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Hessisches Ministerium der Finanzen Kommunaler Schutzschirm Pressegespräch zum Abschluss der Verträge mit den Schutzschirm-Kommunen 15. Februar 2013

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Hessisches Ministerium

der Finanzen

Kommunaler Schutzschirm Pressegespräch zum Abschluss der Verträge mit den Schutzschirm-Kommunen

15. Februar 2013

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Hessisches Ministerium der Finanzen

Ausgangslage

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Heterogene Haushalts- und Verschuldungssituation

der Kommunen in Hessen ***

Beispiel Kassenkredite: Im Durchschnitt der Jahre

2009/2010 hatten 165 Kommunen keinerlei Kassenkredite (darunter der LWV, eine kreisfreie

Stadt und zwei Landkreise) ***

Durchführung partieller Schuldenhilfe

für Kommunen nach dem Bedürftigkeitsprinzip

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Ausgangslage

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Spreizung der Steuerkraft seit 2005

- Die hessischen Gemeinden weisen

große Unterschiede ihrer

Steuerkraft auf.

- Die Steuerkraft-Unterschiede

zwischen der steuerschwächsten

und steuerstärksten Gemeinde

werden permanent größer.

- Die Differenz der Steuerkraft-

unterschiede wird als sog.

„Spannweite“ bezeichnet. Die

Spannweite hat sich seit dem Jahr

2005 mehr als verdreifacht.

KFA-Jahre

Spannweite

in €

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Anstrengungen des Landes

(Landeshilfen als Hilfe zur

Selbsthilfe)

Anstrengungen der Kommunen

(Konsolidierungs-maßnahmen als

Eigenbeitrag)

Zurück-gewinnung finanzieller

Handlungsspiel-räume

Wiederherstellung der finanziellen Leistungsfähigkeit

Funktionsweise und Gründe für den

Kommunalen Schutzschirm

Stärkung einer kraftvollen kommunalen Selbstverwaltung

Sicherstellung einer nachhaltigen Aufgabenerfüllung

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Identifikation als konsolidierungsbedürftige Kommune

***

Insgesamt 106 Kommunen wurden über Kennzahlenset als antragsberechtigt (konsolidierungsbedürftig) eingestuft

Kreisfreie Städte

Kreisange-hörige

Gemeinden

Landkreise

Identifikation besonders konsolidierungsbedürftiger Kommunen

über ein Kennzahlenset (kein Gießkannenprinzip)

***

Kennzahlen zwecks Objektivierbarkeit und auf Basis amtlicher Daten:

1. Ø Kassenkreditniveau 2009/2010 in Euro je EW

2. Ø Ordentliches Ergebnis 2005 bis 2009 in Euro je EW

***

Additiv werden Kommunen vom Schutzschirm ausgeschlossen,

die in den Jahren 2005 bis 2009 mehr als drei Mal abundant waren

Teilnahmeberechtigte

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342 Kommunen von 448 Kommunen wurden als nicht konsolidierungsbedürftig

im Sinne des Schutzschirmes eingestuft

Nicht-Teilnahmeberechtigte

• Insgesamt 165 Kommunen weisen im Durchschnitt der Jahre

2009/2010 keinerlei Kassenkredite aus

• Insgesamt 88 Kommunen weisen im Durchschnitt der Jahre

2005 bis 2009 sogar ein positives Ordentliches Ergebnis aus

• Für die teilweise gute Kommunalfinanzsituation ist u.a.

verantwortlich, dass die hessischen Kommunen im

deutschlandweiten Vergleich regelmäßig die höchsten Pro-

Kopf-Steuereinnahmen ausweisen

• Jenseits dieser guten Durchschnittswerte gibt es aber

Kommunen mit Haushaltsproblemen (Schutzschirm-Kommunen)

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2012 2012

Januar

Rahmen-vereinbarung

mit KSpV Juni

Schutzschirm-verordnung

Mai

Schutzschirm-gesetz

Projektmeilensteine

2012 2012 2013

Februar

Insgesamt 100 Kommunen haben Konsolidierungs-

vertrag unterzeichnet

November

Unterzeichnung der ersten

Vereinbarung

Juni

Ende Antragsfrist: 102 Anträge

2012

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Extrem hohe Resonanz auf das Programm

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Programmteilnehmer

Insgesamt 106 Kommunen wurden auf Basis eines einvernehmlich mit den

Kommunalen Spitzenverbänden erarbeiteten Kennzahlensets als besonders

konsolidierungsbedürftig identifiziert ***

Von den 106 im Sinne des Schutzschirmgesetzes Antragberechtigten haben 102 Kommunen

einen Teilnahmeantrag gestellt ***

Insgesamt 100 der 102 Antragsteller haben

zwischenzeitlich einen Vertrag mit dem Land unterzeichnet

*** Die hohe Resonanz spiegelt das faire Angebot

aus Leistung und erwarteter Gegenleistung wieder

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Kernziel Generationengerechtigkeit

* Drei der für das Jahr 2020 erfassten Kommunen (Gießen, Rüsselsheim und Offenbach) werden 2020 einen Positiven Cash Flow aufweisen und das Ordentliche Ergebnis 2021/2022 ausgleichen.

100 Prozent der als besonders konsolidierungsbedürftig zu qualifizierenden Schutzschirm-Kommunen

erreichen das Ziel des Haushaltsausgleiches im Ordentlichen Ergebnis.

***

Auf diese Kommunen entfällt ein Entschuldungskontingent (ohne Zinsdiensthilfen) nach dem

Schutzschirmgesetz von 2.772.687.559 Euro (99 Prozent des Entschuldungskontingents).

0

3

6

9

12

15

18

21

2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020*

Fallzah

l d

er

Ko

mm

un

en

Jahr der spätesten Wiedererreichung des Haushaltsausgleiches

Zeitpunkt des vereinbarten Haushaltsausgleichs

Landkreise Kreisfreie Städte Kreisangehörige Kommunen

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Detailblick Erste Tranche

Hohe Ablösesumme | Spitzenkonditionen | Sinkendes Zinsänderungsrisiko

Bereits in der ersten (15.02. bis 14.03.) von insgesamt bis zu 47 Tranchen

werden kommunale Schulden in Höhe von 779.690.071,22 Euro abgelöst

(rd. 28 Prozent des Gesamtvolumens).

779.690.071,22

1.992.997.487,78

Abgelöste Schulden in Tranche Nr. 1

Restvolumen der abzulösendenSchulden in den weiteren Tranchen

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Detailblick Erste Tranche

Hohe Ablösesumme | Spitzenkonditionen | Sinkendes Zinsänderungsrisiko

Bereits in der ersten (15.02. bis 14.03.) von insgesamt bis zu 47 Tranchen

werden kommunale Schulden in Höhe von 779.690.071,22 Euro abgelöst

(rd. 28 Prozent des Gesamtvolumens).

Bei neun Kommunen wird bereits in der ersten Tranche das komplette

Entschuldungskontingent ausgenutzt.

Der Zinssatz der WIBank wird für die erste Tranche bei 2,051 Prozent p.a.

(mit 10jähriger Zinsbindung) liegen. Das Land übernimmt Zinsdiensthilfen

von 2 Prozent. Damit liegt die verbleibende tatsächliche Zinsbelastung der

Kommune bei 0,051 Prozent (Spitzenkonditionen).

Bei den im Zuge der ersten Tranche abgelösten Schulden werden zu 96,7

Prozent Kassenkredite abgelöst. Damit sinkt das derzeit bestehende

Zinsänderungsrisiko der Kommunen erheblich.

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Zinsersparnis

* Modelberechnung

Kassel Wetteraukreis Homberg (Efze)

Zinsersparnis durch Schutzschirm 29,9 13,1 1,4

€0

€5

€10

€15

€20

€25

€30

€35

Mio

. E

uro

Zinsersparnis* durch Schutzschirm im Zeitraum 2014-2024

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Erfolgsfaktoren

Vier unverzichtbare und verzahnte Grundbausteine…

Enge und intensive Einbindung der Kommunalen Spitzenverbände von Anfang an

Monetäre Landeshilfen in merklicher Größenordnung (2,8 Mrd. Euro Entschuldungshilfe + Zinsdiensthilfen) allein aus Landesmitteln

Klare Kriterien für die Antragsbewertung unter spezieller Berücksichtigung örtlicher / individueller Situationen

Beratung zu Konsolidierungsfragen auf Ministeriumsebene (rd. 40 Gespräche vor Antragstellung und mehr als 100 Gespräche mit Workshop-Charakter zwischen Antragstellung und Vertragsabschluss

… des hessischen Erfolgsmodells

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Ausgewählte Zitate

Bewertungen des Programmes

„Die Mitarbeiter des Finanz-

Ministeriums standen uns bei der

Erarbeitung des Maßnahmenpakets

kompetent und hilfreich zur Seite.“

(Frank Hix, Bürgermeister von

Bad Soden-Allendorf)

„Ich kann nur bestätigen, dass

die Gespräche mit den Vertretern des

Hessischen Finanzministeriums von

Vertrauen und Fairness geprägt

waren.“

(Winfried Steinmacher,

Bürgermeister von Kiedrich)

„Mit diesem Kraftakt legen wir die

Grundlage für solide Finanzen

in der Zukunft.“

(Rainer Burelbach,

Bürgermeister von Heppenheim)

„Für uns sind die Mittel aus

dem Schutzschirm eine gute Hilfe

bei der Verringerung unserer

Schuldenbelastung.“

(Uwe Schmidt,

Landrat des Landkreises Kassel)

„Der Schutzschirm ist ein wesentlicher

Meilenstein und wichtiger Wendepunkt

zur Verbesserung der

Gemeindefinanzen.“

(Birger Fey,

Bürgermeister von Frielendorf)

„Das Konsolidierungskonzept ist

ein wichtiger Schritt, die

kommunale Selbstverwaltung

zu erhalten.“

(Volker Mosler,

Bürgermeister von Rüdesheim am Rhein)

„Von daher ist es für mich

konsequent, dass man (…)

auch kommunal die notwendigen

Schritte geht, um wieder nachhaltig

mit Ressourcen umzugehen. Die

Bürgerinnen und Bürger verstehen

nicht, wie man dauerhaft so

defizitär haushalten kann.“

(Jan Fischer,

Bürgermeister von Nauheim)

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Vielen Dank für

Ihre Aufmerksamkeit.

Dr. Thomas Schäfer

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Durchschnittshebesätze 2011 der Grundsteuer B im Flächenländervergleich

485 475 467 453

485

435

508

390

623

461

490

432

485

356 328

368

286

359 384

420

339 353

407

362

323

367 363

200

250

300

350

400

450

500

550

600

650

Kreisfreie Städte Kreisangehörige Gemeinden

In Hessen sind die gewogenen durchschnittlichen Hebesätze der Grundsteuer B unterdurchschnittlich –

insbesondere im kreisangehörigen Raum.

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Ländervergleich

Entschuldungsprojekte anderer Länder

Nordrhein-Westfalen

Überschuldete Gemeinden sind ab 2011 gesetzlich verpflichtet worden, am Konsolidierungsprogramm teilzunehmen

und bis spätestens 2021 einen Haushaltsausgleich zu erreichen. Neu überschuldete Gemeinden ab 2014 können

freiwillig am Programm teilnehmen.

Zeitraum: 10 Jahre

Volumen: 5.850 Mio. Euro (3.500 Mio. vom Land und 2.350 Mio. aus Finanzausgleichsmasse)

Rheinland-Pfalz

Einrichtung eines kommunalen Konsolidierungsfonds ab 2012. Kassenkredite sollen um zwei Drittel reduziert werden,

sofern die Kommunen ihre Voraussetzungen erfüllen (Konsolidierungsverträge)

Zeitraum: 15 Jahre

Volumen: 3.900 Mio. Euro (1/3 Land, 1/3 Finanzausgleichsmasse, 1/3 von den Kommunen)