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Kompendium des Baurechts
Kniffka / Koeble / Jurgeleit / Sacher
5. Auflage 2020 ISBN 978-3-406-70855-8 C.H.BECK
schnell und portofrei erhältlich bei beck-shop.de
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Kniffka/Koeble/Jurgeleit/Sacher Kompendium des Baurechts
Kompendium des Baurechts
Privates Baurecht und Bauprozess
Herausgegeben von
Prof. Dr. Rolf Kniffka Vorsitzender Richter am Bundesgerichtshof, a.D.
Dr. Wolfgang Koeble Rechtsanwalt
Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
Prof. Dr. Andreas JurgeleitProf. Dr. Andreas JurgeleitProf. Dr. Andreas Jurgeleit Richter am BundesgerichtshofRichter am BundesgerichtshofRichter am BundesgerichtshofRichter am Bundesgerichtshof
Dagmar SacherDagmar SacherDagmar SacherDagmar SacherDagmar SacherDagmar Sacher Richterin am BundesgerichtshofRichterin am BundesgerichtshofRichterin am BundesgerichtshofRichterin am BundesgerichtshofRichterin am BundesgerichtshofRichterin am BundesgerichtshofRichterin am BundesgerichtshofRichterin am Bundesgerichtshof
Bearbeitet vonBearbeitet vonBearbeitet vonBearbeitet vonBearbeitet vonBearbeitet von
Prof. Dr. Andreas Jurgeleit Prof. Dr. Rolf Kniffka Richter am Bundesgerichtshof Vorsitzender Richter am Bundesgerichtshof, a.D.
Dr. Wolfgang Koeble Dagmar Sacher Rechtsanwalt, Reutlingen Richterin am Bundesgerichtshof
Dr. Dipl.-Bw. (BA) Alexander Zahn Rechtsanwalt, Reutlingen
5. Auflage 2020
Es haben bearbeitet:
Prof. Dr. Andreas Jurgeleit: Teile 2 B–C, 3, 5–7
Prof. Dr. Rolf Kniffka: Teile 2 A, 4, 8
Dr. Wolfgang Koeble: Teile 1, 9–11, 13–14
Dagmar Sacher: Teile 12, 15–16, 18–20
Dr. Dipl.-Bw. (BA) Alexander Zahn: Teil 17
www.beck.de
ISBN 978 3 406 70855 8
© 2020 Verlag C.H. Beck oHG Wilhelmstraße 9, 80801 München
Druck: Kösel GmbH & Co. KG Am Buchweg 1, 87452 Altusried-Krugzell
Satz: Fotosatz H. Buck Zweikirchener Str. 7, 84036 Kumhausen
Umschlaggestaltung: Ralph Zimmermann – Bureau Parapluie
Gedruckt auf säurefreiem, alterungsbeständigem Papier (hergestellt aus chlorfrei gebleichtem Zellstoff )
V
Vorwort 5. Auflage
Das Kompendium des Baurechts ist auch in der fünften Auflage der gewohnte Leitfaden für die außergerichtliche und gerichtliche Abwicklung eines Baurechtsfalls und damit eine verlässliche Informationsquelle für Anwälte, Richter, Sachverständige, Bauunternehmen, Bauträger, Architekten und Ingenieure sowie sonstige Baubeteiligte. Das Werk orientiert sich in erster Linie an der umfangreichen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zum pri- vaten Baurecht. Der Bundesgerichtshof hat über Jahrzehnte die grundlegenden Strukturen des Bau- und Architektenrechts entwickelt. Das Verständnis dieser Strukturen ist grund- legende Voraussetzung für jede Einschätzung der Rechtslage in Bausachen.
Seit dem 1.1.2018 ist das neue Bauvertragsrecht in Kraft. Es schafft erstmalig einen eigenen Rechtsrahmen für Bauverträge, Verbraucherbauverträge, Architekten- und Inge- nieurverträge sowie Bauträgerverträge. Die Neuauflage befasst sich ausführlich mit dem neuen Recht, das nicht nur eine grundlegend neue Systematik der Bauverträge entwickelt, sondern auch zahlreiche praktische Änderungen hervorgebracht hat. Die Autoren waren teilweise über den Deutschen Baugerichtstag engagiert an der Entwicklung dieses Rechts beteiligt. Darüber hinaus wurden in der Neuauflage die umfangreichen sonstigen Ent- wicklungen im privaten Baurecht berücksichtigt, insbesondere in der Rechtsprechung des wicklungen im privaten Baurecht berücksichtigt, insbesondere in der Rechtsprechung des wicklungen im privaten Baurecht berücksichtigt, insbesondere in der Rechtsprechung des wicklungen im privaten Baurecht berücksichtigt, insbesondere in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und der Oberlandesgerichte.Bundesgerichtshofs und der Oberlandesgerichte.Bundesgerichtshofs und der Oberlandesgerichte.
In die Kommentierung ausführlich eingearbeitet sind auch die grundlegenden Entschei-In die Kommentierung ausführlich eingearbeitet sind auch die grundlegenden Entschei-In die Kommentierung ausführlich eingearbeitet sind auch die grundlegenden Entschei-In die Kommentierung ausführlich eingearbeitet sind auch die grundlegenden Entschei-In die Kommentierung ausführlich eingearbeitet sind auch die grundlegenden Entschei-In die Kommentierung ausführlich eingearbeitet sind auch die grundlegenden Entschei-In die Kommentierung ausführlich eingearbeitet sind auch die grundlegenden Entschei-In die Kommentierung ausführlich eingearbeitet sind auch die grundlegenden Entschei-In die Kommentierung ausführlich eingearbeitet sind auch die grundlegenden Entschei-In die Kommentierung ausführlich eingearbeitet sind auch die grundlegenden Entschei-In die Kommentierung ausführlich eingearbeitet sind auch die grundlegenden Entschei-In die Kommentierung ausführlich eingearbeitet sind auch die grundlegenden Entschei- dungen des Europäischen Gerichtshofs vom Juli 2019 zur Rechtswidrigkeit der Mindest- dungen des Europäischen Gerichtshofs vom Juli 2019 zur Rechtswidrigkeit der Mindest- dungen des Europäischen Gerichtshofs vom Juli 2019 zur Rechtswidrigkeit der Mindest- dungen des Europäischen Gerichtshofs vom Juli 2019 zur Rechtswidrigkeit der Mindest- dungen des Europäischen Gerichtshofs vom Juli 2019 zur Rechtswidrigkeit der Mindest- dungen des Europäischen Gerichtshofs vom Juli 2019 zur Rechtswidrigkeit der Mindest- dungen des Europäischen Gerichtshofs vom Juli 2019 zur Rechtswidrigkeit der Mindest- dungen des Europäischen Gerichtshofs vom Juli 2019 zur Rechtswidrigkeit der Mindest- dungen des Europäischen Gerichtshofs vom Juli 2019 zur Rechtswidrigkeit der Mindest- dungen des Europäischen Gerichtshofs vom Juli 2019 zur Rechtswidrigkeit der Mindest- dungen des Europäischen Gerichtshofs vom Juli 2019 zur Rechtswidrigkeit der Mindest- dungen des Europäischen Gerichtshofs vom Juli 2019 zur Rechtswidrigkeit der Mindest- und Höchstsätze der Verordnung über die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistung und Höchstsätze der Verordnung über die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistung und Höchstsätze der Verordnung über die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistung und Höchstsätze der Verordnung über die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistung und Höchstsätze der Verordnung über die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistung und Höchstsätze der Verordnung über die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistung und Höchstsätze der Verordnung über die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistung und Höchstsätze der Verordnung über die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistung und Höchstsätze der Verordnung über die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistung und Höchstsätze der Verordnung über die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistung und Höchstsätze der Verordnung über die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistung und Höchstsätze der Verordnung über die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistung und Höchstsätze der Verordnung über die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistung und des Bundesgerichtshofs zum Maßstab der Preisanpassung bei Mengenänderungen im und des Bundesgerichtshofs zum Maßstab der Preisanpassung bei Mengenänderungen im und des Bundesgerichtshofs zum Maßstab der Preisanpassung bei Mengenänderungen im und des Bundesgerichtshofs zum Maßstab der Preisanpassung bei Mengenänderungen im und des Bundesgerichtshofs zum Maßstab der Preisanpassung bei Mengenänderungen im und des Bundesgerichtshofs zum Maßstab der Preisanpassung bei Mengenänderungen im und des Bundesgerichtshofs zum Maßstab der Preisanpassung bei Mengenänderungen im und des Bundesgerichtshofs zum Maßstab der Preisanpassung bei Mengenänderungen im und des Bundesgerichtshofs zum Maßstab der Preisanpassung bei Mengenänderungen im und des Bundesgerichtshofs zum Maßstab der Preisanpassung bei Mengenänderungen im und des Bundesgerichtshofs zum Maßstab der Preisanpassung bei Mengenänderungen im und des Bundesgerichtshofs zum Maßstab der Preisanpassung bei Mengenänderungen im VOB-Vertrag vom August 2019. Sie sind für die zukünftige Entwicklung des Vergütungs-VOB-Vertrag vom August 2019. Sie sind für die zukünftige Entwicklung des Vergütungs-VOB-Vertrag vom August 2019. Sie sind für die zukünftige Entwicklung des Vergütungs-VOB-Vertrag vom August 2019. Sie sind für die zukünftige Entwicklung des Vergütungs-VOB-Vertrag vom August 2019. Sie sind für die zukünftige Entwicklung des Vergütungs-VOB-Vertrag vom August 2019. Sie sind für die zukünftige Entwicklung des Vergütungs-VOB-Vertrag vom August 2019. Sie sind für die zukünftige Entwicklung des Vergütungs-VOB-Vertrag vom August 2019. Sie sind für die zukünftige Entwicklung des Ver