei,�Doppelmoral.

20.�Hasad�(Neid)�–�den�muslimischen�Geschwistern�gegenübermissgünstig�sein.

21.�Anweisungen�der�Regierung�und�der�Lehrer� im�Dîn,� diedem�Islam�nicht�widersprechen,�nicht�befolgen.

22.� Jemanden� als� „gute� Person“� loben,� ohne� dass� manErfahrungen�mit�der�Person�gemacht�hat.

23.�Gewohnheitsmäßiges�Lügen.

24.�Die�Gelehrten�des�Islam�meiden.

25.�Den�Schnurrbart�über�das�in�der�Sunna�beschriebene�Maßhinaus�wachsen�lassen.

26.�Dass�Männer�Kleidung�aus�Seide�tragen.

27.�Gewohnheitsmäßig�Ghiyba�(üble�Nachrede)�betreiben.

28.� Seinen� Nachbarn� Kummer� und� Sorgen� bereiten,� selbstwenn�diese�Kâfirûn�sind.

29.�Für�Weltliches�sehr�erzürnen�und�sich�darüber�aufregen.

30.�Nehmen�und�Geben�von�Ribâ�(Zinsen).

31.�Die�Ärmel�oder�den�Saum�seiner�Kleidung�lang�halten,�umdamit�zu�prahlen.

32.�Magie�und�Zauberei�praktizieren.

33.� Unterlassung� des� Besuchs� von� muslimischen� undrechtschaffenen�Mahram-Verwandten.

34.�Jene,�die�Allah,�der�Erhabene,�liebt,�nicht�lieben�und�jenelieben,� die� versuchen,� den� Islam� zu� zerstören.� [„Hubb fillah“(Liebe um Allahs willen) und „Bughd fillah“ (Abscheu um Allahswillen) sind Bedingung des Imans.]

–�245 –

35.� Seinen� muslimischen� Geschwistern� gegenüber� länger� alsdrei�Tage�grollen.

36.�Gewohnheitsmäßige�Zinâ�(Unzucht).

37.� Liwâta� (Homosexualität� und� Analverkehr� haben)� unddafür�keine�Tawba�machen.

38.� Den� Adhan� nicht� zu� den� Zeiten,� die� in� Fiqh-Büchernberichtet� werden,� rufen� und� ihn� nicht� der� Sunna� entsprechendrufen� und� wenn� ein� der� Sunna� entsprechender� Adhan� gerufenwird,�ihm�keinen�Respekt�entgegenbringen.

39.�Jemanden�beim�Verrichten�eines�Harâm�sehen�und,�obwohlman� dazu� in� der� Lage� ist,� es� unterlassen,� die� Person� mitannehmbaren�Worten�davon�abzuhalten.

40.� Damit� einverstanden� sein,� dass� seine� Frau,� Töchter� undandere�Frauen�und�Mädchen,�bei�denen�man�das�Recht�auf�Nasîha(guter� Rat)� hat,� mit� entblößtem� Haupt,� Armen� und� Beinen,geschmückt� und� parfümiert� in� die�Öffentlichkeit� gehen� und� dieGesellschaft�schlechter�Menschen�pflegen.

ES GIBT ZAHLREICHE „GROßE SÜNDEN“: [Diesogenannten „72 großen Sünden“ (Kabâir) sind folgende.]

1.�Jemanden�unrechtmäßig�töten.

2.�Zinâ�(Unzucht).

3.�Liwâta�(Analverkehr�und�Homosexualität).

4.� Das� Trinken� von� Wein� und� allen� anderen� alkoholischenGetränken.�[Bier�zu�trinken�ist�harâm.]

5.�Stehlen.

6.�Der�Konsum�von�Rauschmitteln�zum�Vergnügen.

7.�Den�Besitz�Anderer�gewaltsam�an�sich�nehmen,�d.h.�rauben.

8.�Falsches�Zeugnis�ablegen.

9.� Im� Ramadan� ohne� Entschuldigung� in� der� muslimischenÖffentlichkeit�essen�und�trinken.

10.�Nehmen�und�Geben�von�Ribâ�(Zinsen).

11.�Viel�schwören.

–�246 –

12.�Den�Eltern�gegenüber�rebellisch,�ungehorsam�sein.

13.�Das�Besuchen� von� rechtschaffenen�Mahram-Verwandtenunterlassen.

14.� Im� Krieg� das� Schlachtfeld� verlassen� und� vor� dem� Feindflüchten.

15.�Den�Besitz�eines�Waisen�unrechtmäßig�verbrauchen.

16.�Beim�Wiegen�und�Messen�betrügen.

17.�Die�Salât�vor�oder�nach�ihrer�Zeit�verrichten.

18.�Das�Qalb�seiner�muslimischen�Geschwister�brechen.�[Diesist�eine�noch�größere�Sünde,�als�die�Kaaba�niederzureißen.�Nachdem�Kufr,�der�Allah,�dem�Erhabenen,�am�meisten�missfällt,�gibt�eskeine�größere�Sünde�als�das�Brechen�eines�Qalb.]

19.� Etwas,� das� der� Prophet� Muhammad,� möge� Allah� ihnsegnen� und� ihm� Frieden� schenken,� nicht� gesagt� hat,� ihmzuschreiben.

20.�Bestechungsgeld�annehmen.

21.�Sich�weigern,�die�Wahrheit�zu�bezeugen.

22.� Sich�weigern,� die�Zakat� und� das�Uschr� für� seinen�Besitzauszuhändigen.

23.�Dass�man�jemanden�beim�Verrichten�einer�Sünde�sieht�undihn�nicht�daran�hindert,�obwohl�man�dazu�in�der�Lage�ist.

24.�Ein�lebendiges�Tier�verbrennen.

25.�Nach�dem�Erlernen�zu�vergessen,�wie�man�den�glorreichenKoran�rezitiert.

26.� Die� Hoffnung� auf� die� Barmherzigkeit� Allahs,� desGlorreichen,�aufgeben.

27.�Verrat�an�Menschen�begehen,�gleich�ob�diese�Muslime�sindoder�nicht.

28.�Schweinefleisch�essen.

29.� Irgendeinen� unter� den� edlen�Gefährten,�möge�Allah�mitihnen�zufrieden�sein,�des�Propheten�Muhammad,�möge�Allah�ihnsegnen� und� ihm� Frieden� schenken,� nicht� zu� lieben� und� ihn� zubeschimpfen.

–�247 –

30.�Weiter�essen,�nachdem�man�satt�ist.

31.�Dass�Frauen�sich�weigern,�mit�ihren�Männern�das�Bett�zuteilen.

32.�Dass�Frauen�ohne�die�Erlaubnis� ihrer�Männer�zu�Besuchgehen.

33.�Eine�anständige�Frau�als�Hure�bezeichnen.

34.� Namîma,� also� die�Weitergabe� von� übler� Nachrede� unterMuslimen� [jemanden� darüber� informieren,� was� ein� andererMuslim�über�ihn/sie�gesagt�hat].

35.� Seine� Awra� vor� fremden� Personen� entblößen.� [BeiMännern�ist�der�Bereich�zwischen�Bauchnabel�und�Knie�und�beiFrauen� der� ganze� Körper� außer� dem�Gesicht� und� den�HändenAwra.]�Es�ist�ebenso�harâm,�auf�die�Awra�anderer�zu�schauen.

36.�Aas�essen�oder�andere�damit�speisen.

37.�Anvertrautes�Gut�missbrauchen.

38.�Ghiyba�(üble�Nachrede)�über�Muslime�betreiben.

39.�Missgönnend�neidisch�sein�(Hasad).

40.�Allah,�dem�Glorreichen,�Partner�beigesellen.

41.�Lügen.

42.�Kibr�(Hochmut),�sich�überlegener�als�andere�sehen.

43.�Dass�der�Todkranke�versucht,�seine�Erben�um�ihr�Erbe�zubringen.

44.�Geizig�sein.

45.�Liebe�zur�Dunyâ.

46.�Die�Strafe�Allahs,�des�Erhabenen,�nicht�fürchten.

47.�Das�Harâm�nicht�als�harâm�anerkennen.

48.�Das�Halâl�nicht�als�halâl�anerkennen.

49.�Zu�glauben,�dass�Wahrsager�aus�dem�Ghayb�(Verborgenes)berichten�können.

50.�Den�Dîn�verlassen�und�zu�einem�Murtad�werden.

51.� Ohne� Entschuldigung� Frauen� und� Töchter� Fremderanstarren.

–�248 –

52.�Dass�Frauen�Männerkleidung�anziehen.

53.�Dass�Männer�Frauenkleidung�anziehen.

54.�In�der�geschützten�Zone�um�die�Kaaba�Sünden�begehen.

55.�Den�Adhan�vor� seiner�Zeit� rufen�und�die�Salât�vor� ihrerZeit�verrichten.

56.� Gegen� die� Anordnungen� und� Anweisungen� derRegierenden�rebellieren,�sich�den�Gesetzen�widersetzen.

57.� Sagen,� dass� die� Geschlechtsteile� seiner� Frau� wie� die� dereigenen�Mutter�seien.

58.�Die�Mutter�seiner�Frau�beschimpfen.

59.�Aufeinander�zielen.

60.�Das�restliche�Futter�eines�Hundes�essen�oder�trinken.

61.�Das�Gute,� das�man� für� jemanden� tat,� der� Person� immerwieder�vorhalten.

62.�Dass�Männer�Kleidung�aus�Seide�tragen.

63.�In�Unwissenheit�verharren.�[D.h.�den�Glauben�der�Ahlus-Sunna,� die�Farâid� und�Mahârim� sowie� das� erforderliche�Wissennicht�lernen.]

64.�Bei�jemandem�Anderen�als�Allah,�dem�Erhabenen,�und�mitanderen�Namen�als�jene,�die�im�Islam�anerkannt�sind,�schwören.

65.�Das�Wissen�meiden.

66.�Nicht�begreifen,�dass�Unwissenheit�ein�Unglück�und�eineKatastrophe�ist.

67.� Auf� kleine� Sünden� bestehen,� d.h.� diese� wiederholtverrichten.

68.�Oft�schallend�lachen,�ohne�dass�dafür�eine�Notwendigkeitbesteht.

69.� So� lange� im� Zustand� der� Dschanâba� verharren,� bis� eineGebetszeit�abläuft.

70.� Geschlechtsverkehr� während� der� Menstruation� oder� derWochenbettblutung.

71.�Taghannî� (melodisch� lesen).�Unanständige�Lieder� singen,

–�249 –

Musik�hören�und�Musikinstrumente�spielen.

72.�Selbstmord,�also�sich�das�Leben�nehmen.

Die�Mut’a-Ehe�(Ehe�auf�Zeit)�ist�harâm.�Es�ist�für�Frauen�undMädchen�harâm,�mit�entblößtem�Haar,�Armen�und�Beinen�in�dieÖffentlichkeit�zu�gehen�und�ebenfalls�harâm,�dass�sie�mit�dünnen,verzierten,� eng� anliegenden� oder� parfümierten� Kleidern� in� dieÖffentlichkeit�gehen.

Es� ist� harâm,� eine� Frau,� deren� grobe� Awra� mit� nur� enganliegender�Bekleidung�bedeckt�ist,�anzuschauen,�selbst�wenn�diesohne� Begierde� geschieht.� Es� ist� harâm,� die� Unterwäsche� einerfremden� Frau�mit�Begierde� anzuschauen.�Andere� Teile� als� ihregrobe�Awra,�die�mit�eng�anliegender�Bekleidung�bedeckt�sind,�mitBegierde� anzuschauen,� ist� harâm.�Es� ist� ebenfalls� harâm,�Bilderherzustellen,�die�zur�Begierde�und�zum�Harâm�verleiten,�diese�zuveröffentlichen�oder�zu�verbreiten.�[Es�ist�Kufr,�über�die�Mahârimzu�sagen:�„Was�ist�schon�dabei?“,�also�sie�nicht�ernst�zu�nehmen.]

Es�ist�Verschwendung,�beim�Wudû’�und�Ghusl�mehr�Wasser�zuverwenden�als�nötig,�und�damit�harâm.

Verstorbene� Awliyâ� zu� beschimpfen,� sie� als� Unwissende� zubezeichnen,�ihre�Worte�dem�Islam�widersprechend�auszulegen,�zuleugnen,�dass�sie�nach�ihrem�Tod�noch�Karâmât�vollbringen�oderglauben,� dass� ihre� Wilâya,� also� ihre� Nähe� zu� Allah,� demErhabenen,� mit� ihrem� Tode� endet� und� davon� ausgehendMenschen�daran�zu�hindern,�dass�sie�von�der�Baraka�(Segen)�ihrerGräber�profitieren,�Sû’uz-Zann�(eine�schlechte�Mutmaßung�überMuslime� zu� haben),� ihnen�Unrecht� anzutun,� ihnen� ihren� Besitzunrechtmäßig�wegzunehmen,�neidisch�zu�sein,�zu�verleumden,�zulügen� und� Ghiyba� (üble� Nachrede)� zu� betreiben� -� all� dies� istharâm.

–�250 –

10 SACHEN KÖNNEN DAZU FÜHREN, DASSMAN DEN LETZTEN ATEMZUG OHNE IMAN

MACHT:

1.� Die� Gebote� und� Verbote� Allahs,� des� Erhabenen,� nichterlernen.

2.� Seine�Aqîda� nicht� gemäß� der�Ahlus-Sunna� gestalten� bzw.korrigieren.

3.�Weltlichen�Gütern,� weltlichem�Rang� und� Ruhm� verfallensein.

4.�Den�Menschen,�Tieren�oder�sich�selbst�gegenüber�Unrechttun.

5.� Undankbarkeit� gegenüber� Allah,� dem� Erhabenen,� undjenen,� die� Er� zu�Mitteln� für� das�Gute,� das� Er� zukommen� lässt,macht.

6.�Die�Furcht�davor�verlieren,�das�Iman�zu�verlieren.

7.�Die�täglichen�fünf�Gebete�nicht�in�ihren�Zeiten�verrichten.

8.�Nehmen�und�Geben�von�Ribâ�(Zinsen).

9.�Muslime,�die�ihrem�Glauben�treu�und�verbunden�sind,�geringzu� schätzen.� So� z.B.,� indem� man� sie� als� „Rückständige“bezeichnet.

10.�Unzüchtige�Worte,�Schriften�oder�Bilder�sagen,�schreibenoder�zeichnen.

UM DER AQÎDA DER AHLUS-SUNNAKORREKT ZU FOLGEN, MUSS FOLGENDES

BEACHTET WERDEN:

1.� Allah,� der� Erhabene,� hat� Eigenschaften.� DieseEigenschaften�sind�nicht�gleich�Seinem�Wesen.

2.�Das�Iman�nimmt�nicht�zu�und�nimmt�nicht�ab.

3.�Durch� das�Begehen� von� großen� Sünden� verliert�man� seinIman�nicht.

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4.�Der�Glaube�an�das�Ghayb�(Verborgenes)�ist�eine�Grundlagedes�Imans.

5.�Was�Iman�betrifft,�gibt�es�kein�Qiyâs�(Analogie).

6.� Allah,� der� Erhabene,� wird� in� der� Dschanna� Sein� Antlitzzeigen.

7.�Der�Tawakkul� (Verlass� auf�Allah)� ist� eine�Bedingung� desImans.

8.�Die�Verrichtung�von�Taten,�also�der�Ibâdât,�ist�nicht�ein�Teildes�Imans.

9.�Der�Glaube�an�den�Qadar�(Bestimmung)�ist�eine�Bedingungdes�Imans.

10.�Bei�der�Durchführung�der�Ibâdât�muss�man�einer�der�vierRechtsschulen�der�Ahlus-Sunna�folgen.

11.� Es� ist� erforderlich� alle� edlen� Gefährten� des� ProphetenMuhammad,�möge�Allah� ihn�segnen�und� ihm�Frieden�schenken,alle�Mitglieder�seiner�Familie�und�alle�seine�Frauen�zu�lieben.

12.� Der� Rang� der� vier� Kalifen� untereinander� ist� gemäß� derAufeinanderfolge�ihres�Kalifats.

13.�Es�ist�dschâiz,�die�Sawâb�für�Nâfila-Ibâdât�wie�Salât,�Fastenund�Sadaqa�Anderen�zu�schenken.

14.�Die�Mi’râdsch�des�Propheten�fand�sowohl�mit�dem�Rûh�alsauch�mit�dem�Körper�statt.

15.�Die�Karâmât�der�Awliyâ�(Freunde�Allahs,�des�Erhabenen)sind�wahr.

16.�Die�„Schafâ’a“�(Fürsprache)�ist�wahr.

17.� Das� feuchte� Bestreichen� von� Khuff� (Wudû’-� bzw.Ledersocken)�beim�Wudû’�ist�dschâiz.

18.�Es�gibt�eine�Befragung�im�Grab.

19.�Das�Leiden�im�Grab�werden�sowohl�der�Rûh�als�auch�derKörper�erfahren.

20.�Sowohl�die�Menschen�als�auch�alle�ihre�Taten�werden�vonAllah,� dem� Erhabenen,� erschaffen.� Der� Mensch� besitzt� einenTeilwillen�(Irâdatul-Dschuz’iyya).

21.� Der� Rizq� (Versorgung)� der� Menschen� kann� sowohl� ausdem�Halâl�als�auch�aus�dem�Harâm�kommen.

–�252 –

22.�Tawassul�durch�die�Arwâh�der�Awliyâ�ist�erlaubt�und�Duâbei�ihrem�Rang�bei�Allah,�dem�Erhabenen,�ist�gestattet.

Jener Muezzin hat gerufen und die Iqâma gesprochen,er wendete sich zur Kaaba und fasste auch seine Absicht.Als Gläubige ihn hörten, gaben sie sich ihm mit Respekt hin,verrichteten sodann die Salât und dienten Ihrem Herrn.

SCHLECHTE CHARAKTEREIGENSCHAFTEN:

1.�Kufr.

2.�Unwissenheit�und�Ignoranz.

3.�Furcht�vor�Tadel.�[Leugnung�der�Wahrheit�aus�Sorge�davor,dass� man� von� Anderen� schlechtgemacht� wird,� kritisiert� odergescholten�wird.]

4.�Gefallen�daran�haben,�gelobt�zu�werden.�[Selbstgefälligkeit,Gefallen�an�Lob�finden.]

5.� Zu� Leuten� der� Bid’a� in� der�Aqîda� zu� gehören.� [D.h.,� einfalsches�Iman�haben.]

6.�Begierden�der�Nafs.�[Den�Begierden�der�Nafs,�dem,�was�ihrgefällt�und�ihren�Gelüsten�folgen.]

7.�Iman�durch�Taqlîd�(Nachahmung).�[D.h.�Nachahmung�vonLeuten�beim�Iman,�die�man�nicht�kennt.]

8.� Riyâ� (Angeberei).� [Taten� für� die� Âkhira� verrichten� unddamit�prahlen,�um�Weltliches�zu�erlangen.]

9.� Weltverfallenheit.� [Weltverfallenheit� bedeutet,� ein� langesLeben�zu�wünschen,�um�der�Vergnügung�und�Freuden�willen.]

10.� Tama’� (Habgier).� [Das� Streben� nach� den� Freuden� derDunyâ�auf�verbotene�Art.]

11.�Kibr�(Hochmut).�[Sich�überlegener�als�andere�sehen.]

12.�Tazallul�(Selbsterniedrigung).�[Übertriebene�Bescheidenheit.]

13.�Udschb�(Selbstgefälligkeit).�[Wegen�des�Guten,�das�man�tutund�der�Ibâdât,�die�man�verrichtet,�selbstgefällig�sein.]

14.�Hasad�(Neid).�[Der�Wunsch,�dass�die�Ni’ma�Allahs�für�eineandere� Person� aufhöre.� Abul-Lays� as-Samarkandî� sagte:� „Die

–�253 –

Duâ�von�drei�Gruppen�wird�nicht�akzeptiert:�Von�Leuten,�derenVerzehr�harâm�ist,�derer,�die�Ghiyba�betreiben�und�der�Neider.“]

15.�Hiqd�(Überheblichkeit�aus�Groll).�[Andere�als�unterlegenerachten.]

16.� Schamâta� (Schadenfreude).� [Sich� über� das� Übel,� denSchaden,�der�andere�trifft,�freuen.]

17.� Hidschr� (Nachträglichkeit).� [Die� Freundschaft� kündigen,erbost�und�nachträglich�sein.]

18.�Dschubn�(Feigheit).�[Mangel�an�Mut.]

19.�Tahawwur�(Übermut�und�Angriffslust).�[Ein�Übermaß�anZorn�und�Härte,�das�schädliche�Ausmaße�erreicht.]

20.�Ghadr.�[Brechen�von�Vereinbarungen�und�Eiden.]

21.�Hiyâna� (Verrat).� [Ein�Zeichen�der�Heuchelei;�Taten�undWorte,�die�das�Vertrauen�brechen.]

22.�Wortbruch.� [Nicht�erfüllen,�was�man�verspricht.� In�einemehrwürdigen�Hadith�heißt�es�sinngemäß:�„Die Zeichen des Nifâq(Heuchelei) sind drei: Lügen, seinen Versprechen untreu sein,Verrat am Anvertrauten begehen.“]

23.� Sû’uz-Zann� (schlechte� Mutmaßung).� [Sû’uz-Zann� istharâm.�Zu�glauben,�dass�seine�Sünden�nicht�vergeben�werden,�istschlechte� Mutmaßung� Allah,� dem� Erhabenen,� gegenüber.� Vonden�Mu’minûn� zu� glauben,� sie� würden�Harâm� verrichten,� seienalso� Fâsiqûn� (Sünder),� ist� eine� schlechte� Mutmaßung� ihnengegenüber.]

24.�Liebe�zu�Besitz�und�Reichtum.�[Dem�Besitz�und�Reichtumverfallen�sein.]

25.� Taswîf� (Aufschub).� [Das� Aufschieben� guter� Taten� aufspäter.]�In�einem�ehrwürdigen�Hadith�heißt�es�sinngemäß:�„Wissetden Wert von fünf Sachen, bevor euch fünf Sachen einholen: DenWert des Lebens vor dem Tod; den Wert der Gesundheit vor derKrankheit; den Wert der Erlangung der Âkhira in der Dunyâ; denWert der Jugend vor dem Alter und den Wert des Reichtums vorder Armut.“

26.�Liebe�zu�Fâsiqûn.�[Die�schlimmste�Art�des�Fisq�(Sünde)�istdie�Ungerechtigkeit�und�Unterdrückung.�Ein�Fâsiq�ist�jemand,�derHarâm�begeht.]

–�254 –

27.� Feindseligkeit� gegenüber� Gelehrten.� [Sich� über� dieWissenschaften�des� Islam�und�die�Gelehrten�des� Islam� lustig� zumachen�und�sie�zu�verspotten,�ist�Kufr.]

28.�Fitna�(Zwietracht).�[Das�ist,�Menschen�in�Not�und�Unglückzu� stürzen.� In� einem� ehrwürdigen� Hadith� heißt� es� sinngemäß:„Die Fitna schläft. Verflucht seien jene, die sie wecken.“]

29.�Mudâhana� und�Mudâra.� [Jemandem,� der�Harâm� begeht,keinen�Einhalt�zu�gebieten,�obwohl�man�dazu�imstande�wäre�undebenso� Abstriche� vom� Dîn� der� Dunyâ� willen� zu� machen,� wird„Mudâhana“�genannt.�Abstriche�von�der�Dunyâ�des�Dîn�willen�zumachen� und� Freundlichkeit,� um� Schaden� im� Diesseits� und� imJenseits�abzuwenden,�wird�„Mudâra“�genannt.]

30.�Inâd�(Sturheit)�und�Mukâbara�(Eigensinn).�[Die�Wahrheitnicht�akzeptieren,�wenn�sie�offenkundig�ist.]

31.� Nifâq� (Heuchelei).� [Dass� das� äußere� Verhalten� vonjemandem�nicht�mit�seiner�inneren�Haltung�übereinstimmt.]

32.� Tafakkur� unterlassen.� [Nicht� über� seine� Sünden,� dieSchöpfung�und�sich�selbst�nachdenken.]

33.�Muslimen�Schlechtes�wünschen.

34.�Muslime�mit�schlechten�Rufnamen�oder�Titeln�belegen.

35.�Entschuldigungen�nicht�akzeptieren.

36.�Den�edlen�Koran�falsch�auslegen.

37.�Verharren�in�der�Verrichtung�von�Harâm.

38.�Ghiyba�(üble�Nachrede).

39.�Keine�Tawba�verrichten.

40.�Gier�nach�Besitz�und�Amt�und�Rang.

[Man� muss� sich� vor� schlechten� Charakterzügen� in� Achtnehmen� und� danach� streben,� gute� Charaktereigenschaften� zuhaben.�In�ehrwürdigen�Hadithen�heißt�es�sinngemäß:�„Ein Diener,der wenige Ibâdât verrichtete, erlangt in der Âkhira durch seinenguten Charakter einen hohen Rang.“

„Die einfachste und nützlichste aller Ibâdât ist es, wenig zureden und guten Charakter zu haben.“

„Die Nähe derer zu suchen, die einen meiden; denen, dieUnrecht tun, zu vergeben; denen, die enthalten, mit Großzügigkeitzu entgegnen, ist guter Charakter.“]

–�255 –

Neunter Teil

Über die Transkription von Suren und Bittgebeten(Duâ)

Ganz�gleich,�welche�Transkriptionsverfahren�mit� lateinischenBuchstaben� versucht�wurden,� sind� diese� nicht� in� der�Lage,� einekorrekte� Aussprache� der� Suren� und� Bittgebete� (Duâ)� zugewährleisten,� gleich� welche� zusätzlichen� Zeichen� wie� Punkteoder� Striche� man� mit� diesen� Buchstaben� verwendet.� UmTranskriptionen� so� zu� lesen,� wie� sie� den� Buchstaben� des� edlenKorans�entsprechen,�müsste�eine�Unterweisung�durch� jemandenstattfinden,�der�auf�Arabisch�rezitieren�kann�und�es�müsste�wiederund�wieder�geübt�werden.�Da�solch�eine�wiederholte�Übung�miteiner�solchen�Person�nötig�ist,�erhält�der�Lehrende�die�Möglichkeitund� die� Ni’ma,� direkt� die� Buchstaben� des� edlen� Koransbeizubringen.�Was�für�eine�große�Ni’ma�und�großer�Nutzen�in�derDunyâ� und� der� Âkhira� und� welche� große� Sawâb� hierin� liegt,wurde� in� vielen� ehrwürdigen� Hadithen� erwähnt� und� in� Fiqh-Büchern�ausführlich�erklärt.

Darum�muss�jeder�Muslim�seine�Kinder�in�die�Moscheen�undKoran-Schulen� schicken� und� ihnen� die� Buchstaben� des� edlenKorans�und�deren�Aussprache�lehren�und�versuchen,�diese�großeSawâb�dafür�zu�erlangen.

Unser� Prophet,� möge� Allah� ihn� segnen� und� ihm� Friedenschenken,�sagte�sinngemäß:�„Ihr seid alle wie der Hirte einer Herde.So, wie der Hirte seine Herde hütet, so müsst ihr jene, die in euremHaushalt leben und unter eurem Befehl stehen, vor demDschahannam schützen! Ihr müsst ihnen den Dîn beibringen! Tutihr es nicht, werdet ihr dafür zur Rechenschaft gezogen.“ Einanderes�Mal�sagte�er�sinngemäß:�„Viele muslimische Kinder werdenwegen ihrer Väter in den ‚Wayl‘ genannten Teil des Dschahannameingehen. Denn ihre Väter waren damit beschäftigt, Güteranzusammeln und sich den diesseitigen Vergnügungen hinzugebenund versäumten es, ihren Kindern den Dîn und den edlen Koranbeizubringen. Von solchen Vätern bin ich fern und sie sind fern vonmir. Wer seinen Kindern nicht den Dîn lehrt, wird in denDschahannam eingehen.“ Er� sagte� auch� sinngemäß:� „Wer seinenKindern den edlen Koran beibringt oder sie bei einem Lehrer lernenlässt, der bekommt für jeden so gelehrten Buchstaben des edlen

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Korans die Sawâb von 10 Reisen zur Kaaba. Am Yawmul-Qiyâmawird ihm eine Krone des Segens auf sein Haupt platziert. AlleMenschen sehen dies und beneiden ihn.“ Er sagte auch sinngemäß:„Wenn das Kind eines Muslims Ibâdât verrichtet, wird die Sawâb,die es erhält, auch dem Vater gutgeschrieben. Wenn jemand seinemKind Sünden beibringt, wird jede Sünde, die das Kind verrichtet,auch für den Vater aufgeschrieben.“

Bei�der�Rezitation�des�edlen�Korans�sind�10�Punkte�des�Adabzu�beachten:

1.� Im� Zustand� des� Wudû’� und� in� Richtung� Kibla� gewandthochachtungsvoll�rezitieren.

2.� Man� sollte� gemächlich� und� die� Bedeutungen� des� edlenKorans� bedenkend� rezitieren.�Auch�wer� die�Bedeutungen� nichtkennt,�sollte�gemächlich�rezitieren.

3.�Bei�der�Rezitation�Tränen�vergießen.

4.�Man�sollte�jeden�Vers�gebührend�rezitieren,�d.h.,�wenn�manVerse�über�Strafen�rezitiert,�furchtvoll�sein�und�wenn�man�Verseüber� die� Barmherzigkeit� rezitiert,� hoffnungsvoll� sein� und� wennman� Verse,� in� denen� Allah,� der� Erhabene,� von� Mängelnfreigesprochen� wird,� rezitiert,� Ihn� preisen.� Zu� Beginn� derRezitation� des� edlen� Korans� sollten� die� Ta’awwuz� („A’ûdhubillâhi� minasch-schaytânir-radschîm“)� und� die� Basmala(„Bismillâhir-rahmânir-rahîm“)�gesprochen�werden.

5.�Wenn� lautes�Rezitieren� zum�Grund� für�Riyâ� (Angeberei)wird� oder� wenn� Leute,� die� Salât� verrichten,� dadurch� in� ihrerKonzentration� gestört� werden,� muss� man� mit� leiser� Stimmerezitieren.� Es� ist� viel� verdienstvoller,� dass� die� Hafis� aus� demMushaf� rezitieren,� als� aus� dem�Gedächtnis,� weil� dabei� auch� dieAugen�an�der�Ibâda�beteiligt�werden.

6.�Der�edle�Koran�muss�mit�schöner�Stimme�und�den�Regelndes� Tadschwîd� (Regeln� der� korrekten�Rezitation)� entsprechendrezitiert�werden.�Es� ist�harâm,�dass�man�Buchstaben�und�Worteentstellend� in�Form�von�Taghannî� (melodisches�Lesen)� rezitiert.Wenn�dabei�die�Buchstaben�und�Worte�nicht�entstellt�werden,�istTaghannî�dennoch�makrûh.

7.�Der� edle�Koran� ist� das�Wort�Allahs,� des�Erhabenen,� undeine�Seiner�Eigenschaften�und�ist�anfangs-�und�zeitlos.�Die�Laute,die�aus�den�Mündern�klingen,�sind�so,�als�würde�man�z.B.�das�Wort

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„Feuer“�aussprechen.�Es�ist�leicht,�das�Wort�auszusprechen,�dochdas� Feuer� selbst� vermag� niemand� auszuhalten.� Mit� denBedeutungen�dieser�Buchstaben�und�Worte�verhält�es�sich�ebenso.Diese�Buchstaben�und�Worte�gleichen�nicht�anderen�Buchstabenund� Worten.� Würden� ihre� Bedeutungen� gänzlich� offenbar,würden�die� sieben�Himmel� und� sieben�Erden� sie� nicht� ertragenkönnen.�Allah,�der�Erhabene,�hat�die�Gewaltigkeit�und�SchönheitSeines�Wortes�in�diesen�Buchstaben�und�Worten�verborgen�und�esso�den�Menschen�mitgeteilt.

8.� Vor� der� Rezitation� des� edlen� Korans� sollte� man� dieGewaltigkeit� Allahs,� des� Erhabenen,� dessen� Wort� er� ist,bedenken.�So,�wie�es�der�körperlichen�Reinheit�bedarf,�um�einenMushaf�zu�berühren,�so�bedarf�es�für�seine�Rezitation�eines�reinenQalb.� Wer� nicht� die� Größe� und� Gewaltigkeit� Allahs,� desErhabenen,�versteht,�der�versteht�auch�nicht�die�Gewaltigkeit�desedlen� Korans.� Um� die� Größe� und� Gewaltigkeit� Allahs,� desErhabenen,� zu� verstehen,� muss� man� Seine� Eigenschaftenbedenken�und�über�Seine�Schöpfung�nachdenken.�Man�sollte�denedlen�Koran�als�das�Wort�jenes�Wesens�rezitieren,�das�der�Eignerund�der�Herrscher�aller�Geschöpfe�ist.

9.�Während� der�Rezitation� sollte�man� seine�Gedanken� nichtschweifen�lassen,�nicht�an�etwas�Anderes�denken.�Wenn�jemandbei�einem�Gang�in�einem�Garten�nicht�über�das,�was�sich�seinemBlick�präsentiert,�nachdenkt,�ist�dies�so,�dass�er�den�Garten�nichtwirklich� begangen� hat.� Der� edle� Koran� ist� der�Ort,� in� dem� dieHerzen� (Qalb)� der�Mu’minûn�wandeln.�Wer� ihn� rezitiert,� sollteüber�das�Sonderbare�und�die�Weisheit,�die�in�ihm�geborgen�sind,nachdenken.

10.�Man� sollte� die� Bedeutung� eines� jeden�Wortes� bedenkenund� dieses� Bedenken� wiederholen,� bis� man� die� Worte� richtigversteht.

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Die Bedeutungen der Bittgebete (Duâ), die in derSalât gesprochen werden

DIE DUÂ „SUBHÂNAKA“

O�Allah!�Ich�spreche�Dich�von�jedem�Mangel�und�Makel�freiund�schreibe�Dir�nur�Eigenschaften�der�Vollkommenheit�zu.�Ichlobpreise�Dich.�Dein�Name�ist�Hoch�und�Erhaben.�(Dein�Ruhm�istallem�überlegen.)��Es�gibt�keinen�anderen�Gott�als�Dich.

DIE DUÂ „AT-TAHIYYÂTU“

Alle�Hochachtung,�alle�Segensgrüße�und�alles�Reine�gebührtAllah.�O�Prophet!�Möge�der�Frieden,�die�Barmherzigkeit�und�derSegen� Allahs� mit� dir� sein.� Möge� der� Frieden� mit� uns� und� denrechtschaffenen�Dienern�Allahs�sein.�Ich�bezeuge,�dass�es�keinenGott�gibt,�außer�Allah�und�ich�bezeuge,�dass�Muhammad,�Friedesei�mit�ihm,�Sein�Diener�und�Sein�Prophet�ist.

DIE DUÂ „ALLAHUMMA SALLI“

O� Allah!� Sende� Deine� Barmherzigkeit� auf� (unserenehrwürdigen�Propheten)�Muhammad,�Friede�sei�mit�ihm,�und�dieFamilie�Muhammads,� so,�wie�Du�sie�auf�Ibrâhîm,�Friede�sei�mitihm,� und� die� Familie� Ibrâhîms� gesandt� hast.� Du� bist� derPreisenswürdige�und�der�Glorreiche.

DIE DUÂ „ALLAHUMMA BÂRIK“

O� Allah!� Sende� Deinen� Segen� auf� (unseren� ehrwürdigenPropheten)� Muhammad,� Friede� sei� mit� ihm,� und� die� FamilieMuhammads,�so,�wie�Du�ihn�auf�Ibrâhîm,�Friede�sei�mit�ihm,�unddie� Familie� Ibrâhîms� gesandt� hast.�Du� bist� der� Preisenswürdigeund�der�Glorreiche.

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DIE DU „RABBAN ÂTİN“

O�mein�Herr!�Gib�uns�Gutes� in�der�Dunyâ�und�Gutes� in�derÂkhira� und� bewahre� uns� vor� der� Strafe� im�Feuer,� durch�DeineBarmherzigkeit,�o�Barmherzigster�aller�Barmherzigen.

DIE DUÂ „QUNÛT“

O� Allah!� Von� Dir� erbitten� wir� Hilfe.� Dich� bitten� wir� umVergebung.�Dich�bitten�wir�um�Rechtleitung.�Und�an�Dich�habenwir�Iman.�Zu�Dir�ist�unsere�Tawba�und�auf�Dich�verlassen�wir�uns.Wir�preisen�Dich�mit� allem�Guten.�Wir� sind�dankbar� für�DeineGaben�und�sind�nicht�undankbar�gegenüber�Deinen�Gaben.�Wirweisen�jene�ab,�die�Dir�gegenüber�sündigen�und�verlassen�sie.

O�Allah!�Wir�beten�nur�Dich�an,�nur�für�Dich�verrichten�wirdie�Salât,�nur�vor�Dir�werfen�wir�uns�nieder.�Wir�eilen�nur�zu�Dirund� nur� bei� Dir� suchen� wir� Zuflucht.� Wir� erhoffen� DeineBarmherzigkeit� und� fürchten� Deine� Strafe.� Denn� Deine� Strafeverfehlt�nicht�die�Kâfirûn,�die�die�Wahrheit�bedecken.

DIE DUÂ „ISTIGHFÂR“

[In�vielen�Versen�heißt�es�sinngemäß:�„Gedenkt Meiner viel.“In� der� Sure� „an-Nasr“� heißt� es� sinngemäß:� „Bittet Mich umVergebung und Ich werde eure Bittgebete (Duâ) erhören undeure Sünden vergeben.“ Man� sieht,� dass� Allah,� der� Erhabene,gebietet,� dass�man� oft� und� viel� Istighfâr�macht� (um�Vergebungbittet).�Aus�diesem�Grund�sagt�der�edle�Muhammad�Ma’sûm�im80.� Brief� aus� dem� 2.� Band� seines�„Maktûbât“:� „Diesem�Befehlfolgend�spreche�ich�nach�den�Gebeten�drei�Mal�die�Duâ�,Istighfâr‘und� sage� 67� Mal� ‚Astaghfirullah‘.� Die� Duâ� ‚Istighfâr‘� lautet:‚Astaghfirullahal-Azîm,� alladhî� lâ� ilâha� illâ� huw,� al-Hayyal-Qayyûma�wa�atûbu�ilayh‘�(‚Ich�bitte�Allah,�den�Gewaltigen,�außerDem�es�keinen�Gott�gibt,�den�Lebendigen�und�Selbstbeständigen,um�Vergebung‘).�Sprecht�auch�ihr�dies�oft.�Bedenkt�bei�jedem�Maldie�Bedeutung�als�‚O�Allah!�Vergib�mir.‘�Diese�Duâ�befreit�den,der� sie� spricht,� und� jene,� die� mit� ihm� sind,� von� Sorgen� undKummer.�Viele�haben�so�verfahren�und�man�hat�stets�den�Nutzenbezeugen�können.“�[Wenn�man�sich�zum�Schlafen�legt,�sollte�man„Yâ�Allah.�Yâ�Allah“� sagen�und�dann�drei�Mal� „Astaghfirullahmin�kulli�mâ�karihallah“�(„Ich�bitte�um�Vergebung�für�alles,�was

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Allah,� dem� Erhabenen,� missfällt“)� und� dann� dies� bis� zumEinschlafen�wiederholen.]

Der�im�Jahre�536�n.�H.�[1142�n.�Chr.]�verstorbene�Schaykhul-Islam�(höchster�Entscheidungsträger�in�Sachen�des�Dîn�in�einemislamischen�Staat)�Ahmad�Nâmikî�Dschâmî�sagt� in�seinem�Buch„Miftâhun-Nadschât“:�„Wenn�jemand�Tawba�und�Istighfâr�machtund�deren�Bedingungen�erfüllt,�dann�rühmt�ihn�jede�Straße,�durchdie� er� läuft� und� jeder� Ort,� an� dem� er� verweilt.� Der�Mond,� dieSonne�und�die�Sterne�machen�Duâ�für�ihn.�Sein�Grab�wird�in�einenGarten�der�Gärten�der�Dschanna�verwandelt.�Wem�solche�Tawbanicht�vergönnt�ist,�sollte�die�Gesellschaft�jener�pflegen,�denen�sievergönnt�wurde.“�In�einem�ehrwürdigen�Hadith�heißt�es�sinnge-mäß:�„Die wertvollste Ibâda ist es, die Awliyâ zu lieben.“ Undebenso�sinngemäß:�„Wer Tawba und Istighfâr macht, dem werdenalle Sünden vergeben.“ [Die�Tawba�wird�mit�dem�Qalb�gemacht.Istighfâr�wird�mit�Worten�gemacht.]

DIE DUÂ DES TAWHÎD

Yâ Allah! Yâ Allah! Lâ ilâha illallah MuhammadunRasûlullah. Yâ Rahmân, yâ Rahîm, yâ Afuwwu yâ Karîm. Fa’fuannî Warhamnî yâ Arhamar-Râhimîn! Tawaffanî Musliman waalhiqnî bis-Sâlihîn. Allahummaghfir-lî wa li-Âbâî wa Ummahâtîwa li-Âbâi wa Ummahâti Zawdschatî wa li-Adschdâdî waDschaddâtî wa li-Abnâî wa Banâtî wa li-Ikhwatî wa Akhawâtî wali-A’mâmî wa ammâtî wa li-Akhwâlî wa Khâlâtî wa li-UstâdhîAbdulhakîm al-Arwâsî wa li kâffatil Mu’minîna wal-Mu’minât.Rahmatullahi ta’âlâ alayhim adschmaîn.

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[1] Wenn�es�ein�weiblicher�Leichnam�ist,�wird�das�in�Klammernstehende�rezitiert.

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[1] Das�wird�gesprochen,�wenn�man�sich�zum�Tarâwîh-Gebet�erhebt.[2] Ab� dem� 15.� des� Monats� Ramadan� sagt� man� statt� „Marhabâ“

„Alwadâ’“.�[3] Das�wird�zwischen�den�Tarâwîh-Gebeten�gesprochen.[4] Diese�Duâ�spricht�man�nach�Beendigung�des�Tarâwîh-Gebets.

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Zehnter Teil

GLOSSAR

Abdullah: Wörtlich:�Diener�Allahs.�Der�Name�des�Vaters�desPropheten�Muhammad,�Friede� sei�mit� ihm.�Ein�beliebter�Namebei�Muslimen

Abû Bakr: Der� erste� Kalif� des� Propheten� Allahs,� desErhabenen.�Er�war�der�beste�der�Gefährten�des�Propheten,�Friedesei� mit� ihm,� der� engste� Freund� des� Propheten� und� für� seineAufrichtigkeit�bekannt,�möge�Allah�mit�ihm�zufrieden�sein.

Abû Hanîfa: Er�ist�einer�der�größten�Gelehrten�des�Islam.�Erist� das� Oberhaupt� der� Ahlus-Sunna,� deren� Rechtsschule� ist� dieverbreitetste.�Er�wurde� im� Jahre� 80� n.�H.� in�Kufa� geboren� undverstarb�im�Jahr�150�n.�H.�als�Schahîd�(Gefallener�auf�dem�WegAllahs)�in�Bagdad,�möge�Allah�mit�ihm�barmherzig�sein.

Adâ: Wörtlich:� erfüllen,� verrichten.� Ibâdât�wie� die� Salât,� dasFasten,� der� Hadsch,� die� Zakat� in� ihrer� Waqt� (Zeit)� [gültig]verrichten.

Adab (Plural: Âdâb): 1.�Gutes�Benehmen�und�Gewohnheitenzu� besitzen� und� beschämendes� Verhalten� zu� meiden,� in� jedemPunkt� seine� Grenzen� kennend,� sich� an� diese� halten.2.Mustahabbât� einer� Ibâda.� Ihre� Verrichtung� ist� sawâb,� ihreUnterlassung�straffrei.

Adhan: Der�Ruf�zu�den�täglichen�fünf�Pflichtgebeten.

Adâla: In�jeder�Sache�das�Recht�(Haq)�und�die�Gerechtigkeitbeachten� und� in� allem� den�Mittelweg� wählen.�Demjenigen,� derRecht� hat,� sein� Recht� geben.� Sich� vor� Ungerechtigkeit� undUnrecht� hüten.� Das� Gegenteil� von� Zulm,� Gleichheit� vor� demGesetz.

Adillatusch-Schar’iyya: Quellen� der�Urteilsfindung:�Der� edleKoran,� die� ehrwürdigen� Hadithe,� die� Übereinstimmung� derGelehrten�(Idschma)�und�die�Analogien�(Qiyâs)�der�Gelehrten.

Âdam, Friede� sei� mit� ihm:� Der� erste�Mensch� und� der� ersteProphet.

Adam: Das� „Nichts“,� Nichtexistenz.� Vor� ihrer� Schöpfungbefanden�sich�die�Welten�und�alle�Geschöpfe�im�Nichts,�d.�h.�sieexistierten�nicht.

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Adschr: Gutes,� Belohnung,� Lohn,� Entlohnung.� Sawâb,� dieAllah,�der�Erhabene,�denjenigen�gibt,�die�Dinge�machen,�die�Ihmgefallen.

Af’âlul-Mukallafîn: Gebote� und� Verbote,� die� die� rechtlichVerantwortlichen�(Mukallaf)�im�Islam�verrichten�bzw.�vermeidenmüssen.�Ahkâmul-Islâmiyya,�Wissen�des�Dîn.

Ahkâm: Urteile.� Die� Gebote� und� Verbote� von� Allah,� demErhabenen.

Ahkâmul-Islâmiyya: Die�Gesamtheit�der�Urteile�im�Islam,�d.h.der�Gebote�und�Verbote�darin.�Das�„islamische�Gesetz“.

Ahl: Leute,�eine�bestimmte�Gruppe�von�Menschen.

Ahlul-Bayt: „Die� Leute� des� Hauses“.� Gemeint� sindFamilienangehörigen�und�gesegneten�Nachfahren�des�ProphetenMuhammad,�Friede�sei�mit� ihm,�d.�h.�der�edle�Alî� ibn�Abî�Tâlibund�die�edle�Tochter�des�Propheten,�Fâtima,�und�ihre�gesegnetenKinder,�möge�Allah�mit�ihnen�allen�zufrieden�sein,�und�die�edlenFrauen�des�Propheten,�Friede�sei�mit�ihm.

Ahlul-Kitâb: „Die�Leute�der�Schrift“.�Allgemein�die�Juden�undChristen,�deren�Religion�auf�den�göttlichen�Büchern�beruhte,�dieMûsâ� und� Îsâ,� Friede� sei� mit� ihnen,� offenbart� wurden.� Auchangewendet�auf�jede�andere�Gruppe,�die�behauptet,�irgendeinemBuch,�welches�dem�edlen�Koran�voranging,�zu�folgen.�Sie�sind�alsoUngläubige,� die� ein� ursprünglich� göttlich� offenbartes� Buchgrundsätzlich�anerkennen.

Ahlus-Sunna: Muslime,� die� auf� dem� Weg� des� ehrwürdigenPropheten� Muhammad,� Friede� sei� mit� ihm,� und� seiner� edlenGefährten�sind,�möge�Allah�mit�ihnen�allen�zufrieden�sein.�Leuteder�Sunna.�Auch:�Befolger�der�Sunna.�Die�Kurzform�für�„Ahlus-Sunna�wal-Dschamaa“�(Leute�der�Sunna�und�der�Gemeinschaft).

Ahlul-Kibla: „Leute�der�Kibla“.�Ein�Titel�für�die�Muslime,�wiez.�B.�„Ahlul-Iman“�(Leute�des�Imans).

Ahlul-Bid’a: Muslime,� die� die� Grundsätze� des� Islam� falschinterpretieren� und� auf� ihrer� falschen� Interpretation� beharren.Leute�der�Verzerrung�und�Erfindung.

Ahmad ibn Hanbal: Der� Imam� der� hanbalitischenRechtsschule.�Er�wurde�im�Jahre�164�n.�H.�[780�n.�Chr.]�in�Bagdadgeboren�und�verstarb�dort�im�Jahre�241�n.�H.�[855�n.�Chr.],�mog̈e

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Allah�mit�ihm�barmherzig�sein.

Ahmadiyya: Siehe:�Qâdiyânî.

Akbarul-Kabâir: Wörtlich:�Die�größte�Sünde.�Gemeint�sind�diegroßen�Sünden.

Âkhira: Das�Jenseits.�Jenseits�des�Todes.

Âkhir Zuhr: Wörtlich:�„Das�letzte�Zuhr-Gebet“.�Vier�Raka’âtGebet,� das� zwischen�dem� letzten� vier�Raka’ât� Sunna-Gebet� desDschuma-Gebets� und� dem� zwei� Raka’ât� Sunna-Gebet� derMittagszeit�verrichtet�wird.

Akhlâq: Singular:� Khuluq.� Charakterzug.� Die� Pluralformbedeutet�auch�Ethik,�Moralität.�Der�ehrwürdige�Prophet,�Friedesei� mit� ihm,� sagte� sinngemäß:� „Ich wurde gesandt, um gutenCharakter zu vervollkommnen.“

Al-Alîm: Der�Wissende.�Einer�der�„schönen�Namen�Allahs“.

Al-Asmâul-Husnâ: Die�„schönen�Namen�Allahs“.

Al-Hayy: Der� Lebendige.� Einer� der� 99� „schönen� NamenAllahs“.

Al-Latîf: Der�Gütige.�Einer�der�99�„schönen�Namen�Allahs“.

Alî ibn Abî Tâlib: Der�vierte�Kalif�der�Muslime.�Cousin�undSchwiegersohn�des�ehrwürdigen�Propheten�durch�die�Heirat�mitdessen�Tochter�Fâtima,�möge�Allah�mit�ihr�zufrieden�sein.�Er�warbekannt�für�seinen�Mut�und�seine�Weisheit.�Er�wurde�von�einemKharidschiten�ermordet�und�ist�in�Nadschaf,�Irak,�beerdigt,�mögeAllah�mit�ihm�zufrieden�sein.

Âlim (Plural: Ulamâ): Mann�des�Wissens,�ein�Gelehrter.�Wirdbesonders�als�Titel�für�Gelehrte�in�den�Wissenschaften�des�Islamverwendet.

Allah: Der�einzige�Gott,�der�alleinige�Schöpfer.

Allahu akbar: „Allah�ist�groß“.�Dieser�Spruch�wird�zu�Beginnder�täglichen�fünf�und�der�freiwilligen�Gebete�gesprochen.�Es�istauch� ein� Spruch,� der� bei�Erstaunen�oder�Begeisterung�oder� umAufmerksamkeit�zu�erwecken,�gerufen�wird.

Amalu Ahlul-Medina: Die� Praxis� der� Leute� von� Medina.Damit�ist�die�überlieferte�Übereinstimmung�bezüglich�der�Praxisdes�Glaubens�der�ersten�drei�Generationen�der�Leute�von�Medina

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gemeint.� Diese� ist� Teil� der� Methode� des� Idschtihad(Urteilsfindung)�von�Imam�Mâlik�ibn�Anas,�möge�Allah�mit�ihmbarmherzig�sein.

Amâna: 1.� „Vertrauenswürdigkeit“.� Eine� der� siebenEigenschaften�von�Propheten,�Friede�sei�mit�ihnen:�Die�Prophetensind�Menschen,� die� in� jeder�Hinsicht� vertrauenswürdig� sind.� Siemissbrauchen� niemals� das� Vertrauen� und� die� Amâna(Anvertrautes).� 2.� Im�Fiqh-Wissen:�Ein�Gut,� ein�Geheimnis,� einWort,�das�einer�vertrauenswürdigen�Person�anvertraut�wird.

Âmantu: Der�Kurztitel�im�Türkischen�für�den�Spruch,�in�demdie� sechs� Pfeiler� des� Glaubens� aufgezählt� sind.� Dieser� Spruchbeginnt�mit�„Âmantu�billâhi“,�„Ich�glaube�an�Allah“,�und�daher�istdieses�Wort�zum�Titel�dieses�Spruches�geworden.

A’mâlus-sâliha: Gute�und�rechtschaffene�Taten.�Handlungen,Ibâdât,� an� denen� Allah,� der� Erhabene,� Wohlgefallen� hat,� mitdenen�Er�zufrieden�ist.

Âmina: Die�edle�Tochter�des�Wahab,�also�die�edle�Mutter�desehrwürdigen�Propheten,�Friede�sei�mit�ihm.

Amnul-Azl: „Unentlassenheit“.�Eine�der�sieben�Eigenschaftenvon�Propheten,�Friede�sei�mit�ihnen.�Sie�werden�niemals�aus�ihrerAufgabe�und�ihrem�Status,�Prophet�zu�sein,�entlassen.�Sie�bleibensowohl�im�Diesseits�als�auch�im�Jenseits�Propheten.

Amr: Wörtlich:� Befehl.� Es� wird� auch� benutzt� als:Befehlsgewalt,�Anliegen,�Lebensumstände.

Amru bil-ma’rûf: Der�Aufruf�zum�Guten.

Ansâr: Wörtlich:� Helfer.� Die� medinensischen� Muslime,� dienach� der� Hidschra� unseres� Propheten,� Friede� sei� mit� ihm,� ausMekka�nach�Medina,�ihm�und�den�Muslimen�aus�Mekka�in�allerleiHinsicht�und�mit�all�ihrem�Besitz�geholfen�haben.�

Aqîda (Plural: Aqâid): Die�Glaubenssätze,�die�Lehre�von�denDetails�der�Glaubensgrundlagen�der�Muslime.

Aqîqa-Opfer: Opfertier,�das�mit�der�Absicht�geschlachtet�wird,Allah,�dem�Erhabenen,�für�die�Gabe�eines�Kindes�zu�danken.�

Aql: Verstand.

Arafat: Die�gesegnete�Ebene�und�der�gesegnete�Berg,�auf�demdas�Weilen�für�eine�Zeit�am�sogenannten�„Tag�des�Arafat“�Teil

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der�Pflichtriten�des�Hadsch�(Pilgerreise)�ist.

Ârif (Plural: Ârifûn): „Kenner“�Allahs,� des�Erhabenen,� alsoLeute,�die� tiefes�Wissen�von/über�Allah,�den�Erhabenen,�haben.Dieses�Wissen�wiederum�ist�ein�von�Allah,�dem�Erhabenen,�in�ihreHerzen�gelegtes�Wissen.

Ar-Rahmân: Der�Barmherzige.�Einer�der�99�„schönen�NamenAllahs“.

Asadullah: „Der�Löwe�Allahs,�des�Erhabenen.“�Titel�des�edlenAlî�ibn�Abî�Tâlib,�möge�Allah�mit�ihm�zufrieden�sein.

Ascharatul-Mubasch-schara: Die� zehn� Gefährten� desPropheten,�Friede�sei�mit�ihm,�denen�der�Einzug�in�die�Dschannaschon� in� der� diesseitigen� Welt� namentlich� zugesichert� wurde,möge�Allah�mit�ihnen�zufrieden�sein.

Asch’ariyya: Eine� der� zwei� Rechtsschulen� in� der� Aqîda,� dieRechtsschule�des�Imam�Abul-Hasan�al-Asch’arî,�möge�Allah�mitihm�barmherzig�sein,�in�der�Aqîda.

Aschûra: Der� zehnte� Tag� des� Monats� Muharram,� derwiederum�der�erste�Monat�des�islamischen�Mondkalenders�ist.

Ashâbul-Kirâm: Die� „edlen� Gefährten“� des� ProphetenMuhammad,� Friede� sei� mit� ihm.� Gesegnete� Menschen� undDschinn,� die� als� Mu’minûn� (Gläubige)� den� Propheten� Allahs,Friede� sei� mit� ihm,� gesehen� haben� und� die� als� Mu’minûnverstorben�sind,�möge�Allah�mit�ihnen�zufrieden�sein.

Âsî (Plural: Âsiyyûn): Ungehorsamer� gegenüber�Allah,� demErhabenen.

Asr-Gebet: Nachmittagsgebet� mit� insgesamt� 8� Raka’ât.� DasSunna-Gebet�hat� 4�Raka’ât�und�das�darauffolgende�Fard-Gebethat�4�Raka’ât.

Astaghfirullah: „Ich�bitte�Allah�um�Vergebung“.�

Awâm: Die� Allgemeinheit.� Damit� ist� die� Mehrheit� derBevölkerung�gemeint,�die�nicht�Gelehrte�oder�Regierende�sind.

Awra: Die� Bereiche� des� Körpers,� die� Männer� und� Frauenwährend�des�Gebets�und�in�der�Öffentlichkeit�bedecken�müssen,werden�„Awra“�genannt.�Die�vier�Rechtsschulen,�die�die�Geboteund�Verbote�Allahs,�des�Erhabenen,� lehren,�haben�die�„Awra“,also�die�Stellen�des�Körpers,�die�nicht�entblößt�und�nicht�zur�Schau

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gestellt�werden�sollen,�verschieden�beschrieben.

Awwâbîn-Gebet: 6� Raka’ât� Gebet,� das� nach� dem� 3� Raka’âtFard-Gebet�des�Maghrib-Gebets�verrichtet�wird.

Âya (Plural: Âyât): Wörtlich:� Zeichen.� Verse� des� edlenKorans.� Allah,� der� Erhabene,� bezeichnet� sie� als� Zeichen,� mitdenen�Er�den�Menschen�die�Wirklichkeiten�des�Diesseits�und�desJenseits�und�eine�Lebensweise�Seinem�Wohlwollen�entsprechendzeigt.�Auch�Phänomene�in�der�Schöpfung�werden�von�Allah,�demErhabenen,�als�„Zeichen“�bezeichnet.

Âyatul-Kursî: Vers�255�der�Sure�al-Baqara.�Wird�gewöhnlichals�„Thronvers“�übersetzt,�obwohl�„Kursî“�eigentlich�„Fußstuhl“meint.�Der�„Kursî“�ist�unter�dem�Thron�und�kleiner�als�der�Thron,und�wie�in�einem�ehrwürdigen�Hadîth�sinngemäß�berichtet�wird:„wie�ein�Ring�im�Sand�der�Wüste“.�„Kursî“�meint�den�Bereich�desUniversums� und� der� sieben� Himmelsstufen.� Âyatul-Kursî� istbekannt� als� eine� der�wirksamsten�Mittel,� um� sich� vor� jeglichemÜbel� zu� schützen.� Sie� kann� mit� der� Absicht,� Allah,� denErhabenen,� um� Schutz� zu� bitten,� in� jeder� Situation,� in� der�manSchutz�braucht,�rezitiert�werden.

Azrâîl: Der�Engel�des�Todes,�der�zum�bestimmten�Zeitpunktdes�Todes�der�Geschöpfe�auf�Befehl�Allahs,�des�Erhabenen,� ihrLeben�nimmt.

Bahîra: Er� war� ein� ehemaliger� jüdischer� Gelehrter,� der� dasChristentum�angenommen�hatte�und�als�Mönch�in�einem�Klosterlebte,�das�auf�dem�Handelsweg�der�Quraischiten�nach�Syrien�lag.Als� der� Onkel� des� ehrwürdigen� Propheten� ihn� im� Kindesaltereinmal�auf�eine�Handelsreise�nach�Syrien�mitnahm,�machte� ihreKarawane� in� der� Nähe� des� Klosters� halt,� worauf� Bahîra� dieReisenden� zu� einem�Mahl� im� Kloster� einlud.� Im� Gespräch� beidiesem� Mahl� ergab� sich,� dass� Bahîra� den� jungen� Muhammad,Friede� sei� mit� ihm,� aufgrund� seiner� Eigenschaften,� wie� dass� erVollwaise�war,�als�den�nächsten�Propheten�Allahs,�des�Erhabenen,erkannte,�der�in�der�Thora�und�in�dem�Evangelium�angekündigtwar.

Barâ’a-Nacht (Laylatul-Barâ’a): Wörtlich:� Freisprechung.Nacht�der�Vergebung.�Die�fünfzehnte�Nacht�des�Monats�Scha’bânnach�dem�Mondkalender.

Baraka: Segen;� alles� Gute,� was� von� Allah,� dem� Erhabenen,gewährt� wurde.� Besonders� das,� was� zuwächst;� feine� nützliche

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spirituelle�Energie,�die�durch�Dinge�oder�Leute�fließen�kann.

Basar: „Sehen“.� Eine� der� Sifâtuth-Thubûtiyya� (feststehendeEigenschaften)�Allahs,� des�Erhabenen.�Allah,� der�Erhabene,� istder�Sehende.�Er�sieht�ohne�Mittel�und�ohne�Einschränkung.�SeinSehen�bedarf�nicht�eines�Sehorgans.

Basmala: „Bismillâhir-rahmânir-rahîm“� („Mit� dem� NamenAllahs,� des� Gnädigen� und� Barmherzigen“).� Die� Namen„Rahmân“�und�„Rahîm“�haben�folgende�Bedeutung:�„Rahmân“bedeutet,� dass� die� Gnade� und� die� Gunst� von� Allah,� demErhabenen,�auf�dieser�Welt,�ob�Muslim�oder�Kâfir,�jeden�trifft�unddass� Er� jeden� entsprechend� seiner� Anstrengungen� und� seinerWohltaten� im� diesseitigen� Leben� belohnt� und� auf� dieser� Weltjedem�Seiner�Geschöpfe�Seine�Gaben�zukommen�lässt.�„Rahîm“bedeutet,� dass� die� Gnade� und� die� Gunst� von� Allah,� demErhabenen,�im�Jenseits�nur�die�Muslime�treffen�wird.�[Angehörigefrüherer� Religionen,� deren� Iman� rein� war,� sind� auch� Muslime,jedoch� hatten� sie� eine� andere� Scharia.� Dies� bedeutet,� alleReligionen�seit�Âdam,�Friede�sei�mit�ihm,�einschließlich�der�Islam,bestehen� aus� 1.� dem� Glauben,� also� dem� Iman,� und� 2.� aus� derScharia.�Im�Glauben,�d.h.�dem�Iman,�unterscheiden�sie�sich�nicht.Denn�der�wahre�Glaube� ist� eins.�Aber�die� jeweilige� verkündeteScharia�bis�heute�war�unterschiedlich.]

Bâtin: Verborgen,�innerlich.

Bâtiniyya: Auch� „Ismâîliten“,� „Karamita“� u.a.� genannt.�Eineirregegangene�Gruppe,�die�von�dem�Perser�Maymûn�ibn�Daysânal-Kaddah�gegründet�wurde�und�Glaubensweisen�der�Zoroastrierund� verschiedener� anderer� Religionen� als� Glaubensweise� desIslam�zeigt.

Baqâ: „Ständigkeit“.� Eine� der� Sifâtudh-Dhâtiyya(Eigenschaften�des�Wesens)�Allahs,�des�Erhabenen.�Die�ExistenzAllahs,� des� Erhabenen,� hat� kein� Ende.� Er� hört� niemals� auf� zuexistieren.�So,�wie�es�unmöglich�ist,�dass�Er�einen�Partner�hätte,�soist� auch� das� Nicht-Existieren� für� Sein� Wesen� und� SeineEigenschaften�unmöglich.

Baqâ: Baqâ� ist� ein� andauernder�Zustand,� in� dem� einzig� undallein�an�Allah,�den�Erhabenen,�gedacht�wird.

Baytul-Mâl: Das�„Haus�der�Güter“,�der�Schatz�der�Muslime,wo�die�Almosensteuer�und�das�Einkommen�aus�anderen�Quellenfür�die�Verteilung�zwischengelagert�wurde.

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Baytul-muqaddas: Die�al-Aqsâ-Moschee�in�Jerusalem�(Quds)und�frühere�Kibla�der�Muslime.

Bi’sa: Berufung�eines�Propheten�zur�Prophetenschaft.

Bî’atur-Ridwân: Treueschwur,� bei� dem� 400� edle� Gefährten,möge� Allah� mit� ihnen� zufrieden� sein,� in� Hudaybiya� unter� dem„Samûra“�genannten�Baum,�dem�ehrwürdigen�Propheten,�Friedesei� mit� ihm,� geschworen� haben,� seine� Befehle� bedingungslosauszuführen.

Bid’a (Plural: Bid’ât): Erneuerung,� Veränderung� derursprünglichen� Lehre� des� ehrwürdigen� Propheten,� etwas,� wasnach�der�formativen�Phase�in�den�Islam�eingeführt�wurde.

Bughd fillah: Abscheu�um�Allahs�Willen.� Ist�mit�Hubb� fillah(Liebe�um�Allahs�willen)�Bedingung�des�Imans.

Bulûgh: Mündigkeit� im� Sinne� des� Islam� durch� Erlangen� derGeschlechtsreife,� d.h.� durch� Eintritt� in� die� Pubertät.� WennZeichen�der�Geschlechtsreife�nicht�auftreten,�gelten�Knaben�undMädchen�mit�Vollendung�des�15.�Lebensjahres�als�mündig.

Burâq: Der�Burâq� ist�ein�Tier�aus�der�Dschanna,�von�weißerFarbe,� kleiner� als� ein�Maultier,� größer� als� ein�Esel.�Er� hat� keinGeschlecht�und�ist�sehr�schnell.

Burhân: Beweis,�Argument,�Beweismittel.

Daddschâl: Falscher�Messias,�dessen�Auftreten�das�endgültigeEnde� der� Welt� ankündigt.� Die� Wurzel� im� Arabischen� heißt:„betrügen“,�„täuschen“.

Dahk: Lachen�während�der�Salât,�so�dass�nur�die�Person�selbstdieses�Lachen�hört.�Dieses�Lachen�macht�die�Salât�ungültig,�nichtaber�das�Wudû’.

Dalâla: Abweichung,�Verirrung.

Dalk: Das� Reiben� der� zu� waschenden� Glieder.� Gemäß� derhanefitischen� Madhab� ist� das� eine� Sunna� des� Wudû’.� In� dermalikitischen�ist�es�fard.

Darûra: Zwingende�Notwendigkeit.

Dârul-Harb: Regionen,�die�nicht�nach�dem�islamischen�Gesetzregiert�werden.

Dârul-Islam: Regionen,� die� nach� dem� islamischen� Gesetzregiert�werden.

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Dawr: Etwas� von�Hand� zu�Hand�weitergeben.�Mit� der� Isqâtund�dem�Dawr�können�versäumte�Salât�und�andere�Ibâdât,�nachdem� Tod� eines� Muslims,� mit� einem� Teil� seines� Erbeswiedergutgemacht� werden.� Dawr� sind�Wiederholungen,� die� mitrechtschaffenen� Muslimen� gemacht� werden,� damit� die� Isqâtverrichtet�werden�kann,�auch�wenn�die�dafür�bestimmte�Menge�anGeld�bzw.�Gold�nicht�oder�nicht�ausreichend�vererbt�wurde.�

Dhikr: Wörtlich:� Gedenken.� Das� Gedenken� und� dieErinnerung�an�Allah,�den�Erhabenen.�Es�gibt�viele�Formeln�undSprüche,�mit�denen�solches�Gedenken�verrichtet�werden�kann.

Dhikrullah: Das�Gedenken�Allahs,�des�Erhabenen.

Dîn: Religion.�Die�Lebensführung�gemäß�dem�Islam.�

Dirham: 1.� Silbermünzen� mit� unterschiedlichem� Gewicht.� 2.Maßeinheit� für� das� Messen� von� Unreinheiten.� Bei� festenUnreinheiten�meint�ein�Dirham�ein�Misqâl,�also�4,8�Gramm.�Beiflüssigen�Unreinheiten�meint� es� jene� Fläche,� die�Wasser� in� derflach�geöffneten�Handinnenfläche�bedecken�würde.

Dschabrâîl: Der�Engel�Dschabrâîl,�Friede�sei�mit�ihm,�der�dieÜberlieferung� des� edlen� Koran� dem� ehrwürdigen� ProphetenMuhammad,�Friede�sei�mit�ihm,�überbrachte.

Dschabriyya: Anhänger� der� Gruppe� der� Deterministen,� dieeinen�freien�Willen�des�Menschen�ablehnen.

Dschâiz: Zulässig�im�Sinne�des�islamischen�Gesetzes.

Dschahannam: Hölle,�der�Ort�der�Strafe�im�Jenseits.�Das�Feuerin� der� Âkhira,� in� dem� die� Menschen� für� ihre� Sünden� bestraftwerden.

Dschahl Murakkab: Jenes�Unwissen,�bei�dem�der�Unwissendesich�seines�Unwissens�nicht�bewusst�ist.

Dschalsa: Das�Sitzen�zwischen�den�beiden�Niederwerfungen�imGebet.

Dschamaa: Gemeinschaft.�Gebetsgemeinschaft.

Dschamâ’atut-Tabligh: „Verkündungsgemeinschaft“.� EineGruppe� der� Irrgänger.� Diese� Gruppe� wurde� von� einemUnwissenden�namens�Ilyâs�gegründet.�

Dschanâba: Grobe� rituelle� Unreinheit.� Der� Dschanâbagenannte� Zustand� tritt� durch� Geschlechtsverkehr� oder

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Samenerguss�ein.

Dschanâza-Gebet: Totengebet.

Dschanna: Paradies,�der�Ort�der�Belohnung�im�Jenseits.

Dschawâmi’ul-Kalîm: Die� Art� und� Weise,� wie� der� Prophet,Friede� sei� mit� ihm,� sprach:� verständlich,� genau� und� vieleBedeutungen�mit�nur�wenigen�Worten�vermittelnd.

Dschihad: Kampf�oder�Anstrengung�auf�dem�Wege�Allahs,�desErhabenen.

Dschinn: Dämon.� Wesen,� die� aus� „rauchlosem� Feuer“erschaffen� wurden.� Sie� ähneln� in� manchen� Eigenschaften� denEngeln� und� in� anderen� den� Menschen.� Sie� sind� wie� Menschenauch� in� der�Lage,� zwischen�Gut� und� Schlecht� zu� unterscheiden,und�auch�ihnen�obliegt�die�Anbetung�Allahs,�des�Erhabenen.�Derehrwürdige�Prophet�Muhammad,�Friede�sei�mit�ihm,�wurde�auchzu�ihnen�als�Prophet�geschickt.�Auch�unter�ihnen�gibt�es�Gläubigeund�Ungläubige�wie�bei�den�Menschen.

Dschizya: Eine� Abgabe,� die� Nichtmuslime� unter� einemislamischen� Staat� (Dârul-Islam)� anstelle� der� für� die� Muslimeverpflichtenden�Almosensteuer�zahlen.�Dafür�genießen�sie�Schutzinnerhalb�des�muslimischen�Reiches� (Dârul-Islam)�und�sind�voneiner�Militärpflicht�befreit.

Dschubn: Feigheit.�Mangel�an�Mut.

Dschuma-Gebet: Freitagsgebet.

Dschuz: „Teil�des�Ganzen“.�Jeweils�20�Seiten�des�edlen�Koransgelten�als�ein�Dschuz.

Duâ: Bittgebet.� Das� Erbitten� um� Sachen� von� Allah,� demErhabenen.

Duhâ-Gebet: Nafilâ-Gebet�mit�2�bis�12�Raka’ât,�das�mit�demEnde� des� ersten�Viertels� der�Zeitspanne� zwischen� der� Fadschr-und�Maghrib-Zeit�verrichtet�werden�kann.�

Dunyâ: 1.�Das�Diesseits,�die�Welt,�in�der�Menschen�von�Geburtbis�zum�Tod�weilen.�2.�Alles,�was�den�Menschen�von�Allah,�demErhabenen,�entfernt�und�nicht�im�Einklang�mit�dem�Islam�steht,wie�Sachen,�die�harâm�oder�makrûh�sind.

Efendi: Osmanischer�Titel�für�Gelehrte�und�vornehme�Herren.

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Eid-Gebet: Festgebet�zum�Ramadan-�und�Opferfest.

Emirul-Mu’minîn: Emir,� Führer� der�Muslime.�Nachfolger� imSinne�der�Stellvertretung.�

Fadschr: Anbruch�des�Morgens.�Das�ist,�wenn�das�weiße�Lichtam�östlichen�Horizont�beginnt.

Fadschr-Gebet: Morgengebet� mit� insgesamt� 4� Raka’ât.� DasSunna-Gebet�hat� 2�Raka’ât�und�das�darauffolgende�Fard-Gebethat�2�Raka’ât.

Fâita: Qadâ-Gebete,� also� Gebete� die� nachzuholen� sind,� dieaber� mit� einer� im� islamischen� Gesetz� definierten� Udhr(Entschuldigung)�nicht�verrichtet�wurden.�

Fanâ (bil-Ma’rûf): Zustand,�in�dem�man�alles�andere-als-Allahvergisst,�so�auch�sich�selbst.�

Fard (Plural: Farâid): Pflicht.� Eine� verpflichtende� Handlungder� Anbetung� oder� der� Praxis� der� Religion,� wie� sie� durch� dieScharia�bestimmt�wird.

Fard ayn: „Individuelle� Pflicht“.� Das� sind� Farâid,� die� jederMuslim�selber�verrichten�muss.

Fard kifâya: „Gemeinschaftliche� Pflicht“.� Diese� sind� Farâid,die,�wenn�sie�von�einigen�Muslimen�oder�einem�einzigen�Muslimverrichtet�werden,�von�der�Gesamtheit�der�Gemeinde�entfallen.

Fârûq al-A’zam: „Der�große�Unterscheider“.�Ein�Titel�für�denzweiten�Kalifen�des�Propheten�Allahs,�Umar�ibn�al-Khattâb,�denAllah,�der�Erhabene,�als�Freund�für�Seinen�Propheten�aussuchte.Siehe:�Umar�ibn�al-Khattâb.

Fâsiq (Plural: Fâsiqûn): Übertreter,�Sünder.�Ein�Mu’min,�dersich�nicht�davor�geniert,�öffentlich�Sünden�zu�begehen,�ohne�dieVorschriften�der�Scharia�jedoch�prinzipiell�zu�leugnen.

Fatâna: „Scharfsinn“.� Eine� der� sieben� Eigenschaften� derPropheten.�Die�Propheten�sind�die� intelligentesten�und�klügstenMenschen� ihrer� Zeit.� Der� Prophet� Muhammad,� Friede� sei� mitihm,�ist�der�überlegenste�aller�Menschen,�die�je�zu�irgendeiner�Zeitan� irgendeinem� Ort� der� Erde� lebten� und� leben� werden.� VonMenschen� mit� Mängeln� wie� Blindheit� und� Taubheit� und� vonFrauen�ist�niemand�als�Prophet�ernannt�worden.

Fatwa: Rechtsurteil,� das� besagt,� dass� und/oder� warum� eine

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Vorgehensweise�notwendig�ist.

Faqîh (Plural: Fuqahâ): Jemand,� der� in� der� islamischenRechtswissenschaft� ausgebildet� ist,� und�der� durch�dieses�Wissenrechtliche�Urteile�fällen�kann.

Fayd: Wörtlich:� Fließen.� Religiöses,� spirituelles� Wissen,� dasvom�gesegneten�Herzen�unseres�ehrwürdigen�Propheten,�Friedesei�mit�ihm,�mittels�der�Herzen�der�Awliyâ�den�Menschen�zufließt.

Fidya: Ein�Entgelt� als�Ausgleich� für�bestimmte�Anbetungen,die�mit�einer�Entschuldigung�nicht�verrichtet�werden�können.�

Fiqh: Islamische� Rechtswissenschaft.� Außerdem� hat� es� dieBedeutung� „des� Wissens� um� die� Anwendung� der� islamischenRechtswissenschaft“.

Firqatud-Dâlla: Verirrte�Gruppe.�Auch�Schiiten�genannt.� Siesind�den�edlen�Gefährten,�möge�Allah�mit� ihnen�zufrieden�sein,Feind.

Firqatul-Mal’ûna: Verfluchte� Gruppe.� Auch� Wahhabitengenannt.�Sie�sind�der�Ahlus-Sunna�und�den�Schiiten�Feind.

Firqatun-Nâdschiyya: Die� errette� Gruppe.� Ein� anderer� Titelfür�die�Ahlus-Sunna.

Fisq: Sünde,�Ungehorsam,�Auflehnung�Allah,�dem�Erhabenen,gegenüber.�

Fitna (Plural: Fitan): Zivile�Unruhe,�Abspaltung,�Versuchung,innermuslimischer�Konflikt.

Fitra: Die� erste� Natürlichkeit,� der� natürliche,� ursprünglicheZustand�der�Menschheit,� im�Einklang�mit�der�Natur.�Der� Islamwird�auch�„Dînul-Fitra“�genannt.

Furû’ud-Dîn: Wörtlich:�„Zweige�der�Religion“.�Wissen�um�dieSachen,� die� die� Anbetung� mit� dem� Herzen� oder� dem� Körperausmachen,� und�die� Sachen,� von�denen� im�Sinne�der�AnbetungAbstand� zu� halten� ist.� Dies� wird� auch� „Ahkâmul-Islâmiyya“(islamisches�Gesetz)�genannt.

Ghadr: 1.� Brechen� von�Vereinbarungen� und�Eiden.� 2.� Zulm(Unrecht).

Ghâliya: Eine�Untergruppe�der�Schia,�nach�deren�Glauben�dieDschanna� und� das� Dschahannam� bereits� hier� in� dieser� Weltgeschehen.�Diese� sind� ganz� und� gar�Ungläubige� und� haben�mit

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dem�Islam�nichts�zu�tun.

Ghayb: Das�Verborgene.

Ghayra: Dieses� Wort� enthält� eine� große� Bandbreite� anBedeutungen,�die�von�Eifersucht�bezüglich�Ehefrauen�bis�hin�zugroßer�Wut�reicht,�wenn�die�eigene�Ehre�und�das�eigene�Ansehenbetroffen� sind.� Es� kann,� je� nach� den� Umständen,� positiv� wienegativ�sein.

Ghibta: Das� Verlangen� nach� den� Gaben� (Ni’ma),� die� einanderer�Mensch�hat,�ohne�dabei�zu�wünschen,�dass�dieser�andereMensch�diese�Gaben�seinerseits�verliert.

Ghiyba: Üble� Nachrede,� die� Erwähnung� einer� Sache� eineranderen�Person,�die�diese�nicht�erwähnt�wissen�will.

Ghusl: Die� rituelle� Waschung� des� ganzen� Körpers� zurErlangung�der�Grundlage�der�„Tahâra“,�der�Reinheit�im�Sinne�derAnbetung.�Diese�Grundlage� ist�z.B.� für�„Wudû’“,�die�Waschungfür�die�täglichen�fünf�Pflichtgebete�sowie�alle�freiwilligen�Gebete,zum�Berühren�und�Handhaben�des�edlen�Korans�u.�a.�notwendig.

Habîbullah: „Der� Geliebte� Allahs“.� Der� Titel� des� letztenPropheten�Allahs,�Muhammad,�möge�Allah� ihn�segnen�und� ihmFrieden�schenken.

Hadas: Rituelle�Unreinheit.�Zustand�der�Wudû’losigkeit�bzw.der�Dschanâba.�Sie�ist�durch�das�Verrichten�des�Wudû’�bzw.�Ghuslaufzuheben.

Hadd (Plural: Hudûd): Allahs,� des� Erhabenen,� Grenzen� fürdas�Erlaubte�und�Unerlaubte.

Hadd-Strafe: Strafe,�deren�Ausma�eindeutig�festgelegt�ist.

Hâdith: Zeitliches,� d.� h.� alles� der� Zeit� unterworfeneExistierende.�Das�charakteristische�des�Zeitlichen�ist,�dass�es�ausder� Nichtexistenz� in� die� Existenz� gebracht� wurde,� d.� h.� einenAnfang�und�ein�Ende�hat.

Hadith: Die� Aufzeichnungen� der� Worte� und� Taten� desehrwürdigen�Propheten�Allahs,�möge�Allah� ihn�segnen�und� ihmFrieden�schenken.

Hadith Qudsî: Ehrwürdiger� Hadith,� dessen� Bedeutung� vonAllah,� dem�Erhabenen,� die�Worte� aber� von� Seinem�Propheten,Friede� sei� mit� ihm,� sind.� Hadith� Qudsî� sind� Offenbarung,� aber

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nicht�Teil�des�edlen�Korans.

Hadsch: Die�Pilgerreise,�einer�der�Pfeiler�des�Islam.

Hadschama: Blutschröpfen�als�Heilmethode.

Hadsch al-mabrûr: Ein� angenommener� Hadsch,� der� gemäßseinen� Bedingungen� und� ohne� Sünden� zu� begehen,� verrichtetwurde.

Hafis: Eine�Person,�die�den�gesamten�edlen�Koran�auswendigrezitieren�kann.�

Halâl: Erlaubt�im�Sinne�der�Scharia.

Hamd: „Lobpreis“.� Der� Hamd� ist� ausschließlich� Allah,� demErhabenen,� vorbehalten.� Der� höchste� Hamd� ist� der,� mit� demAllah,�der�Erhabene,�sich�selbst�gepriesen�hat,�wie�dies�in�der�Sure„al-Fâtiha“�verkündet�ist:�„Al-hamdu�lillâhi�Rabbil-âlamîn“�(„DerLobpreis�gebührt�Allah,�dem�Herrn�aller�Welten“).

Hâmiyya: Menschenliebe.

Haq: Das�Recht,�Anrecht,�Anteil.�

Harâm (Plural: Mahârim): Verboten�im�Sinne�der�Scharia.

Haramayn: Die� „zwei� geehrten� Orte“,� gemeint� sind� Mekkaund�Medina.�

Harâm li-aynihî: Harâm�an-sich.�Diese�sind�Sachen,�die�an�sichharâm�sind,�z.B.�Mord.

Harâm li-ghayrihî: Harâm�durch�begleitende�Umstände.�Diesesind� Sachen,� die� an� sich� nicht� harâm� sind,� doch� durch� dieVerletzung�der�Haq�(Rechte)�Anderer�harâm�werden.

Hasad: Neid�gegenüber�jemandem,�der�eine�Gabe�besitzt,�undder�Wunsch,�dass�dieser�Mensch�diese�Gabe�verliert�und�nur�erselbst�sie�bekommt.

Hasan ibn Alî: Einer�der�gesegneten�Söhne�von�dem�edlen�Alîibn� Abî� Tâlib� und� der� edlen� Fâtima,� möge� Allah� mit� ihnenzufrieden�sein.

Hasana (Plural: Hasanât): Sawâb� (Belohnung),� gute� Taten,Handlungen,�die�Allah,�dem�Erhabenen,�gefallen.

Hawâ: Leidenschaft,� Verlangen� (im� Allgemeinen� nichtlobenswert)� für� Selbst-Belohnung,� Neigung� zur� Erfüllung� der

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Wünsche�der�niederen�Nafs�(Triebseele),�Vorstellungen�im�Sinnevon� Einbildungen.� Auch� im� Plural� (Ahwa)� verwendet,� umMeinungen,� die� sich� von� der� Wahrheit� entfernt� haben,� zubezeichnen.

Hawâriyyûn: Die� Apostel� oder� Jünger� des� Propheten� Îsâ,Friede�sei�mit�ihm.

Hawâss: Die� „Elite“.� Mit� diesem� Ausdruck� wird� je� nachKontext� eine�Auswahl� gemeint,� die� sich� von� den� „Awâm“,� derAllgemeinheit,� abhebt.�Dies� kann� durch�Wissen,� durch� legitimeAutorität�oder�durch�Auszeichnung�durch�Allah,�den�Erhabenen,wie�bei�den�Awliyâ,�den�Freunden�Allahs,�des�Erhabenen,�sein.

Hayât: „Leben“.� Eine� der� Sifâtuth-Thubûtiyya� (feststehendeEigenschaften)�Allahs,� des�Erhabenen.�Allah,� der�Erhabene,� istder�Lebendige.�Sein�Leben�gleicht�nicht�dem�der�Geschöpfe�undist,�Seinem�Wesen�gebührend,�anfangslos�und�ewig.

Hayd: Menstruationsblutung.� Gemäß� der� hanefitischenMadhab�hat�sie�eine�Mindestdauer�von�3�Tagen�(72�Stunden)�undeine�Höchstdauer�von�10�Tagen.

Hidâya: Rechtleitung.�Meint�einerseits�die�anfängliche�Leitungeines�Nichtmuslims�zum�Islam�und�andererseits�die�fortdauerndeFührung�eines�Muslims�innerhalb�des�Islam�zu�dem,�womit�Allah,der�Erhabene,�zufrieden�ist.�Allah,�der�Erhabene,�ist�der�Einzige,der�Rechtleitung�geben�kann.�

Hidschâz: Region� an� der� westlichen� Küste� Arabiens,� in� derMekka,�Medina,�Dschidda�und�Ta’if�liegen.

Hidschr: Nachträglichkeit.�Die�Freundschaft�kündigen,�erbostund�nachträglich�sein.

Hidschra: Auswanderung�des�ehrwürdigen�Propheten,�Friedesei�mit� ihm,� von�Mekka�nach�Medina� im� Jahre� 622�n.�Chr.,� derBeginn�des�muslimischen�Kalenders.

Hikma: Weisheit.

Hirâ: Der�Berg,�auf�dem�sich�der�Prophet�Muhammad,�Friedesei�mit�ihm,�vor�der�Zeit�der�Verkündung�seiner�Prophetenschaftzur�Besinnung�jährlich�in�eine�Höhle�zurückzog.

Hiqd: Überheblichkeit� aus� Groll.� Andere� als� unterlegenerachten.

Hiyâna: Verrat.�Ein�Zeichen�der�Heuchelei.�Taten�und�Worte,die�die�Sicherheit�gefährden.

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Huri: Paradiesjungfrauen.

Husayn ibn Alî: Einer�der�gesegneten�Söhne�von�dem�edlen�Alîibn� Abî� Tâlib� und� der� edlen� Fâtima,� möge� Allah� mit� ihnenzufrieden�sein.

Hubb fillah: Liebe� um� Allahs� willen.� Ist� mit� Bughd� fillah(Abscheu�um�Allahs�willen)�Bedingung�des�Imans.�

Huqba: Eine�Zeiteinheit�der�Âkhira.�Eine�Huqba�sind�80�Jahreder�Âkhira.�Ein�Tag�in�der�Âkhira�sind�1000�Jahre�der�Dunyâ.

I’âda: Wiederholen�einer�Ibâda�zu�irgendeiner�Zeit.

Ibâda (Plural: Ibâdât): Handlungen�der�Anbetung�Allahs,�desErhabenen.� Die� „fünf� Pfeiler� des� Islam“� sind� Ibâdât.� DieAufgaben�des�Dienerseins�gemäß�dem�Islam�zu�verrichten.

Ibâhiyya: Eine� aus� den� Bektaschi� hervorgegangene,irregegangene�Gruppe.

Iblîs: Eigenname� des� Teufels.� Er� wird� auch� „Schaitan“� oder„Feind�Allahs“�genannt.

Idschma: Übereinstimmung�der�Ansichten�bezüglich�einer�Sache.D.�h.,�dass�die�edlen�Gefährten�eine�Sache�alle�auf�dieselbe�Weiseverrichten,� bzw.� sagten,� dass� sie� eben� so� verrichtet� werden� sollte.Auch� die� Übereinkünfte� der� Tabi’ûn� (Nachfolger� der� edlenGefährten)� und� Tâbi’� at-Tabi’în� � (Nachfolger� der� Nachfolger� deredlen�Gefährten)�ist�Idschma,�somit�auch�Quelle�der�Urteilsfindung.

Idschtihad: Urteilsfindung� in� Angelegenheiten,� die� im� edlenKoran� und� in� den� ehrwürdigen� Hadithen� nicht� eindeutigverkündet�wurden.

Ihram-Kleidung: Weihezustand�während�der�Verrichtung�desHadsch.

Ihsân: Wörtlich:� Güte.� Von� Allah,� dem� Erhabenen,� zu� denGeschöpfen�her:�alle�Seine�Gnaden�und�Güte.�Vom�Menschen�zuden� anderen� Geschöpfen� hin:� die� Behandlung� mit� Güte� undBarmherzigkeit.

Ikhtiyâr: Willensfreiheit,�Auswahl.

Ikhlâs: Aufrichtigkeit� Allah,� dem� Erhabenen� gegenüber,Aufrichtigkeit�in�der�Anbetung,�Aufrichtigkeit�in�allen�Taten,�unddadurch� deren� Ausrichtung� auf� das� Wohlgefallen� Allahs,� desErhabenen.

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Ilâh: Gott.� Der� allgemeine� Begriff� für� ein� Angebetetes(Ma’bûd),�sei�es,�dass�dieses�Angebetete�ein�falscher�Gott�ist�oderAllah,�der�Erhabene.

Ilhâm: Eingebungen� in� die� Herzen� der� Menschen.� Diesewerden� von� Allah,� dem� Erhabenen,� mittels� der� Engel� in� dieHerzen�der�Menschen�gelegt.

Ilm: 1.�„Wissen“.�Eine�der�Sifâtuth-Thubûtiyya� (feststehendeEigenschaften)�Allahs,�des�Erhabenen.�Sein�Wissen�gleicht�nichtdem�Wissen�der�Geschöpfe.�Er�sieht�und�weiß�um�die�Ameise,�diein�dunkelster�Nacht�auf�einem�schwarzen�Stein�läuft.�Er�kennt�dieGedanken� und� Regungen� in� den�Herzen� (Qalb)� der�Menschenund�kennt�ihre�Absichten.�In�Seinem�Wissen�ist�keinerlei�Wandeloder�Änderung.�Es�ist�anfangslos�und�ewig.�2.�Etwas�grundsätzlichwissen�bzw.�verstehen.�Das�Gegenteil�von�Unwissenheit.

Ilmul-Ladunnî: Wissen,� das�man�ohne� zu� studieren� als� IhsânAllahs,�des�Erhabenen,�angeeignet�bekommt.

Imam: 1.�Muslimischer� religiöser� Führer.� 2.� Jemand,� der� dasGebet�leitet.

Imâmât: Die�Aufgabe,�Imam�(Vorbeter)�zu�sein.

Iman: Glaube,�Annahme�Allahs,� des�Erhabenen,� und� SeinesPropheten.� Iman� besteht� aus� dem� Glauben� an� Allah,� denErhabenen,� Seine� Engel,� Seine� Bücher,� Seine� Propheten,� denletzten�Tag,�das�Paradies�und�die�Hölle,�und,�dass�alles,�Gutes�undSchlechtes,�durch�den�Willen�Allahs,�des�Erhabenen,�ist.

Inâd: Sturheit.� Die� Wahrheit� nicht� akzeptieren,� wenn� sieoffenkundig�ist.

Inschâallah: „So�Allah,�der�Erhabene,�will“.�Wird�stets�gesagt,wenn�man�eine�zukünftige�Tat�als�Absicht�ausdrückt:� Ich�werdedies-und-das� machen� inschâallah.� Ich� werde� dies-und-das� nichtmachen�inschâallah.

Irâdatul-Dschuz’iyya: Teilwille.�Gemeint�ist�die�Willensfreiheitdes�Menschen�als�Teil�der�Manifestation�des�Willens�Allahs,�desErhabenen.

Isma: „Unfehlbarkeit“.� Eine� der� sieben� Eigenschaften� vonPropheten.�Die�Propheten�begehen�keinerlei�Sünden.�Keiner�derPropheten� beging� je� eine� kleine� oder� große� Sünde,� die� inirgendeinem�Dîn�verboten�war�oder�verboten�werden�würde.

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Isqât: Abfindung.�Mit�der� Isqât�können�versäumte�Salât�undandere�Ibâdât,�nach�dem�Tod�eines�Muslims,�mit�einem�Teil�seinesErbes�wiedergutgemacht�werden.

Istihâda: Krankheitsbedingte�Blutung�bei�Frauen.�Diese�Art�vonBlutung�verhindert�das�Verrichten�des�Gebets�und�das�Fasten�nicht.

Istikhâra-Gebet: Istikhâra�heißt�„das�Gute,�Beste,�Gesegnete(Khayr)� wünschen“.� Ein� Nafilâ-Gebet� mit� 2� Raka’ât,� in� dessenerster�Rak’a�die�Sure�„al-Kâfirûn“�und�in�dessen�zweiter�Rak’a�dieSure� „al-Ikhlâs“� rezitiert� wird.� Dieses� verrichtet� man� siebenNächte�lang�vor�dem�Schlafengehen,�um�im�Traum�zu�erfahren,�obeine�Sache,�die�man�sich�wünscht,�gut�oder�schlecht�für�einen�ist.�

Istinschâq: Bei�der�rituellen�Reinigung�die�Nase�waschen.

Iqâma: Der�„kleine�Ruf“�zum�Pflichtgebet,�der�unmittelbar�vorder�Verrichtung�des�Fard-Gebetes�gerufen�wird.

Irâda: „Wille“.� Eine� der� Sifâtuth-Thubûtiyya� (feststehendeEigenschaften)�Allahs,� des�Erhabenen.�Allah,� der�Erhabene,� istder�Wollende.�Er�erschafft,�was�immer�Er�will.�Alles�ereignet�sichdurch� Seinen� Willen.� Es� gibt� keine� Kraft,� die� Seinen� Willenaufhalten�könnte.

Ischâ-Gebet: Das�Nachtgebet�mit�insgesamt�10�(einschließlichdes�Witr-Gebets�mit� 13)�Raka’ât.�Das� erste� Sunna-Gebet� hat� 4Raka’ât,�das�darauffolgende�Fard-Gebet�hat�4�Raka’ât,�das�letzteSunna-Gebet�2�Raka’ât.�Anschließend�folgt�das�Witr-Gebet�mit�3Raka’ât.

Islam: Unterwerfung� unter� den�Willen�Allahs,� des�Erhabenen.Die�von�allen�Propheten�geführte�Lebensweise,�die�ihre�letzte�Formder� Führung� durch� den� Propheten� Muhammad,� möge� Allah� ihnsegnen�und�ihm�Frieden�schenken,�gebracht�wurde.�Die�fünf�Pfeilerdes� Islam� sind:� Bestätigung� der� Schahâda,� die� Ausübung� dertäglichen� fünf� Gebete,� die� Bezahlung� der� Zakat,� das� Fasten� imMonat�Ramadan�und�die�Vollziehung�der�Hadsch�einmal�im�Leben,sofern�man�gesundheitlich�und�finanziell�die�Möglichkeit�dazu�hat.

Isnâd: „Überlieferungskette“,� „Belege“.� Gemeint� sindAufzeichnungen�darüber,�wie� ein�bestimmtes�Wissen�beginnendmit� dem� Propheten,� Friede� sei� mit� ihm,� von� Generation� zuGeneration� weitergegeben� wurde.� Zum� Beispiel� in� der� Hadith-Wissenschaft:�Beleg�über�die�Reihenfolge�der�Personen,�die�einenehrwürdigen�Hadith�überliefert�haben.

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Isrâfîl: Der�Engel,�der�in�das�„Sûr“�genannte�Horn�blasen�wird,um�das�Ende�der�Welt�anzukündigen.

Istibrâ: Beseitigung�jeglicher�Urintropfen�aus�den�Harnwegennach� dem� Urinieren� durch� Gehen,� Husten� oder� durch� etwasNeigung�zur�linken�Seite.�Das�ist�wâdschib�für�Männer.

Istighfâr: Die� „Bitte� um� Vergebung“.� Siehe� auch:„Astaghfirullah“.

Istindschâ: Reinigung�der�Ausscheidungswege.

Istiqâma: „Ausgerichtetheit“.�Auf�dem�richtigen,�wahren�Weg,an�dem�Allah,�der�Erhabene,�Gefallen�hat,�sein.

I’tikâf: Eine� Praxis,� die� in� den� letzten� zehn� Tagen� desFastenmonats�Ramadan�empfohlen�ist.�Hierbei�begibt�man�sich�ineine� Moschee,� in� der� Freitagsgebete� verrichtet� werden,� undverbringt� die� letzten� zehn� Tage� in� einer� bestimmten� Art� derZurückgezogenheit.� Diese� Praxis� kann� auch� außerhalb� desRamadan�vollzogen�werden,�wobei�es�nicht�genau�zehn�Tage�seinmüssen.� Die� Regeln� hierzu� sind� je� nach� Rechtsschule� etwasunterschiedlich.

I’tiqâd: Die�Wissenschaft�über�die�Glaubenssätze,�an�die�manglauben�muss.�Ein�Synonym�für�„Aqîda“.

Kaaba: Das�„Haus�Allahs“� in�Mekka.�Es� ist�der�zentrale�Ortder�Riten�des�Hadsch.

Kabâir: „Groß“.�Die�berühmten�72�großen�Sünden�im�Islam.

Kadi (Qâdi, Plural: Qudâ): Ein� Richter,� qualifiziert� für� einUrteil�in�allen�Fragen,�die�mit�der�Scharia�zu�tun�haben.

Kaffâra: Sühne,�Wiedergutmachung.

Kâfir (Plural: Kâfirûn): Ein� Ungläubiger,� der� Allah,� denErhabenen,� und� Seine� Propheten,� Friede� sei� mit� ihnen� allen,leugnet.�Jemand,�der�die�Wahrheit�leugnet,�sie�„bedeckt“,�der�andie�Sachen�oder�an�nur�eine�der�Sachen,�an�die�im�Islam�geglaubtwerden� muss,� nicht� glaubt,� der� die� Gebote� im� Islam� nichtanerkennt,�nicht�beachtet�und�sie�gering�schätzt.

Kalâm: 1.� „Sprechen“.� Eine� der� Sifâtuth-Thubûtiyya(feststehende�Eigenschaften)�Allahs,� des� Erhabenen.�Allah,� derErhabene,� ist� der� Sprechende.� Sein� Sprechen� ist� nicht� durchMittel,�Buchstaben,�Töne�oder�ein�Sprechorgan.�2.�Das�Wort�wird

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auch�als�Begriff� in�den�Wissenschaften�des�Islam�verwendet�undmeint�dann�„die�Wissenschaft�der�Details�der�Glaubenssätze“.

Kalâm Lafzî: Das�artikulierte�Wort.

Kalâm Nafsî: Das�ureigene�Wort.

Kalimatut-Tawhîd: „Spruch� der� Einheit“:� „Lâ� ilâha� illallah.Muhammadun�Rasûlullah.“� („Es� gibt� keinen�Gott� außer�Allah.Muhammad�ist�der�Prophet�Allahs.)

Kalîmullah: „Der�mit�Allah�Sprechende“.�Titel�des�ProphetenMûsâ,�Friede�sei�mit�ihm.

Karâma (Plural: Karâmât): Karâmât� sind� außergewöhnlicheZustände,� die� sich� bei� von� Allah,� dem� Erhabenen,� geliebtenDienern� ereignen� und� die� eine� Großzügigkeit� und� GeschenkAllahs,� des� Erhabenen,� an� diese� Diener� sind� und� die� Er� Seine„Sunnatullah“� (Brauch� Allahs)� genannten� Naturgesetze,� alsoGesetze� der� Physik,� Chemie� und� Biologie,� außer� Kraft� setzendereignen�lässt.

Karûbiyyûn: Engel,� die� den� Sündern� im� Dschahannam� dasLeid�ihrer�Strafen�zufügen.

Kasb: Erwerb.�Hiermit�sind�die�Taten�des�Menschen�gemeint,die�er�durch�seinen�Teilwillen�ausführt.

Kaschf: „Entdeckung“,� „Entbergung“.� Die� Offenlegung� vontiefergründigen� Wahrheiten� durch� Allah,� den� Erhabenen,� zubestimmten�Menschen.

Kawthar: Ein�Becken�oder�ein�Fluss�in�der�Dschanna,�der�einegütige�Gabe�von�Allah,�dem�Erhabenen,�an�unseren�Propheten,Friede�sei�mit�ihm,�ist.

Kalif: Nachfolger� im�Sinne�der�Stellvertretung.�Gemeint� sindhier�die�Führer�der�Muslime,�deren�erster�der�edle�Gefährte�AbûBakr�as-Siddîq�war,�möge�Allah�mit�ihm�zufrieden�sein.

Khalîlullah: „Der� nahe� Freund� Allahs“.� Der� Titel� desPropheten�Ibrâhîm,�Friede�sei�mit�ihm.

Kharadsch: 1.Kummer,� Beschwernis.�Widrigkeit,� der� jemandbeim� Verrichten� eines� Gebots� oder� beim�Meiden� eines� Harâmbegegnet.�2.�Landsteuer,�die�von�Nichtmuslimen�unter�dem�Schutzdes�islamischen�Reiches�enthoben�wird.

Kharidschiten: Oder�Khawâridsch;�die�früheste�Sekte,�die�sich

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von�den�Muslimen�abspaltete.�Sie�erklärte�den�Krieg�gegenüberallen,�die�nicht�mit�ihnen�übereinstimmten�und�waren�der�Ansicht,dass�eine�Sünde�einen�Muslim�zu�einem�Ungläubigen�macht.

Khasâis: Prophetische� Besonderheiten.� Handlungen,� dieausschließlich�für�den�Propheten�erlaubt�waren.

Khatamul-Anbiyâ: „Das�Siegel�der�Propheten“.�Ein�Titel�desletzten� Propheten�Allahs,� Friede� sei�mit� ihm,� da� nach� ihm�keinweiterer�Prophet�kommen�wird.

Khatîb: Die� Person,� die� in�Moscheen� den�Muslimen� Nasîhagibt�und�die�Khutba�verliest.

Khawf: Furcht.�Das� Iman�des�Mu’min�muss� zwischen�Khawfund�Radschâ�(Hoffnung)�schweben.

Khayrât und Hasanât: Alle�Wohltaten,�guten�Werke,�an�denenAllah,�der�Erhabene,�Gefallen�hat�und�die�verrichtet�werden,�umSawâb�zu�bekommen.

Khidr: Wörtlich:� „Der� Grüne“.� Ein�Weiser,� dem� Allah,� derErhabene,�Wissen�zukommen�ließ.�Im�edlen�Koran�wird�über�dieReise� des� Propheten� Mûsâ,� Friede� sei� mit� ihm,� berichtet.� DieGelehrten� sind� sich� nicht� einig,� ob�Khidr� ein� Prophet�war� odernicht.

Khuff: Wudû’-�bzw.�Ledersocken,�über�die�das�Mash�(feuchtesBestreichen)�zulässig�ist.

Khuschû: Andächtige�Ehrfurcht�während�der�Verrichtung�derSalât.

Khutba: Eine� Ansprache.� Der� Begriff� meint� im� islamischenRecht� insbesondere� die� Ansprachen� vor� dem� Fard-Gebet� desFreitagsgebets�und�nach�den�beiden�Festgebeten.

Kibla (Qibla): Die�Gebetsrichtung.�Die�Muslime�wenden�sichbei�ihrer�Salât�in�Richtung�der�Kaaba�in�der�Stadt�Mekka.

Kibr: Hochmut.� Sie� gehört� zu� den� schlechtenCharaktereigenschaften.

Kirâman Kâtibîn: „Die�edlen�Schreiber“,�die�beiden�Engel,�diezur� rechten� und� linken� Seite� des� Menschen� alle� seine� Tatenaufzeichnen.

Koran (Qur’ân): Das�„edle�Buch“�der�Muslime,�das�„lebendigeWunder“,� welches� von�Allah,� dem�Erhabenen,� als�Rechtleitung

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der�Menschheit�mit�dem�Erzengel�Dschabrâîl,�Friede�sei�mit�ihm,an�den�Propheten�Muhammad,�möge�Allah� ihn�segnen�und� ihmFrieden� schenken,� in� arabischer� Sprache� und� in� 23� Jahrenoffenbart�wurde.

Kufr: Unglaube.�Der�Zustand�der�Leugnung�der�Wahrheit.�Esgibt�drei�Arten�des�Kufr:�Kufr�aus�Unwissenheit,�und�das�ist�derZustand�der�Mehrheit�der�Nichtmuslime;�Kufr�aus�Trotz,�und�dasist�der�Zustand�jener,�die�bewusst�den�Islam�befeinden;�und�Kufrper�Urteil,�und�das�ist,�wenn�Muslime�Sachen�tun�oder�sagen,�diedem�islamischen�Gesetz�nach�Kufr�bedeuten.

Kufr Dschahlî: „Kufr�aus�Unwissenheit“.�

Kufr Dschuhûdî: „Kufr�aus�Widerspruch“,�auch�„Kufr�Inâdî“genannt.

Kufr Hukmî: „Kufr�per�Urteil“.�

Kufr Inâdî: „Kufr�aus�Trotz“,�auch�„Kufr�Dschuhûdî“�genannt.

Kufw: Wörtlich:� Gleiche.� Dass� Frauen� und� Männer,� dieheiraten�wollen,�im�Wissen�des�Dîn,�in�der�Taqwâ,�Herkunft,� imsozialen�und�ökonomischen�Status�zueinander�passen.�

Liwâta: Analverkehr�und�Homosexualität.

Lâhiq: Eine�Person,�die�sich�dem�Imam�zwar�beim�Eröffnungs-Takbîr�anschließt,�deren�Wudû’�aber�dann�ungültig�wird�und�dienach�erneuertem�Wudû’�sich�wieder�dem�Imam�anschließt.

Ma’bûd: Der�Angebetete.

Madhab (Plural: Madhâhib): Wörtlich�„Weg“,�„der�Weg,�dener� beschritt“.� Im� Kontext� des� Islamischen� Rechts� wird� dieserBegriff�auch�als�„Schule“�oder�„Rechtsschule“�übersetzt.

Madmada: Den�Mund�waschen.

Madrasatul-Mutahassisîn: Hochschule� für� Experten.� Diehöchste�Schule�im�Osmanischen�Reich.

Maghrib-Gebet: Abendgebet�mit�insgesamt�5�Raka’ât.�Zuerstwird� das� Fard-Gebet� mit� 3� Raka’ât,� anschließend� das� Sunna-Gebet�mit�2�Raka’ât�verrichtet.

Mahdî: Eine� edle� Persönlichkeit,� die� den� Islam� und� dieGerechtigkeit�auf�der�Erde�verbreiten�wird�und�deren�Erscheinenvon�unserem�ehrwürdigen�Propheten�als�eins�der�Vorzeichen�des

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letzten� Tages� verkündet� wurde,� möge� Allah� mit� ihm� zufriedensein.

Mahram: Eine�Person,�mit�der�der�Nikâh�(Ehebund)�aufgrundder� Abstammung,� des� Stillens� ewig� oder� einer� Heirat,� solangediese�Ehe�dauert,�verboten�ist.�

Mahr: Brautgaben�wie�Gold,�Silber�oder�ein�anderes�Gut�oderein� Vorteil.� Diese� wird� der� Braut� beim� Abschluss� desEhevertrages�von�ihrem�Mann�übergeben�und�geht�in�ihren�Besitzüber.

Makrûh (Plural: Makrûhât): Verpönt,� unbeliebt,verabscheuungswürdig.� Sachen,� die�Allah,� dem�Erhabenen,� undSeinem�Propheten�Muhammad,�möge�Allah�ihn�segnen�und�ihmFrieden� schenken,�missfallen� und� die� dazu� führen,� dass� sich� dieSawâb�für�Ibâdât�verringert.�Sachen,�die�nicht�eindeutig�verbotenwurden�wie�die�Mahârim.

Makruh tahrîman: Dem� Harâm� nahe� verpönt� im� Sinne� derScharia.

Makruh tanzîhan: Dem� Halâl� nahe� verpönt� im� Sinne� derScharia.

Maktûbât: Wörtlich:� „Briefe“.� Kurztitel� für� dieBriefesammlung�des�als�Imam�Rabbânî�bekannten�Ahmad�Fârûqas-Sirhindî,� möge� Allah� mit� ihm� barmherzig� sein.� Auch� dieBriefesammlung�seines�Sohnes�Muhammad�Ma’sûm,�möge�Allahmit� ihm� barmherzig� sein,� ist� unter� diesem� Kurztitel� bekanntgeworden.

Mâlik: 1.�Besitzer,�Eigentümer.�2.�Der�höchste�der�Engel�desDschahannam,�Friede�sei�mit�ihm.

Mâlik ibn Anas: Er� ist� ein� großer� Gelehrter� und� einer� derImame�der�vier�Rechtsschulen.�Er�wurde�im�Jahre�90�n.�H.�[709�n.Chr.]�in�Medina�geboren�und�verstarb�dort�im�Jahre�179�n.�H.�[795n.�Chr.]�im�Alter�von�89�Jahren,�möge�Allah�mit�ihm�barmherzigsein.

Mamnû’ (Plural: Mamnû’ât): Nicht� erlaubt� im� Sinne� derScharia.

Mandûb: Wird� auch� „mustahabb“� oder� „adab“� genannt.Empfohlen�im�Sinne�der�Scharia.

Masbûq: Eine�Person,�die�sich�dem�Imam�anschließt,�nachdem

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dieser�bereits�die�erste�Rak’a�verrichtet�hat.

Maschâyikh: Plural�von�„Schaykh“.�Awliyâ.

Mash: Feuchtes� Bestreichen� im�Wudû’� bzw.� Bestreichen� imTayammum,�als�Teil�ritueller�Reinigung.

Maqâm (Plural: Maqâmât): Stationen� der� spirituellen� Reiseunter�der�Anleitung�eines�lebenden�Meisters.

Maqâmul-Mahmûd: Die�Erlaubnis�Allahs,�des�Erhabenen,�amYawmul-Qiyâma� (Tag� der� Auferstehung)� für� die� Schafâ’a(Fürsprache)�des�ehrwürdigen�Propheten,�damit�die�Abrechnungder� leidenden� Geschöpfe� schnell� geschieht.� Es� wird� auch„Schafâ’atul-Kubrâ“�genannt.

Ma’rifa: Wissen�von/über�Allah,�den�Erhabenen.

Masdschid: Moschee,�Gebetsstätte.�Wörtlich:�Ort�der�Sadschda(Niederwerfung).

Masdschidul-Aqsâ: „Die� entlegene� Moschee“.� So� wird� dieMoschee�in�Jerusalem�genannt.�Diese�Moschee�ist�das�dritte�derHeiligtümer� im� Islam,� nach� der� Kaaba� in� Mekka� und� derProphetenmoschee�in�Medina.

Mâturîdiyya: Die� Rechtsschule� des� Imam� Mâturîdî,� mögeAllah�mit�ihm�barmherzig�sein,�in�der�Aqîda.

Mawlid: Geburt,�Geburtstag.�Als�Begriff�meint�es�die�Geburtdes�ehrwürdigen�Propheten,�Friede�sei�mit�ihm.

Mawlid-Gedicht: Gedicht,� anlässlich� des� Geburtstags� desehrwürdigen�Propheten.

Mawqiful-Makhschar: Der�Ort�der�Versammlung.�Der�Ort,�andem�die�Geschöpfe�nach�ihrer�Erweckung�versammelt�werden,�umauf� den� Beginn� des� Gerichts,� der� Abrechnung� ihrer� Taten� zuwarten.

Malâikatul-Hafaza: Die�Schutzengel.

Malak (Plural: Malâika): Engel.�Malak�bedeutet�„Botschafter“,„Überbringer�von�Nachrichten“.

Mihrab: Gebetsnische.

Mîkâîl: Ein�Engel,� Friede� sei�mit� ihm.� Seine�Aufgaben� sind:Sachen,�die�sich�in�der�Welt�ereignen,�wie�Not�und�Überfluss,�unddie� daraus� resultierende� Vergünstigung� und� Teuerung,

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Bewegungen�der�Körper,�also�die�Naturabläufe�insgesamt.�

Mimbar: Stufen,� auf� denen� der� Imam� während� der� Khutba(Ansprache,�Predigt)�steht.

Minarett: Erhöhter�Standplatz�oder�Turm�von�Moscheen,�aufdie�der�Muezzin�steigt,�um�den�Adhan�zu�rufen.�

Mi’râdsch: Der�Aufstieg�des�Propheten�Muhammad,�Friede�seimit�ihm,�durch�die�sieben�Himmel�zur�unmittelbaren�GegenwartAllahs,�des�Erhabenen.

Misqâl: Gewichtseinheit� von� 4,8� Gramm� gemäß� derhanefitischen�Madhab.

Miswâk: Zahnputzholz�aus�dem�Arakbaum.�Das�Benutzen�desMiswâk�bei�der�Verrichtung�des�Wudû’�ist�eine�wichtige�Sunna�fürMänner.

Mîzân: Waage�in�der�Âkhira,�mit�der�die�Taten�der�Menschenam�Tag�des�Gerichts�gewogen�werden.�

Mizmâr: Jede�Art�von�Musikinstrument.

Mu’âmalât: Umgangsweisen� unter� Menschen.� Handelsrecht.Einer�der�vier�Abschnitte�des�Fiqh-Wissens.

Mu’âwiya: Mu’âwiya� ibn� Abî� Sufyân,� möge� Allah� mit� ihmzufrieden� sein,� war� einer� der� großen�Gefährten� des� Propheten,Friede� sei� mit� ihm.� Er� war� eine�Weile� einer� der� Schreiber� desPropheten,� die� die� Offenbarung� niederschrieben.� Zur� Zeit� vonUmar� ibn� al-Khattâb,� möge�Allah�mit� ihm� zufrieden� sein,� demzweiten�Kalifen,�war�er�Gouverneur�von�Syrien.�Später�wurde�erKalif� nach� Hasan� ibn� Alî� ibn� Abî� Tâlib,� möge� Allah� mit� ihmzufrieden�sein.�

Mubâh (Plural: Mubâhât): Erlaubt,� zur� freien� Wahl� derAusführung�oder�Unterlassung�stehend,�im�Sinne�des�islamischenGesetzes.

Mudâhana: Jemandem,� der� Harâm� begeht,� keinen� Einhaltgebieten,�obwohl�man�dazu�imstande�wäre�und�ebenso�Abstrichevom�Dîn�der�Dunyâ�willen�machen.�

Mudâra: Aufgabe� von� weltlichem� Nutzen� seines� Glaubenswillen� und� Freundlichkeit,� um� Schaden� im� Diesseits� und� imJenseits�abzuwenden.

Mudrik: Eine� Person,� die� mit� dem� Imam� gemeinsam� den

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Eröffnungs-Takbîr�macht.

Mûdschiza (Plural: Mûdschizât): Ein� Wunder,� das� einemPropheten�gegeben�wird,�um�sein�Prophetentum�zu�beweisen.

Mudschtahid (Plural: Mudschtahidûn): Ein� freier� Gelehrter,der�unabhängig�von�anderen�in�der�Lage�ist,�Rechtsurteile�direktaus�den�vier�Quellen�der�Urteilsfindung�zu�formulieren.

Muezzin: Jemand,�der�den�Ruf�zum�Gebet�macht.

Mufassir: Ein�Gelehrter,�der�Tafsir�des�edlen�Korans�machendarf.

Mufsid (Plural: Mufsidât): Ungültigmachende�Handlung.

Mufti: Jemand,� der� qualifiziert� ist,� ein� rechtliches� Urteilabzugeben.�

Muhammad ibn Idrîs Schâfi’î: Er� ist� einer� der� beliebtestenunter� den� Gelehrten� des� Islam� und� einer� der� Imame� der� vierRechtsschulen.�Er�wurde�im�Jahre�150�n.�H.�[767�n.�Chr.]�in�Gaza,Palästina�geboren�und�verstarb�im�Jahre�204�n.�H.�[820�n.�Chr.]�inÄgypten,�möge�Allah�mit�ihm�barmherzig�sein.

Mukâbara: Eigensinn.

Mukallaf: Eine�rechtlich�verantwortliche�Person�im�Islam,�d.h.jemand,� der� zurechnungsfähig� und�mündig� ist.� Diese� Person� istverpflichtet,�den�Geboten�und�Verboten�Allahs,�des�Erhabenen,zu�folgen.

Mukhâlafatun lil-Hawâdith: „Völlige� Andersheit� als� alleszeitlich�Existierende“.�Eine�der�Sifâtudh-Dhâtiyya�(Eigenschaftendes�Wesens)�Allahs,�des�Erhabenen.�Allah,�der�Erhabene,�ähneltweder�in�Seinem�Wesen�noch�in�Seinen�Eigenschaften�den�Wesenoder�den�Eigenschaften�von�Geschöpfen.

Mulaffiq: Eine� Person,� die� die� Erleichterungen� derRechtsschulen�zusammenlegt,�also�„Talfîq“�macht.�Dies� ist�nichtdschâiz.

Mulhid (Plural: Mulhidûn): Leute,�deren�Glaubensweise�falschist.�Der�Mulhid�glaubt�an�Allah,�den�Erhabenen,�und�an�SeinenPropheten,� Friede� sei�mit� ihm,� doch� ist� seine�Glaubensweise� sofalsch,� dass� er� in� den� Unglauben� abgerutscht� ist,� ohne� dies� zubemerken.�Er�hält�sich�jedoch�für�einen�Muslim.

Mu’min (Plural: Mu’minûn): Gläubiger.�Jemand,�der�das�Iman

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annimmt�und� an� alles,�was� der� ehrwürdige�Prophet� verkündete,glaubt�und�sie�ausspricht.

Mumkin: Das�Mögliche,� das,� was� sowohl� existieren� kann,� alsauch�nicht�existieren�kann.�Das�charakteristische�des�Möglichen�ist,dass�die�Möglichkeit�der�Existenz�und�der�Nichtexistenz�gleich�ist.

Mumkinul-Wudschûd: Siehe:�Wudschûd.

Mumtani’ul-Wudschûd: Siehe:�Wudschûd.

Munâfiq (Plural: Munâfiqûn): Heuchler.� Jemand,� der� denIslam�äußerlich�bestätigt,�aber�im�Herzen�Allah,�den�Erhabenen,und� Seinen� Propheten,� Friede� sei� mit� ihm,� zurückweist.� DieserZustand�wird�durch�gewisse�Verhaltensweisen�deutlich.

Munkar und Nakîr: Die�beiden�Engel,�die�den�Menschen� imGrab� über� deren� Glauben� und� Handlungen� in� dieser� Weltbefragen�werden.

Muqallid: Der�Nachahmer.�Gemeint�ist�die�Allgemeinheit�derMuslime,� die� in� der�Wissenschaft� des�Fiqh�nicht� die� Stufe� einesMudschtahid� hat� und� die� in� Verrichtung� der� Handlungen� derReligion�einen�Mudschtahid�nachahmt.�Solche�Nachahmung�mussdurch� die� Befolgung� einer� der� noch� verbliebenen� vierRechtsschulen�geschehen.

Muqarrabûn: Die�„Nahen“�Engel,�die�in�der�Gegenwart�Allahsdes�Erhabenen,�weilen.

Muqîm: Ortsansässiger.

Muqtadî: Eine�Person,�die�sich�dem�Imam�anschließt,�nachdemdieser� bereits� den�Eröffnungs-Takbîr� gemacht� hat,� aber� noch� inder�ersten�Rak’a�ist.

Murâqaba: 1.� Das� Bewusstsein� des� Dieners� darüber,� dassAllah,�der�Erhabene,�ihn�in�jedem�Moment�und�jeder�Lage�siehtund� dass� er� immerzu� an�Allah,� den�Erhabenen,� denkt.� 2.� SeineNafs�kontrollieren,�ihr�gegenüber�nicht�unachtsam�sein.

Murîd: Der� „Wollende“.�Ein� Schüler,� der� den�Tasawwuf� beieinem�Awliyâ�lernt,�um�das�Wohlgefallen�Allahs,�des�Erhabenen,zu�erlangen.

Murschidul-Kâmil: „Der�vollkommene�Erzieher“.�Gemeint�istein�Lehrer�im�Tasawwuf,�dem�von�Allah,�dem�Erhabenen,�erlaubtwurde,� die� Menschen� erziehend� zu� Allah,� dem� Erhabenen,� zuführen.

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Murtad: Ein� Abtrünniger� aus� dem� Islam.� Jemand,� der,nachdem�er�den�Islam�angenommen�hat,�diesen�Glauben�wiederverlässt�und�in�den�Zustand�des�Unglaubens�zurückgeht.

Musâfir: Reisender.

Muschâhada: Wörtlich:� „Bezeugen“.� Die� Schau� vonBedeutungen�als�bildhafte�Gleichnisse.

Muschrik (Plural: Muschrikûn): Jemand,� der� anderen� alsAllah,�dem�Erhabenen,�göttliche�Eigenschaften�zuweist�und�dieseals�anbetungswürdig�erachtet.

Mushaf (Plural: Masâhif): Eine� gebundene� Kopie� desgesamten�edlen�Korans.

Mustahabb (Plural: Mustahabbât): „Empfohlen“�im�Sinne�desislamischen�Gesetzes.

Musta’mal: „Verbraucht“,� „benutzt“.� Wasser,� das� für� dasWudû’�oder�den�Ghusl�verwendet�wurde,�gilt�als�musta’mal,�d.h.,es�ist�nicht�mehr�reinigend.

Mut’a-Ehe: Ehe�auf�Zeit.�Sie�ist�harâm.

Mutaschâbihât: „Gleichnisse“� oder� „Metaphern“.� Diese� sindAusdrücke�wie� „Hand“,� „Fuß“,� „Richtung“,� „Ort“�u.� ä.,� die� fürAllah,� den� Erhabenen,� nicht� zutreffen,� die� aber� in� Versen� desedlen�Koran�und� in�den�ehrwürdigen�Hadithen�vorkommen.�Siehaben� nicht� die� Bedeutungen,� die� wir� für� gewöhnlich� darunterverstehen� und� nicht� die� Bedeutungen,� die� heute� damit� gemeintsind.�Âyât�und�Hadithe�dieser�Art�werden�„Mutaschâbihât“�genannt.�Man�muss�an�diese�glauben,�ohne�zu�versuchenzu�verstehen,�was�oder�wie�diese�sind.�Oder�diese�Mutaschâbihâtwerden�kürzer�oder�länger�ausgelegt�(Ta’wîl),�d.h.,�sie�werden�aufeine�Weise�ausgelegt,�wie�es�Allah,�dem�Erhabenen,�gebührt.�Sobedeutet�z.B.�„Hand“:�„Kraft“�und�„Macht“.

Mu’tazila: Eine�der�72�irregegangenen�Gruppen.

Muwâlât: Alle� Schritte� des� Wudû’� zügig� und� ohneUnterbrechungen�durchführen.

Nabî (Plural: Anbiyâ): Propheten,� die� den� Menschen� dievorherige�Scharia�verkünden,�denen�also�keine�neue�Scharia�bzw.neues�Buch�offenbart�wurde.�Unter�den�Propheten�gibt�es�solche,denen�Allah,� der� Erhabene,� ein�Gesetz,� eine� Scharia� offenbart.Solche�Propheten�werden�Rasûl�(Plural:�Rusul)�genannt.

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Nadschâsa: Unreinheit.

Nadschd: Die�arabische�Region�um�die�Stadt�Riad.

Nadschdî: „Aus�der�Stadt�Nadschd-Kommender“.�Ein�andererName�für�„Wahhabite“.

Nâfila (Plural: Nawâfil): Freiwillig.�Freiwillige�Ibâdât.

Nafaqa: Lebensunterhalt.�Grundbedürfnisse� eines�Menschen,die� er� zum� Leben� braucht,� wie� z.B.� Nahrung,� Kleidung� undObdach.

Nafs: „Triebseele“,�„Selbst“,�„Wesen“.

Nahy: Verbot,� Aufruf� Allahs,� des� Erhabenen,� oder� seinesPropheten,�Friede�sei�mit�ihm,�zur�Unterlassung�einer�Sache.

Nahyu anil-Munkar: Jemanden� von� Sünden� und� Schlechtemabhalten.

Namîma: Weitergabe� von� übler� Nachrede� unter� Muslimen,d.h.,�jemanden�darüber�informieren,�was�ein�anderer�Muslim�überihn/sie�gesagt�hat.

Nasîha: Guter�Rat.�Ermahnung.

Nasrânî (Plural: Nasârâ): „Nazarener“,�ursprüngliche�Christen.

Nass (Plural: Nusûs): Der� edle� Koran� und� die� ehrwürdigenHadithe�als�Gesetzesquellentexte.

Nemâz: Persisch�für�das�Gebet,�für�die�Salât.

Newroz: Das�Neujahrsfest�der�Zoroastrier.

Nikâh: Ehebund.�Vertrag,�der�für�die�Eheschließung�gemachtwird.

Ni’ma: Gaben,� Segen,� alles� Gute,� was� von� Allah,� demErhabenen,�kommt.

Nifâq: Heuchelei.�Dass�das� äußere�Verhalten� von� jemandemnicht�mit�seiner�inneren�Haltung�übereinstimmt.

Nifâs: Wochenbettblutung.�Gemäß�der�hanefitischen�Madhabhat�sie�keine�Mindestdauer,�aber�eine�Höchstdauer�von�40�Tagen.

Nisâb: Titel�für�die�Menge�an�Geld,�Waren,�Ernte�oder�Vieh,ab�der�die�Almosensteuer�verpflichtend�wird.�Die�Grenze�im�Islamzwischen�arm�und�reich.�Der�Nisâb�von�Gold�beträgt�gemäß�der

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hanefitischen�Madhab�20�Misqâl�(96�g).

Niyya: Absicht.�Eine�Bedingung�bei�allen�Ibâdât.�Dabei�mussdie�Absicht�der�Gehorsam�zu�Allah,�dem�Erhabenen,�sein�und�dieErlangung�Seiner�Liebe�und�Seiner�Zufriedenheit.

Nûr: Licht.�Fayd.�Baraka.

Nusayriyya: Eine� Untergruppe� der� Schia.� Diese� sindUngläubige,�weil�sie�behaupten,�der�ehrwürdige�Alî,�möge�Allahmit� ihm�zufrieden�sein,�eine�Inkarnation�Allahs,�des�Erhabenen,sei.�Sie�verrichten�keine�Ibâdât.

Qadar: Die� Bestimmung.� Das� Vorwissen� Allahs,� desErhabenen,�in�der�Vor-Zeit�(im�Anfangslosen�„vor“�der�Zeit)�umalles,�was�existieren�würde.�Siehe�auch�Qadâ.

Qadâ: Schicksal.� Das� Hervor-� und� Zustandekommen� desQadar,�d.h.�der�Sache,�deren�Existenz�bestimmt�wurde.

Qadâ-Gebet: Nachzuholendes�Gebet.�Versäumte�Gebete,�dienicht� in� ihren� Zeiten� verrichtet� wurden.� Sie� müssen� umgehendnachgeholt�werden.�

Qadariyya: Eine� Untergruppe� der� Mu’tazila,� die� dieBestimmung� (Qadar)� ablehnt� und� behauptet,� dass� der� Menschseine�Taten�selbst�erschafft.

Qa’datul-akhîra: „Letztes�Sitzen“.�Während�der�letzten�Rak’ades�Gebets�so�lange�zu�sitzen,�wie�es�braucht,�um�den�„Tayhiyyât“zu�sprechen.

Qadîm: Schon-immer-ohne-Anfang-existent.�Ewig.

Qâdiyânî: Eine� in� Indien� entstandene�Gruppe.� Sie� sind� demUrteil�nach�Kâfirûn.

Qadr-Nacht (Laylatul-Qadr): In� der�Nacht� des�Qadr� beganndie� Herabsendung� des� edlen� Korans.� Sie� befindet� sich� imgesegneten�Monat�Ramadan.

Qalb: Herz.�Der�Ort�des�Wissens�über�Allah,�den�Erhabenen.Wenn�man�vom�Herzen�spricht,�sind�damit�zwei�Sachen�gemeint:Das� Stück� Fleisch,� das� sich� in� unserer� Brust� befindet,� wird� vonjedermann�„Herz“�genannt.�Dieses�Stück�Fleisch�besitzen�auch�dieTiere.�Das�zweite�Qalb�(Herz)�ist�das�unsichtbare�Herz,�das�sich�indiesem� Stück� Fleisch� befindet.� Das� Herz,� von� dem� in� denReligionsbüchern�die�Rede�ist,� ist�dieses.�Dieses�Herz�bildet�den

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Ort,�wo�das�Wissen�des�Islam�verwahrt�wird.�Ebenso�ist�es�diesesHerz,�das�entweder�glaubt�oder�nicht�glaubt.�

Qawma: Das�Stehen�nach�dem�sich-Aufrichten�aus�der�Rukû’.

Qirâ’a: Rezitation,� Verlesen,� Lesung.� Als� Begriff� in� derislamischen�Rechtswissenschaft�meint�Rezitation,�dass�man�in�denGebeten�eine�bestimmte�Menge�aus�dem�edlen�Koran�rezitiert.

Qidam: „Anfangslosigkeit“.� Eine� der� Sifâtudh-Dhâtiyya(Eigenschaften�des�Wesens)�Allahs,�des�Erhabenen.�Die�ExistenzAllahs,�des�Erhabenen,�hat�keinen�Anfang.

Qiyâm: „Stehen“.�Die�Standposition�zu�Beginn�und�innerhalbdes�Gebets.

Qiyâm bi-Nafsihi: „Selbst-Ständigkeit“.� Eine� der� Sifâtudh-Dhâtiyya� (Eigenschaften� des� Wesens)� Allahs,� des� Erhabenen.Allah,�der�Erhabene,� existiert�durch�Sein�Wesen�Selbst-Ständig.Er� ist� nicht� auf�Raum�und�Ort� angewiesen.�Er� existierte,� als� eskeine� Materie� und� keinen� Ort� gab.� Er� ist� über� jede� Art� derBedürftigkeit� erhaben.� Sein�Wesen� verbleibt� so,� wie� es� vor� derHervorbringung�der�Schöpfung�war,�ewig�und�unverändert.

Qiyâs: Analogie.�Eine�Methode�zur�Urteilsfindung,�wenn�dievorrangigen�Quellen�des�edlen�Korans,�der�ehrwürdigen�Haditheund� Idschma� keine� klaren� Aussagen� über� die� fragliche� Sacheliefern.

Qiyâs al-Dschalî: „Offensichtliche�Analogie“.�Eine�bestimmteArt�von�Qiyâs.

Qiyâs al-Khafî: „Recherchierte�Analogie“.�Eine�bestimmte�Artvon�Qiyâs.

Qubâ: Damals�ein�Dorf�am�Stadtrand�von�Medina�(etwa�5�kmentfernt),�in�dem�die�erste�Moschee�des�Islam�gebaut�wurde.

Qudra: „Macht“.�Eine� der� Sifâtuth-Thubûtiyya� (feststehendeEigenschaften)�Allahs,�des�Erhabenen.�Allah,�der�Erhabene,�hatdie�Macht,�alles�zu�tun.�Nichts�ist�zu�schwer�für�Ihn.

Quraisch: Der� arabische� Stamm,� dessen� Wurzeln� auf� denPropheten�Ibrâhîm,�Friede�sei�mit�ihm,�zurückgehen,�und�aus�demder�letzte�Prophet,�Muhammad,�Friede�sei�mit�ihm,�stammt.

Rabb: Herr,� Meister.� „Rabbil-âlamîn“� als� Name�Allahs,� desErhabenen,�z.�B.�bedeutet�„Der�Herr�der�Welten“,�d.�h.,�Allah,�der

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Erhabene,�ist�der�Herr�alles�Sichtbaren�und�Unsichtbaren�und�derHerr�aller�Ebenen�der�Existenz,�aller�Geschöpfe.

Radschâ: Hoffnung.� Das� Iman� des� Mu’min� muss� zwischenKhawf�(Furcht)�und�Radschâ�schweben.

Râfidîten: Eine�der�Untergruppen�der�Schia.

Raghâib-Nacht (Laylatul-Raghâib): Die� Nacht� zum� erstenFreitag�im�Monat�Radschab.�Eine�der�gesegneten�Nächte.

Rahma: Barmherzigkeit.

Rai: Eine� der� zwei� Methoden� der� Urteilsfindung� derMudschtahidûn.�Dieser�Weg�wird�auch�der�Weg�des�Qiyâs�genannt.

Rak’a (Plural: Raka’ât): Eine� Einheit� des� Gebetes,� die� ausStehen,� Verbeugung� und� zwei� Niederwerfungen� besteht.� Daskürzeste� Gebet� besteht� aus� mindestens� zwei� Raka’ât� mitanschließendem�Sitzen.

Ramadan: Der� Fastenmonat,� in� dem� das� jährlichePflichtfasten,�einer�der�Pfeiler�des�Islam,�fard�wird.

Rasûl (Plural: Rusul): Ein�Prophet,�dem�Allah,�der�Erhabene,einen�Dîn,�eine�Scharia�(göttliches�Gesetz)�offenbart.

Rasûlullah: Prophet�Allahs,�des�Erhabenen.�Einer�der�Titel�desehrwürdigen�Propheten�Muhammad,�Friede�sei�mit�ihm.

Ribâ: Zinsen.�Zinsen�zu�nehmen�oder�zu�geben.

Ridâ: Zufriedenheit.� Von� Allah,� dem� Erhabenen,� zumMenschen�bedeutet�es�die�Zufriedenheit�Allahs,�des�Erhabenen,mit�ihm�und�seinen�Taten,�seinem�Zustand�im�Allgemeinen.�VomMenschen� zu� Allah,� dem� Erhabenen,� bedeutet� es� dieZufriedenheit�des�Dieners�mit�dem,�was�Allah,�der�Erhabene,�fürihn�bestimmte,�mit�dem�Lauf�und�der�Fügung�des�Schicksals.

Ridwân: Der� Name� des� größten� der� Engel� der� Dschanna,Friede�sei�mit�ihm.

Riyâ: „Zurschaustellung“� der� Taten� und� der� Anbetung,� umdamit�bei�anderen�Menschen�Ansehen�zu�erreichen.

Riyâda: Selbstdisziplin.�Den�Begierden�der�Nafs� (Triebseele)zuwiderhandeln.

Rizq: Versorgung.�Materielle�und�immaterielle�Gaben,�Güter,die�Allah,�der�Erhabene,�für�jeden�einzelnen�Menschen�bestimmt

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und�zuteilt.�Essen,�Trinken,�Kleidung�und�Obdach.

Rûh (Plural: Arwâh): Der�lebendige�Geist.

Ruhâniyyûn: Die�Engel�der�Barmherzigkeit.

Rûhul-Quds: Heiliger� Geist.� Dieser� Ausdruck� meint� dieHeiligkeit�Allahs,�des�Erhabenen,�oder�den�Erzengel�Dschabrâîl,Friede�sei�mit�ihm,�und�nicht�etwa�einen�weiteren�Gott.�Außerdemist�der�Ausdruck�„Heiliger�Geist“�ein�Hinweis�darauf,�dass�Allah,der�Erhabene,�Îsâ,�Friede�sei�mit� ihm,�etwas�von�Seiner�eigenen„erhabenen�rettenden�Macht“�gegeben�hat.

Rukû’: Die�Verbeugung�im�Gebet.

Rukn (Plural: Arkân): Grundlage� oder� Pfeiler.�Die� 5� Farâidinnerhalb�des�Gebets.�

Ru’ya: Wörtlich:�„Sehen“�und�„Schau“.

Sâ’: Eine�Maßeinheit� der� hanefitischen�Madhab� von� 3500� gbzw.�4,2�Liter.�

Sa’âda: Glückseligkeit.

Sabîlun-Nadschât: Der�Weg�der�Errettung.

Sabr: Geduld,�seelische�Kraft�und�Durchhaltevermögen.

Sadaqa: Eine� Spende,� die� um�Allahs,� des� Erhabenen,� willengegeben�wird.

Sadschda (Plural: Sudschûd): Die�Niederwerfung�im�Gebet.

Sadschdatus-Sahw: Vergesslichkeitsniederwerfung.

Sadschdatusch-Schukr: Dankbarkeitsniederwerfung.

Sadschdatut-Tilâwa: Rezitationsniederwerfung.

Sahâba (oder Ashâb; Singular: Sahâbî): Die�Gefährten,�mögeAllah�mit�ihnen�zufrieden�sein,�des�Propheten�Muhammad,�mögeAllah� ihn� segnen�und� ihm�Frieden� schenken.�Wenn� ein�Muslimden�Propheten�gesehen�oder�mit�ihm�gesprochen�hat,�solange�derProphet� am� Leben� war,� wird� er� Sahâbî� genannt.� Oft� wird� ausEhrbezeugung� die� Formulierung� „Ashâbul-Kirâm“� (die� edlenGefährten)�benutzt.

Sahar-Zeit: Das� letzte�Sechstel�der�Nacht,� in�der�bekannt� ist,dass�die�zu�dieser�Zeit�gemachten�Bittgebete�(Duâ)�angenommen

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werden.� (Die� Nacht� ist� definiert� als� die� Zeit� zwischen� demSonnenuntergang�bis�zum�Morgenanbruch).

Sâhibut-Tartîb: Eine�Person,�die�zu�einer�aktuellen�Gebetszeitnicht�mehr�als�fünf�aufeinanderfolgende�Gebete�nachzuholen�hat.

Salafus-Sâlihîn: Die� rechtschaffenen�Vorgänger.�Die�Großender�ersten�drei�Generationen�der�Muslime�(die�edlen�Sahâba,�dieTabi’ûn�und�die�Tâbi’�at-Tabi’în).

Salâm-Gruß: 1.� Der� Salâm-Gruß,� mit� dem� man� das� Gebetbeendet,� indem�man� zu� beiden� Seiten� „As-salâmu� alaykum� warahmatullah“�spricht.�2.�Der�Salâm-Gruß,�mit�dem�sich�Muslimebegrüßen�bzw.�verabschieden.

Salât: Gebet.�In�der�Regel�und�als�„Pfeiler�des�Islam“�ist�damitdas�Pflichtgebet�(fünf�Mal�täglich)�gemeint.

Salawât: Segensgebete� und� Friedensgrüße� für� unserenehrwürdigen�Propheten,�Friede�sei�mit�ihm.

Sâlih (Plural: Sâlihûn): Rechtschaffener.� Jemand,� derrechtschaffene�Handlungen,�gute�Taten�verrichtet.

Sam’: „Hören“.� Eine� der� Sifâtuth-Thubûtiyya� (feststehendeEigenschaften)�Allahs,� des�Erhabenen.�Allah,� der�Erhabene,� istder� Hörende.� Er� hört� ohne�Mittel� und� ohne�Ausrichtung.� SeinHören� gleicht� nicht� dem� Hören� Seiner� Diener.� Auch� dieseEigenschaft�ist�wie�alle�Seine�Eigenschaften�anfangslos�und�ewig.

Sawâb: Belohnung� für� gute,� rechtschaffene�Handlungen� undIbâdât.

Sawm: Das� Fasten.� An� allen� Tagen� des� Monats� Ramadan,seine� Regeln� beachtend,� dem� Befehl� Allahs,� des� Erhabenen,folgend� sich� vor� drei� Sachen� zu� hüten:� Essen,� Trinken� undGeschlechtsverkehr.� Das� Fasten� im� Monat� Ramadan� ist� einePflicht�und�einer�der�Pfeiler�des�Islam.

Sayyia (Plural: Sayyiât): Schlechte� Taten,� Handlungen� desUngehorsams�gegenüber�Allah,�den�Erhabenen,�und�Sünden.

Sayyidul-Anbiyâ: „Der� Herr� der� Propheten“.� Ein� Titel� desPropheten�Muhammad,�Friede�sei�mit�ihm,�da�er�der�höchste�undbeste�der�Propheten�ist.

Schahwa: Begierden,�Gelüste�der�Triebseele.

Schafâ’atul-Kubrâ: Die�„größte�Fürsprache“.

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Schafâ’a: Fürsprache,� insbesondere� die� Fürsprache� desehrwürdigen� Propheten� Muhammad,� Friede� sei� mit� ihm,� amletzten� Tag.� Durch� seine� Fürsprache� und� ihre� Annahme� durchAllah,�den�Erhabenen,�wird�es�möglich�werden,�dass�auch�andereMenschen�Fürsprache� einlegen,�wie� z.B.� die� anderen�Prophetenfür�ihre�Gemeinden.

Schahâda: Das� Glaubensbekenntnis:� „Asch-hadu� an� lâ� ilâhaillallah� wa� asch-hadu� anna�Muhammadan� abduhu� wa� rasûluh.“(„Ich� bezeuge,� dass� es� keinen� Gott� gibt� außer� Allah� und� ichbezeuge,�dass�Muhammad�Sein�Diener�und�Sein�Prophet�ist.“)

Schahîd (Plural: Schuhadâ): Jemand,� der� im�Kampf� auf� demWeg,�für�die�Sache�Allahs,�des�Erhabenen,�fällt.

Schaitan: Der�Teufel.

Schamâta: Schadenfreude.� Sich� über� das�Übel,� den�Schaden,der�Andere�trifft,�zu�freuen.

Scharia: Göttliches� Gesetz� (Gebote� und� Verbote),� das� denPropheten�offenbart�wird.

Schaykhul-Islam: Höchster�Entscheidungsträger�in�Sachen�desDîn�in�einem�islamischen�Staat�(Dârul-Islam).�

Schâzz (Qirâ’atusch-schâzz): Rezitation,� die� zwar� derarabischen�Grammatik�entspricht,�die�aber�anders�ist�als�die�vonder�Allgemeinheit�der�Sahâba�akzeptierte�Rezitation.�Auf�solcheArt�in�der�Salat�zu�rezitieren,�ist�verboten.

Schart (Plural: Schurût): Bedingung�bzw.�Voraussetzung.�

Schia: Eine�der�frühsten�der�72�Gruppen.

Schiiten: Anhänger�der�Schia.

Schirk: Polytheismus.

Schukr: Dank.�Allah,� dem�Erhabenen,� für� alle� Seine�Gabenund�Segen�danken.

Schutzsuren: Die�Suren�„al-Falaq“�und�„an-Nâs“.�

Sidq: Wahrhaftigkeit.

Siddîq (Plural: Siddîqûn): 1.� Der� Getreue;� jemand,� der� inseinen� Worten� und� Taten� aufrichtig� ist� und� niemals� lügt.� 2.Beiname� des� ersten� Kalifen� Abû� Bakr,� möge� Allah� mit� ihmzufrieden�sein.

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Sidratul-Muntahâ: Ein� Baum,� der� sich� in� der� siebtenHimmelstufe� befindet� und� über� den� hinaus� weder�Wissen� nochAufstieg�reicht.

Sifâtudh-Dhâtiyya: Eigenschaften� des� Wesens� Allahs,� desErhabenen.

Sifâtul-Ulûhiyya: Göttliche�Eigenschaften.�Sie�sind�unterteilt�indie�„Sifâtudh-Dhâtiyya“�und�die�„Sifâtuth-Thubûtiyya“.

Sifâtuth-Thubûtiyya: Feststehende� Eigenschaften� Allahs,� desErhabenen.

Simâ: Das� Zuhören� von� Gesang� (ohne� Instrumente)� wieGedichte�und�Mawlid,�die�den�Dîn�und�das�Iman�stärken.

Sirât: Die� enge� Brücke,� die� das� Feuer� überspannt� und� dieüberquert�werden�muss,�um�in�die�Dschanna�zu�gelangen.�Es�wirdals�„schärfer�als�ein�Schwert�und�dünner�als�ein�Haar“�beschrieben.

Sirâtul-Mustaqîm: Der�„gerade�Weg“.�Einer�der�Titel�für�denIslam,�den�Weg,�der�zu�Allah,�dem�Erhabenen,�führt.

Subhâ-Gebet: Gebet�mit�2�Raka’ât,�das�man�nach�dem�Wudû’für�das�Wohlgefallen�Allahs,�des�Erhabenen,�verrichtet.

Sufi: Ein�Befolger�des�Weges�des�Tasawwuf,�des�„spirituellen“Weges�im�Islam.

Suhûf: Wörtlich:�Seiten.�Damit�sind�Offenbarungen�Allahs,�desErhabenen,� an� Propheten,� Friede� sei� mit� ihnen,� im� kleinerenUmfang�gemeint,�d.h.,�es�handelt�sich�um�„kleinere�Bücher“.�DieOffenbarungen�größeren�Umfangs�werden�Bücher�genannt.

Sunna (Plural: Sunan): Lebensstil,� Bräuche,� Lehren� undAnweisungen�des�Propheten,�Friede�sei�mit�ihm.�

Sunna ghayr mu’akkada: Nicht�feste�Sunna.�Diese�Sachen�hatder�ehrwürdige�Prophet,�Friede�sei�mit�ihm,�mit�der�Absicht�derIbâda�gelegentlich�verrichtet.

Sunna kifâya: Gemeinschaftliche�Sunna.�

Sunna mu’akkada: Feste,�etablierte�Sunna,�die�der�ehrwürdigeProphet,� Friede� sei� mit� ihm,� fortwährend� verrichtet� und� sehrselten�unterlassen�hat.

Sunnatul-hudâ: Die� „rechtleitende� Sunna“.� Diese� wird� auchSunna� mu’akkada� (feste� Sunna)� genannt.� Das� ist� jener� Teil� der

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Sunna,�den�der�Prophet,�Friede�sei�mit�ihm,�und�die�rechtgeleitetenKalifen,�möge�Allah�mit�ihnen�zufrieden�sein,�nach�ihm�fortdauerndverrichtet�haben,�d.�h.�sehr�selten�ausgelassen�haben.�Diese�Sunanohne�Entschuldigung�zu�unterlassen,�gilt�als�verpönt.

Sunnatullahi fi khalqihî: Der�Brauch�Allahs,�des�Erhabenen,�inder�Schöpfung.�Gemeint�sind�die�Gründe�und�Anlässe,�die�Allah,der�Erhabene,� bestimmt�hat,� damit� in�der�Schöpfung�Ereignissehervorkommen.� Dies� wird� auch� al-Âdatul-Ilâhiyya,� oder� kurzSunnatullah�genannt.

Sunnatuz-zâida: Zusätzliche�Sunan�neben�der�„rechtleitendenSunna“.�Diese�Sunan�zu�unterlassen,�ist�nicht�verpönt.

Sûr: Das�Horn,�in�das�der�Engel�Isrâfîl,�Friede�sei�mit�ihm,�blasenwird,�wodurch�der�Beginn�des�letzten�Tages�angekündigt�wird.

Sure: Jedes�der�Teile�des�edlen�Korans,�das�aus�mindestens�3Versen�(Âyât)�besteht.�Im�edlen�Koran�gibt�es�114�Suren.

Sû’uz-Zann: Schlechte� Mutmaßung� jemandem� gegenüberhaben.

Ta’awwuz: Schutznahme.� Das� Sprechen� des� Spruches:„A’ûdhu�billâhi�minasch-schaytânir-radschîm“�(„Ich�suche�Schutzbei�Allah�vor�dem�gesteinigten�Schaytân“).

Tâbi’ (Plural: Tâbi’ûn): Die� edlen� Nachfolger� der� edlenGefährten,�möge�Allah�mit�ihnen�barmherzig�sein.

Tâbi’ at-Tabi’în: Die� Nachfolger� der� Nachfolger� der� edlenGefährten,�möge�Allah�mit�ihnen�barmherzig�sein.

Tablîgh: „Kundgabe� der� Botschaft“.� Eine� der� siebenEigenschaften� der� Propheten.� Alles,� was� die� Propheten� denMenschen�verkündeten,�erfuhren�sie�durch�Wahy�(Offenbarung)von�Allah,�dem�Erhabenen.�Keins�der�Gebote�und�Verbote,�diesie� verkündeten,� sind� ihre� eigenen� Gedanken.� Sie� verkündetenausnahmslos�alles,�was�ihnen�zu�verkünden�befohlen�wurde.

Ta’dîlul-Arkân: Das� stille� Verharren� in� einer� jeweiligenPosition�in�der�Salât�für�die�Dauer,�in�der�ein�Mal�„Subhânallah“gesagt�werden�kann.

Tadschwîd: Schöne� Rezitation,� korrekte� Aussprache� derBuchstaben�des�edlen�Korans.

Tafakkur: Über�seine�eigenen�Sünden,�die�Schöpfung�und�sich

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selbst�nachdenken.

Tafsir: Kommentar�und�Erklärung�der�Bedeutungen�des�edlenKorans.

Taghannî: Melodisches�Lesen,�d.h.�Buchstaben�und�Worte�desedlen�Korans�entstellend�rezitieren.�

Tahaddschud-Gebet: Gebet�mit�2�bis�12�Raka’ât,�das�innerhalbder�Zeitspane�verrichtet�wird,�wenn�2/3�der�Nacht�vergangen�sindbis�die�Zeit�des�Fadschr�eintritt.

Tahâra: 1.� Reinigung� von� ritueller� Unreinheit� (Hadas).� 2.Intimreinigung.

Tahawwur: Übermut�und�Angriffslust.�Ein�Übermaß�an�Zornund�Härte,�das�schädliche�Ausmaße�erreicht.

Tahiyyât: Die� Duâ� „at-Tahiyyâtu“,� die� in� jedem� Sitzen� desGebets� gesprochen� wird.� Es� sind� jene� Worte,� mit� denen� derehrwürdige� Prophet,� Friede� sei� mit� ihm,� in� der� Nacht� derMi’râdsch�beehrt�wurde.

Tahiyyatul-Masdschid-Gebet: Nâfila-Gebet�mit�2�Raka’ât,�dasman� verrichtet,� gleich� nachdem� man� eine� Moschee/Masdschidbetreten�hat,�um�deren�Besitzer,�Allah,�den�Erhabenen,�zu�ehren.

Tahlîl: „Lâ� ilâha� illallahu� wahdahu� lâ� scharîka� lah,� Lahul-mulku�wa�lahul-hamdu,�wa�huwa�alâ�kulli�schay-in�qadîr.“

Tahmîd: „Alhamdulillah“.�

Takbîr: „Allahu�Akbar“.�

Takbîrul-Iftitâh: Der� Eröffnungs-Takbîr� im� Gebet.� Auch„Takbîrul-Ihram“�genannt.�

Takbîrul-Ihram: Der� Eröffnungs-Takbîr� im� Gebet.� Auch„Takbîrul-Iftitâh“�genannt.�

Takfîr: Einen�Muslim�als�Kafir�bezeichnen.

Takwîn: „Schöpfungsvermögen“.� Eine� der� Sifâtuth-Thubûtiyya�(feststehende�Eigenschaften)�Allahs,�des�Erhabenen.Allah,� der� Erhabene,� ist� der� Schöpfer.� Es� gibt� keinen� anderenSchöpfer� als� Ihn.� Er� ist� es,� der� alles� erschafft.� Niemand� außerAllah,�dem�Erhabenen,�darf�„Schöpfer“�genannt�werden.

Talfîq: Talfîq� bedeutet,� die� Erleichterungen,� die� in� denRechtsschulen� erlaubt� sind,� so� zusammenzulegen,� dass� die

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verrichtete�Tat�nach�keiner�dieser�Schulen�gültig�ist.

Talmud: Das� von� Menschen� verfasste,� zweiteilige� Buch� derJuden,�das�aus�der�Mischna�und�der�Gemara�besteht�und�nach�derThora�als�das�heiligste�Buch�gilt.

Tama’: Habgier.�Das�Streben�nach�den�Freuden�der�Dunyâ�aufverbotene�Art.�Eine�der�schlechten�Eigenschaften.

Tanzîh: Die�„Freisprechung“�Allahs,�des�Erhabenen,�von�allenEigenschaften�der�Unvollkommenheit.

Taqlîd: Befolgung,�Nachahmung.�Siehe:�Muqallid.

Taqwâ: Frömmigkeit.�Die�Vermeidung�dessen,�was�harâm�ist.

Tarâwîh-Gebet: Sunna-Gebet,� das� in� allen� Nächten� desRamadan� verrichtet� wird.� Es� ist� eine� Sunna� Kifâya(gemeinschaftliche� Sunna),� es� in�Dschamaa� zu� verrichten.� SeineZeit�ist�nach�dem�Ischâ-Gebet�und�vor�dem�Witr-Gebet.

Tartîb: Beachtung� der� Reihenfolge,� z.� B.� von� einzelnenHandlungen�des�Wudû’.

Tarîqa (Plural: Turuq): Wörtlich� „Pfad“.� Gemeint� ist� dasVoranschreiten� auf� dem� Weg� des� Tasawwuf� gemäß� denAnweisungen�eines�lebendigen�Schaykhs�im�Tasawwuf.�„Tariqa“wurde� auch� zum� Begriff� für� verschiedene� Methoden� derUnterweisung� im� Tasawwuf� und� der� somit� entstandenenverschiedenen�„Bruderschaften“�oder�„Orden“.

Tasawwuf: In�seinem�Buch�„Ar-Riyâdut-Tasawwufiyya“�(„DieGärten� des� Tasawwuf“)� schreibt� Sayyid�Abdulhakîm� al-Arwâsî,möge�Allah�mit�ihm�barmherzig�sein,�als�Definition�des�Tasawwuf:„Tasawwuf� ist� die� Errettung� von� sämtlichen� üblenCharaktereigenschaften� und� das� Erlangen� aller� gutenCharaktereigenschaften“.

Tasbîh: „Subhânallah“.�

Tasbîh-Gebet: Eines� der� Nâfila-Gebete,� das� in� ehrwürdigenHadithen� zu� verrichten� empfohlen� wird,� um� Vergebung� undVerzeihung�zu�erlangen.�Es�hat�4�Raka’ât.

Tasbîhât: Es�gibt�die�Tasbîhat� im�Gebet� in�der�Rukû’�und� inden�Sudschûd.�Nach�dem�Gebet� spricht�man� folgende�Tasbîhât:Tasbîh,�Tahmîd�und�Takbîr.

Taschahhud: In� jedem� Sitzen� des� Gebets� die� Duâ� „at-

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Tahiyyâtu“�sprechen�oder�so� lange� im�Sitzen�verweilen,�bis�mansie�gesprochen�hat.

Taschrîq-Takbîr: Das� Wâdschib-Takbîr,� das� vom� Fadschr-Gebet�des�Tages�von�Arafa�bis�zum�Asr-Gebet�am�vierten�Tag�desOpferfestes�unmittelbar�nach�den�Fard-Gebeten,�also�gleich�nachBeenden� eines� Fard-Gebets� mit� dem� Salâm-Gruß,� ein� Malgesprochen� wird.� Der� Taschrîq-Takbîr� lautet:� „Allahu� akbar,Allahu�akbar.�Lâ� ilâha� illallahu�wallahu�akbar.�Allahu�akbar�walillâhil-hamd.“

Taswîf: Aufschub.�Das�Aufschieben�guter�Taten�auf�später.

Tatawwu’-Gebete: Freiwillige� Gebete,� auch� Nâfila-Gebetegenannt.

Tawâdu’: Demut.�Bescheidenheit.

Tawakkul: Das� Vertrauen� und� das� Sich-verlassen� auf� Allah,den�Erhabenen.�Dies� drückt� sich� alltäglich� vor� allem� darin� aus,dass�man�ein�Vertrauen�darauf�hat,�dass�Allah,�der�Erhabene,�denMenschen�versorgt.

Tawassul: Auf�ein�Mittel�zugreifen,�das�denjenigen�Allah,�demErhabenen,�näher�bringt.�[Dieses�Mittel�wird�„Wasîla“�genannt.]

Tawâtur: Eine� Nachricht/Überlieferung,� die� von� Vielen� anViele�weitergegeben�wird,�derart,�dass�ausgeschlossen�ist,�dass�sichdiese�Menge�von�Überlieferern�auf�eine�Lüge�geeinigt�hätten.

Tawba: Abwendung� von� Sünden� und� falschen� Taten� undHinwendung� zu� Allah,� dem� Erhabenen,� mit� der� Bitte� umVergebung�und�Verzeihung.

Tawba Nasûha:� Umfassende� Tawba.� Mit� absoluterEntschiedenheit� eine� aufrichtige� Tawba�machen,� die� begangeneSünde�nicht�noch�einmal�zu�begehen.

Ta’wîl: Auslegung�von�unklaren�oder�mehrdeutigen�Texten.

Tayammum: Rituelle�Trockenreinigung�mit�Erde�o.Ä.,�wenndas�Benutzen�von�Wasser�für�Wudû’�und�Ghusl�nicht�möglich�ist.

Tazallul: Selbsterniedrigung,� übertriebene� Bescheidenheit.Eine�der�schlechten�Charaktereigenschaften.

Ta’zîr: Die�Strafen�wie�Verweis,�Ermahnung�und�Schlagen,�diesich�je�nach�Straftat�und�Person�ändern.

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Tumânîna: Der� Zustand� im� Gebet,� in� dem� die� Glieder� desKörpers�in�der�Rukû’,�in�der�Qawma,�in�den�Sudschûd�und�in�derDschalsa�kurz�zum�Stillstand�kommen.

Tûr: Der�Berg�Sinai,�auf�dem�Mûsâ,�Friede�sei�mit� ihm,�zumPropheten� berufen� wurde,� und� später� wieder� dort� die� ZehnGebote�erhielt.

Udhr: Entschuldigung.�

Udschb: Selbstgefälligkeit,� d.h.� zu� denken,� dass� man� vielWissen�hat�und�viele� gute�Taten�verrichtet.�Eine�der� schlechtenCharaktereigenschaften.

Ulûhiyya: „Göttlichkeit“.

Ulul-Azm: Die� „Entschlossenen“.� Ein� Titel� für� dieÜberlegenen� unter� den� Propheten.� Diese� sind:� Âdam,� Nûh,Ibrâhîm,�Mûsâ,�Îsâ�und�Muhammad,�Friede�sei�mit�ihnen�allen.

Umar ibn al-Khattâb: Er� wird� auch� Umar� al-Farûq,� „derUnterscheidende“�genannt,�möge�Allah�mit�ihm�zufrieden�sein.�Erist�der�zweite�Kalif�der�Muslime,�bekannt�für�seine�Gerechtigkeit.Er�bat�Allah,�den�Erhabenen,�um�einen�Tod�auf�dem�Weg�Allahs,des� Erhabenen,� und� um� seinen� Tod� in� der� Stadt� Medina,� undseiner�Bitte�wurde� schließlich�nachgekommen,� als� er� von� einempersischen�Sklaven�während�des�Morgengebets�erstochen�wurde.Er� wurde� neben� dem� Propheten,� Friede� sei� mit� ihm,� und� AbûBakr,�möge�Allah�mit�ihm�zufrieden�sein,�beerdigt.�

Umma: Die�Gemeinschaft�der�Muslime�weltweit.

Ummatul-Idschâba: Die� Annehmenden.� Die� Menschen,� dieden�Islam�annehmen,�werden�als�Ummatul-Idschâba�bezeichnet.

Uschr: Almosensteuer�auf�Ernten,�„Das�Zehnt“.

Uthmân ibn Affân: Der�dritte�Kalif�der�Muslime,�möge�Allahmit� ihm�zufrieden� sein.�Er� stellte� sicher,� dass�der� edle�Koran� inseiner�schriftlichen�Form�sicher�und�akkurat�vorlag.�Er�wurde�inseinem�Haus�von�Rebellen�ermordet,�während�er�den�edlen�Koranrezitierte.

Usûlud-Dîn: Grundlagen� des� Glaubens.� Sachen,� an� die� man„glaubt“.�Diese�werden�auch�Iman�genannt.

Wâdschib (Plural: Wâdschibât): Notwendigkeiten.� Gebote,deren�Verrichtung�genauso�strikt�befohlen�ist�wie�die�der�Farâid.

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Die�Belege�aus�dem�edlen�Koran�für�diese�Gebote�sind�nicht�soeindeutig� klar� wie� die� der� Farâid.� Sie� sind� durch� zweifelhafteBelege�festgelegt.

Wâdschibul-Wudschûd: Siehe:�Wudschûd.

Wahdâniyya: „Einzigkeit“.� Eine� der� Sifâtudh-Dhâtiyya(Eigenschaften� des�Wesens)� Allahs,� des� Erhabenen.� Allah,� derErhabene,� hat� keinen� Teilhaber� an� Seinem� Wesen,� SeinenEigenschaften�und�Seinem�Tun.

Wahdatusch-Schuhûd: „Einheit� der� Erscheinungen“.� AlleExistenz�weist�auf�den�einen�Schöpfer.

Wahhabiten (Singular: Wahhabi): Angehörige� dervorherrschenden� Sekte� in� Arabien,� deren� frühe� Anhänger� dieFamilie�Sa’ûd�unterstützten�und�mithalfen,�das�osmanische�Kalifatzu�stürzen.

Wahy: Die�Offenbarung.�Eine�Botschaft,�die�von�Allah,�demErhabenen,�mittels�des�Engels�Dschabrâîl,�Friede�sei�mit�ihm,�andie�Propheten,�Friede�sei�mit�ihnen,�übermittelt�wird.

Walî (Plural: Awliyâ): Kurzform� für� „Waliyyullâh“� (Plural:„Awliyâullah“),�„Freund�Allahs“.

Waqt: Wörtlich:� Zeit.� Eine� der� sieben� Bedingungen� desGebets.�Die�Waqt�ist�mit�drei�Dingen�erfüllt:�1)�Mit�der�Kenntnisüber� die� Eintrittszeit� des�Gebets.� 2)�Mit� der�Kenntnis� über� dieletzte�Zeit,�bis�zu�der�das�Gebet�verrichtet�werden�darf.�3)�Damit,dass�man�das�Gebet�nicht�bis�zu�der�Zeit�aufschiebt,�in�der�seineVerrichtung�makrûh�wäre.�

Warâ: Enthaltsamkeit� von� verbotenen� und� zweifelhaftenSachen� in� der� Religion,� das� Bewusstsein� um� die� eigenenHandlungen�und�die�Bemühung�um�äußerste�Korrektheit�darin.

Wasîla: Der�Ort�des�Verweilens�des�Propheten�Allahs,�Friedesei�mit�ihm.�Dieser�ist�der�höchste�Ort�in�der�Dschanna.

Wilâya: Die�Nähe�des�Walîs�zu�Allah,�dem�Erhabenen.

Witr-Gebet: Das�Gebet�mit� 3� Raka’ât,� das� nach� dem� Ischâ-Gebet�verrichtet�wird�und�wâdschib�ist.

Wudschûb-Bedingungen: Bedingungen,� die� erfüllt� seinmüssen,�damit�eine�Ibâda�für�eine�Person�fard�wird.

Wudschûd: Existenz.�Es�gibt�drei�Arten�der�Existenz:�Die�erste

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Art�ist�die�notwendige�Existenz�(Wâdschibul-Wudschûd),�d.�h.�dieExistenz,� dessen�Existieren� unumgänglich� ist.�Diese�Existenz� istständig� und� fortwährend.� Ein� früheres� Nichtexistieren� oderspäteres� Nichtexistieren� ist� für� diese� Art� Existenz� unmöglich.Allein�Allahs,� des�Erhabenen,�Existenz� ist� notwendige�Existenz(Wâdschibul-Wudschûd).� Die� zweite� Art� der� Existenz� ist� dieunmögliche�Existenz�(Mumtani’ul-Wudschûd),�d.h.,�diese�Art�derExistenz� kann� niemals� existieren.� Es� ist� notwendig,� dass� einesolche�Existenz�immerzu�nicht�existent�ist.�Solch�eine�unmöglicheExistenz�ist�z.�B.�ein�Partner�des�Schöpfers.�Also�ist�es�unmöglich,dass�es�einen�Partner�neben�Allah,�dem�Erhabenen,�gibt�und�einzweiter�Gott�wie�Allah,�der�Erhabene,�existiert.�Die�dritte�Art�derExistenz� ist�die�mögliche�Existenz�(Mumkinul-Wudschûd),�d.�h.,dass�sie�sowohl�existieren�kann�als�auch�nicht�existieren�kann.�AlleWelten� und� alle� Geschöpfe� sind� diese� Art� der� Existenz.� DasGegenstück� des� Wortes� „Wudschûd“,� „Existenz“,� ist� das� Wort„Adam“,� „Nichts“.� „Adam“� bedeutet� Nichtexistenz.� Vor� ihrerSchöpfung� befanden� sich� die� Welten� im� Nichts,� d.� h.,� sieexistierten�nicht.]�

Wudû’: Die� in� der� Regel� als� „rituelle� Gebetswaschung“bekannte�Waschung�zur�Erlangung�der�rituellen�Reinheit.�Dieseist�u.�a.�auch�notwendig�zum�Berühren�des�edlen�Korans,�für�dieUmrundungen�der�Kaaba�und�andere�Ibâdât.

Yadschûdsch und Madschûdsch: Im� edlen� Koran� erwähnte,zwei�böse�Stämme,�die�schädlich�und�aufständisch�sind.�Sie�werdennahe�des�Letzten�Tages�auftauchen�und�sich�auf�der�ganzen�Weltverbreiten.

Yawmul-âkhir: Der�letzte�Tag.�Das�Ende�dieser�Welt�und�derAnbruch�des�Tags�der�Versammlung�und�des�Gerichts.

Yawmul-Qiyâma: Wörtlich:� „Der� Tag� des� Aufstehens“.Gemeint� ist� der�Tag� der�Erweckung� aus� den�Gräbern,� dem�dieVersammlung�und�das�Warten�auf�das�Gericht�im�Jenseits�folgt.

Zabaniyyûn: Die�Engel�des�Dschahannam.

Zakat: Almosensteuer.� Die� Abgabe� von� überschüssigemReichtum,� das� die� Nisâb-Menge� erreicht,� an� sieben� im� edlenKoran�bestimmte�Gruppen.�Einer�der�Pfeiler�des�Islam.

Zakâtul-Fitr (Sadaqatul-Fitr): Die� Abgabe� vonüberschüssigem�Reichtum�an�Arme�am�Morgen�des�ersten�Tagesdes�Ramadan-Festes.

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Zalla: Kleiner�„Fehler“,�der�keine�Sünde� ist.�Es� ist�nicht�das„Beste“�zu�machen,�sondern�das�„Gute“.

Zâlim: Derjenige,�der�Zulm�begeht,�also�der�Ungerechtigkeitund�Unrecht�tut.

Zihâr: Dass� ein�Mann� seine� Ehefrau� oder� ihren�Körper�miteiner�der�18�Mahram-Frauen�oder�ihrem�Körper�vergleicht.�Wenner�das�ausspricht,�muss�er�eine�Abfindung�(Kaffâra)�zahlen,�bevorer�sich�seiner�Frau�wieder�nähern�darf.

Zinâ: 1.� Rechtlich� verantwortliche� (mukallaf)� Frauen� undMänner,� die� eine� illegitime� Beziehung� zueinander� pflegen,� d.h.eine�Beziehung�ohne�Nikâh�(Ehebund).�2.�Harâm�anschauen.

Zindiq: Ketzer.�Der�Zindiq�ist�ein�Feind�des�Islam.�Er�gibt�sichals� Muslim� aus,� um� den� Islam� von� innen� zu� zerstören� und� dieMuslime�zu�täuschen.

Zuhd: 1.�Aus�Angst�vor�Zweifelhaftem�(nach�der�Scharia)�dieMehrheit� der�Mubâhât�meiden.� 2.�Askese.� Sich� von� der�Dunyâund�von�Weltlichem�fernhalten.

Zuhr-Gebet: Mittagsgebet�mit�insgesamt�10�Raka’ât.�Das�ersteSunna-Gebet� hat� 4�Raka’ât,� das� Fard-Gebet� hat� 4�Raka’ât,� dasletzte�Sunna-Gebet�hat�2�Raka’ât.

Zulm: Ungerechtigkeit,� die� Grenzen� der� Gerechtigkeitüberschreiten,�das�Haq�(Recht)�eines�Anderen�verletzen,�Unrecht.

Zunnâr: Priestergurt,� der� aus� Schnüren� oder� Haarengeflochten�und�fest�ist�und�vorne�herunterhängt.

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