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Gemeindeverwaltung Marienplatz 1 78601 Mahlstetten BEBAUUNGSPLAN UND ÖRTLICHE BAUVORSCHRIFTEN für den Bereich KLEINES ÖSCHLE ENTWURF Stand: 30.03.2020 Hinweis: Änderungen/Ergänzungen gegenüber der Entwurfsfassung vom 09.12.2020 sind in blauer Schrift hervorgehoben. kommunal PtAn stadtplaner + architekten kommunalPLAN GmbH Tuttlingen Tel.: 07461 / 73050 e-mail: [email protected] Proj. 1620 GEMEINDE MAH LSTETTEN Begründung (gemäß § 2a BauGB) Anlagen: Schalltechnische Stellungnahme zum Gewerbelärm, SoundPLAN GmbH vom 19.02.2020. Untersuchung zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP), Planungsbüro Beutler, München, August 2018/Mai 2019 (einschl. Formblatt zur NATURA 2000— Vorprüfung BW). Maßnahmen zur Förderung der Feldlerche, Dipl-Bio!. Mathias Kramer, Tübingen, März 2020. FFH Mähwiesenausgleich zum Bebauungsplan „Kleines Oschle‘, Ludger Große Scharmann, Dipl-Ing. Landespflege, vom 26.03.2020.

KLEINES ÖSCHLEGemeinde Mahistetten Stand 30.03.2020 Bebauungsplan und Örtliche Bauvorschriften „Kleines Öschle BEGRÜNDUNG Maßnahmen zur Förderung der Feldlerche, Dipl.-Biol

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Page 1: KLEINES ÖSCHLEGemeinde Mahistetten Stand 30.03.2020 Bebauungsplan und Örtliche Bauvorschriften „Kleines Öschle BEGRÜNDUNG Maßnahmen zur Förderung der Feldlerche, Dipl.-Biol

GemeindeverwaltungMarienplatz 178601 Mahlstetten

BEBAUUNGSPLANUND ÖRTLICHE BAUVORSCHRIFTEN

für den Bereich

KLEINES ÖSCHLE

ENTWURF Stand: 30.03.2020

Hinweis: Änderungen/Ergänzungen gegenüber der Entwurfsfassung vom 09.12.2020sind in blauer Schrift hervorgehoben.

kommunal PtAnstadtplaner + architekten

kommunalPLAN GmbH TuttlingenTel.: 07461 / 73050e-mail: [email protected]

Proj. 1620

GEMEINDE

MAH LSTETTEN

Begründung (gemäß § 2a BauGB)

Anlagen:

Schalltechnische Stellungnahme zum Gewerbelärm, SoundPLAN GmbH vom19.02.2020.

Untersuchung zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP), PlanungsbüroBeutler, München, August 2018/Mai 2019 (einschl. Formblatt zur NATURA 2000—Vorprüfung BW).

Maßnahmen zur Förderung der Feldlerche, Dipl-Bio!. Mathias Kramer, Tübingen,März 2020.

FFH Mähwiesenausgleich zum Bebauungsplan „Kleines Oschle‘, Ludger GroßeScharmann, Dipl-Ing. Landespflege, vom 26.03.2020.

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Gemeinde Mahlstetten Stand 30.03.2020Bebauungsplan und Örtliche Bauvorschriften‚Kleines Oschle“

BEGRÜNDUNG

INHALTSVERZEICHNIS

1 ANLASS, ZIELE UND ZWECKE DER BEBAUUNGSPLANAUFSTELLUNG 4

2 RÄUMLICHER GELTUNGSBEREICH DES BEBAUUNGSPLANS 4

3 PLANUNGSRECHTLICHE RAHMENBEDINGUNGEN 63.1 Flächennutzungsplan 63.2 Beschleunigtes Bebauungsplanverfahren nach § 13b Baugesetzbuch 63.3 Rechtskräftige Bebauungspläne 7

4 KONZEPTION DER PLANUNG 74.1 Verkehrskonzept 74.2 Begleitende verkehrliche Maßnahmen an der Hauptstraße (K 5900) 84.3 Städtebauliches Konzept 84.4 Technische Erschließung 8

5 ERLÄUTERUNG ZU DEN PLANUNGSRECHTLICHEN FESTSETZUNGEN 95.1 Art der baulichen Nutzung 95.2 Maß der baulichen Nutzung 95.3 Bauweise, überbaubare Grundstücksflächen, Stellung baulicher Anlagen 105.4 Höchstzulässige Zahl von Wohnungen 105.5 Flächen für Stellplätze, Garagen, Carports und Nebenanlagen 105.6 Verkehrsflächen 105.7 Flächen, die von der Bebauung frei zu halten sind 105.8 Flächen oder Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft..

115.9 Flächen für die Abwasserbeseitigung, einschließlich der Rückhaltung und Versickerung von

Niederschlagswasser 115.10 Flächen für Hochwasserschutzanlagen 125.11 Flächen für Vorkehrungen zum Schutz gegen schädliche Umwelteinwirkungen im Sinne des

Bundesimmissionsschutzgesetzes 12

6 ERLÄUTERUNG ZU DEN ÖRTLICHEN BAUVORSCHRIFTEN 126.1 Dachgestaltung 126.2 Nebenanlagen 126.3 Gestaltung der unbebauten Grundstücksflächen 126.4 Einfriedungen, Stützmauern, Aufschüttungen 126.5 Stellplatznachweis 13

7 IMMISSIONSSCHUTZRECHTLICHE RAHMENBEDINGUNGEN 13

8 UMWELTBELANGE 148.1 Artenschutzrechtliche Prüfung 148.2 Vorgezogene Ausgleichsmaßnahme (CEF) - Feldlerche 158.3 FFH Mähwiesen 168.4 Sonstige Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen 17

9 FLÄCHENBILANZ 18

10 BEBAUUNGSPLANVERFAHREN 1810.1 Beteiligung der Öffentlichkeit / der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange 1810.2 Verfahrensverlauf 18

Anlagen:

Schalltechnische Stellungnahme zum Gewerbelärm, SoundPLAN GmbH Bericht Nr.18 GS 033-b vom 19.02.2020.

Untersuchung zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP), PlanungsbüroBeutler, München, August 2018/Mai 2019 (einschl. Formblatt zur NATURA 2000 —

Vorprüfung BW).

kommunalPLAN GmbH Tuttlingen - Projekt 1620 Seite 2von 18

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Gemeinde Mahistetten Stand 30.03.2020Bebauungsplan und Örtliche Bauvorschriften„Kleines Öschle

BEGRÜNDUNG

Maßnahmen zur Förderung der Feldlerche, Dipl.-Biol. Mathias Kramer, Tübingen, März2020.

FFH Mähwiesenausgleich zum Bebauungsplan „Kleines Öschle“. Ludger GroßeScharmann, Dipl-Ing. Landespflege, vom 26.03.2020.

kommunaiPLAN GmbH Tuttlingen - Projekt 1620 Seite 3von 18

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Gemeinde Mahistetten Stand 30.03.2020Bebauungsplan und Örtliche Bauvorschriften„Kleines Öschle“

BEGRÜNDUNG

ANLASS, ZIELE UND ZWECKE DER BEBAUUNGSPLANAUFSTELLUNG

In der Gemeinde Mahlstetten stehen derzeit keine kommunalen Wohnbauflächen mehrzur Verfügung. Um aktuelle Anfragen nach Baugrundstücken bedienen zu können undinsbesondere jungen, einheimischen Familien eine Baumöglichkeit anbieten zu könnenund auch mittelfristig für die nachsten Jahre über ein Angebot kommunalerBaugrundstücke zu verfügen, soll ein erster Abschnitt der im Flachennutzungsplanausgewiesenen Wohnbaufläche „Kleines Öschle“ entwickelt und erschlossen werden.

Zu Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Erschließung undBebauung hat der Gemeinderat Mahlstetten in öffentlicher Sitzung am 25.10.2017 denAufstellungsbeschluss des vorliegenden Bebauungsplanverfahrens gefasst.

Über den städtebaulichen Entwurf und die Grundzüge des Bebauungsplans hat derGemeinderat am 18.04.2018 und 12.09.2018 beraten. Des Weiteren hat der Gemeinderatin öffentlicher Sitzung am 20.11.2019 den Entwurf des Bebauungsplans und der örtlichenBauvorschriften „Kleines Öschle“ gebilligt und deren öffentliche Auslegung gemäß § 3Abs. 2 BauGB beschlossen.

2 RÄUMLICHER GELTUNGSBEREICH DES BEBAUUNGSPLANS

Das geplante Baugebiet „Kleines Öschle“ schließt südlich an die bestehendeRandbebauung der Hauptstraße an. Die geplante Fläche wird bisher als extensiveMähwiese genutzt. Im Westen, Süden und Osten grenzen ebenfalls extensivbewirtschaftete Wiesenflächen an.

Das Bebauungsplangebiet umfasst eine Fläche von rd. 1,7 ha. Topografisch weist dasGelände ein geringes Gefälle von West nach Ost auf.

Im äussersten Westen wird der Bereich des Ortseingangs an der KBebauungsplangebiet einbezogen, um die VoraussetzungenFahrbahnverschwenkung zur Minderung der FahrgeschwindigkeitFahrzeuge zu schaffen.

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kommunaiPLAN GmbH Tuttlingen - Projekt 1620 Seite4von 18

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Gemeinde MahlstettenBebauungsplan und Örtliche Bauvorschriften„Kleines Öschle“

BEGRÜNDUNG

Stand 30.03.2020

Abb.: Katasterausschnitt: Abgrenzung des Plangebiets (schwarze Bandierung) mit Darstellung derverbleibenden Entwicklungsfiache gemäß Flächennutzungsplan (rote Linie)

kommunaiPLAN GmbH Tuttlingen - Projekt 1620 Seite 5 von 18

Abb.: Abgrenzung des Plangebiets

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Gemeinde MahistettenBebauungsplan und Örtliche Bauvorschriften„Kleines Öschle“

BEGRÜNDUNG

3 PLANUNGSRECHTLICHE RAHMENBEDINGUNGEN

Stand 30.03.2020

3.1

Das Baugebiet ist Teil der im wirksamen Flachennutzungsplan ausgewiesenen,insgesamt rd. 3,8 ha großen Wohnbaufläche „Kleines Öschle‘. Der Bebauungsplan erfülltdamit das Entwicklungsgebot nach § 8 Abs. 3 BauGB.

3.2 Beschleunigtes Bebauungsplanverfahren nach § 13b Baugesetzbuch

Die Aufstellung des Bebauungsplans erfolgt nach Maßgabe des § 13b i.V.m. § 13aBauGB im beschleunigten Verfahren.

Mit dem Bebauungsplan wird die Zulässigkeit von Wohnnutzungen auf Flächenbegründet, die sich an den Bebauungszusammenhang der Gemeinde Mahlstettenanschließen.

Die zulässige Grundfläche im Sinne des § 19 Abs. 2 BauNVO (mit rd. 4.800 m2) liegtdeutlich unterhalb des Schwellenwertes von 10.000 m2 für Bebauungspläne nach § 13bBauGB. Im Umfeld des Bebauungsplans sind keine weiteren Planvorhaben vorgesehen,die in einem engen sachlichen, räumlichen und zeitlichen Zusammenhang stehen undnach § 13a (1) Nr. 1 BauGB zu berücksichtigen sind.

Durch den Bebauungsplan wird keine Zulässigkeit von Vorhaben begründet, welche derDurchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem Gesetz über dieUmweltverträglichkeit (UVPG) unterliegen.

Gleichermaßen bestehen durch den Bebauungsplan ausweislich derartenschutzrechtlichen Prüfung (Anlage) bei Berücksichtigung der vorgeschlagenenKompensationsmaßnahmen keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1Abs. 6 Nr. 7 b BauGB genannten Schutzgüter (Gebiete von gemeinschaftlicherBedeutung = FFH-Gebiete und Europäische Vogelschutzgebiete). Ebenso bestehen keineAnhaltspunkte dafür, dass bei der Planung Pflichten zur Vermeidung oder Begrenzungder Auswirkungen von schweren Unfällen nach § 50 Satz 1 des Bundeslmmissionsschutzgesetzes zu beachten sind.

Abb.: Flächennutzungsplan der Verwaltungsgemeinschatt Spaichingen mit Lagedarstellung desBebauungsplangebietes (blau umrandete Fläche)

kommunaiPLAN GmbH Tuttlingen - Projekt 1620 Seite 6 von 18

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Gemeinde MahistettenBebauungsplan und Örtliche Bauvorschriften„Kleines Öschle“

BEGRÜNDUNG

Stand 30.03.2020

Im beschleunigten Verfahren nach § 13b i.V.m. § 13a BauGB wird von einerUmweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB einschließlich einem Umweltbericht gemäß § 2aBauGB abgesehen. Überdies ist im beschleunigten Verfahren ein Ausgleich für Eingriffein Natur und Landschaft, die aufgrund der Aufstellung des Bebauungsplans zu erwartensind, nicht erforderlich. Gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 4 BauGB gelten Eingriffe, die aufgrundder Aufstellung des Bebauungsplans zu erwarten sind, als im Sinne des § la Abs. 3 S. 5BauGB bereits vor der planerischen Entscheidung erfolgt oder zulässig.

3.3 Rechtskräftige Bebauungspläne

Der Bebauungsplan greift nicht in bestehende Bebauungspläne ein. Bei den nördlichangrenzenden Siedlungsflächen handelt es sich um „im Zusammenhang bebauteOrtsteile“ gemäß § 34 BauGB.

4 KONZEPTION DER PLANUNG

Als Grundlage des vorliegenden Bebauungsplans wurde ein städtebaulichesEntwicklungskonzept aufgestellt, das eine mögliche zukünftige Entwicklung der gesamtenim Flächennutzungsplan ausgewiesenen Wohnbaufläche „Kleines Öschle“ berücksichtigt.

4.1 Verkehrskonzept

Die verkehrliche Erschließung erfolgt durch zwei Einmündungen an der Hauptstraße imOsten und Westen des zukünftigen Wohngebietes, die über eine untergeordneteAnliegerstraße verbunden sind. Um eine spätere Erschließung der verbleibenden, imFlächennutzungsplan ausgewiesenen Wohnbaufläche zu ermöglichen, werden dieZufahrtstraßen jeweils als Stichstraßen zum südlichen Gebietsrand geführt.

Abb.: Städtebaulicher Entwurf des Baugebietes „Kleines Oschle (kommunaiPLAN GmbH)

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Gemeinde Mahistetten Stand 30.03.2020Bebauungsplan und Örtliche Bauvorschriften„Kleines Öschle

BEGRÜNDUNG

Die Zufahrtstraßen als Haupterschließungsstraßen sind den verkehrlichen Anforderungenentsprechend mit einer Gesamtbreite von 7,00 m einschließlich 1,50 m Gehweg geplant,während die untergeordnete Verbindungsstraße im „Mischverkehr“ mit einer Breite voninsgesamt 5,50 m, einschließlich eines 1,0 m breiten Sicherheitsstreifens vorgesehen ist.

4.2 Begleitende verkehrliche Maßnahmen an der Hauptstraße (K 5900)

Im Zusammenhang mit der Ausweisung des Wohngebietes sollen folgende verkehrlicheMaßnahmen im Bereich der Hauptstraße berücksichtigt werden. Die außerhalb desGeltungsbereichbereichs des B-Plans gelegenen Maßnahmen sind im zeichnerischen Teildargestellt:

- Fahrbahnverschwenkung der Hauptstraße (K 5900) im Bereich des Ortseingangs zurVerlangsamung des einfahrenden Verkehrs,

- Anlegen einer zusätzlichen, barrierefreien Bushaltestelle im Bereich zwischen deröstlichen Zufahrtsstraße und Gebäude Hauptstraße 33,

4.3 Städtebauliches Konzept

Die Parzellierung sieht insgesamt 20 Baugrundstücke für den Bau individuellerEinfamilienhäuser vor. Bei einer durchschnittlichen Grundstücksgröße von 600 m2 undGrundstücken zwischen rd. 560 bis 680 m2 sollen übermäßig große Einzelflächenvermieden werden und gleichzeitig ein nachfragegerechtes Angebot geschaffen werden.

Unter Berücksichtigung der allgemeinen Tendenz zu einer zweigeschossigen Bauweisebei Einfamilienhäusern wird eine Zulässigkeit von zwei Vollgeschossen vorgeschlagen.Um übermäßige Höhenentwicklungen der Gebäude zu vermeiden, werden die zulässigenGebäudehöhen angemessen begrenzt. Hierzu wird eine maximal zulässige Wandhöhevon 6,50 m, bzw. eine maximal zulässige Firsthöhe von 8,50 m (jeweils überErdgeschoßfußbodenhöhe) festgesetzt.

Vorgeschlagen wird, die Bauvorschriften in Bezug auf die architektonische Gestaltunghinreichend flexibel zu halten, um die heutzutage nachgefragte Bandbreite individuellerGebäudetypen zu ermöglichen.

4.4 Technische Erschließung

EntwässerungDas Baugebiet wird im reinen Trennsystem erschlossen. AnfallendesNiederschlagswasser der öffentlichen Straßenflächen wird am geplantenRegenwasserkanal angeschlossen, anschließend mittels einerRegenwasserbehandlungsanlage gereinigt und schließlich in einem Retentions- undVersickerungsbecken in den Untergrund versickert. Anfallendes Hof- undDachflächenwasser der Baugrundstücke ist ebenfalls am öffentlichen Regenwasserkanalanzuschließen. Anfallendes häusliches Schmutzwasser ist am öffentlichenSchmutzwasserkanal anzuschließen.

Um bereits dezentral auf den Grundstücken eine Rückhaltung zu gewährleisten und sodie öffentlichen Entwässerungsanlagen zu entlasten, ist im Rahmen der privatenBauvorhaben eine Regenwasserretention (z.B. Retentionszisterne mit Schwimmerdrosseloder eine ähnliche geeignete Anlage) vorzusehen.

Eine dezentrale Versickerung des auf den einzelnen Bauplätzen anfallendenDachflächenwassers ist aufgrund der relativ ebenen Baugebietslage als Alternative zumAnschluss am öffentlichen Regenwasserkanal zulässig.

Hof-, Wege-, Terrassen- und sonstige befestigte Flächen auf den Bauplätzen sind auswasserdurchlässigen Belägen herzustellen.

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Gemeinde Mahlstetten Stand 30.03.2020Bebauungsplan und Örtliche Bauvorschriften‚Kleines Öschle“

BEGRÜNDUNG

Sonstige technische VersorgungDie weitere technische Versorgung des Baugebietes wird durch die Anbindung und denAusbau der bestehenden Leitungsinfrastruktur im Bereich der Hauptstraße sichergestellt.

5 ERLÄUTERUNG ZU DEN PLANUNGSRECHTLICHEN FESTSETZUNGEN

5.1 Art der baulichen Nutzung

Mit dem Bebauungsplan werden die planungsrechtlichen Voraussetzungen für diezukünftige städtebauliche Entwicklung und Nutzung des Gebietes geschaffen. DieFestsetzungen zur Art der baulichen Nutzung (WA — Allgemeines Wohngebiet) ergebensich aus der beabsichtigten Nutzung als Wohngebiet (siehe hierzu Kapitel 1) und denFestlegungen des Flächennutzungsplans und orientieren sich an der Bau- undNutzungsstruktur der im Umfeld angrenzenden Wohngebiete. Insofern fügt sich dasPlangebiet in die Nutzungsstruktur seines Umfeldes ein.

Um das Plangebiet vorrangig der Wohnfunktion vorzubehalten und gleichzeitig Störungender Wohnnutzung möglichst gering zu halten, werden die im Allgemeinen Wohngebietnach § 4 BauNVO grundsätzlich zulassungsfähigen Nutzungen für dasBebauungsplangebiet wie folgt differenziert ( 1 Abs. 5 u. 6 BauNVO):

Ausnahmsweise zulässige Nutzungen:

Nicht störende Handwerksbetriebe, der Versorgung des Gebiets dienende Läden,Schank- und Speisewirtschaften, Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale,gesundheitliche und sportliche Zwecke sind nur ausnahmsweise zulässig.

Ausschlüsse:

Betriebe des Beherbergungsgewerbes, sonstige nicht störende Gewerbebetriebe,Anlagen für Verwaltungen, Gartenbaubetriebe und Tankstellen sind nicht zulässig.

5.2 Maß der baulichen Nutzung

Das Maß der baulichen Nutzung wird bestimmt durch die Festsetzung der Grundflächen-zahl, der höchstzulässigen Zahl der Vollgeschosse sowie der Höhe baulicher Anlagen inVerbindung mit deren Höhenlage.

Mit den Festsetzungen werden einerseits die Voraussetzungen für eine effiziente undflächensparende Nutzung der Bauflächen geschaffen. Gleichzeitig wird in Verbindung mitder Festsetzung der überbaubaren Grundstücksflächen, eine dem Umfeld angemesseneDimensionierung der Baukörper unterstützt.

Grundflächenzahl (GRZ)

Im Allgemeinen Wohngebiet werden Grundflächenzahlen von max. 0,4 festgesetzt. EineÜberschreitung der festgesetzten Grundflächenzahl mit Nebenanlagen und befestigtenFreiflächen ist im Rahmen des § 19 Abs. 4 Nr. 3 BauNVO zulässig.

Zahl der Vollgeschosse, Höhe der baulichen Anlagen

Die Festsetzungen zur Zahl der Vollgeschosse und den Gebäudehöhen dienen zurRealisierung der angestrebten städtebaulichen Nutzung und sichern die geplantenProportionen der Baukörperentwicklung des typischen Einfamilienhauswohngebietes.Eine übermäßige Höhenentwicklung der Gebäude soll ausgeschlossen und eineharmonische Höheneinbindung in den Geländeverlauf und die Umgebung unterstütztwerden. Die Regelungen begünstigen ein städtebaulich angemessenes Einfügen derNeubebauung in das Umfeld und erlauben gleichzeitig einen hinreichendenNutzungsspielraum für die Gebäudeplanung.

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Gemeinde Mahistetten Stand 30.03.2020Bebauungsplan und Örtliche Bauvorschriften„Kleines Öschle‘

BEGRÜNDUNG

Für die Baugrundstücke soll eine zeitgemaße Bauweise mit zwei Vollgeschossenermöglicht werden. Hierzu wird im Bebauungsplan eine maximale Geschoßzahl von zweiVollgeschossen und eine Wandhöhe von maximal 6,50 m festgesetzt. Durch dieBegrenzung der Firsthöhe auf maximal 8,50 m wird ein geneigter Dachaufbau ermöglicht,gleichzeitig soll aber der Bau eines weiteren, dritten Geschosses (als bewohntes „NichtVollgeschoß“) ausgeschlossen werden. Die festgesetzten Werte ermöglichen jedocheinen niedrigen Dachraum als „Kriechboden“ zu Lager- und Aufbewahrungszwecken, wasgerade vor dem Hintergrund einer kostensparenden Bauweise und eines Verzichts auf einKellergeschoß als sinnvoll erachtet wird.

5.3 Bauweise, überbaubare Grundstücksflächen, Stellung baulicher Anlagen

Entsprechend dem Charakter der Umgebungsbebauung und nach Vorgabe der geplantenNutzung als Einfamilienhaus-Wohngebiet, wird für das Plangebiet die offene Bauweisefestgesetzt.

Mit den im zeichnerischen Teil festgesetzten Baufenstern sowie den Festsetzungen zurBauweise und zur Stellung der baulichen Anlagen soll eine harmonische städtebaulicheund topographische Einbindung der Baukörper unterstützt werden. Durch den Verzicht aufFestsetzungen zur Stellung der baulichen Anlagen (Firstrichtungen) wird ein großerindividueller Gestaltungsrahmen eingeräumt und ökologischen Gesichtspunkten bei derGebäudeausrichtung (Solarorientierung) Rechnung getragen.

Die Baugrenzen werden zu den öffentlichen Straßen um 4,00 m zurückgesetzt umeinerseits die Übersicht des Straßenraums zu unterstützen und gleichzeitig eine Nutzungder Vorzonen, bspw. mit PKW Stellplätzen oder als gestaltete Vorgärten zu fördern.

5.4 Höchstzulässige Zahl von Wohnungen

Städtebauliches Ziel ist die Planung eines typischen Einfamilienhaus-Wohngebietes. DieZahl der Wohneinheiten pro Gebäude wird vor diesem Hintergrund auf maximal zweiEinheiten pro Gebäude begrenzt.

5.5 Flächen für Stellplätze, Garagen, Carports und Nebenanlagen

Stellplätze, Garagen, Carports und Nebenanlagen sind im Interesse einer flexiblen undeffizienten Grundstücksnutzung auch außerhalb der Baufenster zulässig.

Zwischen Carport- oder Garagenvorderfront und der öffentlichen Verkehrsfläche muss beisenkrechter Zufahrt von der Straße mindestens ein Abstand von 5,50 m eingehaltenwerden. Diese Garagenzufahrten werden nicht als notwendige Stellplätze angerechnet.Durch den Sicherheitsabstand wird ein übersichtliches Ausfahren aus der Garage / demCarport unterstützt. Gleichzeitig stehen die Garagenzufahrten zusätzlich zu dennotwendigen Stellplätzen für Besucher zur Verfügung, wodurch wirksam zu einerReduzierung des Parkens im öffentlichen Raum beigetragen wird.

Garagen oder Carports, die parallel zur Straße errichtet werden, müssen mindestens 0,50m Abstand von der der öffentlichen Verkehrsfläche einhalten um einen ausreichendenSicht- und Schutzbereich zum öffentlichen Raum frei zu halten.

5.6 Verkehrsflächen

Siehe hierzu Kapitel 4.1; 4.2

5.7 Flächen, die von der Bebauung frei zu halten sind

Sichtfelder an Straßeneinmündunqen: An Straßeneinmündungen auf bevorrechtigteStraßen sind aus Verkehrssicherheitsgründen die Mindestsichtfelder zwischen 0,80 m und2,50 m Höhe von ständigen Sichthindernissen, parkenden Fahrzeugen undsichtbehinderndem Bewuchs freizuhalten.

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BEGRÜNDUNG

Die Sichtfelder nach RAST 06 der genannten Einmündungsbereiche sind imBebauungsplan zeichnerisch eingetragen. Sie liegen vollständig im Bereich deröffentlichen Flächen. Für die privaten Eckgrundstücke ergeben sich keineEinschränkungen durch festzusetzende Freihalteflächen.

5.8 Flächen oder Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Naturund Landschaft

Baum pflanzungen auf PrivatgrundstückeriZur landschaftsgerechten Einbindung des Baugebietes und um den Verlust anVegetationsflächen auszugleichen, sind die Freiflächen der einzelnen Grundstücke mitheimischen, standortgerechten Bäumen und Sträuchern zu begrünen und dauerhaft zupflegen.

Je Privatgrundstück ist pro angefangene 500 qm Grundstücksfläche mindestens eingebietsheimischer, standortgerechter, mittel- bis großkroniger Laubbaum zu pflanzen unddauerhaft zu erhalten. Die Standorte sind auf dem Grundstück unter Beachtungnach barrechtlicher Bestimmungen frei wählbar.

Baumarten sind der Pflanzliste (Textfestsetzungen Kapitel C) zu entnehmen.

Die Pflanzungen sind in den Bauvorlagen zeichnerisch nachzuweisen und spätestens inder ersten Pflanzperiode nach dem erfolgten Eingriff durchzuführen.

Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen (Artenschutz)Siehe hierzu Kapitel 8.1

Grundstücks-EntwässerungSiehe hierzu Kapitel 4.3

Wasserdurchlässige OberflächenbelägeBefestigte Freiflächen sind in wasserdurchlässiger Bauweise herzustellen, um denVersiegelungsgrad der Grundstücke so gering wie möglich zu halten, zur Reduzierungdes Regenwasserabflusses, zur Schonung des Wasserhaushaltes und Reduzierung derAuswirkungen auf die Bodenfunktionen.

AußenbeleuchtungMit Rücksicht auf die Belange des Artenschutzes sind für die Außenbeleuchtunginsektenschonende (z.B. LED-) Leuchtmittel und Lampenträger zu verwenden.Grundsätzlich sind Abstrahlungen in die freie Landschaft und in den Himmel durchentsprechendes Ausrichten der Leuchten, ggf. durch Anbringung von Blendrahmen,Verwendung von bodennahen Leuchten zur Wegausleuchtung zu vermeiden.

Metalleindeckungen von DächernFür Bedachungen dürfen, aus Gründen des Boden- und Wasserschutzes nur solcheMaterialien verwendet werden, die dauerhaft sicherstellen, dass keine Ausschwemmungvon Schwermetallen in das Regenwasserableitungssystem erfolgt.

5.9 Flächen für die Abwasserbeseitigung, einschließlich der Rückhaltung undVersickerung von Niederschlagswasser

Nach Vorgabe der Erschließungsplanung des Baugebietes wird im Nordosten desPlangebietes eine Fläche für eine zentrale Regenrückhaltung / Retention undVersickerung von Niederschlagswasser festgesetzt.

Siehe hierzu Kapitel 4.3

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BEGRÜNDUNG

5.10 Flächen für Hochwasserschutzanlagen

Hochwasserschutzwall

Zum Schutz der Baugrundstücke vor zufließendem Oberflächenwasser bei Starkregenoder Schneeschmelze sind auf den Privatgrundstücken am westlichen Gebietsrandhangseitig (gemaß Planeintrag) Flächen zur Anlage eines Schutzwalls (H > 0,50 m)festgesetzt.

Die Flächen sind als begrünte Gartenflächen nach Vorgabe des Pflanzgebotes anzulegenund dauerhaft durch die Eigentümer zu unterhalten. Bauliche Anlagen sind unzulässig.

5.11 Flächen für Vorkehrungen zum Schutz gegen schädliche Umwelteinwirkungen imSinne des Bundesimmissionsschutzgesetzes

Siehe hierzu Kapitel 7

6 ERLÄUTERUNG ZU DEN ÖRTLICHEN BAUVORSCHRIFTEN

6.1 Dachgestaltung

Von einer Festsetzung bzw. Einschränkung der zulässigen Dachformen wird zu Gunsteneines hinreichender Gestaltungsspielraum und der individuellen architektonischenFlexibilität abgesehen.

Über Vorgaben zur Dacheindeckung soll verhindert werden, dass ortsfremde und untypische Materialien und Farbgebungen für die das Orts- und Landschaftsbild prägendenDächer verwendet werden und einzelne Gebäude so zu Fremdkörpern im Gefüge desgewachsenen Orts- und Landschaftsbildes werden. Die zulässigen Materialien und Farbgebungen orientieren sich folglich an den ortstypischen Gestaltungsmerkmalen. Durch dieBegrenzung des Farbspektrums auf grau bzw. anthrazit bis schwarz oder rot bis rotbraunkann über die Dächer ein harmonisches Einfügen der Neubauten unterstützt werden.

Zur Förderung der Durchgrünung und der ökologischen Qualitäten des Baugebietes sinddie Dachflächen soweit technisch und mit angemessenem Aufwand vertretbar (bis 10°Dachneigung) verbindlich extensiv zu begrünen.

6.2 Nebenanlagen

Durch Bestimmungen zu den Standorten und Anforderungen an die Gestaltung derNebenanlagen soll eine geordnete und verträgliche Einbindung in das Wohngebiet auchhinsichtlich der Funktion des öffentlichen Raumes unterstützt werden.

6.3 Gestaltung der unbebauten Grundstücksflächen

Die nichtüberbauten Grundstücksflächen sind als Freianlagen ortstypisch undlandschaftsgerecht zu gestalten, zu begrünen und zu unterhalten.

6.4 Einfriedungen, Stützmauern, Aufschüttungen

Um übermäßige Erhöhungen der Gartenflächen, verbunden mit überdimensionierten,abweisend wirkenden Stützbauwerken auszuschließen und negative Auswirkungen aufdie Funktionen des öffentlichen Verkehrsraums zu minimieren, werden entsprechendeRegelungen in Bezug auf die Zulässigkeit von Aufschüttungen sowie deren Böschungenund Stützmauern getroffen.

Durch die Begrenzung der Höhe von Einfriedungen soll eine Offenheit und Transparenz inBezug auf die Gestaltung der Grundstücke insbesondere zum öffentlichen Raum hingefördert werden. Um abweisende Grenzbefestigungen möglichst auszuschließen und

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Gemeinde Mahistetten Stand 30.03.2020Bebauungsplan und Örtliche Bauvorschriften‚Kleines Öschle“

BEGRÜNDUNG

eine landschaftsgerechte und ökologische Bauweise zu fördern, sind Metallzaune mitHecken und Büschen zu bepflanzen.

6.5 Stellplatznachweis

Ein erhöhter Stellplatznachweis wird festgesetzt, um dem zu erwartenden PkwAufkommen durch ausreichend private Stellplätze auf den Grundstücken gerecht zuwerden und so den Parkierungsdruck im öffentlichen Raum einzudämmen.

Die Erfahrung zeigt, dass in Wohngebieten von Dörfern oder Stadtteilen, die nicht von derInnenstadt fußläufig erreichbar sind und zudem nur über eine geringe ÖPNV-Dichteverfügen, ein hoher Versorgungsgrad mit privaten Kraftfahrzeugen besteht.

7 IMMISSIONSSCHUTZRECHTLICHE RAHMENBEDINGUNGEN

Aufgrund der Schallemissionen des nördlich angrenzenden metallverarbeitendenGewerbebetriebes, wurde im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens einescha lltechn ische Untersuchung durchgeführt: Schal/technische Stellungnahme zumGewerbelärm, SoundPLAN GmbH vom 19.02.2020 (Anlage)

Die Berechnungsergebnisse zeigten, dass es durch die betrieblichen Emissionen imBereich der unmittelbar an den Gewerbebetrieb angrenzenden, geplanten vierBaugrundstücke zu Überschreitungen der lmmissionsrichtwerte der TA Lärm im Tages-sowie Nachtzeitraum kommt.

Anlässlich der Konfliktsituation wurden verschiedene Planungsvarianten untersucht. EinAbrücken der Wohnbebauung stellt aus siedlungsstrukturellen und erschließungstechnischen Gründen keine geeignete Alternative dar. Eine Nutzung eines Teils derbetroffenen Fläche als Retentionsfläche scheidet aufgrund der topografischenGegebenheiten aus. Anderweitige sinnvolle Nutzungsoptionen der betroffenen Flächen imZusammenhang mit dem Wohngebiet bestehen nicht.

Daher wurde ein Schallschutzkonzept entwickelt, um die Lärmimmissionen im Bereich derbetroffenen Bauflächen durch geeignete aktive und/oder passive Schutzmaßnahmen aufein unvermeidbares bzw. zumutbares Minimum zu reduzieren und eine Wohnnutzung zuermöglichen.

Das Schallschutzkonzept sieht eine 2,5 m hohe Schallschutzwand entlang derGrundstücksgrenze vor, wodurch die lmmissionsrichtwerte in den Erdgeschossenvollständig eingehalten werden können und somit eine uneingeschränkte Nutzung durchschutzbedürftige Räume im Bereich der Erdgeschoßzone gewährleistet wird.

Die Berechnung geht von einem Grenzabstand der Lärmschutzwand von 2,50 m aus. Eingrenznahes Heranrücken der Wand (bspw. i.V.m. einer Baulast), führt in der Bewertungzu einer weiteren Verbesserung. Der Bebauungsplan weist daher für die Fläche derLärmschutzwand eine 2,50 m breite Zone entlang der Grundstücksgrenze aus.

Da ein Vollschutz der Obergeschosse durch die Lärmschutzwand nicht erreicht werdenkann, bestehen für die Obergeschosse insofern Einschränkungen, dass schutzbedürftigeRäume entweder durch eine entsprechende Grundrissgestaltung zur lärmabgewandtenSüdseite orientiert werden müssen, oder andernfalls durch baulicheSchallschutzmaßnahmen hinreichend zu schützen sind.

Die Vorgaben zum aktiven (Lärmschutzwand) und passiven Lärmschutz (Orientierungschutzbedürftiger Räume, baulicher Schallschutz etc.) wurden nach Vorgabe derschalltechnischen Stellungnahme im Bebauungsplan festgesetzt.

Auf die Schal/technische Stellungnahme zum Gewerbelärm, SoundPLAN GmbH vom19.02.2020 (Anlage) wird ergänzend veniviesen.

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BEGRÜNDUNG

Durch das Bebauungsplanverfahren und das aufgezeigte Schallschutzkonzept erfolgt einlnteressensausgleich in dem Sinne, dass sowohl die Belange des angrenzendenmetailverarbeitenden Betriebes, als auch die kommunalen Entwicklungsziele zurBereitstellung von Wohnbaugrundstücken in angemessener Weise berücksichtigt werden.

Im Rahmen der schalltechnischen Untersuchung wurden die emissionsrelevantenBetriebsvorgänge in Abstimmung mit der Betriebsleitung im Detail aufgenommen und denBerechnungen zu Grunde gelegt um sicherzustellen, dass sich durch das Heranrückendes geplanten Wohngebietes einerseits keine Einschränkungen für die bestehendeBetriebsführung des metallverarbeitenden Betriebes ergibt und gleichermaßen eineWohnnutzung der angrenzenden Bauflächen ermöglicht werden kann.

Eine über den Bestand hinausgehende, zukünftige betriebliche Erweiterung ist weder ausSicht des Gewerbebetriebes beabsichtigt, noch aus kommunaler Sicht an diesemStandort, der bereits im Flächennutzungsplan eine Wohnbauentwicklung vorsieht undbereits im Bestand von Wohngebäuden umgeben ist, gewünscht. Für eine geordnetegewerbliche Entwicklung weist die Gemeinde im Bereich „Grube“ geeigneteGewerbegrundstücke aus.

8 UMWELTBELANGE

Im beschleunigten Verfahren nach § 13b BauGB wird von einem förmlichenUmweltbericht nach § 2a BauGB abgesehen. Dennoch sind die von der Planungbetroffenen Umweltbelange, einschließlich der artenschutzrechtlichen Relevanz desVorhabens entsprechend den planungsrechtlichen und naturschutzrechtlichenAnforderungen zu berücksichtigen und in den Abwägungsprozess einzustellen.

Auf die beiliegenden Fachbeiträge wird diesbezüglich verwiesen:

Untersuchung zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP), Plan ungsbüro Beutler,München, August 2018/Mai 2019 (einschl. Formblatt zur NATURA 2000 — Vorprüfung8W).

Maßnahmen zur Förderung der Feldlerche, Dipl. -Biol. Mathias Kramer, Tübingen, März2020.

8.1 Artenschutzrechtliche Prüfung

Durch das Vorhaben ist das lokale Brutvorkommen der bundes- und landesweitgefährdeten und nach der EU-Vogelschutzrichtlinie geschützten Feldlerche (Alaudaarvensis) betroffen. Durch die Ausweisung des Wohngebiets (Flächeninanspruchnahmeund Kulissenwirkung) gehen voraussichtlich ein- zwei Brutreviere verloren, da bei dieserVogelart ein Meideverhalten zu vertikalen Strukturen, vor allem zu geschlossenenSiedlungen, zu erwarten ist. Unter Berücksichtigung der vorgeschlagenen Vermeidungsund Ausgleichsmaßnahmen kann jedoch die Erfüllung der Verbotstatbestände des § 44BNatSchG Abs. 1 i.V.m. Abs. 5 vermieden werden. Des Weiteren wurde unterEinbeziehung der vorgesehenen und festgesetzten Vermeidungs-, Ausgleichs- undKompensationsmaßnahmen dargelegt, dass die Populationen der betroffenen Art in ihremnatürlichen Verbreitungsgebiet in einem günstigen Erhaltungszustand verweilt bzw. derenaktuelle Erhaltungszustände sich nicht verschlechtern. Unter diesen Voraussetzungenbestehen keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung von Gebieten miteuroparechtlicher Bedeutung.

Weitere saP-relevante Vogelarten sind nicht betroffen. Bluthänfling, Feldsperling,Goldammer, Haussperling, Klappergrasmücke, Mehlschwalbe, Rauchschwalbe, Star undTurmfalke wurden zwar in der Umgebung (<300 m) des geplanten Eingriffsbereichsnachgewiesen, doch ihre Fortpflanzungsstätten, Lebensstätten und Nahrungshabitateliegen außerhalb des Wirkbereichs des Vorhabens bzw. werden sie nicht negativ durch

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Gemeinde Mahlstetten Stand 30.032020Bebauungsplan und Örtliche Bauvorschriften„Kleines Öschle“

BEGRÜNDUNG

das Vorhaben beeinflusst. Es ist zu beachten, dass der Erhaltungszustand dieser Artennur im Rahmen des dargelegten Planvorhabens nicht gefährdet ist. Bei großräumigerenErschließungen Richtung Süden und Westen, also in Richtung der FFH- und SPAGebiete, müsste von erheblichen Beeinträchtigungen ausgegangen werden.

Hinsichtlich FFH-Anhang-lV-Arten ist das Vorhaben irrelevant.

Zur Vermeidung von Störungen und Schädigungen von Brutvögeln werden folgendeFestsetzungen nach Vorgabe des Artenschutzgutachtens in den Bebauungsplanaufgenommen.

Vermeidungsmaßnahmen:Beschränkung Baumaßnahmen: Keine störenden Bauarbeiten und keine Baufeldräumungim Umgriff von Wiesenbrüterbiotopen vom 1. März bis 31. Juli (vorrangig Schutz derFeldlerche). Bauzwischenlager müssen innerhalb der Eingriffsfläche errichtet werden,bzw. ist eine über die Eingriffsfläche hinausgehende Flächeninanspruchnahme RichtungSüden und Westen auszuschließen, um den Verlust (potentieller) Brutplätze saPrelevanter Vogelarten zu vermeiden (Verdrängungseffekt bzw. Meideverhalten).

Beschränkung Gehölzrodungen: Gehölze auf der Eingriffsfläche dürfen nicht innerhalb derVogelbrutzeit gerodet werden. Das heißt, die Fristen gemäß § 39 Abs. 5 Pkt. 2 BNatSchGfür notwendige Fällungs-, Rodungs- und Räumungsarbeiten (Verbot vom 1. März bis 30.September) müssen eingehalten werden.

8.2 Vorgezogene Ausgleichsmaßnahme (CEF) - Feldlerche

Im Zusammenhang mit dem geplanten Baugebiet kommt es zu Beeinträchtigungen derFeldlerche, für die ein Verlust von zwei Revieren bilanziert wurde. Es ist im Zuge derRealisierung des Baugebietes daher erforderlich, im räumlichen Zusammenhang zumEingriffsort geeignete Maßnahmen zur Förderung der Art umzusetzen (CEFMaßnahmen). Dazu wurden auf verschiedenen Teilflächen der Gemarkung im Jahr 2019Bestandserfassungen der Art durchgeführt, auf deren Grundlage geeigneteMaßnahmenflächen ermittelt wurden.

Als Ergebnis hat sich gezeigt, dass sich im Gewann Hart im Süden der Gemarkung vonMahlstetten Ackerflächen befinden, die im Eigentum der Gemeinde sind und auf denen inAbstimmung und vertraglicher Vereinbarung mit dem Pächter Maßnahmen zurBestandsförderung der Art durchgeführt werden können. Als Ausgleich für dieRevierverluste ist die Anlage von jeweils vier Feldlerchenfenster/Revier (min. 20 m2 proFenster) geplant.

Die alternativ vorgeschlagene Anlage von Buntbrachen wurde nach Abstimmung mit dembewirtschaftenden Landwirt aufgrund des größeren Flächenbedarfs verworfen. Auch vonSeiten des Landwirtschaftsamtes wird die Alternative „Buntbrachestreifen“ wegen derbereits geringen Ackerflächenausstattung in der Gemeinde nicht unterstützt.

Auf der Grundlage der vorliegenden Ergebnisse ist es nun vorgesehen, in den zweiabgegrenzten größeren Ackerflächen mindestens acht Feldlerchenfenster anzulegen.

Auf die ausführliche Beschreibung wird ergänzend verwiesen: Maßnahmen zur Förderungder Feldlerche, Dipl. -Bio!. Mathias Kramer, Tübingen, März 2020 (Anlage).

Im Zusammenhang mit dem Bebauungsplanverfahren wird diese Maßnahme über einenöffentlich-rechtlichen Vertrag zwischen der Gemeinde Mahlstetten und dem LandratsamtTuttlingen gesichert.

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Gemeinde MahlstettenBebauungsplan und Örtliche Bauvorschriften‚Kleines Öschle“

BEGRÜNDUNG

8.3 FFH Mähwiesen

Stand 30.03.2020

Durch das Baugebiet sind geschützte FFH Mähwiesen in einem Umfang von rd. 3.100 m2betroffen, die durch die Erschließung und Bebauung verloren gehen.

Abb.: Lageplan zur Ausgleichsmaßnahme (CEF)-Feldlerche (Kramer).

Legende

j Landschattsschutzgebiet

-J

Biotop nach NatSchG und LWakIG

dbntoØarUru,g

Abb.: Schutzgebiete im Umfeld des Planungsraums (Kartengrundlage: LUBW).

‘1 Llegenachaft und Gewasser

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Gemeinde MahlstettenBebauungsplan und Örtliche Bauvorschriften„Kleines Öschle“

BEGRÜNDUNG

Stand 30.03.2020

Als Ersatzmaßnahme ist die Extensivierung einer 3.540 m2 großen Teilfläche des FIst. Nr.3939 im Süden der Gemarkung von Mahistetten vorgesehen.

Auf den Lageplan und die Beschreibung: FFH Mähwiesenatisgleich zum Bebauungsplan„Kleines Öschle“, Ludger Große Scharmann, DipL-Ing. Landespflege, vom 26.03.2020(Anlage) wird ergänzend verwiesen.

Im Zusammenhang mit dem Bebauungsplanverfahren wird diese Maßnahme über einenöffentlich-rechtlichen Vertrag zwischen der Gemeinde Mahlstetten und dem LandratsamtTuttlingen gesichert.

8.4 Sonstige Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen

Zur Vermeidung und Minimierung von Beeinträchtigungen für Natur und Landschaftwerden im Bebauungsplan differenzierte Maßnahmen berücksichtigt bzw. begleitend zumBebauungsplan umgesetzt:

- Flächensparende, effiziente Erschließung und Bebauung des Plangebietes durchgeeignete Festsetzungen und durch optimierte Führung und Gestaltung derVerkehrsflächen;

- Festsetzungen zur Neupflanzung gebietsheimischer und standortgerechter Laubbäumeauf den Baugrundstücken;

- Verwendung von Retentionszisternen zur Rückhaltung und verzögerten Ableitung vonNiederschlagswasser aus den privaten Grundstücksflächen;

- Verwendung wasserdurchlässiger Oberflächenbeläge in Bereichen ohne Umgang mitwassergefährdenden Stoffen und möglichst Entwässerung der privaten Belagsflächenin angrenzende Grünflächen, sofern eine Gefährdung angrenzender Grundstückeausgeschlossen werden kann;

- Zum Schutz von Vögeln und Fledermäusen sind notwendige Gehölzrodungenausschließlich außerhalb der Vogelbrutzeit und der Aktivitätsphase von Fledermäusen,also nicht im Zeitraum vom 01. März bis 31. Oktober, zulässig;

Abb.: Lageplan zur Ersatzmaßnahme ‚Kompensation FFH-Mähwiese (Große Scharmann)

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Stand 30.03.2020

- Verwendung insektenschonender Leuchtmittel und Lampentrager fürAußenbeleuchtungen und Vermeidung von Lichtabstrahlungen in die freie Landschaft;

- Verbot greilfarbiger oder reflektierender Oberflächen für die Dacheindeckung;

- Begrünung von Flachdächern oder von flach geneigten Dächern von Garagen undCarports;

- Kompensation der betroffenen FFH-Mähwiesen auf geeigneten gemeindeeigenenFlächen.

9 FLÄCHENBILANZ

Geltungsbereich des B-Plans gesamt 16.998 m2 100 %

Allgemeines Wohngebiet (Netto-Bauland) 12.018 m2 70,70 %

Öffentl. Straßenverkehrsflächen 4.180 m2 24,59 %

Retentionsfläche 800 m2 4,71 %

10 BEBAUUNGSPLAN VERFAHREN

10.1 Beteiligung der Öffentlichkeit 1 der Behörden und sonstigen Träger öffentlicherBelange

- wird im Verfahrensverlauf ergänzt -

10.2 Verfahrensverlauf

• GR — Aufstellungsbeschluss

• GR - Entwurfsfeststellung und Offenlagebeschluss

• Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses ( 2 Abs. 1 BauGB),

• Bekanntmachung der lnformationsmöglichkeit derÖffentlichkeit ( 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB)

• lnformationsmöglichkeit der Öffentlichkeit ( 13a Abs. 3Nr. 2 BauGB) zu Zielen/Zwecken/Auswirkungen der Planung

• Bekanntmachung der öffenthchen Auslegung undBehördenbeteiligung nach § 3 Abs. 2 / § 4 Abs. 2 BauGB.

• Offenlage und Behördenbeteiligung

• GR — Schlussabwägung und Satzungsbeschluss

• Rechtskraft durch öffentliche Bekanntmachung

Aufgestellt:

Tuttlingen, 30.03.2020

kommunalPLAN GmbH

25.10. 20 17

20.11.2019

05.12. 20 19

05.12 .20 19

vom 05.12.2019bis 13.12.2019

05.12.2019

vom 16.12.2019bis 25.01 .2020

Gemeinde MahlstettenBebauungsplan und Ortliche Bauvorschriften‚Kleines Öschle

BEGRÜNDUNG

kommunalPLAN GmbH Tuttlingen - Projekt 1620 Seite 18 von 18

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SoundPLAN GmbHIngenieurbüro für

SoftwareentwicklungLärmsch utz

Umweltplanung

Bebauungsplan

„Kleines Öschle“

in MahistettenSchalltechnische Stellungnahmezum Gewerbelärm

Bericht Nr.: 18 GS 033 — b

Datum: 19.02.2020

SoundPLAN

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M 1.1.000

Gemeinde Mehisletten

Bet-auun0spi,weaver,um Ges dichte

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Stellungnahme

zum GewerbelärmBebauungsplan „Kleines Öschle“

in Mahistetten

Bericht Nr.: 18 GS 033 — b

Berichtsdatum: 19.02.2020

Auftraggeber:

Gemeinde MahistettenMarienplatz 1

78601 Mahlstetten

Bearbeiter:B.Sc. Svenja Veric

Qualitätssicherung: Dipl-Ing. Marco Schlich

SoundPLAN GmbHEtzwiesenberg 15 1 71522 Backnang

TeI:+49 (0) 7191 / 9144 -0 1 Fax:+49 (0) 7191 /9144-24

GF: Dipl.-Math. (EH) Michael Gille 1 Dipl-Ing (FH) Jochen Schaal

HRB Stuttgart 749021 [email protected] 1 www.soundplan.de

Qualit9tsmanagement zertifiziert nach DIN EN ISO 9001:2015

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Schalltechnische Stellungnahme ‚Kleines Öschle“ in Mahlstetten 1902.2020Bericht-Nr. 18 GS 033-b Seite 3 / 24

INHALTSVERZEICHNIS

1 AUFGABENSTELLUNG UND ZUSAMMENFASSUNG 4

2 UNTERLAGEN 5

3 GEWERBELÄRMUNTERSUCHUNG NACH DIN 18005 ITA LÄRM 5

3.1 Beurteilungsgrundlage 5

3.2 Schallschutzmaßnahmen allgemein 7

4 EMISSIONSBERECHNUNG GEWERBELÄRM 8

4.1 Messauswertung 12

4.2 Eingesetzte Messgeräte 15

4.3 Rückberechnete Schallleistungspegel 15

4.4 Emissionskenngrößen aus der Literatur 16

4.5 Berechnungsszenario 16

5 BERECHNUNGSERGEBNISSE GEWERBELÄRM 19

5.1 Lärmschutzkonzept 20

6 VORSCHLAG FÜR DIE TEXTLICHE FESTSETZUNG IM BEBAUUNGSPLAN 21

7 ERGÄNZENDE AUSSAGEN 22

7.1 Geräuschvorbelastung 22

7.2 Ergänzende Aussage zu tieffrequenten Geräuschanteilen 22

7.3 Qualität der Prognose 22

8 LITERATUR- UND QUELLENVERZEICHNIS 23

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Schalltechnische Stellungnahme ‚Kleines Oschle“ in Mahlstetten 1902.2020Bericht-Nr. 18 GS 033-b Seite 4 / 24

1 Aufgabenstellung und Zusammenfassung

Die Gemeinde Mahistetten beabsichtigt die Ausweisung eines neuen Wohngebiets südlichder Hauptstraße. Um Planungsrecht zu schaffen, soll der allgemeine Bebauungsplan „Kleines Öschle“ aufgestellt werden. Angrenzend an das Plangebiet befindet sich die FirmaSchutzbach Drehtechnik. Wir sind beauftragt, die zu erwartende Gewerbelärmeinwirkungauf das geplante Wohngebiet zu ermitteln. Die berechneten Werte werden anschließendmit den Anforderungen der TA Lärm verglichen. Bei Überschreitung erfolgen Vorschlagefür aktive Schallschutzmaßnahmen und für Festsetzungen im textlichen Teil des Bebauungsplans.

Die Gewerbelärmuntersuchung lässt sich wie folgt zusammenfassen:Die Berechnungsergebnisse zeigen Überschreitungen der lmmissionsrichtwerte der TALärm im Tages- sowie im Nachtzeitraum. Im Tageszeitraum betragen die Überschreitungenbis zu 9 dB(A), im Nachtzeitraum bis zu 7 dB(A). Betroffen sind die Baufelder Öschleweg2, 4, 6 und 8. Daher wurde ein Schallschutzkonzept entwickelt.

Das Schallschutzkonzept sieht eine 2,5 m hohe Lärmschutzwand entlang der Grundstücks-grenze vor, mit deren Hilfe die lmmissionsrichtwerte in den Erdgeschossen eingehaltenwerden können. In den betroffenen Baufeldern sind schutzbedürftige Räume in den Ober-geschossen nur zulässig, wenn sie keine öffenbaren Fenster haben oder eine Einhaltungder Anforderungen der TA Lärm anhand der konkreten Geräuschsituation fachgutachterlichnachgewiesen wird. Zusätzlich sind hier die Mindestanforderungen an den baulichenSchallschutz nach DIN 4109:2018-01 [16] einzuhalten und im baurechtlichen Verfahrennachzuweisen.

Vorschläge, wie eine Festsetzung im Bebauungsplan aussehen könnte, sind in diesem Untersuchungsbericht in Kapitel 6 enthalten.

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Schalltechnische Stellungnahme ‚Kleines Öschle“ in Mahlstetten 19.02.2020Bericht-Nr. 18 GS 033-b Seite 5 / 24

2 Unterlagen

Der vorliegenden Berechnung liegen folgende Unterlagen zugrunde:

- Städtebauliches Konzept Variante 1-4 vom 7.11.2019, Korn munaIPLAN Tuttlingen- Geländehöhen und Luftbilder aus Google Earth, ©2009 GeoBasis-DE/BKG ©2018- Bestandsgebäude aus © OpenStreetMap-Mitwirkende, https://www.openstreet

map. org/copyright- Fotos und Schallpegelrnessergebnisse unserer Ortsbesichtigung am 19.04.2018- Angaben zum Betriebsablauf durch die Firma Schutzbach OHG, persönlich sowie

schriftlich ergänzt per E-Mail vorn 22.06.2018- B-Plan Entwurf vom 19.12.2019, zur Verfügung gestellt durch unseren Auftragge

ber.

3 Gewerbelärmuntersuchung nach DIN 18005 / TA Lärm

3.1 Beurteilungsgrundlage

Zur Beurteilung von Geräuscheinwirkungen auf das Bebauungsplangebiet gilt die DIN18005 [1]. Diese verweist für Geräuschimmissionen durch Gewerbe auf die TA Lärm [4].

Für allgemeine Wohngebiete gelten folgende lmmissionsrichtwerte:

lmmissionsrichtwerte TA Lärm

(Beurteilungspegel)

Tag (6-22 Uhr) Nacht (22-6 Uhr)

55dB(A) 4OdB(A)

Tabelle 1: Immissionsrichtwerte der TA Lärm für allgemeine Wohngebiete (WA)

Die in obiger Tabelle genannten lmrnissionsrichtwerte gelten in 0,5 rn vor dem geöffnetenFenster des am stärksten betroffenen schutzbedürftigen Raumes bzw. bei unbebauten Flächen am Rande der bebaubaren Fläche.

1. MaximalpegelkriteriumEinzelne kurzzeitige Geräuschspitzen (Maximalpegel) dürfen die Immissionsrichtwerteum nicht mehr als 30 dB(A) am Tag und 20 dB(A) in der Nacht überschreiten.

2. Tieffrequente GeräuscheFür Geräusche, die vorherrschende Geräuschanteile im Frequenzbereich unter 90 Hzbesitzen, ist die Frage, ob von ihnen schädliche Umwelteinwirkungen ausgehen, im Einzelfall nach den örtlichen Verhältnissen zu beurteilen. Sofern dies vorliegt, sind geeignete Minderungsmaßnahmen zu prüfen.

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Schalltechnische Stellungnahme Kleines Öschle“ in Mahlstetten 19022020Bericht-Nr. 18 GS 033-b Seite 6 / 24

Bildung des Beurteilungsegels:Der Beurteilungspegel setzt sich aus dem gemittelten Immissionspegel im jeweiligen Beurteilungszeitraum zuzüglich Zuschlagen für erhöhte Störwirkungen zusammen.

Zuschlag für Zeiten mit erhöhtem Ruhebedürfnis:Für allgemeine Wohngebiete, reine Wohngebiete und Kurgebiete, Krankenhauser und Pflegeanstalten ist bei der Ermittlung des Beurteilungspegels ein Zuschlag von 6 dB für alleGerausche zu berücksichtigen, die innerhalb der „Tageszeiten mit erhöhter Empfindlichkeitgegenüber Geräuschen‘ entstehen. Diese Zeiten sind:

Werktags: 06:00 — 07:00 Uhr20:00 — 22:00 Uhr

Sonn- und feiertags: 06:00 — 09:00 Uhr13:00 — 15:00 Uhr20:00 — 22:00 Uhr

Zuschlag für lmpulshaltigkeit:Enthält das Geräusch Impulse und/oder ist auffälligen Pegeländerungen unterworfen, istein Zuschlag in der Höhe der Differenz zwischen dem Mittelungspegel LAeq und demWirkpegel nach dem Taktmaximalpegelverfahren LAFTeq zuzurechnen.

Zuschlag für Ton- und lnformationshaltigkeit:Geräusche mit auffälligen ton- oder informationshaltigen Geräuschen sind mit einem Zuschlag zu beaufschlagen. Je nach Auffälligkeit gilt ein Zuschlag KInf von 3 dB(A) oder6 dB(A). Der Zuschlag K0 beträgt ebenfalls je nach Auffälligkeit 3 dB(A) oder 6 dB(A). DieSumme der Zuschläge KInf + K0 ist auf maximal 6 dB(A) zu begrenzen.

Einige Sonderregelungen der TA Lärm:Seltene Ereignisse:Bei voraussehbaren Ereignissen, die nur in seltenen Fällen oder über eine begrenzte Zeitdauer stattfinden werden, betragen die Immissionsrichtwerte 70 dB(A) am Tag und 55dB(A) in der Nacht für Gebiete b) bis f) aus obiger Tabelle. Einzelne kurzzeitige Geräusch-spitzen dürfen diese Werte um nicht mehr als 25 dB(A) am Tag und 15 dB(A) in der Nachtüberschreiten. Derartige Ereignisse dürfen

- an nicht mehr als zehn Kalendertagen im Jahr und

- an nicht mehr als zwei aufeinander folgenden Wochenenden

stattfinden.

Geräuschvorbelastung:

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Die lmmissionsrichtwerte der TA Lärm sind aus der Summe aller gewerblich erzeugten Geräusche einzuhalten, d.h. aus den zu erwartenden Geräuschen der zu beurteilenden Anlagesowie aus bestehenden weiteren gewerblichen Anlagen im Umfeld.

3.2 Schallschutzmaßnahmen allgemein

Wenn Überschreitungen der schalltechnischen Orientierungswerte der DIN 18005 [1] bzw.der TA Lärm vorliegen, sollen geeignete Schallschutzmaßnahmen ergriffen werden. Gegebenenfalls sind entsprechende Festsetzungen im Bebauungsplan notwendig, um die Umsetzung der Schallschutzmaßnahmen sicherzustellen.

Darüber hinaus ist zu gewährleisten, dass die entsprechend DIN 4109 [16] definierten Vorgaben zum baulichen Mindestschallschutz eingehalten werden.

1. Aktive SchallschutzmaßnahmenAls aktive Maßnahmen bezeichnet man alle Schailminderungen am Entstehungsortdes Schalls (z.B. Kapselung von Anlagen) oder auf dem Schallausbreitungsweg(z.B. Lärmschutzwände und -wälle). Bei den meisten Lärmarten (z.B. Gewerbe-,Sportlärm) sind zur Einhaltung der zulässigen Immissionsrichtwerte ausschließlichaktive Maßnahmen zulässig. Nur bei Verkehrslärm dürfen auch passive Maßnahmen (z.B. Schallschutzfenster) zur Einhaltung der Anforderungen zum Einsatz kommen.

2. Passive Schallschutzmaßnahmen nach DIN 4109Passive Schallschutzmaßnahmen sind bei Gewerbelärm nicht zulässig. Die Einhaltung der Anforderungen der TA Lärm ist durch aktive Schallschutzmaßnahmen sicherzustellen. Passive Schallschutzmaßnahmen kommen bei Gewerbelärm nurzum Einsatz, wenn die Anforderungen der TA Lärm eingehalten sind. Die erforderliche Schalldämmung der Außenbauteile ist in Abhängigkeit vom maßgeblichen Außenlärmpegel zu ermitteln. Es werden maßgebliche Außenlärmpegel im Bebauungsplan dargestellt, anhand derer sich die erforderliche Mindestschalldämmungder Außenbauteile errechnen lässt.

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4 Emissionsberechnung Gewerbelärm

Direkt angrenzend an das Plangebiet befindet sich die Firma Schutzbach DrehtechnikOHG. Bei unserer Ortsbesichtigung am 19.04.2018 wurde uns seitens des Betreibers Auskunft über die Betriebsabläufe erteilt. Ergänzend wurden Lärmmessungen im Innen- sowieAußenbereich des Betriebs durchgeführt.

Die Firma Schutzbach beschäftigt sich mit der Herstellung von Präzisionsdrehteilen. Insgesamt sind 6 Mitarbeiter beschäftigt. Der Betrieb besteht im Wesentlichen aus zwei Hallen:Eine Halle mit Dreh- und CNC-Maschinen und eine Halle mit einer Metallsäge. Die Maschinenhalle ist in Abbildung 1 dargestellt, die Sägehalle in Abbildung 2 (jeweils Ansicht vomPlangebiet aus).

Abbildung 1: Maschinenhalle, Ansicht von Süden

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In der Maschinenhalle wird von 6 bis 22 Uhr gearbeitet. In dieser Zeit ist auch ein Lüfter ander Südfassade aktiv, welcher bei unserer Besichtigung hinsichtlich der Gerausche dominierte. An warmen Sommertagen sind an der Südfassade eine Tür und an der Nordfassadeein Tor geöffnet (um einen Durchzug zu erreichen).Auf dem Hofgelände findet die An- und Ablieferung von Material statt, wobei bis zu 6 Lkwpro Woche kommen und für jeweils 45 Minuten per Dieselstapler be- und entladen werden.Der Diesel-Gabelstapler ist zusätzlich für ca. eine Stunde pro Tag im Hofbereich im Einsatz.

Im Hofbereich befinden sich mehrere Container. Bei unserer Besichtigung befanden sichzwei Container im Nahbereich der Maschinenhalle und einer außerhalb der betoniertenHoffläche, im Bereich des Bebauungsplangebiets. Wir gehen davon aus, dass dieser Container im Zuge der Neubebauung entfernt wird und zukünftig im westlichen Hofbereichsteht, da hier bereits Holzbalken am Boden für die Aufstellung bereitliegen.

In Abbildung 3 sind die Container nahe der Maschinenhalle dargestellt. Unter der Überdachung befindet sich die Tür, welche an warmen Tagen zur Lüftung der Maschinenhalleoffen steht.

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Abbildung 2: Sägehalle, Ansicht von Süden

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Abbildung 3: Seitliche Ansicht der Südfassade (Maschinenhalle) mit Containern.

Der weitere Container ist in Abbildung 4 zu sehen. Im Hintergrund ist der im Berechnungsmodell angesetzte Aufstellort dieses Containers erkennbar (Hölzer am Boden).

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Das betriebseigene Fahrzeug (Transporter) wird bezüglich seiner Fahrbewegungen alsschalltechnisch untergeordnet betrachtet.

In der Sägehalle wird in der Regel zwischen 7 und 22 Uhr durchgehend gesägt, zeitweiseauch Tag und Nacht durchgehend. Im Nachtzeitraum wird ebenfalls zeitweise in der Säge-halle gearbeitet (teils auch durchgehend Tag und Nacht). Sonstige geräuschintensive Tätigkeiten finden im Nachtzeitraum nicht statt. Eine Änderung des Ablaufs oder eine Erweiterung des Betriebs ist in näherer Zukunft nicht geplant.

Unser Emissionsansatz besteht aus einer Kombination zwischen Messwerten und Emissionskenngrößen aus der einschlägigen Fachliteratur.

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Abbildung 4: Weiterer Container mit Aufstelifläche im Hintergrund

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4.1 Messauswertung

An folgenden Messpunkten fand eine Schallpegelmessung statt:

Messpunkt 1: Lüfter

Messort: außen vor LüfterHorizontaler Abstand: 1,50 mMesshöhe: 2,20 m

Abbildung 5: Messpunkt 1

‘1:

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Gemessenes Schalldruckpegelspektrum:

dB Mittelwert Leq, Profile, CM120

110

100

90

70

60

50

$0

3

[16,30 Hz 25Hz 100 Hz 400 Hz

Abbildung 6: Gemessenes Spektrum an Messpunkt 1

1.6 kHz 6,3kHz

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Messpunkt 2: Saqehalle

Die Messung erfolgte bei laufender Säge, jedoch ohne Metallteile. Der Betreiber versicherteunserem Messingenieur, dass während des Sägens die Lautstärke nicht höher ist als imLeerlauf.

Messort: außen, vor rotem Tor (geschlossen)

Horizontaler Abstand: 1,00 mMesshöhe: 2,00 m

206,30 Hz 25Hz 100 Hz 400 Hz

Abbildung 8: Gemessenes Spektrum an Messpunkt 2

50

40

30

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Abbildung 7: Messpunkt 2

Gemessenes Schalldruckpegelspektrum:

dB Mittelwert Leq, Profile, Ghl

110

100

90

80

70

60

1,6kHz 6,3kHz

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Messpunkt 3: Maschinenhalle

Messort: In Maschinenhalle, Mittelwert

über mehrere Messorte in der

Halle

Messhöhe: 2,00 m

Gemessenes Schalldruckpegelspektrum:

dB Mittelwert Leq. Profile. Chl

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Abbildung 9: Maschinenhalle innen

110

100

90

80

70

60

50

40

30 j.H20630Hz 25Hz 100Hz 400Hz 1,6kHz 6.3kHz

Abbildung 10: Gemessenes Spektrum an Messpunkt 3 (Mittelwert über verschiedene Messorte in derHalle)

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42 Eingesetzte Messgeräte

• Schallpegelmesser der Klasse 1, Norsonic Precision Sound Analyzer Typ Norl4O(Seriennr. 1402926)

• Mikrofonkapsel Norsonic Typ Norl 225 (Vorverstarker Norsonic Typ 1209

• Akustischer Kalibrator, Brüel & Kjaer Typ 4231 mit Bezugspegel 94 dB bei 1000 Hz

Die schalltechnische Messkette aus Messgerät, Vorverstärker und Mikrofon erfüllt die Anforderungen der Klasse 1 für Schallpegelmessgeräte nach IEC 61672-1 [11] und IEC 61260[12]. Weiterhin werden die Standards der IEC 60651[13], IEC 60804 [14] und DIN 45657[15] erfüllt.

Vor Beginn und nach dem Ende der eigentlichen Messungen wurde die korrekte Funktionsfähigkeit des Messsystems mit dem Kalibrator bestätigt.

Es wurden alle wichtigen Messgrößen gespeichert und das Messgeräusch als WAV-Dateiaufgezeichnet. Anhand der Messpunkte wurde im Programm SoundPLANnoise durch Rückrechnung die Schallleistung des Lüfters sowie der abstrahlenden Sägehalle mit einem Terz-spektrum von 6,3 Hz bis 20 kHz berechnet.

4.3 Rückberechnete Schallleistungspegel

Die Messung und Rückrechnung ergab folgende Schallleistungspegel, welche im Berechnungsmodell berücksichtigt sind:

Schallquelle Errechneter PegelLüfter LWA = 82,2 dB(A) (+ 3 dB 1)

Schallabstrahlung über das geschlossene Tor LWA = 74,2 dB(A) (+ 3 dB 1)

der Sägehalle (Südfassade linkes Tor)Schallabstrahlung über das geschlossene Tor LWA = 74,0 dB(A) (+ 3 dB )der Sägehalle (Südfassade rechtes Tor)Innenpegel Maschinenhalle Li = 84,8 dB(A)

Tabelle 2: Aus Messung rückgerechnete Schallleistungspegel

1 Zuschlag DQ-Wand für die Schallabstrahlung in den Halbraum

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4.4 Emissionskenngrößen aus der Literatur

Ergänzt werden diese aus der Messung abgeleiteten Werte durch Angaben aus der ein

schlägigen Fachliteratur:

Schallquelle Schallleistungs- Kurzzeitiger Literatur-

pegel Spitzenpegel quelle

Gabelstapler mittlerer Arbeitszyklus LWA = 100 dB(A) LwA,sp= 107 dB(A) [7] und

+Ki=4dB [10]

Gabelstapler Verladetätigkeit LWA = 103 dB(A) LwA,sp= 107 dB(A) [101

+ Ki = 4 dB

Lkw> 7,5 t: Fahren auf Asphalt LWA‘,lh = 63 dB(A)/m LwAsp= 108 dB(A) [9]

< 30 km/h (Betriebsbremse)

Lkw> 7,5 t: Rangieren LWA‘ ‚ih 68 dB(A)/m [9]

Lkw: Rückfahrwarner LwA‘,lh 61 dB(A)/m LWASP 103 dB(A) [7]

Containertausch (Stahl-Absetz-Contai- Lwr = 106 dB(A) LwAsp 111 dB(A) [8]

ne r)

Eisenschrottcontainer (Stahl-Absetz- Lwr = 11 1 dB(A) LwAsp= 115 dB(A) [8]

Container) Einwurf

Tabelle 3: Emissionskenngrößen aus der Fachliteratur

4.5 Berechnungsszenario

Entsprechend den Angaben durch den Betreiber gehen wir von folgendem Betriebsszena

rio aus, wobei wir bewusst einen hohen Emissionsansatz wählen, um Berechnungsergeb

nisse zur sicheren Seite hin zu erhalten.

Taqeszeitraum (6 bis 22 Uhr):Im Tageszeitraum wird durchgehend in der Maschinenhalle gearbeitet. Auch der Lüfter an

der Südfassade der Maschinenhalle ist durchgehend in Betrieb. An der Nordfassade ist

eines der beide Tore und an der Südfassade eine Tür geöffnet. In der Sägehalle wird durch

gehend Metall gesägt, wobei der Innenpegel über die geschlossenen Tore abgestrahlt wird.

Auf dem Hofbereich ist der Dieselstapler für eine Stunde pro Tag im Einsatz. Neben einer

Lkw-Anlieferung von Material (mit Be- und Entladung durch den Dieselstapler) findet ein

Containertausch statt. In die Container wird insgesamt 20-mal pro Tag Metallschrott gewor

fen. Folgende Schaliquellen bilden dieses Szenario im Berechnungsmodell ab:

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Geräuschquelle Dauer Quellart Höhe über

Gelände

Lüfter Maschinenhalle 16 Stunden Punktschallquelle 3 m

Halleninnenpegel über Öffnungen ab- 16 Stunden Flächenschaliquel

gestrahlt len

Dieselstapler mittlerer Arbeitszyklus 1 Stunde Flächenschallquelle 1 m

Dieselstapler Ladetätigkeit 45 Min Flächenschallquelle 1 m

Lkw> 7,5 t: Rangieren 2 Ereignisse Linienschallquelle 0,5 m

Lkw: Rückfahrwarner 2 Ereignisse Linienschallquelle 0,5 m

Lkw> 7,5 t: Fahren auf Asphalt 2 Ereignisse Linienschallquelle 0,5 m

< 30 km/h

Schallabstrahlung über die Tore der 16 Stunden Flächenschallquelle

Sägehalle (Südfassade)

Containertausch (Stahl-Absetz-Con- 230 Sekunden Flächenschallquelle 1 m

tainer)

Eisenschrottcontainer (Stahl-Absetz- 2 Minuten (ent- Flächenschallquelle 1 m

Container) Einwurf spricht 20 Einwür

fen)

Tabelle 4: Schallquellen im Berechnungsmodell, Tageszeitraum

Nachtzeitraum (22 bis 6 Uhr):

Wir gehen entsprechend den Angaben des Betreibers davon aus, dass im Nachtzeitraum

lediglich die Metallsage in Betrieb ist, wobei die Tore der Sägehalle geschlossen sind.

Geräuschquelle Dauer Quellart Höhe über Gelände

Schallabstrahlung über die durchgehend FlächenschallquelleTore der Sägehalle (Südfassade)

Beschickung der Sägehalle durchgehend Punktschallquelle 1 m

Tabelle 5: Schallquellen im Berechnungsmodell, Nachtzeitraum

Im Berechnungsmodell erfolgt die Schallabstrahlung der Innenpegel aus Maschinenhalle

und Sägehalle nur über die Öffnungen/Tore sowie bei der Maschinenhalle repräsentativ

über den Lüfter. Die Schallabstrahlung über die restliche Gebäudehülle ist deutlich niedriger

und ist aus schalltechnischer Sicht vernachlässigbar. Die Anordnung der Quellen im Be

rechnungsmodell ist in Abbildung 11 dargestellt:

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CD rrimissionsort

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207211

Zeichenerklärung* PunktschIqueIIe

LinienschaIIquee

HuchensciiaHquefle

AhrahIende TtirenTore

• Lufter

L1 Conainer Einwurf

Containerlausch

EEI B- rurd Entladen

1

Abbildung II: Anordnung der Quellen im Berechnungsmodell

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5 Berechnungsergebnisse Gewerbelärm

Nach TA Lärm ist bei unbebauten Flächen der am stärksten betroffene Flächenrand, wonach dem Bau- und Planungsrecht Gebäude mit schutzbedürftigen Räumen erstellt werdendürfen, als maßgeblicher Immissionsort zu betrachten.

Wir ermitteln anhand einer flächenhaften Ausbreitungsberechnung die zu erwartende Geräuscheinwirkung im Plangebiet, ohne die zukünftige Bebauung dabei zu berücksichtigen.Die Berechnungshöhe liegt in 4,5 m über Gelände, was etwa der Höhe des 1. Obergeschosses entspricht. Diese Ergebnisse sind grafisch in den Anlagen 1-1, 1-2 und 2-1 dargestellt. Es wird deutlich, dass im Nahbereich des Gewerbebetriebes die lmmissionsrichtwerte der TA Lärm überschritten werden. Betroffen sind die geplanten Baufelder Öschleweg2, 4, 6 und 8.

Zur Quantifizierung der Überschreitungen wurde an den beiden am stärksten betroffenenFassaden je ein repräsentativer Immissionsort gesetzt und der Beurteilungspegel in 2 verschiedenen Höhen berechnet (1,7 m und 4,5 m), was dem Erdgeschoss und dem 1.OGentspricht. Die Lage der lmmissionsorte ist in Abbildung 10 zu sehen.

Die Ergebnisse dieser Berechnung sind in Tabelle 6 aufgeführt:

Beurteilungspegel Kurzzeitiger SpitzenpegelImm issionsort Stock- werktags werktags

werk LautesteTag Nacht- Tag Nacht

stunde

LrT LrN LrTmax LrNmax[dB(A)] [dB(A)] [dB(A)] [dB(A)]

(lmmissionsrichtwerte

der TA Lärm) (55 dB(A)) (40 dB(A)) (85 dB(A)) (60 dB(A))

1 EG 64 43 85 431 1.OG 64 43 84 432 EG 64 47 83 462 1.OG 64 47 81 47

Tabelle 6: Berechnete Beurteilungspegel durch Gewerbelärm an den repräsentativen Immissionsorten

Beurteilung der Ergebnisse zum Gewerbelärm

Die Berechnungsergebnisse zeigen Überschreitungen der lmmissionsrichtwerte im Tages-sowie im Nachtzeitraum. Im Tageszeitraum betragen die Überschreitungen bis zu 9 dB(A),im Nachtzeitraum bis zu 7 dB(A). Schallschutzmaßnahmen sind erforderlich.

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Hauptgerauschquelle ist tagsüber die Ladetätigkeit des Dieselstaplers wahrend einer Materiallieferung. Auch die allgemeine Tatigkeit des Staplers (,mittlerer Arbeitszyklus‘) führt

zu erheblichen Lärmeinwirkungen im Plangebiet, die bereits für sich alleine zu Überschreitungen der lmmissionsrichtwerte der TA Larm führen. Schließlich tragt die offene Tür ander Südfassade zu einer Verschärfung des schalltechnischen Konflikts bei.

Im Nachtzeitraum ist die einzig aktive Geräuschquelle die Metallsäge in der Sägehalle.

5.1 Lärmschutzkonzept

In unserem Bericht 18-GS 033-a vom 27.06.2018 wurden bereits verschiedene möglicheSchallschutzmaßnahmen untersucht. Daraus entwickelte sich folgendes Schallschutzkonzept, welches aus zwei Komponenten besteht und nur in Kombination wirksam ist:

1. Lärmschutzwand h=2,5 m

Mithilfe einer Lärmschutzwand in einem Abstand von 2,5 m zur Grundstücksgrenze undeiner Höhe von 2,5 m lassen sich die Erdgeschosse der vier betroffenen Baufelder schützen(Lage der Wand siehe Anlagen 3 und 4). Zulässig sind nur Erdgeschoss und 1. OG. DieBeurteilungspegel an den beiden Referenz-lmmissionsorten sind in Tabelle 2 dargestellt:

(lmmissTonsrichtwerte

der TA Lärm)

Beurteilungspegel mitLS-Wand h = 2,5 m

werktags

Eine Darstellung der flächenhaften Ausbreitungsberechnung bei Realisierung einer Lärmschutzwand mit einer Höhe von 2,5 m sind in den Anlagen 3-1 und 3-2 für das Erdgeschossund in den Anlagen 4-1 und 4-2 für das 1. Obergeschoss dargestellt.

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Immissionsort Stockwerk

Tag

LrT[dB(A)]

(55 dB(A))

Kurzzeitige Spitzenpegel Tag

LrT, max

[dB(A)]

(85 dB(A))

Lauteste Nacht-

stunde

LrN

[dB(A)]

(40 dB(A))

1 EG 53 70 321 1.OG 64 85 43

2 EG 51 69 332 1.OG 64 81 47

Tabelle 7: Berechnete Beurteilungspegel durch Gewerbelärm an den repräsentativen Immissionsorten, LS-Wand h = 2,5 m.

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2. Festsetzungen im BebauungsplanUm in den Baufeldern Öschleweg 2, 4, 6 und 8 auch die schutzbedürftigen Raume im 1.Obergeschoss zu schützen, wären enorme Wandhöhen erforderlich, die nicht realisierbarsind. Im 1 Obergeschoss sollten daher schutzbedürftige Räume in Richtung des Betriebesausgeschlossen werden. Schutzbedürftige Räume in den Obergeschossen sollen nur zulässig sein, wenn im Baugenehmigungsverfahren eine Einhaltung der TA Lärm nachgewiesen wird oder die Räume keine öffenbaren Fenster aufweisen. In der Praxis heißt das, dassman durch optimierte Grundrisse (alle Aufenthaltsräume auf der lärmabgewandten Seite)und im Zweifelsfall sogar durch nicht-öffenbare Fenster eine Lösung des schalltechnischenKonfliktes erreichen muss. Dies kann man aber erst im Baugenehmigungsverfahren desjeweiligen Einzelvorhabens nachweisen. In den Bebauungsplan muss man aber zumindestdie Notwendigkeit dieser Konfliktlösung beim späteren Genehmigungsverfahren vorgeben.Einen Vorschlag, wie eine solche Festsetzung im textlichen Teil des Bebauungsplans aussehen könnte, ist im nachfolgenden Kapitel zu finden.

6 Vorschlag für die textliche Festsetzung im Bebauungsplan

Aufgrund der Gewerbelärmeinwirkung sind im Bebauungsplangebiet geeignete Schall-schutzmaßnahmen erforderlich. Wir empfehlen folgende Festsetzungen:

Grafischer Teil:

• Für die Baufelder Öschleweg 2, 4, 6 und 8 sollen die in Anlage 5 abgebildeten,maßgeblichen Außenlärmpegel nach DIN 4109:2018-01 dargestellt werden. Alternativ kann unser gesamten Bericht Teil des Bebauungsplans werden.

• Die Lage der erforderlichen Lärmschutzwand ist einzuzeichnen.

Textlicher Teil:„In den Baufeldern Öschleweg 2, 4, 6 und 8 ist die Errichtung von schutzbedürftiger Bebauung nur zeitgleich oder im Anschluss an die Errichtung einer Lärmschutzwand mit einerMindesthöhe von 2,5 m (wie in Anlage 5 eingezeichnet) zulässig. Bei der Ausführung derLärmschutzwand sind die Anforderungen der ZTV-Lsw 06 zu berücksichtigen [18].

In den Baufeldern Öschleweg 2, 4, 6 und 8 sind schutzbedürftige Räume nach DIN 4109 inden Obergeschossen nur zulässig, sofern fachgutachterlich im Einzelfall anhand der lärmangepassten Entwurfsplanung die Einhaltung der Anforderungen der TA Lärm nachgewiesen wird.

Für die Obergeschosse der Gebäude in den Baufeldern Öschleweg 2, 4, 6 und 8 musszusätzlich die Einhaltung der Mindestanforderungen an den baulichen Schallschutz gegenAußenlärm nach DIN 4109:2018-01 im baurechtlichen Verfahren nachgewiesen werden.Es gelten die im Bebauungsplan festgesetzten maßgeblichen Außenlärmpegel. Von den

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festgesetzten maßgeblichen Außenlärmpegeln darf mit einem fachgutachterlichen Nachweis abgewichen werden.

Grundlage für die Festsetzungen ist die schalltechnische Untersuchung Bericht Nr. 18GS 033-b der SoundPLAN GmbH vom 19.02.2020“

7 Ergänzende Aussagen

7.1 Geräuschvorbelastung

In der Umgebung des Plangebiets befindet sich neben dem betrachteten Betrieb noch eineTankstelle. Sie befindet sich auf der dem Plangebiet abgewandten Seite des betrachtetenBetriebs Schutzbach OHG an der Hauptstraße. Dadurch wird sie von dem Gebäude derFirma Schutzbach abgeschirmt, sodass wir davon ausgehen, dass durch die Tankstellekeine relevanten Geräusche auf das Plangebiet einwirken. Bei unserer Ortsbesichtigungmachte sie zudem einen nicht sonderlich stark frequentierten Eindruck. Dieser Aspekt istjedoch sicherheitshalber behördlich zu überprüfen.

7.2 Ergänzende Aussage zu tieffrequenten Geräuschanteilen

Nach TA Lärm „ist die Frage ob von ihnen schädliche Umwelteinwirkungen ausgehen, imEinzelfall nach den örtlichen Verhältnissen zu beurteilen“. Zur Bewertung tieffrequenter Geräuschanteile verweist die TA Lärm auf die DIN 45680 [17]. Eine tieffrequente Geräusch-charakteristik im Sinne der Vorerhebung in dieser Norm ist nicht gegeben. Dies betrifft dieGeräusche, die von uns gemessen wurden.

Die Frage, ob die zukünftigen Bewohner durch übrige Geräuschquellen von einer unzumutbaren Belästigung durch tieffrequente Geräuschanteile betroffen sein werden, kann rechnerisch nicht abschließend geklärt werden. Wir schlagen daher vor, eine tiefergehende Betrachtung der tieffrequenten Geräusche erst dann vorzunehmen, falls tatsächlich Beschwerden eingehen.

7.3 Qualität der Prognose

Unser Emissionsansatz stützt sich auf einschlägige Angaben aus der Literatur, welche teilweise bereits seit Jahrzehnten angewandt werden. Zum einen sind diese Angaben somitlangjährig erprobt, zum anderen stellen sie oftmals einen eher hohen Ansatz dar, da Maschinen, Fahrzeuge etc. in der Regel nach oben abgeschätzt sind.

Unser Nutzungsszenario setzt bewusst eine eher hohe Nutzung an, sodass auch starkeTage berücksichtigt sind. Insgesamt ist unser Ansatz damit zur sicheren Seite hin ausgerichtet.

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8 Literatur- und Quellenverzeichnis

[1] DIN 18005, Teil 1, Schallschutz im Städtebau, Ausgabe Juli2002 mit zugehörigem Beiblatt 1

vom Mai 1987

[2] Baunutzungsverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. November 2017

(BGBI. 1 S. 3786)

[3] DIN EN 12354-4, Berechnung der akustischen Eigenschaften von Gebäuden aus den

Bauteileigenschaften, Teil 4: Schallübertragung von Räumen ins Freie, April 2001

[4] Sechste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz

(Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm — TA Lärm), 26. August 1998 (GMBI Nr.

26/1 998 5. 503), geändert durch Verwaltungsvorschrift vom 01.06.2017 (BAnz AT

08.06.2017 B5)

[5] DIN ISO 9613-2, Dämpfung des Schalls bei der Ausbreitung im Freien,

Teil 2: Allgemeines Berechnungsverfahren, Entwurf Ausgabe September 1997

[6] Parkplatzlärmstudie Schriftenreihe des Bayerischen Landesamtes für Umweltschutz, Heft

89, 6.Auflage, Ausgabe 2007

[7] Forum Schall, Emissionsdatenkatalog 2016

[8] Bayerisches Landesamt für Umweltschutz: Schalltechnische Hinweise für die Aufstellung

von Wertstoffcontainern (Wertstoffsammelstellen), Januar 1993.

[9] Technischer Bericht zur Untersuchung der Lkw- und Ladegeräusche auf Betriebsgeländen

von Frachtzentren, Auslieferungslagern und Speditionen, Hessisches Landesamt für

Umwelt, 16.05.1995.

[101 Technischer Bericht zur Untersuchung der Geräuschemissionen von Anlagen zur

Abfallbehandlung und -verwertung sowie Kläranlagen, Lärmschutz in Hessen, Heft 1,

Hessisches Landesamt für Umwelt und Geologie, 2002

[11] DIN EN 61672-1:2003-10, Elektroakustik - Schallpegelmesser - Teil 1: Anforderungen

(IEC 61672-1:2002); Deutsche Fassung EN 61672-1:2003

[12] DIN EN 61260:2003-03, Elektroakustik - Bandfilter für Oktaven und Bruchteile von Oktaven

(IEC 61260:1995 + Al :2001); Deutsche Fassung EN 61260:1995 + Al :2001

[13] DIN EN 60651:2003-03, Schallpegelmesser (IEC 60651:1 979/A2:2000); Änderung A2;

Deutsche Fassung EN 60651:1 994/A2:2001

[14] DIN EN 60804:1994, Integrierende mittelwertbildende Schallpegelmesser (IEC 60804:1995

+A1:1989 +A2:1993)

[15] DIN 45657:2005-03, Schallpegelmesser - Zusatzanforderungen für besondere

Messaufgaben

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Schalltechnische Stellungnahme „Kleines Öschle in Mahlstetten 19.02.2020Bericht-Nr. 18 GS 033-b Seite 24 / 24

[16] DIN 4109-1:2018-01 — Schallschutz im Hochbau, Teil 1: Mindestanforderungen, Januar2018

[17] DIN 45680:1997-03 Messung und Bewertung tieffrequenter Geräuschimmissionen in derNachbarschaft

[18] Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für die Ausführung

von Lärmschutzwänden an Straßen (ZTV-Lsw 06) — (2006)

SoundP LAN GmbH

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