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Kulturmedien Berlin Kulturposter CulturePLAK Media Daten 2010 Kultur und Szene im urbanen Raum

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Kulturmedien BerlinKulturposter CulturePLAK

Media Daten 2010

Kultur und Szene im urbanen Raum

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Inhalt

□ Kulturposter DIN A1 3□ Kulturposter DIN A0 10□ Technische Daten 13□ Allgemeine Geschäftsbedingungen

14□ Kontakt 16

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Allgemeine Informationen DIN A1

Media Daten 2010 Kulturposter Berlin

- DIN A1 Plakate in Alu-Wechselrahmen an frequenzstarken Kreuzungen und kontaktintensiven Plätzen

- Minimierung von Streuverlusten durch kombinierbare, lokale Netzgebiete

- zeitoptimale Buchungsmöglichkeiten durch zwei Aushangtage pro Woche (Montag und Donnerstag)

- Buchung von Individualnetzen möglich

Jeder kennt sie, jeder sieht sie: Kulturposter. Sie sind ein vom Szenepublikum gelerntes und gern genutztes Informationsmedium. Nutzen Sie diesen Vorteil. Begeistern Sie die Berliner an top einseh-baren Standorten, mit hohen Frequenzen für Ihre Veranstaltungen.

Kulturposter: Im Blick der szeneaffinen Großstadtmenschen

> Details

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Übersicht Netz-/ Verteilungsgebiete DIN A1

Nord-West(NW)

Nord-Ost (NO)

Ost (O)

Süd-Ost (SO)Süd-West (SW)

City-West (CW) City-Ost (CO)

Media Daten 2010 Kulturposter Berlin

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25155

135

151013

Anzahl ca.* Kulturposter

Stadtteil 100er Netz City-West

CharlottenburgKreuzbergNeukölln nördlichSchönebergTempelhof nördlichTiergartenWeddingWilmersdorf nördlich

1,60 €1,20 €

Preis pro Plakat/Tag DIN A1

HochformatStandardKultur**

Mindestbuchungszeitraum 14 Tage Aushangtage jeweils Montag und Donnerstag Preise zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer**Nur gültig für regionale Kulturwerbung und kulturnahe Produkte.

*Die Anzahl der Kulturposter kann pro Stadtteil variieren.

City-West (CW)

Preise DIN A1 Netz-/ Verteilungsgebiet City-West

Media Daten 2010 Kulturposter Berlin

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2010307

2077

Anzahl ca.* Kulturposter

Stadtteil 100er Netz City-Ost

FriedrichshainLichtenberg westlichMittePankow südlichPrenzlauer BergTreptow nördlichWeißensee südlich

1,60 €1,20 €

Preis pro Plakat/Tag DIN A1

HochformatStandardKultur**

**Nur gültig für regionale Kulturwerbung und kulturnahe Produkte.

*Die Anzahl der Kulturposter kann pro Stadtteil variieren.

City-Ost (CO)

Preise DIN A1 Netz-/ Verteilungsgebiet City-Ost

Mindestbuchungszeitraum 14 Tage Aushangtage jeweils Montag und Donnerstag Preise zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer

Media Daten 2010 Kulturposter Berlin

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Nord-Ost (NO)

Ost (O)

Süd-Ost (SO)

102020

Anzahl ca.* Kulturposter

Netzgebiete 50er Netz Ost-Kombi

Nord-Ost (NO)Ost (O)Süd-Ost (SO)

1,60 €1,20 €

Preis pro Plakat/Tag DIN A1

HochformatStandardKultur**

**Nur gültig für regionale Kulturwerbung und kulturnahe Produkte. Netzgebiete können auch einzeln gebucht werden, Mindestanzahl: 25 Plakate.

*Die Anzahl der Kulturposter kann pro Stadtteil variieren.

Preise DIN A1 Netz-/ Verteilungsgebiet Ost-Kombi

Mindestbuchungszeitraum 14 Tage Aushangtage jeweils Montag und Donnerstag Preise zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer

Media Daten 2010 Kulturposter Berlin

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Nord-West (NW)

Süd-West (SW)

20

30

Anzahl ca.* Kulturposter

Netzgebiete 50er Netz West-Kombi

Nord-West (NW)Süd-West (SW)

1,60 €

1,20 €

Preis pro Plakat/Tag DIN A1

HochformatStandardKultur**

**Nur gültig für regionale Kulturwerbung und kulturnahe Produkte. Netzgebiete können auch einzeln gebucht werden, Mindestanzahl: 25 Plakate.

*Die Anzahl der Kulturposter kann pro Stadtteil variieren.

Preise DIN A1 Netz-/ Verteilungsgebiet West-Kombi

Mindestbuchungszeitraum 14 Tage Aushangtage jeweils Montag und Donnerstag Preise zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer

Media Daten 2010 Kulturposter Berlin

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Allgemeine Informationen DIN A0

Media Daten 2010 Kulturposter Berlin

- DIN A0 Plakate in Alu-Wechselrahmen an frequenzstarken Ampelkreuzungen im Innenstadtbereich

- Minimierung von Streuverlusten durch Begrenzung auf den Citybereich

- zeitoptimale Buchungsmöglichkeiten durch zwei Aushangtage pro Woche (Montag und Donnerstag)

Einmalig in Deutschland: An 150 Standorten im Herzen Berlins verdoppeln sich die Werbflächen - zusätzlicher Raum für Ihre Kultur- und Szenenews. Das XL-Format garantiert noch mehr Furore und Sichtbarkeit für Ihre Highlights in der Stadt.

Kultur-News im XL-Format

> Details

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City-West (CW)City-Ost (CO)

9360

153

Anzahl* Kulturposter

Netzgebiete 150er Netz City

City-West (CW)City-Ost (SW)

2,40 €1,80 €

Preis pro Plakat/Tag DIN A0

HochformatStandardKultur**

**Nur gültig für regionale Kulturwerbung und kulturnahe Produkte.

*Bitte fordern Sie ein detailliertes Standortverzeichnis an.

Gesamt inkl. Ersatz

Preise DIN A0 Netz-/ Verteilungsgebiet City-Netz 150er

Mindestbuchungszeitraum 7 Tage Aushangtage jeweils Montag und Donnerstag Preise zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer

Media Daten 2010 Kulturposter Berlin

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Technische DatenAgenturermäßigung 15 %Auftragsdurchführung Aushangstellen sind Ampel- und Stromverteilerkästen. Die Plakate werden in einem Wechselrahmen zum Aushang gebracht.

Hierbei finden DIN A1 Plakate (B 59 cm x H 84 cm) im Hochformat (Querformat) und DIN A0 Plakate (B 84 cm x H 118 cm) im Hochformat Verwendung.Achtung Plakatsichtmaß der Wechselrahmen: DIN A1 = B 57,5 cm x H 82,2 cm Sichtmaß DIN A0 = B 82,0 cm x H 116,0 cm.Der Auftrag beinhaltet keine Bereitstellung von Standortlisten oder Fotodokumentationen.

Aushangzeit Der Plakataushang erfolgt nach dem vertraglich vereinbarten Zeitraum. Eine Verschiebung fest gebuchter oder abweichender Belegungszeiträume sind nur mit schriftlichem Einverständnis von STRÖER DSM möglich und mit evtl. Zusatzkosten verbunden.

Leuchtfarben Spiegeleffekte Plakate mit Spiegeleffekten können nicht angenommen werden.Papier Druck Das Papier sollte bevorzugt zwischen 100 und 120 g/qm wiegen und für die Außenwerbung geeignet sein (holzfrei, mit

Oberflächenstrich versehen). Bilderdruck-, Chromo-, Glanz- und Kunstdruckpapier eignen sich nur bedingt. Druckfarben müssen hohe Lichtechtheitswerte aufweisen, damit sie nicht vorzeitig ausbleichen, und sollten für die Außenwerbung geeignet sein (wasserfest).

Plakatanlieferung Um den Aushangbeginn zu gewährleisten, hat die Anlieferung der jeweiligen Plakatauflage, frei Haus zu den Anschlagunternehmen gemäß der Versandliste, spätestens 14 Tage vor Aushangbeginn, zu erfolgen. Abweichende Anlieferungstermine sind nur nach schriftlicher Bestätigung durch STRÖER DSM möglich. Die Versandkosten von der Druckerei zu den Anschlagunternehmen gemäß der Versandliste gehen zu Lasten des Auftraggebers. Bei Plakatanlieferung später als 14 Tage vor Aushangbeginn entstehen Zusatzkosten, die nach Aufwand in Rechnung gestellt werden, sofern kein anderer Anlieferungstermin schriftlich bestätigt wurde. Nicht verbrauchte Plakate werden nach Möglichkeit dem Wertstoffkreislauf zugeführt. Die Rücksendung nicht verbrauchter Plakate erfolgt nur, wenn dies spätestens innerhalb einer Woche nach Aushangbeginn vom Auftraggeber ausdrücklich und schriftlich verlangt wird und die hierfür anfallenden Kosten vorab vom Auftraggeber an STRÖER DSM auf eines der nachstehenden Konten überwiesen wurde (siehe Zahlung).

Plakatanzahl Die jeweils ausgewiesene Plakatanzahl enthält eine ausreichende Menge von Ersatzplakaten, um die Auftragsdurchführung über den gebuchten Zeitraum sicherzustellen.

Rücktrittsrecht Bei fest erteilten Aufträgen über einen Plakataushang gilt ein Rücktrittsrecht von 60 Tagen vor Aushangsbeginn.Sonderleistungen Für Störer oder Überkleber bzw. Aufkleber, die nach Anschlagbeginn platziert werden sollen, werden

Zusatzkosten nach Aufwand berechnet.Zahlung 14 Tage rein netto, nach Rechnungslegung Bitte beachten Sie auch unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).

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Allgemeine Geschäftsbedingungen Seite 11. Gegenstand 1.1. Gegenstand dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen der STRÖER DSM GmbH (im Folgenden STRÖER genannt) ist der Aushang von Plakaten im Rahmen von

Werbeaufträgen.1.2. Für sämtliche Werbeaufträge gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, auch wenn der Auftraggeber auf eigene Geschäftsbedingungen verweist

oder in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingung der Geltung konkurrierender Geschäftsbedingungen widerspricht, es sei denn, abweichenden Bedingungen wurde ausdrücklich zugestimmt. Bestandteil der Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind ebenfalls die "Technischen Daten" zur Auftragsabwicklung.

2. VertragsschlussAngebote von STRÖER sind stets freibleibend. Der Vertrag kommt durch schriftliche Bestätigung des Auftrages durch STRÖER zu Stande. Ausnahmsweise kommt ein Vertrag auch bei tatsächlichem Aushang von Werbeplakaten zu Stande. In diesem Fall gilt die zum Zeitpunkt des Aushanges gültige Preisliste von STRÖER als zwischen den Parteien vereinbart. Änderungen bedürfen insgesamt einer schriftlichen Vereinbarung.

3. Vertragsdurchführung 3.1. Aufträge werden von STRÖER nur dann angenommen, wenn vom Auftraggeber das zu bewerbende Produkt bzw. das Plakatmotiv STRÖER bekannt gegeben ist.

STRÖER ist berechtigt, aus witterungsbedingten Gründen, die Durchführung des Werbeauftrages zeitlich zu verschieben, soweit die zeitliche Verschiebung für den Auftraggeber nicht unzumutbar ist. Sonstige Änderungen vom vereinbarten Werbeauftrag sind dann zulässig, wenn diese aus technischen Gründen erforderlich sind und die tatsächlich durchgeführte Werbung mit dem ursprünglichen Werbeauftrag gleichwertig ist. Derartige Änderungen führen nicht zu einer Verringerung der vereinbarten Vergütung.

3.2. STRÖER ist berechtigt, die Durchführung des Werbeauftrages dann zu verweigern, wenn Inhalt, Gestaltung oder Form der Werbemittel von den vertraglichen Vereinbarungen abweichen, wenn die Durchführung des Auftrages gegen Gesetze, behördliche Bestimmungen oder die guten Sitten verstößt oder STRÖER aus sonstigen, sachlichen Gründen nicht zumutbar ist. In diesen Fällen bleibt die vertraglich vereinbarte Vergütung unberührt es sei denn, ein anderer unbedenklich durchgeführter Werbeauftrag ersetzt die nicht durchgeführte Werbung.

3.3. Die Werbeplakate sind durch den Auftraggeber spätestens 5 Tage vor Durchführung der Werbung anzuliefern, wobei ab einer Anzahl von 200 Stück mindestens 15 % mehr Plakate zu liefern sind.

3.4. Bei Vertragsende gehen Mehrstücke und ausgehängte Plakate in das Eigentum von STRÖER über, es sei denn, es wird schriftlich eine anders lautende Vereinbarung getroffen.

4. RücktrittDem Auftraggeber wird ein Rücktrittsrecht eingeräumt, welches er bis spätestens 60 Tage vor Beginn der vereinbarten Durchführung des Werbeauftrages ausüben kann. Eine danach erfolgende Stornierung oder ein Austausch des Werbemotives ist ausgeschlossen.

5. Gewährleistung 5.1. Die vom Auftraggeber angelieferten Werbemittel wird STRÖER ordnungsgemäß einlagern und die erforderlichen Maßnahmen gegen Beschädigung oder Vernichtung der

Werbemittel treffen. STRÖER gewährleistet eine angemessene Präsenz der Werbemittel im Vertragszeitraum.5.2. Eine Haftung für eine Beschädigung bzw. den Verlust der Werbemittel wird nicht übernommen, wenn die angelieferten Werbemittel nicht den von STRÖER gesondert

mitgeteilten Bestimmungen entsprechen. Im Übrigen haftet STRÖER ausschließlich bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Eine Plakatierungan bestimmten Standorten oder Aushangstellen kann nicht garantiert werden.

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Allgemeine Geschäftsbedingungen Seite 2Eine Gewährleistung für die vertragsgemäße Durchführung des Auftrages übernimmt STRÖER dann nicht, wenn die Werbemittel nicht vertragsgemäß oder verspätet bei STRÖER angeliefert werden. Soweit der Werbeauftrag aus diesen Gründen nicht durchgeführt werden kann, wird der Auftraggeber von seiner Zahlungsverpflichtung nicht befreit, es sei denn, die nicht durchgeführte Werbung kann durch einen anderen Auftrag ersetzt werden. Ist die Durchführung des Auftrages trotz der nicht vertragsgemäßen oder verspäteten Anlieferung der Werbemittel möglich, ist STRÖER berechtigt, dem Auftraggeber nachzuweisende mehr bzw. Zusatzkosten zu berechnen.

6. Zahlungsbedingungen6.1. Das vereinbarte Entgelt ist im Voraus zu zahlen. Für Verträge mit einer Laufzeit von mehr als 1 Monat wird das Entgelt monatlich im Voraus in Rechnung gestellt. Bei

Verträgen mit Laufzeit von mehr als 12 Monaten wird jährlich im Voraus berechnet.6.2. Gerät der Auftraggeber mit der vertraglich vereinbarten Zahlung in Verzug oder stundet STRÖER schriftlich die Zahlung der vertraglich vereinbarten Vergütung, ist

STRÖER berechtigt, Verzugs- bzw. Stundungszinsen in Höhe von 5 % p.a. über dem jeweiligen Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen. STRÖER ist im Falle des Zahlungsverzuges ebenfalls berechtigt, pauschalierte Mahnkosten in Höhe von 10,00 € je Mahnung zu verlangen, sowie nach Fristsetzung den Vertrag fristlos zu kündigen und Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.

7. Ersatzansprüche 7.1. Die Haftung von STRÖER für nicht vertragsgemäße Durchführung des Werbeauftrages ist ausdrücklich beschränkt auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz. Im Übrigen ist die

Haftung von STRÖER beschränkt auf die Höhe der Auftragssumme sowie auf den Materialwert etwaig beschädigter oder zerstörter Werbemittel. 7.2. Die Haftung von STRÖER für ausführende Unternehmen sowie deren gesetzlicher Vertreter oder Erfüllungsgehilfen ist ebenfalls beschränkt auf grobe Fahrlässigkeit und

Vorsatz. Dies gilt sowohl für die Auswahl der Unternehmen als auch für deren Tätigkeit. STRÖER übernimmt keine Haftung für aufgrund behördlicher Maßnahmen notwendige Maßnahmen in Bezug auf die Werbung, sowie für etwaiges Überkleben, Beschädigung oder Entwendung von Werbemitteln durch Dritte.

7.3. Ersatzansprüche sind unverzüglich schriftlich, binnen einer Frist von 6 Wochen nach Vertragsende geltend zu machen. Hierbei sind die Gründe für den Ersatzanspruch sowie Beweismittel zu benennen. Einwendungen, welche gegen die vertragliche Leistung gerichtet sind, sind bis zum letzten Tag des Vertragszeitraumes schriftlich geltend zu machen.

8. Freistellung Der Auftraggeber stellt STRÖER von sämtlichen Ansprüchen frei, welche aus einer etwaigen Verletzung von Urheberrechts-, Leistungsschutz- oder sonstigen Rechten bzw. Einwilligungen durch den Auftraggeber herrühren.

9. Sonstiges9.1. Sollten einzelne Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam oder nicht durchführbar sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt.

Anstelle der ganz oder teilweise unwirksamen Bestimmungen verpflichten sich die Parteien eine wirksame Bestimmung zu treffen, welche die Parteien bei Kenntnis der Teilunwirksamkeit unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Interessen beider Parteien vereinbart hätten.

9.2. Änderungen, Ergänzungen des Vertrages oder dieser Bestimmungen sind nur dann wirksam, wenn sie von beiden Parteien schriftlich vereinbart werden. Gerichtsstand für Streitigkeiten aus dem Vertrag ist Berlin.

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Was können wir für Sie tun?

Ströer Deutsche Städte Medien GmbH Niederlassung Berlin-Brandenburg Puschkinallee 6a 12435 Berlin 030 . 53 63 34 - 29 Fax

Marco di Fiore . Mediaberatung 030 . 53 63 34 - 28 Telefon0172 - 426 22 01 Mobil [email protected]

Marlis Gloede . Mediaberatung030 . 53 63 34 - 26 Telefon0173 . 749 29 60 Mobil [email protected]

Diana Welen . Vertriebsinnendienst030 . 53 63 34 - 25 Telefon [email protected]

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