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Zeitung der Fakultätsvertretung Jus Mai 2012 www.fvjus.at [email protected] Pbb. Verlagspostamt 1090 Wien | Nummer 04/12 | ZNr. 11Z038964M SEITE 5 Studienbeihilfe SEITE 12 – 14 Interview mit Max Schrems Der Initiator von „europe vs facebook“ im Gespräch SEITE 22 Univ. Prof. Simon im Gespräch © madochab | photocase.com Ökonomische Analyse des Rechts SEITE 10 – 11 Mit freundlicher Unterstützung der

Ökonomische Analyse des Rechts - AG Jus · 2018. 9. 14. · Die Frage, ob die Finanzierung der Universitäten aus Drittmitteln ihrer Ansicht nach eine sinnvolle, alternati-ve Option

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Zeitung der Fakultätsvertretung JusMai 2012

[email protected]

Pbb. Verlagspostamt 1090 Wien | Nummer 04/12 | ZNr. 11Z038964M

Seite 5

StudienbeihilfeSeite 12 – 14

Interview mit Max Schrems Der Initiator von „europe vs facebook“ im Gespräch

Seite 22

Univ. Prof. Simon im Gespräch

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Ökonomische Analyse des RechtsSeite 10 – 11

Mit freundlicher Unterstützung der

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2 Juristl | Mai 2012

Seite 3Leitartikel | Ein Jahr nach den ÖH-Wahlen

Seite 4Faculty | Erfreuliche Veränderungen

Seite 5Soziales | Studienbeihilfe

Seite 6Fachbibliothek | Swisslex

Seite 7AbsolventInnenecke | Praxisbericht

Seite 8|9Juridicum Journal

Seite 10|11Die Macht der Rechtsökonomie

Seite 12|14Interview Max Schrems

Seite 15ELSA Summer Law School

Seite 16|17WFK Mediation

Seite 18WFK Strafjustiz

Seite 19Rezensionen

Seite 20|21LL.M. Europäisches und Internationales Wirtschaftsrecht

Seite 22Prüfer im Gespräch | Prof. Simon

Seite 23News & Termine

Seite 8 Seite 12Seite 7

Mai 2012Inhal

t

IMPreSSUM

Juristl – Zeitung der Fakultätsvertretung Jus | Nr. 04/12 | ÖH Uni Wien, Spitalgasse 2, Hof 1, 1090 Wien | Chef redakteur

Andreas Pacher | Anzeigen Claire-Sophie Mörsen | Graphische Gestaltung Cornelia Zelinka | Layout Andrea Krahofer |

Fotos Redaktion, Andrea Krahofer | MitarbeiterInnen Mag. Simone Gloria Engelbrechtsmüller, Georg Gutfleisch, Veronika

Hoppichler, Peter K., Claire-Sophie Mörsen, Teresa Schön, Mag. Isabella Wladar, Mag. Mona Zaher | Herstellung Druckerei

Berger & Söhne GmbH | Offenlegung gem. §25 MedienG: Grundlegende Richtung: Information der Studierenden der rechts-

wissenschaftlichen Fakultät über aktuelle politische, gesellschaftliche und studienspezifische Themen.

Eine seltsame Rückmeldung erhielt ich bezüglich

jenes Interviews aus der letzten Ausgabe, in wel-

chem vom unseriösen Networking, vom abschre-

ckenden Karrierismus-Begriff und von einer drü-

ckenden Arbeitslosigkeit unter JuristInnen die

Rede war: Es sei – so lautete der Vorwurf – für

junge ambitionierte StudentInnen niederschmet-

ternd, derartiges lesen zu müssen. Dieses

Feedback war denkwürdig, und ich erwiderte nur,

dass zwar nicht die Absicht bestehe, das Juristl zu

einem Hort des Pessimismus zu konzipieren –

andererseits solle es auch nicht bloß mit Er -

bauungs literatur für Jusstudierende gefüllt sein.

Vielmehr schätzt die Redaktion eine Vielfalt an

Lebenserfahrungen aus Studium, Beruf und Praxis,

weswegen an dieser Stelle auch ihr, liebe

Leserinnen und Leser, gebeten seid, euch an die

Redaktion zu wenden, falls ihr den Wunsch hegt,

selbst etwas Rechts- oder Studienbezogenes zu

veröffentlichen. Mag der Artikel fachlich oder

feuilletonistisch, positiv oder pessimistisch sein –

die Redaktion freut sich über jede Willfährigkeit

und dankt für jede neue Schreibkraft!

Euer Andreas (Chefredakteur)

[email protected]

EdItorIal

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3Juristl | Mai 2012

ein Jahr nach den ÖH-Wahlen – und wie stehen wir da?lE

Itar

tIkE

l

www.fvjus.at

facebook.com/FVJus

Claire-Sophie Mörsen

Vorsitzende

[email protected]

Vor beinahe einem Jahr (24. – 26. Mai 2011) fanden die letzten ÖH-Wahlen statt. Jene Wahlen, im Zuge derer die Studierenden der Österreichischen Hoch-schulen die Personen gewählt haben, welche sie vor ProfessorInnen in Unigremien und ihre Interessen auch darüber hinaus in den ÖH-Gremien und vor der Bundespolitik vertreten sollen. Auf einem separaten Zettel galt es den Namen einer Fraktion anzukreu-zen. Damals wurden am Juridicum mit eindeutigen Stimmmehrheiten die Studienver treter kandidatInnen der AktionsGemeinschaft ge wählt.

Studentische Interessenvertretung funktioniert jedoch auf mehreren Ebenen. Zum einen innerhalb der ÖH (auf Ebene der FV, der Universitätsvertretung und der Bundesvertretung), wie auch in universitären Gremien (Senat, Rechtsmittelkommission, Curricularkommission).Vor allem in großen grundsätzlichen Fragen sind die Bundes -ÖH, die Universtitäsvertretung und die FV Jus unterschiedlicher Meinung. Unter anderem wohl auf-grund der unterschiedlichen fraktionellen Besetzung oder aber, weil primär auf unterschiedliche Interessens-gruppen Bezug genommen wird.

Die FV Jus am Wiener Juridicum stellt beispielsweise die Interessen der Jusstudierenden in den Mittelpunkt ihrer Handlungs- und Aktionsweise. Auf sie bezieht sie sich in ihrer Arbeit.

UMFraGeerGebNISSe: StUDIeNbeGüHreNZuletzt hat das Vorsitzteam der FV Jus eine Umfrage an alle Jusstudierenden ausgesendet, um ein tatsächliches Bild von deren Meinung und Wünschen in Bezug auf deren Vertretung zu erfassen. Es nahmen ca. 17 % aller Inskribierten an dieser Umfrage teil.

1694 Studierende – eine doch repräsentative Zahl – haben ihre Meinung zu folgenden Fragen ausgedrückt:• Studiengebühre Ja /Nein• In welcher Höhe• Drittmittelfinanzierung als Alternative Ja/Nein

Das Ergebnis darf ich an dieser Stelle nennen: 63,93 % der Studierenden am Juridicum sprechen sich gegen Studiengebühren, 34,89 % dafür aus. Wobei sich die optional gewünschte Höhe zwischen 200 und 400 Euro ansiedelt.

Die Frage, ob die Finanzierung der Universitäten aus

Drittmitteln ihrer Ansicht nach eine sinnvolle, alternati-ve Option zu Studiengebühren seien, befürworteten 64,34 % desselben Personenkreises. 34,06 % beant-worteten diese Fragestellung mit „Nein“. Meine persönliche Meinung zu beiden Themen ist in beiden Fragen ein wenig divergent, aber nicht relevant. Ich spreche mich im Namen der Studierenden unserer Fakultät gegen die Einführung von Studiengebühren an der Universität Wien aus.

Dennoch ist mir bewusst, dass die Universität Wien, ebenso wie alle anderen Hochschuleinrichtungen chro-nisch unterfinanziert ist. Diese Situation wird sich in den nächsten Jahren nicht von selbst oder durch staat-liche Eigeninitiative ändern. Die Umstellung des Bachelor-Studienganges Internationale Entwicklung auf einen Master-Studiengang ist nur ein Zeichen dafür, wie nahe die Universität Wien mit ihren Ressourcen an einem Ende ist. Wir haben das Problem, dass unsere Universitäten unterfinanziert sind, und wir als ÖH haben das Problem, uns nicht einheitlich für eine realistische und realisierbare Lösungsmöglichkeit aussprechen zu können.

Die Bundes-ÖH spricht seit Jahren mit diversen BildungsministerInnen und hat nicht erreicht, dass das Budget für den Bildungssektor hinaufgesetzt wird. Ich schätze, die Chancen, dies nun zu ändern, nicht für realistisch ein. Daher spreche ich mich vor allem für eines aus: akute, lösungsorientierte Aktionsweise. Irgendetwas muss jetzt anders getan werden als in den vergangenen Jahren, denn wir wollen, dass sich jetzt etwas an der universitären und studentischen Situation ändert, die sich in den letzten Jahren so massiv ver-schlechtert hat.

Gemeinsames, rationales, überlegtes Argumentieren von Lösungsvorschlägen, Ideen und Plänen auf allen Ebenen der ÖH erscheint mir an dieser Stelle als ein-ziges noch aussichtsreich. Denn es ist das Einzige, was wir noch nicht versucht haben.

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4 Juristl | Mai 2012

abMelDUNG VoN PrüFUNGeNFür den April-Termin gibt es sehr erfreuliche Änder-ungen bei der Abmeldung von Modulprüfungen. Es ist nun ab sofort möglich, sich bis zwei Werktage vor einer schriftlichen Prüfung online über das UNIVIS-System (https://univis.univie.ac.at) abzumelden. Bei mündlichen Prüfungen kannst Du Dich bis zwei Werktage vor Beginn der Prüfungswoche unter https://univis.univie.ac.at ODER Dich bis einen Werktag vor der mündlichen Modulprüfung im Sekretariat des jeweiligen Instituts abmelden.

Die Weitermeldung bei negativen Prüfungsergebnissen zum darauffolgenden Prüfungstermin wurde nun end-gültig abgeschafft. Sollte das Ergebnis bis zum Ende der Anmeldefrist noch nicht da sein, Du aber dennoch zum nächsten Termin zur Prüfung antreten möchtest, musst Du die Anmeldung online im UNIVIS bis zum Status „anlegen“ durchführen.

VerScHWUNDeNe PrüFUNGSaNMelDUNGeNSeit der Einführung des UNIVIS–Anmeldesystem gab es einige Probleme mit scheinbar „verschwundenen“ Prüfungsanmeldungen. Nach einigen Gesprächen mit dem Studienservicecenter wurde mir versichert, dass das System hundertprozentig sicher ist und es nicht sein kann, dass Anmeldungen „verschwinden“. Eine mögliche Erklärung für diese Probleme kann eine zu früh beendete Anmeldung sein. Zur Erinnerung daran, wie man sich richtig anmeldet, findest Du auf unserer Homepage ein Video, in dem Schritt für Schritt der Anmeldevorgang gezeigt wird. Versichere dich nach der Anmeldung immer, ob Du sie wirklich abgeschlos-sen hast. Das kannst Du am besten tun, indem Du Dich vom System abmeldest, nach ca. zehn Minuten wieder einsteigst und kontrollierst, ob Deine Anmeldung noch vorhanden ist. Ein guter Tipp ist es auch, am letzten Tag der Anmeldefrist nochmals einzusteigen und erneut zu überprüfen, ob die Vormerkung zur Modulprüfung wirklich vorhanden ist.

Achte bitte darauf, dass Du Dich immer auf einem Gerät mit stabiler Internetverbindung anmeldest, und benutze für die Prüfungsanmeldung, wenn möglich, kein Smartphone.

3. aNtrItt IN SteoP – eINGaNGSPHaSe Endlich wurde im Senat der Universität Wien eine Entschärfung der Eingangsphase beschlossen. Für uns am Juridicum bedeutet das, dass man nun einen zusätzlichen Antritt entweder für die Modulprüfung Einführung oder für die STEOP–Pflichtübung hat. Diesen Antritt darf man allerdings erst wahrnehmen, wenn eine der beiden Voraussetzungen bereits positiv abgeschlossen wurde.Solltest Du schon exmatrikuliert worden sein, musst Du Dich jetzt noch innerhalb der Zulassungsfrist neu an der Universität Wien inskribieren und Dich dann an das Dekanat wenden, um Dir etwaige schon positiv absol-vierte Leistung wieder eintragen zu lassen.

NeUe PrüFerINNeNeINteIlUNGeNNeue Einteilungen gibt es im Bürgerlichen Recht münd-lich ab Oktober 2012. Bitte beachte, dass ab diesem Prüfungstermin jene PrüferInnen, die schriftlich zur FÜM II eingeteilt sind, zu diesem Termin auch mündlich prüfen werden! Die ErsatzprüferInnenregelung ist damit nun für beide Fächer der FÜM II abgeschafft. Als ErsatzprüferIn bei sonstiger Verhinderung kommen jeweils die drei in der Liste nachfolgenden PrüferInnen zum Einsatz.

Bitte beachte auch, dass es bei der PrüferInneneinteilung der FÜM I eine Änderung für den Juni-Termin gegeben hat. Auch im Verfassungsrecht (ab November 2012) bei der FÜM III (für das WS 2012/13 und SS 2013) und bei den jeweiligen Prüfungskommissionen mündlich und schriftlich für das WS 2012/13 und SS 2013 gibt es neue Einteilungen.Die genauen Zuteilungen der Buchstabengruppen kannst Du auf unserer Website einsehen.

Ich wünsche allen weiterhin viel Erfolg!

Facu

lty

Um böse Überraschungen zu vermeiden, kontrolliere am letzten Tag der Anmeldefrist, ob Du im UNIVIS für die Modul-prüfung vorgemerkt bist!

erfreuliche Veränderungen bei UNIVIS und SteoP

Teresa Schön

Kuriensprecherin

[email protected]

• Abmeldung von schriftlichen Prüfungen: bis 2

Werktage vor der Prüfung über UNIVIS

• Abmeldung von mündlichen Prüfungen: bis 2

Werktage vor Beginn der Prüfungswoche oder bis 1

Werktag vor der Prüfung im Sekretariat des Instituts

INFoS:

Ab dem Prüfungstermin Oktober 2012 prüfen die

PrüferInnnen, die zur schriftlichen MP FÜM II ein-

geteilt sind auch Bürgeliches Recht mündlich und

Unternehmensrecht mündlich.

acHtUNG!

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5Juristl | Mai 2012

Grundsätzlich sind deine Eltern gesetzlich dazu ver-pflichtet, für deinen finanziellen Bedarf bis zur Erreichung deiner Selbst erhaltungsfähigkeit aufzu-kommen. Sind deine Eltern aufgrund ihrer Ein-kommens situation nicht in der Lage, die Kosten, die mit dem Studium verbunden sind, zu tragen, besteht ein Rechtsanspruch auf staatliche Studien beihilfe. Es ist also einen Versuch wert, den Antrag auf Studien-beihilfe zu stellen!

VoraUSSetZUNGeN Für DeN beZUG Einen Anspruch auf Studienbeihilfe haben österrei-chische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger sowie „gleichgestellte AusländerInnen und Staatenlose“ (§ 4 StudFG). Um Studienbeihilfe beziehen zu können, musst du sozial förderungswürdig sein und einen gün-stigen Studienerfolg nachweisen können.

Bestimmungsfaktoren für die soziale Förderungs-würdigkeit sind Einkommen, Familienstand und Fam-ilien größe. Für den günstigen Studienerfolg musst du Folgendes nachweisen: Für die ersten beiden Studiensemester musst du die Aufnahme als ordent-licher Studierender nachweisen. Spätestens bis zum Ende der Antragsfrist für das dritte Semester musst du Studienerfolgsnachweise (Diplomstudium: 30 ECTS-Punkte oder 14 Semester stunden) vorlegen. Sonst musst du die erhaltene Studienbeihilfe zurückzahlen!

Die Anspruchsdauer beträgt die Mindestdauer des Abschnitts plus ein Toleranzsemester. Es gibt folgende Gründe für die Verlängerung der Anspruchsdauer: Krankheit, Schwangerschaft, Pflege und Erziehung eines Kindes in den ersten 6 Lj, Behinderung, Präsenz- oder Zivildienst, ein unvorhergesehenes oder unab-wendbares Ereignis, das den Studienerfolg nachweis-lich beeinträchtigt hat, Auslandsstudium, überdurch-schnittlich aufwendige Diplomarbeit oder Dissertation, außergewöhnliche Studien be lastung. Wenn einer die-ser Gründe vorliegt, kann dir auf Ansuchen die Studienbeihilfe für ein weiteres Semester bewilligt werden.

Außerdem musst du das Studiums vor dem 30. Lebens-jahr beendet haben (Ausnahmen bestehen bei Selbst-erhalter/innen, Studierende mit Kindern und behinder-te Studierende sowie bei Aufnahme eines Master-studiums). Um Studien beihilfe beantragen zu können, darfst du noch keine gleichwertige Ausbildung im In- oder Ausland absolviert haben. (Ausnahmen für Kurz-

studien und Doktorats- sowie Masterstudien.)

Weiters muss der erste Abschnitt innerhalb der dop-pelten vorgesehenen Studienzeit zuzüglich eines Semesters absolviert werden, damit für die weiteren Abschnitte noch ein Anspruch auf Studienbeihilfe besteht.

HÖHe Der StUDIeNbeIHIlFeDie mögliche Höchststudienbeihilfe beträgt für Studierende, die am Wohnort der Eltern studieren, 475 Euro monatlich. Studierende, die am Studienort woh-nen müssen (sowie Selbst erhalter/innen, verheiratete Studierende, Vollwaisen, Studierende mit Kind) erhal-ten bis zu 679 Euro im Monat. Dieser Höchstbetrag vermindert sich um die zumutbare Unter haltsleistung der Eltern und – bei Verheirateten – der Ehegattin/des Ehegatten sowie um die Überschreitung der Verdienst-grenze (8000 Euro). Außerdem werden die Familien-beihilfe und der Kinderabsetzbetrag abgezogen!

aNtraGAnträge auf Studienbeihilfe kannst du innerhalb eines bestimmten Zeitraumes stellen, die Antragsfrist für das Sommersemester ist vom 20. Februar bis 15. Mai. Stellst du den Antrag außerhalb der Antragsfrist, wird er zwar entgegengenommen, die Bewilligung erfolgt dann ab dem Folgemonat und nicht rückwirkend. Zuständig sind die Stipendienstellen der Studienbei-hilfen behörden. Die Antragsformulare erhältst du im Sozialreferat der ÖH, bei der jeweils zuständigen Stipendienstelle der Studien beihilfenbehörde oder online unter www.stipendium.at. Du kannst auch einen Online Antrag mittels BürgerInnenkarte auf help.gv.at. Stellen!

StUDIeNWecHSel aUFGePaSStWenn du öfter als zweimal dein Studium wechselst, verlierst du den Anspruch auf Studien beihilfe für immer. Ein Studienwechsel nach Absolvierung von mehr als zwei Studiensemestern führt zu einem vorüberge-henden Anspruchs verlust.

www.stipdendium.at

www.stipendienrechner.at

SozIal

ES

Studienbeihilfe

Veronika Hoppichler

Sozialsprecherin der FV Jus

[email protected]

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6 Juristl | Mai 2012

Während ich diesen Beitrag schreibe, findet gerade das Finale des „International Arbitration Moot-Court“ im Juridicum statt. Das erinnert mich wie jedes Jahr daran, dass unsere Wissenschaft immer internationaler wird. Dabei gibt es einerseits Bestrebungen zur Rechtsverein heitlichung, anderer-seits aber auch immer wieder trennende Elemente und Unterschiede, wie der Fall des dänischen Vaters zeigt, der seinen Sohn aus Österreich „entführte“, weil er nach dänischem Recht das alleinige Sorgerecht hat, die Mutter aber ebenso selbiges nach österreichischem Recht.

Es liegt mir fern, hier auf irgendeine Art moralisch zu werten – aber welches Recht zur Anwendung kommen wird, ist eine spannende juristische Frage, die uns sicher noch längere Zeit medial beschäftigen wird. Eine Datenbank zum dänischen Recht haben wir aber leider momentan nicht.

Ein anderes topaktuelles Thema ist die „Steuerreform“, besser bekannt als „Sparpaket“. Ein wichtiger Aspekt dabei ist der Focus auf all das Geld, das illegal in die Schweiz geschafft wurde. Was das schweizerische Recht betrifft, so verfügen wir allerdings über eine juristische Datenbank, die ich Ihnen heute kurz vorstel-len möchte.

HttPS://SWISSlex.cH/Unter dieser URL finden Sie im IP-Range der Universität Wien besagte Datenbank zum schweizerischen Recht. Für diejenigen unter Ihnen, die viel Zeit haben, emp-fiehlt es sich, zur Verwendung der Datenbank die Tutorials anzuschauen. Da diese als YouTube-HD-Videos ablaufen und somit der Ton wesentlicher Bestandteil der Präsentation ist, ersuche ich Sie im Interesse der anderen Studierenden, Kopfhörer zu ver-wenden.

Für diejenigen, die eine konkrete Zeitschrift oder ein bestimmtes Buch suchen, steht ganz oben der Reiter „Publikationsliste“ zur Verfügung. Klicken Sie dort und es öffnet sich ein Pop-Up, bei dem Sie dann zwischen Zeitschriften, Rechtsprechung und Büchern / Kommen-taren wählen können. Dort können Sie dann entweder direkt aus einer Titelliste (Zeitschriften) oder nach Fachgebieten sortiert in einer solchen ein Medium auswählen. Alle Dokumente sind übrigens Volltext und zitierfähig abrufbar. Sie können sich auch von jedem Dokument ein Pdf-Format erzeugen lassen. Dieses

können Sie dann einfach abspeichern.

ACHTUNG: Wenn Sie aus dem Pop-Up heraus ein Dokument öffnen, geschieht dies im Hintergrund auf der zuerst angewählten Seite von Swisslex – das ist anfangs etwas irritierend.

WIe SUcHeN?Nun aber zur interessantesten Variante, um an Informationen aus dieser Datenbank zu gelangen: die normale Suche. Gleich auf der Startseite links oben finden Sie die Schnellsuche. Geben Sie hier beispiels-weise den Begriff „Sportler“ ein und starten Sie die Suche. Sie erhalten jetzt eine Trefferliste mit Beiträgen, in denen der Begriff „Sport“ im Wortstamm enthalten ist. Eine Trunkierung oder ähnliches ist daher nicht notwendig. Besonders erfreulich ist, dass der Begriff automatisch in weitere Dokumentensprachen übersetzt wird, soweit Sie diese Funktion nicht deaktiviert haben. Das sehen Sie gut, wenn Sie auf der Startseite auf „Suchen“ links oben klicken.

Dort geht es dann auch zur erweiterten Suche, die es ermöglicht, den Suchbegriff mit einem oder mehreren bestimmten Rechtsgebieten zu verknüpfen. Wenn ich jetzt beispielsweise den Begriff „Sportler“ mit der Gruppe Wettbewerbsrecht verknüpfe, erhalte ich etwas mehr als 300 Treffer. Das ist allerdings noch immer eine zu große Menge, um alle Dokumente anzusehen. Hier kommen jetzt die Filtermöglichkeiten im Frame auf der rechten Seite ins Spiel. Dort kann ich einerseits Dokumente auf die deutsche Sprache einschränken, andererseits aber vor allem den Dokumententyp filtern. Zumeist wird man an Aufsätzen in Zeitschriften interes-siert sein, also filtere ich das jetzt. Als Ergebnis erhalte ich nur mehr eine Treffermenge von etwa 70.

Nun bleibt meist nur mehr die intellektuelle Auswahl. Dazu bietet Swisslex den Vorteil, dass ein Abstract zu jedem Treffer angezeigt wird, der es ermöglicht, die Relevanz des Beitrages für die eigene Themenstellung zu ermitteln.

Einem interessanten Vergleich mit dem Schweizer Recht steht also nichts mehr im Wege!

Ich wünsche Ihnen im Namen des gesamten Biblio-theks teams ein erfolgreiches Sommersemester!

Ihr Thomas Luzer

http://bibliothek.univie.ac.at/fb-rewi

[email protected]

Dr. Thomas Luzer

Leiter der FB Rechtswissenschaften

[email protected]

SwisslexbIbl

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7Juristl | Mai 2012

Ein Praktikum zu machen bietet eine gute Mög-lichkeit, ein Thema für eine Dissertation zu finden und Ideen zu sammeln. Wer eine Arbeit über die VN oder über internationale Beziehungen verfassen möchte, ist daher gut beraten, direkt Praxis erfahrung bei den Vertretungen der Vereinten Nationen oder ähnlichen internationalen Organ isationen zu sam-meln.

Da mich das DiplomatInnenwesen und die VN schon immer interessiert haben, beschloss ich, ein Praktikum bei der Ständigen Vertretung Österreichs bei den Vereinten Nationen in New York zu machen. Auf der Suche nach einem geeigneten Dissertationsthema im Bereich der internationalen Beziehungen wird man hier nicht nur sicher fündig, sondern regelrecht mit Ideen überflutet. Das Praktikum ermöglicht es darüber hinaus, einen idealen Einblick in die Arbeit eines/-r Diplomaten/-in bei den VN zu bekommen. Wer glaubt, mit Kaffeekochen und Kopier arbeiten beschäftigt zu werden, irrt gewaltig.

KoMIteeS Der ÖSterreIcHIScHeN VertretUNGGenerell wird die Arbeit hier in den Missionen unter-schiedlich aufgeteilt. Meistens ist diese aber in Komitees unterteilt. Die Österreichische Vertretung in New York umfasst sechs Komitees. Das erste Komitee befasst sich mit Abrüstung, Nonproliferation, atomaren Fragen sowie dem Asien und Europa Desk. Das zweite Komitee beschäftigt sich mit Friedenserhaltenden

Operationen (PKO), Peacebuilding, dem Afrika Desk sowie Nachhaltiger Entwicklung und Entwicklungs-zusammenarbeit. Das dritte Komitee beinhaltet die Agenden der Sozialfragen, Women, Peace & Security und UNODC. Im vierten Komitee werden ua die Agenden des Nahost Desk, der Karibik und Lateinamerikas behandelt. Das fünfte Komitee umfasst ua Budget,- Finanz,- und Personalfragen und schließ-lich gibt es das sechste Komitee, welches ua Angelegenheiten des Völkerrechts, der Tribunale und die Rule of Law umfasst.

IM SIcHerHeItSratMeine Arbeit bei der Österreichischen Vertretung fokussiert sich hauptsächlich auf die Tätigkeiten im Sicherheitsrat. Deshalb befasse ich mich mit den Agenden dreier verschiedener Komitees. Den monatli-chen Sitzungsplan des SR kann man unter www.un.org/Docs/sc/powe.htm abrufen. Dieser Sitzungsplan wird aber je nach aktuellen Vorkommnissen auch erweitert und abgeändert. Meine Arbeit ist daher von der Tätigkeit des Sicherheitsrates (SR) abhängig und man befindet sich mitten im Geschehen der aktuellsten außenpolitischen Ereignisse. Meine Hauptauf gabe besteht darin, zu den SR-Meetings – hiermit sind vor allem offene Debatten und Briefings gemeint – zu gehen und zu notieren, was im SR besprochen wurde. An Konsultationen kann man nur als SR-Mitglied teil-nehmen. Nach den Konsultationen gibt es aber für EU-Mitglieds staaten ein Debriefing, in welchem diese über die wesentlichen Punkte von einem EU Mit glieds-staat, welches im SR sitzt, informiert werden. Danach werden diese Informationen in Form einer (meist) schrift lichen Zusammen fassung an die SupervisorInnen weitergeleitet.

Generell lässt sich zusammenfassen, dass das Praktikum bei der ÖV der VN in New York in vielen Bereichen eine große Bereicherung für mich darstellt. Man gewinnt nicht nur tolle Einblicke in die Tätigkeit der VN sowie der Österreichischen Vertretung und befasst sich mit hochaktuellen, spannenden Themen, sondern sammelt auch immense Erfahrung im Umgang mit Menschen aus unterschiedlichen Kulturen. Danebenhat die Möglichkeit, die eigenen Sprach-kenntnisse zu verbessern und gleichzeitig Ideen für die Dissertation zu sammeln.

Mag. Isabella Wladar

[email protected]

absolventInneneckeSErIE

Praxisbericht: UNo in New York

Doktoratsberatung im Büro der FV Jus: jeden Donnerstag von 17 bis 19 Uhr

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8 Juristl | Mai 2012

Juridicum Journal

Das Justiz-Programm der eU-Kommission für 2012 bringt zahlreiche Neuerungen

Das Justizministerium hat einen Bericht zum Legislativ- und Arbeitsprogramm der Euro-päischen Kommission und zum 18-Monate-Programm des polnischen, dänischen und zypriotischen Ratsvorsitzes vorgelegt. Die zahlreiche zivil- und strafrechtlichen Neuer-ungen werden grundsätzlich begrüßt, sehr skeptisch zeigt sich das Justizministerium allerdings zur geplanten Verordnung über die Europäische Stiftung.

Auf der Grundlage des Legislativ- und Arbeits-programms der Europäischen Kommission für das Jahr 2012 sowie des 18-Monate-Programms des polnischen, dänischen und zypriotischen Ratsvorsitzes erstattete die Justizministerin einen Bericht, in dem die Vorhaben grundsätz-lich begrüßt werden und das Bekenntnis der österreichischen Justizpolitik zu dem vom Euro-päischen Rat im Dezember 2009 gebilligten Stockholmer Programm zur Stärkung von Freiheit, Sicherheit und Recht in der Europäischen Union bekräftigt wird. Das aktuelle Programm enthält eine großen Anzahl an Initiativen, wobe manche Legislativvorhaben bei der Justiz-ministerin jedoch auch auf Skepsis stoßen.

erbrecHtSVerorDNUNG UND NeUorDNUNG DeS eHeGüter recHtSDas materielle Erb- und Testamentsrecht ist derzeit noch kaum international vereinheitlicht. Nur in wenigen Rechtsakten der EU und in inter-nationalen Übereinkommen finden sich Bestimmungen zur internationalen Zuständigeit für das Verlassenschaftsverfahren und für Erbrechtsstreitigkeiten bzw. Regeln hinsichtlich der Anwendung des materiellen Rechts und der Vollstreckung von Entscheidungen in diesem Bereich. Die geplante Verordnung soll derartige Schwierigkeiten beseitigen und die Rechtslage

soweit vorsehbar und sicher machen, dass auch mit Auslandsbezug die Rechte der ErbInnen und anderer mit dem/der ErblasserIn verbundener Personen und der NachbargläubigerInnen gewahrt werden können. Die österreichische Seite gibt in diesem Zusammenhang zu beden-ken, dass die geplante Erbrechtsverordnung möglichst nicht in gewachsene nationale Traditionen, insbesondere nicht in die nationalen Sachenrechtsordnungen und Grundbuchsysteme, eingreifen sollte. Kritisch wird von österreichi-scher Seite auch die geplante Echtheitsanfechtung öffentlicher Urkunden gesehen.

Ein weiterer Vorschlag der Kommission betrifft den Bereich des Güterrechts im Bereich der Ehe und der Eingetragenen Partnerschaft und der vermögensrechtlichen Folgen einer Ehe-scheidung bzw. Auflösung einer Eingetragenen Partnerschaft. Hier soll insbesondere ein einheit-liches und damit vorhersehbares Umfeld geschaffen werden, wenn ein Auslandsbezug besteht. Die neue Verordnung soll das auf das Ehegüterrecht anzuwendende Recht (IPR), die internationale Zuständigleit in Ehegütersachen sowie die Anerkennung und Vollstreckung von ehergüterrechtlichen Entscheidungen, Ver-gleichen und öffentlichen Urkunden einheitlich regeln. Von österreichischer Seite wird insbeson-dere die angedachte Vereinheitlichung des IPR und internationalen Zivilverfahrensrechts in die-

sem Bereich als eine sinnvolle Maßnahme zur Planung von güterrechtlichen Situationen mit Auslandsbezug begrüßt.

VerorDNUNG über DIe eUroPäIScHe StIFtUNGAblehnend zeigt sich Österreich hinsichtlich der von EU-Kommissar Barnier geplanten Ver-ordnung über die Europäische Stiftung. Ziel der Verordnung soll die Behebung der grenzüber-schreitenden Probleme, denen Stiftungen und manche gemeinnützige Organisationen und ihre GeldgeberInnen bzw StifterInnen ausgesetzt sind, insbesondere im Hinblick auf übermäßigen Verwalt ungs aufwand und „rechtliche Be -schränkungen“. Was die Kommission genau darunter versteht ist noch nicht ganz klar, da der bereits für das Jahr 2011 angekündigte Vorschlag einer entsprechenden Verordnung noch nicht von der Kommission vorgelegt wurde. Das Vorhaben wird von Kommissar Barnier trotz skeptischer Haltung einiger EU-Staaten weiter betrieben. Österreich stehe dem Vorhaben grundsätzlich „sehr skeptisch“ gegenüber. Da der Vorschlag aber nicht nicht vorliegt, sei der-zeit eine genaue Beurteilung nicht möglich, heißt es im Bericht der Justizministerin.

MaSSNaHMeN IM StraFrecHtIm Bereich des Strafrechts plant die Kommission überdies eine Stärkung der Verfahrensrechte von Verdächtigten und Beschuldigten in Strafver-fahren, eine Strategie zum Kampf gegen Menschen handel, Mindeststandards im Bereich des Drogenhandels, die Kontrolle neuer psycho-aktiver Substanzen, eine Reform der Struktur von Eurojust sowie Maßnahmen zum Schutz finanzi-eller Interessen der EU, also bestimmte Mindest-standards für das Vorliegen von Betrug, Sub-ventions missbrauch, Korruption und Geldwäsche. ©

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carINe NSIoNa | Juridicum Journal redakteurin | [email protected]

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9Juristl | Mai 2012

Juridicum Journal

Das Justiz-Programm der eU-Kommission für 2012 bringt zahlreiche Neuerungen

Juridicum Journal

Novelle der Strafprozessordnung bringt eine Lockerung des Berufsgeheimnisses

Ende März stimmte der Nationalrat der heftig umstrittenen Novelle der Strafprozessordnung zu, nachdem im Justizausschuss ein Kom-promiss in der Frage der Sichtung und Prüfung beschlagnahmter Unterlagen gefunden wer-den konnte. Die Durchsicht des Materials bleibt demnach einem Gericht vorbehalten, wenn ein/-e beschuldigte/-r Berufsgeheimnis-TrägerIn Widerspruch gegen die Beschlag-nahmung erhebt.

In der Strafprozessnovelle sind darüber hinaus auch weitere Neuerungen wie der erleichterte Zugang der Jugendwohlfahrtsträger zur Aus-kunft aus dem Strafregister einer Person bei konkretem Verdacht auf Gefährdung des Kindeswohls sowie die Beschleunigung des Austausches strafrechtlicher Informationen zwi-schen den EU-Ländern vorgesehen. Ferner stimmte der Nationalrat im gleichen Paket auch strengeren Regeln für die Erhebung von Gesundheitsdaten durch private Versicherungen und einem Europarats-Übereinkommen zum Thema Computerkriminalität zu.

NoVelle Soll StraFVerFaHreN beScHleUNIGeNBei der Bearbeitung komplizierter Verfahren vor allem im Bereich der Korruption und Wirtschafts-kriminalität ist meist ein großer Kreis an Personen involviert, die aus verschiedensten Berufsgruppen stammen. In der strafjustiziellen Praxis zeigte sich hier oftmals das Problem, dass aufgrund der bloßen Behauptung eines Vorliegens eines gesetzlich anerkannten Rechts auf Verschwiegenheit die Nutzung der im Zuge von Hausdurchsuchungen sichergestellten Informationen und die damit verbundene etwai-ge rasche Aufklärung von strafrechtlich rele-vanten Sachverhalten oft um einige Monate

verzögert wurde. Ein Kompromiss konnte im Nationalrat dahingehend gefunden werden, dass die Prüfung des Materials nunmehr einem Gericht vorbehalten ist, wenn ein ein/-e be -schuldigte/-r Berufsgeheimnis-TrägerIn Wider-spruch gegen die Beschlagnahmung erhebt. Eine beschleunigte Sichtung und Prüfung des sichergestellten Materials durch den zuständi-gen Staatsanwalt oder durch die zuständige Staatsanwältin ist nur auf Antrag der/des Betroffenen möglich. KritikerInnen befürchten nun, dass die Gefahr der zunehmenden Aus-höhlung des Berufs geheimnisses trotzdem nicht auszuschließen sei.

StreNGere reGelUNGeN beI Der erHebUNG VoN GeSUNDHeItSDateNEine weitere wichtige Neuerung betrifft die Zulässigkeit der Erhebung von Gesundheitsdaten durch private Versicherungsträger. Dies wird im Versicherungsrechts-Änderungsgesetz detailliert geregelt sein und an die Anforderungen des Datenschutzes angepasst werden. Die Daten-erhebung soll im Wesentlichen nur dann zuläs-sig sein, wenn in einem konkreten Versicherungs-fall die Erfüllung von Ansprüchen beurteilt wer-den muss. Durch die Neuregelung soll zudem gegen verschiedene Formen der Diskriminierung von behinderten Menschen durch private Versicherungen vorgegangen werden.

„HacKING“ KoMMt INS StGbIm gleichen Paket genehmigte der Nationalrat auch das Übereinkommen des Europarats über Computerkriminalität, welches sowohl mater i-elle Straftatbestände, die ins nationale Recht umzusetzen sind, als auch umfangreiche straf-prozessuale Vorschriften, die der Durchsetzung des Strafanspruchs dienen sollen, enthält. Diese strafbaren Tatbestände umfassen vor allem das

„Hacking“, also den unbefugten Zugang zu einem Computersystem, die Fälschung von Computer daten sowie bestimmte Handlungen, die im Zusammenhang mit Kinderpornographie und Urheberrechtsverstößen stehen. Die Um -setzung des Artikel 2 des Übereinkommens über Computerkriminalität betreffend dem rechtswid-rigen Zugang erfolgte in Österreich durch die Einführung des § 118 a StGB, welcher jene Handlungen umfasst, die man als als Hacking bezeichnet, womit der unerlaubte Zugang zu einem Computersystem oder zu einem Teil eines solchen pönalisiert wird. Der Artikel 2 des Über-einkommens über Computer kriminalität sieht auch die Möglichkeit vor, diesen Tatbestand einzuschränken indem die Strafbarkeit nur dann eintreten soll, wenn beispielsweise der uner-laubte Zugriff durch Überwindung von Sicher-heitssystemen erfolgt.

beFUGNISSe Für beHÖrDeNUm die durch das Übereinkommen eingeführten Vorschriften sowie andere mit Hilfe eines Computersystems begangene Verstöße effektiv verfolgen zu können, ist die Einräumung spezi-eller Befugnisse der zuständigen Strafverfolg-ungs behörden, wie etwa die beschleunigte Sicherstellung gespeicherter Computerdaten, oder die erleichterte Durchsuchung und Be -schlagnahmung gespeicherter Computer daten, vorgesehen. ©

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lISa MÖNIcHWeGer | Juridicum Journal redakteurin | [email protected]

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10 Juristl | Mai 2012

Ist unsere Herangehensweise an das Recht überholt? Die Ökonomische Analyse des Rechts (Rechtsökonomie) wird viel diskutiert und kritisiert, ist aber dennoch weltweit auf dem Vormarsch. Sie bietet ein neues Konzept, das vielleicht zahlreiche Probleme im Recht lösen kann.

reVolUtIoN IM recHtWo traditionelle Methoden der Rechtswissen-schaft scheitern, muss man nach Alternativen suchen. In vielen Bereichen des Zivil- und Strafrechts sowie vermehrt des öffentlichen Rechts bietet die Rechtsökonomie neue Ansätze. Sie überprüft die Auswirkungen von Rechts-normen auf die Betroffenen und fragt danach, ob diese Auswirkungen gesellschaftlich er -wünscht im Sinne von effizient sind. Untersucht werden etwa Sanktionen rechtswidriger Hand-lungen, Prozessnormen oder AGB hinsichtlich deren Wirtschaftlichkeit. Ebenso kann sie helfen, Verwaltung effizienter zu gestalten – ein brand-aktuelles Thema in Österreich.

Der Ursprung des Modells sind die USA, wo nach den 1920ern der Formalismus im Recht abgelöst wurde. Der neue pragmatische Rechtsrealismus setzte Sozialwissenschaften als Hilfsmittel ein, um der Gesellschaft besser ent-sprechende Rechtsnormen zu gestalten. Erstmals wurde anerkannt, dass ein/-e JuristIn nie pures Recht schaffen kann, sondern seine eigenen Wertungen zwingend in Entscheidungen und Argumenta tionen mit einfließen. Ein objektives Werkzeug wurde gesucht – und in der neutralen Ökonom ischen Analyse des Rechts gefunden.

überblIcK über DIe MetHoDeDer ökonomischer Maßstab „Effizienz“ wird herangezogen, um einen optimalen Prozess zu beschreiben. Einer der verschieden rechtsökono-mischen Ansätze agiert mit der Pareto-Effizienz: diese sucht danach, eine Situation für möglichst viele (gesamtgesellschaftlich) zu verbessern,

ohne sie für einen anderen zu verschlechtern. Grundannahme der wirtschaftlichen Analyse ist der homo oeconomicus: der Mensch sei ein rational agierender Maximierer des eigenen Nutzens.

„[…] ein objektives Werkzeug wurde gesucht – und in der neutralen Ökonomischen Analyse des Rechts gefunden […]“

Im Idealfall schaffen es die AkteurInnen am Markt selbst, durch Transaktionen eine Maximierung des Nutzens zu schaffen. Passiert das nicht, müssen an diesem Punkt Rechts-normen steuernd eingreifen. Deren Zweck-mäßigkeit orientiert sich danach, ob sie einen für alle zufriedenstellenden Zustand herstellen kön-nen. Diese Zufriedenheit wird in Geld gemessen, wobei man immaterielle Güter wie Familienleben oder Freizeit ebenfalls in Geld umrechnet.

Ein Beispiel aus dem Strafrecht:Wenn man bei einer Straftat mit der Wahr-scheinlichkeit von 2 % erwischt wird (in zwei von hundert Fällen) und die Strafe 100 Euro beträgt, sind die effektiven Kosten für den Täter pro einzelner Straftat 0,02 mal 100, also 2 Euro. Um diese individuellen Kosten der einzelnen Straftat auf 100 Euro zu steigern (und so die Leute davon abzuhalten), müsste eine Strafe daher auf 5000 Euro erhöht werden!

StarK UMStrItteNer FortScHrIttFür die Ohren einer Juristin klingt all das revolu-tionär – und auf den ersten Blick zum Teil bedenklich. Nach einer Auseinandersetzung mit dem Thema bleibt die Frage: ist die anhaltende Skepsis Auswirkung einer (engstirnigen) juristi-schen Prägung oder sollte man die wirtschaft-liche Analyse zu Recht mit Vorsicht einsetzen?

Kritik an dem Modell besteht reichlich. F.

Bydlinski argumentiert, dass manche Grund-gedanken der Ökonomischen Analyse geradezu trivial scheinen. Es sei eine Banalität zu fordern, dass die erlassene Rechtsnorm geeignetes Mittel der ihr zugrunde liegenden Zwecke sein solle. Bydlinski schließt, dass die Wirtschaftlichkeit nur einere von mehreren Rechtsgrundsätzen sei. Zwar gesteht er der Ökonomischen Analyse ihre Vorzüge zu, doch sieht er sie bei Fragestellungen bezüglich immaterieller Güter zwangsläufig scheitern.

Von anderen wird das Menschenbild eines/-r NutzenmaximiererIn in Form des homo oecono-micus kritisiert sowie, dass das Recht nur als Mittel zum Zweck angesehen wird. Grund-problem zwischen JuristInnen und ÖkonomInnen ist wohl, dass die eine Wissenschaft induktiv arbeitet – vom Einzelfall ausgehend werden Gesetze geschaffen – und die andere deduktiv – ÖkonomInnen erstellen ein Grundmodell und prüfen den Einzelfall anhand dessen. Diese Differenz scheint unüberbrückbar.

„[…] F. Bydlinski sieht die Rechts-ökonomie bei Fragestellungen bezüglich immaterieller Güter zwangs läufig scheitern […]“

RechtsökonomInnen argumentieren oft, dass JuristInnen schon bisher ökonomische Über-legungen angestellt haben, nur nicht unter dem entsprechenden Titel. Dies gilt unter anderem für die Bewertung immaterieller Güter: JuristInnen hätten diese selbst schon vergeblich oder nur unzulänglich versucht. Die Rechtsökonomie liefere nun eine neue Methode dazu.

Einer der größeren Kritikpunkte an der Ökono-mischen Analyse betrifft die Nachhaltig keit.

Ein Beispiel dazu:Eine Landwirtin besitzt ein landwirtschaftlich

Ökonomische analyse des rechts

Die Macht der RechtsökonomiebE

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aNGelIKa KUrZ | [email protected]

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11Juristl | Mai 2012

ge widmetes Grundstück und braucht dringend 100.000 Euro. Umwidmungen sind nicht zuläs-sig. Die Landwirtin kann daher das Grundstück nur zu einem Preis von 50.000 Euro verkaufen, was ihm keinen Vorteil bringt. Die Eigenschaft des Grundes als landwirtschaftliche Nutzfläche nützt der Gemeinde im Wert von 10.000 Euro.

Ein rechtsökonomischer Ansatz würde nun besa-gen, dass man die Umwidmung zulassen soll. Die Landwirtin kann den Grund um 100.000 verkaufen, was zu seinem Vorteil ist. Die Gemeinde verliert zunächst 10.000 Euro. Doch kann die Landwirtin ihr diesen Betrag ersetzen, ohne ihren eigenen Vorteil zur Gänze zu verlie-ren. Auch die Gemeinde ist also nicht schlechter gestellt: ökonomische Effizienz ist gegeben.

Dieser „Kauf“ einer Umwidmung (bzw Zu -lassung von Umwidmungen gegen Entgelt) mag den Anforderungen einer ökonomischen Analyse zunächst entsprechen. Doch ist den Lang-zeitfolgen (betreffend Umwelt oder Zersiedelung) nicht Geltung getragen. Der Wert einer erhal-tenen Umwelt oder verhinderten Zersiedelung wird durch Geld ersetzt, das jedoch nie den tatsächlichen Wert wiederspiegeln kann.

Gewisse Gegebenheiten können also nicht in ökonomische Untersuchungen gefasst werden. Da in jedem Rechtsbereich ökonomische Analysen angestellt werden und es dabei nicht immer um Geld geht, gilt es bezüglich der unein-geschränkten Anwendung der Ökonomischen Analyse Vorsicht walten zu lassen. Etwa zum Adoptions- oder Scheidungsrecht gibt es Untersuchungen, die die Anreize zu erwünsch-tem Verhalten verbessern wollen. Fraglich ist dabei wieder die Bewertung von immateriellen Werten. Doch solange man sich nicht alleine auf ökonomische Maßstäbe verlässt und herkömm-liche juristische Werte beibehält, können solche Untersuchungen nur neue Erkenntnisse bringen.

Neben der teils vehementen Kritik von außer-halb gibt es auch in der Rechtsökonomie selbst Ansätze, die versuchen, der Verteilungs-gerechtigkeit erweiterten Raum zu geben oder die Mängel eines standardisierten homo oeco-nomicus auszugleichen. Tatsächlich gibt es inzwischen mehrere rechtsökonomische Schulen. Während die liberale Chicagoer Schule fest am ursprünglichen Modell des idealen Marktes haften bleibt, gibt es in Harvard und Yale sowie

Europa Ansätze, die sich mit der sozialen Marktwirtschaft vereinbaren lassen.

FrIScHer WIND IN ÖSterreIcHEntgegen aller Kritik entwickelte sich die Rechts-ökonomie im angloamerikanischen Case Law bereits zu einer standardmäßigen Heran-gehensweise an Rechtsprobleme. In Europa gibt es zwar einige wissenschaftliche Hotspots, jedoch blieb der Erfolg in der Praxis bisher weit-gehend aus. In Österreich ist der mangelnde Erfolg unter anderem auf die positivistische Orientierung in der Rechtswissenschaft zurück-zuführen, die der Rechtsökonomie konträr ent-gegensteht. Jedoch gibt es immer mehr Stimmen in Lehre, Wirtschaft und Rechtspolitik, die sich für eine vermehrte Berücksichtigung ökono-mischer Analysen einsetzen. In der Lehre wird es zunehmend Usus, in wissenschaftlichen Arbeiten zumindest eine rechtsökonomische Quelle anzu-führen. Jedoch nehmen bisher kaum Lehrende rechtsökonomische Ansätze in ihren Unterricht auf.

„[…] in Österreich ist der man-gelnde erfolg unter anderem auf die positivistische Orientierung in der Rechtswissenschaft zurückzuführen, die der Rechtsökonomie konträr ent- gegensteht […]“

In der Rechtspolitik gibt es ebenfalls Tendenzen hin zur Ökonomischen Analyse: bisher war eine solche für gesetzliche Maßnahmen nicht ver-pflichtend festgelegt, es hieß aber, „wirkungs-orientierte Steuern“ zu erlassen. Nun gibt es einen Entwurf des Finanzministeriums für eine neue Budgetierungsverordnung. Darin wird eine zwingende Rechtsfolgenanalyse (in Form einer Kosten-Nutzen-Rechnung) für Budgeterlässe festgelegt. Das bedeutet, dass Budgets ökono-misch rational begründet werden müssen, was eine absolute Neuerung darstellt. Da der öffent-liche Sektor in viele andere Bereiche hinein-spielt, könnten sich bald etwa auch Zivil recht-lerInnenmit dem neuen Thema beschäftigen müssen. Es ist natürlich fraglich, wie intensiv und schnell sich System, dem die Rechtsökonomie noch sehr fremd ist, tatsächlich an neuen Gedanken orientieren kann und wird. Dafür ist ein Umdenken notwendig, das über die gesetz-liche Festlegung einer wirtschaftlichen Denk-weise hinausgeht.

WeltMacHt recHtSÖKoNoMIe?In anderen Teilen der Welt gewinnt die Ökonomische Analyse ausgehend von den USA an Einfluss. Vor allem die Wirtschaft propagiert vielerorts eine ökonomische Prüfung des Rechts im Sinne der Chicagoer Schule. Deren neolibe-rale Orientierung ist ein Grund für die (undiffe-renzierte) Kritik, dass die Rechtsökonomie die „Untermauerung des Neoliberalismus“ sei. Tatsächlich ist zu beobachten, dass infolge einer durch die USA erzwungenen Liberalisierung in Teilen Südamerikas amerikanische Konzerne Wirtschaftskonzessionen, Ländereien und Marktanteile erwerben und dies auf eine Argumentation im Sinne der Rechtsökonomie zurückgeführt wird. Als „Neoimperalismus“ bezeichnet lässt sich eine solche Vorgangsweise mit teilweise schwerwiegenden entwicklungs- und wirtschaftspolitischen Auswirkungen welt-weit finden. Doch ist all dies nicht Auswirkung der Rechtsökonomie per se: als neutrale Methode lässt sie sich je nach ideologischer Prägung für unterschiedliche Zwecke einsetzen. Innerhalb von stabilen (grund-)rechtlichen Rahmenbedingungen und unter Beachtung gewisser Einschränkungen sind ökonomische Ansätze als neuer Input höchst spannend und bieten ein weites neues Forschungsfeld. Zusätzlich zu herkömmlichen Heran gehens-weisen, die zuweilen scheitern, kann man dort, wo Reform nötig und Reformwille vorhanden ist, in der Rechtsökonomie eine Chance erblicken.

Vielen Dank an Prof Wolfgang Weigel für ein sehr informatives Gespräch!

Weigel, Rechtsökonomik, 2003;

Bydlinski F., Fundamentale Rechtsgrundsätze,

1988;

Mattei, Plunder: When the rule of law is illegal,

2008;

Schacherreiter, Kurs Legal Transplant and

Global Power, Uni Wien 2011;

lIteratUr

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12 Juristl | Mai 2012

Max, was ist der aktuelle Stand bezüglich eures Vorgehens gegen facebook?Im Moment gibt es mit den irischen Behörden einige prozessrechtliche Schwierigkeiten. Es gibt einfach kein fassbares irisches Prozessrecht. Viele Reaktionen der dortigen Behörden sind oft unbegründet, und nach genauerem Nachfragen merkt man, dass es zwar einzelne prozessrecht-liche Regelungen gibt, aber der größte Teil doch auf andere, undurchsichtigere Weise abgehan-delt wird. Natürlich ist das alles Case-Law, aber leider halten sie sich nicht einmal an das, was im Gesetz positiviert ist. Außerdem: Wie soll ein Normalbürger das gesamte Judikat Irlands durchforsten?

Im Moment also bitten wir die irischen Behörden um Nennung einiger formeller Kriterien. Es geht um den Aufbau bestimmter Schriftsätze oder um die Zuständigkeit von Behörden. Unser Brief wurde vor 3 Wochen abgeschickt, und wir war-ten noch immer auf die Antwort. Wann genau wir dann die Schriftsätze einbringen, hängt von meinen Prüfungsterminen auf der Uni ab.

Erlebst Du bei Deinem Projekt auch sonst viele Schikanen?Prozessrechtliche Probleme erlebe ich hier häu-fig. Vor kurzem haben die irischen Behörden einfach eine neue Verfahrensart erfunden. Aus verschiedenen, bereits bestehenden Verfahrens-arten haben sie einfach etwas Neues zusam-mengestellt, und es als PDF-Datei auf ihrer Webseite veröffentlicht. (Lacht.) Wie das mit dem Rechtsschutzgedanken vereinbar ist, weiß ich nicht. Ansonsten spüre ich, dass relativ viel politischer Druck drinnen ist.

Woran merkt man den politischen Druck da -hinter?Das sind grundlegende Dinge, wie etwa, dass wir ohne Begründung keine Akteneinsicht be -kommen. Die Behörden erklären nicht, auf wel-che Paragraphen sie sich gründen – denn es gibt

keinen. Wir haben dann mal Artikel 6 EMRK ins Spiel gebracht, aber selbst im direkten Telefonat gab es dazu keine Antworten.

Auch wenn eine Behörde in ihrem Abschluss-bericht nur sagt, dass etwas „unacceptable“ sei, aber nicht „illegal“, dann schimmert hier sprachlich das Politische hindurch.

DateNScHUtZrecHt – eIN PolItIScHeS tHeMa

Siehst Du auch Vorteile darin, dass die Politik interveniert?Der Vorteil ist, dass jede Politikerin und jeder Politiker das Thema aufgreifen und den Fall für sich nutzen kann. Die Öffentlichkeit hat ein Interesse an datenschutzrechtlichen Problemen und kann das Thema auf populärerer Basis dis-kutieren.

Datenschutz ist heute ein politisches Dauer-thema, das davor lange ignoriert worden ist. Und es ist wie ein Pendel, der wieder zurück-schwingt. Seit 9/11 hat man auf mehr Kontrolle gepocht, und es wurde immer mehr verschärft und verschärft. Auch in vielen Unternehmen hatte man parallele Phänomene – viele Menschen spüren jetzt, dass die Sammlung und

Speicherung von Daten jetzt zu viel wird, und sie werden wütend, andere sind resignativ und sagen: Das ist halt so, da kann man nichts machen. Viele regen sich auf. Jetzt haben wir gerade heikle Diskussionen über die Vorrats-datenspeicherung, ein Thema, das eng mit Menschenrechten verflochten sein sollte. Aber wenn du auf der Uni über Menschenrechte lernst, und dann die die Zeitung aufschlägst, fragt man sich, um wie viel weiter sich die Realtität noch vom Papier entfernen soll.

Du hast kürzlich gesagt, dass das Daten-schutzrecht in Österreich kaum bekannt und „erfolglos“ sei. Bist Du noch dieser Meinung?Jein. Man merkt, dass sich die Anzahl der Rechts anwälte in diesem Bereich immer weiter erhöht. Vor ein paar Jahren waren es in Österreich vierzehn, jetzt sind es ca. vierunddrei-ßig laut Schnellsuche bei der Anwaltskammer. Aber Datenschutzrecht wird bei uns leider kaum unterrichtet. Wahlfächer im Allgemeinen gibt es zahlreiche, aber Datenschutzrecht wird fast gar nicht unterrichtet. Ich weiß nur von einem ein-zigen Kurs, der sich damit befasst, aber allein aus zeitlichen Gründen kann er nicht die not-wendige Tiefe vermitteln. Das ist eine Lücke bei uns.

Auf anderen Universitäten gibt es ganze Datenschutzrecht-Übungen, die auch gut be -sucht sind. Gäbe es auch bei uns das Angebot, so zweifle ich nicht, dass die Anzahl der Interessenten auch groß wäre. Das Thema ist einfach aktuell und geht uns alle etwas an. Vor allem junge Menschen haben ständig damit zu tun – Facebook und Google beispielsweise nut-zen die meisten mehrmals täglich. Daten schutz-recht ist ein Feld, wo man sehr schön politisch diskutieren kann. Das Thema polarisiert, die Meinungen sind grundverschieden. Das ist wohl auch eine Frage von Wertigkeit und Politik, ob die Uni da Geld hineinsteckt oder nicht.

Gespräch

interview mit Max SchremsIn

tErv

IEw

Max Schrems, geb. 1987 und derzeit Jusstudent,

machte mit seiner Initiative „europe-v-face-

book.org“ internationale Schlagzeilen. Mehrere

Anzeigen hat er bereits gegen Facebook ein-

gebracht, um das soziale Netzwerk zur Ein-

haltung datenschutzrechtlicher Regelungen zu

bewegen.

PErS

on

aNDreaS PacHer | chefredakteur | [email protected]

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13Juristl | Mai 2012

Findest Du, dass am Juridicum ausreichend oft polititsche Debatten stattfinden?Ich habe das Gefühl, dass unsere ProfessorInnen zwar sehr politisiert sind und sich auch oft bemühen, politische Debatten in den Lehrver-anstaltungen zu initiieren. Vor allem bei umstrit-tenen Gesetzesentwürfen kann man gut debat-tieren. Aber viele der MitstudentInnen scheinen eine gewisse Scheu zu haben, in den Lehr ver-anstaltungen zu diskutieren, wenn das nicht in der Literaturangabe in den vorgegebenen Seiten vorkam. Ich habe aber das Gefühl, dass gerade solche, die sich für die Hintergründe an sich nicht interessieren, auch nicht lange beim Studium bleiben. Und ein politisches Interesse ist meiner Meinung notwendig Bestandteil der Rechtswissenschaften. Ohne Interesse an den Hintergründen wird man das Studium vielleicht eher abbrechen. Immerhin ist das Studium eine durchgehende Selektion. Und die politisch Desinteressierten sind meiner persönlichen Beobachtung nach diejenigen, die im Laufe des Studiums eher weniger werden.

Aber es bleiben doch einige KollegInnen beharr-lich beim Studium, obwohl sie immer wieder mit immer mehr Nachdruck explizit äußern, dass jede Prüfung doch so uninteressant und müh-sam sei. Da fragt man sich doch: Warum stu-dierst Du das überhaupt?

Und was, glaubst Du, ist ihre Antwort?Ich habe das Gefühl, die meisten beginnen mit dem Jusstudium, weil sie einen lukrativen Arbeitsplatz haben wollen oder weil sie von anderen Studienrichtungen nichts wissen. Wahr-scheinlich ist es überhaupt nur ein geringer Prozentsatz an Leuten, die sich wirklich von Anfang an aus wahrem Interesse reinsteigern wollen. Beim Jusstudium ist wohl die Kon zen-tration solcher Studenten höher, denn wer stu-diert schon Meteorologie, bloß weil man nicht weiß, was man sonst machen soll? (Lacht.)

Ist „europe-vs-facebook.org“ eigentlich Dein erstes größeres Projekt?Nein. Ich habe eigentlich schon immer relativ viel gemacht. Ich war lange beim AFS (einem Austauschprogramm für junge SchülerInnen) im Vorstand, wo wir „kleine Kinderlein“ in die Welt hinausexportiert habe (lacht), und politische Sachen haben mich auch immer interessiert. Im Rahmen einer Seminararbeit bei Prof. Schweighofer beispielsweise hab ich zur Video-

überwachung ein Paper geschrieben. Damals war mein Interesse so gewaltig, dass ich mich so in das Thema vertieft habe, dass das Ganze explodiert und letztlich ein ganzes Buch daraus geworden ist. Also es gibt eine lange Liste von Projekten, und es war immer schon so, dass ich aktiv sein wollte. Rund um europe-v-facebook.org gibt es halt einen furchtbaren Medien-Hype.

Hast Du bei all den vielen Interessen einen bestimmten Berufswunsch?Wenn ich das wüsste! Ich kann mir eine typisch juristische Zukunft nicht vorstellen. Meine typische Antwort ist: „Ja, ich studiere Jus, aber nein, ich möchte nicht Rechtsanwalt werden.“ Es gibt viele Sachen, die mich interessieren, und das ist das Problem. Im Moment bin ich recht ratlos. Aber es kommt schon irgendwann. Ich finde, dass man sich da nicht so viel Stress machen sollte. Aber ich finde, bei uns am Juridicum wird eher wenig getan, um den StudentInnen auf die Sprünge zu helfen.

VerGleIcH ÖSterreIcH – USa

Du hast ja auch ein Semester in den USA studiert. Ist die Karriereförderung an den amerikanischen law schools besser?In den USA gibt es so viele career-events, um jeden Studenten möglichst irgendwo unterzu-bringen, teilweise mit Mitteln, die man nicht unbedingt befürworten kann. Bei uns am Juridicum in Wien liegt der Fokus zu sehr auf der Theorie. Da kann man die Brücke zwischen Theorie und Berufsleben bestimmt noch ausbau-en. Natürlich gibt es auch hier einzelne Initiativen, aber im Vergleich zu den USA etwa sind wir weit weniger für die Praxis aufgeschlos-sen. Das wundert mich teilweise, wie wenig die Studenten gefördert werden. Typischer Fall was das Videoüberwachungsbuch: Da hab ich ein-fach mal auf gut Glück den Text an die Verlage geschickt ohne viel zu erwarten. In den USA

hingegen probiert es dein Professor, dich hier sofort reinzubekommen.

Sind wir darum im internationalen Vergleich im Nachteil?Naja, wir putzen unsere Studenten nicht so heraus wie andere Unis. Beispiel: Unsere Prüfungen in Wien sind doch sehr niveauvoll, und wegen dieses hohen Schwierigkeitsgrades ist es nicht so leicht, gute Noten zu erhalten. Das ist aber ein großer Nachteil, wenn wir internati-onal tätig sein wollen, weil Studierende anderer Universitäten viel leichter zu exzellenten Noten kommen.

Wir sind, was Zusatzqualifikationen betrifft, zu sehr auf uns selbst angewiesen. Aber ansonsten bin ich mit unserer Ausbildung sehr zufrieden. In den USA habe ich sehr teure Privatunis gesehen, mit gutem Renomee und hohem Ranking, deren Absolventen trotzdem fachlich sehr wenig konn-ten. Da kann es gut passieren, dass dir Leute aus dem letzten Semester Grundsatzfragen nicht erklären können. Aber das Ausbildungsziel ist dort anders: dort geht es darum, zu manipulie-ren und alles in jede Richtung biegen zu können, bei uns geht es darum, die eine „ultimative Wahrheit“ zu finden. Beide Ausbildungsziele sind eigentlich recht fragwürdig.

Bei uns herrscht auch ein größerer generalis-tischer Ansatz. Dies entspricht wohl mehr unserer Gesellschaft und unserer Kultur, dass man versucht, Dinge ganzheitlich und fächerü-bergreifend zu verstehen. Ich stelle also im Vergleich zu meiner Auslandserfahrung in den USA fest, dass die Uni in Wien und die Ausbildung, die wir bekommen, doch sehr gut ist, und wie gesagt sind bei uns sind die Prüfungen im Allgemeinen sehr niveauvoll. Ein halbwegs gutes Grundverständnis reicht bei uns noch nicht für eine positive Note aus,in den USA bekommt man hier zumindest einen Dreier, weil die Noten der Klasse auf einen Zweier gemittelt werden. In den USA wird die Selektion nicht durch das „Können“ bestimmt, sondern durch das „Reinkommen“. Sobald man die Aufnahme-prüfung bestanden hat, ist der Rest verhältnis-mäßig simpel. Bei uns in Österreich wird hinge-gen dauernd darauf geachtet, wer wie viel gelernt hat, es ist eine permanente Selektion. Es wird ja immer wieder diskutiert das zu ändern, aber nach meiner Erfahrung in den USA wird es dadurch nicht besser.

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14 Juristl | Mai 2012

Ich muss sagen, ich war zu Beginn des Studiums nach Prüfungen teilweise sehr wütend und dachte empört: „Unmöglich, dass so viele Leute durchfallen!“, aber es macht schon Sinn, erst ein Zeugnis zu bekommen wenn man den Stoff auch kann.. Das Problem ist, dass es oft vom Zufall abhängt, was für Noten man bekommt., Es ist manchmal einfach Namenslotto, ob man einen Fünfer oder einen Einser bekommt. Es hängt oft nur vom Prüfer ab, dann vom Prüfungstermin und von den drei Fragen, die man bekommt. Aber im Großen und Ganzen kann man meiner Meinung nach schon sagen, dass unser System von der Bildung her viel bes-ser ist als in den USA.

In den USA gibt es von einer Zeitschrift ein Ranking der amerikanischen law schools, und wahnsinnigerweise bauen viele Universitäten ihr gesamtes Studiensystem nach diesen Rankings um. Das sind dann oft Kriterien, die didaktisch vollkommen irrelevant ist, zum Beispiel die Anzahl der Bücher in der Uni-Bibliothek oder das Einkommen im ersten Jahr nach der Uni.

Aber dort scheint die ganze Mentalität anders zu sein. Der Hauptgedanke ist: Bekomme ich nachher einen lukrativen Job? Bei den Amerikanern geht es meist nicht um Bildung, sondern nur um Ausbildung. Und die Jobaussicht ist der einzige Grund, warum ein Amerikaner studiert, wenn er nicht gerade neureich ist. Dementsprechend wenden die amerikanischen Universitäten auch viel mehr Aufmerksamkeit der Jobvermittlung zu als der Bildung. Und ein Career Center auf der Uni hat dann bald mehr Personal als die Institute.

Besonders schlecht finde ich die hohen Studiengebühren und die geringe staatliche Unterstützung in den USA. Viele Studierende müssen riesige Kredite aufnehmen, um die paar Jahre ihres Studiums zu absolvieren. Freunde von mir hatten bis zu $300.000 Schulden mit 24 Jahren. Ich bin zwar ein Freund davon, dass man

Gegenleistungen erbringt, wenn man etwas erhält, aber wir zahlen hier später ohnehin 50 % Steuern, wenn es „funktioniert“ hat. Kredite hingegen bedeuten Abhängigkeit, und man merkt an den Amerikanern, dass sie überhaupt nicht frei sind, weil sie so viel nur auf Kredit finanzieren. Das ist eine unglaubliche Masse von Leuten, die sogar zehn Jahre nach Studium noch verarmt sind, weil sie ihre Uni-Kredite höchst verzinst zurückzahlen müssen.

Warum hast Du dich eigentlich für ein Jus-studium entschieden?Weil ich das total spannend finde. Das mora-lische Gut und Falsch und wie sich eine Gesellschaft organisiert, auch gesamtwirtschaft-lich, zu sehen, wie die Menschen sich verhalten sollen. Bei uns ist das zum Glück zum großen Teil logisch. Zum Beispiel Strafrecht finde ich spannend, denn da gelangt man zu den core values: etwa um Fragen darüber, wann jemand eingesperrt werden soll und für wie lange, ab wann eine Handlung strafbar sein soll und wann noch nicht. Das sind so grundlegende Fragen, die zum Denken anregen, und diese Dinge sind auch der Grund, warum ich mit Jus angefangen habe.

Was mich noch fasziniert, ist das sehr logische strukturierte Denken. Zu Beginn habe ich Römisches Recht sehr in Frage gestellt, aber im Rückblick finde ich, dass das strukturierte Denken sehr viel erleichtert hat. Da lernt man zum ersten Mal die strengen Lösungstechniken.

Auch in Diskussionen merke ich, dass die mei-sten Juristen viel eher in der Lage sind, die Kernprobleme aufzugreifen und strukturell sinn-voll Schritt für Schritt zu diskutieren, während die anderen viel chaotischer an ein Thema herangehen.

MeDIeN

Hast Du mit dem Projekt „europe-facebook.org“ viel für Deine persönliche Entwicklung gewonnen?Ich lese die Medien, vor allem Interviews, jetzt ganz anders. Man erkennt relativ schnell, wenn man in der gleichen Position war, wie es wohl wirklich abgelaufen ist. Herrlich sind auch die Geschichten aus den Redaktionen, wenn man mit den Journalisten ein bisserl quatscht. Das, finde ich, war das Spannendste an der ganzen

Mediengeschichte, diese Insider-Geschichten kennen zu lernen. Es ist einfach unterhaltsam, wie dieser ganze Zirkus so läuft.

Hast du jetzt ein viel schlechteres Bild vom Ethos der Medien?Es war vorher schon schlecht genug! (Lacht.) Jetzt konsumiere ich Zeitungen aber noch dis-tanzierter als früher. Es ist erschreckend, dass irgendein Journalist bloß eine Stunde Zeit hatte, um rasch einen Artikel zu schreiben, und somit keine Zeit für ernsthafte Recherche aufwenden kann. Manche sind vielleicht verpflichtet, drei Artikel am Tagzu liefern, aber auch das ist schon so viel, dass man nicht in der Lage ist, qualitativ akzeptabel nachzufragen. Dann bestehen Artikel nur noch aus schwammig formulierten Mut-maßungen und verkaufen sie als Fakten.

Was natürlich total absurd und fragwürdig ist, ist es, wenn Worte aus dem Zusammenhang gerissen oder Dinge betont negativ dargestellt werden. Irgendwann habe ich im Zuge einer Diskussion geäußert, dass wegem des starken Lobbyings in den USA die Entscheidungsfindung meiner Meinung nach nicht wirklich ideal-demo-kratisch abläuft. Ein Reporter griff das auf und schrieb einen zwar guten und richtigen Artikel, aber die headline lautete: „Student aus Europa sagt: In den USA gibt es keine Demokratie!“ Das verzerrt dann natürlich das ganze Interview, wenn man einen nicht repräsentativen „Sager“ rausnimmt und drüberschreibt. Oder ORF.at hat nach dem Treffen in Wien ein Foto genommen, wo ich gerade böse geschaut habe, weil ich eine PowerPoint am PC nicht gefunden habe. Das Foto haben sie dann genommen und nach dem Treffen mit Facebook in Wien getitelt „Eskalation in Wien“ oder so, dabei haben wir immer betont, dass das Treffen sehr freundlich verlau-fen ist, aber anscheinend war ein positives Treffen für den Redakteur nicht so spannend wie ein negatives …

ScHlUSSWort

Was war die wertvollste Erkenntnis, die Du in den letzten Monaten gewonnen hast?Wenn man ein gutes Argument hat, und es durchzusetzen will, dann kommt man im euro-päischen Rechtssystem doch sehr viel weiter als woanders. Die Türen gehen in Europa rasch auf, und der Rest geht dann relativ schnell – Zum Glück!

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15Juristl | Mai 2012

ELSA Vienna proudly presents the: 1st ELSA Law School on Dispute Resolution, which will take place in the last week of August 2012. This is going to be the first ELSA Law School in the thirty-years old history of ELSA Vienna.

It all began in last fall, when a few Viennese law students, inspired by the ELSA summer law school in Istanbul, decided to bring together 43 students from all over Europe. The aim was clear: to spread the ELSA Spirit.

WHat IS elSa?The European Law Students’ Association (ELSA) was founded by students from Austria, Germany, Poland and Hungary in Vienna in 1981. Thirty years later, ELSA is represented in 42 countries, at more than 220 universities and has more than 32.000 members. ELSA is today the world’s largest independent law students’ association run by and for law students and young lawyers.

WHat IS tHe elSa SPIrIt?ELSA is an unique platform which enables stu-dent to organize and participate at various events and improve their skills and friendships. After all these events every (real) ELSA member is talking about the famous ELSA Spirit. But no one can really define it, because it is always just what YOU feel, think and do during these hap-penings. In other words, it is what you make out of it. However, the outcome of an awesome combination of academic and social activities with internationally minded students is usually a mood, which we call ELSA Spirit.

oK, bUt WHY DISPUte reSolUtIoN?Conflicts are in the focus of nearly every legal

activity. The classic dispute resolution method is litigation. Recently, arbitration, mediation and other types of alternative dispute resolution are becoming important. Nevertheless, most European universities still do not pay as much attention as they should to this very topic.

WHY SHoUlD aNYoNe PartIcIPate?“International ELSA events are always a unique opportunity to improve your skills”, Prof. Martin E. Risak says – an ELSA Alumni member. In this sense, the participants will firstly get an over-view of different dispute resolution techniques and their characteristics, secondly, an insight into sociological and psychological aspects of conflicts. This knowledge will be conveyed by leading experts like Prof. Paul Oberhammer, patron of the ELSA Law School or Dr. Johannes P. Willheim, founding partner of Willheim Müller RA, and Mag. Bettina Knötzl, partner at Wolf Theiss. The academic program will be comple-mented by unforgettable personal experience, new friendships, cultural exchange and a lot of ELSA Spirit.

aGaIN aN oVerPrIceD SUMMer laW ScHool?We are concerned to enrich the event with stu-dents from different cultural and legal back-grounds. Therefore we pave the way for those who are from economically weaker regions. At the same time we wanted to offer an outstan-ding academic and social program. Without the

support of Willheim Müller RA - the main spon-sor, and the personal commitment of Dr. Johannes P. Willheim we would not be able to bridge this gap. Further, we are thankful to Arnim Wahls who is responsible for Human Resources at Wolf Theiss, also a sponsor who recognized and immediately supported the ELSA Law School. The outcome is a fee of 28 Euro or 32 Euro per day for all ELSA Members, including board and lodging.

Since I am working on this project for more than 7 months, I could write pages and pages about it. But please let me summarize my thoughts: Take part and you will be impressed!

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aDI bIKIc | director for law School at elSa Vienna | [email protected]

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16 Juristl | Mai 2012

WaS ISt MeDIatIoN?Der Begriff Mediation leitet sich aus dem Lateinischen ab und wird ganz allgemein mit „Vermittlung“ übersetzt. Im §1 des österreichi-schen ZivMediatG wird die Mediation definiert als „eine auf Freiwilligkeit der Parteien beru-hende Tätigkeit, bei der ein/-e fachlich ausge-bildete/-r, neutrale/-r VermittlerIn (MediatorIn) mit anerkannten Methoden die Kommunikation zwischen den Parteien systematisch mit dem Ziel fördert, eine von den Parteien selbst verantwor-tete Lösung ihres Konfliktes zu ermöglichen.“

Die Mediation ist eine Form der alternativen Konfliktbeilegung, die sich an der Autonomie und Selbstbestimmtheit der Parteien des Konflikts orientiert. Mit der Unterstützung der Mediatorin oder des Mediators sollen sie eine auf Konsensus beruhende Lösung ihres ur -sprünglichen Konfliktes finden. Es ist eine außer-gerichtliche und eher informelle Art der Konflikt-bearbeitung, die gegenseitiges Verstehen sowie eine konstruktive Kommunikationsbasis zwi-schen den Parteien anstrebt.

aNWeNDUNGSbereIcHe Der MeDIatIoNIn Österreich hat sich die Mediation um 1990 etabliert. Zunächst wurde sie vor allem zur Beilegung familiärer Konflikte eingesetzt, insbe-sondere bei Scheidungen und Trennungen. Mittlerweile gibt es eine ganze Reihe von weite-ren Anwendungsbereichen, wie beispielsweise Mediation bei NachbarInnenschaftsstreitig-keiten, Schul mediation, Wirtschaftsmediation, Lehr lings mediation, Mediation im öffentlichen Bereich / Umweltmediation und Mediation im Rahmen des Tatausgleichs.

WaS bIetet MIr Der WaHlFacHKorb? Ass.-Prof. Dr. Ulrike Frauenberger-Pfeiler, die Koordinatorin des Wahlfachkorbes, meinte, dass das Ziel der Aus bildung im Wahlfachkorb darin

bestehe, zum einen social skills zu erwerben und zum anderen einen Einblick in die Methode der Mediation und andere Formen der außergericht-lichen Konflikt beilegung zu erhalten. „Ich sehe es als wertvolle Ergänzung zum Jus-Studium und als Beitrag zur Persönlichkeitsbildung, Wissen in den Bereichen der Konfliktanalyse und Grund lagen der Kommunikation (nicht nur) im Konflikt fall zu erwerben. Einige Ausbildungs-stunden auf diese Bereiche zu verwenden, ver-mag jeder Jus-Absolventin und jedem Jus-Absolventen das spätere Berufs- und Privatleben zu erleichtern“, so Ass.-Prof. Dr. Ulrike Frauenberger-Pfeiler weiter.

überblIcK über DIe eINZelNeN leHrVeraNStaltUNGeNIm Kernbereich liegen fünf Lehrveranstaltungen:

Der Wahlbereich umfasst derzeit acht Lehrver-anstaltungen, die abwechselnd im Sommer- oder Wintersemester angeboten werden. Darunter befinden sich beispielsweise die Kurse Familienmediation, Diversion in Strafsachen,

Psychologie der Konfliktlösung oder Konflikt-lösung im Arbeitsverhältnis.

ZU DeN eINZelNeN leHrVeraNStaltUNGeN DeS KerNbereIcHeS:1. Theoretische und praktische Grundlagen

der Mediation (Einführung in die Mediation) Diese Lehrveranstaltung soll den Studierenden

einen ersten Einblick in die Methode der Mediation ermöglichen. Besprochen werden insbesondere die sog. „5 Phasen“ einer Mediation – also der strukturelle Ablauf – und es werden verschiedene Kommunikations-strategien und Fragetechniken vorgestellt. In kurzen Rollenspielen können diese auch gleich ausprobiert werden.

2. Anwendungsbereiche der Mediation – Die österr. Praxis

Im Rahmen dieser Lehrveranstaltung werden Gastvortragende aus vielen verschiedenen Bereichen der Mediaton eingeladen, wie z.B.: aus der Familien- und Wirtschaftsmediation sowie der außergerichtlichen Streitbeilegung. Diese erzählen anhand von Fällen wie ihre alltägliche Arbeit aussieht und beschreiben den Umfang ihres Arbeitsbereichs.

3. Außergerichtliche Konfliktregelung in Zivil-sachen

In diesem Kurs werden die rechtlichen Grund-lagen der Mediation durchgenommen (insbe-sondere Mediation nach dem ZivMediatG).

Wahlfachkorb

Wahlfachkorb MediationbE

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VereNa PottMaNN | [email protected]

Peter K. | Beratung

Lehrveranstaltung des Kernbereichs Vortragende/r

1. Theoretische und praktische Grundlagen der Mediation (Einführung in die Mediation)

Mathias Schuster

2. Anwendungsbereiche der Mediation – Die österr. Praxis (Ringvorlesung)

Ulrike Frauenberger, Peter Adler

3. Außergerichtliche Konfliktregelung in Zivilsachen (I und II) Ulrike Frauenberger, Martin Risak

4. Kommunikation in der Konfliktregelung (Kommunikationsstrategien)

Peter Adler

5. Konfliktanalyse in der außergerichtlichen Streit beilegung Peter Adler

Ass.-Prof. Dr. Ulrike Frauenberger-Pfeiler koordi-

niert den Wahl fachkorb.

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17Juristl | Mai 2012

Zum Vergleich wird die Mediation in anderen Ländern betrachtet und nationale Unter-schiede herausgearbeitet (z.B.: Australien, Deutschland, USA).

4. Kommunikation in der Konfliktregelung (Kommunikationsstrategien)

Hier geht es um Techniken der Kommunikation in Konfliktsituationen. Es werden Kenntnisse vermittelt, die es der Hörerin oder dem Hörer ermöglichen, gewisse Muster zu erkennen und auf diese methodisch zu reagieren. Zu den Methoden gehören insbesondere: Kommunikationsverhalten reflektieren und normalisieren sowie empathisches Zuhören. Auch allgemeines Hinter grundwissen zur Kommunikation wird vorgestellt.

5. Konfliktanalyse in der außergerichtlichen Streitbeilegung

Im Rahmen der Konfliktanalyse in der außer-gerichtlichen Streitbeilegung erfolgt als Ein-leitung die Definition des Begriffs Konflikt. Im

weiteren Verlauf der Lehrveranstaltung wer-den verschiedene Möglichkeiten der Diagnose, Erscheinungsformen und Methoden der Konflikt behandlung besprochen und anhand von Beispielen dargestellt.

aUFNaHMe IN DeN WaHlFacHKorbAufgrund der didaktisch notwendigen Be -schränkung der Teilnehmerzahl in den einzelnen Lehrveranstaltungen und der thematischen Besonderheit der Ausbildung ist die Aufnahme in den Wahlfachkorb eine wesentliche Voraus-setzung. Die Aufnahme erfolgt zu Beginn jedes Wintersemesters, die nächste Möglichkeit ist vom 01. 07. 2012 bis 12. 09. 2012. Die Be -werbung erfolgt mit einem kurzen Motivations-schreiben, einem Kurzlebenslauf und einem aktuellen Sammelzeugnis.

UNSer FaZItBesonders für Jusstudierende ist die Mediation interessant, da sie vielseitig einsetzbar ist und sich die spezifischen Techniken (konsensorien-

tierte Gesprächsführung, Fragetechniken, Kom-m unikations strategien, Konfliktanalyse, etc.) gerade in den klassischen Rechtsberufen als nützlich erweisen können. Die Absolvierung des Wahlfachkorbes stellt somit eine sehr gute Ergänzung des Jusstudiums dar und stellt an die TeilnehmerInnen im Vergleich zum restlichen Studium andere Herausforderungen, die aber gerade deshalb den Horizont erweitern.

Der Wahlfachkorb bietet einen guten ersten Einstieg in die Arbeitsweise der Mediation und vermittelt den TeilnehmerInnen zum einen das grundlegende Know-How (Lehrveranstaltungen des Kernbereichs) und ermöglicht es zum ande-ren auch die Besonderheiten in den einzelnen Anwendungsbereichen (Lehrveranstaltungen des Wahlbereiches) etwas näher kennenzulernen.

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18 Juristl | Mai 2012

Serien wie CSI, Cold Case, Law & Order, Tatort und viele mehr füllen unser Fernsehprogramm Tag für Tag. Man kennt und liebt sie. Doch was steckt hinter all diesen Serien? Was lernen wir von diesen und vor allem warum können wir uns von manchen einfach nicht losreißen?

Das Stichwort ist: „Strafrecht und Kriminal-wissenschaften”. Im Laufe des Jusstudiums begegnen wir alle dem Fach Strafrecht. Von vie-len geliebt, von vielen gefürchtet. Doch was viele nicht wissen ist, dass hinter dem Strafrecht noch vieles mehr verborgen liegt als das, was man uns lehrt. Das Strafrecht wird immer beglei-tet von den Kriminalwissenschaften. Fach be-reiche der Kriminalwissenschaften wie Krimi-nologie (Lehre vom Verbrechen) und Kriminalistik (Verbrechensaufklärung) finden sich in all den von uns begehrten Serien wieder.

FerNSeHeN UND realItätAn unserer rechtswissenschaftlichen Fakultät in Wien besteht neben dem Institut für Strafrecht auch eine eigene Abteilung für Kriminologie. Diese betreut schon sehr lange den erfolg-reichen Wahlfachkorb „Strafjustiz und Kriminal-wissenschaften”, wobei die darin angebotenen Lehrveranstaltungen derzeit zu den angesagtes-ten und meistbesuchten zählen. Warum dieser WFK derzeit so “boomt”, lässt sich leicht erklä-ren: Strafrecht und vor allem die Kriminologie und Kriminalistik haben im Laufe der Zeit zunehmend an Bedeutung gewonnen, da sie immer mehr die Aufmerksamkeit der Medien auf sich gezogen haben. Heutzutage wird jedoch die Arbeit hinter den Kulissen auf Grund verschie-denster medialer Einflüsse unterschätzt. Diese vermitteln uns zwar ein realistisches Bild der Methoden und Möglichkeiten der Verbrechens-kontrolle und Verbrechensaufklärung und

ermöglichen ein besseres Verständnis der Arbeitsweisen, dennoch steckt noch vielmehr hinter dem äußeren Schein. Vielen entgeht, dass alles, was man im Fernsehen an wissenschaftli-chen Analysen und Ermittlungsarbeit sieht, in Wahrheit viel mehr Zeit, Fachpersonal und hoch-qualitativ ausgestattete Forschungszentren und Laboratorien benötigen. Am Juridicum werden somit im Rahmen des WFK jährlich eine Vielzahl von unterschiedlichen und immer neuen Lehrveranstaltungen angeboten, die einem die Praxis und Realität wieder näher und Licht ins Dunkeln bringen.

realItät UND leHrVeraN-StaltUNG SaNGebotEs ist beeindruckend, wie viel Vielfalt in diesem WFK steckt und dass ein ständiges Bemühen existiert, das Lehrveranstaltungsangebot immer weiter auszubauen, um Studierenden zu ermög-lichen, in viele verschiedene Bereichen einzutau-chen.Es gibt Lehrangebote zur Wirtschafts- und Computerkriminalität, Kriminalprävention und Viktimologie, oder auch zur forensischen Schrift- und Urkundenuntersuchung sowie Gender-Aspekten der Kriminologie. Auch zu aktuellen Themen werden erstmals LV dieses Semester angeboten wie z.B. „Schusswaffenkriminalität“ oder „Cybercrime“. Auch die „Gerichtsmedizin für JuristInnen“, eine schon sehr lang existieren-de und immer noch gut besuchte LV, bringt einem „C.S.I-Wissen“ fast greifbar in den Hörsaal. (ACHTUNG: nichts für schwache Nerven und sensible Mägen ;-)). Es gibt auch zahlreiche interessante Seminare, wo man die Möglichkeit bekommt, sich mit vielen wissenschaftlichen oder praktischen Themen im In- oder Ausland zu beschäftigen. Und auch das ist nur ein kleiner Auszug dessen, was der WFK zu bieten hat.

Ich persönlich habe den WFK schon lange fertig absolviert und besuche noch heute regelmäßig LV, die neu dazukommen. Für mich war und ist dieser WFK immer noch eine große Bereicherung, da er mir Einblicke in Gebiete gewährt, zu denen man sonst nur wenig Zugang erhält bzw mit welchen man sich vielleicht sonst nie beschäfti-gen würde.

Wahlfachkorb

Wahlfachkorb Strafjustiz und Kriminalwissenschaften

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MaG. MoNa ZaHer | Beratung | [email protected]

Dieses Semester finden unter anderem statt:

Kernbereich

VO Grundlagen der Kriminologie (Grafl)

KU Wirtschafts- und Europastrafrecht (Tipold)

KU Psychische Krankheit und Gefährlichkeit

(Schanda)

Wahlbereich

KU Jugendkriminalität und Jugendstrafvollzug

(Grafl; Beclin)

KU Viktimologie (Pirnat)

KU Schusswaffenkriminalität (Klob)

KU Aktuelle Fragen des "Cybercrime" (Salimi)

VO Gerichtliche Medizin für Juristen II (von 2)

(Hochmeister)

SE: "Medizinstrafrecht": 3-Länder-Seminar in

Augsburg (Fuchs, Bruckmüller, Höpfel)

SE: "International Criminal Justice" - (Höpfel;

Hafner; Nowak)

Mehr Informationen findet ihr auf der Homepage

des Instituts für Strafrecht und Kriminologie:

http://strafrecht.univie.ac.at/bereiche/kriminolo-

gie/wahlfachkorb-info/

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INFo

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19Juristl | Mai 2012

Der MANZ-Verlag schließt mit dem nunmehr in 3. Auflage erschienenen Kommentar zum UGB nahtlos an die Erfolge vergangener Zeiten an. Seit mehr als einer Dekade wartet die Wissenschaft und Praxis auf die Neuauflage dieses Bandes und es ist festzustellen, dass die Erwartungen nicht enttäuscht wurden. Herausgeber und Verlag haben es wieder vollbracht, die angesehensten Experten, die nicht nur über fachlichen Ruf, sondern auch über die Erfahrungen aus der Praxis verfügen, für die Neu-bearbeitung zu gewinnen. Vom inhaltlichen Aufbau her orientiert sich dieser Kommentar an den Vorschriften des 3. Buches des Unternehmensgesetzbuches und kommen-tiert sowohl den Einzelabschluss, den Konzernabschluss, sowie die weiteren Bestimmungen betreffend die Vorschriften über die Prüfung, Offenlegung, Veröffent-lichung des Jahresabschlusses und die korrespondieren-den Zwangsstrafen. Der inhaltliche Aufbau jedes Paragraphen ist sowohl für Wissenschaft als auch für Praxis transparent und zweckorientiert gegliedert. Eröffnet wird jeder Paragraph durch die Angabe der gesetzlichen Bestimmung und einem umfangreichen Literatur-verzeichnis, dem ein einleitender Abschnitt folgt, der die Grundsätze dieser Bestimmung, sowie die gesetzliche

Entwicklung erläutert. Nach dieser Inhaltsübersicht ist die Komm entierung der Paragraphen nach einem einheit-lichen Schema aufgebaut, das – in einer Grobgliederung – der Besprechung der jeweiligen unternehmensrecht-lichen Bestimmung dient, an die eine Kurzdarstellung der steuerrechtlichen Bilanzrechtsvorschriften, die parallel zu den unternehmensrechtlichen Bestimmungen zu berück-sichtigen sind, anknüpft. Die inhaltliche Ausgestaltung bewegt sich auf erfreulich hohem Niveau. So blieben den LeserInnen langwierige und für Wissenschaft und den gebildeten PraktikerInnen völlig unzweckmäßige Buch-ungs beispiele sowie überflüssige Lehrbuchübungsfälle erspart. Vielmehr erfreut das Buch durch eine sehr detail-lierte Kommentierung und einem sehr dichten Verweis auf das österreichische und einschlägige deutsche Schrifttum und nimmt sowohl den WissenschaflerInnen als auch den PraktikerInnen zur weiteren Vertiefung und Lösungs-findung an die Hand. Schlussendlich bleibt den Autoren, dem Herausgeber und dem Verlag zu diesem Werk nur zu gratulieren, und jedem/-r WissenschaftlerIn sowie Prak-tiker In die Empfehlung an das Herz zu legen, dieses Werk in seine Bibliothek aufzunehmen.

Einführung in das Wirtschaftsstrafrecht befasst sich mit einem immer bedeutender werdenden Teilbereich des österreichischen Strafrechts, nämlich der Wirtschafts-kriminalität. Dass die zum Wirtschaftsstrafrecht gezählten Delikte als besonders aktuell angesehen werden, liegt nicht zuletzt am gestiegenen Medieninteresse an Großverfahren wie „Bawag“ oder „Hypo“. Aber auch die Einrichtung der neuen Korruptionsstaatsanwaltschaft trägt der Bedeutung dieser Delikte Rechnung. Das Buch befasst sich mit den einzelnen Delikten des Wirtschafts-strafrechts aus materiellrechtlicher und strafprozessualer Sicht. Neben den aus dem StGB bekannten Deliktsgruppen, zu denen auch die Korruptionstatbestände gehören, zählt vor allem auch das Computerstrafrecht zu den besonders hervorgehobenen Tatbeständen, denen sich das Buch widmet. Zusätzlich zu den Delikten aus dem StGB werden auch die im Wirtschaftsleben bedeutenden Delikte im

Nebenstrafrecht besprochen. So befasst sich ein Kapitel mit dem UrheberInnenstrafrecht, ein weiteres mit der Marken- und Produktpiraterie. Darüber hinaus geht das Buch auch auf das UWG, die gesellschaftsrechtlichen Strafbe stimmungen und den Anlegerschutz ein. Einige eher ausgefallene Bereiche wie das Lebensmittelstrafrecht, das Weingesetz und die Umweltdelikte werden ebenfalls gestreift. Einen weiteren Schwerpunkt bildet schließlich das Finanzstrafrecht. Das Buch ist eine Synthese aus einem klassischen, jedoch nur auf das Wirtschaftsstrafrecht beschränkten „Besonderen Teil“ und einer Gesamt-betrachtung des Wirtschaftsstrafrechts an sich. Es werden die einzelnen Delikte besprochen, nicht jedoch ohne gleichzeitig auch Zusammenhänge zu knüpfen und allge-meine Einleitungen zu geben.

in Zusammenarbeit mit librate.com

beSPrecHUNG WIeNer KoMMeNtar ZUM UGb – teIl recHNUNGSleGUNGStraUbe (HrSG)

eINFüHrUNG IN DaS WIrtScHaFtSStraFrecHt, 2011eDer-rIeDer

Manz Verlag,

1174 Seiten, 312 Euro

Autor der Rezension:

Georg Gutfleisch

Neuer Wissenschaftlicher

Verlag, 299 Seiten,

34,80 Euro

Autor der Rezension:

Mag. Balazs Esztegar

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20 Juristl | Mai 2012

Erst kürzlich wurde das neue Masterprogramm, der „Vienna Master of Arts in Human Rights”, unter der Leitung Univ.-Prof. Dr. Manfred Nowak, LL.M., stolz von der Universität Wien präsentiert. Weitgehend unbekannt ist jedoch die Tatsache, dass über das „Center for Advanced Legal Education (CALE)“, einer 2006 eingerichteten und von ao. Univ.-Prof. Dr. Siegfried Fina gelei-teten Plattform der Rechtswissenschaftlichen Fakultät für die von ihr angebotenen Weiter-bildungs aktivitäten, eine Reihe von interes-santen LL.M.-Programmen angeboten werden. Im Zuge meiner Recherche bin ich auf das LL.M.-Studium „Europäisches und Internationales Wirtschaftsrecht“ gestoßen, das mein Interesse geweckt hat. Die Webseite des Programms definiert ihre Zielgruppe als Personen, welche die Intention haben, für international operierende Unter-nehmen, Wirtschaftsrechtskanzleien, Regier-ungs behörden, die Institutionen der Euro-päischen Union oder internationale Organi-sationen zu arbeiten. Auf meine Anfrage war ao. Univ.-Prof. Dr. Siegfried Fina sofort bereit, mir ein hochinteressantes, ausführliches Interview zu diesem postgradualen Studiengang zu geben.

Ich war überrascht, auf der Homepage zwei LL.M.-Programme zu finden, ein deutsches und ein englisches. Gibt es einen Unterschied? Ja, es werden zwei Programme angeboten, ein rein deutschsprachiges und ein ausschließlich englischsprachiges Programm. Die inhaltliche Ausrichtung ist im Wesentlichen gleichartig. Im englischen Programm haben wir zudem auch einen besonderen Immaterialgüter- und Techno-logierechtsschwerpunkt.

Könnten Sie mir bitte einen Einblick in den Aufbau des Studiums geben?

Zuerst sollte sich der Studierende darüber im Klaren sein, welches Programm er absolvieren will, das „LLM Program in European and International Business Law“, das in Englisch abgehalten wird, oder das deutschsprachige „LL.M.-Studium für Europäisches und Inter-nationales Wirtschaftsrecht“. In der Folge ist es sinnvoll, sich eine weitere grund legende Frage zu stellen: „Will ich das Studium berufsbegleitend absolvieren oder kann ich die Vollzeitvariante wählen?“

Prinzipiell erstreckt sich die Dauer des Vollzeit-studiums über 2 Semester, während das berufs-begleitende Programm vier Semester in Anspruch nimmt. Besonders Studierende des deutschsprachigen Vollzeitprogramms haben die Erfahrung gemacht, dass sich die postgraduale universitäre Ausbildung sehr gut mit der Gerichtspraxis vereinbaren lässt, da alle Lehr-veranstaltungen freitags und samstags stattfin-den. Natürlich kann der Unterricht am Freitag zu einem gewissen Problem werden, aber wenn man das Glück hat, einem verständnisvollen, netten Richter zugeteilt zu sein, ist es leicht, an den Lehrveranstaltungen teilzunehmen, da sie nicht jeden Freitag stattfinden. Das englischsprachige Programm präsentiert sich hingegen als typisches Vollzeitprogramm, so

wie es vom Diplomstudium bekannt ist. Grund-sätzlich wird es von Montag bis Freitag abgehal-ten und die Zeiten orientieren sich an der Ver-fügbarkeit der Professoren. Unterschiede gibt es natürlich auch bei der Zusammensetzung der Studierenden. Im deut-sch sprachigen Studienzweig ist das primäre Ein zugsgebiet natürlich das deutschsprachige Umfeld von Wien, während die Zielgruppe des englischen Programms Studierende aus der ganzen Welt, natürlich auch aus Österreich, umfasst.

Wie viele Studierende belegen das LL.M.-Studium im Semester?Der Schnitt liegt im deutschsprachigen Zweig bei 30 – 35 Studierenden, während im eng-lischen etwas mehr Studierende, ungefähr 35 bis 40, zu verzeichnen sind.

Im zumindest momentanen Gegensatz zum Diplomstudium ist diese Ausbildung mit Kosten verbunden. Es fällt ein Lehrgangsbeitrag von 10.800 Euro an. Gibt es Möglichkeiten zur Finanzierung, wie etwa Stipendien? Laut der gesetzlichen Vorgabe müssen in Österreich für Universitätslehrgänge Studien-gebühren eingehoben werden. Gleichzeitig sind die Universitäten mit dem Problem konfrontiert, diese Programme finanzieren zu müssen. Natürlich sind die Universitäten daran interes-siert, Stipendien zu vergeben. Leider fehlen dafür aber die Mittel, da laut der gesetzlichen Vorgabe die gesamte Lehre aus Drittmitteln, also Studiengebühren, bestritten werden muss. Im Ergebnis ist der Studierende auf sich alleine gestellt und muss sich selbst um (Teil)Stipendien bemühen. Manchmal beteiligt sich der Arbeit-geber, manchmal Personen aus dem familiären Umfeld und teilweise existieren im Rahmen der

Interview mit Univ-Prof. Fina

LL.M. europäisches und inter - nationales Wirtschaftsrecht

Ao.Univ.-Prof. Dr. Siegfried Fina ist außeror-

dentlicher Universitätsprofessor für Europa- und

Technologierecht.

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MaG. SIMoNe GlorIa eNGelbrecHtSMüller | Beratung | [email protected]

Page 21: Ökonomische Analyse des Rechts - AG Jus · 2018. 9. 14. · Die Frage, ob die Finanzierung der Universitäten aus Drittmitteln ihrer Ansicht nach eine sinnvolle, alternati-ve Option

21Juristl | Mai 2012

Arbeitsmarktförderung auch Teil stipendien. Man muss jedoch anmerken, dass die Summe von 10.800 Euro für ein berufsbegleitendes Studium über vier Semester im internationalen Vergleich verhältnismäßig wenig ist. Sie ist sogar gefähr-lich niedrig, weil international an der Qualität des Programms wegen seiner „Billigkeit“ ge -zweifelt werden kann. Wir sind aber gezwungen, einen Mittelweg zwischen dem, was das österreichische Bildungs-umfeld mit einem Nulltarif in Verbindung mit den gesetzlichen Vorgaben, Studiengebühren einheben zu müssen, aufzeigt, und mit der Beachtung der internationalen Situation, zu fin-den. Zum Vergleich, man zahlt in Stanford oder in Harvard etwa 40.000 US-Dollar pro Jahr, wodurch sich schon ein erheblicher preislicher Unterschied ergibt.

Welche Vorteile bringt mir ein absol-viertes LL.M.-Studium für Europäisches und Internationales Wirtschaftsrecht? Der Vorteil ist gerade die fachliche Qualifikation, denn in Österreich studieren tausende Studenten Rechtswissenschaft, die alle dasselbe Profil haben. Der einzige Unterschied liegt in den Wahlfachkörben, aber in Wahrheit ist dieser minimal. Für Studierende bietet gerade die post-graduale Ausbildung eine effektive Abgrenzung von der Masse. Gerade wenn man Wirt-schaftsjurist werden will, verfügt man nicht nur über eine Kernausbildung in den Rechts-wissenschaften, sondern zusätzlich auch über das Spezialgebiet in europäischem und interna-tionalem Wirtschaftsrecht. Für andere ange-strebte Rechtsbereiche muss man sich natürlich ein anderes postgraduales Studium wählen, um seine fachlichen Kompetenzen zu erweitern.

Worin liegt nun der Unterschied zu dem LL.M. der WU, an der ich, vorausgesetzt ich schaffe den Einstiegstest, auch einen Master im Wirtschaftsrecht erwerben kann und das kostenlos?Die WU setzt den Schwerpunkt im nationalen Recht, weil sie bestrebt ist, ihre eigenen AbsolventInnen zur Rechtsanwalts prüfung hin-zuführen. Wir wollen jedoch eine postgraduale Ausbildung zum europäischen und internationa-len Wirtschaftsrecht anbieten. In ganz Österreich gibt es keine darauf ausgerichteten Programme und auch im internationalen Umfeld gibt es kaum Studiengänge, die sich auf dieses Rechts-gebiet spezialisiert haben. Wie gesagt ist die von uns angebotene Ausbildung eine Rarität auf diesem Feld, und die Nachfrage scheint uns

Recht zu geben. Die Studierenden sollten die Studien kosten also als Investition ansehen, weil dieses Studium eine sinnvolle Ergänzung und Spez ialisierung ist. Schon die Zahlen sprechen für sich, denn jedes Jahr beginnen etwa 70 neue Studierende, was eine ungewöhnlich große Gruppe für einen Universitäts lehrgang darstellt. Natürlich bekommen wir immer wieder auch Rückmeldungen von den Absolventen, denen dieser Abschluss zu einem Karrieresprung ver-holfen hat. Manche Absol venten kommen gera-de wegen dieser Zusatz qualifikation in eine Schlüsselposition.

Kann man die Alumnitreffen auch als Netz-werkerneuerung und Erweiterung sehen? Die im Aufbau befindlichen jahrgangsübergrei-fenden Netzwerke sind eine Entwicklung, auf die ich persönlich großen Wert lege, denn die Studierenden aus demselben Jahrgang kennen sich ohnedies schon. Dieses LLM-Programm startete 2007, somit haben wir seit 2008 AbsolventInnen in europäischem und internatio-nalem Wirtschaftsrecht und je älter das Studium wird, desto mehr Studierende können wir ver-netzten. Wir wollen der Situation vorbeugen, dass Menschen in der Praxis zusammentreffen und gar nicht wissen, dass sie dasselbe LLM.-Programm absolviert haben. Wie ich aus eigener Erfahrung, insbesondere aus den USA weiß, hat das Networking seine Vorteile, alleine das Erkennen, dass man von derselben Ausbildungs-institution kommt, hat einen praktischen Vorteil.

Würden Sie mir bitte beschreiben, worum es sich bei dem Stanford-Vienna Transatlantic Techno logy Law Forum (TTLF) handelt? Das TTLF ist eine gemeinsame Arbeitsplattform zwischen unserer Fakultät und der renom-mierten Stanford Law School in den USA. Diese Arbeitsplattform ist sehr stark forschungslastig, da Stanford eine „research university“ ist. Es ist hervorzuheben, dass Stanford derzeit auf dem 2. Platz des Rankings für Law Schools ist. Der Sinn dieser Kooperation mit Stanford ist unter ande-rem auch der Zugang zu amerikanischen und internationalen Forschungsmaterialen, die ich meinen StudentInnen sonst nicht bieten kann. Normalerweise muss man nach Stanford, das als Privatuniversität organisiert ist, eingeladen wer-den, daher bietet das TTLF ein sehr schönes Privileg für unsere Studierenden. Sie bekommen einen eigenen Arbeitsplatz in der Bibliothek, kostenlose Nutzung der Datenbanken und auch den Zugang zum Computernetzwerk, um ent-sprechend gut arbeiten zu können. Beim eng-

lischsprachigen LLM Programm ist zwar der TOEFL eine Grundvoraussetzung, aber meine Kollegen in Stanford vertrauen meiner Ent-scheidung bei der Auswahl der Studierenden und deren Fach- und Englischkenntnisse. Für die Studierenden bieten sich zwei Mög lich-keiten, sich in die alltägliche Arbeit der Wissen-schaftler und Professoren, die dort tätig sind, einzuklinken. Einerseits habe ich die Option, zwei Doktoratsstudierenden pro Jahr in meinen beiden Fachbereichen, Technologie- und Europa-recht, eine Arbeitsmöglichkeit in Stanford zu bieten, sofern die Arbeit eine transatlantische rechtsvergleichende Komponente hat, also euro-päische und US-amerikanische Problem stell-ungen auf dem Gebiet des Technologierechts und des Wirtschaftsrechts behandelt. Die zweite Möglichkeit betrifft die LL.M.-Studierenden, von denen ebenfalls zwei pro Jahr die Möglichkeit erhalten, ihre Master Thesis in Stanford zu ver-fassen. Diese Option führen wir unter dem Begriff des „Stanford Partner Programs“ und sie setzt voraus, dass die Master Thesis rechtsver-gleichend europäisch-amerikanisch ausgerichtet ist. Vom research proposal hängt die Dauer des Aufenthalts in den USA ab. Zudem ist dieser Zugang nach Stanford gebührenfrei. Normaler-weise werden von Stanford Studiengebühren von etwa 40.000 US-Dollar für ein Studienjahr erhoben. Ich hatte schon DoktoratsstudentInnen, die aufgrund dieser Vereinbarung drei Monate unentgeltlich in Stanford forschen konnten, da zwischen mir und meinen Kollegen aus Stanford eine jahrelange von beiden Seiten hoch ge -schätzte Zusammenarbeit besteht.Zudem gibt es noch eine weitere Kooperation, und zwar mit der Santa Clara Law School, die in Silicon Valley liegt und die älteste Law School Kaliforniens ist. Die Santa Clara Law School hat aufgrund ihres Naheverhältnisses zu Silicon Valley einen Technologierechtsschwerpunkt ent-wickelt, der zu den Top Ten der Law Schools mit Technologierechtsschwerpunkt in den USA zählt. Mit der Santa Clara Law School haben wir zudem als Zusatzoption ein „Dual LL.M. Programm“ entwickelt. Wir versuchen mit diesen Angeboten das Pro-blem jener Wirtschaftsrechts-Juristen zu lösen, die zwar exzellente Leistungen im Unternehmens- und Europarecht aufweisen, aber wenig Ahnung vom US-amerikanischen Wirtschaftsrecht haben. Die Marktlücke sind internationale Wirtschafts-juristen, die sich gut in einem Rechtssystem auskennen, zum Beispiel im Europäischen, aber auch solide Kenntnisse im anderen haben.

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22 Juristl | Mai 2012

Was haben Sie studiert? Warum haben Sie sich für einen geschichtlichen Schwerpunkt entschieden?Studiert habe ich die Rechtswissenschaften mit Wahlfächern aus Rechtsgeschichte. Diese Ent-scheidung für den rechtshistorischen Schwer-wpunkt kommt in meinem Fall aus einer anfäng-lichen Unentschlossenheit darüber, ob ich Geschichte oder Rechtswissenschaft studieren soll. Dies war also ein Kompromiss. Ich entschied mich für die Rechtswissenschaft, da sie zweifel-los mehr Berufsperspektiven eröffnet als das Geschichtsstudium, ohne zu vergessen, die historische Perspektive zu integrieren, vor allem wenn man eben diesen Schwerpunkt Rechts-geschichte macht. Ich habe diese Entscheidung nie bereut.

Was halten Sie von der STEOP? Hat sich spe-ziell für Rechts- und Verfassungsgeschichte etwas geändert?Ob es sinnvoll ist, ist fraglich. Der Sinn ist es offenbar, die Studierenden hart abzutesten. Ich habe meine Zweifel, ob das als Maßstab taugt, um zu beurteilen, ob jemand für das Jusstudium geeignet ist.

Worauf legen Sie großen Wert bei Ihrer Pflicht-übung und Modulprüfung?Großen Wert lege ich auf ein Überblickswissen. Es sollen nicht nur Details sein. Ich schätze es,

wenn die KandidatInnen in der Lage sind, einen richtigen Eindruck über die verfassungsge-schichtlichen Mainstreams zu übermitteln.Sieht man von den absolut wichtigsten Wendepunkten ab, kommt es auf die Jahres-zahlen nicht an. Der Schwerpunkt liegt generell im 19. und 20. Jahrhundert, da sich hier die grund legenden Strukturen des modernen Ver-fassungssystems gebildet haben. Hier den Über-blick zu haben, steht im Mittelpunkt und ist das Wichtigste.

Viele Studierende haben Probleme damit, sich Jahreszahlen zu merken. Hätten Sie hier Tipps dazu?Ich frage bevorzugt nach Zeiträumen, und nicht nach Jahreszahlen. Aber über die absoluten Wendepunkte, wie etwa über das Ende des Ersten Weltkriegs 1918 oder über das Ende des Zweiten Weltkriegs 1945, müssen alle in Kenntnis sein. Ansonsten ist der Überblick wich-tiger: In Zeiträumen zu denken ist wichtig!

Welche Bücher können Sie empfehlen?Bei der Verfassungsgeschichte sind drei Bücher im Spiel: Oskar Lehners „Österreichische Verwaltungs- und Verfassungsgeschichte“, Prof. Brauneders Buch und das neue, das von der Wiener Arbeitsgemeinschaft Rechtsgeschichte herausgegeben wurde. Ich überlasse den Studierenden die Wahl, nach welchem Buch sie lernen. Lehner und das neue haben den Vorteil, dass der allgemeine historische Kontext mitge-liefert wird. Aber jeder kann nach dem Buch lernen, womit er eben am Besten arbeiten kann.

Was halten Sie davon, wenn StudentenInnen in Ihre Sprechstunde kommen? Für mich persönlich ist das sehr interessant, da manchmal auch Fragen gestellt werden, bei denen ich merke, dass hier noch Erklärungsbedarf herrscht. Das hilft bei der Orientierung darüber, welche Bereiche ich noch in den Vordergrund stellen muss. Außerdem kommt man ungestört

ins Gespräch mit den Studierenden, da die Zeit einfach ansonsten nicht reicht. Bei mir gibt es keine Beschränkungen, jeder ist willkommen. Einfluss auf die Modulprüfung hat es natürlich nicht! Da ich über hundert Studierende prüfe, darf es keinen Zusammenhänge geben, ob jemand vor der Prüfung in meiner Sprechstunde war oder nicht. Viele besuchen die Sprechstunde, um sich einen persönlichen Eindruck von Ihrem Prüfer zu machen, und dafür habe ich volles Verständnis.

Was können Sie den KollegenInnen anbieten, die Interesse an einer Zusammenarbeit in Ihrem Institut haben?Es besteht die Möglichkeit einer Zusammenarbeit in Form von Studienassistenten. Laufend sind Stellen frei. Die Tätigkeiten umfassen dann Korrekturen, Erstellung von Folien, Vorbereitung der Lehrveranstaltung und Recherche in der Literatur.

Was können Sie den StudentenInnen als Weg-weiser mitgeben?Das ist schwierig, da die StudentenInnen sehr unterschiedliche Bedürfnisse haben. Die einen zieht es in die Praxis, die anderen zur Lehre. Ich persönlich habe auch Praxiserfahrung und mich hat die Praxis ehrlich gesagt immer gelangweilt, ich finde Theorie tausendmal interessanter. Das ist aber Geschmackssache, deshalb ist es hier schwierig, einen einheitlichen Wegweiser zu äußern. Jeder muss seinen Weg finden.

Was war Ihr Motto in der Studentenzeit?Möglichst Mut zu haben und den eigenen Interessen zu folgen, und zwar auch, wenn die Interessen scheinbar erstmal in der Praxis keine große Rolle spielen. Wenn man seinen Interessen folgt, ist man meistens auch hier am besten.

Herr Univ. Prof. Dr. Simon, vielen Dank für das Interview!

Prüfer im Gespräch

Univ. Prof. Dr. SimonIn

tErv

IEw

cHrIStINe ocaK | Beratung | [email protected]

Univ. Prof. Dr. iur. Thomas Simon, Jahrgang

1955, ist Vorstand des Instituts für Rechts- und

Verfassungsgeschichte. Seit Oktober 2011 prüft

er die Buchstabengruppen Hern – Holb und

Line – Schweige.

PErS

on

Page 23: Ökonomische Analyse des Rechts - AG Jus · 2018. 9. 14. · Die Frage, ob die Finanzierung der Universitäten aus Drittmitteln ihrer Ansicht nach eine sinnvolle, alternati-ve Option

23Juristl | Mai 2012

„Wissen wo man nachsieht“ – „Recht Easy“? PhilosophInnen und JuristInnen könnten sich über diesen Begriff stundenlang unterhalten, denn natürlich ist das Recht per se nicht easy, sondern wie wir alle wissen, ausserordentlich komplex. Aber die Handhabung vor allem im bisherigen Online-Bereich lässt doch viele Fragen offen und bisher war es alles andere als leicht, mit ein paar wenigen Klicks im Internet auf verlässliche Begriffserklärungen bei österrei-chischen Rechts f ragen zu stoßen. Die traurige Bilanz tausender von Studierenden in Österreich ergab bisher wenig qualifiziertes und Zu frieden-heit bei den im Web vorhandenen Angeboten. Nach Mühen, im Web bei juristischen Begriffen fündig zu werden, blieb meist nur der Gang zur juristischen Biblio thek, in Buchhandlungen oder – wenn es einmal schnell gehen musste – ein Telefonat mit einem/-r KollegIn, der allerdings auch manchmal an der hohen Motivation schei-terte, eine formvollendete und bestmögliche Definition oder Begriffs erklärung abzuliefern.Genau an diesen Fragen und Schnittstellen setzt die neue Web-Community www.rechteasy.at an. Das neue JUS-Wiki ist die erste Online-Plattform für JuristInnen und JUS-Studierende in Österreich und versteht sich auch als professionelles Online-Lexikon für internationale Besucher zu österreichischen Rechtsbegriffen.RechtEasy steht in Kooperation mit der Fakultäts-vertretung JUS an der Universität Wien. Eigent-lich ist das Projekt eine sehr erfreuliche Nachricht für JUS-Studierende in Österreich, um den stu-

dentischen Alltag entspannter zu machen und JUS-Arbeiten schneller und vor allem besser zu meistern. Kognitive Lernerfolge stellen sich, auch schneller ein, wenn wir aktiv mitarbeiten oder zumindest einige von uns diese Chance nutzen, aus www.rechteasy.at ein cooles und professionelles JUS-Projekt zu machen.RechtEasy möchte das juristische Studium ver-einfachen und blitzschnellen Zugriff liefern auf alle wichtigen Begriffe aus dem juristischen Alltag. Derzeit helfen mehrere Studierende bei der Web-Plattform mit. Gründer und Initiator, ebenso Student der Rechtswissenschaften an der Universität Wien ist Manuel Roessler. Eine Qualitätsprüfung wird es durch die Administrator-Innen und natürlich durch die User selbst geben. Roessler: „Wir sind eine Art selbstorganisie-rendes Profi-Online-Kompendium für österrei-chische JuristInnen und JUS-Studierenden.“RechtEasy ist somit ideal für den studentischen Juristenalltag und könnte eine Lücke schließen, wo es auf schnelle und perfekte Lösungen und vor allem gute und klare Erklärungen für juri-

stische Begriffe ankommt. Natürlich ist RechtEasy wie das große Vorbild Wikipedia als Community auf tatkräftige Beteiligung und aktives Interesse angewiesen. Die To-Do-Liste ist enorm lang, der Grundstock ist gelegt, aber das Projekt kann sich nur zu einem unverzichtbaren Online-Tool für JUS-Studierende entwickeln, wenn sich viele von uns finden, die aktiv an diesem Projekt mitarbeiten.Wir hoffen alle auf aktive Beteiligung.Die RechtEasy Page folgt einem bekannten Werbegrundsatz bei der Philosophie der Page: „Design follows function“, so Roessler: „Vorrangig interessiert uns im Moment ein nachhaltiger, professioneller Content und damit ein hoher Mehrwert für unsere User.“ Bei der Fakultätsvertretung JUS an der der UNI-Wien ist man jedenfalls sehr glücklich über diese Initiative.www.rechteasy.at setzt auch auf Social Media Aktivitäten und präsentiert sich bereits auf Facebook, zu finden unter facebook.com/rechteasy.

terMINe

Pfingstferien: 26. 5. bis 29. 5.Anmeldefrist Prüfung Juni: 21. 5. bis 14. 6.Prüfungswoche Juni: 25. 6. bis 30. 6.

VeraNStaltUNG

NovaRock: 8. 6. bis 12. 6.

News & termine

kalE

ndEr

ein wertvolles online-tool für den juristischen alltag.

Rechteasy.at

Festival

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