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Kommunale Jugendpolitik und Gemeinde – Jugendarbeit Die Aufgaben der Jugendbeauftragten Kontakt: Winfried Pletzer 089/ 51458-34 pletzer.winfried@bjr de

Kontakt: Winfried Pletzer 089/ 51458-34 [email protected]

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Kommunale Jugendpolitik und Gemeinde – Jugendarbeit Die Aufgaben der Jugendbeauftragten. Kontakt: Winfried Pletzer 089/ 51458-34 [email protected]. - PowerPoint PPT Presentation

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Kommunale Jugendpolitik

und Gemeinde – Jugendarbeit Die Aufgaben der Jugendbeauftragten

Kontakt:Winfried Pletzer089/ [email protected]

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„Positive Lebensbedingungen sowie eine kinder- und familienfreundliche Umwelt zu erhalten oder zu schaffen.....“§ 1 (3) Kinder- und Jugendhilfegesetz

.... ist eine Querschnittsaufgabe örtlicher Kommunalpolitik und Kommunal-verwaltung!

die Jugendarbeit ist ein Schlüsselelement für die Verständigung von örtlicher Kommunalpolitik mit „ihren“ Kindern und Jugendlichen !

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WarumGemeinde- Jugendarbeit?

Vor- Ort-Prinzip, „Lebenswelt“ Sozialräumlicher Bezug „Landkreisebene“ des Jugendamtes für

Jugendliche zu abstrakt Identifikation mit der Heimatgemeinde

herstellen Unmittelbare Verantwortlichkeiten stärken Untätigkeit, Stillstand verhindern

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Warum Gemeinde- Jugendarbeit?

Jugendarbeit als „Brücke“ Jugendarbeit als „Lobby“ für Interessen

von Kindern und Jugendlichen Jugendarbeit als „soziales

Dienstleistungsangebot“ Jugendarbeit als Teil der sozialen und

kulturellen Infrastruktur des Gemeinwesens

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Gesetzliche Grundlagen derGemeinde Jugendarbeit

Zuständig: Örtlicher Träger § 69 (5)

„Kreisangehörige Gemeinden und Gemeindeverbände, die nicht örtlicher Träger sind, können für den örtlichen Bereich Aufgaben der Jugendhilfe wahrnehmen.“

Landesrecht kann Näheres regeln

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Gesetzliche Grundlagen derGemeinde Jugendarbeit

Art. 17. Bay.KJHG Die kreisangehörigen Gemeinden

sollen....dafür sorgen, dass in ihrem örtlichen Bereich die erforderlichen Einrichtungen, Dienste und Veranstaltungen der Jugendarbeit (§§11,12, KJHG) und zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen rechtzeitig und ausreichend zur Verfügung stehen. ...

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Gesetzliche Grundlagen derGemeinde Jugendarbeit

§ 11 (1) KJHG: Jugendarbeit„Jungen Menschen sind die zur Förderung ihrer Entwicklung erforderlichen Angebote der Jugendarbeit zur Verfügung zu stellen. Sie sollen an den Interessen junger Menschen anknüpfen und von ihnen mitbestimmt und mitgestaltet werden, sie zur Selbstbestimmung befähigen und zu gesellschaftlicher Mitverantwortung und zu sozialem Engagement anregen und hinführen“ ....

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Gesetzliche Grundlagen derGemeinde Jugendarbeit

§ 11(2) KJHG

„ Jugendarbeit wird angeboten von

Verbänden, Gruppen und Initiativen der Jugend

von anderen Trägern der Jugendarbeit

und den Trägern der öffentlichen Jugendhilfe.

Sie umfasst für Mitglieder bestimmte Angebote,

die Offene Jugendarbeit und

gemeinwesenorientierte Angebote.“ ...

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Gesetzliche Grundlagen derGemeinde Jugendarbeit

§ 12 KJHG: Förderung der Jugendverbände(1)„Die eigenverantwortliche Tätigkeit der Jugendverbände und Jugendgruppen ist ....zu fördern.In Jugendverbänden und Jugendgruppen wird Jugendarbeit von jungen Menschen selbst organisiert, gemeinschaftlich gestaltet und mitverantwortet. .....Durch Jugendverbände und ihre Zusammenschlüsse werden Anliegen und Interessen junger Menschen zum Ausdruck gebracht und vertreten.

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R ä u m e F ö rd eru n g

e ig en e G em ein d eak tivitä ten

Ju g en d b eau ftrag te M ita rb e ite r/ in n en M itw irku n g u n d B ete ilig u n g

Was ist Gemeinde Jugendarbeit:

Elemente

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Jugendbeauftragte (J.-Sprecherinnen, J.-Referentinnen)

Zentrale Ansprechpartner für Belange und Anliegen von Kindern und Jugendlichen in der Gemeinde

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Zentrale Ansprechpartner/innen:

Jugendbeauftragte(J.-Sprecherinnen, J.-Referentinnen)

Gemeindliche Jugendbeauftragte werden in der Regel aus der Mitte des Gemeinderates bestimmt.

Sie sind Gemeinderäte, die ehrenamtliche Aufgaben übernehmen und die Anliegen der Kinder und Jugendlichen und auch der Jugendarbeit vertreten, unterstützen und fördern.

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Jugendbeauftragte:Aufgabenfeld

Kontakt-“pflege“

Von der Gemeinde ...

zu den Mitarbeiter/innen der Jugendarbeit,

zu Kindern und Jugendlichen,

zu Schulen, Kirchen, weiteren Organisationen und Institutionen

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Jugendbeauftragte:Aufgabenfeld

Koordination

der Zusammenarbeit von Organisationen Personen, Gruppen und Initiativen, die mit Kindern und Jugendlichen tätig sind

Vertreten und Vermitteln von Belangen

der jungen Menschen im Gemeinderat, in der Öffentlichkeit

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Jugendbeauftragte:Aufgabenfeld

Sorgen für Transparenz von Entscheidungen

von Entscheidungen des Gemeinderates

Information Beratung in Fragen der Jugendarbeit Unterstützung der Mitarbeiter/innen der

Jugendarbeit

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JugendbeauftragteIhr Arbeitsfeld

Jugend-

gruppen

Jugend-

initiativen

Schulen Vereine

Jugend-treff/ -haus

Jugend-

forum,

Jugend-

parlament

Gemeinde-

rat

KJR,

Komm.

Jugend-

arbeit

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JugendbeauftragteIhre Rolle

Initiieren unterstützen Ansprech-partner sein

Informieren,

beraten

Vermittler sein

Koordinieren

organisieren

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Elemente der Gemeinde Jugendarbeit...

....sind abhängig von Größe und Lage der

Gemeinde, Freizeit-möglichkeiten

und

–bedürfnissen Problemen und

Defiziten

Keine Gemeinde gleicht der anderen!

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Elemente der Gemeinde-Jugendarbeit Ein Dach für die Jugendarbeit

Jugendheime, Jugendräume

Jugendtreffs, Stadtteiltreffs

Jugendzentren

Spielplätze

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Elemente der Gemeinde- Jugendarbeit: Mitarbeiter/innen

Ehrenamtliches Engagement: unbezahlbar aber förderbar

Jugendleiter/innen Versammlung

Aufwands-Verdiensausfallent-schädigungen

u.s.w.

Pädagogisches Fachpersonal:

Gemeinde- Jugendpfleger

Päd. Fachkräfte in Freizeitstätten

Streetworker Mobile J.- Arbeiter

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Elemente der Gemeinde- Jugendarbeit Mitwirkung und Beteiligung

Repräsentative Formen Offene Formen Projekte Arbeitskreise/ Runde Tische Erweiterung bestehender

Ausschüsse u.s.w.

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Elemente der Gemeinde- Jugendarbeit:

Finanzielle Förderung

Planungs-sicherheit

Transparenz Prinzip der

Ebenenförderung Abstimmung

zwischen Gemeinden und Landkreis

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Jugendpolitische Grundsätze

Planen und Schwerpunkte setzen Rahmenbedingungen gestalten „Subsidiarität“ beachten Lebensräume schaffen Integration fördern,

Chancengleichheit ermöglichen Dialogfähigkeit herstellen Eigeninitiative ermöglichen

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Grundsätze:

Planen und Schwerpunkte setzen

1. Situationsanalyse

3. Angebots- schwerpunkte festlegen

2. Bedarfsermittlung „Der Bedarf bestimmt das Angebot!“

Immer: Jugendhilfe- planung beachten

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Jugendpolitische Grundsätze:

Rahmenbedingungen schaffen

Infrastrukturen gestalten

gute Arbeits-voraussetzungen für andere bereitstellen

Initiativen aufgreifen

Anliegen ermöglichen

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Jugendpolitische Grundsätze:

„Subsidiarität“ beachten

Subsidiarität bedeutet: Vorrang für freie Träger, Partnerschaftliche Zusammenarbeit Selbstständigkeit von freien Trägern

beachten Durch Anregung, Unterstützung,

Förderung darauf hinwirken,dass die freien Träger bestmöglich arbeiten können

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Jugendpolitische Grundsätze:

Lebensräme gestalten

Bauleitpläne und Flächennutzungs-pläne überprüfen

Offene (Spiel-) Landschaften ermöglichen

Öffnung von Räumen

Universalflächen schaffen

öffentlichen Nahverkehr stärken

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Grundsätze:

Integration und Chancengleichheit ermöglichen

§9 SGB VIII Interkulturelle Verständigung

Unterschiedliche Lebenslagen berücksichtigen

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Grundsätze:Wirtschaftspolitische Maßnahmen

Offensiven für Jugendbeschäftigung

(Image -) fördernde Maßnahmen für Lehrberufe

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Aufgaben der Landkreise

Beratung– für Verwaltung,

Mitarbeiter-/innen in den Gemeinden,

Bürgermeister-/innen

Unterstützung– z.B. durch

Kooperations-projekte

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Aufgaben der Landkreise

Koordinationz.B. kommunale

Zusammenarbeit,Zweckverbände

Förderungz.B. Impulsförderung

Personalkosten- förderung

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Aufgaben der Landkreise

Gesamt- und Planungsverantwortung– gleichmäßiger Ausbau eines

bedarfsgerechten Leistungsangebotes– Beteiligung der Gemeinden an der

Jugendhilfeplanung– Gewährleistungspflicht