29
Kranken- und Pflegeversicherung für Tagespflegepersonen

Kranken- und Pflegeversicherung für Tagespflegepersonen

Embed Size (px)

Citation preview

Page 1: Kranken- und Pflegeversicherung für Tagespflegepersonen

Kranken- und Pflegeversicherung

für Tagespflegepersonen

Page 2: Kranken- und Pflegeversicherung für Tagespflegepersonen

Unsere Themen

Abgrenzung Familienversicherung zur freiwilligen Krankenversicherung Vorversicherungszeiten - Antragsfristen - Anzeigen - Wahlmöglichkeiten Zahlungsmodalitäten Einstufung für die Freiwillige Krankenversicherung - Nachweise Beispiele Offene Fragen

Page 3: Kranken- und Pflegeversicherung für Tagespflegepersonen

§ 10 Familienversicherung Sozialgesetzbuch V

(1) Versichert sind der Ehegatte, der Lebenspartner und die Kinder von Mitgliedern sowie die Kinder von familienversicherten Kindern, wenn diese Familienangehörigen

1. ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben,

2. nicht nach § 5 Abs. 1 Nr. 1, 2, 3 bis 8, 11 oder 12 oder nicht freiwillig versichert sind,

3. nicht versicherungsfrei oder nicht von der Versicherungspflicht befreit sind; dabei bleibt die Versicherungsfreiheit nach § 7 außer Betracht,

4. nicht hauptberuflich selbständig erwerbstätig sind und

5. kein Gesamteinkommen haben, das regelmäßig im Monat 1/7 der monatlichen Bezugsgröße

nach §18 SGB IV überschreitet; bei Renten wird der Zahlbetrag ohne den auf Entgeltpunkte für

Kindererziehungszeiten entfallenden Teil berücksichtigt; für geringfügig Beschäftigte nach §

8Abs. 1 Nr. 1,§ 8 a SGB IV beträgt das zulässige Gesamteinkommen 400 EUR.

Familienversicherung

1

Page 4: Kranken- und Pflegeversicherung für Tagespflegepersonen

Hauptberuflich Selbständig Tätige (bisherige Regelung) dann, wenn

die Tätigkeit von der wirtschaftlichen Bedeutung und dem zeitlichen Aufwand die übrigen Erwerbstätigkeiten deutlich übersteigt und den Mittelpunkt der Erwerbstätigkeit darstellt......oder

wenn mindestens ein Arbeitnehmer mehr als geringfügig beschäftigt wird oder

wenn sie mindestens 18 Stunden/ Woche umfasst oder mehr als halbtags ausgeübt wird....oder

wenn sie weniger als 18 Stunden/ Woche umfasst aber die Einnahmen die Haupteinnahmequelle zum Lebensunterhalt darstellen

Auf jeden Fall sind aber die tatsächlichen Verhältnisse maßgebend

Familienversicherung

2

Page 5: Kranken- und Pflegeversicherung für Tagespflegepersonen

(neue Regelung für Tagespflegepersonen) Nicht hauptberuflich selbständig, wenn

in der Ausbauphase der Betreuungsplätze (bis 2013) nicht mehr als 5 Kinder betreut werden

Familienversicherung

2

Page 6: Kranken- und Pflegeversicherung für Tagespflegepersonen

Einkommensgrenzen für die Familienversicherung in 2009 Bezugsgröße 2009 monatlich 2520 EUR 1

davon 1/7 360 EUR

Sofern das Gesamteinkommen monatlich nicht über 360 EUR liegt, kann sofern die anderen Voraussetzungen vorliegen eine Familienversicherung durchgeführt werden.

Bei der Ermittlung des Gesamteinkommens für die Familienversicherung wird auf den nach den allgemeinen Gewinnermittlungsvorschriften des Einkommensteuerrechts erzielten Gewinn abgestellt

Auf jeden Fall sollten diese Einnahmen der jeweiligen Krankenversicherung bekannt sein, damit nicht rückwirkend die Familienversicherung aufgehoben wird

Wird nebenbei noch ein „Minijob“ ausgeübt, darf das Gesamteinkommen sogar monatlich 400 EUR erreichen. Darüber hinaus ist eine Familienversicherung ausgeschlossen.

Familienversicherung

2

1 Vorläufiger Wert

Page 7: Kranken- und Pflegeversicherung für Tagespflegepersonen

Unsere Themen

Freiwillige Kranken- und Pflegeversicherung

Page 8: Kranken- und Pflegeversicherung für Tagespflegepersonen

§ 9 SGB V Freiwillige (Kranken-)Versicherung --> Vorversicherungszeiten

(1) Der Versicherung können beitreten

1.Personen, die als Mitglieder aus der Versicherungspflicht ausgeschieden sind und in den letzten 5 Jahren

vor dem Ausscheiden mindestens 24 Monate oder unmittelbar vor dem Ausscheiden ununterbrochen

mindestens 12 Monate versichert waren; Zeiten der Mitgliedschaft nach § 189 und Zeiten, in denen eine

Versicherung allein deshalb bestanden hat, weil Arbeitslosengeld II zu Unrecht bezogen wurde, werden

nicht berücksichtigt,

2.Personen, deren Versicherung nach § 10 erlischt oder nur deswegen nicht besteht, weil die

Voraussetzungen des § 10 Abs. 3 vorliegen, wenn sie oder der Elternteil, aus dessen Versicherung die

Familienversicherung abgeleitet wurde, die in Nummer 1 genannte Vorversicherungszeit erfüllen,

Freiwillige Kranken- und Pflegeversicherung

1

Page 9: Kranken- und Pflegeversicherung für Tagespflegepersonen

§ 9 SGB V Freiwillige (Kranken-)Versicherung --> Vorversicherungszeiten

Beispiel:

Frau Mustermann war vom 01.01.2000 bis zum 31.03.2008 als Arbeitnehmerin selbst

gesetzlich krankenversichert. Vom 01.04.2008 bis 30.09.2008 war sie über Ihren Ehemann

kostenfrei familienversichert. Ab dem 01.10.2008 beantragt sie eine freiwillige

Krankenversicherung aufgrund ihrer Tätigkeit als Tagespflegeperson.

Ergebnis:

Frau Mustermann war zum Zeitpunkt des Endes der Familienversicherung unmittelbar vorher

mehr als 12 Monate ununterbrochen gesetzlich krankenversichert. Daher erfüllt sie die

Vorversicherungszeit zur Beantragung einer freiwilligen Krankenversicherung.

Freiwillige Kranken- und Pflegeversicherung

1

Page 10: Kranken- und Pflegeversicherung für Tagespflegepersonen

§ 9 SGB V Freiwillige (Kranken-)Versicherung --> Antragsfristen

(2) Der Beitritt ist der Krankenkasse innerhalb von 3 Monaten anzuzeigen,

1.im Falle des Absatzes 1 Nr. 1 nach Beendigung der Mitgliedschaft,

2.im Falle des Absatzes 1 Nr. 2 nach Beendigung der Versicherung

Freiwillige Kranken- und Pflegeversicherung

1

Page 11: Kranken- und Pflegeversicherung für Tagespflegepersonen

§ 9 SGB V Freiwillige (Kranken-)Versicherung --> Antragsfristen

Beispiel:

Frau Mustermann ist seit Jahren gesetzlich familienversichert über Ihren Ehemann. Ab dem

01.02.2009 nimmt sie eine Tätigkeit als Tagespflegekraft auf und überschreitet die

Einkommensgrenze für die Familienversicherung.

Ergebnis:

Die Familienversicherung von Frau Mustermann endet am 31.01.2009. Frau Mustermann erfüllt

die Vorversicherungszeiten für eine freiwillige Krankenversicherung. Frau Mustermann hat die

Möglichkeit eine freiwillige Krankenversicherung abzuschließen. Diese kann sie bis

einschließlich 30.04.2009 beantragen.

Freiwillige Kranken- und Pflegeversicherung

1

Page 12: Kranken- und Pflegeversicherung für Tagespflegepersonen

§ 9 SGB V Freiwillige (Kranken-)Versicherung Besonderheit private Krankenversicherung

Beispiel:

Frau Mustermann ist seit Jahren privatprivat familienversichert über Ihren Ehemann. Ab dem

01.02.2009 nimmt sie eine Tätigkeit als Tagespflegekraft auf. Sie erkundigt sich bei der AOK

nach einer freiwilligen Krankenversicherung.

Ergebnis:

Frau Mustermann hat nicht die Möglichkeit eine freiwillige Krankenversicherung abzuschließen,

da sie kein Beitrittsrecht (siehe § 9 SGB V) hat. Frau Mustermann hat nur die Möglichkeit ihre

private Krankenversicherung beizubehalten und ggfls. anzupassen.

Freiwillige Kranken- und Pflegeversicherung

1

Page 13: Kranken- und Pflegeversicherung für Tagespflegepersonen

§ 9 SGB V Freiwillige (Kranken-)Versicherung Besonderheit nicht ausreichende Vorversicherungszeit

Beispiel:

Herr Mustermann ist erst seit dem 01.09.2008 Monaten als Arbeitnehmer gesetzlich versichert.

Vorher war er immer privat krankenversichert. Ab dem 01.02.2009 nimmt er eine Tätigkeit als

Tagespflegekraft auf und gibt seine Arbeitnehmertätigkeit auf. Er erkundigt sich bei der AOK

nach einer freiwilligen Krankenversicherung.

Ergebnis:

Herr Mustermann hat ein Beitrittsrecht (siehe § 9 SGB V). Herr Mustermann erfüllt allerdings

nicht die erforderlichen Vorversicherungszeiten von mindestens 12 Monaten unmittelbar vorher.

Da er zuletzt jedoch gesetzlich krankenversichert war und nicht über eine anderweitige

Absicherung verfügt, besteht unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit einer

Pflichtmitgliedschaft nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V. Er sollte bei seiner letzten Kasse melden!!!

Freiwillige Kranken- und Pflegeversicherung

1

Page 14: Kranken- und Pflegeversicherung für Tagespflegepersonen

§ 9 SGB V Freiwillige (Kranken-)Versicherung Antrag auf freiwillige Krankenversicherung

Bei der Beantragung der freiwilligen Versicherung sollten folgende Unterlagen mitgebracht werden:

Bestätigung über den Beginn der Tätigkeit (z.B. Kopie Betreuungsvertrag o.ä.)

Aussage über die voraussichtlichen Einnahmen

Nachweise über sonstige Einnahmen (Zinserträge, Mieteinnahmen, Rente usw.)

Sofern der Ehegatte privat krankenversichert ist, Nachweise über dessen Einkommen

Nachweis über die Elterneigenschaft

Bankverbindung

Freiwillige Kranken- und Pflegeversicherung

1

Page 15: Kranken- und Pflegeversicherung für Tagespflegepersonen

§ 173 Allgemeine Wahlrechte

(1) Versicherungspflichtige (§ 5) und Versicherungsberechtigte (§ 9) sind Mitglied der von ihnen gewählten Krankenkasse, soweit in den nachfolgenden Vorschriften nichts Abweichendes bestimmt ist.

§ 175 Ausübung des Wahlrechts

1 Die Ausübung des Wahlrechts ist gegenüber der gewählten Krankenkasse zu erklären. 2 Diese darf die Mitgliedschaft nicht ablehnen. 3 Das Wahlrecht kann nach Vollendung des 15. Lebensjahres ausgeübt werden.

(2) 1 Die gewählte Krankenkasse hat nach Ausübung des Wahlrechts unverzüglich eine Mitgliedsbescheinigung auszustellen. 2 Hat innerhalb der letzten 18 Monate vor Beginn der Versicherungspflicht oder Versicherungsberechtigung eine Mitgliedschaft bei einer anderen Krankenkasse bestanden, kann die Mitgliedsbescheinigung nur ausgestellt werden, wenn die Kündigungsbestätigung nach Absatz 4 Satz 3 vorgelegt wird

Freiwillige Kranken- und Pflegeversicherung

1

Page 16: Kranken- und Pflegeversicherung für Tagespflegepersonen

Wahlmöglichkeiten

Beispiel:

Frau Mustermann ist seit Jahren gesetzlich familienversichert über Ihren Ehemann bei der

BKK Far-far-away. Ab dem 01.02.2009 nimmt sie eine Tätigkeit als Tagespflegekraft auf und

überschreitet die Einkunftsgrenze für die Familienversicherung.

Ergebnis:

Die Familienversicherung von Frau Mustermann endet am 31.01.2009. Frau Mustermann erfüllt

die Vorversicherungszeiten für eine freiwillige Krankenversicherung. Frau Mustermann hat die

Möglichkeit eine freiwillige Krankenversicherung abzuschließen. Frau Mustermann kann sofort

die AOK vor Ort wählen, da sie schon länger als 18 Monate familienversichert ist. Eine

Kündigung ist nicht erforderlich, allerdings eine Wahlerklärung gegenüber der AOK.

Freiwillige Kranken- und Pflegeversicherung

1

Page 17: Kranken- und Pflegeversicherung für Tagespflegepersonen

Zahlungsmodalitäten:

Freiwillige Kranken- und Pflegeversicherung

1

Die von dem freiwilligen Mitglied selbst zu zahlenden Beiträge werden also erst zum 15. des Folgemonats fällig. Das bedeutet, das die Beiträge für den Monat Januar 2009 zum 15. Februar 2009 auf dem Beitragskonto der Krankenkasse bereits wertgestelltwertgestellt sein müssen.

Eine Überweisung erst am 15.02.2009 würde hier nicht eine rechtzeitige Zahlung darstellen.

Dies hätte grundsätzlich die Erhebung von Säumniszuschlägen zur Folge.

Tipp: Erteilen Sie Ihrer Kasse eine Ermächtigung zur Lastschrift.

Page 18: Kranken- und Pflegeversicherung für Tagespflegepersonen

Freiwillige Kranken- und Pflegeversicherung

1

Page 19: Kranken- und Pflegeversicherung für Tagespflegepersonen

Freiwillige Kranken- und Pflegeversicherung

1

Zunächst einige wichtige Faktoren:

Höhe in 2008 (alt) Höhe in 2009 (neu)

Beitragssatz KV: je nach Krankenkasse 14,9% (inklusive 0,9%) ohne Krankengeld

Ab 2009 werden allerdings Wahltarife für Krankengeld von den Kassen angeboten. Bei Interesse erkundigen Sie sich bitte dort ob und welchen Tarif es für Sie gibt.

Beitragssatz PV: 1,95% oder 2,2% (für Kinderlose)

Höchstbemessungsgrenzefür die KV/ PV monatlich: 3600,- EUR 3675,- EUR

Mindestbemessungsgrenzefür die freiwilligeKV und PV monatlich: 828,33 EUR 840,- EUR

Wichtig: Die Bemessung der Beiträge zur freiwilligen Kranken- und Pflegeversicherung erfolgt grundsätzlich immer nach den Einnahmen. Die Höchstbemessungsgrenze und die Mindestbemessungsgrenze stecken lediglich den Beitragsrahmen ab, sind aber nicht als Festbetrag zu verstehen!

Page 20: Kranken- und Pflegeversicherung für Tagespflegepersonen

Freiwillige Kranken- und Pflegeversicherung

1

Und nun zu den Beispielen:

1) Frau Mustermann ist verheiratet und hat selbst einen 4 jährigen Sohn. Ihr Ehemann ist selbst Mitglied der

AOK als Arbeitnehmer. Frau Mustermann war bislang über Ihren Ehemann familienversichert. Nun nimmt sie

am 01.02.2009 eine Tätigkeit als Tagesmutter auf und betreut 2 Kinder. Dafür erhält sie monatlich 2 x 450

EUR. Davon kann sie aber die Betriebsausgabenpauschale in Höhe von 2 x 300 EUR abziehen, so dass ihr

ein steuerlicher Gewinn von 300,- EUR monatlich verbleibt. Ansonsten hat sie keine Einnahmen.

Beurteilung: Frau Mustermann kann weiterhin über ihren Ehemann familienversichert bleiben, da ihr

Einkommen die Grenze von 360,- EUR nicht übersteigt. Es fallen keine Beiträge an. Hinweis: Frau

Mustermann hat dieses Einkommen dennoch Ihrer Krankenkasse mitzuteilen, auch wenn sich dadurch an

der Beurteilung nichts ändert.

Page 21: Kranken- und Pflegeversicherung für Tagespflegepersonen

Freiwillige Kranken- und Pflegeversicherung

1

Fortsetzung Beispiel 1:Frau Mustermann nimmt ab dem 01.05.2009 noch ein weiteres Kind in die Betreuung. Nunmehr erhält sie monatlich 3 x 450 EUR = 1.350 EURDavon kann sie aber die Betriebsausgabenpauschale in Höhe von 3 x 300 EUR = 900 EUR abziehen, so dass ihr ein steuerlicher Gewinn von 450,- EUR monatlich verbleibt. Ansonsten hat sie keine Einnahmen.

Beurteilung: Frau Mustermann kann nicht weiterhin über ihren Ehemann familienversichert bleiben, da ihr Einkommen die Grenze von 360,- EUR übersteigt. Frau Mustermann hat dieses Einkommen Ihrer Krankenkasse unverzüglich mitzuteilen.Ab dem 01.05.2009 ist eine freiwillige Versicherung für Frau Mustermann möglich.

Wie sieht nun die Beitragsbemessung aus:

Eigene Einnahmen: 1.350 EUR ./. 900 EUR = 450 EUR

Mindestbemessungsgrenze (2009): 840,- EUR

Da das Einkommen von Frau Mustermann die Mindestbemessungsgrenze nicht überschreitet, sind von der Mindestbemessungsgrenze die Beiträge zu berechnen:

Krankenversicherung: 840,- EUR x 14,9% = 125,16 EURPflegeversicherung: 840,- EUR x 1,95 %= 16,38 EUR (Beitragssatz 1,95 % da sie selbst ein Kind hat)

Gesamt = 141,54 EUR

Page 22: Kranken- und Pflegeversicherung für Tagespflegepersonen

Freiwillige Kranken- und Pflegeversicherung

1

Beispiel 2:Frau Mustermann betreut 5 Kinder, hat selbst keine Kinder und ist auch nicht verheiratet.Sie erwirtschaftet durch die Betreuung monatlich einen Gewinn von 800 EUR.

Wie sieht hier nun die Beitragsbemessung aus:

Eigene Einnahmen: = 800 EUR

Mindestbemessungsgrenze (2009): 840,- EUR

Da das Einkommen von Frau Mustermann die Mindestbemessungsgrenze nicht überschreitet, sind von der Mindestbemessungsgrenze die Beiträge zu berechnen:

Krankenversicherung: 840,- EUR x 14,9% = 125,16 EURPflegeversicherung: 840,- EUR x 2,2 %= 18,48 EUR (hier der Beitragssatz 2,2%, da keine eigenen Kinder)

Gesamt = 143,64 EUR

Page 23: Kranken- und Pflegeversicherung für Tagespflegepersonen

Freiwillige Kranken- und Pflegeversicherung

1

Fortsetzung Beispiel 2:Frau Mustermann betreut 5 Kinder, hat selbst keine Kinder und ist auch nicht verheiratet.Sie erwirtschaftet durch die Betreuung monatlich einen Gewinn von 800 EUR.

Sie nimmt nun noch einen „Minijob“ für 400,- EUR auf. Dadurch entsteht leider keine Versicherungspflicht. Die Einnahmen werden aber bei der Bemessung der freiwilligen Versicherung für die PV berücksichtig.Sie werden nicht bei der KV berücksichtig, da der Arbeitgeber hierfür bereits Pauschalbeträge gezahlt hat.

Wie sieht hier nun die Beitragsbemessung aus:

Eigene Einnahmen für die KV: = 800 EURMindestbemessungsgrenze (2009): = 840,- EUR

Krankenversicherung: 840,- EUR x 14,9% = 125,16 EUR

Eigene Einnahmen für die PV: = 1.200 EUR (800+400)Mindestbemessungsgrenze (2009): = 840,- EUR

Pflegeversicherung: 1.200,- EUR x 2,2% = 26,40 EUR

Gesamt = 151,56 EUR

Page 24: Kranken- und Pflegeversicherung für Tagespflegepersonen

Freiwillige Kranken- und Pflegeversicherung

1

Beispiel 3:Frau Mustermann betreut 5 Kinder, hat selbst keine Kinder und ist auch nicht verheiratet.Sie erwirtschaftet durch die Betreuung monatlich einen Gewinn von 800 EUR.

Am 09.09.2009 schließt Frau Mustermann mit Ihrem langjährigen Verlobten die Ehe.

Der Ehemann ist finanziell sehr gut gestellter Unternehmer und hat laut Steuerbescheid ein monatliches Einkommen von 5.000 EUR. Er ist bei einer privaten Krankenversicherung abgesichert.

Hier ändert sich die Beitragsberechnung ab dem 09.09.2009:

Page 25: Kranken- und Pflegeversicherung für Tagespflegepersonen

Freiwillige Kranken- und Pflegeversicherung

1

Unverständlicher Gesetzestext:

Page 26: Kranken- und Pflegeversicherung für Tagespflegepersonen

Freiwillige Kranken- und Pflegeversicherung

1

Daraus folgende

Berechnung:Stand: 04.11.2008 Berechnung für: 2009

Einkommen des nicht GKV-Versicherten, mtl: 5.000,00 EUR Einkommen des Mitgliedes, mtl: 800,00 EUR Anzahl unterhaltsberechtigter Kinder *: 0

Berechnung Gesamteinkommen: 5.800,00 EUR Kinderfreibetrag für 1 Kind: 840,00 EUR

Ermittlung Bruttoeinnahmen Ehegatte 5.000,00 EUR abzüglich Kinderfreibeträge für 0 Kinder: - EUR zu berücksichtigendes Einkommen des Ehegatten: 5.000,00 EUR

Zusammenrechnung beide Ehegatten:Mitglied 800,00 EUR Ehegatte 5.000,00 EUR Summe: 5.800,00 EUR

davon 50% 2.900,00 EUR maximal 1/2 BBG 1.837,50 EUR mindestens aber die Einnahmen Mitglied: 800,00 EUR mindestens aber die Mindeststufe: 840,00 EUR

1.837,50 EUR

freiwillige Versicherung - Berechnung Grundsätze GKVi ab 01.01.2009

Bemessungsgrundlage:

*Kinder werden nur berücksichtigt, wenn sie wegen § 10 (3)nicht familienversichert sind!!! Famis zählen nicht mit.

Page 27: Kranken- und Pflegeversicherung für Tagespflegepersonen

Freiwillige Kranken- und Pflegeversicherung

1

Daraus folgende Berechnung:

Krankenversicherung: 1837,50 EUR x 14,9% = 273,78 EUR

Pflegeversicherung: 1837,50 EUR x 2,2 %= 40,42 EUR (hier der Beitragssatz 2,2%, da keine eigenen Kinder)

Gesamt = 314,20 EUR

Page 28: Kranken- und Pflegeversicherung für Tagespflegepersonen

AOK-SERVICE

Unsere Empfehlung lautet Ab dem 01.01.2009 auf jeden Fall mit seiner Krankenversicherung Kontakt aufnehmen und die bestehende Versicherung, insbesondere die Familienversicherung, überprüfen lassen

Page 29: Kranken- und Pflegeversicherung für Tagespflegepersonen

AUF WIEDERSEHEN