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Kommunikation (lat. communicatio, ‚Mitteilung‘) ist der Austausch oder die Übertragung von Informationen. „Information“ ist in diesem Zusammenhang eine zusammenfassende Bezeichnung für Wissen, Erkenntnis, Erfahrung oder Empathie. Mit „Austausch“ ist ein gegenseitiges Geben und Nehmen gemeint; „Übertragung“ ist die Beschreibung dafür, dass da- bei Distanzen überwunden werden können, oder es ist eine Vorstellung gemeint, dass Gedanken, Vorstellungen, Meinungen und anderes ein Individuum „verlassen“ und in ein anderes „hineingelangen“. Dies ist eine bestimmte Sichtweise und metaphorische Beschreibung für den Alltag bei genaueren Beschreibungen des Phänomens Kommuni- kation wird die Anwendung dieser Metapher allerdings zunehmend schwieriger. Das Wort „Kommunikation“ wird neben der ursprünglichen Bedeutung als Sozialhandlung her auch für andere Vorgänge in unterschiedlichen Zusammenhängen verwendet. Der zunehmende Einsatz von Kommunikationstechnologie führte zum Beispiel dazu, dass auch technische Aspekte in den Kommunikationsbegriff eingingen. Unter Kommunikation werden somit auch „Datenübertragung“, „wechselseitige Steuerung“ und in einfachen Fällen auch „ Verbindung“ von Geräten verstanden; in anderen Situationen wiederum wird Kommunikation auf Institutionen oder Unternehmen sowie deren Zielgruppen bezogen. Dann werden nicht länger Lebe- wesen, sondern stattdessen organisierte Einheiten (oder Systeme“) als Kommunikatoren (Produzenten und Rezipien- ten) angesehen. Dies gilt beispielsweise dann, wenn im Zu- sammenhang mit Journalismus, Publizistik oder Marketing von Kommunikation die Rede ist. Kommunikation ist alltäglich und verläuft scheinbar selbstverständlich, sodass sie nicht weiter problematisch er- scheint. Für die meisten Situationen reicht dies auch aus; es wäre zu aufwendig, die eigene Kommunikation ständig zu hinterfragen. Erst bei Missverständnissen und Misserfolgen, die mit Kom- munikation in Zusammenhang gebracht werden können, wird Kommunikation problematisiert. In der wissenschaftlichen Behandlung von Kommunikation wird die Frage gestellt, wie Kommunikation erklärt werden kann; unter welchen Bedin- gungen sie abläuft; was Kriterien für Kommunikationserfolge sind; und wie verlässliche Modelle erstellt werden können, aus denen sich Vorhersagen und Handlungsanweisungen ableiten lassen. (Quelle: Wikipedia) Eine Produktdiversifikation liegt vor, sofern ein Unternehmen ein neues Produkt auf einem neuen Markt einführt. Das Gegenteil ist die Marktdurchdringung. Diversifikation kann in drei Formen entstehen: Intern: Das Unternehmen wächst aus eigener Kraft und entwickelt das Produkt selbst. Übernahme: Ein anderes Unternehmen wird samt den ge wünschten Produkten hinzugekauft. Kooperation: Neue Produkte werden mit einem Partner entwickelt. Kooperationen können verschieden intensiv sein, von losen Joint Ventures bis zu strategischen Allian zen und Netzwerken. Es werden drei Richtungen unterschieden, in die sich eine Diversifikation ausbreiten kann: Horizontal, vertikal und lateral. Horizontale Produktdiversifikation Darunter versteht man die Ausdehnung des bisherigen Pro- duktprogramms auf Produktlinien derselben Wirtschaftsstufe (Branche). Man wendet sich dabei entweder an neue Kun- den oder bedient denselben Kundenstamm, löst aber neue Probleme dieser Kunden. Zwischen den neuen und alten Produktlinien besteht dabei ein sachlicher Zusammenhang. Beispiel: Ein Pkw-Hersteller nimmt Kleinlaster und Wohnmo- bile in seine Produktpalette auf. Vertikale Produktdiversifikation Die vertikale Diversifikation orientiert sich an der Wertschöp- fungskette und bezeichnet die Erweiterung des Produktions- programms von Produkten aus vor- oder nachgelagerten Wirtschaftsstufen (auch Rückwärts-/Vorwärts-Integration ge- nannt). Die sogenannte Fertigungstiefe wird damit erweitert. Als Beispiele für vertikale Diversifikation auf vorgelagerten Wirtschaftsstufen wäre ein Restaurant zu nennen, das Land- wirtschaft zur Produktion von günstigem Fleisch und Gemü- se betreibt, sowie ein Autohersteller, der Reifen oder Auto- batterien produziert. Von vertikaler Diversifikation auf nach- gelagerte Stufen spricht man hingegen z. B. bei einem Pro- duktionsbetrieb, der eigene Geschäfte eröffnet. Ein Unterschied zur horizontalen Diversifikation besteht dar- in, dass diese neuen Produkte nicht für den Markt bestimmt sind sondern grundsätzlich für den Eigenbedarf der Firma. Laterale oder diagonale Produktdiversifikation Die Erweiterung des Produktionsprogramms um Produkte, die für das Unternehmen völlig neu sind und in keinem tech- nischen oder wirtschaftlichen Zusammenhang mit den bishe- rigen Produkten stehen wird als laterale Diversifikation be- zeichnet. Darunter fällt beispielsweise ein Autohersteller, der Kühlschränke produziert. Die laterale Diversifikation bedeutet für den Hersteller eine Risikostreuung. Das unternehmerische Risiko wird sowohl auf die Automobil- als auch die Kühlschrankproduktion abge- wälzt. Die Erfahrung der Manager kann hier besonders gut genutzt werden. (Quelle: Wikipedia) Produktdiversifikation

Kommunikation - BWKU GmbH Datein/BWKUaktuell1017.pdf · Horizontale Produktdiversifikation ... Vertikale Produktdiversifikation ... Laterale oder diagonale Produktdiversifikation

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Kommunikation

(lat. communicatio, ‚Mitteilung‘) ist der Austausch oder die Übertragung von Informationen. „Information“ ist in diesem Zusammenhang eine zusammenfassende Bezeichnung für Wissen, Erkenntnis, Erfahrung oder Empathie. Mit „Austausch“ ist ein gegenseitiges Geben und Nehmen gemeint; „Übertragung“ ist die Beschreibung dafür, dass da-bei Distanzen überwunden werden können, oder es ist eine Vorstellung gemeint, dass Gedanken, Vorstellungen, Meinungen und anderes ein Individuum „verlassen“ und in ein anderes „hineingelangen“. Dies ist eine bestimmte Sichtweise und metaphorische Beschreibung für den Alltag – bei genaueren Beschreibungen des Phänomens Kommuni-kation wird die Anwendung dieser Metapher allerdings zunehmend schwieriger. Das Wort „Kommunikation“ wird neben der ursprünglichen Bedeutung als Sozialhandlung her auch für andere Vorgänge in unterschiedlichen Zusammenhängen verwendet.

Der zunehmende Einsatz von Kommunikationstechnologie führte zum Beispiel dazu, dass auch technische Aspekte in den Kommunikationsbegriff eingingen. Unter Kommunikation werden somit auch „Datenübertragung“, „wechselseitige Steuerung“ und in einfachen Fällen auch „Verbindung“ von

Geräten verstanden; in anderen Situationen wiederum wird Kommunikation auf Institutionen oder Unternehmen sowie deren Zielgruppen bezogen. Dann werden nicht länger Lebe-wesen, sondern stattdessen organisierte Einheiten (oder „Systeme“) als Kommunikatoren (Produzenten und Rezipien-ten) angesehen. Dies gilt beispielsweise dann, wenn im Zu-sammenhang mit Journalismus, Publizistik oder Marketing von Kommunikation die Rede ist. Kommunikation ist alltäglich und verläuft scheinbar selbstverständlich, sodass sie nicht weiter problematisch er-scheint. Für die meisten Situationen reicht dies auch aus; es wäre zu aufwendig, die eigene Kommunikation ständig zu hinterfragen. Erst bei Missverständnissen und Misserfolgen, die mit Kom-munikation in Zusammenhang gebracht werden können, wird Kommunikation problematisiert. In der wissenschaftlichen Behandlung von Kommunikation wird die Frage gestellt, wie Kommunikation erklärt werden kann; unter welchen Bedin-gungen sie abläuft; was Kriterien für Kommunikationserfolge sind; und wie verlässliche Modelle erstellt werden können, aus denen sich Vorhersagen und Handlungsanweisungen ableiten lassen. (Quelle: Wikipedia)

Eine Produktdiversifikation liegt vor, sofern ein Unternehmen ein neues Produkt auf einem neuen Markt einführt. Das Gegenteil ist die Marktdurchdringung. Diversifikation kann in drei Formen entstehen: ▪ Intern: Das Unternehmen wächst aus eigener Kraft und entwickelt das Produkt selbst. ▪ Übernahme: Ein anderes Unternehmen wird samt den ge wünschten Produkten hinzugekauft. ▪ Kooperation: Neue Produkte werden mit einem Partner entwickelt. Kooperationen können verschieden intensiv sein, von losen Joint Ventures bis zu strategischen Allian zen und Netzwerken. Es werden drei Richtungen unterschieden, in die sich eine Diversifikation ausbreiten kann: Horizontal, vertikal und lateral. Horizontale Produktdiversifikation Darunter versteht man die Ausdehnung des bisherigen Pro-duktprogramms auf Produktlinien derselben Wirtschaftsstufe (Branche). Man wendet sich dabei entweder an neue Kun-den oder bedient denselben Kundenstamm, löst aber neue Probleme dieser Kunden. Zwischen den neuen und alten Produktlinien besteht dabei ein sachlicher Zusammenhang. Beispiel: Ein Pkw-Hersteller nimmt Kleinlaster und Wohnmo-bile in seine Produktpalette auf. Vertikale Produktdiversifikation Die vertikale Diversifikation orientiert sich an der Wertschöp-fungskette und bezeichnet die Erweiterung des Produktions-

programms von Produkten aus vor- oder nachgelagerten Wirtschaftsstufen (auch Rückwärts-/Vorwärts-Integration ge-nannt). Die sogenannte Fertigungstiefe wird damit erweitert. Als Beispiele für vertikale Diversifikation auf vorgelagerten Wirtschaftsstufen wäre ein Restaurant zu nennen, das Land-wirtschaft zur Produktion von günstigem Fleisch und Gemü-se betreibt, sowie ein Autohersteller, der Reifen oder Auto-batterien produziert. Von vertikaler Diversifikation auf nach-gelagerte Stufen spricht man hingegen z. B. bei einem Pro-duktionsbetrieb, der eigene Geschäfte eröffnet. Ein Unterschied zur horizontalen Diversifikation besteht dar-in, dass diese neuen Produkte nicht für den Markt bestimmt sind sondern grundsätzlich für den Eigenbedarf der Firma. Laterale oder diagonale Produktdiversifikation Die Erweiterung des Produktionsprogramms um Produkte, die für das Unternehmen völlig neu sind und in keinem tech-nischen oder wirtschaftlichen Zusammenhang mit den bishe-rigen Produkten stehen wird als laterale Diversifikation be-zeichnet. Darunter fällt beispielsweise ein Autohersteller, der Kühlschränke produziert. Die laterale Diversifikation bedeutet für den Hersteller eine Risikostreuung. Das unternehmerische Risiko wird sowohl auf die Automobil- als auch die Kühlschrankproduktion abge-wälzt. Die Erfahrung der Manager kann hier besonders gut genutzt werden. (Quelle: Wikipedia)

Produktdiversifikation

Ausgabe Februar 2017

INSOLVENZVERMEIDUNG

Recycling-Baustoffverordnung Die Sicherstellung einer hohen Qualität Auftraggeberhaftung Die Niederösterreichi-sche Gebietskrankenkas-se überprüft monatlich

Neues Zuschusspro-

gramm für Kleine- und

Mittlere Unternehmen

Neues die AWS KMU-

Investitionszuwachsprä-

mie

Das kommt 2017 Geringfügigkeitsgrenze, Arbeitszeit, Banknote, Banken.. Neu bei der Steuer ab heuer Sofern Sie einen Gewinn über € 30000, erwarten, Häuslbauer können bei Lohndumping ab sofort zur Kassa gebeten wer-den Häuslbauer, die nicht ordnungsgemäß entloh-nende ausländische Fir-men beschäftigen, damit rechnen, selbst zur Kas-sa gebeten zu werden. Kommunikation Kommunikation ist alltäg-lich und verläuft schein-bar selbstverständlich Produktdiversifikation Eine Produktdiversifikati-on liegt vor, sofern ein Unternehmen ein neues Produkt auf einem neu-en Markt einführt

GEMEINSAM STATT EINSAM

In betriebswirtschaftlichen Angelegenheiten

sind wir der richtige Ansprechpartner für Sie!

Arnold Bauer 0676 / 686 43 57

Christian Bauer 0676 / 719 22 94

BESTANDSAUFNAHME Wesentliche Grundlage zur Beurteilung der Gesamtsituation ist eine lückenlose Ermittlung der Ist-Situation aus betriebswirtschaftlicher Sicht. Basisunterlagen - wie beispielhaft ange-führt - eine aktuelle Saldenliste, ein aktuelles Anlageverzeichnis, Jahresabschlüsse aus Vorperioden, Miet- und Leasingvereinbarungen, offene Posten auf Kunden- und Lieferan-tenseite sind ebenso Bestandteil der Erhebungen, wie auch der Finanzstatus. Ohne diese unumgängliche Maßnahme fehlen notwendige Entscheidungsgrundlagen für die weiteren Schritte und bleiben vermeintliche Risiken unerkannt. STRATEGIE Die aus der Bestandsaufnahme gewonnenen und im Detail aufgearbeiteten Erkenntnisse lassen Schwerpunkte erkennen und erlauben es, einen Plan nach Prioritäten zu erstellen. Damit ist eine grundsätzliche, strategische Positionierung und die Erörterung damit verbun-dener Ziele möglich. In die Gesamtstrategie sind möglichst alle erkannten Fakten mit einzu-binden, die direkt oder indirekt Einfluss auf die weitere Entwicklung haben. Die strategische Ausrichtung ist kurz-, mittel- und langfristig zu definieren (z.B: 6 Monate, 1 Jahr, 3 Jahre) und unterliegt einem laufendem Abgleich. PLANUNG Um der strategischen Ausrichtung messbare Daten zugrundezulegen und damit auch die Entwicklung anhand von Fakten nachvollziehen zu können wird ein Unternehmensplan er-stellt, der auf die strategische Zeitschiene abgestimmt ist. Kapazitäten, Personalkosten, Umsätze, Aufwendungen und Deckungsbeiträge, um nur einige Plandaten zu nennen, las-sen ein fiktives Unternehmensergebnis darstellen. Der zukünftig vorzunehmende PLAN-IST - Abgleich gibt sofort Auskunft über Entwicklung, Fehlentwicklungen und Planabweichungen und ermöglicht sowohl aktives Handeln im Vorfeld als auch gegebenenfalls sofortige Kurs-korrekturen. KOMMUNIKATION Bei Problembewältigung - in diesem Fall das Vermeiden einer Insolvenz - trägt der offene Umgang mit den Fakten und ein ausgeprägtes Informationswesen hohen Anteil am letzt-endlich angestrebten Erfolg. Die Vermeidung einer Insolvenz ist stark geprägt von unterneh-mensinternen Maßnahmen und daher auch von konstruktiver, intensiver - interner - Kommu-nikation. Das bedeutet jedoch nicht, dass die externe Kommunikation - z.B.: mit Gläubigern - vernachlässigt werden kann. Es gilt, eine offene, auf betriebswirtschaftlichen Fakten beru-hende, Gesprächsbasis aufrechtzuerhalten und herzustellen. VORGEHENSWEISE Die Vorgehensweise - wenn es darum geht, eine drohende Insolvenz zu vermeiden - ist ein laufender, sich stetig an Strategie und Planung orientierender Prozess, den wir in den erar-beiteten Punkten begleiten. Dies erfolgt durch eine Kombination aus ständiger Beobachtung der laufenden operativen Geschäftstätigkeit, konsequenter Umsetzung der Maßnahmen und eines laufenden Abgleiches der Planzahlen mit den tatsächlichen Ergebnissen. Fachliche Qualifikation des Unternehmers und betriebswirtschaftliches Wissen in Einklang gebracht, lässt laufende Optimierung im Sinne der Zielerreichung zu. BWKU GmbH 02 / 17

Ausgabe Februar 2017

Herausgeber und für den Inhalt verantwortlich: BetriebsWirtschaftliche Kooperation für Unternehmer GmbH

C.M. Ziehrergasse 3 2542 Kottingbrunn

Tel: +43 676 719 22 94 Tel: +43 676 686 43 57

Fax: +43 2236 893 007

www.bwku.at

Auftraggeberhaftung - Ein wirksames Instrument gegen Sozialbetrug

Die Niederösterreichische Gebietskrankenkasse (NÖGKK) überprüft monatlich jene Beitragsschuldner aus dem Baube-reich, bei denen ein Insolvenztatbestand gegeben ist. Liegt eine Subvergabe vor, werden die Auftragnehmer bzw. Masseverwalter aufgefordert, Rechnungen über Bauleistun-gen i. S. d. § 19 Abs. 1a Umsatzsteuergesetz 1994 (UStG 1994) vorzulegen. Nach Durchsicht der Rechnungen wird der potentiell haften-de Auftraggeber um Bekanntgabe des Datums und der Hö-he der geleisteten Werklohnzahlung(en) ersucht. Diese Aus-kunftspflicht ist gesetzlich im § 673 Abs. 8 Allgemeines Sozi-aIversicherungsgesetz (ASVG) normiert. Ein Verstoß gegen diese Auskunftspflicht kann von der Bezirksverwaltungsbe-hörde mit einer Strafe von bis zu € 10.000,00 geahndet wer-den. Nach Erhalt der geforderten Informationen wird von der NÖGKK die Haftung geprüft. Grundsätzlich kann diese nur dann geltend gemacht werden, wenn zur Hereinbringung der Beiträge und Umlagen erfolglos Exekution geführt wurde oder bezüglich des beauftragten Unternehmens ein Insol-venztatbestand vorliegt, d. h. wenn z. B. das Insolvenzver-fahren eröffnet wurde oder aber auch, wenn eine Abweisung des Konkursantrages mangels kostendeckenden Vermö-gens vorliegt. Wurde das Subunternehmen im Zeitpunkt der Werklohnzah-lungen in der Liste der haftungsfreistellenden Unternehmen (HFU-Liste) geführt, ist eine Haftung des Auftraggebers ge-mäß § 673 ASVG ausgeschlossen. Es ist für jeden Auftrag-

geber empfehlenswert, zum Zeitpunkt der Zahlung des Werklohnes zu prüfen, ob das beauftragte Subunternehmen in der HFU-Liste aufscheint. Ist dies nicht der Fall, kann sich der Auftraggeber durch Überweisung von 25 % des Werklohnes an das Dienstleistungszentrum AGH von einer allfälligen Haftung befreien. Bezahlt der Auftraggeber stattdessen den Werklohn zu 100 % an seinen Subunternehmer, wird die Auftraggeberhaftung schlagend . Dies hat zur Konsequenz‚ dass der Auftragge-ber 25 % der geleisteten Werklohnzahlunglen doppelt bezahlen muss. Einerseits an den Auftragnehmer (hier wurden 100 % Werk-lohn ausbezahlt) und andererseits an die zuständige Gebietskrankenkasse (20 % als Haftungszahlung, wenn sämtliche Voraussetzungen für eine Haftung erfüllt sind) bzw. an das zuständige Finanzamt (5 %). Besteht die Haftung dem Grunde nach zu Recht, erhält der Auftraggeber eine Aufforderung zur Bezahlung des Haf-tungsbetrages. Erfolgt auf diese innerhalb der von der NÖGKK gesetzten Frist keine Reaktion, wird ein Urgenzschreiben inklusive Klagsandrohung expediert. Verstreicht die von der NÖGKK gesetzte Frist ungenützt, wird Klage beim zuständigen Gericht eingebracht. Wird der Klage stattgegeben, sind zusätzlich zum Haftungs-betrag sämtliche Gerichtsgebühren sowie die Rechtsan-waltskosten zu bezahlen.

Das Ziel der Recycling-Baustoffverordnung ist insbesondere

die Sicherstellung einer hohen Qualität von bei Bau- und

Abbruchstätigkeiten anfallenden Abfällen, um das Recycling

dieser Abfälle zu fördern.

Die Verordnung legt Anforderungen fest, die beim Abbruch

von Bauwerken zu erfüllen sind, wie die Durchführung einer

Schad- und Störstofferkundung und ein geordneter sowie

verwertungsorientierter Rückbau von Bauwerken.

Die Maßnahmen führen zu einer besseren Eignung der Ab-

fälle für die Herstellung von Recycling-Baustoffen.

Die Verordnung enthält auch Bestimmungen für die weitere

Behandlung von Bau-und Abbruchabfällen, Qualitätsvorga-

ben für die herzustellenden Recycling-Baustoffe und vorge-

gebene Einsatzbereiche für Recycling-Baustoffe. Dadurch

kann eine hohe Umweltqualität der Recycling-Baustoffe er-

reicht werden, die zu mehr Vertrauen in die Verwendung

dieser Baustoffe führt.

Für Recycling-Baustoffe der höchsten Qualität sieht die Ver-

ordnung vor, dass sie unter Einhaltung bestimmter Voraus-

setzungen ihre Abfalleigenschaft vorzeitig verlieren können.

Quelle :WKO

Recycling-Baustoffverordnung

Quelle: WKO

Neues Zuschussprogramm für Kleine und Mittlere Unternehmen

Die AWS KMU-Investitionszuwachsprämie Mit dieser Förderungsaktion soll ein An-reiz für Unternehmensinvestitionen ge-schaffen werden, um die Investitionsnei-gung von österreichischen Unterneh-men zu heben und Wachstums und Be-schäftigungsimpulse zu setzen. Gefördert werden Kleine und Mittlere Unternehmen nach EU Definition, die materielle aktivierungspflichtige Neuin-vestitionen in das abnutzbare Anlage-vermögen vornehmen. Bedauerlicher-weise ist die Anschaffung von KFZ (insbesondere LKW und Busse) ausgenommen. Wichtig ist, dass diese Neuinvestitionen über dem Durchschnitt der in den letzten drei Jahren vom Unternehmen durchgeführten Investitionen liegen, wobei bei Kleinst- und Kleinuntemeh-

men (d.h. bis zu 49 Beschäftigte) diese Neuinvestitionen zumindest um EUR 50.000; (Investitionszuwachs) und bei Mittleren Unternehmen (bis zu 249 Beschäftigte) zumindest um EUR 100.000, höher sein muss, als der Wert der durchschnittlichen Investitio-nen der letzten drei Jahre. Der Zuschuss beträgt im Einzelfall für Kleinst- und Kleinunternehmen bis zu 15 % des Investitionszuwachses von zumindest EUR 50.000‚bis max. EUR 450.000; und für Mittlere Unternehmen bis zu 10 % des Investitionszuwachses von zumindest EUR 100.000‚bis max. EUR 750.000‚-. Unternehmensgründun-gen sind von diesem Programm ausge-nommen. Es müssen jedenfalls 5 voll-ständige Jahresabschlüsse vorliegen. Die Förderungsvergabe erfolgt chrono-logisch entsprechend der Reihenfolge des Eintreffens der vollständigen

und beurteilungsfähigen Förderungsan-suchen bis zu dem Zeitpunkt, zu dem die zur Verfügung stehenden Budgetmittel verbraucht sind. Um eine rasche und unkomplizierte Ab-wicklung dieser Förderung zu ermögli-chen, wurde bei der Einreichung der Anträge über den AWS Fördermanager eine „Selbsteinschätzung‘ eingeführt. Dabei kann das Unternehmen selbst prüfen. ob die Grundvoraussetzungen für die Förderung eingehalten werden und erhält eine Indikation, ob eine För-derung grundsätzlich möglich ist Es können nur vollständige Anträge d.h. alle Pflichtfelder am AWS Fördermana-ger sind befüllt, die notwendigen Unterlagen sind hochgeladen und die ‚Selbsteinschätzung' hat ein positives Ergebnis – abgesendet wer-den. Quelle: WKO

Geringfügigkeitsgrenze:

Die tägliche Geringfügigkeitsgrenze

wird abgeschafft.

Arbeitszeit:

Erhöhung der Höchstarbeitszeit von 10

auf 12 Stunden bei „aktiver Reisezeit“

und Erhöhung der Höchstarbeitszeit bei

minderjährigen Lehrlingen von 9 auf 10

Stunden bei „passiver Reisezeit“

Kurzarbeitsbeihilfe:

Verlängerung von 18 auf 24 Monate.

Maut:

Statt bisher vier gibt es künftig nur mehr

zwei Grundkilometertarife. Aufgeschla-

gene „externe Kosten“ fließen zur Hälfte

als Tarifstützung vom EURO VI-

Fahrzeugen an die Wirtschaft zurück.

Banknote:

Per April 2017 wird ein neuer 50-Euro-

Schein aufgelegt.

Registrierkassen:

Mit 1. April 2017 tritt die verpflichtende

technische Sicherheitseinrichtung von

Registrierkassen in Kraft.

Banken:

Die Bankangabe wird von derzeit 640

Millionen EURO – gegen eine Ab-

schlagszahlung von 1 Milliarde EURO

ab 2017 – auf 100 Millionen Euro jähr-

lich gesenkt.

Start Up-Förderung:

Ab Jahresbeginn werden die Lohnne-

benkosten der ersten drei Angestellten

über drei Jahre mit insgesamt 100 Milli-

onen Euro gefördert.

Anti-Lohndumping:

Ab 2017 sind alle Bestimmungen gegen

Lohn- und Sozialdumping in einem Ge-

setz gebündelt, Ziel: Die Bezahlung

ausländischer Kräfte unter KV soll ver-

hindert werden.

Quelle: WKO

Das kommt 2017

Neu bei der Steuer ab heuer

Gewinnfreibetrag:

Sofern Sie einen Gewinn über € 30000,

erwarten, besteht die Möglichkeit, die

Belastung mit Einkommensteuer durch

den sogenannten investitionsbedingten

Gewinnfreibetrag zu vermindern.

Unter die begünstigten Anlagegüter

fallen neue, abnutzbare, körperliche

Anlagegüter sowie ' Gebäude- und Mie-

terinvestitionen und bestimmte Wertpa-

piere.

Für die Jahre 2014 und 2016 zählten

nur Wohnbauanleihen zu den begüns-

tigten Wertpapieren. Diese mit dem

Abgabenänderungsgesetz 2014 einge-

führte Einschränkung der Wertpapiere

auf Wohnbauanleihen wird für Wirt-

schaftsjahre, die ab 1.1.2017 begin-

nen, wieder entfallen.

Steuerbefreiung für Aushilfskräfte:

Aufgrund hoher Steuern und Abgaben

wird es zunehmend schwierig, Aushilfs-

kräfte – vor allem im Tourismus – zu

finden. Ab 2017 werden Aushilfstätig-

keiten attraktiver gemacht.

Für manche Aushilfskräfte wird eine

Steuerbefreiung eingeführt.

Es müssen dabei folgende Voraus-

setzungen erfüllt werden:

- Die Aushilfskraft steht nicht bereits in

einem Dienstverhältnis zum Arbeitge-

ber.

- Der monatliche Arbeitslohn darf die

Geringfügigkeitsgrenze (Wert 2017:

425,70 Euro) nicht übersteigen.

- Die Aushilfskraft hat eine andere

selbstständige oder unselbstständige

Erwerbstätigkeit, wo sie einer Vollversi-

cherung unterliegt. Die Begünstigung

ist somit z.B. nicht möglich für Men-

schen, die arbeitslos oder in Pension

sind.

- Die Beschäftigung der Aushilfskraft

dient ausschließlich dazu, einen zeit-

lich begrenzten zusätzlichen Arbeits-

anfall zu decken, der den regulären

Betriebsablauf überschreitet

(„Stoßzeiten“, wie z.B. an Einkaufs-

samstagen in der Vorweihnachtszeit,

Veranstaltungen ...), oder den Ausfall

einer Arbeitskraft zu ersetzen.

-Die Tätigkeit als Aushilfskraft umfasst

insgesamt nicht mehr als 18 Tage im

Kalenderjahr.

- Der Arbeitgeber beschäftigt an nicht

mehr als 18 Tagen im Kalenderjahr

steuerfreie Aushilfskräfte.

Werden die Grenzen überschritten,

steht die Begünstigung von Beginn ab

nicht zu.

Arbeitgeberinnen/Arbeitgeber, die vor-

aussichtlich an mehr als 18 Tagen eine

Aushilfskraft oder mehrere Aushilfskräf-

te beschäftigen, können die Begünsti-

gungen daher von Beginn an nicht be-

rücksichtigen. Die Regelung ist vorerst

für die Jahre von 2017 bis 2019 befris-

tet.

Für die Arbeitgeber fallen bei Vorliegen

aller Voraussetzungen auch keine

Lohnnebenkosten in Form von Kommu-

nalsteuer, Dienstgeberbeitrag und Zu-

schlag zum Dienstgeberbeitrag an, er

muss lediglich einen Lohnzettel über-

mitteln. Quelle: WKO

Häuslbauer können bei Lohndumping ab sofort zur Kassa gebeten werden

Seit 1. Jänner müssen Häuslbauer, die nicht ordnungsgemäß entlohnende aus-ländische Firmen beschäftigen, damit rechnen, selbst zur Kassa gebeten zu werden. Das mit Jahresbeginn in Kraft getretene Lohn – und Sozialdumping-Bekäm-pfungsgesetz sieht nämlich vor, dass nun der Auftraggeber von Bauarbeitern für eine Unterbezahlung von Arbeitneh-mern seines Ausländischen Auftrag-nehmers haftet. Hält sich das ausländische Unterneh-men für seine Mitarbeiter nicht an die in Österreich gesetzlich vorgeschriebenen Lohnbestimmungen, kann es für den österreichischen Auftraggeber also sehr teuer werden. „Niemand will Wettbewerb unterbinden. Aber es geht einfach um mehr Fairness zwischen unseren ordnungsgemäß agierenden heimischen Unternehmen

und ausländischen Firmen, die über die Grenze arbeiten, aber sich nicht an die Regeln halten“, so Wolfgang Ecker, der Obmann der Sparte Gewer-be und Handwerk in der WKNÖ. Auch Umbauten und Renovierungen betroffen Voraussetzung für die sogenannte „Bauherrenhaftung“ ist, dass es sich um Bauarbeiten handelt – wobei von die-sem Begriff nicht nur der Klassische Hausbau, sondern ebenso Umbauten, Renovierungen, Reparaturen oder War-tungen umfasst sind.

Zweitens muss der Auftraggeber ent-weder wissen, dass es sich um Lohn-dumping handelt oder zumindest einen entsprechenden Verdacht haben. „Liegt ein ausländischer Anbieter mas-siv unter dem Angebot von heimischen Unternehmen, wird ein solcher Ver-

dacht wohl nahe liegen“, betont Ecker. „Über einem österreichischen Auftrag-geber, der auf unsauber agierende aus-ländische Firmen setzt, hängt also die Drohung, vor Gericht zu landen und letztlich erst recht kräftig zu zahlen.“

Gewährleistungsprobleme bei illegal

agierenden Firmen

Überdies verweist Ecker auf immer wie-der auftretende Gewährleistungsproble-me bei Aufträgen an illegal agierende ausländische Unternehmen „wenn nach der Fertigstellung plötzlich Mängel auftauchen, weil gepfuscht wurde und die dafür verantwortliche Firma einfach verschwunden und nicht mehr greifbar ist.

Statt etwas gespart zu haben, kommt die Sache dann richtig teuer.“

Quelle: WKO