6
Kontaktstelle GDI-DE des Landes Brandenburg Ralf Strehmel Rechtlicher Rahmen INSPIRE – BbgGDIG – EFRE

Kontaktstelle GDI-DE des Landes Brandenburg Ralf Strehmel Rechtlicher Rahmen INSPIRE – BbgGDIG – EFRE

Embed Size (px)

Citation preview

Page 1: Kontaktstelle GDI-DE des Landes Brandenburg Ralf Strehmel Rechtlicher Rahmen INSPIRE – BbgGDIG – EFRE

Kontaktstelle GDI-DE des Landes Brandenburg Ralf Strehmel

Rechtlicher Rahmen

INSPIRE – BbgGDIG – EFRE

Page 2: Kontaktstelle GDI-DE des Landes Brandenburg Ralf Strehmel Rechtlicher Rahmen INSPIRE – BbgGDIG – EFRE

2

16.01.2015 | Ralf Strehmel

2Betroffene Geodaten und GeodatendiensteBrandenburgisches Geodateninfrastrukturgesetz - BbgGDIG

Feststellung der Betroffenheit

§ 4 Abs. 5 BbgGDIG

Die bei den Gemeinden und Gemeindeverbänden vorhandenen Geodaten und Geodatendienste im Sinne von § 1 und 3 unterliegen

diesem Gesetz nur, wenn ihre Erfassung oder Verbreitung rechtlich vorgeschrieben ist.

Page 3: Kontaktstelle GDI-DE des Landes Brandenburg Ralf Strehmel Rechtlicher Rahmen INSPIRE – BbgGDIG – EFRE

3

16.01.2015 | Ralf Strehmel

3Was bedeutet „rechtlich vorgeschrieben“?

Kommunen müssen rechtlich verpflichtet sein, durch ein Gesetz oder durch eine Verwaltungsvorschrift, eine Einzelverfügung oder zwei- und

mehrseitige Vereinbarungen

Daten müssen vorliegen -> keine Erhebungspflicht!

Daten müssen elektronisch vorliegen -> keine Umwandlungsverpflichtung!

Page 4: Kontaktstelle GDI-DE des Landes Brandenburg Ralf Strehmel Rechtlicher Rahmen INSPIRE – BbgGDIG – EFRE

4

16.01.2015 | Ralf Strehmel

4Anwendung der rechtlichen Auslegung zum § 4 Abs. 5 BbgGDIG

Inanspruchnahme der EFRE-GDI-Förderung enthält Begründungen zur Betroffenheit von Kommunen durch INSPIRE die Geodaten gemäß der GDI-Förderrichtlinie sind Teil der

Geodateninfrastruktur und sind in elektronische Form der GDI-BE/BB zur Verfügung zu stellen

rechtliche Grundlage ergibt sich aus Zuwendungsbescheid in Verbindung mit der GDI-Förderrichtlinie, wenn

diese Geodaten digitalisiert wurden und zu einem oder mehreren INSPIRE-Thema(en) zugeordnet werden

können.

Zuwendungsempfänger der EFRE-GDI-Förderung sind unter den genannten Bedingungen verpflichtet, INSPIRE umzusetzen!

Page 5: Kontaktstelle GDI-DE des Landes Brandenburg Ralf Strehmel Rechtlicher Rahmen INSPIRE – BbgGDIG – EFRE

5

16.01.2015 | Ralf Strehmel

5Dauerhaftigkeit

Nach Ende des Durchführungs-/ Investitionszeitraums beginnen die 5 Jahre der Dauerhaftigkeit.

• In dieser Phase ist der Begünstigte verpflichtet, das Ergebnis der Förderung der GDI zur Verfügung zu stellen

• Die Phase wird überwacht

Beispiel: Der Durchführungs-/ Investitionszeitraum endete am 30.06.2010 – Der Begünstigte hat die Ergebnisse der Maßnahme bis zum 30.06.2015 bereitzustellen

Page 6: Kontaktstelle GDI-DE des Landes Brandenburg Ralf Strehmel Rechtlicher Rahmen INSPIRE – BbgGDIG – EFRE

6

16.01.2015 | Ralf Strehmel

6

Vielen Dankfür Ihre

Aufmerksamkeit!

http://geoportal.brandenburg.de/