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ETMG - Gastgeber - Februar 2020 www.eckernförderbucht.de Kurzanleitung Online Meldeschein

Kurzanleitung Online Meldeschein · Optimale Präsentation Gastgeber - die neuen Online Meldescheine mit 5 Kurkarten MELDESCHEIN IHRE VORTEILE FÜR DEN VERMIETER / VERMITTLER MIT

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ETMG - Gastgeber - Februar 2020

www.eckernförderbucht.de

Kurzanleitung Online Meldeschein

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Online Meldeschein - ETMG Gastgeber

Vermittlungs- & Vermarktungsauftrag

Ihre Stammdaten und Objekte

Den Zugang zum Gastgeberbereich

Gastgeberbereich

über die ETMG liegt bereits vor

haben Sie schon

Die Stamm- & Objektdaten sind erfasst

Den Meldescheinbereich schalten wir frei

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Optimale PräsentationGastgeber - Buchung über die Optimale Präsentation

Einfach auf „Meldeschein anlegen“ klicken

Buchungen aus dem System werden direkt angezeigt

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Optimale PräsentationGastgeber - Buchung über die Optimale Präsentation

- Daten aus der Buchung

erscheinen automatisch

- Restdaten nachtragen

- Geburtsdatum ist keine

Pflichtangabe

- Nummer wird durch das

System vergeben

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Optimale PräsentationGastgeber - Buchung über die Optimale Präsentation

- Weitere Personen

nachtragen

- Kategorie wählbar

- Auch Kind mit Ostseecard

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Optimale PräsentationGastgeber - Buchung über die Optimale Präsentation

Kurbeitrag errechnet sich automatisch

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Optimale PräsentationGastgeber - Ausdruck der Karten erfolgt auf den ETMG Formularen

- Druck auf Meldeschein

- Als PDF speicherbar

- Nachdruck bei

Verlust möglich

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Optimale PräsentationGastgeber - die neuen Online Meldescheine mit 5 Kurkarten

MELDESCHEIN

IHRE VORTEILE

FÜR DEN VERMIETER / VERMITTLER

MIT DER OSTSEECARD

Lieber Beherbergungsbetrieb, bitte beachten Sie, dass die Meldeschei-ne den Meldebehörden, den Ordnungsbehörden, den Polizeibehörden und sonstigen Sicherheitsbehörden auf Verlangen zur Einsichtnahme vorzulegen und den Polizeibehörden im Einzelfall auszuhändigen sind, wenn dies nach ihrer Feststellung zur Gefahrenabwehr oder Strafver-folgung oder zur Aufklärung der Schicksale von Vermissten und Unfall-opfern erforderlich ist. Die Leiter der Beherbergungsstätten oder der sonstigen Einrichtungen haben die ausgefüllten Meldescheine vom Tag der Anreise der beherbergten Person an ein Jahr aufzubewah-ren und innerhalb von drei Monaten nach Ablauf der Aufbewahrungs-frist zu vernichten. Die Meldescheine sind so aufzubewahren, dass keine unbefugte Person sie einsehen kann.

Bei ausländischen Gästen vom Beherbergungsbetrieb auszufüllen. Zutreffendes bitte ankreuzen, Nichtzutreffendes streichen:

Die regionalen Vergünstigungen und lokalen Angebote der ostseecard gibt‘s in der ostseecard-Broschüre, in der ostsee-App unterwww.app-ostsee.de oder auf der Internetseite unter www.ostseecard.de.

QR-Code mit Ihrem Smartphone einscannen und die kostenlose

ostsee-App herunterladen.

Bitte an den perforierten Linien abtrennen.

Ort/Datum Unterschrift

Der ausländische Gast hat ein / kein / kein gültiges Identitätsdokment (Pass, Personalausweis, Passersatz) vorgelegt. Seriennummer:

Die/der im Meldeschein mit aufgeführte Ehegattin/Ehegatte hat ein / kein / kein gültiges Identitätsdokument vorgelegt. Seriennummer:

Beim Vergleich der Angaben im Meldeschein mit dem/den vorgelegten Identitätsdokument/en wurden folgende Abweichungen festgestellt:

Schleswig-HolsteinDer echte Norden

Schleswig-HolsteinDer echte Norden

Schleswig-Holstein. Der echte Norden.

FÜR EINEUNBESCHWERTE URLAUBSZEIT

Schleswig-Holstein. Der echte Norden.

FÜR EINEUNBESCHWERTE URLAUBSZEIT

Schleswig-Holstein. Der echte Norden.

FÜR EINEUNBESCHWERTE URLAUBSZEIT

Schleswig-Holstein. Der echte Norden.

FÜR EINEUNBESCHWERTE URLAUBSZEIT

Schleswig-Holstein. Der echte Norden.

FÜR EINEUNBESCHWERTE URLAUBSZEIT

MELDESCHEINFÜR DEN VERMIETER / VERMITTLER

HERZLICH WILLKOMMENIN ECKERNFÖRDE

Schleswig-HolsteinDer echte Norden

Schleswig-HolsteinDer echte Norden

Re el inctust fugia volupta simaximpos dentemp oreheni magna-tem quaeserumque cus id modiant unt poruptium harchiliquam ulloribuscid quodipsum acepero exerum nonsectio. Is et pe aute vellaut fuga. Ut quia plaut optas aritatibus magni ab inciissi dolupta quuntum rempos ea videlit hitaspiet atem repratur?

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Uut porunt illaut quidebiti bearchi ctaspel laborem autempo ssequi andam con conest excerum accum exerro eaturer orisinveles corit lab iumque dolupta tatemperum, sum repero

Die Daten in diesem Meldeschein werden aufgrund des § 10 des Landesmeldegesetzes (SH) erhoben. Ich bin darauf hingewiesen worden, dass personenbezogenen Daten meiner mitreisenden Personen und für statistische Zwecke das Geburtsjahr und die Anschrift unter Wahrung des Datenschutzes erhoben und verarbeitet werden. Mit der Datenerhebung und Datenverarbeitung zu den freiwilligen Angaben für die Kurabga-be- reduzierung und/oder meiner Kommunikationsdaten bin ich ausdrücklich einver-standen.Unsere vollständige Datenschutzerklärung finden Sie hier: www.musterort.de/datenschutz

Text Modul aus AVS oder Text/ Anzeige Ort

Rechtlicher Hinweis

Muster-Hotel / 00-0000 Musterstraße 1 00000 Musterort

MS-Nr.: 00 01 234 567

Ankunft: 00.00.2019 - Abreise: 00.00.2019

Max Mustermann (1) 01.01.96 / 00.00.19 - 00.00.19 Manuela Mustermann (1) 02.02.97 / 00.00.19 - 00.00.193. Person XX4. Person XX5. Person XX

Gezahlte Kurabgabe: 39,20 EUR

Musterallee 9 0000 Musterstadt Deutschland - deutsch

Unterschrift des Gastes / des Reiseleiters

Max Mustermann00.00.2019 - 00.00.2019Muster-Hotel / 00-0000 Musterort

19,60 EUR (1)00 01 234 567

www.ostseecard.de

www.ostseecard.de

www.ostseecard.de

www.ostseecard.de

www.ostseecard.de

Manuela Mustermann00.00.2019 - 00.00.2019Muster-Hotel / 00-0000 Musterort

19,60 EUR (1)00 01 234 567

Datenschutzerklärungwww.ostseebad-eckernfoerde.de/datenschutz

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Bitte an den perforierten Linien abtrennen.

Unterschrift

Gast

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Optimale PräsentationGastgeber - die neuen Online Meldescheine mit 5 Kurkarten

MELDESCHEINFÜR DEN VERMIETER / VERMITTLER

HERZLICH WILLKOMMENIN ECKERNFÖRDE

Schleswig-HolsteinDer echte Norden

Schleswig-HolsteinDer echte Norden

Re el inctust fugia volupta simaximpos dentemp oreheni magna-tem quaeserumque cus id modiant unt poruptium harchiliquam ulloribuscid quodipsum acepero exerum nonsectio. Is et pe aute vellaut fuga. Ut quia plaut optas aritatibus magni ab inciissi dolupta quuntum rempos ea videlit hitaspiet atem repratur?

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Die Daten in diesem Meldeschein werden aufgrund des § 10 des Landesmeldegesetzes (SH) erhoben. Ich bin darauf hingewiesen worden, dass personenbezogenen Daten meiner mitreisenden Personen und für statistische Zwecke das Geburtsjahr und die Anschrift unter Wahrung des Datenschutzes erhoben und verarbeitet werden. Mit der Datenerhebung und Datenverarbeitung zu den freiwilligen Angaben für die Kurabga-be- reduzierung und/oder meiner Kommunikationsdaten bin ich ausdrücklich einver-standen.Unsere vollständige Datenschutzerklärung finden Sie hier: www.musterort.de/datenschutz

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Rechtlicher Hinweis

Muster-Hotel / 00-0000 Musterstraße 1 00000 Musterort

MS-Nr.: 00 01 234 567

Ankunft: 00.00.2019 - Abreise: 00.00.2019

Max Mustermann (1) 01.01.96 / 00.00.19 - 00.00.19 Manuela Mustermann (1) 02.02.97 / 00.00.19 - 00.00.193. Person XX4. Person XX5. Person XX

Gezahlte Kurabgabe: 39,20 EUR

Musterallee 9 0000 Musterstadt Deutschland - deutsch

Unterschrift des Gastes / des Reiseleiters

Max Mustermann00.00.2019 - 00.00.2019Muster-Hotel / 00-0000 Musterort

19,60 EUR (1)00 01 234 567

www.ostseecard.de

www.ostseecard.de

www.ostseecard.de

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Manuela Mustermann00.00.2019 - 00.00.2019Muster-Hotel / 00-0000 Musterort

19,60 EUR (1)00 01 234 567

Datenschutzerklärungwww.ostseebad-eckernfoerde.de/datenschutz

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HERZLICH WILLKOMMENIN ECKERNFÖRDE

Schleswig-HolsteinDer echte Norden

Schleswig-HolsteinDer echte Norden

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Ibusand issenih illorro rehenderupta ducipsa nissimaiones adiat quis vendipisti comniet la paris eseque pa nonsedi ciistior sitaestion poribus quoditia qui nosse odis sintorrovid estrum eaquiam harci velliquae. Ut et rectem ventis verchil licitate re, que prorectatem sero corest labore sit, quid magnis esero voluptat volore est alit.

Uut porunt illaut quidebiti bearchi ctaspel laborem autempo ssequi andam con conest excerum accum exerro eaturer orisinveles corit lab iumque dolupta tatemperum, sum repero

Die Daten in diesem Meldeschein werden aufgrund des § 10 des Landesmeldegesetzes (SH) erhoben. Ich bin darauf hingewiesen worden, dass personenbezogenen Daten meiner mitreisenden Personen und für statistische Zwecke das Geburtsjahr und die Anschrift unter Wahrung des Datenschutzes erhoben und verarbeitet werden. Mit der Datenerhebung und Datenverarbeitung zu den freiwilligen Angaben für die Kurabga-be- reduzierung und/oder meiner Kommunikationsdaten bin ich ausdrücklich einver-standen.Unsere vollständige Datenschutzerklärung finden Sie hier: www.musterort.de/datenschutz

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Muster-Hotel / 00-0000 Musterstraße 1 00000 Musterort

MS-Nr.: 00 01 234 567

Ankunft: 00.00.2019 - Abreise: 00.00.2019

Max Mustermann (1) 01.01.96 / 00.00.19 - 00.00.19 Manuela Mustermann (1) 02.02.97 / 00.00.19 - 00.00.193. Person XX4. Person XX5. Person XX

Gezahlte Kurabgabe: 39,20 EUR

Musterallee 9 0000 Musterstadt Deutschland - deutsch

Unterschrift des Gastes / des Reiseleiters

Max Mustermann00.00.2019 - 00.00.2019Muster-Hotel / 00-0000 Musterort

19,60 EUR (1)00 01 234 567

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Manuela Mustermann00.00.2019 - 00.00.2019Muster-Hotel / 00-0000 Musterort

19,60 EUR (1)00 01 234 567

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Abschnitt für den

Gastgeber

Datenschutz:

Entsorgung nach

einem Jahr

durch Gastgeber

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Optimale PräsentationAnmeldung - der neuen Meldescheinbereich

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Meldescheine verlängernOnline Möglichkeit für längeren Gästeaufenthalt

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Meldescheine verlängernOnline Möglichkeit für längeren Gästeaufenthalt

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Meldeschein ArchivOnline Möglichkeit für längeren Gästeaufenthalt

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Meldeschein ArchivKontrolle und Neuausdruck bei Verlust möglich

Die gemeldeten Daten im Blick behalten

Bei Verlust ist der erneute Kartenausdruck möglich

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Meldeschein BerichteStatistik & Überblick

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Meldeschein ArchivKontrolle und Neuausdruck bei Verlust möglich

Die gemeldeten Daten im Blick behalten

Allgemeine Jahresberichte verfügbar

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Ostseebad Eckernförde

Stand Februar 2020

www.eckernförderbucht.de

ElektronischesMeldescheinverfahren

Datenverarbeitung &Datenschutz

(4) Jede/r Unterkunftsgeber/in ist verpflichtet, für die von ihm/ihr ausgehän-

digte ostseecard die Kurabgabe zu errechnen, diese vom Gast einzuziehen

und an die ETMG - in der Hauptsaison 2-wöchentlich, in der Nebensaison 4-wö-

chentlich - kostenfrei abzuführen, oder aber der ETMG die Ermächtigung zum

Lastschriftverfahren zu erteilen.

(5) Jede/r Unterkunftsgeber/in haftet gesamtschuldnerisch im Rahmen der

ihm/ihr nach Absätzen 2 und 3 obliegenden Pflichten für die rechtzeitige und

vollständige Einziehung und Abführung der Kurabgabe an die ETMG.

(6) Jede/r Unterkunftsgeber/in hat diese Satzung für die von ihm/ihr aufge-

nommenen Personen sichtbar auszulegen.

(7) Jede die Person oder die Anschrift des/der Unterkunftgebers/Unterkunft-

geberin betreffende Veränderung ist der Eckernförde Touristik & Marketing

GmbH schriftlich innerhalb von zwei Wochen mitzuteilen.

Die von der Eckernförde Touristik und Marketing GmbH kostenlos ausgegebe-

nen ostseecards und Meldescheine sind lückenlos nachzuweisen. Verschrie-

bene und nicht genutzte Karten sind nach Ablauf der Saison unaufgefordert

zurück zugeben. Nicht zurück gegebene und verlorene Karten werden dem/

der Unterkunftsgeber/in in Rechnung gestellt.

§ 9 Elektronisches Meldescheinverfahren

(1) Das elektronische Meldescheinverfahren ist für alle Unterkunftsgeber/in-

nen in der Stadt Eckernförde verpflichtend. Nur in Härtefällen kann eine Aus-

nahme bei der ETMG beantragt werden.

(2) Jeder(r) Unterkunftsgeber/in erhält von der ETMG Zugangsdaten für ei-

nen Drittanbieter und Druckvorlagen für Gästekarten. Die Zugangsdaten sind

vertraulich zu behandeln und dürfen Unbefugten nicht zugänglich gemacht

oder bekannt gegeben werden. Besteht der Verdacht einer missbräuchlichen

Nutzung, ist die ETMG unverzüglich zu benachrichtigen.

(3) Mit den Zugangsdaten kann die oder der Unterkunftsgeber/in die Erfas-

sung, Erstellung, Verwaltung und Abrechnung der Meldescheine und Gästekar-

ten mit Hilfe des eigenen, internetfähigen Personal Computers oder vergleich-

baren Gerätes und des eigenen Druckers durchführen.

Sie oder er soll dies in folgenden Schritten vollziehen:

1. Nach Anmeldung im System des Drittanbieters sind zunächst die Meldeda-

ten der beherbergten Personen in einer Bildschirmmaske zu erfassen. Dabei

sind mindestens der An- und Abreisetag, die Heimatanschrift und der jeweilige

Vor- und Zuname einer jeden beherbergten Person einzutragen. Bei Kindern

und Jugendlichen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres sowie bei Menschen

mit Behinderung und deren Begleitpersonen im Sinne des § 3 Abs. 1 Nr. 1 b)

der Satzung ist die entsprechende Meldescheinkategorie auszuwählen.

2. Mit Betätigung der Schaltfläche „Speichern“ werden die Daten abschließend

erfasst und die Höhe der zu zahlenden Kurabgabe vom System errechnet.

3. Spätestens am Tag nach der Ankunft der beherbergten Person (Fälligkeit

der Kurabgabe) ist der entsprechende, vorher im System erfasste Meldeschein

mit dem eigenen Drucker auf einer der überlassenen Druckvorlagen auszu-

drucken. Dies geschieht nach Auswahl des entsprechenden Meldescheines in

der Bildschirmmaske durch Betätigung der Schaltfläche „Ausdruck“. Die aus-

gedruckten Gästekarten sind den jeweils beherbergten Personen zu überge-

ben und gelten als ostseecards im Sinne des § 6 Absatz 1 dieser Satzung. Der

Gast hat die Richtigkeit der Angaben und den Empfang der Gästekarten auf

dem für die oder den Unterkunftsgeber/in bestimmten Meldescheinabschnitt

zu bestätigen.

(4) Die elektronisch erfassten Daten werden für die oder den Unterkunfts-

geber/in vom Drittanbieter in verschlüsselter Form und unter Wahrung der

Vorgaben des Datenschutzes an die ETMG übermittelt.

(5) Eine Teilnahme am elektronischen Meldescheinverfahren setzt voraus,

dass die oder der Unterkunftsgeber/in der ETMG ein SEPA-Lastschriftmandat

zum Einzug der Kurabgabenforderung erteilt.

Sie oder er hat dafür Sorge zu tragen, dass das angegebene Konto stets über

eine ausreichende Deckung zum Einzug der errechneten Kurabgaben verfügt.

Die Abbuchung der jeweiligen Kurabgaben wird frühestens zwei Wochen nach

dem Abreisetag der betroffenen Gäste durch das System vorgenommen.

§ 11 Ordnungswidrigkeiten

Wer den Pflichten nach § 8 zuwiderhandelt, begeht eine Ordnungswidrigkeit

nach § 18 Abs. 2 Nr. 2 des Kommunalabgabengesetzes, die mit einer Geldbuße

bis zu 500,00 € geahndet werden kann.

§ 12 Gewährleistung der Verfahrensabwicklung über den

einheitlichen Ansprechpartner

Die Verfahrensschritte gemäß § 8 können über eine einheitliche Stelle nach

den Vorschriften des Allgemeinen Verwaltungsgesetzes für das Land Schles-

wig-Holstein (Landesverwaltungsgesetz – LVwG) abgewickelt werden, sofern

ein Dienstleistungserbringer betroffen ist.

§ 13 Inkrafttreten

Diese Satzung der Stadt Eckernförde über die Erhebung einer Kurabgabe tritt

am 01.03.2020 in Kraft. Gleichzeitig treten die Neufassung der Satzung der

Stadt Eckernförde über die Erhebung von Kurabgaben vom 12.02.2015 sowie

die 3. Änderung der Satzung der Stadt Eckernförde über die Erhebung von

Kurabgaben vom 01.01.2018 außer Kraft.

Eckernförde, 06. Februar 2020

Jörg Sibbel,

Bürgermeister der Stadt Eckernförde

Impressum: Kurabgabesatzung Stadt Eckernförde, im Februar 2020

Herausgeber: Stadt Eckernförde, der Bürgermeister - Kämmerei

Gestaltung: Eckernförde Touristik & Marketing GmbH (ETMG)

Ordnungswidrigkeiten &

Gewährleistung

Kurabgabensatzung

Ostseebad Eckernförde

§ 10 Datenverarbeitung

Die Stadt kann zur Ermittlung der Abgabenpflichtigen und zur Festsetzung

der Abgaben im Rahmen der Veranlagung nach dieser Satzung sowie die zur

Durchführung aller weiteren Bestimmungen dieser Satzung erforderlichen per-

sonenbezogenen und grundstücksbezogenen Daten gemäß § 13 Absatz 3 Nr.

1 in Verbindung mit § 11 Abs. 1 Nr. 2 des Schleswig-Holsteinischen Gesetzes

zum Schutz personenbezogener Informationen (Landesdatenschutzgesetz –

LDSG -) vom 09. Februar 2000 (GVOBl. Schl.-H. 2000, S. 169) in der jeweils

gültigen Fassung neben den bei den Betroffenen erhobenen Daten aus

a) den an die ETMG von den Vermietern/innen übermittelten Durchschrift der

von diesen ausgestellten Meldescheinen;

b) den nach den Vorschriften des Bundesmeldegesetzes der Stadt und der

ETMG bekannt gewordenen Daten aus der An- und Abmeldung der Gäste;

c) der Überprüfung der Vermietungsbetriebe durch besonders beauftragte

Mitarbeiter/innen der ETMG diesen Mitarbeitern/innen bekannt gewordenen

Daten;

d) den bei der Stadtverwaltung verfügbaren Daten aus der Veranlagung der

Fremdenverkehrsabgabe nach der Satzung über die Erhebung einer Fremden-

verkehrsabgabe in der Stadt Eckernförde erheben.

Die Stadt darf diese Daten von den genannten Stellen übermitteln lassen. Die

Stadt ist befugt, die bei den Betroffenen erhobenen Daten und die nach den

Absätzen 1 und 2 erhobenen Daten zu den in Absatz 1 genannten Zwecken

nach Maßgabe der Bestimmungen des Landesdatenschutzgesetzes zu verar-

beiten.

Die ETMG behält sich das Recht vor, sofern es auf dem Meldeschein nicht wi-

derrufen wird, personenbezogene Daten nur zu eigenen Zwecken (Marketing),

nicht für Dritte zugänglich, zu nutzen.

Pflichten & Haftung der

Unterkunftsgeber Eckernförde Touristik & Marketing GmbH

Ansprechpartner

Fax: 04351-6282

Tel. 04351-71790

[email protected]

Kursatzung online:

www.eckernförderbucht.de