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KSB-Know-how: Planungshinweise Löschwasseranlagen Unsere Technik. Ihr Erfolg. Pumpen n Armaturen n Service

KSB-Know-how: Planungshinweise Löschwasseranlagen · Brandschutzkonzept entnommen werden (z. B. Sicherheitsstromversorgung, Funktionserhalt, Redundanz, Störungsanzeige). n

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KSB-Know-how: Planungshinweise Löschwasseranlagen

Unsere Technik. Ihr Erfolg.Pumpen n Armaturen n Service

02 Vorwort

Sehr geehrte Partner,

diese Broschüre ist an jeden gerichtet, der sich mit der Planung und Auslegung von Feuerlösch- und Löschwasseranlagen beschäftigt.

Sie behandelt speziell Wandhydrantenanlagen. Feuerlösch- und Löschwasseranlagen sind Einrichtungen des vorbeugenden Brand-

schutzes und keine für den häuslichen Gebrauch. Sie dienen der Rettung und dem Schutz von Personen und der Brandbekämpfung.

Sie führen in ihren Leitungssystemen Trink- oder Nicht-Trinkwasser. Bei unmittelbarem Anschluss an das Trinkwassernetz unterlie-

gen sie besonderen hygienischen Anforderungen, um die Qualitätseinbuße des Trinkwassers zu vermeiden (siehe

DIN EN 1717). Wandhydrantenanlagen sind nicht selbstständige, ortsfeste Löschanlagen mit angeschlossenen Feuerlösch-Schlauch-

anschlusseinrichtungen, die der Selbsthilfe im Brandfall dienen und je nach Ausführung auch von der Feuerwehr genutzt werden

können.

Vor der Planung einer Feuerlösch- und Brandschutzanlage ist ein Brandschutzkonzept unter Einbeziehung der jeweiligen Landesbau-

ordnung, der für den jeweiligen Bautyp geltenden Gesetze, Verordnungen und Richtlinien (z. B. Hochhausrichtlinie, Versammlungs-

stättenverordnung, Garagenverordnung usw.) und der allgemein anerkannten Regeln der Technik zu berücksichtigen. Das Brand-

schutzkonzept enthält u. a. Angaben zu der erforderlichen Löschwassermenge, den Nachweis der Löschwasserversorgung und

Angaben zur Lage und Anordnung haustechnischer Anlagen (insbesondere der Leitungsanlagen). Sollte ein derartiges Konzept nicht

vorliegen, sind die Angaben bei den zuständigen Stellen, z. B. Brandschutzamt, Feuerwehr, einzuholen.

Diese Broschüre unterstützt Sie bei der Konzipierung von Feuerlösch- und Löschwasseranlagen für alle Anwendungen. Alle Anforde-

rungen an die Druckerhöhungsanlage für Feuerlöschanlagen, die in der DIN 14462 und DIN 1988-600 gestellt wurden, wurden von

KSB in ihren Anlagen umgesetzt.

Know-how-Bände können Sie hier ganz einfach

herunterladen oder bestellen: www.ksb.de/know-how

03Inhaltsverzeichnis

04 Normen

Europäische Grundlagennorm

Normen für Trinkwasser und Feuerlösch- einrichtungen

Nationale Ergänzungen

05 Anforderungen an Löschwasseranlagen

Rechtliche Grundlagen

Abzuklärende Bedingungen

Allgemeine Anforderungen

Rohrleitungen und Armaturen

Rohrleitungsdimensionierung

Druckregelungen nach DIN 14462, Beiblatt 1

Durchflussmenge und Fließdruck

Entwässerung

Vorlagebehälter

Druckerhöhungsanlagen

10 Übersicht Löschwasseranlagen

Löschwasserübergabestelle (LWÜ)

Löschwasseranlagen „nass“ DIN 14462

Löschwasseranlagen „nass/trocken“ DIN 14462

Trinkwasserinstallation mit Wandhydrant Typ S DIN 14462

Planung und Einbau DIN 14462

15 Ermittlung der hydraulischen Daten einer Feuerlösch-DEA für Wandhydranten

Berechnungsbeispiel 1

Berechnungsbeispiel 2

Berechnungsbeispiel 3

Berechnungsbeispiel 4

21 Auswahl des Vorlagebehälters

Vorlagebehälter mit freiem Auslauf Typ AA oder AB nach DIN EN 1717 und DIN EN 13077

22 Auswahldiagramm für die automatische Spüleinrichtung

23 Bestandsschutz

Auszug aus der Trinkwasserverordnung

Auszug aus DIN 1988-600

24 Kontrollbuch

25 Auswahl aus dem KSB-Programm

26 Auswahl für KSB-Feuerlösch-Trennstation

Seite Seite

04 Normen

Normen

Europäische Grundlagennorm

■n DIN EN 806

Technische Regeln für Trinkwasserinstallationen

Teil 1: Allgemeines

Teil 2: Planung

Teil 3: Berechnung der Rohrinnendurchmesser

Teil 4: Installation

Teil 5: Betrieb und Wartung

Normen für Trinkwasser und Feuerlösch- einrichtungen

■n DIN EN 1717

Schutz des Trinkwassers vor Verunreinigungen in Trinkwasser-

installationen und allgemeine Anforderung an Sicherungsein-

richtungen zur Verhütung von Trinkwasserverunreinigungen

durch Rückfließen

■n DIN 14462

Planung, Einbau, Betrieb und Instandhaltung von Wandhy-

drantenanlagen und Überflur- und Unterflurhydrantenanlagen

Nationale Ergänzungen

■n DIN 1988-100

Schutz des Trinkwassers. Erhaltung der Trinkwassergüte

■n DIN 1988-200

Installation, Planung

■n DIN 1988-300

Ermittlung der Rohrdurchmesser

■n DIN 1988-500

Druckerhöhungsanlagen mit drehzahlgeregelten Pumpen

■n DIN 1988-600

Trinkwasserinstallation in Verbindung mit Feuerlösch- und

Brandschutzanlagen

Grundstücksgrenze

WVUaußerhalb

von Gebäuden

innerhalb

von Gebäuden

DIN EN 1717

DIN EN 806

Zusätzlicher Geltungsbereich DIN 1988 T.100-600

DIN EN 805 DIN EN 805

Abb. 1: Geltungsbereich der Normen

05Anforderungen an Löschwasseranlagen

Anforderungen an Löschwasseranlagen

Die Löschwasseranlage beginnt an der Schnittstelle zwischen Feuerlösch- / Brandschutzanlage und Trink- wasserinstallationen. Diese Schnittstelle wird als Löschwasserübergabestelle (LWÜ) gemäß DIN 1988-600 bezeichnet.

Nach der LWÜ sind außer Löschwasserentnahmestellen keine weiteren Entnahmestellen zulässig.

Rechtliche Grundlagen

Vor der Planung und Errichtung einer Feuerlösch- und Brand-

schutzanlage ist das Brandschutzkonzept unter Einbeziehung der

jeweiligen Landesbauordnung, der für den jeweiligen Bautyp

geltenden Gesetze, Verordnungen und Richtlinien (z. B. Hoch-

hausrichtlinie, Versammlungsstätten verordnung, Garagen-

verordnung usw.) und der anerkannten Regeln der Technik zu

berücksichtigen.

Liegt kein Konzept vor, sind die Angaben von den für Brand-

schutz zuständigen Stellen wie Bauaufsicht, Feuerwehr oder

Brandschutzgutachtern einzuholen.

Aus Brandschutzkonzept mindestens zu ersehen:

■n Bedienung: Durch welche Personen?

■n Wandhydranten: Wo und in welchen Abständen?

■n Zeitraum für Löschwasserbereitstellung

■n Sicherheitsstromversorgung

■n Funktionserhalt

■n Redundanz

Jeder Planer sollte, auch aus haftungsrechtlichen Gründen, sein

Augenmerk nicht nur auf die Einhaltung der Brandschutzan-

forderungen richten, sondern besonders auf hygienische

Anforderungen achten.

Abzuklärende Bedingungen

■n Liegt von der zuständigen Dienststelle ein Brandschutz-

konzept vor und was sagt dieses aus?

■n Art und Ausführung der Entnahmeeinrichtung

■n Ausführung der Löschwasseranlage

■n Anzahl und Aufteilung der Entnahmeeinrichtungen

■n Geforderte Löschwasserentnahme:

– Max. Volumenstrom bei der Benutzung der Entnahme-

einrichtung, z. B. 100 l/min je Hydrant

– Mindestfließdruck an allen Entnahmeeinrichtungen,

z. B. 3 bar

– Anzahl der gleichzeitig zu nutzenden Entnahme-

einrichtungen, z. B. 3 Stück

– Erforderliche Dauer der Löschleistung

(DIN 14462: min. 2 h)

– Leistungswerte des Wasserversorgungsanschlusses

– Max. Ruhedruck

– Nennweite der Zuleitung

– Max. Höhenunterschied innerhalb der Löschwasseranlage

– Mechanisch wirkende Filter dürfen nicht in die gemein-

same Trinkwasserzuleitung eingebaut werden, da im

Brandfall nicht genügend Wasser der Wandhydranten-

anlage zugeführt werden kann.

– Filter sind im Abzweig zur TW-Installation einzusetzen.

– Der Abzweig sollte unmittelbar nach dem Wasserzähler

erfolgen.

– Zur Löschwasserübergabe dürfen nur Steinfänger mit einer

Maschenweite von min. 1,0 mm eingesetzt werden.

06 Anforderungen an Löschwasseranlagen

Allgemeine Anforderungen

Es muss sichergestellt sein, dass nur Bauteile installiert werden,

die den geltenden Normen und sonstigen Bestimmungen

entsprechen. Abweichungen von den Angaben sind mit den

zuständigen Stellen abzustimmen und im zu erstellenden Prüf-

buch schriftlich zu dokumentieren.

Für den Anschluss von Löschwasserleitungen / Wand-

hydranten an Trinkwasseranlagen sind DIN EN 1717 und

DIN 1988-100 und -600 zu beachten.

Rohrleitungen und Armaturen

Rohrleitungen und Armaturen innerhalb der Trinkwasserinstalla-

tion sind nach den Anforderungen der DIN 1988-600 auszuwäh-

len und müssen nach dieser Norm und den Herstellerangaben

verlegt und eingesetzt werden. Sollen in der Zuleitung zu Brand-

schutzeinrichtungen Armaturen installiert werden, so müssen

diese so beschaffen sein, dass von ihnen keine Beeinträchtigung

der Brandschutzeinrichtung ausgehen kann.

Werden Verteil- und Steigleitungen der Trinkwasserinstallation in

brennbaren Materialien ausgeführt, so ist sicherzustellen, dass

im Falle einer Löschwasserentnahme diese Leitungsteile durch

automatisch schließende Armaturen abgesperrt werden.

Im Leitungsweg des Löschwassers sind alle Absperreinrichtungen

möglichst zentral anzuordnen. Sie müssen gekennzeichnet und

gegen unbefugtes Schließen gesichert werden.

In Löschwasserleitungen „trocken“ sind außer den Einspeise-

und Entnahmearmaturen keine weiteren Absperreinrichtungen

zulässig.

Löschwasserleitungen sind nach DIN 1988-200 entsprechend

zu befestigen. Bei Löschwasserleitungen „trocken“ und

„nass/trocken“ sind die erhöhten hydraulischen Kräfte beim

Füllvorgang zu berücksichtigen.

Löschwasserleitungen und ihre Armaturen sind minde stens für

Nenndruck PN 10 zu bemessen bzw. Lösch wasser leitungen

„trocken“ sind für Nenndruck PN 16 zu be messen, sofern nicht

höhere Innen drücke einen höheren Nenn druck erforderlich

machen.

Es ist sicherzustellen, dass im Brandfall durch Temperatur-

einwirkungen keine unzulässi gen Drücke entstehen. Gegebenen-

falls sind zur Ableitung des Expansions wassers Sicherheitsventile

vorzusehen, siehe DIN 4753, DIN 1988-200 und DIN EN 1509.

Für Rohrleitungen der Hydrantenanlage müssen Werkstoffe nach

Tabelle der DIN 14462 verwendet werden.

Press-, Klemm- und Steckverbindungen in Löschwasseranlagen

„trocken“ und „nass/trocken“ sind nur zulässig, wenn sie für

den Einsatz geeignet sind. Sind diese Verbindungen bereits für

den Einsatz in Wasserlöschanlagen (d. h. Sprinkleranlagen und

Sprühwasser-Löschanlagen) von einer Prüfstelle1) geprüft

worden, darf ihre Verwendung für den Einsatz in Löschwasser-

anlagen „trocken“ und „nass/trocken“ als geeignet angesehen

werden.

Rohrleitungsdimensionierung

Bei der Berechnung und Auslegung der Wandhydrantenanlage ist

eine Druckverlustberechnung und Ermittlung der erforderlichen

Rohrnennweiten vorzunehmen. Ein mögliches Berechnungsver-

fahren ist in DIN 1988-300 angegeben. Die Angaben zu den

Durchflussmengen und Mindestfließdrücken können Tabelle 1

auf Seite 07 entnommen werden.

Druckregelungen nach DIN 14462, Beiblatt 1

In der Regel wird in der Löschwasseranlage kein Druckminderer

benötigt. Nur wenn der max. zulässige Fließdruck von 8 bar an

den Wandhydranten überschritten wird, sollte eine Druckrege-

lung bzw. Aufteilung der Druckzonen erfolgen.

Bei Druckverhältnissen von kleiner als 1,2 bar sollte eine

Drosselblende bevorzugt eingesetzt werden.

■n Druckminderer sind möglichst zentral anzuordnen.

■n Einstellbarer Fließdruck von 3 bar bis 8 bar

■n Druckminderer müssen einen Volumenstrom von 300 l/min

bis 600 l/min abdecken können.

Die Beschaffenheit muss so sein, dass es zu keiner Beeinträchti-

gung des Brandschutzes kommen kann. Druckminderer müssen

gekennzeichnet und gegen unbefugtes Verstellen gesichert sein.

1) Auskunft über Prüfstellen erteilt der NA 031 Normen ausschuss Feuerwehrwesen (FNFW) im DIN e. V., 10772 Berlin (Hausanschrift: Burg grafenstraße 6, 10787 Berlin).

07

Es ist min. 1 x jährlich eine Wartung durchzuführen!

Neben Drosselblenden und Druckminderern besteht die Mög-

lichkeit mehrere Druckerhöhungsanlagen zur Einregulierung

von Druckzonen einzusetzen. Jede Druckzone bekommt eine

eigene Pumpenanlage.

Entsprechend diesen Vorgaben für die Druckregelung sollte

planerisch festgestellt werden, ob Drosselblende, Druckminderer

oder mehrere Pumpenanlagen eingesetzt werden.

Durchflussmenge und Fließdruck

Die zur Verfügung stehende Löschwassermenge mit der ent-

sprechenden Gleichzeitigkeit und dem Mindest druck ist mit der

zuständigen Brandschutzbehörde abzustimmen oder aus

dem Brandschutz konzept zu entnehmen.

Geforderte Durchflussmengen und Drücke an der Endarmatur

Kategorie Durchflussmenge Gleichzeitigkeit Mindestfließdruck Max. Fließdruck Max. Ruhedruck

Wandhydrant Typ S (Selbsthilfe) 24 l/min 2 0,20 MPa 0,8 MPa 1,2 MPa

Wandhydrant Typ F (Feuerwehr)100 l/min 3 0,30 MPa 0,8 MPa 1,2 MPa

200 l/min 3 0,45 MPa 0,8 MPa 1,2 MPa

Überflurhydrant DN 80 800 l/minnach

Brandschutz- konzept

0,15 MPa 0,8 MPa 1,2 MPa

Überflurhydrant DN 100 1.600 l/min 0,15 MPa 0,8 MPa 1,2 MPa

Unterflurhydrant DN 80 800 l/min 0,15 MPa 0,8 MPa 1,2 MPa

Tabelle 1: Geforderte Durchflussmengen und Drücke an der Endarmatur

08 Anforderungen an Löschwasseranlagen

Entwässerung

Für den bestimmungsgemäßen Betrieb und für Prüf- und War-

tungszwecke des anfallenden Wassers müssen Entwässerungs-

systeme installiert sein, die nach DIN 1986-100 bzw. nach den

Normen der Reihe DIN EN 12056 gebaut und dimensioniert

wurden.

Dies gilt insbesondere für:

■n Tiefenentleerung

■n Füll- und Entleerungsstationen

■n Be- und Entlüfter

■n Vorlagebehälter

■n Ablaufmöglichkeit des Löschwassers

bei der Durchflussmessung

Für den Probebetrieb muss berücksichtigt werden, dass die

notwendigen Prüflöschwassermengen ordnungsgemäß abgeführt

werden. Nach DIN 1986-100 ist bei einer Installation unterhalb

der Rückstauebene eine geeignete Hebeanlage vorzusehen.

Vorlagebehälter

Der Vorlagebehälter ist mit freiem Auslauf auszuführen. Der freie

Auslauf muss den Anforderungen der DIN EN 1717, Typ AA

oder AB und DIN EN 13076 oder DIN EN 13077 entsprechen.

Die Ausführung des Vorlagebehälters kann z. B. nach

DIN EN 12845 erfolgen.

Die Vorlagebehälter sind so auszuführen, dass eine ausreichende

Nachführung von Löschwasser sichergestellt ist (Seite 19 „Aus-

wahl des Vorlagebehälters“).

Kann das Löschwasser in der erforderlichen Menge nicht nach-

gespeist werden, ist der Vorlagebehälter so zu vergrößern, dass

die erforderliche Wassermenge über einen Zeitraum von mindes-

tens 2 h bereitgestellt wird.

Druckerhöhungsanlagen

Feuerlösch-Mindestanforderungen nach DIN 14462

Allgemeines

■n Die DEA für Feuerlöschzwecke sollte als Ein-Pumpen-Anlage

ausgeführt sein und ausschließlich der Versorgung der Lösch-

einrichtungen dienen. Der Anschluss weiterer Verbraucher

ist nicht zulässig. Die DEA ist so auszulegen, dass ein zuver-

lässiger Betrieb – auch bei Unterschreitung der Mindestförder-

menge – sichergestellt ist.

■n Die Anforderungen an die Betriebssicherheit müssen dem

Brandschutzkonzept entnommen werden

(z. B. Sicherheitsstromversorgung, Funktionserhalt,

Redundanz, Störungsanzeige).

■n Wird zur Erhöhung der Betriebssicherheit eine Redundanz

gefordert, dann sind zwei Druckerhöhungsanlagen vorzuse-

hen, von denen jede die geforderte Löschwassermenge

bereitstellen muss, d. h.: 2 x 100 %.

■n Bei mittelbaren Anschlüssen muss zur Absicherung der Lösch-

bereitschaft eine Fremdwassereinspeisung, bestehend aus einer

Einspeiseeinrichtung nach DIN 14461-2 und zusätzlichem

Rückflussverhinderer, für die Feuerwehr vorgesehen werden.

Bei Wandhydrantenanlagen Typ S kann auf diese verzichtet

werden.

■n Nach Einschalten der DEA muss sich an den geöffneten

Schlauchanschlussventilen ein Fließdruck in den geforderten

Grenzen einstellen (siehe Tabelle 1, Seite 07).

■n Außerhalb des Schaltschranks der Druckerhöhungsanlage

angebrachte Vorrichtungen und Bedienelemente, mit denen die

Betriebsbereitschaft / Funktion der Löschwassereinrichtung

negativ beeinträchtigt werden kann, dürfen nur bei ent-

sprechender Sicherung gegen unbefugtes Betätigen verwendet

werden!

■n Alarm- und Störmeldungen sind sicherheitsrelevante Meldun-

gen, deren Überwachung der Betreiberpflicht unterliegt. Die

Meldungen sind an eine ständig besetzte Stelle weiterzuleiten.

Ist diese nicht vorhanden, ist mindestens ein im Objekt deut-

lich wahrnehmbarer akustischer und optischer Alarmgeber

vorzusehen.

09

Mindestanforderungen an die Ansteuerung

■n Zusätzlich zum Automatikbetrieb muss die DEA manuell

betätigt werden können. Not-Ausschalter sind nicht zulässig.

■n Störungen sind optisch am Pumpenschaltschrank anzuzeigen.

Für die Weitermeldung von Störungen sind potenzialfreie

Kontakte vorzusehen. Störmeldungen können zu einer

Sammelmeldung zusammengefasst werden.

■n Motorschutzeinrichtungen im Stromkreis der Pumpe dürfen

nur zur Signalisierung von Störungen, nicht aber zur Abschal-

tung führen. Die Motorschutzeinrichtungen dürfen nur im

Probe-Testbetrieb wirksam sein. Im Brand- und Einsatzfall

darf die Motorschutzeinrichtung nicht wirksam sein!

■n Übertragungswege von externen Befehlsgebern, die bei

Löschanforderung zum Pumpenstart führen sollen, sind auf

Drahtbruch und Kurzschluss zu überwachen. Drahtbruch und

Kurzschluss sind als Störung anzuzeigen und müssen zum

Pumpenstart führen.

Elektrischer Anschluss an die DEA

■n Die elektrische Zuleitung zum Pumpenschaltschrank muss

ausschließlich für die Versorgung der DEA eingesetzt werden

und muss von allen anderen Anschlüssen getrennt sein.

■n Die elektrischen Anschlüsse sind so vorzunehmen, dass die

Stromversorgung des Pumpenschaltschrankes nicht abgeschal-

tet wird, wenn andere Verbraucher getrennt werden.

■n Im Stromkreis darf kein Fehlerstrom-Schutzschalter sein. Die

zum Schaltschrank der DEA führende Zuleitung ist in der

Niederspannungshauptverteilung abzusichern.

■n Elektrische Leitungen müssen bis zum Klemmbrett des Motors

oder zum Anschlusskabel von Unterwasserpumpen in einer

Länge verlegt werden. An ein Kabel darf nur ein Verbraucher

(Schaltschrank, Motor usw.) angeschlossen werden.

■n Elektrische Leitungen für die Stromversorgung der DEA

müssen auch im Brandfall funktionstüchtig sein.

Legende

1 Hauptsicherung

2 Sicherung für Hydrantenanschluss

3 Hauptsicherung für andere Verbraucher

4 Lasttrennschalter für Hydrantenanlage

5 Hauptschalter für andere Verbraucher

6 Zum Schaltschrank/Hydrantenanschluss

7 Zu anderen Verbrauchern

1

2

4

6

3

5

7

Abb. 2: Ausführungsbeispiel für den Anschluss der Hydrantenanlage in der Niederspannungshauptverteilung

10

Die Löschwasseranlage „trocken“ ist ausschließlich als Hilfsmittel für den Löschangriff durch die Feuerwehr geeignet. Im Brandfall

wird Löschwasser durch die Feuerwehr eingespeist und an den Entnahmeeinrichtungen durch Feuerwehrschläuche entnommen.

Übersicht Löschwasseranlagen

Übersicht Löschwasseranlagen

Löschwasserübergabestelle (LWÜ)

■n Die LWÜ sollte möglichst nahe an der Wasserzähleranlage

liegen.

■n Die LWÜ beginnt mit einer Absperrarmatur.

■n Die LWÜ darf nicht in Räumen untergebracht werden,

in denen eine Überflutung möglich ist.

Die Einzelzuleitungen zur LWÜ dürfen sowohl eine Länge von

10 · DN als auch ein Volumen von 1,5 l nicht überschreiten.

Anderenfalls sind geeignete automatische Spüleinrichtungen in

der LWÜ vorzusehen, um eine ausreichende Wassererneuerung

sicherzustellen.

Die Spüleinrichtungen sind so zu dimensionieren, dass damit bei

einer Nennweite DN 50, bezogen auf den Nenndurchmesser,

eine Fließgeschwindigkeit von mindestens 0,2 m/s und bei

einer Nennweite über DN 50 eine Fließgeschwindigkeit von

mindestens 0,1 m/s erreicht wird. Die automatische Spüleinrich-

tung ist so zu betreiben, dass damit mindestens das 3-fache Was-

servolumen der Einzelzuleitung wöchentlich ausgetauscht wird.

Der Spitzendurchfluss in der Einzelzuleitung zu einer LWÜ darf

die rechnerische Fließgeschwindigkeit von 5 m/s nicht überstei-

gen. Die Dimensionierung der gemeinsamen Zuleitung muss

nach dem Trinkwasserspitzenvolumenstrom erfolgen.

Abb. 3: Entscheidungshilfe für die Auswahl einer Löschwasseranlage

Löschwasseranlage

trocken

(siehe Tabelle 2)

Löschwasseranlage

nass/trocken

(siehe Tabelle 2 und Abb. 6)

Löschwasseranlage

nass

(siehe Tabelle 2 und Abb. 4)

Löschwasseranlage

nass/trocken

(siehe Tabelle 2 und Abb. 5)

Wandhydranten

Typ S

(siehe Tabelle 2 und Abb. 7)

Bra

nd

sch

utz

kon

zep

tEn

tsch

eid

un

g P

lan

er

Nutzung durch:

nur Feuerwehr

Nutzung durch:

Feuerwehr und Laien

Nutzung durch:

nur Laien

Wasserversorgung

mittelbar

Wasserversorgung

unmittelbar

Frost Kein Frost

11

Löschwasseranlagen „nass“ DIN 14462

Löschwasseranlagen „nass“ dürfen nur mittelbar an das Trink-

wassernetz angeschlossen werden (siehe Abb. 4):

■n Wandhydranten mit formstabilem Schlauch Typ F

■n Einspeisung Vorlagebehälter:

freier Auslauf senkrecht nach unten, Abstand mind. 2 cm,

oder 2 x Innendurchmesser zur Wasseroberfläche

■n „Der Behälter ist so auszuführen, dass eine ausreichende

Nachführung von Löschwasser sichergestellt ist.“

000

FIL

∑m3

Abb. 4: Löschwasseranlage „nass“ mit Wandhydranten Typ F, LWÜ-freier Auslauf

Wandhydranten Typ F

1 Wandhydrant nach DIN 14461-1,

DIN 14461-6 und DIN EN 671-1

(mit Armatur nach DIN 14461-3)

2 Löschwasserleitung nach DIN 1988-600

und nach DIN 14462

3 Einspeisung (wahlweise) bei mittel-

barem Anschluss zulässig

4 DEA, z. B. nach DIN 14462

(Feuerlösch-DEA)

5 Ständige Verbraucher

6 Hauswasserfilter

7 Wasserzähler

8 Vorlagebehälter mit freiem Auslauf

nach DIN EN 1717, Typ AB

9 Steinfänger

10 Ggf. Spüleinrichtung

1

2

310

9

5

6≤ 10 · DN

oder max. 1,5 l

4

87

000∑m3

FIL

Löschwasser

Trinkwasser

12

FIL

000∑m3

Abb. 6: Löschwasseranlage „nass/trocken“ mittelbar angeschlossen, LWÜ-freier Auslauf

Legende:

1 Rohrbe- und -entlüfter

nach DIN 14463-3

2 Wandhydrant nach DIN 14461-1,

DIN 14461-6 und DIN EN 671-1

(Schlauchanschlussventil nach

DIN 14461-3 mit Grenztaster)

3 Löschwasserleitung nach DIN 14463-1,

und DIN 14462

4 Füll- und Entleerungsstation,

z. B. nach DIN 14463-1

5 Ständige Verbraucher

6 Hauswasserfilter

7 Wasserzähler

8 Steinfänger

9 Ggf. Spüleinrichtung

10 Z. B. Membransteuereinheit (optional)

11 Druckerhöhungsanlage

12 Vorlagebehälter, freier Auslauf

nach DIN EN 1717, Typ AA oder AB

Löschwasserleitung „nass/trocken“

Trinkwasser

31

2

11

8

9

12

10

5

6

4

7

≤ 10 · DNoder max. 1,5 l

Löschwasseranlagen „nass/trocken“ DIN 14462

Löschwasseranlagen „nass/trocken“ können unmittelbar (siehe

Abb. 5) oder mittelbar (siehe Abb. 6) an das Trinkwassernetz

angeschlossen werden.

Bei unmittelbarem Anschluss sind eine Löschwasser-Fremdein-

speisung sowie der Anschluss von Wandhydranten mit Schaum-

mittelzusätzen nicht zulässig.

000∑m3

FIL

Abb. 5: Löschwasseranlage „nass/trocken“ unmittelbar angeschlossen, LWÜ Füll- und Entleerungsstation

Löschwasserleitung „nass/trocken“

Trinkwasser

9

8

5

6

4

7

≤ 10 · DN

oder max. 1,5 l

Weitere Voraussetzungen:

■n Wandhydranten mit formstabilem Schlauch Typ F

■n Bereitstellung Löschwasser mit QFL und p nach spätestens 60 s

■n Höchstdruck p = 8 bar (Haltedruck)

■n Ist die Einzelzuleitung bis zur LWÜ ≤ 10 · DN oder ≤ 1,5 l

Leitungsinhalt, ist keine Spüleinrichtung notwendig.

■n Ist dieser Abstand > 10 · DN, ist eine Spüleinrichtung

notwendig: Spülung 1 x / Woche, Leitungsinhalt 3-fach bei

0,2 m/s bis DN 50, 0,1 m/s über DN 50.

31

2

000∑m3

FIL

Übersicht Löschwasseranlagen

13

Trinkwasserinstallation mit Wandhydrant Typ S DIN 14462

Ist der Trinkwasserbedarf größer als der Feuerlöschbedarf, ist

unter Einhaltung von ≤ 10 · DN oder max. 1,5 l Leitungsinhalt

ein unmittelbarer Anschluss genehmigt.

000∑m3

FIL

Abb. 7: Trinkwasserinstallation mit Wandhydrant Typ S, LWÜ: Wandhydrant Typ „S“ mit Sicherungskombination

Legende:

1 Ständige Verbraucher

2 Wandhydrant Typ S nach DIN 14461-1

(mit Schlauchanschlussventil nach

DIN 14461-3 mit Sicherheitskombination)

3 Trinkwasserleitung nach DIN 1988-300

und DIN 1988-600

4 Entleerung

5 Hauswasserfilter

6 Wasserzähler

7 DEA nach DIN 1988-500

3

1

1

1

1

2

56

47

≤ 10 · DNoder max. 1,5 l

14 Übersicht Löschwasseranlagen

Planung und Einbau DIN 14462

DIN 14462: Wandhydranten anlagen

„Wandhydranten sind als Selbsthilfeeinrichtung zur Verwendung

an Löschwasseranlagen ‚nass‘ und ‚nass/trocken‘ vorzusehen.

Hierbei sind bevorzugt Wandhydranten mit formstabilem

Schlauch nach DIN 14461-1 einzusetzen. Wandhydranten mit

Flachschlauch nach DIN 14461-6 sind nur dort vorzusehen, wo

sichergestellt ist, dass ständig speziell auf Handhabung dieser

Wandhydranten geschultes Personal zur Verfügung steht (z. B. im

Industriebetrieb mit eigener Werkfeuerwehr). Wandhydranten

sind so zu installieren, dass sich das Schlauchanschlussventil in

einer Höhe von (1.400 ± 200) mm über Oberkante Fertigfuß-

boden befindet.“

Der max. zulässige Fließdruck bzw. Haltedruck von 8 bar darf

dabei nicht überschritten werden!

Wandhydranten

Kategorie Löschleistung

Wandhydrant Typ Snach DIN 14461-1

Selbsthilfe, Nutzung durch Feuerwehr nicht vorgesehen

2 x 24 l/min (= 2,88 m3/h)bei 2 bar Fließdruck

Wandhydrant Typ F nach DIN 14461-1Nutzung durch Feuerwehr (auch Laien bei Enstehungsbränden)

3 x 100 l/min (=18 m3/h) bei 3 bar Mindestfließdruck

3 x 200 l/min (= 36 m3/h)* bei 4,5 bar Mindestfließdruck

*Hinweis: bei Gebäuden > 22 m werden 200 l/min zur Berechnung der Löschleistung angesetzt.

100

100

100

100

Tabelle 2: Wandhydrantenanlage

15Ermittlung der hydraulischen Daten

Ermittlung der hydraulischen Daten einer Feuerlösch-DEA für Wandhydranten

Bei einer Feuerlöschversorgung wird der Spitzendurchfluss ( V . S )

ausschließlich über den Berechnungsdurchfluss je Wandhydrant ·

Gleichzeitigkeits faktor (f) berechnet.

Der Berechnungsdurchfluss je Wandhydrant beträgt bei einem

Wandhydranten mit der Kennzeichnung „F“:

V . R = 100 l/min = 6 m3/h oder

V . R = 200 l/min = 12 m3/h

Die Gleich zeitigkeit ist nach DIN 14462 mit f = 3 Wandhydran-

ten festgelegt.

V . S = V

. R, Hydr · f = Q B [m

3/h] Formel (1)

Legende: V . S = Spitzendurchfluss einer DEA

V . R, Hydr = Berechnungsdurchfluss je Wandhydrant

f = Gleichzeitigkeitsfaktor Q B = Betriebsförderstrom einer DEA

Unter Verwendung der Förderhöhenberechnung für Trinkwasser

ergibt sich für Förderdruck und Förderhöhe der Feuerlösch-DEA:

Δp p = Δp geo + ∑ (R · l + Z) nach + p min, Hydr Formel (2)

Legende: ∆p geo = Druckverlust aus geodätischem Höhen unterschied ∑ (R · l + Z) nach = Rohrreibungs- und Einzelwider stände nach der DEA p min, Hydr = Mindestfließdruck am hydraulisch ungünstigsten

Hydranten

Abb. 8: Leistungskennfeld Hya®-Solo und Hya®-Duo D FL

500400300200100504030201054 [US.gpm]

302010543210,50,40,3 Q [l/s]

1000

500400

300

200

100

5040

30

20

10

[ft]

1151005040302010543210,8 Q [m3/h]

400

300

100

50

40

30

20

10

54

3

2

H [m]

10 20 30 40 50 100 200 300 400543 [IM.gpm]

max. Fließdruck 8,0 bar

2 Wandhydranten Typ S

24 l/min (2,88 m3/h)

3 Wandhydranten Typ F

3 x 100 l/min (18 m3/h)

3 Wandhydranten Typ F

3 x 200 l/min (36 m3/h)

2 4 6 10 15 25 40 60 90

max. Ruhedruck 12,0 bar

16

Berechnungsbeispiel 1

Büro- und Verwaltungsgebäude

■n 5 Stockwerke à 3,0 m

■n Wandhydranten nach Typ F

100 l/min bei 3 bar

■n entferntester Hydrant 40 m

(15 mbar/m)

■n Einzelanlage

V . S = V

. R, Hydr · f Formel (3)

= 100 l/min · 3

= 300 l/min ̂ = 18 m3/h

Δp p = Δp geo + ∑ (R · l + Z) nach + p min, Hydr Formel (4)

= 1,5 bar + 0,6 bar + 3,0 bar

= 5,1 bar

Hinweis:

Liegt die Feuerlöschanlage unter der Rückstauebene,

ist eine Entwässerungsanlage als Einzelanlage vor-

zusehen. Wir empfehlen eine Ama-Drainer Box mit

Ama-Drainer A415

VBDEA

0 bar

≥ 3,0 bar

∑Hv = 0,6 bar15 m

Abb. 9: Anlagenschema 1

Ermittlung der hydraulischen Daten

17

Berechnungsbeispiel 2

Bürogebäude

■n Gebäudehöhe > 22 m;

es gilt die Musterhochhausrichtlinie

■n Wandhydrant Typ F

200 l/min bei 4,5 bar

■n Gleichzeitigkeit: 3 Wandhydranten

■n Doppelanlage 2 x 100 %

V . S = V

. R, Hydr · f Formel (5)

= 200 l/min · 3

= 600 l/min ̂ = 36 m3/h

Δp p = Δp geo + ∑ (R · l + Z) nach + p min, Hydr Formel (6)

= 3,0 bar + 0,3 bar + 4,5 bar

= 7,8 bar

Hinweis:

Liegt die Feuerlöschanlage unter der Rückstauebene,

ist für dieses Berechnungsbeispiel eine Entwässerungs-

anlage als Doppelanlage vorzusehen. Wir empfehlen

eine Ama-Drainer Box mit 2 x Ama-Drainer A522

VBDEA

0 bar

≥ 4,5 bar

∑Hv = 0,3 bar30 m

Abb. 10: Anlagenschema 2

18

Berechnungsbeispiel 3

Bürogebäude

■n Gebäudehöhe > 22 m;

es gilt die Musterhochhausrichtlinie

■n Wandhydrant Typ F

200 l/min bei 4,5 bar

■n Gleichzeitigkeit: 3 Wandhydranten

■n Doppelanlage 2 x 100 %

V . S = V

. R, Hydr · f Formel (7)

= 200 l/min · 3

= 600 l/min ̂ = 36 m3/h

Δp p = Δp geo + ∑ (R · l + Z) nach + p min, Hydr Formel (8)

= 4,0 bar + 0,5 bar + 4,5 bar

= 9,0 bar

Hinweis:

Liegt die Feuerlöschanlage unter der Rückstauebene,

ist für dieses Berechnungsbeispiel eine Entwässerungs-

anlage als Doppelanlage vorzusehen. Wir empfehlen

eine Ama-Drainer Box mit 2 x Ama-Drainer A522

40 m

VBDEA

0 bar

≥ 4,5 bar

∑Hv = 0,5 bar

Abb. 11: Anlagenschema 3

19

Berechnungsbeispiel 4

Bürogebäude

■n Gebäudehöhe > 22 m;

es gilt die Musterhochhausrichtlinie

■n Wandhydrant Typ F

200 l/min bei 4,5 bar

■n Gleichzeitigkeit: 3 Wandhydranten

■n Doppelanlage 2 x 100 %

V . S = V

. R, Hydr · f Formel (9)

= 200 l/min · 3

= 600 l/min ̂ = 36 m3/h

Δp p = Δp geo + ∑ (R · l + Z) nach + p min, Hydr Formel (10)

= 6,5 bar + 1,0 bar + 4,5 bar

= 12,0 bar

Hinweis:

Liegt die Feuerlöschanlage unter der Rückstauebene,

ist für dieses Berechnungsbeispiel eine Entwässerungs-

anlage als Doppelanlage vorzusehen. Wir empfehlen

eine Ama-Drainer Box mit 2 x Ama-Drainer A522

65 m

VBDEA

0 bar

≥ 4,5 bar

∑Hv = 1,0 bar

Abb. 12: Anlagenschema 4

20

Hya-Duo D FL Compact

Beim Öffnen von einem oder zwei Wandhydranten in

den unten liegenden Etagen übersteigt die Anlage im

Berechnungsbeispiel 2 in den unteren Etagen sowie

in den Berechnungsbeispielen 3 und 4 generell in allen

Etagen den maximal zulässigen Fließdruck von 8 bar.

Folgende Lösungen bieten sich u. a. unabhängig

voneinander an:

Berechnungsbeispiel 2:

■n Einbau einer drehzahlgeregelten Druckerhöhungs-

anlage mit einem festen Sollwert < 8 bar

■n Reduzierung des Fließdrucks durch Einbau von

Drosselblenden in den unteren Etagen

Berechnungsbeispiel 3:

■n Reduzierung des Fließdrucks durch Einbau von

Drosselblenden in den unteren Etagen

Berechnungsbeispiel 4:

Der Ruhedruck übersteigt 12 bar:

■n Einbau von 2 Steigsträngen, davon einer mit

Druckminderer (Druckminderer sind möglichst

zu vermeiden, aber nach DIN 14462 Beiblatt 1

zulässig, wenn nicht vermeidbar)

■n Einbau von zwei Druckerhöhungsanlagen für jeden

Steigstrang (meist nur bei Neubauten möglich)

Abb. 13: Kennlinien Hya®-Duo D FL

250200150100500 [US.gpm]

151050 Q [l/s]

800

600

200

0

[ft]

Q [m3/h]

0 50 100 150 200[IM.gpm]

250

200

150

100

50

0

H [m]

0 10 20 40 50

40/1-1 3,0 kW

40/1 4,0 kW

40/2-2 5,5 kW

40/2 7,5 kW

40/3-2 11,0 kW

40/3 11,0 kW

40/4-2 15,0 kW

40/4 15,0 kW

40/5-2 18,5 kW

40/5 18,5 kW

40/6-2 18,5 kW

40/6 22,0 kW

40/7-2 22,0 kW

40/7 30,0 kW

40/8-2 30,0 kW

40/8 30,0 kW

40/9-2 30,0 kW

40/9 37,0 kW

40/10-2 37,0 kW

40/10 37,0 kW

Qmin *)

30

max. Fließdruck 8,0 bar

Berechnungsbeispiel 1: Q = 18 m³/h, H = 51 m

Berechnungsbeispiel 2: Q = 36 m³/h, H = 78 m

Berechnungsbeispiel 3: Q = 36 m³/h, H = 90 m

Berechnungsbeispiel 4: Q = 36 m³/h, H = 120 m

Ermittlung der hydraulischen Daten

max. Ruhedruck 12,0 bar

21Auswahl des Vorlagebehälters

Auswahl des Vorlagebehälters

Bis 540 l Nutzvolumen = runder Behälter

Ab 800 l Nutzvolumen = eckiger Behälter

Abb. 14: Vorlagebehälter

Nach DIN 14462 muss das Nutzvolumen nach DIN 1988-500

ausgelegt werden oder über einen Einzelnachweis die Betriebs-

sicherheit nachgewiesen werden.

Demnach ist das Nutzvolumen wie folgt zu berechnen:

V B ≥ 0,03 · Q D Formel (11)

Dabei ist V B das Nutzvolumen in m3

Q D der Spitzendurchfluss in m3/h

Berechnung: V B = 0,03 · 18 m3/h = 540 l oder V B = 0,03 · 36 m3/h = 1.080 l

Vorlagebehälter mit freiem Auslauf Typ AA oder AB nach DIN EN 1717 und DIN EN 13077

Die Vorlagebehälter und ihr Zubehör müssen die Hygiene-

anforderungen in folgenden Punkten erfüllen:

■n Nicht kreisrunder Überlauf

entsprechend DIN EN 1717, Typ AB

■n Ungehinderter freier Auslauf

entsprechend DIN EN 1717, Typ AA

Die Vorlagebehälter von KSB besitzen einen Auslauf

nach Typ AB.

Optional: automatische Spüleinrichtung mit Zeitschaltuhr,

nach DIN 14462

Tabelle 3: Auswahl Vorlagebehälter

Auswahl Vorlagebehälter aus dem KSB-Programm

Volumenstrom 18 m3/h 36 m3/h

Gesamtvolumen 750 l 1.800 l

Nutzvolumen 540 l 1.080 l

Anschluss Zulaufventil R 1½" 2 x R 2"

Anschluss Entnahme DN 50 DN 80

22 Auswahldiagramm für die automatische Spüleinrichtung

Auswahldiagramm für die automatische Spüleinrichtung

Wegen der Anforderungen an die Trinkwasserhygiene muss

bei einer Einzelzuleitung von größer als 10 · DN oder 1,5 Liter

Leitungsinhalt eine automatische Spüleinrichtung vorgesehen

werden.

Dabei muss wöchentlich min. das 3-Fache des Leitungsinhalts

ausgetauscht werden!

Für die unterschiedlichen Leitungsdurchmesser sind unten

stehende Mindestfließgeschwindigkeiten für die Spülung

vorgeschrieben.

Nennweite Fließgeschwindigkeit

≥ DN 50 min. 0,2 m/s

< DN 50 min. 0,1 m/s

Q [l/s]

pvor [bar]

22

20

18

16

14

12

10

8

6

5

2

4

00 1 2 3 4 5 6

Magnetventil 1½"

Magnetventil 1"

Magnetventil ½"

Abb. 15: Auswahldiagramm Spüleinrichtung

Tabelle 4: Mindestfließgeschwindigkeiten für Spülungen

Die KSB Hya®-Solo D FL Compact und die KSB Hya®-Duo D FL

Compact sind im Standard mit einem ½"-Magnetventil zur

Spülung der Zulaufleitung ausgestattet.

Anhand der Abb. 15 kann der Durchfluss am Magnetventil in

Abhängigkeit vom Vordruck ermittelt werden. Aus dem abgelese-

nen Durchfluss kann die Öffnungszeit des Magnetventils

errechnet werden, um das 3-Fache des Wasservolumens in der

Zulaufleitung auszutauschen. Die errechnete Öffnungszeit wird

dann an der Feuerlöschanlage eingestellt.

Die KSB Hya®-Solo D FL und die KSB Hya®-Duo D FL können

optional mit einem Magnetventil zur Spülung der Zulaufleitung

ausgestattet werden. Es stehen 3 mögliche Magnetventile zur

Auswahl: ½", 1", und 1 ½".

23Bestandsschutz

Bestandsschutz

Auszug aus der Trinkwasserverordnung

§ 4 Die Anforderungen an die Trinkwasserverordnung gelten

als erfüllt, wenn die allgemein anerkannten Regeln der Technik

eingehalten werden und den Anforderungen der §§ 5-7

entsprechen.

§§ 5-6 Minimierungsgebot für die mikrobiologische und

chemische Konzentration, wie dies nach den anerkannten Regeln

der Technik möglich ist. (§ 7 Indikatorparameter)

Bei Stagnation des Trinkwassers im Netz kann die

zulässige mikrobiologische und chemische Konzentration

nicht eingehalten werden!

Auszug aus DIN 1988-600

Behandlung von Feuerlöschanlagen und Bestandsschutzanlagen

in Verbindung mit Trinkwasseranlagen im Bestand

nach DIN 1988-600

Werden die Anforderungen der TrinkwV nicht erfüllt, besteht

kein Bestandsschutz für die Trinkwasserinstallation, die in

Verbindung mit einer Feuerlöschanlage- und Brandschutzanlage

steht. Bei Erweiterung, Sanierung und Instandsetzung bestehen-

der Anlagen, die diese Anforderungen nicht erfüllen, müssen

nicht nur die Anforderungen der TrinkwV, sondern auch die

brandschutztechnischen Belange der Bauauflagen erfüllt werden.

24 Kontrollbuch

Es ist ein Kontrollbuch mit der geforderten Dokumentation der

Löschwasseranlage anzufertigen. Das Kontrollbuch ist vom

Betreiber zu führen. Folgende Angaben sollten im Kontrollbuch

enthalten sein:

a) Objektbeschreibung:

Objektbezeichnung und Anschrift, Eigentümer, Betreiber,

Errichter der Anlage (Installationsunternehmen), Behörden,

Genehmigungsbehörde, Wasserversorgungsunternehmen,

Elektroversorgungsunternehmen, Brandschutzbehörde

b) Bauauflagen und Planungsgrundlagen:

■n Ausführung der Löschwasserleitungen und der Feuerlösch-

schlauchanschlusseinrichtungen

■n Löschwasseranlagen „nass“, „nass/trocken“, „trocken“

■n Trinkwasserinstallation mit Wandhydranten

■n Löschwasserversorgung

c) Technische Dokumentation:

Darstellung der installierten Wandhydranten, Ergebnis

Abnahmeprüfung, Instandhaltungs- und Prüfprotokolle,

Nachweis der Maßnahmen zum Schutz des Trinkwassers,

Rohrnetzberechnung

Kontrollbuch

25Auswahl aus dem KSB-Programm

Auswahl aus dem KSB-Programm

Folgende Anlagen der Firma KSB AG können eingesetzt werden:

Hya®-Solo D FL

■n Vollautomatische Feuerlöschanlage mit einer Pumpe

■n Anschlussfertige platzsparende Anlage auf einer Grundplatte

Hya®-Solo D FL Compact

■n Vollautomatische Feuerlöschtrennstation mit einer Pumpe

einschließlich Vorlagebehälter in modularer Bauweise

Hya®-Duo D FL

■n Vollautomatische Feuerlöschanlage als Doppelanlage

mit redundanter Funktion

■n Anschlussfertige platzsparende Anlage auf einer Grundplatte

Hya®-Duo D FL

■n Vollautomatische Feuerlöschtrennstation als Doppelanlage

mit redundanter Funktion einschließlich Vorlagebehälter

in modularer Bauweise

Wird bei der Berechnung und Auslegung der Löschwasseranlage

der max. Fließdruck von 8,0 bar überschritten, können die

vorgenannten Anlagen auch mit einem Frequenzumformer

ausgestattet werden.

Hya®-Duo D FL Compact

Hya®-Solo D FL Compact

Hya®-Duo D FL

Hya®-Solo D FL

26 Auswahl für KSB-Feuerlösch-Trennstation

Auswahl für KSB-Feuerlösch-Trennstation

Hochhaus

ja > 22 m ab EG bis oberste bewohnte Ebene

nein < 22 m ab EG bis oberste bewohnte Ebene

Stockwerke:

Anzahl der Stockwerke: ab Standort der Feuerlöschanlage

Stockwerkshöhe: m

Hydranten:

Durchfluss Hydrant: l/min

Min. Fließdruck am entf. Hydranten: bar 100 l/min bei 3,0 bar oder 200 l/min bei 4,5 bar

Anzahl der Hydranten gleichzeitig:

Standort der Feuerlöschanlage:

über Rückstauebene --> Notentwässerung über den Kanal

unter Rückstauebene --> Notentwässerung über Hebeanlage

Trinkwasser Druckleitung:

Werkstoff brennbar? ja oder nein

Länge der Rohrleitung 1): m

DN der Rohrleitung 1):

Vordruck: bar

Löschwasser Druckleitung:

Länge Rohrleitung von DEA zum entferntesten Hydranten 2): m

Nennweite 2):

2)1)

DEANotentwässerung

Trinkwasser- druckleitung

Löschwasser- druckleitung

DN 50

DN 65

DN 80

Abb. 16: Schema zur Auswahl für KSB-Feuerlösch-Trennstation

27

230

0.02

3/02

-DE

/ 01.

18 /

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SB S

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