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Kostenrechnung und Controlling

Überblick

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Kostenrechnung und Controlling Rainer Bartenstein

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Inhalt

1. Begriff Controlling _____________________________________________________ 3

2. Zielsetzung (oder - welche Fragen soll Controlling beantworten können) _________ 3

2.1. Planung__________________________________________________________________ 3

2.2. Auswertung ______________________________________________________________ 4

2.3. Kalkulation _______________________________________________________________ 4

3. Elemente _____________________________________________________________ 4

3.1. Finanzbuchhaltung_________________________________________________________ 4

3.2. Kostenrechnung ___________________________________________________________ 5

3.2.1. Grundlagen ____________________________________________________________________ 5

3.2.2. Kostenarten ____________________________________________________________________ 6

3.2.3. Kostenstellen ___________________________________________________________________ 7

3.2.4. Kostenträger ___________________________________________________________________ 8

3.3. Statistik__________________________________________________________________ 9

4. Deckungsbeitragsrechnung _____________________________________________ 10

4.1. Grundlage _______________________________________________________________ 10

4.2. Anwendungen ___________________________________________________________ 10

4.2.1. Break-Even-Rechnung ___________________________________________________________ 10

4.2.2. Gewinnmaximale Preisgestaltung _________________________________________________ 11

4.2.3. Iso-Gewinnkurve _______________________________________________________________ 12

4.2.4. Engpassorientierte Deckungsbeitragsrechnung_______________________________________ 13

5. Prozesskostenrechnung ________________________________________________ 13

6. Profitcenter __________________________________________________________ 14

7. Integrierte Finanzplanung ______________________________________________ 14

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Kostenrechnung und Controlling Rainer Bartenstein

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1. Begriff Controlling

Controlling (von englisch: to control für „steuern“, „regeln“) ist ein umfassendes Steuerungs- und

Koordinationskonzept zur Unterstützung der Geschäftsführung und der führungsverantwortlichen

Stellen bei der zielgerichteten Beeinflussung bestehender betrieblicher Prozesse. Langfristiges Ziel ist

dabei die Sicherung und Mehrung des Vermögens der Unternehmung bzw. der Erfüllung des

Organisationszwecks im nicht-wirtschaftlichen Bereich. Controller gestalten und begleiten den

Management-Prozess der Zielfindung, der Planung und der Steuerung der Unternehmensprozesse

und tragen damit Mitverantwortung für die Zielerreichung. Aufgabe des Controllings ist es, im Auftrag

des Managements über die Wirtschaftlichkeit im Unternehmen zu wachen, jedoch nicht, diese zu

garantieren. Controlling befasst sich mit der Konzeption und dem Betrieb von qualitativen und

quantitativen Steuerungsinstrumenten, der Ausrichtung der Steuergrößen auf die strategischen

Zielgrößen, mit der Koordination der Informationsflüsse, mit der Moderation der Analyse und

Interpretation der Messergebnisse und der Unterstützung der Entscheidungsprozesse des

Managements.

Es gibt qualitatives und quantitatives Controlling. Qualitatives Controlling befasst sich mit

nichtmonetären Aspekten wie Qualität, Liefertreue, Kundenzufriedenheit, Servicelevel,

Reklamationen, Verfügbarkeit usw. Quantitatives Controlling befasst sich dagegen mit allem, was

zählbar ist und hier insbesondere mit Finanzen.

2. Zielsetzung (oder - welche Fragen soll Controlling beantworten können)

2.1. Planung

Stellen Sie sich vor, Ihre Bank fragt Sie, „Was werden Sie denn im nächsten Jahr für ein Ergebnis

machen?“ Und Sie antworten:

Ca. 3 Mio. € Umsatz, einen Gewinn von rund 200 T€ und wir sollten im Verlauf des Jahres eine freie

Liquidität von rund 250 T€ nicht unterschreiten.

Ihre Bank wird Sie dann wahrscheinlich fragen, wie Sie das so genau sagen können. Und Sie werden

antworten: ich kann das überhaupt nicht genau sagen, aber ich habe eine Planung, die alle für die

genannten Ergebnisse relevanten Parameter abbildet und wenn alles kommt wie geplant, dann haben

wir diese Ergebnisse. Und wenn es sich im Laufe des Jahres zeigt, dass gewisse Annahmen so nicht

eintreffen, kann ich auch gleich sagen, was das für Auswirkungen auf die genannten Ergebnisse hat.

Oder stellen Sie sich vor, Sie sitzen im Auto und fahren los. Sie können jetzt drei Strategien verfolgen:

1. Sie fahren einfach durch die Gegend weil Sie kein Ziel haben

2. Sie haben ein Ziel und wissen auch, wo es liegt, aber Sie haben keine Wegbeschreibung

3. Sie haben ein Ziel und ein Navigationssystem im Auto, welches Ihnen permanent sagt, ob Sie

noch auf dem richtigen Weg sind oder korrigieren müssen.

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Alle drei Varianten kenne ich aus meiner Beratungstätigkeit. Aber nur die letzte führt sicher zum Ziel.

Controlling ist Navigation!

Die Fragen, die ein Finanzcontrolling m.E. beantworten soll lauten:

Wo werden unter den gegebenen Prämissen Ergebnis und Cash-Flow am Ende des

Planungszeitraums liegen?

Welches sind die wesentlichen Prämissen und wie wirken sich Veränderungen dieser

Prämissen jeweils aus?

2.2. Auswertung

Die Auswertung von Ist-Daten geschieht unter dem Blickwinkel der Planung und liefert unter dem

Aspekt des Controllings zwei Erkenntnisse:

Die Vergangenheitswerte können dahingehend analysiert werden, wie sich Erlöse und Kosten unter

wechselnden Bedingungen verhalten und liefern so Parameter und Anhaltspunkte für die Planung

Der Abgleich der Istdaten mit den Plandaten liefert die Erkenntnis, ob man sich noch auf dem Weg

befindet (um beim Autofahren zu bleiben) oder ob Maßnahmen ergriffen werden müssen, wieder auf

den Weg zurückzukommen. Oder aber – schlimmstenfalls – frühzeitig zu erkennen, dass das Ziel

nicht erreichbar ist und sich auf die weiteren Konsequenzen einstellen zu können.

2.3. Kalkulation

Die Kalkulation dient grundsätzlich der Preisbildung und soll Fragen beantworten wie:

Wo liegen meine Selbstkosten?

Wo liegt mein Break-Even?

Wo liegt meine kurzfristige Preisuntergrenze?

Wo liegt mein ergebnismaximaler Preis?

3. Elemente

3.1. Finanzbuchhaltung

Grundlage eines jeden Controllingsystems ist eine gut funktionierende und zeitnahe

Finanzbuchhaltung. Die Buchhaltung sollte im Laufe des Folgemonats verfügbar sein, damit ein Soll-

Ist-Vergleich auch noch Sinn macht. Zudem muss sie Aufwendungen und Erträge richtig und sinnvoll

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gegliedert abbilden, so dass diese auf entsprechende Kostenstellen und Kostenträger

verursachungsgerecht verrechnet werden können. Das Stichwort lautet hier: Kontenplan. Je besser

der Kontenplan ist, desto weniger muß man bei der Verbuchung der Kosten auf Kostenstellen mit

Verteilungsschlüsseln arbeiten.

3.2. Kostenrechnung

3.2.1. Grundlagen

Aufgabe der Kostenrechnung ist die Erfassung, Verteilung und Zurechnung der Kosten, die bei der

betrieblichen Leistungserstellung und -verwertung entstehen mit dem Ziel der Kontrolle der

Wirtschaftlichkeit und der Kalkulation des Angebotspreises bzw. der Feststellung der

Preisuntergrenze.

Man unterscheidet bei der Kostenrechnung grundsätzlich zwei Systeme: Die Voll- und die

Teilkostenrechnung. Letztere wird auch oft mit Begriffen wie Deckungsbeitragsrechnung oder

Grenzkostenrechnung in Verbindung gebracht.

Die Unterschiede zwischen diesen beiden Kostenrechnungssystemen sind wesentlich und ich will sie

daher etwas ausführlicher erläutern:

Die Vollkostenrechnung legt sämtliche in einem Unternehmen anfallende Kosten auf die erstellten

Güter oder Dienstleistungen um. These hierbei ist, dass die erzielten Erlöse alle Kosten plus die

gewünschte Gewinnmarge abdecken müssen. Die Teilkostenrechnung dagegen zerlegt alle

entstehenden Kosten zunächst in ihre fixen und variablen Bestandteile. Fix sind dabei alle Kosten, die

unabhängig vom konkreten Umsatz alleine für die Aufrechterhaltung der Betriebsbereitschaft führen.

Sie sind, zumindest auf kürzere Zeiträume wie z.B. ein Jahr, überwiegend konstant und lassen sich

betragsmäßig gut planen. Variable Kosten dagegen lassen sich in Relation zum Umsatz planen, nicht

aber in ihrer absoluten Höhe, weil der Umsatz nicht von unseren Entscheidungen abhängt sondern

von den Entscheidungen unserer Kunden.

Soweit möglich, ist die Teilkostenrechnung vorzuziehen, weil sie die Kostenursachen besser erfasst

und damit eine bessere Entscheidungsgrundlage liefert.

Eine wesentliche Aufgabe der Kostenrechnung besteht in der Ermittlung der Selbstkosten der

hergestellten Produkte. Diese Selbstkosten liefern die Entscheidungsgrundlage für die

Preiskalkulation. Zu diesem Zweck müssen alle Kosten möglichst verursachungsgerecht

(Verursachungsprinzip) den Kostenträgern (den Produkten) zugeordnet werden. Bei den Einzelkosten

ist diese Zurechnung unproblematisch, sie können den Produkten direkt zugerechnet werden

(Einzelkosten sind z.B. Fertigungslöhne, Fertigungsmaterial). Die Gemeinkosten dagegen (z.B. das

Gehalt des Geschäftsführers, Miete für Büroräume, Abschreibungen usw.) sind den Kostenträgern

nicht direkt zurechenbar. Erst eine Kostenstellenrechnung macht eine mehr oder weniger sinnvolle

Verrechnung dieser Gemeinkosten auf die Kostenträger möglich.

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Zunächst müssen sämtliche Kosten vollständig erfasst werden (Vollständigkeitsprinzip). Die Erfassung

der Kosten erfolgt in der Finanzbuchhaltung. Die Kostenarten werden dann in die Betriebsbuchhaltung

übernommen, die Kostenartenrechnung kann damit als Schnittstelle zwischen Finanz- und

Betriebsbuchhaltung bezeichnet werden.

Während die Einzelkosten den Kostenträgern direkt zugerechnet werden können, müssen die

Gemeinkosten entweder direkt (Kostenstelleneinzelkosten) oder nach bestimmten Umlageschlüsseln

(Kostenstellengemeinkosten) auf die Kostenstellen verteilt werden.

Um die genannten Aufgaben erfüllen zu können, ist die Kostenrechnung in eine Kostenarten-,

Kostenstellen- und Kostenträgerrechnung gegliedert.

3.2.2. Kostenarten

Die Kostenartenrechnung dient der systematischen Erfassung aller Kosten, die in einem Unternehmen

entstehen. Ihre Fragestellung lautet: Welche Kosten sind angefallen? Die Kostenartenrechnung

erfasst daher alle angefallenen Kosten, inhaltlich gegliedert, also z.B. Personalkosten, Mieten und

Pachten, Stromkosten usw. Es werden hier alle anfallenden Kosten, wie sie insgesamt in einem

Unternehmen entstehen, nach den s.g. Sachkonten untergliedert, erfasst.

Wenn man sich auf die Kostenartenrechnung beschränkt, kann man, unter Hinzunahme der Erlöse,

bereits ein Jahresergebnis korrekt ermitteln. Was man nicht kann, ist zu erkennen, wo im

Unternehmen die Kosten entstehen, was die Kostenverursacher sind und wie sich Kosten bei

unterschiedlichen Auslastungen verhalten.

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In der Kostenrechnung werden daher die Kostenarten weiter unterschieden, und zwar in Einzel- und

Gemeinkosten. Einzelkosten sind Kosten, die unmittelbar durch ein hergestelltes Produkt oder eine

erbrachte Dienstleistung entstehen und dieser auch direkt zugeordnet werden. Dies sind immer die

Materialkosten und bezogene Leistungen, manchmal aber auch Löhne, wenn es sich z.B. um

Akkordlöhne handelt. Der Zusammenhang zwischen Einzelkosten und einem hergestellten

Produkt/Dienstleistung ist der, dass diese Kosten dann und nur dann entstehen, wenn das Produkt/die

Dienstleistung entsteht!

Gemeinkosten dagegen sind Kosten, die

a) produktunabhängig für die reine Betriebsbereitschaft entstehen (echte Gemeinkosten) oder

b) produktabhängig entstehen, sich aber nicht sauber den Produkten zurechnen lassen (unechte

Gemeinkosten)

Die echten Gemeinkosten sind somit auch fixe Kosten, die unechten Gemeinkosten variable Kosten –

auch wenn es manchmal schwierig ist, den konkreten Zusammenhang zwischen Höhe der Kosten und

der Höhe der Auslastung rechnerisch abzubilden.

3.2.3. Kostenstellen

Als Kostenstellen werden die betrieblichen Orte bezeichnet, an denen die Kosten entstehen. Dies

können im einfachsten Fall der Material-, der Fertigungs- der Verwaltungs- und der Vertriebsbereich

sein. Es gibt dabei Haupt- und Hilfskostenstellen. Letztere geben ihre Leistung nicht an einen

Kostenträger, sondern an andere Kostenstellen ab. Die Bildung von Kostenstellen geschieht aus zwei

Gründen:

1. Genauere Zurechnung der Gemeinkosten auf die Kostenträger

2. Überwachung und Kontrolle der Wirtschaftlichkeit in den einzelnen Tätigkeits- und

Verantwortungsbereichen.

a) Bildung

Die Bildung von Kostenstellen kann nach betrieblichen Funktionen, nach Verantwortungsbereichen,

nach räumlichen Gesichtspunkten oder nach rechentechnischen Erwägungen oder aus

Kombinationen hieraus erfolgen. Eine ganz simple Einschränkung bei der Bildung von Kostenstellen

bildet die Zurechenbarkeit der Kosten. Diese muss nämlich (einigermaßen) gewährleistet sein.

Beispiele für problematische Kostenzuordnungen sind oft Telefonkosten, Stromverbrauch aber auch

Personalkosten bei wechselndem Personaleinsatz

b) Bezugsgrößenwahl

Im Rahmen der Kostenstellenrechnung erfolgt die Bildung von so genannten Zuschlagssätzen, durch

die eine Zurechnung der Gemeinkosten auf die Kostenträger erst ermöglicht wird.

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Hierzu ist die Leistung einer Kostenstelle zu ermitteln. Leistung ist das, was als Arbeitsergebnis dort

entsteht. In Fertigungsunternehmen sind das zumeist die Stückzahl, das Gewicht oder der Wert

bearbeiteter Materialien. In Dienstleistungsunternehmen sind es die Arbeitsstunden oder die Anzahl

von bearbeiteten Vorgängen. Mit der Wahl der Bezugsgröße wird letztlich bestimmt, was man als

Grundlage für die Verrechnung der Gemeinkosten nehmen möchte. Dabei ist immer der Grundsatz zu

beachten, dass die gewählte Bezugsgröße die Kostenverursachung möglichst genau abbildet.

Der Zuschlagsatz errechnet sich dann aus den gesamten (oder bei der Teilkostenrechnung den

variablen) Kosten einer Kostenstelle, dividiert durch die Gesamtleistung, also z.B. 20€ Kosten der

Kostenstelle X pro 100€ Fertigungsmaterial oder auch pro Stunde erbrachter Dienstleistung.

c) Betriebsabrechnungsbogen (BAB)

Der BAB ist ein Abrechnungsschema zur Darstellung und Verrechnung der Gemeinkosten auf

Kostenstellen sowie der Bildung der Zuschlagssätze.

Dabei werden alle Gemeinkostenarten auf Kostenstellen verrechnet. Soweit Kostenstellen existieren,

die nicht direkt an der Bearbeitung der Kostenträger beteiligt sind (Hilfs- bzw. Vorkostenstellen),

werden deren Kosten nach festgelegten Verteilungsschlüsseln auf die Haupt- oder Endkostenstellen

verteilt. Deren jeweilige Gesamtkosten werden dann anhand der Zuschlagsbasis (z.B. Wert der

insgesamt in einem Jahr bearbeiteten Kostenträger) au die Kostenträger mittels Zuschlagsatz

verrechnet.

3.2.4. Kostenträger

Als Kostenträger werden die von einem Unternehmen hergestellten Güter oder Dienstleistungen

bezeichnet. Sie haben die Kosten des Unternehmens zu tragen oder besser – zu verdienen.

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Die Kostenträgerrechnung wird als Kostenträgerzeitrechnung (Betriebsabrechnung) und als

Kostenträgerstückrechnung (Kalkulation, Selbstkostenrechnung) durchgeführt.

Die Kostenträgerzeitrechnung ermittelt die in einem bestimmten Zeitraum (Monat, Quartal)

angefallenen Kosten insgesamt für bestimmte Kostenträgergruppen oder auch einzelne Kostenträger.

Besonders geeignet ist die Kostenträgerzeitrechnung als kurzfristige Erfolgsrechnung.

Die Kostenträgerstückrechnung ermittelt die für einzelne Kostenträger angefallenen Kosten. Sie wird

als Vergangenheitsrechnung (Nachkalkulation) und als Zukunftsrechnung (Vorkalkulation)

durchgeführt.

Im Rahmen der Kalkulation werden den direkt zurechenbaren Einzelkosten dann die weiteren, auf

Kostenstellen verrechnete Gemeinkosten über die Zuschlagssätze jeder einzelnen Kostenstelle

zugeschlagen. Je nach System werden dabei nur die variablen Gemeinkosten zugeschlagen (

variable Selbstkosten) oder sämtliche Gemeinkosten ( Vollkosten).

Die Aufgaben der Kostenarten-, Kostenstellen- und Kostenträgerrechnung bestehen also in der

Erfassung (Kostenartenrechnung), Verteilung (Kostenstellenrechnung) und Zurechnung

(Kostenträgerrechnung) der Kosten, die bei der betrieblichen Leistungserstellung und -verwertung

entstehen, um eine Entscheidungsgrundlage für betriebliche Dispositionen zu schaffen und eine

wirksame Kostenkontrolle zu ermöglichen.

3.3. Statistik

Ohne die Erfassung von Mengen und Zeiten ist die Bildung der Bezugsgrößen nicht möglich. Insoweit

müssen außerhalb der Finanzbuchhaltung und der Kostenrechnung Aufzeichnungen darüber geführt

werden, welche Mengen oder Werte (bei monetären Bezugsgrößen) insgesamt von einer Kostenstelle

bearbeitet werden. Wenn man weiß, dass die Kostenstelle Lager insgesamt 50.000 € Kosten im Jahr

verursacht und eine Million € Material im Jahr umschlägt, entfallen auf jeden € Lagermaterial 5 Ct.

Den ansonsten noch anfallenden Kosten werden also von der Kostenstelle Lager 5 Ct. pro €

Materialwert zugeschlagen.

Für die Ermittlung von optimalen Preisen (Stichwort yield management) ist es wichtig, die

unterschiedlichen Auslastungen zu unterschiedlichen Zeiten zu kennen. Auch hierfür sind

Aufzeichnungen und statistische Auswertungen erforderlich.

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4. Deckungsbeitragsrechnung

4.1. Grundlage

Die Deckungsbeitragsrechnung geht von einer konsequenten Zerlegung der Kosten in fixe und in

variable Kosten aus. Hintergrund ist die Überlegung, dass variable Kosten alleinig durch die Erstellung

eines Produktes entstehen, während die fixen Kosten umsatzunabhängig alleine für die

„Betriebsbereitschaft“ entstehen. Durch die Zerlegung lässt sich besser ermitteln, wie sich die

gesamten Kosten in einem Unternehmen bei unterschiedlicher Auslastung verhalten. Von den so

ermittelten Deckungsbeiträgen werden dann die Fixkosten abgezogen. Dies kann in einem Block

geschehen, oder als mehrstufige Deckungsbeitragsrechnung auch auf verschiedenen

Bereichsebenen.

Im abgebildeten Beispiel gibt es vier Produkte, die in zwei Bereichen gefertigt werden. Denen werden

sukzessive produktfixe Kosten, bereichsfixe Kosten und schließlich unternehmensfixe Kosten

gegenübergestellt.

Bei der Ertragsoptimierung ist der Stückdeckungsbeitrag der Ausgangspunkt aller Betrachtungen. Ziel

muss es sein, die Summe aller Stückdeckungsbeiträge zu maximieren.

4.2. Anwendungen

4.2.1. Break-Even-Rechnung

Der Klassiker unter den Anwendungsmöglichkeiten der Deckungsbeitragsrechnung ist die Ermittlung

des Break-Even, also der Umsatzgröße, bei der das Unternehmen gerade in die Gewinnzone kommt.

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Da man weiß, wie viele Fixkosten es zu verdienen gilt, und weiß, welchen Deckungsbeitrag jede

zusätzlich verkaufte Einheit erzielt, braucht man lediglich die Fixkosten durch den Deckungsbeitrag je

Einheit zu dividieren und erhält die notwendige Anzahl an zu verkaufenden Einheiten.

4.2.2. Gewinnmaximale Preisgestaltung

Eine gewinnmaximale Preisgestaltung lässt sich nur unter Anwendung der Teilkosten- bzw.

Deckungsbeitragsrechnung vornehmen. Gerade die Entscheidung, ob eine zusätzlich verkaufte

Einheit zum Preis X einen zusätzlichen Gewinn, oder aber schon einen Verlust bedeutet, kann man

nur erkennen wenn man weiß, welche Kosten diese zusätzlich verkaufte Einheit verursacht.

Vollkostenkalkulationen führen zu Fehlentscheidungen!

Die Darstellung zeigt unter einer gegebenen Preis-Mengen-Verteilung, daß der gewinnmaximale Preis

bei 50 € liegt und nicht bei 60 €, wie es die Vollkostenrechnung ausweist. (Aber Vorsicht, dies ist eine

Modellrechnung die unterstellt, daß sich die verkaufbaren Mengen so verhalten, wie im Beispiel

angegeben).

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4.2.3. Iso-Gewinnkurve

Im Idealfall ist die in der mikroökonomischen Theorie verwendete Preis-Absatz-Funktion bekannt. Dies

bedeutet, dass man die jeweiligen Mengen, die man zu unterschiedlichen Preisen absetzen kann,

kennt. In der Praxis ist dies allerdings nur selten der Fall. Es bietet sich daher an, umgekehrt zu

rechnen und sich alle Preis x Mengen-Kombinationen anzeigen zu lassen, die zum gleichen

Deckungsbeitrag führen. Vertrieb und kaufmännische Leitung haben so die Möglichkeit zu prüfen,

inwieweit diese realistisch sind.

Es lässt sich so viel gesicherter überlegen, ob beispielsweise eine Erhöhung des Preises um 10 €

tatsächlich den Gewinn erhöht oder vielleicht sogar verringert. Sofern nämlich die Erhöhung um 10 €

einen Rückgang der verkauften Einheiten um mehr als den auf der Iso-Gewinnkurve ablesbaren Wert

bedeutet, würde die Preiserhöhung den Gewinn reduzieren.

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4.2.4. Engpassorientierte Deckungsbeitragsrechnung

Bei mit sich konkurrierenden Produkten oder Leistungen macht es Sinn, den erzielbaren

Deckungsbeitrag pro Einheit Engpassfaktor zu ermitteln. So ermitteln Einzelhandelsunternehmen z.B.

den Deckungsbeitrag pro m² Verkaufsfläche. Der Gewinn zu Vollkosten oder gar der Umsatz wäre als

Kenngröße völlig ungeeignet, sofern Gewinnmaximierung das Ziel ist.

Bei Fertigungsunternehmen könnte der Engpass z.B. Maschinenstunden sein, um die mehrere

Produkte konkurrieren.

5. Prozesskostenrechnung

Die Kostenrechnung wurde ursprünglich für Fertigungsunternehmen entwickelt. Deren Produkte

zeichnen sich durch einen mehr oder weniger hohen Anteil an Einzelkosten aus, auf die dann im

Wege der Zuschlagskalkulation die Gemeinkosten verteilt werden. Dabei gibt es die Varianten, alle

Kosten oder nur die variablen Kosten zu verteilen. Mit der Zunahme der Kapitalintensität und damit

verbunden der Verschiebung der Kosten von Einzel- zu nicht mehr direkt zurechenbaren

Gemeinkosten entstand das Bedürfnis, Kostenstellenkosten nicht mehr auf Wertgrößen zu

verrechnen, sondern auf Vorgänge. Gerade bei Dienstleistungsunternehmen, bei denen die Umsätze

überwiegend durch eigene Tätigkeiten erwirtschaftet werden, wären monetäre Bezugsgrößen völlig

ungeeignet und würden zu Kostenverteilungen führen, die in keiner Weise die Kostenverursachung

berücksichtigen würden. Es entstand bereits in den 80er Jahren die s.g. Prozesskostenrechnung, bei

der die innerbetrieblichen Prozesse quantifiziert werden und schließlich als Bezugsgröße für die

Verrechnung von Gemeinkosten auf Kostenstellenebene herangezogen werden. Es entsteht somit ein

Zuschlagssatz von x € je Einheit Arbeitsschritt oder mengenmäßigem Output (auch Kostentreiber). Oft

wird dabei in leistungsmengeninduzierte Kosten (lmi) und leistungsmengenneutrale Kosten (lmn)

unterschieden und so quasi fixe und variable Bestandteile der Kosten ermittelt.

Doch Vorsicht, auch wenn die Prozesskostenrechnung ermöglicht, die im Unternehmen entstehenden

Gemeinkosten mehr oder weniger verursachungsgerecht auf die sie verursachenden Einzelaktivitäten

herunterzubrechen, so ist die von der Prozesskostenrechnung getroffene Aussage, der

Rechnungsversand oder die Lohnbuchhaltung kosten soundso viel €, gleichzeitig richtig und falsch.

Richtig ist die Aussage hinsichtlich der Fragestellung, was bei einer GEGEBENEN Leistungsmenge

jede Einheit an Kosten verursacht. Sie impliziert aber gefährlicherweise, dass dieser Betrag wegfällt,

wenn eine Einheit wegfällt. Und genau das ist falsch. Die Prozesskostenrechnung ist eine

Vollkostenrechnung und daher für viele Fragestellungen nicht geeignet. Allerdings ermöglicht sie zu

überprüfen, welche Aktivitäten im Unternehmen welche Ressourcen beanspruchen.

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6. Profitcenter

Profitcenter sind Abrechnungseinheiten, die separat betrachtet werden sollen. Profitcenter und

Kostenstelle wird oft gleichgesetzt. Voraussetzung für die Bildung eines Profitcenters ist, dass

anfallende Kosten dem Profitcenter verursachungsgerecht und außerdem ohne großen Aufwand

zugeordnet werden können. Weiterhin muss die Leistung des Profitcenter erfassbar UND bewertbar

sein. In der Literatur werden Profitcenter, die keinen direkten Marktzugang haben, d.h. ihre Leistungen

nicht selbst am Markt absetzen, sondern innerbetrieblich weiterverrechnen, als Costcenter bezeichnet.

Dennoch kann man natürlich die innerbetriebliche Leistung ebenfalls bewerten und somit ein

„Ergebnis“ eines solchen Costcenters ermitteln. Wie bei einer Kostenstelle auch, gibt es direkte und

indirekte Kosten eines Profitcenters. Direkte Kosten sind z.B. Personalkosten derjenigen Mitarbeiter,

die in dem Profitcenter arbeiten. Indirekte Kosten sind z.B. Miete, die mittels eines Umlageschlüssels

auf alle Profitcenter verteilt werden. Bei Miete wird der Umlageschlüssel die Fläche sein, bei

Telefonkosten die Zahl der Apparate usw.

7. Integrierte Finanzplanung

Eine integrierte Finanzplanung ist eine komplette und ineinander verzahnte Ertrags-, Bilanz- und

Kapitalflussplanung. Auf Ebene der Gewinn- und Verlustrechnung werden Erlöse und Aufwendungen

geplant, auf Ebene der Bilanz die Entwicklung der Bilanzpositionen, wie z.B. Forderungen,

Verbindlichkeiten, Vorratsvermögen, Darlehensstände usw. Damit lässt sich dann auch der Cash-Flow

bis hinunter zur Entwicklung des Kontostandes ermitteln. Ausgangspunkt für eine solche Planung sind

die Summen- und Saldenlisten vergangener Perioden, die ausgewertet werden (z.B. wie sind die

Margen? Wie verhalten sich die Forderungen und Verbindlichkeiten?) und zusammen mit Annahmen

(z.B. über die Umsatzentwicklung) und sicher planbaren Größen (z.B. vereinbarte Tilgungen von

Krediten) in eine Gesamtplanung überführt werden.

Nußloch, Februar 2011