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Kriterienkatalog „Für Allergiker geeignet“ Seite: 1 von 19 2 PfG S 0054/09.2014 Allergiker geeignete Wohn- und Fertighäuser, Container- und Modulbauten sowie Wohn-, Schlaf- und Nutzräume Gültig ab: 01.09.2014 TÜV Rheinland Energie und Umwelt GmbH Erstellt: Björn Koch Geprüft: Dr. Karl Sander TÜV Rheinland Kriterienkatalog für Allergiker geeignete Wohn- und Fertighäuser, Container- und Modulbauten sowie Wohn-, Schlaf- und Nutzräume, Stand 09/2014 1 Zweck In diesem TÜV Rheinland Kriterienkatalog „Für Allergiker geeignet“ werden für Allergiker geeignete Wohn- und Fertighäuser, Container- und Modulbauten sowie Wohn,-Schlaf- und Nutzräume die Anforderungen zur Vergabe des TÜV Rheinland Signets mit den Keywords „schadstoffgeprüft“ und „für Allergiker geeignet“ definiert. Insbesondere werden in den Prüfobjekten, die die Anforderungen dieses Kriterienkatalogs einhalten, die gesundheitlichen Risiken durch Schadstoffe, Staub, Keime in der Raumluft oder Kontaktallergene minimiert. Es erfolgt keine umfassende Überprüfung gesetzlicher Anforderungen, da deren Einhaltungen grundsätzlich vorausgesetzt werden. 2 Anwendungsbereich Wohn- und Fertighäuser, Container- und Modulbauten sowie Wohn-, Schlaf- und Nutzräume. Hierbei können u.a. auch Kindertagesstätten, Kreuzfahrtschiffskabinen, Hotelzimmer, Zugabteile, Büros oder Verkaufsräume zertifiziert werden, soweit keine zusätzlichen Anforderungen (wie z.B. kommunal-, seefahrt-, luftfahrt-, transportrechtliche Anforderungen) für diese Objekte standardmäßig erfüllt werden müssen. Ggf. müssen hierzu zusätzliche Nachweise vorliegen. Das Prüfobjekt ist zwingend mit einer geeigneten raumlufttechnischer Ausstattung auszuführen. Die raumlufttechnische Ausstattung muss den beschriebenen Mindestanforderungen gemäß Punkt 4. „Erforderliche Dokumente und Nachweise“ erfüllen.

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Gültig ab: 01.09.2014

TÜV Rheinland Energie und Umwelt GmbH

Erstellt: Björn Koch Geprüft: Dr. Karl Sander

TÜV Rheinland Kriterienkatalog für Allergiker geeignete Wohn- und Fertighäuser,

Container- und Modulbauten sowie Wohn-, Schlaf- und Nutzräume,

Stand 09/2014

1 Zweck

In diesem TÜV Rheinland Kriterienkatalog „Für Allergiker geeignet“ werden für Allergiker

geeignete Wohn- und Fertighäuser, Container- und Modulbauten sowie Wohn,-Schlaf- und

Nutzräume die Anforderungen zur Vergabe des TÜV Rheinland Signets mit den Keywords

„schadstoffgeprüft“ und „für Allergiker geeignet“ definiert. Insbesondere werden in den

Prüfobjekten, die die Anforderungen dieses Kriterienkatalogs einhalten, die gesundheitlichen

Risiken durch Schadstoffe, Staub, Keime in der Raumluft oder Kontaktallergene minimiert.

Es erfolgt keine umfassende Überprüfung gesetzlicher Anforderungen, da deren Einhaltungen

grundsätzlich vorausgesetzt werden.

2 Anwendungsbereich

Wohn- und Fertighäuser, Container- und Modulbauten sowie Wohn-, Schlaf- und Nutzräume.

Hierbei können u.a. auch Kindertagesstätten, Kreuzfahrtschiffskabinen, Hotelzimmer,

Zugabteile, Büros oder Verkaufsräume zertifiziert werden, soweit keine zusätzlichen

Anforderungen (wie z.B. kommunal-, seefahrt-, luftfahrt-, transportrechtliche Anforderungen) für

diese Objekte standardmäßig erfüllt werden müssen. Ggf. müssen hierzu zusätzliche

Nachweise vorliegen.

Das Prüfobjekt ist zwingend mit einer geeigneten raumlufttechnischer Ausstattung auszuführen.

Die raumlufttechnische Ausstattung muss den beschriebenen Mindestanforderungen gemäß

Punkt 4. „Erforderliche Dokumente und Nachweise“ erfüllen.

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3 Grundlagen

Schadstoffe und Allergene können auf unterschiedlichen Pfaden in den menschlichen Körper

gelangen und die Gesundheit beeinträchtigen bzw. schädigen. Die wichtigsten Aufnahmepfade

sind:

• das Einatmen von Stäuben, Fasern, Gasen oder flüchtigen Verbindungen wie

Formaldehyd oder Lösemittel

• das Verschlucken z.B. leicht entfernbarer Kleinteile oder nicht schweiß- und

speichelechter Farbmittel in Bezug auf dekorative Innenraumausstattungen

• der Hautkontakt von Produkten, die vorhersehbar mit der Haut in Berührung kommen,

wie z.B. Türklinken, Handläufe, Armaturen u.a.

Grundsätzlich werden bei der Schadstoffbeurteilung von Produkten alle drei Aufnahmepfade

berücksichtigt. Je nach Erzeugnis sind die Aufnahmepfade allerdings von unterschiedlicher

Bedeutung.

• Insbesondere bei Materialien, die großflächig verbaut werden, wie Bodenbelägen,

Wand- und Deckenverkleidungen sowie alle verwendeten Klebstoffe und Lackierungen,

ist vor allem auf eine mögliche Belastung der Raumluft mit Schadstoffen zu achten.

Daher wird beispielsweise ein Fußbodenbelag in einer Prüfkammer unter

nutzungsnahen und standardisierten Bedingungen (Temperatur, Luftfeuchte und

Beladung der Kammer) auf Emissionen untersucht.

• Es dürfen sich unter den gewählten Prüfungsrandbedingungen keine oder allenfalls

geringe Schadstoffkonzentrationen nachweisen lassen. Die Schadstoffkonzentrationen

im Sinne einer Einzelstoffbetrachtung sowie in Summe müssen deutlich unterhalb

einschlägiger Richtwerte für die Innenraumluft bzw. und folglich signifikant unterhalb der

Grenzwerte der an Arbeitsplätzen erlaubten Konzentrationen liegen (TRGS 900 [7]).

Empfehlungen des Bundesinstitutes für Verbraucherschutz und Veterinärmedizin sowie

der Weltgesundheitsorganisation (WHO) werden ebenfalls berücksichtigt.

Krebserzeugende, erbgutverändernde oder fortpflanzungsgefährdende sowie sehr

giftige und giftige Stoffe dürfen nur im Bereich der analytischen Nachweisgrenze

detektierbar sein.

• Als Grundlage für die Bewertung und Durchführung von Raumluftmessungen dienen

die in Anlage 1 aufgeführten Normen bzw. die aufgeführten Literaturhinweise.

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4 Erforderliche Dokumente und Nachweise

Folgende Dokumente und Nachweise sind für die Prüfung und Zertifizierung erforderlich:

• Technische Beschreibung der raumlufttechnischen Anlage und Spezifikation zur

Wirksamkeit der Partikelabscheidung (Die Anlage muss den Lufthygiene-

Anforderungen der VDI 6022 Blatt 1 [29] entsprechen. Danach muss die Anlage

mindestens mit einem Filter der Klasse F7 nach DIN EN 13779 [36] und der

DIN EN 779 [37] ausgestattet sein oder mit einem Filtersystem gleicher

Qualitätsanforderungen. Die Filter der Klasse F7 müssen nach DIN EN 779 [37] einen

mittleren Wirkungsgrad von 80 bis 90% bei einer Partikelgröße von 0,4 µm einhalten.)

• Datum der Fertigstellung des Hauses

• Baubeschreibung

• Liste mit Beschreibung der im Innenraum verwendeten Materialien und Produkte

• Verkaufsprospekt

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Zusätzlich können folgende Dokumente und Nachweise zur Bewertung, soweit

vorhanden, herangezogen werden:

• Prüfberichte und Bewertungen der Materialien anderer anerkannter Instituten, z.B.

Emissionen gefährlicher Stoffe [da Prüfinhalte unterschiedlicher Prüfinstitute deutlich

divergent sein können, halte ich diese Dokumente für schwierig interpretierbar]

• Herstellerangaben

• Sicherheitsdatenblätter

• Technische Datenblätter

5 Prüfanforderungen

5.1 Prüfprogramm zur Bewertung von Baumaterialien und raumlufttechnischen Anlagen

•••• Ermittlung der im Prüfobjekt eingesetzten Produkte, die hinsichtlich der

Schadstoffabgabe in die Raumluft ein Gefährdungspotential aufweisen. Dazu werden

die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Produkt- und Materiallisten

ausgewertet. Zu den schadstoffrelevanten Produkten werden Informationen des

Herstellers / Lieferanten über Rezepturen genutzt oder es werden ggf. vorliegende

Sicherheitsdatenblätter, Bescheinigungen und Zertifikate vom Auftraggeber übergeben

und zur Bewertung herangezogen. Aufgrund dieser Produktinformationen erfolgt eine

erste Bewertung, die gegebenenfalls bereits Empfehlungen zum Ersatz bestimmter

Materialien bzw. Einsatzstoffe durch schadstoffärmere Produkte beinhaltet.

•••• Baumaterialien (z.B. für Türklinken, Handläufe, Armaturen) sind vom

Hersteller/Bauherrn so zu wählen, dass keine allergieauslösenden Stoffe in Bereichen

oder Produkten mit bestimmungsgemäßen Hautkontakt eingesetzt werden.

Berücksichtigt werden dabei die Kontaktallergene, die vom Bundesinstitut für

Risikobewertung [34] als „wichtige allergene Stoffe in verbrauchernahen Produkten“

bezeichnet werden und die bei bestimmungsgemäßer Anwendung in Gebäuden zu

vermehrtem Hautkontakt führen können. Als Allergene dürfen u.a. Nickel, Kobalt und

Chrom-VI-Verbindungen nicht in Produkten mit bestimmungsgemäßen Hautkontakt

eingesetzt sein (z.B. Türklinken, Handläufe, Armaturen). Durch TÜV Rheinland werden

hierzu u.a. stichprobenartige Überprüfungen durch Reibetests an Materialoberflächen

durchgeführt.

•••• In Verdachtsfällen oder bei unzureichender Datenlage werden Untersuchungen

schadstoffrelevanter Materialien durchgeführt. Die Überprüfung erfolgt auf Schadstoffe

im Material und ggf. Emissionen (Prüfkammer-Verfahren).

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•••• Für die Vergabe des Signets ist eine raumlufttechnische Anlage im Gebäude zwingend

erforderlich. Die Anlage muss den Lufthygiene-Anforderungen der VDI 6022 Blatt 1 [29]

entsprechen. Danach muss die Anlage mindestens mit einem Filter der Klasse F7 nach

DIN EN 13779 [36] und der DIN EN 779 [37] ausgestattet sein oder mit einem

Filtersystem gleicher Qualitätsanforderungen. Die Filter der Klasse F7 müssen nach

DIN EN 779 [37] einen mittleren Wirkungsgrad von 80 bis 90% bei einer Partikelgröße

von 0,4 µm einhalten.

5.2 Prüfprogramm zur Bewertung von Schadstoffen, Staub und Keimen in der Raumluft

Durchführung einer repräsentativen Anzahl von Raumluftuntersuchungen (mindestens 2

Messpunkte) auf die Parameter VOC, Partikel und Keime im Prüfobjekt.

5.3 Prüfprogramm zur Marktüberwachung

Nach erfolgter Zeichenvergabe erfolgt eine jährliche Marktüberwachung. In diesem Rahmen

werden Raumluftuntersuchungen und ggf. Stichprobenkontrollen der Materialien durchgeführt.

Bindend ist hierbei das letzte Berichtsdatum der Zertifizierung. Danach hat der Kunde 12

Monate Zeit ein neues Prüfmusterhaus bereit zustellen und testen zu lassen. Der Auswahl des

Prüfmusters muss von Seiten TÜV Rheinland zugestimmt werden. Erst nach der Zustimmung

können die erforderlichen Untersuchungen durchgeführt werden.

6 Anforderungen

6.1 Baumaterialien

Zur Bewertung der gemäß Produkt- und Materialliste des Herstellers aufgeführten Materialien

werden die nachfolgenden Anforderungen zugrunde gelegt.

Bei Einhaltung dieser Anforderungen und sachgerechtem Einbau der Materialien ist

erfahrungsgemäß davon auszugehen, dass das gesamte Haus die Anforderungen für die

Raumluft erfüllt.

Wir weisen jedoch darauf hin, dass neuere Prüfergebnisse an Verbundsystemen (Bodenaufbau-

oder Wandsystemen) gezeigt haben, dass auch bei Kombination von zertifizierten,

emissionsarmen Einzelprodukten durchaus auch Emissionswerte freigesetzt werden können,

welche die gestellten Anforderungen nicht erfüllen! Bei festgestellten Abweichungen von diesen

Anforderungen kann nach Einzelbewertung ein Austausch eines Materials oder Anpassung des

Systems erforderlich sein.

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Es dürfen in den Materialien keine Stoffe enthalten sein, die gemäß der TRGS 905 (Verzeichnis

der krebserzeugender, erbgutverändernder, oder fortpflanzungsgefährdender Stoffe) als

krebserzeugend, erbgutverändernd oder fortpflanzungsgefährdend der Kategorien 1, 2

eingestuft sind und deren Konzentrationen die Grenzen für die Kennzeichnung überschreiten.

Hinsichtlich der Emission ist entscheidend, dass die Einhaltung der Grenzwerte dieses

Kriterienkatalogs für die Raumluft im fertig gestellten Gebäude nachgewiesen wird.

Die in der nachfolgenden Tabelle aufgeführten Anforderungen für Baumaterialien sind nur im

Verdachtsfall auf Einhaltung der Grenzwerte zu überprüfen.

Anforderungen für Baumaterialien /

Bewertung mittels Kriterienkatalog 2 PfG_S_0131/10.14

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Die TÜV Rheinland Energie und Umwelt GmbH behält sich das Recht vor, im Bedarfsfalle weitere Untersuchungen vorzunehmen, die über die nachfolgend definierten Materialparameter hinausgehen, sofern die Zusammensetzung des Bauproduktes eine tiefergehende Bewertung erfordert oder eine entsprechende Schadstoffbelastung aufgrund verfügbarer Daten oder Informationen erwarten lässt. Als Minimalanforderungen sind produktgruppenbezogen folgende Untersuchungen vorgesehen:

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Anforderungen für Baumaterialien (Fortsetzung)

Komponente Nickelabgabe

aus metallischen Oberflächen mit bestimmungsgemäßem Hautkontakt

Untersuchungsmethode Nickelreibetest CR 12471 vor und nach Entfernung einer Polymerdeckschicht

Armaturen negativ

Türgriffe, Fenstergriffe negativ

Handläufe, Haltegriffe negativ

6.2 Anforderungen an die raumlufttechnische Anlage

6.2.1 Allgemeine Anforderungen

Eine raumlufttechnische Anlage ist zur Erfüllung der Prüfkriterien zwingend erforderlich.

• Die technische Beschreibung der raumlufttechnischen Anlage und Spezifikation zur

Wirksamkeit der Partikelabscheidung muss den Lufthygiene-Anforderungen der VDI

6022 Blatt 1 [29] entsprechen. Danach muss die Anlage mindestens mit einem Filter

der Klasse F7 nach DIN EN 13779 [36] und der DIN EN 779 [37] ausgestattet sein oder

mit einem Filtersystem gleicher Qualitätsanforderungen. Die Filter der Klasse F7

müssen nach DIN EN 779 [37] einen mittleren Wirkungsgrad von 80 bis 90% bei einer

Partikelgröße von 0,4 µm einhalten.

6.2.2 Technische Anforderungen der raumlufttechnischen Anlagen

Grundsätzlich sind die Anforderungen der VDI 6022 Blatt 1 [29] zu erfüllen.

Ziel der Richtlinie ist eine ganzheitliche Formulierung von hygienisch begründeten baulichen,

technischen und organisatorischen Anforderungen hinsichtlich der Planung, der Fertigung, der

Ausführung, des Betreibens und der Instandhaltung von Raumlufttechnischen Anlagen (RLT-

Anlagen).

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6.3 Kriterien zur Bewertung von flüchtigen organischen Komponenten, Keimen und

Staub in der Raumluft

6.3.1 Flüchtige organische Komponenten in der Raumluft

Gemäß VDI 4300 Blatt 1 [15] werden die Raumluftmessungen bei 21-23 °C durchgeführt,

nachdem die betreffenden Räume 8 Stunden nicht durch Fenster und Türen belüftet wurden.

Die raumlufttechnische Anlage muss in dieser Zeit und während der Messung in Betrieb sein.

Der Zeitpunkt der Messdurchführung ist frühestens 30 Tage, spätestens 12 Monate nach

Fertigstellung des Hauses. In dieser Zeit dürfen keine Schadstoffe emittierenden Produkte (z.B.

Lacke, Farben, Reinigungsmittel) in das Haus eingebracht werden. Unmittelbar nach

Fertigstellung hat eine mindestens 21-tägige Lüftung mit einer Luftwechselrate von mindestens

1/h bei einer Raumtemperatur von mindestens 21° C zu erfolgen. In der Heizperiode muss das

Haus mit dem installierten Heizungssystem geheizt werden. Zusätzliche Geräte oder

Ersatzheizungen können keine ausreichende Konditionierung aller Baumaterialien garantieren.

Bis zum Abschluss der Messungen verbleibt das Gebäude im unmöblierten Zustand.

Komponente Anforderung

Geruch max. schwach produkttypischer Geruch Die Geruchsprüfung der Raumluft darf keine Hinweise auf verwendete Duftstoffe ergeben.

Formaldehyd 2) 60 µg/m3 (= 0,05 ppm)

Acetaldehyd 2) 60 µg/m3

VOC 3) Komponente / Stoffgruppe Anforderung

- Benzol 1) n.n. (Bestimmungsgrenze 2 µg/m³)

- Styrol 1,4) 30 µg/m3

Σ VOC 1,2, 3) 1000 µg/m3

Unter Prüfbedingungen1) erfassbare CMR-Verbindungen

C, M, R 1, 2 3,5): n.n (n.n.: Bestimmungsgrenze,

i.d.R. 2 µg/m³), bzw. wenn vorhanden Einhaltung des Richtwertes I 4)

weitere unter Prüfbedingungen1) erfassbare Verbindungen (außer CMR)

Einzelbewertung4)

1) Sammlung auf Tenax (Thermodesorption), GC/MS/ECD/FID gemäß DIN ISO 16000-6 (QMA 2.516.231) 2) Sammlung auf DNPH-Silica-Kartuschen, Desorption mit Acetonitril, HPLC (VDI 3862 Bl. 3) 3) Volatile Organic Compounds (flüchtige organische Verbindungen); Summe der Einzelkomponenten gemäß DIN ISO 16000-6 zwischen C6 –C16; bei der Summenbildung innerhalb der einzelnen Stoffgruppen werden nur die eindeutig identifizierten Komponenten mit Gehalten oberhalb der Bestimmungsgrenze berücksichtigt. 4) Richtwerte der IRK/AUH-AOLG: Beurteilung von Innenraumluftkontaminationen mittels Referenz- und Richtwerten 5) C cancerogene, M mutagene und R reproduktionstoxische Eigenschaften von Stoffen gemäß TRGS 905 Verzeichnis der krebserzeugender, erbgutverändernder, oder fortpflanzungsgefährdender Stoffe; incl. aktueller Änderungen und Ergänzungen

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6.3.2 Belastung von Keimen und Staub in der Raumluft

Die Untersuchungen werden zeitgleich und unter gleichen Bedingungen wie im Kapitel 6.3.1

beschrieben durchgeführt.

In Innenräumen ist die Keimkonzentration der Raumluft hauptsächlich von derjenigen der

Außenluft abhängig, sofern keine internen Keimquellen vorliegen. Dies ist auf die Tatsache

zurückzuführen, dass sich in konventionell belüfteten Gebäuden bei entsprechendem

Lüftungsverhalten die Keimgehalte der Außen- und Innenraumluft austauschen und angleichen.

Keime können aber auch an Personen oder Gegenstände gebunden in Innenräume gelangen

oder beispielsweise in größeren Mengen in Blumentopferde oder Hausmüll entstehen. Da

Luftkeime größtenteils an Staub gebunden vorliegen, ist in Räumen mit einem hohen

Staubanteil zumeist auch eine erhöhte Luftkeimbelastung nachweisbar. In Abhängigkeit vom

Standort, der Jahreszeit und dem Tagesklima schwankt die Keimbelastung der Außenluft

erfahrungsgemäß zwischen 100 und 1.000 KBE/m3, selten werden Luftkeimkonzentrationen im

Außenbereich von größer als 5.000 KBE/m3 nachgewiesen (Tesseraux et al. 2004 [33]).

Es gibt in der Bundesrepublik Deutschland keine gesetzlich verbindlichen Grenzwerte für die

Keimbelastung der Außenluft und der Innenraumluft. Die Beurteilung der

Untersuchungsergebnisse der Raum- und Außenluftproben erfolgt für die Schimmelpilze

entsprechend dem Schimmelpilzleitfaden [30] bzw. des Schimmelpilzsanierungsleitfadens [30].

Hier werden verschiedene Keime von Innen- und Außenluft miteinander verglichen und

bewertet.

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Zur Bewertung des Gehaltes der Bakterien in der Raum- und Außenluft wird die

Arbeitsstättenverordnung [35] verwendet. Gemäß der Arbeitsstättenverordnung [35] muss unter

Berücksichtigung der Gegebenheiten vor Ort ausreichend gesundheitlich zuträgliche Atemluft

vorhanden sein. Gemäß der Arbeitsstätten-Richtlinie Lüftung (ASR 5) [32] ist ausreichend

gesundheitlich zuträgliche Atemluft in Arbeitsräumen dann vorhanden, wenn die

Innenraumluftqualität im Wesentlichen der Außenluftqualität entspricht, sofern diese nicht durch

außergewöhnliche Umstände beeinträchtigt ist. Daher darf der Gehalt der Bakterien in der

Innenraumluft nicht höher ausfallen als in der Außenluft. Auch wenn dieses Kriterium nicht im

Sinne der Arbeitsstätten-Richtlinie für bewohnte Innenräume gilt, orientiert sich der

Kriterienkatalog zur Beurteilung des Keimgehaltes in der Raumluft von bewohnten

Innenräumen an dieser Vorgabe.

Für die mikrobiologische Bewertung von Innenräumen bzw. Gebäuden werden folgende

Kriterien herangezogen:

Komponente Kriterien

Belastung bezogen auf Keime Innenraumluftqualität besser als Außenluftqualität, Innenraumbelastung max. 1.000 KBE/m3

Staub bezogen auf die Partikelgrößen 0,3 µm und 0,5 µm

Innenraumluftqualität besser als Außenluftqualität, Partikelanzahl je cm³ Innenraumluft bei Partikeln der Größen 0,3 µm und 0,5 µm um jeweils mindestens 30 %verringert

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7 Erklärung der Keywords, Marketingtext

Das TÜV Rheinland Signet erhält als Keywords:

• Schadstoffgeprüft

• Für Allergiker geeignet

Das Keyword mit der Aussage „Schadstoffgeprüft“ wird für Wohn- und Fertighäuser, Container-

und Modulbauten sowie Wohn-, Schlaf- und Nutzräume vergeben, wenn sie

• den gesetzlichen Anforderungen genügen Diese Fragen sind berechtigt und bedürfen

einer näheren Spezifizierung!

• in allen sonstigen relevanten Eigenschaften mindestens den marktüblichen

Eigenschaften entsprechen

• in der Eigenschaft, für die das Keyword ausgelobt wird, den marktüblichen Standard

deutlich übertreffen

Die Anforderungen sind durch Prüfmerkmale / Grenzwerte definiert und durch festgelegte

Prüfverfahren bestimmt.

Der Begriff „Für Allergiker geeignet“ kann verwendet werden, wenn das Produkt nach einem

strengen Anforderungskatalog unter Berücksichtigung des Verwendungszwecks auf Eignung

zur Minimierung allergischer Reaktionen geprüft wurde. Je nach Art des Produkts kann sich die

Aussage auf die Minimierung von Schadstoffen und Stoffen mit allergener Wirkung im Produkt

selbst (z.B. Nickelfreiheit) oder auf die Wirksamkeit eines Produktes zur Rückhaltung von

Allergenen aus bestimmten Emissionsquellen beziehen (z.B. Pollenfilter). Die Anforderungen

werden in einem für die Produktart spezifischen Kriterienkatalog beschrieben. Da eine Vielzahl

unterschiedlichster Allergiearten besteht, muss sichergestellt sein, dass vom Verbraucher

durch das Keyword kein umfassender Schutz für alle Arten von Allergien erwartet wird. Daher

wird dem Zeichennutzer zusätzlich zum Prüfzeichen mit Keyword ein Marketingtext

vorgegeben, der die Produktart, die Art der Prüfung und das Ausmaß des hierdurch zu

erwartenden Schutzes für Allergiker eindeutig beschreibt und den zugrundeliegenden

Kriterienkatalog genau angibt.

Vorschlag für den Marketingtext:

Mit dem TÜV Rheinland Signet ausgezeichnete Wohn- und Fertighäuser, Container- und Modulbauten sowie Wohn-, Schlaf- und Nutzräume erfüllen strenge Anforderungen hinsichtlich Schadstoffen und Allergenen in Materialien und in der Raumluft, so dass für die Bewohner die Risiken allergischer Reaktionen minimiert sind. Durch die Filter eines aktiven Belüftungssystems wird die Partikelbelastung der zugeführten Außenluft wirksam reduziert.

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Anlage 1: relevante Normen bzw. Literatur

Norm / Literatur Ausgabe Titel

1 VDI 3492 Juni 2013 Messen von Innenraumluftverunreinigungen – Messen von anorganischen faserförmigen Partikeln

2 Ad-hoc-Arbeitsgruppe der Innenraumlufthygiene-Kommission des Umweltbundesamtes

Juli 2007 Beurteilung von Innenraumluftkontaminationen mittels Referenz- und Richtwerten, Handreichung der Ad-hoc-Arbeitsgruppe der Innenraumlufthygiene-Kommission des Umweltbundesamtes und der Obersten Landesgesundheitsbehörden, BGesundhBl. Nr. 7 vom Juli 2007 S. 990

3 PCB-Richtlinie 08/1996 NRW: Runderlass des Ministeriums für Bauen und Wohnen vom 03.07.1996 (Nr. II B4-476.101), veröffentlicht im Ministerialblatt für das Land NRW, Nr. 52

4 PCP-Richtlinie 10/1996 Richtlinie für die Bewertung und Sanierung Pentachlorphenol (PCP)-belasteter Baustoffe und Bauteile in Gebäuden

5 PAK-Leitfaden 04/2000 Hinweis zur Bewertung und Maßnahmen zur Verminderung der PAK-Belastung durch Parkettböden mit Teerklebstoffen in Gebäuden, DiBt-Mitteilung 4/2000 S. 114

6 Formaldehyd – Raumluft

10/1977

06/2014

BGA: Bewertungsmaßstab für Formaldehyd in der Raumluft – Pressedienst 1977

Neueinstufung von Formaldehyd ist mit der Verordnung (EU) Nr. 605/2014 der Kommission vom 5. Juni 2014 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP-V)

6a Umweltbundesamt 06/2006 Bundesgesundheitsbl – Gesundheitsforsch – Gesundheitsschutz 2006 – 11: 1169Krebserzeugende Wirkung von Formaldehyd- Änderung für die Innenraumluft von 0,1ppm nicht erforderlich

7 TRGS 900 01/2006 zuletzt geändert und ergänzt im April 2014

Grenzwerte in der Luft am Arbeitsplatz Luftgrenzwerte

8 TRGS 905 März 2014 Verzeichnis krebserzeugender, erbgutverändernder, oder fortpflanzungsgefährdender Stoffe

9 DIN EN 717-1 01/2005 Holzwerkstoffe – Bestimmung der Formaldehyd-abgabe – Teil 1: Formaldehydabgabe nach der Prüfkammer-Methode

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Norm / Literatur Ausgabe Titel

10 DIN EN 120 08/1992 Holzwerkstoffe; Bestimmung des Formaldehyd-gehaltes; Extraktionsverfahren genannt Perforator-methode

11 DIN EN 717-1 01/2005 Holzwerkstoffe - Bestimmung der Formaldehydabgabe - Teil 1: Formaldehydabgabe nach der Prüfkammer-Methode

12 DIN EN 13346 04/2001 Charakterisierung von Schlämmen – Bestimmung von Spurenelementen und Phosphor – Extraktions-verfahren mit Königswasser

13 DIN EN ISO 11885 09/2009 Wasserbeschaffenheit - Bestimmung von ausgewählten Elementen durch induktiv gekoppelte Plasma-Atom-Emissionsspektrometrie (ICP-OES) (ISO 11885:2007)

14 DIN EN ISO 16000-9 04/2008 Innenraumluftverunreinigungen - Teil 9: Bestimmung der Emission von flüchtigen organischen Verbindungen aus Bauprodukten und Einrichtungsgegenständen - Emissionsprüfkammer-Verfahren (ISO 16000-9:2006)

15 VDI 4300 Blatt 1 12.1995 Messen von Innenraumluftverunreinigungen – Allgemeine Aspekte der Meßstrategie

16 DIN EN ISO 10301 08.1997 Wasserbeschaffenheit – Bestimmung leichtflüchtiger halogenierter Kohlenwasserstoffe – Gaschromatographische Verfahren

17 Untersuchung von Kunststoff 21. Mitteilung

1972 Nachweis und Bestimmung von Weichmachern Bundesgesundheitsblatt 15, Seite 136

18 DIN EN 1483 07/2007 Wasserbeschaffenheit - Bestimmung von Quecksilber - Verfahren mittels Atomabsorptionsspektrometrie

19 DIN EN 1122 02/2002 Kunststoffe – Bestimmung von Cadmium – Nassaufschlussverfahren

20 BGI 505-46 04/2004 Krebserregende Arbeitsstoffe – Anerkannte Analysenverfahren – Verfahren zur getrennten Bestimmung von anorganischen Fasern in Arbeitsbereichen – Rasterelektronenmikroskopisches Verfahren

21 ZEK 01.2-08 12/2008 Prüfung und Bewertung von Polycyclischen Aromatischen Kohlenwasserstoffen (PAK) bei der GS-Zeichen-Zuerkennung

22 DIN ISO 16000-6 12/2004 Innenraumluftverunreinigungen – Teil 6: Bestimmung von VOC in der Innenraumluft und in Prüfkammern, Probenahme auf TENAX TA, thermische Desorption und Gaschromatographie/MS/FID

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Norm / Literatur Ausgabe Titel

23 DIN EN ISO 16000-9 04/2008 Innenraumluftverunreinigungen - Teil 9: Bestimmung der Emission von flüchtigen organischen Verbindungen aus Bauprodukten und Einrichtungsgegenständen - Emissionsprüfkammer-Verfahren

24 DIN EN ISO 16000-11 06.2006 Innenraumluftverunreinigungen - Teil 11: Bestimmung der Emission von flüchtigen organischen Verbindungen aus Bauprodukten und Einrichtungsgegenständen - Probenahme, Lagerung der Proben und Vorbereitung der Prüfstücke

24a MDHS 25/3 01/1999 Organic isocyanates in air

24b DIN EN ISO 17353 11/2005 Wasserbeschaffenheit - Bestimmung von ausgewählten Organozinnverbindungen - Verfahren mittels Gaschromatographie

25 CR 12471 08/2002 Schnelltest für die Nickelabgabe aus Legierungen und Auflagen auf Gegenständen, die mit der Haut in direkte und länger andauernde Berührung kommen

25a DIN 68800 Teil 1 10/2011 Holzschutz im Hochbau - Allgemeines

26 DIN 68800 Teil 2 02/2012 Holzschutz – Teil 2: Vorbeugende bauliche Maßnahmen im Hochbau

26 DIN 68800 Teil 3 02/2012 Holzschutz; Vorbeugender chemischer Holzschutz

27 DIN 68800 Teil 4 02/2012 Holzschutz; Bekämpfungsmaßnahmen gegen holzzerstörende Pilze und Insekten

28 VDI 3862 Blatt 3 12/2000 Messen gasförmiger Emissionen – Messen aliphatischer und aromatischer Aldehyde und Ketone nach dem DNPH-Verfahren – Kartuschen-Methode

29 VDI 6022 Blatt 1 07/2011 Hygiene-Anforderungen an Raumlufttechnische Anlagen und Geräte

30 Schimmelpilzleitfaden 12/2002 Leitfaden für die Bewertung und Sanierung von Schimmelpilzwachstum in Innenräumen (Bundesumweltamt)

31 Schimmelpilz-sanierungsleitfaden

2005 Leitfaden zur Ursachensuche und Sanierung von Schimmelpilzwachstum in Innenräumen (Bundesumweltamt)

32 Arbeitsstättenrichtlinie 09/1984 Arbeitsstättenrichtlinie ASR 5 (Bek. Des BMA vom 13.09.1984)

33 Tesseraux et al. 2004 06/2004 Tesseraux I, Dezenter S, Veith A, Creutznacher H. Immissionsmessungen von Schimmelpilzen in der Außenluft nach VDI 4252 Blatt 2 und VDI 4253 Blatt 2 im jahreszeitlichen Vergleich. Gefahrstoffe – Reinhaltung der Luft 64 (Nr. 6): 300-305

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Norm / Literatur Ausgabe Titel

34 Bundesinstitut für Risikobewertung

27.09.2006 Stellungnahme Nr. 001/2007 des BfR; Allergien durch verbrauchernahe Produkte und Lebensmittel

35 Arbeitsstättenver-ordnung (ArbStättV)

08/2004 Bgbl. I S. 2179

36 DIN EN 13779 09/2007 Lüftung von Nichtwohngebäuden - Allgemeine Grundlagen und Anforderungen an Lüftungs- und Klimaanlagen und Raumkühlsysteme

37 DIN EN 779 05/2003 Partikel-Luftfilter für die allgemeine Raumlufttechnik - Bestimmung der Filterleistung