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Klaus G. Liphard Labormanagement Handbuch für Laborleiter und Berufseinsteiger

Klaus G. Liphard Labormanagementdownload.e-bookshelf.de/download/0002/7974/81/L-G-0002797481... · Inhaltsverzeichnis. VII. 4.7 Personalvertretung. 102. 4.7.1 Betriebsrat. 102. 4.7.2

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  • Klaus G. Liphard

    LabormanagementHandbuch fr Laborleiter und Berufseinsteiger

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  • Klaus G. Liphard

    Labormanagement

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  • Klaus G. Liphard

    Labormanagement

    Handbuch fr Laborleiter und Berufseinsteiger

  • Autor

    Klaus G. LiphardEssen

    Alle Bcher von Wiley-VCH werden sorgfltigerarbeitet. Dennoch bernehmen Autoren,Herausgeber und Verlag in keinem Fall,einschlielich des vorliegenden Werkes, fr dieRichtigkeit von Angaben, Hinweisen undRatschlgen sowie fr eventuelle Druckfehlerirgendeine Haftung.

    Bibliografische Information derDeutschen NationalbibliothekDie Deutsche Nationalbibliothek verzeichnetdiese Publikation in der Deutschen Nationalbi-bliografie; detaillierte bibliografische Daten sindim Internet ber http://dnb.d-nb.de abrufbar.

    2014 WILEY-VCH Verlag GmbH & Co. KGaA,Boschstr. 12, 69469 Weinheim, Germany

    Alle Rechte, insbesondere die der bersetzungin andere Sprachen, vorbehalten. Kein Teildieses Buches darf ohne schriftliche Genehmi-gung des Verlages in irgendeiner Form durchPhotokopie, Mikroverfilmung oder irgendeinanderes Verfahren reproduziert oder in einevon Maschinen, insbesondere von Datenver-arbeitungsmaschinen, verwendbare Sprachebertragen oder bersetzt werden. Die Wieder-gabe von Warenbezeichnungen, Handelsnamenoder sonstigen Kennzeichen in diesem Buchberechtigt nicht zu der Annahme, dass diesevon jedermann frei benutzt werden drfen.Vielmehr kann es sich auch dann um einge-tragene Warenzeichen oder sonstige gesetzlichgeschtzte Kennzeichen handeln, wenn sienicht eigens als solche markiert sind.

    Umschlaggestaltung Adam Design, WeinheimTypesetting le-tex publishing services GmbH,Leipzig, GermanyDruck und Bindung Markono Print MediaPte Ltd, Singapore

    Print ISBN 978-3-527-33686-9ePDF ISBN 978-3-527-67842-6ePub ISBN 978-3-527-67841-9Mobi ISBN 978-3-527-67840-2obook ISBN 978-3-527-67839-6

    Gedruckt auf surefreiem Papier

  • V

    Inhaltsverzeichnis

    Vorwort XI

    Abkrzungsverzeichnis XIII

    1 Grundlagen der Arbeitssicherheit 11.1 Einfhrung 11.2 Gesetzliche Grundlagen 31.2.1 Europisches Recht 31.2.2 Nationales Recht 51.2.3 Weitere Regelungen 71.2.4 Duales System des Arbeitsschutzes 81.3 Unfallversicherungstrger 101.3.1 Aufsichtspersonen der Unfallversicherungstrger 111.4 Grundstze der Prvention 131.5 Untersttzer der Arbeitssicherheit 161.5.1 berblick 161.5.2 Betriebsrzte 171.5.3 Fachkraft fr Arbeitssicherheit 171.5.4 Sicherheitsbeauftragte 181.5.5 Mitbestimmung 191.6 Unflle 191.6.1 Manahmen 191.6.2 Kennzahlen 201.6.3 Vermeidung 211.7 Gefahrstoffe 231.7.1 Einstufungen 231.7.2 Kennzeichnung 241.7.3 Substitution und Schutzmanahmen 271.8 Informationsermittlung und Gefhrdungsbeurteilung 28

    Literaturverzeichnis 30

  • VI Inhaltsverzeichnis

    2 BGI/GUV-I-850-0 Sicheres Arbeiten in Laboratorien 332.1 Anwendungsbereich 372.2 Allgemeines 372.2.1 Technikklauseln (Exkurs) 382.3 Gefhrdungsbeurteilung und Substitutionsprfung 402.3.1 Vorgehensweise 402.3.2 Informations- und Expositionsermittlung 422.3.3 Substitution von Gefahrstoffen 432.3.4 Beschftigungsbeschrnkungen 442.4 Betriebsanweisungen und Unterweisungen 452.5 Allgemeine Grundstze und Ausrstungen 472.5.1 Gefhrdungen 472.5.2 Kleidung und Schutzausrstung 492.5.3 Hygiene 512.5.4 Erste Hilfe und Arbeitsmedizin 532.5.5 Brandschutz 542.6 Ttigkeiten mit Gefahrstoffen 572.7 Sicherheitseinrichtungen 592.8 Bauliche Einrichtungen des Labors 602.9 Prfungen 63

    Literaturverzeichnis 64

    3 Strahlen- und Umweltschutz im Labor 653.1 Einleitung 653.2 Strahlenschutz 653.2.1 Radioaktive Strahlung 663.2.2 Rntgenstrahlung 683.3 Abwasser 693.3.1 Direkt- und Indirekteinleiter 693.3.2 Abwasser aus dem Labor 713.4 Abluft 733.5 Befrderung gefhrlicher Gter auf der Strae 733.5.1 Allgemeines 733.5.2 Chemisches Labor 743.5.3 Medizinisches Labor 75

    Literaturverzeichnis 77

    4 Der Laborleiter als Personalverantwortlicher 794.1 Kommunikation und Information 794.1.1 Kommunikation 794.1.2 Information 834.2 Datenschutz 854.3 Besprechungsmanagement 854.4 Fhrungsstile 904.5 Fhren mit Zielen (Zielvereinbarungen) 954.6 Change Management 98

  • Inhaltsverzeichnis VII

    4.7 Personalvertretung 1024.7.1 Betriebsrat 1024.7.2 Personalrat 1064.8 Betriebliches Vorschlagswesen 1064.9 Sucht am Arbeitsplatz 111

    Literaturverzeichnis 119

    5 Projektmanagement 1215.1 Einfhrung 1215.1.1 Allgemeines 1215.1.2 Organisation 1225.1.3 Durchfhrung 1245.2 Projektbeispiel: Erweiterung des Labors 1295.2.1 Organisation des Projektes 1295.2.2 Ist-Zustand 1325.2.3 Grobplanung 1335.2.4 Feinplanung 1355.2.5 Umsetzungsplanung 1385.2.6 Projektabschluss 139

    Literaturverzeichnis 140

    6 Fehler und Unsicherheit 1416.1 Fehler und Messabweichungen 1416.2 Kontrollkarten 1476.3 Verfahren zur Qualittssicherung im Labor 1506.3.1 Manahmen zur internen Qualittssicherung 1506.3.2 Zertifizierte Referenzmaterialien 1536.3.3 Manahmen zur externen Qualittssicherung 1556.4 Messunsicherheit 1596.4.1 Definitionen 1596.4.2 Allgemeine Messunsicherheit des Verfahrens 1626.4.3 Laborindividuelle Messunsicherheit des Verfahrens 1646.4.4 Grenzwerte und Messunsicherheit 1666.4.5 Unsicherheit von Probenahme und Probenvorbereitung 168

    Literaturverzeichnis 171

    7 Qualittsmanagement 1757.1 Einfhrung 1757.2 Qualittsmanagementsysteme nach ISO 9000ff. 1757.3 Qualittsmanagementsysteme nach ISO 17025 1807.3.1 Einleitung 1807.3.2 Anwendungsbereich 1807.3.3 Anforderungen an das Management 1817.3.4 Technische Anforderungen 1837.4 Qualittsmanagementsysteme nach ISO 15189 189

  • VIII Inhaltsverzeichnis

    7.4.1 Anwendungsbereich 1897.4.2 Anforderungen an das Management 1907.4.3 Technische Anforderungen 1927.5 Akkreditierung 1967.6 Zulassung im gesetzlich geregelten Bereich (Notifizierung) 2007.7 Arbeiten unter GLP und GCLP 203

    Literaturverzeichnis 206

    8 Normung 2098.1 Rechtlicher Stellenwert von Normen 2098.2 Nutzen der Normen 2108.3 Deutsches Institut fr Normung e.V. (DIN) 2148.4 Erarbeitung von Normen 2168.4.1 Deutsche Normen 2168.4.2 Andere Ergebnisse der Normungsarbeit 2238.4.3 Internationale Normen 2248.4.4 Europische Normen 2298.4.5 Andere Regelsetzer 2338.5 Bezeichnungen von Normen 2348.6 Normensprache und Aufbau der Normen 2368.7 Kosten der Normen 241

    Literaturverzeichnis 242

    9 Kosten und Erlse 2439.1 Labors als Dienstleister 2439.2 Portfolio von Laboratorien 2459.2.1 Selbstndige Labors 2459.2.2 Konzerngebundene Labors 2489.2.3 Vertretung der Laborbranche 2519.2.4 Staatliche Labors 2519.2.5 Medizinische Labors 2519.2.6 Analysenspektrum 2529.3 Planung 2539.3.1 Kostenplanung 2559.3.2 Erlsplanung 2669.4 Kosten- und Erlsrechnung 2699.4.1 Kaufmnnische EDV-Programme 2709.4.2 Kostenstellen 2729.4.3 Controlling 2759.5 Prozessanalyse 2789.5.1 Laborprozesse 2799.5.2 Beispiel: Fremdvergabe 2819.5.3 Beispiel: Probenahme 2849.6 Beispiel: Detailerfassung der Bestimmung von PAK im Wasser 2869.6.1 Ttigkeiten im Messlabor 286

  • Inhaltsverzeichnis IX

    9.6.2 Ttigkeiten im Gesamtlabor 2929.6.3 Gesamtkosten 299

    Literaturverzeichnis 301

    10 Vernderungsprozesse 30310.1 Ursachen 30310.2 Benchmark 30410.3 Optimierungsprozesse 30810.3.1 Einfhrung 30810.3.2 Projekt Restrukturierung 31310.3.3 Beispielbetrachtung: Bestimmung von PAK im Wasser 32010.3.4 Abschluss des Projektes Restrukturierung 323

    Literaturverzeichnis 324

    11 Probenahme und Probenvorbereitung 32511.1 Probenahme 32511.1.1 Einleitung 32511.1.2 Probenahmeprotokoll und Probentransport 32711.1.3 Zulassungen 32911.1.4 Probenahme von Gasen 32911.1.5 Probenahme von Flssigkeiten 33111.1.6 Probenahme von Feststoffen 33411.2 Probenvorbereitung von Feststoffproben 33711.2.1 Teilen 33911.2.2 Sieben 34311.2.3 Trocknen 34611.2.4 Zerkleinern und Mahlen 34711.2.5 Berechnung des Wassergehaltes 35611.3 Probenvorbereitung von wssrigen Proben 35711.4 Probenvorbereitung von sonstigen Proben 358

    Literaturverzeichnis 359

    12 Material- und Informationsfluss (Workflow) 36112.1 Labororganisation 36112.2 Prfplan 36812.2.1 Allgemeines 36812.2.2 Beispiel 37412.3 Informations- und Probenfluss im Labor 37512.4 Kommunikation mit dem Kunden und Reklamationsbearbeitung 381

    Literaturverzeichnis 386

    13 EDV im Labor und LIMS 38713.1 EDV-Einsatz im Labor 38713.1.1 Historie 38713.1.2 Aktueller Stand 392

  • X Inhaltsverzeichnis

    13.2 Laborinformations- und Managementsysteme (LIMS) 39413.2.1 Generelles 39413.2.2 LIMS-Technik 39513.2.3 Sicherheit und Betreuung des LIMS 39813.3 Struktur eines LIMS 39913.3.1 bersicht 39913.3.2 Grundstruktur 39913.3.3 Stammdatenerfassung und Pflege 40313.3.4 Registrierung 40413.3.5 Arbeitslisten/Aufgabenverteilung 40513.3.6 Ergebniserfassung 40613.3.7 Kontrolle/Freigabe 40713.3.8 Auswertung/Berichtswesen 40913.3.9 Laborsteuerung 41013.3.10 Qualittssicherung 41213.4 Auswahl und Beschaffung eines LIMS 41313.4.1 Einfhrung 41313.4.2 Organisation des Projektes 41413.4.3 Ist-Zustand 41413.4.4 Grobplanung 41513.4.5 Feinplanung (Ausschreibung und Systemauswahl) 41613.4.6 Umsetzungsplanung 41713.5 Anwendungsbeispiele fr LIMS 41813.5.1 Staatliches Labor fr Umweltberwachung 41813.5.2 Labor in einem produzierenden Betrieb 419

    Literaturverzeichnis 421

    Internet-Links 423

    Stichwortverzeichnis 427

  • XI

    Vorwort

    Ziel dieses Buches ist es, Erfahrungen bei Fhrung und Betrieb eines Labors zuvermitteln und einen Leitfaden anzubieten, der sowohl die Bewltigung des Ta-gesgeschftes als auch langfristige Planungen strukturieren und damit erleichternsoll. Die Zielgruppe sind Studenten und Berufsanfnger in Laboratorien, die Fh-rungsaufgaben wahrnehmen. Der Schwerpunkt des vorliegenden Buches liegt aufchemisch-analytischen Labors, aber auch Leiter nicht-chemischer (beispielsweisemedizinischer oder biologischer) sowie prparativer Labors knnen wertvolle Hin-weise fr die Leitung finden.

    In der Regel wird in der studentischen Ausbildung Wert auf Fachkenntnissegelegt, whrend Fhrungs- und Organisationsprobleme meist nicht oder nur amRande behandelt werden. Verlsst der ausgebildete Master of Science oder Masterof Engineering (frher Ingenieur oder Chemiker) die Hochschule, ist er fachlichhervorragend ausgebildet und ist in der Lage, komplexeste Fragestellungen zu be-antworten. Fr den Einzelkmpfer, der in seinem Bro oder Labor ttig ist, istdas auch vllig ausreichend. Hufig bernimmt er aber eine Leitungsfunktion undist damit sowohl fr Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter als auch fr sichere und ef-fektive Arbeit im Labor verantwortlich. An dieser Stelle ist er dann oft berfordertund wnscht sich Hilfestellung. Diese soll ihm dieses Buch geben. Natrlich kannhier nur ein grober Umriss des notwendigen Wissens gegeben werden, und mansollte sich nicht der Illusion hingeben, dass man nach der Lektre alles im Griffhat. Das vorliegende Buch gibt einen Rahmen vor, der wesentliche Punkte behan-delt und Verweise zu weiterfhrenden Quellen gibt, bei denen das Wissen vertieftwerden kann.

    Der Autor blickt auf mehr als 25 Jahre Ttigkeit als Laborleiter zurck. Nachdem Studium der Chemie an der Ruhr-Universitt Bochum mit Abschluss Promo-tion leitete er analytisch-chemische Laboratorien im Bergbau-Umfeld. Nach demBerufsstart 1979 bei der Bergbau-Forschung (spter DMT) in Essen baute er La-boratorien zur Untersuchung von Produkten sowie im Umweltbereich auf. 1995wechselte er zum Zentrallabor des deutschen Steinkohlebergbaus und wurde Ge-schftsfhrer der Ruhranalytik GmbH. Diese Zeit war geprgt von der Rckfh-rung des Bergbaus und der damit verbunden personellen und organisatorischenSchrumpfung des Labors. Ende 2003 schied er aus dem aktiven Dienst aus. Seit-dem arbeitet er ehrenamtlich in der nationalen und internationalen Normung (Fes-

  • XII Vorwort

    te Brennstoffe und Bodenanalytik) und hielt in den Jahren 2003 bis 2013 die Vorle-sung Labormanagement an der Hochschule Niederrhein im MasterstudiengangInstrumentelle Analytik und Labormanagement. Das vorliegende Buch ist ausdieser Vorlesung hervorgegangen.

    Ein wichtiger Punkt in diesem Buch soll das Weitergeben von Erfahrungen sein.Daher gibt es an vielen Stellen des Buches die Rubrik Der Laborleiter erzhlt.Meist sind es Erfahrungen des Autors, aber auch die anderer Laborleiter.

    Der Autor wendet sich mit dem vorliegenden Buch an jeden, der Fhrungsaufga-ben im Labor bernimmt. Frauen und Mnner gleichermaen anzusprechen, istim Deutschen jedoch nicht mglich, ohne komplizierte/umstndliche Ausdrckezur Hilfe zu nehmen. Der Autor hat sich in Rcksprache mit dem Verlag deshalbfr die gute Lesbarkeit entschieden. Begriffe, die im grammatischen Maskulin ge-nannt sind wie Manager, Laborant etc. schlieen Frauen und Mnner gleicher-maen ein.

    Danksagung

    Viele Personen haben mit ihrem Engagement dazu beigetragen, dass dieses Buchverstndlich und lesbar geworden ist. Frau Margret Bckler hat durch ihr Fach-wissen und ihre Erfahrung wesentlich dazu beigetragen, dass die Kapitel zumArbeitsschutz kurz, sachlich korrekt und dabei verstndlich geworden sind. FrauEva-Maria Meyer hat wertvolle Informationen zum Thema Befrderung gefhrli-cher Gter auf der Strae im Zusammenhang mit medizinischen Labors gegeben.Frau Babett Groe-Rhode und Frau Dr. Petra Schneider haben das Kapitel zu denQualittsmanagementsystemen durchgesehen und Korrekturvorschlge gemacht.Herr Andreas Zeddel hat den Abschnitt zur Notifizierung durchgesehen und aufsachliche Richtigkeit geprft. Das Kapitel zur Normung wurde von Frau GabrieleGoetsche und Frau Anne-Marie Storch durchgesehen und auf Korrektheit geprft.

    Mein besonderer Dank gilt Herrn Dr. Wolfgang Schoenfelder, der das gesam-te Buch durchgegangen ist und von dem viele Gedanken und Erfahrungen ausseiner Zeit als Laborleiter eingeflossen sind. Zuletzt, aber dafr ganz besonders,gilt mein Dank meiner Frau Dr. Maria Liphard, die mit groer Akribie das Buchdurchgearbeitet hat und dabei sprachliche Unzulnglichkeiten und missverstnd-liche Passagen entdeckt und bessere Formulierungen vorgeschlagen hat.

  • XIII

    Abkrzungsverzeichnis

    AA ArbeitsausschussAmtsblatt L Amtsblatt der Europischen Union: Die Reihe L enthlt

    die EU RechtsvorschriftenAAS AtomabsorptionsspektroskopieAbwAG AbwasserabgabengesetzADR Europisches bereinkommen ber die internationale

    Befrderung gefhrlicher Gter auf der StraeAfA Absetzung fr AbnutzungAGS Ausschuss fr GefahrstoffeAKZ AusfallkennzifferAOX adsorbierbare halogenierte KohlenwasserstoffeArbSchG ArbeitsschutzgesetzASiG ArbeitssicherheitsgesetzAtG Gesetz ber die friedliche Verwendung der Kernenergie und den

    Schutz gegen ihre Gefahren (Atomgesetz)BAM Bundesanstalt fr Materialforschung und -prfungBaP Benzo[a]pyrenBAT best available technology (siehe auch BVT)BAuA Bundesanstalt fr Arbeitsschutz und ArbeitsmedizinBBodSchG BundesbodenschutzgesetzBBodSchV BundesbodenschutzverordnungBDI Bundesverband der Deutschen Industrie e.V.BetrVG BetriebsverfassungsgesetzBfR Bundesamt fr RisikobewertungBGBl Das Bundesgesetzblatt ist das ffentliche Verkndungsblatt der

    Bundesrepublik Deutschland. Es wird vom Bundesministeriumder Justiz herausgegeben

    BGG Berufsgenossenschaftliche GrundstzeBGH BundesgerichtshofBGI Informationsschriften der BerufsgenossenschaftenBGR Berufsgenossenschaftliche RegelnBG RCI Berufsgenossenschaft Rohstoffe und chemische Industrie

  • XIV Abkrzungsverzeichnis

    BGV Berufsgenossenschaftliche Vorschriften fr Arbeitssicherheitund Gesundheitsschutz

    BGW Berufsgenossenschaft fr Gesundheitsdienst und Wohlfahrts-pflege

    BMELV Bundesministerium fr Verbraucherschutz, Ernhrung undLandwirtschaft

    BTX Benzol, Toluol, Xylole (oft auch noch Ethylbenzol)BVL Bundesamt fr Verbraucherschutz und LebensmittelsicherheitBVT beste verfgbare TechnikBZgA Bundeszentrale fr gesundheitliche AufklrungCD committee draft (ISO)CEN Europisches Komitee fr NormungCEN/TR Europischer Technischer BerichtCEN/TS Europische Technische SpezifikationChemG ChemikaliengesetzCKW chlorierte KohlenwasserstoffeCLP Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 ber die Einstufung, Kennzeich-

    nung und Verpackung von Stoffen und Gemischen (engl. regula-tion on classification, labelling and packaging of substances andmixtures)

    COMAR Datenbank fr ReferenzmaterialienCRM certified reference materialCWA CEN Workshop AgreementDACH Deutsche Akkreditierungsstelle Chemie GmbHDAkkS Deutsche Akkreditierungsstelle GmbHDAP Deutsches Akkreditierungssystem Prfwesen GmbHDASMIN Deutsche Akkreditierungsstelle Minerall GmbHDGKL Deutsche Vereinte Gesellschaft fr Klinische Chemie und

    Laboratoriumsmedizin e.V.DGUV Deutsche Gesetzliche UnfallversicherungDIN Deutsches Institut fr Normung e.V.DIN SPEC DIN SpezifikationDIS draft international standard (ISO)DOC dissolved organic carbon (dt. gelster organischer Kohlenstoff)DVGW Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches e.V.DWA Deutsche Vereinigung fr Wasserwirtschaft, Abwasser und AbfallECHA Europische Chemikalienagentur (engl. European Chemicals

    Agency)EDV elektronische DatenverarbeitungEFTA Europische Freihandelsassoziation (engl. European Free Trade

    Association)EMV elektromagnetische VertrglichkeitEPA Environmental Protection Agency (US-Umweltschutzbehrde)EPTIS Datenbank fr RingversucheERM Europische Referenzmaterialien

  • Abkrzungsverzeichnis XV

    ERP Enterprise-Resource-Planning (dt. Unternehmensressourcen-planung)

    EU Europische UnionFBU Fachbeirat BodenuntersuchungenFDIS final draft international standard (ISO)GAZ Gesellschaft fr Akkreditierung und Zertifizierung mbHGC GaschromatographieGCLP Gute Laborpraxis in klinischen Laboratorien (engl. good clinical

    laboratory practice)GefStoffV GefahrstoffverordnungGESTIS Gefahrstoffinformationssystem der Deutschen Gesetzlichen Un-

    fallversicherungGGVSEB Gefahrgutverordnung Strae, Eisenbahn und BinnenschifffahrtGHS global harmonisiertes System zur Einstufung und Kennzeich-

    nung von Chemikalien (engl. globally harmonized system ofclassification, labelling and packaging of chemicals)

    GisChem Gefahrstoff Informations-System Chemie der Berufsgenossen-schaft Rohstoffe und chemische Industrie

    GLP Gute Laborpraxis (engl. good laboratory practice)GMBl Gemeinsames Ministerialblatt. Es ist das amtliche Publikations-

    organ der Bundesregierung und wird vom Bundesministeriumdes Innern seit 1950 herausgegeben.

    GO Gebhrenordnung fr rzteGUM ISO-Guide to the Expression of Uncertainty in MeasurementHLUG Hessisches Landesamt fr Umwelt und GeologieHPLC HochdruckflssigkeitschromatographieHRGC/HRMS hochauflsende Gaschromatographie in Kombination mit hoch-

    auflsender Massenspektrometrie (engl. high-resolution gaschromatography/high-resolution mass spectrometry)

    IAG Institut fr Arbeit und Gesundheit der Deutschen GesetzlichenUnfallversicherung

    ICP/MS optische Emissionsspektrometrie mit gekoppeltem Massenspek-trometer (engl. inductively coupled plasma with mass spectro-metry)

    ICP/OES optische Emissionsspektrometrie mit induktiv gekoppeltem Plas-ma (engl. inductively coupled plasma with optical emission spec-trometry)

    IFA Institut fr Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallver-sicherung

    IGF Institut fr Gefahrstoff-Forschung der BerufsgenossenschaftRohstoffe und chemische Industrie

    IPA Institut fr Prvention und Arbeitsmedizin der DeutschenGesetzlichen Unfallversicherung

    IRMM Institut fr Referenzmaterialien und MessungenISO Internationale Organisation fr Normung

  • XVI Abkrzungsverzeichnis

    ISO/TR Internationaler Technischer BerichtISO/TS Internationale Technische SpezifikationKAN Kommission Arbeitsschutz und NormungKSchG KndigungsschutzgesetzKVP kontinuierlicher VerbesserungsprozessKWI Kaiser-Wilhelm-InstitutLABO Bund/Lnder-Arbeitsgemeinschaft BodenschutzLAGA Bund/Lnder-Arbeitsgemeinschaft AbfallLAN local area network (dt. lokales Netzwerk)LANUV Landesamt fr Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nord-

    rhein-WestfalenLAWA Bund/Lnder-Arbeitsgemeinschaft WasserLHKW leichtflchtige halogenierte KohlenwasserstoffeLIA.NRW Landesinstitut fr Arbeitsgestaltung des Landes Nordrhein-West-

    falenLIMS Laborinformations- und ManagementsystemLoP Liste offener PunkteMALDI-TOF Matrix-untersttzte Laser-Desorption/Ionisation mit Flugzeit-

    MassenspektrometrieNASA National Aeronautics and Space Administration (USA)NIST National Institute of Standards and TechnologyNP new project (ISO)OECD Organisation fr wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwick-

    lungO-Mitglieder Beobachtende Normungsorganisationen bei ISO

    (engl. o D observing)PAK polycyclische aromatische KohlenwasserstoffePAS Publicly Available SpecificationsPC personal computerPCB polychlorierte BiphenylePCDD/PCDF polychlorierte Dibenzo-p-dioxine und DibenzofuranePDA personal digital assistentPFT perfluorierte TensidePM10 Feinstaub < 10 m (pm: particulate matter)P-Mitglieder aktiv mitarbeitende Normungsorganisationen bei ISO (engl. p D

    participating)PTB Physikalisch-Technische-BundesanstaltQM QualittsmanagementQMH QualittsmanagementhandbuchQMW quadratischer MittelwertQS QualittssicherungREACH EU-Verordnung zu Registrierung, Bewertung, Zulassung und

    Beschrnkung chemischer Stoffe (engl. Registration, Evaluati-on, Authorisation of Chemicals)

  • Abkrzungsverzeichnis XVII

    REFA Verband fr Arbeitsgestaltung, Betriebsorganisation undUnternehmensentwicklung (frher: Reichssausschuss frArbeitsstudien)

    ReSyMeSa Recherchesystem Messstellen und SachverstndigeRFA RntgenfluoreszenzanalyseRFID Radiofrequenz-IdentifikationRili-BK Richtlinie der Bundesrztekammer zur Qualittssicherung labo-

    ratoriumsmedizinischer UntersuchungenRV Verordnung ber den Schutz vor Schden durch Rntgenstrah-

    len (Rntgenverordnung)SC Unterkomitee (engl. subcommittee) bei ISOSGB VII Siebtes Buch Sozialgesetzbuch Gesetzliche UnfallversicherungSOP Standardarbeitsanweisungen (engl. standard operation proce-

    dures) (Beta) MassenkonzentrationStrlSchV Verordnung ber den Schutz vor Schden durch ionisierende

    Strahlen (Strahlenschutzverordnung)TA Luft Technische Anleitung zur Reinhaltung der LuftTAB technischer AufsichtsbeamterTC technisches Komitee (engl. technical committee) bei ISO

    und CENTOC total organic carbon (dt. gesamter organischer Kohlenstoff)TR Technischer Bericht (engl. technical report)TRBA Technische Regel fr Biologische ArbeitsstoffeTRGS Technische Regeln fr Gefahrstoffe (der Berufsgenossen-

    schaften)TS Technische Spezifikation (engl. technical specification)UKZ UnfallkennzifferUVV Verhtungsvorschriften (jetzt BGV)VDI Verein Deutscher IngenieureVDLUFA Verband Deutscher Landwirtschaftlicher Untersuchungs- und

    Forschungsanstalten e.V.VIM Internationales Wrterbuch der Metrologie (engl. international

    vocabulary of metrology)VUP Deutscher Verband Unabhngiger Prflaboratorien e.V.WAN wide area network (dt. Weitverkehrsnetzwerk)WD working draft (ISO)WG Arbeitsgruppe (engl. working group) bei ISO und CENWHG Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushalts-

    gesetz)WHO World Health Organisation (dt. Weltgesundheitsorganisation)WLAN wireless local area network (dt. drahtloses lokales Netzwerk)ZRM zertifiziertes Referenzmaterial

  • 1

    1Grundlagen der Arbeitssicherheit

    Vorbemerkung In den ersten drei Kapiteln werden wesentliche Aspekte zur Ar-beitssicherheit und zum Umweltschutz im Labor angesprochen. Jedoch ist undkann diese Zusammenstellung nicht vollstndig sein und entbindet den Lesernicht von seiner Eigenverantwortung beim Fhren seines Labors.

    1.1Einfhrung

    Arbeits- und Umweltschutz im Labor ist ein Thema, welchem sich ein Betreibereines Labors stellen muss. Neben einer Vielzahl gesetzlicher Vorschriften gibt esauch die Verantwortung fr die Mitarbeiter und die Umwelt. Darber hinaus ist ei-ne Missachtung elementarer Grundstze zum Schutz der Mitarbeiter eine poten-tielle bis wahrscheinliche Ursache von Erkrankungen, die sowohl menschlichesLeid als auch damit verbundenen Mehrkosten verursacht.

    Frher wurden hufig detaillierte Vorgaben fr die Ausgestaltung von Manah-men zur Arbeitssicherheit gemacht. Inzwischen ist der Gesetzgeber dazu berge-gangen, primr die Schutzziele zu formulieren und damit dem Arbeitgeber1) einegrere Gestaltungsmglichkeit einzurumen. Dies hat den Vorteil, dass auf denjeweiligen Einzelfall zugeschnittene Manahmen ergriffen und umgesetzt werdenknnen. Dies bedeutet aber andererseits eine strkere Eigenverantwortung bei derPlanung und Umsetzung von Manahmen, was eingehenderer Planung bedarfund im Falle eines Schadensereignisses (beispielsweise Unfall) zu einer Hinterfra-gung beispielsweise durch die Unfallversicherungstrger fhrt.

    1) An dieser Stelle wird der BegriffArbeitgeber genannt, dieser Begriffsteht im Zusammenhang mit gesetzlichenArbeitsschutzvorschriften und wird indiesem Zusammenhang im Buch verwendet.Im weiteren Verlauf dieses Abschnittes wirdder Begriff Unternehmer eingefhrt, dieserkommt in den berufsgenossenschaftlichen

    Regelwerken vor und erscheint im Buchin diesem Zusammenhang. Im Sinneder Verantwortung fr den Arbeitsschutzknnen die Begriffe synonym verwendetwerden. (Quelle: Landesinstitut frArbeitsgestaltung des Landes Nordrhein-Westfalen (LIA.NRW)).

    Labormanagement, Erste Auflage. Klaus G. Liphard.2014 WILEY-VCH Verlag GmbH & Co. KGaA. Published 2014 by WILEY-VCH Verlag GmbH & Co. KGaA.

  • 2 1 Grundlagen der Arbeitssicherheit

    Abb. 1.1 Aufschrift auf der Fassade eines ehemaligen lederverarbeitenden Betriebs(Quelle: Klaus G. Liphard).

    Arbeits- und Gesundheitsschutz sind gesetzlich geregelt, aber auch wirtschaft-lich notwendig und vorteilhaft fr den Arbeitgeber. Manahmen zum Schutz derMitarbeiter verursachen Kosten. Dem Argument, das knne sich das Labor wegender hohen Kosten hierfr bei gleichzeitig niedrigen Preisen eigentlich gar nichtleisten, kann man leicht entgegnen, dass diese Rechnung nur kurzfristig aufgeht.Unzureichender Schutz der Arbeitnehmer kann zu Ausfllen durch Unflle undKrankheit fhren, was Kosten durch die Lohnfortzahlung verursacht und den Be-triebsablauf beeintrchtigt. Darber hinaus besteht eine Frsorgepflicht des Ar-beitgebers fr seine Mitarbeiter, diese vor Gefahren am Arbeitsplatz zu bewahren.

    Arbeitsschutz (im Englischen meist occupational health and safety) ist keine Er-rungenschaft des 20. Jahrhunderts. Schon Mitte des 19. Jahrhunderts gab es denBegriff Arbeiterschutz, beschrieben etwa in der preuischen Gewerbeordnung.Auf der Fassade einer ehemaligen Firma fr Lederverarbeitung ist dieser Begriffheute noch zu lesen, siehe auch Abb. 1.1.

    Eigentlich ist dieser Begriff unmittelbar einleuchtend, da es ja um den Schutzder Arbeiter vor Gefahren geht. Ende des 19. Jahrhunderts wurde jedoch der Be-griff Arbeitsschutz eingefhrt. Im Rahmen der Bismarckschen Sozialgesetzge-bung wurde 1884 mit der Verabschiedung des Unfallversicherungsgesetzes derArbeitsschutz weiter ausgebaut, so wurden zur Absicherung der Arbeitnehmer dieBerufsgenossenschaften gegrndet.

    In vielen Firmen ist Arbeitssicherheit ein inzwischen gleichberechtigter Bau-stein der Unternehmensziele. Folgende Unterpunkte sind darin hufig enthalten:

    Arbeitssicherheit und Gesundheit sind Voraussetzungen fr wirtschaftlicheProduktion. Arbeitsschutz ist selbstverstndlicher Bestandteil der tglichenArbeit.

    Wirkungsvoller Arbeitsschutz ist das sorgfltige Ermitteln und Beurteilen vonBelastungen und Gefhrdungen sowie die Festlegung geeigneter Manahmenbei der Planung und deren Umsetzung bei der Arbeit.

    Die Verantwortung fr Arbeitssicherheit und Gesundheit wird sowohl von allenFhrungskrften als auch von jedem einzelnen Mitarbeiter getragen. Jeder istVorbild.

    Verantwortungsvolles Denken und Handeln vermeidet Unflle und arbeitsbe-dingte Erkrankungen.

    Die kontinuierliche Verbesserung des Arbeitsschutzmanagements gewhrleis-tet stets optimale Arbeitssicherheit und bestmglichen Schutz der Gesundheitfr die Mitarbeiter.

  • 1.2 Gesetzliche Grundlagen 3

    Abb. 1.2 Rechtspyramide.

    1.2Gesetzliche Grundlagen

    Hinweis: Internetadressen, auf denen Gesetze und Verordnungen und Publikatio-nen der Unfallversicherungstrger sowie der Deutschen Gesetzlichen Unfallversi-cherung zu finden sind, stehen im Literaturverzeichnis am Ende des Buches.

    Zur Veranschaulichung, wie das deutsche Rechtssystem hierarchisch gegliedertist, wird hufig die sogenannte Rechtspyramide verwendet, sie wird exemplarischam Gefahrstoffrecht in Abb. 1.2 gezeigt. Diese Darstellung soll verdeutlichen, dasssich von oben nach unten die Basis verbreitert und damit verbunden die Anzahlder Regelungen und somit auch die Zahl der Dokumente grer werden kann, vorallem aber der Grad der Konkretisierung.

    Hierbei bedeuten:

    REACH Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of ChemicalsArbSchG ArbeitsschutzgesetzCLP Regulation on Classification, Labelling and Packaging of Substances

    and Mixtures.

    Die Begriffe werden in den nachfolgenden Abschnitten nher erlutert.

    1.2.1Europisches Recht

    Die Regelungen zum Arbeitsschutzrecht hngen eng mit dem europischenBinnenmarkt zusammen. Das erklrte politische Ziel ist es, innerhalb diesesBinnenmarktes fr alle Beschftigte europaweit einheitlich einen wirksamenGesundheitsschutz zu erreichen. Hierzu hat die EU ein Richtlinienpaket zumArbeitsschutz verabschiedet. Kernstck ist die europische Arbeitsschutz-Rah-menrichtlinie 89/391/EWG.

  • 4 1 Grundlagen der Arbeitssicherheit

    Richtlinie 89/391/EWG des Rates vom 12. Juni 1989 ber die Durchfhrungvon Manahmen zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschut-zes der Arbeitnehmer bei der Arbeit [1]

    Artikel 1 (1)Ziel dieser Richtlinie ist die Durchfhrung von Manahmen zur Verbesse-rung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Arbeitnehmer am Ar-beitsplatz.

    Darauf aufbauend wurden Einzelrichtlinien fr bestimmte Bereiche des Arbeits-schutzes wie die Arbeitsstttenrichtlinie oder die fr Laboratorien besonders rele-vante Richtlinie zum Schutz vor Gefahren durch chemische Stoffe (RL 98/24/EG)erlassen.

    Richtlinie 98/24/EG des Rates vom 7. April 1998 zum Schutz von Gesund-heit und Sicherheit der Arbeitnehmer vor der Gefhrdung durch chemischeArbeitsstoffe bei der Arbeit [2]

    Artikel 1 (1)Mit dieser Richtlinie, der vierzehnten Einzelrichtlinie im Sinne des Artikels 16Absatz 1 der Richtlinie 89/391/EWG, werden Mindestanforderungen fr denSchutz der Arbeitnehmer gegen tatschliche oder mgliche Gefhrdungen ih-rer Gesundheit und Sicherheit durch die Wirkungen von am Arbeitsplatz vor-handenen chemischen Arbeitsstoffen oder aufgrund von Ttigkeiten mit che-mischen Arbeitsstoffen festgelegt.

    Die Richtlinien enthalten europaweit gltige Mindeststandards fr den Arbeits-schutz. Die EU-Mitgliedsstaaten mssen diese Vorgaben (Mindeststandards) zwin-gend ins nationale Recht bernehmen. Kommen die Staaten diesen Vorgabennicht nach, wird der sumige Staat vor dem europischen Gerichtshof verklagtund gegebenenfalls so lange mit Bugeldern belegt, bis die Umsetzung erfolgt.

    Zentrales Element im europischen Chemikalienrecht ist die Verordnung zurRegistrierung, Bewertung, Zulassung und Beschrnkung chemischer Stoffe; Kurz-bezeichnung ist REACH (Registration, Evaluation, Authorisation and Restrictionof Chemicals). Diese Verordnung ist in allen Mitgliedsstaaten der EU unmittelbargeltendes Recht und bedarf somit keiner Umsetzung in das jeweilige nationaleRecht.

    Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europischen Parlaments und des Ratesvom 18. Dezember 2006 zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Be-schrnkung chemischer Stoffe (REACH), zur Schaffung einer EuropischenChemikalienagentur [. . . ] [3]

    (12)Ein wichtiges Ziel des durch diese Verordnung einzurichtenden neuenSystems besteht darin, darauf hinzuwirken und in bestimmten Fllen sicherzu-stellen, dass besorgniserregende Stoffe letztendlich durch weniger gefhrliche

  • 1.2 Gesetzliche Grundlagen 5

    Stoffe oder Technologien ersetzt werden, soweit geeignete, wirtschaftlich undtechnisch tragfhige Alternativen zur Verfgung stehen.

    Alle Chemikalien, auch Altstoffe sind zu registrieren und zu bewerten, wobei mitsteigenden Produktions-, Verwendungs- oder Importmengen hhere Anforderun-gen an den Umfang der beizubringenden Untersuchungsergebnisse vorgeschrie-ben werden. Dazu wurde extra eine eigene Behrde gegrndet, die ECHA (Euro-pean Chemicals Agency) mit Sitz in Helsinki, Finnland.

    Labors sind von REACH weniger stark betroffen als Hersteller, Importeure oderindustrielle Verwender. Dennoch gilt auch fr Labors gem 12 der REACH-Verordnung die Notwendigkeit der Substitution von gefhrlichen Stoffen durchweniger gefhrliche, wie sie auch in der GefStoffV festgelegt ist.

    Ein weiterer wichtiger Baustein zur Vereinheitlichung im europischen Binnen-markt fr Chemikalien ist die EU-Verordnung zur Einstufung, Kennzeichnungund Verpackung von Stoffen und Gemischen, kurz CLP-Verordnung (regulationon classification, labelling and packaging of substances and mixtures) genannt.

    Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 des Europischen Parlaments und des Ratesvom 16. Dezember 2008 ber die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackungvon Stoffen und Gemischen [. . . ] [4]

    Artikel 1 (1)Zweck dieser Verordnung ist es, ein hohes Schutzniveau fr die menschlicheGesundheit und fr die Umwelt sowie den freien Verkehr von in Artikel 4 Ab-satz 8 genannten Stoffen, Gemischen und Erzeugnissen durch folgende Ma-nahmen zu gewhrleisten:a) Harmonisierung der Kriterien fr die Einstufung von Stoffen und Gemi-schen sowie der Vorschriften fr die Kennzeichnung und Verpackung gefhrli-cher Stoffe und Gemische; [. . . ]

    Mit dieser Verordnung wird das Globally Harmonized System of Classification, La-belling and Packaging of Chemicals (GHS) der Vereinten Nationen umgesetzt. Zielist ein weltweit einheitliches System zur Einstufung von Chemikalien sowie derenKennzeichnung auf Verpackungen und in Sicherheitsdatenblttern. Einzelheitenhierzu werden im Abschn. 1.7 behandelt.

    1.2.2Nationales Recht

    Zur Einfhrung des europischen Verordnungs- und Richtlinienwerkes ins natio-nale Recht hat der Deutsche Bundestag das Gesetz zur Umsetzung der EG-Rah-menrichtlinie Arbeitsschutz und weiterer Arbeitsschutzrichtlinien verabschiedet.Das Arbeitsschutzgesetz ist der wichtigste Teil dieses Gesetzes.

  • 6 1 Grundlagen der Arbeitssicherheit

    Gesetz ber die Durchfhrung von Manahmen des Arbeitsschutzes zur Ver-besserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschftigten beider Arbeit (Arbeitsschutzgesetz ArbSchG) [5]

    vom 07.08.19961 (1)Dieses Gesetz dient dazu, Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschftig-ten bei der Arbeit durch Manahmen des Arbeitsschutzes zu sichern und zuverbessern.

    Kernstck dieses Gesetzes ist die Forderung nach einer Gefhrdungsbeurteilung.Die Durchfhrung einer Gefhrdungsbeurteilung wird in diesem Buch berwie-gend bezogen auf Gefahrstoffe erlutert, fr andere Gefhrdungen wird auf Infor-mationen der Bundesanstalt fr Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) (siehehierzu Abschn. 1.4) verwiesen, die das Portal Gefhrdungsbeurteilung2) betreibt.

    Um die Ziele des Arbeitsschutzes zu erreichen, werden Pflichten definiert, wieu. a. die Beurteilung der Arbeitsbedingungen, die Festlegung von Schutzmanah-men oder die Unterweisung von Beschftigten.

    Die Verantwortung fr die Umsetzung dieser Pflichten liegt beim Unternehmer.Dieser kann aber Mitarbeiter beauftragen, Pflichten im Rahmen des Arbeitsschut-zes zu bernehmen (siehe auch Abschn. 1.5).

    Fr den Arbeitsschutz von Bedeutung ist weiterhin das Chemikaliengesetz.

    Gesetz zum Schutz vor gefhrlichen Stoffen (Chemikaliengesetz ChemG) [6]

    vom 16. September 1980 1 Zweck des GesetzesZweck des Gesetzes ist es, den Menschen und die Umwelt vor schdlichenEinwirkungen gefhrlicher Stoffe und Zubereitungen zu schtzen, insbeson-dere sie erkennbar zu machen, sie abzuwenden und ihrem Entstehen vorzu-beugen.

    Beide Gesetze formulieren Schutzziele, die an Arbeitspltzen einzuhalten sind.Aufgrund der Komplexitt der verschiedenen Produktions- und Anwendungsbe-reiche ist im Rahmen dieser Gesetze eine weitgehende Konkretisierung unmg-lich.

    Daher enthalten beide Gesetze Ermchtigungsnormen, wonach Rechtsverord-nungen erlassen werden knnen. So wurde auf der Grundlage des Arbeitsschutz-gesetzes die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) erlassen. Grund hierfr ist, dassin einer Rechtsverordnung die Anforderungen wesentlich deutlicher ausformuliertwerden knnen als im zugrunde liegenden Gesetz. Zu beachten ist hier noch, dassdie GefStoffV parallel auch eine Ermchtigungsgrundlage zum ChemG aufweist.

    2) http://www.gefaehrdungsbeurteilung.de/de (10.06.2014).

  • 1.2 Gesetzliche Grundlagen 7

    Verordnung zum Schutz vor gefhrlichen Stoffen (Gefahrstoffverordnung GefStoffV) [7]

    vom 26. November 2010 1 Zielsetzung und Anwendungsbereich(1) Ziel dieser Verordnung ist es, den Menschen und die Umwelt vor stoffbe-dingten Schdigungen zu schtzen durch

    1. Regelungen zur Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung gefhrlicherStoffe und Zubereitungen,

    2. Manahmen zum Schutz der Beschftigten und anderer Personen bei T-tigkeiten mit Gefahrstoffen und

    3. Beschrnkungen fr das Herstellen und Verwenden bestimmter gefhrli-cher Stoffe, Zubereitungen und Erzeugnisse.

    Die GefStoffV regelt Ttigkeiten mit Gefahrstoffen und fordert Schutzmanah-men, die eine Gefhrdung von Mitarbeitern, unbeteiligten Personen sowie derUmwelt verhindern oder zumindest minimieren. Um dies zu gewhrleisten, wer-den dem Arbeitgeber Ermittlungspflichten auferlegt, die mgliche Gefahren er-kennen sollen.

    1.2.3Weitere Regelungen

    Die Regelungen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz sind so auerordentlichkomplex, dass etliche Anforderungen einer weitergehenden sicherheitstechni-schen Konkretisierung bedrfen. Daher wird laut 20 GefStoffV beim

    Bundesministerium fr Arbeit und Soziales ein Ausschuss fr Gefahrstoffe(AGS) gebildet, in dem geeignete Personen vonseiten der Arbeitgeber, der Ge-werkschaften, der Landesbehrden, der gesetzlichen Unfallversicherung undweitere geeignete Personen, insbesondere aus der Wissenschaft, vertreten seinsollen.

    Wesentliche Aufgabe des AGS sind nach seinen eigenen Angaben Konkretisie-rungen der GefStoffV und Hilfen fr die Praxis in Form von Technischen Regeln[ fr Gefahrstoffe] (TRGS). TRGS geben den Stand der Technik, Arbeitsmedizinund Arbeitshygiene sowie sonstige wissenschaftliche Erkenntnisse bei Ttigkeitenmit Gefahrstoffen wieder, sie sind rechtsverbindlich. Den TRGS wird folgende Pr-ambel vorangestellt:

    Die TRGS konkretisieren im Rahmen ihres Anwendungsbereichs Anforderun-gen der GefStoffV. Bei Einhaltung der Technischen Regeln kann der Arbeitgeberinsoweit davon ausgehen, dass die entsprechenden Anforderungen der Verord-nung erfllt sind. Whlt der Arbeitgeber eine andere Lsung, muss er damit

  • 8 1 Grundlagen der Arbeitssicherheit

    mindestens die gleiche Sicherheit und den gleichen Gesundheitsschutz fr dieBeschftigten erreichen.

    Grundlegende Hinweise zur Gefhrdungsbeurteilung fr Ttigkeiten mit Gefahr-stoffen werden in der gleichnamigen TRGS 400 gegeben.

    TRGS 400 Gefhrdungsbeurteilung fr Ttigkeiten mit Gefahrstoffen [8]

    vom Dezember 20101. Anwendungsbereich(1) Die TRGS 400 beschreibt Vorgehensweisen zur Informationsermittlungund Gefhrdungsbeurteilung nach 6 GefStoffV. Sie bindet die Vorgaben derGefStoffV in den durch das Arbeitsschutzgesetz ( 5 und 6 ArbSchG) vorgege-benen Rahmen ein.

    Die Trger der gesetzlichen Unfallversicherung, wie die Berufsgenossenschaftenoder die Unfallkassen, erlassen ebenfalls Unfallverhtungsvorschriften, deren Ein-haltung von Aufsichtspersonen (siehe Abschn. 1.3.1) berprft wird. Dazu ge-hren Berufsgenossenschaftliche Vorschriften fr Arbeitssicherheit und Gesund-heitsschutz (BGV vor dem Jahr 2000 als Unfallverhtungsvorschriften (UVV)bezeichnet). In diesen werden verbindliche Pflichten bezglich Arbeitssicherheitund Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz festgelegt, und zwar sowohl fr den Un-ternehmer als auch den Versicherten. BGV sollen nur noch dann herausgegebenwerden, wenn keine staatlichen Regelungen existieren. UVV bzw. BGV haben dengleichen rechtlichen Rang wie Verordnungen. Abweichungen davon sind nur mg-lich, wenn der Unternehmer im Arbeitsschutz mindestens gleichwertige Manah-men trifft und diese entsprechend dokumentiert.

    Unterhalb dieser Vorschriftenebene haben die Unfallversicherungstrger einumfassendes Regelwerk fr den Bereich Sicherheit und Gesundheitsschutz erar-beitet, dazu gehren die BG-Regeln (BGR), Berufsgenossenschaftliche Grundstze(BGG) und die Informationsschriften der Berufsgenossenschaften (BGI).

    Fr das Labor sind die Laborrichtlinien BGI/GUV-I 850-0: Sicheres Arbeitenin Laboratorien Grundlagen und Handlungshilfen mageblich, daher wird imKapitel 2 ausfhrlich auf deren Inhalt eingegangen.

    1.2.4Duales System des Arbeitsschutzes

    In Deutschland existiert seit ber 100 Jahren das duale Arbeitsschutzsystem (sie-he Abb. 1.3), in dem sowohl staatliche Arbeitsschutzorganisationen als auch Un-fallversicherungstrger im Arbeitsschutz zusammenarbeiten, allerdings auf un-terschiedlicher gesetzlicher Grundlage und mit unterschiedlichen Kompetenzen.2003 wurde dieses System neu geordnet, nicht zuletzt auch wegen der zunehmen-den gesetzgeberischen Kompetenz der EU. Generell sind Doppelregelungen zu

  • 1.2 Gesetzliche Grundlagen 9

    Abb. 1.3 Duales Arbeitsschutzsystem in Deutschland.

    vermeiden, d. h. bei Existenz einer staatlichen Regelung bedarf es keiner weiterendurch die Unfallversicherungstrger.

    Der selbstverwaltende Bereich umfasst die Trger der gesetzlichen Unfallversi-cherung, hierauf wird nher im Abschn. 1.3 eingegangen. Der staatliche Bereichhat Aufgaben in der berwachung der staatlichen Vorschriften fr den Arbeits-schutz.

    Beispielsweise definiert der Arbeitsschutz des Landes Nordrhein-Westfalen aufder Webseite3) seine Aufgaben wie folgt:

    Verhtung von Arbeitsunfllen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingtenGesundheitsgefahren,

    menschengerechte Gestaltung der Arbeit, betriebliche Gesundheitsfrde-rung,

    Arbeitszeitgestaltung, wie z. B. Sonn- und Feiertagsarbeit, Schutz besonderer Personengruppen, wie z. B. Schwangere und Jugendliche, sichere Gestaltung von Technik und Produkten.

    Die Arbeitsschutzverwaltung ist damit anders als die Berufsgenossenschaf-ten auch in den Bereichen Arbeitszeitschutz, sozialer Arbeitsschutz undtechnischer ffentlichkeitsschutz ttig.

    Die staatliche Arbeitsschutzverwaltung hat zudem auch die Aufgaben undBefugnisse einer Genehmigungsbehrde. Sie ist beispielsweise zustndig im

    3) http://www.arbeitsschutz.nrw.de/Arbeitsschutz/ueberblick-zur-Arbeitsschutzverwaltung/auftrag_aufgaben_ziele/index.php (10.06.2014).

  • 10 1 Grundlagen der Arbeitssicherheit

    Genehmigungs- und Anzeigeverfahren fr das Arbeiten mit radioaktive Stoffenoder Rntgeneinrichtungen.

    1.3Unfallversicherungstrger

    Die Unfallversicherungstrger sind Dienstleistungsunternehmen in Sachen Ar-beitssicherheit und Trger der gesetzlichen Unfallversicherung, sie gibt es seit1885. Ihre Aufgaben und Befugnisse sind im Siebten Buch Sozialgesetzbuch Ge-setzliche Unfallversicherung (SGB VII)[9] festgelegt. Aufgabe der Unfallversiche-rungstrger ist es, die betriebliche Sicherheit zu steuern sowie Vorschriften, Re-geln, Informationen und Grundstze zu erstellen und zu interpretieren. Im Falleeines Arbeitsunfalles oder einer Berufserkrankung sorgt der Unfallversicherungs-trger fr medizinische, berufliche und soziale Rehabilitation der Versicherten undsichert sie finanziell ab.

    Unfallversicherungstrger sind die gewerblichen Berufsgenossenschaften, dieUnfallkassen des ffentlichen Dienstes sowie die landwirtschaftlichen Berufsge-nossenschaften. Der Gesetzgeber hat beschlossen, die beiden erstgenannten Ver-sicherer zu einem Dachverband zusammenzufhren. Zum 01.07.2007 erfolgte derZusammenschluss zur Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV).

    Laut Aussage der DGUV waren im Jahre 2012 3,9 Mio. Unternehmen/Einrich-tungen bei den Mitgliedern der DGUV verzeichnet. Die gewerblichen Berufsge-nossenschaften versicherten 3,2 Mio. Betriebe, die Unfallversicherungstrger derffentlichen Hand 648 000 Unternehmen und Einrichtungen. Insgesamt betrgtdie Zahl der Versicherten 38,0 Mio. Vollzeitkrfte.

    Die Unfallversicherungstrger sind

    eine Krperschaft des ffentlichen Rechts, mit hoheitlichen Befugnissen ausgestattet, beruhen auf gesetzlicher Grundlage, bernehmen staatliche Aufgaben, unterstehen staatlicher Aufsicht.Es besteht eine Zwangsmitgliedschaft des Arbeitgebers, somit sind alle Arbeitneh-mer (einschlielich Aushilfen, Praktikanten und Auszubildende) versichert. Dauerder Beschftigung und Hhe des Entgelts haben keinen Einfluss auf das Versiche-rungsverhltnis. Eine Kndigung der Versicherung ist nicht mglich. Die Unfall-versicherungstrger bernehmen im Schadensfall die Kosten (Haftungsbernah-me) einschlielich eventuell zu zahlender Renten. Die Beitrge, die ausschlielichdurch den Arbeitgeber zu entrichten sind, richten sich nach Zahl der Versicher-ten, Branche, Risiken und dem Schadensaufkommen des Vorjahres. Die Unfall-versicherungstrger drfen keine Gewinne erzielen, erheben daher nur so hoheBeitrge, wie sie fr ihre gesetzlich vorgeschriebenen Aufgaben bentigen (Umla-geverfahren).