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Konzept zur Einführung von Gebietstopographen 19.02.2007 Konzept zur Einführung von Gebietstopographen Dirk Grapengießer, Dezernat 23 - Dig. Basis-Landschaftsmodell Tel. : (03984) 85 68 105 Fax. : (03984) 85 68 199 [email protected] www.geobasis-bb.de Inhalt 1 Zusammenfassung .............................................................................................................. 2 2 Ziele ..................................................................................................................................... 2 3 Ausgangslage ....................................................................................................................... 3 3.1 Stand der Zusammenarbeit TID / LGB - KVÄ ................................................................ 3 3.2 Gebäudedatenbestände ................................................................................................. 3 4 Konzeptionelle Umsetzung ................................................................................................. 4 4.1 Kurzfristig umzusetzende Maßnahmen (1. Stufe: ab 01.01.2007) ...................................... 4 4.2 Mittelfristig umzusetzende Maßnahmen (2. Stufe: ab ca. 01.01.2010) ............................... 6 4.3 Langfristig umzusetzende Maßnahmen (3. Stufe: ab ca. 01.01.2020) ................................ 6 5 Terminplanung ................................................................................................................... 7 6 Tätigkeiten der Gebietstopographen.................................................................................. 8 7 Workflow (1.Stufe).............................................................................................................. 9 7.1 Beteiligte und deren Aufgaben....................................................................................... 9 7.2 Prozessablauf Zusammenarbeit TID und Gebietstopographen......................................11 7.3 Prozessablauf zur Zusammenführung der ALK- und ATKIS ® -Gebäudedaten ................12 7.4 Organisatorische Auswirkungen...................................................................................13 8 Beschaffungen zur Umsetzung der 1. Stufe ......................................................................14 8.1 Hardware.....................................................................................................................14 8.2 Software .......................................................................................................................15 8.3 Gesamtkosten ...............................................................................................................15 9 Rechtsgrundlagen ..............................................................................................................16 Anlage 1: Entwurf der „Geotopographie-Richtlinie“ .............................................................17 Anlage 2: Entwurf der „Erfassungsliste zur Geotopographie-Richtlinie“ ............................19 Anlage 3: Informationsmanagement zwischen Gebietstopographen/KVÄ und TID/LGB ....27 Anlage 4: Diagramm Fortführung ATKIS ® -Gebäudedaten....................................................28 1 von 28

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Konzept zur Einführung von Gebietstopographen 19.02.2007

Konzept zur Einführung von Gebietstopographen

Dirk Grapengießer, Dezernat 23 - Dig. Basis-Landschaftsmodell Tel. : (03984) 85 68 105 Fax. : (03984) 85 68 199

[email protected] www.geobasis-bb.de

Inhalt

1 Zusammenfassung .............................................................................................................. 2

2 Ziele ..................................................................................................................................... 2 3 Ausgangslage....................................................................................................................... 3

3.1 Stand der Zusammenarbeit TID / LGB - KVÄ................................................................ 3

3.2 Gebäudedatenbestände ................................................................................................. 3

4 Konzeptionelle Umsetzung ................................................................................................. 4 4.1 Kurzfristig umzusetzende Maßnahmen (1. Stufe: ab 01.01.2007) ...................................... 4 4.2 Mittelfristig umzusetzende Maßnahmen (2. Stufe: ab ca. 01.01.2010) ............................... 6

4.3 Langfristig umzusetzende Maßnahmen (3. Stufe: ab ca. 01.01.2020) ................................ 6

5 Terminplanung ................................................................................................................... 7

6 Tätigkeiten der Gebietstopographen.................................................................................. 8 7 Workflow (1.Stufe).............................................................................................................. 9

7.1 Beteiligte und deren Aufgaben....................................................................................... 9 7.2 Prozessablauf Zusammenarbeit TID und Gebietstopographen......................................11

7.3 Prozessablauf zur Zusammenführung der ALK- und ATKIS®-Gebäudedaten ................12

7.4 Organisatorische Auswirkungen...................................................................................13

8 Beschaffungen zur Umsetzung der 1. Stufe ......................................................................14 8.1 Hardware.....................................................................................................................14

8.2 Software.......................................................................................................................15 8.3 Gesamtkosten ...............................................................................................................15

9 Rechtsgrundlagen ..............................................................................................................16

Anlage 1: Entwurf der „Geotopographie-Richtlinie“ .............................................................17

Anlage 2: Entwurf der „Erfassungsliste zur Geotopographie-Richtlinie“ ............................19

Anlage 3: Informationsmanagement zwischen Gebietstopographen/KVÄ und TID/LGB ....27 Anlage 4: Diagramm Fortführung ATKIS®-Gebäudedaten....................................................28

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Konzept zur Einführung von Gebietstopographen 19.02.2007

1 Zusammenfassung Dieses Konzept behandelt die regionale Datenerfassung von Informationen der Landschaft im Sinne des § 9 des neuen Geoinformations- und Vermessungsgesetzes Brandenburg (BbgGeoVermG) zur Fortführung des Basis-DLM und der topographischen Landeskartenwerke im Land Brandenburg durch den Gebietstopographen. Gebietstopographen sind Mitarbeiter der Kataster- und Vermessungsämter (KVÄ), die nach §27 (3) c) BbgGeoVermG an der Erfassung der Landschaft mitwirken. Hierzu übernehmen sie die örtlichen Erfassungen sowie die Zusammenarbeit mit den lokalen Stellen, die Veränderungen der Landschaft erzeugen (Veränderungsverursacher). Sie arbeiten in enger organisatorischer und technischer Abstimmung mit dem Topographischen Informationsdienst (TID) der LGB zusammen. 2 Ziele Folgende Ziele sollen durch die Einführung von Gebietstopographen erreicht werden:

• Verbesserung der Aktualität der Daten des Basis-DLM. Nach Anforderung der AdV, müssen Veränderungen an ATKIS®-Objekten, die der Spitzenakualität unterliegen, zeitnah im digitalen Landschaftsmodell nachgewiesen werden. Die Aktualität der Daten ist einer der wesentlichen Kundenwünsche an alle topografischen Produkte. Lokal ansässige Gebietstopographen sitzen näher am Geschehen und können aufgrund engerer Kontakte zu den lokalen Veränderungsverursachern schneller reagieren.

• Einsparung von Ressourcen durch Vermeidung von Doppelerfassungen.

Personelle Einsparungen zwingen die Landesvermessung, ihre Mitarbeiter optimal einzusetzen. Redundante Arbeiten müssen vermieden werden. Durch die Erfassung und Fortführung lokaler topografischer Elemente durch Gebietstopographen können Doppelarbeiten wirksam vermieden werden, da alle lokalen Arbeiten durch eine Verwaltungseinheit erfolgen.

• Verbesserung der Qualität des ATKIS® Basis-DLM Die örtliche Erfassung ist ein hervorragendes Kontrollmittel der vorhandenen Datengrundlage. Durch das Einsetzen von lokal ansässigen Gebietstopographen können Mängel in den Bestandsdaten beseitigt werden, welche bei einer rein luftbildgestützten Erfassung nicht erkannt werden.

• Lokale Erfassung lokaler Veränderungen, landesweite Erfassung von übergeordneten Veränderungen. Anstehende Arbeiten sollen - soweit möglich - dort erledigt werden, wo sie anfallen, daher lokal bearbeitet werden. Lediglich raumübergreifende Arbeiten sollen durch eine landesweit arbeitende Stelle erledigt werden.

• Bessere Zusammenarbeit mit Veränderungsverursachern. Die Zusammenarbeit mit den zahlreichen lokalen Veränderungsverursachern soll verbessert werden. Nur eine optimale Zusammenarbeit mit Veränderungsverursachern garantiert eine aktuelle und vollständige Übernahme aller Veränderungen. Die Kontakte mit den Veränderungsverursachern durch eine zentrale Einheit innerhalb der LBG stoßen dabei auf räumliche und personelle Grenzen, welche durch eine Zusammenarbeit auf lokaler Ebene beseitigt werden können. Daher sollen künftig lokale Veränderungsverursacher durch Gebietstopographen betreut werden.

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3 Ausgangslage 3.1 Stand der Zusammenarbeit TID / LGB - KVÄ Mit heutigem Stand arbeiten die KVÄ im Rahmen der Top-Info-Richtlinie für den Topografischen Informationsdienst (TID) der LGB. Sie sammeln Informationen über bestimmte Objekte des ATKIS® Basis-DLM, die in der Erfassungsliste der Top-Info-Richtlinie genannt werden und stellen diese Informationen dem TID bereit. Die Arbeiten der KVÄ beschränken sich z. Z. auf Tätigkeiten im Innendienst. Kontrollen in der Örtlichkeit sind nicht vorgesehen. Hierdurch besteht die Notwendigkeit, weitere Recherchen durch Mitarbeiter des Topografischen Erfassungsdienstes in der Örtlichkeit vornehmen zu lassen. Im Zeitraum September 2005 bis zum Beginn des zweiten Quartals 2006 wurde die bisherige Zusammenarbeit zwischen dem TID und den KVÄ von der analogen auf die digitale Arbeitsweise umgestellt und die Software „Mercator“ (ProView 5.0) eingeführt. Mit Bearbeitung der Stufe 3 des Basis-DLM ist „Mercator“ ab II. Quartal 2006 flächendeckend im Einsatz. Die Geoinformationssysteme der Vermessungsverwaltung stehen vor einschneidenden Veränderungen. Mit der Einführung von AFIS®-ALKIS®-ATKIS® bzw. der Umstellung auf das AAA-Modell werden die derzeitig genutzten Geoinformationssysteme abgelöst. Diese Umstellung wird in den Jahren 2009 – 2010 zu massiven Veränderungen im Datenmodell und den Schnittstellen führen. Die Zusammenarbeit der KVÄ mit dem TID wird sich durch diese Umstellung des technischen Umfelds entscheidend verändern. Zusammengefasst besteht also folgende Ausgangslage hinsichtlich der technischen Realisierung der Zusammenarbeit zwischen den KVÄ und dem TID:

- Die Einführung von „Mercator“ wurde vor kurzem abgeschlossen. - Sowohl die ALK als auch ATKIS® stehen kurzfristig vor der Umstellung auf das

AAA-Modell 3.2 Gebäudedatenbestände Zur Zeit werden sowohl von den KVÄ (in der ALK) als auch durch die LGB (separater Datenbestand ATKIS®-Gebäudedaten) Gebäudedaten erfasst. Es gibt also zwei Gebäude-datenbestände, die von verschiedenen Stellen aufgebaut und fortgeführt werden. Der ATKIS®-Gebäudedatenbestand unterscheidet sich sowohl vom Datenformat als auch von der Geometrie und den erfassten Attributen von den ALK-Gebäudedaten. Insbesondere sind die ATKIS®-Gebäudedaten dreidimensional erfasst. Sowohl das MI als auch die LGB wollen keine doppelte Erfassung mehr. Die Fortführung von Gebäudedaten soll seitens der LGB eingestellt werden. Die KVÄ sind künftig alleinige Stelle zur Führung der originären Gebäudedaten. Hierzu muss ein einheitlicher Gebäudedatenbestand geschaffen werden.

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Konzept zur Einführung von Gebietstopographen 19.02.2007

4 Konzeptionelle Umsetzung Die im vorangegangen Abschnitt aufgezeigten Voraussetzungen zeigen, dass die Einführung der Gebietstopographen stark von der Umstellung auf das AAA-Modell betroffen ist. Es ist daher zweckmäßig, die Aufgaben und Arbeitsweise der Gebietstopographen stufenweise zu verändern, um den sich daraus ergebenen Anforderungen Rechnung zu tragen. Folgende drei zeitliche Stufen bieten sich an: 4.1 Kurzfristig umzusetzende Maßnahmen (1. Stufe: ab 01.01.2007) Die Einführung einer neuen Software ist z. Z. wirtschaftlich nicht sinnvoll, da die AAA-Einführung mittelfristig bevorsteht und eine Software dadurch umfangreichen Änderungen unterworfen ist. Daher sieht dieses Konzept kurzfristig die weitere Nutzung von „Mercator“ für die Erfassung der topographischen ATKIS®-Informationen in einer ersten Umsetzungs-Stufe vor. Zur Aufrechterhaltung des digitalen Datenflusses ist es lediglich notwendig, die Gebietstopographen mit Feldrechnern auszustatten, damit ihnen die komplette Verfahrensumgebung („Mercator“) auch im Außendienst zur Verfügung steht. Mit der Einführung der Gebietstopographen sollen künftig alle lokalen Arbeiten durch die KVÄ vorgenommen werden. Verschneidung der Gebäudedatenbestände Die doppelte Datenhaltung und Fortführung der Gebäudedaten soll schnellst möglich eingestellt werden, da dadurch in erheblichem Umfang Personalressourcen eingespart werden können und ein einheitlicher Datenbestand erhebliche Vorteile in der Weiterverarbeitung und Vermarktung hat. Ein weiter Faktor ist die bevorstehende Migration in das AAA-Datenmodell. Es ist in jedem Fall zu vermeiden, dass beide Datenbestände migriert werden, da dadurch Mehrkosten und eine höherer Arbeitsaufwand entsteht. Daher soll die Verschneidung beider Datenbestände wie folgt realisiert werden: ATKIS® → ALK → ALKIS®

ATKIS® bedient sich künftig der ALKIS®-Gebäudedaten und hält keine eigenen Daten vor. Mit Vorliegen des flächendeckenden ATKIS®-Gebäudedatenbestands erfolgt keine weitere separate Fortführung durch die LGB mehr, weshalb eine Überführung von bestimmten Gebäudeattributen in den ALK-Gebäudedatenbestand erfolgen muss, um allen Anforderungen seitens ATKIS® an den Gebäudedatenbestand zu erfüllen. Die Verschneidung der beiden Gebäudedatenbestände und deren Fortführung soll im Rahmen des Projektes „Gebietstopograph“ durch die KVÄ erfolgen, da sowohl Belange der KVÄ als auch des Topografischen Erfassungsdienstes und der ATKIS®-Bearbeitung betroffen sind. Für diese Aufgabe soll auf die bereits vorhandene Software (GisPad) zurückgegriffen werden, um die Investitionskosten niedrig zu halten.

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3D Gebäudedatenbestand Unabhängig von der Verschneidung der Gebäudeattribute ist ein Konzept zur Fortführung und Datenhaltung der 3D-Attribute der ATKIS®-Gebäudedaten zu erarbeiten. Der landesweit vorliegende ATKIS®-Gebäudedatenbestand enthält 3D-Informationen wie: Koordinate des höchsten Gebäudeteils, 3D-Koordinaten aller Dacheckpunkte und Attributwerte zur Dachform des Gebäudes. Innerhalb des Pilotprojektes zur Einführung der Gebietstopographen soll geklärt werden, inwieweit eine Datenhaltung durch die KVÄ geleistet werden kann und wie die Fortführung erfolgt. Folgende Fortführungsvarianten sind möglich und sollen genauer untersucht werden: 1. Photogrammetrische Verfahren Im Sachgebiet „SG 23.2 Photogrammetrische Datenerfassung, Luftbildverarbeitung“ der LGB können weiterhin 3D-Gebäudedaten erfasst werden. Allerdings sind Personalkapazitäten für die Aufgabe beschränkt, ohne Vergabemittel in erheblichem Umfang kann keine landesweite Fortführung erfolgen. Die Kapazitäten im Sachgebiet reichen aus, das engere Verflechtungsgebiet mit Berlin und städtische Gebiete fortzuführen. Das Verfahren zur Fortführung liegt vor, es fallen keine zusätzlichen Kosten an. Zu beachten ist, dass bei Übernahme dieser Aufgabe weniger Personalressourcen für die photogrammetrische Bearbeitung der DGM-Laserscanningdaten zur Verfügung stehen. 2. Terrestrische Verfahren Die Fortführung des 3D-Gebäudebestandes kann an die KVÄ abgegeben werden. In diesem Fall müsste eine Fortführung mittels terrestrischer Verfahren durch die KVÄ, gegebenenfalls in Zusammenarbeit mit den ÖbVI, erfolgen. Ob die KVÄ in der Lage sind, diese Aufgabe personell zu bewerkstelligen, muss geprüft werden. Zur Beteiligung der ÖbVI fehlt noch eine rechtliche Grundlage, da die Gebäudeeinmessung zz. keine Erfassung von Höhen vorsieht. Eine Kombination beider Verfahren ist möglich und sollte in Betracht gezogen werden. Es könnte z.B. eine photogrammetrischen Fortführung - welche rationeller, billiger und modelltechnisch hochwertiger ist - in stark bebauten Gebieten von vorrangigem Interesse eingesetzt werden, während der ländliche Raum in einer modelltechnisch abgespeckten Form terrestrisch fortgeführt wird.

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4.2 Mittelfristig umzusetzende Maßnahmen (2. Stufe: ab ca. 01.01.2010) Mit Einführung des AAA-Modells soll eine neue technische Lösung für die Gebietstopographen und den TID auf Basis von MEA (Mobiles elektronisches Antrags- und Ablaufverfahren) erfolgen, um ein einheitliches Werkzeug für alle Aufgaben des amtlichen Vermessungswesens zu erhalten. MEA soll die in der ersten Stufe verwandten Programme Mercator und GisPad ablösen. Eventuell ist GisPad ein geeignetes Programm zur Umsetzung von MEA, was im Rahmen der Ausschreibung von MEA geprüft werden kann. In der Planung von MEA sollten die in der ersten Stufe erworbenen Erkenntnisse berücksichtigt werden. Die Automatisierung des Datenflusses ist mit Einführung der zweiten Stufe weiter auszubauen. Die Fortführung soll vollständig objektorientiert und unter Verwendung der Normbasierten Austauschschnittstelle (NAS) stattfinden. Die Erfassungslisten für die Gebietstopographen sowie der Workflow sind im Rahmen der Einführung der zweiten Stufe anzupassen. Insbesondere sollen die Möglichkeiten der gemeinsamen Fortführung von ALKIS® und ATKIS® voll ausgeschöpft werden. Hierzu ist, neben der Abstimmung der gemeinsamen Objekte von ALKIS® und ATKIS®, eine neue Fortführungsstrategie hinsichtlich der Objektsperrung zu erarbeiten. All dies setzt genauere Kenntnisse über ALKIS® und AAA-ATKIS® voraus, weshalb die zweite Stufe frühestens mit Einführung der beiden Geoinformationssysteme erfolgen kann. Darüber hinaus sind in Vorbereitung der 3. Stufe die geometrische Harmonisierungen der Datenbestände ALKIS®-ATKIS® bzgl. Verwaltungsgrenzen/Flurstücksgrenzen und Verkehrsachsen (Straßen, Schiene) vorzunehmen (Diese Aufgabe kann ggf. auch noch weiter vorgezogen werden/Abgleich durch LGB). 4.3 Langfristig umzusetzende Maßnahmen (3. Stufe: ab ca. 01.01.2020) Langfristig sollte unter bundesweiter Abstimmung durch die Arbeitsgemeinschaft der Vermessungsverwaltungen (AdV) ein umfassendes gemeinsames AAA-Datenmodell geschaffen werden, aus dem sich alle anderen Datenmodelle ableiten lassen. Dieses „Amtliche Geobasisdaten-Informationssystem (AGIS)“ soll alle Inhalte der einzelnen AAA-Datenmodelle vereinen und somit den größten Detaillierungsgrad aufweisen. Die Fortführung erfolgt nur noch in diesem neuen Datenmodell (AGIS), weitere benötigte Modelle wie z.B. Basis-DLM, DLM50 werden gemäß der jeweils gültigen Fassung der ATKIS®-OK daraus abgeleitet. Die Ableitung der kleineren Modelle erfolgt dabei durch Modellgeneralisierung aus dem nächst größerem Modell, wobei heutige Erfassungskriterien zugrunde liegen. Für die derzeitigen ATKIS®-Modelle würde sich die Ableitungskette wie folgt ergeben: AGIS --> Basis-DLM --> DLM50 --> DLM250 --> DLM1000 Gleichermaßen können Modelle für sämtliche andere Belange abgeleitet werden. Eine weitere Forderung an AGIS ist die Umstellung auf echte 3D-Datenhaltung und somit die Verschmelzung der DGM-Daten mit den DLM-Daten.

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5 Terminplanung Folgender zeitlicher Ablauf zur Einführung der Gebietstopographen ist vorgesehen: Anmerkung: Bereits vollzogene Maßnahmen sind hellgrau hinterlegt. 01.06.2006 Beschaffung der notwendigen Hard- und Software zur Pilotierung

Beinhaltet die Beschaffung von fünf Tablett-PC inkl. Software zum Testen und erarbeiten einer Feinkonzeption mit den Pilotämtern (siehe unten). Die Beschaffung erfolgt durch den TID in Zusammenarbeit mit dem SG 23.2 Photogrammetrische Datenerfassung, Luftbildverarbeitung und dem SG 13.2 MAIS-Steuerungseinheit. Das SG 13.2 MAIS-Steuerungseinheit übernimmt die Installation der Software und übergibt die Geräte anschließend dem TID zur Einspielung der ersten Daten zur Pilotierung. Die Verteilung der Geräte erfolgt durch den TID.

11.2006 Fertigstellung des Konzeptes und Vorschlag zur Überarbeitung der

Geotopographie-Richtlinie

Mit Genehmigung des ersten Konzeptes und der zugehörigen neuen Regelungen kann in die Pilotierungsphase gegangen werden.

11.2006 Beginn des Pilotkonzeptes zur Erarbeitung des Feinkonzeptes

Seit November 2006 erstellt die LGB in Zusammenarbeit mit den KVÄ Barnim, Brandenburg-Stadt und Havelland in einem Pilotprojekt ein Feinkonzept. Durch das Feinkonzept werden die genauen organisatorischen und technischen Arbeitsabläufe präzisiert.

I / 2007 Einleitung des Beschaffungsverfahrens zur Hard- und Software

Anhand der Aussagen des Feinkonzeptes kann anschließend eine Beschaffung der restlichen Komponenten durchgeführt werden. Die Beschaffung erfolgt durch den TID in Zusammenarbeit mit dem „SG 23.2 Photogrammetrische Datenerfassung, Luftbildverarbeitung“ und dem „SG 13.2 MAIS-Steuerungseinheit.“ Das „SG 13.2 MAIS-Steuerungseinheit“ übernimmt die Installation der Software und übergibt anschließend die Geräte dem TID zur Einspielung der ersten Daten zur Schulung. Die Verteilung der Geräte an die KVÄ erfolgt durch den TID.

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Konzept zur Einführung von Gebietstopographen 19.02.2007

I / 2007 – II / 2007 Schulung der KVÄ

Zur Einführung des Projekts „Gebietstopographen“ erfolgt die Schulung aller Gebietstopographen/KVÄ. Zunächst ist eine zentrale ein- oder zweitägige Grundeinweisung aller KVÄ vorgesehen, anschließend wird eine individuelle Schulungen/Betreuung in den KVÄ erfolgen. Die Schulung erfolgt durch die für die Software/Applikationen zuständigen Sachgebiete der LGB, durch den TID und das SG 23.2 Photogrammetrische Datenerfassung, Luftbildverarbeitung. Sie geht nahtlos in die Betreuung der Gebietstopographen durch den TID und das SG 23.2 Photogrammetrische Datenerfassung, Luftbildverarbeitung über.

II / 2007 Umsetzung der 1. Stufe / Einführung der Gebietstopographen

Im zweitem Quartal des Jahres 2007 sollen die Gebietstopographen eingesetzt werden. Zeitgleich sollte durch regelmäßige Auswertungen und ein Berichtswesen die Vorbereitung für die Einführung der 2.Stufe beginnen. Die Abstimmung mit allen weiteren betroffenen Projekten wie:

- Einführung ALKIS®, - Einführung AAA-ATKIS®, - MEA,

muss sichergestellt werden.

6 Tätigkeiten der Gebietstopographen Die Aufgabe der Gebietstopographen ist die kontinuierliche Fortführung von bestimmten in einer Erfassungsrichtlinie (siehe Anlagen 1 und 2) genannten Objekten und Attributen des ATKIS® Basis-DLM. Die Fortführung kann teilweise durch Abfrage von Veränderungsverursachern wie Gemeinden, Bauämtern usw. erfolgen, in anderen Fällen werden örtliche Kontrollen notwendig sein. Die genaue Arbeitsweise, insbesondere die Fragestellung, inwieweit die Gebietstopographen innerhalb ihres KVA bestimmte Arbeiten delegieren können/sollten, wird durch ein Pilotprojekt genauer zu untersuchen sein. Eine weitere Aufgabe bis zur Einführung von ALKIS® ist die Fortführung der Gebäudedaten auf der Basis integrierter ATKIS®-Gebäudedateninformationen in den ALK- Gebäudedatenbestand, um eine Migration des dann gemeinsamen Datenbestandes vornehmen zu können. Innerhalb der Projektgruppe „ALKIS®-Migration“ wurden hierzu bereits Abstimmungen zu den zu überführenden Attributen vorgenommen. Innerhalb der Pilotierung muss detailliert geklärt werden, wie auf Basis der bestehenden Verfahren und Techniken eine einheitliche Zusammenführung und Fortführung umzusetzen ist.

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7 Workflow (1.Stufe) Die Arbeiten der Gebietstopographen im Zusammenspiel mit dem TID werden sich wesentlich auf bereits bestehende Rollen, Aufgaben und Prozesse stützen. Die eingeführte Verfahrensumgebung („Mercator“) bleibt erhalten. 7.1 Beteiligte und deren Aufgaben Beteiligte bei der LGB:

Topographischen Informationsdienst (TID) Bestehend aus den Sachgebieten 22.2 Topographischer Meldedienst und 23.1 Top. Erfassungsdienst

Aufgaben

• Koordinierung der Zusammenarbeit mit den Gebietstopographen (Zusammenstellung der Unterlagen, Abstimmung der Arbeiten usw.)

• Pflege der Erfassungsliste • Betreuung der überregionalen Veränderungsverursacher • Schulung der Gebietstopographen • Kontrolle der Ergebnisse • Fachliche Betreuung der Software „Mercator“ • Bereitstellung von Auszügen aus dem Basis-DLM als TIFF-Dateien • Durchführung landesweiter Projekte wie: Vorbereitungsarbeiten für den Landesflug

Laserscan bzw. Erfassung hochwasserrelevanter Geländestrukturen • Koordinierung und Unterstützung der Gebietstopographen zur kurzfristigen

Erfassung von Objekten der höchsten Spitzenaktualität wie z.B. Umgehungsstraßen

ATKIS® Basis-DLM Bestehend aus den Sachgebieten 22.3 Spitzenaktualisierung und 23.3 Basis-DLM

Aufgaben

• Übernahme und Einarbeitung der Informationen in das Basis-DLM

SG 23.2 Photogrammetrische Datenerfassung, Luftbildverarbeitung

Aufgaben

• Entwicklung eines Feinkonzeptes zur Verschneidung der ALK- und ATKIS®-Gebäudedaten

• Betreuung und Beratung der KVÄ zu allen Fragen bezüglich ATKIS®-Gebäudedaten

• Unterstützung der 3D-Erfassung von Gebäuden in ausgewählten Gebieten

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Konzept zur Einführung von Gebietstopographen 19.02.2007

SG 13.2 MAIS-Steuerungseinheit

Aufgaben

• Technischer Support Beteiligung bei den KVÄ:

Gebietstopographen

Aufgaben

• Sammeln und Dokumentieren von Veränderungen gemäß der Erfassungsliste (Anlage 2) innerhalb des ihnen zugewiesenen Gebietes.

• Betreuung der lokalen Veränderungsverursacher. • Verschneidung der ALK- und ATKIS®-Gebäudeattribute sowie deren Fortführung.

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Konzept zur Einführung von Gebietstopographen 19.02.2007

7.2 Prozessablauf Zusammenarbeit TID und Gebietstopographen Anlage 3 stellt den vorgesehenen Arbeitsablauf in einem Diagramm dar. Bedeutung der Farben:

• Prozesse innerhalb der LGB sind gelb hinterlegt. • Prozesse in den KVÄ sind grün hinterlegt.

Zu den einzelnen Prozessen:

1. ATKIS® Basis DLM Aus dem bestehenden ATKIS® Basis-DLM werden TIFF-Bilddateien der Bestandsdaten erzeugt (kachelweise, TK10-Blattschnitt). Die TIFF-Bilder werden um zu diesem Zeitpunkt bereits in der LGB vorliegende Informationen in Form von Textdateien und Markup- Dateien ergänzt. Die Daten werden dem zuständigen KVA per CD-R oder DVD zur Verfügung gestellt, da sich E-Mail aufgrund der Datenmengen nicht eignet.

2. Informationserfassung im KVA Das KVA spielt die Daten entweder via Netzwerk oder per USB-Stick in die Feldrechner und / oder PC im Innendienst ein. (Es bleibt den KVÄ überlassen, ob sie eine „Mercator“ Lizenz im Innendienst nutzen wollen.) Sie erzeugen mit dem Programm „Mercator“ Dateien mit Hinweisen zur Änderung und Ergänzung der Daten. Diese Änderungshinweise werden grafisch in Form von Overlaydateien („Markupdateien“) und zugehörigen Erläuterungen (Textdateien) gegeben. Grundlage ihrer Arbeit ist die „Erfassungsliste 2006“, in welcher die zu erfassenden Objekte und Attribute aufgeführt sind. Auf Anfrage oder zu fest mit dem TID vereinbarten Zeitpunkten werden die veränderten Datensätze (TXT- und Markupdateien) via E-Mail an den TID gesendet.

3. Informationserfassung im TID Der TID erfasst parallel Meldungen der überregionalen Veränderungsverursacher und erzeugt hierfür ebenfalls Markup- und Textdateien. Er übernimmt die Meldungen der Gebietstopographen und verschneidet die Ergebnisse. Hierbei findet eine erste Kontrolle hinsichtlich der Übernahmefähigkeit der gelieferten Daten statt. Außerdem wird die gleichmäßige Auslegung der Erfassungsregeln überprüft und abgestimmt. Auf der Grundlage der zusammengeführten Veränderungen wird ein neues TIFF-Bild erzeugt (TIFF-Bild-alt + Markupdatei). Die Textdateien werden im Excelformat zusammengeführt. Das neue TIFF-Bild und die Exceldatei werden an die Bearbeiterinnen des ATKIS®-Basis-DLM übergeben.

4. Datenübernahme in das ATKIS® Basis-DLM Das neue TIFF-Bild und die Exceldatei sind neben dem Orthophoto und weiteren Unterlagen Erfassungsgrundlage für die Fortführung des ATKIS®-Basis-DLM.

In diesem Stadium festgestellte Mängel der Zuarbeit der Gebietstopographen werden durch den TID in den Abstimmungen mit den einzelnen KVÄ ausgewertet.

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Konzept zur Einführung von Gebietstopographen 19.02.2007

7.3 Prozessablauf zur Zusammenführung der ALK- und ATKIS®-Gebäudedaten Anlage 4 stellt den bestehenden Arbeitsablauf der ATKIS®-Gebäudedatenerfassung in einem Diagramm dar. Der Ablauf und die Problematik der Datenverschneidung werden nachfolgend erläutert. Bedeutung der Farben:

• Prozesse innerhalb der LGB sind gelb hinterlegt. • Prozesse in den KVÄ sind grün hinterlegt.

Zu den einzelnen Prozessen:

1. Durch das SG 23.2 Phot. Datenerfassung, Luftbildverarbeitung werden ATKIS®- Gebäudegeometrien erfasst. Momentan liegen ca. 95% von Brandenburg vor. Die Arbeiten werden im ersten Quartal 2007 abgeschlossen. Die erfassten Gebäudegeometrien bestehen aus 3D-Punkten der Dachecken. Sie unterscheiden sich daher von ALK-Gebäudedaten hinsichtlich der Geometrie.

2. Anschließend werden die Gebäudegeometrien, im SG 23.2 Phot. Datenerfassung,

Luftbildverarbeitung, mit Attributen der ALK-Gebäudedaten verschnitten (Fachkennzeichen und Gebäudefunktionen). Die technische Lösung liegt vor, das Verfahren wird seit Juni 2004 eingesetzt. Die Verschneidung verläuft teilweise automatisiert. Es bestehen aber Zuordnungsprobleme, z. Z. können ca. 75% der Gebäude automatisch verschnitten werden.

3. In einem örtlichen Feldvergleich werden fehlende Attribute ergänzt. Die Arbeiten

werden z. Z. vom SG 23.1 Top. Erfassungsdienst durchgeführt. Momentan sind etwa 60% der Landesfläche bearbeitet. Die Bearbeitung muss dringend forciert werden, um sie bis spätestens Mitte 2007 abschließen zu können. Hierzu sollten Gebietstopographen im nördlichen Raum Brandenburgs zur Unterstützung herangezogen werden.

4. Es entsteht, nach Kontrollen und Fehlerkorrektur, der ATKIS®-Gebäudedatenbe-

stand. Anschließend erfolgt die Verteilung der Daten an den Vertrieb, die DTK-Bearbeitung und die KVÄ.

5. Die ATKIS®-Gebäudedaten werden an die KVÄ abgegeben, die diese Daten

teilweise in der Folie 84 ablegen. Momentan besteht kein abgestimmtes Verfahren zur Datenverschneidung, die KVÄ handhaben dies unterschiedlich. Es sind bisher an 9 KVÄ attributierte Gebäudedaten abgegeben worden. Durch die Pilotierung innerhalb des Projektes soll ein Verfahren zur Datenverschneidung und Fortführung durch die KVÄ entwickelt werden. Basis des Verfahrens kann das im Punkt 2. geschilderte Verfahren bilden. Es besteht aber noch Anpassungsbedarf, der im Pilotprojekt herausgearbeitet werden muss. Anschließend kann im Rahmen der Einführung der Gebietstopographen dieses Verfahren landesweit eingesetzt werden, um die Zusammenführung der Daten und deren Fortführung innerhalb der ALK sicher zu stellen. Weiterhin ist zu prüfen, inwieweit die 3D-Informationen durch die KVÄ fortgeführt und eine Datenhaltung realisiert werden kann. Bis zur Einführung von ALKIS® muss die Verschneidung abgeschlossen sein.

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Konzept zur Einführung von Gebietstopographen 19.02.2007

7.4 Organisatorische Auswirkungen Innerhalb der LGB müssen die Arbeiten des TID neu verteilt werden. Momentan erfolgt die Steuerung der Zusammenarbeit mit den KVÄ allein durch das SG 22.2 TopographischerMeldedienst. Das SG 23.1 Topographischer Erfassungsdienst in Prenzlau wird künftig Teile dieser Aufgabe übernehmen, da sich der Betreuungsaufwand steigern wird. Die übergeordnete Koordinierung der Zusammenarbeit mit den Gebietstopographen verbleibt beim SG 22.2 Topographischer Meldedienst. Das SG 23.1 Topographischer Erfassungsdienst aus der Betriebsstelle Prenzlau wird für die spezielle Koordinierung der Nordkreise einbezogen. Von der Betriebsstelle Prenzlau aus soll die Koordinierung und Anleitung der Zusammenarbeit mit den Gebietstopographen der Nordkreise (PR, OPR, OHV, UM, BAR, MOL, LOS und FF) erfolgen. Durch die Abgabe der lokalen Erfassung an die KVÄ/Gebietstopographen sind im SG 22.2 Topographischer Meldedienst ausreichend Kapazitäten vorhanden. Beim SG 22.2 Topographischer Meldedienst verbleibt die Koordinierung und Anleitung der Zusammenarbeit mit den Gebietstopographen der Südkreise (HVL, PM, TF, LDS, EE, OSL, SPN, BRB, P, CB). Die Verteilung der zu bearbeitenden Verfahren beträgt ca. 54 % zu 46 %. Weiterhin wird das SG 23.1 Topographischer Erfassungsdienst ab 2007 Aufgaben in der Relieferfassung zur Verbesserung von DGM25-Daten (hochwasserrelevanter Geländestrukturen) übernehmen. Ein Feinkonzept, welches detailliert die Arbeitsabläufe innerhalb des TID neu ordnet, wird z.Z. erstellt. Das SG 13.2 MAIS-Steuerungseinheit wird als zusätzliche Aufgabe die technische Betreuung übernehmen. Der Aufwand hierfür ist überschaubar und ohne zusätzliches Personal leistbar. Bei den KVÄ muss ein für die Gebietstopographie verantwortlicher Mitarbeiter eingesetzt werden. Bei den KVÄ sind zwei fachlich geeignete Mitarbeiter für die Aufgabe „Gebietstopograph“ einzusetzen (1 VermIng., 1 Vermessungstechniker). Der für die Gebietstopographie verantwortliche Mitarbeiter koordiniert die auszuführenden Arbeiten innerhalb des KVA. Dies sollte in engster Abstimmung mit den Verantwortlichen für die Außendienstaufgaben geschehen, um Synergie zwischen den regulären Aufgaben der KVÄ und dem Aufgabenfeld der Gebietstopographie herstellen zu können. Innerhalb der Pilotprojekte ist zu entwickeln, wie die organisatorische Einbindung der Aufgabe möglichst effektiv erfolgen kann.

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8 Beschaffungen zur Umsetzung der 1. Stufe Zur Umsetzung der Einführung von Gebietstopographen sind folgende Beschaffungen notwendig: Alle nachfolgend genannten Kosten enthalten 16% Mehrwertsteuer. Anmerkung: Bereits beschaffte Komponenten sind hellgrau hinterlegt. 8.1 Hardware Zur örtlichen Erfassung und Mitnahme der Verfahrensumgebung zu Veränderungsverursachern werden Tablett-PC benötigt.

• Tablett-PC - Prozessorleistung ≥ 1 GHz, Arbeitsspeicher ≥ 1 GB RAM, Festplatte ≥ 60 GB - Digitizer: Elektromagnetisch (aktiv) - Farbdisplay, Outdoorgeeignet, ≥ 12’’ (1024x768) - Leichter Wetterschutz - Schnittstellen mindestens: USB 2.0, LAN (RJ-45), BluetoothTM V1,2 - Hohe Akkulaufzeit,. ≥ 9 Stunden - Stromversorgung über 12V Bordnetz / 220 V Netzspannung - Gewicht ≤ 1,7 kg - Betriebssystem: MS Windows XP for Tablet PC

• Ersatz Akku • PKW-Ladegerät • Geräteschutztaschen • Einfacher Mini-GPS-Empfänger zur Orientierung

Menge Zwei Einheiten je KVA sowie zwei Einheiten für den TID. Insgesamt 38 Einheiten. Ersatzgeräte sind nicht vorgesehen, da die LGB bereits Geräte dieser Art im Inventar hat, welche kurzfristig als Ersatz zum Einsatz kommen können. Geschätzte Kosten Es ergeben sich ca. 3.000 € Kosten pro Einheit, notwendiges Zubehör wie Akkus, Taschen, Ladegeräte, einfacher Mini-GPS-Empfänger usw. inklusive. Hinzu kommen Kosten für die Administration und Gerätewartung, es müssen Dockingstationen und Ersatz für Verbrauchsmaterialien wie Schutzfolien und Ersatzstifte beschafft werden. Hierfür werden 6.000 € kalkuliert. Damit ergeben sich Gesamtkosten für Hardware in Höhe von ca.120.000 € Die Hardware eignet sich grundsätzlich auch für den Einsatz anderer Aufgaben einschließlich der geplanten 2. Stufe und MEA.

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8.2 Software Die KVÄ müssen mit zusätzlichen „Mercator“-Lizenzen ausgestattet werden. Derzeit liegt für jedes KVA eine Lizenz vor. Um ein flexibles Arbeiten zu ermöglichen, sollten zwei Lizenzen je KVA vorliegen. Zur Attributverschneidung der Gebäudedaten benötigen die KVÄ eine Software, um diese rationell vornehmen zu können. Die LGB verwendet zur Attributerfassung das Programm „GisPad“, welches auf die Belange der Attributerfassung zugeschnitten wurde. Dieses Programm kann mit minimalen Anpassungen der Verfahrensumgebung für diese Aufgabe genutzt werden. Menge Durch die in den KVÄ bereits vorliegende „Mercator“-Lizenzen wird pro Amt nur noch eine Lizenz benötigt sowie zwei Lizenzen für den TID zur Betreuung, d.h. insgesamt 20 Lizenzen. Für die Attributverschneidung der Gebäudedaten werden je KVA zwei „GisPad“ Lizenzen benötigt sowie zwei Lizenzen für den TID zur Betreuung , daher insgesamt 38 Lizenzen. Geschätzte Kosten Die Kosten für 20 weitere „Mercator“-Lizenzen belaufen sich auf ca. 13.000 €. Die Kosten für 38 „GisPad“-Lizenzen zur Verschneidung / Fortführung der Gebäudeattribute belaufen sich auf ca. 72.000 €. Hinzu kommen Kosten zur Anpassung von „GisPad“ an die geänderte Aufgabenstellung (Anpassung des internen Verfahrens an die ALK, leichte Änderungen an der Schnittstelle). Hierfür ist z. Z. mit Kosten in Höhe von ca. 20.000 € zu rechnen. 8.3 Gesamtkosten Hardware 120.000 € Sorftware „Mercator“-Lizenzen 13.000 € „GisPad“-Lizenzen“ 72.000 € Softwareanpassung 20.000 € Die derzeitig geschätzten Gesamtkosten belaufen sich damit auf ca. 225.000 €. Anmerkung:

• Die Beschaffung aller Lizenzen ist vollzogen. • Die Anpassung der Software ist noch nicht erfolgt, z.Z. wird die Leistungsbeschreibung im

Pilotprojekt erarbeitet. Die Kosten fallen in verschiedenen Beschaffungsmaßnahmen an. In einer ersten Beschaffung zur Pilotierung fallen ca. 30.000 € Kosten an. Die restlichen Kosten fallen nach einer erfolgreichen Pilotierung im vierten Quartal 2006 / I. Quartal 2007 an.

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9 Rechtsgrundlagen Nachfolgende Vorschriften müssen für die Einführung der Gebietstopographen verändert oder durch andere Vorschriften abgelöst werden.

1. Gesetz über das amtliche Vermessungswesen im Land Brandenburg (Vermessungs- und Liegenschaftsgesetz Brandenburg –VermLiegG Bbg)

Notwendige Änderung Einführung einer Ermächtigungsgrundlage zur Erfassung der Topographie/Landschaft durch die KVÄ Gegebenfalls Änderung der Gebäudeeinmessungspflicht hinsichtlich einer 3D-Erfassung. Stand Ist im Entwurf zum Geoinformations- und Vermessungsgesetz Brandenburg (BbgGeoVermG) berücksichtigt.

2. Top-Info-Richtlinie Inklusive der Anlage: ’Erfassungsliste für die Informationsrecherche der Katasterbehörden zur Aktualisierung und Fortführung des Basis-DLM’ zur Einführung weiterer Objekte. Notwendige Änderung Anpassung an die neuen Aufgaben der Gebietstopographen, Erweiterung der Erfassungsliste. Stand Dem Konzept liegt der Entwurf einer neuen Vorschrift bei.

3. Festlegung Grunddatenbestand ALKIS®

Das PT ALKIS®-Pilotierung hat einen Vorschlag der ALKIS®-Elemente zur integrativen ALKIS®-ATKIS®-Fortführung erarbeitet. Notwendige Schritte Die Festlegungen der PT ALKIS®-Pilotierung zum Grunddatenbestand ALKIS® müssen in einer Vorschrift durch das Ministerium des Inneren bestätigt werden. Stand Die PT ALKIS®-Pilotierung hat ihre Arbeiten zur Festlegung künftiger ALKIS®-ATKIS® Elementen abgeschlossen. Der Bericht "ALKIS®-Pilotierung" (Abschlussbericht wurde am 17.11.2006 der Geschäftsstelle "Strukturreform des amtlichen Vermessungswesens" übergeben.

4. OBAK-LIKA Bbg

Notwendige Schritte Hinsichtlich der Verschneidung von ALK- und ATKIS®-Gebäuden (insbesondere der Gebäudefunktionen) ist zu prüfen, ob diese vom OBAK-LIKA Bbg abgedeckt werden. Stand Nochmalige intensive Prüfung nach Abschluss von Punkt 3. „Festlegung Grunddaten-bestand ALKIS®“ notwendig.

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Anlage 1: Entwurf der „Geotopographie-Richtlinie“

- ENTWURF - Geotopographie-Richtlinie

(GeotopR) 1. Allgemeines (1) Um den Anforderungen an ein zeitgemäßes Geobasisinformationssystem im Sinne des § 6 BbgGeoVermG gerecht zu werden, sind das digitale Landschaftsmodell (Basis-DLM) und die topographischen Landeskartenwerke ständig fortzuführen. (2) Der Topographische Informationsdienst sammelt alle zur Fortführung des Basis-DLM und der topographischen Landeskartenwerke bedeutsamen Informationen der Landschaft im Sinne des § 9 BbgGeoVermG, soweit diese nicht aus Luftbildern gewonnen werden können. Er koordiniert die Zusammenarbeit mit den beteiligten Stellen. (3) Die Erfassung der regional zu ermittelnden Informationen erfolgt durch Gebietstopographen in den KVÄ. Die Zusammenarbeit mit überregionalen Veränderungsverursachern erfolgt zentral durch den Topographischen Informationsdienst. 2. Zuständigkeiten des Landesbetriebes LGB (1) Die LGB ist Sitz des Topographische Informationsdienstes. Sie stellt die notwendige technische Infrastruktur zur Verfügung, übernimmt die Systempflege, führt landesweite Erfassungsaufgaben durch, koordiniert die Zusammenarbeit mit allen beteiligten Stellen und ist für die zentrale Datenhaltung zuständig. (2) Die LGB stellt die Anforderungen an die Katasterbehörden auf der Grundlage einer Erfassungsliste (Anlage) zusammen. Die Erfassungsliste enthält auch den zeitlichen Rahmen für die Informationsbereitstellung: - Abforderung zu einem durch die LGB festgelegten Termin für die zyklische Bearbeitung des

Basis-DLM und der topographischen Gebiets- und Sonderkarten, - Unaufgeforderte ständige Bereitstellung durch die Katasterbehörden (viertel-, halb-,

ganzjährlich) für die kontinuierliche Bearbeitung des Basis-DLM („Spitzenaktualisierung“). Sie stellt den Gebietstopographen die erforderlichen Unterlagen zur Verfügung, nimmt die Meldungen entgegen und wertet sie für die Fortführung aus. (3) Die LGB koordiniert kreisübergreifende Arbeiten und stimmt die Einsätze der Gebietstopographen ab. (4) Die LGB führt Grundeinweisungen und bei Bedarf weitere Schulungen der Gebietstopographen durch.

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(5) Landesweite technisch aufwendige Erfassungen wie landesweite Kampagnen zur Reliefverbesserungen werden durch die LGB durchgeführt. 3. Zuständigkeiten der Katasterbehörden (1) Die Katasterbehörden stellen Mitarbeiter zur regionalen Erfassung von Informationen bereit (Gebietstopographen). (2) Von den Gebietstopographen ist eine kontinuierliche Sammlung und Dokumentation der Veränderungen auf der Grundlage der Unterlagen, der Erfassungsliste und der Hinweise der LGB durchzuführen. Sie betreuen dazu die lokalen Veränderungsverursacher und erfassen Informationen durch örtliche Kontrollen. (3) Die Gebietstopographen übergeben der LGB die Information über die Veränderungen der kontinuierlichen Bearbeitung unaufgefordert oder sowie der zyklischen Bearbeitung nach Anforderung. 4. Beteiligung anderer Stellen (1) Unterlagen, zur Fortführung der Landschaftsdaten werden von den zuständigen öffentlichen oder privaten Stellen (Veränderungsverursachern) angefordert. Die Veränderungsverursacher sind gemäß der §§ 22 und 23 BbgGeoVermG verpflichtet, Veränderungen zu melden bzw. entsprechende Unterlagen zur unentgeltlichen Nutzung vorzulegen. (2) Der Topographische Informationsdienst oder die Gebietstopographen treffen mit diesen Stellen je nach Zuständigkeit besondere Vereinbarungen über Art, Umfang und Zeitpunkt der Veränderungs-meldungen. (3) Jedem Veränderungsverursacher ist eine, gemäß den an sie gestellten Anforderungen, gekürzte Erfassungsliste zu übergeben. 5. Gültigkeit (1) Die Richtlinie gilt bis zum Abschluss des Aufbaus der Stufe 3 des Basis-DLM. (2) Mit dem Übergang auf das AAA-Datenmodell ist die Geotopographie-Richtlinie einschließlich der Erfassungslisten dem neuen ATKIS®-OK Basis-DLM und den neuen Technologien anzupassen.

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Anlage 2: Entwurf der „Erfassungsliste zur Geotopographie-Richtlinie“

- ENTWURF - Erfassungsliste zur Geotopographie-Richtlinie

Folgende Erfassungsliste regelt die von den Gebietstopographen aktuell zu haltenden Objekte. Durch den TID fortzuführende Elemente ergeben sich aus dem ATKIS®-OK in jeweils gültiger Fassung. Anmerkung: Neu aufgenommene Objekte sind rot hervorgehoben. I Informationsrecherche für die kontinuierliche Bearbeitung des Basis-DLM Im Rahmen der kontinuierlichen Bearbeitung sollen Veränderungen der nachfolgend aufgeführten Objekte und Attribute innerhalb der genannten Zeiträume nach ihrer Veränderung in das Basis-DLM eingearbeitet sein. Voraussetzung für eine landesweite Erfüllung dieser Aufgabe ist die unaufgeforderte Meldung der Informationen. A. Einarbeitung der Information in das Basis-DLM innerhalb von drei Monaten nach Auftreten

der Veränderung

1. Planung, Bau, Inbetriebnahme, Außerbetriebnahme, Neuwidmung, Entwidmung, Veränderung der Kurzbezeichnung von:

a) Bundesautobahn b) Bundesstraße c) Landesstraße d) Kreisstraße

einschließlich der zugehörigen Tunnel und Brücken.

Bezogen auf Buchstabe a, b und c meldet die Katasterbehörde die Änderungen, die ihr aufgrund ihrer Ortskenntnis bekannt sind. Bezogen auf Buchstabe d meldet die Katasterbehörde alle Änderungen innerhalb ihres Zuständigkeitsgebietes. Der Begriff „Straße“ umfasst die Objektarten 3101 (Straße), 3104 (Straße (komplex)), 3105 (Straßenkörper) und 3106 (Fahrbahn) des ATKIS®-Objektartenkataloges.

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B. Einarbeitung der Information in das Basis-DLM innerhalb von sechs Monaten nach Auftreten der Veränderung

1. Veränderungen administrativer Grenzen

Informationen über den Zusammenschluss von Gemeinden werden nicht benötigt, da diese durch das Innenministerium gemeldet werden bzw. dem Amtsblatt entnommen werden können und diese lediglich den Wegfall bestehender Grenzen zur Folge haben. Benötigt werden hingegen alle Grenzänderungen, die eine lagemäßige Veränderung bestehender administrativer Grenzen zur Folge haben, sowie Grenzveränderungen im Zusammenhang mit der Auflösung von Exklaven, da diese durch Mitteilung des MdI allein lagemäßig nicht zugeordnet werden können. Diese Grenzänderungen müssen in die Plots eingetragen bzw. entsprechende Flurkarten zur Verfügung gestellt werden.

C. Einarbeitung der Information in das Basis-DLM innerhalb von zwölf Monaten nach Auftreten der Veränderung

1. Planung, Bau, Inbetriebnahme, Außerbetriebnahme, Neuwidmung, Entwidmung,

Veränderung bzw. Ergänzung der ALB-Straßenschlüsselnummer und des geographischen Namens (Straßenname) von:

a) Gemeindestraße (OA 3101, 3104, 3105, 3106) b) Weg (OA 3102) c) Platz (OA 3103)

einschließlich der zugehörigen Tunnel mit GN und Brücken.

2. Veränderung bzw. Ergänzung der ALB-Straßenschlüsselnummer und des geographischen Namens (Straßenname) von:

a) Bundesautobahn b) Bundesstraße c) Landesstraße d) Kreisstraße

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3. Veränderung bzw. Ergänzung folgender Attribute bei Wegen:

a) Funktion des Weges: - Hauptwirtschaftsweg, Verbindungsweg, Fahrweg - Wirtschaftsweg (Feld- und Waldweg) - Park- und Friedhofsweg - Rad- und Fußweg - Fußweg - Radweg - Reitweg - Skaterstrecke

b) Gesamtbreite des Weges (sofern diese Angabe bekannt ist) c) Bauart, Konstruktionsmerkmal (Treppe / trifft nicht zu)

d) zugehörige Brücken (einschließlich Steg)

4. Bau von Autobahnanschlussstellen, -dreiecken und -kreuzen

5. Veränderung bzw. Ergänzung aller restlichen Attribute von Straßen und Plätzen:

Der Begriff „Straße“ umfasst die Objektarten 3101 (Straße), 3104 (Straße (komplex)), 3105 (Straßenkörper) und 3106 (Fahrbahn) des ATKIS®-Objektartenkataloges.

6. Zustand von Schienenbahnen:

a) Im Bau befindliche Strecke (Neubau und Ausbau, wie Elektrifizierung und

Veränderung der Gleisanzahl) b) Inbetriebnahme einer neuen Strecke und Wiederinbetriebnahme einer

stillgelegten Strecke c) Außerbetriebnahme einer Strecke, hierbei Unterscheidung zwischen der

vollständigen Stillegung und der Einstellung des Personenverkehrs Der Begriff „Schienenbahn“ umfasst die Objektarten 3201 (Schienenbahn), 3203 (Schienenbahn (komplex)), 3204 (Bahnkörper) und 3205 (Bahnstrecke) des ATKIS®-Objektartenkataloges.

7. Zustand von Bahnhofsanlagen:

a) Im Bau befindliche Bahnhofsanlage b) Inbetriebnahme c) Außerbetriebnahme d) Wiederinbetriebnahme

8. Grenzübergang, Zollanlage mit Eigenname:

a) Inbetriebnahme b) Außerbetriebnahme

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9. Wasserwerk:

a) Inbetriebnahme b) Außerbetriebnahme

10. Schifffahrtslinie für den Autofährverkehr, einschließlich der zugehörigen

Anlegestellen:

a) Inbetriebnahme b) Außerbetriebnahme

11. Antennenmast, Funkmast, Sendemast (mit HHO):

a) Neubau / Inbetriebnahme b) Außerbetriebnahme / Abriss

12. Oberirdische Freileitungen für die Stromversorgung ab 110 kV und deren Masten:

a) Neubau b) Abriss

Sofern keine Pläne über die Freileitung und deren Masten vorliegen, reicht ein Hinweis auf die Veränderung aus, die lagerichtige Übernahme erfolgt dann mittels Luftbild oder Unterlagen der Energieversorgungsunternehmen. 13. Windrad für die Energieerzeugung mit Angabe der Objekthöhe (Nabenhöhe plus

Radius des Rotors):

a) Neubau / Inbetriebnahme b) Außerbetriebnahme / Abriss

II Informationsrecherche für die zyklische Bearbeitung des Basis-DLM Im Rahmen der zyklischen Bearbeitung sollen Informationen über die Lage, Veränderung, Inbetriebnahme und Außerbetriebnahme der nachfolgend aufgeführten Objekte und Attribute zunächst gesammelt und nach Anforderung an den Topographischen Informationsdienst weitergegeben werden. Der Meldung sind soweit vorhanden die entsprechenden Unterlagen, zum Beispiel Karten oder Pläne, beizugeben. Eine Einmessung eigens für diesen Zweck wird nicht erwartet:

1. Ortslage und deren geographischer Name

2. Wohnplätze und deren geographischer Name

3. Wohnbaufläche

4. Industrie- und Gewerbefläche, Angabe ihrer Funktion und Eigennamen (ATKIS®-OK)

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5. Fläche gemischter Nutzung,

6. Fläche besonderer funktionaler Prägung, Angabe ihrer Funktion

7. Bergbaubetrieb bzw. Grube /Steinbruch, einschließlich zugehöriger Halden und Aufschüttungen mit Angabe folgender Informationen:

a) Abgrenzung des Betriebes b) Abbau oberirdisch oder unterirdisch c) Angabe des abgebauten Produktes d) Zustand (in Betrieb / außer Betrieb, stillgelegt)

Angaben zu Braunkohletagebauen sind nicht erforderlich, da der Topographische Informationsdienst regelmäßig Karten der Bergbauunternehmen (1 : 10 000 / 1 : 25 000) erhält 8. Deponie mit Information oberirdisch / unterirdisch 9. Raffinerie 10. Werft (wenn vorhanden mit Eigenname) 11. Kraftwerk mit Angabe der Primärenergie (z. B. Atomkraftwerk) des Zustandes (in

Betrieb / außer Betrieb) und Eigenname

12. Förderanlage mit Angabe des Produktes 13. Umspannstation 14. Kläranlage / Klärwerk 15. Ausstellungs- / Messegelände mit Eigenname 16. Gärtnerei 17. Heizwerk 18. Abfallbehandlungsanlage

19. Sportanlage mit Eigenname 20. Freizeitanlage mit Eigenname 21. Freilichttheater mit Eigenname 22. Freilichtmuseum mit Eigenname 23. Friedhof mit Eigenname 24. Stadion mit Eigenname

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25. Spielfeld 26. Schießstand 27. Schwimmbad, Freibad 28. Zoo mit Eigenname 29. Freizeitpark, Safaripark, Wildgehege mit Eigenname 30. Grünanlage mit Eigenname und Funktion (Park) 31. Campingplatz 32. Autokino, Freilichtkino 33. Golfplatz 34. Halde, Aufschüttung 35. Rieselfeld 36. Gradierwerk 37. Vorratsbehälter, Speicherbauwerk mit Konstruktionsmerkmal Silo, Tank, Gasometer

und mit Angabe der Lage zur Erdoberfläche (oberirdisch / unterirdisch) 38. Absetzbecken, Schlammteich, Erdfaulbecken 39. Durchfahrt 40. Brunnen mit Eigenname, Kurzbezeichnung und Funktion 41. Stollenmundloch, Keller-, Höhleneingang, Schachtöffnung mit Konstruktionsmerkmal

(wahrscheinlich in BB nicht vorhanden) 42. Hochofen

43. Türme (mit FKT und HHO)

44. Kräne 45. Pumpe, Pumpstelle mit Angabe zum Produkt 46. Archäologische Fundstätte mit Angaben zu ihrem archäologischen Types 47. Denkmal, Denkstein, Standbild

48. Zuschauertribüne 49. Rennbahn, Laufbahn, Geläuf mit einer Länge ab 500m

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50. öffentliche Schwimmbecken 51. Sprungschanze ab 30m Höhe (eventuell zw. Eberswalde und Bad Freienwalde) mit GN 52. Mauer über 100 m Länge und 2 m Höhe mit FKT 53. Zaun über 500m Länge und 2m Höhe

54. Schienenbahn mit BKT Straßenbahn, Museumsbahn und Bahn im Freizeitpark 55. Hafen mit Eigenname

56. Schifffahrtslinie für den Personenfährverkehr, einschließlich der zugehörigen

Anlegestellen 57. Hafenbecken mit Eigenname 58. Furt (in BB selten) 59. Schutzgalerie 60. Schifffahrtszeichen mit Bauart (Bake / Leuchtfeuer) 61. Rohrleitung, Pipeline mit Angaben zum Produkt (Erdöl, Wasser, Gas) und ihrer Lage

zur Erdoberfläche 62. Förderband, Bandstraße mit Angabe ihrer Lage zur Erdoberfläche (nur ortsfeste

Anlagen ab 1000m Länge) 63. Radioteleskop mit Eigenname 64. Sonderkulturen mit Angaben zur Kulturart (Baumschule, Hopfenfeld, Weingarten,

Obstbaumplantage, sonstige)

65. Landschaftsprägende Hecken ab 200 m Länge

66. Eigennamen von Gewässern (alle anderen Angaben von Gewässern vom

Landesumweltamt) Soweit Angaben vom Landesumweltamt vorliegen haben diese Vorrang.

67. Quellen mit Eigenname 68. Wasserfall mit Eigenname

69. Düker 70. Talsperre, Wehr mit Eigenname und Konstruktionsmerkmal

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71. Schleusen mit Eigenname und Konstruktionsmerkmal, Angabe der Existenz von Schleusenkammer(n)

72. Pegel 73. Uferbefestigung mit dazugehörigen Konstruktionsmerkmal 74. Damm, Wall, Deich mit Höhe und Funktion 75. Felsen, Felsblock, Felsnadel mit Eigenname und Widmung (Naturdenkmal / trifft nicht

zu) 76. Administrative Grenzen (Ortsteilgrenzen )

Alle anderen Administrativen Grenzen fallen unter Punkt B (Spitzenaktualität von 6 Monaten)

77. Ortsteile laut Hauptsatzung

Die Erfassungskriterien und die einzelnen Attributwerte sind dem ATKIS®-OK zu entnehmen. III. Fortführung des integrierten ATKIS®-Gebäudedatenbestandes Nach Integration der ATKIS®-Gebäudeinformationen in den ALK-Gebäudedatenbestand ist dieser mit seinen Attributen gemäß Festlegungen zum Grunddatenbestand BB (siehe Bericht PT „ALKIS®-Pilotierung“) permanent fortzuführen. IV. Ermittlung sonstiger Informationen durch die KVÄ nach Anforderung durch die LGB Weitere Informationen, die die LGB für die Herstellung von Sonderkarten (z. B. Stadtpläne, Freizeitkarten) und anderer Erzeugnisse (z. B. Gemeinde- und Ortsteilverzeichnis) benötigt, fordert die LGB im Einvernehmen mit dem Ministerium des Innern bei den Kataster- und Vermessungsämtern an. Der Topographische Informationsdienst und die Gebietstopographen treffen hierzu besondere Verein-barungen über Art, Umfang und Zeitpunkt der benötigten Veränderungsmeldungen.

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Anlage 3: Informationsmanagement zwischen Gebietstopographen/KVÄ und TID/LGB 1 2 3 4

Zusammenführung aller Änderungsinformationen und Aufbereitung dieser

Daten für den ATKIS®-GIAP.

Jährliche Übergabe der Änderungen (Markup- und Textdateien sowie analoge Anlagen) Quartalsmeldung von Änderungen die der Spitzenaktualität. unterliegen.

Übergabe der TIFF-Dateien und weiterer Informationen an die KVÄ.

ATKIS®-Basis-DLM Ableitung und Aufbereitung von TIFF-Dateien aus dem Bestand des Basis-DLM mit den

für die Informationserfassung ausgewählten Objekten und Attributen

Informationserfassung im KVA Erfassung regionaler Informationen entsprechend neuer Geotopographie-Richtlinie (GeotopR) und Erfassungsliste 2006 mit dem Programm Mercator.

Informationserfassung im TMD Überregionale und landesweite Informationen entsprechend neuer Geotopographie-Richtlinie(GeotopR) und Erfassungsliste 2006 sowie weitere Informationen laut ATKIS®-OK mit dem Programm Mercator.

Übernahme der von den KVA eingehenden Meldungen Auswertung der Informationen, die von anderen Stellen eingehen Zielgerichtete Recherche im Außendienst

ATKIS®-Basis-DLM Übernahme der ermittelten Veränderungen in das Basis-DLM unter Verwendung von TIFF-Bildern und Zusatzmaterialien.

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Anlage 4: Diagramm Fortführung ATKIS®-Gebäudedaten 1 2 3 4 5

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Feldvergleich durch LGB Mitarbeiter

oder Gebietstopographen

ATKIS®-Gebäudegeometrien Photogrammetrisch erfasste 3D Gebäudegeometrien mit folgenden Atributen:

• Dachumriss (3D) • Höchster Punkt (3D) • Bodenpunkt (3D) • Dachform (Attribut BDA;16 verschiedene Dachformen können zugewiesen werden)

ATKIS® Gebäudedaten (1. Stufe) Ergänzt um ALK Daten.

• Dachumriss (3D) • Höchster Punkt (3D) • Bodenpunkt (3D) • Dachform • Fachkennzeichen

(Hausnummer) • Gebäudefunktion

Datenabgabe ALK Folie 84

Datenabgabe ATKIS®-DTK

Datenabgabe

Vertrieb

ATKIS® Gebäudedaten (2. Stufe)

• Dachumriss (3D) • Höchster Punkt (3D) • Bodenpunkt (3D) • Dachform • Fachkennzeichen (Hausnummer) • Attribut (Funktion) • + Skizzierte Gebäude (2D)

ALK-Gebäude Zusammenführung der Folien 84 mit den Daten der Folie 11. Gebäudeabgleich.

(Problematisch, im Pilot mit den KVÄ abzustimmen.)

Es entsteht ein gemeinsamer

Datenbestand. (2D)

ALK-Gebäudedaten (Erfassung in KVÄ)

• Fachkennzeichen (Hausnummer)

• Gebäudefunktion

Formatumsetzung und

Gebäudeabgleich

(Problematisch, im Pilot mit den KVA

abzustimmen)